Bengerstorf

Aus Ortschroniken
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Kenndaten des Orts
Name (heute)Bengerstorf
Regionale Einordnung (heute)
Postleitzahl19258
VerwaltungsamtBoizenburg-Land
LandkreisLudwigslust-Parchim
Zahlen
Einwohner555 (31. Dez. 2015)
KoordinatenBreite: 53.416667 / Länge: 10.85


Bengerstorf ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern. Sie wird vom Amt Boizenburg-Land mit Sitz in der nicht amtsangehörigen Stadt Boizenburg/Elbe verwaltet. Das Gemeindegebiet gliedert sich in die Ortsteile Klein Bengerstorf, Groß Bengerstorf und Wiebendorf. Keinen Ortsteilstatus haben die Siedlungen Beckendorf, Bretzin, Karrentin, Köterbusch, Rehmen, Saathorst, Steinfurt, Strittkamm und Zölkow.


Geographische Lage

Kurzext nach Quade

Groß-Bengersdorf, unfern der Schale, die zwischen Groß- und Klein-Bengersdorf die Elbhügelkette durchbricht, 1 1/2 M. nordöstlich von Boizenburg, theilweise incamerirtes Dorf mit 11 Drittel- und 5 Viertelhüfnern, Holzwärter, 5 Büdnern - worunter 1 Schmied - 5 Häuslern, Schule und 235 Einw.

Klein-Bengersdorf, an der Schale, gegenüber von Groß-Bengersdorf, Dorf mit 8 Erbpächtern, 4 Viertel- 4 Achtelhüfnern, 3 Büdnern, 7 Häuslern, Schule und 229 Einw.

Karrentin, an der Schale, 1 3/4 M. nordöstlich von Boizenburg, Erbpächter, Krug und 16 Einw.

Chronik von Groß Bengerstorf und Klein Bengerstorf

Bengerstorfer Chronik - Gemeinde Klein Bengerstorf mit den Dörfern Groß Bengerstorf und Klein Bengerstorf

von Dieter Greve, Schwerin 1997
Bengerstorfer Chronik
Gemeinde Klein Bengerstorf mit den Dörfern Groß Bengerstorf und Klein Bengerstorf
verfasst von Dieter Greve in den Jahren 1996 bis 1997

Vorbemerkungen des Verfassers

Die Beschäftigung mit der Geschichte des Heimatortes ist keine rückwärtsgewandte Tätigkeit. Sie enthält ebenso eine nach vorn gerichtete Komponente. Vielmehr ist für die Gestaltung der Gegenwart und der Zukunft das Wissen um die vergangene Entwicklung notwendig und hilfreich. Es ist das Wissen um das „Woher kommen wir“ und wer gestaltete die Vergangenheit in unserer Heimat, das uns hilft die Entwicklung zu verstehen und diese weiter zu befördern. Das Wissen um die eigene Herkunft und die Herkunft der Mitbewohner unseres Ortes schafft Identität, die uns befähigt, bewusster das künftige Leben in unserem Wirkungskreis zu gestalten.
Das ist umso notwendiger als durch den im Laufe des vergangenen Jahrhunderts zunehmend zu beobachtenden Austausch der Bevölkerung viel Wissen um die Vergangenheit verloren geht. Während bis in das 20. Jahrhundert hinein eine ziemlich hohe Stabilität der in Dörfern wohnenden Familien beobachtet werden konnte, ist die Mobilität bereits im 20. Jahrhundert gewachsen. Viele ehemalige Bewohner folgten den besseren Arbeits- und Erwerbsmöglichkeiten in anderen Regionen. Andererseits kamen vermehrt Bürger aus anderen Regionen in die Dörfer. Zu erwähnen ist insbesondere der Bevölkerungszuwachs durch Flucht und Vertreibung aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten aber auch die durch den politischen Willen der DDR-Regierung initiierte Aktion „Industriearbeiter aufs Land“, die die „Nordlandfahrer“ aus den südlichen Bezirken der DDR in die mecklenburgischen Dörfer brachte. Die politische Wende von 1989/90 führte zu weiteren Abwanderungen und Neuansiedlungen. Die Veränderungen betreffen nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse sondern angefangen von den täglichen Verrichtungen in der Landwirtschaft, der Organisation des dörflichen Zusammenlebens und den Bräuchen bei der Arbeit und beim Feiern, auch die Arbeit allgemein, das Dorfbild, die Sprache, die Schule und vieles Andere.
All das lässt es geboten erscheinen, die Geschichte der Dörfer aufzuschreiben. Das ist umso notwendiger als das Wissen um die erlebte Geschichte des 20. Jahrhunderts immer geringer wird, weil die Sachzeugen den Weg allen Lebens gehen. Da ich selbst prägende Jahre in einer Zeit der noch ziemlich patriarchalischen Verhältnisse im Dorf in der gegenwärtigen Gemeinde Bengerstorf erlebt habe und immer Interesse für die Geschichte hatte, habe ich mich in Abstimmung mit der Bürgermeisterin Frau Hannelore Mahnke entschlossen, diese Chronik zu verfassen. Ich konnte dabei für die 1950er Jahre auf viele eigene Erlebnisse zurück greifen, weil mein Großvater Paul Reusch am Anfang dieses Jahrzehnts Vorsitzender der Gemeindevertretung und in weiteren Gremien aktiv war, so dass ich u.a. viele Botengänge für ihn erledigen musste, aber auch viele Gespräche mithören durfte. Unterstützung habe ich von meiner Mutter Herta Greve, geb. Reusch erfahren, die sich ebenfalls an Vieles erinnerte. Zusätzlich brachten auch Gespräche mit anderen älteren Bewohnern, wie Hermann Behncke, Erich Behnke, Fritz Behrendt, Wilhelm Hagemann, Traute Heiden, geb. Mahnke, Gerhard Marbs, Hartwig Mundt sen., Fritz Rehse, Christa Röther, geb. Rehse und Karl Ludwig von Walsleben der Gemeinde Fakten, die des Aufschreibens wert waren. Andere stellten mir Bilder zur Verfügung. Einen größeren Teil der Bilder habe ich dem Fragment einer Chronik aus DDR-Zeiten (Hermann Rühs) entnehmen können. Besonders erwähnen möchte ich die mir von Frau Hannelore Behncke, geb. Prüß aus dem Nachlass ihres Schwiegervaters des ehemaligen Bürgermeisters Heinrich Behncke zur Verfügung gestellten Unterlagen (Gemeindebuch 1919 bis 1939, und Meldebuch 1919 bis 1944), die mir für die genannten Jahrzehnte viele Fakten geliefert haben. Auch Herrn Frank Wechsler/Hagenow bin ich für die Bereitstellung von Material seiner Grabungen im Bauernhaus der Hufe 14 in Groß Bengerstorf zu Dank verpflichtet. Die eigenen Recherchen im Landeshauptarchiv für die Zeit vom 15. bis zum 19. Jahrhundert sowie im Kreisarchiv für die Zeit von 1950 bis 1970 haben zur Bereicherung mit Fakten beigetragen.
Ich habe versucht, bei Personen, die sich politisch in unterschiedlichen Zeiten sehr engagiert haben, möglichst keine Wertungen vorzunehmen. Dass das nicht in allen Fällen gelingen konnte, wird verständlich sein. Ich hoffe auf das Verständnis der Betroffenen. Es wird auch nicht zu vermeiden gewesen sein, dass ich in der eigenen Wertung der Vorgänge subjektiv geurteilt habe, wie Geschichtsschreibung ohnehin immer nur subjektiv sein kann. Auch dafür hoffe ich auf Verständnis.
Erläuternd sei noch angefügt, dass die zitierten Originaltexte in Kursivschrift, eigene Ausarbeitungen aber in senkrechte Schrift gesetzt wurden.
Dieter Greve



Inhaltsverzeichnis
                                                                                          Seite

1. Die Entstehung unserer Kulturlandschaft 5 2. Die Ursprünge der Besiedelung und erste Erwähnung der Dörfer 5 3. Die Entwicklung der Dörfer im ausgehenden Mittelalter nach den Abgabenregistern 7

Aus den Bede- und Schloßregistern des Amtes Boizenburg 1453 bis 1496 7 Aus den Bede- und Amtsregistern des Amtes Boizenburg 1538 bis 1585 13 Aus Amts- und Kirchenhebungsregistern des Amtes Boizenburg sowie Pachtregistern des Gutes Gresse 1587 bis 1599 23 4. Entwicklungen des 17. und 18. Jahrhunderts entsprechend den Amtsbeschreibungen 28

             Das Schulzenamt								   32	       	 

Höfe und Gebäude 32 Die Dorfformen 33 Viehbestände und Einsaat 33 Weiden und Hutungen. Hirten und Schäfer 34 Dienste der leibeigenen Bauern, landesherrliche und ritterschaftliche Bauern 34 5. Zugehörigkeit zur Pfarre Zahrensdorf 38 6. Streitigkeiten mit den ritterschaftlichen Nachbarn 39 7. Wegeverbindungen und andere Verkehrswege auf den Feldmarken beider Dörfer 40 8. Auf dem Wege zu veränderten bäuerlichen Verhältnissen 42

     Dorfcontracte sichern die Beziehungen zwischen Grundherrschaft und Hauswirten        43
     Erste Büdnerstellen in Bengerstorf                                                   51	
     Unfreie Stellung der Hauswirte und der übrigen Dorfbewohner                          52	

9. Die Einrichtung von Schulen im 18.Jahrhundert 53 10. Die weitere Besetzung des Schulzenamtes in beiden Dörfern 54 11. Die Forstwirtschaft in Bengerstorf 56 12. Das Feuerlöschwesen 57 13. Die Veränderungen in der Landwirtschaft im 19.Jahrhundert 58 Feldmarksregulierungen - Vorläufer der Flurneuordnung 58

       Die unruhigen Kriegsjahre 1806 bis 1813						   60
       Erste Erbpachtstellen in Bengerstorf, Aufhebung der Leibeigenschaft		   61

Beginn der durchgängigen Feldmarksregulierung mit Separation 66

       Der Beginn der Ansiedlung von Häuslern in den Domanialdörfern			   98  
       Das bäuerliche Leben in den Dorfschaften im 19.Jahrhundert			  103 

14. Das Armenwesen in Mecklenburg, Auswirkungen in Bengerstorf 113 15. Entwicklung von Handwerk und Gewerbe 118 16. Die weitere Entwicklung der Schulen 120 17. Das Leben in beiden Dörfern nach dem 1.Weltkrieg 125

       Die Auswirkungen des 1.Weltkrieges auf die Dörfer				  125
       Die Republik stellt die Gemeinden vor neue Aufgaben		      		  125	  
       Finanzhoheit der Gemeinden, Erhebung von Steuern und Abgaben			  129
       Die Gemeinden verwalten ihre Gemeindeländereien					  134
       Veränderungen bei den Hüfnern							  135
       Das Armenwesen unter der Republik						  135
	Aufrechterhaltung eines Hebammenbezirks						  137
	Jagdverpachtung, Fischereiverpachtung in der Schaale				  138
	Die Dörfer werden elektrifiziert						  139		
	Der Bau fester Straßen								  139	
	Beteiligung im Feuerlöschverband, Gründung der freiwilligen Feuerwehr		  142
	Das Kinderheim „Jugendhof“ in Klein Bengerstorf					  144
	Das dörfliche Leben zwischen den beiden Weltkriegen				  145
	Hermann Rähs’ - ein Slüngelstörper Buerndichter					  146
	Bengerstorf unter dem Nationalsozialismus					  148	  	
	Der Zweite Weltkrieg in Bengerstorf						  149
	Die Einwohnerentwicklung in den Dörfern						  151

18. Das Leben in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR 152

     	Der politische Umbruch unter der sowjetischen Besatzungsmacht			  152
       Die Veränderungen in den Dörfern in den Fünfziger Jahren			  154
       Die Entwicklung der Schulen zur sozialistischen Einheitsschule,                   158
       Auflösung der Schulen in Bengerstorf  						  160
     	Die Weiterentwicklung der genossenschaftlichen Landwirtschaft 
               zwischen 1960 und 1989							  162
     	Entwicklungen in der Gemeindeverwaltung						  163
     	Entwicklung der dörflichen Infrastruktur, Zerfall der alten dörflichen Strukturen 163	  	2
     	Das dörfliche Leben zwischen 1945 und 1990					  166

19. Das Leben in der Bundesrepublik Deutschland 168 20. Flurnamen und ihre Bedeutung 170

           Flurnamen in Klein Bengerstorf	                                          170		
           Flurnamen im Staatsforst Karrentin					          172	        Flurnamen                in der Direktorialvermessungskarte aus dem Jahre 1773            173		 
           Flurnamen aus einem Schlagregister des Jahres 1782		         	  174
           Flurnamen in Groß Bengerstorf					          175
           Flurnamen in der Direktorialvermessungskarte 1774		                  176		

21. Hufen, Büdnereien, Häuslereien u. a. Hausgrundstücke und ihre Besitzer 177 Groß Bengerstorf, Hufen 177 177

                              Büdnereien                                                 192
                              Häuslereien                                                195  
                              weitere Häuser                                             198
           Klein Bengerstorf, Hufen	                                                  199               	                       Büdnereien	                                          208             		                       Häuslereien	                                          209
      	                       weitere Häuser 	                                          212

22. Zeittafel 214



Karten, Bilder, Sondertexte und Dokumente: Seite

      4a              	Schmettau-Generalkarte (Auszug) 						
      32a              Carte von dem communen Bauerfelde Großen-Bengerstorff, 1774 	  	  
                       Carte von dem Commun Dorff Lütten Bengerstorff, 1773
                       Dorf Groß Bengerstorf, 1774 
                       Dorf Groß Bengerstorf, 1853
                       Dorf Klein Bengerstorff, 1773
                       Dorf Klein Bengerstorf, 1920 
                       Abriß der Schalfahrt, 1587 (Auszug)
      32b         	Grundriss Hufen 13 und 14 in Groß Bengerstorf) nach BAUMGARTEN
               	Grabungsbericht im Haus Hufe 14 (Gr.Bengerstorf) von WECHSLER 
      36a            	Niederschrift bezüglich der Abgaben der aufgekauften ehemals ritterschaftlichen
                       Bauern, 1785   
      40a              Schmettau-Karte (Auszug)
      52a              Alte Schule in Groß Bengerstorf 
                       Grundriss der alten Schule Kl.Bengerstorf 
      60a              Franzosenfriedhof							
      60b              Die Hufe in                                                                                      88a                     Haus- und Hofbrief für den Hauswirth Franz Mahnke auf dem Gehöfte Nr.12 (Titelblatt)
                  	Erbpachtbrief der Hufe 12 in Groß Bengerstorf (1.Seite)
      70a             	Wiebeking-Karte, 1786 (Auszug) 							    
                  	Messtischblatt, 1881 (Auszug)							
     100a             	Häuslerei H.14 Klein Bengerstorf
                  	Grundbrief  H.13 in Kl. Bengerstorf
                  	Grundriss H.13 in Kl. Bengerstorf     					
     114a           	Katen Hufe 4, Lüdemann  in Groß Bengerstorf
               	Katen Hufe 14, Dahlenburg/Karrentin
     116a              De Dorde Tippelbrauder
     118a              Walkmühlen	
     120a              Molkerei						
     124a		Lehrer Ebel mit Schülern, 1903
                     	derselbe, etwa 1908 
       		Lehrer Vernunft mit Schülern, etwa 1914
       		Lehrer Brockmöller mit Schülern, 1920er Jahre
	        	derselbe, 1930er Jahre
        		Lehrer Franz Schulz mit Schülern, 1935
       		Bild mit Schülern in den 30er Jahren
       		Schule Klein Bengerstorf, 1960
       		Umbau der Schule, 1932
                       Frau Reichert und Herr Schuldt mit Schülern 1949
                       Frau und Herr Below mit Schülern 1951
                       Lehrer Rüß und Möller mit Schülern 1967
     124a		Teilnehmer des 1.Weltkrieges						
     138a		Jagdhütte in Groß Bengerstorf, etwa 1962
       		Jäger in den 1930er Jahren 
     140a 	    	Ortsnetzplan der E-Versorgung Klein Bengerstorf, 1924				
       		Wegebessern in Klein Bengerstorf
       		Straßenbau „Swienstraat“ Groß Bengerstorf
       		Verschneiter Postweg in Klein Bengerstorf 1961
       		Wasserpfützen im Postweg 1961
     144a 		Jugendhof (Hufe 15)
       		Skizze der Gesamtanlage
       	        Bilder der Gebäude
     146a		Erntefest 1926 in Klein Bengerstorf
       		Erntefest 1926 in Groß Bengerstorf
       		Erntefest 1934 in Klein Bengerstorf
       		Erntefestumzug in den 1930er Jahren in Klein Bengerstorf
       		Reiter in Groß Bengerstorf
       		Kinderfest in den 1930er Jahren in Klein Bengerstorf
                       ebenso
       	        Laienspielgruppe in Klein Bengerstorf in den 30er Jahren
       	        Kindergeburtstag bei Lehrer F. Schulz
       	        Bauernhochzeit Köster (Hu.8, Kl.B.) 1904
       	        Häuslerhochzeit Hermann und Anni Burmeister, geb Behm, ca. 1937
     162a              Zeitungsartikel „Das ist ein Erntekomplex“	usw.
     166a              BHG-Gelände in Klein Bengerstorf, etwa 1960
                       Wasserleitungsbau in Groß Bengerstorf, 1960			
                       Wasserleitungsbau in Klein Bengerstorf, 1968
         	        Bau der Bus-Wartehalle in Groß Bengerstorf, 1968 
        	        Schneesturm, 1969
     	                Zerstörte Schaalbrücke, 1969
     166b	        Handballmannschaft „Traktor“ Wiebendorf, etwa 1950
     	                Kinderfest, 1950
     	                Kinderfest, 1965
     	                Erntefest, 1965
     	                Bau des Feuerlöschteiches in Groß Bengerstorf, 1957
     	                Feuerwehrhaus in Groß Bengerstorf
     	                Gemeindehaus und Schlauchturm in Klein Bengerstorf
      176a             Bilder zu besonderen Flurnamen

Flurnamen-Karten

      Bildanhang:
                       Dorfansichten
                       Bilder zu Hufen, Büdnereien und Häuslereien

1. Die Entstehung unserer Kulturlandschaft

Unsere Heimat ist durch die Eiszeit geformt worden. In einer älteren Eiszeit, nämlich im Warthe-Stadium der Saale-Eiszeit, entstanden unter dem lagernden Eis lehmige Grundmoränen. Als sich das Eis zurückzog und dann in der Weichseleiszeit erneut vorstieß, türmten sich die Schuttmassen vor dem Eis zu den großen Endmoränenzügen auf, die sich von Schleswig-Holstein über Mecklenburg bis in die Uckermark erstrecken. Die südliche Endmoräne befindet sich in unserem Raum an den Südenden des Schaalsees, des Dümmer Sees und des Schweriner Sees. Als das Eis abtaute wälzten sich gewaltige Wassermassen zum Urstromtal der Elbe. Auf ihren Bahnen durchschnitten sie die Lehmplateaus der Saale-Eiszeit und schufen auf diese Weise die Täler der Boize, Schaale, Schilde und der oberen Sude (bis etwa Redefin). In diesen Tälern lagerten sie gewaltige Sandmassen ab. Weil in dieser Zeit sich noch keine Pflanzendecke gebildet hatte, konnten die Winde den Sand weit transportieren. So wurden auch die verbliebenen lehmigen Hochflächen noch übersandet. Außerdem war die Versickerung und Erosion der Niederschläge in den noch unbewachsenen Böden sehr stark, so dass zusätzlich Lehmbestandteile fortgeschwemmt wurden. Auf Grund dessen findet man in unserer Heimat sowohl lehmige als auch sandige Hochflächen, sandige Talniederungen, wie das Schaaletal, und auch moorige Bildungen besonders dort, wo in den Tälern ständig das Wasser staute. Auf den sandigen Böden siedelten sich Eichen-Birken-Wälder an, wie wir sie noch heute finden, wo die Wälder durch natürliche Bildung entstanden sind, zum Beispiel die Birkensaat am Weg zur Saathorst. Dort wo ständige Feuchtigkeit vorhanden war, siedelten sich Bruchwälder an, die in erster Linie von Erlen (plattdeutsch Ellern) bestockt waren. Diese Bruchwälder (plattdeutsch Ellerbraucks) finden wir insbesondere in Groß Bengerstorf am Übergang von der Höhe zu den Schaalwiesen, z.B. das Heedenholt (Heidenholz) an der Chaussee zwischen beiden Dörfern. Natürlich wird es auch Buchenbestände gegeben haben, aber nicht in Reinkultur. Sie sind ebenso wie die Kiefernwälder ein Teil der vom Menschen geformten Kulturlandschaft. Unsere Heimat ist eine Landschaft, die sich natürlicherweise immer wieder bewalden wird. Äcker und Wiesen sind ein Produkt der Arbeit des Menschen.


2. Die Ursprünge der Besiedelung und erste Erwähnung der Dörfer

Eine Landschaft, die reichlich mit Vegetation und Wasser ausgestattet ist, ist auch für die Tierwelt ein Paradies. Diese Bedingungen haben auch den Menschen bereits in frühen Zeiten gute Lebensbedingungen geboten. Zeugnisse für die frühe Besiedelung in der Bronzezeit, die etwa bis 600 vor der Zeitenwende gedauert hat, sind die reichlich vorhandenen Gräberfelder, z.B. am Voßbarg in Klein Bengerstorf, am Grämsberg und an Gräberkuhl in Groß Bengerstorf sowie die Kegelgräber in Bretzin und im Düstern Busch (siehe dazu auch Hinweise bei den Erläuterungen zu Flurnamen). Die Sage hat sich u.a. der Kegelgräber in Bretzin und im Düstern Busch bemächtigt. In Bretzin soll es eine unterirdische Verbindung zwischen den Gräbern geben. Eines der Bretziner Gräber soll ein Königsgrab sein, in dem sich auch eine goldene Wiege befindet. Im Düstern Busch wurde bei Grabungen nach mündlicher Überlieferung eine Hutnadel ausgegraben. Es wird sich sicher um eine nadelartige Fibel gehandelt haben. Scherbenfunde wurden vielerorts in beiden Feldmarken gemacht. Die früheste Besiedelung ist stammesmäßig nicht mehr zuzuordnen. Es ist aber sicher, dass bis zu dem 6.Jahrhundert unserer Zeitrechnung in unserem Gebiet, dem lüneburgischen, lauenburgischen und westmecklenburgischen Raum die germanischen Langobarden ansässig waren, die im Zuge der Völkerwanderung bis nach Norditalien zogen und dort der Lombardei (um Mailand) ihren Namen gaben. Der Name der Langobarden ist aber auch noch in den Ortsnamen Bardowieck und Barförde (Bardenfurt) zu erkennen.

In das verlassene fast menschenleere Land zogen dann wendische Stämme ein. In dem von den Langobarden verlassenen Gebiet haben sich die Polaben (Anwohner der Labe = Elbe) angesiedelt. Ihr Stammeszentrum und -heiligtum war in Ratzeburg zu finden. Als um die Mitte des 12.Jahrhunderts die deutsche Besiedelung der von den wendischen Polaben bewohnten westmecklenburgischen Gebiete erfolgte, wurde um den Boizenburger Burg- oder Schlossbezirk auch das Land oder die Vogtei Boizenburg gebildet. Dieses später auch Amt genannte Land Boizenburg wird etwa gleichzeitig mit dem 1154 gegründeten Bistum Ratzeburg, zu dem es kirchlich bis zur Durchsetzung der Reformation etwa 1535 gehörte, entstanden sein. In der weltlich-politischen Organisation gehörte es zunächst bis 1203 zur Grafschaft Ratzeburg, dann zur Grafschaft Schwerin und ab 1358 zu Mecklenburg. Erwähnt wird es erstmalig in einer Urkunde aus dem Jahre 1158 als Heinrich der Löwe dem Bischof von Ratzeburg ein Tafelgut "in Boyceneburg Benin" schenkt. Die Ersterwähnung von Bennin ist somit auch die für die Vogtei Boizenburg. Die Dörfer der Vogtei dürften jedoch alle um diese Zeit entstanden sein, wenn sie denn nicht schon vorher als wendische Siedlungen bestanden haben. Ihre Ersterwähnung in Urkunden liegt aber häufig um vieles später. Das Ratzeburger Zehntenlehenregister von 1229/30, in dem viele Dörfer u.a. des Amtes Wittenburg zum ersten Mal urkundlich erwähnt wurden, ist für das Amt Boizenburg nur unvollständig erhalten. Mit Sicherheit sind aber mit ihren Zehntenlehen genannt:

   Zehnten für den Bischof:
        Granzin                24 Hufen
        Nieklitz         	12  -"-
        Klimprow      	         4  -"- (auf der Tüschower Feldmark)
        Niendorf         	  -
        Bahlendorf   	          -
        Karrentin    	          7  -"-
        Dersenow   	          5  -"-
        Zahrensdorf             12  -„- 
        Blücher                  4  -„-  
        Lüttenmark               4  -"-
        Leisterförde             4  -"-.

