Forstliche Chronik der Nordöstlichen Heide Mecklenburgs für die Jahre 1952 - 1990: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. März 2023, 11:47 Uhr

gerade Schwerpunkt in der Bearbeitung !!!

Der dritte Teil der "Chronik der Rostocker Heide" und der "Heidestammtisch"
Anmerkung
Genau genommen ist dieser 1992 gegründete "Heidestammtisch" der Forstleute der erste Chronistenstammtisch in der Rostocker Heide, während sich dann parallel 1997 der Stammtisch der Heideorte-Chronisten gründete, der bis heute tätig ist, da die Forstleute (thematisch bedingt) unter sich bleiben wollten.

Aktuell erfolgt die redaktionelle Endbearbeitung dieser dritten Chronik und komplette Einarbeitung, besonders die Einarbeitung der Tabellen, Fotos und Karten.


"Forstliche Chronik der Nordöstlichen Heide Mecklenburgs für die Zeit 1952 - 1990"

Kapitel 1 - Struktur und Organisation (Fläche und Personal)

Lage, Fläche und Eigentumsstruktur

Die Beschreibung bezieht sich auf das Waldgebiet “NÖ-Heide auf der Grundlage von Herrn Dr. O. Kolp in seinem Buch “Die Nordöstliche Heide Mecklenburgs” in den Tabellen 21, 22 und 23 veröffentlichten Flächenangaben. (siehe auch Anlage 1)
Danach ist das Gebiet Nordöstliche Heide östlich des Breitlings- südlich bis Behnkenhagen über Blankenhagen von dort nördlich über Rostocker-Wulfshagen nach Ribnitz verlaufend.
Nach 1945 besteht folgende Eigentumsstruktur:
Eigentümer und deren Flächengröße [ha]
Rostocker Stadtforst
5841
Landesforst Altheide
4037
Stadtforst Ribnitz
601
Wobei zu bemerken ist, dass die ehemals großherzoglichen Reviere Hirschburg und Gelbensande bereits 1945 dem Landesforstamt angegliedert wurden.
Die Wirtschaftsstruktur (Reviergliederung siehe Tabelle 1) blieb ohne größere Änderung bis 1952 und auch nach der Bildung der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe bis 1962 erhalten.
Durch die Beibehaltung der Wirtschaftsstruktur nach 1945 war eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung weiterhin möglich.
Das lag auch im Interesse der Besatzungsmacht, welche bis 1949 sehr stark und direkt in den Wirtschaftsablauf eingriff, um gewaltige Holzmengen für Reparationen sowie für die Wirtschaft und Bevölkerung zu sichern.
Der Einschlag betrug 15-20 fm/ha und je Revier 10 – 20.000 fm im Jahr.
Bei der Durchführung der Bodenreform 1945 wurden insgesamt 477 ha Wald in den staatlichen Bodenfonds überführt und an die Neubauern verteilt.
Die Fläche betrug dabei je Neubauern 1-2 ha.
Kap. 1.5. Anlage 1
Kap. 1.5. Anlage 2
Kap. 1.5. Anlage 3a
Kap. 1.5. Anlage 3b


Die Entwicklung der Struktur nach Bildung des staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes

Eine einschneidende Änderung für die Bewirtschaftung erfolgte mit der Bildung der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) ab 1.01.1952.
Mit dieser Maßnahme wurde der Wald aller Besitzkategorien (außer Bodenreform- und Kirchenwald) zu Volkseigentum erklärt. Damit waren die kommunalen Waldbesitzer, Städte und Gemeinden praktisch enteignet.
Der gesamte Waldbestand der NÖ-Heide wurde nunmehr durch den StFB Rostock bewirtschaftet, der seinen Sitz in Rövershagen nahm und auch bis zur Auflösung 1991 behielt.
Die Revier-Struktur wurde ohne große Änderung so belassen.
Mit der Bildung des StFB wurden große Oberförstereien gebildet. Alle Reviere der NÖ-Heide wurden in der Oberförsterei Rövershagen zusammengefaßt.
Diese Wirtschaftsstruktur blieb bis 1961 erhalten. In dieser Zeit hat Herr Kaiser als Oberförster die Heide-Reviere geleitet. :Unter seiner Leitung wurden gewaltige Leistungen in der Wiederaufforstung vollbracht, die Pflanzenanzucht begründet und der Pflegezustand verbessert.
1956 wurde die erste Forsteinrichtung durchgeführt und damit eine gründliche Bestandes-Inventur durchgeführt und wissenschaftlich begründete Wirtschaftsunterlagen für die nächsten 10 Jahre geschaffen.
Der Einschlag wurde ab 1956 auf eine normale Nutzung von 6-7 fm/ha zurückgeführt.

Veränderungen ab 1960 (Abgang von Flächen an die NVA, weitere strukturelle Änderungen)

1960 wurde die Oberförsterei Altheide gebildet, wo durch die Reviere Altheide und Ribnitz (Körkwitz) durch die neue Oberförsterei geleitet wurden.
1962 erfolgten durch große Flächenabgänge an die NVA, ca. 5000 ha, auch eine Veränderung der Revier-Struktur.
Dabei gingen die Reviere Wiethagen und Meyershausstelle sowie Torfbrücke, Hinrichshagen und Hirschburg zum Teil in die Bewirtschaftung der NVA über.
Dieser Teil wurde bis zur Wende durch den Militärforstbetrieb Prora bewirtschaftet.
Damit war der gesamte zentrale Teil der Rostocker Heide Sperrgebiet geworden.
In den 60er und 70er Jahren gab es wiederholte Änderungen in der Wirtschaftsstruktur.
So wurden 1965 wieder kleinere Oberförstereien geschaffen, 1970/71 größere Forstbezirke gebildet.
1972/73 wurden dann spezialisierte Nutzungsbrigaden mit der dazugehörigen Rücketechnik aus den Oberförstereien herausgelöst und übernahmen mit eigener Leitungsstruktur die Durchführung der Nutzung und des Transportes.
Das Ziel war, eigene industriemäßige Produktion mit hoher Effizienz und Planmäßigkeit zu erreichen.
Dieses Produktionsprinzip hat sich nicht durchgesetzt, es wurde 1984 durch einen Beschluß über die Umsetzung der Verantwortung der Revier- und Oberförster wieder ausgesetzt.
Damit wurde in der Wirtschaftsstruktur das Territorialprinzip Oberförster/Revierförster wiederhergestellt.

Die Bedeutung der Plätze in der Struktur der Forstwirtschaft der NÖ-Heide

Die Holzverlade- und Ausformungsplätze hatten für die technisch-technologische Entwicklung des Forstbetriebes und die sozialen Bedingungen eine große Bedeutung.
Mit zunehmender industrieller Entwicklung der Wirtschaft erlangte der Transport des Holzes zum Verbraucher und auch später die maschinelle Ausformung besondere Bedeutung für den Forstbetrieb.
1952 gab es im Bereich der nordöstlichen Heide die Plätze Rövershagen, Müggenburg, Gelbensande und Ribnitz.
Die Plätze dienten in erster Linie zur Verladung des Holzes sowie der Nebenprodukte Harz und Rinde für den Transport auf der Schiene, zweitens wurde Grubenholz in erheblichem Umfang auf den Plätzen ausgeformt und verladen.
In der Mitte der fünfziger Jahre wurden die Plätze bis auf den Platz Rövershagen geschlossen.
Der Platz Rövershagen wurde in den sechziger Jahren zum zentralen Holzausformungs- und Verladeplatz ausgebaut.
Hier wurden erhebliche Investitionen getätigt und mechanische Anlagen für den Einschnitt von Nadel- und Laubholz gebaut.
Die Holzverladung wurde anfangs mit Winden, später dann mit modernen Kränen und Radladern vorgenommen.
Die Belegschaft des Platzes Rövershagen schwankte zwischen 10 und 15 Arbeitskräften.
Es wurden ca. 40.000 fm Holz jährlich dort umgeschlagen.
Die sozialen Arbeitsbedingungen für die Arbeiter waren günstig.
Es gab regelmäßig warme Verpflegung und später auch Umkleide- und Duschmöglichkeiten.
Bedingt dadurch, dass Bahntransport vorherrschend war, wurden viele Arbeitsverrichtungen aus dem Wald auf den Holzausformungs- und Verladeplatz verlagert.
Der Holzverladeplatz wie auch der Fuhrpark unterstanden leitungsmäßig dem Produktionsdirektor.
Dem Platzkollektiv stand ein Platzmeister vor. Langjähriger Platzmeister in Rövershagen war Herr Voß.
Ein betriebseigener Fuhrpark mußte ab 1952 nach Bildung der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe aufgebaut werden.
Ab diesem Zeitpunkt mußte der Forstbetrieb die Anlieferung zum Verbraucher übernehmen.
Bisher galt der Verkauf ab Wald. Die ersten motorisierten Transportmittel waren Traktoren mit Langholzhängern vom Typ “IFA Pionier” aus DDR- Produktion.
Es folgten “Zetor Super 42” aus der CSSR.
Ende der sechziger Jahre folgten dann Ausrüstungen für den Schichtholztransport mit LKW H3A, KAMAS, W 50 und für den Langholztransport W50L, MAS (SU-Produktion) mit Beladeseilwinde zur Selbstbeladung.
1974 erfolgten dann sowohl für Lang- als auch Schichtholztransport Importe von modernen LKW mit Selbstbeladekran vom Typ “Volvo” aus Schweden.
Dies war bis 1990 neben W 50 Lkws die Ausrüstung unseres Fuhrparks.
Der Fuhrpark unterstand wie auch der Platz dem Produktionsdirektor und wurde von einem Fuhrparkleiter geleitet.

Industrielle Warenproduktion

Die industrielle Warenproduktion entwickelte sich in den 60er Jahren in Folge des Rückganges des Holzeinschlages.
Damit sollte der Vertragsrückgang (wertmäßig) ausgeglichen werden.
Diese Entwicklung wurde von neutraler Stelle stark gefördert.
Leitungsmäßig wurde dieser Bereich durch einen Forstdirektor geleitet.
Schwerpunktmäßig war dieser Bereich im Gebiet der Rostocker Heide, mit der Nerzfarm und dem Laubenbau, in Wiethagen angesiedelt. :Hier waren etwa 30 Kollegen beschäftigt.


Revieränderungen nach 1945
In der Rostocker Heide wurden 1952 die kleineren Reviere aufgelöst und den Nachbarrevieren zugeordnet:
Markgrafenheide zu Hinrichshagen
Wallensteinslager zu Wiethagen
Lünenburg zu Meyershausstelle
Im Forstamt Altheide wurde 1945 das Revier Wilmshagen aufgelöst und dem Revier Altheide zugeordnet.
Revieränderungen durch Abgang zu NVA
1962 waren die Reviere Wiethagen, Meyershausstelle und Hirschburg in den Bestand der NVA übergegangen
1966 wurde das Revier Schnatermann aufgelöst und mit dem Revier Hinrichshagen vereinigt

Bildung des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Rostock in Rövershagen

Im Jahre 1952 wurden die bisherige staatliche Lenkung der Forstwirtschaft durch die Kreisforstämter als untere Forstbehörde und die bestehende Haushaltsrechnung abgelöst und die Waldflächen und die forstlichen Vermögenswerte eines größeren Bereiches als Volkseigentum den mit Wirkung vom 01.01.1952 gebildeten Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben zur operativen Verwaltung übertragen, d.h. die StFB wurden Rechtsträger des im Rahmen ihrer Aufgaben zu verwaltenden Vermögens.
Die StFB waren selbständig planende, wirtschaftende und abrechnende Betriebe nach den Grundzügen der wirtschaftlichen Rechnungsführung und auf der Grundlage zentraler Volkswirtschaftspläne.
Sie waren juristische Personen und im Register der volkseigenen Wirtschaft eingetragen.
In diesem Zusammenhang wurde mit Wirkung vom 01.01.1952 auch der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb Rostock mit Sitz in Rövershagen im Gebäude des bisher bestehenden Stadtforstamtes Rostock gebildet.
Mit der AO vom 15.06.1949 waren der im Bereich des StFB Rostock liegende Waldbesitz und die forstwirtschaftlichen Vermögenswerte der Städte Rostock und Ribnitz in Volkseigentum überführt worden. (ZV0 Bl.. 49, S. 498)
Danach erstreckte sich die Rechtsträgerschaft des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Rostock über alle volkseigenen Waldflächen und forstwirtschaftlichen Vermögenswerte in den im Zuge der Verwaltungsreform im Jahre 1952 gebildeten Kreisen Rostock‑Stadt, Rostock‑Land und dem ehemals mecklenburgischen Teil des Kreises Ribnitz‑Damgarten mit der Recknitz als Ostgrenze.
Das waren die Waldflächen und forstwirtschaftlichen Vermögenswerte der ehemaligen mecklenburgischen Forstämter Altheide, Billenhagen und Gelbensande sowie des im Kreis Rostock verbliebenen Teils des Forstamtes Cammin, der kreisfreien Stadt Rostock und der Stadt Ribnitz, im Bereich liegender Waldflächen aus im Zuge der Bodenreform enteignetem Großgrundbesitz, die nicht versiedelt worden waren.
Nicht unter die Rechtsträgerschaft des StFB fielen die
• Waldflächen, die über gesondert gebildete Kreisforstämter betreut wurden
• vorhandener bäuerlicher und anderer Kleinwaldbesitz
• Wald, der im Zuge der Bodenreform an Neusiedler und landarme Bauern verteilt worden war. Er war zum überwiegenden Teil aus enteignetem Großgrundbesitz hervorgegangen, in begrenztem Umfang aber auch aus ehemaligem Landes- oder Kommunalwald verteilt worden.
• Wald im Eigentum der Kirche, der in der Regel eigenständig bewirtschaftet wurde. Die Fläche des im Betriebsbereich des StFB Rostock vorhandenen Kirchenwaldes betrug nur 93 ha.

Bildung des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes (StFB) Rostock

Grundlage
Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben 14.2.1952.(GB1 52/149)
§1
(1) Mit Wirkung vom 1.1.1952 werden Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe gebildet.
(2) Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe unterstehen dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.
"Im Rahmen der ihnen vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der DDR übertragenen Aufgaben sind die Ministerien für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierungen für die Aufsicht, Anleitung, Koordinierung und Kontrolle der in ihrem Bereich befindlichen StFB verantwortlich.
§2
(1) Der StFB arbeitet nach einem Betriebsplan, der auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes aufgestellt wird.
In diesem Sinne ist der StFB eine selbständig planende, wirtschaftende und in eigener Verantwortung abrechnende Einheit der staatlichen Forstwirtschaft.
Er arbeitet nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Rechnungsführung.
(2) Der StFB ist juristische Person und Rechtsträger von Volkseigentum ... .
§3
(1) Die StFB sind Rechtsträger aller volkseigenen forstwirtschaftlich genutzten Vermögenswerte.
(2) Die Übertragung der Rechtsträgerschaft gemäß Abs. 1 erfolgt mit Wirkung vom 1.1.1952 für alle forstwirtschaftlich genutzten volkseigenen Vermögenswerte ... .
§9
Aufgabe, Organisation und Tätigkeit der StFB ergeben sich aus dem Statut der StFB .........


Im Jahre 1959 wurde der StFB Rügen aufgelöst und dessen Waldflächen dem StFB Stralsund zugeordnet.
In diesem Zusammenhang wurden westlich gelegene Waldflächen aus dem StFB Stralsund herausgelöst und dem StFB Rostock angegliedert, die Ostgrenze des StFB Rostock von der Recknitz auf die östliche Kreisgrenze des Kreises Ribnitz-Damgarten verlegt, auf eine ungefähre Linie von östlich Dabitz, Zipke, westlich Friedrichshof, nördlich Manschenhagen, Starkow, Altenhagen, Neu- und Altseehagen, Weitenhagen, Behrenwalde, Leplow, Hugoldsdorf-Siedlung, westlich Landsdorf, Tangrim, Bezirksgrenze.
Es waren dies die in Volkseigentum überführten Waldflächen der Oberförsterei Born (Darss/Zingst), der Reviere Saal, Fuhlendorf, Planitz, Buchenhorst, Ravenhorst, Camitz.
Dazwischen lagen die Bauernwaldreviere Tempel, Schlemmin und Eixen.

Kapitel 2 Der Wechsel der Rechtsträgerschaft und die Veränderung der Eigentumsverhältnisse für die Waldungen der Stadt Rostock nach 1945

Nach dem Ende des 2. Weltkrieges ist die Geschichte der Rostocker Heide eng mit der grundlegenden Umgestaltung der Eigentums- und Besitzverhältnisse verknüpft.
Mit der Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse nach 1945 in der sowjetischen Besatzungszone und der späteren DDR war auch die Umwandlung des Eigentums für die seit dem Jahre 1252 im ­Besitz der Stadt Rostock befindlichen Waldflächen verbunden.
Von Mai 1945 bis zum 7. Oktober 1949, dem Gründungstag der DDR, war in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands das Besatzungsrecht gültig, das durch die sowjetische Militäradministration in Deutschland ausgeübt wurde.
Die von der Besatzungsmacht herausgegebenen Befehle waren für die deutschen Verwaltungsorgane und die Bürger im Bereich der Besatzungszone verbindlich.
Daneben wurden in der Regel auf der Grundlage der erlassenen Befehle von den deutschen Verwaltungen Ausführungsbestimmungen und Anordnungen herausgegeben.
So wurde z.B. am, 29. 10. 1945 die "Ordnung der Forstwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone" erlassen, in der die Verminderung der Anzahl der Verwaltungs‑ und Betriebsbezirke (Forstämter und Revierförstereien) geregelt wurde, begründet mit dem Mangel an ausgebildeten Fachkräften und zur Senkung von Personal und Verwaltungskosten.
Mit der Gründung der DDR ging die Gesetzgebung und deren Durchführung an die entsprechenden Organe der DDR über.
Der erste Eingriff in den Waldbesitz der Stadt Rostock erfolgte im Zuge der Bodenreform.
Obwohl die "Verordnung über die Bodenreform im Lande Mecklenburg/Vorpommern vom 05.09.1945 keine Aufsiedelung kommunalen Waldbesitzes vorsah, wurden wie aus einem Schreiben der Forstinspektion Rövershagen vom 15.02.1949 hervorgeht aus dem Revier Schnatermann insgesamt 114,58 ha Wald an Neu‑ und Kleinbauern der umliegenden Ortschaften verteilt, davon nach
Purkshof
33,00 ha
Stuthof
27,08 ha
Niederhagen
22,62 ha,
Peez
31,88 ha
Am 24.11.1948 wurde durch die Deutsche Wirtschaftskommission die "Verordnung über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden und Kreise erlassen, in der u.a. festgelegt war, daß die gewerblichen land‑ und forstwirtschaftlichen Betriebe und wirtschaftlichen Einrichtungen der Gemeinden und Kreise in einem Kommunalwirtschaftsunternehmen (KWU) zusammenzufassen sind.
In den hierzu im Jahre 1949 erlassenen Durchführungsverordnungen wurde angeordnet, daß die kommunalen Forstflächen von den Gemeinden und Kreisen bis zum 31.12.1949 den KWU zu übergeben sind.
Die KWU wurden gleichzeitig Rechtsträger der im Eigentum der Gemeinden und Kreise befindlichen Betriebe einschließlich der land ‑und. forstwirtschaftlich genutzten Flächen.
Auf Grund dieser Verordnung gingen die Waldflächen der Stadt Rostock und die mit diesen verbundenen sonstigen Flächen, Gebäude und Einrichtungen in die Rechtsträgerschaft des Kommunalwirtschaftsunternehmen der Stadt Rostock über.
Mit der Übertragung der Rechtsträgerschaft waren jedoch keine Veränderungen der bisherigen Eigentumsverhältnisse verbunden. :Die entscheidende Veränderung des Eigentums am kommunalen Waldbesitz wurde durch die Deutsche Wirtschaftskommission mit der Anordnung über die Bildung der Vereinigung volkseigener Güter vom 15.06.1949 ausgelöst, in der u.a. bestimmt wird:
"Alle bisher in Eigentum der Länder, Kreise, Gemeinden, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Kirchen, befindlichen Betriebe der Land-, Forst- und Gartenwirtschaft einschließlich aller zugehörigen Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Ausrüstungen und sonstiger Art von Vermögen sind Eigentum des Volkes..."
Damit war der Stadt Rostock nicht nur die Rechtsträgerschaft, sondern auch das Eigentum an ihrem Waldbesitz einschließlich der forstwirtschaftlichen sonstigen Vermögenswerte entzogen und in Volkseigentum überführt worden.
Da dieser Anordnung zu nächst keine konkretisierenden Durchführungsbestimmungen folgten, konnte die Stadt Rostock bis auf weiteres unentgeltlicher Nutzer ihrer Waldflächen bleiben.,*
Am 22.02.1951 wurde die "Verordnung über die Organisation der volkseigenen örtlichen Industrie und der kommunalen Einrichtungen erlassen (GBl.25, S.143), in der die Auflösung der kommunalen Wirtschaftsunternehmen,( KWU ), zum 31.03.1951 angewiesen wird.
Mit der Auflösung dieser kommunalen Unternehmen wurde die Waldfläche der Rostocker Heide und die zugehörigen forstwirtschaftliche Vermögenswerte als Volkseigentum in die Rechtsträgerschaft des Landes Mecklenburg/Vorpommern überführt, das die Verwaltung dem Kreisforstamt Rostock übertrug.
Diese Übertragung wurde mit einem Protokoll vom 27.04.1951 aktenkundig vollzogen, nach dem von der KWU der Stadt Rostock an das Ministerium für Landwirtschaft - Hauptabteilung Forsten -, vertreten durch das Kreisforstamt Rostock, formal übergeben wurden
1. an Grund und Boden 6049,65 ha, davon entfallen auf die Rostocker Heide, 5582,00 ha.
2. 62 Gebäude, vor allem Waldarbeiterwohnungen - meist als Katen, vereinzelt als Büdnereien bezeichnet - und Forstdienstgehöfte
in Rövershagen das Forstinspektionsgebäude, 2 Förstereien, 10 Wohngebäude, 1 Samendarre
in Wiethagen 1 Försterei, 7 Wohngebäude, 1 Teerschwelerei
in Hinrichshagen 1 Försterei, 14 Wohngebäude
in Torfbrücke 1 Försterei, 4 Wohngebäude
in Willershagen 5 Wohngebäude
in Schnatermann 1 Kruggehöft mit Fuhrmannsstelle
in Meyershausstelle, Gelbensande, Behnkenhagen, Wallensteinslager, Müggenburg, Ostseebad Graal, Markgrafenheide und Göldenitz je 1 Wohnhaus meist mit Nebengebäuden.
Das Protokoll enthält für jedes Gebäude den Brutto‑ und Restbuchwert sowie die im laufenden Jahr bereits erledigten und noch durchzuführenden Reparaturmaßnahmen nach Art und Wert.
In einer Richtlinie des Ministeriums für Land‑ und Forstwirtschaft der DDR zur Durchführungsbestimmung v. 04.05.1951 zur "VO über die Organisation der volkseigenen örtlichen Industrie und der kommunalen Einrichtungen” v. 22.02.1951 ist u.a. festgelegt, daß die allgemeine Bewirtschaftung der angegliederten KWU‑Forsten nach den für den Volkswald allgemein bestehenden Richtlinien zu erfolgen hat und für Wälder in der Nähe größerer Industriestädte, Kurorte, Sanatorien u.ä., für Naturschutzgebiete, Parkanlagen, Wassereinzugsgebiete Ausnahmeregelungen getroffen werden können.
Ebenfalls wird verfügt, daß die in den KWU-Forsten vollbeschäftigten Waldarbeiter und Forstangestellten zu übernehmen und nach den geltenden Tarifen zu entlohnen sind.
Hierzu vermerkt der langjährige Verwalter der Rostocker Heide ( von 1918 bis 1951 ), Oberforstmeister Charles Bencard:
"Im Juli 1951 geht die Rostocker Heide, die am 1. März gerade 700 Jahre Eigentum der Stadt gewesen wäre, in das Eigentum des Staates über".
Da die Verwaltung der Rostocker Heide in dieser Zeit der wechselnden Unterstellungsverhältnisse in den bewährten Händen des Oberforstmeisters Bencard geblieben war, hatten sie wenig Einfluß auf die Wirtschaftsführung und sind auch wohl kaum der Stadtverwaltung und der Allgemeinheit bewußt geworden.
Zur Haltung der Stadt zu ihrem Wald beklagt sich schon am 20.03.1944 Oberforstmeister Bencard:
“Ich habe in den 25 Jahren, die ich hier bin, trotz der zwei Kriege alles getan, um die Waldschönheit der Heide zu erhalten, ohne daß ein einziger der maßgebenden Leute in der Stadt sich in geringsten darum gekümmert hätte, weil sie zufällig alle nur Städter waren. Daher hat aber auch der verwaltende Beamte eine große Verantwortung und darf sich nicht durch etwaige andere staatliche Ideen darin irre machen lassen".
Andererseits ist verständlich, daß unmittelbar nach Kriegsende sowohl Stadtverwaltung als auch die Bürger andere Sorgen hatten, als sich um den Wald als auch um die Gebäude und Anlagen in den Ortsteilen Wiethagen, Hinrichshagen, Torfbrücke und der Gemeinde Rövershagen zu kümmern.
Der Wald war stets für jedermann zugänglich, und Holz zunächst lebensnotwendig und später kontingentiert.
Am 14. Februar 1952 wurde vom Ministerrat der DDR die “Verordnung zur Bildung der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe" (GB1.1951, S.149) verabschiedet.
Auf Grund dieser Verordnung wird der in Volkseigentum befindliche Wald eines größeren Gebietes in einem staatlichen Betrieb (StFB ) zusammengefaßt.
Die StFB sind selbständig planende und wirtschaftende und in eigener Verantwortung abrechnende Einheiten.
Sie arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung, sind juristische Personen und Rechtsträger von Volkseigentum.
Auf der Grundlage dieser Verordnung wurde auch der StFB Rostock gebildet, dem die Bewirtschaftung und die Rechtsträgerschaft des volkseigenen Waldes in den damaligen Kreisen Rostock‑Land und Rostock‑Stadt und den Westteil des Kreises Ribnitz‑Damgarten übertragen wurde.
Damit gingen auch die Waldflächen der Rostocker Heide mit Ausnahme des versiedelten Teiles im Revier Schnatermann und die zugehörigen forstwirtschaftlichen Vermögenswerte, im wesentlichen aus den Wohn‑ und Verwaltungsgebäuden in den Ortsteilen Wiethagen Hinrichshagen, Torfbrücke und der Gemeinde Rövershagen bestehend, in die Rechtsträgerschaft des StFB Rostock über.
In der zweiten Hälfte der 50er Jahre begann die militärische Nutzung eines ständig zunehmenden Teiles der Rostocker Heide.. :Die zu militärischen Zwecken mit entsprechenden Sicherheitszonen beanspruchten Flächen wurden aus der Rechtsträgerschaft des StFB Rostock herausgelöst und in die Rechtsträgerschaft des Ministeriums für Nationale Verteidigung überführt und von den Forstorganen und Forstdienststellen dieses Ministeriums bewirtschaftet.
Seit Anfang der 70er Jahre sind mehr als die Hälfte der Waldfläche der Rostocker Heide der zivilen Bewirtschaftung entzogen.
Auf Anordnung des Landwirtschaftsministers des Landes Mecklenburg/Vorpommern vom 12.12.1991 stellt der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb Rostock mit Wirkung vom 31.12.1991 seine wirtschaftliche Tätigkeit ein.
Damit erlischt auch die Rechtsträgerschaft des StFB Rostock über den nicht militärisch genutzten Teil der Rostocker Heide, der auf Antrag der Stadt Rostock dieser als Eigentum rückübertragen wird.
In den Folgejahren wird auch der militärisch genutzte Teil etappenweise in das Eigentum der Stadt zurückgeführt.

Aufgaben des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes (StFB)

Bewirtschaftung und Schutz des volkseigenen Waldes

Mit Wirkung vom 08.05.1958 wurde den StFB die staatliche Betreuung und Anleitung des Genossenschafts- und Privatwaldes sowie die Anleitung und Kontrolle der Durchführung der im Volkswirtschaftsplan für die gesamte Forstwirtschaft festgelegten Aufgaben übertragen.
(Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft 1959 Nr. 6 S. 49 ) (Anordnung über die Aufgaben der StFB und die Betreuung des LPG‑ und Privatwaldes vom 11.02.1959, GB1. I S. 121, Anlage Rahmenstatut der StFB )
Die Betreuungsfunktion der StFB für den Genossenschaftswald wurde im Laufe der 70er Jahre schrittweise auf der Grundlage von Bewirtschaftungsverträgen zwischen StFB und LPG in eine vollständige Bewirtschaftung durch den StFB überführt.
Das Ziel bestand darin, trotz der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse eine einheitliche Bewirtschaftung und den Schutz des Waldes auf ganzer Fläche zu gewährleisten.
3.Absatz (Verkauf)
des eingeschlagenen Rohholzes erfolgte auf der Grundlage zentral vorgegebener Liefermengen, Rohholzsortimente und Rohholzabnehmer sowie der Transport des Rohholzes zu den jeweiligen Empfängern.Abnahme, Aufkauf, Absatz und Transport des nicht für den Eigenbedarf vorgesehenen, staatlich beauflagten Nutzholzes aus dem Genossenschafts- und Privatwald sowie dem Wald anderer juristischer Personen.

Der Transport des Rohholzes erfolgte mit betriebseigenen Fahrzeugen des StFB, bei größeren Entfernungen mittels Bahn- oder Schiffsversand.

4. Wildbewirtschaftung.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Regelung des Jagdwesens am 25.11.1953 wurde dem StFB die Bewirtschaftung der Jagdgebiete mit vorwiegendem Staatswaldanteil übertragen, während alle übrigen Jagdgebiete durch das Kreisforstamt bewirtschaftet werden.( GB1. S. 1175, § 23 ) Mit Wirkung vom 19.10.1962 wurden die StFB mit der Bewirtschaftung allen jagdbaren Wildes und der Erledigung sämtlicher jagdwirtschaftlicher Angelegenheiten in ihrem Verantwortungsbereich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der gegebenen Weisungen der Jagdbehörde beauftragt. (Verfügung über die Bewirtschaftung der Jagdgebiete vom 19.10.1962 in Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, Sonderdruck Nr. 7 S. 1 )

5. Unterhaltung von Werkstätten
zur Pflege, Instandhaltung und Instandsetzung des sich nach der Bildung der StFB immer stärker entwickelnden Fahrzeug- und Geräteparks zur Baumschulwirtschaft, zur Walderneuerung und Waldpflege, zum Holzrücken, zur Holzabfuhr und Verladung, zum Wegebau und zur Melioration sowie im nichtforstlichen Bereich des StFB.
6. Aufbau und Unterhaltung der verschiedensten Bereiche forstlicher Nebenproduktion
sowie von Betriebsteilen zur Herstellung von industriellen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen. (erstmalig erwähnt im Rahmenstatut der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe v. 11.02.1959, § 2 - GBI. I. S.121)
"Die Betriebe haben ... die Volkswirtschaft planmäßig mit Rohholz, Harz und Rinde sowie anderen Produkten der Forstwirtschaft, insbesondere Erzeugnissen der Massenbedarfsgüterproduktion, zu versorgen."

Unterstellung des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes (StFB) Rostock

Direkte Unterstellung unter das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft
In der VO über die Bildung von StFB vom 14.02.1952 ist in § 1 (2) FESTGELEGT:
Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe unterstehen dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der DDR.
Im Rahmen der ihnen vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der DDR übertragenen Aufgaben sind die Ministerien für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierungen für die Aufsicht, Anleitung, Koordinierung und Kontrolle der in ihrem Bereich befindlichen Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe verantwortlich.
Der StFB Rostock unterstand also direkt dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der DDR.
Auf der Grundlage des Gesetzes vom 23.07.1952 wurden die in der DDR bestehenden Länder aufgelöst und Bezirke gebildet.
An Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern entstanden die Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg.
In diesem Zusammenhang wurden auf Bezirksebene "Verwaltungen staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe" gebildet, denen die StFB des jeweiligen Bezirkes zugeordnet waren.
Grundlage der Bildung der Verwaltungen staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe war die Anordnung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft der DDR über Maßnahmen zur Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung vom 10.08.1952 (MB1. j127) und vom 22.12.1952 (ZB1.1953/11)
Der StFB Rostock unterstand ab Ende 1952 der Verwaltung staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe Rostock.
Am 01.04.1955 wurde die "Anordnung über die Auflösung der Verwaltungen staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe und die Eingliederung in die Abteilungen Landwirtschaft bei den Räten der Bezirke" erlassen (GB1. 11 55/130).
Gemäß dieser Anordnung ging das Anlagevermögen ab 01.04.1955 in die Verwaltung der Räte der Bezirke über, die auch die mit der Tätigkeit der Verwaltungen zusammenhängenden Forderungen und Verbindlichkeiten übernahmen.
Damit ging die Anleitung und Kontrolle des StFB Rostock mit Wirkung vom 01.04.1952 an den Rat des Bezirkes Rostock über und wurde wahrgenommen durch die Unterabteilung Forstwirtschaft in der Abteilung Landwirtschaft beim Rat des Bezirkes Rostock.
Im Jahre 1963 wurden die "Vereinigungen Volkseigener Betriebe ( VVB ) Forstwirtschaft" gebildet. Die Verantwortlichkeit für die StFB wurde aus den Bezirken herausgelöst und den VVB übertragen.
Der StFB Rostock unterstand seit 1963 der VVB Forstwirtschaft Waren, die für die forstwirtschaftlichen Belange der Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg zuständig war und damit die staatlichen Waldflächen des ehemaligen Landes Mecklenburg‑Vorpommern und den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Brandenburg umfaßte.


Beschluß über die Veränderung der Leitung der Forstwirtschaft (Bildung einer VVB Forstwirtschaft in Suhl), vom 10.10 1963 GB1. II Nr. 93, 1963
Mit Wirkung vom 01.01.1976 stellten die VVB Forstwirtschaft ihre Tätigkeit ein und die Aufsicht, Anleitung und Kontrolle der StFB gingen wieder an die Räte der Bezirke über. Für den StFB Rostock wurde diese wahrgenommen durch die Abteilung Forstwirtschaft im Bereich Land- und Nahrungsgüterwirtschaft beim Rat des Bezirkes.

Anlage: "Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vom 14. Februar 1952"

"KLEINE MITTEILUNG"
"Verordnung über die Bildung von Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vom 14. Februar 1952"
Zur Festigung und Entwicklung der Forstwirtschaft, deren Aufgaben als Lieferant des Rohstoffes Holz für die gesamte Volkswirtschaft bei der Erfüllung des Fünfjahrplanes, ständig wachsen, bedarf es der Verbesserung des Verwaltungs- und Wirtschaftsapparates.
Die Anleitung in der Forstwirtschaft sowie die Aufsicht über den Wald aller Besitzarten werden durch das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik für die Ministerien für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierungen wahrgenommen. Der jetzige Verwaltungscharakter und die noch bestehende Haushaltsrechnung sind ein Hemmnis in der Weiterentwicklung der Staatlichen Forstwirtschaft. Zur Verbesserung der Arbeitsweise der Staatlichen Forstwirtschaft wird deshalb Folgendes verordnet:

§ 1 Mit Wirkung vom 1. Januar 1952 werden Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe gebildet.

Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe unterstehen dein Ministerium für Land‑ und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. Im Rahmen der ihnen vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik übertragenen Aufgaben sind die Ministerien für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierungen für die Aufsicht, Anleitung, Koordinierung- und Kontrolle der in ihrem Bereich befindlichen Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe verantwortlich.

§ 2 Der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb arbeitet nach einem Betriebsplan, der auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes aufgestellt ist. In diesem Sinne ist der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb eine selbständig planende, selbständig wirtschaftende und in eigener Verantwortung abrechnende Einheit der Staatlichen Forstwirtschaft. Er arbeitet nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Rechnungsführung.

Der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb ist juristische Person und Rechtsträger von Volkseigentum. Als Rechtsträger von Volkseigentum hat er zur Durchführung seiner Planaufgaben die Rechte zu verwirklichen und die Pflichten zu erfüllen, die sich aus dem ihm übertragenen Volkseigentum ergeben.

§ 3 Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe sind Rechtsträger aller volkseigenen forstwirtschaftlich genutzten Vermögenswerte.

Die Übertragung der Rechtsträgerschaft gemäß Abs. 1 erfolgt:

a) mit Wirkung vom 1. Januar 1952 für alle forstwirtschaftlich genutzten volkseigenen Vermögenswerte mit Ausnahme derjenigen, die bei Rechtsträgern der volkseigenen Wirtschaft bilanziert werden.

3. Die Regelung der Rechtsträgerschaft volkseigener forstwirtschaftlich genutzter Flächen, die im Laufe der nächsten Jahre zur anderweitigen Nutzung (Bergbau usw.) durch volkseigene Betriebe benötigt werden, erfolgt in Durchführungsbestimmungen,

§ 4 Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe übernehmen die Verbindlichkeiten, die mit den ihrer Rechtsträgerschaft übertragenen Vermögenswerten in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

§ 5 Für die wirtschaftliche Tätigkeit der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe sind die gesetzlichen Bestimmungen über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Wirtschaft verbindlich.

§ 6 Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe haben mit Stichtag 1. Januar 1952 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

§ 7 Alle den staatlichen Forst betreffenden Forderungen der Kreisforstämter sehen auf die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe über.

§ 8 Den Kreisforstämtern obliegt die Anleitung und Kontrolle der Durchführung der im Volkswirtschaftsplan festgelegten Planaufgaben.

Die Anleitung für die Betreuung des Privatwaldes obliegt dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, den Ministerien für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierungen und den Kreisforstämtern.

Die Grenzen der Tätigkeitsgebiete der Kreisforstämter werden von der Hauptabteilung Forstwirtschaft festgelegt. Für den Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb ist jeweils das Kreisforstamt zuständig, in dem sich. der Sitz des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes. befindet.

§ 9 Aufgabe, Organisation und Tätigkeit der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe ergeben sich aus dem Statut der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe, das vorn Ministerium für Land‑ und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zu erlassen ist.

§ 10 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.

§ 11 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1952 in Kraft.

Berlin, den 14. Februar 1952.

Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik
Der Ministerpräsident
gez. Grotewohl
Ministerium für Land‑ und Forstwirtschaft
Minister
gez. Scholz



Kap. 1.5. Anlage 3b


Die Baumartenverteilung

Bei der Beurteilung der Veränderung der Baumartenverteilung zu den einzelnen Stichtagen der Forsteinrichtung von 1956, 1967 und 1985 für den StFB Rostock ist zu berücksichtigen, daß ein absoluter Vergleich nicht möglich ist, weil zwischenzeitliche erhebliche Flächenänderungen auch eine Verschiebung der Anteile der Hauptbaumarten und Baumartengruppen hervorgerufen haben. Gleiches gilt auch für die Oberförstereien Altheide und Rövershagen als auch für den Bereich der Rostocker Heide. Die Erhebung von 1955 mit Stichtag 01.01.1956 wies für den StFB Rostock eine Waldfläche von 17.433,00 ha. davon 15.427,00 ha Holzboden aus. Die Zuständigkeit des StFB Rostock erstreckte sich zu dieser Zeit auf den Volkswald des Stadtkreises Rostock (ehemaliger Waldbesitz der Stadt Rostock), des Landkreises Rostock und des ehemaligen mecklenburgischen Teiles des Kreises Ribnitz-Damgarten bis zur Recknitz als Ostgrenze (einschließlich des ehemaligen Waldbesitzes der Stadt Ribnitz). Im Jahre 1959 vergrößerte sich die vom StFB Rostock zu bewirtschaftende Volkswaldfläche auf 27.334 ha durch Flächenzugänge aus dem Zuständigkeitsbereich des StFB Stralsund, im wesentlichen die Volkswaldflächen des früheren vorpommerschen Teiles des Kreises Ribnitz-Damgarten umfassend. Dazu gehörten die Oberförsterei Born mit den Volkswaldflächen des Darß/Zingst und der Reviere Fuhlendorf, Gaedkenhagen und Planitz (früherer Waldbesitz der Stadt Barth mit rd. 7.000 ha sowie die Oberförsterei Ravenhorst mit den Revieren Buchenhorst, Ravenhorst und Langsdorf mit rd. 3.400 ha Wald.

Forsteinrichtungstechnisch wurde auch im Jahre 1966 erstmalig der im Bereich des StFB Rostock liegende LPG- und Privatwald mitbearbeitet. Hierbei handelt es sich lt. Prüfbericht der Abschlußprüfung für den Forsteinrichtungszeitraum 1956 - 1965 vom 17.05.1966 um 10.834 ha Betreuungswald. Dieser war auf Grund der "Anordnung über die Aufgaben der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe und die Betreuung des LPG- und Privatwaldes" vom 11.02.1959 (GB1.I, S.121) in die Betreuung - jedoch nicht in die Bewirtschaftung des StFB Rostock übergegangen. Er wurde weiterhin durch die Eigentümer eigenständig bewirtschaftet. In der ersten Hälfte der 70er Jahre wurde dann auch der Betreuungswald auf vertraglicher Grundlage in die einheitliche Bewirtschaftung durch den StFB überführt und vollständig in das Betriebswerk integriert. Gleichzeitig ist andererseits ein laufender Flächenabgang zu verzeichnen, im wesentlichen infolge von Rechtsträgerwechsel von Waldflächen zur militärischen Nutzung an den Militärforstbetrieb. Hiervon war rd. die Hälfte der Waldfläche der Rostocker Heide betroffen. Das Flächenwerk des StFB Rostock weist zum 01.01.1985 eine Betriebsfläche von 32.460 ha. aus, in der 4.020 ha Genossenschafts- und Privatwald enthalten sind.

Wie weit großflächige Flächenveränderungen die Baumartenverteilung auf Grund unterschiedlicher Standorts- und Bewirtschaftungsverhältnisse beeinflussen können, zeigt z.B. die Erhebung mit Stichtag 01.01.1956. Die beiden damals im StFB zusammengefaßten Oberförstereien weisen eine verschiedene Baumartenstruktur aus. Während in der Oberförsterei Altheide die Kiefer einen Anteil von 49% und die Fichte von 7% einnehmen, sind es in der Oberförsterei Billenhagen 25% Kiefer und 18% Fichte. Zusammengefaßt für den StFB Rostock ergibt sich hieraus ein Anteil von 38% Kiefer und 12% Fichte. Trotz der eingeschränkten Aussagekraft infolge der erheblichen Flächenveränderungen im Zeitraum zwischen den Erhebungen von 1955 und 1984 sind für die Verschiebung der Baumartenanteile zwei Tendenzen erkennbar, die auch für das Gebiet der Rostocker Heide zutreffen: 1. Ein geringer Rückgang des Nadelholzes zugunsten des Laubholzes 2. Bei den einzelnen Baumarten ist ein erheblicher Rückgang der Kiefer und ein drastischer Anstieg von Fichte und Sitkafichte sowie eine Zunahme der Lärche, der sonstigen Weichlaubhölzer und der Roterle zu verzeichnen.

Diese Veränderung des Baumartenspektrums ist im wesentlichen auf folgende Ursachen zurückzuführen

1. Um eine Rohholzversorgung in kürzeren Zeiträumen zu sichern, mußte die Forsteinrichtung in den 50er und 60er Jahren einen gewissen Anteil sogenannter ertragreicher Baumarten (Lärche, Douglasie, Weymouthskiefer, Sitkafichte, Küstentanne, Pappel, Roteiche) bei der Walderneuerungsplanung berücksichtigen, in der Regel mindestens 30%. Da der vorgegebene Anteil mit den genannten Baumarten auf Grund der Standortbedingungen meist nicht realisierbar war, konnte ab 1960 für das nordostdeutsche Tiefland auch die Fichte zu den ertragreichen Baumarten gerechnet werden. In den Waldbau- und Holzartenrichtlinien vom 01.11.1966 wird in einer gesonderten Richtlinie für den Anbau und die Behandlung einiger ertragreicher Nadelbaumarten (S.223 ff) für den Anbau der Sitkafichte "mäßig nährstoffhaltige bis ziemlich arme grundwassernahe und grundwasserbeherrschte Sandstandorte und organische Naßstandorte" als geeignet betrachtet, wobei "der Anbau unter besonderer Berücksichtigung des mecklenburgischen Küstengebietes im wesentlichen auf das stärker maritim beeinflußte Klimagebiet a beschränkt werden sollte". Diese Vorgaben und Orientierungen sind der wesentliche Grund für den hohen Anteil von Fichte und Sitkafichte an den Wiederaufforstungen in den 60er und 70er Jahren. Bereits im Prüfungsbericht für den Forsteinrichtungszeitraum 1956 bis 1965 vom 07.06.1966 wird u.a. festgestellt, daß die ertragreichen Holzarten in der Walderneuerungsplanung für das Jahrzehnt mit einem Anteil von 36% vorgesehen waren, im Ist jedoch mit 50% realisiert worden waren. Weiterhin wird bemängelt: "Bemerkenswert ist das Zurückbleiben der Ki an der Aufforstung und das Ansteigen des Fi-Anteiles gleich einer Fieberkurve. Beide Erscheinungen sind abzulehnen, denn die Ki findet im Betrieb die optimalsten Wuchsbedingungen auf Grund der vorhandenen Standorte. Die Fi hingegen ist als Vermehrer der ohnehin starken Rohhumusauflagen standortswidrig und durch die Küstennähe windgefährdet. Ihr hoher Anteil läßt sich als "ultima ratio" in der Wahl derjenigen Holzarten erklären, die die sicherste und müheloseste Kulturbegründung verbürgt".

2. Von den Folgen der Orkane vom 17. Oktober 1967 und 11. Januar 1968 waren in überdurchschnittlichem Maße großflächig mittelalte und ältere Kiefernbestände betroffen, überwiegend auf grundwasserbeeinflußten und grundwassernahen Standorten. Die Wiederaufforstung mußte auf Druck übergeordneter Stellen in kürzester Frist und ohne vorherige Flächenbehandlung durchgeführt werden. Die Folge war der vorrangige Anbau von Fichte und Sitkafichte als mehrjährig verschulte Pflanzen mit weiten Pflanzverbänden. Aus einer Reihe mißlungener Kulturen oder Wiederholung ist vor allem durch Birkenanflug der Anstieg im sonstigen Weichlaubholz hervorgegangen.

3. Obwohl bei der Rohholznutzung der ausgewiesene Nachhaltshiebssatz im wesentlichen nur unbedenklich überschritten worden ist, mußte die Kiefer, insbesondere die Kiefernalthölzer, fast durchgängig zu Gunsten anderer Baumarten übernutzt werden. Da die Wiederaufforstung vielfach mit anderen Baumarten durchgeführt wurde, reduzierte sich laufend die Kiefernfläche. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch der Nachweis von 762,50 ha Blößen durch die Erhebung per 01.01.1956, womit mehr als 5% der damaligen Holzbodenfläche des StFB Rostock als unbestockt ausgewiesen wurden. Dieser Flächenumfang an Kahlflächen entsprach etwa der 4 bis 5fachen damaligen Nutzungsmenge. Es fällt auf, daß im Schriftsatz der Forsteinrichtung von 1956 hierzu keine Bemerkungen enthalten sind. Der Grund ist in staatlichen Vorschriften zu sehen, nach denen Kahlschläge seit 1950 genehmigungspflichtig waren, ab 1951 die Vorratspflegliche Waldwirtschaft als vorrangiges Nutzungsprinzip verbindlich war, das "alle nur im Normalwald anwendbaren Nutzungsverfahren ausschließt".

Beide Vorgaben sind aus rein waldbaulicher Sicht sehr zu begrüßen. Mit dieser Wirtschaftsform sind jedoch die hohen und speziellen Nutzungsanforderungen der damaligen Zeit nicht ohne folgenschwere Beeinträchtigung des Waldgefüges und der Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen. Sie haben in relativ kurzer Zeit zu starken Bestandesauflichtungen in den Althölzern, zu Scheinbestockungen und Blößen mit Restbestockungen geführt. Dem Praktiker blieben auf Grund der Verbindlichkeit der Einschlagsauflagen einerseits und des Nutzungsprinzips andererseits kaum Handlungsspielräume. H. Krutzsch, der Begründer der Vorratspfleglichen Waldwirtschaft, vertrat z.B. die These, daß zur Erfüllung von "Umlagen über dem Zuwachs und die Forderung bestimmter Sortimente" es notwendig ist, um einer weiteren Verminderung der klimatisch wirksamen Waldfläche vorzubeugen, bleibt kein anderer Weg offen, als der einzelstammweisen Nutzung auf der ganzen noch vorhandenen, mit nutzbarem Vorrat bestockten Holzbodenfläche". (Forstwirtschaft/Holzwirtschaft, Heft 9, 1951) Die Folgen dieser einseitigen Wirtschaftsweise sind bereits nach nur 5 Jahren an der angehäuften Blößenfläche mehr als deutlich sichtbar. Von der erhobenen Blößenfläche wurden durch die Forsteinrichtung 62% zur Wiederaufforstung mit Kiefer und Lärche und 15% mit Fichte vorgesehen. Auch daraus läßt sich ableiten, daß die Vorbestockung im wesentlichen aus Nadelholz bestanden hat.

Das Altersklassenverhältnis

Zur zeitlichen Ordnung eines Waldgebietes werden Bestände gleicher Baumart in Altersstufen oder Altersklassen in Abstufungen von 10 oder 20 Jahren zusammengefaßt. Die Altersklassen geben also die flächenmäßige Aufteilung einer Baumart in gewisse Altersspannen zu bestimmten Erhebungsstichtagen an. In nachstehender Übersicht sind für den Bereich des StFB Rostock zu den Stichtagen der Forsteinrichtung vom 01.01.1956 und 01.01. 1985 die Hauptbaumarten in ihrer altersmäßigen Zusammensetzung dargestellt und einer Normalverteilung nach der für die Erhebung von 1985 verwendeten Umtriebszeit für die jeweilige Baumart gegenübergestellt. Aus dem Vergleich der am Stichtag in einer Altersklasse vorhandenen Fläche einer Baumart zur Normalverteilung auf Grund der Umtriebszeit sind Abweichungen von einer nachhaltigen Wirtschaftsweise ablesbar.

Bemerkungen zum Altersklassenverhältnis einzelner Baumarten

Die altersmäßige Verteilung der Kiefer hat sich 1985 wesentlich der Normalverteilung genähert im Vergleich zu 1956. Zu beachten ist jedoch, daß sich die altersmäßige Verteilung nur auf die zu dem jeweiligen Stichtag vorhandene Kiefernfläche bezieht, der zwischenzeitliche Rückgang der mit der Kiefer bestockten Fläche in diesem Zusammenhang unberücksichtigt bleibt. Auffällig ist, daß sich der hohe Anteil in der Altersklasse II (bis 10 J:) von 1956, in dem ein sehr großer Blößenanteil enthalten war, der zur Wiederaufforstung mit Kiefer vorgesehen war, nicht in der analogen Altersklasse Ha (31-40 J:) von 1985 widerspiegelt. Dies ist mit Sicherheit darauf zurückzuführen, daß der größte Teil der Zur Aufforstung mit der Kiefer im Einrichtungszeitraum 1956-1965 vorgesehenen Fläche mit Fichte und Sitkafichte begründet worden ist und ein geringerer Teil in das Weichlaubholz überging. Auch aus dem Prüfbericht der Forsteinrichtung vom 07.06.1966 geht hervor, daß von dem für den vorangegangenen Einrichtungszeitraum vorgesehenen Anteil von 30,9 % Kiefer an der Walderneuerungsfläche nur 22,5 9; realisiert worden waren. In der Erhebung von 1985 ist die Altersklasse la (11-20 J.) mit einem Anteil von nur 5 % stark unterrepräsentiert. Der Grund ist in den Folgen der Orkanschäden von 1967 und 1968 zu suchen, wonach die betroffenen Flächen infolge des Flächenzustandes und des vorgegebenen Termindrucks die Wiederbegründung mit Kiefer in nur geringem Umfang zuließ. Die Aufforstung dieser Flächen erfolgte überwiegend mit Fichte und Sitkafichte, mißlungene Kulturen gingen zum Teil über den Anflug von Birken in das Weichlaubholz über. In den älteren Altersklassen ist zwischen 1956 und 1985 eine gewisse Normalisierung zu verzeichnen. Zu berücksichtigen ist, daß ein nicht unerheblicher Teil der über 100jährigen Kiefernbestockungen im küstennahen Raum konzentriert ist und ausschließlich oder vorrangig Schutz- und Erholungsfunktionen hat. Diese Bestände waren den Bewirtschaftungsgruppen I oder II zugeordnet und von der normalen Bewirtschaftung ausgeschlossen. Aber auch für diesen Bereich ist langfristig und systematisch eine Verjüngung erforderlich, die sich auf Grund der extremen klimatischen und standörtlichen Besonderheiten nicht von selbst einstellen wird.

Der Flächenanteil der Fichte in den einzelnen Altersklassen läßt erkennen, daß sie im Bereich des StFB Rostock seit Beginn des 20. Jahrhunderts einen zunehmenden Anteil am Bestockungsaufbau einnimmt. (Vgl. Altersklassen I - III von 1956) Weiterhin ist ersichtlich, daß die Fichte ab dem Alter von 80 Jahren nur noch gering vertreten ist. Die Gründe wurden bereits in anderem Zusammenhang genannt. In der Erhebung von 1985 nimmt die Fichte in den Altersklassen Ia und II (11-30 J.) den doppelten Flächenanteil gegenüber der Normalausstattung ein. Die Ursachen liegen in dem bevorzugten Anbau von Fichte und Sitkafichte ab Ende der 50er Jahre als für eine Vielzahl der vorhandenen Standorte geeignete ertragreiche Baumarten, ihrer verhältnismäßig leichten Kulturbegründung und den flächen- und terminmäßig kaum anders zu bewältigenden Aufforstungsmaßnahmen infolge der Orkanschäden von 1967/68. Aus dem Anteil der Fichte in der Altersstufe I (bis 10 J.) ist ersichtlich, daß sich ihr Anbau ab Mitte der 70er Jahre wieder der Normalität genähert hat. Im Bereich der Rostocker Heide zeigen Fichten- und Sitkafichtenanbauten seit Mitte der 80er Jahre bereits in jüngerem Alter Absterbeerscheinungen. Bei standörtlicher Eignung besteht die Möglichkeit, einen großen Teil dieser Flächen der Kiefer, der Eiche und der Buche zurückzugewinnen. Es sollte aber künftig keinesfalls auf die kleinflächige oder einzelstammweise Beimischung der Fichte auf entsprechenden Standorten mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenstreifens in der Rostocker Heide verzichtet werden.

Die altersmäßige Zusammensetzung der Buche zeigt das für den nordostdeutschen Raum typische Bild einer starken Überrepräsentation im Alter von 80 Jahren aufwärts und das Fehlen in den jüngeren Altersklassen bei fast gleichbleibender Buchenfläche. In der Niederschrift zur Übergabe der Forsteinrichtungsunterlagen vom 01.01.1956 ist speziell zur Buche vermerkt, daß sie im Bereich des StFB Rostock "vielfach standortswidrig auftritt. Sie ist in standortgerechte Baumarten umzuwandeln, jedoch nicht auf dem Wege der Räumung, sondern unter Belassung einzelner Exemplare an Rändern, oder Trupps und Gruppen." In dieser Feststellung kommt einerseits die damalige - für die Anfänge einer konsequent standortbezogenen Forsteinrichtung durchaus verständliche - zu starre Bindung der Baumartenwahl an die Produktionskraft des Bodens zum Ausdruck, andererseits war die wirtschaftliche Nachfrage zur damaligen Zeit gering und beschränkte sich auf das Sägeholz, das zudem möglichst nicht zu stark sein sollte. Die Buche wurde erst in den 60er Jahren mit der Entwicklung der chemischen Industrie zunehmend wirtschaftlich bedeutsam. So wurden in der Regel nur sporadisch angekommene Naturverjüngung übernommen und vereinzelt Stangenhölzer anderer Baumart mit Buche unterbaut. Erst in den 80er Jahren wurden Buchennaturverjüngungen zielgerichtet gefördert und verstärkt die Buche über den Vor- und Unterbau eingebracht. Voranbauten und Unterbauten sind jedoch den Baumarten des derzeitigen Oberbestandes zugeordnet. Die Buche gehört zum Baumartenspektrum der Rostocker Heide und bedarf besonders im Hinblick auf die Schutz- und Erholungsfunktion intensiver Förderung, in exponierten Lagen auch unabhängig von der Standorteignung. Die Buche wird jedoch nie die Massen- und Wertleistung traditioneller Buchengebiete erreichen können. Sie scheint aber fähig zu sein, ungünstige Standortbedingungen durch die höhere Luftfeuchtigkeit etwas ausgleichen zu können.

