"Die Geschichte des Dorfes Vogtshagen" von H. Peek, Rostock, Pastor i. R. 1936: Unterschied zwischen den Versionen

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=='''Die Geschichte des Dorfes Vogtshagen''' von H. Peek, Rostock, Pastor i.R. (1938)==
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==Die Dorfschaft Vogtshagen bis Johannis 1756==
  
 
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'''Die Feldmark Vogtshagen'''
'''Die Dorfschaft Vogtshagen bis Johannis 1756'''
 
 
 
==Die Feldmark Vogtshagen==
 
  
 
Inmitten der waldreichen Gegend im Nordosten der Stadt Rostock, südöstlich von der Rostocker Heide, erstreckt sich die umfangreiche Feldmark von Hof und Dorf Vogtshagen. Sie ist eine Ebene, aber nicht wie eine Tischplatte, deren Anblick das Auge ermüdet, sondern sie bietet einen Wechsel von leichten Erhebungen und Senkungen, die das Auge gern beschäftigen, und blickt es weiter in die Ferne, so sieht es fast auf allen Seiten Wälder das Gesichtsfeld begrenzen.
 
Inmitten der waldreichen Gegend im Nordosten der Stadt Rostock, südöstlich von der Rostocker Heide, erstreckt sich die umfangreiche Feldmark von Hof und Dorf Vogtshagen. Sie ist eine Ebene, aber nicht wie eine Tischplatte, deren Anblick das Auge ermüdet, sondern sie bietet einen Wechsel von leichten Erhebungen und Senkungen, die das Auge gern beschäftigen, und blickt es weiter in die Ferne, so sieht es fast auf allen Seiten Wälder das Gesichtsfeld begrenzen.
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==Der Name Vogtshagen==
 
==Der Name Vogtshagen==
  
Der Name Vogtshagen wird zuerst in einer Urkunde vom 27. Dezember 1257 genannt, in welcher er fast genau so geschrieben wird, wie es jetzt üblich ist. Vogtss-Hagen.  Diesem Namen wird die lateinische Übersetzung : INDAGO ADUOCATI (Hagen des Vogtes) hinzugefügt. Später begegnet uns die Schreibweise Vogedeshagen (1296) und Voghedeshaghen (1375; 1381). Der Name weist auf einen landesfürstlichen Beamten, den Vogt, der einem Amtsbezirk oder Kreis des Landes vorgesetzt war, und der zu Vogtshagen eine nähere Stellung hatte, etwa als Gründer und Besetzer, als Bewohner, Inhaber oder Nutznießer des Ortes.
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Der Name Vogtshagen wird '''zuerst in einer Urkunde vom 27. Dezember 1257''' genannt, in welcher er fast genau so geschrieben wird, wie es jetzt üblich ist. Vogtss-Hagen.  Diesem Namen wird die lateinische Übersetzung : INDAGO ADUOCATI (Hagen des Vogtes) hinzugefügt. Später begenet uns die Schreibweise Vogedeshagen (1296) und Voghedeshaghen (1375; 1381). Der Name weist auf einen landesfürstlichen Beamten, den Vogt, der einem Amtsbezirk oder Kreis des Landes vorgesetzt war., und der zu Vogtshagen eine nähere Stellung hatte, etwa als Gründer und Besetzer, als Bewohner, Inhaber oder Nutznießeer des Ortes.
  
 
'''Fürst Borwin von Rostock'''
 
'''Fürst Borwin von Rostock'''
  
Aus der erwähnten Urkunde vom 27.Dezember 1257 erfahren wir über Vogtshagen nur, daß Fürst Borwin von Rostock aus dieser wie aus einer Reihe anderer Ortschaften die bischöflichen Zehnten bezogen hat; und 39 Jahre später berichtet eine Urkunde 1) über eine Einnahme von 7 Mark jährlich, welche die Stadt Rostock von den Dorfbewohnern (villanis) zu Vogtshagen für Weiden (Viehweiden) bezog. Wahrscheinlich handelte es sich hauptsächlich um die Schweinemast in Rostocker Wäldern, welche von Vogtshagen aus gegen Entgelt betrieben wurden.
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Aus der erwähnten Urkunde vom 27.Dezember 1257 erfahren wir über Vogtshagen nur, daß Fürst Borwin von Rostock aus dieser wie aus einer Reihe anderer Ortschaften die bischöflichen Zehnten bezogen hat; und 39 Jahre später berichtet eine Urkunde (MUB III 2366 AD '''1296''') über eine Einnahme von 7 Mark jährlich, welche die Stadt Rostock von den Dorfbewohnern (villanis) zu Vogtshagen für Weiden (Viehweiden) bezog. Wahrscheinlich handelte es sich hauptsächlich um die Schweinemast in Rostocker Wäldern, welche von Vogtshagen aus gegen Entgelt betrieben wurden.
  
 
==Herren von Moltke sitzen zu Vogtshagen, 1348==
 
==Herren von Moltke sitzen zu Vogtshagen, 1348==
  
Erst eine Urkunde aus dem Jahre 1348 berichtet uns Näheres 2) Damals bestätigt der Herzog Albrecht von Mecklenburg den Herren von Moltke zu Strietfeld und Vogtshagen den Kauf einer Anzahl Dörfer im Teutenwinkel; genannt werden Toittendorff (das jetzige Kirchdorf Toitenwinkel), Michelsdorf (Gehlsdorf), Olden- und Nien Krummendorf, Lübbersdorff, Gorstorff, Hesekendorf (Häschendorf), Petersdorf, Petze (Peez), Nienhagen, Hinrichsdorff und Derkow (Dierkow). Diese Dörfer soll ihnen Borwin Herr zu Rostock im Jahre 1262 für 10 000 weniger  36? (unleserlich) Mark Rostocker Münze verkauft haben. Aus der Bestätigungsschrift ergibt sich, daß 1348 Herren von Moltke zu Vogtshagen saßen. Ob sie das ganze Dorf besaßen, ob sie nur einen Teil davon inne hatten, oder Pfandbesitzer waren, darüber läßt sich nichts sicheres ermitteln.
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Erst eine Urkunde aus dem Jahre '''1348''' berichtet uns Näheres (MUB X 6861) Damals bestätigt der Herzog Albrecht von Mecklenburg den Herren von Moltke zu Strietfeld und Vogtshagen den Kauf einer Anzahl Dörfer im Teutenwinkel; genannt werden Toittendorff (das jetzige Kirchdorf Toitenwinkel), Michelsdorf (Gehlsdorf), Olden- und Nien Krummendorf, Lübbersdorff, Gorstorff, Hesekendorf (Häschendorf), Petersdorf, Petze (Peez), Nienhagen, Hinrichsdorff und Derkow (Dierkow). Diese Dörfer soll ihnen Borwin Herr zu Rostock im Jahre 1262 für 10 000 weniger  36? (unleserlich) Mark Rostocker Münze verkauft haben. Aus der Bestätigungsschrift ergibt sich, daß 1348 Herren von Moltke zu Vogtshagen saßen. Ob sie das ganze Dorf besaßen, ob sie nur einen Teil davon inne hatten, oder Pfandbesitzer waren, darüber läßt sich nichts sicheres ermitteln.
  
==Die Herren Bernefür sind Besitzer von Vogtshagen, 1375==
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==Die Herren Bernefür sind Besitzer von Vogtshagen 1375==
  
Jedenfalls wohnten nach 27 Jahren (MUB XVIII 10798 AD 11.11.1375) die Herren Wolder und Marquardt Bernebur (Bernefür) zu Vogtshagen. Sie waren freie Besitzer der ganzen Ortschaft. 6 Jahre später, 23. April 1381 (MUB XX 11332), finden wir die Moltke dort als ihre ebenso freien Rechtsnachfolger. Der Ritter Friedrich Moltke (zu Strietfeld) und sein Sohn, der Ritter Heinrich, nebst ihren Vettern (Johann, Friedrich und Albrecht Moltke von Strelitz) verkaufen am 23.April 1381 an die Kirchen und das Haus des Heiligen Geistes (Das Heilgen Geist Hospital) zu Rostock ihren „Hof unde dat gantze Dorp unde gud to dene Voghedeshaghen“ mit allem Zubehör, mit dem größern Gericht an Hals und Hand  und dem niedern Gericht, bis zu 60 Schilling, alles in dem Umfange, wie es die Gebrüder Woldemar (-Wolder?) und Marquard Bernevür und deren Eltern, und nach ihnen sie, die Moltke, es allerfreiest gebraucht und besessen haben. Den Kaufhandel vollziehen auf Rostocker Seite die Vorsteher Bürgermeister von Kyritz und Ratmann Heinrich Witte, sowie der Hospitalmeister Heinrich Koltzow. Der Kaufpreis beträgt 1700 Mark Rostocker Pfennige. Vorbehalten wird der Rückkauf innerhalb 5 Jahren. Da er nicht erfolgt, verbleibt Vogtshagen der Stadt Rostock und zählt bis auf den heutigen Tag zu den gütern des Hospitals zum Heiligen Geist.
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Jedenfalls wohnten nach 27 Jahren (MUB XVIII 10798 AD '''11.11.1375''') die Herren Wolder und Marquardt Bernebur (Bernefür) zu Vogtshagen. Sie waren freie Besitzer der ganzen Ortschaft. 6 Jahre später, 23. April 1381 (MUB XX 11332), finden wir die Moltke dort als ihre ebenso freien Rechtsnachfolger. Der Ritter Friedrich Moltke (zu Strietfeld) und sein Sohn, der Ritter Heinrich, nebst ihren Vettern (Johann, Friedrich und Albrecht Moltke von Strelitz) verkaufen am 23.April 1381 an die Kirchen und das Haus des Heiligen Geistes (Das Heilgen Geist Hospital) zu Rostock ihren „Hof unde dat gantze Dorp unde gud to dene Voghedeshaghen“ mit allem Zubehör, mit dem größern Gericht an Hals und Hand  und dem niedern Gericht, bis zu 60 Schilling, alles in dem Umfange, wie es die Gebrüder Woldemar (-Wolder?) und Marquard Bernevür und deren Eltern, und nach ihnen sie, die Moltke, es allerfreiest gebraucht und besessen haben. Den Kaufhandel vollziehen auf Rostocker Seite die Vorsteher Bürgermeister von Kyritz und Ratmann Heinrich Witte, sowie der Hospitalmeister Heinrich Koltzow. Der Kaufpreis beträgt 1700 Mark Rostocker Pfennige. Vorbehalten wird der Rückkauf innerhalb 5 Jahren. Da er nicht erfolgt, verbleibt Vogtshagen der Stadt Rostock und zählt bis auf den heutigen Tag zu den gütern des Hospitals zum Heiligen Geist.
  
 
==Die Burg der alten Besitzer von Vogtshagen==  
 
==Die Burg der alten Besitzer von Vogtshagen==  
  
 
Wenn die Herren Bernefür und die Ritter von Moltke in Vogtshagen wohnten, so werden sie dort einen Hof mit Befestigungen gehabt haben, wie sie vorzeiten in unserem Lande üblich waren. Tatsächlich gibt es Überbleibsel davon , wenn auch die Erinnerung daran bei den jetzigen Bewohnern geschwunden ist. Am unteren Ende des Dorfes auf dem Gehöft Nr.4, das jetzt der Erbpächter Willbrandt bewohnt, wie vor ihm sein Schwiegervater Susemihl und vor diesem ein Hallier, haben wir den Hof der alten Ritter zu suchen.
 
Wenn die Herren Bernefür und die Ritter von Moltke in Vogtshagen wohnten, so werden sie dort einen Hof mit Befestigungen gehabt haben, wie sie vorzeiten in unserem Lande üblich waren. Tatsächlich gibt es Überbleibsel davon , wenn auch die Erinnerung daran bei den jetzigen Bewohnern geschwunden ist. Am unteren Ende des Dorfes auf dem Gehöft Nr.4, das jetzt der Erbpächter Willbrandt bewohnt, wie vor ihm sein Schwiegervater Susemihl und vor diesem ein Hallier, haben wir den Hof der alten Ritter zu suchen.
Im Garten des Gehöfts befindet sich eine kleine Erhebung mit einem Rest von Steinsetzungen und dahinter ein von Menschenhand ausgeworfener breiter Graben in Bogenform. Das sind Teile eines früheren Hügels und eines Wallgrabens, welchen die Twiestel, die einst viel wasserhaltiger war als jetzt von ihrem Segen abgab. Noch im Jahre 1767 war, wie eine Flurkarte von vogtshagen beweist dieser Hügel der Burgberg und der ihn umgebende Wallgraben ganz vorhanden. Aber man wußte seit langem nicht mehr, um was es sich handelte. Der kleine Berg mit seinem frei wuchernden Gebüsch und dem unten dicht wachsenden Schilf und Kraut hatte für die Bevölkerung etwas geheimnisvolles ; das Geheimnisvolle wurde ihr unheimlich, und dem Aberglauben wurde die nur schwer  betretbare Anhöhe zu einer Stätte, wo unheimliche Geister hausten, wo Hexen ihre Zusammenkünfte hielten; sie wurde ihm zum „Blocksberg“. Diesen Namen trägt die Stelle auf der angeführten Karte. Auch auf einem Gute in der Nähe von Grevesmühlen ist ein alter Burgberg im Laufe der Zeit zum Blocksberg geworden. In vogtshagen ist der Hügel bis auf den erwähnten kleinen Rest abgetragen, und der umstehende Wallgraben ist zum größten Teil zugeworfen und dem Gartenbau dienstbar gemacht, so daß selbst ein geübtes Auge die spuren vergangener Zeiten nicht mehr wahrnimmt.
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Im Garten des Gehöfts befindet sich eine kleine Erhebung mit einem Rest von Steinsetzungen und dahinter ein von Menschenhand ausgeworfener breiter Graben in Bogenform. Das sind Teile eines früheren Hügels und eines Wallgrabens, welchen die Twiestel, die einst viel wasserhaltiger war als jetzt von ihrem Segen abgab. Noch im Jahre 1767 war, wie eine Flurkarte von Vogtshagen beweist dieser Hügel der Burgberg und der ihn umgebende Wallgraben ganz vorhanden. Aber man wußte seit langem nicht mehr, um was es sich handelte. Der kleine Berg mit seinem frei wuchernden Gebüsch und dem unten dicht wachsenden Schilf und Kraut hatte für die Bevölkerung etwas geheimnisvolles ; das Geheimnisvolle wurde ihr unheimlich, und dem Aberglauben wurde die nur schwer  betretbare Anhöhe zu einer Stätte, wo unheimliche Geister hausten, wo Hexen ihre Zusammenkünfte hielten; sie wurde ihm zum „Blocksberg“. Diesen Namen trägt die Stelle auf der angeführten Karte. Auch auf einem Gute in der Nähe von Grevesmühlen ist ein alter Burgberg im Laufe der Zeit zum Blocksberg geworden. In Vogtshagen ist der Hügel bis auf den erwähnten kleinen Rest abgetragen, und der umstehende Wallgraben ist zum größten Teil zugeworfen und dem Gartenbau dienstbar gemacht, so daß selbst ein geübtes Auge die Spuren vergangener Zeiten nicht mehr wahrnimmt.
  
 
==Vogtshagen, ein Nebengut oder Zubehör von Cordshagen==
 
==Vogtshagen, ein Nebengut oder Zubehör von Cordshagen==
  
Aus dem 15. und 16. Jahrhundert sind mir Schriftstücke über Vogtshagen nicht zu Händen gekommen. Nachrichten aus dem 17. Jahrhundert bezeugen, daß es ein ansehnliches Bauerndorf war und in engster Verbindung mit dem Nachbargute Cordshagen stand. Dieses war dem Heiligen Geisthause in Rostock am 17.Januar 1472 von den Knappen Juries Hoghe und Cord Bützow für 980 Mark verkauft worden und war schon im Jahre 1608 ein Pachthof. Dorthin waren die Vogtshäger Bauern zum Hofdienst verpflichtet. Am 22. Januar 1672 heißt es von dem Dorfe Vogtshagen, es sei „je und alle Wege…...mit allen seinen zugehörigen und also mit den darin liegendenwüesten Heyden ein Pertinenz von Kordshagen gewesen.“ Daher mußte es die Geschicke von Cordshagen teilen und wurde z.B. im Jahre 1656 mit diesem Gute des Hospitals zum Heil. Geist dem Dr. Johann Christoph von Hillen verpfändet, der dem Hospital 1500 fl. (Gulden) vorgeschossen hatte. (Letzteres nach den Akten im Geheimen und Hauptarchiv Schwerin )
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aus dem 15. und 16. Jahrhundert sind mir Schriftstücke über Vogtshagen nicht zu Händen gekommen. Nachrichten aus dem 17. Jahrhundert bezeugen, daß es ein ansehnliches Bauerndorf war und in engster Verbindung mit dem Nachbargute Cordshagen stand. Dieses war dem Heiligen Geisthause in Rostock am '''17.Januar 1472''' von den Knappen Juries Hoghe und Cord Bützow für 980 Mark verkauft worden und war schon im Jahre '''1608''' ein Pachthof. Dorthin waren die Vogtshäger Bauern zum Hofdienst verpflichtet. Am '''22. Januar 1672''' heißt es von dem Dorfe Vogtshagen, es sei „je und alle Wege…...mit allen seinen zugehörigen und also mit den darin liegenden wüesten Heyden ein Pertinenz von Kordshagen gewesen.“ Daher mußte es die Geschicke von Cordshagen teilen und wurde z.B. im Jahre '''1656''' mit diesem Gute des Hospitals zum Heil. Geist dem Dr. Johann Christoph von Hillen verpfändet, der dem Hospital 1500 fl. (Gulden) vorgeschossen hatte. (Letzteres nach den Akten im Geheimen und Hauptarchiv Schwerin )
  
 
==Bauleute und Ackerwerk==
 
==Bauleute und Ackerwerk==
  
Bauleute, d.h. Bauern oder Hauswirthe (Die Bauern und Hauswirthe wurden früher gewöhnlich Bauleute genannt, in der Einzahl Baumann, ihre Hofstelle hieß Baustätte, auch Hofstätte), gab es in Vogtshagen im Jahre 1598 siebzen (17):
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Bauleute, d.h. Bauern oder Hauswirthe (Die Bauern und Hauswirthe wurden früher gewöhnlich Bauleute genannt, in der Einzahl Baumann, ihre Hofstelle hieß Baustätte, auch Hofstätte), gab es in Vogtshagen im Jahre '''1598''' siebzehn (17):
  
 
1. Chim Holler (Holler wird derselbe Halleer und Hallier und daher auf der letzten Silbe zu betonen sein)
 
1. Chim Holler (Holler wird derselbe Halleer und Hallier und daher auf der letzten Silbe zu betonen sein)
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2. Hinrich Brandt
 
2. Hinrich Brandt
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3. Chim Brandt
 
3. Chim Brandt
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4. Hans Witte
 
4. Hans Witte
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5. Schoßke
 
5. Schoßke
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6. - - - - - -  
 
6. - - - - - -  
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7. Hinrich Sasse
 
7. Hinrich Sasse
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8. Ripson
 
8. Ripson
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9. Peter Holler
 
9. Peter Holler
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10. Jakob Düvel
 
10. Jakob Düvel
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11. Hinrich Marquardt
 
11. Hinrich Marquardt
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12. Hans Bützow
 
12. Hans Bützow
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13. Jakob Düfel
 
13. Jakob Düfel
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14. Achim Wolter
 
14. Achim Wolter
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15. Hinrich Jesse/ Michel Laferentz
 
15. Hinrich Jesse/ Michel Laferentz
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16. Chim Brandt
 
16. Chim Brandt
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17. Titte Korfs
 
17. Titte Korfs
(Die Namen mit den Ziffern davor entsprechen m einer Vorlage9
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(Die Namen mit den Ziffern davor entsprechen meiner Vorlage
 
In der Niederschrift über die im Jahre 1649 stattgehabte Kirchenvisitation von Volkenshagen, wohin Vogtshagen allezeit eingepfarrt war, ist von 14 Bauleuten die Rede gewesen, wobei bemerkt wird, daß früher 19 gewesen.
 
In der Niederschrift über die im Jahre 1649 stattgehabte Kirchenvisitation von Volkenshagen, wohin Vogtshagen allezeit eingepfarrt war, ist von 14 Bauleuten die Rede gewesen, wobei bemerkt wird, daß früher 19 gewesen.
  
Im Jahre 1662 werden auch 19 aufgeführt, aber 5 Baustätten, heißt es liegen wüst, d.h. sind unbesetzt, es wohnte z.Zt. kein Baumann darauf. Ich lasse die Namen hier folgen:
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Im Jahre '''1662''' werden auch 19 aufgeführt, aber 5 Baustätten, heißt es liegen wüst, d.h. sind unbesetzt, es wohnte z.Zt. kein Baumann darauf. Ich lasse die Namen hier folgen:
  
 
1. Cheil, Lofrenz
 
1. Cheil, Lofrenz
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2. Jakob Düfel, Chims Sohn
 
2. Jakob Düfel, Chims Sohn
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3. Hinrich Brandt oder Peter Petersen, ein Schneider
 
3. Hinrich Brandt oder Peter Petersen, ein Schneider
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4. Chim Lofrenz
 
4. Chim Lofrenz
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5. Claus Jesse, jetzt Wüst
 
5. Claus Jesse, jetzt Wüst
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6. Hinrich Witte
 
6. Hinrich Witte
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7. Cheil Waake
 
7. Cheil Waake
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8. Hans Düfel
 
8. Hans Düfel
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9. Jakob Düfel, Ties Sohn
 
9. Jakob Düfel, Ties Sohn
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10. Claus Waake, jetzt Wüst
 
10. Claus Waake, jetzt Wüst
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11. Cheil Witte, jetzt Wüst
 
11. Cheil Witte, jetzt Wüst
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12. Chim Lofrenz, jetzt Wüst
 
12. Chim Lofrenz, jetzt Wüst
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13. Chim Jesse
 
13. Chim Jesse
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14. Claus Schoppe (oder Scheppe)
 
14. Claus Schoppe (oder Scheppe)
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15. Peter Holler
 
15. Peter Holler
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16. Hinrich Brandt
 
16. Hinrich Brandt
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17. Joachim Sasse
 
17. Joachim Sasse
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18. Joachim Düvel
 
18. Joachim Düvel
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19. Chim Witte
 
19. Chim Witte
(Das in diesem Absatz über die Bauleute Enthaltene ist entnommen aus Pastor Kliefoth´s, Pastor in Volkenshagen, „Nachrichten über die Kirchengemeinde volkenshagen 1873“, die Herr Pastor Gehrke zu Volkenshagen mir freundlich zur Einsicht überlassen. Das Allermeiste, was folgt, ist niedergeschrieben auf Grund von Akten des Rostocker Stadtarchivs, die Herr Stadtarchivar Dr. Dragendorff mir bereitwillig vorgelegt.)
 
  
wer der 5. Baumannwar, dessen Stätte wüst geworden, ist nicht angegeben. Im Jahre 1728 werden von den vorstehern des Hospitals zum Heil. Geist in Rostock sämtliche Bauleute zum 5. Februar auf die Mesterei des Hospitals geladen. Es sind die folgenden:
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(Das in diesem Absatz über die Bauleute Enthaltene ist entnommen aus Pastor Kliefoth´s, Pastor in Volkenshagen, „Nachrichten über die Kirchengemeinde Volkenshagen 1873“, die Herr Pastor Gehrke zu Volkenshagen mir freundlich zur Einsicht überlassen. Das Allermeiste, was folgt, ist niedergeschrieben auf Grund von Akten des Rostocker Stadtarchivs, die Herr Stadtarchivar Dr. Dragendorff mir bereitwillig vorgelegt.)
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wer der 5. Baumann war, dessen Stätte wüst geworden, ist nicht angegeben. Im Jahre '''1728''' werden von den Vorstehern des Hospitals zum Heil. Geist in Rostock sämtliche Bauleute zum 5. Februar auf die Mesterei des Hospitals geladen. Es sind die folgenden:
  
 
1. Claus  Düfel, der Schulze
 
1. Claus  Düfel, der Schulze
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2. Jakob Düfel sen.
 
2. Jakob Düfel sen.
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3. Jakob Düfel, der sogenannte Kleine
 
3. Jakob Düfel, der sogenannte Kleine
4. jochim Holleer, ein Freimann
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4. Jochim Holleer, ein Freimann
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5. Ties Düvel,
 
5. Ties Düvel,
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6. Jakob Maw (Mau) ein Freimann
 
6. Jakob Maw (Mau) ein Freimann
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7. Claus Düvel
 
7. Claus Düvel
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8. Jakob Düvel jun.
 
8. Jakob Düvel jun.
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9. Jochim Gawe (Gau)
 
9. Jochim Gawe (Gau)
10. jochim Sasse
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10. Jochim Sasse
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11. Caspar Studte
 
11. Caspar Studte
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12. Hans Petersen
 
12. Hans Petersen
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13. Claus Witte
 
13. Claus Witte
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14. Hans Holleer, dieser ist krank, ist auch erst kurze Zeit auf der Hoffstätte. Deshalb ist für ihn sein Stiefvater Hans Gawe erschienen.
 
14. Hans Holleer, dieser ist krank, ist auch erst kurze Zeit auf der Hoffstätte. Deshalb ist für ihn sein Stiefvater Hans Gawe erschienen.
  