In der Curie (bischöflicher Hof) "Bunserstorpe" sind von 6 Hufen Zehnten an den Bischof zu zahlen. In Übereinstimmung mit dem Mecklenburgischen Urkundenbuch darf man davon ausgehen, dass es sich bei Bunserstorpe um Bengerstorf handelt, da auch kein anderes Dorf mit ähnlichem Namen historisch belegt ist. Damit ist für Bengerstorf und Karrentin die Ersterwähnung 1230 sicher anzunehmen. Interessant ist die Erwähnung einer Curie in Bengerstorf. Es könnte sich um eine der zehn im Mittelalter existenten Curien des Bischofs von Ratzeburg gehandelt haben. Wahrscheinlich werden es nur wenige Hufen oder auch nur eine Hufe in Groß Bengerstorf gewesen sein. Möglich ist es auch, dass der von Archäologen (Bastian) vermutete Turmhügel in Klein Bengerstorf (Garten der Hufe I am Rand der Schaalwiese) einen Wohnturm des bischöflichen Statthalters darstellte. Ausgeschlossen ist aber nicht, dass mit „curia“ allgemein der Hof des Grundherrn, der auch ein weltlicher gewesen sein kann, gemeint war. Über die Zehnten für den Bischof hinaus sind Zehntenlehen für andere Personen in Granzin, Tessin und Gallin sowie zwei weitere nur unvollständig lesbare (der jeweils erste Buchstabe des Namens fehlt) und bisher nicht identifizierte Dörfer erwähnt. Es könnte sich bei ".ebande" um Nebande, das sagengafte Nebein auf der Gemarkung Bennin, handeln und bei ".amnetin" um Gamnetin, verkürzt zu Gamm, um das Vorwerk an der Boize, das 1255 Graf Gunzelin III. an die Bürger zu Boizenburg verkauft hat. Der Name Gamm existiert nach wie vor für die Ausbaugehöfte in Boizenburg, Schwartow und Neu Gülze sowie als Flurname für die zwischen diesen liegenden Flächen. Bennin ist aufgeführt als "freigemacht für den Bischof in Feldern und Wäldern, Weiden und Wiesen, welche Herzog Heinrich (der Löwe) für den Bischof von allen Diensten befreit hat". Die Erwähnung im Landbederegister von 1453 ist für beide Dörfer Bengerstorf, wie für viele Dörfer des Landes Boizenburg, die erste umfangreichere Erwähnung mit Nennung der die Bede (Steuer) zahlenden Hufeninhaber. In den Schloss-, Amts- und Landbederegistern des Amtes Boizenburg für die Jahre 1458 bis 1468 wird in Nostorf ein Cossat oder Kother (Kätner) Hinrik Benger genannt, der Pacht und Landbede (Steuer) an das Amt zu zahlen hatte. Ein Mann dieses Namens, der vielleicht aus Bengen, südwestlich von Bonn stammte, wird das Dorf Bengerstorf gegründet haben. Das von diesem gegründete Dorf wird Groß Bengerstorf gewesen sein. Darauf deuten mehrere Tatsachen hin. Zum einen findet sich auf der Feldmark von Groß Bengerstorf der Flurname "Bengers Winkel Rieh". Zum anderen wird Klein Bengerstorf im Landbederegister von 1453 als "Villa Averschalschen Bengerstorp" (das über die Schaale liegende Bengerstorf) und Groß Bengerstorf als "Villa Bengerstorp" bezeichnet, was darauf hindeutet, dass Groß Bengerstorf das eigentliche Bengerstorf war, während in Klein Bengerstorf die wahrscheinlich schon länger bestehende wendische Siedlung zu sehen sein wird. Villa steht im Lateinischen für Dorf. Zum dritten wurden als Namenszusätze im allgemeinen für die deutschen Gründungen Groß und für die wendischen Dörfer Klein verwendet. Die Namenszusätze Groß und Klein werden in den Registern erstmalig 1462 benutzt. Zudem ist in Groß Bengerstorf der Ackerboden der bessere, was auch auf die deutsche Gründung hinweist.

Die Dorfstruktur der Gründungszeit hat sich in Groß Bengerstorf in der heutigen Lindenstraße und der Dorfstraße noch recht gut erhalten. Die Fachliteratur beschreibt es als ein so genanntes Sackplatzdorf, das seine weitgehend geschlossene aufgeweitete Seite der Schaale zugewendet hat. Das Kennzeichen von Sackdörfern ist aber, dass nur ein Weg in das Dorf führt. Das traf wohl für Klein nicht aber für Groß Bengerstorf zu, in das auf Grund seiner geographischen Lage immer drei Wege, nämlich aus Beckendorf/Granzin, aus Bennin und aus Bretzin hineingeführt haben. Es handelt sich um ein kleines Angerdorf mit Dreiecksanger, während Klein Bengerstorf ein mit seinem geschlossenen Ende der Schaale zugewendeten Sackgassendorf war, bestehend aus der heutigen Dorfstraße. Dieses ist jedoch auf Grund der vielen durch die Schaffung von Ausbaugehöften im Zuge der Regulierung der Feldmark verlagerten Höfe nicht mehr deutlich erkennbar. Außerdem bestand zwischen beiden Bengerstorf ursprünglich keine direkte Wegeverbindung, so dass eine größere Geschlossenheit beider Dörfer gerade am sackförmigen Ende gegeben war.

3. Die Entwicklung der Dörfer im ausgehenden Mittelalter, wie sie sich aus den Bederegistern ergibt

Aus Bede- und Schloßregistern des Amtes Boizenburg 1453 bis 1496

An dem Landbederegister von 1453 ist eine erstaunliche Tatsache ablesbar. Es werden darin nämlich Namen genannt, die bis in die jüngste Vergangenheit noch in den Dörfern zu finden waren:

        Klein Bengerstorf                                    Groß Bengerstorf
        
        Hermen Woldeke (Hermann Wöhlke)             Hinrik Maneken (Mahnke)
        Hinrik Woldeke                              Henneke Maneken
        Hans Scroder (Schröder, verkürzt            Clawes Crusen (Claus Kruse) 
           Schröer, daher Schröer-Behnke)           Werneke Boddeker (Bädker)
        Titke Dahlenborgh (erst 1479)               Willeken Crusen 
     

Bald darauf sind auch die Namen Hagemann (1485 in Gr.B.), Abel (1538 in Gr.u.Kl.B.), Hinzmann (1538 Gr.B.), Brockmöller (1485 Gr.B.,1538 Kl.B.) und Behnke (1560 Kl.B.) in den Registern zu finden.

An dieser Stelle sollen die ersten Groß und Klein Bengerstorf betreffenden Auszüge aus den Registern folgen, die uns viele Rückschlüsse auf die Entwicklung der Dörfer erlauben. Dazu müssen zunächst eine Reihe von Abkürzungen zu den Maßen und den Zahlungsmitteln erklärt werden.

Abkürzungen
Dt. = Drömbt = Getreidehohlmaß (12 Scheffel oder 48 Faß)
Schl. = Scheffel (4 Faß oder "vat"), 1 Wispel = 2 Drömbt
oder 24 Scheffel oder 96 Faß, im Amt Boizenburg gab es auch den Himten
(3 Himten = 2 Scheffel)
fl = Gulden (1 1/2 M), M = Mark (16 ß), ß = Schilling (12 &), & = Pfennige
(1 Scheffel entsprachen knapp 3o kg Roggen)
Berechnung der Landbede (ordentliche Steuer) nach Hufen

Hufen- größe Doppelte Bede Ganze Bede Halbe Bede Doppelhufe 4 M (3 fl) 2 M (1 ½ fl) 1 M (16 fl) Vollhufe 2 M 1 M ½ M Halbhufe 1 M ½ M (8 ß) 4 ß Viertelhufe ½ M 4 ß 2 ß Katen ½ M 4 ß 2 ß

Die Abgaben der Handwerker wechseln.

Die Abgaben in der Zeit des ausgehenden Mittelalters bestehen aus:
1. Der Bede:
Die Landbede war zunächst eine je nach Bedarf erhobene ordentliche (wie eine öffentlich-rechtliche) Steuer des Landesherrn, während die Bede eine ordentliche Steuer, die regelmäßig zu zahlen war, darstellte. In Mecklenburg wurde jede Bede nur mit Bewilligung der Stände erhoben. Später wurde auch die Landbede zur regelmäßigen Steuer. Offenbar wurde aber die doppelte Landbede nur zu besonderen Anlässen nach ständischer Bewilligung erhoben. Sie ging vom Herzog aus, während die Kaiserbede, eine Reichssteuer, vom Kaiser ausging und nur nach Bedarf erhoben wurde. In späteren Jahrhunderten wurde statt der Bede die Kontribution erhoben.
2. Dem Rauchhuhn:
Es war ebenfalls als öffentlich-rechtliche Abgabe (Steuer) anzusehen, die je Feuerstelle/Rauch gezahlt wurde.
3. Die Pacht:
Ist eine privatrechtliche Abgabe an den Grundherrn. Sie konnte entrichtet werden als:

 Geldpacht (siehe Schloss- und Amtsregister)  Kornpacht  Giftochsen (Gift = Gabe)  Giftschaf  Schneidelschwein (Schlachtschwein, evtl. auch kastrierter Pölk = Läuferschwein)

4. Das Ablager:
Das Ablager konnte ein Kriegs- oder ein Jagdablager sein. Dabei waren dann durch die Bauern eines Dorfes das Quartier und die Verpflegung des fürstlichen Gefolges zu gewährleisten, was eine arge Belastung insbesondere in Kriegszeiten darstellen konnte. Später wurde aus dieser Verpflichtung eine regelmäßige Geld- oder Naturalabgabe (auch beides). Naturalabgaben erfolgten als Schneidelschweine, Giftschafe, Giftochsen, Rauchhühner und Hede (Flachsfasern).
5. Kirchenhebungen:
Das war die anderweitig als Zehnten bezeichnete Abgabe an die Kirche.

Landbede

1453 Amt Boizenburg, einfache Landbede

      Villa Bengerstorp
      Hüfner	          M	 ß
      Tideke Grantzin	  1	
      Hinrik Horstmann	  1	
      Henneke Roder	  1	
      Hinrik Maneken	  1	
      olde Maneken	 	4
      Ludeke Hannemann	  1	
      Carntzin	          1	
      Willeken Crusen		4
      Henneke Hannemann  1	
      Clawes Crusen	  1	
      Werneke Boddeker	  1	
      Henneke Maneken	  1	
      junge Willeken	  1	
        Sa.	         11	8
      Villa Averschalschen Bengerstorp  
      Hüfner	          M	ß
      Henneke Drewes      1	
      Hermen Woldeke      1	
      Hans Scroder	   1	
      Hinrik Woldeke		4
      Ludeke Jezebeke	   1	
      Hermen Wiseke	   1	
      Gereke Pynk	   1	
      Werneke Heynitze	   1	
      Henneke Engelke		4
      Vrost		        4
      Henneke Tribekowe	4
        Sa.	           8	
          


1456 Amt Boizenburg, Schloßregister

           Groß Bengerstorf
           De bede to Bengerstorppe boret upp de Czulsche.
   

1462 Amt Boizenburg, einfache Landbede

           Lutken Bengerstorpe  10 hoven
           Groten Bengerstorpe  12 hoven

1462 Amt Boizenburg, anderthalbe Landbede

            Lutken Bengerstorpe
  
            Name	      hoven	katen
            Hans Scroder	1	
            Hinrik Woldeken	1	
            Ludeke Jazebe,     1 non dedit 		
            Woldeke Woldeken	½ 	
            Tideke Kalen	½ 	
            Hermen Wyseken	1	
            Gereke Pynk	1	
            Heyne Heynitze	1	
            Clawes Scroder,     sartor, non dedit		
            Hinrik Pynk1                1
            Henneke Sporeken            1
            Henneke Tribbekowe          1
            Hermen Woldeken	1	
            Henneke Drewes	1	
            olde Engelsche,      wewer, non dedit		
               Sa.	      8 ¾  fl	
         Groten Bengerstorpe
               
            Name  	       hoven	katen
            Willeken Crusen	1	
            Clawes Crusen	1	
            Werneke Boddeker	1	
            Henneke Maneken	1	
            Tideke grantzin	1	
            Hinrik Horstmann	1	
            Henneke Roder	1	
            Hinrik Maneken	1	
            Bene maneken                 1
            Ludeke Hannemann   1	
            Hans Carntzin	1	
            Henneke Hannemann	1	
            Hans Vickesche		  1
                Sa.	11 ½ fl.	
               
                Erläuterung: sartor, non dedit  = Schneider, gibt nichts        
              
Im Jahre 1453 sind nach dem Landbederegister in Klein Bengerstorf sieben Hüfner und vier Cossaten ansässig. In Groß Bengerstorf sind es zehn Hüfner und zwei Cossaten.
Während in beiden Dörfern die Hüfner 1 Mark Landbede zahlen, geben die Cossaten 4 Schillinge (16 Schillinge = 1 Mark). Danach waren die Cossaten Viertelhüfner, da Vollhüfner 1 Mark zu zahlen hatten. Das Landbederegister des Jahres 1462 weist für "Lutken Bengerstorpe" 10 hoven (Hufen) und für "Groten Bengerstorpe" 12 hoven aus.
1456 ist im Schlossregister vermerkt
"De bede to Bengerstorppe boret upp de Czulsche" (erhebt der Zülen = Adelsgeschlecht in Marsow, das später einen Hof in Tessin hatte, hatte offenbar die Steuererhebung vom Herzog gepachtet).
Aus der Aufzählung der in den Dörfern Abgaben zahlenden Bauern ist keine Zuordnung zu den späteren Hufennummern möglich, auch wenn es 1453 in Klein Bengerstorf bezüglich Hans Scroder und Hinrik Woldeke und 1462 in Groß Bengerstorf zumindest bezüglich Werneke Boddeker so scheinen mag. Die Reihenfolge ist dann immer wieder verändert. Auch ist die Zahl der Hufen geringer als ab dem 19.Jahrhundert und unterlag immer Schwankungen, da häufig einige Hufen wüst lagen.
1462 wurden die ersten Handwerker genannt (Clawes Scroder, Schneider, und olde Engelsche, Weber).

1479, Amt Boizenburg, einfache Landbede

                Lutken Bengerstorpe      
                
           Name 	      hoven	katen
          Henneke Drewes	1	
          Ydel Woldeke	        1	
          Wyseke	        1	
          Hans Scroder	        1	
          Hinrick Pinck	1	
          Trybbechowe	        1	
          Drewes Pinck	        1	
          Titke Kale	        1	
          Hinrik Woldeke	1	
          Hunnitze		        1
          Hinrik Horstmann		1
          Titke Dahlenborgh		1
              Sa.	9 M 12 ß	
                 Groten Bengerstorpe
           Name	      hoven	katen
          Hinrik Hagemann	1	
          Werneke Bodker	1	
          Lutke Hannemann	1	
          Hans Horstmann	1	
          Hinrik Maneken	1	
          Hans Kerntzin	1	
          Wilken Kruse	        1	
          Tytke Grantzin	1	
          Hinrick Roider	1	
          Bene Maneken	        1	
          Hans Blancke	        1	
              Sa.	9 ½  M	



Der Name Dalenborch (Dahlenburg) trat nun in Klein Bengerstorf erstmalig im ganzen Amt auf. Auch später wurde er nur noch einmal 1590 in Zahrensdorf genannt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass alle Dahlenburgs der Umgebung von Klein Bengerstorf ausgegangen sind.

Aus den Registern ist noch nicht der jeweilige Schulze erkennbar. Später sind sie genannt. Da sie nicht immer an der ersten Stelle genannt sind, sind sie aus den Registern nicht zu entnehmen. Allgemein war das Schulzenamt jedoch mit einer bestimmten Hufe verbunden. Deshalb ist es möglich, dass die später als Schulzen genannten Hüfner Horstmann in Groß Bengerstorf und Wöhlke in Klein Bengerstorf dieses Amt bereits bei ihrer ersten Nennung 1453 innehatten.


1485, Amt Boizenburg, Schloßregister

          (Anno etc. LXXXV  pacht to Boitzenborgh)
              Groten Bengerstorpe 
           Name	        M	  ß 
          Hans Horstmann	2 ½ 	
          Hannemannsche		  3
          Hinrik Roder	        2	  8
          Hanneke Maneken	2	  4
          Bene Maneken		          9
          Hans Karentzyn		 18



              Lutken Bengerstorpe
 
            Name	          ß	&
           Heinitze	         12	
           Tike Dalenborch	  4	4
           Hinrik Horstmann	  3	
           Henneke Drewes	 15  	
            „        „	         12	
           Henneke Sparke	  4	
           Woldeke	30	
           Hans Scroder	  4	
           Drewes Pinck	 12	
           Hinrik Pink	         12	
           Tiges Woldeke	 18	
            „       „	         15	
            „       „	         12	
           Hinrik Drewes	 30	
            „       „	         12	
           Peter Wiscke	 12	


1485, Amt Boizenburg, einfache Landbede

            "De bede van der guden mannen luden in der vagedige Boitzenborgh" 
                 Groten Bengerstorpe     
                                          
           Name	        M	ß
          Konecke Brockmoller	1	
          Hans Boddeker	1	
          Hageman	        1	
          Marten Kruse	        1	
          Hannemannsche 
             vorbrant	                4
          Loveman		        4
          Karentzin	        1	
          Hans Boddeker
           1 wuste hoven	1	
          Bartelt Kroger	1	
          Beneke Maneken	1	
           unde 1 katen		4
          Henneke Maneke	1	
          Roder	        1	
          Horstmann	        1	


              Lutken Bengerstorpe 
           Name	        M	ß 

          Tiges Woldeke	1	
          Hans Schroder	1	
          Drewes Pinck	        1	
          Henneke Drewes 	1	
          Tribbekowe		        4
          Sparke Horstmann		4
          Dalenborgh		        4
          Heynitze	        1	
          Hinrik Pinck	        1	
          Peter Wiseke	        1	
          Heyne Tribbekowe	1	
          Woldeke	        1	



1492, Amt Boizenburg, Schloßregister

                                          M           ß       	&


     Groten Bengerstorpe          	   9
      ibidem (ebendort)             	   5 ½         1
     Lutken Bengerstorpe       	  13           13        4

1496, Amt Boizenburg, Kaiserbede

           "Duth is dat keyserghelt uth Boytzenborch ......".
     
           Groß Bengerstorf  
              In deme dorpe tho Bengherstorpe                       Personen
           Hinrick Roder, cum uxore (mit Ehefrau), 1 baden  	          3
           Hanneke Maneken, c. u., 1 baden (Dienstboten)     	          3        
           olde Manesche                                                (1)
           Titke Maneken, c.u., 2 baden                                  4
           Bartelt Krogher, c.u., 1 baden                                3
           Idel Bartelt                                                  1
           Idel Woldeke, c.u.,                                           2
           Kale Ghert, c.u.                                              2
           Hans Wilken, c.u.                                             2
           Marten Wilken, c.u., 1 baden                                  3
           Hans Hageman, c.u., 1 bade                                 	  3
           Hans Bodeker, c.u.                                            2
           Hinrich Koneke, c.u.                                          2
           Hinrik Horstman, c.u., 2 ba n                                 4
           olde Werncke Bodeker, c.u.                                    2 
           ---------------------------------------------------------------------   
                                                                        1 ½  fl  myn    1 ß 

In diesem Kaiserbederegister, das eine Zahlung an das Reich beinhaltete, sind erstmals die abgabepflichtigen Personen genannt. Die Zahlen erlauben uns Rückschlüsse auf die Einwohnerzahl der Dörfer. Genannt sind 37 Personen, für die Kaiserbede gezahlt wird. Hinzuzurechnen sind Kinder und Altenteiler, so dass mit etwa 100 Einwohnern zu rechnen sein wird.

        Klein Bengerstorf  (Bengherstorpe)
       
           Mathias Woldeke, 1 baden
           Gherke Dalenborg
           Tytke Dalenborch
           Heyne Tribbechow, 1 baden
           Peter Wiseke
           Hinrich Pinck, 2 baden
           Clawes Heynytze
             olde Heynische
           Hinrick Horstman
             olde Hortsman
           Werneke Gherne
           Hinrick Woldeke, 2 baden
           Drewes Pinckeske, 4 baden
           Hans Scroder
           Joachym Werneke
             omnes cum eorum uxoribus (alle mit ihren Ehefrauen)
     

Die Kaiserbede ist nicht beziffert. Genannt sind 39 Personen, mit Kindern und Altenteilern, wie in Groß Bengerstorf, etwa 100 Personen.


Aus den Bede- und Amtsregistern des Amtes Boizenburg 1538 bis 1585

1538, Amt Boizenburg, doppelte Landbede

          Groten Bengerstorp                 		                  
            Name	                M	ß
           Jurgen Horstman	        2	
           Hinrich Hageman	        2	
           Hans Boddiker	        2	
            (Bartholdt Kroger)
           Tytke Struve	        2	
           Idell) Hans Bartholdt       2	
           Hans Christ) Jacob Kruße	2	
           Marquarth Abell	        2	
            (Hinrich Manike)
           Hans Hintzmann	        2	
           Hennike Manike	        2	
           Marten Chruße	        2	
           Hinrich Boddiker	        2	
           Thies Tydemann		        8
           Thitke Kalen		        8
            idem vor 1 querne 
             (Graupenmühle) avergegeven		
           Pawel Manike                        8
            vor dat velt to „Szolkow“
           Jaspar Manike	        2	
           Tytke Boddiker, 
            Jacob Kruße 
            und Tytke Kalen vor
            1 hove kumpt 
             Hinrich Sprengel to 	2
             To Lutken Bengerstorpe
              	
            Name 	                M	ß
           Idell Woldeke	        2	
           Hinrich Woldeke	        2	
           Clawes Bolthe, modo
            Tytke Dahlenborch	        2	
           Hans Schroder	        2	
           Peter Wyßeke	        2	
           Drewes Pincke	        2	
           Hans Trybbekow	        2	
           Hinrich Abell	        2	
           Make Heneke, vor 1 katen            8 
           Drewes Pyncke, vor 1 katen		8
           Merten Pantze, modo Almar
             Brockmoller, vor 1 katen		8
           Hennike Greve, vor 1 katen		8
           Hinrich  Schroder, vor 
            1 hove  kumpt Hinrich
            Sprengel to	         1
           Steffen Wyßeke vor 1 querne  -


-

1543, Amt Boizenburg Amtsregister

Register van aller uphave (Hebungen) und utgave des hußes und amptes Boytzenborg belangende, anfencklich am dage ascensionis Domini (Himmelfahrt) anno XLIII und geendiget up ascensionis Domini anno XLIIII.
           .....
           uphave an oßen:
           .......
           1 oßen van Groten und Lutken Bengerstorp
           
           entpfangen an szwinen:
           .......
           8 van Groten Bengerstorp 
           4 van Lutkenbengerstorp  (snidelßwine)

1554, Amt Boizenburg, Amtsregister

Granzin - de buren ßamtlichen von de wischen welde zum Schilde 9 M, von dem velde zu Karpenthin, hef zuvoren de fenger (wohl Jäger) geboreth 6 M
Zur Erläuterung: Ablager gab es als Kriegs- und Jagdablager. Dabei hatten die Bauern Quartier und Verpflegung zu geben. Später wurde aus dieser Verpflichtung eine Natural- oder Geldabgabe. Naturalabgaben erfolgten als Schneidelschweine (Bedeutung umstritten, wohl kastrierter Pölk = Läuferschwein), Giftschafe (Gift = Gabe),

Giftochsen, Rauchhühner und Hede (Flachsfasern).

In diesem Register sind sowohl Pachtabgaben (Geldhebung, Pachthafer, Schneidelschwein)) als auch Ablagerabgaben enthalten.
        Luthen Bengelsthorpth
     
                                       Geldhebung       Ablager       Pacht-   Schneiel-                                                     Wild- Schweine    haver    schweine
                                                        Jagd

M ß & ß ß & Schl. Stck.

         ------------------------------------------------------------------------------
         Hans Woldeke		         27	6      12    6	         6	  1
         Idel Woldeke	           2	 10		-	-	 -		-
         Hans Pincke                    28            12    6           6
         (Hans Berhane)                 		
         Titteke Dallenborch            26            12    6
         (Thies Dalenborch)		 	       	                 6					-
         Titte Tribbekow          2     10
          (Hans Tribbekow)	                       12    6           6	   1
         Hans Vicke		         12		
         Hinrich Schroder
           von 1 wusten hove 	 	 12		
           idem beide		          6		
         Achim Dalenborch beide         12		
         Titteke Pincke		 12	        3     1  6	
         Almer Brockmoller               4     4             1  6
          (Asmus Brockmoller)	 	  		3
         Hans Struve		          4		3     1	 6		
         Dreves Pincke		          3	
         -----------------------------------------------------------------------------------
          Summe	           14 M  10 ß  10 &  2 fl, 9 ß  1 fl, 4 ß  6 §	 2 Dt. 2 Stck.	


         Ablager zur  reitjacht  1 fl. 4 ß.
              
           Groten Bengerstorpt
                                     Geldhebung      Ablager          Pacht-      Schneidel-
                                                   Wild   Schweine    haver       schweine
                                      		        Jagd	                        

M ß & ß ß & Dt. Schl. Stck.

         ----------------------------------------------------------------------------------
        Jurgen Horstmann,        2     11
           idem van dem welde 
           zw Szolkow	                 8	-
        Titteke Boddeker	  2½ 			12	6	      6		1
        Jacob Kruße	           2	 2		12	6	      6		1
        Hans Hintzmann,          2 1/2                 12      6             6         1 
          idem von dem felde 
          zw Szolkow	                 8
        Jasper Maneke             2     4              12      6             6         1
         (Achim Manike)                 
           idem v. d . felde 
            zw Szolkow	                 8		
         Marten Kruße, pauper	   2	14   8		12	6	      6	
         Jacob Bartelt		        18		12	6	      6	        1
         Hinrich Strzuve,        2 1/2
           idem von dem felde 
           zw Szolkow                  12
          (Hinrich Scheve)                             12                    6
          (Henek Struve)                                       6
          (Hinrich Grove)	                                                        1 	
         Marquart Abel                                 12      6             6         1-	
         Pavel Maneke                   9               3
         Hennek Maneke		                                1  6             	
         Thies Tideman		         8		 3	1  6
         Titteke Kaller                 3
          Thes Kalbe 		                                1  
         weide6elt de ganßen buren
           ßamptlichen von dem .
           felde zu Szolkow       1
         --------------------------------------------------------------------------------------------------	

Summe 6 M, 1 ß, 8 & 4 fl., 3 ß 2 fl., 4 ß 4Dt. 7 Stck.

         Ablager zur reitjacht 1 fl  22 ß.  
        2 M Marquart Abel kamen in ßant Annen huß zu Boißenburg. 

