Bengerstorf

Aus Ortschroniken
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Kenndaten des Orts
Name (heute)Bengerstorf
Regionale Einordnung (heute)
Postleitzahl19258
VerwaltungsamtBoizenburg-Land
LandkreisLudwigslust-Parchim
Zahlen
Einwohner555 (31. Dez. 2015)
KoordinatenBreite: 53.416667 / Länge: 10.85


Bengerstorf ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern. Sie wird vom Amt Boizenburg-Land mit Sitz in der nicht amtsangehörigen Stadt Boizenburg/Elbe verwaltet. Das Gemeindegebiet gliedert sich in die Ortsteile Klein Bengerstorf, Groß Bengerstorf und Wiebendorf. Keinen Ortsteilstatus haben die Siedlungen Beckendorf, Bretzin, Karrentin, Köterbusch, Rehmen, Saathorst, Steinfurt, Strittkamm und Zölkow.


Geographische Lage

Kurzext nach Quade

Groß-Bengersdorf, unfern der Schale, die zwischen Groß- und Klein-Bengersdorf die Elbhügelkette durchbricht, 1 1/2 M. nordöstlich von Boizenburg, theilweise incamerirtes Dorf mit 11 Drittel- und 5 Viertelhüfnern, Holzwärter, 5 Büdnern - worunter 1 Schmied - 5 Häuslern, Schule und 235 Einw.

Klein-Bengersdorf, an der Schale, gegenüber von Groß-Bengersdorf, Dorf mit 8 Erbpächtern, 4 Viertel- 4 Achtelhüfnern, 3 Büdnern, 7 Häuslern, Schule und 229 Einw.

Karrentin, an der Schale, 1 3/4 M. nordöstlich von Boizenburg, Erbpächter, Krug und 16 Einw.


Bengerstorfer Chronik - Gemeinde Klein Bengerstorf mit den Dörfern Groß Bengerstorf und Klein Bengerstorf

von Dieter Greve, Schwerin 1997
Bengerstorfer Chronik
Gemeinde Klein Bengerstorf mit den Dörfern Groß Bengerstorf und Klein Bengerstorf
verfasst von Dieter Greve in den Jahren 1996 bis 1997

Vorbemerkungen des Verfassers

Die Beschäftigung mit der Geschichte des Heimatortes ist keine rückwärtsgewandte Tätigkeit. Sie enthält ebenso eine nach vorn gerichtete Komponente. Vielmehr ist für die Gestaltung der Gegenwart und der Zukunft das Wissen um die vergangene Entwicklung notwendig und hilfreich. Es ist das Wissen um das „Woher kommen wir“ und wer gestaltete die Vergangenheit in unserer Heimat, das uns hilft die Entwicklung zu verstehen und diese weiter zu befördern. Das Wissen um die eigene Herkunft und die Herkunft der Mitbewohner unseres Ortes schafft Identität, die uns befähigt, bewusster das künftige Leben in unserem Wirkungskreis zu gestalten.
Das ist umso notwendiger als durch den im Laufe des vergangenen Jahrhunderts zunehmend zu beobachtenden Austausch der Bevölkerung viel Wissen um die Vergangenheit verloren geht. Während bis in das 20. Jahrhundert hinein eine ziemlich hohe Stabilität der in Dörfern wohnenden Familien beobachtet werden konnte, ist die Mobilität bereits im 20. Jahrhundert gewachsen. Viele ehemalige Bewohner folgten den besseren Arbeits- und Erwerbsmöglichkeiten in anderen Regionen. Andererseits kamen vermehrt Bürger aus anderen Regionen in die Dörfer. Zu erwähnen ist insbesondere der Bevölkerungszuwachs durch Flucht und Vertreibung aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten aber auch die durch den politischen Willen der DDR-Regierung initiierte Aktion „Industriearbeiter aufs Land“, die die „Nordlandfahrer“ aus den südlichen Bezirken der DDR in die mecklenburgischen Dörfer brachte. Die politische Wende von 1989/90 führte zu weiteren Abwanderungen und Neuansiedlungen. Die Veränderungen betreffen nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse sondern angefangen von den täglichen Verrichtungen in der Landwirtschaft, der Organisation des dörflichen Zusammenlebens und den Bräuchen bei der Arbeit und beim Feiern, auch die Arbeit allgemein, das Dorfbild, die Sprache, die Schule und vieles Andere.
All das lässt es geboten erscheinen, die Geschichte der Dörfer aufzuschreiben. Das ist umso notwendiger als das Wissen um die erlebte Geschichte des 20. Jahrhunderts immer geringer wird, weil die Sachzeugen den Weg allen Lebens gehen. Da ich selbst prägende Jahre in einer Zeit der noch ziemlich patriarchalischen Verhältnisse im Dorf in der gegenwärtigen Gemeinde Bengerstorf erlebt habe und immer Interesse für die Geschichte hatte, habe ich mich in Abstimmung mit der Bürgermeisterin Frau Hannelore Mahnke entschlossen, diese Chronik zu verfassen. Ich konnte dabei für die 1950er Jahre auf viele eigene Erlebnisse zurück greifen, weil mein Großvater Paul Reusch am Anfang dieses Jahrzehnts Vorsitzender der Gemeindevertretung und in weiteren Gremien aktiv war, so dass ich u.a. viele Botengänge für ihn erledigen musste, aber auch viele Gespräche mithören durfte. Unterstützung habe ich von meiner Mutter Herta Greve, geb. Reusch erfahren, die sich ebenfalls an Vieles erinnerte. Zusätzlich brachten auch Gespräche mit anderen älteren Bewohnern, wie Hermann Behncke, Erich Behnke, Fritz Behrendt, Wilhelm Hagemann, Traute Heiden, geb. Mahnke, Gerhard Marbs, Hartwig Mundt sen., Fritz Rehse, Christa Röther, geb. Rehse und Karl Ludwig von Walsleben der Gemeinde Fakten, die des Aufschreibens wert waren. Andere stellten mir Bilder zur Verfügung. Einen größeren Teil der Bilder habe ich dem Fragment einer Chronik aus DDR-Zeiten (Hermann Rühs) entnehmen können. Besonders erwähnen möchte ich die mir von Frau Hannelore Behncke, geb. Prüß aus dem Nachlass ihres Schwiegervaters des ehemaligen Bürgermeisters Heinrich Behncke zur Verfügung gestellten Unterlagen (Gemeindebuch 1919 bis 1939, und Meldebuch 1919 bis 1944), die mir für die genannten Jahrzehnte viele Fakten geliefert haben. Auch Herrn Frank Wechsler/Hagenow bin ich für die Bereitstellung von Material seiner Grabungen im Bauernhaus der Hufe 14 in Groß Bengerstorf zu Dank verpflichtet. Die eigenen Recherchen im Landeshauptarchiv für die Zeit vom 15. bis zum 19. Jahrhundert sowie im Kreisarchiv für die Zeit von 1950 bis 1970 haben zur Bereicherung mit Fakten beigetragen.
Ich habe versucht, bei Personen, die sich politisch in unterschiedlichen Zeiten sehr engagiert haben, möglichst keine Wertungen vorzunehmen. Dass das nicht in allen Fällen gelingen konnte, wird verständlich sein. Ich hoffe auf das Verständnis der Betroffenen. Es wird auch nicht zu vermeiden gewesen sein, dass ich in der eigenen Wertung der Vorgänge subjektiv geurteilt habe, wie Geschichtsschreibung ohnehin immer nur subjektiv sein kann. Auch dafür hoffe ich auf Verständnis.
Erläuternd sei noch angefügt, dass die zitierten Originaltexte in Kursivschrift, eigene Ausarbeitungen aber in senkrechte Schrift gesetzt wurden.
Dieter Greve



;Inhaltsverzeichnis

                                                                                          Seite
1. Die Entstehung unserer Kulturlandschaft 5
2. Die Ursprünge der Besiedelung und erste Erwähnung der Dörfer 5
3. Die Entwicklung der Dörfer im ausgehenden Mittelalter nach den Abgabenregistern 7
Aus den Bede- und Schloßregistern des Amtes Boizenburg 1453 bis 1496 7
Aus den Bede- und Amtsregistern des Amtes Boizenburg 1538 bis 1585 13
Aus Amts- und Kirchenhebungsregistern des Amtes Boizenburg sowie Pachtregistern des Gutes Gresse 1587 bis 1599 23
4. Entwicklungen des 17. und 18. Jahrhunderts entsprechend den Amtsbeschreibungen 28
4.1 Das Schulzenamt 32
4.2 Höfe und Gebäude 32
4.3 Die Dorfformen 33
4.4 Viehbestände und Einsaat 33
4.5 Weiden und Hutungen. Hirten und Schäfer 34
4.6 Dienste der leibeigenen Bauern, landesherrliche und ritterschaftliche Bauern 34
5. Zugehörigkeit zur Pfarre Zahrensdorf 38
6. Streitigkeiten mit den ritterschaftlichen Nachbarn 39
7. Wegeverbindungen und andere Verkehrswege auf den Feldmarken beider Dörfer 40
8. Auf dem Wege zu veränderten bäuerlichen Verhältnissen 42
8.1 Dorfcontracte sichern die Beziehungen zwischen Grundherrschaft und Hauswirten 43
8.2 Erste Büdnerstellen in Bengerstorf 51
8.3 Unfreie Stellung der Hauswirte und der übrigen Dorfbewohner 52
9. Die Einrichtung von Schulen im 18.Jahrhundert 53
10. Die weitere Besetzung des Schulzenamtes in beiden Dörfern 54
11. Die Forstwirtschaft in Bengerstorf 56
12. Das Feuerlöschwesen 57
13. Die Veränderungen in der Landwirtschaft im 19.Jahrhundert 58
13.1 Die unruhigen Kriegsjahre 1806 bis 1813

13.2 Feldmarksregulierungen - Vorläufer der Flurneuordnung 58

60

13.3 Erste Erbpachtstellen in Bengerstorf, Aufhebung der Leibeigenschaft 61 13.4 Beginn der durchgängigen Feldmarksregulierung mit Separation 66 13.5 Der Beginn der Ansiedlung von Häuslern in den Domanialdörfern 98 13.6 Das bäuerliche Leben in den Dorfschaften im 19.Jahrhundert 103

14. Das Armenwesen in Mecklenburg, Auswirkungen in Bengerstorf 113
15. Entwicklung von Handwerk und Gewerbe 118
16. Die weitere Entwicklung der Schulen 120
17. Das Leben in beiden Dörfern nach dem 1.Weltkrieg 125

17.1 Die Auswirkungen des 1.Weltkrieges auf die Dörfer 125 17.2 Die Republik stellt die Gemeinden vor neue Aufgaben 125 17.3 Finanzhoheit der Gemeinden, Erhebung von Steuern und Abgaben 129 17.4 Die Gemeinden verwalten ihre Gemeindeländereien 134 17.5 Veränderungen bei den Hüfnern 135 17.6 Das Armenwesen unter der Republik 135 17.7 Aufrechterhaltung eines Hebammenbezirks 137 17.8 Jagdverpachtung, Fischereiverpachtung in der Schaale 138 17.9 Die Dörfer werden elektrifiziert 139 17.10 Der Bau fester Straßen 139 17.11 Beteiligung im Feuerlöschverband, Gründung der freiwilligen Feuerwehr 142 17.12 Das Kinderheim „Jugendhof“ in Klein Bengerstorf 144 17.13 Das dörfliche Leben zwischen den beiden Weltkriegen 145 17.14 Hermann Rähs’ - ein Slüngelstörper Buerndichter 146 17.15 Bengerstorf unter dem Nationalsozialismus 148 17.16 Der Zweite Weltkrieg in Bengerstorf 149 17.17 Die Einwohnerentwicklung in den Dörfern 151

18. Das Leben in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR 152
Der politische Umbruch unter der sowjetischen Besatzungsmacht 152
Die Veränderungen in den Dörfern in den Fünfziger Jahren 154
Die Entwicklung der Schulen zur sozialistischen Einheitsschule, 158
Auflösung der Schulen in Bengerstorf 160
Die Weiterentwicklung der genossenschaftlichen Landwirtschaft zwischen 1960 und 1989 162
Entwicklungen in der Gemeindeverwaltung 163
Entwicklung der dörflichen Infrastruktur, Zerfall der alten dörflichen Strukturen 163 2
Das dörfliche Leben zwischen 1945 und 1990 166
19. Das Leben in der Bundesrepublik Deutschland 168
20. Flurnamen und ihre Bedeutung 170
Flurnamen in Klein Bengerstorf 170
Flurnamen im Staatsforst Karrentin 172
Flurnamen in der Direktorialvermessungskarte aus dem Jahre 1773 173
Flurnamen aus einem Schlagregister des Jahres 1782 174
Flurnamen in Groß Bengerstorf 175
Flurnamen in der Direktorialvermessungskarte 1774 176
21. Hufen, Büdnereien, Häuslereien u. a. Hausgrundstücke und ihre Besitzer 177 : Groß Bengerstorf, Hufen 177 177
Büdnereien 192
Häuslereien 195
weitere Häuser 198
Klein Bengerstorf, Hufen 199 : Büdnereien 208 : Häuslereien 209
weitere Häuser 212
22. Zeittafel 214
Karten, Bilder, Sondertexte und Dokumente:
Seite
4a Schmettau-Generalkarte (Auszug)
32a Carte von dem communen Bauerfelde Großen-Bengerstorff, 1774; Carte von dem Commun Dorff Lütten Bengerstorff, 1773; Dorf Groß Bengerstorf, 1774; Dorf Groß Bengerstorf, 1853; Dorf Klein Bengerstorff, 1773; Dorf Klein Bengerstorf, 1920
                       Abriß der Schalfahrt, 1587 (Auszug)
      32b         	Grundriss Hufen 13 und 14 in Groß Bengerstorf) nach BAUMGARTEN
               	Grabungsbericht im Haus Hufe 14 (Gr.Bengerstorf) von WECHSLER 
      36a            	Niederschrift bezüglich der Abgaben der aufgekauften ehemals ritterschaftlichen
                       Bauern, 1785   
      40a              Schmettau-Karte (Auszug)
      52a              Alte Schule in Groß Bengerstorf 
                       Grundriss der alten Schule Kl.Bengerstorf 
      60a              Franzosenfriedhof							
      60b              Die Hufe in                                                                                      88a                     Haus- und Hofbrief für den Hauswirth Franz Mahnke auf dem Gehöfte Nr.12 (Titelblatt)
                  	Erbpachtbrief der Hufe 12 in Groß Bengerstorf (1.Seite)
      70a             	Wiebeking-Karte, 1786 (Auszug) 							    
                  	Messtischblatt, 1881 (Auszug)							
     100a             	Häuslerei H.14 Klein Bengerstorf
                  	Grundbrief  H.13 in Kl. Bengerstorf
                  	Grundriss H.13 in Kl. Bengerstorf     					
     114a           	Katen Hufe 4, Lüdemann  in Groß Bengerstorf
               	Katen Hufe 14, Dahlenburg/Karrentin
     116a              De Dorde Tippelbrauder
     118a              Walkmühlen	
     120a              Molkerei						
     124a		Lehrer Ebel mit Schülern, 1903
                     	derselbe, etwa 1908 
       		Lehrer Vernunft mit Schülern, etwa 1914
       		Lehrer Brockmöller mit Schülern, 1920er Jahre
	        	derselbe, 1930er Jahre
        		Lehrer Franz Schulz mit Schülern, 1935
       		Bild mit Schülern in den 30er Jahren
       		Schule Klein Bengerstorf, 1960
       		Umbau der Schule, 1932
                       Frau Reichert und Herr Schuldt mit Schülern 1949
                       Frau und Herr Below mit Schülern 1951
                       Lehrer Rüß und Möller mit Schülern 1967
     124a		Teilnehmer des 1.Weltkrieges						
     138a		Jagdhütte in Groß Bengerstorf, etwa 1962
       		Jäger in den 1930er Jahren 
     140a 	    	Ortsnetzplan der E-Versorgung Klein Bengerstorf, 1924				
       		Wegebessern in Klein Bengerstorf
       		Straßenbau „Swienstraat“ Groß Bengerstorf
       		Verschneiter Postweg in Klein Bengerstorf 1961
       		Wasserpfützen im Postweg 1961
     144a 		Jugendhof (Hufe 15)
       		Skizze der Gesamtanlage
       	        Bilder der Gebäude
     146a		Erntefest 1926 in Klein Bengerstorf
       		Erntefest 1926 in Groß Bengerstorf
       		Erntefest 1934 in Klein Bengerstorf
       		Erntefestumzug in den 1930er Jahren in Klein Bengerstorf
       		Reiter in Groß Bengerstorf
       		Kinderfest in den 1930er Jahren in Klein Bengerstorf
                       ebenso
       	        Laienspielgruppe in Klein Bengerstorf in den 30er Jahren
       	        Kindergeburtstag bei Lehrer F. Schulz
       	        Bauernhochzeit Köster (Hu.8, Kl.B.) 1904
       	        Häuslerhochzeit Hermann und Anni Burmeister, geb Behm, ca. 1937
     162a              Zeitungsartikel „Das ist ein Erntekomplex“	usw.
     166a              BHG-Gelände in Klein Bengerstorf, etwa 1960
                       Wasserleitungsbau in Groß Bengerstorf, 1960			
                       Wasserleitungsbau in Klein Bengerstorf, 1968
         	        Bau der Bus-Wartehalle in Groß Bengerstorf, 1968 
        	        Schneesturm, 1969
     	                Zerstörte Schaalbrücke, 1969
     166b	        Handballmannschaft „Traktor“ Wiebendorf, etwa 1950
     	                Kinderfest, 1950
     	                Kinderfest, 1965
     	                Erntefest, 1965
     	                Bau des Feuerlöschteiches in Groß Bengerstorf, 1957
     	                Feuerwehrhaus in Groß Bengerstorf
     	                Gemeindehaus und Schlauchturm in Klein Bengerstorf
      176a             Bilder zu besonderen Flurnamen

Flurnamen-Karten

Bildanhang
Dorfansichten
Bilder zu Hufen, Büdnereien und Häuslereien

1. Die Entstehung unserer Kulturlandschaft

Unsere Heimat ist durch die Eiszeit geformt worden. In einer älteren Eiszeit, nämlich im Warthe-Stadium der Saale-Eiszeit, entstanden unter dem lagernden Eis lehmige Grundmoränen. Als sich das Eis zurückzog und dann in der Weichseleiszeit erneut vorstieß, türmten sich die Schuttmassen vor dem Eis zu den großen Endmoränenzügen auf, die sich von Schleswig-Holstein über Mecklenburg bis in die Uckermark erstrecken. Die südliche Endmoräne befindet sich in unserem Raum an den Südenden des Schaalsees, des Dümmer Sees und des Schweriner Sees. Als das Eis abtaute wälzten sich gewaltige Wassermassen zum Urstromtal der Elbe. Auf ihren Bahnen durchschnitten sie die Lehmplateaus der Saale-Eiszeit und schufen auf diese Weise die Täler der Boize, Schaale, Schilde und der oberen Sude (bis etwa Redefin). In diesen Tälern lagerten sie gewaltige Sandmassen ab. Weil in dieser Zeit sich noch keine Pflanzendecke gebildet hatte, konnten die Winde den Sand weit transportieren. So wurden auch die verbliebenen lehmigen Hochflächen noch übersandet. Außerdem war die Versickerung und Erosion der Niederschläge in den noch unbewachsenen Böden sehr stark, so dass zusätzlich Lehmbestandteile fortgeschwemmt wurden. Auf Grund dessen findet man in unserer Heimat sowohl lehmige als auch sandige Hochflächen, sandige Talniederungen, wie das Schaaletal, und auch moorige Bildungen besonders dort, wo in den Tälern ständig das Wasser staute. Auf den sandigen Böden siedelten sich Eichen-Birken-Wälder an, wie wir sie noch heute finden, wo die Wälder durch natürliche Bildung entstanden sind, zum Beispiel die Birkensaat am Weg zur Saathorst. Dort wo ständige Feuchtigkeit vorhanden war, siedelten sich Bruchwälder an, die in erster Linie von Erlen (plattdeutsch Ellern) bestockt waren. Diese Bruchwälder (plattdeutsch Ellerbraucks) finden wir insbesondere in Groß Bengerstorf am Übergang von der Höhe zu den Schaalwiesen, z.B. das Heedenholt (Heidenholz) an der Chaussee zwischen beiden Dörfern. Natürlich wird es auch Buchenbestände gegeben haben, aber nicht in Reinkultur. Sie sind ebenso wie die Kiefernwälder ein Teil der vom Menschen geformten Kulturlandschaft. Unsere Heimat ist eine Landschaft, die sich natürlicherweise immer wieder bewalden wird. Äcker und Wiesen sind ein Produkt der Arbeit des Menschen.

Der Kartenausschnitt zeigt den größten Teil des alten Amtes Boizenburg, Archiv Greve

2. Die Ursprünge der Besiedelung und erste Erwähnung der Dörfer

Eine Landschaft, die reichlich mit Vegetation und Wasser ausgestattet ist, ist auch für die Tierwelt ein Paradies. Diese Bedingungen haben auch den Menschen bereits in frühen Zeiten gute Lebensbedingungen geboten. Zeugnisse für die frühe Besiedelung in der Bronzezeit, die etwa bis 600 vor der Zeitenwende gedauert hat, sind die reichlich vorhandenen Gräberfelder, z.B. am Voßbarg in Klein Bengerstorf, am Grämsberg und an Gräberkuhl in Groß Bengerstorf sowie die Kegelgräber in Bretzin und im Düstern Busch (siehe dazu auch Hinweise bei den Erläuterungen zu Flurnamen). Die Sage hat sich u.a. der Kegelgräber in Bretzin und im Düstern Busch bemächtigt. In Bretzin soll es eine unterirdische Verbindung zwischen den Gräbern geben. Eines der Bretziner Gräber soll ein Königsgrab sein, in dem sich auch eine goldene Wiege befindet. Im Düstern Busch wurde bei Grabungen nach mündlicher Überlieferung eine Hutnadel ausgegraben. Es wird sich sicher um eine nadelartige Fibel gehandelt haben. Scherbenfunde wurden vielerorts in beiden Feldmarken gemacht. Die früheste Besiedelung ist stammesmäßig nicht mehr zuzuordnen. Es ist aber sicher, dass bis zu dem 6.Jahrhundert unserer Zeitrechnung in unserem Gebiet, dem lüneburgischen, lauenburgischen und westmecklenburgischen Raum die germanischen Langobarden ansässig waren, die im Zuge der Völkerwanderung bis nach Norditalien zogen und dort der Lombardei (um Mailand) ihren Namen gaben. Der Name der Langobarden ist aber auch noch in den Ortsnamen Bardowieck und Barförde (Bardenfurt) zu erkennen.

Heutige Gemeinde Bengerstorf etwa 1790

In das verlassene fast menschenleere Land zogen dann wendische Stämme ein. In dem von den Langobarden verlassenen Gebiet haben sich die Polaben (Anwohner der Labe = Elbe) angesiedelt. Ihr Stammeszentrum und -heiligtum war in Ratzeburg zu finden. Als um die Mitte des 12.Jahrhunderts die deutsche Besiedelung der von den wendischen Polaben bewohnten westmecklenburgischen Gebiete erfolgte, wurde um den Boizenburger Burg- oder Schlossbezirk auch das Land oder die Vogtei Boizenburg gebildet. Dieses später auch Amt genannte Land Boizenburg wird etwa gleichzeitig mit dem 1154 gegründeten Bistum Ratzeburg, zu dem es kirchlich bis zur Durchsetzung der Reformation etwa 1535 gehörte, entstanden sein. In der weltlich-politischen Organisation gehörte es zunächst bis 1203 zur Grafschaft Ratzeburg, dann zur Grafschaft Schwerin und ab 1358 zu Mecklenburg. Erwähnt wird es erstmalig in einer Urkunde aus dem Jahre 1158 als Heinrich der Löwe dem Bischof von Ratzeburg ein Tafelgut "in Boyceneburg Benin" schenkt. Die Ersterwähnung von Bennin ist somit auch die für die Vogtei Boizenburg. Die Dörfer der Vogtei dürften jedoch alle um diese Zeit entstanden sein, wenn sie denn nicht schon vorher als wendische Siedlungen bestanden haben. Ihre Ersterwähnung in Urkunden liegt aber häufig um vieles später. Das Ratzeburger Zehntenlehenregister von 1229/30, in dem viele Dörfer u.a. des Amtes Wittenburg zum ersten Mal urkundlich erwähnt wurden, ist für das Amt Boizenburg nur unvollständig erhalten. Mit Sicherheit sind aber mit ihren Zehntenlehen genannt:

   Zehnten für den Bischof:
        Granzin                24 Hufen
        Nieklitz         	12  -"-
        Klimprow      	         4  -"- (auf der Tüschower Feldmark)
        Niendorf         	  -
        Bahlendorf   	          -
        Karrentin    	          7  -"-
        Dersenow   	          5  -"-
        Zahrensdorf             12  -„- 
        Blücher                  4  -„-  
        Lüttenmark               4  -"-
        Leisterförde             4  -"-.

In der Curie (bischöflicher Hof) "Bunserstorpe" sind von 6 Hufen Zehnten an den Bischof zu zahlen. In Übereinstimmung mit dem Mecklenburgischen Urkundenbuch darf man davon ausgehen, dass es sich bei Bunserstorpe um Bengerstorf handelt, da auch kein anderes Dorf mit ähnlichem Namen historisch belegt ist. Damit ist für Bengerstorf und Karrentin die Ersterwähnung 1230 sicher anzunehmen. Interessant ist die Erwähnung einer Curie in Bengerstorf. Es könnte sich um eine der zehn im Mittelalter existenten Curien des Bischofs von Ratzeburg gehandelt haben. Wahrscheinlich werden es nur wenige Hufen oder auch nur eine Hufe in Groß Bengerstorf gewesen sein. Möglich ist es auch, dass der von Archäologen (Bastian) vermutete Turmhügel in Klein Bengerstorf (Garten der Hufe I am Rand der Schaalwiese) einen Wohnturm des bischöflichen Statthalters darstellte. Ausgeschlossen ist aber nicht, dass mit „curia“ allgemein der Hof des Grundherrn, der auch ein weltlicher gewesen sein kann, gemeint war. Über die Zehnten für den Bischof hinaus sind Zehntenlehen für andere Personen in Granzin, Tessin und Gallin sowie zwei weitere nur unvollständig lesbare (der jeweils erste Buchstabe des Namens fehlt) und bisher nicht identifizierte Dörfer erwähnt. Es könnte sich bei ".ebande" um Nebande, das sagengafte Nebein auf der Gemarkung Bennin, handeln und bei ".amnetin" um Gamnetin, verkürzt zu Gamm, um das Vorwerk an der Boize, das 1255 Graf Gunzelin III. an die Bürger zu Boizenburg verkauft hat. Der Name Gamm existiert nach wie vor für die Ausbaugehöfte in Boizenburg, Schwartow und Neu Gülze sowie als Flurname für die zwischen diesen liegenden Flächen. Bennin ist aufgeführt als "freigemacht für den Bischof in Feldern und Wäldern, Weiden und Wiesen, welche Herzog Heinrich (der Löwe) für den Bischof von allen Diensten befreit hat". Die Erwähnung im Landbederegister von 1453 ist für beide Dörfer Bengerstorf, wie für viele Dörfer des Landes Boizenburg, die erste umfangreichere Erwähnung mit Nennung der die Bede (Steuer) zahlenden Hufeninhaber. In den Schloss-, Amts- und Landbederegistern des Amtes Boizenburg für die Jahre 1458 bis 1468 wird in Nostorf ein Cossat oder Kother (Kätner) Hinrik Benger genannt, der Pacht und Landbede (Steuer) an das Amt zu zahlen hatte. Ein Mann dieses Namens, der vielleicht aus Bengen, südwestlich von Bonn stammte, wird das Dorf Bengerstorf gegründet haben. Das von diesem gegründete Dorf wird Groß Bengerstorf gewesen sein. Darauf deuten mehrere Tatsachen hin. Zum einen findet sich auf der Feldmark von Groß Bengerstorf der Flurname "Bengers Winkel Rieh". Zum anderen wird Klein Bengerstorf im Landbederegister von 1453 als "Villa Averschalschen Bengerstorp" (das über die Schaale liegende Bengerstorf) und Groß Bengerstorf als "Villa Bengerstorp" bezeichnet, was darauf hindeutet, dass Groß Bengerstorf das eigentliche Bengerstorf war, während in Klein Bengerstorf die wahrscheinlich schon länger bestehende wendische Siedlung zu sehen sein wird. Villa steht im Lateinischen für Dorf. Zum dritten wurden als Namenszusätze im allgemeinen für die deutschen Gründungen Groß und für die wendischen Dörfer Klein verwendet. Die Namenszusätze Groß und Klein werden in den Registern erstmalig 1462 benutzt. Zudem ist in Groß Bengerstorf der Ackerboden der bessere, was auch auf die deutsche Gründung hinweist.

Die Dorfstruktur der Gründungszeit hat sich in Groß Bengerstorf in der heutigen Lindenstraße und der Dorfstraße noch recht gut erhalten. Die Fachliteratur beschreibt es als ein so genanntes Sackplatzdorf, das seine weitgehend geschlossene aufgeweitete Seite der Schaale zugewendet hat. Das Kennzeichen von Sackdörfern ist aber, dass nur ein Weg in das Dorf führt. Das traf wohl für Klein nicht aber für Groß Bengerstorf zu, in das auf Grund seiner geographischen Lage immer drei Wege, nämlich aus Beckendorf/Granzin, aus Bennin und aus Bretzin hineingeführt haben. Es handelt sich um ein kleines Angerdorf mit Dreiecksanger, während Klein Bengerstorf ein mit seinem geschlossenen Ende der Schaale zugewendeten Sackgassendorf war, bestehend aus der heutigen Dorfstraße. Dieses ist jedoch auf Grund der vielen durch die Schaffung von Ausbaugehöften im Zuge der Regulierung der Feldmark verlagerten Höfe nicht mehr deutlich erkennbar. Außerdem bestand zwischen beiden Bengerstorf ursprünglich keine direkte Wegeverbindung, so dass eine größere Geschlossenheit beider Dörfer gerade am sackförmigen Ende gegeben war.

3. Die Entwicklung der Dörfer im ausgehenden Mittelalter, wie sie sich aus den Bederegistern ergibt

Aus Bede- und Schloßregistern des Amtes Boizenburg 1453 bis 1496

An dem Landbederegister von 1453 ist eine erstaunliche Tatsache ablesbar. Es werden darin nämlich Namen genannt, die bis in die jüngste Vergangenheit noch in den Dörfern zu finden waren:

        Klein Bengerstorf                                    Groß Bengerstorf
        
        Hermen Woldeke (Hermann Wöhlke)             Hinrik Maneken (Mahnke)
        Hinrik Woldeke                              Henneke Maneken
        Hans Scroder (Schröder, verkürzt            Clawes Crusen (Claus Kruse) 
           Schröer, daher Schröer-Behnke)           Werneke Boddeker (Bädker)
        Titke Dahlenborgh (erst 1479)               Willeken Crusen 
     

Bald darauf sind auch die Namen Hagemann (1485 in Gr.B.), Abel (1538 in Gr.u.Kl.B.), Hinzmann (1538 Gr.B.), Brockmöller (1485 Gr.B.,1538 Kl.B.) und Behnke (1560 Kl.B.) in den Registern zu finden.

An dieser Stelle sollen die ersten Groß und Klein Bengerstorf betreffenden Auszüge aus den Registern folgen, die uns viele Rückschlüsse auf die Entwicklung der Dörfer erlauben. Dazu müssen zunächst eine Reihe von Abkürzungen zu den Maßen und den Zahlungsmitteln erklärt werden.

Abkürzungen
Dt. = Drömbt = Getreidehohlmaß (12 Scheffel oder 48 Faß)
Schl. = Scheffel (4 Faß oder "vat"), 1 Wispel = 2 Drömbt
oder 24 Scheffel oder 96 Faß, im Amt Boizenburg gab es auch den Himten
(3 Himten = 2 Scheffel)
fl = Gulden (1 1/2 M), M = Mark (16 ß), ß = Schilling (12 &), & = Pfennige
(1 Scheffel entsprachen knapp 3o kg Roggen)
Berechnung der Landbede (ordentliche Steuer) nach Hufen

Hufen- größe Doppelte Bede Ganze Bede Halbe Bede Doppelhufe 4 M (3 fl) 2 M (1 ½ fl) 1 M (16 fl) Vollhufe 2 M 1 M ½ M Halbhufe 1 M ½ M (8 ß) 4 ß Viertelhufe ½ M 4 ß 2 ß Katen ½ M 4 ß 2 ß

Die Abgaben der Handwerker wechseln.

Die Abgaben in der Zeit des ausgehenden Mittelalters bestehen aus:
1. Der Bede:
Die Landbede war zunächst eine je nach Bedarf erhobene ordentliche (wie eine öffentlich-rechtliche) Steuer des Landesherrn, während die Bede eine ordentliche Steuer, die regelmäßig zu zahlen war, darstellte. In Mecklenburg wurde jede Bede nur mit Bewilligung der Stände erhoben. Später wurde auch die Landbede zur regelmäßigen Steuer. Offenbar wurde aber die doppelte Landbede nur zu besonderen Anlässen nach ständischer Bewilligung erhoben. Sie ging vom Herzog aus, während die Kaiserbede, eine Reichssteuer, vom Kaiser ausging und nur nach Bedarf erhoben wurde. In späteren Jahrhunderten wurde statt der Bede die Kontribution erhoben.
2. Dem Rauchhuhn:
Es war ebenfalls als öffentlich-rechtliche Abgabe (Steuer) anzusehen, die je Feuerstelle/Rauch gezahlt wurde.
3. Die Pacht:
Ist eine privatrechtliche Abgabe an den Grundherrn. Sie konnte entrichtet werden als:

 Geldpacht (siehe Schloss- und Amtsregister)  Kornpacht  Giftochsen (Gift = Gabe)  Giftschaf  Schneidelschwein (Schlachtschwein, evtl. auch kastrierter Pölk = Läuferschwein)

4. Das Ablager:
Das Ablager konnte ein Kriegs- oder ein Jagdablager sein. Dabei waren dann durch die Bauern eines Dorfes das Quartier und die Verpflegung des fürstlichen Gefolges zu gewährleisten, was eine arge Belastung insbesondere in Kriegszeiten darstellen konnte. Später wurde aus dieser Verpflichtung eine regelmäßige Geld- oder Naturalabgabe (auch beides). Naturalabgaben erfolgten als Schneidelschweine, Giftschafe, Giftochsen, Rauchhühner und Hede (Flachsfasern).
5. Kirchenhebungen:
Das war die anderweitig als Zehnten bezeichnete Abgabe an die Kirche.

Landbede

1453 Amt Boizenburg, einfache Landbede

      Villa Bengerstorp
      Hüfner	          M	 ß
      Tideke Grantzin	  1	
      Hinrik Horstmann	  1	
      Henneke Roder	  1	
      Hinrik Maneken	  1	
      olde Maneken	 	4
      Ludeke Hannemann	  1	
      Carntzin	          1	
      Willeken Crusen		4
      Henneke Hannemann  1	
      Clawes Crusen	  1	
      Werneke Boddeker	  1	
      Henneke Maneken	  1	
      junge Willeken	  1	
        Sa.	         11	8
      Villa Averschalschen Bengerstorp  
      Hüfner	          M	ß
      Henneke Drewes      1	
      Hermen Woldeke      1	
      Hans Scroder	   1	
      Hinrik Woldeke		4
      Ludeke Jezebeke	   1	
      Hermen Wiseke	   1	
      Gereke Pynk	   1	
      Werneke Heynitze	   1	
      Henneke Engelke		4
      Vrost		        4
      Henneke Tribekowe	4
        Sa.	           8	
          


1456 Amt Boizenburg, Schloßregister

           Groß Bengerstorf
           De bede to Bengerstorppe boret upp de Czulsche.
   

1462 Amt Boizenburg, einfache Landbede

           Lutken Bengerstorpe  10 hoven
           Groten Bengerstorpe  12 hoven

1462 Amt Boizenburg, anderthalbe Landbede

            Lutken Bengerstorpe
  
            Name	      hoven	katen
            Hans Scroder	1	
            Hinrik Woldeken	1	
            Ludeke Jazebe,     1 non dedit 		
            Woldeke Woldeken	½ 	
            Tideke Kalen	½ 	
            Hermen Wyseken	1	
            Gereke Pynk	1	
            Heyne Heynitze	1	
            Clawes Scroder,     sartor, non dedit		
            Hinrik Pynk1                1
            Henneke Sporeken            1
            Henneke Tribbekowe          1
            Hermen Woldeken	1	
            Henneke Drewes	1	
            olde Engelsche,      wewer, non dedit		
               Sa.	      8 ¾  fl	
         Groten Bengerstorpe
               
            Name  	       hoven	katen
            Willeken Crusen	1	
            Clawes Crusen	1	
            Werneke Boddeker	1	
            Henneke Maneken	1	
            Tideke grantzin	1	
            Hinrik Horstmann	1	
            Henneke Roder	1	
            Hinrik Maneken	1	
            Bene maneken                 1
            Ludeke Hannemann   1	
            Hans Carntzin	1	
            Henneke Hannemann	1	
            Hans Vickesche		  1
                Sa.	11 ½ fl.	
               
                Erläuterung: sartor, non dedit  = Schneider, gibt nichts        
              
Im Jahre 1453 sind nach dem Landbederegister in Klein Bengerstorf sieben Hüfner und vier Cossaten ansässig. In Groß Bengerstorf sind es zehn Hüfner und zwei Cossaten.
Während in beiden Dörfern die Hüfner 1 Mark Landbede zahlen, geben die Cossaten 4 Schillinge (16 Schillinge = 1 Mark). Danach waren die Cossaten Viertelhüfner, da Vollhüfner 1 Mark zu zahlen hatten. Das Landbederegister des Jahres 1462 weist für "Lutken Bengerstorpe" 10 hoven (Hufen) und für "Groten Bengerstorpe" 12 hoven aus.
1456 ist im Schlossregister vermerkt
"De bede to Bengerstorppe boret upp de Czulsche" (erhebt der Zülen = Adelsgeschlecht in Marsow, das später einen Hof in Tessin hatte, hatte offenbar die Steuererhebung vom Herzog gepachtet).
Aus der Aufzählung der in den Dörfern Abgaben zahlenden Bauern ist keine Zuordnung zu den späteren Hufennummern möglich, auch wenn es 1453 in Klein Bengerstorf bezüglich Hans Scroder und Hinrik Woldeke und 1462 in Groß Bengerstorf zumindest bezüglich Werneke Boddeker so scheinen mag. Die Reihenfolge ist dann immer wieder verändert. Auch ist die Zahl der Hufen geringer als ab dem 19.Jahrhundert und unterlag immer Schwankungen, da häufig einige Hufen wüst lagen.
1462 wurden die ersten Handwerker genannt (Clawes Scroder, Schneider, und olde Engelsche, Weber).

1479, Amt Boizenburg, einfache Landbede

                Lutken Bengerstorpe      
                
           Name 	      hoven	katen
          Henneke Drewes	1	
          Ydel Woldeke	        1	
          Wyseke	        1	
          Hans Scroder	        1	
          Hinrick Pinck	1	
          Trybbechowe	        1	
          Drewes Pinck	        1	
          Titke Kale	        1	
          Hinrik Woldeke	1	
          Hunnitze		        1
          Hinrik Horstmann		1
          Titke Dahlenborgh		1
              Sa.	9 M 12 ß	
                 Groten Bengerstorpe
           Name	      hoven	katen
          Hinrik Hagemann	1	
          Werneke Bodker	1	
          Lutke Hannemann	1	
          Hans Horstmann	1	
          Hinrik Maneken	1	
          Hans Kerntzin	1	
          Wilken Kruse	        1	
          Tytke Grantzin	1	
          Hinrick Roider	1	
          Bene Maneken	        1	
          Hans Blancke	        1	
              Sa.	9 ½  M	



Der Name Dalenborch (Dahlenburg) trat nun in Klein Bengerstorf erstmalig im ganzen Amt auf. Auch später wurde er nur noch einmal 1590 in Zahrensdorf genannt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass alle Dahlenburgs der Umgebung von Klein Bengerstorf ausgegangen sind.

Aus den Registern ist noch nicht der jeweilige Schulze erkennbar. Später sind sie genannt. Da sie nicht immer an der ersten Stelle genannt sind, sind sie aus den Registern nicht zu entnehmen. Allgemein war das Schulzenamt jedoch mit einer bestimmten Hufe verbunden. Deshalb ist es möglich, dass die später als Schulzen genannten Hüfner Horstmann in Groß Bengerstorf und Wöhlke in Klein Bengerstorf dieses Amt bereits bei ihrer ersten Nennung 1453 innehatten.


1485, Amt Boizenburg, Schloßregister

          (Anno etc. LXXXV  pacht to Boitzenborgh)
              Groten Bengerstorpe 
           Name	        M	  ß 
          Hans Horstmann	2 ½ 	
          Hannemannsche		  3
          Hinrik Roder	        2	  8
          Hanneke Maneken	2	  4
          Bene Maneken		          9
          Hans Karentzyn		 18



              Lutken Bengerstorpe
 
            Name	          ß	&
           Heinitze	         12	
           Tike Dalenborch	  4	4
           Hinrik Horstmann	  3	
           Henneke Drewes	 15  	
            „        „	         12	
           Henneke Sparke	  4	
           Woldeke	30	
           Hans Scroder	  4	
           Drewes Pinck	 12	
           Hinrik Pink	         12	
           Tiges Woldeke	 18	
            „       „	         15	
            „       „	         12	
           Hinrik Drewes	 30	
            „       „	         12	
           Peter Wiscke	 12	


1485, Amt Boizenburg, einfache Landbede

            "De bede van der guden mannen luden in der vagedige Boitzenborgh" 
                 Groten Bengerstorpe     
                                          
           Name	        M	ß
          Konecke Brockmoller	1	
          Hans Boddeker	1	
          Hageman	        1	
          Marten Kruse	        1	
          Hannemannsche 
             vorbrant	                4
          Loveman		        4
          Karentzin	        1	
          Hans Boddeker
           1 wuste hoven	1	
          Bartelt Kroger	1	
          Beneke Maneken	1	
           unde 1 katen		4
          Henneke Maneke	1	
          Roder	        1	
          Horstmann	        1	


              Lutken Bengerstorpe 
           Name	        M	ß 

          Tiges Woldeke	1	
          Hans Schroder	1	
          Drewes Pinck	        1	
          Henneke Drewes 	1	
          Tribbekowe		        4
          Sparke Horstmann		4
          Dalenborgh		        4
          Heynitze	        1	
          Hinrik Pinck	        1	
          Peter Wiseke	        1	
          Heyne Tribbekowe	1	
          Woldeke	        1	



1492, Amt Boizenburg, Schloßregister

                                          M           ß       	&


     Groten Bengerstorpe          	   9
      ibidem (ebendort)             	   5 ½         1
     Lutken Bengerstorpe       	  13           13        4

1496, Amt Boizenburg, Kaiserbede

           "Duth is dat keyserghelt uth Boytzenborch ......".
     
           Groß Bengerstorf  
              In deme dorpe tho Bengherstorpe                 Personen
           Hinrick Roder, cum uxore (mit Ehefrau), 1 baden  	3
           Hanneke Maneken, c. u., 1 baden (Dienstboten)       3        
           olde Manesche                                      (1)
           Titke Maneken, c.u., 2 baden                        4
           Bartelt Krogher, c.u., 1 baden                      3
           Idel Bartelt                                        1
           Idel Woldeke, c.u.,                                 2
           Kale Ghert, c.u.                                    2
           Hans Wilken, c.u.                                   2
           Marten Wilken, c.u., 1 baden                        3
           Hans Hageman, c.u., 1 bade                          3
           Hans Bodeker, c.u.                                  2
           Hinrich Koneke, c.u.                                2
           Hinrik Horstman, c.u., 2 ba n                       4
           olde Werncke Bodeker, c.u.                          2 
           ---------------------------------------------------------------------   
                                              1 ½  fl  myn    1 ß 

In diesem Kaiserbederegister, das eine Zahlung an das Reich beinhaltete, sind erstmals die abgabepflichtigen Personen genannt. Die Zahlen erlauben uns Rückschlüsse auf die Einwohnerzahl der Dörfer. Genannt sind 37 Personen, für die Kaiserbede gezahlt wird. Hinzuzurechnen sind Kinder und Altenteiler, so dass mit etwa 100 Einwohnern zu rechnen sein wird.

        Klein Bengerstorf  (Bengherstorpe)
       
           Mathias Woldeke, 1 baden
           Gherke Dalenborg
           Tytke Dalenborch
           Heyne Tribbechow, 1 baden
           Peter Wiseke
           Hinrich Pinck, 2 baden
           Clawes Heynytze
             olde Heynische
           Hinrick Horstman
             olde Hortsman
           Werneke Gherne
           Hinrick Woldeke, 2 baden
           Drewes Pinckeske, 4 baden
           Hans Scroder
           Joachym Werneke
             omnes cum eorum uxoribus (alle mit ihren Ehefrauen)
     

Die Kaiserbede ist nicht beziffert. Genannt sind 39 Personen, mit Kindern und Altenteilern, wie in Groß Bengerstorf, etwa 100 Personen.

Aus den Bede- und Amtsregistern des Amtes Boizenburg 1538 bis 1585

1538, Amt Boizenburg, doppelte Landbede

          Groten Bengerstorp                 		                  
            Name	                M	ß
           Jurgen Horstman	        2	
           Hinrich Hageman	        2	
           Hans Boddiker	        2	
            (Bartholdt Kroger)
           Tytke Struve	           2	
           Idell) Hans Bartholdt       2	
           Hans Christ) Jacob Kruße	2	
           Marquarth Abell	        2	
            (Hinrich Manike)
           Hans Hintzmann	        2	
           Hennike Manike	        2	
           Marten Chruße	        2	
           Hinrich Boddiker	        2	
           Thies Tydemann		        8
           Thitke Kalen		            8
            idem vor 1 querne 
             (Graupenmühle) avergegeven		
           Pawel Manike                         8
            vor dat velt to „Szolkow“
           Jaspar Manike	        2	
           Tytke Boddiker, 
            Jacob Kruße 
            und Tytke Kalen vor
            1 hove kumpt 
             Hinrich Sprengel to 	2
             To Lutken Bengerstorpe
              	
            Name 	                M	ß
           Idell Woldeke	        2	
           Hinrich Woldeke	        2	
           Clawes Bolthe, modo
            Tytke Dahlenborch	        2	
           Hans Schroder	        2	
           Peter Wyßeke	        2	
           Drewes Pincke	        2	
           Hans Trybbekow	        2	
           Hinrich Abell	        2	
           Make Heneke, vor 1 katen            8 
           Drewes Pyncke, vor 1 katen		8
           Merten Pantze, modo Almar
             Brockmoller, vor 1 katen		8
           Hennike Greve, vor 1 katen		8
           Hinrich  Schroder, vor 
            1 hove  kumpt Hinrich
            Sprengel to	         1
           Steffen Wyßeke vor 1 querne  -


-

1543, Amt Boizenburg Amtsregister

Register van aller uphave (Hebungen) und utgave des hußes und amptes Boytzenborg belangende, anfencklich am dage ascensionis Domini (Himmelfahrt) anno XLIII und geendiget up ascensionis Domini anno XLIIII.
           .....
           uphave an oßen:
           .......
           1 oßen van Groten und Lutken Bengerstorp
           
           entpfangen an szwinen:
           .......
           8 van Groten Bengerstorp 
           4 van Lutkenbengerstorp  (snidelßwine)

1554, Amt Boizenburg, Amtsregister

Granzin - de buren ßamtlichen von de wischen welde zum Schilde 9 M, von dem velde zu Karpenthin, hef zuvoren de fenger (wohl Jäger) geboreth 6 M
Zur Erläuterung: Ablager gab es als Kriegs- und Jagdablager. Dabei hatten die Bauern Quartier und Verpflegung zu geben. Später wurde aus dieser Verpflichtung eine Natural- oder Geldabgabe. Naturalabgaben erfolgten als Schneidelschweine (Bedeutung umstritten, wohl kastrierter Pölk = Läuferschwein), Giftschafe (Gift = Gabe),

Giftochsen, Rauchhühner und Hede (Flachsfasern).

In diesem Register sind sowohl Pachtabgaben (Geldhebung, Pachthafer, Schneidelschwein)) als auch Ablagerabgaben enthalten.
        Luthen Bengelsthorpth
     
                                       Geldhebung       Ablager       Pacht-   Schneiel-                                                     Wild- Schweine    haver    schweine
                                                        Jagd

M ß & ß ß & Schl. Stck.

         ------------------------------------------------------------------------------
         Hans Woldeke		         27	6      12    6	         6	  1
         Idel Woldeke	           2	 10		-	-	 -		-
         Hans Pincke                    28            12    6           6
         (Hans Berhane)                 		
         Titteke Dallenborch            26            12    6
         (Thies Dalenborch)		 	       	                 6					-
         Titte Tribbekow          2     10
          (Hans Tribbekow)	                       12    6           6	   1
         Hans Vicke		         12		
         Hinrich Schroder
           von 1 wusten hove 	 	 12		
           idem beide		          6		
         Achim Dalenborch beide         12		
         Titteke Pincke		 12	        3     1  6	
         Almer Brockmoller               4     4             1  6
          (Asmus Brockmoller)	 	  		3
         Hans Struve		          4		3     1	 6		
         Dreves Pincke		          3	
         -----------------------------------------------------------------------------------
          Summe	           14 M  10 ß  10 &  2 fl, 9 ß  1 fl, 4 ß  6 §	 2 Dt. 2 Stck.	


         Ablager zur  reitjacht  1 fl. 4 ß.
              
           Groten Bengerstorpt
                                     Geldhebung      Ablager          Pacht-      Schneidel-
                                                   Wild   Schweine    haver       schweine
                                      		        Jagd	                        

M ß & ß ß & Dt. Schl. Stck.

         ----------------------------------------------------------------------------------
        Jurgen Horstmann,        2     11
           idem van dem welde 
           zw Szolkow	                 8	-
        Titteke Boddeker	  2½ 			12	6	      6		1
        Jacob Kruße	           2	 2		12	6	      6		1
        Hans Hintzmann,          2 1/2                 12      6             6         1 
          idem von dem felde 
          zw Szolkow	                 8
        Jasper Maneke             2     4              12      6             6         1
         (Achim Manike)                 
           idem v. d . felde 
            zw Szolkow	                 8		
         Marten Kruße, pauper	   2	14   8		12	6	      6	
         Jacob Bartelt		        18		12	6	      6	        1
         Hinrich Strzuve,        2 1/2
           idem von dem felde 
           zw Szolkow                  12
          (Hinrich Scheve)                             12                    6
          (Henek Struve)                                       6
          (Hinrich Grove)	                                                        1 	
         Marquart Abel                                 12      6             6         1-	
         Pavel Maneke                   9               3
         Hennek Maneke		                                1  6             	
         Thies Tideman		         8		 3	1  6
         Titteke Kaller                 3
          Thes Kalbe 		                                1  
         weide6elt de ganßen buren
           ßamptlichen von dem .
           felde zu Szolkow       1
         --------------------------------------------------------------------------------------------------	

Summe 6 M, 1 ß, 8 & 4 fl., 3 ß 2 fl., 4 ß 4Dt. 7 Stck.

         Ablager zur reitjacht 1 fl  22 ß.  
        2 M Marquart Abel kamen in ßant Annen huß zu Boißenburg. 

Diese Zahlung von Marquart Abel und seinen Nachfolgern lässt sich durch die Register weiter verfolgen. Das St-Annen-Haus war ein Armenhaus und Hospital. Noch in dem „Register des St. Jürgen-Armenhauses zu Boizenburg vom Jahre 1845“ findet sich der Eintrag in der Vermögensübersicht „32 m/v (?) Pacht aus Großbengerstorf, welche durch den Schulzen das. bezahlt werden soll. Nach einer Urschrift der Herzöge Gebrüder Magnus & Balthasar, gegeben zu Boizenburg am Dienstage nach Catharinen der heiligen Jungfrau, ist diese Abgabe zu ihrer und ihrer Eltern Seelenheil in hiesiger Kirche zu singenden Messe den Kirchendienern verheißen und die jährliche Erhebung auf die Pachtzahlung des Hr. Köhncke zu Bengerstorf und aller seiner Nachfolger auf ewige Zeiten angewiesen. Nach Aufhörung des Messesingens ist diese Abgabe vermuhtlich dem St. Jürgen Armenhause überwiesen.“ Die Herzöge Magnus und Balthasar regierten gemeinsam 1480 bis 1503. Im Kaiserbederegister 1496 findet sich ein Hinrich Konicke, der weder vorher noch nachher in Registern zu finden ist. Ob er der Schulze gewesen ist, dem die Herzöge diese Abgabe auferlegt haben? Wahrscheinlich sollte der Schulze Horstmann (?) die Pachtzahlung aus der Hufe des Hinrich Konicke bzw. seiner Nachfolger an das St. Annenhaus geben. Durch die Reformation wird das Messesingen abgeschafft und die Abgabe an das St. Annen-Hospital, später an das St. Jürgen Armenhaus überwiesen worden sein. 1565 zahlt sie noch einmal Marquart Abel, dann Steffen Gevert (jetzt jeweils 1 Gulden, 8 Schillige).

1555 geben in Grothen Bengelstorpth 10 Bauern für Ablager an Geld

 1 fl, 2 ß, 3 &
                      an Hafer:   1 Drömt, 5 Scheffel, 2 fat
     
                      in Lutten Bengerstorpth  7 Bauern an Geld:  14 ß, 3 &
                      an Hafer:   9 Scheffel, 2 fat
    

1555 wird aus Anlaß der Hochzeit des Herzogs Ulrich ein Ablager ausgeschrieben,

                es erhält das Amt aus Groten Bengelstorpt  8 Schneidelschweine
                aus Lutten Bengeltorpt 1 Schneidelschwein von Hans Berhane. Titteke Dalenborch, Hans Tribbekow 
                und Hans 
                Woldeke "giff gelt"

1560 Amt Boizenburg, doppelte Landbede

                Register der bewilligten dubbelden Landtbeden in ampte Boitzenborch von meins gnedigen hern, 
                der vom adel und 
                geistlichen  unthersassen gesamlet, im geringern 60ten  jahre.


                Groten Bengerstorp                                                          
               	                                M	ß  
                Jurgen Horstman,       von 1 hufen	2	
                Henrich Hagemann,           „	        2	
                Titke Bodicker              „  	2	
                Titke Struve                „	        2	
                Hans Bartelt                „          2
                iIdem kruigt nicht mehr	        2
                Jacob Kruse                 "  	2	
                Marquart Abel               „   	2	
                Hans Hintzman               „  	2	
                Assverne Maneke             „	        2	
                Hans Kruse ist verbranth 
                 et nihil dedit (und gibt nchts)		
                Henrich Bodicker 	von 1 hufen     2	
                Tieß Tideman		                       8
                Lutke Kale		                       8
                Paul Maneke		                       8
                Titke Bodicker, Jacob Kruse 
                und Lutke Kale von einer hufen	        2
                die buren ßamptlichen von dem
                felde Szolkow	                        2
                ----------------------------------------------------
                  Lutken Bengerstorp

M ß

                Tieß Woldicke       von 1 hufen        2	
                Henrich Woldicke            „	        2	
                Titke Dalenborch            „	        2	
                Henrich Schroider           „	        2	
                Steffen Wiseke              „	        2	
                Hans Dalenborch             „	        2	
                Hans Tribbekow              „	        2	
                Hans Berckhane              „	        2	
                Titke Pincke                „	        2	
                Hans Struve              kather	        8
                Drewes Pincke               „		        8
                Almar Bruckmoller           „		        8
                Tewes Benecke               „		        8
                Henrich Schroider, vor ½ hufen	        1	
                -------------------------------------------------
                                	              21 M	

Aus dem Landbederegister von 1538 geht hervor, dass Hinrich (von) Sprengel aus Gresse in beiden Bengerstorf aus jeweils einer Hufe Abgaben erhält, in Groß Bengerstorf "vor dat velt to Szolkow". Es handelt sich um die erste Nennung des wüsten Feldes Zölkow, das wahrscheinlich von einem zu jener Zeit bereits untergegangenen vermutlich wendischen Dorf stammt. Im Amtsregister des Jahres 1554 zahlen Jurgen Horstman, Hans Hintzman, Jasper Maneke und Hinrich Struve jeweils 8 bis 12 Schillinge an Geldhebung und "weidegelt de ganßen buren ßamtlichen", "von dem velde zu Szolkow". 1560 und in den folgenden Registern zahlen sämtliche Bauern für das Feld Zölkow. Hans Kruse der "verbranth" ist, zahlt nichts.

1554 wird auch von dem "velde zu Karpenthin" (Karrentin) gesprochen, für das die Bauern von Granzin ebenso wie für das "wischen velde zum Schilde" Bede zahlen. Zu diesem Zeitpunkt ist das Dorf Karrentin offensichtlich bereits untergegangen und es gibt nur noch eine Mühle. Eine Mühle zu Karrentin wird bereits in zwei Urkunden aus den Jahren 1244 und 1262 erwähnt. In der ersten verleihen Gebhard und Werner, Ritter in Lauenburg, dem Kloster Medingen bei Bevensen im Lüneburgischen eine Roggenhebung (Abgabe) aus der Mühle zu Karrentin, in der zweiten verleiht Gunzelin, Graf von Schwerin, dem Kloster Medingen das Eigentum an der Hälfte der Mühle zu Karrentin. Im Amtsregister von

1577 ist vermerkt: "Von Simon Bolten, walckmuller uf Carpentin, zur hure (Miete, Pacht, siehe auch das seemännische Wort „Heuer“) empfangen 1 Gulden 16 Schillinge.

Einnam habern von der wische uf Carpentin von Goldenbow Clauß Beneke 3 Scheffel, Chim Dringkgern 3 Scheffel." Es handelt sich um die erste Erwähnung einer Walkmühle auf dem Karrentin, die durch die Oelbäk getrieben wurde. Die Walkmühle ist in der um 1700 entstandenen Hoinckhusenschen Karte der Ämter Boizenburg und Zarrentin noch als Ruine verzeichnet. In Walkmühlen wurden Stoffe zu Loden gewalkt. Gleichzeitig wurden oft auch Ölfrüchte gemahlen, was den Namen Oelbäk erklären würde. Interessant ist auch, dass nunmehr die Wiesen an Goldenbower Bauern verpachtet waren.

1565 Amt Boizenburg, Amtsregister

            Lutken Bengerstorp  
   
                              Geld               Hafer        
       

fl. ß & Schfl.

         ------------------------------------------
         Hanß Woldeke	      1    4		6
         Tieß Woldeke	      1   18			
         Hanß Berhane	      1    4			
         Titke Dalenburgk    1	   6		6
         Achim Tribbekow     1	  18		6
         Hanß Vicke		  12	
         Henrich Schroeder	  18		
         Achim Dalenborch	  12			
         Tike Pincke
          (Hans Pincke)			6	
         Almer Bruckmoller	    4	  4		
         Hanß Struve		    4			
         Dreves Pincke		    3		
         ------------------------------------------	
            Sa.	    9 fl,  19 ß, 4 &   2 Dt.
         Ablagergeldt vor 4 3/4 huifen 4 fl., 3 ß, 6 &, schnidelschwine 4, giftschape 1 
         ------------------------------------------
            Groten Bengerstorp

fl. ß & Schl.

         ------------------------------------------
         Jurgen Horstman     1    19
          vom felde Solckow	    8	
         Titke Boddicker     1	   16		6
         Jacob Kruiße	      1	   16		6
         Henrich Hintzman    1    16
          (Achim Hintzman)                     6
          vom felde Solckow	    8			
         Jesper Maneke       1    12           6
          vom Felde Solcckow	    8
         Merten Kruise	      1	   22	  8	6
         Jacob Barteldß           18
          (Hans Bartolds)                      6
          (Hinrich Struve)		        6
         Clauß Tideman	      1	   16		+	
         Marquart Abel		   12		6
         Paul Maneke		    9		
         Tieß Tideman		    8		
         Jurgen Kahle		    3		
         die pauren semptlich
            vom felde Solckow     16	
         Es gibt auch jerlichen Marquart Abel 1 fl. 8 g kommt in St.Annen huß to Boitzenburg und wirt nit 
         berechnet	
         --------------------------------------------
           Sa.	              15 fl. 9 ß, 8 &,	4 Dt.
    
           Ablagergeldt vor 8 1/2 huifen   7 fl.,  3 ß,  6 &,  schnidelschwine 4, giftschape 1

.


          In diesem Jahre 1565 soll wie auch 1583 nach Unterlagen des Museums des Fürstentums Lüneburg im 
          Gebiet der Schaale eine verheerende Pestepidemie geherrscht haben, die einige Dörfer fast entvölkert 
          hat. Inwieweit Bengerstorf betroffen war, ist aus den Bederegistern nicht erkennbar.

1570 Amt Boizenburg, doppelte Landbede

              Grotenbengerstorpf             			  

M ß

          Jurgen Horstmann	2 M	
          Heinrich Hagemann    2 M
          Hanß Bodecher	2 M
          Tidtke Struve	2 M	
          Hanß Bartolds	2 M	
          Jacob Kruse	        2 M	
          Marquardt Abel	2 M	
          Hanß Hintzman	2 M	
          Henneke Maneke	2 M	
          Heinrich Bodecher	2 M	
          Ties Tidemhan		8 ß
          Ludtke kahle 		8 ß
          Pawel Maneke 		8 ß
          Merten Kruse vorarmet	-	-
          Tidtke Bodecher, 
          Jacob Kruse,
          Tidtke kahle vo einer 
          wusten huefen        2 M
          die pauren semptlichen 
          vom Felde Solckow	2 M
            Ludtken Bengerstorpf

M ß

          Idel Woldeke	        2 M	
          Tidtke Dalenburch	2 M	
          Hans Vicke	        2 M	
          Hanß Dalenburch	2 M	
          Hanß Trebkow 	2 M	
          Hanß Berckhane	2 M	
          Heinrich Maneke		8 ß
          Drewes Pincke		8 ß
          Almer Bruckmuller		8 ß
          Tewes Beneke                 8 ß
          Heinrich Schroder	1 M	
          Ties Woldeke	        2 M

1573 Amt Boizenburg, einfache Landbede

              Großen Bengerstorf   
       				

M ß

           Hanß Horstman	1	
           Hinrich Hageman	1	
           Titke Boddicher	1	
           Clauß Tideman	1	
           Jacob Bartolds	1	
           Jacob Kruße	        1	
           Steffan Gefert	1	
           Hinrich Hintzman	1	
           Jasper Maneke	1	
           Hanß Kruße	        1	
           Hanß Boddicher	1	
           Tieß Tideman		4
           Achim Boddicher		4
           Paul Maneke	        	4
           Tidke Boddicher, 
           Jacob Kruße und
           Ttke Kahle von einer 
           wüsten huefen	1
           Die pauren semptlichen 
           vom felde Solckow	1 M
             Lutken Bengerstorf


M ß

           Ties Woldicke	1	
           Titke Dalenborch	1	
           Hanß Vicke	        1	
           Titke Pincke	1	
           Achim Trebbekow	1	
           Hans Berckhane	1	
           Hanß Struve	        	4
           Dreveß Pincke		4
           Achim Brugkmoller		4
           Hanß Beneke		        4
           Chim Schroder	1	
           Chim Woldicke	1	


1577 Amt Boizenburg, Amtsregister

              Großen Bengerstorf

Geld Hafer

fl. ß & Schfl.

            ----------------------------------------------------
            Hanß Horstmann       1    19
             vom felde Solckow		8
            Titke Boddicker      1    16
             (Hanß Boddicker)	                            6
            Jacob Krauße	  1    10		    6
            Hanß Hintzmann       1    16
             vom felde Solckow                             8
             (Heinrich Hintzman)                           6
            Merten Krauße        1    22                   8
             (Hanß Kruße)                                  6
            Jacob Bartoldes           18
              vom kruge               16
             (Hanß Bartoldts)                              6
            Claus Tideman	  1    16	
            Marquardt Abel	       12		    6
            Paul Maneke		9			
            Chim Tideman		8			
            Chim Boddicker		3			
            Jasper Maneke        1    12                   6
             vom felde Solckow         8
             (Hinrich Struve)	                            6
            -------------------------------------------------
                    Sa.	16fl.	1 ß,	8 &       4 Dt.
            -------------------------------------------------
              Lutke Bengerstorf
         

fl. ß & Schfl.

            -------------------------------------------------
          Hanß Woldicke	1	 4		6
          Ties Woldicke	1	18			
          Hanß Berkhane	1	 4			
          Hanß Dalenborch      1        6
           (Titke Dalenborch)		 		6
          Achim Tribbekow	1	18		6
          Hanß Vicke		        12			
          Jochim Schroder              12
           von einer 
           wuesten huefen		 6 
          Achim Dalenborch		12			
          Titke Pincke		        12			
          Hanß Struve		         4			
          Achim Brugkmoller		 4	4		
          Drewes Pincke                 3
          (Hanß Pincke)	 	  		6
               Sa.	        9 fl,	19 ß	4 &   2 Dt.
     Ablagergeldt für 4 3/4 huefen  4 fl, 3 ß,  9 &, 
    (giftochse s.  Gr. Beng.), giftschaeffe 1, rauchhuenner 8
     


    Es gibt auch jerlichen Marquardt Abel 1 fl, 8 ß in S.Annen hauß zu Boitzenburgk undt wirdt nicht    
    berechnett.
    Ablagergeldt für  8 1/2 huefen  7 fl, 10 ß, 6 &,  für 1 giftochsen (mit Kl. Bengerstorf) 10 fl, 
    giftschaeffe 1,  
    rauchhuener 11. 
    Karrentin
    Von Simon Bolten, Walckmuller uf Carpentin, zur hure  empfangen 6 fl, 16 ß.
    Einnam habern von der wische uf Carpentin von Goldenbow  Claus Beneke                  3 Schl.
                                                             Chim Drinkgern                3 Schl.
   

1579 Amt Boizenburg, Kirchenhebungen

           Meßkorn im Amte Boizenburg
           Pfarre Zahrensdorf
Ein jeder bawmann in dem Czernstorffischen kirchspiel gibt 1/2 schefel rogken und ein jeder bawmann in dem Blücherschen kirchspiel 1/2 schefel garsten, facit
  

zu Zernstorff 5 ½ Schfl. rogken

  Tessin	 6 ½  „
  Lutken Bengerdtorp	 4 ½  „
  Großen Bengerstorp	 4 ½  „
  Bretzin	 4 ½  „
  Dersenow	 9      „

Sa. 1 Wispel 10 ½ Schfl.

Aus dem Kirchspiel Blücher: zu Blucher 15 Schfl. Garsten

  Bositze	  9       „
  Niendorf	 12       „
  Stedter	  4       „
  Krusendorf	  6 ½   „

Sa. 3 Dt, 10 ½ Schfl.

1584 Amt Boizenburg, doppelte Landbede

       Großen Bengerstorpf
  • fl. ß
  • Heinrich Horstman 1 8
  • Heinrich Hintzman 1 8
  • Clauß Tideman 1 8
  • Hanß Bartolduß 1 8
  • Hanß Krauße 1 8
  • Steffen Gevert 1 8
  • Hanß Boddeker 1 8
  • Chim Krauße 1 8
  • Tieß Tideman 1 8
  • Jasper Maneke 1 8
  • Chim Boddeker koeter 8ß
  • Hanß Bartolduß koeter 8ß
  • Cersten Krauße koeter 4ß
  • Claves Greve kuffener 4ß
  • Idem vom schneiderambte 4ß
  • Heinrich Barvoet kuffener 4ß
  • Hanß Boddeker, Chim Krauße
  • und Jasper Maneke
  • von einer wusten Huefen 1 8
  • Die pauren semptlich
  • vom felde Solckow 1 8


Lutken Bengerstorpf

  • fl. ß
  • Tieß Woldeke 1 8
  • idem vom kroge 12
  • Chim Woldeke 1 8
  • Chim Berckhane 1 8
  • Hanß Dalenborch 1 8
  • Chim Tribbekow 1 8
  • Heinrich Diderich koeter 8ß
  • Tidtke Pincke koeter 8ß
  • Hanß Struve koeter 8ß
  • Clawes Werneke kuffener 2ß

Die Koeter (Kätner) haben nur einen gerungen Anteil an der Feldmark, häufig außerhalb des Hufenlandes. Die Kiffner (Kuffener) sind etwa mit den späteren Büdnern zu vergleichen.

Einname scheffer, hirten und mullerschatz

     Die Schäfer, Müller und Hirten zahlten nur für das Vieh:
                je Rind                                   2 ß
                je Schwein, Schaf und Ziege  1 ß.
    Simon Bolte, walckmuller auf Carpentin 
       4 heupter  rindtviehe, 8 schweine (16 ß),
   der hirte zu Großen Bengerstorpf 1 kuhe 2 ß.  
   der hirte zu Brutzin 1 kuhe 2 ß

1584 Amt Boizenburg, Amtsregister

                   Grosen Bengerstorpf       			             
                     Geld                      Hafer 

Fl. ß & Schl. Heinrich Horstman 1 19 idem vom felde Solckow 8 Tidtke Boddeker 1 16 (Hanß Boddeker sen.) 6 (Hanß Boddeker jun.) 6 Chim Krauße 1 10 6 Hanß Hintzman 1 16 (Heinrich Hintzman) 6 idem vom felde zu Solckow 8 Hanß Krauße 1 22 8 6 Jacob Bartoldts 18 (Hanß Bartoldts) 6 idem vom Kroge 16 Clauß Tidemann 1 16 6 Steffen Gevert 12 6 Pawel Maneke 9 Chim Tideman 8 Chim Boddeker 3 Jasper Maneke 1 12 idem vom felde Solckow 8 Die pauren semptlich Felde Solckow 16 Sa. 16 1 8 4 Dt.

Ludtken Bengerstorpf

fl. ß & Schfl. Chim Woldeke 1 4 Tieß Woldeke 1 18 (Hanß Woldeke) 6 Hanß Bergkhane 1 4 6 Hanß Dalenborch 1 6 (Titke Dalenborch) 6 Chim Tribbekow 1 18 6 Heinrich Wißeke 12 Chim Schroder 12 idem von einer wusten huefen 6 Chim Dalenborch 12 Hanß Pincke 12 Hanß Struve 4 Chim Brugkmoller 4 4 Tidtke Pincke 3 Sa. 9 19 4 2 Dt.


           Ablagergeldt für   4 3/4 huefe  4 fl,  3 ß,  9 &, 
           (giftochse s. Gr. Bengerstorf), 1 giftschaf, 
           4 schneidelschweine,  8 rauchhuener.    
  
        

Bemerkungen zu Groß Bengerstorf: Es gibt auch Steffen Gevert jehrlichen 1 fl , 8 ß, kumpt in S.Annen hauß zu Boitzemburgk und wirdt nicht berechnet. Ablagergeldt für 8 1/2 huefen 7 fl, 10 ß, 6 &, 1 giftochse (mit Klein Bengerstorf), 1 giftschaef, 8 schneidelschweine, 11 rauchhuener.

           Einname geldt erhogete Pacht
          4 fl von den Benninschen erhogete pacht einpfangen, so sie jehrlichen vom Schilde und Carpentin 
           geben,
           von den Luetken Bengerstorpfern fur die Mastung auf Carpentin und aufm Schilde einpfangen         
           16 fl,16 ß,
           von den Großen Bengerstorpfern für die mastung auf "Solckow"   12 ß, 
           weiter werden Mastgelteinnahmen für 36 Schweine, die Fremden gehörten "im großen Bengerstorpfer                       
           holtze auf  Solkow" und für 62 Schweine "im Lutken Bengerstorfer holtze auf Carpentin und Schilde" 
           genannt.
           
           Carpentin                                               
           Von Siman Bolten, walckmuller auf Carpentin, zur hur einpfangen  6 fl, 16 ß.
           Einname hurhabern von den wischen auf Carpentin:
           Hans Schmit         aus Granzin       3 Schl.
           Christoffer Scheve       „            3 Schl. 


1585 Amt Boizenburg, doppelte Landbede

           Ludtken Bengerstorf                     		  

fl. ß Ties Woldeke 1 8 idem vom kruege 12 Achim Woldeke 1 8 Achim Berckhane 1 8 Hans Dalenborch 1 8 Achim Tribbekow 1 8 Hinrich Diderich 8 Tidtke Pincke 8 Hans Struve 8 Clawes Werneke kuffener 2

Grosen Bengerstorf

fl. ß Hinrich Horstman 1 8 Hinrich Hintzeman 1 8 Claves Tideman 1 8 Hans Bertholdes 1 8 Hans Krause vorarmet - Steffen Geverdt 1 8 Hans Boddeker 1 8 Achim Krause 1 8 Jasper Maneke 1 8 Achim Boddecke koeter 8 Ties Tidemann koeter 8 Hans Bertholdes koeter 8 Kersten Krause koeter 4 Claves Greve kuffener 4 idem vom schneiderambte 4 Heinrich Barvodt kuffener 4 Hans Boddecker, Achim Krause und Jasper Maneke von einer wuesten huefen 1 8 Die pawren semptlichen vom felde Solckow 1 8

        Scheffer, hirten undt mullerschatzt
     

Simon Bolte, walckmuller ufm Carpentin 4 heupter rindtvieh, 2 schweine (10 ß), der hirte zue Großen Bengerstorf 1 heupt rindtvieh 2 ß der hirte zue Lutken Bengerstorf 1 heupt rindtvieh 2 ß.

Aus den Amts- und Kirchenhebungsregistern des Amtes Boizenburg und Pachtregistern des Gutes Gresse 1587 bis 1599

1587 Gut Gresse,Amt Boizenburg, Pachtregister
Des guts Gresse stehende pechte und voradt an Viehe. Einname geldt pachte, so jehrlichs uf Michaelis Archangeli betaget (und stehenden pachthabern)

Großen Bengerstorff fl. ß Schl.habern

Hans Bodeker 20 Heinrich Hageman 18 6 idem ablegerhabern 1

Lutken Bengerstorf

Chim Schroder 3 9 idem ablegerhabern 1 Hans Dalenborch 15 7 Drewes Struve 16 2 idem Dienstgeld 2 16 Hans Pincke 1 6

1590 Amt Boizenburg, Kirchenhebungen

Meßkorn im Amt Boizenburg


Grossen Bengerstorpf, ider 1/2 Schl. rogken

Claws Tideman
Hinrich Boddeker
Hanß Bartelt
Hinrich Hageman
Claws Hengefoeß
Hans Boddeker
Hanß Cruse
Chim Abel
Hinrich Horstman, der schultze
Hinrich Hintzeman
     
Cossaten:     
Hanß Bartelt  ider ein vat rogken
Chim Pincke   
Carsten Kruse  ider 2 ß
Barfoedsche   
Ludtken Bengerstorpf, ider 1/2 schfl. rogken
Chim Woleke
Hanß Pincke
Chim Schroder
Ties Woleke, ein jurate (Geschworener,   Kirchgeschworener)
Claws Berckhane
Hanß Dalenburg
Chim Wichman
Hinrich Wiseke
Hans Dalenburg
     
Cossaten:  (Höhe der Abgaben nicht aufgeführt)
Drews Struve
Hanß Brockmuller
Drews Pincke
Hanß Struve
Marcus Gißeke
Claws Werneke         
     
  Außerdem erhielt der Küster von allen Bauern des Kirchspiels 1 Scheffel, von den Cossaten 1 "vat" Roggen. 
                 
            Junckern:

Hanß Blucher (Wiebendorf, D.G.) gibt dem pastorn jerlich 1 Schl., dem custer aber 1/2 Schl., Peter Heldorpf (Zahrensdorf, D.G.) gibt nichts von seinen hofen, gebe nicht unbillich den vorigen junckern gleich. (Der Grabower Amtmann Heldorf hatte das Gut 1577 von Christoph von Pentz erworben. D.G.) Vom Hofe Bekendorpf wirdt dem pastoren 1 Schl., dem Custer ein halber gegeben.

Von 1538 bis 1578 wird in den Registern angegeben, dass die Bretziner Bauern vom wüsten Felde zu Beckendorf Abgaben zahlen. Interessant ist, dass das heute nach Gresse eingepfarrte Beckendorf damals zum Kirchspiel Zahrensdorf gehörte, während Dersenow das 1579 noch im Kirchspiel Zahrensdorf aufgeführt war, nun nach Blücher übergewechselt war. Jedoch gehörte das Kirchspiel Blücher, zu dem auch das lüneburgische Krusendorf eingepfarrt war, damals zur Zahrensdorfer Pfarre.

1593 Amt Boizenburg, Amtsregister

Ludtken Bengerstorf Geld und Hafer

. Achim Woldeke 1 fl, 4 ß, 6 Schl, Ties Woldeke 1 fl, 18 ß, Hans Berckhane 1 fl, 4 ß, 6 Schl, Hans Dalenborch 1 fl, 6 ß, (Tidtke Dalenborch) 6 Schl, Achim Tribbekow 1 fl, 18 ß, 6 Schl, Hinrich Wiseke 12 ß, Achim Schroder 12 ß, idem von einer

 wuesten hoefe		 6 ß,  	

Achim Dalenborch 12 ß, Hans Pincke 12 ß, Hans Strueve 4 ß, Hans Brockmoller 4 ß, 4 &, Tidtke Pincke 3 ß, Summa. 9 fl. 19 ß 4 & 2 Dt.

Ablagergeldt für 4 3/4 Hufen 4 fl. 3 ß 9&, für 1 giftochsen (mit Groß Bengerstorf) 10 fl., 1 giftschaf, 8 rauchhühner

Groten Bengerstorf Geld Hafer

Heinrich Horstman, schultze 1 fl, 19 ß, idem vom felde Solckow 8 ß, Tidtke Boddekehr 1 fl, 16 ß, (Hans Boddeker) 6 Schl, Achim Krause 1 fl, 10 ß, 6 Schl, Hinrich Hintzeman 1 fl, 16 ß, 6 Schl, idem vom felde Solckow 8 ß, Hans Krause 1 fl, 22 ß, 8 &, 6 Schl, Jacob Bartoldes 6 Schl, (Hans Bartoldes) 6 Schl, Clawes Tideman 1 fl, 16 ß, 6 Schl, Achim Abel 12 ß, (Steffen Geverdt) 6 Schl, Pawel Maneke 9 ß, Achim Tideman 8 ß, Achim Bodekehr 3 ß, Jasper Mahneke 1 fl, 12 ß, idem vom felde Solckow 8 ß, die pawren sembtlichen vom felde Solckow 16 ß, Summa. 16 fl. 1ß 8 & 4 Dt.

1 fl, 8 ß gibt auch Achim Abel jerlichen, kombt zue Boitzenburg in St.Annen hauß und wirdt nicht berechendt.

Ablagergeldt fur 8 1/2 huefe 7 fl, 10 ß, 6 &, (giftochsen s. Klein Bengerstorf), 1 giftschaf, 11 rauchhuener.


Einname erhohede pacht  geben die sembtlichen Benniner, so jerlichen vom Schilde und Carpentin felt: 4 fl.
Einname walckmuele pacht  gibt jerlichen Simon Bolte, walckmuller uffm Carpentin von der muele zur hure       
      6 fl  16 ß
Einname heur haber von den wischen uffm Carpentin
           Hans Schmit                     3 Schl.
           Christoff Schieve               3 Schl. 

Einname mastgeldt von verkauffte mast die sembtlichen pawren zue Grosen Bengerstorf vom "Solchow" 10 fl.,

die sembtlichen pawren zue Ludtkenbengerstorf vom Carpentin  13 fl  18 ß. 
     
         

1598 Amt Boizenburg, Kirchenhebungen

Kirchspiel Zahrensdorf Vortzeichnus der uffkunft, was der pastor jerlichs zu Czernstorf und Blucher zue heben hat.


Groten Bengelstorf hovener

Clauws Tideman       
Hinrich Boediker       
Clauws Bertels       
Chim Hengevoß 
Chim Hageman
Hanß Boediker
Hanß Kruse                     
Chim Abel
Hinrich Horstman
Hinrich Hintzman
Jesper Maneke,   (je) 1/2 Schl. rogken
Hanß Bertel 
Chim Pincke    (je) 1 vat rogken 

Koßaten geben jeder 2 ß:

Kersten Kruse
Jochim Maneke
Hans Barfot
Clawß Greven kate

Lutken Bengerstorfer hovener

Chim Woldeke
Hans Pincke
Hinrich Schroder
Tieß Woldeke
Jochim Brockmoeller
Drews Dalenborch
Chim Wichman
Hinrich Wiseke
Hinrich Dalenborch,  (je) 1/2 Schl. rogken

Koßaten daselbst geben jerlichs 2 ß:

Drewes Struve
Hinrich Struve
Drewes Pincke
Hanß Struve
Chim Brockmoeller
Clauws Werneke
Ulrich Woldeke
Auszüge aus dem Visitationsprotokoll zum Pfarrermeßkorn

"Hans Blücher vom Hofe Wiebendorf 1 Schl. - Friedrich Heltorf gibt von seinem Hofe Zarestorf nichts. - Aus Zarestorf von jedem hofener, deren 11 gewesen, 1/2 Schl., weil aber jetzo nur 7 und Friedrich Heltorf 2 erbe wüste gemacht, und muß er für 2 hofener einen Schl. geben, - Köter zu Zarrenstorf 2 ß, seint ihrer 13. - Zu Tessin ein jeder hofener 1/2 Schl. und seint ihrer 12, Köter Clauß Hintzeman 2 ß. - Noch 2 hufen daselbst, so Hartich Zule zu seinem Meyerhofe und Scheferei genommen und hat zuvor allzeit gegeben 1 Schl. - Lutken Bengerstorf 9 hufener jeder 1/2 Schl., 6 köter jeder 2 ß. - Grossen Bengerstorf 11 hufener jeder 1/2 Schl., köters sein 6, darunter 2 alß Hans Bartelt und Chim Pincke jeder 1 vat, die andern 2 ß. - Noch Samson Bluchers Meierhof zu Bekendorf gibt 1/2 Schl. - Brotzin 9 köters jeder 1/2 Schl." zu den Küsterhebungen: "To Czernstorf 7 hovener und 7 koeter, 3 hovener sint to koeter gemaket, geben 5 Schl. 1 vat. - Noch 2 wuste erve, davon muß Friedrich Heltorf ebenso geben. - To Tessin schoelen wesen 13 und kriege nun von 11, 2 heft Zule der juncker genamen und von der eine hufe einen meyerhof gemaket, von der andern eine scheffereye, er hat sich wol erboden davon zu geben, eß ist aber noch nicht in werk gestellet. Auß dem dorffe von den 11 hovenern 5 1/2 Schl. - To Lutken Bengelstorf wonen 9 hovenr und 5 koeter, geben 5 Schl. 3 vat. - To Groten Bengelstorf wonen 11 hovener und 3 koeter, geben 6 Schl. 1 vat. - To Broetzin wonen 9 hovner, geben 4 1/2 Schl. - Auß der Sandtmoele hefft der pastor und der kuster jerlichen 1/2 Schl. entpfangen, nue nichts. Summa 27 Schl. 3 vat."

1599 Gut Gresse, Pächte

"1599 Januar 17 Heinrich Sprengel der jüngere verpfändet für 20000 Mark sein Erb- und Lehngut Gresse 'als das gudt und den hof zu Gresse, so ich von meinem vettern erblichen an mir erkaufft' nebst der Schäferei Badekow hypothekarisch an Claus und Jaspar, die Fincken zu Gresse und Gnemern, seine Schwäger (Vater und Sohn) dazu zu Greße
           .............
         zu Blucher
         .............
  zu Großen Bengerstorf

Pacht, Pachthafer, Futterhafer, Rauchhuhn, Gänse, Schneidelschwein, Hede zu spinnen

2 Pflugdienste, Heinrich Hageman 1 M, 2 ß Pacht, 7 Schl. Pachthafer, 1 Rauchuhn 1 Schneidelschwein 8 Pfund Hede, Heinrich Boddicher 1 M, 4 ß Pacht 7 Schl. Pachthafer, 1 Rauchhuhn 1 Schneidelschwein, 8 Pfund Hede,

………….

zu Altendorf
                     

Im Jahre 1590 wird im Kirchenhebungsprotokoll Hinrich Horstman erstmalig als Schulze von Groß Bengerstorf genannt, während in Klein Bengerstorf erst in der Amtsbeschreibung des Jahres 1640 Jochim Wölcke als Schulze erwähnt wird. In den Landbederegistern werden jedoch Horstmans und Woldeckes seit 1538 an erster Stelle aufgeführt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Angehörigen dieser Familien mindestens seit dieser Zeit das Schulzenamt innehatten, das erblich und an eine Hufe, das Schulzengericht, gebunden war.

Im Jahre 1577 zahlt Jacob Bartoldes in Groß Bengerstorf, 1584 auch Tieß Woldeke (Wöhlke) aus Klein Bengerstorf außer für eine Hufe auch "vom kroge" Landbede (erste Erwähnungen von Krügen). Vielleicht deutet die Eintragung in den Registern von 1485/1538 "Bartholdt Kroger" ebenfalls auf die Betreibung eines Kruges durch die Familie Bartholdt hin. Aber 1560 ist bei Hans Bartelt eingetragen eingetragen: "idem kruigt nicht mehr", was vermutlich heißen soll: derselbe betreibt keinen Krug mehr. Erstmalig sind in Groß Bengerstorf auch drei "Kuffener" (Büdner) erwähnt, von denen einer, Clauß Greve, auch "vom schneiderambte" Landbede zahlt. In Klein Bengerstorf lebt ein Kuffener. Diese werden 1590 wieder als Cossaten bezeichnet, jedoch zahlen sie weniger Abgaben.

Simon Bolte, der Walkmüller vom Karrentin, zahlt wie alle Müller, Schäfer und Hirten für das Vieh („4 heupter rindtviehe, 8 schweine“) 16 Schillinge Landbede, der Hirte zu Groß Bengerstorf 1585 für eine Kuh 2 Schillinge. Die Nutzung des Karrentin ist 1584 offensichtlich auf breitere Schultern verteilt. Neben Simon Bolte zahlen auch zwei Granziner Bauern "hurhabern", die Klein Bengerstorfer für "die mastung auf Carpentin und aufm Schilde“ und die Benniner "erhogete Pacht" vom Schilde und Carpentin. Die Groß Bengerstorfer zahlen nun auch für die "mastung auf solkow" (Eichelmast). Im "Lutken Bengerstorfer holtze auf Carpentin und Schilde" sowie "im großen Bengerstorpfer holtze auf Solkow" gingen auch 62 bzw. 36 Schweine, die Fremden gehörten. Damit wird der Karrentin (und auch das östliche Schildfeld) erstmalig als zu Klein Bengerstorf gehörig bezeichnet.

1587 zahlen 2 Hüfner in Groß und 4 Hüfner in Klein Bengerstorf Pacht an von Sprengel in Gresse, d.h. dass dieser weitere Rechte in Bengerstorf erworben hatte, die er aber auch in Lüttenmark, Tessin, Blücher, Altendorf, Rensdorf und vor allem und mit den größten Anteilen in Niendorf und dem darin später aufgegangenen Steder hatte. Der Name Sprengelshof bei Timkenberg erinnert an diese Familie, aber auch der Flurname Sprengels Horst, der auf dem hinter dem Wald gelegenen Karrentiner Acker in alten Karten zu finden ist. 1599 finden sich Angaben zu Pachtzahlungen an von Sprengel nur noch für zwei Groß Bengerstorfer Bauern, nämlich Heinrich Hagemann und Heinrich Boddicher (Bädker). Interessant ist dabei insbesondere die Namensgleichheit der Hufenbesitzer (später Nr. 3 und Nr. 8) mit dem Stand um 1950.

1598 werden für Groß Bengerstorf 11 Hüfner und 6 "köters", in Klein Bengerstorf 9 Hüfner und ebenfalls 6 Cossaten genannt. Erwähnenswert ist, dass in den Nachbardörfern das Bauernlegen durch die Ritter inzwischen fortgeschritten war. Während Wiebendorf immer ein Adelshof war, waren in Zahrensdorf weitere Bauern gelegt worden. 1598 sind von ehemals 11 Hufen nur noch 7 besetzt. Die übrigen hat der Junker Heltorf gelegt. In Tessin wurden von Zülen 2 Hufen zu seinem Meierhof gelegt. In der Folgezeit hat auch das ritterschaftliche Geschlecht von Lützow auf Goldenbow in Klein Bengerstorf eine Bauernstelle, die ein Angehöriger dieser Familie 1625 gegen Wald- und Wiesengelände auf dem dann Goldenbower Schildfeld (am heutigen Rodenwalde-Caminer Weg) und Zahlung von 500 Gulden vom Herzog eintauscht, um darauf die Meierei Neufeld anzulegen. Diese wird 1803 verlegt und stattdessen Rodenwalde gegründet.

4. Entwicklungen des 17. Jahrhundert

1640 Beschreibung des Amtes Boizenburg

(noch während des Dreißigjährigen Krieges)
Großen Bengerstorf

In diesem Dorfe wohnt noch der Schulze mit allen Hauswirthen ausgenommen 1 Köther so verstorben. Die Witbe aber mit 3 Kinder noch im Leben sind. 1 Köther mit alles was seiniges verstorben, und abgebrannt.

Der Schulze Jochim Maneke 2 Ochsen, 2 Sch. gesät.

Huefener

  • Hans Wich 2 Ochsen, 2 Kühe, 3 Scheffel Roggen gesät,
  • Jochim Hintzmann 1 Ochse, 2 Kühe, 2 Schfl Roggen gesät,
  • Hans Maneke 2 Ochsen, 2 Kühe, 3 Schfl Roggen gesät,
  • Jacob Bartelß 6 Ochsen, 4 Kühe, 5 Schffl. Roggen gesät, "
  • Tieß Tiedemann hat dieses Jahr auch ganz nicht gesät,
  • Chim Bartelß 1 Pfundt, sonst dieses Jahr i Scheffel Roggen,
  • Jochim Kruse 1 Kalb aus dem Sommer, 1 Scheffel Roggen,
  • Jochim Boddeker hat auch gar kein Vieh 1/2 Scheffel Roggen.

Köther

  • Jochim Kruse ist gestorben und nichts als die Witbe mit 5 kleinen Kindern übrich
  • Chim Pincke ist mit allem verstorben und abgebrannt

Heben Pächte wie folgt

  • Der Schulze 3 M, 4 ß,
  • Hans Wich 1 M, 1 ß 6 &,
  • Hans Maneke -,
  • Jacob Bartelß -,
  • Tieß Tiedemann 2 M, 8 ß,
  • Chim Bartelß 2 M, 8 ß,
  • Jochim Kruse 2 M, 8 ß,
  • Jochim Boddeker 2 M, 8 ß,

Zu Hof gibt jeder 6 Scheffel. Von Mast … jeder ein Schneidelschwein. Dienen wöchentlich 3 Tage, zwei Tage mit der Spannung und 1 Tagk mit der handt. In der Saath- und ErndteZeit alle Tage, anders aber Freundschaft (?) wieder (?) Dörphaat (?). (soll wohl heißen, das die Freundschaft, d.h. die Verwandschaft, und die Dorfschaft dann gemeinsam die Bestellung und die Ernte durchführen) In dieser Dorfschaft hat Jungker Krautz Sprengel aus Gresse 2 Hufen.

Lutgen Bengerstorf

In diesem Dorfe wohnen noch Leute wie folgt.

  • Der Schulze Jochim Wolcke hatt 1 Kuhe, 2 Ochsen, 1 Zuchtsöge, 3 Scheffel Roggen gesät
  • Jochim Beneke ein Huefener hatt 1 Kuhe, sonst kein Vieh, 2 Sch. Roggen gesät,
  • Jochim Pincke ein Huefener hatt kein Vieh, auch nicht gesät,
  • Jochim Abel ein Huefener hatt kein Vieh, 1 Sch. Roggen gesät,
  • Hans Hintze ein Huefener 2 Stier, 1 Sch. Roggen gesät,
  • Claus Wieseke ein Köther hatt kein Vieh, 1 Sch. roggen gesät,
  • Heinrich Behnke ein Köther 1 Kuh, sonst kein Vieh, auch nicht gesät,

Wüst sind 1 Hufe, 1 Kothen, 2 Kufener sind gewesen aber ..itz ganz wüste.

1640 Amtsbuch des Amtes Boizenburg mit Stellenbesetzung bis 1692

Das Dorf Großen Bengerstorf

Hierin gehören nachgesetzte Pauren

  • Jochim Manecke Schultze, geben an Pacht 1 M, 19 ß,
                                       1 M,  vom Felde Solckow
 Dieser Schultze dienet auch nicht zu Hofe sonndern  .… (nun folgt, wie auch bei anderen Schulzen, z.B. in 
 Besitz, die Beschreibung der führ den Amtshauptmann zu leistenden Fahrdienste)
  • Jochim Hintzmann ein Hufner 1 M, 16 ß, Pacht,
                              0 M,   8 ß, vom Felde Solckow,
                                21 ß, Ablagergeldt,
                              3 & Weidegeldt,
                         6 Scheffel habern,
                         1 Schneidelschwein.

Bei den folgenden Bauern sollen an dieser Stelle die Abgaben nicht aufgeführt werden.

  • Hans Mancke ein Hufner,
  • Hans Wich ein Hufner modo (nun) Jochim Manke,
  • Tieß Tiedemann ein Hufner,
  • Jochim Hitzmann ein Hufner modo Friederich,Hintzmann,
  • Jochim Kruse ein Hufner,
  • Jochim Böddiker ein Hufner,
  • Hans Kruse ein Hufner wüste (trotzdem Abgaben),
  • Hans Bartelß, Cossate hat Jacob Bartelß mit nebst (der Hufe?),
  • Heinrich Prößke, Cossate wüste, hat den Holzhof bewohnt, ist abgebrannt, hat aber den Holzhof wieder gebaut,
  Kiffner:
  • Clas Tiedemann,
  • Heinrich Hengevoß,
  • Chim Barfuß,

1673 den 13 Marty hat der … Schultz Jochim Maneke das Schulzengericht in Großen Bengerstorf so seine vorfahren viele Jahre bewohnet (oder bewahret9 angetreten auch das schulzeneydt abgelegt,

  Jagden:

Hat das Ambt wie auch die vom Adel Sprengel zu gleichen Theilen gehabt.

Das Dorf Lutken Bengerstorf

Hierin gehören nachgesetzte Pauren:

  • Jochim Wöldecke Schultze gibt an Pacht 1 M, 18 ß, 6 &,
  • Hans Brockmöller ein Hufner ist gestorben und hat Jochim Abel die Wittwe gefreyt und anno 1640 die Hufe angenommen,
  • Hans Dalenborch ein Hufner ist gestorben und hat Hans Hintze die Wittwe gefreyt und anno 1640 die Hufe angenommen,
  • Chim Wichmann ein Baumann wüste, die Hufe hat Chim Abel anno 1642 vor sich und seine Erben angenommen.
  • Heinrich Strufe ein Hufner. Dieser ist gestorben und hat Jochim Benke anno 1640 die Hufe angenommen.
  • Jochim Pinck ein Hufner.
  Kossaten:
  • Heinrich Benecke,
  • Clas Wieseke, modo Drewes Wieseke,
  • Jochim Strufe, wüste, hat den Holzvogt eine Zeitlang be....
  Kiffner:
  • Jochim Warnecke, wüste, modo Hans Horstmann,
  • Thies Wöldecke, wüste, hat der junge Thus Wöldecke wieder angenommen,
  • Chim Warnecke, wüste,
  Der vom Adel Leute:
  • Chim Schröder ein Hufner,
  • Clas Wiesecke ein Hufner,
  • Chim Dalenborch ein Hufner,

Jagden:

Haben das Ambt und die Zule zu Marsow außgenommen auf Carpentin die Herren von Marsow.

1653 Amtsbeschreibung (Bauleute, Gebäude, Vieh)

Großen Bengerstorf=
 Haben an Vieh und Habe. Können an Korn seyen.                             .

  • Jochim Manecke der Schultz, hat ein Haus von 9 Fach, eine Scheune von 4 F., ein Backhaus von 3 Fachen, an Vieh: 4 Pferde,, 5 Ochsen, 6 Kühe, 1 Stier, 13 Schweine, 15 Schafe.

Er kann 20 Scheffel Roggen, 3 Sch. Gerste 1 Sch. Erbsen, 3 Sch. Hafer 4 Sch. Buchweizen säen

  • Jochim Hintzmann hat ein Haus von 7 F., eine Scheune v. 4 F., ein Speicher v. 3 Fachen, an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 4 Kühe, 1 Stier, 6 Schweine, - - kann 16 Sch. Roggen, 6 Sch. Gerste, - 6 Sch. Hafer, 2 Sch. Buchweizen säen 2
  • Jochim Manecke hat ein Haus v. 7 F., Sch. v. 3 F., Speicher. von 3 Fachen, an Vieh: 3 Pferde, 4 Ochsen, 3 Kühe 6 Schweine, kann 12 Sch. Roggen, 5 Sch. Gerste, 6 Sch. Hafer, 3 Sch. Buchweizen säen,
  • Jochim Manßecke hat eine Scheune von 4 Fachen, ein Haus von ..., an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 3 Kühe, 2 Stiere, 4 Schweine, - - kan 15 Sch. Roggen, 3 Sch. Gerste, 1 Erbsen, 4 Sch. Hafer, 3 Sch. Buchweizen säen.
  • Thies Tiedemann hat ein Haus v. 8 F., Scheune von 3 F., Speicher von 2 Fachen, an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 3 Kühe, 2 Stiere, 2 Starken, 6 Schweine, 3 Schafe, - kann 12 Sch. Roggen, 5 Sch. Gerste, 6 Sch. Hafer, 3 Sch. Buchweizen säen,
  • Hans Hintzmann hat ein Haus v. 8 F., Sch. v. 4 F., Speicher von 2 fachen, an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 3 Kühe, 1 Starke, 6 Schweine, - kann 14 Sch. Roggen, 6 Sch. Gerste, 6 Sch. Hafer, 2 Sch. Buchweizen säen,
  • Jochim Kruse hat ein Haus von 5 Fachen u. eine alte Scheune, an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 3 Kühe, 1 Stier, 1 Starke, 8 Schweine, 4 Schafe, 5 Bienenv., kann 15 Sch. Roggen, 6 Sch. Gerste, 5 Sch. Hafer, 3 3 Sch. Buchweizen säen
  • Jochim Böddeker, hat ein Haus v. 9 F., Sch. v. 4 F. und einen Katen, an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 3 Kühe, 4 Schweine, 4 Schafe, 5 Bienenv., kann 10 Sch. Roggen, 4 Sch. Gerste, 6 Sch. Hafer, 2 Sch. Buchweizen säen,
  • Jacob Bartels, Halbhüfner. hat ein Haus v. 4 F., Scheune von 3 Fachen, an Vieh: 2 Pferde, 4 Ochsen, 3 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 3 Schafe, 2 Bienenv., kana 6 Sch. Roggen, 3 Sch. Gerste, 3 Sch. Hafer, 1 Sch. Buchweizen säen
  • Jochim Kruse, Cossat, hat ein Haus von 6 Fachen ... an Vieh: 4 Ochsen, 2 Kühe, 3 Schweine, 2 Schafe, 2 Bienenv.,
  Kiffner:
  • Claus Tiedemann, hat ein Haus v. 3 Fachen, dabei Kohlhof, hat 2 Kühe
  • Stoffer Bamerow, hat ein Haus von 4 Fachen und Kohlhof, hat 4 Ochsen, 2 Kühe, 3 Schweine, 5 Schafe und 11 Bienenvölker
  • Jochim Möller, hat ein Haus von 3 Fachen u. Kohlhof, hat 2 Ochsen und 1 Kuh
  • Heinrich Wich, hat ein Haus von. 3 Fachen und Kohlhof hat 2 Ochsen, 1 Kuh und 1 Schaf


Lütten Bengerstorf

Haben an Vieh und Habe. Konnen an Korn seyen


  • Jochim Wölcke, Schultz, hat ein Haus von 7 F., eine Scheune von 4 F. und noch eine Scheune von 5 F., ein Backhaus von 3 F. ein Speicher von 2 Fachen, hat an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 6 Kühe, 2 Stier, 1 Starke, 10 Schweine, 6 Schafe, 2 Bienenvölker, kann 20 Scheffel Roggen, 8 Sch. Gerste, 4 Sch. Hafer, 2 Sch. Buchweizen säen
  • Hans Hintze hat ein Haus v. 7 Fach, Scheune v. 4 Fachen, an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 6 Kühe, 2 Stiere, 2 Starken, 6 Schweine, kann 16 Sch. Roggen, 6 Sch. Gerste, 3 Sch. Hafer, 2 Sch. Buchweizen säen
  • Jochim Abel, hat ein haus v. 6 F., Scheune v. 5 Fachen, an Vieh:4 Pferde, 4 Ochsen, 5 Kühe, 2 Stiere, 8 Schweine, 2 Bienenv., kann 12 Sch. Roggen, 5 Sch. gerste, 3 Sch. Hafer, 1,5 Sch. Buchweizen säen.
  • Jochim Behnke, hat ein Haus v. 6 F., Scheune von 5 Fachen, an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 4 Kühe, 2 Starken, 5 Schweine, kan 14 Sch. Roggen, 6 Sch. gerste, 3 Sch. Hafer, 2 Sch. Buchweizen säen,
  • Jochim Pincke, hat ein Haus von 6 F., Scheune von 5 F., Backhaus von 2 Fachen, an Vieh: 4 pferde, 4 Ochsen, 4 Kühe, 5 Schweine, kann 16 Sch. Roggen, 6 Sch.Gerste, 3 Sch. Hafer, 2 Sch. Buchweizen säen,
  • Heinrich Hintzmann hat ein Haus von 7 F., Scheune von 4 F., Backhaus von 2 Fachen, an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 4 Kühe, 5 Schweine, kann 18 Sch. Roggen, 5 Sch. Gerste, 2 Sch. Hafer, 1,5 Sch. Buchweizen säen
  • Claus Wiesecke hat ein Haus von 8 F., Scheune von 6 Fachen, an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 3 Kühe, 1 Stier, 2 Schweine, kann 16 Sch. Rogge, 6 Sch. Gerste, 3 Sch. Hafer, 3 Sch. Buchweizen säen
  Cossaten:
  • Drewes Wiesecke hat ein Haus von 5 F., Scheune von 3 Fachen, an Vieh: 4 Ochsen, 2 Kühe, 1 Starke, 4 Schweine, kann 6 Sch. Roggen, 2 Sch. gerste, 2 Sch. Hafer, 1 Sch. Buchweizen säen,
  • Heinrich Pehnke hat ein Haus von 3 F., Scheune v. 3 Fachen, an Vieh 4 Ochsen, 2 Kühe, 2 Starken, 3 Schweine, kann nichts säen
  • Tieß Wörgenow, der alte AmbtsHolzVoigt hat ein Haus von 3 Fachen, an Vieh: 1 Pferd, 2 Ochsen, 2 Kühe, 2 Schweine, kann 2 Sch. Roggen, 1 Sch. Gerste, 2 Sch. hafer, 1 Sch. Buchweizen säen.

