Besitz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Ortschroniken
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1.397: Zeile 1.397:
 
=Hochwasserschutz in Besitz=
 
=Hochwasserschutz in Besitz=
  
In historischen Zeiträumen hat es immer wieder Hochwässer mit Deichbrüchen in der Elbe-Sude-Niederung gegeben. Berichtet wird von Deichbrüchen 1775 bei Blücher, 1799 bei Timkenberg, 1805 in der teldau und 1814 bei Niendorf.
+
In historischen Zeiträumen hat es immer wieder Hochwässer mit Deichbrüchen in der Elbe-Sude-Niederung gegeben. Berichtet wird von Deichbrüchen 1775 bei Blücher, 1799 bei Timkenberg, 1805 in der teldau und 1814 bei Niendorf. und vor allem 1888. Gerade dieses Hochwasser ist in der Elbniederung noch über Jahrzehnte in der Erinnerung lebendig geblieben. Noch heute sind die Hochwassermarken an vielen Häusern zu finden (z.B. an der alten Schule in Neu Wendischthun).
 +
 
 +
Was war geschehen?  Ausgehend vom Grundeis in der Elbe zwischen Boizenburg und Bleckede hatte sich beim hannoverschen Elbdorf Darchau am 24.März ein Eisversatz in der Elbe gebildet, der das zufließende ohnehin schon extreme Hochwasser noch zusätzlich staute. Plötzlich trat das Wasser an der Darchauer Fährstelle über den Deich. Es führte große Eisschollen mit. Diese zerstörten im Augenblick das massive Haus des Fährkruges der Familie von Rautenkranz und danach weitere 17 Gebäude. Allein in Darchau fanden neun Menschen den Tod. Darüber hinaus richtete das Wasser an vielen Gebäuden Schäden an. Bereits vorher waren in der Lenzer Wische und bei Dömitz Deiche gebrochen. Aus dem Raum Dömitz floss das Wasser über den Schafdamm bei Wendisch Wehningen (Rüterberg) in die Krainkeniederung. Die ganze Niederung bis nach Neu Bleckede und Teldau wurde überschwemmt. Dort brach dann in Soltow zusätzlich der Sudedeich - etwas ganz ungewöhnliches - durch den binnenseitigen Wasserdruck. Dadurch gelangte das Wasser in den Raum Blücher, Gülze, bis es bei Boizenburg das Bett der Elbe wieder erreichte. In Blücher ertranken bei einer Rettungsaktion neun Menschen durch einen kenternden Kahn. Die Niederung wurde erst im Juni wieder soweit trocken, dass die Landwirte mit den Bestellarbeiten beginnen konnten. 
  
 
Die Lage der Gemeinde Besitz mit dem Ortsteil Blücher befindet sich in der Elbe-Sude-Niederung unmittelbar am Fluss Sude, Blücher zusätzlich auch an der Schaale, wie Besitz an der Krainke, die hier in die Sude mündet, wie am Brahlstorfer Mühlenbach, der ein wehnig oberhalb Besitz ebenfalls in die Sude mündet. Dieser bildet in großen Teilen die östliche Grenze der Besitzer Feldmark (Gemarkung). Gerade im Bereich des Mühlenbaches und des nördlichen Scheidegrabens (Dersenower und Dammereezer Grenze) befinden sich die tiefst-gelegenen Teile der Feldmark (Grünland und die Rense ein Bruchwald), teils auf 8,4 m über HN. Im Gegensatz dazu befindet sich das Dorf Besitz selbst auf eine nur wenig erhöhten Fläche (10 bis 11 m über HN), auf der der Wind in Zeiten nach der Eiszeit Dünen zusammengeweht hat. Bei der Anlage der Gehöfte wurden zusätzlich Hausberge (Wurten, ndt. Waurten) aufgeschüttet, so dass die Gehöfte selbst bei den wiederkehrenden Hochwasserfluten in der Regel hochwasserfreie Bereiche an den Häusern, Ställen und Scheunen aufwiesen. Die nördlich und nordöstlich des Dorfes befindlichen Ackerflächen haben in der Regel ein Höhenniveau von etwa 9 m ü.HN.
 
Die Lage der Gemeinde Besitz mit dem Ortsteil Blücher befindet sich in der Elbe-Sude-Niederung unmittelbar am Fluss Sude, Blücher zusätzlich auch an der Schaale, wie Besitz an der Krainke, die hier in die Sude mündet, wie am Brahlstorfer Mühlenbach, der ein wehnig oberhalb Besitz ebenfalls in die Sude mündet. Dieser bildet in großen Teilen die östliche Grenze der Besitzer Feldmark (Gemarkung). Gerade im Bereich des Mühlenbaches und des nördlichen Scheidegrabens (Dersenower und Dammereezer Grenze) befinden sich die tiefst-gelegenen Teile der Feldmark (Grünland und die Rense ein Bruchwald), teils auf 8,4 m über HN. Im Gegensatz dazu befindet sich das Dorf Besitz selbst auf eine nur wenig erhöhten Fläche (10 bis 11 m über HN), auf der der Wind in Zeiten nach der Eiszeit Dünen zusammengeweht hat. Bei der Anlage der Gehöfte wurden zusätzlich Hausberge (Wurten, ndt. Waurten) aufgeschüttet, so dass die Gehöfte selbst bei den wiederkehrenden Hochwasserfluten in der Regel hochwasserfreie Bereiche an den Häusern, Ställen und Scheunen aufwiesen. Die nördlich und nordöstlich des Dorfes befindlichen Ackerflächen haben in der Regel ein Höhenniveau von etwa 9 m ü.HN.

Version vom 31. Mai 2023, 20:35 Uhr

Besitz ist Teil der gleichnamigen Gemeinde gemeinsame mit Blücher. Die Gemeinde liegt im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland) und wird vom Amt Boizenburg-Land verwaltet.


Kenndaten des Orts
Name (heute)Besitz
Regionale Einordnung (heute)
Postleitzahl19258
VerwaltungsamtAmt Boizenburg-Land
LandkreisLudwigslust-Parchim
Zahlen
Einwohner453 (2018)
KoordinatenBreite: 53.3428 / Länge: 10.8564


Geographische Lage

Besitz liegt am Zusammenfluss von Sude und Krainke, die weiter westlich die Elbe speisen. Im Süden des Amtes Boizenburg-Land gelegen, grenzt Besitz an die Teldau im Westen und an die Gemeinde Amt-Neuhaus/Niedersachsen im Süden und Südosten.


Einführende Information

Von Beitz gibt es bereits eine Chronik, die vom ehemaligen Lehrer Erwin Dettmann im Jahre 1996 verfasst wurde. Diese dient teilweise als Vorlage für diese Bearbeitung.

Datei:Besitz.Chronik.pdf

Kurztext zum Ort

Auszug aus "Mecklenburgische Vaterlandskunde von Wilhelm Raabe, Ausgabe Gustav Quade" 1894, Seite 559: Besitz bei Blücher, großes Dorf an der Sude, 1 1/2 Meile südöstlich von Boizenburg, mit 26 Erbpächtern, 26 Büdnern (1 Krug, 1 Müller, 1 Schmied). 19 Häuslern, Schule (2), Brückenzoll und Armenhaus. 543 (636) Einw.

Besitz im Spiegel von Karten und Luftbildern

Die Wiebekingsche Karte aus dem Jahre 1786 ist aus der Zusammenfassung einzelner Vermessungen entstanden, die bereits vorlagen. Wiebeking selbst hat mit seinen Landmessern die notwendigen Ergänzungen gemessen, Die in orange eingetragenen Grenzen wurden erst im 20. Jahrhundert, unter den Historikern Franz Engel (Hannover) und Roderich Schmidt (Marburg) unter Zuhilfenahme von Messtischblättern eingezeichnet. Diese zeigen die Rense vollständig außerhalb der Besitzer Feldmark. Deutlich wird in der Karte, dass Besitz eine sehr zergliederte Feldmark hatte, deren Blockgewanne, unterbrochen durch sumpfige Wiesen und Bruchwälder, von den Bauern genutzt wurden.

Besitz in der Wiebeking-Karte von 1786

Auf der Grundlage der Mecklenburgkarte von Wiebeking hat Graf Schmettau seine Mecklenburg-Karte erarbeitet. Sie liegt in 16 Sektionen vor. Das Amt Boizenburg (nördlicher Teil) befindet sich auf der Sectio IX und der Sectio XVI (südlicher Teil). Die Gemarkung Besitz befindetsich auf dem nördlichen Teil (Rense usw.) und dem südlichen Teil (Ortslage und südlich der Sude gelegene Flächen). Die Schmettau-Karte stellt den Raum detaillierter dar als die Wiebeking-Karte


Sm Besitz Nord.jpg Sm Besitz Süd.jpg

Der Ausschnitt aus dem Messtischblatt Nr. 2631 Besitz aus dem Jahre 1881 verdeutlicht uns das alte Ortsbild.


MTB Besitz.jpg


Die Ortsübersicht hat Erwin Dettmann gezeichnet. Es handelt sich hier um eine Kopie aus seiner Besitzer Dorfchronik. Die Karte enthält noch keine Straßennamen, jedoch die seinerzeitigen Hausnummern.

Ortsübersicht mit Hausnummern, Verfasser: Erwin Dettmann


Das Luftbild aus dem Jahre 1945 - gemessen von der US-Army - wurde von Werner Martens aus Schwerin-Muess, früher Besitz, zur Verfügung gestellt. Er hat es im Landesvermessungsamt erworben. Es zeigt noch die völlig andere Zufahrt zum Sudeübergang mit der seinerzeitigen hölzernen Sudebrücke. Man erkennt, dass der Zufahrt auch die Gebäude der Hufen

Das Luftbild zeigt noch den alten Sudeübergang

Die Veränderung der Zufahrt und der Lage der Brücke kann man durch Vergleich der beiden Luftbilder erkennen. Die Gebäude der Hufen 11 (Wilhelm Drinkgern)und 23 (Johann Drinkgern) mussten der Straße weichen.

Google earth postcard.jpg

Bildergalerie


Ortschronik/en von Besitz

[[= Weiterführende Information zu Besitz =

Die frühe Geschichte des Dorfes Besitz

Dieser Abschnitt wurde aus der Dorfchronik von Erwin Dettmann kopiert

Besitz Seite 3.jpg Besitz s.4.jpg Besitz s.5.jpg Besitz s.6.jpg Besitz s.7.jpg Besitz s.8.jpg Besitz s.9.jpg Besitz s.10.jpg Besitz s.12.jpg



Die slawische Siedlung Barsitze im Mittelalter

Der in der Ersterwähnung als Barsitze, 1456 auch Barsytze, 1560 Bersitz genannte Ortsname für das heutige Besitz ist eindeutig slawischen Ursprungs. Er wird von TRAUTMANN aus barsi, russisch borsyi für schnell oder bald, von KÜHNEL aus altslaw. für Bienenbeute abgeleitet.

Im Zuge der Völkerwanderung im 4. und 5. Jahrhundert verließen die germanischen Stämme unser Gebiet. Die hier siedelnden Langebarden zogen nach Italien, wo sie der Lombardei um Mailand ihren Namen geben. Aus dem Osten rückten um 600 u. Z. slawische Stämme in die weitestgehend menschenleer gewordenen Gebiete nach und vermischten sich mit der restlichen Bevölkerung. In Westmecklenburg, Lauenburg und Ostholstein siedelten die Obotriten mit dem Unterstamm der Polaben (von Labe = Elbe die Elbanwohner). An Hand von Fundplätzen und Flurnamen lassen sich, wie Dettmann schreibt, einige Siedlungsplätze der Slawen, teils auch älter, nachweisen,

- am Schaulbarg nördlich der Sude,

- Körchow nahe der Brücke südlich der Sude, wo auch der slawische Flurname darauf hinweist,

- Neddelborg, ein slawischer Burgwall zwischen der Sude und dem Burgsee und

- Helmshoop westlich des Dorfes eine eisenzeitliche Siedlung.

In einem Grabungsprotokoll zur Neddelborg heißt es:

Burgwall südlich des Dorfes an der Krainke beim Burgsee. Walluntersuchung im April 1949. Im Volksmund als Neddelborg bekannt. Inmitten von Wiesen gelegen, etwa 0,6 ha groß. Die Wälle gut erhalten. Ein Schnitt durch den Westwall ließ erkennen, daß die Burg mit einer starken Holzerdemauer umgeben war und abgebrannt ist. Im Profil eine 1,3 m starke Holzkohleschicht. Als zu datierende Funde einzelne slawische Scherben des 11. Jahrhunderts.

Die Dörfer an der Sude waren, wie ihre Nachbarn im Dartzing, dem heutigen Amt Neuhaus, sowie in der Jabelheide, heute allgemein Lübtheener Heide genannt, Rückzugsgebiete für die slawischen Bewohner bei der deutschen Ostexpansion. das äußert sich in Besitz an der großen Zahl der slawischen Flurnamen, sowie auch an der bis in die Neuzeit hinein vorhandenen größeren Zahl slawisch geprägter Familiennamen, wie Rabadan (Raba, Rabow), Czabel, Tzebelecke, Tribbekow, Grantzin, Karvake (Kravack), Klackun (Klackol)und Kownike (Konow).

Von den überlieferten mehr als 160 Flurnamen sind Zeeten, Fannikel, Rense, Pisork, Pathesten, Gustow. Loos, Lanken, Raasch, Niesken, Zapel(stück), Mitschulen, Reichnow (Wregenow), Briesken, Jirrik, Dreve (lands), Ziesken, Flöt (ohrt), Waak (kuhl), Rukieten, Krainke, Körchow, Ziert, Növer, Bebinen, Kramp (land), Kochert (Krum') Galin und Sude slawischen Ursprungs.

Diese ehemals slawischen Dörfer benötigten auch längere Zeit bis zur Einführung der deutschen Hufenverfassung, die im Landbederegister 1453 noch nicht deutlich war, aber wenig später im Landbederegister 1462 schon zu erkennen, als nun 2 Dreiviertelhufen, 15 Halbhufen und 3 Katen (Kossaten) aufgeführt waren. Dabei waren bei dieser Differenzierung keine Unterschiede zwischen Hufnern mit deutschen und slawischen Namen mehr deutlich.

Auch die Struktur des Dorfes und der Feldmark trägt slawische Züge, wenn auch die örtlichen natürlichen Bedingungen diese entscheidend geprägt haben dürften. Die für die deutsche Hufenverfassung typischen langstreifigen Gewanne der Dreifelderwirtschaft konnten sich nicht herausbilden. Stattdessen entstand die kleinteiligere an die örtlichen Bedingungen angepasste Blockgewannstruktur, bei der die Blöcke in Streifen für die Hufen eingeteilt waren. Das Dorf wird von ENGEL und BENTHIEN als Haufendorf beschrieben. Die Siedlung scheint aber auf eine ursprüngliche Zeile der Hufen entlang der Sude zurückzugehen. Diese wird sich durch die Ansiedlung von Katen und später auch der Büdnereien und Häuslereien zum Haufendorf entwickelt haben. Dabei hat auch immer die Hochwassergefahr eine Rolle gespielt, die zur Bevorzugung höher gelegener Bauflächen für die Gehöfte geführt hat.


Besitz Dorf 1786.jpg

Das Dorf Besitz auf der Karte von Wiebeking 1786. Das Dorf erstreckt sich entlang der Sude. Scheinbar gab es spätere Katen der Kossaten und Kuffen im nördlichen Teil des Dorfes. Diese werden nach Bränden in andere Dorfteile verlegt und durch Büderkaten ersetzt worden sein.

In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts begann die deutsche Ostexpansion in unserem Raum unter der Herrschaft des Sachsenherzogs Heinrichs des Löwen. Im schon erwähnten Ratzeburger Zehntlehensregister aus dem Jahre 1230 sind in der terra Boizeneburg die Träger des Zehnten, die der Bischof verliehen hat , aufgeführt. Die das Land Boizenburg betreffenden Seiten der Urkunde sind jedoch in einem sehr schlechten Zustand, so dass einige Ortsnamen schlecht zu lesen sind und andere gänzlich unlesbar wurden. Mit Erwin Dettmann ist Verfasser dieser Chronik der Überzeugung, dass Besitz in der Urkunde genannt worden sein wird. So bleibt die Ersterwähnung im Jahre 1376. Mit den Bede- und Amtsregistern ab 1453 haben wir gute Quellen über das Amt Boizenburg und seine Dörfer, so auch für Besitz

Das Mittelalter und die frühe Neuzeit bis zum Dreißigjährigen Krieg

Besitz im Kirchspiel Blücher

Das Blücher wird als bluggere im Ratzeburger Zehnten-Lehens-Register 1230 erwähnt, aus dem Kirchspiel auch niendorpe und darsenowe. Weitere Orte sind nicht mehr lesbar. Zum Kirchspiel gehören jedoch außer Blücher und Besitz auch Dersenow, (zunächst auch Kuhlendorf), Niendorf, Timkenberg, Teschenbrügge, aus der Teldau: Sprengelshof, Amholz und Grabenau, sowie bis 1873 das lüneburgische Krusendorf. Blücher wird bis 1702 vom Pastor in Zahrensdorf bedient. Friedlch SCHLIE schreibt in seinen "Kunst- und Geschichtsdenkmälern Mecklenburgs": "Bis 1702 haben Zahrensdorf und Blücher gemeinsam einen Pastor, von da an erhält die Kirche auf Bitte der Gemeinde vom Herzog Friedrich Wilhelm ihren eigenen Pastor, der auch die ebenfalls unter herzoglichem Patronat stehenden Kapellen in Dersenow, Niendorf, Besitz und Krusendorf zu bedienen hat. Der erste ist Hanno Heinrich Grünenberg, der sich 1728 seinen Sohn Cornelius Johann substituieren läßt"".

Die Besitzer Kapelle wurde wegen Baufälligkeit im Jahre 1873 abgebrochen. Sie wird denen in Niendorf und Krusendorf ähnlich gewesen sein. Das nachfolgende Bild der Niendorfer Kapelle mag uns eine Vorstellung geben:

Niendorfer Kapelle.jpg

Im Beichtkinderverzeichnis 1704 hat der Pastor Grünenberg als Bemerkung vorangestellt: "Besitz, ein Hochfürstlich. Dorf, und hat eine Capelle. Se. Herzogl. Durchl. sind Hoher Patronus". Somit stellt er heraus, dass der Herzog wie für die Kirche in Blücher auch für die Kapelle in Beitz das Patronat innehatte.

Der Pfarrer und der Küster wurden aud den Kirchenhebungen vergütet. In den Hebungsregistern der der Jahre 1579, 1590 und 1598 geben die Hufner je einen halben Scheffel Gerste, die Katenleute je 2 Schillinge (Summe 9 Schfl Gerte und 18 Schillinge). Der Küster erhält von allen Bauern Geld (je 6 Pfennige)


Die Schule in Besitz, Erster Teil

In der „Revidierten Kirchenordnung“ von 1650 wird für das mecklenburgische Domanium festgelegt: „Auf den Dörfern soll der Pastor oder Küster samt ihren Frauen Schule halten und etliche Knaben und Mägdlein im Katechismus, Gebet, Lesen, Schreiben, Rechnen unterweisen, damit die jungen Leute nicht aufwachsen wie das Vieh“.

Der Pastor Grünenberg aus Blücher nennt bereits im Beichtkinderverzeichnis für Besitz von 1704 den Schulmeister Wittrock. Somit hat Besitz einen Schulmeister, der nicht in der Pfarre selbst beschäftigt war. Der Schulmeister war in den meisten Fällen ein Handwerker, oft ein Schneider, der neben seiner Arbeit den Unterricht erteilen sollte.

Dieser Unterricht sollte nur von Michaelis (29. September) bis Ostern gegeben werden. In der übrigen Zeit sollten die Kinder in der Landwirtschaft nach Kräften mithelfen.

Für den Schulmeister mussten die Eltern Schulgeld entrichten. Das fiel den Bauern und vor allem den Kätnern und Tagelöhnern häufig nicht leicht, insbesodere dann, wenn durch Hochwasser die Ernte gemindert oder gar vernichtet wurde. Der Schulmeister Wittrock schreibt im September 1773 an den Amtsverwalter in Boizenburg: "Es geht Drumnach an Meinen HochgeEhrten Herrn Amts Verwalter Mein Dienstlich Bitten vor mich zu Sorgen; Daß ich das Rückständige Schul Besoldung vor Michaeli Bekommen Möchte; Welches ich als eine Große Wohltat Dankbarlich Erkennen und Rühmen werde.

Verharrend Meines HochgeEhrten Herrn Amts Verwalter Gehorsamster Wilhelm Wittrock, Schulmeister"

Besitz in den Bederegistern, Amtsregistern u.a. 1453 bis 1598

Erläuterung:

            fl Gulden = 1,50 M = 24 ß
            M  Mark  = 16 ß  = 192 &
            ß  Schilling  = 12 &
            &  Pfennige

Datei:Hufenreg. 1453 bis 1463.pdf

Die Bede würde man heute als eine öffentlich-rechtliche Abgabe (Steuer) bezeichnen. Sie wurde nach der Größe der Hufen erhoben. Für eine Vollhufe war 1 Mark zu zahlen. !538 wurde die doppelte Landbede erhoben für eine Vollhufe 2 Mark.

In Besitz zahlen Hans Klackun, Thies Grantzin, Bene Burmester und Hans Kraffake für jeweils eine Dreiviertelhufe 1 1/2 Mark, die 12 Halbhüfner zahlen 1 Mark und die 6 Viertelhüfner (Kätner) jeweils 8 Schillinge (halbe Mark). Zusätzlich zahlen die Kätner Hinrich Klocke 12 Schillinge und Hans Tribbekow 1 Mark "vam kroge".