Diese Zahlung von Marquart Abel und seinen Nachfolgern lässt sich durch die Register weiter verfolgen. Das St-Annen-Haus war ein Armenhaus und Hospital. Noch in dem „Register des St. Jürgen-Armenhauses zu Boizenburg vom Jahre 1845“ findet sich der Eintrag in der Vermögensübersicht „32 m/v (?) Pacht aus Großbengerstorf, welche durch den Schulzen das. bezahlt werden soll. Nach einer Urschrift der Herzöge Gebrüder Magnus & Balthasar, gegeben zu Boizenburg am Dienstage nach Catharinen der heiligen Jungfrau, ist diese Abgabe zu ihrer und ihrer Eltern Seelenheil in hiesiger Kirche zu singenden Messe den Kirchendienern verheißen und die jährliche Erhebung auf die Pachtzahlung des Hr. Köhncke zu Bengerstorf und aller seiner Nachfolger auf ewige Zeiten angewiesen. Nach Aufhörung des Messesingens ist diese Abgabe vermuhtlich dem St. Jürgen Armenhause überwiesen.“ Die Herzöge Magnus und Balthasar regierten gemeinsam 1480 bis 1503. Im Kaiserbederegister 1496 findet sich ein Hinrich Konicke, der weder vorher noch nachher in Registern zu finden ist. Ob er der Schulze gewesen ist, dem die Herzöge diese Abgabe auferlegt haben? Wahrscheinlich sollte der Schulze Horstmann (?) die Pachtzahlung aus der Hufe des Hinrich Konicke bzw. seiner Nachfolger an das St. Annenhaus geben. Durch die Reformation wird das Messesingen abgeschafft und die Abgabe an das St. Annen-Hospital, später an das St. Jürgen Armenhaus überwiesen worden sein. 1565 zahlt sie noch einmal Marquart Abel, dann Steffen Gevert (jetzt jeweils 1 Gulden, 8 Schillige).

1555 geben in Grothen Bengelstorpth 10 Bauern für Ablager an Geld: 1 fl, 2 ß, 3 &
                      an Hafer:   1 Drömt, 5 Scheffel, 2 fat
     
                      in Lutten Bengerstorpth  7 Bauern an Geld:  14 ß, 3 &
                      an Hafer:   9 Scheffel, 2 fat
    
1555 wird aus Anlaß der Hochzeit des Herzogs Ulrich ein Ablager ausgeschrieben,
                es erhält das Amt aus Groten Bengelstorpt  8 Schneidelschweine
                aus Lutten Bengeltorpt 1 Schneidelschwein von Hans Berhane. Titteke Dalenborch, Hans Tribbekow 
                und Hans 
                Woldeke "giff gelt"
1560 Amt Boizenburg, doppelte Landbede
                Register der bewilligten dubbelden Landtbeden in ampte Boitzenborch von meins gnedigen hern, 
                der vom adel und 
                geistlichen  unthersassen gesamlet, im geringern 60ten  jahre.


                Groten Bengerstorp                                                          
               	                                M	ß  
                Jurgen Horstman,       von 1 hufen	2	
                Henrich Hagemann,           „	        2	
                Titke Bodicker              „  	2	
                Titke Struve                „	        2	
                Hans Bartelt                „          2
                iIdem kruigt nicht mehr	        2
                Jacob Kruse                 "  	2	
                Marquart Abel               „   	2	
                Hans Hintzman               „  	2	
                Assverne Maneke             „	        2	
                Hans Kruse ist verbranth 
                 et nihil dedit (und gibt nchts)		
                Henrich Bodicker 	von 1 hufen     2	
                Tieß Tideman		                       8
                Lutke Kale		                       8
                Paul Maneke		                       8
                Titke Bodicker, Jacob Kruse 
                und Lutke Kale von einer hufen	        2
                die buren ßamptlichen von dem
                felde Szolkow	                        2
                ----------------------------------------------------
                  Lutken Bengerstorp

M ß

                Tieß Woldicke       von 1 hufen        2	
                Henrich Woldicke            „	        2	
                Titke Dalenborch            „	        2	
                Henrich Schroider           „	        2	
                Steffen Wiseke              „	        2	
                Hans Dalenborch             „	        2	
                Hans Tribbekow              „	        2	
                Hans Berckhane              „	        2	
                Titke Pincke                „	        2	
                Hans Struve              kather	        8
                Drewes Pincke               „		        8
                Almar Bruckmoller           „		        8
                Tewes Benecke               „		        8
                Henrich Schroider, vor ½ hufen	        1	
                -------------------------------------------------
                                	              21 M	
Aus dem Landbederegister von 1538 geht hervor, dass Hinrich (von) Sprengel aus Gresse in beiden Bengerstorf aus jeweils einer Hufe Abgaben erhält, in Groß Bengerstorf "vor dat velt to Szolkow". Es handelt sich um die erste Nennung des wüsten Feldes Zölkow, das wahrscheinlich von einem zu jener Zeit bereits untergegangenen vermutlich

wendischen Dorf stammt. Im Amtsregister des Jahres 1554 zahlen Jurgen Horstman, Hans Hintzman, Jasper Maneke und Hinrich Struve jeweils 8 bis 12 Schillinge an Geldhebung und "weidegelt de ganßen buren ßamtlichen", "von dem velde zu Szolkow". 1560 und in den folgenden Registern zahlen sämtliche Bauern für das Feld Zölkow. Hans Kruse der "verbranth" ist, zahlt nichts.

1554 wird auch von dem "velde zu Karpenthin" (Karrentin) gesprochen, für das die Bauern von Granzin ebenso wie für das "wischen velde zum Schilde" Bede zahlen. Zu diesem Zeitpunkt ist das Dorf Karrentin offensichtlich bereits untergegangen und es gibt nur noch eine Mühle. Eine Mühle zu Karrentin wird bereits in zwei Urkunden aus den Jahren 1244 und 1262 erwähnt. In der ersten verleihen Gebhard und Werner, Ritter in Lauenburg, dem Kloster Medingen bei Bevensen im Lüneburgischen eine Roggenhebung (Abgabe) aus der Mühle zu Karrentin, in der zweiten verleiht Gunzelin, Graf von Schwerin, dem Kloster Medingen das Eigentum an der Hälfte der Mühle zu Karrentin. Im Amtsregister von
1577 ist vermerkt: "Von Simon Bolten, walckmuller uf Carpentin, zur hure (Miete, Pacht, siehe auch das seemännische Wort „Heuer“) empfangen 1 Gulden 16 Schillinge.

Einnam habern von der wische uf Carpentin von Goldenbow Clauß Beneke 3 Scheffel, Chim Dringkgern 3 Scheffel." Es handelt sich um die erste Erwähnung einer Walkmühle auf dem Karrentin, die durch die Oelbäk getrieben wurde. Die Walkmühle ist in der um 1700 entstandenen Hoinckhusenschen Karte der Ämter Boizenburg und Zarrentin noch als Ruine verzeichnet. In Walkmühlen wurden Stoffe zu Loden gewalkt. Gleichzeitig wurden oft auch Ölfrüchte gemahlen, was den Namen Oelbäk erklären würde.

Interessant ist auch, dass nunmehr die Wiesen an Goldenbower Bauern verpachtet waren.

1565 Amt Boizenburg, Amtsregister

            Lutken Bengerstorp  
   
                              Geld               Hafer        
       

fl. ß & Schfl.

         ------------------------------------------
         Hanß Woldeke	      1    4		6
         Tieß Woldeke	      1   18			
         Hanß Berhane	      1    4			
         Titke Dalenburgk    1	   6		6
         Achim Tribbekow     1	  18		6
         Hanß Vicke		  12	
         Henrich Schroeder	  18		
         Achim Dalenborch	  12			
         Tike Pincke
          (Hans Pincke)			6	
         Almer Bruckmoller	    4	  4		
         Hanß Struve		    4			
         Dreves Pincke		    3		
         ------------------------------------------	
            Sa.	    9 fl,  19 ß, 4 &   2 Dt.
         Ablagergeldt vor 4 3/4 huifen 4 fl., 3 ß, 6 &, schnidelschwine 4, giftschape 1 
         ------------------------------------------
            Groten Bengerstorp

fl. ß & Schl.

         ------------------------------------------
         Jurgen Horstman     1    19
          vom felde Solckow	    8	
         Titke Boddicker     1	   16		6
         Jacob Kruiße	      1	   16		6
         Henrich Hintzman    1    16
          (Achim Hintzman)                     6
          vom felde Solckow	    8			
         Jesper Maneke       1    12           6
          vom Felde Solcckow	    8
         Merten Kruise	      1	   22	  8	6
         Jacob Barteldß           18
          (Hans Bartolds)                      6
          (Hinrich Struve)		        6
         Clauß Tideman	      1	   16		+	
         Marquart Abel		   12		6
         Paul Maneke		    9		
         Tieß Tideman		    8		
         Jurgen Kahle		    3		
         die pauren semptlich
            vom felde Solckow     16	
         Es gibt auch jerlichen Marquart Abel 1 fl. 8 g kommt in St.Annen huß to Boitzenburg und wirt nit 
         berechnet	
         --------------------------------------------
           Sa.	              15 fl. 9 ß, 8 &,	4 Dt.
    
           Ablagergeldt vor 8 1/2 huifen   7 fl.,  3 ß,  6 &,  schnidelschwine 4, giftschape 1

.


          In diesem Jahre 1565 soll wie auch 1583 nach Unterlagen des Museums des Fürstentums Lüneburg im 
          Gebiet der Schaale eine verheerende Pestepidemie geherrscht haben, die einige Dörfer fast entvölkert 
          hat. Inwieweit Bengerstorf betroffen war, ist aus den Bederegistern nicht erkennbar.

1570 Amt Boizenburg, doppelte Landbede

              Grotenbengerstorpf             			  

M ß

          Jurgen Horstmann	2	
          Heinrich Hagemann    2
          Hanß Bodecher	2
          Tidtke Struve	2	
          Hanß Bartolds	2	
          Jacob Kruse	        2	
          Marquardt Abel	2	
          Hanß Hintzman	2	
          Henneke Maneke	2	
          Heinrich Bodecher	2	
          Teis Tidemhan		8
          Ludtke kahle 		8
          Pawel Maneke 		8
          Merten Kruse vorarmet	-	-
          Tidtke Bodecher, 
          Jacob Kruse,
          Tidtke kahle vo einer 
          wusten huefen        2
          die pauren semptlichen 
          vom Felde Solckow	2
            Ludtken Bengerstorpf

M ß

          Idel Woldeke	        2	
          Tidtke Dalenburch	2	
          Hans Vicke	        2	
          Hanß Dalenburch	2	
          Hanß Trebkow 	2	
          Hanß Berckhane	2	
          Heinrich Maneke		8
          Drewes Pincke		8
          Almer Bruckmuller		8
          Tewes Beneke                 8
          Heinrich Schroder	1	
          Ties Woldeke	        2	


1573 Amt Boizenburg, einfache Landbede

              Großen Bengerstorf   
       				

M ß

           Hanß Horstman	1	
           Hinrich Hageman	1	
           Titke Boddicher	1	
           Clauß Tideman	1	
           Jacob Bartolds	1	
           Jacob Kruße	        1	
           Steffan Gefert	1	
           Hinrich Hintzman	1	
           Jasper Maneke	1	
           Hanß Kruße	        1	
           Hanß Boddicher	1	
           Tieß Tideman		4
           Achim Boddicher		4
           Paul Maneke	        	4
           Tidke Boddicher, 
           Jacob Kruße und
           Ttke Kahle von einer 
           wüsten huefen	1
           Die pauren semptlichen 
           vom felde Solckow	1 M
             Lutken Bengerstorf


M ß

           Ties Woldicke	1	
           Titke Dalenborch	1	
           Hanß Vicke	        1	
           Titke Pincke	1	
           Achim Trebbekow	1	
           Hans Berckhane	1	
           Hanß Struve	        	4
           Dreveß Pincke		4
           Achim Brugkmoller		4
           Hanß Beneke		        4
           Chim Schroder	1	
           Chim Woldicke	1	


1577 Amt Boizenburg, Amtsregister

              Großen Bengerstorf

Geld Hafer

fl. ß & Schfl.

            ----------------------------------------------------
            Hanß Horstmann       1    19
             vom felde Solckow		8
            Titke Boddicker      1    16
             (Hanß Boddicker)	                            6
            Jacob Krauße	  1    10		    6
            Hanß Hintzmann       1    16
             vom felde Solckow                             8
             (Heinrich Hintzman)                           6
            Merten Krauße        1    22                   8
             (Hanß Kruße)                                  6
            Jacob Bartoldes           18
              vom kruge               16
             (Hanß Bartoldts)                              6
            Claus Tideman	  1    16	
            Marquardt Abel	       12		    6
            Paul Maneke		9			
            Chim Tideman		8			
            Chim Boddicker		3			
            Jasper Maneke        1    12                   6
             vom felde Solckow         8
             (Hinrich Struve)	                            6
            -------------------------------------------------
                    Sa.	16fl.	1 ß,	8 &       4 Dt.
            -------------------------------------------------
              Lutke Bengerstorf
         

fl. ß & Schfl.

            -------------------------------------------------
          Hanß Woldicke	1	 4		6
          Ties Woldicke	1	18			
          Hanß Berkhane	1	 4			
          Hanß Dalenborch      1        6
           (Titke Dalenborch)		 		6
          Achim Tribbekow	1	18		6
          Hanß Vicke		        12			
          Jochim Schroder              12
           von einer 
           wuesten huefen		 6 
          Achim Dalenborch		12			
          Titke Pincke		        12			
          Hanß Struve		         4			
          Achim Brugkmoller		 4	4		
          Drewes Pincke                 3
          (Hanß Pincke)	 	  		6
               Sa.	        9 fl,	19 ß	4 &   2 Dt.
     Ablagergeldt für 4 3/4 huefen  4 fl, 3 ß,  9 &, 
    (giftochse s.  Gr. Beng.), giftschaeffe 1, rauchhuenner 8
     


    Es gibt auch jerlichen Marquardt Abel 1 fl, 8 ß in S.Annen hauß zu Boitzenburgk undt wirdt nicht    
    berechnett.
    Ablagergeldt für  8 1/2 huefen  7 fl, 10 ß, 6 &,  für 1 giftochsen (mit Kl. Bengerstorf) 10 fl, 
    giftschaeffe 1,  
    rauchhuener 11. 
    Karrentin
    Von Simon Bolten, Walckmuller uf Carpentin, zur hure  empfangen 6 fl, 16 ß.
    Einnam habern von der wische uf Carpentin von Goldenbow  Claus Beneke                  3 Schl.
                                                             Chim Drinkgern                3 Schl.
   

1579 Amt Boizenburg, Kirchenhebungen

           Meßkorn im Amte Boizenburg
           Pfarre Zahrensdorf
Ein jeder bawmann in dem Czernstorffischen kirchspiel gibt 1/2 schefel rogken und ein jeder bawmann in dem Blücherschen kirchspiel 1/2 schefel garsten, facit
  

zu Zernstorff 5 ½ Schfl. rogken

  Tessin	 6 ½  „
  Lutken Bengerdtorp	 4 ½  „
  Großen Bengerstorp	 4 ½  „
  Bretzin	 4 ½  „
  Dersenow	 9      „

Sa. 1 Wispel 10 ½ Schfl.

Aus dem Kirchspiel Blücher: zu Blucher 15 Schfl. Garsten

  Bositze	  9       „
  Niendorf	 12       „
  Stedter	  4       „
  Krusendorf	  6 ½   „

Sa. 3 Dt, 10 ½ Schfl.


1584 Amt Boizenburg, doppelte Landbede

       Großen Bengerstorpf  			

fl. ß Heinrich Horstman 1 8 Heinrich Hintzman 1 8 Clauß Tideman 1 8 Hanß Bartolduß 1 8 Hanß Krauße 1 8 Steffen Gevert 1 8 Hanß Boddeker 1 8 Chim Krauße 1 8 Tieß Tideman 1 8 Jasper Maneke 1 8 Chim Boddeker koeter 8 Hanß Bartolduß koeter 8 Cersten Krauße koeter 4 Claves Greve kuffener 4 Idem vom schneiderambte 4 Heinrich Barvoet kuffener 4 Hanß Boddeker, Chim Krauße und Jasper Maneke von einer wusten Huefen 1 8 Die pauren semptlich vom felde Solckow 1 8


Lutken Bengerstorpf fl. ß Tieß Woldeke 1 8 idem vom kroge 12 Chim Woldeke 1 8 Chim Berckhane 1 8 Hanß Dalenborch 1 8 Chim Tribbekow 1 8 Heinrich Diderich koeter 8 Tidtke Pincke koeter 8 Hanß Struve koeter 8 Clawes Werneke kuffener 2

Die Koeter (Kätner) haben nur einen gerungen Anteil an der Feldmark, häufig außerhalb des Hufenlandes. Die Kiffner (Kuffener) sind etwa mit den späteren Büdnern zu vergleichen.

Einname scheffer, hirten und mullerschatz

     Die Schäfer, Müller und Hirten zahlten nur für das Vieh:
                je Rind                                   2 ß
                je Schwein, Schaf und Ziege  1 ß.
    Simon Bolte, walckmuller auf Carpentin 
       4 heupter  rindtviehe, 8 schweine (16 ß),
   der hirte zu Großen Bengerstorpf 1 kuhe 2 ß.  
   der hirte zu Brutzin 1 kuhe 2 ß


1584 Amt Boizenburg, Amtsregister

                   Grosen Bengerstorpf       			             
                     Geld                      Hafer 

Fl. ß & Schl. Heinrich Horstman 1 19 idem vom felde Solckow 8 Tidtke Boddeker 1 16 (Hanß Boddeker sen.) 6 (Hanß Boddeker jun.) 6 Chim Krauße 1 10 6 Hanß Hintzman 1 16 (Heinrich Hintzman) 6 idem vom felde zu Solckow 8 Hanß Krauße 1 22 8 6 Jacob Bartoldts 18 (Hanß Bartoldts) 6 idem vom Kroge 16 Clauß Tidemann 1 16 6 Steffen Gevert 12 6 Pawel Maneke 9 Chim Tideman 8 Chim Boddeker 3 Jasper Maneke 1 12 idem vom felde Solckow 8 Die pauren semptlich Felde Solckow 16 Sa. 16 1 8 4 Dt.

Ludtken Bengerstorpf

fl. ß & Schfl. Chim Woldeke 1 4 Tieß Woldeke 1 18 (Hanß Woldeke) 6 Hanß Bergkhane 1 4 6 Hanß Dalenborch 1 6 (Titke Dalenborch) 6 Chim Tribbekow 1 18 6 Heinrich Wißeke 12 Chim Schroder 12 idem von einer wusten huefen 6 Chim Dalenborch 12 Hanß Pincke 12 Hanß Struve 4 Chim Brugkmoller 4 4 Tidtke Pincke 3 Sa. 9 19 4 2 Dt.


           Ablagergeldt für   4 3/4 huefe  4 fl,  3 ß,  9 &, 
           (giftochse s. Gr. Bengerstorf), 1 giftschaf, 
           4 schneidelschweine,  8 rauchhuener.    
  
        

Bemerkungen zu Groß Bengerstorf: Es gibt auch Steffen Gevert jehrlichen 1 fl , 8 ß, kumpt in S.Annen hauß zu Boitzemburgk und wirdt nicht berechnet. Ablagergeldt für 8 1/2 huefen 7 fl, 10 ß, 6 &, 1 giftochse (mit Klein Bengerstorf), 1 giftschaef, 8 schneidelschweine, 11 rauchhuener.

           Einname geldt erhogete Pacht
          4 fl von den Benninschen erhogete pacht einpfangen, so sie jehrlichen vom Schilde und Carpentin 
           geben,
           von den Luetken Bengerstorpfern fur die Mastung auf Carpentin und aufm Schilde einpfangen         
           16 fl,16 ß,
           von den Großen Bengerstorpfern für die mastung auf "Solckow"   12 ß, 
           weiter werden Mastgelteinnahmen für 36 Schweine, die Fremden gehörten "im großen Bengerstorpfer                       
           holtze auf  Solkow" und für 62 Schweine "im Lutken Bengerstorfer holtze auf Carpentin und Schilde" 
           genannt.
           
           Carpentin                                               
           Von Siman Bolten, walckmuller auf Carpentin, zur hur einpfangen  6 fl, 16 ß.
           Einname hurhabern von den wischen auf Carpentin:
           Hans Schmit         aus Granzin       3 Schl.
           Christoffer Scheve       „            3 Schl. 


1585 Amt Boizenburg, doppelte Landbede

           Ludtken Bengerstorf                     		  

fl. ß Ties Woldeke 1 8 idem vom kruege 12 Achim Woldeke 1 8 Achim Berckhane 1 8 Hans Dalenborch 1 8 Achim Tribbekow 1 8 Hinrich Diderich 8 Tidtke Pincke 8 Hans Struve 8 Clawes Werneke kuffener 2

Grosen Bengerstorf

fl. ß Hinrich Horstman 1 8 Hinrich Hintzeman 1 8 Claves Tideman 1 8 Hans Bertholdes 1 8 Hans Krause vorarmet - Steffen Geverdt 1 8 Hans Boddeker 1 8 Achim Krause 1 8 Jasper Maneke 1 8 Achim Boddecke koeter 8 Ties Tidemann koeter 8 Hans Bertholdes koeter 8 Kersten Krause koeter 4 Claves Greve kuffener 4 idem vom schneiderambte 4 Heinrich Barvodt kuffener 4 Hans Boddecker, Achim Krause und Jasper Maneke von einer wuesten huefen 1 8 Die pawren semptlichen vom felde Solckow 1 8

        Scheffer, hirten undt mullerschatzt
     

Simon Bolte, walckmuller ufm Carpentin 4 heupter rindtvieh, 2 schweine (10 ß), der hirte zue Großen Bengerstorf 1 heupt rindtvieh 2 ß der hirte zue Lutken Bengerstorf 1 heupt rindtvieh 2 ß.

Aus den Amts- und Kirchenhebungsregistern des Amtes Boizenburg und Pachtregistern des Gutes Gresse 1587 bis 1599

1587 Gut Gresse,Amt Boizenburg, Pachtregister

Des guts Gresse stehende pechte und voradt an Viehe. Einname geldt pachte, so jehrlichs uf Michaelis Archangeli betaget (und stehenden pachthabern)

Großen Bengerstorff fl. ß Schl.habern

Hans Bodeker 20 Heinrich Hageman 18 6 idem ablegerhabern 1

Lutken Bengerstorf

Chim Schroder 3 9 idem ablegerhabern 1 Hans Dalenborch 15 7 Drewes Struve 16 2 idem Dienstgeld 2 16 Hans Pincke 1 6


1590 Amt Boizenburg, Kirchenhebungen

Meßkorn im Amt Boizenburg


Grossen Bengerstorpf, ider 1/2 Schl. rogken

Claws Tideman
Hinrich Boddeker
Hanß Bartelt
Hinrich Hageman
Claws Hengefoeß
Hans Boddeker
Hanß Cruse
Chim Abel
Hinrich Horstman, der schultze
Hinrich Hintzeman
     
Cossaten:     
Hanß Bartelt  ider ein vat rogken
Chim Pincke   
Carsten Kruse  ider 2 ß
Barfoedsche   
Ludtken Bengerstorpf, ider 1/2 schfl. rogken
Chim Woleke
Hanß Pincke
Chim Schroder
Ties Woleke, ein jurate (Geschworener,   Kirchgeschworener)
Claws Berckhane
Hanß Dalenburg
Chim Wichman
Hinrich Wiseke
Hans Dalenburg
     
Cossaten:  (Höhe der Abgaben nicht aufgeführt)
Drews Struve
Hanß Brockmuller
Drews Pincke
Hanß Struve
Marcus Gißeke
Claws Werneke         
     
  Außerdem erhielt der Küster von allen Bauern des Kirchspiels 1 Scheffel, von den Cossaten 1 "vat" Roggen. 
                 
            Junckern:

Hanß Blucher (Wiebendorf, D.G.) gibt dem pastorn jerlich 1 Schl., dem custer aber 1/2 Schl., Peter Heldorpf (Zahrensdorf, D.G.) gibt nichts von seinen hofen, gebe nicht unbillich den vorigen junckern gleich. (Der Grabower Amtmann Heldorf hatte das Gut 1577 von Christoph von Pentz erworben. D.G.) Vom Hofe Bekendorpf wirdt dem pastoren 1 Schl., dem Custer ein halber gegeben.

Von 1538 bis 1578 wird in den Registern angegeben, dass die Bretziner Bauern vom wüsten Felde zu Beckendorf Abgaben zahlen. Interessant ist, dass das heute nach Gresse eingepfarrte Beckendorf damals zum Kirchspiel Zahrensdorf gehörte, während Dersenow das 1579 noch im Kirchspiel Zahrensdorf aufgeführt war, nun nach Blücher übergewechselt war. Jedoch gehörte das Kirchspiel Blücher, zu dem auch das lüneburgische Krusendorf eingepfarrt war, damals zur Zahrensdorfer Pfarre.

1593 Amt Boizenburg, Amtsregister

Ludtken Bengerstorf Geld und Hafer

. Achim Woldeke 1 fl, 4 ß, 6 Schl, Ties Woldeke 1 fl, 18 ß, Hans Berckhane 1 fl, 4 ß, 6 Schl, Hans Dalenborch 1 fl, 6 ß, (Tidtke Dalenborch) 6 Schl, Achim Tribbekow 1 fl, 18 ß, 6 Schl, Hinrich Wiseke 12 ß, Achim Schroder 12 ß, idem von einer

 wuesten hoefe		 6 ß,  	

Achim Dalenborch 12 ß, Hans Pincke 12 ß, Hans Strueve 4 ß, Hans Brockmoller 4 ß, 4 &, Tidtke Pincke 3 ß, Summa. 9 fl. 19 ß 4 & 2 Dt.

Ablagergeldt für 4 3/4 Hufen 4 fl. 3 ß 9&, für 1 giftochsen (mit Groß Bengerstorf) 10 fl., 1 giftschaf, 8 rauchhühner

Groten Bengerstorf Geld Hafer

Heinrich Horstman, schultze 1 fl, 19 ß, idem vom felde Solckow 8 ß, Tidtke Boddekehr 1 fl, 16 ß, (Hans Boddeker) 6 Schl, Achim Krause 1 fl, 10 ß, 6 Schl, Hinrich Hintzeman 1 fl, 16 ß, 6 Schl, idem vom felde Solckow 8 ß, Hans Krause 1 fl, 22 ß, 8 &, 6 Schl, Jacob Bartoldes 6 Schl, (Hans Bartoldes) 6 Schl, Clawes Tideman 1 fl, 16 ß, 6 Schl, Achim Abel 12 ß, (Steffen Geverdt) 6 Schl, Pawel Maneke 9 ß, Achim Tideman 8 ß, Achim Bodekehr 3 ß, Jasper Mahneke 1 fl, 12 ß, idem vom felde Solckow 8 ß, die pawren sembtlichen vom felde Solckow 16 ß, Summa. 16 fl. 1ß 8 & 4 Dt.

1 fl, 8 ß gibt auch Achim Abel jerlichen, kombt zue Boitzenburg in St.Annen hauß und wirdt nicht berechendt.