Kiffner o. Einlieger

  • Tiß Woldke hat ein Haus v. 2 Fach und Kohlhof, an Vieh: 1 Kuh, 1 Stier
  • Diedrich Lübker hat ein altes Haus von 2 Fach und dabei ein Kohlhof, an Vieh: 1 Kuh.

1697 Amtsbeschreibung (Bauleute, Höfe, Vieh)

Das Dorf Lütkenbengerstorff

  • Der Schultz Frantz Francke
  • Hans Mank
  • Claß Schröder
  • Hans Wegner, Cossat (Haus 5 Fach)
  • Hartig Wiske, Cossat
  • Hans Benke, Cossat
  • Hinrich Benken Witbe, Kiffner
  • Jochim Cruse modo Franz Mank, Cossat
  • Jochim Abel, Sem-Hufner (Halbhüfner)
  • Frantz Hintzmann
  • Jürgen Kruse, Hufner
  • Jochim Abel der Jüngere

Großenbengerstorff

  • Jochim Manecke, Schulze
  • Hans Garber, Kiffner
  • Hinric Tiedmann modo Jochim Tiedmann, Kiffner
  • Claß Kruß, Kiffner
  • Franß Kruß, Kiffner

Auffällig ist die geringe Anzahl der Bauleute = Bauern.

Die Beschreibung des Amtes Boizenburg aus dem Jahre 1640 zieht vor allem Bilanz über die Folgen des Dreißigjährigen Krieges, der nun schon 22 Jahre gedauert und Durchzüge bzw. Besetzungen durch die Truppen Wallensteins, Tillys, der Dänen und der Schweden gebracht hatte. Der Krieg hatte das Land ausbluten lassen.In den Dörfern waren viele Tote zu verzeichnen. Dadurch haben die Hufen ihre Besitzer gewechselt. Die Viehbestände sind sehr geschrumpft und die Einsaat ist auf ein Minimum eingeschränkt. Einige Hufner haben kei Vieh mehr und auch nicht eingesät. Eine Reihe von Hufen und Katen sind wüst und teilweise abgebrannt.

4.1 Das Schulzenamt

Die Schulzen Jochim Wölcke in Klein Bengerstorf und Jochim Manecke in Groß Bengerstorf werden nun wiederholt genannt. Für Jochim Manecke hat der Zimmerer Müthel aus Boizenburg im Jahre 1632 laut Inschrift am Torbalken das Haus (Hufe 13, 1998, von Walsleben) erbaut. Im Amtsbuch des Jahres 1640 wird erwähnt, dass der Schulze - wie auch der aus Besitz - nicht wie die übrigen Bauern zu Hofe dient, sondern Fahrdienste für den Amtshauptmann leistet. Für das Jahr 1673 ist eingetragen, dass der "Schultz Jochim Manneke (wohl junior) das Schulzengericht in Großen Bengerstorf so seine Vorfahren viel Jahre bewohnet (oder bewahret) angetreten und das Schulzeneeydt abgelegt" hat. Daraus kann abgeleitet werden, dass Jochim Manecke senior wohl Nachfolger des Schulzen Hinrich Horstmann auf der Schulzenstelle war, die hier auch Schulzengericht genannt wurde. Somit war das Schulzenamt immer an die Schulzenstelle (-gericht) gebunden. Das erklärt, warum das Schulzenamt fast immer in der Familie blieb und weiterhin, warum die Schulzenstelle im allgemeinen sogar bis in das 19. Jahrhundert hinein privilegiert war (d.h. häufig die größte Stelle mit dem besten Boden). Auch in der Kirche in Zahrensdorf gibt es ein Zeugnis für die besondere Stellung des Schulzen, die auch größeren Wohlstand zur Folge hatte. 1675 hat der Schulze Hinrich Wölcke aus Klein Bengerstorf einen silbernen Kelch gestiftet, der 1771 von Franz Jochim Wölcke "verbessert" wird.

4.2 Höfe und Gebäude

Die Amtsbeschreibung aus dem Jahre 1653 beinhaltet auch die Beschreibung der auf den Gehöften stehenden Gebäude. Auffällig ist die herausragende Größe des hauses des Schulzen Jochim Manecke in Groß Bengerstorf. Er hat ein Haus von 9 Fachen, dazu noch eine Scheune von 4 und ein Backhaus von 3 Fachen. Außer Jochim Böddeker (Bädker) haben alle Bauern Häuser von 7 bis 8 Fachen, die Cossaten von 3 bis ausnahmsweise 6 Fachen. Auffällig ist auch das weitere Haus (Backhaus), ebenso bei Böddeker der Katen (für Dienstleute oder Altenteiler). Die Kiffner haben nur ein Haus von 2 bis 3 Fachen mit Kohlhof (Garten). Der Schulze Jochim Wölcke in Klein Bengerstorf hat ein kleineres Haus (wie dort allgemein auch die Hufner). Er hat jedoch zwei Scheunen und einen Speicher, dazu auch ein Backhaus: Ein solches besitzen noch zwei weitere Bauern (Jochim Pincke und Heinrich Hintzmann). Die Häuser waren aus Fachwerk (deshalb die Angabe der Größe in Fachen, ein Fach etwa 2,8 bis 3 m lang zwischen zwei Ständern).mit Strohdach errichtete zweiständrige Hallenhäuser. Das Fachwerk war mit geklehmten (Lehm) Weidenflechtwerk, wie ausgefacht, wie man es noch heute an der aus dem 17. Jahrhundert stammenden Hallendielenscheune der Hufe 3 (H. Behncke) in Klein Bengerstorf findet. Die Häuser hatten als Hauptraum die große Diele, die ursprünglich auch Wohnraum war, bis sie über die Zwischenstufe der Lucht als Wohnraum durch die Stube (Döns) und auch durch Kammern abgelöst wurde. Die Diele war zu den Ställen offen, weil das Vieh von der Diele her gefüttert wurde. Auch zum Flett war sie offen. Das war der Herdraum, der nach beiden Traufseiten einen Ausgang, die Lucht, hatte. Der Herd wurde vom Schwibbogen (plattdeutsch "Swiebagen") überwölbt. Dieser diente als Funkenfang für den offenen Herd, da der Rauch nicht durch einen Schornstein sondern durch die große Diele abzog und dabei Wurst, Speck und Schinken räucherte, die unter dem Bohlenbelag des Bodens an en Wiemen hingen. Der Rauch konservierte auch das Bauholz und trocknete das oben lagernde ungedroschene Getreide. Im Flett konnten bis zu zwei Herde für die Bäuerin und die Altenteilerin angeordnet sein. Grabungen im Jahre 1988 im Flett der der Hufe 14 (Hinzmann) in Groß Bengerstorf belegen (siehe Sondertext). Dieses letzte Rauchhaus und das haus der Hufe 13 sind in Zeichnungen dargestellt. Auf den Gehöften fand man, wie die Register belegen, neben dem Haus des Bauern auch solche für Altenteiler und Tagelöhner, die Scheune, das Backhaus und öfter auch einen Speicher.Es gab noch keine gesonderten Ställe, da das Vieh im Bauernhaus untergebracht war. Die Zahl der Schweine war gering. Offenbar lebte man auch mit ihnen unter einem Dach, wie noch in dem im 19. Jahrhundert erbauten Tagelöhnerhaus der Hufe 14 auf dem Karrentin (siehe Grundriss und Abbildung). Auf dem Bauernhof - aus Gründen des Brandschutzes meistens in der hintersten Ecke - befand sich auch der Backofen, in Ausnahmefällen auch ein Backhaus. Der Backofen bestand aus einer mit Lehm gemauerten Kuppel über einer Bodenplatte aus Feldstein oder Ziegeln. Er wurde mit BUschholz geheizt. Der Bauernhof war in der Regel mit einem Hakelwerk (Flechtwerk aus Weiden) eingezäunt oder mit einer Feldsteintrockenmauer umgrenzt. Auf dem Hof und dem Feld befanden sich deshalb viele Kropfweiden für die Gewinnung des Flechtwerks, aber auch für sogenannte Deckelweiden (für das Strohdach) und für das Korbflechten. Darüber hinaus sah man auch viele Obstbäume, besonders auffällig die große Zahl der Pflaumenbäume, aus deren Früchten Mus und Backpflaumen als Wintervorrat bereitet wurden, wie es noch bis in das 20. Jahrhundert hinein teils üblich war.

Exkurs: Karl Baumgarten 1970

Der Rostocker Bauernhausforscher Karl Baumgarten schreibt in seinem Buch "Hallenhäuser in Mecklenburg - Eine historische Dokumentation" (Berlin 1970) über die Häuser der Hufen XIII und XIV in Groß Bengerstorf:

Hufe XIII

Die Inschrift auf dem Torsturz seines vorderen Giebels datiert es auf das Jahr 1632. Diese Inschrift ist auch sonst bemerkenswert, nicht nur weil sie zu dieser Zeit noch vollständig niederdeutsch abgefaßt ist, sondern weil in ihr außer dem Bauherrn, dem Schulzen Jochen Manke, auch der Baumeister, der Zimmermann Albrecht Mutel, genannt wird. Das ist für Mecklenburg bei Bauernhäusern einmalig - sonst sind bei Inschriften nur der Bauherr - zusätzlich vielfach auch noch die Bäuerin aufgeführt.

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Mit neun Fach Länge - das Fach allerdings nur mit einer Tiefe um 2,00 m - und einer Dielenbreite von etwa 9,20 m ist dieses Haus eines der stattlichsten Bauernhäuser Mecklenburgs. Der sozialen Stellung seines Besitzers entsprechend ist der vordere Giebel des Hauses gestaltet. Mit Kerbschnitzreihen, Viertel- und Halbwülsten versehene Knaggen tragen in ihm die auf Stichbalken vorgekragte Walmschwelle - der Giebel besitzt noch nicht das für spätere Gebäude bezeichnende Giebeltrapez. Dabei sind die Knaggen - wie auch bei älteren Fachwerkkirchen Mecklenburgs üblich - den Stichbalken eingezapft, den Ständern jedoch nur mit kräftigen schmiedeeisernen Nägeln angeheftet. Die zwischen den Stichbalken eingefügten Füllhölzer sind abgetreppt und mi M-artigen Zahnschnitten versehen, einem Schmuckelement, dem wir auch am volkstümlichen Mobiliar häufiger begegnen.. Ungewöhnlich ist das eingezogene Tor am vorderen Giebel, das Heckschauer. Wir finden es sonst an mecklenburgischen Fletthäusern nicht.

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Nicht weniger ungewöhnlich ist das Gerüst dieses Hauses, doch ist es in dieser Form nichts einmaliges. Wir treffen es vielmehr in weiteren Gebäuden im Raum um Boizenburg und bezeichnen es daher als "Boizenburger Gefüge".

Museum Hagenow, nach Wechsler 1993

Charakteristisch für dieses Gerüst ist insbesondere die allseitige Verstrebung des Ständerkopfes, d.h. ein jeder Ständer der Reihe ist nach allen vier Seiten hin durch Kopfbänder abgesichert. Selbst unter den Überständen finden wir diese Winkelhölzer, obwohl die Balkenenden oberhalb der Abseiten nur etwa 0,90 m überschießen. Schließlich ist in diesem Zusammenhang noch die Hälsung der Einzüge (Balken über den Abseiten,D.G.) in den Außenwänden zu nennen. Alle diese Eigenarten - das schmale Fach, die allseitige Verstrebung der Ständerköpfe, die Hälsung der Einzüge - sprechen nicht für einen mecklenburgischen Ursprung des Boizenburger Gefüges, es ist vielmehr ohne Frage westelbischer Import. Als Übermittler dieser Innovation aber kommt kaum ein anderer in Frage als der Zimmermeister Albrecht Mutel. Zwar scheint er der Geburt nach Mecklenburger gewesen zu sein - für die Zeit von 1573 bis 1606 sind in der Stadt und im Amt Boizenburg mehrere Träger dieses Namens zu belegen -, doch wird er zweifellos während seiner Wanderjahre dieses Gefüge jenseits der Elbe kennengelernt und es später - nach seiner Rückkehr in die Heimat - auf die von ihm zu errichtenden Gebäude übertragen haben. Trotzdem vermochte sich diese Neuerung in Südwestmecklenburg nicht durchzusetzen. Schon 100 Jahre später, in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, ist sie selbst im Boizenburger Bereich an Neubauten nicht mehr nachzuweisen.

Das ursprüngliche Raumbild wurde im frühen 20.Jahrhundert durch eine tiefgreifende Umwandlung des Wohnteiles so sehr verändert, daß eine Rekonstruktion vom Gebäudebefund her heute nicht mehr möglich ist. Glücklicherweise liegt aber eine Grundrißskizze des Architekten Otto Einkopf vor, die auf Angaben älterer Gewährsleute beruht. Danach war noch um die Mitte des vorigen Jahrhunderts das Gebäude ein echtes Fletthaus mit beidseitigen, anderthalb Fach weiten Luchten - auch hier war jeweils ein halbes Fach den Wandbetten eingeräumt. Das Stubenende ist zu dieser Zeit bereits mehrräumig ausgebildet. Außer zwei Kammern sind zwei Stuben vorhanden, doch diente von diesen eine als Krugstube. Trotz seiner Stattlichkeit besaß somit auch dieses Gebäude als bäuerlichen Wohnraum damals noch immer nur eine einzige Stube. Erste Veränderungen am Gebäude werden am Ende des des 19.Jahrhunderts greifbar. Sie betreffen - soweit heute noch erkennbar - im wesentlichen die Abseiten. Die dort befindlichen Stallungen werden als Tiefställe aufgegeben und ihre Wände in die Diele hinein vorgeschoben. Das führte zur Verengung der Diele, aber auch, da die alten Ständer in Deckenhöhe abgeschnitten wurden, zu nicht unbeträchtlicher Gefährdung des gesamten Gebäudes. Darauf verweist unter anderen der zunehmend sich nach vorn schiebende Giebel. Im 20.Jahrhundert erfolgt schließlich - wie bereits gesagt - eine grundlegende Veränderung des Wohnendes, ein Vorgang der äußerlich schon in der unterschiedlichen Wandgestaltung greifbar wird: der Wohnteil hat seitdem weitgehend gemauerte, der Wirtschaftsteil gezimmerte Wände.

Hufe 13. Das Gehöft besteht aus Hallenhaus, hintenliegender Hallendielenscheune und Stall (massiv)


Hufe XIV

Ein überraschen ähnliches Bild - nur in den Abmessungen etwas kleiner -bietet das Haus Groß Bengerstorf XIV Kr.Hagenow. Auch in ihm finden wir ein echtes Bozenburger Gefüge, die allseitig verstrebten Ständerköpfe, die geringe Fachtiefe und die gehälsten Einzüge. Das macht es wahrscheinlich, daß auch dieses Gebäude in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts von demselben Zimmermann Albrecht Mutel errichtet wurde.

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Das ursprüngliche Raumbild ist ohne große Schwierigkeiten noch aus dem heutigen ablesbar. Wir erkennen ohne Schwierigkeiten die Form des mecklenburgischen Fletthauses mit beiderseitigen anderhalbfachigen Luchten, zumal die kräftigen Luchtriegel mit ihren gekehlten Kopfbändern noch erhalten sind. Das Kammerfach hinter der Flettwand besteht aus zwei Räumen, einer großen quergestellten Stube mit firstgerecht verlegten Deckenbalken und einer Eckkammer. Beide, Stube und hintere Kammer - an der Diele ist noch eine Abseitenkammer anzunehmen-, sind durch eine schmale Ausfahrt voneinander getrennt. das Haus war demnach zunächst ein Durchfahrtshaus, ein niedriges Tor im rückwärtigen Giebel gestattete das Hinausbringen geleerter Erntewagen. Durchfahrtshäuser mit Flett waren im Boizenburger Gebiet nichts Ungewöhnliches. Noch am Ende des 17.Jahrhunderts sind dort z.B. in Gothmann archivalisch neun solche Durchfahrtshäuser zu belegen.

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1812 wird das Haus um ein Fach nach vorne verlängert - sein neuer Giebel zeigt die für diese Zeit charakteristischen "Halben Männer" (Fuß und Kopfverstrebung seitlich am Giebel, D.G.). Gleichzeitig dürfte die Ausfahrt verschlossen worden sein der damit gewonnene Raum wird der hinteren Eckkammer, die nun zur Stube aufgewertet wird, zugeschlagen. Auch der Herdraum wird jetzt durch eine zwei Tafel hohe Wand von der Diele getrennt worden sein. Bezeichnend für diese ältere Form der Schwerwand ist der offene türlose Durchgang. Im Flett erscheinen fortab nebeneinander zwei Schwibbögen - sie verweisen auf zwei Stuben auf eine für den Bauern und eine für den Altenteiler.

Das Bild zeigt den Schwibbogen des Altenteilers. Dokumentation Museum Hagenow, nach Wechsler 1993

Die Zahl der Kammern ist weiter gewachsen, zwei von ihnen engen die Lucht bis auf ein Fach ein. Gegen Ende des 19-Jahrhunderts werden auch hier die Tiefställe und die Stallwände in die Diele hinein vorgezogen. In Verbindung damit wird das Dach leicht angehoben - die Einzüge liegen seitdem den Rähmen auf. Schließlich werden nun auch die an der Außenwand der Stube gelegenen Schrankbetten durch eine wand als Schlafkammer abgeteilt. Im beginnenden 20.Jahrhundert erlebt das Haus nochmals Veränderungen. Aus der rechten Flettkammer entsteht eine Leutestube, die rechte Abseite wird nochmals erhöht und das Dach zu einem Teil mit Schiefer abgedeckt. In dieser Form ist das Gebäude bis heute als Rauchhaus erhalten.

Das Hallenhaus der Hufe 14, historisch. Die ehemalige Ausfahrt am rückwärtige Giebel zeichnet sich noch ab.

Außer dem Wohnhaus gehörte zum Gehöft eine kleine Hallendielenscheune. Sie ist bereits vor mehreren Jahren abgegangen. Bemerkenswert war ihre Zuordnung zum Wohnhaus: sie befand sich hinter ihm. Noch heute treffen wir hier auf einzelne hinter dem Wohnhaus errichtete Scheunen, unter ihnen auf dem Hof XII eine kübbubglose (Kübbung = Abseite, D.G.) Hallendielenscheune aus dem Ende des 16.Jahrhunderts.

Die von Baumgarten genannt Scheune auf der Hufe XII wurde von der Familie Heiden dem Freilichtmuseum Klockenhagen bei Ribnitz-Damgarten zur Verfügung gestellt und ist dort wieder aufgebaut worden. Die Aussage zu der Groß Bengerstorfer Besonderheit, dass die Scheunen hinter dem Wohnhaus an deren Wohnteil standen, traf für die Hufen II, III, IV, VII, VIII, IX, XI, Xii, XIV, und XVI zu, in Klein Bengerstorf nur für die Hufe XII.

4.3 Die Dorfformen

Die Zahl der Hufen des Jahres 1653 lässt darauf schließen, dass die Dorfform in Groß Bengerstorf im Wesentlichen die gleiche wie gegenwärtig war, wenn man davon absieht, dass die Häuslerreihe nicht bestand. Die Büdnereien und Häuslereien am Ortsausgang nach Beckendorf und Granzin (B 1, 2 und 5, sowie H. 1, 2, 3, 20 und 22) sind erst im 19. Jahrhundert entstanden. Die Direktorialvermessungskarte von 1774 und die Karte von Wiebeking (1786) enthalten hier bereits Bebauung (Die DV-Karte siehe unter Gliederungspunkt 8.). Es wird sich um Kiffner und den Hirtenkaten gehandelt haben. Ein weiterer Hirtenkaten ist an der Stelle der späteren Holzwärterei zu erkennen. Wahrscheinlich wird auch die Cossatenhufe 10 (1998 Marbs) erst später angelegt worden sein, da sie mehr noch als die Cossatenhufen (1, 6 und 11 bzw. 14, 15 und 16) in beiden Bengerstorf etwas abseits liegt (auf der Karte von 1774 ist sie vorhanden). Dafür spricht auch das Name des Cossaten, nämlich Garber, der vom 18. bis in das 20 Jahrhundert auf der Stelle genannt wird, im Jahre 1697 unter den Kiffnern aufgeführt wird. Die historische Dorfform von Groß Bengerstorf ist nach ENGEL das Sackplatzdorf. Diese Form geht jedoch davon aus, dass das Dorf nur einen Zugang hat, nach der Form hier aus Beckendorf oder Granzin. Groß Bengerstorf wird jedoch von dem Weg von Boizenburg über Bretzin nach Bennin berührt, der zwei weitere Zugänge bewirkt.

Dorflage Groß Bengerstorf 1854 in der Feldmarkskarte von 1854, Archiv Greve

Klein Bengerstorf lag zu jener Zeit seitlich des Fracht- und Postweges von Boizenburg über Wittenburg nach Schwerin. An einem regelrechten Kreuzweg gebildet aus dem genannten Weg und dem Weg aus dem Dorf durch den sogenannten "Hohen Stein" in die Weide und nach Tessin, zweigte man durch sumpfiges Gelände in das Dorf ab. Der unbefestigte Weg soll häufig grundlos gewesen sein. Darüber hinaus gab es einen Weg, der später als "Schräger Steig" noch bis nach 1960 bestanden hat. Dieser zweigte einige hundert Meter vor dem Dorf vom Postweg ab und mündete zwischen der Büdnerei 1, dem früheren Hirtenkaten, und der Hufe 1 auf die Dorfstraße. Das Dorf bestand aus zwei Gehöftzeilen links und rechts des Weges, der heutigen Dorfstraße. Auf der westlichen Seite waren - beginnend im Süden - der Hirtenkaten, die Hufen 1 bis 7, auf der östlichen - von Norden beginnend - die Hufen 8 bis 13 angeordnet. Die später geschaffenen Cossatenhufen 14, 15 und 16 der neuen Nummerierung wurden weiter östlich abseits der Dorfstraße angesiedelt.

Dorflage Klein Bengerstorf als DVK-Ausschnitt 1773, Quelle LHAS

Die Dorfstraße endete vor der Schaale, an der noch keine Brücke bestand. Es wird deshalb von ENGEL als historisches Sackgassendorf eingestuft. Die historische Dorfform wurde durch die Aussiedlung der Gehöfte 5, 6, 7. 8 und 13 auf den Rehmen, die Saathorst und Steinfort zerstört. Aus der Direktorialvermessungskarte von 1773 und dem Dorfcontract von 1792 geht hervor, dass ein am Postweg nach Wittenburg bei Schildfeld gelegener Katen zu Klein Bengerstorf gehörte. Der ehemalige Hirtenkaten ist später in eine Doppelbüdnerei umgewandelt und Schildfeld zugeordnet worden, gehörte aber noch bis Ende des 19. Jahrhunderts zu Pfarre Zahrensdorf.

4.4 Viehbestände und Einsaat

Die Amtsbeschreibung aus dem Jahre 1653 enthält auch das Verzeichnis der Viehbestände und der Einsaat der Bauern (Hüfner, Cossaten, Kiffner). Bei den Viehbeständen ist die hohe Zahl der Pferde und Ochsen auffällig, die zur Leistung der Dienste auf dem landesherrlichen Hof notwendig waren. Teilweise waren die Ochsen auch als Abgabe zu leisten (Giftochsen). Die geringen Bestände an Kühen und Schweinen erklären sich aus dem begrenzten Absatz in dem landwirtschaftlich geprägten Gebiet, in dem auch die Bürger der Städte sich zum Teil noch Vieh hielten. Der geringe Viehbesatz hatte dann wiederum zur Folge, dass der Anfall an Stalldung zu gering für einen unfangreicheren und intensiven Ackerbau war. Wenn ein Hüfner etwa 25 bis 30 Scheffel eingesät hatte, dann hatte er bei der Bengerstorfer Bodenqualität ungefähr 4000 bis 5000 Quadratruten unter dem Pflug, das sind 8 bis 11 ha. Aus der Beschreibung der Einsaat lässt sich auch der Fortbestand von Resten der Dreifelderwirtschaft des Mittelalters schlussfolgern. Bei dieser waren die Felder noch in lange schmale Streifen (Kavels) geteilt. Jeder Vollhufner hatte an jedem Schlag seinen Anteil. Die Dreifelderwirtschaft in althergebrachter Form beinhaltete die Felder für Winterkorn, Sommerkorn und Brache, so dass jährlich ein Drittel des Ackers zu düngen war. Auf Grund des Mangels an Stalldung erhielten die Außenschläge in der Regel geringe oder keine Düngung. Das begrenzte die Ackerwirtschaft wesentlich und legte die extensive Weidenutzung für große Teile der Feldmarken nahe. Deshalb war die Aufhebung der Reste der Dreifelderwirtschaft ein wesentlicher Fortschritt. Es wurden außer den Getreidearten Roggen, Gerste und Hafer auch Buchweizen und in Groß Bengerstorf teilweise auch Erbsen angebaut. Der Kartoffelanbau war noch nicht eingeführt und das Winterfutter für die Rinderbestände wurde in den Wiesen als Heu geborgen.

4.5 Weiden und Hutungen, Hirten und Schäfer

Aus dem dargelegten ist zu erklären, dass große Teile der Feldmarken insbesondere in Klein Bengerstorf als Weide genutzt wurden. Diese waren aber nicht im heutigen Sinne bewirtschaftet, sondern mit viel Busch bestanden. Sie hatten den Charakter von Hutungen oder Heiden mit geringem Ertrag und wurden gemeinschaftlich genutzt. Aus den Registern des 16. Jahrhunderts geht hervor, dass es in beiden Dörfern Hirten gab. 1784 wird in einem herzoglichen Rescript der "Hirte Nieland zu Kleinen Bengerstorff" genannt. In Groß Bengerstorf wird in den Hofakten der Hufe 15 (heute Pingel) 1810 der Hirte Schröder aufgeführt, der mit Margarethe Elisabeth Mahnke aus dieser Hufe verheiratet war. In der Feldmarkskarte aus dem Jahre 1853 von Groß Bengerstorf ist die Bezeichnung Hirtenkaten auf dem Acker der Büdnerei 5 an der Bretziner Grenze noch vorhanden.. Der Acker gehörte zum Hirtenkaten, aus dem dann diese Büdnerei hervorgegangen ist. Diese Lage kann auch aus der Karte von 1774 abgeleitet werden. Ein weiterer Hirtenkaten war, wie ein Schriftstück aus dem Jahre 1825 belegt, an dem Ort der späteren Holzwärterei/Försterei zu finden.. Beide wurden erst nach 1825 in eine Büdnerei bzw. Holzwärterei umgewandelt. 1830 wird der Holzwärter in Groß Bengerstorf im Staatskalender erwähnt. In Klein Bengerstorf wurde noch am Ende des 19. Jahrhunderts von dem Besitzer der Büdnerei 1 als "Scheper Stieger" gesprochen. Für diesen wurde die erste Büdnerei aus dem Hirten- oder Scheperkaten angelegt, der an dieser Stelle bereits in der Wiebekingschen Karte von 1786 zu sehen ist. Wie oben dargelegt, hat es auch auf dem Schildfelde einen zu Klein Bengerstorf gehörigen Hirten gegeben. In dem unter dem Kapitel 9 genannten Brief des Klein Bengerstorfer Schulmeisters an den Jägermeister von Pentz wird von einem Hirten Guck in Schildfeld gesprochen.. Auch die Schweine gingen früher auf die Weide in Eichen- und Buchenwäldern zur Eichel- bzw. Eckermast. Hinweise dazu gibt es ebenfalls in den genannten Registern, weil die Bauern für die Mastung auf der Zölkow und im Karrentin Abgaben zu zahlen hatten. Auch die frühere Bezeichnung für die den heutigen Zölkower Weg im Dorfe als "Swienweg" oder "Swienstraat" deutet darauf hin, dass dort die Schweine zur Mastung getrieben wurden.

4.6 Dienste der leibeigenen Bauern, landesherrliche und ritterschaftliche Bauern

Die Bauern, seit 1621 Hauswirte genannt, waren im Domanium wie in der ritterschaft Leibeigene. Die gesindeordnung aus dem Jahre 1654 formulierte "§1 . Nachdem die tägliche Erfahrung bezeuget, daß die Bauersleute und Unterthanen, Mannes und Weibes Personen ... ihrer Herrschaft, dieser Unser Lande Fürstenthümee kundbarem Gebrauch nach mit Knecht- und Leibeigenschafft sampt ihren Weib und Kindern verwandt und daher ihrer Person selbst nicht mächtig sind" so sollen sie "sich ohne ihrer Herren Bewilligung ihnen zu entziehen und zu verloben nicht befüget sein." Schon 1621 war den Untertanen die "Erbzins- und andere Gerechtigkeit" abgesprochen worden. Im landesherrlichen Besitztum, dem Domanium, waren die Auswirkungen der Leibeigenschaft geringer als in der Ritterschaft, aber doch wirksam bei den dort gelegten Bauern, die nicht mehr ls Hauswirte auf ihrer Scholle saßen sondern in geringer Zahl auf dem landesherrlichen Hof, allgemein Pachthof, arbeiteten. Die Hauswirte im Domanium saßen auch als Leibeigene auf ihren Hufen. Ihre Dienste waren weniger umfangreich als in der ritterschaft. Sie stellten jedoch eine solche Belastung dar, dass Personal und Zugvieh (Pferde und Ochsen) in größerem Umfange als in der Eigenwirtschaft erforderlich gehalten werden musste. Daraus resultieren die umfangreichen Pferdebestände in den Registern des 17. und 18. Jahrhunderts. Die Dienste wurdem als Hofedienste am landesherrlichen Hof oder als Extradienste für besondere Aufgaben, wie Fuhrleistungen, Wege- und Brückenbau und Reparaturen an landesherrlichen Gebäuden usw. geleistet. Für die ritterschaftlichen Bauern, die zum Gut Gresse gehörten, wurden in den Registern auch Pflugdienste aufgeführt, die selbstverständlich auch Bestandtteil der hofedienste an landesherrlichen Höfen waren, In der Amtsbeschreibung, die Bertram Christian von Hoinckhusen zu seiner oben bereits erwähnten Karte um 1700 geliefert hat, sind die Domanialdörfer Groß und Klein Bengerstorf aufgeführt mit dem Zusatz, dass Groß Bengerstorf zum Hofe Vier dient, d.h. dort hand- und spanndienste leisten muss, während Klein Bengerstorf wie bahlen Gothmann, Bandekow, Gülze und Besitz Dienstgeld gibt. In der Amtsbeschreibung 1640 heißt es "Dienen wöchentlich 3 Tage, zwei mit der Spannung und ein Tagk mit der Handt. In der Saath- und ErndteZeit alle Tage ..." Später sollen der mündlichen Überlieferung zufolge die Dienste auf dem im frühen 19. Jahrhundert aus einem ritterschaftlichen Gut in einen landesherrlichen Hof umgewandelten Gut Horst geleistet worden sein (so 1996 Erich Behnke, Hufe 2). Ein Verzeichnis aus dem Jahre 1763 "Manuale eines Inventarii vom Zuch-Viehe alß Pferden und Ochsen derer Unterthanen Amts Boitzenburg welche damit dienen müßen" trifft eine wieder veränderte Aussage. Danach mußten 9 Hüfner aus Groß Bengerstorf und 6 Hüfner aus Klein Bengerstorfmit Pferden und Ochsen zu Hofe dienen. Das waren in

Groß Bengerstorf

  1. Jochim Hintzmann 9 Pferde
  2. Hans Jürgen Manecke 10 Pf.
  3. Jürgen Heinrich Dahlenburg 10 Pf.
  4. Jacob Manecke nunc Franz Hinrich Trilck 11 Pf.
  5. Jochim Hinrich Bartels 9 Pf.
  6. Franz Hinrich Trilcke 10 Pf.
  7. Hans Hinrich Bödcher 10 Pf.
  8. Jochim Wilhelm Bartels 10 Pf.
  9. Hennig Basedaus Wittwe 7 Pf.

Luttenbengerstorf

  1. Hinrich Abell 11 Pferde
  2. Franz Jochim Hinsmann 10 Pf.
  3. Hans Jochim Abell 10 Pf.
  4. Claus Barckhan 11 Pf.
  5. Franz Jochim Benecke 10 Pf.
  6. Hinr.Jac.Schröder nunc Hinr,Jac.Benecke 9 Pf.

Für das Jahr 1794 findet sich eine Aussage über die Extradienste der Groß Bengerstorfer Hüfner, wohl hauptsächlich Spanndienste, in den Akten. Der Cossat Heinrich Gerber (Hu. 10) bat für zwei Jahre von den Extradiensten befreit zu werden, wegen wirtschaftlicher Not (Viehsterben und Ernteausfälle). Für die ritterschaftlichen Bauern Hageman und Boddicher werden 1599 zwei Pflugdienste für Gresse genannt, die sie neben Pachtzahlungen, Pachthafer, Rauchhühnern, Schneidelschweinen und Hede (Flachs) zu leisten haben. Auch 1640 werden die zwei Hufen des Junkers Krautz von Sprengel auf Gresse in Groß Bengerstorf erwähnt, der auch die Jagd mit dem Amt zu gleichen Teile innehat. In Klein Bengerstorf werden 1640 als "Der vom Adel Leute" die Hüfner Chim Schröder (Schröer), Clas Wieseke und Chim Dalenborch genannt. Ob diese bei denvon Züle in Marsow, der auch den halben Jagdanteil hat, oder wie später in Wienbendorf Dienste leisten, ist nicht erwähnt. Hermann Behncke (Schröer-Behnk) wusste noch 1997 aus den Erzählungen seiner Vorfahren von Diensten mit Prügelstrafen in Wiebendorf zu berichten. Auf das Jahr 1681 datiert ein Kaufvertrag zwischen "Gustaff Àdolph, Hertzog zu Mecklenburg usw. und Generalleutnant Freiherr von Dellwig", der zu diesem Zeitpunkt Wiebendorf und Zahrensdorf besaß, über den Kauf von zwei Hufen in Klein Bengerstorf. Dieser ist offenbar nicht vollzogen worden, denn noch 1776 bekommt die Gutsherrin Frau Obrist-Lieutenantin von Kirchnern "aus dem Communion-Dorf Lütten-Bengerstorff zur contributuablen Hälfte eine Hufe, vier Zwölf Sechzehnteltheil, in Tessin 1777 ein Viertel Hufe, ScheffelZwanzig Eilf-Zwei-und-Dreyßigtheil Scheffel". Hier ist eine Hufe ein steuerlicher Begriff, der 300 Scheffel Einsaat beinhaltete, d.h. dass durchaus mehrere Hüfner die zugehörigen Flächen bewirtschaftet haben können, z.B. als Drittelhüfner mit 100 Scheffel Einsaat.Im Jahre 1782 bietet Baron von Rosen auf Wiebendorf der Reluitionskommission bei der herzoglichen Kammer die Hufen in Klein Bengerstorf und Tessin zum Kauf an. Die Akten des Landeshauptarchivs beinhalten auf das gleiche Jahr ein "Lütken Schleg-Register" mit dem Untertitel "Wie denen dreyen Adel. Unterthanen, so nach dem Adel. Guthe Wiebendorff gehören, ihre Korn-Länder, und Wiesen, nach Stück weise aufen Felde belegen sind; und zwar wie folgt". Hier jetzt eine auszugsweise Wiedergabe mit Angabe der Bonität des Bodens in Scheffel Einsaat. Zur Erläuterung bei der Bonitierung ging man seinerzeit fälschlicherweise davon, dass schlechter Boden, der wenig Kornertrag bringt, auch weniger Einsaat bedürfe. Bei gutem Boden (Weizen- und Kleeboden) gab man auf 75 Quadratruten einen Scheffel Einsaat, bei schlechtem Sandboden auf 200 bis 250 Quadratruten einen Scheffel Einsaat.

 Auf den Mahlstücken   1 Scheffel auf 100 Quadratruten
 Vor den Steinforth                   150  "
 Auffen Streitkanp                    200  "
 Auffen Voß Berge                     200  "
 Auffe Kuhlstücken                    200  "
 Auf Käter Kamp                       200  "
 Vor dem Rehmen                       150  "
 Auffen Radelstücken                  175  "
 Im Hagen                             175  "
 Auffen Lehmstücken              100 - 150 "
 Auffen Hohenstei                     200  "
 Auffen Rugen Barg                    200  "
 Oben auf dem Osterfelde              125  "
 Auf der Freyheit die Haberende       125  "
 Auf der Lütken Wische                100  "
 Noch auf der Lütken Wische           100  "
 Unten auffen Osterfelde              125  "
 Auffen Käterbusch                    150  "
 Vor der Becke auffen Enden           200  "
 Auf der Jäger Bruggen                175  "

Aus diesem Schlagregister wird erkennbar, das bereits um diese Zeit eine Einteilung der Feldmark in Schläge erfolgt ist. Die Schläge sind in Streifen unterteilt, die den einzelnen Hufen zugehören. Dabei befinden sich die ritterschaftlichen Bauern in Gemengelage mit den landesherrlichen Bauern. Der Darstellung der Anteile der ritterschaftlichen Bauern an der Feldmark diente dieses Schlagregister. Die Anteile der einzelnen Hufen an den Schlägen konnten je nach Hufengröße unterschiedlich sein. Erkennbar wird auch, dass die Reste der mittelalterlichen Flureinteilung noch nicht überwunden sind, denn die Zahl der Schläge ist noch so groß, dass die später übliche Einteilung in je sieben Binnen- und Außenschläge noch nicht nachvollziehbar ist. Die hier so bezeichneten Schläge entsprechen noch weitgehend den aus dem Mittelalter überkommenen Gewannen. Der mittelalterliche Flurzwang, der die gemeinsame Feldbestellung aller Bauern erforderte, scheint nun aufgehoben zu sein. Darauf deuten bereits die streifenförmigen Grenzen (wohl Steinrehmel) der Kavel auf der Groß Bengerstorfer Karte von 1774 hin. Im Schlagregister werden die folgenden Namen genannt.

* Ritterschaftlich:  vermutlich auf den
                    späteren Hufen 
  • Johannes Brockmöller Nr.13
  • Clauß Wiesecke Nr.2
  • Jochim Pinck Nr.8
 Landesherrlich:
  • Johann Beneke Nr.1
  • Jochim Schröder Nr.3
  • Schulze Wöhlke Nr.4
  • Jochim Abel sen Nr.5
  • Hans Mundt Nr.6
  • Jochim Abel jun. Nr.7
  • Hans Struefe Nr.9
  • Hartwig Wiesecke Nr.10
  • Jochim Beneke Nr.11
  • Wegner Nr.12
  • Stoffer Dalenburg Nr.14
  • Käter Beneke Nr.16, oder auch Nr.15

Ein Edict von Herzog Friedrich Franz aus dem Jahre 1785 bestimmt die Übernahme an die Reluitionskommission (Entschuldungskommission) für

 * Zwei 3/4-Hüfner   Hans Jochen Rehse (Hu. 2, wahrscheinlich Nachfolger von Claus Wiesecke)
                     Hans Jacob Köster (Hu. 8, wohl nachfolger des Jochim Pinck)
 * 3/8-Hüfner        Jochen Brockmöller (Hufe 13)
               und Schneider Hans Behncke in Klein Bengerstorf, der bei Rehse wohnte.
 * 3/4-Hüfner        Jochen Peter Schwarz in Tessin

Copia

Friederich Franz von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg etc.

Ehrsame liebe Getreue! Wir wollen vor der Hand bis zu der im künftigen Frühjahr vorzunehmenden neue Regulirung der Dorf-Feldmark Lütten Bengerstorff bei der Bestimmung der Praestandorum der aquirirten Hufen in besagtem Dorfe und Tessin, den von aufgefertigten Ertrags-Anschlag zum Grunde legen, wonach

  • a) jeder der beyden 3/4tel Hüfner in Lütten Bengerstorff.........64 Rthlr., 32 ß. 6 4/5 &
  • b) der 3/8-Hüfner in Lütten Bengerstorff.........................32 Rthlr., 16 ß, 3 2/5 &
  • und c) der 3/4-Hüfner in Tessin..................................51 Rthlr., 32 ß, 4 &

erlegen soll.

Diese Praestandorum habt ihr folgendermaaßen wahr zunehmen

  • 1.) von jedem 3/4-Hüfner
  • a) an Contribution..............................................8 Rthlr., 2 ß
  • und b) an Pacht Geld in Quartals ratis.........................56 Rthlr., 30 ß, 6 4/5 &
  • 2.) von dem 3/8-Hüfner
  • a) an Contribution..............................................4 Rthlr., 1 ß und
  • b) an Pacht Geld in Quartals ratis.............................28 Rthlr., 15 ß
  • 3.) von dem 3/4-Hüfner in Tessin
  • a) an Contribution..............................................8 Rthlr,. 2 ß n/3 courant
  • b) an Pacht Geld 43 Rthlr., 2 ß, 4 & cour.

Dabey muß noch jeder dieser gedachten Hüfner jährlich die Neben-Steuer für Gesinde besonders bezahlen, wohingegen sie bis auf anderweitige Regulirung von Extra-Diensten befreyet sind.

Die Neben-Steuer ist nach dem Edict für Unsere Domainen wahr zunehmen, nach dem Edict für die Ritterschaft aber an den Land-Kasten gleich der Hufensteuer zu berichtigen. Desgleichen habt ihr auch die, von diesen Hufen zu berichtigenden Landes- und Amts-Anlagen zu bezahlen, und beym Schluß des Rechnungs-Jahres über die Ausgaben zu liquidiren. Wonach ihr euch zu richten.

Datum auf Unserer Vestung Schwerin, den 2ten Dec. 1785

Rechnung über die zum Herbst 1785 von den in Lüttenbengerstorff und Tessin aquirirten Hufen erhobene Contribution

Lüttenbengerstorff

  • 3/4 Hüfner Hans Jochen Rehse...............8 Rthlr. 2 0
   für 1 Knecht, 1 Junge und 1 Mädchen....1 Rthlr. 26 ß
  • 3/4 Hüfner Hans Jacob Köster..............8 Rthlr., 2 ß
   für 1 Knecht und 1 Jungen..............1 Rthlr., 14 ß
  • 3/8 Hüfner Jochen Brockmöller.............4 Rthlr., 1 ß
   für 1 Knecht, 1 Jungen und 1 Mädchen   1 Rthlr., 26 ß
  • Schneider Hans Behncke.............................. 2 24

Tessin

  • 3/4 Hüfner Jochen Peter Schwarz...........8 Rthlr., 2 ß
   für 1 Knecht...........................1 Rthlr., 2 ß

                                          33 Rthlr., 2 ß    2 24

Summa......................................36 Rthlr., 3 ß

Boizenburg 21. Ocktober 1786

In den Akten des Landeshauptarchivs findet sich ein Zeugnis des Schulzen Franz Wöhlcke als Grundlage für die obige Abgabenerhebung. Darin hei0t es: "Was die drey angekauften Hauswirthe vor Dienstboten haben.

  • Hans Jochim Rehse habe 1 Knecht, 1 Jungen, 1 Mädchen,
  • Hans Jacob Köster habe 1 Knecht, 1 Mädchen,
  • Jochim Brockmöller habe 1 Knecht, 1 Jungen, 1 Mädchen

Noch befindlich der Schneider Hanß Behnke auf Rehsen Hofstelle und Frau, habe 1 Kuh, 1 Schwein. Kleinenbengerstorf d. 26. Decbr. 1785 F. Wöhlck"

Bei den "angekauften Hauswirthen" handelt es sich um die durch die herzogliche Kammer angekauften ehemals ritterschaftlichen Bauern. Der Schneider Hans Jochim Behnke zu Lütten Bengerstorf wird 1787 noch einmal in den Archivalien erwähnt. Er wird wegen seines Alters von der Contribution befreit.

In dem zweiten Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalender von 1777 ist zu lesen, dass in dieser Zeit für Anteile aus den landesherrlichen Dörfern Groß und Klein Bengerstorf Steuern durch den Gresser Rittergutsbesitzer an das Amt Boizenburg zu zahlen waren. Das lässt darauf schließen, dass die alten Rechte der Gresser und in der Folge der Beckendorfer Gutsherren in Groß Bengerstorf noch fortbestanden haben. Die Akte "Akquisition (Erwerb) des Beckendorfer Anteils in Groß Bengerstorf" ist auf die Jahre 1797 bis 1809 datiert. Folglich erfolgte der Erwerb nach dem Jahre 1787.

5. Zugehörigkeit zur Pfarre Zahrensdorf

Beide Dörfer Bengerstorf gehörten von Alters her zur Pfarre Zahrensdorf. Die Kirche in Zahrensdorf ist um 1200 erbaut worden. Der Sage nach sollte die Kirche ursprünglich ihren Standort auf den Bretziner Bergen erhalten. Es war bei der Missionierung des Slawenlandes durchaus üblich, den heidnischen Glauben dadurch zurückzudrängen, dass man die Gotteshäuser auf den Standorten heidnischer oder slawischer Heiligtümer errichtete. Das Bauholz, das tagsüber nach Bretzin gefahren wurde, lag am nächsten Morgen immer wieder in Zahrensdorf. Das wurde als ein Fingerzeig Gottes angesehen, die Kirche nicht auf den heidnischen Gräbern zu errichten. Deshalb soll sie schließlich in Zahrensdorf gebaut worden sein.

Zahrensdorfer Kirche im Jahre 1928

Zum Kirchspiel Zahrensdorf gehörten weiterhin Bretzin, seinerzeit auch Hof und Mühle Beckendorf (Die in den Registern genannte Sandmühle - daher der Name Möllerbäk für den Grenzbach zu Bretzin. Die Bretziner bewirtschafteten in dieser Zeit auch das wüste Feld Beckendorf), Tessin, Wiebendorf und Zahrensdorf, zeitweilig Dersenow, später auch die zwei Schildfelder Büdner östlich der Schilde. Dazu kam ehemals das gesamte Kirchspiel Blücher, zu dem Besitz, Timkenberg, Niendorf und das später in Niendorf aufgegangene Steder, Teschenbrügge und das lüneburgische Krusendorf gehörten. Der Kirchweg von Groß Bengerstorf nach Zahrensdorf führte früher über Bretzin, wobei noch bis in die 1960er Jahre hinein eine Abkürzung als Fußsteig über die Möllerbäk unterhalb der Bretziner Berge vorbeiführte. Dieser Weg wurde bis zu Bau der Chaussee Anfang der 1930er Jahre benutzt, weil zwischen den beiden Bengerstorf bis in das 19. Jahrhundert hinein keine Brücke und auch wohl keine brauchbare Wegeverbindung bestanden hat. Die Karten von 1774 bis 1790 weisen noch keine solche aus. Bei der Nutzung des Kirchweges taten sich den Groß Bengerstorfern 1864 einige Schwierigkeiten auf. Der Baron von Witzendorff, der seit zwei Jahrzehnten das Gut Wiebendorf mit Hof Bretzin (heutiges Wiebendorf westlich der Schaale) innehatte, wollte zwischen Hof Bretzin, das seit 1798 zu Wiebendorf gehörte, und dem immer noch zu Badekow gehörenden Dorf Bretzin einen Grenzgraben ziehen. Auf diese Weise sollten auch die Bengerstorfer von der Abkürzung ihres Kirchweges abgedrängt werden. Die Proteste der Bengerstorfer haben dazu geführt, dass der Steig weiter genutzt werden konnte. Eine andere Erklärung für die Benutzung des Groß Bengerstorfer Kirchweges gibt die mündliche Überlieferung. Die deutschen Siedler in Groß Bengerstorf wollten nicht durch das wendische Klein Bengerstorf fahren. Die Groß Bengerstorfer hatten auch das Vorrecht, mit dem Totenwagen bis auf den Friedhof gefahren zu werden. Die Bewohner der ursprünglich wendischen Dörfer Klein Bengerstorf, Tessin und Zahrensdorf wurden dagegen über die Mauer auf den Friedhof gebracht, später durch das Tor getragen. In der mündlichen Überlieferung ist dieser Brauch noch bis heute bekannt (1996 Wilhelm Hagemann und Fritz Behrend nach Berichten des Vaters bzw. Schwiegervaters). Mündlichen Überlieferungen zufolge soll Groß Bengerstorf zeitweilig zum Kirchspiel Granzin gehört haben. Ina KAHNS, geb Hinselmann (Boizenburger Müllerfamilie, Großvater war der Küster/Lehrer Müller in Zahrensdorf) schreibt darüber in ihrem Buch "Zur Volkskunde des Landes Mecklenburg am Beispiel des alten Amtes Boizenburg zu Beginn des 20. Jahrhunderts" (Dortmund 1983). "Die Einwohner (von Groß Bengerstorf, D.G.) sollen evangelisch geworden sein, als in Zahrensdorf noch kein lutherischer Geistlicher war. Deshalb gingen sie über eine schmalen Richtsteig nach Granzin." In den Archivunterlagen war dazu keine Aussage zu finden. Dafür sprechen könnte aber ein in dem Messtischblatt von 1881 eingezeichneter Fußsteig vom Zölkower Weg, am Sandberg abzweigend über die Schafblöcke, östlich am Turm (Vermessungssignal, nun zur Telekomunikation) vorbei bis Granzin, der aber auch einem anderen Zweck gedient haben könnte. Die arm an Wiesen wirtschaftenden Granziner landesherrlichen Bauern hatten in Besitz Wiesen zugewiesen bekommen. Es könnte sich folglich um einen Granziner Heuweg handeln.

6. Streitigkeiten mit den ritterschaftlichen Nachbarn

Die bereits geschilderten Streitigkeiten mit dem Wiebendorfer Gutsherrn von Witzendorff waren nicht die einzigen überlieferten. Grenzstreitigkeiten gab es zwischen Groß Bengerstorf und dem ritterschaftlichen Gut Beckendorf sowie zwischen Klein Bengerstorf und den ritterschaftlichen Gütern Banzin, Marsow und Wiebendorf. In den Archiven finden sich Akten über:

  • Die von dem Amtsdorfe Groß Bengerstorf beanspruchte Mithutung in der Totenlage (1723/32)
  • Grenzirrung zwischen dem Amtsdorfe Groß Bengerstorf und dem Gute Beckendorf in der Todtlage und Barkhören (1741/56)
  • Weide auf dem nach Groß Bengerstorf gehörigen Felde zu Bekendorf (1758)
  • Angemaßte Jagdgerechtigkeit des Hofes Bekendorf in der Solckau auf dem Groß Bengerstorfer Felde (1761/68)
  • Die mit dem Gute Beckendorf entstandene Differenz wegen des Ackers in den Barkhören
  • Hufenumschreibung wegen der Grenzregulierung zwischen dem Gute Beckendorf und Amtsortschaften
  • Grenzstreit zwischen Klein Bengerstorf und dem ritterschaftlichen Gute Marsow (1715/83); (Acta der GräntzStreitigkeit mit dem ritterschafl. Gute Marsow im Bruch am Karrentiner Lüttenbrand oder Hülsehorst und hinter der Mühlenkoppel vom neuen Felde an und bis an den ...... betreffend; Rittmeister von Zühlen 1715)
  • Festsetzung der Scheide zwischen dem Amtsdorfe Klein Bengerstorf und dem Gute Banzin (1776/86)
  • Eingriffe der Güter Zahrensdorf und Wiebendorf in die herrschaftliche Forst auf dem Klein Bengerstorfer Felde (1778/89)
  • Die von Seiten des Gutes Wiebendorf beeintächtigte Amtsgrenze der Klein Bengerstorfer Feldmark in der Gegend der Kuhlstücke und des Strukkamps (Strittkamps), (1782/84)
  • Das den Wiebendorfer Gutsunterthanen zu Klein Bengerstorf aus der herrschaftlichen Forst anzuweisende Bau-, Nutz- und Pfahlholz (1746/80)
  • Permutation (Tausch) einer Badekow-Bretziner Wiese von Groß nach Klein Bengerstorf (1824/25)
  • Streitigkeit mit dem Unterthanen Brockmöller (1739)

Die Streitigkeiten mit dem Gut Beckendorf betrafen die Grenze in der Todtlage und in Barkhören, Felder die offenbar von Alters her gemeinsam als Hutung genutzt wurden. In der Folge hat es sich hier nicht nur um die Beweidung (Mithutung) sondern auch um die Lage der Feldmarksgrenze überhaupt gehandelt. 1751/56 wurde eine Einigung um die Grenzziehung erreicht. Jedoch hat der Kammeringenieur Hertel noch 1841 berichtet: "Die äußeren Grenzen der Feldmark an Bennin, Klein Bengerstorf & Bretzin sind entweder durch Gräben oder die Schaale eindeutig bestimmt, jedoch ist die Grenze mit dem Gute Beckendorf noch immer unzuverlässig und streitig. Eine vom Großherzoglichen Amte im Jahre 1837 vorgenommene Besichtigung unter Zuziehung des Gutsherrn bestimmte eine Grenzberechnung, die ich auch besorgte, welche aber nicht in Ausführung kam; ich habe daher abermals eine genaue Absteckung und Rectificirung der Grenze vorgenommen, und solche in der Art besorgt, daß der zu beiden Teilen in Anspruch genommene Streitort von 70 Quadratruthen in der Berechnung zur Theilung gekommen, und statt der krummen Linien möglichst gerade Richtungen von der Bretzin-Bengersdorfer-Beckendorfer Grenze ab, bis zum Kaltengrund Tannen angenommen sind. Auf der Bengersdorfer Directorial-Karte, welche ich bei dem Geschäfte zur Hand hatte, sind die Grenzlinien vorläufig mit Blei bezeichnet." Diese von Hertel bezeichnete Grenze ist dann wohl doch ausgeführt worden, denn ein Vergleich der Direktorial-Karte von 1774 mit dem heutigen Grenzverlauf beweist dieses. Akten belegen, dass das Gut Beckendorf 1844 an Groß Bengerstorf 38 Quadratruten Acker und umgekehrt Groß Bengerstorf an Beckendorf 559 Quadratruten abgetreten hat. Ebenso sind die Grenzstreitigkeiten zwischen Klein Bengerstorf und Wiebendorf beigelegt worden, wie ein Vergleich alter und neuer Karten am Strittkamm (schon der Name deutet auf den strittigen Kamp hin) beweist. Eine Akte aus dem Jahre 1817 im Landeshauptarchiv enthält denn auch die Kostengenehmigung der Kammer für "Ziehung eines Scheidegrabens zwischen Kleinen Bengerstorff und Wiebendorff sowie für die Erbauung einer steinernen Brücke im Wittenburger Weg." Letztere wohl in der Oelbäk beim Karrentin, eine Ziegel-Gewölbebrücke die erst etwa 1950/52 wegen Baufälligkeit durch einen Rohrdurchlass ersetzt wurde. Die Streitigkeiten betreffen aber nicht nur die Grenzen der Feldmarken, die immer auch Amtsgrenzen zwischen den Dommanialämtern und den ritterschaftlichen Ämtern waren, sondern auch die Weidegerechtigkeit, die Jagdgerechtigkeit und die Holznutzung. So übte 1761/80 Baron von Kurzrock, genau wie seine Nachfolger auf Gut Beckendorf, Koch und Dunkelmann, die Jagdgerechtigkeit in der "Solckau" auf der Feldmark Groß Bengerstorf weiter aus, obwohl es ihm nach längeren Verhandlungen untersagt worden war. Um eine skurrile Affäre handelt es sich bei der "Streitigkeit mit dem Unterthanen Brockmöller". Angehörige der Familie waren seit Generationen zum Gut Wiebendorf gehörige ritterschaftliche Bauern auf der späteren Hufe 13 in Klein Bengerstorf. Offenbar hatte 1739 der Gutsherr, wohl von dem Knesebeck, eine Eiche auf dem Hofe des Untertanen an einen Boizenburger Müller verkauft. Dazu stand ihm als Grundeigentümer das Recht zu, da die Eiche wohl Bestandteil der sogenannten Hofwehr war. Offenbar verteidigte aber ein selbstbewusster Bauer sein Recht als Nutzeigentümer des Hofes. Das deutet darauf hin, dass die leibeigenen Hauswirte sich trotz aller Repressalien ein bäuerliches Selbstbewusstsein bewahrt hatten. Aber nicht nur die Grenzen mit ritterschaftlichen Feldmarken waren Anlass zu Auseinandersetzungen. Wie die Akten des Landeshauptarchives ausweisen, gab es zu dem bis 1821 zu Mecklenburg-Strelitz gehörenden domanialen Dorf Bennin und zum Kommuniondorf Granzin Grenzregulierungen. Granzin hatte eine domanialen und eine ritterschaftlichen Anteil, der zum Gut Tüschow gehörte, das spätere Sternsruh, und der an die Zölkow grenzte. Belege, Akten im Archiv:

  • Regulierung der Grenze zwischen Groß Bengerstorf und dem strelitzschen Bennin (1815).
  • Grenze der Feldmarken Groß Bengerstorf und Bennin mit Tüschow und Granzin (1825/31)

In die ab 1792 abgeschlossenen Dorfpachtcontracte wurde regelmäßig die Pflicht für die Hauswirte und insbesondere für die Schulzen aufgenommen, die Grenze der Feldmark zu beobachten und zu bewahren: "Müssen Pächter auf die Grenzgräben auf ihrer Feldmark, wenn solche das erstemahl auf Kosten Unserer Reluitions-Commission nach Ermäßigung (Maßgabe) des Amts gezogen, und in guten Stand gesetzt sind, mit ihren Grenz-Nachbarn gemeinschaftlich stets offen und in gutem Stande erhalten. Dabei wird Pächtern überhaupt, besonders aber dem Schulzen zur Pflicht gemacht, auf die Erhaltung wichtiger Scheiden und Grenzen ein wachsames Auge zu halten, und dadurch allen Schmälerungen derselben vorzubeugen. Sollte aber von den Grenz-Nachbarn einige Schmälerung und Beeinträchtigung der Scheide unternommen werden, müßen sie davon dem Amte unverzüglich Anzeige machen."

7. Wegeverbindungen und andere Verkehrswege auf den Feldmarken beider Dörfer

Das heutige Gemeindegebiet berührten in der Vergangenheit wichtige Verkehrsverbindungen. Ein Weg von überregionaler Bedeutung war der Postweg von Boizenburg nach Schwerin, der damals an Klein Bengerstorf unmittelbar vorbeiführte. Dieser alte Weg, auf dem auch schon Lüneburger Salzwagen nach Wismar gefahren sein werden, stellte noch im 18. und im frühen 19. Jahrhundert die Verbindung von Schwerin zu dem Postcourse Berlin-Hamburg und in den Raum Lüneburg-Celle her. Er führte aus dem Boizenburger Mühlentor (an der Hafenbahn) über Schwartow, Zahrensdorfer Brücke, durch die heutige Straße "Alter Postweg", weiter Schildfeld, Camin, vorbei an Wulfskuhl, Lehsen, Ziggelmark oder auch durch Wittenburg über Dreilützow, Parum, Walsmühlen und Pampow nach Schwerin. Parallel dazu verlief ein Frachtweg von Boizenburg über Schwartow, Badekow, Hatzberg, Granzin, Holzkrug, Kogel, Waschow, Püttelkow und Dümmer nach Schwerin bzw. von Püttelkow über Gadebusch nach Wismar. Ein Weg von geringerer Bedeutung zweigte im Wald zwischen Schwartow und Zahrensdorf ab und führte über Bretzin nach Groß Bengerstorf und weiter nach Bennin, Tüschow, Holzkrug, Pamprin nach Zarrentin. Dieser Weg wird von den Groß Bengerstorfern zu ihren Diensten auf dem landesherrlichen Hof Vier benutzt worden sein. Er wurde auf der Schwartower Feldmark noch in den 1970er Jahren als Bengerstorfer Weg und auf der Bengerstorfer Feldmark als Stadtweg bezeichnet. Außer den schon genannten wichtigen Verkehrswegen gab es auch sogenannte Richtsteige. Das waren Fußsteige, die zur Kirche und anderen Zielen führten (siehe unter 5.). Ein weiterer Steig führte in Verlängerung des "Schrägen Steiges" von Klein Bengerstorf nach Tessin an der Grenze der Ackerkoppeln der Hufen 1 und 12 zum Hagenweg, dann über den Acker der Hufen 8 und 5 schräg bis zum Rehmen Ihn werden auch die Granziner auf dem Weg zu ihren Wiesen auf der Besitzer Feldmark benutzt haben (siehe unter 5.)

Ein anderer wichtiger Verkehrsweg, der beide Bengerstorf berührte, war die Schalfahrt. Die Lübecker hatten sich am Ende des 14. Jahrhunderts den Stecknitzkanal von Lauenburg über Mölln nach Lübeck gebaut, um sich einen billigeren Salztransport von Lüneburg nach Lübeck zu sichern. Als sie dann begannen den Lüneburgern ihre Bedingungen insbesondere die Preise zu diktieren, wollten die Lüneburger die alten kaufmännischen Verbindungen nach Wismar wieder aufleben lassen. Ein wesentlicher Teil dieser Verbindungen sollte der Wasserweg zwischen beiden Städten sein. Dazu wurde zwischen 1561 und 1564 die Schalfahrt, ein kanalartiger Ausbau der Schaale mit 13 Schleusen, als Konkurrenz zur Stecknitzfahrt in Angriff genommen. Da jedoch die Verbindung vom Schaalsee nach Wismar nicht mehr gebaut wurde, musste das Salz auf Fuhrwerke umgeladen werden. Auf Grund dessen wurde die Schalfahrt in erster Linie für die Holzflößung aus den mecklenburgischen und den sächsisch-lauenburgischen Wäldern für die Saline in Lüneburg genutzt. Möglicherweise ist der Damm an der sogenannten Kettenbrücke über die Schaale am Karrentin, die bis zum Zweiten Weltkrieg bestanden hat und danach durch einen nun auch nicht mehr vorhandenen Fußgängersteg ersetzt wurde, , ursprünglich im Zusammenhang mit Stauanlagen zu sehen. An dem Standort der Kettenbrücke deutet jedoch die Uferausbildung auf der Groß Bengerstorfer Seite auf das einstmalige Bestehen einer Furt hin. Hier könnte auch ein Übergang über die Schaale bestanden haben, den die Groß Bengerstorfer Bauern auf dem Wege zur Schildfelder Mühle benutzt haben, die sie bis 1866 als Zwangsmahlgäste nutzen mussten. Daraus und aus der Existenz der Kettenbrücke würde sich auch die Breite des Weges vom Dorf bis an diesen Ort, sowie auch der Damm auf der Klein Bengerstorfer Seite erklären lassen. Auf den Bengerstorfer Feldmarken werden von den Fachleuten Stauschleusen für die Flößung in der Schilde am Benniner Weg (am heutigen Steg) und an einem Damm ein wenig oberhalb vermutet, ebenso Flößteiche an Bächen, die in die Schilde und Schaale münden, die der Bereitstellung von zusätzlichem Wasser für die Flößung dienten

  • an der Schilde ein wenig oberhalb des genannten Benniner Weges,
  • an der Einmündung der Gräms-Bäk in das Schaaletal, sowie
  • bei der Steinforts Bäk, wo der Teich noch heute zu erkennen ist.

Auch die Stauhaltung der Schildmühle hatte Zusatzwasser zu liefern. Der Müller erhielt dafür von Lüneburg Entschädigung für die ausgefallene Zeit des Mühlenbetriebs. Dazu siehe Götz Goldammer, "Der Schaale-Kanal", Hamburg 1997. Die Schalfahrt ist noch bis in die Zeit nach 1800 zum Flößen genutzt worden. In alten Akten finden sich auch Aussagen über einen nach 1570 vorgesehenen Brückenbau an der Schaale bei Klein Bengerstorf, der durch Lüneburg finanziert werden sollte, weil die Holzflößung die Furten unpassierbar machte. Ob er zur Ausführung gekommen ist, ist nicht erwiesen. Es könnte sich aber um die bereits erwähnte Brücke unterhalb der jetzigen handeln, deren Holzpfähle bei Niedrigwasser noch zu erkennen sind. Luise Krieg erwähnt in ihrer Dissertation "Die Schalfahrt im 16. Jahrhundert" (Meckl. Jahrbuch, LXXIX) eine Brücke bei Bengerstorf. In den Direktorialvermessungskarten beider Dörfer (1773/74) ist keine Brücke über die Schaale ausgewiesen. Die Schalfahrt hatte noch weitere Auswirkungen auf die anliegenden Dörfer. Zum einen nahm das Flößerpersonal in den Dörfern Quartier und Verpflegung und zum anderen wurden aus den Dörfern Staker zum Abstoßen des angetriebenen Flößgutes benötigt. Dazu verdingten sich die Einlieger mit ihren Frauen und Kindern. Die Holzentnahme in den Wäldern schaffte zwar Arbeit, führte aber zur Heidebildung, da eine geregelte Wiederaufforstung noch nicht üblich war. Die nachfolgende Verbuschung der Heideflächen und die Beweidung mit Rindern und Schafen könnte zu Buschweiden ("Rusch und Busch") geführt haben, wie sie vor den Feldmarksregulierungen bestanden haben (sie Schmettau-Karte). Die Instandhaltung der Wege in den Dörfern und Feldmarken oblag den Hauswirten gemeinsam. In den Dorfpachtcontracten wurden die Bedingungen festgehalten. Beispiel Klein Bengerstorf (Contract von 1792): " Wenn § 12. in Zukunft alle Brücken auf dem Felde und in den Wegen auf dieser Feldmark nach Möglichkeit von Feldsteinen auf Kosten des Amtes verfertigt werden sollen, so verbinden sich Conductores, die hiezu erforderlichen Spann- und Hand-Dienste ohne Vergütung zu leisten und demnächst diese Brücken im Stande zu erhalten. Wie sie denn auch verpflichtet sind, die sämmtlichen Land-, Communications-(Verbindungs.), Kirchen-, Mühlen- und Ackerwege, so weit ihr Feld reicht, imgleichen die Dämme im Dorfe auf ihre Kosten in gutem Stande zu erhalten. Besonders aber müßen Pächter den über ihre Feldmark gehenden Postweg stets in gutem fahrbaren Stande erhalten und wenn er verschnien ist ist aufschaufeln. Das zu Wegebeßerungen etwa nöthige Holz, soll ihnen, wenn sie davon bei den jährlichen Zimmer-Besichtigungen die nöthige Anzeige machen, nach Ermäßigung (Maßgabe) des Amtes und Forstes unentgeltlich verabreicht werden." Die Klein Bengerstorfer Hauswirte hatten, weil durch ihre Feldmark der Postweg von Boizenburg nach Wittenburg/Schwerin führte (Wiebendorfer Scheide bis Schildfeld etwa 8 km), auch die Aufgabe, diesen einschließlich der Gräben und Brücken instand und frei von Schneewehen zu halten. Auch wenn ihnen dazu Material zur Verfügung gestellt wurde, wird es bei der Länge eine arge Belastung gewesen sein. Noch im Erbpachtvertrag der Hufe 16 in Klein Bengerstorf wurde 1855 ausgeführt: "Die Unterhaltung der Dorfstraße; der Land- und Communications-Wege, Triften und Fußsteige, welche die Feldmark berühren und der in und an denselben befindlichen Brücken und Stege, die Erbauung der bei gegenwärtiger Regulirung nach amtlicher Bestimmung erforderlichen neuen Brücken gemeinschaftlich mit den andern Erbpächtern und Hauswirthen, wie die Legung der erforderlichen Steindämme und das Schneeschaufeln liegt dem Erbpächter gleichmäßig mit den übrigen Hüfnern nach der Repartition (Umlage/Aufteilung) oder Bestimmung des Amts, dahingegen die Unterhaltung seiner privativen Feldwege, Triften und Fußsteige und der in denselben befindlichen Brücken und Stege ihm allein ob."


Die oben erwähnte Brücke über die Schaale, die von Luise Krieg als vorgesehen erwähnt wird, ist offenbar nicht zur Ausführung gekommen. Erst die Regulierungskonzeption des Kammeringenieurs Hertel aus der Zeit um 1850 und auf der 1854 im Zuge der Feldmarksregulierung entstandenen Feldmarkskarte von Groß Bengerstorf wird ein Weg nach Klein Bengerstorf mit im wesentlichen dem heutigen Verlauf ausgewiesen. Ein Vorläufer der jetzigen Wegeverbindung soll die Schaale etwa 200 Meter unterhalb der jetzigen Brücke gequert haben. Reste der Holzbrücke sind bei niedrigem Wasserstand noch zu erkennen. Der Weg aus Richtung Groß Bengerstorf zweigte vom Bretziner Weg vor dem Gehöft der Hufe 1 ab, das sich damals auf dem späteren Schulgarten und Spielplatz befand und erst nach dem Brand auf dem Gehöft im Jahre 1854 auf die Zölkow ausgebaut wurde. Er folgte dem Verlauf des kleinen Bachtales bis an den Reihwiesenweg, dann entlang dem Heidenholz, weiter auf dem Feldweg an der Schaalwiese. Auf der Klein Bengerstorfer Seite wird er an der Schaale bis an die "Dorfstraße" geführt haben. Überhaupt gab es in alten Zeiten zwischen Zahrensdorf und Bennin keine Brücke über die Schaale. Soweit nicht Furten benutzt wurden, mussten folglich Umwege in Kauf genommen werden, z.B. von Klein Bengerstorf nach Bennin über Schildfeld. Auch die bis etwa 1980 bestehende Brücke über die Schilde nach Bennin, die dann als Steg erneuert wurde, ist erst um 1910 als Abkürzung für die Benniner Milchwagen auf dem Weg in die in diesem Jahre in Klein Bengerstorf gegründeten Molkerei von den Gemeinden Bennin und Klein Bengerstorf mit Unterstützung des Forstamtes Schildfeld als Wagenbrücke errichtet worden (durch den Zimmermann Johann Duwe, Häuslerei Nr.5 in Klein Bengerstorf).

8. Auf dem Wege zu veränderten bäuerlichen Verhältnissen

Das 18. Jahrhundert war wiederum ein unruhiges, weil viele kriegerische Auseinandersetzungen Mecklenburg erschütterten, in die das Land gar nicht eingebunden war. Aber die Neutralität und die geringe Macht der Landesherren führten dazu, dass das Land immer wieder von Durchmärschen fremder Truppen betroffen war, die sich in manchen Fällen nur wenig von den Belastungen des Dreißigjährigen Krieges unterschieden. Am Anfang des Jahrhunderts kam es zudem zu umfangreichen Auseinandersetzungen des Herzogs Carl Leopold mit der Ritterschaft, die insbesondere die Steuerfrage aber auch die Mitregierung der Stände insgesamt betrafen. Er wollte eine absolutistische Herrschaft errichten. Nachdem sich die Ritterschaft an den Kaiser gewendet hatte, besetzten in dessen Auftrag hannoversche und braunschweigische als Kreistruppen des Niedersächsischen Reichskreises, 1733 auch noch preußische Truppen das Land. Nach der Absetzung Carl Leopolds erhielten Hannover und Braunschweig acht Ämter, Preußen vier Ämter als Pfandbesitz als Entschädigung für die Besatzungskosten. So war das Amt Boizenburg von 1734 bis 1768 an Hannover verpfändet, das sich nur widerstrebend mit einer Einlösung durch Mecklenburg bereit gefunden hat. Hannover hatte seine Oberpfandaufsicht in Boizenburg angesiedelt. Im Jahre 1755 kam es zu einer Einigung der Herzöge mit den Ständen, d.h. der Ritterschaft und der Landschaft (Vertretung der Städte im Ständelandtag, der nicht gewählt wurde, in den vielmehr Deputierte entsandt wurden) über die gegenseitige Abgrenzung ihrer Rechte. Diese Einigung wurde dann im Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich festgeschrieben. Er bildete bis 1918 das Landesgrundgesetz, die Verfassung. Wesentlicher Bestandteil dieses Vergleichs, ja sein Kern, war die Regelung der Steuerfragen. Dafür war aber die Vermessung des steuerpflichtigen Grundbesitzes, insbesondere der Ritterschaft, eine notwendige Voraussetzung. Diese sogenannte Direktorialvermessung wurde auch sogleich ab 1756 in Angriff genommen. Die Vermessung der Feldmarken beider Bengerstorf, als Kommuniondörfer mit domanialen und ritterschaftlichen Anteilen wurde 1773 (Klein Bengerstorf) und 1774 (Groß Bengerstorf) von den Landmessern Gihlow (Klein Bengerstorf, auch Wiebendorf) und von Thien (Groß Bengerstorf, auch Beckendorf) durchgeführt. Die Karten sind im Landeshauptarchiv archiviert.

Die Karte mit den markanten Streifenfluren hat eine schöne Titelvignette Quelle LHAS

Bei der Groß Bengerstorfer Karte handelt es sich um ein besonders schönes Exemplar mit wappenartiger Titelvignette (Cartouche). In der Karte sind sehr gut die aus dem Mittelalter stammenden überkommenen Strukturen der Feldmark ersichtlich, insbesondere die im wesentlichen in Nordwest-Südost verlaufenden streifenartigen Parzellenstrukturen, die heute noch westlich des Beckendorfer Weges und beiderseits der Benniner Chaussee zu erkennen sind. Außerdem ist auf der Karte die ursprüngliche Lage der Hufe 1 zu finden, die 1854 auf die Zölkow ausgebaut wurde. Die auf der Zölkow befindliche Büdnerei Nr. 4 wurde ebenfalls erst in dieser Zeit dort angelegt.

Klein Bengerstorfer Direktorialvermessungskarte mit Streifenfluren und erkennbaren Gewannen o. Schlägen

Die Klein Bengerstorfer Karte enthält bereits koppelartige Schläge, die aber noch in Ackerstreifen aufgeteilt sind, sowie viele Flurnamen. Sie lässt auf die alte Struktur des Dorfes und der Feldmark schließen. Eine weitere im Landeshauptarchiv vorhandene Karte stammt aus dem Jahre 1853. Sie gibt den Zustand nach der in diesem Jahre erfolgten Regulierung und Separation der Feldmark wieder, wurde jedoch auf der Grundlage einer Vermessung in dem Jahre 1817 erstellten Karte erarbeitet. Aus der Karte von 1773 wird die Lage der einzelnen Hufen im Dorf deutlich, die sich durch den mit der Separation verbundenen Ausbau von acht Gehöften verändert hat. Die Hufen 1 bis 7 waren auf der westlichen, die Hufen 8 bis 13 auf der östlichen Seite der Dorfstraße zu finden. Die Hufe 14 (Dahlenburg, später Karrentin) lag an der Twiete bei den Häuslereien 3 und 11, die Hufe 15 (Hinzmann/Mahnke, später Jugendhof) bei der Schule bzw. späterer Büdnerei 3, die Hufe 16 (Wöhlke, Köterbusch) zwischen den Häuslereien 4 und 10.

Wie aus den Karten erkennbar wird, waren die Strukturen beider Feldmarken im 18. Jahrhundert gänzlich anders als heute und auch als die bäuerlichen Fluren um 1900. In beiden Feldmarken war insbesondere die Verteilung von Wald, Feld und Grünland,vor allem Weiden, völlig verschieden von der gegenwärtigen. Bereits erwähnt wurde die eindeutig streifenförmige Flur in Groß Bengerstorf. Diese wird in Klein Bengerstorf ebenfalls noch deutlich. Erkennbar wird, dass auf dem Karrentin im heutigen Wald noch Ackerschläge zu finden waren. Auf den die Schaale begleitenden höher gelegenen Flächen vom Strittkamm, vorbei am Dorf bis zum heutigen Gehöft Karrentin, das es damals ebenso wie die übrigen Ausbaugehöfte noch nicht gab, waren die Äcker belegen. Darüber hinaus gab es auch auf der Saathorst Acker. Die heute noch als Weidekoppeln bezeichneten Flächen zwischen dem Dorf, der Saathorst und dem Kötherbusch lagen damals in "Rusch und Busch", d.h. sie wurden als Buschweide sehr extensiv genutzt. Nicht nur aus der Direktorial-Karte sondern auch aus dem Feldregister von 1782, das viele heute noch übliche aber vergessene Flurnamen enthält, wird diese Lage der Äcker sichtbar. Zu der Feldmark gehörte außer dem Wald am Karrentin auch ein Teil von Schildfeld östlich der Schilde mit dem Hirtenkaten. Auf der Groß Bengerstorfer Feldmarkskarte von 1774 fällt vor allem auf, dass die gesamte Feldmark von Wald durchsetzt war. Wesentlich mehr Wald war rund um die Zölkow zu finden, aber auch vom Düstern Busch bis zur Schaale und am Beckendorfer Weg. Andererseits findet sich am Granziner Weg bis an die Granziner Grenze Acker, wie überhaupt der Wald wie auf dem Karrentin vom Feld durchsetzt war. Die quellenreichen Flächen zwischen den Hängen und den Schaalwiesen waren damals noch wie auch die bis zu den vor einigen Jahrzehnten durchgeführten Meliorationen durch eine steten Wechsel zwischen Bruchwald, Wiese und Feld gekennzeichnet. Die Untersuchungen von Hertel zur Vorbereitung der Feldmarksregulierung bezeichnen diese Flächen als kalte saure Gründe, die der Entwässerung bedürfen. Die Grenze zu Beckendorf hat noch nicht den gegenwärtigen geradlinigen Verlauf. Auch der verlauf der Wege war insbesondere im nordöstlichen Teil der Feldmark in Richtung Zölkow anders als gegenwärtig. In beiden Feldmarken waren die durch Knicks gegliederten bäuerlichen Strukturen noch nicht vorhanden. Die Knicks, d.h. auf Wällen stehende Hecken, sind erst nach den Regulierungen ab der Mitte des 19. Jahrhunderts in der Folge der Bildung des in Koppeln unterteilten Grundbesitzes der Hufen angelegt worden. Die Knicks hatten nicht nur die Koppeln zu begrenzen, sondern auch Windschutz zu gewährleisten und vor allem auch Holz als Brenn-, Flecht- und teilweise auch Baumaterial zu liefern.

8.1 Dorfcontracte sichern die Beziehungen zwischen Grundherrschaft und Hauswirten

Ab dem Jahre 1792 erhielten die Hauswirte als Zeitpächter einen Pachtcontract, "Pachtversicherung" genannt. Solche wurden als Dorfcontracte mit allen Hauswirten des Dorfes in der Regel für 12 bis 14 Jahre, aber auch bis 24 Jahre abgeschlossen. Darin wurden die Abgaben neu geregelt. Eine Abmeierung d.h. Nichtweitergabe der Hufe an einen Hauswirt erfolgte nur in Einzelfällen, ebenso eine Verkleinerung der Hufe. Der Dorfcontract war häufig auch mit einer Feldmarksregulierung verbunden. Die in den Jahren um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert vor sich gegangene strukturellen Veränderungen in den Dörfern haben ihre Ursache in den Vorläufern der Dorf-Contracte, in den sogenannte "Pachtversicherungen". Diese wurden noch vor der Aufhebung der Leibeigenschaft in Klein Bengerstorf erstmalig 1792, in Groß Bengerstorf 1797 abgeschlossen. Beide sollen hier auszugsweise wiedergegeben werden:

"Pacht-Versicherung für die Dorfschaft Lütten-Bengerstorff Amts Boitzenburg auf 24 Jahr von Joh. 1792 bis dahin 1816"

(Anmerkung: Pachten wurden immer zum Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres zu Johanni, dem 24. Juni abgeschlossen.)

"Wir Friedrich Franz von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr! Geben hiemit zu wißen, daß Wir nach beschafter neuer Regulirung der Dorfschaft Lütten-Bengerstorff Amts Boitzenburg solche Feldmark den Hauswirthen Pachtweise eingeben, und darüber nachstehende Versicherung ertheilet haben.

Es wird solchemnach

§ 1
den sämmtlichen Hauswirthen zu Lütten-Bengerstorff, namentlich
  1. dem Schulzen Woehlcke ,später Hufe 4
  2. dem Hauswirth Hinrich Jacob Abel, sp. Hu.5
  3. Hans Hinrich Abel, sp. Hu. 7
  4. Hans Dahlenburg, sp. Hu. 9
  5. Jacob Detloff Benecke, sp. Hu. 11
  6. Hinrich Jacob Benecke, sp. Hu. 1
  7. Frantz Hinrich Hintzmann, sp. Hu. 6
  8. Jacob Köster, sp. Hu. 8
  9. Hans Jochen Rehse, sp. Hu. 2
  10. Johann Hinrich brockmöller, sp. Hu. 13
  11. Hans Jochen Benecke, sp. Hu. 3
  12. Frantz Hinrich Dahlenburg, sp. Hu. 14
  13. Hans Hinrich Struve, sp. Hu. 10
  14. Frantz Hinrich Wegner, sp. Hu. 12
und den bisherigen Achtlern
  1. Jochen Benecke, sp. Hu. 15
  2. Jacob Woehlcke, sp. Hu. 16
ihre bisher inne gehabte Feldmark mit allen nach dem neuen Ertrags-Anschlage dazu gehörenden Aeckern, Wiesen, Weiden, Gärten und Wohrten (Hofland u. Koppeln) und überhaupt mit aller Nutzung auf 24 nach einander folgende Jahre, nämlich von Johannis 1792 bis dahin 1816 solchergestalt pachtweise überlaßen, daß sie das alles bester ihre Gelegenheit nach, jedoch auf gute hauswirthschaftliche Art, und wie es dieser Contract vorschreibt, während dieser Jahre nutzen und gebrauchen können und so lange sie diesen Contracts-Verbindlichkeiten genau nachkommen, bei dem Besitz und Genießbrauch allerwege gegen jedermann kräftigst geschützet werden sollen.
§ 2
Wird zwar der von dieser Feldmark gefertigte neue Ertrags-Anschlag bey dieser Verpachtung zum Grunde gelegt, jedoch wird von dem angeschlagenen weiter nichts, als die Ruthen-Zahl garantirt. Conductorees (Pächter) haben sich dahero weiter nichts, als was besagter Anschlag, und so wie er in diesem Contract zum Theil noch näher bestimmt ist, enthält, anzumaaßen, mithin dürfen sie sich auf einen vormahligen Besitz und Genießbrauch nicht beziehen, sondern müßen sich mit demjenigen genüge laßen, was nach dem Anschlage und diesem Contracte ihnen verpachtet worden.
§ 3
Gleichwie nun Conductores auf die Zukunft, wie im vorherigen §pho gedacht worden, sich nichts weiter anmaaßen dürfen, als was der Ertrags-Anschlag besaget, und durch diesen Contract näher bestimmt worden, so bleiben auch den zu fplge nachstehende Punkte von der Pachtung gänzlich ausbeschieden:
  1. Es cessiret (fällt we) künftig der -der Weidegang in dem ganzen Carrentin rechter Hand des Postweges von Boitzenburg nach Wittenburg, und müßen Conductores solchen mit aller Hütung schonen. Sollte Forst wegen die ganze Brümmel-Horst mit zum Zuschlag begehret werden, so müßen Pächter solche abtreten, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten, da im Anschlage dafür nichts zu Ansatze gekommen ist.
  2. Werden der Garten, Acker und Wiesen des Schulmeisters, ferner der, zu dem am Post-Wege bei Schildfelde belegenen Kathen gehörende Garten, nicht minder der Schulzen-Acker, die Schulzen-Wiese und die an die Mühle zu Schildfelde gekommenen Pertinenzen (eigentlich Zubehör, gemeint wohl der Mülleracker am Postweg zwischen Wald und Düsterbeck sowie die Weide gegenüber), und endlich der zum Gehäge mit kommende Acker, welcher rechter Hand des Post-Weges von Boitzenburg nach Wittenburg liegt, Num: 405 und 406 der alten Charte von - 2669 []-Ruthen, wie solches alles der Anschlag deutlich besaget, von der Pachtung ausbeschieden.
  3. Sind Pächter schuldig dem Schulmeister die freye Weide für sein Vieh, welches er nach dem Schul-Reglement halten kann, zu geben, Demnächst bleiben
  4. Pächter verpflichtet, die bishero von ihnen geschlagenen 14 Faden Deputat-Holz, da der Betrag im Anschlag dafür gekürzet ist, jährlich zu schlagen
  5. Sind auch die Büdner im Dorfe (sind erst ab 1817 vorhanden) und deren Praestanda (Adgaben, Pflichtleistungen), in der Pachtung nicht begriffen, maaßen diese nach wie vor besonders ans Amt entrichtet werden müßen.

Ist auch die Jagd und die Mast in dieser Feldmark reserviret. Sollte letztere aber zur Verpachtung kommen, wird sie Pächtern vorzüglich für das Taxatum überlaßen.

§ 4
Sind Pächtern von dem nach dem Anschlage zum Ausraden bestimmten linker Hand des Post-Weges von Boitznburg nach Wittenburg belegenen Revieren nur = 4342 []-Ruthen mit zu Acker überlaßen worden, und ist bey Bestimmung der Praestandorum (Abgaben) in § 24 diese Contractes darauf Rücksicht genommen worden. Das gesammte auf diesen Revieren stehende Holzwerk wird Forstwegen weggenommen, und Pächter müßen sowohl die Ausradung, als auch die Aufziehung der nöthigen Gräben in diesen Revieren übernehmen (im Karrentiner Wald).
§ 5
Ist das gesammte Ackerwerk auf dieser Feldmark auf Kosten unserer Reluitions-Commission unter die 9 3/4-Hüfner und 5 3/8-Hüfner in 15 gleiche Theile vertheilet, daß mithin 14 Hauswirthe unter sich völlig gleich gemacht sind, und die beiden Achtler zusammen so viel, wie ein Hauswirth erhalten haben; auch das Feld in 7 Binnen- und 7 Außenschlägen vertheilet worden. Pächter müßen nun während diesen Contracts-Jahren, jede Schlag-Ordnung so nutzen, daß 3 davon jährlich besäet, einer Braach und 3 zur Weide genutzet werden. Inzwischen wird den Pächtern auch gestattet, in die Braach Buchweizen zu säen. Conductores müßen den Acker jederzeit tüchtig und hauswirthschaftlich bestellen, die Braach-Schläge jedesmal gehörig bedüngen und die nöthigen Acker- und Abzugs-Gräben aufziehen, mithin sich jederzeit als fleißige und tüchtige Hauswirthe bezeigen. Und da
§ 6
Pächter überhaupt schuldig und verbunden sind, alle zur Verbeßerung ihres Acker- und Wiesenwerks nöthige Waßer-Ableitungs-Gräben auf ihrer Feldmark aus eigenen Mitteln zu ziehen, und selbige stets offen und in gutem Stande zu erhalten; so wird ihnen noch besonders zur Pflicht gemacht:
  1. den Schaal-Strohm soweit er ihr Feld berührt jährlich zu säubern, um die Wiesen möglichst gegen Überströmung zu sichern.
  2. Müßen Pächter den Acker-Schlag bey der Jägerbrücke mit einem Abzugsgraaben versehen, und selbigen tüchtig aufgeräumt erhalten.
  3. Müßen sie auch den Graben am Postwege neben dem Zuschlag, bis an den Müller-Kamp (Schildfelder Mühlenacker) fortführen, und die Borte mit Birken bepflanzen, wozu ihnen die Wrieten (Pflanzen) aus unserem Forst gegeben werden sollen.
§ 7
Müßen Pächter auf die Grenzgräben in ihrer Feldmark, wenn solche das erstemahl auf Kosten unserer Reluitions-Commission nach Ermäßigung (Maßgabe) des Amts gezogen, und in gutem Stande gesetzt sind, mit ihren Grenz-Nachbarn gemeinschaftlich stets offen und in gutem Stande erhalten. Dabei wird Pächtern überhaupt, besonders aber dem Schulzen zur Pflicht gemacht, auf die Erhaltung wichtiger Scheiden und Grenzen ein wachsames Auge zu halten, und dadurch allen Schmälerungen derselben vorzubeugen. Sollte aber von den Grenz-Nachbarn einige Schmälerung und Beeinträchtigung der Scheide unternommen werden, müßen sie davon dem Amte unverzüglich Anzeige machen.
§ 8
Da auf Martini 1791 die Schafauftrift des Hofes Tessin auf ihr Feld cessiret hat (weggefallen ist), so müßen Pächter ihre Schäferey möglichst vergrößern, und einen eigenen Hürden-Stall halten; das Holz zur Hütte und zu den Hürden soll ihnen das erstemahl aus unserer Forst unentgeltlich gegeben werden.
§ 9
Müßen Pächter ihre Gebäude auf den Gehöften, auch die sonstigen Dorfs-Gebäude, als Hirten- und Schul-Kathen usw. jederzeit in Dach und Fach auf eigenen Kosten in gutem Stande unterhalten, mithin alle dabey vorkommenden Reparaturen ohne Unterschied übernehmen; jedoch sollen ihnen dazu die rohen Holz-Materialien ausgenommen die Tannen-Bretter, als welche Pächter sich selbst anschaffen müßen, unentgeltlich, die erforderlichen Mauer-Steine gegen Erlegung des Brennlohnes und Zählgeldes, nach Ermäßigung des Amts und Forstes verabreichet werden. Allemahl aber wird Dorfs wegen das Dachstroh, wie es bey allen Pächtern in Unseren Domainen gebräuchlich ist, von ihnen unentgeltlich hergegeben. Jedoch hat vorstehende Verbindlichkeit auf etwanige Büdner-Kathen im Dorfe keine Anwendung, weil diese ihre Wohnungen blos auf eigene Kosten zu erhalten verbunden sind. (Büdner hatten den Status von kleinen Erbpächtern, jedoch in Bengerstorf gab es noch keine Büdner). Daferne
§ 10
aber neue Bauten unvermeidlich werden, soll Pächtern, in so ferne solche ohne ihr Verschulden, und bei Beobachtung zeitiger Reparaturen nothwendig werden, bei unentgeltlicher Verabreichung der sämmtlichen rohen Hplz-Materialien außer den Tannen Brettern und der Ziegel-Steine, letztere gegen Erlegung des Brennlohnes und des Zählgeldes, zum Bau eines neuen Hauses - 100 Rthlr. N/3tel und zum Bau einer neuen Scheune - 30 Rthlr. N/3tel, wofür sie solche Bauten tüchtig und untadelich beschaffen müßen, ausbezahlt werden. Auf andern sonstige Bauten aber, als Schul-, Altentheils-Kathen, Thor- und Hirten-Häusern, auf Ställen, wird außer den rohen Holz-Materialien nichts gut gethan. Mit den, bey den in ihrem Dorfe vorkommenden neuen Bauten erforderlichen Spann- und Hand-Diensten, auch Dach-Stroh-Lieferung, bleibt es bey der bisher eingeführten Ueblichkeit, worauf ein jeder Wirth pro rata diese Dienste unentgeldlich leistet, und das Dachstroh hergibt.
§ 11
Zu den Befriedigungen erhalten Pächter keinen Busch aus unserm Forst unentgeldlich angewiesen, sondern sie müßen diese Bedürfnisse aus ihrer Weiden-Zucht nehmen, und zu dem Ende muß jeder Hauswirth jährlich wenigstens - 100 Sck Pathweiden stoßen und zum Anwachs bringen oder für jede fehlende Weide- 16 ßl N/3tel Strafe erlegen. Des Endes sollen alle auf ihrem Felde befindliche Weiden aufgezählet, und diese Aufzählung alle 6 Jahre Forstwegen wiederholt, und sodann derjenige Hauswirth, der es an der vorgeschriebenen Beförderung der Weiden-Zucht ermangeln laßen, mit obiger Strafe belegt werden.

Setzen Pächter statt der Befriedigungen Stein-Mauern, so erhalten sie für jede Ruthe 16 ßl N/3tel vergütet.. Die benötigten Latten, Schleete p.p. müßen Pächter aus dem ihnen anzuweisenden kleinen Brüchen auf ihrem Felde nehmen. Und da

§ 12
in Zukunft alle Brücken auf dem Felde und in den Wegen auf dieser Feldmark nach Möglichkeit von Feldsteinen auf Kosten des Amtes verfertigt werden sollen, so verbinden sich Conductores, die hiezu erforderlichen Spann- und Hand-Diensteohne ohne Vergütung zu leisten und demnächst diese Brücken im Stande zu erhalten. Wie sie denn auch verpflichtet sind, die sämmtlichen Land-, Communications-, Kirchen-, Mühlen- und Acker-Wege, so weit ihr Feld reicht, imgleichen die Dämme im Dorfe auf ihre Kosten in gutem Stande zu erhalten. Besonders müßen Pächter den über ihre Feldmark gehenden Postweg stets in gutem fahrbahren Stande erhalten und wenn er verschnien ist aufschaufeln. Das zu den Wegebeßerungen etwa nöthige Holz, soll ihnen, wenn sie davon bei der jährlichen Zimmer-Besichtigung die nöthige Anzeige machen, nach Ermäßigung des Amtes und Forstes unentgeldlich verabreicht werden.
§ 13
Sind die etwanigen Büdner im Dorfe zwar in Ansehung ihrer Amtserlegnisse (offenbar wurde von den Büdnern grundsätzlich Geld hinterlegt), nach Vorschrift des §phi 3 dieses Contracts von der pachtung ganz ausgeschlossen. Inzwischen müßen sie doch, wenn es dort hergebracht ist, zu den gemeinsamen Dorfs-lasten, als zu den Pfarr- und Mühlen-Diensten zum Hirten- und Pfänder-Lohn (Pfänder = Panner = Feldwächter), zu den Feuer-Versicherungs-Anstalten, auch allenfalls zur Unterhaltung der Dorfs-Armen, zu ihrem Antheil nach Ermäßigung (Maßgabe) des Amtes mit zu Hilfe kommen, da sie die patentmäßige Weide-Freyheit für ihr Vieh genießen (d.h. gemäß Festlegungen im Büdnerpatent)
§ 14
Entrichten Pächter die üblichen Priester- und Küster-Gebühren außer der Pension ohne Vergütung; sie leisten auch bei vorfallenden Pfarr- und Kirchen-Bauten die ihnen obliegenden Spann- und Hand-Dienste nach wie vor unentgeldlich, wie solche nöthig sind und sie ihnen angesagt werden.
§ 15
Müßen Pächter nach der vom Amte ihnen anzuweisenden Mühle mahlen, und sind als Zwangs-Mahl-Gäste verbunden, diejenigen Fuhren und Hand-Dienste, die überhaupt zur Erhaltung der Mühle erforderlich sind, unentgeldlich zu leisten.

Nicht minder

§ 16
müßen Pächter nach der Ihnen Amtswegen anzuweisenden Schmiede arbeiten laßen, auch das ihnen jährlich enquotisch einländische Salz von unserer Saline Sülze (heute Bad Sülze) oder der nächsten Niederlage nach Vorschrift des Amts gegen Bezahlung des bestimmten Preises nehmen, auch die Salz-Quoten des Schulmeisters und der übrigen Einwohner im Dorfe unentgeldlich mitbringen.

Sollte

§ 17
Forstwegen es verlangt werden, so muß jeder Hauswirth einen Herrschaftlichen Sau-Hetz-Hund frey auf die Fütterung nehmen, oder für die Befryung von der Ausfütterung jährlich - 1Rthlr. N/3tel ans Amt bezahlen.
§ 18
Wird auch besonders noch vestgestzet, wie Conductores zu allen den Praesttionen (Leistungen, Verpflichtungen), wozu sie als Leibeigene verbunden sind, und die theils nach dem Amts-Haushalt, theils nach der bey den Aemtern eingeführten polizei erfordert werden, z.B. zur Lieferung der Betten für die Handwerker, bei neuen Bauten im Dorfe, zu Schlagung und Anfahrung des Holzes für die Hebammen p.p. nach wie vor verpflichtet bleiben, in so ferne sie nicht durch diesen Contract ausdrücklich davon befreyet sind.
§ 19
Sind Pächter zwar vom Hofe-Dienst während dieser Contracts-Jahre gänzlich befreyet; es muß aber jeder Hüfner jährlich 18 Spann- und 12 Hand-Tage, und jeder der 2 Achtel-Hüfner 12 Hand-Tage im Extra-Dienst verrichten, wofür ihnen die Vergütung in der Pension abgesetzt ist. Sollte auch den Umständen nach, das Amt außer diesen Extra-Diensten, etwa noch mehrere von ihnen in einem Jahr verlangen, so müßen sie solche jedesmal prompt und gehörig leisten. Es sollten ihnen aber die über die bestimmten Extra-Dienste noch mehr verrichteten, beim Schluß jedes Rechnungs-Jahres mithin auf Johannis, nach deshalb zugelegter Liquidation, baar vom Amte respee (?) mit 16 und 8 ßl N/3tel vergütet werden. Pächter sind aber auch verbunden, die von den bestimmten Extra-Diensten etwa in einem Jahr nicht abgeleisteten, nach eben dem Verhältnis zu bezahlen. Daneben wird ihnen noch die Versicherung gegeben, daß sie in der Erndte- und Saat-Zeit mit diesen Extra-Diensten, außer in den dringendsten Nothfällen, und wenn das Amt nicht anders rathen kann, gänzlich verschont bleiben sollen.
§ 20
In Ansehung der etwanigen Erbfolge bei anstehenden Sterbefällen, behält es allerwege bei der eingeführten Cammer-Üblichkeit sein Bewenden, daß nämlich eines von des verstorbenen Hauswirths Kindern, so ferne der Tüchtigkeit wegen nichts einzuwenden seyn mögte, nach Befinden bey dem Gehöfte conserviret bleibt, ein weiteres Erbgangs-Recht aber schlechthin nicht statt findet, vielmehr unserer Reluitions-Commission die allerfreieste Disposition vorbehalten bleibt..

