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	<title>Ortschroniken - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-05-01T09:01:40Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_H%C3%A4uslereien&amp;diff=142529</id>
		<title>Mönchhagen: Die Häuslereien</title>
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		<updated>2026-02-16T14:12:04Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Häuslerei 2 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Büdnereien/Häuslereien/Katen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu den &#039;&#039;&#039;Häuslereien in Mönchhagen von Ende des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Häuslereien==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Beispiel des Bauunternehmers, des Kolonialwarenhändlers oder des Bäckers sieht man, dass auch Besitzer einer Häuslerei es zu Wohlstand bringen konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Lage der Häuslereien Ende des 19. Jahrhunderts==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Karte 1894 Skizze.png|thumb|400px|Karte des Ortes von 1894, skizziert nach einem Original aus dem Landeshauptarchiv Schwerin (Bestand 12.12-1, Signatur G127 XI). &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Karte trägt im Original den Vermerk „kopirt von der Karte de 1855 im Jahre 1894“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in gelb eingezeichnete Straße ganz rechts am Rand der Gemarkung Mönchhagens ist der Hansische Botenweg – er endete nach dem Bau der Chaussee offenbar etwa an der Gemeindegrenze. Die Beschriftung „nach Rostock“, die auf der Karte noch verzeichnet war, ist später mit Bleistift durchgestrichen worden. Bis zum 2. Weltkrieg hatte Mönchhagen um die 300 Einwohner.&lt;br /&gt;
Eingezeichnet sind die Hufen (also die größeren Höfe, die ihren Besitzern erlaubte, allein von der Landwirtschaft zu leben), die Büdnereien und die Häuslereien. Alle drei wurden damals durchnummeriert (römische Ziffern), Adressen wie heute gab es noch nicht. Die Häuslereien I bis XX sind grau mit roten Ziffern, die Büdnereien I bis VIII orange mit blauen Ziffern; die Hufen in verschiedenen Pastellfarben mit grünen Ziffern. Die zugehörigen Gebäude haben jeweils entlang der Straßen gestanden. Dunkelgrün ist Gemeindeland, in Schwarz ist die Lage einiger besonderer Gebäude wie der Windmühlen und des Bahnhofes gekennzeichnet. &lt;br /&gt;
Eingetragen sind auch die angrenzenden Feldmarken – Mönchhagen war umgeben von Höfen, d. h. Gütern, mit unterschiedlichen Eigentümern. Die Güter Jürgeshof und Purkshof gehörten dem Heilig Geist Hospital in Rostock, das Gut Volkenshagen dem Kloster zum Heiligen Kreuz in Rostock, das Gut Klein Kussewitz war ein Rittergut und die Güter Nienhagen und Häschendorf waren wie auch Mönchhagen Domanialbesitz, gehörten also dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 1=== &lt;br /&gt;
umfasste 1851 15 Quadratruten; 1924 wurde sie zu einer Doppelhäuslerei, nachdem 7338 qm dazugekommen waren und die Fläche jetzt 91 a 81 qm betrug. Häuslerei I lag am Stillen Frieden dort, wo heute das dritte Grundstück gerechnet von der Kreuzung an liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Jochen Hallier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1859 dessen Schwiegersohn Block&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1913 Stellmacher Ernst Zander&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Privatier Kaufmann Eduard Drenger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1921 Stellmacher Ernst Zander (kein Fehler, er übernahm tatsächlich wieder)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1938 Flugzeugtischler Arthur Krüger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Krüger kein Landwirt war, verkaufte er 1943 formell seine Häuslerei an Dr. Brandt (Hufe 2) als Unterkunft für dessen Landarbeiter. Seinen Betrieb verlegte Krüger in seine Häuslerei 16.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 2===&lt;br /&gt;
15 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Joachim Suhrbier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 Hanna Suhrbier geb Stuth zu 1/4 und der Sohn Ernst Suhrbier zu 3/4;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hanna stirbt 1917, Ernst 1918 im Feldlazarett&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 Ernsts Witwe Karoline Suhrbier sowie die Kinder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 3===&lt;br /&gt;
15 Quadratruten, wird 1870 auf 85 Quadratruten erweitert; heute Transitstr. 7/7a&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Chausseewärter Maibohm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1873 Erbpächter Heinrich Brandt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1876 Erbpächter Heinrich W. Schulze&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1929 Erbpächterin Marie Schulze geb. Gebhardt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 4===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zunächst 15 Quadratruten, später 85 Quadratruten; heute Transitstr. 9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1855 Heinrich Witt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1875 Heinrich Millahn, Chausseewärter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1887 Jah. Lau&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 Emma Loheit geb. Lau&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 Bäcker Karl Abst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1926 Meta Kentzler geb. Sültmann (Kaufmannsfrau)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Frage: Es gab noch den Kolonialwarenhändler Wilhelm Kentzler von mindestens 1925 an bis in die 1930er Jahre &amp;amp;ndash; wie gehört der da rein? Vermutlich der Mann von Meta.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 5===&lt;br /&gt;
85 Quadratruten; spätere Gaststätte zur Eibe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Heinrich Hallier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1890 Johann Hallier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1902 Eduard Tessmann, Dampfdreschmaschinenbesitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1912 Carl Düring, Briefträger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Johann Piehl&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1902 wurde das Haus durch die Baufirma Lange aufgestockt, 1927 wurde eine Bühne an den Saal angebaut. Bereits Johann Hallier betrieb eine Gaststätte auf der Häuslerei 5.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1933 wurde Häuslerei 5 zur Büdnerei 14.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;250px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Moenchhagen gastwirtschaft zur alten Eibe um 1900.JPG|Die Gastwirtschaft zur alten Eibe, um 1900. Gastwirt war lt. Aufschrift über der Tür Johann Hallier. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Moenchhaeger Eibe1939.jpg|Die alte Eibe Mönchhagens auf einem Foto von 1939; im Hintergrund die Gaststätte Piehl (heute ein privates Wohnhaus) auf der anderen Straßenseite; Blick vom Eibenhof in Richtung Straße; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_Eibe 2012.jpg|Die alte Eibe im Jahr 2012, im Hintergrund das gegenüberliegende (private) Gebäude, in dem früher die Gaststätte Piehl war. Blick vom Eibenhof in Richtung Straße; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 6===&lt;br /&gt;
85 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1874 Schuhmacher Christian Düwel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 Friederike Düwel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1904 Albert Düwel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Häuslerei 6 wurde 1932 zur Büdnerei 15.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 7===&lt;br /&gt;
87 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1875 Tischler Johann Schier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1889 Carl Wulff&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Arbeiter Peter Pingel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 Arbeiter Otto Lenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 8===&lt;br /&gt;
89 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1875 Stellmacher Christian Lorenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1877 Johann Stiegmann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1879 Arbeitsmann Johann Peters&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1909 dessen Sohn Stellmacher Johann Peters&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1912 Bertha Peters geb. Koch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1941 Stellmachermeister Hermann Peters&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anmerkung: Diese Auflistung ist möglicherweise falsch, denn ein Häusler Hans Stiegmann unterschreibt noch bis 1896 die Gemeindeprotokolle, muss also der Häuslerdeputierte gewesen sein. 1897 verzieht er nach Rostock, weshalb die Gemeinde einen neuen Trichinenbeschauer braucht. Dieses Amt übte Stiegmann seit 1895 aus. Eine andere Häuslerei im Besitz eines Stiegmann ist nicht bekannt. &lt;br /&gt;
Andererseits wird 1883 der Rademacher Peters als Ehemann der neu einzustellenden Hebamme genannt. Bei diesem dürfte es sich um den Arbeitsmann Peters gehandelt haben. Der dann kein Arbeiter, sondern Rademacher / Stellmacher gewesen wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 9===&lt;br /&gt;
1876 Stellmacher Christian Lorenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1897 Schmied Wilhelm Busch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1909 Schmied Karl Arndt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1918 Schmied Rudolf Möller aus St. Hubertus&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Schmiedegebäude auf Häuslerei 9 lag mit der Tür zur Landstraße und stand 2,5 m entfernt von der Grenze zur Büdnerei 12/Häuslerei 10. Am zum Garten gelegenen Teil gab es noch einen Stall. Der Schmiedemeister Möller hatte wenig Platz und musste seine Gerätschaften, Maschinen usw. vor der Schmiede und auf der Straße aufstellen. Aus diesem Grund erwarb er noch die nebenan liegende Büdnerei 12 und ließ den Grenzzaun entfernen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 Schmied und Gastwirt Albert Wellert aus Bentwisch; er erwarb auch Büdnerei 12&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landdrostei sperrte sich erst dagegen, dass Wellert beide, Häuslerei 9 und Büdnerei 12, zusammenlegen wollte, das Argument seines Anwalts aus einem Schreiben vom 11. April 1928, bereits der Vorbesitzer Möller hätte dies gemacht, überzeugte nicht &amp;amp;ndash; dann hätte bereits Möller gegen diese Vorschrift verstoßen hätte, sie sich aus den Grundbedingungen für Häuslerein ergäbe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Amtshauptmann des Mecklenburg-Schwerinschen Amtes Rostock empfahl jedoch, die Trennung der Grundstücke nicht zu erzwingen, da der Bericht des Gemeindevorstands bestätigte, dass die Verschmelzung der beiden Grundstücke im Interesse des Schmiedebetriebs notwendig war. Allerdings sollte man für die Genehmigung eine jährliche Gebühr verlangen. Am 14. Juni 1928 schließlich erteilte das Ministerium die Genehmigung, beide Grundstücke zusammenzulegen und befand auch eine zusätzliche Gebühr für nicht nötig. (Akte 5.12-4/2 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 10===&lt;br /&gt;
85 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1871 Johann Voth&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1899 Friederike Müller geb. Voth&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1922 Schmiedemeister Rudolf Möller&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wird Häuslerei 10 zu Büdnerei 12, nachdem sie Land dazubekommen hatte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 11===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Windmuehle ca 1900.jpeg|Die Mühle um 1900. Der Schornstein im Hintergrund könnte zur Dampfsägerei Lange gehören. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen juengere Muehle ca 1930.JPG|Die Mühle auf Häuslerei 11 in den 1940er Jahren. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
480 Quadratruten aus Hufe XI abgetrennt zur Errichtung einer Häuslerei mit Windmühle. Später wurden aus der Häuslerei 122,3 Quadratruten oder 26 a 52 qm an die Eisenbahn abgetreten zum Bau der Strecke Stralsund&amp;amp;ndash;Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1881 Müller Carl Beckmann (Carl Beckmann verstarb 1895; als Mühlenbesitzerin wird in der Volkszählung von 1900 Hulda Beckmann aufgeführt.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 Helmuth Mentz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1918 Hermann Kasten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Gertrude Bodenstein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wurde aus der Häuslerei Nr. 11, auf der die Windmühle an der Bahn lag, die Büdnerei Nr. 9, weil Land von den Hufe XI und XIV dazu kam. Heute Oberdorf 20.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 12===&lt;br /&gt;
100 Quadratruten; heute direkt gegenüber der ESSO-Tankstelle an der nördlichen Gemeindegrenze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1885 Schuster Johann Mahncke&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1907 ging über Zwangsversteigerung an August Haller, Erbpächter Hufen V und IX&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1934 erhält dessen Frau Else Haller geb. Uhrig die Häuslerei 12&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 13===&lt;br /&gt;
170,8 Quadratruten; heute Oberdorf 3.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1893 Gottlob Geisler&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1905 Schiffszimmermann Friedrich Rummelhagen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 Franz Geisler&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1935 nach dem Tode Franz Geislers verkaufen die Erben an Else Haller geb. Uhrig&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wird aus Häuslerei 13 durch Landzukauf eine Doppelhäuslerei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 14===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Häuslerei 14, kaiserliche Postagentur. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. Bild: Sammlung V. Schmidt&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; Schneiderei Behrens; hier war auch die Postagentur, zudem wohnte später der Sattlermeister Malchow hier, der nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben rief. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
93,1 Quadratruten, heute Transitstr. 4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1896 Schneider Hermann Behrens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1917 Landwirt Johann Roggendorf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier befand sich zu Beginn des 20. Jh auch die Postagentur.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 15===&lt;br /&gt;
92,9 Quadratruten, abgetrennt aus Hufe X, heute Transitstr. 5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1897 Arbeitsmann Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Wilhelm Jahnke&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Bauunternehmer Max Schlottfeldt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Landwirt Hans Lange aus Mönchhagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Schumacher Ernst Hausmann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Geschäftsmann Ernst Schwiedeps (nachdem der Stall abbrannte, hatte Schwiedeps kein Geld für einen Neubau mit zwei Aborten für die Mieter)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1926 Verkauf an die Reichsbahndirektion in Stettin&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 16===&lt;br /&gt;
Zu dieser gibt es keine Angaben, lediglich, dass der Flugzeugtischler Krüger aus Häuslerei 1 in den 1930er Jahren seinen Betrieb hierher verlegte. Heute Transitstr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 17===&lt;br /&gt;
1903 Bauunternehmer Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1929 Neubau eines weiteren Wohnhauses mit Stall auf Ländereien, die aus der Hufe X abgetrennt wurden; Veranda angebaut sowie Umbau des Stalls in eine Werkstatt: Durch den Landzuwachs jetzt eine Doppelhäuslerei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1939 OHG Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heute Oberdorf 2.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 18===&lt;br /&gt;
20 Ar durch Abtrennung aus Hufe XII (kann nicht sein, muss Hufe XVI gewesen sein).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1910 Erbpächter Heinrich Sass&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1936 Lehrer Wilhelm Freitag aus Lambrechtshagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 19===&lt;br /&gt;
26 a 55 qm; Doppelhäuslerei&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1912 Sägewerk Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1939 OHG Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heute Oberdorf 1.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 20===&lt;br /&gt;
23 a 46 qm; durch Abtrennung aus Hufe X entstanden, heute Transitstr. 23&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1914 Carl Müller&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Später war hier der Tierarzt Bobsien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 21===&lt;br /&gt;
200 Quadratruten oder 43 a 35 qm; Doppelhäuslerei&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 verkauft die Gemeinde Siedlungsland aus Hufe XI, grenzend an die künftige Büdnerei Bodenstein, an Maurer Methling zur Errichtung einer Doppelhäuslerei. Demnach muss sich Häuslerei 21 im Oberdorf direkt östlich neben der Bäckerei befunden haben (heute etwa Oberdorf 15).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1924 Maurer Paul Methling aus Mönchhagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1927 Hofpächter Gustav Behrens aus Kankel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 22===&lt;br /&gt;
Die Doppelhäuslerei entstand 1921 aus dem Siedlungsland, welches die Gemeinde aus Hufe XI verkauft hat; umfasste 43 a 35 qm (heute Oberdorf 17).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1923 Postschaffner Wilhelm Wolfgramm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 23===&lt;br /&gt;
Doppelhäuslerei von 43 a 35 qm; erbaut 1922 von Fritz Suhrbier, der hier die Poststelle des Ortes einrichtete. (Heute Oberdorf 16.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 24===&lt;br /&gt;
keine Angaben bekannt; wegen der fortlaufenden Nummerierung wird aber auch eine Häuslerei 24 existiert haben. Eventuell Oberdorf 11, die 1935 errichtete Häuslerei Fritz Brüß.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 25===&lt;br /&gt;
21 a 67 qm; 1920 errichtet auf Siedlungsland aus Hufe XI, das die Gemeinde verkaufte. Heute Oberdorf 19.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Emil Bodenstein, Molkereibesitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1921 Molkereibesitzer Rudolf Stahl&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1922 Bäcker, Müller und Landwirt Gustav Bendlin&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1927 Ella Häcker geb. Fahr ersteigert die Häuslerei; sie ist die Frau des Bäckers Häcker&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 baute Bäcker Häcker eine Wellblechgarage für sein Auto.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 26===&lt;br /&gt;
eine Doppelhäuslerei von 27 a 46 qm, 1921 an der Chaussee errichtet von Malermeister Franz Severt. (Heute Transitstr. 11)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 27===&lt;br /&gt;
Doppelhäuslerei  von 43 a 24 qm, errichtet 1922 vom Zimmerer Gustav Hallier, als die Gemeinde unbebautes Gemeindeland verkaufte. Um 1926 wurde noch ein Stall gebaut. (Heute Transitstr. 13)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 28===&lt;br /&gt;
Doppelhäuslerei von 43 a 37 qm auf Land, das aus Hufe XI abgetrennt wurde; errichtet 1926. (Heute Oberdorf 14)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1926 Georg Neumann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1930er Jahre Krüger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 29===&lt;br /&gt;
lag etwa zwischen Gaststätte zur Eibe und Büdnerei 11; 43 a 35 qm; 1934 von Hans Wegner errichtet, auf Land, das aus Amtsreservaten abgetrennt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 30===&lt;br /&gt;
1936 errichtet von Karl Ehlert (Hufe XIV) für seine Mutter; 24 a 53 qm; aus Gemeindeland erworben. Heute Oberdorf 13.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 31===&lt;br /&gt;