Somit wurden in Besitz bereits zwei Krüge betrieben.

Ab dem Landbederegister 1462 ist die Hufenverfassung im Dorf zu erkennen mit 2 Dreiviertelhufen, 15 Halbhufen und 3 Katen. Deutlicher hat sich bereits 1479 die spätere Hufenstruktur im Dorf herausgebildet, mit mit 3 Dreiviertelhufen, einer Fünfachtelhufe, 11 Halbhufen und 6 Katen.

Die Struktur der Feldmark wird von dem hohen Anteil der Allmende (Wald, Wiese) geprägt. Die Feldmark wird nicht dreifeldrig angelegt gewesen sein. Das ist begründet in den heterogenen natürlichen Bedingungen mit stetem aber ungleichmäßigem Wechsel von Feld, Wiese und Wald. Das hat zur Ausbildung einer größeren Zahl von Blockgewannen unterschiedlicher Größe geführt. Diese werden jeweils wie die Gewanne einer Dreifelderwirtschaft in Streifen für die einzelnen Hufen eingeteilt gewesen sein. Auf Grund der unterschiedlichen Größe der Blöcke werden die Hufen und Katen nicht an allen Blöcken Anteil gehabt haben. Für diese Blockgewannstruktur der Feldmark werden auch die häufigen Hochwässer eine Rolle gespielt haben, die zur bevorzugten Ackernutzung der höher gelegenen Flächen führen musste. Der hohe Anteil der Allmende war insbesondere im nördlichen Teil der Feldmark, in der Rense zu finden. Die Schweinemast wurde durch die Eichel und Eckernmast in der Rense betrieben. Dort weisen die Flurnamen wie Eckerkamp und Kaben noch auf die Schweine-Waldmast hin.n

Diese natürlichen Bedindungen mussten zu weniger intensiver Ackernutzung zugunsten der Viehwirtschaft führen.


Kaiserbederegister 1496 (In dem Dorpe tho Barzytze)

Bene Burmester cum uxore (mit Ehefrau)

    Pawel Burmester cum uxore

Lutke Kownicke cum uxore, 2 baden (Boten, Knechte/Mägde)

Hans Dreger cum uxore, 1 baden

Gherke Greve cum uxore, 2 baden

Werneke Roleke cum uxore

Heyen Lemke cum uxore, 2 baden

Drewes Alberdes cum uxor, 1 baden

Hinrik Drinkegherne cum uxore, 1 baden

Hans Karfak cum uxore, 1 baden

Drewes, Peter, Clauwes brodere, gheheten Trybbekouwe, 2 baden

Henneke Barvot cum uxore

     Hans Grantzyn cum uxore

Hinrik Lemke cum uxore, 2 baden

Bene Tzabel cum uxore, 1 baden

Gherke Konouw cum uxore, 1 baden

Burmester cum uxore

Henneke Pink cum uxore

   Henneke Karfak cum uxore, 1 baden

Clawes Tzebelleke cum uxore

Clawes Beneke cum uxore, 1 baden

Hermen Tzebelleke cum uxore

Hennek Greve cum uxore

   Peter Kloke cum uxore

Hermen Tzeleke cum uxore

Im Kaiserbederegister sind 68 Personen genannt.

Dieses Regster gibt uns bereits einen gewissen Einblick in die Familienstruktur und auf das beschäfte Personal auf den einzelnen Höfen. Erkennbar wird das die Höfe mit wenig Personal bewirtschaftet wurden. Im Register wurden die Kinder und Altenteiler nicht genannt. Unter Berücksichtigung dessen könnten in Besitz etwa die doppelte Anzahl von Personen gelebt haben.


Datei:Dopp. Landbede 1538.pdf


Beginnend mit dem Bederegister 1538 findet sich für Besitz der Eintrag "de bur samptlich von dem wusten velde tho Kulendorp". Somit haben in dieser Zeit die Besitzer Bauern zusätzlichen Acker des ehemaligen Dorfes Kuhlendorf genutzt, der später an die Tessiner gegeben wurde.


Das Amtsregister 1553 nennt summarisch die Abgaben der Dörfer

- 2 giftoßen van Borßitze,

- entpfangen an szwinen: 16 van Borßitze

- entpfangen ahn hemele, schape und lammer: 29 giftschape uth dem ampte (Gift steht für Gabe)


Im Amtsregister aus dem Jahre 1554 sind die Geldhebungen, die Hebungen für Jagdablager, die Lieferung von Pachthafer und Schneidelschweinen aufgeführt. Das Jagdablager beinhaltete die Verpflichtung bei fürstlichen Jagden für die Unterbringung und Verpflegung der Jagdteilnehmer, einschließlich der Pferde und Hunde aufzukommen. Das konnte, abgesehen von den damit verbundenen Flurschäden, eine arge Belastung für die Bauern sein. Das ursprünglich übliche Jadablager wurde später in eine zusätzliche Abgabe umgewandelt (Geld und Naturelien).

In Besitz steht bei den Bauern Bene Burmeister, Jacob Dreiger. Thomas Granßin, Achim Karvack, Hans Burmester, Peter Tribbekow, Hans Lemcke, Hans Greve,, Hinrich Drinckegerne, Dinies Pincke, Hans Lampe, Dreves Best und Hans Ranbode die Bemerkung verbrannt.

Das deutet auf eine Brandkatstrophe hin, die Besitz betroffen hat.

Bei Hans Konow, Peter Burmester, Heneke Beneke, Ostman Szabel, Hans Drinckegerne und Hinrich Timmermann fehlt die Bemerkung. Auch für die Zahlung im Jahre 1555 findet sich wieder diese Eintragung. Der Aufbau der Gehöfte hat offenbar unterschiedlich lange gedauert, denn auch im Jahre 1560 ist die gleiche Bemerkung noch bei Tomas Grantzin und Peter Burmester eingetragen.

Im Amtsregister 1565 zahlen die Hufenbesitzer 12 Schillinge und die Katenbesitzer (Kossaten), Hans Drenckgern, Drewes Beste, Jost Kruiger, Drewes Rabe, Henrich Tymmermann und Hans Nharstede 4 Schillinge Geldhebung Die Hufenbesitzer darüber hinaus 4 Scheffel Pachthafer, auch der Kossat Hanß Drenckgern 2 Scheffel.

In einem Register 1555 wird auch die Lieferung von Schneidelschweinen durch die Dörfer des Amtes aufgeführt (je Dorf 1 bis 9 Stück).Besitz: Summa nichtes, weigerten sich meinen g.h. (gnädigen Herrn; D.G.) das ßnidel ßwein zu geven unde wenden der orßake vor, wenn keine Mast is, ßein ße och kein ßwein zu donde schuldich . Auch Gülze, Bandekow und Bahlen verweigerten diese Abgabe. Da die Schweine in die Wälder zur Eichel- und Eckernmast getrieben wurden, ist auf die geringe Mastung in dem Jahr zu folgern.


Zehn Jahre später wird im Amtsregister 1565 sind unter Besitz die Bemerkungen zu finden:

Ablagergeldt vor 8 3/4 Hufen f fl 15 ß, schnidelschwine 15, giftshape 4 und

De Bauren gebin jerlings im Borsitzer 'S. Vits markete 12 giftochsen.


Kirchenhebungen Pfarre Zahrensdorf, Kirchspiel Blücher Blücher 15 Schfl., Bositze 9 Schfl., Niendorff 12 Schfl. Stedter 4 Schfl., Krusendorf 6 1/2 Schfl. garsten Das Kirchspiel Blücher, zu


Doppelte Landbede 1584

Hanß Narstede aus Besitz zahlt 8 ß doppelte Landbede "vom schmiedeampt"


Amtsregister 1584

summarisch: Ablagergeldt für 8 3/4 Hufen 7 fl 12 ß 9 &, 2 giftochsen, 4 giftschaefe, 22 rauchhühner

Rauchhühner sind ebenfalls eine "öffentlich-rechtliche" Abgabe, die je Rauch, somit für jeden Haushalt zu zahlen war.


Im Jahre 15884 soll es nach ZÜHLSDORF, Flurnamen eine neuerliche Pestepidemie im Raum Boizenburg gegeben haben. Inwieweit Besitz betroffen war, ist nicht bekannt.


Kirchenhebungen 1590

Bositz, ider einen halben schfl. garsten, die Hufner: Hanß Conow, Claws Zabel, Ties (Hans) Burmeister, Tomas Grantzin, Jochim Schacke (Hans Greve), Jochim Dreier (Jacob Dreieer), Hinrich (Hans) Burmeister, Chim Beneke (Hans Burmeister), Hanß Drinckgern (Chim Vilemann), Hanß Pincke, Hanß Burmeister, Moritz Burmeister, Hanß Hintze, Simon Gädtke, Chim Tribbekow, Hanß Karvake (Frens Pape), Hinrich Drinckgern, Claws Hintze;

Cossaten ider zwey ß: Jasper Raben (Rabow), Chim Timmermann, Ostmann Cruger (Ties Woleke), Claws Meine (Jacob Dreier), Peter Juncker (Anne Tidesche), Hanß Nastede, , Hinrich (Frenß) Burmeister, (Marten Eixt), (Drewes Bst)


Amtsregister 1596

Summarisch: Ablagergeldt für 8 3/4 huefen 7 fl. 15 ß 9 &, 2 giftochsen, 4 giftschafe, 22 Rauchhühner.

Der Dreißigjährige Krieg 1618 bis 1648

Offenbar hat der Krieg im Amt Boizenburg besonders die Dörfer entlang der Sude (abgesehen von Gothmann) betroffen. Das wird mit der alten Wege-Verbindung über die Herzogenfurt über die Sude zwischen Preten und Besitz im Zusammenhang zu sehen sein. Zwischen den Elbübergängen bei Dömitz und Boizenburg sollen die kaiserlichen Heere der katholischen Liga und die protestantischen dänischen Heere mehrfach gezogen sein. Die bei Dömitz über die Elbe gesetzten Söldnerheere werden ihren Weg von Dömitz über Neuhaus nach Boizenburg genommen haben, so dass sie Besitz, Blücher, Bandekow, Gülze und Bahlen verwüstet haben. So sind 1626 die die Heere des Ernst von Mansfeld unter dem dänischen Obersten von Kniphausen aus Holstein kommend durch Mecklenburg über Boizenburg, Dömitz nach Perleberg gezogen.

Der Dreißigjährige Krieg hat für Besitz, schwerwiegende Folgen gehabt. So wird im Kirchenvisitationsprotokoll aus dem Jahre 1643 berichtet, dass u.a. die Kapelle in Besitz neben denen in Rensdorf, Lüttenmark und Niendorf im Inneren verwüstet sei.


In der Amtsbeschreibung aus dem Jahre 1640 sind die Folgen des Krieges auch für Besitz zu ersehen: "Des Schulzen Benicke Gehöft ist wüst, seint noch zwei Jungen, der älteste etwa 16 Jahre alt, halten sich beide in Boizenburg auf, eine Tochter nunmehr von 20 Jahren, dienet zu Hühnerbusch. Noch 8 Huefener."

- Christoph Lowenbergk hatt kein Viehe und nichts geseyet.

- Hans Burmeister, hatt 1 Kuhe und 1 Schfl. Roggen geseyet.

- Claus Wölicke, hatt 1 Kuhe und nichts geseyet.

- Claus Dringkgerne, hatt 1 Kuhe und 1 Schfl. Roggen geseyet.

- Jochim Dreyer, ist abgebrannt, hatt kein Viehe und nichts geseyet.

- Jochim Dringkgerne, hatt kein Viehe und nichts geseyet.

- Hans Schefe, hatt 1 Kuhe, aber nichts geseyet.

- Hans Ottens, hatt 1 Kuhe aber nichts geseyet.

- Claus Vyllmann, ein Halbhuefener, hatt kein Viehe und nichts geseyet.

- Hans Bougkmöller, ein Köther, hatt kein Viehe und nichts geseyet.

In gutem Zustande haben in diesem Dorffe gewohnet

- 6 Huefener ohne den Schultzen,

- ein Halbhufener,

- 4 Köther.

Ist keine Anspannung im Dörffe, abgebrandt 6 große Häuser mit Scheunen und Stallung und 2 Kathen.

In der Groß Bengerstorfer Amtsbeschreibung ist die Bemerkung zu finden, dass der Schulze - wie auch der aus Besitz - nicht wie die übrigen Bauern zu Hofe dient, sondern Fahrdienste für den Amtshauptmann leistet.

Im Jahre 1640 wird die Postverbindung von Berlin nach Hamburg über Boizenburg eingerichtet. Diese berührt Brahlstorf, Dersenow, Kuhlenfeld und Hühnerbusch.

Entwicklungen nach dem Dreißigjährigen Krieg bis zum Jahre 1800

Der Dreißigjährige Krieg hatte im Amt Boizenburg in großem Umfange Zerstörung gebracht. Die Bewirtschaftung der Hufen in den Domanialdörfern lag genauso danieder wie die in den ritterschaftlichen Dörfern und Gütern. Die Bauern waren nicht mehr in der Lage ihren Verpflichtungen gegenüber den Grundherrn, wie auch gegenüber der Kirche nachzukommen. Alle Dörfer wiesen in unterschiedlichem Umfang Verwüstungen und Zerstörungen auf. Dabei wurden wesentliche Unteschiede festgestellt. Während Bahlen, das wie Besitz auf der HHauttrasse des Tuppendurchmarsches gelen hatte, fast vollständig zerstört war, hatte Groß Bengerstorf geringere Schäden aufzuweisen. Ein Vergleich der besetzten und bewirtschaften Stellen vor im und unmittelbar nach dem Krieg kann uns ein Bild vermitteln:

          1618 1640  1653
    Besitz 22   11    20
    Bahlen  9    4     8
    Gülze  28    8    29

Eine im Landeshauptarchiv vorhandene "Specification" aus dem Jahre 1653 weist für Besitz folgende Bestände an Vieh, Saatgut aus 47 Pferde, 25 Ochsen, 47 Kühe, 15 Stiere, 13 Starken, 42 Schweine,6 Schafe und 12 Bienenstöcke. Erstaunlich die Zahl von 47 Pferden 5 Jahre nach dem Krieg, vor allem aber auch die 5 Jahre nach dem Krieg vorhandene Zahl der besetzten Stellen. Das weist darauf hin, dass die Grundherrschaft im Interesse der Abgabenan das Amt und damit für den fürstlichen Haushalt bestrebt gewesen ist die Stellen mit Bauernsöhnen schnell wieder zu besetzen.

Die Bauern können 54 Schfl. Roggen, 49 Schfl. Gerste,19 Schfl. Erbsen und 49 Schfl Hafer säen, für die das Saatgut vorhanden ist. Buchweizen wird im Gegensatz zu anderen Dörfern als nicht vorhanden aufgeführt. Nach den Saatstärken gemäß Bonitierungsvorschriften der Direktorialvermessung dürfte das beispielsweise für knapp 20 ha Roggen, 18 ha Gerste und 18 ha Hafer gereicht haben.

In Mecklenburg wurden aus nicht besetzten Hufen nach dem Dreißigjährigen Krieg Meiereien oder Schäfereien als Pachthöfe gebildet. Seinerzeit entstand auch der der Meierhof Kuhlenfeld. Damit entfiel die Nutzung durch die Besitzer Bauern. Der Hof Kuhlenfeld wurde später in gemeinschaftlicher Pacht an die 11 Tessiner Hüfner gegeben.

Für die Bauern in Besitz, die nicht wie die anderer Dörfer zu Diensten (Pflug- und Erntedienste) auf Pachthöfen verpflichtet waren, bestand nach dem Verzeichnis von HOINCKHUSEN (um 1700) die Pflicht zur Zahlung von Dienstgeld an das Amt.


Beichtkinderverzeichnis 1704 für Besitz, Pfarre Blücher

Burmester, Jacob, 58, Schultze, Ehefrau: Christina, 50
  Burmester Hans Joachim, 28, Sohn Ehefrau: Marie, 24
  Niland, Peter, 18, Knecht
  Teppen, Dorthe, 20, Magd
 Bonahts, Hinrich, 28, Hüfner, Ehefrau: Dorthie Lise, 22
  Bonahts, Catharin, 54, Mutter
    *    , Clas, 26, Bruder, Schiffsknecht
    "    , Peter, 23, Bruder als Knecht
    "    , Sophie, 18, Schwester als Magd

Schütt, Hans, 52, Hüfner, Ehefrau: Marie, 60
  Schütt, Jochim, 28, Sohn
    "   , An Marie, 19, Tochter
    "   , Peter, 17, Junge
Burmester, Hinrich, 33, Hüfner, E: Ilsabe, 21
  Felt, Hein, 50, Schwiegervater, E: Marie, 53
  Wolter, Jacob, 26, Knecht, Frauenbruder
    "   , Margaret, 17, Magd, Frauenschwester
  
Burmester, genannt Fehrmann,, Clas, 34, Hüfner, E: Margaret, 33
    "    , Jacob, 34, Bruder als Knecht
    "    , Margaret,23, Schwester als Magd
  Brokmüller, Clas, 16, Junge
Wölcke, Fritz, 30, Hüfner, E: Marie, 29
  Wölcke, Clauß, 26, Bruder als Knecht
  Klutasch, Catharin, 16, Dirne
  Lemp, Hans Joachim, 15, Junge 

Gädecke, Frantz, 50, Hüfner, E. Margaret, 40
   "   , Hans Jacob, 18, Sohn als Junge
   "   , Carsten, 24, Bruder als Knecht
   "   , Margaret, 20, Schwester als Magd
Brokmüller, Hans Hinrich, 55, Hüfner, E: Ann Sophie
   "      , Magdalen, 16, Tochter als Magd 
 Schomann, Jochim, 14, Stiefsohn als Junge
 Tihl, Wilhelm, 20, Knecht
 
Bonahts, Bartold, 57, Hüfner, E: Magdalen#, 40
  "    , Cathrin, 19, Tochter als Magd
  *    , Bartold, 16, Sohn
  Knopf, Jochim, 21, Knecht
  Schwartz, Jochim, 16, Junge
Niland, Clas ,50, Hüfner, E: Marie, 45
  "   , Ann Marie, 15, Tochter 
 Brüggmann, Andres, 30, Knecht
Burmester, Clas, 42, Hüfner, E: Margaret, 60
   Greve, Jochim, 29, Sohn
 Maneke, Hinrich, 24, Schiffsknecht
   "   , Johann, 20, Sohn
  Burmester, Margaret, 16, Tochter als Dirne
Konau, Hans, 40, Hüfner, E: Engel, 31
  "  , Jacob, 29, Bruder als Knecht   
  "  , Elisabeth, 27, Schwester als Magd
 Suks, Marie, 14, Dirne
Fihlmann, Jochim, 30, Hüfner, E: Elisabeth 28
  Busch , Hinrich, 31, Schwager als Knecht
  Tihl, Clas, 26, Knecht
  Nagl, Christian, 16, Junge
Drinkgern, Clas, 28, Hüfner, E: Elisabeth, 29
    "    , Margaret, 50, Mutter, Hebamme
    "    , Jochim, 21, Bruder als Knecht  
  Niland , Jochim, 26, Knecht
  Lünau,; Jochim, 15, Junge
  Drinkgern, Marie, 16, Dirne
Stökkmann, Jürgen, 53, Hüfner, E: Margaret, 50
    "    , Frantz Hinrich , 16, Sohn
    "    , Elisabeth, 14, Tochter
  Arens, Marie, 18, Dirne
Heist, Jochim, 39, Hüfner, E: Margaret, 45
  Burmesters, Catharin, 25, Tochter als Magd
    "       , Ann, Tochter als Dirne
  Gusmann, Hans, 23, Knecht
Bädker, Jochim, 54, Hüfner,  E:Margaret, 45
   "  , Hans, 19, Sohn als Knecht
   "  , Hans Jacob, 16, Sohn als Junge    
Schütt, Jacob, 32, Halbhüfner, E: Ann Marie 30
  Brokmüller, Jacob8, Knecht 
Schütt, Hartwig, 25, Coßate, E. Catharin, 25
   Drinkgern, Hans, 70, Vater, E. Ann, 70
   Reder, Clas, 17 Junge
Reder, Carsten, 46, Coßate, E: Margaret, 35
 
Samau, David, 37, Coßate, E: Ilsabe, 34
   Brokmüller, Marie, 52, Mutter
Gädke, Wilhelm,35, Coßate, E: Elisabeth, 46
  Richter, Sunsanne, 79, Einlieger
Kihn, Jacob, 51, Coßate, E: Sophie, 48
  " , Ann Elisabeth 22, Tochter als Magd
  " , Hans, 15, Sohn als Junge
Lempe, Johann, 50, Coßate, E: Sophie33
  Wölcke, Clas, 31, Stiefsohn, Schiffsknecht
    "   , Jacob, 26, Stiefsohn, Schiffsknecht
Meinke, Jochim Ernst, 32, Coßate, Schiffsknecht, E: Marie, 33
   "  ; Jacob, 66, Vater, E: Elisabeth, 53
Lajes, Hans, 31, Coßate, E: Catharin, 30
Hampenberg,  ?  , 30, Coßate, E: Marie, 30
  Drinkgern, Hans 60, Vater
   (Dohse), Ann, 90, Mutter
Wolter, Jürgen, 31, Schneider, E: Catharin, 32
Dose, Hans, 37, Kuhhirte, E: Catharin, 28
Mund, Jochim, 40, Tagelöhner, E: Ann Marie, 38

Wessel, Gebhard, 60, Tagelöhner, E: Catrin, 50
Schlichting, Bartold, 64, Tagelöhner
  Schlichting, Dorothe, 20, Tochter
    (Tale), Ann, 50, Witwe
  Lüders, Margarete, 31, Einliegerin
  Klutasch, Catharin, 40, "
  Rubben, Elisabeth5, 50, "
   (Bock), Ilsabe, 42, Witwe
  Bilenfeldt, Catharin, 40, Einl.
   (Hüber), Regina, 34, Einl.
Ismann, Marten, 57, Schweinehirt, E: Magdalen, 60
   Dahlen, Maria (40), Einl.
   Brügmann, Catharin, 50, Einl. 
Witrokk, Johann, 42, Schulmeister, E: Catharin
  "    , Ann Elisabeth, 16, Tochter
  "    , Johann Jeremias, 14, Sohn

Der Pfarrer in Blücher führt im Beichtkinderverzeichnis im Jahre 1704 neben dem Schulzen Burmester 16 Hüfner, 1 Halbhüfner un 7 Kossaten auf. Darüber hinaus sind der Schneider Wolter, der Kuhhirte Dose, der Schweinehirte Ismann und ein Tagelöhner, die offenbar als Einlieger beim Kossaten Lajes wohnen und 7 als Einlieger bezeichnete Personen aufgeführt. Margaret Drinkgern, die Mutter des Hüfner Clas Drinkgern, wird als Hebamme bezeichnet. Auffällig ist die Zahl der Schiffsknechte, darunter der Kossate Jochim Ernst Meinke und die bei Hüfnern oder Kossaten wohnenden Clas und Jacob Wölcke beim Kossaten Lempe, Hinrich Manecke beim Hüfner Clas Burmester und Clas Bonahts beim Hüfner Hinrich Bonahts. Diese werden wahrscheinlich bei Bedarf bei Arbeiten auf den Hufen herangezogen worden sein. Die Schiffsknechte sind im Zusammenhang mit der Holzflößung für die Saline Lüneburg auf der Schaale und der Sude zu sehen. An der Sude befanden sich Holzhuden (Lagerstapel) bei Bandekow (Boizenburger Hude) und Schwarzenwasser (Lüneburger Hude). Besonders auffällig ist, dass in Besitz bereits im Jahre 1704 ein Schulmeister tätig wa, da im allgemeinen erst ab 1750 im Domanium Schulen eingerichtet wurden. Insgesamt sind 144 Personen genannt. .

