Chronik von Rothen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 6. März 2017, 17:13 Uhr


Kenndaten der Ortschronik
OrtRothen
Zeitlicher Schwerpunkt10000 v.Chr. – fortlaufend
UrheberrechteChristian von Lehsten
Erstellungszeitraumseit 2004
Publikationsdatumonline veröffentlicht
Inhaltliche KategorisierungGeschichte des Ortes Rothen
Status (Ampelsystem)in fortlaufender Bearbeitung


((4 Saetze))

Erstes Kapitel

...

Erstes Unterkapitel des ersten Kapitels

...

Zweites Kapitel

...

Drittes Kapitel

...


  • [[Zur Geschichte des Gutes Rothen und des Dorf Rothen

Es ist viele tausend Jahre her, dass in Rothen Menschen siedelten, Behausungen bauten und mit einfachen Arbeitsgeräten ihren Lebensunterhalt bestritten. In den Untersuchungen über „Die ur- und frühgeschichtlichen Denkmäler und Funde des Kreises Sternberg, bearbeitet von Gertrud Gärtner„ aus dem Jahr 1969 findet sich unter Rothen folgender Absatz auf Seite 85: “Feuersteingeräte des Mesolithikums und Neolithikums, die ein Gutsbesitzer Fabricius in seiner Rothener Feldmark gefunden hat und die mit der Sammlung des Amtsgerichtsrates Fabricius, Waren, 1940 ins Museum Waren überführt wurden.“ In der Sammlung befinden sich Feuersteinbeile, Feldsäxte, Steindolche, Speerspitzen, Klingenstichel, Halbmondmesser. Diese steinzeitlichen Relikte stammen aus einer Epoche 10000 Jahre v.u.Z. Aus der Steinzeit wurden Siedlungsreste südlich der Rothener Tannen auf dem zum Scheidbach nach Zülow abfallenden sandigen Acker gefunden. Andere Siedlungsspuren aus der Steinzeit fanden sich auf einem sandigen Acker südlich der Mildenitz an der Grenze nach Zülow. Aus der Eisenzeit (600 v.u. Z bis 600 u.Z.) befinden sich in Waren aus der Sammlung Fabricius Pommersche Fibeln, eine Flügelnadel aus Bronze und Tonscherben.

Inzwischen sind alle Teile der Sammlung Fabricius in der Sammlung des Landesamtes für Bodendenkmalpflege in Willigrad bei Schwerin eingelagert. Das obige Faksimile ist der Eintrag im Eingangsbuch des Warener Museums für die Sammlung Fabricius.

Dokument

Steinzeitliche Funde der Flurmark Rothen


Steinzeitliche Funde der Flurmark Rothen


Foto


Die frühste urkundlich belegte Nennung des Namens Roten stammt aus dem Jahre 1369. Am 25.November 1369 verpfändet Lorenz, Fürst von Werle für 300 Mark Lüb. väterliche Schuld den v. Bellin Bede, Hundekorn und Münzpfennige aus Bellin, Groß- und Klein-Bresen, Kirch-Kogel und Wendisch Kogel etc. Im Text der Urkunde heißt es " up der molen to Roten". Die Urkunde befindet sich im Landeshauptarchiv und ist im Mecklenburgischen Urkundenbuch unter der Nummer 9989 gedruckt.

Urkunde Siegel

Unterlagen und Akten aus dem Schweriner Landesarchiv berichten 1643 und in den Jahren danach über eine Schäferei in Rothen, um die es einen Erbstreit unter den Zülower Gutsbesitzern und deren Erben gab. Mit der Schäferei waren auch eine Fischerei und Anrechte auf Gehölze verbunden.

Eine weitere frühe Erwähnung von Rothen findet sich auf der Karte des Amtes Sternberg von Bertram Christian v. Hoinckhusen um 1700. Dort ist der Ort als „Roten“ bezeichnet, an der Mildenitz gelegen, gegenüber der“ Roten Mohl“.