Weil von diesen Bauleuten vielfache Beschwerden über zu große Belastung eingegangen, und weil „der Acker seiner Qualität nach allewege nur schlecht, auch vieles davon in Rusch und Busch und nicht so hoch geschätzet werden können“, wie angenommen worden, so sollen die Erschienenen eidliche Aussagen machen über die „Umstände des Dorfes“, was an korn gesäet, an Heu geworben werde, in welcher Beschaffenheit das Ackerwerk sich befinde. Von den Aussagen seien die nachstehenden hier mitgeteilt. Der Acker der Dorfschaft läge in drei Schlägen. Auf Gerste, sagte der Schulze Düvel, könnten sie gar nicht rechnen, der Acker wäre schlecht, das Unkraut hielte die Gerstezu sehr unter. Wenn der Acker auch noch so sehr gemistet und gepflegt worden, bauten sie kaum das zweite oder dritte Korn. In trockenen Jahren kriegen sie öfter nicht mal die Saat wieder. Je nachdem die Jahre wären, müßten sie zuweilen etwas Dresch liegen lassen, weil sie sich nicht getrauten , Sommerkorn darauf zu säen. Alle sagten Weizen würde garnicht gesät, auch keine weißen Erbsen...
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Weil von diesen Bauleuten vielfache Beschwerden über zu große Belastung eingegangen, und weil „der Acker seiner Qualität nach allewege nur schlecht, auch vieles davon in Rusch und Busch und nicht so hoch geschätzet werden können“, wie angenommen worden, so sollen die Erschienenen eidliche Aussagen machen über die „Umstände des Dorfes“, was an Korn gesäet, an Heu geworben werde, in welcher Beschaffenheit das Ackerwerk sich befinde. Von den Aussagen seien die nachstehenden hier mitgeteilt. Der Acker der Dorfschaft läge in drei Schlägen. Auf Gerste, sagte der Schulze Düvel, könnten sie gar nicht rechnen, der Acker wäre schlecht, das Unkraut hielte die Gerste zu sehr unter. Wenn der Acker auch noch so sehr gemistet und gepflegt worden, bauten sie kaum das zweite oder dritte Korn. In trockenen Jahren kriegen sie öfter nicht mal die Saat wieder. Je nachdem die Jahre wären, müßten sie zuweilen etwas Dresch liegen lassen, weil sie sich nicht getrauten , Sommerkorn darauf zu säen. Alle sagten Weizen würde garnicht gesät, auch keine weißen Erbsen. Graue Bohnen säeten sie in der Braak, worauf aber kein Facit zu machen, weil der Acker voll Wocker (Wucher-) Blumen und die Erbsen immer von Mehltau oder „Amer“ befallen würden. Buchweizen würde zuweilen zur benötigten Haushaltung aufs höchste ein Scheffel gesäet. Weißen Hafer säeten sie nicht, nur bunten Hafer. Sie hätten gar keine Koppeln, auch keine andere Weide als die dem ganze Dorfe gemeinsame (kommune). Diese wäre schlecht; sie bestände mehrenteils aus Heide und das etwa übrige wäre Soor-Feld (Soor = Dürre). Die Frage ob sie auch „Möhrde“ und „Gyllander“ (Gylland = Gilde = Land, Gemeindeland) hätten, wurde verneint. Caspar Studte erklärte, er hätte bei seiner Hufe ein Ackerstück von einem Drömt Aussaat,das zum Teil an der gemeinen Weide und im Busch läge und das abgehütet würde wenn er es besäete. Deshalb hätte er seit vielen Jahren es Dresch und zur Weide liegen gelassen. Ferner wurde behauptet, Verbesserungen (Meliorationen) wären „ohne Abbruch der an sich schon sehr  schlechten Weyde nicht zu machen“, nur bei Ties Düvels Hufe wäre ein mit Rusch und Busch bestandener Platz, auf welchem, wenn er durch Rodungen urbar gemacht würde, ein Drömt hafer gesäet werden könnte. Die ganze Aussat betrüge durchschnittlich im Jahre
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an Roggen 3 Last 4 Drömt 8,66 Scheffel,
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an Gerste 1 Last 6 Drömt 10 Scheffel,
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an buntem Hafer 4 Last 0 Drömt 9,33 Scheffel,
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an Buchweizen 0 Last 0 Drömt 3,17 Scheffel
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Nach all dem muß man schließen, daß der Boden zwar dürftig, aber auch sehr unrein und zum erheblichen Teil unbenutzt, und daß die Bewirtschaftung äußerst mangelhaft war. Ob die Bauleute, um Verbesserungen vorzunehmen, eine ausreichende Ackerbaukunde, sowie bei ihrer Abhängigkeit und ihrer Hofdienstpflicht die nötige Freiheit, Zeit, Kraft und die Leute dazu hatten, das ist sehr fraglich .
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Nach 15 Jahren – '''1743''' – gibt es noch 14 Bauleute. Sie heißen:
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1. Studt
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2. Gaue
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3. Hans Hollehr
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4. Wullenbäcker
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5. Sasse
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6. Claus Düvel, der Schulze
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7. Claus Witte
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8. Groß Jacob Düfel
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9. Klein Jakob Düfel
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10. Jochim Waake
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11. Claus Waake
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12. Claus Düfel
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13. Thies Düfel
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14. Jakob Düfel, der Vorsteher der Kirchengemeinde
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(nach Kliefoth, Nachrichten)
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Wie groß im allgemeinen auf einem Bauernhof die dem Hospital gehörende Hofwehr an Vieh war, ergibt sich aus einem Verzeichnis dessen, was Hans Düfel überkam, als er '''1745''' durch Verheiratung mit der Hauswirtswitwe Wullenbäcker auf 12 Jahre Inhaber einer „Hofstätte“ wurde.
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12 Pferde; 3 Ochsentiere; 4 Hak-Ochsen; 8 Kühe; 1 Starke; 2 Börnkälber; 12 Schweine; 10 Ferkel; 16 Schafe; 6 Lämmer; 8 alte Gänse; 1 Gante; 40 Stück junge Gänse;  16 alte Hühner und ein Hahn; 10 junge Hühner.
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Die jungen Gänse und Hühner wurden nicht zur Hofwehr gerechnet, sie waren Sondereigentum des Baumanns und seiner Frau.
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==Vogtshäger und andere Flüchtlinge benutzen fremde Pferde==
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:Wie kriegerische Zustände innerhalb und außerhalb Mecklenburgs um diese Zeit und vor einem Jahrzehnt Vogtshäger Leute in Mitleidenschaft zogen, möge an ein paar Beispielen gezeigt werden.
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:Am '''20. Oktober 1733''' wurde auf der Mesterei des '''Hospitals zum Heiligen Geist''' in Rostock der Schneider und Schulmeister Joh. Peters und der Sohn des Baumanns Jochim Holleer wegen einer Klage wider sie vernommen.
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:Wie diese beiden, war auch Michel Peters vorgeladen, aber wegen seiner bevorstehenden Hochzeit nicht erschienen.
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:Der Amtmann Bölkau zu Schwaan hatte geklagt, sie hätten vor einigen Tagen vom Tatschower Felde vier Pferde aufgegriffen, wären damit weggeritten und hätten zwei von den Pferden sogar mit nach Vogtshagen genommen.
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:Auf Befragen erklärte Johann Peters, die Not und Angst hätte sie dazu getrieben.
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:Sie „hätten von den gesamten Haufen der im ganzen Lande aufgebotenen Bauern wegen Hunger, weil sie nicht den geringsten Vorrat mehr gehabt“, flüchten und „sich heimlich wieder nach Hause begeben müssen“.
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:Eine nähere Bestimmung über den Bauernhaufen, den sie verlassen, wurde in der Verhandlung nicht gegeben.
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:Es kann nur an die Mannschaft gedacht werden, die der Herzog Karl Leopold von Mecklenburg zusammen gebracht, infolge seines '''1733''' erlassenen Landesaufgebots, nach welchem alle Männer in Mecklenburg  von 18 – 60 Jahren gegen die Truppen der kaiserlichen Kommission kämpfen sollten, damit er am Ruder bliebe, und nicht sein Bruder, der Herzog Christian Ludwig, das Steuer der Landesregierung führte.
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:Dieser Mannschaft waren die genannten Männer aus Vogtshagen zweifellos eingefügt gewesen.
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:Johann Peters erklärte nun weiter, sie wären auf der Flucht bis Passin gekommen, dort die Nacht geblieben und in Furcht, sie möchten zurückgeholt werden, früh „gegen den aufbrechenden Tag „ in der Richtung auf Schwaan weitergegangen.
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:Nicht weit davon hätten sie im Bruch 4 Pferde getroffen, welche sie und Hans Brandt aus Mönchhagen, weil ihre Füße vom Marschieren wund gewesen, zum Reiten gebraucht.
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:Er, Johann Peters und Michel Peters hätten ihre Pferde bei Niendorf wieder laufen lassen; Jochim Holleers Sohn und Hans Brandt wären auf ihren Pferden bis Vogtshagen geritten.
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:Als am Sonntage darauf des Amtmanns Schreiber nach Vogtshagen gekommen und nach den Pferden gefragt, welche sie, Johann und Michel Peters, auf dem Niendorfer Felde hätten gehen lassen, hätten sie zwei Tage danach gesucht, bis sie auf der Grenzer Mühle von dem dort anwesenden Schäferknecht aus Tatschow erfahren, die beiden Pferde wären gefunden, und in Tatschow bereits wieder vor einem Wagen in Gebrauch genommen.
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:Darauf wären sie zurückgekehrt in der Hoffnung, der Amtmann würde Mitleid mit ihnen haben und aus der Sache nichts machen. (Der Amtmann Bölkau war vermutlich Pächter in Tatschow)
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:Diesen aussagen fügte Jochim Holleers Sohn hinzu, er und Hans Brandt hätten ihrer Füße wegen notdringlich mit den Pferden sich forthelfen müssen, sie hätten aber nicht gewagt sie auf fremden Feldern laufen zu lassen, sondern mit nach Hause in Vogtshagen genommen, wo sie am Sonnabend spät eingetroffen.
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:Sie hätten die Absicht gehabt, sie am Montage wieder an Ort und Stelle zu bringen; es wäre aber schon am Sonntage der Schreiber gekommen die Pferde abzuholen und hätte von ihnen 8 Mark Lübisch für den weiten Ritt gefordert.
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:Weil jedoch der Knecht Hans Brandt nicht zugegen gewesen, wäre die Angelegenheit nicht erledigt worden.
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:Nach Untersuchung dieser Sache lautete das Erkenntnis der Hospital-Vorsteher dahin, Johann und Michel Peters sowie Jochim Holleers Sohn sollten fördersamst nach Schwaan zu dem Amtmann Bölkau sich begeben und mit ihm wegen des „unverantwortlichen Unternehmens der Pferde“ sich gebührend abfinden.
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:Die verwirkte Strafe bliebe indessen dem Gotteshause (dem Hospital zum Heiligen Geist) vorbehalten. Worin diese Strafe schließlich bestanden, verschweigen die Akten.
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==Gewalttat preußischer Werber 1743==
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Auch die schlesischen Kriege Friedrichs des Großen machten sich in Vogtshagen und Umgegend bemerkbar. Werber kamen dorthin und wirkten mit Ueberredung und Gewalt für die Vergrößerung von Friedrichs Heer. Ein Männerraub für das letzter wurde Veranlassung, daß wieder Vogtshäger und andere Leute nach Rostock auf die Mesterei des Hospitals vorgeladen wurden. Am 19. November 1743 erschienen dort aus Vogtshagen u.a. der Baumann Jacob Düfel, 44 Jahre alt, die Anna Magdalene, Ehefrau des Baumanns Jacob Düfel des mittleren, etwa 38 Jahre alt, und die Baumannswitwe Anna Ilsebe, die in erster Ehe mit Jochim Düfel, in zweiter Ehe mit Heinrich Wullenbäcker verheiratet gewesen, und die einem Knecht, Jochim Schausche (oder Schauschen) wieder verlobt worden, etwa 33 Jahre alt. Letzterem war von dem Hospital-Vorstehern zugesagt worden, die von der Witwe noch bewohnte Hofstätte des Jochim Düfel auf 14 Jahre innezuhaben. Am '''9. Mai 1744''' erschien noch, vorgeladen, Peter Petrsen aus Dierkow, ein Schwager des Jochim Schausche. Die Aussagen des Erschienenen lassen sich wie folgt zusammenfassen. Am vorletzten Sonntage vor dem '''19. November 1743''' haben viele Vogtshäger Leute, auch die eben genannten, ihre Volkenshäger Kirche besucht. Drinnen wird Beichte gehalten. Einige die schon gebeichtet haben, sind wieder hinausgetreten und warten draußen, wie andere Gemeindemitglieder, die nur an dem auf die Beichte folgenden Hauptgottesdienst teilnehmen wollen. Da kommen „30 oder 40 preußische Husaren“ wieder angejagt, welche einige nicht zu ihrer Truppengattung gehörende Männer bei sich aben. Unter diesen erkennt man den Sohn des Gutspächters Vielhack zu Mandelshagen und des Schulzen zu Rövershagen, Bruder Gabriel Platen, der schon vor einigen Jahren in preußische Dienste getreten ist. Die Husaren besetzen sogleich die Kirche, und verfolgen zum Teil die Knechte, besonders den Jochim Schausche in die Kirche hinein. Dem Prediger lassen sie sagen, er solle den Gottesdienst beeilen, damit die Knechte, die sie haben wollen, herauskommen. Der Geistliche verzichtet auf Gesang und Predigt und beginnt sofort mit der Austeilung des heiligen Abendmahls an diejenigen, die bereits gebeichtet und die Lossprechung empfangen haben. Während er damit beschäftigt ist, wird den draußen wartenden Husaren die Zeit zu lang, weil sie während der Gottesdienstzeit auch noch Bentwisch absuchen wollen und der Volkenshäger Kirchenvorsteher Franz Wilk kommt in die Kirche mit dem Rufe: Kinder ihr sollt herauskommen, oder sie wollen euch bald herausholen. Sowie der Prediger mit der Darreichung des Sakraments fertig ist, dringen sie in die Kirche und holen einen Knecht aus Mönchhagen vom Chor herunter und den Jochim Schausche aus dem Beichtstuhl heraus. In den er vor ihnen geflüchtet ist. Sie werfen beide auf den Wagen der Frau Anna Magdalene Düfel, auf dem sie zur Kirche gefahren ist, und fahren mit ihnen nach Kessin. Die Husaren haben noch die Bentwischer Kirche besetzt, welche jedoch von den Besuchern schon verlassen gewesen weil man sie von der drohenden Gefahr rechtzeitig benachrichtigt hat. Die Braut des Jochim Schausche, Frau Anna Ilsebe Wullenbäcker, eilt nach Kessin und bittet den Leutnant um Loslassung ihres Bräutigams „gegen Erlegung eines aufbringlichen Geldes“. Es ist vergebens. Sie muß ihn fahren lassen und weiß nicht einmal wohin er kommt, da die Werbetruppen aus den Angehörigen von 4 verschiedenen Regimentern zusammengesetzt sein sollen. Sie klagt nun, daß sie als arme Witwe dasitze mit vier eigenen und drei Stiefkindern, alle unmündig, die jüngsten eins, drei, sechs Jahre alt; sie sei ganz verlassen, auch ihr Knecht getraue sich der Werbungen wegen nicht zu bleiben, sie komme mit ihrer Haushaltung in die größte Verlegenheit und müsse an den Bettelstab geraten. Im folgenden Winter '''1743/44''', geht Peter Petersen aus Dierkow auf die Suche nach Jochim Schausche, seinem Schwager, um ihn aus dem Soldatendienst zu befreien. In Berlin findet er ihn nicht, aber endlich in Treuenbrietzen. Er bietet dem Hauptmann Kottwitz 50 Taler für die Loslassung Schausches; ohne Erfolg. Als er seinem Schwager dies mitteilt und die Rede auf seine Verheiratung mit der Witwe Wullenbäcker bringt, erwiedert ihm Schausche, seine Braut möge, da er doch nicht loskommen könne und Soldat bleiben müsse, sich nur anderweit verheiraten und nach ihm sich nicht länger aufhalten. Daß er dies gesprochen, will Peter Petersen mit einem Eide versichern. Im Frühjahr '''1744''' erhält die Braut von Jochim Schausche noch einen Brief, der in Treuenbritzen am 20. Mai abgefaßt ist. Darin schreibt er, sein Hauptmann - „bey der Bylaischen Grenadier Bataillon bestellter Baron von Kottwitz“ - sein ein guter frommer Mann, aber ein anderer Kerl an seiner, Schauschens, Stelle sein ihm lieber als Geld. Sie solle einen beweglichen Brief an ihn richten und um seine Loslassung bitten. Dies geschieht; „Anna Ilsebe Düfeln, verwitwete Wullenbäcker“ schreibt unterm 2.Juni dem Hauptmann, oder vielmehr läßt ihm schreiben, in welcher Notlage sie sich befinde, wie sie in Gefahr sei, mit ihren Kindern in den Katen ziehen zu müssen, da unter dem Fehlen eines Wirtes die Hofstelle zerfalle, welche von der Obrigkeit deshalb mit einem anderen Wirte besetzt werden würde. Eine gewährende Antwort erfolgte nicht, und die Hoffnung auf eine Verheiratung mit dem Soldaten in Treuenbrietzen ist aussichtslos. Unter diesen Umständen wird Frau Wullenbäcker geneigt, die Bewerbung eines Hans Düfel anznehmen, und nach erhaltener Befreiung (Dispensation) seitens des Consistoriums von dem Band der Verlobung, wird sie mit Hans Düfel ehelich verbunden. Dies geschieht vor dem '''20. Juli 1745''', an welchem Tag die Hospitalvorsteher im Schulzengericht (d.h. „im Schulzenhause“) zu Vogtshagen die Hofstätte der Frau dem Hans Düfel auf 12 Jahre übertragen. Nach Ablauf dieser Zeit einer von den Söhnen ihres ersten Mannes Jochim Düfel die Stätte erhalten. Was Hans Düfel hierbei an Vieh überkommen hat, ist hier zuvor bereits angegeben worden.
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==Angebliche Schatzgräberei 1742==
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Drei Jahre vorher hat das Gerücht von einer Schatzgräberei die Gemüter in Vogtshagen in Aufregung gebracht, auch die Herren Hospitalvorsteher in Rostock erreicht und sie veranlaßt, am '''27. Februar 1742''' in einem Schulzengericht zu Vogtshagen den uns schon bekannten Schneider und Schulmeistr Johann Peters vorzuladen. In der damals üblichen umständlichen Weise haben sie eine Reihe Fragen zu Papier gebracht, mit denen  sie auf den in Verdacht gekommenen Mann losrücken. Zuerst werden vorbereitende Fragen an ihn gerichtet, nach seinem Verdienst als Schneider, nach dem Schulbesuch der Kinder; ferner, ob er Glücks- und Wünschelruten schneiden könne, ihre Eigenschaft und Verwendung kenne und damit Schätze aufzusuchen und auszugraben wisse, ob er solches schon unternommen und an welchem Ort. Als er diese letzteren Fragen alle verneint, rücken sie mit der Hauptfrage heraus, ob er nicht zu Cordshagen im Hofgarten, wo vor einiger Zeit das alte Wohnhaus gestanden, neulich mit einer Glücksrute einen vergrabenen Schatz gesucht, gefunden und ausgegraben. Johann Peters leugnet dies; wenn er dessen überführt werde, sagt er, wolle er sein Leben, all seine Habe und wenige Armut verloren geben und gerne dafür büßen. Er habe indessen schon vor Jahr und Tag gehört, daß die Frau des Katenmannes Winke zu Cordshagen geäußert, er  habe mit dem Verwalter (d. 1. Pächter) Köhn zu Cordshagen auf dem Hofe einen Schatz ausgegraben. Das sei schon deshalb unmöglich, weil er mit Herrn Köhn wegen dessen Kinder, die bei ihm zur Schule gegangen, sich erzürnt und in zwei Jahren auf seinen Hof und in sein Haus kein Fuß gesetzt habe. Die Verhandlung geht weiter. Die Herren haben noch mehr Fragen auf dem Papier.
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Nr.8 Wer ihm hülfreiche Hand geleistet?
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Nr.9 Ob nicht Christopher Köhn, der Verwalter, um die Sache gewußt und geholfen?
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Nr.10 Ob nicht der Cordshäger Viehhirte Wulf und seine Frau bei dem Schatzgraben geholfen?
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Nr.11 Ob jemand gewußt, daß ein Schatz daselbst vergraben oder ob er mit der Glücksrute ihn aufgesucht und wer den Rat und die Anschläge dazu gegeben?
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Johann Peters erwidert, er wisse von alledem nichts, habe auch von anderen Leuten dergleichen nicht gehört. Doch der Fragebogen ist nicht erschöpft.
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Nr.12 Wann er den Schatz gegraben?
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Nr.13 Worin er eigentlich bestanden?
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Nr.14 Ob der Schatz in einem kupfernen Kessel, in einem eisernen Kasten usw. gefunden worden?
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Nr15 Ob die Complicen den Schatz unter sich geteilt und wieviel er und wieviel der Verwalter Köhn erhalten?
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Nr.16 Ob letzterer den größeren Teil empfangen, weil der Schatz auf dem Cordshäger Hofe gefunden ?
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Nr.17 Ob sie miteinander sich feste verbunden und verabredet, der Obrigkeit des Gotteshauses zum Heiligen Geist davon nichts zu entdecken und den gefundenen Schatz gottloser Weise vor sich zu behalten und unterzuschlagen?
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Johann Peters muß auf diese Fragen, wie auf die Nr. 8-11 natürlich erwiedern, daß er von alledem nichts wisse. Endlich kommt die Frage, ob er seine Aussage …..mit einem körperlichen Eide zu bestärken getraue? Die Antwort lautet: ja, dazu sei er erbötig. Er wolle nicht teil an Gott haben und  kein Kind der Seligkeit werden, wenn er in dieser Sache mit begriffen, oder ihm hiervon etwas wissend sei. Damit ist die Verhandlung in Vogtshagen beendet. Die Vorsteher fahren nach Cordshagen und setzen in der Holzvogtei die Verhandlung fort. Weil der Viehhirte Jeremias Wulf mit „Besen“ nach Rostock gereist ist, wird seine Frau vorgefordert, welche erklärt, sie und ihr Mann wüßten von der Sache im geringsten nichts. Die vorgeladene Frau des Katenmannes Heinrich Wincke erklärt, schon vor zwei Jahren von dem finden des Schatzes auf dem Hofe Cordshagen die Rede gewesen, und sie habe wohl der Frau des Pensionärs Vielhack von diesem allgemeinen Gerüchte gesagt. Ihre Vermutung über die Entstehung desselben spricht sie dahin aus, der Verwalter  habe vor zwei Jahren im Garten einige Feldsteine ausgebrochen und das dadurch entstandene etwa 2 Ellen tiefe Loch habe ihr, - der Wincke´schen – Mann nebdst des Verwalters Kindern nachher mit Quecken wieder aufgefüllt. Vielleicht habe jemand das Loch gesehen und sich dabei Gedanken über Geldgräberei gemacht. Schließlich wird der Pensionär (Pächter) Christoffer Köhn vorbeschieden, dem er mitteilt, er solle mit seinem ältesten Sohne und dem andern Gehülfen in dem Garten auf dem Hofe einen Schatz gegraben und gefunden haben, und dem Mann wie dem Johann Peters die Fragen Nr. 12 – 17 (siehe dort) vorgelegt. Köhn erwidert, er habe schon seit Jahr und Tag unter dem falschen Plan gestanden und trotz seines Bemühens nicht erfahren können, von wem die böse Rede ausgegangen sei. Indessen wisse der allmächtige Gott, daß er unschuldig hierunter leide; kein Mensch in der Welt könne ihn dessen überführen, was gegen ihn geredet werde, widrigenfalls wolle er all seine Habe und Güter, Vieh und Fahrnis ohne jede Einrede verlieren und mit den Seinen nackt und bloß davon gehen. Er habe zwar vor ein paar Jahren in dem Garten einige große und kleine Feldsteine ausgebrochen, was auch von Schorbern und Hardern (Ein Harder war vorher Pächter in Cordshagen. Auch Schorber?) ehedessen gesehen, aber nicht in der Absicht, Schätze zu finden, sondern um das Land zu reinigen , weil auf den Steinen nichts wachsen wolle. Das Loch habe er mit Quecken ausfüllen lassen. Er bittet die Vorsteher, ihm den Menschen zu nennen, der ihn angezeigt und ihm die böse Nachrede der Schatzgräberei gemacht. Sie möchten ihn anhalten, seine Aussagen zu beweisen. Er versichere nochmals, so gewiß Gott ihm zur Seligkeit verhelfen solle, daß er und die Seinigen unschuldig seien und von der ihnen schuld gegebenenen Sache nichts wüßten. Damit ist diese Angelegenheit erledigt. Man hat also im Cordshäger Hofgarten lästige Steine ausgebrochen, wodurch im Garten eine Vertiefung im Boden entstanden ist und die abergläubische Fantasie hat damals das Tun Zauberkundiger (mit Teufelskünsten umgehender)  nach geheimen Schätzen grabender Menschen gemacht.
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Nach 14 Jahren wird die Dorfschaft Vogtshagen von der engen Verbindung mit Cordshagen gelöst. Die Dienstpflicht nach diesem Hofe soll 1756 aufhören, welches Jahr auch sonst von einschneidenster Bedeutung für das alte Dorf wird. Es ist beschlossen worden, von den 14 Hofstätten oder Bauernhöfen, die noch vorhanden waren, 8 große zu „legen“ und die freigewordenen Ländereien einem neu zu errichtenden Pachthofe zuzuteilen, das Dorf aber mit 6 kleinen Bauernstellen zu erhalte. Die acht Stellen, die eingehen sollten, haben auf den Fulgen, einem Flurstück südlich (oder südöstlich) von dem jetzigen Dorfe an der Twiestel entlang zwischen dieser und dem Wege nach Cordshagen gelegen. Das bezeugt eine durchaus glaubwürdige mündliche Ueberlieferung.
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==Wirtschaftliche Lage der Bauern von Johanni 1756==
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Wirtschaftlich scheinen die 14 Bauern meistens in sehr dürftigem Zustande gelebt zu haben. Bei einer am '''8. April 1756''' stattgefundenen Aufnahme ihres Betriebes im Bestand an Vieh, Korn, Futter ergab sich, daß durchweg auf den Hochsteppen mehr Pferde als Kühe vorhanden waren, was übrigens in jener Zeit der Hofdienste der Bauern  ganz gewöhnlich war. Die 14 Bauern hatten damals an Pferden 9; 10; 10; 8; 10; 10; 6; 5; 8; 10; 7; 8; 7; 6. An Kühen: 4; 4; 7; 4; 7; 4; 6; 3; 4; 4; 4; 2; 5; 4 Stück. Einige von ihnen, so wurde behauptet leisteten weder die Landes-Contribution, noch das wozu sie dem Gotteshause – dem Heiligen Geist Hospital zu Rostock  - gegenüber verpflichtet waren. Die meisten bedurften der Unterstützung in ihrem Betriebe. Was sie für die Aussaat und die Ernte noch verlangten, belief sich auf 1354 Reichsthaler 40 Schillinge an Wert. Dabei wurde gerechnet
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der Scheffel Sommerroggen zu 40 Schilling
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der Scheffel Hafer  zu 24 Schilling
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der Scheffel Gerste  zu 32 Schilling
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der Scheffel Malz  zu 28 Schilling
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der Scheffel Erbsen  zu 40 Schilling
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der Scheffel Wicken  zu 40 Schilling
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1 Pferd  zu 18 Reichsthaler
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Aus dem Bestande der Hofwehren der zu Johannis gelegten 8 Baustätten wurden die 6 gebliebenen mit „völligem Vieh und Fahrnis versehen“ - die Hofwehren waren ja Eigentum des Hospitals -; was noch übrig war, wurde am '''1.Juli 1756''' in Gegenwart des Hospitalvorsteher Bülow und Goldstadt versteigert, wobei ein Herr Vielhack besonders Rindvieh, ein Herr Krüger, warscheinlich der künftige Pächter des Hofes Vogtshagen, namentlich Pferde erstand.
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Wo die abgesetzten 8 Hauswirthe mit ihren Familien verblieben, finde ich nicht ausdrücklich angegeben. Einfach entlassen und fortgejagt konnten sie nicht werden, da sie Untertanen, d.h. Leibeigene des Hospitals zum Heiligen Geist waren. Wenn in dem Pachtvertrag über den Hof Vogtshagen aber von der vor der Hand großen Anzahl der Einlieger die Rede ist, so muß man annehmen, daß die abgesetzten Bauern vorläufig auf ihren Gehöften, die doch nicht alle mit einem Male abgebrochen werden konnten, als Einlieger wohnen blieben, um als Tagelöhner beschäftigt und nach dem Dorf untergebracht, oder nach andern städtischen Gütern, wo Arbeiter mangelten, abgeschoben zu werden. Es gab nun von Johannis '''1756''' an ein doppeltes Vogtshagen, den „Hof Vogtshagen“ und das „Dorf Vogtshagen“.
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==Hof Vogtshagen von Johanni 1756 an==
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Es hatten verschiedene Pachtliebhaber sich gemeldet und auf der Hospital-Mesterei zu Rostock am '''17. Mai 1756''' ihre Angebote gemacht gehabt. Am 20. Mai war von den „Patronen“ des Hospitals den Bürgermeistern Dr. A. Mantzel und Joachim Hinrich Pries, sowie von dem administrierenden Vorsteher Johann Joachim Bülow und seinem Mitvorsteher Dan. Arnd Goldstedt die Pachtung einem Joachim Christoffer Hinrich Krüger zugeschlagen worden. Dieser hatte dafür seinen Dank ausgesprochen, auch dem als Notar tätigen Hospitalmeister Stapel „zum Zeichen der völligen Vereinbarung 32 Schilling zur Austeilung an die Armen beändigt“, und Patrone und Vorsteher hatten ihn zu der Pachtung beglückwünscht. Somit war Krüger der erste Pächter von Hof Vogtshagen geworden. Der Pachtvertrag mit ihm ist von besonderem Belang, weshalb er hier im Auszuge folgen mag.
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==Pacht-Contract vom 6. Juni 1756 über das Gut Vogtshagen==
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1. Verpachtet wird ihm, dem Christoph Krüger, der in dem Gut Vogtshagen anzulegende Hof von 8 dort niedergelegten Bauern und zu deren Hofstätten gehörige Hufen Acker nebst den Wiesen und Weiden, welche zusammen in 9 Schlägen gelegt, dagegen der zu den Hofstätten der 6 gebliebenen Bauern gehörende Acker in 4 Schlägen gelegt werden soll.
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Von den Schlägen sind jährlich 4 Schläge zu besäen. Er hat Ausrodungen auf seine Kosten vorzunehmen und darf dafür das Weichholz für sich behalten, nicht aber das Eichen- und Buchenholz.
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An der Behnkenhäger Scheide bleibt die Hölzung auf der sogenannten Freiheit das Eichenholz bestehen. Auch bleibt an der Blankenhäger (Nach der Flurkarte von 1767 müßte es Behnkenhäger heißen) Scheide das auf dem Acker der 6 bleibenden Bauern stehende Holz in den sogenannten Klingbeil und an der Volkenshäger Scheide, wo in der Karte Jakob Düvel medius der Mittlere stehet, das Holz bestehen. Auf der sogenannten Sörung nach der Blankenhäger Scheide bleibt der Kamp, der zu Acker und Weide nicht tauglich dem Gotteshause der Besamung mit Tannensamen vorbehalten. Pächter hat Obst- und Küchengarten anzulegen und „Path-“Weiden an Gräben zu pflanzen.
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2. Die Verpachtung geschieht auf 14 Jahre, von Johanni 1756 – 1770.
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3. Dem Pächter werden 6 volle Bauern bei dem Gute nebst völliger Hofwehr und durchweg in gutem Stande geliefert, deren Conversation er übernimmt. Absetzung eines Bauern ist nur mit Zustimmung der Vorsteher zulässig. Ebenso das Eingehen einer Baustätte, wenn sie ruiniert würde durch die Seuchen, durch Feuer vom Himmel oder durch andere ungewöhnliche Zufälle. Als Zwangsmittel gegen die Bauleute hat der Pächter Stock und Block und Peitsche.
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4. Er steht mit seiner Familie, wie alle Bewohner des Gutes unter Rechtssprechung (Juristiction) der Patrone und Vorsteher des Hospitals. Die Rausch- und Pachthühner behält sich das ‚Gotteshaus vor.
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5. Noch nicht in diesem, aber im nächsten Jahr  soll gebaut werden die Scheune und das Viehhaus, im zweiten Jahre das Wohnhaus, bis dahin begnügt sich der Pächter mit einem Bauernhaus als Wohnung. Zu der „vorseienden Baute“ leistet Pächter zu jedem Zimmer 12 Spann- und 12 Handdienste außer Hofdienst.
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6. Die 6 zu dem Gute gelegten Vollbauern dienen die ersten zwei Jahre jeder wöchentlich drei Tage mit dem Vieh und zwei Tage Handdienst, „so sie es leisten können, doch so, daß sie des Mittags zu Hause gehen“.  In der Heuernte dienen sie die ganze Woche mit zwei Boten und beschaffen die Einfuhr wie in der Kornernte, wenn es tunlich ist.  In der (Heu- und) Kornernte dienen sie 6 Wochen, und zwar in der Roggenernte 14 Tage, jeder mit 4 Personen, so daß sie, wenn eingefahren wird, 2 Personen bei den Wagen und einen zum Mähen und einen zum Binden schicken. Die übrigen 4 Wochen dient jeder mit 3 Personen als zwei zum Mähen und 1 zum Harken und Binden. Die Einlieger dienen den Sommer wöchentlich jeder 2 Tage, etwa die Hälfte Mannes- und die andere Hälfte Frauendienste mit Handdienst; jedoch so, daß der Verwalter zu Cordshagen bisher gewöhnliche Handdienste demselben bleiben und der Herr Pächter sich solche abrechnen lasse. Anbei sind die Einliegerfrauen schuldig, nach dem zu Rövershagen eingeführten Fuß die billigen Spinndienste zu leisten.  Dem Verpächter bleibt frei die Einlieger, deren Zahl vor der Hand, und weil man nicht gern von den Untertanen vertreiben wollte, ziemlich angehen dürfte, zu vermindern nach Gefallen und Umständen. Pächter gibt ihnen auch sonst inzwischen Arbeit, damit sie ihr Brot finden.
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7. Pächter gibt jährlich
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die 2 ersten Jahre 400 Reichsthaler
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die 2 andern Jahre 600 Reichsthaler
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die folgenden 4 Jahre 800 Reichsthaler
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die letzten 6 Jahre 900 Reichsthaler
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zu Antoni und Trinitatis jeweils die Hälfte.
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8. Er zahlt eine Jahrespension als Vorschuß, die nicht verzinst wird. Erzahlt die Steuern, auch für die 8 gelegten Bauern. Das Gut ist nach dem Kataster vom Jahre '''1730''' auf dreizehn elfsechzehntel Hufen (Das Gut, d.h. hier: Hof und Dorf zusammen hier 13 11/16tel; der Hof allein 7 11/16tel Hufen)enquotieret, es ist deshalb für die 6 gebliebenen vollen Bauern für 6 Hufen zu steuern.
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9. ….(?, fehlt)
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10. Pächter hat, gleich den 6 gebliebenen Bauern, vom Hofe und den 8 gelegten Bauern die Priester- und Küstergebühren abzutragen, auch nebst den 6 Bauern die nöthigen Fuhren zu Kirchen- und Pfarrbauten zu tun. „Wie auch das Deputat-Faden und Kohlen-Holz, nachdem der Köhler solches angezeiget, aus den Brüchen zu Cordshagen vom Hofe und mit den 6 Bauern auszufahren, auch den Hau wieder zu beknicken, ingleichen auch die gewöhnlichen 5 Faden Maiholz, 14 fuder Kohlen, welche letztere zugleich auf einen Tag geliefert werden müssen, und 3 Fuder Kohlbrände von Cordshagen nach der Stadt zu liefern, welches alles aber mit Hofdienste geschafft wird. Auch nötige Fuhren zu Bauten auf Cordshagen, Jörgeshof (d.i. Purkshoff, Jürßhoff) und dem Landkruge hat er mit den übrigen Hospitalbauern nach Proportion durch 6 Bauern zu beschaffen.
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11. Er gibt von den gelegten 8 Bauern je 3 Rauch- und Pachthühner.  Er gibt den Patronen (Bürgermeistern) jedem einen achten Teil Maibutter, dem jedes Mal administrierenden  Vorsteher
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2 Pfd. (Liespfund) Flachs, und außerdem jedem Vorsteher und dem Hospitalmeister einen feisten Hammel.
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12. Er hat keinerlei Jagdrecht.
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13. Was zur Ausbesserung von Zimmern, zu Hakelwerken und Zäunen an Gehölz nötig ist, wird dem Pächter angewiesen werden. Daneben soll er haben jährlich zur Feuerung 16 Faden Brennholz, „auch wechselweise 1 Jahr eine Eiche, das andere eine Buche zu Nutzholz“. In die Cordshäger Mast darf er schicken auf jedes hundert Schweine 2 Stück. Die Mast auf dem Vogtshäger Felde bleibt ihm und den 6 Bauern.
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14. Er gibt den Vorstehern und den Patronen zweimal im Jahr, wenn sie zur Besichtigung kommen, umsonst ein Essen.
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15. Betreffend Ersatz von Schäden. Darauf hat Pächter keinen Anspruch. Nur wenn Feuer vom Himmel oder Krieg und Durchzüge merklichen Schaden anrichten, darf er den Antrag auf Kürzung der Pension stellen.
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16.  (…..?)
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Rostock, '''6. Juni 1756'''.
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A. Mantzel, Dr. Patronus; Jochim Hinrich Pries, Patron.
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Joh.Joch. Bülow p.t. administr. Vorsteher.
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Joch. Hinr. Christoff Krüger.
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Der Pächter Christoff Krüger war, wie alle seine vielen jüngeren Geschwister zu Neu-Bauhof geboren, und zwar 1732. Eine ältere Schwester hat 1731 zu Strömkendorf das Licht der Welt erblickt. Sein Vater Georg Christoff Krüger, verheiratet mit Barbara Dorothea Köfer, die am 15. März 1787 zu Rosenow bei Gr. Raden gestorben ist, kaufte 1748 von denen von Plessen das Gut Katelbogen mit Gralow und Steinhagen und wurde Wien 12. September 1761 in den Reichsadelsstand erhoben mit von Krügsheim und starb zu Steinhagen 1.Juni 1769. Sein Sohn, der bisherige Pächter von Vogtshagen, Joh. Hinr. Christoff, der nun auch Krüger von Krügsheim hieß, übernahm noch im Jahre 1761 die Güter seines Vaters eigentümlich und ließ sein Pachtgut Vogtshagen durch seinen Bruder Johann Krüger von Krügsheim verwalten. Er, Christoff Krüger von Krügsheim, verheiratete sich in demselben Jahre am 30. Oktober zu Poppendorf mit Agnete Sophie von Berg und wohnte, wie es scheint, zuerst in Katelbogen, nachher in Steinhagen. Die Familie nannte sich später nicht mehr von Krügsheim, sondern „von Kriegsheim“ und blühen unter diesem Namen noch jetzt, vor allem in der Nachkommenschaft des Johann Krüger von Kriegsheim, der 1738 zu Neu-Bauhof geboren, am 15. März 1816 zu Barsikow bei Neustadt a.d.Dosse gestorben, als Herr auf Steinhagen und Katelbogen bezeichnet wird. Er verheiratete sich 1779 mit Christiane Friederike von Mützschephal. (Vgl. gothaisches Genealogisches Taschenbuch der briefadeligen Häuser 1914 S. 565ff).
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Die Hospital-Vorsteher zu Rostock haben den Christoff Krüger von Krügsheim 1861 abziehen und die Verwaltung des Gutes Vogtshagen durch seinen Bruder Johann geschehen lassen. In den Jahren 1764 und 1765 beschwerten sie sich über ihn wegen rückständiger Zahlungen, die schließlich auf 1800 Taler angewachsen sind. Unterm 1. Juni 1765 verheißt er die Bezahlung auf Johannis und spricht den Wunsch aus, er möchte den Hof Vogtshagen an den jüngeren Herrn von Neulich, Pächter zu Büttelkow, abtreten, und bittet um die Zustimmung der Herren vom Hospital. Ueber den weiteren Verlauf der Angelegenheit fehlen die Nachrichten. Aber nicht Herr von Neulich ist sein Nachfolger geworden, es möchte denn auf ein paar Monate gewesen sein, sondern ein Herr Brodhagen, der 1766 und 1767 als Pächter erwähnt wird. Diesen hat die damals weithin herrschende Viehseuche sehr geschädigt. Von 26 Zugochsen sind ihm 15, von 99 Kühen 48 gefallen. Bemerkt wird gelegentlich, daß er für 7 11/16 Hufen 79 Taler und 21 Schilling, die 6 Bauleute für 6 Hufen 62 Taler zu steuern hatten.
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Im Jahre 1769 kam die Pachtung in die Hände von Johann Diedrich Harder (Harder hatte sich 1758 verheiratet mit Dorothee Broothagen aus Zepelins Wulfshagen ) der seit 1756 bereits Pächter von Cordshagen war, und der seinen Wohnsitz warscheinlich alsbald nach dem größeren Gute Vogtshagen verlegte, so daß Cordshagen als eine zu Vogtshagen gehörende Meierei angesehen wurde. In seiner Zeit begegnet uns öfter die Herzogliche Landwirtschaftliche Commission, die in die Verwaltung des Hospitals zum Heiligen Geist eingreift, mitwirkt und entscheidet. Als es sich um den Neubau eines Schafstalles in Vogtshagen handelt, hat sie an Riß und Anschlag des Meisters Diereks vieles auszusetzen und übersendet 13. Februar 1772 einen eigenen Riß und Anschlag (den sie der Holzersparnis wegen ausgearbeitet), in Erwartung der Berücksichtigung. Am 8.April 1775 leitete zu Vogtshagen der Herzogliche Commissar Amtmann Souhr in Gegenwart des Hospitalvorstehers Dankwart eine Verhandlung in Betreff der Gärten von 8 Dreschern des Hofes. Diese baten um Vergrößerung ihrer Gärten, welche durchweg nur 30 Quadratruten umfaßten und schlechter Boden wären, so daß nicht einmal Kohl darauf wüchse. Es wurde beschlossen, daß die Gärten  bis zu 50 Ruten vergrößert würden, und der Pächter Harder für abgetretenen 75 Ruten aus der Hospitalkasse 28 Schilling Vergütung erhielte. Unter derselben Leitung wurde bald nachher auf Veranlassung Harders die bedrängte Lage der Bauleute (Bauern) festgestellt und Abhilfe beraten.  Unterm 22.Dez. 1778 verpachtete das Gotteshaus zum Heiligen Geist in Rostock (Vorsteher: Schomann und Krey, Patrone: Die Bürgermeister Burgmann und Westphal) beide Güter (Vogtshagen und Cordshagen) an den bisherigen Pensionär Harder und seine Erben auf die Jahre Trinitatis 1779 bis 1795. Aus den Pachtbedingungen sind folgende hervorzuheben:
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§ 17 Zur Feuerung erhält Pächter für Vogtshagen 16 Faden, für Cordshagen 6 Faden Eichen „Mittel“ oder Kluftholz.
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§ 23 Zum Dienst werden dem Hofe Vogtshagen beigelegt: die 5 Bauern und 13 Einlieger; der 14. Katen wird für den Hofhirten reserviert; ferner 5 Einlieger der Meierei Cordshagen .
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§24 Bei Hochzeiten, Kindtaufen und Begräbnissen werden dem Pächter keine Dienste gekürzt.
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§26 Er zahlt für beide Güter 1366 Reichsthaler.
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§34 Wenn Patrone und Vorsteher zur Besichtigung der Güter kommen, etwa 3-4 mal im Jahr, so gibt er ihnen umsonst eine anständige Mahlzeit.
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§35 Jeder Einlieger muß 60 Ruten Garten haben . Jeder hat auf der gemeinen Bauernweide eine Kuh und ein Kalb, ein Schwein und zwei alte Gänse mit den Jungen so davon fallen, auch 2 – 3 Schafe frei.
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§42 Die Vogtshäger Mühle ist nicht mit verpachtet, sondern davon ausbeschieden; aber Pächter verpflichtet sich, dort sein und seiner Unterpächter und Katenleute Korn mahlen zu lassen.
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§43 die Einlieger in den Bauernkaten leisten den Hausleuten denselben Dienst wie die übrigen Einlieger dem Hofe.
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§45 „Was bei der Meierei Cordshagen wegen des zu Holzzuschlägen abgenommenen Tankehaues (sic!) und des Haaseschosses (sic!) verfügt werden soll, dabei behält es ferner sein bewenden“.
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§48 Es wird ein besonderer Ort zur Weide bestellet der für das Vieh der 5 Einlieger und des Hirten, so aber nicht mehr als 9 Häuptern, sowie des Jägers Vieh, das aus nicht mehr als 4 Kühen und 2 Häuptern Jüstvieh bestehen soll, anzuweisen und auszumitteln sein.
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§50 Pächter zahlt jährlich für die Mast in der Cordshäger Waldung 40 Taler, „läßt auch, wenn soviel Mast gewachsen, daß 40 Schweine darin gejagt werden, ein Drömpt (= 12 Scheffel) Eckern zur Besamung der Hospitalzuschläge sammeln und den Herren Verpächtern unentgeltlich zukommen“
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§52 Für den Jäger Goldt wird vorbehalten an Acker 1500 Ruten, an Koppeln 813, an Wiesen 1811 Ruten.
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§53 Die „Abtrifft mit den Schafen auf dem Bauernfelde wird nur von Martini bis Marienverkündigung verstattet, doch nicht auf den Saaten der Hausleute.
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Harder erlebte das Ende der Pachtzeit nicht. Er starb am … . Sein Schwestersohn Daniel Diedrich trat für die noch fehlenden Jahre 1785/95 in die Pachtung ein, was am 21.April 1785 vom Hospital anerkannt wurde.
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==Verpachtungen der Güter Vogtshagen und Cordshagen ab 1794==
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Im Jahre 1794, 15. und 17. Februar wurden beide Güter Vogtshagen und Cordshagen, verpachtet und zwar an den Pensionär Friedrich Josua Paetow. Dieser, der 1795 zu Wüstenfelde wohnte, trat unter Zustimmung des Hospitals Pachtung an seine Mutter, Frau Leutnant Maria Ilsabe Paetow, geborene Kruse ab. Mit ihr schlossen die Vorsteher Altmann und Eckert unter Genehmigung der Patrone Bürgermeister Neucrantz und Wiese am 13. Juni 1795 einen Vertrag auf die Zeit von Trinitatis 1795 bis dahin 1811, in welchem von hervorragender Bedeutung war, daß die Bauern vom Hofdienst befreit wurden. Aus den Pachtbedingungen möge hier folgendes vemerkt werden:
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§1 Verpachtet wird der Frau Leutnant Paetow Vogtshagen Cordshagen auf die Zeit von Trinitatis 1795 bis Trinitatis 1811.  Weil die 5 Vogtshäger Hausleute gegenwärtig in Dienstgeld gesetzt werden, sind noch Zimmer zu bauen:
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a) ein 4 Hisch-Katen; veranschlagte Kosten 465 Taler 46 Schillinge (?) - wurde gebaut 1802
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b) ein Gebäude auf dem Hofe zu Viehställen, 68 Fuß lang und 37 Fuß breit; veranschlagte Kosten 476 Taler 18 Schillinge. - gebaut 1797
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c) ein neues Schäfer- und Holländerhaus; veranschlagte Kosten: 521 Taler 46 Schillinge – ist gebaut 1805;
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d) das Wohnhaus bedarf einer notwendigen Reparatur; Kosten: 100 Taler – es ist ausgeführt 1797.
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Pächterin übernimmt die Bauten auf eigene Kosten, nur Bauholz und Latten werden geliefert.
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§10 Die Gehöfte der 5 Hausleute, das Müllerhaus, die beiden Eigentums- nebst Schul- und Bauer-Hischkaten, sowie die zu Cordshagen stehenden Forstgebäude braucht Pächterin nicht zu decken.
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§11 Mit dem alten Holländerkaten hat sie nichts zu tun, wenn das neue Holländer- und Schäferhaus fertig ist.
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§16 Zur Feuerung erhält sie 16 und 6 Faden (vgl. den Pachtvertrag von 1778 §17).
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§18 Die jährliche Pacht beträgt 1810 Reichstaler.
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§20 In diesem §, in welchem von einem Gebiet die Rede ist, das mit Vieh betrieben werden darf, heißt es gegen Schluß: „dies vorberegte Revier zur Holzweide schließet in seinem Bezirk die sogenannte Twiestel, Traebel, Uhlands-Grund und den Saelen“. „Die mit darin belegenen Zuschlägen der Tankenbau und die Haverschoß sollen nicht berühret auch die Brüche, wenn sie abgetrieben, nicht eher beweidet werden, bevor solche 6 volle Jahre verschlossen gewesen.“
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Frau Leutnant Paetow blieb nur bis 1801. Ihr wurde am 26. Februar 1801 zugestanden, die Pachtung auf die rückständigen Jahre von Trinitatis 1801 bis Trinitatis 1811 dem Pensionarius Carl Friedrich Ahlert zu Hermannshagen und diesem schon Jahre, sie auf Trinitatis 1802 – Trinitatis 1811 dem Pensionarius Christoph Adam Thomsen von Güblow zu überlassen. Dieser starb am 12. August 1808.
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Vom 5. November 1810 bis zum 30. Juni 1811 wurde der Hof für das Hospital verwaltet (administriert). Was dazu Veranlassung gegeben habe ich nicht entdeckt.
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In dem Versteigerungs- oder Meistbietenstermin am 8. April 1811 blieb Carl Friedrich Ahlert, damals Pächter zu Kägsdorf, am Meistgebot und erhielt den Zuschlag. Wieder wurden Vogtshagen und Cordshagen zusammen verpachtet, auf 21 Jahre, Trinitatis 1811/32. Aus dem am 8. Juni 1811 unterzeichneten Pachtvertrag werde hier folgendes als bemerkenswert mitgeteilt:
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§3 Herrn Ahlert steht frei, die Cordshäger Stubbenwiese und die Cordshäger Twiestelwiese von der Vogtshäger Twiestelwiese an bis zu dem Steindamm, welcher durch die Wiese geht, von Vogtshagen aus zu benutzen.
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§4 Von der Verpachtung ausgeschlossen bleibt unter anderem: das ganze Vogtshäger Dorf (Bauerndorf), der Landkrug, die Vogtshäger Mühle, die Vogtshäger Heide an der Poppendorfer Grenze, die Jagd.
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§7 Pächter muß zu Cordshagen einen neuen 4-hischigen Katen, wenn der Neubau nötig wird, aufführen.
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In Vogtshagen erhält er mit Einschluß des Hirtenkatens nur 10 Katenwohnungen. Es steht ihm aber frei, eins, zwei, drei oder vier Hische auf seine Kosten zu erbauen.
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§11 Zu Vogtshagen geht das Einlegevieh auf die Bauernweide. Jeder Hofeinlieger erhält eine Kuh, ein Kalb, zwei Schweine, zwei bis drei Schafe, zwei Gänse mit der Zuzucht. Sie bezahlen en Hirtenlohn und das Gänsegeld für jede alte Gans, (ausgenommen der Ganter) mit 3 Schilling an den Dorfschulzen. Zu Cordshagen geht das Einlieger- und Jägervieh auf der Cordshäger Hofweide neben der Hofhude.
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§12 Er darf die Hofeinlieger und Dienstboten mit 6 bis 8 Peitschenhieben strafen.),
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§15 Er erhält 12 Faden vierfüßiges Eichen-, Mittel- oder Weichholz zur Feuerung, außerdem 10 Fuder Abfallholz zum Backen.
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§19 Er muß jährlich zu Vogtshagen 150 zu Cordshagen 75 Path Weiden stoßen und zum Wachsen bringen: An der Nord- und Ostseite von Gebäuden in Vogtshagen und Cordshagen im Frühjahr 1812 Sturmweiden oder Pappeln pflanzen, 10 Fuß von einander, in gerader Linie und so weit von den Gebäuden, daß deren Dächer nicht unter dem Tropfenfall stehen, in Vogtshagen 8 Kernobst- oder 16 Steinobstbäume und in Cordshagen 4 bezw. 8 jährlich pflanzen.
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§23 Er gibt jährlich an das Armenhaus zum Heiligen Geist in Rostock von Vogtshagen 6 Drömt Roggen und 3 Fimm Roggenstroh (1 Fimm zu 10 Bund und das Bund zu 10 Pfund), von Cordshagen 3 Drömt Gerste und 1 Fimm Roggenstroh;
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ferner an: Hühnergeld, Hammelgeld, Buttergeld, Kohlengeld
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Von Vogtshagen: 6 Taler 24 Schilling, 18 Taler; 24 Taler; 105 Taler