entstand 1936 als Arbeiterhaus der Fa. Lange; 22 a 61 qm; heute Oberdorf 12.&lt;br /&gt;
1939 OHG Hans Lange, Sägewerk&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 32===&lt;br /&gt;
Diese Häuslerei wurde erst 1949 gegründet, vom Landarbeiter Eduard Zich, und es ist leider nicht bekannt, wo sie gelegen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen&amp;diff=142528</id>
		<title>Mönchhagen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen&amp;diff=142528"/>
		<updated>2026-02-16T14:06:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Mönchhagen in alten Karten */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Infobox Ort&lt;br /&gt;
 | name = Mönchhagen&lt;br /&gt;
 | plz = 18182&lt;br /&gt;
 | verwaltungsamt = Amt Rostocker Heide&lt;br /&gt;
 | landkreis = Rostock&lt;br /&gt;
 | einwohner = 1130 (Stand 2012)&lt;br /&gt;
 | lat = 54.1540155&lt;br /&gt;
 | lon = 12.2249657&lt;br /&gt;
 | zoom = 15&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Hinweise können Sie gern an meine E-Mail-Adresse senden: [mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de] &#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Vielen Dank! Wiebke Salzmann, Mönchhagen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fährt man von Rostock aus auf der Bundesstraße B 105 nach Osten, durchquert man nach nicht ganz 10 km Mönchhagen. Von der B 105 aus sieht man nicht viel von dem Ort, das täuscht jedoch &amp;amp;ndash; Mönchhagen erstreckt sich als 3 km langes Straßendorf quer zur Bundesstraße, östlich der B 105 liegt das Oberdorf, westlich das Unterdorf. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen wurde im 12. Jh. als Hagenhufendorf gegründet und behielt diese Struktur eines Straßendorfes im Wesentlichen bis ins 20. Jh. bei. Die ersten Häuslereien am Stillen Frieden existierten bereits im 18. Jh, entlang der heutigen B 105 entstanden nach deren Bau im 19. Jh. einige Büdnereien und Häuslereien. Ende des 20. Jh. / Anfang des 21. Jh. entstanden die Neubaugebiete, die die Einwohnerzahl auf über 1000 Bürger steigen ließen. Als Ortsteile gehören seit 1960 [[Häschendorf | Häschendorf]] und Heidekrug zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fläche von Mönchhagen umfasst rund 1060 ha.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Geografische Lage==&lt;br /&gt;
* Koordinaten: [https://www.openstreetmap.org/?mlat=54.1493&amp;amp;mlon=12.2256#map=14/54.1493/12.2256 Breite: 54.1493 Länge: 12.2256] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;html&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;iframe width=&amp;quot;625&amp;quot; height=&amp;quot;350&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.openstreetmap.org/export/embed.html?bbox=12.179718017578127%2C54.13297525870863%2C12.271556854248049%2C54.16559978292037&amp;amp;amp;layer=mapnik&amp;amp;amp;marker=54.14929073444838%2C12.225637435913086&amp;quot; style=&amp;quot;border: 1px solid black&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/iframe&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;small&amp;gt;&amp;lt;a href=&amp;quot;https://www.openstreetmap.org/?mlat=54.1493&amp;amp;amp;mlon=12.2256#map=14/54.1493/12.2256&amp;quot;&amp;gt;-Größere Karte von Mönchhagen anzeigen-&amp;lt;/a&amp;gt;&amp;lt;/small&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/html&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot;  widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
File:moenchhagen_luftbild.JPG|Mönchhagen aus der Luft; Aufnahme von 2012. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
File:Moenchhagen Karte 2015.jpeg|Karte des Ortes von 2015, Daten von [http://www.openstreetmap.org OpenStreetMap] - Veröffentlicht unter [http://opendatacommons.org/licenses/odbl ODbL], mit eigenen Ergänzungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Luftbild 2021.jpg|Mönchhagen aus der Luft; Aufnahme von 2021. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Mausklick auf die Karten öffnet eine größere Version. Die beiden Neubaugebiete entstanden ab 1997 bzw. ab 2015; bis dahin war Mönchhagen ein reines Straßendorf und hatte nur drei Adressen: Oberdorf und Unterdorf sowie Transitstraße für die an der B 105 liegenden Häuser. Mit den Neubaugebieten verdoppelte sich die Einwohnerzahl fast, die vorher bei ca. 600 gelegen hatte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mönchhagen in alten Karten===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Vergleich sieht man, dass die heutige Straße nach Häschendorf Ende des 19. Jahrhunderts noch nicht existierte, während der Hansische Botenweg als eine der Hauptverbindungen noch über Klein Kussewitz Richtung Rostock führte. Heute endet der Weg an einem Wohnhaus südlich des Peezer Baches.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=300px heights=200px&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Karte Schmettau 1786.jpeg|Mönchhagen auf der schmettauschen Karte von 1786 (online auch einsehbar unter [https://www.gaia-mv.de/gaia/gaia.php www.gaia-mv.de/gaia/gaia.php]) &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Karte Messtischblatt 1888.jpeg|Mönchhagen auf dem Messtischblatt von 1888 (online auch einsehbar unter [https://www.gaia-mv.de/gaia/gaia.php www.gaia-mv.de/gaia/gaia.php]) &lt;br /&gt;
Datei:Mönchhagen Karte von der Dorffeldmark Mönchhagen 1855-1894.jpg|Karte von der Dorffeldmark Mönchhagen; kopiert im Jahre 1894 von einer Karte von 1855; &#039;&#039;Original im Privatbesitz von Wolfram Vormelker&#039;&#039; &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kurztext zum Ort: Mönchhagen im Jahre 1894==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn750464909 Mecklenburgischen Vaterlandskunde Bd. 1 von Wilhelm Raabe und Gustav Quade von 1894] findet man zu allen Orten eine kurze Beschreibung. Zu Mönchhagen liest man:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönchhagen bei Bentwisch, an der Haltestelle Mönkhagen an der Rostock-Ribnitzer Bahn (nach Rostock 10,3, nach Ribnitz 18,3 km), nordöstlich von Rostock an einem in den Breitling fließenden Bache, an der Rostock-Ribnitzer Chaussee, Dorf mit 15 Erbpächtern (1 Müller), 8 Büdnern (1 Schmied, 1 Krüger), 12 Häuslern (1 Müller, 1 Schenkwirt), Schule. 363 (341) Einw.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu Heidekrug:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Heidekrug bei Bentwisch, Erbpachtgehöft östlich von Mönchhagen. 16 (23) Einwohner.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einwohnerzahlen in Klammern geben die Ergebnisse der Volkszählung von 1890 wieder, die in Klammern gesetzten die der Volkszählung von 1856.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Gründung von Mönchhagen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit den 1430er Jahren sind in Mönchhagen Namen wie Hallier, Haller, Holler usw. belegt, die auf eine Herkunft ersten Bauern aus Halle/Westfalen hindeuten.  Tatsächlich holte Heinrich Borwin I. ab etwa 1200 Siedler aus Niedersachsen und Westfalen in das heutige Mecklenburg. Die Siedler rodeten den Wald und errichteten auf diesen „Hagen‟ ihre Dörfer. Bei der Gründung Mönchhagens waren offenbar aber auch Mönche beteiligt. Aber welche Mönche?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[File:Moenchhagen Moench-Skulptur.JPG|thumb|Der Verein „Freizeit und Begegnungsstätte Mönchhagen“ ließ durch Holzbildhauer Harald Wroost die lebensgroße Statue eines Mönches erstellen zum Andenken an die Gründung des Ortes durch Mönche. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Juni 2013, als Einleitung zum Dorffest, wurde der Mönch feierlich enthüllt. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039; ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen wird erstmals erwähnt in einer Urkunde von 1252, in der Fürst Borwin die Rostocker Heide an Rostock verkauft.&lt;br /&gt;
1909 schreibt der Heimatforscher Ludwig Krause zu dieser Urkunde:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[...] Nur soviel scheint aus der ersten Namensform: Indago monschorum (der Hagen der Mönche) hervorzugehen, daß ein Mönchskloster der erste Besitzer des Ortes war, vielleicht das livländische Cisterciensienkloster Dünamünde, [...]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Urkunde wird erwähnt, dass das Kloster Doberan Besitz am heutigen Stromgraben hatte. Man möchte daher zunächst annehmen, dass die Zisterzienser aus Bad Doberan Mönchhagen gründeten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie kommt Krause dann auf Dünamünde – das heutige Riga in Lettland? Das Kloster Dünamünde wurde 1205 gegründet und erhielt 1235 von Papst Gregor IX. die Dörfer Bentwisch und Volkenshagen. Es ist daher durchaus möglich, wenn nicht wahrscheinlich, dass damit auch die Wälder zwischen Bentwisch und Volkenshagen, in denen dann Mönchhagen gegründet wurde, an Dünamünde gingen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welches der beiden Klöster Mönchhagen tatsächlich gründete (oder ob es gar ein drittes war), bleibt wohl im Dunkel der Geschichte. Aufgrund der Lage der jeweiligen Klosterländereien erscheint jedoch die Gründung Mönchhagens durch lettische Mönche plausibler. Dafür spricht auch, dass Teile des Dorfes ab Ende des 13. Jh. in weltlichem Besitz waren und 1340 der gesamte Ort an Rostock verkauft wurde, denn aus dem Kloster Dünamünde wurde zu Beginn des 14. Jh. eine Burg des Deutschen Ordens, während das Kloster Doberan weiter bestand und auch noch weitere Ländereien erhielt, 1365 bspw. Sanitz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit wäre Mönchhagen zwischen 1235 und 1252 gegründet worden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die tausendjährige Eibe==&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Eibe um 1900 b.jpg|Die Eibe um 1900, &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Eibe um 1900.JPG|Die Eibe um 1900. Bild: Sammlung V. Schmidt&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Eibe 2009.JPEG|Die Eibe 2009. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
File:Moenchhagen_Eibe_2015.jpg|Die Eibe 2015. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der berühmteste Baum Mönchhagens, die alte Eibe, steht auf dem Privatgrundstück Unterdorf 19, direkt an der Dorfstraße. Während die meisten Mönchhäger die Eibe als Überrest des früheren Waldes ansehen, vermuten andere, dass die Eibe aus Anlass des Freikaufes einiger Mönchhäger Bauern gepflanzt wurde, und nehmen an, dass sich an dieser Stelle der Hof des ersten Mönchhäger Schulzen befunden hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie alt die Eibe tatsächlich ist, ist unbekannt, da die Schätzung des Alters von noch lebenden Eiben schwierig ist. Forstinspektor H. F. Becker hat in seinem Buch &#039;&#039;Beschreibung der Bäume und Sträucher, welche in Mecklenburg wild wachsen&#039;&#039; von 1791 ihr Alter auf 1500 Jahre geschätzt. Noch älter, nämlich bis zu 2000 Jahre, schätzte sie um 1900 der Botaniker J. Trojan, während der Dendrologe H. Edelbüttel 1935 ein Alter von 330 Jahren angab. Heutige Fachleute schätzen die Eibe auf 550 bis 600 Jahre. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eiben können sehr alt werden, wachsen aber nur langsam und bleiben oft eher Sträucher als Bäume. Stammumfänge von mehr als 1 m sind selten, sodass die 3,50 m Stammumfang der Mönchhäger Eibe und ihre Höhe von 12 m etwas Besonderes sind. Bis ins 16. Jahrhundert war die Eibe als Schattenbaum und Begleitgehölz ein häufiger Baum in der Rostocker Heide, heute ist sie sehr selten geworden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Krause schreibt in seiner Fundchronik (Stadtarchiv Rostock), dass die deutschen Siedler die Eiben häufig stehen ließen, wenn sie den Wald rodeten. Zwar sei ihm kein speziell in Mecklenburg herrschender Aberglaube im Zusammenhang mit Eiben bekannt, aber die Eibe galt allgemein als Totenbaum und es sei schwer vorstellbar, dass sie im Mittelalter nicht auch in Mecklenburg diesen Ruf hatte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Deshalb findet man lt. Krause die Eiben häufiger in den Gärten der Bauern als im Wald. Dann beschreibt er die Mönchhäger Eibe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu diesen verlorenen Posten des Waldes gehört der älteste und größte Eibenbaum Norddeutschlands im Garten des Erbpächters Hallier zu Mönkhagen bei Rostock. 36 cm über dem Boden hat er den mächtigen Umfang von 2,91 m, also fast 3 m. In der Höhe von 1,7 m entwickelt sich der erste Zweig mit einem Umfang von 1,5 m, der zweite direkt darüber hat 1,15 m; nach 2,2 m über dem Boden hat der Hauptstamm 1,71 m Umfang. Die Gesamthöhe beträgt 10 m und der Kronendurchmesser etwa 9 m.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[File:Moenchhagen Eibe Nachzucht 2024.JPG|thumb|Nachzucht der Mönchhäger Eibe in der Rostocker Heide, Projekt &amp;amp;bdquo;Junge Riesen&amp;amp;ldquo;. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039; ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit einigen Jahren verschlechtert sich der Zustand der Eibe zusehends. Über das Projekt &amp;amp;bdquo;Junge Riesen&amp;amp;ldquo; wurde in der Rostocker Heide aus dem Samen der Mönchhager Eibe ein Nachkömmling gezogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Entwicklung der Einwohnerzahl==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_einwohnerzahlen_1840-2008.png|thumb|Die Entwicklung der Einwohnerzahlen in Mönchhagen von 1840 bis 2008. &#039;&#039;Zeichnung: eigene Arbeit&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man erkennt die deutliche Zunahme der Bevölkerung nach dem 2. Weltkrieg aufgrund der Zuwanderung von Flüchtlingen und den Zuzug nach der Erschließung des neuen Wohngebiets Ende der 1990er Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ortschroniken von Mönchhagen==&lt;br /&gt;
* [[Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
* [http://feuerwehr-moenchhagen.de/geschichte.html Die Chronik der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen auf der Internetseite der FFw Mönchhagen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weiterführende Information zu Mönchhagen==&lt;br /&gt;
* [https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%B6nchhagen Mönchhagen in Wikipedia]&lt;br /&gt;
* [http://gov.genealogy.net/MONGENJO64CD Mönchhagen in gov.genealogy.net]&lt;br /&gt;
* [http://www.moenchhagen.de/ offizieller Internetauftritt der Gemeinde Mönchhagen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kontakte ==&lt;br /&gt;
Wenn Sie Hinweise zu einer der Mönchhäger Ortschroniken haben, freut sich die Ortschronistin Wiebke Salzmann über eine E-Mail:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_Schule&amp;diff=141275</id>
		<title>Mönchhagen: Die Schule</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_Schule&amp;diff=141275"/>
		<updated>2026-02-05T17:35:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Die Reinigung der Schulstube */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Schulchronik]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zur &#039;&#039;&#039;Schule in Mönchhagen.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier finden Sie zusammengefasst alle Abschnitte zur Schule aus den anderen Artikeln zur Mönchhäger Geschichte, sowie zusätzliche Informationen, bspw. technischer Art.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; als Diskussionsbeitrag eintragen oder (besser) direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Schullehrer 1783&amp;amp;ndash;1939==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schule Moenchhagen vor 1915.JPG|thumb|400px|Der heutige Kindergarten war früher das Schulhaus. Dieses Foto von Lehrer Burmeister und seiner Familie sowie einem Hilfslehrer wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts aufgenommen (vor 1915, aber nach 1912, denn das neue Ziegeldach ist schon vorhanden.). &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen schule 1954.jpg|thumb|400px|Die Schule von Mönchhagen war 1954 noch eine Grundschule; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der älteste in Mönchhagen nachweisbare Lehrer war laut Grosser Olerich um 1762 bis zu seinem Tode im August 1783 &amp;amp;ndash; seit mindestens dieser Zeit gab es also eine Schule in Mönchhagen. Die Volkszählung von 1819 nennt Gottfried Möller als Schullehrer, die von 1867 Friedrich Weyhl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth listet in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 folgende Lehrer auf:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Olerich, um 1762 bis 1783, starb Aug. 1783&lt;br /&gt;
# Peter Möller 1784 bis 1791, starb 27. Dec. 1791&lt;br /&gt;
# Gottfr. Müller, ein Sohn des vorigen, 1791 bis 1823, starb 13. Jul. 1823&lt;br /&gt;
# Gottfr. Heinr. Max Krull, 1824 bis 1859, starb 26. Febr. 1859. Ein Sohn desselben ertrank im Mönkhäger Mühlenteich. Ein zweiter Sohn desselben war Matrose geworden, und ist verschollen. Die letzten Nachrichten von ihm waren aus Amerika.&lt;br /&gt;
# F. J. C. Weyhl, von Mich. 1859 bis Mich. 1869. Er war vorher Küster in Kröpelin, und wurde 1869 als Küster nach Brunshaupten versetzt.&lt;br /&gt;
# Ludwig Joh. Rußdorf, seit Mich. 1869. Früher Küster in Retgendorf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 13. Dezember 1876 taucht in den Gemeindeprotokollen Lehrer Dahl auf (der als Lehrer Mitglied in der Gemeindeversammlung war und daher die Protokolle oftmals mit unterschrieben hat), das letzte von ihm unterschriebene Gemeindeprotokoll ist vom 23. Juli 1888.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 5. Februar 1889 unterschrieb erstmals Lehrer L. Burmeister ein Protokoll der Gemeindeversammlung. &lt;br /&gt;
Burmeister war Lehrer in Mönchhagen bis in die 1920er Jahre, danach kam Utermark. Im Gemeindeversammlungs-Protokoll vom 15. Oktober 1923 L. Burmeister J. Ihde als Lehrer genannt. Da Burmeister im selben Jahrgang der Protokolle als Schulleiter bezeichnet wird, dürfte Ihde der zweite Lehrer / Hilfslehrer gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es soll vor Burmeister noch einen Lehrer Freitag gegeben haben, dies konnte bislang nicht verifiziert werden. Es könnte sich bei Freitag auch um einen Hilfslehrer gehandelt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angaben aus dem Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalender:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1927: Schullehrer: Ernst Utermark; Lehrer: Hans Bolte&lt;br /&gt;
* 1930: Schulleiter: Ernst Utermark; Lehrer: Hans Bolte&lt;br /&gt;
* 1937: Lehrer: Ernst Utermark; 1 Hilfslehrer&lt;br /&gt;
* 1939: Lehrer: Ernst Utermark&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Fertigstellung des Schulanbaus war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm nur die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die zweite Schulklasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. Juni 1900 schrieb das Großherzogliche Justiz-Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten an das Finanz-Ministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten mit der Bitte &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;um gefälliges Einverständnis, daß die Einrichtung einer zweiten Klasse und Schulstelle an der Schule in Mönchhagen demnächst ins Auge gefaßt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; würde, denn die Schülerzahl hatte stark zugenommen. Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute die Schule, die bis dahin den Bauernkindern vorbehalten war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Das Lehrergehalt im 19. Jahrhundert==&lt;br /&gt;
===Allgemeines zum Lehrergehalt aus dem Jahr 1873===&lt;br /&gt;
Um die Gehälter der Lehrer zu zahlen und Lehrmittel anzuschaffen, musste jeder Einwohner Abgaben leisten. Diese waren abhängig von der Größe seines Besitzes, aber nicht davon, ob er selbst Kinder hatte. Befreiungen von der Abgabe gab es u.a. für Prediger, Lehrer und Küster nebst deren Witwen sowie auch Häusler während der Zeit, in der sie beim Militär dienten. Diejenigen, die Unterstützung aus der Armenkasse erhielten, zahlten ebenfalls nicht, in deren Fall übernahm die Gemeinde jedoch den halben Beitrag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegenzug durfte jeder, der Abgaben leistete, nicht nur die eigenen Kinder, sondern auch aufgenommene Mündel und die Kinder der Dienstboten zur Schule schicken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gehalt eines Lehrers betrug 1500 Pfd Roggen (wobei dieser nicht in natura, sondern der Geldwert in bar ausgezahlt wurde) sowie ein Geldbetrag, der abhängig von der Schülerzahl war: &lt;br /&gt;