In einem Beichtkinderverzeichnis von 1751 ( das Original liegt im Bundesarchiv Koblenz) findet sich folgende Beschreibung von Rothen:

" Aus dem nach dem adlichen Gute Zülow gehörigen neu angelegten Dorfe Rothen: Bauer Hinr. Hahn, Ehefrau: Anna Elis., Sohn Berhard Wigand, , Magd Dor.Greven Bauer David Petersen, Ehefrau Dor. Marie, Sohn Gabriel, Knecht Joh.Chrph. Jacobs, Magd Rebecca Drosten, Bauernschwester Anna Sophia Calsowen, Witwe Maria Höffnersche Bauer Fried. Stein, Schiegersohn Erdmann Leferentz, Ehefrau Dor. Marie, Sohn Gabriel und Gürgen Fried., Magd Ann Thrin Höffners, Witwe Sophia Schwartzen Bauer Joh. Frahm, Ehefrau Maria, Stiefsohn Hinr Lanckhoff, Ehefrau Cath. Dor., Knecht Frid.Höffner, Magd Maria Zülcken, die alte Hedw. Krögersche "

Ursprünglich war die Feldmark Rothen eine sogenannte Pertinenz von Zülow, d.h. ein Teil der Gutsherrschaft Zülow. Zülow war in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts im Besitz der Familie von Bülow.

Durch die Bestimmungen des Erbvergleichs von 1755 hatte sich die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der Güter verändert. Nicht mehr nach dem alten Maß der Hufen sollte die Steuer erhoben werden, sondern nach der neuen, modernen Vermessung. Im Jahre 1769 wurde darum in der Gutsherrschaft Zülow das Land neu vermessen und ein amtlich beglaubigtes Feldregister erstellt. In diesem Feldregister wurden erfasst: 1.Acker, Koppeln, Wörte 2.Wiesen 3.Haus-Stäten, Lust-, Kohl- und Obstgarten 4. Hölzungen, Möhre, Brüche, Brinke 5. Seen, Teiche, Sölle, Kölke 6. Priester und Küster Äcker und Wiesen. Die Flurmark "Rauten" wird in dem Register extra mit 100 Positionen erfasst. Einige der Flurbezeichnungen gibt es heute noch, wie z.B. die "Seekoppel". Interessant ist auch, dass sich die Struktur der Flurmark nur wenig geändert hat. Sölle, Moore und Waldungen finden sich häufig heute dort, wo sie z.T. schon vor 250 Jahren verzeichnet waren. Natürlich haben sich die meisten Wege geändert oder sind nur noch als Reste in der Landschaft zu finden, wie der Kirchweg von Rothen nach Gägelow. Die alte Grenze nach Mustin entspricht der heutigen Gemeindegrenze. Im Feldregister werden 3 Bauernstellen, 1 Hofstelle und ein Katen genannt.

Karte

Karte


In den Akten der ritterschaftlichen Brandschutzversicherung finden sich Listen aus der Zeit von 1784 bis 1840, die die Zahlungen der Zülower Gutsherrn für die Versicherung der Rothener Bauernkaten dokumentieren. Rothen war offenbar ein dem jeweiligen Zülower Gutsbesitzer gehörendes Bauerndorf. In den Versicherungsakten werden die Häuser einzeln aufgezählt. 1784 mußte der Zülower Gutsbesitzer für folgende Gebäude in Rothen eine Versicherungsprämie zahlen: “ Ein Bauernhaus, rechter Hand, die Scheune dabei, ein Bauernhaus, linker Hand, die Scheune dabei, der Hirten Kathen, ein Kathen vom 2.Hirten, ein Bauernhaus und Scheune, in einer Verbindung, rings umher mit Ziegel gemauret.“ 1797 wird die gleiche Anzahl und Aufteilung der Häuser in der Versicherungsunterlage festgehalten. Im Jahre 1804 geben die Versicherungsakten die veränderte Situation im Dorf wieder. Es wird nun unterteilt in “Hoflage Rothen“ und „Dorflage Rothen“. In der Hoflage wird ein “Haus auf dem Hofe“ aufgezählt, ein Schafstall, ein Viehhaus und eine Scheune. In der Dorflage werden 4 „Kathen zu 2 Wohnungen“ erwähnt. Die Bauernhäuser sind verschwunden.

In der Volkszählungsliste von 1819 werden in Rothen 55 Einwohner gezählt.