Beim sonstigen Weichlaubholz tritt in der Erhebung von 1956 deutlich der hohe Anteil in der Altersstufe Ia (11-20J.) hervor. Ebenfalls kann man wohl einen erheblichen Anteil der in dieser Erhebung altersneutral zusammengefaßten "Ausschlußflächen" diesen Baumarten und dieser Altersspanne zuordnen. Zurückzuführen ist diese starke Überrepräsentation dieser Altersstufe vor allem darauf, daß in den Kriegs- und ersten Nachkriegsjahren Flächen, die vorher mit anderen Baumarten - in der Regel mit Kiefer - bestockt waren, nach Kahlschlag aus den verschiedensten Gründen nicht aufgeforstet worden sind, überwiegend jedoch aus mißlungenen Aufforstungen mit nachfolgendem Birkenanflug entstanden sind. Die Erhebung von 1985 bestätigt den hohen Anteil des Weichlaubholzes in den Altersstufen IIa und III (30-50 J.), in denen auch der größte Teil der Ausschlußflächen von 1956 aufgegangen sein muß. In dieser Baumartengruppe liegt vor allem in den 30-50jährigen Bestockungen auf geeigneten Standorten ein gewisses Potential zur Umwandlung über den Voranbau in wirtschaftlich günstigere Baumarten mit besserer Massen- und Wertleistung.

Altersklassenübersicht der Baumarten des StFB Rostock


Kap. 1.5. Anlage Altersklassenübersucht der Baumarten des StFB Rostock


Die Umtriebszeit.

Die Produktionsdauer eines Waldbestandes von seiner Entstehung bis zu seiner Hiebsreife wird als Umtriebszeit bezeichnet. Sie ist vor allem abhängig von der jeweiligen Baumart und dem angestrebten Wirtschaftsziel. Die einzelnen Baumarten unterscheiden sich in ihrem Wuchsverhalten oft beträchtlich voneinander - Zuwachs an Masse und Qualität werden beeinflußt von Standortbedingungen und Wirtschaftsweisen. Das Wirtschaftsziel hängt in erster Linie vom gegenwärtigen und künftigen Bedarf ab, von den benötigten Holzstärken und Holzequalitäten. Das Wirtschaftsziel muß aber auch andere gesellschaftliche Forderungen berücksichtigen, die sich aus der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes ergeben. Die Hiebsreife eines Baumes oder eines Bestandes ist in der Regel dann erreicht, wenn er einerseits seine höchste Massen- und Wertleistung und andererseits das gewünschte Zielsortiment erreicht hat. Mit der Hiebsreife ist die Möglichkeit zur Nutzung gegeben, sie ist jedoch nicht zwingend notwendig, sondern nur als Weiser zu betrachten. Die Umtriebszeit kann auch von anderen Faktoren beeinflußt werden, z.B. wird stärkeres Auftreten der Rotfäule bei der Fichte infolge zunehmender Holzentwertung zu einer Herabsetzung der Umtriebszeit auch vor dem Erreichen der höchsten Massenleistung führen.

Die Dauer der Umtriebszeit hat Auswirkungen auf (stark vereinfacht dargestellt)

a) die Nutzung: Je Kürzer die Umtriebszeit ist, desto schwächer werden die nutzbaren Rohholzsortimente. eine Veränderung der Umtriebszeit kann für kürzere Zeiträume die verfügbare Nutzungsmenge verändern.

b) den Zuwachs: Je länger die Umtriebszeit ist, desto geringer wird mit zunehmendem Alter der Massenzuwachs am Einzelbaum und auch am Baumbestand dagegen steigt jedoch zunächst die Wertzunahme durch weiteres Dickenwachstum, insbesondere bei Wertholzbeständen.

c) den Vorrat: Ab einem bei den Baumarten unterschiedlichen Alter sinkt infolge natürlicher u.a. Abgänge der Bestandesvorrat. Die Produktionskraft des Bodens wird nicht mehr voll genutzt u.a.

Für die jeweiligen Forsteinrichtungszeiträume mit Stichtag 01.01.1956 und Stichtag 01.01.1985 wurden für die einzelnen Baumarten und Baumartengruppen folgende Umtriebszeiten festgelegt:

Baumart 1956 1985
Kiefer 100 110
Fichte 100 80
Eiche 153 140
Buche 106 130
Sonst. Hartholz 100 110
Weichlaubholz 80 80


Aus vorstehender Übersicht ist ersichtlich, daß sich sowohl für die Kiefer und Buche als auch für die Fichte die Umtriebszeiten und damit die angestrebten Wirtschaftsziele zwischen 1956 und 1985 verändert haben. Auf die wirtschaftliche Verwendbarkeit bezogen, bedeutet die Erhöhung der Umtriebszeit bei Kiefer und Buche die Erreichung größerer Stammstärken; auch landeskulturelle Gründe spielen eine Rolle. Die Verringerung der Umtriebszeit bei der Fichte hat schwächere Zielsortimente zur Folge, sie wurde daher vor allem beeinflußt von Holzentwertungen, Absterbeerscheinungen und verstärkter Sturmgefährdung im höheren Alter.

Die Umtriebszeit ist ein wesentlicher Bestandteil des forstlichen Nachhaltsprinzips und stellt den Rahmen dar für die Darstellung des Altersklassenaufbau eines Waldgebietes, nachfolgend für den jeweiligen Bereich des StFB Rostock.

Der Holzvorrat.

Die Höhe des Holzvorrates ist abhängig von den Standortbedingungen, der Baumartenzusammensetzung und ihrer altersmäßigen Gliederung, der Umtriebszeit und der Bewirtschaftungsweise. Da diese Voraussetzungen durch die bereits mehrfach erwähnten nicht unerheblichen Flächenveränderungen beeinflußt worden sind, können auch die zu den einzelnen Erhebungsstichtagen ermittelten Vorräte nicht absolut miteinander verglichen werden. Die Aufnahme des Holzvorrates durch die Forsteinrichtung erfolgte in der DDR einheitlich in Form einer objektiven Stichprobenaufnahme auf der Grundlage eines systematisch angelegten Netzes von Kreisprobenflächen nach festgelegten Aufnahmekriterien. Durch diese Holzvorratsinventur auf mathematisch-statistischer Grundlage wurde die meist subjektiv geprägte Vorratsaufnahme durch einzelne Taxatoren Objektivität. Ein Beispiel hierfür ist im Übergabeprotokoll der Forsteinrichtung vom 10.05.1957 dargestellt, wonach eine Derbholzüberprüfung für den StFB Rostock durch Taxatoren im Jahre 1954 einen Vorrat von 85 Vfm/ha ergeben hatte, Während mit der Neueinrichtung von 1956 146 Vfm/ha aufgenommen wurden. Die Erhebung mit Stichtag 01.01.1956 ergab für den Bereich des StFB Rostock einen Vorrat von 146 Vfm/ha. Der angestrebte Zielvorrat zum 31.12.1965 wurde mit 178 Vfm/ha ermittelt. Von dem für den Gesamtbetrieb ermittelten Vorrat von 146 Vfm/ha entfallen auf die Oberförsterei Altheide, deren Kern die Rostocker Heide bildet, 163 Vfm/ha und auf die Oberförsterei Billenhagen 122 Vfm/ha. An diesen Unterschieden ist deutlich die Abhängigkeit des Holzvorrates von den vorstehend genannten Bedingungen erkennbar.

Die Erhebung von 1985 (Stichtag 01.01.1985) ergab einen Holzvorrat
für den StFB Rostock von 188 Efm/ha
für die Oberförsterei Rövershagen 186 Efm/ha
das Revier Hinrichshagen 171 Efm/ha
das Revier Torfbrücke 176 Efm/ha.

Die Reviere Hinrichshagen und Torfbrücke umfassen den noch beim StFB Rostock verbliebenen Teil der Rostocker Heide. Sie gehören zu dem vorratsschwächeren Teil des StFB Rostock, was zu einem Teil auch auf die Orkanschäden von 1967/68 zurückzuführen ist, von denen der küstennahe Raum besonders betroffen war.Insgesamt kann man eine Vorratsanreicherung im Zeitraum von 1956-1985 von rund 20% unterstellen. (Rechnerisch für den StFB 28%, aber beachte Vfm 1956-1985 und Flächenänderungen pp) Der angestrebte Zielvorrat für den StFB Rostock wurde für das Jahr 1990 mit 203 Efm/ha ermittelt. Aus der Fortführung des Datenspeicher Waldfonds geht für 1989 ein erreichbarer Vorrat von 200 fm/ha hervor.

Der Zuwachs.

Zuwachs ist die jährlich vor allem während der Vegetationsperiode gebildete oberirdische Volumenzunahme von Bäumen oder Waldbeständen infolge ihres Höhen- und Dickenwachstums. Die Höhe des Zuwachses ist stark abhängig von den Standortbedingungen und dem verfügbaren Wuchsraum, der jeweiligen Baumart und deren Alter, bei Beständen außerdem von ihrer Zusammensetzung und Behandlung. Ganz allgemein steigt der Massenzuwachs in der Jugendphase stark an und fällt nach erreichen eines Optimums mit zunehmendem Alter wieder ab.

Auf Grund der Erhebung mit Stichtag 01.01,1956 wurde für den StFB Rostock ein Zuwachs von 5,1 Vfm/ha/a ermittelt.
Die Erhebung mit Stichtag 01.01.1985 weist für den StFB Rostock einen Zuwachs von 8,0 Vfm/ha/a aus,
mit einer Zuwachsakkumulation von 2,5 Vfm/ha/a.

Die Zuwachssteigerung innerhalb der rd. 30 Jahre zwischen beiden Erhebungen ist in erster Linie auf den überdurchschnittlich hohen Anteil der zuwachsstarken Bestockungen in den jüngeren und mittelalten Altersklassen (vgl. Altersklassenübersicht) zurückzuführen. Dieser Zuwachs ist zunächst nur beschränkt in Form von Pflegehieben nutzbar. Deshalb muß im Vergleich von Zuwachs und Abnutzung auf längere Sicht immer eine Zuwachsanreicherung stattfinden. Auch die verstärkte Umwandlung minderbestockter Bestände hat zur Erhöhung der Zuwachsleistung beigetragen.


Die Nutzung.

Die nachhaltige Verfügbarkeit von Rohholz und die Sicherung landeskultureller Belange werden entscheidend von den standörtlichen Bedingungen, der Baumartenzusammensetzung und deren Altersstruktur bestimmt. Andererseits sind Höhe und Sortimentsstruktur sowie Art der Nutzung, Naturereignisse und andere Fremdeinwirkungen von Einfluß. Höhe und Struktur der Nutzung wurden in der DDR von staatlichen Vorgaben bestimmt, die weitestgehend vom Bedarf der Wirtschaft und der industriellen Verarbeitungsmöglichkeit abhingen. Der von der Forsteinrichtung zu den Erhebungsstichtagen ermittelte Nachhaltshiebssatz wurde für den jeweiligen Einrichtungszeitraum von 10 Jahren mit dem Bedarf zentral. abgestimmt und als jährliches Nutzungssoll vorgegeben. Allgemein ist festzustellen, daß das staatlich vorgegebene Nutzungssoll und der daraus hergeleitete jährliche Einschlag als Gesamtvolumen in vertretbarem Verhältnis zum Hiebssatz der Forsteinrichtung standen. So lag z.B. das Nutzungssoll für die Periode 1956 1965 rd. 5% Über dem Hiebssatz und die Istnutzung 1,5% unter dem Nutzungssoll, wodurch der Hiebssatz insgesamt nur um rd. 3,5% überschritten wurde!. Von wesentlicher Auswirkung auf die Nachhaltigkeit war jedoch die jährlich vorgegebene Holzarten- und Sortimentsstruktur der Nutzung, die wesentlich von der mittel- und langfristigen Planung der Forsteinrichtung abwich. Durch diese Beauflagungen mußte das Nadelholz, vor allem das Nadelsägeholz, unverhältnismäßig stark gegenüber dem Laubholz abgenutzt werden. Aus der Einschätzung des Betriebsvollzuges zur Einleitungsverhandlung vom 17.04.1994 geht z.B. hervor, daß im Jahrzehnt von 1971 - 1980 insgesamt 98,5% des Nutzungssolls zum Einschlag kamen, davon jedoch die Kiefer mit 120%, die Fichte mit 144%; die Buche mit 102% und dem gegenüber die Eiche mit 74%, das Sonst. Hartlaubholz mit 76% und das sonstige Weichlaubholz mit nur 37% abgenutzt wurden. Neben der Sortimentsbeauflagung war auch zeitweilig die Art der Nutzung, mit teilweise langfristigen Folgewirkungen verbunden. In den 50er Jahren führten die konsequente Durchsetzung der Genehmigungspflicht von Kahlschlägen und des Vorratspfleglichen


Waldwirtschaft als alleiniges Nutzungsprinzip zur Erfüllung

der Rohholzumlagen, hatten aber besonders in den Kiefernalthölzern starke Bestandesauflichtungen zur Folge, verbunden mit Bodenverwilderung und Zuwachsverlusten, die anschließend notwendigen großflächigen Räumungen führten zu den bereits beschriebenen Baumarten- und Altersklassenveränderungen. In den 70er Jahren kam es auf Grund der zentralen Forderung zum Übergang zur industriemäßigen Produktionsmethoden in der Forstwirtschaft zu einer Konzentration der Arbeiten in der Rohholzbereitstellung. Aus kurzfristigen und kurzsichtigen ökonomischen Gesichtspunkten heraus wurde der Holzeinschlag jährlich wechselnd auf einige Reviere und Revierteile konzentriert. Dies führte unter Mißachtung standörtlicher und bestockungsbedingter Unterschiede und der Ordnung zu Großkahlschlägen mit allen negativen Auswirkungen auf das Waldgefüge. Mit der Konzentration war jedoch keine Veränderung der Gesamtnutzung oder der Sortimentsbeauflagung verbunden. Ende der 70er Jahre wurde zur Nutzung auf der gesamten Fläche übergegangen, dabei die Möglichkeiten der Vornutzungen und Erstdurchforstungen stärker ausgeschöpft und die Kahlschlaggrößen begrenzt.

Als die Nachhaltigkeit wesentlich beeinflussendes Naturereignis wären die Auswirkungen der Orkane vom 17. Oktober 1967 und 11. Januar 1968 zu nennen, die besonders auf dem Darß und in der Rostocker Heide die Abnutzung unabhängig vom menschlichen Handeln in außerordentlich starkem Maße beeinflußt haben. Innerhalb nur weniger Stunden wurde auch in der Rostocker Heide ca. die 5fache Jahresmenge des planmäßigen Holzeinschlages vom Sturm geworfen, vorrangig mittelalte und ältere Kiefernbestände auf grundwassernahen Standorten. Das Holz konnte mit Hilfe von Arbeitskräften und Technik aus vielen Forstbetrieben in relativ kurzer Zeit aufbereitet und der Wirtschaft zugeführt und die Flächen wieder aufgeforstet werden, die Auswirkungen auf das Waldgefüge, die Baumartenstruktur und den Holzvorrat werden erst in folgenden Generationen ausgeglichen werden können.

Zu den durch den Menschen verursachten Einflüssen auf die Nachhaltigkeit zählen vor allem die verstärkten Stoffeinträge, die ab Ende der 70er Jahre das Wachstum der Baumarten beeinträchtigen, von erhöhtem Stickstoffeintrag mit zunächst positiver Wirkung bis hin zu einer Reihe von Schadstoffen mit Sekundärschäden und Sekundärschädlingen.

Da auf Grund der erheblichen Flächenänderungen die absoluten Nutzungsmengen keine Aussagekraft besitzen, werden nachstehend für gewisse Perioden Durchschnittswerte je ha Holzbodenfläche und Jahr für den StFB Rostock dargestellt:

1. Im Ergebnis der Erhebung mit Stichtag 01.01.1956 wurde für den Zeitraum von 1956 bis 1965 ein Nutzungssoll von
4,0 Efm o.R./ha/a festgelegt.
Lt. Prüfbericht vom 07.06.1966 beträgt die tatsächliche Abnutzung für den Zeitraum von 1956 bis 1965
2,9 Efm o.R./ha/a
einschließlich einem Anteil von 7,5% Nichtderbholz. Da die Forsteinrichtung zur damaligen Zeit nur das Derbholz (ab 7 cm) ermittelte, war das Nichtderbholz auch nicht im Nutzungssoll enthalten.
2. Für den Zeitraum von 1967 bis 1972 konnten bisher keine aussagefähigen Unterlagen vorgefunden werden. In dieser Zeit liegt auch die Aufbereitung der Sturmschäden.
3. Für den Zeitraum von 1973 bis 1984 wurde aus unterschiedlichen Unterlagen (PM-Bericht, Kowa-Listen, Absatzstatistiken) eine durchschnittliche Abnutzung von
3,2 Efm o.R./ha/a ermittelt.
4. Mit der Erhebung vom 01.01.1985 wurde für den Einrichtungszeitraum 1985 -1994 für den StFB Rostock ein Nutzungssoll von

5,1 Efm/ha/a festgelegt. Darin enthalten ist ein jährliches Aufkommen von 11 TEfm Dünnholz von 4-6 cm, das sind rund 7% der Gesamtnutzung. Der Einschlag ist zu 60% aus der Vor- und zu 40% aus der Endnutzung vorgesehen in den Nutzungsgruppen 10, 12 und 40. Die geplante Endnutzungsfläche beträgt für das Jahrzehnt 2.774 ha, das sind 8,5% der Holzbodenfläche. Nachstehende Übersicht zeigt das Verhältnis von Vorrat, Lfd. Zuwachs, Nutzung und Zuwachsakkumulation lt. Erhebung v. 01.01.1985

Vorrat
StFB Rostock Vorrat 1800 lfd. Zuwachs 8,0 Nutzung 5,1 Zuwachsakkumulation 2,5
Oberförsterei Rövershagen Vorrat 186 Zuwachs 8,9 Nutzung 4,9 Zuwachsakkumulation 3,2
Revier Hinrichshagen Vorrat 171 Nutzung 4,9
Revier Torfbrücke Vorrat 176 Nutzung 4,9


Die Istnutzung im ersten Jahrfünft nach der Neueinrichtung des StFB Rostock, also von 1985 bis 1989, beträgt 628,1 TEfm, darin sind 47,7 TEfm Nichtderbholz unter 7 cm enthalten. Das sind 3,8 Efm/ha/a. Im ersten Jahrfünft wurden also nur rd. 40% der von der Forsteinrichtung für das Jahrzehnt vorgesehenen Einschlagsmenge genutzt, d.h. rund 80 Tfm weniger eingeschlagen. Auf Grund der staatlicher Sortimentsvorgaben setzt sich auch in diesem Zeitraum die unterschiedliche Abnutzung bei den einzelnen Baumarten fort (normal wären 50%). Es wurden die Kiefer mit 52,4, die Fichte mit 53,8%, die Buche mit 42,5%, die Eiche mit 26,7%, das Sonst. Hartlaubholz mit 21,1% und das Sonst, Weichlaubholz mit 19,2% gegenüber der Planung der Forsteinrichtung genutzt.

In den Jahren 1990 und 1991 verringerte sich der Holzeinschlag infolge der entstandenen Absatzprobleme.
Die Nutzung betrug im Jahr 1990 3,0 Efm/ha und im Jahre 1991 rd. 1,8 Efm/ha.
Bei vorstehenden Mengenangaben ist zu beachten, daß der Begriff "fm" verwandt wurde, wenn nicht vermerkt oder aus dem Zusammenhang erkennbar war, ob es sich um “fm m.R." oder “fm o.R." handelt.
In den Angaben zur Istnutzung bis 1984 ein zunehmender Anteil Nichtderbholz (Holz unter 7 cm) enthalten ist.
Mit der TGL Rohholz 15799 vom 01.01.1965 wurde die bisherige Einteilung in Derbholz und Nichtderbholz aufgehoben und u.a. Langrohholz ab 2 cm und Schichtholz ab 4 cm zugelassen.
Seit dem Jahre 1971 erfolgte die Hackschnitzelaufbereitung im Walde mit mobilen Hackmaschinen, mit denen sämtliches Holz von 2-18 cm unabhängig von der Qualität zerkleinert werden konnte.
Dies ist bei einem Vergleich der Istnutzung mit den Erhebungen der Forsteinrichtung zu berücksichtigen.
Erst die Erhebung vom 01.01.1985 schlüsselt das Nutzungssoll für das kommende Jahrzehnt nach Rohholz über 7 cm und von 4 -6 cm auf.
Mit der Einbeziehung des Dünnholzes unter 7 cm in den Lieferplan und vor allem mit der Hackschnitzelaufbereitung im Walde war einerseits die fast restlose Nutzung von Astmaterial auf Kahlflächen und andererseits die Erschließung von schwachem Holz aus Erstdurchforstungen für die industrielle Verwertung möglich geworden.
Gleichzeitig konnte die Pflege des hohen Anteils der in die II. Altersklasse eingewachsenen Bestockungen verbessert und die Endnutzung und damit der Anfall von Kahlflächen vermindert werden.
So veränderte sich z.B. das Verhältnis von Vor- und Endnutzung von der Erhebung von 1956 mit 43,1% : 56,9% zur Erhebung von 1985 mit 59,8% 40,2%.
Gleichzeitig konnte auch die für das Jahrzehnt von 1956 1965 veranschlagte Wiederaufforstungsfläche von 19,8% der Holzbodenfläche auf 8,5% für das Jahrzehnt von 1985 -1994 gesenkt werden.

Seit altersher diente die Nutzung des Waldes der Befriedigung von Bedürfnissen des Menschen. Mit der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft hat sich die Waldfläche verringert und wurde auf ertragsschwache Standorte zurückgedrängt, dagegen stiegen die Anforderungen an den Wald und wurden vielfältiger. Zur nachhaltigen Sicherung des Holzbedarfs wurde die geregelte Forstwirtschaft notwendig. Unser heutiger Wald ist in erster Linie ein Wirtschaftswald, dessen Aufbau und Gestaltung sowohl ökonomische als auch ökologische Gesichtspunkte umfaßt. Die forstwirtschaftliche Nutzung der Rostocker Heide war in den zurückliegenden 40 Jahren staatlicher Bewirtschaftung eingebettet in die jeweils herrschenden forstlichen Grundsätze und Zielstellungen und wurde durchgängig vom Holzbedarf bestimmt. Maximale Bedarfsdeckung durch Rohholz und Rohharz beeinflußten maßgeblich die Wirtschaftsweise. Dabei war - wie meistens auch in der Vergangenheit - weniger die Rohholznutzung in absoluter Höhe als vielmehr die Abforderung bestimmter Baumarten und Sortimente von wesentlichem Einfluß auf die Nachhaltigkeit. Die Nutzung von Holz als Rohstoff und (oder) als Äquivalent zur Finanzierung der vielfältigen Aufgaben im und am Wald wird auch in absehbarer Zukunft nicht an Bedeutung verlieren und ist mehr denn je mit den anderen Aufgaben des Waldes zu verbinden.

Gerade die 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts hat mit den Kriegs- und Nachkriegsfolgen gezeigt, welche enormen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Waldes generell und speziell in Krisenzeiten gestellt werden. Dazu war das Gebiet der Rostocker Heide in besonderem Maße von Orkanschäden betroffen. Von sichtbarem Einfluß waren auch waldbauliches Wunschdenken ohne Beachtung des Holzbedarfs in den 50er Jahren genauso wie starre ökonomische und technische Ausrichtungen in den 70er Jahren.

Nachhaltige Nutzungsmöglichkeit setzt dem Ziel gemäße Erneuerung und Pflege des Waldes voraus.

Das gilt gleichermaßen für alle Funktionen des Waldes, unterschieden nur durch den Nutzungszweck. Ausschließlich naturgemäße oder natürliche Waldentwicklung gehen auf den meisten der in der Rostocker Heide vorhandenen Standortsformen, verbunden mit der ständigen Windeinwirkung und unter den vorherrschenden Bestockungsverhältnissen meist nicht in Richtung der anzustrebenden Ziele, vor allem zur optimalen Gewährleistung der Nutz - und Schutzfunktion.

Rohholztransport und Verladung.

Mit Wirkung vom 01.01.1953 wurde der StFB der Transport des gesamten Rohholzes vom Wald bis zum jeweiligen Empfänger übertragen. Bis dahin wurden der Transport sowie das in der Regel mit der Abfuhr gekoppelte Rücken des Langholzes sowie die Manipulation bestimmter Spezialsortimente (z.B. die Ausformung von Grubenstempeln) von der DHZ Rohholz (Deutsche Handelszentrale) durchgeführt. Für die SUB bestand nun die Lieferpflicht für Rohholz, Rinde und Rohharz, später auch für alle anderen Erzeugnisse, insbesondere der sonstigen Produktion, sowie für das erlegte Wild bis zum jeweilig staatlich festgelegten Empfänger. Die zu liefernden Mengen waren nach Holzarten und Sortimenten ebenfalls zentral vorgegeben. Zwischen StFB und Empfänger wurden vertragliche Vereinbarungen, Liefertermine, Abmessungen, Güteklassen, Transportbedingungen und Transportkosten, Zahlungsbedingungen u.ä. abgeschlossen. Die Rohholzpreise waren einheitlich in Preistabellen nach Holzarten, Sortimenten, Güte- und Stärkeklassen, die Transportpreise nach Holzartengruppen und Entfernungsstufen festgelegt. Zur Bewältigung dieser neuen Aufgabe wurde im Forstbetrieb die bisherige technische Abteilung in die Abt. Waldbau und die kaufmännische Abteilung, verantwortlich für Holzeinschlag, Holztransport und Holzverkauf, getrennt. Im Außendienst wurden Transport- und Platzmeister eingesetzt. Zunächst wurde von der DHZ die vorhandene geringe technische Ausrüstung übernommen, wie einige Traktoren vom Typ Bulldog und Anhänger für den Lang- und Schichtholztransport und eine Reihe kleiner Verladeplätze an Bahnstationen ohne technische Ausrüstung. Durch den Kauf von Traktoren vom Typ Pionier und ab 1959 vom Typ Zetor wurde die Transportkapazität den Anforderungen angepaßt. Bis etwa Mitte der 60er Jahre erfolgte der Rohholztransport vom Wald zu den Verbrauchern bzw. Verladestationen mit Traktoren und Hängern, deren Tragkraft für Langholz 10 t. und für Schichtholz 4-5 t. betrug. Die Durchschnittsentfernungen lagen zwischen 20 und 30 Km. Aus heutiger Sicht ist kaum nachvollziehbar, daß bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von ca. 25 Km/h auch Entfernungen vom Wald zum Verbraucher von bis zu 150 Km einschließlich Be- und Entladung zurückgelegt wurden.

Das eingeschlagene und vermessene Langholz wurde im Walde durch die Traktoren der Abfuhr selbst gerückt und mit Seilzug auf die Hänger verladen. Das Schichtholz wurde manuell durch die Holzschläger im Bestand aufgesetzt, durch forsteigene oder private Pferdegespanne an Schneisen oder Wege gerückt und manuell durch Fahrer und Beifahrer der Schichtholzfahrzeuge be- und entladen. Ab Mitte der 60er Jahre kamen zunehmend LKW zum Lang- und Schichtholztransport zum Einsatz. Die Langholz-LKW waren mit einer Seilwinde zur Selbstbeladung ausgerüstet. Mit dem Übergang zum LKW-Transport wurde das gesonderte Rücken des Langholzes notwendig, wozu überwiegend Knickschlepper eingesetzt wurden. Durch die zunehmende Aushaltung auch von schwächerem Langrohholz im Walde mit anschließender Ausformung auf dem Platz und der Hackschnitzelproduktion ging der Anteil des Schichtholzanfalls im Wald stark zurück. Ab 1972 waren auch Großraumfahrzeuge vom Typ Volvo mit bordeigenem Kran sowohl für den Langholz als auch für den Schichtholztransport im Einsatz.

Für den Bahntransport war anfangs die Station Müggenburg an der Strecke Rövershagen - Graal-Müritz der Hauptverladeplatz für den Bereich der Rostocker Heide. Mit dem weiteren Auf- und Ausbau der Industrie wanderten besonders im stadtnahen Raum viele Forstarbeiter ab. Die ständige Erweiterung der sonstigen Produktion im Forstbetrieb selbst erforderte zusätzliche Arbeitskräfte. Die sich verändernde Arbeitskräftelage und die Bestrebungen zur Erleichterung der schweren körperlichen Arbeit führten zur Verlagerung von Arbeitsgängen aus dem Wald auf zentrale Ausformungsplätze, die in der Regel mit einer Verladestation für den anschließenden Bahntransport verbunden waren. Hierzu begann Ende der 50er Jahre die Einrichtung des Holzausformungs- und Verladeplatzes in Rövershagen und seine Anbindung über ein betriebseigenes Anschlußgleis an die Bahnlinie Rövershagen - Graal-Müritz. Die für den Bahnversand vorgesehenen Schichtholzsortimente (vorwiegend Zellstoff- und Na-Plattenholz) wurden in steigendem Umfang im Wald als Langrohholz ausgehalten, in langem Zustand zum Platz transportiert und dort in die entsprechenden Abmessungen und Liefersortimente ausgeformt.

Die einzelnen Arbeitsgänge wurden in den folgenden Jahren zunehmend mechanisiert, Mitte der 60er Jahre entstand eine Anlage zum Einschnitt von Nadellangrohholz bis zu einer Stärke von 30 cm in variable Längen von 1 bis 8 m, womit Zellstoff- und Plat­tenholz, Masten und Rüststangen unterschiedlichster Abmessungen ausgehalten werden konnte. Anfang der 70er Jahre wurde eine Anlage zum Einschnitt von Laublangrohholz und Kronensegmenten bis zu einer Stärke von 50 cm. für Buchenzellstoffholz und Laubplattenholz errichtet. In den 80er Jahren entstand noch eine weitere Anlage zur Ausformung von Dünnholz aus vorwiegend Erstdurchforstungen zu Zellstoff- oder Plattenholz.

Der Platz Rövershagen wurde bis Mitte der 70er Jahre zum zentralen Ausformungs- und Verladeplatz für den Gesamtbereich des StFB Rostock ausgebaut. Die Beladung der Waggons mit Langholz wurde zunächst mit einer Seilwinde, später mit einem stationären Bockkran und ab 1979 mit einem mobilen Hublader vom Typ Hanomag vorgenommen. Die Verladung des Schichtholzes erfolgte mittels Förderbänder und ab Anfang der 70er Jahre mit mobilen Kranfahrzeugen. Die Entwicklung des Platzes Rövershagen wird darin deutlich, daß in den Jahren

1965 3.000 fm Rohholz ausgeformt und 9.800 fm verladen
1980 21.400 fm Rohholz ausgeformt und 40.700 fm verladen
worden sind.

Kapitel 3 Waldbau von 1952 – 1989

1956 schreibt Otto Kolp in seinem Buch “ Die Nordöstliche Heide Mecklenburgs”: “ in den Jahren 1946 – 1952 wurde die zweite große Aufforstung der 700 ha umfassenden Kriegskahlschläge und Brandflächen in der Rostocker Heide unter Leitung von Oberforstmeister Charles Bencard in Angriff genommen. Beim Abgang des Oberforstmeisters 1951 war die große Aufgabe bis auf einen Rest von 90 ha ausgeführt worden.” Wieder einmal hatten die gesellschaftlichen Verhältnisse den Umfang, die Örtlichkeit , die Bedingungen und das Tempo der Wiederaufforstung bestimmt. Charles Bencard und viele Hundert fleißige Männer und Frauen haben aus den vorhandenen Möglichkeiten das Beste gemacht. Es würde an Zynismus grenzen, diese Leistung heute zu zerreden und kluge Ratschläge geben zu wollen, wie man die Sache ökologisch und waldbaulich besser hätte machen müssen. Ich will damit sagen, daß Forstleute oft nur so gut tun können, wie sie die Politik sein läßt. Das war eigentlich seit der geregelten Forstwirtschaft immer maßgeblich und um so besser, wenn eine Gesellschaftsidee, der Sozialismus, den Wald fast generell staatlich macht. So können wachsende biologische und zunehmend vor allem ökologische Erkenntnisse und Erfahrungen zwar gesammelt, aber nur im Rahmen der politischen und ökonomischen Möglichkeiten des Staates umgesetzt werden. Immerhin muß für den Waldbau in der DDR und damit in der Rostocker Heide gesagt werden:

• Alle Förster und Waldbesitzer haben eine sehr solide und umfassende Ausbildung erhalten.
• Wissenschaftliche Grundlagen wurden in Eberswalde, Tharandt und Graupa geschaffen, die über Forsteinrichtungs- und Standorterkundungsbetriebe praxisreif durch Betriebsregelungsanweisungen umgesetzt wurden.
• Der zentrale Datenspeicher Waldfonds war seit 1970 ein wirksames Instrument zur Steuerung und Planung auch der waldbaulichen Prozesse auf höherer Ebene. Er wurde aber auch benutzt, um z. B. die übermäßige Abnutzung des Nadelaltholzblockes, den massiven Aushieb der besten Buchen (Buchenfurniere) vor ihrer natürlichen Verjüngung oder die Verlagerung der Harzung in immer jüngere Kiefernbestände durchzusetzen (Zentralismus).
• Die Waldbaurichtlinien lassen den Einfluß der Politik auf die Forstwirtschaft erkennen. Das Problem der Forstleute war, den enormen Nutzungsdruck mit den waldbaulichen Grundsätzen in Übereinstimmung zu bringen.
Auch für die Rostocker Heide lassen sich 4 Perioden der waldbaulichen Entwicklung unterscheiden.

Die Kahlschlagwirtschaft 1945-51

Kriegs- und Nachkriegswirkungen (Nutzung und Waldverwüstung) sowie die Reparationsleistungen haben in Ostdeutschland ca. 10 % der Waldfläche als Kahlflächen hinterlassen. (Im Normalfall bei einer nachhaltigen Wirtschaft = 1%) In der Rostocker Heide betrug der Kahlflächenanteil sogar 14% an der Holzbodenfläche. Weiterhin waren viele Althölzer stark aufgelichtet worden. Somit war der stehende Holzvorrat deutlich unter dem Normalwert gesunken. Die intensive Brennholzwerbung verschärfte die Situation weiter. Es ging um eine schnelle Wiederaufforstung aller Flächen. Es fehlte an Saatgut, Pflanzen, Technik und Zugkräften. So wurde die große Aufgabe vornehmlich mit per Hand erfüllt und es kamen Pflanzen zum Einsatz, die greifbar waren. N den Mittelgebirgen die Fichte, im Nordostdeutschen Tiefland die Kiefer. So finden wir in den Revieren Hinrichshagen, Wiethagen, Meyershausstelle und Torfbrücke große zusammenhängende Komplexe von heute 50-jähriger Kiefernbeständen. Bis auf wenige Ausnahmen ist autochthones Pflanzenmaterial verwendet worden, so daß eine gute Qualität auf den Flächen stockt. Bis 1952 existierte in Rövershagen eine eigene Samendarre, in der die großen Saatgutmengen für die umfangreichen Aufforstungen geklengt wurden. Das Pflanzenmaterial wurde in den jeweiligen Kleinkämpen der Reviere angezogen. Da es bis Mitte der 50er Jahre keine nennenswerten Bestände an Rot- und Rehwild in der Heide gab (waren durch Fleischerwerb in der Nachkriegszeit stark dezimiert worden) blieben die umfangreichen Aufforstungen von Verbiß-, Tritt- und Fegeschäden weitgehend verschont. Bis auf eine Rüsselkäferkalamität Mitte der 50er Jahre blieben die Pflanzungen vor biotischen und abiotischen Schäden bewahrt. Bis auf wenige Ausnahmen war die künstliche Verjüngung dominierend. Ein Bodenfeuer zwischen Klein-Müritz und dem heutigen Waldparkplatz vor Graal schaffte die Voraussetzung für ein bürstendichte Kiefern-naturverjüngung, die wenn auch stets unter Schütte gelitten, heute eine überzeugende Bestockung aufweist.

Die vorratspflegliche Waldwirtschaft 1951 – 1961

Der Forstpolitiker M. Heidrich schrieb 1952 im Sonderheft “Der Wald” das Vorwort zur vorratspfleglichen Waldwirtschaft. In der Begründung zur Einführung dieser Waldwirtschaftsform führte er auf: “In der ersten Generation nach der ungeregelten Forstwirtschaft waren natürlich die Massenleistungen gut. Die damalige nach kapitalistischen Gesichtspunkten ausgerichtete staatliche und private Forstwirtschaft rechnete nur mit einer hohen Rente, einem hohem Profit. Obwohl bedeutende Forstwissenschaftler der damaligen Zeit darauf aufmerksam machten, daß diese Reinbestands- und Kahlschlagwirtschaft auf die Dauer nicht das leisten könne, was sie anfänglich zu leisten in der Lage war. Man blieb jedoch trotz der Warnungen, aus Gründen des Strebens nach einem hohen Bodenreinertrag weiterhin bei diesen den Standort verschlechternden Methoden.” Ein weiteres Argument zur Abkehr von der Kahlschlagwirtschaft war nach Heidrich: “Die Holzerzeugung reicht nicht aus um nachhaltig den Holzbedarf zu decken. Die Forstwirtschaft kann und darf diesen Widerspruch zwischen Erzeugung und Verbrauch nicht bedingungslos hinnehmen.” Diese Argumentation war neben den biologischen Erkenntnissen aber auch geprägt aus dem Zustand der Wälder zu dieser Zeit. Riesige Kahlflächen und Kulturen aus Kriegs- und Nachkriegszeiten waren vorhanden. Um den Holzhunger der Volkswirtschaft ohne weitere Kahlschläge stillen zu können, mußte eine Wirtschaftsform gefunden werden, die beides erfüllen konnte. Die Forstleute Kahlitzsch, Möller und insbesondere der sächsische Forstplanungsbeamte Krutzsch hatten aus biologischen Erkenntnissen heraus sie Abkehr von der Kahlschlagwirtschaft vollzogen und sich der vorratspfleglichen Einzelstammwirtschaft zugewandt. Das Prinzip: “Das jeweils Schlechteste fällt zuerst, das Bessere bleibt erhalten. Mit möglichst hohen und wertvollen Vorrat soll ein möglichst hohes Zuwachsprozent erwirtschaftet werden.” Formulierte Professor Blankmeister aus Tharandt. Er sagte aber auch: “Vorratspflegliche Waldnutzung in dieser Form ist der einzig gangbare Weg, um mit den spärlichen Restvorräten aus älterem Holz möglichst lange hauszuhalten und einen leistungsfähigen – möglichst ungleichaltrigen- Mischwald aus standortgemäßen Holzarten und Rassen aufzubauen.” Auch hier wird deutlich, daß die Gesellschaftssituation das Wirken der Forstleute wesentlich bestimmte.

Durch Verfügung der Landesregierung Mecklenburg – Ministerium für Land- und Forstwirtschaft wurde im 1. Halbjahr 1951 die KWU-Forsten (Kommunale Wirtschaftsunternehmen) in die Rechtsträgerschaft des Landes übernommen. Die Städte und Gemeinden wurden enteignet. Die Wälder, Immobilien und das Personal wurde den Kreisforstämtern übertragen und als volkseigen betrachtet. Mit Wirkung vom 1.01.1952 wurden mittels der Verordnung zur Bildung der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe vom 14. Februar 1952 der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb Rostock in Rövershagen gebildet. Am 22.07.1955 bereits konnte Herr Severin einen Extrakt der Standorterkundung, der Forsteinrichtung und der Vermessung an alle Reviere des Forstbetriebes übergeben. Seit der Forstbetriebsbildung war in 3,5 Jahren eine große Arbeit vor allem auch durch Forstmeister Wendt aus Gelbensande geleistet worden. Dabei sollte in diesem Zeitraum auch ein forstliches Umdenken erfolgen. Nach der Altersklassenwirtschaft sollte vorratspfleglich gewirtschaftet werden. Der Brigadeleiter der Forsteinrichtung Klaus Frese in einem Überblick über die forstwirtschaftlichen Verhältnisse des staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Rostock in Rövershagen: “Man verstößt meines Erachtens nicht gegen die Prinzipien der vorratspfleglichen Waldwirtschaft, wenn man in dem Gebiet des Forstwirtschaftsbetriebes in dem die grundwassernahen und grundwasserbeeinflußten Standorte vorwiegen und das ist der weit größere Teil von dem Ziel der Erziehung horst- und gruppenweisen ungleichaltrigen Mischwaldes abweicht und auf Grund der besonderen Verhältnisse femelschlagartige Hiebe vermeidet. Es ist nun mal Tatsache, und nicht zuletzt beweisen es die hohen Windwurfzahlen, daß Räumungshiebe unter Beachtung der Hauptwindrichtung in nicht zu großer Ausdehnung mit vielfach vorangegangenen Loshieben weit zweckmäßiger und nutzbringender, ja, ich möchte sogar sagen, allein vertretbar sind. Die vorratspflegliche Waldwirtschaft war ja nichts weiteres, als der Aufbau eines optimalen Waldgefüges mit höchster Massen- und Wertleistung. Dieses Ziel ist auf Grund der besonderen Verhältnisse auf diese Art schneller und vor allem sicherer zu erreichen.” Forstmeister Wendt äußert sich in den Waldbaurichtlinien, die er zur Forsteinrichtung erarbeitet hat wie folgt: “ Die alten Kiefernbestände der Heide sind mit nur wenigen Ausnahmen so stark verlichtet, daß vorratspflegliche Eingriffe mit dem Ziel, die Leistung zu verbessern paradox erscheinen. Eine Durchlöcherung der Bestände, in dem die schlechteren Bestandespartien zuerst geschlagen werden kann ohne Berücksichtigung der Windrichtung zu Katastrophe führen.” Die Richtlinien von Wendt enthalten eine Vielzahl von Empfehlungen und Hinweisen, die auf Grund ihrer fundierten Aussage auch heute noch zum Teil waldbauliche Prinzipien sein sollten.

Wendt sagte u.a.
• “Bencard hat richtig beobachtet, daß zum Gedeihen des Kiefernanwuchses Sonnenwärme gehört.”
• “Der Pflug ist überhaupt für die Heide ein denkbar ungeeignetes Instrument, da er den Rohhumus beiseite wirft und einen äußerst ungünstigen Pflanzenstandort schafft, wie ihn die Sanddeckkultur vermeidet.”
• Nach Wendt und Bencard sollte das Umtriebsalter der Kiefer mindestens 140 Jahre betragen.
• Schwierigkeiten bei der Kiefernsaat nach Fichten-Vorbestand. Hoher Säuregrad und lockere Beschaffenheit scheinen das Gelingen zu verhindern.
• Die Eiche hat in der Heide schon immer das größte Ansehen. Flächige Eichen-Bestände haben in der Heide aber nie überzeugt, deshalb
-Die Eiche darf nur in wesentlich geringerem Umfang als bisher bestandesweise angebaut werden.
-Ihre Standorte, wo sie künftig bestandesbildend sein soll, sollten sehr sorgfältig ausgesucht werden.
-Der Erziehung einzelner Starkeichen auf geeigneten Standorten verstreut muß größere Aufmerksamkeit geschen werden.
• Eichenbestände mit einer Umtriebszeit von 160 – 180 Jahren bewirtschaften. Einzelne besonders wüchsige und gute Eichen durchwachsen lassen.
• “Vor allem die ungünstige Wirkung auf den Boden haben zu dem Urteil geführt, das? Die Buche von wenigen fällen mit besonders gutem Wasserzug im Revier Schnatermann nicht mehr als bestandesbildende Holzart aufführen kann. Sie wird als Windschutz auf den Klimastandorten besonders entlang der Küste, auf kleinen Flächen innerhalb der Heide als Windschutz und als Einzelüberhalt aus Schönheitsrücksichten dem Bild der Heide nicht verloren gehen und weiter auch überall unter den Kiefernbeständen als lichtes Unterholz vorkommen.”
• Die flache Durchwurzelung, die starke Rohhumusbildung, der hohe Säuregrad führen bei der Fichte zu einer frühen Rotnadeligkeit und zum Absterben. Deshalb Fichte auf Kleinflächen und gesunde Einzelstämme zu Starkholz wachsen lassen, um die gewaltige Massenleistung auszuschöpfen. “Nun ist man z.Z. nicht frei in seinen Entschlüssen. Die großen Kahlschläge mit der gewaltigen Vergrasung und den ungeheuren Schwierigkeiten der Wiederbewaldung zwingen dazu, die robuste Wuchskraft der Fichte und ihre Beschattung auszunutzen, um zunächst den Graswuchs zu töten und der nachfolgenden primären Baumart den Weg frei zu machen.” - “Die der Fichte nach Kahlschlag folgende Lichtholzart wird wegen des hohen Säuregrades und der Struktur des Fichten-Rohhumuses häufig Schwierigkeiten machen. Besonders sorgfältige Kulturausführung und eventuell Kalkung.”
• Die Sitkafichte wird von Wendt etwas positiver bewertet. Sie sollte aber im wesentlichen auch als Vorwald bei verwilderten Böden dienen, um wieder Kiefer bringen zu können.
• Erhaltung eines tadellos funktionierenden Grabensystems. Dabei ist es nicht Aufgabe der Grabenräumung, dem Boden das Wasser abzuschöpfen. Das müßte für die Waldwirtschaft in der Heide katastrophale Folgen haben. Es kommt darauf an, das Bodenwasser beweglich zu machen., so daß ständig sich erneuerndes sauerstoffreiches Wasser an den Pflanzenwurzeln herankommt. Geringe Grundwasserabsenkung kann förderlich sein, da der Wurzelraum vergrößert wird.

Wendts beachtliches waldbauliches Gespür kommt vor allem auch in einer Aussage zu einer mäßigen Wuchsleistung der Kiefer bei einer Erstaufforstung zum Ausdruck, als er sagt: “Hier zeigt sich in aller Deutlichkeit die Richtigkeit der neuzeitlichen Waldbetrachtung, daß der Wald keine Aneinanderreihung von Beständen ist mit wirtschaftlichen und technischen Zielen, sondern eine Lebensgemeinschaft, ein Sozialwesen, wo ein Partner ohne den anderen nicht leben kann.” Sein Nachwort zu den Waldbaurichtlinien für den Forstbetrieb in Rövershagen stellt einen machbaren Kompromiß zwischen Holzproduktion und ökologischer Notwendigkeit dar und ist besonders bemerkenswert, da Wendt zu dem Zeitpunkt der Äußerungen noch wenig ahnte wie sehr die Lebensgemeinschaft Wald durch den Menschen in ihrer ökologischen Stabilität bedroht wird. Das Nachwort läßt aber auch den Druck der damaligen Zeit (Holzverknappung und viele Kahlflächen) erkennen. Und weil jede Förstergeneration ihrem Erkenntnisstand und den jeweils herrschenden politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnissen ausgesetzt ist, soll das Nachwort in vollem Wortlaut folgen:

“Ich habe mich bemüht, Ihnen in meinen Ausführungen einen Überblick zu geben über die ungeheure Mannigfaltigkeit der forstlichen Bilder und der waldbaulichen Möglichkeiten in dem Wuchsraum, den der StFB Rövershagen umfaßt. Ein Verständnis der Verschiedenheiten ist nur möglich, wenn wir den von Standort, also dem durch Boden, Klima und Lage bedingten Landschaftsbereich ausgehen und jeden Standort als eine Lebensgemeinschaft auffassen, in welcher nur bestimmte Pflanzen ihr Gedeihen finden und alle Lebensvorgänge in allen Aufbauschichten des Waldes vom Edaphon des Bodens bis zum Kronenbereich einen ungestörten harmonischen Ablauf nehmen. Es ist ein anderer Blickwinkel, aus dem wir den Wald heute betrachten. Früher sahen wir ihn von außen als eine Summe von Beständen der verschiedenen Holzarten. Heute sehen wir ihn sozusagen von innen heraus und bekommen dadurch eine andere Einstellung zu ihm. Wir erkennen, daß wir in dem Lebensraum einer natürlichen gewachsenen Pflanzengesellschaft nichts fremdes hineinbringen dürfen, wollen wir nicht ihr Gleichgewicht stören und ihre Produktionskraft mindern. Durch Gesunderhaltung der Lebensgemeinschaft, die Möller als “Waldwesen” bezeichnet, und ungestörten Ablauf aller Lebensvorgänge erreichen wir eine größtmögliche Holzerzeugung bei Erhaltung der Bodenkraft und sichern damit die Nachhaltigkeit der Bedarfsdeckung und der Holzerzeugung. Wir müssen uns dabei darüber klar sein, daß unser waldbauliches Handeln sehr oft einen Eingriff in die Lebensgemeinschaft darstellt. Wir müssen aber das Wirtschaftsprinzip ebenfalls in den Vordergrund stellen und einen Kompromiß finden zwischen den von der Natur gegebenen Möglichkeiten und den betrieblich- technischen Notwendigkeiten. Weder das eine noch das andere verdient ausschließliche Berücksichtigung. Ich habe auf meinen Revierbegängen mit Hasel bestockte biologisch vorzüglich in Ordnung befindliche Bestände gesehen. Sie wären aber kein Wirtschaftswald. Ich habe massenreiche Fichten- Bestände auf kräftigen frischen Grundwasserböden gesehen mit toter Bodendecke. Sie waren ein Wirtschaftswald, aber eine vernichtete natürliche Lebensgemeinschaft mit allen nachteiligen Folgen für den Boden. Die Kenntnis von den inneren Lebensvorgängen des Waldes und die Betrachtung derselben als einer Lebensgemeinschaft stellt unsere waldbauliche Einsicht und unser waldbauliches Handeln auf eine höhere Stufe. Wir erkennen, daß hier ein Schematismus nicht am Platze ist und daß eine individuelle Behandlung jeder Lebensgemeinschaft vonnöten ist. Die forstliche Welt hat seit langer Zeit erkannt, daß in der Waldwirtschaft jedes Generalisieren von Übel ist, aber es wird noch immer wieder dagegen gesündigt. Ich habe mit meinen Ausführungen hoffentlich nicht den Eindruck erweckt, als hätte ich ein Rezept für jeden Fall bereit. Ich habe versucht, Ihnen aufzuzeigen, daß vom Kahlschlag über den Großschirmschlag zur saumweisen und horst- und gruppenweisen Verjüngung alle Wege möglich sind. Immer aber treten neben die Wirtschaftsholzarten oder ihre Mischungen andere Holzarten, welche den biologischen Notwendigkeiten dienen, wobei sowohl den einen wie dem anderen ein möglichst vollkommener Lebensraum zugewiesen werden muß. Man kann nicht mit Pulver ohne Schrot, und auch nicht mit Schrot ohne Pulver schießen. Die Natur arbeitet oft nicht in unserem Sinne. Sie geht mitunter andere Wege, die zwar auf Vervollkommnung des Einzelindividuums abzielend, unseren Wirtschaftszielen keineswegs entsprechen. Denken Sie an die groben Sperrwüchse in den Jungwüchsen, welche die Natur bevorzugt, wir aber heraushauen. Ein Beispiel hierfür:

In der Rostocker Heide findet sich vielfach noch die Buche auf Böden von der Standortsform GS2b,d.h. also grundwassernahen Sanden mit mittlerer Nährstoffversorgung. Bodenzustand und Bestandesverfassung zeigen uns, daß die Buche hier nicht länger bestandesbildende Holzart sein kann. Wohin würde der heutige Bestand in der durch den Menschen ungestörten Entwicklung führen? Die Buche verjüngt sich nicht mehr natürlich. Eines Tages müßte der Bestand zusammenbrechen und einer anderen Holzart Platz machen, die ohne Zweifel die Birke sein wird. Sie wird der Vorläufer sein für einen Mischwald von Kiefer, Eiche, Fichte und Buche, in dem schließlich die biologisch kräftigsten Holzarten Fichte und Buche siegen werden. Eine solche Entwicklung entspricht nicht unseren Wirtschaftszielen. Wir werden daher eingreifen und nach Beseitigung der unseren Zwecken nicht dienlichen Bestockung nach den gegebenen standörtlichen Verhältnissen auf künstlichem Wege einen Wald möglichst hoher Vollendung sowohl in biologischer wie in wirtschaftlicher Sicht schaffen. Sie mögen in diesem Beispiel auch die innere Berechtigung des Kahlschlages in unserem Wirtschaftsbetrieb erkennen. Unser heutiger Wald ist voller Disharmonien. Vergraste Kahlschläge, verlichtete Bestände, Nadelholzreinbestände, gedrängte Jungwüchse sind uns ein Zeichen für das zerstörte Gefüge unserer Lebensgemeinschaft Wald. An seinem Aufbau zu arbeiten ist unsere Aufgabe, und unser Ziel letztendlich die Harmonie aller Lebensvorgänge in einem reich gegliederten Walde. Und nun ein kleines Wort an Sie meine Herren Revierleiter, denen draußen in der grünen Praxis das Wohl unseres Waldes in erster Linie anvertraut ist. Was ist die Zeit? Die Zeit begann nicht gestern, sie beginnt auch nicht morgen oder übermorgen. Die Zeit beginnt heute, Die Natur macht keine Sprünge. Versäumen Sie ein Glied im Naturgeschehen, so ist es schwer oder gar nicht wieder einzuholen. Darum sorgen Sie, daß alles zur rechten Zeit geschieht. Ihr Wirken ist vielfältiger Art und Ihre Verantwortung groß. Das Wort “zu spät” sollte es aber niemals geben.

Gefertigt v. Forstm. H. Wendt
Somit war für die Heide durch die Forsteinrichtung 1956 eine schablonenhafte Anwendung der Kriterien der vorratspfleglichen Waldwirtschaft begründet abgelehnt. Das anfängliche Kahlschlagverbot zeigte schon nach kurzer Zeit, daß auf den kleinen Lücken, die durch die Entnahme der schlechten Bestandespartien entstanden waren, keine lebensfähige Verjüngung der Kiefer erfolgen konnte.
Auch die Marscherleichterung bei der Nutzung wirkte sich positiv auf die Waldqualität aus. Waren es 1953 noch fast 10 Festmeter, die im Jahr von einem Hektar genutzt wurden, halbierte sich die Menge nach der Neueinrichtung und vor allem der Beendigung der intensiven Reparationshiebe. War es nach Kriegsende vor allem Stammholz, welches als Reparationsholz geliefert werden mußte, so waren es 1948-50 auch Rammpfähle, Eisenbahnschwellen und Grubenholz, die durch die sowjetische Administration nach England verkauft wurden.