Die Entwicklung führte bis zum Jahre 1725 wieder zu den ursprünglichen Hufenzahlen jedoch zu einer Neueinstufung der Hufengröße

  15 Dreiviertelhufen,
   3 Halbhufen,
   8 Sechstelhufen (Cossaten)

Die Ursache lag in der als Landesvermessung und Bonitierung 1703 ff. bekannten Neubewertung der Hufen. Später wurden die Hufen in Abständen nach einer erneuten Bonitierung neu bewertet. Dabei erfolgte hinsichtlich der Feldanteile häufig auch eine Neueinteilung der Hufen. Daraus resultieren veränderte Angaben zu den Hufengrößen in den nachfolgenden Registern.

Für die Spezifikation von 1725 war eine Vermessung der Feldmarken und deren Bewertung nach Scheffel Einsaat durchgeführt worden. Die Karten der Feldmarksvermessung sind in den Archiven kaum noch vorhanden. Sie waren aber für den Ingenieur Wiebeking eine wesentliche Grundlage für die Erarbeitung seiner Landeskarte, die wiederum von Schmettau die Grundlaage seiner Karten wurde.

Die Bonitierung, d.h. die Feststellung der Ertragsfähigkeit der Böden erfolgte durch die Landmesser in Scheffel Einsaat. Flächen 
mit 100  Scheffel Einsaat sollten nun eine Hufe bilden. Zuvor war die Hufengröße als Flächenmaß gesehen worden. Eine Hufe sollte nach 
heutigen Maßeinhelten eine Fläche von 20 bis 21 ha ausmachen. Das war jedoch je nach Region uneinheitlich. Die Neubewertung 
sollte bessere Grundlage für die Besteuerung der Hufen sein. Bei der Bonitierung ging man aus von der je nach Bodenart 
unterschiedlichen Einsaatmengen aus. Auf den  Scheffel Einsaat entfielen bei guten Böden 100 Quadratruhten, bei schlechten 
Böden 200 Quadratruthen. Die Wiesen wurden nach Fuder Heu bewertet. Auf eine Hufe sollten 20 Fuder Heu kommen. Dem 
Fuder Heu entsprachen 150 bis 300 Quadratruthen, Aus diesen Zahlen ergab sich eine Hufengröße von 10000 bis 20000 Quadratruthen 
das sind 21,7 bis 46,4 ha.

Auch nach Ende des Dreißigjährigen Krieges bleiben die Zeiten im Amt Bozenburg unruhig. Im Jahre 1719 wird das Amt durch braunschweigische und hannoversche Exekutionstruppen besetzt. Auslöser dafür war, der eine absolutitischer herrschaft einführen wollte, mit den Ständen, die ihrerseit keine Privilegien aufgeben wollten. Diese hatten sich beim Kaiser beklagt. Der Kaiser ordnete die reichsexekutution an die von Braunschweig und Lüneburg ausgeführt wurde. Im Jahre 1734 wird das Amt Boizenburg an Hannover verpfändet um die Exekutionskosten einzutreiben. In Boizenburg. In Boizenburg werden hannoversche Truppen stationiert.

In den Jahren 1756 bis 1763 führte Preußen den Siebenjährigen Krieg, in dem Mecklenburg neutral war. Das Land hatte jedoch unter Durchmärschen mit Plünderungen und zwangsweisen Soltatenanwerbungen zu leiden.

Im benachbarten Niendorf kauften 1763 die Bauern gemeinsam ihrem Gutsherrn von Knesebeck auf Badekow Ihre Hufen ab. Vorher hatte sie sich aus der Leibeigenschaft freigekauft.

Für das Jahr 1751 liegt wiederum ein Verzeichnis vor.

Beichtkinderverzeichnis 1751

Als Bemerkung vorangestellt: "Besitz, ein Hochfürstlich. Dorf, und hat eine Capelle. Se. Herzogl. Durchl. sind Hoher Patronus"

Genannt sind jeweils mit Angehörigen und Personal die 18 Hüfner Johann Otto Basedau (Schultz und Krüger9, Clas Wilhelm Bonahts, Hans Jacob hagemann, Hans Jochim Schütt, Andreas Ditmar, Franz Adam Burmeister, Wilhelm Hase, Hinrich Konau, Johann Fihlmann, Franz Bonahts, Johann Behnke, Hans Jacob Gädeke, Johann Burmeister, Johann Niland, Hans Jacob Fihlmann, Johann Peter Drinkgehrn, Frantz Joachim Stöckmann und Clas Joachim Niland,

die 6 Kätener Clas Christopher Rehr, Frantz Jürgen Busch, Clas Fielmann, Johann Hinrich Swart, und Johann Hennings, dazu die 2 Kiffner Franz Wille und Johann Gleits. (Kiffner hatten etwa eine den späteren Häusler, auch den Büdnern, entsprechende Stelle, in einigen Fällen als Brinksitzer oder in der Teldau als Deichlieger nur ein Haus.)

Hinzu kommen die Handwerker: Tischler Joachim Brokmüller, Schneider Balthsar Hase, Schneider/Kiffner Johann Christoph Eggert, Schneider/Kiffner Nicolaus Jürgen Wolter, Schuster/Einlieger Hans Joachim Jacob Tiedemann (im Amt Boizenburg) und der Rademacher Hans Jürgen Wohnrau.Dabei bedeutet Schneider/Kiffner, dass der Betreffende im Gegensatz zu Schuster/Einlieger ein eigenes Haus hat

Weitere Einlieger: Joachim Bödker, Wwer Peter Niland, Clas Eggert, der 90jährige Hans Dose, Wwe. Elise Konau, Wwe. Anna Cath Lüren, We. Dor Meineken, und Marg. Krusen, Clas Witrok

dazu der Kuhhirt Clas Joachim Burmeister und der Schweinehirt Clas Lühr.

Insgesamt werden wiederum 144 Personen aufgeführt

Um den immer noch größeren Umfang der nicht genutzten Flächen zu verringern und damit verbunden auch den nicht erbenden Bauernsöhnen, den Dorfhandwerkern sowie den Dorfarmen eine wirtschaftliche Perspektive zu geben, damit auch der Landflucht vorzubeugen, erließ Herzog Christian Ludwig im Jahre 1753 das Büdnerpatent, das die Ansetzung von Bauern auf wüsten Hufen und von Tagelöhnern auf kleinen Erbpachtstellen (Büdnereien) im Domanium vorsah. Den Büdnern wurden

- zwei Freijahre (ohne Abgaben),
- das nötige Holz für den Bau und die Reparaturen der Gebäude,
- Teilnahme an der Gemeindeweide gegen Hütelohn für eine Kuh mit Kalb, einige Schafe und Schweine,
- 100 Quadratruten Gartenland,
- und nur 4 Thlr. Abgaben zugestanden.

Diese Büdneransiedlung wurde 1778 bereits wieder gestoppt und erst zum Ende des Jahrhunderts wieder aufgenommen. In den Dorfscontracten von Klein Bengerstorf von 1792 und Groß Bengerstorf von 1797 finden sich folgende Aussagen, die allgemein in dieser Zeit in die Contracte aufgenommen wurden, obwohl es in beiden Dörfern noch keine Büdner gab: "Sind die etwanigen Büdner im Dorfe zwar in Ansehung ihrer Amts- Erlegnisse (offenbar wurde von den Büdnern grundsätzlich Geld hinterlegt), nach Vorschrift des §phi 3 dieses Contracts von Pachtung gänzlich ausgeschlossen (von der contractlich festgelegten Gemeinschaftspachtung der Hauswirte und Cossaten). Inzwischen müßen sie doch, wenn es dort hergebracht ist, zu den gemeinsamen Dorfs-Lasten, als zu den Pfarr- und Mühlen-Diensten, zum Hirten- und Pfänder-Lohn (Pfänder = Panner = Feldwächter) zu den Feuer-Versicherungs-Anstalten, auch allenfalls zur Unterhaltung der Dorfs-Armen, zu ihrem Antheil nach Ermäßigundg (Maßgabe) des Amtes mit zu Hilfe kommen, da sie patentmäßige Weide-Freyheit für ihr Vieh genießen (gemäß Büdnerpatent). Jedoch hat vorstehende Verbindlichkeit auf etwanige Büdner-Kathen im Dorfe keine Anwendung, weil diese ihre Wohnungen blos auf eigene Kosten zu unterhalten verbunden sind" (Büdner hatten den Status von kleinen Erbpächtern).

Im Jahre 1809 wurde ein neues Regulativ betreffend die Büdneransetzung erlassen. Dieses sah nun veränderte Bedingungen vor:

- gründliche Prüfung der Gesuche der "Baulustigen",
- Beihilfen an Geld, Material und Fuhren wurden zum Bau nicht mehr gewährt,
- nur noch ein Freijahr,
- keine Weidefreiheit auf der Gemeindeweide für die neu anzusetzenden Büdner,
- keine jährliche Hilfe mit Feuerung und Befriedigungsmaterialien, nur noch Stubbenroden und Holzsammeln an festgelegten Tagen,
- zur Verhinderung von Forstfreveln war die Pferdehaltung untersagt,
- keine Zuteilung von Wiesen in Erbpacht, nur in Zeitpacht, wenn ausreichend Wiesen vorhanden waren.
- Zu den 100 Quadratruten Haus- Hof- und Gartenplatz wurde dann jedoch häufig noch weiteres Acker- Wiesen- und Weideland in 
  Erbpacht gegen besondere Bezahlung gegeben. 

Nach einem Regulativ von 1828 waren alte Büdnereien bei künftige Feldmarksregulierungen für die Weidegerechtigkeit mit Land abzufinden. Das führte zu einer Vergrößerung der Büdnereien. Die Inerbpachtnahme weiteren Acker- Wiesen- und Weidelandes wurde nun gesetzlich sanktioniert. Darüber hinaus wurde es gestattet, mit Erlaubnis des Amtes weiteres Land in Zeitpacht zu erwerben. Den Büdnern wurde häufig Land in den Außenschlägen, das weniger intensiv genutzt worden war, oder weniger ertragsfähiger Acker zugeteilt. Dabei ging man davon aus, dass die Büdner zur Ernährung ihrer Familien die Nutzung ihrer Flächen intensivieren würden. Die Bedingungen für die Büdnereipacht waren im Büdnerbrief festgelegt, der nur bei Vergrößerung der Büdnerei verändert werden durfte. Das gab den Büdnern einige Sicherheit gegen willkürliche Eingriffe des Amtes. Als Erbpacht hatten die Büdner nun den Kornkanon in Geld zu zahlen, für den der Roggenwert als 20jähriger Durchschnittswert an verschiedenen Marktorten, so neben Schwerin, Wismar, Rostock und Grabow auch in Boizenburg festgestellt wurde.


Im ausgehenden 18. Jahrhundert wurden mit den Bauern der Domanialdörfer (Hüfner und Kossaten) gemeinschaftlich Pachtversicherungen, oft als Dorfscontracte bezeichnet. Letztere Bezeichnung war rechtlich nicht möglich, da mit leibeigenen Bauern keine Contracte (Verträge) abgeschlossen werden konnten. Diese Pachtversicherungen gaben den leibeigenen Zeitpächtern eine gewisse Sicherheit, dass sie bei ordnungsgemäßer wirtschaftlicher Führung nicht von ihrem Hof abgemeiert werden konnten. Sie dienten aber in erster Linie einer Neubonitierung und damit Neubewertung ihrer Hufe mit dem Ziel, möglichst eine höhere Pacht zu erlangen. Der Bonitierung ging häufig eine Neuvermessung und eine Neueinteilung der Feldmark voraus.


Für Besitz ist eine solche Urkunde zu dem frühen Zeitpunkt nicht bekannt. Für Klein Bengerstorf liegt eine solche aus 1792 vor, für Zweedorf aus 1793, für Groß Bengerstorf aus 1797. Die Pachtversicherungen wurden in Abständen von 24 Jahren, teils auch geringer erneuert. Als Beispiel soll hier auszugsweise die Klein Bengerstorfer Pachtversicherung wiedergegeben werden:


 „Pacht-Versicherung für die Dorfschaft Lütten-Bengerstorff 
      Amts Boitzenburg auf
24 Jahre von Joh. 1792 bis dahin 1816“ 

(Anmerkung: Pachten wurden immer zum Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres zu Johannis, dem 24.Juni abgeschlossen.)

„Wir Friederich Franz von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr! Geben hiemit zu wißen: daß Wir nach beschafter neuer Regulirung der Dorfschaft Lütten-Bengerstorff Amts Boitzenburg solche Feldmark den Hauswirthen Pachtweise eingeben, und darüber nachstehende Versicherung ertheilet haben. Es wird solchemnach

                   § 1

den sämmtlichen Hauswirthen zu Lütten-Bengerstorff, namentlich … ihre bisher inne gehabte Feldmark mit allen, nach dem neuen Ertrags-Anschlage dazu gehörenden Aeckern, Wiesen, Weiden, Gärten und Wohrten (Hofland u.-koppeln, D.G.) und überhaupt mit aller Nutzung auf 24 nach einander folgende Jahre, nämlich von Johannis 1792 bis dahin 1816 solchergestalt pachtweise überlaßen, daß sie das alles bester ihrer Gelegenheit nach, jedoch auf gute hauswirthschafthliche Art, und wie es dieser Contract vorschreibt, während dieser Jahre nutzen und gebrauchen können, und so lange sie diesen Contracts-Verbindlichkeiten genau nachkommen, bei dem ruhigen Besitz und Genießbrauch allerwege gegen jedermann kräftigst geschützet werden sollen.

                   § 2

Wird zwar der von dieser Feldmark gefertigte neue Ertrags-Anschlag bey dieser Verpachtung zum Grunde gelegt; jedoch wird von dem angeschlagenen weiter nichts, als die Ruthen-Zahl garantiert. Conductores (Pächter, D.G.) haben sich dahero weiter nichts, als was besagter Anschlag, und so wie er in diesem Contract zum Theil noch näher bestimmt ist, enthält, anzumaaßen, mithin dürfen sie sich auf einen vormahligen Besitz und Genießbrauch nicht beziehen, sondern müßen sich mit demjenigen genüge laßen, was nach dem Anschlage und diesem Contracte ihnen verpachtet worden.

                   § 3

Gleichwie nun Conductores auf die Zukunft, wie im vorherigen §pho gedacht worden, sich nichts weiter anmaaßen dürfen, als was der Ertrags-Anschlag besaget, und durch diesen Contract näher bestimmt worden; so bleiben auch den zu folge nachstehende Punkte von der Pachtung gänzlich ausbeschieden: 1. Es cessiret (fällt weg, D.G.) ... 2. Werden der Garten, Acker und Wiesen des Schulmeisters, ferner der, zu dem am Post-Wege bei Schildfelde belegenen Kathen gehörende Garten, nicht minder der Schulzen-Acker, die Schulzen-Wiese, und die an die Mühle zu Schildfelde gekommenen Pertinenzen ... 3. Sind Pächtern schuldig dem Schulmeister die freye Weide für sein Vieh, welches er nach dem Schul-Reglement halten kann, zu geben. Demnächst bleiben 4. Pächter verpflichtet, die bishero von ihnen geschlagenen 14 Faden Deputat-Holz, da der Betrag im Anschlag dafür gekürzet ist, jährlich zu schlagen. 5. Sind auch die Büdner im Dorfe und deren Praestanda (Abgaben, Pflichtleistungen, D.G.), in der Pachtung nicht mit begriffen, maaßen diese nach wie vor besonders ans Amt entrichtet werden müßen. Ist auch die Jagd und die Mast in dieser Feldmark reserviret. Sollte letztere aber zur Verpachtung kommen, wird sie Pächtern vorzüglich für das Taxatum überlaßen.

                  § 4

...

                  § 5

Ist das gesammte Ackerwerk auf dieser Feldmark auf Kosten unserer Reluitions-Commission unter die 9 3/4-Hüfner und 5 3/8-Hüfner in 15 gleiche Theile vertheilet, daß mithin 14 Hauswirthe unter sich völlig gleich gemacht sind, und die beiden Achtler zusammen so viel, wie ein Hauswirt erhalten haben; auch das Feld in 7 Binnen- und 7 Außen-Schlägen vertheilet worden. Pächter müßen nun während diesen Contracts-Jahren, jede Schlagordnung so nutzen, daß 3 davon jährlich besäet, einer Braach und 3 zur Weide genutzet werden. Inzwischen wird den Pächtern auch gestattet, in die Braach Buchweizen zu säen. Conductores müßen den Acker jederzeit tüchtig und hauswirthschaftlich bestellen, die Braach-Schläge jedesmal gehörig bedüngen, und die nöthigen Acker- und Abzugs-Gräben aufziehen, mithin sich jederzeit als fleißige und tüchtige Hauswirthe bezeigen. Und da

                 § 6 

Pächter überhaupt schuldig und verbunden sind, alle zur Verbeßerung ihres Acker- und Wiesenwerks nöthige Waßer-Ableitungs-Gräben auf ihrer Feldmark aus eigenen Mitteln zu ziehen, und selbige stets offen und in gutem Stande zu erhalten; so wird ihnen noch besonders zur Pflicht gemacht:

                  § 7

Müßen Pächter auf die Grenzgräben auf ihrer Feldmark, wenn solche das erstemahl auf Kosten unserer Reluitions-Commission nach Ermäßigung (wohl Maßgabe, D.G.) des Amts gezogen, und in gutem Stande gesetzt sind, mit ihren Grenz-Nachbarn gemeinschaftlich stets offen und in gutem Stande erhalten. Dabei wird Pächtern überhaupt, besonders aber dem Schulzen zur Pflicht gemacht, auf die Erhaltung wichtiger Scheiden und Grenzen ein wachsames Auge zu halten, und dadurch allen Schmälerungen derselben vorzubeugen. Sollte aber von den Grenz-Nachbarn einige Schmälerung und Beeinträchtigung der Scheide unternommen werden, müßen sie davon dem Amte unverzüglich Anzeige machen.

                  § 8

                  § 9

Müßen Pächter ihre Gebäude auf den Gehöften, auch die sonstigen Dorfs-Gebäude, als Hirten- und Schul-Kathen u.s.w. jederzeit in Dach und Fach auf eigenen Kosten in gutem Stande unterhalten, mithin alle dabey vorkommende Reparaturen ohne Unterschied übernehmen; jedoch sollen ihnen dazu die rohen Holz-Materialien, ausgenommen die Tannen Bretter, als welche Pächter sich selbst anschaffen müßen, unentgeldlich, die erforderlichen Mauer-Steine aber gegen Erlegung des Brennlohnes und Zählgeldes, nach Ermäßigung des Amts und Forstes verabreichet werden. Allemahl aber wird Dorfs wegen das Dachstroh, wie es bey allen Pächtern in Unsern Domainen gebräuchlich ist, von ihnen unentgeldlich hergegeben. Jedoch hat vorstehende Verbindlichkeit auf die etwanige Büdner-Kathen im Dorfe keine Anwendung, weil diese ihre Wohnungen blos auf eigene Kosten zu erhalten verbunden sind. Daferne

                  § 10

aber neue Bauten unvermeidlich werden, soll Pächtern, in so ferne solche ohne ihr Verschulden, und bei Beobachtung zeitiger Reparaturen nothwendig werden, bei unentgeldlicher Verabreichung der sämmtlichen rohen Holz-Materialien außer den Tannen Brettern und der Ziegel-Steine, letztere gegen Erlegung des Brennlohnes und des Zählgeldes, zum Bau eines neuen Hauses = 100 Rthlr N/3tel und zum Bau einer neuen Scheune = 30 Rthlr N/3tel, wofür sie solche Bauten tüchtig und untadelich beschaffen müßen, ausbezahlt werden. Auf andern sonstige neue Bauten aber, als Schul-, Altentheils-Katen, Thor- und Hirten-Häusern, auf Ställen, wird außer den rohen Holzmaterialien nichts gut gethan. Mit den, bey den in ihrem Dorfe vorkommenden neuen Bauten erforderlichen Spann- und Hand-Diensten, auch Dach-Stroh-Lieferung, bleibt es bey der bisher eingeführten Ueblichkeit, worauf ein jeder Wirth pro rata diese Dienste unentgeldlich leistet, und das Dachstroh hergiebt.