In der “Geschichte des ritterschaftlichen Gutes Mustin“ von 1901 beschreibt der Autor v.Oeynhausen die Entstehung des Gutsdorfes Rothen auf Seite 113: “Der Gutsherr v. Bülow ist gerade mit der Einrichtung des nachherigen ritterschaftlichen Gutes Rothen beschäftigt und das nimmt seine Zeit und Interesse vollauf in Anspruch. Zu diesem Zweck kauft er den Borkower Anteil in Gägelow und verlegt dorthin, rechts des Weges von Gägelow nach Borkow, die beiden letzten Rothener Bauern, deren Zahl sonst vier betrug, die ihm bei der Einrichtung des Hofes im Wege sind. Denn von diesen liegt einer da, wo sich der Dabelsche und der Gägelower Weg unweit der Mildenitz scheiden und der andere nach der Stelle hin, wo der neue Hof aufgebaut werden soll, wozu Bülow einen Teil der früheren Pertinenz Arnshörn und sonstiger Borkower Äcker und Wiesen mit einem Teil des Rothener Sees erwirbt.“

Frau Helga Böhnke aus Dabel betreibt seit vielen Jahren intensive Heimatforschung. Sie hat in ihrem Archiv einen Brief aus dem Jahre 1931, den Friedrich Röhrdanz aus Gägelow geschrieben hat. Dieser Brief beschreibt sehr konkret die Gründung des Gutes Rothen und die Folgen für die dort lebenden Menschen.

" Gägelow, den 5.März 1931 die Geschichte der Familie Röhrdanz (Hauswirt) Hofstelle Gägelow Anteil Zülow Es war im Jahr 1801 als die beiden Hauswirte Brockmann und Scheve von Rothen nach Gägelow umverlegt wurden und darunter vom Grundherrn Jasper von Bülow auf Zülow, selbiger war auch Besitzer von Borkow, die Ländereien der heutigen beiden Höfe Nr. 1 und 2 in Gägelow gehörten zur damaligen Zeit (als Schäferei zum Gut Borkow also auch zur Zülow-Begüterung). Bis 1801 wohnten in Rothen 16 (sechszehn) Bauern, die alle durch ihre damaligen Bauernverträge verpflichtet waren, dem Grundherrn J.v.Bülow in Zülow und Borkow Hand - und Spanndienste zu leisten (also Frondienste) hatten. Es war die Zeit und auch noch später, als die Bauern "abgemeiert" wurden in Mecklenburg. Und so geschah es auch in Zülow - Rothen. (Hier fällt mir eine vom Vater erzählte Geschichte ein, die ich hier mit eingeben möchte.) Um das Jahr 1800 gab es in Mecklenburg noch keine Eisenbahn, so daß ein höherer Regierungsbeamter mit Fuhrwerk von Schwerin nach Güstrow fuhr. Die alte Landstraße Schwerin - Güstrow führte an Gägelow vorbei über Zülow - Witzin. Gastwirtschaften waren zur damaligen Zeit nicht üblich. Diese Gaststätten lagen damals bei den Holländereien, so kehrte der Beamte in Zülow beim Holländer ein, um sein Pferd zu füttern und selbst sich zu stärken. Im Gespräch mit dem Holländer erfährt der Beamte, (weil so stark in damaliger Zeit gebaut wurde), daß in Rothen noch vielmehr gebaut wurde und zwar wurden in Rothen die 16 Bauern sämtlichst enteignet. Der Beamte fährt nach Güstrow weiter. Unterwegs denkt er über die gehörte Brutalität weiter nach. Auf dem Rückweg macht er sich beim Holländer weitere Nachfragen und seine Notizen. Einige Zeit später erhält der Besitzer J.v.Bülow einen Brief durch einen Regierungsboten. Unverzüglich soll er die geplagten Bauern in Rothen wieder aufrichten. Nun begab es sich, daß die Bauern in Rothen befragt wurden, wer unter ihnen lieber wieder Bauer werden wollte. Das Resultat war, daß von den 16 Bauern nur 2 wieder aufgerichtet werden wollten und zwar hieß der eine Brockmann und der andere Scheve. Die übrigen 14 wollten lieber dem Gutsherrn seine Tagelöhner werden. Durch das Kirchenbuch werde ich feststellen, wie lange schon unsere Vorfahren in Rothen gewohnt haben. Von meinem Vater wußte ich, daß der Name Scheve ein sehr alter in Rothen sein soll. 1801 bekamen die beiden Hauswirte Brockmann und Scheve einen neuen, zwar weit besseren Contrakt, wie sie die selbigen früher in Rothen hatten. Der mit Jasper von Bülow und den beiden Bauern gemachte Contrakt ist noch in meinem Besitz und möchte ich auch noch aufbewahren. Hier nach Gägelow zog nur mein Urgroßvater Johann Scheve und der Nachbar Carl Brockmann ( bei Brockmann waren es bestimmt in 4 Generationen immer ein Carl). Der letzte eigentliche C.Brockmann starb beim Packen an Herzschlag in der Nachmaadende in der Zülower Wirst. Nun kam sein Bruder Friedrich Brockmann. Mein Urgroßvater, Johann Scheve, hatte keinen Sohn, nur eine Tochter, die sich mit meinem Großvater Friedrich Röhrdanz, gebürtig in Sternberg, verheiratet im Jahr....