1957-58 kamen dann zwei Sortimente, Masten und Holz für Rinderoffenställe, hinzu, die hohe Qualitätsansprüche stellten. Die gezielten Sortimentshiebe waren mit den Grundsätzen der Vorratspflege “Das Schlechteste fällt zuerst” nicht machbar. Kleine Kahlschläge bis 3 Hektar waren der praktische Ausweg und trotzdem mußten noch gezielte Sortimentshiebe in Beständen durchgeführt werden. Auch Sturmschäden in dieser Zeit, wie 1954/55 im Bereich der Georgschneise schafften großflächige Wiederaufforstungen. Insofern finden wir in der Heide wenige Beispiele aus der Zeit der vorratspfleglichen Waldwirtschaft. In dieser Zeit wurden auch die sowjetischen Biologen Mitschurin und Lyssenko bemüht, um in der Forstwirtschaft voranzukommen. Die Auflockerung der Erbanlagen von Pflanzen durch Umwelteinflüsse sollten auch für den Wald ertragreichere und widerstandsfähigere Baumarten in kürzerer Zeit als bei der natürlichen Entwicklung bringen. So sah es die Landesregierung Mecklenburg am 10.06.1951 in einer Broschüre. Lyssenkos Radiumtheorie und Jarowisation wurde zum Anlaß genommen, um Saatgut zu stratifizieren und so ein Überfliegen von Hainbuchen-, Linden-, Eiben- und Eschensamen zu verhindern. Auch in Rövershagen gab es praktische Arbeiten auf dieser Strecke.

In diesen Zeitraum fiel aber auch der Beginn einer verstärkten Fichtenaufforstung. Um die Wuchskraft der Fichten auf den stark vergrasten Flächen zu nutzen, um ausreichend Weihnachtsbäume und Fichtenfaserholz zu haben, wurden immer häufiger die problemlose Fichtenaufforstung gewählt. Es gab hervorragende Wuchsleistungen von Altfichten (6-7 fm pro Stamm und gesund in der Nahe der Schwebrutenwiese und des Hohlebruches) in gruppen- und horstweisen Vorkommen, diese haben allerdings auch bewiesen, daß großflächiger Anbau wie bei der Eiche auf Grund kleinflächiger optimaler Standortbedingungen nicht sinnvoll ist. Fehlschläge bei der Kiefernpflanzung (in trockenen Jahren) rückten das “Gelbensander Sanddeckverfahren” wieder in den Vordergrund bei der Kiefernaufforstung. Während anfangs wie in früherer Jahren alles per Hand gemacht wurde, gab es verschiedenste Lösungen, um den Sand auf die Streifen zu bekommen (Traktor-Hänger, Rückeschlepper mit Kastenaufbau u.a.). In der Armeeforst hat es im Raum Hirschburg einen Versuch gegeben, die verdunstungshemmende Sandabdeckung durch Spritzbitumen zu ersetzen. In den Abteilungen 39 und 47 des Reviers ist die nicht überzeugende Methode probiert worden. Mitte der 50er bis Anfang der 60er Jahre wurden viele Flächen mit Anfostan (einem chlorathaltigen Mittel) vorbehandelt, um bessere Startbedingungen für die jungen Forstpflanzen zu gewähren. Bei entsprechender Dosierung kapitulierte sogar der Adlerfarn. Auch die Grasbekämpfung in Eichenkulturen wurde bei entsprechender Dosierung erreicht. Die hohe Sauerstofffreisetzung bei Wärme führte aber auch zu einigen Bränden und anderen Nebenwirkungen. Ende der 60er Jahre, Anfang der 70er Jahre wurden viele Jungwuchs- und erste Jungbestandspflegearbeiten mittels Selest ausgeführt, einem Herbizid auf Basis von Äthyl-Buthyl-Ester mit der Trägersubstanz Dieselöl. Während der waldbauliche Pflegeeffekt gut war, die abgestorbenen Bestandesglieder stützten bis zum Zusammenbruch das Bestandesgefüge, war die gesundheitliche Beeinträchtigung für die Waldarbeiter nicht zu verantworten. Diese Methoden mit Nebenwirkungen verschwanden mal schneller, mal langsamer und es blieb die Suche nach Besserem.

Die standortgerechte Forstwirtschaft 1961-70

Bereits 1950 wurde mit standortskundlichen Arbeiten in den Wäldern der DDR begonnen. !952 wurde festgelegt, daß die Standorterkundung grundsätzlich der Forsteinrichtung vorauszugehen hat. Damit wurden Voraussetzungen geschaffen, die Zusammenhänge zwischen Standort, Ertragsleistung und waldbauliche Behandlung, der auf den einzelnen Standortformen möglichen Bestockung zu erkennen. Bei konsequenten waldbaulichen Bezug auf den Standort ergeben sich viele Formen der Nutzung und des Waldbaus. Sie reichen vom begrenzten Kahlschlag bis zum typischen Plenterhieb. Die waldbauliche Auseinandersetzung um die Vorratspflege und über den Standort als Primat führte zum naturnahen Denken und Handeln bei der Bewirtschaftung der Wälder. Es hätte ein Waldbau entstehen können, der den heutigen Ansprüchen von Ökologie und Ökonomie vollauf entsprochen hätte. Aber die fortschreitende Industrialisierung der DDR führte zur Abwanderung von Arbeitskräften aus der Forstwirtschaft und die technische Entwicklung von Arbeitsgeräten kam nur langsam voran. So stellte Prof. Wagenknecht anläßlich der 150-Jahrfeier der Humboldt-Universität Berlin fest: “Was nützen uns waldbauliche Theorien, und mögen sie auch noch so schön sein, wenn sie von der Praxis im Großen nicht zu verwirklichen sind, weil beispielsweise die erforderlichen Arbeitskräfte nicht vorhanden sind. Und da bin ich der Meinung, daß gerade der Waldbau dazu berufen ist, von sich aus alles zu tun, die Rationalisierung voranzutreiben und entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen. Denn nur dann kann er dafür sorgen, das wirklich unabdingbare Belange des Waldbaus gewahrt werden.”

Am 18. Oktober 1961 wurden die Grundsätze zur waldbaulichen Behandlung der Forsten in der DDR beschlossen. Das war der Schlußstrich unter die vorratspflegliche Waldwirtschaft. In diesen Grundsätzen heißt es: “Es sind grundsätzliche Verfahren anzustreben, die eine Rationalisierung des Waldbaus nach allen Richtungen bewirken.” Im Kommentar heißt es: “Es bestand die Notwendigkeit, die vorhandenen waldbaulichen Richtlinien weiterzuentwickeln. Durch sie werden die zu einseitig auf die Schattbaumarten und auf Nutzungsgrundsätze gerichteten Empfehlungen vom 20.November 1951 berichtigt. Der Waldbau hat nunmehr die erforderliche Freiheit und damit die Möglichkeit, die für die Rationalisierung der waldbaulichen Arbeit entwickelten Technik richtig einzusetzen und rationelle Verfahren einzusetzen.” Auf der Grundlage der Grundsätze vom 18.Oktober 1961 wurden von maßgebenden Forstwissenschaftlern praktische Waldbaurichtlinien erarbeitet. Forstmeister i.R. Wendt aus Gelbensande hat sich zur Behandlung der Buchenbestände geäußert. Zusammenfassend sagte er: “Es wäre das Ideal für jeden Waldbauer, der mit bestem wissenschaftlichem Rüstzeug versehen, frei von Schema und Schablone, einen Waldbau auf standörtlicher, ökologischer und biologischer Grundlage treiben und dadurch den Wald seiner größten Vollkommenheit hinsichtlich seines Aufbaus, seiner Ertragsfähigkeit und seiner landeskulturellen Bedeutung zuführen kann.” Diese modernen und auch ökologischen fundierten Richtlinien hätten in Gemeinsamkeit mit Grundsätzen aus der Vorratspflege einen fruchtbaren Waldbau in jeder Hinsicht hervorbringen können. Aber wieder waren es gesellschaftliche und politische Zwänge, die alles in eine andere Richtung brachten. Der Einfluß des für die Land- und Forstwirtschaft zuständigen Politbüromitgliedes der SED G. Grünberg führte zur Einführung sogenannter industriemäßiger Produktionsmethoden (IPM). Die Kahlschlaggrößen wuchsen enorm, die Mechanisierung beschränkte sich im wesentlichen auf die Nutzung, der Waldbau, ja selbst die waldbaulichen Grundforderungen der räumlichen und zeitlichen Ordnung gerieten ins Hintertreffen. Selbst in der Wissenschaft wurden solche Zeit- und Materialzwänge angelegt, daß Fehlleistungen (z.B. Stickstoffdüngung in Kiefernbeständen, um SO2 Immissionen zu kompensieren) nicht ausbleiben konnten. Die Grundsätze zur Bewirtschaftung des Waldfonds vom 3. August 1975 waren voll auf die sogenannten IPM ausgerichtet. Wie im Kapitel Forstwirtschaft, Landschaftspflege und Naturschutz bereits geschildert, wuchs in der forstlichen Praxis beginnend und schnell alle forstlichen Leitungsebenen erfassend eine sehr kritische Haltung zu diesen Methoden. Diese führte ohne größere politische Auseinandersetzung zur dann neu von oben geduldeten Abkehr vom extremen Gigantismus. Auch die sich negativ auswirkende Trennung von Rohholzerzeugung und Rohholzbereitstellung bis auf Revierebene als absolutes Gift für ordentlichen Waldbau konnte schrittweise überwunden werden. Die 2. Forsteinrichtung und die ergänzende und überarbeitete Standorterkundung in den Jahren 1966 und 67 lassen auch für den StFB Rostock in Rövershagen erkennen, daß der Standort dominierend für die waldbauliche Planung war. Die Optimierung der Bestockungszieltypen erfolgte vor allem unter dem Aspekt der Massenleistung, der Ertragssicherheit, der Bewirtschaftungskosten und der zu erwartenden Erlöse. Die ökologische Stabilität und biologische Vielfalt fiel vor allem den vergebenen Produktionszielen zum Opfer. Vor allem der Schematismus läßt Zweifel an der vom Grundsatz “Standort” her richtigen Herangehensweise erkennen. Ein im VVB-Bereich Waren vom Institut für Forstwirtschaft in Eberswalde durchgeführte Großexperiment hat Bestockungszieltypen unter den oben genannten Aspekten optimiert und dieses Schema wurde auf den StFB Rostock umgesetzt. Auch vorgesehene und vorgenommene Retuschierungen sicherten die Wirksamkeit der 4 genannten Aspekte in den Wäldern der Heide. Und auch bei der Planung der Endnutzungen wird das Problem erkennbar. In den Planungsrichtlinien für die Betriebsregelung im StFB heißt es wörtlich: “Ein weiteres Problem der Endnutzung ist die Frage der konzentrierten Nutzung, Sie bietet durch konzentrierten Einsatz von Arbeitskräften und Maschinen von der Nutzung über die Abfuhr bis zur Jungwuchspflege des neuen Bestandes arbeitsorganisatorische und ökonomische Vorteile, auf die wir in Zukunft nicht verzichten können. Das Problem dabei ist es, die konzentrierte Nutzung mit den Belangen der räumlichen Ordnung und Betriebssicherheit einerseits und der Optimierung andererseits in Übereinstimmung zu bringen.” So hat die Forstpartie selbst, beseelt von dem Gedanken der Rationalisierung, einige Grundlagen für die waldbaulichen Fehler durch die industriemäßigen Produktionsmethoden geschaffen. Die Politiker brauchten nur noch den warnenden Teil der forstlichen Strategie ignorieren und das Unheil nahm seinen Lauf. Auch im StFB Rostock waren im Zeitraum von ca. 1967-75 eine Reglementierung auf breiter Ebene zu spüren. Die Schaffung von Komplexbrigaden, die Trennung von Waldbau und Nutzung und die Schaffung des Jagdbetriebes Rövershagen mit den Waldflächen von Lübeck bis Barth waren organisatorische Maßnahmen zur Durchsetzung. Für die soziale Entwicklung war diese Zeit positiv. Neben der Warmwasserversorgung für die Forstarbeiter entstand der generelle Arbeitertransport mit betriebseigenen Fahrzeugen. Auch die Verlagerung von Arbeitsprozessen aus dem Wald auf den Holzverladeplatz Rövershagen, die Schaffung von Einschnittanlagen für Buchen und Nadellangrohholz bewirkten eine Minimierung der schweren körperlichen Arbeit der Forstarbeiter. Solche Einrichtungen verlangten nach großen Partien gleicher Holzsortimente, die aus größeren Räumen nach Rövershagen gefahren wurden. Dort ausgeformt wurden sie in Eisenbahnwaggons verladen. Um dies alles rationell machen zu können, wurden die Rücksichten auf einen standortgerechten und ökologischen Waldbau kleiner. Je nach individueller Veranlagung der Leiter war die Wirkung für den Waldbau neutral oder negativ. Der Tod Grünebergs, die gemäßigte Natur seines Nachfolgers, die Mißerfolge nach der großflächigen Nutzung in der Waldbegründung und die wachsenden Immissionsschäden führten dann schnell zu einer stärkeren Beachtung biologischer und vor allem ökologischer Faktoren in der Waldwirtschaft. Wenn der industriemäßigen Produktion für den Wald eine positive Seite abgerungen werden kann, dann die Schaffung von technischen Voraussetzungen, um die umfangreichen Pflegehiebe in den Jungbeständen zu ermöglichen. Neben der Durchforstungsmaschinen EPAK und MAKERIE?, war es die Einschnittanlage für Langrohholz und die Hackschnitzeltechnologie (mobile Hackmaschinen und großvolumige Transporthänger zum Hackschnitzeltransport in das Faserplattenwerk Ribnitz-Damgarten). Damit waren Voraussetzungen geschaffen, daß die Jungbestandspflegearbeiten sich entwickelten.

Waldschäden zwingen zum ökologischen Waldbau

Anfang der 80er Jahre, als man die negativen waldbaulichen Ergebnisse der industriemäßigen Produktionsmethoden auf allen Ebenen der Forstwirtschaft wohl erkannt hatte und schon dagegen vorging, wurde auch in der DDR das Waldsterben durch sauren Regen und durch neuartige Waldschäden aktuell. Zu der bereits klassischen Rauchschadensforschung wurden neue Ansprüche an die Wissenschaft gestellt. Man erkannte in Wissenschaft und Praxis, daß Waldbau eben doch mehr als Rohholzerzeugung ist. Die Waldbaurichtlinien von 1985 (Verfügung über die Grundsätze für die Bewirtschaftung der Wälder der DDR vom 10.Juni 1985) waren deshalb eine logische Konsequenz aus den Fehlern der IPM und der wachsenden Waldschäden. Aber auch diese Richtlinien waren zu strenge Schablonen für die örtlichen Wirtschafter. Sie waren vorrangig auf maximale Holzproduktion gerichtet, stellten völlig überzogene Forderungen bei der Aufbereitung von Bruch- und Dürrholz und machten die Qualitätssicherung nach vorgegebenen Kriterien zum Fetisch. Die Waldfondskontrolle, wobei nach einem Stichprobenverfahren die Walderneuerung, die Pflege der Kulturen, Jungwüchse und Jungbestände, die sogenannte Ordnung und Sauberkeit im Wald und andere Kriterien beurteilt wurden, zwang einerseits alle zur intensiven Forstwirtschaft störte aber andererseits die kreative Bewirtschaftung durch den örtlichen Wirtschafter. Es war alles vorgegeben, es mußte alles so gemacht werden, um bei der Waldfondskontrolle nicht anzuecken und Leistungsprämien zu verlieren. So wurde zentralistisch viel Gutes, aber auch viel Schlechtes flächendeckend umgesetzt. Das Gute waren die intensive Pflege der jungen Bestände, der umfassende Schutz der Kulturen vor biotischen Schäden und der wachsende Umfang der Unter- und Voranbauten. Das Schlechte war unter anderem eine fast restlose Beseitigung von Totholz mit großem Aufwand und negativem ökonomischen Ergebnissen, war die strikte Vorgabe zu hoher Pflanzenzahlen je Hektar, war die umfangreiche Anwendung von Herbiziden, um die Kulturen in den geforderten Standard zu bringen. Die Kontrolle war teilweise so scharf, daß zu unlauteren Mitteln gegriffen wurde, um bessere Ergebnisse zu erzielen. Es wird berichtet, daß in der Oberförsterei Tessin des Forstbetriebes Rostock der Revierförster W.A. eine bereits öfter wiederholte Aufforstungsfläche endlich mit einer leidlichen Fichtenbestockung versehen hatte, die aber den vorgegebenen Standart nicht gerecht geworden wäre. Der Revierförster wußte, daß aus standörtlichen Gründen ein besseres Ergebnis nicht erreicht werden konnte. So hat er am Tag vor der Kontrolle aus einer überbestockten Fichten-Naturverjüngung Spitzen herausgeschnitten, angespitzt und so auf die Fläche verteilt, daß 4500 Fichten in etwa gleichmäßiger Verteilung vorhanden waren. Oder der Kontrolleur wurde mittels jagdlicher, fischereilicher oder kulinarischer Genüsse wohlgesonnen gemacht. Neben wenigen schwarzen Schafen waren solche Methoden in einigen Fällen gewählt worden, um den Schematismus zu brechen und das örtliche zu wahren. Insgesamt muß man die Waldfondskontrolle positiv bewerten. Zu einer schnellen und standortgerechten Wiederaufforstung, zur rechtzeitigen und richtigen pflege in den Jungwüchsen und Jungbeständen und zur konsequenten Verhinderung von biotischen und abiotischen Schäden waren alle Praktiker gezwungen. Die jährliche betriebliche Selbstkontrolle verpflichtete den Oberförster in seinem Verantwortungsbereich zur Besichtigung und Bewertung aller Arbeiten. Die Anerkennung der Ergebnisse durch eine Überprüfung der staatlichen Kontrollgruppe führte zu einer finanziellen Zuführung im Betriebsfonds (Nettogewinn), der die bestimmende Größe für die Zahlung von Prämien war. So wurde ordentliche Arbeit gewürdigt und eine Überbetonung der gewinnträchtigen Nutzung vermindert. Neben dem moralischen Kontrolleffekt konnte die Waldfondskontrolle also auch für die Betriebsangehörigen finanzielle Vorteile bringen. In diese Phase kam es endlich zur Neueinrichtung des Forstbetriebes Rostock. Endlich deshalb, weil die letzte mittelfristige (10jährige) Planung bereits 18 Jahre (1967) zurücklag. Der DSWF (Datenspeicherwaldfonds) war also über die Gebühr hinaus mittels Wachstums- und Entwicklungsmodellen fortgeschrieben worden. Logischerweise nahm die Fehlerquote zu. Mit der Forsteinrichtung 1985 wurde eine Bestandsaufnahme mit vielfachem Vergleich zur Situation 1967 vorgenommen und eine 10jährige Planung vorgelegt, die zum Abbau von Deformationen im Waldaufbau, in der Altersstruktur und bei den Flächenanteilen der Baumarten beitragen sollte. Die Bestandsaufnahme gestattet uns einen guten Einblick in die Waldbestände des Forstbetriebes Rostock, wobei es schwierig ist, konkrete Zahlen für die Heidereviere darzustellen. Zum Forstbetrieb gehörten neben den verbliebenen Heiderevieren

Gelbensande
1583 ha
Hinrichshagen
2099 ha
Torfbrücke
1453 ha

noch die Oberförstereien Sanitz, Ribnitz, Barth und die staatlichen Jagdwirtschaften Born und Eixen. Für die staatlichen Jagdwirtschaften gab es zu Gunsten der Jagd Marscherleichterungen bei der Nutzung von Furnieren und Stammhölzern und bei der Harzung. Für alle anderen war der Druck der Holzindustrie etwa gleich groß und somit können die Tendenzen aus der Bestandsaufnahme verallgemeinert werden. Jetzt eine Abfolge der Aussagen der Forsteinrichtung zur Situation am 1.01.1985, wobei die Aussagen zur Gesamtwaldfläche des Forstbetriebes mit (StFB) und die konkreten Aussagen zur Oberförsterei Rövershagen mit (Obf.) gekennzeichnet werden.

Fläche:

Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Rostock
35.587 ha


Oberförsterei Eixen
2.536 ha
Oberförsterei Barth
5.940 ha
Oberförsterei Born
7.347 ha
Oberförsterei Ribnitz
5.551 ha
Oberförsterei Sanitz
6.713 ha
Oberförsterei Rövershagen
7.500 ha


Oberförsterei Rövershagen

Revier Billenhagen
1.331 ha
Revier Stäbelow
1.034 ha
Revier Gelbensande
1.583 ha
Revier Hinrichshagen
2.099 ha
Revier Torfbrücke
1.453 ha


Holzvorrat ab 7 cm
StFB
5.918.000 Efm
Obf. Rövershagen
1.183.000 Efm
Revier Gelbensande
283.000 Efm
Revier Hinrichshagen
254.000 Efm
Revier Torfbrücke
231.000 Efm
Zuwachs
StFB Rostock
7,4 Vfm/Hektar/Jahr
Obf. Rövershagen
8,2 Vfm/Hektar/Jahr
Nutzung
StFB Rostock
5,0 Efm/Hektar/Jahr
Obf. Rövershagen
4,3 Efm/Hektar/Jahr
Zuwachsakkumulation
Differenz zwischen laufenden Zuwachs und durchschnittlich jährlicher Nutzung.. Ist Gradmesser der Wahrung der Nachhaltigkeit)
StFB Rostock
27 %
Obf. Rövershagen
33 %


Baumartenanteil

Neue Heidechronik Tabelle Baumartenanteil Bewirtschaffungsgruppen Saatgutbestände


Jungbestandspflege

Neue Heidechronik Tabellen Jungbestandspflege Höchstertragskonzeption Waldschäden Räumliche und zeitliche Ordnung


Harzung

Die Harzung bestimmte bei der Altkiefer die Nutzungsintensität. Vor allem die Verluste durch Holzentwertung und Ertragsminderung zählten zu den Faktoren der schnellen Endnutzung einerseits, aber andererseits mußten abgeharzte Bestände im Küstenschutzwald, in Erholungs- und Naturschutzgebieten länger erhalten werden. Der ständige Druck zur Gewinnung von Rohharz verlangten zunehmend auch jüngere Kiefernbestände, notfalls mit einer Lachte am Stamm, in die Harzung einzubeziehen. Rücksichten auf räumliche Ordnung bei der späteren Nutzung konnte weniger genommen werden. Dazu gab es in den staatlichen Jagdwirtschaften eine Schonung der harzungsreifen Kiefernalthölzer. Diese Schonung erhöhte den Druck auf die Restflächen. Der StFB hatte am 1.01.1985 1034 ha ausgeharzte Kiefernalthölzer, die Oberförsterei davon 235 ha.

Altersklassenverhältnis am 1.01.1985

Um nachhaltig wirtschaften zu können ist es erforderlich, in jedem Altersbereich einer Baumart annähernd gleiche Flächenanteile zu haben. Die Störung dieser Verhältnisse führt früher oder später zu fehlenden Nutzungsmöglichkeiten. Aus der Flächengliederung nach Altersstufen kann man bei den Hauptbaumarten der Heide deutliche Abweichungen vom Normalanteil erkennen.


Neue Heidechronik Tabellen Anteile in % der Baumartenfläche


Schwerpunkte:

Neue Heidechronik Schwerpunkte


Verdienstvolle Förster und Waldarbeiter

Bliebe abschließend die Nennung von besonders verdienstvollen Förstern und Waldarbeitern, die den Waldbau im Besonderen förderten:

Charles Bencard,
bei den Forstarbeitern “Uns Ober” genannt, hatte ein sehr soziales Verhältnis zu seinen Unterstellten. Damit verstand er, bei allen Beschäftigten ein großes Engagement zu erreichen.
Vorname?, Severin
war eine sehr koordinierende Persönlichkeit, mit viel Humor und engagiert für Waldbau und Naturschutz.
Felix und Gerd Westphal
haben viele Jahre die praktische Umsetzung von waldbaulichen Strategien durch Baumschul- und Samenplantagenwirtschaft ermöglicht.
Heinz Kaiser
als Oberförster hat er viele Jahre gute Wirkung auf die Forstwirtschaft in der Heide ausgeübt.
Klaus Dohse
hat beim Aufbau der Großbaumschule und der Bewässerung große Verdienste erworben.


Armin Blaufuß
war immer da, wenn die Komplexität der waldbaulichen Arbeit gesichert werden mußte.
Klaus Mauroschat und Günter Abraham
haben auf technischem Gebiet viel für die Waldpflege getan.
Jürgen Hildebrandt
war mehr als 15 Jahre ein kluger und engagierter Gesamtleiter. Neben seinen großen waldbaulichen Erfahrungen verstand er es, die ökonomischen und technischen Voraussetzungen für alle Waldbauarbeiten zu sichern.

Kapitel 4 Nebenproduktion (Autor: Eberhard Meusel)

Allgemeines

Den 1952 gebildeten Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben (StFB) wurden gegenüber den bisherigen Kreisforstämtern größere Aufgaben gestellt. Zur Erfüllung dieser Aufgaben war die Errichtung neuer Produktionsstätten erforderlich. Der StFB Rostock in Rövershagen wählte dafür einen Standort am Rande des Waldarbeiterdorfes Wiethagen aus. Diese Standortwahl wurde beeinflußt daß 1. die Fläche in Rechtsträgerschaft des Betriebes war, 2. 2. auf dem Standort bereits Baulichkeiten vorhanden waren, 3. eine kurze Entfernung zum Sitz der Betriebsverwaltung vorlag und 4. die Lage zu den Waldarbeiterdörfern, in denen die zukünftigen Beschäftigten angesiedelt werden konnten, recht günstig war. Mit dieser Entscheidung entwickelte sich Wiethagen im Laufe der Jahre zum Zentrum der Nebenproduktion des StFB Rostock in Rövershagen.

Holzbearbeitung

Massenbedarf Wiethagen/ Schwarzenpfost

Der beim Aufbau dieser Produktionsstätte zu Grunde liegende Gedanke, die im Laufe des Jahres anfallenden Schlechtwetterzeiten produktiv zu nutzen, ließ sich auf die Dauer nicht verwirklichen. Hierfür war es günstiger direkt vor Ort die Scheunen auf den Förstereien zu nutzen. Damit wurde der "Massenbedarf '.wie diese Produktionsstätte kurz genannt wurde, zur ständigen Arbeitsstätte.. In den ersten Jahren besonders für Waldarbeiter, die aus gesundheitlichen Gründen die Arbeit im Wald nicht mehr ausführen konnten. Produziert wurden aus Reiser- und Derbstangen Zäune unterschiedlicher Form, Wäschestützen, Zaunpfähle u.ä. und durchaus nicht nur aus Nadelholz. Mit der Notwendigkeit der Erweiterung der Werkstatt in Wiethagen und der mit der Vergrößerung des Fuhrparks notwendigen Erweiterung des Garagenkomplexes machte sich eine Verlagerung der Produktionsstätte erforderlich. Bei der Suche nach einem geeigneten Standort erinnerte man sich eines ungenutzt stehenden Gebäudes gegenüber dem Haltepunkt Schwarzenpfost. Dieses Gebäude war der Überrest einer ausgelagerten Produktionsanlage der ehem. Heinkel Flugzeugwerke und zeigte sich für die vorgesehenen Zwecke mit einem geringen Investitionsaufwand als sehr gut geeignet. Ein zusätzliches Plus ergab sich aus der günstigen Verkehrslage an der Fernverkehrsstraße Rostock-Ribnitz. Die neue Produktionsstätte bot die Möglichkeit das Produktionsprofil zu erweitern und auch eine bescheidene Erweiterung des Maschinenparkes durchzuführen. Jetzt wurden neben der bisherigen Produktion in Größerem Umfang Kellertüren und -lattenverschläge für die Bauwirtschaft produziert, die zum Einbau in die Plattenbauten der Rostocker Neubaugebiete bestimmt waren und bald zur Hauptproduktion wurden. Aber auch Faschinenpfähle für die Meliorationsbetriebe und Vermessungspfähle in verschiedenen Längen wurden produziert, so daß eine fast vollständige Ausnutzung des Stangenmaterials gegeben war. Einen maßgeblichen Anteil am Aufbau dieser Produktionsstätte hatte ihr erster Leiter der Kollege Karl Dreher aus Hinrichshagen.

Laubenbau Wethagen

Im Rahmen des Aufbaus der neuen Stadtteile im NW Rostocks entstanden für deren Bewohner neue Kleingartenanlagen. Um mitzuhelfen die dadurch entstandene erhöhte Nachfrage nach Gartenlauben besser zu befriedigen, entstand in der Leitung des Betriebes 1972 der Gedanke, im Rahmen der auch dem StFB erteilten Auflage zur besseren Versorgung mit Konsumgütern beizutragen, eine gesonderte Produktionsstätte zur serienmäßigen Herstellung von Gartenlauben aufzubauen. Eine solche Laube sollte 1. auch für kleine Einkommen erschwinglich sein, 2. durch den Kleingärtner leicht selbst zu errichten sein und 3. auch später erweiterbar und ausbaubar sein.

In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern für Stadtplanung und -projektierung der Stadt Rostock wurde die Gartenlaube vom Typ "Rövershagen" in kürzester Zeit entwickelt und zur Produktionsreife geführt. Für die Produktion der Testserie wurde als Räumlichkeit die vorher von Herrn Steinmöller gepachtete alte Tischlerei in Wiethagen ausgewählt. Herr Steinmöller hatte kurz vorher sein Gewerbe aufgegeben. Die vorhandenen alten Tischlereimaschinen wurden von Herrn Steinmöller käuflich erworben, so daß zumindest ein Minimum an Mechanisierung vorhanden war. Gleichzeitig begann als Erweiterung der alten Tischlerei der Neubau einer Produktionshalle, die nach ihrer Fertigstellung dann auch mit leistungsfähigeren –wenn auch gebraucht erworbenen- Holzbearbeitungsmaschinen ausgestattet wurde. Trotzdem leisteten die alten Maschinen aus der Tischlerei Steinmöller noch viele Jahre gute Dienste. Einen wesentlichen Anteil am zügigen Aufbau der Produktionsstätte und der schnell erreichten Serienproduktion der Laube "Rövershagen" hatte der bisherige Leiter der Handwerkerbrigade Paul Kleist aus Wiethagen mit den beiden Tischlern Fritz Möller aus Hinrichshagen und Josef Pittner aus Rövershagen die als langjährige Mitglieder der Handwerkerbrigade ebenfalls in die neue Produktionsstätte wechselten. Erwähnt werden müssen aber auch die älteren Waldarbeiter wie Rudolf Klinkmann und Gustav Matzek aus Hinrichshagen, die aus Gesundheitsgründen die schwere Arbeit im Holzeinschlag nicht mehr ausführen konnten und die durch ihren Fleiß und ihrer Exaktheit zu einer wichtigen Stütze beim Aufbau der Laubenproduktion wurden. Nach Fertigstellung der Produktionshalle wurde in Eigenleistung der Belegschaft des Laubenbaus gegenüber der Produktionshalle ein offener Lagerschuppen errichtet, unter dessen Dach auch eine Tränkgrube zur Holzschutzbearbeitung der Holzteile eingebaut wurde. Nach einigen Jahren entsprach diese Tränkgrube nicht mehr den inzwischen strenger gewordenen Bedingungen des Umweltschutzes, so daß sich der Bau einer diesen Bedingungen entsprechenden Holzschutzanlage notwendig machte. Nach einem längeren Planungs- und Bauzeitraum konnte diese Tränkhalle endlich 1987 in Betrieb genommen werden. Sie ist im übrigen das einzige Gebäude, daß nach dem durch die Stadt Rostock 1997/98 veranlaßten Rückbau von den Gebäuden und Anlagen des Laubenbaus und der Handwerkerwerkstatt noch übrig geblieben ist. Zur besseren Nutzung dieser Tränkhalle kamen Überlegungen auf, das Produktionsprofil um die Produktion von Dachbindern zu erweitern, die dann der Landwirtschaft in den Typen U17 und U22 für ihre Stallbauten zugeliefert wurden. In den fast 20 Jahren der Existenz dieser Produktionsstätte haben mehr als 10.000 Stück Gartenlauben und ca. 3500 Stück Brettbinder diese Werkstatt verlassen. Die Gartenlauben wurden über eine zentrale Erzeugnisgruppe bis nach Thüringen und in das Erzgebirge geliefert, was dann eine Verladung in Bahnwaggons erforderlich machte. Der Verkauf erfolgte nicht direkt an die Kleingärtner, sondern über Handelsorganisationen wie BHG und Baustoffversorgung. Die benötigten Schnitthölzer wurden in dem zum StFB Rostock gehörenden Sägewerk in Gresenhorst hergestellt. Die beschichteten und unbeschichteten Hartfaserplatten wurden vom Faserplattenwerk in Ribnitz bezogen. Die Dacheindeckung erfolgte mit Zementasbestplatten, die mitgeliefert wurden. Da auf Grund der Statik keine andere Dacheindeckung möglich war, bereitete des Einsatzverbot von Asbest seit 1984 große Schwierigkeiten und konnte nur mit einer jährlichen Sondergenehmigung bis 1989 überbrückt werden. Der Vorteil der Laube "Rövershagen" bestand vor allem darin, daß sie aus Fertigteilen in genormtem Rastermaß bestand, komplett mit allen Zubehörteilen ausgeliefert wurde, leicht auf einer vorgefertigten Grundplatte aufstellbar war und vom Grundtyp GL12 (12 m2) auf 14,16,18,20 bis 24 m2 erweiterbar war. Im gesamten Produktionszeitraum blieb auf Grund der umstrittenen Preispolitik der DDR-Regierung der Verkaufspreis der Laube unverändert, was letztlich zu dem Kuriosum führte, daß 1989 die dem Forstbetrieb aus dem Staatshaushalt gezahlten Subventionen etwa genau so hoch waren wie die Verkaufserlöse. Unter marktwirtschaftlichen Bedingungen war eine solche Produktion natürlich unhaltbar.

Köhlerei Wiethagen

Die Köhlerei Wiethagen wurde seit ihrer Gründung 1837 stets an interessierte Köhler verpachtet, die die Köhlerei in eigener Regie und Verantwortung betrieben. Dem Trend der Zeit folgend, war die Leitung des Forstbetriebes als nunmehriger Verpächter der Meinung die Köhlerei in staatliche Regie übernehmen zu müssen. Deshalb wurde Anfang der 60er Jahre der Pachtvertrag mit dem damaligen Köhler, Herrn Otto Heuer nicht mehr verlängert. Herr Heuer wurde als sogenannter mitarbeitender Produktionsstättenleiter vom Forstbetrieb eingestellt. Sein Mitarbeiter wurde ebenfalls übernommen und nunmehr nach Forstarbeitertarif vergütet. Bereits nach dem ersten Jahresabschluß wurde klar, daß diese Entscheidung zu einem finanziellen Fiasko führt. Deshalb wurde nach 2 Jahren der Köhlereibetrieb wegen Unrentabilität vom Forstbetrieb eingestellt und die Köhlerei geschlossen. Herr Heuer bewarb sich erneut als Pächter und führte die Köhlerei, wenn auch eingeschränkt, dann wie vorher bis zu seiner altersbedingten Aufgabe alleine weiter. Damit trat etwas ein, was in der DDR nicht alltäglich war. Ein verstaatlichtes Unternehmen wurde reprivatisiert. Diese 2 Jahre "Interimszeit" hatten für Herrn Heuer durchaus ihre positiven Seiten. Neben dem festen Gehalt vom Forstbetrieb fand er nunmehr die Zeit mit Hilfe des Forstbetriebes seine Erfindung den Lehm-Betonstein" zur Patentreife zu führen. Eine Kleinserie dieses Steines, von dem sich Herr Heuer neben der Festigkeit des Betons eine hohe Wärmedämmung durch die eingelagerte Lehmschicht versprach, wurde in teilweiser freiwilliger Arbeit von Mitarbeitern der Betriebsverwaltung hergestellt. Diese Steine fanden Verwendung in einem von der Gemeinde Rövershagen finanzierten Versuchsbau in Form eines Zweifamilienhauses im Tannenweg in Rövershagen. Er ist heute in Eigentum der Familien Gensich und Wiedner. Nachdem Herr Heuer aus Altersgründen sein Gewerbe aufgab, war es das Verdienst von Herrn Oberförster Gerhard Heil, daß auf dem Gelände der Köhlerei der heutige Forst- und Köhlerhof als technisches Denkmal verbunden mit einem kleinen Forstmuseum entstand.

Mykoholzanlage Hinrichshagen

Am Anfang der 60er Jahre erhielten einige ausgewählte Forstbetriebe den Auftrag sogenanntes "Mykoholz" zu produzieren. Dazu wurden etwa 30 cm lange und 15-25 cm starke Buchenrollen in überdachten Erdbunkern eingelagert und mit Pilzmyzel vom Stockschwämmchen "geimpft". Das erfolgte in gleicher Weise wie auch heute noch Kleingärtner Holzklötzer mit Pilzbrut behandeln, um in ihren Gärten Waldpilze wie Austernseitling oder Stockschwämmchen zu ernten. Nur bestand der Sinn der Mykoholzproduktion nicht in der Anlage einer Pilzplantage sondern in der Erzeugung von Holz, das durch die Durchwucherung mit Pilzmyzel andere physikalische Eigenschaften erhielt, die einen Einsatz in der Bleistiftindustrie ermöglichen. Der Forstbetrieb Rostock errichtete 2 solcher Erdbunker an der Försterei in Hinrichshagen und produzierte über mehrere Jahre dieses Mykoholz. Mit der Spezialisierung innerhalb der Wirtschaft der im RGW zusammenarbeitenden Staaten hatte die Tschechoslowakei die Produktion von Bleistiften für das gesamte RGW übernommen und die weitere Erzeugung von Mykoholz entfiel dadurch.

Tierische Produktion

Nerzfarm Wiethagen

Um zur Verbesserung des Devisenhaushaltes der DDR beizutragen, wurden Ende der 50er Jahre einige Forstbetriebe angehalten mit dem Aufbau von Pelztierfarmen zu beginnen. Durch die günstige Lage zu den Lieferanten von Futterfisch wurden die 4 Forstbetriebe an der Ostseeküste mit dem Aufbau von Nerzfarmen beauftragt. Der Forstbetrieb Rostock/Rövershagen begann 1959 in Wiethagen mit der Haltung von Nerzen. Neben den offenen Schuppen zur Unterbringung der Tiergehege wurde 1960/61 eine massive Futterküche mit integriertem Kühlhaus errichtet. Damit konnte nunmehr der in der Fangsaison bei den Fischereibetrieben reichlich anfallende Futterfisch tiefgefroren über längere Zeit gehalten werden und stand dann im Sommer während der Aufzucht der Jungtiere zur Verfügung. Futterfleisch konnte ganzjährig vom Schlachthof in Rostock bezogen werden. Mit der Errichtung des Kühlhauses stand einer schnellen Vergrößerung des Tierbestandes nichts mehr im Wege. Die fachliche Anleitung einschl. der tierärztlichen Betreuung erfolgte durch die Volkseigene Pelztierfarm in Plau/Appelburg. Dieser Betrieb übernahm auch die Ausbildung der Mitarbeiter der Farm zu Facharbeitern. Diese Ausbildung erfolgte als Erwachsenenqualifizierung in einem Fernstudium, so daß der Farmbetrieb ungestört weiter laufen konnte. Da 1961 weder Wiethagen noch Rövershagen an ein zentrales Wassernetz angeschlossen waren, wurde die Nerzfarm in Absprache mit dem VEG Rövershagen durch dessen betriebsinternes kleines Wasserwerk versorgt. Über diese Leitung wurden dann auch ein Teil der Wohnungen in Wiethagen mit fließendem Wasser versorgt. Durch die geringe Leistung der Wasserpumpe kam es während der Hauptentnahmezeiten regelmäßig zu einem starken Druckabfall der doch mitunter erhebliche Probleme mit sich brachte. Erst mit Anschluß von Wiethagen und damit auch der Nerzfarm an das öffentliche Wassernetz hat sich dieses Problem gelöst. Nach der Pelzung jeweils ab November jeden Jahres wurden die Felle in mehreren Lieferungen direkt nach Leipzig transportiert. Dort wurden sie weiter bearbeitet und für die jährliche Pelzauktion vorbereitet. Erst das Ergebnis dieser Auktion brachte dem Forstbetrieb die Kenntnis über die erzielten Fellerlöse und damit Gewißheit über das ökonomische Ergebnis der Farm. 1990 wurde der gesamte Tierbestand gepelzt und die Farm geschlossen.

Anfang 1998 wurde durch die Stadt Rostock, in deren Eigentum der Grund und Boden rückübertragen wurde, alle baulichen Anlagen der Farm zurückgebaut.

Entenfarm Wiethagen

Anfang der 60er Jahre erhielten die Forstbetriebe den Auftrag im Rahmen ihrer Möglichkeiten vorübergehend mit landwirtschaftlicher Produktion zur besseren Versorgung der Bevölkerung beizutragen. Der Forstbetrieb Rostock/Rövershagen entschied sich dabei für die Entenmast und wählte dazu die Koppel an der Försterei in Wiethagen aus. Da diese Produktion ursprünglich nur für 5 Jahre vorgesehen war, wurden keine großen Investitionen getätigt. Die Mast wurde sehr rationell organisiert, so daß die Entenmast in den Jahren ihres Bestehens stets gute bis sehr gute ökonomische Ergebnisse brachte. Nach 7 Jahren war eine Weiterführung ohne größere Investitionen nicht mehr zu vertreten. Sie war auch auf Grund der inzwischen stabilen landwirtschaftlichen Betriebe nicht mehr nötig und wurde eingestellt. Die genutzte Fläche wurde dann mit Blaufichten aufgeforstet. Frau Heide als Leiterin und ihre Mitarbeiterin Frau Bolz hatten mit ihrer hohen Einsatzbereitschaft einen wesentlichen Anteil an den permanent guten Ergebnissen in dieser Produktionsstätte.

Pflanzliche Produktion

Obstplantage Wiethagen

Die ehem. Dienstländereien des städtischen Forstinspektors wurden nach 1945 an den sogen. Örtlichen Landwirtschaftsbetrieb (ÖLB)", später VEG Rövershagen zur Bewirtschaftung übergeben. Mit dem Aufbau der Nerzfarm wurde ein Teil dieses Ackers als Standort für die Nerzschuppen benötigt. Um aufwendige Vermessungsarbeiten zu sparen, nahm der Forstbetrieb das gesamte Flurstück in einer Größe von ca. 5 ha in seine Rechtsträgerschaft zurück. Da für das Farmgelände nur etwa 1/3 der Fläche benötigt wurde, müßte die Restfläche anderweitig genutzt werden. Dabei entschied man sich für den Anpflanzung von Obstbäumen. Angebaut wurden Äpfel und Birnen in verschiedenen Sorten sowie Hauszwetschen als 1/4- und 1/2- stämmige Bäume. Die Plantage bestand etwa 25 Jahre. Nach ihrer Rodung wurde die Fläche mit Fichten zur Weihnachtsbaumgewinnung aufgeforstet. Ein kleiner Rest der alten Obstbäume ist an der Straße nach Wiethagen noch zur Freude der Sauen und der Rehe erhalten geblieben.

Weidenheger

Die Anbau von Korbweiden für das Korbmacherhandwerk wurde mehr und mehr alleinig den Forstbetrieben übertragen. Dadurch waren in vielen Revieren, die über geeignete Standorte verfügten, in unterschiedlicher Größe die sogen. Weidenheger vorhanden. Im Bereich der Rostocker Heide waren solche Flächen im Revier Gelbensande auf der "Hagbäukenhau Wisch" und am Ortsrand von Gelbensande am Weg nach Meyershausstelle, in der Baumschule des Reviers Meyershausstelle sowie in der zentralen Baumschule Hinrichshagen. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, daß der Forstbetrieb Rostock in seinen betrieblichen Werkstätten eine Maschine zum Schneiden und Bündeln der Weiden entwickelte, die eine wesentliche Erleichterung der Arbeit bei der Weidenernte bei gleichzeitiger Steigerung der Produktivität brachte. Ein Rückgang in der Herstellung von Korbwaren und der verstärkte Import von Korbweiden aus Polen und China führte dazu, daß von o.a. Weidenhegern 1990 nur noch die Flächen in Hinrichshagen bestanden.


Handwerkerbrigade Wiethagen

Unter dem Dach des kommunalen Kreisbaubetriebes Rostock existierte bereits Ende der 40er Jahre eine Baubrigade, die vorrangig zur Instandhaltung der Bausubstanz der kommunalen Waldarbeiterwohnungen in den Heidedörfern eingesetzt wurde. Mit der Bildung des StFB Rostock in Rövershagen wurden diesem Betrieb auch diese Wohnungen in Rechtsträgerschaft übergeben. Um den Umfang der Aufgaben bei der Bewirtschaftung dieser Häuser zu erfassen muß man wissen, daß fast alle Gebäude ohne Wasseranschluß und nur mit unzureichenden Elektroanschluß ausgestattet waren. Dazu kam die nicht gerade kleine Anzahl an Häusern, die zu betreuen waren. In den Ortsteilen Wiethagen, Torfbrücke und Klein-Müritz gehörten alle zu dieser Zeit vorhandenen Gebäude dem Forstbetrieb, in Hinrichshagen stand nur die Gaststätte und die Schule außen vor. Letztere wurde dann nach ihrer Schließung auch noch vom Forstbetrieb übernommen und zu Wohnungen umgebaut. Dazu kam noch ein großer Wohnungsbestand in den anderen Heidedörfern.

Anfang der 80er Jahre wohnten in den betriebseigenen Wohnungen
in Wiethagen
79 Personen. davon 65 Betriebsangehörige mit Familie,
in Hinrichshagen
147 Personen, davon 110 Betriebsangehörige mit Familie und
in Torfbrücke
66 Personen, davon 22 Betriebsangehörige mit Familie.
Im Jahre 1989 war der StFB Rostock Rechtsträger von 157 Wohnhäusern mit 389 Wohnungen, davon entfielen
auf den Kreis Rostock-Stadt
33 Häuser mit 100 Wohnungen,
auf den Kreis Rostock-Land
65 Häuser mit 157 Wohnungen und
auf den Kreis Ribnitz-Damgarten
59 Häuser mit 132 Wohnungen.

Die Bewältigung der mit der Bewirtschaftung dieser Wohnungen anstehenden Aufgaben zur Zufriedenheit der Bewohner sah die Leitung des Betriebes in der Bildung einer Baubrigade in eigener Regie des Betriebes. Als Grundstock dieser Brigade wurden die beim Kreisbaubetrieb beschäftigten Handwerker aus den Heidedörfern geworben und nach und nach weiter aufgestockt. Zu ihrer größten Blütezeit 1965-1970 zählte die Brigade 21 Beschäftigte und umfaßte außer Installateur und Fliesenleger alle Baugewerke. Neben den Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten wurden auch eine Reihe Wohn- und Wirtschaftsgebäude neu errichtet. Mit dem altersbedingten Ausscheiden vieler Mitglieder besonders auch ihres langjährigen Leiters Paul Kleist ging die Stärke und damit die Leistungsfähigkeit der Brigade stark zurück. Neueinstellung von Beschäftigten aus volkseigenen Baukombinaten bedurften der staatlichen Genehmigung. Der Forstbetrieb erhielt solche Genehmigung nur in Ausnahmefällen, so daß er für die Durchführung der erforderlichen Baumaßnahmen mehr und mehr auf Fremdbetriebe angewiesen war. Das führte bei der ständig überforderten Bauwirtschaft in der DDR dazu, daß viele Bauvorhaben nicht oder nur verzögert fertiggestellt wurden. Zur Werterhaltung und Modernisierung der Werkwohnungen wurden seit Mitte der 70er Jahre durchschnittlich jährlich zwischen 800.000.- und 1,2 Millionen Mark ausgegeben. Der Schwerpunkt der Modernisierungsarbeiten war in diesen Jahren auf den Einbau von Bad und WC gerichtet. Die Durchführung dieser Arbeiten brachte für die Handwerker erhebliche Probleme mit sich. Einerseits war in den alten Waldarbeiterhäusern sehr wenig Platz vorhanden, andererseits bestand zu diesem Zeitpunkt in den Waldarbeiterdörfern noch keine zentrale Wasserversorgung und -entsorgung. In der Regel war nur der Einbau von Hauswasserversorgungsanlagen möglich, die aus den vorhandenen Hofbrunnen das Wasser entnahmen und der Bau von individuellen Kleinkläranlagen. Oftmals konnten in den Sommermonaten die Hofbrunnen den jetzt wesentlich höheren Wasserbedarf nicht abdecken. Trotz dieser Schwierigkeiten konnten bis 1990 in fast alle Wohnungen diese sanitären Eirichtungen eingebaut werden. Waren im Jahre 1970 nur 39% der Werkwohnungen mit Bad und WC ausgestattet waren es 1980 bereits 54% und 1988 96%.

Gaststätte Schnatermann

Nachdem 1972 die Konsumgenossenschaft Rostock die weitere Bewirtschaftung der Gaststätte am Schnatermann aufgab, trat der Oberbürgermeister der Stadt Rostock an den StFB Rostock mit der Bitte heran, als Rechtsträger des Gebäudes die Bewirtschaftung der Gaststätte selbst zu übernehmen. Nachdem durch die Konsumgenossenschaft eine umfassende Unterstützung bei diesem Unternehmen zugesagt wurde, hat sich die Leitung des Betriebes entschlossen ab Mai 1973 die Gaststätte in eigener Regie wieder zu eröffnen. Ein wesentlicher Grund für die Schließung der Gaststätte durch den Konsum waren die sehr mangelhaften hygienischen Verhältnisse in der Gaststättenküche und in den Toiletten, die nur mit einem größeren Investitionsaufwand zu beseitigen waren. Deshalb hat der Forstbetrieb bereits für 1974 Investitionsmittel für den Bau eines Küchen- und Sanitärtraktes als Anbau an das alte Gebäude eingeplant und die Errichtung dieses Gebäudes bis 1976 abgeschlossen. Um den späteren Um- und Ausbau des alten Gebäudes zu ermöglichen, wurde die Ausgabe der Mahlzeiten in Selbstbedienung konzipiert. Obwohl die ersten Entwürfe für die Umgestaltung des alten Gebäudes bereits erarbeitet wurden, wurde diese Baumaßnahme aus Mangel an Investitionsmitteln und Baukapazitäten vom Forstbetrieb nicht mehr durchgeführt. Nachdem die Konsumgenossenschaft ihre Zusagen zur Unterstützung der Leitung des Forstbetriebes bei der Führung des Gaststättenbetriebes nicht eingehalten hat, war es nur eine Frage der Zeit bis der Forstbetrieb dieses branchenfremde Unternehmen nicht mehr voll kontrollieren konnte. 1986 hat dann der Forstbetrieb die Bewirtschaftung der Gaststätte wieder an die Konsumgenossenschaft Rostock übergeben. Der Forstbetrieb hatte in der Gaststätte Schnatermann ständig 2 Arbeitskräfte beschäftigt, die in der Saison auf bis zu 4 Beschäftigte aufgestockt wurden. Neben dem Betrieb der Gaststätte engagierte sich der StFB stark beim Ausbau des Gebietes um den Schnatermann zu einem ansprechenden Naherholungsgebiet für die Einwohner der Stadt Rostock und ihrer Gäste. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern der Stadtverwaltung Rostock brachte der Forstbetrieb in den Jahren 1970 bis 1989 erhebliche Leistungen besonders auf materiellen und personellen Gebiet.

So wurden folgende Objekte fertiggestellt
1. Spiel- und Liegewiese,
2. Kleinfeldfußballfeld,
3. Volleyballplatz,
4. Abenteuerspielplatz,
5. überdachte Sitzplätze für die Gaststätte,
6. Bau eines Schotterweges von Stuthof zum Schnatermann, der später durch das Stadtstraßenbauamt eine Schwarzdecke erhielt.
7. Bau eines Parkplatzes für ca. 130 PKW,
8. Errichtung eines Gebäudes als Lager und Ausleihstation für Sportgeräte, das später auch als Kiosk und Kaffeestube genutzt wurde.
9. Aufbau von Wildgehegen in der angenzenden Abt. 32. In den Gehegen konnten durch die Besucher im Gegensatz zum Zoo, in natürlicher Umgebung heimische Wildarten beobachtet werden. Im Durchschnitt waren 4-5 Stck. Rotwild, 12-15 Stück Damwild und 10-12 Stück Schwarzwild in den Gattern vorhanden.
10. Anlage eines Gaststättengartens. Die Projektierung dieses kleinen Parks übernahm kein Geringerer als der bekannte Rostocker Gartenbauarchitekt F. K. Evert, der auch die Pflanzarbeiten anleitete.

Bei der Errichtung dieser Objekte zeigten der Leiter des Sachgebietes Vermessung und Liegenschaften Revierförster Ulrich Saß und der Leiter des Wegebauzuges des Forstbetriebes Hans Kaczmarek besonders hohe Einsatzbereitschaft die auch durch die Stadtverwaltung mehrfach gewürdigt wurde. Für die Versorgung des Wildes und die Pflege und Erhaltung der Anlagen war der Gespannführer Witt aus Hinrichshagen ständig zum Schnatermann abgestellt. Mit der Auflösung des StFB ging 1990 der einzige Sponsor für dieses Naherholungsgebiet verloren und damit auch ein Teil der Attraktivität des Schnatermann.


Kapitel 5 Wegebau, Wegeinstandsetzung

Seit Bestehen des StFB Rostock, insbesondere seit 1968 (Windwurf) wurden enorme Mittel in die Walderschließung (Wegebau) investiert. Der Zustand des Waldwegenetzes war im allgemeinen schlecht. Es bestand zumeist aus Sandwegen, an nassen Stellen waren es übersandete Knüppeldämme. Nach längeren Regenperioden oder im Frühjahr waren die Wege grundlos. Die Befahrbarkeit war nur mit Gespann oder Radtraktoren (oft nur mit Vorspann) möglich. ** Die Wegeinstandsetzungsmaßnahmen bestanden im wesentlichen aus Wasser ablassen und Ausflicken der Löcher mit Sand oder Kies. Im Sommer wurden die Wege mit Traktoren (mit hintergehängten Schleppen) abgeschleppt. Ab 196 ? erfolgte der systematische Aufbau eines Wegebauzuges, der im gesamten StFB, insbesondere im Bereich der NO Heide und im Bereich Sanitz zum Einsatz kam. Die Einsatzlenkung erfolgte zunächst durch den Produktionsleiter.

Die für Wegebau und Melioration (Grabenräumung) eingesetzte Technik bestand aus
Autograder
Bagger ÜB 20
Kran T 172
Traktor
LKW 50 Kipper


Mit dem Aufbau des Wegebauzuges erfolgte die Abkehr vom bisherigen Wegeausflicken hin zum Ausbau größerer Wegstrecken bzw. ganzer Weg Die Wegeinstandsetzung erfolgte in der Regel als sandgeschlämmte Schotterdecken, seltener waren es reine Kiesschüttungen und vereinzelt kamen auf schwierigen Standorten Betonspurplatten zum Einsatz. Materialbezug: Sand und Kies wurde aus örtlichen Gruben entnommen (s. Aufstellung). Schotter wurde per Waggon aus dem Harz ( ) bzw. aus Thüringen (Kalkschotterwerk Kamsdorf) bezogen. Die Entladung und Zwischenlagerung erfolgte auf einem Schotterplatz in Rövershagen. In einigen Fällen (Kiesweg Neuheide, Graaler Landweg) kam Asche bzw. Ofenschlacke aus dem FPW Ribnitz zum Einsatz.

