"Erachten der Regulierung der zur Stadt Rostock gehörigen sogenannten Rostocker Heide und Willershäger Waldungen" Teil 1 von Julius Ludwig Garthe/ Remplin: Unterschied zwischen den Versionen

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von ½ – 1 Fuß meist aus einer Torf- oder Moor-artigen mit Sand sparsam gemengten Erde, welcher in den noch mit Oberholz geschloßenen Orten mehr oder weniger Humus untergemischt ist. Letzter mangelt aber auf der schon aufgelichteten und noch mehr auf den schon meist von Holz entblößten Waldorten fast gänzlich. Darunter folgt Sand von verschiedener Farbe, welcher mehr oder weniger mit eisenschüßigen Theilen vermengt ist.
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von ½ – 1 Fuß ''(15-30cm)'' meist aus einer Torf- oder Moor-artigen mit Sand sparsam gemengten Erde, welcher in den noch mit Oberholz geschloßenen Orten mehr oder weniger Humus untergemischt ist. Letzter mangelt aber auf der schon aufgelichteten und noch mehr auf den schon meist von Holz entblößten Waldorten fast gänzlich. Darunter folgt Sand von verschiedener Farbe, welcher mehr oder weniger mit eisenschüßigen Theilen vermengt ist.
In den Niederungen, so wie auch in der nächsten Angrenzung derselben, besteht  solcher meist aus fruchtbaren humosen Erdtheilen. Die Oberfläche in den noch geschloßenen Waldorten ist mit Laub, Moos und Nadeln bedeckt, - Da, wo ein dichter Schluß mangelt und der Boden nicht zu feucht oder naß ist, ist solcher mit Heide, Heidel- und Preißelbeergesträuchen überezogenund auf den Niederungen , so wie auch in den Brüchen, mit schilfartigen Gräsern pp. versehen.  
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In den Niederungen, so wie auch in der nächsten Angrenzung derselben, besteht  solcher meist aus fruchtbaren humosen Erdtheilen. Die Oberfläche in den noch geschloßenen Waldorten ist mit Laub, Moos und Nadeln bedeckt, - Da, wo ein dichter Schluß mangelt und der Boden nicht zu feucht oder naß ist, ist solcher mit Heide, Heidel- und Preißelbeergesträuchen überezogenund auf den Niederungen , so wie auch in den Brüchen, mit schilfartigen Gräsern pp. versehen.
  
 
==5. Temperatur des Bodens==
 
==5. Temperatur des Bodens==
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Unerwähnt kann ich hier die in jeder Hinsicht vortrefflichen jungen Kiefernbestände von 1 – 40 jährigem Alter nicht laßen, durch deren Darstellung der Herr Forstinspector Becker für sich ein ehrenvolles Denkmal gesetzt hat.
 
Unerwähnt kann ich hier die in jeder Hinsicht vortrefflichen jungen Kiefernbestände von 1 – 40 jährigem Alter nicht laßen, durch deren Darstellung der Herr Forstinspector Becker für sich ein ehrenvolles Denkmal gesetzt hat.
  
==10) Räumden oder solche Orte auf denen nur weniges Baum- oder Buschholz noch einzeln herumsteht.==
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==10. Räumden oder solche Orte auf denen nur weniges Baum- oder Buschholz noch einzeln herumsteht.==
  
 
Eigentliche Blößen von einiger Bedeutung sind in diesen Waldungen nicht mehr vorhanden, dahingegen aber mehr Räumden von größerer und niederer Ausdehnung, die in diesen Waldungen zusammen gerechnet wohl einen Flächenraum von 250. - 300000 QR enthalten mögen, und wovon also aus Mangel darauf befindlichen Holzes, wenig oder gar keinen Holzertrag unter diesen Umständen zu erwarten steht.
 
Eigentliche Blößen von einiger Bedeutung sind in diesen Waldungen nicht mehr vorhanden, dahingegen aber mehr Räumden von größerer und niederer Ausdehnung, die in diesen Waldungen zusammen gerechnet wohl einen Flächenraum von 250. - 300000 QR enthalten mögen, und wovon also aus Mangel darauf befindlichen Holzes, wenig oder gar keinen Holzertrag unter diesen Umständen zu erwarten steht.

Version vom 12. Januar 2023, 16:47 Uhr

Transkription: Wilfried Steinmüller

Ad [1]

Gehorsamstes Erachten die Regulierung der zur Stadt Rostock gehörigen sogenannten Rostocker Heide und der Willershäger Waldungen betrefend

von Julius Ludwig Garthe (Remplin)


Von seiner Magnificenz, dem Herrn Bürgermeister Saniter zu Rostock, wurde mir im Monat Maerz dieses Jahres zu Malchin der Antrag gemacht die zur Stadt Rostock gehörigen Waldungen zu besichtigen pp. Auf meiner Reise dorthin ertheilte mir derselbe in Rostock das von dem verehrlichen Senate daselbst unterm 9ten April d.J. Verfaßte nur abschriftlich hiebei angefügte Commishorium, darnach die Lösung der darin enthaltenen Aufgaben dem Herrn Forstinspector Becker und mir gemeinschaftlich zu besorgen übertragen ward. Nachdem Herr Doctor und Senator Bencard, als Chef des dasigen Forstdepartements, die Güte hatte, mich beim Herrn Forstinspector Becker zu Rövershagen einzuführen, begann ich die Besichtigung der Rostocker Waldung theils in Begleitung des Herrn Forstinspectors selbst, oder sonst dem mir beigegebenen Jäger.

An das löbliche Forstdepartement in Rostock

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Da der Herr Forstinspector so gewogen gewesen war, mich zugleich mit allen, sowohl inneren als auch äußern Verhältnißen, welche nur bei diesen Waldungen vorliegen, genau zu unterrichten, so ergab sich, nach vollbrachter Revision und gemeinschaftlicher reiflicher Erwägung zur Beratung aller vorliegenden Umstände zu unserm Resultate, daß zur Einführung einer zeitgemäßen Bewirthschaftung der Rostocker Waldungen eine fast gänzliche Reform einzuführen unbedingt nothwendig sey. Dieses Resultat theilte ich dem Herrn Doctor Bencard auf meiner Rückreise durch Rostock nicht allein mündlich mit, sondern auch im Allgemeinen die desfalsigen Gründe soviel solches vorerst nöthig war. Unter solchen Umständen fand es Herr Doctor Bencard für angemeßen, daß ich ein besonderes Erachten sowohl über den gegenwärtigen Zustand der Rostocker Waldungen, als auch der darin zwecks Einführung einer zeitgemäßen Forstverwaltung anzutretenden Mittel aus Maßregel, nebst alle dem was hierauf sonst noch Bezug hat, umständlich darstellen und einrichten möge. Dem gemäß beehre ich mich dann, mich dieses Auftrages in Folgendem zu entledigen und damit auch ein jeder, diese Waldungen garnicht kennende, Sachverständige in den Stand gesetzt

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werde, die in diesem Erachten zur Einführung einer zeitgemäßen Forsteinrichtung angegebenen Vorschläge und Mittel, richtig ermessen und prüfen zu können, finde ich es nöthig, alle Gegenstände, welche einem solchen dem Zwecke zu kennen unbedingt erforderlich sind., hier zuförderst darzustellen.

Dahin gehört die Kenntniß:

1. von der Größe der Waldung

Nach den desfalligen Charten und Meßregistern enthält
a) Die Rostocker Heide - - - 2.059.448 Quadratruthen
b) Die Willershäger Waldung - - 300.714 Quadrathruthen
_______________________________________________
also in Summa - - - - - - - - -2.360.162 Quadratruthen

2. von der Lage.

Die Lage dieser Waldungen an sich betrachtet ist als eben anzusprechen, nur wird sie durch flache Niederungen hin und wieder durchschnitten.

3. das physicalische Klima

Dieses ist wegen der Nähe der Ostsee wohl mehr rauh als milde, und ersteres ist vorzüglich in der zunächst dem Strande der See belegenen Waldtheile der Fall, wie auch solches die daselbst befindenden Holzbestände unverkennbar darstellen.

4. der Boden

Mit Ausnahme der Niederungen bestehet solcher im Ganzen betrachtet, in einer Tiefe

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von ½ – 1 Fuß (15-30cm) meist aus einer Torf- oder Moor-artigen mit Sand sparsam gemengten Erde, welcher in den noch mit Oberholz geschloßenen Orten mehr oder weniger Humus untergemischt ist. Letzter mangelt aber auf der schon aufgelichteten und noch mehr auf den schon meist von Holz entblößten Waldorten fast gänzlich. Darunter folgt Sand von verschiedener Farbe, welcher mehr oder weniger mit eisenschüßigen Theilen vermengt ist. In den Niederungen, so wie auch in der nächsten Angrenzung derselben, besteht solcher meist aus fruchtbaren humosen Erdtheilen. Die Oberfläche in den noch geschloßenen Waldorten ist mit Laub, Moos und Nadeln bedeckt, - Da, wo ein dichter Schluß mangelt und der Boden nicht zu feucht oder naß ist, ist solcher mit Heide, Heidel- und Preißelbeergesträuchen überezogenund auf den Niederungen , so wie auch in den Brüchen, mit schilfartigen Gräsern pp. versehen.

5. Temperatur des Bodens

Im Allgemeinen ist er lockerer Beschaffenheit und da, wo die Lage im Vergleich der Umgränzung solcher Orte und etwas erhaben ist, ist solcher zur Austrocknung sehr geneigt, wohingegen außer den Brüchen

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und Möören sonst eine etwas nieder Lage statt hat, ist derselbe wohl außer den trockenen Jahreszeiten sehr feucht oder naß.