Stammbaum: aus dieser Ehe sind mein Vater Johann Röhrdanz, geb. 7.Nov.1851, ein Bruder Fritz Röhrdanz selbiger starb unverheiratet 1879 und zwei Schwestern die älteste Liselotte verheiratet mit Hauswirt Lange in Luckwitz b. Wittenburg, die jüngste Schwester Minna war mit einem Lehrer Krüger in Wüstmark bei Mühlen-Eichsen verheiratet.

Friedrich Röhrdanz Zu Gägelow Anteil Zülow


Das Bauernlegen und die Neuschaffung des Rothener Gutes geschah also in der Zeit zwischen 1797 und 1804. Die Vertreibung der Bauern (Bauernlegen) war ein Recht der Gutsherrn, festgeschrieben im Erbvergleich von 1755, einem Vertrag zwischen den Landständen und dem Herzog von verfassungsrechtlichem Rang. Nachdem die Bauern nach Gägelow „gelegt“ worden waren, entwickelte sich Rothen zu einem typischen Gutsdorf. 1840 (inzwischen ist F.C.H. Fabricius Gutsbesitzer) verzeichnet die Versicherungsliste für „Hof Rothen“: ein Wohnhaus, zwei Scheunen, das Viehhaus, den Schaafstall, und einen kleinen Stall. Im „Dorf Rothen“ gibt es jetzt 5 Kathen mit je zwei Wohnungen.

Im Jahre 1840 verkauften Vollrath von Bülow und seine Geschwister das Gut Rothen an Friedrich Carl Heinrich Fabricius. Der Kaufvertrag ist auf den 21.Januar 1840 datiert. Fabricius erhält den Zuschlag für das Gut Rothen auf einer öffentlichen Versteigerung am 18.1.1840. Nicht eingeschlossen in den Kauf ist das Erbbegräbnis der v. Bülows in Gägelow und die Kirchstühle in der Gägelower Kirche werden im Vertrag genau aufgeteilt: Die Zülower behalten zwei Drittel des Raumes, die Rothener bekommen das restliche Drittel. Die in Rothen befindliche Holländerei mit 52 Kühen und den in Zülow dazugehörenden 100 Kühen muss der Käufer vom Gut Rothen mit dem Holländerei Pächter Harms bis zum Jahr 1841 abwickeln. Es ist ihm freigestellt, den Pachtvertrag dann nicht zu erneuern. Dem Pächter Harms wird von Fabricius gekündigt. Geregelt ist im Kaufvertrag auch die Abgabenpflicht des Gutsherrn an den Prediger und den Küster der Kirche in Gägelow. Für das Gut muß Fabricius 58000,- Thaler als Kaufpreis zahlen.