Ablagergeldt fur 8 1/2 huefe 7 fl, 10 ß, 6 &, (giftochsen s. Klein Bengerstorf), 1 giftschaf, 11 rauchhuener.


Einname erhohede pacht  geben die sembtlichen Benniner, so jerlichen vom Schilde und Carpentin felt: 4 fl.
Einname walckmuele pacht  gibt jerlichen Simon Bolte, walckmuller uffm Carpentin von der muele zur hure       
      6 fl  16 ß
Einname heur haber von den wischen uffm Carpentin
           Hans Schmit                     3 Schl.
           Christoff Schieve               3 Schl. 

Einname mastgeldt von verkauffte mast die sembtlichen pawren zue Grosen Bengerstorf vom "Solchow" 10 fl.,

die sembtlichen pawren zue Ludtkenbengerstorf vom Carpentin  13 fl  18 ß. 
     
         

====1598 Amt Boizenburg, Kirchenhebungen

Kirchspiel Zahrensdorf
Votzeichnus der uffkunft, was der pastor jerlichs zu Czernstorf und Blucher zue heben hat.


Groten Bengelstorf hovener

Clauws Tideman       
Hinrich Boediker       
Clauws Bertels       
Chim Hengevoß 
Chim Hageman
Hanß Boediker
Hanß Kruse                     
Chim Abel
Hinrich Horstman
Hinrich Hintzman
Jesper Maneke,   (je) 1/2 Schl. rogken
Hanß Bertel 
Chim Pincke    (je) 1 vat rogken 

Koßaten geben jeder 2 ß:

Kersten Kruse
Jochim Maneke
Hans Barfot
Clawß Greven kate

Lutken Bengerstorfer hovener

Chim Woldeke
Hans Pincke
Hinrich Schroder
Tieß Woldeke
Jochim Brockmoeller
Drews Dalenborch
Chim Wichman
Hinrich Wiseke
Hinrich Dalenborch,  (je) 1/2 Schl. rogken

Koßaten daselbst geben jerlichs 2 ß:

Drewes Struve
Hinrich Struve
Drewes Pincke
Hanß Struve
Chim Brockmoeller
Clauws Werneke
Ulrich Woldeke
Auszüge aus dem Visitationsprotokoll zum Pfarrermeßkorn
"Hans Blücher vom Hofe Wiebendorf 1 Schl. - Friedrich Heltorf gibt von seinem Hofe Zarestorf nichts. - Aus Zarestorf von jedem hofener, deren 11 gewesen, 1/2 Schl., weil aber jetzo nur 7 und Friedrich Heltorf 2 erbe wüste gemacht, und muß er für 2 hofener einen Schl. geben, - Köter zu Zarrenstorf 2 ß, seint ihrer 13. - Zu Tessin ein jeder hofener 1/2 Schl. und seint ihrer 12, Köter Clauß Hintzeman 2 ß. - Noch 2 hufen daselbst, so Hartich Zule zu seinem Meyerhofe und Scheferei genommen und hat zuvor allzeit gegeben 1 Schl. - Lutken Bengerstorf 9 hufener jeder 1/2 Schl., 6 köter jeder 2 ß. - Grossen Bengerstorf 11 hufener jeder 1/2 Schl., köters sein 6, darunter 2 alß Hans Bartelt und Chim Pincke jeder 1 vat, die andern 2 ß. - Noch Samson Bluchers Meierhof zu Bekendorf gibt 1/2 Schl. - Brotzin 9 köters jeder 1/2 Schl."
zu den Küsterhebungen
"To Czernstorf 7 hovener und 7 koeter, 3 hovener sint to koeter gemaket, geben 5 Schl. 1 vat. - Noch 2 wuste erve, davon muß Friedrich Heltorf ebenso geben. - To Tessin schoelen wesen 13 und kriege nun von 11, 2 heft Zule der juncker genamen und von der eine hufe einen meyerhof gemaket, von der andern eine scheffereye, er hat sich wol erboden davon zu geben, eß ist aber noch nicht in werk gestellet. Auß dem dorffe von den 11 hovenern 5 1/2 Schl. - To Lutken Bengelstorf wonen 9 hovenr und 5 koeter, geben 5 Schl. 3 vat. - To Groten Bengelstorf wonen 11 hovener und 3 koeter, geben 6 Schl. 1 vat. - To Broetzin wonen 9 hovner, geben 4 1/2 Schl. - Auß der Sandtmoele hefft der pastor und der kuster jerlichen 1/2 Schl. entpfangen, nue nichts. Summa 27 Schl. 3 vat."

1599 Gut Gresse, Pächte

"1599 Januar 17 Heinrich Sprengel der jüngere verpfändet für 20000 Mark sein Erb- und Lehngut Gresse 'als das gudt und den hof zu Gresse, so ich von meinem vettern erblichen an mir erkaufft' nebst der Schäferei Badekow hypothekarisch an Claus und Jaspar, die Fincken zu Gresse und Gnemern, seine Schwäger (Vater und Sohn) dazu zu Greße
           .............
         zu Blucher
         .............
  zu Großen Bengerstorf

Pacht, Pachthafer, Futterhafer, Rauchhuhn, Gänse, Schneidelschwein, Hede zu spinnen

2 Pflugdienste, Heinrich Hageman 1 M, 2 ß Pacht, 7 Schl. Pachthafer, 1 Rauchuhn 1 Schneidelschwein 8 Pfund Hede, Heinrich Boddicher 1 M, 4 ß Pacht 7 Schl. Pachthafer, 1 Rauchhuhn 1 Schneidelschwein, 8 Pfund Hede,

………….

zu Altendorf
                     
Im Jahre 1590 wird im Kirchenhebungsprotokoll Hinrich Horstman erstmalig als Schulze von Groß Bengerstorf genannt, während in Klein Bengerstorf erst in der Amtsbeschreibung des Jahres 1640 Jochim Wölcke als Schulze erwähnt wird. In den Landbederegistern werden jedoch Horstmans und Woldeckes seit 1538 an erster Stelle aufgeführt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Angehörigen dieser Familien mindestens seit dieser Zeit das Schulzenamt innehatten, das erblich und an eine Hufe, das Schulzengericht, gebunden war.
Im Jahre 1577 zahlt Jacob Bartoldes in Groß Bengerstorf, 1584 auch Tieß Woldeke (Wöhlke) aus Klein Bengerstorf außer für eine Hufe auch "vom kroge" Landbede (erste Erwähnungen von Krügen). Vielleicht deutet die Eintragung in den Registern von 1485/1538 "Bartholdt Kroger" ebenfalls auf die Betreibung eines Kruges durch die Familie Bartholdt hin. Aber 1560 ist bei Hans Bartelt eingetragen eingetragen
"idem kruigt nicht mehr", was vermutlich heißen soll: derselbe betreibt keinen Krug mehr. Erstmalig sind in Groß Bengerstorf auch drei "Kuffener" (Büdner) erwähnt, von denen einer, Clauß Greve, auch "vom schneiderambte" Landbede zahlt. In Klein Bengerstorf lebt ein Kuffener. Diese werden 1590 wieder als Cossaten bezeichnet, jedoch zahlen sie weniger Abgaben.
Simon Bolte, der Walkmüller vom Karrentin, zahlt wie alle Müller, Schäfer und Hirten für das Vieh („4 heupter rindtviehe, 8 schweine“) 16 Schillinge Landbede, der Hirte zu Groß Bengerstorf 1585 für eine Kuh 2 Schillinge. Die Nutzung des Karrentin ist 1584 offensichtlich auf breitere Schultern verteilt. Neben Simon Bolte zahlen auch zwei Granziner Bauern "hurhabern", die Klein Bengerstorfer für "die mastung auf Carpentin und aufm Schilde“ und die Benniner "erhogete Pacht" vom Schilde und Carpentin. Die Groß Bengerstorfer zahlen nun auch für die "mastung auf solkow" (Eichelmast). Im "Lutken Bengerstorfer holtze auf Carpentin und Schilde" sowie "im großen Bengerstorpfer holtze auf Solkow" gingen auch 62 bzw. 36 Schweine, die Fremden gehörten. Damit wird der Karrentin (und auch das östliche Schildfeld) erstmalig als zu Klein Bengerstorf gehörig bezeichnet.
1587 zahlen 2 Hüfner in Groß und 4 Hüfner in Klein Bengerstorf Pacht an von Sprengel in Gresse, d.h. dass dieser weitere Rechte in Bengerstorf erworben hatte, die er aber auch in Lüttenmark, Tessin, Blücher, Altendorf, Rensdorf und vor allem und mit den größten Anteilen in Niendorf und dem darin später aufgegangenen Steder hatte. Der Name Sprengelshof bei Timkenberg erinnert an diese Familie, aber auch der Flurname Sprengels Horst, der auf dem hinter dem Wald gelegenen Karrentiner Acker in alten Karten zu finden ist. 1599 finden sich Angaben zu Pachtzahlungen an von Sprengel nur noch für zwei Groß Bengerstorfer Bauern, nämlich Heinrich Hagemann und Heinrich Boddicher (Bädker). Interessant ist dabei insbesondere die Namensgleichheit der Hufenbesitzer (später Nr. 3 und Nr. 8) mit dem Stand um 1950.
1598 werden für Groß Bengerstorf 11 Hüfner und 6 "köters", in Klein Bengerstorf 9 Hüfner und ebenfalls 6 Cossaten genannt. Erwähnenswert ist, dass in den Nachbardörfern das Bauernlegen durch die Ritter inzwischen fortgeschritten war. Während Wiebendorf immer ein Adelshof war, waren in Zahrensdorf weitere Bauern gelegt worden. 1598 sind von ehemals 11 Hufen nur noch 7 besetzt. Die übrigen hat der Junker Heltorf gelegt. In Tessin wurden von Zülen 2 Hufen zu seinem Meierhof gelegt. In der Folgezeit hat auch das ritterschaftliche Geschlecht von Lützow auf Goldenbow in Klein Bengerstorf eine Bauernstelle, die ein Angehöriger dieser Familie 1625 gegen Wald- und Wiesengelände auf dem dann Goldenbower Schildfeld (am heutigen Rodenwalde-Caminer Weg) und Zahlung von 500 Gulden vom Herzog eintauscht, um darauf die Meierei Neufeld anzulegen. Diese wird 1803 verlegt und stattdessen Rodenwalde gegründet.

4. Entwicklungen des 17. Jahrhundert

1640 Beschreibung des Amtes Boizenburg (noch während des Dreißigjährigen Krieges)

Großen Bengerstorf In diesem Dorfe wohnt noch der Schulze mit allen Hauswirthen ausgenommen 1 Köther so verstorben. Die Witbe aber mit 3 Kinder noch im Leben sind. 1 Köther mit alles was seiniges verstorben, und abgebrannt.

Der Schulze Jochim Maneke 2 Ochsen, 2 Sch. gesät.

Huefener

Hans Wich 2 Ochsen, 2 Kühe, 3 Scheffel Roggen gesät, Jochim Hintzmann 1 Ochse, 2 Kühe, 2 Schfl Roggen gesät, Hans Maneke 2 Ochsen, 2 Kühe, 3 Schfl Roggen gesät, Jacob Bartelß 6 Ochsen, 4 Kühe, 5 Schffl. Roggen gesät, " Tieß Tiedemann hat dieses Jahr auch ganz nicht gesät, Chim Bartelß 1 Pfundt, sonst dieses Jahr i Scheffel Roggen, Jochim Kruse 1 Kalb aus dem Sommer, 1 Scheffel Roggen, Jochim Boddeker hat auch gar kein Vieh 1/2 Scheffel Roggen.

Köther

Jochim Kruse ist gestorben und nichts als die Witbe mit 5 kleinen Kindern übrich Chim Pincke ist mit allem verstorben und abgebrannt

Heben Pächte wie folgt

Der Schulze 3 M, 4 ß, Hans Wich 1 M, 1 ß 6 &, Hans Maneke -, Jacob Bartelß -, Tieß Tiedemann 2 M, 8 ß, Chim Bartelß 2 M, 8 ß, Jochim Kruse 2 M, 8 ß, Jochim Boddeker 2 M, 8 ß,

Zu Hof gibt jeder 6 Scheffel. Von Mast … jeder ein Schneidelschwein. Dienen wöchentlich 3 Tage, zwei Tage mit der Spannung und 1 Tagk mit der handt. In der saath- und ErndteZeit alle Tage, anders aber Freundschaft (?) wieder (?) Dörphaat (?). (soll wohl heißen, das die Freundschaft, d.h. die Verwandschaft, und die Dorfschaft dann gemeinsam die Bestellung und die Ernte durchführen) In dieser Dorfschaft hat Jungker Krautz Sprengel aus Gresse 2 Hufen.

Lutgen Bengerstorf

In diesem Dorfe wohnen noch Leute wie folgt. Der Schulze Jochim Wolcke hatt 1 Kuhe, 2 Ochsen, 1 Zuchtsöge, 3 Scheffel Roggen gesät Jochim Beneke ein Huefener hatt 1 Kuhe, sonst kein Vieh, 2 Sch. Roggen gesät, Jochim Picke ein Huefener hatt kein Vieh, auch nicht gesät, Jochim Abel ein Huefener hatt kein Vieh, 1 Sch. Roggen gesät, Hans Hintze ein Huefener 2 Stier, 1 Sch. Roggen gesät, Claus Wieseke ein Köther hatt kein Vieh, 1 Sch. roggen gesät, Heinrich Behnke ein Köther 1 Kuh, sonst kein Vieh, auch nicht gesät,

Wüst sind 1 Hufe, 1 Kothen, 2 Kufener sind gewesen aber ..itz ganz wüste.

1640 Amtsbuch des Amtes Boizenburg mit Stellenbesetzung bis 1692

Das Dorf Großen Bengerstorf

Hierin gehören nachgesetzte Pauren

  • Jochim Manecke Schultze, geben an Pacht 1 M, 19 ß,
                                       1 M,  vom Felde Solckow
 Dieser Schultze dienet auch nicht zu Hofe sonndern  .… (nun folgt, wie auch bei anderen Schulzen, z.B. in 
 Besitz, die Beschreibung der führ den Amtshauptmann zu leistenden Fahrdienste)
  • Jochim Hintzmann ein Hufner 1 M, 16 ß, Pacht,
                              0 M,   8 ß, vom Felde Solckow,
                                21 ß, Ablagergeldt,
                              3 & Weidegeldt,
                         6 Scheffel habern,
                         1 Schneidelschwein.

Bei den folgenden Bauern sollen an dieser Stelle die Abgaben nicht aufgeführt werden.

  • Hans Mancke ein Hufner,
  • Hans Wich ein Hufner modo (nun) Jochim Manke,
  • Tieß Tiedemann ein Hufner,
  • Jochim Hitzmann ein Hufner modo Friederich,Hintzmann,
  • Jochim Kruse ein Hufner,
  • Jochim Böddiker ein Hufner,
  • Hans Kruse ein Hufner wüste (trotzdem Abgaben),
  • Hans Bartelß, Cossate hat Jacob Bartelß mit nebst (der Hufe?),
  • Heinrich Prößke, Cossate wüste, hat den Holzhof bewohnt, ist abgebrannt, hat aber den Holzhof wieder gebaut,
  Kiffner:
  • Clas Tiedemann,
  • Heinrich Hengevoß,
  • Chim Barfuß,

1673 den 13 Marty hat der … Schultz Jochim Maneke das Schulzengericht in Großen Bengerstorf so seine vorfahren viele Jahre bewohnet (oder bewahret9 angetreten auch das schulzeneydt abgelegt,

  Jagden:

Hat das Ambt wie auch die vom Adel Sprengel zu gleichen Theilen gehabt.

Das Dorf Lutken Bengerstorf

Hierin gehören nachgesetzte Pauren:

  • Jochim Wöldecke Schultze gibt an Pacht 1 M, 18 ß, 6 &,
  • Hans Brockmöller ein Hufner ist gestorben und hat Jochim Abel die Wittwe gefreyt und anno 1640 die Hufe angenommen,
  • Hans Dalenborch ein Hufner ist gestorben und hat Hans Hintze die Wittwe gefreyt und anno 1640 die Hufe angenommen,
  • Chim Wichmann ein Baumann wüste, die Hufe hat Chim Abel anno 1642 vor sich und seine Erben angenommen.
  • Heinrich Strufe ein Hufner. Dieser ist gestorben und hat Jochim Benke anno 1640 die Hufe angenommen.
  • Jochim Pinck ein Hufner.
  Kossaten:
  • Heinrich Benecke,
  • Clas Wieseke, modo Drewes Wieseke,
  • Jochim Strufe, wüste, hat den Holzvogt eine Zeitland be....
  Kiffner:
  • Jochim Warnecke, wüste, modo Hans Horstmann,
  • Thies Wöldecke, wüste, hat der junge Thus Wöldecke wieder angenommen,
  • Chim Warnecke, wüste,
  Der vom Adel Leute:
  • Chim Schröder ein Hufner,
  • Clas Wiesecke ein Hufner,
  • Chim Dalenborch ein Hufner,

Jagden:

Haben das Ambt und die Zule zu Marsow außgenommen auf Carpentin die Herren von Marsow.


1653 Amtsbeschreibung (Bauleute, Gebäude, Vieh)

Großen Bengerstorf

 Haben an Vieh und Habe. Können an Korn seyen.                             .

  • Jochim Manecke der Schultz, hat ein Haus von 9 Fach, eine Scheune von 4 F., ein Backhaus von 3 Fachen, an Vieh: 4 Pferde,, 5 Ochsen, 6 Kühe, 1 Stier, 13 Schweine, 15 Schafe.

Er kann 20 Scheffel Roggen, 3 Sch. Gerste 1 Sch. Erbsen, 3 Sch. Hafer 4 Sch. Buchweizen säen

  • Jochim Hintzmann hat ein Haus von 7 F., eine Scheune v. 4 F., ein Speicher v. 3 Fachen, an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 4 Kühe, 1 Stier, 6 Schweine, - - kann 16 Sch. Roggen, 6 Sch. Gerste, - 6 Sch. Hafer, 2 Sch. Buchweizen säen 2
  • Jochim Manecke hat ein Haus v. 7 F., Sch. v. 3 F., Speicher. von 3 Fachen, an Vieh: 3 Pferde, 4 Ochsen, 3 Kühe 6 Schweine, kann 12 Sch. Roggen, 5 Sch. Gerste, 6 Sch. Hafer, 3 Sch. Buchweizen säen,
  • Jochim Manßecke hat eine Scheune von 4 Fachen, ein Haus von ..., an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 3 Kühe, 2 Stiere, 4 Schweine, - - kan 15 Sch. Roggen, 3 Sch. Gerste, 1 Erbsen, 4 Sch. Hafer, 3 Sch. Buchweizen säen.
  • Thies Tiedemann hat ein Haus v. 8 F., Scheune von 3 F., Speicher von 2 Fachen, an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 3 Kühe, 2 Stiere, 2 Starken, 6 Schweine, 3 Schafe, - kann 12 Sch. Roggen, 5 Sch. Gerste, 6 Sch. Hafer, 3 Sch. Buchweizen säen,
  • Hans Hintzmann hat ein Haus v. 8 F., Sch. v. 4 F., Speicher von 2 fachen, an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 3 Kühe, 1 Starke, 6 Schweine, - kann 14 Sch. Roggen, 6 Sch. Gerste, 6 Sch. Hafer, 2 Sch. Buchweizen säen,
  • Jochim Kruse hat ein Haus von 5 Fachen u. eine alte Scheune, an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 3 Kühe, 1 Stier, 1 Starke, 8 Schweine, 4 Schafe, 5 Bienenv., kann 15 Sch. Roggen, 6 Sch. Gerste, 5 Sch. Hafer, 3 3 Sch. Buchweizen säen
  • Jochim Böddeker, hat ein Haus v. 9 F., Sch. v. 4 F. und einen Katen, an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 3 Kühe, 4 Schweine, 4 Schafe, 5 Bienenv., kann 10 Sch. Roggen, 4 Sch. Gerste, 6 Sch. Hafer, 2 Sch. Buchweizen säen,
  • Jacob Bartels, Halbhüfner. hat ein Haus v. 4 F., Scheune von 3 Fachen, an Vieh: 2 Pferde, 4 Ochsen, 3 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 3 Schafe, 2 Bienenv., kana 6 Sch. Roggen, 3 Sch. Gerste, 3 Sch. Hafer, 1 Sch. Buchweizen säen
  • Jochim Kruse, Cossat, hat ein Haus von 6 Fachen ... an Vieh: 4 Ochsen, 2 Kühe, 3 Schweine, 2 Schafe, 2 Bienenv.,
  Kiffner:
  • Claus Tiedemann, hat ein Haus v. 3 Fachen, dabei Kohlhof, hat 2 Kühe
  • Stoffer Bamerow, hat ein Haus von 4 Fachen und Kohlhof, hat 4 Ochsen, 2 Kühe, 3 Schweine, 5 Schafe und 11 Bienenvölker
  • Jochim Möller, hat ein Haus von 3 Fachen u. Kohlhof, hat 2 Ochsen und 1 Kuh
  • Heinrich Wich, hat ein Haus von. 3 Fachen und Kohlhof hat 2 Ochsen, 1 Kuh und 1 Schaf


Lütten Bengerstorf


Haben an Vieh und Habe. Konnen an Korn seyen


  • Jochim Wölcke, Schultz, hat ein Haus von 7 F., eine Scheune von 4 F. und noch eine Scheune von 5 F., ein Backhaus von 3 F. ein Speicher von 2 Fachen, hat an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 6 Kühe, 2 Stier, 1 Starke, 10 Schweine, 6 Schafe, 2 Bienenvölker, kann 20 Scheffel Roggen, 8 Sch. Gerste, 4 Sch. Hafer, 2 Sch. Buchweizen säen
  • Hans Hintze hat ein Haus v. 7 Fach, Scheune v. 4 Fachen, an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 6 Kühe, 2 Stiere, 2 Starken, 6 Schweine, kann 16 Sch. Roggen, 6 Sch. Gerste, 3 Sch. Hafer, 2 Sch. Buchweizen säen
  • Jochim Abel, hat ein haus v. 6 F., Scheune v. 5 Fachen, an Vieh:4 Pferde, 4 Ochsen, 5 Kühe, 2 Stiere, 8 Schweine, 2 Bienenv., kann 12 Sch. Roggen, 5 Sch. gerste, 3 Sch. Hafer, 1,5 Sch. Buchweizen säen.
  • Jochim Behnke, hat ein Haus v. 6 F., Scheune von 5 Fachen, an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 4 Kühe, 2 Starken, 5 Schweine, kan 14 Sch. Roggen, 6 Sch. gerste, 3 Sch. Hafer, 2 Sch. Buchweizen säen,
  • Jochim Pincke, hat ein Haus von 6 F., Scheune von 5 F., Backhaus von 2 Fachen, an Vieh: 4 pferde, 4 Ochsen, 4 Kühe, 5 Schweine, kann 16 Sch. Roggen, 6 Sch.Gerste, 3 Sch. Hafer, 2 Sch. Buchweizen säen,
  • Heinrich Hintzmann hat ein Haus von 7 F., Scheune von 4 F., Backhaus von 2 Fachen, an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 4 Kühe, 5 Schweine, kann 18 Sch. Roggen, 5 Sch. Gerste, 2 Sch. Hafer, 1,5 Sch. Buchweizen säen
  • Claus Wiesecke hat ein Haus von 8 F., Scheune von 6 Fachen, an Vieh: 4 Pferde, 4 Ochsen, 3 Kühe, 1 Stier, 2 Schweine, kann 16 Sch. Rogge, 6 Sch. Gerste, 3 Sch. Hafer, 3 Sch. Buchweizen säen
  Cossaten:
  • Drewes Wiesecke hat ein Haus von 5 F., Scheune von 3 Fachen, an Vieh: 4 Ochsen, 2 Kühe, 1 Starke, 4 Schweine, kann 6 Sch. Roggen, 2 Sch. gerste, 2 Sch. Hafer, 1 Sch. Buchweizen säen,
  • Heinrich Pehnke hat ein Haus von 3 F., Scheune v. 3 Fachen, an Vieh 4 Ochsen, 2 Kühe, 2 Starken, 3 Schweine, kann nichts säen
  • Tieß Wörgenow, der alte AmbtsHolzVoigt hat ein Haus von 3 Fachen, an Vieh: 1 Pferd, 2 Ochsen, 2 Kühe, 2 Schweine, kann 2 Sch. Roggen, 1 Sch. Gerste, 2 Sch. hafer, 1 Sch. Buchweizen säen.

Kiffner o. Einlieger

  • Tiß Woldke hat ein Haus v. 2 Fach und Kohlhof, an Vieh: 1 Kuh, 1 Stier
  • Diedrich Lübker hat ein altes Haus von 2 Fach und dabei ein Kohlhof, an Vieh: 1 Kuh.

1697 Amtsbeschreibung (Bauleute, Höfe, Vieh)

Das Dorf Lütkenbengestorff

  • Der Schultz Frantz Francke
  • Hans Mank
  • Claß Schröder
  • Hans Wegner, Cossat (Haus 5 Fach)
  • Hartig Wiske, Cossat
  • Hans Benke, Cossat
  • Hinrich Benken Witbe, Kiffner
  • Jochim Cruse modo Franz Mank, Cossat
  • Jochim Abel, Sem-Hufner (Halbhüfner)
  • Frantz Hintzmann
  • Jürgen Kruse, Hufner
  • Jochim Abel der Jüngere

Großenbengerstorff

  • Jochim Manecke, Schulze
  • Hans Garber, Kiffner
  • Hinric Tiedmann modo Jochim Tiedmann, Kiffner
  • Claß Kruß, Kiffner
  • Franß Kruß, Kiffner

Auffällig ist die geringe Anzahl der Bauleute = Bauern.

Die Beschreibung des Amtes Boizenburg aus dem Jahre 1940 zieht vor allem Bilanz über die Folgen des Dreißigjährigen Krieges, der nun schon 22 Jahre gedauert und Durchzüge bzw. Bestzungen durch die truppen wallensteins, Tillys, der Dänen und der Schweden gebracht hatte. Der Krieg hatte das Land ausbluten lassen.In den Dörfern waren viele Tote zu verzeichnen. Dadurch haben die Hufen ihre Besitzer gewechselt. Die Viehbestände sind sehr geschrumpft und die Einsaat ist auf ein Minimum eingeschränkt. Einige Hufner haben kei Vieh mehr und auch nicht eingesät. Eine Reihe von Hufen und Katen sind wüst und teilweise abgebrannt.