                  § 11

Zu den Befriedigungen erhalten Pächter keinen Busch aus unserm Forst unentgeldlich angewiesen, sondern sie müßen diese Bedürfnisse aus ihrer Weiden-Zucht nehmen, und zu dem Ende muß jeder Hauswirth jährlich wenigstens = 100 Stück Pathweiden stoßen und zum Anwachs bringen oder für jede fehlende Weide = 16 ßl N/3tel Strafe erlegen. Des Endes sollen alle auf ihrem Felde befindliche Weiden aufgezählet, und diese Aufzählung alle 6 Jahre Forstwegen wiederholt, und sodann derjenige Hauswirth, der es an der vorgeschriebenen Beförderung der Weiden-Zucht ermangeln laßen, mit obiger Strafe belegt werden. Setzen Pächter statt der Befriedigungen Stein-Mauern, so erhalten sie für jede Ruthe 16 ßl N/3tel vergütet. Die benötigten Latten, Schleete p.p. müßen Pächter aus dem ihren anzuweisenden kleinen Brüchen auf ihrem Felde nehmen. Und da

                  § 12 

in Zukunft alle Brücken auf dem Felde und in den Wegen auf dieser Feldmark nach Möglichkeit von Feldsteinen auf Kosten des Amtes verfertigt werden sollen; so verbinden sich Conductores, die hiezu erforderlichen Spann- und Hand-Dienste ohne Vergütung zu leisten und demnächst diese Brücken im Stande zu erhalten. Wie sie denn auch verpflichtet sind, die sämmtlichen Land- Communications-(Verbindungs-, D.G.) Kirchen- Mühlen- und Acker-Wege, so weit ihr Feld reicht, imgleichen die Dämme im Dorfe auf ihre Kosten in gutem Stande zu erhalten. Besonders müßen Pächter den über ihre Feldmark gehenden Postweg stets in gutem fahrbahren Stande erhalten und wenn er verschnien ist aufschaufeln. Das zu den Wegebeßerungen etwa nöthige Holz, soll ihnen, wenn sie davon bei der jährlichen Zimmer-Besichtigung die nöthige Anzeige machen, nach Ermäßigung des Amtes und Forstes unentgeldlich verabreicht werden.

                  § 13 

Sind die etwanigen Büdner im Dorfe zwar in Ansehung ihrer Amts-Erlegnisse (offenbar wurde von den Büdnern grundsätzlich Geld hinterlegt, D.G.), nach Vorschrift des §phi 3 dieses Contracts von der Pachtung gänzlich ausgeschlossen. Inzwischen müßen sie doch, wenn es dort hergebracht ist, zu den gemeinsamen Dorfs-Lasten, als zu den Pfarr- und Mühlen-Diensten zum Hirten- und Pfänder-Lohn (Pfänder = Panner = Feldwächter, D.G.), zu den Feuer-Versicherungs-Anstalten, auch allenfalls zur Unterhaltung der Dorfs-Armen, zu ihrem Antheil nach Ermäßigung (Maßgabe) des Amtes mit zu Hülfe kommen, da sie die patentmäßige Weide-Freyheit für ihr Vieh genießen. (d.h. gemäß Festlegungen im Büdnerpatent, D.G.)

                  § 14

Entrichten Pächter die üblichen Priester- und Küster-Gebühren außer der Pension ohne Vergütung; sie leisten auch bei vorfallenden Pfarr- und Kirchen-Bauten die ihnen obliegenden Spann- und Hand-Dienste nach wie vor unentgeldlich, wie solche nötig sind, und sie ihnen angesagt werden.

                  § 15

Müßen Pächter nach der vom Amte ihnen anzuweisenden Mühle mahlen, und sind als Zwang-Mahl-Gäste verbunden, diejenigen Fuhren und Hand-Dienste, die überhaupt zur Erhaltung der Mühle erforderlich sind, unentgeldlich zu leisten.

Nicht minder

                  § 16

müßen Pächter nach der ihnen Amtswegen anzuweisenden Schmiede arbeiten laßen, auch das ihnen jährlich enquotisch einländische Salz von unserer Saline zu Sülze (heute Bad Sülze, D.G.) oder der nächsten Niederlage, nach Vorschrift des Amts gegen Bezahlung des bestimmten Preises nehmen, auch die Salz-Quoten des Schulmeisters und der übrigen Einwohner im Dorfe unentgeldlich mitbringen.

Sollte

                  § 17

Forstwegen es verlangt werden; so muß jeder Hauswirth einen Herrschaftlichen Sau-Hetz-Hund frey auf die Fütterung nehmen, oder für die Befreyung von der Ausfütterung jährlich = 1 Rthlr. N/3tel ans Amt bezahlen.

                  § 18

Wird auch besonders noch vestgesetzet, wie Conductores zu allen den Praestationen (Leistungen, Verpflichtungen), wozu sie als Leibeigene verbunden sind, und die theils nach dem Amts-Haushalt, theils nach der bey den Aemtern eingeführten Polizei erfordert werden, z.B. zur Lieferung der Betten für die Handwerker, bei neuen Bauten im Dorfe, zu Schlagung und Anfahrung des Holzes für die Hebammen p.p. nach wie vor verpflichtet bleiben, in so ferne sie nicht durch diesen Contract ausdrücklich davon befreyet sind.

                  § 19

Sind Pächter zwar vom Hofe-Dienst während dieser Contracts-Jahre gänzlich befreyet; es muß aber jeder der 14 Hüfner jährlich 18 Spann- und 12 Hand-Tage, und jeder der 2 Achtel-Hüfner 12 Hand-Tage im Extra-Dienst verrichten, wofür ihnen die Vergütung in der Pension abgesetzt ist. Sollte auch den Umständen nach, das Amt, außer diesen bestimmten Extra-Diensten, etwa noch mehrere von ihnen in einem Jahre verlangen; so müßen sie solche jedesmahl prompt und gehörig leisten. Es sollen ihnen aber die über die bestimmten Extra-Dienste noch mehr verrichteten, beim Schluß jeden Rechnungs-Jahres, mithin auf Johannis, nach deshalb zugelegter Liquidation, baar vom Amte respee (bzw.) mit 16 und 6 ßl N/ 3tel vergütet werden. Pächter sind aber auch verbunden, die von den bestimmten Extra-Diensten etwa in einem Jahr nicht abgeleisteten, nach eben dem Verhältnis zu bezahlen. Daneben wird ihnen noch die Versicherung gegeben: daß sie in der Erndte- und Saat-Zeit mit diesen Extra-Diensten, außer in den dringendsten Nothfällen, und wenn das Amt nicht anders rathen kann, gänzlich verschont bleiben sollten.

                  § 20

In Ansehung der etwanigen Erbfolge bei anstehenden Sterbefällen, behält es allerwege bei der eingeführten Cammer-Üblichkeit sein Bewenden, daß nämlich eines von des verstorbenen Hauswirths Kindern, so ferne der Tüchtigkeit wegen nichts eizuwenden seyn mögte, nach Befinden bey dem Gehöfte conserviret bleibt, ein weiteres Erbgangs-Recht aber schlechthin nicht statt findet, viel mehr Unserer Reluitions-Commission die allerfreieste Disposition vorbehalten bleibt.

Wie denn auch

                  § 21

Wir in dem Fall, da einer oder der andere von ihnen, mit oder wider sein Verschulden in Rückfall geriethe, Uns die eventuelle Bestellung eines neuen Wirths, doch, daß auf denjenigen, den die Hauswirthe vorschlagen mögten, vorzüglich Betracht genommen werden soll, ausdrücklich vorbehalten, und hiedurch denjenigen Hauswirthen, , die nur auf gewiße Jahre angenommen sind, und als Interims-Wirthe das Gehöft besitzen, kein weiteres Recht, die Hufen länger zu bewohnen, als sie außer diesen Contract hatten, ertheilt haben wollen.

                  § 22

Die nothdürftige Feuerung müßen Pächter, aus den ihnen Forstwegen anzuweisenden kleinen Brüchen, die des Endes in Kaveln getheilt werden sollen, nehmen, und müßen sie diese Kaveln nach Vorschrift der Forst hauen. Diejenigen Bedürfnisse hingegen, welche zur Erhaltung der Hofwehre nöthig sind, mithin auch das Nutz- und Rade-Holz müßen Pächter nach der Forst-Taxe kaufen, und sich hierunter aller weiteren Anträge beim Amte, um deßen unentgeldliche Verabreichung gänzlich enthalten, maaßen solches bei Pacht-Huefnern nicht weiter ohne Bezahlung gegeben wird.

                  § 23

Wollen Wir es insonderheit wegen der Unglücks-Fälle auch mit ihnen, wie mit Unsern Cammer-Pächtern auf den Höfen halten laßen.

                  § 24

Für den obbeschriebenen Genießbrauch sollten die Pächter während dieses Contracts, jedes Jahr besonders zwar die anschlagmäßigen Pensions-Summen von Sieben Hundert acht und zwanzig Rthlr. 20 ßl. 3 & in neuen nach dem Leipziger Fuß ausgeprägter ein und zwei Drittel Stücke außer der Contribution zahlen; Wir wollen es aber bis auf weitere Verordnung geschehen laßen, daß die Hufen-Steuer von dem anschlagmäßigen Ertrage abgesetzt, mithin dieses Quantum nach folgendermaaßen abgetragen werde, so daß jeder der egalisirten Hauswirthe zu seinem Antheil dazu jährlich = 48 Rthlr. 27 ßl. N/3tel nachstehender maaßen beiträgt 1. An Hufen-Steuer in N/3tel zu 30 ßl. jedesmahl im Herbst 6 Rthlr. 16 ßl. 1/5 & 2. Durch Ableistung 18 Spann- und 12 Hand-Tage jährlich respee zu 16 ßl. 6 & N/3tel 7 Rthlr. 24 ßl 3. An Pachtgeld in Quartal ratis in N/3tel zu voll 34 „ 4 4/5 &

                                                    Summa              48 Rthlr.  27 ßl.   --  N/3 tel

Die beiden Achtel-Huefener, welche zusammen mit einem der egalisirten 14 Hüfener gleich gemacht sind, bezahlen beide zusammen gleichfalls den Antheil von 48 Rthlr. 27 ßl. N/3 tel, und zwar folgender Gestalt: 1. An Hufen-Steuer in N/3tel zu 30 ßl. jedesmahl im Herbst 6 Rthlr. 16 ßl. 7 1/5 & 2. Durch jährliche Ableistung 24 Handtage für beide in N/3tel 3 „ - „ - 3. An Pachtgeld in Quartal ratis in N/3tel zu voll 39 „ 10 „ 4 4/5 &

                  Summa                 48 Rthlr. 27 ßl.  – N/3 tel 

wozu jeder der beiden Achtel-Hüfener zu seinem Antheil 24 Rthlr. 13 ßl. 6 & beiträgt.

Das Pacht-Geld müßen Pächter auf ihre Gefahr und Kosten jedesmahl 14 Tage vor dem Zahlungs-Termin bei Strafe der gestracktesten Exekution an Unsere Reluitions-Casse nebst den üblichen Quitungs-Gebühren für den Bewohner mit 16 ßl. N/3tel fürs Hundert bezahlen, und falls die Pensions-Zahlung an unser Amt Boitzenburg geschiehet, das Postgeld darauf bis Schwerin besonders entrichten. Die Hufen-Steuer hingegen bezahlen Pächter jedesmahl im Herbst, nebst den Receptur-Gebühren an Unser Amt Boitzenburg. Außerdem wird noch von jedem Hauswirth jährlich um Martini die edictenmäßige Neben-Steuer fürs Gesinde, nebst dem gewöhnlichen Contributions-Accidenz fürs Amt berichtiget. Und da von Johannis 1792 an die Abgabe des bisherigen Pacht-Habers gänzlich cessiret; so müßen Pächter den Beamten für die hergebrachte Uebermaaße die Vergütung a Scheffel mit 4 ßl. machen, welches für jeden Hüfener auf 6 Rthlr. 24 ßl. N/3tel beträgt.

                  § 25

Wollen Wir die Pächter so lange sie mit der Pensions-Zahlung prompt einhalten, von Bestellung eines zinsenlosen Vorschußes zwar befreyen. Damit aber

                  § 26

Unsere Reluitions-Commission über das alles gesichert sein möge; so haften die Conductores (Pächter) wegen des Ausgelobten alle für einen und einer für alle, mithin in solidum (einzeln) und verpfänden Uns auch ihr gesammtes eigenthümliches Vermögen, itziges und künftiges, nichts davon ausbeschieden, so, daß in dem Fall, da sie mit der Pensions-Zahlung nicht prompt einhalten, Unsere Reluitions-Commission durch die übers ganze Dorf zu verhängende Execution sich aus ihrem eigenthümlichen Vermögen in Ansehung der Rückstände, Schäden, Kosten und Intereße nach allerfreiester Wahl ohne Proceß bezahlt machen könne und möge. Und würde

                  § 27 

der Fall würklich eintreten, daß Unsere Reluitions-Commission genöthiget wäre, von dieser wechselseitigen Bürgschaft Gebrauch zu machen; so haben die Pächter auf vorgängige sattsame Bedeutung vor Unserm Amts-Gericht zu Boitzenburg, sich dahin erkläret, daß ihnen wider solche Verbürgung keinerlei Einwand, oder Rechts-Behelf schützen oder zu statten kommen solle. Vielmehr entsagen sie aufs bündigste der Einrede, daß der Schuldige zuvörderst executiret, und das Recht wider ihn ihn cedirt (übertragen, D.G.) werden müßte. Auch verbinden sie sich, daß weder sie noch ihre Erben, welche besonders in solidum verpflichtet werden, auf eine Theilung ihrer Bürgschaft, oder auf den Hof- und Land-Gerichts-Gebrauch, vermöge deßen der Bürge, oder deßen Erben mit Erlegung ihres Stranges frey kommen, sich berufen wollen.

Und damit

                  § 28

die Hauswirthe diese Verbindlichkeit in Ansehung ihrer Verbürgung desto beßer erfüllen mögen; so soll jeder von ihnen die Freyheit und Befugnis haben, wenn er siehet oder mercket, daß einer von ihnen in solche Umstände gerathen mögte, daß er sein ausgelobtes Pacht-Geld zu bezahlen außer stande käme, solches so fort dem Amte anzuzeigen, und einen andern Wirth statt des Unwirths in Vorschlag zu bringen. Da dann nach vorhergegangenr Untersuchung auf dem Felde und dem Gehöfte, dem Befinden nach weiter verfahren werden soll. Vorzüglich hat der Schulze die Verbindlichkeit auf sich, ein wachsames Auge darauf zu halten, daß kein schlechter Wirth etwas von dem unentbehrlichen Inventario des Gehöfts zur Ungebühr veräußere.

                  § 29

Zur Vesthaltung alles vorstehenden entsagen Conductores den Einwendungen der Übereilung, des Irrthums, der Unwißenheit, des Mißverstandes, der Überredung und wie sie sonst Namen haben mögen, auch redlich der Rechts-Regul, daß eine allgemeine Verzicht nicht gelte, wo nicht eine besondere vorhergegangen. Alles nach sattsamer Überzeugung, maaßen vor der Vollziehung dieses Contracts ihnen vor Unserm Amts-Gericht zu Boitzenburg alles dieses genugsam verdeutlicht worden. Urkundlich ist dieser Contract in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertiget, das eine, nachdem Wir es Höchst Selbst behandzeichnet, und mit Unserm Cammer-Insigel versehen laßen, Pächtern ausgeantwortet, das andere von ihnen vollzogen aber ad Acta gelegt. Gegeben auf Unserer Vestung Schwerin den 5ten Octbr 1792

                            Friederich Franz HzM
                                    Sereniss.

In der vorstehenden Klein Bengerstorfer Pachtversicherung ist im § 5 festgehalten, dass die Hufen alle gleichgemacht werden sollen und die beiden Achtelhhüfner zusammen einer Hufe gleich gemacht werden sollen. Die Anpassung der Hufen an ein betimmtes Maß war überhaupt ein Zweck der Pachtversicherungen. Dadurch wurden einige Hufen vergrößert. Die Hufen wurden jedoch generell neu bonitiert.

Für Besitz ist eine Pachtversicherung aus dem Jahre 1856 überliefert. In deier werden die Hauwirte Die Hufen: Nr.1 Marie Nieland, Nr.2 Johann Wöhlke, Nr.3 Wilhelm Martens, Nr.4 Franz Mundt, ....Nr.10 Wilhelm Fielmann, Nr,11 Wilhelm Drinkgern, Nr.12 Johann H.W. Fielmann, Nr.13 Wilhelm Nielandt, Nr.14 Schulze Johann Wilhelm Drost, Nr.15 Franz Greve, Nr.16 Christ. Trilk, Nr.17 Hans Heinrich Schütt, Nr.18 Joachim Heinrich Dittmer, .... Nr.23 Johann Drinkgern, Nr.24 Johann Konow, Nr.25 Heinrich Fielmann, Nr. 26 Christ. Hafemeister und die Kosssaten: ...Nr.5 Johann Dürkop, Nr.6 Joachim Hennings, Nr. 7 Johann Wöhlke, Nr.8 Hans Fielmann, Nr. 9 Franz Wöhlke, ..... Nr.20 Johann Drinkgern, Nr. 21 Heinrich Wöhlke, Nr.22 Heinrich Rehr.


Die Angaben zum Hufenstand im Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalender auf das Jahr 1800 lauten für Besitz:

- 15 Dreiviertelhufen
-  3 Halbhufen
-  8 Sechstelhufen
- 10 Büdner und
- und Schule.

Diese werden auch 1810 und 1814 wiederholt.

Nun wird auch die Schule erwähnt, die es offenbar bereits längere Zeit gegebene haben wird, wie die Nennung des Schulmeisters Wittrock im Beichtkinderverzeichnis von 1704 verdeutlicht.

Die Neuzeit nach 1800

In den Mecklenburgischen Staatskalendern ist Besitz nun wieder mit anderen Hufenständen vertreten:

MStK. 1818

- 25  Dreiviertelhufen
- 3 3Halbhufen
- 8 Sechstelhufen
- 10 Büdner, Schmiede und Schule

MStK. 1825

- 15 Dreiviertelhufen
- 3 Halbhufen
- 8 Sechstelhufen
- 28 Büdner, Kapelle, Schmiede, Schule

Die 25 Dreiviertelhufen in 1818 sind vermutlich als ein Übertragungsfehler anzusehen.

Im Jahre 1820 wird nun auch in Mecklenburg die Leibeigenschaft aufgehoben. Das führte im Lande insbesondere auf den ritterschaftlichen Gütern zu sozialen Verwerfungen, weil damit das Heimatrecht der nunmehrigen Tagelöhner nicht mehr gewährleixtet war. Wurden die Tagelöhner entlassen, hatten sie kein Wohnrecht mehr. Fritz Reuter hat in seinem niederdeutschen Epos "Kein Hüsung" diese Verhältnisse dargestellt. Im Domanium waren die nunmehrigen Zeitpächter, die ihrer Arbeit nachkamen, wesentlich besser gesichert.

Die Bildung von Gemeinden in Mecklenburg und speziell in Besitz

Die Gemeinde als Begriff, der in der evangelischen Kirche bereits seit langem üblich war, wurde für die Dorfschaften erst im 19. Jahrhundert gebräuchlich. In Domanial-Dörfern hatte der Schulze zuvor unmittelbar "auf grund der ihm erteilten Anweisungen die herrschaftliche Verwaltung nach allen Richtungen zu unterstützen, vornehmlich auch in der Gemeindeverwaltung, da diese unmittelbar vom Amte geleitet wurde und die Gemeinde eine selbständige Verwaltung nicht führte." (BIERSTEDT, Die Amtsführung der Gemeinde- und Ortsvorstände im Domanium des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin, Lübz 1904). Im Jahre 1865 wurde eine Gemeindeordnung erlassen, die bereit 1869 als "Revidierte Gemeindeordnung" erneuert wurde. Danach wurden die Gemeinden im Domanium gegründet, so auch in Besitz. Sie erhielten eine selbständige Gemeinde-, Armen- und Schulverwaltung. Die Schulzen waren Ortsvorsteher. Sie wurden auf Antrag des Domanialamtes an das Ministerium des Innern durch den Großherzog bestellt. Die Gemeindemitglieder hatten kein Mitbestimmungsrecht. Als 1848 die Klein Bengerstorfer Bauern die Forderung stellten ihren Schulzen selbst bestimmen zu dürfen, erhielten sie eine grobe Abfuhr. Die Vertretung des Schulzen im Verhinderungsfalle können nur Mitglieder des Gemeindevorstandes übernehmen.

Die Schulzen in Besitz waren, soweit bekannt, im 19.Jahrhundert:

- 1803 Franz Christian Nielandt, Hufe 4
- 1856 Johann Wilhelm Drost, Hufe 14
- 1877 Fielma Hufe 8, 10, 12 oder 25?
- 1894 Erbpächter Drinkgiern, Hufe 11 oder 23?