Am 21.July 1840 findet die Übergabe des Gutes in Rothen statt. Zusammen mit den Zeugen Tischlermeister Ehlers aus Witzin , dem Maurermeister Fr. Barnem aus Sternberg und einem Protokollanten treffen sich der Hauptmann von Bülow und F.Fabricius „im ehemaligen Holländerhause zu Rothen, welches augenblicklich“ zum Herrenhaus aptiert wird“, wie es im Übergabeprotokoll wörtlich heißt. Hier wird also das erste Mal ein Herrenhaus (sprich Gutshaus) erwähnt, das aus dem Holländerhaus hervorgeht. Wenn das Holländerhaus, also das Wohnhaus des Pächters der Holländerei, das “Haus auf dem Hofe“ ist, wie die Versicherungslisten von 1804 es festhalten, dann könnte man schließen, dass der älteste Teil des heutigen Gutshauses um 1804 entstanden ist, was der Bauart des Gebäudes auch entsprechen würde.

Der Hauptmann von Bülow überreicht Fabricius als Symbol des Besitzwechsels eine Erdscholle und den Hausschlüssel. „Es wurden darauf mehrere Rothener Tagelöhner herbeigerufen und so ward ihnen angezeigt, dass das Gut Rothen jetzt auf den Herrn Fabricius übergegangen sei, dass sie mithin ihre Verpflichtungen gegen die frühere Gutsherrschaft entbunden und dem Herrn Fabricus, als ihr nun jetzigen Gutsherrn, Treue und Gehorsam schuldig wären“. Das Treuebekenntnis wird mit Handschlag besiegelt. Die Leibeigenschaft wurde in Mecklenburg 1820 aufgehoben, aber die realen Verhältnisse auf den Gütern waren weitgehend ähnlich wie vor diesem Datum.

Dokument

Da das Gut Rothen ein Lehensgut war, also vom Mecklenburgischen Großherzog als Lehen dem jeweiligen Besitzer gegeben wurde, war ein „Consens“, eine Zustimmung des Landesfürsten zum Verkauf notwendig.


Für die ritterschaftlichen Güter gab es ab 1782 wie schon erwähnt eine Brandversicherungsgesellschaft. Aus dem Jahre 1840 stammt der Situationsplan von Rothen, den der Versicherungsbeamte für seine Akten anlegte.


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In den nachfolgenden Jahren baut Fabricius das Gut Rothen weiter aus. 1848 verzeichnet die Versicherungsakte bereits folgende Gebäude auf dem Hof Rothen: ein Wohnhaus, Milch- und Badhaus, Schafstall, Scheune mit Kornboden, Wagenscheune, Scheune mit Pferdestall, Viehhaus mit Heuboden, Anbau provisoria mit Häxelmaschine mit Schrotgang und einen Stall. Im Dorf werden weiterhin 5 Kathen erwähnt aber mit jeweils 3 Wohnungen! Hinzu kommt noch eine Ziegelscheune und ein Ziegelofen an der Scheide zwischen Gägelow und Zülow.

In der Ortskunde Mecklenburgs von W.Raabe werden 1857 insgesamt 90 Einwohner aufgeführt. Für 1858 zählt Raabe 42 männliche und 48 weibliche Dorfbewohner und für das Jahr 1859 werden 44 Männer und 49 Frauen gezählt.

Bei der Bevölkerungszählung in Mecklenburg von 1867 wurden in Rothen 118 Bewohner, davon 58 Männer, 60 Frauen in 19 Haushalten gezählt.