Sand- und Kiesentnahmestellen
Revier Willershagen
Grube in Abt. 10 (Wendfeldsberg), wichtigste Grube im östl. Bereich der Heide, sehr guter Kiessand, damit größter Teil des Wegebaues im gesamten Bereich der Heide. Durch die enorme Entnahme von Kies bis unter Flur entstand ein größeres Gewässer. Die Grube wurde noch bis 1995 genutzt.
Revier Gelbensande
Grube in Abt. 92 (Fuchsberg), mit dem Feinsand wurden der Schwarze Weg und die Haubachschneise im Revier ausgebaut. Es entstand ein Kleingewässer.
Revier Altheide
Grube in Abt. 108 (ehem. Acker), der feine Heidesand der Grube wurde fürndie Wegeinstandsetzung im Revier - Försterschneise, Langer Damm, Bahnhof und Jagddamm eingesetzt. Die Grube wurde nur zwischen 1970 und 1975 genutzt und ist jetzt mit Weiden und Erlen zugewachsen.
Revier Altheide - jetzt Völkshagen
Grube in Abt. l (Sandberg), wichtige Grube im Süden der Heide für Wegeinstandsetzung im Revier (Gretenschneise, Grenzschneise, Birkholzschneise, Moorschneise) sowie Wegebau in den Revieren Kuhlrade und Völkshagen. Grube wurde nach der Wende aufgegeben, an der Abbauwand entstand eine Wasserfläche.
Revier Völkshagen
Die Gruben in Abt. 27 und 139 wurden für den Wegebau im Revier genutzt (Taterholzschneise, Hohe Warthe, Dick Eichenschneise).Sie wurden ab 1975 bzw. ab 1987 aufgegeben.
Revier Neuheide
Kiessandgrube in Abt. 26 (Deckbusch) Die Grube wurde schon seit Kriegsende genutzt (als Nebenbetrieb mit eigener Aussetzbrigade). Der Kies wurde an Baufirmen und an Privatleute verkauft, aber auch für eigene Wegeinstandsetzungen genutzt.
Mitte der 60er Jahre wurde vom StFB ein Raupenbagger ÜB 20 erworben und in der Grube eingesetzt. Im Jahre 1976 (?) mußte diese Grube auf Weisung des Rates des Kreises Ribnitz-Damgarten an eine volkseigene Baufirma abgetreten werden. Danach erfolgte durch Einsatz großer Abbaugeräte und durch Abpumpen des Grundwassers ein tiefer Abbau mit enormem Flächenverbrauch. Der östliche Teil der abgebauten Grube (am Dorf Körkwitz) wurde von der Stadt Ribnitz als Mülldeponie genutzt.
Sandgrube in Abt. 3 Nach der Abgabe vorgenannter Grube in Abt. 26 wurde diese Grube in Abt. 3 (Ecke Kiesweg - Heuweg) erschlossen und für den Ausbau des Moorweges und für Baukies zum Ausbau des Forstgehöftes eingesetzt. Die Grube wurde 1989 aufgegeben und ist jetzt eine als Feuerlöschteich genutzte Wasserfläche.


Kapitel 6 Waldkrankheiten

Auftreten, Besonderheiten und Bekämpfung in der Nordöstlichen Heide

Wie in. allen Wirtschaftswäldern so herrschen auch in den Forsten der nordöstlichen. Heide meist sehE unnatürliche Verhältnisse. So können überraschend Insektenschäden und auch andere Schaderreger über das Normale hinaus auftreten. Die Hauptgründe hierfür sind die Störungen des biologischen Gleichgewichts im Walde durch die verstärkte Erziehung von Reinbeständen und der Anbau nicht standortgemäßer Baumarten. So treten trotz des maritim getönten Klimas auch im o. g. Wuchsbezirken verschiedene biotische und abiotische Schäden auf, die sich aber infolge des ausgeglichenen Klimas nur selten zu einer Katastrophe ausgedehnt haben. In den Jahren von 1946 bis 1955 mußte der Große Braune Rüsselkäfer auf jeder Nadelholzaufforstungsfläche mit den damals zur Verfügung stehenden Mitteln wie Fangkloben, Fanggräben und auch durch Spritzen und Tauchen mit einem Insektizid bekämpft werden, Später mußten dann nur einseine Flächen behandelt werden auf denen die Forstschutzüberwachung ein Ansteigen der Gradation erkennen ließ. So wurden die gefährdeten Nadelholzjungpflanzen gleich nachdem Ausheben in der Baumschule in eine Emulsion getaucht, um sie vor dem Rüsselkäferfraß zu schützen. Der Käferfraß ist deshalb so gravierend, weil schon ein Drittel Schädigung des Stämmchenumfanges zum Absterben der Jungpflanze führen. Witterungsabhängig tritt auch die Kiefernschütte ( lophodermium pinastri )immer wieder verstärkt auf, so daß in einzelnen Jahren eine Bekämpfung mit Fungiziden durchgeführt werden mußte. In den Kiefernrevieren erfolgten jährlich die Winterbodensuchen. Hierdurch erhält man die umfangreichsten Prognoseergebnisse, da hierbei alle im Kiefernwald vorkommenden Schadinsekten in irgendeinem Stadium ihrer Entwicklung gefunden werden. Falter-, Ei- oder Puppenhülsenzählung bei der Könne (Lymantria monacha L. ) ergänzten die Prognose. m Bereich der nordöstl. Heide wurden Bekämpfungsmaßnahmen auf Grund der Prognoseergebnisse nicht oder nur selten notwendig. Anders bei den Nachfolgeschädlingen der großen Windwurfkatastrophe 1957. Obwohl die Küstenreviere jährlich mit Windwurf und Windbruch in Höhe von 3-5% des jährlichen Einschlages zu rechnen haben, kam es am 15./17. 10.1967 zu einer Weststurmkatastrophe mit einer Windstärke über 12 der Beaufort-Skala. Außergewöhnlich hohe Wurfschäden traten ein. Die in ihrer Bestandesfestigkeit aufgelockerten Bestände wurden dann erneut durch einen Wintersturm am 11. Januar 1968 heimgesucht, der in seiner Bedeutung jedoch hinter dem Herbststurm zurück blieb. Wissenschaftliche Untersuchungen und Analysen ergaben, daß sich die Himmelsrichtungen SW – SW eindeutig als Hauptgefahrenbereich, erweisen und hierauf die waldbaulichen Maßnahmen. Langfristig auszurichten sind. Der ehemalige Forstbetrieb Rostock in .Rövershagen und. insbesondere die Reviere der nordöstl. Heide sind durch ihre besonderen standörtlichen Gegebenheiten sehr störanfällig gegen Windwürfe. Mit Schäden ist erfahrungsgemäß wie schon erwähnt jährlich zu rechnen, mit großen Schäden aller 15 Jahre, mit Katastrophen aller 70-100 Jahre ( vgl. Abschlußbericht "Sturmschaden im Staatl. Forstwirtschaftsbetrieb Rostock" Seite 1o). Bei dieser Windwurfkatastrophe wurde offiziell ein Schaden von 300-350 Tfm angegeben, der aber nach restloser Aufarbeitung sich über 500 Tfm belief, wobei die Darßreviere den Schwerpunkt bildeten. Aber auch das damalige Revier ..?. wies erhebliche Schäden auf (Hohe Warte). Obwohl die Aufarbeitung des Schadens durch überregionale Hilfe recht zügig erfolgte, kam es zu Nachfolgeschäden bis weit in die 70er Jahre hinein. In den Darßrevieren mußte der Große und Kleine Waldgärtner sowie der Blaue Kiefernprachtkäfer durch Fangbäume und vorgreifende Sanitärhiebe eingedämmt werden. In den Revieren der Rostocker Heide, den der Alten Heide und. im Dänschenburger - Reppeliner Raum trat der Fichtenborkenkäfer ( Ips typographus ) verstärkt auf. In diesen Revieren mußten noch Jahre nach dem großen, Windwurf alle Möglichkeiten der Borkenkäferbekämpfung und -überwachung angewandt werden. Stockumkreisbegiftung, Fangbaumserien, vorgreifende Sanitärhiebe und nicht zuletzt die Beseitigung des Fichtenkronenholzes durch Entrindung oder Verbrennen um nur einige Möglichkeiten zu nennen. Auch eine exakte Erfassung und Meldung gehörten dazu (. siehe Tabelle )

Neue Heidechronik 6 Waldkrankheiten Musterberichtsbogen



Mäuseschäden hielten sich in Grenzen. Laubholzkulturen mußten jedoch durch gezielte Fangmaßnahmen geschützt werden, um die Ausfälle an Jungpflanzen zu minimieren. Eine Möglichkeit der biologischen Vorbeugung wie Sitzkrücken auf den Flächen und konsequenter Greifvogelschutz boten, sich hier regelrecht an. Oft mußte aber auch auf chemische Präparate zurück gegriffen werden. Eine nicht zu unterschätzende Größe waren die Wildschäden von der Anpflanzung bis ins Dickungsalter. Abhilfe konnte nur durch Gatterung, Ausbringen von Wildverbißmitteln und nicht zuletzt durch die Einhaltung der bonitierten Wilddichte erreicht werden.

In allen Revieren wurde ein Forstschutzmeldebuch geführt, in das der Verlauf der Y«'Witterung, die Entwicklung der Forstschädlinge, Wildschäden. und andere forstparasitäre Vorkommnisse exakt eingetragen wurden. Aus diesen Angaben wurde dann über die Oberförsterei den Forstbetrieb die zentrale Forstschutzüberwachung erarbeitet. Aus den gesammelten Ergebnissen in Revier und. Oberförsterei wurde dann die Forstschutzkonzeption des Forstbetriebes für das laufende Jahr mit Vorbeugungs-, Bekämpfungsmaßnahmen und Verantwortlichkeiten festgelegt. Auch die Waldbrandvorbeugung und der Waldbrandbereitschaftsplan waren ein Teil dieser Konzeption. Mit dem Auftreten, der "Neuartigen Waldschäden" waren auch Flächen ab Mitte der 30er Jahre in die "ökologische Waldzustandskontolle (ÖWK) der nordöstl. Heide einbezogen. So befinden sich Weiserflächen in den Revieren Hinrichshagen - Abt. 30 bzw. 130 – und Torfbrücke - Abt. 9 - . Einbezogen waren die Baumarten Kiefer, Fichte, Eiche und Buche. Die Untersuchung erstreckte sich auf Blatt- und Nadelverfärbung und die allgemeine Vitalität der Bäume. Neben der Stufe 0, d.h. der Einzelbaum ist ohne erkennbare Schädigung, wurden 4 Schadstufen ausgewiesen. Die Statistik sagt aus, daß eine Erkrankung in den Jahren von 1986 bis 1989 z. B. bei der Baumart Kiefer in der Schadstufe 2-4 von 14,68% 1986 auf 55,57% 1989 im Bereich des Forstbetriebes Rostock zunahm. Ab 1990 ist ein jährlicher leichter Rückgang der Erkrankungen n festzustellen. Ab 1991 erfolgt die Waldschadenserhebung nach neuen Richtlinien - EG/ECE-Methodik (4 x 4 km Rasternetz) mit einem verdichteten Aufnahmenetz - . Auch eine Entnahme von Bodensubstrat gehört zu dieser Überwachung. leben der ÖWK war auch die jährliche Bruch- und Dürrholzerhebung ein guter Weiser für die Vitalität des Waldes. Wie schon in den 50er Jahren von namhaften Forstwissenschaftlern gefordert und am Ende des 90er Jahre verstärkt die Schaffung von Mischbeständen und der Übergang zum naturnahen Wald in den Vordergrund des forstlichen Handelns rücken, wird der Wirtschaftswald stabiler gegen Krankheiten und Gefahren jeglicher Art; aber ganz gefeit gegen forstliche Schaderreger wird auch der naturnahe Wald als Organismus in der freien Natur nicht sein.

Die Pflanzenanzucht in der Nordöstlichen Heide

Wie in vielen Revieren des Landes Mecklenburg gab es auch in einzelnen Revieren der Rostocker Heide kleine Kämpe. Es waren Pflanzenanzuchtstätten, die vorübergehend oder auch über einer längeren Zeitraum das benötigte Pflanzgut zur Verfügung stellten. So waren Kleinkämpe in den Revieren Wiethagen -Abt. 30- , Hinrichshagen -Abt. 36 - und im Revier Meyershausstelle vorhanden. Die Wiederaufforstung der riesigen Kahlflächen z.B. um den. Rosenort ca. 800 ha, sowie der Unterbau der vielen verlichteten Bestände zu Anfang der 50er Jahre erforderten ungeheure Pflanzenmengen. Wenn auch. in großem Umfang die Gewinnung von I .,:. e durchgeführt und auch die wenigen vorhandenen Forstbaumschulen Pflanzen lieferten, konnte hierdurch jedoch nur ein Bruchteil von dem beschafft werden, was tatsächlich an Pflanzgut gebraucht wurde.

Die Eigenanzucht in besonderen Saat- und Pflanzkämpen wurde in den Vordergrund gerücktem den Bedarf abdecken zu können. Die Pflanzenanzucht erfordert eine ganz besondere Liebe zur Sache, Begabung und vor allem Erfahrung; sie ist eine ausgesprochene Spezialistenarbeit und so sind es nur einzelne Reviere, die sieh mit der Pflanzenanzucht befaßten. Im Bereich der nordöstlichen Heide war es das Revier Meyershausstelle unter Revierförster Felix Westphal und in kleinerem Umfang auch das Revier Neuheide mit Revierförster Gerd Westphal. Die notwendigen Arbeiten wurden manuell und in geringen Umfang mit Pferden getätigt. Die Einzäunung bestand vorwiegend aus schwachen Holzstanger gefertigten Hordengattern. Neben vielen kleinen Kämpen unter 1 Hektar im Einzugsbereich des Forstbetriebes Rostock gab es im Revier Meyershausstelle am Ende der 50er Jahre schon eine Konzentration von ca. 15 Hektar, bestehend aus 5 Teilflächen. Die Abnahme der Arbeitskräfte und das Vorhandensein von Baumschultechnik erforderte ein erneutes Umdenken in der Pflanzenbereitstellung. Die Anzucht verlagerte sich in das Revier Hinrichshagen, weil hier Acker- und Waldrodungsflächen sowie Humusabbauflächen in guter Qualität vorhanden waren. Auch Arbeitskräfte standen zunächst aus den umliegenden Heidedörfern zur Verfügung. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Strukturwandel in der Pflanzenanzucht zu Beginn der 60er Jahre im ehemaligen Forstbetrieb Rostock in Rövershagen wieder:

Mit der zunehmenden Konzentration der Pflanzenanzucht im Revier Hinrichshagen wurden die Anzuchtflächen im Revier Meyershausstelle wie auch die Kleinflächen in anderen Revieren aufgeforstet. Die .herrlichen Lawsonzypressenbestände und Tannenvorkommen in diesen Revieren künden aus dieser Zeit. Die Pflanzenanzucht erfolgte ab 1965 konzentriert in der Forstbaumschule Hinrichshagen mit der entsprechenden Technik, qualifizierten Fachkräften und einem Baumschulleiter. Die Flächengröße pendelte sich bei 42 hs. ein, von denen ab 1983 24 Hektar durch eine Rollregneranlage beregenbar waren. Das benötigte Nasser wurde aus einem Tiefbrunnen im Revier Schnatermann bezogen. Diese Fläche war ausreichend, weil in der Forstbaumschule Hinrichshagen vorwiegend verschulte Pflanzen aus Sämlingen gezogen, die durch die Baumschulen Güstrow und Schwerin bereit gestellt wurden. Die Flächen waren dauerhaft mit Maschendraht und Betonpfählen gezäunt; die Tore stabil und abschließbar. Der innerbetriebliche Transport der Arbeitskräfte zu den einzelnen Teilflächen erfolgte mit einem Kleinbus. Als Pausen- und Aufenthaltsraum diente ein großer Arbeitsschutzwagen, der mittels eines Traktors mitgeführt wurde. Kamen wie Karl-heinz Kaczmarek, Ilse Promnitz, Frieda Dreher sind untrennbar mit der Forstbaumschule Hinrichshagen verbunden.

Regelmäßige Bodenuntersuchungen, Düngeberatungsdienst und Humuszufuhren konnten den geringen Nährstoffmangel an den Pflanzen infolge der hydromorphen Standorte nur zum Teil kompensieren. Obwohl die Humusversorgung "zwischen 3 und 5 % lag, war er infolge des liehen Grundwasserstandes für die Pflanzen nur schwer zugänglich bzw., die Auswaschung der Nährstoffe war sehr hoch. Im Durchschnitt der Jahre belief sich der Pflanzenbestand auf 4,5 Mio. Stück, von denen jährlich etwa 2,6 Mio. Stck. an die 28 Reviere des ehemaligen Forstbetriebes Rövershagen ausgeliefert wurden. Die Übersicht zeigt den Bestand nach Baumarten:

Baumart Mio. Stck Kiefer 1,3 Fichte 1,0 Lärche, Douglasie, Tannenarten 0,2 Eiche, Buche, u.a. Lbh-Arten 2,0

Für Fremdbetriebe und andere Waldbesitzer wurden keine Pflanzen angezogen, jedoch Pflanzenüberschüsse und auch geringe Mengen an die o.g. Besitzer abgegeben. Im Durchschnitt der Jahre waren 12 ständige Arbeitskräfte vorhanden, die in Spitzenzeiten (Frühjahr, Herbst ) durch Saisonkräfte ergänzt wurden .Eine Beschäftigung im Winter war durch die Angliederung eines Weidenhegers, eines Pappelmutterquartieres sowie einer Obstbaumplantage von insgesamt 10, ha gewährleistet. Auch Möglichkeiten in den anliegenden Revieren zu arbeiten gab es.

Mit der Rückübertragung des Waldes an die Stadt Rostock fiel auch die Baumschule mit ihren Flächen an die Stadt Rostock. Geringer werdende Aufforstungsflächen und private Anbieter von Forstpflanzen lassen die stadteigene Baumschule nicht mehr rentabel erscheinen und eine Aufforstung der Flächen notwendig werden, die 1999/2000 als abgeschlossen gilt. Koch vorhandene Technik und Gebäude werden in die Reviere Hinrichshagen und Schnatermann integriert.

Die Samenplantage auf dem " Schapfeld " - Revier Neuheide

Um die Forderung der forstlichen Praxis - " Nachfrage nach hochwertigem Saatgut " - erfüllen zu können, wurden die Staatlichen Forstbetriebe zur Begründung von forstlichen Samenplantagen aufgerufen. Anleitung und Betreuung sollte durch die Wissenschaft erfolgen, in diesem Falle durch das Institut für Forstpflanzenzüchtung in Waldsieversdorf. Der humide Klimaeinfluß mit hoher Luftfeuchtigkeit und 595 mm Niederschlag im Jahr erschienen für die Anlage einer Saatgutplantage geeignet .Die Nachteile des späten Frühjahres wurden erst in der Folge erkannt, nämlich, daß die Lärchenblüte fast kontinuierlich erfror.

Unter diesen Voraussetzungen wurde mit der Zaunsetzung und der Ausbringung der von Elitebäumen gewonnenen ersten Pfröpflinge im Frühjahr 1957 auf dem "Schapfeld", einem ehemaligen Forstacker, begonnen. Nach der Fertigstellung hatte die Plantage eine Größe von 11,38 ha, davon:

6,55 ha Kiefer
1,73 ha Fichte
1,04 ha Japanlärche
1,00 ha Sitkafichte
1,o1 ha Roterle

Ein Versuch- mit der Douglasie scheiterte und wurde bald nach der Anlage wieder aufgegeben. Die Fruktifikation und somit auch die Erträge der einzelnen Baumarten waren und sind sehr unterschiedlich. Während die Roterle schon relativ früh. die ersten Erträge brachte, setzte die Zapfenbildung bei der Japanlärche sehr spät ein und dann meistens nur Einzelbäume. Ähnlich der Douglasienanlage mußte auch das Quartier der Fichte nach einigen Jahren aufgegeben werden (endgültig 1973/74). Schneebruch, und Spätfröste waren die hauptsächlichen Ursachen.

Regelmäßige Erträge liefert die Kiefer, selbst nach der Entnahme jeder zweiten Reihe wurden im Durchschnitt der Jahre 20 dt Zapfen geerntet. 1 Dezitonne lieferten die Baumarten Japanlärche, Sitkafichte und Roterle.

Infolge der guten züchterischen Auswahl der Pfröpflinge und der hervorragenden Qualität der aus den Samen gezogener Sämlinge und Pflanzen wurde von der Hauptstelle für Forstsaatgut/Forstpflanzen am 13.12. 1986 für sämtliches Saatgut aus der Plantage die Anerkennungsklasse I festgelegt, Damit wurde und. wird für die Wiederaufforstung und Begründung von neuen Waldbeständen der o.g. Baumarten qualitätsgerechtes und authochtones Pflanzgut im Bereich der nordöstlichen Heide verwendet. Die Anlage und. Betreuung der Samenplantage erfolgte maßgeblich durch den Revierförster Gerd Westphal und nach der Pensionierung Mitte der 70er Jahre durch seinen Sohn Revierförster Hubertus Westphal. Seit der Übernahme des Revieres Neuheide durch die Stadt Ribnitz gehört auch die Plantage der Stadt. Die Bewirtschaftung sollte wie bisher fortgeführt und. die zur zeit starken Ausfälle im Erlenquartier sollten nach und nach durch neue Pfropfungen ergänzt werden, damit auch weiterhin gutes und authochtones Saatgut für die nordöstliche Heide zur Verfügung steht.

Die Harzgewinnung in den Revieren der Nordöstlichen Heide

Mit der Normalisierung der Forstwirtschaft nach dem großen Krieg, der Wiederaufnahme der Waldarbeit begannen im Jahr 1945 auch die Arbeiten in der Harzgewinnung wieder. Anfänge wurden schon Während des Krieges getätigt. Der Rohstoff Harz hatte für die chemische Industrie große Bedeutung, andererseits waren in den Jahren 1946 - 1950 Arbeitskräfte im ländlichen Raum im Überangebot. So waren in den Revieren um Torfbrücke ca. 15 Arbeitskräfte allein in der Harzung tätig. Zeugen aus dieser Zeit sind die alten Kiefern mit den überwallten Harzlachten in und um Graal-Müritz. Standen bis in die fünfziger Jahre hinein genügend Altkiefern für die Harzgewinnung zur Verfügung wurden die Kiefern immer jünger und ab 1965 etwa wurde das Alter der Bestände ab 80 Jahre festgesetzt. Dieses Zielalter konnte auch annähernd bis zum Auslaufen der Harzgewinnung im Frühjahr 1990 gehalten werden.

Kriterien für die Auswahl der Harzbestände waren:
- Bestockungsgrad der Bestände über 0,4
- Brusthöhendurchmesser über 21 GIB
- Alter ab So Jahre
Naturschutz-, Küstenschutzgebiete, Moore, Campingplätze, Kurorte, Versuchsflächen und ähnliche Sondergebiete sollten ausgespart bleiben.

Um die Ertrage in der Harzgewinnung zu steigern, wurden auch Stimulationsmittel eingesetzt (es war eine Hefeextraktlösung, die unmittelbar nach dem Riß in die Schnittrille mit einer Sprühpistole eingespritzt wurde). Hierdurch wurde der Baum angeregt, eine höhere Harzabgabe in der gleichen Zeiteinheit zu vollziehen. Eine Auswertung der Ergebnisse zeigte eindeutig die Überlegenheit der mit Stimulationsmittel behandelten Flächen.

Die folgende Tabelle (einfügen)

gibt einen Überblick für das Jahr 1989 im ehemaligen Forstbetrieb Rostock wieder; von den 68.982 kg wurden 21.984 kg in den Revieren der nordöstlichen Heide geerntet.

Im Durchschnitt waren 16 Arbeitskräfte in den letzten Jahren bis zur Einstellung der Harzung, darunter zwei Frauen, beschäftigt. Im Bereich der Rostocker Heide waren es die Ehepaare PRAGST und JOCHEM.

Während in den ersten Jahren nach 1945 drei Harzmeister tätig waren, erfolgte die Anleitung der Harzarbeiter seit Mitte der 70er Jahre durch einen Harzmeister. Nicht nur der Witterungsverlauf im Jahr, sondern auch. die Sorgfalt bei der Ausführung der Arbeiten hatte Einfluß auf die Ausbeute an Terpentin, Kolophonium und dem Schmutzanteil, der sich im Rohharz befand. Die Firma EICH in Sachsen war alleiniger Weiterverarbeiter des Rohharzes. Während eine Tonne Rohharz einen Erlös von 600,- DM brachte, mußten weit über 1000,- DM für die Gewinnung von einer Tonne eingesetzt werden, womit auch die Einstellung der Harzgewinnung im Frühjahr 1990 als ein Faktor angeführt wird.

Wege-, Wegeinstandsetzungs- und Meliorationsarbeiten in der Nordöstlichen Heide

Mit der Entstehung der Forstwirtschaft entstand auch das heute noch in leicht veränderter Form existierende Wege- und Grabennetz. Seine Entwicklung war etwa um 1900 abgeschlossen und gliederte sich in Haupt- und Nebenwege bzw. Gräben.

Die Wege unterteilen auch gleichzeitig die Forsten in einzelne Abteilungen und sind dadurch ein wichtiges Element der räumlichen Ordnung. Der Zustand des Waldwegenetzes war im allgemeinen nicht zufriedenstellend.
In der Regel waren es Erdwege mit einem Seitengraben, deren moorige Partien durch übersandete Knüppellagen, sogenannte Knüppeldämme, befestigt waren. Die Befahrbarkeit war mit Pferdegespannen und in den Sommermonaten auch mit Motorfahrzeugen möglich.

Für die Anfahrt der Forstarbeiter zum Arbeitsplatz wurden Fuß- bzw. Fahrradwege seitlich durch Pfähle begrenzt von den oben genannten Wegen abgezweigt, wie z.B. Kuh- und Meyershausstellenschneise. Hier waren noch Reste der Begrenzung bis in die Mitte der 80er Jahre erhalten.

Die Wegeinstandsetzungsarbeiten bestanden im wesentlichen aus dem Ableiten von Oberflächenwasser und dem Ausflicken der entstandenen Löcher manuell mit Sand oder Kies durch die Forstarbeiter. Grabenräumungsarbeiten wurden in den Sommermonaten durchgeführt, erstreckten sich meistens nur auf Drainagen. Säubern und Astwerk aus den Gräben entfernen.
Der befestigte Ausbau der Wege entwickelte sich parallel mit dem jeweiligen Stand der Rücke- und Abfuhrtechnik, lag bis zum Jahr 1953 die Abfuhrpflicht des Holzes noch beim Käufer und wurde vorwiegend von privaten Holzfuhrleuten ( Bauern, Sägewerke) getätigt, ging sie mit der Bildung der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe an diese über ( Bringepflicht ). Das hatte zur Folge, daß ein betriebseigener Fuhrpark gebildet wurde. Dieser bestand dem damaligen Stand, der Technik

entsprechend aus Traktoren mit Anhängern und wenigen LKW für die Schichtholzabfuhr. Der Forstbetrieb Rostock erhielt den ersten Schichtholz-LKW im Herbst 1953. Damit erhöhte sich die Belastung der Wege um 100 und mehr Prozent, wodurch die Befahrbarkeit sich zunehmend verschlechterte. Es mußte also betrieblicherseits etwas unternommen werden, um den Zustand zu verbessern. Aus dieser Situation heraus wurde etwa um 1960 begonnen, die Hauptabfuhrwege mechanisch zu profilieren, vernäßte Stellen und Löcher mit Kies auszufüllen. Es wurde ein eigenständiger, dem Produktionsleiter unterstellter, im ganzen Betriebsbereich arbeitender Wegeinstandsetzungszug aufgebaut. Kies und Sand wurde aus betriebseigenen Sandgruben entnommen. Besonders ergiebige und geeignete Tagebaue im Bereich der Rostocker Heide waren Körkwitz, Willershagen ( Wendfeldsberg ) und Hinrichshagen, Abteilung 30. Mit. weiterer Profilierung des Wegebauzuges, der am Ende der 60er Jahre aus :

1 Autograder
1 Bagger ÜB 20
4 LKW-Kipper W 50
1 Planierraupe
1 Vibrationswalze und
1o Arbeitskräfte

bestand, wurden jährlich 5 - 10 Tausend. Tonnen Steinschotter aus Thüringen per Bahn zum zentralen Schotterplatz des Betriebes in Rövershagen transportiert, um später verbaut zu werden. Die Hauptabfuhrwege konnten somit nach der MAKADAM-Bauweise ausgebaut werden Eine größere Bedeutung erlangte der Wegebauzug noch nach dem großen Windwurf 1967/68. Es mußten große Mengen Holz in kurzer Zeit. transportiert werden. So wurden neben der Schotterbauweise ( Bauernwiesenschneise, Blocksbrückenweg, Langer Damm ) Betonspurplatten verlegt, vorwiegend auf dem Darß und im Osterwald.

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der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb Mitglied, war instand gesetzt bzw. neu gebaut. So gelang es in den 70er und 80er Jahren die Grabensysteme zu überholen, Staueinrichtungen einzubauen und somit das Grundwasser auf eine für die forstliche Produktion angemessene Hohe zu halten. Dafür standen im Durchschnitt der Jahre für den Bereich des Betriebes Rostock etwa 1,2 Mio. Mark zur Verfügung, Die Sperrung der meisten Wege für den öffentlichen Verkehr sorgt gegenwärtig dafür, daß die Waldwege im Bereich der nordöstl. Heide in einem recht ordentlichen Zustand sind. Wegeinstandsetzungsarbeiten werden durch entsprechende Firmen nach Auftragserteilung ausgeführt.


Kapitel 7 * Die Militärforst in der Heide Autor: Horst Friesecke

Kapitel 7.0. Mecklenburg, das Militär und die Nordöstliche Heide Mecklenburgs

7.0.1. Zwischen Reichseinigung 1871 und erstem Weltkrieg 1918

Nach der Militärkonvention vom 19.12.1872 zwischen Preußen und Mecklenburg stellte Mecklenburg für das gerade gebildete Deutsche Reich das Grenadier - Regiment Nr. 89, das Füsilier - Regiment Nr. 90 (Rostock), das Jägerbataillion Nr. 14 (Schwerin), die Dragoner - Regimenter Nr. 17 und 18 und die 1. Abt. des Holsteinischen Feldartillerie - Regimentes Nr. 24. Das Schweriner Jägerbataillion wurde 1890 dann nach Colmar im Elsaß verlegt. 1872 hatte Mecklenburg noch keine eigene Artillerie. Es gab damals in Mecklenburg keine größeren Truppenübungsplätze wie z.B. Döberitz, Altengrabow oder Jüterbog in Preußen. Die waren damals noch nicht notwendig. Das Exerzieren fand zumeist auf den Kasernenhöfen statt, für das Übungsschießen gab es Schießstände in stadtnahen Wäldern. Nach der Herbsternte wurden landwirtschaftliche Flächen für Manöver genutzt. Militärstrategisch hatte Mecklenburg ohnehin seinerzeit keine große Bedeutung. Die Seegrenze nach Norden galt im allgemeinen als sicher. Zum anderen war Mecklenburg eisenbahntechnisch bis zur letzten Jahrhundertwende wenig erschlossen. Während in Preußen 1890 bereits 31 823 km Eisenbahnlinien gebaut waren ( auf 100 qkm = 7,74 km), waren es in Mecklenburg erst 1328 km ( auf 100 qkm = 0.83 km). Von den 1328 km waren noch dazu 224 km preußische Staatsbahnen. Die einzigen Strecken, denen man zu dieser Zeit strategische Bedeutung zumessen konnte, weil sie durchgehend waren, waren die Strecken von Neustrelitz nach Warnemünde (128 km) und von Parchim nach Neubrandenburg (116 km). Alles andere waren Teilstrecken, oft ohne weiteren Anschluß.

In der Zeit von der Jahrhundertwende bis zum Ende des 1. Weltkrieges im Jahr 1918 erfolgten Erweiterungen bei den militärischen Übungsflächen. Die fielen aber nicht so ins Gewicht wie in den folgenden Jahrzehnten. In der Nordöstlichen Heide Mecklenburgs bestand die einzige militärische Nutzung darin, daß z.B. im 1. Weltkrieg russische Kriegsgefangene in der Teerschwelerei bzw. auch im Holzeinschlag arbeiteten.

7.0.2. Zwischen 1919 und 1945

Diese Situation änderte sich entscheidend für Mecklenburg, aber z. B. auch für Vorpommern, als Hitlers Aufrüstung für den 2. Weltkrieg begann. In den Landesteilen wurden speziell Halbinseln und küstennahe Arreale relativ billig durch das Deutsche Reich bzw. die Deutsche Wehrmacht aufgekauft. Das betraf die Halbinsel Tarnewitz bei Boltenhagen ( Land - und Wasserflugplatz ), die Halbinsel Wustrow bei Rerik ( Flak-Schule ), das Gebiet Hohe - Düne bei Warnemünde (Land - und Wasserflugplatz, anfangs von der Firma Heinkel genutzt ) sowie Marrinestützpunkt. Im angrenzenden Land Vorpommern war man auch nicht zaghaft. Dort betraf es die Halbinsel Zingst / Pramort (Flak-Schule, Bombenabwurfplatz ), die Halbinsel Bug auf Rügen ( Land - und Wasserflugplatz ), auf der Insel Usedom den Bereich Karlhagen/ Peenemünde (Heeresversuchsanstalt für Raketentechnik) oder Pütnitz bei Ribnitz-Damgarten (Landflugplatz ). Auch im Landesinnern von Mecklenburg beanspruchte die Deutsche Wehrmacht eine Vielzahl von Arrealen und Übungsplätzen.

Die Nordöstliche Heide von Mecklenburg war auch dieses Mal weitgehend verschont geblieben bis auf ein paar Wach-Bunker im Raum Rosenort während des 2. Weltkrieges und das ca. 16 ha große Munitionslager in Markgrafenheide. Unangenehm war natürlich, daß die Heide voll in der Einflugschneise des Flugplatzes Pütnitz lag. Da gegen den Wind gestartet wurde und zumeist Westwind vorherrschte, war fast ganzjährig Fluglärm zu verzeichnen.Bis zur späteren Verwendung von Überschall-Flugzeugen war der damalige Lärm aber noch einigermaßen zu ertragen.

7.1. Nach dem 2. Weltkrieg

Die moderne Kampfführung erforderte aus den Erfahrungen des 2. Weltkrieges, aber auch einer Reihe von späteren Kriegen ( Korea, Israel/ Ägypten - Syrien oder Vietnam ) weiträumige Übungsplätze für Mot. - Schützen, Artillerie, Panzer, Luftlandetruppen, Seelandetruppen, Fallschirmjäger, Truppenluftabwehr oder Schlachtflieger. Auch die nach 1960 aufgebaute Luftverteidigung der DDR, die im Rahmen des Systems des Warschauer Paktes erfolgte, benötigte ein weit verzweigtes Netz von Boden- / Luft-Raketenstationen. Die Armeen zogen sich, da landwirtschaftliche Nutzfläche schwierig zu bekommen war, im großen Stil - auch aus Gründen der Tarnung - in die Wälder zurück.

Durch alle diese Aktivitäten wurde eine Vielzahl von Standorten in Mecklenburg - wie auch im angrenzenden Vorpommern - neu gegenüber den von der Deutschen Wehrmacht bereits genutzten Flächen übernommen.
Und diese Mal wurde die Nordöstliche Heide Mecklenburgs nicht verschont. Bedingt auch durch eine relativ hohe Anzahl von Dienststellen im Rostocker Raum wurden in zwei Runden 3654 ha Waldflächen Forstgebäudeflächen in Rechtsträgerschaft des Ministeriums für Nationale Verteidigung der DDR übernommen. Das Zentrum der Heide wurde Sperrgebiet. Dazu kamen die Objekte Schwarzenpfost, Markgrafenheide und Graal - Müritz. Sogar die Straße Hinrichshagen / Graal-Müritz führte auf rd. 2 km durch das Sperrgebiet.

7.1.1. Die Übernahme von forstlichen Flächen für die militärische Nutzung und die Bildung von Forstorganen für die Bewirtschaftung der Nordöstlichen Heide im Zeitraum von 1952 - 1963

In den Jahren 1952/53 waren im gesamten Gebiet der DDR Flächenübernahmen für die Kasernierte Volkspolizei (KVP) erfolgt. Überwiegend handelte es sich um Waldflächen, die durch die gerade gegründeten Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) bewirtschaftet wurden, aber mancherorts auch um Privatflächen. Da letztere aber finanziell entschädigt werden mußten, wurde ihre Übernahme weitgehend vermieden. Bevorzugt wurden ehemalige Fiskus-Flächen. Für die Rostocker Heide traf dies aber nur für das ehemalige Munitionslager Markgrafenheide mit ca. 65 ha zu. Alle anderen in der Rostocker Heide übernommenen Flächen wurden aus der Bewirtschaftung des StFB Rostock in Rövershagen herausgenommen und waren ehemals Eigentum der Stadt Rostock. Im einzelnen handelte es sich neben der bereits erwähnten Fläche in Markgrafenheide um

ca. 480 ha im Revier Torfbrücke (Abt. 1-8,18,20-23,55,56,58,64-66,70,72,73)
ca. 200 ha im Revier Wiethagen ( Abt.. 51, 58-65)
und
ca. 150 ha im Revier Meiershausstelle ( Schwarzenpfost 7,8,9,10).

Etwa zeitgleich wurde ein weiteres größeres Territorium als Sonderjagdgebiet ausgegliedert, in dem die zivile jagdliche Nutzung untersagt wurde. Es handelte sich nahezu um das gesamte Gebiet der Rostocker Heide mit den Revieren Wiethagen, Meiershausstelle und Torfbrücke sowie ein geringer Teil Feldfluren aus den Gemarkungen Behnken - und Blankenhagen.

Mit der Übernahme von Waldflächen mußte auch deren weitere Bewirtschaftung geklärt werden. Wie auch andere europäische Länder , entschied sich die DDR für selbständige forstliche Bewirtschaftungsorgane für diese, für die militärische Nutzung vorgesehenen Flächen. Es begann daher etwa zeitgleich mit den Flächenübernahmen der Aufbau von Forstorganen der KVP, die die übernommenen Waldflächen unter Berücksichtigung der militärischen Belange bewirtschaften sollten. Diese Forstorgane nahmen Ende 1954, Anfang 1955 ihr Arbeit auf und begannen relativ schnell eigenverantwortlich forstlichen Einfluß auf die übernommenen Flächen zu nehmen. Das war auch nötig, da bis zu diesem Zeitpunkt ab Übernahme der Waldflächen, die Einheiten der KVP nach ihren Gesichtspunkten begonnen hatten, diese Flächen für die militärische Nutzung vorzubereiten, d.h., daß sie Holz einschlugen, um Übungsflächen zu schaffen, aber auch um Bauholz zu gewinnen. Diese wilde „Forstwirtschaft“ konnte ganz schnell durch die Forstorgane der KVP unterbunden und in geregelte Bahnen gelenkt werden. Strukturell waren die Forstorgane als Sachgebiete Forstwirtschaft den Quartiernutzungsabteilungen zugeordnet, hinsichtlich der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung aber dem Sachgebiet Forstwirtschaft im MdI unterstellt.

In der Regel bestand das Sachgebiet Forstwirtschaft aus einem Sachgebietsleiter und einem Sachbearbeiter für den Haushalt. Der Sachgebietsleiter als ausgebildeter Forstmann war für die Anleitung der Revierförster verantwortlich. Die Forstorgane hatten kaum Einfluß auf die Übernahme von Flächen, sondern wurden erst nach der Übernahme der Flächen wirksam. Allenfalls konnten sie unsinnige Grenzziehungen beeinflussen, wie z. B. Grenzen durch Abteilungen u.ä.. Soweit Flächen in Reviergröße übernommen wurden, wurde angestrebt, auch deren Revierförster mit zu übernehmen, wenn sie dafür bereit waren und sie von den Kaderleitern der QNA eingestellt wurden.Darüber hinaus wurden Absolventen von Hoch - und Fachschulen eingestellt, so daß die Arbeit sich in zunehmendem Maße schnell qualifizierte.

Mit Gründung der NVA im Jahr 1956 wurden die Sachgebiete Forstwirtschaft bei den QNA aufgelöst und daraus selbständige Oberförstereien der NVA gebildet, die eine größere Handlungsfreiheit bei forstlichen Entscheidungen hatten. Ihre Verwaltungen wurden, soweit vorhanden, in zugeordneten forstlichen Gebäuden eingerichtet. Fachlich waren sie Forstbezirken unterstellt, die neu gebildet wurden und der ebenfalls neu gebildeten Abteilung Forstwirtschaft im Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt waren. Der Truppe wurden jegliche Holzeinschläge verboten, durch Übungen verursachte Schäden an Kulturen, Wegen usw. waren regreßpflichtig.

Für die Flächen der Rostocker Heide war die Oberförsterei der NVA Prora mit Sitz im Jagdschloß Prora zuständig. mit der Leitung des aus den Teilflächen Torfbrücke, Markgrafenheide, Wiethagen und Schwarzenpfost gebildeten Reviers Rostocker Heide, dem auch noch eine Fläche in Zingst-Pramort zugeordnet war, wurde der Revierförster Hans Jardner beauftragt. Revierförster Jardner gelang es schnell, eine Fostbrigade (Brigadier M. Wiesenberg) aufzubauen und mit großem Geschick die durch unkontrollierte Einschläge entstandenen Freiflächen und Kahlschläge aus forstlichen Maßnahmen vor der Übernahme der Flächen, aufzuforsten. Da der Rehwildbestand in den 50er Jahren sehr hoch war und auch erste spürbare Verbißschäden durch das Rotwild auftraten, wurden alle Kulturen mit Hordengatter geschützt, die aus Stangenmaterial gefertigt wurden, das bei den Durchforstungen der Stangenhölzer anfiel. Dadurch konnte auch der Zustand der Stangenhölzer relativ schnell verbessert werden.

Militärisch war die Nutzung der übernommenen Flächen in den Jahren 1953 - 1961 relativ gering. In Markgrafenheide war die Nutzung auf die alten Anlagen des Munitionslagers beschränkt, in der Wiethäger Fläche gab es keine ständige Nutzung, so daß sie auch kaum beeinträchtigt wurde und in Schwarzenpfost beschränkte sich der militärische Nutzer, die Volksmarine, auf umfangreiche Meliorationsmaßnahmen, alsVorbereitung für spätere Baumaßnahmen. Durch forstlichen Einfluß konnte der ursprüngliche, weitaus größer geplante Umfang der Meliorationsarbeiten im wesentlichen auf das alte vorhanden Grabennetz gelenkt und so ein nachhaltig negativer Einfluß auf die Bestände vermieden werden. Intensiver wurden die Flächen in Torfbrücke als Schießplatz des MSR 28 in Rostock genutzt.


Gemessen an der Nutzung der Schießplätze nach 1962 war die militärische Beeiträchtigung dieser Flächen aber gering. Erst mit der Flächenübernahme im Jahr 1962, die ab 1.1.63 wirksam wurde, nahm die militärische Beanspruchung rapide zu. Forstlich hatte sich bereits 1960 eine strukturelle Veränderung ergeben. Ab 1.1.1960 wurden aus den Oberförstereien der NVA Forstbetriebe der NVA gebildet und die Haushaltsgebundenheit der ehemaligen Oberförstereien durch die wirtschaftliche Rechnungsführung ersetzt.
Als juristisch selbständige volkseigene Betriebe wurden die Forstbetriebe der NVA in das Handelsregister eingetragen. Gleichzeitig wurde auch die Bildung juristisch selbständiger Jagdgesellschaften vorbereitet. Anfang des Jahres 1962 gründete sich die Jagdgesellschaft Rostocker Heide, die wesentlichen Einfluß auf die jagdliche Bewirtschaftung in den folgenden Jahren nahm, indem sie sich engagiert an der Ausarbeitung der vom Forstbetrieb erarbeiteten Wildbewirtschaftungskonzeption beteiligte und darauf auch die jagdliche Tätigkeit ausrichtete.
Das Sonderjagdgebiet Rostocker Heide war schon Ende der 50er Jahre aufgelöst worden und die Jagd der NVA Jagdkollektive nur auf die Rechtsträgerschaft der NVA übernommenen Flächen begrenzt worden. Auch wurden die Forstbezirke der NVA aufgelöst und die Betriebe der NVA der Abt. Forstwirtschaft im Ministerium für Nationale Verteidigung direkt unterstellt.
Die im Jahr 1962 durchgeführten Flächenübernahmen in der Rostocker Heide umfaßten die Reviere Wiethagen und Meiershausstelle fast ganz (ehemaliger Besitz der Stadt Rostock) und aus dem ehemaligen großherzoglichen Besitz, der der Bodenreform unterlegen hatte, das Revier Hirschburg fast gänzlich. Während mit dem Revier Hirschburg auch dessen Bewirtschafter Revierförster Sauermann übernommen wurde, wurden für die Reviere Wiethagen und Rostocker Heide Absolventen der Fachschule Schwarzburg ( Rfö. Brumm) und Rabensteinfeld (Rfö. Kunde) eingestellt. Revierförster Jardner übernahm das Revier Prora auf Rügen. Mit den Flächenübernahmen wurden auch erstmals in der Rostocker Heide Gebäude durch die NVA übernommen, die dem Forstbetrieb der NVA Prora übergeben wurden. Es waren die ehemalige Jägerei in Wallensteinslager, die Försterei Meiershausstelle und die Revierförsterei Hirschburg, die sich in einem mehr oder weniger schlechten Zustand befanden und für ihre Nutzung als forstliche Dienstgebäude erst renoviert werden mußten. Trotzdem war mit diesen Gebäuden erst die Grundlage für eine forstliche Bewirtschaftung gegeben, hatte doch der Revierförster Jardner einen Teil der Jahre seiner Tätigkeit in der Rostocker Heide die Dienstgeschäfte von einem in Torfbrücke stationierten Wohnwagen aus durchführen müssen. Erst in den letzten beiden Jahren konnte er eine Wohnung in Rostock beziehen und von dort aus seine Tätigkeit ausüben.
Durch die Übernahme ergaben sich folgende Reviere des Forstbetriebes der NVA, die allerdings hinsichtlich dr Größe und Grenzen nicht mit den ursprünglichen Revieren übereinstimmten.
Revier Rostocker Heide ca. 1150 ha
Revier Wiethagen (später in Meiershausstelle umbenannt) 1400 ha
Revier Hirschburg 1100 ha
Schon vor der Übernahme wurden durch den StFB Rostock die erforderlichen Einschläge für den Neubau eines Infanterieschießplatzes auf 75 ha und eines Artillerieschießplatzes von ca. 30 ha durchgeführt. Leider stellte sich später heraus, daß ein Teil der Holzeinschläge über das geplante Maß hinaus durchgeführt wurden. Mit der Nutzung dieser beiden Schießplätze und der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht (1962) in der DDR begannen die Schwierigkeiten in der forstlichen Bewirtschaftung.
Die Schießplätze wurden an manchen Tagen beinahe rund um die Uhr genutzt und ein großer Teil der Rostocker Heide war durch mögliche Geschoßabweichungen gefährdet. Zwar wurden die Zeiten, in denen auf den Plätzen geschossen wurde, mit der militärischen Seite abgestimmt und darauf gedrängt, sie in Zeiten außerhalb der forstlichen Produktion zu legen, doch gab es leider immer wieder Abweichungen von den Plänen, auch oft aus Eigenmächtigkeiten militärischer Kommandeure. Auch nutzten oftmals fremde Einheiten wie Polizei, Kampfgruppen die geplanten freien Zeiten und gefährdeten dadurch die Produktion. In zunehmendem Maße entwickelte sich aber bei den militärischen Dienststellen das Verständnis für die Forstwirtschaft, nicht zuletzt Dank der unmittelbaren Zusammenarbeit zwischen Revierförster und Schießplatzverantwortlichen der militärischen Seite bei der Abstimmung der Schießpläne auf die gegenseitigen Belange. Die Zusammenarbeit entwickelte sich auch auf solche Fragen wie Waldbrandverhütung, Waldbrandbekämpfung, Sperrung von forstlich benötigten Wegen für die militärische Nutzung. Hervorzuheben ist, daß die Absprachen hinsichtlich der Waldbrandverhütung und -bekämpfung sich so gut bewährten, daß es in den Jahren intensivster militärischer Nutzung der Schießplätze zu keinem verheerenden Flächenbrand gekommen ist, obwohl die Voraussetzung dafür vielfach vorhanden war. Ein Verdienst aller in der Heide tätigen Forstleute und ihrer Einflußnahme auf die militärischen Dienststellen aber auch deren Verständnis für die forstlichen Belange. Nicht zuletzt wurde dieses Verständnis über die Jagdgesellschaft der NVA Rostocker Heide erreicht, in der Berufssoldaten, Waldarbeiter und Forstangestellte die Jagd ausübten. Da die Jagdleiter Revierförster bzw. Forstangestellte waren, gab es kaum unterschiedliche Interessenauseinandersetzungen zwischen Jagd - und Forstwirtschaft. Nicht selten unterstützten die Jäger in ihrer Freizeit die Forstleute bei der Frühjahrsaufforstung.
Die juristische Selbständigkeit der Forstbetriebe der NVA, die sich ab 1971 Militärforstbetriebe (VEB) nannten, brachte ihnen eine weitgehende Unabhängigkeit gegenüber den militärischen Dienststellen und damit größere Handlungsfreiheit in der forstlichen Bewirtschaftung ein. Andererseits brachte die damit verbundene strikte Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechnungsführung und die Angleichung der Strukturen der Militärforstwirtschaft an die staatliche Forstwirtschaft andere Zwänge mit sich.
Das Prinzip der Eigenerwirtschaftung der materiellen und finanziellen Mittel, der Aufbau eigener Kapazitäten für den Absatz des Holzes sowie die Schaffung von forstlich fremden Produktionsstätten, wie Köhlerei, Holzverarbeitung in der Rost. Heide zwang die Forstleute oftmals zum Spagat zwischen forstlichem und ökonomischem Nutzen. Inwieweit es gelang, trotz intensiver militärischer Nutzung die Heide zu erhalten, müssen die jetzigen Wirtschafter beurteilen.

Die geschilderte Entwicklung war militärisch und forstlich weitgehendst bis Ende des Jahres 1963 in der Rost. Heide abgeschlossen und führte zur Bildung einer Oberförsterei, wie sie auch in den staatl. Betrieben vorhanden waren.

7.2. Die Bildung der Oberförsterei Wallensteinslager in der Rostocker Heide und die Aufgaben des Oberförsters

Wie schon erwähnt, war die militärische Entwicklung, die die Standorte der Truppe und ihre Einrichtungen betraf, weitgehend 1963 abgeschlossen. Nach dem Bau der Mauer wurden in den Jahren 1961 - 1963 der Aufbau der militärischen Streitkräfte beschleunigt. Verbunden waren damit größere Flächenübernahmen in die Rechtsträgerschaft der NVA, die im Bereich des Forstwirtschaftsbetriebes der NVA Prora dazu führte, daß sich die Bewirtschaftungsfläche gegenüber den bis 1960 übernommenen Flächen fast verdoppelte. Für die Rostocker Heide betrug der Anteil rund 2800 ha, so daß die Bewirtschaftungsfläche in der Rost. Heide auf über 3600 ha erweitert wurde. Diese 3600 ha waren das größte geschlossene Waldgebiet im Bereich des Forstbetriebes Prora, das hinsichtlich seiner exponierten Lage, seiner historischen und forstlichen Vergangenheit und Bedeutung alle Aufmerksamkeit verlangte.

Die bis 1962/63 praktizierte direkte Anleitung der Revierförster durch den Forstbetrieb Prora konnte nun durch die Flächenübernahmen und deren Streulage nicht mehr aufrechterhalten werden. Immerhin verteilten sich die Flächen des Forstbetriebes Prora über 9 Landkreise des damaligen Bezirkes Rostock und 4 Landkreise des ehemaligen Bezirkes Neubrandenburg. Im Forstbtrieb Prora wurden 3 Oberförstereien gebildet. Für den westlichen Bereich des Betriebes wurde die Oberförsterei in der früheren Jägerei Wallensteinslager gebildet. Der Oberförsterei wurden zugeordnet die Reviere Rostocker Heide, Hirschburg und Wiethagen, also Reviere, die in der Rost. Heide lagen - und das Revier Zingst sowie das Revier Retschow. Das Revier Zingst bewirtschaftete Streuflächen östlich und das Revier Retschow Streuflächen westlich der Rost. Heide.

Mit dem 1.1.1964 wurde Fm Friesecke mit der Leitung dieser Oberförsterei betraut und nahm damit maßgeblichen Einfluß auf die weitere forstliche Tätigkeit. Die bis zu diesem Zeitpunkt praktizierte direkte Anleitung der Revierförster durch den Forstbetrieb Prora wurde damit beendet. Dem Oberförster oblag somit die Einflußnahme auf die forstliche Planung und Realisierung der notwendigen Aufgaben in der Neu - und Wiederaufforstung, der Pflege der Kulturen und Jungwüchse, der Pflege der Bestände und die Rückung des anfallenden Rohholzes- Kahlschläge waren untersagt bzw. in Ausnahmefällen durch den Forstbetrieb genehmigungspflichtig - , der Be - und Entwässerung, der Instandhaltung der Wege, der Organisation des Forst- besonders des Waldbrandschutzes.

Die von 1954/55 - 1961 existierenden Jagdkollektive, die bis dahin durch die Revierförster, die gleichzeitg Jagdleiter waren, zur Vermeidung von Wildschäden und Erfüllung des Abschußplanes eingesetzt waren, lösten sich zum Ende des Jagdjahres 1961/62 auf. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte es 1 Jagdkollektiv Rostocker Heide gegeben, das im Jagdgebiet Rost. Heide - identisch mit dem Revier Rost. Heide die Jagd ausübte. Bis zum Jahr 1958/59 war das Jagdkollektiv Rostocker Heide auch für das Sonderjagdgebiet Rost. Heide zuständig. Danach wurde das Sonderjagdgebiet aufgelöst.

1962 bildete sich die Jagdgesellschaft Rostocker Heide der NVA, die in den folgenden Jahren eine außerordentlich gute Wildbewirtschaftung entwickelte, dank ihres langjährigen Vorsitzenden, Fkpt Heinz Puttlitz. Mit Einsatz eines Oberförsters in der Rost. Heide oblag diesem die Zusmmenarbeit mit der Jagdgesellschaft. Die Revierförster blieben auch zukünftig Jagdleiter und waren damit auch, im Gegensatz zu den gewählten Vorstandsmitgliedern der Jagdgesellschaft, berufene Mitglieder des Vorstands. Neben diesen forstlichen Aufgaben war der Oberförster für die Zusammenarbeit mit den örtlichen Kommandeuren der NVA verantwortlich. Durch seinen unmittelbaren Kontakt sollte er Einfluß direkt und über die Revierförster zur Einhaltung der militärische Befehle nehmen, soweit sie die militärische Nutzung von Forstflächen betraf. Es war der Truppe befehlsmäßig untersagt, Forstflächen außerhalb der Schießplätze und ständigen Übungsflächen ohne Zustimmung der forstlichen Bewirtschafter zu nutzen. Das betraf auch das forstliche Wegenetz. Auch waren die Schießzeiten den Forstleuten bekanntzugeben. Später wurde diese Festlegung hinsichtlich der Schießplätze dahingehend ergänzt, daß sie mit den Forstorganen abzustimmen waren, d.h., die forstliche Einflußnahme fand größere Berücksichtigung. Grundsätzlich waren bei erforderlichen Holzeinschlägen für die Truppe bzw. andere Maßnahmen, die Einfluß auf die forstliche Bewirtschaftung hatten, forstliche Stellungnahmen als Bestandteil von Baugenehmigungsunterlagen durch den militärischen Antragsteller einzuholen.
Dem Oberförster oblag es, für diese Stellungnahmen, die grundsätzlich durch den Forstbetrieb Prora bearbeitet wurden, die erforderliche Zuarbeit zu leisten. In einigen Fällen trugen forstliche Stellungnahmen dazu bei, daß Maßnahmen nicht durchgeführt wurden und damit die in den forstlichen Stellungnahmen nachdrücklich aufgezeigten negativen Auswirkungen auf die Waldbestände verhindert wurden.
Das betraf z.B. die bereits erwähnten Meliorationsmaßnahmen in Schwarzenpfost, die Erweiterung des Munitionslagers Markgrafenheide einschließlich Gleisbau, der auf Grund des hohen Grundwasserstandes und damit verbundenen erforderlichen Meliorationsarbeiten erhebliche Auswirkungen auf die verbleibenden und angrenzenden Bestände gehabt hätte und daher forstlicherseits strikt abgelehnt wurde und auch nicht durchgeführt wurde. Nicht realisiert wurden auch übertriebene Forderungen hinsichtlich des Holzeinschlages beim Bau der Fla-Raketenstellungen und der vorgesehene spätere Ausbau des Artillerieschießplatzes, der forstlicherseits abgelehnt wurde bzw. wo die Forderungen aus forstlicher Sicht zur Vermeidung erheblicher negativer Auswirkungen auf die Sicherheit der verbleibenden Bestände und somit weitere Einschränkungen der Bewirtschaftung dieser Flächen sowie die Ausdehnung der Splitterdurchsetzung auf weitere wertvolle Bestände dazu führten, daß die ursprünglichen militärischen Forderungen stark reduziert wurden.