Der Schulze war auch der Hauptverantwortliche im Feuerlöschwesen. Dazu hatte er im Brandfall uneingeschränkte Befehlsgewalt. Im Brandfall hatte die Gemeinde sich beim Löschen im Umkreis von 6km zu beteiligen. In der Gemeinde hatte er die Verantwortung für die Vollständigkeit der Löschmittel und -einrichtungen. Auch die privaten Löschgeräte (Lederne Eimer, Feuerhaken, Leiter, Leuchte, siehe unten im Inventarium) waren bei Bedarf heranzuziehen. In den 1830er Jahren wurden in den Domanialämtern Feuerlöschverbände, auch Spritzenverbände genannt gebildet, in denen an einem zentralen Ort eine Spritze stationiert wurde. Der Schulze dieses Dorfes war auch der Hauptverantwortliche beim Einsatz der Spritze im Brandfall. Im Amt Boizenburg befanden sich diese in Gülze, Nostorf und Groß Bengerstorf. Der Schulze des von einem Brand betroffenen Dorfes hatte einen reitenden Boten in das Dorf des Spritzenstandortes (für Besitz nach Gülze) zu schicken. Bis zum Eintreffen der Spritze war im Dorf mit eigenen Mitteln der Brand zu bekämpfen.

Das Armenwesen in Mecklenburg, Verhältnisse in Besitz

Bereits die Bede-, Landbede- und Schloßregister aus dem 15./16. Jahrhundert lassen erkennen, dass es eine Schicht der Armen gab, die keine oder nur geringe Abgaben zahlten. Da ist die Rede von den Kuffeners oder Kiffeners, die teils wie die Kother (Cossaten) teils auch nur die Hälfte der Abgaben zahlten. Diese werden nur ihre "Kuffe", einen kleinen Katen ohne Land besessen haben. Im benachbarten Lüneburgischen und in Sachsen-Lauenburg wurden sie auch als Brinksitzer bezeichnet, weil ihre Katen auf dem Brink, der Dorffreiheit standen, die Gemeineigentum der landbesitzenden Dorfbewohner war. Auch werden hin und wieder Hüfner genannt mit dem Zusatz "pauper" (arm), die obwohl sie noch Abgaben zahlten, doch danach in die Armut gefallen sein können.

Das in Norddeutschland verbreitete altsächsische für den Erhalt der Hufen vorteilhafte Anerbensystem, bei dem der älteste Sohn den Hof erbte und an seine Geschwister nur einen kleinen Anteil auszahlte, führte dazu, dass die Geschwister, wenn sie nicht in einen anderen Hof einheiraten konnten, zu Einliegern herabsanken oder sich einen eigenen Katen ohne Landbesitz bauten. Diese mussten sich ihr Brot durch Arbeit auf den Hufen anderer, als Hirten oder als Dorfhandwerker verdienen. Dieser Zustand hielt bis in das 20. Jahrhundert hinein an, wenn sich auch dann erweiterte Möglichkeiten boten.

Da unter den Bedingungen der Adelsherrschaft über den Ständelandtag, durch mittelalterliche Einrichtungen wie Zunftzwang und Bannmeile sowie auch wegen mangelnder natürlicher Voraussetzungen eine frühkapitalistische Entwicklung sehr behindert wurde, ergaben sich in Mecklenburg für eine wachsende Bevölkerung nicht genügend Erwerbsmöglichkeiten. Deshalb entwichen zahlreiche Leibeigene ihren Herren, den Rittergutsbesitzern und dem Herzog. Sie fanden im 18. Jahrhundert im Preußen Friedrichs II., genannt der Große, Möglichkeiten zur Ansiedlung in den kultivierten Brüchen (Oderbruch, Warthe- und Netzebruch, Havelländisches Luch). Auch in Rußland fanden Ansiedlungen in nahezu unbebauten Landstrichen statt. Im 19. Jahrhundert wanderten viele Mecklenburger nach Hamburg und Berlin aus. Hamburg wurde häufig scherzhaft "Hauptstadt von Mecklenburg" genannt, weil dort mehr Mecklenburger lebten als in der größten mecklenburgischen Stadt. Ein weiteres Ziel der Auswanderer wurde im 19. Jahrhundert Amerika.

Um der weiteren Landflucht zu begegnen, erließ Herzog Christian Ludwig bereits im Jahre 1753 ein Büdnerpatent, das die Ansetzung von Bauern auf wüsten Hufen und von Tagelöhnern auf kleinen Erbpachtstellen (Büdnereien) im Domanium vorsah.

Im 19.Jahrhundert entwickelte sich insbesondere nach der Aufhebung der Leibeigenschaft in verstärktem Umfange eine Schicht der grundbesitzlosen Dorfeinwohner. Diese bestand aus den Gehöftstagelöhnern, die zur Miete in den Katen oder anderen Nebengebäuden bei den Hauswirten bzw. Erbpächtern wohnten und den Einliegern, die ebenfalls bei den Hüfnern oder Büdnern zur Miete wohnten. Der Unterschied zwischen beiden Gruppen bestand darin, dass die Tagelöhner ein vertragsähnliches Arbeitsverhältnis mit den jeweiligen Gehöftsbesitzern hatten, während die Einlieger freier Lohnarbeit in der Landwirtschaft, in der Forst, im Torfstich oder als Handwerksgesellen nachgingen.

Der zweihieschige Tagelöhnerkaten der Hufe 14 am Karrentin. Grundrisszeichnung des Zimmermeisters Maaß aus Boizenburg. Archiv Greve

Die Wohnungen dieser Grundbesitzlosen in den Katen bestanden aus einer, selten zwei Stuben, einer Kammer, Küche, wenig Nebengelass und kleinen Ställen. Die Einrichtung von Mietswohnungen war begrenzt und durch das Amt zu genehmigen. Dadurch ergab sich die Situation, dass die Kündigung bei Tagelöhnern, mit deren Arbeit oder Verhalten der Gehöftsbesitzer nicht zufrieden war, oder bei Nichtzahlung der Miete bei den Einliegern schwer durchsetzbar war. Es war nämlich im Domanium nicht gestattet, Mieter auf die Straße zu setzen, so dass sie dann der Gemeinde als Obdachlose zur Unterbringung im Armenkaten und zur Zahlung von Unterstützung anheim gefallen wären. Das führte wiederum bei einigen Einliegern und Tagelöhnern zum Ausnutzen dieser Rechte, indem Mieten nicht bezahlt wurden (oft auch nicht bezahlt werden konnten) und die Arbeitspflichten der Tagelöhner nicht erfüllt wurden bzw. anderweitig gearbeitet wurde. Im 19. Jahrhundert wurden deshalb in den Domanialdörfern häufig Armenkaten gebaut. In Besitz erscheint dieser erst gegen Ende des 19.Jahrhunderts im Staatskalender 1890. Es wird sich um den ehemaligen Hirtenkaten (Heirkaten) gehandelt haben. Diese wurden anderenorts häufig auch zu Büdnereien ausgebaut. Die Tagelöhner hatten kontraktmäßig von ihren Hauswirten Acker, Wiese und Weide zu erhalten, um eine Kuh oder ersatzweise einige Ziegen oder Schafe und in der Regel auch ein Schwein halten zu können. Die Einlieger hatten diese Möglichkeit zunächst nicht. Bei den Feldmarks-Regulierungen gingen die Ämter seit der Mitte des 19.Jahrhunderts immer mehr dazu über, von den Hufen oder von den extensiven Weideflächen Einliegerkaveln zu separieren, für die im Dorf wohnenden Einlieger und später auch die Häusler die Nutzungskompetenz (Nutzungsrecht) übertragen bekamen. Sie wurden deshalb Kompetenzländereien oder auch Einliegerkompetenzen genannt. Da nicht in allen Dörfern die Möglichkeit bestand Einliegerkompetenzen zu separieren, erhielten diese nach Möglichkeit auf den Nachbarfeldmarken diese Ländereien. So erhielt Bennin, wo die Separation schon 1830 stattgefunden hatte, als es noch nicht üblich war Einliegerkompetenzen zu separieren, dieser bei der Groß Bengerstorfer Feldmarksregulierung 1853/54 am Grämsberg auf der Groß Bengerstorfer Feldmark von Amts wegen zugewiesen.

Die Spann- und Fuhrleistungen für die Tagelöhner mussten von den jeweiligen Gehöftsbesitzern gegen zusätzliche Arbeitsleistung erbracht werden. Die Einlieger, die spannviehlosen Häusler und vereinzelt auch Büdner mussten mit den Hauswirten bzw. Erbpächtern Vereinbarungen zur Durchführung der Spann- und Fuhrleistungen treffen. Für diese waren sie ebenfalls verpflichtet, Arbeitsleistungen zu erbringen. Das führte in vielen Familien zu Überforderungen insbesondere der Frauen, da die Männer in der Regel einer anderweitigen Arbeit nachgingen. Es blieb auch wenig Zeit für die eigene Ackerwirtschaft und das insbesondere zu den für die Arbeiten günstigen Terminen, zu der der Bauer sie auch anforderte. Balck klagt 1864 in seinem Buch "Domaniale Verhältnisse": "Bei einiger, für Häusler selbst principmäßiger Entfernung der Ländereien vom Dorfe können jene schon zu gewöhnlicher Zeit mit den oft spärlich bemessenen Mußestunden zu eigner täglicher Ackercultur nicht ausreichen, von ihren Ehefrauen nicht die nöthige Hilfe erhalten und müssen auch hier wieder Arbeitsverdienst opfern, wenn sie es nicht nur zu oft vorziehen, den Kirchenbesuch der Sonntage einzustellen und dann gesetzlich nur bis 1 Stunde vor Anfang und für ihre Gärten seit 1 Stunde nach Beendigung des öffentlichen Gottesdienstes ihnen gestattete landwirthschaftlichen Arbeiten vorzunehmen." Wenn man von der gesetzlichen Regelung der Sonntagsarbeit absieht, hatten diese Aussagen bis in die 1950er Jahre hinein Gültigkeit. Für die Nutzung der Kompetenzen waren die Einlieger verpflichtet, sich anteilig an den Lasten in der Gemeinde und der Kirche zu beteiligen, z.B. an den Beiträgen zu den "geistlichen Gebäuden" und für die Schule, sowie die Handdienste, während die Spanndienste nur von den Hufenbesitzern und den Büdnern mit Spannvieh zu leisten waren. Andererseits erhielten sie "die nothwendigen Fuhren zur Anholung von Holz und Torf sowol innerhalb als auch außerhalb der Feldmark, nach dem Prediger, dem Arzte, der Hebamme, zur Saline und zur Mühle, nach Ermessen des Amtes unentgeltlich oder gegen billige Bezahlung "übers Dorf", d.i. von den contractlich dazu verpflichteten Hufenbesitzern in abwechselnder Reihenfolge derselben, ..., geleistet, wogegen sie aber schuldig sein sollen um billigen Tagelohn bei diesen zu arbeiten." (Balck, ebd.)

Die Erbpächter und Hauswirte nahmen im allgemeinen eher "Dienstboten" als Tagelöhner in Stellung. Dadurch, dass diese ledig waren, konnten sie sich besser in die noch sehr patriarchalischen Verhältnisse in den Bauernfamilien einfügen, zu denen sie nahezu gehörten. Das hatte für beide seiten Vorteile, in manchen Familien aber auch den Nachteil der größeren Ausnutzung. Gehalten wurden meist ein Grot'knecht (älterer Knecht) und ein Lütt'knecht (jüngerer Knecht) und ein bis zwei Mädchen (Grot' und Lütt'deern). Wie der Bauer im wesentlichen die Feldarbeit mit den Pferden erledigte und die Bäuerin der Arbeit in Haushalt und Viehwirtschaft vorstand, übertrug sich diese geschlechterspezifische Arbeitsteilung auch auf die Knechte und Mädchen. Die Stelle dieser Dienstboten konnten auch die erwachsenen unverheirateten Familienangehörigen übernehmen. Knechte und Mädchen wurden zunächst in erster Linie mit Naturalien entlohnt (Kleidung, Schuhe, Leinen, Wolle) und dazu Bargeld, dessen Zahlung mit der Zeit die Naturalvergütung immer mehr zurück drängte. Die Knechte und Mädchen wohnten in den Bauernhäusern in den Kammern der Abseiten neben der "Grot'däl". Der Wechsel des Dienstpersonals erfolgte in älteren Zeiten immer zu Michaelis (29. September).

Wie groß der Wunsch nach eigenem Haus mit ein wenig Land zu dieser Zeit war, lässt sich aus der Zahl der Gesuche ersehen, die in den Archivalien zu finden sind. Im Jahre 1821 ersuchten beispielsweise die Einlieger Hans Hinrich Jens aus Groß Bengerstorf, Franz Jochim Dalenburg aus Klein Bengerstorf und Franz Jochim Weseke aus Tessin und 1822 der Tischler Wunderwalck (Wunderwaldt?) aus Zahrensdorf um "Anbau nach Büdnerrecht". Dabei ist das Schreiben Dalenburgs, der sicher ein Abkömmling der einer der beiden Hüfnerfamilien gewesen sein wird, besonders interessant:

Die sozialen Verhältnisse nach der 1820 aufgehobenen Leibeigenschaft brachten es mit sich, dass sich die großherzogliche Regierung 1821 gezwungen sah, eine "Allgemeine Armenordnung" zu erlassen. Darin wurde unter anderem geregelt, dass jedem am Ort seiner Geburt oder des langjährigen Aufenthalts das "Heimatrecht" zu gewähren war. Damit war die Gestellung einer Wohnung verbunden. In der 1823 nachfolgenden Verfügung war ausgeführt, "daß solches Obdach, da es Schutz gegen die Witterung gewähren soll, mindestens mit einem von dem Hilfsbedürftigen zu benutzenden Herde und Ofen versehen sein muß." Wenn diese Festlegung auch mehr auf die Rittergüter zielte, so gibt sie doch ein allgemeines Bild über die Lebensbedingungen der Armen. Mit dem Heimatrecht verband sich auch die Gewährleistung der Versorgung der Armen, weshalb die Gemeinden und die Ämter nicht unbegrenzt bereit waren, Arme aufzunehmen. Häufig entstanden daraus entwürdigende Streitigkeiten. Nach der am 9. Mai 1859 erneuerten Armenordnung, die die Verhältnisse etwas günstiger gestaltete, wurden auch Armenkaten in den Domanialämtern gebaut, in denen Obdachlose untergebracht wurden. Diese hatten, nachdem sie wieder in Lohn und Brot standen, der Armenkasse die Mietszahlung nachträglich zu erstatten. Danach wird auch der Besitzer errichtet worden sein, der jedoch erst 1890 in den Mecklenburgischen Staatskalendern genannt wurde.

Eine kleine überlieferte Erzählung mag die Situation etwas illustrieren:

De dode Tippelbrauder

(So vertellt man sick in Bengelstörp, na de Upteicknungen von Fritz Behrendt)

Bi de Schaalbrüüg twüschen Groten un Lütten Bengelstörp in't Amt Boizenborg würr üm 1830 ein'n verhungerten Tippelbrauder dod upfunden. Dit weer in damaligen Tieden nix ungewöhnliches. Dat weern damals nah de Franzosentied ok schlechte Tiden. Nah dat damalige Gesetz müss de Dörpschaft, in de de Liek funden würr, se ok begraben. Hier geiw dat oewer Swierigkeiten. Dei Dode leig äben up de Brüüg mit den Kopp nah Lütten Bengelstörp un mit de Bein nah Groten Bengelstörp. Nu judizierten de beiden Schulten Franz Wöhlk' und Heiner Porthun hen un her. Keiner wull de Dörpskass' noch wieder belasten. Dor weer sowieso nich väl in. Sei würden sick nich einig un haalten deshalb den' besonners klauken Schaulmeister ut Tessin as Unparteiischen. De grüwelt hen un her. Schließlich besünn hei sick up ein olle latinsche Wiesheit, de hei up de Schaul lehrt harr. Hei särr. "Wo de Bein sünd, dor is dat Varrerland, de dodig Mann is dien, Schult!" un wieste up den' Schulten Porthun ut Groten Bengelstörp. De hett denn ok richtig den' doden Tippelbrauder up den' Kirchhoff in Zarnstörp begrawen laten."

Der Schriftsteller Jürgen Borchert hat in seinem Buch "Mecklenburg - Ein Anekdotenbuch" aus dem Hinstorff-Verlag, Rostock 1994 diese Anekdote aufgenommen:

Salomonisch

Auf der Schaalebrücke zwischen Groß Bengerstorf und Klein Bengerstorf im Amte Hagenow wurde um 1830 ein offensichtlich verhungerter Landstreicher tot aufgefunden. Dies war für sich genommen, in jenen Jahren nichts Ungewöhnliches, da die Tippelbrüder zu Hunderten im Lande Mecklenburg umherstrichen. Es galt nun aber das ungeschriebene Gesetz, daß in solchen Fällen die Gemeinde des Fundortes die Leiche auf ihrem Kirchhofe zu bestatten habe. Dabei ergab sich jedoch die Schwierigkeit, daß der Tote eben mitten auf der Brücke lag, mit dem Kopfe in Klein und mit den Füßen in Groß Bengerstorf. Die beiden Dorfschulzen judizierten lange hin und her, keiner von beiden wollte die ohnehin karge Gemeindekasse nun auch noch mit der Ausrichtung eines Begräbnisses belasten. Schließlich riefen sie den als gelehrt geltenden Schulmeister von Tessin als unparteiischen Dritten hinzu. Der besah sich die Sache, ging im Geiste seine angelernten lateinischen Sprüche durch, um einen passenden Tenor für diesen Fall zu finden, besann sich schließlich auf den alten Cicero und sprach: "Ubi bene, ibi patria". Das heißt: Wo de Beene sünd, is dat Vadderland. De Lik is din, Schult!". Dabei wies er auf den Schulzen von Groß Bengerstorf, der den Toten auch richtig zur Erde bestatten ließ.

(Der lateinische Spruch lautet richtig übersetzt: "Wo es gut ist, da ist das Vaterland". D.Greve)

Die Akten des Landeshauptarchivs enthalten eine Vielzahl von Auswanderungsfällen. Dabei ist zu unterscheiden in die Auswanderung in einen anderen deutschen Bundesstaat, die auch bereits die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft - im mecklenburgischen Ständestaat noch "Unterthanen-Verband" genannt - zur Folge hatte, und der Auswanderung nach Übersee. Hier sollen einige Fälle teils auch außerhalb von Besitz kurz aufgeführt werden:

Auswanderung in andere Bundesstaaten:

Notwendig waren Geburtsurkundwn, Entlassung aus dem "Unterthanenverband", wenn die neue Zugehörigkeit zum Staatsverband im anderen Bundesstaat genehmigt war., anderenfalls Nachweis des Heimatrechts durch Vorlage eines Heimatscheines, der im Falle der sozialen Bedürftigkeit die Abschiebung in die Heimat ermöglichte, bei dienstpflichtigen Männern der Nachweis der genügten militärischen Dienstpflicht.

  • 1860 beantragt der in Klein Bengerstorf geborene Franz Heinrich Friedrich Abel den Auswanderungkonsens, um sich in Bergedorf niederzulassen.
  • 1861 Jochen Heinrich Christoph Hagemann aus Groß Bengerstorf, Bruder das Hauswirts Hagemann Nr.8, beantragt ein Führungs-Attest, zwecks Niederlassung in Hamburg, am 2. Mai wird die erbetene Entlassung aus dem Mecklenburg-Schwerinschen Unterthanen-Verbande bewilligt",
  • 1864 Knecht Franz Jochim Wilhelm Jenckel aus Groß Bengerstorf beantragt Entlassung aus dem Untertanenverband, um sich in Bergedorf anzusiedeln.
  • 1865 Tischlergeslle Franz Jochim Gottlieb Thüme aus Klein Bengerstorf will sich in Hamburg niederlassen, Familie wird im Dorf nicht der beste Ruf bescheinigt, trotzdem Entlassung,
  • 1866 Knecht Franz Joachim Christian Behnke aus Klein Bengerstorf beantragt die Entlassung aus dem Untertanenverband, um sich in Hof Grabow im preußischen Amt Lüchow niederzulassen. Nach knapp einem Jahr teilt das Amt Lüchow mit, dass der Hofmeister F.J.C Behnke das Wohnrecht in Hof Grabow erhalten hat, und sendet den Heimatschein zurück.
  • 1867 Büdner Nr.5 Heinrich Boldt aus Groß Bengerstorf will am 2. März nach Hamburg übersiedeln, wo er eine Krugwirtschaft erworben hat, muss aber den Heimatschein vorlegen, der ihm erteilt wird.
  • 1867 Hausknecht Franz Wilhelm Christian Behnke aus Klein Bengerstorf, zu der Zeit in Eutin, beabsichtigt sich dort niederzulassen und bittet um Entlassung aus dem Untertanenverband. Wenige Wochen später erfolgt aus Eutin die Mitteilung, dass Behnke in den dortigen Staatsverband übernommen sei. (Großherzogtum Oldenburg)

Auswanderung nach Amerika

Die Akten des Archivs enthalten eine Vielzahl von Auswanderungsfällen mit besonderer Häufung in der Teldau in Besitz und Gülze. Teilweise sind ganze Familienverbände ausgewandert. Um das deutlich zu machen, werden hier auch Fälle aus Bennin, Granzin und Tessin aufgeführt:

  • 1854 Grenadier Franz Ahrens aus Bennin, der seine Militärdienstzeit noch nicht beendet hat, möchte mit seinen Eltern, der Erbpächterfamilie Ahrens aus Bennin, nach Amerika auswandern, beantragt Befreiung von der Dienstpflicht nur für den Fall der Auswanderung.
  • 1855 Liste der Auswanderungsverträge der Agentur Lazarus in Boizenburg enthält zahlreiche Fälle, auffällig Teldau, Besitz, Gülze, aber auch Bandekow und Lüttenmark.
  • 1857 Der vormalige Erbpächter Franz Heinrich Jacob Abel aus Klein Bengerstorf Nr.5 (Rehmen), der seine Hufe verkauft hat, beantragt für sich, seine Ehefrau, geb. Bantin aus Bennin, und seine acht Kinder den Auswanderungkonsens, weist Vermögen von 4500 Taler Courant nach, Protokoll beim Amt Boizenburg regelt noch erbrechtliche Angelegenheiten, ältester Sohn als Gehöftserbe erhält 400 Taler Bruder und Schwester des vormaligen Erbpächters erhalten die noch ausstehende Abfindung, zweiter und dritter Sohn sollen noch ausstehender militärischer Dienstpflicht genügen, bitten aber mit Unterstützung des Schulzen um Befreiung, Konsens wird ohne Auflagen erteilt, Abel verpflichtet sich zum Dank zu einer Zahlung in die Armenkasse, Auswanderung erfolgte mit dem Einlieger J.H.E.Bantin aus Granzin und Musicus J.H.C.Bantin aus Bennin, den Verwandten der Frau am 1.September 1857.
  • 1858 beantragt auch der Erbpächter Bantin Nr.8 (später Tiedemann) für seine Familie den Auswanderungskonsens, dazu der Einlieger Fick aus Granzin (Frau Fick war Schwester des Bantin) und dessen Bruder aus Gallin,
  • 1858 beantragt der Büdner Franz Hintzmann Nr.1 aus Tessin für seine Tochter Maria den Auswanderungskonsens, die dem Musicus Joh. Bantin "in Begleitung der Bantinschen Familie" folgen möchte,
  • 1858 kehrt aber auch ein Groß Bengerstorfer, der Knecht Heinrich Garber, nach vierjährigem Aufenthalt aus Amerika zurück, erhält jedoch die "verwirkte Unterthanenschaft" nicht zurück, darf aber auf Grund seines "Ortsangehörigkeitsverhältnisses" sich bei seinem Bruder (Hufe 10) in Groß Bengerstorf aufhalten.

