"Erachten der Regulierung der zur Stadt Rostock gehörigen sogenannten Rostocker Heide und Willershäger Waldungen" Teil 2 von Hermann Friedrich Becker/Rövershagen: Unterschied zwischen den Versionen

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=No.2 Gehorsamstes Erachten über die Regulierung der Stadt-Rostockschen Waldungen '''vom Forstinspector Becker''' entworfen im Julius 1833=
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=No.2 Gehorsamstes Erachten über die Regulierung der Stadt-Rostockschen Waldungen  
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;'''vom Forstinspector Becker''' entworfen im Julius 1833=
  
  

Version vom 5. Mai 2020, 18:43 Uhr

Transkription: Wilfried Steinmüller


=No.2 Gehorsamstes Erachten über die Regulierung der Stadt-Rostockschen Waldungen

vom Forstinspector Becker entworfen im Julius 1833=


(1) Im Jahr 1252 schloß die Stadt Rostock d. 25. März einen vortheilhaften Handel mit dem derzeitigen Landesherren Heinrich Burwinus III ab, indem sie demselben die Rostocker Haide mit den Umgebungen für 450 Mark Pfennige abkauften. Diese Summe beträgt nach jetzigem Gelde, die Mark Silber zu 4 Thaler gerechnet, 1800 Thaler N 2/3, oder nach einer andern Berechnung, die Mark Silbers zu 14 Thaler - 3150 Thaler Preuß. Courant (M.S. Fr. Abendblatt , p. 365, Jahr 1825) die Ameonitates diplom. Sustorico – juridicae von J.C. Ungnaden ergaben über den Austausch S. 967 mehrere auskunft. Zu den Wöchentlichen Rostockschen Nachrichten i.J. 1752, 22.St. S. 89 ist der Kaufbrief wörtlich abgedruckt. Es heißt darin S. 90 – Übrigens hat Unsre gemeine Stadt Rostock einen Wald mit Grund und Boden für 450 Mark Pfennige von uns rechtsbeständig erkaufet, welcher wie folgt in Scheiden und Grenzen belegen: Von Hinrichsdorf welches 20 Hufen hält, bis nach Mönkhagen, welches 20 und nicht mehr in seinen Grenzen behalten soll.

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Von hier nach Volquinshagen in Allem 11 Hufen, hernach grade über den Weg nach Ribnitz bis an den Ort wo ehemals Wilhelm Wulebreßme (ein Uhrmacher) erschlagen worden. Weiter Zarnezstrom quer über den Grenzweg bis ans Meerufer und so dann neben dem Meerufer bis an das östliche Ufer oder bis an den Fluß Warnemünde, mit allen Holzungen, naemlich Waiden, Wiesen, Holz, Ackern, Waßern und Waßerflüßen welche in genannten Grenzen belegen. Außer freier Mastung für unsre Schweine und 8 Hufen bei Zarnezström welche wir den Mönchen zu Dobberan zu eigen gaben. Überdem wenn in gedachten Grenzen Streit und Händel entstehen sollten, behalten wir uns von der Gerichtsstrafe zwey Theile vor, ihnen den dritten Theil überlaßend. Es fällt schwer aus obiger Beschreibung die Grenzen gegenwärtig genau zu erkennen, Denn die Ortschaft Zarneström existiert nicht mehr, den Ort wo Wilhelm Wulebresme erschlagen kennt niemand, und ebensowenig ist der Grasweg noch vorhanden.. Es erhellet aus dem Kaufbrief auch nicht ob die Bauernhufen zu Hinrichsdorp, Mönkhagen und Volkenshagen mit angekauft sind oder nicht?.

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Hane in seiner Meckl. Geschichte S. 98 glaubt, daß diese Hufen mit verkauft sind. Es mag dies nun der Fall sein oder nicht so besitzen wir doch mit den Nachbarn jetzt reine Scheiden und Grenzen. Die Meinung einiger, daß 1748 ein beträchtlicher Theil der Heide dem Herzoge Christian Ludwig überlaßen seyn soll, ist sicher ungegründet, denn in einer alten Reiter-Charte des hiesigen Archivs i.J. 1696, stimmen die Grenzörter mit den noch vorhandenen. Es ist die Waldung mit einem Graben umschloßen welcher von beiden Seiten stets offen erhalten ward, und alle Grenzstreitigkeiten verhindert. Ein beträchtlicher Theil der ehemals mit Holz bestandenen Fläche ist aber in Acker verwandelt worden, und haben sich daraus die Güter Studthof, Jürshof, Purkshof, Niederhagen, Mittelhagen und Oberhagen gebildet. Zu der Zeit des Ankaufs und später hatte das Holz keinen Werth, man überließ es allen die waden und abholzen wollten für diese Arbeit und verbrannte den Abfall in Haufen. Den Bauern erlaubte man nach Belieben Holz zu fällen, in Rostock

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zu verkaufen und aus dem Verkauf den Fuhrlohn zu beziehen. Die Nahmen Bauerhau, Bauerbruch p.p. zeugen noch von der ehemaligen Forstwirthschafts-Methode. Der Wald war und blieb Urwald, d.h. Die Natur mußte aus eigener Kraft ohne menschliche Hülfe ihn erhalten, und die Menschen benutzten ihn nach Belieben und Gutdünken. Diese obscüre Wirthschaft die man jetzt noch in den uncultivirten Ländern Amerikas antrifft trieb man in ganz Deutschland. Doch findet man Spuren, daß vor dem 30jährigen Kriege mehrere Stellen des hiesigen Waldes durch Ansaat der Menschen in Holzanwuchs gekommen seyn müßten, auf daß mehrerer Boden als Acker cultivirt worden, allein von 1620 bis 1640 hat der Krieg die Menschen allein beschäftiget und das Holz hat auf den verlaßenen Aeckern Platz gewonnen. In der Folge stellte man Officianten an um die Jagd auszuüben, eine Forstwirthschaft fand nicht statt, und eine Forstwirthschaft kannte man nicht. Mit der zunehmenden Bevölkerung im südlichen Deutschland fing man an das Forstwesen zu regeln, das Licht verbreitete sich nach Norden, erhellte Sachsen und Hannover, danach Mecklenburg und endlich Rostock.

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Man kann es Rostock nicht vorwerfen daß es nicht bemühet gewesen wäre in neueren Zeiten die Fortschritte der Forstwirthschaft zu benutzen und um geregelte Wirthschaft einzuführen. Es wurde unter Direction des Bürgermeisters Burgmann, ein Forstdepartement errichtet, Den drei vorhandenen Jägeren ward ein Forstinspector vorgesetzt, man erbat sich eine Herzogliche Commission zur Regulierung der Waldungen, es wurde ein Regulativ zur Bewirtschaftung der Heide entworfen. Es fehlte nicht an Decreten und Anordnungen in Forstsachen allein es kam nie eine zusammenhängende systhematische Wirthschaft zu Stande. - Das Forstdepartement ward entlaßen, gegen das Regulativ ward protestirt und die Decrete traten oft mit einander in Widerspruch. Eine aus allgemeinen Grundsätzen beruhende Forsteinrichtung haben die Stadtwaldungen noch nicht erhalten, und würde jemand behaupten, die Heide sei jetzt noch ein Urwald, so würde man ihn kaum widerlegen können. Fractions-Geist, Privat-Intereße, Mangel an Sachkunde mögen dem guten Willen entgegen gearbeitet haben – gewiß

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ist es aber daß der guten Sache oft unübersteigliche Hinderniße vorgewälzt sind, und eine planmäßige Wirthschaft verhindert haben.

Von der gegenwärtigen Direction der Stadt darf man mit Recht hoffen daß sie das wohlthätige Ziel einer geregelten Forstwirthschaft erreichen werde. In dieser Überzeugung habe ich es übernommen in Verbindung mit dem geschickten und practischen Forstmann Herrn Oberförster (Julius Ludwig) Garthe, eine so mühsame als schwere Regulierung der Stadtforsten zu versuchen, und darüber diese meine Ansichten - ohne Privatintereße oder Nebenabsichten – als Bürger und Officiant – E.E. Hoch- und Edelgeborne Bürgerschaft gehorsamst vorzulegen. Die Sache selbst ist von der Ausdehnung, daß es unmöglich ist sie in wenigen Zeilen vorzustellen, sie soll nicht nur erkannt, sondern auch practisch ausgeführt werden, daher ist Vollständigkeit und Deutlichkeit Bedürfnis. Durch Beziehung auf das schätzbare Erachten des Herrn Oberförsters Garthe, so wie durch den Entwurf einiger Beilagen, bin ich jedoch bemühet den Vortrag abzukürzen.