7.2.1. Grundlagen der forstlichen Bewirtschaftung im Zeitraum 1953 -1963

Sowohl die Forstorgane der KVP von 1953 - 1956 wie auch die späteren Forstorgane der NVA ab 1956 besaßen keine eigen Forsteinrichtung. Es gab zum Zeitpunkt der Bildung der Oberförstereien keine aktuellen Wirtschaftsbücher, Forstkarten oder andere Forsteinrichtungsunterlagen. Grundlage für die örtlichen Wirtschafter war ein 1955/56 erfolgte Holzvorratsaufnahme, die von den Revierförstern selbst erarbeitet wurde. Hilfsmittel waren Ertragstafeln, Bandmaß, Blume-Leiß-Höhenmesser und „Götterblick“. Als Kartenmaterial waren durch die Quartiernutzungs - bzw. Unterkunftsabteilungen Flurkarten und Meßtischblätter übergeben worden.

Nach erfolgtem Rechtsträgerwechsel wurde versucht, bei der körperlichen Übernahme die zwischen den betreffenden StFB und dem Forstbetrieb der NVA erfolgte, forstliche Einrichtungsunterlagen zu übernehmen. Leider scheiterte diese Absicht trotz guten Willens der Partner meistens daran, daß nicht ganze Revier , sondern nur Teilflächen übernommen wurden, die durch den Forstbetrieb der NVA erst Revieren zugeordnet werden mußten oder aus denen Reviere gebildet wurden. Hinsichtlich der Rost. Heide allerdings traf das nur bedingt zu, so daß bei den Übernahmen 1962 ein großer Teil der durch die Standortskartierung und Forsteinrichtung für die Rost. Heide 1955/56 erarbeiteten Unterlagen übernommen werden konnten. In den Jahren 1955 - 1963 wurden jährlich 2 -3 Efm/ha genutzt, so daß sich der Einschlag 1955 - 1962 auf etwa 1600 Fm und ab 1963 auf etwa 7000 Fm in der Rost. Heide belief.

7.3. Die militärischen Nutzer der NÖ - Heide von 1953 - 1990

7.3.1. Die Kasernierte Volkspolizei

Wie bereits erwähnt, nutzte als erste militärische Enheit nach Übernahme der Flächen durch die Quartiernutzungsabteilung Stralsund die KVP - Einheit Rostock Übungsflächen im Raum Rosenort und nahe des ehemaligen Waldhauses. Die genannte KVP - Einheit hatte die Struktur eines sowjetischen Mot.-Schützenregimentes einschl. Panzerbataillion. Die Übungseinsätze waren in dieser Zeit mehr oder weniger sporadisch. Die schweren Waffen wurden in der Öffentlichkeit - sicher um mit dem Potsdamer Abkommen nicht in Konflikt zu kommen - nicht gezeigt.


7.3.2. Das Mot.-Schützenregiment der NVA Nr. 28 Rostock

Das Mot.-Schützenregiment der NVA (MSR) Nr. 28 erhielt 1962 den Bereich des Schießplatzes Hinrichshagen zugeteilt. Rund 70 ha wurden, z.T. durch den StFB, freigeschlagen. Am 1. Januar 1963 begann die Nutzung des Schießplatzes. Zu dieser Zeit hatte der Platz eine Längenausdehnung von rd. 600 m und eine genutzte Breite von rd. 400 m. Es wurde u.a. mit Infanterie - Waffen auf abklappbare Ziele geschossen. Das gleichzeitige Schießen bis zur Kompaniestärke war möglich. Die Geschosse wurden zu ca. 40 - 50 % von einem später aufgeschobenen Erdwall zwischen den Abteilungen 6189 und 647 aufgefangen. Weitere 30 - 40 % nahm ein ca. 80-jähriger Stieleichenbestand auf. 10 - 20 % der Geschosse verloren sich im Schußsektor, der bis zum Hirschburger Landweg reichte. Nachteilig war, daß bei Anlage des Schießplatzes die vorhandenen Gräben nicht verrohrt sondern zugeschoben wurden. Daher hatte der Platz besonders im Winterhalbjahr unter Staunässe zu leiden. Oft standen die Gräben, in denen die Mechanismen für die Abklappbaren „Pappkameraden“ installiert waren, z.T. kniehoch unter Wasser. Ca. 1983 begann die Erweiterung des Schießplatzes auf 1600 m Schußfläche in der Längenausdehnung. Die Erweiterung mit Kosten - und Treibstoffeinsparungen zusammen. Der Hin - und Rücktransport des Panzerbataillions wie auch der mit Schützenpanzerwagen ausgerüsteten Bataillione nach Lübtheen sollte eingeschränkt werden. Das wiederum ergab neue Bedingungen für die beteiligten Reviere. Ab Rosenortschneise, in deren Höhe sich der Erdwall befand nordöstlich bis zur neuen Schießplatzgrenze fiel das Gelände um 8 - 9 m ab. Der 80-jährige Stieleichenbestand mußte der Erweiterung weichen. Die Geschosse hatten somit „freie Fahrt“ in der Schußrichtung. Hinzu kam, daß von der erweiterten Wippanlage , in der eine Geländefahrt mit einem Panzer simuliert wurde, mit überschweren MG und der leichten Bordkanone des SPW (ca. 30 mm) geschossen wurde. Das Betreten des Schießplatzes wurde somit ab 1985 - der Inbetriebnahme des erweiterten Platzes - absolut lebensgefährlich. Vorher waren an den Seiten des Schußsektors unter bestimmten Umständen noch forstliche Arbeiten möglich.


Vorgeschlagen wurde von der Oberförsterei, an der Ostgrenze der Platzerweiterung einen 400 m langen und 25 m hohen Erdwall zu schaffen, der dann noch mit Bäumen und Sträuchern als Kugelfang hätte bepflanzt werden sollen. Die Kosten hätten 2,0 Mio. Mark betragen. Der Betrieb Industrie - und Waffenbau hätte im Winterhalbjahr die Kapazitäten gestellt. Das Vorhaben scheiterte an den Kosten. Seitens des MfNV konnten keine Mittel bereitgestellt werden.

Auch wenn der Wall noch gebaut worden wäre, verboten die Dienstvorschriften Arbeiten aller Art - forst- oder landwirtschaftlich - während eines Schießens im Schußsektor. Der Erdwall hätte somit in erster Linie die Waldbestände, aber auch das Wild geschützt.

Das MSR 28 wie die Nutzer der anderen beiden Schießplätze übergaben der Oberförsterei vor Beginn eines Monats die Schießpläne. Oft waren, weil Polizeibereitschaften, Kampfgruppen oder sowjetische Einheiten ebenfalls besonders den MSR-Platz nutzten, nur die Sonntage für forstliche Arbeiten frei. Ein bestimmter Ausgleich wurde dadurch geschaffen, daß nach einem Nachtschießen dann auf einige Stunden am Tage forstliche Arbeiten erfolgen konnten. Auch wurde das Schießen in die Morgen - oder Abendstunden außerhalb der Forstarbeitszeit gelegt. Für eventuelle Löscharbeiten bei Bränden wurde 1986 durch den MFB ein leistungsfähiger Feuerlöschteich im Bereich des Hinrichshäger Platzes angelegt. Der Bodenaushub wurde wiederum gleich für den Waldstraßenbau genutzt.

7.3.3.Die Artillerie-Abt. des MSR Nr. 28 und das Artillerie-Regiment Nr. 8-Rostock

Bis 1965 nutzte das Artillerie - Abteilung die Übungsplätze in Rostock-Vorweden. Diese Fläche entsprach aber nicht mehr den gewachsenen Anforderungen. Zum anderen konnte der Vorwedener Platz aus allen Himmelsrichtungen eingesehen werden, einschl. von der jetzigen Bundesstraße 105. Daher sollte in der Rostocker Heide nahe der Försterei Wiethagen eine 60 ha große Übungsfläche neu in Nutzung übernommen werden. Nach Verhandlungen genügten dann 32 ha. Später wurden dann doch noch 10 ha hinzugenommen.1967 übernahm das Artillerie-Regiment Nr. 8, das von Prora nach Rostock verlegt wurde, den Platz in seine Verantwortung. Eine 1987 von der Truppe geforderte Erweiterung wurde dann aber forstlicherseits konsequent abgelehnt.

Geschossen wurde mit Infanteriewaffen und mit Geschützen unter Verwendung von Einsteckläufen für den direkten Schuß. Eine ca. 100 x 100 m große Flutlichtanlage gestattete den Tag- und Nachtbetrieb des maßstab-verkleinerten simulierten Artillerie-Übungsschießens nach dem Sandkastensystem. In den westlich gelegenen Abteilungen 624 und 625 wurde später noch ein Handgranaten-Wurfstand eingerichtet.


In Schußrichtung wurde ein ca. 350 m langer und ca. 6 m hoher Erdwall aufgeschoben. Angelegt wurde auch hier durch den MFB ein leistungsfähiger Feuerlöschteich und ein meist durch wasserführende Gräben kombiniert mit Wegen oder tellerbaren Schutzstreifen ausgestattetes Brandschutzsystem. Durch ungünstige Geländeausformungen, Vernässung und nicht erfolgter Rodung gab es jedoch auch Lücken in diesem System.

Bei Kartoffelverladungen im Überseehafen für die Sowjetunion wurden die Truppenunterkünfte regelmäßig im Herbst von sowjetischen Truppeneinheiten genutzt.

7.3.4. Die 4. Flottille Rostock - Hohe Düne (Schießplatz Rosenort, Objekt Markgrafenheide, Objekt Schwarzenpfost)

Die 4. Flottille nutzt den im Revier Wallensteinslager gelegenen Schießplatz Rosenort. Dieser Platz wurde - wie bereits erwähnt - von der Kasernierten Volkspolizei Rostock und vom MSR 28 Rostock bis zur Einrichtung des Schießplatzes Hinrichshagen im Jahr 1963 genutzt. Durch die erhöhten Ausbildungsanforderungen, besonders im Zusammenhang mit der Wehrpflicht, reichte der Hinrichshäger Platz nicht für MSR 28 und 4. Flottille, sodaß er Ende der sechziger Jahre durch die 4. Flottille genutzt wurde. Die eigentliche Schießplatzfläche war rd. 18 ha groß. Geschossen wurde mit Infanteriewaffen ab ca. 1972 unter Verwendung der Plastegeschosse auf Entfernungen bis 300 m. Stahlmantelgeschosse wurden mit Rücksicht auf die nahe Ostseeküste, den zunehmenden Schiffsverkehr zum Rostocker Überseehafen, auf die auf Reede liegenden Schiffe, aber auch auf Personen im Strandbereich nicht mehr verwendet. Die Plastegeschosse waren natürlich auch windanfällig, so daß ab einer bestimmten Windstärke das Schießen keinen Sinn hatte. 90 % der Geschosse wurden außerdem durch einen vom MFB angelegten 8 m hohen und ca. 300 m langen Erdwall aufgefangen. Ein ebenfalls durch den MFB angelegtes Brandschutzstreifensystem sorgte für die Eingrenzung von möglichen Feuern. In Regie des MFB wurde schließlich auch der große Feuerlöschteich angelegt. In diesem Fall diente der Bodenaushub für die Aufschüttung eines Hügels für eine Radarstation in Purkshof.

Neben dem Schießplatz Rosenort hatte die 4. Flottille noch das Munitionslager Markgrafenheide und das Objekt Schwarzenpfost in Verwaltung. Ursprünglich sollte das Objekt in Markgrafenheide einen Gleisanschluß erhalten. Seitens des Forstwirtschaftsbetriebes der NVA war bei der forstlichen Stellungnahme ein Trasseneinschlag für den Bahnbau abgelehnt worden, da hierfür eine Grundwasserabsenkung zum Schaden der umliegenden Waldbestände erforderlich geworden wäre. Trotzdem erfolgte der Trasseneinschlag durch den StFB Rostock. Sicher war von irgendeiner Stelle eine falsche Entscheidung getroffen worden. Das anmoorige und mit Moor-Linsen durchzogene Gelände eignete sich absolut nicht für den Bahnbau und wenn, dann nur mit der erwähnten Grundwasserabsenkung und hohen Kosten. Der Staatl. Forstwirtschaftsbetrieb hatte das Nachsehen durch unnötigen Holzeinschlag und notwendige Wiederaufforstung. z.T. wurde die Trasse später von der Forstbaumschule des Betriebes genutzt.

Für bestimmte Lagerhaltung wurde das Objekt Schwarzenpfost errichtet. Hier erfolgte dann auch der Bau eines Gleisanschlusses. Da die Be- und Entladerampen von der B 105 besonders im Winterhalbjahr eingesehen werden konnten, wurden durch den MFB einige Tarnanpflanzungen mit Nadelhölzern vorgenommen. Ab Mitte der achtziger Jahre wurde neben der Lagerhaltung das Küsten-Raketen-Regiment stationiert. Die Einheit besaß überdimensionale Kettenfahrzeuge mit einer Abschußvorrichtung für Land- / See-Raketen.

7.3.5. Die Flak-Raketen-Brigade Sanitz

Die Flak-Raketen-Brigade Sanitz hatte in der Rostocker Heide nahe des Ortsteiles Hinrichshagen eine Kaserne, eine Wohnsiedlung und eine Raketenstellung ab März 1962 eingerichtet. Hierfür erfolgte Holzeinschlag für die unmittelbare Baufreiheit. Die Straße von Hinrichshagen nach Graal-Müritz trennt Kaserne und Raketenstellung. Um einen Schießwinkel von 2 Grd. ab Funksichthöhe des Kommandobunkers zu gewährleisten, wurden im Umfeld der Raketenstellung 1964 rd. 40 ha freigeschlagen. Auf weiteren rd. 20 ha sollten im Ernstfall in wenigen Stunden die Bäume gefällt werden, um den entsprechenden Winkel zu haben. Die freigeschlagenen Flächen wurden weitgehend als Weihnachtsbaumkulturen genutzt. Durch technische Verbesserungen (Verlagerung der Ausgangsantenne der Steuerungsanlagen auf Gittermasten udgl.) war der extrem niedrige Schießwinkel später nicht mehr erforderlich, sodaß die Fichtenkulturen zumeist hochwachsen konnten. Da in der Lausitz bei einem Waldbrand eine Raketenstellung beinahe abgebrannt wäre, mußte Ende der sechziger Jahre ein 20 m breiter Brandschutzstreifen um die 16 ha große Raketenstellung freigeschlagen und angelegt werden. Ganz sicher war bei Luftbildern, die der amerikanische Satellit „Telestar“ angefertigt hat, die Raketenstellung noch besser dadurch zu erkennen.

Ansonsten war die Stellung relativ klug getarnt. Pappdächer, wie sie z.B. in Sägewerken verwendet werden, ruhten samt Seitenwänden auf Schienen. Unter den Dächern befanden sich die Abschußrampen. Im Ernstfall dauerte das Enttarnen durch Beiseiteschieben des Schutzdaches nur Minuten. Wenn die Raketenabteilung im Gesamt-System Dienst hatte, gab es zwischen Alarm und Einsatzbereitschaft keine Zwischenzeiten. Vom Offizier am Radargerät bis zum Soldaten an der Abschußrampe saß alles „auf dem Sprung“

Schwierigkeiten hatten alle NVA-Dienststellen in der Rostocker Heide mit der Wasserversorgung. Daher wurde 1964 eine Wasserleitung längs der Straße Hinrichshagen - Graal-Müritz vom Wasserwerk Graal-Müritz zum Objekt Hinrichshagen ( Brandschutzstreifen westlcih der Straße) gebaut. An diese Wasserleitung wurden auch die beiden Gehöfte in Wallensteinslager angeschlossen. Später wurde die Wasserleitung zu den Schießplätzen Hinrichshagen, Wiethagen und zum Objekt Schwarzenpfost weitergebaut. In den objekten wurde zur Reserve „Zisternen“ gebaut. Der Aufwuchs, besonders von Birken, machte Ende der siebziger Jahre einen Holzeinschlag in der Raketenstellung erforderlich.

7.3.6. Die Grenzbrigade Küste

Die Grenzbrigade Küste, die der Volksmarine unterstand, und die für die Seegrenze von Barendorf im Westen bis Ahlbeck im Osten für die Sicherheit der Seegrenze verantwortlich war, hatte an der Straße Graal-Müritz nach Klein-.Müritz ein Objekt, in dem ein Grenz-Bataillion stationiert war. Das Objekt war 17,1 ha groß.

7.3.7. Übersiccht der Rechtsträgerflächen des Ministeriums für Nationale Verteidigung im Bereich der NÖ-Heide nach der statistischen Zuordnung der Flächen durch die Unterkunftsabteilung Rostock zu den einzelnen Teilstreitkräften

1) Landstreikräfte (MSR 28, AR 8)
(2 Schießplätze) = 2337,9531 ha
2) Volksmarine
- Schießplatz Rosenort = 305,4913 ha
- Objekt Markgrafenheide = 65,4803 ha
- Objekt Schwarzenpfost = 216,6403 ha
- Objekt Graal-Müritz = 17,0998 ha
3) Luftverteidigung
- Objekt Hinrichshagen = 697,1439 ha
Summe 3638,9087 ha

7.4. Die Windkatastrophe im Oktober 1967

7.4.1. Umfang der Schäden und Aufarbeitung der geworfenen Hölzer im Frühjahr 1968

Am 16.10. und 17.10.1967 raste ein Sturm mit Spitzenböen von 40-45 m/s aus SW über die Rostocker Heide. Hefttige Regenfälle in den Tagen zuvor, das teilweise noch vorhandene Laub, begünstigten die Wirkung des Sturmes, so daß neben den prädestinierten flachwurzelnden aber auch alle anderen Holzarten betroffen waren. Die für den Norden außergewöhnliche Sturmrichtung SW griff in die Bestände, deren Standfestigkeit auf die vorherrschende W-NW-Windrichtung ausgerichtet war, an der schwächsten Stelle an. Im gesamten Gebiet der Heide waren die Wege und Schneisen durch geworfene Bäume blockiert und damit die schnelle Erfassung des Umfanges der Schäden vom Boden aus unmöglich. Mit Unterstützung des Chefs der Volksmarine konnte durch den Einsatz eines Hubschraubers das gesamte Ausmaß der Schäden erfaßt werden. Nach dem ersten Erkundungsflug, an dem auch der Leiter der Militärforstwirtschaft, GM Senf, teilnahm, war allen Beteiligten klar, daß die Katastrophenschäden mit den Kräften des zuständigen Militärforstwirtschaftsbetriebes Prora allein nicht zu beseitigen waren.

Durch den Leiter MFW wurde daher festgelegt, daß alle Militärforstwirtschaftsbetriebe der DDR (9) ab 6.1.1968 an der Beseitigung der Schäden beteiligt wurden. Für den Einsatz aller Kräfte und Beseitigung der Schäden bis zum Mai wurde der Leiter des MFB Prora, Ofm Preuße, verantwortlich gemacht. Diesem Termin lagen folgende Überlegungen zugrunde:

- Durch den hohen Anteil von Ki und Fi war die Gefahr einer Fi-Borkenkäfer-Waldgärtner-Kalamität gegeben. Die Aufarbeitung und Abfuhr der Hölzer bis zum Mai sollte die Gefahr einer Kalamität zumindest begrenzen.

- Für die Aufarbeitung der geworfenen Holzmengen und deren Abfuhr konnten von den Forstwirtschaftsbetrieben rund 400 Personen, vornehmlich Holzfäller, Gespannführer, Traktoristen, Lkw-Fahrer und Leitungskräfte gewonnen werden, die unterzubringen, zu verpflegen und zu betreuen waren. Durch Beschluß des Rates des Bezirkes wurden dafür sämtliche Erholungsheime des FDGB in Graal-Müritz verpflichtet, mit dem Forstbetrieb Prora die entsprechenden Verträge abzuschließen. Um die Urlaubssaison 1968 nicht zu gefährden, war die Verpflichtung allerdings nur bis zum 1.4. begrenzt, so daß die Einsatzpläne dementsprechend zu ändern waren. In den wenigen Wochen nach dem Windwurf bis zum 6.1.1968 wurde von allen Beteiligten des MFB Prora vornehmlich aber von den Mitarbeitern der Oberförsterei Rost. Heide und eines gebildeten Einsatzstabes unter Leitung von Ofm Preuße und desssen Stellvertreter, Fm Bade, viel Arbeit zur Vorbereitung des Einsatzes geleistet.


Es waren alle Wege und Schneisen vom Windwurf zu räumen, die geworfenen Holzmengen waren zu erfassen, Quartiere vertraglich zu binden, Ställe für etwa 20 Gespanne herzurichten und eine Werkstatt einzurichten, die in der Lage war, die einzusetzende Technik ( MS, Traktoren, Lkw) zu betreuen und einsatzfähig zu halten. Die in der Heide ansässigen Revierförster Schneider, Sauermann und Kunde leisteten unter der Leitung von Ofö. Friesecke eine sehr gute Arbeit. Ihre aufgenommenen Holzmengen, Hinweise und Revierkenntnisse waren die Grundlage für ein Arbeitsprojekt, das vom Einsatzstab erarbeitet wurde und für das Fm Bade verantwortlich war.

Dieses Projekt bewährte sich bei der Aufarbeitung und bei der Koordinierung der Einsatzkräfte in hervorragneder Weise. Die für jeden Betrieb festgelgten Einsatzräume, die Abteilungsweise Darstellung der aufzuarbeitenden Holzmengen und Sortimente, die Festlegung der Rückerichtung, Polterplätze und Abfuhrwege ermöglichten vom 1. Tag an einen fast reibungslosen Ablauf. Die gute Betreuung aller Beteiligten in den Ferienheimen, die tägliche Abrechnung und wöchentliche Auszahlung einer leistungsbezogenen Prämie trugen dazu bei, daß bis zum Ende Mai 1968 über 60 000 Fm Holz aufgearbeitet, gerückt und teilweise abgefahren werden konnten.

Grundlage dieses Projekts waren die Ergebnisse einer 1967 durchgeführten Waldzustanderfassung, die neben einer Vorratsaufnahme auch die Erarbeitung neuer Wirtschaftskarten zum Inhalt hatte. Grundlagen dieser Karten waren Luftbildaufnahmen, die die Erarbeitung von Wirtschaftskarten im Maßstab 1:10000 ermöglichten, die bis zur Teilfläche eine aktuelle Erfassung und Darstellung zuließen. Die Waldzustandserfassung wurde durch die Revier - und Oberförster selbständig vorgenommen. Im Forstwirtschaftsbetrieb wurden die Ergebnisse handschriftlich auf Karteikarten des Lochkartenverfahrens aufgetragen. Für die NÖ-Heide war von Vorteil, daß bis auf die vor 1956 durch die Quartiernutzungsabteilung des MdI übernommenen Flächen, Wirtschaftsbücher, Standortkarten und Forstkarten 1 : 10000 des StFB Rostock aus der Forsteinrichtung des Jahres 1956 vorlagen.

Die im Auftrag des Militär-Kartographischen Verlages Halle/Saale von der NÖ-Heide 1966 angefertigten Luftbilder könnten - wenn sie in betreffenden Archiven jetzt nach 32 Jahren noch augefunden würden - Aufschluß über den Küstenrückgang besonders im Raum Rosenort geben. Nach eigenen Messungen ging die Küste speziell im Raum Rosenort / Vierbirkenschneise von 1964 - 1990 um rd. 72 m zurück.

Bei der Waldzustandserfassung und der Herstellung der neuen Forstkarten wurde zwar die derzeit erfolgte Revierbildung berücksichtigt, aber es wurden im Interesse der Rückverfolgung forstlicher Maßnahmen die alten Abt.-Nummern belassen.

Allerdings wurden dem ehemals städtischen bzw. großherzoglichen Revieren folgende Vornummern gegeben:
Hirschburg 3
Wiethagen 6
Gelbensande 4
Hinrichshagen 7
Meyershausstelle 5
Torfbrücke 8
Gegenüber den 1956’er Karten der Forsteinrichtung Schwerin waren zusätzlich Höhenschichtlinien eingedruckt worden; Vorfluter und Binnengräben waren farbig gekennzeichnet.

7.4.2. Die Planung der Beseitigung der Schäden und Folgen des Windwurfes

Die Windwurfkatastrophe 1967 war wohl der größte und verheerendste Eingriff des Jahrhunderts in die Waldbestände der Rostocker Heide. Rund ein Viertel der gesamten Heide war unmittelbar betroffen und machte auch nach der Aufarbeitung des geworfenen Holzes keinen guten Eindruck. Mit angekippten Stubben übersäte Flächen, die durch den Einsatz schwerer Technik bei der Rückung des Holzes auf den grundwassernahen Standorten zerfurcht und total vernäßt waren, dazwischen Berge von Astreisig, sah es auf weit über 800 ha mehr oder weniger trostlos aus.

Mit erheblichem finanziellen Aufwand wurde während und nach dem Großeinsatz im Frühjahr 1968 ein stabiles Wegenetz aufgebaut und erhalten, daß aber zunächst von dem unmittelbaren Bedarf bestimmt war. Wesentlich schwieriger gestaltete sich die Entwässerung der vernäßten Flächen, noch zumal während des Krieges und auch danach kaum Mittel für die Be- und Entwässerung der Bestände zur Verfügung standen. Trotz aller Bemühungen machten sich erste Anzeichen einer Schädlingsvermehrung bemerkbar, so daß der Einsatz chemischer Mittel unvermeidbar war.

Es war den Bewirtschaftern klar, daß die nachhaltige Beseitigung der Schäden und der Aufbau neuer Waldbestände sehr mühevoll werden würde. Wiederum wurde ein Arbeitsprojekt zur Beseitigung der Schäden ausgearbeitet, das auf den Erfahrungen mit dem Arbeitsprojekt zur Aufarbeitung des Windwurfes beruhte. In diesem Projekt waren 855 ha vom Windwurf betroffene Flächen erfaßt und für jede einzelne Abteilung, bis zur Unterabteilung, die erforderlichen Arbeiten mit dem zeitlichen, materiellen und finanziellen Aufwand dargelegt. Für den Wirtschafter waren darüber hinaus Angaben für die Holzartenwahl bei der Wiederaufforstung verbindlich festgelegt. So sollte die Kiefer einen Anteil von 50% , Fi, Wei, Bi 45 % haben und Ei war nur mit insgesamt 5 % vorgesehen. Unter dem Eindruck der noch vorhandenen qualitativ schlechten Bu-Bestände fand die Bu leider keine Berücksichtigung. Waldbaulich galt die Vermeidung von Kahlflächen nach wie vor der Katastrophe. Begradigung angegriffener Bestände war nur insoweit vorgesehen, wie vorauszusehen war, daß der Bestand nicht zu halten war. Voranbau in den geschädigten Baumholz- und Unterbau in den Stangenholzbeständen, war vorrangig vorgesehen. Nach diesem Projekt wurde Anfang der 70er Jahre gearbeitet und es war auch in den folgenden Jahren Grundlage der waldbaulichen Planung.


1971 wurde in der Militärforstwirtschaft eine neue Struktur eingeführt. Sie hob die territoriale Verantwortlichkeit (Revier, Oberförsterei) auf. Die Verantwortlichkeit wurde durch den Umfang und die Art der Aufgaben in den Bereichen Rohholzgewinnung und Rohholzerzeugung bestimmt (Produktionsstruktur). Dadurch wurde das Projekt, das auf die Oberförsterei und die Reviere zugeschnitten und auf die Erfahrungen des örtlichen Wirtschafters aufgebaut war, als unmittelbare Anleitung vor Ort eingeschränkt. Trotzdem, als Inventur für den Zustand nach dem Windwurf, als Instrument für die forstliche Planung und für den Soll-Ist-Vergleich in der forstlichen Bewirtschaftung hatte dieses Projekt seinen Wert. Immerhin wurden die vorgesehenen waldbaulichen Maßnahmen auf 855 ha durchgeführt. Der vorgesehene Wegebau und die Ziele in der Grabenräumung wurden erreicht und teilweise weit überboten.

Im vorgesehenen Zeitraum 1970 - 1976 wurden die Wunden dieses Jahrhundertwindwurfs geschlossen, der Ausbruch größerer Insektenkalamitäten verhindert und die Grundlagen geschaffen, daß der Charakter der nordöstlichen Heide Mecklenburgs erhalten geblieben ist. Der Vergleich der Holzartenanteile in der Weiterführung der Tabelle S. 88 v. Kolb unterstreicht m.E. diese Feststellung.

Holzartenanteile 1952/1987
Eiche 10/6
Buche 17/10
Nadelholz 59/55
Erle 7/12
Birke 7/17


7.5. Beseitigung der Windwurfschäden und Bewirtschaftung der Rostocker Heide von 1969 - 1990

7.5.1. Die Auflösung der Oberförsterei Wallensteinslager und Einführung der Produktionsstruktur

Nach der unmittelbaren Aufarbeitung des Windwurfes im Frühjahr 1968 machte, wie bereits geschildert, der Wald keinen guten Eindruck. Gegen Ende des Jahres 1968 machte sich der große Buchdrucker (Fi-Borkenkäfer) in den verbliebenen Fi-Beständen und der Waldgärtner in den Ki-Beständen überall bedrohlich bemerkbar. Es wurde notwendig, die befallenen Fi-Bestände vor dem Ausschwärmen der überwinterten Käfer einzuschlagen. Im Herbst 1968 und Frühjahr 1969 erfolgte daher noch einmal ein größerer Einsatz von Waldarbeitern aus dem gesamten Betriebsteil des Forstwirtschaftsbetriebes Prora und auch aus anderen Forstbetrieben der NVA zur Beseitigung der befallenen Bestände.

Aufforstungen waren 1969 im Frühjahr nur im geringen Maße möglich, da kaum geräumte Flächen zur Verfügung standen. Schwerpunktmäßig galt es erst einmal, die Flächen zu räumen, die überall durch Astreisig zugeworfenen Gräben und durch den Einsatz schwerer Technik zerstörten Gräben und Durchlässe in Ordnung zu bringen und die dadurch vollkommen vernäßten Flächen begehbar und aufforstungsfähig zu machen. Die Aufforstung 1969/70 beschränkte sich auf Nachbesserungen und Beseitigung von Schäden an Kulturen, die bei der Aufarbeitung des Windwurfes teilweise unvermeidbar aufgetreten waren und im geringen Maße auch von bereits geräumten, aufforstungsfähigen Flächen. Auch die Pflege der Kulturen wurde auf das Notwendigste begrenzt, um alle vorhandenen Kräfte bei der Flächenräumung einsetzen zu können.

Ende 1968 verstärkte sich, wie in der gesamten Volkswirtschaft, auch in der Forstwirtsdchaft, die Dikussion um eine spürbare Verbesserung der Arbeitspruduktivität. Die Lösung der Probleme wurde in der Einführung industriemäßiger Produktionsmethoden gesehen. Die darüber geführten lebhaften Diskussionen drehten sich um Veränderung althergebrachter Produktionsmethoden und Strukturen, Einsatz von Technik zur Verminderung der schweren körperlichen Forstarbeit, Konzentration der Produktion zur Verminderung von Lauf- und Fahrzeiten, Spezialisierung und Ausbildung von Spezialisten und Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Im Ergebnis der Diskussionen, aber auch im Ergebnis der zielgerichteten Lenkung der Diskussion, wurde ab 1.1.1971 administrativ die Produktionsstruktur eingeführt und die Forstbetriebe der NVA in Militärforstwirtschaftsbetriebe (VEB) umbenannt und so in das Handelsregister eingetragen.

Die Produktionsstruktur war nicht mehr an territorial abgegrenzte Reviere als Wirtschaftseinheit gebunden. Im Betrieb gab es jetzt 3 Produktiondabteilungen, die dem neugebildeten Fachdirektoriat Produktion, d.h. dem Fachdirektor Produktion, unterstanden und zwar die Abt. Rohhlozerzeugung (RE), Abt. Rohholzbereitstellung (RB) und die Industrielle Warenproduktion (IWP). Den Abteilungsleitern RE und RB unterstanden Ingenieure für Technik, die für den Einsatz schwerer und komplizierter Technik und Ingenieure für Rohholzerzeugung (Abtlg.ltr. RE) und Rohholzbereitstellung (Abtlg.ltr. RB), die für die waldbaulichen Aufgaben bzw. für den Holzeinschlag verantwortlich waren.

Die Ingenieure waren theoretisch an keine abgegrenzte Wirtschaftseinheit gebunden. Ihr Aufgabenbereich ergab sich aus dem bis auf die Abteilungsfläche aufgeschlüsselten Plan und dessen Erfüllung. In der Praxis ließ sich eine gewisse Abgrenzung bzw. Aufteilung der Ingenieure auf den Betriebsbereich nicht vermeiden, so daß statt der Reviere territorial größere Ingenieurbereiche entstanden.

Die Oberförsterei Wallensteinslager wurde aufgelöst. Die fehlende territoriale Verantwortlichkeit für die Bewirtschaftung eines Waldbegietes erwies sich in den Folgejahren als ernsthafter Mangel der Produktionsstruktur und damit für die forstliche Bewirtschaftung . Durch eine verstärkte Technisierung, durch auf den Einsatz von Technik veränderte Arbeitsorganisation, auch durch die damit verbundene Spezialisierung, wurden gute Ergebnisse in der Steigerung der Produktivität, der Beseitigung schwerer körperlicher Arbeit und Verbesserung der Arbeitsbedingungen erreicht. In Anbetracht der großen Aufgaben, die sich nach dem Windwurf in der Rostocker Heide ergaben und daß es sich um das größte geschlossene Waldgebiet des MFB (VEB) Prora handelte sowie die Nähe zu 3 weiteren ehemaligen Revieren, auch auf Grund der vorhandenen guten Erreichbarkeit über Bahn und Straße, wurden alle 3 Produktionsabteilungen in der Rostocker Heide - Gelbensande stationiert.

Trotz vieler Veränderungen, die sich personell und organisatorisch in der Folgezeit ergaben, konnte die Abt. RE mit Fm Friesecke und der RE-Bereich Rostocker Heide mit Rfö. Schneider stabil besetzt werden und die forstliche Tätigkeit, besonders in waldbaulicher Hinsicht, durch Rfö. Schneider in der Rost. Heide langfristig beeinflußt werden.


7.6. Die forstliche Bewirtschaftung der Rechtsträgerflächen der NVA in der NÖ-Heide von 1969 - 1990

7.6.1. Rohholzerzeugungsmaßnahmen

Durch die Windwurfkatastrophe waren 855 ha Forstfläche so geschädigt worden, daß bereits bei der unmittelbaren Aufbereitungsaktion Kahlflächen für die Aufforstung geschaffen wurden oder die Restmengen im Laufe von 7 Jahren eingeschlagen werden sollten. Das Projekt zur Beseitigung der Windwurfschäden sah die Aufforstung oder die Belassung von Naturverjüngung auf den betreffenden Flächen von 1970 - 1976 vor. Erreicht wurde durchschnittlich eine Kahlflächenaufforstung von 60 - 70 ha. Da anfangs nur drei Arbeitskräfte im Waldbau tätig waren und z.B. noch keine Räumtechnik zur Verfügung stand, mußte auf Dritt-Kräfte zurückgegriffen werden. Bei der Aufforstung halfen Angehörige der NVA, Kollegen aus der Landwirtschaft, Schulklassen oder auch Selbstwerber von Holz. Beeinflußt wurde die Ausführung der Aufforstungsmaßnahmen auch durch den enormen Nachholebedarf zur Schaffung der Vorflut und bei der Beräumung der Binnengräben.

Mit Bildung der Produktionsstruktur standen dann zunehmend Maschinen und Geräte für die mechanische Beräumung der Flächen oder die Grabenräumung zur Verfügung. Auf den Kahlflächen, auf denen sich ausreichend Birkenanflug angefunden hatte, wurde dieser Anflug belassen und es erfolgte bei Notwendigkeit eine Ergänzung der Naturverjüngung z.T. auch mit Nadelhölzern. Obwohl die Birke in der Holzproduktion weit unter den anderen Holzarten lag, waren zumindestens erst einmal die betreffenden Flächen bestockt. Es oblag ja einer späteren Entwicklung, die Birke als Vorwald zu betrachten und im Alter 30 bis 40 umzuwandeln, oder sie als Bestand zur Auflockerung des Wald- und Landschaftsbildes zu belassen. Das Projekt zur Beseitigung der Windwurfschäden sah bei der Aufforstung einen bestimmten Holzartenanteil vor.Die folgende Gegenüberstellung zeigt das Istergebnis:

Neue Heidechronik MS 96 761 Roholzerzeugung



Alle Überlegungen bei der Aufforstungsplanung und -durchführung in den folgenden Jahren waren trotz dem erreichten Aufforstungsergebnisse mehr oder weniger noch beeinflußt durch den großen Eingriff der Windwurfkatastrophe in die forstlichen Strukturen. Die Lücken, die durch die Katastrophe aufgerissen wurden, konnten geschlossen werden. Es entstanden in den Folgejahren auch keine Aufforstungsrückstände.

In zunehmendem Maße wurde die Kiefer als Hauptholzart eingebracht. Z.T. erfolgte die Pflanzung von 2j.-Kiefern-Sämlingen aus der Forstbaumschule Klueß. Doch der weitaus größere Anteil an Kiefern wurde per Saat im altbewährten Gelbensander Kiefernsaat - Sanddeckverfahren eingebracht. Das Problem war das Bewegen von rd. 120 t Sand je ha. Weitgehends wurde Technik eingesetzt, u.a. Traktor mit Anhänger und angehängtem Sandverteiler oder auch mit umgebauten Mistladehänger mit Anwendung der Zapfwelle des Traktors. In den achtziger Jahren wurden über 50 % der Aufforstung durch Kiefernsaat ausgeführt. Gut organisiert war die Ernte von Kiefernzapfen vom liegenden Stamm. Das in der Samendarre Jatznick eingelagerte Kiefernsaatgut reichte zur Deckung des Eigenbedarfs, auch für die Kiefern-Freisaaten in der Heide. Ansonsten bestand ein Pflanzenanzuchts- und Liefervertrag mit dem StFB Güstrow, Forstbaumschule Klueß. Die FBS erhielt vom MFB selbst gesammeltes Saatgut wie Bucheckern. Ki- und Fi-Samen sowie auch Importsaatgut, speziell Edelnadelhölzer, zugeliefert.

Die Kiefernsaaten mußten gegattert werden. In den siebziger Jahren wurde z. T. noch mit Fischernetzen gearbeitet, in den achtziger Jahren dann zunehmend mit gezogenem Draht ( 12 Drähte übereinander ). Einen hohen Aufwand an Handarbeit erforderte das Mähen des Farnkrautes, das bis zu 3x im Jahr erforderlich war. Die Entwicklung einer zweiteiligen Farnkrautwalze bewährte sich wegen der ungleichmäßigen Geländeausformung einschl. des aufgepflügten Balkens nicht. Es entstanden zuviel Schäden an den Pflanzen. Für die Vorbereitung der Aufforstung wurde unter bestimmten Umständen (starke Vergrasung, hoher Farnkrautanteil) auch chemische Vorarbeiten ausgeführt. Oder es erfolgte ein Herbizideinsatz bei der Kulturpflege oder auch bei der Jungwuchspflege. Unter den damaligen Bedingungen gab es auf Grund der Arbeitskräftelage und der Vielzahl der Aufgaben keine andere Alternative. Bei der Ausbringung der Herbizide wurde mit dem im MFB (VEB) Prora entwickelten Anbau-Spritzgerät auf Luftdruckbasis gute Erfolge erzielt. Das Gerät war vielseitig einsetzbar. Neben dem Einsatz bei den chemischen Vorarbeiten sowie der Kultur- und Jungwuchspflege wurden auch Insektizide gegen Borkenkäfer und Rüsselkäfer wie auch Wildverbißschutzmittel ausgebracht. Gebaut wurden die Anbau-Spritzgeräte, die auch an ca. 15 StFB bzw. MFB geliefert wurden, in der Spezialwerkstatt des MFB (VEB) Prora in Böhlendorf ( Leiter: Peter Diederich ). Auch wurden diese Geräte durch den StFB Rostock in Lizenz gebaut.

Im Interesse der zügigen Schließung der Lücken wurden auch z.B. Erlenheister gepflanzt. Hierfür war der Einsatz des ebenfalls im MFB Prora entwickelten Anbau-Pflanzbodenmeißels erforderlich. Mit der Pflanzung war eine tiegründige Lockerung der Pflanzplätze verbunden. Mit dem Gerät konnten bei guter Organisation je Schicht unter Berücksichtigung des Pflanzverbandes 2 - 4 ha bepflanzt werden. Von den mechanischen Werkstätten Peter Hufen, Rostock-Alt-Reutershagen und Peter Saft, Bentwisch-Neu-Berbelsdorf wurden 15 MFB und StFB wie eine Meliorationsgenossenschaft mit einem oder mehreren Anbau-Pflanzbodenmeißeln beliefert. Der Zuschnitt der zumeist 30 mm starken Stahlbleche erfolgte im Betrieb IV des Wohnungsbaukombinates Rostock. Bewährte Erprobungs-Traktoristen waren die Kollegen (und Brüder) Harald und Dieter Trenn.

Jeder Ing.- Bereich RE wie jedes der später wieder eingerichteten Reviere verfügte speziell für Waldbauaufgaben über einen Allradtraktor ( MTS 52/82) , einen Waldpflug, eine Anbau-Scheibenegge, ein Anbau-Spritzgerät und einen Anbau-Pflanzbodenmeißel.

Als erster Forstbetrieb in den drei Nordbezirken hat der MFB (VEB) Prora einen Hubschraubereinsatz für die Herbizid-Anwendung gegen Birken auf Nadelholz-Kulturflächen und zur Vorbereitung von Aufforstungsflächen durchgeführt. In 3 Tagen wurden 240 ha in den drei Revieren der NÖ-Heide behandelt. Das am ersten Tag des Hubschraubereinsatzes ein sich auf dem Abendansitz befindlicher Jäger eine volle Ladung Chemie - ohne sich mit einer Gasplane schützen zu können - abbekam, oder der Hubschrauberpilot kurz vor einem weiteren Einsatz Montags früh mitteilte, daß er seine Starterschlüssel in Leipzig vergessen hätte, sind nur Geschichten am Rande. ( Der erwähnte Jäger befand sich auf Dienstreise nach Berlin. Er war angemeldet zur Jagd. Fuhr aber leider gleich von der Autobahn in seinen Pirschbezirk.)

Neben dem Herbizideinsatz erfolgte aber im Rahmen der Jungwuchspflege oft auch der Einsatz von Handgeräten oder Motorsägen zur Beseitigung verdämmender Vorwüchse oder Abtrennen nicht erwünschter Holzarten.

Der Waldbau hatte in den Rechtsträgergebieten der NVA in der NÖ-Heide immer einen hohen Stellenwert. Trotz der eingeschränkten Bewirtschaftungsmöglichkeiten besonders durch die drei Schießplätze wurde aber erreicht, daß die Aufforstung einschl. des Voranbaues und auch des Unterbaues immer auf dem Laufenden war. Die Waldbilder, die weitgehend erhalten blieben, geben dabei die entsprechende Auskunft. Natürlich sind dreißig Jahre zu wenig, um alles zu regeln.

7.6.2. Rohholzbereitstellungsmaßnahmen

Von 1970 bis 1976 sollten jährlich 10,4 Tfm zum Einschlag gelangen. Tatsächlich wurden es rund 12,0 Tfm jährlich. In den sechziger Jahren waren es 6 - 7,0 Tfm aus dem Heidebereich. Aus volkswirtschaftlicher Notwendigkeit, aber auch im Interesse der Forcierung der Jungbestandpflege wurden in den achtziger Jahren dann 12 - 14 Tfm pro Jahr Rohholz bereitgestellt, wobei der Dünnholzanteil > 30 % betrug. Übernutzt wurden z. Teil vor Übernahme durch die NVA die über 100-jährigen Kiefernbestände. Nicht voll genutzt - besonders durch die Standortbedingungen - wurden mittelalte und alte Erlenbestände, bei denen die Rückung nur bei strengem Frost möglich war. In der Jungbestandspflege wurden die Rückstände in den achtziger Jahren aufgeholt. Es gab durch den rd. 40 Jahre vorher erfolgten Russeneinschlag und die Ende der vierziger Jahre erfolgten Aufforstungen einen hohen Anteil in dieser Planposition. Gezielter Einsatz von Marinesoldaten, Kollegen aus der Landwirtschaft im Winter, Studenten in den Semesterferien, Kollegen vom Küstenschutz oder Forstbrigaden aus anderen Revieren sowie die Anwendung der Hackschnitzeltechnologie brachten den Erfolg.

Bis 1971 verfügte der MFB (VEB) Prora nicht über Holztransporttechnik. Das Holz wurde ab Wald an den zuständigen StFB verkauft. Das änderte sich Anfang der 70iger Jahre. Mit der Bildung der Abt. Rohholzbereitstellung erfolgte auch die Aussstattung mit Lang- und Schichtholzfahrzeugen wie später mit Schichtholzbeladetechnik. Bis dahin war die Be- und Entladung von Schichtholz - das „Schwuchten“ - ein hartes Brot. Helmut („Müter“) Jenß kann ein Lied davon singen.

Bis 1970 wurden zum Holzrücken noch Pferdegespanne neben der Technik eingesetzt. Schwierigkeiten gab es immer wieder bei der Fütterung. Mähdrescherstroh ließ sich nicht mehr häckseln. Also mußte man zu Büdnern gehen, die hinter dem Haus noch einen halben ha Getreide anbauten. Geholfen haben wir uns dann auch mit Rückständen aus der Haferflockenproduktion. Da waren dann aber Fahrten nach Malchin notwendig. An den Wochenenden sahen es die Gespannführer gern, wenn mal ein anderer fütterte, weil sie nicht am Ort des Pferdestalles wohnten. Trotz dieser Schwierigkeiten waren wir traurig, als die letzten vier Kaltblüter 1971 ihren Weg nach Holland antraten.

Der finnische Valmet-Schlepper war natürlich leistungsfähiger als die Pferde, aber er kam nicht überall rein. Die Schlepper aus der CSSR hatten eine Reihe „Kinderkrankheiten“. Aber jeder war froh, wenn ein solches Gerät zur Verfügung stand.

Sprunghaft entwickelt hat sich die Hackschnitzeltechnologie. Daß wir aber für Ribnitz in Gelbensande Waggons mit Hackschnitzelholz wegen fehlender Kapazität im Werk ausladen mußten, wurde nicht von jedem eingesehen. Dieses Hackschnitzelholz kam aus anderen Militärforstbetrieben. Das Laubsägeholz wurde in der Regel nach Grevesmühlen (Buche) und Wittenhagen (Eiche) geliefert. Abnehmer für das Nadelsägeholz waren die Sägewerke Rövershagen, in den siebziger Jahren auch noch, Löbnitz und in den achtziger Jahren auch das eigene Gatter in Gelbensande.

Für Spanplatten- und Hackschnitzelholz war das Werk in Ribnitz-Damgarten der Empfängerbetrieb. Buchenfaserholz ging z.B. per Waggon nach Pirna und das Furnierholz i.d.R. nach Leipzig. In der eigenen Köhlerei wurde das Köhlerholz bzw. gutes Brennholz verwertet.

Ab 1985 ging die Rohholzbereitstellung wieder in die Regie der Oberförsterei Rostocker Heide des MFB (VEB) Prora über. Die Traktoren und leichten Rücketraktoren unterstanden den Revieren, die schweren Rücketraktoren, die Belade- und Transporttechnik einschlieslich Spezialgeräten, wie z.B. der Häcksler des Hackschnitzelzuges, unterstanden dem Ing.-Bereich Technik der Oberförsterei. Leiter der Abt. Rohholzbereitstellung waren u.a. Oberförster Gert Heil (1971/72), Forstmeister Hannjörg Abeler (1972/73), Oberförster Heinz Siebel ( 1974 - ca. 1979).

7.6.3. Forstschutzmaßnahmen

Der größte Aufwand beim Forstschutz wurde auf dem Gebiet des Waldbrandschutzes betrieben. Dieser Aufwand war erforderlich, um den besonders in den Monaten März bis Mai zu erwartenden Waldbrandgefahren vorzubeugen. Immerhin befanden sich auf den drei Schießplätzen und in den Objekten oft gleichzeitig über tausend Militärangehörige. Und eine einzige Zigarettenkippe z.B. reichte ja schon zur Auslösung eines Waldbrandes. Kaum bekannt war bei den Militärangehörigen, daß Holz bereits bei 300 Grd. Celsius brennt, daß aber eine brennende Zigarettenkippe, die Luftzug erhält, etwa 800 Grd. Celsius entwickelt.

Im einzelnen gab es nachstehende Maßnahmen
•Bau von zwei Feuerwachtürmen
•Anlage von 3 leistungsfähigen Feuerlöschteichen
•Anlegung und Ausbau von Brandschutzstreifensystemen um 3 Schießplätze, 1 Raketenstellung, 2 Bahnstrecken, 1 Landstraße
•Durchsetzung des Einsatzes von Diesel-Lokomotiven an der Bahnstrecke Rövershagen - Graal-Müritz ab 1965
•Bau von rd. 2000 Stellplätzen für den ruhenden Verkehr im Raum Markgrafenheide/ Hütelmoor zur Aufnahme der bis ca. 1974 im Raum Rosenort/ Vierbirkenschneise parkenden Strandbesucher. (Die Erweiterung des Schießplatzes Rosenort erforderte die Absperrung.)
•Durchsetzung des Verbotes zum Begehen und Befahren des gesamten militärischen Gebietes.
•Bau von Kugelfangwällen auf 3 Schießplätzen.
•Zusammenarbeit mit den Feuerwehren der Dienststellen Hohe Düne und Schwarzenpfost sowie besonders den Freiwilligen Feuerwehren Gelbensande, Graal-Müritz und Rövershagen.
•Ständige Arbeit mit den militärischen Dienststellen zur Durchsetzung der Befehle für die einzelnen Waldbrand-Warnstufen.
•Ausbau des Waldstraßen und -wegesystems, um mit Technik und Löschmannschaften die einzelnen Waldgebiete erreichen zu können.


Durch Beobachtung von den Feuerwachtürmen, Streifendienste mit PKW, Motorrad oder Fahrrad, Besetzung aller Diensttelefone bei Waldbrandwarnstufen, Zusammenarbeit mit dem StFB Rostock, den Berufs - und Freiwilligen Feuerwehren wie auch mit den NVA-Dienststellen kam es von 1956 - 1990 zu keinen größeren Waldbränden.
1955 gab es einen Großbrand, der durch Flammen aus einem Panzerauspuff ausgelöst wurde. Der Brand entstand auf dem Schießplatz Torfbrücke. Der entstandene Schaden hielt sich in Grenzen. Als Bodenfeuer hatte der Brand die starken Rohhumuslagen erfaßt und brannte unterirdisch wochenlang. Durch das Militär wurde letztendlich die gesamte Fläche durch einen Graben abgegrenzt und so der Brand eingedämmt und zum Erlöschen gebracht.

Kleinere Waldbrände, die meist auf den Trockengrasflächen der Schießplätze entstsanden, wurden rechtzeitig erkannt und gelöscht.

Bei doch zumeist durch fahrlässige Brandstiftung entstandenen Waldbränden spielte die Wasserbeschaffung eine große Rolle. Die Tanklöschfahrzeuge der Feuerwehr faßten i.d.R. 2 bis 5 cbm Wasser, die mit TS8 und Löschkanone umgebauten Gülleanhänger der Landwirtschaft, über die der MFB später auch verfügte, hatten ein Volumen von 10 cbm. Zeitaufwendig und somit nachteilig war die Wiederauffüllung mit Wasser in Ortschaften wie Graal-Müritz oder Markgrafenheide. Die Hydranten hatten darüber hinaus zu wenig Druck.

Aufwendig war mitunter auch, eine 2 - 3 km lange Schlauchleitung bis zur Ostsee auszulegen. Das alles veranlaßte den MFB und die militärischen Dienststellen, an jedem Schießplatz einen leistungsfähigen Feuerlöschteich zu bauen. Der Materialaushub diente zumeist dem Wegebau, im Fall des Schießplatzes Rosenort wurde hiermit im Gefechtsstand Purkshof der Hügel für ein Radargerät aufgeschichtet.

Besonders das Rehwild verursachte Verbißschäden auf den forstlichen Kulturen. Unter bestimmten Witterungsbedingungen wie z.B. hoher Schneelage, waren auch Verbißschäden durch Rotwild zu verzeichnen. Schälschäden gab es sogut wie gar nicht. Gegenüber dem Rehwild half nur planmäßiger Abschuß, das Ausbringen von Wildverbißschutzmitteln oder Gatterung. Anfangs erfolgte das Ausbringen dieser Mittel per Hand, später mechanisch mit Traktor und Anbau-Spritzgerät unter Verwendung von Säcken zum Abtropfen.

Der Bau und die Beschickung von Wildfütterungen lenkte natürlich das Rehwild z.T. auch von den Kulturen ab.

Für das Rotwild erfolgte bei strengen Wintern auch die Fällung von Weichlaubhölzern.

Ab Mitte der siebziger Jahre wurde zunehmend gegattert. Zur Verfügung standen ausgediente Fischernetze und gezogener Draht, in geringem Umfang auch Maschendraht. Der Bau von Zäunen mit z.B. 12 gezogenen Drähten an Pfählen in 2,50 - 3,00 m Abstand war besonders durch das unebene Gelände, durch anmoorige Partien oder kreisende Binnengräben äußerts aufwendig und brachte nicht den gewünschten Erfolg. Ende der achtziger Jahre konnten besonders die Kiefernsaaten durch ordentliche Maschendrahtzäune geschützt werden. Die Zäune unter Verwendung von Fischernetzen waren insofern problematisch, da die Gefahr des Verfangens darin durch Rehwild bestand.

Sehr günstig hat sich die Melioration und Nutzung der im Stromgrabenbereich liegenden Wiesen ( Hilgenhöhlen-, Totenbruch-, Klockenhäger- und Seekenwiese) der Fuchsbergwiese, der Schwebsathenwiese, der Wiesen nahe den Forstgehöften Wallensteinslager und letztlich auch der Moorhofwiesen im Bereich Heiliger See durch das VEG Klockenhagen für die Verbesserung der Äsungsverhältnisse ausgewirkt. Das Äsungsangebot auf den Wiesen verhinderte einen Großteil der vorher aufgetretenen Verbißschäden.

Die im Rechtsträgergebiet der NVA genutzten Wiesenfläche hatte einen Umfang von 125 ha.