6. Holzgattung

Eichen, Buchen, Birken, Weißbuchen, Aspen, Ellern, Kiefern und allerlei Strauchholzarten machen solche aus. Hierunter prädominieren die Buche und die Kiefer,und zwar meist jede derselben in mehr oder minder größere reine Bestände und Forsten. Die hier sonst noch genannten Holzgattungen kommen entweder in kleinen Horsten rein oder sonst nur einzeln eingesprengt unter einander oder zwischen den Buchen und Kiefen vor.

7. Verhältniß der Holzgattungen zu einander

Die verschiedenen Laubholzgattungen und die damit früher bestanden gewesenen Orte, nehmen im Vergleich des Nadelholzes den größten Theil der Waldfläche ein, und mit Ausnahme der als Niederwald bewirtschafteten Ellerbrüche und der großen Strauchholzarten sind die übrigen Laubholzgattungen als Baumwald bewirthschaftet.

8. Verhältniß der verschiedenen Holzarten in Rücksicht ihrer Altersverschiedenheit.

a) Eichen der größte Theil derselben scheint aus 2 – 3 Fuß starken, schon wohl über 2 – 500 Jahre alten Stämmen zu bestehen, und an Eichen

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von 1 – 60jährigem Alter fehlt es mit Ausnahme der am Strande befindlichen struppigen Bestände fast gänzlich.

b) Buchen Unter diesen herrschen die 1 – 2 ½ Fuß starken schon wohl 120 – 180jährigen Stämme vor, und sowohl die Mittelhölzer, als auch die jüngern Bestände machen nur einen unverhältnismäßig geringen Theil aus.

c) Die Birken Weißbuchen und Aspen Das Verhältnis jeder dieser Holzgattungen, als auch das jeder Holzart besonders zu einander, ist wegen ihres gestreuten Bestandes nicht gut anzugeben und es kann auch dieses weiter nicht in Betracht kommen, da sie ohnehin nicht in großer Menge vorhanden sind. Im Alter sind sie verschieden von 1 – 60 Jahren und der größte Theil derselben mag wohl 20 – 40 Fahre alt seyn .

d) Ellern.

Die als Niederwald bewirtschafteten Ellerbrüche haben ein Alter von 1 bis 40 Jahren und die wohl schon 20 bis 40jährigen Bestände scheinen im Vergleich der jüngern die Vorherrschenden zu seyn.

e) Kiefern

Unter diesen machen die 70 bis 150jährigen den Hauptbestand aus, nur die jüngeren, besonders aber die 40 bis 70 jährigen, hier in unverhältnismäßig geringer Menge nur da.

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9. Holzbestand und deßen Beschaffenheit

a) Eichen

Wie schon oben gesagt, so kommen die Eichen mit Ausnahme einiger, unbedeutend großer reiner Bestände, zwischen den andern Holzgattungen meist nur einzeln eingesprengt vor. Nicht bloß der größte Theil der wohl dem äußern Anschein nach noch in gesundem Wachsthum stehenden 2 – 5 Fuß starken Eichen ist entweder schon physicalisch haubar oder sonstiger innerer und äußerer Schadhaftigkeit halber, zur Benutzung reif, sondern es ist es auch dies der Fall bei vielen nur erst 1 – 2 Fuß starken Eichen, welche auf den ihnen unangemeßenen Standorten sich befinden.

b) Buchen.

Sowohl der allem äußeren Anschein nach spärliche Zuwachs an dieser Holzgattung überhaupt, ohne Übersicht des Alters, als auch die Über- und Abständigkeit sehr vieler der erst nur einen Fuß und etwas darüber starken Buchen in vielen Districten der Rostocker Holzungen, geben um so mehr den Beweis von den ihrer Natur nach sowohl in Hinsicht der Lage als des Bodens ganz unangemeßenen Standortes nur Ausnahmen hiervon liegen uns wenig vor.

c) Die Birken, Weißbuchen und Aspen

Wie schon oben erwähnet, so kommen diese Holzgattungen

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nur hin und wieder in kleinen Gruppen vor, oder sie sind meistens eingegrenzt und wiewohl sie einen guten Wachsthum bezeuget, verdienen sie doch nicht in reinen Beständen angebaut, sondern nur als Schutzmittel zur Erziehung für andere werthvollere Holzarten einzeln eingesprengt zu werden; noch weniger können die Strauchhölzer in Betracht kommen, zumal sie keinen wesentlichen Ertrag gewähren, die von andern hierfür anzubauenden Holzgattungen nützlicher und ergiebiger ist.

d) Die Ellerbrüche

Im Allgemeinen so bezeugen die Ellerniederwaldungen, wo sie auf den ihnen zusagenden Standorten sich befinden, einen recht freudigen Wuchs und sind auch größtentheils ganz gut bestanden.

e) Kiefern

Die schönen langen Schäfte und auch die schon ältesten und stärksten, noch ganz gesunden Kiefern, so wie auch der an den jüngern stattgebende lebhafte und starke Wuchs, geben den deutlichsten Beweis, daß diese Holzgattung mit Ausnahme der Brüche ganz auf den ihr paßenden Standorte sich befindet nur daß daher keine Holzgattung in diesen Waldungen innerhalb eines kurzen Zeitraums, einen höhern Materialertrag als diese zu

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erzeugen im Stande sey. Was hier gesagt ist, solches gilt sowohl von allen Kiefern, die einzeln oder eingesprengt stehen, als auch denjenigen, welche sich in vollen Beständen befinden und was letztere bey dieser Holzgattung meist der Fall ist. Unerwähnt kann ich hier die in jeder Hinsicht vortrefflichen jungen Kiefernbestände von 1 – 40 jährigem Alter nicht laßen, durch deren Darstellung der Herr Forstinspector Becker für sich ein ehrenvolles Denkmal gesetzt hat.

10. Räumden oder solche Orte auf denen nur weniges Baum- oder Buschholz noch einzeln herumsteht.

Eigentliche Blößen von einiger Bedeutung sind in diesen Waldungen nicht mehr vorhanden, dahingegen aber mehr Räumden von größerer und niederer Ausdehnung, die in diesen Waldungen zusammen gerechnet wohl einen Flächenraum von 250. - 300000 QR enthalten mögen, und wovon also aus Mangel darauf befindlichen Holzes, wenig oder gar keinen Holzertrag unter diesen Umständen zu erwarten steht. Theils nur, da es unverantwortlich sein würde, von einem so großen Flächenraum für die Zukunft wenig oder gar keinen Ertrag zu beziehen, und ferner auch, da es bekannt ist,

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daß ein lockerer und an sich schon magerer Boden immermehr verwildert und unfruchtbarer wird, wenn Sonne, Frost und sonstige Witterungsereignisse auf ihn unmittelbar einwirken können, wie es bei den Räumden der Fall ist, so kann dies, da die Wiedererziehung eines Holzbestandes hieselbst auf dem Wege der Natur nicht zu erwarten steht, nur durch Anwendung künstlicher Mittel erlangt werden. Damit eben auch der Nichtholzkundige das Daseyn dieser großen Räumden nicht der gegenwärtigen Forstadministration zur Schuld anrechnen möge, so finde ich es für nöthig die Ursachen anzufügen, welche hier zusammen getroffen und auf die dadurch bedingt werdende Abräumung des daselbst gestandenen Holzes ungünstig eingewirkt haben. Als Folge hierzu rechnen: ungünstige Lage oder nachtheilige Standorte für die hier befindlich gewesene Laubholzgattung, im besondern auf die Nachzucht des Holzes durch Samen, wozu vorzüglich die Extreme der Abwechselung, bald zu große Trockniß des Bodens, ein unverhältnißmäßig zu starker Roth- und besondere Rehwildstand, ferner durch das ….(?) Auspläntern und Benutzen, also Verdünnung der

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vormals geschloßen gewesenen Bestände; zum Zwecke zu außerordentlichen Gebrauch erforderlich gewesener Holzsortimente, und endlich auch, da kein Betriebs- und Kulturplan bisher vorgelegen hat, und folglich nach andern Gesichtspunkten der forstwirthschaftliche Betrieb ausgeübt worden ist.

Aus dieser zuvor von dem gegenwärtigen Zustande der Rostocker Holzung gemachten Darstellung glaube ich dennoch des Herrn Forstinspectors Becker und meiner völligen Überzeugung, die bereits eingangs genug erwähnte Nothwendigkeit dargelegt zu haben, daß, wenn von jetzt an für die Zukunft der höchstmögliche Holz- und Geldertrag zu beziehen und daneben zugleich auf die Verbeßerung dieser Waldungen einzuarbeiten, beabsichtigt würde, wir alsdann bei denselben eine fast gänzliche Reform eintreten und folglich das Ganze, was darauf mittelbar oder unmittelbar Bezug habe, nachrichtlich erwogenen Grundsätzen, organisirt werden müßte. Soll nun eine solche ins Leben treten, dann wird bedingt, daß alle Gegenstände genau erörtert werden müßen, welche zu dem Zwecke zu wißen nothwendig sind. Hierhin gehören dann alle diejenigen, welche nicht bloß auf den jetzigen Zustand der Waldung ungünstig oder günstig eingewirkt haben, sondern auch die einen gleichen Erfolg auf die Zukunft herbeiführen würden.

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Demnach ist es dann nöthig, daß die Grundsätze festgestellt werden müßen, wie und nach welchen der Plan zur neuen Forsteinrichtung gebaut werde.

Dahin ist dann zu rechnen.