Foto Dachboden und Nägel

Friedrich Fabricius betrieb im Gutshaus auch eine Schnapsbrennerei für Kartoffelschnaps. Im Jahre 1851 wollte er seine Branntweinbrennerei ordnungsgemäß bei der ritterschaftlichen Brandschutzversicherung anmelden. Diese lehnte die Versicherung aber ab, weil der Heuboden zu dicht an der Brennerei gelegen sei. Wütend kündigte Fabricius die Versicherung, was die Versicherung aber ablehnte, weil er die Kündigungsfrist nicht eingehalten hatte. Später bekam das Gutshaus auch den Spitznamen „ Branntweinpalais“. In seinem Schreiben an die Versicherung beschreibt Fabricius, dass die Brennerei in einem gemauerten Gewölbe untergebracht ist. Dies Gewölbe ist vermutlich das Kellergewölbe im Querflügel des jetzigen Gutshauses, was auch der mündlichen Überlieferung alter Dorfbewohner entspricht. In einem Buch über die Landtagssitzung des Ständetages findet sich folgender Absatz: Kurzer Bericht über den mecklenburgischen Landtag des Jahres 1843-1845 von S. Schnelle, 6. Herr Fabricius-Rothen übergab Namens der Chausseecommitte mehrere Berichte, von der aber nur der über die 9te E. A. Pr. (Beihülfe für den Vipperowschen Erddamm) zum Vortrag kam. Röbel hat schon oft eine Beihülfe des Landes zu dem Bau des Vipperowschen Erddamms beantragt, die Landstände haben aber die Ansicht consequent festgehalten, daß dies Unternehmen nicht als eine Landessache, sondern als eine Sache der Interessenten zu betrachten, und denselben daher keine andre Unterstützung zu gewähren sei, als der 8. 292 des L. V. für derartige Privatunternehmungen bestimme. Gutsbesitzer Fabricius war also auch im Sinne und für seinen Stand als Gutsbesitzer politisch aktiv und nahm als bürgerlicher Rittergutsbesitzer sein Mandat im Landtag wahr. Im Mai 1866 beschwerten sich die beiden Tagelöhner Baumgarten und Harm aus Rothen beim Großherzog von Mecklenburg über ihren Gutsherrn Fabricius. Dieser weigerte sich, ihnen das kontraktlich zustehende Land für Kartoffelanbau zuzugestehen, weil sie zum Oktober des Jahres das Arbeitsverhältnis gekündigt hatten. Sie wollten beide nach Amerika auswandern. Baumgarten beschwerte sich außerdem darüber, dass er zwei Hofgänger ( das sind vom Tagelöhner selber zu bezahlende und unterzubringende Arbeitskräfte) stellen solle, und ihm deswegen Lohn angezogen würde. Zusätzlich würde noch sein Lohn gekürzt, weil er seine Frau an Stelle der Hofgänger geschickt habe. Fabricius legte dagegen beim großherzoglichen Innenministerium Beschwerde ein und erklärte in einem mehrseitigen Text, dass Baumgarten seinerzeit schon ausreichend Kartoffeln für den Sommer 1861 bekommen habe , obwohl er erst im Herbst dieses Jahres nach Rothen zugezogen war und daher wegen der Kündigung zum Herbst 1866 keinen Anspruch auf Land für den Anbau von Sommerkartoffeln mehr habe. Außerdem monierte der Gutsherr in seiner Stellungnahme an das Ministerium, dass Baumgarten keinen Hofgänger stelle. Und er bestand auf seinem Recht, laut Kontrakt Hofgänger gestellt zu bekommen. Die Lohnkürzungen rechtfertigte Gutsherr Fabricius: "Dies ist denn auch in Folge der fortgesetzten eigensinnigen Vertragsbrüchigkeit des Baumgarten geschehen, und dürfte ich ihm diese Strafe um so weniger erlassen, weil sonst möglicher Weise die übrigen Tagelöhner sich auf Baumgarten´s Beispiel berufend, in ihrer Verpflichtung zur Haltung eines Hofgängers sich ebenfalls lässig bezeigen würden " Unwahr sei auch die Behauptung, er würde zwei Hofgänger verlangen. Das großherzliche Ministerium hielt sich aus der Angelegenheit heraus, empfahl den Tagelöhnern sich gütlich mit dem Gutsherrn zu einigen oder den Rechtsweg einzuschlagen. Wie der Streit ausging, ist nicht aus den Akten zu entnehmen. Eine Klage vor Gericht wird wohl kaum erfolgt sein, denn auch das Ministerium stellt in seiner Stellungnahme an die Tagelöhner fest, dass "durch die von ihnen beabsichtigte Auswanderung der Weg des Rechtens vermutlich erschwert sein würde" Trotz Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg im Jahr 1820 blieben die Verhältnisse auf den Dörfern im Wesentlichen, wie sie waren. Der Tagelöhner konnte kündigen und auswandern, ansonsten herrschte Gutsherrnart ! Fabricius hatte aber weiter Ärger mit seinen Tagelöhnern in Rothen. In einem erneuten Schreiben an das Innenministerium beschwerte er sich 1867 über die Klage der Tagelöhner Brockmann und Dittmann aus Rothen. Diese seien ohne seine Erlaubnis nach Schwerin gefahren und hätten sich darüber beschwert, dass sie Hofgänger stellen sollten, was ihnen aber bei Anstellungsbeginn nicht mitgeteilt worden wäre. Die beiden sprachen noch für weitere 6 Tagelöhner. Sie berichteten auch, dass sie auch keine Hofgänger bekommen könnten, weil der Gutsherr keinen Frieden mit seinen Leuten halten könne. Fabricius schrieb in seinem Brief, dass er die Verpflichtung der Hofgänger nicht streng verlangt habe, dass er auf die Arbeitspflicht der Frauen oftmals großzügig verzichtet habe. Dittmann und Brockmann betrügen sich grob und unanständig. Brockmann habe gleichzeitig zwei Mädchen geschwängert und mit seiner Frau noch vier Kinder, und seine Schwester, eine "sehr frivole Person", die bereits drei uneheliche Kinder habe, wohne jetzt auch bei ihm. Dittman habe auch uneheliche Kinder, lege nichts zurück, sei ein "schlechter Mensch", misshandele seine Kinder und sei ein Holzdieb. Außerdem habe er "versucht, die gutgesinnten freundlichen Leute im Ort aufzuwiegeln und so haben sich außer Brockmann noch einige verleiten lassen, seinen Wühlereien zu folgen. Diese haben sich sogar in letzter Zeit meinen und meines Statthalters Jarkow Anordnungen offen widersetzt,….und haben diesen sogar mit Tätlichkeiten bedroht…" Und zum Schluß seines Briefes an das großherzogliche Ministerium betont Fabricius noch, dass "ich im Jahre 1848 einer der wenigen Landwirthe seiner hiesigen Umgebung gewesen bin, welcher seine Leute ohne eine schiedskommissarische Intervention zufrieden gestellt hat."