Zu nennen ist auch der Schriftsteller Hermann Rehse aus Klein Bengerstorf (die Sammlung von plattdeutschen Gedichten "Kaken un Plünnen", plzzdt. Roman "Aewsünn' ",völkerkundliches Buch "Kiziba") , der zunächst 1901 nach Deutsch Ostafrika und nach der erzwungenen Rückkehr in der Folge des Ersten Weltkrieges in den frühen Zwanziger Jahren nach Kalifornien auswanderte.

Erwin DETTMANN hat die Besitzer Fälle in seiner Chronik aufgeführt:

- Einlieger Franz Bonatz am 12.Juni 1867
- Büdner Pagel am 14.Mai 1868
- Einwohner H.Buck am 3. Juni 1868
- Einwohner W.Rump am 15.Juni 1870
- Einwohner J.Buck am 15. Juni 1870
- Einwohner J,Wöhlke am 15.Juni 1870
- Witwe Daß am 15. Juni 1870
- Einwohner Joh. Griewe und Frau, Tochter, Sohn und Schwiegertochter
- Witwe Schröder mit 3 Söhnen September 1872, ein Sohn bereits 1870
- Knecht Franz Buck und Frau
- ein Mädchen (Schwester des Kossaten W.Wöhlke), Ostern 1872
- Einwohner Franz Wöhlcke und Frau mit 2 Söhnen
- Einlieger Johann Schröder und Schwiegervater Joachim Martens Ostern 1872

Auffällig ist auch in Besitz wie in den Fällen aus Bengerstorf, Bennin und Tessin die offenbar gemeinsame Auswanderung von Familien.

Die Vererbpachtungen in Besitz

Nun begannen die ersten Vererbpachtungen. Im Staatskalender von 1818 werden in Kuhlenfeld 11 Erbzinsmänner und 3 Büdner genannt. Die Erbzinsmänner sind die 11 Tessiner Hüfner, die den Meierhof gemeinsam in Pacht hatten.1825 werden auch in Klein Bengerstorf 2 Erbzinsmänner aufgeführt (Schulze Wöhlcke und Dahlenburg/Karrentin). 1834 nennt der Staatskalender in Neu Gülze 13 Erbpächter, die 1830 aus Gülze kommend das neue Dorf Neu Gülze gegründet haben.

Die Staatskalender der Jahre 1860 und 1871 weisen für Besitz dien nachstehenden Stand aus: Kapelle, 18 Drittelhüfner, 8 Achtelhüfner, 26 Büdner (1 Schmied), Kapelle, Krug, 2 Schule und Industrieschule, Brückenzoll.

Voraussetzung für die Vererbpachtungen war, dass die Bauernhufen separiert worden waren. Das heißt, dass die Hufner das Land ihrer Hufe in einer zusammenhängenden Fläche, zumindest aber in mehreren Blöcken (oft Koppeln genannt) erhalten haben. Dieser Vorgang wurde deshalb auch in Schleswig-Holstein Verkoppelung genannt. Das Grünland und der Wald aus der Allmende (gemeine Nutzungen der Flächen) wurden den Hufen separiert zugeteilt. Das erforderte die Vermessung der gesamten Feldmark und die Bonitierung der Flächen. Danach wurde ein Aufteilungsplan für die einzelnen Hufen unter Einschluss der Flächen der Büdner und der Separierung von Gemeindeländereien zur Verpachtung an die Häusler, die eine Kompetenz zur Nutzung von Gemeindeländereien hatten. Daher sprach man dann auch von Kompetenzländereien, häufig einfach verkürzt auch von "Kompetenzen". Die Hufner erhielten dann eine Erbpachturkunde, in der die Bedingungen der Vererbpachtung festgelegt waren.,insbesondere die finanziellen Bedingungen. Das Gehöft mit den Gebäuden, Inventar, Saaten und Bestellungskosten wurden den Hufnern als Schuld in das Grund-und Hypothekenbuch eingetragen. Auf diese Schuld hatten die Bauern hatten die Hufner jährlich ihren Zins, "Canon" genannt, zu zahlen. Er konnte später gegen den 18-fachen Jahreszins abgelöst werden. Das war den meisten Bauern aber nicht möglich. Daher kam es dann zu Canonablösung zu eiener erneuten Schuldverschreibung, die in Raten zu tilgen war. Landläufig wurde der Betrag der jährlichen rate dann später wieder als Canon bezeichnet. Von den Klein Bengerstorfer Bauern, die ab 1853 vererbpachtet worden waren, hörte man noch in den 1950er Jahren, dass die Canonablösung nicht beendet war. Zur Festsetzung der Hypothekenschuld wurde die gesamt "Hofwehr" in einem Inventarium erfasst. Die Hofwehr war die zur Hufe amtlich geforderte Ausstattung. Das Inventarium konnte jedoch auch die "Überwehr" umfassen, die dem Hufner gehörte.


Inventarium

von der herrschaftlichen Hofwehr auf dem Gehöft Nr. x1 zu Besitz

I Gebäude
a Das Wohnhaus bei der Domanial Brandcaße versichert
b Die Scheune daselbst versichert
c Der Brunnen von Feldsteinen
d gemeinschaftlich mit dem Inhaber des derzeitigen Gehöts Nr. x2 den Backofen von Mauersteinen mit Erddach

Inventar 2.jpg


In Besitz ist die erste Erbpachturkunde auf das Jahr 1874 datiert (siehe Kopie). 1881 sind es 24, 1891 26 Erbpächter, so dass die Vererbpachtung erst zum Ende des 1880er Jahrzehnts, später als in den meisten anderen Dörfern des Amtes abgeschlossen wurde. Die Ursache mag in den Einflüssen der Hochwässer zu suchen sein. Offenbar sind es aber nicht zwei Kossaten die als letzte vererbpachtet werden, da diese als 2 Drittelhüfner noch 1881 ausgewiesen sind (von 18 Drittelhüfnern in 1871), während keine Achtelhüfner mehr genannt werden.

Besitz EP 1.jpg Besitz EP 2.jpg

Verzeichnis der vormaligen und gegenwärtigen Besitzer der Bauer-Gehöfte im Domanialamt Boizenburg 1700 bis 1722 mit Nachträgen bis 1832 (LHA Bestand 2.22-10/1, Signatur 13/1)

Auszug für Besitz: Die Angaben für 1856 und für die Bewohner der Gehöfte 1996 sind nach der Besitzer Chronik von Erwin Dettmann ergänzt.

Gehöft Nr.1

-	Johann Heinrich Nieland
- 1754   	J. (Interimswirt) Franz Jochen Konau
- 1764	Hans Jochen Nieland
- 1799 	Johann Hinrich Nieland
- 1822	Johan Nicolaus Heinrich Drinckgern
- 1856   Marie Nieland
- 1996   Nielandt

Gehöft Nr.2

-	J. Johann HHeinrich Burmeister
- 1752	Claus Jürgen Wöhlcke
- 1812	Johann Jacob Wilhelm Wöhlcke
- 1856   Johann Wöhlke - 
- 1996   Evers

Gehöft Nr.3 - J. Franz Jochen Filmann

- 1773	Hans Jacob Martens
- 1780	J. Claus Jürgen Drinckgiern
- 1785	J. Jochen Wilhelm Vogler
- 1805	Jochen Wilhelm Martens
- 1856    Wilhelm Martens
- 1996    Hennings


Gehöft Nr.4

-	Johann Jochen Bencke
- 1761	J Hans Jochen Schütt
- 1778	Hans Hinrich Nieland
- 1803	Schulze Franz Christian Nieland
- 1856    Franz Mund
- 1996    Mundt


Gehöft Nr.5, Cossate

-	Johann Hinnerich Schwartz
- 1784	Johann Hirnich Schwartz
- 1801	J. Wilhelm Hornburg
- 1824	Johann Ernst Dürkop
- 1856    Johann Dürkop
- 1996    Simon (Bobzin)


Gehöft Nr.6, Cossate

-	Johann Christian Hennings
- 1784	Hans Jacob Hennings
- 1811	Johann Jochen Christoph Hennings

1856 Joachim Hennings -

- 1996    Flau


Gehöft Nr.7, Cossate

-	Claus Jürgen Wöhlcke
- 1795	Jürgen Wilhelm Wöhlcke
- 1825	Johan Jacob Wöhlcke
- 1830	Heinrich Gustav Kruse
- 1856    Johann Wöhlke
- 1996    Pröhl

   

Gehöft Nr. 8

-	J. Claus Jochen Filmann
- 1793	Claus Hinnerich Filmann
- 1832	Hans Heinrich Fielmann
- 1856    Hans Fielmann (Cossate)
- 1996    Mundt


Gehöft Nr. 9

-	J. Franz Jürgen Barck
- 1778	Johann Jochen Wöhlcke
- 1808	Franz Jacob Wöhlcke
- 1821  	J. Johan Jacob Wilhelm Vogler
- 1856    Franz Wöhlke (Cossate)
- 1996    Bädker


Gehöft Nr. 10

-	Claus Jacob Filmann
- 1762	Johann Jürgen Filmann
- 1801	Hans Heinrich Filmann
- 1821	Heinrich Wilhel Filmann
- 1832	Hans Jochim Hinrich Gaude, Interimswirth
- 1856    Wilhelm Fielmann
- 1996    Brunswick


Gehöft Nr. 11

-	Johann Peter Drinckgirn
- 1761	Claus Peter Drinckgirn
- 1772	Otto Heinrich Drinckgirn
- 1816	Franz Jürgen Wilhelm Drinckgirn
- 1856    Wilhelm Drinkgern
- 1996    Wittig (Abgebrochen)


Gehöft Nr. 12

-	J. Thomas Jürgen Nabein
- 1758	Franz Jürgen Stockmann (oder Klockmann)
- 1780	Franz Fielmann
- 1810	Heinrich Fielmann
- 1856    Johann H.W. Fielmann
- 1996    E. Frank


Gehöft Nr. 13

-	Claus Jochen Nieland
- 1735	J. Hans Bonatz
- 1757	Claus Jochen Nieland
- 1777	Hans Jacob Nieland
- 1856    Wilhelm Nielandt
- 1996    Martens


Gehöft Nr. 14

-	Schulze Johann Otto Basedow
- 1771	Schulze Heinrich Wilhelm Drost
- 1781 	abgesetzt
- 1820	Jochen Wilhelm Drost
- 1856    Schulze Johann Wilhem Drost
- 1996    Wegner


Gehöft Nr. 15

-	Claus Heinrich Bonatz
- 1768	Franz Wilhelm Greve
- 1803	Johann Heinrich Wilhelm Greve
- 1833	Franz Heinrich Greve
- 1856    Franz Greve
- 1996    Greve


Gehöft Nr.16

-	Hans Jacob Hagemann
- 1766	Johann Heinrich Hagemann
- 1783	Johann Wilhelm Hagemann
- 1793	Jochen Christian Trilck
- 1821	Johann Heinrich Christian Trilck
- 1856    Christ. Trilk
- 1996    Trilk


Gehöft Nr.17

-	Hans Jochen Schütt
- 1763	Hans Jacob Schütt
- 1792	Hans Hinrich Schütt
- 1825	Hans Heinrich Schütt
- 1856    Hans Heinrich Schütt
- 1996    Schütt


Gehöft Nr.18

-	Andreas Balthasar Dittmer
- 1781	Johann Heinrich Dittmer
- 1821	Johann Heinrich Dittmer
- 1856    Johann Heinrich Dittmer
- 1996    Babbe (abgebrannt)


Gehöft Nr.19

-	Claus Jürgen Burmeister
-	Franz Adam Burmeister
- 1759	J. Hans Detloff Kruse
- 1760	J. Johann Heinrich Drinckgirn
- 1778	Franz Adam Burmeister
- 1821	Jochim Hinrich Drinckgirn
- 1856    Heinrich Burmeister
- 1996    Erdmann


Gehöft Nr.20, Cossate

-	J. Heinrich Burmeister
- 1758	Hans Jochen Drinckgirn
- 1767	J. Hans Jacob Teves
- 1798	Hans Jochen Drinckgirn
- 1821	Jochim Hinrich Drinckgirn
- 1856    Johann Drinkgern
- 1996    Er. Drinkgiern


Gehöft Nr.21, Cossate

-	Hans Jürgen Wonnerau
- 1760	Peter Jacob Wöhlcke
- 1777	J. Franz Heinrich Wille
- 1795	Johann Heinrich Wöhlcke
- 1814	Heinrich Jacob Wöhlcke
- 1856   Heinrich Wöhlke
- 1996   Wegner


Gehöft Nr. 22, Cossate

-	Claus Stoffer Rehr
- 1760	J. Hinrich Jacob Brockmöller
- 1780	Jürgen Balthasar Rehr
- 1792	J. Franz Jacob Kruse
- 1806	Johann Heinrich Jacob Rehr
- 1856    Heinrich Rehr
- 1996    Matuschek


Gehöft Nr. 23

-	Johann Jochen Burmeister
-	   J. Jürgen Wilhelm Hase
- 1757	Hans Jochen Burmeister
- 1761	   J. Jochen Peter Köster
- 1786	Franz Christopher Drinckgiern
- 1827	Jochen Heinrich Drinckgiern
- 1856    Johann Drinkgern
- 1996    Ewald Drinkgiern


Gehöft Nr. 24

- 1760	Heinrich Konau
- 1768	Franz Jürgen Konau
- 1781	   J. Johann Jürgen Dittmer
- 1799 Franz Jürgen Konau
- 1827 Johann Jochim Konau
- 1856  Johann Konow
- 1996  Zinn


Gehöft Nr. 25

-	Johann Filmann
- 1775	   J. Johann Hinrich Gucke
- 1776	Johann Jacob Filmann
- 1812	Johann Jacob Filmann
- 1856  Heinrich Fielmann
- 1996  Kolloge


Gehöft Nr. 26

-	Franz Jacob Bonatz
- 1775	Franz Bartolt Bonatz
- 1805	Franz Jacob Bonatz
- 1823	    Interimswirth Jochim Heinrich Ahrens
- 1856 Christian Hafemeister
- 1996 Tottewitz

Aus dieser Urkunde ist eine interessante Tatsache zu ersehen, dass nämlich im Jahre 1781 der seit 1771 amtierende Schulze Heinrich Wilhelm Drost abgesetzt worden ist. Er war dem Besitzer der Schulzenstelle Hufe 14 Johann Otto Basedow gefolgt. Ihm folgte dann Schulze Franz Christian Nieland auf Hufe 4. Im Jahre 1856 ist wieder der Besitzer der Hufe 14 Johann Wilhelm Drost der Schulze. Offenbar war die Hufe 14 die ursprüngliche Schulzenstelle. Jedoch wurde im Staatskalender auf 1901 der Schulze Drinkgiern genannt. Aus dem Mittelalter stammt die Bezeichnung als Schulzenstelle, die häufig etwas größer und ertragreicher als die die übrigen Hufen war. Aus den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Registern kann man oft den Schulzen an der Nennung an erster Stelle und mit einer etwas größeren Hufe erkennen. Der im Kaiserbederegister 1496 an erster Stelle aufgeführte Bene Burmeister wird sicher der Schulze gewesen sein. Erstmalig genannt wird in der Amtsbeschreibung 1640 für Besitz der Schulze Benike, dessen Hofstelle wüst ist. Im Beichtkinderverzeichnis von 1704 heißt der Schulze Jacob Burmester und in dem von 1751 Johann Otto Basedow.


Hufner und Kossaten.jpg

Auf der Darstellung sind die Kossatenstelle durch ein handschriftliches K gekennzeichnet. Während die an der Sude gelegenen Stellen in der Regel Hufner sind, befinden sich die Kossatenstellen allgemein in Randlage 20 bis 21 östlich der am Deich gelegenen Hufen Hufen, 5 bis 8 in früherer Randlage, die durch die Ansiedlung von Büdnern zur zentralen Lage wurde und Nr.9 abseits am nördlichen Rand des Dorfes. Diese ursprünglich etwas abseitige Lage ist auch in anderen Dörfern zu finden.


Büdnereien.jpg Häuslereien.jpg

Lage der in Besitz im 18. bzw. 19 Jahrhundert angesiedelten Büdnereien und Häuslereien


Die soziale Situation, die durch die Aufhebung der Leibeigenschaft entstanden ist, in der viele ehemalige Tagelöhner kein Obdach mehr fanden, die auch zur Auswanderung in andere deutsche Staaten und dann auch nach Übersee führte, veranlasste die Großherzogliche Administration zur Herausgabe eines Häuslerpatents im Jahr 1846. Danach sollte es "den Handwerkern, Tagelöhnern und Einliegern in den Domanialdörfern verstattet werden, eigenthümliche Häuser zu erbauen, ohne im übrigen ihr Verhältnis als Tagelöhner im mindesten zu ändern, mithin auch namentlich ohne sie in die Klasse der Büdner zu bringen". Die Häusler hatte geringe Abgaben zu erlegen, nur eine jährliche Anerkennungsgebühr von 24 Schillingen. Im Jahre 1898 wurde das Normalmaß der Häuslerei festgelegt zu 5 Ar für den Hausplatz und 15 Ar als Gartenland insgesamt folglich 2000 qm. Ein Grundbrief mit den amtlichen Festsetzungen für die Häuslerei wurde den Häuslern erteilt. Ein solcher ist in nachstehender Kopie angefügt.

Besitz H 1.jpg

In Besitz begann die Häusleransetzung erst ziemlich spät. Der Staatskalender von 1871 weist noch keine Häusler aus, der von 1881 11, 1890 17 und 1901 22 Häusler. DETTMANN führt in seiner Chronik dazu aus: "Der Baubeginn von Häuslerreien ist nach 1870 (zwischen 1875 und 1880) anzusetzen. Die ersten Häuslereien entstanden in der Meisterstraat (jetzt Fischerstraße; Timm Nr.1 und Hillmer Nr.2). Es geht weiter auf dem Katzenschwanz bis Heinrich Drinkgern (Wille, heute Nerge). Hier wurde das Terrain zu niedrig. Dies ist noch ersichtlich: zwischen Wille und Hagemann fehlt die Wurt. ... Die Baufortsetzung erfolgte auf dem Roggenhoff (jetzt Rosenweg). ... Die Häuser auf dem Konsumdiek werden in der Zeit von 1900 bis 1902 errichtet ..."

Besitz Ortsplan.jpg


Besonderheiten der Entwicklung aus dem 19. Jahrhundert

In Besitz wurde bereits im 16.Jahrhundert im Anmtsregister von 1565 der St. Vitus-Markt genannt, an dem die Besitzer Bauern 12 Giftochsen geben. Dieser Markt wurde auch in späteren Jahrhunderten noch erwähnt, so schreibt JUGLER in seiner Boizenburger Chronik, dass die Boizenburger Kaufleute ihn besuchen. Bis in das 19 Jahrhundert wurde er als regionaler Markt durchgeführt, an den die Kaufleute aus den nahegelegenen Städten ihre Waren anboten. Bekannt ist, dass er noch lange Zeit als Viehmarkt, insbesondere als Pferde- und Ferkelmarkt genutzt wurde.

Im 19. Jahrhundert ist offenbar die Brücke über die Sude gebaut worden, denn ab dem Jahr 1851 wird in den Staatskalendern der Besitzer Brückenzoll (noch 1901) erwähnt. Auf einer Planzeichnung für die Sude-Rögnitz-Krainke-Regulierung aus dem Jahre 1789 ist keine Brücke eingezeichnet, wohl aber zwei Sude-Durchstiche in der Nähe des Dorfes. Enthalten ist auch ein vorgesehener Durchstich von der Krainke zum Burgsee, der so nicht gebaut wurde.