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Größe der Waldungen

Die Größe der Forsten läßt sich ohne Vermeßung und Chartierung nicht ermitteln. Wir besitzen von der Heide keine Charte als die von der Directorial Vermeßungs Commishion zum Behuf der Steuerermittlung von der Holzweide besorgten, die ebenfalls der Großherz. Commission zur Grundlage des Regulativs gedient haben. Das Ganze ist in vier Charten zerlegt. Die erste enthält Studthof mit deßen damahliger Holzweide. Die zweite Niederhagen mit der Holzweide. Beide sind 1765 von Rothermann entworfen. Die dritte Charte umfasst Mittelhagen mit seiner Holzweide und die vierte Oberhagen mit der Holzweide. Die beiden letzten sind von G. Dost ebenfalls 1765 vermeßen. Sämtliche Charten sind also jetzt 68 Jahre alt. Da die ganze Waldung schon mit als Weide benutzt worden, so ist sie auch auf diesen vier Charten ganz verzeichnet nebst den Gütern und sämtlichen Wiesen.

Die Charte von Willershagen ist 1813 vom Ingenieur Knopp vermeßen und also ungleich neuer. Es sind seit den 20 Jahren seit ihrer Errichtung zwar auch einige

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Veränderungen eingetreten, sie wird sich aber rectificieren laßen . Der im Jahre 1806 ad 1807 mit Kiefern besäete Cannonsberg hält nach der von Ingenieur angestellten Vermeßung 9500 QR. Da dieser Platz ganz isolirt ligt, so wird er auch für sich reguliert werden müßen. Der Ikenbusch ist durch die Erbpacht der Disposition der Stadt entzogen. Der Tannenkamp zu Bartelsdorf ist abgeholzet worden.

Es umfaßt also die Regulirung die Rostocker Haide und die Willershäger Waldung, welche man zu verbinden und als ein ganzes zu bewirthschaften intendiret. Die Feldregister ergaben nun, So wie das G. Regulativ, daß der Holzboden beträgt

a) Von der Heide 2059.448 QR

b) von Willershagen 300.724 QR

zusammen 2360.162 QR

Es ist der Holzboden der Heide aber größer, weil seitdem die Meyereien Müggenburg und Markgrafenheide auch einige Stücke von Oberhagen, Mittelhagen und Niederhagen hinzugekommen sind.

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Lage, Clima, Boden, Zustand

Ich stimme dem gern bei, was Herr Oberf. Garthe über Lage, Clima, Boden und Holzarten sagt. Die Verhältniße der Holzarten gegen und unter einander wird die Bestands Charte darstellen, da daß Auge sich leicht täuschen kann. Herr Oberf. Garthe unterscheidet Blößen von Räumden. Unter ersteren verstehet man völlig Holzleere allenfalß mit etwas Busch bewachsene Flächen. Von diesen sagt er mit recht, daß keine von Bedeutung mehr in der Haide vorhanden sind. Unter Räumden aber werden Plätze verstanden welche nicht hinlänglich mit Holz bestanden sind, auf welchen das Holz dünn stehet. Dergleichen Plätze giebt es noch viele. Zu den Gründen welche Herr Garthe sehr treffend von Entstehung dieses Übels darstellt, füge ich noch hinzu:

a) Die Plänterwirthschaft,

b) Der nothgedrungene Hieb der sich überall einfindenden trockenen und halbtrockenen Bäume.

c) Die Abfuhr durch Frachtwägen die so vieles rhuinieren.


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e) Die ehemalige Bejagung der Waldung mit 800 bis 1000 Haupt Vieh.

f) Die gehabten Sturmwinde

g) Der ehemalige Mangel an Gräben.

h) Die Überflutungen, vorzüglich von salzen Waßer.

Es ist die gegenwärtige Sendung den Gehalt des Holzbestandes zu vermehren und den Boden dafür zu bringen, daß er den Höchstmöglichen Ertrag gebe. Es ist dieses ein Gegenstand der höchsten Wichtigkeit. Kann man einen Wald, deßen Holzbestand jetzt eine Million werth ist, dahin bringen daß er neunmal so viel Holz hervorbringet, so steigt sein Werth von einer zu neun Millionen, ohne das seine Grundfläche vergrößert wird. Dies ist oft in noch höherem Grade zu erreichen, wenn man den Bäumen die Stellung giebt, daß sie sich einander nicht hindern, und doch den ganzen Platz ausfüllen. Schon bei der Besamung und Pflanzung muß hierauf Rücksicht genommen werden, und diese Rücksicht durch zweckmäßige Durchforstung den ganzen Zeitraum des vegetabilischen Lebens der Bäume hindurch beobachtet werden.

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Man findet hieraus das diese große Kunst, um welche sich das ganze des Forstwesens drehet, nicht in Ausführung gebracht werden könne, wenn man willkührlich die Quantität des zu fällenden Holzes anordnet, oder die Holzempfänger wilkührlich bald rechts und bald links in den Wald dringen und sich das Holz wählen läßt daß ihren jedesmaligen Bedürfnissen angemeßen erscheint. Kann man diese Eingriffe nicht verhindern , - kann man den Hieb nicht nach der Natur des bestehenden Holzes führen, so ist leicht einzusehen, daß der Hauptzweck die Veredlung des Waldes, nicht erreicht werden können. Die Kunst ermittelt was der Wald abgeben könne und müßte nun ein wohlbestandener Wald zu bleiben und seinen Gehalt noch zu vermehren, befolgt man diese Vorschriften, so muß die wilkührliche Behandlung aufhören. Die natürlichen Abgaben des Waldes sind Früchten zu vergleichen die man benutzen kann ohne den Obstbaum zu zerstören. Die Vorschriften zur richtigen Benutzung des Waldes enthält der Hauungs-Plan der mit vieler Consideration auß Alter, Güte, Art des Holzes und der Beschaffenheit

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des Bodens und Climas entworfen wird. Um einen solchen Plan abzufaßen ist es nöthig die größten der Flächen mit ihren Unterabtheilungen zu raißen und hiezu kann man nur durch die Vermeßung gelangen.

Charten

Man bedarf zweier Charten

a) Spezial-Charten und

b) Bestands-Charten.

Erstere enthalten alle Wegre Bäche, Grenzen und Abweichungen der inneren Fläche, letztere bezeichnen außer der Form des Grundes auch die Holzarten, deren Alter und Bestand – und enthalten den Wirtschafts-Plan, wenigstens die Materialien dazu. Die Regulierung bedarf solcher Charten und man wird sie vor der Feststellung des Wirthschafts-Plans besitzen müßen. Es frägt sich nun wie man dazu gelanget. Herr Of. Garthe schlägt vor eine Untersuchung anzustellen, ob die vorhandenen Charten zu diesem Zweck zu benutzen seyn möchten?

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Fände man ihren Gehalt noch mit der Wahrheit übereinstimmend, so würde man sie copieren, die Veränderungen eintragen und die Generalvermeßung vermeiden können. Daß dies bey der Charte von Willershagen auszuführen sey, bezweifle ich gar nicht, aber desgto mehr von den Chargen von der Haide die vor 68 Jahren aufgemeßen sind. Es haben sich in dieser Zeit die Grenzen gegen die Güter und gegen das Meer verändert und das Innere ist überall umgestaltet worden, es fehlt selbst an den Anhaltspunkten bei der Prüfung. Gebäude sind nach andren Plätzen gesetzt, Wege verlegt, Gräben und Bäche anders geleitet und überhaupt so viele überhaupt so viele Veränderungen gemacht worden, daß wenn man diese alle in die alte Charte tragen wollte, noch mehrere Zeit und Arbeit daran verwenden würden um ein getreues Bild zu erhalten , als wenn man die Vermeßung nun unternehmen würde, die jetzt durch die Schneisen ungemein erleichtert wird. Um das Ganze des Areals vollständig darzustellen, können bei dieser Vermeßung die neueren Charten der Güter und Wiesen mit benutzt werden, denn wenn gleich zum Hauungsplan nur des Holzbodens bedarf,

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so sind doch die eingeschloßenen Aecker und Wiesenflächen in Betref der Jagd, dem Forst angehörig und dürften allenthalben nur durch einen Umriß angedeutet werden.