*bis 50 Kinder: 75 Reichsmark&lt;br /&gt;
*bis 60 Kinder: 90 Reichsmark&lt;br /&gt;
*bis 70 Kinder: 103 Reichsmark&lt;br /&gt;
*mehr als 70 Kinder: 120 Reichsmark&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die allein stehenden Hilfslehrer erhielten 450 Reichsmark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgezahlt wurde das Gehalt der Hauptlehrer halbjährlich im März und im Herbst, das der Hilfslehrer vierteljährlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehrer mussten im November die Schüler mit Namen und Alter, sowie Stand und Wohnort der Eltern erfassen und dieses Verzeichnis dem Prediger übergeben. Dieser prüfte das Verzeichnis und übermittelte es ans Amt, das daraufhin die Gehalte der Lehrer festlegte. Zudem stellte das Amt Verzeichnisse der Beitragspflichtigen zusammen, die an die Ortsvorsteher gingen. Diese mussten die Beiträge einfordern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-3/1, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Das Feuerungs-Deputat===&lt;br /&gt;
Beim Feuerungs-Deputat handelt es sich um das dem Lehrer zustehenden Feuerholz. Am 9. September 1869 schrieb das Meckl.-Schwerinsche Finanzministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten an den Forstmeister Schultz zu Gelbensande (Der Wald dort gehörte dem Großherzog):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für jede der nachbenannten Schulen des Amts Toitenwinkel, nämlich zu Mönckhagen, sind von Joh. 1869 an jährlich, anstatt des bisherigen Feuerungs-Deputats, nach Maßgabe der Verord. vo. 1. Juni d.J. 4 Faden 3.7.8 füßig Buchen-Kluftholz und 4/m Soden-Torf, gegen Hau- und Bereitelohn, zu verabreichen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Faden war ein Maß für Brennholz. Der mecklenburgische Faden beruhte auf dem Hamburger Fuß und betrug 7 bis 8 Fuß in Breite und Länge bei Scheitlängen zwischen 2 und 6 Fuß, was ein Volumen zwischen 100 und 350 Kubikfuß ergab bzw. zwischen 2,3 und 8,1 Kubikmeter.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;3.7.8 füßig&#039;&#039; meinte vermutlich etwas wie: 3 Fuß lang, 7 Fuß hoch, 8 Fuß breit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. November 1926 schreibt das Mecklenbg.-Schwerinsche Forstamt Billenhagen an das Mecklbg.-Schwerinsche Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der zweite Lehrer in Mönchhagen bekommt jährlich 2000 Soden Torf unentgeltlich aus der Forst Billenhagen. Wegen der geringen Anforderungen und der damit nicht mit im Verhältnis stehenden Kosten ist in diesem Jahr kein Torf angefertigt. Das Forstamt bittet um ministerielle Genehmigung für 2000 Soden Torf an den zweiten Lehrer in Mönchhagen 8 Zentner Briketts unentgeltlich zu liefern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Empfänger ist mit der Umwandlung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Minister war auch einverstanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Überstunden-Vergütung 1900===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. Juni 1900 schrieb das Großherzogliche Justiz-Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten an das Finanz-Ministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten, (5.12-4/2-12049, Landeshauptarchiv Schwerin) mit der Bitte &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem jetzigen Lehrer Burmeister die übliche Vergütung für die während des laufenden Sommerhalbjahres zu ertheilenden Ueberstunden im Betrage von 200 M je zur Hälfte aus der Amts- und der Amtsschulkasse&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; zu bewilligen. Die Überstunden hatten vermutlich mit der stark gestiegenen Schülerzahl zu tun. Erst 1903 wurde ein Hilfslehrer eingestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beantragte Überstunden-Vergütung wurde bewilligt und das Großherzogliche Amt Toitenwinkel am 13. Juni 1900 zur Zahlung angewiesen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nach stattgehabtem Benehmen mit dem Großherzoglichen Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten, wird das Amt angewiesen, die dem Lehrer Burmeister zu Mönkhagen für vermehrten Unterricht an der dortigen Schule während des laufenden Sommerhalbjahres mit 200 Mark zugebilligte Vergütung zur Hälfte mit 100 M (Hundert Mark) aus der Amtskasse zur Amtsschulkasse zu zahlen und zu Kap. VII der bezüglichen Amtsgeldregister hiemittelst in Ausgabe zu berechnen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vergütung war für die durch den Unterricht in beiden Klassen der Schule zu Mönkhagen entstehenden Mehrstunden gedacht und wurde noch bis 1909 gezahlt (bis zur Einstellung des 2. Lehrers), im Sommerhalbjahr 200 Mark, im Winterhalbjahr 150 Mark, immer je zur Hälfte aus der Amtskasse und aus der Amtsschulkasse. &lt;br /&gt;
Allerdings ist in späteren Jahren nicht mehr von Überstunden oder vermehrtem Unterricht die Rede, sondern von Halbtagsunterricht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Winterhalbjahr 1909/1910 war Lehrer Burmeister erkrankt. Das Großherzogliche Finanzministerium, Abt. Domainen und Forsten, schreibt an das Justiz-Ministerium, Abt. für Unterrichtsangelegenheiten, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß das unterzeichnete Ministerium mit der Bewilligung einer Vergütung von Einer Mark je Überstunde an den Lehrer Zörn in Mönchhagen für die Erteilung von Halbtagsunterricht während der Dauer der Erkrankung des Lehrers Burmeister daselbst einverstanden ist. Wegen Zahlung der Hälfte dieser Vergütung aus der Amtskasse zur Amtsschulkasse ist das Amt Toitenwinkel zu Rostock diesseits angewiesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Unterhaltung des Schulgebäudes im 19. und frühen 20. Jahrhundert ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Unterhalt des Schulgebäudes einschließlich der Lehrerwohnungen sowie des zugehörigen Stalles und der Scheune war Aufgabe der Gemeinde.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1866: Durchbau der Schule und Neubau der Schulscheune &amp;amp;ndash; Ärger ums Geld===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 12. Juni 1866 beschweren sich die ehrerbietig gehorsamsten Mönchhäger J. Eggert, H. Brandt, J. Brandt, F. Harten, P. Bünger, D. Brandt, J. Krempien, J. Peters, J. Winter, E. Jeß Wwe, J. Heydtmann, Joh. Hallier bei der Hohen Großherzoglichen Kammer in Schwerin:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Im Jahre 1864 wurden das Schulhaus hieselbst durch gebauet und die zum Schulgehöfte gehörige Scheune neu aufgeführt. Nachdem die Riße und Anschläge für diese Bauten angefertigt worden, wurden der Schulgemeinde hieselbst vom Großherzoglichen Amte Toitenwinkel die Ausführung der ersteren nach Riß und Anschlag übertragen, diese setzten sich wieder mit einem Maurer ins Vernehmen, welcher sich bereit erklärte, die Arbeiten für die veranschlagten Kosten auszuführen. Großherzogliches Amt fand sich aber demnächst wieder veranlaßt, den Durch- resp. Neubau selbst ausführen zu lassen, und schloß mit dem Maurermeister Voß in Rostock ab. Ausdrücklich wurde der Schulgemeinde mehrfach vom Großherzoglichen Amte die Versicherung gegeben, daß sie zur Tragung höherer Baukosten, als der desfallsige Anschlag betrage, nicht verpflichtet sein solle, ihr sogar in Aussicht gestellt, daß die von ihr zu übernehmenden Kosten möglicher Weise sogar noch hinter der veranschlagten Summe zurückbleiben würden, da es dem Amte gelingen würde, die Bauten billiger herzustellen, als dies der Schulgemeinde möglich sein würde. Dem Maurermeister Voß wurde Amts wegen bedeutet, daß er den Bau gegen die anschlagsmäßigen Kosten auszuführen habe, daß er mehr als diese zu fordern unter keinen Umständen berechtigt sein solle, daß er die Gefahr der zum Bau veranschlagten Materialien gleich nach deren Anfuhr, namentlich deren Bewachung zu übernehmen habe.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Grund für die Beschwerde war, dass der Maurermeister Voß dann doch mehr Geld haben wollte, weil zum einen der Bau auf einem anderen Platz errichtet werden sollte als ursprünglich geplant und weil die Zimmererarbeiten teurer geworden waren. Zudem hatte die Gemeinde bereits das veranschlagte Sprengen der Feldsteine erledigt, wofür Voß jedoch auch bezahlt werden wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Großherzogliches Amt hat nun die Rechtmäßigkeit dieser Ansprüche des Bauunternehmers anerkannt, unsere desfallsigen Beschwerden verworfen und bereits exemtivisches&#039;&#039; [= von gesetzlichen Pflichten befreiend] &#039;&#039;Vorgehen angedrohet. Wir sind aber zu sehr von unseren Rechte überzeugt, als daß wir nicht den Versuch machen sollten, bei hoher Großherzoglicher Kammer Abhülfe zu erreichen, umsomehr als die Bauten nicht in allen Puncten anschlagsmäßg ausgeführt  wurden. Wir haben dies in einem früheren Vortrage an das Großherzogliche Amt Toitenwinkel des Genaueren dargelegt, und wollen hier nur noch ehrerbietigst darauf hinweisen, daß die Schulgemeinde durch die Baukosten in einem hohen Grade in Ansprüche genommen ist, und ihr weitere Opfer, als wozu sie von vornherein verpflichtet war, nicht angesonnen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir bitten nun ehrerbietigst: Hohe Großherzogliche Kammer wolle geruhen unsere Beschwerde für begründet zu erklären und desfallsige hohe Verfügung an das Großherzogliche Amt Toitenwinkel zu erlaßen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beschwerde zog einen längeren Briefwechsel nach sich [Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12050], bis am 20. Oktober 1866 die Toitenwinkelschen Beamten und der Landesbaumeister an die Großherzogliche Hohe Cammer zu Schwerin berichteten,&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem ein früherer Termin zur Erledigung der Differenzen zwischen der Schulgemeinde zu Mönckhagen und dem Maurermeister Voß wegen rückständiger Baugelder zu keinem Resultat geführt hatte, ist diese Angelegenheit in einem am 1sten d. M. abgehaltenen zweiten Termin dahin verglichen worden, daß der Maurermeister Voß sich mit einer von der Schulgemeinde ihm offerirten Rest-Zahlung von 25 M zufrieden erklärt hat unter Verzicht auf seine weiteren Ansprüche.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1869: Schwammsanierung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. Juli 1869 überreicht das Amt Toitenwinkel der Großherzoglichen Cammer zu Schwerin einen Kostenvoranschlag zur notwendigen Schwammsanierung der Mönchhäger Schule. Veranschlagt wurden 55 Mark, 45 Schillig, 2 Pfennig  [Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12050]:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schwamm hat den Fußboden der am östlichen Giebel des Schulhauses zu Mönkhagen liegenden Kammer völlig zerstört, die Sohlen an derselben sind bereits gleichfalls infizirt, so daß eine Hauptreparatur unvermeidlich ist. Das unter dem Fußboden vorhandene mit Cement abgegossene Mauersteinpflaster hat nicht vor dem Schwamm geschützt, da man bei dessen Legung wahrscheinlich versäumt hat, die alte Füllerde auf genügende Tiefe zu entfernen, das Pflaster nebst der Cementabdeckung ist selbst vollständig vom Schwamm durchwachsen und destruirt. Da die Sohlen ziemlich tief liegen, besonders an der Giebelseite, wo wegen der in der Nähe liegenden Dorfstraße keine bedeutende Abgrabung zulässig ist, so empfiehlt sich in diesem Fall die Ausführung einer massiven Sockelmauer, um die Sohlen dem schädliche Einfluß der Erdfeuchtigkeit zu entziehen, sowie ferner die Höherlegung des Kammerfußbodens um eine Stufe. Außerdem sind folgende Vorsichtsmaßregeln zur Vertilgung des Schwamms nothwendig:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die alten Fundamente beider äußeren Wände und der inneren Langwand an der Kammer sind fortzunehmen, ebenso das vorhandene Mauersteinpflaster und ist das Material nicht wieder zu verwenden. Die alte Füllerde ist mindestens 1 1/2 Fuß tief auszugraben und statt derselben völlig trockener Füllsand einzubringen, auch neben den neuen Fundamenten ist die Erde wegzunehmen und trockener Sand einzubringen. Nur das Fundament der inneren Querwand, welches zugleich Kellermauer ist, muß bleiben. Nachdem dasselbe gehörig gereinigt und die Fugen ausgekratzt worden sind, werden letztere auch an den neu aufgeführten Fundamenten mit einem eigenen Schwammörtel, bestehend aus Torfasche, Kochsalz- und Salmiak-Lösung mit etwas Landkalk ausgezwickt und beworfen. Auf die Fundamente ist eine Isolirschicht von künstlichem Asphalt zu legen. Unter dem Bretterfußboden ist wiederum ein flaches Pflaster von gut ausgebrannten Mauersteinen zu legen und mindestens 3/4 Zoll stark mit Cement abzugießen. Die Cementlage ist mit der Isolirschicht genau in dieselbe Höhe zu legen und unmittelbar daran anzuschließen. Auf den Fundamenten wird dann eine 2 1/2 Fuß hohe 1 Stein starke Sockelmauer von gut ausgebrannten Mauersteinen aufgeführt, welche außen gefugt, innen mit Kalk geputzt wird. Nur die innere Langwand zwischen Stube und Kammer erhält diese Untermauern nicht und wird die Sohle daselbst nur 6 Zoll höher gelegt als die alte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sämtliche zum Fußboden und zu Fußleisten zu verwendenden Holzmaterialien werden zuvor mit einer kochenden Lösung von Eisenvitriol bestrichen, die Bretter jedoch nur auf der unteren Seite. Zu dieser Lösung werden 4 Theile Waßer auf 1 Theil Eisenvitriol genommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm am östlichen Giebel ist umzulegen und auf 6 Fuß zu verbreitern auch an seiner äußeren Seite mit einer Rinne zu Abführung des Regenwassers zu versehen, welche noch auf etwa 3°&#039;&#039; [Das Gradzeichen steht für das Längenmaß Rute, eine Rute maß wenige Meter] &#039;&#039;Länge weiter fortzuführen ist. Der Steindamm am Giebel muß ein starkes Gefälle erhalten und ist deswegen der zwischen Haus und Straße liegende Erdrücken nach Möglichkeit abzutragen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu dem vorerwähnten Schwammörtel werden 6 gute Matzen Kochsalz in kochendem Wasser aufgelöst, ein Pfund ordinärer Salmiak desgleichen, beide Lösungen werden zu einer Quantität von zirka 4 Scheffel Torfasche geschüttet und durcheinander gerührt, schließlich zur besseren Bindung einige Kellen Landkalk zugesetzt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Wände wurden Balken aus Eichenholz bestellt von insgesamt 108 Fuß Länge, für Fußbodenbretter und Türschwellen Tannenholz von insgesamt 244 Fuß Länge. Für die Erneuerung der Fundamente brauchte man 1 Schachtrute [altes Volumenmaß] gesprengter Feldsteine. An Maurermaterialien wurden weiter benötigt 1200 Mauersteine, 6,5 Tonnen gotländischer Kalk zum Mauern des Fundaments und zum Untermauern der Sohle sowie weitere 1,5 Tonnen zum Ausbessern des Putzes und zum Weißen. Zum Verzwicken [d.h. Lücken ausfüllen] der Fundamente und zum Ausfugen des äußeren Ziegelmauerwerks nahm man einheimischen Kalk aus Brodhagen bei Reddelich (nämlich 1 Tonne Brodhäger). Zum Ausgießen des Mauersteinpflasters unter dem Fußboden waren 1,5 Tonnen Portlandcement vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dann wird genau aufgelistet, welche Arbeiten anfallen und welche Kosten dafür veranschlagt werden. Die Maurerarbeiten sollten 27 Mark 47 Schilling kosten, die Zimmerarbeit (i.W. das Verlegen des Fußbodens nach Entfernen des alten) inklusive Nägel 12 Mark 21 Schilling. Fußleisten und Thürschwellen waren Aufgabe des Tischlers, der dafür inklusive Anstrich 3 mark 15 Schilling 6 Pfennig erhalten sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und wie das oft so geht, stellte man im Verlauf der Arbeit fest, dass noch weitere Reparaturen nötig waren, weil der Schwamm noch weiter fortgeschritten war, als ursprünglich gedacht. Die Toitenwinkelschen Beamten und der Landesbaumeister Wackenhusen zu Rostock schickten also einen weiteren Kostenvoranschlag an die Großherzogliche Hohe Cammer mit der Bitte, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bei vorgerückter Jahreszeit denselben baldmöglichst zu genehmigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bei der Inangriffnahme der Reparatur hat sich gezeigt, daß der Schwamm auch den Fußboden der am östlichen Giebel des Schulhauses gelegenen großen Wohnstube theilweise ergriffen hat, und ist die Erneuerung dieses Fußbodens und die Ausführung einer massiven Sohlmauer an der Giebelseite gleichzeitig mit der bereits genehmigten Reparatur in der Kammer unbedingt nothwendig. Das Fundament der Giebelwand ist ebenso wie die bereits veranschlagten Fundamente zu entfernen und neu aufzuführen, das Fundament der südlichen Außenwand kann bleiben, ist jedoch gehörig zu reinigen, die Fugen auszukratzen, neu mit Landkalk zu verzwicken und mit dem im Anschlag beschriebenen Schwammörtel zu berappen&#039;&#039; [d.h. mit Mörtel zu bewerfen]&#039;&#039;.  Auf dem neuen Fundament der Giebelwand wird eine Isolirschicht von künstlichem Asphalt gelegt, die massive Sockelmauer wird von gut ausgebrannten Mauersteinen ausgeführt, bei der Legung des Fußbodens sind genau dieselben Sicherheitsmaßregeln anzuwenden wie bei dem veranschlagten Kammerfußboden, insbesondere müssen sämtliche Hölzer vor der Verwendung gehörig mit Eisenvitriollösung bestrichen werden, auch die wieder zu verwendenden vom Schwamm noch nicht infizirten Fußbodenlager.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Mauersteinpflaster mit Cementlage wird auch unter dem Stubenfußboden ausgeführt und werden zur Lüftung in den Fundamenten zwischen den Fußbodenlagern Luftlöcher ausgespart.&lt;br /&gt;