Wie denn auch

§ 21
Wir in dem Fall, da einer oder der andere von ihnen, mit oder wider sein Verschulden in Rückfall geriete, Uns die eventuelle Bestellung eines neuen Wirths, doch, daß auf denjenigen, den die Hauswirthe vorschlagen mögten, vorzüglich Betracht genommen werden soll, ausdrücklich vorbehalten und hiedurch denjenigen Hauswirthen, die nur auf gewiße Jahre angenommen worden sind, und als Interims-Wirthe das Gehöft besitzen, kein weiteres Recht, die Hufen länger zu bewohnen, als sie außer diesen Contract hatten, ertheilt haben wollen.
§ 22
Die nothdürftige Feuerung müßen Pächter aus den ihnen Forstwegen anzuweisenden kleinen Brüchen, die des Endes in Kaveln getheilt werden sollen, nehmen, und müßen sie diese Kaveln nach Vorschrift der Forst hauen. Diejenigen Bedürfnisse hingegen, welche zur Erhaltung der Hofwehre nöthig sind, mithin auch das Nutz- und Rade-Holz müßen Pächter nach der Forst-Taxe kaufen, und sich hierunter aller weiteren Anträge beim Amte, um dessen unentgeldliche Verabreichung gänzlich enthalten, maaßen solches bei Pacht-Huefnern nicht weiter ohne Bezahlung gegeben wird.
§ 23
Wollen Wir es insonderheit wegen der Unglücks-Fälle auch mit ihnen, wie mit Unsern Cammer-Pächtern auf den Höfen halten laßen.
§ 24
Für den obbeschriebenen Genießbrauch sollen Pächter während dieses Contracts, jedes Jahr besonders die anschlagmäßigen Pensions-Summen von Sieben Hundert acht und zwanzig Rthlr: 20 ßl. 3 & in neuen nach Leipziger Fuß ausgeprägter ein und zwei Drittel Stücke außer der Contribution zahlen; Wir wollen es aber bis auf weitere Verordnung geschehen laßen, daß die Hufen-Steuer von dem anschlagmäßigen Ertrage abgesetzt, mithin dieses Quantum nach folgendermaaßen abgetragen werde, so daß jeder der egalisierten Hauswirthe zu seinem Antheil dazu jährlich - 48 Rthlr: 27 ßl. N/3tel nachstehender maaßen beiträgt
  • An Hufen-Steuer in N/3tel zu 30 ßl. jedesmahl im Herbst 6 Rthlr. 16 ßl. 1/5 &
  • Durch Ableisteung 18 Spann- und 12 Hand-Tage jährlich
   respee zu 16 ßl. 6 & N/3tel                             7 Rthlr.  24ßl.
  • An Pachtgeld in Quartal ratis in N/3tel zu voll 34 Rthlr. 34 ßl. 4 4/5 &

                                      Summa               48 Rthlr.  27 ßl. - N/3tel

Die beiden Achtel-Huefener, welche zusammen mit einem der egalisirten 14 Huefener gleich gemacht sind, bezahlen beide zusammen gleichfalls den Antheil von 48 Rthlr. 27 ßl. N/3tel und zwar in folgender Gestalt:

  • An Hufen-Steuer in N/3tel zu 30 ßl jedesmahl im Herbst 6 Rthlr. 16 ßl. 7 1/5 &
  • Durch jährliche Ableistung 24 Handtage für beide in N/3tel 3 Rthlr.
  • An Pachtgeld in Quartal ratis in N/3tel zu voll 39 Rthlr. 10 ßl. 4 4/5 &

                                       Summa                     48 Rthlr.  27 ßl.  - N/3t3l

wobei jeder der beiden Achtel-Huefener zu seinem Antheil 24 Rthlr. 13 ßl. 6 & beiträgt.

Das Pacht-Geld müßen Pächter auf ihre Gefahr und Kosten jedesmahl 14 Tage vor dem Zahlungs-Termin bei Strafe der gestracktesten Exekustion an Unsere Reluitions-Casse nebst den üblichen Quittungs-Gebühren für den Bewohner mit 16 ßl. N/3t3l fürs Hundert bezahlen, und falls die Pensions-Zahlung an Unser Amt Boitzenburg geschiehet, das Postgeld darauf bis Schwerin besonders entrichten. Die Hufen-Steuer hingegen bezahlen Pächter jedesmahl im Herbst, nebst den Receptur-Gebühren an Unser Amt Boitzenburg. Außerdem wird noch von jedem Hauswirth jährlich um Martini die edictenmäßige Neben-Steuer fürs Gesinde, nebst der gewöhnlichen Contributios-Accidenz fürs Amt berichtiget. Und da von Johannis 1792 an die Abgabe des bisherigen Pacht-Habers gänzlich cessiret, so müßen Pächter den Beamten für die hergebrachte Uebermaaße die Vergütung a Scheffel mit 4 ßl. machen, welches für jeden Hüfener auf 6 Rthlr. 24 ßl. N/3tel beträgt.

§ 25
Wollen Wir die pächter so lange sie mit der Pensions-Zahlung prompt einhalten, von Bestellung eines zinslosen Vorschußes zwar befreyen. Damit aber
§ 26
Unsere Reluitions-Commission über das alles gesichert sein möge; so haften die Conductores wegen des Ausgelobten alle für einen und einer für alle, mithin in solidum (einzeln) und verpfänden Uns ihr gesammtes eigenthümliches Vermögen, itziges und künftiges, nichts davon ausbeschieden, so, daß in dem Fall, da sie mit der Pensions-Zahlung nicht prompt einhalten, unsere Reluitions-Commission durch die übers ganze Dorf zu verhängende Execution aus ihrem eingenthümlichen Vermögen in Ansehung der Rückstände, Schäden, Kosten und Intereße nach freiester Wahl ohne Proceß bezahlt machen könne und möge. Und würde
§ 27
der Fall würklich eintreten, daß Unsere Reluitions-Commission genöthiget wäre, von dieser wechselseitigen Bürgschaft Gebrauch zu machen, so hsben die Pächter auf vorgängige sattsame Bedeutung vor Unserem Amts-Gericht zu Boitzenburg, sich dahin erkläret, daß ihnen wider solche Verbürgung keinerlei Einwand, oder Rechts-Behelf schützen oder zu statten kommen solle. Vielmehr entsagen sie aufs bündigste der Einrede, daß der Schuldige zuvörderst executiret, und das Recht wider ihn cedirt (übertragen) werden müßte. Auch verbinden sie sich, daß weder sie noch ihre Erben, welche besonders in solidum verpflichtet werden, auf eine Theilung ihrer Bürgschaft, oder auf denHof- und Land-Gerichts-Gebrauch, vermöge deßen der Bürge, oder deßen Erben mit Erlegung ihres Stranges frey kommen sich berufen wollen.

Und damit


§ 28
die Hauswirthe diese Verbindlichkeit in Ansehung ihrer Verbürgung desto beßer erfüllen mögen; so soll jeder von ihnen die Freyheit und Befugnis haben, wenn er siehet oder mercket, daß einer von ihnen in solche Umstände gerathen mögte, daß er sei ausgelobtes Pacht-Geld zu bezahlen außer stande käme, solches sofort dem Amte anzuzeigen, und einen andern Wirth statt des Unwirths in Vorschlag zu bringen. Da dann nach vorhergegangener Untersuchung auf dem Felde und dem Gehöfte, dem Befinden nach weiter verfahren werden soll. Vorzüglich hat der Schulze die Verbindlichkeit auf sich, ein wachsames Auge darauf zu halten, daß ein schlechter Wirth etwas von dem unentbehrichen Inventario des gehöftes zur Ungebühr veräußere.
§ 29
Zur Vesthaltung alles vorstehenden entsagen Conductores der Einwendungen der Übereilung, des Irrthums, der Unwßenheit, des Mißverstandes, der Überredung und wie sie sonst Namen haben mögen, auch redlich der rechts-Regul, daß eine allgemeine Verzicht nicht gelte, wo nicht eine besondere vorhergegangen. Alles nach sattsamer ÜBerzeugung, maaßen vor der Vollziehung dieses Contracts ihnen vor Unserm Amts-Gericht zu Boitzenburg alles dieses genugsam verdeutlicht worden.

Urkundlich ist dieser Contract in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertiget, das eien nachdem Wir es Höchst Selbst behandzeichnet, und mit Unserm Cammer-Insigel versehen laßen, Pächter ausgeantwortet, das andere von ihnen vollzogen aber ad Acta gelegt.

Gegeben auf Unserer Vestung Schwerin den 5. October 1792

  Friederich Franz HzM
       Sereniss.
                                                       P. Manecke

Vorstehende Abschrift mit dem original Pacht-Contract in allen gleichlautend, welches hiemit attestiret wird.

     Schwerin, den 18. May 1793             Christian August Behm
                                                Canmmer-Canzellist"

Mit dem Dorfcontract (Pachtversicherung) von 1792 finden wir erstmalig in überschaubar zurückliegender Zeit eine Nennung aller Hauswirte und Cossaten in Klein Bengerstorf. Wenn auch nicht in jedem Falle eine sichere Zuordnung zu den späteren Hufennummern möglich ist, gestattet sie uns von nun ab doch eine Darstellung der Abfolge der Hufenbesitzer. Die Feldmark wird den Hauswirten und Cossaten gemeinsam auf 24 Jahre zur Nutzung pachtweise überlassen. Die bis dahin vorhandenen neun Dreiviertelhüfner und fünf Dreiachtelhüfner erhalten alle gleiche Anteile an der Feldmark, die beiden Cossaten (Achtelhüfner) erhalten zusammen eine Anteil, so dass die Feldmark in 15 gleiche Anteile eingeteilt ist. Bei Nutzung "auf gute hauswirthschaftliche Art" sollten die Pächter nicht von den Hufen abgemeiert (abgesetzt) werden können. Darüber hinaus wird ihnen Schutz bei dem "ruhigen Besitz und Genießbrauch allerwege und gegen jedermann" zugesagt. Die Rede ist auch von einem neuen Ertragsanschlag, das heißt einer neuen Schätzung der Ertragsfähigkeit des Ackers (Bonitierung) als Voraussetzung für die Erhebung der Pacht und Abgaben. Genannt werden auch der Schildfelder (Hirten-)Katen und der Mülleracker zur Schildmühle zwischen Postweg und Schilde, die beide noch zur Klein Bengerstorfer Feldmark gehörten. Das weisen im übrigen auch ältere Karten aus, so auch noch das Messtischblatt von 1881. Die Waldweide auf dem Karrentin rechts des Postweges sollte entfallen. Dem Schulmeister sollte freie Weide gewährleistet werden. Genauso sollte ihm Deputatholz geliefert werden (alles gemäß dem Schul-Reglement). Die Büdner, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhanden waren, waren aus der Pachtung ausgeschlossen, weil sie bereits in Erbpacht angesetzt wurden.

Im Jahre 1797 wurde auch mit den Groß Bengerstorfer Hauswirten ein Dorfcontract abgeschlossen. Weil die Aufhebung der Communion mit dem ritterschaftlichen Gute Beckendorf noch nicht erfolgt war, wurde der Contract nur mit 13 Hüfnern (außer Bädker und Hagemann, sowie Hufe 16 nach der neueren Nummerierung) abgeschlossen. Die Eingangsformel des Contractes lautete:

"Wir Friedrich Franz von Gottes Gnaden usw. geben hiemit zu wissen, daß wir den Hauswirthen zu Großen-Bengerstorff Amts Boitzenburg, ihre Feldmark in Pacht gegeben, und darüber nachstehende verbindliche Versicherung ertheilet haben. Es wird solchemnach

    § 1

den 9 Vollhüfnern und den 4 Cossaten in Großen-Bengerstorff Amts Boitzenburg namentlich

  1. dem Schulzen Johann Wilhelm Manecke, spätere Hufe 13,
  2. dem Hauswirth Hinrich Christian Hinzmann, sp. Hu. 14,
  3. Hans Jochen Manecke, sp. Hu. 15,
  4. Franz Joche Dahlenburg, sp. Hu. 2,
  5. Franz Jürgen Manecke, sp. Hu. 12,
  6. Johann Hinrich Kruse, sp. Hu. 7,
  7. Jürgen Hinrich Manecke, sp. Hu. 4,
  8. Jochen Christoph Böttcher, sp. Hu. 9,
  9. Franz Jochen Trilcke, sp. Hu. 5,

nebst den 4 Kossaten

  1. Franz Hinrich Kruse, sp. Hu. 6,
  2. Hans Hinrich Garbers, sp. Hu. 10,
  3. Hans Jochen Manecke, sp. Hu. 1,
  4. Franz Hinrich Martens, sp. Hu. 11

ihre bisher innegehabte Feldmark mit allen dazugehörigen Äckern, Wiesen, Weiden, Gärten und Wöhrten, und überhaupt mit aller Nutzung, auf 24 nach einander folgende Jahre, nämlich von Johannis 1797 bis dahin 1821 solcher Gestalt pachtweise überlaßen, daß sie alles bester ihrer Gelegenheit nach, jedoch auf gute hauswirthschaftliche Art, und wie es dieser Contract vorschreibtwährend dieser Pacht-Jahre nutzen und gebrauchen können, und so lange sie , und alles Ausgelobte richtig erfüllen, bey dem ruhigen Pacht-Besitz und Genießbrauch allerwege gegen jedermann kräftigst geschützt werden sollen.

Außer den ritterschaftlichen Bauern Hinrich Bädker, Hufe 3, und Franz Hagemann, Hufe 8, ist die Hufe 16 nicht genannt. Die Hufe 1, die später größte Hufe, ist zu dieser Zeit noch eine Kossatenstelle, wie vom Ursprung her auch in Klein Bengerstorf die Hufe 14 (1792 3/8-Hufe). Offenbar war in beiden Fällen bei der Bereitschaft, einen Ausbauhof einzurichten, ein Entgegenkommen der Domanialkammer zu verzeichnen, diese Höfe zu vergrößern. Im ubrigen ist der Contract nahezu gleichlautend mi dem Klein Bengerstorfer. In diesen Jahren wurde nun die Kommunion mit Beckendorf aufgehoben, so dass im Jahre 1801 eine neue Pachtversicherung mit allen 16 Hauswirten abgeschlossen werden konnte. Deren Eingangsformel lautete

"Wir FF von GG usw. geben hiemit zu wißen; daß da die Communion auf der Feldmark Großen Bengerstorff Amts Boitzenburg mit dem adelichen Guthe Beckendorff aufgehoben, und der bisher dahin gehörige Abtheil von unserer Reluitions-Commissiion acquirirt worde, Wir die Feldmark anderweitig neu reguliren und sämmtliche Hauswirthe in ihren Abnutzungen gleich machen laßen, auch nach dem Vorbehalt im 4ten §pho des den Hauswirthen sub Dato Schwerin den 15. May 1797 ertheilten Contractsselbigen aufgerufen ihren gegenwärtigen neuen Pacht-Contract ertheilt haben:" Im § 1 sind die "16 nunmehro egalisirten Hauswirthe" namentlich genannt:

  1. Schulze Johann Wilhelm Mahnecke, später Hufe 13,
  2. Christian Hizmannn, sp Hu. 14,
  3. Hans Jochim Mahnecke, sp. Hu. 15,
  4. Franz Jürgen Mahnecke, sp. Hu. 12,
  5. Franz Jochim Dahlenberg, sp. Hu. 2,
  6. Hinrich Mahnecke, sp. Hu. 4,
  7. Hinrich Kruse, sp. Hu. 7,
  8. Christopher Bädker,, sp. Hu. 9,
  9. Franz Jochim Trilck, sp. Hu. 5,
  10. Hinrich Bädker, sp. Hu. 3,
  11. Franz Hagemann, sp. Hu. 8,
  12. Franz Kruse, sp. Hu. 6,
  13. Hans Hinrich Gärbers, sp. Hu. 10,
  14. Hinrich Martens, sp. Hu. 11.
  15. Hans Jochim Mahnecke, sp. Hu. 1
  16. Jacob Trilcke, sp. Hu. 16

8.2 Erste Büdnerstellen in Bengerstorf

Um der Landflucht und Auswanderung zu begegnen, erließ der Herzog Christian Ludwig im Jahre 1753 ein Patent, das die Ansetzung von Bauern auf wüsten Hufen und von Tagelöhnern auf kleinen Erbpachtstellen (Büdnereien) im Domanium vorsah. Den Büdnern wurden

  • zwei Freijahre (ohne Abgaben),
  • das nötige Holz für den Bau und die Reparaturen der Gebäude,
  • Teilnahme an der Gemeindeweide gegen Hütelohn für eine Kuh mit Kalb, einige Schafe und Schweine,
  • 100 Quadratruten Gartenland,
  • und nur 4 Thlr. Abgaben zugestanden.

Diese Büdneransiedlung wurde 1778 bereits wieder gestoppt und erst zum Ende des Jahrhunderts wieder aufgenommen. In den Dorfscontracten von Klein Bengerstorf von 1792 und Groß Bengerstorf von 1797 finden sich folgende Aussagen, die allgemein in dieser Zeit in die Contracte aufgenommen wurden, obwohl es in beiden Dörfern noch keine Büdner gab: "Sind die etwanigen Büdner im Dorfe zwar in Ansehung ihrer Amts-Erlegnisse (offenbar wurde von den Büdnern grundsätzlich Geld hinterlegt), nach Vorschrift des §phi 3 dieses Contracts von Pachtung gänzlich ausgeschlossen (von der contractlich festgelegten Gemeinschaftspachtung der Hauswirte und Cossaten). Inzwischen müßen sie doch, wenn es dort hergebracht ist, zu den gemeinsamen Dorfs-Lasten, als zu den Pfarr- und Mühlen-Diensten, zum Hirten- und Pfänder-Lohn (Pfänder = Panner = Feldwächter) zu den Feuer-Versicherungs-Anstalten, auch allenfalls zur Unterhaltung der Dorfs-Armen, zu ihrem Antheil nach Ermäßigundg (Maßgabe) des Amtes mit zu Hilfe kommen, da sie patentmäßige Weide-Freyheit für ihr Vieh genießen (gemäß Büdnerpatent). Jedoch hat vorstehende Verbindlichkeit auf etwanige Büdner-Kathen im Dorfe keine Anwendung, weil diese ihre Wohnungen blos auf eigene Kosten zu unterhalten verbunden sind" (Büdner hatten den Status von kleinen Erbpächtern).

Im Jahre 1809 wurde ein neues Regulativ betreffend die Büdneransetzung erlassen.. Dieses sah nun veränderte Bedingungen vor:

  • gründliche Prüfung der Gesuche der "Baulustigen",
  • Beihilfen an Geld, Material und Fuhren wurden zum Bau nicht mehr gewährt,
  • nur noch ein Freijahr,
  • keine Weidefreiheit auf der Gemeindeweide für die neu anzusetzenden Büdner,
  • keine jährliche Hilfe mit Feuerung und Befriedigungsmaterialien, nur noch Stubbenroden und Holzsammeln an
  festgelegten Tagen,
  • zur Verhinderung von Forstfreveln war die Pferdehaltung untersagt,
  • keine Zuteilung von Wiesen in Erbpacht, nur in Zeitpacht, wenn ausreichend Wiesen vorhanden waren.

Zu den 100 Quadratruten Haus- Hof- und Gartenplatz wurde dann jedoch häufig noch weiteres Acker- Wiesen- und Weideland in Erbpacht gegen besondere Bezahlung gegeben. Nach einem Regulativ von 1828 waren alte Büdnereien bei künftige Feldmarksregulierungen für die Weidegerechtigkeit mit Land abzufinden. Das führte zu einer Vergrößerung der Büdnereien. Die Inerbpachtnahme weiteren Acker- Wiesen- und Weidelandes wurde nun gesetzlich sanktioniert. Darüber hinaus wurde es gestattet, mit Erlaubnis des Amtes weiteres Land in Zeitpacht zu erwerben. Den Büdnern wurde häufig Land in den Außenschlägen, das weniger intensiv genutzt worden war, oder weniger ertragsfähiger Acker zugeteilt. Das traf auch in Bengerstorf zu. Dabei ging man davon aus, dass die Büdner zur Ernährung ihrer Familien die Nutzung ihrer Flächen intensivieren würden. Die Bedingungen für die Büdnereipacht waren im Büdnerbrief festgelegt, der nur bei Vergrößerung der Büdnerei verändert werden durfte. das gab den Büdnern einige Sicherheit gegen willkürliche Eingriffe des Amtes. Als Erbpacht hatten die Büdner den Kornkanon in Geld zu zahlen, für den der Roggenwert als 20jähriger Durchschnittswert an verschiedenen Marktorten, so neben Schwerin, Wismar, Rostock und Grabow auch in Boizenburg festgestellt wurde. In beiden Bengerstorf ist es in der Zeit der ersten Periode nicht zur Ansetzung von Büdnern gekommen. Im Jahre 1800 wird in den Staatskalendern erstmalig in Groß Bengerstorf eine Büdnerei genannt, deren Errichtung offenbar im Zusammenhang mit der Feldmarksregulierung von 1797 (Dorfscontract) steht. 1810 sind es bereits zwei Büdner. Die Groß Bengerstorfer scheinen noch die Weidegerechtigkeit auf der Gemeindeweide erhalten zu haben, da diese bei der Feldmarksregulierung 1825 abgelöst wurde.

Hufenstand lt Staatshalender

  Groß Bengerstorf              
  • 1797 14 Hauswirthe
  • 1800/10
  • 9 Vollhüfner
  • 2 Dreiviertelhüfner
  • 5 Viertelhüfner
  • 1 Büdner
  • Schule
  • 1814/16
  • 9 Vollhüfner
  • 2 Dreiviertelhüfner
  • 5 Viertelhüfner
  • 2 Büdner
  • Schule

Klein Bengerstorf

  • 1797 16 Hauswirthe
  • 1800/10
  • 9 Dreiviertelhüfner
  • 5 Dreiachtelhüfner
  • 2 Achtelhüfner
  • Schule
  • 1614/16
  • 9 Dreiviertelhüfner
  • 5 Dreiachtelhüfner
  • 2 Achtelhüfner
  • Schule

Auffällig ist die geringe Aktualität des Staatskalenders, der auch 1816 noch nicht die 1792 bzw. 1801 gleichgemachten Hauswirte ausweist.

8.3 Unfreie Stellung der Hauswirte und der übrigen Dorfbewohner

Der Abschluss von Dorfscontracten war ein Anachronismus, wenn der Landesherr mit Hauswirten, die nicht geschäftsfähig waren, einen Vertrag abgeschlossen hat, der sicher eigentlich ein Diktat war. Dieser Contract und die Errichtung von Büdnerstellen in Erbpacht durch die herzogliche Kammer änderte den grundsätzlichen Status der Hauswirte und auch der übrigen Dorfbewohner nicht. Sie blieben nach wie vor Leibeigene des Landesherrn. Auch wenn die negativen Erscheinungen der Leibeigenschaft im Besitztum des Landesherrn bei weitem nicht so ausgeprägt waren wie auf den ritterschaftlichen Gütern, so hatte diese doch arge Einschränkungen der persönlichen Freiheit zur Folge. Eingeschränkt war beispielsweise die Freizügigkeit, die Berufswahl bis hin zur freien Wahl des Ehepartners, einschließlich des Verlöbnisses bei den Leibeigenen. Einige Beispiele aus den Unterlagen des Landeshauptarchivs mögen das verdeutlichen.

Im Jahre 1808 bittet Jochen Wilhelm Wöhlcke, Sohn des Schulzen Wöhlcke, um Entlassung aus der Leibeigenschaft. Er will ein Handwerk in der Stadt erlernen und ist bereit 10 Reichsthaler zu erlegen. Im Jahr darauf bittet die "Amtsunterthanin" Catharina Dorothea Hintzmann aus Lüttenbengerstorf die Erlaubnis , den Zimmergesellen Paetow heiraten zu dürfen. 1811 verstirbt der Cossat Heinrich Jacob Wöhlcke auf der Hufe 16, ad interim wird der Ackervoigt Johann Jochim Klockmann vom herzoglichen Hof Greven in das Gehöft eingewiesen. Die Witwe Anna Elisabeth Wöhlcke, geb. Dalenburg ist ein genehmigtes Eheverlöbnis mit Klockmann eingegangen, das wegen "Abstimmigkeit der Gemüter" schon 1812 wieder aufgehoben wird. Bereits am 28.8. wird Franz Jacob Behnecke zum Interimswirt bestellt, den die Witwe dann gemäß einem Protokoll über das Altenteil geheiratet hat. Nach Aufhebung der Leibeigenschaft wurden die Interimswirte zwischen der Witwe und einem in Betracht kommenden Landwirt selbst gesucht und führten dann in der Regel zu einer Ehe. Zuvor war es jedoch so, dass das herzogliche Amt offenbar die Interimswirte gewählt hat, was dann zu den geschilderten Problemen führen konnte. 1818 erhält Jochim Heinrich Wöhlcke die behördliche Erlaubnis die von ihm geschwängerte Margarethe Eleonore Schwartz aus Tessin zu ehelichen. 1819 erhält er die väterliche Cossatenstelle (Hufe 16).

9. Die Einrichtung von Schulen im 18. Jahrhundert

Bereits 1650 hatten die Herzöge Adolf Friedrich und Ulrich in einer neuen Kirchenordnung angeordnet, dass in den Kirchdörfern Pastoren, Küster und deren Frauen zwischen Michaelis (29. September) und Ostern Unterricht für die Landjugend erteilen sollten. Diese Regelung kam folglich für beide Bengerstorf nicht zum Tragen. Für die Schulen im Domanium wurde 1771 eine landesherrliche Schulordnung erlassen, die ebenfalls im wesentlichen die Winterschule vorsah, jedoch zusätzlich vorschrieb, dass an einigen Tagen in der Woche auch zwischen Ostern und Michaelis Unterricht erteilt werden sollte. Im Staatskalender des Jahres 1800 werden für den Bereich der Präpositur Boizenburg in den Dörfern Bahlen, Bandekow, Groß und Klein Bengerstorf, Besitz, Bickhusen, Blücher, Gallin, Gothmann, Granzin, Greven, Gülze, Teldau, Tessin, Zahrensdorf und Zweedorf landesherrliche Schulen, für Bretzin, Dersenow, Gresse, Niendorf und auch Blücher ritterschaftliche Schulen genannt. Nicht genannt werden Lüttenmark, Nostorf und Schwanheide. In einer Akte mit dem Titel "Schulen in Groß und Klein Bengerstorf" wird erstmalig 1749 eine Schule in Groß Bengerstorf erwähnt. In diesem Jahr 1749 wird der Schulmeister Jochim Hinrich Nohm aus Klein Bengerstorf im Copulationsregister der Pfarre Zahrensdorf erwähnt, der die Anne Juliane Jungbluth heiratet. Im gleichen Jahre soll das Dorf Bretzin von der Schule in Groß Bengerstorf "separiert" werden. Pastor Mevius aus Zahrensdorf äußert in einem Bericht Bedenken, da dem Schulmeister Einkünfte verloren gehen. Dieser Schulmeister wird Claus Christoph Abel gewesen sein, der 1750 in Zahrensdorf getraut wird. 1771 wird von der Regulierung der Äcker, Gärten und Wiesen der Schulmeister in Groß und Klein Bengerstorf berichtet, In einem Brief an den Jägermeister von Pentz in Schildfeld aus dem Jahre 1776 teilt der Schulmeister in Klein Bengerstorf mit, dass die Kinder des Jägers Prillwitz und des Hirten Guck zu Schildfeld nach Klein Bengerstorf in die Schule gehen. Sie erscheinen jedoch oft nicht, da der Weg zu weit ist. Sie sollten doch aber sommers über kommen, er sei bereit, "das halbe Contribution zu erlassen An dem alten Schulgebäude in Groß Bengerstorf, das später als Scheune genutzt wurde, war die Inschrift zu lesen: "Dis Haus Anno 1781, Dis Stroh Anno 1806". Das Jahr 1781 ist jedoch nicht das Gründungsjahr der Schule gewesen. Wir müssen von einer früheren Schulgründung ausgehen. Die im Landeshauptarchiv vorhandenen Schulakten beginnen trotz der frühen Erwähnung der Schulen in anderen Akten erst mit dem Jahre 1820, von Klein Bengerstorf mit dem Jahr 1832.

Im Jahre 1780 ist Abel noch in Groß Bengerstorf Schulmeister. Er erhält durch den Pastor Siggelkow aus Zahrensdorf die Aufforderung, den Schneider Georg Ludwig Detloff Boldt aus Helm "auf seine Schulmeisterschaften" zu prüfen. Georg Ludwig Detlof Boldt, Schulmeister in Groß Bengerstorf heiratet in Zahrensdorf die Lucia Catharina Abel (Tochter des Vorgängers ?). 1790 wird er als Schulmeister in Groß Bengerstorf wieder genannt. Er bittet um Unterstützung, da er auch noch seine Mutter ernähren müsse. Er könne sein Schneiderhandwerk nur im Sommer ausüben, weil er im Winter die Kinder unterrichten müsse. Er wird dann auf die bessere Ausübung der Landwirtschaft und des Schneiderhandwerks verwiesen. Zu seiner Unterstützung wird 1793 der Seminarist Birnbaum aus Ludwigslust eingesetzt. Birnbaum wird dann aber noch im gleichen Jahr zum Schulmeister in Klein Bengerstorf bestellt. Im Folgejahr 1794 beklagt sich der Zahrensdorfer Pastor über das geringe Interesse der Klein Bengerstorfer an der Schule., insonderheit auch an den Katechismus-Übungen. Im gleichen Jahr rügt er auch den Groß Bengerstorfer Schulmeister, weil bei einer Kontrolle Mitte Juni weder Lehrer noch Kinder anwesend waren. Aus dem Jahre 1800 befindet sich im Archiv ein Schreiben des Landmessers Schumacher aus Wittenburg "wegen Grenzstreit Lehrer Boldt mit Hauswirth Martens". In ähnlicher Art findet sich eine Klage des Lehrers, dass bei der Errichtung einer Feldsteinmauer am Schulgrundstück im 4 Fuß breit Land verloren gegangen wären. Eine Überprüfung widerlegte das jedoch. In den Jahren 1815 und 1824 bat Boldt um die Versetzung in den Ruhestand. Er musste jedoch bis zu seinem Tode 1844 im Amt bleiben. Bis dahin wurde er bereits durch seinen Sohn bei der Unterrichtung der Kinder unterstützt (1843/44 37 Kinder).

10. Die weitere Besetzung des Schulzenamtes in beiden Dörfern

Im Jahre 1702 war vom Herzog eine "Schulzen- und Bauernordnung" erlassen worden. Mit dieser Ordnung wurde die Erblichkeit des Schulzenamtes nominell aufgehoben. Praktisch wurde das Schulzenamt jedoch weiterhin allgemein vom Vater auf den Sohn übertragen. Im Laufe des Dreißigjährigen Krieges waren die gerichtlichen Aufgaben des Schulzen verloren gegangen, die vorher in dem sogenannten Straßengericht bestanden (Verurteilungen wegen strafbarer Handlungen auf Wegen und Straßen der Feldmark).

Die im Landeshauptarchiv vorhandenen Schulzenakten von Klein Bengerstorf beginnen mit dem Jahre 1757, in Groß Bengerstorf 1816. Das Schulzenamt in Klein Bengerstorf war immer noch in der Familie Wöhlke auf der späteren Hufe Nr.4. Auf einem Kelch in der Zahrensdorfer Kirche findet sich die Inschrift Hinrich Wölcke 1675. Im Jahre 1757 folgt Franz Jochim Wöhlke seinem Vater Jacob Wohlke als Schulze. Auf Grund "schwächlicher Gesundheit" des Amtsinhabers folgt ihm 1783 sein Bruder Johann Jochim Wöhlke. Jedoch findet sich im Archiv in einer anderen Akte das schon erwähnte Zeugnis des Schulzen F. Wöhlck zu den vom Gut Wiebendorf übernommenen Unterthanen.. Nach einer längeren Nachrichtenpause in den Akten beklagt sich der Schulzensohn und Gehöftserbe Wohlke 1833 beim Amt über "Unfolgsamkeit bei Dorfsversammlungen". 1837 verstirbt Schulze Franz Jacob Wöhlke nach "vieljährigem Krankenlager". Nicht vermerkt ist, wann er seinem Vorgänger ins Amt folgte. (nach den Gehöftsakten im Jahre 1810). Schulze wird sein Sohn Franz Jochim Wilhelm Wöhlke, der das Amt bereits mehrere Jahre versehen hatte. Er muss wie sein Vater offensichtlich auch nach der erwähnten Klage beim Amt noch keinen guten Stand bei den Dorfbewohnern erlangt haben. Denn im Jahre 1848 beklagen sich nun die Klein Bengerstorfer Einwohner ihrerseits beim Amt. Das Schreiben hat den Wortlaut:

"G.P.M. (gehorsamst piae memoriam = frommen Angedenkens = Denkschrift) Da es un längst als eine belästigende Sachlage erschienen ist, daß ein Erbpächter als Schulze für unsere Interessen von Amtswegen gestellt ist und wir solche Anordnung in den letzten ... (?) Zeiten oftmals sehr empfindlich befunden haben, so sind wir hierin dahin einstimmig geworden, daß es uns gestattet werden möge unsere Beschwerde vor einem verehrlichen Großherzogl. Amte abzulegen, worinnen wir genügend darlegen wollen, daß es uns durchaus erforderlich sein wird, uns selbst einen Schulzen fernerhin aus unsere Mitte (wählen) zu dürfen, und bitten gehorsamst: das verehrliche Amt wolle geneigtest hierüber einen Termin anberaumen. In tiefster Ehrfucht verharren

  ganz untertänigst die Dorfbewohner zu Klein Bengerstorf 
  im Monat Juni 1848"

Bezeichnend ist das Datum des Briefes, den sicher ein Anwalt im Namen der Dorfbewohner verfasst hat, möglicherweise gar Ludwig Reinhardt. Das Datum des Briefes liegt kurz nach den Ereignissen in Berlin und anderen Städten, die auch in Boizenburg unter dem Rektor Ludwig Reinhardt. ihren Widerhall fanden, was zu dessen Entfernung aus dem Rektorenamt führte. Die amtlichen Reaktionen:

"Dabei fehlt alle Namensunterschrift, und hat hierfür der Amtslandreiter Becker zu erkundigen, von welchen Personen im Orte solcher Antrag komme. Amt Boizenburg 29. Juni 1848

     Schmarsow  v. Lücken   Wagner

"Bei Rückgabe dieses Briefes referiert der Amtslandreiter Becker, daß nach der Erklärung der Hauswirte Abel Nr.5, Behnke Nr.1, Wegner Nr.12 und Mahnke Nr. 10 der Antrag von ihnen und sämtlichen Mitwirthen zu Klein Bengerstorf ausgegangen sei. Die übrigen Wirthe habe er nicht zu Hause getroffen. Boizenburg 6. Juli 1848 Unterschrift"

"Den genannten Leuten hat der Amtslandreiter Becker zu eroffnen, daß diejenigen welche wahrhaft Beschwerden gegen den Schulzen haben möchten, jeder für sich und solche bestimmt und begründet in bekannter zuverlässiger Weise beim Amte hier vorzubringen hätten, wonach Untersuchung und Bestimmung erfolgen werde, daß aber die Eigenschaft des Erbpächters keinen Grund zur bestimmten Veränderung bedeute und bislang den Dorfbewohnern eine Wahl des Schulzen nicht gesetzlich zustehe. Amt Boizenburg 7. Juli 1848

   Schmarsow  von Lücken   Wagner"

"Die Hauswirthe qu. mit vorstehendem direkt bekannt gemacht zu haben referiert der Amtslandreiter Becker bei Rückgabe dieses B. 12. Juli 48 Unterschrift"

Hiermit endet der Vorgang. Offenbar haben die Dorfbewohmner dann aufgesteckt. Denn es war deutlch, dass die Amtsobrigkeit nach dem Prinzip:"Teile und Herrsche" die Dorfbewohner auseinander dividieren wollte. Wissen muss man dazu, dass bis 1918 die Schulzen vom Großherzog bestellt wurden. Auch der Vorschlag kam nicht aus der Dorfschaft sondern aus der Domanialkammer nach Zuarbeit des Amtes. Im Jahre 1865 wurde eine Gemeindeordnung und 1869 eine revidierte Gemeindeordnung für das Domanium erlassen. Nach dieser gab es nun einen Gemeindevorstand bestehend aus in der regel zwei Schöffen. Diese hatten den Schulzen zu vertreten. Möglich war auch eine Geschäftsverteilung zwischen dem Schulzen und den beiden Schöffen.. Darüber hinaus gab es eine Dorfsversammlung, an der alle grundbesitzenden Dorfbewohner, in manchen Dörfern auch - dann mit der Ortssatzung geregelt - die Einlieger beteiligt waren.. In ihr hatte der Schulze den Vorsitz. Er hatte auch zur Dorfsversammlung zu laden. Der Schulze hatte eine Vielzahl von Aufgaben zu erledigen. Er musste:

  • die Gemeinde gegenüber dem Amt und anderen zu vertreten,

+ im Dorf für Ruhe und Ordnung zu sorgen (ortspolizeiliche Befugnisse: Viehseuchen, Feld- und Forstfrevel, Fischereihoheit, Wegepolizei, Versammlungs- und Vereinsrecht, Sonn- und Feiertags-Ordnung, Schiedsaufgaben in Streitfällen),

  • militärische Aufgaben: Musterung, Aushebung,Einquartierung, Pferdemusterung usw.
  • baupolizeiliche Aufgaben (Bauzustimmung, Bauüberwachung)
  • feuerpolizeiliche Aufgaben (Feuerschau, Leitung beim Brandeinsatz, Leitung des Einsatzes der Feuerspritze)
  • die Domanialbrandkasse gegenüber den Einwohnern und umgekehrt zu vertreten, dabei Gebäude- und Sachwerte

schätzen,

  • die Gemeindekasse und -rechnung führen,
  • das Gemeindevermögen (Gemeindeländereien, Waldbesitz, Gebäude, Schulgebäude und -ländereien) verwalten und

instandhalten,

  • Hand- und Spanndienste insbesondere zur Instandhaltung der Wege, Brücken und Gräben, aber auch der Gebäude,

einschließlich der Schule und deren Einfriedigungen, organisieren und beaufsichtigen,

  • dafür Naturallieferungen sichern (Deckstroh, Deckweeden, Kaff, Häcksel, usw.),
  • Mitgliedschaft in der Kommision für Bodenmeliorationen des Amtes,
  • die rechtzeitige Schulackerbestellung und der Erntearbeiten gewährleisten,
  • Abgaben erheben und an das Amt abführen, Gemeindeumlagen erheben,
  • die Armenpflege, Gesundheitspflege und das Hebammenwesen organisieren,
  • die Interessen der Landesherrschaft durchsetzen.

Er war Mitlied der Amtsversammlung und konnte auch im Amtsausschuss vertreten sein.

Im Jahre 1875 wurde das Schulzenamt aus Altersgründen von Franz Jochim Wilhelm Wöhlke auf dessen Sohn Georg Theodor Heinrich Wilhelm Wöhlke übertragen. Mit diesem endete die Jahrhunderte währende Tradition des Schulzenamtes in der Familie Wöhlke, "weil derselbe Geneindegelder, welche er in amtlicher Eigenschaft empfangen und in Gewahrsam hatte, rechtswidrig sich zugeeignet hat und dieserhalb in eine Gefängnisstrafe von vier Monaten rechtskräftig verurteilt worden ist", die er dann auf der Festung Dömitz anzutreten hatte. So teilt das Großherzogliche Ministerium des Innern am 15. März 1883 dem Amt Boizenburg mit. Parallel zu dem Prozess um den Schulzen gab es interessanterweise einen Prozess "wider den Tischlergesellen Wilhelm Wöhlke aus klein Bengerstorf" wegen Brandstiftung. Dem Schulzen war im Herbst 1882 das Wohnhaus abgebrannt. Der Tischler Wilhelm Wöhlke war ein naher Verwandte, wahrscheinlich der Bruder des Schulzen. Er hat dann die Häuslerei Nr.15 erbaut. Noch seine Nachfahren wurden "Dischers" oder "Discher Wöhlken" genannt. Mit dem abgelösten Schulzen starb dann auch der Name Wöhlke auf der Hufe 4 aus. Durch weibliche Erbfolge trug die Besitzerfamilie dann über zwei Generationen den Namen Prüß, deren letzte Trägerin, Hedwig Prüß, etwa 1944 einen Landwirt vom Niederrhein heiratete und das Gehöft 1994/95 (ohne Ländereien) verkaufte. Das 1883 erbaute Wohnhaus wurde dann abgebrochen und die große Scheune, die nach einem Blitzschlag, der die alte Scheune zerstörte, etwa 1930 erbaut wurde, zu Wohnzwecken ausgebaut.

In den Dorfscontracten für Groß Bengerstorf von 1797 und 1801 ist der Schulze Johann Wilhelm Mahnecke genannt. Für das Jahr 1816 findet sich im Landeshauptarchiv ein "Protokollum gefertigt zu Boitzenburg beim Großherzogl. Amte des 22.May 1816. Hans Heinrich Porthun aus Gothmann übernimmt die Schulzenstelle in Groß Bengerstorf von Hans Heinrich Mahnke und wird zum Schulzen bestellt. 1847 verstirbt Hans Heinrich Porthun, sein Sohn Johann Heinrich Jacob Porthun wird Schulze. Er erhält als Vergütung für das Amt - wie allgemein im Domanium - das Recht die "Schulzencompetenz" (Schulzendienstland) zu nutzen. Diese ist in Groß Bengerstorf 2263 Quadratruten groß. Davon waren:

  • 1101 Quadratruten Acker,
  • 668 Q.R. Wiese,
  • 354 Q.R. Weide,
  • 140 Q.R. Graben.

Im Jahre 1848 werden in einem Amtsprotokoll neben dem Schulzen Porthun auch die Hauswirte Hagemann und Abel genannt. Am 18. Juli 1852 liefert Schulze Porthun die Pacht beim Amt ab, Hagemann Nr.8 und Abel Nr.9 werden als Dorfdeputierte genannt. Porthun muss eine Neigung zur Trunksucht gehabt haben. Aus den Jahren 1858 und 1859 gibt es drei Protokolle und eine Beschwerde des Hauswirthes Hintzmann über die Unzulänglichkeiten der Amtsführung des Schulzen Porthun. 1870 verstirbt der Schulze Porthun "unter Hinterlassung einer Wittwe und einer minderjährigen Tochter". Der aus Lüttenmark gebürtige Hauswirt Hermann Wegener, der in die Hufe 11 eingeheiratet hat, wird zum Schulzen bestellt. Auch ihm wird 1875 "wegen mangelhafter Ausübung schulzenamtlicher Funktionen, nachdem auf dem Gehöfte des Erbpächters Heinrich Hintzmann daselbst aufgestellte Maschine ohne die gesetzlichen Siherheits-Vorrichtungen befunden worden ist" eine Strafe von 15 Mark auferlegt. Jedoch im Jahre 1895 wird mit Unterstützung des Pastors Wiegert aus Zahrensdorf der Antrag auf Auszeichnung Wegeners zum 25jährigen Dienstjubiläum gestellt. Dieser wird zunächst vom Ministerium des Innern nicht befürwortet. Dann erfolgt aber die Auszeichnung mit der Verdienstmedaille in Silber am 14.3.1896. Im Jahe 1902 bittet der 76jährige Schulze um Abberufung und Amtsübertragung auf seinen Sohn Heinrich (47 Jahre). Mit Schreiben des Ministeriums des Innern wird das Amt auf Heinrich Wegener übertragen.

11. Die Forstwirtschaft in Bengerstorf

Die Zahlung von Abgaben der Bauern von Groß und Klein Bengerstorf, Granzin und Bennin für die Nutzung der Mastung auf der Zölkow bzw. dem Karrentin gibt uns erste Hinweise auf dort vorhandene größere Wälder. Die Karte von Hoinckhusen weist um 1700 nur westlich der Schaale zwischen Groß Bengerstorf und Bennin bis Tüschow größere Waldungen aus, anders jedoch die Direktorialvermessungskarten von 1773 und 1774. Im Amtsregister des Jahres 1640 steht unter Groß Bengerstorf der Eintrag "Heinrich Prößke, Cossate, wüste, hat den Holzhof bewohnt, ist abgebrannt, hat aber den Holzhof wieder gebaut". Daraus lässt sich folgern, dass bereits zu dieser Zeit in Groß Bengerstorf eine forstliche Einrichtung bestanden hat, die wohl von Prößke (Prösch) verwaltet wurde (siehe auch den Flurnamen Prößken Voßbarg im Wald bei der Zölkow). Im Amtsregister von 1653 wird der "alte Ambts-Holz-Voigt Tieß Wörgenow" genannt, der in Klein Bengerstorf eine Cossatenstelle bewirtschaftet. Daraus muss jedoch nicht geschlussfolgert werden, dass der Holzvogt in Klein Bengerstorf seinen Sitz hatte, sondern vielmehr, dass es für das Amt nur einen Holzvogt gegeben haben wird, der dann als Alterssitz eine Cossatenstelle erhalten hat. Im Jahre 1750 wird der Holzvoigt Jochim Adam Trilke aus Groß Bengerstorf erwähnt, als sein Sohn Jochen Christian eine Benninerin heiratet. Im ersten Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalender aus dem Jahre 1776 ist in Groß Bengerstorf ein Holzvogt des Namens Joachim Jacob Trilke (auch im Jahre 1800) aufgeführt. Ob es sich dabei um den den Hauswirt Jacob Trilcke auf der späteren Hufe 16 oder um einen Verwandten gehandelt hat, ist nicht erkennbar, ebenso nicht, wo er seinen Wohnsitz hatte, da der Katen des späteren Holzwärters zu dieser Zeit noch ein Hirtenkaten war. Auf dem früheren Pachthof Schildfeld hatte 1776 der Jägermeister von Pentz seinen Dienstsitz, im Jahre 1800 Oberförster Schmarsow, der Vater des späteren Schildfelder Oberförsters und des mehrfach erwähnten Amtshauptmanns Schmarsow, sowie der Großvater des bekannten Kunstwissenschaftlers Prof. August Schmarsow, der das Deutsche Kunstwissenschaftliche Institut in Florenz aufgebaut hat. Abgesehen von 89R.einer Zwischenpause bis 1830 sind in Groß Bengerstorf immer Holzvögte oder Holzwärter im Schildfelder Forst ausgewiesen.

  • 1830 Friedrich Jenkel (bis 1842),
  • 1843/44 Carl Flander,
  • 1845 Johann Flügge,
  • 1873/74 Flügge ist Unterförster (seit 1870 nach 25 1/2-jährigem Dienst in Groß Bengerstorf, 1876 erhält er das Verdienstkreuz in Silber des Hausordens der Wendischen Krone),
  • 1875 Holzwärter Wilhelm Mörer,
  • 1894 wird Mörer Holzwärter, jetzt im Grevener Forste genannt,
  • 1904/06 Wilhelm Mörer Unterförster in Groß Bengerstorf,
  • 1907 Holzwärter Karl Ahlgrimm im Schildfelder Forst,
  • 1908, auch 1914 Karl Dunkelmann Unterförster im Schildfelder Forst,
  • 1945 Förster Karl Klewe, der kurzzeitig auch Bürgermeister war,

+ 1949 Oberförster Niemann und Förster Karl Baudach,

  • etwa 1952 Förster Wilhelm Haacke,
  • etwa 1960 Förster Bernd Reißig

Es ist offenbar seit langem so gewesen, dass die Klein Bengerstorfer domanialen Forstflächen auf dem Karrentin, direkt von der Oberförsterei bzw. dem Forstamt in Schildfeld bewirtschaftet wurden, während die Groß Bengerstorfer Domanialforsten von einem Holzwärter oder Holvogt verwaltet wurden. Aus der Holzwärterei wurde dann in den 1920er Jahren eine Revierförsterei. Zur Forstwirtschaft gehörte auch der Torfabbau. Dieser war weder in den Dorfscontracten noch in den Erbpachtcontracten in der freien Verfügung der Bauern. In den ersten Erbpachtcontracten war die Nutzung von Torfvorkommen der Landesherrschaft vorbehalten. Die Bauern durften Torfnutzung auf ihren Flächen für den Eigenbedarf nur soweit betreiben, dass keine Verschlechterung landwirtschaftlicher Flächen eintrat. Außerdem musste ein Zählgeld je Tausend Soden entrichtet werden.

12. Das Feuerlöschwesen

Die erste Aussage zum Feuerlöschwesen findet sich in den Akten für Groß Bengerstorf aus dem Jahre 1828, als "Über die Anlegung eines Wasserbehälters im Dorfe Groß Bengerstorf" (heutiger Dorfteich) berichtet wird. Darin enthalten ist eine Skizze der Situation zwischen den Höfen Martens Nr.11 und Garber Nr.10. Im Jahre 1836 wird über Pläne für die Erbauung eines Spritzenhauses mit einem Kostenanschlag berichtet. 1837 bewilligte die Reluitionskommission einen Zuschuss (Unterschrift von Meerheimb). Der Oberforstmeister von Rantzau in Testorf wird zur Holzbereitstellung gegen Arbeitslohn angewiesen. In dieser Zeit wurde in den Ämtern des Domaniums wegen der häufigen Brände Feuerlöschbezirke angelegt, zu denen eine Reihe von Dörfern gehörten. Zum Feuerlöschbezirk Groß Bengerstorf gehörten:

  • Hauswirthe zu Groß Bengerstorf,
  • Erbpächter zu Bennin,
  • Pächter zu Gallin,
  • Hauswirthe zu Gallin,
  • Pächter zu Greven,
  • Hauswirthe zu Greven,
  • Erbpächter und Hauswirthe zu Klein Bengerstorf,
  • Erbpächter zu Karrentin,
  • Hauswirthe zu Granzin,
  • Pächter Förster Schmarsow zu Schildfeld,
  • Erbmüller Tabel zu Schildfeld,
  • Hauswirthe zu Tessin,
  • Erbpächter zu Kuhlenfeld.

(benannt im Schreiben des Amtes Boizenburg an den Schulzen Porthun in Groß Bengerstorf vom 25.2.1837). Die Genannten mussten sich finanziell an dem Bau des Spritzenhauses und an der Beschaffung einer Feuerspritze beteiligen.

Das Spritzenhaus in der Dorfmitte mit einem Anbau für den Wasserwagen, später für den Milchwagen, Archiv Greve

Mit der Spritzenlieferung wurde durch das Amt der Spritzenfabrikant A.Krüger in Rehna beauftragt. Dieser kündigte die mögliche Abholung am 27.8.1838 an. Weitere Feuerlöschbezirke des Amtes Boizenburg wurden in Gülze für die Dörfer zwischen Besitz, Teldau und Gothmann, sowie in Nostorf für die Dörfer zwischen Vier, Horst, Zweedorf und Lüttenmark gegründet. Die Größe der Feuerlöschbezirke dürfte ihre Wirksamkeit arg eingeschränkt haben. So betrugen die Entfernungen von Groß Bengerstorf nach Gallin, sowie nach Kuhlenfeld jeweils ca. 8 km betrugen. Da die Spritze in Groß Bengerstorf stationiert war, unterstand dem dortigen Schulzen die Leitung ihres Einsatzes. Ansonsten war nach der Verordnung über das Feuerlöschwesen von 1878 in jedem Dorf der Schulze mit der Leitung der Brandbekämpfung betraut (siehe unter 10.) Es war auch das Amt zu verständigen, das dann die Leitung der Brandbekämpfung übernehmen konnte. Alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren waren verpflichtet, am Feuerlöschdienst und auch an Übungen teilzunehmen. An der Brandbekämpfung war in einem Umkreis von 6 km, in Ausnahmefällen in noch größerer Entfernung die Teilnahme Pflicht. Außer dem Feuerlöschgerät der Gemeinde war auch das private einzusetzen. Die Brunnen waren immer in solchem Stande zu erhalten, dass die Wasserentnahme durch Eimerketten möglich war. Zum Schutz vor der Ausbreitung von Bränden waren an der Dorfstraße und auf der Dorffreiheit große Bäume zu erhalten, deren Fällung genehmigt werden musste. Der Schulze hatte bei der Brandbekämpfung Polizeigewalt. Er konnte bei Nichtbefolgung seiner Anweisungen Strafen aussprechen.

13. Die Veränderungen in der Landwirtschaft im 19. Jahrhundert

13.1 Die unruhigen Kriegsjahre 1806 bis 1813

Die napoleonischen Kriege, die Zugehörigkeit zu dem Napoleon hörigen Rheinbund, die Teilnahme von Mecklenburgern im Krieg Napoleons gegen Rußland und die anschließenden Befreiungskriege von der napoleonischen Herrschaft ließen auch unsere Dörfer nicht unberührt. Die mit den Kriegen auch nach Mecklenburg vorgedrungenen Ideen der Französischen Revolution hatten auch für die Weiterentwicklung der Landwirtschaft im Domanium ihre Auswirkungen. In den kommenden Jahren war die Leibeigenschaft nicht länger aufrecht zu halten. Ebenso setzte nun die Vererbpachtung der Hauswirte ein. Der Krieg hatte aber auch unmittelbare Auswirkungen in den Dörfern: Im Jahre 1813 sollen in Bennin russische und in Bretzin französische Truppen gestanden haben. In Beckendorf fanden dann größere Kampfhandlungen statt, bei denen 240 Franzosen gefallen sein sollen, die dort beigesetzt wurden. Der "Franzosenfriedhof" wurde mit Buchen bepflanzt, die erst 1945/46 von Beckendorfer Bauern als Brennholz gefällt worden sein sollen. Der Flurname "Franzosenkopp" erinnert daran. Im Bretziner Busch ist ein französischer Offizier begraben, auf dessen Grab ein Wacholder stehen soll. Das Grab eines weiteren französischen Offiziers soll am Wald in der Nähe des Granziner Weges an der Beckendorf/Bengerstorfer Grenze zu finden sein, auf dem sich ein Stein befunden hat. In der Kirche in Zahrensdorf ist im Chor eine Gedenktafel für die Teinehmer und die Gefallenen angebracht: "Verzeichnis der Veteranen der Gemeinde Zahrensdorf aus den Feldzügen der Jahr 1808 bis 1815

  • Joh.Heinr.Schwarz, Hauswirth in Tessin
  • Heinr.Hinzmann, Hauswirth in Kl.Bengerstorf
  • Heinr.Mahnke ) beide aus
  • Jürgen Wegner ) Groß Bengerstorf

sind beide in Rußland geblieben

  • Joch.Brockmöller aus Kl.Bengerstorf
  • Joh.Tewes aus Zahrensdorf
  • Hans Heinr.Porthun, Schulze in Gr.Bengerstorf
  • Friedr.Wilh.Heinr.Bauch, Pastor in Zahrensdorf
  • Joh.Joch.Heinr.Boldt, Büdner in Gr.Bengerstorf
  • Carl Flander, Holzwärter in Gr.Bengerstorf
  • Leopold von Lücken, Erbherr auf Zahrensdorf"

Die Tafel wurde offenbar erst später angebracht, denn der aus Gothmann stammende Schulze Porthun ist erst 1816 nach Groß Bengerstorf gekommen. Ebenso gibt es erst später den Büdner Boldt. Die Familie von Lücken hat erst 1826 das Gut Zahrensdorf erworben und der Holzwärter Flander war nur 1844/46 in Groß Bengerstorf tätig. Nach mündlicher Überlieferung soll er zum Andenken an seinen in Rußland gefallenen Sohn am Forsthaus mehrere Eichen gepflanzt haben. Sein Sohn ist jedoch auf der Tafel nicht aufgeführt. Der genannte Jürgen Wegner wird nicht von der Hufe 11 sein, da erst Mitte des 19. Jahrhunderts Hermann Wegener aus Lüttenmark dort eingeheiratet hat. Jochen Brockmöller wird der jüngere Sohn von Joachim Hinrich Brockmöller sein, dessen Erbe auf der Hufe 13 im Jahre 1817 Franz Hinrich Brockmöller übernommen hat.

13.2.Entwicklungen in der Landwirtschaft

In der Landwirtschaft vollzogen sich im 19. Jahrhundert Veränderungen, die beeinflusst von den Entwicklungen in anderen Ländern auch in Mecklenburg 1820 zur Aufhebung der Leibeigenschaft führten. Obwohl die Leibeigenschaft im Domanium nicht solche krassen Formen angenommen hatte wie auf den ritterschaftlichen Gütern, brachte deren Aufhebung doch auch für die Hauswirte einige wesentliche Verbesserungen mit sich. 1864 schreibt Balck in seinem Buch "Domaniale Verhältnisse in Mecklenburg-Schwerin": "Ähnlich wie in der Ritterschaft, jedoch auf größeren Flächen und unter milderen Landesherren, die im Bauernstande oft kräftige Stützen fanden, nicht so drückend, entwickelten sich die Verhältnisse im Domanium. Auch hier Frohnden bei der Bewirtschaftung landesherrlicher Pachthöfe im sog. Hofedienst ..., und bei Leistung von Hand- und Spannkräften zu landesherrlichen Bauten und zum Amtshaushalt im sog. Extradienst - Leibeigenschaft mit Schollenpflicht - bloßer Pachtbesitz der Hufen mit freiem grundherrlichen Dispositionsrecht (Recht auf Bestimmung über den Grundbesitz). Aber die Frohndienste waren bald nicht mehr ungemessen, sondern wurden nach bestimmten Gesetzen, auch theilweise gegen Vergütung geleistet, die Leibeigenen waren regelmäßig nicht auf bestimmte Ortschaften, sondern nur überhaupt auf das ganze Domanium beschränkt und deshalb weniger abhängig, die Hufenländereien wurden nur mit großer Schonung ihrer altangestammten Besitzer und fast nur gegen Entschädigung und bei ihrem Aussterben zu Hofacker gelegt. Dennoch war die Lage der Bauern auch hier traurig. Die Leibeigenschaft und der immerhin unsichere Besitz ertödteten jedes freie und selbständige Streben, die freilich geregelten aber doch stets zeit- und kraftraubenden Frohndienste, nötigten zu übermäßiger Anspannung, und ließen nicht an die gehörige Cultur der eigenen Ländereien denken. Auch die Grundherrschaft selbst litt durch solche Bauern. Sie mußte ihnen bei ihrer Armuth das nöthigste todte und lebende Wirtschafts-Inventarium stellen, ihnen alle Bau- und Feuerungsmaterialien unentgeltlich liefern und konnte dagegen im Mittelalter außer den Frohnden nur geringe Naturalleistungen an Korn- und Victualien mit Mühe von ihnen erschwingen. Früher aber als in der Ritterschaft wurde durch weise Landesherren hier möglichst geholfen, und wenngleich die meisten Dienste, die Leibeigenschft und Besitzunsicherheit bis in dies Jahrhundert hinein rechtlich bestanden, so waren ihre gemilderten Wirkungen doch gewiß viel weniger lastend für den fleißigen Bauersmann. Aber auch dem Namen nach verschwanden in neueren Decennien (Jahrzehnten) jene Institute (Einrichtungen, rechtliche Gegebenheiten) des Mittelalters, die Hofedienste, Leibeigenschaft, Extradienste und ihre Äquivalente (Ausgleiche), selbst das Anrcht am Gehöfte erscheint durch billige Observanz (Üblichkeit, Übereinkunft) zur Genüge geregelt. Möglichs sichere Ertragsanschläge über die einzelnen Bauernhufen bestimmen die von denselben zu entrichtende baare Pacht, wodurch die früheren Frohnbauern jetzt Pachtbauern geworden sind. Bei der Gelegenheit der Feldregulirungen werden fortwährend die Bauernhufen separirt oder doch verkoppelt und dann in ihrem Umfange möglichst erhalten.In bleibender Größe sind dieselben sonach die Wiegen einer kräftigen conservatuveb Bevölkerung ..., die Erzeugerinnen selbst der Ueberproduktion, d.i. des die eigene Consumtion durch die Producenten übersteigenden Kornbaus, und in Mecklenburg um so mehr am Platze, als hier Industrie und Gewerke des platten Landes verfassungsmäßig beschränkt und die flachen fruchtbaren Felder schon durch die Natur vorzugsweise zum Ackerbau geeignet sind. Nichtsdestoweniger aber bleiben jene noch immer größeren ökonomischen und finanziellen Aufschwungs fähig, und sie durch Vererbpachtung weiter zu bilden ist das Streben unserer Tage:" (Balck war 1864 Amtsverwalter im Amt Schwaan).

13.3 Feldmarksregulierungen - Vorläufer der Flurneuodnung

Als 1785 Friedrich Franz I. als Herzog Friedrich dem Frommen folgte, setzte er sich als ein wichtiges Ziel, durch eine Straffung der Verwaltung die Ordnung im Lande zu verbessern. Das sollte letzten Endes der Erhöhung des Steueraufkommens dienen. Bestandteil dieser Bestrebungen war es auch, die feudale Abhängigkeit der Bauern im Domanium zu mindern. Das führte zwar noch nicht zur Aufhebung der Leibeigenschaft, jedoch wurden mit den Hauswirthen nunmehr die oben schon angeführten Dorfs-Contracte oder Pacht-Versicherungen abgeschlossen. Diese Contracte wurden mit den Hufenbesitzern und Cossaten insgesamt abgeschlossen, die auch kollektiv in Haftung genommen wurden. Voraussetzung für den Abschluss der Pachtversicherungen war die Regulierung der Feldmark, dabei sollte die Communion der der Hufen in der Feldmark aufgelöst werden. Die Communion beinhaltete die gemeinsame Bewirtschaftung er in Streifen eingeteilten Ackergewanne, gemeinsame Weide- und Wiesenwirtschaft. Nur die Wörthen (Hofland, Gärten) waren getrennt. Diese Auflösung der Communion war zunächst keine vollständige, die eine Separation der Hufen mit arrondiertem Besitz oder zumindest eine Verkoppelung der Feldmark, bei der zu den Hufen mehrere getrennt liegende Ackerstücke gehören, erfordern würde. Zunächst wurde allgemein eine Einteilung der Äcker in der Feldmark in jeweils sieben Binnen- und Außenschläge vorgenommen, an denen die Hufenbesitzer gemäß der unterschiedlichen Hufengröße Anteil hatten (siehe oben, Pachtversicherung Klein Bengerstorf). Während viele Rittergüter im Laufe des 18. Jahrhunderts verkoppelt worden waren, herrschte im Domanium noch die Communion auch mit Anteilen der Rittergüter in den domanialen Feldmarken. Ihre Aufhebung war mit zunehmender Ackerkultur immer dringlicher geworden und war Zweck der einsetzenden Feldmarks-Regulierungen. Die Dorfscontracte hatten eine Laufdauer bis zu 24 Jahren. Hier soll erneut eine Aussage von Balck zitiert werde: "Ihr Hauptzweck ist Eintheilung des Grundes und Bodens in der Weise, daß er der hohen Verpächterin sicheren und ergiebigen Pachtertrag, auch rationelle Behandlung des Grundeigenthums, den Zeitpächtern dagegen ein gutes Fortkommen gewährt, ..." Am Ende jeder Zeitpachtperiode wurde erneut die Feldmarksregulierung vorbereitet und als Voraussetzung für den Ertragsanschlag des neuen Contractes dann auch durchgeführt. Die Einleitung der Feldmarksregulierungen erfolgte zwei Jahre vor Ende der Pachtperiode durch einen Befehl der herzoglichen Kammer. Erneut ein Zitat von Balck: "Die Amts- und Forstbehörde hält unter Hinzuziehung der erforderlichen Techniker, insbesondere der Baubeamten und der Landmesser, eine genaue Local-Inspektion der betreffenden Feldmark, verständigt sich hierbei in collegialischer Berathung über die in amtlicher und forstlicher Beziehung hervortretenden Interessen, hört und berücksichtigt zu Protokoll die Wünsche der einzelnen Grundbesitzer, und entwirft auf die früheren, event. zu rectificirenden (berichtigenden) Feldmark-Karten den neuen Regulirungsplan, die zukünftige Vertheilung der Feldmark. Nach ... Prüfung erfolgt ..., event. nach weiteren Verhandlungen, die Genehmigung des Regulirunsgsplans aus dem (Cammer-) Collegium, worauf sofort die sich vernothwendigende Vermessung, Eintheilung, Absteckung und Anweisung der neu gebildeten Feldmarkstücke vorgenommen wird. Alsdann werden die Classificationtabellen und speciellen Ertragsanschläge, endlich auch die Specialbedingungen resp. Contractsentwürfe für die demnächstige Neuverpachtung und Contractsertheilung formirt, und nun aus dem Collegium die neuen Zeitpachtcontracte, nicht minder die Erbpachtcontracte für die etwa neu gebildeten Erbzinsstellen berichtlich erwirkt, auch die neuen Büdner-Häuslerbriefe und Einliegerbedingungen vom Amte ertheilt. Gleich nach Vollziehung und Ausfertigung dieser einzelnen Zeit- resp. Erbpachtcontracte und Regulative sind unter Einreichung der Ertragsanschläge die nöthigen Beläge auf Pacht, Hufensteuer, Erbstandsgeld etc. für das Amtsregister zu erbitten und nach Vollziehung sämmtlicher die ganze Feldmark betreffenden Contracte, unter Vorlegung der Feldkarte, des Feldregisters und der General-Classificatiunstabelle, dem Collegium darüber Nachweise zu geben, daß und wie die Nutzung aller darin verzeichneten Grundstücke stattfinde und etwa der Feldregulirungen abweichend von den früheren und neueren Verhältnissen stattgefunden habe. Bei bedeutender Umgestaltung der Feldmarken durch die Regulirung und dadurch bewirkter Unbrauchbarkeit der früheren Feldkarten werden nach eingeholter Erlaubnis des Collegiums neue Feldkarten angefertigt." Bestandteil der Regulierungen war die Neueinteilung der Feldmark zunächst in Schläge, z.B. in 6-7 Binnenschläge und 6-7 Außenschläge, für die dann auch die Bewirtschaftung festgelegt wurde. das konnte folgendermaßen aussehen 3 Schläge Kornnutzung, 1 Schlag Brache und 3 Schläge Weide. Der Hackfruchtanbau auf der Brache war noch nicht eingeführt. Er begann am Ende des 18. Jahrhunderts vorsichtig mit dem Kartoffelanbau und dann auch mit dem Anbau von Rüben. In dieser Vorstufe der Schlagwirtschaft, die im 18. Jahrhundert noch üblich war, wurde häufig noch nicht die Separation durchgeführt. Die Separation war eine vollständige Aufhabung der Communion, verbunden mit der Arrondierung (zusammenfassende Abrundung) des Hufenbesitzes. Diese erfolgte im allgemeinen schrittweise mit jeder weiteren Regulierung. Abgeschlossen wurde sie oft erst mit der Vererbpachtung der Hufen, die abgerundetes Besitztum erforderte. Verbunden mit den Feldmarksregulierungen war auch die Schaffung von Büdnerstellen und ab 1846 auch von Häuslerstellen, die immer den Status kleinen Erbpachtbesitzes hatten und deshalb außerhalb der Dorfscontracte mit den Hauswirten standen. Die Separation erfolgte in den einzelnen Feldmarken in unterschiedlicher Qualität. Während den Erbpächter in klein bengerstorf beispielsweise in mehreren Schritten vollständig arrondierter Grundbesitz (mit Ausnahme der Wiesen) zugeteilt wurde, erhielten die Groß Bengerstorfer Erbpächter immer mehrere von einander getrennt liegende Koppeln. Das sind mit Knicks (Wallhecken) eingehägte Schläge. Diese sogenannte Verkoppelung wurde aus Schleswig-Holstein eingeführt, und in den Gütern bereits im 18. Jahrhundert zur mecklenburgischen Schlagwirtschaft weiterentwickelt. Die unterschiedliche Tiefe der Separation in den Domanialdörfern liegt in den natürlichen Bodenbedingungen begründet, die in Groß Bengerstorf ebenso wie im Nachbardorf Bennin stärker variieren, so dass die Erbpächter mehrere Koppeln mit unterschiedlicher Bodenqualität bekommen haben. Im Ergebnis der vollständigen Separation entstanden wie in Klein Bengerstorf Ausbaugehöfte, in größeren Feldmarken auch neue Dörfer. So ist zwischen 1830 und 1835 durch die Separation der Feldmark Gülze das Dorf Neu Gülze entstanden. Feldmarksregulierungen in größerem Umfange sind in den Jahren 1800 in Groß Bengerstorf und 1817 in Klein Bengerstorf durchgeführt worden. In Klein Bengerstorf entstanden dadurch die ersten ErpachtstellenAus diesen der Hufen 4, Schulze Wöhlke und Hufe 14, Hauswirt Dahlenburg, der auf dem karrentin eine vergrößerte Hufe erhalten hat und einen Krug am Postweg einrichten konnte. Aus diesen Jahren liegen auch die Feldmarkskarten vor, die noch heute Grundlage der Katasterkarten bilden.

Da im bisherigen Text der Chronik virelfach der Begriff Hufe verwendet wurde, dessen Begriffsinhalt oft nicht richtig verstanden wird, soll an dieser Stelle eine diesbezügliche Einfügung erfolgen:

13.4 Die Hufe in Mecklenburg

In dem ehemals von Wenden besiedelten ostelbischen Raum, so auch in Mecklenburg, wurden bei der deutschen Wiederbesiedlung die Bauern nach der deutschen Hufenordnung angesetzt. Der Bauer erhielt eine bestimmte Fläche zugewiesen, die einer Hufe entsprach und die Ernährung der bäuerlichen Familie sichern sollte. Die Größe der Hufe eines deutschen Bauern betrug im allgemeinen 20,7 ha, während die wendische Hakenhufe nur die halbe Größe hatte. In den über die märkischen Lande besiedelten Gebieten Ostmecklenburgs und des südlichen Vorpommerns war die Hufengröße ebenfalls nur etwa 10,4 ha. Dafür erhielten die deutschen Bauern im Stargardischen allgemein zwei Hufen zugewiesen. Später wandelte sich der historische Begriff Hufe zu einem Begriff mit zwei Bedeutungsinhalten:

  • Bezeichnung für die Bauernstelle des Hüfners, dann mit einer Nummer auch zur Abgrenzung von anderen Hufen, Büdnereien und Häuslereien.
  • Klassififierung der Größe des landwirtschaftlichen Grundbesitzes, zunächst nach der Fläche, dann nach Scheffel Einsaat.

Als im beginnenden 18. Jahrhundert der landesherrliche Besitz, das Domanium, neu vermessen wurde, bonitierte man den Boden nach der erforderlichen Einsaatmenge in Scheffeln. Dabei ging man von der damals herrschenden Ansicht aus, dass geringwertiger Sandboden eine geringere Einsaat benötigt als hochwertiger, da er weniger Korn trägt, oder anders, dass der Scheffel Saatkorn auf eine größere Fläche eingesät wird. Daraus leitet sich ab, dass bei Angaben in alten Registern, die sich auf konkrete Flächen beziehen, bei Sandböden immer eine größere Zahl in Quadratruten je Scheffel Einsaat ausgewiesen ist als bei besseren Böden. Der nunmehrigen Bezeichnung "bonitierte Hufe" entsprachen 100 Scheffel Einsaat und damit je nach Ackerklasse etwa 21,7 bis 43,4 ha. Bei gutem Acker sollten 100, bei schlechtem 200 Quadratruten einem Scheffel Einsaat entsprechen. Dazu kam das Wiesenland, das in Fuder Heu bewertet wurde. Ein Bauerfuder sollte auf Flächen zwischen 150 und 300 Quadratruten geworben werden. 20 Fuder sollte eine Hufe erhalten.

Mit dem Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich einigten sich die Stände 1755 mit dem Herzog über eine neue Steuerbasis. Zur Sicherung der gerechten Steuerverteilung zwischen dem Domanium und der Ritterschaft und auch innerhalb der Ritterschaft wurde nun die "katastrierte Hufe" mit 300 Scheffel Einsaat definiert. Zur Klassifizerung der Bonitäten des Ackers wurden 6 Ackerklassen eingeführt:

  1. Klasse 75 Qu.-Ruten je Scheffel Einsaat
  2. Kl. 75-90 Qu.R.
  3. Kl. 90-110 Qu.R.
  4. Kl. 110-150 Qu.R.
  5. Kl. 150-200 Qu.R.
  6. Kl. 200-250 Qu.R.

Die Bonitierung erfolgte im Rahmen der Direktorialvermessung zwischen 1756 und 1778, im Domanium teils auch danach. Die landwirtschaftlichen Nutzungsarten wurden in der Direktorialvermessung in "Capita" eingeteilt:

  1. Acker, Koppeln, Wöhrte (Hofländereien),
  2. Wiesen,
  3. Hausstätten, Lust-, Kohl- und Obstgärten,
  4. Holzungen, Moore, Brüche, Brinke und andere als Weide brauchbare Flächen,
  5. Seen, Teiche, Sölle, Kolke und alles übrige,
  6. Priester-, Küster- und kirchenbauernacker soweie Wiesen.

Erkennbar wird, dass nun außer Äckern und Wiesen auch Gärten, Weiden u.a. in die Bonitierung einbezogen wurde, Wälder hinsichtlich der Nutzung als Waldweide, nicht des Baumbestandes. Die Wiesen wurden in 4 Klassen eingeteilt. Ein Fuder Hau wurde zur Umrechnung zwei Scheffeln Einssaat gleichgesetzt. Die Weiden wurden in 6 Klassen eingeteilt und unmittelbar in Scheffeln bonitiert.

Einer Hufe entsprachen nun auf guten Böden etwa 49 ha, auf geringen bis zu 162 ha.`'

Zu Zeiten der Direktorialvermessung galt immer noch die aus dem Mittelalter überkommene Regel, dass die Hälfte der Ritterhufen nicht in die Besteuerung einbezogen wurde. Das war ursprünglich mit dem Heeresdienst (Roßdienst) der Ritter begründet, der seit Jahrhunderten aber nicht mehr geleistet wurde und sich zunächst auch nur auf die Ritterhufen (allgemein 4 Hufen) bezog. Um das formal zu bereinigen, wurden seit 1808 alle ritterschaftlichen Hufen besteuert. Gleichzeitig aber wurde die ritterschaftliche Hufe auf 600 Scheffel Einsaat festgesetzt, während die domaniale Hufe bei 300 Scheffel verblieb, so dass hinsichtlich der Steuern nach altem mecklenburgischen Brauch all's bi'n Oll'n bleiw (alles beim Alten blieb). Eine weitere Veränderung wurde 1854 im Domanium durch die Einteilung in 9 Acker-, 6 Wiesen- und nur 5 Weideklassen vorgenommen.

In den Registern gibt der Hufenstand die Größe eines landwirtschaftlichen Besitztums in Scheffel Einsaat und Fuder Heu an, Das dient zur Ermittlung der zu versteuernden Hufen. In den Summen der Register findet man auch die Angabe in Hufen mit Bruchteilen oder auch ergänzend in Scheffel. So hatte das Domanialamt Boizenburg lt. Staatskalender 1825 insgesamt 60 3/4 Hufen (18225 Scheffel Einsaat). Das Gut Wiebendorf hatte in Klein Bengerstorf "eine Hufe vier Zwölf Sechzehnteltheil (4 12/16) Scheffel" gleich 104,75 Scheffel und in Tessin "eine Viertel Hufe Zwanzig Eilf-Zwei-und-Dreyßigsteltheil (20 11/32) Scheffel" gleich 45,34 Scheffel. Das waren in Klein Bengerstorf der Besitz von drei Hauswirts-Hufen (2 nominale Dreiviertel- und eine nominale Dreiachtel-Hufe und in Tessin eine Hauswirts-Hufe (nominale Dreiviertelhufe). Der nominelle Hufenstand beruhte noch auf der alten Hufengröße von 100 Scheffeln Einsaat.

13. 5 Erste Erbpachtstellen in Bengerstorf, Aufhebung der Leibeigenschaft

Aus den Veröffentlichungen des Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalenders zum Hufenstand im Domanium lässt sich die Entwicklung in beiden Dörfern gut weiterverfolgen:

1818 Staatskalender

   Groß Bengerstorf
     9 Vollhüfner
     2 Dreiviertelhüfner
     5 Viertelhüfner
     2 Büdner
     Schule
   Klein Bengerstorf
     9 Dreiviertelhüfner
     5 Dreiachtelhüfner
     2 Achtelhüfner
     3 Büdner

Auch im Jahre 1818 hat im Staatskalender die Egalisierung der der Hufen von 1792 und 1801 noch keinen Eingang gefunden.

Im Jahre 1816 war der 1792 abgeschlossene Dorfscontract für Klein Bengerstorf abgelaufen. Deshalb hat 1817 dort eine Feldmarksregulierung stattgefunden, mit der eine Neuvermessung und -bonitierung verbunden war. Es entstand eine neue Feldmarkskarte. Dabei kam ein neuer Hufenstand zur Geltung. Zwei Hufen bekamen im Ergebnis dieser Feldmarksregulierung 1818 einen Erbzins-Contract. Die drei Büdnereien wurden bei der Regulierung abgeteilt. Die Vermessung ist noch heute eine Grundlage der gültigen Flurkarte. Die Ergebnisse der Regulierung sind erst später in den Staatskalender aufgenommen worden.

Im Jahre 1820 wurde in Mecklenburg die Leibeigenschaft aufgehoben. Bis dahin waren die Hauswirte genau wie die auf der Hufe verbliebene Nachkommenschaft und die Angehörigen der Dorfarmut in der Verfügung über ihre Person eingeschränkt. Dafür legen einige in den Archivalien enthaltene Vorgänge Zeugnis ab, die oben bereits angeführt wurden. (s. unter Unfreie Stellung der Hauswirte und der übrigen Dorfbewohner). Aus diesen wenigen Zeugnissen wird deutlich, wie weitgehend die Grundherrschaft auch im Domanium - viel mehr noch in der Ritterschaft - in den persönlichen Lebensbereich ihrer Untertanen eingreifen konnte.

Im Jahre 1815 werden in einem Protokoll für Klein Bengerstorf die Namen:

  • Schullehrer Birnbaum
  • Schulze Franz Jacob Wöhlck Nr.4 (spätere Hufennummern hinzugefügt) 4
  • Jochim Hinrich Abel Nr. 5
  • Jochim Hinrich Hinsmann Nr.6
  • Franz Hinrich Abel Nr.7
  • Hans Jochim Köster Nr.8
  • Jochim Hinrich Strube Nr.9
  • Hans Jacob Manck Nr. 10
  • Franz Hinrich Dalenburg Nr.14
  • Jochim Möller, Nr. 11
  • Franz Hinrich Wegner Nr.12
  • Jochim Hinrich Brockmöller Nr.13
  • Jochim Hinrich Reese Nr.2
  • Jochim Johann Pinck Nr.3?
  • Hinrich Jaconb Benck Nr.1
  • Achtelhüfner Franz Jacob Benck Nr.16
  • Achtelhüfner Hinrich Jacob Benck Nr. 15

genannt.

Aus dem Jahre 1817 sind zwei Namenslisten mit abweichenden Namen überliefert

  • Schulze Wöhlcke Nr.4
  • Hinrich Bencke Nr.1
  • Rese Nr.2
  • G.G.Bencke Nr.3
  • Jochim Abel Nr. 5
  • Hinsmann Nr.6
  • Franz Abel Nr.7
  • Köster Nr.8
  • F.Benck Nr.10
  • Möller Nr. 11
  • Wegener Nr.12
  • Brockmöller Nr.13

Ein spätere Protokoll nennt 1817 erstmals die neuen Hufennummern, die wohl mit der Feldmarksregulierung eingeführt worden sind:

  1. Heinrich Jacob Benck
  2. Heinrich Rehse
  3. Johann Jochim Benck
  4. Johann Hinrich Abel
  5. Johann Hinrich Hinsmann
  6. Franz Hinrich Abel
  7. Hans Jochim Köster
  8. Jochim Hinrich Struve
  9. Jacob Manck
  10. Hans Jacob Benck (vorher im gleichen Jahr noch Möller, an anderer stelle auch Möller-Benck)
  11. Franz Heinrich Wegner
  12. Franz Heinrich Brockmöller
  13. Cossat Heinrich Benck
  14. Cossat Franz Jacob Benck

Im Zusammenhang mit der Feldmarksregulierung des Jahres 1817 erhalten die Hauswirte auf den Hufen Nr.4, Schulze Franz Jacob Wohlke und Nr.14, Franz Hinrich Dahlenburg ihre Erbzins-Contracte. Damit werden sie noch vor der Aufhebung der Leibeigenschaft Nutzeigentümer ihrer Hufen unter dem Obereigentum des Großherzogs. Beide erhielten ihren Pachtbrief als Erbzinsbauern im Januar 1818. Sie müssen jedoch nicht unerhebliche Zahlungen leisten, so Schulze Wölke am 20. Februar 1818 eine Zahlung von 500 Talern Hofwehr- und Saatengelder, sowie 420 Taler Erbstandsgelder.

Im gleichen Jahre wird der Hirtenkaten auf meistbietenden Verkauf zu Büdnerrecht ausgeschrieben, gleichfalls meistbietend werden eine Scheune des Hauswirts Hans Jacob Behnke (Hufe 11) und ein Wohnhaus auf dem Behnkeschen Gehöft zum Büdnerrecht (Ländereien 1657 Ruten) ausgeschrieben. Aus den Verkäufen wurden durch die großherzogliche Kammer folgende Einnahmen erzielt:

  • Behnkes Scheune 40 Rthlr N 2/3
  • Hirtenkaten 552 "
  • Behnkes Wohnhaus 450 "

Aus dem Hirtenkaten wird die Büdnerei B1 (Schäfer Stieger, dann Köster, dann Behncke) aus Behnkes Haus und Scheune die Büdnerei B2 (Mahnke, dann P.Jehring, Löhrmann), evtl aus der Scheune die Büdnerei B 3 (Jehring, dann Körn, heute nur noch eine ruinöse Scheune als Holzkonstruktion und der Schweinestall vorhanden).

Im Jahre 1825 war in Groß Bengerstorf die Pachtperiode des Dorfcontracts abgelaufen. Bereits 1821 begannen die Vorarbeiten für eine Regulierung der Feldmark. Kammeringenieur Voß aus Wittenburg legte am 5.September 1821 den nachstehenden Einteilungsplan vor.

"Eintheilungs Plan von der Dorffeldmark Grossen Bengersdorff

  1. Da der Acker sehr verschieden ist, so läßt sich nicht füglich das Ganze in eine Hufe theilen. Daher erlaube ich mir vorzuschlagen, jedem der 16 Hauswirthe zwey Acker Koppeln zu geben, damit eine Gleichheit statt finden möge, ich habe solche auf der Charte mit bley verzeichnet, und die 16 ersten mit römischen und die zweiten Koppeln mit deutschen Zahlen bezeichnet. Es erhält jeder in diesen beyden Koppeln circa 12000 []R. Demnächst würde jeder der Hauswirthe eine Weide Koppel längs der Schaale aus den No. 774 bis 852 von circa 6000 []R. erhalten.
  2. Die Vertheilung der Wiesen läßt sich jetzt nicht bestimmen, indem manche ihren Antheil schon an den Weide Koppeln erhalten würden.
  3. Die beyden Büdner, so wie auch die beyden zu Büdnerrecht zu verkaufenden Hirten Kathen erhalten jeder bey Hause 100 []R. Garten und 600 []R. Acker, 600 []R. Wiese auf einer paßenden Stelle und 1000 []R. Weide an der Bretzinschen und Beckendorfer Scheide.
  4. Zur Schule

Der Schulhalter behält seinen Acker No.643 - 98 []R. und erhält zu Wiese aus der No.682 und 683 - 449 [[]R., No.662 - 442 []R., zur Weide No.806 -1338 []R., Summa 3209 []R.

5. zum Schulzen Gehalt Der Schulze erhält seinen Dienst Acker aus den No. 16, 41, 73 und 27 von circa -1299 []R. und seine Wiese von circa 600 []R. auf einer paßenden Stelle.

6. Forst-Reservata Zur Forst kommt alles was die Linie von A bis Q umschreibt; so wie auch der Düsterbusch.

7. Der Proschen Voßberg würde bey der künftigen Regulirung an Bennin zu nehmen sein indem er von diesem Felde durch den Forst abgeschnitten wird.

Wittenburg 5ten Sept.1821 G.Voß"

Das Rescript von Landmesser Voß ist mit sehr vielen Änderungen und Anmerkungen von anderer Handschrift versehen, was darauf hindeutet, dass der Plan bei der großherzoglichen Kammer nicht sofort auf Gegenliebe gestoßen ist. Die Gründe sind nicht nachvollziehbar. Jedoch dürfte der Plan in seinen Grundzügen zur Ausführung gelangt sein, da die Feldeinteilung in den 1950er Jahren dem noch weitgehend entsprach. Etwas detaillierter aber im Grunde den Voß'schen Plan beibehaltend ist ein Schreiben aus der Kammer aus 1825:

"An die Beamten und den Oberförster Schmarsow respec. zu Boitzenburg und Schildfeld' Hierbey eine Charte Sign. 13

Weitere Bestimmung wegen der Regulirung zu Gr.Bengerstorf

  1. Die sogenannte Pferdekoppel rechts des Weges von Gr.Bengerstorf nach Bennin bis zu Linie A.B. wird forstwegen mit zur Koppeleintheilung für die Hauswirthe abgetreten. (Hierzu hatten sich die Hauswirte mehrfach an das Amt in Boizenburg gewandt)
  2. Nach dieser Vermessung des Terrains werden statt der früher projektirten einen Weidekoppel, für jeden Hauswirth deren 2 abgetheilt.
  3. Der ad 1. bleibende Abschnitt von der Linie A.B. bis zur Schaale, excl. den daran belegenen Wiesen, wird zum Forstreservat. (wahrscheinlich das "Lange Rieh")
  4. Der linker Hand des neuen Weges nach der Zölkow belegene, früher zum Forstreservat bestimmte Ort, geht annoch zur Koppeleintheilung an die Hauswirthe über.
  5. Die Linien C.D.E.F. ergeben die Grenzen des schlechten Ackers und der Heidberge, welche der Forst zu Tannenbesaamung erhält.
  6. Für den Holzwärter wird der am Benniner Wege belegene Hirtenkathen bestimmt. Es wird hierzu an Competenz erlegt außer einem Garten von 100 []R. circa 1200 []R. Acker, 800 []R. Wiese und 200 []R. Weide, thunlichst hinter dem Hause bis zu dem projektirten Wiesenwege. So lange noch kein Holzwärter hier angestellt ist, wird die Wohnung mit Ländereien, auf einjährige Kündigung vermiethet.
  7. Der Schulze Porthun erhält ebenfalls am Benniner Wege hinter den projektirten Holzwärterländereien, den erbetenen Bauplatz zur Versetzung des ihm zum Büdnerkathen zu überlassenden - bisherigen Altentheilskathens, nebst einem Garten von 100 []R. und 600 []R. Acker. (Er hat den Bauplatz getrennt vom Acker dann gegenüber erhalten.)
  8. Der am Beckendorfer Wege belegene, zu Büdnerrecht zu veräußernde Hirtenkathen, erhält außer 100 []R. Garten, ebenfalls 600 []R. Acker ebendaselbst.
  9. Die beyden daselbst belegenen Büdner, erhalten jeder außer 100 []R. Garten, auch 600 []R. Acker ebendaselbst
  10. Jede dieser 4 Büdnereien bekommt 300 []R. Wiesenwachs und außerdem eine Abfindung der patentmäßigen Weide, für Rindvieh, Schaafe und Schweine, für sich und ihre Einlieger zusammen circa 8000 []R. von der dürftigen, links am Boizenburger Wege, an der Bretziner Scheide belegenen hohen und niedrigen Weide - Acker, Wiese und Weide wird den Büdnern für die Dauer des Dorfcontracts in Zeitpacht überlassen. Hauswirthe bekommen jeder 2 Acker und 2 Weidekoppeln. Letztere werden nach und nach von selbigen gerodet und zu Acker, Wiesen und Weiden cultivirt, und wird mit der nach Kl.Bengerstorf zu belegenen Koppelreihe der Anfang gemacht. In den auf Bennin zu belegenen wird die Benutzung des Holzes für den Forst bis dahin vorbehalten, daß zur Cultivirung dieser Koppeln geschritten werden kann.
  11. Der leichtere, nicht zu vorgedachten Ackerkoppeln zu ziehende Acker an der Beckendorfer Scheide (Schafblöcke) wird zwaar ebenfalls in 16 Ackerkoppeln und jede dermaaßen in 5 Schläge getheilt, daß die einzelnen Schläge der verschiedenen Hauswirthe, in Zusammenhang kommen, damit sie die Braach- und Weideschläge zur gemeinschaftlichen Schaafweide benutzen können, eine Begrabung der Koppelgrenzen unterbleibt aber hier zur Zeit.
  12. Die regulirte Grenze an der Benniner Scheide wird dermaßen aufgegraben, daß der Aufwurf nach beyden Seiten zu liegen kömmt.
  13. Von dem überall von den Hauswirthen zu rodenden Holze erhalten dieselben die Stämme (hier Wohl die Stubben gemeint) und den geringeren Abfall zur Feuerung; das übrige Holz verbleibt zur Disposition des Forstes.
  14. Eine kleine Wiese sub. No. 728 welche durch den an der Schaale gemachten Durchstich, von der Gr.Bengerstorfer Seite abgeschitten worden, geht künftig zur Feldmark Kl. Bengerstorf über.

Bemerkenswert ist die Vergrößerung der beiden bestehenden Büdnereien durch Ländereien in Zeitpacht, während sonst die Büdner in Erbpacht standen, dazu auch die vorgesehene Neuanlage der beiden späteren Büdnereien B 3 und B 5, die dann auch 1830 im Staatskalender aufgeführt werden. Befremdlich ist, dass die erst 1854 auf der Zölkow angelegte Vernunft'sche Büdnerei die Nr. 4 und die Voß'sche (Hirtenkaten) die Nr.5 erhalten hat. Weiterhin ist in diesem Schriftstück erstmalig der Katen des künftigen Holzwärters erwähnt, der durch die Umwandlung eines Hirtenkatens entstanden ist. Ebenfalls interessant ist die Erwähnung der umfangreichen Rodungen zur Anlage von Acker- und Weidekoppeln, des neuen Weges nach der Zölkow, der Aufforstungen in den Heidbergen und des Schaaledurchstichs. Letzterer ist noch heute an dem Rest des alten Schaalelaufes hinter den Gehöften der Hufen Nr. 2 und 3 in Klein Bengerstorf unter der Bezeichnung "Oll' Schaal" (Alte Schaale) zu erkennen ist. Die Wiese aus Groß Bengerstorf ist dann der angrenzenden Wiese des Schulzen Wöhlke zugeschlagen worden. Im April 1825 hatten sich die Groß Bengerstorfer Hauswirte aber zunächst über den schleppenden Fortgang der Feldmarksregulierung beklagt, weil sie dadurch in den Feldarbeiten behindert wären, obwohl Kammerpräsident von Lehsten im März die Beamten in Boizenburg erst angewiesen hatte, den Regulierungsplan von Kammeringenieur Voß "tempestive" (schnellstens) durchzuführen.

Im Staatskalender von 1825 und 1830 ist die 1801 vorgesehene Egalisierung der Hufen noch immer nicht umgesetzt. Es werden noch immer 9 Vollhüfner, 2 Dreiviertelhüfner und 5 Viertelhüfner genannt, 1830 aber dann schon 4 Büdner. Für Groß Bengerstorf werden in einer "Registratura ..." im Jahre 1825 nun erstmalig die neuen Hufennummern genannt. Diese ermöglichen uns die sichere Zuordnung der Hüfner zu ihren Hufen:

  1. Schulze Porthun Nr.13
  2. Franz Hinzmann Nr.14
  3. Heinr. Mahncke Nr.15
  4. Heinr. Trilck Nr.16
  5. Franz Jürgen Mahncke Nr.12
  6. Jürrgen Heinr. Mahncke Nr. 4
  7. Franz Jacob Mahncke Nr. 1
  8. Franz Joch. Dahlenburg Nr. 2
  9. Heinr. Bädcker Nr. 3
  10. Jacob Trilck Nr. 5
  11. Franz Heinr. Kruse Nr. 6
  12. Jochim Heinr. Kruse Nr. 7
  13. Franz Hagemann Nr. 8
  14. Jochim Abel Nr. 9
  15. Garbers Nr. 10 (1832 Jacob Garber)
  16. Franz Jacob Martens Nr. 11

Aus dem Jahre 1827 liegt ein Register vor, das hier auszugsweise wiedergegeben werden soll. Das Register verwendet noch eine andere Nummerierung, Die neuen Hufennummern sind in der letzten Spalte hinzugefügt

Hufenbesitzer ++ Schfl. ++ Fuder ++ Sa.Hufenstand ++ Neue Nr.


I Jürgen Heinrich Hintzmann ad interim ++ 99 2/16 ++ 11 2/. ++ 127 6/16 ++ 15


II Franz Hinzmann ++ 108 ++ 11 11/. ++ 131 6/. ++ 14


III Franz Trilck ++ 95 2/. ++ 7 1/. ++ 109 4/. ++ 5


IV Jürgen Heinrich Mahncke ++ 100 ++ 9 1/. ++ 118 2/. ++ 4


V Franz Jacob Mahncke ++ 89 2/. ++ 8 3/. ++ 106 1/. ++ 1


Vi Franz Dahlenburg ++ 84 6/. ++ 8 8/. ++ 101 6/. ++ 2


VII Hans Abel ++ 94 ++ 9 13/. ++ 113 10/. ++ 9


VIII Heinrich Trilck ++ 91 9/. ++ 7 9/. ++ 106 11/. ++ 16


IX Schulz Porthun ++ 95 5/.++ 9 6/. ++ 114 ++ 13


X Jochim Kruse ++ 87 7/. ++ 11 14/. ++ 111 3/. ++ 7


XI Christoph Bädcker ++ 90 12/. ++ 8 11/. ++ 108 2/. ++ 3


XII Franz Jürgen Mahncke ++ 106 6/. ++ 6 8/. ++ 119 6/. ++ 12


XIII Jacob Martens ++ 79 ++ 7 7/. ++ 93 13/. ++ 11


XIV Heinrich Kruse ++ 86 ++ 9 15/. ++ 105 15/. ++ 6


XV Jacob Garbers ++ 94 3/. ++ 8 3/. ++ 110 11/. ++ 10


XVI Franz Hagemann ++ 79 15/.++ 6 12/. ++ 93 10/. ++ 8


Die Egalisierung der Hufen war immer noch unvollständig.

Ein ähnliches Register liegt aus dem Ertragsanschlag für das Jahr 1831 für die Hauswirte aus Klein Bengerstorf vor:

  1. Heinrich Jacob Behncke----------------------------------20031 []R.------75 Schfl.
  2. Heínrich Rehse------------------------------------------19632 []R.------80 Schfl.
  3. Johann Jacob Behncke------------------------------------19791 []R-------80 Schfl.
  4. Schulze Wöhlcke als Erbpächter nicht aufgeführt.
  5. Jochim Abel---------------------------------------------19980 []R.------80 Schfl.
  6. Johann Heinrich Hintzmann-------------------------------19803 []R.------75 Schfl.
  7. Franz Abel----------------------------------------------19614 []R.------80 Schfl.
  8. Hans Jochim Köster--------------------------------------20600 []R.------80 Schfl.
  9. Johann Heinrich Dahlenburg------------------------------19708 []R.------75 Schfl.
  10. Hans Jacob Mahncke Wittwe-------------------------------19916 []R.------8o Schfl.
  11. Jacob Behncke-------------------------------------------19507 []R.------75 Schfl.
  12. Franz Heinrich Wegner-----------------------------------19625 []R.------80 Schfl.
  13. Franz Brockmüller---------------------------------------20141 []R.------80 Schfl.
  14. Erbpächter Dahlenburg nicht aufgeführt

Cossaten: Heinrich Behncke Wittwe u. Johann Wöhldke-------20560 []R.------75 Schfl.

Die beiden Erbpächter sind in dem Register nicht aufgeführt, weil sie keinen neuen Ertragsanschlag mehr erhalten. In dem Klein Bengerstorfer Register fällt auf, dassentsprechend dem Dorfscontract bei der 192 durchgeführten Regulierung die Hauswirte außer den beiden Cossaten, die zusammen die Größe einer Hauswirtsstelle haben, etwa den gleichen Hufenstand in Scheffeln Einsaat erhalten haben. Er entspricht bei 300 Scheffel je Vollhufe einer Viertelhufe, in Groß Bengerstorf etwa einer Drittelhufe. Die Hauswirte in den landesherrlichen Dörfern haben, wenngleich besser als die in den in den ritterschaftlichen, im allgemeinen einen sehr bescheidenen Lebensstandard gehabt. Bezeichnend dafür ist ein Protokoll aus dem Jahre 1835, in dem die Hilfsbedürftigkeit der 16 Hauswirte in Groß Bengerstorf ausgewiesen ist. "Protocollum Verezeicnis der 16 Hauswirthe zu Gr. Bengerstorf zufolge der gutachtlichen Hilfsbedürftigkeit"

1. Klasse (die Bedürftigsten)

              # Jacob Garber----------------Hu.10
              # Franz Jacob Mahnck----------Hu.12
              # Hinrich Kruse---------------Hu.6

2. Klasse

              # Hinrich Trilck--------------Hu.16
              # Jacob Trilck----------------Hu.5
              # Schulze Porthun-------------Hu.13
              # Jacob Mahnck----------------Hu.1
              # Jochim Hinzmann-------------Hu.4
              # Franz Hinzmann--------------Hu.14             
              # Jochim Abel-----------------Hu.9
              # Dahlenburg------------------Hu.2

3. Klasse

              # Franz Hagemann--------------Hu.8
              # Jochim Kruse----------------Hu.7
              # Martens---------------------Hu.11
              # Bädcker---------------------Hu.3

4. Klasse

              # Jürgen Hinzmann-------------Hu.13

1835 wird in den eingesehenen Staatskalendern erstmalig wieder der Karrentin genannt. Der 1825 noch unter Klein Bengerstorf genannte Erbzinsmann war der ehemalige Hauswirt Dahlenburg, der gemeinsam mit dem Schulzen Wöhlcke im Jahre 1818 noch vor der Aufhebung der Leibeigenschaft und noch vor der generellen Feldmarksregulierung von 1853, die mit der generellen Separation verbunden war, seine nunmehr separierte Hufe auf dem Karrentin gebaut hat. Der erstmalig 1825 im Staatskalender genannte Krug ist schon der Karrentin gewesen. Er wurde bereits 1819 eingerichtet. Der karrentin erhielt nun trotz der Hufennummer von Klein Bengerstorf den Status eines Ortes, wohl in Anknüpfung an den untergegangenen Ort Carpentin des Mittelalters. Die Gemeinde hieß bis 1850 "Gemeide Klein Bengerstorf mit Karrentin". In der Geburtsurkunde der 1916 geborenen Herta Greve, ge. Reusch stand immer der Geburtsort Karrentin. Erst 1840 sind die Ergebnisse der Egalisierung und Neubonitierung in den Staatskalender aufgenommen worden. Dabei hatte sich der Hufenstand der einzelnen Hufen verändert. Das hatte dann teilweise geringere Abgaben zur Folge. In Groß Bengerstorf waren 1840 16 Dreiviertelhüfner eingetragen., so dass die 9 Vollhüfner nun auch als Dreiviertelhüfner bonitiert waren. In Klein Bengerstorf hat es gegenüber 1825 ebenfalls einige Änderungen gegeben. Die zwei Erbzinsmänner werden nun als Erbpächter geführt, davon einer auf dem Karrentin. Deshalb waren bei Klein Bengerstorf selbst nur noch 15 Hufen genannt, deren Hufenstand aber der gleiche geblieben war.

13.6 Feldmarksregulierung - Separation - Verkoppelung - Vererbpachtung

Vorbereitungg der Feldmarksregulierung in Groß Bengerstorf

Im Jahre 1841 wird der Forstgeometer Klockmann mit der Regulierung der Feldmark Groß Bengerstorf beauftragt, obwohl die 1825 begonnene Pachtperiode erst 1849 beendet ist. Die Regulierung wird dann jedoch vom Kammeringenieur Hertel bearbeitet.

Eintheilungsregister 1841 von Hertel

  • 16 Hauswirthe-----------------------------330867 []Ruthen
  • Bollen-Wiese----------------------------------562 []R.
  • Gemeinsames Unbrauchbar---------------13053 []R.

  • Summe--------------------------------344482 []Ruthen
  • 4 Büdner, incl. des Hirtenkathens-----12957 []R.
  • Schulzen-Competenz---------------------2263 []R.
  • Ländereien der Schule------------------3576 []R.
  • Holzwärter-Competenz-------------------4975 []R.
  • Forst-Reservat-------------------------142089 []R.

  • Gesamt-------------------------------510342 []Ruthen

In diesem Zusammenhang wurde auch ein Register der Wohnhäuser und Einlieger erstellt, das uns Aufschluss über die Struktur der Einwohnerschaft gibt.