1. Daß, weil die damaligen Forstreviere in der Rostocker Heide nicht nur an Größe gegen einander zu verschieden, sondern auch allzu ungünstig, also zu unzweckmäßig situirt sind, werden dieselben anders geordnet werden müßen. Der Herr Forstinspector Becker und ich, wir waren darin einverstanden, daß die Reviereintheilung auf die Weise geschehe, wie solches auf dem beifolgenden Plan durch die rothpunctirten Linien vorläufig durchgestellt worden ist und auch im Folgenden noch näher angegeben wird, als nämlich:

a) daß die Willershäger Waldung mit zur Heide geschlagen und als ein Revier derselben angesehen werde.

b) Daß die Heide in 5 Revieren zerteilt bleibe und Willershagen das 6te ausmache.

c) Daß die Lage der Reviere in der Heide, wweil sie jetzt sehr zweckwidrig ist, verändert werde. Daß man die beiden halben Jäger, die bisher existiert haben, in einen ganzen verwandle. Daß also die Heide 3 Jäger und 2 Holzwärter erhalte, Willershagen aber einen Jäger behalte.

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d) Daß zu Meiershausstelle ein Holzwärter angestellt, demselben ein Revier übergeben und er auch zur Besorgung des dortigen Raums verbündet, dagegen den Holz- und Baumwärter zu Marggrafenheide sein Revier abgäbe und allein ein Baumwärter dort angestellt werde, weil ein Einzelner, wegen der dortigen starken Waßerabfuhr beiden nicht vorstehen könne.

e) Daß an der Ostseeküste um Stolperort ein Baum- und Dühnenwärter angestellt werde, welcher auf die Holzabfuhr durch die Ostsee acht habe; zugleich aber auch die Schonung und Verbeßerung der Dühnen in Ansicht nehme.

f) Daß noch eine Baumwärterstelle am Landwege, und zwar an der Stelle, woselbst die Schneise nach Willershagen über den Landweg führt, angestellt werde und ihm die Aufsicht über beide Bäume auf dem Boden der Heide und den auf Willershagen zu übertragen sey.

Hierdurch würde also das ganze Forstpersonal bestehen:

-Aus dem Forstinspector - vier Jägern, davon einer zu Hinrichshagen, einer zu Wiethagen, einer auf der Torfbrücke und einer zu Willershagen

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- zwei Holzwärter, einer am Schnatermann und einer zu Meiershausstelle

- fünf Baumwärter, einer zu Hinrichshagen, einer zu Wiethagen, einer zu Marggrafenheide, einer zu Stolperort und einer am Landwege.

- einem Wildfahrer und

- einem Sägemeister, der auch als Regimenter zu gebrauchen wäre.

g) Daß jedes Revier als ein Ganzes für sich angesehen und für sich eingetheilt von dem Revierforstbedienten berechnet werde; das Ganze aber in der Generalrechnung des Forstinspectors zusammenfließe und

h) Daß, da die Holzreviere zwischen 3 bis 400 00 QR ohne die dazu gelegten Jagdreviere, erhalten werden, über jedes Revier eine Special-Charte nach dem Landesmaßstab zu entwerfen sey und eine etwa auf den 4ten Theil verjüngte oder reducirte Charte, außerdem aber noch eine verjüngte oder General-Charte von allen Revieren zusammen angefertigt werde.



Unbemerkt kann ich hier nicht laßen, daß wenn ich zwar zur Zeit meiner Anwesenheit in Rövershagen mit der Ansicht des Herrn Forstinspectors Becker, in Betracht der Lage und Größe der

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künftig einzurichtenden Forstreviere überein stimmte, als solche im Vorstehenden erläutert sind, so hat sich jedoch bei genauerer Erwägung dieses Gegenstandes meine damalige Ansicht dahin aus dem Grunde geändert, da es unbezweifelt in so mancher Hinsicht zweckmäßiger und vortheilhafter ist, wenn jedes Forstrevier möglichst mehr im Zusammenhange liege und also nicht zu lang sey. Demgemäß erscheint es nur angemeßen, wenn das Torfbrücker Revier die Lage etwa so erhalte. Als ich solches auf der Bei folgenden Charte durch die blaue Linie dargestellt habe. Würde dieses als zweckmäßig befunden und auszuführen bestimmt werden, als dann würden das Hinrichshäger und das Meiershaussteller Revier künftig die Grenzen so erhalten, wie solches die blauen Linien auf der Charte ebenfalls ausweisen. Da nun aber auch aus den noch weiter folgenden zu vermessen steht, daß.

2. Die Geschäfte des Forstverwalters , als auch die der Jäger, sobald die neue Forstorganisationsplan in Ausübung kommt, wohl um das doppelte vermehret werden, so ist es Erforderniß, zumal wegen der künftiglich im Großen zu betreibenden Culturgeschäfte, daß außerdem noch Forstgehilfen, vorzüglich zur Besorgung derselben angestellt werden müßen. Das Nähere hierüber: als wie eine derselben

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und wo sie nöthig anzustellen seyn würden pp. Kann sich erst dann ergeben, nachdem die Größe eines jeden Forstreviers bestimmt seyn wird über nähere Untersuchung jedes Reviers selbst darin mehr oder weniger auszuführen vorkommenden Geschäfte solches angemeßen bestimmen werden. Vorgängig wird hier nur soviel bemerkt, daß die zunächst am Walde wohnenden Tagelöhner, die in jeder Hinsicht als zur Ausführung dieser Geschäfte für fähig erkannt, als Forstgehülfen zu ernennen seyn würden und, wie es dann am angemeßensten erscheine, diesen Leuten, welche zugleich bei den zu besorgenden Forstdienstgeschäften mit zu arbeiten hätten, entweder fixirte Einnahmen erhielten, oder für ihre verrichteten Arbeiten einen angemeßeneren höhern Tageslohn bekommen, als die übrigen mit ihren arbeitenden Tagelöhnern. Ob es nöthig sey diese Leute außerdem zur Mitbesorgung des Forstschutzes zu verpflichten und jedem eine besondere Instruction zu ertheilen, dieses bedarf einer noch reiflichen Ueberlegung. Nicht weniger nöthig ist es, daß eine nicht geringe Anzahl Tagelöhner dann stets zur Ausführung der Forstculturarbeiten dem Forstverwalter zu Gebote stehen müßen, wenn vorzüglich die beträchtlich großen Räumden in der Rostocker Heide, nicht nur bald möglichst in vollem

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Holzbestande gesetzt werden sollen, sondern auch da der künftige Forstbetrieb die Ausführung manigfaltiger Forstverbesserungen nothwendig macht. Es ist warscheinlich, daß die Charte von der Rostocker Heide nicht mehr richtig sey; dahingegen aber die Richtigkeit der Willershagen Charte wohl nicht unwarscheinlich ist. Da aber richtige Charten das erste Erforderniß und die Grundlage bei einzurichtenden Forstrevieren sind, ingleichen, da von jedem Forstrevier, wie schon zuvor bemerkt besondere Charten vorhanden seyn müßen, so sind demnach neue Charten anzufertigen nöthig. Ob aber die vorhandenen Charten hierbey zum Grunde zu legen stehen, solches ist durch mehrere, in jeder Waldung in geraden Linien nach verschiednen Richtungen zu meßen an so genannten Probelinien erst zu ermitteln und wozu unter andren die bereits vorhandenen Schneisen zu benutzen sind. Bevor aber dieses geschiehet, stehet zu erwägen:

1. Ob es nicht aus diesem oder jenem Grunde rathsam sey von dem gegenwärtigen Forstgrunde zur landwirthschaftlichen Benutzung abzugeben oder Acker und Wiesen pp. Zum Walde zuzu legen.

2. Sind die Gränzen der Waldungen zu reguliren und wo diselben jetzt nicht genau bestimmt waren,

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sogleich festzustellen. Sind nun erst die Grenzen des Waldes genau bestimmt, so wird auch die für jedes künftige Forstrevier in so weit solches vorerst geschehen kann , da sich die wahre oder richtige Gränze des Torfbrücker Reviers und der daran grenzenden, wenn ersteres eine bestimmte Größe erhalten soll, durch vorausgegangene Ausmeßung entscheiden läßt, dann können, wenn die Charte als richtig befunden worden, die Gränzen eines jeden Reviers auf einen besonderen Bogen skiziert, so wie auch alsbald alle diejenigen Gegenstände, als die richtig befundenen Schneisen oder Wege, die Bäche oder sonstigen, seit Abfertigung jener Charten unverändert gebliebenen Gegenstände, gleichsam zu Anhaltspunkten der demnächst noch näher zu bestimmenden Grenzen der Forstdistricte und Abtheilungen, welche sich in Hinsicht ihrer Lage, ihres Bodens, ihrer Holzgattungen, Alter des Holzes, deßen Zustand oder auch sonst aus anderen Rücksichten unterscheiden und an Ort und Stelle noch näher anzugeben sind, mit eingetragen werden. Würden jedoch die Charten nicht als richtig sich ergeben haben, dann bliebe freilich nichts anders übrig, als die Waldungen neu zu vermeßen und zu chartieren.