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von Cordshagen: 2 Taler 18 Schilling; 6 Taler; 8 Taler; 35 Taler
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§24 Er muß beim Vogtshäger Müller mahlen lassen, dem Müller sind garantiert
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von Vogtshagen:
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vom Pächter  24 Scheffel Metzen Roggen
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vom Holländer  4 Scheffel Metzen Roggen
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vom Schäfer  4 Scheffel Metzten Roggen
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von Cordshagen.
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vom Pächter  12 Scheffel Metzen Roggen
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vom Holländer  4 Scheffel Metzen Roggen
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§32  Er muß Steinmauern setzen lassen zu Einfriedigungen (Feldsteinmauern).
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§34  Er zahlt für die Mast 40 Taler; er zahlt zu Martini jedem Vorsteher des Hospitals und dem Hospitalmeister je 17 ½ Taler und dem Korbträger 8 Taler sogenanntes Mastgeld.
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§40  Zu seinem Umzuge von Kägsdorf nach Vogtshagen sollen ihm nach und nach 10 Bauernfuhren unentgeltlich zur Hilfe gegeben werden.
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§41  Er zahlt an Pacht in den ersten 7 Jahren 900 Taler, in den letzten 7 Jahren 950 Taler.
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Rostock den 8. Juni 1811 unterzeichnet von den Bürgermeistern Zoch und Schrepp als Patrone des Hospitals zum Heiligen Geist, von den Vorstehern Schomann und Grädener, und von Carl Fr. Ahlert („Alert“ Er schrieb seinen Namen ohne „h“.), auch als Alert der ältere (sen.) bezeichnet, stand die Pachtung an Friedrich Dachow auf die noch fehlenden Jahre zur Pachtzeit 1824 – 1832 ab.
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In den Jahren der Übernahme der Pachtung durch Dechow brannte in der Nacht vom 16. auf den 17. Juni das von dem damaligen Holländer angesteckte Vogtshäger Viehhaus nieder (vgl. Kliefoth a.a.O) und mußte durch einen Neubau ersetzt weden. Im Jahre darauf, 1825, wurde für einen eingehenden 6hischigen Katenn ein neuer 4hischiger gebaut.
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Unter was für Verhältnissen ihre Endschaft nahm, ist mir nicht ersichtlich geworden. Ebenso wenig habe ich etwas über die Beweggründe gefunden, die zu dem Verkauf des Hofes Vogtshagen als Erbpachthof führten. Am 2. Juni 1831 verkauften nämlich die Hospitalvorsteher Jakob Waack und J.D. Fredeländt den Hof an den Kassier J.F.Glaewecke zu Rostock in Erbpacht. Das Kaufgeld setzte sich zusammen:
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aus dem abgeschätzten Wert der Gebäude mit  8025 Taler
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der ihm überlassenen Hölzung (der kleinen Sählen)  2709 Taler
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und der Befriedigungen, Brunnen usw.  88 Taler und 4 Schilling
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betrug also 10 822 Taler 4 Schilling
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Der jährliche Kanon sollte in 1656 Scheffel Roggen  bestehen. Für die ersten 20 Jahre war der Scheffel zu 40 Schilling zu berechnen, betrug also der jährliche Kanon 1380 Taler. Darauf sollte der Scheffelpreis nach dem Durchschnitt der vorhergehenden 20 Jahre und darnach der jährliche Kanon für die nächsten 20 Jahre berechnet werden. Die Kaufvertragsgebühren betrugen 1 von Hundert der Kaufsumme (10 822 Taler 4 Schillinge) und des Kanons auf 20 Jahre, die Gebühren für die Anfertigung des Vertrages 50 Taler.
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An demselben Tage (2.Juni 1831) ist von denselben Vorstehern des Gut Cordshagen an denselben Kassier J.F. Glaewecke verpachtet worden auf die 14 Jahre von Johanni 1832 bis Johanni 1846. Pächter soll jährlich 300 Taler Pacht zahlen und das Gut selbst bewohnen.
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Glaewecke verpachtete den Erbpacht-Hof Vogtshagen zuerst an einen Herrn Bühring auf 1 Jahr, 1832/33 und dann den Erbpacht-Hof Vogtshagen und den Zeitpachthof Cordshagen zussammen für die Jahre von Johanni 1833 bis Johanni 1846 an C. Bade für jährlich 3065 Taler. Die Verpachtung von Cordshagen an C. Bade konnte nur die Abtretung einer Pachtung an den Herrn sein.
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'''Am 7. Februar 1834''' schon verkauft Cassier Glaewecke den Erbpachthof Vogtshagen an seine Ehefrau Dorothea Glaewecke geb. Koeve; was recht auffällig ist. Da er Zeitpächter von Cordshagen ist, geht auch dies Gut als Pachtung auf seine Ehefrau über. Und da, wie es im § 3 des Kaufcontractes heißt, dem Cassier Glaewecke gestattet worden, den von ihm gepachteten kleinen Hof Cordshagen von Vogtshagen aus bewirtschaften zu lassen, so habe er diesen Hof ebenfalls an Pensionär Bade in Pacht überlassen.
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Madam Glaevecke übernehme also zugleich mit dem Erbpachthof Vogtshagen die Zeitpacht des Hofes Cordshagen und erfülle sowohl den hierüber mit der Administration des Hospitals zum Heiligen Geist abgeschlossenen Zeitpachtcontract, als auch den weiteren Contract, welcher wegen Ueberlassung dieser Pachtung an Herrn Bade abgeschlossen ist.
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Die Ehefrau ders Pächters C. Bade zu Vogtshagen war eine Verwandte des Cassiers Glaewecke. Sie hieß Elise Petrine Friedrike, war Tochter des zu Lübow 1834 gestorbenen Pastors J.F. Glaewecke und dert Katharina Luise Christine geb. Koeve, welche in Rostock seit 1834 wohnte und am 7.Mai 1836 starb. Frau Bade hatte mehrere unmündige Geschwister, deren Vormünder der Landeseinnehmer Koeve und Pastor J.M. Glaewecke zu Parkentin waren.
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Pächter Bade kaufte '''1846''' von J.F. Glaeweckes Witwe den Erbpachthof Vogtshagen, aber das Hospital zum Heiligen Geist machte von seinem Vorkaufsrechte Gebrauch und erstand den Hof für 44 000 Taler und verpachtete ihn wieder auf Zeit.
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Der neue Pächter ist der Inspektor Gustav Johann Friedrich Brokelmann zu Rostock, der unterm 15. Januar 1847 den Hof wieder getrennt von Cordshagen auf die 21 Jahre von Johannis 1847 bis Johanni 1868 für eine jährliche Pacht von 3505 Reichstaler erhält. Von der Feldmark sind 9646 Ruten abgeschnitten und zu Cordshagen gelegt. Was Neubauten betrifft, so muß Pächter das Torgebäude, das in schlechtem Zustande ist, wenn es nicht länger stehen bleiben kann, abbrechen und an dieser Stelle den Hof mit einer in Kalk ausgezwickten Mauer einfriedigen und den Eingang mit Torpfeilern und mit Staketten und Torflügeln versehen. Tritt dieser Abbruch ein, so hat er in demselben Jahr an der Scheune 5 Fach, und im folgenden Jahr am Viehhause, an welchem schon ein Scheunenraum angebaut ist, ebenfalls 5 Fach auszubauen. Vernotwendigt sich ein Neubau des schlechten Backhauses, so ist auch der vorzunehmen. Will Pächter ein Schweinehaus bauen, das bisher fehlt, so ist ihm dies gestattet. Kartoffeln darf er ohne Genehmigung der Verpächter nicht mehr bauen als für den Bedarf seiner Wirtschaft. An das Großherzogliche Amt Ribnitz entrichtet er jährlich zu Johanni die Königsbede mit 32 Schill. M. Val. (sic.). Als Brennholz erhält er jährlich 18 Faden Buchen- und 20 Faden Knüppelholz.
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In Bezug auf Cordshagen sei hier nachstehendes vermerkt. Auch dieser Hof ist auf sich allein verpachtet worden am 5. Dezember 1845 auf die 24 Jahre von Johannis 1846 bis Johannis 1870 an den Inspektor Gottfried (-hard?) Berg für jährlich 850 Reichstaler. Das Hoffeld ist erheblich vergrößert worden durch Zulegung von 12 350 Ruten aus der Cordshäger Waldung. Die Waldung hat Pächter bis 1850 abzuräumen und auszuroden. Eine weitere Vergrößerung erfährt das Hoffeld durch die aus der Vogtshäger Feldmark abgeschnittenen 9646 Ruten, von dem oben die Rede gewesen. Pächter muß das Gut selber bewohnen und im zweiten Pachtjahr ein neues Wohnhaus auf dem Hofe erbauen statt des alten das stehen bleiben und vielleicht noch Wohnung eines Angestellt werden soll. Hervorgehoben sei noch, daß Pächter auf seine Kosten jährlich  2 Ruten Steinmauern 5 Fuß hoch und 3 ½ Fuß dick zu setzen hat, „so lange Feldsteine vorhanden sind“. Die Mauern können inwendig mit Erde gefüllt werden. (Das Setzen von Feldsteinmauern ist auch schon früher bei Verpachtungen des Hospitals zum Heiligen Geist und anderswo im Lande ausbedungen worden. Man hat damit dauernde Einfriedigungen herstellen und Holzlieferungen zu Zäunen und Hakewerken unnötig machen wollen.)--. Brokelmann mußte schon nach 3 Jahren wegen Zahlungsunfähigkeit abziehen und Vogtshagen ging infolge eines Pachtvertrages vom 25. Juni 1850 an einen Herrn Diedrich Möller aus Satow über auf die Jahre Johanni 1850 bis Johanni 1871.
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In Möllers Pachtvertrag trat 1858 ein Herr Tesdorf ein, der bis 1871 blieb und dann als Rentner in Rostock lebte.
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Ihm folgte ein Angehöriger der alten Rostocker Familie Mann, dessen Pachtzeit von Johanni 1871 bis 1892 dauern sollte. Er gab 7380 Mark Pacht und hatte die Baukosten für einen 4hischigen Katen nebst Stallungen mit 322 Mark zu verzinsen. Zu Herrn Manns (was hier über Herrn Mann und seinen Nachfolger niedergeschrieben wird, verdanke ich dem Letzteren, Herrn Oek.-Rat B. Haase, der 1918 dies mitteilte) Zeit wurde das Feld drainiert, leider zu tief, so daß die Ertragfähigkeit des Bodens litt. Es wurde gebaut 1872 ein Pferdestall, 1873 ein Schweinehaus, 1879 ein Pappdachkaten. Herr Mann erlebte den den Ablauf der Pachtzeit nicht. Gegen ein Abstandsgeld von 47 000 Mark traten seine Erben die Pachtung 1886 an Herrn Bernhard Haase ab, dem die Pachtzteit bis 1900 verlängert und darauf das Gut aufs Neue auf die Jahre von Johanni 1900 bis Johanni 1921 verpachtet wurde gegen jährlich 7700 Mark.
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In Herrn Haases Zeit ist vieles gebaut und hergerichtet worden. Er hatte aber Bauzinsen nicht zu entrichten.
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'''1895'''  wurde ein Eiskeller „an der Wiese links vom Tor“ gebaut. Ein neuer Trempel auf dem alten Schweinehaus; der alte Dachstuhl war vom Wurm zerfressen.
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'''1900''' ein neuer 4hischiger Katen mit zwei Altenteilswohnungen und mit Stallungen gebaut an der Nordseite der Dorfstraße (1902 wurde die neue Chaussee von Bentwisch bis zum Cordshäger Baumkaten fertig).
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'''1903''' das neue Herrenhaus, veranschlagt zu 30 500 Mark, 5 Meter hinter dem alten Hause im Garten gebaut. Hand- und Spanndienste, auch das Graben der Sielleitung und die Drainage des Gebäudes hatte Pächter zu leisten. Riß und Anschlag von Baudirektor Dehn. Die Ausführung des Baues hatte Maurermeister Stoldt in Rybnitz, die Leitung Bauführer Frese in Rostock.
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'''1904 Am 2.März''' wurde das Haus dem Pächter übergeben und am 9.März bezogen. Die Administration zum Heiligen Geist bestand zu der Zeit aus den Senatoren Clement und Zastrow sowie den Kaufleuten Scharlau und Felix Wecker, Sekretär war Zander. Um Weihnachten 1903 ist der neue Brunnen mit Wasserleitung nach dem Schweinehause, der Milchkühe und der Hausküche hergerichtet für 1000 Mark, wovon Pächter 500 Mark zu zahlen hatte.
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'''1909'''  wurde der kleine Karpfenteich auf der Dorfseite angelegt und mit 150 Köpfen besetzt.
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'''1912'''  kamen die Dorfkühe in die Leutekoppel, die seit 1889 besteht und zuerst nur dem Jungvieh diente.
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'''1913'''  wurde die große Koppel nach Cordshagen zu hergerichtet.
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'''1914'''  wurde der Damm in der Pappelallee von dem Karpfenteich bis zum Wege nach Cordshagen von Hermann Jesse aus dem Dorfe Vogtshagen und dem Tagelöhner Kunkel aus dem Hof Vogtshagen gemacht. Im Herbst wurden die Pappeln weggenommen und dafür Linden geflanzt, auch die Mauer an der Koppel beseitigt .
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'''1914'''  Anfang August brach der große Krieg aus, der eine Beschränkung des Brotverbrauchs für die Menschen des Haferverbrauchs für  die Pferde zur Folge hatte. Die Pferde sollten täglich nur je drei Pfund Hafer erhalten; Kartoffelflocken und Häckselmelasse konnten nicht verhindern, daß ihre Leistungsfähigkeit abnahm. Für die Küche gab es fast kein Kraftfutter mehr, weshalb Milch und Butter sich verringerten.
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'''1916'''  im Sommer entstand ein Neubau an der Dorfstraße, der Kutschstall, Wagenschauer und Schnitterwohnug enthielt. Die Luken und der Uebergang vom Pferdestallboden nach dem alten Schweinestallboden wurden ebenfalls hergestellt.
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Herr Haase, der am 3. Juli 1850 als Sohn des Mühlenpächters Gottlieb Haase zu Dorf Vogtshagen geboren war, wurde am 9.April 1916 von dem Großherzog zum Oekonomierat ernannt und zog aus Gesundheitsrücksichten am 10. Oktober 1916 nach Rostock (Schießbahnstraße 16), das Gut der Verwaltung seines einzigen Sohnes überlassend. Leider starb er schon am 25. Januar 1919 und wurde auf dem neuen Rostocker Friedhof bestattet. Seine Gemahlin, Frau …, (sic.) geb Hellmann, blieb in Rostock wohnhaft.
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Sein Sohn Friedrich Haase war bereits Johanni 1918 in den väterlichen Pachtvertrag von Vogtshagen eingetreten und vom Hospital zum Heiligen Geist als Pächter von Vogtshagen anerkannt worden. Der neue Pächter muß alsbald ein Schadenfeuer erleben. An einem Sonntagmorgen, es war der 21. Juli 1918, traf ein Blitz das Viehhaus und entzündete es. Mit dem Viehhaus wurde die Klee-Ernte vernichtet. Für den Neubau bewilligte die Rostocker Bürgervertetung 30 000 Mark, mußte aber – und dies kennzeichnet die veränderten Verhältnisse und die Steigerung der Preise und Löhne – am 3. Februar 1919 einer Nachforderung im Betrage von 81 500 Mark zustimmen. Und Herr Haase, der Pächter, der Hand- und Spanndienste für den Bau zu leisten hatte, berechnete seine Kosten im Sommer d.J. auf  25 000 Mark.
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==Dorf Vogtshagen seit Johanni 1756==
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Der Hof Vogtshagen war eine Neugründung an Stelle alter Siedlungen. Das „Dorf Vogtshagen“ ist die verkleinerte, oder man kann lieber sagen: die verkürzte alte Dorfschaft Vogtshagen, deren sämtliche Gehöfte gewiß alle der Twiestel entlang gelegen sind.
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Die Größe der Feldmark des Dorfes im Verehältnis zu der des Hofes ergibt sich  aus einem Vermerk vom Jahre 1766, nach welchem, wie schon oben angegeben, die 6 gebliebenen Bauleute von 6 Hufen (62 Taler), der Hof von 7 11/16 Hufen (79 Taler 21 Schillinge) zu steuern hatten. Der Bauernacker wurde 1756 in 4 Schläge gelgt; bei der unverkleinerten Dorfschaft waren es 3 gewesen. In jedem Schlag sollte der Landmesser Rotermann jedem Bauern 3 Drömt, also 36 Scheffel, Aussaatackers, wenn sie nicht ein mehreres bekommen könnten, zumessen, dem Schulzen außerdem 8 Scheffel wegen der Schulzenschaft und jedem der 6 niedergelegten Bauern in jedem Schlage 1 Scheffel Aussaat. Hier fällt die Zahl auf (6), da doch 8 Bauleute gelegt waren. Warscheinlich waren 2 Gehöfte vorläufig stehen geblieben, dereen bisherige Inhaber selber noch ein Stück Acker in der Nähe für sich bestellen durften.
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Die Bauleute des Dorfes waren von nun an nicht mehr nach Cordshagen dienstpflichtig, sondern nach dem neuen Hof Vogtshagen, wie aus dem Pachtvertrag mit Herrn Krüger ersichtlich, und waren sie säumig im Dienst, so hatten sie Stock und Block und Peitsche des Pächters und seiner Angestellten zu befürchten. Das galt damals allgemein für die Dienstpflichten im Lande.
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Die Lage der 6 "konservierten“ Bauern war nicht beneidenswert. Aermlich wie bisher wurden sie bald unterstützungspflichtig. Gleich im Herbst 1756 fehlte ihnen ausreichendes Korn für die Winter- und die dann folgende Sommeraussaat. Zum 27.September 1756 wurden sie auf die Hospital-Mesterei beschieden und befragt, was sie „dieses Jahr“, d.i. Herbst 1755 und Frühjahr 1756 ausgesät hätten. Zudem wurde darüber verhandelt, was sie noch zu den bevorstehenden Saatzeiten an Korn erhalten müßten. Bei dieser Gelegenheit lernen wir die Namen der in „konservierten“ Bauern kennen. Für „dieses Jahr“ hatten an Winter- und Sommerkorn ausgesäet an
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(Ro. = Roggen, We. = Weizen, Ge. = Gerste, Ha. = Hafer, Wi. = Wicken oder Erbsen)
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Franz Wilken der Schulze Ro. 24; We. 1, Ge. 14, Ha. 45, Wi. 9 Scheffel
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Jochim Gaue  Ro. 26, We. -, Ge. 21, Ha. 46., Wi. 6 Scheffel
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Hans Holleer Ro. 36, We. 1, Ge. 21, Ha. 43, Wi. 6 Scheffel
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Claus Christ. Düfel  Ro. 30, We. 2, Ge. 18, Ha. 30, Wi. 9 Scheffel
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Jochim Hinrich Sasse  Ro. 21, We. -, Ge. 24, Ha. 60, Wi. 8 Scheffel
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Jacob Düfel  Ro. 30, We. -, Ge. 24, Ha. 60, Wi. 7 Scheffel
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Der ebenfalls anwesende Pächter Krüger bezeugte, daß ihnen für die bevortstehende Winter- und Sommersaat noch gewährt werden müßte:
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Dem Schulzen Franz Wilken Ro. 4 Drömt, Ge. S Drömt, Ha. -
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Jochim Gaue Ro. 3 Drömt, 4 Scheffel; Ge. 3 Drömt, Ha. -
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Hans Holleer Ro. 2 Drömt, Ge. 3 Drömt, Ha. -
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Claus Christ. Düfel Ro. 2 Drömt, Ge. 3 Drömt, Ha. 3 Drömt
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Jochim Hinrich Sassse  Ro. 5 Drömt, Ge. 3 Drömt, Ha. -
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Jakob Düfel Ro. 2 Drömt, Ge. 3 Drömt, Ha. -
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Die Hospitalvorsteher waren mit der Lieferung des Kornes an die Bauern einverstanden.
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Die Bauern kamen aus dem Bedruck nicht heraus, zumal die im Lande um sich greifende Viehseuche auch in ihre Bestände eindrang wie in die des Hofes. Die Verluste ergeben sich aus folgender Tabelle, die am 27. Januar 1766 auf der Mesterie zu Rostock festgestellt wurde
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(Abkürzungen: Ub. = Urbestand, So. = Seuchenopfer, ÜB. Überlebender gesunder Bestand)
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Bei:
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Johann Schuldt: Zugochsen Ub. 5, So. 4, ÜB.1; Kühe Ub. 8, So. 7, ÜB.1; Starken Ub. 5, So. 2, ÜB. 3
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Johann Gaue: Zugochsen Ub. 5, So. 4,  ÜB. 1, Kühe Ub.7,  So.7, ÜB 0; Starken Ub.4, So. 2, ÜB. 2
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Jochim Hallier: Zugochsen Ub. 5, So. 4, ÜB. 1, Kühe Ub.  6, So. 6, ÜB. 0, Starken Ub. 4, So.3, ÜB. 0
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Claus Düfel: Zugochsen Ub. 4, So. 4, ÜB. 0, Kühe UB. 4, So. 4, ÜB. 0, Starken Ub. 6, So. 4, ÜB. 2
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Friedr. Wulf: Zugochsen Ub. 4, So. 2, ÜB. 2, Kühe Ub. 7, So. 6, ÜB. 1, Starken Ub. 5, So. 2, Üb. 3
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Jacob Düfel: Zugochsen Ub. 5, So. 3, Üb. 2, Kühe Ub. 7, So. 4, ÜB. 3, Starken Ub. 6, So. 3, Üb. 3
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Die Felle des gefallenen Viehs hatten sie ohne Erlaubnis verkauft. Sie sollten das dafür gelöste Geld herausgeben, da das Vieh nicht ihnen, sondern dem Gotteshause zum Heiligen Geist gehörte. Sie baten inständig, es ihnen zu belassen, und der Pächter Brodhagen unterstützte ihre Bitte mit der Aeußerung, sie müßten alsbald den Dienstlohn bezahlen und wären außerstande, sich selber zu helfen. Sonst war das Verhältnis zu ihrem Dienstherrn, dem Pächter höchst ungünstig. Gegen Ende des Jahres 1766 verklagte dieser die Bauern Claus Düfel und Christian (?) Wulf, weil sie ohne seine Zustimmung Rinder verkauft. Wulf erklärte auf Befragen, er hätte Brodthagen nichts davon gesagt, weil er ihnen verboten, zu ihm zu kommen, wenn ihnen etwas nötig täte; er wolle sie in solchem Falle mit Prügel vom Hofe kehren. Das war die harte Rede eines Mannes, der vielleicht selber um sein wirtschaftliches Dasein kämpfte.
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Mißwachs kam hinzu. Am 4. April 1767 klagten die 6 Hausleute auf der Mesterei, es fehlte ihnen an dem nötigen Saat- und Brotkorn, weil sie im vorigen Jahre an Winterkorn sehr wenig und an Sommerkorn fast gar nichts gebaut hätten, und Herr Brodthagen weigere sich ihnen zu helfen.
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Auf Veranlassung des Gutspächters Harder zu Vogtshagen fand am 27. Juni 1775 eine Besichtigung des Roggenschlages des Vogtshäger Bauern statt. Sie geschah unter Leitung des Amtmanns Souhr, Kommissars der herzoglichen Landwirtschafts-Commission, und in Gegenwart des Hospital-Vorstehers Dankwardtt. Man stellte fest, daß ¼ des Schlages sehr elend, ½ schlecht, ¼ kaum mittelmäßig stände, und daß warscheinlich die häufig sich zeigende „Dreßbel“ (Trespe)und die vielleichtnoch kommenden „Marlen“ den wenigen vorhandenen Roggen bis zur Ernte verschlingen könnten. Nach weitern Verhandlungen  bestimmte Amtmann Souhr unterm 3. Oktober 1775 namens der Kommission, die Vorsteher hätten den Bauern zu Vogtshagen und zu Barnstorf zu helfen, und zwar jedem Bauern zu Vogtshagen 12 Scheffel hiesigenRoggen und von dem bestellten Hasselburger Roggen 7 Scheffel zu geben.
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Mit diesen Zuständen hängt es vielleicht zusammen, daß in der Zeit vom 4. April 1767 bis zum 22. Dezember 1778 eine der 6 Bauernstätten eingegangen ist. Denn an dem zuletzt genannten Tage ist nur von 5 Bauern die Rede, die noch dem Hofe Vogtshagen zu dienen haben. - Damit war Boden für kleinere Besitzer frei geworden, wenn man solche zulassen wollte.
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Ein großer Schritt zur Besserung der Zustände im Dorf wurde im Jahre 1795 getan. Die 5 Hausleute wurden vom Hofdienst befreit und sollten fortan nur ihr Feld und ihren Hof als Pachtbauern bewirtschaften. Der Acker,zuletzt in 6 Schlägen liegend, wurde in 27 Schläge umgelegt, auf die gemeinsame Bauernweide sollten auch die Hofeinlieger und der Vogtshäger Müller ihr Vieh treiben. Jeder Hausmann hatte eine jährliche Pacht von 82 Taler zu zahlen. Dieser Pachtvertrag wurde am 17. September auf die Zeit von Trinitatis 1795 bis Trinitatis 1811 abgeschlossen auf der Mesterei zum Heiligen Geist in Gegenwart des administrierenden Vorstehers Altmann und des Mitvorstehers Eckert unter Beistand des Senators Dr. Beselin und des Hospitalmeisters, mitunterzeichnet wurde der Vertrag von den 5 Hausleuten:
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++ Carl Stuth, der Dorfschulze,
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++ Jochen Düfel,
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++ Christian Hallier,
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++ Johann Hallier
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++ Claus Hauth.
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Die ersten vier haben nur ihr Handzeichen, die Kreuze gemacht. Claus Hauth hat selber seinen Namen geschrieben, neben dem Handzeichen.
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Während dieser Pachtzeit verursachte die Beerdigung eines Selbstmörders am 31. März 1797 große Erregung. Der kranke Katenmann Joh. Friedrich Düfel zu Vogtshagen hatte am 28. Juli 1794 in Gegenwart des Pächters Daniel Vielhack, des Lehrers Harder und des Pastors Simonis von Volkenshagen sein Testament gemacht und seine Frau Anna Trien, geb. Witt zur Erbin eingesetzt. Er genaß wieder. Als aber seine Frau gestorben war, machte er in Gegenwart des Pastors Simonis und des Küsters Prüß aus Volkenshagen ein neues Testament und nahm sich ein paar Monate später das Leben. Bei seiner Beerdigung in Volkenshagen benutzten die Leute, voran der Kuhlengräber Waack, ohne vorherige Rücksprache mit dem Pastor die Totenbahre der Volkenshäger Kirche. Dies gereichte der Gemeinde so sehr zum Aergernis, daß niemand mehr bei Beerdigungen die Bahre benutzen wollte, und die Vogtshäger Leute, als sie am 26. April 1797 die Frau  (?)Schütt aus Vogtshagen bestatteten, den Sarg mit der Leiche auf die Kinderbahre stellten. Pastor Simonis nannte dies ein „lächerliches Vorurteil, in dem der Verstorbene (der Joh. Friedr. Düfel) keine infamierende Strafe“ erhalten hätte und stellte in  einem Gesuch dem administrierenden Vorsteher des Hospitals Altmann, vor, „Daß die Kirche durch eine neue eichene, gleich große Totenbahre entschädigt werden müsse“. „Ob solche von dem Nachlaß des Verstorbenen oder von denen, die bei seiner Beerdigung observanzwidrig und unvorsichtig gehandelt haben, herzugeben sei“ würde Herr Altmann am besten zu entscheiden wissen. Zu dem Nachlaß des Düfel gehörten 8 Scheffel „Pantoffeln“. Es waren Kartoffeln gemeint. Aber man war unsicher in der Bezeichnung dieser noch nicht lange angebauten Frucht. Die Pantoffeln wurden alsbald Artoffeln genannt. Zwei Scheffel Artoffeln sollen zum Füttern der nachgelassenen Kuh verwendet werden.
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Nicht ohne Belang hinsichtlich des Gerichtsverfahrens in dieser Zeit ist folgender Vorfall: In Vogtshagen kämpfen der Hahn der Frau Margarete Sophie Brüdigam, geb. Siedenstrang und der Hahn des Hirten Carl Peters miteinander. Der Sohn der Brüdigam treibt sie auseinander und verfolgt den gegnerischen Hahn mit Stockwürfen bis zu Katen des Hirten Peters. Die Frau Peters sieht es und schimpft. Der Junge zieht schiefe Gesichter und hat dräuende Widerworte. Der Ehemann Carl Peters, hört es und verfolgt den Jungen bis zum Katen de Mutter. Er schimpft und sie schimpft wieder. Als sie ihn mit Läusen behaftet und faul nennt, reißt er von dem vor der Tür stehenden beladenen Schlitten einen Stock oder Knittel und schlägt sie mehrere Male über die Schulter, verletzt sie auch, indem er ihr an die Brust greift. Sie wird klagbar und bittet, daß ihr ein Schmerzensgeld von 3 Talern zuerkannt werde. Die Sache wird im Hospitalgericht zu Rostock am 6. März 1810 verhandelt  vor dem administrierenden Vorsteher Grädener unter Beistand des Senators Dr. Brandenburg und des Hospitalmeisters Tarnow. Der Bescheid lautet dahin, daß der Hirte Carl Peters, da er die Brüdigam geständlich an die Brust gegriffen und sie geschlagen hat, mit 8 Peitschenhieben zu bestrafen sei und er der Klägerin binnen 14 Tagen 1 Taler Schmerzensgeld bezahlen, auch alle hierdurch entstandenen Kosten zu berichten und sich bei noch härterer Ahndung allen Zanks und aller Schlägereien zu enthalten habe. Das Urteil in betr. der Peitschenhiebe wird sofort durch den Armenvogt Schröder an Peters vollzogen.
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Im Jahre 1814 wurde ein neuer Pachtvertrag auf die Zeit von Johanni 1815 – 1832 mit den 5 Hauswirten abgeschlossen, nach welchem diese eine jährliche Pacht von jährlich 23 Taler zu zahlen habe. Unterzeichnet ist der Vertrag (Contract) von den Bürgermeistern Zoch und Schrepp als Patronen des Hospitals und den Vorstehern Gartz und Schröder einerseits, andererseits von den Vogtshäger Hauswirten Schulze, Stuhl, Haut, Hallier, +++, Johann Witt. Die Unterschrifrt des fünften Hausmannes Düfel fehlt. Während dieser Pachtzeit wurde im Dorfe 1829- 1830 ein neues Armenhaus gebaut. Nach Ablauf derselben geschah ein weiterer Schritt zur Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Hausleute wurden separiert, oder, wie es anders wo hieß: sie „kamen auf Hufen“. Bis dahin waren sie „auf Stücken“ gewesen. Jeder Hausmann hatte in jedem Schlage, der allen gemeinsam war, ein besonders Stück gehabt, das er für sich bearbeitete. Jetzt bekam jeder von der Feldmark eine abgesonderte, zusammenhängende Hufe, auf der er unabhängig und unbehindert durch die wirtschaftlichen Vornahmen der andern tätig sein konnte.
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Die neue Zeitverpachtung wurde am 23.Juli 1831 auf 7 Jahre – Johanni 1832 – Johanni 1839 – abgeschlossen. Danach hatten die Hausleute jährlich an Pacht zu zahlen:
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1. Hausmann Düwel  120 Taler 30 Schillinge
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2. Schulze Stuth  96 Taler 3 Schillinge
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3. Hausmann Carl Hallier  55 Taler 6 Schillinge
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4. Hausmann Jochim Hallier  103 Taler  27 Schillinge
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5. Hausmann Witte  122 Taler 18 Schillinge
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Dieser Pachtvertrag wurde am 23. Oktober 1838 auf die Jahre von Johannis 1839 bis Johannis 1853 erneuert, die Pacht blieb dieselbe wie 1832 – 1839..
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Wieder ein bedeutender Fortschritt zum Bessern wurde 1853 gemacht. In dem Pachtvertrage vom 6.Juni für die Zeit von Johanni  1853 bis Johanni 1867 wurde vorgesehen, daß die Hausleute ihre Hofwehren, die für jedes Gehöft auf 600 Taler Courant veranschlagt wurden, ankaufen sollten in der Weise, daß sie in 6 Jahren jedes Jahr 100 Taler abtrügen. Die „Inventariensaaten“ blieben nach wie vor Eigentum des Hospitals. Der Vertrag schrieb den Hauswirten die Bewirtschaftung des Ackers in 7 Schlägen vor und verpflichtete sie, die Gärten des Lehrers und der Hebamme mit Steinmauern einzufriedigen, die 4 Fuß hoch und inwendig nicht mit Erde gefüllt wären. Jährlich sollten sie eine Rute herstellen und von den Verpächtern für jede hergestellte Rute einen Taler 8 Schilling Courant erhalten. Auch die eigenen Gehöfte sollten sie mit Steinmauern umgeben und jährlich drei Ruten aufführen. Für diese Arbeit sollten sie ebenfalls die Rute mit 1 Taler 8 Schilling bezahlt erhalten. Ferner erlangte der Vertrag, daß jeder jährlich drei Kernobstbäume pflanze und zwei Kühe mit auf seine Weide nähme. Dem Schulzen Stuhl wurde kein Schulzenacker, keine Schulzenwiese zugewiesen; dafür wollte das Hospital ihm jährlich 20 Taler Courant geben. An Brennholz hatte jeder Hauswirte nach dem Betrage 2 Faden Knüppelholz aus der Cordshäger Forst gegen Hau- und Anweisegeld zu beziehen. Unterzeichnet wurde der Vertrag von den Hauswirten:
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Schulze Stuht auf Nr. 2, jährliche Pacht  179 Taler 8 Schillinge
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Johann Düwel auf Nr. 1, jährliche Pacht  185 Taler  40 Schillinge
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Johann Hallier auf Nr. 3, jährliche Pacht  150 Taler  8 Schillinge
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Jochim Hallier  auf Nr. 4, jährliche Pacht  172 Taler  16 Schillinge
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Joachim Witte  auf Nr. 5  jährliche Pacht  188 Taler  44 Schillinge
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Der Mühlenzwang nach der Vogtshäger Mühle blieb bestehen. Als die Pachtzeit abgelaufen und man im Großherzoglichen Domanium an die Allgemeine Vererbpachtung der Hauswirtsstellen herangetreten war, erlangten auch die Hauswirt zu Vogtshagen die längst erwünschte Selbständigkeit durch Vererbpachtung ihrer Stellen, die am 24. Mai 1872 mit ihnen abgeschlossen, am 3.Juni d.J. landesherrlich bestätigt und als von Johanni 1871 an vollzogen gerechnet wurde. Als Erbpächter zeichneten Dr. W. Giese, Syndikus des Hospitals zum Heiligen Geist zu Rostock, G. Voigt, administrierender Vorsteher und J. Gütschow mit Vorsteher.
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Die Erbpächter schulden den Erbverpächtern fortan
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a) an Stelle eines Kanons oder jährlicher Pacht eine Kapitalsumme als Kaufgeld,
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b) an Erbstandsgeld, für Gebäude, Inventar-Saaten, Bestellungskosten eine Summe, von der das, was über Hunderte hinausgeht, gleich bei der Anweisung bezahlt werden muß.
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Dies wird als ihre Schuld eingetragen, die sie mit 4 vom Hundert zu verzinsen haben. Daneben zahlen sie 1 vom Hundert zur Tilgung des Kapitals (zum sinkenden Fonds).
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c)  Außerdem wird auf den eingetragenen Namen des Erbpächters noch eine Summe eingetragen.
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Erbpachtstelle Nr, 1  Inhaber Joachim Düwel    Größe: 52 Hektar 48 Ar 38 Quadratmeter = 24210 Quadratruten  dafür Kapitalsumme (Kaufgeld)  4350 Taler Courant.
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Erbstandsgeld, für Gebäude, Inventar-Saaten, Bestellungskosten  2884 Taler 10 Schillinge 3 Pfennige; davon bei der Anweisung bezahlt 84 Taler 10 Schillinge 3 Pfennige; bleiben 2800 Taler auf den eigenen Namen des Erbpächters eingetragen 2200 Taler Courant.
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Erbpachtstelle Nr. 2 Inhaber Jochim Stuht, Schulze    Größe 57 Hektar, 13 Ar 57 Quadratruten;  Erbstandsgeld für Gebäude, Inventar – Saaten, Bestellungskosten  2598 Taler 13 Schillinge 7 Pfennige, wovon bei der Anweisung bezahlt  2500 Taler Courant; Kapitalsumme (Kaufgeld) 3799 Taler  auf den eigenen Namen des Erbpächters eingetragen …  Seine älteste Tochter heiratete Roebke, der die Stelle erhielt, auch Schulze wurde.
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Erbpachtstelle Nr. 3  Inhaber Johann Hallier.
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Größe: 57 Hektar,71 Ar 28 Quadratmeter = 26622 Quadratruten
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Kapitalsumme (Kaufgeld)  2200 Taler Courant
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Erbstandsgeld usw. 1336 Taler Courant  9 Schillinge 5 Pfennige,
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davon bei der Anweisung bezahlt  36 Taler Courant 9 Schillinge 5 Pfennige
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davon bleiben  1300 Taler Courant
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auf den eigenene Namen des Erbpächters eingetragen 1100 Taler Courant.
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Johann Hallier ist am 16. Mai 1879 schon tot. Sein Sohn Joachim wird als Gehöftserbe bezeichnet. Joachim Halier verkaufte  am 8. November 1898 dem Händler Nr. 1 Heinrich Lembke aus seiner  Hufe 2000 Quadratruten , die Rute zu 2,- Mark. Er bietet 1. April 1901 dem Hospital aus seiner Hufe 2500 Quadratruten zu 1,- Mark und 9800 Quadratruten zu 2,- Mark die Rute an. Das Hospital hat wie es scheint den Kauf abgelehnt. Nach Joachim Hallier ist Inhaber der Erbpachtstelle Johann Rieck, welcher am 17. November 1906 seinem Sohne Wilhelm Rieck die Stelle überläßt.
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Erbpachtstelle Nr. 4  Inhaber Joachim Hallier.
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Größe: 54 Hektar, 33 Ar 23 Quadtratmeter = 25155 Quadratruten
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Kapitalsumme (Kaufgeld)  30ß50 Taler Courant
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Erbstandsgeld usw,  3520 Taler Courant 32 Schillinge 4 Pfennige,
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wovon bei der Anweisung zu zahlen 20 Taler Courant 32 Schillinge 4 Pfennige
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auf den eigenen Namen des Erbpächters eingetragen 1600 Taler Courant
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Joachim Hallier verkauft im Juli 1889 die Stelle an den Landwirt Heinrich Susemihl zu Groß Klein mit Inventar für 44 400 Mark. Dieser tritt am 14. August 1918 die Stelle an seine mit Carl Willbrandt verheiratete Tochter Margarete ab.
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Erbpachtstelle Nr. 5  Inhaber Joachim Witt
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Größe: 49 Hektar 22 Ar 60 Quadratrmeter = 22707 Quadtratruten
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Kapitalsumme 5450 Taler Courant
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Erbstandsgeld usw.  2779 Taler Courant 36 Schillinge 4 Pfennige,
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davon bei der Anweisung bezahlt 79 Taler Courant 36 Schillinge 4 Pfennige
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bleiben 2700 Taler Courant
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auf den eigenen Namen des Erbpächters eingetragen 28000 Taler Courant
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Die Tochter des Erbpächters Witt heiratet einen Schulz, der Inhaber der Stelle wird.
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'''(Beim Vergleich der Kaufpreisabrechnungen der drei letztgenannten Erbpachtstellen zeigt sich, das dem Chronisten einige gravierende Zahlenfehler unterlaufen sind, so daß diese in den AHR Beständen noch einmal überprüft werden müssten. Wilfried Steinmüller)'''
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Dem Vorstehenden entspricht es, wenn der seelige Oekonomierat Haase für 1903 die Namen der Vogtshäger Erbpächter wie folgt verzeichnet:
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1. Düwel, 2. Roebke, 3. Rieck, 4. Susemihl, 5. Witt
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Für 1919 lauten die Namen:
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Nr. 1  Paul Düwel,
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Nr. 2  Wilhelm Roebke (Röbke), Schulze,
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Nr. 3  Wilhelm Rieck,
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Nr. 4  Karl Willbrandts Ehefrau Margarete, geb. Susemihl
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Nr. 5  Richard Schulz
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Als 6. Erbpachtstelle gilt der Landkrug.
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Unsere durch die Revolution im November 1918 geschaffene Regierung hat den Erbpächtern das Recht gegeben, sich „Hofbesitzer“ zu nennen.
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==Die Schulzen des Dorfes Vogtshagen==
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Aus dem Stande der Hauswirte (Hausleute, Bauleute) oder jetzigen Hofbesitzer sind immer, soviel ich sehe, die Dorfschulzen genommen, deren Namen mir begegnet sind.
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Als Schulzen der großen Dorfschaft Vogtshagen finde ich verzeichnet:
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Hans Lafrenz, 4. Januar 1632, verheiratet mit Helena, geb. Witte, die bei 40 Jahre alt ist.
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Claus Düvel, 5. Febr. 1728.
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Claus Witte, 1743.
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Claus Düvel, 1745 bis Johanni 1756.
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In dem verkleinerten Dorf Vogtshagen, nach Johanni 1756:
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Franz Wilken, 27. September, 1756, er ist wie es scheint, Schulze seit Johanni 1756, jedenfalls schon 1762 – Jochim Studte (auch Studt) soll so heißt es, 13. Mai 1762, auf die Wilkensche Stelle gesetzt und Schulze werden. Er ist verheiratet mit einer Düvel. -
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Joachim Studt, 3. Oktober 1793, er ist 38 Jahre alt und seit 12 Jahren Schulze, Sohn von Joachim, wird 2. April 1782 als Schulze beeidigt. - Carl Studts Vater lebte 1782 noch und hat die Hauswirtsstelle noch inne, will die Stelle zu Michaelis an den Sohn abgeben. -
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Johann Nikolaus Studt, 1850. Er hat die Stelle des Vaters seit Johanni 1844. 1844 – 1873, - Joachim Studt wurde auch Schulze an Stelle seines verstorbenen Vaters in dem Jahre 1841. - Joachim Studt, gest. Mai 1873.
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Es folgt Hallier. - Da Joachim Studt keinen Sohn hinterlassen hat, der Schulze werden kann, wird der Erbpächter Joachim Heinrich Hallier am 10.Juli 1873 zum Schulzen eingesetzt und beeidigt. Er wohnt auf Nr. 4. Er erhält für Verwaltung des Schulzenamtes jährlich 105 Mark.
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Fritz Röbcke – er wohnt auf dem „Schulzengehöft“ Nr. 2, ist Schulze von Michaelis 1886 bis 10. Juni 1910. Gehalt 105 Mark, der die älteste Tochter des Schulzen Studt zur Frau hatte, 1866 – 1910. Sein Nachfolger wurde sein Sohn Wilhelm Röbcke, der noch 1919 im Amte ist, wird Schulze am 10. Juni 1910 und erhält seiner Vorstellung gemäß 150,- Mark Besoldung als Schulze. Er und sein Vater schreiben den Familiennamen „Roebcke“.
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Hiernach scheint das Schulzenamt seit vielen Jahren an der Studt (Stuht, Stuth)schen Hofstätte zu haften. Hofstätte Nr. 2. Nur Hallier wohnte auf Nr. 4.
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==Die Vogtshäger Windmühle==
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Im Jahre 1662 in welchem manches über die Volkenshäger Gemeinde und damit auch über Vogtshagen niedergeschrieben worden, findet Pastor Kliefoth in seinen Nachrichten über die Volkenshäger Kirchengeschichte die Vogtshäger Mühle nicht verzeichnet. Sicher ist nach mir vorgelegenen Papieren aus dem Rostocker Stadtarchiv, daß am 19. September 1750 in Vogtshagen ein Müller vorhanden war. An diesem Tage richten die „Alter-“Leute und sämtliche Mitmeister des „Ambts der Müller“ zu Ribnitz eine Beschwerde über den Müller zu Vogtshagen ein in einer Zuschrift an den Vorsteher des Hospitals zum Heiligen Geist in Rostock, dem Mangel an völkischem Gefühl jener Zeit entsprach es, daß man die französische Sprache als die vornehmere ansah und sie, wenn nicht in den Briefen selbst, doch in der Anschriftgern gebrauchte. So lautete auch hier die Anschrift;
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A Monsieur
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Monsieur l´ Órganist Stapell
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Proviseur de Voigtshagen et desselbenautres Terres du Saint Esprit
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de Rostock
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a Rostock.
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Der Name des Müllers wird nicht genannt. Der Gegenstand der Beschwerde war unwichtig.
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Ein etwas später namhaft gemachter Müller hieß Johann Düvel. Vielleicht war es noch der von 1750. Er hatte die Windmühle, eine sogenannte Bockmühle, um 1753 inne und behielt sie bis 1765.  Kliefoths Nachrichten über die Volkenshäger Kirchengemeinde
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Am 28. März 1765 wurde die Mühledem Elias Nikolaus Mudt auf die Jahre von Ostern 1765 bis Ostern 1774 gegen eine jährliche Pacht von 120 Talern überlassen. Obgleich man von dem „schläfrigen Müller Mundt“ sprach, wurde sie ihm am 15. März 1774 aufs neue verpachtet für Ostern 1774 bis Ostern 1786 mit der Bestimmung, daß Pächter nach 6 Jahren den Veretrag kündigen dürfte, wenn  er sähe, „daß er kein Brot darauf halte“. Die Jahrespacht sollte 119 Reichstaler betragen.  1784 wurde der Pachtvertrag bis Ostern 1798 verlängert, auch zugestanden, daß, wenn Mühlenmeister Elias Mundt  und seine Ehefrau die Welt verlassen sollten, der Sohn Christian Heinrich Mundt in den Vertrag vom Vertrag vom 15. März 1774 einträte. Von letzterem als dem Müller ist am 18. Januar 1797 die Rede. Wahrscheinlich ist dieser schon lange vorher die leitende Persönlichkeit in der Mühlenwirtschaft, wenn nicht der Inhaber derselben gewesen. Am 24. Juli 1797 geschah eine Neuverpachtung der Mühle auf 24 Jahre – Ostern 1798 bis 1822 – der Mühlenmeister Ernst Meyer (1798 bis 1814), „jetzt auf der Volkenshäger Mühle“, der 175 TalerPacht geboten, und „der überall von gutem Charakter“ geschildert  wurde, erhielt sie. Aus dem Pachtvertrage ersieht man, daß außer Hof und Dorf Vogtshagen auch Cordshagen, Purkshagen (Purkshof) und Jürßhof (jürgeshof)unter dem Mahlzwang nach dieser Mühle standen.  Ernst Meyer erlebte nicht die ganze Pachtzeit. Er starb zwischen dem 29. Dezember 1813, an welchem Tage er sein Testament machte, und dem 17. Oktober 1814, an welchem Tage von ihm als einem Toten die Rede war. Sein Nachfolger wurde Johann Meyer (Meier), 1814 – 1826, wahrscheinlich ein Sohn, der vermutlich schon vor 1814 die Geschäftsführung übernahm. Findet sich doch ein Vermerk, nach    welchem Ernst Meier die Mühle nur noch von 1798 bis 1800 hatte. Dem Johann Meyer wird am 16. August 1821 die „Windmühle mit dem Mühlengehöft und den dazu gelegten Aeckern und Gärten“ auf die 24 Jahre Ostern 1822 – 1846 neu verpachtet. Nach dem Pachtvertrage,
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§ 4, soll Pächter weil das jetzige Wohnhaus abgängig ist, spätestens zu Michaelis 1823 den Bau eines neuen, 75 Fuß langen und 40 bis 42 breiten Wohnhauses, das vorne die Wohnung, hinten die Ställe und Scheunenräume enthält, vollendet haben. Er muß auf eigene Kosten bauen, erhält nur das Bauholz und die Mauersteine, aber keine Tannebretter geliefert. Die Abfuhr leitet er selber. Das Haus wird Eigentum des Hospitals.
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§ 7. Er erhält jährlich aus der Cordshäger Hölzung 2 Faden Eichen-Mittel- und 2 Faden Eichen-Knüppelholz und alle Jahre eine Mittel-Eiche oder Mittel-Buche gegen eigene Anfuhr und Anweisegeld.
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§ 8. Er darf 2 Pferde, 3 Kühe, 4 Schafe, 6 Schweine auf die Dorfweide treiben, muß aber den Hirtenlohn bezahlen.
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§ 9. Zwangsmahlgäste sind:
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1. die Höfe Vogtshagen und Cordshagen. Ihm werden garantiert
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a) von Vogtshagen
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vom Pächter 20 Scheffel Metzen Roggen
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vom Holländer  4 Scheffel Metzen Roggen
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vom Schäfer  4 Scheffel Metzen Roggen
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b) von Cordshagen
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vom Pächter und etwaigen Holländer  16 Scheffel Metzen Roggen
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Sollte hieran etwas fehlen, so haben Pächter es dem Müller zu ersetzen
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2. das Dorf Vogtshagen
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3. der Hof Purkshof
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der Müller erhält außer den gewöhnlichen Metzen das observanzmäßige Mahlgeld.
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Auf einem Blatt befindet sich das Mecklenburgische Landmühlenreglement, „wo noch dere Mahlbaum existiert“.
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1. der Müller erhält von jedem abzumahlenden Korn den 12. Teil.
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2. an Staubmehl wird abgerechnet:
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Korn zu Schrot, das 1mal zwischen den Mühlsteinen durchgeht – der Scheffel 1 Pfund
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Schrotmehl, das 2mal – der Scheffel 2 Pfund
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Korn zu Sichtmehl, das 3mal – der Scheffel 3 Pfund
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3. an Mahlgeld wird bezahlt für 1 Scheffel zu Brot u. Schrotmehl ½ Schilling, Korn zu Sichtmehl für 1 Scheffel 1 Schilling. Sind rheinische Steine in der Mühle, so kostet 1 Scheffel Weizen 2 Schilling, Gerste, Buchweizen zu Grütze, auch Malz 1 Scheffel ½ Schilling usw.
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4. der Erbpächter des Landkruges. Dieser kann jedoch mahlen lassen wo er will, wenn er dem Mühlenpächter jährlich 6 Scheffel Metzen Korn gibt.
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5. der Hof Jürßhof (Jürgeshof) ist vom Vogtshäger Mühlenpächter nicht weiter zwangspflichtig.
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§ 14. Die jährliche Pacht beträgt 175 Reichstaler.
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Was den in § 4 vorgesehenen Neubau betrifft, so ist nur ein neues Wohnhaus gebaut und das alte Haus ist zu Ställen und Scheunenraum eingerichtet worden. Ersteres war 1832 stark vom Schwamm angegangen, letzteres sehr baufällig.  Johann Meyer behielt die Mühle nicht bis zum Ablau der Pachtjahre. Er vereinbarte am 2. März 1826 mit dem Müllergesellen Jakob Markwardt (Müller 1826 – 1834 ?), seine Erben bis 1838), vormals zu Kirchdorf auf Fischland, einen Vertrag, nach welchem er die Pachtung an diesen zu Ostern 1826 abtreten wollte, indem er ihm noch überließe:
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a) den gestellten Vorschuß von 175 Talern, b) den ihm gehörenden Teil des Mühlen-Inventars, c) die Wintersaat, den Ackerlohn, die Kleesaat, d) die beiden Kornböden im Wohnhause nebst Winde, Tau, Treppe, 2 Dachluken, eine „Grützquerre“ mit Windsieb, den Steindamm vom Wohnhause nach dem alten Hause, „sowie den auf der Dorfstraße nebst die darin befindliche Steinbrücke, die Steinmauer vom Wohnhause nach dem alten Hause und den Soot, wovon jedoch das Holz ein Eigentum des Hospitals ist“. Für die Abtretung des Pachtrechts und für das, was Meyer verkaufsweise an Markwardt überläßt, zahlt letzterer sofort 1000 Taler, im Trinitatis-Termin 500 Taler und Antoni 500 Taler. Am 14. März 1826 kam die Abtretung auf der Mesterei des Hospitals zur Besprechung. Die Vorstehr erklärten u.a., die Grützquerre mit Windsieb gehörte nicht zum Inventar. Betreffend die „übrigen hier genannten Gegenstände kam die Vereinbarung zustande, daß alles hier genannte pächterische Eigentum dem Hospital überlassen werde, und der Pächter sich des Rechtes begibt, diese Gegenstände fortzunehmen und daß dem Pächter dagegen von seinem Nachfolger bei seinem dereinstigen Abzuge 150 Taler zwei Drittel für alles vergütet werden“.  Somit wurde Markwardt Mühlenpächter in Vogtshagen . Seinen Vorgänger finden wir später auf der Kayen-Mühle bei Rostock, wenigstens führte der dortige Müller den Namen Johann Meyer. - Aus Markwardts Zeit stammen Akten betr. Den Bau des Wohnungshauses 1832 – Mit Markwardt wurde einmal wegen Vererbpachtung  des Mühlengehöftes, zu welchem etwa 5087 Ruten Acker gehörten, verhandelt. Sie ist nicht zustande gekommen. Die Mühle blieb Pachtmühle, bis sie einging. Markwardt starb vor dem 7. Dezember 1834; an diesem Tage wird seine Frau als Witwe bezeichnet. Seine Erben traten die Mühle 1838 an den Erbmüller Tiede in Doberan ab, 1838 – 1865; der sie nicht für sich, sondern für einen Schwestersohn Gottlieb Haase haben wollte, aber es doch für nützlich hielt, sie auf den eigenen Namen schreiben zu lassen. (10.November erscheint Tiede als Pächter der Mühle.) G. Haase war auf der Mühle sein Bevollmächtigter und Stellvertreter, wurde dann auch als der Pächter angesehen und bewährte sich so, daß die Vorsteher des Hospitals, als sie 1844 an die Neuverpachtung gingen, ihn als „einen so ordentlichen und friedlichen Mann“ bezeichneten, der alle Leistungen und Unglücksfälle während seines Pachtbesitzes ertragen und kräftig gestützt durch seinen wohlhabenden Oheim Tiede alle Verpflichtungen stets erfüllt hätte, ohne daß Klagen von den Zwangsmahlgästen der Mühle beim Hospital eingegangen wären. Sie wünschten, daß er Pächter der Mühle bliebe und hoben hervor, es wären nur 4358 Quadratruten Acker bei der Mühle  - an anderer Stelle (s. Vorher) werden 5087 Quadratruten angegeben, wovon 187 Quadratruten, z.B. der Weg zur Mühle (13 Quadratruten) unbrauchbar seien -, der von geringer Güte. Die Zahl der Mahlgäste verringerte sich durch Abgang des Hofes Vogtshagen; keiner könnte mehr als 175 Taler betragen. - Indeß am Ueberbotstage gingen die Bewerber bis 433 Taler hinauf. G. Haases Beauftragter war bei 432 Talern stehen geblieben und für das Angebot wurde ihm, dem G. Haase, die Mühlenpachtung auf 24 Jahre, von Ostern 1846 bis Ostern 1870 überlassen. Seine Zwangsmahlgäste waren: Dorf Vogtshagen die Höfe Cordshagen und Purkshof, der Landkrug (oder er gibt 6 Scheffel Metzen Korn); von Hof Vogtshagen hieß es, dort wäre z.Zt. keine Wirtschaft. Die Gebühren für den Mühlencontract beliefen sich auf 207 Taler zwei Drittel. Davon erhielten die zwei Bürgermeister je 32 Taler 24 Schilling, der Syndikus des Hospitals 32 Taler 24 Schillinge, die 2 Vorsteher je 32 Taler 24 Schillinge, der Hospitalmeister 32 Taler 24 Schillinge, der Hospitaldiener 6 Taler 36 Schillinge, für Stempel und Abschriften 5 Taler 12 Schillinge.  Am 3. September 1853 wurden dem G. Haase auf die Zeit von Johanni 1853 bis Ostern 1870 aus dem Dorfe Vogtshagen aus den reservierten Ländereien 4259 Quadratruten überlassen für jährlich im voraus halbjährlich zu zahlende 50 Taler Pacht. 1854 sollte ein Viehhaus gebaut werden. Haase, von dem die Vorsteher sagten, er wäre ein guter wirt und zahhlte ihnen eine fast zu hohe Pacht, sollte es auf eigene kosten bauen, aber vom Hospital eine Beihülfe von 400 Talern erhalten. Dafür sollte das Viehhaus eigentum des Hospitals werden.
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1865, 10. März, gab Haase wegen Altersschwäche die Mühlenpachtung zu Ostern gegen ein Abstandsgeld von 2200 Taler ab an den Mühlenmeister Friedrich Jarmatz (1865 bis 1871) in Marlow, Sohn des Klosterdieners Jarmatz in Dobbertin, und  zog nach Warin, wo er am 5. Februar 1876 starb.  Die Bockwindmühle war altersschwach geworden, im November 1868 warf ein Sturmwind sie auf die Seite und an einem Sonntag, dem 6.. sie teilte das Geschick sehr vieler Dezember desselben Jahres, brach sie gänzlich in sich zusammen. Ein Neubau für die kurze Zeit bis 1870 wurde weder von den Verpächtern gewünscht noch von dem Pächter gefordert, dessen Leistungen an das Hospital durch das Fehlen der Mühle nicht berührt wurden. Er bot am 11. April 1870 statt der 432 Taler. 250 Taler, wenn sie ihm den Vertrag auf 1 Jahr verlängern, was bewilligt wurde. Jarmatz zog Ostern 1871 ab; im Okt. d.J. finden wir ihn als Hufenpächter in Volkenshagen. - Das hier über den letzten Mühlenpächter Mitgeteilte ist den Akten der Rostocker Kämmerei entnommen. Die Mühle wurde überhaupt nicht wieder aufgebaut. Sie teilte das Geschick sehr vieler Windmühlen unseres Landes, die eingingen, weil sie neben den großen Mühlen mit Dampfbetrieb oder aus sonstigen wirtschaftlichen Gründen sich nicht haben halten können. Es sei nur an einige mühlen in der Klützer Gegend erinnert, die in neuer Zeit eingingen; andie zu Redewisch, Elmenhorst, Rolofshagen. Letztere brannte vor etwa 2 Jahren ab und wird durch keine neue ersetzt.
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Der Vogtshäger Mühlenacker wurde aufgeteilt. 3906 Quadratruten blieben bei dem Mühlengehöft, das zu einer 4. Büdnerei gemacht wurde. 1800 Quadratruten wurdenzur Schule gelegt, der Rest für eine 5. büdnerei bestimmt. Die müllerscheune wurde abgebrochen und auf dem Schulgehöft wieder aufgerichtet. - Nach Mitteilungen des seligen Oekonomen Haase. Der Standort der Mühle war östlich vom Müllerhause, dem jetzigen Büdnerhause Nr. 4, nicht allzuweit  vom Dorf, da der Mühlenweg nur zu 13 Quadratruten berechnet war. Dieser Weg führte zwischen der jetzigen Büdnerei Nr.4 (Müllerhause) und dem Spritzenhause hinauf zu der Windmühle.
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==Die Vogtshäger Schule==
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Ueber die Gründung der Schule habe ich nichts ermitteln können. Als ersten Lehrer, dessen Name ihm bekannt geworden, führt Pastor Kliefoth (vgl. kliefoth, Nachrichten über die Volkenshäger Kirchengemeinde) einen Friedrich Peters auf, der um '''1726''' Schule hält. Dieser kann aber nicht bis '''1757''', wie Kliefoth annimmt, im Schulamt tätig gewesen sein. Denn es steht fest, daß um 1733 und 1742 es einen Lehrer Johann Peters in Vogtshagen (vgl. vorher) gab. Von ihm war wiederholt die Rede. Er wurde als Schneider und Schulmeister bezeichnet. Schneider war er gewiß im Hauptberuf, Schulmeister im Nebenberuf, wie es damals üblich war. Er verdiente aber weder in seinem Handwerk noch in seinem Lehramt, noch in beiden zusammen so viel, als zu seinem Lebensunterhalt nötig war, er selber erklärte auf behördliche Frage, 17. Februar '''1742''', er fände dabei allein sein Auskunft nicht : er müßte den Sommer über, da keine Kinder zur Schule kämen, einen Nebenverdienst zur Hülfe nehmen (Akten des Stadtarchivs zu Rostock). Er starb am 24. Juni 1774. Ihm folgte Johann Friedrich Brandt, der Lehrer ist „um 1775 – 1785“ und  im November 1785 stirbt. (Vgl. Kliefoth a.a.O.) Als am 29. März 1776 auf dem Hofe Vogtshagen der zur Herzogl. Landwirtschaftskommission verordnete Dankwardt tagten, übersandte ihnen Brandt ein Verzeichnis derjenigen Leute, die mit der Zahlung des Schulgeldes für ihre Kinder im Rückstand waren. Die meisten waren rückständig mit 12 Schillingen (für je 1 Kind) einige mit 24 Schillingen (für je 2 Kinder), ein paar mit 6 Schillingen, eine Person mit 4 Schilling. Wie der Pensionär Harder versicherte, lebten vier Witwen in besondrs armseligen Umständen; 2 von ihnen empfingen jährlich schon einige Scheffel Roggen vom Gotteshause (dem Hospital zum Heiligen Geist). Es wurde beschlossen, das für diese Witwen das Gotteshaus das Schulgeld „aus der Hospitalcassa“ bezahlte und das übrige rückständige zur Zahlung ermahnt würde unter Androhung der Execution. Zugleich war davon die Rede, die „Rockentinsche hätte zu Cordshagen die kleinen Kinder, so nicht nach Vogtshagen über Feld zur Schule gehen können, in Erklärung der Buchstaben und des Buchstabierens unterwiesen“ (siehe auch folgende Seite).  Es folgte Johann Joachim Harder „um 1786 bis 1804“ der schon im November 1804 starb, erst 40 Jahre alt. (vgl. Kliefoth a.a.O.)  An seine Stelle trat Michel Joachim Prüß, ein Bruder des Küsters zu Volkenshagen. Er verwaltete das Schulamt von 1804 – 39 und starb am 27.November 1842 (Vgl. Kliefoth a.a.O.)
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Ihm  wurde im Januar 1839 sein am 19. November 1811 (geborener Bruder ?) Joachim Heinrich  Prüß, der bis dahin Malergeselle gewesen als Gehilfe gegeben. Dieser blieb nach dem Tode des Vaters der Lehrer des Ortes und verwaltete das Amt bis zu seiner Pensionierung zu Michaelis 1879 (Nach Mitteilung des Lehrers Zahl in Vogtshagen). Zu seiner Zeit im Jahre 1871, wurden von dem zu der eingegangenen Mühle gehörenden Acker 1800 Quadratruten der Schulstelle zugewiesen und die abgebrochene neue Scheune des Mühlengehöftes wurde auf dem Schulgehöft zur Benutzung des Lehrers wieder Aufgebaut. Von Michaelis 1879 an wirkte als Lehrer in Vogtshagen Carl Müller, der 1895 (oder 1894) den Neubau eines Schulhauses erlebte und zu Michaelis 1914 wegen zunehmender Schwerhörigkeit in den Ruhestand trat. Er nahm seinen Wohnsitz in Mönchhagen, wo er noch jetzt, 1919, lebt. Er ist verheiratet, aber kinderlos. (Nach Mitteilung des Lehrers Zahl in Vogtshagen.) An seine Stelle wurde zum 1. Oktober 1914 Herr Zahl versetzt, der seit 1880 Lehrer in Klein-Stove bei Rostock gewesen, wo die Schule wegen seiner Schülerzahl eingegangen sein soll.
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Eingeschult nach Dorf Vogtshagen sind: Hof Vogtshagen und Cordshagen, wie der mit dem Dorfe gemeindlich verbundene Landkrug. Die Zahl der Schüler schwankt zwischen 50 und 65. Im Dezember 1919 beträgt sie 62. Seit dem Hebst d.J. besteht die Einrichtung einer Halbtagsschule. (Nach Mitteilung des Lehrers Zahl in Vogtshagen). Auf die innere Entwicklung der Schule kann hier nicht eingegangen werden. Der Entwicklungsgang wird im allgemeinen ähnlich gewesen sein, wie bei den gleichartigen Schulen des Landes. Von Lehrer Harder, von dem auf der vorhergehenden Seite die Rede gewesen, wurde die Treue in seinem Amte gerühmt. Er hinterließ bei seinem Tode seine Ehefrau mit sieben unmündigen Kindern in bitterster Armut. Das Hospital mußte für einen Sarg sorgen, damit er nur beerdigt werden konnte. (Nach den Akten der Kämmerei Rostock).
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==Der Landkrug==
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Nordwestlich vom Dorfe Vogtshagen liegt einsam an stiller Straße eine Erbpachtstelle, der Landkrug, der gemeindlich mit dem Dorf verbunden ist. Einst zog hier die sehr belebte Landstraße zwischen Rostock und Ribnitz sich hin, an welcher bei Mönchhagen der Heidekrug und ein Stück weiter in der Richtung auf Ribnitz der Landkrug angelegt war. Dieser wurde früher von der Grundherrschaft, dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock den Inhabern in Zeitpacht verliehen. 1794 aber in Erbpacht weggegeben. Als infolge des Baues der den Landkrug umgehenden Schaussee (sic.) und später des Eisenbahnbaues zwischen Rostock und Ribnitz der Verkehr auf der alten Straße sehr gering wurde, hatte die Krugwirtschaft keine Bedeutung mehr und der Besitzer des Landkruges wurde ausschließlich Landwirt. Gewiß war von jeher mit der Krugwirtschaft eine kleine Landwirtschaft verbunden. Diese erweiterte sich im Laufe der Zeit dadurch, das neues Gelände hinzukam, namentlich die liegenden Gründe der Siechenkapelle, die in der Nähe stand und einging.
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In der Siechenkapelle hielt wenigstens in den letzten Zeiten ihres Bestandes der Volkenshäger Pastor jährlich am zweiten Sonntage nach Ostern (Misericordias Domini) einen Gottesdienst. An diesem Tage mußte der Landkrüger dem Pastor, sowie bis zum Jahre 1771 den Vorstehern des Hospitals aus Rostock, die daran teilnahmen, unentgeltlich ein Mittagessen gewähren.
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Aus dem Jahre  1724, 5. April liegt ein Inventar der Zimmer (d.i. der Gebäude) des Landkruges vor. Das Haus bestand danach aus 8 Gebinden, 2das vorderste Ende mit einem Kräpel (Überstand) und hinten mit einem Kühlende“ (Walm). Da war eine neu angebaute große Stube. Nach einer Randbemerkung war das Dach an der Seite nach der Landstraße bis an die Herrenstube 1729 neu gedeckt. Das Nebengebäude, an der Seite nach Süden angebaut, war von 8 Gebinden und zwei Stockwerk hoch. Das große Tor nach der Landstraße bestand aus zwei Flügeln und hatte neben sich eine kleine Pforte. Auf dem Hofe war ein Soot, woran die Schwangrute mit einem Eimer. Die Scheune war 8 Gebinde lang, mit einem Kühlende.
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Als Pächter und Besitzer des Landkruges können hier genannt werden:
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Joachim Langefeld, „um1649 – 1650“, von welchem das messingne Taufbecken stammt, das noch 1873 in Volkenshagen in Gebrauch war;
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Marcus Tank, um 1663 (Kliefoth a.a.O.)
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Johann Joachim Fanter ist dort 1. März 1738, auch noch 28. August 1747.
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Am 4. Mai 1747 wurde der Krug verpachtet an Andreas Külchen oder Külch auf die Zeit von Ostern 1748 bis 1754 gegen eine jährliche Pacht von 50 Rth. 2/3. Weil er über Viehsterben zu klagen hätte, erbat und erlangte er die Verlängerung der Pachtzeit auf die Jahre 1754 – 1760. Ere starb vor Ablauf der Zeit, und 19. September 1759 wurde dem Alexander Blasius Schlieff, der Külchs Witwe heiraten wollte, zugestanden, in külchs Kontrakt einzutreten. Auf seine Bitte wurde ihm die Pachtzeit gegen die bisherige Jahrespacht von 50 Talern jährlich verlängert auf 1760 – 1766. Er wünschte am 22. September 1764 den Krug abzugeben, und sein Nachfolger wurde Carl Jakob Ploetz, der den Landkrug auch von Ostern 1766 – 1772 innehaben wollte. Ploetz zog 1772 ab. Die Hospitalvorsteher übergaben unter den Glückwünschen dem neuen Landkrüger Christian Heinrich Spierling den Pachtvertrag vom 30. März 1772, der auf die Jahre Ostern 1772 – 1774 und 50 Taler jährliche Pacht lautete und der später bis Ostern 1780 verlängert wurde. In diesem Vertrage heißt es in § 4: „Wenn auch die vorigen Landkrüge schuldig gewesen, wenn auf dem Sonntage Misericordias Domini in der Seecken-Kapelle (Siechen-) gepredigt wird, die Herren Vorsteher mit einer Mahlzeit zu bewirten, so soll der Conduktor (Pächter) desfalls hinfüro zwar nicht bemühet werden. Er verspricht aber dagegen, wenn dieselbe etwa des Jahres einmal die Zimmer zu besehen oder sonst hinauskommen würden, sie mit einer Mahlzeit frei zu entgästen“. Spierling starb 1777.
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Ihm folgte Johann Friedrich Kanitz, - er selber schrieb seinen Namen Kahn, - mit welchem am 5. August 1779 ein Pachtvertrag auf Ostern 1780 – 1786 abgeschlossen wurde. Jährliche Pacht: 55 Reichstaler. Der Landkrug wurde ihm verpachtet mit Zimmern, Gartenacker, Wiese, wie alles von dem Pächter selbst als Nachfolger des verstorbenen Krügers Spierling  in der Ehe und der Pachtung genützt worden“. Zur Feuerung sollte er jährlich 6 Faden Eichenknüppelholz erhalten, Als die Pachtzeit abgelaufen, wurde ihm der Krug auf 6 Jahre (1786 – 1792) und dann noch mal auf 3 Jahre (1792 – 1795), diesmal für 60 Reichstaler Pacht überlassen.
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Das Hospital machte bei diesen Verpachtungen des Landkruges kein gutes Geschäft. Schon am 22.Mai 1779 schrieb der administrierende Hospitalvorsteher Schomann, daß die früheren Landkrüge verarmt wären und ein Engelken erklärte 1791, der Landkrug wäre dem Gotteshause immer ein sehr kostbares (kostspieliges) Grundstück gewesen. Die Einkünfte wären fast ganz für die Erhaltung der Gebäude drauf gegangen. Um das Hospital zu entlasten ging man im Jahre 1794 an die Vererbpachtung des Landkruges. der 13. September des Jahres wurde zum Meistbietungstage angesetzt. Der Krüger Joachim Heinrich Ladendorff zu Sand-Liepen gab das Meistgebot ab. Zwischen den Vorstehern des Gotteshauses (Hospitals) zum Heiligen Geist unter Zustimmung der Patrone, als Erbverpächtern und ihm als Käufer und Erbpächter wurde folgender Kauf- und Erbpachtkontrakt verabredet und abgeschlossen:
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§1 Verkauft werden die auf dem Landkruge befindlichen Gebäude:
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a) das Wohnhaus , b) die Scheune, c) das Backhaus, d) das Tor, a) die Steinmauern und Zaunwerke um das Gehöft um den Acker und die Gärten, f) die vorhandenen Obstbäume und sämtliche Sträucher tragende Weide, g) der mit Steinen ausgesetzte Wasser-Soot, h) die vorhandnen „Reeckpföste“ und „Reeckschlete“ für 800 Reichstaler.
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§2. 2. Ferner werden dem Ladendorff der Grund und Boden, Aecker, Wiesen, Weiden, Garten und Hofplatz überlassen gegen einen jährlichen Erbzins von 36 Reichstalern. Es sind 1. an Acker überlassen gegen einen jährlichen Erbzins von 36 Reichstalern. Es sind 1. an Acker 4684 Quadratruten, 2. an Wiesen 2316 Quadratruten, 3. an Weide 5200 Quadratruten, 4. an Gärten 177 Ruten, 5. an Hofplatz 87 Ruten, zusammen 12464 Quadratruten.
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§3.  Die Uebergabe geschieht 8 Tage nach Ostern 1795. Käufer muß mit dem jetzigen Pächter sich wegen der Saat und des Ackerlohnes vergleichen. Dabei wird bemerkt, daß die Streckfehre nicht bezahlt wird.
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§11. Käufer muß nach der Vogtshäger Mühle mahlen lassen, oder dem Müller 6 Scheffel Metzen -Korn geben, dann kann er mahlen lassen, wo er will.
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§12.  Erbpächter ist schuldig eine „Kruglade“ fernerweit zu halten und diesem gemäß ein dazu geschicktes Haus zu haben. Auch darf er nur Rostocker Bier schenken.
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Rostock den, 18. Juni 1795
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Administrierender Vorsteher Altmann mit Vorsteher Eckart,
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Käufer:  Ladendorff (Akten der Rostocker Kämmerei).
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Am 10.  Juni 1801 verkaufte Ladendorff den Landkrug, der hier „Rostocker Landkrug“ genannt wird, an den Wirtschaftsinspektor Diedr. Reuter. Dieser kam unter den Kriegsnöten seinerzeit in schwierige Lagen. Von vielen Durchmärschen schwedischer Truppen wurde er nachteilig berührt. Selbst der König von Schweden nahm einmal Quartier bei ihm, und es ist ungewiß, ob Reuter dabei auf seine Rechnung gekommen ist. Als der schwedische König auf dem Wege war von Pommern in „unsere Lande“, forderte der Marsch-Commissarius Amtshauptmann Klotz zu Hirschburg den Landkrüger auf, eine Collation (Erfrischung) für ihn bereit zu halten. Der König kam mit Gefolge am 16. Dezember 1805 und verbrachte die Nacht auf den 17. Dezember 1805 im Landkruge. Reuter stellte darüber folgende Rechnung auf:
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3 Gespann Pferde übernachtet im Stall und Lichtgeld jedes zu 8 Schillingen    - Taler 24 Schill.
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2 Boutelgen Franz. Wein, womit eine Portion Chokolade gekocht, á 16 Schock - Taler 32 Schill.
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für Roum zur zweiten Portion Chocolade    - Taler 36 Schill.
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4 Pfund Zucker á 18 Schilling  1 Taler 24 Schill.
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Für Lichtung die Nacht hindurch  - Taler 28 Schill.
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Feuerung zu den Oefen und zum Kochen  1 Taler 32 Schill.
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Für meine Bemühung die Nacht hindurch mit meinenr Familie und Leuten
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wachsam zu sein rechne  4 Taler – Schill.
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Summa 9 Taler 32 Schillinge
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Landkrug, 22. Dezember 1805.  Diedrich Reuter.“
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Mit dieser Rechnung wandte sich Reuter nach längerer Zeit an den Hospitalvorsteher in Rostock. Diese sandten sie am 27. März 1806 an den Amtmann Mühlenbruch, damals zu Lüsewitz, als Stellvertreter des Amthauptmanns Klotz mit der Bitte die Bezahlung zu veranlassen. Mühlenbruch verwies sie an den Amthauptmann Klotz und der Hospitalvorsteher Tarnow riet dem Landkrüger, er solle der Wahrheit gemäß dem Herrn Klotz sagen, er hätte mit der Vorlegung der Rechnung so lange gewartet bis der König zurückkäme, aber das währte ihm doch zu lange. Ob und von wem die Rechnung bezahlt wurde, darüber fehlen die Angaben.
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Um dieselbe Zeit beschwerte sich die Rostocker Brauer-Kompalie über Reuter, daß er selbstgebrautes Bier an Fremde verkauft habe. Seine Rechtfertigung lautete, er sollte zwar kontraktlich das Bier zum Ausschenken aus Rostock beziehen, es wäre ihm aber nicht verboten, für sich und seine Familie ein Haustrinken selbst zu brauen. Nun hätte er bei dem schwedischen Durchmarsch seine Pferde zu Vorspann hergeben müssen und deshalb kein Bier aus Rostock holen lassen können.. In der Not hätte er den Reisenden von seinem selbstgebrauten gegeben.
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Auch sonst hätte ere vielfach Scherereien wegen durchreisender Personen. Der Pensionär Allwarth zu Oberhagen hatte sich beim Hospital zu Rostock beklagt, daß die von und zu der Armee fahrenden Fuhrleute sein grünes Korn in Mengen zum Pferdefutter abmähten. Daraufhin wurde Reuter von Seiten des Hospitals im August 1807 angewiesen, daß er die bei ihm einkehrenden Fuhrleute vor dieser Ungebühr warne und diejenigen, die er als Fouragens gewahr würde, bei dem Vorsteher anzeigte. (Nach den Akten im Rostocker Stadtarchiv)
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Im Mai 1811 finden wir Reuter noch am Leben. Im Dezember 1813 verkaufen „C. F. Alert als Kurator der Witwe Reutern“, geb. Schröder und „J. F. Vielhaack als Vormund der Reuterschen Kindern“ den Erbkrug an den Schneidermeister Johann Christopher Gädt (Gaedt) in Rostock, was am 11. Dezember 1813 anerkannt wird.
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Dieser bleibt nicht lange im Besitz des Landkruges. Schon am 27. Januar 1815 verkauft er ihn für 3712 Taler an den Gutspächter Johann Trost zu Volkenshagen, von welchem der Bürgermeister Zoch sagte, er kenne ihn als einen guten Mann. (Nach den Akten der Kämmerei Rostock)
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Trost wohnte lange Jahre dort und stirbt am 2. August 1856 (Kliefoth).
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Im vorhergehenden Jahre, am 11. November 1855 hat er den Landkrug mit allen Ländereien, Ackerbestellung usw. an seinen Enkel, den Landwirt Heinrich Grube, für 7000 Taler verkauft, welcher sich verpflichtete, ihm bis an sein Lebensende Wohnung, Kost und Kleidung und jährlich 50 Taler Taschengeld zu geben. (Akten der Kämmerei Rostock).
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Von Grube geht der Landkrug am 11. September 1877 an den Landwirt „Oekonom“ Ernst Karl Friedrich Klingenberg zu Rostock Wulfshagen für 23 400 Mark über (Akten der Kämmerei Rostock), und von diesem am 30. März 1882 an den Häusler Johann Schümann zu Vogtshagen , für 18 000 Mark. (16 500 für das Gehöft und den Acker , 1500 Mark  für das Inventar). Schümann baut 1884 ein neues Wohnhaus, warscheinlich dasselbe, das noch jetzt besteht, und einen neuen Stall (Akten der Kämmerei Rostock).
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Im Oktober 1895 verkauft er sein Besitztum für 20 000 Mark an den Landmann Joachim Grothmann zu Horst b. Tessin, dem es am 6. Dezember 1895 übergeben wird.  Schon im Jahre 1899 tritt ein neuer Besitzwechsel ein. Der Landmann Heinrich Garbe zu Satow ersteht den Landkrug mit sämtlichem Feld- und Wirtschaftsinventar, aber ohne das herrschaftliche Wohnhaus und Kücheninventar, Betten, Kleidungsstücken usw., für die Erbpachthufe ca. 20 000 Mark, die beweglichen Gegenstände 7000 Mark , zusammen 27000 Mark.  Die Uebergabe geschieht am 1. Juni 1899, an welchem Tage auch der Verkäufer seinen Wohnsitz in Behnkenhagen nimmt. Herr Garbe wohnte noch 1919 auf dem Landkruge.
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==Die Bewohner von Hof und Dorf Vogtshagen==
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Nach Mitteilungen des Herrn R. Zahl, Vogtshagen
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I. In Hof Vogtshagen wohnen im Dezember 1919:
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1. Gutspächter Friedrich Haase
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2. Statthalter Buhk
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3. Kutscherwitwe Rohde und Schwiegermutter Witwe Rohde
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4. Arbeiter Witt
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5.  Arbeiter Martens
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6. Arbeiter Junge
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7. Arbeiter Mengel
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8. Arbeiter Schefuß
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9. Arbeiter Kukuk
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10.  Rademacher Rehberg ist noch in französischer Gefangenschaft
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11. Obermelker August Waschk
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12. Arbeiter Bliemeister
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13. Arbeiter Pastow
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14. Arbeiter Plückhahn
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15. Arbeiter Naglewski
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16. Arbeiter Schummerow
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Die beiden letzten waren früher Schnitter.
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II. In Dorf Vogtshagen und im Landkruge wohnen im Dezember 1919.
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- Lehrer R. Zahl
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Erbpächter oder Hofbesitzer Nr. 1: Paul Düwel,
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Erbpächter oder Hofbesitzer Nr. 2: Wilhelm Roebke, Schulze,
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Erbpächter oder Hofbesitzer Nr. 3: Wilhelm Rink,
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Erbpächter oder Hofbesitzer Nr. 4: Karl willbrandts Ehefrau Margarete, geb. Susemihl
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Erbpächter oder Hofbesitzer Nr. 5: Richard Schulz.
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Als Nr. 6: Erbpächter oder Hofbesitzer wird Heinrich Garbe auf dem Landkruge bezeichnet.
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Büdner Nr. 1: Frau Jeß, ihr verstorbener Mann war Schuhmacher, die führte ihr Sohn Hermann Jeß, der vor kurzem aus englischer Gefangenschaft zurückgekehrt ist,
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Büdner Nr. 2: Johann Pieplow
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Büdner Nr. 3: Johann Behm,
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die Häuser dieser  beiden Büdnereien sind zusammen gebaut;
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Zu jeder dieser drei Büdnereien sollen etwa 600 Quadratruten Acker gehören.
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Büdner Nr. 4: Heinrich Wittenburg, das Büdnerhaus Nr. 4 ist das alte Büdnerhaus Nr. 5
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Als die Mühle eingegangen war, wurde das Müllerhaus nebst Garten, einem Teil des Müllerackers, Wiese (3986 Quadratruten) als Büdnerei Nr. 4 verkauft an den Schmied Ehlers in Volkenshagen , der sich in Vogtshagen eine Schmiede baute. (Er war auch Kirchenvorsteher und starb 25. November 1896). Sein Schwiegersohn, Schmied Wulf wurde sein Nachfolger. Er kaufte die zu der Büdnerei bestimmten 3984 Quadratruten. Seine Witwe Aug. Wulf und ihr Sohn Paul verkauften die 4. und die noch unbebaute 5. Büdnerei gleich nach Pfingsten 1919 an den Schlachter Sinnig, von dem die beiden Büdnereien im Spätsommer des Jahres an den genannten Heinrich Wittenburg übergingen.
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Häusler Nr. 1: Enter, diese Häuslerei liegt am Wege nach Rövershagen: durch Ankauf von 2000 Quadratruten aus der Hufe Nr. 3 im Jahre 1898 wurde sie vergrößert. Ein Lembcke hatte sie damals im Besitz.
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Häusler Nr. 2: Kleist, er betreibt Gastwirtschaft und hat einen Kramladen.
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Häusler Nr. 3: August Reuter, er ernährt sich als Pächter von Gemeindeland und als Fuhrmann.
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Sonstige Einwohner:
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Im Forstkaten, der mit der Büdnerei Nr. 1 sich unter einem Dach befindet:
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1. Forstarbeiter Karl Reuter, er arbeitet in der Forst Cordshagen
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Im Katen des Gehöfts Nr.2: Arbeiter Martin Börger; Frau Bernitt von ihrem Mann geschieden.
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Im Katen zum Gehöft Nr. 3: Arbeiter Johann Lickfeldt und Frau Peters, seine Schwiegermutter; Kriegerwitwe Laura Heim, von Niederhagen hierher gezogen.
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In der Häuslerei Nr.2 bei Kleist: Heinrich Maaß, früher Schäfer in Hof Vogtshagen; Arbeiter Piersdorf,
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In der Häuslerei Nr. 3 bei Reuter; Arbeiter Haase; Kriegerwitwe Heilmann, früher in Hof Vogtshagen
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Im Katen zu Gehöft Nr. 5, Kriegerwitwe Peters; Frau Drews, deren Mann in russischer Gefangenschaft vermutlich gestorben ist.
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==Das Armenhaus==
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Da es im Rostocker Stadtarchiv Akten gibt betr. „die Erbauung des neuen Armenhaus zu Vogtshagen 1829/30, so kann das jetzige Armenhaus nicht, wie im Dorfe angenommen wird, das Wohnhaus der im 18. Jahrhundert eingegangenen 6. Hofstätte sein, wenn es auch auf dieser Stelle stehen mag. Um 1902 wurden 2 Armenhausställe gebaut. Das Haus ist auch für Arme aus Hof Vogtshagen und Cordshagen bestimmt. Es wohnen in dem Armenhause:
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Frau Tack und Tochter, früher Hof Vogtshagen; Frau Kunkel, früher zu Hof Vogtshagen; Frau Kägbein, geb. Waack, früher zu Purkshof, aus Vogtshagen stammend, Arbeiter Waack ihrem Vater, Ende der achtziger Jahre; Arbeiter Mahn und Frau; die junge Witwe des Statthalters Rudolf Reuter, der zu Oberhagen wohnte, aber zu Vogtshagen geboren war.
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==Im Kriege 1914 – 1918==
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'''sind aus Vogtshagen gefallen, vermißt, gefangen:'''
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1. Arbeiter Fritz Peters, aus Hof Vogtshagen, gefangen
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2. Arbeiter Wilhelm Heilmann, aus Hof Vogtshagen, gefallen
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3. Arbeiter Wilhelm Kunkel aus Hof Vogtshagen, im Lazarett gestorben
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4. Arbeiter Alfred Drews, aus Hof Vogtshagen, in russischer Gefangenschaft gestorben
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5. Stellmacher Rehberg, aus Hof Vogtshagen, in französischer Gefangenschaft,
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6. Büdnersohn Hermann Jeß, aus Dorf Vogtshagen, in englischer Gefangenschaft, im Herbst 1919 heimgekehrt,
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7. Knecht Heinrich Röhl, aus Dorf Vogtshagen, gefallen,
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8. Häuslersohn Fritz Enter aus Dorf Vogtshagen, seit 1917 vermißt, die Eltern hoffen noch auf seine Heimkehr.
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==Zahl der Einwohner==
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Nach der Zählung von 1875 leben in Hof und Dorf Vogtshagen und Landkreis  259 Personen
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Nach der Zählung von 1890 leben in Hof und Dorf Vogtshagen und Landkreis  252 Personen
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Nach der Zählung von 1910 leben in Hof Vogtshagen, 71 Personen, in Dorf Vogtshagen, 161 Personen, in Landkrug Vogtshagen 7 Personen
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==Die Siechenkapelle==
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Nahe bei dem Landkruge, auf derselben östlichen Seite der alten Rostock-Ribnitzer Landstraße, auf einer kleinen Anhöhe in der Richtung auf den Heidekrug bei Mönchhagen stand früher bis gegen Ende des 18.Jahrhunderts die Siechenkapelle, auch Siechenkirche genannt. Schlie ( 1) Fr. Schlie die Kunst- und Geschichtsdenkmäler des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin I. S. 610) schreibt davon nach Dolberg: 1870 gibt es … eine zu Volkenshagen gehörige (d.h. zu dem Kirchspiel Volkenshagen gehörige) sogenannte Siechenkirche zum St. Jürgen, in der Ribnitzer Heide neben dem Landkruge liegend, in welcher damals alle Jahre einmal über das Evangelium „vomguten Hirten“ gepredigt wird. Sicher bestand sie schon im Jahre 1575.  ( 2) So schreibt Landesarchivar Ludwig Krause S. 133 in dem Aufsatz: „Die Siechenkapelle an der Ribnitzer Landstraße und deer geschichtliche Kern der Sage von der bettelnden Hexe beim Landkruge in Beitr. z. Geschichte der Stadt Rostock „ Bd. VI S. 127 ff.)  Denn am 22. Juni des Jahres gesteht ein … in Rostock verurteilter Pferdedieb namens Ulrich Brabandt, er habe vor Stralsund zwei Pferde gestohlen und davon eins in Dammgarten für 11 Taler verkauft, dies Geld aber hätten ihm bei der Sekenkerken vor Rouershagen ( 1) Die Siechenkapelle stand wie noch heute der Landkrug, ebenso nahe, wenn nicht näher bei (Ober-) Rövershagen, wie bei Vogtshagen) die städtischen Diener wieder abgenommen, als sie ihn dort im Schlafe überrascht.“ näheres efahren wir durch den verstorbenen Pastor Kliefoth zu Volkenshagen ( 2) Kliefoth „Nachrichten über die Kirchgemeinde Volkenshagen“) „Von dem Kirchengebäude“ (der Kapelle), so schreibt er, „meldet das Visitationsprotokloll von 1649, es sei in gutem Stande, inwendig ein alter Predigtstuhl und ein alt Altar; die Fenster sind daraus wewg; der Boden, (d.h. die Decke), ist mit Brettern überlegt.“ Das Fehlen der Fenster paßt freilich zu dem behaupteten guten Stande des Gebäudes nicht, oder die letztere Behauptung meint bloß das vielleicht gut erhaltene Mauerwerk. Weiter schreibt Kliefoth: „Das Visitationsprotokoll von 1662 berichtet: das Kirchengebäude ist besichtiget, und ist von hohem Mauerwerk. Im Dach süderwertz unterswchiedlich große Luken, ingleichen auf der Nordseite auch etwas dachlos; inwendig ein alt Altar und ein alter Predigtstuhl, etliche wenige Bänke. Im Chor mangeln vier Fenster und ist der Brettern Boden auch undüchtig. Patroni dieser Kirchen sind Bürgermeister und Rat zu Rostock  und die Vorstehr der Heil. Geist Kirchen ( 3) Die Heiligen Geist Kirche gehörte zu dem Hospital z. Heil. Geist und ist längst abgebrochen.) daselbst; (es) soll an sie wegen reparierung des Kirchengebäudes und Armenhauses geschrieben werden“.
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Hier ist neben Kirche oder Kapelle von einem Armenhaus die Rede. Man erwartet, das von einem Siechenhause gesprochen worden sei, dessen Insassen ihre geistliche Erbauung in der Siechenkapelle gefunden und sicher auch arm geweseb. Tatsächlich gab es dort ein Siechenhaus weil sieche Leute, wie denn der Rostocker Bürgermeister Arnd Hesselbeck im Jahre 1522 in seinem Testament erklärte, daß er den armen Siechen zu Rövershagen jedem zwei Schilling Lübisch in die Hand gebe, damit sie Gott für ihn bäten: Item geue ick ok den armen seken tho dem rouershagen Jewelken twe schyllinge lub. Yn de handt umme god vor my tho biddende. (4) L. Karuse a.a.O.) Diese armen Siechen zu Rövershagen waren die siechen Wanderer und Fremdlinge, die bei der Kapelle in der Nähe des Landkruges ihre Unterkunft fanden, und das ganze Gewese bildete „eine Zweiganstalt des Heil. Geist Hospital zu Rostock“. Siechenhaus und Armenhaus waren dasselbe und je länger je mehr entsprach letztere Bezeichnung den veränderten Verhältnissen am besten. Im 18. Jahrhundert stand da ein Armenhaus, das sich unmittelbar an die Kapelle lehnte. In seinen Nachrichten über die Gemeinde Volkenshagen schreibt Pastor Kliefoth: „an der Kapelle unter der Abseite stand ein Armenhaus, in welchem 2 – 3 Arme zu wohnen pflegten. Das Haus war 1649 so verfallen, daß kein Armer darin wohnte.“ Wenn er dann fortfährt: „1662 wohnte ein Armer mit seiner Frau darin „, während er gleichzeitig aus dem Volkenshäger Kirchenvisitationsprotokoll von 1662 anführt, es „wären in 30 Jahren keine Armen in diesem Hause gewesen“, so muß man annehmen, daß geradedamals doch ein armes elendes Ehepaar, wenn auch nur vorläufig, doer Wohnung genommen, weil es in seiner Notlage keinen anderen Unterschlupf gefunden. Das Ehepaar wird mit der Bettelei sein Leben gefristet, der Mann seine Mütze, die Frau ihre offene Hand oder eine Büchse den auf der Landstraße zu Fuß oder zu Wagen daherkommenden zu einere Gabe hingehalten haben.
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So gab es dort, abgelegen von größeren Wohnstätten an der Landstraße von Rostock nach Ribnitz und an dem Verbindungswege zwischen Dörfern Vogtshagen und Rövershagen eine Siechenkapelle und ein Siechen- oder Armenhaus, wie es in ganz ähnlicher einsamer Lage westlich von Dassow, an der Landstraße von Dassow nach Lübeck und mit Weges zwischen den Ortschaften Schwanbek und Zarnewenz eine St. Georgenkapelle und ein Siechenhaus gab, und dort ist die Kapelle, in welcher der Prediger zu Selmsdorf jährlich dreimal Gottesdienst hält, und das alte Siechenhaus, das von dem nahe wohnenden Lehrer als Stall benutzt wird, noch heute vorhanden.
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Zu der Kapelle beim Landkruge gehörten „ohngefähr 3 Morgen Acker mit Rusch und Busch“, ein anderes Mal heißt es: „eine Word von 2 Scheffel Saat“, welche der Landkrüger in Gebrauch hat hatte und davon dem Pastor zu Volkenshagen jährlich einen Taler Heuer gab.
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Dieser hielt in der Kapelle jährlich einmal Gottesdienst am Sonntage Misericordias Domini, der besonders für die Kranken, Alten und Schwachen bestimmt war. Doch kamen auch viele andere dazu.Während des Gottesdienstes wurde für den Pastor geopfert. Nach dem Gottesdienst speiste der Pastor mit Frau und Kindern und mit dem Küster bei dem Landkrüger zu Mittag und zu Abend. Der Landkrüger war verpflichtet, diese Mahlzeiten zu geben. Doch besonders erwünscht konnte dieser gottesdienst nur für die siechen sein, die etwa im Armenhause oder im Landkruge wohnten. Für Alte, Kranke, Schwache in den umgebenden Ortschaften war der Besuch der Kapelle nicht mit weniger Schwierigkeiten verknüpft als der Besuch ihrer eigenen Kirchen. Deshalb konnte er jährlich einmalige Gottesdienst samt Kapelle und Armenhaus allmählich überflüssig erscheinen. Der herzoglichen Landwirtschaftskommission zu Rostock Schritte, um die Abbrechung der Siechenkapelle herbeizuführen. Herr Landesarchivar L. Krause berichtet über die darüber geführten Verhandlungen (L.Krause a.a.O. S. 128f) Diese beginnen mit einem am 22. Oktober 1773 eingereichten Pro Memoria (einer Denkschift) des herzoglichen Amtmannes und Mitgliedes resp. Vorsitzenden der Landwirtschaftskommission P.G. Souhr zu Neukalen, Kapelle beantragt, da sie ihren einstigen Stiftungszweck nicht mehr erfülle, sondern nur noch eine Last für das Hospital zum Heiligen Geist sei. Da die Kapelle keine Pfarrgemeinde habe, so werde in ihr überhaupt nur einmal im Jahr gepredigt, und zwar von dem Pastor der benachbarten Volkenshäger Kirche. Die z.T. allerdings zahlreiche Gemeinde komme aber meist nicht aus Andacht, sondern aus Neugier zu dieser Predigt und schmause im übrigen entweder auf den nächstgelegenen Höfen und Dörfern, oder im Landkruge, wo sich dann zuweilen auch Musikanten einfinden. Kurz dieser Sonntag sei mehr ein Tag der Vergnügungen, als des wahren Gottesdienstes. Dem Hospital zum Heiligen Geist erwüchsen aus der Kapelle nebst Zubehör aber nicht unerhebliche Kosten, einmal durch die bauliche Erhaltung der Kapelle und einer danebenstehenden kleinen Wohnung, dann aber auch durch den Unterhalt einer dort wohnenden Frau, die allen Vorbeireisenden die Büchse zur Sammlung der Almosen für Arme darreichen müsse, denn diese Frau bekomme außer der notdürftigen Feuerung 4 Reichstaler bar (im Jahr). Die Sammelbüchse bringe jetzt aber nichts mehr ein, nicht einmal einen Taler im Jahr, im letzten Quartal nur 5 Schillinge. Aus allen diesen Gründen schlage er der herzoglichen Stadt-Hauptkommission vor, beim Herzoge die Erlaubnis zum Abbruch der Kapelle zu erwirken. Das Hospital erspare dann jährlich nicht nur mindestens 8 Taler Ausgaben, sondern könne stattdessen vielmehr noch 8 – 10 Reichstaler einnehmen, wenn es die Wohnung zu einem 2hischigen Katen umwandle und vermiete. Dem Prediger könne aber für den Fortfall seiner Opfereinnahme ja jährlich an demselben Sonntage ein Opfer in der Volkenshäger Kirche bewilligt werden. Dann erleide niemand durch den Abbruch einen Schaden und das Hospital habe für seine Armen noch einen Vorteil.“
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„Dies Pro Memoria wurde von der Stadt-Haupt-Kommission am 29. Oktober mit dem Rostocker Rate mit der Auflage zugestellt, sich nach Besprechung mit den 100 Männern und den Hospitalvorstehern darüber zu äußern.
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Ebenso wurde der zuständige Superintendent Konsistorialrat M. Joh. Christ. Kessler zu Güstrow aufgefordert, den Volkenshäger Pastor Hoek über die Sache zu vernehmen und darüber zu berichten.“  Das Ergebnis der Verhandlungen war, daß die Kapelle abgebrochen werden und der Pastor neben einer Sammlunf (Kollekte) in der Volkenshäger Kirche jährlich vom Hospital 6 Reichstaler erhalten sollte, was unterm 10. April 1775 zu Schwerin vom Herzoge bestätigt wurde. Der Landkrüger gibt an den Pastor  für die Mahlzeit die weggefallen, jährlich ein „Speisegeld“ von 24 Schillingen.  Der Abbruch der Kapelle ist nicht sofort geschehen. Nach Herrn Dr. Krause hat sie am 13. Juni 1783 noch gestanden. Jedenfalls wird sie, schreibt er, am Ende des 18. oder Anfang des 19. Jahrhunderts verschwunden sein. Ich glaube jedoch, daß sich die Zeit dews Abbruchs etwas näher bestimmen läßt. Anläßlich des Verkaufs des Landkruges an den Herren Trost im Jahre 1815 wird vermerkt, es sei nach einem im Mai 1794 gemachten Auszuge aus Vorlagen von 1773 und 1778 die zum Landkruge gekommene Seecken Kapelle zu 40 Quadratruten, der vormalige Garten bei dem Katen zu 42 Quadratruten Flächeninhalt berechnet. (Akten der Kämmerei Rostock). Hiernach darf man vermuten, daß die Kapelle im Mai 1794 schon abgebrochen war. Auf dem zu Kapelle gehörenden Kirchhofe hatten Beerdigungen stattgefunden, von denen 1773 noch zwei Gräber zeugten, für welche Fürsorge getroffen werden sollte.
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Ich gebe hier eine Nachzeichnung der Kapelle und des Landkruges, wie beide Gebäude auf der Heidekarte von Gottfriet Lust im Jahre 1696 dargestellt sind. (diese Karte wird im Stadtarchiv aufbewahrt).
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„Ueber das Gebäude selbst“, schreibt Dr. Krause, „erfahren wir, daß das Mauerwerk bis zu einer Höhe von 6 Fuß aus Feldsteinen, darüber aber aus Backsteinen bestand, und eine Dicke von 2 Fuß hatte. Die Länge des Gebäudes betrug 48, die Breite 24 und die Höhe 18 Fuß, wobei das Breitenmaß, wie sich aus den Bemerkungen des Forstinspektors ergibt,offenbar die licht e innere Breite darstellt, denn die Balken waren „ohne was auf der Mauer ruhte, 24 Fuß im Lichten lang“. Die Decke war eine Balkendecke. Unter den in der Schmidtschen Taxe (L. Krause S.132 genannten 11 Pfeilern haben wir wohl äußere Strebepfeiler zu  verstehen. Das Dach bestand aus Ziegeln und zwar aus Holldach und Oberdach. Balken und Sparren waren sämtlich aus Eichenholz. Von der inneren Einrichtung wird nur erwähnt, daß die Kirchenstühle und Bänke aus gutem trockenen Tannenholz bestanden.
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Auf der Lustschen Heidekarte von 1696 ist die Kapelle dargestellt als ein mit Schindeln oder mit Ziegeln gedecktes kleines turmloses Gebäude, dessen östliche Giebelspitze ein Kreuz schmückt. Die südliche Längswand zeigt 2 Paar Rundbogenfenster, die von der Deckkante bis über die Mitte der Wand hinabreichen. In der Westwand sehen wir ein verziertes breites Bogenportal und darüber in dem einfachen dreikantigen Giebel zwei kleine Licht- oder Luftlöcher. (Krause a.a.O. S. 135).
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Auf der Lustschen Heidekarte sehen wir links von der Rostocker Ribnitzer Landstraße, der Siechenkapelle gegenüber, ein Gebäude verzeichnet, das vielleicht das damalige vorhandene Siechen- oder Armenhaus darstellen soll. Ein Beweis daführ fehlt jedoch.  (das ist das Gutshaus von Oberhagen. WS) Dagegen zeigt auf der Flurkarte von Vogtshagen im Jahre 1767 die Kapelle einen Anbau, in welchem wir mit Sicherheit das Armenhaus sehen dürfen.
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Es gibt eine Sage von der bettelnden Hexe beim Landkruge. Sie wird in Bartsch, Meckl. Sagen, Bd. 2, S. 471F, erzählt. Der Inhalt ist kurz folgender: Als die Kapelle noch gestanden, hat sich dort ein Mädchen aufgehalten, welches die vorüberziehenden Fuhrleute um eine Gabe angesprochen. Einmal fährt ein Bauer aus Klockenhagen vorbei. Sie bittet ihn um einen Schilling. Er bedauert, ihr keinen geben zu können, weil er keinen habe, und fährt weiter. Nach einiger Zeit können die Pferde den Wagen nicht mehr vorwärts ziehen und bleiben stehen. Trotz der Peitsche bringen sie den Wagen nicht von der Stelle. De Bauer kann nicht entdecken, woran das liegt. Da kommt ein Kärrner daher und öffnet ihm die augen, daß er sieht, wie die Hexe, d.h. jenes Mädchen mit dem Wuchtebaum am Rade den Wagen festhält. Der Kärrner weiß die Hexe so anzugreifen und zu behandeln, daß sie sich davon macht und der Bauer heimfahren kann. Diese Sage ist weiter nichts, als die bereits etwas verschwommene Ueberlieferung von der einstigen Siechenkapelle, nur daß das Volk oder einer der Weitererzähler, nachdem die Erinnerung an die Armenbüchse schon so weit geschwunden war, nun das nicht ohne weiteres mehr verständliche An- oder Aufhalten der Fuhrwerke daselbst, sowie das spätere Aufhören des Almosensammelns aus dem landläufigen Hexenglauben erklärte. (L.Krause a.a.O., S.134).
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In Vogtshagen gibt es da, wo der Weg von Volkenshagen in das Dorf mündet, südwärts zwischen dem Wege nach Cordshagen und der gleichlaufenden Dorfstraße ein Acker- oder Gartenland, welches Kapellengarten genannt wird. Namentlich wird der Schulgarten, der ehemals mit einer Dornenhecke umfriedigt gewesen sein soll, so genannt. Auch ein Teil der Kopel des Hofbesitzers Düwel (auf der Hofstätte Nr.1), der früher Katehgarten gewesen, führt diesen Namen. Statt Kapellengarten hat man hier auch Kapellenhof gesagt. Für eine Beziehung dieses Kapellengartens zu der Siechenkapelle beim Landkruge gibt es keinen Anhalt. Daß der Flurname von einem Personennamen stamme, ist auch nicht mit Sicherheit zu behaupten, da unter den bisher bekannt gewordenen Bewohnern Vogtshagens ein Kapell sich nicht befindet. Man kommt auf die Vermutung, daß hier im Dorf einmal eine Kapelle gestanden, doch fehlt bisher jegliche Nachricht darüber. Bei der Einwohnerschaft von Vogtshagen ist die Erinnerung an das, was dem Namen zugrunde liegt erloschen.
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==Der Präbenkaten in Vogtshagen==
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Seit 1381 gehört Vogtshagen dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock und wird von dort verwaltet. Die Bewohner haben dort ihre Obrigkeit. Es drängt sich leicht die Frage auf, was das Hospital ursprünglich war. Wir antworten mit Koppmann, „Das Hospital war ein Gast- und Siechenhaus für Auswärtige, in welchem, wie es etwa 1350 heißt, Kranke, Elende beherbergt  und gespeist, von Ungeziefer gereinigt und von anderen Beschwerden befreit wurden. Diese Werke der Barmherzigkeit verrichtete die Brüderschaft zum Heiligen Geist, deren Brüder und Schwestern im Hospital wohnten und  beköstigt wurden, oder doch das Recht auf Wohnung und Beköstigung in demselben geltend machen konnten. Solche Berechtigung hieß eine Präbande, und man erwarb sie entweder dadurch , daß man – in der Regel durch ein größeres Geschenk – die Verleihung der vollen Bruderschaft erlangte, oder durch die Zahlung eines Kaufpreises, beziehentlich eines Eintrittsgeldes. Die Leitung des Hauswesens war einem Hofmeister übertragen; die Aufsicht führten unter Oberleitung  des Rates zwei Vorsteher“ (Koppmann, Geschichte der Stadt Rostock I. S.93f) Zu diesem Hospital gehörte eine Kirche zum Heiligen Geist, die da stand, wo jetzt die Rostocker Zeitung gedruckt wird, an der Westseite der Faulen Grube, zwischen dem Hopfenmarkt und dem Heiligen Geist Hofe. Die Kirche  verfiel allmählich und wurde im Jahre 1818 auf Abbruch verkauft.
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In den Hospitalakten von 1800 und 1803 ist von einem Präbenkaten zu Vogtshagen die Rede. „Präben“ ist wohl nur Abkürzung von Präbende und Präbenkaten nichts anderes als Armenhaus. Nach dem Sprachgebrauch des Hospitals lag es nahe, das Recht, im Armenhause zu wohnenund vielleicht einige andere Vorteile zu genießen, als eine Präbende zu bezeichnen, und daher auch das Haus oder den Katen danach zu bezeichnen.
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==Rezension:==
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"Geschichte des Dorfes Vogtshagen" / Schlüter In: Mecklenburg : Zeitschrift des Heimatbundes Mecklenburg. - Schwerin : Bärensprung Bd. 33.1938, 1, S. 31
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Datei:Vogtshagen Rezension zur Peekschen Chronik.jpg|Rezension zur Peekschen Chronik
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Aktuelle Version vom 27. November 2023, 18:56 Uhr