Wohnhäuser und Einlieger zu Gr.Bengerstorf Großherzogl.Amts Boizenburg

I. Wohnhäuser und Inhaber derselben

  1. Hauswirt Mahnck, Nr.V (alte Nummern)
  2. " Dahlenburg, Nr.VI
  3. " Baetger, früher ritterschaftl. Nr.XI
  4. " Joch. Hinzmann, Nr.IV
  5. " Jacob Trilk, Nr.III
  6. " Hinrich Kruse, Nr.XIV
  7. " Jochim Kruse, Nr.X
  8. " Hagemann, früher ritterschaftl.,Nr.XVI
  9. " Abel, Nr.VII
  10. " Gerber, Nr. XV
  11. " Martens, Nr.XIII
  12. " Jacob Mahnk, Nr.XII
  13. " Schulz Pprthun, Nr.IX
  14. " Franz Hinzmann, Nr.II
  15. " Jürgen Hinzmann, Interimswirt, Nr.I
  16. " Hinrich Trilk, Nr.VIII

III. Büdner

  1. Schneider Müller Erben
  2. Schmidt Goßmann
  3. Schulz Porthun
  4. der Hirtenkathen (wird später als B 5 bezeichnet, hat aber lt. Staatskalender noch keinen Büdnerstatus

IV. die Schule V. Holzwärter

Einlieger

  1. Zimmergesell F.Meyer
  2. Tagelöhner Joh. Brockmöller
  3. Schneider Jochim Hagemann
  4. Tagelöhner W. Burmeister
  5. " Hans Jenß
  6. " Joch. Wulf
  7. " Jürgen Trilk
  8. " Wittwe Froh
  9. Schäfer Harthusen
  10. Katharina Jungbluth / der Mann ist Schäfer zu Beckendorf
  11. Tagelöhner Franz Kruse
  12. Schuster Jenkel
  13. Zimmergesell Franz Voß
  14. Tagelöhner Jürgen Wöhlk
  15. " Jochen Behnk
  16. " Christ. Jenkel
  17. Zimmergesell Pusback

In diesem Register werden erstmalig außer den Hauswirten und Büdnern auch die Einlieger erfasst. Einlieger waren Dorfbewohner ohne Grundbesitz, die folglich zur Miete, im allgemeinen in den Tagelöhnerkaten der Hauswirte, teilweise aber auch bei den Büdnern wohnten. Die Einlieger bemühten sich bereits im Jahre 1844 um Anteil an der Ackernutzung.

Der Kammeringenieur Hertel hat im Jahre 1841 seine Untersuchungen begonnen und richtete seine Bemerkungen "Regulirung der Feldmark Groß Bengerstorf" an das großherzogliche Amt in Boizenburg.

"GPM Vom Großherzoglichen Amte beauftragt, eine Geometrische Revision der Feldmark Grohs Bengersdorf vorzunehmen, hatte ich mich mit der Feldkarte, dem Register und der Classifications-Tabelle dorthin begeben, um solches Geschäft an Ort und Stelle im Beisein des Dorfschulzen Porthun auszurichten, und fand sich dabei nachstehendes zu bemerken. Eine Geometrische Revision aller Dorfstheile und überhaupt des ganzen Feldes, um darauf eine Rectification zu besorgen, kann nach dieser sich hier beim Großherzoglichen Amte befindlichen Karte wegen zu schlechter Beschaffenheit derselben, dem Zweck entsprechend nicht ausgeführt werden, indem solche nur noch als Flurriß oder Bild vom ganzen zur oberflächlichen Ansicht dienen kann. Auch ist die Karte noch nach einem kleineren Maßstabe (nämlich 25 Ruthen auf einen Zoll) construirt, als überhaupt Verordnungsmäßig statthaben soll. Es wäre daher bei etwaniger Regulirung wünschenswerth, daß eine neue Vermessung der Feldmark vorgenommen würde, zumal dieses jetzt um so weniger schwierig sich macht, indem die Forsten des Feldes bereits neu vermessen sind, und hieran der Anschluß leichter ist. Die Öconomische Bestellung der Bauerkoppeln, bedarf, was die sogenannten Weidekoppeln, südlich des Bennin-Boizenburger Weges anbetrifft, noch eines sehr sorgsamen Fleißes; und würde solches nur zu erzielen sein, wenn diese von den vielen Hölzungen, welche sich noch überall in demselben befinden, befreit und sodann eine gehörige Abgrabung besorgt würde, damit die Quellen, welche sich häufig noch auf der ganzen Feldmark zeigen, und wodurch der Boden so sehr kalt und sauer geworden ist, rascher und besser abgeleitet werden; das Gefälle nach der Schaale zu ist überall so günstig, daß solches durch 6 und 7 füßige Gräben zu bewirken ist. Die äußeren Grenzen der Feldmark, an Bennin, Klein Bengerstorf & Bretzin sind entweder durch Gräben oder die Schaale unzweifelhaft genau bestimmt, jedoch ist die Grenze mit dem Guthe Beckendorf noch immer unzuverlässig und streitig. Eine vom Großherzoglichen Amte im Jahre 1837 vorgenommene Besichtigung unter Hinzuziehung des Gutsherrn bestimmte eine Grenzberechnung, die ich auch besorgte, welche aber nicht in Ausführung kam; ich habe daher abermals eine genaue Aussteckung und Rectificirung der Grenze vorgenommen, und solche in der Art besorgt, daß der zu beiden Theilen in Anspruch genommene Streitort von 70 []-Ruthen in der Berechnung zur Theilung gekommen, und statt der krummen Linien möglichst gerade Richtungen von der Bretzin-Bengersdorfer-Beckendorfer Grenze ab, bis zum Kaltengrund Tannen angenommen sind. Auf der Bengersdorfer Dirctorial Karte, welche ich bei diesem Geschäfte zur Hand hatte, sind die Grenzlinien vorläufig in Blei bezeichnet.

Hochachtungsvoll und ganz gehorsamst,

  • Boizenburg den 10ten Sept. 1841
                            * W.Hertel, Kam.Ing"

Randbemerkung des Amtes: "Wegen solcher Grenzregulirung ist bereits mit dem Gute Beckendorf ... (unleserlich) verhandelt, wovon nächstens berichtet wird."

"Übersicht über die zunächst projectirte Veränderung bei Regulirung der Feldmark Grohs Bengersdorf

A. Hauswirthe

1. Die 16 Hauswirthe, wovon jeder durchschnittlich 20680 []R. von 92 9/16 Sch. 8 2/16 Fuder inne hat, haben jetzt ihre Ländereien auf 5 bis 6 Stellen, theilweise in sehr schmalen und kleinen Koppeln. Um diese Zerstückelung zu beseitigen und zur Erleichterung der Bearbeitung und Verbeßerung der Ländereien eher beitragen zu können, würde zweckmäßig sein, wenn nach den sehr entlegenen Ländereien 4 Bauergehöfte hingebaut würden, und zwar nach der Benniner Scheide in den Flächen 81 bis 111. Zwei Hauswirthe dort würden dann jedes Gehöft, incl. der Wiesen 21000 []R erhalten, und würden für einen Ausbauer die Flächen in Figur A, und für den zweiten die Flächen in Figur B sich eignen. Ferner würden in der sogenannten Zölkow sub No. 64 bis 77 ebenfalls zwei Bauergehöfte ihre sämtlichen Ländereien erhalten können, wobei jedes Gehöft ohne Wiesen, 21000 []R groß würde, dafür ist die Bezeichnung auf der Karte mit C & D bemerkt; ihre Wiesen aber würden diese beiden Gehöfte am zweckmäßigsten beim Dorfe und zwar ex 141 bis 146, jedes 1000 []R erhalten können, Figur E und F. Für diese auszubauenden Gehöfte würde noch ein Communications-Weg (Verbindungsweg) mit Bennin durch den angrenzenden Forst No.82, wenn vielleicht auch nur in krummer Richtung zu reserviren sein.

2. Die sodann noch im Dorfe bleibenden 12 Hauswirthe, erhalten jeder eine Koppel von 8000 []R aus der Fläche, welche nördlich des Bennin-Boizenburger Weges liegt, und eine Koppel südlich dieses Weges nach der Schaale zu, von 9000 []R und dagegen ihre Wiesen; die Flächen sub 229 bis 244, welche bislang schlagmäßig - wegen Beweidung mit Schafen - benutzt wurden, würden wieder in 5 Schlägen für die 12 Hauswirthe abgetheilt werden, so daß jeder Schlag 5000 []Ruth. groß würde.

B. Büdner Ländereien Es sind 4 Büdner incl. des Hirtenkatens (B 5, 1990 Voß) im Dorfe, welche ihre Ländereien separirt in Koppeln besitzen. Die Anlage von zwei neuen Büdnerstellen mögte sich indeß sehr empfehlen, nämlig: 1. Die Fläche von 200 []R bei den beiden auszubauenden Bauergehöften A & B an der Benniner Scheide ist zu einer Büdnerei in der Figur G. besonders geeignet. 2. Eine Fläche von 1700 []R ex No.70 & 71 bei den beiden Ausbaugehöften C & D in der Zölkow wird besser zu einer Büdnerei in der Figur H paßen, dabei dürfte auch zweckmäßig die Schulzenwiese No.60a im Forste von 246 []R zugeteilt werden können, die ... zum nahen Bauergehöfte käme.

C. Schule a. Zu einer Obstbaumschule, da sich beim Dorf dazu keine paßende Fläche findet, im Felde an der Schulcompetenz grenzend, aus dem nahen Schulzen-Acker No.167 ein Abschnitt Figur J. von 60 []Ruthen genommen werden können, wogegen jedoch der Schullehrer einen Theil seines Gartens bei Hause zur Obstbaumzucht benutzen müßte. b. Für eine Industrie Schule würde ebenfalls aus der No. 167 bezeichneten Schulzen-Competenz eine Fläche von 600 []R genommen werden können, Figur K.

D. Amtsreservat 1. Schulzencompetenz Die bisherige wird sowol der Acker No.167 als auch die Wiesen No.60a und 93 resp: zu Obstbaumgarten, Industrieschule und den daran grenzenden Gehöfte, so wie an die auszubauenden Gehöfte abzutreten; dagegen ist eine Fläche Acker No. 38 bis 41 von 7000 []Ruthen und eine Wiese mit diesem zusammenhängend 700 [] ex No. 146 & 147 Figur L aufs Neue anzuweisen. 2. Einlieger Für 25 Einlieger-Kaveln a 100 []Ruth. = 2500 []Ruth. würde eine Fläche in No.42 bis 52 am Benniner Wege Figur M paßen. 3. Bollenwiese Die jetzige sub No. 90 an der Benniner Scheide belegen und 523 []Ruth. 1 12/n Fuder enthaltend, würde dem auszubauenden Gehöft A zufallen, dagegen aber ex No. 160 fortan 304 []Ruth.: 1 14/n Fuder, in Figur N wieder genommen werden.

E. Holzwärter hat jetzt eine Wiese sub No. 81 an der Benniner Scheide von 449 []R 1 12/n Fuder, da diese Wiese nun für das auszubauende Gehöft A., der Lage halber besser paßt, so möge der Holzwärter diese abtreten und dagegen hinter seinen Ländereien bei Haus, nach der Schaale zu ex No.147 & 148 eine Wiese von 525 []R 1 12/n Fuder wieder erhalten, Figur O.

F. Forstreservat Davon wird eine ganz isolirt liegende Fläche sub No. 99 bis 101 von 4242 []Ruthen, theilweise an die Ausbauer A & B, theils den im Dorfe bleibenden Hauswirthen hergegeben.

G. Unbrauchbar 1. Der Klein Bengerstorfer Weg, welcher im Winter fast unpassierbar ist, wegen des vielen Eises,welches durch das im Wege laufende Quellwasser sich bildet, würde zweckmäßiger zwischen den Gehöften No.1, Hufe V und 16, Hufe VIII angelegt werden können. 2. Auf Lehm-, Mergel- und Sandgruben, ist bei früherer Regulirung schon reichlich Bedacht genommen: und bedarf es daher neuer Reservate nicht mehr

Schließlich wird bemerkt, daß es zur bessern Bewirtschaftung der Ländereien für die im Dorfe bleibenden Wirthe sich gestalten würde, wenn noch ein Bauergehöft am Benniner Wege ausgebauet würde, und dabei die Koppel No. 59 ex 104, 98, 100, 111 bis 124 von 20000 []Ruth. käme, Figur P; auch mögte dann noch eine Büdnerei von 2000 []R, Figur Q dabei zweckmäßig aufgebauet werden können.

Hochachtungsvoll und ganz gehorsamst

  • Bzb. am 10. October 1841
  • W. Hertel, Kam. Ing"

Hertels Regulierungsvorschläge enthalten einige ganz wesentliche Veränderungen:

  1. Er sieht die Verlegung von vier Gehöften in den Ausbau vor, davon zwei an die Benniner Grenze, vermutlich am Grämsberg und auf der Hohe Breite und zwei auf die Zölkow.
  2. Ein zusätzliches Bauerngehöft soll am Benniner Weg angelegt werden, vermutlich auf dem Bengers Winkel, vor dem Bohldamm.
  3. Es sollen drei neue Büdnergehöfte im Ausbau (Zölkow, Benniner Grenze, Benniner Weg) eingerichtet werden.
  4. Am Benniner weg sollen Einlieger-Kaveln angelegt werden.
  5. Der Bengerstorfer Weg soll aus dem Tal auf die gegenwärtige Trasse verlegt werden.

Dieser Regulierungsvorschlag muss wegen seiner die Dorfstruktur verändernden Konsequenzen mit Auswirkungen auf das dörfliche Zusammenleben und auf die finanzielle Situation der Hauswirte wohl nicht akzeptiert worden sein, denn nach nur acht Tagen legte Hertel einen neuen Vorschlag vor, der

  1. nur den Ausbau eines bestehenden Gehöftes,
  2. zwei zusätzliche Gehöfte auf der Zölkow,
  3. zwei zusätzliche Gehöfte am Benniner Weg
  4. und die drei neuen Büdnereien

vorsah.

"Planmäßige Übersicht von der Regulirung zu Grohsbengersdorf, wenn von den 16 Bauergehöften ein Gehöft ausgebauet und also 15 Gehöfte im Dorfe verbleiben (und jetzt nachträglich eingefügt) aber außerdem mehr neue Gehöfte im Felde angebaut würden.

Die 16 Hauswirte haben jetzt laut Uebersicht von der Feldmark 344482 []R inne, dazu würde nun der Abschnitt der Forst No. 99 bis 101 - 4242 []R kommen, macht 348724 []R. hiervon an Unbrauchbar 35592 []R, bleibt - 316132 []Ruth. Davon gehen noch folgende Flächen ab

  • a. für 2 Gehöfte in der Zölkow-----44000
  • b. für ein Büdner Gehöft dort-------2000
  • c. für 2 Gehöfte am Benniner Wege--42000
  • d. für 1 Büdner Gehöft dort---------2000
  • e. für 1 Ausbauer------------------20000
  • f. für 1 Büdner---------------------2000
  • g. für die Schule--------------------700
  • h. für Einlieger--------------------2500

Es bleiben also noch unter die 15 Hauswirte zu vertheilen - 200932 []Ruthen; es erhält dann jeder circa 13400 []R und zwar

  1. Eine Ackerkoppel von 6300 []R
  2. Sandacker in Schlägen 1600 []R
  3. Weidekoppel 4300 []R
  4. Wiese 1200 []R

Einer Umtheilung der jetzt eingeführten Ackerkoppeln würde bei dieser Einrichtung nicht nöthig sein, indem die 12 Koppeln No. 222-228, 245, (62, 63), 34-36 so bleiben können, zur 13ten Koppel würden dann die Flächen No. 53-55 und zur 14ten No. 56-58 sich eignen; die 15te Koppel würde aber beim Dorfe ex 167, 11,12,13,24, 168-180 sowol an Acker als auch an Weiden und Wiesen an einer Stelle abgefunden werden können. Die jetzt größtentheils noch als Weidekoppeln benutzten Flächen würden so dann in der Art abgetheilt werden, daß in der Fläche sub No. 122-142 4 Hauswirte abgefunden, hinterm Dorfe sub 150 bis 159 ebenfalls 4 Hauswirthe; und aus der Fläche sub 181 bis 208 die übrigen 6 Hauswirthe ihre Abtheilungen erhalten. Vom Forstreservate aus No.60, mögte noch eine Fläche von 1500 []Ruthen, indem selbige der niedrigen Lage halber sich besonders zur Wiesen Cultur eignet und letztere durch die nicht unbedeutenden Wasserzuläufe leicht durch Rieselung sehr gehoben werden kann, abgetreten werden; dagegen würde die Koppel No.57, welche sich zum Holzwuchs passender darstellt und am Forst anschließt, wieder zum Forst Reservat genommen werden können. Hochachtungsvoll und ganz gehorsamst

  • Bzbg. den 18. October 1841
  • W. Hertel

Die umwälzenden Vorschläge des umtriebigen Kammeringenieurs Hertel sind so nicht zur Ausführung gekommen. Auch der zweite Vorschlag hatte ja immerhin die Verminderung der Größe von 15 im Dorfe verleibenden Hufen um etwa 7000 []Ruthen zur Folge. Im Jahre 1845 sind im Staatskalender alle 16 Groß Bengerstorfer Hauswirte noch einheitlich als Drittelhüfner bonitiert (Hertel spricht 1851 noch von Dreiviertelhüfnern), in Klein Bengerstorf zwölf als Viertelhüfner und zwei als Achtelhüfner (Basis ist die Vollhufe mit 300 Scheffeln Einsaat), dazu zwei als Erbpächter. Neu ist im Jahre 1851, dass in beiden Dörfern erstmals Häusler aufgeführt werden. (Gr. Bengerstorf H 1, Hagemann, dann Abel, jetzt Meier; Klein Bengerstorf H 1, Köster/Wulf/Keim, H 2, Zimmerer Rähse/Voß/Kaiser). Ein Büdner in Groß Bengerstorf (Goosmann B2 wird 1849 erstmals als Schmied aufgeführt).

Staatskalender 1851 Groß Bengerstorf

  • 16 Drittelhüfner
  • 4 Büdner (1 Schmied)
  • 1 Häusler
  • Schule

Klein Bengerstorf

  • 1 Erbpächter
  • 1 Erpächter/Krug
  • 12 Viertelhüfner
  • 2 Achtelhüfner (Cossaten)
  • 3 Büdner
  • 2 Häusler
  • Schule

Die Pachtperiode, die 1849 auslief, wurde bis 1852 verlängert - eventuell im Zusammenhang mit den revolutionären Ereignissen des Jahres 1848, die die Dörfer des Amtes Boizenburg nicht ganz unberührt gelassen haben (siehe Kapitel 10. Die weitere Besetzung des Schulzenamtes). 1851 wartete Hertel mit erneuten Vorschlägen auf.

Im wesentlichen ausgeführter Regulierungsvorschlag

"Bemerkungen für die Regulirung von Grohsbengerstorf

§ 1 Zu Grohsbengerstorf kommen nach dem jüngsten Eintheilungs-Register de 1825 folgende Abtheilungen in Betracht:

  1. 16 Hauswirthe (bisland 3/4 Hüfner) mit ihren Ländereien inc. Unbrauchbar -330.867 []Rth.
  2. 4 Büdner-------------------------------------------------------------------12.957 "
  3. Schule----------------------------------------------------------------------3.576 "
  4. Schulzendienst--------------------------------------------------------------2.263 "
  5. Bollenwieses------------------------------------------------------------------562 "
  6. Holzwärter------------------------------------------------------------------4.975 "
  7. Forstreservat-------------------------------------------------------------142.089 "
  8. Ein Häusler--------------------------------------------------------------------20 "
  9. Gemeinsam Unbrauchbar------------------------------------------------------13.033 "

Summa-----------------------------------------------------------------------510.342 []Rth.

Der Boden hinsichtlich des Ackerlandes ist meistens lehmsandig, theilweise findet sich Treibsand, und größtentheils Quellengang, wobei der Boden im Ganzen kalt erscheint; der Abfluß auf der Niederung gegen die Schaale hin erscheint mangelhaft. An dieser liegen die Wiesen, welche jedoch für das Ackerfeld nicht ausreichen; ihre Verbesserung, so wie zugleich an vielen Stellen der Gras- und Kleebau lassen noch weitere Aushülfe bald erwarten. Für die Ackercultur ist bereits an vielen Stellen der Mergel angewandt, mit gutem Erfolg. Die Begrabung (Grabenbau, teilweise auch zur Anlage von Grenzgräben und Knicks) und die Heckenzucht an den Koppeln kann durchgehend für gelungen gelten; und überhaupt eignet sich der Boden meistentheils besonders zur Holzcultur. Bei der Lage des Feldes, welches sich besonders nach der Seite von Bennin in weiter Ferne vom Dorfe wegstreckt, ist bislang die Bewirtschaftung sehr beschwerlich. Dabei haben die 16 Hauswirthe ihre Ländereien in 6 Koppeln zerstreut liegen, welche auch meistens sehr schmal und lang gestaltet sind, weshalb hier wegen der vielen Hecken und des kalten Bodens der Kornbau weniger gedeihet, und die Gräsung wenig nahrhaft ist.

§ 2 Die Hauswirthe haben einen gewöhnlichen Zeitpachtcontract, der zunächst auf Johannis 1852 abläuft. Für die Büdner bestehen ausreichende Grundbriefe, wonach die jetzige Periode für die Geldpacht bis Johannis 1861 sich erstreckt.

§ 3 Nach Lage und Beschaffenheit des Feldes hinsichtlich der vorgedachten Koppeleintheilung wird dasmal bei der Regulirung eine Veränderung dahin sich empfehlen, daß eines Theils der Gehöftsbereich sich verkleinert und vereinfacht, und andern Theils ein Ausbau von Gehöften und resp. der Verkauf neuer Stellen eingerichtet werden dürfte, um dadurch zugleich den Uebergang zu Erbpacht und Eigenthum eher zu bewerkstelligen. Ueberdies muß bereits der Bedarf für Einlieger und Häusler hierselbst, und wegen Bennin, wo dergleichen Ländereien nicht disponibel sind, besonders berücksichtigt werden.

§ 4 Für solche neue Regulirung mögen nachstehende Puncte und Abtheilungen diensam sein:

  • I. Der Forst:""

Die bisherigen Reservate werden im ganzen sich erhalten lassen, selbst das unten im vormaligen Bruche, unweit der Schaale belegene längliche Revier (Langes Rieh) wird wegen des trefflichen jungen Bestandes, - wenigstens zur nächsten Schlagholznutzung - beizubehalten sein. jedoch müßte die Blöße - Niederung in Nr.60 fortan als Wiese für die angrenzenden Anbauer und namentlich die Büdner daselbst passend abgetreten werden. Inzwischen würden allemal die dazu geeigneten Moorflächen in den Schaalewiesen zum Torfstich abzutheilen und resp. allgemein in den Contracten zu reserviren sein. Die Holzwärterei kann unberührt bleiben.

  • II. Für die Schule:

ist lediglich eine Fläche wegen des Obstbaues und Unterrichtes noch erforderlich, wozu allenfalls in Nr.167 ein Abschnitt von 60 []Ruthen, Figur A zu nehmen wäre, indem der Schulgarten bei Hause um eine dortige Vergrößerung nicht anwendbar erscheint. Für die Industrielehrerin mag möglichst in andern Reservaten auf eine Landcompetenz noch gerücksichtigt werden. (Randbemerkung von anderer Hand: Competenz bei den Einliegercompetenzen)

  • III: Die 4 Büdner:

können bei ihren separirten Ländereien unverändert fortbestehen.

  • IV: Einlieger und Häusler im Dorfe:

Besondere bestimmte Ländereien sind ihnen bisher nicht überwiesen. Dafür würde sich indeß noch beim Dorfe eine Fläche zu Garten, Acker, Wiesen und Weide von etwa 11200 []Ruthen in 16 Cavels ex Nris. 38 - 134 rechterseits am Wege nach der Schaale hinunter - Figur B. abtheilen lassen. Außerdem eignet sich ein Abschnitt bei dem jetzigen Häusler Ausgangs des Dorfes linkerseits bis zum Wege nach Beckendorf zur Anlage von Häuslerstellen, also daß ihnen etwas Gartenland bei Haus zu geben wäre.

  • V. Reservate zur Anlegung neuer Stellen:
  • a. 2 Erpachtstellen auf der Fläche hinter der s.g. Zölkow sub Nris. 64 bis 77 woselbst jede etwa 21000[]Rth., Figur C et D erhalten würde. Dazu dürfte jede Stelle ein Wiese von 1000[]Rth. hinter der Holzwärterländerei, ex Nris. 148 bis 150, Figur E & F auf Zeitpacht beigelegt werden, wonächst sie übrigens durch Kleebau sich aushalten können.
  • b. Daneben im weiteren Bereiche dortigen Feldes bei der Zölkow eine Landstelle auf Büdnerrecht, 2000 []Rth. Figur G. wozu die nahe Holzwiese in Nr.60a bisher Schulzendienst von 246 []Rth.und die anliegende Blöße des Forstes ex Nr. 60, Figur H zur Futterwerbung hinzukommen möge.

Anm. Von den beiden erstgedachten Erbpachtstellen dürfte auch etwa noch eine Büdnerei genommen und für sich ausgebracht oder dafür die Anlage von zwei Häuslerstellen dort beliebt werden. Inzwischen wird hier allemal ein neuer Weg zur Verbindung resp. nach Granzin zu berücksichtigen sein

  • c. Abwärts am Benniner Wege ex Nr. 103 et 104, Figur I. eignet sich eine Stelle von 2000 []Rth. für eine Büdnerei, woneben noch weiterhin ein Ausbaugehöft für Dorfwirthe projektirt wird. Dieser Stelle dürfte die Wiese in Nr.85 von 898 []Rth. Fig K, an der Benniner Scheide zu Theil werden. Aber auch hierbei
  • d. wird zugleich auf die Anlage noch einer Büdnerei oder einiger Häuslerstellen auf dem Revier, welches weiter unten zur Abhülfe für die Benniner vorkommt, Bedacht zu nehmen sein, wozu vorzüglich entweder ein Abschnitt rechts am Wege bis zu dem schräge dahinter liegenden Sandberge oder linkerseits gegenüber passend erscheint (Grämsberg , Hohe Breite??). Solche neuen Stellen werden meistbietend unter der Verpflichtung zum Aufbau ausgebracht, event. zu Ausbau von bisherigen Gehöften benutzt werden können.
  • VI. Schulzendienst

Der Schulze würde die Holzwiese sub 60a von 246[]Rth., aber auch eine Fläche von 60 []Rth. ex Nr.167 zum Obstschulgarten abzugeben haben, und dagegen resp. neben seiner Schulzenwiese ex Nr.93 an der Schule und neben der Ackerkoppel ex Nr.12 die dienliche Ausgleichung erhalten.

  • VII. Reservat für Auswärts

Indem in Bennin bei dortigen Erbpachtverhältnissen die nöthige Länderei für Einlieger noch derzeit nicht disponibel ist, werden in möglichster Nähe bei der Grenze einige Abschnitte zu beiden Seiten des Benniner Weges, ex Nris. 85,86 § 89, Figur L et M zur Aushülfe für dortige Einlieger und Häusler abgetheilt, um solche nach Caveln zu angemessener Benutzung unter den gewöhnlichen Bedingungen denjenigen zuzuweisen, welche nicht bereits von dortigen Gehöftswirthen die bezügliche Abfindung zu erwarten haben. Jene Abschnitte enthalten etwa 15000[]Rth., welche zu Acker und Weide sich eignen, und daselbst auch zunächst die eben sub d. und ad V. gedachte Anlage einer Büdnerei oder einiger Häuslerstellen noch stattfindet, würden schon mindestens 25 Einlieger mit einer Zutheilung von 500 []Rth. für jeden berücksichtigt werden können.

VIII: Die 16 Hauswirthe

  • a. für diese wird vorweg auf den Ausbau eines Gehöftes gerechnet,und dafür eine Abtheilung von 18000 []Ruth. an Acker und Weide ex Nris. 86, 88, 89 & 102 rechterseits am Benniner Wege als passend bezeichnet, Figur N, und würden solcher Stelle die unterwärts neben der Länderei befindlichen Wiesen an der Schaale im Belange von etwa 1900 []Rth. in Nris. 90 - 92 beizulegen sein.
  • b. fänden sich andere Wirthe zu dergleichen Ausbau geneiget, so dürften diese mehr oder weniger auf die oben sub 5. gedachten Reservatstellen hingewiesen werden. Uebrigens aber wird nach Abgang der sämmtlichen oben besagten Stellen und Abtheilungen der Feldmarksrest für die weiter im Dorfe bleibenden Hauswirthe zur Vertheilung kommen. Rechnet man hierbei
  • c. endlich auf 15 Hauswirthe, so würde jedes dieser Gehöfte noch etwa 15000 []Rth. groß bleiben, wovon etwa 1200 []Ruthen Wiese sind. Dabei können die Hauptcoppeln des Ackerreviers der besten Qualität meist unverändert bleiben; lediglich die bisherige Hauptkoppel des intendierten (vorgesehenen) Ausbauers wäre anderweit zu verwenden und werden sich die 4 schlechteren Koppeln sub Nr. 226 - 228 und 245 am Beckendorfer Wege zur Formierung von 3 Koppeln eignen. Außerdem werden die Reviere südlich des Hauptweges von Boizenburg her zum Dorfe und weiter gen Bennin, im Bereiche nach der Schaale hinab, welche vom Büdnertheil Nr. 2 beginnen, bis zur Schulländerei, dann weiter hinter dem Dorfe und endlich zwischen dem neuen Bezirk der Einlieger und des Ausbauers sich dazu noch ergeben, unter Hinzunahme der angrenzenden anderweit nicht bestimmten Schaalewiesen eine besondere Koppelreihe für die im Dorfe bleibenden Gehöfte bilden, welche Reviere in Lithis O, P,Q auf der Karte angedeutet sind. Und endlich würde jeder der Dorfshauswirthe auf dem Ackerfelde von 24000 []Rth. im s.g. Schaafblock sub Nris. 229 bis 244 ein zusammenhängendes Stück zugetheilt erhalten. Bei dieser letzteren Zutheilung steht zu erwägen, ob selbige etwa mit Rücksicht auf die Schaafhaltung zu einer gemeinsamen Schlagordnung durchgeführt oder zur reinen Separation beschafft werden soll; und ließe sich allenfalls die erstere für eine Roulance (Fruchtfolgeperiode) und event. die nächste Periode eines Zeitpachtcontractes vorschreiben, also daß demnächst die Separation ohne Umstände und Weiterung auch statthaben könnte.
  • d. Wenn überhaupt Hauswirthe im Dorfe sich ungerne zum Ausbau entschließen, wie damit in der Regel auch Seitens der Herrschaft ein besonderer Aufwand verknüpft ist, dürfte schwerlich mehr als ein Ausbau zu Stande kommen. Daferne es an Bereitwilligkeit unter den Wirthen auch hierzu fehlte, wird entweder nach Beschaffenheit und Lage der Gehöfte eine Auswahl für den Ausbauer stattfinden müssen oder das Los dafür zu entscheiden haben. Uebrigens
  • e. gestalten sich die sämmtlichen Abtheilungen hiernach dahin, daß alle Besitzer mit ihren Gehöftsstellen fortan in Erbpacht gehen können. Dies empfiehlt sich entschieden insbesondere bei den oben bezeichneten drei separirten Ausbaustellen. Event. werden die bleibenden bisherigen Hauswirthe hinwieder eine Zeitpachtcontract nach den geltenden Prinzipien zu erwarten haben.

IX. Insgemein

  1. Wege
  • a. Für den Weg nach Kleinbengerstorf vernothwendigt sich sowol wegen seiner bisherigen Grabenbeschaffenheit hinter dem Dorfe, als auch seiner bereits bei der Schalbrücke erfolgten Gradeleitung eine Verlagerung von dem Dorfe ab bis zu seiner letztgedachten neuen Richtung, wobei er künftig zwischen den Gehöften Nr.1 & 16 aus dem Dorfe ab, passend über die Höhen bis zum hinteren Querfeldwege neu anzulegen wäre.
  • b. Von der Ansiedelungsstelle bei der Zölkow vernothwendigt sich ein Communicationsweg in der Richtung nach Granzin und Sternsruh, wie abwärts hiervon nach Bennin und außerdem daselbst.
  • c. ein Verbindungsweg durch und für den Forst mit dem bisherigen Benniner Wege bei der Ausbauerstelle und resp. dem Benniner Reservate. Weiter von hier sodann
  • d. hinab nach der Schaale und über diese zur Verbindung mit der Boizenburg-Wittenburger Landstraße bei Karrentin und hinterwärts ist gleichfalls die Einrichtung eines Weges zu berücksichtigen. Im Uebrigen erscheint die bestehende Wegeanlage dann hinreichend, wiewol ihre Verbesserung an sich, wie auch die zweckmäßige Führung der Feldwege der weiteren Sorgfalt um so mehr empfohlen bleibt, als der kalte quellige Boden häufig die Passage schwierig macht
  1. für die Verbesserung der Wiesen wie auch aller übrigen Ländereien wird weiter viel Grabenwerk noch erforderlich, wobei insbesondere die Niederungen südlich des Benniner Weges zu berücksichtigen sind.
  2. Bei den Grenzen finden sich nirgends Irrungen. Wegen einer kleinen Wiese, welche früher zum St.Jürgen Hospitale in Boizenburg gehört haben soll und wofür die Dorfschaft hinfort jährlich 32 ß M (?), jetzt also 38/S & (?) Court. an die Casse des Amts-Hülfsstifts zu berichtigen hat, fehlen die Nachweise: und dürfte solches Erlegniß entweder betreffenden Ortes auf den Pachtanschlag abzurechnen oder aber der Amtscasse abzurechnen (durchgestrichen und korrigiert durch: zu entrichten) sein.
  3. Auf Reservate zu Lehm-, mergel- und Sandgruben ist früher schon Bedacht genommen, indeß bleibt weitere Fürsorge im Laufe der geometrischen Eintheilung noch empfolen.
  4. In Absicht der Kosten bei der Regulirung ergiebt die Anlag A. eine Veranschlagung der bezüglichen Pöste und werden dafür
  • a. für geometrische Arbeiten----454 Rthl.
  • b. für Grabenwerk---------------420 Rthl.
  • c. für Wege und Brücken----------80 Rthl.
aufgerechnet, wohingegen die neuen Aufkünfte zur Deckung in Betracht kommen.
  1. Wegen der verschiedenen Abtheilungen nach dem Regulirungsplan wird eine geometrische Uebersicht sub B. diesen Bemerkungen noch beigefügt, woneben in Hinsicht der schlechten Beschaffenheit der vorhandenen Karte auch ein Flurriß über die Feldmark und die projektirte Veränderung hinzukommt.

X. Ergebnisse der Regulirung Je nachdem die Dorfswirthe ausbauen, werden mehr oder weniger die abgesonderten Stellen zum Verkaufe kommen; es dürften wenigstens 2 Erbpacht und 2 Büdner Stellen zu veräußern sein, wofür eine Aufkunft von 2500 Rthlr. zu veranschlagen ist. Daneben ist zweifellos, daß sowol bei Abrundung der Gehöfte, als auch bei der Einrichtung verschiedener neuer Landstellen die Wirthschaft und Cultur sich überall steigert, wie dem solcherhalb auch mehr und höhere Pachtabgaben veranschlagt werden und sich ergeben. Ueberdies aberwird eine größere Bewohnerzahl resp. beschäftigt und befriedigt; und endlich werden die Forsten durch ihre weitere Abgeschlossenheit und durch neue Torfreservate besser in den stand gesetzt, sowol den Feuerungsbedürfnissen abzuhelfen, als auch baare Aufkünfte herzugeben.

Bzbg. im Mai 1851 W.H."

Danach ist Vermerkt: "Die sämmtl. Hauswirthe von Grohsbengerstorf auf den 7.Juni Vorm. 11 Uhr zur Vermessung resp. Feldregulirung. Bzbg. 24. Mai 1851 (Unterschrift)


Anlage B. Uebersicht zur Planmäßigen Eintheilung der Dorffeldmark Grohsbengerstorf Großherzoglichen Amts Boizenburg durch W.Hertel

  • I. Der Forst
  • Ia. Forstreservat----------------------------142089 []Ruthen
  • Ib. Holzwärter---------------------------------4975 "
  • II Schule-------------------------------------3936 "
  • III Der Büdner--------------------------------12957 "
  • IV Einlieger & Häusler (16)
              (a. Garten & Acker 200)
    Figur B   (b. Weide----------300)700 x16= 11200   "
              (c. Wiese----------200)

V Reservate zur Anlegung neuer Stellen

  1. Figur C. Erbpachtstelle---21000 []R )
      Wiese in Zeitpacht E.-----1000  "  )----22000   "
  2. Figur D. Erbpachtstelle---21000  "  )
      Wiese in Zeitpacht F.-----1000  "  )----22000   "

(Hier spätere Einfügung: Eventual zu solchen Reservaten noch eine 2te Büdnerstelle oder etwas Häuslerland 2/3000 []R)

   3. Figur G Büdnerstelle------2000 []R.)
       Wiese H circa-------------500  "  )-----2500   "
   4. Figur I Büdnerstelle------2000  "  )
       Wiese K-------------------808  "  )-----2898   "

VI. Schulzendienst------------------------------2263 "

(Spätere Einfügung: davon zuvor eventual noch eine Büdnerstelle und 2 Häusler ca. 2500 []R.)

VII. Reservat für Auswärts, Figur L.M-

     Acker, Weide für 25 bis 30 
             Benniner Einlieger---------------15000   "

VIII. Die 16 Hauswirte davon

     1. Der Ausbauer Figur N---18000)
        derselbe an Wiesen------1900)---------19900   "
     2. Die im Dorfe bleibenden Hauswirthe
        jeder an Acker 
            und Unbrauchbar----13800)
        derselbe an Wiesen------1200)---------15000   "

Im Vergleich zu den Regulierungsvorschlägen Hertels von 1841 ist eine deutliche Weiterentwicklung zu erkennen. Zunächst geht Hertel von der Beschreibung des Zustands der Feldmark aus. Einige wesentliche Gesichtspunkte sollen hier herausgestellt werden.

  • Hertel weist auf die Unterschiedlichkeit der Böden in der Feldmark hin (lehmsandig bis sandig)
  • Die Entwässerung der quelligen Flächen zur Schaale hin ist nicht ausreichend.
  • Es wird bereits Mergel zur Hebung der Ackerkultur verwendet.
  • Die Hufen haben ihren Acker in jeweils sechs kleinen schmalen Koppeln, die durch Hecken begrenzt werden.
  • Dadurch und durch den kalten Boden ist der Kornbau eingeschränkt und "die Gräsung wenig nahrhaft".
  • Die "Begrabung" und die Heckenzucht an den Koppeln ist gut gelungen (Das ist ein Ergebnis der Pachtperiode ab 1825.)

Erwähnt werden auch die bis 1861 laufende Zeitpacht der Büdner (wohl für die ihnen 1825 in Zeitpacht übertragenen zusätzlichen Flächen) und deren ausreichenden Grundbriefe. (für die Erbpacht der Büdnerstellen). Interessanterweise wird eine Geldleistung der Groß Bengerstorfer Hauswirte für das St.Jürgens-Hospital in Boizenburg erwähnt, die künftig durch das Amt entrichtet werden soll. Es könnte sich um eine Fortsetzung der von den Hüfnern Abel im 16. Jahrhundert an das St.Annen-Hospital gezahlten Leistungen handeln.

Wie in seinem zweiten Regulierungsvorschlag von 1841 geht Hertel wiederum von den vorweg für andere Nutzung ausscheidenden Flächen aus, bevor er zu der Flächenzuteilung an die Hauswirte kommt. Dabei geht er von folgenden Überlegungen aus:

  • Die Hufen sollen sich flächenmäßig verkleinern.
  • Ausbau von Gehöften in Richtung Bennin,
  • Verkauf von neu eingerichteten Stellen in Erbpacht,
  • Die schon separierten Büdnerstellen bleiben erhalten.
  • Kompetenzländereien für Einlieger und Häusler sind zu separieren.

Daraus entwickelten sich folgende Vorschläge:

  1. Die Einlieger erhalten 16 Kaveln mit insgesamt 11200 []Rth. am Weg nach Klein Bengerstorf. Für weitere Häuslerstellen soll eine Fläche links des Beckendorfer Weges hinter dem dort schon wohnenden Häusler (H 1: 1868 Schneider Hagemann) vorgesehen werden.
  2. Anlage zweier Erbpachtstelle auf der Zölkow.
  3. Anlage einer Büdnerei auf der Zölkow, dort eventuell noch eine weitere Büdnerstelle oder zwei Häusler.
  4. Am Benniner Weg Anlage eines Ausbaugehöftes für einen Hauswirt des Dorfes.
  5. Daneben Anlage und gegebenenfalls noch einer weiteren Büdnerstelle, wobei für letztere auch einige Häuslerstellen für möglich erachtet werden. Diese sollen meistbietend verkauft werden.
  6. Für die Benniner Einlieger sollen Kaveln an der Benniner Grenze unterhalb des Grämsberges angelegt werden, weil in Bennin selbst "bei den dortigen Erbpachtverhältnissen" keine Möglichkeit bestand.

Dazu die Anmerkung: Bennin gehörte bis 1821 zu Mecklenburg-Strelitz. Es kam im Tausch gegen Anteile an anderen Dörfern zu Mecklenburg-Schwerin und wurde sehr schnell vererbpachtet, mit einer unvollständigen Separation, besser gesagt einer Verkoppelung mit sehr ungleichen Hufengrößen. Es entstanden 12 Hauswirts- und 9 Kossatenstellen, diese mit Achtelhufen. Dabei wurden zu dem Zeitpunkt die Belange der Einlieger noch nicht gesehen.

7. Für die nach dem Ausbau eines Gehöftes verbleibenden 15 Hauswirte sollte eine Verteilung der restlichen Flächen erfolgen. Dabei sollten die Voraussetzungen für die Vererbpachtung aller Hufen geschaffen werden.

Hertel muss die Bereitschaft der Groß Bengerstorfer Bauern, in den Ausbau zu ziehen, nicht sehr groß eingeschätzt haben, wenn er schreibt: "Wenn überhaupt Hauswirthe im Dorfe sich ungerne zum Ausbau entschließen, wie damit in der Regel auch Seitens der Herrschaft ein besonderer Aufwand verknüpft ist, dürfte schwerlich mehr als ein Ausbau zu Stande kommen. Daferne es an der Bereitwilligkeit unter den Wirthen auch hierzu fehlte, wird entweder nach Beschaffenheit und Lage der Gehöfte eine Auswahl für einen Ausbauer stattfinden müssen oder das Los dafür zu entscheiden haben." Das Problem scheint sich dann aber auf unvorhergesehene Weise gelöst zu haben, denn dem Hauswirt Mahnke, Hufe Nr. 1 brannte im Frühjahr 1852 sein Gehöft ab. Im Landeshauptarchiv ist eine "Acta betr. Wiederaufbau des abgebrannten Gehöftes Nr.1" archiviert. Am 04.08.1852 schreibt die Kammer: "Der Aufbau des abgebrannten Gehöftes Nr.1 zu Groß Bengerstorf soll auf einem vom Dorfe entfernten Feldtheile stattfinden und ist dazu vorläufig eine separierte Hufe zu projektiren, zu welchem Zwecke die Feldkarte zurück erfolgt. Rücksichtlich der Leistungen des Interimswirtes Mahncke zu dem betreffenden Gehöfts-Neubau müßen die Bestimmungen des Dorfpachtcontractes, welche als bis Johannis 1853 prolongiert (verlängert) anzusehen, insbesondere § 12 desselben lediglich als Norm dienen und ist der Interimswirth hiernach zu bedeuten. Wegen der Einreichung der Bauanschläge wird gegen den säumigen Landbaumeister mit aller Strenge verfahren werden." Der Hinweis auf den § 12 des Dorfpachtcontractes deutet darauf hin, dass zunächst ein Gehöftsaufbau für einen Hauswirth, nicht für einen Erbpächter, erfolgen sollte. Für diesen hätten andere Bedingungen gegolten (s. unten Erbpachtcontracte der Hufen Nr. 16 in Klein Bengerstorf und Nr. 12 in Groß Bengerstorf). Der Wiederaufbau verschiebt sich nach 1853. Mit der Feldmarksregulierung sollten einige Wege in ihrer Lage verändert bzw. neu angelegt werden:

  • Die Verlegung des Klein Bengerstorfer Weges aus dem Tal auf die Anhöhe zwischen den Hufen Nr.1 und 16, die noch nicht vollzogen war, wurde erneut angesprochen. Die Schaalbrücke existierte nun bereits.
  • Von der Zölkow sollten Wege in Richtung Granzin und Bennin angelegt werden.
  • und außerdem durch den Forst bis zum Karrentin. Es könnte sich um den Weg zum Langen Rieh handeln, der jedoch aus dem Dorf dorthin führt und bei der früheren sogenannten Kettenbrücke zu dem Damm auf Klein Bengerstorfer Seite wechselt und als Mühlenweg von Bedeutung gewesen sein wird.

Im Jahre 1852 werden Vorschläge in Betreff der "Errichtung eine Büdnerei in der Nähe der an der sogenannte Sölkow auszubauenden Gehöftes No.1 zu Gr.Bengerstorf" genehmigt, "jedoch ist die Anlage einer Wintherwohnung in demselben überall nicht zu bestatten."

Dorflage Groß Bengerstorf in der Feldmarkskarte von 1854 Archiv Greve

Im Jahre 1855 benennt ein Register die Hauswirte mit den von ihnen bewirtschafteten Flächen:

  1. 25301 []R Interimswirth Heinrich Mahncke---55 ha
  2. 18621 []R Interimswirth Friedrich Mundt----40 ha
  3. 20219 []R Heinrich Bädcker------44 ha
  4. 20132 []R Wittwe Hinzmann-------44 ha
  5. 20925 []R Jacob Trilk-----------45 ha
  6. 17473 []R Wittwe Kruse----------38 ha
  7. 18023 []R Franz Kruse-----------39 ha
  8. 15058 []R Franz Hagemann--------33 ha
  9. 20741 []R Joch, Abel------------44 ha
  10. 17139 []R Franz Garber----------37 ha
  11. 15119 []R Hermann Wegner--------33 ha
  12. 22151 []R Franz Jacob Mahncke---48 ha
  13. 17557 []R Schulze Heinr.Porthun 38 ha
  14. 20612 []R Heinr. Hinzmann-------45 ha
  15. 20800 []R Franz Mahncke---------45 ha
  16. 18055 []R Heinrich Trilk--------39 ha

Vorbereitung und Durchführung der Feldmarksregulierung in Klein Bengerstorf

In der "Acta betreffend die Regulierung zu Kleinbengerstorf" kommt zum Ausdruck dass der Dorfcontract 1847 noch auf zwei Jahre prolongiert werden soll. Die Hauswirte sollen sich schon im Vorhinein den Bedingungen für die zeit nach der Regulirung unterwerfen und für die notwendige Ziehung von Abzugsgräben von Amtswegen insbesondere an der Tessiner und Banziner Scheide Terrain unentgeltlich abtreten. Hauswirte in Klein Bengerstorf sind im Jahre 1849:

  1. Behnke
  2. Rehse
  3. J.J.Behnke
  4. (Erbpächter Schulze Wöhlke)
  5. J.Abel
  6. Hinzmann
  7. F.Abel
  8. H.J.Köster
  9. Struve (gestrichen) Dahlenburg
  10. H.J.Mahnke
  11. Jacob Behnke
  12. F.H.Wegner
  13. F.Brockmöller
Dorflage Klein Bengerstorf als Ausschnitt aus Direktorialvermessungskarte von 1773 Quelle LHAS

Offenbar hat es auch in Klein Bengerstorf eine Verlängerung der Pachtperiode gegeben, denn erst für das Jahr 1851, 1.Febr. findet sich ein Schreiben der Großherzoglichen Kammer an das Amt Boizenburg: "Es wird Ihnen hierdurch aufgegeben, die Feldmark Kl.-Bengerstorf genau zu besichtigen, sämmtliche Interessenten über ihre Wünsche wegen der Feldentheilung nach Johannis 1851 zu Protocoll zu vernehmen und einen mit Gründen unterstützten Regulirungs-Plan mit zweckmäßiger Berücksichtigung der möglichst besten wirthschafthlichen Benutzung des Feldes, der Interessen verschiedener Claßen der Einwohner, etwa erforderlicher weiterer Ansiedelungen, passender Grenzen p.p., fördersamst einzureichen, auch darin die Kosten der Feldregulirung, etwaige Grabenkosten, Einnahmen aus Veräußerungen und den künftigen Ertrag der Feldmark annäherungsweise zu berechnen, so daß die Summen und Fälligkeitstermine für den nächsten Etat daraus zu entnehmen." Am 4. April 1851 kam es zu einer Verhandlung "hinsichtlich der bezielten Feldmarksregulirung zu Kleinbengerstorf" beim Amt Boizenburg, bei der das "Protocollum gehalten beim großherzoglichen Amte Boizenburg, am 4.April 1851 sub directione (unter der Leitung) des herrn Amtshauptmann Schmarsow" entstand. An der Verhandlung nahmen teil: Schulze Erbpächter Wohlcke, Hauswirte Behncke Nr.1, Rehse Nr.2, Interimswirt Mahncke Nr.3, Abel Nr.5, Hintzmann Nr.6, Abel Nr.7, Mahncke nr.10, Behncke Nr.11, Wegner nr.12, und Brockmöller Nr.13 sowie die Cossaten Hintzmann Nr.1 und Wöhlcke Nr.2. Die Hauswirte Köster Nr.8 und Dahlenburg Nr.9 waren ausgeblieben und wurden durch die übrigen "Comparanten" mit vertreten. Als Ziel wurde die baldige Separation und Vererbpachtung der Gehöfte deutlich gemacht. "Dadurch wird allemal die beßere Cultivirung und Benutzung des Feldes und der Wohlstand der Bewohner weiter durch aus begründet und gefördert; und bedingt solches allerdings bei der Lage des Feldes auf den entfernten Theilen verschiedentlich eine Abschnitt, woselbst entweder die betreffende Anzahl von Hauswirthen werde hinausgebaut werden müßen, oder aber eine neue Ansiedelung dritter Acquirenten (Erwerber) sich vernotwendigen werde." Die Anwesenden hauswirte und Cossaten sprachen sich gegen eine so weitgreifende Regulierung aus. Sie wollten ihr bisheriges Besitztum erhalten. Im laufe der Verhandlung gab es aber bereits einen Meinungsumschwung, der sich jedoch nur in einem falle zu einer Erklärung weitete. "In solcher Beziehung bemerkte zunächst der Hauswirth Abel Nr.5, wie seine Gehöftsgebäude schon wandelbar und daher zunächst zum Ausbau geeignet wären. Dabei wünschte er hiernächst bei der Regulirung zum Ausbauzu gelangen, jrdoch die bisherigen Gehöftsgebäude, benebst Hofwehr und saaten ihm geschenkt und die betreffenden Ländereien nach jetzigen Grundsätzen hoher Cammer in Erbpacht ihm übergeben werden mögten," Weitere bestimmte Äußerungen der Bereitschaft zum Ausbau - ob bei Fortbestand der bisherigen bäuerlichen Verhältnisse oder bei Übergang zur Erbpacht - gab es in der Verhandlung nicht mehr. jedoch wurde von Seiten der Hauswirte Bereitschaft erklärt, die Kultur der entfernteren Ländereien zu verbessern, "wofür sie indeß ganz besonders eine längere Dauer des Contracts auch wünschen." Die Bereitschaft, in Erbpacht zu gehen und auf der separierten Hufe im Ausbau zu siedeln, war also 1851 noch nicht groß. Das mag mit den befürchteten finanziellen Belastungen zusammenhängen, die mit der Verlagerung des gehöftes in den Ausbau aber auch mit der Übernahme der Hufe in erbpacht auf die Hauswirte zukamen. Das kann aber auch die Furcht vor dem Verlust der Dorfgemeinschaft, sowie vor dne hohen Aufwendungen für die kulttivierung der bisher als extensive Weide genutzen Flächen zusammenhängen.. Einzig der Hauswirt Abel Nr.5 scheint sich vom Ausbau etwas versprochen zu haben und sei es nur, dass er erkannt hatte, an der Vererbpachtung nicht vorbeizukommen und dann lieber zu guten Bedingungen 89RBereitschaft zu zeigen als nachher die Bedingungen diktiert zu bekommen. Der Kammeringenieur Hertel muss aber ebenso wie in Groß Bengerstorf auch in Klein Bengerstorf noch 1851 mit den Vorarbeiten für die Regulierung begonnen haben. In den "Bemerkungen für die Regulirung von Kleinbengerstorf" von 1852 führt er aus: "für die Feldeintheilung kommen in Betracht:"

  • Schulze W.--------------20334 []R
  • Hauswirthe-------------231701 []R
  • Coßaten-----------------20760 []R
  • Büdner-------------------5237 []R
  • Einlieger und 2 Häusler--7676 []R
  • Schule-------------------3546 []R
  • Schulze------------------1351 []R
  • Hebammenwiese-------------239 []R
  • Forst-------------------87124 []R (gänzlich Karrentin)
  • Als Unbrauchbar---------14869 []R
  • Amtsreservat-Wiesen zu Karrentin
*a. Mahnke Nr.10-------------298 []R
*b. Hof Schildfeld in Pacht-1382 []R
*c. Granziner Schule---------421 []R
*d. Benniner Schule----------188 []R
*e. Unbrauchbar-------------1437 []R

Summe---------------------396.563 []Ruthen Eine Änderung der Einstellung einiger Hauswirte zum Ausbau auf separierte Hufen und deren Übernahme in Erbpacht muss sich im Laufe von zwei Jahren vollzogen haben, denn im Januar 1853 schreibt Schulze Wöhlke an das Amt.

GPM "Im Auftrag und auf Wunsch des Hauswirths Franz Hagemann vom Gehöft No.7 bringe ich nachstehendes zur Anzeige. Der Hauswirth Hagemann hat sich entschlossen, und ist gewilligt auch auszubauen, derselbe bittet das Großherzogliche Amt ganz Gehorsamst um die 2te Stelle an der Banziner Scheide zu haben. Da nun Hagemann Vermögen besitzt und es am ersten durchzusetzen im Stande ist, so habe ich ihnen beredet obige Stelle zu bebauen. Kosten thut sie erst was in Ordnung zu bringen, aber nachher wird es doch gut. Die erste Stelle an der Tessiner Scheide wo die Weidekoppel liegen, denke ich da werde ich Brockmöller zu bereden das er hin bauet. Darüber werde ich Nächstens berichten. Da nun die Cossaten nach Karrentin bauen, und Abel No.5 an der Tessiner Scheide wünscht, und Hinzmann No.6 die 2te Stelle an der Wiebendorfer Scheide zu haben wünscht, so bleibt die Stelle am Postweg bei Wiebendorf und die 3. Stelle an der Banziner Scheide man mehr nach, wo sich bislang noch keiner gefunden hat. Es scheint aber auch noch das J.Behnke No.11 u. Wegner No.12 auch noch wohl Lust kriegen und sich bereden lassen. Da ich jetzt so vielen Überlauf von die Wirthe habe, alle Augenblick mit ihnen zu Felde gehen und ihnen ungefähr die Scheiden und Grenzen zeigen muß, so bitte ich das Großherzogliche Amt ganz Gehorsamst, so bald irgend die Geschäfte es erlauben das der Anfang der Vermessung gemacht werden möchte.

  • Klein Bengerstorff am 10.Januar 1853
  • Ew. Wohlgeboren Ehrenbietigst Gehorsamster
  • F. Wöhlke Schulze"

Bemerkenswert ist, dass sich offenbar die beiden Cossaten Hinzmann und Wöhlke bereits entschlossen hatten auf ihre Ländereien am Kötherbusch auszubauen. Das mag damit zusammenhängen, dass beide die Möglichkeit bekamen, eine Hufe in gleicher Größe wie die übrigen Hauswirte - eine Viertelhufe statt iher bisherigen Achtelhufe - in Erbpacht zu übernehmen. So gehörten die beiden Cossaten nach dem Schulzen Wöhlke und Dahlenburg Nr. 14 (Karrentin, sowie Abel Nr.5 (Rehmen) zu den ersten Erbpächtern. Der Ausbau von Behnke Nr.11 und Wegner Nr.12 ist dann nicht zustande gekommen. Beide haben bei der nachfolgenden Verlosung eine günstig zum Dorf gelegene Hufe erhalten. Die Verlosung fand am 13.April 1853 statt. Das Protokoll ist uns erhalten: "Actum im Schulzenhause zu Kleinbengerstorf am 13. April 1853 sub directione des Herrn Amtsverwalters von Thien in Ggenwart des Herrn Cammeringenieur Hertel" "Nachdem in Grundlage des unterm 14.Juli 1852 genehmigten Regulirungsplans in Beihalt der hohen Resripte vom 4.Novbr. u. 21.Decbr. d.J. die Hufeneintheilung der bisherigen Feldmark durch den Cammeringnieur Hertel beschafft war, hatte sich auch der Amtsverwalter von Thien zur weiteren Verhandlung mit den Hauswirthen hierher begeben. Es waren anwesend:

  • der Schulze Wöhlke
  • Hauswirth H.Behncke, No.1
  • Interimswirth Wegner, No.2
  • Interimswirth Mahncke, No.3
  • Hauswirth Abel, angesetzter Erbpächter, No.5
  • HW. Hinzmann, No.6
  • HW. Hagemann, No.7
  • HW. Köster, No.8
  • HW. Dahlenburg, No.9
  • HW. Mahncke, No.10
  • HW. Behncke, No.11
  • HW. Wegner, No.12
  • HW. Brockmöller, No.13

Die Comparanten wurden demnächst befragt: ob unter ihnen noch welche seien, die auf Grund der ihnen mehrfach bekannt gemachten Bedingungen vom 14. Juli v.J. Neigung hätten, in ein Erbpachtverhältnis einzugehen. Es erklärten:

  1. der Hauswirth Hagemann, ich habe wohl Lust unter den bekannten Bedingungen, welche mir heute wiederholt verlesen worden sind, in Erbpacht zu gehen, wenn ich die Hufe an der Banziner Scheide erhalten kann.
  2. der Hauswirth Hinzmann, auch ich bin bereit, in Erbpacht zugehen, wenn ich die Hufe neben der von Hagemann erbetenen, an der Tessiner Scheide bekomme.
  3. der Hauswirth Brockmöller, ich bin gleichfalls bereit, in Erbpacht zu gehen, wenn hohe Cammer geneigen (?) sollte, mir die Hufe zuzutheilen, welche belegen ist zwischen den beiden Hufen, welche Hagemann und Hinzmann erbeten haben und dem Hauptabzugsgraben.

Amtswegen wurde dem Brockmöller entgegengesetzt, daß man Bedenken trage, die Hingabe dieser dem Dorfe ziemlich nahe belegenen Hufe, vorweg der hhen Cammer zu empfehlen, solange noch die weiter entfernteren an der wiebendorfer Scheide zur Bewirtschaftung vom Dorfe aus übrig bleiben. Der Schulze Wöhlcke bemerkte zunächst, daß nach seiner Ansicht keiner der übrigen Hauswirthe etwas dagegen haben würde, wenn die Weggabe der Hufe qu. an Brockmöller erfolge, da in derselben sehr viel zu thun sei, und wohl wenige Hauswirthe die Mittel dazu hätten, sie anzugreifen. Darauf wurden Amtswegen die Comparanten befragt, ob Einer unter ihnen sei, welcher etwas gegen die Weggabe der erwähnten Hufe an Brockmöller zu bemerken habe? - oder: ob Einer unter ihnen solcher Hufe den Vorzug gebe vor einer der beiden, welche an der Wiebendorfer Scheide (spätere Hufen 2 und 8) noch übrig seien? mit der Aufforderung: daß ein solcher die Hand aufheben solle. Es meldete sich keiner und nahm man daher Amtswegen die Anträge der Hauswirte Hagemann, Hinzmann und Brockmöller ad ref. an.

Darauf schritt man nach voraufgegangener Verhandlung, auf Wunsch der Hauswirthe, jedoch unter Vorbehalth der Genehmigung, zur Verloosung der übrig gebliebenen Hauswirthschaften. Zu solchem Zwecke, also auch für die die bevorstehende Verloosung, erhielt die Nummer

  1. die Hufe an den beiden Seiten der Wittenburger Landstraße (Postweg, am Kahlen Berg, D.G.) zunächst der Hufe No.16 (müsste richtig No.15 heißen, D.G.).
  2. die Hufe zwischen der No.1, der Schaale und dem Dorfe,
  3. die Hufe rechts der beiden genannten vom Dorfe aus,
  4. die Hufe rechts der letzteren bis zur Hufe des Schulzen Wöhlcke,
  5. die Hufe hinter der Schulzenhufe links und rechts des Weges nach Tessin (Lehmstücke, Grienen, D.G.),
  6. die Hufe westlich der letzteren zwischen dem Boitzenburger und dem Tessiner Wege,
  7. die Hufe links und rechts des Boitzenburger Weges an der Wiebendorfer Scheide (Voßberg, Strittkamm Steinfortsbrücke, D.G.),
  8. die Hufe zwischen der letzteren und dem künftigen Erbpächter Abel (Steinfort, D.G.)

Es erlooseten:

  • a. Hauswirth Behncke, Gehöft No.1 die Hufe 5,
  • b. Interimswirth Wegener, Gehöft No.2 die Hufe 7,
  • c. Hauswirth Mahncke, Gehöft No.10 die Hufe 1,
  • d. Interimswirth Mahncke, Gehöft No.3 die Hufe 4,
  • e. Hauswirth Wegner, Gehöft No.12 die Hufe 6,
  • f. Hauswirth Köster, Gehöft No.8 die Hufe 8,
  • g. Hauswirth Dahlenburg, Gehöft No.9 die Hufe 2,
  • h. Hauswirth Behncke, Gehöft No. 11, die Hufe 3

Das Protokoll wurde verlesen von den Comparanten zum Zeichen der Genehmigung, Wöhlcke Schulze, Behnke, Mahnke, Hagemann, Brockmöller, Mahnke Wegner.

  • xxx - soll heißen: Wegner (No.12)------)
  • xxx - soll heißen: Dahlenburg (No.9)---) Wöhlcke
  • xxx - soll heißen: Köster (No.8)----------) O.v.Thien
  • xxx - soll heißen: Hinzmann (No.6)-----)

eigenhändig wie vorsteht unterschrieben und unterzeichnet und damit geschlossen.

  • O.v.Thien
  • W.Hertel
  • Unterschrift des Registerschreibers

Es ist sicher interessant, dass zu dieser Zeit vier Hauswirthe noch nicht in der Lage waren eigenhändig das Protokoll zu unterschreiben, so dass der Schulze und der Amtsverwalter ihre Kreuz-Unterschriften bestätigen musste.

In einem Ertragsanschlag aus dem Jahre 1853 werden die Hauswirte nun ohne die Erbpächter genannt:

  • Nr1. H.Behnk ------------ 13697 []R -- 70 Schfl. -- ca. 30 ha
  • Nr.2 F. Wegner ad int. -- 18654 []R -- 85 Schfl. -- ca. 40 ha
  • Nr.3 Mahnck ad int. ----- 17032 []R -- 70 Schfl. -- ca. 37 ha
  • Nr.8 Köster ------------- 18017 []R -- 75 Schfl. -- ca. 39 ha
  • Nr.9 Dahlenburg --------- 15706 []R -- 80 Schfl. -- ca. 34 ha
  • Nr.10 Mahnk ------------- 16712 []R -- 75 Schfl. -- ca. 36 ha
  • Nr.11 Jac. Behnk -------- 16907 []R -- 70 Schfl. -- ca. 37 ha
  • Nr.12 Wegner -------------15509 []R -- 75 Schfl. -- ca. 34 ha

"Wiesenreservat im Karrentin verpachtet an Behnke Nr.1, Büdner Mahnke (B 2), Häusler Dahlenburg, Schulze Wöhlke, Erbpächter Prüß Nr.17." Hier wird erstmalig der Erbpächter Prüß auf der Hufe 17 genannt, der als Benniner Bauernsohn die neu geschaffene Hufe Nr.17 in der Heide (Tüdertog) gekauft hat. Ein Vergleich mit dem Ertragsanschlag des Jahres 1831 macht deutlich, dass wohl die Flächengrößen in []Ruthen geringer geworden sind, die Bonität in Scheffel Einsaat und damit die Steuer und Abgabenlast aber etwa gleich geblieben ist. Im Jahre 1859 werden die Flächen und der Hufenstand (Bonität) außer für die Hauswirte auch für die Erbpächter und die Büdner genannt.

  • 4. Schulze Wöhlke ---20098 []R ---- 80 Schfl. --- ca 44 ha
  • 5. Erbp Abel---------18320 []R ---- 75 Schfl. --- ca. 37 ha
  • 6. Erbp. Hinzmann ---17884 []R ---- 65 Schfl. --- ca. 39 ha
  • 7. Erbp. Hagemann ---18945 []R ---- 70 Schfl. --- ca. 41 ha
  • 13. Erbp. Brockmöller-19120 []R ---- 70 Schfl. --- ca. 41 ha
  • 14. Erbp. Dahlenburg -24298 []R ---- 84 Schfl. --- ca. 54 ha
  • 15. Hintzmanns Wittwe-16552 []R ---- 70 Schfl. --- ca. 36 ha
  • 16. Erbp. Wöhlke -----17120 []R ---- 75 Schfl. --- ca. 37 ha
  • 17. Erbp. Prüß -------12089 []R ---- 45 Schfl. --- ca. 26 ha
  • 1. Hausw. Fr.Behncke --13697 []R -- 70 Schfl. --- ca. 30 ha
  • 2. HW F.Wegner ad int.-18657 []R -- 85 Schfl. --- ca. 40 ha
  • 3. HW Mahncke ad int. -17032 []R -- 70 Schfl. --- ca. 37 ha
  • 8. HW Köster ----------18017 []R -- 75 Schfl. --- ca. 39 ha
  • 9. Dahlenburg ---------15706 []R -- 75 Schfl. --- ca. 34 ha
  • 10. Mahncke ------------16712 []R -- 75 Schfl. --- ca. 36 ha
  • 11. J.Behncke ----------16904 []R -- 65 Schfl. --- ca. 37 ha
  • 12. Wegner -------------15509 []R -- 70 Schfl. --- ca. 34 ha

+Büdner:

  • 1. Stieger -------------1962 []R -- 9 6/16 Schfl. -- 4,3 ha
  • 2. Mahncke -------------1803 []R -- 6 24/" Schfl. -- 3,9 ha
  • 3. Jehring -------------1913 []R -- 7 20/" Schfl. -- 4,1 ha

In diesem Ertragsanschlag ist zum ersten mal die neue Hufe Nr. 17 auf dem Tüdertog erwähnt. Sie wurde bei der Separation aus den überschüssigen Flächen neu angelegt und dann meistbietend verkauft. Die Hufe ist deutlich kleiner als die alten Hufen und auch kleiner als die Hufen der ehemaligen Cossaten. Auffällig ist die geringe Bonität der Schulzenhufe, auch im Vergleich zu den Hufen 2, 3, 8, 9, 10 und 11, die einen hohen Anteil sandiger Böden in trockenen Lagen haben. Diese Ackerflächen wurden bereits im 18. Jahrhundert relativ hoch bonitiert. Das entspricht nicht der Bewertung in neueren Zeiten des 20. Jahrhunderts, nachdem die Reichsbodenschätzung nach völlig anderen Prinzipien durchgeführt wurde. Während bisher von der Einsaat von Korn nach einem nicht mehr nachvollziehbaren Prinzip (Sandiger Boden trägt weniger Korn als lehmiger folglich benötigt er weniger Einsaat.) ausgegangen worden ist, wurde in der Reichsbodenschätzung die Errtragsfähigkeit nach den natürlichen Voraussetzungen im Vergleich mit einem mit 100 bewerteten Boden unter optimalen Bedingungen in der Magdeburger Börde ermittelt, die sich von etwa 15 bis 100 bewegen konnte. Dabei wurden sowohl Acker als auch Grünland einbezogen. Den besten Boden hatte danach in Klein Bengerstorf die Hufe 4 auf der sogenannten Katenkoppel und der jenseits der Chaussee in Richtung Hohen Stein liegenden Flächen, wie überhaupt diese Anhöhe mit den Lehmstücken (Hufe 1), Schulkoppel und Schulzenkoppel die besten Böden hatte. Alle anderen Flächen hatten im allgemeinen von geringen Teilflächen abgesehen eine geringere Ertragsfähigkeit, so dass im obigen Ertragsanschlag insbesondere die Bewertung der Hufen Nr. 2, 3, 8, 9, 10 und 11 nicht mehr nachzuvollziehen sind. Auch die Schulzenhufe hatte jedoch beiderseits des Tessiner Weges bis an die Hufe 7 (Saathorst) geringere Böden. Befremdlich ist in o. g. Verzeichnis, dass noch der Erbpächter Abel aufgeführt ist, obwohl er bereits 1857 seine Hufe verkauft hat und nach Amerika ausgewandert ist. Ob zunächst ein Verkauf in der Familie erfolgt ist, bevor die Hufe an Meier weiterverkauft wurde? Im Zuge der Regulierung wurden mit dem Rittergut Wiebendorf, "südlich des Wittenburger Weges" am Strittkamm Flächen getauscht und damit die über Jahrhunderte streitige Grenze (des strittigen Kamps) begradigt.

Die in beiden Dörfern 1853/54 durchgeführte Regulierung der Feldmarken war verbunden mit einer völligen Neuordnung der Fluren. Mit der Regulierung erfolgte die Separation der Feldmark in Klein Bengerstorf und die Verkoppelung in Groß Bengerstorf, dort verbunden mit der Separation der Hufe Nr.1 auf der Zölkow. Regulierung hieß, dass die Rechte der Erbpächter, der Hauswirte und der Büdner neu geregelt wurden. Ein Separation in reiner Form ist verbunden mit der Auflösung der Gemeinwirtschaft (Allmende, Communion) an den Weiden, Hutungen, Wäldern und Gewässern der Feldmark. Jedem Hauswirt und Büdner wird sein Anteil zur Nutzung überwiesen. Dabei wird zwangsläufig auch der Flurzwang in der Ackerwirtschaft gänzlich aufgehoben und der Acker separiert oder verkoppelt. Bei vollständiger Separation erhält jeder Hauswirt seine Nutzflächen in arrondierter (abgerundeter) Form als zusammenhängende Fläche. Das war in Groß Bengerstorf auf Grund der unterschiedlichen Bodenqualitäten schlechter möglich. Deshalb wurde die Feldmark verkoppelt. Jeder Bauer erhielt mehrere Koppeln unterschiedlicher Bodenqualität. In Klein Bengerstorf ist die Separation bei den meisten Gehöften vollständig erfolgt. Nur die Hufen 3, 8 und 11 erhielten Ackerkoppeln (die Mahlstücken) abseits der Hauptflächen. Die Wiesen konnten nicht in jedem Falle im Zusammenhang mit dem Acker zugewiesen werden. Die vollständige Arrondierung der Hufen in Klein Bengerstorf hat jedoch die Anlegung von Koppeln nicht ausgeschlossen. Teils war das bedingt durch natürliche Begrenzungen (Wege), teils auch zur Abgrenzung unterschiedlicher Bodenqualitäten in den Hufen und auch zum Windschutz. Bis in die heutige Zeit hinein hat der Begriff Koppel für die Ackerschläge gegolten, z.B. Düthmanns Koppel. Die unterschiedlichen Strukturen der beiden feldmarken kann man sehr gut auf dem Messtischblatt aus dem Jahre 1881 erkennen, auf dem die durch Knicks begrenzten koppel zu sehen sind. In Klein Bengerstorf, wie auch in dem Falle der Hufe 1 und der Büdnerei 4 in Groß Bengerstorf hat das Verteilungsprinzip Separation zu Ausbau von Gehöften geführt. In Klein Bengerstorf haben sich zwischen 1818 und 1883 neun Bauern zum Neuaufbau ihrer Gehöfte auf ihrem arrondierten Besitz im Ausbau entschlossen.

1818

  • Hufe 14 -- Dahlenburg --Karrentin

1853 ff.

  • Hu.5 -- Abel -- Rehmen
  • Hu.6 -- Hinzmann ----- Saathorst
  • Hu.7 -- Hagemann ----- Saathorst
  • Hu.13 - Brockmöller -- Saathorst
  • Hu.15 - Hinzmann -- Kötherbusch
  • Hu.16 - Wöhlke ---- Kötherbusch
  • Hu.17 - Prüß --- Tüdertog

1884

  • Hu.8 -- Köster --Steinfort (nach einem Brand des Gehöftes im Dorf, 1883)

und in Groß Bengerstorf 1853

  • Hu.1 -- Mahncke --- Zölkow
  • B 1 --- Vernunft -- Zölkow

Nach mündlicher Überlieferung (Fritz Behrendt, nach Erzählungen seines Schwiegervaters Heinrich Wöhlke) soll die Dorfsversammlung in Klein Bengerstorf den Beschluss zur Verlegung der Gehöfte in den Ausbau gefasst haben. Das widerspricht jedoch den Aussagen der Akten des Archivs. Die Gehöfte wurden in kostenloser Gemeinschaftsarbeit abgebrochen. Verwendbares Material wurde wieder eingesetzt. So wurden bei dem nach 1970 erfolgten Abbruch der Scheunen auf den Gehöften Nr.6 und Nr.16 noch Torbalken mit Inschriften gefunden, die von der "Groot' Döör" der Bauernhäuser auf den ehemals im Dorf befindlichen Gehöften stammten. Die Ziegel zum Aufbau des Gehöfts wurden aus der neu eingerichteten Ziegelei in Preten geholt. Die Bereitschaft zum Ausbau der Gehöfte auf separierten Hufen war offenbar in Groß Bengerstorf geringer als in Klein Bengerstorf, ähnlich wie überhaupt auch die Bereitschaft, die Hufen in Erbpacht zu übernehmen. Daher kamen die Vorschläge Hertels nicht zum Tragen, wenn man von der Hufe 1 und der Büdnerei 4 absieht. Dabei spielte in diesen beiden Fällen neben amtlichen Festlegungen der Vorteil der vergrößerten Hufe im Zusammenhang mit dem Neuaufbau des abgebrannten Gehöfts, bzw. der günstig gelegenen Büdnerstelle wohl eine besondere Rolle. In Klein Bengerstorf ist sicher neben der Forderung der großherzoglichen Kammer zum Ausbau im Zuge der Separation die beengte Lage der Gehöfte im Dorfe verbunden mit dem nassen Grund zumindest bei den Hufen 5, 6 und 7 ein ausschlaggebender Punkt gewesen. Die allgemein großzügigeren Hofgrundstücke in Groß Bengerstorf bei einer guten Struktur des Dorfes wird die Hüfner zum Bleiben veranlasst haben. Dadurch hat sich die Dorfstruktur nahezu erhalten, während die in Klein Bengerstorf zerstört wurde.

Der Schriftsteller Hermann Rehse, Sohn des langjährigen Schulzen Franz Rehse, Hufe 2 schreibt in seiner Erzählung "Arwsünn" (Erbsünde) im Jahre 1902 über das "Tenst-Enn'" (jenseitiges Ende) des Dorfes an der Schaale: ""In ein Urt wir dat dor nedden - up't "TeHermann Rehse hat hier in ironischer Art einiges aus der Situation der bauern dargestnst-Enn'"- heil un deil gefihrlich, wildat alle twei Johr ein Füerwark afbrennt würd', un dei Slüngelstörper hiertau statsch Buschholt jümmers ehr eigen Hüser näumen. Ob dat nu dorvon käum, dat dei Hypotheken all männigmal ut dat Dack rutkeiken un tau den Burn säden: "Minsch büst'n Narr? - bäut doch den'n Katen an, denn büst uns los!" - oder ob dat dorvon käum, dat dei Schaal, ein'n lütten nüdlichen Fluß, dor vörbiläup un glieks dat Warer liewerte, üm dat Füer uttaumaken, dat möt dorhen gestellt bliwen. Jedenfalls wiren in de verläden teihn Johr dor nedden up disse Wis' acht Burn awbrennt, dei sick nu ut dat Dörp rutbugt harrn un wid aw up ehr'n Acker wahnen ded'n.""

Hermann Rehse hat hier in ironischer Art einiges aus der Situation der Bauern dargestellt, insbesondere deren Verschuldung betreffend. Jedoch sind die häufigen Brände in Klein Bengerstorf nicht der Grund für die Errichtung von Ausbaugehöften gewesen. Allenfalls auf das Gehöft der Hufe Nr.8 trifft das zu.. Dieses lag unmittelbar an der heutigen Schaalbrücke, dort wo noch heute ein Birnbaum in der Wiese zu finden ist. Interessanterweise gab es 1949/50 als dem Bauern Fritz Rehse (Bruder von Hermann Rehse) das Gehöft im Dorf vollständig abgebrannt war, noch einmal solche Überlegungen, nämlich auf seinem Acker an Steinforts Brücke das Gehöft neu zu errichten, was seine Vorfahren trotz anderer Konzeption der Feldmarksregulierung im Jahre 1853 abgelehnt hatten. Bereits damals sollte der Ausbau auf den Acker an der Wiebendorfer Grenze erfolgen. Bei der Neueinteilung der Feldmark in Klein Bengerstorf ist vor allem auch erkennbar, dass die umfangreichen Flächen, die in "Rusch und Busch" lagen, d.h. als Heideflächen nur extensiv als Weide genutzt wurden, in die Bauernkoppeln mit einbezogen wurden (vergleiche die Wiebekingsche Karte von 1786 und das Messtischblatt von 1881). Diese im wesentlichen zwischen dem Dorf und der Saathorst, dem Tüdertog und dem Kötherbusch liegenden Flächen wurden bis in die jüngste Zeit als Wee'koppels (Weidekoppeln) bezeichnet, obwohl sie bis in die 1950er Jahre zum großen Teil als Acker genutzt wurden. Die Einbeziehung in die Ackernutzung war nur nach umfangreichen Entwässerungsmaßnahmen möglich. Dazu wurden der von Brockmöller im Protokoll vom 14.Juli 1852 genannte Hauptabzugsgraben von der Saathorst bis in den Tessiner Grenzbach und ein weiterer Abzugsgraben zwischen dem Acker der Hufe 15 und dem Gemeindeland, über den Acker der Hufen 11 und 3, dann entlang dem Tessiner Weg bis zur Steinfortsbäk angelegt. Noch auf der Karte der Direktorialvermessung von 1773 sind in Klein Bengerstorf fast nur beiderseits des Postweges Ackerflächen eingezeichnet, dazu noch auf der Saathorst und im Bereich Rehmen/Steinfort. In der Groß Bengerstorfer Feldmark war die Verteilung von Wald und Feld eine völlig andere als heute. Dort ist auch heute noch die Nordwest-Südost-Richtung aus der alten Streifenflur an Hand der Koppelgrenzen zum Beispiel beiderseits des Beckendorfer Weges erkennbar. Aber auch in Groß Bengerstorf war die extensive Weidenutzung insbesondere unterhalb des Boizenburg-Benniner Weges auf den quelligen Flächen kennzeichnend. Das traf nach der Regulierung bis weit in das 20. Jahrhundert hinein immer noch zu. Der Mecklenburg-Schwerinsche Staatskalender 1855 weist zunächst auch in Klein Bengerstorf noch keine weiteren Vererbpachtungen aus, zusätzlich Abel Hufe Nr.5 auf dem Rehmen. Dabei ist sicher von der bereits festgestellten geringen Aktualität der Staatskalender auszugehen. Andererseits liegt für die Hufe Nr.16, Wöhlke/Kötherbusch der Erbpachtcontract vom 12.Mai 1855 vor. Es ist in Übereinstimmung mit der 1853/54 erarbeiteten Feldmarkskarte davon auszugehen, dass auch die Hufen Nr.6, Hinzmann, Nr.7, Hagemann, Nr.13, Brockmöller, Nr. 15 Hinzmann und die neue Hufe Nr.17, Prüß bereits um diese Zeit vererbpachtet wurden. Jetzt sind in Klein Bengerstorf auch 7 Häusler ausgewiesen, die teilweise Bauplätze auf den frei gewordenen Höfen der Hufen (H 3 und H 4). Hinweis: Die Nummerierung der Häuslereien erfolgte wie bei den Büdnereien in der Reihenfolge ihrer Entstehung.

Staatskalender 1855

Groß Bengerstorf

  • 16 Drittelhüfner
  • 4 Büdner (1 Schmied)
  • 2 Häusler
  • Schule

Klein Bengerstorf

  • 2 Erbpächter
  • 1 Erbp./Krug
  • 12 Viertelhüfner
  • 2 Achtelhüfner
  • 3 Büdner
  • 7 Häusler
  • Schule

Vererbpachtungen in Klein Bengerstorf

Die zunächst anstehenden Vererbpachtungen wurden förmlich zumindest in den folgenden Jahren durchgeführt. Im übrigen dauerten sie auch in klein Bengerstorf bis in die 1870er Jahre an. An dieser Stelle soll der Erbpachtcontract für den bisherigen Cossaten Joachim Heinrich Wöhlcke wiedergegeben werden:

"Wir Friedrich Franz

von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf von Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr"

thun kund und geben hiermit zu wissen, daß Wir dem Coßaten Joachim Heinrich Wöhlcke, nach voraufgegangener Verhandlung die Hufe No.16 zu Kl.Bengerstorf, Amts Boizenburg in Erbpacht zu nachfolgenden Bedingungen überlassen und darüber diesen Erbpacht-Contract ertheilt haben. §1 Wir überlassen demnach dem Joachim Heinrich Wöhlcke von den zu Hufe No.16 gehörenden Gegenständen

  • A. zum Eigenthum
  • a. die sämmtlichen Gebäude des Coßaten-Gehöfts No.2 soweit sie zum Gehöfts-Inventario gehören, unter der Verpflichtung zum Abbruch und zum Ausbau nach der Hufe, auch zur gehörigen Abräumung und Planirung der bisherigen Gehöftsstelle;
  • b. die zum Gehöft gehörige Hofwehr (lebendes und totes Inventar, D.G.) und Inventariensaat mit der Bestellung;
  • B. zum erbpachtlichen Besitz und Genuß

die in der sub Lith. A angeschlossene Classifications-Tabelle von 1854 verzeichneten Ländereien, mit Einschluß des Unbrauchbaren - 17120 []Ruthen, mit den darauf stehenden Obstbäumen, Weiden und Hecken, auch sonstigen vom Erbpächter angepflanzten und aufgezogenen Bäumen und Sträuchen von Johannis 1854 an dergestalt, daß Erbpächter diese ihm überlassenen Gegenstände für sich und seine Erben nach bester Gelegenheit, jedoch den Landesgesetzen, Cammer-, Amts- und Dorfs-Ordnungen gemäß und besonders sowie es dieser Contract vorschreibt, auch ohne Benachtheiligung eines Dritten, benutzen könne und möge; auch dabei so lange er und sie allen Obliegenheiten nachkommen, von Uns den Landesgesetzen und Cammer-Ordnungen gemäß, geschützet werden sollen. Mehr als dem Erbpächter hiernach überlassen worden ist, darf sich derselbe nicht anmaaßen und dem entgegen auf bisherige Berechtigung, vormaligen Besitz und allgemeinen Gebrauch sich nicht beziehen; dahingegen bleiben.

§ 2

Ausdrücklich reservirt

  • a. die Jagd zur bisherigen Ausübung;
  • b. alle zur Forst gehörigen Waldbäume mit den zu ihrer binnen 3 Jahren von Johannis 1854 an vorzunehmenden Wegnahme erforderliche Schlageplätzen und Abfuhrwegen;
  • c. die freie Mitbenutzung der Wege, Triften und Fußsteige, der Feldsteine und der vorhandenen, auch neu anzulegenden und nach Bestimmung des Amts gegen Vergütung des doppelten Ertrags-Anschlages abzutretenden Lehm-,Sand- und Kiesgruben zu Staats- Gemeinde- und Privatbauten, Besserungen und Anlagen, zu Chausseen und deren Erhaltung, mit den erforderlichen Abfuhrwegen, ohne Benachtheiligung der Saaten und Ackerbestellung, eventualiter gegen Ersatz des angerichteten Schadens, denselben, sowie das Terrain zu etwa zu neu anzulegenden Wegen und Steigen, gegen Vergütung der doppelten Anschlagssumme;
  • d alle etwanigen Lager von Torf, Stein- und Braunkohlen, Kalk und Gips, auch Salz- und Mineral-Quellen, Metallstriche und sonst Unserer Cammer nutzbar zu machenden Fossilien und Mineralien, nebst den erforderlichen und gegen Vergütung des doppelten Anschlages abzutretenden Terrains, sowie auch für diejenigen Erbpächter und Hauswirthe zu Kl.Bnegerstorf, welche selbst keinen Mergel haben, die Mitbenutzung des auf der Hufe des Erbpächters befindlichen Mergels, gegen billige Vergütung des Terrains zum Abraume und zur Abfuhr, nach Ermittlung und Bestimmung des Amts;
  • e. alle rückständigen Verpflichtungen des Erbpächters aus seinen bisherigen Verhältnissen, sowie auch alle seine unverändert bleibenden Verpflichtungen gegen die zur Hufe gehörigen Personen;
  • f. die freie Disposition über den Schaalstrom, die Anlegung von Stromwerken und Einrichtungen auch Durchstiche durch die Wiesen des Erbpächters, wenn alles dies dem Amte, oder Unserer Cammer nothwendig und zweckmäßig erscheinen sollte, gegen Entschädigung in quali et quanto (Güte und Menge), eventualiter gegen anschlagmäßige Vergütung:
  • g. die Fischerei in der Schaale.

§ 3

Die förmliche Tradtion (Übrtragung) der Hufe mit Zubehör erfolgt nach Vollziehung dieses Contracts und nachdem Erbpächter allen ihm bis dahin obliegenden Verbindlichkeiten nachgekommen ist, zu der Wirkung, daß es angesehen werden soll, als wäre solches bereits zu Johannis 1854 geschehen. Bei der Ueberweisung werden dem Erbpächter die Scheiden und Grenzen der Hufe nachgewiesen, dabei ein Protocoll aufgenommen und ihm mitgetheilt. Uebrigens muß Erbpächter bei der Tradition alle ihm überlassennen Gegenstände in der vorhandenen Beschaffenheit ohne Erinnerung annehmen und darf wegen deren Beschaffenheit weder Entschädigung fordern, noch Zahlung zurückhalten.

§ 4

Für das überlassene Eigenthum und verliehene Erbpachtrecht zahlt der Erbpächter ein Erbstandsgeld wegen des übernommenen Gehöftsausbau's nach der Hufe nicht, entrichtet aber für die Hofwehr 167 rtl 18 ß 10 & und für Inventariensaaten nebst Ackerbestellung 30 ß 5 &, Summa 197 rtl 23 ß 10 & in termino Johannis 1855, welche Summe auf Verlangen der Cammer einstweilen als erste Schuld in das Hypothekenbuch des Erbpächters auf Kosten desselben sofort eingetragen und bescheinigt wird.

§ 5

Für die Erbpachtländereien entrichten Erbpächter nach dem hieneben sub Lit. B. angelegten Ertrags-Anschlag ein jährliches Erbpacht-Korn von - 36 Scheffeln - Roggen Landes- oder Rostocker Maaße, welcher jedoch alle 20 Jahre nach dem Mittelpreise desselben berechnet und in Courant nach dem Vierzehn-Thalerfuße in Quartalsraten, jedesmal 14 Tage vor Ablauf der gewöhnlichen Quartals-Termine, an Unsere Haupt-Cammer-Casse oder auf deren Anweisung an das Amt mit dem Postgelde bis Schwerin, bezahlt werden muß. Für die ersten 20 Jahre ist der Preis des Scheffels Roggen zu 1 rtl Courant angenommen und beträgt danach von Johannis 1854 bis dahin 1874 die jährliche Grundheuer - 36 rtl Courant -. Jedoch soll diese Grundheuer dem Erbpächter während der ersten drei Jahre, also von Johannis 1854/57 remittirt (erlassen) werden.

Zur Bestimmung der für die Folge normirenden Preise werden alljährlich Atteste über die in den letzten 8 tagen vor Antoni in Rostock marktgängig gewesenen Preise in Unserer Cammer-Registratur niedergelegt, die daraus sich ergebenden Durchschnittspreise öffentlich bekannt gemacht und darauf die zur Berechnung der Grundheuer normirenden Mittelpreise bestimmt. Bleiben dieselben unter dem für die erste Periode angenommenen Normalpreise, so wird der letztere für die nächstfolgende Periode beibehalten. Sollte Erbpächter auf Ablösung des Canons antragen und solche demselben von Uns bewilligt werden, oder ein künftiges Gesetz ihm die Befugniß dazu ertheilen, so findet solche nach dem Zinsfuße von 3 1/2 pro cent statt.

§ 6``

Der Werth der eigenthümlich überlassenen Gegenstände wird ebenso wenig als der Ertrag der vererbpachteten Grundstücke gewährleistet; dahingegen die Richtigkeit der angegebenen []Ruthen in der Art versichert, daß das etwa Fehlende an dem Ertrags-Anschlage von der Grundheuer abgerechnet, dagegen auch das Mehrvorhandene das Anschlagsmäßige zur Grundheuer hinzugerechnet werden muß. Die Revision der []Ruthen muß aber vor Ablauf der beiden ersten Jahre des Erbpachtbesitzes, also vor Johannis 1856 vom Erbpächter bei der Cammer beantragt und von derselben darauf verfügt werden. Nachher findet keine Revision und Abminderung der Grundheuer mehr statt. Wird die []Ruthe-Angabe für richtig befunden, so muß der Erbpächter die K osten der Revision bezahlen. Außerdem müssen

§ 7

alle den Erbpächter treffenden Steuern und öffentlichen Lasten nach dem zu

- 70 Scheffel - 

bonitirten Hufenstande, oder der etwa vom Gesetz anderweitig bestimmt werdenden Norm, vom Erbpächter übernommen und geleistet werden. Außerdem muß derselbe

§ 8

alle von der Hufe zu leistenden Kirchen-, Pfarr- und Küsterei-Abgaben und Gebühren, Fuhren und Dienste sowie zu den geistlichen Gebäuden und Befriedigungen, die nach Gesetz und Observanz auf den Ort und nach der Subrepartition (Umlage, D.G.) der Behörde auf die Hufe fallenden Antheile an Materialien, Kosten, Fuhren und Diensten entrichten und leisten und nach dem selben Verhältniß zur Miethe für fehlende Gebäude und zur Brandversicherung der Gebäude beitragen, allemal auch zu dem Dachstroh die Weeden (Deckweden zum Befestigen des Dachstrohs an den Dachschleeten, D.G.) und zu den Befriedigungen an das Material zu seinem Antheile liefern; sowie ferner

§ 9

alle von der Hufe zu leistenden Schul-Abgaben und Gebühren, Fuhren und Dienste übernehmen und zu den Schulgebäuden und Befriedigungen die auf die Hufe fallenden Beiträge an Materialien, Kosten, Fuhren und Diensten, letztere namentlich auch in Bezug auf die mit den Hauswirthen gemeinschaftliche Bestellung der dem Schulmeister statt der Weidefreiheit beigelegten Ländereien, entrichten, zu dem Dachstroh auch die Weeden und zu den Befriedigungen das Material zu seinem Antheile liefern, das gleiche nach dem demselben Verhältniß zu den Erlegnissen für etwa abgelöste oder abzulösende Schulfuhren und Dienste, zur Miethe für fehlende Gebäude und zur Brandversicherung, auch zur Pensionirung des Schullehrers, beitragen.

§ 10

Ueberhaupt ist Erbpächter zu denjenigen Leistungen verpflichtet, welche die in den Domainen eingeführten Cammer-, Forst- und Jagd, Amts und Dorfs-Ordnungen für das Amt Boizenburg und das Dorf Kl.Bengerstorf von Unserer Cammer genehmigten polizeilichen und administrativen Anordnungen und Einrichtungen herbeiführen. Besonders liegt ihm in dieser Hinsicht ob:

  • a. seine Gebäude unverändert und bei der Domanial-Brand-Kasse versichern zu lassen, Veränderungen derselben und Neubauten nicht ohne vorgängigen Consens der Amts-Bau-Behörde vorzunehmen und in Rücksicht der Bedachung derselben einer desfalsigen allgemeinen Anordnung sich zu unterwerfen, auch dem Spritzen- und dem allgemeinen Amts- und besondern Dorfshülfsfuhrvereine beizutreten und allen desfalsigen Bestimmungen Folge zu leisten;
  • b. zur Amts-Armen-Casse seinen Beitrag nach Bestimmung im gesetzlichen Wege, dessen verhältnismäßige Erfüllung bei vermehrtem Bedürfnisse vorbehältlich zu entrichten und den einjährigen Betrag bei Vollziehung dieses Contracts besonders zu zahlen, für die Armen des Dorfs die nöthigen Fuhren unentgeltlich zu leisten und zu den mit dem Amtsarzt und Wundarzt behandelten Fuhrgeldern, sowie auch
  • c. zu den Kosten des Unterrichts der Hebamme, ihrer Instrumente mit Einschluß des Geburtsstuhles und ihrer Wohnung sowie Anfuhr ihrer Deputatfeuerung und Bezahlung des Bereitelohnes nach Repartition des Amts beizutragen;
  • d. keine Einlieger ohne Amts-Consens anzunehmen und denselben, wenn für sie Acker, Weide und Futter nicht besonders reservirt worden, solche Naturalien von der Hufe gegen anschlagmäßige Vergütung zu überlassen und für die Wohnung nur die vom Amte nach Ueblichkeit zu bestimmende Miethe zu nehmen; auch bei Unterbringung obdachloser Personen den Anordnungen der Amts-Polizei-Behörde sich zu unterwerfen;
  • e. alljährlich die für ihn bestimmte Salzquote aus der ihm anzuweisenden Niederlage Unserer Saline für den bestimmten Preis zu nehmen und zur bestimmten Zeit abzuholen, und die Quoten der kleinen Leute im Dorfe und der Schullehrer und Amts-Offizianten resp. unentgeltlich und gegen billige Vergütung nach Bestimmung des Amts mitzubringen;
  • f. die Amts-Circularien mit weiter zu besorgen und die Dienste eines Schulzen, Kirchenjuraten, Schul- Armen, Feuer- und Grabenschau und sonstigen Gemeinde-Vorstandes erforderlichen Falls zu übernehmen;
  • g. Erbpächter muß in Gemeinschaft mit den Hauswirthen den Schaalstrom wenigstens zweimal und wenn es amtlich verlangt wird, noch öfter zu reinigen, auch die Schaal-Strom-Ordnung, insofern sie bereits existirt, oder künftig eingeführt werden wird, in allen Stücken genau zu befolgen.

§ 11.

Die Unterhaltung der Dorfstraße; der Land- und Communications-Wege, Triften und Fußsteige, welche die Feldmark berühren, und der in und an denselben befindlichen Brücken und Stege, die Erbauung der bei gegenwärtiger Regulirung nach amtlicher Bestimmung erforderlichen neuen Brücken gemeinschaftlich mit den andern Erbpächtern und Hauswirthen, wie die Legung der erforderlichen Steindämme und das Schneeschaufeln liegt dem Erbpächter gleichmäßig mit den übrigen Hüfnern nach Repartition oder Bestimmung des Amts, dahingegen die Unterhaltung der privativen Feldwege, Triften und Fußsteige und der in denselben befindlichen Brücken und Stege ihm allein ob.

§ 12

Ebenso muß Erbpächter auf richtige Scheiden und Grenzen sehen und halten, auch der amtlichen Grenzberichtigung sich unterwerfen, alle erforderlichen Grenzgräben und Befriedigungen nach Bestimmung des Amts resp. allein und gemeinschaftlich mit den Nachbarn machen und erhalten und sich in Rücksicht der Wasser-Ab- und Durchleitungen, der Reinigung der Bäche und der Berieselung der Wiesen den Bestimmungen des Amts unterwerfen und dazu beitragen, auch das etwa erforderlich werdende Terrain gegen Vergütung des doppelten Anschlages hergeben.

§ 13

Die Art der Bewirtschaftung der Erbpachthufe bleibt der eigenen Wahl des Erbpächters so lange überlassen, als derselbe dabei nach landüblichen oder besser bewährten Grundsätzen verfährt. Unserer Cammer aber im Fall bemerkter Unwirthlichkeit, oder Benachtheiligung der Feldnachbarn vorbehalten, die Wirthschaft zu revidiren und gehörig zu ordnen. Von dem auf der Hufe befindlichen Torf darf Erbpächter nur so viel selbst benutzen, als zu seinem eigenen und dem Wirthschaftsbedarf seiner Altentheilsleute und Einlieger erforderlich und für das Grundstück unnachtheilig ist. Allemal muß aber Erbpächter dazu die Concession des Amts und der Forst vorher bewirken, den Torf nach der Vorschrift der Forst bereiten und für je Tausend Soden Torf einen Schilling Courant Zählgeld an dieselbe entrichten.

§ 14

Alle Unglücksfälle, welche die Hufe und besonders die Saat und den Einschnitt auf und an den Erbpachtländereien betreffen, alle Kriegserleidungen, Lieferungen und Leistungen und etwanigen Wildschäden werden vom Erbpächter übernommen und von Unserer Cammer dafür keinerlei Vergütungen geleistet.

§ 15

Uebrigens muß die Erbpachthufe in ihrem wesentlichen Bestande mit den erforderlichen Gebäuden und ihren nach Charte und Register bestimmten grenzen stets unverändert und zusammen bleiben und darf ohne Unsere Genehmigung weder überhaupt, noch in Erbfällen parcellirt, auch nur von mehreren Erben bis zur Erbschaftstheilung ungetheilt besessen und bewirthschaftet, ebenso wenig auch mit andern Grundstücken zusammengezogen, besessen und bewirthschaftet; endlich auch mit Eingenthums-, Servituts- und Besitz-Rechten dritter Personen nicht belastet werden. Auch darf Erbpächter niemals Inhaber zweier oder mehrerer Domanial-Erbpachthufen sein und bleiben.

§ 16

In Veräußerungsfällen bleibt Unserer Cammer das Vorkaufsrecht allemal vorbehalten. Erbpächter muß deshalb den abgeschlossenen Original-Contract bei Unserer Cammer einreichen, die Erklärung derselben binnen vier Wochen abwarten und, wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, eine Verzichtleistung darauf aufnehmen.

§ 17

In allen Veräußerungs- und Erbfällen ist die Anerkennung des Erwerbers, sowie auch bei einer Veränderung in der Landesregierung die Anerkennung des Besitzers Seitens Unserer Cammer mittelß einer besonderen Acte wesentlich nothwendig und dieselbe binnen drei Monaten, vom Tage der eingetretenen Veränderung an gerechnet, nachgesucht, auch zur Recognition (Anerkennung, D.G.) ein Laudemium (Gebühr an den Grundherrn, d.h. an den Großherzog, bzw. die Cammer, D.G.):

  • A. bei Veränderung der Landesregierung (Wechsel des Großherzogs, D.G.) von zwei Scheffeln,
  • B. bei Veränderung der Person des Erbpächters:
*a. bei Descendenten und Ascendenten (Absteigenden und Aufsteigenden, auf die Verwandtschaft bezogen, D.G.) gleichfalls von zwei Scheffeln.
*b. in allen übrigen Fällen von acht Scheffeln

Roggen Landes- oder Rostocker Maaße, nach dem für die jedesmalige Erbpacht normirenden Preise bezahlt werden.

§ 18

An Cammer- und Amtsgebühren hat der Pächter zu bezahlen:

  • A. für die Ausfertigung dieses Erbpacht.Contracts
*a. an das Cammer-Taxamt 1 1/3tel pro Cent vom ganzen Ertrage des Kauf- und Erbstandsgeldes und der 20jährigen Erbpachtsumme und
*b. an das Amt nach der Sporteltaxe;
  • B. bei jeder alle 20 Jahre vorzunehmenden, neuen Preisregulirung der Erbpacht
*a. an das Cammer-Taxamt die nämlichen 1 1/3tel pro Cent von dem Betrage der Erbpacht auf die nächstfolgenden 20 Jahre und
  • C. bei jeder Veränderung der Landesregierung die Canzlei-Gebühren;
  • D. bei Veränderung der Person des Erbpächters:
*a. in Erbfällen von Descendenten, Ascendenten und Seitenverwandten die Canzlei- und Anweisungsgebühren des Amts;
*b. in allen übrigen Fällen ein pro Cent der Kauf-, Tausch- oder nach billieger Schätzung von Unserer Cammer anzunehmenden Werthes, nebst den Canzlei- und Anweisungsgebühren des Amts.

Außerdem müssen in allen Fällen die Stempelgebühren vom Erbpächter bezahlt werden.