Sudereg.1789.jpg

Die Entwicklung, wie sich aus den Mecklenburgischen Staatskalendern ergibt, soll an dieser Stelle dargestellt werden:

MStK 1800 bis 1818 s.o.

MStk. 1825

- 15 Dreiviertelhüfner,
-  3 Halbhüfner,
-  8 Sechstelhüfner,
- 28 Büdner, 
- Kapelle, Schmiede und Schule

MStk. 1851 und 1855

- 18 Drittelhüfner,
-  8 Achtelhüfner,
- 26 Büdner (Schmiede),
- Kapelle, Krug, 2 Schule, Brückenzoll

MStk. 1860 und 1871

- 18 Drittelhüfner,
-  8 Achtelhüfner,
- 26 Büdner (1 Schmied),
- Kapelle, Krug, 2 Schule, Industrieschule, Brückenzoll

MStk. 1881

- 24 Erbpächter (1 Müller),
-  2 Drittelhüfner,
- 26 Büdner (1Schmied),
- 11 Häusler,
- Schule (2), Industrieschule, Brückenzoll

MStk. 1890

- 26 Erbpächter,
- 26 Büdner (1 Krug, 1 Branntweinhändler, 1 Müller, 1 Schmied)
- 17 Häusler
- Schule (2), Industrieschule, Brückenzoll, Armenhaus

MStk. 1901

- 26 Erbpächter,
- 26 Büdner (1 Schmied,  1 Krug, 1 Branntweinhändler, 1 Müller)
- 22 Häusler,
- Brückenzoll, Armenhaus

Die Schule in Besitz im 19.Jahrhundert

Aus den Angaben der Staatskalender ist im 19. Jahrhundert eine Entwicklung in Bezug auf die Schule in Besitz zu erkennen. 1851 erscheint erstmalig die Aussage 2 Schulen, die ab 1881 anders geschrieben wird als Schule (2). Das heißt, dass in Beitz eine zweite Klasse eingerichtet wurde, da die Schülerzahl für eine Klasse zu groß geworden ist. Dazu gibt es 1860 die Industrieschule. Diese hatte die Aufgabe, die Schüler in gewissen praktischen Tätigkeiten zu unterweisen. Das waren bei den Jungen insbesondere der Obstbau, den man auf diese Weise im Lande zu fördern gedachte, bei den Mädchen insbesondere Nähen und andere Handarbeiten. Das Schulhaus ist noch immer ein Strohdachkaten, ähnlich einer Büdnerei. Der Lehrer muss neben seiner Tätigkeit im Unterricht als einen Teil seiner Vergütung eine Landwirtschaft in der Größe einer Büdnerei bewirtschaften. Zu dem Zweck wird er die Industrieschule als eine willkommene form der Unterstützung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit angesehen haben. An dieser Stelle sollen als Beleg Tatsachen aus der Klein Bengerstorfer Schule angeführt werde, die für Besitz nicht vorgelegen haben.

Diensteinkommen des Lehrers:

I. Bares  Gehalt
       a) Roggen................................108,22 Mark
       b) für die Schulkinder (von den Eltern)...75,- M
II. Wohnung mit Hofraum.........................100,- M
III. Feuerungsdeputat............................60, - M
IV. Ländereien
    A) Acker....................................249,77 M
    B) Wiesen....................................60,44 M
    C) Weiden (nicht vorhanden)
    D) Garten....................................20,89 M
Summe...........................................674,32 Mark

Der "Schulmeister" hatte nicht nur häufig auch ein Handwerk, sondern musste sich auch sein Einkommen in einer Landwirtschaft, die etwa einer Büdnerei entsprach, verdienen. Die Schulen waren den Büdnerhäusern ähnlich, hatten folglich Stall- und Lagerraum für das Viehfutter. Die Räumlichkeiten für den Unterricht waren in der Regel sehr bescheiden.

Interessant ist auch der vom Zahrensdorfer Pastor Ahrens für Bengerstorf erarbeitete Stundenplan:

  Monntag.........Dienstag......Mittwoch.......Donnerstag......Freitag.........Sonnabend

!.Bibl. Gesch. ..Katechismus..Schönschreiben...Bibl. Gesch...Katechismus.......Perikopen
2.Rechnen........Deutsch......Deutsch..........Rechnen.......Deutsch...........Zeichnen
3.Singen.........Erdkunde...... - .............Deutsch..1/2 Gesch,1/2 Naturkunde

Fü die weiteren Ausführungen sollen der vorzüglichen Arbeit des Chronisten Erwin DETTMAAN entnommene Seiten für die Zeit bis 1975 als Kopien eingefügt werden.

Schu.79.jpg

Schu.80.jpg

Schu.81.jpg

Schu.82.jpg

Schu.83.jpg

Schu.84.jpg

Schu.85.jpg

Schu.86.jpg

Das 20. Jahrhundert - Zeit der großen Kriege und geopolitischen Veränderungen

Der Erste Weltkrieg und die kritische Zeit der "Goldenen Zwanziger"

Nachdem es infolge der Verschiebungen des kontinentalen Gleichgewichts in Europa insbesondere nach der deutschen Reichseinigung unter Bismarck zu immer größeren Spannungen auf dem Kontinent gekommen war, genügte das Attentat eines serbischen Nationalisten in Sarajevo auf den österreichischen Thronfolger Franz Ferdinand am 28. Juni 1914, um die kriegslüsternen europäischen Staaten einen Krieg beginnen zu lassen, der sich dann zum Weltkrieg ausweitete.

Nachdem im Deutschen Reich zunächst eine Kriegs-Euphorie herrschte, die durch Siege an der Westfront in Frankreich gesteigert wurde, war auch in den Dörfern des Amtes Boizenburg noch die Begeisterung zu spüren. Mit der Dauer des Krieges verschlechterte sich die Stimmung. Als auch immer mehr Gefallenenmeldungen in den Dörfern ankamen und in den Städten, wie auch den bei den Dorfarmen der Hunger sich auszubreiten begann, wurde die Stimmung immer schlechter. Weil die Männer im wehrfähigen Alter zum Kriegsdienst eingezogen waren, fiel die wirtschaftliche Last bei den Bauern, Büdnern und Häuslern zunehmend auf die Frauen und die Altenteiler. Die Kinder im schulpflichtigen Alter hatten verkürzten Unterricht und wurden zu Arbeiten in der Landwirtschaft herangezogen. Im Jahre 1917 kamen wegen der allgemeinen Lebensmittelknappheit auch noch Kinder aus Hamburg hinzu. Im Jahre 1916 war eine Missernte bei Roggen und Kartoffeln wegen übermäßiger Niederschläge zu verzeichnen, die die Situation noch verschärfte.

Im Krieg hatte Besitz 16 Gefallene zu betrauern: ...Ahrens, ...Wonerow, ...Bädker, ...Hagemann, ...Hennings, Heinrich Burmeister, Johann Gehrke, Paul Mundt, Wilhelm Nieland, Fritz Brandt, Wilhelm Bechump, Heinrch Pätow, Wilhelm Greve, Ernst Sandberg, Fritz Wegner und Wilhelm Hinzmann. Verwundet wurden: Abel, Wilhelm Dittmer, Johann Hennings, Hermann Pries, Heinrich Reddöhl, August Pohlmeier, Springborn.

Am Ende des Krieges kam es, ausgehend von den Kieler Matrosen, zu revolutionären Aufständen. In Boizenburg wurde ein Arbeiter- und Soldatenrat gegründet. Auch in den Dörfern wurden wie die Arbeiter- und Soldatenräte in den Städten nun Bauernräte gebildet, die den Schulzen in der kritischen Situation Hilfe geben sollten. Über einen solchen Bauernrat in Besitz ist nichts bekannt.

Der konterrevolutionäre Kapp-Putsch im Jahr 1920 verschärfte die Situation. Die Boizenburger Arbeiter beteiligen sich teilweise am Generalstreik, in dessen Ergebnis der Putsch beendet wurde. Der Kapp-Putsch wurde teilweise von de Gutsbesitzern unterstützt, wie dem Herrn Major von Henning auf Tüschow, der den Putschisten Unterstützung und vor allem Unterschlupf gewährt hat.

Die wirtschaftliche Situation in Deutschland wurde auf Grund der hohen Reparationszahlungen für die Schäden im Weltkrieg immer schwieriger. Von der Regierung wurde der Geldumlauf erhöht. Das führte zur Entwertung des Geldes und der Verteuerung der Waren. Es kam zu einer nie dagewesenen Inflation in Deutschland. Das Tempo der Entwertung des Geldes führte dazu, dass der Arbeiter der am Abend seinen Lohn ausgezahlt bekommen hatte, am nächsten Morgen bereits fast nicht mehr dafür kaufen konnte. Der Höhepunkt der Inflation kam im Jahre 1923. Erwin DETTMANN nennt neben vielen wachsenden Preisen auch den Haushaltsabschluss der Besitzer Gemeindekasse für das Jahr 1923:

- Einnahmen 192 (Billionen).219 (Milliarden).857 (Millionen).548 (Tausend).981 Mark
- Ausgaben     121.408.519.354.962 Mark
- Kassenbestand 70.811.338.194.019 Mark

Der Schulze Drinkgiern wird in dieser Zeit schwere Tage gehabt haben. Dann im November 1923 wurde die Rentenmark eingeführt. Findige Schulzen, wie der Benniner, haben die Situation genutzt, um das Dorf an die Elektroversorgung 1922 anzuschließen. Der Abtrag der Schulden konnte dann mit entwertetem Geld erfolgen.

Die Erbpächter wurden nach der neuen Gesetzgebung als Hofbesitzer bezeichnet. Das änderte aber kaum etwas an ihrem Status. Die noch nicht abgetragenen Kanonschulden waren nach wie vor in den Grundbüchern zu finden.

Im Jahre 1924 wurde der Büdner und Müller Sandberg zum Schulzen gewählt. In seiner Amtszeit verzeichnete Deutschland einen wirtschaftlichen Aufschwung, der aber bald schon wieder von der Weltwirtschaftskrise abgelöst wurde. In diesen 1920er Jahren, den angeblich "Goldenen Zwanzigern" hat es im Lande viele Arbeitslose gegeben. Dazu gibt es auch im Gemeindeprotokollbuch Eintragungen, wie am 18. Februar 1931 "Ka. erhält keinen Zuschuss zur Krisenunterstützung, und am 5.Mai, dass der Friseur Ko. wöchentlich zwei Brote von der Gemeinde erhält. 1932 gab es vier Anträge auf Unterstützung von Arbeitslosen an die Gemeinde. Diese wurden abgelehnt mit der Protokollnotiz im Gemeindebuch: "Die Beschwerde der Arbeitslosen wird abgelehnt. Notstandsarbeit soll nicht durchgeführt werden."

In Besitz hat sich trotz der engen verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Einwohnern verschiedenen Standes im Dorf nicht immer das Leben in "eitel Sonnenschein" abgespielt. Wie in allen Domanialdörfern der Region hatte sich ein System gegenseitiger Hilfe zwischen Bauern und "kleinen Leuten" herausgebildet. Die Bauern übernahmen die Fuhrleistungen und Feldarbeiten, zu denen Pferde benötigt wurden. Dafür gab es die Verpflichtung der Häusler und auch der seltenen spannviehlosen Büdner in den arbeitsintensiven Zeiten in der Getreide- und der Kartoffelernte, auch beim Dreschen, bei den Bauern zu arbeiten. Die Arbeiten wurden in der Regel nicht bewertet und verrechnet, so dass in den meisten Fällen die Häusler ausgenutzt wurden. Das traf insbesondere die Frauen der Häusler, da deren Ehemänner häufig anderen Arbeiten im Handwerk und auch in den Boizenburger Betrieben nachgingen.

So hat sich trotz der engen verwandtschaftlichen und freundschaftlichen Beziehungen der Besitzer "Bauernkrieg" entwickelt. Was war geschehen? Dazu ein Auszug aus der Dettmannschen Chronik: "

Am 02.11.1924 wird im Protokoll vermerkt: "Sandberg sen. wird wieder Schulze." Mit diesem Ereignis steht die umgangssprachlich als  
"Bauernkrieg in Besitz" bezeichnete Auseinandersetzung zwischen "kleinen" und "großen" Leuten in Zusammenhang. Und so war es: Acht 
Stimmen im Gemeinderat waren für die Nominierung und Wahl zum Schulzen notwendig. Zwei Kandidaten waren vorhanden: Sandberg für 
die Kleinen,, die Bauern wollten ihren Vertreter Wegner als Schulzen. Sandberg hatte die nötigen acht Stimmen, Wegner nicht. 
Sandberg wurde Schulze. Daraufhin versagten die Bauern den kleinen Leuten die Spanndienste.
Einige Büdner, darunter auch der Schulze, übernahmen die Hilfeleistung für die "Kleinen". So wurde der Dampfdreschsatz durch 
Sandberg angeschafft. Ebenso wurde ein Deckbulle unter dem Namen "Bauerntrotz" vom Büdner Brockmöller gehalten, um auch in 
dieser Hinsicht von den Bauern unabhängig zu sein. Zum Teil wurde die Pferdeanspannung vom Hof in Dammereez geholt. Durch die 
Verwandtschaft zwischen den Bauern und  den kleinen Leuten und durch illegale Hilfeleistung - hin und her - wurde dieser 
Krieg dann beigelegt.

Außenstehende hatten oft die Meinung geäußert, die Besitzer Bauern seien durch Hochwasser und Blitzschlag reich geworden. Katastrophen waren jedoch Verlustjahre für die Einwohner und auch für die Gemeinde. Die Gemeinde hatte in 1925 von der Regierung einen Anleihe 24000 RM für den Deichbau bewilligt bekommen. Da der nicht völlig hergestellte Deich 1926 durch ein Hochwasser teilweise zerstört wurde, wurden noch einmal 5000 RM aufgenommen Dadurch wurde die Gemeinde Besitz 1932 zahlungsunfähig. 1945 wurden durch die neue Administration 17000 RM Schulden erlassen.

Im Jahre 1928 wurde Besitz an das Elektronetz angeschlossen.

Im Anschluss folge 2 Seiten als Kopien aus der Besitzer Dorfchronik von Erwin DETTMANN


Protokoll 1.jpg Protokoll 2.jpg

Besitz unter dem Nationalsozialismus

Es soll hier sogleich vorausgeschickt werden, dass der Nationalsozialismus in den Dörfern des ehemalige Domanialamtes Boizenburg keinen großen Widerhall gefunden hat, obwohl die Versprechungen der Nazis in den Zeiten der Weltwirtschaftskrise insbesondere bei manchem Bauern, der in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war, sicher nicht auf taube Ohren gestoßen sein wird. Bereits vor der Machtergreifung des Nationalsozialismus waren die Auseinandersetzungen zwischen Kommunisten aus Boizenburg und Nationalsozialisten auch bis in die Dörfer der Umgebung hinein zu spüren.

Aus dem Gemeindeprotokollbuch ist zu erkennen, dass sehr schnell nach der Machtergreifung des Nationalsozialismus der Schulze und die beiden Schöffen neu gewählt wurden, obwohl ihre Amtszeit erst später geendet hätte. Es wurde statt des erst seit 1932 amtierenden Schulzen Häusler Wilhelm Hinzmann der Bauer Wilhelm Bonatz in das Amt gebracht.

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurden nach den Parteien auch solche Einrichtungen wie die Landwirtschaftskammer und die Gewerkschaften abgeschafft. Die Aufgaben der Landwirtschaftskammern übernahm in völlig anderer Organisationsform der nationalsozialistisch geprägte Reichsnährstand, der durch die Ortsbauernführer in den Dörfern vertreten war.

Wie es durch die Rüstungswirtschaft mit hoher Staatsverschuldung zu einer wirtschaftlichen Festigung in den Dreißiger Jahren gekommen war, so kam es auch zu einem Aufschwung in den bäuerlichen Wirtschaften. Äußeres Zeichen dafür war, dass einige Bauern sich neue Maschinen, Traktoren und auch bereits PKW anschafften.

Für die landwirtschaftlichen Betriebe wurden in diesen Jahren im Rahmen der Reichsbodenschätzung die landwirtschaftlichen Flächen neu bonitiert. Dabei wurde die traditionelle Bonitierung in Hufen, Scheffel Einsaat und Fuder Heu außer Kraft gesetzt und als neue Besteuerungs- und Planungsgrundlage die heute gültige Bonität nach Bodenwertzahlen, Ackerzahlen und Grünlandzahlen (heute häufig Bodenpunkte genannt) ermittelt.


Der Zweite Weltkrieg und seine Folgen in Besitz

Nach einer mehrjährigen aggressiven Phase, die durch die Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich und durch das Münchner Abkommen, das die Existenz der Tschechoslowakei unter Duldung der westeuropäischen Mächte auf Jahre praktisch beendete. wurde am 1. September durch den Überfall auf Polen durch die deutsche Wehrmacht der Zweite Weltkrieg ausgelöst. Der Krieg hat von den überfallenen Nationen und auch für die Deutschen ungeheure Opfer gefordert. Es waren mehr als 50 Millionen Opfer in der Welt und auch vom deutschen Volk, das nun international als Aggressor verurteilt wurde, 6 Millionen Opfer. Die materiellen Schäden in den überfallenen Ländern und auch in Deutschland selbst bewegten sich im Billionen Dollar-Bereich. Mit dem Kriegsende bekamen auch die Dörfer der Region, die als nicht-industrielles Gebiet kaum Ziel des Luftkrieges durch Bombardierungen wurden, die Folgen des Krieges zu spüren. In der Endphase des Krieges standen amerikanische Truppen am Elbufer bei Bleckede. Sie schossen auf das diesseitige Ufer als feindliches Gebiet und haben dadurch nicht nur in den unmittelbaren Elborten, wie Boizenburg, Gothmann und Stiepelse Schäden verursacht, sondern auch in den etwas weiter von der Elbe entfernten Dörfern wie Besitz. In Besitz wurden ein Wohnhaus (Büdnerei Martens), eine Scheune und der Heirkaten Opfer des Beschusses. Am 30. April stürzte ein abgeschossenes deutsches Jagdflugzeung in einen Stall bei Elvers. Ein ziviles Opfer hat es in Besitz ebenfalls gegeben. Emmi Kaune starb an den Folgen einer Detonation bei dem Beschuss durch einen Lungenriss.

Am Ende des Krieges mussten die Besitzer Einwohner 40 Gefallene beklagen. Die Namen sind Willi Drinkgiern, Fritz Peters, Friedrich Bernfeldt, Klaus Walter, Gustav Trilk, Artur Drinkgiern, Willi Dittmer, Willi Martens, Willi Frank, Willi Vogt, Edo Wegner, Franz Wegner, Eduard Zimmermann, Franz Fielmann, Paul Frank, Herbert Stebens, Hermann Stebens, Hermann BestHermann Wöhlke, Günther Wöhlke, Hermann Hagemann, Alfred Hagemann, Wilhelm Häuser, Johannes Hinzmann, Walter Simon, Otto Nielandt, Willi Mundt, Henry Kaune, Karl Schuldt, Gerhard Brockmöller, Willi Sandberg, Emmi Kaune (durch Beschuss), Adolf Lüdmann, Heinrich Rehr, Hugo Kaune (verstorben) Franz Fielmann sen., Alfred Lehnhoff, Hugo Iserloth, Arnold Dierßen, Heinz Dierßen. In einigen Fällen fielen 2 Mitglieder einer familie (Simon, Wegner, Kaune, Hagemann Wöhlke und Stebens), in andere Fällen der einzige Erbe der Familie, z.B. Sandberg.

Ein Ergebnis der aggressiven deutsche Politik unter dem Nationalsozialismus, musste Deutschland nach dem verlorenen Krieg weite Gebiete im Osten des Reiches zur teilwiesen Wiedergutmachung an Polen und die UdSSR abtreten. Die Einwohner dieser Gebiete wurden zu Flüchtlingen und zum Teil auch zu Vertriebenen, letztere insbesondere aus der Tschechoslowakei und den Balkanstaaten. Die Dörfer und Städte der Region mussten wie anderwärts viele von den Flüchtlingen und Vertriebenen aufnehmen, die ein Obdach suchten.. Im Mai 1945 waren 76 "Umsiedler", so der offizielle Sprachgebrauch in der DDR, in Besitz, eine Zahl die sich in der Folgezeit noch beträchtlich erhöht hat. Mitte 1947 waren es 238 Umsiedler.

Nach dem Ende des Krieges wurden im Potsdamer Abkommen die bereits in Teheran und Jalta beschlossene Teilung Deutschlands und die Grenzen der Gebietsabtretungen konkretisiert. Mecklenburg kam in die sowjetische Besatzungszone. Das historische Amt Boizenburg umd ebenso das alte Amt Neuhaus kamen in die Grenzlage zur britischen Besatzungszone. Das brachte in der Folgezeit etliche Erschwernisse mit sich, weil die traditionellen Verbindungen zu Hamburg, dem Kreis Herzogtum Lauenburg und dem Kreis Lüneburg nun unterbrochen wurden. Später kam die Einschränkung der Bewegungsfreiheit im Grenzraum hinzu. Durch die Besatzungsmacht wurden Kraftfahrzeuge, Rundfunkgeräte u.a. konfisziert.

Entwicklung von Besitz nach 1945

Außer der Veränderung in der Zusammensetzung der Dorfbevölkerung durch die Aufnahme und Eingliederung der Flüchtlinge und Vertriebenen haben sich insbesondere in den Bedingungen für die Landwirtschaft Veränderungen ergeben.