Der das Gebäude umgebende Steindamm ist auch an der Südseite längs der großen Wohnstube aufzubrechen und entsprechend wieder mit gehörigem Gefälle zu legen, so daß die Feuchtigkeit von der Sohle abgehalten wird. Auch ist von beiden Langseiten des Gebäudes eine Dachrinne anzubringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1874 bis 1897: Weitere Reparaturen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1874 beschloss die Gemeindeversammlung, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;der Gemeinde- und Schulvorstand alljährlich die Besichtigung an Ort u. Stelle gleich nach Ostern&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; [also zum Schuljahresende] &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;vornimmt u. die nothwendigen Reparaturen u. Wünsche des Lehrers der Dorfversammlung vorstellig  macht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ... Einen entsprechend breiten Raum nehmen die Arbeiten am Schulgebäude in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Neben dem Streichen von Fenstern und Türen, dem Ölen des Fußbodens in den Schulstuben sowie dem Weißen der Wände von innen und von außen mussten auch gravierendere Reparaturen vorgenommen werden: 1875 wurde die Diele im Schulhaus mit Steinen ausgelegt – demnach hatte sie bis dahin einen Lehmfußboden. 1877 bekamen die Fensterläden einen sicheren Verschluss. Zweimal beschloss die Gemeindeversammlung, Teile der Außenwände bis zum ersten Fachwerkriegel massiv zu mauern, weil die Sohle und die gelehmte Wand schadhaft und verfault waren: 1883 von der Küchentür bis zum Schlafstubenfenster, 1890 an der Vorderseite. Aus dem Foto vom Beginn des 20. Jh. ist zu ersehen, dass die Vorderseite die Ostseite war, andererseits hat die Küchentür an der Hinterfront gelegen, also an der Westseite. In dem abgebildeten Grundriss ist die Schlafstube zwar an der Ostseite eingezeichnet, aber in diesem existiert der Anbau bereits, den es 1883 noch nicht gab. Damals war die Schlafstube vermutlich in einer der Kammern an der Westseite, während an der Ostseite die Schulstube untergebracht sein musste – vielleicht in dem großen, auf dem Plan als Schlafstube bezeichneten Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1884 war die nördliche Giebelwand des Hauses von Ratten zerstört und musste repariert werden. (Die nördliche Giebelwand zeigt zur Straße.) 1887 wurden Südgiebel und Westseite mit Pappe benagelt und es gab für die Vorderfront eine Dachrinne. Auf die Dachrinne über seiner Küchentür musste der Lehrer noch bis 1924 warten. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Schule Grundriss 1912.JPG|thumb|400px|Der Grundriss der Mönchhäger Schule in einem Plan anlässlich der Dachneudeckung und Einrichtung eines Rauchbodens der Fa. Lange von 1912. &#039;&#039;Quelle: privates Archiv Nachfahr der Baufirma Lange&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Das Dach des Schulhauses musste 1880 umgebaut werden, weil es durchregnete. Nach weiteren Reparaturen war es nicht mehr dicht zu bekommen und wurde 1912 durch ein Dach mit Zementziegeln ersetzt. Im Zuge dieser Bauarbeiten wurde auch ein Rauchboden eingebaut – also ein Boden, in den der Rauch abzog, wodurch dort Lebensmittel haltbar aufbewahrt werden konnten. Rauchräume waren unter Strohdächern verboten. Die Arbeiten am Dach wurden für 872 Mk. an Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen vergeben, der Bau sollte bis 1. Sept. fertig sein. Lange sollte aber für jeden Tag, den er länger brauchte, 10 Mk. Abzug in Kauf nehmen. Teile der Baupläne sind erhalten – s. Foto.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch für Stall und Scheune musste gesorgt werden: 1879 sollte jeder Erbpächter 8 Bund Stroh liefern zum Ausbessern des Scheunendachs. Ein Jahr darauf brauchte die Scheune einen neuen Lehmauftrag, und zwar an der Abseite über dem Kuhstall – was darauf hindeutet, dass Stall und Scheune in einem Gebäude untergebracht waren. 1884 wurde die Stalltür repariert und 1897 ersetzt. 1890 gab es eine größere Änderung im Stall – der Stall wurde um das neben ihm liegende Strohfach erweitert; ein neuer Futterraum wurde längs der Scheunendiele angelegt. Dabei sollte die Unterlage mit kleinen Felsen ausgeführt und die Oberfläche mit Ziegelsteinen gepflastert werden. Der Belag über den Ställen in der Scheune wurde 1897 mit Fichten aus der Hinrichsdorfer Forst sowie einigen eichenen Balken erneuert und 12 Jahre später  der Ostgiebel der Scheune massiv gemauert. (Woraus zu schließen ist, dass die Scheune längs der Dorfstraße stand, während das Schulgebäude ja (heute noch) quer zur Straße steht.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1903: Der Anbau ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute die Schule, die bis dahin den Bauernkindern vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Am 29. Juni 1900 beschloss die Gemeindeversammlung Mönchhagen, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;am Giebelende des Schulhauses nach Süden ein genügend großer Anbau von 9 m Länge und in Dachhöhe des alten Hauses mit einer 2ten Lehrerwohnung nebst den für beide Schulen erforderlichen Aborte hergestellt werden&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Idee stieß im Großherzoglichen Ministerium auf Kritik. Oberministerialrat Dr. Lesenberg wollte stattdessen eine kompletten Neubau oder aber die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Herrichtung von 2 neuen Schulklassen unter Verreißung der alten Schulstube&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Die Gemeindeversammlung beschloss dennoch am 19. April 1901, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß eine neue Klasse in  einem Flügel, der an das Südende des alten Schulhauses mit der Richtung nach Westen angebaut werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit konnte sie sich aber offenbar nicht durchsetzen, denn im Dezember 1901 lag der Versammlung ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Riß nebst Kostenanschlag über den Anbau  zwei neuer Schulklassen unter Abbruch der alten Schulklasse, und eine Bleizeichnung über ein neues Schulgehöft&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; zur Entscheidung vor. Das neue Schulgehöft wurde aus Kostengründen abgelehnt. Der Gemeindevorstand wurde beauftragt, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auch zu dem geplanten Anbau durch Vermittlung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel eine Beihülfe vom Hohen Ministerium zu erbitten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 17. Oktober 1902 beschloss die Gemeinde, im Frühling 1903 den Anbau errichten zu lassen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;nachdem der Riß nebst Kostenanschlag über den Bau 2 neuer Schulklassen unter Abbruch der alten Schulstube die Genehmigung des Großherzogl. Ministeriums gefunden hat und von letzterem eine Beihülfe von 3000 M in Gnaden zu diesem Bau bewilligt worden ist. Der Gemeindevorstand soll nach einem Schullokal sich umsehen und für die Zeit des Baues ein solches mieten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch damals mussten schon Vorschriften hinsichtlich der sanitären Verhältnisse beachtet werden. Das Amt Toitenwinkel berichtete am 4. Februar 1902 dem Großherzoglichen Finanzministerium, Abt. für Domainen und Forsten in Schwerin:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ueber den Plan vom Schulhausbau in Mönchhagen haben wir, wie solches vorgeschrieben ein Erachten des zuständigen Kreisphysicus herbeigeführt, wodurch die anliegende Kostenrechnung im Betrage von 23 M 80 Pf erwachsen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung dazu führt auch die einzelnen Posten auf:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Gerichtsärztliche Rechnung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf Veranlassung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel hieselbst betr. den Schulbau in Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Akteninspektion&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4 Mark&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erachten 5 Bogen à 3 Mark 50 Pf&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;17 Mark 50 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ausfertigung dieser Rechnung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;50 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;23 Mark 80 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Rostock, 19. März 1901&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dr. H. Lesenberg&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann eine Ausschreibung. Folgende Angebote lagen für den Bau vor: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9.000,50 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7.000 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8.415 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8.497,17 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10.788,33 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8.809,04 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8.671,40 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8.366 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen das von Wilbrandt wegen Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8.225 Mark zu vergeben. Am 26.2.1903 erhielt Lange den Auftrag dann zu folgenden Zahlungsbedingungen: Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3, nach Baubeendigung 1/3 und nach Bauabnahme das letzte Drittel der Summe. Davon behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte sie auf ein Bankkonto ein und gab ihm das Geld 1905. &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
1908 hatte Mönchhagen bei Michaelis-Schulschluß (29. September) 90 Kinder. Trotz des Anbaus reichte der Platz in den beiden Schulstuben daher nicht aus, auch die Häschendorfer Kinder noch aufzunehmen, weshalb dies im Oktober 1908 abgelehnt wurde. Häschendorf gehörte damals noch nicht zu Mönchhagen, sondern war ein Pachthof mit dem Großherzog als Verpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Eine englische Kochmaschine für Lehrer Dahl ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Katen voelkshagen kochstellen freilichtmuseum klockenhagen.jpg|thumb|400px|In diesem Katen, der um 1750 in Völkshagen erbaut wurde, lebten zwei Landarbeiterfamilien. Zu sehen sind die beiden Kochstellen der Familien. Zudem hatte jede Familie eine Stube, zwei Kammern und einen Stallraum. Einen Schornstein gab es nicht. Heute steht der Katen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen].  &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im April 1883 beantragte Lehrer Dahl, den offenen Feuerherd und den Backofen seiner Lehrerwohnung, die beide erneuert werden mussten, durch eine englische Kochmaschine zu ersetzen. (Die Lehrerwohnung befand sich im Schulgebäude.) Was mit dem offenen Feuerherd gemeint war, kann man bei einem Besuch im Freilichtmuseum in Klockenhagen sehen: Das war ein gemauerter Absatz in Arbeitshöhe, auf dem ein Feuer angefacht wurde. Die Töpfe hingen an einem eisernen Dreibein über dem Feuer. Die englische Kochmaschine war erst Mitte des 19. Jh. in Gebrauch gekommen, damals also sehr modern – nach heutigen Begriffen jedoch nicht ganz so „technisch“ wie der Begriff erwarten lässt: Es handelte sich um einen mit Brennholz beheizten Herd aus Metall. Ein großer Vorteil war, dass das Feuer sich nun in einem geschlossenen Feuerraum befand, was die Feuergefahr reduzierte. Oben befanden sich runde Löcher zum Brennraum, die abgedeckt oder mithilfe von gusseisernen Ringen in der Größe verändert und so an die Topfgrößen und den Hitzebedarf angepasst werden konnten. Zudem enthielt dieser Herd auch einen Backofen – die ja damals für sich stehende gemauerte Objekte waren.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immerhin hatte das Schulgebäude bereits einen Schornstein, denn ein weiterer Antrag des Lehrers forderte eine Erneuerung der Glocke, die über dem Herd angebracht war und den Rauch zum Schornstein leitete. Diese war nämlich so niedrig, daß diejenige Person, welche vor dem Feuerherd beschäftigt ist, nicht darunter stehen und nur gebückt darunter weggehen kann. Der Gemeindevorstand behielt sich jedoch vor, diese nur zu erneuern, wenn der Schornstein nicht heruntergenommen zu werden braucht. Noch 1906 gab es in Mönchhagen mehrere sogenannte Rauchhäuser, also Häuser ohne Schornstein, in denen der Rauch einfach durch die Diele abzog. Was neben den Nachteilen auch den Vorteil hatte, dass in feuchten Jahren der Rauch das eingefahrene Heu und Stroh nachtrocknete. In diesen Häusern war über dem Feuerherd ein gemauerter Schwibbogen angebracht, der den Funkenflug vom Dach abhielt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Der Schornstein wurde 1910 so umgebaut, dass auch die zweite Lehrerwohnung angeschlossen werden konnte. Diese gab es erst seit der Erweiterung des Schulgebäudes um den Anbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Schulländereien im 19. Jahrhundert ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur früheren Mönchhäger Volksschule gehörte auch Land, dessen Erträge dem Schullehrer zustanden. Der Fundchronik von Ludwig Krause zufolge lagen die Schulwiesen zumindest zum Teil um 1822 in den Klockenhäger Todtenbruchwiesen. Er vermutet dies aufgrund einer Notiz in den Ribnitzer Amtsakten (damals gehörte Mönchhagen zum Amt Ribnitz).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Karte der Feldmark Mönchhagen zufolge lag die Schulwiese am Südarm des Peezer Baches – dort, wo er die Straße nach Häschendorf verlässt und in einem Bogen nach Westen abbiegt. Der Schulacker umfasste das Gelände des heutigen Spielplatzes, der nordwestlich angrenzenden Kleingärten sowie von Festplatz und Mehrgenerationen-Spielplatz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bauern waren damals zu sogenannten Hand- und Spanndiensten verpflichtet. Das waren ursprünglich Arbeiten, die sie für den Grundherren zu absolvieren hatten – da Mönchhagen aber dem fernen Großherzog gehört hat, spielte dies kaum eine Rolle. Die ebenfalls darunterfallenden Arbeiten für die Gemeinde waren dagegen oft Gegenstand der Gemeindeversammlungen. Und zu diesen Diensten gehörte eben auch das Bestellen der Schulländereien. Denn der Lehrer sollte sich im Wesentlichen um den Unterricht kümmern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits der 2. Eintrag im ersten neu angelegten Protokollbuch befasst sich damit, dass zukünftig die Erbpächter Schütt und Krempien die Vor- und Nachmahd auf der Lehrerwiese einzufahren haben, obgleich sie seit Jahren „mit ihrer Anspannung an der Schule keine Leistungen gethan haben“. Dazu muss man sagen, dass diese beiden Bauern die mit Abstand kleinsten Höfe im Dorf hatten, und dass sie deshalb sowohl bei Steuern wie auch bei Hand- und Spanndiensten nie im selben Maße herangezogen wurden wie die Besitzer der großen Höfe. Über das Heufahren hat es aber wohl Unstimmigkeiten mit den Verpflichteten gegeben, denn 3 Jahre später musste der Gemeindevorstand auf Anordnung des Amtes eine weitere Versammlung zu diesem Thema einberufen. Auf dieser wurde beschlossen, dass Schütt die Hälfte der Vormahd, Krempien deren andere Hälfte und die ganze Nachmahd einzufahren habe (das Mengenverhältnis entspricht in etwa dem Größenverhältnis der beiden Höfe). Darüberhinaus sollten beide aber zu keinen weiteren Diensten für die Dorfschaft verpflichtet sein. Diese Aufteilung der Arbeiten wurde 1920 noch einmal bestätigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulländereien, deren Ertrag der Lehrer nicht brauchte und die auch sonst nicht von der Gemeinde benötigt wurden, wurden von dieser verpachtet – sollten die Ländereien jedoch für Schulzwecke wieder gebraucht werden, sollten die Pächter sie wieder abgeben. Dabei sollten die Pächter nach Möglichkeit auch die Hand- und Spanndienste übernehmen, um die nicht verpachteten Schulländereien zu bestellen. Dazu gehörte auch das Abfahren des Dungs auf dem Schulgehöft. Der Kompost aus den Aborten der Schule wurde laut Beschluss vom 28. 1. 1925 meistbietend verkauft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wurden überschießende Schulländereien vermessen und abgetrennt. Der Akte (5.12-4/2-12049, Landeshauptarchiv Schwerin) liegt leider kein Lageplan bei. Nur die Rechnung des Vermessers über 102 Reichsmark ist erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Direkt bei der Schule, in der der Lehrer auch seine Wohnung hatte, lag auch ein Garten. 1905 wurde die Anschaffung von Turngeräten beschlossen, nämlich ein Reck und ein Barren. Dafür brauchte man dann auch einen Turnplatz, für den Lehrer Burmeister bis auf Weiteres Fläche in seinem Garten zur Verfügung stellte. Zwischen dem Schulgarten und dem Peezer Bach lag der Hebammenacker. Auf diesem wurde 1920 der Turnplatz eingerichtet. (Die Hebamme erhielt eine Ersatzfläche.) 10 Jahre später wurde diese Wiese einer Frau Stoffers überlassen, als zusätzliche Vergütung für das Reinigen der Schulklassen und Aborte. Der Grund für diese Lohnerhöhung waren die neuen Doppelfenster, die zu reinigen aufwendiger war. Die Wiese wird als „alter Turnplatz“ bezeichnet, scheint also nicht mehr als solcher genutzt worden zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Reinigung der Schulstube==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein – was genau das heißt, wird auch ausgeführt: Für genügende Bedeckung der Exkremente soll solange Erde zur Verfügung stehen, bis eine andere Weise für Reinigung der Schulaborte, etwa Verpachtung des Dunges beschlossen wird. &lt;br /&gt;
1910 wurden 100 M bewilligt und es wurde auch genauer gesagt, was zu tun war, nämlich Aufwaschen 1mal wöchentlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 ging es nicht um den Lohn, sondern darum, dass eine Frau Schäning sich offenbar weigerte, die Reinigung zu übernehmen: Die Versammlung beschloß, dass das Reinigen der Schulstube u. Schulaborte der Frau Schäning hies. übertragen werde, und falls sie sich weigern werde, die Sache bei dem Großherzogl. Amt Toitenwinkel anhängig zu machen. Leider ist nichts über die Hintergründe des Streites bekannt. Jeweils einige Jahre vorher und nachher tauchen Personen des Namens Schäning in den Protokollen auf, die auf Unterstützung der Gemeinde angewiesen waren. Möglicherweise wurde für die Unterstützung eine Gegenleistung verlangt, aber das ist nur eine Vermutung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Jahreslohn spiegelt dann sehr deutlich die Inflation wieder, worauf an anderer Stelle eingegangen wird ([[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1924 ist der Jahreslohn mit 90 M wieder auf dem Niveau von vor dem 1. Weltkrieg. Im November 1930 wird der Reinigungskraft Frau Stoffers zusätzlich zu den 150 Mark, die sie erhält, noch der frühere Turnplatz zur Nutzung überlassen. Grund für diese Lohnerhöhung war der Einbau von Doppelfenstern in die beiden Schulklassen, die natürlich aufwendiger zu putzen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unterrichtsmaterial==&lt;br /&gt;
Leider erfahren wir aus den Protokollen der Gemeindeversammlung im Mönchhagen des späten 19. und des frühen 20. Jh nur wenig über das genutzte Unterrichtsmaterial.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Juli 1930  wurde über den Antrag des Verwaltungsbeamten der Amtsschulbehörde im Mecklburg-Schwerinschen Amte zwecks Anschaffung einiger neuer Bänke für die zweite Schulklasse verhandelt. Und zwar sollten es Bänke sogenannter Rettigscher Bauart sein: eine Sitzbank für zwei Schüler fest mit einem Tisch verbunden, von denen mehrere  hintereinander miteinander verbunden werden konnten. Das praktische daran war, dass die Bankreihe komplett umgekippt werden konnte, um darunter zu wischen. Das konnte die Gemeindeversammlung jedoch nicht überzeugen, der Antrag wurde aus Kostengründen abgelehnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehr Erfolg hatten die von dem Herrn Oberschulrat Ebeling gelegentlich der Schulrevision am 19. Juni 1908 gemachten Beanstandungen betreffend Anschaffung von Gardinen oder Rouleaux, Ausbesserung und Erneuerung von Schulwandkarten, Anschaffung einer Rechenmaschine und eines Zirkels zum Zeichenunterricht. All dies sollte in den nächsten Ferien angeschafft werden. Mechanische Rechenmaschinen gab es schon länger, die in der 2. Hälfte des 19. Jh in Serie produziert wurden. Je nach Typ konnten sie nur addieren und subtrahieren oder auch multiplizieren oder dividieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürlich gab es in Mönchhagen auch Turnunterricht. Am 24. Februar 1905 beschloss die Gemeindeversammlung die Anschaffung von Turngeräten: ein Reck und Barren. Ein Turnplatz wird bis auf Weiteres von dem Lehrer Burmeister in seinem Garten zur Verfügung gestellt, jedoch mit der Einschränkung, daß diese Hergabe jeder Zeit kann wieder aufgehoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 wurde dann ein Turnplatz eingerichtet, und zwar hinter dem Schulgarten am Mühlbach. Der Mühlbach ist der Peezer Bach, der Schulgarten lag bei der Schule (dem heutigen Kindergarten). Genauer ging es um ein Stück aus dem Gelände beim Gedenkstein für die im 1. Weltkrieg Gefallenen, den früheren Hebammenländereien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Schule zu DDR-Zeiten==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der DDR-Zeit war die Mönchhäger Schule eine Polytechnische Oberschule, abgekürzt: POS. Diese umfasste die Klassen 1 bis 10, sodass die Schüler von der ersten bis zur letzten Klasse im selben Klassenverband blieben. Eingeschult wurde man mit 6 oder 7 Jahren und hatte nach Abschluss der POS die Möglichkeit zu einer Ausbildung zum Facharbeiter oder zum Fachschulstudium. Die Bezeichnung &#039;&#039;Polytechnisch&#039;&#039; bringt ein wesentliches Charakteristikum zum Ausdruck: Neben den herkömmlichen Fächern wie Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, Kunst und Sport stand auch die praktische Arbeit auf dem Stundenplan. Im wöchentlichen Wechsel gab es theoretischen Unterricht (&#039;&#039;ESP &amp;amp;ndash; Einführung in die sozialistische Produktion&#039;&#039;) und einen praktischen Tag in einem Betrieb, einer LPG oder einer speziellen Werkstatt (&#039;&#039;PA &amp;amp;ndash; Produktive Arbeit&#039;&#039;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer Abitur machen wollte, wechselte nach der POS auf die Erweiterte Oberschule (EOS).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Schild POS DDR-Zeit.jpg|thumb|Das Schild von der Schule in Mönchhagen lag lange unter dem Dielenboden versteckt und vergessen, bis es bei Renovierungsarbeiten dort wiederentdeckt und gerettet wurde. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine ehemalige Lehrerin und Schulleiterin erzählt, dass sie nach dem Krieg in einem dreiwöchigen Schnellkurs zur Lehrerin ausgebildet wurde und mit erst 18 Jahren danach bis zur 10. Klasse unterrichten durfte. 1954 kam sie nach Mönchhagen an die Schule und wohnte zunächst auch dort &amp;amp;ndash; und zwar in einer Bodenkammer, die auch als Lehrerzimmer genutzt wurde. Das bedeutete frühes Aufstehen, denn sobald die ersten Lehrer eintrudelten, wurde das Lehrerzimmer gebraucht. Wasser gab es von einer Pumpe hinter dem Schulgebäude, in einem Holzschuppen auf dem Schulhof befanden sich Plumpsklos für Lehrer und Schüler. Bis 1954 gingen die Lehrer mittags bei den Bauern essen, ab Herbst 1954 durften sie im neu eingerichteten Kindergarten essen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den 1960er Jahren bekam die Schule Mönchhagen eine eigene Schulküche mit Speiseraum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Lehrer der Unterstufe (entspricht der heutigen Grundschule) hatte 28 Wochenstunden zu unterrichten, ein Lehrer der Oberstufe (entspricht der heutigen Mittelstufe) 26 Wochenstunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Einzugsgebiet der Oberschule Mönchhagen umfasste Mönchhagen, Häschendorf, Häschendorf-Ausbau und Volkenshagen.Um 1971/72 wurde die Mönchhäger Schule eine Teiloberschule, die Schüler ab Klasse 5 und die dort unterrichtenden Lehrer mussten dann nach Rövershagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu DDR-Zeiten gab es folgende baulichen Erweiterungen: Sportraum (der jüngere Teil der Schule); der Kartenraum auf dem Boden wurde in einen Klassenraum umgewandelt. In NAW-Arbeit wurde das Werkkabinett sowie ein Fachkabinett für Chemie, Physik, ESP (Einführung in die sozialistische Produktion) und Technisches Zeichnen neben der damaligen LPG-Werkstatt eingerichtet. (Die LPG-Werkstatt war dort, wo sich heute die Fa. AET befindet.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kindergarten==&lt;br /&gt;