§ 19

Erbpächter muß sich allemal der Gerichtsbarkeit des Amts in erster Instanz und in allen zur Amts-, Cameral- und Forstadministration und Polizei gehörigen Angelegenheiten der Amts-, Forst- und Baubehörde, sowie dem Cammer- und Forst-Collegii nach bestehenden allgemeinen und den in der Sporteltaxe für Unsere Ämter enthaltenen besonderen Bestimmungen, mithin auch in Ansehung aller Verpflichtungen gegen Uns und andere, aus diesem Erbpacht-Contracte und in der Amts-, Forst- und Cameral-Administration und Polizei gehörigen Angelegenheiten dem Executionszwange des Amts und der Cammer unbedingt unterwerfen,so daß ein vorgängiges gerichtliches Verfahren überall nicht erforderlich ist und verlangt werden darf. In Heim- und Caducitäts-(Hinfälligkeits-, D.G.) Fällen tritt den in das Grund- und Hypothekenbuch eingetragenen Gläubigern gegenüber die Bestimmung des Gesetzes vom 2ten Januar 1854 betreffend die Grund- und Hypothekenbücher für den Privat-Grundbesitz in Unseren Domänen § 5 No.3 ein.

§ 20

Wenn in den bestehenden und contractlich stipulirten, Communal-,Gerichts, Administrations- und Polizei-Einrichtungen und Ressort-Verhältnissen der Behörden durch neuere Gesetzgebung Veränderungen nothwendig werden, so darf Erbpächter deshalb keine Gewährleistung und Entschädigung von Unserer Cammer fordern.

§ 21

Alle von dem Erbpächter nach diesem Contract zu übernehmenden Verbindlichkeiten sind von der liquidesten Natur und der gestractesten Execution, nach vorgängiger achttäger Verwarnung unterworfen. Dem Erbpächter bleibt es dagegen überlassen, seine Gegenansprüche und Entschädigungs-Forderungen besonders im Wege Rechtens mit Unserer Cammer auszumachen.

§ 21

Für die Erfüllung dieses Erbpacht-Contracts wird vom jedesmaligen Erbpächter sein ganzes Vermögen und alles, was derselbe auf der Hufe besitzt, zum Unterpfande eingesetzet, auch von demselben

§ 23

allen und jeden ihm etwa zukommenden Einreden, besonders der Einrede des Irrthums, des Mißverstandes, der Verletzung auf und über die Hälfte und des Verlustes durch Unglücksfälle, Kriegslieferungen und Leistungen, indem dieser Contract dem Erbpächter vorher genugsam bekannt gemacht und keine garantie des Ertrages geleistet und alle solche Fälle ausdrücklich vom Erbpächter übernommen worden, ferner auch alle Rechtswohlthaten und besonders dem Indult (Vergünstigung, Nachlass, D,G.) entsagt.

§ 24

Urkundlich soll dieser Contract doppelt ausgefertigt, das eine Exemplar, von Uns vollzogen, dem Erbpächter ausgehändiget und das andere, von demselben vollzogen zu den Cammer-Acten genommen, auch davon dem Amt eine Abschrift aus der Cammer-Registratur mitgethellt werden.


Gegeben durch Unser Finanz-Ministerium, Abtheilung für Verwaltung der Domainen und Forsten.

Schwerin am 12. Mai 1855

....Friedrich Franz

     (Siegel)

Erbpachtcontract

über die Hufe 16

zu Klein Bengerstorf Amts Boizenburg


Dieser Erbpachtcontract steht als Beispiel für die übrigen in diesen Jahren abgeschlossenen. An den vielen allgemeinen Formulierungen, die teils für die Hufe 16 nicht zutreffen (s. Mergelgrube) kann man den Standardvertrag erkennen.

Auf der Karte von 1853/54 werden in Klein Bengerstorf noch als Hauswirte genannt: Behnke Hufe Nr.1, Franz Rehse Nr.2, Mahnke Nr.3, Köster Nr.8, Dahlenburg Nr.9, Mahnke Nr.10, Behnke Nr.11 und Wegner Nr.12. Dagegen werden als Erbpächter aufgeführt: Schulze Wöhlke Nr.4, Meyer Nr.5, Schwarz Nr.6, Hagemann Nr.7, Brockmöller Nr.13, Dahlenburg Nr.14, Hinzmann Nr.15, Wöhlke Nr.16 und Prüß Nr.17. Die Eintragung der Hufenbesitzer in die Karte ist wahrscheinlich erst in den 1860er Jahren erfolgt, weil schon Meyer statt Abel und Schwarz statt Hinzmann eingetragen sind und auch der Interimswirt Mahnke auf Hufe 3 noch immer eingetragen ist, während der Interimswirt Fr.Wegner auf der Hufe 2 nicht mehr erscheint. Auch war der eingetragene Stand der Vererbpachtung erst um 1860 erreicht. Das 1869 entstandene Generalkataster des ländlichen Grundbesitzes führt diesen Stand der Vererbpachtung noch auf.

Datei:FMK 1854,Kl.Beng.jpg
Die Karte weist erste Vererbpachtungen aus. Quelle LHAS

Der Mecklenburg-Schwerinsche Staatskalender für 1860 weist den folgenden Stand nach: Groß Bengerstorf

  • 16 Drittelhüfner
  • Holzwärter
  • 5 Büdner (1 Schmied)
  • 6 Häusler (1865 7 Häusler)
  • Schule

Klein Bengerstorf

  • 8 Erbpächter
  • 1 Erbp./Krug
  • 8 Achtelhüfner
  • 3 Büdner
  • 7 Häusler
  • Schule

und im Jahre 1871

Groß Bengerstorf

  • 16 Drittelhüfner
  • 5 Büdner (1 Schmied)
  • 9 Häusler
  • Schule

Klein Bengerstorf

  • 15 Erbpächter (1 Krug)
  • 2 Achtelhüfner
  • 3 Büdner
  • 11 Häusler
  • Schule

Erstaunlich ist die Ausweisung der Klein Bengerstorfer Hauswirte ab 1860 als Achtelhüfner. Das lässt vermuten, dass in der Zwischenzeit eine Neubonitierung stattgefunden hat. Das hatte dann geringere Steuern und Abgaben zur Folge. Möglich ist aber auch, dass der Hufenstand zwischen 37 1/2 und 74 Scheffeln angesetzt wurde. Das entspräche nach Balck dann einer Achtelhufe. Einer Drittelhufe, wie in Groß Bengerstorf, entspräche ein Hufenstand von 100 bis 149 Scheffeln Einsaat.

Erste Vererbpachtungen in Groß Bengerstorf und deren Vorbereitung

Auffällig ist die große Differenz der Vererbpachtung in beiden Dörfern. Sie war aber auch in Klein Bengerstorf noch nicht abgeschlossen. In Groß Bengerstorf begann sie in diesen Jahren und wurde erst nach 1890 abgeschlossen, 1890 ist nur noch ein Drittelhüfner im Staatskalender aufgeführt, der 1892 ebenfalls Erbpächter ist. Nachdem beispielsweise für die Groß Bengerstorfer Hufe Nr.12 im Jahre 1869 das Gehöft noch vom Interimswirt an den Hoferben Franz Mahnke als Hauswirt übertragen wurde - jedoch mit Hinweis auf die bevorstehende allgemeine Vererbpachtung, erhielt er bereits 1874 den Erbpachtcontract. Beide Dokumente sollen hier beispielhaft wiedergegeben werden, da sich insbesondere die inhaltliche Ausgestaltung der Contracte nunmehr wesentlich verändert hatte.

Haus- und Hofbrief

für den Hauswirth Franz Mahnke

auf dem Gehöfte Nr.12

zu Groß Bengerstorf

Wenn der Franz Joachim Heinr. Erdmann Mahnke zu dem abschriftlich anliegenden Amts-Protocolle vom 4.März d.J. in das Gehöft Nr.12 zu Gr.Bengerstorf eingewiesen und solche Einweisung durch den Collegialbeschluß des Amts gebilliget worden ist, so wird dem nunmehrigen Hauswirthe Franz Mahnke, unter Vorbehalt etwaiger Rechte Dritter hiermit die Versicherung ertheilt, daß, wenn er den in besagtem Protocolle enthaltenen Bedingungen gehörig nachkommen, die Abgaben prompt entrichten, dem jedesmaligen Contracte genüge leisten und sich als rechtlicher Hauswirth stets bezeigen wird, er beim Besitze und Genusse dieses Gehöftes obrigkeitlich geschützt werden soll.

Urkundlich unter Amtssiegel und Unterschrift

Boizenburg, am 8.März 1869

Großherzogliches Amt

A.Bagner

Cassirt zum angeschlossenen Haus- und Hofbrief d.D. 8.März 1869

Protocollum gehalten Amt Boizenburg, auf dem Geh. N.12 zu gr.Bengerstorf am 4.März 1869 sub directione des Oberamtmann petersen

a subscriptio (vom Unterueichneten, D.G.)

Am 12. März 1863 ist der Hauswirth Franz Jacob Mahnke vom Geh. N.12 hies. mit Hinterlassung minderjähriger Kinder und einer Wittwe verstorben. Die leztere hat seitdem mit Genehmigung h. Cammer die Gehöftswirtschaft fortgesetzt. - Seit dem 2. Novber. v.J. hat der Gehöftserbe Franz Joachim Heinr. Erdmann Mahnke aber die Volljährigkeit erreicht und war deshalb die heutige Tagefahrt angesetzt, um die Wirthschaft der Wittwe abzunehmen u. dem ältesten Sohn zu überweisen.

Zu dem Ende waren heute vorgeladen und erschienen

  1. Wittwe Mahnke, geb. Tiedemann,
  2. die Vormünder der annoch minderjährigen Mahnkeschen Kinder, Hausw. Mahnke N.1 und Wegner N.11 von hier,
  3. der Dorfschulze Porthun,
  4. der Dorfdeputirte Hinzmann vom Gehöft N.14 und
  5. der vorgenannte Gehöftserbe Franz Mahnke.

Dem letzteren geben der Schulze u. der Dorfdeputirte Hinzmann das Zeugnis, daß er zur Führung einer Bauernwirthschaft befähigt sei, u. demselben auch sonst keine Vorwürfe zu machen seien. De Erfüllung seiner Militärpflicht docirte der pp. Mahnke durch Vorzeigung seines Militärfreilassungsscheins, u. wurde sodann mit dem Geschäfte selbst, wie nachsteht, verfahren:

I. Der Wittwe geben Schulze nebst Dorfsdeputirten u. die Vormünder das Zeugnis, daß sie bisher ordnungsmäßig die Gehöftswirthschaft geführt u. namentlich Pacht und öffentliche Gefälle regelmäßig abgeführt und die Gebäude u. das Inventarin ordnungsmäßigem Zustande erhalten habe, so daß in dieser Beziehung Ansprüche wider dieselbe nicht zu erheben seien.

II. Die herrschaftliche Hofwehr ist in diesem Protocolle sub A. angelegtem Verzeichnis aufgefürt. Dieselbe wurde unter Zuziehung der Vormünder u. sow. revidirt u. fand sich gegen den Zustand derselben nichts zu erinnern. An den einzelnen Stücken derselben stellten sich die nachfolgenden Defekte heraus: Es fehlen 2 Pferde, 1 Füllen, 2 Ochsen, 4 Gänse. Der Werth dieser Gegenstände beläuft sich nun nach der Hofwehrtaxe von 1806

  1. für 2 Pferde zus. auf --- 70 rtl. Cour.
  2. für 1 Füllen auf ---------11. 32 ß
  3. für 2 Ochsen auf ---------58. 16 ß
  4. für 4 Gänse auf -----------1. 26. 8 &

so daß im ganzen der Werth von 141 rtl. 26 ß 8 & Cour. durch die Ueberwehrstücke zu ergänzen ist. Diese Ergänzung zu beschaffen, wurden von den überwehrigen Stücken die nachstehenden eingeschossen:

  1. 4 Starken a 15 rtl. Cour. --- 60 rtl. Cour
  2. 4 Kälber a 4 rtl. Cour.-------16 rtl.
  3. 8 Schafe a 1 rtl. 16 ß N 2/3--12. 21 ß 8 & Cour.
  4. 6 Lämmer a 1 rtl. Cour. -------6.-.-
  5. 6 Hühner ----------------------1. 8.-
  6. 2 Schweine zus.---------------18.32.-
  7. 1 neuer beschl. Wagen --------27.13.-

was wieder die Summe der Defekte von 141 rtl. 26 ß 8 & Cour. ergiebt.

 Zur Erläuterung:
 Auf den Hufen der Hauswirte und Cossaten wurde eine Hofwehr (Inventar) 
 gehalten, die auch als bewegliches Inventar dem Grundeigentümer   
 (Großherzog) gehörte. Diese war bei der Gehöftsübergabe nachzuweisen. 
 Erforderlichenfalls wurde sie aus der Überwehr (Eigentum des Hüfners)      
 wie hier ergänzt.

III. Nach Ausscheidung der vorstehend verzeichneten Ueberwehrstücke zur Ergänzung der herrschaftl Hofwehr behält die Ueberwehr so wie sie in der Inventur vom 24. Febr. 1863 [14] act., das allseitig noch als richtig anerkannt worden ist, aufgeführt steht noch den nachstehenden Werth

  1. für Ackergeräth -------------------------45 rtl. 12 ß
  2. für Hausgeräth ---------------------------50. 21.
  3. für Bett- und Leinenzeug -----------------35. 4.
  4. Kleidungsstücke ---------------------------7. 30.
  5. Varia nach Abzug einer dort verzeichneten, aber nicht mehr vorhandenen, sondern einem Miterben übergebenen Taschenuhr 3. 40.

In Summa also 142 rtl. 11 ß. Bezüglich dieser noch vorhandenen Ueberwehr einigten sich nun die Vormünder der noch minderjährigen Mahnkeschen Kinder mit dem Antreter dahin, daß er selbige für die Taxe zum Eigentum übernehme, jedoch mit Ausschluß des Bett u. Leinenzeugs u. der Kleidungsstücke, die der Wittwe Mahnke zur Verwendung für ihre Kinder nach bestem Ermessen zu überlassen seien. Die Taxe dieser beiden Capitel des Inventars beträgt im Ganzen 42 rtl. 34 ß und hat somit der Gehöftserbe, nach Abzug dieser Summe, für die Ueberwehr in das gemeinschaftliche Vermögen die Summe von 99 rtl. 25 ß einzuzahlen.

IV. Die vorhandenen Vorräthe an Korn, Kartoffeln Victualien etc. sind nach dem Zeugnis der Anwesenden, namentlich auch des Dorfschulzen, zur Fortführung der Gehöftswirthschaft bis zur nächsten Ernte erforderlich und kann daher für diese gegenstände dem Allodialnachlasse (frei verfügbar) nichts hinzugerechnet werden.

V. In einem am 2. d.M. vor dem Amtsgerichte abgehaltenen Termin betr. die Auseinandersetzung des Gehöftserben mit seinen Miterben wegen des Capitalvermögens ist bestimmt worden, daß dem Gehöftserben zur Ausgleichung mit seinen Miterben aus der Taxe der Ueberwehr 115 rtl. 37 ß Cour. zu Gute zu rechnen seien. Nach vorstehender Ermittelung beläuft sich der Werth der Ueberwehr aber nur auf 99. 25. und wurden Vormünder daher darauf aufmerksam gemacht, daß sie dem Gehöftserben noch 16 rtl. 12 ß auszuzahlen hätten.

VI. Die öffentlichen Abgaben, Pächte und Gefälle sind berichtigt, ebenso alle Handwerkerrechnungen, z.B. die des Schmieds, Rademachers Webers u.s.w.. Zu bezahlen ist aber noch der Lohn der Dienstboten, bestehend aus 2 Mädchen und einem Knechte, vom 24. Octb. d.J. ab an. Diesen rückständigen Lohn zu berichtigen, übernahm der Antreter u. hat er natürlich auch eine über Dorf existirende, aus dem Neubau des Schulhauses originirende, in Summa z.Z noch 200 rtl. Cour. betragende Schuld zu einem Theile zu übernehmen, ohne deshalb Entschädigung von seinen Miterben beanspruchen zu dürfen. Ein Ersatz für Contractgebühren liegt dagegen dem Antreter nicht ob, da der Contract wegen der bevorstehenden allgemeinen Vererbpachtung der Gehöftsstellen von Jahr zu Jahr prolongirt ist u. daher für die Zukunft Contractgebühren nicht berücksichtigt worden sind.

VII. Dieses vorausgeschickt, ging man dazu über, das Geh. N.12 hies. dem Antreter Franz Mahnke unter den nachstehenden Bedingungen zu überweisen:

  1. Der Franz Mahnke übernimmt sein väterliches Gehöft N.12 hies. von heute ab in Gemäßheit des jetzt geltenden Dorfcontracts event. in Gemäßheit derjenigen Bedingungen, die demnächst von h. Cammer, namentlich bezüglich der bevorstehenden Vererbpachtung werden festgestellt werden.
  2. Antreter anerkennt, die herrschaftliche Hofwehr, sowie sie in der Anl. A dieses Protocolles verzeichnet worden ist, empfangen zu haben, u. verheißt sie dermaleinst in Gemäßheit dieses Verzeichnisses vermehrt u. verbessert wiederum anzuliefern.
  3. Als Gehöftsabfindung hat der Antreter jedem seiner beiden Brüder bei Ihrer Verheirathung eine begangene Starke zu liefern, oder, wenn sie es vorziehen sollten, anstatt derselben 25 rtl. baar zu zahlen, ist aber nicht gehalten, in einem u. demselben Jahre beide Brüder abzufinden.
  4. An Altentheil hat der Antreter seiner Mutter, geb. Tiedemann aus dem Gehöfte, das zu 10 Scheffel bonitirt worden ist, das nachstehende zu gewähren:
  • A. als Wohnung eine Stube nebst Kammer, Küche u. den zugehörigen Bodenraum.
  • B. freie Weide u. Durchfütterung einer Kuh unter den Kühen des Hauswirths, u. desgleichen auch für 1 Schaf nebst Lamm.
  • C. Die Kuh für die Altentheilerin liefert der Hauswirth - hat derselbe für die abgängige Kuh auch eine neue wiederum einzuschießen, empfängt dafür aber auch beim Tode der Altentheilerin die dann vorhandene Kuh.
  • D. Sollte der Hauswirth vielleicht einmal auf dem Gehöfte Schafe nicht halten, so hat er der Altentheilerin für die Durchfütterung u. Durchwinterung eines Schafes jährlich 2 Pfd. Wolle zu liefern u. wird noch bemerkt, daß das Schaf Eigenthum der Altentheilerin u. auch von dieser anzuschaffen u. zu ergänzen ist.
  • E. An Korn empfängt Altentheilerin jährlich, halb zu Martini und halb zu Fastnacht zu liefern:
 - 10 Schfl. Roggen
 - 1 Schfl. Weizen
 - 1 Schfl. Hafer
 - 1 Schfl. Buchweizen
 - 1 Schfl. Gerste    alles Rostocker Maaße 
  • F. An Kartoffeln jährlich halb zu Michaelis u. halb zu Lichtmeß zu liefern, 6 Sack Eßkartoffeln.
  • G. 15 []R gedüngtes Leinland, da wo Hausw. seine Flachs bauet.
  • H. Das erforderliche Stroh zum Bett u.s.w.
  • I. Jährlich ein fettes Schwein von 200 Pfd.
  • J. Gartenland ungefähr 20 []R u. zwar links vom Eingange des Hofes mit den darauf stehenden Obstbäumen, u. außerdem den Abnutz von dem Spätbirnbaum u. dem Sauerapfelbaum.
  • K. jährlich 100 Eier in vierteljährlichen Raten zu liefern.
  • L. die erforderliche Feuerung sowie die nöthigen Fuhren u. außerdem alle erforderliche Hege und Pflege, für diese wenn wegen Krankheit, Altersschwäche oder aus sonstigen Gründen nöthig.

Für den vorstehenden Altentheil ist Altentheilerin gehalten, nach ihren kräften in für sie angemessener Weise in der Wirthschaft auf dem Gehöfte hülreich Hand zu leisten, und wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß anderweitige Regulirung des Altentheils nach amtlichem Ermessen, u. überhaupt für die ganze heutige Verhandlung die Genehmigung des gesammten Amtscollegii vorbehalten bleibt. Ein mehreres , wie vorsteht, fand sich nicht zu bemerken, u. wurdesodann Franz Mahnke in sein väterliches Gehöft N.12 hies. eingewiesen u. m. dabei darauf aufmerksam gemacht, daß er die heute zu Protocoll regulirten Bedingungen, den jetzigen u. die künftigen Contracte zu erfüllen habe u. er seinem Landesherrn Treue u. der Obrigkeit Gehorsam schuldig sei. - Er verhieß diesen Obliegenheiten nachzukommen, u. wurde nach verlesenem u. genehmigtem Protocolle geschlossen.

In fidem H.Ehlers Sekr.

Die Gehöftsfamilie ist in vorstehendem Protocolle versehentlich nicht aufgeführt; dieselbe besteht aber außer der Wittwe Mahnke, geb. Tiedemann u. dem Anerben Franz Heinr. Joachim Erdmann Mahnke aus den beiden Brüdern, nämlich

  dem Jochim Heinrich August, geb. 31. März 1847
  und
  dem Franz Heinrich Wilhelm, geb. am 3. März 1852

Boizenburg, d. 6.März 1869 Fr. Petersen


Inventarium

von der herrschaftlichen Hofwehr

auf dem Gehöfte N.12 in Gr.Bengerstorf

I. Gebäude und Brunnen

  1. Das Wohnhaus ist 81 Fuß lg. (23,6 m) , 47 F. tief (13,7 m) u. 7-11 F (2,04-3,2 m) im Ständer hoch (1 Fuß 0,291 m, D.G.), der Ring von Eichenholz, die Tafeln - mit Ausnahme des ausgemauerten westlichen Giebels - geklehmt (mit Lehmstaken, D.G.) mit Strohdach ohne Schornstein, ist über 150 jahre alt, noch ziemlich erhalten u. bei der Dom.Brandkasse zu 600 rtl.Cour. versicher;
  2. Die Scheune 46 F. lang, 40 F. tief u. 5-11 F. Ständerhöhe, Ring von eichen Fachwerk u. geklehmten Wänden, mit Strohdach, ist im gleichen Alter des Wohnhauses, noch in brauchbarem Zustande u. 200 rtl. Crt. versichert;
  3. Der Stall 21 F. lang, 16 F. tief u. 8 Fuß Ständerhöhe, Ring von Eichen- und Buchenholz mit geklehmten Wänden u. Strohdach, ist über 100 jahre alt noch gut erhalten u. zu 25 rtl versichert;
  4. Das Backhaus von 19 F. Länge, 15 F. Breite u. 7 F. Ständerhöhe, Ring von eichen Fachwerk u. geklehmte Tafeln, mit Steindach, ist etwa 50 Jahre alt u. mit 25 rtl. versichert;
  5. Der Altentheilskathen 24 F. lg. 30 f- tief u. 10 resp. 5 F. im Ständer hoch, mit einem Eichenringe u. Klehmwänden, ist über 100 J. alt, bereits hinfällig u. zu 100 rtl Crt. versichert;
  6. Der Brunnen hat ein eichen Schlenkwerk, ist mit Feldsteinen aufgesetzt, mit Stütze, Schweng u. Ruthe versehen, u. in gutem Zustande befindlich.

II. Befriedigungen, Dämme, Brücken

  • a. Hof u. garten haben theilweise zaunbefriedigung, theilweise Steinmauern, u. betragen letztere 11 Ruthen doppelte u. 3 ruthen einfache; in derselben befinden sich ein bretternes hofthor, u. kleine Bretterpforten u. 1 Fleckenheck (mit Srohflechtwerk gefüllte Rahmen, D.G.). Die äußere Gartengrenze ist stellenweise mit Weiden bepflanzt u. mit Buchen-Buschwerk eingefaßt.
  • b. Acker und Wiesen sind mit Gräben eingefriedigt u. deren Ufer mit gut bestandenen Birken u. ellern etc bepflanzt.

III. Bäume und hecken

   16 Apfebäume
   14 Birnbäume
   50 Pflaumenbäume
    8 Kirschenbäume
  100 Weiden
    2 Walnußbäume
    2 Holzkoppeln  (als Weide u. Wiesen)

IV. Vieh

   6 Pferde
   1 Füllen
   2 Ochsen
   4 Kühe
   3 Schweine
   4 Schafe
   4 Gänse
   5 Hühner

V. Ackergeräth

   1 Blakwagen mit Zubehör (Blakwagen - wohl Wagen mit Seitenbrettern,     
        sog. Flaken oder Fläken)
   1 Pflug
   4 Eggen
   2 Wachtbaum
   1 Halskoppel
   6 Sielen
   6 Zäume

VI. Hausgeräth

   1 kupferner Kessel
   1 Kohlgrapen (Grapen = gußeiserner Kessel für das offene Herdfeuer)
   1 Kessel u. Langhaken
   2 Grabeschaufeln
   2 Mistgabeln
   1 Axt
   2 Beile
   1 Hacke
   2 Sensen
   1 Wurfschaufel (zum Kornreinigen auf der Diele nach dem Dreschen)
   2 Biertonnen
   1 Backtrog
   1 Wasserzuber
   4 hölzerne Teller u. Löffel
   4 Stühle
   1 Schneidelade (auch Hackelslad', zum Häckselschneiden aus Haferstroh)

VII. Betten und Leinenzeug

   1 aufgemachtes Bett
   4 Bettlaken
   4 Tischlaken
   4 Handtücher
   4 Kornsäcke

VIII. Feuerlöschgeräth

   1 kleine Leiter
   1 lederner Feuereimer
   1 Leuchte
   1 Feuerhaken mit Stiel

IX. Der gesammte Betrag der vorhandenen Lebensmittel u. des vorhandenen Korns, beziehw. der Einschnitt u. die sonstige Ernte des laufenden Wirthschaftsjahres von Johannis zu Johannis, soweit als dieses zu der Fortführung der Wirthschaft des Gehöfts in allen Beziehungen bis zur nächsten Ernte, daher auch zu der Fütterung des Viehs, zu der Bestreitung der Wirthschaftskosten, des Altentheils, aller sonstigen Abgaben u. der Pacht erforderlich ist; sowie alle anderen Vorräthe an Heu, Stroh u.s.w.

X. Die voll u. wohlbestellte Hufe


Erbpacht-Contract

über die Hufe No.12 zu Grohs Bengerstorf

Amts Boizenburg


Wir Friedrich Franz

von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr etc.

thun kund und hiermit zu wissen

§ 1

Wir überlassen dem Hauswirth Franz Mahnke zum erbpachtlichen Besitz und Genuß als Hufe No.12 zu Grohs Bengerstorf, Amts Boizenburg, die in Anlage A verzeichneten Ländereien von 47 Hectar 47 Ar 18 []m (gleich 21898 []R) mit Zubehör.

§ 2

Von der Vererbpachtung ausbeschieden wird die Jagd zur beliebigen Ausübung.

§ 3

Alle und jede Erinnerungen wegen vererbpachteter, aber nicht überwiesener Ländereien muß Erbpächter noch vor Ablauf der ersten beiden Contractsjahre vorbringen und gehörig begründen, sonst sind dieselben von selbst und für immer ausgeschlossen. Aus Vermessungsfehlern, welche das Gesetz als unerheblich dem Ingenieur nachsieht, darf auch während der ersten beiden Contractsjahre ein Anspruch nicht hergeleitet werden. Hinsichtlich der Classification als Garten, Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar, ferner der Bonität der Ländereien, also auch der Höhe des in der Anlage A angegebenen Hufenstandes, wird nicht gewährleistet.

§ 4

Die Anweisung der Erbpachthufe geschieht Johannis 1874 durch Unser Amt an einem von demselben zu bestimmenden Tage. Erbpächter muß das Grundstück als im gehörigen Zustande befindlich annehmen. Erinnerungen stehen ihm demnach überall nicht zu, selbst nicht Brandschäden, welche die Gebäude seit dem Abschlusse des Contracts getroffen haben; jedoch sollen ihm alsdann die zur Auszahlung kommenden Brandschadengelder zu Theil werden.

§ 5

An Stelle eines Canons schuldigt Erbpächter die Capitalsumme (Kaufgeld) von Acht Tausend Zweihundert Fünf und Zwanzig Mark zu vier Procent Zinsen, welche in Quartalsraten an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung - bis auf Weiteres an Unser Amt - von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden. Dieser Posten wird für Unsere Cammer in die dritte Abtheilung des Grund- und Hypothekenbuches der Hufe auf Kosten des Erbpächters eingetragen und zwar als erstes Geld und ohne daß ein anderer Posten gleichsteht. Das Capital kann, abgesehen von Concursfällen, nicht abgetragen werden, bis Wir oder Unser Nachfolger in der Regierung die Kündbarkeit solcher Capitalien allgemein aussprechen und regeln sollten.

§ 6

  1. Erbpächter schuldigt Unserer Cammer weiter als Kaufgeld laut zugelegter Liquidation Drei Tausend Sieben Hundert und Sechzehn Mark 30 &. Hierauf zahlt Erpächter bei der Anweisung 116,30 Mark, bleibt Schuld 3600 Mark.
  2. Diese Capitalschuld von Drei Tausend Sechshundert Mark wird für Unsere Cammer nach den Acht Tausend Zwei Hundert und Fünf und Zwanzig Mark in das Grund- und Hypothekenbuch auf Kosten des Erbpächters eingetragen.
  3. Erbpächter zahlt auf dieses Capital für das Jahr in den landesüblichen Terminen vier Procent Zinsen und ein Procent zur allmählichen Tilgung des Capitals (zum sinkenden Fond), die Eintragung in das Grund- und Hypothekenbuch geschieht mit fünf Procent Zinsen.
  4. Auf den jedesmaligen Betrag des sinkenden Fonds werden dem Erbpächter in jedem landesüblichen Termin Zinsen und Zinseszinsen zu vier Procent gutgeschrieben.
  5. Erbpächter kann halbjährig zu den landesüblichen Terminen kündigen, und zwar auch Theile seiner Schuld, jedoch nur Summen, welche mit Hundert Mark aufgehen. Auf seinen Antrag geschieht zwar die Tilgung solcher Theile im Grund- und Hypothekenbuche, allein nur zur Rechtsfolge der Nichtwiedereintragung. Der sinkende Fond wird nicht bei Theilzahlungen, sondern erst bei dem völligen Abtrage der Capitalschuld in Anrechnung gebracht. Unsere Cammer ist zur Kündigung des Capitals zum nächsten landesüblichen Termin bis zu drei Monaten vor demselben befugt, sowie Erbpächter mit der Zahlung an Zinsen oder zum sinkenden Fond in Verzug gerät.
  6. Sämmtliche vorgedachte Zahlungen werden an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung - bis auf Weiteres an Unser Amt - von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten geleistet.

§ 7

Wegen Mißwachses, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, so wie wegen Kriegserleidungen, überhaupt aus Zu- und Unglücksfällen wird eine Entschädigung von Seiten Unserer Verwaltung nicht gewährt.

§ 8 Die Bewirthschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstücks steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dasselbe soll jedoch eine selbständige landwirthschaftliche Nahrungsstelle sein und bleiben. Insbesondere

  1. Darf das Erbpachtgrundstück nicht parcellirt werden, vorbehaltlich späterer Beschränkungen dieses Verbots durch Gesetz oder Statut.
  2. Unzulässig ist die Consolidation oder auch nur die wirthschaftliche Zusammenziehung mit einem anderen Grundstücke. Deshalb muß denn auch Erbpächter dafür sorgen, daß auf dem Grundstück stets die zur eigenen Bewirthschaftung erforderlichen Wohn- und Wirthschaftsgebäude vorhanden sind.

§ 9

  1. Altentheile, Alimente und Gehöftssteuern aus dem bisherigen Verhältnisse, einschließlich etwaniger Rückstände, hat Erbpächter ohne Vergütung von Seiten Unserer Verwaltung, zu übernehmen. - Für die Schlichtung von Streitgkeiten und anderweitige Regelung dieser Gehöftslasten, sowie für die Vollstreckung bewendet es bei den bisherigen Befugnissen Unserer Verwaltung.
  2. Die bisherigen Belastungen bezüglich der Mitbenutzung gewisser Theile der Hufe, als der Sand- Lehm- und Mergelgruben, desgleichen privativer Wege für Forstreservate und andere Grundstücke, behalten Bestand, es sei denn, daß die Mitbenutzung durch die Eintheilung der Feldmark zweifellos entbehrlich geworden.

§ 10

Alle Steuern, Abgaben und Leistungen an Uns als Landesherrn, die Kirche, Pfarre, deren Witthum, Küsterei und Schule, sowie die administrativen, polizeilichen und gemeinnützigen Einrichtungen für den Ort, einzelne Theile des Orts oder Classen seiner Bewohner oder auch für größere Bereiche, überhaupt alle aus dem öffentlichen Rechte der Gegenwart und Zukunft fließenden, das Grundstück ergreifenden Verbindlichkeiten werden ausschließlich vom Erbpächter, mithin zu keinem Theile von Unserer Verwaltung getragen.

§ 11

In Verkaufsällen bleibt Unserer Cammer das Vorkaufsrecht für das Grundstück mit Zubehör nach folgenden Bestimmungen vorbehalten:

  1. Unsere Cammer kann von dem Vorkaufsrechte auch zu Gunsten Dritter, insbesondere der Gemeinde Gebrauch machen.
  2. Wenn bei einem Zwangsverkaufe, welche das Erlöschen der zur dritten Abtheilung des Grund- und Hypothekenbuches eingetragenen Pöste zur Rechtsfolge hat, der Käufer gegen welchen Unsere Cammer das Vorkaufsrecht geltend macht, zu den intabulirten Gläubigern gehört und nun mit seinen eingetragenen Forderungen ganz oder theilweise ausfällt, so hat Unsere Cammer diesen Ausfall zu decken.
  3. Ist in dem Kaufcontracte die Eintragung rückständiger Kaufgelder vereinbart, so werden letztere bei Ausübung des Vorkaufrechts auf Verlangen Unserer Cammer bei der Uebergabe des Grundstücks ausgezahlt.
  4. Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontracts bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen.

§ 12

  1. Der Erbpachtbesitz kann nur einer Person zustehen. Zulässig ist jedoch der ungetheilte Besitz mehrerer Erben des letzten Besitzers bis zur Erbschaftstheilung.
  2. Jede in der Person des Besitzers eintretende Veränderung bedarf Unserer Anerkennung. Der neue Erwerber muß binnen 3 Monaten nach Eintreten des Rechtsgrundes, durch welchen die Veränderung veranlaßt worden, bei dem Amte nachsuchen. Die Frist fängt bei dem Zeitpuncte der Auseinandersetzung an, wenn die Erbschaft getheilt ist.

Für die Anerkennung werden nur die Stempelkosten und die Cammer-Canzlei-Gebühren nach der jedesmal geltenden Taxe erlegt:

  • in Verlassenschaftsfällen,
  • bei Zwangsverkäufen, welche das Erlöschen der zur dritten Abtheilung des Grund- und Hypothejenbuches eingetragenen Pöste zur Rechtsfolge haben.
  • wenn ein Blutsverwandter des letzten Besitzers bis zum vierte Grade einschließlich das Grundstück erwirbt.

In allen übrigen Fällen sind außerdem zwei Procent des Werthes der Hufe mit Zubehör - also auch der Saaten, Bestellung, Heu, Stroh, Dung - zu entrichten. Der Werth wird in Verkaufsfällen nach dem Kaufpreise berechnet. In allen anderen Fällen tritt eine billige Veranschlagung durch Unsere Cammer ein. Alle diese Erlegnisse werden mit Vollziehung der Bestätigungsacte fällig und können bei Veräußerungen unter Lebenden auch von dem Veräußerer wahrgenommen werden.

§ 13

Für die Ertheilung dieses Contracts und die Amts-Anweisung (§ 4) hat Erbpächter nur die Stempelkosten und Cammer-Canzlei-Gebühren - auch für das dem Amte zustehende Exemplar - und die Amtsgebühren nach den jedesmal geltenden Taxen zu entrichten. Für die (erste) Auflassung zu Grund- und Hypothekenbuch soll der taxmäßige Satz von 1/4 Procent des Werthes der Hufe nicht wahrgenommen werden.

§ 14

Erbpächter verpfändet für die Erfüllung dieses Contrcts sein gesammtes jetziges und zukünftiges Vermögen, und entsagt allen Einreden, insbesondere der Verletzung über die Hälfte. Zur Urkunde alles Vorstehenden ist dieser Contract doppelt ausgefertigt und das mit Unserm Handzeichen und Cammer-Insigel versehene Exemplar gegen Vollziehung und Rückgabe des zweiten Exemplars behändigt.


Gegeben durch Unser Finanzministerium, Abtheilung für Verwaltung der Domänen und Forsten.

Schwerin, den 25.Juli 1874

Friedrich Franz

Im Jahre 1881 waren in beiden Dörfern bis auf zwei Groß Bengerstorfer Drittelhüfner alle Hufen vererbpachtet. Der Staatskalender weist für 1881 und 1890 folgende Stände aus:

1881 in Groß Bengerstorf

  • 14 Erbpächter
  • 2 Drittelhüfner
  • 5 Büdner (Schmied)
  • 13 Häusler
  • Schule

1881 in Klein Bengerstorf

  • 17 Erbpächter (1 Krug, 1 Windmühle)
  • 3 Büdner
  • 14 Häusler
  • Schule

1890 in Groß Bengerstorf

  • 15 Erbpächter (1 Schankwirt)
  • 1 Drittelhüfner
  • 5 Büdner (1 Schmied)
  • 14 Häusler
  • Holzwärter
  • Schule

1890 in Klein Bengerstorf

  • 16 Erbpächter (1 Müller)
  • 1 Erbp./Krug
  • 3 Büdner
  • 14 Häusler (1 Krug)
  • Schule/Industrieschule

An der Entwicklung des Hufenstandes ist zu erkennen, dass die Vererbpachtung in den beiden Bengerstorf zeitlich recht unterschiedlich vor sich ging. Die Gründe dafür sind heute nicht mehr nachzuvollziehen. Allgemein muss man aber wissen, dass die Vererbpachtung der Hufen in den landesherrlichen Bauerndörfern (Domanialdörfern) sich im wesentlichen in zwei Etappen von 1822 bis 1867 bzw. nach 1867 vollzog. Im Jahr 1867 erließ der Großherzog eine die Vererbpachtung betreffende Verordnung. Offensichtlich ist die Vererbpachtung in Klein Bengerstorf teilweise in die erste Periode einzuordnen. Bereits 1818 gibt es in Klein Bengerstorf zwei Erbzinsmänner, die Schulzenhufe Nr.4 und die Hufe Nr.14 am Karrentin, dort dann auch mit dem Krug. 1871 war die Vererbpachtung in Klein Bengerstorf bis auf zwei Hufen abgeschlossen. In Groß Bengerstorf hatte 1871 die Vererbpachtung noch nicht begonnen. Wenn man über die Ursachen nachdenken will, muss man sich den Charakter der Erbpacht vor Augen führen. Die Erbpacht war ein vererbliches ohne Zustimmung des Eigentümers aber nicht veräußerliches Nutzungsverhältnis. Der Erbpächter als Besitzer der Hufe zahlte an den Grundherrn - den Eigentümer (hier der Großherzog) einen Erbpachtzins, den Kanon. Bis 1867 wurde der Kanon als Getreidewertkanon vereinbart. Danach wurde ein Geldbetrag als Zins gezahlt. Ab 1875 wurde der Kanon auch durch die Zahlung des fünfundzwanzigfachen Betrages (aber nicht in Raten) ablösbar. Bei der Vererbpachtung musste der Erbpächter für die Gebäude und die Hofwehr (Inventar) ein Kaufgeld zahlen. Bei Antritt des Erbes durch den Nachfolger wurde bei Höfen mit mehr als 18000[]Ruthen (ca. 39 ha) auch ein Erbstandsgeld erhoben. Die Veräußerlichkeit war bei landesherrlichen Erbpächtern im Gegensatz zu den ritterschaftlichen (z.B. Bretzin, Granzin-Sternsruh und Zahrensdorf-Kiekut) nicht eingeschränkt, wenn man vom Vorkaufsrecht der Kammer absieht, ebenso die Beleihung mit Hypotheken. Das Erbzinsverhältnis war sehr ähnlich. Es wird ebenfalls das Obereigentum durch die Zahlung eines Geldbetrages, des Erbzinses, anerkannt. Es fällt etwas schwer, nur finanzielle Gründe für die unterschiedliche Entwicklung in beiden Dörfern verantwortlich zu machen, wenn man weiß, dass in Groß Bengerstorf die besseren Böden vorhanden sind. Führt man sich jedoch die unterschiedlichen Strukturen der beiden Feldmarken vor der Regulierung vor Augen dann bemerkt man, dass die Hufen in Groß Bengerstorf häufig flächenmäßig, sicher jedoch hinsichtlich des Hufenstandes größer waren. Man könnte darin eine mögliche Ursache dafür erkennen. Wahrscheinlich waren die Kaufgelder für Gebäude und Hofwehr dadurch in Groß Bengerstorf so hoch, dass zunächst kein Interesse für den Übergang in das Erbpachtverhältnis bestand. Sicher können es aber auch andere für uns nicht mehr erkennbare Gründe gewesen sein. Nach der Separation, wahrscheinlich nach der Einführung der Gewerbefreiheit 1868, wurde auf der Hufe 5 auf dem Rehmenberg eine Windmühle errichtet, die jedoch nur wenige Jahrzehnte bestanden hat. Bei genauem Hinsehen kann man auf dem Berg unmittelbar an der Straße nach Tessin noch die Reste eines Mühlsteines erkennen. Teilweise wurde auch für den Tessiner Weg vom Steinfort her der Name Mühlenweg benutzt.

13.7 Neue Siedlungsbewegung. Der Beginn der Ansiedlung von Häuslern in den Domanialdörfern

Parallel zu den Feldmarksregulierungen und Vererbpachtungen setzte ab 1846 eine neue Siedlungsbewegung im Domanium ein, die Ansetzung von Häuslern in den Dörfern. Bereits im ausgehenden Mittelalter hatte es in den Dörfern Brinksitzer und Kiffner gegeben, die im wesentlichen ein Haus auf dem Brink, der Dorffreiheit (Gemeinbesitz der Hüfner) ohne eigenen Landbesitz hatten. Diese waren im Laufe der Jahrhunderte aufgegeben worden. Der Begriff des Kiffners findet sich jedoch noch in Registern. Diese hatten sehr wenig Landbesitz und Vieh. Um der Landflucht zu begegnen, wurden seit der Mitte des 18. Jahrhunderts Büdner angesetzt, ein Begriff der als "Bodener" bereits in älteren Registern zu finden ist und sich zunächst wohl mit dem des Kiffners überschnitten hat. Nach der Aufhebung der Leibeigenschaft nahm die Landflucht wieder zu. Um dieser zu begegnen, wurde nach einer großherzoglichen Verordnung vom Jahre 1846 nun die Ansiedlung von Häuslern in den Dörfern zugelassen. Diese erhielten ursprünglich nur einen Hofplatz von 15 bis 25 []Ruten. Später wurde ihnen in Erbpacht ein Garten in der Größe von 60 []R. zugelegt, so dass die Häuslereien zwischen 75 und 85 []R. groß waren. Für diesen Landbesitz war dann jährlich eine Abgabe von 28 Schillingen sowie ein Kanon für den Erbpachtgarten zu zahlen. Zweck der Häusleransetzung war es auch, die Wohnungssituation in den Dörfern zu verbessern. Deshalb wurden nur im Domanium ansässige als Häusler zugelassen. Außerdem mussten sie 2/3 des Baukapitals nachweisen. Häuslereien durften nur eine Wohnung enthalten - meistens eine Stube und 2 bis 3 Kammern, Küche und Speisekammer, Stall und Bodenraum - und nur eigengenutzt werden (s. Grundriss der H. 13 in Klein Bengerstorf). Häusler mussten sich als Grundbesitzer anteilig an den Dorfslasten beteiligen. Sie erhielten wie die Einlieger Anteil an den Kompetenzländereien. Ebenfalls wie die Einlieger hatten sie Anrecht auf Anspannung durch die Hauswirte und Erbpächter gegen Leistung von Arbeiten auf deren Hufen. Die wesentlichen Bedingungen des Häuslerrechts waren im Grundbrief niedergelegt, für den hier beispielhaft derjenige der Häuslerei H 13 in Klein Bengerstorf stehen soll, der für die während des Baues verwitwete Ururgroßmutter des Verfassers dieser Chronik ausgestellt worden ist.

"Grundbrief über die Häuslerei Nr. 13 zu Klein Bengerstorf

Durch gegenwärtigen Grundbrief wird die Wittwe Reusch, Catharina, geb. Tiedemann nach vorschriftsmäßiger Ausführung des ihr gestatteten Anbaues, als rechtmäßige Besitzerin der vorstehend und in der Anlage A bezeichneten Häuslerei Nr.13 zu Klein Bengerstorf Amtswegen anerkannt. Die Bedingungen der Verleihung sind in der Anlage B angeschlossen.

Boizenburg, den 8ten Februar 1877 (Siegel)

Großherzogliches Amt

Petersen"


"Feldregister

der Häuslerei Nr. 13

zu Klein Bengerstorf, Amts Boizenburg


Extrahiert aus der Gesammt-Classificationstabelle de 1869 der Dorffeldmark Klein Bengerstorf

Berichtigt im Jahre 1921

Fensch, Distriktingenieur

das Register enthält zusammengefaßt

  • Haus- und Hofplatz-------- 25 []R
  • Garten ------------------- 60 []R
  • Befriedigungsufer am Wege- 3 []R

Summa ---------------------- 88 []R - 19 a o8 qm

  • Zugang 1923 -------------------------67 a 84 qm

Jetzige Größe -------------------------86 a 92 qm"

Bemerkung: Der Zugang 1923 resultierte aus der Teilaufsiedlung der Hufe 15. Die zu dem Zeitpunkt vorhandenen 15 Häuslereien wurden auf einen einheitlichen Flächenstand gebracht. Daher sind die Parzellen auf Düthmanns Koppel unterschiedlich groß.

"Anlage B.

Grundbedingungen

der Häuslerei Nr. 13 zu Klein Bengerstorf

  1. Die Richtigkeit des angegebenen Flächeninhalts, der Bonität und des Hufenstandes wird nicht gewährleistet.
  2. Jede Parcelirung der Häuslerei und jedes Zusammenziehen mit anderen Grundstücken ist unstatthaft. Der Besitz der Häuslerei kann nur einer Person zustehen. Zulässig ist jedoch der ungetheilte Besitz mehrerer Erben des letzten Besitzers bis zur Erbschaftstheilung.
  3. Alle Steuern, Abgaben und Leistungen an den Landesherrn, die Kirche, Pfarre, deren Witthum, Küsterei und Schule sowie zu administrativen, polizeilichen und gemeinnützigen Einrichtungen für den Ort, einzelne Theile des Orts oder Classen seiner Bewohner, oder auch für größere Bereiche, überhaupt alle aus dem öffentlichen Rechte der Gegenwart und Zukunft fließenden, das Grundstück ergreifenden Verbindlichkeiten werden ausschließlich vom Häusler, mithin zu keinem Theile von der Domanialverwaltung getragen.
  4. Jedes Bauunternehmen bedarf bis dahin, daß diese Verhältnisse gesetzlich geregelt sein werden, der vorherigen amtlichen Bewilligung. Eigenmächtige Bauunternehmungen jeder Art, also auch Abweichungen hinsichtlich des Bauplatzes, der Bauart, Größe und inneren Einrichtung, sie mögen bei dem ersten Aufbau oder später geschehen, werden nach Befinden bestraft und auf Kosten des Häuslers rückgängig gemacht.
  5. Geht die Häuslerei aus irgendeiner Veranlassung auf einen anderen Besitzer über, so hat dieser, mit Nachweisung des Uebergangs, bei dem Amte einen Anerkennungsbrief zu bewirken."

Diese Häuslerbriefe, für die bereits Vordrucke benutzt wurden, waren ein wesentlich verkürzter Auszug aus den Erbpachtcontracten der Hüfner. Sie berücksichtigten u.a. den geringeren Umfang der sich aus dem Grundbesitz ergebenden Dorfslasten gegenüber den Hüfnern und auch den Büdnern, aber auch den sich aus dem Umfang des Besitzes ergebenden wirtschaftlichen Gegebenheiten.

Die Zahl der Häusler wächst verhältnismäßig schnell. obwohl es den zahlreichen Einliegern sicher schwer gefallen sein wird, den 2/3-Anteil an den Baukosten aufzubringen. In einer "Auflistung der Kostenaufbringung für Reparatur geißtlicher Gebäude in Zahrensdorf" wurden 1855 erstmalig alle in Klein Bengerstorf lebenden Familien genannt:

  1. Hauswirt H. Behncke
  2. Fr.Wegner
  3. H. Mahncke
  4. Erbpächter Schulze Wöhlcke
  5. " Abel
  6. " Hinzmann
  7. " Hagemann
  8. Hauswirt Köster
  9. " Dahlenburg
  10. " Fr.Mahncke
  11. " J.Behncke
  12. " Wegner
  13. Erbpächter Brockmöller
  14. " Dahlenburg
  15. " Hinzmann
  16. " H.Wöhlcke
  17. " Prüß

Büdner:

  • B1 C.Stieger
  • B2 H.Mahncke
  • B3 J.Jehring

Häusler

  1. Mauregesell Köster
  2. Zimmergesell Rähse
  3. Rademacher Dahlenburg
  4. Schneider Stieger
  5. Schwarz
  6. J.Rähse
  7. J.Samow

Einlieger

  • H.Koch
  • H.Hinzmann
  • Fr.Hinzmann
  • Boldt
  • Hebamme Dahlenburg
  • H.Behncke
  • L.Pätow
  • Tischler Thüme
  • H.J.Hinzmann
  • Maler Eckermann
  • J.Rähse zu Karrentin
  • Fr.Reusch Karrentin

Auffällig ist die Vergrößerung der Zahl der Häusler auf sieben in nur vier Jahren. das hält auch in den nächsten Jahrzehnten weiter an:

  • Jahr Gr.Beng.- Kl.Beng.
  • 1855 -- 2 ------- 7
  • 1860 -- 6 ------- 7
  • 1871 -- 9 -------11
  • 1881 --13 -------14
  • 1890 --14 -------14
  • 1901 --14 -------15

Im Jahre 1855 hat der Kammeringenieur Hertel dem Einlieger Brockmüller in Groß Bengerstorf eine Fläche von 20 []Ruten und 30 []R am Benniner Weg hinter der Sandgrube gegenüber Hauswirt Garber eingemessen. Mit dieser Häuslerei H 4 (später Boldt, jetzt von Walsleben), hinter der in nordwestlicher Richtung weiter aufgeschlossen werden sollte, begann die Bebauung am "Schweineweg", heute Zölkower Weg. Die Ansiedlung weiterer Büdner und Häusler erweiterte die Dörfer, füllte Baulücken, schuf aber offenbar auch Konflikte. So gab es 1861 Klagen, dass der Büdner Boldt Nr.5 (vormals Dorfhirtenkaten, später Voß) durch eine 60 bis 70 Fuß lange Mauer die Dorfstraße eingeengt hat. Hertel stellte aber fest, dass Boldt auf seiner Fläche geblieben ist. Noch heute gehört zum Gehöft der Büdnerei eine kleine Fläche auf der ehemaligen Dorffreiheit. 1868 werden in Groß Bengerstorf als Büdner aufgeführt:

  • B 1 Abel
  • B 2 Schmied Goßmann
  • B 3 Wittwe Porthun
  • B 4 Wittwe Vernunft

Dabei fehlte die Büdnerei B 5, die offenbar noch immer keinen offiziellen Büdnerstatus hatte, aber 1871 im Staatskalender als Büdnerei augeführt wurde. Als Häusler werden im gleichen Jahre 1868 genannt:

  • H 1 Schneider Hagemann
  • H 2 Zimmergesell Pusback
  • H 3 ohne Namen, an anderer Stelle Rademacher Behnck aufgeführt.

Dazu werden als Einlieger aufgeführt:

  • Wittwe Boldt
  • Crist Jankel (wohl Jenkel)
  • Behnk
  • Kummerfeldt
  • Hagemann
  • Berkhahn
  • Meyer jun.
  • Voß
  • Pusback
  • Meinck
  • Abel
  • Brockmüller
  • Hammer
  • Tischler Porthun

Interessant ist ein Vergleich mit den von beiden Bengerstorfer Schulzen in den Jahren 1845 und 1857 angefertigten Aufstellungen der Einlieger, die bei den Hüfnern und Büdnern wohnten.

1845 Einlieger in Klein Bengerstorf

  • Auf Hufe 4:
  * Eckermann
  * H.J.Hinzmann
  * Tischler Thüme
  * Fr.Hinzmann
  • Hufe 1 Fr.Koch
  • Hufe 2 H.Hinzmann
  • Hufe 7 Schwarz bei H.Abel
  • Hufe 8 J.Rähse bei H.Köster
  • Hufe 9
  * Dahlenburg
  * Grimm  bei Dahlenburg
  • Hufe 11 L.Pätow bei J. Behncke
  • Hufe 13 Maurergesell Köster
  • B1 Schneider Stieger bei C.Stieger
  • B2 Zimmergesell Rähse bei J.Mahnke
  • B3 Joh.Samow bei J.Jehring

+zu Karrentin

  • Hufe 14
   * Einlieger J.Rähse
   *  " Fr.Reusch

1845 Einlieger in Groß Bengerstorf

  • Auf Hu. 2 Joh. Brockmöller bei Dahlenburg
  • Hufe 4 H.J.Hagemann bei Joch.Hinzmann
  • " 4 Marg. Boldt Lehrerwittwe
  • Hufe 5 Hans Jens bei Jac.Trilk
  • Hufe 6 Schäferfrau Jungblut bei Heinr.Kruse
  • Hufe 7 Franz Kruse bei Joch.Kruse
  • Hufe 9 Hinr.Jenkel bei Joch.Abel
  • " 9 Franz Voß 1846 auch Wittwe Voß (wohl die Mutter)
  • Hufe 12 Joh.Pusback bei Jac.Mahnke 1846 auch Wittwe Pusback
  • Hufe 13 Franz Meyer
  • B1 Joch.Wulf bei Elisabeth möller
  • B3
     * Chr.Jenkel  bei Schulze Porthun
     * Joch. Behnke
     * Jürgen Wöhlck  
  • B4
      * Joch.Harthusen  bei der Dorfschaft (später Hufe 5,Voß)
      * Meink
      * Jürg.Trilk    1846 auch Wittwe Froh

Verzeichnis sämmtlicher Einlieger in Gr.Bengerstorf (1857)

Gehöft Nr.---Lfd.Nr.--Vermiether---Einwohner-----------jährl.Miethe


  • 1------------------Hw. Mahncke---Zimmergesll Meyer--14 Schillinge
  • 2-----------2------Hw. Mundt-----Hammer-------------14 ß
  • 4-----------3------Hw. Grimm.....Barkhahn-----------12 ß
  • 4-----------4-----------"--------Ww.Boldt------------6 ß
  • 4-----------5-----------"--------Schuster Barkhahn---8 ß
  • 5-----------6------Hw. Trilk-----Joch.Abel----------14 ß
  • 9-----------7------Hw. Abel------Kummerfeldt--------14 ß
  • 9-----------8----------"---------Zimmergesell Voß----9 ß
  • 12----------9------Hw. Mahnke----Joh.Abel-----------11.32 ß
  • 13---------10-Hw.Schulze Porthun-Behnke-------------14 ß
  • B2---------11-Büdner Goßmann-----Hagemann-----------13 ß
  • B3---------12-Büdner F.Abel------Ww.Behnke----------14 ß

Ferner sind noch Häusler

  1. -----------13 Schneider Hagemann
  2. -----------14 Zimmergesell Pusback
  3. -----------15 Rademacher Behnke
  4. -----------16 Brockmöller
  5. -----------17 Tischler Porthun

Gr.Bengerstorf den 20ten Januar 1857 Porthun Schulze

Offenbar hatten die Schulzen vom Amt den Auftrag erhalten, die Einliegr und ihre Mieten zu erfassen. denn der Klein Bengerstorfer Schulze Wöhlcke hat am gleichen Tage ein gleiches Verzeichnis verfasst.

Verzeichnis derjenigen Erbpächter, Hauswirte und Büdner welche Miethe erhalten, als:

  1. Erbpächter Schulze Wöhlcke erhält von
                                  * Einwohner Eckermann--20 ß
                                  * " H.J.Hinzmann-------16 ß
                                  * " Tischler Thüme-----16 ß
                                  * " F.Hinzmann---------14 ß
  1. Hauswirt Behnke No. 1 erhält von Einlieger Koch---------12 ß
  2. " Fr. Wegner No. 2 ------------"-----------H.Hinzmann---12 ß
  3. " Dahlenburg No.9 -------------"-----------Boldt--------13 ß
  4. " J. Behncke No.11 erhält von seinem Sohn dem
                                  Gehöftserben Behncke---10 ß
  1. Erbpächter Prüß No. 17 erhält vom Einlieger Joh.Schuldt
  2. Büdner C. Stieger No.1 erhält von Altschäfer Wegener----10 ß
  3. Büdner Jähring No.3 erhält von L.Pätow------------------14 ß

zu Karrentin

  1. Erbpächter Dahlenburg No.14 erhält
                              * von Einlieger J.Rähse----14 ß
                              * von Einlieger Fr.Reusch--14 ß

Klein Bengerstorff am 20.Januar 1857 F.Wöhlcke Schulze

Der Vergleich der Aufstellungen beider Jahre untereinander und mit den Auflistungen der späteren Häusler macht deutlich, dass viele der Einlieger später als Häusler in den Dörfern zu finden sind, z.B. in Groß Bengerstorf die Häusler Hagemann (1), Pusback (2), Behnke (3) und Brockmöller (4)in Klein Bengerstorf Köster (1), Zimmergesell Rähse (2), Dahlenburg (3), Schneider Stieger (4), Schwarz (5), J.Rähse (6), J. Samow (7) und später auch ein Hinzmann (10) und Fr.Reusch (13). Die Zahlen geben die Nummern der Häuslereien und damit auch die Reihenfolge ihrer Entstehung an.

Grundbesitzer um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert in beiden Dörfern Groß Bengerstorf 1901

* 16 Erbpächter,
*  5 Büdner,
* 14 Häusler,
* Schule/Industrieschule

Eigentümer um 1900 Hufen

  1. Hagemann (Zölkow)
  2. Dahlenburg
  3. Bädker, Heinrich
  4. Lüdemann?
  5. Trilck
  6. Vogler (zuvor Kruse, danach Hans Greve)
  7. Kruse
  8. Hagemann
  9. Abel
  10. Garber (1911 Marbs, Anton)
  11. Wegener, Hermann (Krug)
  12. Mahnke (Moosten-Mahnk)
  13. Prösch (1905 von Walsleben)
  14. Hinzmann
  15. Mahnke, Franz (1930 Wilhelm Trilck)
  16. Schuldt (1903 Karl Krey)

Büdner

  1. Kruse
  2. Goosmann (Schmied)
  3. Bierkarr (Kaufmann)
  4. Vernunft (Zölkow)
  5. Voß

Häusler

  1. Abel (Schuhmacher)
  2. Pusback (Schuhmacher)
  3. Behnke (Rademacher)
  4. Boldt
  5. Behnke (Schuhmacher)
  6. Meier
  7. Koch
  8. Wunderwaldt
  9. Timm
  10. Frank
  11. Voß (Pantoffelmacher)
  12. Vernunft
  13. Schwedt

24. Mahnke, Heinrich

Anmerkung zur Nummerierung der Häuslereien in Groß Bengerstorf: Es gab eine Ausweisung von weiteren Bauplätzen für Häuslereien am Schweineweg oberhalb des Weges zur Sandkuhle mit den Nummern 14 bis 18. Weitere zwei Bauplätze für Häuslereien waren in der Sandkuhle vorgesehen. Die Nummer 19 oberhalb der H.20 (1950, Ernst Boldt) und die Nummer 21 zwischen Boldt und Pusback, später Rogge (H.22). Die Bauplätze Nr.19 und 21 wurden mit den Nr.20 bzw. 22 vereinigt. Daher erhielt die Häuslerei Boldt die Nr. 21.

Grundbesitzer in Klein Bengerstorf Lt. Staatskalender 1901

  • 17 Erbpächter (1 Krug, 1 Windmühle)
  • 3 Büdner
  • 15 Häusler (1 Krug)

Schule/Industrieschule

Eigentümer 1901

  1. Behnke, Heinrich (Baben-Behnk)
  2. Rehse, Franz (Schulze)
  3. Behnke, Heinrich (Schröer-Behnk)
  4. Prüß
  5. Meyer (Windmüller, Rehmen)
  6. Schwarz, Franz (Saathorst)
  7. Hagemann Franz (Saathorst)
  8. Köster (Steinfort)
  9. Frank
  10. Mahnke/Rehse (später Kruse)
  11. Behnke, Wilhelm (Möller-Behnk)
  12. Wegner, Wilhelm
  13. Brockmöller (Saathorst)
  14. Dahlenburg (Krug Karrentin)
  15. Mahnke, Wilhelm (Kötherbusch)
  16. Wöhlke, August (Kötherbusch)
  17. Prüß, Adolf (Tüdertog)

Büdner'

  1. Köster, Louis
  2. Mahnke (später Paul Jehring)
  3. Jehring, Wilhelm

Häusler

  1. Köster, Hermann (Krug)
  2. Voß, Johann
  3. Dahlenburg, August (Stellmacher)
  4. Stieger, Heinrich (Schneider)
  5. Duwe, Johann (Zimmermann)
  6. Mahnke, Heinrich (Schuhmacher)
  7. Samow, Wilhelm (Tischler)
  8. Lübbert, Johann
  9. Behm, Heinrich
  10. Hinzmann
  11. Schlichting, Hermann
  12. Wöhlke, August (Schmied)
  13. Reusch, Heinrich
  14. Wohler, Heinrich
  15. Wöhlke, Wilhelm (Tischler)

13.8 Das bäuerliche Leben und Wirtschaften in den Dorfschaften im 19. Jahrhundert

Im 19. Jahrhundert gingen viele Veränderungen im Leben der Dörfer vor sich. Es begann mit der Ausreichung der ersten Dorfscontracte verbunden mit Feldmarksregulierungen kurz vor dem Beginn des Jahrhunderts. Dabei wurden nun auch die von der herzoglichen Kammer aufgekauften ehemals ritterschaftlichen Bauern einbezogen. Es folgte die Ansiedlung der ersten Büdner bis 1814 in Groß Bengerstorf, die Vererbpachtung von zwei Hufen und die Ansiedlung von drei Büdnern 1817/18 in Klein Bengerstorf, die Aufhebung der Leibeigenschaft 1820, die durchgängigen Feldmarksregulierungen mit Separationen Mitte des Jahrhunderts, der Abschluss der Vererbpachtung und die umfangreiche Ansiedlung von Häuslern bis zum Ende des Jahrhunderts. Es waren nunmehr drei Klassen von Grundbesitzern in den Dörfern vorhanden, nämlich die Hauswirte/Erbpächter, die Büdner und die Häusler. Diese waren in unterschiedlicher Weise je nach der Größe ihres Grundbesitzes an den gemeinschaftlichen Aufgaben im Dorf beteiligt. Formulierungen wie der Begriff "kleine Leute" selbst in den offiziellen Erbpachtcontracten machen deutlich, dass nicht immer alles konfliktfrei abgelaufen sein wird. Auch die soziale Differenzierung auf dem Bauernhof begann nun stärker zu werden. Hatten vorher die Familie des Bauern und des Altenteilers gemeinsam mit dem Gesinde die Stube benutzt, so gab es nun auf einigen Höfen auch bereits Leutestuben. Jedoch die klaren Regelungen in den Dörfern sorgten in der noch recht patriarchalischen Gesellschaft für relativen Frieden. Diese Regelungen wurden von den Schulzen als den Statthaltern des Herzogs, ab 1815 Großherzogs, dann ab 1869 mit Unterstützung der Schöffen in den nunmehr gebildeten Dorfsgemeinden durchgesetzt.

Als Zeitpächter waren die Hauswirte noch zu Diensten für das Amt verpflichtet, wie die folgende Passage aus dem Dorfscontract von 1792 belegt: "Sind Pächter zwar vom Hofe-Dienst während dieser Contracts-Jahre gänzlich befreyet; es muß aber jeder der 14 Hüfner 18 Spann- und 12 Hand-Tage, und jeder der 2 Achtel-Hüfner 12 Hand-Tage im Extra-Dienst verrichten, wofür ihnen die Vergütung in der Pension abgesetzt ist. Sollte auch den Umständen nach, das Amt, außer diesen bestimmten Extra-Diensten, etwa noch mehrere von ihnen in einem Jahre verlangen; so müßen sie solche prompt und gehörig leisten. Es soll ihnen aber die über die bestimmten Extra-Dienste noch mehr verrichteten, beim Schluß jeden Rechnungs-Jahres, mithin auf Johannis, nach deshalb zugelegter Liquidation, baar vom Amte respee mit 16 und 6 ßl N/3tel vergütet werden. Pächter sind aber auch verbunden, die von den bestimmten Extra-Diensten etwa in einem Jahr nicht abgeleisteten, nach eben dem Verhältnis zu bezahlen. Daneben wird ihnen noch die Versicherung gegeben; daß sie in der Erndte- und Saat-Zeit mit diesen Extra-Diensten, außer in den dringendsten Nothfällen, und wenn das Amt nicht anders rathen kann, gänzlich verschont bleiben sollten." Als Erbpächter entfielen diese Leistungen. Aufrecht erhalten blieben alle Gemeinschaftsarbeiten (Hand- und Spanndienste) beim Wege- und Grabenbau, bei den Fuhr- und Arbeitsleistungen für Lehrer, Pfarre und Küsterei sowie die finanziellen Leistungen gegenüber der Kirche und der Schule.

Die Bewirtschaftung der Hufen unterlag bei den Hauswirten einer Reihe von Einschränkungen, die in den Dorfscontracten festgeschrieben waren. Auch in den späteren Erbpachtcontracten waren diese noch nicht vollständig überwunden. das schwerwiegendste Hindernis für die Intensivierung der bäuerlichen Wirtschaften war nach der Aufhebung der aus dem Mittelalter überkommenen Communion in der Feldbewirtschaftung (gemeinsame Bewirtschaftung der Schläge in den Streifenfluren) die auf 25 Jahre begrenzte Pachtperiode für die Hufen. Diese behinderte sowohl die Verbesserung der Hofgebäude als auch die Melioration der Ländereien, da die Wiedereinsetzung auf der Hufe und deren Erblichkeit nicht zugesichert war. Im Laufe der nach jeder Pachtperiode erfolgten Feldmarksregulierungen war zwar der mit der Communion verbundene Flurzwang aufgehoben worden, ab er die Hufen bestanden nach wie vor aus vielen kleinen Feldern, die in den Ackerfluren verteilt lagen. Die Weiden wurden extensiv betrieben. Sie waren mit Busch und Heide durchsetzt. Das Weidevieh wurde von Hirten, genannt Heier oder Scheper, gehütet. Auf die Weide in Buchen- und Eichenwäldern gingen auch die Schweine, die von Schweinehirten, genannt "Swän", gehütet wurden.

Diese extensive Wirtschaftsweise konnte auch im 19. Jahrhundert nur geringe Viehbestände ernähren. Hinweise auf deren Größe darauf können wir den Inventarien der Hufen entnehmen:

  • Groß Bengerstorf --------------Klein Bengerstorf
  • Tierart-----Hu.12 -1869 Hu.14 1854-----------Achtelhufe 2 -1852

  • Pferde----6 + 2 Fohlen-----4---------------------------2
  • Ochsen------2
  • Kühe--------4-----------------5-----------------------------2
  • Starken-----------------------2
  • Kälber------------------------6
  • Schweine----3--------------4 + Sau/5 Ferkel------------2 + Sau/4 Ferkel
  • Schafe------4-------------10 + 5 Lämmer----------------2
  • Gänse-------4-----------------------------------------------4
  • Hühner------5-----------------------------------------------4

Auffällig ist die geringe Zahl der Rinder, Schweine, Schafe und des Geflügels. Dagegen ist, wie bereits oben dargelegt, die Zahl der Pferde immer noch hoch. Die Viehbestände dienten weiterhin in erster Linie der Nahrungsversorgung der Familie, des Personals und der Einlieger. Der geringe Umfang der Viehbestände hatte teilweise auch seine Ursache in den geringen Heuerträgen der Wiesen, deren Melioration noch nicht erfolgt war. Eine Folge des geringen Viehbesatzes war, dass die Düngung der Ackerschläge nicht ausreichend war. Daher war andererseits der Anteil der Ackerflächen in den Feldmarken wesentlich geringer als später und der Anteil der noch geringwertigen Communion-Weiden bzw. Hutungen überwog. Erst mit der Separation der Feldmarken, als zusammenhängende oder verkoppelte Hufen entstanden waren, erhöhte sich der Umfang der Ackerflächen. Die nun den Hufen zugeteilten Weiden wurden intensiver bewirtschaftet.

Zur Erhöhung der Ackerkultur erfolgten Meliorationen, indem die Gräben ausgebaut wurden, indem die Gräben ausgebaut wurden. in den ersten Dorfscontracten sowie in den Regulierungsvorschlägen des Kammeringenieurs Hertel gab es Aussagen dazu. Das Interesse der Hauswirte war aber auf Grund der begrenzten Pachtzeiten nicht sehr hoch. Auch die Erbpachtcontracte verpflichteten die Bauern zur Melioration ihrer Ländereien. Erst mit diesen entstand ein wirklicher Anreiz zu ihrer Durchführung. In den Ämtern wurden Kommissionen für Bodenmeliorationen gebildet, die in Streitfällen, beispielsweise bei notwendigen Vorflutgäben in benachbarten Ländereien, zu schlichten hatten.

Zur weiteren Intensivierung wurde die Mergelwirtschaft eingeführt. Mergel ist ein kalkhaltiger Lehm, der in den Möränenflächen der Eiszeit eingelagert ist. In den Altmoränen, die durch die Niederschläge in vielen Jahrtausenden ausgelaugt sind, sind die Mergelanteile jedoch gering. Mit dem Kalkanteil des Mergels sollte die Bodensäure verringert werden. Mergelgruben sind in beiden Feldmarken zu finden. Im Erbpachtcontract der Klein Bengerstorfer Hufe 16 ist ausdrücklich die Mitbenutzung von Mergelgruben durch andere Bauern festgeschrieben. Das war wohl eine Standardformulierung der Contracte in dieser Zeit, denn eine Mergelgrube auf dieser Hufe ist nicht bekannt.

Während die Bauern als Hauswirte noch in begrenztem Maße Leistungen aus der Forst in Anspruch nehmen konnten, mussten sie dann als Erbpächter und ebenso die Büdner und Häusler für die Inanspruchnahme von Leistungen bezahlen. Dazu aus dem Dorfscontract von 1792: "Die nothdürftige Feuerung müßen Pächter, aus den ihnen Forstwegen anzuweisenden kleinen Brüchen, die des Endes in Kaveln geteilt werden sollen, nehmen, und müßen sie diese Kaveln nach Vorschrift der Forst hauen. Diejenigen Bedürfnisse hingegen, welche zur Erhaltung der Hofwehre nöthig sind, mithin auch das Nutz- und Rade-Holz müßen Pächter nach der Forst-Taxe kaufen, und sich hierunter aller weiteren Anträge beim Amte, um deßen unentgeldliche Verabreichung gänzlich enthalten, maaßen solches bei Pacht-Huefnern nicht weiter ohne Bezahlung gegeben wird."

In Erbpachtcontracten ist teilweise auch von Waldbäumen die Rede, die von der Nutzung durch die Erbpächter ausgenommen sind und deren Beräumung durch die Forstverwaltung in den nächsten Jahren zu dulden ist. Dabei konnte es sich auch um Eichen und Buchen im Feld, nicht jedoch auf den Höfen, in Gärten und Wohrten (Hofland) handeln.

Auch die Nutzung der Torfvorkommen auf den Erbpachtländereien war noch eingeschränkt durch die Festlegung, dass dadurch keine Entwertung der Wiesen erfolgen dürfte. Außerdem musste dazu an die Forstverwaltung ein Zählgeld gezahlt werden.

Die Jagd war sowohl in den Dorfs- als auch in den Erbpachtcontracten ausschließlich der Landesherrschaft vorbehalten. Die Dorfscontracte enthielten außerdem die Festlegung: "Sollte Forstwegen es verlangt werden; so so muß jeder Hauswirth einen Herrschaftlichen Sau-Hetz-Hund frey auf die Fütterung nehmen, oder für die Befreyung von der Ausfütterung jährlich -1 Rtlr. N/3tel ans Amt bezahlen."

Vor der Vererbpachtung gehörten die Gehöftsgebäude der Landesherrschaft. Im Zuge der Vererbpachtung mussten sie von den Erbpächtern käuflich erworben werden, wenn nicht gerade wie in dem Falle des Cossaten Wöhlcke ein Ausbau des Gehöftes auf die separierte Hufe erfolgt war oder sie durch den Hauswirt ausnahmsweise "ohne Hülfe der Landesherrschaft " erbaut worden waren. Vor der Vererbpachtung gab es in den Dorfscontracten Festlegungen über die Instandhaltung der Gehöftsgebäude sowie der übrigen Dorfsgebäude (1792) bezüglich der Arbeitsleistungen und der Bereitstellung von Materialien: "Müßen Pächter ihre Gebäude auf den Gehöften, auch die sonstigen Dorfs-Gebäude, als Hirten- und Schul-Kathen usw. jederzeit in Dach und Fach auf eigenen Kosten in gutem Stande unterhalten, mithin alle dabey vorkommenden Reparaturen ohne Unterschied übernehmen; jedoch sollen ihnen dazu die rohen Holz-Materialien, ausgenommen die Tannen Bretter, als welche Pächter sich selbst anschaffen müßen, unentgeldlich, die erforderlichen Mauer-Steine aber gegen Erlegung des Brennlohnes und Zähl-Geldes nach Ermäßigung (Maßgabe) des Amts und Forstes verabreichet werden. Allemahl aber wird Dorfswegen das Dachstroh, wie es bei den Pächtern in Unsern Domänen gebräuchlich ist, von ihnen unentgeldlich hergegeben. Jedoch hat vorstehende Verbindlichkeit auf die etwanige Büdner-Kathen im Dorfe keine Anwendung, weil diese ihre Wohnungen blos auf eigene Kosten zu erhalten verbunden sind. Daferne aber neue Bauten unvermeidlich werden, soll Pächtern (Hauswirte), in so ferne solche ohne ihr Verschulden, und bei Beobachtung zeitiger Reparaturen nothwendig werden, bei unentgeldlicher Verabreichung der sämmtlichen rohen Holz-Materialien außer den Tannen Brettern und der Ziegel-Steine, letztere gegen Erlegung des Brennlohnes und des Zählgeldes, zum Bau eines neuen Hauses - 100 Rthlr. N73t3l und zum Bau einer neuen Scheune -30 Rthlr. N/3tel, wofür sie solche Bauten tüchtig und untadelich beschaffen müßen, ausbezahlt werden. Auf andern sonstige neue Bauten aber, als Schul-, Altenthels-Kathen, Thor- und Hirten-Häusern, auf Ställen, wird außer den reinen Holz-Materialien, nichts gut gethan. Mit den, bey den in ihrem Dorfe vorkommenden neuen Bauten erforderlichen Spann- und Hand-Diensten, auch Dach-Stroh-Lieferung, bleibt es bey der bisher eingeführten Ueblichkeit, worauf ein jeder Wirth pro rata diese Dienste unentgeldlich leistet, und das Dachstroh hergiebt."

Seit den Siebziger Jahren des 18. Jahrhunderts wurden durch die Landesherrschaft vermehrt Vorschriften für den Hausbau herausgegeben Diese forderten zunächst die Abtrennung des Herdraumes von der Diele. was dann zur Ausbildung abgetrennter Küchen führte. Im 19. Jahrhundert wurde gegen den Widerstand der Bauern der Einbau von Schornsteinen gefordert. Dieser war aber auch um die Mitte des 20. Jahrhunderts in einigen Häusern noch nicht vollzogen (Gr.B. Hufen 4,9 und 14, Kl.B. Büdnereien 2 und 3).

Ähnliche Festlegungen zur Materialbereitstellung wie für für die Gehöftsgebäude gab es nicht für Zäune und Befriedigungen: "Zu den Befriedigungen erhalten Pächter keinen Busch aus unserm Forst unentgeldlich angewiesen, sondern sie müßen diese Bedürfnisse aus der Weiden-Zucht nehmen, und zu dem Ende muß jeder Hauswirth wenigstens - 100 Stück Pathweiden stoßen und zum Anwachs bringen oder für jede fehlende Weide - 16 ß N/3tel Strafe erlegen. Des Endes sollen alle auf dem Felde befindlichen Weiden aufgezählet, und diese Aufzählung alle 6 Jahre Forstwegen wiederholt, und sodann derjenige Hauswirth, der es an der vorgeschriebenen Beförderung der Weiden-Zucht ermangeln laßen, mit obiger Strafe belegt werden. Setzen Pächter statt der Befriedigungen Stein-Mauern, so erhalten sie für jede Ruthe 16 ß N/3tel vergütet. Die benötigten Latten, Schleete p.p. müßen Pächter aus den ihnen anzuweisenden Brüchen auf ihrem Felde nehmen." Die im Zuge der Separation und der Verkoppelung angelegten Knicks hatten auch die Aufgabe der Holzlieferung als Feuerungsmaterial sowie als Material für die Dachdeckung (Deckelweeden), für den Zaunbaus(Flechtzäune, auch Flaken oder Fläken) und für den Bau von Klehmstakenwänden im traditionellen Lehmfachwerk. Die Knicks wurden ständig umgetrieben, d.h. abgeholzt, bevor aus dem Buschwerk sich Bäme entwickelten.Dadurch und durch den natürlichen Nachwuchs enrsranden dichte Hecken aus Erlen (Ellern), Hasel, Faulbaum, Esche, Eiche, Weide u.a.

Gänzlich anders als in späteren Zeiten war auch, wie die Inventarien beweisen, der Baumbestand auf den Höfen. In den Gärten standen in erster Linie Pflaumenbäume, aber auch, Birnen-, Apfel-, Kirsch- und Walnußbäume. Die hohe Zalhl der Pflaumenbäume diente der Erzeugung von Backpflaumen und Pflaumenmus als Winternahrung, ebenso wie Backbirnen und backäpfel. Auf den Höfen standen überwiegend Eichen, die bei entsprechender Entfernung von den Gebäuden als Blitzschutz aber auch als Feuerschutz zwischen den strohgedeckten Häusern dienten.

Im 19. Jahrhundert erfolgte die Feldbestellung vom Pflügen bis zur Ernte noch vollständig in Handarbeit. Der Winter diente zum Dreschen und auch zum Dungfahren mit Pferdegespannen. Der Wagen mit einer einseitigen "Fläk", d.i. eine hölzerne Wand, wurde von der anderen Seite beladen, auf der ein schmales Brett immer höher gezogen wurde. Auf dem Feld wurde der Dung "abgehakt", d.h. mit dem Dunghaken in Haufen vom Wagen gezogen, die dann später von Hand mit der Forke gestreut wurden.

Zum Pflügen reichten bei den leichten Bengerstofer Böden Zweier-Pferdegespanne vollständig aus. Kleinere Bauern - Büdner und Häusler - pflügten auch einspännig. In dieser Zeit war auch das Pflügen mit dem Mecklenburger Haken noch nicht vollständig durch den Wendepflug abgelöst. Später wurde er nur noch zum Behäufeln der Kartoffeln und zum Auspflügen der Kartoffeln bei der Ernte benutzt. Im Einsatz waren noch bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts hölzerne Eggen.

Die Getreideaussaat (Roggen, Hafer, weniger Gerste und noch weniger Weizen) wurde von Hand durchgeführt. Der Säer trug eine Säewanne, aus der man mit der Hand das Getreide breitwürfig aussäte. Erst später wurden Breitsämaschinen und dann Drillmschinen mit Pferdezug eingesetzt. Nach der Handaussaat und auch nach dem Breitsäer wurde das Getreide eingeeggt.

Das Kartoffellegen im Frühjahr war entweder vollständig Handarbeit - Löchermachen mit der Herzhacke, Kartoffel einwerfen, Schließen der Löcher mit der Herzhacke - oder durch Legen in die mit dem Mecklenburger Haken gepflügten Furchen.

Ähnlich wurden alle anderen Kulturen in den Boden gebracht. Das waren in dieser Zeit auch Buchweizen, Flachs und zunehmend Steckrüben und Runkelrüben (hier keine Zuckerrüben).

Alle Kulturen wurden selbstverständlich auch von Hand geerntet und aufbereitet. Das begann mit der Heuernte im Juni, bei der im 19. Jahrhundert alle Wiesen mit der Sense gemäht wurden. Die Schaalwiesen waren zu dieser Zeit noch so nass, dass das Heu auf die höher gelegenen Flächen, z.B. den Mahlstücken, getragen und dort getrocknet und geladen werden musste, weil der Moorboden Pferde und Wagen nicht trug. Beim Einfahren stakte der mit dem Strohhut behütete Bauer das Heu auf den mit Leitern ausgerüsteten Wagen, während die mit einem "Flünkerhut" bekleidete Bäuerin, das Laden des Wagens übernahm. Der Flünkerhut als Rest der bäuerlichen Tracht wurde z.B. von Ida Frank (Hufe 9.), Elli Wöhlke (H.15) und Elsa Schröder (H.6) noch in der Mitte des 20. Jahrhunderts bei der Ernte getragen. Der beladene Heuwagen wurde mit "Bäsboom un Reip" (Bindebaum und Seil) dann gebunden, bevor er auf die Fahrt zum Heuboden ging.

Die Ernte des Getreides begann in ähnlicher Weise mit der Mahd unter Einsatz der Sense. Das "Schwad" wurde mit der Hand oder mit der Harke in Garbengröße "abgenommen" und dann gebunden. Während das Mähen durch den Bauern oder die Knechte erfolgte, hatten die Frauen das nachfolgende Abnehmen und Binden auszuführen.. Zum Binden kurzstrohigen Getreides (Hafer, Gerste) musste aus Halmen zunächst ein Seil gefertigt werden. Dann wurden die Garben in Hocken aufgestellt (Roggen zu 20 Garben, Hafer zu 16 Garben; Stiege bzw. Mandel). Auch das Beladen des Erntewagens auf dem Feld ähnelte dem in der Heuernte.

Das ursprünglich auf die "Hillen" über der Diele des Bauernhauses, später auch in die Scheune gefahrene Getreide wurde zum größten Teil erst im Winter gedroschen. Dazu wurde im vorigen Jahrhundert im wesentlichen noch der Dreschflegel benutzt. Die Garben wurden auf die lehmbefestigte Diele gebracht und durch das Schlagen mit dem Flegel "gedroschen". Zur Reinigung des Gemisches aus Körnern, Kaff (Spreu) und zerschlagenen Halmresten wurde mit der hölzernen "Worpschuppel" (Wurfschaufel) aufgeworfen und im Wind "gesichtet". Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts drangen Dreschmaschinen allmählich in die Bauernwirtschaften vor. Ein archivalisches Zeugnis dafür ist die 1875 an den Groß Bengerstorfer Schulzen ausgesprochen Strafe in Höhe von 15 Mark "wegen mangelhafter Ausübung seiner schulzenamtlichen Funktionen, nachdem auf dem Erbpächters Heinrich Hinzmann daselbst aufgestellte Maschine ohne die gesetzlichen Sicherheits-Vorrichtungen befunden worden ist". Es handelte sich wohl um einen Göpel, mit dem die Dreschmaschine betrieben worden ist.. Vor solche Göpel wurden Pferde gespannt, die die Runde gehen mussten. Dadurch wurde ein Antriebswerk für Maschinen betrieben. Die ersten Dreschmaschinen waren Breitdrescher, die noch kein Reinigungswerk hatten. Die Reinigung erfolgte dann über die umgangssprachlich "Rummel" genannte Windfege. Diese Technik - nun aber elektrisch betrieben - hatten noch bis 1960 die Häusler Mund (H.5) und Reusch (H.13). in Klein Bengerstorf in Betrieb. Sowohl die Arbeit in der Heuernte als auch in der Getreideernte und beim Dreschen waren körperlich schwer. Bei den Erntearbeiten kam die Sommerhitze noch hinzu. Da im allgemeinen die Zeit drängte, wurden auch nur wenige und kurze Pausen gemacht.

Die Kartoffelernte wurde traditionell mit "dem Hacker", wie man in der Region sagte, durchgeführt. Das heißt ganze Familien einschließlich der Landarbeiter und weiterer Hilfskräfte krochen auf Knien über das Feld in der einen Hand den Hacker, neben sich die aus Weiden geflochtene Kiepe, in die die mit Hilfe des Hackers gerodeten Kartoffeln geworfen wurden. Die Kiepen wurden in einen Sack oder auf den Kastenwagen entleert. Auf den größeren Flächen der Hüfner wurden die Kartoffelreihen auch mit dem Mecklenburger Haken aufgepflügt und die Kartoffeln von Hand in die Kiepen oder Körbe gesammelt. Später im 20. Jahrhundert wurden dann die ersten Kartoffelroder angeschafft, die die gerodeten Kartoffeln über eine Streifen der Fläche schleuderten. Diese Neuerung erübrigte aber noch nicht das Sammeln von Hand in Kiepe oder Korb.

Die bei der Kartoffelernte benötigten Kiepen und Körbe wurden auf den Bauernhöfen als Winterarbeit von den Männern, insbesondere aber oft von den Altenteilern, gefertigt. Das war bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts in Bengerstorf und in anderen Dörfern der Region teilweise noch Brauch. Auch dafür war der Anbau von Weiden eine Notwendigkeit. Ebenso wurden in Winterarbeit Strauchbesen aus Birkenreisig, Harken, Sensenbäume und Stiele für Harken, Forken, Schaufeln und andere Geräte bevorzugt aus Weidenholz angefertigt. Dazu waren auf jedem Bauernhof u.a. eine Zugbank und unterschiedliche Zugmesser vorhanden.

Ein wichtiges Produkt der Bauernwirtschaft, vor allem auch für den Eigenbedarf, war der Flachs, anderweitig auch Lein genannt. Seine Fasern wurden zu Leinen verarbeitet, seine Samen zu Leinöl. Bei der Ernte wurden die Pflanzen von Hand gezogen und zu kleinen Garben gebunden, die in Hocken aufgestellt nachreiften. Der Flachs wurde dann in Wasser "gerötet", d.h. er wurde oft in natürliche Tümpel, wie Sölle zum Faulen gehängt. Daher heißen diese Gewässer oft "Rötkuhle", "Rötdieck" oder "Rötsoll". Danach folgte das Dörren im Backofen, das Brechen der Flachsfasern auf der "Brake", das "Hecheln" auf einem mit herausstehenden Nägeln bestückten "Hechelbrett" und das Spinnen der in diesem Prozeß gewonnenen "Hede", bevor das Garn für den Webstuhl zu Leinen verarbeitet werden konnte. Auch der Webstuhl gehörte auf vielen Bauernhöfen zum Inventar. Außerdem hatten sich in den Dörfern oft auch Weber angesiedelt. Die Flachsverarbeitung und die Leinenweberei auf den Bauernhöfen wurden durch das Vordringen der industriell gefertigten Stoffe und Kleidungsstück zu Beginn des 20. Jahrhunderts unwirtschaftlich, die Geräte verschwanden auf den Dachböden, so bei der Klein Bengerstorfer Häuslerei 13, wo die Flachsbrake und Teile des Webstuhls erst 1989 beim Verkauf des Hauses weggeräumt wurden.

Über die dabei im früheren Amt Boizenburg üblichen Bräuche schreibt Ina Kahns, geb. Hinselmann in ihrem Buch Zur Volkskunde des Landes Macklenburg am Beispiel des alten Amtes Boizenburg zu Beginn des 20. Jahrhunderts: (Frau Kahns verwendet in ihrem Buch unterschiedliches Plattdeutsch. Es wurde für diese Chronik an die Sprache des östlichen Bozenburger Amtes angepasst.)

Über die Verarbeitung des Flachses.

Nach dem Sprichwort, "Wat gaud is vör de Küll' is ok gaud vör de Hitt", mußte man vor dem Ofen, in den der Flachs gelegt war, viel Zeug anziehen, große Holzschuhe oder Pantoffeln, einen Mannskittel, möglichst lang, aus Leinwand, dazu ein Tuch über den Kopf und Handschuhe, ein grünes Blatt in den Mund, ist angenehm bei dem Dunst. Mit angefeuchtetem Besen mußte man draußen in den großen Backofen kriechen, um die Reste des Flachses im Ofen zu bewegen, damit nicht alles verbrannte. Man konnte es nur einige Minuten im Ofen aushalten, dann zwangen Hitze und Durst, frische Luft zu schöpfen. Es gehörte viel Mut zu dieser Arbeit. Als man noch keine Rummel hatte, nahm man Siebe um den Leinsamen von den Hüllen und kleinen Stengeln zu trennen, dem Kaff'. ... Später benutzte man eine Schwingmaschine, von einem Pferd oder von Wasser getrieben (Vellahn). "De Schäw", das allerletzte Gedörrte, blieb bei den sparsamen Bengerstorfern am Backofen liegen, damit im Winter die Kartoffeln damit zugedeckt werden konnten. Die Benniner verkauften es an den Plünnenhändler. Andere legten sich einen Sack mit "Knüttkaff" unter das Unterbett. "Lütt Lienkram" bekamen die Kälber gegen Verstopfung. Endlich ist es dann soweit, daß man mit dem Braken beginnen kann. Hilft man sich gegenseitig, ist die Arbeit für jedes Haus an einem Abend getan. Natürlich muß man seine Hilfskräfte bewirten. Bescheiden gab es früher "Fienbrot" mit Honig, später großartig Butterkuchen. Kaffee durfte nicht fehlen.

Wie Arbeit und Frohsinn zusammengehen, zeigt ein kleines Gedicht aus Groß Bengerstorf:

  • De Aaft de rookt,
  • Dat Füer smookt,
  • Un wenn dat Füer ruter is,
  • Krüppt Mudders in den Aben rin,
  • Un drückt dat schir Flass dorin,
  • Det Avends wöllt wi braken.
  • Denn kümmt dat junge Volk tohoop,
  • Hätt väle narrsche Knäp in'n Kopp,
  • Fangt lustig an tau braken,
  • Dat klappt un brakt,
  • Dat snackt un singt,
  • Bet Mudders ehr den Kaffee bringt.
  • Dat is'n lustig Läben,
  • Dat in den Harvst ward dräben.

Zum Verständnis die hochdeutsche Übersetzung, ohne Reim.

  • Der Ofen raucht,
  • das Feuer schmaucht,
  • und wenn das Feuer raus ist,
  • kriecht Mutter in den Ofen rein,
  • un drückt das schiere Flachs darein,
  • des Abends wolln wir braken.
  • Dann kommt das junge Volk zuhauf,
  • hat vielen närrischen Unsinn im Kopf,
  • fängt lustig an zu braken,,
  • das klappt und brakt,
  • das erzählt und singt,
  • bis Mutter ihnen Kaffee bringt.
  • Das ist ein lustig Leben,
  • das in dem Herbst wird getrieben.

Übersetzung: D.Greve

Wer zuletzt mit dem Braken fertig war hieß "Brakelbuck". Kam dann der Winter, war die "Butenarbeit" vorbei. "Sünnabends wür haspelt d.h. up Spulen wickelt. As de Lüüd noch morrns Klock veer upstünn', müssen de Knechts drei Lag döschen, de Deerns spinnen, ehre dat Kaffee geiv." Als wir über das Weben sprachen, meinte eine Altenteilerin aus Besitz: "Wat meinst Du Vadder, wöllt wi noch mal ubpbömen?" (Was meinst Du Vater, wollen wir noch einmal aufbäumen? d.h. den Webstuhl aufbauen). In der Teldau hieß es: "Dat Uptreckelgeschirr liggt noch up'n Böhn." (Das Aufziehgeschirr liegt auf dem Boden, d.h. der Webstuhl wurde abgebaut und auf den Boden gebracht).Einen Webstuhl verkaufte man nicht. Er gehörte zum Hofe. .... Selbstverständlich hat es Spinnstuben oder, wie man in unserer Gegend sagte, "Spinngesellschaften" gegeben, wo auch die jungen Burschen erschienen und Unfug machten, "Snör aflopen" (Schnüre ablaufen) ließen und Geschichten erzählten, "bannig grugelich" (sehr gräulich). Das ist schon lange her. Fragt man danach bekommt man in Tessin zu Antwort: "mit dat Spennrad lopen mehrst de ollen Frugens", also die wenigen alten Frauen, die noch spannen. Das war das Ende. Die Weber starben auch aus.

Beim "Kartoffelpurren" (Kartoffelernte) durfte es kaum besondere Ausdrücke geben. Nur der Letzte heißt "Kartüffelbuck"! Aus Groß Bengerstorf stammt folgender Vers:

  • Up een Stück dor liggens all',
  • Un krupen ümmer up und dal,
  • un sammeln up Kartüffel.
  • De ein,de hackt se all' herut,
  • ok schürrt se in de Körv herut,
  • Dat deit ganz bannig pumpen,
  • De Wag' mütt hemmen Rungen."

Auf hochdeutsch (D.Greve):

  • Auf einem Stück da liegen sie,
  • und kriechen immer auf und nieder,
  • und sammeln auf die Kartoffeln.
  • Der eine hackt (oder hakt) sie alle heraus,
  • auch schüttet sie in die Körbe heraus,
  • das tut ganz mächtig pumpen (bullern oder auch anstrengen)
  • Der Wagen muss haben Rungen.

Wichtig war natürlich auch das Schlachten. Fast jede schwierige Arbeit war von Aberglauben begleitet. Leberwurst sollte man stillschweigend kochen, damit sie nicht platzte, auch sollte man stillschweigen rückwärts bei ihrer Zubereitung zu Tür gehen.

Ergänzung Dieter Greve: Das Schlachten war trotz der damit verbundenen mühevollen Arbeit ein Fest, das auch "Schlachtfest" genannt wurde. Geschlachtet wurden Schweine zwischen 250 und 400 Pfund (125-200kg). Entsprechend wurde auch die Wurst mehr oder weniger fett. Das Schlachten begann schon mit der schwierigen Aktion das Schwein, das sein Schicksal wohl bereits spürte, aus dem Stall an den Schlachteplatz zu bringen. Bevor die Schweine mit Bolzenschussgeräten betäubt wurden, war es üblich die Betäubung durch einen Schlag mit der stumpfen Axtseite zu betäuben. das gelang nicht immer sofort, so dass der Schlag wiederholt werden musste. Danach wurde das Schwein mit einem Messerstich in das Herz getötet. Dabei lief aus der Wunde das Blut, das in einer Schüssel aufgefangen wurde. Das Blut musste in der Schüssel mit der Hand gerührt werden, damit es nicht gerann. Das war eine Aufgabe für die Frauen, die sie in der Regel ungern ausübten. Bis dahin war das Schlachten alles andere als ein Fest, eher eine grausam wirkende Aktion. Das ausgeblutete Schwein wurde auf eine Leiter über einem Brühtrog gezogen. Dort wurde es mit heißem Wasser begossen Dabei musste die geweichte Haut des Schweines mit einem speziellen Schaber von den Borsten befreit werden. Nach dem Brühen wurde die Leiter, an der das Schwein an einem Bügel hing, aufrecht an eine Wand gestellt und das Schwein aufgebrochen, d.h. längs seiner Unterseite in zwei Hälften getrennt. Zur weiteren Arbeit war es erforderlich, das das Fleisch auskühlt. Aus diesem Grunde wurde in der Regel nur im Winter (Dezember bis Februar) geschlachtet. Das ausgekühlte Schwein wurde dann vom Schlachter fachgerecht für die weitere Verarbeitung zerlegt. Bei der weiteren Arbeit hatte allgemein neben dem Schlachter die Bäuerin das Sagen. In der großen Bauernküche wurde die Wurst gemacht, für die teilweise das Fleisch gekocht werden musste. Vor dem Wurstmachen waren die Därme zu reinigen und zu kochen. Dann mussten auch die Leberwürste und die Blutwürste gekocht werden. Die traditionelle Mettwurst wurde aus ungekocht zerkleinertem Fleisch gestopft. Wie in Mecklenburg allgemein wurde die Wurst dann im Rauch konserviert. Das erfolgte von Alters her durch das Aufhängen im Wiemen der Bauerndiele mit dem Rauch des offenen Herdes, später in speziell eingerichteten Räucherkammern auf dem Boden über dem Wohnteil des Bauernhauses. Zuvor gab es jedoch am Abend des Schlachtetages ein üppiges Festessen mit je nach Familie unterschiedlichen traditionellen Gerichten. In vielen Bauernhäusern war das "Wellfleisch" das Gericht des Schlachtfestes, das wohl nur mit einem kräftigen Schnaps zu genießen war, in anderen Häusern gab es Koteletts oder die wohlschmeckende häufig Beefsteak genannte Frikadelle.

Dörfliches Brauchtum

Die Zeit des Schlachtens war, wie oben erwähnt, die Zeit der Wintermonate sowohl wegen der günstigen Witterungsbedingungen bei der Aufbereitung des Fleisches als auch wegen der ruhigeren arbeitsärmeren Zeit nach der Ernte der Feldfrüchte. In dieser Zeit wurden auch die Bauernhochzeiten gefeiert.

Hochzeit bei Familie Köster Hufe 8 Betty Köster und H. Hinzmann aus Tessin, Archiv Greve

Diese waren im 19. Jahrhundert und teilweise auch darüber hinaus eine Feier für das ganze Dorf, später mit der Einschränkung auf die jeweiligen landbesitzenden Klassen des Dorfes und die unmittelbare Verwandtschaft des Brautpaares, die früher Fründschaft genannt wurde.

Ina Kahns berichtet: "Aber erst kam der Köstenbirrer, geschmückt mit Blumen und Bändern. Nicht nur die Verwandtschaft, das ganze Dorf, oft das ganze Kirchspiel, nicht weniger als zwei- bis dreihundert Personen feierten mit." Das muss für das 20.Jahrhundert aber bereits eingeschränkt werden, in dem es sich auf die Verwandtschaft und das Dorf beschränkte und man selten mehr als hundert Personen als Gäste sah. Am Vorabend der Hochzeit wurde der Polterabend für die nicht zur Hochzeit geladenen Einwohner ausgelassen gefeiert. Die Hochzeitsgesellschaft fuhr mit der Kutsche nach Zahrensdorf in die Kirche zur Trauung. Auf der Rückfahrt wurde "geschneert", d.h. ein Tau über den Weg gespannt. Das Brautpaar musste sich mit eine "Buddel Koem" lösen, bevor es weiterfahren durfte. Das erfolgte in manchen Fällen mehrfach. Die Feier einer Bauernhochzeit erfolgte auf der "Grootdäl", auf der auch ein üppiges Mahl gereicht wurde. Bei Hochzeiten in den Familien der Häusler ging es freilich bescheidener zu.

Hochzeit bei Familie Reusch, H.13, Archiv Greve

Bei der Hochzeitsfeier wurde allgemein auch die Dorfmusik engagiert, die abends zum Tanzen aufspielte. Wie bei anderen Festen wurden noch die traditionellen Volkstänze, wie Windmöller, Kegel und auch Rheinländer und Polka getanzt. Dabei gab es noch um 1950 solche Einlagen, wie "Du lieber Schuster Du, flick Du mir meine Schuh ...", bei denen eine Tänzerin auf dem Stuhl saß, und der Tänzer die Schuhreparatur imitierte. Um Mitternacht wurde zu der Melodie "Wir winden Dir den Jungfernkranz" der "Schleier abgetanzt". Dabei tanzten die Mädchen um die Braut herum, der die Augen verbunden waren. Sie musste dann ihren Kranz den Mädchen zuwerfen. Diejenige, die ihn erhielt, sollte die nächste Braut sein. In der nächsten Runde tanzten die Burschen um den Bräutigam, dem ebenfalls die Augen verbunden waren. Er musste sich einen der Burschen greifen, der der nächste Bräutigam sein sollte. Die Hochzeit dauerte mit den Nachfeiern mehrere Tage.

Weiterhin berichtet Ina Kahns auch über die Bräuche zu Weihnachten, Ostern, Pfingsten und zum Viehaustrieb - auch die der Kuhhirten - sowie zur Ernte und den Erntefesten.