Kalamitäten durch forstschädliche Insekten traten in den Jahren 1954 - 1990 in den militärischen Rechtsträgergebieten nicht auf. Örtlich war - besonders in den Jahren mit langanhaltender Frühjahres- oder Sommerdürre periodisch immer wieder Befall des Fichten- Borkenkäfers und auch des Kiefern-Prachtkäfers zu verzeichnen. Kurzfristige Aufbereitung, Behandlung und Abfuhr der befallenen Hölzer verhinderte die Ausbreitung der Schädlinge.
Durch forstschädliche Pilzkrankheiten wurde Ende der siebziger Jahre eine ca. 5 Jahre alte Kiefernsaat im Revier Hirschburg vernichtet. Die Kiefernschütte wurde durch eine feucht-heiße Sommerperiode begünstigt. Da vorher und nachher keine bedeutenden Fälle von Kiefernschütte auftraten, war auch keine Veranlassung vorbeugend mit Fungiziden zu arbeiten.
Im Ganzen wirkte sich der überwiegende Mischwald-Charakter der NÖ-Heide, die um rd. 3 Grd. niedrigeren Durchschnittstemperaturen gegenüber z.B. dem südlich gelegenem Land Brandenburg und nicht zuletzt die zumeist höhere relative Luftfeuchte günstig auf die Nichtausbreitung von Schädlingen aus.
Forstschutz war natürlich auch durch Waldbaumaßnahmen zu erreichen. Daher wurde in Seenähe wegen zu erwartender Spätfroste z.B. nur die Kiefer gepflanzt. Zunehmend in den 80iger Jahren war besonders bei 40 - 80 Jahre alten Kiefernbeständen eine Auflichtung der Kronen zu verzeichnen. In Einzelfällen - wie extrem feuchten, aber auch extrem trockenen Standorten - war der Waldgärtner beteiligt. Das betraf besonders die Zeitabschnitte nach der Windwurfkatastrophe.

Eine bestimmte Rolle spielten die Niederschläge und der Zeitpunkt der Niederschläge. Seit der letzten Jahrhundertwende wurden im Raum Rostock jährlich 600 mm Niederschlag im Durchschnitt gemessen. Es gab Jahre, in denen die doppelte Menge kam, aber auch Jahre, in denen von Mai bis August nur 300 mm fielen und der Rest konzentriert Ende des Jahres kam. Gut beraten waren die Wirtschafter, die möglichst am 10. April die Frühjahresaufforstung abgeschlossen hatten. Der Einbau von Staustufen Mitte der achtziger Jahre im Stromgrabenbereich diente dazu, ab ca. 1. April das Wasser nicht ungenutzt in die Ostsee abfließen zu lassen. In vielen Jahren waren im Frühjahr Dürreperioden von 6 - 8 Wochen.

Wenig Einfluß konnte wegen der allgemeinen Luftverschmutzung darauf genommen werden, daß sich besonders ab Anfang der achtziger Jahre nur noch 4 bzw. manchmal auch nur noch 3 Nadeljahrgänge z.B. an der Kiefer befanden. Sicher spielte der zunehmende Autoverkehr eine bestimmte Rolle. Aber ausschlaggebend hierfür kann nur der CO - und S Ausstoß aus der Industrie der Staaten Belgien, Großbritanien, aber auch der nördlich gelegenen Länder der BRD sein, aus deren Richtung regelmäßig der Wind bläßt, sowie die mit dem Ausbau des Überseehafens Rostock entstehende Industrie am Rande Rostocks, wie z.B. der Ölhafen, das Düngemittelwerk u.a..

7.6.4. Forstlicher Wege - und Waldstraßenbau

Als die Oberförsterei Wallensteinslager am 1. Januar 1964 gebildet wurde, waren nur Wege befahrbar, die auf reinen Sandstandorten lagen. Ehemals gebaute Knüppeldämme wie z.B. auf der Postenschneise waren zerfahren. Bei einem Kiefernsägeholzeinschlag 1964 in der Abt. 665 mußte das Holz auf der Georgschneise, unter Einsatz von einer Raupe und zwei Pionier-Traktoren des StFB vor einem Stamm, Richtung Graaler Straße gerückt werden. Der Fahrweg war somit genauso tief, wie die Gräben links und rechts. Ähnliche Bedingungen waren im gesamten Bereich anzutreffen. Dringend erforderlich war daher forstlicher Wegebau, der in den siebziger Jahren zum Waldstraßenbau erweitert wurde. In diesen siebziger Jahren erforderte die immer größer werdenden Lang - und Schichtholzfahrzeuge mit Achslasten bis zu 25 t einen stabilen Straßenkronenaufbau.

Zu Beginn einer Wegekonstruktion wurde meist der links und rechts im oder am Graben stehende Aufwuchs zur Faschinierung quer auf die Fahrbahn gepackt und mit angefahrenem Sand - aus reviereigenen Gruben - auf ca. 300 - 400 mm abgedeckt. Im Fall der Georgschneise mußten zur Stabilisierung des Untergrundes 1968 auch mal 30 fm aufbereitetes Brennholz eingebracht werden.

Konnte vor der Schotteraufbringung noch ein Bagger eingesetzt werden, so wurde der im Wegegraben vorhandene Mineralboden für die Erhöhung der Wegekrone verwendet. Zum Abschluß wurde über der 150 - 250 mm starken Schotterdecke Splitt und zum Schluß wiederum Sand aufgebracht und eingearbeitet.

Von 1971 bis 1989 erhielt der MFB (VEB) Prora als einziger der 10 Militärforstwirtschaftsbetriebe jährlich vier Ganzzüge mit je 900 t Schotter ( 40-60 mm Durchmesser) und 400 t Splitt ( 0-25 mm Durchmesser) aus dem Raum Leipzig zu vertraglich geregelten Bedingungen. Es wurde erreicht, daß das Material mit Selbstentlader-Waggons geschickt wurde. Zwei der vier Ganzzüge pro Jahr wurden i.d.R. in der NÖ-Heide verwendet. Nachteilig war, daß zur Vermeidung von Standgeldern in Größenordnungen ein Ganzzug in vier Stunden ausgeladen sein mußte. Von Vorteil war, daß wegen der zu kurzen Entladegleisabschnitte in Rövershagen ( Tiefbaukombinat oder Agro-Chemie) oder Gelbensande der Zug in zwei Teilen einrangiert wurde, und daß dann auch fast die ganze Nacht Zeit war. Es mußten aber alle Kräfte einschl. Förderbändern, Mobilkränen, LKW-Kipper oder Autograder neben 10-12 Mann „Fußtruppen“ organisiert werden. Es gab in 20 Jahren bei 80 Ganzzügen nicht eine Mark Standgelder.
Der Oberförsterei stand ein gut ausgerüsteter Wegebauzug mit 1 Mobilkran T 174, 3 LKW Kipper W 50, 1 Autograder, 1 Vibrationswalze und bei Bedarf eine Rode - und Planierraupe S 100 zur Verfügung. Es wurden aber auch Fremdkapazitäten genutzt.
So waren im 1. Quartal 1968 zur Gewährleistung des Waldstraßenbaus im Interesse der Abfuhr des Windwurfholzes an beiden Tagen der Wochenenden je 35 Kipper und 5 Mobillader der VEB Kraftverkehrbetriebe Rostock und Ribnitz-Damgarten im Einsatz. Und auf den Entladebahnhöfen standen dabei Sonnabend und Sonntag je 30 Waggon mit Schotter.
Da ja die sechsfache Menge eines Jahreseinschlages an Holz abtransportiert werden mußte, waren die Kapazitäts - und Materialbeschaffung für den Waldwegebau sehr wichtig. Aber genau so wichtig war die finanzielle Abdeckung, die teilweise auch über Kreditfinanzierung erfolgen mußte und dem Forstwirtschaftsbetrieb der NVA viel Organisationsaufwand abforderte.
Im Zusammenhang mit dem Waldwege- und Waldstraßenbau spielte der Bau von Durchlässen und Brücken eine wichtige Rolle. Während anfangs noch Betonröhren mit 400 mm Durchmesser - zumeist zwei nebeneinander - verlegt wurden, wurden ab Ende der siebziger Jahre grundsätzlich Betonröhren mit einem Mindestdurchmesser von 600 mm verwendet.
Ein besonderes Kapitel war die Tankbrücke über den Stromgraben in Höhe der Abt. 347 / 873. Gebaut wurde diese Brücke ca. 1947 unter Leitung des Koll. Tank aus dem Revier Hirschburg, um eine bessere Möglichkeit für den Einsatz der Hirschburger Gespanne westlich des Stromgrabens zu haben.
Bei Bildung der Oberförsterei Wallensteinslager 1964 waren die Hölzer der Brücke schon so verfault, daß ein Begehen gefährlich, aber ein Befahren unmöglich war. Durch das Kommando Volksmarine in Rostock wurde das Marine-Pionier-Bataillion Saßnitz unter Leitung von Freg.-Kap. F. Brümmer einschl. Sägegatter und Wegebautechnik für den Wege - und Brückenbau über den Stromgraben eingesetzt. Die Pioniereinheit konnte bei dieser Gelegenheit den Ausbildungsstand verbessern und gleichzeitig das eigene Jahreskontingent an Nutzholz in Selbstwerbung einschlagen. Nach vier Wochen war die Brücke einschl. Anfahrtswegen auf 1 km fertig.

Später verlor die Brücke an Bedeutung, da zusammen mit dem VEG Klockenhagen der Stromgraben in Höhe der Klockenhäger Wiesen gequert wurde. Damals aber wurden täglich je Gespann mindestens 2 Stunden und 8 km gespart, weil nicht der Umweg über Torfbrücke notwendig war. Bestimmte Vorteile brachte bei den Hauptwegen das Überziehen der Schotterschichten mit einer Bitumen-Straßendecke. Der MFB (VEB) Prora war der einzige Militärforstbetrieb, der vom Petrol-Werk Schwedt direkt per Waggon Straßenbaubitumen erhielt. Von 1964 - 1989 wurden rd. 125 km Waldstraßen oder befestigte Waldwege gebaut. Davon erhielten rd. 15 km dazu noch eine Bitumendecke.

Beim forstlichen Wegebau bzw. Waldstraßenbau erfolgte eine Zusammenarbeit mit den NVA-Dienststellen, dabei besonders mit der Abt. Ausbildung des MSR 28, mit dem StFB Rostock, mit dem VEB Klockenhagen, mit dem VEB Kraftverkehr Rostock und dem Kraftverkehr Ribnitz-Damgarten, dem Kombinat Tiefbau Rostock, dem Betrieb Agro-Chemie Rövershagen, den Kombinaten Agro-Chemie Berlin und Steine / Erden, Außenstelle Schwerin. Es galt mit den genannten Dienststellen und Betrieben die fianzielle Seite zu sichern und die Bereitstellung von Material und Technik zu gewährleisten.
Die wegebaumäßige Erschließung des Rechtsträgergebietes der NVA war aus vielerlei Gründen wichtig. Die in der Ausbildung oder im diensthabenden System der NVA befindlichen Einheiten mußten sich zu ihren Objekten bzw. Ausbildungsplätzen bewegen können. (Hierfür waren bestimmte Wege festgelegt.) Der Personen - und Techniktransport zu den Arbeitsorten der Reviere mußte einschl. Mittagessentransport oder Fahrt zum Mittagessen gesichert sein. Der vorbeugende Waldbrandschutz wie erforderliche Waldbrandbekämpfung erforderte befahrbare Wege. Ganz wichtig war auch, den Holztransport zu sichern.

Die Jagdwirtschaft einschl. Wildtransport profitierte von der Befahrbarkeit der Waldgebiete. Schließlich mußte das VEG Grünmasse oder Silage transportieren.

7.6.5. Be- und Entwässerungsmaßnahmen

Bis zum Juni waren im Revier Hirschburg z.B. 1964 die im Bereich des Stromgarbens liegenden Wiesen überschwemmt. Das wiederholte sich auch in anderen Jahren. Das ganze Vorflut- und Binnengrabensystem war nicht mehr in Ordnung. Der Stromgraben selbst, der ja rd. 52 qkm, ab Behnkenhagen beginnend, entwässern sollte, war nicht mehr leistungsfähig genug. Das Gefälle ist ja sowieso äußerts gering. Vermehrte Niederschläge führten dann zu einem wie oben beschriebenen Zustand. Auch das Schöpfwerk in Graal-Müritz war zu diesem Zeitpunkt noch nicht rekonstruiert. Das nach der Windwurfkatastrophe 1967/68 vom Institut für Forsteinrichtung und Forstertragskunde in Federführung von Dr. Hengst erarbeitete Gutachten bestätigte den Zustand der ungenügenden Entwässerung zum Zeitpunkt der 1. Katastrophe im Oktober 1967. (Die noch vorhandene Belaubung führte dazu, daß neben den Nadelhölzern besonders die Buche im größeren Umfang geworfen wurde.) Unter diesen Umständen irgendein Stückwerk vorzunehmen hätte keinen Erfolg gebracht. Gut wäre eine mechanische Beräumung der Gräben und Vorfluter gewesen. Das war aber nicht sofort möglich, da in den rd. 30 vorhergehenden Jahren besonders Erlen, aber auch Birken beiderseits der Gräben gewachsen waren und darüber hinaus die Standorte die Fortbewegung der Technik verhinderten. Zum anderen war zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende Räumtechnik nicht verfügbar. Eine Handberäumung der umfangreichen Graben- und Vorflutsysteme schied wegen der Arbeitskräftelage, aber auch wegen der unzumutbaren Arbeitsbedingungen aus. Aus den Gräben mußten i.d.R. 50 - 100 cm Schlick, Laub, Astwerk udgl. beseitigt werden, zum weiteren wiesen über 50 % der Durchlässe Verstopfungen aus. Bei allen Überlegungen blieb, um die Aufbereitung, das Rücken und den Abtransport des Windwurfholzes zu sichern, nur die Grabensprengung übrig. In Zusammenarbeit mit dem Autobahn-Baukombinat Berlin, Abt. Sprengtechnik Rostock, wurden in den Jahren 1968/69 im Wert von 1,5 Millionen Mark rd. 225 km Vorfluter und wichtige Binnengräben aufgesprengt.

Um die Knallzündschnur wurden im Abstand von ca. 50 cm Sprengpatronen i.d.R. je 200 g Gelantine-Donarith mit Isolierband gewickelt. Die so vorbereitete Schnur wurde von einem erfahrenen Kollegen, der mit einer Pionier-Hose bekleidet war, so tief wie möglich in den Schlick und Schlamm getreten. Um störende, im Graben liegende, starke Äste wurde die Zündschnur 1x herumgeführt, sodaß diese auch aus dem Graben herausbefördert wurden. Bei breiteren Gräben war die parallele Verlegung von zwei - manchmal auch drei - bestückten Knallzündschnüren im Abstand von rd. 1 m erforderlich. Jede Sprengpatrone wurde vorher natürlich noch mit einer Sprengkapsel versehen. Nach der Sprengung flog der Grabeninhalt ca. 60 m hoch, und wurde vom Wind in den anliegenden Bestand verteilt. Je stärker der Wind wehte, je besser diese Verteilung.
Selbstverständlich bedeutete diese Art der Entwässerung einen starken Eingriff in die Natur. Bodenmikroben, Insekten, Kriechtiere udgl. überstanden die Prozedur nicht. Doch es gab keine Alternative. Nach 2 - 3 Jahren waren die aufgesprengten Gräben schon wieder begrünt und belebt. Das Schalenwild wurde durch die Sprengungen stark beunruhigt und irritiert. I.d.R. wurden 3-4 Tage in der Woche Sprengungen vorgenommen. Das Rotwild wich zumeist in die Reviere Schnattermann im Westteil und Körkwitz (östlich) aus. Während der Hirschbunft in den Monaten September und Oktober erfolgten keine Grabensprengungen.
Die Sprengtage wurden in den Heidedörfern weitgehend bekannt gemacht, damit Hühner-, Enten- und Gänsegelege z.B. in erschütterungsfreie alte Deckbetten udgl. gelegt werden konnten, um eine Abtötung zu verhindern.
Im Frühjahr 1969 gab es einen Zwischenfall bei den Sprengarbeiten, mit dem keiner gerechnet hatte. In den Abteilungen 739 und 740 des Revieres Wallensteinslager legten die Kollegen von der Sprengtechnikgruppe auf 300 m bestückte Knallzündschnüre - zu über 50 % zwei Schnüre parallel nebeneinander - in den Grabenschlick. Es war Freitag. Die Kollegen wollten fertig werden. Zum anderen mußte das in der Woche übriggebliebene Sprengmaterial noch zum Spezialbunker nach Cammin bei Stralsund gefahren werden. Vorschrift war, nicht mehr als 100 m Strecke mit einem Mal zu zünden. Bei jeder Sprengung mußten auch die Witterungsverhältnisse wie starker Regen, Nebel, tiefhängende Wolken udgl. berücksichtigt werden.
Aber ganz sicher hatten es die Kollegen eilig. Obwohl die Wolken sehr tief hingen, jagten sie die rd. 200 kg Gelantine-Donarith auf den 300 m mit einer Zündung in die Luft. Die Druckwelle erreichte in Sekundenschnelle die in der Nähe liegenden Wohnsiedlungen und den Kasernenbereich der Flak-Raketen-Abteilung. Der folgende wieder rückwärtsführende Sog ließ alle nach Südwesten und Westen gelegenen Fensterscheiben platzen. Die Glasscheiben wurden nicht in das Innere der Gebäude gedrückt, sondern landeten im Außenbereich der Gebäude.

Für den Diensthabenden Offizier im Gefechtsstand und für den im Kasernenbereich war der erste Gedanke, das Objekt hätte einen Raketenschlag erhalten. Entsprechend war die Reaktion. Nach einer Viertelstunde klärte sich die Sache aber auf, zumal die Fensterscheiben nicht nach innen gedrückt wurden. Die bald hinzukommenden Sprengleute sahen sich dann mit herunterhängenden Köpfen die Bescherung an. Verletzt wurde dankenswerterweise niemand.


Das Autobahn-Baukombinat und der Forstwirtschaftsbetrieb der NVA haben sich bei der NVA-Dienstsstelle entschuldigt. Die Fensterscheiben waren kurzfristig wieder drin. Ganz sicher stieg auch die Staatliche Versicherung ein. Sicher gab es auch Sanktionen für das beteiligte Sprengpersonal, dabei in erster Linie für den Sprengmeister.

Alle Beteiligten waren um eine Erfahrung reicher. Etwas Ähnliches hat sich später nicht wiederholt.

Bis Mitte der siebziger Jahre wurden nocheinmal Grabensprengungen auf wiederum rd. 200 km vorgenommen. Dann waren nach und nach die Vorfluter freigeschlagen, Dämme für die mobile Räumtechnik aufgeschüttet, und es erfolgte eine mechanische Beräumung von Gräben und Vorflutern. Auch wurden die Wegegräben bei Notwendigkeit wieder funktionsfähig hergestellt. Ab Anfang der achtziger Jahre erhielt die Oberförsterei besonders im Winterhalbjahr, wenn in der freien Landschaft starker Frost Baggerarbeiten verhinderte, aber im Forst diese Arbeit noch möglich war, Unterstützung durch das Kombinat Industrie - und Hafenbau Wismar, Außenstelle Ribnitz-Damgarten. Es wurde dann Großtechnik wie Bagger mit Gleisketten und Körben mit 1 - 2 kbm Inhalt eingesetzt. Mit diesen Geräten wurde der Vorfluter freigebaggert. Das gelöste Material wurde in Fahrtrichtung abgelegt und durch Schwenken planiert. Damit schaffte sich der Baggerführer selbst einen standfesten Fahrweg.

Während bis Ende der siebziger Jahre die Entwässerung der Heide im Vordergrund stand, wurde ab Anfang der achtziger Jahre auch die Bewässerung verstärkt ins Auge gefaßt. In Zusammenarbeit mit dem VEG Klockenhagen wurden in den Stromgraben drei Staustufen eingebaut. Diese wurden spätestens bei Beginn der Frühjahresdürre geschlossen. Auch wurde auf den Verwalter des Schöpfwerkes Graal-Müritz, der der Flußmeisterei Heiligendamm der Wasserwirtschaftsdirektion Küste unterstand, eingewirkt, um ein sinnvolles Abpumpen des Wassers in die Ostsee zu erreichen. I.d.R. durfte ab 10. April eines jeden Jahres wegen der beginnenden Frühjahresdürre nicht mehr abgepumpt werden. Leider wurde der Staubeirat, der aus Vertretern des StFB Rostock, des MFB (VEB) Prora, des VEG Klockenhagen und der Flußmeisterei bestehen sollte, nicht wirksam.

Vom MFB (VEB) Prora wurden im Zeitraum von 1968 bis 1989 rd. 6,0 Millionen Mark für die Be- und Entwässerung in der NÖ - Heide aufgewendet.

7.6.6. Die Harzung / Bereitstellung von Kiefernrohbalsam

Bis 1982 war der MFB (VEB) Prora von der Harzung verschont geblieben. Der Schießbetrieb auf den Übungsplätzen gestattete ohnehin in den Schießsektoren keinen geregelten Harzungsablauf. Mit der zunehmenden Übergabe der Flächen an das MfNV, die Beendigung der Harzung nach i.d.R. 20 Jahren in den Beständen der StFB, Katastrophen wie der Windwurf 1967/68 in der NÖ-Heide und auf dem Darß oder Waldbrandkatastrophen in der Lausitz, führten dazu, daß die von der Industrie benötigte Menge von 12.000 t Kiefernrohbalsam durch die staatl. Forstwirtschaft nicht mehr aufgebracht werden konnte. Somit wurden auch die Militärforstbetriebe beauflagt. Für die Oberförsterei Rostocker Heide des MFB bedeutete das in Fuhlendorf und in der Rostocker Heide rd. 20 t Kiefernrohbalsam zu ernten und zu liefern. Es bestand keine Erfahrung, es gab kein ausgebildetes Personal, und bei der materiell-technischen Sicherstellung mußte mit „Null“ begonnen werden. Es war sehr schwer, und es gab eine Reihe Rückschläge. Unter größten Schwierigkeiten, begrenzt auch noch auf die wenigen „Toten Winkel“ bei drei Schießplätzen in der NÖ-Heide wurde aber dann doch noch die geplante Menge jährlich in Gelbensande verladen bzw. durch Überlieferung von anderen Betrieben abgerechnet. Als es 1990 hieß, die BRD kauft Kiefernrohbalsam auf dem Weltmarkt wesentlich billiger als die DDR in der Lage war dieses herzustellen, fiel besonders den beteiligten Revierförstern, aber auch dem Oberförster ein Stein vom Herzen. Die dabei entstandenen grauen Haare konnte jedoch keiner wieder dunkel machen. 20 t Kiefernrohbalsam bedeutete jährlich rd. 20.000 Kiefern zu röten, die Tropfrille zu ziehen, das Tropfblech anzubringen, Töpfe einzuhängen, je Baum 25 - 27 Risse links und rechts auszuführen und dann noch die Beerntung vorzunehmen. Einen Harzmeister hatte der MFB (VEB) Prora nicht, die Aufgabe lag bei den Revierförstern.


7.7. Die Waldzustandserfassung 1987

Die zweite Waldzustandserfassung in der Periode der Rechtsträgerschaft in der NÖ-Heide durch das MfNV einschl. 10jähriger Planung erfolgte per 01.01.1987. Vorausgegangen war eine sorgfältige Vorbereitung mit entscheidender Unterstützung durch die Sektion Forstwirtschaft der Technischen Hochschule Dresden, Bereich Forsteinrichtung und forstliche Ertragskunde ( Prof. Dr. Horst Kurth und Oberassistent Dr. Gottfried Lucas ). Da das eigene forstliche Personal die Zustandserfassung und Planung durchzuführen hatte, dazu eine EDV-gerechte Aufzeichnung und Aufbereitung notwendig war, erfolgten in Tharandt und im Betrieb entsprechende Schulungen und Übungen. Dieses Mal wurden in der NÖ-Heide die Reviere neu gebildet und neue Abt.-Nummern verwendet. Durch die Wende 1989/90 kamen aber keine neuen Karten mehr heraus, sodaß an Hand der Karten von 1967 und einer Tabelle mit alten und neuen Abt.-Nummern forstliche Entwicklungen verfolgt werden können. Im Ergebnis der Waldzustandserfassung sollten die Holzeinschläge auf ca. 70 % sinken, um für die Zukunft die Nachhaltigkeit zu sichern. Vorteil der Waldzustandserfassung war, daß Revierförster und Oberförster über ausgedruckte Wirtschaftsbücher mit 10jähriger Planung als wichtiges Instrument der forstlichen Tätigkeit verfügten. Eine jährliche Fortschreibung war vorgesehen. Durch die neuen Bedingungen nach der Wende konnten die erarbeiteten Kennziffern nur kurzfristig verwendet werden. Sie stellten aber doch eine bestimmte Grundlage für die Arbeit der neuen forstbetrieblichen Einheiten wie z.B. die Reviere der Stadtforst Rostock oder für das Revier Hirschburg des Bundesforstamtes Prora dar.


7.8. Die industrielle Warenproduktion im Bereich der NÖ-Heide ( Köhlerei, Tischlerei/ Sägegatter)

Anfang der fünfziger Jahre legte der Ministerrat der DDR fest, daß die damals 100 Staatl. Forstwirtschaftsbetriebe jährlich für 100 Millionen Mark landwirtschaftliche Produkte zu liefern hätten. Man ging davon aus, daß in den rd. 2.500 Forstgehöften (Revierförstereien, Oberförstereien) Stallungen und Scheunen vorhanden waren, die nicht voll genutzt wurden. Zu einer Revierförsterei gehörten bis 1945 ja 10 - 12 ha Dienstäcker und Wiesen, für die im Laufe der Jahrzehnte auch die entsprechenden Wirtschaftsgebäude geschaffen wurden. Es ging um die Produktion von Rind- und Schweinefleisch, Milch, Eier, Gänse-, Enten-, Puten- und Hühnerfleisch. Der Schwerpunkt lag bei der Geflügelproduktion. Daneben sollten Zäune udgl. bei der Holzverarbeitung hergestellt werden. Der Forstwirtschaftsbetrieb der NVA Prora besaß Anfang der sechziger Jahre eine Nerzfarm und eine Hühnerfarm in Karlshagen. Eine weitere kleine Hühnerfarm war bei der Revierförsterei Prora und eine Entenfarm bei der Revierförsterei Woldeforst eingerichtet worden. Mit der Bildung der Oberförsterei Wallensteinslager in der NÖ-Heide kam auch die Forderung, landwirtschaftliche Produkte bereitzustellen. Die Bullenmast, an die anfangs gedacht wurde, schied aus. Alle Wiesen in der NÖ-Heide waren ungepflegt, vernäßt und versäuert. Beweidung dieser Flächen durch das VEG Rövershagen führte dazu, daß die Tiere von Leberegeln befallen wurden. Dann sollte die Scheune von Meyershausstelle in eine Hühnerfarm mit ca. 2.000 Hennen umgewandelt werden. Eine Kostenrechnung ergab, daß die Sache wegen des erforderlichen hohen Investitionsaufwandes unrationell war. Darüber hinaus standen anfangs nur drei Frauen aus Hirschburg zur Verfügung. Davon war eine nur eine Halbtagskraft. Die Frauen wurden aber dringend in der Rohholzerzeugung benötigt. Vorerst gab es auf dem Gebiet keine Auflagen.


7.8.1. Die Köhlerei in Meyershausstelle

++++++Fotogalerie Köhlerei einfügen++++

Und dann kam die Windwurfkatastrophe. Während Säge-, Faser- und Plattenholz Absatz fanden, blieb die Oberförsterei auf 10.000 fm Brennholz sitzen. Die Fischräuchereien hatten nur einen bestimmten Bedarf und für die Bevölkerung war z.T. der Bezug von HO-Briketts angenehmer als der von Brennholz. Das Brennholz mußte ja noch transportiert, gesägt, gespalten, aufgesetzt und getrocknet werden. Das war nicht jedermanns Sache. So kam vom Direktor des Betriebes der Gedanke, das Brennholz im eigenen Bereich zu vermeilern. Ein Erfahrungsaustausch in der Köhlerei Sosa im Erzgebirge brachte dann die Sache ins Rollen.Auf der Rückfahrt von Sosa wurden in Magdeburg die erforderlichen Stahlkessel bestellt, die dann in Ribnitz-Damgarten von einem Schlossermeister vervollständigt wurden.
In Sosa gab es noch einen Schau-Erdmeiler. Aber diese Methode war zu aufwendig und noch dazu unrationell. Es wurde daher das Prinzip der Holz-Vermeilerung in Stahlkesseln übernommen. Das Brennholz wurde mittels Kreissäge auf 25 cm-Stücke geschnitten, per Förderband von oben in den Stahlkessel befördert und von unten über einen waagerechten Schacht im Erdreich unter Verwendung z.B. von Dieselöl entzündet. Die Luftzufuhr wurde über Ventile am unteren Teil des Stahlkessels gesteuert. Das Holz schwelte durchschnittlich 3 - 4 Tage. Sicherheitshalber erfolgte dann noch eine Ablöschung mit Wasser. Montags früh 7.00 Uhr kam vom Spanplattenwerk Ribnitz-Damgarten ein Autokran und hob die Stahlkessel beiseite, sodaß die Holzkohle für den Arbeitsgang „Verpackung“ freilag. :Die ersten beiden Beschickungen in den Stahlkesseln entzündete der Chef der ungarischen Militärforst bei einem Besuch im Jahr 1972.
Geplant war eine jährliche Produktion von 600 t Holzkohle, für die rd. 6.000 fm Köhlerholz erforderlich waren. Für 1 t Holzkohle benötigte man i.d.R. 6 fm Buchen- und Eichen- oder 8-10 fm Kiefern-, Fichten- oder Birkenholz.
Nach der Verköhlerung des Windwurf-Brennholzes hätte das jährliche Köhlerholzaufkommen des MFB und z.T. des StFB im Radius Zingst, Sanitz und Retschow für die o.g. Holzkohle-Jahresmenge gereicht. Die Transportentfernung entsprach auch einer gewinnbringenden Kalkulation.
Da die Stahlkessel sich bis Ende der siebziger Jahre verbraucht hatten, und es die Möglichkeit einer rationellen Produktion von Holzkohle mit Feuerbeton-Meilern gab, wurde noch einmal investiert.
Der Neuaufbau der Köhlerei in Meyershausstelle mit 20 Feuerbetonmeilern hatte eine Reihe Vorteile: In jeden Meilerofen paßten 20 fm Holz, das Holz brauchte nicht zerkleinert werden. Die Beschickung erfolgte weitgehend mit Traktor und hydraulischem Beladegerät. Zur Entnahme brauchte kein Autokran zu kommen. Der Transport vom Meilerofen zum Förderband an den Sammeltrichtern erfolgte ebenfalls mit Traktor und Ladeschaufel.
Die Produktion sollte 1.600 t erreichen, die auch geschafft wurden.
Nachteilig war, daß das Köhlerholz über den 50 km Radius hinaus per LKW oder zu großen Teilen per Waggon aus anderen Militärforstwirtschaftsbetrieben angefahren werden mußte.
Holzkohlesack von der MFB Köhlerei Meiershausstelle aus den 80er Jahren
Bei dem Holz aus anderen MFB handelte es sich um schwer absetzbare Hölzer. Die erhöhten Kosten des Bahntransports hatte der Lieferbetrieb zu tragen. Fast täglich einschl. Wochenenden oder Feiertagen mußte das Köhlerholz auf dem Bahnhof Gelbensande entladen und zur Köhlerei in Meyershausstelle gefahren werden. Pfingsten 1986 waren z.B. 27 Waggons zu verkraften. Mit der Holzkohleproduktion konnten beachtliche Teile der geforderten, jährlich oft 10%igen, Erhöhung der Warenproduktion abgesichert werden. Jedoch war der Aufwand dabei recht hoch. Allerdings wurden auch hohe Gewinne erzielt.
Doch die zunehmende Umweltbelastung war auch nicht zu übersehen. Die angrenzenden Kiefernbestände zeigten Verfärbungen in den Kronen, und die Gelbensander Bevölkerung war recht böse, wenn der Wind ungünstig stand.
Die Holzkohle ging zu einem Teil an BHG’s (Bäuerliche Handelsgenossenschaft) in Berlin oder in die Bezirke Rostock und Schwerin z.T. als Industriekohle. Ein großer Teil ging in den Export, z.B. in die BRD oder auch in einem Jahr nach Schweden.
Da der Militärforstwirtschaftsbetrieb auf keinen Fall Partner von Empfängerbetrieben in der BRD sein konnte, wurde der Export über den StFB Rostock abgewickelt. Sinnigerweise stand auf den hübschen, aus der Lüneburger Heide übersandten Verpackungssäcken: „ Diese Holzkohle wurde in der Lüneburger Heide produziert“, und im Kleindruck „ oder bei unseren Vertragspartnern“. Ja, und das waren die Jungs und die Kolleginnen von der Köhlerei Meyershausstelle.
Versuche, den anfallenden Grus zu Holzkohlebrikett mit Hilfe von z.B. Getreiderückständen oder ähnlichem zu formen, gelangen nicht. Es wurden aber Partner gefunden, die rd. 50 % des Holzkohlegruses in Säcken verpackt abnahmen.
In der Köhlerei waren durchschnittlich 10 Kolleginnen und Kollegen beschäftigt. Das Produktionsvolumen lag 1989 bei rd. 2,0 Millionen Mark. 1988/89 gab es Versuche an zwei Feuerbetonmeilern den Ausstoß von Kohlendioxid, Schwefeldioxid, Teer- und Rußpartikeln zu senken. Die Versuche wurden von Wissenschaftlern eines Tharandter und eines Berliner Instituts an Ort und Stelle u.a. durch Messungen und in den Instituten durch Labortätigkeit begleitet. Die Versuchsanlage arbeitete mit einem Sprüh-Nebel-Kanal, durch den der Rauch geleitet wurde. Eine Patentanmeldung war erfolgt. Die Meßergebnisse waren vielversprechend. Auf dieser Grundlage wurde mit einem Stralsunder Metallverarbeitungsbetrieb ein Vorvertrag für den Bau von 9 weiteren Anlagen für die übrigen Feuerbetonmeiler abgeschlossen. - Durch die Wende kam es dann zu keinen weiteren Erprobungen oder Einbau von Anlagen.
Nach der Wende wurde noch in beschränktem Umfang Holzkohle durch die neu gebildete GmbH produziert. Jedoch lief der Absatz äußerst schlecht, zum anderen gab es Forderungen der Umweltschützer und der Gemeinde Gelbensande zur Einstellung der Holzkohleproduktion. Daher wurde der Meilerbetrieb 1991 eingestellt. Die Produktionsanlagen ( 20 Feuerbetonmeiler und die Verpackungs- und Lagerhalle mit ihren zumeist automatischen Einrichtungen) wurden abgerissen und das Gelände einplaniert.

7.8.2. Der Meisterbereich Tischlerei und Sägegatter in Gelbensande

In Gelbensande bestand seit Anfang der dreißiger Jahre eine Tischlerei Spiegelberg, die damals mit großem Erfolg z.B. Couchgestelle produzierte. Nachdem Herr Spiegelberg in den sechziger Jahren verstorben war, führte der Schwiegersohn, der bei einer staatl. Verwaltung arbeitete, als Freizeitbeschäftigung diesen Kleinbetrieb mit zwei Kollegen und einer Kollegin weiter. Da die Belastung dieser Nebenbeschäftigung immer größer wurde, gab es Anfang der siebziger Jahre Verkaufsabsichten. Auf der anderen Seite war der MFB (VEB) Prora an der Übernahme der Tischlerei interessiert, zumal Holzbe- und verarbeitung dem forstlichen Personal näher lag als z.B. Eier- und Geflügelproduktion, die 1964 mal ins Auge gefaßt wurde. Zum anderen wurde an den Nutzen für die Produktionsbereiche, die Wohnungsinstandhaltung oder die Ausnutzung z.B. des für den Absatz zu kurzen Nadelsägeholzes bzw. schwer absetzbarer Hölzer allgemein gedacht. Der Kauf kam Anfang der siebziger Jahre bald zustande.

Seitens des MFB wurden dann eine neue Produktionshalle, ein neues Sägegatter einschl. Produktionsraum und Langholzpolter und eine Heizzentrale einschließlich Holztrocknungseinrichtung gebaut bzw. installiert. Das Schleppdach wurde erweitert und die Befahrbarkeit des Hofes hergestellt. Diese Maßnahmen zogen sich über rd. 5 Jahre hin. Beim Aufbau des Meisterbereiches machte sich Kollege Gerhard Steinmüller außerordentlich verdient.

In der zweiten Hälfte der achtziger Jahre wurden in der Tischlerei, die später HVW - Holzverarbeitungswerkstatt - genannt wurde, jährlich u.a. 20.000 - 24.000 Nerzkisten für alle Nerzfarmen der DDR aus Abfallplatten des Ribnitzer Werkes und 20 - 30 Eckbankgruppen hergestellt. Die HVW versorgte auch alle militärischen Einrichtungen der DDR mit Küchen-Schneidbrettern (Fleischbretter). Beschäftigt waren 12 - 14 Mitarbeiter. Das Produktionsvolumen hatte einen Umfang von rd. 1,2 Millionen Mark jährlich. Im Sägegatter wurden durchschnittlich 500 - 600 fm Sägeholz geschnitten.

Nach der Wende wurde über die Treuhand eine GmbH aus dem Bereich HVW/ Sägegatter gebildet. (Die Nebenproduktionsbetriebe wurden am 30.06.1990 der Treuhand übergeben.) Von der GmbH wurde auch das Schichtholzfahrzeug der Oberförsterei mit aufgesatteltem Atlaskran übernommen.


7.9. Natur- und Landschaftsschutz, Küstenschutz

Bei Übernahme von Flächen in der NÖ-Heide wurden mit der Naturschutzbehörde beim Rat des Bezirkes Rostock Vereinbarungen über die Einhaltung von Bedingungen in den betreffenden Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten abgeschlossen. Diese Vereinbarungen galten für den MFB (VEB) Prora und für die beteiligten NVA-Dienststellen. Die Festlegungen über den Naturschutz wurden voll beachtet.

Das betraf besonders das Naturschutzgebiet Heiliger See - Hütelmoor, das in den westlichen Teil des Revieres Wallensteinslager hineinragte. Alle als Naturdenkmal ausgewiesenen Einzelbäume, soweit sie nicht bei der Windwurfkatastrophe gebrochen oder geworfen wurden, wurden mit dem Eulensymbol gekennzeichnet und mit je einer ganzen Zeile in die Disketten der Waldzustandserfassung aufgenommen. Jeder Revierförster und jeder Oberförster hatte eine gebundene grüne Mappe mit entsprechender Kennzeichnung über die in seinem Bereich befindlichen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale oder z.B. Seeadlerhorste.

Mit der Flußmeisterei Heiligendamm, dabei langjährig mit Herrn Jochen Bencard, gab es eine gute Zusammenarbeit beim Küstenschutz im Bereich Markgrafenheide/ Rosenort und Rosenort/ Uhlenflucht. Es wurde durch Einschlag Dünenbildung vorbereitet, auf Kosten der Flußmeisterei befestigte Wege zum und im Küstenbereich durch den MFB gebaut, oder es wurde schwere Technik des MFB bei Holzrücke- und Planierarbeiten im Strandbereich eingesetzt. Trotz aller Zusammenarbeit mit den Küstenschutzorganen konnte nicht verhindert werden, daß die Küste im Bereich Rosenort um rd. 72 m von 1964 - 1985 zurückging.

Durchgesetzt wurde, daß im gesamten Rechtsträgergebiet der NVA keine illegale Müllkippe angelegt wurde. Als die Oberförsterei in Wallensteinslager 1964 bezogen wurde, mußten jedoch erstmal 12 Hänger voll Müll und Unrat von diesem bisher zivil genutzten Forstgehöft abgefahren werden. Dieser oder jener Bürger hat die 3 t Müll, die er in der Heide illegal verkippt hatte, auch dann schon mal per Hand wieder aufladen müssen. Eine Ordnungsstrafe gab es zumeist nicht, aber den Hinweis, allen Verwandten und Bekannten zu erzählen, welche Bedingungen in der Heide herrschten. Auch die Bürger - manchmal NVA-Angehörige in Zivil - die die Verkehrsschilder nicht beachteten, bekamen bei der ersten Übertretung den Hinweis, daß beim nächsten Mal der Einzug des Führerscheins beantragt würde, da sie ja noch nicht einmal Verkehrszeichen lesen könnten. Das half mehr als eine gebührenpflichtige Verwarnung.

Im Ganzen kann festgestellt werden, daß die Sperrgebiete nachteilig für die Bewohner der anliegenden Orte und besonders für die Rostocker Bürger waren, daß aber mit den Sperrschildern auch ein bestimmter Naturschutz ausgeübt wurde.

7.10. Soziale Bedingungen der Beschäftigten des MFB (VEB) Prora in der NÖ-Heide

7.10.1. Wohnungswesen

Bei der Übernahme der Verwaltung der Rechtsträgerflächen der NVA durch den Forstwirtschaftsbetrieb der NVA im Jahr 1962 wurden in Hirschburg 6 WE, in Meyershausstelle 2 WE und in Wallensteinslager 2 WE übernommen. Von diesen 10 WE waren 3 von 5 betriebsfremden Familien bewohnt. Alle Wohnungen mußten saniert werden. 1989 verfügte der MFB über 4 WE in Rövershagen, 2 WE in Wallensteinslager, 4 WE in Torfbrücke, 8 WE in Hirschburg, 11 WE in Gelbensande, 1 WE in Meyershausstelle, insgesamt 30 Wohnungseinheiten. Darüber hinaus hatte der MFB in Gelbensande 6 WE aus Wohnungsneubau erhalten, die ursprünglich in Ribnitz oder Barth übernommen werden sollten. Die Lizenz zum Bau oder Ausbau von privaten Einfamilienhäusern erhielten meist durch Vermittlung des MFB in Gelbensande 3 Kollegen und in Graal-Müritz 1 Kollege. Von den 11 WE in Gelbensande waren mit der Kraft des MFB außerhalb des Staatsplanes 10 Einfamilienhäuser gebaut worden. Für die unverheirateten Mitarbeiter war in Gelbensande ein Ledigenwohnheim mit 16 - 20 Plätzen errichtet worden. Es gab im Bereich der Rostocker Heide nur kurzfristig akute Wohnungsnotfälle. Die 10 Einfamilienhäuserin Gelbensande waren in erster Linie für die Aufstockung des Personalbestandes in der Hauptproduktion vorgesehen. Durch den Aufbau der Köhlerei und der HVW und zur Sicherung der Werkstattarbeiten wurden dann 5 der 10 WE durch Kollegen anderer Bereiche belegt.


7.10.2. Personentransport, Ausrüstung mit Arbeitsschutzhütten, Versorgung mit Mittagessen

Alle in der Hauptproduktion tätigen Brigaden verfügten über B 1000 oder ggf. Trabant-Kübel, einen Arbeitsschutzwagen oder eine Arbeitsschutzhütte. Das Mittagessen wurde zentral in Meyershausstelle für die im Wald arbeitenden Brigaden ausgegeben. Wer in der Nähe arbeitete, kam zum Mittagessen in den Speiseraum. Wer selbständig zum Arbeitsplatz kam, erhielt das in der Forst übliche Wegegeld für mehr als 4 täglich aufgewandte Kilometer.


7.10.3. Entlohnung, Jahresendprämien, Treueprämien

Die Entlohnung erfolgte nach dem zentralen für die staatl. Forstwirtschaft gültigen RKV einschl Anlagen. In der Praxis war es so, daß durch die hohe Besteuerung der Angestellten (vom gesamten Gehalt = 20 %) das ing.-techn. Personal ein Nettoeinkommen von 800 - 900 Mark im Monat, die leistungsfähigen Holzfäller ein solches von 1.000 - 1.100 Mark und die Kollegen vom Holztransport 1.200 - 1.300 Mark netto hatten. Die Produktionsarbeiter zahlten bis ca. 400,00 Mark keine Lohnsteuer und über 400,00 Mark nur 5 %. Ein bestimmter Ausgleich ergab sich in späteren Lebensjahren, da die Rente ja nach dem Bruttoeinkommen berechnet wurde. Fast 100 % des ing.-techn. Personals zahlte für die Freiwillige Zusatzrentenversicherung die Beiträge, bei den Produktionsarbeiter waren es ca. 70 %.

Die Jahresendprämien waren an die Erfüllung von Kennziffern gebunden und wurden an Hand des Erfüllungsstandes festgelegt. Diese Prämie hatte i.d.R. die Höhe eines Monatseinkommens. Gestaffelt nach Tätigkeitsjahren im MFB erfolgte für das ing.-techn. und übrige Personal sowie für alle Produktionsarbeiter die Zahlung einer Treueprämie. Bei langjährigen Beschäftigten erreichte diese Prämie auch etwa die Höhe eines Monatseinkommens. Beide Prämien wurden zumeist am Vorabend des Tages der NVA (1. März) in einer Feierstunde steuerfrei ausgezahlt. Dreimal gab es in rd. 25 Jahren Pech mit der Jahresendprämie. Einmal wurde sie einem Kollegen in der Gaststätte „Zur Eiche“ in Mönchhagen samt Tasche mit den Fahrzeugpapieren gestohlen. Durch die Volkspolizei wurde der Täter schnell ermittelt und die Prämie unserem Kollegen übergeben. Im zweiten Fall ging die Prämie für die Werkstattkollegen durch dumme Umstände während der Eisenbahnfahrt von Prora nach Rövershagen verloren. Der unehrliche Finder meldete sich nicht. Und beim dritten Fall war das Verschwinden von rd. 2.000,00 Mark unerklärlich. Alles wurde durchsucht, ein Auto auseinandergeschraubt, dieser oder jener Kollege wurde zwangsläufig verdächtigt. Erst nach 1 ½ Jahren klärte sich die Sache auf, als das Schlafzimmer des betreffenden Kollegen tapeziert werden sollte. Beim Abrücken der Spiegelkommode fiel der Briefumschlag mit dem Geld herunter. Am Abend der Prämienauszahlung hatte er seine Hose über einen Stuhl geworfen. Dabei glitt der Briefumschlag aus der Gesäßtasche Richtung Spiegelkommode und verklemmte sich zwischen Rückwand und Stubenwand.


7.10.4. Urlaubsmöglichkeiten, Feriendienst, Kinderferienlager

Der MFB (VEB) Prora verfügte über 2 Ferienbungalows in Prora und 1 Ferienhaus in Dranske. Die Jagdhütte in Karlshagen und die jagdliche Einrichtung in Wallensteinslager wurden zeitweilig auch für Urlaubszwecke genutzt. Darüber hinaus konnte der Betrieb in Altenbrack/ Harz Plätze im Ferienheim der MFB oder auch in Ferieneinrichtungen anderer MFB belegen. Meistens kostete die Urlaubsunterbringung 1,00 Mark / Tag für Erwachsene und 0,50 Mark für Kinder. Auch über den FDGB wurden Urlaubsplätze angeboten. Daneben gab es auch noch einen Urlauberaustausch mit dem für das Prager Gebiet zuständigen CS-MFB in Horovice mit seinen Bungalows an den Moldau-Talsperren. Im Prinzip brauchte keiner im Urlaub zu Hause bleiben.

Den Kindern wurde in einer Reihe von Ferienlagern wie denen der Luftstreitkräfte (Karlshagen auf Usedom), der Volksmarine (Kühlungsborn), der Grenztruppen (Arendsee/ Altmark oder Bärenstein im Erzgebirge), der Landstreitkräfte (Prora auf Rügen oder Hölzerner See bei Königswusterhausen) 2 - 3 Wochen Aufenthalt geboten. Der Betrieb sicherte den Hin- und Rücktransport. Möglich war die Teilnahme an den Kinderferienlagern, weil der MFB aus seinem Kultur- und Sozialfonds Leistungen für diese Lager erbrachte.


7.10.5. Auslandsreisen für die Sieger des betrieblichen Wettbewerbs

Von 1964 bis Ende der siebziger Jahre erhielt die Siegerbrigade im betriebl. Wettbewerb als Auszeichnung eine Auslandsreise von i.d.R. einer Woche. Zielorte waren dabei z.B. Prag, Kalovy Vary, Moskau, Kiew oder Leningrad. Durch verschiedene Umstände wurden später die begehrten Reisen nicht mehr durchgeführt. Bei den o.g. Reisen konnten Ehepartner gegen Zuzahlung mitreisen.


7.10.6. Ausbildung / Qualifizierung

Durch innerbetriebliche Lehrgänge wurden im Rahmen der Erwachsenenqualifizierung langfristig beschäftigte, vorher ungelernte Arbeitskräfte zu Forstfacharbeitern bzw. Teilfacharbeitern ausgebildet. Es wurden auch Lehrgänge für Motorsägenführer oder Spezialmaschinenbedienung organisiert. 1965 wurde unter Verwendung von Lottomitteln eine Unterkunft für Lehrlinge in einem Stallgebäude des Forstgehöftes Meyershausstelle ausgebaut. Später erfolgte eine Verlagerung nach Hirschburg. Den Fachunterricht erteilten die Revierförster, der Berufsschulunterricht wurde in Ribnitz durchgeführt. Ein Lehrausbilder betreute die Lehrlinge. Von 1965 - 1969 wurden 10 Lehrlinge an die Forstfach- bzw. Teilfacharbeiterprüfung herangeführt. Eine Vielzahl neuer Aufgaben gestattete später nicht mehr die Fortsetzung der Lehrausbildung. Zum anderen wurde die Ausbildung in Betriebberufsschulen der StFB zentral vereinbart.


Im Zeitraum von 1964 - 1990 fand in Binz, Göhren, Mukran oder im „Walter-Ulbricht-Heim“ Prora jährlich die Winterschulung des ing.-techn. Personals und der Meister über eine Woche statt. Behandelt wurden aktuelle forstliche Probleme wie z.B. Waldzustandserfassung und Fortschreibung, Bekämpfung von Forstschädlingen, Chemieanwendung in der Forstwirtschaft, Naturschutzfragen, Rechtsfragen, politische und militärpolitische Probleme, Verkehrsschulung usw.. Diese Art der Fortbildung war sehr beliebt. Zumal die Mitarbeiter neben der Weiterbildung auch die Möglichkeiten abends für Zusammenkünfte und Gespräche oder einen Skat hatten. Regelmäßig hielten bei diesen Schulungen Wissenschaftler aus Eberswalde und Tharandt , Kommunalpolitiker oder auch z.B. der zuständige Militärstaatsanwalt Vorträge.

7.10.7. Betriebsfeste / Brigadeabende

Jedes Jahr wurde im Bereich der Oberförsterei Wallensteinslager - bzw. später „Rostocker Heide“ und zwischenzeitlich Abt. RE und Abt. RB - ein Betriebsfest vorbereitet und durchgeführt. An diesem Fest nahmen auch die Meisterbereiche Köhlerei, HVW und Werkstatt sowie die 3 Außenreviere teil. Diese Feste waren bestimmte Höhepunkte und machten allen Beteiligten in der Vorbereitung und Durchführung viel Freude. Der Wildbraten durfte natürlich nicht fehlen. Und ganz wichtig war die Wahl des Orchesters. Seitens des MFB in Prora wurden ab Ende der siebziger Jahre alle 2 Jahre Betriebsfestspiele mit sportlichen Wettkämpfen, Ausstellungen und Vorführungen durchgeführt. Auch diese Feste waren sehr beliebt.

Brigadeabende der Reviere und Bereiche hatten nicht nur den Zweck, Punkte für den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ zu sammeln, sondern sie brachten Abwechslung im täglichen Leben und förderten auch das Zusammenwachsen der Kollektive. Der Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ selbst war an eine Reihe von Wettbewerbsbedingungen von der Planerfüllung bis z.B. zum Bereich kulturelle Veranstaltungen gebunden.


7.10.8. Sonstiges

Die NVA hatte in Zeulenroda eine Etage des FDGB-Ferienobjektes gebaut. Dafür konnte diese Etage durch Urlauber oder durch vorbeugende Kuren belegt werden. Der MFB (VEB) Prora erhielt jährlich dort auch 2 - 3 Plätze, die besonders älteren Kollegen als Kurplatz zur Verfügung gestellt wurden.

Wenn es nicht anders möglich war, wurden auch Kinder der Betriebsangehörigen mit B 1000 zum Kinderferienlager transportiert. Da Gelbensande anfangs noch keine ausreichenden Kindergartenplätze hatte, übernahm der Betrieb den Kindertransport morgens und abends nach bzw. von Blankenhagen.



Die Tätigkeit in einem Militärforstwirtschaftsbetrieb brachte finanziell - außer der o.g. Treueprämie - keine weiteren Vorteile. Bei den Erschwerniszuschlägen gab es aber eine Besonderheit: Wenn während einer Schießausbildung in den „Toten Winkeln“ der Schießplätze gearbeitet wurde, gab es 20 % Zulage.

Die Verpflichtung der Beschäftigten, die im Arbeitsvertrag eingegangen wurde, keine Rundfunk- und Fernsehsendungen aus dem nichtsozialistischem Ausland anzuhören bzw. anzusehen oder mit Bürgern dieser Staaten in Kontakt zu treten, brachte in der NÖ-Heide keine Schwierigkeiten. Es ist kein Beschäftigter in diesem Zusammenhang disziplinarisch zur Rechenschaft gezogen worden.

7.11. Die Wildbewirtschaftung und jagdliche Nutzung der von der NVA im Zeitraum 1952 - 1990 in der NÖ-Heide betreuten Flächen

Von 1955 - 1956 bestanden Jagdkollektive der KVP und von 1956 - 1961 Jagdkollektive der NVA, die, wie schon erwähnt, bis Ende der 50ziger Jahre das Sonderjagdgebiet Rostocker Heide bejagten. Das Sonderjagdgebiet wurde etwa 1959/60 aufgelöst und von da an wurden nur noch die Rechtsträgerflächen der NVA durch den MFB (VEB) Prora jagdlich bewirtschaftet. 1962 wurde die Jagdgesellschaft der NVA „Rostocker Heide“ gegründet. Die Auflösung dieser Jagdgesellschaft erfolgte per 31.03.1991. Die Jagdgesellschaft war wirksam im Bereich der per 01. Januar 1964 gebildeten Oberförsterei Wallensteinslager, bzw. später „Rostocker Heide“, des Militärforstwirtschaftsbetriebes Prora. Von der Oberförsterei Wallensteinslager (Rostocker Heide) wurden die Rechtsträgerflächen der NVA in den folgenden politischen Kreisen bewirtschaftet:

- Grevesmühlen
- Ribnitz-Damgarten
- Wismar-Land
- Stralsund-Stadt/Westteil
- Bad Doberan
- Stralsund-Land
- Rostock-Stadt
- Grimmen
- Rostock-Land
-Teterow (z.T.)

Der nachstehende Bericht bezieht sich auf die Tätigkeit der Jagdgesellschaft im Bereich des Stadtkreises Rostock mit den Jagdgebieten Wiethagen, Wallensteinslager und zu einem kleinen Teil des Jagdgebietes Hirschburg (westlich Stromgraben bis zur Postenschneise) - und des Landkreises Rostock für die Gemarkungen Gelbensande des Jagdbegietes Hirschburg. Die Fläche der 3 Jagdgebiete Hirschburg, Wiethagen und Wallensteinslager umfaßte 3.645 ha.