Die Dorfschaft Vogtshagen bis Johannis 1756

Die Feldmark Vogtshagen

Inmitten der waldreichen Gegend im Nordosten der Stadt Rostock, südöstlich von der Rostocker Heide, erstreckt sich die umfangreiche Feldmark von Hof und Dorf Vogtshagen. Sie ist eine Ebene, aber nicht wie eine Tischplatte, deren Anblick das Auge ermüdet, sondern sie bietet einen Wechsel von leichten Erhebungen und Senkungen, die das Auge gern beschäftigen, und blickt es weiter in die Ferne, so sieht es fast auf allen Seiten Wälder das Gesichtsfeld begrenzen.

Kampsbäck- und Twiestel-Niederung

Zwei Niederungen ziehen sich von Südosten nach Nordwesten durch die Feldmark; die Östliche erweitert sich an einer Stelle etwas, um eine sanfte Anhöhe, den Judenberg, einzuschließen; in ihr fließt die Kampsbäck dahin. In der aus zwei – daher Twiestel – kleinen Wasserläufen auf der Cordshäger Feldmark sich bildet, an dem Hofe Vogtshagen vorbei durch das Dorf fließt und schließlich in Verbindung mit dem Wallbach bei Körkwitz in den Ribnitzer Binnensee sich ergießt.

Der Name Vogtshagen

Der Name Vogtshagen wird zuerst in einer Urkunde vom 27. Dezember 1257 genannt, in welcher er fast genau so geschrieben wird, wie es jetzt üblich ist. Vogtss-Hagen. Diesem Namen wird die lateinische Übersetzung : INDAGO ADUOCATI (Hagen des Vogtes) hinzugefügt. Später begenet uns die Schreibweise Vogedeshagen (1296) und Voghedeshaghen (1375; 1381). Der Name weist auf einen landesfürstlichen Beamten, den Vogt, der einem Amtsbezirk oder Kreis des Landes vorgesetzt war., und der zu Vogtshagen eine nähere Stellung hatte, etwa als Gründer und Besetzer, als Bewohner, Inhaber oder Nutznießeer des Ortes.

Fürst Borwin von Rostock

Aus der erwähnten Urkunde vom 27.Dezember 1257 erfahren wir über Vogtshagen nur, daß Fürst Borwin von Rostock aus dieser wie aus einer Reihe anderer Ortschaften die bischöflichen Zehnten bezogen hat; und 39 Jahre später berichtet eine Urkunde (MUB III 2366 AD 1296) über eine Einnahme von 7 Mark jährlich, welche die Stadt Rostock von den Dorfbewohnern (villanis) zu Vogtshagen für Weiden (Viehweiden) bezog. Wahrscheinlich handelte es sich hauptsächlich um die Schweinemast in Rostocker Wäldern, welche von Vogtshagen aus gegen Entgelt betrieben wurden.

Herren von Moltke sitzen zu Vogtshagen, 1348

Erst eine Urkunde aus dem Jahre 1348 berichtet uns Näheres (MUB X 6861) Damals bestätigt der Herzog Albrecht von Mecklenburg den Herren von Moltke zu Strietfeld und Vogtshagen den Kauf einer Anzahl Dörfer im Teutenwinkel; genannt werden Toittendorff (das jetzige Kirchdorf Toitenwinkel), Michelsdorf (Gehlsdorf), Olden- und Nien Krummendorf, Lübbersdorff, Gorstorff, Hesekendorf (Häschendorf), Petersdorf, Petze (Peez), Nienhagen, Hinrichsdorff und Derkow (Dierkow). Diese Dörfer soll ihnen Borwin Herr zu Rostock im Jahre 1262 für 10 000 weniger 36? (unleserlich) Mark Rostocker Münze verkauft haben. Aus der Bestätigungsschrift ergibt sich, daß 1348 Herren von Moltke zu Vogtshagen saßen. Ob sie das ganze Dorf besaßen, ob sie nur einen Teil davon inne hatten, oder Pfandbesitzer waren, darüber läßt sich nichts sicheres ermitteln.

Die Herren Bernefür sind Besitzer von Vogtshagen 1375

Jedenfalls wohnten nach 27 Jahren (MUB XVIII 10798 AD 11.11.1375) die Herren Wolder und Marquardt Bernebur (Bernefür) zu Vogtshagen. Sie waren freie Besitzer der ganzen Ortschaft. 6 Jahre später, 23. April 1381 (MUB XX 11332), finden wir die Moltke dort als ihre ebenso freien Rechtsnachfolger. Der Ritter Friedrich Moltke (zu Strietfeld) und sein Sohn, der Ritter Heinrich, nebst ihren Vettern (Johann, Friedrich und Albrecht Moltke von Strelitz) verkaufen am 23.April 1381 an die Kirchen und das Haus des Heiligen Geistes (Das Heilgen Geist Hospital) zu Rostock ihren „Hof unde dat gantze Dorp unde gud to dene Voghedeshaghen“ mit allem Zubehör, mit dem größern Gericht an Hals und Hand und dem niedern Gericht, bis zu 60 Schilling, alles in dem Umfange, wie es die Gebrüder Woldemar (-Wolder?) und Marquard Bernevür und deren Eltern, und nach ihnen sie, die Moltke, es allerfreiest gebraucht und besessen haben. Den Kaufhandel vollziehen auf Rostocker Seite die Vorsteher Bürgermeister von Kyritz und Ratmann Heinrich Witte, sowie der Hospitalmeister Heinrich Koltzow. Der Kaufpreis beträgt 1700 Mark Rostocker Pfennige. Vorbehalten wird der Rückkauf innerhalb 5 Jahren. Da er nicht erfolgt, verbleibt Vogtshagen der Stadt Rostock und zählt bis auf den heutigen Tag zu den gütern des Hospitals zum Heiligen Geist.

Die Burg der alten Besitzer von Vogtshagen

Wenn die Herren Bernefür und die Ritter von Moltke in Vogtshagen wohnten, so werden sie dort einen Hof mit Befestigungen gehabt haben, wie sie vorzeiten in unserem Lande üblich waren. Tatsächlich gibt es Überbleibsel davon , wenn auch die Erinnerung daran bei den jetzigen Bewohnern geschwunden ist. Am unteren Ende des Dorfes auf dem Gehöft Nr.4, das jetzt der Erbpächter Willbrandt bewohnt, wie vor ihm sein Schwiegervater Susemihl und vor diesem ein Hallier, haben wir den Hof der alten Ritter zu suchen. Im Garten des Gehöfts befindet sich eine kleine Erhebung mit einem Rest von Steinsetzungen und dahinter ein von Menschenhand ausgeworfener breiter Graben in Bogenform. Das sind Teile eines früheren Hügels und eines Wallgrabens, welchen die Twiestel, die einst viel wasserhaltiger war als jetzt von ihrem Segen abgab. Noch im Jahre 1767 war, wie eine Flurkarte von Vogtshagen beweist dieser Hügel der Burgberg und der ihn umgebende Wallgraben ganz vorhanden. Aber man wußte seit langem nicht mehr, um was es sich handelte. Der kleine Berg mit seinem frei wuchernden Gebüsch und dem unten dicht wachsenden Schilf und Kraut hatte für die Bevölkerung etwas geheimnisvolles ; das Geheimnisvolle wurde ihr unheimlich, und dem Aberglauben wurde die nur schwer betretbare Anhöhe zu einer Stätte, wo unheimliche Geister hausten, wo Hexen ihre Zusammenkünfte hielten; sie wurde ihm zum „Blocksberg“. Diesen Namen trägt die Stelle auf der angeführten Karte. Auch auf einem Gute in der Nähe von Grevesmühlen ist ein alter Burgberg im Laufe der Zeit zum Blocksberg geworden. In Vogtshagen ist der Hügel bis auf den erwähnten kleinen Rest abgetragen, und der umstehende Wallgraben ist zum größten Teil zugeworfen und dem Gartenbau dienstbar gemacht, so daß selbst ein geübtes Auge die Spuren vergangener Zeiten nicht mehr wahrnimmt.

Vogtshagen, ein Nebengut oder Zubehör von Cordshagen

aus dem 15. und 16. Jahrhundert sind mir Schriftstücke über Vogtshagen nicht zu Händen gekommen. Nachrichten aus dem 17. Jahrhundert bezeugen, daß es ein ansehnliches Bauerndorf war und in engster Verbindung mit dem Nachbargute Cordshagen stand. Dieses war dem Heiligen Geisthause in Rostock am 17.Januar 1472 von den Knappen Juries Hoghe und Cord Bützow für 980 Mark verkauft worden und war schon im Jahre 1608 ein Pachthof. Dorthin waren die Vogtshäger Bauern zum Hofdienst verpflichtet. Am 22. Januar 1672 heißt es von dem Dorfe Vogtshagen, es sei „je und alle Wege…...mit allen seinen zugehörigen und also mit den darin liegenden wüesten Heyden ein Pertinenz von Kordshagen gewesen.“ Daher mußte es die Geschicke von Cordshagen teilen und wurde z.B. im Jahre 1656 mit diesem Gute des Hospitals zum Heil. Geist dem Dr. Johann Christoph von Hillen verpfändet, der dem Hospital 1500 fl. (Gulden) vorgeschossen hatte. (Letzteres nach den Akten im Geheimen und Hauptarchiv Schwerin )

Bauleute und Ackerwerk

Bauleute, d.h. Bauern oder Hauswirthe (Die Bauern und Hauswirthe wurden früher gewöhnlich Bauleute genannt, in der Einzahl Baumann, ihre Hofstelle hieß Baustätte, auch Hofstätte), gab es in Vogtshagen im Jahre 1598 siebzehn (17):

1. Chim Holler (Holler wird derselbe Halleer und Hallier und daher auf der letzten Silbe zu betonen sein)

2. Hinrich Brandt

3. Chim Brandt

4. Hans Witte

5. Schoßke

6. - - - - - -

7. Hinrich Sasse

8. Ripson

9. Peter Holler

10. Jakob Düvel

11. Hinrich Marquardt

12. Hans Bützow

13. Jakob Düfel

14. Achim Wolter

15. Hinrich Jesse/ Michel Laferentz

16. Chim Brandt

17. Titte Korfs

(Die Namen mit den Ziffern davor entsprechen meiner Vorlage In der Niederschrift über die im Jahre 1649 stattgehabte Kirchenvisitation von Volkenshagen, wohin Vogtshagen allezeit eingepfarrt war, ist von 14 Bauleuten die Rede gewesen, wobei bemerkt wird, daß früher 19 gewesen.

Im Jahre 1662 werden auch 19 aufgeführt, aber 5 Baustätten, heißt es liegen wüst, d.h. sind unbesetzt, es wohnte z.Zt. kein Baumann darauf. Ich lasse die Namen hier folgen:

1. Cheil, Lofrenz

2. Jakob Düfel, Chims Sohn

3. Hinrich Brandt oder Peter Petersen, ein Schneider

4. Chim Lofrenz

5. Claus Jesse, jetzt Wüst

6. Hinrich Witte

7. Cheil Waake

8. Hans Düfel

9. Jakob Düfel, Ties Sohn

10. Claus Waake, jetzt Wüst

11. Cheil Witte, jetzt Wüst

12. Chim Lofrenz, jetzt Wüst

13. Chim Jesse

14. Claus Schoppe (oder Scheppe)

15. Peter Holler

16. Hinrich Brandt

17. Joachim Sasse

18. Joachim Düvel

19. Chim Witte

(Das in diesem Absatz über die Bauleute Enthaltene ist entnommen aus Pastor Kliefoth´s, Pastor in Volkenshagen, „Nachrichten über die Kirchengemeinde Volkenshagen 1873“, die Herr Pastor Gehrke zu Volkenshagen mir freundlich zur Einsicht überlassen. Das Allermeiste, was folgt, ist niedergeschrieben auf Grund von Akten des Rostocker Stadtarchivs, die Herr Stadtarchivar Dr. Dragendorff mir bereitwillig vorgelegt.)

wer der 5. Baumann war, dessen Stätte wüst geworden, ist nicht angegeben. Im Jahre 1728 werden von den Vorstehern des Hospitals zum Heil. Geist in Rostock sämtliche Bauleute zum 5. Februar auf die Mesterei des Hospitals geladen. Es sind die folgenden:

1. Claus Düfel, der Schulze

2. Jakob Düfel sen.

3. Jakob Düfel, der sogenannte Kleine

4. Jochim Holleer, ein Freimann

5. Ties Düvel,

6. Jakob Maw (Mau) ein Freimann

7. Claus Düvel

8. Jakob Düvel jun.

9. Jochim Gawe (Gau)

10. Jochim Sasse

11. Caspar Studte

12. Hans Petersen

13. Claus Witte

14. Hans Holleer, dieser ist krank, ist auch erst kurze Zeit auf der Hoffstätte. Deshalb ist für ihn sein Stiefvater Hans Gawe erschienen.

Weil von diesen Bauleuten vielfache Beschwerden über zu große Belastung eingegangen, und weil „der Acker seiner Qualität nach allewege nur schlecht, auch vieles davon in Rusch und Busch und nicht so hoch geschätzet werden können“, wie angenommen worden, so sollen die Erschienenen eidliche Aussagen machen über die „Umstände des Dorfes“, was an Korn gesäet, an Heu geworben werde, in welcher Beschaffenheit das Ackerwerk sich befinde. Von den Aussagen seien die nachstehenden hier mitgeteilt. Der Acker der Dorfschaft läge in drei Schlägen. Auf Gerste, sagte der Schulze Düvel, könnten sie gar nicht rechnen, der Acker wäre schlecht, das Unkraut hielte die Gerste zu sehr unter. Wenn der Acker auch noch so sehr gemistet und gepflegt worden, bauten sie kaum das zweite oder dritte Korn. In trockenen Jahren kriegen sie öfter nicht mal die Saat wieder. Je nachdem die Jahre wären, müßten sie zuweilen etwas Dresch liegen lassen, weil sie sich nicht getrauten , Sommerkorn darauf zu säen. Alle sagten Weizen würde garnicht gesät, auch keine weißen Erbsen. Graue Bohnen säeten sie in der Braak, worauf aber kein Facit zu machen, weil der Acker voll Wocker (Wucher-) Blumen und die Erbsen immer von Mehltau oder „Amer“ befallen würden. Buchweizen würde zuweilen zur benötigten Haushaltung aufs höchste ein Scheffel gesäet. Weißen Hafer säeten sie nicht, nur bunten Hafer. Sie hätten gar keine Koppeln, auch keine andere Weide als die dem ganze Dorfe gemeinsame (kommune). Diese wäre schlecht; sie bestände mehrenteils aus Heide und das etwa übrige wäre Soor-Feld (Soor = Dürre). Die Frage ob sie auch „Möhrde“ und „Gyllander“ (Gylland = Gilde = Land, Gemeindeland) hätten, wurde verneint. Caspar Studte erklärte, er hätte bei seiner Hufe ein Ackerstück von einem Drömt Aussaat,das zum Teil an der gemeinen Weide und im Busch läge und das abgehütet würde wenn er es besäete. Deshalb hätte er seit vielen Jahren es Dresch und zur Weide liegen gelassen. Ferner wurde behauptet, Verbesserungen (Meliorationen) wären „ohne Abbruch der an sich schon sehr schlechten Weyde nicht zu machen“, nur bei Ties Düvels Hufe wäre ein mit Rusch und Busch bestandener Platz, auf welchem, wenn er durch Rodungen urbar gemacht würde, ein Drömt hafer gesäet werden könnte. Die ganze Aussat betrüge durchschnittlich im Jahre

an Roggen 3 Last 4 Drömt 8,66 Scheffel,

an Gerste 1 Last 6 Drömt 10 Scheffel,

an buntem Hafer 4 Last 0 Drömt 9,33 Scheffel,

an Buchweizen 0 Last 0 Drömt 3,17 Scheffel

Nach all dem muß man schließen, daß der Boden zwar dürftig, aber auch sehr unrein und zum erheblichen Teil unbenutzt, und daß die Bewirtschaftung äußerst mangelhaft war. Ob die Bauleute, um Verbesserungen vorzunehmen, eine ausreichende Ackerbaukunde, sowie bei ihrer Abhängigkeit und ihrer Hofdienstpflicht die nötige Freiheit, Zeit, Kraft und die Leute dazu hatten, das ist sehr fraglich . Nach 15 Jahren – 1743 – gibt es noch 14 Bauleute. Sie heißen:

1. Studt

2. Gaue

3. Hans Hollehr

4. Wullenbäcker

5. Sasse

6. Claus Düvel, der Schulze

7. Claus Witte

8. Groß Jacob Düfel

9. Klein Jakob Düfel

10. Jochim Waake

11. Claus Waake

12. Claus Düfel

13. Thies Düfel

14. Jakob Düfel, der Vorsteher der Kirchengemeinde

(nach Kliefoth, Nachrichten)

Wie groß im allgemeinen auf einem Bauernhof die dem Hospital gehörende Hofwehr an Vieh war, ergibt sich aus einem Verzeichnis dessen, was Hans Düfel überkam, als er 1745 durch Verheiratung mit der Hauswirtswitwe Wullenbäcker auf 12 Jahre Inhaber einer „Hofstätte“ wurde.

12 Pferde; 3 Ochsentiere; 4 Hak-Ochsen; 8 Kühe; 1 Starke; 2 Börnkälber; 12 Schweine; 10 Ferkel; 16 Schafe; 6 Lämmer; 8 alte Gänse; 1 Gante; 40 Stück junge Gänse; 16 alte Hühner und ein Hahn; 10 junge Hühner. Die jungen Gänse und Hühner wurden nicht zur Hofwehr gerechnet, sie waren Sondereigentum des Baumanns und seiner Frau.

Vogtshäger und andere Flüchtlinge benutzen fremde Pferde

Wie kriegerische Zustände innerhalb und außerhalb Mecklenburgs um diese Zeit und vor einem Jahrzehnt Vogtshäger Leute in Mitleidenschaft zogen, möge an ein paar Beispielen gezeigt werden.
Am 20. Oktober 1733 wurde auf der Mesterei des Hospitals zum Heiligen Geist in Rostock der Schneider und Schulmeister Joh. Peters und der Sohn des Baumanns Jochim Holleer wegen einer Klage wider sie vernommen.
Wie diese beiden, war auch Michel Peters vorgeladen, aber wegen seiner bevorstehenden Hochzeit nicht erschienen.
Der Amtmann Bölkau zu Schwaan hatte geklagt, sie hätten vor einigen Tagen vom Tatschower Felde vier Pferde aufgegriffen, wären damit weggeritten und hätten zwei von den Pferden sogar mit nach Vogtshagen genommen.
Auf Befragen erklärte Johann Peters, die Not und Angst hätte sie dazu getrieben.
Sie „hätten von den gesamten Haufen der im ganzen Lande aufgebotenen Bauern wegen Hunger, weil sie nicht den geringsten Vorrat mehr gehabt“, flüchten und „sich heimlich wieder nach Hause begeben müssen“.
Eine nähere Bestimmung über den Bauernhaufen, den sie verlassen, wurde in der Verhandlung nicht gegeben.
Es kann nur an die Mannschaft gedacht werden, die der Herzog Karl Leopold von Mecklenburg zusammen gebracht, infolge seines 1733 erlassenen Landesaufgebots, nach welchem alle Männer in Mecklenburg von 18 – 60 Jahren gegen die Truppen der kaiserlichen Kommission kämpfen sollten, damit er am Ruder bliebe, und nicht sein Bruder, der Herzog Christian Ludwig, das Steuer der Landesregierung führte.
Dieser Mannschaft waren die genannten Männer aus Vogtshagen zweifellos eingefügt gewesen.
Johann Peters erklärte nun weiter, sie wären auf der Flucht bis Passin gekommen, dort die Nacht geblieben und in Furcht, sie möchten zurückgeholt werden, früh „gegen den aufbrechenden Tag „ in der Richtung auf Schwaan weitergegangen.
Nicht weit davon hätten sie im Bruch 4 Pferde getroffen, welche sie und Hans Brandt aus Mönchhagen, weil ihre Füße vom Marschieren wund gewesen, zum Reiten gebraucht.
Er, Johann Peters und Michel Peters hätten ihre Pferde bei Niendorf wieder laufen lassen; Jochim Holleers Sohn und Hans Brandt wären auf ihren Pferden bis Vogtshagen geritten.
Als am Sonntage darauf des Amtmanns Schreiber nach Vogtshagen gekommen und nach den Pferden gefragt, welche sie, Johann und Michel Peters, auf dem Niendorfer Felde hätten gehen lassen, hätten sie zwei Tage danach gesucht, bis sie auf der Grenzer Mühle von dem dort anwesenden Schäferknecht aus Tatschow erfahren, die beiden Pferde wären gefunden, und in Tatschow bereits wieder vor einem Wagen in Gebrauch genommen.
Darauf wären sie zurückgekehrt in der Hoffnung, der Amtmann würde Mitleid mit ihnen haben und aus der Sache nichts machen. (Der Amtmann Bölkau war vermutlich Pächter in Tatschow)
Diesen aussagen fügte Jochim Holleers Sohn hinzu, er und Hans Brandt hätten ihrer Füße wegen notdringlich mit den Pferden sich forthelfen müssen, sie hätten aber nicht gewagt sie auf fremden Feldern laufen zu lassen, sondern mit nach Hause in Vogtshagen genommen, wo sie am Sonnabend spät eingetroffen.
Sie hätten die Absicht gehabt, sie am Montage wieder an Ort und Stelle zu bringen; es wäre aber schon am Sonntage der Schreiber gekommen die Pferde abzuholen und hätte von ihnen 8 Mark Lübisch für den weiten Ritt gefordert.
Weil jedoch der Knecht Hans Brandt nicht zugegen gewesen, wäre die Angelegenheit nicht erledigt worden.
Nach Untersuchung dieser Sache lautete das Erkenntnis der Hospital-Vorsteher dahin, Johann und Michel Peters sowie Jochim Holleers Sohn sollten fördersamst nach Schwaan zu dem Amtmann Bölkau sich begeben und mit ihm wegen des „unverantwortlichen Unternehmens der Pferde“ sich gebührend abfinden.
Die verwirkte Strafe bliebe indessen dem Gotteshause (dem Hospital zum Heiligen Geist) vorbehalten. Worin diese Strafe schließlich bestanden, verschweigen die Akten.

Gewalttat preußischer Werber 1743

Auch die schlesischen Kriege Friedrichs des Großen machten sich in Vogtshagen und Umgegend bemerkbar. Werber kamen dorthin und wirkten mit Ueberredung und Gewalt für die Vergrößerung von Friedrichs Heer. Ein Männerraub für das letzter wurde Veranlassung, daß wieder Vogtshäger und andere Leute nach Rostock auf die Mesterei des Hospitals vorgeladen wurden. Am 19. November 1743 erschienen dort aus Vogtshagen u.a. der Baumann Jacob Düfel, 44 Jahre alt, die Anna Magdalene, Ehefrau des Baumanns Jacob Düfel des mittleren, etwa 38 Jahre alt, und die Baumannswitwe Anna Ilsebe, die in erster Ehe mit Jochim Düfel, in zweiter Ehe mit Heinrich Wullenbäcker verheiratet gewesen, und die einem Knecht, Jochim Schausche (oder Schauschen) wieder verlobt worden, etwa 33 Jahre alt. Letzterem war von dem Hospital-Vorstehern zugesagt worden, die von der Witwe noch bewohnte Hofstätte des Jochim Düfel auf 14 Jahre innezuhaben. Am 9. Mai 1744 erschien noch, vorgeladen, Peter Petrsen aus Dierkow, ein Schwager des Jochim Schausche. Die Aussagen des Erschienenen lassen sich wie folgt zusammenfassen. Am vorletzten Sonntage vor dem 19. November 1743 haben viele Vogtshäger Leute, auch die eben genannten, ihre Volkenshäger Kirche besucht. Drinnen wird Beichte gehalten. Einige die schon gebeichtet haben, sind wieder hinausgetreten und warten draußen, wie andere Gemeindemitglieder, die nur an dem auf die Beichte folgenden Hauptgottesdienst teilnehmen wollen. Da kommen „30 oder 40 preußische Husaren“ wieder angejagt, welche einige nicht zu ihrer Truppengattung gehörende Männer bei sich aben. Unter diesen erkennt man den Sohn des Gutspächters Vielhack zu Mandelshagen und des Schulzen zu Rövershagen, Bruder Gabriel Platen, der schon vor einigen Jahren in preußische Dienste getreten ist. Die Husaren besetzen sogleich die Kirche, und verfolgen zum Teil die Knechte, besonders den Jochim Schausche in die Kirche hinein. Dem Prediger lassen sie sagen, er solle den Gottesdienst beeilen, damit die Knechte, die sie haben wollen, herauskommen. Der Geistliche verzichtet auf Gesang und Predigt und beginnt sofort mit der Austeilung des heiligen Abendmahls an diejenigen, die bereits gebeichtet und die Lossprechung empfangen haben. Während er damit beschäftigt ist, wird den draußen wartenden Husaren die Zeit zu lang, weil sie während der Gottesdienstzeit auch noch Bentwisch absuchen wollen und der Volkenshäger Kirchenvorsteher Franz Wilk kommt in die Kirche mit dem Rufe: Kinder ihr sollt herauskommen, oder sie wollen euch bald herausholen. Sowie der Prediger mit der Darreichung des Sakraments fertig ist, dringen sie in die Kirche und holen einen Knecht aus Mönchhagen vom Chor herunter und den Jochim Schausche aus dem Beichtstuhl heraus. In den er vor ihnen geflüchtet ist. Sie werfen beide auf den Wagen der Frau Anna Magdalene Düfel, auf dem sie zur Kirche gefahren ist, und fahren mit ihnen nach Kessin. Die Husaren haben noch die Bentwischer Kirche besetzt, welche jedoch von den Besuchern schon verlassen gewesen weil man sie von der drohenden Gefahr rechtzeitig benachrichtigt hat. Die Braut des Jochim Schausche, Frau Anna Ilsebe Wullenbäcker, eilt nach Kessin und bittet den Leutnant um Loslassung ihres Bräutigams „gegen Erlegung eines aufbringlichen Geldes“. Es ist vergebens. Sie muß ihn fahren lassen und weiß nicht einmal wohin er kommt, da die Werbetruppen aus den Angehörigen von 4 verschiedenen Regimentern zusammengesetzt sein sollen. Sie klagt nun, daß sie als arme Witwe dasitze mit vier eigenen und drei Stiefkindern, alle unmündig, die jüngsten eins, drei, sechs Jahre alt; sie sei ganz verlassen, auch ihr Knecht getraue sich der Werbungen wegen nicht zu bleiben, sie komme mit ihrer Haushaltung in die größte Verlegenheit und müsse an den Bettelstab geraten. Im folgenden Winter 1743/44, geht Peter Petersen aus Dierkow auf die Suche nach Jochim Schausche, seinem Schwager, um ihn aus dem Soldatendienst zu befreien. In Berlin findet er ihn nicht, aber endlich in Treuenbrietzen. Er bietet dem Hauptmann Kottwitz 50 Taler für die Loslassung Schausches; ohne Erfolg. Als er seinem Schwager dies mitteilt und die Rede auf seine Verheiratung mit der Witwe Wullenbäcker bringt, erwiedert ihm Schausche, seine Braut möge, da er doch nicht loskommen könne und Soldat bleiben müsse, sich nur anderweit verheiraten und nach ihm sich nicht länger aufhalten. Daß er dies gesprochen, will Peter Petersen mit einem Eide versichern. Im Frühjahr 1744 erhält die Braut von Jochim Schausche noch einen Brief, der in Treuenbritzen am 20. Mai abgefaßt ist. Darin schreibt er, sein Hauptmann - „bey der Bylaischen Grenadier Bataillon bestellter Baron von Kottwitz“ - sein ein guter frommer Mann, aber ein anderer Kerl an seiner, Schauschens, Stelle sein ihm lieber als Geld. Sie solle einen beweglichen Brief an ihn richten und um seine Loslassung bitten. Dies geschieht; „Anna Ilsebe Düfeln, verwitwete Wullenbäcker“ schreibt unterm 2.Juni dem Hauptmann, oder vielmehr läßt ihm schreiben, in welcher Notlage sie sich befinde, wie sie in Gefahr sei, mit ihren Kindern in den Katen ziehen zu müssen, da unter dem Fehlen eines Wirtes die Hofstelle zerfalle, welche von der Obrigkeit deshalb mit einem anderen Wirte besetzt werden würde. Eine gewährende Antwort erfolgte nicht, und die Hoffnung auf eine Verheiratung mit dem Soldaten in Treuenbrietzen ist aussichtslos. Unter diesen Umständen wird Frau Wullenbäcker geneigt, die Bewerbung eines Hans Düfel anznehmen, und nach erhaltener Befreiung (Dispensation) seitens des Consistoriums von dem Band der Verlobung, wird sie mit Hans Düfel ehelich verbunden. Dies geschieht vor dem 20. Juli 1745, an welchem Tag die Hospitalvorsteher im Schulzengericht (d.h. „im Schulzenhause“) zu Vogtshagen die Hofstätte der Frau dem Hans Düfel auf 12 Jahre übertragen. Nach Ablauf dieser Zeit einer von den Söhnen ihres ersten Mannes Jochim Düfel die Stätte erhalten. Was Hans Düfel hierbei an Vieh überkommen hat, ist hier zuvor bereits angegeben worden.

Angebliche Schatzgräberei 1742

Drei Jahre vorher hat das Gerücht von einer Schatzgräberei die Gemüter in Vogtshagen in Aufregung gebracht, auch die Herren Hospitalvorsteher in Rostock erreicht und sie veranlaßt, am 27. Februar 1742 in einem Schulzengericht zu Vogtshagen den uns schon bekannten Schneider und Schulmeistr Johann Peters vorzuladen. In der damals üblichen umständlichen Weise haben sie eine Reihe Fragen zu Papier gebracht, mit denen sie auf den in Verdacht gekommenen Mann losrücken. Zuerst werden vorbereitende Fragen an ihn gerichtet, nach seinem Verdienst als Schneider, nach dem Schulbesuch der Kinder; ferner, ob er Glücks- und Wünschelruten schneiden könne, ihre Eigenschaft und Verwendung kenne und damit Schätze aufzusuchen und auszugraben wisse, ob er solches schon unternommen und an welchem Ort. Als er diese letzteren Fragen alle verneint, rücken sie mit der Hauptfrage heraus, ob er nicht zu Cordshagen im Hofgarten, wo vor einiger Zeit das alte Wohnhaus gestanden, neulich mit einer Glücksrute einen vergrabenen Schatz gesucht, gefunden und ausgegraben. Johann Peters leugnet dies; wenn er dessen überführt werde, sagt er, wolle er sein Leben, all seine Habe und wenige Armut verloren geben und gerne dafür büßen. Er habe indessen schon vor Jahr und Tag gehört, daß die Frau des Katenmannes Winke zu Cordshagen geäußert, er habe mit dem Verwalter (d. 1. Pächter) Köhn zu Cordshagen auf dem Hofe einen Schatz ausgegraben. Das sei schon deshalb unmöglich, weil er mit Herrn Köhn wegen dessen Kinder, die bei ihm zur Schule gegangen, sich erzürnt und in zwei Jahren auf seinen Hof und in sein Haus kein Fuß gesetzt habe. Die Verhandlung geht weiter. Die Herren haben noch mehr Fragen auf dem Papier.

Nr.8 Wer ihm hülfreiche Hand geleistet? Nr.9 Ob nicht Christopher Köhn, der Verwalter, um die Sache gewußt und geholfen? Nr.10 Ob nicht der Cordshäger Viehhirte Wulf und seine Frau bei dem Schatzgraben geholfen? Nr.11 Ob jemand gewußt, daß ein Schatz daselbst vergraben oder ob er mit der Glücksrute ihn aufgesucht und wer den Rat und die Anschläge dazu gegeben?

Johann Peters erwidert, er wisse von alledem nichts, habe auch von anderen Leuten dergleichen nicht gehört. Doch der Fragebogen ist nicht erschöpft.

Nr.12 Wann er den Schatz gegraben? Nr.13 Worin er eigentlich bestanden? Nr.14 Ob der Schatz in einem kupfernen Kessel, in einem eisernen Kasten usw. gefunden worden? Nr15 Ob die Complicen den Schatz unter sich geteilt und wieviel er und wieviel der Verwalter Köhn erhalten? Nr.16 Ob letzterer den größeren Teil empfangen, weil der Schatz auf dem Cordshäger Hofe gefunden ? Nr.17 Ob sie miteinander sich feste verbunden und verabredet, der Obrigkeit des Gotteshauses zum Heiligen Geist davon nichts zu entdecken und den gefundenen Schatz gottloser Weise vor sich zu behalten und unterzuschlagen?

Johann Peters muß auf diese Fragen, wie auf die Nr. 8-11 natürlich erwiedern, daß er von alledem nichts wisse. Endlich kommt die Frage, ob er seine Aussage …..mit einem körperlichen Eide zu bestärken getraue? Die Antwort lautet: ja, dazu sei er erbötig. Er wolle nicht teil an Gott haben und kein Kind der Seligkeit werden, wenn er in dieser Sache mit begriffen, oder ihm hiervon etwas wissend sei. Damit ist die Verhandlung in Vogtshagen beendet. Die Vorsteher fahren nach Cordshagen und setzen in der Holzvogtei die Verhandlung fort. Weil der Viehhirte Jeremias Wulf mit „Besen“ nach Rostock gereist ist, wird seine Frau vorgefordert, welche erklärt, sie und ihr Mann wüßten von der Sache im geringsten nichts. Die vorgeladene Frau des Katenmannes Heinrich Wincke erklärt, schon vor zwei Jahren von dem finden des Schatzes auf dem Hofe Cordshagen die Rede gewesen, und sie habe wohl der Frau des Pensionärs Vielhack von diesem allgemeinen Gerüchte gesagt. Ihre Vermutung über die Entstehung desselben spricht sie dahin aus, der Verwalter habe vor zwei Jahren im Garten einige Feldsteine ausgebrochen und das dadurch entstandene etwa 2 Ellen tiefe Loch habe ihr, - der Wincke´schen – Mann nebdst des Verwalters Kindern nachher mit Quecken wieder aufgefüllt. Vielleicht habe jemand das Loch gesehen und sich dabei Gedanken über Geldgräberei gemacht. Schließlich wird der Pensionär (Pächter) Christoffer Köhn vorbeschieden, dem er mitteilt, er solle mit seinem ältesten Sohne und dem andern Gehülfen in dem Garten auf dem Hofe einen Schatz gegraben und gefunden haben, und dem Mann wie dem Johann Peters die Fragen Nr. 12 – 17 (siehe dort) vorgelegt. Köhn erwidert, er habe schon seit Jahr und Tag unter dem falschen Plan gestanden und trotz seines Bemühens nicht erfahren können, von wem die böse Rede ausgegangen sei. Indessen wisse der allmächtige Gott, daß er unschuldig hierunter leide; kein Mensch in der Welt könne ihn dessen überführen, was gegen ihn geredet werde, widrigenfalls wolle er all seine Habe und Güter, Vieh und Fahrnis ohne jede Einrede verlieren und mit den Seinen nackt und bloß davon gehen. Er habe zwar vor ein paar Jahren in dem Garten einige große und kleine Feldsteine ausgebrochen, was auch von Schorbern und Hardern (Ein Harder war vorher Pächter in Cordshagen. Auch Schorber?) ehedessen gesehen, aber nicht in der Absicht, Schätze zu finden, sondern um das Land zu reinigen , weil auf den Steinen nichts wachsen wolle. Das Loch habe er mit Quecken ausfüllen lassen. Er bittet die Vorsteher, ihm den Menschen zu nennen, der ihn angezeigt und ihm die böse Nachrede der Schatzgräberei gemacht. Sie möchten ihn anhalten, seine Aussagen zu beweisen. Er versichere nochmals, so gewiß Gott ihm zur Seligkeit verhelfen solle, daß er und die Seinigen unschuldig seien und von der ihnen schuld gegebenenen Sache nichts wüßten. Damit ist diese Angelegenheit erledigt. Man hat also im Cordshäger Hofgarten lästige Steine ausgebrochen, wodurch im Garten eine Vertiefung im Boden entstanden ist und die abergläubische Fantasie hat damals das Tun Zauberkundiger (mit Teufelskünsten umgehender) nach geheimen Schätzen grabender Menschen gemacht. Nach 14 Jahren wird die Dorfschaft Vogtshagen von der engen Verbindung mit Cordshagen gelöst. Die Dienstpflicht nach diesem Hofe soll 1756 aufhören, welches Jahr auch sonst von einschneidenster Bedeutung für das alte Dorf wird. Es ist beschlossen worden, von den 14 Hofstätten oder Bauernhöfen, die noch vorhanden waren, 8 große zu „legen“ und die freigewordenen Ländereien einem neu zu errichtenden Pachthofe zuzuteilen, das Dorf aber mit 6 kleinen Bauernstellen zu erhalte. Die acht Stellen, die eingehen sollten, haben auf den Fulgen, einem Flurstück südlich (oder südöstlich) von dem jetzigen Dorfe an der Twiestel entlang zwischen dieser und dem Wege nach Cordshagen gelegen. Das bezeugt eine durchaus glaubwürdige mündliche Ueberlieferung.