WEIHNACHTEN Die Überlieferungen der Zwölften (die zwolf Nächte zwischen Heiligabend und Dreikönigstag) brachten es mit sich, daß man dem christlichen Weihnachtsfest allerlei heidnische Bräuche beimischte. Es wird von den Alten immer wieder betont, wie bescheiden, ja kärglich dieses Fest einst war. Das galt natürlich nur für die Geschenke. Ein Ball, ein Griffelkasten für ein Kind war alles. Die Dienstmädchen und Knechte erhielten ein Kleidungsstück oder Geld. Statt der Tanne holte einer der Männer eine Kiefer, "Gräne", aus dem Walde, die die Frauen mit selbstgefertigten Papierketten, vergoldeten Pappsternen und Nüssen schmückten. Die Lichter brannten am Heiligabend nicht aus. Sie mußten bis Sylvester reichen. Zugerüstet wurde reichlich. "Bodderkauken" für die Gäste, denn die Verwandtschaft kam sicher an einem Festtag. Vor allem kleine weiße und braune Pfeffernüsse. Letztere wurden mindestens vierzehn Tage vorher angerührt, dann geknetet und ausgerollt. Mit alten oft ererbten Blechformen stach man Sterne, Monde, Fische und Herzen aus. Manche Stücke verzierte man mit Mandeln und Sukkade. Wo junge Mädchen im Hause waren, formten sie wohl einen Mann aus diesem Teig. Für die Kinder kaufte man "Kindjees"-Poppen (Kind-Jesus-Puppen), oft Wickelkinder aus einfachem weißen Teig mit Zucker verziert, oder "dat weern so'n Uhlen, Kreiden und Rüders (Eulen, Krähen und Reiter). Gemeint ist wohl Wodan (germanische Hauptgottheit) mit seinen Raben. Während man mit den Kindern alte Lieder sang, gingen die jungen Männer, oft mit Masken durchs Dorf und ließen sich hier und dort einen einschenken. In Bengersdorf gingen die Kinder am zweiten Festtag (St.Stefanus) "steffen". Sie erhielten überall etwas: Äpfel, Nüsse, Pfeffernüsse. In der Stadt schätzte man das Fröhliche-Weihnacht-Wünschen" nicht. Es wurde als Bettelei schließlich verboten. (In Klein Bengerstorf wurde dieser Brauch nach der Erinnerung von Herta Greve, geb. Reusch - jedoch in den Tagen vor Weihnachten - noch etwa 1920 ausgeübt.)

OSTERN

Was die Jugend in vielen Ländern zum Ostermorgen tat, das war auch hier Brauch. Man holte das "Osterwader" vor Sonnenaufgang und schöpfte es stillschweigend aus dem Strom. Für die Kinder wurden Eier gefärbt.

PFINGSTEN

Seit altersher hat das Pfingstfest einen besonderen Platz bei den Deutschen eingenommen. Jeder freut sich über die Schönheit der Natur. Viele Bräuche sind mit diesen Tagen verknüpft, gerade auf dem Lande. Der Maibaum, die Birke, stand mitten im Dorfe. Wenn auch jedes Haus eine Birke vor der Tür stehen hatte, so wollten doch die Burschen ihren Spaß haben. Für manches Mädchen stand noch ein besonderer Busch vor seinem Fenster. Hatte sich die "Deern" mit ihrem Burschen erzürnt oder konnten sich zwei nicht riechen, so fand sie wohl den starkriechenden "Fulboom" eingepflanzt. (Das Faulbaumpflanzen vor den Fenstern von Mädchen wurde in Klein Bengerstorf noch 1957 ausgeübt, D.G.)

Um Pfingsten, um den 1. Mai, wurden die Kühe ausgetrieben, ein wichtiges Ereignis im Dorf. Das Fest begann schon am Vorabend. Bis spät in die Nacht wurde von den Knechten und Jungen mit den Peitschen geknallt. "Wi stünnen in Greven up de Muer un knallten, dor künnen wie de Langen Lehster (im lauenburgischen) hüren." Unfug wurde natürlich auch getrieben. "Ick heff se oft untenanner bröcht, ich weer jo Nachtwächter", sagte ein alter Mann. Vielleicht hatte man zwei Stunden im Heu geschlafen, dann ging es an das Austreiben des Viehs. Keiner wollte der letzte der "Pingstkarr"sein. Um den anderen aufzuhalten, vertünte man die Pforte. Schwerer war es, als Zweiter oder Dritter das Vieh herauszulassen, Bedienter oder König zu werden. Erster war der "Dagswäper", der mit der Swäp (Peitschenende) den Tau (Dag) abwischt.. Draußen begann ein fröhliches Treiben. Mit dem vom Geschenk erhandelten Alkohol bewirtete man die Kameraden. Es war das nicht immer "ein säuter Sluck", sondern richtiger Branntwein. Die Wirkung blieb nicht aus, "wääck leigen drei Dag achter de Häg" (Einige lagen drei Tage hinter der Hecke, D.G.). Den Höhepunkt des Festes bildete die Auszeichnung. In Besitz erhielt der Held des Tages einen geflochtenen "Beisenhaut" (Binsenhut), des öfteren auch in Gothmann. ... Gemeinsam erfolgte am Abend der Einzug ins Dorf. "Wi hötten (hüteten, D.G.) in Groten-Bengerstörp all anne Benniner Scheid, un den all' na'n anner tau Dörp" voran der König oder Dagswäper. Die Tiere waren teils mit Birken geschmückt, der Reihe nach, wie man am Morgen ausgezogen war. In Gothmann folgte die letzte Kuh mit einem Nesselkranz. In anderen Dörfern mußte der Pfingstkarr einen Birkenzweig am Bein nach Hause schleppen. "De Deerns weern schön bos', wenn sei so lat kämen, wägen dat Melken. Se wullen jo tau Ball."

Zum Hüten der Kühe auf der Weide nahmen die Bauern um Pfingsten Hütejungen (Kauheirers) in den Dienst. Sie gingen noch zur Schule, waren Kinder armer Eltern und stammten oft aus der Großstadt. Es war hart von den Eltern, so ein junges Wesen "auszutun". Die Hütejungen hatten aber bessere Verpflegung und bessere Kleidung beim Bauern als zu Hause. Mit acht Jahren war ein Junge zu schade zum Gänsehüten. Nach einer Schulprüfung durch den Pastor hatten die Hütejungen im Sommer schulfrei. Sie standen in einem regelrechten Dienstverhältnis und erhielten ihren Lohn, in alten Zeiten 10 Taler, dann 12 oder 14 Taler, sowie als Deputat 1 Spint (6 oder 7 Pfund) Leinsaat und etwas Kleidung. Das Kühehüten war keine schwere Arbeit, erforderte keine Kraft, sondern nur Pflichtgefühl und Aufmerksamkeit. Die Kühe durften nicht die eigene oder fremde Saat zertrampeln, auch nicht über den frischen Klee herfallen, weil sie sonst krank wurden. Langweilig war es sicher nicht auf der Weide. Es gab auf den Nachbarkoppeln immer Altersgenossen. Aus Weidenruten stellte man Flöten her. Beim Klopfen, damit sich die Schale vom Kern löst, sprach man:

  • Bub,Bub, Bastian,
  • Lat min Fläut ok gaud afgahn,
  • Lat's ok nich ünnergahn,
  • Dats bald werrer kümmt.

Zu hochdeutsch:

  • Bub, Bub, Bastian,
  • Lass die Flöte auch gut abgehn,
  • Lass sie auch nicht untergehn,
  • daß sie bald wieder kommt.

Variante aus Bennin nach Ernst Greve, übermittelt an Sohn Dieter Greve:

  • Piepen, Piepen Basterjahn,
  • lat de Fläut ok gaud afgahn,
  • lat se nich verdarben
  • lat se ok gaud warden.

Zu hochdeutsch:

  • Pfeifen, Pfeifen Bastian,
  • lass die Flöte auch gut abgehn
  • lass sie nicht verderben,
  • lass sie auch gut werden.

Zwischen den Hütejungen eines Dorfes herrschte größte Kameradschaft, mit denen anderer Dörfer lebte man oft in erbitterter Feindschaft. An Beschimpfungen fehlte es nicht, man verstieg sich sogar zu Spottversen:

  • Galliner Dinger,
  • Pipt up'n Finger,
  • Pipt up'n roden Lappen,
  • Frät all de Greiber (Grevener;D.G.) doden Katten.

Schlagfertig wurde dieser Reim von der Gegenseite mit versetzten Ortsnamen erwidert. Das währte nicht lange, "de Buern bröchten dat vör dat Amtsgericht, denn wür dat verbaden". Grimmige Feindschaft herrschte zwischen den Kauheirers von Groß und Klein Bengersdorf. "Up Ticktacken kümmt Burjacken, auf Anstoßen folgte die Jacke verhauen. So gerieten diese kleinen Kerle, die sich mit acht Jahren 'majoren' (reif, volljährig, D.G.) dünkten, oft in eine kleine Schlägerei. Das Schlachtfeld war die Schaalbrücke. Waren die Klein-Bengersdorfer die Angreifer, konnte es geschehen, daß der Feind Verstärkung durch Lüttknechte erhielt. Die Groß-Bengersdorfer Bauern hielten sich je zwei Knechte. Diese 14- bis 16-jährigen Burschen griffen aus Solidarität mit Knüppeln in den Kampf ein, "dat dat man so ballert". Aber gegen die doppelte Übermacht gab es für die Lütten Bengersdorfer nur den Rückzug: "Wi nähmt riet ut."

DIE ERNTE UND DAS ERNTEFEST

"Jacobi kümmt bald, gifft Koorn un Brod, huult de Hund." (Jacobi, der 25. Juli, kommt bald, gibt Korn und Brot, heult der Hund, D.G.). Es gibt viele Bräuche welche mit der Ernte zusammenhängen. Sie sind teilweise sehr alt und nach den Landschaften verschieden. Angemäht wurde gewöhnlich am Sonnabend, da nach altem Glauben nichts am Montag beginnen durfte . Für das Mähen spornte man die Mäher und die Binderinnen an:

  • Risch,risch,
  • Meiherlüd wäst gaud un frisch,
  • Dürten, Anne, Gret un Trin.
  • Bind de Garben drall un fin,
  • Risch,risch,risch.

Zu hochdeutsch:

  • Risch,risch,
  • Mäherleute seid gut und frisch,
  • Dörte, Anne, Grete und Trin,
  • bindet die Garben rund (oder fest) und fein,
  • risch,risch,risch. (Klein Bengerstorf)

"Gebunden" wurde nach altem Brauch, wer auf dem Lande an einem Kornfeld vorbei kam. Der "Gebundene" mußte sich mit einer Gabe wieder lösen. ... Vor allem ward natürlich auf den Gütern der Herr, der Inspektor, gebunden. ..

  • Der Herr soll gebunden sein,
  • Mit einem kleinen Bindelein,
  • Er gibt mir ein kleines Trinkelein,
  • Dann soll er erlöset sein (Bennin, oder Tüschow?)

.... "Bindbuck" nannte man den, der die letzte Garbe band. "Austbuck" ist eine Art Sonnenstich. "Dor sitt de Haas in" heißt es von dem letzten Teil des ungemähten Kornes (Nostorf und Zweedorf). "Laden" ist eine Kunst. Die Last der Garben muß gleichmäßig auf dem Wagen verteilt sein, sonst kippt dieser an einer scharfen Straßenecke um. Wenn das Fuder kippt, neckt man: "Dat kost't 'n Buddel". Beim Riss des Bindeseils muß derjenige, welcher dieses Tau über dem hochgetürmten Wagen gebunden hat, "einen utgäven". ...

Das Essen wurde, falls der Acker weit war, hinausgetragen; es mußte reichlich und gut sein. Mittags mußte außer Fleisch stets eine kleine Erfrischung, etwa Reismehlkloß mit Milch, dabei sein. Der Tag war lang, deshalb gab es am frühen Nachmittag eine Zwischenmahlzeit, die "Vesper", und erst dann den Nachmittagskaffee. Die Vesper gab es nur einige Wochen, dann hieß es "Barthelmeis (24. August, D.G.) is kamen, hett Vesper mitnahmen." Während der Ernte schlachtete man an einem Sonntag ein Huhn. Wossidlo deutet es als ein altes Opfer. Bei dieser Mahlzeit ging es lustig zu. Wer die Leber auf seinem Teller fand, mußte einen Vers dazu finden, sie mußte weitergegeben werden und der nächste ebenfalls ein Verslein erdenken. In Ruthen (bei Lübz, D.G.) und Besitz kannte man folgende Verse:

  • Wer dit Johr heurat', mütt anner Johr Büxen flicken,
  • De Läber is von'n Hauhn un nich von'n Hoppenstaken,
  • Wenn ik'n Mann heff, will ik em tamm (zahm, D.G.) maken,
  • Ik will't versäuken mit Hassel (Hasel) un mit Bäuken (Buchen), (aus Ruthen)
  • Von Kopp bit Liw, (Von Kopf bis Leib),
  • Bit dat sei schrigt, min hart leiv Wif. (Bis dass sie schreit, mein herzlich liebes Weib, D.G.)

War unter viel Arbeit und Schweiß die Ernte eingebracht, war der September und auch ein Tel des Oktobers vergangen, begann man für das "Oornbier" (Erntebier, Erntefest, D.G.) zu rüsten. In Besitz kamen acht Tage vorher die Bauern zusammen, um sich über die Musik und Ankauf des Bieres zu bereden, denn das Erntebier war eine gemeinsame Angelegenheit. Die jungen Mädchen waren zuständig für die Anschaffung von Papier und die Anfertigung von Blumen daraus, auch sollte jeder ein Sträußchen kaufen "för Oornbbervadder twei". Die Pferde, die ja auch ihr Teil der Arbeit geleistet hatten, "würden all reinklarrt" (Tessin). Donnerstags schlachtete man eine Kuh. Das Binden des Erntekranzes geschah mit viel Liebe. Er wurde in einem anderen Haus gebunden und mit Musik in das Haus gebracht, in welchem man feierte und dort in der Diele aufgehängt. In Tessin bestand er aus "Hahnenputten (Hagebutten?), rode Kaffeebohnen (Beeren der Eibe) und Blaumen, witt Parlkrut un Gräun". Dann aber begann das Fest. Jeder wollte nach der sauren Arbeit einmal sorglos sich ausruhen. Junge Leute zogen mit einem Korb von Hof zu Hof, um Eier zu schnurren, die "Oorenbeerbiddermudder" (Erntefest-bitte-mutter, Gastgeberin des Festes) ihnen zubereiten mußte. "De Buren müssen twei Anker Köm bewilligen" (Tessin). In Tessin wurden weniger Musikanten bestellt, es gab im Dorf Amteure: "Min Vadder hett drei Dag den Brummbaß sträken." Wer am zweiten Tag verschlief, dem machte man in Besitz diese Nachlässigkeit oder Unhöflichkeit drastisch klar. Vier bis fünf Mann erschienen bei dem Sünder, hoben ihn auf eine Leiter, welche auf jedem Ende von einem auf der Schulter getragen wurde und trugen ihn mit Hallo durchs Dorf (in anderen Dörfern wurde der Faulpelz auf einen Sattel gehoben). "Männigmal hadden wi drei Mann up, Musik vöran." War man in Tessin ganz ausgelassen, kam jemand auf den Gedanken, "anner Lüüd tau verfeern" (zu erschrecken, D.G.) "De Schimmel kümmt", rief jemand. Unter einem Bettlaken versteckt, ritt ein Junge auf einem Kornsieb, vorne steckte ein Pferdekopf, hinten ein Schwanz. "Frugens un Kinner würden all grugen" (grauen, D.G.). In Bennin ging noch ein Bursche mit Eimer und Schaufel hinterher. Wenn nach dem Fest die Abrechnung nötig war, fanden sich die Bauern eine Woche später zu einem gemütlichen Abend zusammen, ohne Frauen. Als dann nach und nach jedes Dorf eine Wirtschaft mit Saal erhielt, ging so mancher Reiz verloren. Auf den Gütern wurde gewöhnlich der Kornboden zum Tanzen benutzt. In Schadeland "danzt se up de Straat". Man tanzte auch im kleinen Kreis "up Söcken" in der Teldau (auf Socken,D.G.) un "barst" in Besitz (barfuß, D.G.). Es genügte schon, wenn jemand eine "Dwerfläut" besaß. Zu großen Festen wurde stets Musik aus der Stadt: "Klarnett, Hoorn, Fläut un Vigelin". "Wi harr'n Danzbauk, dor müssen wi mit na'n Schulten un den tau Amt, veer bit fief mal in'n Johr" (Gothmann). "In Granzin harrn de jung Lüüd dat Woort, haalten de Musik, un deilten sick dat." Wann haben junge Mädchen nicht gern getanzt? Frauen von Siebzig und älter gedachten gern dieser Zeit. "Von Klock acht bet Klock twei keinen Faut böögt" (nicht gesessen, Bretzin)."Ick harr nich naug (genug) in'n Dörp all söven Wochen, ick güng noch na Tüschow" (Alte Frau aus Nettelburg bei Bergedorf aus Groß Bengersdorf). Alle hatten Freude an den Tanzfiguren des Windmöllers, Figaros, Tampets, Kägels Veertourigen, Föfthalvtourigen mit Kett, Contra Medelit (letzterer nur in Tessin). Sie tanzten "Mudder Wittsch" und "Un wer den gräunen Kohl nich mag, de kriggt ok nix von'n Swinskopp af"(Reigen mit hinten verschränkten Armen). In Nostorf war einmal "Schottisch links verkehrt im Saal rum" Mode, wobei gesungen wurde:

  • As de Voss up'n Hügel steiht,
  • Jäger em den'n Steert afscheut,
  • Vössing dä dat furchtbor leed,
  • Dat de Jäger em den'n Steert afscheut"

In Zahrensdorf:

  • Rutsch mal'n bäten,
  • Rutsch mal'n bäten,
  • Stah mal'n bäten up."


Erntefeste in der Zeit zwischen 1900 und 1955

Ina Kahns hat die Erntefeste aus der Zeit vor 1900 beschrieben. Verfasser kann aus eigenem Erleben aus der Zeit zwischen 1949 und 1955 in Bengerstorf berichten und zusätzlich nach den Schilderungen der Großeltern aus älteren Zeiten ab 1900 zurückgreifen. Die Erntefeste wurden in Bengerstorf, wie auch in Bennin u.a. Dörfern der Umgebung erst Ende Oktober bis Anfang November gefeiert, wenn außer dem Getreide auch die Kartoffeln und weitgehend die Futterrüben unter Dach und Fach bzw. in der Miete waren. In älteren Zeiten, in denen es in den Dörfern noch keine Tanzsäle gab, wurden die Erntefeste abwechselnd auf der "Grotdäl" der Gehöfte gefeiert. Nach den Schilderungen der Großeltern ähnelten die Feiern den von Ina Kahns beschriebenen. Dafür gab es in Klein und Groß Bengerstorf unterschiedliche Bedingungen. Die Gehöfte, auf denen gefeiert werden sollte waren in Groß Bengerstorf bis auf die Hufe 1 alle im Dorf gelegen, so dass die Wege für die Umzüge kurz waren. In Klein Bengerstorf waren dagegen nach der Separation der Hufen neun Gehöfte von siebzehn im Ausbau gelegen (Hufen 1-4 und 9 bis 12 lagen im Dorf, Hufen 5-8 und 13-17 im Ausbau), teilweise mit einer Entfernung zum Dorf um die zwei Kilometer. Die Reihenfolge der Festorte wurde nach den Nummern der Hufen festgelegt. Dadurch ergab sich ein Wechsel zwischen Feiern im Dorf und Feiern in Gehöften des Ausbaus. Ob im 19. Jahrhundert die Reihenfolge nach der Hufennummer immer streng eingehalten wurde, war nicht mehr zu erfahren.

Beginn des Festzuges. Kronenträger mit Damen. Archiv Greve
Erntefestumzug in Kl.Bengerstorf, vorweg die Bauernkapelle Düring mit H.Schlichting, Archiv Greve

Das Ritual war jedoch in beiden Dörfern weitgehend gleich. Am Vorabend wurde die Erntekrone auf dem Gehöft eines Bauern entsprechend der Reihenfolge der Gehöftsnummer gebunden. Das war im wesentlichen eine Aufgabe der Dorfjugend, auch unter Beteiligung der reiferen Jugend. Dass es dabei recht lustig zuging, kann man sich sicher vorstellen. Die Krone bestand im wesentlichen aus einem tragenden Gerüst, auf das in erster Linie Ähren gebunden wurden, geschmückt mit Blumen und Bändern, manchmal auch mit den Früchten von Feld und Garten und Zweigen. Am Tag des Erntefestes wurde die Krone von dem für das Binden gastgebenden Bauernhaus mit Musik abgeholt. - Für die Musik bei den Erntefesten der Dörfer der Umgebung sorgte nahezu immer die Kapelle des Galliner Musikers Cäsar Düring (Klarinette) in der auch Trompete, Posaune, Bass-Tuba und selbstverständlich die große Trommel vertreten waren.- Das Abholen der Erntekrone unterlag einem festen Zeremoniell. Zunächst wurde die Erntekrone "abgetanzt". Dabei hatte der gastgebende Bauer mit seiner Frau den ersten Tanz. Danach tanzte der Kronenträger mit seinen zwei Damen. Kronenträger war üblicherweise der Sohn eines Bauern, seine Damen zwei Bauerntöchter. Später wurde es auch üblich, dass Bauernknechte und -mägde diese Ehre erhielten. Nach dem Abtanzen wurde ein "Koem" eingeschenkt, bevor der Umzug begann. Der Umzug wurde im Laufe der Jahre immer prächtiger, da immer mehr geschmückte Leiterwagen fuhren. Diese waren wie die Krone mit Ähren und Früchten aus Feld und Garten geschmückt. Wenn die Krone auf einem der drei Saathorster Gehöfte gebunden wurde, wurden die Umzüge mit teilweise bis zu zehn Wagen vom Dorf ausgehend über den Kötherbusch, den Tüdertog und der Saathorst zurück in das Dorf über etwa 4 Kilometer geführt. Wenn der gastgebende Bauer sein Gehöft im Dorf hatte, umrundete der Umzug wie in Groß Bengerstorf das Dorf. Die Feier des Erntefestes fand nun nicht mehr auf der Bauerndiele statt, sondern auf dem Saal bei Köster in Groß Bengerstorf und bei Wulf in Klein Bengerstorf. Sie begann mit der gemeinsamen Kaffeetafel. Dazu steuerte jeder Bauer für seine Familie, Personal und Gäste den Kuchen, den tradtionellen "Bodderkauken" bei. Der frühere "Danz up de Däl" mit den alten Volkstänzen wandelte sich um 1900 zu Polka, Rheinländer und Walzer und ausnahmsweise auch noch "Kägel" und "Schottsch", dann aber seit den 1920er Jahren zu moderneren Gesellschaftstänzen. Auch dort gab es wieder Extratänze für den Bauern und die Kronenträger.

Ina Kahns hat über die Feier des Erntefestes hinaus weitere auch improvisierte Feiern aus der Zeit vor 1900 beschrieben:

Eine unerwartete Gelegenheit bot sich für die Angestellten, wenn Bauer und Bäuerin ausgingen. Da holte der Knecht aus der Vorratskammer und dem Rauchfang, was der Tisch trug. Zuerst von dem Alten aus Gothmann erzählt, dann erinnerten sich auch andere daran: "Dat weer ok in anner Dörper so". Wossidlo fand die Bezeichnung dieses Festes "Hunnköst" (Hundefest, D.G.) besonders originell.

Für den Bauern bot sich manchmal auch die Gelegenheit zu einem besonderen Fest, dem "Hänseln". "Hei mütt Hänseln, süß hett hei kein Stimm inne Gemeinde: "Das bezog sich auf den Jungbauern, welcher die väterliche Stelle übernahm. "Tau eerst weer dat bi'n Schulten, dor stünn blot de Kömbuddel up'n Disch:" Später fand im Hause des Neubauern das "Äten" statt. "Kein Gedränk(Wein, D.G.), över väl Beer:". Es gab oft keine Einladung, sondern "wenn wi em grad fatkrägen" (zu fassen bekamen, D.G.). Man zog sich nicht erst um, sondern erschien in "Höltentüffel un Tüch, wat dat verdrägen kunn. De Frugenslüd müchen dat gor nich", denn es wurde allerlei Unsinn gemacht, "Schappen verkehrt henstellt un so."

Sowohl die improvisierten als auch die wiederkehrenden Feste hatten ihre Besonderheiten. "Heildreikönig harr de Kauhzunft in Lütten Bengerstörp ehr Tausamenkunft" mit einer kleinen Aufführung von "De Schäperdanz": Ein versereiches Gespäch zwischen Edelmann und Schäfer, worin letzterer zuletzt verhöhnt und ausgelacht wird. Ein Hund als "utgekleedte" Person wird vom Schäfer am Strick mitgeführt und muß auf der Erde kriechen. In Tessin spielte bei einer anderen Gelegenheit eine ausgestopfte Puppe mit: "De Gnädige". Mit dieser mußten "Entspekter, Schäper un Bedienter" tanzen.

Kein Dorf ließ es sich nehmen, ein großes Sommerfest zu begehen, oft auch im nächsten Jahr abwechselnd ein anderes. Beliebt war das "Jungfernföhren" (Jungfernfahren): Das eine Hinterrad des Wagens wird eingegraben, das andere, das darauf gelegt wurde, bleibt über der Erde. Über dieses legt man Bretter, darauf wird ein Stuhl gestellt. Unter viel Gelächter heben die jungen Leute ein Mädchen darauf. Sobald es saß, wurde das Rad gedreht, wer den Ring, welcher an einem Pfahl hing, griff war Königin. Bis alle Teilnehmerinnen an der Reihe waren, war der Nachmittag vergangen. Auf einer "Danzbrügg" oder im Kruge vergnügte man sich bis in die Nacht hinein.

Zum "Tunnenkloppen" brauchte man einen Spaßmacher. "dat weer so'n Anke (Clown), ganz bunt antrocken, mit'n Zuckerhaut". Gemeint war das blaue Papier, in welches die spitzkegeligen Zuckerblöcke eingewickélt wurden. Im Hause zerklopft, benutzte man den so "geläuterten" Zucker zum Obst einwecken. Dieses Papier, durchflochten mit roten Papierstreifen, eignete sich gut als Mütze (Tessin). In Besitz und Tessin hieß der Mann "Peiatz" (Pajatz = Bajazzo, Clown). Die Festvorbereitungen der Mädchen bestanden aus dem Einkauf von 10 Meter Seidenband und dem Nähen des Flickenanzuges. Auf dem Rücken wurde das Spielkartensymbol "Kreuz König", auf dem Dreispitz "Pik As" und "Pik König" befestigt. So ausstaffiert mußte der Spaßvogel in die Tonne kriechen. Nacheinander schlugen die Mädchen darauf. wer den Deckel entzwei schlug, war Königin. Damit war das Spiel noch nicht beendet. Der Harlekin sprang aus der Tonne, versuchte die Mädchen mit der Pappklappe zu schlagen und zu greifen. In Greven wählte man auch einen König.

In beiden Bengerstorf wurden die Sommerfeste als Kinderfeste gefeiert. Dabei zogen die Mädchen unter Blumenbügeln und die Jungen mit Blumenstöcken hinter der Bauernkapelle durch das Dorf zum Festplatz, der sich im allgemeinen auf den Schulsportplätzen am Bretziner Weg bzw in Klein Bengerstorf am Blocksberg, dort zeitweilig auch auf der damals sehr schönen Wiese an der Birkenssat befand. Auf dem Festplatz wurde einiges an Kurzweil veranstaltet, wie Luftgewehrschießen auf die Scheibe, Taubenstechen mit einer hölzernen Taube mit stählernem Schnabel, die am Band an einem Gerüst hing und auf in das Ziel auf einer Zielscheibe zu bringen war, Sackhüpfen, Klettern an einer Kletterstange, an der an einem Kranz kleine Naschereien hingen, auch Erbsenraten (Zahl der Erbsen in eine Flasche). Danach gab es als krönenden Abschluss den Kindertanz auf dem Saal der Gaststätte.

Kinderfest in Klein Bengerstorf mit der Bauernkapelle und Lehrer Franz Schulz, die Mädchen mit Blumenbügeln, die Jungen mit Blumenstöcken, Archiv Greve

Einen prächtigen Aufzug konnte man in Besitz am Sommerfest erleben. Voran die Knaben mit Flitzbogen, dann die Mädchen mit weißen Kleidern, anschließend die erwachsene Jugend. Der Zug marschierte durchs Dorf nach Sandbergs Hof (Sandbergs waren Windmüller und Gastwirte, D.G.). Ein Hahn kam unter den Topf. Manchmal auch eine Katze oder eine Taube. Wer den Topf zerschlug, war "Hahnenbrut" (Hahnenbraut). In Zweedorf sagte man "Hahn ut'n Pott", in Gallin und Granzin "Hahnenköst". Am längsten hielt sich wohl der "Hahnenträdel" (Hahnentritt) in Gothmann. Sogar Tänzerinnen aus der Stadt zog er an. (Hierzu ist zu bemerken, dass das "Topfschlagen", bei dem ein Hahn im Tontopf steckte, in Groß Bengerstorf noch 1949 beim letzten durchgeführten Ringreiten zur Wahl der Königin ausgeübt wurde. D.Greve)

Zug der Teilnehmer des Ringreitens durch Groß Bengerstorf 1949, Archiv Greve
Ringreiten in Groß Bengerstorf 1949. Die Sieger des Reitens und des Topfschlagens ziehen durch das Dorf. Archiv Greve

Zahlreich sind die Überlieferungen im Bereich des Pferdesports. Das "Ringreiten" hat eine große Vergangenheit und eine weite Verbreitung und ist der Nachklang der mittelalterlichen Turniere. Mehrere Tage dauerten die Vorbereitungen. Sie versprachen schon vorab Feststimmung. Die Jungbauern schlugen Tannen und richteten die Masten, die in Reihen aufgestellt wurden. Inzwischen hatten die Mädchen viele Meter Girlanden gebunden. Das grüne Gewinde schlang sich nicht nur um die Pfosten, es verband sie auch. Dazwischen hingen Kränze. Schön war die Reitbahn anzusehen, einer "Pingstlov" (Pfingstlaube) ähnlich. Es gehörte schon Geschicklichkeit dazu, ein durch die Menschenmenge aufgeregtes Pferd zu zügeln und außerdem nach dem Ring zu greifen! (mit der Reitpeitsche den Ring zu durchstechen und zu lösen, D.G.). Wie wurde dem Sieger, dem König, zugejubelt. In Nostorf fand das Fest Pfingsten statt; in Gr. Bengersdorf "Wenn de Buerrosen bläuten". "Wi haarrn 'n Schimmel, de würd smückt un inne Stuw leddt (geleitet, D.G.), dat hei sick speigeln kunn (spiegeln konnte, D.G.), sagte ein alter Bauer. In Tessin berichtete ein Reiter: "Uns Schimmel harr 'n rode Deck, Blaumen an'n Kopp un rodes Band an'n Steert". Ein anderer Tessiner: "So drad (sobald) as hei König würr, würr em da Peerd afnahmen un von anner Lüd na Hus bröcht. De ganze Familie von de Königschaft blifft dor. Tau'n Abendbrod lett hei sick langblasen. De Musik halt em wedder af." Die Bräuche werden in den anderen Dörfern ähnlich gewesen sein.

Am Himmelfahrtstag wurde im Karrentiner Wald das Holzfest, ein fröhliches Volksfest mit der Bauernkapelle. gefeiert. Veranstalter waren die Gastwirte Dahlenburg, Karrentin und Schlichting, Bennin.

Holzfest am Karrentin 1913, ein Volksfest mit Bauernkapelle

Noch bis zum Zweiten Weltkrieg fanden diese Feste statt. Welchen guten Ruf sie hatten, lässt sich auch darau erkennen, dass nach dem Krieg als das Zelt der Benniner Besetzung durch russische Truppen zum Opfer gefallen war, jahrelang noch der Himmelfahrtstag mit Tanz auf dem Saal des Krugs Karrentin begangen wurde und großen Zulauf aus der Umgebung hatte. Holzfeste wurden in der Region auch in Greven, Kogel und Vellahn gefeiert.

14. Das Armenwesen in Mecklenburg, Verhältnisse in Bengerstorf

Bereits die Bede-, Landbede- und Schloßregister aus dem 15./16. Jahrhundert lassen erkennen, dass es eine Schicht der Armen gab, die keine oder nur geringe Abgaben zahlten. Da ist die Rede von dem Schneider Clawes Scroder und der Weberin olde Engelsche, die nicht zahlten, aber auch von den Kuffeners oder Kiffeners, die teils wie die Kother (Cossaten) teils auch nur die Hälfte der Abgaben zahlten. Diese werden nur ihre "Kuffe", einen kleinen Katen ohne Land besessen haben. Im benachbarten Lüneburgischen und in Sachsen-Lauenburg wurden sie auch als Brinksitzer bezeichnet, weil ihre Katen auf dem Brink, der Dorffreiheit standen, die Gemeineigentum der landbesitzenden Dorfbewohner war. Auch werden hin und wieder Hüfner genannt mit dem Zusatz "pauper" (arm), die obwohl sie wie Marten Kruße in Groß Bengerstorf 1554 noch Abgaben zahlten, doch danach in die Armut gefallen sein können.

Das in Norddeutschland verbreitete altsächsische für den Erhalt der Hufen vorteilhafte Anerbensystem, bei dem der älteste Sohn den Hof erbte und an seine Geschwister nur einen kleinen Anteil auszahlte, führte dazu, dass die Geschwister, wenn sie nicht in einen anderen Hof einheiraten konnten, zu Einliegern herabsanken oder sich einen eigenen Katen ohne Landbesitz bauten. Diese mussten sich ihr Brot durch Arbeit auf den Hufen anderer, als Hirten oder als Dorfhandwerker verdienen. Dieser Zustand hielt bis in das 20. Jahrhundert hinein an, wenn sich auch dann erweiterte Möglichkeiten boten.

Da unter den Bedingungen der Adelsherrschaft über den Ständelandtag, durch mittelalterliche Einrichtungen wie Zunftzwang und Bannmeile sowie auch wegen mangelnder natürlicher Voraussetzungen eine frühkapitalistische Entwicklung sehr behindert wurde, ergaben sich in Mecklenburg für eine wachsende Bevölkerung nicht genügend Erwerbsmöglichkeiten. Deshalb entwichen zahlreiche Leibeigene ihren Herren, den Rittergutsbesitzern und dem Herzog. Sie fanden im 18. Jahrhundert im Preußen Friedrichs II., genannt der Große, Möglichkeieten zur Ansiedlung in den kultivierten Brüchen (Oderbruch, Warthe- und Netzebruch, Havelländisches Luch). Auch in Rußland fanden Ansiedlungen in nahezu unbebauten Landstrichen statt. Im 19. Jahrhundert wanderten viele Mecklenburger nach Hamburg und Berlin aus. Hamburg wurde häufig scherzhaft "Hauptstadt von Mecklenburg" genannt, weil dort mehr Mecklenburger lebten als in der größten mecklenburgischen Stadt. Ein weiteres Ziel der Auswanderer wurde im 19. Jahrhundert Amerika.

Um der weiteren Landflucht zu begegnen, erließ Herzog Christian Ludwig bereits im Jahre 1753 ein Patent, das die Ansetzung von Bauern auf wüsten Hufen und von Tagelöhnern auf kleinen Erbpachtstellen (Büdnereien) im Domanium vorsah, das jedoch bereits 1778 von seinem Nachfolger Friedrich wieder zurückgenommen wurde. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurde unter Friedrich Franz I. die Ansiedlung von Büdnern wieder aufgenommen.

Im 19.Jahrhundert entwickelte sich insbesondere nach der Aufhebung der Leibeigenschaft in verstärktem Umfange eine Schicht der grundbesitzlosen Dorfeinwohner. Diese bestand aus den Gehöftstagelöhnern, die zur Miete in den Katen oder anderen Nebengebäuden bei den Hauswirten bzw. Erbpächtern wohnten und den Einliegern, die ebenfalls bei den Hüfnern oder Büdnern zur Miete wohnten. Der Unterschied zwischen beiden Gruppen bestand darin, dass die Tagelöhner ein vertragsähnliches Arbeitsverhältnis mit den jeweiligen Gehöftsbesitzern hatten, während die Einlieger freier Lohnarbeit in der Landwirtschaft, in der Forst, im Torfstich oder als Handwerksgesellen nachgingen. Die Wohnungen dieser Grundbesitzlosen in den Katen bestanden aus einer, selten zwei Stuben, einer Kammer, Küche, wenig Nebengelass und kleinen Ställen. Die Einrichtung von Mietswohnungen war begrenzt und durch das Amt zu genehmigen.. Dadurch ergab sich die Situation, dass die Kündigung bei Tagelöhnern, mit deren Arbeit oder Verhalten der Gehöftsbesitzer nicht zufrieden war, oder bei Nichtzahlung der Miete bei den Einliegern schwer durchsetzbar war. Es war nämlich im Domanium nicht gestattet, Mieter auf die Straße zu setzen, so dass sie dann der Gemeinde als Obdachlose zur Unterbringung im Armenkaten und zur Zahlung von Unterstützung anheim gefallen wären. Das führte wiederum bei einigen Einliegern und Tagelöhnern zum Ausnutzen dieser Rechte, indem Mieten nicht bezahlt wurden (oft auch nicht bezahlt werden konnten) und die Arbeitspflichten der Tagelöhner nicht erfüllt wurden bzw. anderweitig gearbeitet wurde. Die Tagelöhner hatten contractmäßig von ihren Hauswirten Acker, Wiese und Weide zu erhalten, um eine Kuh oder ersatzweise einige Ziegen oder Schafe und in der Regel auch ein Schwein halten zu können. Die Einlieger hatten diese Möglichkeit zunächst nicht. Bei den Feldmarksregulierungen gingen die Ämter seit der Mitte des 19. Jahrhunderts immer mehr dazu über, von den Hufen oder von den extensiven Weideflächen Einliegerkaveln zu separieren, für die die im Dorf wohnenden Einlieger und später auch die Häusler die Nutzungskompetenz (Nutzungsrecht) übertragen bekamen. Sie wurden deshalb Kompetenzländereien oder auch Einliegerkompetenzen genannt. Da nicht in allen Dörfern die Möglichkeit bestand Einliegerkompetenzen zu separieren, erhielten diese nach Möglichkeit auf den Nachbarfeldmarken diese Ländereien. So erhielt Bennin, wo die Separation schon 1830 stattgefunden hatte, als es noch nicht üblich war Einliegerkompetenzen zu separieren, dieser bei der Groß Bengerstorfer Feldmarksregulierung 1853/54 am Grämsberg auf der Groß Bengerstorfer Feldmark von Amts wegen zugewiesen. Im Jahre 1868 gibt es in der Feldmark von Groß Bengerstorf schon Benniner Einliegerländereien. Dementgegen gab es nach dem Ersten Weltkrieg Bestrebungen der Gemeinde Groß Bengerstorf diese "verpachteten" Ländereien zurückzuholen.

Die Spann- und Fuhrleistungen für die Tagelöhner mussten von den jeweiligen Gehöftsbesitzern gegen zusätzliche Arbeitsleistung erbracht werden. Die Einlieger, die spannviehlosen Häusler und vereinzelt auch Büdner mussten mit den Hauswirten bzw. Erbpächtern Vereinbarungen zur Durchführung der Spann- und Fuhrleistungen treffen. Für diese waren sie ebenfalls verpflichtet, Arbeitsleistungen zu erbringen. Das führte in vielen Familien zu Überforderungen insbesondere der Frauen, da die Männer in der Regel einer anderweitigen Arbeit nachgingen. Es blieb auch wenig Zeit für die eigene Ackerwirtschaft und das insbesondere zu den für die Arbeiten günstigen Terminen, zu der der Bauer sie auch anforderte. Balck klagt 1864 in seinem Buch "Domaniale Verhältnisse": "Bei einiger, für Häusler selbst principmäßiger Entfernung der Ländereien vom Dorfe können jene schon zu gewöhnlicher Zeit mit den oft spärlich bemessenen Mußestunden zu eigner täglicher Ackercultur nicht ausreichen, von ihren Ehefrauen nicht die nöthige Hilfe erhalten und müssen auch hier wieder Arbeitsverdienst opfern, wenn sie es nicht nur zu oft vorziehen, den Kirchenbesuch der Sonntage einzustellen und dann gesetzlich nur bis 1 Stunde vor Anfang und für ihre Gärten seit 1 Stunde nach Beendigung des öffentlichen Gottesdienstes ihnen gestattete landwirthschaftlichen Arbeiten vorzunehmen." Wenn man von der gesetzlichen Regelung der Sonntagsarbeit absieht, hatten diese Aussagen bis in die 1950er Jahre hinein Gültigkeit. Für die Nutzung der Kompetenzen waren die Einlieger verpflichtet, sich anteilig an den Lasten in der Gemeinde und der Kirche zu beteiligen, z.B. an den Beiträgen zu den "geistlichen Gebäuden" und für die Schule, sowie die Handdienste, während die Spanndienste nur von den Hufenbesitzern und den Büdnern mit Spannvieh zu leisten waren. Andererseits erhielten sie "die nothwendigen Fuhren zur Anholung von Holz und Torf sowol innerhalb als auch außerhalb der Feldmark, nach dem Prediger, dem Arzte, der Hebamme, zur Saline und zur Mühle, nach Ermessen des Amtes unentgeltlich oder gegen billige Bezahlung "übers Dorf", d.i. von den contractlich dazu verpflichteten Hufenbesitzern in abwechselnder Reihenfolge derselben, ..., geleistet, wogegen sie aber schuldig sein sollen um billigen Tagelohn bei diesen zu arbeiten." (Balck, ebd.)

Die Erbpächter und Hauswirte in Bengerstorf nahmen im allgemeinen eher "Dienstboten" als Tagelöhner in Stellung. Dadurch, dass diese ledig waren, konnten sie sich besser in die noch sehr patriarchalischen Verhältnisse in den Bauernfamilien einfügen, zu denen sie nahezu gehörten. Das hatte für beide seiten Vorteile, in manchen Familien aber auch den Nachteil der größeren Ausnutzung. Gehalten wurden meist ein Grot'knecht (älterer Knecht) und ein Lütt'knecht (jüngerer Knecht) und ein bis zwei Mädchen (Grot' und Lütt'deern). Wie der Bauer im wesentlichen die Feldarbeit mit den Pferden erledigte und die Bäuerin der Arbeit in Haushalt und Viehwirtschaft vorstand, übertrug sich diese geschlechterspezifische Arbeitsteilung auch auf die Knechte und Mädchen. Die Stelle dieser Dienstboten konnten auch die erwachsenen unverheirateten Familienangehörigen übernehmen. Knechte und Mädchen wurden zunächst in erster Linie mit Naturalien entlohnt (Kleidung, Schuhe, Leinen, wolle) und dazu Bargeld, dessen Zahlung mit der Zeit die Naturalvergütung immer mehr zurück drängte. Die Knechte und Mädchen wohnten in den Bauernhäusern in den Kammern der Abseiten neben der "Grot'däl". Der Wechsel des Dienstpersonals erfolgte in älteren Zeiten immer zu Michaelis (29. September).

Wie groß der Wunsch nach eigenem Haus mit ein wenig Land zu dieser Zeit war, lässt sich aus der Zahl der Gesuche ersehen, die in den Archivalien zu finden sind. Im Jahre 1821 ersuchten beispielsweise die Einlieger Hans Hinrich Jens aus Groß Bengerstorf, Franz Jochim Dalenburg aus Klein Bengerstorf und Franz Jochim Weseke aus Tessin und 1822 der Tischler Wunderwalck (Wunderwaldt?) aus Zahrensdorf um "Anbau nach Büdnerrecht". Dabei ist das Schreiben Dalenburgs, der sicher ein Abkömmling der einer der beiden Hüfnerfamilien (Hufen 9 u.14) gewesen sein wird, besonders interessant:

"Aus Lüttenbengerstorf, wo ich jetzt wohne, bin ich gebürtig, habe aber einen gebrechlichen Körper, weshalb ich, da ich mich außerhalb des Dorfes nicht hinlänglich von der Schneider Profession, - die ich erlernt habe - ernähren kann, mich etwas auf die Musik gelegt habe. In dem Dorf Groß Bengerstorf ist jetzt kein Schneider und da bey der künftigern Regulirung dieses Dorfes wohl Büdnerstellen anfallen werden; so bitte ich unterthänig: Das hohe Collegium wolle gnädig geruhen, bey der Regulirung von Groß Bengerstorf, mir einen Platz zum Anbau eines Büdner Katens, nebst den übrigen Büdnergerechtsamen, an Garten, Wiesen, Acker, Weide u.s.w. auch das Recht in Groß Bengerstorf allein Schneider seyn zu dürfen, zu ertheilen.

In tiefster Devotion

der Großherzogliche ReluitionsCommission

unterthäniger Franz Jochim Dalenbur

Lüttenbengerstorf, den 15. Sept. 1821

conc. Neumann, Notar Boitzenb."

Dass das nicht immer den Vorstellungen der großherzoglichen Kammer entsprach, kannman aus einem vom Kammerpräsidenten v. Lehsten unterzeichneten an das Amt Boizenburg gerichteten Schreiben ersehen. Dieses lautet:

"Die Einlieger Hans Jens, Dalenberg und Weseke haben sich mit Gesuchen der Art, wie das unter dem 13. vorigen Monats ist, an ihre Amtsobrigkeit zu wenden, welche pflichtgemäß darüber berichten, oder sie von der Unstatthaftigkeit ihres Wunsches überführen wird. Schwerin, den 1ten Oct.1821."

Offenbar haben die Ersuchenden aber kein Gehör gefunden. Auch das Ersuchen des Schulzen Porthun auf Umsetzung seines Altenteilerkatens als Büdnerkaten wurde zunächst abgelehnt. Er hat jedoch später die Büdnerei B3 errichtet (heute Haase9. Die übrigen Namen tauchen später nicht als Büdner, wohl aber als Einlieger und Häusler auf, so Jens und Wunderwaldt.

Die Verhältnisse nach der 1820 aufgehobenen Leibeigenschaft brachten es mit sich, dass sich die großherzogliche Regierung 1821 gezwungen sah, eine "Allgemeine Armenordnung" zu erlassen. Darin wurde unter anderem geregelt, dass jedem am Ort seiner Geburt oder des langjährigen Aufenthalts das "Heimatrecht" zu gewähren war. Damit war die Gestellung einer Wohnung verbunden. In der 1823 nachfolgenden Verfügung war ausgeführt, "daß solches Obdach, da es Schutz gegen die Witterung gewähren soll, mindestens mit einem von dem Hilfsbedürftigen zu benutzenden Herde und Ofen versehen sein muß." Wenn diese Festlegung auch mehr auf die Rittergüter zielte, so gibt sie doch ein allgemeines Bild über die Lebensbedingungen der Armen. Mit dem Heimatrecht verband sich auch die Gewährleistung der Versorgung der Armen, weshalb die Gemeinden und die Ämter nicht unbegrenzt bereit waren, Arme aufzunehmen. Häufig entstanden daraus entwürdigende Streitigkeiten. Nach der am 9. Mai 1859 erneuerten Armenordnung, die die Verhältnisse etwas günstiger gestaltete, wurden auch Armenkaten in den Domanialämtern gebaut, in denen Obdachlose untergebracht wurden. Diese hatten, nachdem sie wieder in Lohn und Brot standen, der Armenkasse die Mietszahlung nachträglich zu erstatten. Danach wird auch der Bengerstorfer Armenkaten, das nachmalige Gemeindehaus, errichtet worden sein.

Eine kleine überlieferte Erzählung mag die Situation etwas illustrieren:

De dode Tippelbrauder

(So vertellt man sick in Bengelstörp, na de Uptecknungen von Fritz Behrendt)

Bi de Schaalbrüüg twüschen Groten un Lütten Bengelstörp in't Amt Boizenborg würr üm 1830 ein'n verhungerten Tippelbrauder dod upfunden. Dit weer in damaligen Tieden nix ungewöhnliches. Dat weern damals nah de Franzosentied ok schlechte Tiden. Nah dat damalige Gesetz müss de Dörpschaft, in de de Liek funden würr, se ok begraben. Hier geiw dat oewer Swierigkeiten. Dei Dode leig äben up de Brüüg mit den Kopp nah Lütten Bengelstörp un mit de Bein nah Groten Bengelstörp. Nu judizierten de beiden Schulten Franz Wöhlk' und Heiner Porthun hen un her. Keiner wull de Dörpskass' noch wieder belasten. Dor weer sowieso nich väl in. Sei würden sick nich einig un haalten deshalb den' besonners klauken Schaulmeister ut Tessin as Unparteiischen. De grüwelt hen un her. Schließlich besünn hei sick up ein olle latinsche Wiesheit, de hei up de Schaul lehrt harr. Hei särr. "Wo de Bein sünd, dor is dat Varrerland, de dodig Mann is dien, Schult!" un wieste up den' Schulten Porthun ut Groten Bengelstörp. De hett denn ok richtig den' doden Tippelbrauder up den' Kirchhoff in Zarnstörp begrawen laten."

Der Schriftsteller Jürgen Borchert hat in seinem Buch "Mecklenburg - Ein Anekdotenbuch" aus dem Hinstorff-Verlag, Rostock 1994 diese Anekdote aufgenommen:

Salomonisch

Auf der Schaalebrücke zwischen Groß Bengerstorf und Klein Bengerstorf im Amte Hagenow wurde um 1830 ein offensichtlich verhungerter Landstreicher tot aufgefunden. Dies war für sich genommen, in jenen Jahren nichts Ungewöhnliches, da die Tippelbrüder zu Hunderten im Lande Mecklenburg umherstrichen. Es galt nun aber das ungeschriebene Gesetz, daß in solchen Fällen die Gemeinde des Fundortes die Leiche auf ihrem Kirchhofe zu bestatten habe. Dabei ergab sich jedoch die Schwierigkeit, daß der Tote eben mitten auf der Brücke lag, mit dem Kopfe in Klein und mit den Füßen in Groß Bengerstorf. Die beiden Dorfschulzen judizierten lange hin und her, keiner von beiden wollte die ohnehin karge Gemeindekasse nun auch noch mit der Ausrichtung eines Begräbnisses belasten. Schließlich riefen sie den als gelehrt geltenden Schulmeister von Tessin als unparteiischen Dritten hinzu. Der besah sich die Sache, ging im Geiste seine angelernten lateinischen Sprüche durch, um einen passenden Tenor für diesen Fall zu finden, besann sich schließlich auf den alten Cicero und sprach: "Ubi bene, ibi patria". Das heißt: Wo de Beene sünd, is dat Vadderland. De Lik is din, Schult!". Dabei wies er auf den Schulzen von Groß Bengerstorf, der den Toten auch richtig zur Erde bestatten ließ.

(Der lateinische Spruch lautet richtig übersetzt: "Wo es gut ist, da ist das Vaterland". D.Greve)

Die Akten des Landeshauptarchivs enthalten eine Vielzahl von Auswanderungsfällen. Dabei ist zu unterscheiden in die Auswanderung in einen anderen deutschen Bundesstaat, die auch bereits die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft - im mecklenburgischen Ständestaat noch "Unterthanen-Verband" genannt - zur Folge hatte, und der Auswanderung nach Übersee. Hier sollen die Bengerstorf betreffenden Fälle kurz aufgeführt werden:

Auswanderung in andere Bundesstaaten:

Notwendig waren Geburtsurkundwn, Entlassung aus dem "Unterthanenverband", wenn die neue Zugehörigkeit zum Staatsverband im anderen Bundesstaat genehmigt war., anderenfalls Nachweis des Heimatrechts durch Vorlage eines Heimatscheines, der im Falle der sozialen Bedürftigkeit die Abschiebung in die Heimat ermöglichte, bei dienstpflichtigen Männern der Nachweis der genügten militärischen Dienstpflicht.

  • 1860 beantragt der in Klein Bengerstorf geborene Franz Heinrich Friedrich Abel den Auswanderungkonsens, um sich in Bergedorf niederzulassen.
  • 1861 Jochen Heinrich Christoph Hagemann aus Groß Bengerstorf, Bruder das Hauswirts Hagemann Nr.8, beantragt ein Führungs-Attest, zwecks Niederlassung in Hamburg, am 2. Mai wird die erbetene Entlassung aus dem Mecklenburg-Schwerinschen Unterthanen-Verbande bewilligt",
  • 1864 Knecht Franz Jochim Wilhelm Jenckel aus Groß Bengerstorf beantragt Entlassung aus dem Untertanenverband, um sich in Bergedorf anzusiedeln.
  • 1865 Tischlergeslle Franz Jochim Gottlieb Thüme aus Klein Bengerstorf will sich in Hamburg niederlassen, Familie wird im Dorf nicht der beste Ruf bescheinigt, trotzdem Entlassung,
  • 1866 Knecht Franz Joachim Christian Behnke aus Klein Bengerstorf beantragt die Entlassung aus dem Untertanenverband, um sich in Hof Grabow im preußischen Amt Lüchow niederzulassen. Nach knapp einem Jahr teilt das Amt Lüchow mit, dass der Hofmeister F.J.C Behnke das Wohnrecht in Hof Grabow erhalten hat, und sendet den Heimatschein zurück.
  • 1867 Büdner Nr.5 Heinrich Boldt aus Groß Bengerstorf will am 2. März nach Hamburg übersiedeln, wo er eine Krugwirtschaft erworben hat, muss aber den Heimatschein vorlegen, der ihm erteilt wird.
  • 1867 Hausknecht Franz Wilhelm Christian Behnke aus Klein Bengerstorf, zu der Zeit in Eutin, beabsichtigt sich dort niederzulassen und bittet um Entlassung aus dem Untertanenverband. Wenige Wochen später erfolgt aus Eutin die Mitteilung, dass Behnke in den dortigen Staatsverband übernommen sei. (Großherzogtum Oldenburg)

Auswanderung nach Amerika

Die Akten des Archivs enthalten eine Vielzahl von Auswanderungsfällen mit besonderer Häufung in der Teldau in Besitz und Gülze. Teilweise sind ganze Familienverbände ausgewandert. Um das deutlich zu machen, werden hier auch Fälle aus Bennin, Granzin und Tessin aufgeführt:

  • 1854 Grenadier Franz Ahrens aus Bennin, der seine Militärdienstzeit noch nicht beendet hat, möchte mit seinen Eltern, der Erbpächterfamilie Ahrens aus Bennin, nach Amerika auswandern, beantragt Befreiung von der Dienstpflicht nur für den Fall der Auswanderung.
  • 1855 Liste der Auswanderungsverträge der Agentur Lazarus in Boizenburg enthält zahlreiche Fälle, auffällig Teldau, Besitz, Gülze, aber auch Bandekow und Lüttenmark.
  • 1857 Der vormalige Erbpächter Franz Heinrich Jacob Abel aus Klein Bengerstorf Nr.5 (Rehmen), der seine Hufe verkauft hat, beantragt für sich, seine Ehefrau, geb. Bantin aus Bennin, und seine acht Kinder den Auswanderungkonsens, weist Vermögen von 4500 Taler Courant nach, Protokoll beim Amt Boizenburg regelt noch erbrechtliche Angelegenheiten, ältester Sohn als Gehöftserbe erhält 400 Taler Bruder und Schwester des vormaligen Erbpächters erhalten die noch ausstehende Abfindung, zweiter und dritter Sohn sollen noch ausstehender militärischer Dienstpflicht genügen, bitten aber mit Unterstützung des Schulzen um Befreiung, Konsens wird ohne Auflagen erteilt, Abel verpflichtet sich zum Dank zu einer Zahlung in die Armenkasse, Auswanderung erfolgte mit dem Einlieger J.H.E.Bantin aus Granzin und Musicus J.H.C.Bantin aus Bennin, den Verwandten der Frau am 1.September 1857.
  • 1858 beantragt auch der Erbpächter Bantin Nr.8 (später Tiedemann) für seine Familie den Auswanderungskonsens, dazu der Einlieger Fick aus Granzin (Frau Fick war Schwester des Bantin) und dessen Bruder aus Gallin,
  • 1858 beantragt der Büdner Franz Hintzmann Nr.1 aus Tessin für seine Tochter Maria den Auswanderungskonsens, die dem Musicus Joh. Bantin "in Begleitung der Bantinschen Familie" folgen möchte,
  • 1858 kehrt aber auch ein Groß Bengerstorfer, der Knecht Heinrich Garber, nach vierjährigem Aufenthalt aus Amerika zurück, erhält jedoch die "verwirkte Unterthanenschaft" nicht zurück, darf aber auf Grund seines "Ortsangehörigkeitsverhältnisses" sich bei seinem Bruder (Hufe 10) in Groß Bengerstorf aufhalten.
  • 1859 beantragt der Einlieger Jehring (Jähring) aus Bennin, 55 Jahre alt und nahezu arbeitsunfähig die Auswanderung für seine Familie zu seinen vor vier Jahren ausgewanderten Söhnen, beantragt wegen fehlenden Vermögens Unterstützung von 300 Talern, erhält nach Befürwortung des Benniner Schulzen Nieland und des Klein Bengerstorfer Schulzen Wöhlke, als Distriktsarmenkassenvorsteher, Unterstützung von 50 Talern, Überfahrt am 1. September 1859 für 140 Taler,
  • 1860 Catharina Maria Henrica Dahlenburg (unverehelicht) aus der Klein Bengerstorfer Hufe Nr.9 beantragt die Auswanderung nach Amerika, Überfahrt 1.Mai 1860.
  • 1866 Knecht und Bauernsohn Johann Joachim Heinrich Abel aus Groß Bengerstorf beantragt für sich und für Sophie Elisabeth Dorothea Behm aus Bennin sowie beider Tochter die Auswanderung, Überfahrt 7.Juli 1866.
  • 1867 wandert aus Bennin wieder ein Familienverband aus, der Erbpächter Nieland und dessen Schwager Barghahn mit Familien, dann 1869 auch Catharina Margeretha Elisabeth Barghahn aus Groß Bengerstorf (verwandt?)
  • 1868 wandert der in Klein Bengerstorf geborene Tischlergeselle Meier aus Gülze nach Amerika aus
  • 1868 Häuslersohn Nr.5 (H 5; heute Hartwig Mund) Johann Hermann Jacob Schwarz aus Klein Bengerstorf beantragt Auswanderungskonsens, erklärt, dass er bereits Verwandte in Amerika hätte, mit ihm die von ihm geschwängerte Marie Rähse aus Häuslerei 6, Überfahrt 30. September 1868,
  • 1868 mit beiden auch Christina Grospitz, geb. in Bennin, im Dienst auf Hufe 2 in Klein Bengerstorf und deren Verlobter, der Knecht Wilhelm Pätow, geb. in Pritzier und Knecht Franz Jochim Heinrich Grospitz aus Bennin,
  • 1870 stellen auch die beiden Klein Bengerstorfer Häusler Nr.2 Zimmergesell Heinrich Rähse und Jacob Rähse Nr.6 gleichzeitig ihre Auswanderungsanträge für sich und ihre Familien mit jeweils drei Kindern, Überfahrt am 27.April 1870, folgen dem J.H.J.Schwarz und Marie Rähse.

Zu nennen ist auch der Schriftsteller Hermann Rehse aus Klein Bengerstorf, der zunächst 1901 nach Deutsch Ostafrika und nach der erzwungenen Rückkehr in der Folge des Ersten Weltkrieges in den frühen Zwanziger Jahren nach Kalifornien auswanderte.

15. Die Entwicklung von Handwerk und Gewerbe

Bereits im ausgehenden Mittelalter gab es einige Handwerker im Dorf. Die Möglichkeiten für die Ansiedlung waren jedoch beschränkt, weil die Städte das Privileg hatten innerhalb einer Bannmeile keine Ansiedlung von Handwerkern zu dulden. Noch im 19. Jahrhundert wurden nach Balck nur Handwerker in begrenztem Umfang geduldet: "Glashüttenmeister, Ziegler, Kalkbrenner, Müller, Säger, Dachdecker, Lementierer, Klemer u. dgl. in jeder Ortschaft nur 1 Grobschmied mit 3 Gesellen, 1 Grobrademacher mit 1 Gesell, 1 Maurermann und 1 Tischler, sowie 1 Schuh- sog. Altflicker ohne Gesellen, der aber überall keine neue Schusterarbeit machen darf, wogegen Leineweber betreffs ihrer Zahl ... unbeschränkt sind" In den Dörfern war die bäuerliche Bevölkerung weitgehend auf die Eigenversorgnung ausgerichtet. Uns begegnen deshalb in den Dörfern nur Handwerk und Gewerbe, das unmittelbar ergänzend für die Versorgung erforderlich war. Das waren im Jahre 1462 in Klein Bengerstorf Clawes Scroder (Klaus Schröder) als Schneider (Schröder ist ohnehin die alte Bezeichnung für den Schneider) und olde Engelsche als Weber, die keine Abgaben gezahlt haben. !584 und 1585 zahlt der kuffener Claves Greve aus Groß Bengerstorf Abgaben "vom schneider ambte". Im Jahre 1485 wird in Groß Bengerstorf Bartelt Kroger erwähnt, der offenbar einen Krug betrieben hat - daher der Zusatz Kroger zu Bartelt, der bis in das 18. Jahrhundert hinein immer wieder erscheint, dessen Nachkomme Hans Bartelt aber im Jahre 1560 "nicht mehr kruigt", d.h. nicht mehr ausschenkt. aber 1577, 1584 und 1585 zahlt Jacob Bartoldes vom Krug 16 ß. 1585 zahlt auch Ties Woldecke aus Klein Bengerstorf vom Kruge 16 ß. Noch 1864 durfte der Landesherr zwar nach Belieben Krugwirtschaften anlegen lassen, diese durften aber in der Bannmeile der Städte (2 Meilen) nur das dort privilegierte Bier ausschenken. Handelsleute durften sich zu dieser Zeit in den Dörfern noch nicht ansiedeln.

Zur Verarbeitung der landwirtschaftlichen Produkte, speziell des Getreides, waren bereits im Mittelalter Mühlen vorhanden. Eine Kornmühle an der Oelbäk zu Karrentin wird bereits in zwei Urkunden aus den Jahren 1244 und 1262 erwähnt (s.o.). Im Amtsregister von 1577 ist vermerkt: "Von Simon Bolten, walckmüller uf Carpentin, zur hure empfangen 1 Gulden 16 Schillinge" (Hure = Pacht, Heuer) Die Walkmühle ist in der um 1700 entstandenen Hoinckhusenschen Karte der Ämter Boizenburg und Zarrentin noch als Ruine verzeichnet. Hier wurden handgewebte Stoffe zu Loden gewalkt. Wossidlo und Teuchert schreiben zum Stichwort Walkmühle: "die Walkmühle hat ein oberschlächtiges Wasserrad und ist zum Oel-Schlagen und Walken von Tuch und Leder eingerichtet" und "all's eegengemakte ward nah de Walkmoehl bröcht", sowie "In der 'Walkmoel' sind im Walkstock, einem starken eichenen Balken, etwa 4 bis 6 Löcher von ungefähr 50 cm Kantenlänge, die so ausgehöhlt sind, daß die zu jedem Loch gehörenden beiden 'Walkstampen' oder Hämmer in ihnen das hineingelegte Zeug in dem mit Seife, Urin und 'Walkenierd' versetzten Wasser ständig kehren und nicht zerstoßen werden können:" Vermutlich wird die Mühle im Gefolge des Dreißigjährigen Krieges verfallen sein. Ein Walckmöhlscher Dieck wird noch 1785 genannt.

Die Bauern des Domaniums waren angewiesen eine bestimmte Mühle zu nutzen, die Zwangsmühle. Das wird sicher bis etwa 1500 die Amtsmühle in Zahrensdorf gewesen sein, der im 16. Jahrhundert die Schildmühle (1543 erstmalig erwähnt) als Amtsmühle gefolgt ist. Die Dorfcontracte von 1792 (Klein Bengerstorf) und 1797 (Groß Bengerstorf) enthalten den Hinweis, dass die Hauswirte die vom Amt angewiesene Mühle als "Zwangsmahlgäste" zu nutzen haben. Der Groß Bengerstorfer Contract fordert ausdrücklich, die Schildfelder Mühle zu nutzen, was sicher auch für Klein Bengerstorf zutreffend gewesen sein wird, während z.B. die Tessiner die Hühnerbuscher Mühle zu nutzen hatten, was die dortige Bezeichnung "Mühlenweg" erklärt. In den 1870er Jahren, als der Mahlzwang aufgehoben war, errichtete der Erbpächter Meyer auf dem Rehmenberg eine Windmühle. Diese hat als Motormühle noch bis in die 1930er Jahre bestanden. Reste davon sind noch heute auf der Anhöhe unmittelbar am Tessiner Weg zu erkennen.

Auch in den Urkunden von 1785 wird wiederum ein Schneider Hans Behnke in Klein Bengerstorf erwähnt. In Groß Bengerstorf werden 1841 Schneider Müllers Erben auf der Büdnerei B 1 genannt. Schneider Müller (oder Möller?) wird vermutlich die Büdnerei errichtet haben. Der Klein Bengerstorfer Schneider Franz Joachim Dahlenburg beantragt 1821 in Groß Bengerstorf eine Büdnerei errichten zu dürfen. 1857 wird der Schneider Hagemann als Häusler in H 1 genannt. In Klein Bengerstorf errichtet Schneider Stieger, der 1845 noch beim Büdner Stieger wohnte, etwa 1855 die Häuslerei H 4. Dessen Handwerk wird von den Nachkommen Heinrich und Paul Stieger bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts ausgeübt. In den 1930er Jahren dringen auch Frauen in diesen Beruf ein, zunächst Alma Dahlenburg, in zweiter Ehe Hagemann (H 20, Strittkamm), dann in den 1950er Jahren nebenberuflich Marie Goosmann (Strittkamm) und Herta Greve (H 13).

Zu den in den Dörfern ausübbaren Berufen gehörten jedoch insbesondere die Schmiede und die Stellmacher, älter Rademacher. Der Beruf des Schmiedes wurde im Domanium zunächst nur in den landesherrlichen Schmieden ausgeübt, du denen die Bauern als "Zwangsgäste" verpflichtet waren. Dem Dorfcontract von 1797 kann man entnehmen, dass es den Groß Bengerstorfern vorgeschrieben war, die Schmiede in Greven zu nutzen.. Den Klein Bengerstorfern wird vermutlich die im Staatskalender des Jahres 1800 ausgewiesene Schmiede in Hühnerbusch angewiesen gewesen sein. Im Dorfcontract von 1792 ist nur die allgemeine Formulierung zu finden: "Nicht minder müßen die Pächter nach der ihnen Amtswegen anzuweisenden Schmiede arbeiten lassen, ...". Erst im 19. Jahrhundert siedelten sich in den Dörfern Schmiede und Rademacher an. So wird in Groß Bengerstorf im Jahre 1841 ein Schmied als Büdner (Goosmann B 2) und 1857 ein Rademacher (Behnke, H 3) erwähnt, in Klein Bengerstorf errichtet Rademacher Dahlenburg etwa 1855 die Häuslerei H 3, während die Schmiede (Wöhlke H 12) erst um 1900 eingerichtet wurde.

In Groß Bengerstorf war zeitweilig insbesondere das Schuhmacherhandwerk, bezeichnet als "Schuster", ausgeprägt. 1857 wird ein Schuster Barkhahn als Einlieger in Groß Bengerstorf genannt. Im Jahre 1901 sind es bereits drei "Schuster" nämlich Abel in H 1 (Richard Abel bis nach 1950), Pusback in H 2 und Behnke in H 5 (Karl Behnke bis nach 1950, war zeitweilig auch Schulze). Hinzu kommt der Pantoffelmacher Voß in H 11. In Klein Bengerstorf wird 1854 ein Schuster Wegner erwähnt, der seine Wohnung bei Büdner Mahnke, B 2 räumen soll. Um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert war es Schuhmacher Heinrich Mahnke in H 6, später dessen Schwiegersohn Wilhelm Schröder, sowie sein Enkel Walter Schröder, der den Beruf jedoch kaum noch ausübte. Nach dem Zweiten Weltkrieg übernahm der Pommer Otto Müller die Schrödersche Werkstatt bis in die 1950er Jahre. 1950 eröffnete Schuhmachermeister Ernst Greve in der Reusch'schen Häuslerei H 13 eine weitere Werkstatt, die er bis 1982 betrieb.

Im ausgehenden 19 Jahrhundert dringt auch der Beruf des Tischlers in die Dörfer ein. 1845 wird unter den Einliegern auf der Hufe 4 (Schulze Wöhlke) Tischler Thüme erwähnt, der 1865 nach Hamburg "auswandert". 1857 wird der Tischler Porthun als Häusler H 5 im Einwohnerverzeichnis genannt. In den 1890er Jahren haben die Häusler Samow (H 7) und Wöhlke (H 15) Tischlerwerkstätten eingerichtet. Während die Wöhlkesche jedoch spätestens in den 1920er Jahren aufgegeben wurde, arbeitete Wilhelm Samow junior noch bis etwa 1980. In Groß Bengerstorf richtete der Baltendeutsche Robert Jacobus nach dem Zweiten Weltkrieg eine Tischlerwerkstatt ein, in der er bis zu seinem Tode in den 1980er Jahren arbeitete. Danach setzte sein Sohn Bernhard Jacobus zunächst in Groß Bengerstorf und seit 1996 in Neuhaus/Elbe sein Erbe fort.

Im 19. Jahrhundert erscheinen unter den Einliegern auch Zimmerleute und Maurer. Im Jahre 1841 wird der Zimmergesell Franz Voß in Groß Bengerstorf als Einlieger erwähnt, 1845 werden in einem Verzeichnis der Einlieger in Klein Bengerstorf der Maurergesell Köster, der sich dann die Häuslerei H 1 errichtet, und der Zimmergesell Rähse genannt. Dieser errichtet dann die Häuslerei H 2. Das Groß Bengerstorfer Einliegerverzeichnis von 1857 nennt die Zimmergesellen Meyer, Voß und Pusback, letzteren jedoch als Häusler H 2. Im 20. Jahrhundert sind in Groß Bengerstorf die Maurer Hermann Kruse H 26, Heinrich Voß B 5 und die Zimmerleute Heinrich Kruse (H 25), Heinrich Mahnke (H 23) und Bernhard Meyer (H 24) und in Klein Bengerstorf die Maurer Franz Mundt (H 5), Paul Reusch (H 13) und Hermann Mahnke (H 21) zu nennen.

Nachdem es 1560 hieß Hans Bartelt "kruigt nicht mehr", geben die Archivalien lange Zeit nichts mehr über einen Krug her. Es ist jedoch sicher anzunehmen, daß auch in den darauffolgenden Jahrhunderten Schankwirtschaften betrieben worden sind. Die Rede ist davon in den Bederegistern auch für das Klein Bengerstorfer Schulzengehöft. Die erste Nachricht über einen Krug, die bei der Bearbeitung dieser Chronik aufgefunden wurde, findet sich aus dem Jahre 1819 in einem "Verzeichnis, welches in dem Kruggehöft zur Vehlbeck an baaren Gelde so wohl wie an Wirtschaftskosten verbraucht". So ist dann im Staatskalender 1825 auch dieser Krug am Karrentin verzeichnet, der zunächst von der Familie Dahlenburg, ab 1936 Familie Markwardt und ab 1947 bis 1974 von der Familie Wilhelm Prüß neben der Landwirtschaft betrieben wurde. In Groß Bengerstorf ist unter den Erbpächtern im Staatskalender 1890 eine Schankwirtschaft ausgewiesen, die 1881 noch nicht genannt war, so dass die Einrichtung des Kruges durch den Schulzen Wegener in den 1880er Jahren erfolgt sein muss. Dieser war bis in die 1950er Jahre in Privatbesitz, ging dann an die Konsumgenossenschaft über, wurde 1991 privatisiert an A.von Walsleben und 1995 geschlossen. Nach dem Bauernhauskundler Karl Baumgarten soll in der ehemaligen Schulzenhufe Nr.13 eine Krugstube bestanden haben. In Klein Bengerstorf wurde ebenfalls in den 1880er Jahren durch den Häusler Köster (H 1) ein Krug eingerichtet, der bis etwa 1970 im Familienbesitz (Bertha Wulf, geb. Köster, genannt "Tante Bertha") blieb und dann von den Erben an die Gemeinde verkauft wurde, die darin den Kindergarten eingerichtet hat. 1995 wurde durch die Familie Papenfuß in Groß Bengerstorf die Gaststätte "Lindenstübchen" eingerichtet, die nur wenige Jahre bestanden hat.

Der Büdner Bierkarr (B 3) in Groß Bengerstorf und der Häusler Wöhlke (H 15) in Klein Bengerstorf haben jeweils zeitweilig zu Beginn des 20. Jahrhunderts einen "Kolonialwarenladen" betrieben. Später haben die Gaststätten Köster in Groß Bengerstorf und Wulf in Klein Bengerstorf zusätzlich Läden eingerichtet. Beide sind in den 1950er Jahren an die Konsumgenossenschaft übergegangen und nach 1990 geschlossen worden, nachdem in Klein Bengerstorf nach 1970 eine Verlegung in das ehemalige Schulgebäude stattgefunden hatte.

Im Jahre 1910 wurde durch die Landwirte aus Groß und Klein Bengerstorf, Bennin und Tessin die Molkereigenossenschaft Klein Bengerstorf gegründet. Das Gebäude der Dampfmolkerei wurde als Häuslerei H 16 auf einer Wiese der Hufe 2 in Klein Bengerstorf errichtet. Der erste Geschäftsführer wurde der Meiereimeister Wilhelm Schlüter, der auch im Hause wohnte. Er ging 1991 in den Ruhestand, nachdem im Jahre 1950 das 40jährige Jubiläum feierlich begangen worden war. Nach der Versiedlung der Güter Beckendorf und Tüschow traten die Bauern dieser Dörfer der Genossenschaft bei, nach der Bodenreform 1945 auch die Neubauern aus Wiebendorf. Später kamen dann durch staatliche Entscheidungen auch Schildfeld und die Sonnenberger Bauern aus Dersenow hinzu. Als 1951 Wilhelm Schlüter in den Ruhestand gegangen war, wurde Karl Homberger und ab 1956 Heinz Schuldt neuer Betriebsleiter der Molkerei.

Die Genossenschaftsmolkerei aus der Wiese gesehen, Archiv Greve

Der Milchtransport erfolgte auf den damals noch durchgängig unbefestigten Wegen mit eisenbereiften Pferdewagen. Das waren Spezialanfertigungen für den Milchtransport mit flachem Boden über den hohen Rädern. Entsprechend hoch waren auch die "Milchböcke", die an jedem Gehöft errichtet waren, um die abzuholenden Milchkannen mit frischer Kuhmilch daraufzustellen und die zurückgelieferte Magermilch und die Leerkannen abzustellen. Den Milchtransport führten in Klein Bengerstorf der Büdner B 2, Paul Jehring und der Häusler H 15, Hermann Wöhlke im wochenweisen Wechsel durch. Der Wechsel erfolgte für die Lieferanten im Dorf und im Ausbau. In Groß Bengerstorf fuhr zunächst Hufe 6, Hans Greve, dann im Wechsel Hüfner und Büdner. Die Vergütung für den Milchtransport wurde durch Umlage je Liter Milch auf alle Erzeuger gewährleistet.

25.Jubiläum der Molkerei 1935 mit Familie Schlüter und einem Mitarbeiter, Archiv Greve

Nach der zwangsweisen Eingliederung aller Landwirte in die LPG im Jahre 1960 wurde die Bengerstorfer Molkerei im Zuge des Konzentrationsprozesses auf Grund der überwiegend handwerklich geprägten Produktion mit der Boizenburger Molkereigenossenschaft zusammengelegt und schließlich 1962 aufgelöst.

In den 1920er Jahren gründete der Schuhmacher Heinrich Mahnke in Klein Bengerstorf eine Spar- und Darlehenskasse, die später in eine Raiffeisengenossenschaft umgewandelt wurde und dann auch einen landwirtschaftlichen Produktionsgüterhandel betrieb. Dazu wurde gegenüber der Häuslerei H 6 auf dem Acker der Hufe 11 ein Lagerschuppen errichtet. 1944 wurden eine Feldscheune aus Gresse umgesetzt und später eine Garage für einen erworbenen Traktor und ein weiterer Lagerschuppen errichtet. Die Raiffeisengenossenschaft wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in eine Landwirtschaftliche Dorfgenossenschaft umgewandelt und dann am 10. Februar 1951 als Bäuerliche Handelsgenossenschaft (BHG) der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) angegliedert. Dabei blieben die Aufgaben auch unter veränderten Verhältnissen immer nahezu gleich. Sie änderten sich erst mit der Ausdehnung der LPG. Dadurch entsprach die kleine Genossenschaft in Klein Bengerstorf nicht mehr den veränderten Maßstäben und wurde auch unrentabel. Sie wurde dann 1957 mit der Kuhlenfelder und diese später mit der Boizenburger BHG zusammengelegt.

Beide Bengerstorf wurden noch am Anfang des 20. Jahrhunderts von der Poststation in Bennin versorgt. 1911 richtete der Lehrer Brockmöller eine Posthilfsstelle in Groß Bengerstorf ein. Erst in den 1920er Jahren wurden weitere Poststellen eingerichtet, die dann mit dem Postauto von Boizenburg aus beliefert wurden. Die Poststellen hatten in Groß Bengerstorf der Häusler Hermann Kruse (H 26) und in Klein Bengerstorf zunächst der Gastwirt Hermann Wulf (H 1) und dann der Häusler Paul Stieger (H 4) inne. Nach 1945 wurde zunächst nur die Poststelle in Groß Bengerstorf aufrechterhalten, die beide Dörfer versorgte. Dann wurde wieder in der Häuslerei H 4 bei Anderson eine Poststelle eingerichtet. Später ging diese auf Anita Timmermann über, wie in Groß Bengerstorf auf Gisela Haase, bis im Zuge der Neuordnung der Post nach 1990 die Poststellen ganz aufgelöst wurden.

16. Die weitere Entwicklung der Schulen

Nach dem Tode des Schulmeisters Schneider Boldt in Groß Bengerstorf im Jahre 1844 - seine Witwe wohnte noch 1868 auf der Hufe 4 - haben sich mehrere Lehrer um die Schulstelle beworben. Der Ludwigsluster Seminarist Christian Lüben wurde in das Amt berufen. Er wollte zur Erhöhung der Ackerkultur seine 980 []Ruthen Acker in sechs Schläge einteilen. Damit war die Dorfschaft jedoch nicht einverstanden. Es kam zu eine Schlichtungsverhandlung beim Amt in Boizenburg unter Teilnahme des Schulzen Porthun, des Schulvorstehers Kruse, sowie der Hauswirte Hinzmann, Mahnke Nr.1, Trilk Nr.5 und Abel. Lüben wurde wegen der schlechten Zusammenarbeit mit den Dorfbewohnern nach Eldena, Amts Grabow versetzt.

Dann wurde der Küster Bossmann aus Diedrichshagen auf die Schulstelle versetzt. Es handelt sich um eine Strafversetzung wegen Trunksucht, weshalb der Umzug durch ein Transportunternehmen durchgeführt wurde. Die übliche "Anholung" durch die Gemeinde hätte ja seinen schlechten Ruf in Groß Bengerstorf von vornherein bekannt werden lassen. Bossmann war wegen seiner großen Familie (8 Kinder) immer in finanziellen Nöten. Als er dann auch noch bestohlen wurde, bat er um finanzielle Unterstützung, die ihm in Höhe von 25 Talern gewährt wurde. Er erhielt in etwa dieser Hohe von 1854 bis 1867 noch sechs Mal Unterstützungen. Seine wesentlichen Einnahmen musste der Schulmeister, wie in allen Domanialdörfern, aus der Landwirtschaft auf der Schulstelle ziehen. Diese hatte nach der Feldmarksregulierung 1853/54 folgenden Umfang:

  • Garten 83 []Ruthen
  • Acker 1083 "
  • Wiesen 811 "
  • Weide 1338 "
  • Unbrauchbar 261 "

Bossmann bat 1855 um eine Unterstützung, da er seinen Sohn zum Lehrer ausbilden lassen wollte, was jedoch abgelehnt wurde.

Im Jahre 1857 wurde ein neues Schulgebäude in Groß Bengerstorf errichtet, das noch heute als Wohnhaus besteht. Das alte Schulhaus wurde Stall und Scheune. Das neue Schulhaus erhielt eine Schulstube von 445 []Fuß (37,7 qm) und eine Industrieschulstube von 168 []Fuß (14,2 qm). Für das Jahr 1861 wurden für Groß Bengerstorf 47 Schüler angegeben. 1869 gingen Schulen aus dem Amts(Kammer-)eigentum in das Gemeindeeigentum über. Außerdem wurden Schulvorstände eingesetzt, bestehend aus dem Schulzen und einem von der Dorfsversammlung vorzuschlagenden grundbesitzenden Gemeindemitglied. Diese waren keine Vorgesetzten des Lehrers, hatten aber die Aufsicht über den Schulbetrieb, einschließlich seiner materiellen Voraussetzungen im Zusammenwirken mit dem Pastor.

Alte Schule als Scheune

Silvester 1872 verstarb Schulmeister Bossmann nach 36 Jahren Dienst als Lehrer. Im Jahre 1873 übernahm Lehrer Giese aus Soltau (sicher Soltow in der Teldau) die Schulstelle Groß Bengerstorf. Über ihn liegen nur wenige Berichte vor. 1892 bat er um eine jährliche Zulage von 50 Mark, die ihm auch gewährt wurde. Als er in diesem Jahre erkrankte übernahm Lehrer Ebel aus Klein Bengerstorf den Unterricht. 1895 verstarb Giese. Seiner Witwe wurde eine "Gnadenzeit" gewährt, in der sie im Schulhaus wohnen durfte und eine Teil des Gehalts ihres verstorbenen Ehemannes erhielt.

Im Jahre 1895 wurde der Seminarist Wiechert aus Neukloster in die Schulstelle eingewiesen., die er bis zu seinem Abgang nach Krempin bei Neubukow im Jahre 1910 innehatte.. In dieser Zeit (1907) wurde ein Tel der Schulländereien verpachtet.

Im Jahre 1910 übernahm Lehrer Brockmöller aus Kassow bei Bützow die Schulstelle. Sein jährliches dienstliches Einkommen betrug 790 Mark. Wohl, weil dieses ihm zu gering war entwickelte er auch kleinere unternehmerische Tätigkeiten, indem er noch im gleichen Jahr eine Posthilfsstelle übernahm und einen unerlaubten Handel mit Zigarren und Ansichtskarten betrieb. Aber auch für das gesellige und kulturelle Leben im Dorf engagierte er sich. Er gründete 1911 den Gesangverein "Sonnenschein" und eine Laienspielgruppe. Beide waren unter seiner Leitung auch nach dem Ersten Weltkrieg noch aktiv. Als im Jahre 1911 der Lehrer Ebel in Klein Bengerstorf verstarb, übernahm er kurzzeitig auch dessen Unterricht. Von 1914 bis 1915 musste er in den Krieg einrücken. Den Unterricht übernahm der Tessiner Lehrer Garber (senior). Dazu finden sich in den Klein Bengerstorfer Schulakten interessante Aussagen, die im weiteren noch aufgeführt werden. Außerdem wurde ein Assistent Rohwedder eingesetzt, der zeitweilig auch in Klein Bengerstorf unterrichtete. Nachdem Brockmöller zurückgekehrt war, musste er zusätzlich zu seiner Bengerstorfer Tätigkeit auch in Bennin unterrichten. Auf Grund der Ernährungslage und sicher auch im Zusammenhang mit der Inflation nach dem Ersten Weltkrieg übernahm Brockmöller wieder die volle Bewirtschaftung der Schulländereien. Brockmöller blieb weiterhin ein angesehener Lehrer, der sich insbesondere auch um das dörfliche Leben Verdienste erwarb. Er ließ sich jedoch für die Politik der Nationalsozialisten einspannen, wurde sogar Ortsgruppenleiter der NSDAP. Aus diesem Grunde musste er 1945 aus dem Amt scheiden.

Lehrer Brockmöller mit Schülern nach 1920. Archiv Greve

In Klein Bengerstorf war im Jahre 1832, mit dem in Klein Bengerstorf die speziellen Klein Bengerstorfer Schulakten im Landeshauptarchiv beginnen, noch immer der 1794 eingestellte Lehrer Birnbaum am Wirken. Er wird in diesem Jahr eine (Obst-)Baumschule eingerichtet haben, denn der Schulze Wöhlke beantragte Holz für deren Einfriedigung, das ihm der Oberforstmeister von Rantzau in Testorf auch bewilligte. Vier Jahre später bat Wöhlke beim Amt in Boizenburg um Zustimmung für die "Gefälligkeit der Ortschaft gegenüber dem "alten und körperlich schwachen Lehrer Birnbaum ..., indem er nun schon 42 Jahre hier im Schulamte gestanden, die Jugend mit aller Treue unterrichtet", sein Futter und Korn zu mähen. Lehrer Birnbaum bestätigte, dass er es "als eine Gefälligkeit für mich, aber nicht für die nachkommende Schullehrer annehmen" möchte. Dann forderte 1837 der Pastor F.W.Bauch aus "Zarnstorf" einen Assistenten zum nächsten Winter an "wegen zunehmende Schwächlichkeit des Schuhllehrers Binnbaum*. Ebenfalls beantragte Birnbaum den Umbau des Schulhauses mit nachstehendem Brief, der bezeichnend für den Stand der Lehrer dieser Zeit ist:

"Wohlgeborener Hochgeehrter Herr Amtshauptmann!"

"Nach Dero Auftrag habe ich mit Hr. Pastor Bauch wegen die Industrie-Schule hieselbst gesprochen; und dieselben wünschen auch, daß meine Tochter diesen Unterricht schon den kommenden Winter fortsetzen soll; Da ich aber einen Assistenten erhalte, und selbigen kaum eine Schlafstelle platzieren kann, weil meine Wohnung äußerst beengt ist, so sehen es Hr.Pastor für eine nothwendige Sache an, daß die Kammer, welche bis jetzt mein Sohn bewohnt, durch ein Fach Fenster kl. Ofen und Schwiebogen zur Stube gemacht wird, weil sonst der Industrieunterricht auf bevorstehenden Winter nicht fortgesetzt werden kann. Nach Auftrag des Herrn Predigers berichte ich Ew, Wohlgeborn gehorsamst seine Meynung."

Mit schuldiger Hochachtung verharren

Kleinbengerstorf 28.Aug.1837

Ew. Wohlgerborn gehorsamer

S. Birnbaum Schullehrer

Der von Zimmermann Maahs aus Boizenburg verfertigte Grundriss, der 1838 genehmigt und 1839 ausgeführt wurde, lag der Schulakte bei.

Bengerstorf Grundriss der alten Schule Kl.Bengerstorf.jpg

Im gleichen Jahr wurde der Assistent Schwarz aus Ruest im Klosteramt Dobbertin eingestellt. Aus den Unterlagen des Jahres 1840 geht hervor, dass Lehrer Birnbaum "dem Wahnsinn verfallen" war und in eine Heilanstalt musste. Der Nachfolger von Birnbaum wurde der Lehrer Buchholz aus Altendorf, gegen den jedoch Bedenken wegen seiner geringen Fähigkeiten bestanden. Er beklagte sich denn auch gleich wortreich und kriecherisch über die heruntergekommene Landwirtschaft der Schulstelle. Er blieb nur bis 1851.

Dann folgte ihm der Lehrer Pechel aus Roggenstorf, Amts Grevesmühlen, der wie alle einrückenden Lehrer von der Dorfschaft mit einem Wagen "anzuholen" war. Der Schulze bat, diese Anholung erlassen zu bekommen. Interessant ist die Antwort aus Schwerin, in der es hieß: "Die Schulgemeinden haben von den Schulen, wenn man die Umbauten der Schulhäuser ausnimmt, so geringe Lasten im Vergleiche zu anderen Ländern, daß es befremden muß, Gemeinden darüber, daß sie nach Verlauf von 12 Jahren einen Lehrer abhölen sollen, sich beklagen zu hören."

Zwischen Buchholz und Pechel gab es einen Streit um das Inventar auf der Schulstelle, insbesondere über die Feldbefriedigungen an den Schulkompetenzen. Darüber hinaus beklagte sich Pechel über den "gänzlichen Mangel an Schulutensilien" beim Amt. 1852 bat Pechel um die Verbesserung der Schulstelle, insbesondere um die Entwässerung der Ackerkoppel, die vor der Feldmarksregulierung offenbar anderweitig lag als danach. Er erhielt Unterstützung von Pastor Bauch und Superintendent Dr. Karsten aus Schwerin, wobei bereits der Hinweis auf die bevorstehende Feldmarksregulierug erfolgte. 1853 gab es dann eine protokollarische Einigung über die "Permutation" (Tausch) der Schulländereien, die in Verbindung mit der Feldmarksregulierung in diesem Jahr erfolgte. Die Feldmarksregulierung und Separation brachte nebenher teilweise auch die Verlängerung der Schulwege mit sich. Pastor Danneel stellte für den Erbpächter Abel (Hufe 5, am Rehmen) den Antrag um die Zuordnung zum Schulbezirk Tessin. Distriktsingenieur Hertel gab die Entfernungen nach Klein Bengerstorf mit 446 Ruthen (2076 m) und nach Tessin mit 180 Ruthen (838 m) an.

1856 unterbreitete Pastor Danneel dem Amt die fehlenden Schulutensilien, die dann 1857 bereitgestellt wurden. Im Jahre 1858 wurde dann auch in Klein Bengerstorf ein neues Schulhaus errichtet, das weitgehend dem Groß Bengerstorfer entspricht. Auch dieses wird gegenwärtig als Wohnhaus genutzt.

Schulhaus Klein Bengerstorf ca. 1960. Archiv Greve

Zum Schulneubau findet sich ein Schreiben des Schulzen Wöhlke, in dem er die notwendige Verlegung des Weges zwischen dem Schulhaus und dem Häusler Köster erwähnte, der dann zwischen dem Schulgarten und dem Häusler Dahlenburg angeordnet wurde. (Die Häuslerei 11 zwischen der Schule und Dahlenburg existierte zu dieser Zeit noch nicht).

Lehrer Pechel muss mit der Dorfschaft einige Schwierigkeiten gehabt haben. Schon 1855 beklagte er sich wieder, dieses Mal über die Nichteinhaltung der contractlichen Vereinbarungen, indem auf der Schulstelle zwar gepflügt und geeggt werde, die Bauern sich aber weigerten, Dung zu fahren und Erntegut einzufahren. Für 1855 ist eine Beschwerde über den Hauswirt Dahlenburg, Nr.9 überliefert, der ein Koppelheck mit seinem Vieh zerstört hätte. Die Klagen Pechels hielten weiter an. Deshalb bat 1859 die Dorfschaft um die Ablösung des Lehrers Pechel wegen ständiger Differenzen mit ihm.

Im Jahre 1860 wurde der Lehrer Rowoldt aus Lanken, Amts Lübz nach Klein Bengerstorf versetzt. Er unterrichtete 1861 45 Schüler. Auch von seiner Seite gingen die Beschwerden weiter. 1862 schrieb er: "Da es mir bei aller Aufopferung und Zuvorkommenheit bis jetzt nicht möglich gewesen, eine bessere Gesinnung der Dorfschaft gegen mich zu erzielen, als gegen meinen Vorgänger, so erlaube ich mir die gehorsamste Bitte: Hohes Großherzogl. Amt wolle geneigtenst die Dorfschaft in Kenntnis setzen, wie weit sie bei der Bestellung der Schulländereien und Fuhren, die Handdienste zu leisten und die um den Schulacker befindlichen Gräben aufzuräumen haben:" Das Amt bemerkte dazu: "Dem Schulzen ist mitgeteilt worden, daß es bezüglich dieser Dienste bei der Vereinbarung vom 10.Jan.1853 bleibt." Diese wurde wohl mit der Einigung über die "Permutation" der Schulländereien erreicht. Es muss dann eine Besserung des Verhältnisses gegeben haben, denn Rowoldt blieb bis 1891 als er "wegen andauernder Schwäche und Krankheit", so Pastor Wiegert 1891, in Pension ging, nachdem er 1886 zum 50jährign Dienstjubiläum ausgezeichnet wurde und ihm ab Michaelis (29.9.) 1887 ein Assistent an die Seite gestellt worden war. Sein Ruhegeld betrug jährlich 378 Mark vom Land und 189 Mark von der Gemeinde.

Zu Ostern 1890 erhielt Lehrer Ebel aus Zurow, Amts warin die Schulstelle in Klein Bengerstorf, der bis zu seinem Tode 1911 in Klein Bengerstorf verblieb. Aus dieser Zeit liegen einige aufschlussreiche Dokumente im Archiv. Als Ebel für seine zwei Söhne ein Stipendium für den Besuch des Lehrerseminars in Neukloster beantragte, musste er seine Verhältnisse offenlegen. Er schilderte seine finanzielle Lage als verschuldet bei seinem Bruder in Altona und bei seinem Schwager in Wandsbek wegen der ständigen Apothekerrechnungen auf Grund der Krankheit seiner Frau. In diesem Zusammenhang findet sich auch eine Aufstellung seines jährlichen Diensteinkommens:

  • I. Bares Gehalt
   *a) Roggen .......................108,22 M
   *b) für die Schulkinder (Eltern)...75,00 M
  • II. Wohnung mit Hofraum.............100,00 M
  • III.Feuerungsdeoutat.................60,00 M
  • IV. Ländereien
  *A) Acker..........................249,77 M
  *B) Wiesen..........................69,44 M
  *C) Weiden (nicht vorhanden)
  *D) Garten..........................20,89 M 
  • Summe...............................674,32 M

Im Gegensatz zu seinen Vorgängern muss Ebel keine Schwierigkeiten mit der Dorfschaft gehabt haben, denn seine Schüler sprachen noch um die Mitte des 20.Jahrhunderts mit Hochachtung von ihrem "Vadder Ebel", so u.a. Paul Reusch, Jahrgang 1888.

Nach dem Tode Ebels erteilte Lehrer Brockmöller aus Groß Bengerstorf Halbtagsunterricht. Kurzzeitig verwaltete Assistent Schelle die Schulstelle. Aber bereits am 1. Juli 1911 übernahm Lehrer Vernunft aus aus Dümmer, Amts Wittenburg die Schulstelle. Er erhielt eine Vergütung von 1300 Mark, die sich ähnlich aufteilte wie bei Ebel, jedoch mit 572 Mark Bargeld. Im August 1914 teilte Pastor Ahrens mit, dass die Lehrer Vernunft und Brockmöller in den Kriegsdienst einberufen worden waren und Lehrer Garber (senior) aus Tessin die Schulstelle mitverwaltete. Im Archiv findet sich eein Stundenplan für den Halbtagsunterricht in Klein und Groß Bengerstorf, der bezeichnenderweise vom Pastor verfasst war:

  • Montag: 1. Biblische Geschichte, 2. Rechnen, 3. Singen
  • Dienstag: 1.Katechismus, 2. Deutsch, 3. Erdkunde
  • Mittwoch: 1. Schönschreiben, 2. Deutsch
  • Donnerstag: 1. Biblische Geschichte, 2. Rechnen, 3. Deutsch
  • Freitag: 1. Katechismus, 2. Deutsch, 3. 1/2 Geschichte u. 1/2 Naturkunde
  • Sonnabend: 1. Perikopen und Bibellesen, 2. Zeichnen

Ahrens, Pastor

Erklärung: Perikope ist ein Bibeltext zum Vortragen

Nachdem der Groß Bengerstorfer Lehrer Brockmöller Mitte des Jahres 1915 vom Militärdienst entlassen worden war, wurde der dort eingesetzte Assistent Rohwedder kurzzeitig mit der Verwaltung der Klein Bengerstorfer Schulstelle beauftragt, bis Lehrer Garber aus Tessin diese Aufgabe wieder übernahm. Im November 1915 erfolgte die Mitteilung, dass der Lehrer Vernunft im Kriege gefallen war. Sein Vater, der bei ihm wohnte, bat um pachtweise Überlassung der Schulstelle bis zur Neubesetzung, was auch genehmigt wurde (Die Mutter war als "Industrielehrerin angestellt).

Jedoch erfolgte noch im Jahre 1915 die Berufung des Lehrers Ernst Gauerke aus Schlutow, Amts Dargun auf die Schulstelle Klein Bengerstorf. Gauerke, der nach Aussagen von Herta Greve, geb.Reusch ein strenger Lehrer gewesen sein soll, versuchte nach dem Ende des Ersten Weltkrieges, nachdem nach der Novemberrevolution die Weimarer Republik gegründet und der mecklenburgische Ständestaat aufgelöst worden war, demokratische Züge in die überlieferte dörfliche Verfassung einzuführen, insbesondere die gemeindliche Verwaltung geordnet und demokratisch überprüfbar zu gestalten. Er ist offenbar dabei nicht nur bei dem alten Schulzen Franz Rehse auf Widerstand gestoßen. Auch in der Gemeinde insgesamt scheint er nicht gerade beliebt gewesen zu sein, wie aus den Protokollen der Gemeindeversammlung abgeleitet werden kann. Er zog dann auch zum Jahresende 1924 fort nach Neu Kaliß bei Dömitz.

In der Amtszeit von Gauerke hat die Gemeinde vom Hofbesitzer Frank Nr.9 eine Fläche von 50 []Ruten (ca. 1080 qm) vor dem Blocksberg als Turnplatz und dazu Reck, Barren und Fußball angekauft. Auch wurde der Bestand an Schulbänken erneuert. Im Jahre 1921 wurde ein Lehrmittelverband mit Groß Bengerstorf gebildet. Ab 1924 wurde das Schulgehöft auf Beschluss der Gemeindevertretung mit Elektrizität versorgt. Es wurden Brennstellen in 2 Wohnzimmern, Schlafzimmer, Küche, 1 Flur und in der Schulstube genehmigt.

In den Schulvorstand wurden 1922 die Gemeindevertreter Paul Reusch und Franz Schwarz und 1924 Heinrich Wöhlke und Wilhelm Schröder gewählt.

Der Nachfolger von Gauerke wurde der Sohn des Schulzen von Gudow bei Lübtheen, der Lehrer Franz Schulz. Der junge Lehrer, der ebenfalls eine ausgesprochen demokratische Gesinnung hatte, verstand es im Gegensatz zu seinem Vorgänger mit der Dorfgemeinschaft zu leben, indem er ähnlich wie Brockmöller in Groß Bengerstorf das gesellige und kulturelle Leben im Dorf förderte. Er gründete den "Familienverein" und betätigte sich insbesondere mit der Organisation von niveauvollen Dorffesten, wie Kinderfesten, Erntefesten usw. Auch als Lehrer war er in der Gemeinde erfolgreich und anerkannt. In seiner Dienstzeit wurde im Jahre 1931 das Schulhaus umgebaut, um mehr Platz für die größere Schülerzahl zu schaffen. Mit der Gründung des Kinderheimes "Jugendhof" auf der ehemaligen Hufe Nr.15 auf dem Kötherbusch wurde dort für die Heimkinder ebenfalls eine Schule eingerichtet, für die auch ein separates Schulhaus gebaut wurde, das als einziges den Brand im Jahre 1953 überstanden hat.

Als Demokrat wehrte sich Franz Schulz gegen die Vereinnahmung durch die Nationalsozialisten und wurde deshalb dann im Jahre 1936 nach Parum bei Wittenburg versetzt. An seine Stelle trat der Nationalsozialist Hermann Brenncke, der bis dahin in Bretzin als Lehrer tätig war, wo die Schule im Zuge der Gründung von Schulverbänden aufgelöst wurde. Brenncke wurde dann auch Ortsgruppenleiter der NSDAP in Klein Bengerstorf.

In Klein Bengerstorf wurde 1938 ein Schulverband mit Wiebendorf gegründet, dessen Kinder bisher in Zahrensdorf in die Schule gingen. Gleichzeitig wurde der Schulverband Groß Bengerstorf mit Bretzin und Beckendorf gegründet.

Brenncke blieb nur kurzen Zeit. 1940 wurde er wegen moralischer Verfehlungen nach Pinnow bei Stavenhagen versetzt. Sein Nachfolger wurde Fritz Malchow, der als Hilfslehrer in Rostock tätig gewesen war. Aber bereits im gleichen Jahr 1940 wurde die Schule als solche aufgelöst. Im Klassenzimmer wurden französische Kriegsgefangene untergebracht, die tagsüber bei Bauern in beiden Bengerstorf und einigen anderen Dorfbewohner, z.B. bei Wilhelm Schröder, arbeiteten. In der leerstehenden Lehrerwohnung wurde 1943 die bombengeschädigte Familie Bartels aus Hamburg untergebracht (Frau Bartels war eine geborene Prüß vom Tüdertog, Hufe Nr.17). Die Klein Bengerstorfer Schüler wurden von Brockmöller in Groß Bengerstorf an drei Wochentagen unterrichtet. Die anderen drei Tage der Woche verblieben den Groß Bengerstorfer Kindern.