Sectionen der Charten

Es ist unerläßlich nothwendig daß eine so große Fläche als die Rostocker und Willershäger Waldung zusammen bilden, die nicht nach dem Landesvermeßungs Maaß in einer Charte aufgefaßt werden kann, Hauptabschnitte erhalten, die alsdann zur Übersicht des Ganzen nach verjüngten Maaß in eine Charte zusammen getragen werden, die alsdann zur Übersicht des Ganzen nach verjüngten Maaß in einer Charte zusammen getragen werden. Die Kariere der einzelnen Forstbedienten qualifizieren sich zu diesen Hauptabschnitten. Da nun Herr Of. Garthe mit mir darin überein gekommen ist, daß die Haide 5 Reviere behalten und Willershagen das 6te abgeben solle, so würde jedes Revier für sich vermeßen und eingetheilt werden können. Die Vermeßung und Eintheilung würde also von einem Revier zum andern übergehen, und auf die Art nach und nach das ganze Werk vollendet werden. Dies setzt nun aber voraus, daß die Grenzen der Reviere, die in ihrer jetzigen Lage nicht verbleiben können, zuvor bestimmt und festgestellt werden. Herr Of. Garthe hat in seinem Erachten S.11 die hierüber

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zwischen ihm und mir getroffene Vereinigung deutlich dargestellt, daher ich solche zu wiederholen unterlaße. Die Differenz die er in Betref des Torfbrücker Reviers erwähnt, wird bei seinem nächsten Besuche ausgeglichen werden können. Über die Grenzen des Reviers am Schnatermann sind wir völlig einverstanden, es kann daher die Arbeit der Vermeßung deshalb jederzeit ihren Anfang nehmen. Vor der Vermeßung wenigstens Grundierung der Charte ist es jedoch erforderlich:

a) Daß die ungewissen innern Grenzen mit den Wiesen pp. Abgesteckt und mit einem 2 füßigen Graben umgeben werden. Dies kann schon jetzt geschehen und glaube ich nicht daß sich erhebliche Differenzen im Revier am Schnateremann finden werden. In der Beilage I. Lege ich ein Verzeichnis der Wiesen pp. Bei die nachgesehen werden müßten weil ihre Scheide nicht deutlich genug markirt ist. Es sind die Wiesen in neuern Zeiten vermeßen und chartirt, welche Charte wohl grundlagig zu machen seyn möchte, wenn sie auch von den alten hie und da abweichen sollte, indem die Wiesen nach derselben vertheilt sind.

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b) Daß die Stadt sich erkläre, ob sie von dem jetzigen Holzboden noch einen Theil der Landwirthschaft zulegen oder von den Gütern dem Walde Plätze einverleiben wolle? In der Beilage II. Habe ich einige Gegenstände der Art berühret. Da diese das Revier am Schnatermann nicht treffen, so würde der Anfang der Arbeit dadurch nicht aufgehalten werden, denn wenn man auch den Sandboden der Markgrafenheider Coßaten, welchen der Warnemünder Schlag als die Grenze abschneidet der Holzkultur übergeben will, so wird doch die Vermeßung dadurch nicht aufgehalten werden. Es möchte ein Erachten hierüber von Sachverständigen erforderlich seyn. Das Willershäger Revier wird regulirt werden können sobald die Charte berichtiget und die zweckmäßig befundenen Schneisen durchgehauen sind. Der Theil des Holzbodens welchen der Jäger Hagemeister als Acker benutzet und dafür an E. Cämmerey Pacht bezahlt hat, wird wieder in die Forst zurück fallen und willig von ihm abgetreten werden. Daß Terrain welches dem Krüger und einigen Einliegern bei Gelbensande zum landwirthschaftlichen

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Gebrauch übergeben ist, könnte dazu verbleiben, auch möchte dies schmale, zwischen dem Gelbensander und Willershäger Bauern Acker belegene Terrain, bis zu alten Gelbensander Weg abgetreten werden können.

Servituten

Es ist von hohem Werthe daß die Stadtwaldungen mit keinen Servituten belastet sind. Sie sind davon frey, wenn man nicht die Durchfuhr des Holzes aus dem Großherzogl. Gelbensander Forst durch die Heide dazu rechnen will. Man hat diese durch die angelegten graden Wege unschädlich und ohne Gefahren gemacht. Alle übrigen Gegenstände der Art, die andre Forsten als Servituten schwer drücken als Holz.........?, Viehweide, Mastgerechtigkeit, Streurechen, Jagd p.p. sind hier der Viraition des loöbl. Forstdepartements unterworfen, und können daher mit Ordnung zu Lasten des Ganzen geleitet werden.

Schneißen

Über den Zweck und Nutzen der bereits vorhandenen, so wie noch anzulegenden Schneisen, hat Herr Of. Garthe sich p. 17 – 23 in seinem Erachten so deutlich als vollständig ausgesprochen, daher ich mir nur noch einige Bemerkungen

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erlaube. Die vom Meere, von den Gütern und von der Großherz. Waldung umschlossene Heide hat ihre Holzabfuhr zu Lande nur nach einer Seite und zwar der Dorfseite wohin sich fast der ganze Holztransport ziehet. Da nun die Schneisen sämtlich als Wege benutzt werden so hat bei ihrer Anlage auch eine solche Hutungs Viehtrift genommen werden müßen, daß die Holzabfuhr nach Rostock erleichtert aber nicht erschweret wurde. Deswegen durchschneiden die in die beiden Haupt-Längs-Schneisen tretenden Nebenschneisen diese nicht rechtwinkelicht, sondern durchliniren nach dem Dorfe zu. Die Breite der Schneisen auf welche sich zwey Fracht oder 2 Heuwagen vorbeifahren, kann nicht unter 1 ½ Ruthen oder 24 Fuß Rostocker Maaß (ca. 7,20 m), die Ruthe zu 16 Fuß gerechnet seyn. Zu dieser Breite sind die bereits vorhandenen Schneisen, welche theils zu Landstraßen und Durchfuhrwegen, teils zu Heuwegen dienen, angelegt. Diese Wege bedürfen auch, weil sie den Abweichungen (der) Grenzen folgen müßen, zweier Seitengräben. Die übrigen Schneißen können vorläufig auf eine Ruthe der Breite und einen Seitengraben beschränkt werden. Tritt alsdann ein Zusammentreffen der Wägen ein, so ist das Ausweichen möglich.

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Es werden hiebei die halben Kosten ersparet, und kann man es der Zukunft überlaßen den zweiten Graben und eine größere Breite hinzuzufügen. Sollen die Schneißen allein nur dazu dienen bestimmte Richtungen zu markieren, so können sie uns auch eine halbe Hufe der Breite angelegt werden, dann aber fallen viele Vortheile weg die breitere Schneisen dem Fuhrwerk, gegen Steuer und Wagen gewähren. Die als nützlich und nöthig erkannten Schneisen wird man bis zur eingetretenen Wadelzeit ganz schmal und alsdann in gehöriger Breite durchhauen können. Diese Durchhauungen werden die Vermeßungen sehr erleichtern und abkürzen.

Holzabfuhr

Die Holzabfuhr geschehet aus der Heide zu Lande und zu Waßer. Letztere durch das Meer und die Warnow. Es sind daher Holzabladungs-Plätze erforderlich und könnte man es erreichen sämtliches Holz aus der Heide durch leichte Bauernwagen oder Schlitten bis zu dem Holzlager Plätzen zu bringen, und den Frachtwägen das Eindringen auf den Holzboden selbst zu versagen, so würde dadurch nicht nur der Hain des jungen Aufschlages sehr gemindert, sondern auch das erwachsene Holz, das abstirbt nachdem die Wurzeln durch das schwere Fuhrwerk zerquetscht sind, mehr geschont werden.

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Ablade-Plätze

Wir glauben das 6 Ablade-Plätze für die Heide genügen, nemlich zwey zum Transportr durch die Ostsee, zwey zum Transport durch die Warnow und zwey zum Landtransport.

An der Ostsee

Die beiden Plätze zum Transport durch die Ostsee befinden sich beim Rosenort und Wiedort. Sie werden schon jetzt benutzt, sind aber von Aufsicht entblößt, indem die beiden Holzwärter zu Markgrafenheide und Torfbrück zu entfernt wohnen und bei ihren übrigen Geschäften nicht vermögend sind das angefahrene Holz zu schützen, um so weniger da man sowohl bei Nacht als bei Tage die Plätze am Meer erreichen kann. Wir halten es daher nöthig daß beim Rosenort ein Baumwärter angestellt werde der nicht nur diese Plätze in Aufsicht nimmt, sondern auch die Dühnen, die überhaupt einer erheblichen Verbeßerung und also auch eines Außsehens bedürfen wird. Die Errichtung dieser Baumwärter Stelle wird dadurch sehr erleichtert daß bereits ein neues Wohnhaus dort stehet.