Das Schulzenamt

Die Schulzen Jochim Wölcke in Klein Bengerstorf und Jochim Manecke in Groß Bengerstorf werden nun wiederholt genannt. Für Jochim Manecke hat der Zimmerer Müthel aus Boizenburg im Jahre 1632 laut Inschrift am Torbalken das Haus (Hufe 13, 1998, von Walsleben) erbaut. Im Amtsbuch des Jahres 1640 wird erwähnt, dass der Schulze - wie auch der aus Besitz - nicht wie die übrigen Bauern zu Hofe dient, sondern Fahrdienste für den Amtshauptmann leistet. Für das Jahr 1673 ist eingetragen, dass der "Schultz Jochim Manneke (wohl junior) das Schulzengericht in Großen Bengerstorf so seine Vorfahren viel Jahre bewohnet (oder bewahret) angetreten und das Schulzeneeydt abgelegt" hat. Daraus kann abgeleitet werden, dass Jochim Manecke senior wohl Nachfolger des Schulzen Hinrich Horstmann auf der Schulzenstelle war, die hier auch Schulzengericht genannt wurde. Somit war das Schulzenamt immer an die Schulzenstelle (-gericht) gebunden. Das erklärt, warum das Schulzenamt fast immer in der Familie blieb und weiterhin, warum die Schulzenstelle im allgemeinen sogar bis in das 19. Jahrhundert hinein privilegiert war (d.h. häufig die größte Stelle mit dem besten Boden). Auch in der Kirche in Zahrensdorf gibt es ein Zeugnis für die besondere Stellung des Schulzen, die auch größeren Wohlstand zur Folge hatte. 1675 hat der Schulze Hinrich Wölcke aus Klein Bengerstorf einen silbernen Kelch gestiftet, der 1771 von Franz Jochim Wölcke "verbessert" wird.

Höfe und Gebäude

Die Amtsbeschreibung aus dem Jahre 1653 beinhaltet auch die Beschreibung der auf den Gehöften stehenden Gebäude. Auffällig ist die herausragende Größe des hauses des Schulzen Jochim Manecke in Groß Bengerstorf. Er hat ein Haus von 9 Fachen, dazu noch eine Scheune von 4 und ein Backhaus von 3 Fachen. Außer Jochim Böddeker (Bädker) haben alle Bauern Häuser von 7 bis 8 Fachen, die Cossaten von 3 bis ausnahmsweise 6 Fachen. Auffällig ist auch das weitere Haus (Backhaus), ebenso bei Böddeker der Katen (für Dienstleute oder Altenteiler). Die Kiffner haben nur ein Haus von 2 bis 3 Fachen mit Kohlhof (Garten). Der Schulze Jochim Wölcke in Klein Bengerstorf hat ein kleineres Haus (wie dort allgemein auch die Hufner). Er hat jedoch zwei Scheunen und einen Speicher, dazu auch ein BaCKHAUS: Ein solches besitzen noch zwei weitere Bauern (Jochim Pincke und Heinrich Hintzmann). Die Häuser waren aus Fachwerk (deshalb die Angabe der Größe in Fachen, ein Fach etwa 2,8 bis 3 m lang zwischen zwei Ständern).mit Strohdach errichtete zweiständrige Hallenhäuser. Das Fachwerk war mit geklehmten (Lehm) Weidenflechtwerk, wie ausgefacht, wie man es noch heute an der aus dem 17. Jahrhundert stammenden Hallendielenscheune der Hufe 3 (H. Behncke) in Klein Bengerstorf findet. Die Häuser hatten als Hauptraum die große Diele, die ursprünglich auch Wohnraum war, bis sie über die Zwischenstufe der Lucht als Wohnraum durch die Stube (Döns) und auch durch Kammern abgelöst wurde. Die Diele war zu den Ställen offen, weil das Vieh von der Diele her gefüttert wurde. Auch zum Flett war sie offen. Das war der Herdraum, der nach beiden Traufseiten einen Ausgang, die Lucht, hatte. Der Herd wurde vom Schwibbogen (plattdeutsch "Swiebagen") überwölbt. Dieser diente als Funkenfang für den offenen Herd, da der Rauch nicht durch einen Schornstein sondern durch die große Diele abzog und dabei Wurst, Speck und Schinken räucherte, die unter dem Bohlenbelag des Bodens an en Wiemen hingen. Der Rauch konservierte auch das Bauholz und trocknete das oben lagernde ungedroschene Getreide. Im Flett konnten bis zu zwei Herde für die Bäuerin und die Altenteilerin angeordnet sein. Grabungen im Jahre 1988 im Flett der der Hufe 14 (Hinzmann) in Groß Bengerstorf belegen (siehe Sondertext). Dieses letzte Rauchhaus und das haus der Hufe 13 sind in Zeichnungen dargestellt. Auf den Gehöften fand man, wie die Register belegen, neben dem Haus des Bauern auch solche für Altenteiler und Tagelöhner, die Scheune, das Backhaus und öfter auch einen Speicher.Es gab noch keine gesonderten Ställe, da das Vieh im Bauernhaus untergebracht war. Die Zahl der Schweine war gering. Offenbar lebte man auch mit ihnen unter einem Dach, wie noch in dem im 19. Jahrhundert erbauten Tagelöhnerhaus der Hufe 14 auf dem Karrentin (siehe Grundriss und Abbildung). Auf dem Bauernhof - aus Gründen des Brandschutzes meistens in der hintersten Ecke - befand sich auch der Backofen, in Ausnahmefällen auch ein Backhaus. Der Backofen bestand aus einer mit Lehm gemauerten Kuppel über einer Bodenplatte aus Feldstein oder Ziegeln. Er wurde mit BUschholz geheizt. Der Bauernhof war in der Regel mit einem Hakelwerk (Flechtwerk aus Weiden) eingezäunt oder mit einer Feldsteintrockenmauer umgrenzt. Auf dem Hof und dem Feld befanden sich deshalb viele Kropfweiden für die Gewinnung des Flechtwerks, aber auch für sogenannte Deckelweiden (für das Strohdach) und für das Korbflechten. Darüber hinaus sah man auch viele Obstbäume, besonders auffällig die große Zahl der Pflaumenbäume, aus deren Früchten Mus und Backpflaumen als Wintervorrat bereitet wurden, wie es noch bis in das 20. Jahrhundert hinein teils üblich war.

Die Dorfformen

Die Zahl der Hufen des Jahres 1653 lässt darauf schließen, dass die Dorfform in Groß Bengerstorf im Wesentlichen die gleiche wie gegenwärtig war, wenn man davon absieht, dass die Häuslerreihe nicht bestand. Die Büdnereien und Häuslereien am Ortsausgang nach Beckendorf und Granzin (B 1, 2 und 5, sowie H. 1, 2, 3, 20 und 22) sind erst im 19. Jahrhundert entstanden. Die Direktorialvermessungskarte von 1774 und die Karte von Wiebeking (1786) enthalten hier bereits Bebauung. Es wird sich um Kiffner und den Hirtenkaten gehandelt haben. Ein weiterer Hirtenkaten ist an der Stelle der späteren Holzwärterei zu erkennen. Wahrscheinlich wird auch die Cossatenhufe 10 (1998 Marbs) erst später angelegt worden sein, da sie mehr noch als die Cossatenhufen (1, 6 und 11 bzw. 14, 15 und 16) in beiden Bengerstorf etwas abseits liegt (auf der Karte von 1774 ist sie vorhanden). Dafür spricht auch das Name des Cossaten, nämlich Garber, der vom 18. bis in das 20 Jahrhundert auf der Stelle genannt wird, im Jahre 1697 unter den Kiffnern aufgeführt wird. Die historische Dorfform von Groß Bengerstorf ist nach ENGEL das Sackplatzdorf. Diese Form geht jedoch davon aus, dass das Dorf nur einen Zugang hat, nach der Form hier aus Beckendorf oder Granzin. Groß Bengerstorf wird jedoch von dem Weg von Boizenburg über Bretzin nach Bennin berührt, der zwei weitere Zugänge bewirkt.

Klein Bengerstorf lag zu jener Zeit seitlich des Fracht- und Postweges von Boizenburg über Wittenburg nach Schwerin. An einem regelrechten Kreuzweg gebildet aus dem genannten Weg und dem Weg aus dem Dorf durch den sogenannten "Hohen Stein" in die Weide und nach Tessin, zweigte man durch sumpfiges Gelände in das Dorf ab. Der unbefesatigte Weg soll häufig grundlos gewesen sein.Darüber hinaus gab es einen Weg, der später als "Schräger Steig" noch bis nach 1960 bestanden hat.Dieser zweigte einige hundert Meter vor dem Dorf vom Postweg ab und mündete zwischen der Büdnerei 1 und der Hufe 1 auf die Dorfstraße. Das Dorf bestand aus zwei Gehöftzeilen links und rechts des Weges, der heutigen Dorfstraße. Auf der westlichen Seite waren die Hufen 1 bis 7, auf der östlichen die Hufen 8 bis 13 angeordnet. Die später geschaffenen Cossatenhufen 14, 15 und 16 der neuen Nummerierung wurde weiter östlich abseits der Dorfstraße angesiedelt. Die Dorfstraße endete vor der Schaale, an der noch keine Brücke bestand. Es wird deshalb von ENGEL als historisches Sackgassendorf eingestuft. Die historische Dorfform wurde durch die Aussiedlung der Gehöfte 5, 6, 7. 8 und 13 auf den Rehmen, die Saathorst und Steinfort zerstört. Aus der Direktorialvermessungskarte von 1773 und dem Dorfcontract von 1792 geht hervor, dass ein am Postweg nach Wittenburg bei Schildfeld gelegener Katen zu Klein Bengerstorf gehörte. Der ehemalige Hirtenkaten ist später in eine Doppelbüdnerei umgewandelt und Schildfeld zugeordnet worden, gehörte aber noch bis Ende des 19. Jahrhunderts zu Pfarre Zahrensdorf.

Viehbestände und Einsaat

Die Amtsbeschreibung aus dem Jahre 1653 enthält auch das Verzeichnis der Viehbestände und der Einsaat der Bauern (Hüfner, Cossaten, Kiffner). Bei den Viehbeständen ist die hohe Zahl der Pferde und Ochsen auffällig, die zur Leistung der Dienste auf dem landesherrlichen Hof notwendig waren. Teilweise waren die Ochsen auch als Abgabe zu leisten (Giftochsen). Die geringen Bestände an Kühen und Schweinen erklären sich aus dem begrenzten Absatz in dem landwirtschaftlich geprägten Gebiet, in dem auch die Bürger der Städte sich zum Teil noch Vieh hielten. Der geringe Viehbesatz hatte dann wiederum zur Folge, dass der Anfall an Stalldung zu gering für einen unfangreicheren und intensiven Ackerbau war. Wenn ein Hüfner etwa 25 bis 30 Scheffel eingesät hatte, dann hatte er bei der Bengerstorfer Bodenqualität ungefähr 4000 bis 5000 Quadratruten unter dem Pflug, das sind 8 bis 11 ha. Aus der Beschreibung der Einsaat lässt sich auch der Fortbestand von Resten der Dreifelderwirtschaft des Mittelalters schlussfolgern. Bei dieser waren die Felder noch in lange schmale Streifen (Kavels) geteilt. Jeder Vollhufner hatte an jedem Schlag seinen Anteil. Die Dreifelderwirtschaft in althergebrachter Form beinhaltete die Felder für Winterkorn, Sommerkorn und Brache, so dass jährlich ein Drittel des Ackers zu düngen war. Auf Grund des Mangels an Stalldung erhielten die Außenschläge in der Regel geringe oder keine Düngung. Das begrenzte die Ackerwirtschaft wesentlich und legte die extensive Weidenutzung für große Teile der Feldmarken nahe. Deshalb war die Aufhebung der Reste der Dreifelderwirtschaft ein wesentlicher Fortschritt. Es wurden außer den Getreidearten Roggen, Gerste und Hafer auch Buchweizen und in Groß Bengerstorf teilweise auch Erbsen angebaut. Der kartoffelanbau war noch nicht eingeführt und das Winterfutter für die Rinderbestände wurde in den Wiesen als Heu geborgen.

Weiden und Hutungen, Hirten und Schäfer

Aus dem dargelegten ist zu erklären, dass große Teile der Feldmarken insbesondere in Klein Bengerstorf als Weide genutzt wurden. Diese waren aber nicht im heutigen Sinne bewirtschaftet, sondern mit viel Busch bestanden. Sie hatten den Charakter von Hutungen oder Heiden mit geringem Ertrag und wurden gemeinschaftlich genutzt. Aus den Registern des 16. Jahrhunderts geht hervor, dass es in beiden Dörfern Hirten gab. 1784 wird in einem herzoglichen Rescript der "Hirte Nieland zu Kleinen Bengerstorff" genannt. In Groß Bengerstorf wird in den Hofakten der Hufe 15 (heute Pingel) 1810 der Hirte Schröder aufgeführt, der mit Margarethe Elisabeth Mahnke aus dieser Hufe verheiratet war. In der Feldmarkskarte aus dem Jahre 1853 von Groß Bengerstorf ist die Bezeichnung Hirtenkaten auf dem Acker der Büdnerei 5 an der Bretziner Grenze noch vorhanden.. Der Acker gehörte zum Hirtenkaten, aus dem dann diese Büdnerei hervorgegangen ist. Diese Lage kann auch aus der Karte von 1774 abgeleitet werden. Ein weiterer Hirtenkaten war, wie ein Schriftstück aus dem Jahre 1825 belegt, an dem Ort der späteren Holzwärterei/Försterei zu finden.. Beide wurden erst nach 1825 in eine Büdnerei bzw. Holzwärterei umgewandelt. 1830 wird der Holzwärter in Groß Bengerstorf im Staatskalender erwähnt. In Klein Bengerstorf wurde noch am Ende des 19. Jahrhunderts von dem Besitzer der Büdnerei 1 als "Scheper Stieger" gesprochen. Für diesen wurde die erste Büdnerei aus dem Hirten- oder Scheperkaten angelegt, der an dieser Stelle bereits in der Wiebekingschen Karte von 1786 zu sehen ist. Wie oben dargelegt, hat es auch auf dem Schildfelde einen zu Klein Bengerstorf gehörigen Hirten gegeben. In dem unter dem Kapitel 9 genannten Brief des Klein Bengerstorfer Schulmeisters an den Jägermeister von Pentz wird von einem Hirten Guck in Schildfeld gesprochen.. Auch die Schweine gingen früher auf die Weide in Eichen- und Buchenwäldern zur Eichel- bzw. Eckermast. Hinweise dazu gibt es ebenfalls in den genannten Registern, weil die Bauern für die Mastung auf der Zölkow und im Karrentin Abgaben zu zahlen hatten. Auch die frühere Bezeichnung für die den heutigen Zölkower Weg im Dorfe als "Swienweg" oder "Swienstraat" deutet darauf hin, dass dort die Schweine zur Mastung getrieben wurden.

Dienste der leibeigenen Bauern, landesherrliche und ritterschaftliche Bauern

Die Bauern, seit 1621 Hauswirte genannt, waren im Domanium wie in der ritterschaft Leibeigene. Die gesindeordnung aus dem Jahre 1654 formulierte "§1 . Nachdem die tägliche Erfahrung bezeuget, daß die Bauersleute und Unterthanen, Mannes und Weibes Personen ... ihrer Herrschaft, dieser Unser Lande Fürstenthümee kundbarem Gebrauch nach mit Knecht- und Leibeigenschafft sampt ihren Weib und Kindern verwandt und daher ihrer Person selbst nicht mächtig sind" so sollen sie "sich ohne ihrer Herren Bewilligung ihnen zu entziehen und zu verloben nicht befüget sein." Schon 1621 war den Untertanen die "Erbzins- und andere Gerechtigkeit" abgesprochen worden. Im landesherrlichen Besitztum, dem Domanium, waren die Auswirkungen der Leibeigenschaft geringer als in der Ritterschaft, aber doch wirksam bei den dort gelegten Bauern, die nicht mehr ls Hauswirte auf ihrer Scholle saßen sondern in geringer Zahl auf dem landesherrlichen Hof, allgemein Pachthof, arbeiteten. Die Hauswirte im Domanium saßen auch als Leibeigene auf ihren Hufen. Ihre Dienste waren weniger umfangreich als in der ritterschaft. Sie stellten jedoch eine solche Belastung dar, dass Personal und Zugvieh (Pferde und Ochsen) in größerem Umfange als in der Eigenwirtschaft erforderlich gehalten werden musste. Daraus resultieren die umfangreichen Pferdebestände in den Registern des 17. und 18. Jahrhunderts. Die Dienste wurdem als Hofedienste am landesherrlichen Hof oder als Extradienste für besondere Aufgaben, wie Fuhrleistungen, Wege- und Brückenbau und Reparaturen an landesherrlichen Gebäuden usw. geleistet. Für die ritterschaftlichen Bauern, die zum Gut Gresse gehörten, wurden in den Registern auch Pflugdienste aufgeführt, die selbstverständlich auch Bestandtteil der hofedienste an landesherrlichen Höfen waren, In der Amtsbeschreibung, die Bertram Christian von Hoinckhusen zu seiner oben bereits erwähnten Karte um 1700 geliefert hat, sind die Domanialdörfer Groß und Klein Bengerstorf aufgeführt mit dem Zusatz, dass Groß Bengerstorf zum Hofe Vier dient, d.h. dort hand- und spanndienste leisten muss, während Klein Bengerstorf wie bahlen Gothmann, Bandekow, Gülze und Besitz Dienstgeld gibt. In der Amtsbeschreibung 1640 heißt es "Dienen wöchentlich 3 Tage, zwei mit der Spannung und ein Tagk mit der Handt. In der Saath- und ErndteZeit alle Tage ..." Später sollen der mündlichen Überlieferung zufolge die Dienste auf dem im frühen 19. Jahrhundert aus einem ritterschaftlichen Gut in einen landesherrlichen Hof umgewandelten Gut Horst geleistet worden sein (so 1996 Erich Behnke, Hufe 2). Ein Verzeichnis aus dem Jahre 1763 "Manuale eines Inventarii vom Zuch-Viehe alß Pferden und Ochsen derer Unterthanen Amts Boitzenburg welche damit dienen müßen" trifft eine wieder veränderte Aussage. Danach mußten 9 Hüfner aus Groß Bengerstorf und 6 Hüfner aus Klein Bengerstorfmit Pferden und Ochsen zu Hofe dienen. Das waren in

Groß Bengerstorf

  1. Jochim Hintzmann 9 Pferde
  2. Hans Jürgen Manecke 10 Pf.
  3. Jürgen Heinrich Dahlenburg 10 Pf.
  4. Jacob Manecke nunc Franz Hinrich Trilck 11 Pf.
  5. Jochim Hinrich Bartels 9 Pf.
  6. Franz Hinrich Trilcke 10 Pf.
  7. Hans Hinrich Bödcher 10 Pf.
  8. Jochim Wilhelm Bartels 10 Pf.
  9. Hennig Basedaus Wittwe 7 Pf.

Luttenbengerstorf

  1. Hinrich Abell 11 Pferde
  2. Franz Jochim Hinsmann 10 Pf.
  3. Hans Jochim Abell 10 Pf.
  4. Claus Barckhan 11 Pf.
  5. Franz Jochim Benecke 10 Pf.
  6. Hinr.Jac.Schröder nunc Hinr,Jac.Benecke 9 Pf.

Für das jahr 1794 findet sich eine Aussage über die extradienste der Groß Bengerstorfer Hüfner, wohl hauptsächlich Spanndienste, in den Akten. Der Cossat Heinrich Gerber (Hu. 10) bat für zwei Jahre von den Extadiensten befreit zu werden, wegen wirtschaftlicher Not (Viehsterben und Ernteausfälle). Für die ritterschaftlichen Bauern Hageman und Boddicher werden 1599 zwei Pflugdienste für Gresse genannt, die sie neben Pachtzahlungen, Pachthafer, Rauchhühnern, Schneidelschweinen und Hede (Flachs) zu leisten haben. Auch 1640 werden die zwei Hufen des Junkers Krautz von Sprengel auf Gresse in Groß Bengerstorf erwähnt, der auch die Jagd mit dem Amt zu gleichen Teile innehat. In Klein Bengerstorf werden 1640 als "Der vom Adel Leute" die Hüfner Chim Schröder (Schröer), Clas Wieseke und Chim Dalenborch genannt. Ob diese bei denvon Züle in Marsow, der auch den halben Jagdanteil hat, oder wie später in Wienbendorf Dienste leisten, ist nicht erwähnt. Hermann Behncke (Schröer-Behnk) wusste noch 1997 aus den Erzählungen seiner Vorfahren von Diensten mit Prügelstrafen in Wiebendorf zu berichten. Auf das Jahr 1681 datiert ein Kaufvertrag zwischen "Gustaff Àdolph, Hertzog zu Mecklenburg usw. und Generalleutnant Freiherr von Dellwig", der zu diesem Zeitpunkt Wiebendorf und Zahrensdorf besaß, über den Kauf von zwei Hufen in Klein Bengerstorf. Dieser ist offenbar nicht vollzogen worden, denn noch 1776 bekommt die Gutsherrin Frau Obrist-Lieutenantin von Kirchnern "aus dem Communion-Dorf Lütten-Bengerstorff zur contributuablen Hälfte eine Hufe, vier Zwölf Sechzehnteltheil, in Tessin 1777 ein Viertel Hufe, ScheffelZwanzig Eilf-Zwei-und-Dreyßigtheil Scheffel". Hier ist eine Hufe ein steuerlicher Begriff, der 300 Scheffel Einsaat beinhaltete, d.h. dass durchaus mehrere Hüfner die zugehörigen Flächen bewirtschaftet haben können, z.B. als Drittelhüfner mit 100 Scheffel Einsaat.Im Jahre 1782 bietet Baron von Rosen auf Wiebendorf der Reluitionskommission bei der herzoglichen Kammer die Hufen in Klein Bengerstorf und Tessin zum Kauf an. Die Akten des Landeshauptarchivs beinhalten auf das gleiche Jahr ein "Lütken Schleg-Register" mit dem Untertitel "Wie denen dreyen Adel. Unterthanen, so nach dem Adel. Guthe Wiebendorff gehören, ihre Korn-Länder, und Wiesen, nach Stück weise aufen Felde belegen sind; und zwar wie folgt". Hier jetzt eine auszugsweise Wiedergabe mit Angabe der Bonität des Bodens in Scheffel Einsaat. Zur Erläuterung bei der Bonitierung ging man seinerzeit fälschlicherweise davon, dass schlechter Boden, der wenig Kornertrag bringt, auch weniger Einsaat bedürfe. Bei gutem Boden (Weizen- und Kleeboden) gab man auf 75 Quadratruten einen Scheffel Einsaat, bei schlechtem Sandboden auf 200 bis 250 Quadratruten einen Scheffel Einsaat.

 Auf den Mahlstücken   1 Scheffel auf 100 Quadratruten
 Vor den Steinforth                   150  "
 Auffen Streitkanp                    200  "
 Auffen Voß Berge                     200  "
 Auffe Kuhlstücken                    200  "
 Auf Käter Kamp                       200  "
 Vor dem Rehmen                       150  "
 Auffen Radelstücken                  175  "
 Im Hagen                             175  "
 Auffen Lehmstücken              100 - 150 "
 Auffen Hohenstei                     200  "
 Auffen Rugen Barg                    200  "
 Oben auf dem Osterfelde              125  "
 Auf der Freyheit die Haberende       125  "
 Auf der Lütken Wische                100  "
 Noch auf der Lütken Wische           100  "
 Unten auffen Osterfelde              125  "
 Auffen Käterbusch                    150  "
 Vor der Becke auffen Enden           200  "
 Auf der Jäger Bruggen                175  "

Aus diesem Schlagregister wird erkennbar, das bereits um diese Zeit eine Einteilung der Feldmark in Schläge erfolgt ist. Die Schläge sind in Streifen unterteilt, die den einzelnen Hufen zugehören. Dabei befinden sich die ritterschaftlichen Bauern in Gemengelage mit den landesherrlichen Bauern. Der Darstellung der Anteile der ritterschaftlichen Bauern an der Feldmark diente dieses Schlagregister. Die Anteile der einzelnen Hufen an den Schlägen konnten je nach Hufengröße unterschiedlich sein. Erkennbar wird auch, dass die Reste der mittelalterlichen Flureinteilung noch nicht überwunden sind, denn die Zahl der Schläge ist noch so groß, dass die später übliche Einteilung in je sieben Binnen- und Außenschläge noch nicht nachvollziehbar ist. Die hier so bezeichneten Schläge entsprechen noch weitgehend den aus dem Mittelalter überkommenen Gewannen. Der mittelalterliche Flurzwang, der die gemeinsame Feldbestellung aller Bauern erforderte, scheint nun aufgehoben zu sein. Darauf deuten bereits die streifenförmigen Grenzen (wohl Steinrehmel) der Kavel auf der Groß Bengerstorfer Karte von 1774 hin. Im Schlagregister werden die folgenden Namen genannt.

* Ritterschaftlich:  vermutlich auf den
                    späteren Hufen Nr.
  • Johannes Brockmöller 13
  • Clauß Wiesecke 2
  • Jochim Pinck 8
 Landesherrlich:
  • Johann Beneke 1
  • Jochim Schröder 3
  • Schulze Wöhlke 4
  • Jochim Abel sen 5
  • Hans Mundt 6
  • Jochim Abel jun. 7
  • Hans Struefe 9
  • Hartwig Wiesecke 10
  • Jochim Beneke 11
  • Wegner 12
  • Stoffer Dalenburg 14
  • Käter Beneke 16, oder auch 15

Ein Edict von Herzog Friedrich Franz aus dem Jahre 1785 bestimmt die Übernahme an die Reluitionskommission (Entschuldungskommission) für

 * Zwei 3/4-Hüfner   Hans Jochen Rehse (Hu. 2, wahrscheinlich Nachfolger von Claus Wiesecke)
                     Hans Jacob Köster (Hu. 8, wohl nachfolger des Jochim Pinck)
 * 3/8-Hüfner        Jochen Brockmöller (Hufe 13)
               und Schneider Hans Behncke in Klein Bengerstorf, der bei Rehse wohnte.
 * 3/4-Hüfner        Jochen Peter Schwarz in Tessin

Copia

Friederich Franz von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg etc.