17. Das Leben in beiden Dörfern nach dem Ersten Weltkrieg

Als Grundlage für dieses Papitel stand in Klein Bengerstorf ein Gemeindeprotokollbuch zu Verfügung, das dankenswerterweise durch Hannelore Behncke, geb.Prüß/Karrentin aus der Hinterlassenschaft ihres Schwiegervaters des ehemaligen Schulzen/Bürgermeisters (1927 bis 1945) Heinrich Behncke zur Verfügung gestellt und dann dem Landeshauptarchiv zur Ergänzung der Schulzenakten übergeben wurde. Für Groß Bengerstorf standen für den Zeitraum zwischen den beiden Weltkriegen kaum Unterlagen zur Verfügung. Eine Reihe der aus dem genannten Gemeindeprotollbuch erkennbaren Fakten werden grundsätzlich auf Groß Bengerstorf übertragbar sein. Teilweise ergeben sich auch direkte Verknüpfungen. Für Groß wie für Klein Bengerstorf gab es auch eine Vielzahl einzelner mündlcher Überlieferungen, die teilweise von dem Lehrer Hermann Rühs zusammengetragen sind.

17.1 Die Auswirkungen des Ersten Weltkrieges auf die Dörfer

Der Erste Weltkrieg war auch in den mecklenburgischen Dörfern eine entbehrungsreiche Zeit. Wenn auch nicht in gleichem Maße wie in den Städten die Hungersnot herrschte, weil die Selbstversorgung in höherem Maße möglich war, so war doch durch die Abwesenheit der Ehemänner und das dadurch bedingte geringe Einkommen in vielen Familien die Armut ständiger Gast. Das traf insbesondere auf die Einlieger zu, aber auch auf die Häusler und Büdner. Auf den Bauernhöfen fehlten die Arbeitskräfte. Das wurde teilweise durch den Einsatz von Gefangenen wieder ausgeglichen. Die gefangenen Russen und Serben wurden einzeln auf den Bauernhöfen untergebracht. Achat Farachatin aus Mittelasien, genannt Josef, blieb dann sogar - mit Unterbrechungen - bei der Familie Prüß auf der Hufe 4 in Klein Bengerstorf bis zu seinem Tode 1965. Aus eigener Erinnerung kann Verfasser bestätigen, dass er gesellig war und sich insbesondere an den Kontakt zu den Kinder erfreuen konnte. Er sprach ein Kauderwelsch aus Plattdeutsch, Hochdeutsch und auch Russisch und war bei jeder Feierlichkeit zugegen. Begraben wurde er auf dem Friedhof in Zahrensdorf unter dem Namen Josef Farachatin. In Einzelfällen sind auch Abkömmlinge der Gefangenen zurück geblieben. Der Krieg hat in beiden Bengerstorf etliche Opfer gekostet. In Groß Bengerstorf waren sechs Männer gefallen:

  • Abel, Johannes......Hufe 9 oder H 2?
  • Behnke Emil..........H 3 oder H 5?
  • Hagemann, Heinrich....Hufe 1
  • Koch, Rudolf..........H 7
  • Koch, Emil............H 7
  • Mahnke, Otto..........H 23?
Kl.Bengerstorf.Weltkriegs-Veteranen-Ehrentafel.jpg

In Klein Bengerstorf waren es neun Männer (siehe Bild, auf dem jedoch Lehrer Vernunft fehlt):

  • Behm, W.............H 9
  • Dahlenburg, Adolf...Hufe 14
  • Hagemann, H. .......Hufe 7
  • Hein, A.
  • Marbs Eduard sen....Hufe 8
  • Meyer, E............Hufe 5
  • Wohler, Heinrich....H 14
  • Wöhlke, Wilhelm.....H 15
  • Vernunft, Ernst (Lehrer)

Nach dem Krieg setzte sich die leidvolle Zeit weiter fort. Viele Männer waren noch in der Gefangenschaft. Die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Waren war nahezu zusammengebrochen. Die Arbeitsmöglichkeiten für die Einlieger und Häusler waren sehr begrenzt und die Geldentwertung, die bereits im Krieg begonnen hatte, verschärfte sich.

17.2 Die Republik stellt die Gemeinden vor neue Aufgaben

In den großen Städten, aber auch in Boizenburg, bildeten sich in der Folge der Novemberrevolutin, die den Kaiser und auch die mecklenburgischen Großherzöge abgesetzt hatte, Arbeiter- und Soldatenräte. In den Dörfern wurden Bauernräte gebildet, die den Schulzen an die Seite gestellt waren. Am 23. November des Jahres 1919 erfolgte in Mecklenburg erstmalig eine Wahl der Gemeindevorstände und der Dorfsversammlungen (spätere Gemeindevertretungen) erstmalig durch die Dorfbewohner beiderlei Geschlechts. Die Dorfsversammlung hatte aus ihrer Mitte durch Mehrheitsbeschluss den Schulzen zu wählen. In Groß Bengerstorf übernahm der der Zimmermann Heinrich Kruse, Häusler Nr.25, nach der Schulzenwahl in der Gemeindeversammlung das Schulzenamt und damit auf Grund der revidierten Gemeindeordnung gleichzeitig auch das Amt des Ortsvorstehers. Dem Schulzen als Ortsvorsteher waren jeweils zwei Schöffen beigeordnet, die mit ihm gemeinsam den Gemeindevorstand bildeten. Im Klein Bengerstorfer Protokollbuch wurden 1921 der Groß Bengerstorfer Schulze Kruse und der Schöffe Timm genannt, die dort an einer Gemeindeversammlung bezüglich der Hebammenfrage teilnahmen. 1922 wurde ein Schreiben betreffend die Schulzenländereien vom Gemeindevorstand mit Marbs und Goosmann unterschrieben.

In Klein Bengerstorf begann das Jahr 1919 mit einem Paukenschlag. Schulze war noch immer der nun schon gealterte Franz Rehse. Die Schöffen J.A.E.Gauerke (Lehrer) und Heinrich Mahnke (Schuhmacher) beschwerten sich beim Domanialamt.

                                          Klein Bengerstorf, d. 6.Jan.1919

Nach Rücksprache mit Herrn Amtshauptmann haben die beiden Schöffen der Gemeinde Klein Bengerstorf versucht mit dem Schulzen Rehse über die Verteilung der Geschäftsführung zu einigen. Die Einigung ist nicht zustande gekommen, worauf die Schöffen Gauerke und Mahnke dem Herrn Amtshauptmann die Mitteilung gemacht haben, daß sie jegliche Verantwortung für die Geschäftsführung des Schulzen Rehse ablehnen müßten. Daraufhin sind wir ohne jegliche Antwort geblieben. Die Verhältnisse hier im Orte, vor allem die Geschäftsführung des Schulzen Rehse zwingen uns, daß die Angelegenheit geklärt wird und wir bitten daher ergebenst, uns endlich mitzuteilen, ob wir von unseren Pflichten entbunden sind oder nicht. Die Schöffen der Gemeinde Klein Bengerstorf J.A.E.Gauerke

Der Schulze Franz Rehse ist bei der ersten Gemeindewahl 1919 wiedergewählt worden. Seine Antwort aus dem Jahre 1920 drückt entsprechend Selbstbewusstsein aus, so dass wir den Streit wohl als einen Konflikt zwischen dem alten auch häufig traditionsbewusst und autoritär regierenden Schulzen und dem jungen ehrgeizigen Lehrer ansehen müssen. Die Antwort lautete: Ich kann den vom Amte angesetzten Termin am 13. d.M. leider nicht beisichern (?), mir steht an dem Tage kein Fuhrwerk zur Verfügung, und am 15. d.M. muß ich wieder da sein, weil an dem Tage Rutenschau ist, und dann muß ich da sein. Was die Beschwerdeführung der Schöffen betrifft, erlaube ich mir gehorsamst zu bemerken. Bei der Lebensmittelverteilung sind zur Beaufsichtigung der Erbpächter Behnke,E. und der Häusler Wöhlke No.12 (Schmied) von der Versammlung gewählt und stets dabei anwesend, zur Erfassung der Lebensmittel Überhaupt Vieh ist von der Versammlung der Erbpächter Rehse No.2 (Sohn des Schulzen) als erster gewählt, und die Gemende/Rechnung lege ich im Jahr so oft vor als die Schöffen wünschen. In den letzten Tagen habe ich die Jahres/Rechnung vorgelegt zur Aufrechnung, und beide haben durch Namensunterschrift beglaubigt, daß keine Unregelmäßigkeit darin enthalten ist. Wenn die Schöffen in Zukunft die Lebensmittelverteilung und die Erfassung von Vieh gerne mitmachen wollen, so habe ich nichts dagegen einzuwenden, ich nehme jede Hilfe ob von den Schöffen oder vom Bauernrat gerne an, wenn mir aber zugemutet wird ich soll das Gemeinde/Stempel abgeben oder noch mehr ich soll von den geringen Einkünften die ich als Schulze habe noch etwas an einen Schöffen für seine Tätigkeit abgeben soll, da bin ich nicht mit einverstanden, um letzteres wird wohl die ganze Beschwerde erdacht sein. Ich bitte verehrliches Amt gehorsamst darüber zu verfügen, und die Schöffen nach Vorlesung zu befragen ob in diese Niederschrift auch Unregelmäßigkeiten enthalten sind. Kl.Bengerstorf,den 10.1.1920 Rehse Schulze

Schließlich geben die Schöffen nach und schreiben an das Amt:

Kl. Bengerstorf. d. 19.Jan.1920

An das Domanial-Amt in Boizenburg

Wie aus beiliegendem "Auszug aus dem Protokoll zur Dorfversammlung" hervorgeht, haben wir Schöffen uns nochmals zum Zusammenarbeiten mit dem Schulzen Rehse bereitfinden lassen. Da die Dorfversammlung uns nicht von unserem Amt entbinden wollte wir auch nicht zulassen wollten, daß der Schulze Rehse sein Amt niederlegen mußte, und endlich er sich auch bereiterklärte, mit den Schöffen gemeinsam arbeiten zu wollen, blieb uns kein anderer Ausweg. Um nun aber eine geordnete Geschäftsführung u. ein Zusammenwirken zu ermöglichen, mußten wir uns über die beiliegende Form der Geschäftsführung einigen. Wir hoffen, daß das Amt mit dieser Ordnung der Angelegenheit sich einverstanden erklärt u. damit würde die Sache dann in Ordnung sein. E.Gauerke, Schöffe H.Mahnke, Schöffe

Auszüge aus der Anlage zu diesem Schreiben:

Betr. Schöffenangelegenheit

Auszug aus dem Protokoll der Dorfversammlung am Sönntag, d. 18.Dezember in der Schulstube zu Kl. Bengerstof. Anwesend waren 19 Mitglieder einschl, 3 Vorstandsmitglieder. "............................................................................." Unter Zustimmung der Gemeinde einigte sich der Gemeindevorstand über die Geschäftsführung in folgender Form:

  1. Die gesamten Postsachen an den Gem.Vorstand gehen von jetzt an zur gefl. Kenntnisnahme an den Schöffen Gauerke, der sie in das Postankunftsbuch einträgt u. dann sofort an den Schulzen Rehse weiterleitet.
  2. Die Regelung der Lebensmittelkartenverteilung (Ausrechnen, Geldabsenden usw.) übernehmen die Schöffen Mahnke und Gauerke unter Hinzuziehung der beiden gewählten Mitglieder des Bauernrats Hofbesitzer Behnke Nr.1 und Häusler H.Wöhlke.
  3. Die Listen über die Viehablieferung führt der Schöffe Mahnke, dem die Ablieferungszettel sofort mach der Ablieferung ausgehändigt werden müssen. Die Feststellung, wer liefern soll, geschieht durch den Bauernrat, der aus den Mitgliedern Mahnke, Meyer, Brockmöller, Schwarz, Wegner, L.Löster, Dannemann, W.Wöhlke u. H.Wöhlke besteht.
  4. Der Gemeindevorstand hält wöchentlich einmal, wenn nötig mehrmals eine Vorstandssitzung ab, um sich unter Zugrundelegung des Postankunftsbuches über die laufenden Geschäfte zu orientieren u. zu besprechen. Die Beschlüsse werden protokolliert.

Der in dem Protokoll genannte Bauernrat war nach einer Bekanntmachung vom 11.Januar 1919 als Bauern- und Landarbeiterrat zu bilden. Diese Räte sollten vor allem "bei Erfassung und Schutz der vorhandenen Lebensmittel, bei der Regelung der Ablieferung an die berechtigten Stellen und bei der Bekämpfung des Schleichhandels" mitwirken, aber auch den Wiederaufbau einer leistungsfähigen Landwirtschaft, Wiedereingliederung entlassener Kriegsteilnehmer und beim gegenseitigen Schutz von Personen und Eigentum in der unsicheren Zeit mitwirken.

Aus den zitierten Dokumenten geht hervor, dass nach dem Ersten Weltkrieg infolge des allgemeinen Mangels, insbesondere aber an Lebensmitteln, eine Zwangsbewirtschaftung der Lebensmittel mit Erfassungs- und Ablieferungspflicht insbesondere für das Vieh angeordnet war. Diese zunächst von den Bauernräten übernommenen Aufgaben dürften später auf die Gemeindevorstände übergegangen sein. Ebenso wurden Ernteflächenerhebungen als Voraussetzng für die Zwangsabliefrung durchgeführt. Dass diese häufig auch Konflikte auslöste, geht daraus hervor, dass die Klein Bengerstorfer Gemeindevertretung im Herbst 1921 einen Beschwerdeausschuss "wegen Getreideablieferung" gebildet hat und auch mehrfach von Differenzen mit dem Aufkäufer für Kartoffeln einer Berliner Firma, die von Hermann Bantin aus Tessin vertreten wurde, in Protokollen die rede ist.

Auch die Lebensmittel waren bewirtschaftet. Es gab für Nicht-Selbstversorger auch Brotkarten. Eine Aufstellung der aus dem Gemeindebuch für das Jahr 1922 zeigt die Verhältnisse, aber auch die Namen deransässigen Familien und die zahl der Familienmitglieder einschließlich Personal:

Anzahl der Selbstversorger Die Auflistung ist erfolgt in der Reihenfolge Hufen, Büdner, Häusler, Einlieger, bis auf die Einlieger immer nach aufsteigender Nummer.

  • Behnke........5
  • Rehse........12
  • Behnke........7
  • Prühs.........6
  • Meyer.........9
  • Schwarz......10
  • Hagemann......8
  • Köster........7
  • Frank.........7
  • Kruse.........8
  • Behnke........7
  • Wegner........7
  • Schlichting...8
  • Dahlenburg....5
  • Rudert.......14
  • Wöhlke........8
  • Prühs.........8
  • Köster........4
  • Mahnke........7
  • Jehring.......7
  • Gauerke.......5
  • Wulf..........5
  • Vohs..........6
  • Dahlenburg...10
  • Stieger.......6
  • Duwe..........3
  • Mahnke........7
  • Samow.........3
  • Lübbert.......4
  • Behm..........4
  • Hinzmann......3
  • Schlichting...5
  • Wöhlke........5
  • Reusch,H......3
  • Wohler........4
  • Wöhlke........6
  • Reusch,P......5
  • Dannemann.....5
  • Micheel.......1

Brotkartenempfänger

  • Schlüter.......5
  • Dankert........2
  • Tepp...........7
  • Gastwirtschft..1
  • Micheel........4

Summe 268 Einwohner

Die Gemeindevorstände hatten in dieser Zeit eine Vielzahl für sie neuer Aufgaben zu lösen, die in der Folge der Revolution in der Republik von den ehemals großherzoglichen Ämtern nun vollends auf die Gemeinden übergegangen waren. Solche Aufgaben waren die teilweise schon genannten:

  • Zwangsbewirtschaftung der Lebensmittel
  • Sichern der Ablieferungspflicht für landwirtschaftliche Erzeugnisse,
  • Verpachtung der Häusler- und Einliegerkompetenzen,
  • Jagdverpachtung,
  • Fischereiverpachtung in der Schaale,
  • Aufsicht über die Wohnraumbewirtschaftung,
  • Aufrechterhaltung eines Hebammenbezirks,
  • Beteiligung im Feuerlöschverband,
  • Sicherung der Armenversorgung,
  • Erhebung von Steuern und Abgaben.

Der Gemeindevorstand bestand 1919 aus:

  1. Schulze: Franz Rehse, Altenteiler auf Hufe 2
  2. Erster Schöffe: Lehrer Ernsr Gauerke
  3. Zweiter Schöffe: Schuhmacher Heinrich Mahnke, H.6

Der Schulze Franz Rehse verstarb im Frühjahr 1921. Zu seinem Nachfolger wurde sein Sohn Fritz Rehse gewählt. Mit ihm arbeitete der Gemeindevorstand, der durch Neuwahl ab Jahresbeginn 1922 durch den neuen Gemeindevorstand abgelöst wurde.

  1. Schulze: Hofbesitzer No.2, Rehse, Fritz
  2. Erster Schöffe: Einlieger Maurer Reusch, Paul (damals zeitweilig Karrentin)
  3. Zweiter Schöffe: Hofbesitzer No.16, Wöhlke, Heinrich

In die Gemeindevertretung waren außer diesen gewählt: Heinrich Behnke sen., Hu.3, Wilhelm Jehring, B.3, Schuhmacher Heinrich Mahnke, H.6, Stellmacher August Dahlenburg, H.3, Zimmermann Johann Duwe, H.5, Franz Schwarz sen., Hu.6.

In Groß Bengerstorf übernahm nach der Neuwahl im November 1921 zum Jahresbeginn 1922 der Häusler Nr. 5 und Schuhmacher Karl Behnke das Schulzenamt. Dieser hat sich große Verdienste u.a. durch die Pflasterung der Straßen erworben. In seiner Dienstzeit wurde auch die Elektrifizierung (1923/24) durchgeführt. Ihm zur Seite standen die Schöffen im Gemeindevorstand Anton Marbs, Hu.10 und Schmied Goosmann, B.2.

17.3 Finanzhoheit der Gemeinden. Erhebung von Steuern und Abgaben

Die Gemeindeordnung gab den Gemeinden nun nach dem Ersten Weltkrieg auch die Hoheit über die Finanzen. Das war gerade in dieser Zeit der wirtschaftlichen Schwierigkeiten in ganz Deutschland und insbesondere im wirtschaftlich schwachen Mecklenburg keine leichte Aufgabe. Das Landesabgabengesetz gab ihnen allerdings das Recht, Gebühren, Beiträge und Steuern zu erheben, sowie Dienst- und Sachleistungen zu fordern, z.B. Hand- und Spanndienste, soweit sie diese zur Deckung ihrer Aufgaben benötigten und keine Gesetze dem entgegen standen. Die Hauptsteuerzahler, die Hofbesitzer, wie die Erbpächter nun genannt wurden, hatten nun wohl größere Rechte, aber die Inflation und die geringe Kaufkraft auf Grund von Arbeitslosigkeit und Inflation sowie die Zwangsbewirtschftung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ließen ihnen keine größeren Einkünfte, so dass viele von ihnen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten und es folglich auch kaum zu größerer Steuerkraft in den Gemeinden kommen konnte.

Die Gemeinden erhielten auch Anteile an den Reichssteuern (20-40% des Landesanteils der Einkommens- und Körperschaftssteuer aus der Gemeinde) und Landessteuern (Wertzuwachssteuer für verkauften Grund und Boden, Grund- und Gewerbesteuer, für die Zuschläge bis zum vierfachen des Grundbetrages - vergleichbar etwa dem heutigen Begriff des Hebesatzes - durch die Gemeinden durch Ortssatzung festgesetzt werden durften). Darüber hinaus durften sie auch eigene Steuern erheben (Hundesteuer, Vergnügungssteuer). Diese zusammen mit den Anteilen an den Reichs- und Landessteuern reichten natürlich in keinem Falle aus, um die gemeindlichen Aufgaben zu finanzieren. Darum mussten auch Gemeindeumlagen ausgeschrieben werden.

Für den 22.2.1922 findet sich erstmalig im Gemeindeprotokollbuch die Eintragung, die die Höhe des Haushaltsplanes der Gemeinde Klein Bengerstorf betrifft., nämlich "Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1.April 1922 u. 23 mit einer Einnahme von 23.800 M und einer Ausgabe von 29.000 M wurde aufgestellt." Das sind gewaltige Beträge für die kleine Gemeinde. Man muss dabei aber bedenken, dass es sich um die Zeit der Inflation handelt. Nun musste auch die Schule durch die Gemeinde finanziert werden. dass auch das in dieser schwierigen Zeit Probleme bereitete, lässt das Protokoll vom 10.12.1922 erkennen: "Die Bezahlung der Lehrmittel soll folgendermaßen vorgenommen werden. Das Geld soll von der Sparkasse hieselbst ausgeliehen werden zirka 80.000 Mk."Offenbar griff die Gemeinde dann zur Selbsthilfe und setzte am gleichen Tage fest: "Zur Senkung der lfd. weiteren Schulden soll der 20-fache Grundsteuerbetrag von der Grundsteuer direkt von der Gemeinde erhoben werden u. zwar für das laufende Rechnungsjahr 1.4.22 bis 31-3.23." Das widersprach zwar dem Landesgesetz, wurde aber wegen der inflationären Geldentwertung dann wohl vom Amt geduldet.

Am 15.1.1923 findet sich in der Tagesordnung unter verschiedenes:

  • a. Meyer hieselbst verlangt für sein Darlehen von der Gemeinde 9% Zinsen anderenfalls ist der Betrag zum Johannis Termin 1923 gekündigt.
  • b. Besprechung über das Schreiben von Rechtsanwalt Steuer Schwerin in Sachen Düthmann jetzt wohnhaft zu Jasnitz.

Entschieden wurde dann:

  • zu a. Die Spar- und Darlehenskasse ist beauftragt die Kriegsanleihe in Höhe von 45.000 M der Landwsch. Hauptgenossenschaft zum Kauf anzubieten.
  • zu b. Die Genossenschaft Jugendhof ist beauftragt die 60.000 M auszubezahlen die Kosten die entstehen resp. entstanden sind trägt die Genossenschaft Jugendhof.

Die Gemeinde hatte im Krieg vom Erbpächter Meyer, Hufe 5, eine Anleihe aufgenommen, die sie nun belastete, für die er später nach der Inflation auch eine Aufwertung erhielt. Die finanziellen Verwicklungen mit dem zeitweiligen Besitzer der Hufe 15 Düthmann, der die Hufe von der Witwe Mahnke gekauft hatte, mit dem Kinderheim Jugendhof und der Gemeinde sind aus den Protokollen nicht mehr restlos nachvollziehbar. Jedoch haben sich mehrere Rechtsanwälte damit befasst.

In dieser schweren Zeit waren die Dorfeinwohner 1923 immer noch mit einem Überbleibsel aus der alten Zeit belastet, indem für die Bezahlung geistlicher Bauten die Hofbesitzer je 36.000 M, Prüß/Tüdertog wegen der kleineren Hufe 24.000 M, die verkleinerte Hufe Jugendhof 18.500 M, die Büdner je 6.500 M und die Häusler je 2.000 M Beitrag zu leisten hatten. Auch 1927 ist von diesen Zahlungen die Rede.

Für eine Umlage als Gemeindekassenbeitrag (Beschluss 25.9.1923) im Verhältnis 1:6:16 (richtig 1:1/6:1/16) hatten die Hofbesitzer 10.000.000 M, die Büdner 1.700.000 M, die Häusler und Einlieger mit Kompetemz wie auch der Lehrer 625.000 M (jeweils?) aufzubringen. Diese Beträge waren in ihrer Höhe durch die Inflation bedingt. Im Oktober 1923 stellte auch das Amt ein Ersuchen auf Erhöhung der Zuschläge zur Grundsteuer. Diese wurde dann abgelehnt.

Kennzeichnend für die Zeit (Inflationszeit) war auch die Protokollnotiz vom 17.5.1924 "Die Aufstellung eines Haushaltsplanes wurde einstimmig abgelehnt, weil wir nicht allwissend sind." Infolge der rasanten Geldentwertung sah sich wohl niemand mehr zur Aufstellung eines Haushaltsplanes in der Lage.

Nachdem dann durch die Geldumwertung zur Rentenmark wieder eine gewisse Stabilität in die Wirtschaft und damit auch in die privaten und in die Gemeindekassen zu kommen begann, stieg auch die Bereitschaft in der Gemeinde zu investieren. Das zeigte sich an einem kleinen Beispiel, nämlich dem Kauf einer Feuerspritze, für die dann eine Kostenumlage in Höhe von 2.000 M erfolgte.

Die Gemeindeumlage 1925 sollte wieder in dem benannten Verhältnis (1:6:16) gezahlt werden, aber die Einlieger mit voller Kompetenz sollten wie die Häusler zahlen, mit halber Kompetenz die Hälfte. Für die Siedlungsfläche aus der Hufe 15 (Düthmanns Koppel) sollten die Büdner und die Häusler nach []Ruten anteilig zahlen. 1926 betrugen die Gemeindekassenbeiträge für Hofbesitzer 1 M je ha, für die Büdner pauschal 7 M und die Häusler pauschal 3 M.

Für das Jahr 1926 wird nun auch wieder ein Haushaltsplan im Gemeindebuch aufgeführt, der in Einnahmen und Ausgaben jeweils 2591 M auswies. Das war auch in etwa die Budgethöhe der folgenden Jahre (jeweils Einnahmen und Ausgaben):

  • 1927....2160 M
  • 1931....4370 M
  • 1932....2725 M
  • 1933....2750 M
  • 1935....3866 M

Erst als in der Zeit des Nationalsozialismus durch die staatlichen Rüstungsausgaben erneut eine Geldentwertung einsetzte, stieg das Haushaltsbudget zahlenmäßig wieder an:

  • 1938....8661 M
  • 1940....8451 M
  • 1941....9110 M
  • 1942....8169 M
  • 1943....9700 M

Am 1.6.1926 finden sich wieder Protokollaussagen zu den Geldangelegenheiten Düthmann/Jugendhof/Gemeinde und Meyer/Gemeinde:

  • zu 1. Es wurde beschlossen zwecks Aufwertung des Düthmannschen Geldes welches am 1. Juli des Jahres aufgewertet werden soll eine Anleihe von 900 Mk. aufzunehmen. Dieser Betrag ist von der Siedlung Jugendhof zu verzinsen. Weiter muß der Jugendhof alle Unkosten die mit der Geldbeschaffung in Verbindung stehen tragen.
  • zu 2. Die Gemeinde Kl.Bengerstorf verpflichtet sich die Anleihe von Hofbesitzer Meyer hieselbst in Höhe von 24500 Mk.Papier mit 588,25 Mk. aufzuwerten u. mit den üblichen gesetzlichen Zinssatz vom 1.januar 1925 ab zu verzinsen.

Am 15.8.1928 ist zu lesen: "Lt. Verfügung des Amtes wird der Gemeindeversammlunsbeschluß vom 1.Juni1926 aufgehoben, wonach die Gemeindeanleihe vom Hofbesitzer E.Meyer mit 25% aufgewertet worden ist. Diese Anleihe darf nunmehr lt. Gesetz nur mit 5% aufgewertet werden. Die Papiermarkanleihe von 24.500 ergibt einen Geldbetrag von 1531 M und die Barabfindung beträgt mit 5% aufgewertet 76 R.M.", und am 29.10.1929: "Der am 28.8.1929 gefaßte Gemeindeversammlungsbeschluß wird einstimmig aufgehoben, und es wird dem Altenteiler E.Meyer 12 1/2 %tige Aufwertung anerkannt. Diese Aufwertung ergibt den abzulösenden Betrag von 191 R.M. Außerdem erklärt die Gemeinde sich bereit E.Meyer die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten bis zu einem Höchstbetrage von 30 R.M. zu ersetzen."

Am 1.9.1931 wurde eine Gemeindebier- und Bürgersteuer beschlossen. Im November 1932 wurde die Erhebung der Bürgersteuer abgelehnt. Ebenfalls wurde die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 2000 RM für die Fertigstellung der Dorfstraße im Zuge des Chausseebaus abgelehnt "da die Gemeindekasse ein weitere Belastung nicht zuläßt, auch würde die Beschaffung des Geldes auf Schwierígkeiten stoßen wegen der Notverordnung". Es war die Zeit der Brüningschen Notverordnungen in der Zeit der Weltwirtschaftskrise mit extrem hoher Arbeitslosigkeit.

Über diese schwierige Arbeit zur Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben hinaus hatte die Gemeinde sich auch als Geldeinnehmer auf anderen Gebieten zu betätigen. So war unter anderem der Kanon, die Abgabe der Erbpächter (Hüfner und Büdner) - nun an das Land - zu erheben und abzuführen.

Geldkanon 19.1.34 (für ein halbes Jahr)

  • H.Behnke 1.......29,70 RM
  • Rehse............24,60
  • H.Behnke 3.......21,94
  • Meyer............21,28
  • Schwarz..........21,-
  • Hagemann.........21,38
  • Dürkopp..........23,25
  • Frank............28,13
  • Kruse............23,63
  • W.Behnke 11......20,10
  • W.Wegner.........26,44
  • W.Schlichting....21,38
  • Jugendhof........21,38
  • H.Wöhlk..........24,-
  • A.Prüß...........17,06

Geldkanon zahlten die Erbpächter, die ihre Verträge ab 1853 erhalten hatten, während die Erbpächter und Büdner des Jahres 1818 den Kornkanon, eine Geldleistung, die auf der Grundlage der Roggenpreise immer neu ermittelt wurde, zu entrichten hatten.

Kornkanon bezahlt 19.1.34 (für ein Jahr)

  • J.Prüß.........41,27 RM
  • A.Dahlenburg...45,10
  • L.Köster.......15,88
  • P.Jehring......15,88
  • W.Jehring......16,54

"Steuern, Abgaben, Beiträge, die von der Gemeinde laut Gemeindebuch im Laufe der Jahre erhoben wurden:"

  • Grundsteuer,
  • Landessteuer,
  • Bürgersteuer,
  • Umsatzsteuer (1926/27),
  • Einkommenssteuer,
  • Vermögenssteuer,
  • Hundesteuer,
  • Geld- und Kornkanon,
  • Kirchensteuer,
  • Beitrag zu geistlichen Gebäuden,
  • Steuerkartenausgabe,
  • Gemeindekassenbeiträge (28.1.27: Hofbeitzer 7,25 bis 11,75; Jugendhof 4,745:
 A.Prüß 6,50; Büdner 1,75; Häusler 0,75)
  • Pachten für Gemeindeländereien,
  • Schweineseuchenabgabe (nur 1927 bis 1929),
  • Krankenkassenbeiträge,
  • Unfallversicherung (1934),
  • Beiträge zur Handwerkskammer.

(Diese zahlten: Stellmacher Gottfried Dahlenburg, Schuhmacher Wilhelm Schröder, Scneider Paul Stieger, Tischler Wilhelm Samow, Schmied Hermann Wöhlke, Maler Herbert Brockmöller, Friseur Rudolf Rehse jeweils 2,83 RM.)

  • Rechtsanwaltskosten für die Abtrennung von Parzellen von der Hufe 15 (Die 3 Büdner jeweils 8,55 RM, die 15 Häusler jeweils 2,90 RM)
  • Beiträger zur Landwirtschaftskammer (später Reichsnährstand),
  • Brandkassenbeiträge

Eine aus unserer heutigen Sicht kuriose Leistung war die gesetzlich geforderte Abgabe von Radfahrkarten, die aber nicht mit einer Fahrerlaubnis zu vergleichen war, sondern wohl nur der Abgabenerhebung diente. Uns gibt die Aufstellung einen gewissen - wenn auch unvollständigen - Überblick über die in der Gemeinde lebenden Bürger.

Radfahrkarten 1922:

  1. Rehse, Emilie,, Hufe 2
  2. Rehse,Fritz
  3. Frank, Willy,, Hu 9
  4. Frank, Ida
  5. Prüß, Johann,, Hu.4
  6. Prüß, Hedwig
  7. A. Dahlenburg,, Hu. 14
  8. H. Dahlenburg
  9. J. Köster,, Hu.8
  10. H.Wöhlke,, Hu.16
  11. H.Wöhlke
  12. Johann Duwe,, H.5
  13. Meta Duwe
  14. Paul Reusch,, Karrentin
  15. Dora Reusch
  16. Hans Reusch,, H.13
  17. H.Behnke,, Hu.3
  18. Herm. Behnke
  19. Heinr. Behnke
  20. Gottfried Dahlenburg,, H.3
  21. Karl Dahlenburg
  22. August Dahlenburg
  23. Adolfine Dahlenburg,, Hu.14
  24. Johann Wohler,, H.14
  25. Heinr. Reusch,, H.13
  26. Wilh. Hinzmann,, H.10
  27. Ida Mahnke,, Hu.6, zuvor Hu.15
  28. Franz Schwarz,, Hu.6
  29. Frieda Schwarz
  30. Willy Lübbert,, H.8
  31. Marie Lübbert
  32. Johann Lübbert
  33. Frieda Lübbert
  34. Louis Köster,, B.1
  35. Emma Köster
  36. Tekla Köster
  37. Rudolf Micheel, Katen Hu.4
  38. Bertha Micheel
  39. Wilh. Behnke,, Hu.11
  40. Minna Behnke
  41. Heinr. Behm,, H.9
  42. Ella Behm
  43. Doris Behm
  44. Herm. Wulf,, H.1
  45. Johann Voß,, H.2
  46. Ida Voß
  47. Johann Voß
  48. Ida Voß
  49. Wilh. Schlüter, Molkerei
  50. Grete Schlüter
  51. Herm. Wöhlke,,, H.15
  52. Paul Jehring,, B.2
  53. Dora Jehring
  54. Wilh. Wegner,, Hu.12
  55. Herm. Wegner
  56. Auguste Wegner
  57. Marie Wegner
  58. Wilh. Samow,, H.7
  59. Herm. Wöhlke,, H.12
  60. Aug. Wöhlke
  61. Frieda Wöhlke
  62. Wilh. Dannemann, Gemeindehaus
  63. Dora Dannemann,, Hebamme
  64. Lehrer Gauerke
  65. Frau Gauerke
  66. Herm. Schlichting,, H.11
  67. Wilh. Schlichting
  68. Rudolf Behnke,, Hu.3
  69. Ernst Meyer,, Hu.5
  70. Marie Meyer
  71. Wilh. Schröder,, H.6
  72. Elsa Schröder
  73. Erna Stieger,, H.4
  74. Paul Stieger
  75. Elise Jehring,, B.3
  76. Wilh. Jehring
  77. Wilh. Hagemann,, Hu.7
  78. Wilh. Schlichting,, Hu.13
  79. Marie Schlichting
  80. Wilh. Brockmöller,, Hu.13
  81. Anna Brockmöller
  82. Dr. Rudert,, Hu.15, Jugendhof
  83. E.Wesarg......."
  84. F. Sellschopp.."

Als 1932 das Gemeindehaus abgebrannt war, war auch die finanzielle Abwicklung des Wiederaufbaus eine Aufgabe der Gemeinde. Durch eine Vergabe der Baustellenberäumung als auch des Wiederaufbaus an den einheimischen Maurer Paul Reusch ist die Kostenbelastung der Gemeinde in Grenzen gehalten worden, auch wenn die ausgezahlte Versicherungssumme überschritten wurde.

Wiederaufbau des abgebrannten Gemeindehauses:

  • Von der Brandkasse überwiesen: 2900 RM
  • Ausgezahlt an Material und Arbeit:
 * an Basedow Lauenburg für Steine    275,00 RM
 * Forstamt Schildfeld                158,82 RM
 * Paul Reusch                        400,00 RM
 *       "                            600,00 RM
 *       "                            800,00 RM
 * Für Hand- und Spanndienste        3697,19 RM

17.4 Die Gemeinden verwalten ihre Gemeindeländereien

Im Jahre 1921 wurden in Groß Bengerstorf die Schulzenländereien an die Büdner Heinrich Voß und A.Bierkarr, den Erbpächter F.Abel, den Schulzen Heinrich Kruse und die Häusler Th.Meyer (wohl Theodora, später verehelichte Schuldt), Bernhard Meyer, Heinrich Boldt, Hermann Koch und Heinrich Mahnke verpachtet. Im Oktober 1921 erfolgte die Verpachtung der Klein Bengerstorfer Schulzenländereien an den Lehrer Ernst Gauerke, die Büdner Louis Köster (B.1) und Paul Jehring (B.2), den Einlieger Franz Tepp, und die Häusler Heinrich Reusch (H.13), Wilhelm Schröder (H.6), deren Nachfolger außer Gauerke und Tepp sie bis etwa 1960 bewirtschafteten.

Die Gemeinde Klein Bengerstorf gab sich Ende 1921 eine Ortssatzung über die Gemeindeländereien. Diese betraf die Häusler- und Einliegerkompetenzen, die Schulzenkompetenzen und später auch die Schulkompetenzen. In der Satzung war u.a. festgesetzt, die Zahl der Kavel, die in den Kompetenzen zu vergeben waren, wie sie zu bewirtschaften waren und welche Sanktionen zu ergreifen waren, wenn ein Pächter seinen wirtschaftlichen Verpflichtungen nicht nachkam. Die Kompetenzberechtigung hatten nur die Häusler und die Einlieger, soweit sie im Gemeindekaten oder in den Einliegerwohnungen der Hufen wohnten und in letzterem Falle nicht bei einem Bauern in Arbeit standen und deshalb von diesem Ländereien zur Verfügung gestellt werden mussten.

Im Jahre 1925 versuchten die drei Büdner ebenfalls die Kompetenzberechtigung zu erlangen. Wie aber aus dem Protokollbuch unter dem 19.12.1925 hervorgeht, hat das Amt dieses offenbar abgelehnt. "Auf Verfügung des Amtes betreffend der Gemeindeversammlung vom 27.Oktober 1925 zu Punkt 1. der Tagesordnung Antrag der Büdner auf Gleichberechtigung wie die Kompetenzanwärter zu den überschießenden Gemeindeländereien der Vorstand wolle die drei beschwerdeführenden Büdner entsprechend der Verfügung des Amtes bescheiden."

Wie schwer es war, als Außenstehender eine Kompetenzberechtigung zu erlangen und dass andererseits aber auch das Entgegenkommen der Gemeinde gezeigt wurde, geht aus einer Aussage im Protokoll vom 22.3.1933 hervor: "Da in der Weide nur 19 Weidegerechtigkeiten bestehen und Brockmöller Karrentin sowie der Maurer Hermann Mahnke voraussichtlich keine Weide erhalten werden, da mit Abzug eines Kompetenzinhabers nicht zu rechnen ist, wird einstimmig beschlossen, eine Abänderung der Ortssatzung vorzunehmen und zwar wird §3 dahin geändert, daß statt 19 Weidegerechtigkeiten 21 zugelassen werden. Ferner wird §5, Ziffer 2 dahin geändert, daß die angesetzten Flächen wie Hebammenland, Schulzenland gestrichen werden, da diese Flächen bereits als Kompetenz vergeben sind. Für Armenkompetenz sollen 150 []Ruten vorgesehen werden." Die Gemeinde vergab aus diesen Gründen auch ungern Kompetenzländereien als Bauland her. Das zeigt sich am Beispiel des Maurers Hermann Mahnke, der 1932 auf Kompetenzländereien auf "Hinn'n Höben" seine Häuslerei Nr.21 errichten wollte, aber wegen einiger Schwierigkeiten mit der Gemeinde dann daneben Land von Hermann Behncke (Hu.3) erworben hat.

1933 sollten auch die Klein Bengerstorfer Schulländereien in Gemeinde-Kompetenzen umgewandelt werden, um die steigende Nachfrage zu erfüllen. Häusler Andersson (H.18) erhält eine verwarnung, weil er eine Ackerkompetenz nicht bestellt hat. Die Pacht für eine kompetenz betrug im Jahre 1930 27,50 RM.

17.5 Veränderungen bei den Hüfnern

Wie bereits im Kapitel 13. festgestellt wurde, hatten in den 1890er Jahren alle Hüfner ihre Hufen in Erbpacht übernommen. Offenbar hat das aber zu einer nicht mehr tragbaren Verschuldung geführt, denn bald danach wurden in Groß Bengerstorf einige Hufen verkauft. Den Anfang setzte die Hufe 6, die - das Jahr konnte nicht mehr festgestellt werden - von Kruse an Vogler verkauft wurde.. Dann folgten 1903 die Hufe 16, die von Schuldt an Karl Krey verkauft wird, 1905 die Hufe 13 , die von Prösch an von Walsleben wechselt, und 1911 die Hufe 10, die von Anton Marbs von Garber erworben wird.

Nach dem Ersten Weltkrieg dürfen sich die Erbpächter nun Hofbesitzer nennen, ohne dass eine wesentliche Änderung ihres Status' und vor allem ihrer Belastungen durch den Kanon erfolgt ist. Die Erbpächter Heinrich Hagemann , Groß Bengerstorfer Hufe 1 (Zölkow) und Adolf Dahlenburg Klein Bengerstorfer Hufe 14 (Karrentin9 waren im Krieg gefallen. Ihre Hufen wurden jedoch zunächst von den Familien weiter bewirtschaftet. Als erste Hufe wurde nach dem Weltkrieg (1919 oder 1920) die Klein Bengerstorfer Hufe 15 (Kötherbusch) von der Witwe Mahnke, deren Eehemann an Tbuberkulose verstorben war, an Düthmann verkauft. Dieser hat es offenbar nicht verstanden, die Hufe ordentlich zu bewirtschaften, und hatte sich wohl auch finanziell übernommen, so dass bereits 1921 der Weiterverkauf an eine Siedlungsgesellschaft anstand. Im September 1921 fragte das Siedlungsamt an, ob die Gemeinde das Vorkaufsrecht wahrnehmen wolle. Die Gemeinde entschied sich für die Ausübung des Vorkaufsrechts und den Verkauf an die Siedlungsgenossenschaft eGmbH "Jugendhof", "wenn die Büdner und Häusler usw. das von der Reststelle übrige Land und Wiesen für den Selbstkostenpreis und Unkosten übernehmen wollen". So erhielten dann 15 Häusler auf dem Wege der Siedlung etwa 0,5 ha Acker auf dem jetzt "Düthmanns Koppel" genannten Feld und 0,16 ha Wiese in "Grot'n Soll" und die 3 Büdnerstellen wurden jeweils um fast 2 ha Acker vergrößert.

In Groß Bengerstorf wurde 1929 von Vogler die Hufe 6 an Hans Greve aus Pamprin weiterverkauft. Dabei erfolgte ein Teilverkauf der Ländereien an die Büdner Nr. 2.3 und 5. Im Jahre 1930 verkaufte Franz Mahnke die Hufe 15 an den aus der Hufe 5 stammenden Wilhelm Trilck und verzog nach Timkenberg.

In den 1930er Jahren hat es weitere Verkäufe gegeben. Im Jahre 1935 verkauft Wilhelm Behnke (Möller-Behnk') seine Hufe 11 in Klein Bengerstorf an den Rheinländer Paul Stutzinger, 1936 Adolf Dahlenburg seine Hufe 14 (Karrentin) an Wilhelm Merkwardt aus Schwerin-Görries und erwirbt danach eine Büdnerei in Bennin.Im Jahre 1937 wechseln in Groß Bengerstorf zwei Hufen ihre Besitzer. Kruses Erben, Hufe 7, verkaufen an den Westfalen Franz Brinkhaus und die Hufe 1 Zölkow geht von Hagemanns Erben an Christian Klotz aus dem Badischen..

17.6 Das Armenwesen unter der Republik

Der Krieg und die schwierigen Nachkriegsbedingungen haben die ohnehin in den mecklenburgischen Dörfern nicht einfachen Bedingungen für die Armen noch komplizierter gestaltet. Die Dörfer hatten selbst die Versorgung der Armen zu gewährleisten, wobei sie unter einigen Voraussetzungen Unterstützung vom Amt erhielten. Unter anderem war die menschenwürdige Wohnungsversorgung zu sichern. Dazu wurden auch "Wohnungsämter" gebildet, die in solch kleinen Dörfern wie beiden Bengerstorf natürlich nur ehrenamtlicher Natur waren. In Klein Bengerstorf wurde dieses im Oktober 1920 in folgender Zusammensetzung gebildet: Vorsitzender Schulze Franz Rehse, Beisitzer Einlieger Dannemann (wohnte im Gemeindehaus) und Hofbesitzer Behnke Nr.1. Dazu wurde noch ein "Mieteinigungsamt" mit den Mitgliedern Hofbesitzer Nr.4 Johannes Prüß, Maurer Paul Reusch und den Vertretern Witwe Adolfine Dahlenburg, Karrentin und Einlieger Micheel gebildet. Die Zusammensetzung lässt erkennen, dass sowohl die Vermieter als auch die Mieter vertreten waren. Die Zusammensetzung wurde bei einer nächsten Wahl geändert. Auch wurden später beide Ämter vereinigt.

Aus den Gemeindeprotokollen kann man einige - aber sicher nicht alle - behandelten Fälle entnehmen. Es ging u.a. um die Belegung der Wohnungen im Armenkaten oder Gemeindekaten, um die Überprüfung der Bewohnbarkeit des Katens der Hufe 4, in dem die Familien Micheel und Tepp wohnten, und um die Mietzahlung der Witwe Dankert, die im Katen der Hufe 14 auf dem Karrentin wohnte.

Eine Bekanntmachung des Staatskommissars für Demobilisierung betreffend die Wohnungsfrage vom 30.Mai 1919 gab den Gemeindebehörden weitgehende Rechte für die Einschränkung der freien Wohnungsbewirtschaftung. So durften Auswärtige nur mit Zustimmung des Mieteinigungsamtes Wohnräume erhalten (auch Auswärtige, die in der Gemeinde Hausgrundstücke hatten) und keine Wohnungen zusammengelegt oder durch Umbauten aufgegeben werden.

Ein besonderes Schlaglicht auf die damals problematischen Verhältnisse wirft der Fall der Witwe Frieda Dankert. Bereits im Februar 1921 behandelt die Gemeindevertretung den Tagesordnungspunkt "Unterstützung für Einlieger Dankert für die Dauer seiner Erwerbsunfähigkeit". Kurz darauf verstirbt Dankert. Im April wird die Mietzahlung der Witwe Dankert behandelt. Dabei ist zu bemerken, dass ihre Vermieterin, die Witwe Dahlenburg, ihr wie überhaupt ihren Einliegern, jegliche Unterstützung gewährt hat, indem sie ihnen beispielsweise Arbeitsmöglichkeiten als Garderobenfrau bei Tanzveranstaltungen der Gaststätte und in der Landwirtschaft bot (nach Berichten von Dora Reusch, der Großmutter des Verfassers, die in diesen Jahren ebenfalls dort wohnte). Der Gemeindvorstand wurde beauftragt, Arbeitsgelegenheit für Frau Dankert zu schaffen, um sie in den Stand zu setzen, ihre Miete selbst zu bezahlen. Im Dezember 1921 beschließt die Gemeindevertretung, Frau Dankert für die Woche 50 Mk. Unterstützung zu gewähren, wenn sie keine Arbeit hat. Ihr soll die Reinigung der Schulstube übertragen werden. Man muss dabei jedoch die Entfernung vom Karrentin bis zur Schule (etwa 2,5 km) bedenken, die dann unter allen Witterungsbedingungen auf dem unbefestigten Weg - damals im allgemeinen noch zu Fuß - zurückzulegen war. Außerdem hatte sie ihre 10jährige Tochter zu versorgen. Am 4. März wurde beschlossen, die Vergütung für die Schulstubenreinigung für Frau Dankert von 50 M auf 1000 M monatlich zu erhöhen (600 M hatte sie beantragt, Grund war die Inflation). Kurz darauf wurde festgestellt, dass die Gemeinde Frau Dankert keine andere Wohnung stellen könne. Noch im gleichen Jahr wurde die Schulstubenreinigung durch Frau Tepp erwähnt, so dass anzunehmen ist dass, Frau Dankert den Strapazen des Weges und der Arbeit nicht mehr gewachsen war. Frau Tepp erhielt im September bereits 20.000 M monatlich. Im Oktober stellte Frau Dankert den Antrag auf Gewährung von Brot, weil sie wahrscheinlich durch die ständige Geldentwertung nicht mehr in der Lage war, sich und ihre Tochter zu versorgen. Der Antrag wurde aber abgelehnt. Anfang 1924 wohnte Frau Dankert offenbar bereits beim Hofbesitzer Nr.11 Wilhelm Behnke, denn am 14.1,1924 hat die Gemeindevertretung den Tagesordnungspunkt "Stellungnahme, soll die von Behnke 11 gekündigte Frida Dankert anderweitig untergebracht werden". Der Beschuss lautet: "Sobald Frieda Dankert der Gemeinde zur Last fällt, soll sie in der Gemeinde rund gehen. Die Unterhaltung wird auf vierzehn Tage festgesetzt." und im Februar "Frau Dankert oder Frau Zier soll die Schulstubenreinigung für 50 M jährlich angeboten werden." 1925 befand sich diese Arbeit aber wieder in der Hand von Frau Tepp. Für das Frühjahr 1926 findet sich wieder die Eintragung "Frau Dankert soll eine Wohnung außerhalb Karrentin erhalten" und im Oktober "Frau Dankert hat sich am 17.September beim Gemeindevorsteher als Gemeindearme gemeldet, eine Unterstützung soll Frau Dankert gewährt werden." Im Januar 1927 wurde der Antrag der Frau Dankert auf Armenunterstützung abgelehnt, weil sie Arbeitslosenunterstützung bekommen könne. Sie sollte auch wieder für 6 M monatlich mit der Schulstubenreinigung beauftragt werden. Im März 1929 beschloss die Gemeindevertretung:"Für Frau Dankert sollen 4 fm. Kiefern Ausschuss angekauft werden." und im 1930 im September: "Antragsgemäß bewilligt die Gemeinde Frau Dankert im Bedürfnisfall eine monatliche Unterstützung in Höhe von 10 R.M." sowie im Dezember: "Der Gemeindevorstand ersucht das Amt, der Witwe Dankert eine Weihnachtsbeihilfe zu gewähren und die Gemeinde ist bereit 1/3 der Beihilfe beizusteuern." Im April 1932 findet sich dann die Eintragung im Gemeindeprotokollbuch:"2. Besprechung über die Unterbringung der kranken Frida Dankert" und "Wegen der Unterbringung soll beim Amtsausschusß beantragt werden, Frida Dankert unentgeltlich für die Gemeinde in einer Anstalt unterzubringen." Im März 1934: "Für Frau Dankert sollen 4 rm. Brennholz angekauft" werden, und am 13.12.1939:"Die Wohnung im Gemeindehaus soll an den Maler Herbert Brockmöller vergeben werden ... Die Kammer an der Küche soll einstweilen für die Gemeinde reserviert werden, da in der Wohnung der verstorbenen Frau Dankert evt. Gefangene untergebracht werden sollen. ..." und "Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Altersheim Kuhstorf zu verhandeln betr. Nachlaßsachen der Frau Dankert. Das Brennmaterial von Frau Dankert welches sich im Schuppen befindet, soll verkauft werden, da der Schuppen geräumt werden muß. Die Versteigerung des Brennmaterials soll am 17.12. versteigert werden."

Eine sehr problematische Seite des Armenrechts dieser Zeit, aber auch vor dem Ersten Weltkrieg, stellt die Gewährung des Heimatrechts dar. Nicht nur Mecklenburg sondern auch in anderen deutschen Bundesstaaten hatten die Menschen das Heimatrecht durch Geburt im Ort oder sie erwarben es durch längere geduldete Anwesenheit im selbständigen Haushalt. Mit dem Heimatrecht war verbunden, dass die Gemeinde erforderlichenfalls die Armenpflege zu übernehmen hatte. So war es in Fällen wie dem der Frau Dankert, die nicht in Klein Bengerstorf geboren war, die aber durch viele Jahre der Anwesenheit mit ihrer Familie das Heimatrecht erworben hatte. Die Gemeinden waren deshalb nicht ohne Weitere bereit,, Mittellosen das Heimatrecht zu gewähren. So weigerte sich die Gemeinde Klein Bengerstorf zunächst Liesbeth Zier, gebürtig in Greven, den Heimatschein zu gewähren. Dann findet man im Februar 1922 die Protokolleintragung: "Der Heimatschein für Frau Zier soll in soweit gegeben werden, daß Frau Zier sich verpflichtet bei der Meckl. Sparbank in Boizenburg 8.000 M als Sicherheit hinterlegt." Da Frau Zier dann auf dem Karrentin wohnte, wird sie diese Verpflichtung wahrscheinlich eingegangen sein.

Im Jahre 1931 stellten auch zwei Häusler und der Maler Herbert Brockmöller auf Grund der großen Kinderzahl Unterstützungsanträge, deren Gewährung für die beiden Häusler abgelehnt wurde, während Brockmöller Naturalunterstützung erhielt, die im Umlageverfahren von den Hofbesitzern, Büdnern und Häuslern aufgebracht werden musste. Sozialrenten im Jahre 1922"

  • Sophie Dahlenburg: 1.10.21 - 1.5. 22 1049,60 M vom Staat, 262,40 M Gemeinde
     *       1.5.22 - 1.8.22 393,60 vom Staat,  98,40 M Gemeinde
     *       1.8.22 - 1.10.22  262,40 M vom Staat, 65,60 M Gemeinde
  • Elsa Dankert: 1.10.221 - 1.5.22 425,05 M vom Staat, 106, 25 M Gemeinde
     *       1.5.22 - 1.8.22  222,15 M vom Staat,  52,85 M Gemeinde
     *       1.8.22 - 1.10.22  148,10 M vom Staat,  35,20 M Gemeinde

Die Inflation und die hohe Arbeitslosigkeit führten zu einem häufigen Wechsel der Landarbeiter auf den Bauernhufen. Die Melderegister der Gemeinde Klein Bengerstorf von 1922 bis 1945, die noch vorliegen, beweisen dieses. Zu einer Landplage wurden auf Grund ihrer Aggressivität auch die vielen häufig bettelnden Wanderarbeiter.

17.7 Aufrechterhaltung eines Hebammenbezirks

Im Domanium waren vor dem Ersten Weltkrieg Hebammenbezirke gebildet worden, weil viele Gemeinden auf Grund ihrer Größe ihrer Verpflichtung zur Einstellung einer Hebamme nicht allein nachkommen konnten. Zu dieser Zeit und noch bis in die 1950er Jahre hinein waren Geburten in der Wohnung der Kindsmutter das Normale und Geburten in der Klinik eine seltene Ausnahme. Selbst bei schwierigen Geburten kam der Arzt in das Haus. Bei den damaligen Wegeverhältnissen und Verkehrsbedingungen - der Arzt wurde meistens mit der Kutsche aus Boizenburg geholt - sowie auch den mangelhaften hygienischen Verhältnissen verwundert die Zahl der Totgeburten, sowie der Säuglings- und Müttersterblichkeit nicht. Deshalb und wegen der hohen Geburtenziffern waren die Hebammenbezirke noch ziemlich klein. Die Bedeutung der kleinen Hebammenbezirke wird auch daran sichtbar, dass bei den Feldmarksregulierungen des 19. Jahrhunderts innerhalb der Amtsreservate in den Feldmarken auch Kompetenzflächen für die Hebammen ausgewiesen waren

Im Jahre 1920 bestand ein gemeinsamer Hebammenbezirk Klein Bengerstorf mit Groß Bengerstorf und Tessin-Kuhlenfeld. Die Hebamme Frau Dannemann wohnte seit etwa 1910 im Gemeindehaus in Klein Bengerstorf. Ende dieses Jahres hatten die drei Gemeinden einen neuen Vertrag aufgesetzt, der jedoch von Frau Dannemann nicht angenommen wurde. Sie verlangte eine zusätzliche Vergütung für die Desinfektion ihrer Kleidung, deren Bezahlung von den Patienten getragen werden sollte. Das wurde ihr dann offenbar gewährt. Jedoch gab es bald wieder Auseinandersetzungen. Bereits im September 1921 wurde Frau Dannemann gekündigt, weil sie u.a. beim Einlieger Micheel überhöhte Rechnungen gestellt hatte. Die Kündigung erfolgte in Übereinstimmung mit den Nachbargemeinden, aus denen der Tessiner Schulze Bantin und der Groß Bengerstorfer Schulze Kruse mit dem Schöffen Timm anwesend waren.

Auf eine Ausschreibung hin bewarben sich mehrere Hebammen u.a. aus Kiel und Hannover. Dann wurde eine Hebamme aus Rostock in Aussicht genommen. Im Mai 1922 fragte die Lansddrostei Hagenow, die über dem Amt stand, bei der Dorfsversammlung an, ob die Hebamme Dannemann nicht doch als Bezirkshebamme verbleiben solle. Man wollte dann doch noch einmal eine Einigung mit Frau Dannemann erzielen, aber schon am 30. Mai beschloss man, sich dem Hebammenbezirk Bennin anzuschließen An diesen Vorgang schlossen sich jahrelange Querelen mit der Familie Dannemann wegen der Räumung ihrer Wohnung im Gemeindehaus an.

17.8 Jagdverpachtung und Fischereiverpachtung in der Schaale

Durch ein Gesetz vom 14. November 1919 "über die Abtretung des bisher der Landesherrschaft zustehenden Jagdrechts" wurde den Gemeinden des Domaniums das Recht zugestanden, "das bisher den landesherrliche Jagdrecht auf ihren Feldmarken zu erwerben." Noch in den Erbpachtverträgen aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts waren die Jagd und die Fischerei ausdrücklich der Landesherrschaft vorbehalten worden. Die Gemeinden sollten das Jagdrecht nun auf Antrag unentgeltlich erhalten. Sie mussten es jedoch "bestmöglich meistbietend verpachten" (aber nicht unbedingte Bindung an das höchste Gebot) und die Hälfte des Pachtaufkommens an die Staatskasse abführen. Nach dem am gleichen Tage verabschiedeten Jagdgesetz sollte die Jagd in Jagdbezirken erfolgen, die von der Jagdbehörde zu genehmigen waren. Diese sollten mindestens 200 ha groß sein. Unter dieser Voraussetzung konnten die Feldmarken in mehrere Jagdbezirke unterteilt werden. Pachtverträge sollten immer nur schriftlich und auf mindestens 6 Jahre abgeschlossen werden. Gemeinschaftliche Verpachtung an höchstens drei Personen war zulässig. Die Pächter mussten immer im Besitz von Jagdscheinen sein, die bei der Größe der Bengerstorfer Jagden jeweils 200 Mark jährlich kosteten. Pächter durften bis zu drei Jäger anstellen. Unterverpachtungen bedurften der Genehmigung des Verpächters.

In ähnlicher Weise erhielten die Gemeinden nun auch das Fischereirecht auf den Gewässern der Feldmarken, in Bengerstorf auf der Schaale. Den Gemeinden wurde von der Landdrostei Hagenow im Juli 1922 die Fischerei auf der Schaale für jährlich 150 M übergeben. Der Jagdpächter Schenk aus Hamburg war bereit, die Schaalfischerei von Klein Bengerstorf für eine Jahrespacht von 1000 M zu übernehmen, was bewilligt wurde. Dann sollten Jahresfischereikarten im Werte von 50 und 25 M ausgegeben werden. Im Frühjahr 1923 sollte die Fischerei zu neuen Bedingungen meistbietend angeboten werden. Schenk war bereit, sie weiterhin zu übernehmen. Er durfte nun Jahresangelkarten für 15000 M bzw. abgeben (jeweils nur eine je Haushalt). Dann wird die Fischerei aber im Juni an Heinrich Wöhlke, Hu.16 gegen Lieferung von 10 Pfund Plötze verpachtet. 1930 übernahm die Gemeinde Klein Bengerstorf die Fischerei für 50 M Jahrespacht vom Forstamt Schildfeld.

Jäger in Bengerstorf

Die Dorfsversammlung von Klein Bengerstorf beschloss bereits am 28.1.1920 die Jagdverpachtung in drei Jagdbezirken durchzuführen:

  1. Hufen 5,8,2, 12, und 1, Büdnerkoppeln und angrenzende Schaalwiesen und Einlieger-Mahlstücken, Schulzen- und Schulkoppel, ca. 210 ha.
  2. Hufen 7, 6,13,4,3,, 11 und 9, Hauskoppeln von B3 und Hufe 8, Kleine Schulkoppel, ca. 250 ha.
  3. Hufen 10,15,16,17, 14 mit angrenzenden Schalwiesen, Gemeindeweide und Gemeindewiesen, ca. 220 ha.

Vom Amt kam die Empfehlung in einem Stück zu verpachten, um eine schnellere Verpachtung zu erreichen. Dem schloss sich dann auch die Dorfsversammlung an. Der Gutspächter von Wiebendorf sollte von der Gemeinde den Zuschlag für die Jagd erhalten. Er zog sich aber auf Grund der Abschussbeschränkungen, die Jagdbehörde verfügt hatte, zurück. Nun nahm die Zeit der Hamburger Jagdpächter ihren Anfang, die mit einem Herrn Kruse begann, der sie mit Genehmigung der Gemeinde Mitte des Jahres 1922 schon an den Kaufmann Schenk weitergab. Im Januar 1923 wurde die Jagdpacht auf 20.000 M oder Umrechnung in Naturalpreis (Roggen zu Rostocker Marktpreis) zu aktuellen Gegenwert festgesetzt. Anfang 1925 trat der Jagdpächter Paro aus Harburg neben Böhme aus Hamburg, der die Pacht im Mai 1924 übernommen hatte, zu gleichen Bedingungen an. 1930 traten Hagemann und Hagen, beide Wilhelmsburg, als gemeinschaftliche Jagdpächter in die Pacht ein. Sie mussten erstmalig eine Kaution in Höhe von 250 M zur Deckung "als Sicherung für etwaige Flur- und Wildschäden" hinterlegen. Hofbesitzer Hagemann (Verwandtschaft) und Lehrer Schulz wurden auf Antrag der Jagdpächter als "Jagdschutzbeamte" bestätigt. Schon 1931 trat Hagemann aus Harburg von der Jagd zurück. Carl Schulz aus Harburg/Wilhelmsburg und Hofbesitzer Hagemann Nr.7 traten in die Rechte und Pflichten ein., aus denen Hagemann bereits 1932 entbunden werden wollte. Der nächste Pächter Hagen aus Kiel bat noch 1932 um Pachtermäßigung. Er geriet mit der Zahlung in Verzug. So sollte eine Neuverpachtung erfolgen. Deshalb erfolgte eine neue Ausschreibung. Es boten der Lehrer Dahl aus Bennin, ein Herr Kurtz aus Hamburg und der Klein Bengerstorfer Lehrer Schulz. Der Zuschlag erfolgte an Schulz, für den Franz Schwarz, Hufe 6 als Mitpächter eingetragen wurde. Ein Beitreibungsverfahren gegen Hagen aus Kiel wurde als aussichtslos eingestellt. Danach erloschen die Eintragungen über die Jagdpacht im Protokollbuch. Aus mündlicher Überlieferung ist jedoch bekannt, dass zeitweilig auch Heinrich Wöhlke, Hufe 16 gemeinsam mit seinem Bruder Ludwig Wöhlke aus Schwerin die Jagd gepachtet hatte.

In Groß Bengerstorf, wo solch detaillierte Angaben nicht vorliegen, ist bekannt, dass im wesentlichen ebenfalls Hamburger die Jagd gepachtet hatten. Diese ließen sich dann dort an Wochenenden auch häuslich nieder, indem sie die Häuslerei H.25 kauften bzw. sich an der Schaale eine Jagdhütte errichteten (siehe Bild). Letztere wurde nach dem Zweiten Weltkrieg ebenso wie die Häuslerei H.25 durch Flüchtlingsfamilien bewohnt. Die Jagdhütte verfiel nach dem Auszug der Familie Benkus und wurde schließlich abgetragen. An sie erinnert nur noch der Flurname "Bi de Jagdhütt'."

Ehemalige Jagdhütte an der Schaale

In diesem Zusammenhang soll auch das Problem der Wilddieberei erwähnt werden, das insbesondere in den Notzeiten nach den Weltkriegen eine Rolle spielte. In den früheren Jahrhunderten wird sie von Dorfbewohnern ausgeübt worden sein, um sich zusätzliche Nahrungsquellen zu erschließen, teils sicher auch aus Freude an der Jagd., die ihnen von der Grundherrschaft vorenthalten wurde. Ina Kahns berichtet: "In'n kollen Grund (kalter Grund) na Granzin tau harrn de Wilddeiw (Wilddiebe) 'n Höhl# mit Läbensmittel". Obwohl in der Stadt sechs Gendarmen waren, trieben sie ihr Unwesen sehr offen. Sie hatten in der Stadt Hehler, namentlich einen Posthalter. Dieser nahm das Wild mit nach Hamburg und verkaufte es dort. "Ein iss mit'n Buern, de pläugt hätt, mit üm den Acker gahn, dat Reh över den Nacken." Mündlich ist auch die Freude an der Wilddieberei bei den Besitzern der Hufe 17 (Tüdertog), sowie auch bei einem Tischler überliefert. Nach dem Zweiten Weltkrieg spielte auch die Nothilfe gegen übermäßige Schäden durch Schwarzwild eine Rolle. Mit Sauspießen und Hetzhunden ausgestattet, zogen junge Burschen auf Jagd gegen die Schwarzkittel.

17.9 Die Dörfer werden elektrifiziert

Nachdem vor dem Höhepunkt der Inflation im Jahre 1923 bereits Bennin elektrifiziert worden war, was den Benninern gute Bedingungen für die Ablösung der aufgenommenen Schulden gebracht hatte, wurden in den Jahren 1923/24 auch beide Bengerstorf an die elektrische Versorgung angeschlossen. dazu waren von den Dorfbewohnern in hohem Maße Eigenleistungen zu erbringen. So mussten sie u.a. die Masten selbst liefern und setzen. Jeder Hausbesitzer, der einen Anschluss erhalten hatte, musste einen finanziellen Beitrag nicht nur für die Installationen im eigenen Haus sondern auch für den Anschluss und das Netz im Dorf leisten. Beiträge von 300 bis 400 Mark waren für Häusler eine arge Belastung.

Ortsnetz Klein Bengerstorf 1924

In einzelne Fällen wurden Häuser aus diesen Gründen nicht angeschlossen, z.B. die Büdnerei B 1 in Groß Bengerstorf, sowie die Hufe 8 in Klein Bengerstorf, die gemeinsam mit der Hufe 5 die Heranführung von Tessin aus hätte tragen müssen. Letztere jedoch wurde angeschlossen und betrieb fortan die bisherige Windmühle als Motormühle. Es gab jedoch auch einen Fall, nämlich den Büdner B 3 in Klein Bengerstorf, bei dem die Ablehnung des Neuen zum Nichtanschluss führte, obwohl ausreichend Vermögen vorhanden war.

Während in Groß Bengerstorf nur ein Netz eingerichtet wurde, mussten in Klein Bengerstorf wegen der vielen Ausbaugehöfte zwei getrennte Netze und teilweise Anschlüsse aus anderen Dörfern geschaffen werden (Rehmen, Steinfort, Strittkamm), was zusätzliche Kosten verursachte. Die Hufe 8 (Steinfort) wurde deshalb erts etwa 1952 an das netz angeschlossen.

17.10 Der Bau fester Straßen

Im Kapitel 7. wurde bereits dargelegt, dass beide Dörfer in früheren Zeiten nicht an feste Straßen angeschlossen waren. Selbst der Postweg als wichtiger Verbindungsweg von Boizenburg nach Wittenburg und Schwerin war immer unbefestigt. Auch innerhalb der Orte gab es bis in die 1920er Jahre hinein keine befestigten Straßen. Den Zustand der Wege schildert der aus Klein Bengerstorf stammende Schriftsteller Hermann Rehse in seinem plattdeutschen Roman "Arwsünn'":

'T wir ein'n heil un deil kollen Dezemberdag, un dei Wind jagte dei Sneiflocken mang dei Knicks in den'n Weg hendal, dat ein'n dei Pust utblieben müßt harr, wen'n dorgegen angahn süll. Hoge Schanzen verdeckten dei Grabens up beide Sieden von'n Weg, obschonst sei vör einige Wäken up Anordnung von den'n nigen Herrn Amtmann mihrere Faut hoch rutsmäten wiren.

"Die Wege müssen rund werden," harr hei meint, "damit das Wasser sich nicht auf ihnen halten kann. Wenn dann auch noch die Gräben gehörig ausgeworfen werden, so wette ich, daß der Slüngelsdorfer Weg trocken wird wie eine ägyptische Mumie" - ...

Bäder wiren sei worden, dei Slüngelsdörper Weg', un wenn dei Buren ok up den'n Amtmann un sine Flausen schimpen ded'n: hei mäuk sick üm Slüngelsdörp verdeint, as 'ne Mudder üm ehr Kind; un wenn hüt abend dei Sneischanzen sin Makwark wedder tauweihten, so künn hei dorvör nich.

Brr! - Ein'n grusigen Abend wir't. - An'n Krüzweg vör Slüngelsdörp achter Scheper Stieger sinen Gorn hal dei Wind herüm, as wull hei dei ull Steinmuer wegpusten. (Es handelt sich um den Kreuzweg des Postweges mit dem Weg aus dem Dorf zur Saathorst. Schäfer Stieger wurde der Büdner Nr.1 - heute Behncke/Boldt - noch jahrzehntelang genannt.) Dei Doorntwieg', dei nakt un kahl up dei Muer ehr Stachel in dei kolle Abendluft steiken, läuten den'n Storm mang sick dörchkruprn, un dei kolle Burß müßt jowoll noch nich ganz unempfindlich worden sin, denn hei quiek un juch, wenn hei an dei Tachels von den'n Slöhdorn steik, as harr hei 'n minschliches Gefäuhl. Dei Wegwiser up de anner Sid an'n Graben nickköppte un ratslagte mit dei Arms, as wenn hei seggen wull: "Schult! Schult! - lat dit nich den'n Amtmann seihn, dat ick so wacklig bün; hei nimmt ganz Slüngelsdörp in Straf!" - (Der Wegweiser stand noch bis in die 1950er Jahre, Reste der Dornhecke sind noch zu finden.) Recht harr dei Handwiser. 'T wir blos schad' dat hei sick nich düdlicher utdrücken künn, säker würr hei den'n Schult'n dat all 'mal tauraupen hebben, wenn dei dor 's morgens vörbigüng.-

Bi den'n Handwiser späuk dat, dat wüßt in Slüngelsdörp jedes Kind, un nachts klock twölf harr dat bileiwe keiner wagt, aewer den'n Krüzweg tau gahn. Sogor dei Schult, dei doch 'n halben Ries' von Minschen wir, un dei sößunsößtig und saebentig (Kriege gegen Dänemark und Österreich 1866 und Frankreich 1870, an denen der Schulze Franz Rehse, der Vater des Hermann Rehse teilgenommen hatte) mitmakt harr, wir hier 's nachts all' mal von dat Späuk aewerfoll'; un wenn sick dat ok nahstens rutstellt harr, dat dat kein Späuk, sünnern sin eigen grod swart Philax wäsen ded', so trug doch nüms den'n Fräden, un Philax trug sit dissen Dag ok keiner mihr, obschonst hei süß 'n heil un deil trugen Hund wir. Worüm dreiw hei sick aewer ok nachts Klock twölw noch up'n Krüzweg rüm! -

Dei Krüzweg bi den'n Handwiser 1998, links Haus des Schepers Stieger,rechts der Dornbusch

Dei Handwiser wackel äben wedder recht bedenklich, un as glik dorup noch 'mal dei Wind stark anpust, fluch dei oll Wiser noch eins ordentlich un smeit sick so lang hei wir, in Bur Baben_Behnk' sinen Graben hen, den'n dei Knecht gistern irst utsügert harr.-

Wenn dat morgen früh dei Slüngelsdörper tau seihn kreigen, denn wüßten sei ok mit einmal, woher gistern abend dat dulle Wedder käum: Dei Bös' hadd wedder an'n Krüzweg bi den'n Handwiser sin Ümgahn hadd.

Die Wegeverhältnisse hier am Dorfeingang waren sicher auf Grund der tiefen Lage besonders schlecht. Der Damm wurde wahrscheinlich erst für die Chaussee geschüttet. Dabei wurde auch der genannte Kreuzweg zu einer Chaussee-Kurve mit zwei abzweigenden Wegen.. Solche grundlosen Wege gab es auch an anderen Orten beider Feldmarken. besonders davon betroffen war der Weg von Groß Bengerstorf nach Bennin. In Klein Bengerstorf war es die Dorfstraße insgesamt aber auch die Häuslerreihe am Postweg und die heutige Straße "An der Schaale". Die Groß Bengerstorfer Wege, imsbesondere der Beckendorfer Weg im Dorf litten auf Grund des großen Gefälles unter häufigen Ausspülungen, deren Material in der Dorfstraße wieder angespült wurde.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Wille deutlicher, die Wege innerhalb der Dörfer zu befestigen. Entsprechend den Möglichkeiten der Dörfer kam es jedoch zu einem unterschiedlichen Stand der Durchführung.

Steinsetzer Engel mit Dorfbewohnern aus Groß Bengerstorf als Handlanger, Archiv Greve

In Groß Bengerstorf wurden in der Amtszeit des Schulzen Karl Behnke in den Zwanziger Jahren die Dorfstraße, der Beckendorfer Weg und der heutige Zölkower Weg innerhalb des Dorfes gepflastert. Die Arbeiten führte der Steinsetzer Engel aus Boizenburg aus. Dazu waren aber auch in großem Umfange Hand- und Spanndienste der Dorfeinwohner erforderlich. das betraf insbesondere die Anfuhr der Lesesteine von den Feldern. Hinzukamen Erdarbeiten und auch Hilfsleistungen beim Pflastern (siehe Bild).

Beckendorfer Weg in der Wintersonne Jan.1999 mit altem pflaster, Archiv Greve

Klein Bengerstorf tat sich damit etwas schwerer. Im Mai 1920 fasste die Gemeindevertretung den Beschluss, einen Steindamm von der Schaalbrücke bis zum Damm der Dorfstraße zu bauen. Im August 1922 wird der "Steindammbau vorläufig zurückgestellt". Dabei handelt es sich um die Weiterführung im Dorf, denn im Oktober heißt es: "Der Steindamm zwischen Frank (jetzt Bädker, D.G.) und der Schaalbrücke soll ausgebessert werden". Somit war dieser in der Zwischenzeit gebaut worden. Weiterer gemeindlicher Straßenbau ist nicht zustande gekommen. Über die Ursache kann man nur Vermutungen anstellen. Sicher wird ein Hauptgrund die Struktur des Dorfes gewesen sein, die durch die zahlreichen Ausbauten entstanden ist. Die Zahl der Anlieger an der Dorfstraße und damit die Bereitschaft zur Beteiligung an der Finanzierung war dadurch begrenzt. Auch das geringe Steinaufkommen auf der Klein Bengerstorfer Feldmark könnte ein Grund gewesen sein. So kam es, dass außer der Dorfstraße alle Wege in Klein Bengerstorf bis in die 1960/70er Jahre unbefestigt und in einem miserablen, häufig nahezu unbefahrbarem Zustand waren. 1936 beklagte die Molkerei den schlechten Zustand der Zufahrt. Sie sollte dann mit Schlacke aus der Boizenburger Plattenfabrik befestigt werden, wobei die Molkerei die Anfuhrkosten tragen sollte. Die Boizenburger Schlacke spielte dann in den 1950er Jahren wiederum eine Rolle, weil die Erreichbarkeit der am Alten Postweg gelegenen Bäuerlichen Handelsgenossenschaft (BHG) häufig nicht gewährleistet war. Mit den Fahrzeugen der BHG wurde Schlacke aus Boizenburg geholt und in den Weg gefahren. Dadurch ereichte man aber nur eine geringfügige Verbesserung des Weges für einen kurzen Zeitraum.

Im Frühjahr 1924 findet sich im Klein Bengerstorfer Gemeindeprotokollbuch ein Beschluss, die Schildebrücke bei Kostenteilung mit Bennin neu zu bauen und 1926 eine Eintragung über eine Einigung mit dem Forstamt Schildfeld, den Weg an der Schildebrücke auszubessern.

Die Instandhaltung der Wege wurde in Hand- und Spanndiensten von den grundbesitzenden Gemeindeangehörigen durchgeführt. Dabei wurden in Klein Bengrstorf den Hufen feste Bereiche zugeteilt, die aber nicht immer konstant blieben. Am 26. März 1926 beschloss die Gemeindevertretung Klein Bengerstorf: In der unterm 3.Februar 25 genehmigten Ortssatzung über Spann- und Handdienste wurde folgender Zusatz gemacht: Zusatz zu der Ortssatzung über Hand- und Spanndienste in der Gemeinde Klein Bengerstorf, es wurde beschlossen: Die 8 Hofbesitzer im Dorf haben folgende Wege zu unterhalten:

  1. den Hauptweg von Wiebendorf bis zum Kahlen Berg,
  2. den soge. Grienenweg bis zur Grenze Köster Nr.8.

Die Ausgebauten haben folgende Wege zu mitzuunterhalten und zwar mit Spanndienst und Aufladen und zwar:

  1. den Weg vom Handzeiger bei Häusler Wöhlke N.12 bis zur Schaalbrücke,
  2. die sogenannte Twiete bis ebenfalls Wöhlke Nr. 12,
  3. von der Schaalbrücke bis zum Handzeiger bei der Molkerei.
Wegebesserung am Hohen Stein mit Heinrch Behncke sen. und Paul Stieger, Archiv Greve

Die Ausgebauten unterhalten allein:

  1. die Saathorster vom Handzeiger beim Birkensaat bis zur Grenze Tessin (Brücke)
  2. u. von diesem den Abzweigweg bis zur Grenze Prüß Nr.17,
  3. Die Ausgebauten Siedlung Jugendhof, Wöhlke und Dahlenburg haben den Hauptweg vom Kahlen Berg bis Forst Schildfeld (an der sog. "Judenbrücke", D.G.) u. den Weg zwischen Hufe 16 u. 15 bis zur Wegekreuzung Weide zu unterhalten.
  4. Meyer und Köster unterhalten den Weg von der Grenze Köster bis zur Grenze Tessin.
  5. Prüß Nr.17 unterhält den Weg innerhalb seiner Feldmark (Hufe) u. einen Teil bis zur Kreuzung in der Gemeindeweide an Hufe 16.

Da der Zustand der Fahrwege im allgemeinen zu wünschen übrig ließ, wurde im 20. Jahrhundert, als der Fahrradverkehr sich auszuweiten begann, verstärkter Wert auf gute Fuß- und Radfahrwege gelegt. Deshalb wurden diese mit Pfählen oder auch mit größeren Feldsteinen von den Fahrwegen abgetrennt. Dazu finden sich im Protokollbuch einige Ausführungen. Unter dem 29.10.1929 "Im Hagenweg (Birkensaat bis Steinfort) soll ein Fußsteig mit Pfählen abgesetzt werden" und am 3.2.1930 "Auf dem neuen Damm (Neuer Weg, D.G.) soll ein Fußsteig gemacht derselbe soll von der Grenze Hagemann-Prüß bis zum Weideweg abzupflügen und mit Pfählen abgesetzt werden, die Arbeit wird gemeinschaftlich gemacht" und 18.12.1930 "Von dem Gehöft No.4 bis zur Schaalbrücke soll ein erhöhter Fußsteig gefahren werden." Nach eigener Erinnerung des Verfassers gab es in Groß Bengerstorf solche abgegrenzten Fußsteige an den Wegen nach Bretzin, Beckendorf und Granzin, möglicherweise ehemals auch in Richtung Bennin und Zölkow, sowie noch etwa 1960 in Klein Bengerstorf in Richtung Karrentin und Schildfeld. Sicher traf das vor dem Chausseebau auch auf den Postweg in Richtung Wiebendorf zu. Ebenso waren an fast allen Kreuzwegen und Abzweigungen Wegweiser (plattdt."Handwieser") noch bis in die 1950er Jahre zu finden.

Der Straßenbau in weitergehendem Umfang begann sich im Jahre 1927 abzuzeichnen. Am 6.September behandelte die Gemeindevertretung in Klein Bengerstorf Plan, Kostenanschlag und Kostenverteilung der zu erbauenden Chaussee Zahrensdorf-Schildfeld. Der Beschluss lautete:"Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis von dem Plan und dem Kostenvoranschlag über den Bau der Chaussee Zahrensdorf-Schildfeld. Durch Stimmabgabe wurde der Linienführung und Kostenverteilung mit 10 gegen 3 Stimmenangenommen, wenn die Forst einen recht erheblichen Teil mit übernimmt." Damals wurde noch von einem Straßenbau über den Karrentin ausgegangen. Dieser hätte die Dörfer Groß Bengerstorf und Bennin nicht angeschlossen. Das hätte eine höhere Belastung der Gemeinde Klein Bengerstorf nach sich gezogen. Deshalb wurde insbesondere die Beteiligung der Forst angesprochen, da der Karrentiner Wald zur Klein Bengerstorfer Feldmark gehört. Es scheint, als ob die Beteiligung der Forst nicht in gewünschter Höhe erfolgen sollte, weshalb dann die veränderte Linienführung durchgesetzt wurde. Auch ohne Berücksichtigung des Forstanteils verringerte sich der Klein Bengerstorfer Anteil auf die Hälfte, etwa 2,3 km. Der Groß Bengerstorfer Anteil müsste etwa 4 km betragen haben. Noch am 24.5.1932 verfassten die Klein Bengerstorfer Gemeindevertreter eine "Stellungnahme zur Aufbringung der Chausseekosten" mit dem Wortlaut: "Die Gemeindeversammlung erklärt einstimmig, daß die Gemeinde in dieser Zeit der Wirtschaftsnotlage keine Mittel für den Chausseebau aufbringen kann. Diesbezüglich ist auch am 19.Febr.1931 ein Versammlungsbeschluß gefaßt und dem Amtsausschuß in Abschrift eingereicht mit der Bitte den Chausseebau zurückzustellen, worauf vom Amtsausschuß aber keine Antwort erteilt worden ist."

Chaussee aus Bennin mit den 1932 gepflanzten Ahornen, Quelle: E.G.Buck

Der Bau der Chaussee erfolgte in den Jahren 1931 und 1932. Damit verbunden war auch der Bau einer neuen Schaalbrücke, deren Vorgängerin noch aus Holz bestand, wie die in Bennin, die erst nach 1950 durch eine Stahlbetonbrücke ersetzt wurde. Der Straßenbau erfolgte zu großen Teilen in dieser Zeit der höchsten Arbeitslosigkeit durch Notstandsarbeit, zu der die Arbeiter, auch viele Bengerstorfer, insbesondere die Bauhandwerker, wie die Maurer Heinrich Behnke aus Groß Bengerstorf und Paul Reusch aus Klein Bengerstorf verpflichtet wurden. Die Arbeiten erfolgten auch hier wieder teilweise durch den Steinsetzer Engel aus Boizenburg. Die Chaussebäume wurden ebenfalls durch einheimische Arbeitskräfte gepflanzt. Protokollnotiz der Gemeindevertretung vom 23.11.1932: "Der Schulze gibt ein Schreiben bekannt, worin der Amtsausschuß die Gemeinde ersucht, die zu leistenden Fuhren an der Chaussee innerhalb der Ortschaft zu übernehmen, die Fuhren sollen nicht bar bezahlt werden, sondern später auf die von der Gemeinde zu leistenden Beiträge angerechnet werden. Die Gemeindeversammlung beschließt einstimmig, diese Fuhren zu leisten. Diese Fuhren werden von allen Spannviehbesitzern ausgeführt."

Seinen Abschluss fand der Chausseebau erst mit der Kostenverteilung im Jahre 1935. Aber bereits im November 1932 findet sich im Gemeindeprotokollbuch eine Notiz über die "Beschlußfassung betr. Fertigstellung der Chaussee innerhalb der Ortschaft bzw. Bereitstellung von Mitteln durch die Gemeinde" und der Beschluss "Die Gemeinde hat keine Mittel zur Verfügung. Die Aufnahme einer Anleihe von 2000 RM wird einstimmig abgelehnt, da die Gemeindekasse eine weitere Belastung nicht zuläßt, auch würde die Beschaffung der Gelder auf Schwierigkeiten stoßen wegen der Notverordnung." Auch zu der Kostenverteilung findet sich ein Protokoll der Gemeindevertretung Klein Bengerstorf vom 18.März 1935, in dem Stellungnahmen zu den Einsprüchen des Forstamtes Schildfeld, der Hofbesitzer Fritz Rehse, Ernst Meyer, Franz Schwarz, Wilhelm Hagemann, Wilhelm Schlichting, Adolf Dahlenburg, Jugendhof, Heinrich Wöhlke und Adolf Prüß, sowie des Büdner Wilhelm Jehring, der durch Flächenzukauf etwa die Größe einer kleinen Hufe erreicht hatte, und der Molkereigenossenschaft behandelt wurden. Darüber hinaus wurde eine Ortssatzung "über den Bau der Kunststraße Zahrendorf-Schildfeld" beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass die Verhältnisse in Groß Bengerstorf ähnlich gelegen haben. Im Rückblick betrachtet, muss man feststellen, dass die Beiträge einzelne Hofbesitzer derart hoch belastet haben, dass die Schulden erst in den 1950er Jahren abgezahlt werden konnten.


Vor dem Ersten Weltkrieg soll nach mündlichen Überlieferungen auch der Bau einer Eisenbahnlinie zwischen Boizenburg und Wittenburg vorgesehen gewesen sein, die Bengerstorf berührt hätte. Dafür hätte es bereits finanzielle Beteiligungen der Gutsbesitzer und auch des Schildfelder Müllers Tabel gegeben. Durch den Beginn des Krieges soll der Bau gescheitert sein. Berichtet wurde auch, dass einige Anlieger gegen die Bahn waren.

17.11 Beteiligung im Feuerlöschverband. Gründung der Freiwilligen Feuerwehr

Der 1836/37 gegründete Feuerlöschverband Groß Bengerstorf bestand immer noch. Nicht erkennbar ist, ob noch alle Gemeinden Mitglied des Verbandes waren. Im Kapitel 12. ist dargelegt, dass der Verband 1837 eine Handdruckspritze erworben hatte, die ihren Standort in dem 1836 errichteten Spritzenhaus hatte (Bild in Kapitel 12). Wir können sicher davon ausgehen, dass die Spritze nun in den 1920er Jahren zwischenzeitlich erneuert wurde, aber immer noch eine Handdruckspritze war. Verständlich ist, dass die lange Zeitdauer bis zum Eintreffen der Spritze am Brandort - ohne Telefon und nur mit Pferdefuhrwerken bis Kuhlenfeld oder Gallin - häufig den Einsatz schon überflüssig gemacht haben wird.

Wenn Hermann Rehse in seinem Roman "Arwsünn'" von den häufigen Bränden in Klein Bengerstorf spricht, die die Ursache für die Ansiedlung von acht Bauern im Ausbau waren, so trifft das in Klein Bengerstorf nur für die Hufe 8 zu, auch in Groß Bengerstorf für die Hufe 1.. Die Brandstiftung am Haus des Schulzen Wöhlke durch den Tischler Wöhlke im Jahre 1882 wurde an anderer Stelle bereits erwähnt. Von weiteren Bränden weiß der Verfasser dieser Chronik nach Erzählungen seiner Großeltern Dora und Paul Reusch zu berichten. In den 1890er Jahren brannte das erst 40 Jahre alte Haus von Hagemann, Hufe 7, (Saathorst) nieder und in den ersten Jahren des 20.Jahrhunderts Haus und Scheune der Hufe 14 (Dahlenburg, Karrentin). Inwieweit in diesen Fällen Brandstiftung eine Rolle gespielt hat, ist nicht überliefert.

Wegen der langen Zeitdauer bis zum Eintreffen der Spritze am Brandort hatten die Gemeinden und auch die Bauern noch eigene einfachere Löschmittel. Die vorliegenden Inventarien der Hufen 12 und 14 in Groß Bengerstorf, sowie Hufe 16 in Klein Bengerstorf enthalten auch Löschgeräte, wie Ledereimer, Feuerhaken und Leitern. Aus dem Gemeindeprotokollbuch von Klein Bengerstorf sind dazu ebenfalls einige Aussagen zu entnehmen. Im Februar 1922 beschließen die Gemeindevertreter, den Wasserwagen unverzüglich instandzusetzen, nachdem bereits im Mai 1920 seine Schadhaftigkeit festgestellt worden war. Damals erklärten sich die Hofbesitzer Meyer, Rehse, Wohlke, Prüß Nr.4 und Frank bereit, ihre Jauchewagen zur Verfügung zu stellen.

Am 1.3.1925 wurde durch die Gemeindevertretung Klein Bengerstorf die Kündigung der Mitgliedschaft im Feuerlöschverband Groß Bengerstorf beschlossen. Am gleichen Tage fasste man auch den Beschluss, "..., die Feuerspritze Nr.6 ... (Handdruckspritze) von der Firma Brandt & Söhne in Wismar zu kaufen, und somit wurde dieser Firma der Auftrag auf Belieferung erteilt, und zwar unter folgenden Bedingungen:

  1. Die Bezahlung der Spritze erfolgt durch Umlage in der Gemeinde""
  2. Die Firma erhält die ganze Bezahlung acht Tage nach Belieferung der Spritze.
  3. Der Schulze wird ermächtigt den Gesamtbetrag für die Spritze bei der Bank zu beleihen, ferner hat der Schulze für jeden Anteilspflichtigen ein Konto anzulegen, der Pflichtige ist verpflichtet dieses Konto bis zum 1.April 1926 nebst Bankzinsen auszugleichen.

Ferner wurde bei der Firma bestellt: 30m Hanfschlauch 52 l.W. a 2,60 M, 2 Normkupplungrn a 9,80 M,8 Feuereimer mit der Aufschrift: Klein Bengerstorf 1 - 8 a 5 M, 3 Erdölfackel a 18 M. Summa 191,66 M.

Die Firma verpflichtet sich die Spritze nebst angeführtes Zubehör bis zum 15.April d.J. zu liefern. Unterschrift J.C.Brandt Söhne

zu 2. Der Schulze wird beauftragt, die Kündigung von dem bisherigen Feuerlöschverband Gr.Bengerstorf in die Wege zu leiten. Die Kündigung soll am 1.März 1925 schriftlich ausgesprochen sein.

Die Kosten für die Spritze sollten wie folgt umgelegt werden:

  • Hofbesitzer je 103,00 M
  • Prüß Nr. 17 68,00 M
  • Jugendhof 51,50 M
  • Büdner 24,00 M
  • Häusler 12,00 M
  • Einlieger zusammen 12,00 M (Dannemann, Micheel, Tepp)

Wahrscheinlich sollte die Spritze aus den Wasserwagen das Wasser entnehmen. Die Spritze sollte bei Behnke Nr.1 untergestellt werden. Die Mietfestlegung wurde noch zurückgestellt. Kurz darauf fiel jedoch die Entscheidung, die Spritze für 40 M Jahresmiete im Kohlenschuppen der Molkerei unterzubringen.

Am 15.4.1926 kam es zu einem "Antrag der freiwilligen Feuerwehr Überlassung von mindestens 450 Mk. des Anteils welcher von der Domanial Brandkasse welcher die Gemeinde zurückerstattet wird, für Anschaffung der Spritze u.s.w." "Der Antrag der freiwilligen Feuerwehr wurde genehmigt u. zwar so, das die Wehr das Geld bekommt was von der Domanial Brandkasse gespendet wird. Jedoch soll ein Spritzenfonds gegründet werden,"

Die Mannschaft der Freiwilligen Feuerwehr vor dme Gasthaus Wulf 1929. Archiv Greve

Im gleichen Jahr erhielt die Feuerwehr noch einmal 100 M für die Ausrüstung. 1927 wurde beschlossen, eine Auffahrt für die Wasserwagen am Schaaleufer bei Hufe 4 (an der Brücke) zu schaffen und "Es wurde beschlossen. Sollte das Signal der der Feuerwehr ertönen, so sind sämtliche Spannviehbesitzer verpflichtet ihre Pferde aufzuschirren und sich beim Spritzenhaus zu sammeln. Ferner soll ein kleines Schauer für den Wasserwagen gebaut werden neben dem jetzigen Spritzenhaus. Mit dem Bau ist J.Duwe betraut." Aber so richtig durchschlagend muss der Beschluss wohl nicht gewirkt haben, denn am 11.12.1928 wurde eine "Ortssatzung im Falle einer Feuersbrunst" beschlossen in der es hieß: "Zur Ortssatzung soll folgender Satz hinzugefügte werden: Sobald das Alarmsignal der freiwilligen Feuerwehr ertönt, haben die Hofbesitzer im Dorfe in beeilten Tempo mit ihren Pferden beim Spritzenhaus zu erscheinen. Wenn ein Hofbesitzer ohne genügenden Grund garnicht oder nicht rechtzeitig erscheint, oder sich vorzeitig entfernt, so wird er vom Gemeindevorstand in eine Strafe bis zu 50 M verurteilt"

Im gleichen Jahr hatte hatte die Gemeinde die Zahlung des Verbandsbeitrages für die freiwillige Feuerwehr übernommen und 1929 zur Verbesserung der Löschgeräte einen Rohrverteiler und zwei Strahlrohre erworben. Ende 1932 wurde die Feuerwehr "beauftragt, ca. 30 m verbilligtes Schlauchmaterial im Werte von 40 RM anzukaufen, welches von Rostock angeboten wird. Den Betrag wird die Feuerwehr zunächst bezahlen, jedoch wird die Gemeinde diesen Betrag im nächsten Rechnungsjahr zurückerstatten."

In diesen Jahren brannte das haus des Häuslers Lübbert. Es wurde im Dorf von vermuteter Brandstiftung gesprochen.. Durch Blitzschlag brannte die Scheune des Hofbesitzers Prüß, Hufe 4 im Jahre 1930. Danach wurde die jetzt zum Wohnhaus umgebaute Scheune errichtet. Bald danach brannte das Wohnhaus der Hufe 11 (Möller-Behnke), bei dem wiederum Brandstiftung vermutet wurde. Nachdem das Gemeindehaus 1932 abgebrannt war, sollte die bisher bei der Molkerei untergebrachte Spritze im bisherigen Schweinestall des hauses eine neue Unterbringung erhalten. Der Beschluss dazu wurde dan jedoch zunächst wieder zurückgenommen.

Ein neuer Eintrag im Gemeindebuch lässt eine Weiterentwicklung erkennen: "Von der Feuerhilfe Schild Schwerin wird der Gemeinde eine Motorspritze (Siegerin) zum Preise von 1350 RM angeboten. Derselbe will die Handdruckspritze mit 700 RM in Zahlung nehmen. Ferner erhält die Gemeinde von der Landesbrandkasse eine Beihilfe in Höhe von 500 RM, sodaß noch ein Zuschuß von der Gemeinde von 150 RM erforderlich werden (wird). Dieser Gemeindeanteil wird vorläufig von der freiwilligen Feuerwehr verauslagt. Im nächsten Rechnungsjahr zahlt die Gemeinde diesen Betrag wieder zurück. Falls der Preis für die Handdruckspritze wie angegeben erzielt wird und die Landesbrandkasse die Beihilfe zahlt, beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die angebotene Motorspritze anzuschaffen," Im Jahre 1942 wurden noch einmal 20 Stahlhelme für die Feuerwehr angeschafft. Offenbar wurde aber die Unterbringung der Spritze und der Löschgeräte im Gemeindehaus doch realisiert, wo sie sich auch bis in die 1960 Jahre hinein befanden.

In Groß Bengerstorf gibt es keine schriftlichen Überlieferungen zur Entstehung und Entwicklung einer freiwilligen Feuerwehr. Nach der Auflösung des Feuerlöschverbandes erfolgte ebenfalls die Gründung einer freiwilligen Feuerwehr. Es hat dort auch weniger Brände gegeben. Bekannte Brände: 1927 brannte das Wohnhaus der Hufe 12 (Mahnke, dann Heiden) nieder. Weiterhin sind bekannt der Brand auf der Hufe 10 (Garber, dann Marbs) in den ersten Jahren des 20.Jahrhunderts, danach bald der Verkauf an Anton Marbs und ohne das konkrete Jahr der Brand auf der Hufe 7 (Kruse). Möglicherweise gab es auch einen Brand bei der Büdnerei Nr.2 (Goosmann).

17.12 Das Kinderheim "Jugendhof" in Klein Bengerstorf

In dem Abschnitt "Veränderungen bei den Hüfnern" wurde bereits erwähnt, dass 1919 oder 1920 die Hufe 15 auf dem Kötherbusch von der Witwe Mahnke an Düthmann verkauft wurde, der 1921 bereits zum Weiterverkauf an die Siedlungsgesellschft Mecklenburg genötigt war. Die Siedlungsgesellschaft hat die Gemeinde Klein Bengerstorf angefragt, ob sie das gemeindliche Vorkaufsrecht wahrnehmen wolle, das dann ausgeübt wurde, um Büdner und Häusler mit weiterem Land auszustatten. Dadurch erhielten die drei Büdner und 15 Häusler Acker auf "Düthmanns Koppel" und die Häusler auch Wiese im Grot'n Soll. Der Resthof wurde an Dr. Rudert als Vertreter der Siedlungsgenossenschaft eGmbH "Jugendhof" verkauft. Dr. Rudert war ein Oberlehrer, der aus Borna bei Leipzig stammte und zuvor in Hamburg tätig gewesen war. Die Genossenschaft gründete ein Kinderheim "Jugendhof", dessen Zielstellung darin bestand, bedürftigen Kindern eine moderne Bildung und Erziehung in Verbindung mit Werkunterricht unter Einbeziehung von landwirtschaftlichen Arbeiten zu vermitteln. Die Kinder kamen zum großen Teil aus Hamburg, aber auch aus der Umgebung. Am 1. Juli 1922 wurden an den Jugendhof bereits 14 Lebensmittelkarten ausgegeben, so dass von einer Zöglingszahl um die 10 Kinder ausgegangen werden kann. Dr. Rudert übergab die Leitung des Heimes bald der jüngeren Lehrerin Clara Küchhold. Diese leitete es bis zur Auflösung nach dem Brand im Jahre 1953.

Nachdem sich die Genossenschaft nach den schweren Anfangsjahren in komplizierten Zeiten der Krisen und der Inflation auch etwa wirtschaftlich stabilisiert hatte, wurde 1925 ein Schul- und Wohnhaus für Jungen an der Schaale errichtet. Nachdem Unterstützungsgesuche für den Bau eines Mädchenhauses mit einem Kostenaufwand von 60.000 M an den ehemaligen Großherzog und den Staat abschlägig beschieden worden waren, wurde an das Bauernhaus aus dem Jahre 1854/55 ein Flügel angebaut, in dem die Mädchen und Werkräume untergebracht wurden. Der Landwirtschaftsbetrieb wurde den erzieherischen Zielen entsprechend ausgebaut. Unter anderem wurde eine Gärtnerei eingerichtet. Den landwirtchaftlichen Betrieb führte seit 1931 mit einer Unterbrechung Willy Kay, der auch Anteile an der Genossenschaft hatte.

Das Bauernhaus mit den angebauten Flügel als Mädchenhaus. Im Vordergrund Beerensträucher der Gärtnerei. Archiv Greve

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden einige Veränderungen wirksam, da die geänderten ideologischen Verhältnisse natürlich auch nicht an dem Kinderheim vorbeigingen. Die wichtigste Veränderung war die Auflösung der Schule. Die Kinder wurden nunmehr gemeinsam mit den Dorfkindern unterrichtet. In dem Vorstand der Genossenschaft sollte nun auch die SED Einfluss auf die Erziehung nehmen. Dazu wurde der Vorsitzende der Dorfparteiorganisation Mitglied des Vorstandes. Das war jedoch in jenen Jahren der einheimische Paul Reusch, der ein altes Mitglied der SPD gewesen war. Er hielt ein eher freundschaftlich-kollegiales Verhältnis zur Heimleitung. Verfasser erinnert sich noch an die Tage nach dem Brand des Kinderheimes, in denen die Heimleiterin Clara Küchhold mehrfach um die Unterstützung seines Großvaters Paul Reusch anhielt, die aber gegen den Widerstand des Rates des Kreises kaum möglich war, da es sich um ein privates Kinderheim handelte. Probleme mussten zunehmend auch daraus erwachsen, dass der Landwirtschaftsbetrieb des Kinderheimes den Status eines großbäuerlichen Betriebes hatte.