Wirtschaftliche Lage der Bauern von Johanni 1756

Wirtschaftlich scheinen die 14 Bauern meistens in sehr dürftigem Zustande gelebt zu haben. Bei einer am 8. April 1756 stattgefundenen Aufnahme ihres Betriebes im Bestand an Vieh, Korn, Futter ergab sich, daß durchweg auf den Hochsteppen mehr Pferde als Kühe vorhanden waren, was übrigens in jener Zeit der Hofdienste der Bauern ganz gewöhnlich war. Die 14 Bauern hatten damals an Pferden 9; 10; 10; 8; 10; 10; 6; 5; 8; 10; 7; 8; 7; 6. An Kühen: 4; 4; 7; 4; 7; 4; 6; 3; 4; 4; 4; 2; 5; 4 Stück. Einige von ihnen, so wurde behauptet leisteten weder die Landes-Contribution, noch das wozu sie dem Gotteshause – dem Heiligen Geist Hospital zu Rostock - gegenüber verpflichtet waren. Die meisten bedurften der Unterstützung in ihrem Betriebe. Was sie für die Aussaat und die Ernte noch verlangten, belief sich auf 1354 Reichsthaler 40 Schillinge an Wert. Dabei wurde gerechnet

der Scheffel Sommerroggen zu 40 Schilling

der Scheffel Hafer zu 24 Schilling

der Scheffel Gerste zu 32 Schilling

der Scheffel Malz zu 28 Schilling

der Scheffel Erbsen zu 40 Schilling

der Scheffel Wicken zu 40 Schilling

1 Pferd zu 18 Reichsthaler

Aus dem Bestande der Hofwehren der zu Johannis gelegten 8 Baustätten wurden die 6 gebliebenen mit „völligem Vieh und Fahrnis versehen“ - die Hofwehren waren ja Eigentum des Hospitals -; was noch übrig war, wurde am 1.Juli 1756 in Gegenwart des Hospitalvorsteher Bülow und Goldstadt versteigert, wobei ein Herr Vielhack besonders Rindvieh, ein Herr Krüger, warscheinlich der künftige Pächter des Hofes Vogtshagen, namentlich Pferde erstand. Wo die abgesetzten 8 Hauswirthe mit ihren Familien verblieben, finde ich nicht ausdrücklich angegeben. Einfach entlassen und fortgejagt konnten sie nicht werden, da sie Untertanen, d.h. Leibeigene des Hospitals zum Heiligen Geist waren. Wenn in dem Pachtvertrag über den Hof Vogtshagen aber von der vor der Hand großen Anzahl der Einlieger die Rede ist, so muß man annehmen, daß die abgesetzten Bauern vorläufig auf ihren Gehöften, die doch nicht alle mit einem Male abgebrochen werden konnten, als Einlieger wohnen blieben, um als Tagelöhner beschäftigt und nach dem Dorf untergebracht, oder nach andern städtischen Gütern, wo Arbeiter mangelten, abgeschoben zu werden. Es gab nun von Johannis 1756 an ein doppeltes Vogtshagen, den „Hof Vogtshagen“ und das „Dorf Vogtshagen“.

Hof Vogtshagen von Johanni 1756 an

Es hatten verschiedene Pachtliebhaber sich gemeldet und auf der Hospital-Mesterei zu Rostock am 17. Mai 1756 ihre Angebote gemacht gehabt. Am 20. Mai war von den „Patronen“ des Hospitals den Bürgermeistern Dr. A. Mantzel und Joachim Hinrich Pries, sowie von dem administrierenden Vorsteher Johann Joachim Bülow und seinem Mitvorsteher Dan. Arnd Goldstedt die Pachtung einem Joachim Christoffer Hinrich Krüger zugeschlagen worden. Dieser hatte dafür seinen Dank ausgesprochen, auch dem als Notar tätigen Hospitalmeister Stapel „zum Zeichen der völligen Vereinbarung 32 Schilling zur Austeilung an die Armen beändigt“, und Patrone und Vorsteher hatten ihn zu der Pachtung beglückwünscht. Somit war Krüger der erste Pächter von Hof Vogtshagen geworden. Der Pachtvertrag mit ihm ist von besonderem Belang, weshalb er hier im Auszuge folgen mag.

Pacht-Contract vom 6. Juni 1756 über das Gut Vogtshagen

1. Verpachtet wird ihm, dem Christoph Krüger, der in dem Gut Vogtshagen anzulegende Hof von 8 dort niedergelegten Bauern und zu deren Hofstätten gehörige Hufen Acker nebst den Wiesen und Weiden, welche zusammen in 9 Schlägen gelegt, dagegen der zu den Hofstätten der 6 gebliebenen Bauern gehörende Acker in 4 Schlägen gelegt werden soll.

Von den Schlägen sind jährlich 4 Schläge zu besäen. Er hat Ausrodungen auf seine Kosten vorzunehmen und darf dafür das Weichholz für sich behalten, nicht aber das Eichen- und Buchenholz.

An der Behnkenhäger Scheide bleibt die Hölzung auf der sogenannten Freiheit das Eichenholz bestehen. Auch bleibt an der Blankenhäger (Nach der Flurkarte von 1767 müßte es Behnkenhäger heißen) Scheide das auf dem Acker der 6 bleibenden Bauern stehende Holz in den sogenannten Klingbeil und an der Volkenshäger Scheide, wo in der Karte Jakob Düvel medius der Mittlere stehet, das Holz bestehen. Auf der sogenannten Sörung nach der Blankenhäger Scheide bleibt der Kamp, der zu Acker und Weide nicht tauglich dem Gotteshause der Besamung mit Tannensamen vorbehalten. Pächter hat Obst- und Küchengarten anzulegen und „Path-“Weiden an Gräben zu pflanzen.

2. Die Verpachtung geschieht auf 14 Jahre, von Johanni 1756 – 1770.

3. Dem Pächter werden 6 volle Bauern bei dem Gute nebst völliger Hofwehr und durchweg in gutem Stande geliefert, deren Conversation er übernimmt. Absetzung eines Bauern ist nur mit Zustimmung der Vorsteher zulässig. Ebenso das Eingehen einer Baustätte, wenn sie ruiniert würde durch die Seuchen, durch Feuer vom Himmel oder durch andere ungewöhnliche Zufälle. Als Zwangsmittel gegen die Bauleute hat der Pächter Stock und Block und Peitsche.

4. Er steht mit seiner Familie, wie alle Bewohner des Gutes unter Rechtssprechung (Juristiction) der Patrone und Vorsteher des Hospitals. Die Rausch- und Pachthühner behält sich das ‚Gotteshaus vor.

5. Noch nicht in diesem, aber im nächsten Jahr soll gebaut werden die Scheune und das Viehhaus, im zweiten Jahre das Wohnhaus, bis dahin begnügt sich der Pächter mit einem Bauernhaus als Wohnung. Zu der „vorseienden Baute“ leistet Pächter zu jedem Zimmer 12 Spann- und 12 Handdienste außer Hofdienst.

6. Die 6 zu dem Gute gelegten Vollbauern dienen die ersten zwei Jahre jeder wöchentlich drei Tage mit dem Vieh und zwei Tage Handdienst, „so sie es leisten können, doch so, daß sie des Mittags zu Hause gehen“. In der Heuernte dienen sie die ganze Woche mit zwei Boten und beschaffen die Einfuhr wie in der Kornernte, wenn es tunlich ist. In der (Heu- und) Kornernte dienen sie 6 Wochen, und zwar in der Roggenernte 14 Tage, jeder mit 4 Personen, so daß sie, wenn eingefahren wird, 2 Personen bei den Wagen und einen zum Mähen und einen zum Binden schicken. Die übrigen 4 Wochen dient jeder mit 3 Personen als zwei zum Mähen und 1 zum Harken und Binden. Die Einlieger dienen den Sommer wöchentlich jeder 2 Tage, etwa die Hälfte Mannes- und die andere Hälfte Frauendienste mit Handdienst; jedoch so, daß der Verwalter zu Cordshagen bisher gewöhnliche Handdienste demselben bleiben und der Herr Pächter sich solche abrechnen lasse. Anbei sind die Einliegerfrauen schuldig, nach dem zu Rövershagen eingeführten Fuß die billigen Spinndienste zu leisten. Dem Verpächter bleibt frei die Einlieger, deren Zahl vor der Hand, und weil man nicht gern von den Untertanen vertreiben wollte, ziemlich angehen dürfte, zu vermindern nach Gefallen und Umständen. Pächter gibt ihnen auch sonst inzwischen Arbeit, damit sie ihr Brot finden.

7. Pächter gibt jährlich

die 2 ersten Jahre 400 Reichsthaler

die 2 andern Jahre 600 Reichsthaler

die folgenden 4 Jahre 800 Reichsthaler

die letzten 6 Jahre 900 Reichsthaler

zu Antoni und Trinitatis jeweils die Hälfte.

8. Er zahlt eine Jahrespension als Vorschuß, die nicht verzinst wird. Erzahlt die Steuern, auch für die 8 gelegten Bauern. Das Gut ist nach dem Kataster vom Jahre 1730 auf dreizehn elfsechzehntel Hufen (Das Gut, d.h. hier: Hof und Dorf zusammen hier 13 11/16tel; der Hof allein 7 11/16tel Hufen)enquotieret, es ist deshalb für die 6 gebliebenen vollen Bauern für 6 Hufen zu steuern.

9. ….(?, fehlt)

10. Pächter hat, gleich den 6 gebliebenen Bauern, vom Hofe und den 8 gelegten Bauern die Priester- und Küstergebühren abzutragen, auch nebst den 6 Bauern die nöthigen Fuhren zu Kirchen- und Pfarrbauten zu tun. „Wie auch das Deputat-Faden und Kohlen-Holz, nachdem der Köhler solches angezeiget, aus den Brüchen zu Cordshagen vom Hofe und mit den 6 Bauern auszufahren, auch den Hau wieder zu beknicken, ingleichen auch die gewöhnlichen 5 Faden Maiholz, 14 fuder Kohlen, welche letztere zugleich auf einen Tag geliefert werden müssen, und 3 Fuder Kohlbrände von Cordshagen nach der Stadt zu liefern, welches alles aber mit Hofdienste geschafft wird. Auch nötige Fuhren zu Bauten auf Cordshagen, Jörgeshof (d.i. Purkshoff, Jürßhoff) und dem Landkruge hat er mit den übrigen Hospitalbauern nach Proportion durch 6 Bauern zu beschaffen.

11. Er gibt von den gelegten 8 Bauern je 3 Rauch- und Pachthühner. Er gibt den Patronen (Bürgermeistern) jedem einen achten Teil Maibutter, dem jedes Mal administrierenden Vorsteher 2 Pfd. (Liespfund) Flachs, und außerdem jedem Vorsteher und dem Hospitalmeister einen feisten Hammel.

12. Er hat keinerlei Jagdrecht.

13. Was zur Ausbesserung von Zimmern, zu Hakelwerken und Zäunen an Gehölz nötig ist, wird dem Pächter angewiesen werden. Daneben soll er haben jährlich zur Feuerung 16 Faden Brennholz, „auch wechselweise 1 Jahr eine Eiche, das andere eine Buche zu Nutzholz“. In die Cordshäger Mast darf er schicken auf jedes hundert Schweine 2 Stück. Die Mast auf dem Vogtshäger Felde bleibt ihm und den 6 Bauern.

14. Er gibt den Vorstehern und den Patronen zweimal im Jahr, wenn sie zur Besichtigung kommen, umsonst ein Essen.

15. Betreffend Ersatz von Schäden. Darauf hat Pächter keinen Anspruch. Nur wenn Feuer vom Himmel oder Krieg und Durchzüge merklichen Schaden anrichten, darf er den Antrag auf Kürzung der Pension stellen.

16. (…..?)

Rostock, 6. Juni 1756.

A. Mantzel, Dr. Patronus; Jochim Hinrich Pries, Patron. Joh.Joch. Bülow p.t. administr. Vorsteher. Joch. Hinr. Christoff Krüger.

Der Pächter Christoff Krüger war, wie alle seine vielen jüngeren Geschwister zu Neu-Bauhof geboren, und zwar 1732. Eine ältere Schwester hat 1731 zu Strömkendorf das Licht der Welt erblickt. Sein Vater Georg Christoff Krüger, verheiratet mit Barbara Dorothea Köfer, die am 15. März 1787 zu Rosenow bei Gr. Raden gestorben ist, kaufte 1748 von denen von Plessen das Gut Katelbogen mit Gralow und Steinhagen und wurde Wien 12. September 1761 in den Reichsadelsstand erhoben mit von Krügsheim und starb zu Steinhagen 1.Juni 1769. Sein Sohn, der bisherige Pächter von Vogtshagen, Joh. Hinr. Christoff, der nun auch Krüger von Krügsheim hieß, übernahm noch im Jahre 1761 die Güter seines Vaters eigentümlich und ließ sein Pachtgut Vogtshagen durch seinen Bruder Johann Krüger von Krügsheim verwalten. Er, Christoff Krüger von Krügsheim, verheiratete sich in demselben Jahre am 30. Oktober zu Poppendorf mit Agnete Sophie von Berg und wohnte, wie es scheint, zuerst in Katelbogen, nachher in Steinhagen. Die Familie nannte sich später nicht mehr von Krügsheim, sondern „von Kriegsheim“ und blühen unter diesem Namen noch jetzt, vor allem in der Nachkommenschaft des Johann Krüger von Kriegsheim, der 1738 zu Neu-Bauhof geboren, am 15. März 1816 zu Barsikow bei Neustadt a.d.Dosse gestorben, als Herr auf Steinhagen und Katelbogen bezeichnet wird. Er verheiratete sich 1779 mit Christiane Friederike von Mützschephal. (Vgl. gothaisches Genealogisches Taschenbuch der briefadeligen Häuser 1914 S. 565ff).

Die Hospital-Vorsteher zu Rostock haben den Christoff Krüger von Krügsheim 1861 abziehen und die Verwaltung des Gutes Vogtshagen durch seinen Bruder Johann geschehen lassen. In den Jahren 1764 und 1765 beschwerten sie sich über ihn wegen rückständiger Zahlungen, die schließlich auf 1800 Taler angewachsen sind. Unterm 1. Juni 1765 verheißt er die Bezahlung auf Johannis und spricht den Wunsch aus, er möchte den Hof Vogtshagen an den jüngeren Herrn von Neulich, Pächter zu Büttelkow, abtreten, und bittet um die Zustimmung der Herren vom Hospital. Ueber den weiteren Verlauf der Angelegenheit fehlen die Nachrichten. Aber nicht Herr von Neulich ist sein Nachfolger geworden, es möchte denn auf ein paar Monate gewesen sein, sondern ein Herr Brodhagen, der 1766 und 1767 als Pächter erwähnt wird. Diesen hat die damals weithin herrschende Viehseuche sehr geschädigt. Von 26 Zugochsen sind ihm 15, von 99 Kühen 48 gefallen. Bemerkt wird gelegentlich, daß er für 7 11/16 Hufen 79 Taler und 21 Schilling, die 6 Bauleute für 6 Hufen 62 Taler zu steuern hatten. Im Jahre 1769 kam die Pachtung in die Hände von Johann Diedrich Harder (Harder hatte sich 1758 verheiratet mit Dorothee Broothagen aus Zepelins Wulfshagen ) der seit 1756 bereits Pächter von Cordshagen war, und der seinen Wohnsitz warscheinlich alsbald nach dem größeren Gute Vogtshagen verlegte, so daß Cordshagen als eine zu Vogtshagen gehörende Meierei angesehen wurde. In seiner Zeit begegnet uns öfter die Herzogliche Landwirtschaftliche Commission, die in die Verwaltung des Hospitals zum Heiligen Geist eingreift, mitwirkt und entscheidet. Als es sich um den Neubau eines Schafstalles in Vogtshagen handelt, hat sie an Riß und Anschlag des Meisters Diereks vieles auszusetzen und übersendet 13. Februar 1772 einen eigenen Riß und Anschlag (den sie der Holzersparnis wegen ausgearbeitet), in Erwartung der Berücksichtigung. Am 8.April 1775 leitete zu Vogtshagen der Herzogliche Commissar Amtmann Souhr in Gegenwart des Hospitalvorstehers Dankwart eine Verhandlung in Betreff der Gärten von 8 Dreschern des Hofes. Diese baten um Vergrößerung ihrer Gärten, welche durchweg nur 30 Quadratruten umfaßten und schlechter Boden wären, so daß nicht einmal Kohl darauf wüchse. Es wurde beschlossen, daß die Gärten bis zu 50 Ruten vergrößert würden, und der Pächter Harder für abgetretenen 75 Ruten aus der Hospitalkasse 28 Schilling Vergütung erhielte. Unter derselben Leitung wurde bald nachher auf Veranlassung Harders die bedrängte Lage der Bauleute (Bauern) festgestellt und Abhilfe beraten. Unterm 22.Dez. 1778 verpachtete das Gotteshaus zum Heiligen Geist in Rostock (Vorsteher: Schomann und Krey, Patrone: Die Bürgermeister Burgmann und Westphal) beide Güter (Vogtshagen und Cordshagen) an den bisherigen Pensionär Harder und seine Erben auf die Jahre Trinitatis 1779 bis 1795. Aus den Pachtbedingungen sind folgende hervorzuheben:

§ 17 Zur Feuerung erhält Pächter für Vogtshagen 16 Faden, für Cordshagen 6 Faden Eichen „Mittel“ oder Kluftholz.

§ 23 Zum Dienst werden dem Hofe Vogtshagen beigelegt: die 5 Bauern und 13 Einlieger; der 14. Katen wird für den Hofhirten reserviert; ferner 5 Einlieger der Meierei Cordshagen .

§24 Bei Hochzeiten, Kindtaufen und Begräbnissen werden dem Pächter keine Dienste gekürzt.

§26 Er zahlt für beide Güter 1366 Reichsthaler.

§34 Wenn Patrone und Vorsteher zur Besichtigung der Güter kommen, etwa 3-4 mal im Jahr, so gibt er ihnen umsonst eine anständige Mahlzeit.

§35 Jeder Einlieger muß 60 Ruten Garten haben . Jeder hat auf der gemeinen Bauernweide eine Kuh und ein Kalb, ein Schwein und zwei alte Gänse mit den Jungen so davon fallen, auch 2 – 3 Schafe frei.

§42 Die Vogtshäger Mühle ist nicht mit verpachtet, sondern davon ausbeschieden; aber Pächter verpflichtet sich, dort sein und seiner Unterpächter und Katenleute Korn mahlen zu lassen.

§43 die Einlieger in den Bauernkaten leisten den Hausleuten denselben Dienst wie die übrigen Einlieger dem Hofe.

§45 „Was bei der Meierei Cordshagen wegen des zu Holzzuschlägen abgenommenen Tankehaues (sic!) und des Haaseschosses (sic!) verfügt werden soll, dabei behält es ferner sein bewenden“.

§48 Es wird ein besonderer Ort zur Weide bestellet der für das Vieh der 5 Einlieger und des Hirten, so aber nicht mehr als 9 Häuptern, sowie des Jägers Vieh, das aus nicht mehr als 4 Kühen und 2 Häuptern Jüstvieh bestehen soll, anzuweisen und auszumitteln sein.

§50 Pächter zahlt jährlich für die Mast in der Cordshäger Waldung 40 Taler, „läßt auch, wenn soviel Mast gewachsen, daß 40 Schweine darin gejagt werden, ein Drömpt (= 12 Scheffel) Eckern zur Besamung der Hospitalzuschläge sammeln und den Herren Verpächtern unentgeltlich zukommen“

§52 Für den Jäger Goldt wird vorbehalten an Acker 1500 Ruten, an Koppeln 813, an Wiesen 1811 Ruten.

§53 Die „Abtrifft mit den Schafen auf dem Bauernfelde wird nur von Martini bis Marienverkündigung verstattet, doch nicht auf den Saaten der Hausleute.

Harder erlebte das Ende der Pachtzeit nicht. Er starb am … . Sein Schwestersohn Daniel Diedrich trat für die noch fehlenden Jahre 1785/95 in die Pachtung ein, was am 21.April 1785 vom Hospital anerkannt wurde.

Verpachtungen der Güter Vogtshagen und Cordshagen ab 1794

Im Jahre 1794, 15. und 17. Februar wurden beide Güter Vogtshagen und Cordshagen, verpachtet und zwar an den Pensionär Friedrich Josua Paetow. Dieser, der 1795 zu Wüstenfelde wohnte, trat unter Zustimmung des Hospitals Pachtung an seine Mutter, Frau Leutnant Maria Ilsabe Paetow, geborene Kruse ab. Mit ihr schlossen die Vorsteher Altmann und Eckert unter Genehmigung der Patrone Bürgermeister Neucrantz und Wiese am 13. Juni 1795 einen Vertrag auf die Zeit von Trinitatis 1795 bis dahin 1811, in welchem von hervorragender Bedeutung war, daß die Bauern vom Hofdienst befreit wurden. Aus den Pachtbedingungen möge hier folgendes vemerkt werden:

§1 Verpachtet wird der Frau Leutnant Paetow Vogtshagen Cordshagen auf die Zeit von Trinitatis 1795 bis Trinitatis 1811. Weil die 5 Vogtshäger Hausleute gegenwärtig in Dienstgeld gesetzt werden, sind noch Zimmer zu bauen:

a) ein 4 Hisch-Katen; veranschlagte Kosten 465 Taler 46 Schillinge (?) - wurde gebaut 1802

b) ein Gebäude auf dem Hofe zu Viehställen, 68 Fuß lang und 37 Fuß breit; veranschlagte Kosten 476 Taler 18 Schillinge. - gebaut 1797

c) ein neues Schäfer- und Holländerhaus; veranschlagte Kosten: 521 Taler 46 Schillinge – ist gebaut 1805;

d) das Wohnhaus bedarf einer notwendigen Reparatur; Kosten: 100 Taler – es ist ausgeführt 1797.

Pächterin übernimmt die Bauten auf eigene Kosten, nur Bauholz und Latten werden geliefert.

§10 Die Gehöfte der 5 Hausleute, das Müllerhaus, die beiden Eigentums- nebst Schul- und Bauer-Hischkaten, sowie die zu Cordshagen stehenden Forstgebäude braucht Pächterin nicht zu decken.

§11 Mit dem alten Holländerkaten hat sie nichts zu tun, wenn das neue Holländer- und Schäferhaus fertig ist.

§16 Zur Feuerung erhält sie 16 und 6 Faden (vgl. den Pachtvertrag von 1778 §17).

§18 Die jährliche Pacht beträgt 1810 Reichstaler.

§20 In diesem §, in welchem von einem Gebiet die Rede ist, das mit Vieh betrieben werden darf, heißt es gegen Schluß: „dies vorberegte Revier zur Holzweide schließet in seinem Bezirk die sogenannte Twiestel, Traebel, Uhlands-Grund und den Saelen“. „Die mit darin belegenen Zuschlägen der Tankenbau und die Haverschoß sollen nicht berühret auch die Brüche, wenn sie abgetrieben, nicht eher beweidet werden, bevor solche 6 volle Jahre verschlossen gewesen.“

Frau Leutnant Paetow blieb nur bis 1801. Ihr wurde am 26. Februar 1801 zugestanden, die Pachtung auf die rückständigen Jahre von Trinitatis 1801 bis Trinitatis 1811 dem Pensionarius Carl Friedrich Ahlert zu Hermannshagen und diesem schon Jahre, sie auf Trinitatis 1802 – Trinitatis 1811 dem Pensionarius Christoph Adam Thomsen von Güblow zu überlassen. Dieser starb am 12. August 1808.

Vom 5. November 1810 bis zum 30. Juni 1811 wurde der Hof für das Hospital verwaltet (administriert). Was dazu Veranlassung gegeben habe ich nicht entdeckt. In dem Versteigerungs- oder Meistbietenstermin am 8. April 1811 blieb Carl Friedrich Ahlert, damals Pächter zu Kägsdorf, am Meistgebot und erhielt den Zuschlag. Wieder wurden Vogtshagen und Cordshagen zusammen verpachtet, auf 21 Jahre, Trinitatis 1811/32. Aus dem am 8. Juni 1811 unterzeichneten Pachtvertrag werde hier folgendes als bemerkenswert mitgeteilt:

§3 Herrn Ahlert steht frei, die Cordshäger Stubbenwiese und die Cordshäger Twiestelwiese von der Vogtshäger Twiestelwiese an bis zu dem Steindamm, welcher durch die Wiese geht, von Vogtshagen aus zu benutzen.

§4 Von der Verpachtung ausgeschlossen bleibt unter anderem: das ganze Vogtshäger Dorf (Bauerndorf), der Landkrug, die Vogtshäger Mühle, die Vogtshäger Heide an der Poppendorfer Grenze, die Jagd.

§7 Pächter muß zu Cordshagen einen neuen 4-hischigen Katen, wenn der Neubau nötig wird, aufführen.

In Vogtshagen erhält er mit Einschluß des Hirtenkatens nur 10 Katenwohnungen. Es steht ihm aber frei, eins, zwei, drei oder vier Hische auf seine Kosten zu erbauen.

§11 Zu Vogtshagen geht das Einlegevieh auf die Bauernweide. Jeder Hofeinlieger erhält eine Kuh, ein Kalb, zwei Schweine, zwei bis drei Schafe, zwei Gänse mit der Zuzucht. Sie bezahlen en Hirtenlohn und das Gänsegeld für jede alte Gans, (ausgenommen der Ganter) mit 3 Schilling an den Dorfschulzen. Zu Cordshagen geht das Einlieger- und Jägervieh auf der Cordshäger Hofweide neben der Hofhude.

§12 Er darf die Hofeinlieger und Dienstboten mit 6 bis 8 Peitschenhieben strafen.),

§15 Er erhält 12 Faden vierfüßiges Eichen-, Mittel- oder Weichholz zur Feuerung, außerdem 10 Fuder Abfallholz zum Backen.

§19 Er muß jährlich zu Vogtshagen 150 zu Cordshagen 75 Path Weiden stoßen und zum Wachsen bringen: An der Nord- und Ostseite von Gebäuden in Vogtshagen und Cordshagen im Frühjahr 1812 Sturmweiden oder Pappeln pflanzen, 10 Fuß von einander, in gerader Linie und so weit von den Gebäuden, daß deren Dächer nicht unter dem Tropfenfall stehen, in Vogtshagen 8 Kernobst- oder 16 Steinobstbäume und in Cordshagen 4 bezw. 8 jährlich pflanzen.

§23 Er gibt jährlich an das Armenhaus zum Heiligen Geist in Rostock von Vogtshagen 6 Drömt Roggen und 3 Fimm Roggenstroh (1 Fimm zu 10 Bund und das Bund zu 10 Pfund), von Cordshagen 3 Drömt Gerste und 1 Fimm Roggenstroh;

ferner an: Hühnergeld, Hammelgeld, Buttergeld, Kohlengeld


Von Vogtshagen: 6 Taler 24 Schilling, 18 Taler; 24 Taler; 105 Taler

von Cordshagen: 2 Taler 18 Schilling; 6 Taler; 8 Taler; 35 Taler

§24 Er muß beim Vogtshäger Müller mahlen lassen, dem Müller sind garantiert

von Vogtshagen:

vom Pächter 24 Scheffel Metzen Roggen

vom Holländer 4 Scheffel Metzen Roggen

vom Schäfer 4 Scheffel Metzten Roggen von Cordshagen.

vom Pächter 12 Scheffel Metzen Roggen

vom Holländer 4 Scheffel Metzen Roggen

§32 Er muß Steinmauern setzen lassen zu Einfriedigungen (Feldsteinmauern).

§34 Er zahlt für die Mast 40 Taler; er zahlt zu Martini jedem Vorsteher des Hospitals und dem Hospitalmeister je 17 ½ Taler und dem Korbträger 8 Taler sogenanntes Mastgeld.

§40 Zu seinem Umzuge von Kägsdorf nach Vogtshagen sollen ihm nach und nach 10 Bauernfuhren unentgeltlich zur Hilfe gegeben werden.

§41 Er zahlt an Pacht in den ersten 7 Jahren 900 Taler, in den letzten 7 Jahren 950 Taler.

Rostock den 8. Juni 1811 unterzeichnet von den Bürgermeistern Zoch und Schrepp als Patrone des Hospitals zum Heiligen Geist, von den Vorstehern Schomann und Grädener, und von Carl Fr. Ahlert („Alert“ Er schrieb seinen Namen ohne „h“.), auch als Alert der ältere (sen.) bezeichnet, stand die Pachtung an Friedrich Dachow auf die noch fehlenden Jahre zur Pachtzeit 1824 – 1832 ab. In den Jahren der Übernahme der Pachtung durch Dechow brannte in der Nacht vom 16. auf den 17. Juni das von dem damaligen Holländer angesteckte Vogtshäger Viehhaus nieder (vgl. Kliefoth a.a.O) und mußte durch einen Neubau ersetzt weden. Im Jahre darauf, 1825, wurde für einen eingehenden 6hischigen Katenn ein neuer 4hischiger gebaut. Unter was für Verhältnissen ihre Endschaft nahm, ist mir nicht ersichtlich geworden. Ebenso wenig habe ich etwas über die Beweggründe gefunden, die zu dem Verkauf des Hofes Vogtshagen als Erbpachthof führten. Am 2. Juni 1831 verkauften nämlich die Hospitalvorsteher Jakob Waack und J.D. Fredeländt den Hof an den Kassier J.F.Glaewecke zu Rostock in Erbpacht. Das Kaufgeld setzte sich zusammen:

aus dem abgeschätzten Wert der Gebäude mit 8025 Taler

der ihm überlassenen Hölzung (der kleinen Sählen) 2709 Taler

und der Befriedigungen, Brunnen usw. 88 Taler und 4 Schilling

betrug also 10 822 Taler 4 Schilling

Der jährliche Kanon sollte in 1656 Scheffel Roggen bestehen. Für die ersten 20 Jahre war der Scheffel zu 40 Schilling zu berechnen, betrug also der jährliche Kanon 1380 Taler. Darauf sollte der Scheffelpreis nach dem Durchschnitt der vorhergehenden 20 Jahre und darnach der jährliche Kanon für die nächsten 20 Jahre berechnet werden. Die Kaufvertragsgebühren betrugen 1 von Hundert der Kaufsumme (10 822 Taler 4 Schillinge) und des Kanons auf 20 Jahre, die Gebühren für die Anfertigung des Vertrages 50 Taler. An demselben Tage (2.Juni 1831) ist von denselben Vorstehern des Gut Cordshagen an denselben Kassier J.F. Glaewecke verpachtet worden auf die 14 Jahre von Johanni 1832 bis Johanni 1846. Pächter soll jährlich 300 Taler Pacht zahlen und das Gut selbst bewohnen. Glaewecke verpachtete den Erbpacht-Hof Vogtshagen zuerst an einen Herrn Bühring auf 1 Jahr, 1832/33 und dann den Erbpacht-Hof Vogtshagen und den Zeitpachthof Cordshagen zussammen für die Jahre von Johanni 1833 bis Johanni 1846 an C. Bade für jährlich 3065 Taler. Die Verpachtung von Cordshagen an C. Bade konnte nur die Abtretung einer Pachtung an den Herrn sein.

Am 7. Februar 1834 schon verkauft Cassier Glaewecke den Erbpachthof Vogtshagen an seine Ehefrau Dorothea Glaewecke geb. Koeve; was recht auffällig ist. Da er Zeitpächter von Cordshagen ist, geht auch dies Gut als Pachtung auf seine Ehefrau über. Und da, wie es im § 3 des Kaufcontractes heißt, dem Cassier Glaewecke gestattet worden, den von ihm gepachteten kleinen Hof Cordshagen von Vogtshagen aus bewirtschaften zu lassen, so habe er diesen Hof ebenfalls an Pensionär Bade in Pacht überlassen. Madam Glaevecke übernehme also zugleich mit dem Erbpachthof Vogtshagen die Zeitpacht des Hofes Cordshagen und erfülle sowohl den hierüber mit der Administration des Hospitals zum Heiligen Geist abgeschlossenen Zeitpachtcontract, als auch den weiteren Contract, welcher wegen Ueberlassung dieser Pachtung an Herrn Bade abgeschlossen ist. Die Ehefrau ders Pächters C. Bade zu Vogtshagen war eine Verwandte des Cassiers Glaewecke. Sie hieß Elise Petrine Friedrike, war Tochter des zu Lübow 1834 gestorbenen Pastors J.F. Glaewecke und dert Katharina Luise Christine geb. Koeve, welche in Rostock seit 1834 wohnte und am 7.Mai 1836 starb. Frau Bade hatte mehrere unmündige Geschwister, deren Vormünder der Landeseinnehmer Koeve und Pastor J.M. Glaewecke zu Parkentin waren. Pächter Bade kaufte 1846 von J.F. Glaeweckes Witwe den Erbpachthof Vogtshagen, aber das Hospital zum Heiligen Geist machte von seinem Vorkaufsrechte Gebrauch und erstand den Hof für 44 000 Taler und verpachtete ihn wieder auf Zeit.

Der neue Pächter ist der Inspektor Gustav Johann Friedrich Brokelmann zu Rostock, der unterm 15. Januar 1847 den Hof wieder getrennt von Cordshagen auf die 21 Jahre von Johannis 1847 bis Johanni 1868 für eine jährliche Pacht von 3505 Reichstaler erhält. Von der Feldmark sind 9646 Ruten abgeschnitten und zu Cordshagen gelegt. Was Neubauten betrifft, so muß Pächter das Torgebäude, das in schlechtem Zustande ist, wenn es nicht länger stehen bleiben kann, abbrechen und an dieser Stelle den Hof mit einer in Kalk ausgezwickten Mauer einfriedigen und den Eingang mit Torpfeilern und mit Staketten und Torflügeln versehen. Tritt dieser Abbruch ein, so hat er in demselben Jahr an der Scheune 5 Fach, und im folgenden Jahr am Viehhause, an welchem schon ein Scheunenraum angebaut ist, ebenfalls 5 Fach auszubauen. Vernotwendigt sich ein Neubau des schlechten Backhauses, so ist auch der vorzunehmen. Will Pächter ein Schweinehaus bauen, das bisher fehlt, so ist ihm dies gestattet. Kartoffeln darf er ohne Genehmigung der Verpächter nicht mehr bauen als für den Bedarf seiner Wirtschaft. An das Großherzogliche Amt Ribnitz entrichtet er jährlich zu Johanni die Königsbede mit 32 Schill. M. Val. (sic.). Als Brennholz erhält er jährlich 18 Faden Buchen- und 20 Faden Knüppelholz.

In Bezug auf Cordshagen sei hier nachstehendes vermerkt. Auch dieser Hof ist auf sich allein verpachtet worden am 5. Dezember 1845 auf die 24 Jahre von Johannis 1846 bis Johannis 1870 an den Inspektor Gottfried (-hard?) Berg für jährlich 850 Reichstaler. Das Hoffeld ist erheblich vergrößert worden durch Zulegung von 12 350 Ruten aus der Cordshäger Waldung. Die Waldung hat Pächter bis 1850 abzuräumen und auszuroden. Eine weitere Vergrößerung erfährt das Hoffeld durch die aus der Vogtshäger Feldmark abgeschnittenen 9646 Ruten, von dem oben die Rede gewesen. Pächter muß das Gut selber bewohnen und im zweiten Pachtjahr ein neues Wohnhaus auf dem Hofe erbauen statt des alten das stehen bleiben und vielleicht noch Wohnung eines Angestellt werden soll. Hervorgehoben sei noch, daß Pächter auf seine Kosten jährlich 2 Ruten Steinmauern 5 Fuß hoch und 3 ½ Fuß dick zu setzen hat, „so lange Feldsteine vorhanden sind“. Die Mauern können inwendig mit Erde gefüllt werden. (Das Setzen von Feldsteinmauern ist auch schon früher bei Verpachtungen des Hospitals zum Heiligen Geist und anderswo im Lande ausbedungen worden. Man hat damit dauernde Einfriedigungen herstellen und Holzlieferungen zu Zäunen und Hakewerken unnötig machen wollen.)--. Brokelmann mußte schon nach 3 Jahren wegen Zahlungsunfähigkeit abziehen und Vogtshagen ging infolge eines Pachtvertrages vom 25. Juni 1850 an einen Herrn Diedrich Möller aus Satow über auf die Jahre Johanni 1850 bis Johanni 1871. In Möllers Pachtvertrag trat 1858 ein Herr Tesdorf ein, der bis 1871 blieb und dann als Rentner in Rostock lebte.

Ihm folgte ein Angehöriger der alten Rostocker Familie Mann, dessen Pachtzeit von Johanni 1871 bis 1892 dauern sollte. Er gab 7380 Mark Pacht und hatte die Baukosten für einen 4hischigen Katen nebst Stallungen mit 322 Mark zu verzinsen. Zu Herrn Manns (was hier über Herrn Mann und seinen Nachfolger niedergeschrieben wird, verdanke ich dem Letzteren, Herrn Oek.-Rat B. Haase, der 1918 dies mitteilte) Zeit wurde das Feld drainiert, leider zu tief, so daß die Ertragfähigkeit des Bodens litt. Es wurde gebaut 1872 ein Pferdestall, 1873 ein Schweinehaus, 1879 ein Pappdachkaten. Herr Mann erlebte den den Ablauf der Pachtzeit nicht. Gegen ein Abstandsgeld von 47 000 Mark traten seine Erben die Pachtung 1886 an Herrn Bernhard Haase ab, dem die Pachtzteit bis 1900 verlängert und darauf das Gut aufs Neue auf die Jahre von Johanni 1900 bis Johanni 1921 verpachtet wurde gegen jährlich 7700 Mark.

In Herrn Haases Zeit ist vieles gebaut und hergerichtet worden. Er hatte aber Bauzinsen nicht zu entrichten.

1895 wurde ein Eiskeller „an der Wiese links vom Tor“ gebaut. Ein neuer Trempel auf dem alten Schweinehaus; der alte Dachstuhl war vom Wurm zerfressen.

1900 ein neuer 4hischiger Katen mit zwei Altenteilswohnungen und mit Stallungen gebaut an der Nordseite der Dorfstraße (1902 wurde die neue Chaussee von Bentwisch bis zum Cordshäger Baumkaten fertig).

1903 das neue Herrenhaus, veranschlagt zu 30 500 Mark, 5 Meter hinter dem alten Hause im Garten gebaut. Hand- und Spanndienste, auch das Graben der Sielleitung und die Drainage des Gebäudes hatte Pächter zu leisten. Riß und Anschlag von Baudirektor Dehn. Die Ausführung des Baues hatte Maurermeister Stoldt in Rybnitz, die Leitung Bauführer Frese in Rostock.

1904 Am 2.März wurde das Haus dem Pächter übergeben und am 9.März bezogen. Die Administration zum Heiligen Geist bestand zu der Zeit aus den Senatoren Clement und Zastrow sowie den Kaufleuten Scharlau und Felix Wecker, Sekretär war Zander. Um Weihnachten 1903 ist der neue Brunnen mit Wasserleitung nach dem Schweinehause, der Milchkühe und der Hausküche hergerichtet für 1000 Mark, wovon Pächter 500 Mark zu zahlen hatte.

1909 wurde der kleine Karpfenteich auf der Dorfseite angelegt und mit 150 Köpfen besetzt.

1912 kamen die Dorfkühe in die Leutekoppel, die seit 1889 besteht und zuerst nur dem Jungvieh diente.

1913 wurde die große Koppel nach Cordshagen zu hergerichtet.

1914 wurde der Damm in der Pappelallee von dem Karpfenteich bis zum Wege nach Cordshagen von Hermann Jesse aus dem Dorfe Vogtshagen und dem Tagelöhner Kunkel aus dem Hof Vogtshagen gemacht. Im Herbst wurden die Pappeln weggenommen und dafür Linden geflanzt, auch die Mauer an der Koppel beseitigt .

1914 Anfang August brach der große Krieg aus, der eine Beschränkung des Brotverbrauchs für die Menschen des Haferverbrauchs für die Pferde zur Folge hatte. Die Pferde sollten täglich nur je drei Pfund Hafer erhalten; Kartoffelflocken und Häckselmelasse konnten nicht verhindern, daß ihre Leistungsfähigkeit abnahm. Für die Küche gab es fast kein Kraftfutter mehr, weshalb Milch und Butter sich verringerten.

1916 im Sommer entstand ein Neubau an der Dorfstraße, der Kutschstall, Wagenschauer und Schnitterwohnug enthielt. Die Luken und der Uebergang vom Pferdestallboden nach dem alten Schweinestallboden wurden ebenfalls hergestellt.

Herr Haase, der am 3. Juli 1850 als Sohn des Mühlenpächters Gottlieb Haase zu Dorf Vogtshagen geboren war, wurde am 9.April 1916 von dem Großherzog zum Oekonomierat ernannt und zog aus Gesundheitsrücksichten am 10. Oktober 1916 nach Rostock (Schießbahnstraße 16), das Gut der Verwaltung seines einzigen Sohnes überlassend. Leider starb er schon am 25. Januar 1919 und wurde auf dem neuen Rostocker Friedhof bestattet. Seine Gemahlin, Frau …, (sic.) geb Hellmann, blieb in Rostock wohnhaft.

Sein Sohn Friedrich Haase war bereits Johanni 1918 in den väterlichen Pachtvertrag von Vogtshagen eingetreten und vom Hospital zum Heiligen Geist als Pächter von Vogtshagen anerkannt worden. Der neue Pächter muß alsbald ein Schadenfeuer erleben. An einem Sonntagmorgen, es war der 21. Juli 1918, traf ein Blitz das Viehhaus und entzündete es. Mit dem Viehhaus wurde die Klee-Ernte vernichtet. Für den Neubau bewilligte die Rostocker Bürgervertetung 30 000 Mark, mußte aber – und dies kennzeichnet die veränderten Verhältnisse und die Steigerung der Preise und Löhne – am 3. Februar 1919 einer Nachforderung im Betrage von 81 500 Mark zustimmen. Und Herr Haase, der Pächter, der Hand- und Spanndienste für den Bau zu leisten hatte, berechnete seine Kosten im Sommer d.J. auf 25 000 Mark.

