Der Sachsenspiegel

Aus Ortschroniken
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Der Sachsenspiegel des Eike von Repgow war im niedersächsischen Kreis, aber auch in den Gebieten Mecklenburgs und Pommerns, besonders in der Zeit der deutschen Ostexpansion im 13. bis 15. Jahrhundert und in Teilen bis in das 19. Jahrhundert hinein,verbreitet. Zunächst war es in den deutschen Siedlungskorridoren die Grundlage für die Rechtssprechung und Rechtsanwendung. Besonders ausgeprägt war dessen Anwendung in den aus "frischer Wurzel" angelegten deutschen Siedlungen, in Gebieten mit Hägerschem Recht (Hagendörfer). Der Sachsenspiegel umfasst zwei Rechtsbereiche, das Landrecht und das Lehnsrecht. Erst um 1300 erfuhr er eine Dreiteilung.

Das Landrecht
ist das Recht der freien Leute einschließlich des Bauern. Es regelt Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, den Ehestand, die Güterverteilung und Nachbarschaftsangelegenheiten und eine Ansammlung von Gewohnheitsrecht. Es umfasst zudem Strafrecht und die Gerichtsverfassung.
Das Lehnsrecht
regelt die Ordnung seines Adels und die Verhältnisse zwischen den Ständen im Land, beispielsweise die Wahl der Könige, Lehnspflichten usw. Man kann es mit dem heutigen Verfassungsrecht vergleichen.