Am 22.April 1953 brannte das Hauptgebäude des Kinderheimes "Jugendhof" vollständig nieder. Die Ursache war eine Brandstiftung durch ein Heimkind. Die Kinder wurden dann auf die staatlichen Heime in Gülze, Lehsen und auch auf Dreilützow aufgeteilt. Da Clara Küchhold für ihr privates Kinderheim unter den Bedingungen der DDR nach dem Brand wohl keine Perspektive mehr sah, ging sie dann nach Hamburg zurück.

In dem ehemaligen Schulgebäude und Jungenhaus wurde unter Einbeziehung des leerstehenden Hauses der Hufe 17 (Tüdertog) zunächst noch ein Heimbetrieb für Jugendliche weitergeführt, der dann jedoch bald eingestellt wurde. Der Landwirtschaftsbetrieb wurde im Rahmen des Örtlichen Landwirtschaftsbetriebes (ÖLB) von der Gemeinde weitergeführt. Das Grundstück geriet als Volkseigentum in die Rechtsträgerschaft des Rates der Gemeinde. Das Schulgebäude wurde zunächst von der Familie Kay weiter bewohnt und von der Gemeinde in den 1980er Jahren an die Schweriner Familie Zettler verkauft (Frau Dorothea Zettler war die Tochter des bereits als Jagdpächter erwähnten Ludwig Wöhlke, der auf der benachbarten Hufe 16 geboren wurde.)

17.13 Das dörfliche Leben in den Jahren zwischen den beiden Weltkriegen

Das Leben in den Dörfern bewegte sich in den grundsätzlichen Belangen trotz aller Veränderungen, die die Republik und die Nachkriegszeit mit sich brachten, nahezu in den gleichen Bahnen wie in der Kaiserzeit. Wesentlichere Veränderungen brachten im allgemeinen nur die Lehrer, die nun bereits eine bessere Ausbildung hatten, in die Dörfer.

Die Dorfbewohner fühlten sich trotz der sozialen Unterschiede, die sich aus dem Grundbesitz ergaben, doch noch weitgehend als eine Dorfgemeinschaft, in der jeder neben den bestehenden Rechten auch Pflichten zu erfüllen hatte. Solche Pflichten waren beispielsweise die Hand- und Spanndienste, bei denen jeder sich nach der Größe seines Grundbesitzes zu beteiligen hatte. Das betraf insbesondere die Dienste beim Wegebau, aber auch beim Aufbau des Gemeindehauses nach dem Brand 1932, beim Grabenräumen und beim Bau eines Schulsportplatzes.

Eine soziale Gemeinschaft waren die Dorfbewohner im allgemeinen auch beim Feiern. In beiden Dörfern hatten insbesondere die Lehrer Brockmöller in Groß Bengerstorf und Schulz in Klein Bengerstorf daran Anteil. Brockmöller hatte bereits 1911 den Gesangverein "Sonnenschein" gegründet, der auch Laienspiele aufführte und Feste organisierte. Solche Feste waren in Groß Bengerstorf die Erntefeste, Kinderfeste und das Ringreiten. In Klein Bengerstorf hatte der Lehrer Schulz den "Familienverein" gegründet. Dieser widmete sich insbesondere dem geselligen Zusammenleben in der Gemeinde, das in dieser Zeit eine Ausstrahlung auf die Dörfer der Nachbarschaft hatte. In Klein Bengerstorf wurden außer den Ernte- und den Kinderfesten auch die oben genannten Holzfeste auf dem Karrentin gefeiert.

Die Feiern der Erntefeste, der Kinderfeste, der Holzfeste und die Durchführung des Ringreitens bewegten sich noch in den gleichen Bahnen wie es oben für die Zeit vor dem Ersen Weltkrieg (Kapitel 13. zum Brauchtum) dargestellt wurde.

In beiden Dörfern gab es traditionell Kriegervereine. Diese waren ursprünglich als Traditionsvereine der Teilnehmer des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71 und später auch des Ersten Weltkrieges gegründet worden. Wenn auch die generelle Zielstellung solcher Vereine in unserer Zeit zu Recht nicht mehr hoch im Kurse steht, so haben sie doch unter den Bedingungen der begrenzten dörflichen Verhältnisse mehr einen Beitrag zum Leben der Dorfgemeinschaften geleistet als sie den reaktionären Zielstellungen gedient haben.

Noch eine Besonderheit des dörflichen Lebens, die sich in Klein Bengerstorf bis in die 1950er Jahre hinein erhalten hat, soll hier erwähnt werden. In Zeiten, in denen viele Familien sich aus Kostengründen keine Zeitung gehalten haben und manchmal tagelang, besonders die "Ausgebauten" nicht den Hof verließen und somit keinen Kontakt zu anderen Dorfbewohnwern hatten, war die Information an die Einwohner über die dörflichen Angelegenheiten für den Schulzen und den Gemeindevorstand häufig ein Problem. In den 1920er Jahren wurde deshalb die Dorftafel eingeführt, auf die Informationszettel geheftet waren. Diese war in zwei Exemplaren (Dorf und Ausbau) von Haus zu Haus weiterzugeben. Aus den Protokollen der Gemeindevertretung kann man ersehen, dass das von vornherein eine problematische Einrichtung war, weil nicht durch alle Familien eine kurzfristige Weitergabe erfolgte. Deshalb wurden sogar Strafen beschlossen, die offenbar keinen großen Erfolg hatten, denn das Problem hat auch noch in den 1950er Jahren bestanden.

17.14 Hermann Rähs' - ein Slüngelstörper Buerndichter

Alte Bauerngeschlechter, denen durch die Tätigkeit bedingt eigentlich eher ein nüchtern-sachliches Gemüt nachgesagt wird, haben doch auch musische und wissenschaftliche Begabungen hervorgebracht. Häufig gingen diese durch den Zwang zum harten Broterwerb für viele Familien jedoch unter. In einzelnen Fällen haben sich Söhne, seltener Töchter, schon im 19. Jahrhundert aus diesem Zwang befreien können. Ein solcher ist der Sohn des Erbpächters und Schulzen in Klein Bengerstorf Hermann Rehse, der oben bereits mehrfach zitiert wurde. Er wurde 1878 in Klein Bengerstorf geboren. Sein Vater Franz Rehse soll ein sehr praktisch veranlagter hünenhafter Mensch gewesen sein, der bereits in den Kriegen 1866 und 1870/71 harte Bewährungen bestehen musste

Hermann Rehses Elternhaus, Bruder Fritz mit Frau und Mutter und Pferdeknecht, Archiv Greve

Über das Leben des Hermann Rehse ist nur wenig bekannt. Als ältester Sohn eines Bauern mit mehr als 30 ha Land wird er in früher Jugend bereits genötigt gewesen sein, in der Landwirtschaft zu arbeiten. Er hat die Dorfschule in seinem Heimatort besucht, denn eine höhere Schulbildung wurde einem Hoferben nicht angedeihen lassen. jedoch hatte bereits sein Vater für bäuerliche Verhältnisse seiner Zeit einen überdurchschnittlichen Bildungsstand, den er als Autodidakt und während seiner Kriegsdienste erworben haben wird. In seinen Schriften lässt Hermann Rehse das auch deutlich werden. Aus dessen Veröffentlichungen mit teilweise autobiographischen Zügen kann man erkennen, dass er in seiner Jugend einige Zeit in Schwerin verbracht haben muss. Wahrscheinlich wird er dort seinen Militärdienst geleistet haben. Er muss die Zeit in Schwerin genutzt haben, um sich eine weitergehende Bildung anzueignen, denn bereits als Dreiundzwanzigjähriger veröffentlichte er sein erstes Buch unter dem Titel "Knak'n un Plünn'n" (hdt. Knochen und Lumpen).

H.Rehses Erstling Knak' un Plünn'n, Archiv Greve

Es handelt sich um eine Sammlung in der Art der Reuterschen Läuschen un Rimels unter dem Motto "Wat den'n Ein'n sin Uhl is, dat is den'n Annern sin Nachtigal". Als Geleitwort stellte er ein kleines Gedicht voran, das seine Zweifel an dem Wert seiner Dichtungen wie entschuldigend zum Ausdruck bringt:

  • N' poor Awfäll sünd't von't minschlich Läb'n,
  • Tausam'n söcht achter Busch un Tuhn.
  • Dei Knak'n sünd all müer un brun,-
  • Väl Gaud's is an dei Plünn'n nich bläb'n,-
  • Nähm's hen wi's sünd, mim leiw'n Frünn'n,
  • Un schellt mi nich, wenn Ji's nich maeg'n.
  • Ick hew kein Schuld, dat's nich väl daeg'n,
  • Dat süd jo blots man Knak'n un Plünn'n.
  • Swerin, in'n Feberwor 1901 ... H.Rehse

Das Erfolg muss aber doch wohl so gering nicht gewesen sein, denn bereits ein Jahr später veröffentlichte er den Roman "Arwsünn'" (Erbsünde). Dieser Roman, der seinen Ausgangspunkt im Slüngelstörper (Bengerstörper = Bengelstörper = Slüngelstörper) Bauernmilieu hat und zu Teilen in Schildfeld (Schildhorst), Schwerin und Bützow spielt, ist in der Handlung seiner Zeit entsprechend ein wenig frömmelnd-romantisch angelegt, gibt aber doch einige Einblicke in das Denken und Fühlen in der dörflichen Welt seiner Zeit. Vor allem auch gibt er vorzügliche Schilderungen der Erlebniswelt seiner Kindheit in Klein Bengerstorf. Dazu an dieser Stelle als eine Kostprobe einmal die um das oben im Abschnit 17.10 Ausgesparte ergänzte Passage der Begebenheit am Kreuzweg: "Die Wege müssen rund werden" harr hei meint, "damit das Wasser sich nicht auf ihnen halten kann. Wenn dann auch noch die Gräben gehörig ausgeworfen werden, so wette ich, daß der Slüngelsdörper Weg trocken wird wie eine ägyptische Mumie."-

Dei Slüngelsdörper Buern harr'n lacht, as dei Schult ehr dissen Breiw vörläsen ded:

"Franz," harr Bur Baben-Behnk' den'n Schulten fragt, "wat mag so'n Gips-Mumidee sin?" "Je, Du," harr dei Schult meint, "Dinentwegen künn dat woll'n Adebor mit'n roden Start un gräune Fäut sin! Aewersten, wenn Du't girn weiten wißt, denn will ick Di't verklorn. Kik mal, von dei Ägypter hest Du doch all hürt?"- "Nee," mein Baben-Behnk', "Franz, minläde nich!" "Na," tröst em de Schult, denn täuw man bet morgen. Denn hürt dor mihr Tid tau, as ick dacht hew. Mit fiew Würd is dat nich vertellt, woans so'n ägyptisch Mumie utseihn ded."-

Na. Baben-Behnk' wir ein'n taufräden Minschen un läut sich trösten. Ünnerwegens aewerst, as hei tau Hus güng, erkunnig hei sick bi sinen Nahwer Cement-Behnk' noch eins nah den "Mumidee", un wildat Cement-Behnk'dat ok nich wüßt, up sien Ort aewersten in'n groten un ganzen bäten kläuker wir as Baben-Behnk', so wüßt hei sich tau helpen un un vertell sinen Nahwer, dat man in Ägypten tau dei Semmel "Mumidee" säd, un so drög wull de Amtmann de Slüngelsdörper Wäg' hebben as son'n drögen harten Stuten. Bäder wiren sei worden dei Slüngelstörper Wäg', un wenn dei Buren ok up den'n Amtmann un sine Flausen schimpen ded'n: hei mäuk sich üm Slüngestörp verdeint, as 'ne Mudder üm ehr Kind un wenn hüt abend dei Sneischanzen sin Makwark ok wedder tauweihten, so künn hei dorvör nich.

Die Sprache des Hermann Rehse ist geprägt durch das Plattdeutsch seiner Heimat. Erkennbar ist aber die Nähe zu Reuter und Tarnow, von denen er einige Sprachformen und Eigenheiten übernommen hat. So gibt es in der Boizenburger Gegend kein "wir" sondern nur "weer" für "war". Typisch reuterisch ist "Start" für Schwanz, in Bengerstorf "Steert". Sehr gefühlvoll ist ein in den Roman eingefügtes Gedicht.

An'n Dörpdieck"

  • Dei Nacht is still, Matt schient dei Mahn
  • Von'n kloren Häwen dal,-
  • Lis' weiht dei Wind.- An'n Dörpdieck stahn
  • Drei Widen, nakt un kahl,-
  • In't Wader häng'n dei Telken,
  • Akrat noch so wie früh'r
  • Un ut ehr Olm- den'n welken-
  • Lüch't noch dat olle Füer.
  • Hier seit ick oft vör olle Tid
  • un sprüng und danz un späl.-
  • Hie süng ick oft ein olles Lied
  • Ut frische Kinnerkähl.-
  • Kennt Ji mi noch, Ji Widen,,
  • Den'n lütten Flasskopp-Jung'n?-
  • T wir'n frohe Kinnertiden.--
  • Tau bald is't Lied verklung'n.-
  • Dei Nacht is still. - Min Og ward natt.-
  • Min Hart is gor tau swier.-
  • Lis' singt dei Wind.- Ein dröges Blatt
  • Weiht lustig vör em hier,--
  • T wir't letzte von dei Widen,
  • Nu dauhn ehr Og'n sei tau
  • Un dröm'n von olle Tiden.-
  • O fünn ok ick hier Rauh!-

Diese Gedicht ist in den zweiten Teil des Romans eingefügt, der teils in Afrika spielt. Offenbar hat er den Roman bereits in Erinnerung an seine Heimat in seinem neuen den afrikanischen Lebensabschnitt geschrieben. Bekannt ist, dass er Anfang des 20. Jahrhunderts nach Afrika auswanderte. Er lebte dort im damaligen Deutsch Ostafrika, jetzt Tansania im Südwesten des Viktoria-Sees. Im Siedlungsgebiet der Kiziba, die der Region auch den Namen gegeben hatten. Er hat sich mit den volkskundlichen Eigenheiten des Stammes beschäftigt. Durch Gespräche mit Einheimischen, auch Stammeshäuptlingen, und eigene Anschauung der materiellen Lebensgrundlagen des Stammes konnte er ein Bild der Lebensweise festhalten, das er in seinem Buch "Kiziba" detailliert beschrieben hat. Dieses Buch ist mit einem Vorwort des Anthropologen und Völkerkundlers Prof. Dr. Luschan, Berlin versehen, in dem dieser es als ein ungewöhnlich nützliches und verdienstvolles Buch bezeichnet. Beachtlich ist vor allem, dass ein junger Mann mit der mecklenburgischen Dorfschulbildung seiner Zeit zu den genannten qualitativen Leistungen fähig gewesen ist. Es wird sicher eines großen Fleißes und viel Beharrlichkeit bedurft haben, sich das erforderliche Wissen anzueignen.

Sein Roman "Arwsünn'" steht bei H.K.A. Krüger in seiner "Geschichte der niederdeutschen Literatur" geschrieben: "Eine packende Fabel erfand Hermann Rehse (geb. 1878 in Bengerstorf bei Boizenburg) in dem Roman "Arwsünn'", die zu meistern ihm aber nicht gelungen ist." Die Bücher von Hermann Rehse sind in der Landesbibliothek in Schwerin vorhanden. Das Buch Kiziba ist in Saarbrücken als Reprint aufgelegt worden und noch im Handel.

Mit dem Ende des Ersten Weltkrieges kamen die deutschen Kolonien unter die Verwaltung des Völkerbundes. Wie andere Deutsche musste Hermann Rehse Afrika verlassen. Er ging nach kurzer Zeit in seinem Elternhaus in die USA . Die letzte Nachricht von ihm an seine Eltern kam aus Kalifornien. Im Internet ist unter dem Portal Ancestry ein Eintrag zu finden, der ihm nicht sicher zuzuordnen ist, da das Geburtsjahr abweicht. Danach lebte im Jahre 1940 ein Hermann Rehse, der in Deutschland im Jahre 1875 geboren war, mit seiner 58jährigen Ehefrau Marie in Milwaukee, 3863 North 19th Place.

17.15 Bengerstorf unter dem Nationalsozialismus

Es soll hier sogleich vorausgeschickt werden, dass der Nationalsozialismus in beiden Dörfern keinen großen Widerhall gefunden hat, obwohl die Versprechungen der Nazis in den Zeiten der Weltwirtschaftskrise insbesondere bei manchem Bauern, der in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war, sicher nicht auf taube Ohren gestoßen sind. Bereits vor der Machtergreifung des Nationalsozialismus waren die Auseinandersetzungen zwischen Kommunisten aus Boizenburg und Nationalsozialisten, die in Niendorf eine Hochburg hatten, auch bis in die Dörfer der Umgebung hinein zu spüren.

Aus dem Klein Bengerstorfer Gemeindeprotokollbuch ist zu erkennen, dass sehr schnell nach der Machtergreifung des Nationalsozialismus am 9.Mai 1933 der Schulze und die beiden Schöffen neu gewählt wurden, obwohl ihre Amtszeit erst am 31.12.1934 geendet hätte. Es wurden jedoch der Schulze Heinrich Behncke (Büdner B.1) und die beiden Schöffen Heinrich Wöhlke und Wilhelm Schröder einstimmig wiedergewählt. Kennzeichnend ist aber die Beteiligung der Gemeindevertreter, die offenbar nicht neu gewählt waren, an der Wahl. Teilgenommen hatten: Gottfried Dahlenburg, Johannes Prüß, Hermann Wöhlke (H.12), Franz Schwarz, Paul Stieger, Hermann Behncke, Heinrich Behncke, Heinrich Wöhlke und Wilhelm Schröder. Dagegen hatten nicht teilgenommen: Paul Reusch (SPD), Wilhelm Hagemann, Wilhelm Jehring und Johann Duwe. Da diese, aber auch andere, später sich ebenfalls zurückgezogen haben, kann man teilweise auf eine politische Motivation schließen.

Auch in Groß Bengerstorf hat diese Neuwahl stattgefunden. Dabei ist es jedoch zu einer Umbesetzung des Schulzenamtes gekommen. Der verdienstvolle Schulze Karl Behnke wurde durch Heinrich Bädker senior abgelöst, der Mitglied der NSDAP war.

Am 16.September 1935 hat die Klein Bengerstorfer Gemeindevertretung eine Veränderung der Ortssatzung beschlossen, die die Zahl der Gemeinderäte - nicht mehr Gemeindevertreter - auf vier festsetzte. Das Protokoll ist mit "Der Bürgermeister H.Behnke" unterschrieben, so dass deutlich wird, dass vorher auch die traditionelle Bezeichnung "Schulze" durch Gesetz abgelöst wurde. Genauso nannten sich die ehemaligen Schöffen nun "Beigeordnete". Als Gemeinderäte unterzeichnen das Protokoll vom 12.2.1936 nun: Hermann Wöhlke, Paul Stieger, Johannes Prüß und Wilhelm Hagemann. Kennzeichnend für die Jahre der Nazidiktatur ist auch die immer geringer werdende Zahl der Protokolle.

In Groß Bengerstorf war ab 1936 wieder Karl Behnke Bürgermeister, der wegen seiner früheren Verdienste den weniger fähigen Heinrich Bädker abgelöst hatte.

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurden nach den übrigen Parteien auch solche Einrichtungen wie die Landwirtschaftskammer und die Gewerkschaften abgeschafft. Die Aufgaben der Landwirtschaftskammern übernahm in völlig anderer Organisationsform der Reichsnährstand, der durch die Ortsbauernführer in den Dörfern vertreten war. Ortsbauernführer waren in Groß Bengerstorf Anton Marbs und in Klein Bengerstorf Wilhelm Schlichting senior. Beide gehörten jedoch nicht zu den aktiven Nationalsozialisten, wohl aber zu den erfolgreichsten Bauern. Aktiver waren neben dem schon erwähnten zeitweiligen Bürgermeister Heinrich Bädker in Groß Bengerstorf die im Krieg Gefallenen Walter Köster und Hermann Hinzmann und in Klein Bengerstorf Wilhelm und Walter Schröder zu nennen, die sich auch später schnell mit dem neuen politischen System anfreunden konnten.

Wie es durch die Rüstungswirtschaft mit hoher Staatsverschuldung zu einer wirtschaftlichen Festigung in den Dreißiger Jahren gekommen war, so kam es auch zu einem Aufschwung in den bäuerlichen Wirtschaften. Äußeres Zeichen dafür war, dass einige bauern sich neue Maschinen, Traktoren (A.Marbs, W.Mahnke, J.Behnke,, H.Lüdemann, W.Schlichting) und auch bereits PKW anschafften.

Für die landwirtschaftlichen Betriebe wurden in diesen Jahren im Rahmen der Reichsbodenschätzung die landwirtschaftlichen Flächen neu bonitiert. Dabei wurde die traditionelle Bonitierung in Hufen, Scheffel Einsaat und Fuder Heu außer Kraft gesetzt und als neue Besteuerungs- und Planungsgrundlage die heute gültige Bonität nach Bodenwertzahlen, Ackerzahlen und Grünlandzahlen (heute häufig Bodenpunkte genannt) ermittelt.

17.16 Der zweite Weltkrieg in Bengerstorf

Abgesehen von den immer deutlicher werdenden Kriegsvorbereitungen, die sich unter anderem auch in einem erneuten Absinken des Geldwertes äußerte, aber auch in Einberufungen zum aktiven Wehrdienst und zum Arbeitsdienst, wurden die Dörfer erst durch die Vielzahl der Einberufungen kurz vor dem und beim Kriegsbeginn in das Geschehen unmittelbar einbezogen. Bald gab es auch die ersten Gefallenen zu beklagen.

Bereits im Dezember 1939 ist in einem Gemeindeprotokoll in Klein Bengerstorf die Rede davon, dass im Gemeindehaus die Wohnung der verstorbenen Frau Dankert für die Unterbringung von Gefangenen reserviert werden soll. Am 30.6.1940 protokollierte man: "Die Gemeindeversammlung beschloß einstimmig, daß die Gefangenen im Klassenzimmer der Schule untergebracht werden. Von der Gemeinde Gr.Bengerstorf sollen 8 Mann mit untergebracht werden. Die Einrichtung der Unterbringung soll gemeinschaftlich von den Interessenten getragen werden und auf die Person der Gefangenen umgelegt werden. Die Gemeinde Gr.Bengerstorf zahlt pro Gefangenen an Schulunterbringungskosten an die Gemeinde Kl:Beng. RM 3,-."

Der Einsatz der gefangenen Franzosen erfolgte in der Landwirtschaft. Diese arbeiteten einzeln bei Bauern und in Einzelfällen auch bei Handwerkern, wie bei Schröder. Die Franzosen wurden in der Regel tagsüber bei den Bauern gut behandelt. Teilweise lebten sie wie Angehörige der Familien und nahmen bei der Arbeit und teils auch darüber hinaus die Stelle der einberufenen Männer ein. Mindestens einen Abkömmling haben sie hinterlassen. Die in Groß Bengerstorf eingesetzten Franzosen wurden später in der Gastwirtschaft Köster auf dem Saal untergebracht.

Ein weiteres Lager wurde später auf dem Karrentin eingerichtet. Dort waren im Saal der Gastwirtschaft russische Kriegsgefangene untergebracht. Diese arbeiteten im Gegensatz zu den Franzosen in bewachten Gruppen in der Forst. Sie mussten bei schlechter Verpflegung und Behandlung, sowie vor allem auch strenger Bewachung schwer arbeiten. Im Meldebuch der Gemeinde sind die Namen der Gefangenen im Gegensatz zu den Franzosen alle einzeln aufgeführt. Unter den 41 Namen sind 24 weibliche überwiegend aus den Gebieten Orlow, Kursk und Poltawa, die alle im Frühjahr 1943 angemeldet sind. Es gab aber auch russische Staatsbürger, die einzeln bei den Bauern Wegner, Hermann Behncke, Markwardt, Hagemann, Dühkop, A.Prüß und Schlichting, sowie bei Schröder und im Kinderheim Jugendhof untergebracht waren.

Im Juli des Jahres 1943 wurde Hamburg durch britische Luftangriffe so schwer zerstört, dass beim Brand der Kontore am Hafen durch den durch die Hitze bewirkten Auftrieb die verkohlten Papierreste noch in der Boizenburger Gegend herunterkamen. In der Folge kamen viele obdachlos gewordene Hamburger auch nach Bengerstorf. Das Meldebuch von Klein Bengerstorf verzeichnet allein 85 untergekommene Hamburger. Die Zahl wird sich in Groß Bengerstorf sicher in gleicher Größenordnung bewegt haben. Dabei handelte es sich zum großen Teil um Hamburger, deren Verwandtschaft hier beheimatet war oder die selbst von hier stammten.. Allein bei der Familie Adolf Prüß kamen kurzfristig 6 Familien mit 13 Personen unter, darunter auch Ernst Prüß, der erst 1939 mit Ehefrau und drei Kindern nach Hamburg gezogen war, wo ihm noch ein viertes Kind geboren worden war. Nun kehrte er ohne Ehefrau und nur mit den beiden ältesten Kindern Ernst-Otto und Helga zurück. Die Ehefrau mit den beiden jüngeren Kindern war beim Bombenangriff ums Leben gekommen.

Mit zunehmender Dauer des Krieges kehrte die Trauer in immer mehr Häuser ein. Es kamen immer häufiger die Gefallenen- und Vermisstenmeldungen. Das Ende des des Zweiten Weltkrieges selbst war in Bengerstorf nur in den letzten Tagen etwas aufregender gewesen. Zerstörungen hatte es nicht gegeben. In den letzten Tagen wurden die Gefangenen vom Karrentin von ihren Wachmannschaften wie Vieh durch Klein Bengerstorf getrieben. Eine bezeichnende kleine Begebenheit soll hier eingeflochten werden. Herta Greve, geb. Reusch, die zu jener Zeit in Boizenburg wohnte, war mit ihren Kindern Dieter und Edith bei ihren Eltern in Klein Bengerstorf. Sie hatte den bei der Aprilhitze durstigen Gefangenen etwas Wasser zum Trinken gereicht. Ein Bewacher äußerte daraufhin, dass die Gefangenen es doch nicht wert seien. Die anschließende Bemerkung von Herta Greve, dass ihr Ehemann, ihr Bruder und ihr Schwager unter den Vermissten seien und sie hoffe, dass sich auch für diese hilfreiche Hände finden möchten, muss ihn wohl doch nachdenklich gemacht haben, denn er äußerte sich nicht wieder. Sicher ist aber, dass ihr Verhalten nicht ganz ungefährlich war, denn es gab nicht nur in der Nachbarschaft so fanatisierte Leute, die noch am 20. April an Hitlers kriegsentscheidende Wunderwaffe glaubten, die ihm zum Geburtstag präsentiert werden würde, was sie nicht daran hinderte wenige Monate später wieder mit den Russen befreundet zu sein.

Das Kriegsende markierte sich am 2.Mai 1945 in Klein Bengerstorf sehr deutlich mit dem Durchzug allierter Truppen, die bei Bleckede über die Elbe gesetzt hatten. Offenbar war ihnen die 1932 gebaute Chaussee über Groß Bengerstorf und Bennin noch nicht bekannt, so dass sie den alten Postweg über Karrentin nach Schildfeld, der wohl in ihren Karten eingetragen war, auf ihrem Weg nach Schwerin benutzten.. Der Verfasser, der als knapp Sechsjähriger das Kriegsende bei seine Großeltern verlebte, und viele Dorfkinder schauten neugierig und ängstlich beim Gemeindehaus um die Ecke, um dem Treiben zuzusehen. Sie hatten wie die meisten Dorfbewohner in einfachen Erdbunkern in der "Drift", einem Hohlweg, im Schutz der hohen Böschung das Kriegsende erwartet, das sich mit einem Beschuss des diesseitigen Elbgebietes von der Westseite her ankündigte.

Von den zu Kriegsbeginn in Bengerstorf Ansässigen waren im zweiten Weltkrieg 36 Gefallene zu beklagen. In Groß Bengerstorf waren das: Walter Gielow (H.2), Walter Köster (Hu.11), Karl-Heinz Abel (Hu.9), Willy Timm (H.9), Heinrich Behnke, Erwin Behnke (beide H.3), Heinrich Koch, Hans Koch (beide H.7), Wilhelm Kruse (B.1?), Willy Tofelde (B.3), Ewald Voß (B.5), Fritz Pusback (H.22), Gieske (bei Mahnke Hu.12), Heinrich Trilck jun. (Hu.5), Klotz (Hu.1), Gustav Brinkhaus (Hu.7), Gerhard Hartung (H.25), Hermann Hinzmann (Hu.14), Willy Stieger (H.13). In Klein Bengerstorf: Wilhel Wöhlke (H.15), Paul Reusch jun. (H.13), Jonny und Max Brockmöller (Gemeindehaus), Wilhelm Hinzmann (H.10), Heinrich Kruse (Hu.10), Pauls Stutzinger (Hu.11), Hermann Wegner (Hu.12), August Dahlenburg (H.20), Wilhel Jehring jun. (B.3), Hermann und Paul Jehring (B.2), Werner Hagemann (Hu.7), Otto und Willy Markwardt (Hu.14), Hermann Engel (H.17) und Erich Mahnke (H.11).

Darüber hinaus waren viele in der Gefangenschaft oder galten als vermisst. Auch von diesen waren dann einige gefallen oder in der Gefangenschaft verstorben. So manche Mutter, so mancher Vater und so manche junge Frau wollte die Hoffnung auf die Rückkehr des Sohnes oder des Ehemannes nicht aufgeben, bis die traurige Nachricht häufig erst nach vielen Jahren die Gewissheit brachte. Aus der Gefangenschaft kehrten die letzten Männer erst 1949/50 zurück, z.B. Hermann Mahhnke, Franz Schwarz, Ernst Greve, Hartwig Mundt, Hermann Burmeister und Georg Koltermann.

17.17 Die Einwohnerzahlen in den Dörfern

Über die Einwohnerzahlen finden sich seit 1877, einige Jahre nach der Einrichtung der Standesämter, verlässliche Zahlen in den Staatskalendern.

Jahr++Groß Bengerstorf++Klein Bengerstorf

  • 1877--------248--------------244
  • 1890--------249--------------241
  • 1900--------244--------------230
  • 1910--------222--------------217
  • 1923--------234--------------260
  • 1930--------219--------------268
  • 1939--------191--------------275
  • 1950----------?---------------339
  • 1958--------233--------------267
  • 1968--------174--------------273

Der Anstieg der Einwohnerzahl in Klein Bengerstorf ab den 1920er Jahren ist vor allem der Einrichtung des Kinderheimes "Jugendhof" zuzuschreiben. 1968 war der Wohnblock in Klein Bengerstorf erbaut und bezogen worden, was zu einer Umverteilung führte. Die Einwohnerzahl in Groß Bengerstorf im Jahre 1950 dürfte auch um die 300 gelegen haben.


18. Das Leben in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR

Persönliche Vorbemerkung des Verfassers dieser Chronik: Für dieses Kapitel - speziell für die 1940/50er Jahre - wird zum großen Teil aus der eigenen Erinnerung geschöpft. Dazu kommen Berichte vor allem meines Großvaters Paul Reusch und auch anderer älterer Bengerstorfer, wie Gerhard Marbs, Friedrich (Fritz) Behrend, Wilhelm Hagemann jun., Hartwig Mundt sen., Hermann Behncke jun., Karl-Kudwig von Walsleben, Erich Behnke, Fritz Rehse jun. (der III. Fritz) und Christa Röther, geb. Rehse. Wegen der gesellschaftlichen Rolle meines Großvaters bis 1953 wurde ich, nachdem unsere Familie nach Rückkehr des Vaters Ernst Greve aus der Gefangenschaft dann im Dezember 1949 in das Elternhaus unserer Mutter gezogen waren, häufiger als Kind unmittelbarer Zeuge der Ereignisse.

18.1 Der politische Umbruch unter der sowjetischen Besatzungsmacht

Das Kriegsende hatte wesentlich veränderte politische Verhältnisse zur Folge. Unter der britischen Besatzungsmacht in den ersten Nachkriegswochen erfolgte noch keine durchgreifende Veränderung. Jedoch hatte zumindest der Einfluss der ehemaligen Nazis aufgehört. Nachdem am 1.Juli 1945 die sowjetische die britische Besatzung abgelöst hatte, begann der radikale Umbruch. Dieser hatte allerdings in beiden Bengerstorf nicht die Auswirkungen wie in Bennin, das gänzlich von seinen Bewohnern geräumt werden musste und für einige Wochen sowjetisches Truppenquartier war.

In den Dörfern wurden die Bürgermeister und die Lehrer ihrer Ämter enthoben, da sie in der Zwischenzeit teils nach längerem Sträuben Mitglieder der NSDAP geworden waren. Letzten Endes zählte nur die Mitgliedschaft, wie bei dem nach Parum versetzten Lehrer Franz Schulz. Es traf auch die Bürgermeister Karl Behnke in Groß Bengerstorf und Heinrich Behncke in Klein Bengerstorf, die niemals als Nazis aktiv waren, sowie den Groß Bengerstorfer Lehrer Friedrich Brockmöller, der Ortsgruppenleiter der NSDAP gewesen war. Die Ortsbauernführer waren ebenfalls nur NSDAP-Mitläufer gewesen. Der Klein Bengerstorfer Wilhelm Schlichting sen. konnte durch die Fürsprache des Sozialdemokraten Paul Reusch, sowie seines Nachbarn Wihelm Hagemann, vor dem Lager in Neubrandenburg bewahrt werden. Andere ehemalige Nationalsozialisten freundeten sich mit der Besatzungsmacht an.

Die Besatzungsmacht war bemüht, Kommunisten oder in deren Ermangelung Sozialdemokraten als Bürgermeister einzusetzen. Die älteren Bauarbeiter waren nahezu alle bis zum Verbot der SPD Sozialdemokraten gewesen. Das traf auf Heinrich Voß (B.5), und Heinrich Behnke (H.3) aus Groß Bengerstorf und auf Paul Reusch (H.13) und Franz Mundt (H.5) aus Klein Bengerstorf zu. Paul Reusch lehnte die Übernahme der Funktion des Bügermeisters ab und schlug Fritz Rehse sen. dafür vor, der die Aufgabe, die er in 1920er Jahren bereits hatte, dann vorübergehend übernahm, bis sie an Ernst Rehse übertragen wurde. In Groß Bengerstorf wurde zunächst der Förster Johann Klewe als Bürgermeister eingesetzt. Da er aber doch auch nationalsozialistisch verstrickt gewesen war, wurde bereits 1946 Heinrich Voß Bürgermeister.

Der Einfluss der ehemaligen Sozialdemokraten war nun ziemlich groß. Sie mussten aber dann auch die erzwungene Vereinigung ihrer Partei mit der Kommunistischen Partei erleben. Da es traditionell in den Dörfern keine Kommunisten gegeben hatte, konnten nun einige Flüchtlinge, die sich als ehemalige Kommunisten ausgaben, Einfluss gewinnen. In Klein Bengerstorf war das ein Ostpreuße mit Namen Sawade, der aber bald verstarb und dessen Ehefrau und Tochter danach in die westlichen Zonen gingen. Sawade war zeitweilig paritätischer Ortsgruppenvorsitzender der SED mit Paul Reusch.

Die Dörfer wie die Städte mussten 1945 viele Flüchtlinge aus den Ostgebieten aufnehmen. In Bengerstorf waren es in erster Linie Hinterpommern, aber auch Schlesier, Ostpreußen und Sudetendeutsche. Die Unterbringung war nicht immer leicht. Es war nicht selten, dass vierköpfige Familien in einem Zimmer von 12 bis 14 qm untergebracht waren. Sie mussten mit fremden Möbeln wohnen und Arbeiten annehmen, die in keiner Weise ihrer Ausbildung entsprachen. Die Familien waren auch oft auseinander gerissen, da die Männer noch in der Gefangenschaft oder gar gefallen waren. Nicht alle Einheimischen brachten Verständnis für die den Flüchtlingen aufgezwungenen Bedingungen auf. Es gab auch Fälle, in denen die Notlage für eigene Zwecke ausgenutzt wurde. Die meisten Alteinwohner brachten den Flüchtlingen jedoch Verständnis entgegen. Die Aufnahme von Flüchtlingen brachte es mit sich, dass die Einwohnerzahl wesentlich anwuchs. In beiden Dörfern wohnten nun über 300 Einwohner. Die Zahl verminderte sich jedoch wieder, weil viele den Weg zu den Arbeitsplätzen in der Stadt oder über die recht durchlässige Grenze in die Westzonen suchten.

Die wirtschaftliche Situation in den Dörfern war - wenn auch nicht in gleichem Maße wie in den Städten - vor allem durch die generelle Lebensmittelknappheit geprägt. Wie nachdem Ersten Weltkrieg wurden wieder die Lebensmittel rationiert und nun konsequenterweise Lebensmittelkarten ausgegeben, deren Belieferung aber keinesfalls nach Menge und Qualität gesichert war. Dabei wurden die Lebensmittelkarten in einige Kategorien eingeteilt. Schwerarbeiter erhielten beispielsweise eine bessere Versorgung als der Normalverbraucher und unter der bäuerlichen Bevölkerung gab es Selbstversorger, die nur Zucker, Waschmittel usw. erhielten, und Teilselbstversorger. Ein Beispiel aus dem persönlichen Lebensbereich: In der Familie Reusch/Greve erhielten Paul und Dora Reusch als Häusler eine Selbstversorgerkarte, Herta,geb.Reusch, Edith und Dieter Greve eine Teilselbstversorgerkarte wegen des gemeinsamen Haushalts und Ernst Greve als selbständiger Handwerker eine volle Lebensmittelkarte für Normalverbraucher. Parallel dazu wurde auch in der Landwirtschaft für deren Produkte eine konsequente Pflichtablieferung eingeführt. Der Gemeinde wurde vom Rat des Kreises in Hagenow ein Soll für alle abzuliefernden Produkte auferlegt. Das waren z.B. Getreide (Roggen, Weizen, Gerste, Hafer), Kartoffeln, Milch, Schweinefleisch, Rindfleisch, Eier und Wolle, wegen des leichten Bodens keine Zuckerrüben und keine Sonderkulturen. Dieses Soll für die Gemeinde war innerhalb dieser zu differenzieren. Dazu wurden in beiden Dörfern Differenzierungskommissionen gebildet, in denen die Bürgermeister, die Parteivorsitzenden, die Vorsitzenden der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) u.a. Bauern Mitglied waren. Ausgehend von einem durchschnittlichen Betrieb hinsichtlich der Größe, der Bonität und der Lage (z.B. in Klein Bengerstorf die Hufe 12, Wegner) wurde das Gemeindesoll auf die einzelnen Betriebe aufgeteilt. Es gab jedoch Vorgaben, nach welchen Maßstäben die unterschiedliche Größe der Betriebe zu berücksichtigen war, eingeteilt in Großbauern (Betriebe ab 20 ha unabhängig von der Bonität), Mittelbauern (ab 10 ha) und Kleinbauern. Aus ideologischen Gründen wurden die angeblich kapitalistisch wirtschaftenden "Großbauern" besonders belastet. Davon waren in Bengerstorf alle Hufen betroffen, außer der Groß Bengerstorfer Hufe 6 (Hans Greve), die nach dem Verkauf von Acker an die Büdner nur noch Mittelbauernstatus hatte. Zu den Großbauern gehörten nun durch Landzukauf und Zupacht auch die Büdner Wilhelm Jehring/Körn in Klein Bengerstorf und Hermann Vernunft in Groß Bengerstorf.

In den benachbarten Rittergütern Wiebendorf, Banzin und Rodenwalde wurde 1945 die Bodenreform durchgeführt. Beckendorf war bereits vor dem Kriege versiedelt worden. Durch die Bodenreform entstanden in diesen Dörfern Bauernhöfe von durchschnittlich 8 ha Größe. Bengerstorf war davon nur unwesentlich berührt. Jedoch übernahmen die Strittkammer Häusler Johann Engel, Hermann Andersson und Fritz Zier Bodenreformländereien vom Wiebendorfer Gut. In Wiebendorf, wie in Rodenwalde wurden Maschinenhöfe der VdgB gegründet, die die Neubauern in der Feldwirtschaft unterstützen sollten. Diese wurden bald in staatliche Maschinenausleihstationen (MAS) umgewandelt, die die Bauern ihres MAS-Bereiches mit Dienstleistungen unterstützen sollten. Der Wiebendorfer MAS-Bereich reichte von Granzin bis nach Viehle an der Elbe. Die MAS, später MTS Maschinen- und Traktorenstation) genannt, hatten darüber hinaus aber auch die Aufgabe, politischen Einfluss auf die Bauern auszuüben. Dazu gab es in jeder MTS speziell eine Polit-Abteilung. Damit verbunden war aber auch eine positive Erscheinung, nämlich die Einrichtung von Kulturhäusern, die beispielsweise Theateraufführungen (in Wiebendorf die Schweriner "Fritz-Reuter-Bühne") und den Landfilm in das Dorf brachten.

Die schwierige Situation in der Lebensmittelversorgung verführte einige Leute aus Boizenburg und Umgebung dazu, sich durch Einbrüche eine besere Versorgung oder auch zusätzliche Einnahmquellen zu verschffen. Im Jahre 1948 wurde in Boizenburg in einem öffentlichen Prozess auf dem Saal des Mecklenburger Hofes eine 7-8köpfige Einbrecherbande verurteilt, die auch in Bengerstorf ihr Unwesen getrieben hatte. Viele bauten sich deshalb Gitter in die Fenster und zusätzliche Türsicherungen ein.

Die allgemeine Knappheit erfasste in diesen Jahren auch die Energieversorgung. Deshalb gab es fast täglich Stromsperren. Diese waren sehr einschränkend für die Betriebe. So musste manche Kuh beim Licht einer Petoleum-Stallaterne gemolken werden.. Aber auch in den Haushalten und bei den Handwerkern gab es kein Licht und auch keine Maschinenarbeit in dieser Zeit. Diese Stromsperren dauerten bis in die Fünfziger Jahre hinein an. Darüber hinaus war oft die Stromspannung so niedrig, dass beispielsweise nicht mehrere Maschinen beim Dreschen gleichzeitig laufen konnten. Für die Gemeinden entstand dadurch die zusätzliche Aufgabe der Aufstellung von Druschplänen.

Klein Bengerstorf wurde Ende August 1949 von einer Katastrophe heimgesucht. In einer Zeit großer Trockenheit war Fritz Rehse (der Ältere) dabei, das Dach des Hauses mit Stroh auszubessern. Als alle im Dorf beim Mittagessen saßen, brannte plötzlich das Strohdach des Wohnhauses. Es dauerte nicht lange, dann brannten auch die Scheune, der Soeicher, der Schweinestall , das strohgedeckte Haus des NachbarnHermann Behncke und durch die große Hitze und Trockenheit sogar der Misthaufen auf Rehses Hof.

Nach dem Brand am 25.August 1949 auf den Gehöften Fritz Rehse und Hermann Behncke, Archiv Greve

Auf Grund der jahrelangen Vernachlässigung in der Kriegs- und Nachkriegszeit sprang die Klein Bengerstorfer Feuerspritze nicht an, so dass erst die Boizenburger und die Tessiner Feuerweh die Löscharbeiten aufnehmen konnten. Zwei weitere Familien waren nun obdachlos geworden. Währen die familie Behncke in dem eigenen Stallgebäude ein notdürftiges Umterkommen fand, wurde die Familie Rehse in der Altenteilerwohnung der Hufe 11 untergebracht, die in dieser Zeit an Hermann Lemke aus der Teldau verpachtet war.

18.2 Die Veränderungen in den Dörfern in den Fünfziger Jahren

Im Oktober 1949 wurde auf dem Gebiet der der sowjetischen Besatzungszone die Deutsche Demokratische Republik (DDR) gegründet. Dieser trotz formal gegebener Selbständigkeit immer noch unter sowjetischer Besatzungshoheit stehende Staat bestand zunächst weiter aus den Ländern Mecklenburg (mit Vorpommern), Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Jedoch gab es bereits 1950 erste territoriale Veränderungen zwischen den Ländern und vor allem eine Zusammenfassung kleiner Gemeinden. So entstand am 2.Juli 1950 die Gemeinde Klein Bengerstorf aus den beiden Dörfern. Der Sitz der Gemeinde wurde Klein Bengerstorf, wohl in erster Linie weil sich dort die Landwirtschaftliche Dorfgenossenschft, die Molkerei und die Raiffeisenkasse befanden. Erster Bürgermeister wurde Ernst Rehse. Die Zusammensetzung der Gemeindevertretung in dieser Zeit ist nicht mehr zu ergründen gewesen. Aus eigener Erinnerung weiß Verfasser jedoch, dass sein Großvater Paul Reusch Vorsitzender der Gemeindevertretung in Klein Bengerstorf gewesen ist.

Am 15.10.1950 wurde eine Kommunalwahl durchgeführt, bei der es erstmalig DDR-typische Wahlergebnisse gab, nämlch 100% Wahlbeteiligung und ja-Stimmen. Am 20.12.1950 wurde Harry-Behncke aus Klein Bengerstorf (Büdnerei B.1) zum neuen Bürgermeister der zu einer Gemeinde zusammengefassten Dörfer gewählt. Er war 23 Jahre alt und von der FDJ als Kandidat nominiert.

In das Jahr 1950 fiel auch das 40jährige Jubiläum der Molkerei, das am 16.Juli in einem Festzelt vor der Gastwirtschaft Wulf gefeiert wurde.Es sollte das letzte Jubiläum sein, denn im Jahr des 50. Jubläums 1960, waren durch die Einführung der Großraumwirtschaft schon die ersten Zentralisierungstendenzen auch für die Molkereien zu erkennen.

Zu Beginn der Fünfziger Jahre verschärften sich in allen Dörfern die Tendenzen durch wirtschaftliche Maßnahmen die größeren Bauern, die ab einer Betriebsgröße von 20 ha unabhängig von der Bodenqualität als Großbauern bezeichnet wurden, zur Aufgabe ihrer Betriebe zu zwingen. Ein wesentliches Element dazu war die Verschärfung der Pflichtablieferung, die nun durch die Möglichkeit, "Freie Spitzen" zu liefern, ergänzt wurde. Als Freie Spitzen wurden die überschüssigen Produkte bezeichnet, die nicht für die Pflichtablieferung und auch nicht für den betrieblichen Kreislauf benötigt wurden. Für diese wurde ein wesentlich höherer Preis gezahlt. Dadurch konnten gerade die kleineren und die mittleren Betriebe durch intensive Nutzung ihrer Flächen höhere Gewinne erzielen. In einzelnen Fällen konnten auch die größeren Betriebe durch intensive Viehwirtschaft daran teilhaben, z.B. Gerhard Marbs. Der größere Teil der "Großbauern" hatte nun mit der hohen Sollveranlagung zu kämpfen.

Die Repressalien gegen die "Großbauern" nahmen immer mehr zu. An deren Durchführung beteiligten sich unter Beteiligung eines Groß Bengerstorfer Lehrers leider auch einige Dorfbewohner. Die Aktionen erinnerten an den Kampf gegen die Kulaken in der Sowjetunion der 1930er Jahre, die auf dem gleichen ideologischen Fundament beruhten. Einige Beispiele sollen dafür stehen:

  • Es wurden Hauskontrollen durchgeführt, wenn beispielsweise das Getreide-Ablieferungssoll nicht erfüllt war. Diese Kontrollen konnten innerhalb der Gemeinde angeordnet werden, wie aus Gemeinderatsprotokollen hervorgeht, aber auch von den staatlichen Erfassungsorganen vorgenommen werden. Diese staatlichen "Kontrolleure" gingen soweit, dass sie bei einem Bauern sogar das Ofenrohr nach verstecktem Getreide kontrolliert haben. Besonders hervorgetan hat sich dabei ein Hagenower, der später auch in der Gemeinde wohnhaft war. Diesem hatte ein Mittelbauer in seinem Ärger schon den Baum gezeigt, an dem er einmal hängen werde, was dann erstaunlicherweise keine Konsequenzen gehabt hat. Später als Bürger der Gemeinde war er ganz umgänglich.
  • Zur Überprüfung der staatlichen Anbaupläne und Viehhaltungspläne, die bei den Bauern die Art und den Umfang des Anbaus der Kulturen und der Viehhaltung im Detail vorschrieben, wurden Feld- und Hofbegehungen durchgeführt. So wurden in der Gemeinderatssitzung am 18.Mai 1952 Hof- und Feldbegehungen bei Franz Schwarz, Wilhelm Hagemann, Ernst Prüß, Martha Wegner, Hermann Behncke, Johannes Behnke, Heinrich Bädker, Heinrich Hagemann, Albert Klotz und Hermann Vernunft angeordnet.
  • Die Verweigerung der Hausschlachtung an Betriebe, die ihr Soll in der Schlachtviehablieferung nicht erfüllt hatten, war gang und gäbe. Dazu muss man wissen, dass das Schlachten für den Eigenbedarf bereits in der Kriegszeit der Genehmigung durch die Gemeinde bedurfte. Diese durfte nun die Genehmigung an Betriebe mit Ablieferungsschulden nicht erteilen. Da andererseits die Landwirte als Selbstversorger auch keine Fleischversorgung auf der Lebensmittelkarte erhielten, waren sie gezwungen Schwarzschlachtungen durchzuführen, um die Familie und das Personal mit Fleisch zu versorgen. Wurden Schwarzschlachtungen entdeckt, wurden die Bauern wegen Wirtschaftsverbrechen angeklagt.

Bei den Betrachtungen der Landwirtschaftspolitik dieser Zeit, muss man feststellen, dass die Anordnungen häufig von politischen Kadern aus ideologischen Gründen getroffen wurden, obwohl sie weder Kenntnisse der Abläufe in der Pflanzen- und Tierproduktion noch von deren Ökonomie hatten. Somit waren ihre Eingriffe eindeutig kontraproduktiv und störten, ja zerstörten die innerbetrieblichen Kreisläufe. Sie erkannten beispielsweise nicht, dass der Bauer als Futtergrundlage immer einen Bestand an Getreide haben musste, sondern verlangten auch das letzte Korn "für den Staat". Ebensowenig erkannten sie, dass der Bauer während der Herbstarbeiten keine Zeit zum Dreschen hatte, was ja traditionell auch eine Winterarbeit gewesen ist. Sie verlangten den schnellen Drusch, damit das Getreide abgeliefert werden konnte.

Die Gemeinde musste sich zunehmend in die Belange der Landwirte einmischen. Nicht nur Anbau- und Viehhaltungspläne waren aufzustellen, sondern in der Erntezeit auch Druschpläne (wegen der niedrigen Stromspannungen) zu erarbeiten und Nachtdruschkolonnen aufzustellen. Auch die Erfüllung der Ablieferungspflicht war zu überwachen. So ist in dem Gemeinderatsprotokoll vom 16. April 1952 zu lesen, dass der Stand der Fleischerfassung und der Eierablieferung schlecht sei. Eine Woche später wurde festgestellt, dass die Beauflagung durch den Rat des Kreises unreal sei, wenn gefordert würde, dass Betriebe von 2 bis 5 ha jetzt 3 Rinder und 2 Kühe halten sollten. Dagegen sei die Schweinehaltung in Betrieben über 20 ha zu niedrig angesetzt. In diesen Jahren war auch ein verstärktes Auftreten des Kartoffelkäfers zu verzeichnen. Die Gemeinde war dann auch für die Organisation der Kartoffelkäferbekämpfung verantwortlich. Diese bestand in erster Linie im Absammeln der Käfer und Larven von Hand. Daran mussten sich alle Haushalte und die Schulen beteiligen. Zeitweilig wurden sogar die abgesammelten Käfer stückweise bezahlt (bis zu 3 Pfg. je Stck.). Auch dabei oblag die Abrechnung der Gemeinde.

Aus diesen Darlegungen wird deutlich, dass die Gemeinde einen hauptamtlichen Bürgermeister und einen Gemeindesekretär benötigte. Letzterer wurde in dieser Zeit mit Fritz Hoffrichter eingestellt, einem Schlesier, der zuvor in Tessin gewohnt hatte. Der Gemeinderat bestand zu dieser Zeit aus dem Bürgermeister Harry Behncke, Franz Mundt, Bruno Apelt (später in die BRD übergesiedelt), dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Otto Müller und den VdgB-Vorsitzenden beider Dörfer Karl Möller und Hermann Lemke.

Zusätzlich zu den Gemeinde- und Staatsorganen mischte sich auch noch die Besatzungsmacht in die Belange des bäuerlichen Wirtschaftens ein. Aus eigenem Erleben berichtet: "Im Jahre 1950 noch unter dem Bürgermeister Ernst Rehse, bat letzterer mich als Elfjährigen mit einem sowjetischen Militärauto zu Ernst Prüß auf den Tüdertog fahren und diesen aufzufordern, in das Bürgermeisterbüro zu kommen. Ernst Prüß war beim Pflügen auf seinem Acker gegenüber dem Haus. Er musste das Pferdegespann stehen lassen und zum Verhör mit in das Gemeindebüro fahren, in dem es sicher um die Erfüllung der Ablieferungspflicht ging. Nicht bekannt ist mir, ob er wieder auf das Feld gefahren wurde oder mit seiner Kriegsverletzung zu Fuß die 2 km nach Hause zurücklegen musste."

In einigen Fällen wurden die Bauern wegen "Wirtschaftsverbrechen " verhaftet und verurteilt. Dafür reichte in manchen Fällen wie vermutlich bei den Klein Bengerstorfern Bernhard Kruse, Hufe 10 und Ernst Prüß, Hufe 17 die Nichterfüllung des Ablieferungssolls. Ernst Prüß hatte zudem auch noch eine Kontrollgruppe in einem Anfall von Jähzorn mit der Forke vom Hof gejagt.

Im Prozokoll der Gemeinderatssitzung vom 9. April 1952 werden die Zwangsverpachtung des Betriebes Franz Brinkhaus (G.B. Hufe 7) und Veränderungen in den Betrieben Heinrich Hagemann (G.B. Hufe 8), Walter Stolte (Lüdemann, G.B. Hufe 4), Eduard Marbs (K.B. Hufe 8), Ernst Prüß (K.B. Hufe 17) und Willy Abel (G.B. Hufe 9) gefordert. Im Protokoll vom 24.Juli 1952 ist zu lesen: "Für den Betrieb Brinkhaus ist ein Einsatzplan vom Bürgermeister auszuarbeiten, der gewährleistet, daß die Ernte- und Druscharbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden. Über die Betriebe Kruse(Bernhard, D.G.);Mahnke (Wilhelm),Trilk(Heinrich), Schwarz (Franz) ist mit dem Rat des Kreises zu verhandeln. Mit den kurzen Bemerkungen im Gemeinderatsprotokoll wurde ein schwerwiegender Schritt eingeleitet, nämlich Übernahme dieser "devastierten" (wörtlich übersetzt: verwüsteten) Betriebe durch die Gemeinde. Die Zwangsverpachtung des Betriebes Brinkhaus erfolgte in der Form, dass die Gemeinde den Betrieb übernahm und an Karl Westphal, seinerzeit in Beckendorf wohnhaft, als Treuhänder mit der Betriebsführung beauftragte. Im Protokoll vom 12. Februar 1953 ist von der Übernahme des Betriebes Bernhard Kruse durch die Gemeinde die Rede und am 19.2.53 wird beschlossen, in Abstimmung mit dem Rat des Kreises den Betrieb "zur Devastierung vorzuschlagen".

Die Enteignung sogenannter devastierter Betriebe" betraf im Jahre 1953 - jetzt nach eigener Erinnerung des Verfassers und hinzugefügten Daten aus späteren Übergabeprotokollen an die LPG

  • in Groß Bengerstorf:
 * Hufe 1 Albert Klotz
 * Hu.4   Hermann Lüdemann (Walter Stolte), 20.3.52
 * Hu.5   Heinrich Trilck 19.2.53
 * Hu.7   Franz Brinkhaus 19.2.53
 * Hu.8   Heinrich Hagemann
 * Hu.9   Willy Abel (dann umgesiedelt auf den Tüdertog)
 * Hu.12  Wilhelm Mahnke
 * B.4    Hermann Vernunft
  • in Klein Bengerstorf:
 * Hu.8   Eduard Marbs
 * Hu.10  Bernhard Kruse
 * Hu.12  Martha Wegner   
 * Hu.17  Ernst Prüß

Aus diesen Betrieben wurde dann noch 1952 der "Örtliche Landwirtschaftsbetrieb (ÖLB)" gegründet. Hinzu kamen dann die "verwaisten" Klein Bengerstorfer Hufen, deren Besitzer in die BRD übergesiedelt waren bzw. dort bereits seit Längerem wohnten.

 * Hu.6  Franz Schwarz.
 * Hu.11 Lucie Stutzinger, nach zwangsweiser Beendigung der Pacht von H.Lemke.
 * Hu. 4 Johannes Prüß, nach Ablauf der Pacht von Rudolf Pankow,
 * Hu.15 Jugendhof nachdem das Gehöft 1953 abgebrannt war.

Interessant ist, dass diese "Flüchtlinge" (abgesehen vom Jugendhof sich alle am Niederrhein bei Kleve ansiedelten. Von dort stammte Frau Stutzinger, deren Bruder hatte Hedwig Prüß (Tochter von Johannes Prüß) geheiratet. Auch Frau Schwarz stammte von dort. Später siedelten sich auch Ernst Rehse, dessen Frau ebenfalls eine Rheinländerin war, und aus Bennin Paul Friedrich Jenkel dort an.

Der Örtliche Landwirtschaftsbetrieb (ÖLB) wurde dann durch den Forstarbeiter Ernst Boldt geleitet, der dafür keinerlei fachliche Qualifikation besaß, aber ein "guter Genosse" war. In den ÖLB traten als Arbeiter viele bisher als Landarbeiter oder auch als Forstarbeiter tätige Einwohner der Gemeinde ein.

Im Jahre 1953 wurde unter dem Eindruck der Ereignisse des 17. Juni die Enteignung der "devastierten" Betriebe zwar wieder aufgehoben, jedoch waren in der Zwischenzeit einige Bauern, wie Albert Klotz, Martha Wegner und Ernst Prüß in die BRD übergesiedelt und nicht zur Rückkehr und Wiederaufnahme ihrer Betriebe bereit. Einige andere, wie Eduard Marbs, haben ihre Betriebe wieder zurück erhalten.

Überhaupt haben die Ereignisse des 17.Juni 1953 auch in der Gemeinde Klein Bengerstorf einige Unruhe erzeugt. Weil die Bereitschaft zum Mitwirken an den von der offiziellen Politik der DDR und ihrer Verwaltungsorgane verursachten Repressalien nicht vorhanden war, trat beispielsweise der Großvater des Verfassers dieser Chronik Paul Reusch aus der SED aus. Er war seit 1908 Mitlied der SPD gewesen und hatte die Zwangsvereinigung mit der KPD nur widerwillig ertragen. Außer ihm trat auch ein Arbeiter der Molkerei mit Namen Dautert, der ebenfalls langjähriges SPD-Mitglied gewesen war aus der Partei aus. Letztendlich wird aus dem gleichen Motiv auch Harry Behncke sein Amt des Bügermeisters abgegeben haben.

Im März 1954 wurde die Landwirtschaftliche Produktions-Genossenschaft (LPG) "Gerechtigkeit" Groß Bengerstorf aus dem ÖLB gegründet. Am 3.3.1954 wurde sie beim Rat des Kreises Hagenow im Genossenschaftsregister registriert. Deren Vorsitzemder wurde nun der der bisherige Betriebsleiter des ÖLB Ernst Boldt. Bei der Gründung hatte die Genossenschaft 21 Mitglieder und bearbeitete 270 ha. Am 8.März 1954, dem Tag der feierlichen Gründung übernahm die LPG die ehemaligen Betriebe Hermann Lüdemann, Franz Brinkhaus, Bernhard Kruse und Lucie Stutzinger vom ÖLB. Auf Grund der repressiven Maßnahmen der staatlichen Organe und der Gemeinde empfanden die Einwohner der Gemeinde den Namen LPG "Gerechtigkeit" als eine Hohn.

In Bezug auf den Betrieb Stutzinger ist aus den Unterlagen ersichtlich, dass der Pachtvertrag zwischen Lucie Stutzinger und Hermann Lemke auf Grund einer Verordnung vom 17.7.1952 am 12.3.1953 zwangsweise aufgehoben wurde, weil Frau Stutzinger angeblich illegal in den Westen übergesiedelt war. Letzteres wurde kurz danach zwar widerrufen, der Pachtvertrag aber nicht wieder in Kraft gesetzt. Hermann Lemke hatte in der Zwischenzeit eine frei gewordene Neubauernstelle in Wiebendorf übernommen.

Nach den Unterlagen über die Flächenentwicklung übernahm die LPG erst am 10.2.1955 offiziell die Groß Bengerstorfer Betriebe Albert Klotz (Hu.1), Heinrich Hagemann (Hu.8) und Wilhelm Mahnke (Hu.12) sowie am 18.2. die Betriebe Wilhelm Köster (G.B. Hu.11) und Johannes Prüß (K.B. Hu.4), sowie schließlich am 24.2. den Betrieb Willy Abel (G.B. Hu.9). Sie hatte diese jedoch bereits vorher bewirtschaftet.

Von der Übersiedlung in den "Westen", der BRD, offiziell als "Republikflucht" bezeichnet, war bereits mehrfach die Rede. Nachdem die bis dahin noch ziemlich durchlässigen Landgrenzen im Jahre 1952 stärker gesichert wurden, angeblich zum "Schutz der DDR", bestand bis 1961 noch immer die Möglichkeit der Ausreise über Westberlin. Bereits 1948 war Lucie Stutzinger mit ihren Kindern (Ihr Mann war noch bei Kriegsende ums Leben gekommen.) offiziell in ihre rheinländische Heimat zurückgekehrt. Im Jahre 1951 siedelte Ernst Rehse und dann 1953 Franz Schwarz, deren Ehefrauen ebenfalls aus dem Rheinland stammten, in deren Heimat über. Letzterer sah sich auch durch die Repressalien gegenüber den "Großbauern" dazu veranlasst. Noch 1952 ging der Bäcker Fritz Siemann in die BRD, im Jahre 1953 dann Martha Wegner, Ernst Prüß, Albert Klotz und Clara Küchhold, 1954 Wilhelm Mahnke und Bruno Apelt. Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 5.Februar 1955 enthält den Vermerk: "Der Gemeinderat nahm Kenntnis von einem Schreiben von Willy Abel, Gr.Bengerstorf, worin er dem Rat der Gemeinde seine Wirtschaft zur Verfügung stellt, Abel befindet sich im Westen." Dazu ist zu bemerken, dass die Familie Abel vor ihrer Flucht in den Westen noch aus ihrem Haus ausgesiedelt wurde und auf dem Klein Bengerstorfer Ausbau "Tüdertog" Wohnung nehmen musste. Ebenfalls 1955 wird vermerkt, dass der Betrieb Eduard Marbs keinen Kredit von der Deutschen Bauernbank mehr erhielte, weil die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben sei und einige Wochen später am 2.Juni 1955, dass Eduard Marbs die Übernahme in die staatliche Verwaltung ablehne und am 5. Juni ist im Protokoll die Rede von freien Flächen der Betriebe Ed. Marbs, Elfriede Henkel, geb. Schwarz (K.B. Hu.1, ehemals Behncke) und Runge (ehemals Andersson, K.B. H.18), die von der Gemeinde bewirtschaftet werden, nachdem auch 1955 noch von Planrückständen des ÖLB die Rede war, der zumindest noch formell neben der LPG bestanden hat.

In diesen Jahren traten dann weitere Bauern in die LPG ein. Dafür war nicht immer die wirtschaftliche Schwäche der Grund. Beispielsweise wurde am 1.Juli 1957 Karl Möller (G.B. Hu.16) Mitglied der LPG, dessen Betrieb gut bewirtschaftet war. Bei ihm dürften persönliche Gründe vorgelegen haben (kranke Ehefrau). Er wurde dann auch gleich Feldbaubrigadier.

Im gleichen Jahre 1957 wurde der erste Offenstall auf den Hauskoppeln der Klein Bengerstorfer Hufe 4 errichtet. Für die Wahl des Standortes, der klimatisch für einen Offenstall wegen der feuchten und windoffenen Lage denkbar ungünstig war, hat wohl wenig vorausschauend die Nähe zur Prüß'schen Scheune, die bereits als Kuhstall genutzt wurde, den Ausschlag gegeben.

Der Stallbau an der Klein Bengerstorfer Dorfstraße hat die Dorfstruktur weiterhin verändert und das Dorfbild weiter negativ beeinflusst. Bereits die Ansiedlung der Hufen 5, 6 und 7, deren Gehöfte sich am Ort der neuen Ställe befunden hatten, sowie auch der Hufen 8 und 13 im Ausbau und dann die Brände auf den Hufen 2 und 3 im Jahre 1949, nachfolgend auch der Hufe 12 im Jahre 1963 und der Hufe 1 im Jahre 1980 haben diesen Effekt noch verschärft, so dass das ursprüngliche Bild eines Gassendorfes - ursprünglich sogar noch eines Sackgassendorfes - kaum noch erkennbar ist.

Die Ställe der LPG und die Scheune der Hufe 4, Prüß an der Dorfstraße in Klein Bengerstorf. Auf den Standorten der Ställe rechts befanden sich die Gehöfte der Hufen 5 bis 7, vorn gegenüber das Gehöft Hufe 8, Archiv Greve

Der Stall war damals noch ein echter Offenstall in Holzbauweise. Er erforderte eine gute Bewirtschaftung bei guter Futtergrundlage, die den erhöhten Energieverbrauch im Winter ausgleichen musste. Diese Bewirtschaftung war in Bengerstorf sowohl personell als auch materiell nicht gesichert, weshalb der Offenstall schlechte wirtschaftliche Ergebnisse brachte, was ihm bei den Dorfeinwohnern die zweideutige Bezeichnung "Aopenstall" einbrachte (Aop = Affe, aopen = offen). Der Stall wurde dann bald baulich geschlossen. Im Jahre 1959 wurde daneben ein weiterer Kuhstall errichtet, dazu später ein Fischgrätenmelkstand und dann auch ein Bergeraum.

Im Jahre 1957 wurden in beiden Dörfern Meliorationsgenossenschaften der VdgB gegründet. Das waren zu diesem Zeitpunkt freiwillige Zusammenschlüsse der Bauern eines Dorfes zur gemeinsamen Durchführung von Meliorationsarbeiten, im Falle von beiden Bengerstorf in erster Linie zur Entwässerung des Ackers und des Grünlandes. In Klein Bengerstorf wurden auch bald neue Entwässerungsgräben in den Weidekoppeln gebaut. Diese Genossenschaften waren zu dieser Zeit bereits weitgehend überholt, da die Zahl der einzeln wirtschaftenden Bauern weiterhin abgenommen hat.

Im Jahre 1958 betrug die landwirtschaftliche Nutzfläche der Gemeinde 1187,59 ha. Davon entfielen auf die Betriebsgrößen:

  • LPG...................458,99 ha
  • 5 Betriebe 35.50 ha...197,16 ha
  • 9 B....... 20-35 ha...268,06 ha
  • 2 B........15-20 ha....36,59 ha
  • 6 B........10-15 ha....73,98 ha
  • 6 B.........5-10 ha....46,78 ha
  • 31 B.........1- 5 ha....92,91 ha
  • 17 B........bis 1 ha....13,62 ha

In der LPG "Gerechtigkeit" fand am Jahreswechsel 1958/59 ein Wechsel des Vorsitzenden statt. Neuer Vorsitzender wurde der gerade in die Genossenschaft eingetretene Mittelbauer Erich Greve aus Groß Bengerstorf (Hufe 6).

Der wirtschaftliche Druck auf die Landwirte nahm immer mehr zu, um sie zum Eintritt in die LPG zu bewegen. Trotzdem hatten sich eine Reihe von Betrieben wirtschaftlich gefestigt. Genannt werden sollen in Klein Bengerstorf Hermann Behncke (Hu.3), Wilhelm Hagemann (Hu.7), Wilhelm Prüß (Hu.14) und Fritz Behrendt (Hu.16) sowie die Büdner Harry Behncke (B.1) und Karl Körn (B.3), in Groß Bengerstorf Gerhard Marbs (Hu.10) und K.L.von Walsleben (Hu.13) sowie die Büdner Paul Möller (B.2) und Herbert Voß (B.5), die nun auch schon wieder zur Anschaffung von Maschinen, Traktoren und PKW übergingen.

Im Frühjahr des Jahres 1960 unternahm die SED den Generalangriff zur Kollektivierung der Landwirtschaft. Teils mit sanfter Gewalt, teils auch mit massivem Druck wurden die restlichen noch frei wirtschaftenden Bauern in die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften gedrängt. Von diesen traten dann im Laufe des Jahres der LPG Typ III "Gerechtigkei" bei. Johannes Behnke (G.B. Hu.2), Wilhelm Prüß, Fritz Behrendt, Karl Körn und Walter Jehring. Darüber hinaus bildeten sich in beiden Dörfern LPG Typ I, bei denen nur die Feldwirtschaft genossenschaftlich betrieben wurde, während die Viehwirtschaft individuelle Sache jedes Bauern blieb. Am 29. März 1960 gründeten die Klein Bengerstorfer Harry Behncke, Hermann Behncke, Günter Behncke und Wilhelm Hagemann die LPF Typ I "Theodor Körner". Ebenfalls in diesen Tagen gründeten die Groß Bengerstorfer Gerhard Marbs, Karl Ludwig von Walsleben, Wilhelm Trilck, Paul Möller und Herbert Voß die LPG Typ I "Frohe Zukunft". Vorsitzende wurden Harry Behncke und Gerhard Marbs.

18.3. Die Entwicklung der Schulen zur sozialistischen Einheitsschule. Auflösung der Schulen in Bengerstorf

Nach Kriegesende wurden in der Klein Bengerstorfer Schule Flüchtlinge aus dem Osten einquartiert. Erst Ende 1950 wurde die in der Schule wohnende Familie Apelt im Gemeindehaus untergebracht, so dass das Gebäude wieder ganz dem Unterricht und als Lehrerwohnung genutzt werden konnte.

Im Oktober 1945 begann an beiden Schulen wieder der Unterricht. In Groß Bengerstorf eröffnete die Lehrerin Elisabeth Riedl im Oktober 1945 die Schule. 1946 wurde der ehemalige Pastor Walter Rütz als zweiter Lehrer eingesetzt. Nachdem Frau Riedl 1947 die Schule verließ, unterrichtete er gemeinsam mit der Neulehrerin Elisabeth Prestin 94 Schüler. (Neulehrer wurden geeignete junge Personen als Schulamtsbewerber mit vierwöchiger Ausbildung.)

In Klein Bengerstorf nahm der Lehrer Hugo Domke 1945 den Unterricht auf, musste jedoch bereits im Januar 1946 wieder den Schuldienst verlassen, als sich herausstellte, dass er NSDAP-Mitglied gewesen war. Noch im Januar 1946 erhielt Walter Schuldt aus Gülze als Neulehrer die Schule übertragen. Er musste zeitweilig 83 Kinder in 48 Wochenstunden allein unterrichten. Zum Jahresbeginn 1947 übernahm Valerie Reichert die Leitung der Schule in Klein Bengerstorf, eine Witwe mit zwei Söhnen und ausgebildete Lehrerin, die aus dem Sudetenland stammte.

Mit dem Beginn des Schuljahres 1946/47 wurden die beiden Bengerstorfer Schulen zu einem Schulverband zusammengefasst. Dieser war dem Rektorat des Rektors Wegner in Granzin unterstellt. Die 1. bis 4. Klassen wurden in beiden Dörfern unterrichtet. während die 5./6. Klasse in Groß Bengerstorf und die 7./8. Klasse in Klein Bengerstorf Unterricht erhielten. Ab dem Schuljahr 1948 bildeten die beiden Schulen in Groß und Klein Bengerstorf ein "Schulkombinat". Dieses unterstand zunächst der Aufsicht des Rektors Wegner aus Granzin. Die 1. bis 6. Klasse wurden zunächst in beiden Dörfern getrennt unterrichtet, während die 7. und 8. Klassen weiterhin in Klein Bengerstorf in Klein Bengerstorf Unterricht erhielten. Zu dem Schuleinzugsgebiet gehörten auch die Dörfer Beckendorf, Bretzin und Wiebendorf.

Im Herbst 1948 nahm Hildegard Bokunewitz, später verehelichte Below, ihre Tätigkeit in Groß Bengerstorf auf , im Frühjahr 1949 Lothar Below. Den Handarbeitsunterricht erteilte Erna Stieger aus Klein Bengerstorf. Ab 1948 erteilte der ebenfalls im Schulhaus Groß Bengerstorf wohnende Willi Plewonska, ein ehemaliger Kaufmann aus Breslau, den Schülern ab dem 5.Schuljahr den Russischunterricht. Er unterrichtete außerdem in Klein Bengerstorf, Tessin und Granzin. Seit 1949 fand einmal wöchentlich der Religionsunterricht in den Räumen der Klein Bengerstorfer Schule statt. Dieser wurde von Kantor Pomerenke aus Zahrensdorf durchgeführt. Im Schuljahr 1949/50 wurden in Klein Bengerstorf das 1. bis 3. Schuljahr, in Groß Bengerstorf das 4. Schuljahr, das 5./6.Schuljahr gemeinsam und in Klein Bengerstorf das 7./8.Schuljahr gemeinsam unterrichtet. Bezeichnend für die Nachkriegssituation ist eine Statistik aus der Chronik des Schuljahres 1949/50: "Außer den Kindern des Jugendhofes besitzen 25 Schüler nur noch ihre Mutter, 2 sind Vollwaisen, zusammen 36 %. Die Väter sind aus dem 2.Weltkrieg nicht zurückgekehrt. Eine weitere Aufteilung ergibt folgendes Bild: Einheimische 43 und Umsiedler 44 (aus den Ostgebieten)."

Für die Schulen waren in dieser Zeit die Sachkosten durch die Gemeinde zu tragen, während der Staat die Personalkosten trug. Klein Bengerstorf hatte einen Schuletat von 1400 DM. Die Schulländereien wurden gemäß einer Verordnung seit dem 1. Oktober 1949 durch die Gemeinde verpachtet. Der Schulgarten war einen Morgen groß. Im Jahre 1949 wurde die alte Klein Bengerstorfer Schulscheune, die wahrscheinlich das alte Schulhaus war, abgerissen. Da die Schule auf dem Jugendhof nicht weiter betrieben werden durfte, wurden die Schulutensilien von der Heimleiterin Frl. Küchhold der Klein Bengerstorfer Schule übergeben. Am 15.04.1950 wurde die Schulspeisung an allen Schulen eingeführt. Am 16. Juli übernahm die Molkereigenossenschaft anlässlich ihres 40jährigen Jubiläums die Patenschaft über die Schule. 1951 wurde das Dach des Klein Bengerstorfer Schulgebäudes neu gedeckt, das Gehölz im Vorgarten gerodet und 1952 ein neuer Zaun errichtet.

Im Oktober 1951 wurde ein Elternbeirat für die Schule gewählt:

  • Eugen Keim, Angestellter in der Konsumgenossenschaft als Vorsitzender
  • Ernst Greve, Schuhmachermeister, Klein Bengerstorf
  • Otto Müller, Schuhmacher, Klein Bengerstorf
  • Robert Jacobus, Tischler, Groß Bengerstorf
  • Helene Koltermann, Angestellte, Groß Bengerstorf
  • Paul Möller, Büdner, Groß Bengerstorf
  • Eduard Schocher, Neubauer, Wiebendorf

1952 verließ Walter Schuldt die Schule. An seine Stelle traten der Neulehrer Hermann Rühs, der die Unterstufe (bis zur 4.Klasse) unterrichtete, der Lehrer Heidmann aus Neuhaus und dazu Frau Neuhäuser aus Groß Bengerstorf für den Handarbeitsunterricht. Ein pädagogischer Rat aus den Bengerstorfer und Tessiner Schulen wurde gebildet.

Nach dem Brand des Jugendhofes im April 1953 gingen 25 Schüler ab, da die Kinder auf andere Heime verteilt wurden. In diesem Jahr verließen Valerie Reichert und das Ehepaar Below die Schule. Es entstand zunächst eine schwierige Übergangszeit, in der Herr Rühs und Frau Below, die zeitweilig noch in Groß Bengerstorf wohnte, den Unterricht mehr schlecht als recht zu erteilen in der Lage waren. Dann ab Oktober 1953 nahm Kurt Schulz, der zuvor in Bickhusen die gleiche Aufgabe ausgeübt hatte, die Tätigkeit als Schulleiter auf. Ihm an die Seite gestellt wurde der 65jährige Lehrer Otto Burmeister aus Dammereez. Beide unterrichteten in der 5. bis 8. Klasse in Klein Bengerstorf, während Hermann Rühs den Unterricht in der 1. bis 4. Klasse in Groß Bengerstorf erteilte.

Die Schulen in Groß und Klein Bengerstorf, die zuvor als Schulkombinat zusemmenarbeiteten, wurden nun unter einer einheitlichen Leitung zusammengefasst. Ab dem 1. September 1954 besuchten die Schüler der 7.Klassen die Grundschulen in Tessin oder Bennin. Die Schüler der 8.Klassen wurden in Klein Bengerstorf unterrichtet. In diesem Jahr gingen die Schülerinnen Elke Kay und Karin Samow an die Oberschule nach Boizenburg, um sich dort nach vier Jahren der Abiturprüfung zu unterziehen. Zuvor waren bereits 1951 Ute Kay und 1954 Gerhard Ahnefeld und Dieter Greve den gleichen Weg gegangen. Ab 1954 wurden jährlich Schüler an die Oberschule in Boizenburg delegiert.

Im Jahre 1955 fand erstmalig die Jugendweihe für einige Schüler der Bengerstorfer Schule statt. Die Jugendweihen waren 1954 in Berlin als weltliches Gegenstück zur Konfirmation ins Leben gerufen worden. Die erste Jugendweihefeier, an der sechs Bengerstorfer Schülerinnen und Schüler teilnahmen, wurde noch gemeinsam mit anderen Schulen in Boizenburg durchgeführt.

Ab 1955 trat die Lehrerin Christa Huntrieser aus Lassahn ihre Stelle in Bengerstorf an. Sie unterrichtete die 1. und 2. Klassen in Groß Bengerstorf. Sie blieb nur bis 1957.

Die Kombination mit Tessin und Bennin wurde wegen der ungünstigen Wegeverhältnisse bereits zum Schuliahr 1955/56 wieder eingestellt. Im Herbst 1955 wurde ein neuer Schulgarten für Unterrichtszwecke an der Schaalbrücke angelegt, der später dem Bergeraum weichen musste. Zum Frühjahr 1957 traten Eva Kollmorgen aus Witzin bei Sternberg als Unterstufenlehrerin und Hans Erich Zachow aus Parchim als Mittelstufenlehrer (bis 10.Klasse) ihre Lehrtätigkeit in Bengerstorf an, nachdem Otto Burmeister in den Ruhestand gegangen war. Nun begann auch der systematische Unterricht im Fach Werken.

Der Schulleiter Kurt Schulz hatte zunächst ein hohes Ansehen, weil er sowohl als Lehrer als auch als Schulleiter hervorragend gearbeitet hatte. Darüber hinaus setzte er die Tradition solcher Lehrer wie Friedrich Brockmöller, Franz Schulz und und Valerie Reichert auf hohem Niveau fort, die auch in der Gestaltung des kulturellen Lebens der dörflichen Gemeinschaft eine wichtige Aufgabe des Lehrers sahen. Er organisierte wie seine Vorgänger insbesondere Kinderfeste und Weihnachtsfeiern, die in der Gemeinde viel Anklang fanden. Nach seinem Weggang erhielten diese einen anderen, zunehmend von der offiziellen politischen Linie geprägte Charakter. Er gründete und leitete einen Gesangverein. Nach einem vielversprechenden Anfang in Bengerstorf gewann aber seine Neigung zu Exzessen unter dem Einfluss von Alkohol überhand. Im September 1958 wurde Kurt Schulz deshalb nach Dreilützow mit Wohnort Parum versetzt. H.E.Zachow ging als Stellvertretender Direktor an die Schule nach Kaarßen. Die Leitung der Grundschule Bengerstorf übernahm bereits im April Hermann Rühs. In die Lehrtätigkeit trat der Hochschulabsolvent Joachim Rößler (Deutsch, Turnen) neu ein, Roswitha Pietsch (Biologie, Chemie) wechselte von Neu Gülze nach Bengerstorf. In diesem Jahr 1958 wurde der polytechnische Unterricht eingeführt. In den Klassen 1 bis 7 wurden 72 Schüler unterrichtet. Eine 8. Klasse bestand in diesem Schuljahr nicht. Mit der Molkerei und der LPG wurden Patenschaftsverträge neu abgeschlossen.

Zum Schuljahresbeginn 1959/60 wurde der Oberschulbereich Bengerstorf gegründet. Die Bezeichnung als Oberschule entsprach nicht dem Empfinden der Bürger, weil diese traditionell für weiterführende Schulen (Mittlere Reife, Abitur) benutzt worden waren. Mit den Bezeichnungen als "Polytechnische Oberschule"(POS) mit Bildung zur Mittleren Reife und "Erweiterte Polytechnische Oberschule" (EOS) mit Bildung zum Abitur sollte die neue höhere Qualität der sozialstischen Bildung zum Ausdruck gebracht werden. Zu dem Oberschulbereich Bengerstorf gehörten nun die Dörfer Banzin, Marsow, Rodenwalde, Schildfeld, Tüschow, Bennin,, Groß Bengerstorf, Klein Bengerstorf, Wiebendorf, Bretzin und Beckendorf. Direktor wurde Hermann Rühs. Ziel war es, entsprechend dem Konzept der Polytechnischen Oberschule den Mehrstufenunterricht in allen Klassen einzustellen. Dazu wurden Teilschulen in Bennin - Schulleiter Paul Friedrich Behnke - und Marsow - Schulleiter Paul Barth - eingerichtet. Alle Schüler der 5. bis 8. Klassen wurden mit dem Bus nach Klein Bengerstorf gefahren. Dazu wurden neue Klassenräume geschaffen. In Groß Bengerstorf wurde die 2. Klasse unterrichtet, während die 1., 3.und 4. Klasse nach Bennin gefahren wurden. Als Lehrer waren in diesem Jahr in Bengerstorf tätig: Hermann Rühs, Joachim Rößler, Klaus Schneider, Dieter Wulff, Dieter Pankow, Eva Kollmorgen, und Lieselotte Hiepler. Im Schuljahr 1959/60 besuchten 125 Kinder die Oberschule Bengerstorf. Zur Betreuung der Kinder nach dem Unterricht wurde ein Schulhort eingerichtet, den Lisa Greve aus Groß Bengerstorf leitete. Im Schuljahr 1960/61 wurden die Lehrer Lieselotte Hiepler und Dieter Pankow an die Teilschule Marsow versetzt. Neu hinzugekommen waren die Unterstufenlehrerin Gisela Carl und die Mittelstufenlehrerin Brunhilde Wartenberg (Biologie/Chemie). Den Schulhort übernahm nach dem Fortzug von Lisa Greve nach Stiepelse Ida Samow aus Groß Bengerstorf. Im Schuljahr 1961/62 wurde Eva Kollmorgen an die Zweedorfer Schule als Schulleiterin versetzt. Die Teilschulleitung in Bennin wurde aufgelöst. Dort nahmen das Lehrerehepaar Karpel und Astrid Fromm aus Bengerstorf ihre Tätigkeit auf. Bis zur Auflösung der Oberschule Bengerstorf im Jahre 1975 waren an der Schule weiterhin tätig: Ute Pohl, Herta Tiltmann, Brigitte Kelch, Hannelore Franck, Heinrich Möller, Erika Lange, Renate Jauert, Marion Fick, dann verehel. Behncke, Erika Behnke, Margret Gutzke, geb. Hagemann (K.B.), Monika Salewski und Waltraut Hoklas tätig.

Im Jahre 1975 wurde die Oberschule Bengerstorf nach dem Bau eines neuen Schulgebäudes der Oberschule in Zahrensdorf angegliedert.

18.4 Die Weiterentwicklung der genossenschaftlichen Landwirtschaft in Bengerstorf

Im Jahre 1963 bestanden in der Gemeinde Klein Bengerstorf nur noch zwei Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften, die LPG Typ III "Gerechtigkeit" mit 1132,40 ha Landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) und die LPG Typ I "Frohe Zukunft" mit 113,31 ha LN. Die LPG Typ I "Theodor Körner" in Klein Bengerstorf hatte sich am 1.Januar 1962 der LPG Typ III angeschlossen. Darüber hinaus waren einige Beckendorfer Bauern - vorher Mitglieder einer LPG Typ I - der Bengerstorfer LPG "Gerechtigkeit" beigetreten.

In der LPG "Gerechtigkeit" war am Jahresbeginn 1960 erneut ein Wechsel in der Leitung erfolgt, weil Erich Greve zum LPG-Vorsitzenden in Stiepelse gewählt worden war. Neuer Vorsitzender der LPG "Gerechtigkeit" wurde Gregor Mack aus Dersenow, der zuvor Brigadier einer Traktorenbrigade der MTS Wiebendorf gewesen war. Mit der Übernahme der LPG "Theodor Körner" wurden die erfahrenen Bauern Harry Behncke Viehzuchtbrigadier und Hermann Behncke Feldbaubrigadier.

Mit dem Größenwachstum und auch einer gewissen wirtschaftlichen Festigung kam es mit staatlicher Unterstützung zu einer wesentlichen Weiterentwicklung der technischen Basis. Hatte die LPG bei ihrer Gründung im Jahre 1954 nur die Technik, die sie von den Bauernhöfen übernommen hatte, z.B. die zwei Traktoren mit jeweils reichlich 20 PS von Hermann Lüdemann und Wilhelm Mahnke, so war es 1965 bereits ein beachtlicher Bestand von 22 Traktoren, 4 Mähdreschern, 1 LKW H3A, 1 Kleintansporter B 1000 und diverse Technik für die Feldwirtschaft. Diese entstanmmten zum Teil der zwischenzeitlich aufgelösten MTS in Wiebendorf.

Nach 1960 wurde auch baulich - jedoch immer mit staatlicher Unterstützung - weiter investiert. Es wurden ein Abferkelstall (1961), ein Abkalbestall (1962), ein Bergeraum (1962), ein Schweinemaststall mit 1500 Plätzen (1963), ein Futterhaus (1964), eine Werksatt (1964) gebaut. Die Investitionen für die Schweineproduktion sowie für die Werkstatt erfolgten in Groß Bengerstorf, die für die Milchproduktion einschließlich des Bergeraumes in Klein Bengerstorf. Ab 1965 erfolgte die Bebauung auf der dann "Krim" genannten Fläche von den Hufen 3 und 11 etwas östlich des Dorfes mit einem Kuhstall mit 90 Plätzen, 1966 einem Kuhstall mit 200 Plätzen und 1967 einem Melkhaus, einem Abkalbestall, zwei Gärfuttersilos und einem Bergeraum. In dieser Zeit wurden am Standort Groß Bengerstorf eine Getreidelagerhalle, eine Lagerhalle eine Traktorenhalle, ein Schweinemaststall mit 500 Plätzen und eine Unterstellhalle für Maschinen (1968) gebaut. 1965 wurde die Scheune auf dem der Hufe 4 in Klein Bengerstorf (Johannes Prüß), die bisher als Kuhstall genutzt worden war, zum Bullenmaststall umgebaut.

Die LPG hatte im Jahre 1965 114 Mitglieder, die eine Fläche von 1127 ha bewirtschafteten.

Die aufgeführten Zahlen könnten den Eindruch eines erfolgreich wirtschaftenden Betriebes hervorrufen. Die LPG blieb aber trotzdem ein wirtschaftlich schwacher Betrieb, der nur mit staatlicher Unterstützung hinsichtlich der Investitionen und teils auch im Umlaufmittelbereich überleben konnte. Zu bedenken ist dabei auch die staatliche Preisgestaltung, die bereits hohe Anteile an Subventionen des Staates beinhaltete. Häufig konnten die Arbeiten speziell in der Kartoffelernte nur mit massivem Arbeitskräfteeinsatz von außen bewältigt werden. Dazu wurden Schüler, Studenten und Soldaten der Nationalen Volksarmee verpflichtet. Dazu kamen die sogenannten "Nordlandfahrer". Diese waren im Herbst 1964 aus Sachsen nach Bengerstorf wie auch in andere Dörfer geschickt worden, um die noch jungen leistungsschwachen LPG arbeitskräftemäßig zu stärken. Es kamen damals Renate Stränz, Martina Ramm, Rudolf Baumgarten, Klaus Hößler, Manfred Wiegner, Dieter Pulz, Peter Baldauf, Hilmar Naumann und das Ehepaar Brigitte und Horst Bernhardt. Nicht alle blieben längere Jahre, nicht alle haben die LPG wirklich vorwärts gebracht. Nun, 1998 sind in Bengerstorf noch Manfred Wiegner und in Beckendorf Peter Baldauf wohnhaft. Der Maurer Klaus Hößler, der in Bengerstorf viele Spuren hinterlassen hat, ist erst 1997 wieder in die alte Heimat zurückgekehrt.

Mitte der Sechziger Jahre setzte ein verstärkter staatlicher Druck auf die LPG vom Typ I ein, um diese Betriebe, die sich durch die größere Eigeninitiative der Bauern, aber auch durch die Nutzung der staatlich subventionierten Erzeugerpreise, in der Zwischenzeit kräftig entwickelt hatten, zur Vereinigung mit den LPG Typ III zu bewegen. Die LPG "Frohe Zukunft" Groß Bengerstorf trat mit Jahresbeginn 1968 der LPG "Gerechtigkeit" bei.

In diesen Jahren kam es zu umfangreichen Entwässerungsmaßnahmen in Klein Bengerstorf in den Weidekoppeln. den Raalwiesen und später auch durch den Ausbau der Ölbäk bei Grot' Soll.

Ab 1968 kam eine weitere staatlich initiierte Erscheinung auf die Bauern zu, nämlich die Entwicklung von Kooperationsbeziehungen zwischen den LPG. Dadurch sollte die immer größere Dimensionen annehmende Technik zur Feldbearbeitung, speziell der Erntetechnik, besser ausgelastet werden. Wie bei allen solchen Neuerungen wurde mit staatlichem Druck und mit Unterstützung der Parteipresse versucht, die Bauern in die gewünschte Richtung zu bewegen. Der wiedergegebene Artikel der "Das ist ein Erntekomplex" aus der Schweriner Volkszeitung" vom 2.8.1968 mag das illustrieren.

Artikel aus der "Schweriner Volkszeitung" vom 2.8.1968, Archiv Greve

In den Siebziger Jahren wurde die kooperative Zusammenarbeit mit benachbarten LPG immer weiter intensiviert. Sie begann bereits 1968 mit der Bildung gemeinsamer Erntekomplexe in der Getreideernte mit den LPG in Besitz-Blücher, Tessin-Kuhlenfeld (mit Wiebendorf, Bretzin und Beckendorf), Neu Gülze (mit Zahrensdorf) und Bennin (mit Tüschow und Schildfeld). Bestanden diese zunächst nur aus den Mähdrescherkomplexen mit der entsprechenden Technik für den Körnertransport, so wurden sie im Laufe der Jahre auf die Strohbergung und Transport und teils auch der nachfolgenden Feldbearbeitung ausgedehnt, später auch auf die Silomais- und die Hackfruchternte. Am 1. Januar 1975 bildeten die genannte LPG eine "Kooperative Abteilung Pflanzenproduktion" (KAP). Diese vom Vorsitzenden der LPG Besitz-Blücher Heinrich Meyer geleitete Einrichtung vereinigte die gesamte Feldwirtschaft der beteiligten LPG in einer Größe von 5860 ha, die sich von der Tüschow/Schaalhofer bis an die Besitz/Niendorfer Grenze über nahezu 20 km erstreckte. Das musste zur Unübersichtlichkeit und zum Desinteresse der beteiligten Bauern führen. Aus dieser Kooperativen Abteilung wurde 1980 unter gleicher Leitung die LPG Pflanzenproduktion gebildet, die eine besseren Rechtsstatus hatte, und durch die massive staatliche Förderung auch eine stabilere Wirtschaft aufbauen konnte als die nun verbliebenen LPG Tierproduktion. Diese blieben auf die bisherigen Orte begrenzt.

In den Sechziger und Siebziger Jahren wurde eine intensivere Weidewirtschaft eingeführt. An einigen Orten, z.B. am Tüdertog, der nun allmählich verfiel bis das Haus abgebrochen wurde, wurden nun stationäre Weidemelkstände eingerichtet. In den Siebziger und Achtziger Jahren wurden in Groß Bengerstorf umfangreiche Meliorationen durchgeführt. Durch Entwässerung der quelligen Flächen entlang des Hanges der Schaaleniederung in den Reihwiesen, Bengers Winkel Rieh, Soelen usw. wurden größere zusammenhängende Flächen geschaffen, die der neuen Technik angemessen sein sollten. Dem gleichen Zweck dienten umfangreiche Knickrodungen, so dass sich die Mitte des 19.Jahrhunderts geschaffenen Feldmarksstrukturen erneut änderten. Parallel dazu wurden auch die Rehmenbäk und der Banziner Grenzgraben an der Saathorst ausgebaut, wobei dann der Banziner Weg auch gleich durch Stubbenablagerung völlig unpassierbar gemacht wurde. Der Einsatz der leistungsfähigeren Technik, die umfangreichere Transporte nach sich zog, erforderte auch bessere Wirtschaftswege. Es kam in Bengerstorf jedoch nicht zum Bau befestigter Wirtschaftswege, sondern nur zur verbesserten Unterhaltung der Wege durch Profilierung mit dem "Wegehobel" bzw. der Planierraupe ("rund müssen sie sein, damit sie trocken wie eine ägyptische Mumie werden" legt bereit Hermann Rehse dem Boizenburger Amtmann in den Mund). Für das heutige Bengerstorf hat die LPG Pflanzenproduktion jedoch noch eine positive Nachwirkung in der seinerzeit offiziell als Wirtschaftsweg ausgebauten Straße vom Steinfort nach Tessin.

18.5 Entwicklungen in der Gemeindeverwaltung

Ende des Jahres 1953 hatte Harry Behncke sein Amt als Bürgermeister abgegeben. Dafür dürften zwei Gründe ausschlaggebend gewesen sein. Zum einen wurde er im elterlichen Landwirtschaftsbetrieb zunehmend gebraucht, zum andern wird er als aus einer alteingesessenen Familie stammend, die zunehmenden Repressalien nicht mehr mitzutragen bereit gewesen sein. An seine Stelle trat Wilhelm Schröder, der zwar als langjähriger Schöffe bzw. Gemeinderat in den Zwanziger und Dreißiger Jahren Erfahrungen in dieser Arbeit hatte, aber auch enge Berührungen mit dem Naziregime gehabt hatte. Ihm zur Seite stand weiterhin der rührige Gemeindesekretär Fritz Hofrichter.

In die Gemeindevertretung waren 1953 gewählt worden:

  • Otto Gielow, Forstarbeiter,
  • Werner Hinzmann , Büdner (Pächter auf B1 G.B.),
  • Hans Greve;, Landwirt,
  • Hermann Rühs, Lehrer,
  • Otto Müller, Schuhmacher,
  • Heinrch Behnke, Häusler,
  • Ernst Boldt, Forstarbeiter, LPG-Vorsitzender,
  • Ernst Stieger, Forstarbeiter,
  • Erich Greve, Landwirt,
  • Paul Möller, Büdner,
  • Harry Behncke, Büdner,
  • Gustav Greck, landarbeiter.

und in den Gemeinderat:

  • Franz Mundt, Häusler,
  • Willy Kay, Landwirt,
  • Wilhelm Schröder, Bürgermeister.

In diese Wahlperiode fielen weitere wirtschaftliche und politische Repressalien gegenüber Missliebigen und insbesondere gegen die "Großbauern", sowie die Gründung der LPG. Einen Schwerpunkt bildeten weiterhin Versorgungsfragen und insbesondere der Kampf gegen die Wohnungsnot. Im Juni 1957 fanden wiederum Wahlen zur Gemeindevertretung und zum Kreistag statt. dabei wurden als Gemeindevertreter gewählt:

  • Kurt Schulz, Schulleiter,
  • hermann Rühs,Lehrer,
  • Otto Müller,
  • Heinrich Behnke, Häusler,
  • Walter Jehring, Büdner,
  • Martin Pohl, Forstarbeiter,
  • Erich Greve,
  • Gustav Greck,
  • Heinz Schuldt, Molkerei-Betriebsleiter,
  • Ernst Boldt, LPG-Vorsitzender,
  • Wilhelm Schröder, Bürgermeister,
  • Willy Kay,
  • Paul Möller,
  • Harry Behncke,
  • Otto Gielow,
  • Günter Peters, Polizist (ABV),
  • Wilma Schuldt, Angestellte.

In der Kreistagswahl wurde Erich Greve als Abgeordneter gewählt.

In dieser Zeit ab 1957 wurde auch die Gemeindepolitik ganz wesentlich von den übergeordneten politischen Zielen überlagert, die LPG zu stärken und den genossenschaftliche Sektor in der Landwirtschaft auszubauen. Die Mängel in der täglichen Versorgung spielten außer in der Wohnungsfrage nicht mehr die herausragende Rolle. So wurden 1957 die Lebensmittelkarten abgeschafft, deren Verwaltung und Ausgabe bis dahin in den Aufgabenbereich der Gemeindeverwaltung gefallen war.

Im Jahre 1961 war Wilhelm Schröder - nun 68 Jahre alt - immer noch Bürgermeister.. Ihm zur Seite standen als gemeinderäte Hermann Rühs, Martin Pohl, und Ernst Boldt. In den Ausschüssen arbeiteten Helene Koltermann, Heinrich Behnke, Robert Jacobus, Hans Greve, Hermann Behncke und Artur Andersson mit. Die Arbeit des Ausschusses für Handel und Versorgung (H.Koltermann) spielte nun wieder eine größere Rolle, weil durch die übereilte Zwangskollektivierung in der Übergangsphase echte Versorgungsprobleme, insbesondere bei Fleisch und Butter, aufgetreten sind. Es musste eine andere Art der Rationierung eingeführt werden, weil man sich an höherer Stelle nicht die Blöße der Wiedereinführung der Lebensmittelkarten geben wollte. Hierbei hatten die Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Handel eine wiederum größere Aufgaben.

Im Laufe des Jahres 1963 hat Walter Schröder, der SohnvonWilhelm Schröder, das Bürgermeisteramt übernommen. Hatte Wilhelm Schröder noch Fähikeiten für das Amt, eingeschränkt durch die geringere Beweglichkeit des Alters, so war sein Sohn mit em Amt offensichtlich überfordert.. Trotzdem hat es in seiner Amtszeit mit der Unterstützung des sehr beweglichen Gemeindesekretärs Fritz Hofrichter einige Erfolge gegeben, insbesondere was den Wohnungsbau, den Bau von Wasserleitungen und Straßen betrifft. Im Jahre 1969 wurde die Gemeindvertretung neu gewählt. Dabei erhielt Walter Schröder eine Anzahl von Gegenstimmen, für den Ratdes Kreises Anlass zur Überprüfung und Feststellung der Ursachen. In deren Ergebnis kam der Vorschlag, Walter Schröder nicht wieder zum Bürgermeister zu wählen. Deshalb amtierten zunächst Hermann Rühs und dann Gerhard Heiden als Bürgermeister. In die Gemeindevertretung waren nun gewählt: Hedwig Andersson, Martha Gottschalk, Gerhard Heiden, hermann Rühs, Wilhelm hagemann, Horst Schäfer, Dieter Schäfer, Helene Wöhlke, Hermann Behncke, Richard Haase, Gerhard Marbs, Walter Schröder, Karl-Ludwig von Walsleben, Joachim Rößler und Bernd Reißig (Förster), in den Gemeinderat Hermann Behncke, Hermann Rühs, Bernd Reißig, K.-L. . Walsleben und Helene Wöhlke. Nach mehreren Vorschlägen wurde 1971 der ehemalige Unteroffizier der grenztruppen aus Schwanheide Krause zum neuen Bürgermeister gewählt. Er besaß ebenfalls nicht die Fähigkeiten für dieses Amt. Auch charakterlich war er mit einer solchen Aufgabe überfordert. Nachdem es auch familiär Probleme gegeben hatte, ging er 1974 in seine sächsische Heimat zurück.

Die Aufgabe des Bürgermeisters übernahm im gleichen Jahre Rudolf Schultz aus Wiebendorf, der dort das Amt bereits 13 Jahre versehen hatte.. Dabei wurde auch über eine Vereinigung der gemeinden Klein bengerstorf und Wiebendorf verhandelt, gegen die es jedoch verschiedene Widerstände gab.. Schultz war Mitglied der Liberal-Demokratischen Partei

Weiterführende Information zu Bengerstorf


VII.