Am Breitling

Die beiden Holzstapelplätze zur Abfuhr durch die Warnow sind zu Markgrafenheide und Schnatermann bereits vorhanden . Die Lage von Markgrafenheide veranlaßt es daß daselbst eine starke Holz An- und Abfuhr

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statt hat, die durch starken Holzhieb noch vermehrt werden wird, und einer täglichen Aufsicht bedarf. Wir erkennen es deutlich daß ein Officiant nicht vermögend sey, diesen Geschäften und zugleich einem Revier vorzustehen. Wir glauben daher daß das Revier davon getrennt werden müßte, welches auch die Lage der Waldung bei Zerteilung in Reviere erheischt. Dagegen ist die Holzabfuhr zu Meiers Hausstelle unbedeutend und kann der dortige Officiant sehr gut ein Revier mit vorstehen; daher bringen wir in Vorschlag zu Markgrafenheide nur einen Baumwärter und zu Meiers Hausstelle einen Holz- und Baumwärter in einer Person anzustellen.

Abfuhr zu Lande

Die beiden Holzstapelplätze zur Land Abfuhr würden zu Hinrichshagen und Wiethagen angelegen und die Aufsicht den beiden dortigen Baumwärtern zu übertragen seyn. Zu dem Wiethagener Holzplatze würde auch das sämtliche Holz von Willershagen nachdem die projectirte Schneise quer über die Ribnitzer Landstraße nach Willershagen geführt werden, gebracht werden können, auch hieher die Holzabfuhr aus dem Gelbensander Forst, welche jetzt über Meiers Hausstelle gehet, sich hinziehen.

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Chaussee

Will man die Anlegung einer Chaussee von Rövershagen bis Rostock in Ausführung bringen so wird man beide Holzstapelplätze, wie die Charte zeigt, vereinigen können. Es leidet keinen Zweifel daß diese Chaußee nicht rentiren sollte, da nicht allein alles Holz aus der Rostocker und Willershäger Heide dieselbe befahren, sondern auch, das sämtliche Holz aus der Gelbensandere Special-Forst, so wie der Torf von Fischland diese Chaussee erreichen können. Übrigens würden in dieselbe die Landstraßen von Fischland, Hirschburg, Ribnitz, Pommern und Marlow fließen und aufgenommen werden. Sie wird der Stadt das Holz ungleich wohlfeiler als jetzt zuführen, und dabei rentiren.

Weg nach Willershagen

Um einen graden Weg von Wiethagen nach Willershagen zu erhalten, ist es nöthig die jetzige Ribnitzer Gelbensander Landstraße und an derselben einige wenige Ruthen Holzboden des Gelbensander Forstes zu durchschneiden. Dazu wird es der Concession des Großherezoglichen Kammer- und Forst-Collegii bedürfen. Obgleich ein Abschlag nicht zu erwarten stehet, da der Vortheil für die Großherz. Waldungen dabei deutlich hervor leuchtet, so

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möchte es doch gerathen seyn, bevor eine Durchhauung des Weges statt hat, diese Concession nachzusuchen. Ich glaube daß sie am kürzesten durch den Baron Oberforst-Meister von Stenglin wird zu erhalten seyn, da deßen Erachten doch auf alle Fälle von der hohen Kammer wird verlangt werden. Es ist zu wünschen das die concession bald erfolge, da es nöthig werden wird an dem Wege bei Schneidung der Landstraße einen Baumwärter anzustellen, der auf die Bäume, denn sowohl an der Seite der Heide, als auch den an der Willershäger Seite die Aufsicht übernimmt. Bis jetzt hat es Willershagen gänzlich an einen Baumwärter gefehlt, daher der Jäger keiner Controlle unterworfen gewesen ist.

Canal

Man hat zur Zeit der Großherzogl. Commission intendiret den Holztransport dadurch zu erleichtern, daß man den Waßertransport vermehren, und zu dem Zwecke einen Canal durch die Heide zöge und in den Breitling leitete. Der Plan ist dem Anschein nach vom Ingenieur Dost entworfen, aber nicht zur Reife gediehen hat auch nicht dazu gelangen können, da er die rechte Richtung verfehlt hat. Es ist

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die Außführung desselben auch aus dem Grunde nicht angerathen weil der große Umweg den Waßertransport ungleich kostbarer gemacht haben würde als Landtransport auf einer Chaussee werden kann. Um aber diese Idee der Vergeßenheit zu entreißen, worin sie jetzt schon versunken ist, indem alle Papiere und Acten davon schweigen und nur eine morsche Charte die Andeutung davon enthält, erlaube ich mir die Richtung anzusehen welche Dost idealisirt hat. Der Canal sollte bei der Winkeleiche den Stromgraben auffassen, die Seekenwiese durchschneiden, beim Sperlingsteich vorbei links der Päpniß Heide vorbei den Gelen Bruch (?) erreichen, von hier sich bei der Päpniß Budenstelle vorbei nach der Fullery ziehen; von hier durch den Ahnsoll und Müggenburger Tannen nach dem Mittelholz, in demselben sich links nach den Moorhof schwenken und sich längst der Radewiese beim Torfmoor vorbei ohnfern dem Stinkengraben mit dem Prahmgraben vereinigen durch denselben aber bei Markgrafenheide vorbei die Holzabfuhr nach dem Breitling begünstigen.

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Fuhrwerk

Die An- und Abfuhr des Holzes bedarf des Fuhrwerks, so wie die Fällung, Zerlegung und Cultur deßselben der Arbeiter. Soll die Anfuhr des Holzes zu den Holzstapelplätzen befördert werden und Ordnung dabei erhalten, so wird es nöthig sein eine Fuhrordnung für die Rövershäger und Willershäger Hausleute mit Zuziehung der beiden Oberhäger Coßaten zu entwerfen. Diese Anfuhr ist so beträchtlich, daß wenn man die Waßerfuhrleute, - Matrosen und Warnemünder nicht besser abweisen und die Rostocker Landfuhrleute von den Stapelplätzen befriedigen will, man eine starke Anspannung im Walde haben und diese dahin beordern muß wo es an Holz oder einzelnen Gattungen deßselben fehlt . Ebenso ist hinreichende Anspannung zur Beschaffung einer größern Cultur erforderlich. Will man nun hierüber eine Taxe festsetzen, damit der Empfänger nicht der Wilkühr der Fuhrleute Preis gegeben oder der Werth des Holzes durch zu hohes Fuhrgeld herabgesetzt werde, so müßte man diesen Gegenstand, der ein wichtiger scheint als die Pachtzahlung der Hausleute, als die Basis des Contracts mit denselben ansehen. Daher ersuchte ich

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E.E. Rath unterm 4. Maerz d. Jahres gehorsamst den Contract mit den Hausleuten nicht eher abzuschließen bis dieser Punkt geordnet sey.

Arbeiter

Der Forst bedarf ebenfalls der bestimmten Arbeiter die ihm stets und zu jeder Jahreszeit zu Gebot stehen. Er bedarf der Säger, der Holzhauer, der Gräber und der Pflanzer. Zu den Cultur Geschäften allein rechnet Of. Garthe das ganze Jahr hindurch für jedes Revier vier Mann, macht für die 6 Reviere 24 Mann. Fehlt es an Fuhrwerk und Arbeitern, so bleiben natürlich die gemachten Vorschläge unausgeführt, und der ganze Verbeßerungs-Plan scheitert.

Viehweide

Mit dem was Herr Oberf. Garthe über Benutzung des Waldes zur Viehweide sagt, kann ich mich in Rücksicht der hiesigen Waldungen nicht übereinstimmend erklären. Es wird die Viehweide nie Vortheile für die Holzzunft gewähren, sondern gewiß jederzeit nachtheilig wirken, weniger, daß einem Holzboden der von vorzüglicher Güthe ist und von dem Clima begünstiget wird, mehr aus schlechtem Boden in rauhem physicalischen Clima, wo jeder Tritt, Biß und Beschädigung das Holz im Wachsthum aufhält und zurücksetzet.