Der erste Kindergarten in Mönchhagen wurde 1954 eröffnet und befand sich im späteren LPG-Büro im Wohnhaus des früheren Hofes Nr. 8. Später wurde der Kindergarten in das Wohnhaus des früheren Hofes Nr. 15 (dort liegt heute das Feuerwehrgebäude) verlegt.&lt;br /&gt;
Heute ist die Kita im ehemaligen Schulgebäude untergebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Industrieschule==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 28. August 1871 ist in Mönkhagen eine Industrieschule eröffnet worden, die Ehefrau des Lehrers Ruhsdorfs war die erste Lehrerin an dieser Schule. Am 15. Juli 1871 ordnete die Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten des Ministeriums in Schwerin gegenüber dem Kammer- und Forst-Collegium an, dass die Industrieschule das regulativmäßige Feuerungsdeputat bekommen solle und dass der Zuschuss zum Gehalt der Lehrerin aus der Amtskasse an die Amtsschulkasse gezahlt werden solle, und zwar ein Viertel des Gehaltes. (Ein solcher Zuschuss aus der Amtskasse wurde auch zum Gehalt des Schullehrers gezahlt.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Feuerungsdeputat kam aus dem herzoglichen Forst bei Gelbensande, denn die dortige Forstinspection wurde am 5. September 1871 angewiesen, das Feuerholz zu Johannis des Jahres gegen Bereitelohn zu liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die weitere Geschichte der Industrieschule in Mönchhagen ist nichts bekannt, sie scheint nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Einschub: Industrieschulen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Industrieschulen entstanden ab 1179, zunächst in Böhmen, später auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dort sollten hauptsächlich Kinder aus der Unterschicht zur Arbeit erzogen und für das Erwerbsleben in der entstehenden Industrie ausgebildet werden. Das heißt, auf dem Stundenplan standen praktische Fähigkeiten &amp;amp;ndash; Spinnen, aber auch (im Schulgarten) Gartenbau oder Baumpflege für die Jungen, Handarbeiten, Flicken und Kochen für die Mädchen. &lt;br /&gt;
Die Praxis entsprach leider häufig nicht der Theorie, vielfach wurden gerade auch Waisenkinder ausgenutzt, mussten zum Teil von 5 Uhr morgens bis 19 Uhr abends arbeiten und lernten nur das, was sie bei ihrer Arbeit brauchten. Dadurch gerieten die Industrieschulen zunehmend in Verruf und setzten sich nicht durch.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_Schule&amp;diff=141274</id>
		<title>Mönchhagen: Die Schule</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_Schule&amp;diff=141274"/>
		<updated>2026-02-05T17:25:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Die Schulländereien im 19. Jahrhundert */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Schulchronik]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zur &#039;&#039;&#039;Schule in Mönchhagen.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier finden Sie zusammengefasst alle Abschnitte zur Schule aus den anderen Artikeln zur Mönchhäger Geschichte, sowie zusätzliche Informationen, bspw. technischer Art.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; als Diskussionsbeitrag eintragen oder (besser) direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Schullehrer 1783&amp;amp;ndash;1939==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schule Moenchhagen vor 1915.JPG|thumb|400px|Der heutige Kindergarten war früher das Schulhaus. Dieses Foto von Lehrer Burmeister und seiner Familie sowie einem Hilfslehrer wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts aufgenommen (vor 1915, aber nach 1912, denn das neue Ziegeldach ist schon vorhanden.). &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen schule 1954.jpg|thumb|400px|Die Schule von Mönchhagen war 1954 noch eine Grundschule; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der älteste in Mönchhagen nachweisbare Lehrer war laut Grosser Olerich um 1762 bis zu seinem Tode im August 1783 &amp;amp;ndash; seit mindestens dieser Zeit gab es also eine Schule in Mönchhagen. Die Volkszählung von 1819 nennt Gottfried Möller als Schullehrer, die von 1867 Friedrich Weyhl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth listet in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 folgende Lehrer auf:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Olerich, um 1762 bis 1783, starb Aug. 1783&lt;br /&gt;
# Peter Möller 1784 bis 1791, starb 27. Dec. 1791&lt;br /&gt;
# Gottfr. Müller, ein Sohn des vorigen, 1791 bis 1823, starb 13. Jul. 1823&lt;br /&gt;
# Gottfr. Heinr. Max Krull, 1824 bis 1859, starb 26. Febr. 1859. Ein Sohn desselben ertrank im Mönkhäger Mühlenteich. Ein zweiter Sohn desselben war Matrose geworden, und ist verschollen. Die letzten Nachrichten von ihm waren aus Amerika.&lt;br /&gt;
# F. J. C. Weyhl, von Mich. 1859 bis Mich. 1869. Er war vorher Küster in Kröpelin, und wurde 1869 als Küster nach Brunshaupten versetzt.&lt;br /&gt;
# Ludwig Joh. Rußdorf, seit Mich. 1869. Früher Küster in Retgendorf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 13. Dezember 1876 taucht in den Gemeindeprotokollen Lehrer Dahl auf (der als Lehrer Mitglied in der Gemeindeversammlung war und daher die Protokolle oftmals mit unterschrieben hat), das letzte von ihm unterschriebene Gemeindeprotokoll ist vom 23. Juli 1888.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 5. Februar 1889 unterschrieb erstmals Lehrer L. Burmeister ein Protokoll der Gemeindeversammlung. &lt;br /&gt;
Burmeister war Lehrer in Mönchhagen bis in die 1920er Jahre, danach kam Utermark. Im Gemeindeversammlungs-Protokoll vom 15. Oktober 1923 L. Burmeister J. Ihde als Lehrer genannt. Da Burmeister im selben Jahrgang der Protokolle als Schulleiter bezeichnet wird, dürfte Ihde der zweite Lehrer / Hilfslehrer gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es soll vor Burmeister noch einen Lehrer Freitag gegeben haben, dies konnte bislang nicht verifiziert werden. Es könnte sich bei Freitag auch um einen Hilfslehrer gehandelt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angaben aus dem Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalender:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1927: Schullehrer: Ernst Utermark; Lehrer: Hans Bolte&lt;br /&gt;
* 1930: Schulleiter: Ernst Utermark; Lehrer: Hans Bolte&lt;br /&gt;
* 1937: Lehrer: Ernst Utermark; 1 Hilfslehrer&lt;br /&gt;
* 1939: Lehrer: Ernst Utermark&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Fertigstellung des Schulanbaus war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm nur die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die zweite Schulklasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. Juni 1900 schrieb das Großherzogliche Justiz-Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten an das Finanz-Ministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten mit der Bitte &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;um gefälliges Einverständnis, daß die Einrichtung einer zweiten Klasse und Schulstelle an der Schule in Mönchhagen demnächst ins Auge gefaßt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; würde, denn die Schülerzahl hatte stark zugenommen. Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute die Schule, die bis dahin den Bauernkindern vorbehalten war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Das Lehrergehalt im 19. Jahrhundert==&lt;br /&gt;
===Allgemeines zum Lehrergehalt aus dem Jahr 1873===&lt;br /&gt;
Um die Gehälter der Lehrer zu zahlen und Lehrmittel anzuschaffen, musste jeder Einwohner Abgaben leisten. Diese waren abhängig von der Größe seines Besitzes, aber nicht davon, ob er selbst Kinder hatte. Befreiungen von der Abgabe gab es u.a. für Prediger, Lehrer und Küster nebst deren Witwen sowie auch Häusler während der Zeit, in der sie beim Militär dienten. Diejenigen, die Unterstützung aus der Armenkasse erhielten, zahlten ebenfalls nicht, in deren Fall übernahm die Gemeinde jedoch den halben Beitrag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegenzug durfte jeder, der Abgaben leistete, nicht nur die eigenen Kinder, sondern auch aufgenommene Mündel und die Kinder der Dienstboten zur Schule schicken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gehalt eines Lehrers betrug 1500 Pfd Roggen (wobei dieser nicht in natura, sondern der Geldwert in bar ausgezahlt wurde) sowie ein Geldbetrag, der abhängig von der Schülerzahl war: &lt;br /&gt;
*bis 50 Kinder: 75 Reichsmark&lt;br /&gt;
*bis 60 Kinder: 90 Reichsmark&lt;br /&gt;
*bis 70 Kinder: 103 Reichsmark&lt;br /&gt;
*mehr als 70 Kinder: 120 Reichsmark&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die allein stehenden Hilfslehrer erhielten 450 Reichsmark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgezahlt wurde das Gehalt der Hauptlehrer halbjährlich im März und im Herbst, das der Hilfslehrer vierteljährlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehrer mussten im November die Schüler mit Namen und Alter, sowie Stand und Wohnort der Eltern erfassen und dieses Verzeichnis dem Prediger übergeben. Dieser prüfte das Verzeichnis und übermittelte es ans Amt, das daraufhin die Gehalte der Lehrer festlegte. Zudem stellte das Amt Verzeichnisse der Beitragspflichtigen zusammen, die an die Ortsvorsteher gingen. Diese mussten die Beiträge einfordern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-3/1, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Das Feuerungs-Deputat===&lt;br /&gt;
Beim Feuerungs-Deputat handelt es sich um das dem Lehrer zustehenden Feuerholz. Am 9. September 1869 schrieb das Meckl.-Schwerinsche Finanzministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten an den Forstmeister Schultz zu Gelbensande (Der Wald dort gehörte dem Großherzog):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für jede der nachbenannten Schulen des Amts Toitenwinkel, nämlich zu Mönckhagen, sind von Joh. 1869 an jährlich, anstatt des bisherigen Feuerungs-Deputats, nach Maßgabe der Verord. vo. 1. Juni d.J. 4 Faden 3.7.8 füßig Buchen-Kluftholz und 4/m Soden-Torf, gegen Hau- und Bereitelohn, zu verabreichen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Faden war ein Maß für Brennholz. Der mecklenburgische Faden beruhte auf dem Hamburger Fuß und betrug 7 bis 8 Fuß in Breite und Länge bei Scheitlängen zwischen 2 und 6 Fuß, was ein Volumen zwischen 100 und 350 Kubikfuß ergab bzw. zwischen 2,3 und 8,1 Kubikmeter.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;3.7.8 füßig&#039;&#039; meinte vermutlich etwas wie: 3 Fuß lang, 7 Fuß hoch, 8 Fuß breit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. November 1926 schreibt das Mecklenbg.-Schwerinsche Forstamt Billenhagen an das Mecklbg.-Schwerinsche Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der zweite Lehrer in Mönchhagen bekommt jährlich 2000 Soden Torf unentgeltlich aus der Forst Billenhagen. Wegen der geringen Anforderungen und der damit nicht mit im Verhältnis stehenden Kosten ist in diesem Jahr kein Torf angefertigt. Das Forstamt bittet um ministerielle Genehmigung für 2000 Soden Torf an den zweiten Lehrer in Mönchhagen 8 Zentner Briketts unentgeltlich zu liefern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Empfänger ist mit der Umwandlung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Minister war auch einverstanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Überstunden-Vergütung 1900===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. Juni 1900 schrieb das Großherzogliche Justiz-Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten an das Finanz-Ministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten, (5.12-4/2-12049, Landeshauptarchiv Schwerin) mit der Bitte &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem jetzigen Lehrer Burmeister die übliche Vergütung für die während des laufenden Sommerhalbjahres zu ertheilenden Ueberstunden im Betrage von 200 M je zur Hälfte aus der Amts- und der Amtsschulkasse&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; zu bewilligen. Die Überstunden hatten vermutlich mit der stark gestiegenen Schülerzahl zu tun. Erst 1903 wurde ein Hilfslehrer eingestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beantragte Überstunden-Vergütung wurde bewilligt und das Großherzogliche Amt Toitenwinkel am 13. Juni 1900 zur Zahlung angewiesen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nach stattgehabtem Benehmen mit dem Großherzoglichen Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten, wird das Amt angewiesen, die dem Lehrer Burmeister zu Mönkhagen für vermehrten Unterricht an der dortigen Schule während des laufenden Sommerhalbjahres mit 200 Mark zugebilligte Vergütung zur Hälfte mit 100 M (Hundert Mark) aus der Amtskasse zur Amtsschulkasse zu zahlen und zu Kap. VII der bezüglichen Amtsgeldregister hiemittelst in Ausgabe zu berechnen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vergütung war für die durch den Unterricht in beiden Klassen der Schule zu Mönkhagen entstehenden Mehrstunden gedacht und wurde noch bis 1909 gezahlt (bis zur Einstellung des 2. Lehrers), im Sommerhalbjahr 200 Mark, im Winterhalbjahr 150 Mark, immer je zur Hälfte aus der Amtskasse und aus der Amtsschulkasse. &lt;br /&gt;
Allerdings ist in späteren Jahren nicht mehr von Überstunden oder vermehrtem Unterricht die Rede, sondern von Halbtagsunterricht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Winterhalbjahr 1909/1910 war Lehrer Burmeister erkrankt. Das Großherzogliche Finanzministerium, Abt. Domainen und Forsten, schreibt an das Justiz-Ministerium, Abt. für Unterrichtsangelegenheiten, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß das unterzeichnete Ministerium mit der Bewilligung einer Vergütung von Einer Mark je Überstunde an den Lehrer Zörn in Mönchhagen für die Erteilung von Halbtagsunterricht während der Dauer der Erkrankung des Lehrers Burmeister daselbst einverstanden ist. Wegen Zahlung der Hälfte dieser Vergütung aus der Amtskasse zur Amtsschulkasse ist das Amt Toitenwinkel zu Rostock diesseits angewiesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Unterhaltung des Schulgebäudes im 19. und frühen 20. Jahrhundert ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Unterhalt des Schulgebäudes einschließlich der Lehrerwohnungen sowie des zugehörigen Stalles und der Scheune war Aufgabe der Gemeinde.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1866: Durchbau der Schule und Neubau der Schulscheune &amp;amp;ndash; Ärger ums Geld===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 12. Juni 1866 beschweren sich die ehrerbietig gehorsamsten Mönchhäger J. Eggert, H. Brandt, J. Brandt, F. Harten, P. Bünger, D. Brandt, J. Krempien, J. Peters, J. Winter, E. Jeß Wwe, J. Heydtmann, Joh. Hallier bei der Hohen Großherzoglichen Kammer in Schwerin:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Im Jahre 1864 wurden das Schulhaus hieselbst durch gebauet und die zum Schulgehöfte gehörige Scheune neu aufgeführt. Nachdem die Riße und Anschläge für diese Bauten angefertigt worden, wurden der Schulgemeinde hieselbst vom Großherzoglichen Amte Toitenwinkel die Ausführung der ersteren nach Riß und Anschlag übertragen, diese setzten sich wieder mit einem Maurer ins Vernehmen, welcher sich bereit erklärte, die Arbeiten für die veranschlagten Kosten auszuführen. Großherzogliches Amt fand sich aber demnächst wieder veranlaßt, den Durch- resp. Neubau selbst ausführen zu lassen, und schloß mit dem Maurermeister Voß in Rostock ab. Ausdrücklich wurde der Schulgemeinde mehrfach vom Großherzoglichen Amte die Versicherung gegeben, daß sie zur Tragung höherer Baukosten, als der desfallsige Anschlag betrage, nicht verpflichtet sein solle, ihr sogar in Aussicht gestellt, daß die von ihr zu übernehmenden Kosten möglicher Weise sogar noch hinter der veranschlagten Summe zurückbleiben würden, da es dem Amte gelingen würde, die Bauten billiger herzustellen, als dies der Schulgemeinde möglich sein würde. Dem Maurermeister Voß wurde Amts wegen bedeutet, daß er den Bau gegen die anschlagsmäßigen Kosten auszuführen habe, daß er mehr als diese zu fordern unter keinen Umständen berechtigt sein solle, daß er die Gefahr der zum Bau veranschlagten Materialien gleich nach deren Anfuhr, namentlich deren Bewachung zu übernehmen habe.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Grund für die Beschwerde war, dass der Maurermeister Voß dann doch mehr Geld haben wollte, weil zum einen der Bau auf einem anderen Platz errichtet werden sollte als ursprünglich geplant und weil die Zimmererarbeiten teurer geworden waren. Zudem hatte die Gemeinde bereits das veranschlagte Sprengen der Feldsteine erledigt, wofür Voß jedoch auch bezahlt werden wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Großherzogliches Amt hat nun die Rechtmäßigkeit dieser Ansprüche des Bauunternehmers anerkannt, unsere desfallsigen Beschwerden verworfen und bereits exemtivisches&#039;&#039; [= von gesetzlichen Pflichten befreiend] &#039;&#039;Vorgehen angedrohet. Wir sind aber zu sehr von unseren Rechte überzeugt, als daß wir nicht den Versuch machen sollten, bei hoher Großherzoglicher Kammer Abhülfe zu erreichen, umsomehr als die Bauten nicht in allen Puncten anschlagsmäßg ausgeführt  wurden. Wir haben dies in einem früheren Vortrage an das Großherzogliche Amt Toitenwinkel des Genaueren dargelegt, und wollen hier nur noch ehrerbietigst darauf hinweisen, daß die Schulgemeinde durch die Baukosten in einem hohen Grade in Ansprüche genommen ist, und ihr weitere Opfer, als wozu sie von vornherein verpflichtet war, nicht angesonnen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir bitten nun ehrerbietigst: Hohe Großherzogliche Kammer wolle geruhen unsere Beschwerde für begründet zu erklären und desfallsige hohe Verfügung an das Großherzogliche Amt Toitenwinkel zu erlaßen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beschwerde zog einen längeren Briefwechsel nach sich [Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12050], bis am 20. Oktober 1866 die Toitenwinkelschen Beamten und der Landesbaumeister an die Großherzogliche Hohe Cammer zu Schwerin berichteten,&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem ein früherer Termin zur Erledigung der Differenzen zwischen der Schulgemeinde zu Mönckhagen und dem Maurermeister Voß wegen rückständiger Baugelder zu keinem Resultat geführt hatte, ist diese Angelegenheit in einem am 1sten d. M. abgehaltenen zweiten Termin dahin verglichen worden, daß der Maurermeister Voß sich mit einer von der Schulgemeinde ihm offerirten Rest-Zahlung von 25 M zufrieden erklärt hat unter Verzicht auf seine weiteren Ansprüche.