Politisches Wohlverhalten möchte belohnt sein!

Das Ministerium empfahl zunächst folgende Verfügung: Fabricius solle nicht Hofgänger und gleichzeitig Arbeitspflicht der Tagelöhner-Frauen verlangen. Die Frau solle nur, wenn der Hofgänger nicht arbeiten könne, an Stelle dessen zur Arbeit verpflichtet sein und zwar zu Arbeiten, die gewöhnlich Frauen verrichten. Ansonsten sollen die kontraktlichen Arbeitsverhältnisse mit einer Schiedskommission geregelt werden. Gutsherr Fabricius bestand auf seinem Recht, Hofgänger und Frauenarbeit zu verlangen und gegebenenfalls Lohnabzüge vorzunehmen.

Das Ergebnis der Auseinandersetzung ist in den Akten nicht verzeichnet. Fabricius war 1857 als Mäzen tätig. Der Historiker Lisch schreibt im Jahrbuch für mecklenburgische Geschichte Bd. 24 von 1859:

“Auf  meinen Vorschlag übernahm es der eingepfarrte Gutsbesitzer Herr Fabricius auf Rothen sogleich und unbedenklich mit großer Theilnahme und Bereitwilligkeit, nicht allein dieses Gemälde, sondern auch die Restauration der beiden alten großen Figuren auf seine Kosten ausführen zu lassen….“. 

Es handelt sich dabei um die Malereien in der Gägelower Kirche, über deren bunten Gemäldeschmuck man in Mecklenburg sprichwörtlich sagt: So bunt wie die gägelowsche Kirche. 1m Jahre 1864 stirbt die Mutter von Fabricius. Laut Kirchenbucheintrag aus Gägelow wird Marie Caroline Wilhelmine Fabricius 89 Jahre, 2 Monate und 19 Tage alt. Sie wird in Gischow begraben.

Am 9.Oktober 1875 heiratet Fabricius mit 72 Jahren die sehr viel jüngere Jungfer Julie Melusine Bernhardine Henkhus , geb. in Lübz am 25.April 1845

Am 12.Juni 1881 stirbt Fabricius an einem Nieren und hinzugetretenen Gehirnleiden. Als Erben sind eingesetzt der Bruder Pastor Fabricius zu Cambs bei Röbel und die die Gutsbesitzerin Friedel Fabricius auf Resmin in Westpreußen. Testamentvollstrecker ist ein anderer Bruder, Senator Adolf Fabricius aus Wismar. Er hat auch die Vollmacht, das Gut zu verkaufen.


Dokumente Kirchenbuch

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