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Leider ist in den mehrsten deutschen Forsten die Holzweide ein Servitut geworden, das man, wegen starker Bevölkerung nicht ablaßen kann und daher muß man aus Noth eine Tugend machen und den Nachtheil so viel möglich zu vermindern suchen. Wo übrigens das Holz in gehörigem Schluß stehet wächst kein Gras . Das Vieh muß also aus Hunger das Holz selbst zerbeißen und beschädigen. Dabei ist es mehreren Krankheiten ausgesetzt und giebt einen geringen Milchertrag. - Da nun aber auch Herr Of. Garthe der Meinung ist, daß gegenwärtig und bis zum bestehen einer schlagweisen Wirthschaft die Viehweide in den Stadtwaldungen nicht statt haben dürfe, so glaube ich von diesem Gegenstande für jetzt abbrechen zu können.

Wildstand

Ebenso nachtheilig ist den Wäldern ein zu starker Wildstand. Leider sind Ansaaten und Pflanzungen in Menge von dem Wilde in den Stadtforsten gestöret und vorzüglich der Anwuchs von Eichen ruinirt worden. Die Beschaffenheit des Wildstandes läßt sich am besten aus den Schießrechnungen erkennen. Ich erlaube mir daher die Specification von dem in der Heide und zu Willershagen in 32 Jahren erlegten großen Wilde in

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der Beilage III anzuschließen. Er erhellet daraus daß kein Überfluß von Hirschen vorhanden sey, daß aber der Kuhstand zu stark geworden, und mit Recht beschränkt zu werden verdient. Den Nutzen welchen die wilden Schweine den Wäldern gewähren indem sie zur Vertilgung des Ungeziefers ja selbst zur Besamung der Urwälder beitragen, verkenne ich nicht, allein ich finde ihren Nachtheil größer als ihren Vortheil. Sie zerstören die Besamungen der Natur und Kunst, suchen jeder eingehackten Eichel nach, brechen ganze Zuschläge um und zerwühlen die angrenzenden Wiesen und Felder. Sie dringen sogar in Garten, keine leichte Befridigung schützt gegen sie. Sie zerbrechen oder überspringen sie. Man hat Beispiele daß eine Bache mit Frischlingen in einer Nacht, ein Drömbt Aussaat Getreideland zerstört hat. Die so kostbaren und dem Landmann lästigen Nachtwachen genügen gegen ihren Unfug nicht, sie sind dreist genug sich gegen Hunde und Wächter zu stellen, allen Lärm zu verachten und mit dem Zerstören des reif werdenden Getreides fortzufahren. Dem Kartoffelbau, der jetzt im

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Großen getrieben wird, sind sie vorzüglich sehr nachtheilig, und selbst die Getraide Saat, welche nach dem Bau derselben folgt, wird noch ein Jahr später durchgewühlt. Sie sind zu nachtheilig um sie in Schutz nehmen zu können, wer sie aber zu schonen beabsicchtigt, übernimmt auch die Verbindlichkeit den Schaden, welchen sie anrichten, zu ersetzen. In aeltern Zeiten herrschten Jäger und Wild über den Landmann, - gegenwärtig der Gesetze – Es haben sich viele Processe im südlichen Deutschland über Wildschäden entsponnen, welche die Oberforst-Collegia sämtlich mit den Kosten verloren haben, und zum Ersatz der Wildschäden angehalten worden sind. Da die selben Vortheile welche die wilden Schweine den Forsten verschaffen mögen, auch durch Besetzung mit zahmen Schweinen zu erreichen stehen, so möge die Schonung der wilden Schweine nicht zu empfehlen seyn.

Großwild

Wenn man den Geldwerth des großen Wildes, das in 32 Jahren laut Beilage III erlegt ist, nach dem Verkaufspreise des Regulativs berechnet, so ergiebt sich in 32 Jahren die Summe von 18.776 Thlr.

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Kleinwild

die Jagd des kleinen Wildes ist dagegen sehr unbedeutend und wird keine erhebliche Revenue daraus zu beziehen sein.

Jagd Revenue des kleinen Wildes

Bei Bestimmung der Forst Reviere sind denselben ebenfalls Jagdreviere außer dem Holzboden beigelegt worden, um daselbst die kleine Jagd auszuüben.

a) Zum Revier am Schnatermann kommt das Hoffeld Studthof und die im Revier liegenden Wiesen.

b) Zum Revier zu Hinrichshagen das Hoffeld Niederhagen, die Wiesen und Seeküste so weit sie das Revier begrenzt.

c) Zum Revier an der Torfbrücke – Wiesen und Seeküste desselben.Zum Revier in Wiethagen – das Dorf Mittelhagen nebst den Wiesen in den Revier-Grenzen.

d) Zum Revier Wiethagen das Dorf Mittelhagen nebst den wiesen in den Revier-Grenzen.

e) Zum Revier an Meiershausstelle die Feldmark Oberhagen nebst der Seeken- und Dänen-Wiese

f) Die gepachtete Jagd zu Purks Hof und Jürgenshof, so wie die Warnemünder Wiesen würden gemeinschaftlich benutzt.

g) Die Willershäger kleine Jagd verbleibt dem dorthigen Jäger in den Scheiden und Grenzen des Guths Willershagen.

Wildgehege

Das gegenwärtige Wildgehege im

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Radelbruch, darüber so viele Beschwerden entstanden sind, würde aufgehoben werden. Die nähern Verhältnisse der Jägerei werden durch das abzuändernde Jagd-Reglement bestimmt werden können.

Fischerey

Da die Fischereien als eine Jagd auf Fische betrachtet werden, so rechnet man sie mit zur Jagd und werden sie als eine Nebennutzung angesehen. Längst der Rostocker Heide finden sich im salzen sowohl als süßem Wasser Plätze die oft reichlich Fische geben. Die Fischereien im salzen Waßer nennt man Heringsfischereien wiewohl auch Dorsche, Brachsen, Hornfische p.p. gefangen werden. Oft sind drey solcher Fischereien vorhanden.,

a) Zu Markgrafenheide, woselbst mit der Wade und Rüse gefischt wird.

b) Am Rosenort, und

c) Am Wiedort, woselbst man nur mit der Wade fischet.

Diese drey Fischreviere sind von der Stadt verpachtet. In vorigen Zeiten hatten die Fischländer dieselben gepachtet, als in der Folge der Pächter Herr Lübcke 1791 Niederhagen in Pacht nahm, pachtete er auch die Fischerey zu Marggrafenheide und gesellte den Fischländern Rövershäger Einlieger zu. Er fand aber

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bei dieser Enterprise keine Rechnung und überließ die Fischerey den Rövershäger Einliegern. Diese verdrängten nach und nach die Fischländer, besetzten die drei Buden allein, und pachteten nach geendetem Contract mit dem Pächter Lübcke die Fischereien unmittelbar von der Stadt, haben sie auch noch jetzt im Besitz. Es sind diese Fischereien für die Einwohner von Rostock ohne Zweifel von Nutzen, und möchte nur dies dagegen einzuwenden seyn, das zur Besetzung der drey Buden 24 Mann erforderlich sind, welche weil die Höfe ihre Einlieger hiezu nicht entlassen, nur von den Forstarbeitern genommen werden können. Da nun die Fischereien vom 1ten März bis nach Johannis, also über ein viertel Jahr dauern, so ist zu fürchten daß bei Vermehrung durch Forstgeschäfte der Mangel dieser Leute zu fühlbar seyn werde um nicht den Wunsch auszusprechen saß bey Verlängerung des Contracts der 1834 endet, ihnen nur zugestanden werde nach jeder Bude einige Mann Rövershäger zu senden die übrigen Plätze aber mit Warnemünern oder Fischländern auszufüllen. Die gemäß der Fischereien

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in süßem oder vielmehr Brackwasser, welche jetzt der Stadt garnichts eintragen, sind nachsehende:

a)der heilige See – 4720 QR groß. Er ist jetzt kaum zu befischen, weil im Grunde desselben mehrere Stämme stehen, auch wohl umgestürzte Bäume liegen mögen. Da das Waßer aber nur flach , etwa 5 -6 Fuß (1,5 – 1,8 m) tief ist , so ließe er sich ohne große Kosten vom Waßer befreien und reinigen.

b) der Pramgraben – er ist besonders zur Laichzeit fischreich.

c) der Binnen-See von dem Pramgraben, die Radel genannt, - 7538 QR groß. Die Rostocker Fischer benutzen ihn jedoch widerrechtlich da er nicht zum Breitling gehört, sondern ein Binnen-See ist.

d) der Peetzer Bach . Er wird zur Haelfte von Peez, und zur Haelfte von Studthof benutzt, und giebt zuweilen reichlichen Ertrag. Es ist die Fischerey dem Pächter aber im Contract nicht zugesichert.