Dorf Vogtshagen seit Johanni 1756

Der Hof Vogtshagen war eine Neugründung an Stelle alter Siedlungen. Das „Dorf Vogtshagen“ ist die verkleinerte, oder man kann lieber sagen: die verkürzte alte Dorfschaft Vogtshagen, deren sämtliche Gehöfte gewiß alle der Twiestel entlang gelegen sind. Die Größe der Feldmark des Dorfes im Verehältnis zu der des Hofes ergibt sich aus einem Vermerk vom Jahre 1766, nach welchem, wie schon oben angegeben, die 6 gebliebenen Bauleute von 6 Hufen (62 Taler), der Hof von 7 11/16 Hufen (79 Taler 21 Schillinge) zu steuern hatten. Der Bauernacker wurde 1756 in 4 Schläge gelgt; bei der unverkleinerten Dorfschaft waren es 3 gewesen. In jedem Schlag sollte der Landmesser Rotermann jedem Bauern 3 Drömt, also 36 Scheffel, Aussaatackers, wenn sie nicht ein mehreres bekommen könnten, zumessen, dem Schulzen außerdem 8 Scheffel wegen der Schulzenschaft und jedem der 6 niedergelegten Bauern in jedem Schlage 1 Scheffel Aussaat. Hier fällt die Zahl auf (6), da doch 8 Bauleute gelegt waren. Warscheinlich waren 2 Gehöfte vorläufig stehen geblieben, dereen bisherige Inhaber selber noch ein Stück Acker in der Nähe für sich bestellen durften. Die Bauleute des Dorfes waren von nun an nicht mehr nach Cordshagen dienstpflichtig, sondern nach dem neuen Hof Vogtshagen, wie aus dem Pachtvertrag mit Herrn Krüger ersichtlich, und waren sie säumig im Dienst, so hatten sie Stock und Block und Peitsche des Pächters und seiner Angestellten zu befürchten. Das galt damals allgemein für die Dienstpflichten im Lande. Die Lage der 6 "konservierten“ Bauern war nicht beneidenswert. Aermlich wie bisher wurden sie bald unterstützungspflichtig. Gleich im Herbst 1756 fehlte ihnen ausreichendes Korn für die Winter- und die dann folgende Sommeraussaat. Zum 27.September 1756 wurden sie auf die Hospital-Mesterei beschieden und befragt, was sie „dieses Jahr“, d.i. Herbst 1755 und Frühjahr 1756 ausgesät hätten. Zudem wurde darüber verhandelt, was sie noch zu den bevorstehenden Saatzeiten an Korn erhalten müßten. Bei dieser Gelegenheit lernen wir die Namen der in „konservierten“ Bauern kennen. Für „dieses Jahr“ hatten an Winter- und Sommerkorn ausgesäet an (Ro. = Roggen, We. = Weizen, Ge. = Gerste, Ha. = Hafer, Wi. = Wicken oder Erbsen)

Franz Wilken der Schulze Ro. 24; We. 1, Ge. 14, Ha. 45, Wi. 9 Scheffel

Jochim Gaue Ro. 26, We. -, Ge. 21, Ha. 46., Wi. 6 Scheffel

Hans Holleer Ro. 36, We. 1, Ge. 21, Ha. 43, Wi. 6 Scheffel

Claus Christ. Düfel Ro. 30, We. 2, Ge. 18, Ha. 30, Wi. 9 Scheffel

Jochim Hinrich Sasse Ro. 21, We. -, Ge. 24, Ha. 60, Wi. 8 Scheffel

Jacob Düfel Ro. 30, We. -, Ge. 24, Ha. 60, Wi. 7 Scheffel

Der ebenfalls anwesende Pächter Krüger bezeugte, daß ihnen für die bevortstehende Winter- und Sommersaat noch gewährt werden müßte:

Dem Schulzen Franz Wilken Ro. 4 Drömt, Ge. S Drömt, Ha. -

Jochim Gaue Ro. 3 Drömt, 4 Scheffel; Ge. 3 Drömt, Ha. -

Hans Holleer Ro. 2 Drömt, Ge. 3 Drömt, Ha. -

Claus Christ. Düfel Ro. 2 Drömt, Ge. 3 Drömt, Ha. 3 Drömt

Jochim Hinrich Sassse Ro. 5 Drömt, Ge. 3 Drömt, Ha. -

Jakob Düfel Ro. 2 Drömt, Ge. 3 Drömt, Ha. -

Die Hospitalvorsteher waren mit der Lieferung des Kornes an die Bauern einverstanden. Die Bauern kamen aus dem Bedruck nicht heraus, zumal die im Lande um sich greifende Viehseuche auch in ihre Bestände eindrang wie in die des Hofes. Die Verluste ergeben sich aus folgender Tabelle, die am 27. Januar 1766 auf der Mesterie zu Rostock festgestellt wurde

(Abkürzungen: Ub. = Urbestand, So. = Seuchenopfer, ÜB. Überlebender gesunder Bestand) Bei: Johann Schuldt: Zugochsen Ub. 5, So. 4, ÜB.1; Kühe Ub. 8, So. 7, ÜB.1; Starken Ub. 5, So. 2, ÜB. 3

Johann Gaue: Zugochsen Ub. 5, So. 4, ÜB. 1, Kühe Ub.7, So.7, ÜB 0; Starken Ub.4, So. 2, ÜB. 2

Jochim Hallier: Zugochsen Ub. 5, So. 4, ÜB. 1, Kühe Ub. 6, So. 6, ÜB. 0, Starken Ub. 4, So.3, ÜB. 0

Claus Düfel: Zugochsen Ub. 4, So. 4, ÜB. 0, Kühe UB. 4, So. 4, ÜB. 0, Starken Ub. 6, So. 4, ÜB. 2

Friedr. Wulf: Zugochsen Ub. 4, So. 2, ÜB. 2, Kühe Ub. 7, So. 6, ÜB. 1, Starken Ub. 5, So. 2, Üb. 3

Jacob Düfel: Zugochsen Ub. 5, So. 3, Üb. 2, Kühe Ub. 7, So. 4, ÜB. 3, Starken Ub. 6, So. 3, Üb. 3

Die Felle des gefallenen Viehs hatten sie ohne Erlaubnis verkauft. Sie sollten das dafür gelöste Geld herausgeben, da das Vieh nicht ihnen, sondern dem Gotteshause zum Heiligen Geist gehörte. Sie baten inständig, es ihnen zu belassen, und der Pächter Brodhagen unterstützte ihre Bitte mit der Aeußerung, sie müßten alsbald den Dienstlohn bezahlen und wären außerstande, sich selber zu helfen. Sonst war das Verhältnis zu ihrem Dienstherrn, dem Pächter höchst ungünstig. Gegen Ende des Jahres 1766 verklagte dieser die Bauern Claus Düfel und Christian (?) Wulf, weil sie ohne seine Zustimmung Rinder verkauft. Wulf erklärte auf Befragen, er hätte Brodthagen nichts davon gesagt, weil er ihnen verboten, zu ihm zu kommen, wenn ihnen etwas nötig täte; er wolle sie in solchem Falle mit Prügel vom Hofe kehren. Das war die harte Rede eines Mannes, der vielleicht selber um sein wirtschaftliches Dasein kämpfte. Mißwachs kam hinzu. Am 4. April 1767 klagten die 6 Hausleute auf der Mesterei, es fehlte ihnen an dem nötigen Saat- und Brotkorn, weil sie im vorigen Jahre an Winterkorn sehr wenig und an Sommerkorn fast gar nichts gebaut hätten, und Herr Brodthagen weigere sich ihnen zu helfen. Auf Veranlassung des Gutspächters Harder zu Vogtshagen fand am 27. Juni 1775 eine Besichtigung des Roggenschlages des Vogtshäger Bauern statt. Sie geschah unter Leitung des Amtmanns Souhr, Kommissars der herzoglichen Landwirtschafts-Commission, und in Gegenwart des Hospital-Vorstehers Dankwardtt. Man stellte fest, daß ¼ des Schlages sehr elend, ½ schlecht, ¼ kaum mittelmäßig stände, und daß warscheinlich die häufig sich zeigende „Dreßbel“ (Trespe)und die vielleichtnoch kommenden „Marlen“ den wenigen vorhandenen Roggen bis zur Ernte verschlingen könnten. Nach weitern Verhandlungen bestimmte Amtmann Souhr unterm 3. Oktober 1775 namens der Kommission, die Vorsteher hätten den Bauern zu Vogtshagen und zu Barnstorf zu helfen, und zwar jedem Bauern zu Vogtshagen 12 Scheffel hiesigenRoggen und von dem bestellten Hasselburger Roggen 7 Scheffel zu geben. Mit diesen Zuständen hängt es vielleicht zusammen, daß in der Zeit vom 4. April 1767 bis zum 22. Dezember 1778 eine der 6 Bauernstätten eingegangen ist. Denn an dem zuletzt genannten Tage ist nur von 5 Bauern die Rede, die noch dem Hofe Vogtshagen zu dienen haben. - Damit war Boden für kleinere Besitzer frei geworden, wenn man solche zulassen wollte.

Ein großer Schritt zur Besserung der Zustände im Dorf wurde im Jahre 1795 getan. Die 5 Hausleute wurden vom Hofdienst befreit und sollten fortan nur ihr Feld und ihren Hof als Pachtbauern bewirtschaften. Der Acker,zuletzt in 6 Schlägen liegend, wurde in 27 Schläge umgelegt, auf die gemeinsame Bauernweide sollten auch die Hofeinlieger und der Vogtshäger Müller ihr Vieh treiben. Jeder Hausmann hatte eine jährliche Pacht von 82 Taler zu zahlen. Dieser Pachtvertrag wurde am 17. September auf die Zeit von Trinitatis 1795 bis Trinitatis 1811 abgeschlossen auf der Mesterei zum Heiligen Geist in Gegenwart des administrierenden Vorstehers Altmann und des Mitvorstehers Eckert unter Beistand des Senators Dr. Beselin und des Hospitalmeisters, mitunterzeichnet wurde der Vertrag von den 5 Hausleuten:

++ Carl Stuth, der Dorfschulze,

++ Jochen Düfel,

++ Christian Hallier,

++ Johann Hallier

++ Claus Hauth.

Die ersten vier haben nur ihr Handzeichen, die Kreuze gemacht. Claus Hauth hat selber seinen Namen geschrieben, neben dem Handzeichen.


Während dieser Pachtzeit verursachte die Beerdigung eines Selbstmörders am 31. März 1797 große Erregung. Der kranke Katenmann Joh. Friedrich Düfel zu Vogtshagen hatte am 28. Juli 1794 in Gegenwart des Pächters Daniel Vielhack, des Lehrers Harder und des Pastors Simonis von Volkenshagen sein Testament gemacht und seine Frau Anna Trien, geb. Witt zur Erbin eingesetzt. Er genaß wieder. Als aber seine Frau gestorben war, machte er in Gegenwart des Pastors Simonis und des Küsters Prüß aus Volkenshagen ein neues Testament und nahm sich ein paar Monate später das Leben. Bei seiner Beerdigung in Volkenshagen benutzten die Leute, voran der Kuhlengräber Waack, ohne vorherige Rücksprache mit dem Pastor die Totenbahre der Volkenshäger Kirche. Dies gereichte der Gemeinde so sehr zum Aergernis, daß niemand mehr bei Beerdigungen die Bahre benutzen wollte, und die Vogtshäger Leute, als sie am 26. April 1797 die Frau (?)Schütt aus Vogtshagen bestatteten, den Sarg mit der Leiche auf die Kinderbahre stellten. Pastor Simonis nannte dies ein „lächerliches Vorurteil, in dem der Verstorbene (der Joh. Friedr. Düfel) keine infamierende Strafe“ erhalten hätte und stellte in einem Gesuch dem administrierenden Vorsteher des Hospitals Altmann, vor, „Daß die Kirche durch eine neue eichene, gleich große Totenbahre entschädigt werden müsse“. „Ob solche von dem Nachlaß des Verstorbenen oder von denen, die bei seiner Beerdigung observanzwidrig und unvorsichtig gehandelt haben, herzugeben sei“ würde Herr Altmann am besten zu entscheiden wissen. Zu dem Nachlaß des Düfel gehörten 8 Scheffel „Pantoffeln“. Es waren Kartoffeln gemeint. Aber man war unsicher in der Bezeichnung dieser noch nicht lange angebauten Frucht. Die Pantoffeln wurden alsbald Artoffeln genannt. Zwei Scheffel Artoffeln sollen zum Füttern der nachgelassenen Kuh verwendet werden.

Nicht ohne Belang hinsichtlich des Gerichtsverfahrens in dieser Zeit ist folgender Vorfall: In Vogtshagen kämpfen der Hahn der Frau Margarete Sophie Brüdigam, geb. Siedenstrang und der Hahn des Hirten Carl Peters miteinander. Der Sohn der Brüdigam treibt sie auseinander und verfolgt den gegnerischen Hahn mit Stockwürfen bis zu Katen des Hirten Peters. Die Frau Peters sieht es und schimpft. Der Junge zieht schiefe Gesichter und hat dräuende Widerworte. Der Ehemann Carl Peters, hört es und verfolgt den Jungen bis zum Katen de Mutter. Er schimpft und sie schimpft wieder. Als sie ihn mit Läusen behaftet und faul nennt, reißt er von dem vor der Tür stehenden beladenen Schlitten einen Stock oder Knittel und schlägt sie mehrere Male über die Schulter, verletzt sie auch, indem er ihr an die Brust greift. Sie wird klagbar und bittet, daß ihr ein Schmerzensgeld von 3 Talern zuerkannt werde. Die Sache wird im Hospitalgericht zu Rostock am 6. März 1810 verhandelt vor dem administrierenden Vorsteher Grädener unter Beistand des Senators Dr. Brandenburg und des Hospitalmeisters Tarnow. Der Bescheid lautet dahin, daß der Hirte Carl Peters, da er die Brüdigam geständlich an die Brust gegriffen und sie geschlagen hat, mit 8 Peitschenhieben zu bestrafen sei und er der Klägerin binnen 14 Tagen 1 Taler Schmerzensgeld bezahlen, auch alle hierdurch entstandenen Kosten zu berichten und sich bei noch härterer Ahndung allen Zanks und aller Schlägereien zu enthalten habe. Das Urteil in betr. der Peitschenhiebe wird sofort durch den Armenvogt Schröder an Peters vollzogen.

Im Jahre 1814 wurde ein neuer Pachtvertrag auf die Zeit von Johanni 1815 – 1832 mit den 5 Hauswirten abgeschlossen, nach welchem diese eine jährliche Pacht von jährlich 23 Taler zu zahlen habe. Unterzeichnet ist der Vertrag (Contract) von den Bürgermeistern Zoch und Schrepp als Patronen des Hospitals und den Vorstehern Gartz und Schröder einerseits, andererseits von den Vogtshäger Hauswirten Schulze, Stuhl, Haut, Hallier, +++, Johann Witt. Die Unterschrifrt des fünften Hausmannes Düfel fehlt. Während dieser Pachtzeit wurde im Dorfe 1829- 1830 ein neues Armenhaus gebaut. Nach Ablauf derselben geschah ein weiterer Schritt zur Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Hausleute wurden separiert, oder, wie es anders wo hieß: sie „kamen auf Hufen“. Bis dahin waren sie „auf Stücken“ gewesen. Jeder Hausmann hatte in jedem Schlage, der allen gemeinsam war, ein besonders Stück gehabt, das er für sich bearbeitete. Jetzt bekam jeder von der Feldmark eine abgesonderte, zusammenhängende Hufe, auf der er unabhängig und unbehindert durch die wirtschaftlichen Vornahmen der andern tätig sein konnte.

Die neue Zeitverpachtung wurde am 23.Juli 1831 auf 7 Jahre – Johanni 1832 – Johanni 1839 – abgeschlossen. Danach hatten die Hausleute jährlich an Pacht zu zahlen:

1. Hausmann Düwel 120 Taler 30 Schillinge

2. Schulze Stuth 96 Taler 3 Schillinge

3. Hausmann Carl Hallier 55 Taler 6 Schillinge

4. Hausmann Jochim Hallier 103 Taler 27 Schillinge

5. Hausmann Witte 122 Taler 18 Schillinge

Dieser Pachtvertrag wurde am 23. Oktober 1838 auf die Jahre von Johannis 1839 bis Johannis 1853 erneuert, die Pacht blieb dieselbe wie 1832 – 1839..

Wieder ein bedeutender Fortschritt zum Bessern wurde 1853 gemacht. In dem Pachtvertrage vom 6.Juni für die Zeit von Johanni 1853 bis Johanni 1867 wurde vorgesehen, daß die Hausleute ihre Hofwehren, die für jedes Gehöft auf 600 Taler Courant veranschlagt wurden, ankaufen sollten in der Weise, daß sie in 6 Jahren jedes Jahr 100 Taler abtrügen. Die „Inventariensaaten“ blieben nach wie vor Eigentum des Hospitals. Der Vertrag schrieb den Hauswirten die Bewirtschaftung des Ackers in 7 Schlägen vor und verpflichtete sie, die Gärten des Lehrers und der Hebamme mit Steinmauern einzufriedigen, die 4 Fuß hoch und inwendig nicht mit Erde gefüllt wären. Jährlich sollten sie eine Rute herstellen und von den Verpächtern für jede hergestellte Rute einen Taler 8 Schilling Courant erhalten. Auch die eigenen Gehöfte sollten sie mit Steinmauern umgeben und jährlich drei Ruten aufführen. Für diese Arbeit sollten sie ebenfalls die Rute mit 1 Taler 8 Schilling bezahlt erhalten. Ferner erlangte der Vertrag, daß jeder jährlich drei Kernobstbäume pflanze und zwei Kühe mit auf seine Weide nähme. Dem Schulzen Stuhl wurde kein Schulzenacker, keine Schulzenwiese zugewiesen; dafür wollte das Hospital ihm jährlich 20 Taler Courant geben. An Brennholz hatte jeder Hauswirte nach dem Betrage 2 Faden Knüppelholz aus der Cordshäger Forst gegen Hau- und Anweisegeld zu beziehen. Unterzeichnet wurde der Vertrag von den Hauswirten:


Schulze Stuht auf Nr. 2, jährliche Pacht 179 Taler 8 Schillinge

Johann Düwel auf Nr. 1, jährliche Pacht 185 Taler 40 Schillinge

Johann Hallier auf Nr. 3, jährliche Pacht 150 Taler 8 Schillinge

Jochim Hallier auf Nr. 4, jährliche Pacht 172 Taler 16 Schillinge

Joachim Witte auf Nr. 5 jährliche Pacht 188 Taler 44 Schillinge

Der Mühlenzwang nach der Vogtshäger Mühle blieb bestehen. Als die Pachtzeit abgelaufen und man im Großherzoglichen Domanium an die Allgemeine Vererbpachtung der Hauswirtsstellen herangetreten war, erlangten auch die Hauswirt zu Vogtshagen die längst erwünschte Selbständigkeit durch Vererbpachtung ihrer Stellen, die am 24. Mai 1872 mit ihnen abgeschlossen, am 3.Juni d.J. landesherrlich bestätigt und als von Johanni 1871 an vollzogen gerechnet wurde. Als Erbpächter zeichneten Dr. W. Giese, Syndikus des Hospitals zum Heiligen Geist zu Rostock, G. Voigt, administrierender Vorsteher und J. Gütschow mit Vorsteher.

Die Erbpächter schulden den Erbverpächtern fortan

a) an Stelle eines Kanons oder jährlicher Pacht eine Kapitalsumme als Kaufgeld,

b) an Erbstandsgeld, für Gebäude, Inventar-Saaten, Bestellungskosten eine Summe, von der das, was über Hunderte hinausgeht, gleich bei der Anweisung bezahlt werden muß.

Dies wird als ihre Schuld eingetragen, die sie mit 4 vom Hundert zu verzinsen haben. Daneben zahlen sie 1 vom Hundert zur Tilgung des Kapitals (zum sinkenden Fonds).

c) Außerdem wird auf den eingetragenen Namen des Erbpächters noch eine Summe eingetragen.

Erbpachtstelle Nr, 1 Inhaber Joachim Düwel Größe: 52 Hektar 48 Ar 38 Quadratmeter = 24210 Quadratruten dafür Kapitalsumme (Kaufgeld) 4350 Taler Courant. Erbstandsgeld, für Gebäude, Inventar-Saaten, Bestellungskosten 2884 Taler 10 Schillinge 3 Pfennige; davon bei der Anweisung bezahlt 84 Taler 10 Schillinge 3 Pfennige; bleiben 2800 Taler auf den eigenen Namen des Erbpächters eingetragen 2200 Taler Courant.

Erbpachtstelle Nr. 2 Inhaber Jochim Stuht, Schulze Größe 57 Hektar, 13 Ar 57 Quadratruten; Erbstandsgeld für Gebäude, Inventar – Saaten, Bestellungskosten 2598 Taler 13 Schillinge 7 Pfennige, wovon bei der Anweisung bezahlt 2500 Taler Courant; Kapitalsumme (Kaufgeld) 3799 Taler auf den eigenen Namen des Erbpächters eingetragen … Seine älteste Tochter heiratete Roebke, der die Stelle erhielt, auch Schulze wurde.

Erbpachtstelle Nr. 3 Inhaber Johann Hallier. Größe: 57 Hektar,71 Ar 28 Quadratmeter = 26622 Quadratruten Kapitalsumme (Kaufgeld) 2200 Taler Courant Erbstandsgeld usw. 1336 Taler Courant 9 Schillinge 5 Pfennige, davon bei der Anweisung bezahlt 36 Taler Courant 9 Schillinge 5 Pfennige davon bleiben 1300 Taler Courant auf den eigenene Namen des Erbpächters eingetragen 1100 Taler Courant.

Johann Hallier ist am 16. Mai 1879 schon tot. Sein Sohn Joachim wird als Gehöftserbe bezeichnet. Joachim Halier verkaufte am 8. November 1898 dem Händler Nr. 1 Heinrich Lembke aus seiner Hufe 2000 Quadratruten , die Rute zu 2,- Mark. Er bietet 1. April 1901 dem Hospital aus seiner Hufe 2500 Quadratruten zu 1,- Mark und 9800 Quadratruten zu 2,- Mark die Rute an. Das Hospital hat wie es scheint den Kauf abgelehnt. Nach Joachim Hallier ist Inhaber der Erbpachtstelle Johann Rieck, welcher am 17. November 1906 seinem Sohne Wilhelm Rieck die Stelle überläßt.

Erbpachtstelle Nr. 4 Inhaber Joachim Hallier. Größe: 54 Hektar, 33 Ar 23 Quadtratmeter = 25155 Quadratruten Kapitalsumme (Kaufgeld) 30ß50 Taler Courant Erbstandsgeld usw, 3520 Taler Courant 32 Schillinge 4 Pfennige, wovon bei der Anweisung zu zahlen 20 Taler Courant 32 Schillinge 4 Pfennige auf den eigenen Namen des Erbpächters eingetragen 1600 Taler Courant

Joachim Hallier verkauft im Juli 1889 die Stelle an den Landwirt Heinrich Susemihl zu Groß Klein mit Inventar für 44 400 Mark. Dieser tritt am 14. August 1918 die Stelle an seine mit Carl Willbrandt verheiratete Tochter Margarete ab.

Erbpachtstelle Nr. 5 Inhaber Joachim Witt

Größe: 49 Hektar 22 Ar 60 Quadratrmeter = 22707 Quadtratruten Kapitalsumme 5450 Taler Courant Erbstandsgeld usw. 2779 Taler Courant 36 Schillinge 4 Pfennige, davon bei der Anweisung bezahlt 79 Taler Courant 36 Schillinge 4 Pfennige bleiben 2700 Taler Courant auf den eigenen Namen des Erbpächters eingetragen 28000 Taler Courant Die Tochter des Erbpächters Witt heiratet einen Schulz, der Inhaber der Stelle wird.

(Beim Vergleich der Kaufpreisabrechnungen der drei letztgenannten Erbpachtstellen zeigt sich, das dem Chronisten einige gravierende Zahlenfehler unterlaufen sind, so daß diese in den AHR Beständen noch einmal überprüft werden müssten. Wilfried Steinmüller)

Dem Vorstehenden entspricht es, wenn der seelige Oekonomierat Haase für 1903 die Namen der Vogtshäger Erbpächter wie folgt verzeichnet: 1. Düwel, 2. Roebke, 3. Rieck, 4. Susemihl, 5. Witt

Für 1919 lauten die Namen:

Nr. 1 Paul Düwel,

Nr. 2 Wilhelm Roebke (Röbke), Schulze,

Nr. 3 Wilhelm Rieck,

Nr. 4 Karl Willbrandts Ehefrau Margarete, geb. Susemihl

Nr. 5 Richard Schulz

Als 6. Erbpachtstelle gilt der Landkrug.

Unsere durch die Revolution im November 1918 geschaffene Regierung hat den Erbpächtern das Recht gegeben, sich „Hofbesitzer“ zu nennen.

Die Schulzen des Dorfes Vogtshagen

Aus dem Stande der Hauswirte (Hausleute, Bauleute) oder jetzigen Hofbesitzer sind immer, soviel ich sehe, die Dorfschulzen genommen, deren Namen mir begegnet sind. Als Schulzen der großen Dorfschaft Vogtshagen finde ich verzeichnet:

Hans Lafrenz, 4. Januar 1632, verheiratet mit Helena, geb. Witte, die bei 40 Jahre alt ist.

Claus Düvel, 5. Febr. 1728.

Claus Witte, 1743.

Claus Düvel, 1745 bis Johanni 1756.

In dem verkleinerten Dorf Vogtshagen, nach Johanni 1756:

Franz Wilken, 27. September, 1756, er ist wie es scheint, Schulze seit Johanni 1756, jedenfalls schon 1762 – Jochim Studte (auch Studt) soll so heißt es, 13. Mai 1762, auf die Wilkensche Stelle gesetzt und Schulze werden. Er ist verheiratet mit einer Düvel. -

Joachim Studt, 3. Oktober 1793, er ist 38 Jahre alt und seit 12 Jahren Schulze, Sohn von Joachim, wird 2. April 1782 als Schulze beeidigt. - Carl Studts Vater lebte 1782 noch und hat die Hauswirtsstelle noch inne, will die Stelle zu Michaelis an den Sohn abgeben. -

Johann Nikolaus Studt, 1850. Er hat die Stelle des Vaters seit Johanni 1844. 1844 – 1873, - Joachim Studt wurde auch Schulze an Stelle seines verstorbenen Vaters in dem Jahre 1841. - Joachim Studt, gest. Mai 1873.

Es folgt Hallier. - Da Joachim Studt keinen Sohn hinterlassen hat, der Schulze werden kann, wird der Erbpächter Joachim Heinrich Hallier am 10.Juli 1873 zum Schulzen eingesetzt und beeidigt. Er wohnt auf Nr. 4. Er erhält für Verwaltung des Schulzenamtes jährlich 105 Mark.

Fritz Röbcke – er wohnt auf dem „Schulzengehöft“ Nr. 2, ist Schulze von Michaelis 1886 bis 10. Juni 1910. Gehalt 105 Mark, der die älteste Tochter des Schulzen Studt zur Frau hatte, 1866 – 1910. Sein Nachfolger wurde sein Sohn Wilhelm Röbcke, der noch 1919 im Amte ist, wird Schulze am 10. Juni 1910 und erhält seiner Vorstellung gemäß 150,- Mark Besoldung als Schulze. Er und sein Vater schreiben den Familiennamen „Roebcke“.

Hiernach scheint das Schulzenamt seit vielen Jahren an der Studt (Stuht, Stuth)schen Hofstätte zu haften. Hofstätte Nr. 2. Nur Hallier wohnte auf Nr. 4.

Die Vogtshäger Windmühle

Im Jahre 1662 in welchem manches über die Volkenshäger Gemeinde und damit auch über Vogtshagen niedergeschrieben worden, findet Pastor Kliefoth in seinen Nachrichten über die Volkenshäger Kirchengeschichte die Vogtshäger Mühle nicht verzeichnet. Sicher ist nach mir vorgelegenen Papieren aus dem Rostocker Stadtarchiv, daß am 19. September 1750 in Vogtshagen ein Müller vorhanden war. An diesem Tage richten die „Alter-“Leute und sämtliche Mitmeister des „Ambts der Müller“ zu Ribnitz eine Beschwerde über den Müller zu Vogtshagen ein in einer Zuschrift an den Vorsteher des Hospitals zum Heiligen Geist in Rostock, dem Mangel an völkischem Gefühl jener Zeit entsprach es, daß man die französische Sprache als die vornehmere ansah und sie, wenn nicht in den Briefen selbst, doch in der Anschriftgern gebrauchte. So lautete auch hier die Anschrift;

A Monsieur

Monsieur l´ Órganist Stapell

Proviseur de Voigtshagen et desselbenautres Terres du Saint Esprit

de Rostock

a Rostock.

Der Name des Müllers wird nicht genannt. Der Gegenstand der Beschwerde war unwichtig. Ein etwas später namhaft gemachter Müller hieß Johann Düvel. Vielleicht war es noch der von 1750. Er hatte die Windmühle, eine sogenannte Bockmühle, um 1753 inne und behielt sie bis 1765. Kliefoths Nachrichten über die Volkenshäger Kirchengemeinde

Am 28. März 1765 wurde die Mühledem Elias Nikolaus Mudt auf die Jahre von Ostern 1765 bis Ostern 1774 gegen eine jährliche Pacht von 120 Talern überlassen. Obgleich man von dem „schläfrigen Müller Mundt“ sprach, wurde sie ihm am 15. März 1774 aufs neue verpachtet für Ostern 1774 bis Ostern 1786 mit der Bestimmung, daß Pächter nach 6 Jahren den Veretrag kündigen dürfte, wenn er sähe, „daß er kein Brot darauf halte“. Die Jahrespacht sollte 119 Reichstaler betragen. 1784 wurde der Pachtvertrag bis Ostern 1798 verlängert, auch zugestanden, daß, wenn Mühlenmeister Elias Mundt und seine Ehefrau die Welt verlassen sollten, der Sohn Christian Heinrich Mundt in den Vertrag vom Vertrag vom 15. März 1774 einträte. Von letzterem als dem Müller ist am 18. Januar 1797 die Rede. Wahrscheinlich ist dieser schon lange vorher die leitende Persönlichkeit in der Mühlenwirtschaft, wenn nicht der Inhaber derselben gewesen. Am 24. Juli 1797 geschah eine Neuverpachtung der Mühle auf 24 Jahre – Ostern 1798 bis 1822 – der Mühlenmeister Ernst Meyer (1798 bis 1814), „jetzt auf der Volkenshäger Mühle“, der 175 TalerPacht geboten, und „der überall von gutem Charakter“ geschildert wurde, erhielt sie. Aus dem Pachtvertrage ersieht man, daß außer Hof und Dorf Vogtshagen auch Cordshagen, Purkshagen (Purkshof) und Jürßhof (jürgeshof)unter dem Mahlzwang nach dieser Mühle standen. Ernst Meyer erlebte nicht die ganze Pachtzeit. Er starb zwischen dem 29. Dezember 1813, an welchem Tage er sein Testament machte, und dem 17. Oktober 1814, an welchem Tage von ihm als einem Toten die Rede war. Sein Nachfolger wurde Johann Meyer (Meier), 1814 – 1826, wahrscheinlich ein Sohn, der vermutlich schon vor 1814 die Geschäftsführung übernahm. Findet sich doch ein Vermerk, nach welchem Ernst Meier die Mühle nur noch von 1798 bis 1800 hatte. Dem Johann Meyer wird am 16. August 1821 die „Windmühle mit dem Mühlengehöft und den dazu gelegten Aeckern und Gärten“ auf die 24 Jahre Ostern 1822 – 1846 neu verpachtet. Nach dem Pachtvertrage,

§ 4, soll Pächter weil das jetzige Wohnhaus abgängig ist, spätestens zu Michaelis 1823 den Bau eines neuen, 75 Fuß langen und 40 bis 42 breiten Wohnhauses, das vorne die Wohnung, hinten die Ställe und Scheunenräume enthält, vollendet haben. Er muß auf eigene Kosten bauen, erhält nur das Bauholz und die Mauersteine, aber keine Tannebretter geliefert. Die Abfuhr leitet er selber. Das Haus wird Eigentum des Hospitals.

§ 7. Er erhält jährlich aus der Cordshäger Hölzung 2 Faden Eichen-Mittel- und 2 Faden Eichen-Knüppelholz und alle Jahre eine Mittel-Eiche oder Mittel-Buche gegen eigene Anfuhr und Anweisegeld.

§ 8. Er darf 2 Pferde, 3 Kühe, 4 Schafe, 6 Schweine auf die Dorfweide treiben, muß aber den Hirtenlohn bezahlen.

§ 9. Zwangsmahlgäste sind:

1. die Höfe Vogtshagen und Cordshagen. Ihm werden garantiert

a) von Vogtshagen

vom Pächter 20 Scheffel Metzen Roggen

vom Holländer 4 Scheffel Metzen Roggen

vom Schäfer 4 Scheffel Metzen Roggen

b) von Cordshagen vom Pächter und etwaigen Holländer 16 Scheffel Metzen Roggen Sollte hieran etwas fehlen, so haben Pächter es dem Müller zu ersetzen

2. das Dorf Vogtshagen

3. der Hof Purkshof der Müller erhält außer den gewöhnlichen Metzen das observanzmäßige Mahlgeld.

Auf einem Blatt befindet sich das Mecklenburgische Landmühlenreglement, „wo noch dere Mahlbaum existiert“.

1. der Müller erhält von jedem abzumahlenden Korn den 12. Teil. 2. an Staubmehl wird abgerechnet: Korn zu Schrot, das 1mal zwischen den Mühlsteinen durchgeht – der Scheffel 1 Pfund Schrotmehl, das 2mal – der Scheffel 2 Pfund Korn zu Sichtmehl, das 3mal – der Scheffel 3 Pfund

3. an Mahlgeld wird bezahlt für 1 Scheffel zu Brot u. Schrotmehl ½ Schilling, Korn zu Sichtmehl für 1 Scheffel 1 Schilling. Sind rheinische Steine in der Mühle, so kostet 1 Scheffel Weizen 2 Schilling, Gerste, Buchweizen zu Grütze, auch Malz 1 Scheffel ½ Schilling usw.

4. der Erbpächter des Landkruges. Dieser kann jedoch mahlen lassen wo er will, wenn er dem Mühlenpächter jährlich 6 Scheffel Metzen Korn gibt.

5. der Hof Jürßhof (Jürgeshof) ist vom Vogtshäger Mühlenpächter nicht weiter zwangspflichtig.

§ 14. Die jährliche Pacht beträgt 175 Reichstaler.

Was den in § 4 vorgesehenen Neubau betrifft, so ist nur ein neues Wohnhaus gebaut und das alte Haus ist zu Ställen und Scheunenraum eingerichtet worden. Ersteres war 1832 stark vom Schwamm angegangen, letzteres sehr baufällig. Johann Meyer behielt die Mühle nicht bis zum Ablau der Pachtjahre. Er vereinbarte am 2. März 1826 mit dem Müllergesellen Jakob Markwardt (Müller 1826 – 1834 ?), seine Erben bis 1838), vormals zu Kirchdorf auf Fischland, einen Vertrag, nach welchem er die Pachtung an diesen zu Ostern 1826 abtreten wollte, indem er ihm noch überließe:

a) den gestellten Vorschuß von 175 Talern, b) den ihm gehörenden Teil des Mühlen-Inventars, c) die Wintersaat, den Ackerlohn, die Kleesaat, d) die beiden Kornböden im Wohnhause nebst Winde, Tau, Treppe, 2 Dachluken, eine „Grützquerre“ mit Windsieb, den Steindamm vom Wohnhause nach dem alten Hause, „sowie den auf der Dorfstraße nebst die darin befindliche Steinbrücke, die Steinmauer vom Wohnhause nach dem alten Hause und den Soot, wovon jedoch das Holz ein Eigentum des Hospitals ist“. Für die Abtretung des Pachtrechts und für das, was Meyer verkaufsweise an Markwardt überläßt, zahlt letzterer sofort 1000 Taler, im Trinitatis-Termin 500 Taler und Antoni 500 Taler. Am 14. März 1826 kam die Abtretung auf der Mesterei des Hospitals zur Besprechung. Die Vorstehr erklärten u.a., die Grützquerre mit Windsieb gehörte nicht zum Inventar. Betreffend die „übrigen hier genannten Gegenstände kam die Vereinbarung zustande, daß alles hier genannte pächterische Eigentum dem Hospital überlassen werde, und der Pächter sich des Rechtes begibt, diese Gegenstände fortzunehmen und daß dem Pächter dagegen von seinem Nachfolger bei seinem dereinstigen Abzuge 150 Taler zwei Drittel für alles vergütet werden“. Somit wurde Markwardt Mühlenpächter in Vogtshagen . Seinen Vorgänger finden wir später auf der Kayen-Mühle bei Rostock, wenigstens führte der dortige Müller den Namen Johann Meyer. - Aus Markwardts Zeit stammen Akten betr. Den Bau des Wohnungshauses 1832 – Mit Markwardt wurde einmal wegen Vererbpachtung des Mühlengehöftes, zu welchem etwa 5087 Ruten Acker gehörten, verhandelt. Sie ist nicht zustande gekommen. Die Mühle blieb Pachtmühle, bis sie einging. Markwardt starb vor dem 7. Dezember 1834; an diesem Tage wird seine Frau als Witwe bezeichnet. Seine Erben traten die Mühle 1838 an den Erbmüller Tiede in Doberan ab, 1838 – 1865; der sie nicht für sich, sondern für einen Schwestersohn Gottlieb Haase haben wollte, aber es doch für nützlich hielt, sie auf den eigenen Namen schreiben zu lassen. (10.November erscheint Tiede als Pächter der Mühle.) G. Haase war auf der Mühle sein Bevollmächtigter und Stellvertreter, wurde dann auch als der Pächter angesehen und bewährte sich so, daß die Vorsteher des Hospitals, als sie 1844 an die Neuverpachtung gingen, ihn als „einen so ordentlichen und friedlichen Mann“ bezeichneten, der alle Leistungen und Unglücksfälle während seines Pachtbesitzes ertragen und kräftig gestützt durch seinen wohlhabenden Oheim Tiede alle Verpflichtungen stets erfüllt hätte, ohne daß Klagen von den Zwangsmahlgästen der Mühle beim Hospital eingegangen wären. Sie wünschten, daß er Pächter der Mühle bliebe und hoben hervor, es wären nur 4358 Quadratruten Acker bei der Mühle - an anderer Stelle (s. Vorher) werden 5087 Quadratruten angegeben, wovon 187 Quadratruten, z.B. der Weg zur Mühle (13 Quadratruten) unbrauchbar seien -, der von geringer Güte. Die Zahl der Mahlgäste verringerte sich durch Abgang des Hofes Vogtshagen; keiner könnte mehr als 175 Taler betragen. - Indeß am Ueberbotstage gingen die Bewerber bis 433 Taler hinauf. G. Haases Beauftragter war bei 432 Talern stehen geblieben und für das Angebot wurde ihm, dem G. Haase, die Mühlenpachtung auf 24 Jahre, von Ostern 1846 bis Ostern 1870 überlassen. Seine Zwangsmahlgäste waren: Dorf Vogtshagen die Höfe Cordshagen und Purkshof, der Landkrug (oder er gibt 6 Scheffel Metzen Korn); von Hof Vogtshagen hieß es, dort wäre z.Zt. keine Wirtschaft. Die Gebühren für den Mühlencontract beliefen sich auf 207 Taler zwei Drittel. Davon erhielten die zwei Bürgermeister je 32 Taler 24 Schilling, der Syndikus des Hospitals 32 Taler 24 Schillinge, die 2 Vorsteher je 32 Taler 24 Schillinge, der Hospitalmeister 32 Taler 24 Schillinge, der Hospitaldiener 6 Taler 36 Schillinge, für Stempel und Abschriften 5 Taler 12 Schillinge. Am 3. September 1853 wurden dem G. Haase auf die Zeit von Johanni 1853 bis Ostern 1870 aus dem Dorfe Vogtshagen aus den reservierten Ländereien 4259 Quadratruten überlassen für jährlich im voraus halbjährlich zu zahlende 50 Taler Pacht. 1854 sollte ein Viehhaus gebaut werden. Haase, von dem die Vorsteher sagten, er wäre ein guter wirt und zahhlte ihnen eine fast zu hohe Pacht, sollte es auf eigene kosten bauen, aber vom Hospital eine Beihülfe von 400 Talern erhalten. Dafür sollte das Viehhaus eigentum des Hospitals werden.

1865, 10. März, gab Haase wegen Altersschwäche die Mühlenpachtung zu Ostern gegen ein Abstandsgeld von 2200 Taler ab an den Mühlenmeister Friedrich Jarmatz (1865 bis 1871) in Marlow, Sohn des Klosterdieners Jarmatz in Dobbertin, und zog nach Warin, wo er am 5. Februar 1876 starb. Die Bockwindmühle war altersschwach geworden, im November 1868 warf ein Sturmwind sie auf die Seite und an einem Sonntag, dem 6.. sie teilte das Geschick sehr vieler Dezember desselben Jahres, brach sie gänzlich in sich zusammen. Ein Neubau für die kurze Zeit bis 1870 wurde weder von den Verpächtern gewünscht noch von dem Pächter gefordert, dessen Leistungen an das Hospital durch das Fehlen der Mühle nicht berührt wurden. Er bot am 11. April 1870 statt der 432 Taler. 250 Taler, wenn sie ihm den Vertrag auf 1 Jahr verlängern, was bewilligt wurde. Jarmatz zog Ostern 1871 ab; im Okt. d.J. finden wir ihn als Hufenpächter in Volkenshagen. - Das hier über den letzten Mühlenpächter Mitgeteilte ist den Akten der Rostocker Kämmerei entnommen. Die Mühle wurde überhaupt nicht wieder aufgebaut. Sie teilte das Geschick sehr vieler Windmühlen unseres Landes, die eingingen, weil sie neben den großen Mühlen mit Dampfbetrieb oder aus sonstigen wirtschaftlichen Gründen sich nicht haben halten können. Es sei nur an einige mühlen in der Klützer Gegend erinnert, die in neuer Zeit eingingen; andie zu Redewisch, Elmenhorst, Rolofshagen. Letztere brannte vor etwa 2 Jahren ab und wird durch keine neue ersetzt.

Der Vogtshäger Mühlenacker wurde aufgeteilt. 3906 Quadratruten blieben bei dem Mühlengehöft, das zu einer 4. Büdnerei gemacht wurde. 1800 Quadratruten wurdenzur Schule gelegt, der Rest für eine 5. büdnerei bestimmt. Die müllerscheune wurde abgebrochen und auf dem Schulgehöft wieder aufgerichtet. - Nach Mitteilungen des seligen Oekonomen Haase. Der Standort der Mühle war östlich vom Müllerhause, dem jetzigen Büdnerhause Nr. 4, nicht allzuweit vom Dorf, da der Mühlenweg nur zu 13 Quadratruten berechnet war. Dieser Weg führte zwischen der jetzigen Büdnerei Nr.4 (Müllerhause) und dem Spritzenhause hinauf zu der Windmühle.