Ehrsame liebe Getreue! Wir wollen vor der Hand bis zu der im künftigen Frühjahr vorzunehmenden neue Regulirung der Dorf-Feldmark Lütten Bengerstorff bei der Bestimmung der Praestandorum der aquirirten Hufen in besagtem Dorfe und Tessin, den von aufgefertigten Ertrags-Anschlag zum Grunde legen, wonach

  • a) jeder der beyden 3/4tel Hüfner in Lütten Bengerstorff.........64 Rthlr., 32 ß. 6 4/5 &
  • b) der 3/8-Hüfner in Lütten Bengerstorff.........................32 Rthlr., 16 ß, 3 2/5 &
  • und c) der 3/4-Hüfner in Tessin..................................51 Rthlr., 32 ß, 4 &

erlegen soll.

Diese Praestandorum habt ihr folgendermaaßen wahr zunehmen

  • 1.) von jedem 3/4-Hüfner
  • a) an Contribution..............................................8 Rthlr., 2 ß
  • und b) an Pacht Geld in Quartals ratis.........................56 Rthlr., 30 ß, 6 4/5 &
  • 2.) von dem 3/8-Hüfner
  • a) an Contribution..............................................4 Rthlr., 1 ß und
  • b) an Pacht Geld in Quartals ratis.............................28 Rthlr., 15 ß
  • 3.) von dem 3/4-Hüfner in Tessin
  • a) an Contribution..............................................8 Rthlr,. 2 ß n/3 courant
  • b) an Pacht Geld 43 Rthlr., 2 ß, 4 & cour.

Dabey muß noch jeder dieser gedachten Hüfner jährlich die Neben-Steuer für Gesinde besonders bezahlen, wohingegen sie bis auf anderweitige Regulirung von Extra-Diensten befreyet sind.

Die Neben-Steuer ist nach dem Edict für Unsere Domainen wahr zunehmen, nach dem Edict für die Ritterschaft aber an den Land-Kasten gleich der Hufensteuer zu berichtigen. Desgleichen habt ihr auch die, von diesen Hufen zu berichtigenden Landes- und Amts-Anlagen zu bezahlen, und beym Schluß des Rechnungs-Jahres über die Ausgaben zu liquidiren. Wonach ihr euch zu richten.

Datum auf Unserer Vestung Schwerin, den 2ten Dec. 1785

Rechnung über die zum Herbst 1785 von den in Lüttenbengerstorff und Tessin aquirirten Hufen erhobene Contribution

Lüttenbengerstorff

  • 3/4 Hüfner Hans Jochen Rehse...............8 Rthlr. 2 0
   für 1 Knecht, 1 Junge und 1 Mädchen....1 Rthlr. 26 ß
  • 3/4 Hüfner Hans Jacob Köster..............8 Rthlr., 2 ß
   für 1 Knecht und 1 Jungen..............1 Rthlr., 14 ß
  • 3/8 Hüfner Jochen Brockmöller.............4 Rthlr., 1 ß
   für 1 Knecht, 1 Jungen und 1 Mädchen   1 Rthlr., 26 ß
  • Schneider Hans Behncke.............................. 2 24

Tessin

  • 3/4 Hüfner Jochen Peter Schwarz...........8 Rthlr., 2 ß
   für 1 Knecht...........................1 Rthlr., 2 ß

                                          33 Rthlr., 2 ß    2 24

Summa......................................36 Rthlr., 3 ß

Boizenburg 21. Ocktober 1786

In den Akten des Landeshauptarchivs findet sich ein Zeugnis des Schulzen Franz Wöhlcke als Grundlage für die obige Abgabenerhebung. Darin hei0t es: "Was die drey angekauften Hauswirthe vor Dienstboten haben.

  • Hans Jochim Rehse habe 1 Knecht, 1 Jungen, 1 Mädchen,
  • Hans Jacob Köster habe 1 Knecht, 1 Mädchen,
  • Jochim Brockmöller habe 1 Knecht, 1 Jungen, 1 Mädchen

Noch befindlich der Schneider Hanß Behnke auf Rehsen Hofstelle und Frau, habe 1 Kuh, 1 Schwein. Kleinenbengerstorf d. 26. Decbr. 1785 F. Wöhlck"

Bei den "angekauften Hauswirthen" handelt es sich um die durch die herzogliche Kammer angekauften ehemals ritterschaftlichen Bauern. Der Schneider Hans Jochim Behnke zu Lütten Bengerstorf wird 1787 noch einmal in den Archivalien erwähnt. Er wird wegen seines Alters von der Contribution befreit.

In dem zweiten Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalender von 1777 ist zu lesen, dass in dieser Zeit für Anteile aus den landesherrlichen Dörfern Groß und Klein Bengerstorf Steuern durch den Gresser Rittergutsbesitzer an das Amt Boizenburg zu zahlen waren. Das lässt darauf schließen, dass die alten Rechte der Gresser und in der Folge der Beckendorfer Gutsherren in Groß Bengerstorf noch fortbestanden haben. Die Akte "Akquisition (Erwerb) des Beckendorfer Anteils in Groß Bengerstorf" ist auf die Jahre 1797 bis 1809 datiert. Folglich erfolgte der Erwerb nach dem Jahre 1787.

5. Zugehörigkeit zur Pfarre Zahrensdorf

Beide Dörfer Bengerstorf gehörten von Alters her zur Pfarre Zahrensdorf. Die Kirche in Zahrensdorf ist um 1200 erbaut worden. Der Sage nach sollte die Kirche ursprünglich ihren Standort auf den Bretziner Bergen erhalten. Es war bei der Missionierung des Slawenlandes durchaus üblich, den heidnischen Glauben dadurch zurückzudrängen, dass man die Gotteshäuser auf den Standorten heidnischer oder slawischer Heiligtümer errichtete. Das Bauholz, das tagsüber nach Bretzin gefahren wurde, lag am nächsten Morgen immer wieder in Zahrensdorf. Das wurde als ein Fingerzeig Gottes angesehen, die Kirche nicht auf den heidnischen Gräbern zu errichten. Deshalb soll sie schließlich in Zahrensdorf gebaut worden sein. Zum Kirchspiel Zahrensdorf gehörten weiterhin Bretzin, seinerzeit auch Hof und Mühle Beckendorf (Die in den Registern genannte Sandmühle - daher der Name Möllerbäk für den Grenzbach zu Bretzin. Die Bretziner bewirtschafteten in dieser Zeit auch das wüste Feld Beckendorf), Tessin, Wiebendorf und Zahrensdorf, zeitweilig Dersenow, später auch die zwei Schildfelder Büdner östlich der Schilde. Dazu kam ehemals das gesamte Kirchspiel Blücher, zu dem Besitz, Timkenberg, Niendorf und das später in Niendorf aufgegangene Steder, Teschenbrügge und das lüneburgische Krusendorf gehörten. Der Kirchweg von Groß Bengerstorf nach Zahrensdorf führte früher über Bretzin, wobei noch bis in die 1960er Jahre hinein eine Abkürzung als Fußsteig über die Möllerbäk unterhalb der Bretziner Berge vorbeiführte. Dieser Weg wurde bis zu Bau der Chaussee Anfang der 1930er Jahre benutzt, weil zwischen den beiden Bengerstorf bis in das 19. Jahrhundert hinein keine Brücke und auch wohl keine brauchbare Wegeverbindung bestanden hat. Die Karten von 1774 bis 1790 weisen noch keine solche aus. Bei der Nutzung des Kirchweges taten sich den Groß Bengerstorfern 1864 einige Schwierigkeiten auf. Der Baron von Witzendorff, der seit zwei Jahrzehnten das Gut Wiebendorf mit Hof Bretzin (heutiges Wiebendorf westlich der Schaale) innehatte, wollte zwischen Hof Bretzin, das seit 1798 zu Wiebendorf gehörte, und dem immer noch zu Badekow gehörenden Dorf Bretzin einen Grenzgraben ziehen. Auf diese Weise sollten auch die Bengerstorfer von der Abkürzung ihres Kirchweges abgedrängt werden. Die Proteste der Bengerstorfer haben dazu geführt, dass der Steig weiter genutzt werden konnte. Eine andere Erklärung für die Benutzung des Groß Bengerstorfer Kirchweges gibt die mündliche Überlieferung. Die deutschen Siedler in Groß Bengerstorf wollten nicht durch das wendische Klein Bengerstorf fahren. Die Groß Bengerstorfer hatten auch das Vorrecht, mit dem Totenwagen bis auf den Friedhof gefahren zu werden. Die Bewohner der ursprünglich wendischen Dörfer Klein Bengerstorf, Tessin und Zahrensdorf wurden dagegen über die Mauer auf den Friedhof gebracht, später durch das Tor getragen. In der mündlichen Überlieferung ist dieser Brauch noch bis heute bekannt (1996 Wilhelm Hagemann und Fritz Behrend nach Berichten des Vaters bzw. Schwiegervaters). Erst in der Regulierungskonzeption des Kammeringenieurs Hertel aus der Zeit um 1850 und auf der 1854 im Zuge der Feldmarksregulierung entstandenen Feldmarkskarte von Groß Bengerstorf wird ein Weg nach Klein Bengerstorf mit dem gegenwärtigen Verlauf ausgewiesen. Ein Vorläufer des heutigen Weges soll die Schaale etwa 200 m unterhalb der gegenwärtigen Brücke überquert haben. Reste der Holzbrücke sind bei niedrigem Wasserstand noch zu erkennen. Der Weg in Richtung Klein Bengerstorf zweigte vom Bretziner Weg vor dem Gehöft der Hufe 1 ab, das sich damals bis zum Brand 1853 auf dem späteren Schulgarten und Spielplatz befunden hat und erst 1854 auf die Zölkow ausgebaut wurde. Er folgte dem Verlauf des Bachtales bis an den Reihwiesenweg, entlang dem Heidenholz, dann dem Feldweg an der Schaalwiese. Auf der Klein Bengerstorfer Seite wird er an der Schaale entlang bis an die "Dorfstraße" geführt haben.. Überhaupt gab es in alten Zeiten zwischen Zahrensdorf und Bennin keine Brücke über die Schaale. Soweit nicht Furten benutzt wurden, mussten Umwege in Kauf genommen werden, z.B. von Klein Bengerstorf nach Bennin über Schildfeld. Auch die bis etwa 1980 bestehende Brücke über die Schilde am Weg nach Bennin, die neuerlich als Steg erneuert wurde, ist erst um 1910 als Abkürzung für die Benniner Milchwagen auf der Fahrt zu der in diesem Jahr gegründeten Molkerei in Klein Bengerstorf von den Gemeinden Bennin und Klein Bengerstorf mit Unterstützung des Forstamts Schildfeld gebaut worden (durch den Zimmermann Johann Duwe, Häuslerei 5 in Klein Bengerstorf). Mündlichen Überlieferungen zufolge soll Groß Bengerstorf zeitweilig zum Kirchspiel Granzin gehört haben. Ina KAHNS, geb Hinselmann (Boizenburger Müllerfamilie, Großvater war der Küster/Lehrer Müller in Zahrensdorf) schreibt darüber in ihrem Buch "Zur Volkskunde des Landes Mecklenburg am Beispiel des alten Amtes Boizenburg zu Beginn des 20. Jahrhunderts" (Dortmund 1983). "Die Einwohner (von Groß Bengerstorf, D.G.) sollen evangelisch geworden sein, als in Zahrensdorf noch kein lutherischer Geistlicher war. Deshalb gingen sie über eine schmalen Richtsteig nach Granzin." In den Archivunterlagen war dazu keine Aussage zu finden. Dafür sprechen könnte aber ein in dem Messtischblatt von 1881 eingezeichneter Fußsteig vom Zölkower Weg, am Sandberg abzweigend über die Schafblöcke, östlich am Turm (Vermessungssignal, nun zur Telekomunikation) vorbei bis Granzin, der aber auch einem anderen Zweck gedient haben könnte. Die arm an Wiesen wirtschaftenden Granziner landesherrlichen Bauern hatten in Besitz Wiesen zugewiesen bekommen. Es könnte sich folglich um einen Granziner Heuweg handeln.

6. Streitigkeiten mit den ritterschaftlichen Nachbarn

Die bereits geschilderten Streitigkeiten mit dem Wiebendorfer Gutsherrn von Witzendorff waren nicht die einzigen überlieferten. Grenzstreitigkeiten gab es zwischen Groß Bengerstorf und dem ritterschaftlichen Gut Beckendorf sowie zwischen Klein Bengerstorf und den ritterschaftlichen Gütern Banzin, Marsow und Wiebendorf. In den Archiven finden sich Akten über:

  • Die von dem Amtsdorfe Groß Bengerstorf beanspruchte Mithutung in der Totenlage (1723/32)
  • Grenzirrung zwischen dem Amtsdorfe Groß Bengerstorf und dem Gute Beckendorf in der Todtlage und Barkhören (1741/56)
  • Weide auf dem nach Groß Bengerstorf gehörigen Felde zu Bekendorf (1758)
  • Angemaßte Jagdgerechtigkeit des Hofes Bekendorf in der Solckau auf dem Groß Bengerstorfer Felde (1761/68)
  • Die mit dem Gute Beckendorf entstandene Differenz wegen des Ackers in den Barkhören
  • Hufenumschreibung wegen der Grenzregulierung zwischen dem Gute Beckendorf und Amtsortschaften
  • Grenzstreit zwischen Klein Bengerstorf und dem ritterschaftlichen Gute Marsow (1715/83); (Acta der GräntzStreitigkeit mit dem ritterschafl. Gute Marsow im Bruch am Karrentiner Lüttenbrand oder Hülsehorst und hinter der Mühlenkoppel vom neuen Felde an und bis an den ...... betreffend; Rittmeister von Zühlen 1715)
  • Festsetzung der Scheide zwischen dem Amtsdorfe Klein Bengerstorf und dem Gute Banzin (1776/86)
  • Eingriffe der Güter Zahrensdorf und Wiebendorf in die herrschaftliche Forst auf dem Klein Bengerstorfer Felde (1778/89)
  • Die von Seiten des Gutes Wiebendorf beeintächtigte Amtsgrenze der Klein Bengerstorfer Feldmark in der Gegend der Kuhlstücke und des Strukkamps (Strittkamps), (1782/84)
  • Das den Wiebendorfer Gutsunterthanen zu Klein Bengerstorf aus der herrschaftlichen Forst anzuweisende Bau-, Nutz- und Pfahlholz (1746/80)
  • Permutation (Tausch) einer Badekow-Bretziner Wiese von Groß nach Klein Bengerstorf (1824/25)
  • Streitigkeit mit dem Unterthanen Brockmöller (1739)

Die Streitigkeiten mit dem Gut Beckendorf betrafen die Grenze in der Todtlage und in Barkhören, Felder die offenbar von Alters her gemeinsam als Hutung genutzt wurden. In der Folge hat es sich hier nicht nur um die Beweidung (Mithutung) sondern auch um die Lage der Feldmarksgrenze überhaupt gehandelt. 1751/56 wurde eine Einigung um die Grenzziehung erreicht. Jedoch hat der Kammeringenieur Hertel noch 1841 berichtet: "Die äußeren Grenzen der Feldmark an Bennin, Klein Bengerstorf & Bretzin sind entweder durch Gräben oder die Schaale eindeutig bestimmt, jedoch ist die Grenze mit dem Gute Beckendorf noch immer unzuverlässig und streitig. Eine vom Großherzoglichen Amte im Jahre 1837 vorgenommene Besichtigung unter Zuziehung des Gutsherrn bestimmte eine Grenzberechnung, die ich auch besorgte, welche aber nicht in Ausführung kam; ich habe daher abermals eine genaue Absteckung und Rectificirung der Grenze vorgenommen, und solche in der Art besorgt, daß der zu beiden Teilen in Anspruch genommene Streitort von 70 Quadratruthen in der Berechnung zur Theilung gekommen, und statt der krummen Linien möglichst gerade Richtungen von der Bretzin-Bengersdorfer-Beckendorfer Grenze ab, bis zum Kaltengrund Tannen angenommen sind. Auf der Bengersdorfer Directorial-Karte, welche ich bei dem Geschäfte zur Hand hatte, sind die Grenzlinien vorläufig mit Blei bezeichnet." Diese von Hertel bezeichnete Grenze ist dann wohl doch ausgeführt worden, denn ein Vergleich der Direktorial-Karte von 1774 mit dem heutigen Grenzverlauf beweist dieses. Akten belegen, dass das Gut Beckendorf 1844 an Groß Bengerstorf 38 Quadratruten Acker und umgekehrt Groß Bengerstorf an Beckendorf 559 Quadratruten abgetreten hat. Ebenso sind die Grenzstreitigkeiten zwischen Klein Bengerstorf und Wiebendorf beigelegt worden, wie ein Vergleich alter und neuer Karten am Strittkamm (schon der Name deutet auf den strittigen Kamp hin) beweist. Eine Akte aus dem Jahre 1817 im Landeshauptarchiv enthält denn auch die Kostengenehmigung der Kammer für "Ziehung eines Scheidegrabens zwischen Kleinen Bengerstorff und Wiebendorff sowie für die Erbauung einer steinernen Brücke im Wittenburger Weg." Letztere wohl in der Oelbäk beim Karrentin, eine Ziegel-Gewölbebrücke die erst etwa 1950/52 wegen Baufälligkeit durch einen Rohrdurchlass ersetzt wurde. Die Streitigkeiten betreffen aber nicht nur die Grenzen der Feldmarken, die immer auch Amtsgrenzen zwischen den Dommanialämtern und den ritterschaftlichen Ämtern waren, sondern auch die Weidegerechtigkeit, die Jagdgerechtigkeit und die Holznutzung. So übte 1761/80 Baron von Kurzrock, genau wie seine Nachfolger auf Gut Beckendorf, Koch und Dunkelmann, die Jagdgerechtigkeit in der "Solckau" auf der Feldmark Groß Bengerstorf weiter aus, obwohl es ihm nach längeren Verhandlungen untersagt worden war. Um eine skurrile Affäre handelt es sich bei der "Streitigkeit mit dem Unterthanen Brockmöller". Angehörige dessen Familie waren seit Generationen zum Gut Wiebendorf gehörige ritterschaftlicher Bauern auf der späteren Hufe 13 in Klein Bengerstorf. Offenbar hatte 1739 der Gutsherr, wohl von dem Knesebeck, eine Eiche auf dem Hofe des Untertanen an einen Boizenburger Müller verkauft. Dazu stand ihm als Grundeigentümer das Recht zu, da die Eiche wohl Bestandteil der sogenannten Hofwehr war. Offenbar verteidigte aber ein selbstbewusster Bauer sein Recht als Nutzeigentümer des Hofes. Das deutet darauf hin, dass die leibeigenen Hauswirte sich trotz aller Repressalien ein bäuerliches Selbstbewusstsein bewahrt hatten. Aber nicht nur die Grenzen mit ritterschaftlichen Feldmarken waren Anlass zu Auseinandersetzungen. Wie die Akten des Landeshauptarchives ausweisen, gab es zu dem bis 1821 zu Mecklenburg-Strelitz gehörenden domanialen Dorf Bennin und zum Kommuniondorf Granzin Grenzregulierungen. Granzin hatte eine domanialen und eine ritterschaftlichen Anteil, der zum Gut Tüschow gehörte, das spätere Sternsruh, und der an die Zölkow grenzte. Belege, Akten im Archiv:

  • Regulierung der Grenze zwischen Groß Bengerstorf und dem strelitzschen Bennin (1815).
  • Grenze der Feldmarken Groß Bengerstorf und Bennin mit Tüschow und Granzin (1825/31)

In die ab 1792 abgeschlossenen Dorfpachtcontracte wurde regelmäßig die Pflicht für die Hauswirte und insbesondere für die Schulzen aufgenommen, die Grenze der Feldmark zu beobachten und zu bewahren: "Müssen Pächter auf die Grenzgräben auf ihrer Feldmark, wenn solche das erstemahl auf Kosten Unserer Reluitions-Commission nach Ermäßigung (Maßgabe) des Amts gezogen, und in guten Stand gesetzt sind, mit ihren Grenz-Nachbarn gemeinschaftlich stets offen und in gutem Stande erhalten. Dabei wird Pächtern überhaupt, besonders aber dem Schulzen zur Pflicht gemacht, auf die Erhaltung wichtiger Scheiden und Grenzen ein wachsames Auge zu halten, und dadurch allen Schmälerungen derselben vorzubeugen. Sollte aber von den Grenz-Nachbarn einige Schmälerung und Beeinträchtigung der Scheide unternommen werden, müßen sie davon dem Amte unverzüglich Anzeige machen."

7. Wegeverbindungen und andere Verkehrswege auf den Feldmarken beider Dörfer

Das heutige Gemeindegebiet berührten in der Vergangenheit wichtige Verkehrsverbindungen. Ein Weg von überregionaler Bedeutung war der Postweg von Boizenburg nach Schwerin, der damals an Klein Bengerstorf unmittelbar vorbeiführte. Dieser alte Weg, auf dem auch schon Lüneburger Salzwagen nach Wismar gefahren sein werden, stellte noch im 18. und im frühen 19. Jahrhundert die Verbindung von Schwerin zu dem Postcourse Berlin-Hamburg und in den Raum Lüneburg-Celle her. Er führte aus dem Boizenburger Mühlentor (an der Hafenbahn) über Schwartow, Zahrensdorfer Brücke, durch die heutige Straße "Alter Postweg", weiter Schildfeld, Camin, vorbei an Wulfskuhl, Lehsen, Ziggelmark oder auch durch Wittenburg über Dreilützow, Parum, Walsmühlen und Pampow nach Schwerin. Parallel dazu verlief ein Frachtweg von Boizenburg über Schwartow, Badekow, Hatzberg, Granzin, Holzkrug, Kogel, Waschow, Püttelkow und Dümmer nach Schwerin bzw. von Püttelkow über Gadebusch nach Wismar. Ein Weg von geringerer Bedeutung zweigte im Wald zwischen Schwartow und Zahrensdorf ab und führte über Bretzin nach Groß Bengerstorf und weiter nach Bennin, Tüschow, Holzkrug, Pamprin nach Zarrentin. Dieser Weg wird von den Groß Bengerstorfern zu ihren Diensten auf dem landesherrlichen Hof Vier benutzt worden sein. Er wurde auf der Schwartower Feldmark noch in den 1970er Jahren als Bengerstorfer Weg und auf der Bengerstorfer Feldmark als Stadtweg bezeichnet. Außer den schon genannten wichtigen Verkehrswegen gab es auch sogenannte Richtsteige. Das waren Fußsteige, die zur Kirche und anderen Zielen führten (siehe unter 5.). Ein weiterer Steig führte in Verlängerung des "Schrägen Steiges" von Klein Bengerstorf nach Tessin an der Grenze der Ackerkoppeln der Hufen 1 und 12 zum Hagenweg, dann über den Acker der Hufen 8 und 5 schräg bis zum Rehmen Ihn werden auch die Granziner auf dem Weg zu ihren Wiesen auf der Besitzer Feldmark benutzt haben (siehe unter 5.)

Ein anderer wichtiger Verkehrsweg, der beide Bengerstorf berührte, war die Schalfahrt. Die Lübecker hatten sich am Ende des 14. Jahrhunderts den Stecknitzkanal von Lauenburg über Mölln nach Lübeck gebaut, um sich einen billigeren Salztransport von Lüneburg nach Lübeck zu sichern. Als sie dann begannen den Lüneburgern ihre Bedingungen insbesondere die Preise zu diktieren, wollten die Lüneburger die alten kaufmännischen Verbindungen nach Wismar wieder aufleben lassen. Ein wesentlicher Teil dieser Verbindungen sollte der Wasserweg zwischen beiden Städten sein. Dazu wurde zwischen 1561 und 1564 die Schalfahrt, ein kanalartiger Ausbau der Schaale mit 13 Schleusen, als Konkurrenz zur Stecknitzfahrt in Angriff genommen. Da jedoch die Verbindung vom Schaalsee nach Wismar nicht mehr gebaut wurde, musste das Salz auf Fuhrwerke umgeladen werden. Auf Grund dessen wurde die Schalfahrt in erster Linie für die Holzflößung aus den mecklenburgischen und den sächsisch-lauenburgischen Wäldern für die Saline in Lüneburg genutzt. Möglicherweise ist der Damm an der sogenannten Kettenbrücke über die Schaale am Karrentin, die bis zum Zweiten Weltkrieg bestanden hat und danach durch einen nun auch nicht mehr vorhandenen Fußgängersteg ersetzt wurde, , ursprünglich im Zusammenhang mit Stauanlagen zu sehen. An dem Standort der Kettenbrücke deutet jedoch die Uferausbildung auf der Groß Bengerstorfer Seite auf das einstmalige Bestehen einer Furt hin. Hier könnte auch ein Übergang über die Schaale bestanden haben, den die Groß Bengerstorfer Bauern auf dem Wege zur Schildfelder Mühle benutzt haben, die sie bis 1866 als Zwangsmahlgäste nutzen mussten. Daraus und aus der Existenz der Kettenbrücke würde sich auch die Breite des Weges vom Dorf bis an diesen Ort, sowie auch der Damm auf der Klein Bengerstorfer Seite erklären lassen. Auf den Bengerstorfer Feldmarken werden von den Fachleuten Stauschleusen für die Flößung in der Schilde am Benniner Weg (am heutigen Steg) und an einem Damm ein wenig oberhalb vermutet, ebenso Flößteiche an Bächen, die in die Schilde und Schaale münden, die der Bereitstellung von zusätzlichem Wasser für die Flößung dienten

  • an der Schilde ein wenig oberhalb des genannten Benniner Weges,
  • an der Einmündung der Gräms-Bäk in das Schaaletal, sowie
  • bei der Steinforts Bäk, wo der Teich noch heute zu erkennen ist.