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3. Wird es vortheilhaft seyn, außer den bereits vorhandenen und schon laut der Charte anzulegen projectirten Schneisen, eine von der andern von 1/8 . ¼ Meilen auch noch darüber betragen. In Betreff der bereits befindlichen Schneisen in der Rostocker Heide kann ich nicht unbemerkt laßen, daß ich solche, in so weit ich sie paßirt bin, in der Hauptsache, als zur Holzabfuhr, auf den rechten Stellen angelegt, für zweckmäßig gefunden habe. Gleicher Meinung bin ich in Betreff der zu dem Zwecke noch anzulegenden nothwendigen und auf der

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Charte durch rothe Linien angedeuteten Schneisen, vorausgesetzt, daß sie durch Brüche oder durch ungünstige Bodenverhältnisse nicht unterbrochen würden, widrigenfalls ihnen eine zweckmäßigere Richtung gegeben werden müßten, falls auch solches im Walde und auf der Charte nicht genau simetrisch erscheinen mögte. Welche Breite insbesondere diese Abtheilungsschneisen, und den dadurch beabsichtigten Zwecken zu entsprechen, also wo und wie sie nun 8; 16; 24 Fuß breit werden müßenund ob die breitern mit einem oder zwei Gräben längs derselben hin versehen wären, auch dieses kann sich später erst richtig ergeben. Da die Ansichten und Urtheile über die Anlegung der Schneisen in den Waldungen verschieden sind, so glaube ich, daß es am rechten Orte sey, deren Nutzen und Nachtheil hier darzustellen, damit ein jeder Gegner hiernach am besten beurtheilen möge, in wiefern seine früheren Ansichten dieserhalb begründet sind. Als Nutzen, den sie gewähren kann man anführen, als:

a) Daß dadurch die vielen sonst nöthigen meist hin und her laufenden, dem Walde auf so mannigfaltige Weise zum Nachtheil gereichenden Wald- oder Comminications-Wege ganz nachtheilich

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gemacht werden, da bekanntlich zwischen 2 Punkten nur eine grade Linie möglich ist, die durch die Schneise gebildet wird.

b) Daß durch zweckmäßig angelegte und gut unterhalten werdende Schneisen die Abfuhr des Holzes aus dem Walde sehr erleichtert werde und was zugleich auf den Werth des Holzes für den Besitzer des Waldes günstigen Einfluß gebe.

c) Daß die Seitengräben an den Schneisen sehr oft auch als Wasserableitungsgräben die besten Dienste thun.

d) Daß solche als Reviergränzen nützlich und zur Trennung der periodischen Wirthschaftstheile um so mehr nothwendiger sind, wenn sie zugleich als Holzabfuhrwege benutzt werden können.

e) Daß sie zur Orientierung im Walde

f) Zur richtigen Führung angestellter Jagden nützlich und

g) zur Verhinderung weiterer Verbreitung ausgebrochener Waldbrände, deßgleichen

h) Zur Schrankensetzung sich im Walde verbreitender schädlicher Forstinsecten, als namentlich der ...(?), ganz unentbehrlich sind.

i) Daß besonders bei solchen Holzarten, auf welchen die Windstürme einwirken, diesem Uebel dadurch begegnet werde, indem nämlich das von Jugend auf an Schneisen erwachsene Holz sich, vermöge des freien Standes mit seinen Wurzeln mehr ausdehnt.

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und folglich die unter solchen Verhältnissen erwachsenen Randbäume dem Sturmwinde Trotz zu bieten im Stande sind.

k) Der Forstschutz leichter zu besorgen steht, da die Fuhrleute aus den Schneisen nicht ausbiegen können und wenn sie sich erdreisten von der Schneise ab einen Forst...? begehen zu wollen, solche schon in weiter Entfernung wahrzunehmen sind.

l) Daß sie zu Ablägerplätzen des aus dem Innern des Waldes oder den jungen Schlägen abgefahrnen Holzes zweckmäßig zu benutzen stehen.

m) Als Beweis des unerkannten Nutzens der durch in großen Waldungen angelegten Schneisen erlangt wird, darf man solches wohl annehmen, da im Königreich Preußen, Baiern, Sachsen pp. Die neu eingerichteten Waldungen überall mit solchen in erforderlicher Menge versehen sind. Als Nachtheile der Schneisen werden gerechnet: a) Daß durch sie zu vieler Waldboden ohne Holzertrag verblieben;

b) Daß deren Anlage große Kosten verursache;

c) Desgleichen deren fernere Unterhaltung und

d) daß man dadurch dem Sturmwinde zur Einwirkung nachtheiliger Folgen auf den Wald Anlaß gebe.

Vergleicht man nun unbefangen die Vortheile und Nachtheile, welche durch die Schneisen in großen Waldungen hiernach hervorgehen, so ist es nicht

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zu verkennen, daß dieselben die letzteren bei weitem überwiegen würden, wenn sich diese letzteren als wirklich begründet darstellen. - Überprüft man diese genau, so stellt sich solches anders dar, denn

zu a) Baum- oder Waldboden geht dadurch weniger verloren, als durch die sonst erforderlichen vielen und krummen Wege im Walde. Aehnlich so verhalten sich

zu b) in Betracht des Verlustes an Holzzuwachs, denn die Erfahrung erweiset, daß jeder und auch die zunächst erwachsenen Randbäume, einen viel stärkern Zuwachs gewähren als die dahinter im Schluße stehenden und

zu c) daß die einmal in guten Stand gesetzten Schneisen weniger Unterhaltungskosten erfordern als sonstige viele Waldungen.

Daß Wind und Sonne auf erstere durch austrocknen beßer einwirken können, ist klar. Denn wenn man die Waldwege sich selbst überlaßen will, so setzt man die Fuhrleute in die Nothwendigkeit, sich stets neue Wege zu suchen, wodurch dann nicht bloß das junge Holz ruinirt, sondern auch das schon erwachsene wegen der hiedurch gemachten Fahrgeleise abgeschnitten werden den Wurzeln, Krankheit oder Absterben zugeführt werden.

Zu d) Wenn nur bei Anlegung der Schneisen die Rücksicht gebraucht wird, daß sie eine solche Richtung

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erhalten, wo Sturmwinde nicht auf sie einwirken können, nur dieses steht dadurch zu verhindern, wenn man solche auf der Seite, von welcher jene am heftigsten erfolgen, nicht ganz durchhauen.

Wenn nun schon an sich die manichfaltigen Vortheile, welche Schneisen in großen Waldungen überhaupt gewähren, wie aus dem vorstehnden ersichtlich ist für deren Anlegung ganz klar sprechen, so gehet doch offenbar der größte Nutzen durch die auf den Schneisen zu beschaffende leichtere Abfuhr des Holzes für die Rostocker Forstkaße aus den anzulegenden Schneisen überhaupt, noch ins besondere durch bereits vorhandenen nach der Willershäger Waldung noch sonst anzulegen projectirte Schneise recht klar hervor, wenn in der Nähe bei Rövershagen, wo sich alle Hauptschneisen conzentriren würden, von da ab eine Chaussee in möglichst grader Richtung nach Rostock angelegt würde. Denn so viel steht im Voraus einzusehen, daß keine Chaussee sich höher verintereßiren oder sich schneller bezahlt machen werde, als diese für die Forstkaße, da jetzt bei statthabenden schlechten Wegen der Fuhrlohn aus der Waldung bis nach Rostock, dem Werth des Holzes gleich kommt oder ihn wohl noch übersteigen mag.

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Bestände also nun die besagte Chaussee, dann würde das Holz aus den Waldungen nach Rostock zu jeder Jahreszeit um halb so hohen Fuhrlohn zu transportiren seyn, als was es bisher betragen hat.

Erwägt man nun, daß das aus den Rostocker Waldungen künftig auf der Chausse nach Rostock zu fahrende Holz ganz oder nur zum Theil im Preise um so viel erhöhet werde, als was sodan im Vergleich früher daran an Fuhrlohn erspart oder gewonnen wird; so erleidet der zuvor erwähnte Vortheil, welcher der Stadt Rostock und der Forstkaße dadurch zugeht, gar keine Zweifel.

4. Bereiset man die Rostocker Waldungen, so findet man, wie schon aus obigem bekannt ist, Laubholz, Nadelholz, Niederwald und sonstige Holzarten und zwar nicht selten von ganz verschiedenem Alter und sonstiger Beschaffenheit, desgleichen Räumden unter und neben einander abwechselnd oft auf kleinen Flächen. Ein solches Wirrwarr kann für die Zukunft nicht bleiben, da dieses unforstmäßig und aus so manchen wichtigen Gründen unvortheilhaft ist. Demnach ist es dann nothwendig, daß hiedurch hin und wieder Holzbestände von nicht großer

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Ausdehnung entweder ohne Rücksicht ihres Alters, wenn die daneben stehenden haubaren Bestände benutzt, als bald mit abgetrieben werden nur mit solchen Holzgattungen, als vordeß entweder sie daneben stehend bestehen, oder mit solchen, wie es dem Standorte grade angemeßen ist, durch Anwendung künstlicher Mittel im Holzbestand gebracht werden müßen. Hiedurch kann sich dann der Fall ereignen, daß während deß angenommenen Umtriebes oder Zeitraums ein Ort zweimal zur Abholzung kommt, wohingegen aber aus andern Gesichtspunkten betrachtet, es unter Umständen vortheilhaft erscheinen kann, daß mancher kleine Waldort innerhalb des nächsten Umtriebes oder Zeitraums gar nicht zur Benutzung kommt. Solche Anordnungen, deren nähere Bestimmung sich erst bei Anfertigung der speciellen Forstbeschreibung ergeben können, bedingen also hie und da kleine Opfer zu bringen, da aber dadurch vielfältig und reichlich wieder ersetzt werden, wenn man die Vortheile erwägt und … als Grundsatz festgehalten werden muß, daß man schon jetzt darauf einwirken müße, den höchstmöglichen Holzertrag für die Zukunft

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erziehen zu wollen und daß demnach dereinst die in jedem periodischen Wirtschaftsteile des Waldes demnächst vorfindlichen Holzbestände von fast gleicher Art, Alter usw. sind.

5. Bei einer jeden einzuführenden Forsteinrichtung muß der Hauptzweck zum Grunde liegen, den größtmöglichen Nutzen aus einem Walde ziehen zu wollen. - Dieses steht nur dann zu erlangen, wenn vorzüglich bei einer sonst rationellen Forstbewirthschaftung erst solche Holzarten angebaut werden die den Loialverhältnissen und ins besondere auch dem Standorte angemeßen sind .