Es läßt sich nicht bezweiflen daß diese Fischereien nicht einen erheblichen Ertrag abwerfen, würden,

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wenn sie zugleich mit den Seefischereien, deren Pachtzeit im kommenden Jahr geändert ist, einem Pachtfischer überlaßen würden, der allenfals zu Markgrafenheide wohnen wohnen könnte.

Torf

Auch der Torfstich gehört zu den erheblichen Nebenbenutzungen der Wälder. Es finden sich mehrere Torfmööre in der Heide, und innerhalb der Grenzen der Rövershäger Güter, davon, davon der Stich der Stadt reservirt ist. 1) Das vorzüglichste Torfmoor der Heide liegt ohnfern Marggrafenheide, und ist ehemals der Prahmgraben dahin geleitet um das Moor zu entwäßern und den Torf zu Waßer transportieren zu können. Es hält dies Moor 18023 QR, und stehet der Torf 10 – 12 Fuß (1,2 – 1,8m) tief. In aeltern Zeiten sollen zwey Rostocker Kaufleute die Entreprise des Torfstichs übernommen und den Prahmgraben für Böthe fahrbar gemacht aber keine Rechnung dabei gefunden haben. Unter Administration der Herren Bohl und Janensky wurde der Torfstich mit erheblichen Kosten wieder erneuert, allein der Torf fand seiner losen Structur und seines üblen Greuchs wegen keinen Beifall. Einen Versuch der Verkohlung wollte man nicht machen vermehrte dagegen die Kosten durch mißlungene Anstalten.

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2) Ein andres Torfmoor ist das Trinen Moor bei Mittelhagen. Es hat die Größe von 33800 QR, der Torf stehet aber nur 5 – 6 Fuß (1,5 – 1,8m) tief . Da das Moor ohnfern der projectirte Chaussee liegt, so wird man zu deßen Benutzung wieder ermuntert werden wenn der Transport auf der Achse möglich und Anfuhr nach Rostock erleichtert seyn wird.

3) Ein drittes Moor, doch nur einige hundert QR groß, findet sich mitten in der Heide in den Moortannen. Die Lage ist ungünstig, der Torf aber von allen der Beste.

4) Ein kleines Moor findet sich auf dem Oberhäger Dorffelde. Man würde es benutzen und den Platz zur Wiese neu schaffen können.

5) Ein größeres und sehr bequem am Peetzer Bach gelegenes Moor befindet sich auf der Feldmark Studthof. Es ist ein Contract nebst einem Platz zum Trocknen reservirt. Man hat einen Theil gestochen , der beßere aber stehet noch.

Übrigens finden sich in der Heide sowohl, als zu Willershagen unter Wiesen und Möören noch viele Torflager, die nicht gestochen noch gehörig untersucht sind, die

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den Nachkommen, wenn die Concurrenz mit dem Fischländer, Gragetopshöfer und Ikendorfer Torf aufhört, bestens zu empfehlen sind.

Mast

Die Mast kann als Nebennutzung des Waldes in manchen Jahren eine erhebliche Revenue abwerfen. Man zerteilt in volle, halbe und sprenge Mast. Unter volle Mast verstehet man reichlichen Saamen an allen Eichen und Buchen. Ein solcher Überfluß von Mast tritt selten, in der Heide aber nie ein, weil die kalten Seewinde Nebel und Nachtfröste der Besamung hinderlich sind, und solche gewöhnlich nur an den Seiten der Waldung eintritt die gegen Kälte geschützet die Einwirkung der Sonnenwärme genießen. Man schlug daher in vorigen Zeiten den Weg ein die Mast taxiren zu laßen und nach Verhältnis des Vorraths die Besetzung einzurichten. Es erhielte alsdann die Stadt 2 – 300 Thlr. Auch wohl mehr an Pacht, die Mastpächter gewannen ebenfalls und die Forstbedienten bezogen die ihnen dabey zukommenden Acczidenzien. Da gefiel es dem L. Heidedepartement von einem auswärtigen Forstmann ein Erachten einzuholen, ob und

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in wieferne die Begegnung des Waldes mit Schweinen nützlich oder schädlich sey? Das Resultat dieses, mit dem loialen unbekannten Manne, soll dahin gelautet haben, daß wenn keine volle Mast vorhanden sey, man am besten thue die Besahmung gänzlich zu unterlaßen. Gestützt auf dies mir lange unbekannt gebliebene Erachten, würde nun die Besahmung bei eintretender Mast, jedesmal untersagt, und ist daher mit einer Reihe von Jahren unterblieben völlig verkannt werde daß außer dem Erlös an Pachtgeld eine vorsichtige Besahmung dem Walde auch den jeweiligen großen Nutzen gewähren daß erwähnter Boden umgerißen, Saamen eingewühlt, Maden, Raupen, Larven und schädliche Insekten unter dem Laube verborgen, zerstöret, Schlangen, Nattern, Mäuse vernichtet werden. Schon allein die Zerstörung der Mäuse die ganze Districte von jungen Buchen und Hainbuchen abnagen und verderben können, öfnet den Schweinen die Pforten zum Walde. Dies Erachten verdient daher ad acta gelegt zu werden.

Holzsamen

Die Gewinnung des Holzsamens und der Verkauf deßselben in so ferne er den eignen Bedarf übersteiget ist ebenfalls ein Gegenstand der alle Beachtung verdient.

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Of. Garthe empfiehlt mit Recht die Anlegung eines Samenhauses verbunden mit einer Darre zum Ausklengen des Nadelholzsamens. Das dazu vormahls gegebene kleine Gebäude war zu niedrig und dem Zwecke nicht anpaßend; ich wiederhole daher meine Bitte um ein zweckmäßigeres Gebäude, und bin überzeugt daß es sich bald bezahlt machen werde.

Früchte

Auch die Benutzung der Früchte des Waldes kann eine Einnahme gewähren. Für die Gewinnung und den erlaubten Verkauf von Wacholderbeeren, Nüßen, Heidelbeeren, Kronsbeeren und Brombeeren bezahlt jede Einlieger Familie jetzt jährlich 12 Schilling.

Rohr

Die Rohrwerbung in der Heide ist nicht unbeträchtlich da jährlich 200 bis 300 Fimm geworben werden. Die Plätze welche vormahls ausschließlich Rohr hervorbrachten waren die Wroot, große Remien und der Heilge See, doch nur in geringer Quantität, weil das weidende Vieh alles verzehrte was es errreichen konnte. Nach Aufhebung der Viehweide, desto mehr vermehrte sich die Rohrwerbung ansehnlich und es findet sich jetzt auch Rohr in anderen Brüchen als rothen Orten

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Kellerbruch, Gewerkenbruch p.p. Die Rohrwerbung ist von dem Ellerholze, daß mit demselben aufwächst, bedingt. Je größer das Holz wird, desto mehr verringert sich die Rohrwerbung. Da nun Rohr das jährlich geschnitten wird, mehr einträgt als Ellerholz, das nur alle 25 – 30 Jahre zum Abtrieb kommt. So wird es nöthig seyn diesen Brüchen einen kurzen Umtrieb zu geben, damit die Rohrpflanzen stets Luft und Licht behalten. Der Heilige See welcher ehemals nur 3 – 4 Fimm gab, war im besten Rohrzuwachse so daß er schon einige dreißig Fimm lieferte, als die Überflutung des Meeres eintrat. Seit dieser Zeit minderte sich der Rohrwuchs so daß in dem letzten Jahr nur 8 Fimm geworben sind, dagegen sind im Gewelkenbruch das ehemals nur 3 bis 4 Fimm ertrug, in diesem Jahr schon 34 Fimm geschnitten worden.

Der Hauungs- und der Culturplan

Es bleiben nun noch mehrere wichtige Gegenstände zur nähern und deutlichen Auseinandersetzung übrig bevor sie practisch und geführt werden können. Da sie aber größtentheils Folgen der voraußgegangenen Vorschläge sind, und erst näher

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berücksichtiget werden können, wenn diese bewilliget und ausgeführt sind so muß ich mir es vorbehalten mich über solche in der Folge mehr auszulassen.

Hiezu gehören:

a) Der Hauungs- und b) Der Cultur Plan.