Auch die Stauhaltung der Schildmühle hatte Zusatzwasser zu liefern. Der Müller erhielt dafür von Lüneburg Entschädigung für die ausgefallene Zeit des Mühlenbetriebs. Dazu siehe Götz Goldammer, "Der Schaale-Kanal", Hamburg 1997. Die Schalfahrt ist noch bis in die Zeit nach 1800 zum Flößen genutzt worden. In alten Akten finden sich auch Aussagen über einen nach 1570 vorgesehenen Brückenbau an der Schaale bei Klein Bengerstorf, der durch Lüneburg finanziert werden sollte, weil die Holzflößung die Furten unpassierbar machte. Ob er zur Ausführung gekommen ist, ist nicht erwiesen. Es könnte sich aber um die bereits erwähnte Brücke unterhalb der jetzigen handeln, deren Holzpfähle bei Niedrigwasser noch zu erkennen sind. Luise Krieg erwähnt in ihrer Dissertation "Die Schalfahrt im 16. Jahrhundert" (Meckl. Jahrbuch, LXXIX) eine Brücke bei Bengerstorf. In den Direktorialvermessungskarten beider Dörfer (1773/74) ist keine Brücke über die Schaale ausgewiesen. Die Schalfahrt hatte noch weitere Auswirkungen auf die anliegenden Dörfer. Zum einen nahm das Flößerpersonal in den Dörfern Quartier und Verpflegung und zum anderen wurden aus den Dörfern Staker zum Abstoßen des angetriebenen Flößgutes benötigt. Dazu verdingten sich die Einlieger mit ihren Frauen und Kindern. Die Holzentnahme in den Wäldern schaffte zwar Arbeit, führte aber zur Heidebildung, da eine geregelte Wiederaufforstung noch nicht üblich war. Die nachfolgende Verbuschung der Heideflächen und die Beweidung mit Rindern und Schafen könnte zu Buschweiden ("Rusch und Busch") geführt haben, wie sie vor den Feldmarksregulierungen bestanden haben (sie Schmettau-Karte). Die Instandhaltung der Wege in den Dörfern und Feldmarken oblag den Hauswirten gemeinsam. In den Dorfpachtcontracten wurden die Bedingungen festgehalten. Beispiel Klein Bnegerstorf (Contract von 1792): " Wenn § 12. in Zukunft alle Brücken auf dem Felde und in den Wegen auf dieser Feldmark nach Möglichkeit von Feldsteinen auf Kosten des Amtes verfertigt werden sollen, so verbinden sich Conductores, die hiezu erforderlichen Spann- und Hand-Dienste ohne Vergütung zu leisten und demnächst diese Brücken im Stande zu erhalten. Wie sie denn auch verpflichtet sind, die sämmtlichen Land-, Communications-(Verbindungs.), Kirchen-, Mühlen- und Ackerwege, so weit ihr Feld reicht, imgleichen die Dämme im Dorfe auf ihre Kosten in gutem Stande zu erhalten. Besonders aber müßen Pächter den über ihre Feldmark gehenden Postweg stets in gutem fahrbaren Stande erhalten und wenn er verschnien ist ist aufschaufeln. Das zu Wegebeßerungen etwa nöthige Holz, soll ihnen, wenn sie davon bei den jährlichen Zimmer-Besichtigungen die nöthige Anzeige machen, nach Ermäßigung (Maßgabe) des Amtes und Forstes unentgeltlich verabreicht werden." Die Klein Bengerstorfer Hauswirte hatten, weil durch ihre Feldmark der Postweg von Boizenburg nach Wittenburg/Schwerin führte (Wiebendorfer Scheide bis Schildfeld etwa 8 km), auch die Aufgabe, diesen einschließlich der Gräben und Brücken instand und frei von Schneewehen zu halten. Auch wenn ihnen dazu Material zur Verfügung gestellt wurde, wird es bei der Länge eine arge Belastung gewesen sein. Noch im Erbpachtvertrag der Hufe 16 in Klein Bengerstorf wurde 1855 ausgeführt: "Die Unterhaltung der Dorfstraße; der Land- und Communications-Wege, Triften und Fußsteige, welche die Feldmark berühren und der in und an denselben befindlichen Brücken und Stege, die Erbauung der bei gegenwärtiger Regulirung nach amtlicher Bestimmung erforderlichen neuen Brücken gemeinschaftlich mit den andern Erbpächtern und Hauswirthen, wie die Legung der erforderlichen Steindämme und das Schneeschaufeln liegt dem Erbpächter gleichmäßig mit den übrigen Hüfnern nach der Repartition (Umlage/Aufteilung) oder Bestimmung des Amts, dahingegen die Unterhaltung seiner privativen Feldwege, Triften und Fußsteige und der in denselben befindlichen Brücken und Stege ihm allein ob."

8. Auf dem Wege zu veränderten bäuerlichen Verhältnissen

Das 18. Jahrhundert war wiederum ein unruhiges, weil viele kriegerische Auseinandersetzungen Mecklenburg erschütterten, in die das Land gar nicht eingebunden war. Aber die Neutralität und die geringe Macht der Landesherren führten dazu, dass das Land immer wieder von Durchmärschen fremder Truppen betroffen war, die sich in manchen Fällen nur wenig von den Belastungen des Dreißigjährigen Krieges unterschieden. Am Anfang des Jahrhunderts kam es zudem zu umfangreichen Auseinandersetzungen des Herzogs Carl Leopold mit der Ritterschaft, die insbesondere die Steuerfrage aber auch die Mitregierung der Stände insgesamt betrafen. Er wollte eine absolutistische Herrschaft errichten. Nachdem sich die Ritterschaft an den Kaiser gewendet hatte, besetzten in dessen Auftrag hannoversche und braunschweigische als Kreistruppen des Niedersächsischen Reichskreises, 1733 auch noch preußische Truppen das Land. Nach der Absetzung Carl Leopolds erhielten Hannover und Braunschweig acht Ämter, Preußen vier Ämter als Pfandbesitz als Entschädigung für die Besatzungskosten. So war das Amt Boizenburg von 1734 bis 1768 an Hannover verpfändet, das sich nur widerstrebend mit einer Einlösung durch Mecklenburg bereit gefunden hat. Hannover hatte seine Oberpfandaufsicht in Boizenburg angesiedelt. Im Jahre 1755 kam es zu einer Einigung der Herzöge mit den Ständen, d.h. der Ritterschaft und der Landschaft (Vertretung der Städte im Ständelandtag, der nicht gewählt wurde, in den vielmehr Deputierte entsandt wurden) über die gegenseitige Abgrenzung ihrer Rechte. Diese Einigung wurde dann im Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich festgeschrieben. Er bildete bis 1918 das Landesgrundgesetz, die Verfassung. Wesentlicher Bestandteil dieses Vergleichs, ja sein Kern, war die Regelung der Steuerfragen. Dafür war aber die Vermessung des steuerpflichtigen Grundbesitzes, insbesondere der Ritterschaft, eine notwendige Voraussetzung. Diese sogenannte Direktorialvermessung wurde auch sogleich ab 1756 in Angriff genommen. Die Vermessung der Feldmarken beider Bengerstorf, als Kommuniondörfer mit domanialen und ritterschaftlichen Anteilen wurde 1773 (Klein Bengerstorf) und 1774 (Groß Bengerstorf) von den Landmessern Gihlow (Klein Bengerstorf, auch Wiebendorf) und von Thien (Groß Bengerstorf, auch Beckendorf) durchgeführt. Die Karten sind im Landeshauptarchiv archiviert.. Bei der Groß Bengerstorfer Karte handelt es sich um ein besonders schönes Exemplar mit wappenartiger Titelvignette (Cartouche). In der karte sind sehr gut die aus dem Mittelalter stammenden überkommenen Strukturen der Feldmark ersichtlich, insbesondere die im wesentlichen in Nordwest-Südost verlaufenden streifenartigen Parzellenstrukturen, die heute noch westlich des Beckendorfer Weges und beiderseits der Benniner Chaussee zu erkennen sind. Außerdem ist auf der Karte die ursprüngliche Lage der Hufe 1 zu finden, die 1854 auf die Zölkow ausgebaut wurde. Die auf der Zölkow befindliche Büdnerei Nr. 4 wurde ebenfalls erst in dieser Zeit dort angelegt.Die Klein Bengerstorfer Karte enthält bereits koppelartige Schläge, die aber noch in Ackerstreifen aufgeteilt sind, sowie viele Flurnamen. Sie lässt auf die alte Struktur des Dorfes und der Feldmark schließen. Eine weitere im Landeshauptarchiv vorhandene Karte stammt aus dem Jahre 1853. Sie gibt den Zustand nach der in diesem Jahre erfolgten Regulierung und Separation der Feldmark wieder, wurde jedoch auf der Grundlage einer Vermessung in dem Jahre 1817 erstellten Karte erarbeitet. Aus der Karte von 1773 wird die Lage der einzelnen Hufen im Dorf deutlich, die sich durch den mit der Separation verbundenen Ausbau von acht Gehöften verändert hat. Die Hufen 1 bis 7 waren auf der westlichen, die Hufen 8 bis 13 auf der östlichen Seite der Dorfstraße zu finden. Die Hufe 14 (Dahlenburg, später Karrentin) lag an der Twiete bei den Häuslereien 3 und 11, die Hufe 15 (Hinzmann/Mahnke, später Jugendhof) bei der Schule bzw. späterer Büdnerei 3, die Hufe 16 (Wöhlke, Köterbusch) zwischen den Häuslereien 4 und 10.

Wie aus den Karten erkennbar wird, waren die Strukturen beider Feldmarken im 18. Jahrhundert gänzlich anders als heute und auch als die bäuerlichen Fluren um 1900. In beiden Feldmarken war insbesondere die Verteilung von Wald, Feld und Grünland,vor allem Weiden, völlig verschieden von der gegenwärtigen. Bereits erwähnt wurde die eindeutig streifenförmige Flur in Groß Bengerstorf. Diese wird in Klein Bengerstorf ebenfalls noch deutlich. Erkennbar wird, dass auf dem Karrentin im heutigen Wald noch Ackerschläge zu finden waren. Auf den die Schaale begleitenden höher gelegenen Flächen vom Strittkamm, vorbei am Dorf bis zum heutigen Gehöft Karrentin, das es damals ebenso wie die übrigen Ausbaugehöfte noch nicht gab, waren die Äcker belegen. Darüber hinaus gab es auch auf der Saathorst Acker. Die heute noch als Weidekoppeln bezeichneten Flächen zwischen dem Dorf, der Saathorst und dem Kötherbusch lagen damals in "Rusch und Busch", d.h. sie wurden als Buschweide sehr extensiv genutzt. Nicht nur aus der Direktorial-Karte sondern auch aus dem Feldregister von 1782, das viele heute noch übliche aber vergessene Flurnamen enthält, wird diese Lage der Äcker sichtbar. Zu der Feldmark gehörte außer dem Wald am Karrentin auch ein Teil von Schildfeld östlich der Schilde mit dem Hirtenkaten. Auf der Groß Bengerstorfer Feldmarkskarte von 1774 fällt vor allem auf, dass die gesamte Feldmark von Wald durchsetzt war. Wesentlich mehr Wald war rund um die Zölkow zu finden, aber auch vom Düstern Busch bis zur Schaale und am Beckendorfer Weg. Andererseits findet sich am Granziner Weg bis an die Granziner Grenze Acker, wie überhaupt der Wald wie auf dem Karrentin vom Feld durchsetzt war. Die quellenreichen Flächen zwischen den Hängen und den Schaalwiesen waren damals noch wie auch die bis zu den vor einigen Jahrzehnten durchgeführten Meliorationen durch eine steten Wechsel zwischen Bruchwald, Wiese und Feld gekennzeichnet. Die Untersuchungen von Hertel zur Vorbereitung der Feldmarksregulierung bezeichnen diese Flächen als kalte saure Gründe, die der Entwässerung bedürfen. Die Grenze zu Beckendorf hat noch nicht den gegenwärtigen geradlinigen Verlauf. Auch der verlauf der Wege war insbesondere im nordöstlichen Teil der Feldmark in Richtung Zölkow anders als gegenwärtig. In beiden Feldmarken waren die durch Knicks gegliederten bäuerlichen Strukturen noch nicht vorhanden. Die Knicks, d.h. auf Wällen stehende Hecken, sind erst nach den Regulierungen ab der Mitte des 19. Jahrhunderts in der Folge der Bildung des in Koppeln unterteilten Grundbesitzes der Hufen angelegt worden. Die Knicks hatten nicht nur die Koppeln zu begrenzen, sondern auch Windschutz zu gewährleisten und vor allem auch Holz als Brenn-, Flecht- und teilweise auch Baumaterial zu liefern.

Dorfcontracte sichern die Beziehungen zwischen Grundherrschaft und Hauswirten

Ab dem Jahre 1792 erhielten die Hauswirte als Zeitpächter einen Pachtcontract, "Pachtversicherung" genannt. Solche wurden als Dorfcontracte mit allen Hauswirten des Dorfes in der Regel für 12 bis 14 Jahre, aber auch bis 24 Jahre abgeschlossen. Darin wurden die Abgaben neu geregelt. Eine Abmeierung d.h. Nichtweitergabe der Hufe an einen Hauswirt erfolgte nur in Einzelfällen, ebenso eine Verkleinerung der Hufe. Der Dorfcontract war häufig auch mit einer Feldmarksregulierung verbunden. Die in den Jahren um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert vor sich gegangene strukturellen Veränderungen in den Dörfern haben ihre Ursache in den Vorläufern der Dorf-Contracte, in den sogenannte "Pachtversicherungen". Diese wurden noch vor der Aufhebung der Leibeigenschaft in Klein Bengerstorf erstmalig 1792, in Groß Bengerstorf 1797 abgeschlossen. Beide sollen hier auszugsweise wiedergegeben werden:

"Pacht-Versicherung für die Dorfschaft Lütten-Bengerstorff Amts Boitzenburg auf 24 Jahr von Joh. 1792 bis dahin 1816"

(Anmerkung: Pachten wurden immer zum Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres zu Johanni, dem 24. Juni abgeschlossen.)

"Wir Friedrich Franz von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr! Geben hiemit zu wißen, daß Wir nach beschafter neuer Regulirung der Dorfschaft Lütten-Bengerstorff Amts Boitzenburg solche Feldmark den Hauswirthen Pachtweise eingeben, und darüber nachstehende Versicherung ertheilet haben.

Es wird solchemnach

§ 1
den sämmtlichen Hauswirthen zu Lütten-Bengerstorff, namentlich
  1. dem Schulzen Woehlcke ,später Hufe 4
  2. dem Hauswirth Hinrich Jacob Abel, sp. Hu.5
  3. Hans Hinrich Abel, sp. Hu. 7
  4. Hans Dahlenburg, sp. Hu. 9
  5. Jacob Detloff Benecke, sp. Hu. 11
  6. Hinrich Jacob Benecke, sp. Hu. 1
  7. Frantz Hinrich Hintzmann, sp. Hu. 6
  8. Jacob Köster, sp. Hu. 8
  9. Hans Jochen Rehse, sp. Hu. 2
  10. Johann Hinrich brockmöller, sp. Hu. 13
  11. Hans Jochen Benecke, sp. Hu. 3
  12. Frantz Hinrich Dahlenburg, sp. Hu. 14
  13. Hans Hinrich Struve, sp. Hu. 10
  14. Frantz Hinrich Wegner, sp. Hu. 12
und den bisherigen Achtlern
  1. Jochen Benecke, sp. Hu. 15
  2. Jacob Woehlcke, sp. Hu. 16
ihre bisher inne gehabte Feldmark mit allen nach dem neuen Ertrags-Anschlage dazu gehörenden Aeckern, Wiesen, Weiden, Gärten und Wohrten (Hofland u. Koppeln) und überhaupt mit aller Nutzung auf 24 nach einander folgende Jahre, nämlich von Johannis 1792 bis dahin 1816 solchergestalt pachtweise überlaßen, daß sie das alles bester ihre Gelegenheit nach, jedoch auf gute hauswirthschaftliche Art, und wie es dieser Contract vorschreibt, während dieser Jahre nutzen und gebrauchen können und so lange sie diesen Contracts-Verbindlichkeiten genau nachkommen, bei dem Besitz und Genießbrauch allerwege gegen jedermann kräftigst geschützet werden sollen.
§ 2
Wird zwar der von dieser Feldmark gefertigte neue Ertrags-Anschlag bey dieser Verpachtung zum Grunde gelegt, jedoch wird von dem angeschlagenen weiter nichts, als die Ruthen-Zahl garantirt. Conductorees (Pächter) haben sich dahero weiter nichts, als was besagter Anschlag, und so wie er in diesem Contract zum Theil noch näher bestimmt ist, enthält, anzumaaßen, mithin dürfen sie sich auf einen vormahligen Besitz und Genießbrauch nicht beziehen, sondern müßen sich mit demjenigen genüge laßen, was nach dem Anschlage und diesem Contracte ihnen verpachtet worden.
§ 3
Gleichwie nun Conductores auf die Zukunft, wie im vorherigen §pho gedacht worden, sich nichts weiter anmaaßen dürfen, als was der Ertrags-Anschlag besaget, und durch diesen Contract näher bestimmt worden, so bleiben auch den zu fplge nachstehende Punkte von der Pachtung gänzlich ausbeschieden:
  1. Es cessiret (fällt we) künftig der -der Weidegang in dem ganzen Carrentin rechter Hand des Postweges von Boitzenburg nach Wittenburg, und müßen Conductores solchen mit aller Hütung schonen. Sollte Forst wegen die ganze Brümmel-Horst mit zum Zuschlag begehret werden, so müßen Pächter solche abtreten, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten, da im Anschlage dafür nichts zu Ansatze gekommen ist.
  2. Werden der Garten, Acker und Wiesen des Schulmeisters, ferner der, zu dem am Post-Wege bei Schildfelde belegenen Kathen gehörende Garten, nicht minder der Schulzen-Acker, die Schulzen-Wiese und die an die Mühle zu Schildfelde gekommenen Pertinenzen (eigentlich Zubehör, gemeint wohl der Mülleracker am Postweg zwischen Wald und Düsterbeck sowie die Weide gegenüber), und endlich der zum Gehäge mit kommende Acker, welcher rechter Hand des Post-Weges von Boitzenburg nach Wittenburg liegt, Num: 405 und 406 der alten Charte von - 2669 []-Ruthen, wie solches alles der Anschlag deutlich besaget, von der Pachtung ausbeschieden.
  3. Sind Pächter schuldig dem Schulmeister die freye Weide für sein Vieh, welches er nach dem Schul-Reglement halten kann, zu geben, Demnächst bleiben
  4. Pächter verpflichtet, die bishero von ihnen geschlagenen 14 Faden Deputat-Holz, da der Betrag im Anschlag dafür gekürzet ist, jährlich zu schlagen
  5. Sind auch die Büdner im Dorfe (sind erst ab 1817 vorhanden) und deren Praestanda (Adgaben, Pflichtleistungen), in der Pachtung nicht begriffen, maaßen diese nach wie vor besonders ans Amt entrichtet werden müßen.

Ist auch die Jagd und die Mast in dieser Feldmark reserviret. Sollte letztere aber zur Verpachtung kommen, wird sie Pächtern vorzüglich für das Taxatum überlaßen.

§ 4
Sind Pächtern von dem nach dem Anschlage zum Ausraden bestimmten linker Hand des Post-Weges von Boitznburg nach Wittenburg belegenen Revieren nur = 4342 []-Ruthen mit zu Acker überlaßen worden, und ist bey Bestimmung der Praestandorum (Abgaben) in § 24 diese Contractes darauf Rücksicht genommen worden. Das gesammte auf diesen Revieren stehende Holzwerk wird Forstwegen weggenommen, und Pächter müßen sowohl die Ausradung, als auch die Aufziehung der nöthigen Gräben in diesen Revieren übernehmen (im Karrentiner Wald).
§ 5
Ist das gesammte Ackerwerk auf dieser Feldmark auf Kosten unserer Reluitions-Commission unter die 9 3/4-Hüfner und 5 3/8-Hüfner in 15 gleiche Theile vertheilet, daß mithin 14 Hauswirthe unter sich völlig gleich gemacht sind, und die beiden Achtler zusammen so viel, wie ein Hauswirth erhalten haben; auch das Feld in 7 Binnen- und 7 Außenschlägen vertheilet worden. Pächter müßen nun während diesen Contracts-Jahren, jede Schlag-Ordnung so nutzen, daß 3 davon jährlich besäet, einer Braach und 3 zur Weide genutzet werden. Inzwischen wird den Pächtern auch gestattet, in die Braach Buchweizen zu säen. Conductores müßen den Acker jederzeit tüchtig und hauswirthschaftlich bestellen, die Braach-Schläge jedesmal gehörig bedüngen und die nöthigen Acker- und Abzugs-Gräben aufziehen, mithin sich jederzeit als fleißige und tüchtige Hauswirthe bezeigen. Und da
§ 6
Pächter überhaupt schuldig und verbunden sind, alle zur Verbeßerung ihres Acker- und Wiesenwerks nöthige Waßer-Ableitungs-Gräben auf ihrer Feldmark aus eigenen Mitteln zu ziehen, und selbige stets offen und in gutem Stande zu erhalten; so wird ihnen noch besonders zur Pflicht gemacht:
  1. den Schaal-Strohm soweit er ihr Feld berührt jährlich zu säubern, um die Wiesen möglichst gegen Überströmung zu sichern.
  2. Müßen Pächter den Acker-Schlag bey der Jägerbrücke mit einem Abzugsgraaben versehen, und selbigen tüchtig aufgeräumt erhalten.
  3. Müßen sie auch den Graben am Postwege neben dem Zuschlag, bis an den Müller-Kamp (Schildfelder Mühlenacker) fortführen, und die Borte mit Birken bepflanzen, wozu ihnen die Wrieten (Pflanzen) aus unserem Forst gegeben werden sollen.
§ 7
Müßen Pächter auf die Grenzgräben in ihrer Feldmark, wenn solche das erstemahl auf Kosten unserer Reluitions-Commission nach Ermäßigung (Maßgabe) des Amts gezogen, und in gutem Stande gesetzt sind, mit ihren Grenz-Nachbarn gemeinschaftlich stets offen und in gutem Stande erhalten. Dabei wird Pächtern überhaupt, besonders aber dem Schulzen zur Pflicht gemacht, auf die Erhaltung wichtiger Scheiden und Grenzen ein wachsames Auge zu halten, und dadurch allen Schmälerungen derselben vorzubeugen. Sollte aber von den Grenz-Nachbarn einige Schmälerung und Beeinträchtigung der Scheide unternommen werden, müßen sie davon dem Amte unverzüglich Anzeige machen.
§ 8
Da auf Martini 1791 die Schafauftrift des Hofes Tessin auf ihr Feld cessiret hat (weggefallen ist), so müßen Pächter ihre Schäferey möglichst vergrößern, und einen eigenen Hürden-Stall halten; das Holz zur Hütte und zu den Hürden soll ihnen das erstemahl aus unserer Forst unentgeltlich gegeben werden.
§ 9
Müßen Pächter ihre Gebäude auf den Gehöften, auch die sonstigen Dorfs-Gebäude, als Hirten- und Schul-Kathen usw. jederzeit in Dach und Fach auf eigenen Kosten in gutem Stande unterhalten, mithin alle dabey vorkommenden Reparaturen ohne Unterschied übernehmen; jedoch sollen ihnen dazu die rohen Holz-Materialien ausgenommen die Tannen-Bretter, als welche Pächter sich selbst anschaffen müßen, unentgeltlich, die erforderlichen Mauer-Steine gegen Erlegung des Brennlohnes und Zählgeldes, nach Ermäßigung des Amts und Forstes verabreichet werden. Allemahl aber wird Dorfs wegen das Dachstroh, wie es bey allen Pächtern in Unseren Domainen gebräuchlich ist, von ihnen unentgeltlich hergegeben. Jedoch hat vorstehende Verbindlichkeit auf etwanige Büdner-Kathen im Dorfe keine Anwendung, weil diese ihre Wohnungen blos auf eigene Kosten zu erhalten verbunden sind. (Büdner hatten den Status von kleinen Erbpächtern, jedoch in Bengerstorf gab es noch keine Büdner). Daferne
§ 10
aber neue Bauten unvermeidlich werden, soll Pächtern, in so ferne solche ohne ihr Verschulden, und bei Beobachtung zeitiger Reparaturen nothwendig werden, bei unentgeltlicher Verabreichung der sämmtlichen rohen Hplz-Materialien außer den Tannen Brettern und der Ziegel-Steine, letztere gegen Erlegung des Brennlohnes und des Zählgeldes, zum Bau eines neuen Hauses - 100 Rthlr. N/3tel und zum Bau einer neuen Scheune - 30 Rthlr. N/3tel, wofür sie solche Bauten tüchtig und untadelich beschaffen müßen, ausbezahlt werden. Auf andern sonstige Bauten aber, als Schul-, Altentheils-Kathen, Thor- und Hirten-Häusern, auf Ställen, wird außer den rohen Holz-Materialien nichts gut gethan. Mit den, bey den in ihrem Dorfe vorkommenden neuen Bauten erforderlichen Spann- und Hand-Diensten, auch Dach-Stroh-Lieferung, bleibt es bey der bisher eingeführten Ueblichkeit, worauf ein jeder Wirth pro rata diese Dienste unentgeldlich leistet, und das Dachstroh hergibt.
§ 11
Zu den Befriedigungen erhalten Pächter keinen Busch aus unserm Forst unentgeldlich angewiesen, sondern sie müßen diese Bedürfnisse aus ihrer Weiden-Zucht nehmen, und zu dem Ende muß jeder Hauswirth jährlich wenigstens - 100 Sck Pathweiden stoßen und zum Anwachs bringen oder für jede fehlende Weide- 16 ßl N/3tel Strafe erlegen. Des Endes sollen alle auf ihrem Felde befindliche Weiden aufgezählet, und diese Aufzählung alle 6 Jahre Forstwegen wiederholt, und sodann derjenige Hauswirth, der es an der vorgeschriebenen Beförderung der Weiden-Zucht ermangeln laßen, mit obiger Strafe belegt werden.