Daß nun dieser Zweck durch die Erhaltung der Buchen und deren fernerer Wiederanbau in den Rostocker Waldungen nicht nach Wunsch zu erlangen steht, solches erhellet schon aus der vorangegangenen Beschreibung derselben, zumal da der Boden für diese Holzart in größten Theilen und insbesondere in der Rostocker Heide sich gleichsam ausgetragen hat, denn ebenso wie unsere Feldfrüchte auf einerlei Boden mehrmals angebaut immer einen niedern Körnerertrag geben, dahingehend wenn da wo solche nicht mehr gedeihen können, andere Früchte noch recht üppig empor wachsen; ähnlich so verhält es sich auch mit unsern Holzarten, wie solches die

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Erfahrung beweiset, wenn sie auf den ihrer Natur gemäßen Standorten sich nicht befinden, wie dieses hier die Buche bestätigt. So lange die Größe der Waldungen und resp. Die der Bestände der verschiedenen Holzarten durch Ausmeßungen noch nicht bekannt ist, so läßt es sich nicht behaupten, ob die, nach einer einmaligen Bereisung großer Waldungen, angegebenen Verhältnisse der mit Buchen bestandenen Districte, sowohl in Rücksicht gegen andere Holzgattungen als auch ihre Alters Klaßen zu einander richtig sind. Gesetzt aber es wiche die Angabe nicht weit von der Wahrheit ab, alsdann stehet doch zu vernuthen, daß ohne schon den Zweck untersucht zu haben, sogar die jüngern und noch gesündesten Buchen keinen kräftigen, die ältern schon ausgewachsenen aber nur einen sehr unbedeutenden und die bereits über- und abständigen gar keinen oder einen negativen Zuwachs mehr gewähren, wie sich dies alles schon aus ihrem Äußern beurtheilen läßt. Unter so bekannten Umständen liegt dann vor, daß die Buchenbestände, ohne Unterschied des Alters und selbst diejenigen, welche noch gesund zu seyn scheinen, aber

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nicht mehr geschloßen stehen, namentlich aber die, welche schon über- und abständig sind, also gleichsam auf dem Abgange stehen, nicht noch für die Zukunft lange erhalten werden können.

Da nun, der oberflächlichen Beurtheilung nach, der größte Theil der Buchenbestände in den fraglichen Waldungen jetzt schon zu haubaren und überständigen Klaßen zu rechnen ist, so ist es nöthig, daß dieser Vorrath innerhalb 40, höchstens 60 Jahren benutzt seyn müße, da er länger nicht aushalten wird. Alsdann wird eine Periode eintreten in welcher, wenn gleich kein gänzliche Mangel dan haubarem Buchenholz vorhanden seyn werde, doch dann kein großer Vorrath an solchem seyn können. Soviel ist gewiß, daß wenn die meisten der jetzt mit Buchen noch bestandenen Orte, vorzüglich in der Rostocker Heide, davon baldigst ganz abgeräumt und sofort mit Kiefern in vollen Bestand gesetzt würden, sie hierauf einen üppigen Wuchs bezeigen werden, sodann innerhalb eines gewissen Zeitraumes von etwa hundert Jahren, ein um ein vielfach größerer Holzertrag zu erziehen gewißsey, als von der Buche auf derselben Fläche innerhalb der besagten Zeit. Theils nun, da die Preise des Buchenbrennholzes

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die sogar des Kiefernbauholzes in den städtischen Waldungen übersteigen und theils auch , da es gewiß der Wunsch seyn wird, den Nachkommen Buchenbrennholz zu hinterlaßen, so sind dies so wichtige Gründe, welche für die Erhaltung und Nachzucht der Buchen zu rechtfertigen sind.

Diesen Zweck mittels rein zu erziehenden Buchenbeständen erlangen zu wollen, stehet aus Rücksicht des ungünstigen Klimas und Bodens, nicht mit gutem Erfolge zu erwarten, um so sicherer und vollkommener aber, in angemeßenem Verhältniß mit Kiefern, Birken und Weißbuchen gemischten Beständen, welche letztere Holzgattungen dann, nachdem sie den jungen Buchen als Schutzmittel den Dienst geleistet und durch ihre Abgänge zur Verbeßerung des Bodens beigetragen haben, mittels richtig zu führender Durchforstung ….? entfernt werden müßen und wenn auch von diesem Durchforstungsholze selbst kein großer Gewinn zu erwarten stünde.

6. Damit aber der Boden in einem großen Theil der mehr bewaldeten Waldung durch sich sonst immer mehr verbreitende Versumpfung, während der nicht trockenen Jahreszeit, nicht gänzlich, sondern auch der jetzt schon zu naße

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aber noch nicht ganz vermagerte Boden, nicht noch mehr verderbe, so ist eine mit Kraft auszuführende Entwäßerung der, solches bedürftigen Stellen, ungesäumt vorzunehmen. Sollte das Gefälle des Waßers nach dem bloßen Augenschein nicht richtig zu beurtheilen stehen, dann muß dies durch Nivellement zu erforschen seyn und sollte es an den zur Abführung des Waßers nöthigen Hauptgräben fehlen, dann müßten solche angelegt werden. Wo und wie und in welcher Breite und Tiefe diese Gräben zu verfertigen wären, dieses wird in der speciellen Beschreibung genauer bestimmt werden, und ein Gleiches gilt sodann von der Anlage neuer Brücken, an denen es nicht nur jetzt noch hin und wieder mangelt, sondern davon ohnehin dann noch mehrere erforderlich wären.

7) Ein, der Nachzucht des jungen Holzes großes Hinderniß bestehet in dem in der Rostocker Heide besonders zu starken Hoch- und vorzüglich besonders zu starken Rehwildbestandes und da die jungen Laubholztriebe der letztern Lieblingsnahrung sind, aber auch die jungen Kiefern davon nicht ganz verschont bleiben, so ist diesem Uebelstande der gänzliche Mangel von 1 bis 60jährigen Eichen in diesen Holzungen als Ursache zu zu schreiben.

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ein Wildstand läßt sich sehr wohl mit der Holzzucht vereinen aber ersterer darf nur in angemeßener Größe bestehen. Der Schwarzwildbestand, so wie er in den städtschen Holzungen jetzt vorhanden ist, gewährt, in Betracht der Holzzucht mehr Nutzen als Nachtheile, denn die Sauen tragen nicht bloß zum Unterbringen pp. Mancher Holzsamen bei, sondern durch das Verzehren mancher, den Holzpflanzen schädlicher Larven und ins besondere der so verderblichen, sich in den Nadeln der Kiefern lediglich nährenden Raupen noch mehr, wesfalls dann in machem Nadelholzwald eigens die Anzucht und Erhaltung der Sauen absichtlich begünstigt wird. Wenn demnach in diesen Holzungen die Holzerziehung und nicht die Erhaltung des Zuhstandes Hauptsache seyn soll, dann darf solcher nur künftig hin in angemeßener Größe unterhalten bleiben.

8) So unvortheilhaft es aber auch ist, in kleinen Waldungen eichen anzuziehen, da solche bis zu ihrer Brauchbarkeit nach Beschaffenheit des Standortes und des Zwecks mindestens 150 – 200 Jahre alt werden müßen, so erscheint es doch aus so mancher Rücksicht grade für die Stadt Rostock und bei der großen

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Ausdehnung ihrer Waldung rathsam zu seyn, den Nachkommen wieder Eichen zu überliefern. So lange der Bestand nicht vermindert ist, stehet solches weder durch Besamung noch durch Versetzung niedriger Eichenstämme im Freien zu erlangen. Nicht bloß aus diesem Grunde sondern auch, damit Eichen in Zukunft in den jungen Buchenschlägen eingesprengt und auch auf sonst angemeßenen Standorten erzogen werden möchten, so ist es nothwendig solche Stämmchen bis zur angemeßenen Höhe in, besonders dazu eingerichteten Anlagenzu erziehen. Aehnliche Bewandniß hat es auch 9) mit der Erziehung solcher Holzarten, die des Anbauens würdig sind und in freiem Stande wohl nicht gut aufzubringen seyn möchten. Dahin gehören unter andern die Lerchen und canadensischen Pappeln (Kanadische Schwarz-Pappel - Populus deltoides), desgleichen Birken, Ellern pp, und zwar die Pappeln vorzüglich zum Anbau als Schutzwald an der Seeküste, die Lerchen zur Eingränzung in die jungen Buchenorte und Kiefernsaatanlagen, und die Birken und Ellern zur Ausbesserung der Eller-Niederwaldungen, deren mehrere die Ersetzung der ausgegangenen Ellernstöcke nothwendig bedürfen.

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Unangedeutet kann ich nicht laßen, daß es unter manchen Umständen überhaupt sicherer, schneller und auch weniger kostbar ist, Waldbestände durch Bepflanzung als durch Besamung zu ziehen.

10) Kann die nachtheilige Folge nicht unerwähnt bleiben, welche die im Jahre 1816 geschehene Auszählung der in den Rostocker Waldungen damals vorhanden gewesenen ein Fuß und darüber starken Eichen nach sich ziehen könnte. Das Resultat hiervon fällt zwar günstig in die Augen allein aus der obigen Beschreibung derselben ist ihr Zustand bekannt. Gedenkt man sich nun, daß diese große Anzahl von Eichen bereits größtentheils ausgewachsen und brauchbar wären, ferner, daß ein gewißer Zeitraum fortgesetzt worden sey, nach welchen sie bei alljährlich gleicher Aushaltung benutzt werden sollten, und benutzte sie nach diesem Eergebnis, dann stehet zu ermeßen, daß, weil viele der Damalen erst einen Fuß und etwas darüber starken Eichen statt vermeintlich zuzuwachsen schon abgestorben sind, oder sonst schon auf dem Abgange stehen, so muß über kurz oder lang gänzlicher Mangel an gesunden hau-

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und nutzbaren Eichen eintreten. Um diesen unangenehmen Umstand abzuwenden, ist es höchst nothwendig, daß der Eichenvorrath in den in Rede stehenden Waldungen fordersamst und zwar nach solchen Klaßen speciell aufgezählt werden müßen, damit hieraus richtig zu beurtheilen stehe, wie viele noch ganz gesund, bw., schon haubare und ganz auf dem Abgange stehende Eichen, eine jede Klaße enthalte, um hiernach die für einen angenommenen Zeitraum jährlich zur Benutzung zu bringenden Stämme zu vermeßen.