Beide können nicht eher mit Sicherheit entworfen werden bis die Bestands-Charte vorliegt. Es wird kein Entwurf derselben auf die Beschaffenheit des Bodens vorzüglich Rücksicht zu nehmen seyn, denn wenn man gleich vom Wuchse des Holzes auf den Boden schließen kann, so wird doch zu berücksichtigen seyn, daß ehemalige Viehtrift, Beschädigung durch Fuhrwerke p.p. Seeluft und zu viele Näße das Holz auch auf angemeßenen Boden haben im Wuchs zurücksetzen können. Man sollte glauben daß da wo die Natur die Fortpflanzung des Holzes selbst besorgt hat, auch die angemeßendste Holzart gewachsen sey, allein dies ist nicht immer der Fall, vielmehr finden sich auch Holzarten aus solchem Boden, der andre Holzarten weit üppiger und vortheilhafter hervorgebracht haben würde. Dies ist in der Heide mit mehreren

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Buchenbeständen der Fall, auf deren Boden in der Folge eine andre Holzart angewiesen werden muß. Übrigens wird man eine so nutzbare Holzart möglichst zu erhalten und zu cultiviren suchen müßen.

Holzabgabe

c) Die Art der Abgabe des Holzes mit Hinzufügung einer Holztaxe. Der Ankauf des Holzes auf dem Stamm ist für den Käufer gefährlicher als des bereits gefällten Holzes, indem er alle Fehler mit übernehmen muß. Der Verkauf des bereits gefällten und etwas befleckten Holzes scheint mir weniger täuschend und für den Bürger angemeßener. Eine Holztaxe zu entwerfen ist ebenso mißlich und schwankend als eine Getreide Taxe festsetzen zu wollen. Beide unentbegrlichen Bedürfnisse derr Menschen sind zu sehr der Conjunctur der Concurrenz und den Nebenverhältnissen ausgesetzt um einem bestimmten Werthe unterworfen werden zu können. Den jedesmahligen oder temporairen Werth des Holzes erfährt man am sichersten durch öffentliche Feilbietung. Folgen sich mehrere Auctionen und es

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fehlt in der einen an Concurrenz, so wird die Zweite dies wieder ausgleichen; nimmt man den Durchschnitt von beiden, so wird man zur richtigen Taxe gelangen. Es wird daher in den Preußischen und vielen andern Forsten die öffentliche Feilbietung einer Taxe vorgezogen der man keine feste Basis geben kann. Ich stimme hierin gern dem Of. Garthe bei. Da man aber zum Verkauf an einzelne oder seltnere Stücke einer Taxe bedarf , so ist sie nicht als eine Feststehende zu betrachten,sondern sie muß durch Umstände steigen und fallen können.

Forstrechnung

d) Die Form der Forstrechnung sowohl in Betref der Adminisranten als der Officianten kann, wenn sie zweckmäßig seyn soll, nur so gebildet werden, daß sie das Ganze umschließt und eine allgemeine Übersicht gibt. In diese General-Rechnung müßten alle Rechnungen der Unterofficianten wenn sie auch nur partiell sind, so einpaßen, daß wenn man sie zusammen legt, das Ganze aus diesen homogenen Theilen gebildet wird.

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Daher ist es gut das die Rechnungs-Schemata gedruckt, oder doch genau vorgeschrieben werden, damit keiner wilkührlich von der Form abweicht und dadurch die Controlle und die Revision erschweret.

Fuhrordnung

e) Die Fuhrordnung mit Bestimmung des Fuhrlohns so wie des Arbeitslohns mit Pferden.

Über dem Fuhrlohn können die Preise auch nur temporair festgestellt werden, da sie mit den Heidegrenzen balancieren. Jedoch sind sie zur Erhaltung der Ordnung nöthig und verhindern willkührliche Herabsetzung des Holzwerthes durch Steigerung des Fuhrlohns.

Arbeitslohn

f) Die Feststellung des Arbeitslohns der verschiedenen Arbeiten führt zur Ordnung, verhindert die Aufsäßigkeit und den Andrang ungenügsamer Arbeiter und schützt die Administration gegen unbillige Zumuthungen . Eine Steigerung und Herabsetzung des Lohns würde nur in Folge von Beschlüssen statt haben und also keinem Individuo überlaßen werden können.

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Die Bestallungen

g) Die Revision und Umschmelzung sämtlicher Bestallung der Officianten wird Folge der veränderten Verhältnisse seyn. Neue Bestallungen werden der Jäger zu Willershagen, die angestellten Baum- und Dühnenwärter und der Regimenter und Sägemeister erhalten müßen. Die Umbildung des Jagdreglements wird ebenfalls nothwendig seyn. Die übrigen Gegenstände werden vorzüglich die Forst Polizey betreffen und wird es von Nutzen seyn eine Forst Polizey Ordnung dem Oertlichen angemeßen zu entwerfen.

Beginn der Regulierung

Von den jetzt zuerst vorzunehmenden Geschäften möchten zu bemerken seyn:

a) Die Berichtigung der Grenzen.

b) Die Berichtigung der Willershäger Charte.

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c) Die Vermeßung des Reviers am Schnatermann.

d) Die Bewirkung der Conceshion den Weg nach Willershagen über den Weg nach Gelbensande führen zu dürfen.

e) Die Durchhauung der von beiden Seiten als nöthig anerkannten Schneisen.

Vorzüglich aber die Bewilligung der ganzen Arbeit von E.E. Rath und E. Bürgerschaft.

Mit größter Verehrung beharre

gehorsamst

H.F.Becker Forstinspector

Rövershagen 14. Julius 1833


ad 2

Beilage I

Zum Erachten des Forst-I. Becker über die Regulierung der Stadt Waldungen

Grenzen

A. Äußere Grenzen der Rostocker Heide

1) Von den Warnemünder Wiesen bis zu Ende der Schwanberger Heide und Ausfluß des Stromgrabens ist das Stadt Gebiet durch die Ostsee begrenzt. Dies hat seit 1765 kein neues Land angesetzt, aber vieles abgerißen. Eine vor mehreren Jahren angestellte jedoch oberflächliche Untersuchung schien zu ergeben daß seit 1765 ohngefähr 5 – 6000 QR Boden (ca. 110 – 16 ha) in Meeresgrund verwandelt sind. Da der größte Theil dieses Terrains in wiesen bestehet, die vor einigen Jahren vermeßen worden, so wird der Geometer, im Fall die Charte v. 1765 qualificirt werden soll, nur sein Augenmerk dahin zu richten haben, wieviel von dem am Meere grenzenden Holzboden vom Heiligen See bis Stromgraben vom Meere verschlungen sey?

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2) Vom Meere macht der Stromgraben bis zur Winkeleiche an der Seekenwiese die Grenze zwischen der Stadtheide und der Gelbensander Forst. Die Scheide ist rein und deutlich mit einem 16füßigen Graben umgeben.

In aeltern Zeiten hat der Strom bei der Mündung seinen Lauf verändert , ist dem Stadtgebiet näher gerückt. Und hat ein schmales Wiesenterrain davon abgeschnitten, welches jetzt an Grahl gerechnet wird und sich der Grahler Bollenwiese angeschloßen hat. Da der Landstrich unbedeutend ist, man es versäumt hat ihn derzeit zu reclamiren, noch mit der Zeit mehrere gemeinschaftliche Besichtigungen statt gehabt haben. Die Graben auch durch einen langjährigen Besitz geschützt wurden, so scheint es am angemessensten den Verlust zu verschmetzen. Über die Aufräumung dieses Stromgrabens vom Meere bis zur Winkeleiche ist zur Zeit des Forst Insp. Möller ein Verein mit der Gelbensander Forst abgeschloßen worden. Diesem zufolge wird

a) die Mündung des Stromgrabens von der Ostsee bis Grahler Bollenwiese, gemeinschaftlich aufgräumt. Da das Meer solche bei jeder Flut wieder verschlemmet, so werden die Holzwärter zu Grahl

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und an der Torfbrücke dafür bezahlt sie stets offen zu halten.

b) Von der Bollenwiese bis zur Mitte des schwarzen Bruchs, woselbst ein Pfost stehet, wird von Großherz. Seite allein gegraben, von hier

3) Von der Winkel Eiche bis zum Oberhäger Hof Acker befindet sich ein sechsfüßiger Graben, welcher mit der Gelbensander Forst gemeinschaftlich aufgeräumt wird. Die Grenze ist neu (?).