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1869: Schwammsanierung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. Juli 1869 überreicht das Amt Toitenwinkel der Großherzoglichen Cammer zu Schwerin einen Kostenvoranschlag zur notwendigen Schwammsanierung der Mönchhäger Schule. Veranschlagt wurden 55 Mark, 45 Schillig, 2 Pfennig  [Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12050]:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schwamm hat den Fußboden der am östlichen Giebel des Schulhauses zu Mönkhagen liegenden Kammer völlig zerstört, die Sohlen an derselben sind bereits gleichfalls infizirt, so daß eine Hauptreparatur unvermeidlich ist. Das unter dem Fußboden vorhandene mit Cement abgegossene Mauersteinpflaster hat nicht vor dem Schwamm geschützt, da man bei dessen Legung wahrscheinlich versäumt hat, die alte Füllerde auf genügende Tiefe zu entfernen, das Pflaster nebst der Cementabdeckung ist selbst vollständig vom Schwamm durchwachsen und destruirt. Da die Sohlen ziemlich tief liegen, besonders an der Giebelseite, wo wegen der in der Nähe liegenden Dorfstraße keine bedeutende Abgrabung zulässig ist, so empfiehlt sich in diesem Fall die Ausführung einer massiven Sockelmauer, um die Sohlen dem schädliche Einfluß der Erdfeuchtigkeit zu entziehen, sowie ferner die Höherlegung des Kammerfußbodens um eine Stufe. Außerdem sind folgende Vorsichtsmaßregeln zur Vertilgung des Schwamms nothwendig:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die alten Fundamente beider äußeren Wände und der inneren Langwand an der Kammer sind fortzunehmen, ebenso das vorhandene Mauersteinpflaster und ist das Material nicht wieder zu verwenden. Die alte Füllerde ist mindestens 1 1/2 Fuß tief auszugraben und statt derselben völlig trockener Füllsand einzubringen, auch neben den neuen Fundamenten ist die Erde wegzunehmen und trockener Sand einzubringen. Nur das Fundament der inneren Querwand, welches zugleich Kellermauer ist, muß bleiben. Nachdem dasselbe gehörig gereinigt und die Fugen ausgekratzt worden sind, werden letztere auch an den neu aufgeführten Fundamenten mit einem eigenen Schwammörtel, bestehend aus Torfasche, Kochsalz- und Salmiak-Lösung mit etwas Landkalk ausgezwickt und beworfen. Auf die Fundamente ist eine Isolirschicht von künstlichem Asphalt zu legen. Unter dem Bretterfußboden ist wiederum ein flaches Pflaster von gut ausgebrannten Mauersteinen zu legen und mindestens 3/4 Zoll stark mit Cement abzugießen. Die Cementlage ist mit der Isolirschicht genau in dieselbe Höhe zu legen und unmittelbar daran anzuschließen. Auf den Fundamenten wird dann eine 2 1/2 Fuß hohe 1 Stein starke Sockelmauer von gut ausgebrannten Mauersteinen aufgeführt, welche außen gefugt, innen mit Kalk geputzt wird. Nur die innere Langwand zwischen Stube und Kammer erhält diese Untermauern nicht und wird die Sohle daselbst nur 6 Zoll höher gelegt als die alte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sämtliche zum Fußboden und zu Fußleisten zu verwendenden Holzmaterialien werden zuvor mit einer kochenden Lösung von Eisenvitriol bestrichen, die Bretter jedoch nur auf der unteren Seite. Zu dieser Lösung werden 4 Theile Waßer auf 1 Theil Eisenvitriol genommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm am östlichen Giebel ist umzulegen und auf 6 Fuß zu verbreitern auch an seiner äußeren Seite mit einer Rinne zu Abführung des Regenwassers zu versehen, welche noch auf etwa 3°&#039;&#039; [Das Gradzeichen steht für das Längenmaß Rute, eine Rute maß wenige Meter] &#039;&#039;Länge weiter fortzuführen ist. Der Steindamm am Giebel muß ein starkes Gefälle erhalten und ist deswegen der zwischen Haus und Straße liegende Erdrücken nach Möglichkeit abzutragen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu dem vorerwähnten Schwammörtel werden 6 gute Matzen Kochsalz in kochendem Wasser aufgelöst, ein Pfund ordinärer Salmiak desgleichen, beide Lösungen werden zu einer Quantität von zirka 4 Scheffel Torfasche geschüttet und durcheinander gerührt, schließlich zur besseren Bindung einige Kellen Landkalk zugesetzt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Wände wurden Balken aus Eichenholz bestellt von insgesamt 108 Fuß Länge, für Fußbodenbretter und Türschwellen Tannenholz von insgesamt 244 Fuß Länge. Für die Erneuerung der Fundamente brauchte man 1 Schachtrute [altes Volumenmaß] gesprengter Feldsteine. An Maurermaterialien wurden weiter benötigt 1200 Mauersteine, 6,5 Tonnen gotländischer Kalk zum Mauern des Fundaments und zum Untermauern der Sohle sowie weitere 1,5 Tonnen zum Ausbessern des Putzes und zum Weißen. Zum Verzwicken [d.h. Lücken ausfüllen] der Fundamente und zum Ausfugen des äußeren Ziegelmauerwerks nahm man einheimischen Kalk aus Brodhagen bei Reddelich (nämlich 1 Tonne Brodhäger). Zum Ausgießen des Mauersteinpflasters unter dem Fußboden waren 1,5 Tonnen Portlandcement vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dann wird genau aufgelistet, welche Arbeiten anfallen und welche Kosten dafür veranschlagt werden. Die Maurerarbeiten sollten 27 Mark 47 Schilling kosten, die Zimmerarbeit (i.W. das Verlegen des Fußbodens nach Entfernen des alten) inklusive Nägel 12 Mark 21 Schilling. Fußleisten und Thürschwellen waren Aufgabe des Tischlers, der dafür inklusive Anstrich 3 mark 15 Schilling 6 Pfennig erhalten sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und wie das oft so geht, stellte man im Verlauf der Arbeit fest, dass noch weitere Reparaturen nötig waren, weil der Schwamm noch weiter fortgeschritten war, als ursprünglich gedacht. Die Toitenwinkelschen Beamten und der Landesbaumeister Wackenhusen zu Rostock schickten also einen weiteren Kostenvoranschlag an die Großherzogliche Hohe Cammer mit der Bitte, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bei vorgerückter Jahreszeit denselben baldmöglichst zu genehmigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bei der Inangriffnahme der Reparatur hat sich gezeigt, daß der Schwamm auch den Fußboden der am östlichen Giebel des Schulhauses gelegenen großen Wohnstube theilweise ergriffen hat, und ist die Erneuerung dieses Fußbodens und die Ausführung einer massiven Sohlmauer an der Giebelseite gleichzeitig mit der bereits genehmigten Reparatur in der Kammer unbedingt nothwendig. Das Fundament der Giebelwand ist ebenso wie die bereits veranschlagten Fundamente zu entfernen und neu aufzuführen, das Fundament der südlichen Außenwand kann bleiben, ist jedoch gehörig zu reinigen, die Fugen auszukratzen, neu mit Landkalk zu verzwicken und mit dem im Anschlag beschriebenen Schwammörtel zu berappen&#039;&#039; [d.h. mit Mörtel zu bewerfen]&#039;&#039;.  Auf dem neuen Fundament der Giebelwand wird eine Isolirschicht von künstlichem Asphalt gelegt, die massive Sockelmauer wird von gut ausgebrannten Mauersteinen ausgeführt, bei der Legung des Fußbodens sind genau dieselben Sicherheitsmaßregeln anzuwenden wie bei dem veranschlagten Kammerfußboden, insbesondere müssen sämtliche Hölzer vor der Verwendung gehörig mit Eisenvitriollösung bestrichen werden, auch die wieder zu verwendenden vom Schwamm noch nicht infizirten Fußbodenlager.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Mauersteinpflaster mit Cementlage wird auch unter dem Stubenfußboden ausgeführt und werden zur Lüftung in den Fundamenten zwischen den Fußbodenlagern Luftlöcher ausgespart.&lt;br /&gt;
Der das Gebäude umgebende Steindamm ist auch an der Südseite längs der großen Wohnstube aufzubrechen und entsprechend wieder mit gehörigem Gefälle zu legen, so daß die Feuchtigkeit von der Sohle abgehalten wird. Auch ist von beiden Langseiten des Gebäudes eine Dachrinne anzubringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1874 bis 1897: Weitere Reparaturen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1874 beschloss die Gemeindeversammlung, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;der Gemeinde- und Schulvorstand alljährlich die Besichtigung an Ort u. Stelle gleich nach Ostern&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; [also zum Schuljahresende] &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;vornimmt u. die nothwendigen Reparaturen u. Wünsche des Lehrers der Dorfversammlung vorstellig  macht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ... Einen entsprechend breiten Raum nehmen die Arbeiten am Schulgebäude in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Neben dem Streichen von Fenstern und Türen, dem Ölen des Fußbodens in den Schulstuben sowie dem Weißen der Wände von innen und von außen mussten auch gravierendere Reparaturen vorgenommen werden: 1875 wurde die Diele im Schulhaus mit Steinen ausgelegt – demnach hatte sie bis dahin einen Lehmfußboden. 1877 bekamen die Fensterläden einen sicheren Verschluss. Zweimal beschloss die Gemeindeversammlung, Teile der Außenwände bis zum ersten Fachwerkriegel massiv zu mauern, weil die Sohle und die gelehmte Wand schadhaft und verfault waren: 1883 von der Küchentür bis zum Schlafstubenfenster, 1890 an der Vorderseite. Aus dem Foto vom Beginn des 20. Jh. ist zu ersehen, dass die Vorderseite die Ostseite war, andererseits hat die Küchentür an der Hinterfront gelegen, also an der Westseite. In dem abgebildeten Grundriss ist die Schlafstube zwar an der Ostseite eingezeichnet, aber in diesem existiert der Anbau bereits, den es 1883 noch nicht gab. Damals war die Schlafstube vermutlich in einer der Kammern an der Westseite, während an der Ostseite die Schulstube untergebracht sein musste – vielleicht in dem großen, auf dem Plan als Schlafstube bezeichneten Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1884 war die nördliche Giebelwand des Hauses von Ratten zerstört und musste repariert werden. (Die nördliche Giebelwand zeigt zur Straße.) 1887 wurden Südgiebel und Westseite mit Pappe benagelt und es gab für die Vorderfront eine Dachrinne. Auf die Dachrinne über seiner Küchentür musste der Lehrer noch bis 1924 warten. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Schule Grundriss 1912.JPG|thumb|400px|Der Grundriss der Mönchhäger Schule in einem Plan anlässlich der Dachneudeckung und Einrichtung eines Rauchbodens der Fa. Lange von 1912. &#039;&#039;Quelle: privates Archiv Nachfahr der Baufirma Lange&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Das Dach des Schulhauses musste 1880 umgebaut werden, weil es durchregnete. Nach weiteren Reparaturen war es nicht mehr dicht zu bekommen und wurde 1912 durch ein Dach mit Zementziegeln ersetzt. Im Zuge dieser Bauarbeiten wurde auch ein Rauchboden eingebaut – also ein Boden, in den der Rauch abzog, wodurch dort Lebensmittel haltbar aufbewahrt werden konnten. Rauchräume waren unter Strohdächern verboten. Die Arbeiten am Dach wurden für 872 Mk. an Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen vergeben, der Bau sollte bis 1. Sept. fertig sein. Lange sollte aber für jeden Tag, den er länger brauchte, 10 Mk. Abzug in Kauf nehmen. Teile der Baupläne sind erhalten – s. Foto.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch für Stall und Scheune musste gesorgt werden: 1879 sollte jeder Erbpächter 8 Bund Stroh liefern zum Ausbessern des Scheunendachs. Ein Jahr darauf brauchte die Scheune einen neuen Lehmauftrag, und zwar an der Abseite über dem Kuhstall – was darauf hindeutet, dass Stall und Scheune in einem Gebäude untergebracht waren. 1884 wurde die Stalltür repariert und 1897 ersetzt. 1890 gab es eine größere Änderung im Stall – der Stall wurde um das neben ihm liegende Strohfach erweitert; ein neuer Futterraum wurde längs der Scheunendiele angelegt. Dabei sollte die Unterlage mit kleinen Felsen ausgeführt und die Oberfläche mit Ziegelsteinen gepflastert werden. Der Belag über den Ställen in der Scheune wurde 1897 mit Fichten aus der Hinrichsdorfer Forst sowie einigen eichenen Balken erneuert und 12 Jahre später  der Ostgiebel der Scheune massiv gemauert. (Woraus zu schließen ist, dass die Scheune längs der Dorfstraße stand, während das Schulgebäude ja (heute noch) quer zur Straße steht.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1903: Der Anbau ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute die Schule, die bis dahin den Bauernkindern vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Am 29. Juni 1900 beschloss die Gemeindeversammlung Mönchhagen, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;am Giebelende des Schulhauses nach Süden ein genügend großer Anbau von 9 m Länge und in Dachhöhe des alten Hauses mit einer 2ten Lehrerwohnung nebst den für beide Schulen erforderlichen Aborte hergestellt werden&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Idee stieß im Großherzoglichen Ministerium auf Kritik. Oberministerialrat Dr. Lesenberg wollte stattdessen eine kompletten Neubau oder aber die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Herrichtung von 2 neuen Schulklassen unter Verreißung der alten Schulstube&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Die Gemeindeversammlung beschloss dennoch am 19. April 1901, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß eine neue Klasse in  einem Flügel, der an das Südende des alten Schulhauses mit der Richtung nach Westen angebaut werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit konnte sie sich aber offenbar nicht durchsetzen, denn im Dezember 1901 lag der Versammlung ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Riß nebst Kostenanschlag über den Anbau  zwei neuer Schulklassen unter Abbruch der alten Schulklasse, und eine Bleizeichnung über ein neues Schulgehöft&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; zur Entscheidung vor. Das neue Schulgehöft wurde aus Kostengründen abgelehnt. Der Gemeindevorstand wurde beauftragt, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auch zu dem geplanten Anbau durch Vermittlung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel eine Beihülfe vom Hohen Ministerium zu erbitten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 17. Oktober 1902 beschloss die Gemeinde, im Frühling 1903 den Anbau errichten zu lassen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;nachdem der Riß nebst Kostenanschlag über den Bau 2 neuer Schulklassen unter Abbruch der alten Schulstube die Genehmigung des Großherzogl. Ministeriums gefunden hat und von letzterem eine Beihülfe von 3000 M in Gnaden zu diesem Bau bewilligt worden ist. Der Gemeindevorstand soll nach einem Schullokal sich umsehen und für die Zeit des Baues ein solches mieten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch damals mussten schon Vorschriften hinsichtlich der sanitären Verhältnisse beachtet werden. Das Amt Toitenwinkel berichtete am 4. Februar 1902 dem Großherzoglichen Finanzministerium, Abt. für Domainen und Forsten in Schwerin:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ueber den Plan vom Schulhausbau in Mönchhagen haben wir, wie solches vorgeschrieben ein Erachten des zuständigen Kreisphysicus herbeigeführt, wodurch die anliegende Kostenrechnung im Betrage von 23 M 80 Pf erwachsen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung dazu führt auch die einzelnen Posten auf:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Gerichtsärztliche Rechnung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf Veranlassung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel hieselbst betr. den Schulbau in Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Akteninspektion&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4 Mark&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erachten 5 Bogen à 3 Mark 50 Pf&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;17 Mark 50 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ausfertigung dieser Rechnung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;50 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;23 Mark 80 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Rostock, 19. März 1901&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dr. H. Lesenberg&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann eine Ausschreibung. Folgende Angebote lagen für den Bau vor: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9.000,50 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7.000 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8.415 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8.497,17 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10.788,33 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8.809,04 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8.671,40 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8.366 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen das von Wilbrandt wegen Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8.225 Mark zu vergeben. Am 26.2.1903 erhielt Lange den Auftrag dann zu folgenden Zahlungsbedingungen: Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3, nach Baubeendigung 1/3 und nach Bauabnahme das letzte Drittel der Summe. Davon behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte sie auf ein Bankkonto ein und gab ihm das Geld 1905. &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
1908 hatte Mönchhagen bei Michaelis-Schulschluß (29. September) 90 Kinder. Trotz des Anbaus reichte der Platz in den beiden Schulstuben daher nicht aus, auch die Häschendorfer Kinder noch aufzunehmen, weshalb dies im Oktober 1908 abgelehnt wurde. Häschendorf gehörte damals noch nicht zu Mönchhagen, sondern war ein Pachthof mit dem Großherzog als Verpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Eine englische Kochmaschine für Lehrer Dahl ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Katen voelkshagen kochstellen freilichtmuseum klockenhagen.jpg|thumb|400px|In diesem Katen, der um 1750 in Völkshagen erbaut wurde, lebten zwei Landarbeiterfamilien. Zu sehen sind die beiden Kochstellen der Familien. Zudem hatte jede Familie eine Stube, zwei Kammern und einen Stallraum. Einen Schornstein gab es nicht. Heute steht der Katen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen].  &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im April 1883 beantragte Lehrer Dahl, den offenen Feuerherd und den Backofen seiner Lehrerwohnung, die beide erneuert werden mussten, durch eine englische Kochmaschine zu ersetzen. (Die Lehrerwohnung befand sich im Schulgebäude.) Was mit dem offenen Feuerherd gemeint war, kann man bei einem Besuch im Freilichtmuseum in Klockenhagen sehen: Das war ein gemauerter Absatz in Arbeitshöhe, auf dem ein Feuer angefacht wurde. Die Töpfe hingen an einem eisernen Dreibein über dem Feuer. Die englische Kochmaschine war erst Mitte des 19. Jh. in Gebrauch gekommen, damals also sehr modern – nach heutigen Begriffen jedoch nicht ganz so „technisch“ wie der Begriff erwarten lässt: Es handelte sich um einen mit Brennholz beheizten Herd aus Metall. Ein großer Vorteil war, dass das Feuer sich nun in einem geschlossenen Feuerraum befand, was die Feuergefahr reduzierte. Oben befanden sich runde Löcher zum Brennraum, die abgedeckt oder mithilfe von gusseisernen Ringen in der Größe verändert und so an die Topfgrößen und den Hitzebedarf angepasst werden konnten. Zudem enthielt dieser Herd auch einen Backofen – die ja damals für sich stehende gemauerte Objekte waren.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immerhin hatte das Schulgebäude bereits einen Schornstein, denn ein weiterer Antrag des Lehrers forderte eine Erneuerung der Glocke, die über dem Herd angebracht war und den Rauch zum Schornstein leitete. Diese war nämlich so niedrig, daß diejenige Person, welche vor dem Feuerherd beschäftigt ist, nicht darunter stehen und nur gebückt darunter weggehen kann. Der Gemeindevorstand behielt sich jedoch vor, diese nur zu erneuern, wenn der Schornstein nicht heruntergenommen zu werden braucht. Noch 1906 gab es in Mönchhagen mehrere sogenannte Rauchhäuser, also Häuser ohne Schornstein, in denen der Rauch einfach durch die Diele abzog. Was neben den Nachteilen auch den Vorteil hatte, dass in feuchten Jahren der Rauch das eingefahrene Heu und Stroh nachtrocknete. In diesen Häusern war über dem Feuerherd ein gemauerter Schwibbogen angebracht, der den Funkenflug vom Dach abhielt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Der Schornstein wurde 1910 so umgebaut, dass auch die zweite Lehrerwohnung angeschlossen werden konnte. Diese gab es erst seit der Erweiterung des Schulgebäudes um den Anbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Schulländereien im 19. Jahrhundert ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur früheren Mönchhäger Volksschule gehörte auch Land, dessen Erträge dem Schullehrer zustanden. Der Fundchronik von Ludwig Krause zufolge lagen die Schulwiesen zumindest zum Teil um 1822 in den Klockenhäger Todtenbruchwiesen. Er vermutet dies aufgrund einer Notiz in den Ribnitzer Amtsakten (damals gehörte Mönchhagen zum Amt Ribnitz).