11) Eine jede Taxation bedingt, daß sowohl der in einem Walde vorhandene Holzvorrath und der, überhaupt in einer solchen zu erwartende Zuwachs, mithin der wahre, nachhaltig zu beziehende Ertrag, während eines angenommen Zeitraums einer Periode oder jährlich nach Faden oder beßer nach Kubikfuße, angegeben werden muß, nicht weniger auch, daß wenn eine solche Taxation so genau als erforderlich zuträfe, und überhaupt die zu entwerfende Forsteinrichtung nicht vergebens gemacht, sondern bestehen bleiben solle, so ist es schon aus

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Diesem Grunde nothwendig, daß nicht bloß die Maße des vorhandenen Eichenholzes von jeder Klaße nach Kubikfußen angegeben werde, sondern ein Gleiches auch bei jeder der verschiedenen Holzsortimenten geschehe, und in Beziehung dieses alle und die alljährlich aus jedem Forstrevier besorgten Holzabgaben, es mögen solche unentgeltlich oder gegen Bezahlung verabfolgt seyn, in einer, dem Zwecke gemäß einzurichtenden Forstrechnung berechnet und am Jahresschluße derselben auf Kubikfuße redicirt, nachgewiesen werden. Hiernach würde es dann auch unbedingt, daß nicht nur,

12) Die an die verehrlichen Einwohner der Stadt Rostock frei oder gegen Bezahlung abgegeben und Tannenhölzer genau ausgemeßen und nach Kubikfüßen berechnet werden, sondern auch, daß eine schärfere Trennung der verschiedenen Fadenholzsortimente, und für jede Art gewiße Maaße und die Beschaffenheit des darin zulegenden Holzes bestimmt und namentlich unter das sogenannte Lese- oder Fadenholz kein stärkeres Holz, als was man eigentlich hierunter versteht, dazwischen gemischt werde, da solches in so mancher Beziehung ohnehin zu tadeln ist. Da nun aber

13) ohnehin der Verkauf oder die Abgabe des

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Kiefernbauholzes an die Stadt Rostock, so wie solches bisher stattgehabt hat, den Nachtheil mit sich führt, daß die Käufer, was unter so bewandten Umständen auch keinem zu verdenken stand, - Kurzschäftige oder schwache Bäume anzukaufen verweigerten und folglich diese in dem Walde stehen blieben oder sonst doch wohl zu schwachen Laubholze, wozu sie ganz geeignet waren, benutzt worden, so möchte es billiger und gerechter seyn, daß jeder Käufer auch dasjenige Holz bezahln, welches er empfinge. Damit aber der Käufer, in Vergleich der bisher bestandenen Kiefernbauholzpreise, keinen Verlust erleide, so wäre es billig für jedes Holzsortiment, als für Schiffsmasten, Brettblöcke, Balken, Platen, stärkeres und schwächeres Bauholz, so billige Preise festzusetzen, damit wenn er diese Bezahlte, er für ein solchen Baum doch nicht viel mehr entrichte, als wenn ihm solcher nach der bisher bestehenden Ausmeßung verkauft werde, oder sollte dieser zweckmäßigen und gerechten Einrichtung zur Ausführung Hinderniße in dem Wege stehen, dann dürfte vielleicht der Verkauf des Tannenbauholzes durchs Meistgebot oder nachdem von solchen ein Vorrath auf eine bei Rostock einzurichtende Ablage transportirt wäre, anziehend seyn. Obwohl sich manches gegen den meistbietenden Verkauf im Walde selbst zu besorgen einwenden läßt,

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so dürfte es jedoch alsdann an Käufern dazu nicht fehlen, wenn alljährlich mehre der Holzauktionen gehalten, und die erste bereits im October und die andern nach Beschaffenheit der Witterung und der Wege während des Winters oder auch im Monat März gehalten und den Käufern die stehend gekauften Bäume gestellet werden, dann zu einer ihnen beliebigen Zeit zu fällen, beschlagen und abfahren zu laßen, wenn es ihnen gerade paße und das Holz nicht in jungen Schlägen oder an solchen Orten vorhanden wäre, welche letztern in demselben Frühjahr wieder mit Holz angebauet werden sollen. In beiden Fällen müßte es dann spätestens Mitte April vom Schlage weggeschafft und wenn nicht aus dem Walde ganz abgefahren, sondern doch an die im Walde selbst oder an Schneisen anzuweisenden Ablageplätzen geschafft seyn. Die Realisierung dieses meistbietenden Verkaufs und das daraus, wenn auch nicht gleich Anfangs, doch gewiß später guten Erfolg für die Forstkaße, steht als dann nur zu erwarten, wenn den Käufern zur Bezahlung des erkauften Holzes eine, ein oder mehrere Monate dauernde Frist gestattet wwerde, da es bekannt ist, das sogar mancher Kapitalist nicht zu jeder Zeit über seine Kapitalien disponiren kann, oder sie sonst vielleicht zur Zeit der Holzauktion auf eine für ihn vortheilhafte Weise anwenden könnte. Der denkbare Einwand, daß durch den, dem Käufer

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gegebenen Credit die Forstkaße durch schlechte Bezahler in Schaden versetzt werden, ließe sich um so weniger erwarten, wenn die Bedingungen über die zu zahlenden Holzauktionen so gestellt werden, damit das Gebot des unsichern Käufers nur dann angenommen würde, wenn er zuvor einen genügenden Bürgen gestellt habe. Da nun ohnehin zu erwarten steht, daß das, oder die Mitglieder des verehrlichen Forstdepartements, welcher oder welche der Auction beiwohnen oder dieselbe gar hielte, die ökonomischen Verhältniße ihrer Mitbürger genau kennen werden, so setzen die Bedingungen (?) sie in den Stand, den unsichern Käufern, wenn er solchen nicht genüget haben würde, vom Meistgebot auszuschließen. Gesetzt aber man habe sich in dem Vermögen, den Zustande des Käufers getäuscht, so hat das Forstdepartement, als Behörde bei dem verehrlichen Magistrate der Mittel genug in fürden, sich von einem solchen bezahlt zu machen . Bei dieser Gelegenheit kann ich versichern, daß so ungünstig, auch anfangs in manchen Gegenden meistbietende Holzverkäufe, wo sie noch nicht üblich waren, ausfielen, später sehr vortheilhaft sich bewährt haben, wie ich solches nach den vielen Auktionen versichern kann, die ich in andern Ländern beigewohnet habe. Denn obgleich meine Holzkäufer aus den Bürgern dreier

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hier zunächst gelegenen Städte bestehen, deren ökonomische Umstände ich zur Zeit der Einführung der Auktionen wenig oder garnicht kannte, so kann ich jedoch zum Ruhme dieser braven Männer versichern, daß bis jetzt die hiesige Forstkaße dadurch um keinen Schilling betrogen ist, obgleich ich auf mancher Auktion in einem Tage für mehrere hundert Thaler Holz verkauft habe.

14) Daß die in den Rostocker Waldungen früherhin ausgeübte Viehweide aufgegeben worden ist, solches war bei dem bisher darin bestandenen Forstbetriebe unerläßliche Nothwendigkeit . - Waldweide kann aber in jedem Forstreviere von einiger Ausdehnung, worin nach einem gehörig geordneten Betriebs- oder Hauungs-Plane gewirtschaftet wird, bei der Holzerziehung ganz unberücksichtigt für diese benutzt werden und nur als einziger Nachtheil derselben für den Wald, steht dann anzusetzen, daß doch solches nur allein unter Leitung eines tüchtigen Hirten darin geweidete Vieh die im Walde befindlichen nicht tiefen Waßerableitungsgräben beim Durchtreiben durch dieselben stellenweise beschädigt oder verstopft werden. Erwägt man aber, welchere große Vortheil aus der Zulassung der Waldweeide nur wäre es auch grade nicht der Forstkaße

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sodann doch dem allgemeinen Besten zufließt, wenn eine bedeutende Anzahl Rindvieh seinen Sommeraufenthalt im Walde findet, das außerdem vom Felde gemähet werden müßte, so wäre es ungerecht, mancherlei Gewächse, die im Walde ohne Schaden, ja sogar selbst zum Nutzen derßselben, nämlich damit der Same solcher sich leicht weiter verbreitender Forstunkräuter, ehe es zur Reife gelangt, vom Viehe verzehrt werden, unbenutzt zu laßen. In gehörig eingerichteten und sogenannten schlagmäßig bewirtschafteten Revieren, kann man annehmen, daß bei dem Hochwaldbetriebe nach Beschaffenheit der Holzarten, 2/3 bis ¾ der ganzen Waldfläche ohne Nachtheil, der Heide eingeräumet werden könne. - Wenn nun zwar aus Berücksichtigung des gegenwärtigen Zustandes der mehr besagten Waldungen überhaupt, vorerst und so lange ein schlagmäßiger Betrieb darin nicht schon länger bestanden hat, auch nur 1/3 der gesammten Waldfläche als Weide zu benutzen wäre, dann könnten doch circa 786.000 Quadratruthen dazu abgegeben werden, und rechnet man ferner, daß zur Ernährung eines Stücks Rindviehes eine Fläche von 1000 Quadratruthen erforderlich würden 786 Stück auf diese Weise während

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während des Sommers ihre Nahrung finden. Schlägt man nun das Weide-Geld für ein solches Stück nur auf 3 Thaler an, so beträgt der dadurch der Menschheit zu nutze kommende Gewinn gegen 2358 Reichsthaler. Ob nun es für angemeßen gefunden werde und auch der örtlichen Verhältniße halber entsprechend sey, daß der Forstkaße das Weidegeld zu gute kommt, solches laße ich dahingestellt seyn und habe nur hierdurch auf den Vortheil hindeuten wollen, welcher Gewinn bei gehörig eingerichteten Forstrevieren auch durch eine solche Nebennutzung unbeschadet des Waldes zu erlangen steht. Wenn nun zwar die Forstkaße auf die Beziehung diese Gewinnes verzichten wollte, so würde es doch billig seyn, daß diejenigen, welchen die Ausübung der Weide mit ihren Vieh gestattet würde, zu verpflichten wären, die in den ihnen eingeräumten Weidedistricten befindlichen Waßerabzugsgräben stets im offenen Stande zu erhalten, oder bezöge die Forstkaße das so äußerst billig angeschlagene Weidegeld, so könnten die Gräben auf deren Kosten für ein unbedeutendes stets im guten Stande erhalten, nöthigenfalls

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auch die jungen Schonungen oder die Triftzüge mit Einfriedigungsgräben versehen werden.