4) Vom Peetzer Bach bis zum Breitling die äußere Grenze der an die Heide stoßenden Wiesen und des Holzablagers beim Schnatermann. Es hat der Breitling ein beträchtliches Terrain verschlungen, aber nicht vom Holzboden, sondern von den Wiesen.


5) Die große und kleine Purkshöfer Wiese, welche den Holzboden begränzen, sind ohne deutliche Scheide, und ist die Umziehung eines kleinen Grabens erforderlich.

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Grenzen des Holzbodens mit dem Stadt Gebiet

1) Längst dem Oberhäger Acker bis zum Pföstenbaum sind zwey Stücken Acker der Forst zugelegt und besamt worden, welche der Grenzgraben mit der Forst ebenfalls einschließen muß.


2) Vom Oberhäger Pföstenbaum bis Wiethagen ist ein Stück des Bauer Ackers der Forst zugelegt, es rückt also die Grenze des Holzbodens vor. Der Platz ist schon durch einen Graben bezeichnet

3) Die Hufenkoppel längst dem Niederhäger Hoffelde bis zum Wege nach Hinrichshagen, ist mit einem Graben versehen und die Scheide rein.

4) Hinter diesem Wege bis zum Hohen Holze, ist ein Terrain vom Niederhäger Acker mit Kiefern besamet und wird dem Holzboden hinzugefügt werden müßen.

5) Von hier ist die Waldung bis zum Fahrenholzbaum (heute Radelbaum) und so weiter bis zum Studthof durch den Hufengraben eingeschloßen und rein, jedoch zu bemerken daß an demselben auf Jürshöfer Gebiet sich ein Strich Holzboden befindet der dem Hospital angehört.

6) Von Studthof bis zum Schnatermann begrenzt ein Graben den Holzboden.

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Die dort vorgefallenen Veränderungen mit dem Holzboden, sind in der Studthöfer Charte deutlich dargestellt. Die noch auf dem Stadtförster Acker stehenden Eichen sind vom Holzboden abgeschnitten.

Nachstehende Wiesen die zum Theil vom Holzboden ganz eingeschloßen sind, theils ihn berühren bedürfen in so ferne diese Berührung des Holzbodens statt der deutlichen Grenzbeziehung durch eine Furche.

a) Die Bauernwiese,

b) Die kleine Holzwärter Wiese,

c) Die Postwiese

d) Die große Wiese bis zur Stubbenwiese

e) Die Wiesen von Wramp, Kröger und Gramkow, also Baumwärter und Schulmeister Wiesen, bis zur Balhorst. (gemeint ist Bahlhorst bei der Kellerheidenschneise)

f) Das Torf und Hüttelmoor, die Barkheiden und andre von Wiesen eingeschlossene Hörste.

g) Das große Moor bis zum Hilgen See

h) Eine Seite der Forstwiese am Heiligen See

i) Die Reminsche Wiese

k) Die Müggenburger Wiese.

l) Die Stromwiese.

m) Die Schwebruthen Wiese

n) Die Prediger Wiese.

o) Die Wiese in der Hufenkoppel

p) Eine Seite der Forstwiese im Heilg. Hölen.

q) Die Sekenwiese

r) Die Dahnenwiese (Dänenwiese)

Die übrigen Wiesen sind durch Gräben vom Holzboden getrennt.


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Beilage II

Zum Erachten des Forst-I. Becker über die Regulierung der Stadt Waldungen

Von der Vergrößerung und der Verkleinerung des Holzbodens vor der Eintheilung des Waldes.

Bevor man zur Eintheilung eines Forstbodens schreitet, ist es nöthig die Frage aufzuwerfen: Soll der Boden , so wie er da ist, in Scheiden und Grenzen bleiben, oder soll er Veränderungen erleiden ? Die Grundherrschaft wird diese Frage nur entscheiden können. Sie betrift die Vergrößerung des Holzbodens durch Acker, Wiesen, Weide pp. Oder die Verkleinerung deßselben durch Abgabe an den Landbau, oder beides. Ich erlaube mir hier nur auf einige Gegenstände aufmerksam zu machen , die zum Theil das Gutachten des Herrn Of. Garthe mit in Anspruch nehmen möchten und deren Entscheidung vor der Regulirung vom nutzen seyn würde.

1) Der Niederhäger Hof hat durch die Aufhebung der Holzweide sehr gelitten und ist dadurch ungemein zurück gestetzt worden, daß er nicht allein das Vieh seiner Einlieger

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hat aus der Weide nehmen müßen, sondern außerdem noch circa 30 Haupt fremdes Vieh.Es ist dadurch das Verhältniß der Sommer und Winterfutterung gestöret worden, wodurch eine Verringerung des Düngers entstanden ist der jetzt dem Acker entzogen wird und ihn nach und nach in seiner Tragkraft herabsetzet. Da man nun von diesem Gute noch anderweitige Aufopferungen an Boden verlangen muß , z.B. Die Abtretung deß zu einer Strecke Chaussee und der dazu führenden beiden Arme von Hinrichshagen und Wiethagen benöthigten Bodens, - so daß man die Frage aufwerfen, sollte man bei der jetzigen Regulierung der Waldungen für das Einliegervieh nicht ein Weidenterrain abgeben oder anreißen können, damit das Hoffeld davon befreiet werde? Die günstige Auflösung dieser Frage scheint mir nicht unmöglich, ohne die Beweidung des ganzen Waldes damit verbinden zu dürfen.

2) Die anzustellenden Forstbediensten beim Rosenort und der fürstlichen Scheide am Ribnitzer Wege, bedürfen Garten und Wiesen, die nur vom Holzboden genommen werden können .

3) Sollte das Areal des Baumwärters zu Meiershausstelle genügen um daselbst ohne Vergrößerung deßselben

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4) Giebt es Brüche in der Heide die schlecht bestanden sind und wegen Überfluthungen von salzem und Brackwaßer einträglicher zum Gras als Holzbau seyn und sich daher zu Wiesen qualifizieren würden?

5) Bedarf der zu Markgrafenheide anzustellende Baumwärter daßselbe Areal das der Holzwärter beseßen hat, oder kann ein Theil zum Holzboden geschlagen werden?

6) Sollen die beiden Coßaten zu Markgrafenheide in ihrem jetzigen Zustande und Besitz bleiben? Sie wurden nach Einziehung der dortigen Holländerey und Begang dieser Meierey von Niederhagen angestellt um alle Blößen des Reviers zur Besamung zu cultiviren. Ihr Zweck ist erreicht. Blößen und Acker sind bis auf das welches sie in Besitz behalten, cultivirt worden. Die Fuhren welche sie gegenwärtig unentbehrlich zu machen scheinen, möchten jedoch eine Fuhrordnung mit den Hausleuten ersetzt, wenigstens Einer, wenn er sich einige Pferde auf den Stall mehr hielte, leisten können. Die ehemalige Tendenz war sie nach beendeter Besamung des Ackers und der vielen Holzleeren Heide hinterm Pramgraben,

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eingehen zu laßen, und alsdann den ihnen überlaßnen Boden ebenfalls zu besamen und dem Holzboden zuzuführen. Das Areal welches sie in Besitz behalten bestehet aus nachstehendem:

Hofplatz – 126 QR Gartenplatz – 284 QR Acker – 8359 QR Moorweide – 1059 QR Flugsandland – 848 QR Buschweide-- 2341 QR Eine Koppel – 14669 QR Wiesen – 4312 QR _____________________ zusammen 32000 QR

Die Koppel bietet jetzt die größte Wüstenei der Heide dar, der Acker ist zur Hälfte zum Gebrauch zu leicht und das Sandland gehört zur Claße des Flugsandes, auf welchem aber Kiefern sehr gut zum Anwuchs zu bringen wären.

7) Sollte es nicht rathsam seyn sich mit dem Holzboden, der durch Einfluß des Meeres, kalter Luft und dem Meerwaßer nach und nach verschwinden und in Wiesen verwandelt ist, dem Meere wieder zu nähern ? Dadurch einen Mantel zu bilden, der zum Schutz dienen könnte?

8) Sind die Hörste, als beide Barkheiden, das Hütelmoor pp. wieder mit Holz anzubauen oder in schlechte Wiesen zu verwandeln?

Diese und mehrere Fragen würden gegenwertig zur Discußion stehen und vorzüglich bei Regulierung des Hinrichshäger Reviers in Betracht kommen.

Beilage III

  • Erachten Becker Beilage III a
  • Erachten Becker Beilage III b

zum Erachten des Forstinsp. Becker.