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Karte der Feldmark Mönchhagen zufolge lag die Schulwiese am Südarm des Peezer Baches – dort, wo er die Straße nach Häschendorf verlässt und in einem Bogen nach Westen abbiegt. Der Schulacker umfasste das Gelände des heutigen Spielplatzes, der nordwestlich angrenzenden Kleingärten sowie von Festplatz und Mehrgenerationen-Spielplatz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bauern waren damals zu sogenannten Hand- und Spanndiensten verpflichtet. Das waren ursprünglich Arbeiten, die sie für den Grundherren zu absolvieren hatten – da Mönchhagen aber dem fernen Großherzog gehört hat, spielte dies kaum eine Rolle. Die ebenfalls darunterfallenden Arbeiten für die Gemeinde waren dagegen oft Gegenstand der Gemeindeversammlungen. Und zu diesen Diensten gehörte eben auch das Bestellen der Schulländereien. Denn der Lehrer sollte sich im Wesentlichen um den Unterricht kümmern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits der 2. Eintrag im ersten neu angelegten Protokollbuch befasst sich damit, dass zukünftig die Erbpächter Schütt und Krempien die Vor- und Nachmahd auf der Lehrerwiese einzufahren haben, obgleich sie seit Jahren „mit ihrer Anspannung an der Schule keine Leistungen gethan haben“. Dazu muss man sagen, dass diese beiden Bauern die mit Abstand kleinsten Höfe im Dorf hatten, und dass sie deshalb sowohl bei Steuern wie auch bei Hand- und Spanndiensten nie im selben Maße herangezogen wurden wie die Besitzer der großen Höfe. Über das Heufahren hat es aber wohl Unstimmigkeiten mit den Verpflichteten gegeben, denn 3 Jahre später musste der Gemeindevorstand auf Anordnung des Amtes eine weitere Versammlung zu diesem Thema einberufen. Auf dieser wurde beschlossen, dass Schütt die Hälfte der Vormahd, Krempien deren andere Hälfte und die ganze Nachmahd einzufahren habe (das Mengenverhältnis entspricht in etwa dem Größenverhältnis der beiden Höfe). Darüberhinaus sollten beide aber zu keinen weiteren Diensten für die Dorfschaft verpflichtet sein. Diese Aufteilung der Arbeiten wurde 1920 noch einmal bestätigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulländereien, deren Ertrag der Lehrer nicht brauchte und die auch sonst nicht von der Gemeinde benötigt wurden, wurden von dieser verpachtet – sollten die Ländereien jedoch für Schulzwecke wieder gebraucht werden, sollten die Pächter sie wieder abgeben. Dabei sollten die Pächter nach Möglichkeit auch die Hand- und Spanndienste übernehmen, um die nicht verpachteten Schulländereien zu bestellen. Dazu gehörte auch das Abfahren des Dungs auf dem Schulgehöft. Der Kompost aus den Aborten der Schule wurde laut Beschluss vom 28. 1. 1925 meistbietend verkauft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wurden überschießende Schulländereien vermessen und abgetrennt. Der Akte (5.12-4/2-12049, Landeshauptarchiv Schwerin) liegt leider kein Lageplan bei. Nur die Rechnung des Vermessers über 102 Reichsmark ist erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Direkt bei der Schule, in der der Lehrer auch seine Wohnung hatte, lag auch ein Garten. 1905 wurde die Anschaffung von Turngeräten beschlossen, nämlich ein Reck und ein Barren. Dafür brauchte man dann auch einen Turnplatz, für den Lehrer Burmeister bis auf Weiteres Fläche in seinem Garten zur Verfügung stellte. Zwischen dem Schulgarten und dem Peezer Bach lag der Hebammenacker. Auf diesem wurde 1920 der Turnplatz eingerichtet. (Die Hebamme erhielt eine Ersatzfläche.) 10 Jahre später wurde diese Wiese einer Frau Stoffers überlassen, als zusätzliche Vergütung für das Reinigen der Schulklassen und Aborte. Der Grund für diese Lohnerhöhung waren die neuen Doppelfenster, die zu reinigen aufwendiger war. Die Wiese wird als „alter Turnplatz“ bezeichnet, scheint also nicht mehr als solcher genutzt worden zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Reinigung der Schulstube==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein – was genau das heißt, wird auch ausgeführt: Für genügende Bedeckung der Exkremente soll solange Erde zur Verfügung stehen, bis eine andere Weise für Reinigung der Schulaborte, etwa Verpachtung des Dunges beschlossen wird. &lt;br /&gt;
1910 wurden 100 M bewilligt und es wurde auch genauer gesagt, was zu tun war, nämlich Aufwaschen 1mal wöchentlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 ging es nicht um den Lohn, sondern darum, dass eine Frau Schäning sich offenbar weigerte, die Reinigung zu übernehmen: Die Versammlung beschloß, dass das Reinigen der Schulstube u. Schulaborte der Frau Schäning hies. übertragen werde, und falls sie sich weigern werde, die Sache bei dem Großherzogl. Amt Toitenwinkel anhängig zu machen. Leider ist nichts über die Hintergründe des Streites bekannt. Jeweils einige Jahre vorher und nachher tauchen Personen des Namens Schäning in den Protokollen auf, die auf Unterstützung der Gemeinde angewiesen waren. Möglicherweise wurde für die Unterstützung eine Gegenleistung verlangt, aber das ist nur eine Vermutung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Jahreslohn spiegelt dann sehr deutlich die Inflation wieder, worauf an anderer Stelle eingegangen wird ([[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1924 ist der Jahreslohn mit 90 M wieder auf dem Niveau von vor dem 1. Weltkrieg. Im November 1930 wird der Reinigungskraft Frau Stoffers zusätzlich zu den 150 Mark, die erhält noch der frühere Turnplatz zur Nutzung überlassen. Grund für diese Lohnerhöhung war der Einbau von Doppelfenstern in die beiden Schulklassen, die natürlich aufwendiger zu putzen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unterrichtsmaterial==&lt;br /&gt;
Leider erfahren wir aus den Protokollen der Gemeindeversammlung im Mönchhagen des späten 19. und des frühen 20. Jh nur wenig über das genutzte Unterrichtsmaterial.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Juli 1930  wurde über den Antrag des Verwaltungsbeamten der Amtsschulbehörde im Mecklburg-Schwerinschen Amte zwecks Anschaffung einiger neuer Bänke für die zweite Schulklasse verhandelt. Und zwar sollten es Bänke sogenannter Rettigscher Bauart sein: eine Sitzbank für zwei Schüler fest mit einem Tisch verbunden, von denen mehrere  hintereinander miteinander verbunden werden konnten. Das praktische daran war, dass die Bankreihe komplett umgekippt werden konnte, um darunter zu wischen. Das konnte die Gemeindeversammlung jedoch nicht überzeugen, der Antrag wurde aus Kostengründen abgelehnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehr Erfolg hatten die von dem Herrn Oberschulrat Ebeling gelegentlich der Schulrevision am 19. Juni 1908 gemachten Beanstandungen betreffend Anschaffung von Gardinen oder Rouleaux, Ausbesserung und Erneuerung von Schulwandkarten, Anschaffung einer Rechenmaschine und eines Zirkels zum Zeichenunterricht. All dies sollte in den nächsten Ferien angeschafft werden. Mechanische Rechenmaschinen gab es schon länger, die in der 2. Hälfte des 19. Jh in Serie produziert wurden. Je nach Typ konnten sie nur addieren und subtrahieren oder auch multiplizieren oder dividieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürlich gab es in Mönchhagen auch Turnunterricht. Am 24. Februar 1905 beschloss die Gemeindeversammlung die Anschaffung von Turngeräten: ein Reck und Barren. Ein Turnplatz wird bis auf Weiteres von dem Lehrer Burmeister in seinem Garten zur Verfügung gestellt, jedoch mit der Einschränkung, daß diese Hergabe jeder Zeit kann wieder aufgehoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 wurde dann ein Turnplatz eingerichtet, und zwar hinter dem Schulgarten am Mühlbach. Der Mühlbach ist der Peezer Bach, der Schulgarten lag bei der Schule (dem heutigen Kindergarten). Genauer ging es um ein Stück aus dem Gelände beim Gedenkstein für die im 1. Weltkrieg Gefallenen, den früheren Hebammenländereien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Schule zu DDR-Zeiten==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der DDR-Zeit war die Mönchhäger Schule eine Polytechnische Oberschule, abgekürzt: POS. Diese umfasste die Klassen 1 bis 10, sodass die Schüler von der ersten bis zur letzten Klasse im selben Klassenverband blieben. Eingeschult wurde man mit 6 oder 7 Jahren und hatte nach Abschluss der POS die Möglichkeit zu einer Ausbildung zum Facharbeiter oder zum Fachschulstudium. Die Bezeichnung &#039;&#039;Polytechnisch&#039;&#039; bringt ein wesentliches Charakteristikum zum Ausdruck: Neben den herkömmlichen Fächern wie Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, Kunst und Sport stand auch die praktische Arbeit auf dem Stundenplan. Im wöchentlichen Wechsel gab es theoretischen Unterricht (&#039;&#039;ESP &amp;amp;ndash; Einführung in die sozialistische Produktion&#039;&#039;) und einen praktischen Tag in einem Betrieb, einer LPG oder einer speziellen Werkstatt (&#039;&#039;PA &amp;amp;ndash; Produktive Arbeit&#039;&#039;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer Abitur machen wollte, wechselte nach der POS auf die Erweiterte Oberschule (EOS).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Schild POS DDR-Zeit.jpg|thumb|Das Schild von der Schule in Mönchhagen lag lange unter dem Dielenboden versteckt und vergessen, bis es bei Renovierungsarbeiten dort wiederentdeckt und gerettet wurde. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine ehemalige Lehrerin und Schulleiterin erzählt, dass sie nach dem Krieg in einem dreiwöchigen Schnellkurs zur Lehrerin ausgebildet wurde und mit erst 18 Jahren danach bis zur 10. Klasse unterrichten durfte. 1954 kam sie nach Mönchhagen an die Schule und wohnte zunächst auch dort &amp;amp;ndash; und zwar in einer Bodenkammer, die auch als Lehrerzimmer genutzt wurde. Das bedeutete frühes Aufstehen, denn sobald die ersten Lehrer eintrudelten, wurde das Lehrerzimmer gebraucht. Wasser gab es von einer Pumpe hinter dem Schulgebäude, in einem Holzschuppen auf dem Schulhof befanden sich Plumpsklos für Lehrer und Schüler. Bis 1954 gingen die Lehrer mittags bei den Bauern essen, ab Herbst 1954 durften sie im neu eingerichteten Kindergarten essen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den 1960er Jahren bekam die Schule Mönchhagen eine eigene Schulküche mit Speiseraum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Lehrer der Unterstufe (entspricht der heutigen Grundschule) hatte 28 Wochenstunden zu unterrichten, ein Lehrer der Oberstufe (entspricht der heutigen Mittelstufe) 26 Wochenstunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Einzugsgebiet der Oberschule Mönchhagen umfasste Mönchhagen, Häschendorf, Häschendorf-Ausbau und Volkenshagen.Um 1971/72 wurde die Mönchhäger Schule eine Teiloberschule, die Schüler ab Klasse 5 und die dort unterrichtenden Lehrer mussten dann nach Rövershagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu DDR-Zeiten gab es folgende baulichen Erweiterungen: Sportraum (der jüngere Teil der Schule); der Kartenraum auf dem Boden wurde in einen Klassenraum umgewandelt. In NAW-Arbeit wurde das Werkkabinett sowie ein Fachkabinett für Chemie, Physik, ESP (Einführung in die sozialistische Produktion) und Technisches Zeichnen neben der damaligen LPG-Werkstatt eingerichtet. (Die LPG-Werkstatt war dort, wo sich heute die Fa. AET befindet.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kindergarten==&lt;br /&gt;
Der erste Kindergarten in Mönchhagen wurde 1954 eröffnet und befand sich im späteren LPG-Büro im Wohnhaus des früheren Hofes Nr. 8. Später wurde der Kindergarten in das Wohnhaus des früheren Hofes Nr. 15 (dort liegt heute das Feuerwehrgebäude) verlegt.&lt;br /&gt;
Heute ist die Kita im ehemaligen Schulgebäude untergebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Industrieschule==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 28. August 1871 ist in Mönkhagen eine Industrieschule eröffnet worden, die Ehefrau des Lehrers Ruhsdorfs war die erste Lehrerin an dieser Schule. Am 15. Juli 1871 ordnete die Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten des Ministeriums in Schwerin gegenüber dem Kammer- und Forst-Collegium an, dass die Industrieschule das regulativmäßige Feuerungsdeputat bekommen solle und dass der Zuschuss zum Gehalt der Lehrerin aus der Amtskasse an die Amtsschulkasse gezahlt werden solle, und zwar ein Viertel des Gehaltes. (Ein solcher Zuschuss aus der Amtskasse wurde auch zum Gehalt des Schullehrers gezahlt.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Feuerungsdeputat kam aus dem herzoglichen Forst bei Gelbensande, denn die dortige Forstinspection wurde am 5. September 1871 angewiesen, das Feuerholz zu Johannis des Jahres gegen Bereitelohn zu liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die weitere Geschichte der Industrieschule in Mönchhagen ist nichts bekannt, sie scheint nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Einschub: Industrieschulen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Industrieschulen entstanden ab 1179, zunächst in Böhmen, später auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dort sollten hauptsächlich Kinder aus der Unterschicht zur Arbeit erzogen und für das Erwerbsleben in der entstehenden Industrie ausgebildet werden. Das heißt, auf dem Stundenplan standen praktische Fähigkeiten &amp;amp;ndash; Spinnen, aber auch (im Schulgarten) Gartenbau oder Baumpflege für die Jungen, Handarbeiten, Flicken und Kochen für die Mädchen. &lt;br /&gt;
Die Praxis entsprach leider häufig nicht der Theorie, vielfach wurden gerade auch Waisenkinder ausgenutzt, mussten zum Teil von 5 Uhr morgens bis 19 Uhr abends arbeiten und lernten nur das, was sie bei ihrer Arbeit brauchten. Dadurch gerieten die Industrieschulen zunehmend in Verruf und setzten sich nicht durch.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_Schule&amp;diff=141273</id>
		<title>Mönchhagen: Die Schule</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_Schule&amp;diff=141273"/>
		<updated>2026-02-05T17:22:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Eine englische Kochmaschine für Lehrer Dahl */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Schulchronik]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zur &#039;&#039;&#039;Schule in Mönchhagen.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier finden Sie zusammengefasst alle Abschnitte zur Schule aus den anderen Artikeln zur Mönchhäger Geschichte, sowie zusätzliche Informationen, bspw. technischer Art.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; als Diskussionsbeitrag eintragen oder (besser) direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Schullehrer 1783&amp;amp;ndash;1939==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schule Moenchhagen vor 1915.JPG|thumb|400px|Der heutige Kindergarten war früher das Schulhaus. Dieses Foto von Lehrer Burmeister und seiner Familie sowie einem Hilfslehrer wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts aufgenommen (vor 1915, aber nach 1912, denn das neue Ziegeldach ist schon vorhanden.). &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen schule 1954.jpg|thumb|400px|Die Schule von Mönchhagen war 1954 noch eine Grundschule; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der älteste in Mönchhagen nachweisbare Lehrer war laut Grosser Olerich um 1762 bis zu seinem Tode im August 1783 &amp;amp;ndash; seit mindestens dieser Zeit gab es also eine Schule in Mönchhagen. Die Volkszählung von 1819 nennt Gottfried Möller als Schullehrer, die von 1867 Friedrich Weyhl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth listet in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 folgende Lehrer auf:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Olerich, um 1762 bis 1783, starb Aug. 1783&lt;br /&gt;
# Peter Möller 1784 bis 1791, starb 27. Dec. 1791&lt;br /&gt;
# Gottfr. Müller, ein Sohn des vorigen, 1791 bis 1823, starb 13. Jul. 1823&lt;br /&gt;
# Gottfr. Heinr. Max Krull, 1824 bis 1859, starb 26. Febr. 1859. Ein Sohn desselben ertrank im Mönkhäger Mühlenteich. Ein zweiter Sohn desselben war Matrose geworden, und ist verschollen. Die letzten Nachrichten von ihm waren aus Amerika.&lt;br /&gt;
# F. J. C. Weyhl, von Mich. 1859 bis Mich. 1869. Er war vorher Küster in Kröpelin, und wurde 1869 als Küster nach Brunshaupten versetzt.&lt;br /&gt;
# Ludwig Joh. Rußdorf, seit Mich. 1869. Früher Küster in Retgendorf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 13. Dezember 1876 taucht in den Gemeindeprotokollen Lehrer Dahl auf (der als Lehrer Mitglied in der Gemeindeversammlung war und daher die Protokolle oftmals mit unterschrieben hat), das letzte von ihm unterschriebene Gemeindeprotokoll ist vom 23. Juli 1888.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 5. Februar 1889 unterschrieb erstmals Lehrer L. Burmeister ein Protokoll der Gemeindeversammlung. &lt;br /&gt;
Burmeister war Lehrer in Mönchhagen bis in die 1920er Jahre, danach kam Utermark. Im Gemeindeversammlungs-Protokoll vom 15. Oktober 1923 L. Burmeister J. Ihde als Lehrer genannt. Da Burmeister im selben Jahrgang der Protokolle als Schulleiter bezeichnet wird, dürfte Ihde der zweite Lehrer / Hilfslehrer gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es soll vor Burmeister noch einen Lehrer Freitag gegeben haben, dies konnte bislang nicht verifiziert werden. Es könnte sich bei Freitag auch um einen Hilfslehrer gehandelt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angaben aus dem Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalender:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1927: Schullehrer: Ernst Utermark; Lehrer: Hans Bolte&lt;br /&gt;
* 1930: Schulleiter: Ernst Utermark; Lehrer: Hans Bolte&lt;br /&gt;
* 1937: Lehrer: Ernst Utermark; 1 Hilfslehrer&lt;br /&gt;
* 1939: Lehrer: Ernst Utermark&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Fertigstellung des Schulanbaus war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm nur die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die zweite Schulklasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. Juni 1900 schrieb das Großherzogliche Justiz-Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten an das Finanz-Ministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten mit der Bitte &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;um gefälliges Einverständnis, daß die Einrichtung einer zweiten Klasse und Schulstelle an der Schule in Mönchhagen demnächst ins Auge gefaßt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; würde, denn die Schülerzahl hatte stark zugenommen. Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute die Schule, die bis dahin den Bauernkindern vorbehalten war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Das Lehrergehalt im 19. Jahrhundert==&lt;br /&gt;
===Allgemeines zum Lehrergehalt aus dem Jahr 1873===&lt;br /&gt;
Um die Gehälter der Lehrer zu zahlen und Lehrmittel anzuschaffen, musste jeder Einwohner Abgaben leisten. Diese waren abhängig von der Größe seines Besitzes, aber nicht davon, ob er selbst Kinder hatte. Befreiungen von der Abgabe gab es u.a. für Prediger, Lehrer und Küster nebst deren Witwen sowie auch Häusler während der Zeit, in der sie beim Militär dienten. Diejenigen, die Unterstützung aus der Armenkasse erhielten, zahlten ebenfalls nicht, in deren Fall übernahm die Gemeinde jedoch den halben Beitrag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegenzug durfte jeder, der Abgaben leistete, nicht nur die eigenen Kinder, sondern auch aufgenommene Mündel und die Kinder der Dienstboten zur Schule schicken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gehalt eines Lehrers betrug 1500 Pfd Roggen (wobei dieser nicht in natura, sondern der Geldwert in bar ausgezahlt wurde) sowie ein Geldbetrag, der abhängig von der Schülerzahl war: &lt;br /&gt;
*bis 50 Kinder: 75 Reichsmark&lt;br /&gt;
*bis 60 Kinder: 90 Reichsmark&lt;br /&gt;
*bis 70 Kinder: 103 Reichsmark&lt;br /&gt;
*mehr als 70 Kinder: 120 Reichsmark&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die allein stehenden Hilfslehrer erhielten 450 Reichsmark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgezahlt wurde das Gehalt der Hauptlehrer halbjährlich im März und im Herbst, das der Hilfslehrer vierteljährlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehrer mussten im November die Schüler mit Namen und Alter, sowie Stand und Wohnort der Eltern erfassen und dieses Verzeichnis dem Prediger übergeben. Dieser prüfte das Verzeichnis und übermittelte es ans Amt, das daraufhin die Gehalte der Lehrer festlegte. Zudem stellte das Amt Verzeichnisse der Beitragspflichtigen zusammen, die an die Ortsvorsteher gingen. Diese mussten die Beiträge einfordern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-3/1, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Das Feuerungs-Deputat===&lt;br /&gt;