Neben den Jagdgebieten Hirschburg, Wiethagen und Wallensteinslager hatte die Jagdgesellschaft in ihrem Aufgabenbereich - das sei der Übersichtlichkeit und Vollständigkeit wegen mitgeteilt - noch die nachstehenden Jagdgebiete bzw. Jagdgruppen:

Zingst - mit den Revierteilen Pramort, Darßer Ort, Fuhlendorf, Groß-Mohrdorf und Parow = 1.565 ha
Retschow - mit den Revierteilen Retschow, Sanitz, Dänschenburg, Wendfeldt, Tessin, Fahrenholz, zeitweilig Forst Frapen, Holm bei Dassow = 839 ha Wald + 420 ha LPG-Fläche
Tarnewitz - Küstenstreifen und landw. Nutzfläche zwischen Boltenhagen und Barendorf mit ca.1 km Breite = 200 ha Staatswald, 100 ha
Küstenstreifen - 600 ha VEG- und LPG-Fläche
Böhlendorf - mit den Revierteilen Böhlendorf, Gnoien, Marlow, Zitterpennigshagen bei Stralsund = 1.141 ha
Der Revierteil Abtshagen gehörte zwar zum Forstrevier Böhlendorf, wurde aber von der Jagdgesellschaft der NVA „Rügen“ genutzt.
Die Beziehungen zwischen dem MFB (VEB) Prora und der Jagdgesellschaft wurden durch jährliche Veträge geregelt.
Bewirtschaftet wurden die folgenden Schalenwildarten, deren durchschnittlicher Bestand wie folgt eingeschätzt werden kann:
Rotwild
1955 - 1962 30 - 40 Stück
1962 - 1970 40 - 50 Stück
1971 - 1980 50 - 60 Stück
1981 - 1990 60 - 70 Stück
Damwild
Zugewandert nach Öffnung des Gatters in Kuhlrade, Krs. Ribnitz-Damgarten
1980 - 1990 10 - 20 Stück


Schwarzwild
1962 - 1970 50 - 90 Stück
1971 - 1981 100 - 220 Stück
1982 - 1990 50 - 175 Stück (Wiederaufstockung nach der Schweinepest)
Der jeweilige Wildeinstand wurde durch eine Reihe von Faktoren beeinflußt. Speziell beim Rotwild durch:
- Holzeinschlagsmaßnahmen
- Anlage, Einrichtung und Nutzung der Schießplätze (Hinrichshagen, Wiethagen, Rosenort)
- die Windwurfkatastrophe 1967 / 68 einschl. folgender Begradigungseinschläge
- Grabensprengung zur Entwässerung, mechanische Grabenräumung
- Maßnahmen des Waldwege- und Waldstraßenbaus
- Rekultivierung der Wiesen innerhalb des Gebietes durch das VEG Klockenhagen (Hilgenhöhlenwiese, Klockenhäger Wiese, Seekenwiese, Totenbruchwiese, Fuchsbergwiese, rd. 125 ha)
- Rekultivierung der großen Moorhofwiesen ebenfalls durch das VEG Klockenhagen
- Intensivierung der Landwirtschaft durch die um die NÖ-Heide liegenden Betriebe (VEG Klockenhagen, VEG Rövershagen, LPG Mandelshagen, LPG Klein-Kussewitz). Die Deckung in den 100 ha und größeren Maisschlägen ließ diese Flächen zeitweilig zum Einstand werden.
- Das Brunftgeschehen mit Wanderungsbewegungen besonders zum Raum Eixen.
- Eichen- und Buchen-Mastjahre
- Hubschraubereinsätze zur Birkenselektion
Rehwild / Durchschnittsbestand
1962 - 1970
1971 - 1980 jeweils 180 - 230 Stück in diesen Jahresabschnitten
1981 - 1990




Allgemeine Einschätzung zu den Wildarten

Durch die sich in der Heide und im Umfeld verbessernden Äsungsbedigungen traten durch Rotwild selten Schälschäden in Dickungen oder Verbißschäden auf Kulturen auf. Durch die Meliorationsmaßnahmen besonders in den Niederungsgebieten des Heidebereiches mit Pseudo-Gleystandorten (je ein Grundwasserhorizont im Sommer- und im Winterhalbjahr) standen auf den Kulturen und an den Wegerändern neben den rekultivierten Wiesen vermehrt Süßgräser zur Verfügung.

Das Damwild nutzte die trockenen, in der Nähe der Heidewiesen gelegenen Standorte im Norden, besonders im Jagdgebiet Hirschburg. Im Sommerhalbjahr erfolgten aber auch zeitweilige Abwanderungen in die Feldmark.

Das Rehwild verhielt sich standorttreu, nutzte aber das Äsungsangebot der Landwirtschaft in der Feldmark nahen Standorten. Durch das Rehwild entstanden die größten Verbißschäden, wenn nicht gegattert wurde. Die kargen Äsungsverhältnisse im Zentrum der Heide verhinderten das Heranwachsen eines gesunden, starken Rehwildbestandes. Ausdruck hierfür waren über Jahrzehnte die schwachen Trophäen und niedrigen Wildbretgewichte.

Das Schwarzwild war besonders in Mastjahren der Eiche oder der Buche zeitig, i.d.R. nach Abernten der Maisfelder auf den Landwirtschaftsflächen verstärkt in der Heide anzutreffen. Bei Eintreten von Frost und Schnee nutzte das Schwarzwild spätestens in größerem Umfang den Schutz des Waldes.

Verzeichnis der Jagdleiter in der Jagdgesellschaft der NVA „Rostocker Heide“ von 1962 - 1991 ( Teil Nordöstliche Heide Mecklenburgs):

Neue Heidechronik MS 114 Allgem Einschätzung der Wildarten


Gesellschaftliche Tätigkeit der Jagdgesellschaft der NVA „Rostocker Heide“ 1962 - 1990 sowie des Jagdbeirates des MFB (VEB) Prora

Jagdbeirat In der Regel zwei Mal jährlich tagte der Jagdbeirat des Militärforstwirtschaftsbetriebes (VEB) Prora.

Von der Jagdgesellschaft der NVA „Rostocker Heide“ waren Mitglieder
Wg. Heinz Puttlitz,
Wg. W. Ehm,
Wg. H. Friesecke,
Wg. Gerhard Riese,
Wg. Rolf Schneider und
Wg. M.Luthard. D
ie Jagdleiter wurden zu den Beratungen geladen. Grundlage für die Tätigkeit des Jagdbeirates war die Konzeption des MFB (VEB) Prora über die Bewirtschaftung der Jagdgebiete im Bereich des MFB (Letzte Ausgabe vom 01.05.1988 für den Zeitraum bis 1995).
Vorstand der Jagdgesellschaft

Der Vorstand der Jagdgesellschaft führte i.d.R. 8 mal im Jahr Sitzungen durch. Auch hierbei bildete der Abschnitt „Aufgaben des Jagdbeirates“ der genannten Konzeption die Arbeitsgrundlage.

Neue Heidechronik MS 115 Vorstand der Jagdgesellschaft


I.d.R zweimal im Jahr fanden Mitgliederversammlungen statt. All 2 Jahre wurde der Vorstand nach entsprechender Berichterstattung neu gewählt. Im Anschluß an die Berichts-Wahl-Versammlung fand ein Fest der Jagdgesellschaft mit Ehepartnern statt. In den Jahren dazwischen wurde meist im Monat Mai für das traditionelle Jagdfest, das oft mit einer Trophäenschau verbunden war, durchgeführt.Solange die Mitgliederstärke der Jagdgesellschaft noch relativ gering war, reichte für das Jagdfest das Cafe Kähler in Graal-Müritz. Später bei 80, 100 und ca. 125 Teilnehmern wurden das Waldhotel oder das Strandhotel in Graal-Müritz genutzt. Gerne wurden die Feste auch im Saal des VEG Vorder-Bollhagen oder in den Einrichtungen des VEG Rövershagen oder Klockenhagen durchgeführt. Aber auch in NVA-Dienststellen war die Jagdgesellschaft Gast, z.B. in Sanitz oder im WBK Rostock. Im VEG Zingst gab es ein Jagdfest mit Übernachtung und Betriebsbesichtigung.

Bestimmte Höhepunkte waren Ansitz-Drückjagden anläßlich des Hubertustages oder gestaffelt in den einzelnen Jagdgebieten.



Die Jagdgruppen Jedes Revier bildete ein Jagdgebiet. In jedem Jagdgebiet war eine Jagdgruppe unter Anleitung des Jagdleiters (Revierleiter) tätig. Die Regel waren 6 - 8 Versammlungen im Jahr. Einmal im Jahr war auch in den Jagdgruppen ein gemütliches Beisammensein meist mit den ganzen Familien.

Geschichten am Rande Wie überall im Leben gab es auch im Laufe der Jahre bei der Jagdgesellschaft der NVA Ungereimtheiten, Sachen zum Schmunzeln, auch solche zum Nachdenken, eben Geschichten am Rande. Der 1964 neu eingesetzte Oberförster wollte bei einer Drückjagd im Herbst 1965 ein bischen Romantik z.B. beim Schüsseltreiben in der Mittagspause des Jagdtages einbringen. Statt Alu-Thermo-Behälter mit der Suppe wurde ein Kupferkesel, an Ketten gehalten von drei Stützpfählen, aufgebaut. Die Erbsensuppe mit Rauchfleisch war vorgekocht, sie sollte nur warm gemacht werden. Nicht bedacht wurde, daß die verwendeten Halteringe schmelzen konnten. In der Eile waren zur Aufhängung ein Eisenring und zwei stabil aussehende Dur-Aluminiumringe verwendet worden. Die Lehrlinge hatten es gut gemeint, es stand trockenes Fichten- und Eichenholz lang und kleingespalten zur Verfügung. Etwa 800 Grad Celsius waren kurzfristig erreicht, und auch DUR-ALU schmilzt bereits bei rd. 350 Grad Celsius. Die Folge: die schöne Erbsensuppe rutschte ins Feuer. Ganz Hungrige fanden noch ein paar Reste unten im Kessel. Nach der Jagd sollte es dann noch Grog geben, aber auch das wurde nichts, die Flaschen mußten so herumgereicht werden. Hätte jeder seinen Schlag Erbsensuppe erhalten, hätte keiner mehr über den Jagdtag gesprochen. So aber geistert die Geschichte inzwischen schon über 30 Jahre herum.

Verschiedene andere Geschichten am Rande gab es noch. Sie passierten zwar nicht in der NÖ-Heide, aber innerhalb der Jagdgesellschaft. Einmal war es das als Stück Rotwild angesprochene Pony in Sanitz, das einen Kammerschuß erleiden mußte, aber vom Tierarzt wieder zusammengeflickt wurde. Das andere Mal war es bei einem Jagdfest der Galoppritt mit einer im Winterhalbjahr ausgeruhten Stute im VEG Zingst. Wieder war ein Oberförster beteiligt. Dieses Mal ging er aber nach einem rekordverdächtigen Hechtsprung selber zu Boden. Gut, daß der anmoorig war. Das Schicksal, von einem Pferd abgeworfen zu werden, teilten 2 Jahre später 20 sowjetische Admirale mit ihm im VEG Zingst, in dem sie zu Besuch waren. Auch dieses Mal waren es ausgeruhte Stuten. Die Landung erfolgte nicht im anmoorigen Waldboden, sondern in einer abfedernden Rosenhecke. Ernstlich passiert ist niemandem etwas. Ein Nachspiel gab es auch nicht: der Chef der sowjetischen Marine, Admiral Gruschkow, war selbst dabei.


In der Anlage zum Abschnitt 7.11. (Jagd) befinden sich
- Die Konzeption über die Bewirtschaftung der Jagdgebiete im Bereich des MFB (VEB) Prora von 1988
- Angaben zur Jagdgesellschaft der NVA „Rostocker Heide“
- Die Wildabschuß-Statistik 1962 - 1990
- Eine Aufstellung über Medaillenhirsche
- Sonstige statistische Angaben

7.12. Die Zusammenarbeit mit den Nachbarn

7.12.1. Militärische Dienststellen

Im Bereich der NÖ-Heide waren das 10 Dienststellen einschl. ihrer Außenkommandos auf den 3 Schießplätzen. Die Oberförsterei Wallensteinslager / Rostocker Heide hatte es in den übrigen Revieren mit weiteren 15 Dienststellen zu tun. Schwerpunkte der Zusammenarbeit war die Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und Festlegungen für die Rechtsrägerflächen der NVA. Das betraf die Achtung und den Schutz des Volkseigentum, in diesem Fall der Wälder, den vorbeugenden Waldbrandschutz und die Aufgaben bei der Waldbrandbekämpfung, die Einhaltung der Wegebenutzungspläne oder die straffe Planung der Schießzeiten, damit auch noch forstwirtschaftliche Aufgaben durchgeführt werden konnten. Neben den genannten Positionen war die Hilfeleistung bei forstlichen Arbeiten wie Abräumen der Schlagflächen oder z.B. der Aufforstung eine ganz wichtige Sache. Es kann festgestellt werden, daß die Kommandeure für diese Art der Zusammenarbeit immer ein offenes Ohr hatten. Diese Hilfeleistung erfolgte natürlich außerhalb der Dienstzeit. Es gab aber auch Hilfeleistungen in der Forst, die höheren Orts - z.B. im MfNV - angeordnet wurden. Das betraf einen 3-wöchigen Einsatz von Marinesoldaten in Bataillionsstärke zur Auholung der Rückstände bei der Jungbestandspflege oder z.B. beim Bau der bereits erwähnten „Tankbrücke“ über den Stromgraben einschl. Anfahrtswegen. Seitens des MFB wurden die Dienststellen auch weitestgehend unterstützt. Das betraf das Freischlagen von Gefechtsständen, Holzeinschlag zur Vorbereitung von Baumaßnahmen oder den Einsatz der Planierraupe wie des Wegebauzuges zur Erweiterung militärischer Anlagen oder z.B. Waldstraßenbau im Auftrag. Auch wurden Tarnanpflanzungen durchgeführt, wie auch solche Pflanzungen zur Verschönerung der Kasernenanlagen. Ohne Schwierigkeiten konnten die Angehörigen des MFB auch am Mittagessen in den Dienststellen teilnehmen, oder einzelne Bereiche holten das Essen aus den Kasernen, natürlich gegen Bezahlung. Durch schnellen Einsatz der Tanklöschzüge der Dienststellen Schwarzenpfost oder Hohe Düne wurde mancher Brand zumeist auf den Schießplätzen bereits im Entstehen gelöscht. Es gab natürlich auch mal Abweichungen. Wenn bei der Anfahrt nachts zum Schießplatz aus Unkenntnis nicht genehmigte Wege benutzt wurden, die zumeist nicht ausreichend befestigt waren. Oder es wurde länger geschossen, als es der Schießplan vorsah. Auch mußte hin und wieder ein Zugführer feststellen, daß es verkehrt war - verboten war es ohnehin - Essenreste und Verpackung, Büchsen udgl. bei Übungen in der Heide zu vergraben. Spätestens in der folgenden Nacht hatten die Sauen alles wieder herausgeholt.


Eine gute Zusammenarbeit wurde mit der Unterkunftsabteilung der NVA in Rostock-Dierkow gepflegt. Das betraf die Arbeitsgebiete Liegenschaften, Bauwesen, staatl. Bauaufsicht, Arbeitsschutz oder vorbeugender Waldbrandschutz. Die UKA Rostock war die zuständige Arbeits- und Brandschutzinspektion wie auch die zuständige staatl. Bauaufsicht. Besonders bei der Planung von Neu-, um- oder Ausbauten wurde theoretisch und praktisch Hilfe gegeben. Der Bau einer Trafo-Station mit einer 15-KV-Zuleitung zum Forsthaus Meyershausstelle wurde von der UKA unterstützt. Gleichfalls der Anschluß von den Forstgehöften in Wallensteinslager an die Graaler Wasserleitung.


7.12.2. Zusammenarbeit StFB - MFB

Die Zusammenarbeit beider Betriebe in der NÖ-Heide war kameradschaftlich und bezog sich auf eine Reihe von Positionen und Arbeitsgebiete. Der StFB verschloß sich nicht gegenüber Flächenübernahmen z.B. im Bereich des Forstgehöfts Meyershausstelle oder in Gelbensande. Die Flächenübernahmen dienten der Erweiterung der Köhlerei, des Meisterbereiches Tischlerei/ Sägegatter, der Werkstatt, der Stellflächen für die Holztransport-, Waldbau- und Wegebautechnik oder z.B. dem Wohnungsbau. Bis ca. 1971/ 72 übernahm der StFB das Rohholz vom MFB ab Wald und nahm Transport und Verladung vor. Mit Spezialtechnik erfolgte gegenseitig Unterstützung. Der StFB hatte z.B. ein mobiles HANOMAG-Ladegerät oder den Valmet-Bagger mit Paul Krüger, und der MFB konnte eine leistungsfähige Rode- und Planierraupe S 100 oder den Autograder bieten. In Werkstattdingen konnte der StFB mit „Goldstaub“-Ersatzteilen helfen, aber der MFB konnte dann auch mal einen B 1000-Motor locker machen. Freundlicherweise - ganz sicher aber auf Empfehlung höherenorts - gab der StFB für den Holzkohleverkauf des MFB an die BRD seinen Namen her. Gut war, daß der StFB seine Dieselmarken für den Monat 3 - 5 Tage eher als der MFB bekam. Durch teilweise Überlassung von DK-Marken brauchte besonders die HolzTransporttechnik nicht zu stehen. Diesel war oft knapp. Bei Waldbränden war gegenseitige Hilfe selbstverständlich. Zur kontinuierlichen Holzkohleproduktion des MFB trug der StFB durch Zulieferung von Köhlerholz bei. Gerne wurden auch Pflanzen aus der Forstbaumschule des StFB übernommen, da die Transportstrecke kurz und die Pflanzenqualität gut waren. Beim Liegenschaftsdienst des StFB, beim Koll. Ulli Saß, konnte man sich auch zu jeder Zeit Rat holen. Kurzum, es gab zwischen beiden Betrieben eine gute Zusammenarbeit. Jeder half dem anderen im Rahmen seiner Möglichkeiten.


7.12.3. Zusammenarbeit mit dem Landkreis Rostock und den Heide-Gemeinden

Besonders mit der Abt. Verkehr des Rates des Kreises Rostock-Land, Herrn Jürgen Falkenberg, gab es eine gute Zusammenarbeit. Der Wegebauzug des MFB war die einzige Kapazität, die außerhalb des Staatsplanes noch Leistungen bringen konnten. Auf der anderen Seite mußten die geplanten Erlöse im MFB gebracht werden. Im Laufe der Jahre wurde durch die Oberförsterei (zeitweilig Abt. RE) nachstehende Vorhaben organisiert und realisiert:

•Straßenbau in der Eichenallee und im Meyershausstellenweg in Gelbensande mit Bitumendecke unter Verwendung von Technik des Kombinates Tiefbau.
•Rekonstruktion des Lindenweges und Sportplatzweges in Gelbensande.
•Bau eines befestigten Weges von Behnkenhagen zum Bahnhof Gelbensande, damit Abbau der Schranke am Krummen Damm für Verbesserung des D-Zug-Verkehrs.
•Anschluß von drei Straßen in Gelbensande an das Wasserleitungsnetz des MFB.
•Einsatz des Autograders zum Schneepflügen u.a. in Gelbensande.
•Bau von 10 Einfamilienhäusern außerhalb des Staatsplanes im Meyershausstellenweg in Gelbensande als Beginn der Erschließung eines neuen Wohngebietes.
•Bereitsstellung von rd. 70 Arbeitsplätzen für die Heidegemeinden.
•Einbeziehung der Feuerlöschtechnik des MFB in das Alarmsystem besonders der Feuerwehr Gelbensande.
•Bau eines Parkplatzes einschl. 2 Einfahrten am Bahnhof Rövershagen.
•Einsatz von Forsttraktoristen bei Getreideernten z.B. im VEG Klockenhagen.
•Bereitstellung von 125 ha Wiesengelände innerhalb des Rechtsträgergebietes der NVA für die Grünfutterproduktion des VEG Klockenhagen.
•In vier Gemeinden des Landkreises Rostock wurden Schotterstraßen zu abgelegenen Ortsteilen durch den Wegebauzug des MFB gebaut.

7.12.4. Zusammenarbeit mit dem Stadtkreis Rostock

Ein wichtiger Partner bei der Zusammenarbeit MFB - Rat der Stadt Rostock war die Abt. Kur- und Erholungswesen. Es war bis Mitte der siebziger Jahre zu verzeichnen, daß Strandbesucher an den Wochenenden mit 300 - 400 PKW über die Scheiden- und die Vierbirkenschneise zum Strand vornehmlich in den Raum Rosenort fuhren und dort wild parkten. Nun wurde aber zu dieser Zeit der Schießplatz Rosenort erweitert. Es war dazu aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich, den Strand über die Waldwege zu erreichen. Auf der anderen Seite war der Abschnitt Budentannenschneise / Heiliger See ein unschön anzusehendes Gelände. PKW-Fahrer versuchten dort auf einer abenteuerlichen Anfahrtsstrecke zum Strand zu kommen, und parkten - wenn sie sich nicht im anmoorigen Boden festgefahren hatten - irgendwo auf dem Wiesengelände. Die Küstensutz-Brigaden konnten nur bei sehr trockener Witterung diesen Strand- bzw. Dünenabschnitt auf der Landseite erreichen. Die Entwässerung der unmittelbar unter der Düne gelegenen Roterlenpflanzung wie des angrenzenden Geländes war nicht gegeben. Bei Bränden konnten Feuerwehrfahrzeuge diesen Küstenabschnitt nicht befahren.

Hinzu kam, daß die bisherigen Nutzer des Strandabschnittes Rosenort, die über die Waldwege anfuhren, auch irgendwo bleiben mußten. Darüber hinaus fühlte sich die Abt. Kur- und Erholungswesen auch dafür verantwortlich, den Bewohnern der in Rostock neu gebauten sieben Satelitenstädte in jeweils Kreisstadtgröße Möglichkeiten des Strandbesuches zu bieten. Das veranlaßte die genannte Abteilung mit dem MFB (VEB) Prora einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag beinhaltete den Bau eines gefestigten Weges streckenweise längs des Moorgrabens und einen rd. 1250 m langen und 10 m breiten, befestigten Streifen als Parkplatzfläche für den ruhenden Verkehr südlich der Dünenanpflanzung zu schaffen. Bei der Projektierung mußte darauf geachtet werden, daß sich unter einer ca. 1 m starken anmoorigen Wiesenbodenschicht eine ca. 9 m mächtige Torfschicht befand. Das Grundwasser war bereits in 50 cm Tiefe zu finden. Zu Beginn war daher die Absenkung des Grundwassers um 1,00 m durch den Bau eines Wegegrabens erforderlich, der zum Moorgraben geleitet wurde. Das Vorhaben, im Rahmen der Jungbestandspflege gefällte Kiefernstangen gleich mit dem Rückefahrzeug vom nahe gelegenen Wald anzutransportieren und breitflächig zur Faschinierung auszulegen, scheiterte an hierfür nicht vorhandener Kapazität. Es wurde daher auf der Fläche erstmal Sand in 500 mm Stärke aufgebracht und verdichtet.Hierauf kamen dann 10.000 t Rollkies in einer ebenfalls 500 mm starken Schicht. Der Rollkies wurde von den VEB Kraftverkehrbetrieben Güstrow, Teterow und Malchin unter Ausnutzung der Nachtschicht aus dem Kieswerk Langhagen bei Güstrow zur Freifläche an der Budentannenschneise auf Halde gefahren. In Langhagen war der Rollkies in einem Riesenkegel aufgeschüttet. Das Kieswerk Langhagen hatte zu dieser Zeit - zum Glück für das Vorhaben der Stadt - noch keine Brechanlagen, um die faust- bis kindskopfgroßen ausgesiebten Steine zu Betonkies zu verarbeiten. Von der Halde erfolgte die Beladung und Ausbringung des Rollkies auf die Fläche durch Kipper des MFB. Die Baumaßnahme wurde durch nochmaliges Aufbringen von Sand abgeschlossen. Rd. 10.000 t Sand wurden insgesamt angefahren. Anpflanzungen auf rd. 1/3 der Strecke und der Bau von Brücken über den neuen Vorfluter Richtung Düne und Strand vervollständigten das Vorhaben. Die Stadt hat sich die Maßnahme 1,3 Millionen Mark kosten lassen. Die Möglichkeit, gleich hinter der Düne parken zu können, wurde u.a. von Familien mit Kleinkindern oder von Behinderten aber auch von Senioren gerne wahrgenommen. Mit den Stellplätzen, die gegenüber dem Parkplatz des Campingplatzes an der Budentannenschneise, an den Finnhütten in Markgrafenheide oder an der Straße Markgrafenheide nach Hohe Düne noch vom Wegebauzug des MFB geschaffen wurden, standen rd. 2.000 Stellplätze für den ruhenden Verkehr neu zur Verfügung.

Der beschriebene befestigte Streifen längs der Küste kam nach der Wende in Kritik, weil er sich im Naturschutzgebiet befindet. Bis zur Befestigung der Fläche war es keiner Institution möglich, mit Fahrzeugen oder Spezialtechnik auf die Fläche zukommen. Weder der Küstenschutzbetrieb, noch Feuerwehren oder heute Wasserwehren bei Sturmhochwasser und Dünendurchbruch konnten vorher in dem Abschnitt wirksam werden. Einschließlich Vorfluter sind für das Vorhaben nur rd. 2,00 von ca. 350 ha der Gesamtfläche in Anspruch genommen worden. Das sind knapp 0,6 %. Auch die Vertreter der Naturschutz-Institutionen haben durch die Befahrbarkeit des Küstenabschnittes ganz andere Möglichkeiten der Beaufsichtigung oder der weiteren Erforschung des Naturschutzgebietes Heiliger See / Hütelmoor.

7.13. Zusammenfassende Betrachtung der Zeit der militärischen Nutzung der nordöstlichsten Heide Mecklenburgs

Die vorliegenden Aufzeichnungen über die Zeit der militärischen Nutzung der nordöstlichsten Heide Mecklenburgs - der Rostocker Heide - sind streng genommen keine Chronik. Sie können den Anspruch an eine „Aufzeichnung geschichtlicher Ereignisse in der Reihenfolge ihres Geschehens“ (Duden) nicht erfüllen. Die Autoren Fm.a.D. Horst Friesecke als langjähriger Oberförster in der Rostocker Heide und Lfm.a.D. Karl-Ernst Preuße, in den Jahren 1955 - 1963 direkt und 1964 - 1990 indirekt auf die forstlichen Belange in der Rostocker Heide Einfluß nehmend, haben sich bemüht aus Erinnerungen, persönlichen Aufzeichnungen und zugänglichem Archivmaterial retrospektiv einen Eindruck über die Ergebnisse der forstlichen Bewirtschaftung während der militärischen Nutzung zu vermitteln. Trotz aller Bemühungen um Objektivität lassen sich in einem Rückblick subjektive Einflüsse nicht ausschließen, nochzumal archiviertes Material kaum zur Verfügung stand. Soweit in den Darlegungen Zahlen verwandt wurden, sind sie abgesichert oder aber so recherchiert, daß sie den tatsächlichen Verhältnissen nahe kommen. Es steht außer Frage, daß eine militärische Nutzung für den Wald immer eine starke Beeinträchtigung und Belastung darstellt. In der Rostocker Heide wurden durch die intensive Nutzung der Schießplätze wertvolle Holzbestände splitterdurchsetzt. Die forstliche Bewirtschaftung wurde erschwert und den in der Heide tätigen Forstleuten viel Toleranz abverlangt. Auf lange Zeit wurde der Bevölkerung in und um Rostock ihr Naherholungsgebiet entzogen. Die unterschiedlichsten persönlichen Erfahrungen verbinden sich mit der militärischen Nutzung der Rostocker Heide.

Insgesamt läßt sich jedoch für die forstliche Bewirtschaftung durch die Forstarbeiter, Revier- und Oberförster des Militärforstwirtschaftsbetriebes Prora feststellen:

- Trotz intensivster militärischer Nutzung der in der Rostocker Heide befindlichen Schieß- und Ausbildungsplätze konnten verheerende Waldbrände mit all ihren Folgen für die Rostocker Heide vermieden werden.
- Die weitreichenden Schäden des „Jahrhundert-Windwurfs“ 1967/68 konnten trotz militärischer Nutzung beseitigt und die Nachhaltigkeit gewährleistet werden.
- Der einmalige Charakter der nordöstlichsten Heide einschließlich ihrer gesunden Wildbestände konnte trotz aller Beeinträchtigungen durch die militärische Nutzung erhalten werden.

Dem heute in der Rostocker Heide tätigen forstlichen Personal bleibt es vorbehalten, über die Tätigkeit ihrer Vorgänger zu urteilen. Die Schilderung der Bedingungen, der Möglichkeiten und Grenzen, die sich aus der militärischen Nutzung und der Zusammenarbeit mit den mitlitärischen Nutzern für das forstliche Personal im Zeitraum 1953 - 1990 ergaben, mögen dazu beitragen, die in dieser Zeit getroffenen forstlichen Entscheidungen zu verstehen.

Hier müssen die 7 Anlagen vom Ende des Manuskriptes H.F. als Digitalisat eingefügt werden

Kapitel 8 Jagd und Wildbewirtschaftung. (Autor Horst Dieck)

Die Nachkriegszeit nach 1945

Mit der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches am 8.Mai 1945 wurden in der unmittelbaren Folgezeit die bis dahin bestehenden Jagdorganisationen des Reichsbundes deutscher Jägerschaft restlos beseitigt. Das Reichsjagdgesetz vom 4.Juli 1934 wurde vom Alliierten Kontrollrat außer Kraft gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Jagdrecht an das Eigentum von Grund und Boden gebunden. Alle Jagd- und Schußwaffen mußten bei der sowjetischen Besatzungsmacht abgeliefert werden und kein Deutscher durfte die Jagd nach Kriegsende mehr ausüben. Es fand keine Bewirtschaftung der Wildbestände mehr statt. Bereits in den letzten Kriegsjahren war eine geregelte Wildbewirtschaftung kaum noch möglich. Der sowjetischen Besatzungsmacht war es alleine vorbehalten die Jagd auszuüben. Diese Zeit war gezeichnet vom unwaidmännischen Erlegen und Fangen von Wild. Vereinzelt wurde auch Wilddieberei durch Schlingen und Fallen stellen sowie durch illegalen Waffenbesitz festgestellt. Diese Situation umfaßte die Zeitspanne von 1945 bis 1948. Es konnte in dieser Zeit festgestellt werden, daß die Wildbestände, insbesondere das Schwarzwild, wieder zunahmen. Das hatte zur Folge, daß auf den Äckern am Rande der Rostocker Heide im steigendem Maße Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen verursacht wurden. Entsprechend der damals sehr schlechten Versorgungslage wurde es notwendig dieser Wildbestandsentwicklung entgegen zu wirken. Auf Befehl der Sowjetischen Militäradministration (SMA) durften und konnten erstmals ab 1947 ausgewählte deutsche Forstangestellte die Jagd wieder ausüben, sofern sie eine Jagderlaubnisbescheinigung seitens der Kommandantur erhalten hatten. Das waren damals z.B. Herr Severin vom Forstamt Altheide und die Revierförster Felix-Ernst Westphal, Gerd Westphal und Karl Behm. Ab 1948 wurden die Reviere der Rostocker Heide durch Abschuß-Sonderkommandos bejagt. Insbesondere ging es dabei um die Bejagung des Schwarzwildes. Diese Jagdkommandos wurden anfangs aus Forstangestellten zusammengestellt. Von den Angestellten aus der Rostocker Heide wurde keiner aufgenommen. Wegen Unzuverlässigkeit der in die Jagdkommandos berufenen Angestellten wurden diese wieder aufgelöst und somit kaum wirksam. Anstelle dieser Jagdkommandos wurden bei den Polizeibereitschaften Jagdkommandos aus Angehörigen der Volkspolizei gebildet, die dann bei ihren Einsätzen auch recht erfolgreich waren. In der Folgezeit wurden in diese Jagdkommandos auch Personen aus dem zivilen Bereich einbezogen. Aus dem Bereich der Rostocker Heide waren dies z.B. die Forstarbeiter Franz Effenberger aus Hinrichshagen, Paul Krüger aus Rövershagen, Hermann Nilson aus Altheide. Diesen Kommandos wurden Jagdwaffen mit glatten Läufen (Doppelflinten) und die Munition (Flintenlaufgeschosse und Schrot) von der Landesregierung zur Verfügung gestellt. Diese Jagdwaffen und Munition wurden vom Polizeikreisamt verwaltet, aufbewahrt und für die Jagden der Jagdkommandos bereitgestellt. Diese Jagdkommandos existierten bis in das Jahr 1954 hinein. Abschußergebnisse aus dieser Zeit liegen nicht vor. Jedoch ist bekannt, daß mitunter Tagesstrecken von bis zu 20 Stücken Schwarzwild erzielt wurden. Da die Treib- und Ansitzjagden aber sehr unregelmäßig im gleichen Revier durchgeführt wurden, läßt sich ein reales Streckenergebnis für den Bereich der Rostocker Heide nicht nachweisen bzw. ermitteln. Hierzu muß gesagt werden, daß für die damaligen Kreise Bad Doberan, Rostock-Land, Rostock-Stadt und Teile vom Kreis Ribnitz-Damgarten nur zwei Jagdkommandos die Jagd ausübten. Ihre Personal Stärke betrug bis zu 20 Mitgliedern. Die Ausübung der Jagd erfolgte auf der Grundlage von Jagdeinsatzplänen, die am Anfang für eine Woche später für einen Monat in Zusammenarbeit zwischen Volkspolizeikreisamt und Kreisforstamt aufgestellt wurden. Mit der Bildung des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Rostock 1952 wurde dieser in die Aufstellung der Einsatzpläne, besonders zur Organisation des Personen- und Wildtransportes, mit einbezogen .


Organisation, Struktur und Ergebnisse des Jagdwesens nach Verabschiedung des Jagdgesetzes von 1953

Am 25.November 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens in der DDR in Kraft gesetzt. Auf dieser Grundlage wurden somit auch im Bereich der Rostocker Heide neue Strukturen und Organisationsformen eingeführt. Damit verbunden konnten und wurden wieder die Anfänge einer Wildbewirtschaftung und eine weidgerechte Jagd Schritt für Schritt durchgesetzt werden. 1954 wurde in der "Gesellschaft für Sport und Technik" (GST) die Sparte Jagd gegründet. Alle, die die Jagd ausüben wollten, mußten Mitglied in dieser Organisation werden. In zunehmenden Maße haben ab 1954 jagdinteressierte Bürger aus allen Schichten der Bevölkerung eine Jagdeignungsprüfung abgelegt. Arbeiter und Bauern wurden bevorzugt zu diesen Prüfungen zugelassen. In der Folge wurde dadurch der Kreis der Jäger immer größer. Die politische Zuverlässigkeit war eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung zur Jagdprüfung und Aufnahme in die Sparte Jagd der GST.

8.2.1.Jagdeignungsprüfungen/Jagdwaffen-Einsatz 00

Es sei an dieser Stelle vermerkt welche Fachgebiete damals bei den Jagdeignungsprüfungen, die die Kreisjagdbehörde in Rostock durchführte, geprüft wurden. Prüfungsgebiete waren: 1.Handhabung der Jagdwaffe und Vorsichtsmaßregeln auf der Jagd. 2.Wildhege und Naturschutz. 3.Erkennungsmerkmale des einheimischen Nutz- und Raubwildes, einschließlich Fährtenkunde. 4.Das Jagdgesetz und seine Durchführungsbestimmungen. 5.Jagdhundehaltung und -führung. 6.Wildversorgung und -verwertung. 7.Schießtechnische Prüfung. Aus diesen Prüfungsfächern wird deutlich, daß hohe Wissensanforderungen an die Prüfungsteilnehmer gestellt wurden.

8.2.2.Jagdkollektive der GST 00

Mitte des Jahres 1955 bildeten sich im Bereich der Rostocker Heide -die Grundorganisation der GST Rövershagen, -das Jagdkollektiv der Warnowwerft -und die Grundorganisation der GST Ribnitz. Für den Bereich der Nördlichen Heide wurden aus letztgenannter GO die Reviere Altheide, Willershagen und Körkwitz mit den angrenzenden Ackerflächen der Gemeinden Petersdorf, Neuhof, Klockenhagen, Hirschburg, Dändorf, Dierhagen, Wustrow und Althagen, d.h. bis zur Mecklenburger Grenze jagdlich betreut. Flächenmäßig erfolgte die Einteilung nach Jagdgebieten und Jagdbezirken. Die Jagden wurden in den Jagdbezirken durch die Jagdbezirksleiter und in den Jagdgebieten durch die Jagdgebietsverantwortlichen, später auch Jagdleiter genannt, organisiert und geleitet. Waffen und Munition wurden den Jagdbezirksleitern bzw. Jagdgebietsverantwortlichen durch die Volkspolizei bereitgestellt. So bestanden ab 1955 mit Bildung der Grundorganisationen bzw. Jagdkollekiven der GST in der Rostocker Heide folgende Jagdbezirke und Jagdgebiete:

Jagdbezirk Rövershagen mit den Jagdgebieten
Wiethagen,
Meyershausstelle,
Gelbensande,
Hirschburg und
Torfbrücke.
Jagdbezirk Hinrichshagen mit dem Waldjagdgebiet H
inrichshagen.
Jagdbezirk Ribnitz mit den Jagdgebieten
Altheide,
Willershagen und
Körkwitz(später Neuheide genannt).
Jagdbezirksleiter waren im Jagdbezirk Rövershagen der Wg. Günter Abraham

und im Jagdbezirk Hinrichshagen der Wg. Karl Behm.

Im Jahre 1960 wurde ein Teil der Rostocker Heide durch die Nationale Volksarmee übernommen und aus der Bewirtschaftung durch die zivile Jagdorganisation ausgegliedert. Dadurch ergab sich eine Veränderung der Struktur in den verbliebenen Flächen. 3645 ha Waldfläche wurde ab Mitte 1960 durch den Militärforstbetrieb (VEB) Prora übernommen. Ab diesem Zeitpunkt bis zur Bildung der Jagdgesellschaften im Jahre 1962 wurden die im MFB Prora neugebildeten 3 Jagdgebiete Wiethagen, Hirschburg und Wallensteinslager durch das Jagdkollektiv der Nationalen Volksarmee bejagt und jagdlich bewirtschaftet. Die Grundorganisation Rövershagen und das Jagdkollektiv Warnowwerft der GST verkleinerten sich zahlen- und flächenmäßig. So wurden aus dem Jagdbezirk Rövershagen die Jagdgebiete Wiethagen, Meyershausstelle und Hirschburg sowie ein Teil des Jagdgebietes Hinrichshagen des Jagdbezirkes Hinrichshagen ausgegliedert.
Der Jagdbezirk Rövershagen umfaßte jetzt die Jagdgebiete Rövershagen, Gelbensande und Torfbrücke. Mit der Veränderung ergaben sich auch kleinere Veränderungen der Jagdgebietsgrenzen. Als Nachteil erwies sich für die Bewirtschaftung, daß im Jagdbezirk Rövershagen nur die beiden Jagdgebiete Rövershagen und Gelbensande zusammen- hängend geblieben sind, während das Jagdgebiet Torfbrücke durch das Armeegebiet abgetrennt wurde und isoliert von den anderen beiden Gebieten weiter bestand.

8.2.3.Von den Jagdkollektiven der GST zur Bildung von Jagdgesellschaften- 1955 - 1962

Für den Zeitraum des Bestehens der Jagdkollektive der GST von 1955 bis zur Bildung der Jagdgesellschaften 1962 ist die bestehende "Zweigleisigkeit" erwähnenswert. Einerseits gab es eine staatliche Leitung für die Wildbewirtschaftung, einschließlich der Aufstellung und Abrechnung der Abschuß- und Ablieferungsspläne sowie der Vermarktung des erlegten Wildbrets. Diese Aufgaben wurden für die Heidejagdgebiete durch den Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb (StFB) Rostock in Rövershagen wahrgenommen. Andererseits war die GST zuständig für die Organisierung und Entwicklung der Jagdkollektive, einschließlich der Qualifizierung der Jäger und Erfüllung der jagdlichen Aufgaben 1960 war die Anzahl der Jäger im Gebiet der Heide auf 85 angewachsen. In der Zeit des Bestehens der Jagdkollektive der GST von 1955 -1962 wurden im Bereich der Heide nach unvollständigen Angaben und aus Erfahrungswerten abgeleitet in etwa erlegt:

120 Stück Rotwild -durchschnittlich jährlich ca. 15 Stück,
2500 Stück Rehwild -durchschnittlich jährlich ca. 290 Stück und
650 Stück Schwarzwild -durchschnittlich jährlich ca. 80 Stück.

Über den Abschuß und den Fang von Raubwild liegen keine gesicherten Angaben vor. Aus der Chronik der Jagdgesellschaft "Rostocker Heide" geht hervor, daß z.B. im Jahr 1958 553 Stück Rehwild, 00 Stück Schwarzwild und 115 Stück Raubwild und Raubzeug erlegt wurden 1958 war auf die Reduzierung des stark angestiegenen Rehwildbestandes orientiert worden. Wie aus vorstehenden Zahlen ersichtlich blieb das Ergebnis nicht aus. Zur Beseitigung der Zweigleisigkeit in der Jagd und zur Erhöhung der Effektivität und Wirksamkeit des gesamten Jagdwesens mit allen seinen Teilaufgaben wurden im Mai 1962 die Jagdgesellschaften gegründet. Damit hörten die Jagdgesellschaften der GST auf zu existieren. Mit dem Beschluß über die Gründung der Jagdgesellschaften und des Musterstatutes erhielten die Jagdgesellschaften Rechtsfähigkeit und wurden juristische Personen mit verbindlichen Namen. Übergeordnetes Organ waren die Kreisjagdbehörden. Für das Gebiet der Rostocker Heide war die Kreisjagdbehörde Rostock-Land und für das Gebiet Körkwitz/ Altheide die Kreisjagdbehörde Ribnitz-Damgarten zuständig. Der Stadtkreis Rostock hatte keine eigene Kreisjagdbehörde. Die Mitgliedschaft der Jäger in der GST war mit Gründung der Jagdgesellschaften nicht mehr Bedingung für die Jagdausübung. Eine weitere Mitgliedschaft in der GST war nun jedem Jäger freigestellt. Mit der Verfügung über die Bewirtschaftung der Jagdgebiete vom 19.Oktober 1962,die die gleichnamige Anweisung vom 1.August 1957 ersetzte, wurde die Verantwortung, Rolle und Bedeutung der StFB noch deutlicher hervorgehoben. Mit dieser Verfügung wurde die gesamte Verantwortung für die Widbewirtschaftung an den StFB übertragen. Bis dahin oblag diese Verantwortung dem Staat. Diese Verfügung des Ministers für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft regelte weitere wichtige Fragen des jagdlichen Lebens und der Wildbewirtschaftung, so die Versorgung des erlegten Wildes, die Ablieferung, Abrechnung und Verwertung des Wildes und des Rauchwerkes. Sie beschäftigte sich ferner mit der Zahlung von Abschuß- und Fangprämien, mit Maßnahmen zur Verhütung von Wildschäden, der Planung, Finanzierung und Errichtung jagdlicher Einrichtungen, der Jagdhundehaltung und weiterer Fragen Jagdwirtschaft. Auf dieser Grundlage wurden in der Folgezeit die Beziehungen zwischen den Jagdgesellschaften und dem StFB jährlich vertraglich geregelt. Diese Verträge enthielten Verpflichtungen beider Seiten. So z.B. die jährlichen Wildzählungen, die Abschuß- und Ablieferungspläne, Angaben über finanzielle Mittel, über den Bau und die Anlage jagdlicher Einrichtungen und weitere beidseitig interessierende Fragen.

8.2.4.Die Jagdgesellschaften im Einzelnen

Im Bereich der Rostocker Heide waren es folgende Jagdgesellschaften, die unter Beibehaltung der bestehenden flächenmäßigen Strukturen gegründet wurden:

-1 Die Jagdgesellschaft "Rostocker Heide" mit Sitz in Rövershagen mit den Jagdgebieten Rövershagen, Gelbensande und Torfbrücke,
-2 die Jagdgesellschaft der Nationalen Volksarmee mit den Jagdgebieten Wiethagen, Wallensteinslager und Hirschburg,
-3 die Jagdgesellschaft Hinrichshagen mit den Jagdgebieten Mönchhagen, Toitenwinkel und Hinrichshagen/Schnatermann, davon war nur Letzteres Bestandteil der nordöstlichen Heide
-4 und die Jagdgesellschaft Ribnitz, zu der aus dem Gebiet der Nordöstlichen Heide die Jagdgebiete Altheide und Körkwitz/Neuheide gehörten.

Das Jagdgebiet Altheide mit einem Flächenanteil von rd. 800 ha Wald und rd. 1000 ha Feld war bereite seit 1958 als Sonderjagdgebiet der Roten Armee ausgeschieden worden. In diesem Gebiet waren jagdberechtigt die sowjetischen Militärangehörigen, im besonderen das Flugplatzpersonal des sowjetischen Flugplatzes Pütnitz bei Ribnitz und von deutscher Seite der eingesetzte Jagdleiter und seine 2-3 Stellvertreter. Die Jagdleiter waren ehrenamtlich tätig. Zirka 40 sowjetische Militärangehörige übten die Jagd in diesem Gebiet aus. Die Jagdleiter waren bis 1962 der WG. Helms, 1962-1964 der WG. Josef Rußnack und ab 1964 bis zu Auflösung 1990 der WG. Armin Blaufuß. Formal waren der Jagdleiter und seine Stellvertreter sowie auch das Jagdgebiet Altheide der Jagdgesellschaft Ribnitz zugeordnet. Später, ab 1968, als das Revier Körkwitz/Neuheide als Sonderjagdgebiet des Ministerrates der DDR ausgeschieden wurde, wurde die Jagdgesellschaft Ribnitz als Jagdgesellschaft Kuhlrade geführt. Das Sonderjagdgebiet Körkwitz/Neuheide mit einem Flächenanteil von rd. 1150 ha Wald und rd. 1500 ha Feld wurde zentral geleitet. Jagdleiter in diesem Gebiet war von 1968 -1974 der Revierförster Gerd Westphal und von 1974 bis zur Auflösung des Gebietes 1989 sein Sohn der Revierförster Hubertus Westphal. Stellvertreter des Jagdleiters war der WG. Friedrich Fietz. Weitere 2-3 Jäger waren zur Betreuung und notwendigen Hegeabschüssen tätig. Das Sonderjagdgebiet Körkwitz/Neuheide wurde von Mitgliedern des Ministerrates der DDR bejagt und zwar 1968 - 1975 vom Minister für Schwermaschinenbau Zimmermann und von 1975 bis zu seiner Auflösung 1989 vom Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission der DDR Schürer . Bei Gründung der Jagdgesellschaften waren im Gebiet der Nordöstlichen Heide 90 Jäger tätig. Davon in der Jagdgesellschaft Rostocker Heide 32, in der Jagdgesellschaft der NVA 31, im Jagdgebiet Hinrichshagen/Schnatermann 12 und in den Gebieten Körkwitz/Neuheide und Altheide zusammen 15. Für die Leitung der gegründeten Jagdgesellschaften wurden Vorstände gewählt. Diese Vorstände bestanden aus jeweils 4 Mitgliedern. Den Vorständen gehörten weiterhin die Jagdleiter an. Sie wurden nicht gewählt sondern staatlicherseits berufen und eingesetzt waren aber im Vorstand gleichberechtigt. Die Zahl der gewählten Vorstandsmitglieder wurden in den Folgejahren in den einzelnen Jagdgesellschaften unterschiedlich erweitert. So z.B. für die Aufgabengebiete Wildbewirtschaftung, Naturschutz, Landeskultur, Hundewesen und Ordnung und Sicherheit.

Bei der Gründung der Jagdgesellschaften im Mai 1962 waren folgende Funktionsbesetzungen in den Vorständen vorgesehen
Vorsitzender,
Stellvertretender Vorsitzender,
Verantwortlicher für Finanzen und
Verantwortlicher für Ausbildung.

Neben den Vorständen wurden ebenfalls die Revisionskommissionen in Stärke von jeweils 3 Mitgliedern gewählt. Für spezielle Aufgaben wie z.B. Ordnung und Sicherheit, Wildbewirtschaftung, Schulung, Aus- und Weiterbildung wurden in der Folgezeit Arbeitsgruppen gebildet.

Als erste Vorsitzende der Jagdgesellschaften im Gebiet der Rostocker Heide wurden 1962 gewählt
in der Jagdgesellschaft "Rostocker Heide" der Wg. Hermann Nilson,
in der Jagdgesellschaft der NVA der Wg. Heinz Putlitz,
in der Jagdgesellschaft "Hinrichshagen" der Wg. Helmut Kuschke.

Auf die Erwähnung der Jagdgesellschaft Ribnitz bzw. später Kuhlrade wird verzichtet, da von deren Vorstand auf die Sonderjagdgebiete kein Einfluß genommen werden konnte. Die Neuwahlen der Vorstände und Revisionskommissionen erfolgte alle 2 Jahre und wurde entsprechend den übergeordneten Weisungen auch regelmäßig durchgeführt. Dabei gab es auch Veränderungen in den Funktionsbesetzungen. An dieser Stelle sei erwähnt, daß die Vorstände in der Regel monatlich zu ihren Beratungen zusammenkamen. Mitgliederversammlungen fanden 3-4 mal im Jahr statt. Dazwischen wurden in den Jagdgebieten Versammlungen durchgeführt. Seit Bestehen der Jagdgesellschaften 1962 bis zu ihrer Auflösung im März 1992 - die Jagdgesellschaft der NVA löste sich bereits im März 1991 auf - waren als Vorsitzende der Jagdgesellschaften tätig:


Neue Heidechronik MS 126 Vorssitzende der Jagdgesellschaften


Von den gewählten Vorsitzenden waren 63% Forstleute. Zum Zeitpunkt der Auflösung der Jagdgesellschaften 1991 bzw. 1992 waren in den 9 Jagdgebieten insgesamt 153 Jäger Mitglied der Jagdgesellschaften. In die Vorstände der 3 Jagdgesellschaften waren in den Jahren ihres Bestehens insgesamt ca. 50 Mitglieder gewählt worden. Die in die Vorständen obligatorisch berufenen Jagdleiter sind in dieser Zahl nicht mit enthalten. In den einzelnen Jagdgebieten waren für den Zeitraum des Bestehens der Jagdgesellschaften folgende Jagdleiter eingesetzt:

Neue Heidechronik MS 125 Von den Jagdgesellschaften eingesetzte Jagdleiter


Den namentlich genannten Vorsitzenden und Jagdleitern oblag es die umfangreichen jagdlichen Aufgaben auszuarbeiten und durchzusetzen. Es wurde eine sehr intensive ehrenamtliche Tätigkeit von allen Vorstandsmitgliedern, Jagdleitern wie auch von den Mitgliedern der Revisionskommission geleistet.

8.2.5.Zwischen Naturschutzarbeit, Wilderträgen und Trophäenjagd 00

Neben allen Aufgaben des Jagdwesens wie die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit im Umgang mit Jagdwaffen und Munition, der Schulung und Weiterbildung der Mitglieder, Aufgaben des Naturschutzes, des Hundewesens, der Finanzen, des jagdlichen Brauchtums und der Führung des Wettbewerbs stand die Wildbewirtschaftung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen im Mittelpunkt der Arbeit der Vorstände und auch der Jagdleiter. Die bereits vor Bildung der Jagdgesellschaften begonnene Durchsetzung des Wahlabschusses beim Schalenwild wurde nunmehr noch straffer und zielgerichteter durchgeführt. Grundlage dafür waren die ausgearbeiteten Abschußrichtlinien. Die jährlich im Frühjahr durchgeführten Wildzählungen und die darauf aufbauende Errechnung des Zuwachses waren die Kriterien für die Bestandsermittlung. Auf der Grundlage des so ermittelten Wildbestandes, der bonitierten Wilddichten - die Bonitierung in den Jagdgebieten erfolgte nach dem jeweiligen Äsungsangebot - und den Abschußrichtlinien für die einzelnen Schalenwildarten wurden die jährlichen Abschußpläne nach Quantität und Qualität in den einzelnen Jagdgebieten und zusammenfassend in den Jagdgesellschaften aufgestellt. U.a. wurden starke Eingriffe in die Jugendklassen vorgesehen. Mit den 1964 eingeführten Güteklassen wurde ebenfalls eine wesentliche Basis für die Abschußplanung und dabei insbesondere für den Wahlabschuß gelegt. Daraus resultierte folgerichtig das jährliche Pflichttrophäenschauen durchgeführt wurden. Sie dienten der weiteren Qualifizierung der Jäger und damit der weiteren qualitativen Verbesserung des Wahlabschusses und somit auch der Wildbewirtschaftung. Durch Meliorationsmaßnahmen und der Rekultivierung der Waldwiesen sowie durch den Austritt des Wildes zur Äsung auf die angrenzenden Felder wurden die Äsungsbedingungen wesentlich verbessert, was sich auf eine steigende Qualität des Wildbestandes günstig auswirkte. Im Gebiet der nordöstlichen Heide waren und sind an Wildarten vorhanden Rotwild, Rehwild und Schwarzwild. Das Damwild bürgerte sich erst ab 1978 nach Öffnung des Wildgatters in Kuhlrade auch in der Heide ein. Zu erwähnen ist auch das kleine Damwildgatter im Schnatermann, dessen Öffnung ebenfalls zur Verbreitung des Damwildes in der Heide beitrug. Ab Mitte der 80-er Jahre wechselt vereinzelt von Billenhagen aus auch Muffelwild in die Heidereviere. An Raubwild sind alle einheimischen Arten vorhanden. Seit Bestehen der Jagdgesellschaften 1962 bis zu ihrer Auflösung 1992 wurden erlegt:


Neue Heidechronik MS 127 Schalenwild



Insgesamt wurden von 1962 - 1992 26.846 Stück Schalenwild erlegt. Das entspricht aufgebrochen ca. 700 Tonnen Wildbret. Wenn man das erlegte Schalenwild aus den Jahren 1945 - 1962 hinzurechnet, ergibt sich eine Zahl von rd. 30.300 Stück Schalenwild, die in der Zeit von 1945 - 1992 in der Heide erlegt wurden. An dieser statistischen Darstellung wird deutlich, daß sich der Abschuß im Laufe der Jahre ständig erhöht hat wobei die Wildbestände im gleichen Verhältnis anstiegen. War in den ersten Jahren des Bestehens der Jagdgesellschaften beim Rehwild der Anteil der männlichen Stücke am Abschuß höher als weibliche Stücke, hat sich dieses Verhältnis in den Jahren ab 1970 verändert. Das war notwendig um die Wildbestände besser unter Kontrolle zu bringen und die Zuwachszahlen nicht weiter anwachsen zu lassen. Beeinflußt wurde der Abschuß beim Rehwild in den Jahren 1970/1971 und 1979/1980 durch die jeweils vorangegangenen strengen Winter 1968/69 bzw. 1977/78 wodurch beim Rehwild erhebliche Verluste zu verzeichnen waren. Zum Beispiel geht aus der Chronik der Jagdgesellschaft "Rostocker Heide" in Rövershagen hervor, daß im Jahre 1968 235 Stück Rehwild erlegt wurden. Nach dem strengen Winter 1968/89 wurden nur noch 82 Stück im Jahr 1970 und 85 Stück 1971 erlegt. Danach erfolgte wieder ein Anstieg im Abschuß. Ähnlich war es nach dem Winter 1977/78. Ähnliche Auswirkungen hatte die Schweinepest in den ersten 80er Jahren auf den Schwarzwildabschuß. Wurden in den Jahren 1979 bis 1981 noch jährlich 215,202 und 227 Stück Schwarzwild erlegt, kamen in den Folgejahren 1982 bis 1984 nur 21,29 und 52 Stück zum Abschuß. Die jährlichen Abschußergebnisse wurden überwiegend durch Pirsch- und Ansitzjagden erreicht. Ab Anfang November begannen die Drück- und Treibjagden. Auftakt gaben jährlich in den Jagdgesellschaften die Hubertusjagden. Ab Ende der 60er Jahre wurde mit den kombinierten Ansitz-Drückjagden eine neue Jagdmethode eingeführt. Großräumige Abstellung und nur ein Treiben am Tag mit 2 bis 3 Stunden Dauer waren hierfür kennzeichnend. Von da an wurden die herkömmlichen Treibjagden von Treiben zu Treiben nicht mehr durchgeführt. Die neue Methode erwies sich auch als erfolgreicher. Durch erhöhten Abschuß und insbesondere die Durchführung des Wahlabschußes mit starkem Eingriff in die Jugendklassen wurde auch eine qualitativ höhere Trophäenausbeute erreicht. So betrug der erlegte Anteil in der Jugendklasse beim männlichen Rotwild (Kälber und IIc-Hirsche) ca. 70%, beim männlichen Rehwild (Kitze und einjährige Böcke) ca. 65-70% und beim Schwarzwild (Frischlinge und Überläufer) sogar ca. 80%. Mit Beginn der 70er Jahre wurden die Anstrengungen in der Wildbewirtschaftung nach und nach durch stärkere Trophäen besonders beim Rotwild durch die Zunahme an Medaillentrophäen sichtbar. Dagegen war beim Reh- und Schwarzwild im Verhältnis zu den erlegten Trophäenträgern die Ausbeute an Medaillentrophäen äußerst gering. Es muß dazu erwähnt werden, daß die Heideböcke im Verhältnis zu anderen Einstandgebieten immer schon, von Ausnahmen abgesehen, in der Gehörnmasse und im Gehörngewicht niedriger lagen. Insgesamt wurden im Zeitraum von 1962 bis 1992 folgende Medaillentrophäen erbeutet:

++++++++++++++++++++++++Tabellen einpflegen Manuskriptseite 124++++++++++++++++++++

Zu bemerken ist, daß der größte Anteil der Medaillentröphäen im nordöstlichen Teil der Heide, im Sonderjagdgebiet Körkwitz/Neuheide erbeutet wurden. So wurden von den 115 Rotwildmedaillentrophäen alleine 75 und von den 19 Schwarzwildmedaillientrophäen 13 im Gebiet Körkwitz/Neuheide erbeutet, davon der größte Teil in den 80er Jahren. 1984 erlegte der Wg. Wilhelm Wegner aus der Jagdgesellschaft "Rostocker Heide in Rövershagen im Jagdgebiet Rövershagen auf einem dem Wald angrenzenden Getreidefeld der Gemarkung Behnkenhagen den Hirsch mit der stärksten Trophäe der Rostocker Heide mit 223,23 Punkten und 9,6 kg Geweihgewicht. Von Vorteil für die Wildbewirtschaftung war, daß es keine Wald-/Feldgrenzen bei der Abgrenzung der Jagdgebiete gab. Das wurde möglich, weil die Jagd nicht am Eigentum von Grund- und Boden gebunden war.