15) Anlangend die Holzsamen, welche in den städtischen Waldungen erwachsen, so steht wegen ihrer rauhen Lage wohl zu erwarten, daß volle Eichel- und noch weniger volle Buchelmast eine seltene Erscheinung seyn werde; so genannte Sprengmast wird jedoch öfter erfolgen, und ähnlich so wird es sich auch mit den Kiefernsamenjahren verhalten. Unter solchen Verhältnißen ist dann abzunehmen, daß bei dem statthabenden starken Wildstande überhaupt in diesen Waldungen, wenn keine volle Eichel- oder Buchelmast vorhanden ist, von der Sprengmast, zur Fortpflanzung des Waldes aus dem Samen wenig oder nichts übrig bleiben werde. Also auch aus diesem Grunde geht die Nothwendigkeit hervor, daß insbesondere der Rehstand vermindert werden müße, und ferner, daß so oft nur Eichen- und Buchensamen vorhanden sey, solcher eingesammelt und in eingeschonten Orten auf angemeßenem zubereiteten Boden, ausgesäet werden müße.

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Zugleich ergiebt es sich aus dem Zuvor besagten, daß so lange der Wildstand noch nicht vermindert ist, nur bei vorhandener voller Mast von der Einsahmung der Mastschweine mit Nutzen Gebrauch zu machen steht. Theils da es die Nothwendigkeit erheischt den Anbau des Holzes vorzüglich durch künstliche Mittel in den Rostocker Waldungen in Zukunft im Großen und mit Thätigkeit zu betreiben, damit insbesondere vorerst die in derselben schon befindlichen, gegen 250000 – 300000 Quadratruthen wenig oder gar keinen Holzertrag gewährenden Räumden im Holzbestand baldigst verestzt würden, um hiedurch zugleichin solchem Verhältniße auf stärkere Benutzung des gegenwärtigen Holzvorraths hingewiesen, als die Instandsetzung der Räumden vorschreitet, und theils, da der Ankauf der Holzsamen große Kosten verursacht, und überdies, wenn man genöthigt ist solchen von fremden Samenhändlern ankaufen zu müßen, man von denen ohnehin nicht stets reel bedient wird, so ist es um so mehr Erforderniß wenn Samen an den in diesen Waldungen befindlichen und zur Nachzucht bestimmten Holzarten vorhanden sind, solche einzusammeln.

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Vorzüglich bezieht sich dies auf den Kiefernsamen, da die vorhandenen großen Räumden mit keinen Holzarten als mit der Kiefer in Bestand zu setzen vortheilhaft seyn würden. Da zu dem Zwecke wohl im Allgemeinen die platzweise Besamung hier aus so mancher hinsicht die zweckmäßigste und wohlfeilste seyn wird und die mit reinem Samen zu machende Ansaat den Vorzug vor der mit Zapfen zu besorgenden hat, so ist es Erforderniß ein Samendarrhaus von angemeßener Größe und zweckmäßiger Einrichtung anzulegen und selbiges sogleich mit einem Magazin zu verbinden, in welchem nicht nur alle eingesammelten Samen vorerst zusammengebracht, sondern auch manche der zur Aussaat in den Jahren nicht nöthigen, darin länger aufbewahrt werden. Der Standort dieses Gebäudes muß aus so mancher Rücksicht zweckmäßig gewählt und ein, vorzüglich zur Ausklengung der Kiefernzapfen zuvor gehörig unterrichteten ehrlichen Mann angestellt werden.

16) Da jeder der in diesem Erachten erörterten Gegenstände mehr oder weniger mittel- oder unmittelbaren Einfluß auf den künftigen

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Ertrag der Rostocker Waldungen überhaupt äußert, so muß, ehe zur Anfertigung der genannten und speciellen Forsbeschreibung geschritten werden kann, schon bestimmt angegeben seyn, ob und in wiefern die erwähnten, einem rationellen forstwirthschaftlichen Betriebe entgegenstehenden, als auch sie begünstgenden Mittel als erstere zu entfernen und letztere einzuführen stehe. Ist dies geschehen, dann ist jeder Gegenstand an seinem rechten Orte als entweder in der generellen oder in der speciellen Forstbeschreibung zu verhandeln.

17) Nämlich in der generellen Beschreibung sind nicht nur alle innern und äußern Verhältniße, welche auf den Forsteinrichtungsbetrieb und was dahin in irgend einer Hinsicht einschlägt, Bezug haben, gehörig darzustellen, sondern es sind auch überdies zugleich Grundsätze festzustellen, nach welchen solche auszuführen sind. Demnach müßen, außer mehren andern Gegenständen, darin vorzüglich die Prinzipien entwickelt oder festgestellt seyn, als:

1. auf welche Art und Weise in den verschiedenen Forstorten der Boden und der

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bisherige Zuwachs des Holzes an den verschiedenen Holzgattungen untersucht sey, was für ein Resultat sich daraus ergeben und was für ein Urtheil über den künftigen Holzzuwachs zu erwarten sey, und hernach die Umtriebszeiten für jede der vorhandenen oder noch anzubauenden Holzgattungen möglichst richtig bestimmen zu können. Desgleichen

2. über den, in jedem Forstrevier bestimmten Zeitraum zur Benutzung gewißer Holzgattungen, als namentlich der Buchen, Eichen p.p.

3. daß die bisher stattgehabte Plänterwirthschaft im Allgemeinen eingestellt und nur in besondern, nahmhaft zu machenden, Fällen ferner fortzusetzen sey.

4. daß nach einem zu entwerfenden Hauungsplan künftig im Allgemeinen ein regel- und schlagmäßiger Betrieb und wie dies alles auszuführen sey, vorgeschrieben werde, ferner

5. wann und unter welchen Verhältnißen die Nachzucht des Holzes von den daselbst noch befindlichen Holzbeständen auf dem Wege der Natur oder durch Kunst zu erlangen beabsichtiget werden müße , des gleichen

6. die natürliche Nachzucht oder der Anbau der einen oder andern Holgattung vorzüglich zu begünstigen sey,

7. nach welchen Regeln für jede Holzgattung

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die Anlegung, Führung, Auslichtung und der Abtrieb der Schläge zu besorgen wäre. Ferner, daß künftig Durchforstungen einzuführen, wann solche bei den verschiedenen Holzgattungen zu beginnen und wie in den verschiedenen Altersperioden auszuführen sind; desgleichen

8. wann und unter welchen Verhältnißen sowohl die in den Abtriebsschlägen, als auch in den durch Kunst angelegten Besamungen noch etwa enthaltenen leeren Stellen durch Anwendung künstlicher Mittel, als durch Nachsaat oder Pflanzung ungesäumt in vollem Bestand gesetzt werden sollen.

9. Daß die versäumten Nachhauungen des Oberholzes aus solchen jungen Schlägen , wo dies noch für den jungen Bestand als nützlich erscheint,vollzogen werden müßen.

10. wie es mit der Holzernte zu halten, wann und wie dieselbe unter den verschiedenen Umständen zu beginnen, auszuführen und das geschlagene Holz an Ort und Stelle länger stehen oder liegen bleiben oder sofort von da weg vorerst anzuweisenden Ablagerungsplätze oder aus dem Walde geschafft werden müße.

11. unter welchen Umständen durch Besamung oder Pflanzung im Allgemeinen der

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Holzanbau auszuführen sey und zwecks letztern auf welche Weise die erforderlichen Pflänzlinge von den Umständen angemeßenen Größe in besondern Anlagenzu erziehen sind.

12. eine wie große Quantität Samen z.B. auf 100 Quadratruthen sowohl zur Anzucht eines vollen Holzbestandes als auch wenn die zu erziehenden Pflänzlinge ganz oder zum Theil zur weitern Versetzung bestimmt sind, bei jeder Holzgattung nach Verschiedenheit des Standortes und der vorangegangenen Kultur des Bodens auszuführen sey.

13. wo und unter welchen Verhältnißen andere nutzbare Holzgattungen zwischen die, den Bestand ausmachenden in mehr oder minderer Anzahl einzusprengen sind, des gleichen

14. das Ausästen rauher sich selbst oder andern daneben stehenden Holze zur Last seyenden Stämme vorgenommen werden müßen,

15. daß sogenannte Schutzwaldungen an dem Seestrande, mit welchen Holzgattungen nur auf welche Weise anzulegen sind.

16. wie und auf welche Weise in den verschiedenen Forstorten der jetzige Vorrath und der künftige Holzertrag ermittelt sey.