Die Vogtshäger Schule

Ueber die Gründung der Schule habe ich nichts ermitteln können. Als ersten Lehrer, dessen Name ihm bekannt geworden, führt Pastor Kliefoth (vgl. kliefoth, Nachrichten über die Volkenshäger Kirchengemeinde) einen Friedrich Peters auf, der um 1726 Schule hält. Dieser kann aber nicht bis 1757, wie Kliefoth annimmt, im Schulamt tätig gewesen sein. Denn es steht fest, daß um 1733 und 1742 es einen Lehrer Johann Peters in Vogtshagen (vgl. vorher) gab. Von ihm war wiederholt die Rede. Er wurde als Schneider und Schulmeister bezeichnet. Schneider war er gewiß im Hauptberuf, Schulmeister im Nebenberuf, wie es damals üblich war. Er verdiente aber weder in seinem Handwerk noch in seinem Lehramt, noch in beiden zusammen so viel, als zu seinem Lebensunterhalt nötig war, er selber erklärte auf behördliche Frage, 17. Februar 1742, er fände dabei allein sein Auskunft nicht : er müßte den Sommer über, da keine Kinder zur Schule kämen, einen Nebenverdienst zur Hülfe nehmen (Akten des Stadtarchivs zu Rostock). Er starb am 24. Juni 1774. Ihm folgte Johann Friedrich Brandt, der Lehrer ist „um 1775 – 1785“ und im November 1785 stirbt. (Vgl. Kliefoth a.a.O.) Als am 29. März 1776 auf dem Hofe Vogtshagen der zur Herzogl. Landwirtschaftskommission verordnete Dankwardt tagten, übersandte ihnen Brandt ein Verzeichnis derjenigen Leute, die mit der Zahlung des Schulgeldes für ihre Kinder im Rückstand waren. Die meisten waren rückständig mit 12 Schillingen (für je 1 Kind) einige mit 24 Schillingen (für je 2 Kinder), ein paar mit 6 Schillingen, eine Person mit 4 Schilling. Wie der Pensionär Harder versicherte, lebten vier Witwen in besondrs armseligen Umständen; 2 von ihnen empfingen jährlich schon einige Scheffel Roggen vom Gotteshause (dem Hospital zum Heiligen Geist). Es wurde beschlossen, das für diese Witwen das Gotteshaus das Schulgeld „aus der Hospitalcassa“ bezahlte und das übrige rückständige zur Zahlung ermahnt würde unter Androhung der Execution. Zugleich war davon die Rede, die „Rockentinsche hätte zu Cordshagen die kleinen Kinder, so nicht nach Vogtshagen über Feld zur Schule gehen können, in Erklärung der Buchstaben und des Buchstabierens unterwiesen“ (siehe auch folgende Seite). Es folgte Johann Joachim Harder „um 1786 bis 1804“ der schon im November 1804 starb, erst 40 Jahre alt. (vgl. Kliefoth a.a.O.) An seine Stelle trat Michel Joachim Prüß, ein Bruder des Küsters zu Volkenshagen. Er verwaltete das Schulamt von 1804 – 39 und starb am 27.November 1842 (Vgl. Kliefoth a.a.O.) Ihm wurde im Januar 1839 sein am 19. November 1811 (geborener Bruder ?) Joachim Heinrich Prüß, der bis dahin Malergeselle gewesen als Gehilfe gegeben. Dieser blieb nach dem Tode des Vaters der Lehrer des Ortes und verwaltete das Amt bis zu seiner Pensionierung zu Michaelis 1879 (Nach Mitteilung des Lehrers Zahl in Vogtshagen). Zu seiner Zeit im Jahre 1871, wurden von dem zu der eingegangenen Mühle gehörenden Acker 1800 Quadratruten der Schulstelle zugewiesen und die abgebrochene neue Scheune des Mühlengehöftes wurde auf dem Schulgehöft zur Benutzung des Lehrers wieder Aufgebaut. Von Michaelis 1879 an wirkte als Lehrer in Vogtshagen Carl Müller, der 1895 (oder 1894) den Neubau eines Schulhauses erlebte und zu Michaelis 1914 wegen zunehmender Schwerhörigkeit in den Ruhestand trat. Er nahm seinen Wohnsitz in Mönchhagen, wo er noch jetzt, 1919, lebt. Er ist verheiratet, aber kinderlos. (Nach Mitteilung des Lehrers Zahl in Vogtshagen.) An seine Stelle wurde zum 1. Oktober 1914 Herr Zahl versetzt, der seit 1880 Lehrer in Klein-Stove bei Rostock gewesen, wo die Schule wegen seiner Schülerzahl eingegangen sein soll. Eingeschult nach Dorf Vogtshagen sind: Hof Vogtshagen und Cordshagen, wie der mit dem Dorfe gemeindlich verbundene Landkrug. Die Zahl der Schüler schwankt zwischen 50 und 65. Im Dezember 1919 beträgt sie 62. Seit dem Hebst d.J. besteht die Einrichtung einer Halbtagsschule. (Nach Mitteilung des Lehrers Zahl in Vogtshagen). Auf die innere Entwicklung der Schule kann hier nicht eingegangen werden. Der Entwicklungsgang wird im allgemeinen ähnlich gewesen sein, wie bei den gleichartigen Schulen des Landes. Von Lehrer Harder, von dem auf der vorhergehenden Seite die Rede gewesen, wurde die Treue in seinem Amte gerühmt. Er hinterließ bei seinem Tode seine Ehefrau mit sieben unmündigen Kindern in bitterster Armut. Das Hospital mußte für einen Sarg sorgen, damit er nur beerdigt werden konnte. (Nach den Akten der Kämmerei Rostock).

Der Landkrug

Nordwestlich vom Dorfe Vogtshagen liegt einsam an stiller Straße eine Erbpachtstelle, der Landkrug, der gemeindlich mit dem Dorf verbunden ist. Einst zog hier die sehr belebte Landstraße zwischen Rostock und Ribnitz sich hin, an welcher bei Mönchhagen der Heidekrug und ein Stück weiter in der Richtung auf Ribnitz der Landkrug angelegt war. Dieser wurde früher von der Grundherrschaft, dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock den Inhabern in Zeitpacht verliehen. 1794 aber in Erbpacht weggegeben. Als infolge des Baues der den Landkrug umgehenden Schaussee (sic.) und später des Eisenbahnbaues zwischen Rostock und Ribnitz der Verkehr auf der alten Straße sehr gering wurde, hatte die Krugwirtschaft keine Bedeutung mehr und der Besitzer des Landkruges wurde ausschließlich Landwirt. Gewiß war von jeher mit der Krugwirtschaft eine kleine Landwirtschaft verbunden. Diese erweiterte sich im Laufe der Zeit dadurch, das neues Gelände hinzukam, namentlich die liegenden Gründe der Siechenkapelle, die in der Nähe stand und einging. In der Siechenkapelle hielt wenigstens in den letzten Zeiten ihres Bestandes der Volkenshäger Pastor jährlich am zweiten Sonntage nach Ostern (Misericordias Domini) einen Gottesdienst. An diesem Tage mußte der Landkrüger dem Pastor, sowie bis zum Jahre 1771 den Vorstehern des Hospitals aus Rostock, die daran teilnahmen, unentgeltlich ein Mittagessen gewähren. Aus dem Jahre 1724, 5. April liegt ein Inventar der Zimmer (d.i. der Gebäude) des Landkruges vor. Das Haus bestand danach aus 8 Gebinden, 2das vorderste Ende mit einem Kräpel (Überstand) und hinten mit einem Kühlende“ (Walm). Da war eine neu angebaute große Stube. Nach einer Randbemerkung war das Dach an der Seite nach der Landstraße bis an die Herrenstube 1729 neu gedeckt. Das Nebengebäude, an der Seite nach Süden angebaut, war von 8 Gebinden und zwei Stockwerk hoch. Das große Tor nach der Landstraße bestand aus zwei Flügeln und hatte neben sich eine kleine Pforte. Auf dem Hofe war ein Soot, woran die Schwangrute mit einem Eimer. Die Scheune war 8 Gebinde lang, mit einem Kühlende. Als Pächter und Besitzer des Landkruges können hier genannt werden:

Joachim Langefeld, „um1649 – 1650“, von welchem das messingne Taufbecken stammt, das noch 1873 in Volkenshagen in Gebrauch war;

Marcus Tank, um 1663 (Kliefoth a.a.O.) Johann Joachim Fanter ist dort 1. März 1738, auch noch 28. August 1747.

Am 4. Mai 1747 wurde der Krug verpachtet an Andreas Külchen oder Külch auf die Zeit von Ostern 1748 bis 1754 gegen eine jährliche Pacht von 50 Rth. 2/3. Weil er über Viehsterben zu klagen hätte, erbat und erlangte er die Verlängerung der Pachtzeit auf die Jahre 1754 – 1760. Ere starb vor Ablauf der Zeit, und 19. September 1759 wurde dem Alexander Blasius Schlieff, der Külchs Witwe heiraten wollte, zugestanden, in külchs Kontrakt einzutreten. Auf seine Bitte wurde ihm die Pachtzeit gegen die bisherige Jahrespacht von 50 Talern jährlich verlängert auf 1760 – 1766. Er wünschte am 22. September 1764 den Krug abzugeben, und sein Nachfolger wurde Carl Jakob Ploetz, der den Landkrug auch von Ostern 1766 – 1772 innehaben wollte. Ploetz zog 1772 ab. Die Hospitalvorsteher übergaben unter den Glückwünschen dem neuen Landkrüger Christian Heinrich Spierling den Pachtvertrag vom 30. März 1772, der auf die Jahre Ostern 1772 – 1774 und 50 Taler jährliche Pacht lautete und der später bis Ostern 1780 verlängert wurde. In diesem Vertrage heißt es in § 4: „Wenn auch die vorigen Landkrüge schuldig gewesen, wenn auf dem Sonntage Misericordias Domini in der Seecken-Kapelle (Siechen-) gepredigt wird, die Herren Vorsteher mit einer Mahlzeit zu bewirten, so soll der Conduktor (Pächter) desfalls hinfüro zwar nicht bemühet werden. Er verspricht aber dagegen, wenn dieselbe etwa des Jahres einmal die Zimmer zu besehen oder sonst hinauskommen würden, sie mit einer Mahlzeit frei zu entgästen“. Spierling starb 1777.

Ihm folgte Johann Friedrich Kanitz, - er selber schrieb seinen Namen Kahn, - mit welchem am 5. August 1779 ein Pachtvertrag auf Ostern 1780 – 1786 abgeschlossen wurde. Jährliche Pacht: 55 Reichstaler. Der Landkrug wurde ihm verpachtet mit Zimmern, Gartenacker, Wiese, wie alles von dem Pächter selbst als Nachfolger des verstorbenen Krügers Spierling in der Ehe und der Pachtung genützt worden“. Zur Feuerung sollte er jährlich 6 Faden Eichenknüppelholz erhalten, Als die Pachtzeit abgelaufen, wurde ihm der Krug auf 6 Jahre (1786 – 1792) und dann noch mal auf 3 Jahre (1792 – 1795), diesmal für 60 Reichstaler Pacht überlassen.

Das Hospital machte bei diesen Verpachtungen des Landkruges kein gutes Geschäft. Schon am 22.Mai 1779 schrieb der administrierende Hospitalvorsteher Schomann, daß die früheren Landkrüge verarmt wären und ein Engelken erklärte 1791, der Landkrug wäre dem Gotteshause immer ein sehr kostbares (kostspieliges) Grundstück gewesen. Die Einkünfte wären fast ganz für die Erhaltung der Gebäude drauf gegangen. Um das Hospital zu entlasten ging man im Jahre 1794 an die Vererbpachtung des Landkruges. der 13. September des Jahres wurde zum Meistbietungstage angesetzt. Der Krüger Joachim Heinrich Ladendorff zu Sand-Liepen gab das Meistgebot ab. Zwischen den Vorstehern des Gotteshauses (Hospitals) zum Heiligen Geist unter Zustimmung der Patrone, als Erbverpächtern und ihm als Käufer und Erbpächter wurde folgender Kauf- und Erbpachtkontrakt verabredet und abgeschlossen:

§1 Verkauft werden die auf dem Landkruge befindlichen Gebäude:

a) das Wohnhaus , b) die Scheune, c) das Backhaus, d) das Tor, a) die Steinmauern und Zaunwerke um das Gehöft um den Acker und die Gärten, f) die vorhandenen Obstbäume und sämtliche Sträucher tragende Weide, g) der mit Steinen ausgesetzte Wasser-Soot, h) die vorhandnen „Reeckpföste“ und „Reeckschlete“ für 800 Reichstaler.

§2. 2. Ferner werden dem Ladendorff der Grund und Boden, Aecker, Wiesen, Weiden, Garten und Hofplatz überlassen gegen einen jährlichen Erbzins von 36 Reichstalern. Es sind 1. an Acker überlassen gegen einen jährlichen Erbzins von 36 Reichstalern. Es sind 1. an Acker 4684 Quadratruten, 2. an Wiesen 2316 Quadratruten, 3. an Weide 5200 Quadratruten, 4. an Gärten 177 Ruten, 5. an Hofplatz 87 Ruten, zusammen 12464 Quadratruten.

§3. Die Uebergabe geschieht 8 Tage nach Ostern 1795. Käufer muß mit dem jetzigen Pächter sich wegen der Saat und des Ackerlohnes vergleichen. Dabei wird bemerkt, daß die Streckfehre nicht bezahlt wird.

§11. Käufer muß nach der Vogtshäger Mühle mahlen lassen, oder dem Müller 6 Scheffel Metzen -Korn geben, dann kann er mahlen lassen, wo er will.

§12. Erbpächter ist schuldig eine „Kruglade“ fernerweit zu halten und diesem gemäß ein dazu geschicktes Haus zu haben. Auch darf er nur Rostocker Bier schenken.

Rostock den, 18. Juni 1795

Administrierender Vorsteher Altmann mit Vorsteher Eckart,

Käufer: Ladendorff (Akten der Rostocker Kämmerei).

Am 10. Juni 1801 verkaufte Ladendorff den Landkrug, der hier „Rostocker Landkrug“ genannt wird, an den Wirtschaftsinspektor Diedr. Reuter. Dieser kam unter den Kriegsnöten seinerzeit in schwierige Lagen. Von vielen Durchmärschen schwedischer Truppen wurde er nachteilig berührt. Selbst der König von Schweden nahm einmal Quartier bei ihm, und es ist ungewiß, ob Reuter dabei auf seine Rechnung gekommen ist. Als der schwedische König auf dem Wege war von Pommern in „unsere Lande“, forderte der Marsch-Commissarius Amtshauptmann Klotz zu Hirschburg den Landkrüger auf, eine Collation (Erfrischung) für ihn bereit zu halten. Der König kam mit Gefolge am 16. Dezember 1805 und verbrachte die Nacht auf den 17. Dezember 1805 im Landkruge. Reuter stellte darüber folgende Rechnung auf:

3 Gespann Pferde übernachtet im Stall und Lichtgeld jedes zu 8 Schillingen - Taler 24 Schill.

2 Boutelgen Franz. Wein, womit eine Portion Chokolade gekocht, á 16 Schock - Taler 32 Schill.

für Roum zur zweiten Portion Chocolade - Taler 36 Schill.

4 Pfund Zucker á 18 Schilling 1 Taler 24 Schill.

Für Lichtung die Nacht hindurch - Taler 28 Schill.

Feuerung zu den Oefen und zum Kochen 1 Taler 32 Schill.

Für meine Bemühung die Nacht hindurch mit meinenr Familie und Leuten wachsam zu sein rechne 4 Taler – Schill.

Summa 9 Taler 32 Schillinge

Landkrug, 22. Dezember 1805. Diedrich Reuter.“

Mit dieser Rechnung wandte sich Reuter nach längerer Zeit an den Hospitalvorsteher in Rostock. Diese sandten sie am 27. März 1806 an den Amtmann Mühlenbruch, damals zu Lüsewitz, als Stellvertreter des Amthauptmanns Klotz mit der Bitte die Bezahlung zu veranlassen. Mühlenbruch verwies sie an den Amthauptmann Klotz und der Hospitalvorsteher Tarnow riet dem Landkrüger, er solle der Wahrheit gemäß dem Herrn Klotz sagen, er hätte mit der Vorlegung der Rechnung so lange gewartet bis der König zurückkäme, aber das währte ihm doch zu lange. Ob und von wem die Rechnung bezahlt wurde, darüber fehlen die Angaben.

Um dieselbe Zeit beschwerte sich die Rostocker Brauer-Kompalie über Reuter, daß er selbstgebrautes Bier an Fremde verkauft habe. Seine Rechtfertigung lautete, er sollte zwar kontraktlich das Bier zum Ausschenken aus Rostock beziehen, es wäre ihm aber nicht verboten, für sich und seine Familie ein Haustrinken selbst zu brauen. Nun hätte er bei dem schwedischen Durchmarsch seine Pferde zu Vorspann hergeben müssen und deshalb kein Bier aus Rostock holen lassen können.. In der Not hätte er den Reisenden von seinem selbstgebrauten gegeben.

Auch sonst hätte ere vielfach Scherereien wegen durchreisender Personen. Der Pensionär Allwarth zu Oberhagen hatte sich beim Hospital zu Rostock beklagt, daß die von und zu der Armee fahrenden Fuhrleute sein grünes Korn in Mengen zum Pferdefutter abmähten. Daraufhin wurde Reuter von Seiten des Hospitals im August 1807 angewiesen, daß er die bei ihm einkehrenden Fuhrleute vor dieser Ungebühr warne und diejenigen, die er als Fouragens gewahr würde, bei dem Vorsteher anzeigte. (Nach den Akten im Rostocker Stadtarchiv) Im Mai 1811 finden wir Reuter noch am Leben. Im Dezember 1813 verkaufen „C. F. Alert als Kurator der Witwe Reutern“, geb. Schröder und „J. F. Vielhaack als Vormund der Reuterschen Kindern“ den Erbkrug an den Schneidermeister Johann Christopher Gädt (Gaedt) in Rostock, was am 11. Dezember 1813 anerkannt wird. Dieser bleibt nicht lange im Besitz des Landkruges. Schon am 27. Januar 1815 verkauft er ihn für 3712 Taler an den Gutspächter Johann Trost zu Volkenshagen, von welchem der Bürgermeister Zoch sagte, er kenne ihn als einen guten Mann. (Nach den Akten der Kämmerei Rostock) Trost wohnte lange Jahre dort und stirbt am 2. August 1856 (Kliefoth). Im vorhergehenden Jahre, am 11. November 1855 hat er den Landkrug mit allen Ländereien, Ackerbestellung usw. an seinen Enkel, den Landwirt Heinrich Grube, für 7000 Taler verkauft, welcher sich verpflichtete, ihm bis an sein Lebensende Wohnung, Kost und Kleidung und jährlich 50 Taler Taschengeld zu geben. (Akten der Kämmerei Rostock). Von Grube geht der Landkrug am 11. September 1877 an den Landwirt „Oekonom“ Ernst Karl Friedrich Klingenberg zu Rostock Wulfshagen für 23 400 Mark über (Akten der Kämmerei Rostock), und von diesem am 30. März 1882 an den Häusler Johann Schümann zu Vogtshagen , für 18 000 Mark. (16 500 für das Gehöft und den Acker , 1500 Mark für das Inventar). Schümann baut 1884 ein neues Wohnhaus, warscheinlich dasselbe, das noch jetzt besteht, und einen neuen Stall (Akten der Kämmerei Rostock). Im Oktober 1895 verkauft er sein Besitztum für 20 000 Mark an den Landmann Joachim Grothmann zu Horst b. Tessin, dem es am 6. Dezember 1895 übergeben wird. Schon im Jahre 1899 tritt ein neuer Besitzwechsel ein. Der Landmann Heinrich Garbe zu Satow ersteht den Landkrug mit sämtlichem Feld- und Wirtschaftsinventar, aber ohne das herrschaftliche Wohnhaus und Kücheninventar, Betten, Kleidungsstücken usw., für die Erbpachthufe ca. 20 000 Mark, die beweglichen Gegenstände 7000 Mark , zusammen 27000 Mark. Die Uebergabe geschieht am 1. Juni 1899, an welchem Tage auch der Verkäufer seinen Wohnsitz in Behnkenhagen nimmt. Herr Garbe wohnte noch 1919 auf dem Landkruge.


Die Bewohner von Hof und Dorf Vogtshagen

Nach Mitteilungen des Herrn R. Zahl, Vogtshagen

I. In Hof Vogtshagen wohnen im Dezember 1919:

1. Gutspächter Friedrich Haase 2. Statthalter Buhk 3. Kutscherwitwe Rohde und Schwiegermutter Witwe Rohde 4. Arbeiter Witt 5. Arbeiter Martens 6. Arbeiter Junge 7. Arbeiter Mengel 8. Arbeiter Schefuß 9. Arbeiter Kukuk 10. Rademacher Rehberg ist noch in französischer Gefangenschaft 11. Obermelker August Waschk 12. Arbeiter Bliemeister 13. Arbeiter Pastow 14. Arbeiter Plückhahn 15. Arbeiter Naglewski 16. Arbeiter Schummerow Die beiden letzten waren früher Schnitter.

II. In Dorf Vogtshagen und im Landkruge wohnen im Dezember 1919.

- Lehrer R. Zahl Erbpächter oder Hofbesitzer Nr. 1: Paul Düwel, Erbpächter oder Hofbesitzer Nr. 2: Wilhelm Roebke, Schulze, Erbpächter oder Hofbesitzer Nr. 3: Wilhelm Rink, Erbpächter oder Hofbesitzer Nr. 4: Karl willbrandts Ehefrau Margarete, geb. Susemihl Erbpächter oder Hofbesitzer Nr. 5: Richard Schulz. Als Nr. 6: Erbpächter oder Hofbesitzer wird Heinrich Garbe auf dem Landkruge bezeichnet. Büdner Nr. 1: Frau Jeß, ihr verstorbener Mann war Schuhmacher, die führte ihr Sohn Hermann Jeß, der vor kurzem aus englischer Gefangenschaft zurückgekehrt ist,

Büdner Nr. 2: Johann Pieplow

Büdner Nr. 3: Johann Behm,

die Häuser dieser beiden Büdnereien sind zusammen gebaut; Zu jeder dieser drei Büdnereien sollen etwa 600 Quadratruten Acker gehören.

Büdner Nr. 4: Heinrich Wittenburg, das Büdnerhaus Nr. 4 ist das alte Büdnerhaus Nr. 5

Als die Mühle eingegangen war, wurde das Müllerhaus nebst Garten, einem Teil des Müllerackers, Wiese (3986 Quadratruten) als Büdnerei Nr. 4 verkauft an den Schmied Ehlers in Volkenshagen , der sich in Vogtshagen eine Schmiede baute. (Er war auch Kirchenvorsteher und starb 25. November 1896). Sein Schwiegersohn, Schmied Wulf wurde sein Nachfolger. Er kaufte die zu der Büdnerei bestimmten 3984 Quadratruten. Seine Witwe Aug. Wulf und ihr Sohn Paul verkauften die 4. und die noch unbebaute 5. Büdnerei gleich nach Pfingsten 1919 an den Schlachter Sinnig, von dem die beiden Büdnereien im Spätsommer des Jahres an den genannten Heinrich Wittenburg übergingen.

Häusler Nr. 1: Enter, diese Häuslerei liegt am Wege nach Rövershagen: durch Ankauf von 2000 Quadratruten aus der Hufe Nr. 3 im Jahre 1898 wurde sie vergrößert. Ein Lembcke hatte sie damals im Besitz.

Häusler Nr. 2: Kleist, er betreibt Gastwirtschaft und hat einen Kramladen.

Häusler Nr. 3: August Reuter, er ernährt sich als Pächter von Gemeindeland und als Fuhrmann.

Sonstige Einwohner:

Im Forstkaten, der mit der Büdnerei Nr. 1 sich unter einem Dach befindet:

1. Forstarbeiter Karl Reuter, er arbeitet in der Forst Cordshagen Im Katen des Gehöfts Nr.2: Arbeiter Martin Börger; Frau Bernitt von ihrem Mann geschieden.

Im Katen zum Gehöft Nr. 3: Arbeiter Johann Lickfeldt und Frau Peters, seine Schwiegermutter; Kriegerwitwe Laura Heim, von Niederhagen hierher gezogen.

In der Häuslerei Nr.2 bei Kleist: Heinrich Maaß, früher Schäfer in Hof Vogtshagen; Arbeiter Piersdorf,

In der Häuslerei Nr. 3 bei Reuter; Arbeiter Haase; Kriegerwitwe Heilmann, früher in Hof Vogtshagen

Im Katen zu Gehöft Nr. 5, Kriegerwitwe Peters; Frau Drews, deren Mann in russischer Gefangenschaft vermutlich gestorben ist.

Das Armenhaus

Da es im Rostocker Stadtarchiv Akten gibt betr. „die Erbauung des neuen Armenhaus zu Vogtshagen 1829/30, so kann das jetzige Armenhaus nicht, wie im Dorfe angenommen wird, das Wohnhaus der im 18. Jahrhundert eingegangenen 6. Hofstätte sein, wenn es auch auf dieser Stelle stehen mag. Um 1902 wurden 2 Armenhausställe gebaut. Das Haus ist auch für Arme aus Hof Vogtshagen und Cordshagen bestimmt. Es wohnen in dem Armenhause:

Frau Tack und Tochter, früher Hof Vogtshagen; Frau Kunkel, früher zu Hof Vogtshagen; Frau Kägbein, geb. Waack, früher zu Purkshof, aus Vogtshagen stammend, Arbeiter Waack ihrem Vater, Ende der achtziger Jahre; Arbeiter Mahn und Frau; die junge Witwe des Statthalters Rudolf Reuter, der zu Oberhagen wohnte, aber zu Vogtshagen geboren war.

Im Kriege 1914 – 1918

sind aus Vogtshagen gefallen, vermißt, gefangen:

1. Arbeiter Fritz Peters, aus Hof Vogtshagen, gefangen

2. Arbeiter Wilhelm Heilmann, aus Hof Vogtshagen, gefallen

3. Arbeiter Wilhelm Kunkel aus Hof Vogtshagen, im Lazarett gestorben

4. Arbeiter Alfred Drews, aus Hof Vogtshagen, in russischer Gefangenschaft gestorben

5. Stellmacher Rehberg, aus Hof Vogtshagen, in französischer Gefangenschaft,

6. Büdnersohn Hermann Jeß, aus Dorf Vogtshagen, in englischer Gefangenschaft, im Herbst 1919 heimgekehrt,

7. Knecht Heinrich Röhl, aus Dorf Vogtshagen, gefallen,

8. Häuslersohn Fritz Enter aus Dorf Vogtshagen, seit 1917 vermißt, die Eltern hoffen noch auf seine Heimkehr.

Zahl der Einwohner

Nach der Zählung von 1875 leben in Hof und Dorf Vogtshagen und Landkreis 259 Personen

Nach der Zählung von 1890 leben in Hof und Dorf Vogtshagen und Landkreis 252 Personen

Nach der Zählung von 1910 leben in Hof Vogtshagen, 71 Personen, in Dorf Vogtshagen, 161 Personen, in Landkrug Vogtshagen 7 Personen


Die Siechenkapelle

Nahe bei dem Landkruge, auf derselben östlichen Seite der alten Rostock-Ribnitzer Landstraße, auf einer kleinen Anhöhe in der Richtung auf den Heidekrug bei Mönchhagen stand früher bis gegen Ende des 18.Jahrhunderts die Siechenkapelle, auch Siechenkirche genannt. Schlie ( 1) Fr. Schlie die Kunst- und Geschichtsdenkmäler des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin I. S. 610) schreibt davon nach Dolberg: 1870 gibt es … eine zu Volkenshagen gehörige (d.h. zu dem Kirchspiel Volkenshagen gehörige) sogenannte Siechenkirche zum St. Jürgen, in der Ribnitzer Heide neben dem Landkruge liegend, in welcher damals alle Jahre einmal über das Evangelium „vomguten Hirten“ gepredigt wird. Sicher bestand sie schon im Jahre 1575. ( 2) So schreibt Landesarchivar Ludwig Krause S. 133 in dem Aufsatz: „Die Siechenkapelle an der Ribnitzer Landstraße und deer geschichtliche Kern der Sage von der bettelnden Hexe beim Landkruge in Beitr. z. Geschichte der Stadt Rostock „ Bd. VI S. 127 ff.) Denn am 22. Juni des Jahres gesteht ein … in Rostock verurteilter Pferdedieb namens Ulrich Brabandt, er habe vor Stralsund zwei Pferde gestohlen und davon eins in Dammgarten für 11 Taler verkauft, dies Geld aber hätten ihm bei der Sekenkerken vor Rouershagen ( 1) Die Siechenkapelle stand wie noch heute der Landkrug, ebenso nahe, wenn nicht näher bei (Ober-) Rövershagen, wie bei Vogtshagen) die städtischen Diener wieder abgenommen, als sie ihn dort im Schlafe überrascht.“ näheres efahren wir durch den verstorbenen Pastor Kliefoth zu Volkenshagen ( 2) Kliefoth „Nachrichten über die Kirchgemeinde Volkenshagen“) „Von dem Kirchengebäude“ (der Kapelle), so schreibt er, „meldet das Visitationsprotokloll von 1649, es sei in gutem Stande, inwendig ein alter Predigtstuhl und ein alt Altar; die Fenster sind daraus wewg; der Boden, (d.h. die Decke), ist mit Brettern überlegt.“ Das Fehlen der Fenster paßt freilich zu dem behaupteten guten Stande des Gebäudes nicht, oder die letztere Behauptung meint bloß das vielleicht gut erhaltene Mauerwerk. Weiter schreibt Kliefoth: „Das Visitationsprotokoll von 1662 berichtet: das Kirchengebäude ist besichtiget, und ist von hohem Mauerwerk. Im Dach süderwertz unterswchiedlich große Luken, ingleichen auf der Nordseite auch etwas dachlos; inwendig ein alt Altar und ein alter Predigtstuhl, etliche wenige Bänke. Im Chor mangeln vier Fenster und ist der Brettern Boden auch undüchtig. Patroni dieser Kirchen sind Bürgermeister und Rat zu Rostock und die Vorstehr der Heil. Geist Kirchen ( 3) Die Heiligen Geist Kirche gehörte zu dem Hospital z. Heil. Geist und ist längst abgebrochen.) daselbst; (es) soll an sie wegen reparierung des Kirchengebäudes und Armenhauses geschrieben werden“. Hier ist neben Kirche oder Kapelle von einem Armenhaus die Rede. Man erwartet, das von einem Siechenhause gesprochen worden sei, dessen Insassen ihre geistliche Erbauung in der Siechenkapelle gefunden und sicher auch arm geweseb. Tatsächlich gab es dort ein Siechenhaus weil sieche Leute, wie denn der Rostocker Bürgermeister Arnd Hesselbeck im Jahre 1522 in seinem Testament erklärte, daß er den armen Siechen zu Rövershagen jedem zwei Schilling Lübisch in die Hand gebe, damit sie Gott für ihn bäten: Item geue ick ok den armen seken tho dem rouershagen Jewelken twe schyllinge lub. Yn de handt umme god vor my tho biddende. (4) L. Karuse a.a.O.) Diese armen Siechen zu Rövershagen waren die siechen Wanderer und Fremdlinge, die bei der Kapelle in der Nähe des Landkruges ihre Unterkunft fanden, und das ganze Gewese bildete „eine Zweiganstalt des Heil. Geist Hospital zu Rostock“. Siechenhaus und Armenhaus waren dasselbe und je länger je mehr entsprach letztere Bezeichnung den veränderten Verhältnissen am besten. Im 18. Jahrhundert stand da ein Armenhaus, das sich unmittelbar an die Kapelle lehnte. In seinen Nachrichten über die Gemeinde Volkenshagen schreibt Pastor Kliefoth: „an der Kapelle unter der Abseite stand ein Armenhaus, in welchem 2 – 3 Arme zu wohnen pflegten. Das Haus war 1649 so verfallen, daß kein Armer darin wohnte.“ Wenn er dann fortfährt: „1662 wohnte ein Armer mit seiner Frau darin „, während er gleichzeitig aus dem Volkenshäger Kirchenvisitationsprotokoll von 1662 anführt, es „wären in 30 Jahren keine Armen in diesem Hause gewesen“, so muß man annehmen, daß geradedamals doch ein armes elendes Ehepaar, wenn auch nur vorläufig, doer Wohnung genommen, weil es in seiner Notlage keinen anderen Unterschlupf gefunden. Das Ehepaar wird mit der Bettelei sein Leben gefristet, der Mann seine Mütze, die Frau ihre offene Hand oder eine Büchse den auf der Landstraße zu Fuß oder zu Wagen daherkommenden zu einere Gabe hingehalten haben. So gab es dort, abgelegen von größeren Wohnstätten an der Landstraße von Rostock nach Ribnitz und an dem Verbindungswege zwischen Dörfern Vogtshagen und Rövershagen eine Siechenkapelle und ein Siechen- oder Armenhaus, wie es in ganz ähnlicher einsamer Lage westlich von Dassow, an der Landstraße von Dassow nach Lübeck und mit Weges zwischen den Ortschaften Schwanbek und Zarnewenz eine St. Georgenkapelle und ein Siechenhaus gab, und dort ist die Kapelle, in welcher der Prediger zu Selmsdorf jährlich dreimal Gottesdienst hält, und das alte Siechenhaus, das von dem nahe wohnenden Lehrer als Stall benutzt wird, noch heute vorhanden. Zu der Kapelle beim Landkruge gehörten „ohngefähr 3 Morgen Acker mit Rusch und Busch“, ein anderes Mal heißt es: „eine Word von 2 Scheffel Saat“, welche der Landkrüger in Gebrauch hat hatte und davon dem Pastor zu Volkenshagen jährlich einen Taler Heuer gab. Dieser hielt in der Kapelle jährlich einmal Gottesdienst am Sonntage Misericordias Domini, der besonders für die Kranken, Alten und Schwachen bestimmt war. Doch kamen auch viele andere dazu.Während des Gottesdienstes wurde für den Pastor geopfert. Nach dem Gottesdienst speiste der Pastor mit Frau und Kindern und mit dem Küster bei dem Landkrüger zu Mittag und zu Abend. Der Landkrüger war verpflichtet, diese Mahlzeiten zu geben. Doch besonders erwünscht konnte dieser gottesdienst nur für die siechen sein, die etwa im Armenhause oder im Landkruge wohnten. Für Alte, Kranke, Schwache in den umgebenden Ortschaften war der Besuch der Kapelle nicht mit weniger Schwierigkeiten verknüpft als der Besuch ihrer eigenen Kirchen. Deshalb konnte er jährlich einmalige Gottesdienst samt Kapelle und Armenhaus allmählich überflüssig erscheinen. Der herzoglichen Landwirtschaftskommission zu Rostock Schritte, um die Abbrechung der Siechenkapelle herbeizuführen. Herr Landesarchivar L. Krause berichtet über die darüber geführten Verhandlungen (L.Krause a.a.O. S. 128f) Diese beginnen mit einem am 22. Oktober 1773 eingereichten Pro Memoria (einer Denkschift) des herzoglichen Amtmannes und Mitgliedes resp. Vorsitzenden der Landwirtschaftskommission P.G. Souhr zu Neukalen, Kapelle beantragt, da sie ihren einstigen Stiftungszweck nicht mehr erfülle, sondern nur noch eine Last für das Hospital zum Heiligen Geist sei. Da die Kapelle keine Pfarrgemeinde habe, so werde in ihr überhaupt nur einmal im Jahr gepredigt, und zwar von dem Pastor der benachbarten Volkenshäger Kirche. Die z.T. allerdings zahlreiche Gemeinde komme aber meist nicht aus Andacht, sondern aus Neugier zu dieser Predigt und schmause im übrigen entweder auf den nächstgelegenen Höfen und Dörfern, oder im Landkruge, wo sich dann zuweilen auch Musikanten einfinden. Kurz dieser Sonntag sei mehr ein Tag der Vergnügungen, als des wahren Gottesdienstes. Dem Hospital zum Heiligen Geist erwüchsen aus der Kapelle nebst Zubehör aber nicht unerhebliche Kosten, einmal durch die bauliche Erhaltung der Kapelle und einer danebenstehenden kleinen Wohnung, dann aber auch durch den Unterhalt einer dort wohnenden Frau, die allen Vorbeireisenden die Büchse zur Sammlung der Almosen für Arme darreichen müsse, denn diese Frau bekomme außer der notdürftigen Feuerung 4 Reichstaler bar (im Jahr). Die Sammelbüchse bringe jetzt aber nichts mehr ein, nicht einmal einen Taler im Jahr, im letzten Quartal nur 5 Schillinge. Aus allen diesen Gründen schlage er der herzoglichen Stadt-Hauptkommission vor, beim Herzoge die Erlaubnis zum Abbruch der Kapelle zu erwirken. Das Hospital erspare dann jährlich nicht nur mindestens 8 Taler Ausgaben, sondern könne stattdessen vielmehr noch 8 – 10 Reichstaler einnehmen, wenn es die Wohnung zu einem 2hischigen Katen umwandle und vermiete. Dem Prediger könne aber für den Fortfall seiner Opfereinnahme ja jährlich an demselben Sonntage ein Opfer in der Volkenshäger Kirche bewilligt werden. Dann erleide niemand durch den Abbruch einen Schaden und das Hospital habe für seine Armen noch einen Vorteil.“ „Dies Pro Memoria wurde von der Stadt-Haupt-Kommission am 29. Oktober mit dem Rostocker Rate mit der Auflage zugestellt, sich nach Besprechung mit den 100 Männern und den Hospitalvorstehern darüber zu äußern. Ebenso wurde der zuständige Superintendent Konsistorialrat M. Joh. Christ. Kessler zu Güstrow aufgefordert, den Volkenshäger Pastor Hoek über die Sache zu vernehmen und darüber zu berichten.“ Das Ergebnis der Verhandlungen war, daß die Kapelle abgebrochen werden und der Pastor neben einer Sammlunf (Kollekte) in der Volkenshäger Kirche jährlich vom Hospital 6 Reichstaler erhalten sollte, was unterm 10. April 1775 zu Schwerin vom Herzoge bestätigt wurde. Der Landkrüger gibt an den Pastor für die Mahlzeit die weggefallen, jährlich ein „Speisegeld“ von 24 Schillingen. Der Abbruch der Kapelle ist nicht sofort geschehen. Nach Herrn Dr. Krause hat sie am 13. Juni 1783 noch gestanden. Jedenfalls wird sie, schreibt er, am Ende des 18. oder Anfang des 19. Jahrhunderts verschwunden sein. Ich glaube jedoch, daß sich die Zeit dews Abbruchs etwas näher bestimmen läßt. Anläßlich des Verkaufs des Landkruges an den Herren Trost im Jahre 1815 wird vermerkt, es sei nach einem im Mai 1794 gemachten Auszuge aus Vorlagen von 1773 und 1778 die zum Landkruge gekommene Seecken Kapelle zu 40 Quadratruten, der vormalige Garten bei dem Katen zu 42 Quadratruten Flächeninhalt berechnet. (Akten der Kämmerei Rostock). Hiernach darf man vermuten, daß die Kapelle im Mai 1794 schon abgebrochen war. Auf dem zu Kapelle gehörenden Kirchhofe hatten Beerdigungen stattgefunden, von denen 1773 noch zwei Gräber zeugten, für welche Fürsorge getroffen werden sollte. Ich gebe hier eine Nachzeichnung der Kapelle und des Landkruges, wie beide Gebäude auf der Heidekarte von Gottfriet Lust im Jahre 1696 dargestellt sind. (diese Karte wird im Stadtarchiv aufbewahrt). „Ueber das Gebäude selbst“, schreibt Dr. Krause, „erfahren wir, daß das Mauerwerk bis zu einer Höhe von 6 Fuß aus Feldsteinen, darüber aber aus Backsteinen bestand, und eine Dicke von 2 Fuß hatte. Die Länge des Gebäudes betrug 48, die Breite 24 und die Höhe 18 Fuß, wobei das Breitenmaß, wie sich aus den Bemerkungen des Forstinspektors ergibt,offenbar die licht e innere Breite darstellt, denn die Balken waren „ohne was auf der Mauer ruhte, 24 Fuß im Lichten lang“. Die Decke war eine Balkendecke. Unter den in der Schmidtschen Taxe (L. Krause S.132 genannten 11 Pfeilern haben wir wohl äußere Strebepfeiler zu verstehen. Das Dach bestand aus Ziegeln und zwar aus Holldach und Oberdach. Balken und Sparren waren sämtlich aus Eichenholz. Von der inneren Einrichtung wird nur erwähnt, daß die Kirchenstühle und Bänke aus gutem trockenen Tannenholz bestanden. Auf der Lustschen Heidekarte von 1696 ist die Kapelle dargestellt als ein mit Schindeln oder mit Ziegeln gedecktes kleines turmloses Gebäude, dessen östliche Giebelspitze ein Kreuz schmückt. Die südliche Längswand zeigt 2 Paar Rundbogenfenster, die von der Deckkante bis über die Mitte der Wand hinabreichen. In der Westwand sehen wir ein verziertes breites Bogenportal und darüber in dem einfachen dreikantigen Giebel zwei kleine Licht- oder Luftlöcher. (Krause a.a.O. S. 135). Auf der Lustschen Heidekarte sehen wir links von der Rostocker Ribnitzer Landstraße, der Siechenkapelle gegenüber, ein Gebäude verzeichnet, das vielleicht das damalige vorhandene Siechen- oder Armenhaus darstellen soll. Ein Beweis daführ fehlt jedoch. (das ist das Gutshaus von Oberhagen. WS) Dagegen zeigt auf der Flurkarte von Vogtshagen im Jahre 1767 die Kapelle einen Anbau, in welchem wir mit Sicherheit das Armenhaus sehen dürfen.

Es gibt eine Sage von der bettelnden Hexe beim Landkruge. Sie wird in Bartsch, Meckl. Sagen, Bd. 2, S. 471F, erzählt. Der Inhalt ist kurz folgender: Als die Kapelle noch gestanden, hat sich dort ein Mädchen aufgehalten, welches die vorüberziehenden Fuhrleute um eine Gabe angesprochen. Einmal fährt ein Bauer aus Klockenhagen vorbei. Sie bittet ihn um einen Schilling. Er bedauert, ihr keinen geben zu können, weil er keinen habe, und fährt weiter. Nach einiger Zeit können die Pferde den Wagen nicht mehr vorwärts ziehen und bleiben stehen. Trotz der Peitsche bringen sie den Wagen nicht von der Stelle. De Bauer kann nicht entdecken, woran das liegt. Da kommt ein Kärrner daher und öffnet ihm die augen, daß er sieht, wie die Hexe, d.h. jenes Mädchen mit dem Wuchtebaum am Rade den Wagen festhält. Der Kärrner weiß die Hexe so anzugreifen und zu behandeln, daß sie sich davon macht und der Bauer heimfahren kann. Diese Sage ist weiter nichts, als die bereits etwas verschwommene Ueberlieferung von der einstigen Siechenkapelle, nur daß das Volk oder einer der Weitererzähler, nachdem die Erinnerung an die Armenbüchse schon so weit geschwunden war, nun das nicht ohne weiteres mehr verständliche An- oder Aufhalten der Fuhrwerke daselbst, sowie das spätere Aufhören des Almosensammelns aus dem landläufigen Hexenglauben erklärte. (L.Krause a.a.O., S.134). In Vogtshagen gibt es da, wo der Weg von Volkenshagen in das Dorf mündet, südwärts zwischen dem Wege nach Cordshagen und der gleichlaufenden Dorfstraße ein Acker- oder Gartenland, welches Kapellengarten genannt wird. Namentlich wird der Schulgarten, der ehemals mit einer Dornenhecke umfriedigt gewesen sein soll, so genannt. Auch ein Teil der Kopel des Hofbesitzers Düwel (auf der Hofstätte Nr.1), der früher Katehgarten gewesen, führt diesen Namen. Statt Kapellengarten hat man hier auch Kapellenhof gesagt. Für eine Beziehung dieses Kapellengartens zu der Siechenkapelle beim Landkruge gibt es keinen Anhalt. Daß der Flurname von einem Personennamen stamme, ist auch nicht mit Sicherheit zu behaupten, da unter den bisher bekannt gewordenen Bewohnern Vogtshagens ein Kapell sich nicht befindet. Man kommt auf die Vermutung, daß hier im Dorf einmal eine Kapelle gestanden, doch fehlt bisher jegliche Nachricht darüber. Bei der Einwohnerschaft von Vogtshagen ist die Erinnerung an das, was dem Namen zugrunde liegt erloschen.

Der Präbenkaten in Vogtshagen

Seit 1381 gehört Vogtshagen dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock und wird von dort verwaltet. Die Bewohner haben dort ihre Obrigkeit. Es drängt sich leicht die Frage auf, was das Hospital ursprünglich war. Wir antworten mit Koppmann, „Das Hospital war ein Gast- und Siechenhaus für Auswärtige, in welchem, wie es etwa 1350 heißt, Kranke, Elende beherbergt und gespeist, von Ungeziefer gereinigt und von anderen Beschwerden befreit wurden. Diese Werke der Barmherzigkeit verrichtete die Brüderschaft zum Heiligen Geist, deren Brüder und Schwestern im Hospital wohnten und beköstigt wurden, oder doch das Recht auf Wohnung und Beköstigung in demselben geltend machen konnten. Solche Berechtigung hieß eine Präbande, und man erwarb sie entweder dadurch , daß man – in der Regel durch ein größeres Geschenk – die Verleihung der vollen Bruderschaft erlangte, oder durch die Zahlung eines Kaufpreises, beziehentlich eines Eintrittsgeldes. Die Leitung des Hauswesens war einem Hofmeister übertragen; die Aufsicht führten unter Oberleitung des Rates zwei Vorsteher“ (Koppmann, Geschichte der Stadt Rostock I. S.93f) Zu diesem Hospital gehörte eine Kirche zum Heiligen Geist, die da stand, wo jetzt die Rostocker Zeitung gedruckt wird, an der Westseite der Faulen Grube, zwischen dem Hopfenmarkt und dem Heiligen Geist Hofe. Die Kirche verfiel allmählich und wurde im Jahre 1818 auf Abbruch verkauft.

In den Hospitalakten von 1800 und 1803 ist von einem Präbenkaten zu Vogtshagen die Rede. „Präben“ ist wohl nur Abkürzung von Präbende und Präbenkaten nichts anderes als Armenhaus. Nach dem Sprachgebrauch des Hospitals lag es nahe, das Recht, im Armenhause zu wohnenund vielleicht einige andere Vorteile zu genießen, als eine Präbende zu bezeichnen, und daher auch das Haus oder den Katen danach zu bezeichnen.

Rezension:

"Geschichte des Dorfes Vogtshagen" / Schlüter In: Mecklenburg : Zeitschrift des Heimatbundes Mecklenburg. - Schwerin : Bärensprung Bd. 33.1938, 1, S. 31