Setzen Pächter statt der Befriedigungen Stein-Mauern, so erhalten sie für jede Ruthe 16 ßl N/3tel vergütet.. Die benötigten Latten, Schleete p.p. müßen Pächter aus dem ihnen anzuweisenden kleinen Brüchen auf ihrem Felde nehmen. Und da

§ 12
in Zukunft alle Brücken auf dem Felde und in den Wegen auf dieser Feldmark nach Möglichkeit von Feldsteinen auf Kosten des Amtes verfertigt werden sollen, so verbinden sich Conductores, die hiezu erforderlichen Spann- und Hand-Diensteohne ohne Vergütung zu leisten und demnächst diese Brücken im Stande zu erhalten. Wie sie denn auch verpflichtet sind, die sämmtlichen Land-, Communications-, Kirchen-, Mühlen- und Acker-Wege, so weit ihr Feld reicht, imgleichen die Dämme im Dorfe auf ihre Kosten in gutem Stande zu erhalten. Besonders müßen Pächter den über ihre Feldmark gehenden Postweg stets in gutem fahrbahren Stande erhalten und wenn er verschnien ist aufschaufeln. Das zu den Wegebeßerungen etwa nöthige Holz, soll ihnen, wenn sie davon bei der jährlichen Zimmer-Besichtigung die nöthige Anzeige machen, nach Ermäßigung des Amtes und Forstes unentgeldlich verabreicht werden.
§ 13
Sind die etwanigen Büdner im Dorfe zwar in Ansehung ihrer Amtserlegnisse (offenbar wurde von den Büdnern grundsätzlich Geld hinterlegt), nach Vorschrift des §phi 3 dieses Contracts von der pachtung ganz ausgeschlossen. Inzwischen müßen sie doch, wenn es dort hergebracht ist, zu den gemeinsamen Dorfs-lasten, als zu den Pfarr- und Mühlen-Diensten zum Hirten- und Pfänder-Lohn (Pfänder = Panner = Feldwächter), zu den Feuer-Versicherungs-Anstalten, auch allenfalls zur Unterhaltung der Dorfs-Armen, zu ihrem Antheil nach Ermäßigung (Maßgabe) des Amtes mit zu Hilfe kommen, da sie die patentmäßige Weide-Freyheit für ihr Vieh genießen (d.h. gemäß Festlegungen im Büdnerpatent)
§ 14
Entrichten Pächter die üblichen Priester- und Küster-Gebühren außer der Pension ohne Vergütung; sie leisten auch bei vorfallenden Pfarr- und Kirchen-Bauten die ihnen obliegenden Spann- und Hand-Dienste nach wie vor unentgeldlich, wie solche nöthig sind und sie ihnen angesagt werden.
§ 15
Müßen Pächter nach der vom Amte ihnen anzuweisenden Mühle mahlen, und sind als Zwangs-Mahl-Gäste verbunden, diejenigen Fuhren und Hand-Dienste, die überhaupt zur Erhaltung der Mühle erforderlich sind, unentgeldlich zu leisten.

Nicht minder

§ 16
müßen Pächter nach der Ihnen Amtswegen anzuweisenden Schmiede arbeiten laßen, auch das ihnen jährlich enquotisch einländische Salz von unserer Saline Sülze (heute Bad Sülze) oder der nächsten Niederlage nach Vorschrift des Amts gegen Bezahlung des bestimmten Preises nehmen, auch die Salz-Quoten des Schulmeisters und der übrigen Einwohner im Dorfe unentgeldlich mitbringen.

Sollte

§ 17
Forstwegen es verlangt werden, so muß jeder Hauswirth einen Herrschaftlichen Sau-Hetz-Hund frey auf die Fütterung nehmen, oder für die Befryung von der Ausfütterung jährlich - 1Rthlr. N/3tel ans Amt bezahlen.
§ 18
Wird auch besonders noch vestgestzet, wie Conductores zu allen den Praesttionen (Leistungen, Verpflichtungen), wozu sie als Leibeigene verbunden sind, und die theils nach dem Amts-Haushalt, theils nach der bey den Aemtern eingeführten polizei erfordert werden, z.B. zur Lieferung der Betten für die Handwerker, bei neuen Bauten im Dorfe, zu Schlagung und Anfahrung des Holzes für die Hebammen p.p. nach wie vor verpflichtet bleiben, in so ferne sie nicht durch diesen Contract ausdrücklich davon befreyet sind.
§ 19
Sind Pächter zwar vom Hofe-Dienst während dieser Contracts-Jahre gänzlich befreyet; es muß aber jeder Hüfner jährlich 18 Spann- und 12 Hand-Tage, und jeder der 2 Achtel-Hüfner 12 Hand-Tage im Extra-Dienst verrichten, wofür ihnen die Vergütung in der Pension abgesetzt ist. Sollte auch den Umständen nach, das Amt außer diesen Extra-Diensten, etwa noch mehrere von ihnen in einem Jahr verlangen, so müßen sie solche jedesmal prompt und gehörig leisten. Es sollten ihnen aber die über die bestimmten Extra-Dienste noch mehr verrichteten, beim Schluß jedes Rechnungs-Jahres mithin auf Johannis, nach deshalb zugelegter Liquidation, baar vom Amte respee (?) mit 16 und 8 ßl N/3tel vergütet werden. Pächter sind aber auch verbunden, die von den bestimmten Extra-Diensten etwa in einem Jahr nicht abgeleisteten, nach eben dem Verhältnis zu bezahlen. Daneben wird ihnen noch die Versicherung gegeben, daß sie in der Erndte- und Saat-Zeit mit diesen Extra-Diensten, außer in den dringendsten Nothfällen, und wenn das Amt nicht anders rathen kann, gänzlich verschont bleiben sollen.
§ 20
In Ansehung der etwanigen Erbfolge bei anstehenden Sterbefällen, behält es allerwege bei der eingeführten Cammer-Üblichkeit sein Bewenden, daß nämlich eines von des verstorbenen Hauswirths Kindern, so ferne der Tüchtigkeit wegen nichts einzuwenden seyn mögte, nach Befinden bey dem Gehöfte conserviret bleibt, ein weiteres Erbgangs-Recht aber schlechthin nicht statt findet, vielmehr unserer Reluitions-Commission die allerfreieste Disposition vorbehalten bleibt..

Wie denn auch

§ 21
Wir in dem Fall, da einer oder der andere von ihnen, mit oder wider sein Verschulden in Rückfall geriete, Uns die eventuelle Bestellung eines neuen Wirths, doch, daß auf denjenigen, den die Hauswirthe vorschlagen mögten, vorzüglich Betracht genommen werden soll, ausdrücklich vorbehalten und hiedurch denjenigen Hauswirthen, die nur auf gewiße Jahre angenommen worden sind, und als Interims-Wirthe das Gehöft besitzen, kein weiteres Recht, die Hufen länger zu bewohnen, als sie außer diesen Contract hatten, ertheilt haben wollen.
§ 22
Die nothdürftige Feuerung müßen Pächter aus den ihnen Forstwegen anzuweisenden kleinen Brüchen, die des Endes in Kaveln getheilt werden sollen, nehmen, und müßen sie diese Kaveln nach Vorschrift der Forst hauen. Diejenigen Bedürfnisse hingegen, welche zur Erhaltung der Hofwehre nöthig sind, mithin auch das Nutz- und Rade-Holz müßen Pächter nach der Forst-Taxe kaufen, und sich hierunter aller weiteren Anträge beim Amte, um dessen unentgeldliche Verabreichung gänzlich enthalten, maaßen solches bei Pacht-Huefnern nicht weiter ohne Bezahlung gegeben wird.
§ 23
Wollen Wir es insonderheit wegen der Unglücks-Fälle auch mit ihnen, wie mit Unsern Cammer-Pächtern auf den Höfen halten laßen.
§ 24
Für den obbeschriebenen Genießbrauch sollen Pächter während dieses Contracts, jedes Jahr besonders die anschlagmäßigen Pensions-Summen von Sieben Hundert acht und zwanzig Rthlr: 20 ßl. 3 & in neuen nach Leipziger Fuß ausgeprägter ein und zwei Drittel Stücke außer der Contribution zahlen; Wir wollen es aber bis auf weitere Verordnung geschehen laßen, daß die Hufen-Steuer von dem anschlagmäßigen Ertrage abgesetzt, mithin dieses Quantum nach folgendermaaßen abgetragen werde, so daß jeder der egalisierten Hauswirthe zu seinem Antheil dazu jährlich - 48 Rthlr: 27 ßl. N/3tel nachstehender maaßen beiträgt
  • An Hufen-Steuer in N/3tel zu 30 ßl. jedesmahl im Herbst 6 Rthlr. 16 ßl. 1/5 &
  • Durch Ableisteung 18 Spann- und 12 Hand-Tage jährlich
   respee zu 16 ßl. 6 & N/3tel                             7 Rthlr.  24ßl.
  • An Pachtgeld in Quartal ratis in N/3tel zu voll 34 Rthlr. 34 ßl. 4 4/5 &

                                      Summa               48 Rthlr.  27 ßl. - N/3tel

Die beiden Achtel-Huefener, welche zusammen mit einem der egalisirten 14 Huefener gleich gemacht sind, bezahlen beide zusammen gleichfalls den Antheil von 48 Rthlr. 27 ßl. N/3tel und zwar in folgender Gestalt:

  • An Hufen-Steuer in N/3tel zu 30 ßl jedesmahl im Herbst 6 Rthlr. 16 ßl. 7 1/5 &
  • Durch jährliche Ableistung 24 Handtage für beide in N/3tel 3 Rthlr.
  • An Pachtgeld in Quartal ratis in N/3tel zu voll 39 Rthlr. 10 ßl. 4 4/5 &

                                       Summa                     48 Rthlr.  27 ßl.  - N/3t3l

wobei jeder der beiden Achtel-Huefener zu seinem Antheil 24 Rthlr. 13 ßl. 6 & beiträgt.

Das Pacht-Geld müßen Pächter auf ihre Gefahr und Kosten jedesmahl 14 Tage vor dem Zahlungs-Termin bei Strafe der gestracktesten Exekustion an Unsere Reluitions-Casse nebst den üblichen Quittungs-Gebühren für den Bewohner mit 16 ßl. N/3t3l fürs Hundert bezahlen, und falls die Pensions-Zahlung an Unser Amt Boitzenburg geschiehet, das Postgeld darauf bis Schwerin besonders entrichten. Die Hufen-Steuer hingegen bezahlen Pächter jedesmahl im Herbst, nebst den Receptur-Gebühren an Unser Amt Boitzenburg. Außerdem wird noch von jedem Hauswirth jährlich um Martini die edictenmäßige Neben-Steuer fürs Gesinde, nebst der gewöhnlichen Contributios-Accidenz fürs Amt berichtiget. Und da von Johannis 1792 an die Abgabe des bisherigen Pacht-Habers gänzlich cessiret, so müßen Pächter den Beamten für die hergebrachte Uebermaaße die Vergütung a Scheffel mit 4 ßl. machen, welches für jeden Hüfener auf 6 Rthlr. 24 ßl. N/3tel beträgt.

§ 25
Wollen Wir die pächter so lange sie mit der Pensions-Zahlung prompt einhalten, von Bestellung eines zinslosen Vorschußes zwar befreyen. Damit aber
§ 26
Unsere Reluitions-Commission über das alles gesichert sein möge; so haften die Conductores wegen des Ausgelobten alle für einen und einer für alle, mithin in solidum (einzeln) und verpfänden Uns ihr gesammtes eigenthümliches Vermögen, itziges und künftiges, nichts davon ausbeschieden, so, daß in dem Fall, da sie mit der Pensions-Zahlung nicht prompt einhalten, unsere Reluitions-Commission durch die übers ganze Dorf zu verhängende Execution aus ihrem eingenthümlichen Vermögen in Ansehung der Rückstände, Schäden, Kosten und Intereße nach freiester Wahl ohne Proceß bezahlt machen könne und möge. Und würde
§ 27
der Fall würklich eintreten, daß Unsere Reluitions-Commission genöthiget wäre, von dieser wechselseitigen Bürgschaft Gebrauch zu machen, so hsben die Pächter auf vorgängige sattsame Bedeutung vor Unserem Amts-Gericht zu Boitzenburg, sich dahin erkläret, daß ihnen wider solche Verbürgung keinerlei Einwand, oder Rechts-Behelf schützen oder zu statten kommen solle. Vielmehr entsagen sie aufs bündigste der Einrede, daß der Schuldige zuvörderst executiret, und das Recht wider ihn cedirt (übertragen) werden müßte. Auch verbinden sie sich, daß weder sie noch ihre Erben, welche besonders in solidum verpflichtet werden, auf eine Theilung ihrer Bürgschaft, oder auf denHof- und Land-Gerichts-Gebrauch, vermöge deßen der Bürge, oder deßen Erben mit Erlegung ihres Stranges frey kommen sich berufen wollen.

Und damit


§ 28
die hauswirthe diese Verbindlichkeit in Ansehung ihrer Verbürgung desto beßer erfüllen mögen; so soll jeder von ihnen die Freyheit und Befugnis haben, wenn er siehet oder mercket, daß einer von ihnen in solche Umstände gerathen mögte, daß er sei ausgelobtes Pacht-Geld zu bezahlen außer stande käme, solches sofort dem Amte anzuzeigen, und einen andern Wirth statt des Unwirths in Vorschlag zu bringen. Da dann nach vorhergegangener Untersuchung auf dem Felde und dem Gehöfte, dem Befinden nach weiter verfahren werden soll. Vorzüglich hat der Schulze die Verbindlichkeit auf sich, ein wachsames Auge darauf zu halten, daß ein schlechter Wirth etwas von dem unentbehrichen Inventario des gehöftes zur Ungebühr veräußere.
§ 29
Zur Vesthaltung alles vorstehenden entsagen Conductores der Einwendungen der Übereilung, des Irrthums, der Unwßenheit, des Mißverstandes, der Überredung und wie sie sonst Namen haben mögen, auch redlich der rechts-Regul, daß eine allgemeine Verzicht nicht gelte, wo nicht eine besondere vorhergegangen. Alles nach sattsamer ÜBerzeugung, maaßen vor der Vollziehung dieses Contracts ihnen vor Unserm Amts-Gericht zu Boitzenburg alles dieses genugsam verdeutlicht worden.

Urkundlich ist dieser Contract in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertiget, das eien nachdem Wir es Höchst Selbst behandzeichnet, und mit Unserm Cammer-Insigel versehen laßen, Pächter ausgeantwortet, das andere von ihnen vollzogen aber ad Acta gelegt.

Gegeben auf Unserer Vestung Schwerin den 5. October 1792

  Friederich Franz HzM
       Sereniss.
                                                       P. Manecke

Vorstehende Abschrift mit dem original Pacht-Contract in allen gleichlautend, welches hiemit attestiret wird.

     Schwerin, den 18. May 1793             Christian August Behm
                                                Canmmer-Canzellist"

Mit dem Dorfcontract (Pachtversicherung) von 1792 finden wir erstmalig in überschaubar zurückliegender Zeit eine Nennung aller Hauswirte und Cossaten in Klein Bengerstorf. Wenn auch nicht in jedem Falle eine sichere Zuordnung zu den späteren Hufennummern möglich ist, gestattet sie uns von nun ab doch eine Darstellung der Abfolge der Hufenbesitzer. Die Feldmark wird den Hauswirten und Cossaten gemeinsam auf 24 Jahre zur Nutzung pachtweise überlassen. Die bis dahin vorhandenen neun Dreiviertelhüfner und fünf Dreiachtelhüfner erhalten alle gleiche Anteile an der Feldmark, die beiden Cossaten (Achtelhüfner) erhalten zusammen eine Anteil, so dass die Feldmark in 15 gleiche Anteile eingeteilt ist. Bei Nutzung "auf gute hauswirthschaftliche Art" sollten die Pächter nicht von den Hufen abgemeiert (abgesetzt) werden können. Darüber hinaus wird ihnen Schutz bei dem "ruhigen Besitz und Genießbrauch allerwege und gegen jedermann" zugesagt. Die Rede ist auch von einem neuen Ertragsanschlag, das heißt einer neuen Schätzung der Ertragsfähigkeit des Ackers (Bonitierung) als Voraussetzung für die Erhebung der Pacht und Abgaben. Genannt werden auch der Schildfelder (Hirten-)Katen und der Mülleracker zur Schildmühle zwischen Postweg und Schilde, die beide noch zur Klein Bengerstorfer Feldmark gehörten. Das weisen im übrigen auch ältere Karten aus, so auch noch das Messtischblatt von 1881. Die Waldweide auf dem Karrentin rechts des Postweges sollte entfallen. Dem Schulmeister sollte freie Weide gewährleistet werden. Genauso sollte ihm Deputatholz geliefert werden (alles gemäß dem Schul-Reglement). Die Büdner, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhanden waren, waren aus der Pachtung ausgeschlossen, weil sie bereits in Erbpacht angesetzt wurden.

Im Jahre 1797 wurde auch mit den Groß Bengerstorfer Hauswirten ein Dorfcontract abgeschlossen. Weil die Aufhebung der Communion mit dem ritterschaftlichen Gute Beckendorf noch nicht erfolgt war, wurde der Contract nur mit 13 Hüfnern (außer Bädker und Hagemann, sowie Hufe 16 nach der neueren Nummerierung) abgeschlossen. Die Eingangsformel des Contractes lautete:

"Wir Friedrich Franz von Gottes Gnaden usw. geben hiemit zu wissen, daß wir den Hauswirthen zu Großen-Bengerstorff Amts Boitzenburg, ihre Feldmark in Pacht gegeben, und darüber nachstehende verbindliche Versicherung ertheilet haben. Es wird solchemnach

    § 1

den 9 Vollhüfnern und den 4 Cossaten in Großen-Bengerstorff Amts Boitzenburg namentlich

  1. dem Schulzen Johann Wilhelm Manecke, spätere Hufe 13,
  2. dem Hauswirth Hinrich Christian Hinzmann, sp. Hu. 14,
  3. Hans Jochen Manecke, sp. Hu. 15,
  4. Franz Joche Dahlenburg, sp. Hu. 2,
  5. Franz Jürgen Manecke, sp. Hu. 12,
  6. Johann Hinrich Kruse, sp. Hu. 7,
  7. Jürgen Hinrich Manecke, sp. Hu. 4,
  8. Jochen Christoph Böttcher, sp. Hu. 9,
  9. Franz Jochen Trilcke, sp. Hu. 5,

nebst den 4 Kossaten

  1. Franz Hinrich Kruse, sp. Hu. 6,
  2. Hans Hinrich Garbers, sp. Hu. 10,
  3. Hans Jochen Manecke, sp. Hu. 1,
  4. Franz Hinrich Martens, sp. Hu. 11

ihre bisher innegehabte Feldmark mit allen dazugehörigen Äckern, Wiesen, Weiden, Gärten und Wöhrten, und überhaupt mit aller Nutzung, auf 24 nach einander folgende Jahre, nämlich von Johannis 1797 bis dahin 1821 solcher Gestalt pachtweise überlaßen, daß sie alles bester ihrer Gelegenheit nach, jedoch auf gute hauswirthschaftliche Art, und wie es dieser Contract vorschreibtwährend dieser Pacht-Jahre nutzen und gebrauchen können, und so lange sie , und alles Ausgelobte richtig erfüllen, bey dem ruhigen Pacht-Besitz und Genießbrauch allerwege gegen jedermann kräftigst geschützt werden sollen.

Außer den ritterschaftlichen Bauern Hinrich Bädker, Hufe 3, und Franz Hagemann, Hufe 8, ist die Hufe 16 nicht genannt. Die Hufe 1, die später größte Hufe, ist zu dieser Zeit noch eine Kossatenstelle, wie vom Ursprung her auch in Klein Bengerstorf die Hufe 14 (1792 3/8-Hufe). Offenbar war in beiden Fällen bei der Bereitschaft, einen Ausbauhof einzurichten, ein Entgegenkommen der Domanialkammer zu verzeichnen, diese Höfe zu vergrößern. Im ubrigen ist der Contract nahezu gleichlautend mi dem Klein Bengerstorfer. In diesen Jahren wurde nun die Kommunion mit Beckendorf aufgehoben, so dass im Jahre 1801 eine neue Pachtversicherung mit allen 16 Hauswirten abgeschlossen werden konnte. Deren Eingangsformel lautete

"Wir FF von GG usw. geben hiemit zu wißen; daß da die Communion auf der Feldmark Großen Bengerstorff Amts Boitzenburg mit dem adelichen Guthe Beckendorff aufgehoben, und der bisher dahin gehörige Abtheil von unserer Reluitions-Commissiion acquirirt worde, Wir die Feldmark anderweitig neu reguliren und sämmtliche Hauswirthe in ihren Abnutzungen gleich machen laßen, auch nach dem Vorbehalt im 4ten §pho des den Hauswirthen sub Dato Schwerin den 15. May 1797 ertheilten Contractsselbigen aufgerufen ihren gegenwärtigen neuen Pacht-Contract ertheilt haben:" Im § 1 sind die "16 nunmehro egalisirten Hauswirthe" namentlich genannt:

  1. Schulze Johann Wilhelm Mahnecke, später Hufe 13,
  2. Christian Hizmannn, sp Hu. 14,
  3. Hans Jochim Mahnecke, sp. Hu. 15,
  4. Franz Jürgen Mahnecke, sp. Hu. 12,
  5. Franz Jochim Dahlenberg, sp. Hu. 2,
  6. Hinrich Mahnecke, sp. Hu. 4,
  7. Hinrich Kruse, sp. Hu. 7,
  8. Christopher Bädker,, sp. Hu. 9,
  9. Franz Jochim Trilck, sp. Hu. 5,
  10. Hinrich Bädker, sp. Hu. 3,
  11. Franz Hagemann, sp. Hu. 8,
  12. Franz Kruse, sp. Hu. 6,
  13. Hans Hinrich Gärbers, sp. Hu. 10,
  14. Hinrich Martens, sp. Hu. 11.
  15. Hans Jochim Mahnecke, sp. Hu. 1
  16. Jacob Trilcke, sp. Hu. 16


Erste Büdnerstellen in Bengerstorf

Um der Landflucht und Auswanderung zu begegnen, erließ der Herzog Christian Ludwig im Jahre 1753 ein Patent, das die Ansetzung von Bauern auf wüsten Hufen und von Tagelöhnern auf kleinen Erbpachtstellen (Büdnereien) im Domanium vorsah. Den Büdnern wurden

  • zwei Freijahre (ohne Abgaben),
  • das nötige Holz für den Bau und die Reparaturen der Gebäude,
  • Teilnahme an der Gemeindeweide gegen Hütelohn für eine Kuh mit Kalb, einige Schafe und Schweine,
  • 100 Quadratruten Gartenland,
  • und nur 4 Thlr. Abgaben zugestanden.

Diese Büdneransiedlung wurde 1778 bereits wieder gestoppt und erst zum Ende des Jahrhunderts wieder aufgenommen. In den Dorfscontracten von Klein Bengerstorf von 1792 und Groß Bengerstorf von 1797 finden sich folgende Aussagen, die allgemein in dieser Zeit in die Contracte aufgenommen wurden, obwohl es in beiden Dörfern noch keine Büdner gab: "Sind die etwanigen Büdner im Dorfe zwar in Ansehung ihrer Amts-Erlegnisse (offenbar wurde von den Büdnern grundsätzlich Geld hinterlegt), nach Vorschrift des §phi 3 dieses Contracts von Pachtung gänzlich ausgeschlossen (von der contractlich festgelegten Gemeinschaftspachtung der Hauswirte und Cossaten). Inzwischen müßen sie doch, wenn es dort hergebracht ist, zu den gemeinsamen Dorfs-Lasten, als zu den Pfarr- und Mühlen-Diensten, zum Hirten- und Pfänder-Lohn (Pfänder = Panner = Feldwächter) zu den Feuer-Versicherungs-Anstalten, auch allenfalls zur Unterhaltung der Dorfs-Armen, zu ihrem Antheil nach Ermäßigundg (Maßgabe) des Amtes mit zu Hilfe kommen, da sie patentmäßige Weide-Freyheit für ihr Vieh genießen (gemäß Büdnerpatent). Jedoch hat vorstehende Verbindlichkeit auf etwanige Büdner-Kathen im Dorfe keine Anwendung, weil diese ihre Wohnungen blos auf eigene Kosten zu unterhalten verbunden sind" (Büdner hatten den Status von kleinen Erbpächtern).

Im Jahre 1809 wurde ein neues Regulativ betreffend die Büdneransetzung erlassen.. Dieses sah nun veränderte Bedingungen vor:

  • gründliche Prüfung der Gesuche der "Baulustigen",
  • Beihilfen an Geld, Material und Fuhren wurden zum Bau nicht mehr gewährt,
  • nur noch ein Freijahr,
  • keine Weidefreiheit auf der Gemeindeweide für die neu anzusetzenden Büdner,
  • keine jährliche Hilfe mit Feuerung und Befriedigungsmaterialien, nur noch Stubbenroden und Holzsammeln an
  festgelegten Tagen,
  • zur Verhinderung von Forstfreveln war die Pferdehaltung untersagt,
  • keine Zuteilung von Wiesen in Erbpacht, nur in Zeitpacht, wenn ausreichend Wiesen vorhanden waren.

Zu den 100 Quadratruten Haus- Hof- und Gartenplatz wurde dann jedoch häufig noch weiteres Acker- Wiesen- und Weideland in Erbpacht gegen besondere Bezahlung gegeben. Nach einem Regulativ von 1828 waren alte Büdnereien bei künftige Feldmarksregulierungen für die Weidegerechtigkeit mit Land abzufinden. Das führte zu einer Vergrößerung der Büdnereien. Die Inerbpachtnahme weiteren Acker- Wiesen- und Weidelandes wurde nun gesetzlich sanktioniert. Darüber hinaus wurde es gestattet, mit Erlaubnis des Amtes weiteres Land in Zeitpacht zu erwerben. Den Büdnern wurde häufig Land in den Außenschlägen, das weniger intensiv genutzt worden war, oder weniger ertragsfähiger Acker zugeteilt. Das traf auch in Bengerstorf zu. Dabei ging man davon aus, dass die Büdner zur Ernährung ihrer Familien die Nutzung ihrer Flächen intensivieren würden. Die Bedingungen für die Büdnereipacht waren im Büdnerbrief festgelegt, der nur bei Vergrößerung der Büdnerei verändert werden durfte. das gab den Büdnern einige Sicherheit gegen willkürliche Eingriffe des Amtes. Als Erbpacht hatten die Büdner den Kornkanon in Geld zu zahlen, für den der Roggenwert als 20jähriger Durchschnittswert an verschiedenen Marktorten, so neben Schwerin, Wismar, Rostock und Grabow auch in Boizenburg festgestellt wurde. In beiden Bengerstorf ist es in der Zeit der ersten Periode nicht zur Ansetzung von Büdnern gekommen. Im Jahre 1800 wird in den Staatskalendern erstmalig in Groß Bengerstorf eine Büdnerei genannt, deren Errichtung offenbar im Zusammenhang mit der Feldmarksregulierung von 1797 (Dorfscontract) steht. 1810 sind es bereits zwei Büdner. Die Groß Bengerstorfer scheinen noch die Weidegerechtigkeit auf der Gemeindeweide erhalten zu haben, da diese bei der Feldmarksregulierung 1825 abgelöst wurde.











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