Vorgängig wird dieserhalb bemerkt, daß aus Rücksicht der Größe und des gegenwärtigen Zustandes der Rostocker Waldungen

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überhaupt eine specielle Erforschung des Vorraths ganz unpaßend und nur unnütze Kosten verursachend seyn würde, vielmeh , daß es dermalen schon zureichend sey, wenn der gegenwärthige Holzvorrath und Holzertrag, so wie es grade bei jedem Bestande angemeßen, entweder nach dem Durchschnittszuwachse oder nach der Maßenschätzung bestimmt werde. Dahingegen aber so ist es desto größere Erforderniß, so lange genau nach dem noch zu verfertigenden Betriebs- Handlungs- und Culturplan zu wirthschaften und den sich ergebenden Etat oder Abgabensatz nun zu halten, bis sich vielleicht etwa nach Ablauf von 10 Jahren, wo sodann die ganze Forsteinrichtung im Innern und Äußern zu prüfen wäre, ob der Betriebsplan befolgt sey, sich bewährt habe, oder aus Gründen hin- und wieder eine Aenderung erleiden, und eine Abänderung vorzuziehen, angeben möchte. Wiederholt wird daher daß 17. Da die Erforschung des Holzvorraths und die Bestimmung des periodischen oder jährlich während der angenommen Umtriebszeit oder des Zeitraums und dem Walde zu beziehenden Abgabesatzes

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in so mancher Hinsicht nach Cubicfußen zu bestimmen, Nothwendigkeit sey und daß demgemäß auch alle und jede besorgte Holzabgabe aus den Waldungen genau berechnet und nach Cubicfußen anzugeben sind.

18. Eine gemachte Forsteinrichtung und Forsttaxation scheitert, sobald in deren Ausführungen von dem desfalligen Plane abweichend, oder wenn keine gehörige Kontrolle über die Holzabgaben geführt wird. Demnach wird es dann erheischt, daß in Grundlage dieser generellen und insbesondere speciellen Forstbeschreibung in jedem Sommer ein Hauungsvorschlag über die im Laufe des Jahres vorzunehmende Holzernte und über die während der Zeit zu besorgenden Forstcuturgeschäfte unterworfen und außerdem eine Kontrolle oder Wirthschaftsbuch geführt werde. Dieses letztere um so mehr, da es ohne Zerrüttung der Forsteinrichtung und Taxa geschehen kann, daß der Abgabesatz alljährlich nicht genau eingehalten werden müße, sondern da man sich dieserhalb nach den Konjuncturen richten und bei günstiger Gelegenheit ihn in einzelnen Jahren überschreiten, bei ungünstigen Verhältnißen aber nicht genau zu erfüllen verbunden ist.

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so genügt es schon aus dem nach dem Abschluß der Jahresrechnung angefertigten Kontroll- oder Wirtschaftsbücher ersehen zu können, wie die Taxation der alsdann rein abgetriebenen Abtheilung zugetroffen, oder ob man sonst einen Vorgriff im Walde gemacht, oder das Ergebniß des Abgabesatzes nicht erfüllt habe.

19. Die specielle Forstbeschreibung, deren nicht bloß eine solche von jedem Forstreviere besonders, sondern auch von jeder einzelnen Abtheilung deßselben Reviers angefertigt seyn muß, welche letztere sich in Hinsicht ihrer Lage, ihres Bodens, ihrer Holzgattung, des Alters des Holzes oder sonstiger Rücksichten von daran grenzenden unterscheidet, welche dem Forstverwalter den Weg zur Ausführung des Forstbetriebs vorzeigt und außerdem die Vorschrift zur künftigen Bewirthschaftung jeder Abteilung nebst den darin vorzunehmenden Forstverbeßerungen. Weiß der Forstadministrator nun, welcher eine solche Forstbeschreibung besitzt, so wie sich auch mit dem Wesentlichsten daraus, was ihm zu wißen nöthig sey, vertraut machen muß, was innerhalb der nächsten 10 oder 20 Jahre dem Einrichtungsplan

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gemäß, und insbesondere der speciellen Forstbeschreibung in jedem Forstorte zu verrichten sey, dann muß deßen Beurtheilung überlaßen bleiben, wo, in welcher und nach den Zeitverhältnißen grade am angepaßesten statt zunächst zu thun sey, um darauf hinzuwirken, daß spätestens nach Ablauf des nächsten 10. oder 20. Jahre so vollführet ist. Als solches darin zu thun angeordnet war. Damit aber auch die Forstdirection im Stande sey, die von dem Forstadministrator derselben alljährlich eingerichten Hauungs- und Culturvorschläge prüfen zu können, so muß dieselbe nicht blos ebenfalls mit einer gleichlautenden speciellen Beschreibung fordern ausßerdem mit einer von jedem Forstrevier angefertigten Special- und eine etwa auf den 4ten Theil derselben reducirte Generalcharte versehen seyn. Hieraus muß nämlich beim ersten Blick durch die darin für jede Holzgattung, davon verschiedene Altersklaßen und jede , während einer Periode hauptsächlich zur Abholzung kommenden, so viel als möglich zusammenhängenden Wirthschaftstheile durch die für jede Verschiedenheit ausgewählten oder bestimmten Farben auffallen.

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und deutlich darstellen – Da nun die Specialcharte den Zustand des Waldes nach seiner dermaligen buntesten Beschaffenheit aber falls durch die Farben verdeutlicht, so läßt sich hieraus und aus der Beschreibung der damit correspondirenden Abtheilung nicht nur deren zur Zeit der Forsteinrichtung stattgehabter Zustand lebhaft ermeßen, sondern die in derselben enthaltene Vorschrift zur Bewithschaftung jeder solcher Abtheilung giebt dann das nähere Verfahren an, welches anzuwenden sey, und damit hinzuwirken, daß am Schluße jeder Periode grade so bestanden sey, als wie dieses die Generalcharte ausweiset.

20. Oben habe ich schon angeführt, daß durch die Ausführung der Forstbetriebs- und Kulturgeschäfte, wie sie zu dem Zwecke bei der einzuführenden beabsichtigten neuen Forsteinrichtung zu leisten und zu vollführen nöthig sind, sowohl die Geschäfte des Forstverwalters, als auch die deßen Untergeordneten um ein sehr bedeutendes vermehrt und ihr Dienst erschwert werde. - Billig ist es daher dann auch, daß dieselben angemeßen in ihrer Einnahme verbeßert und

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dadurch zur Thätigkeit und gewißenhaften Ausführung ermuntert wewrden, ob nun durch erhöhtes Fixum oder durch ihren zufließen zu laßenden Akzidenzen (Nebeneinnahmen), solches erlaube ich mir nicht auszusprechen. Doch unbemerkt kann ich nicht laßen, daß es wohl im Allgemeinen viel gegen sich hat, dem Verwaltenden und dem inspizierenden Forstpersonale Akzidenzen zu beziehen, und zu gestalten, sondern diesen lieber einen festen Gehalt zu bestimmen, allein es liegen jedoch Fälle vor, wo es nicht zu verkennen ist, daß die Bewilligung der Beziehung so manchen Akzidenzen von angemeßener Größe, nicht nur zur Ermunterung des Forstpersonals gereiche, sondern auch die Veranlaßung zur Beförderung des Verkaufs mancher Forstprodukte zumVortheil der Forstkaße unmittel- oder mittelbar beiträgt und durch thätigen Betrieb des Holzanbaus zu rechtfertigen steht.

21. Was nun endlich die Frage, wie viel und wie hoch sich die, durch die einzuführende Forsteinrichtung verursacht werdenden wahren Kosten belaufen möchten, so stehet solches jetzt noch gar nicht richtig zu bestimmen, da es noch unentschieden ist, ob es nöthig sey, daß die Rostocker

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Waldungen neu vermeßen werden müßen, oder ob die vorhandenen Forstcharten richtig und bei diesem Geschäfte zum Grunde zu legen sind. Wäre dies der Fall, dann werden die Vermeßungskosten kaum halb so viel betragen, als außerdem, und in Hinsicht der Kosten für Anfertigung der Forsteinrichtung und Taxationsgeschäfte, nebst alle dem, was sonst noch verbunden damit ist, dieserhalb läßt sich ebenfalls noch nichts sagen, da es unentschieden ist, ob und in wie fern die Taxation selbst specieller oder allgemeiner zu besorgen verlangt wird. Auch in diesem Falle würden solche in Vergleichung mit der Größe dieser Waldung nicht beträchtlich seyn können.

Indem ich nun glaube, in diesem Erachten die mir gemachten Aufgaben, so viel es jetzt nöthig, dargestellt zu haben, so erlaube ich mir noch zu bemerken, daß wenn die Rostocker Waldungen nach dem hierin angedeuteten Plane eingerichtet werden sollen, die zuförderst zu beginnenden Geschäfte den Geometer angehen und daß wenn solcher mit einer gehörigen Instruction versehen seyn würde, derselbe vorerst eine Zeitlang fortarbeiten kann. Nächstdem wird es aber nöthig, daß demselben an Ort und Stelle specielle Anweisung

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gegeben werde, wieder die unter sich verschiedenen Abtheilungen heraus zu meßen habe, um hierbei weder zu oberflächlich zu verfahren, noch weniger zu subtil, da hiedurch doch unnütze Kosten verursacht würden.
Außerdem ist es für jedes Revier vorerst nöthig, den künftigen Betriebs- Hauungs- und Kultur-Plan zu entwerfen, und wird sodann nach diesen genau verfahren, dann kann, wenn auch die Taxation erst nach Jahren beschafft seyn würde, keinesweges hierdurch ein Nachtheil für den Wald und die Stadt Rostock daraus hervorgehen.

Mit der unbegränzten Hochachtung habe ich die Ehre mich zu bekennen, als

des löblichen Forstdepartements

gehorsamster

Garthe


Remplin den 19. Juny 1833