B. Niederwild

Abgesehen von einzelnen erlegten Waldhasen wurden in den Jahren bis 1978 auf den an die Heide angrenzenden Feldmarken der Jagdgebiete Rövershagen, Gelbensande, Altheide und Hinrichshagen einschließlich der Ödlandflächen im Hafengebiet ca. 1200 Hasen erlegt. Da der Hasenbesatz und damit auch die Streckenergebnisse von Jahr zu Jahr geringer wurden, wurden die Hasenjagden 1978 ganz eingestellt. Die Hasenstrecken waren ohnehin immer gering. Sie schwankten zwischen 83 Stck.1967 und 13 Stck. 1974.Im Winter 1960/61 wurden im Jagdgebiet Rövershagen einmalig über 100 Hasen erlegt.

C. Raubwild/Raubzeug

Nach unvollständigen Angaben wurden im Zeitraum von 1962 bis 1992 erlegt bzw. gefangen:

3590 Füchse,
1145 Marder,
315 Iltisse und Wiesel,
225 Hunde,
2825 Katzen und
2310 Krähen.
Diese Zahlen sind Mindestzahlen, sie liegen aller Wahrscheinlichkeit nach wesentlich höher.

8.2.6.Die Jagdgesellschaften "Hinrichshagen" und Rostocker Heide" 00

Auf Initiative der Jagdgesellschaften "Hinrichshagen" und "Rostocker Heide" wurden 1975 in Hinrichshagen und 1976 in Gelbensande in Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Kühlzellen für die vorübergehende Lagerung des erlegten Wildes gebaut bzw. eingerichtet. Damit wurden gute Bedingungen für die Ablieferung des erlegten Wildes geschaffen. Für die Jäger war dies eine große Erleichterung. Desweiteren wurde in Gelbensande, kombiniert mit dem Bau der Kühlzelle, eine Abbalgestation für das Raubwild errichtet. Wie aus der Chronik der Jagdgesellschaft "Rostocker Heide" in Rövershagen hervorgeht wurden in dieser Abbalgestation von Januar 1978 bis Ende 1985 474 Füchse,497 Marder,100 Iltisse,17 Wiesel, 819 Katzen, 7 Nerze, 92 Bisam und 4 Dachse gebalgt. Diese Bälge brachten einen Gesamterlös von 87.590.- Mark der DDR. An diesem doch recht gutem Ergebnis hatte der Wg. Erhard Erbe großen Anteil. Durch die Jagdgesellschaft "Hinrichshagen" wurde in Hinrichshagen eine Schleifanlage für Bauprüfungen der Erdhunde errichtet. Diese Anlage wurde auch über die Kreisgrenzen hinaus genutzt. An dieser Stelle sei auch der Bau des Wurftaubenstandes 1964 und der Rekonstruktion des alten Schießstandes 1966 durch die Mitglieder der Jagdgesellschaft "Rostocker Heide" in Rövershagen erwähnt. Mit der Vollendung der Arbeiten an den beiden Schießanlagen verfügte die Jagdgesellschaft über eine komplexe Anlage, die aus dem Wurftaubenstand, einer 100 m Schießbahn und einer 50 m Bahn bestand. Auf der 100 m Bahn wurde eine handbetriebene Anlage für laufende Scheiben installiert. Diese Schießanlage wurde auch von anderen Jagdgesellschaften gegen die geringe Gebühr von 1.-Mark pro Schießen teilnehmenden Jäger genutzt. Mehrmals wurden auf dieser Anlage auch Kreismeisterschaften im jagdlichen Schießen ausgetragen. Das jährliche Pflichtschießen war mit ein Schwerpunkt in der Schulung und Ausbildung der Jäger. In der Jagdgesellschaft "Rostocker Heide" wurde dem besten Schützen des Pflichtschießens ein Wanderpokal übergeben. Dieser wurde gefertigt und gestiftet vom Wg. Ulrich Krohn aus Ribnitz. Neben den genannten baulichen Maßnahmen wurden in allen Jagdgesellschaften und Jagdgebieten weitere jagdliche Anlagen wie Ansitzleitern, Hochsitze und Kanzeln gebaut und erneuert wie auch die Anlage von Wildfütterungen und Äsungsflächen. Erwähnt sei auch der Bau von einzelnen Jagdhütten.


Zum Staatl. Forstwirtschaftsbetrieb (StFB) bestand eine gute Verbindung und eine gute Zusammenarbeit. Getragen von dem Gedanken der gegenseitigen Unterstützung wurden von den Weidgenossen in ihren Forstrevieren alljährlich Arbeitseinsätze bei der Frühjahrsaufforstung und bei der Waldpflege durchgeführt. Organisiert wurden die Pflegeeinsätze durch die Jagdleiter, die gleichzeitig auch die zuständigen Revierförster waren. Die gebrachten Leistungen lagen in den einzelnen Jahren zwischen 3 und 6 ha Aufforstung.

8.2.8. Die Jagdgesellschaften auf dem Gebiet des StFB (Staatlicher Forstbetrieb) und MFB (Militärforstbetrieb)

Von den zuletzt 153 tätigen Jägern in der Nordöstlichen Heide waren 72 Mitglieder der Jagdgesellschaft der NVA. Von diesen 72 Jägern hatten 65, das sind 90%,eine eigene private Jagdwaffe. Von den verbleibenden 81 Mitgliedern der anderen Jagdgesellschaften hatten nur 37 oder 45% eine eigene private Jagdwaffe. Für die Jäger ohne eigene Jagdwaffe standen volkseigene Waffen, die Eigentum des StFB waren zu Verfügung. Im Durchschnitt entfielen auf 1,5 Jäger 1 Waffe. Diese Waffen waren bei den Jagdleitern stationiert und wurden von diesen ausgegeben und verwaltet. Von den 153 Jägern hatten somit 102 = 67% eine eigene Jagdwaffe. Dieser in der DDR relativ hohe Anteil resultierte aus den Sonderbedingungen in der Jagdgesellschaft der NVA. In der Jagdgesellschaft "Hinrichshagen" betrug der Anteil privater Jagdwaffen 35% und in der Jagdgesellschaft "Rostocker Heide" 48%.Die Sonderjagdgebiete waren ohnehin voll mit Jagdwaffen ausgestattet.


Neben der Ausstattung der Jäger mit Jagdwaffen waren für erfolgreiche Jagden ,vor allem für Nachsuchen, die vierbeinigen Helfer, die Jagdgebrauchshunde unentbehrlich. Die Entwicklung des Jagdgebrauchshundewesens war im allgemeinen, besonders ab der 70-er Jahre befriedigend. Für die Nachsuchen waren ausreichend Hunde vorhanden. Es machte sich jedoch bemerkbar, daß der überwiegende Teil der Mitglieder der Jagdgesellschaften in der in der Nähe gelegenen Großstadt und damaligen Bezirksstadt Rostock ihren Wohnsitz hatten und in den Neubauwohnungen keine günstigen Haltungsmöglichkeiten gegeben waren. Diesen Umständen rechnungtragend wurden in der Jagdgesellschaft "Rostocker Heide" zeitweilig 6 Hunde mit Leistungszeichen gehalten, davon 2 Hunde mit erschwerter Schweißprüfung. In der Jagdgesellschaft "Hinrichshagen" waren es durchweg 8 Gebrauchshunde mit Leistungszeichen. Gehalten wurden die Rassen Deutsch Drahthaar, Münsterländer, Jagdspaniel, Jagdterrier und Teckel. In den Sonderjagdgebieten wie auch in der Jagdgesellschaft der NVA waren ebenfalls ständig die erforderlichen Gebrauchshunde vorhanden. Die angegebenen Zahlen der vorhandenen Hunde unterlagen in einzelnen Jahren Veränderungen. Im Sonderjagdgebiet der Roten Armee "Altheide" brachten die russischen Jäger Laikas zum Stöbern mit.

8.2.10. Jagdunfälle

Im Sonderjagdgebiet "Altheide" ereignete sich 1969 auf einer Treibjagd ein folgenschwerer tödlicher Jagdunfall. Ein russischer Jäger hatte trotz Verbot durch den Jagdleiter ins Treiben geschossen und dabei einen seiner Kameraden, einen Offizier der als Treiber mitging, tödlich getroffen. Ende der 50-er Jahre wurde auf einer Treibjagd im Jagdgebiet Wiethagen einem Jäger ein Finger der rechten Hand abgeschossen. Eindeutig eine Verletzung der Sicherheitsbestimmungen durch den Verursacher. Auf einer Treibjagd 1963 im Jagdgebiet Willershagen wurde einem Jäger durch ein Flintenlaufgeschoß ein Keulenschuß versetzt. Das Geschoß wurde durch den Lodenmantel abgebremst und hinterließ dennoch einen erheblichen Bluterguß am Allerwertesten. Weitere Verletzungen mit der Schußwaffe sind nicht bekannt geworden. Ein noch erwähnenswerter Jagdunfall ereignete sich in der zweiten Hälfte der 80-er Jahre. Als der Forstarbeiter Wg. Paul Krüger im Monat Mai Abends gegen 22.30 Uhr im Jagdgebiet Rövershagen die Ansitzjagd beendete und er sich mit seinem Moped auf den Heimweg machte. Auf der Meyershausstellenschneise kam er im lockeren Sand ins Schleudern und stürzte in den Seitengraben. Dabei zog er sich eine Oberschenkelfraktur zu. So mußte er unter Schmerzen und der Mückenplage ausgesetzt, die Nacht im Graben verbringen. Sein Glück war jedoch, daß der Graben infolge längerer Trockenheit kein Wasser führte. Erst am anderen Morgen fanden ihn Forstarbeiter, die auf dem Weg zur Arbeit waren und dann die medizinische Versorgung veranlaßten.

8.2.11. Pflege des jagdlichen Brauchtums

Neben der Erfüllung der doch umfangreichen jagdlichen Aufgaben stand die Pflege des jagdlichen Brauchtums immer mit im Mittelpunkt. Das begann mit der Weidmannssprache. Auf ordentliche und zweckmäßige Jagdbekleidung auf den Jagden und bei anderen jagdlichen Veranstaltungen wurde großer Wert gelegt. Das Legen und Verblasen der Strecken mit der Überreichung des Schützenbruches nach den Ansitz-Drückjagden und nicht zu vergessen das Anwenden von Bruchzeichen für die Nachsuchen und auch das Schüsseltreiben gehörte zu den selbstverständlichen Gepflogenheiten. Zeitweilig bestanden Bläsergruppen wie z.B. in Rövershagen eine Jugendbläsergruppe der dortigen Schule. Zur Pflege des Brauchtums gehörten weiter die jährlichen Trophäenschauen. Die organisiert durchgeführten Schützenfeste mit Schüsseltreiben unter Teilnahme der Ehepartner waren immer begehrte Anziehungspunkte. Mit großer Beliebtheit wurden mit Abschluß eines Jagdjahres, bzw. auch schon in den Herbstmonaten, die Jagdfeste mit Angehörigen und Gästen in den Jagdgesellschaften durchgeführt. Alle geselligen Veranstaltungen waren dazu angetan sich in den menschlichen Beziehungen näher zu kommen.

8.2.12. Bedingungen zur Mitgliedschaft in einer Jagdgesellschaft

Abgesehen von den jährlich zu entrichtenden Gebühren wie Mitgliedsbeitrag, Haftpflichtversicherung und die Gebühren zur Verlängerung des Jagdscheins war die Jagd kostenlos. Die genannten Gebühren betrugen im Durchschnitt jährlich ca.100.- Mark der DDR. Jäger, die ein gutes Streckenergebnis hatten, erhielten nicht in Anspruch genommene Schützenanteile finanziell vergütet, so daß nicht selten die Ausgaben mehr als kompensiert wurden. Diese Vergütung wurde vom StFB erstattet.

Zusammenfassend kann man feststellen, daß durch die Weidgenossen ,die die Jagd in der Rostocker Heide ausübten, umfangreiche Tätigkeiten, stets verbunden mit der Pflicht der Pflege der Wildbestände, ausgeübt wurden. Oft unter großen Anstrengungen, persönlichen Einsatz und Ausdauer und mit Leidenschaft wurden die Aufgaben in den Jagdgebieten der Jagdgesellschaften gelöst.

8.3. Auflösung der Jagdgesellschaften infolge der politischen Wende

Mit der eingeleiteten politischen Wende Ende 1989 in der DDR war die Beendigung der Existenz der Jagdgesellschaften vorprogrammiert da das Jagdrecht wieder an das Eigentum von Grund und Boden gebunden wurde. Das Sonderjagdgebiet Körkwitz/Neuheide löste sich bereits Ende 1989 auf. Es wurde bis zur Auflösung der Jagdgesellschaften 1992 der Jagdgesellschaft "Kuhlrade" als Jagdgebiet Neuheide zugeordnet und unterstellt. Ab 01.04.1992 wurde der Wald des Reviers Neuheide Treuhandwald und wurde durch das inzwischen gebildete Forstamt Altheide bis Ende 1992 bejagt. Ab 01.01.1993 wurde der Wald in das Jagdgebiet Neuheide durch Rückübertragung wieder Eigentum der Stadt Ribnitz. Ab diesem Zeitpunkt ist das Jagdgebiet Neuheide durch die Stadt Ribnitz an 2 Jagdpächter verpachtet und wird von diesen bejagt. Das Sonderjagdgebiet Altheide löste sich ebenfalls Anfang 1990 auf und wurde mit dem Revier Altheide dem Forstamt Altheide unterstellt und seit diesem Zeitpunkt vom Forstamt durch Inhaber von Begehungsscheinen bejagt. Die Jagdgesellschaft der NVA wurde mit Wirkung vom 31.03.1991 aufgelöst. Das Jagdgebiet Hirschburg wird weiter durch die Bundesforstverwaltung bewirtschaftet. Die Jagdgesellschaften "Hinrichshagen" und "Rostocker Heide" in Rövershagen wurden zum gesetzlich festgelegten Termin am 31.03.1992 aufgelöst. Die Auflösungsversammlung der Jagdgesellschaft "Rostocker Heide" wurde z.B. am 25.03.1992 durchgeführt. Danach ging die Bejagung an das inzwischen gebildete Forstamt der Hansestadt Rostock in Wiethagen mit seinen Revieren Schnatermann, Wiethagen, Torfbrücke und Hinrichshagen über.

Kapitel 9 Forstwirtschaft, Landschaftspflege und Naturschutz (Autor Cristian Kähler)

9.1. Allgemeine Betrachtungen

Schon immer diente der Wald den Menschen. Als Energie-, Baumaterial- und Nahrungslieferant spielte er in der frühen Menschheitsgeschichte eine besonders große Rolle. Später haben sich die Nutzfunktionen durch die Landwirtschaft, durch die Rodungsprozesse und der quantitativen Menschheitsentwicklung nicht redigiert sondern lediglich verschoben. Die große Holznot in Europa vor etwa 300 Jahren hat dann zur geregelten Forstwirtschaft geführt, die die Holzproduktion vordergründig organisierte. Landschaftspflege und Naturschutz waren in den Waldflächen nicht aktuell. Umweltbeeinflussung der Wälder bestanden lediglich in der übergebührlichen Nutzung.

Heute wird den Forstleuten des 19. und 20. Jahrhunderts vorgeworfen, ökologisch instabile Waldformationen geschaffen zu haben. Objektive Betrachter können nicht umhin, die Leistungen der Forstleute bis zur Mitte das 20. Jahrhunderts als gute Taten zu bewerten. Aus ihrem Erkenntnisstand über die Beziehungen zwischen Boden und Bestockung und unter den gesellschaftlichen Druck Holz zu erzeugen, haben sie das Beste getan. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gab es bereits viele Forstwirtschaftler, die wieder eine naturnähere Waldwirtschaft forderten. Die Erkenntnis, daß Mischbestockungen ungleichaltrig gemischter Bestockungen und autochthoner Baumarten weniger unter biotischen und abiotischen Schäden zu leiden hatten, wuchs permanent. Bei den langen Produktionszeiträumen der Forstwirtschaft ist es aber nicht möglich, solche Erkenntnisse über Nacht und gleich auf großer Fläche umzusetzen. Hinzu kommt, und das auch heute noch, daß der Waldbesitzer (egal welcher Kategorie) für die sozialen Wohlfahrtswirkungen seines Eigentums nicht bezahlt wird. Und allein aus dem Erlös des Holzverkaufs ist keine kostendeckende geschweige denn gewinnbringende Forstwirtschaft zu betreiben. Die beiden Weltkriege und vor allem die Nachkriegszeit haben in Europa die nackte Holzproduktion wieder vordergründig werden lassen. Die Stabilisierung der Lebensverhältnisse in den 50er Jahren hat neben der Nutzung auch Schutz- und Erholungsbedürfnisse geweckt und entwickelt. Die zunehmende Industrialisierung, der wachsende Straßenverkehr und die weitere Zersiedelung von kompakten Waldgefügen führten in den 60er und 70er Jahren zu erkennbaren Waldschädigungen. Es wuchs die Erkenntnis etwas dagegen tun zu müssen. In der DDR wurde eine Strategie entwickelt, die hauptsächlich davon ausging, den Wald stabiler zu machen und die Ursachen der Destabilisierung als gegeben hinzunehmen. Technische Möglichkeiten wie Filtersysteme, moderne Heizungen mit Erdgas oder Öl betrieben oder Katalysatoren bei den Verkehrsmaschinen scheiterten am ökonomischen Unvermögen. Die Eigenversorgung der Wirtschaft und der Export von Rohholz forderten von der Forstwirtschaft eine maximale Holzproduktion und –ernte. Unter diesen Bedingungen Landschaftspflege und Naturschutz zu betreiben war schwierig aber nicht unmöglich. Die biologisch gut ausgebildeten Forstleute und eine Vielzahl von ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten haben in der ehemaligen DDR mit dazu beigetragen, daß großräumige Naturlandschaften erhalten geblieben sind und laut damaligen Bundesumweltminister Klaus Töpfer als “ökologisches Tafelsilber” in die Einheit eingebracht wurde. Diese großflächigen Biotope und das teilweise absolute Betretungsverbot für Gebiete im Rahmen des völlig übertriebenen Sicherheitsbedürfnisses des Staates heben bewirkt, daß ein erstaunlich hoher Bestand an seltenen Pflanzen- und Tierarten erhalten wurde.

9.2. Die Organisation des Naturschutzes

Als zentrale Naturschutzverwaltung fungierte bis 1956 das Amt für Wasserwirtschaft. Danach wurde der Naturschutz dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft zugeordnet. Damit war die Staatliche Leitung des Naturschutzes immer eng in die Nähe der Forstwirtschaft gerückt. So nahm seit 1954 die Unterabteilung Forstwirtschaft, von 1965 – 1975 die Arbeitsgruppe Forstwirtschaft, Jagd und Naturschutz und ab 1975 die Abteilungen Forstwirtschaft bei den Räten der Bezirke die Aufgaben der Bezirksnaturschutzverwaltung wahr. In den Kreisen war der Bereich Naturschutz personell eng mit der Jagd gekoppelt und hat bei der überzogenen Stellung der Jagd in der DDR meistens gelitten. So stellte die Bezirksnaturschutzverwaltung mit Schreiben vom 10.11.1988 an das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft in Berlin fest, daß auf Basis Forstwirtschaft lediglich 2 hauptamtliche Kräfte im gesamten Küstenbezirk für den Naturschutz tätig sind und kritisiert die Kreise, daß die Personalunion von Jagd und Naturschutz in den wenigsten Fällen für den Naturschutz funktioniert. Die wissenschaftliche Beratung erfolgte über das Institut für Landschaftsforschung und Naturschutz in Halle. Für den Bereich der Heide war die Zweigstelle in Greifswald zuständig. Ein wesentliches Arbeitspensum für den Naturschutz wurde durch die Beauftragten auf Bezirks-, Kreis- und Ortsebene erledigt. Hierüber war die wissenschaftliche Anleitung der Naturschutzgebiet bis zur Basis gewährleistet. Diese wichtige Arbeit war ehrenamtlich und muß hoch bewertet werden. Nach der 1. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz vom 15.05.1970 hatten die Naturschutzbeauftragten die für den Naturschutz zuständigen Staatsorgane zu beraten und die Naturschutzhelfer anzuleiten. Die Beauftragten und Helfer heben gemeinsam die Aufgebe, den Naturschutz zu fördern und dazu unter der Bevölkerung aufklärend, werbend und beratend zu wirken und zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Naturschutzes beizutragen. Es wurde eine große Arbeit geleistet und es erfolgte lediglich eine Erstattung von genehmigten Reisekosten. Die gesellschaftliche Organisation der Umwelt- und Naturschutzinteressierten war im Kulturbund der DDR angesiedelt. Verschiedene Arbeitskreise, die nicht immer mit der staatlichen Linie einverstanden sein wollten und konnten, wurden 1980 administrativ zur Gesellschaft für Kultur und Umwelt zusammengefaßt. Abhängig von politisch-fachlichem Toleranzvermögen der gewählten Leitung auf Bezirks- oder Kreisebene und in den Folgegruppen war die Arbeit fruchtbar oder weniger effektiv.

9.3. Die gesetzlichen Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Im Zeitraum von der Gründung der DDR bis zur politischen Wende 1989 gab es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die der Landschaftspflege und dem Naturschutz gewidmet waren. Diese Regularien waren vom Grundsatz her absolut den Bedürfnissen der natürlichen Umwelt angepaßt. Wirtschaftliche Zwänge, ideologische Intoleranz und der permanente Personalmangel haben die Umsetzung der guten Ansätze oft verhindert oder halbherzig realisiert. Die Aufzählung nachfolgender Gesetze, Verordnungen und Richtlinien kann nicht vollzählig sein, da vieles zwar verabschiedet, aber nicht alles verwirklicht wurde. Aufgezählt werden vorrangig auch nur die Regularien, die Einfluß auf den Wald hatten.

• Verordnung zum Schutze von Feldgehölzen und Hecken 29.10.1953
• Gesetz zur Erhaltung und Pflege der heimatlichen Natur 04.08.1954
• Anweisung zur Einstufung der Wälder in Bewirtschaftungsgruppen 06.03.1956
• Landeskulturgesetz vom 15.05.1970
• Erste Durchführungsverordnung (Naturschutzverordnung) 14.05.1970
• Zweite Durchführungsverordnung (Landschaft und Erholung) 14.05.1970
• Gesetz zur Regelung des Jagdwesens 25.11.1953
• Beringungsanordnung 30.01.1964
• Bodennutzungsverordnung 17.12.1964
• Anordnung über den Schutz und die Reinhaltung der Wälder 11.03.1969
• Vorratspflegliche Waldwirtschaft – Tagung der deutschen demokratischen Forstwirtschaft in Menz am 14./15.06.1951 – (Anweisung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft über die “Umstellung der Kahlschlagswirtschaft auf vorratspflegliche Waldwirtschaft” vom 20.11.1951
• Ende der vorratspfleglichen Waldwirtschaft - Grundsätze zur waldbaulichen Behandlung der Forsten in der DDR vom 18.10.1961
• Industriemäßige Produktionsmethoden - Grundsätze zur Bewirtschaftung des Waldfonds der DDR 03.08.1975
• Verstärkter ökologischer Waldbau - Verfügung über die Grundsätze für die Bewirtschaftung der Wälder vom 10.06.1985
Dabei war die Einstufung der Wälder in Bewirtschaftungsgruppen vom 6.03.1965 eine für die Landschaftspflege und den Naturschutz in den Wäldern sehr stark wirkende Verordnung. Der intensiven Holznutzung im Wirtschaftswald mußten sehr oft und vorrangig Aspekte des Naturschutzes, der Waldästethik und des Biotopschutzes geopfert werden.

Um so günstiger wirkte sich die durch die Forsteinrichtung auf Antragstellung der Forstbetriebe vorangetriebene Einstufung der Waldflächen in Schutzwälder oder Schon- und Sonderforsten aus. So verringerte sich der Anteil der Wirtschaftswälder im damaligen Küstenbezirk Rostock im Zeitraum von 1975-1986 um 20,3 %.

9.4. Die Wirkungen der zentralen Festlegungen auf die Waldflächen der Rostocker Heide

9.4.1.Biotopschutz

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Bereits am 14.01.1958 hat die Kreisnaturschutzverwaltung Rostock folgende Flächen als Waldschutzgebiete der Heide einstweilig sichergestellt:

Die Forstabteilungen 10-19, 21-23, 25, 33-35, 37, 48-52, 54, 42, 46a der Reviere Hinrichshagen und Schnatermann
Die Forstabteilungen 24, 25, 35, 37-40 und das Waldgebiet zwischen Graal und Bad Müritz des Reviers Torfbrücke.

In diesen Gebieten waren verboten:

• Den Zustand der Gebiete zu verändern oder zu beeinträchtigen,
• Pflanzen zu entnehmen oder Teile von ihnen abzutrennen,
• Tiere zu fangen, zu beunruhigen oder zu töten,
• Die Wege zu verlassen, zu lärmen, Feuer anzumachen, zu zelten oder die Gebiete zu verunreinigen.

Diese Forderungen waren also schon echte Kriterien für die Behandlung von Naturschutzgebieten. Durch weitere Schreiben der Kreisnaturschutzverwaltung Rostock im Jahr 1958 wurden Einzelgebilde der Natur zu Naturschutzdenkmälern erklärt. (siehe Anlage 1)

Am 31.03.1971 beschloß der Bezirkstag Rostock für die Naturschutzgebiete Behandlungsrichtlinien auszuarbeiten. Für die Heide bedeutete das die Festlegung der Behandlung auch auf der Basis von allgemeinen Grundsätzen, die bereits 1968 vom ILN erarbeitet wurden (siehe Anlage 2a) für die NSG Heiligensee und Hüttelmoor und für das NSG Schnatermann (siehe Anlage 2). Diese Festlegungen wurden 1984 aktualisiert und erneut bestätigt. Damit war ein Bruchteil der Heide weitgehend gegenüber wirtschaftlichen Eingriffen geschützt. Auf etwa 45 der Holzbodenfläche des Forstbetriebes Rostock waren Schutzwälder ausgewiesen. Hier hatte die Schutzfunktion absolut Vorrang, die Rohstoffproduktion war dem untergeordnet. Weitere Flächen waren den Schon- und Sonderforsten, etwa 42% der Waldflächen des Forstbetriebes Rostock, zugeordnet Sie dienten als wissenschaftliche Versuchsflächen, als Saatgutbestände, als anerkannte Schutzgebiete der Kurorte, als Schutzgebiete für die Trinkwassergewinnung, als waldbestockte Naturschutzgebiete oder Flächennaturdenkmale, die nicht als Totalreservate geführt wurden und als Grünzonen und Naturschutzgebiete der größeren Städte und Industriezentren. Auch hier war die Nutzfunktion eingeschränkt und es dominierten Maßnahmen, die die Schutz- und Erholungsfunktionen besonders beförderten. Knapp 46 % der Waldflächen war somit Ende der 80er Jahre aus der intensivsten Nutzzone herausgenommen worden. Die Forstbetriebe waren immer bemüht, bei der Forsteinrichtung weitere Flächen mit einem Sonderstatus zu versehen. Auch wenn sie wußten, daß die Forderungen der Wirtschaft und des Exportes nach Rohholz dadurch nicht geringer wurden. Aber so war es möglich wertvolle Bestockungen, Bestockungen in exponierten Lagen und ästhetische bedeutungsvolle Waldteile zu erhalten. Die Wucht der Rohholzlieferforderungen traf den “Rest” des Waldes dadurch besonders. Es war ein Spagat zwischen Wirtschaft und Landschaftserhaltung; der Wolf mußte satt werden und das Schaf sollte ganz bleiben. Sicher gab es auch schwarze Schafe in der Forstpartie, aber die meisten Forstleute waren auf allen Leitungsebenen bedachtet, positiv für den Wald zu wirken. Es ist damit bemerkenswert, was von den Forstleuten in der DDR geleistet wurde. Der Wald, die Forstleute und die vielen ehrenamtlichen Helfer für Naturschutz und Landschaftspflege hatten im Zeitraum 1950 – 1990 auch besonders schwierige Phasen zu überstehen. Der permanente Mangel an Arbeitskräften sollte Ende der 70er Jahre durch Konzentration und Spezialisierung der Produktion verringert werden. Dabei kam es zur Trennung von Nutzung und Waldbau ab Revierebene und zur Bildung sogenannter Technikkomplexe, die Rohholz auf großer Fläche besonders effektiv bereitstellen sollten. Entsprechend den industriemäßigen Produktionsmethoden (IPM) in der Landwirtshaft sollte auch im Wald auf größerer zusammenhängender Flächen gearbeitet werden. Ist der schlagweise Hochwald schon bezüglich der ökologischen Stabilität dem naturnahen Waldgefüge unterlegen, so bedeutet die Aufgabe von zeitlicher und räumlicher Ordnung im Altersklassenwald eine kleine Katastrophe. Die Spezialisierung hat die Verantwortung für die einzelne Waldfläche dann noch geteilt und somit vermindert. Es wurde eine regelrechte politisch-ideologische Kampagne gestartet und wer nicht gegen den Frieden sein wollte machte mit. Die Kahlschläge wurden immer größer und die nachfolgende Waldbegründung und –pflege immer schwieriger und mit nachlassendem Erfolg. Eher still und unauffällig, anfangs langsam und dann immer schneller wurde diese kritische Waldwirtschaftsphase überwunden und alte Grundsätze wurden wieder beachtet. Qualität und Stabilität gewannen wieder Oberhand, ohne daß die Partei und Regierung diese deutliche Absage an industriemäßige Produktionsmethoden voll erfaßt hatte. Ob, mit etwas mehr Zivilcourage auf den oberen Leitungsebenen der Forstwirtschaft, diese kleinen Katastrophe zu verhindern gewesen wäre, bezweifle ich. Es bleibt der Vorwurf, es nicht versucht zu haben. Aber der Wald hat auch diese Phase überstanden und Landschaftspflege und Naturschutz haben die Schramme ebenfalls weggesteckt.

9.4.2.Artenschutz

1974 wurde durch die Naturschutzbehörde der Stadt Rostock (Abt. Umweltschutz, Wasserwirtschaft und Erholungswesen beim Rat der Stadt Rostock) eine Neufassung der im Territorium der Stadt Rostock vorhandenen Naturdenkmale durchgeführt. Unter Schutz gestellt und mit der “Naturschutzeule” gekennzeichnet wurden in der Heide:

Revier Schnatermann
• 200jährige Ulme (U. effusa)
• Starkeiche (Qu. robur)
• 3 Starkbuchen (F. sylvatica)
• Am Reitstieg 8 Buchen
• Abt. 27 die stärkste Kiefer
Revier Hinrichshagen
• Abt. 50 – 300 jährige Eiche
• Abt. 45 - schönste Stieleiche der Heide
• Waldrand Radelwiesen mit Eiche, Buche, Ilex, Juniperus
• Eichenallee am Moorkanal
Rev. Torfbrücke
• Abt. 27 Fünfbrüdereiche
• 400 jährige Eiche
• Abt. 25 Holzapfel
• Abt. 29 - 450jährige Eiche
Aber auch geologische Bodendenkmale wurden ausgewiesen und unter Schutz gestellt. Im Bereich der Heide war es z. B. der Schnatermannstein im Breitling.

Besonders aktiv beim Schutz und der Betreuung der Arten waren immer die Ornithologen. Bereits 1964 hat Forstmeister H. Wendt aus Gelbensande eine quantitative Vogelbestandsanalyse in ausgewählten Teilen des Reviers Gelbensande durchgeführt.

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Diese Ergebnisse wurden 1983 von L. Plath aus Rostock dargestellt und in der Zeitschrift “Natur und Umwelt” veröffentlicht(siehe Anlage 3). Für vom aussterben bedrohte Großvogelarten gab es eine Vereinbarung zwischen der ehemaligen VVB Forstwirtschaft Waren und dem Institut für Landschaftsforschung und Naturschutz Halle. Diese Vereinbarung wurde am 26.01.1978 und am 20.03.1984 durch Ausweisungen des Rates des Bezirkes Abt. Forstwirtschaft als sogenannte Horstschutzanweisung aktualisiert (siehe Anlage 4a und 4b). Die Notwendigkeit ergibt sich auch aus einer über eine Beratung beim Rat des Bezirkes Rostock am 11.11.1971. Der Beauftragte des Bezirkes für den Großvogelschutz Matthes gab dort folgende Fakten bekannt:

• Die Forstwirtschaft hat bisher nicht alle Möglichkeiten zum Schutz der Großvögel genutzt, deshalb ist eine engere Zusammenarbeit notwendig.
• Auf Rügen wurden Adlerhorste freigeholzt, da der Nutzungsingenieur sich nicht in dem Revier auskannte und fälschlicherweise nur der Rohholzerzeuger über den Adlerhorst unterrichtet war.
• Seeadler gibt es im Bezirk noch etliche Paare, aber keine Nachkommen.
• Wanderfalken gibt es im Bezirk nur noch ein Paar.
• Fischadler gibt es nicht mehr auf dem Darß.

Es wurden eine Reihe von Schutzmaßnahmen ergriffen, die 1978 und 1980 ergänzt wurden und insgesamt zu einer Stabilisierung und Vergrößerung der Populationen bei Seeadler, Schreiadler, Kranich, Turmfalke und Wanderfalke im Küstenbereich führten. Dabei wurde der Personenkreis, der Kenntnis über Horststandorte hatte, sehr klein gehalten. Hier hat sich die DDR übliche VD-Manie bewährt. Nur beim Schwarzstorch, der in den 60er Jahren noch in der Heide brütete, waren die Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt.

In einem Bericht von H. Wenck und G. Rogge vom 8.04.1986 (Anlage 5) wird Bilanz gezogen über einen Zeitraum 1969-1985 für das Revier Schnatermann. Die Überlegungen und Feststellungen der beiden Herren kennzeichnen die spezielle Situation in der Heide, machen die Zusammenarbeit der Forstleute mit den Ornithologen deutlich und lassen vor allem dass intensive Bemühen um den Großvogelschutz erkennen. In den fast 4 Jahrzehnten Staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe kann auch für den Forstbetrieb Rostock eine positive Gesamtwertung beim Schutz der Natur und in der Landschaftspflege festgestellt werden. Es gibt viele Beispiele guter Zusammenarbeit zwischen Naturschutzspezialisten und Forstleuten. So hat die damalige Mitarbeit im Institut für Landesforschung und Naturschutz Zweigstelle Greifswald, Dr. Leberecht Jeschke, oft und nachdrücklichen Einfluß auf Formen der Waldwirtschaft genommen. Beginnend mit den allgemeinen Grundsätzen der forstlichen Behandlung waldbestockter Naturschutzgebiete vom $.04.1968 (Anlage 2a) bis zu begleitenden Reden auf der Einleitungs- und Abschlußverhandlungen der Forsteinrichtung 1984/85 hat er oft mit den Waldbauleitern des Forstbetriebes Armin Blaufuß und Klaus Dohse Gespräche und Beratungen zu naturnaher Waldbewirtschaftung und zu Naturschutzproblemen durchgeführt. Als Leiter des Nationalparkamtes des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat er nach der Wende seine Arbeit fortgesetzt. Die intensive Forstwirtschaft der DDR hat immer dann im Naturschutz und in der Landschaftspflege wenig Schäden angerichtet, wenn auf beiden Seiten kompromißbereite Personen sich um den Wald gekümmert haben. Die solide naturwissenschaftliche Ausbildung des Forstpersonals und das Spezialwissen der meist ehrenamtlichen Naturschutzhelfer konnte bei verständnisvoller Zusammenarbeit positive Lösungen finden Die bestellten Naturschutzbeauftragten heben in Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit viel getan, um neben der intensiven Holzproduktion in den Wäldern die ökologischen Wirkungen der Wälder zu erhalten. Auch die Verbindung von Waldästhetik, Biotopschutz und Erhaltung von Naturdenkmalen war gemeinsames Anliegen von Forstleuten und Naturschützern in der Rostocker Heide. Ein Beispiel aus den 80er Jahren ist der in Anlage 6 dargestellte Artikel aus den “Rostocker Heften”. Wären abschließend Personen zu nennen, die in besonderer Weise zum Naturschutz und zur Landschaftspflege in der Rostocker Heide beigetragen haben.

+++Anlagen 1-5 (sind noch abzuschreiben und einzufügen!)+++

Kapitel 10 Arbeits- und Lebensbedingungen der Forstarbeiter und Angestellten in der Rostocker Heide nach 1945 (Autor: Günter Abraham)

10.1. Beschäftigtenzahlen, Lohn- und Lebensbedingungen, Arbeitsbedingungen und Arbeitsweise, Qualifizierung und Lohnentwicklung

10.1.1. Betrachtungsgebiet:

Das Betrachtungsgebiet “Nordöstliche Heide" wird im Westen begrenzt durch die Warnow und den Breitling, im Süden durch die Bundesstraße 105 bis Rövershagen, dann über Oberhagen nach Südosten über Behnkenhagen- Blankenhagen verlaufend. Von Blankenhagen nach Norden abbiegend über Rostocker- Wulfshagen nach Ribnitz- Damgarten und von dort über Körkwitz zur Küste. Die forstwirtschaftliche Struktur beinhaltet folgende Reviere:

• Die ehemaligen Reviere der Stadtforst Rostock
• Die ehemaligen großherzoglichen Reviere Gelbensande, Hirschburg und Klein- Müritz
• Das Revier Neuheide/ Körkwitz der Stadt Ribnitz- Damgarten.

10.1.2. Beschäftigte:

Die Zahl der beschäftigen Forstarbeiter (ohne Angestellte) betrug zur Zeit der Bildung des staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Rostock 1952 ca. 115 (siehe Tabelle l) im Bereich der Nordöstlichen Heide. Ein noch entwickeltes Berufsethos, eine stark ausgeprägte Verbundenheit mit ihrem Wald zeichneten den alten Forstarbeiter aus. Besonders stark ausgeprägt war dieses Verhalten in den Heidedörfern östlich von Rostock.

10.1.3. Arbeits- und Lebensbedingungen:

Ein wesentlicher Einfluß auf diese Situation hatte die in Jahrhunderten gewachsene Struktur des Gebietes, welche die Lebens- und Lohnbedingungen prägte. So bildeten sich mit der Entwicklung der Forstwirtschaft, gefördert durch die Stadt Rostock, im 17. bis 19. Jahrhundert in der Rostocker Heide und in den Randgebieten reine Forstarbeiterdörfer wie Wiethagen, Hinrichshagen, Torfbrücke. Diese Dörfer waren ausschließlich Eigentum der Stadt Rostock. Hier wohnten Forstarbeiter, Fuhrleute, Förster und kleine Handwerker deren Gewerbe mit Holz und Landwirtschaft zu tun hatte. Weitere stark durch Forstarbeitersiedlungen geprägte Dörfer sind Gelbensande, Willershagen, Altheide, Hirschburg und Rövershagen. Die Stadt Rostock, wie auch die großherzogliche Verwaltung stellten Arbeitern und übrigen Bediensteten Wohnungen zur Verfügung, sowie kleine Ackerflächen, Koppeln und Wiesen zur Führung einer individuellen Hauswirtschaft. Damit waren auch für schlechte Zeiten gute Existenzbedingungen für die Familien geschaffen worden. Das versetzte die Forstarbeiterfamilien in die Lage nebenbei eine kleine Landwirtschaft zu führen. So hatten fast ausnahmslos alle Forstarbeiter eine Kuh (tlw. 2), mehrere Schweine und diverse Geflügel. So war man in den Mangeljahren nach dem Kriege sozial abgesichert und hatte neben dem geringen Geldeinkommen Naturalien zum Tausch für Kleidung und Werkzeug zur Verfügung. Der Verdienst eines Forstarbeiters betrug vor 1950 ca. 200,- M im Monat; das entsprach etwa dem Schwarzmarktpreis für ein Pfund Butter. Das hatte zur Folge, daß trotz hoher Ausfälle durch Kriegseinwirkung in den ersten Nachkriegsjahren ausreichend Stammarbeiter für die forstlichen Maßnahmen zur Verfügung standen. Teils waren die Kriegsausfälle durch Umsiedlerfamilien ausgefüllt. Vielfach gab es Familien, die über mehrere Generationen Ihrem Betrieb die Treue hielten. In Spitzenzeiten, so im Brennholzeinschlag und bei der Frühjahrsaufforstung, wurden auch Saisonkräfte beschäftigt. Die Arbeitskräftesituation änderte sich schon ab Mitte der 50er Jahre grundlegend. Mit dem Beginn des industriellen Wiederaufbaus der Wirtschaft der DDR und Beseitigung der Mangelwirtschaft an Nahrungsmitteln, rückte bei allen Arbeitnehmern die Verdienstmöglichkeit in den Vordergrund. Der Aufbau der Werften in Rostock, Warnemünde und Ribnitz und später des Rostocker Hafens schaffte viele neue Arbeitsplätze mit besseren Verdienstmöglichkeiten. Das führte zu einer starken Abwanderung von Arbeitskräften aus der Land- und Forstwirtschaft.

10.1.5. Ausrüstung, Arbeitsweise und Arbeitsorganisation

Die eigentliche forstliche Produktion fand in den Revieren statt, Holzernte und Wiederaufforstung waren die Hauptbereiche. Im Bereich der Rostocker Heide gab es noch die Holzverladeplätze Rövershagen. Müggenburg, Gelbensande und Ribnitz. Hier wurde das Holz hintransportiert, welches weiterverarbeitet werden mußte. z.B. Grubenholz, und das gesamte Holz, welches per Bahntransport zum Verbraucher ging. Die Arbeitsweise war nach dem Krieg manuelle Handarbeit. Die Ausrüstung der Forstarbeiter beim Holzeinschlag bestand aus Axt, Schrotsäge, Bügelsäge. Schäleisen, Spalthammer. (Tabelle 2) Nur sehr wenige 2- Mann Kettensägen hatten den Krieg überdauert und befanden sich in Privathand. Um diese Sägen möglichst lange in Betrieb zu halten bezahlte man die Reparaturen und Ersatzteile mit Butter und sonstigen Lebensmitteln, welche die Hauswirtschaft hergaben. Naturalwirtschaft war bis Mitte der 50er Jahre an der Tagesordnung. Die vorherrschende Arbeitsorganisation war zu dieser Zeit die 2- Mann- Rotte. (Anton und Bernhard) Der Weg zur Arbeit wurde mit dem Fahrrad zurückgelegt, später ab Mitte der 50er Jahre mit dem Moped. Bis zu 15 km Entfernung zum Arbeitsplatz waren normal, auch im Winter. Bei Umsetzungen waren es auch oft mehr. Die Verpflegung der Arbeiter bestand aus mitgenommenen Schnitten und Getränken. In den Pausen saß man am offenen Feuer und nahm sein Essen ein. Erst in den 50er Jahren wurden den Beschäftigten in geringem Umfang Arbeitsschutzbekleidung (Schuhe, Gummistiefel und Arbeitshandschuhe) und auch einfache Schutzhütten zur Verfügung gestellt.

Auch wurde versucht, die Arbeiter durch Kostenzuschüsse (50 Pf pro Tag) dazu zu bewegen, Verpflegung mitzunehmen und in Kochgeschirren aufzuwärmen. Das führte wegen der Umständlichkeit jedoch nur teilweise zum Erfolg.

Ab 1954 erfolgte die erste Zuführung von 2- Mann Motorsägen aus DDR- Produktion. Nachdem die Ausrüstung mit diesen Sägen etwa 1956 abgeschlossen war, änderte sich die Arbeitsorganisation im Holzeinschlag. Zum Teil wurden Brigaden mit geländegängigen Fahrzeugen ausgerüstet (JEEP). Damit wurde die Frage der sozialen Betreuung wie Warmverpflegung, Unterkunft (Wohnwagen am Arbeitsplatz) umfassend gelöst. Hiermit wurde aber auch das System der traditionelle reviergebundenen Brigaden beendet. Die Rückung war zu diesem Zeitpunkt fast 100% motorisiert, der Einschnitt von Schichtholz erfolgte zum großen Teil auf Waldausformungsplätzen. (Kronen und Langrohholzrücken) Parallel zur fortschreitenden Mechanisierung und Technisierung erfolgte besonders Anfang der 60er Jahre eine breit angelegte Qualifizierungskampagne zur Ausbildung von Forstfacharbeitern. Die Ausbildung an Spezialmaschinen fand überbetrieblich auf Lehrgängen statt. Mit der breiten Qualifizierung (in 10 Jähren ca. 2/3 aller Kollegen Siehe Tabelle ) sollte auch der zunehmenden Abwanderung in die Industrie entgegengewirkt und die Möglichkeit einer tariflichen Höherstufung erreicht werden. Die Schulungen erfolgten überwiegend im Selbststudium mit Unterstützung der Revier- und Oberförster. Die Prüflingen wurden durch betriebliche Kommissionen abgenommen. Mit der technischen Entwicklung in der Forstwirtschaft, der veränderten Arbeitsorganisation und der persönlichen Qualifizierung war ein neuer Forstarbeitertyp herangewachsen. Ein Typ, der leistungsstark, selbstbewußt auch ein höheres Anspruchsdenken entwickelte was Lohn und Wohnkultur betrifft. Die kleine Hauswirtschaft war, bis auf geringe Ausnahmen, abgeschafft. In der Regel waren in den Familien beide Ehepartner berufstätig. Die Modernisierung der Forstwohnungen erfolgte nur zögernd, so daß viele dieser Wohnungen inzwischen von Rentnern und Betriebsfremden bewohnt waren. So trat in den 70er Jahren e in gewisser Arbeitskräftemangel ein. Indessen ging die Arbeitsorganisation zu immer größeren Arbeitseinheiten über. Über die Komplexbrigaden (6 bis 10 Mann) führte die Entwicklung zu eigenständig produzierenden Technikkomplexen, die unter eigener Leitung Einschlag, Rückung und Transport durchführten. Das führte letztlich zu immer größeren Endnutzungsflächen und Rückständen in der Pflege. Die negativen Auswirkungen der industriemäßigen Produktion wurden bereits 1984 wieder korrigiert und die Verantwortlichkeit der Revier- und Oberförster wiederhergestellt.

Kapitel 11 Die Wende in der Forstwirtschaft des Bezirkes Rostock (Autor Christian Kähler)

In den Jahren der Trennung Deutschlands haben die Forstleute der DDR nichts von dem Wirken ihrer Berufskollegen in der Bundesrepublik erfahren. Auch die Forstwirtschaft in der BRD hatte keine Informationen über die Bewirtschaftung der Wälder in der DDR. Beide Seiten wurden durch die Medien lediglich über Naturkatastrophen biotischer oder abiotischer Natur mit entsprechender politischer Wertung informiert. Um so größer war das Bedürfnis für beide Seiten Kontakte aufzunehmen, als der politische und ökonomische Niedergang der DDR folgte. Die westdeutsche Seite zuerst, in Person des Landesforstmeisters von Schleswig-Holstein Dr. Georg Volquardts, hat an die Abteilung Forstwirtschaft des damaligen Bezirkes Rostock einen freundlichen Brief geschrieben. Das erfolgte bereits am 10. Januar 1990! Am 8. Februar 1990 besuchten der Landesforstmeister und zwei weitere Beamte die Abteilung Forstwirtschaft in Rostock. Vor den Mitarbeitern der Abteilung und den Direktoren der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe Wismar, Rövershagen, Stralsund und Wolgast gab es einen ersten Gedankenaustausch. Der Tag verlief in sehr angenehmer, fairer Athmosphäre und erlaubte beiden Seiten einen ersten Eindruck vom Wirken der Forstleute in Ost und West. In einem Buch über Geschichten zur Wende hat Dr. Volquardts über diesen Tag u.a. folgendes geschrieben: “Doch was sagt man? Die Situation war neu, es gab keine Vorlagen. Warum kommt man? Unser Wissen über den Wald in Mecklenburg hatten wir ja aus dem Forsthandbuch von 1937, und über Waldbau zu sprechen sollte man sich hüten, ehe man den Wald gesehen hat. Und man darf getrost unterstellen, daß Forstleute auch in einem anderen System das Ihre für den Wald nach bestem Vermögen getan haben. Bloß keine Besserwisserei!” Bereits am 14. Februar war Herr Dr. Volquardts wieder an der Ostseeküste der DDR und sprach in Heiligendamm vor allen Oberförstern des Bezirkes Rostock über die Organisation der Forstwirtschaft in der BRD, über forstliche und Jagdliche Gesetze und Verordnungen sowie auch über forstpolitische Perspektiven. Die Forderungen der Rostocker Oberförster, daß der Wald auch weiterhin von einer Hand bewirtschaftet werden sollte, wurde von Dr. Volquardts wie folgt beantwortet: “Niemand wird die Forstleute fragen, ob es Privateigentum wieder geben soll, weil ohne Eigentum dieses Land eben nicht wieder zu entwickeln ist.” Vom 5.-7. März waren 8 leitende Forstkollegen aus dem Bezirk Rostock in Rendsburg bei dem Landesforstmeister zu Gast. Ohne Pathos wurden die Bereiche der Waldbewirtschaftung in Schleswig-Holstein vorgeführt. Und am abend gab es lange Diskussionen mit Forstbeamten der Landwirtschaftskammer, mit dem Waldbesitzerverband, dem Jagdverband und natürlich der Landesforstverwaltung. Am 11. April 1990 waren alle Oberförster des Bezirkes Rostock im Forstamt Reinfeld zu einer Exkursion. Vom 29. – 31. Mai 1990 waren 7 Forstbeamte des Landes Schleswig-Holstein im Bezirk Rostock zu Gast. Auch hier wurden ohne Scheu und Vorauswahl Waldbilder in allen Regionen der Ostseeküste gezeigt und viele Stunden freimütiges und ehrlicher Diskussionen geführt. Es folgten dann Konsultationen von Experten der Jagd, des Holzverkaufs u.a. Bereiche in Kiel. Vom 3.9. – 26.10.1990 wurden vier 14tägige Seminare durch Referenten der Landesforstverwaltung Schleswig-Holstein in Teerofen bei Mirow für die Forstleute in Mecklenburg-Vorpommern gestaltet. Daran nahmen etwa 700 leitende Forstangestellte der damaligen Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg teil. Innerhalb von 9 Monaten waren die Forstleute in Mecklenburg-Vorpommern mit informiert über die Dinge, die auf sie zukommen würden. Die Zusammenarbeit zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern war in dieser Phase ohne Beispiel entlang der damaligen Grenze. Die relativ kleine Landesforstverwaltung in Schleswig-Holstein ist bis an die Grenze der Belastbarkeit gegangen, um ihren Beitrag zur Einheit, zum Verstehen und zur Zukunft zu leisten. Für diese uneigennützige und faire Starthilfe für die Forstleute im heutigen Mecklenburg-Vorpommern ist nachhaltige Dankbarkeit angezeigt und immer wieder spürbar. Neben dieser überaus tatkräftigen Hilfe der Kollegen aus Schleswig-Holstein haben auch die Mecklenburg-Vorpommern für und in Schleswig-Holstein Wort und Schrift benutzt, um Verständnis und Einsichten zu fördern. Im Mitteilungsblatt des Bauernverbandes, dem Organ der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holsteins hat der im Mai 1990 noch amtierende Forstchef im Bezirk Rostock, Christian Kähler, einen Artikel zu Fakten und Gedanken zu Gegenwart und Zukunft geschrieben. (Anlage) Auch vor den Forstamtsleitern des Landes Schleswig Holstein hat Kähler am 21.05.1990 einen Vortrag über sie Forstwirtschaft der DDR (Rückblick und Perspektive) gehalten. (Anlage) Vielleicht geben diese beiden Aussagen einen Einblick in die Situation der Forstwirtschaft insgesamt und auch zu diesem Zeitpunkt. Wenige Fakten sollen zeigen, wie kompliziert und stürmisch die Wende in der praktischen Forstwirtschaft verlief.

• Die Harzung mußte über Nacht von 100 % Erfüllung auf 0 % gefahren werden, da die Pechsiederei in Eich nur noch weniger als 1/10 des bisherigen Erlöses zahlen wollte.
• Für die Konsumgüter (vom Böttchereierzeugnis bis zum Dachbinder), die in der Forstwirtschaft produziert wurden, gab es keinen Absatz mehr, da viele neue und zum Teil bessere und billigere Artikel den Markt überschwemmten.
• Bereits ab 1.7.1990 mußte der Rohholzabsatz, also die wichtigste Erlösquelle der Forstwirtschaft, marktwirtschaftlich organisiert werden. Unter dem Druck großer vom Sturm geworfener und gebrochener Holzmengen, die auf den Markt drängten und den Wegbruch von Holzverarbeitungsbetrieben der DDR, war es völlig unmöglich ein optimales Ergebnis zu erzielen.
• Forstbetriebswerkstätten für Motorsägen, Rückeschlepper und Holzabfuhr-LKW wurden über Nacht bedeutungslos. Ganz zu schweigen von Kapazitäten für die Herstellung von Maschinen und Geräten im forstlichen Eigenbau.
Und alle neuen Situationen waren verbunden mit Menschen, mit Kolleginnen und Kollegen, die vielfach ein Arbeitsleben im Forstbetrieb verbrachten und nun nicht mehr gebraucht wurden. So ist verständlich, daß neben einer grundsätzlichen Bejahung der Entwicklung auch viele Vorbehalte und Zweifel den neuen Weg der Forstwirtschaft begleiteten.


+++ab hier Endbearbeitung+++

(Anlage 1 – Artikel in der Landpost v. 5.5.1990

Anlage 2 – Broschüre der Landesforstverwaltung Schleswig-Holstein: Forstamtsleiter-Fortbildung 1990)

12.0. Anlagen zur "Forstlichen Chronik der Nordöstlichen Heide Mecklenburgs für die Jahre 1952-1990"

Anhang

Karten-Anhang