Die Bodenreform

Eine der frühen Anordnungen der sowjetischen Besatzungsmacht, die auch den Zielen der sozialistischen und der kommunistischen Parteien entsprach, war die Durchführung einer Bodenreform. Dabei sollte aller landwirtschaftlicher Grundbesitz ab 100 ha aufgeteilt werden, ebenso der Grundbesitz aktiver Nationalsozialisten. Darunter fielen Diese Maßnahmen betrafen Besitz nicht unmitelbar. Darunter fielen aber das Gut in Blücher und die Grünlandflächen in der Gosau, die zum Gut Goldenbow gehörten. Sowohl vom Gut Blücher (Helmshoop und Osterfeld) als auch von der Goasau fielen Flächen an Besitzer Kleinbauern (Büdner und Häusler)

Die Maschinenausleihstation (MAS) und die Bäuerliche Handelsgenossenschaft (BHG)

Im Jahre 1946 war in Wiebendorf der Maschinenhof der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) gegründet worden. Er wurde auf dem Gelände und in Gebäuden des ehemaligen Gutshofes angesiedelt. Die Aufgabe dieser Einrichtung war die Ausleihe von Maschinen vor allem an die Neubauern der Bodenreform. Dazu wurden Traktoren und Landmaschinen der ehemaligen Güter hier konzentriert. Im Jahre 1949 wurde dieser Maschinenhof zu einer Maschinenausleihstation (MAS), nun als volkseigener Betrieb, umgebildet. Dieser erhielt aus der wieder aufgenommenen Landmaschinen- und Traktorenproduktion der DDR weitere Maschinen, u.a. die Traktoren „Aktivist“ aus Brandenburg und „Pionier“ aus Nordhausen. Die MAS hatten auch zusätzliche politische Aufgaben zu übernehmen. Sie dienten als verlängerter Arm der Partei, der SED, wie formuliert wurde als „Stützpunkte der Arbeiterklasse auf dem Lande“. Dazu wurden zusätzlich zu dem technischen Personal auch an Fach- und Hochschulen ausgebildete Landwirte, die Agronomen und Zootechniker, und Instrukteure der Partei sowie auch der Jugendorganisation FDJ (Freie Deutsche Jugend) eingestellt. Das diente bereits der Vorbereitung der mittelfristig vorgesehenen Kollektivierung der Landwirtschaft aber auch der Steigerung der Erträge durch Einführung wissenschaftlicher Methoden in der Landwirtschaft. Wegen der Größe des Arbeitsgebiets der MAS wurden dann Maschinenstützpunkte als Außenstellen eingerichtet, auf denen Traktoren und Maschinen ständig stationiert wurden. Im Jahre 1952 erhielten die Maschinenausleihstationen (MAS) die neue Bezeichnung Maschinen- und Traktoren-Station (MTS). Die Begründung dafür war, dass die Maschinen nicht ausgeliehen wurden, sondern in Lohnarbeit bei den Landwirten arbeiteten. Es war jedoch bereits ein weiterer Schritt in Richtung der Kollektivierung der Landwirtschaft.

Nach dem Jahr 1960, als im "Sozialistischen Frühling" die Vollgenossenschaftlichkeit mit massivem Druck auf die noch abseits stehenden Bauern erreicht wurde, wurde im Jahre 1962 der Kreisbetrieb für Landtechnik mit Sitz in Setzin gegründet, der die einzelnen MTS als Teilbetriebe zusammenfasste. Wiebendorf wurde der örtlichen LPG als Reparaturbasis übergeben.

Die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, eine bäuerliche Massenorganisation, die unter der Führung der SED im Gefolge der Bodenreform im November 1947 gegründet wurde, hat unter der bäuerlichen Bevölkerung eine relativ große Rolle gespielt. Zeitweilig hat sie sogar eigene Kandidaten für die Volksvertretungen aufgestellt, die freilich immer unter dem Einfluss der SED standen. Eine der wichtigsten Aufgaben, die auch am nachhaltigsten in der Bevölkerung gewirkt hat, war die Gründung der Bäuerlichen Handelsgenossenschaften der VdgB, die die Nachfolge der Raiffeisengenossenschaften antraten und eine wichtige Aufgabe bei der Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Artikeln des bäuerlichen Bedarfs und auch die Rolle einer Bäuerlichen Genossenschaftsbank übernahmen. Die für Besitz tätige Bäuerliche Handelsgenossenschft befand sich in Kuhlenfeld.

Die landwirtschaftlichen Betriebe nach dem Zweiten Weltkrieg

Die landwirtschaftlichen Betriebe wurden bereits seit der Einführung der Nachkriegsverwaltung mit einem Ablieferungssoll für landwirtschaftliche Produkte beauflagt. Diese Beauflagung durch das Landratsamt, später durch den Rat des Kreises erfolgte an die Gemeinde insgesamt. Innerhalb der Gemeinde wurde durch eine Differenzierungskommission die Beauflagung der einzelnen Betriebe vorgenommen. Diese Kommission bestand allgemein aus dem Bürgermeister, Gemeindevertretern und Vertreter der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB).

Zu Beginn der Fünfziger Jahre verschärften sich in allen Dörfern die Tendenzen, durch wirtschaftliche Maßnahmen die größeren Bauern, die ab einer Betriebsgröße von 20 ha unabhängig von der Bodenqualität und der Betriebsstruktur als Großbauern bezeichnet wurden, zur Aufgabe ihrer Betriebe zu zwingen. Ein wesentliches Element dazu war die Verschärfung der Pflichtablieferung, die nun Anfang der Fünfziger Jahre durch die Möglichkeit, „Freie Spitzen“ zu liefern, ergänzt wurde. Als „Freie Spitzen“ wurden die überschüssigen Produkte bezeichnet, die nicht für die Pflichtablieferung und auch nicht für den betrieblichen Kreislauf benötigt wurden. Für diese wurde ein wesentlich höherer Preis gezahlt. Dadurch konnten gerade die kleineren und die mittleren Betriebe durch intensive Ausnutzung ihrer Flächen höhere Gewinne erzielen. Die so genannten „Großbauern“ hatten nun mit der hohen Sollveranlagung zu kämpfen.

Bei den Betrachtungen der Landwirtschaftspolitik dieser Zeit, muss man feststellen, dass die Anordnungen häufig von politischen Kadern aus ideologischen Gründen getroffen wurden, obwohl sie weder Kenntnisse der Abläufe in der Pflanzen- und Tierproduktion noch von deren Ökonomie hatten. Somit waren ihre Eingriffe oft eindeutig kontraproduktiv und störten, ja zerstörten die innerbetrieblichen Kreisläufe. Sie erkannten beispielsweise nicht, dass der Bauer als Futtergrundlage immer einen Bestand an Getreide haben musste, sondern verlangten auch das letzte Korn "für den Staat". Ebenso wenig erkannten sie, dass der Bauer während der Herbstarbeiten keine Zeit zum Dreschen hatte, was ja traditionell auch eine Winterarbeit gewesen ist. Sie verlangten den schnellen Drusch, damit das Getreide abgeliefert werden konnte.

Die Repressalien gegen die „Großbauern" nahmen immer mehr zu. Es wurden Hauskontrollen durchgeführt, wenn beispielsweise das Getreide-Ablieferungssoll nicht erfüllt war. Diese Kontrollen konnten innerhalb der Gemeinde angeordnet, aber auch von den staatlichen Erfassungsorganen vorgenommen werden. Zur Überprüfung der staatlichen Anbaupläne und Viehhaltungspläne, die den Bauern die Art und den Umfang des Anbaues der Ackerkulturen und der Viehhaltung im Detail vorschrieben, wurden Feld- und Hofbegehungen durchgeführt. Die Verweigerung der Hausschlachtung an Betriebe, die ihr Soll in der Schlachtviehablieferung nicht erfüllt hatten, war gang und gäbe. Dazu muss man wissen, dass das Schlachten für den Eigenbedarf bereits in der Kriegszeit und dann auch danach der Genehmigung durch die Gemeinde bedurfte. Diese durfte die Genehmigung an Betriebe mit Ablieferungsschulden nicht erteilen. Da andererseits die Landwirte als Selbstversorger auch keine Fleischversorgung auf der Lebensmittelkarte erhielten, waren sie gezwungen, Schwarzschlachtungen durchzuführen. Wurden diese entdeckt, so wurden sie wegen Wirtschaftsvergehen bestraft. Eine Verordnung vom 19.02.1953 eröffnete die Möglichkeit, sogenannte devastierte (wörtlich verwüstete) Betriebe festzustellen. Als solche wurden Betriebe bezeichnet, die ihr Ablieferungssoll nicht erfüllen konnten und deshalb auch wirtschaftlich schlecht standen. Diese Regelung war von der DDR-Führung als eine Möglichkeit gewollt, Betriebe zwangsweise zu enteignen und dann in einen Örtlichen Landwirtschaftsbetrieb (ÖLB) zu überführen. Das diente langfristig dem Ziel, damit den Kern Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG) zu schaffen. Der ÖLB wurde – ähnlich wie auch in den Nachbardörfern - kurzfristig aus den Betrieben Brockmöller, Joh. Drinkgiern, Wilhem Dittner, W.Bonatz, P. Frank und der Büdnerei Hinzmann gebildet. In den ÖLB wurden auch die Betriebe von sogenannten "Republikflüchtigen" eingeordnet. So nannte man die Bürger, die illegal in die Bundesrepublik übergesiedelt waren. In Besitz waren das Greve von der Hufe 15 und Menke. Der Örtliche Landwirtschaftsbetrieb entstand im Herbst 1952 unter der Führung von Herrn Ritzmann, einem Schlosser, auf 97,9 ha. In den ÖLB gingen nun die freien Arbeiter der Gemeinde ein, die bisher bei Bauern gearbeitet hatten.

Die Agitation mit dem Ziel der Gründung einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) in der Gemeinde ging nun in örtlichen Versammlungen weiter. Im März 1953 wurde dann die LPG "Kurt Bürger" gegründet. Ihr gehörten 21 Mitglieder an, die eine Fläche von 163 ha bewirtschafteten. Die Mitglieder waren nicht alle Bauern gewesen. Zum Teil waren es ehemalige Landarbeiter. Der ÖLB ging in die LPG ein. Diese hatte nun einen Viehbestand von

-10 Pferden,
-53 Rindern,
-65 Schweinen,
- 7 Schafen 
- 6 Hühnern u. 1 Hahn. 

Vorsitzender der Genossenschaft war der vormalige ÖLB-Leiter, der Schlosser Paul Ritzmann. Der Betrieb war noch sehr ungefestigt. Die Mitglieder traten aus, neue kamen hinzu. Am Jahresende 1953 waren es 37 Mitglieder. Von der bewirtschafteten Fläche hat die LPG 653 dz, Getreide, 530 dz Kartoffeln und 75 dz Rüben geerntet. Die geringen Erträge genügten nicht als futtergrundlage für den Viehbestand. Im darauffolgenden Winter verendeten 34 Rinder, meistens Milchkühe und 11 Schweine. Auch in den kommenden Jahren wurden keine besseren Ergebnisse erzielt. 1954 waren es folgende Erträge 17 dz/ha Winterroggen, 30 dz/ha Hafer, 65 dz/ha Kartoffeln, Futterrüben 100 dz/aha. im Jahre 1957 wurde erstmalig der staatlich vorgegebene Plan erfüllt. Dazu muss man festhalten, dass die staatlichen Sollvorgaben weniger hoch waren als die für selbständig wirtschaftende Bauern. 1959 bewirtschaftete die LPG 168 ha Acker und 282 ha Grünland.

Im Jahre 1957 richtete die MTS Wiebendorf in Besitz einen Maschinenstützpunkt ein, der in erster Linie die LPG unterstützen sollt.

Zu Beginn des Jahres 1960 bewirtschafte die LPG 447,71 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Der Viehbestand betrug

-   8 Pferde,
- 171 Rinder,
- 186 Schweine,.

In der LPG arbeiteten 29 Mitglieder.

Im Jahr 1960 wurde eine große Agitationkampagne durchgeführt,mit dem Ziel alle Bauern zu veranlassen, in die LPG einzutreten. Dabei wurde das moralische Druckmittel der pausenlosen Agitation eingesetzt, bis der Bauer mürbe wurde. Die Bauern mit der stabilsten Wirtschaft hatten in der Regel den längsten Atem, bevor sie sich zu Eintritt in die LPG bereiterklärten. Ab Juni 1960 wurde die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche der Gemeinde von der LPG "Kurt Bürger" bewirtschaftet. Die wirtschaftlichen Erträge begannen zu wachsen. Es gab aber immer wieder Rückschläge, insbesondere durch die Hochwässer der Elbe, die in die Sude zurück stauten, durch ungenügend entwässerte Nutzflächen, auch Hagelschläge.. !967 brannte ein Bergeraum mit 5000 dz Heu durch Selbstentzündung ab. in den Jahren 1970/71 wurde in Besitz eine Flurmelioration durchgeführt. Dabei erfolgte die Entwässerung der Flächen, die Gehölzregulierung und eine einfache Wegeverbesserung durch Planierung. In der Zwischenzeit hat es mehrfache Wechsel an der Spitze der Leitung der LPG gegeben. Auf üaul Ritzmann folgte Rudi Roschek, auf diesen Heinrich Meyer. In der zweiten Hälfte der 1970erJahre verstärkte der DDR-Staat den ideologischen und zunehmend auch den ökonomischen Druck, die Produktionseinheiten in der Landwirtschaft zu vergrößern. Der Weg dazu wurde in der Bildung spezialisierter Betriebe der Pflanzen- und Tierproduktion über kooperative Zusammenarbeit mehrerer LPG-Einrichtungen gesehen. Zunächst wurde der Weg der Zusammenarbeit in der Pflanzenproduktion propagiert, um auf größeren Schlageinheiten die Leistungsfähigeren Maschinen mit großen Arbeitsbreiten effizienter nutzen zu können. Das Ergebnis war die Bildung der Kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP). Für Besitz zuständig war die Kooperative Abteilung Pflanzenproduktion Tessin-Kuhlenfeld, deren Leiter der bisherige erfolgreiche Besitzer LPG-Vorsitzende Heinrich Meyer geworden war. In dieser KAP arbeiteten die LPG Bennin, Bengerstorf, Wiebendorf, Tessin-Kuhlenfeld, Neu Gülzen und Besitz zusammen. Das Territorium reichte von der Tüschow-Schaalhöfer Grenze im Norden, bis an die Besitz-Pretener Grenze im Süden. Das sind ca. 20 km Weg. Ein Nachteil, der sich bald herausstelte, war, dass für die Bauern der Bezug zum Boden verloren ging. Aus der Kooperativen Abteilung wurde dann bald die LPG Pflanzenproduktion Tessin-Kuhlenfeld mit dem Sitz in Wiebendorf unter der leitung von Heinrich Meyer. Diese hatte einen besseren rechtlichen Status und wurde staatlicherseits in großem Umfange gefördert, so dass sie eine stabilere Wirtschaft aufbauen konnte als die nunmehr verbliebenen LPG Tierproduktion in den einzelnen Dörfern.

Die kommunale Entwicklung in der Gemeinde Besitz

Im Jahre 1990 wurde die Gemeinde Blücher mit der Gemeinde Besitz zu der Gemeinde Besitz-Blücher vereinigt. In Blücher hatte sich in dem Kirchspieldorf mit ritterschaftlichem Gut und einem durch den Bau des Schaalekanals für die Saline Lüneburg für die Kanalbewirtschaftung eine volkreiche Dorfschaft aus neben dem Gut 4 Hüfnern, Büdnern, Schiffern, Schiffsknechten und Holzknechten entwickelt. Im Ortsteil Hühnerbusch einem seinerzeit wichtigen Ort war in der Schaale eine Staustufe gebaut worden. Dadurch waren die Voraussetzungen für die Einrichtung einer zum Domanium gehörenden Mühle gegeben. Der Hühnerbusch war auch eine der zwei Zollstationen (neben Kölzin) an der Schaale. Mit der Einrichtung der Postverbindung Berlin-Hamburg wurde dort auch ein Landzoll erhoben. im Kaiserbederegister 1496 werden in Blücher 148 Einwohner in 56 Familien aufgeführt. Im Beichtkinderverzeichnis von 1704 werden in Blücher 221 Personen aufgeführt. Im Jahre 1890 gab es in Blücher neben dem Gut der Gebrüder von Alten 1 Mühle mit Krug, 2 Erbpächter , 2 Hauswirte 27 Büdner und 266 Einwohner.

Die Gemeinde Besitz-Blücher gehört dem Amt Boizenburg-Land mit Sitz in Boizenburg an und wird von diesem aus verwaltet. Bürgermeister wurde Dr. Detlef Timm.

Seine Vorgänger im 20.Jahrhundert waren:

1901  Schulze Erbpächter Drinkgiern
1924  Schulze Büdner und Müller Sandberg
1927  Schulze Hofbesitzer Hermann Wegner (Hu.14)
1932  Schulze Häusler Wilhelm Hinzmann
1933  Bürgermeister Wilhelm Bonatz
1846  Hans Hamann
1950  Willi Lienkamp
1951  Werner Hillmer
      Harthmut Hellwig
      Günther Kiehn (kommissarisch)
      Walter Jammer


Hochwasserschutz in Besitz

In historischen Zeiträumen hat es immer wieder Hochwässer mit Deichbrüchen in der Elbe-Sude-Niederung gegeben. Berichtet wird von Deichbrüchen 1775 bei Blücher, 1799 bei Timkenberg, 1805 in der teldau und 1814 bei Niendorf. und vor allem 1888. Gerade dieses Hochwasser ist in der Elbniederung noch über Jahrzehnte in der Erinnerung lebendig geblieben. Noch heute sind die Hochwassermarken an vielen Häusern zu finden (z.B. an der alten Schule in Neu Wendischthun).

Was war geschehen? Ausgehend vom Grundeis in der Elbe zwischen Boizenburg und Bleckede hatte sich beim hannoverschen Elbdorf Darchau am 24.März ein Eisversatz in der Elbe gebildet, der das zufließende ohnehin schon extreme Hochwasser noch zusätzlich staute. Plötzlich trat das Wasser an der Darchauer Fährstelle über den Deich. Es führte große Eisschollen mit. Diese zerstörten im Augenblick das massive Haus des Fährkruges der Familie von Rautenkranz und danach weitere 17 Gebäude. Allein in Darchau fanden neun Menschen den Tod. Darüber hinaus richtete das Wasser an vielen Gebäuden Schäden an. Bereits vorher waren in der Lenzer Wische und bei Dömitz Deiche gebrochen. Aus dem Raum Dömitz floss das Wasser über den Schafdamm bei Wendisch Wehningen (Rüterberg) in die Krainkeniederung. Die ganze Niederung bis nach Neu Bleckede und Teldau wurde überschwemmt. Dort brach dann in Soltow zusätzlich der Sudedeich - etwas ganz ungewöhnliches - durch den binnenseitigen Wasserdruck. Dadurch gelangte das Wasser in den Raum Blücher, Gülze, bis es bei Boizenburg das Bett der Elbe wieder erreichte. In Blücher ertranken bei einer Rettungsaktion neun Menschen durch einen kenternden Kahn. Die Niederung wurde erst im Juni wieder soweit trocken, dass die Landwirte mit den Bestellarbeiten beginnen konnten.

Die Lage der Gemeinde Besitz mit dem Ortsteil Blücher befindet sich in der Elbe-Sude-Niederung unmittelbar am Fluss Sude, Blücher zusätzlich auch an der Schaale, wie Besitz an der Krainke, die hier in die Sude mündet, wie am Brahlstorfer Mühlenbach, der ein wehnig oberhalb Besitz ebenfalls in die Sude mündet. Dieser bildet in großen Teilen die östliche Grenze der Besitzer Feldmark (Gemarkung). Gerade im Bereich des Mühlenbaches und des nördlichen Scheidegrabens (Dersenower und Dammereezer Grenze) befinden sich die tiefst-gelegenen Teile der Feldmark (Grünland und die Rense ein Bruchwald), teils auf 8,4 m über HN. Im Gegensatz dazu befindet sich das Dorf Besitz selbst auf eine nur wenig erhöhten Fläche (10 bis 11 m über HN), auf der der Wind in Zeiten nach der Eiszeit Dünen zusammengeweht hat. Bei der Anlage der Gehöfte wurden zusätzlich Hausberge (Wurten, ndt. Waurten) aufgeschüttet, so dass die Gehöfte selbst bei den wiederkehrenden Hochwasserfluten in der Regel hochwasserfreie Bereiche an den Häusern, Ställen und Scheunen aufwiesen. Die nördlich und nordöstlich des Dorfes befindlichen Ackerflächen haben in der Regel ein Höhenniveau von etwa 9 m ü.HN.

Aus der dargestellten Höhenlage ergab sich die Notwendigkeit nicht nur das Dorf sondern auch den Acker vor den Hochwässern zu schützen. Deshalb bauten die Besitzer mit einfachen Mitteln den später als Sommerdeich benannten Wall zwischen dem Hilgenbarg am Dorf und dem Damm des Dammereezer Weges (Lankenweg).und später den als Winterdeich bezeichneten Damm zwischen der Schapdrift (Kuhlenfelder Weg) vor der Rense ebenfalls bis an den Damm des Dammereezer Weges. Der alte Damm sollte sicher in erster Linie gegen das von der Sude und dem Brahlstorfer Mühlenbach einstauende Hochwasser schützen, der nuere Dich (Winterdeich) wohl gegen das vom Norden aus dem Mühlenbach und dem Scheidegraben eindringende Wasser. Entlang der Sude gab es bereits im 19. jahrhundert einen Deich, wie das Messtschblatt von 1881 zeigt. Selbst bei Karten aus dem 18.Jahrhundert deuten sich erste Deich-ähnliche Anlagen an.

Kontakte

Um die digitale Aufarbeitung vorhandenen Materials kümmert sich Holger Meyer. Er steht gerne zur Beantwortung weiterführender Fragen bereit.