Beim Feuerungs-Deputat handelt es sich um das dem Lehrer zustehenden Feuerholz. Am 9. September 1869 schrieb das Meckl.-Schwerinsche Finanzministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten an den Forstmeister Schultz zu Gelbensande (Der Wald dort gehörte dem Großherzog):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für jede der nachbenannten Schulen des Amts Toitenwinkel, nämlich zu Mönckhagen, sind von Joh. 1869 an jährlich, anstatt des bisherigen Feuerungs-Deputats, nach Maßgabe der Verord. vo. 1. Juni d.J. 4 Faden 3.7.8 füßig Buchen-Kluftholz und 4/m Soden-Torf, gegen Hau- und Bereitelohn, zu verabreichen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Faden war ein Maß für Brennholz. Der mecklenburgische Faden beruhte auf dem Hamburger Fuß und betrug 7 bis 8 Fuß in Breite und Länge bei Scheitlängen zwischen 2 und 6 Fuß, was ein Volumen zwischen 100 und 350 Kubikfuß ergab bzw. zwischen 2,3 und 8,1 Kubikmeter.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;3.7.8 füßig&#039;&#039; meinte vermutlich etwas wie: 3 Fuß lang, 7 Fuß hoch, 8 Fuß breit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. November 1926 schreibt das Mecklenbg.-Schwerinsche Forstamt Billenhagen an das Mecklbg.-Schwerinsche Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der zweite Lehrer in Mönchhagen bekommt jährlich 2000 Soden Torf unentgeltlich aus der Forst Billenhagen. Wegen der geringen Anforderungen und der damit nicht mit im Verhältnis stehenden Kosten ist in diesem Jahr kein Torf angefertigt. Das Forstamt bittet um ministerielle Genehmigung für 2000 Soden Torf an den zweiten Lehrer in Mönchhagen 8 Zentner Briketts unentgeltlich zu liefern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Empfänger ist mit der Umwandlung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Minister war auch einverstanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Überstunden-Vergütung 1900===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. Juni 1900 schrieb das Großherzogliche Justiz-Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten an das Finanz-Ministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten, (5.12-4/2-12049, Landeshauptarchiv Schwerin) mit der Bitte &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem jetzigen Lehrer Burmeister die übliche Vergütung für die während des laufenden Sommerhalbjahres zu ertheilenden Ueberstunden im Betrage von 200 M je zur Hälfte aus der Amts- und der Amtsschulkasse&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; zu bewilligen. Die Überstunden hatten vermutlich mit der stark gestiegenen Schülerzahl zu tun. Erst 1903 wurde ein Hilfslehrer eingestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beantragte Überstunden-Vergütung wurde bewilligt und das Großherzogliche Amt Toitenwinkel am 13. Juni 1900 zur Zahlung angewiesen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nach stattgehabtem Benehmen mit dem Großherzoglichen Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten, wird das Amt angewiesen, die dem Lehrer Burmeister zu Mönkhagen für vermehrten Unterricht an der dortigen Schule während des laufenden Sommerhalbjahres mit 200 Mark zugebilligte Vergütung zur Hälfte mit 100 M (Hundert Mark) aus der Amtskasse zur Amtsschulkasse zu zahlen und zu Kap. VII der bezüglichen Amtsgeldregister hiemittelst in Ausgabe zu berechnen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vergütung war für die durch den Unterricht in beiden Klassen der Schule zu Mönkhagen entstehenden Mehrstunden gedacht und wurde noch bis 1909 gezahlt (bis zur Einstellung des 2. Lehrers), im Sommerhalbjahr 200 Mark, im Winterhalbjahr 150 Mark, immer je zur Hälfte aus der Amtskasse und aus der Amtsschulkasse. &lt;br /&gt;
Allerdings ist in späteren Jahren nicht mehr von Überstunden oder vermehrtem Unterricht die Rede, sondern von Halbtagsunterricht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Winterhalbjahr 1909/1910 war Lehrer Burmeister erkrankt. Das Großherzogliche Finanzministerium, Abt. Domainen und Forsten, schreibt an das Justiz-Ministerium, Abt. für Unterrichtsangelegenheiten, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß das unterzeichnete Ministerium mit der Bewilligung einer Vergütung von Einer Mark je Überstunde an den Lehrer Zörn in Mönchhagen für die Erteilung von Halbtagsunterricht während der Dauer der Erkrankung des Lehrers Burmeister daselbst einverstanden ist. Wegen Zahlung der Hälfte dieser Vergütung aus der Amtskasse zur Amtsschulkasse ist das Amt Toitenwinkel zu Rostock diesseits angewiesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Unterhaltung des Schulgebäudes im 19. und frühen 20. Jahrhundert ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Unterhalt des Schulgebäudes einschließlich der Lehrerwohnungen sowie des zugehörigen Stalles und der Scheune war Aufgabe der Gemeinde.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1866: Durchbau der Schule und Neubau der Schulscheune &amp;amp;ndash; Ärger ums Geld===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 12. Juni 1866 beschweren sich die ehrerbietig gehorsamsten Mönchhäger J. Eggert, H. Brandt, J. Brandt, F. Harten, P. Bünger, D. Brandt, J. Krempien, J. Peters, J. Winter, E. Jeß Wwe, J. Heydtmann, Joh. Hallier bei der Hohen Großherzoglichen Kammer in Schwerin:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Im Jahre 1864 wurden das Schulhaus hieselbst durch gebauet und die zum Schulgehöfte gehörige Scheune neu aufgeführt. Nachdem die Riße und Anschläge für diese Bauten angefertigt worden, wurden der Schulgemeinde hieselbst vom Großherzoglichen Amte Toitenwinkel die Ausführung der ersteren nach Riß und Anschlag übertragen, diese setzten sich wieder mit einem Maurer ins Vernehmen, welcher sich bereit erklärte, die Arbeiten für die veranschlagten Kosten auszuführen. Großherzogliches Amt fand sich aber demnächst wieder veranlaßt, den Durch- resp. Neubau selbst ausführen zu lassen, und schloß mit dem Maurermeister Voß in Rostock ab. Ausdrücklich wurde der Schulgemeinde mehrfach vom Großherzoglichen Amte die Versicherung gegeben, daß sie zur Tragung höherer Baukosten, als der desfallsige Anschlag betrage, nicht verpflichtet sein solle, ihr sogar in Aussicht gestellt, daß die von ihr zu übernehmenden Kosten möglicher Weise sogar noch hinter der veranschlagten Summe zurückbleiben würden, da es dem Amte gelingen würde, die Bauten billiger herzustellen, als dies der Schulgemeinde möglich sein würde. Dem Maurermeister Voß wurde Amts wegen bedeutet, daß er den Bau gegen die anschlagsmäßigen Kosten auszuführen habe, daß er mehr als diese zu fordern unter keinen Umständen berechtigt sein solle, daß er die Gefahr der zum Bau veranschlagten Materialien gleich nach deren Anfuhr, namentlich deren Bewachung zu übernehmen habe.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Grund für die Beschwerde war, dass der Maurermeister Voß dann doch mehr Geld haben wollte, weil zum einen der Bau auf einem anderen Platz errichtet werden sollte als ursprünglich geplant und weil die Zimmererarbeiten teurer geworden waren. Zudem hatte die Gemeinde bereits das veranschlagte Sprengen der Feldsteine erledigt, wofür Voß jedoch auch bezahlt werden wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Großherzogliches Amt hat nun die Rechtmäßigkeit dieser Ansprüche des Bauunternehmers anerkannt, unsere desfallsigen Beschwerden verworfen und bereits exemtivisches&#039;&#039; [= von gesetzlichen Pflichten befreiend] &#039;&#039;Vorgehen angedrohet. Wir sind aber zu sehr von unseren Rechte überzeugt, als daß wir nicht den Versuch machen sollten, bei hoher Großherzoglicher Kammer Abhülfe zu erreichen, umsomehr als die Bauten nicht in allen Puncten anschlagsmäßg ausgeführt  wurden. Wir haben dies in einem früheren Vortrage an das Großherzogliche Amt Toitenwinkel des Genaueren dargelegt, und wollen hier nur noch ehrerbietigst darauf hinweisen, daß die Schulgemeinde durch die Baukosten in einem hohen Grade in Ansprüche genommen ist, und ihr weitere Opfer, als wozu sie von vornherein verpflichtet war, nicht angesonnen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir bitten nun ehrerbietigst: Hohe Großherzogliche Kammer wolle geruhen unsere Beschwerde für begründet zu erklären und desfallsige hohe Verfügung an das Großherzogliche Amt Toitenwinkel zu erlaßen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beschwerde zog einen längeren Briefwechsel nach sich [Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12050], bis am 20. Oktober 1866 die Toitenwinkelschen Beamten und der Landesbaumeister an die Großherzogliche Hohe Cammer zu Schwerin berichteten,&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem ein früherer Termin zur Erledigung der Differenzen zwischen der Schulgemeinde zu Mönckhagen und dem Maurermeister Voß wegen rückständiger Baugelder zu keinem Resultat geführt hatte, ist diese Angelegenheit in einem am 1sten d. M. abgehaltenen zweiten Termin dahin verglichen worden, daß der Maurermeister Voß sich mit einer von der Schulgemeinde ihm offerirten Rest-Zahlung von 25 M zufrieden erklärt hat unter Verzicht auf seine weiteren Ansprüche.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1869: Schwammsanierung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. Juli 1869 überreicht das Amt Toitenwinkel der Großherzoglichen Cammer zu Schwerin einen Kostenvoranschlag zur notwendigen Schwammsanierung der Mönchhäger Schule. Veranschlagt wurden 55 Mark, 45 Schillig, 2 Pfennig  [Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12050]:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schwamm hat den Fußboden der am östlichen Giebel des Schulhauses zu Mönkhagen liegenden Kammer völlig zerstört, die Sohlen an derselben sind bereits gleichfalls infizirt, so daß eine Hauptreparatur unvermeidlich ist. Das unter dem Fußboden vorhandene mit Cement abgegossene Mauersteinpflaster hat nicht vor dem Schwamm geschützt, da man bei dessen Legung wahrscheinlich versäumt hat, die alte Füllerde auf genügende Tiefe zu entfernen, das Pflaster nebst der Cementabdeckung ist selbst vollständig vom Schwamm durchwachsen und destruirt. Da die Sohlen ziemlich tief liegen, besonders an der Giebelseite, wo wegen der in der Nähe liegenden Dorfstraße keine bedeutende Abgrabung zulässig ist, so empfiehlt sich in diesem Fall die Ausführung einer massiven Sockelmauer, um die Sohlen dem schädliche Einfluß der Erdfeuchtigkeit zu entziehen, sowie ferner die Höherlegung des Kammerfußbodens um eine Stufe. Außerdem sind folgende Vorsichtsmaßregeln zur Vertilgung des Schwamms nothwendig:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die alten Fundamente beider äußeren Wände und der inneren Langwand an der Kammer sind fortzunehmen, ebenso das vorhandene Mauersteinpflaster und ist das Material nicht wieder zu verwenden. Die alte Füllerde ist mindestens 1 1/2 Fuß tief auszugraben und statt derselben völlig trockener Füllsand einzubringen, auch neben den neuen Fundamenten ist die Erde wegzunehmen und trockener Sand einzubringen. Nur das Fundament der inneren Querwand, welches zugleich Kellermauer ist, muß bleiben. Nachdem dasselbe gehörig gereinigt und die Fugen ausgekratzt worden sind, werden letztere auch an den neu aufgeführten Fundamenten mit einem eigenen Schwammörtel, bestehend aus Torfasche, Kochsalz- und Salmiak-Lösung mit etwas Landkalk ausgezwickt und beworfen. Auf die Fundamente ist eine Isolirschicht von künstlichem Asphalt zu legen. Unter dem Bretterfußboden ist wiederum ein flaches Pflaster von gut ausgebrannten Mauersteinen zu legen und mindestens 3/4 Zoll stark mit Cement abzugießen. Die Cementlage ist mit der Isolirschicht genau in dieselbe Höhe zu legen und unmittelbar daran anzuschließen. Auf den Fundamenten wird dann eine 2 1/2 Fuß hohe 1 Stein starke Sockelmauer von gut ausgebrannten Mauersteinen aufgeführt, welche außen gefugt, innen mit Kalk geputzt wird. Nur die innere Langwand zwischen Stube und Kammer erhält diese Untermauern nicht und wird die Sohle daselbst nur 6 Zoll höher gelegt als die alte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sämtliche zum Fußboden und zu Fußleisten zu verwendenden Holzmaterialien werden zuvor mit einer kochenden Lösung von Eisenvitriol bestrichen, die Bretter jedoch nur auf der unteren Seite. Zu dieser Lösung werden 4 Theile Waßer auf 1 Theil Eisenvitriol genommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm am östlichen Giebel ist umzulegen und auf 6 Fuß zu verbreitern auch an seiner äußeren Seite mit einer Rinne zu Abführung des Regenwassers zu versehen, welche noch auf etwa 3°&#039;&#039; [Das Gradzeichen steht für das Längenmaß Rute, eine Rute maß wenige Meter] &#039;&#039;Länge weiter fortzuführen ist. Der Steindamm am Giebel muß ein starkes Gefälle erhalten und ist deswegen der zwischen Haus und Straße liegende Erdrücken nach Möglichkeit abzutragen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu dem vorerwähnten Schwammörtel werden 6 gute Matzen Kochsalz in kochendem Wasser aufgelöst, ein Pfund ordinärer Salmiak desgleichen, beide Lösungen werden zu einer Quantität von zirka 4 Scheffel Torfasche geschüttet und durcheinander gerührt, schließlich zur besseren Bindung einige Kellen Landkalk zugesetzt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Wände wurden Balken aus Eichenholz bestellt von insgesamt 108 Fuß Länge, für Fußbodenbretter und Türschwellen Tannenholz von insgesamt 244 Fuß Länge. Für die Erneuerung der Fundamente brauchte man 1 Schachtrute [altes Volumenmaß] gesprengter Feldsteine. An Maurermaterialien wurden weiter benötigt 1200 Mauersteine, 6,5 Tonnen gotländischer Kalk zum Mauern des Fundaments und zum Untermauern der Sohle sowie weitere 1,5 Tonnen zum Ausbessern des Putzes und zum Weißen. Zum Verzwicken [d.h. Lücken ausfüllen] der Fundamente und zum Ausfugen des äußeren Ziegelmauerwerks nahm man einheimischen Kalk aus Brodhagen bei Reddelich (nämlich 1 Tonne Brodhäger). Zum Ausgießen des Mauersteinpflasters unter dem Fußboden waren 1,5 Tonnen Portlandcement vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dann wird genau aufgelistet, welche Arbeiten anfallen und welche Kosten dafür veranschlagt werden. Die Maurerarbeiten sollten 27 Mark 47 Schilling kosten, die Zimmerarbeit (i.W. das Verlegen des Fußbodens nach Entfernen des alten) inklusive Nägel 12 Mark 21 Schilling. Fußleisten und Thürschwellen waren Aufgabe des Tischlers, der dafür inklusive Anstrich 3 mark 15 Schilling 6 Pfennig erhalten sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und wie das oft so geht, stellte man im Verlauf der Arbeit fest, dass noch weitere Reparaturen nötig waren, weil der Schwamm noch weiter fortgeschritten war, als ursprünglich gedacht. Die Toitenwinkelschen Beamten und der Landesbaumeister Wackenhusen zu Rostock schickten also einen weiteren Kostenvoranschlag an die Großherzogliche Hohe Cammer mit der Bitte, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bei vorgerückter Jahreszeit denselben baldmöglichst zu genehmigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bei der Inangriffnahme der Reparatur hat sich gezeigt, daß der Schwamm auch den Fußboden der am östlichen Giebel des Schulhauses gelegenen großen Wohnstube theilweise ergriffen hat, und ist die Erneuerung dieses Fußbodens und die Ausführung einer massiven Sohlmauer an der Giebelseite gleichzeitig mit der bereits genehmigten Reparatur in der Kammer unbedingt nothwendig. Das Fundament der Giebelwand ist ebenso wie die bereits veranschlagten Fundamente zu entfernen und neu aufzuführen, das Fundament der südlichen Außenwand kann bleiben, ist jedoch gehörig zu reinigen, die Fugen auszukratzen, neu mit Landkalk zu verzwicken und mit dem im Anschlag beschriebenen Schwammörtel zu berappen&#039;&#039; [d.h. mit Mörtel zu bewerfen]&#039;&#039;.  Auf dem neuen Fundament der Giebelwand wird eine Isolirschicht von künstlichem Asphalt gelegt, die massive Sockelmauer wird von gut ausgebrannten Mauersteinen ausgeführt, bei der Legung des Fußbodens sind genau dieselben Sicherheitsmaßregeln anzuwenden wie bei dem veranschlagten Kammerfußboden, insbesondere müssen sämtliche Hölzer vor der Verwendung gehörig mit Eisenvitriollösung bestrichen werden, auch die wieder zu verwendenden vom Schwamm noch nicht infizirten Fußbodenlager.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Mauersteinpflaster mit Cementlage wird auch unter dem Stubenfußboden ausgeführt und werden zur Lüftung in den Fundamenten zwischen den Fußbodenlagern Luftlöcher ausgespart.&lt;br /&gt;
Der das Gebäude umgebende Steindamm ist auch an der Südseite längs der großen Wohnstube aufzubrechen und entsprechend wieder mit gehörigem Gefälle zu legen, so daß die Feuchtigkeit von der Sohle abgehalten wird. Auch ist von beiden Langseiten des Gebäudes eine Dachrinne anzubringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1874 bis 1897: Weitere Reparaturen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1874 beschloss die Gemeindeversammlung, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;der Gemeinde- und Schulvorstand alljährlich die Besichtigung an Ort u. Stelle gleich nach Ostern&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; [also zum Schuljahresende] &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;vornimmt u. die nothwendigen Reparaturen u. Wünsche des Lehrers der Dorfversammlung vorstellig  macht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ... Einen entsprechend breiten Raum nehmen die Arbeiten am Schulgebäude in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Neben dem Streichen von Fenstern und Türen, dem Ölen des Fußbodens in den Schulstuben sowie dem Weißen der Wände von innen und von außen mussten auch gravierendere Reparaturen vorgenommen werden: 1875 wurde die Diele im Schulhaus mit Steinen ausgelegt – demnach hatte sie bis dahin einen Lehmfußboden. 1877 bekamen die Fensterläden einen sicheren Verschluss. Zweimal beschloss die Gemeindeversammlung, Teile der Außenwände bis zum ersten Fachwerkriegel massiv zu mauern, weil die Sohle und die gelehmte Wand schadhaft und verfault waren: 1883 von der Küchentür bis zum Schlafstubenfenster, 1890 an der Vorderseite. Aus dem Foto vom Beginn des 20. Jh. ist zu ersehen, dass die Vorderseite die Ostseite war, andererseits hat die Küchentür an der Hinterfront gelegen, also an der Westseite. In dem abgebildeten Grundriss ist die Schlafstube zwar an der Ostseite eingezeichnet, aber in diesem existiert der Anbau bereits, den es 1883 noch nicht gab. Damals war die Schlafstube vermutlich in einer der Kammern an der Westseite, während an der Ostseite die Schulstube untergebracht sein musste – vielleicht in dem großen, auf dem Plan als Schlafstube bezeichneten Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1884 war die nördliche Giebelwand des Hauses von Ratten zerstört und musste repariert werden. (Die nördliche Giebelwand zeigt zur Straße.) 1887 wurden Südgiebel und Westseite mit Pappe benagelt und es gab für die Vorderfront eine Dachrinne. Auf die Dachrinne über seiner Küchentür musste der Lehrer noch bis 1924 warten. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Schule Grundriss 1912.JPG|thumb|400px|Der Grundriss der Mönchhäger Schule in einem Plan anlässlich der Dachneudeckung und Einrichtung eines Rauchbodens der Fa. Lange von 1912. &#039;&#039;Quelle: privates Archiv Nachfahr der Baufirma Lange&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Das Dach des Schulhauses musste 1880 umgebaut werden, weil es durchregnete. Nach weiteren Reparaturen war es nicht mehr dicht zu bekommen und wurde 1912 durch ein Dach mit Zementziegeln ersetzt. Im Zuge dieser Bauarbeiten wurde auch ein Rauchboden eingebaut – also ein Boden, in den der Rauch abzog, wodurch dort Lebensmittel haltbar aufbewahrt werden konnten. Rauchräume waren unter Strohdächern verboten. Die Arbeiten am Dach wurden für 872 Mk. an Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen vergeben, der Bau sollte bis 1. Sept. fertig sein. Lange sollte aber für jeden Tag, den er länger brauchte, 10 Mk. Abzug in Kauf nehmen. Teile der Baupläne sind erhalten – s. Foto.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch für Stall und Scheune musste gesorgt werden: 1879 sollte jeder Erbpächter 8 Bund Stroh liefern zum Ausbessern des Scheunendachs. Ein Jahr darauf brauchte die Scheune einen neuen Lehmauftrag, und zwar an der Abseite über dem Kuhstall – was darauf hindeutet, dass Stall und Scheune in einem Gebäude untergebracht waren. 1884 wurde die Stalltür repariert und 1897 ersetzt. 1890 gab es eine größere Änderung im Stall – der Stall wurde um das neben ihm liegende Strohfach erweitert; ein neuer Futterraum wurde längs der Scheunendiele angelegt. Dabei sollte die Unterlage mit kleinen Felsen ausgeführt und die Oberfläche mit Ziegelsteinen gepflastert werden. Der Belag über den Ställen in der Scheune wurde 1897 mit Fichten aus der Hinrichsdorfer Forst sowie einigen eichenen Balken erneuert und 12 Jahre später  der Ostgiebel der Scheune massiv gemauert. (Woraus zu schließen ist, dass die Scheune längs der Dorfstraße stand, während das Schulgebäude ja (heute noch) quer zur Straße steht.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1903: Der Anbau ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute die Schule, die bis dahin den Bauernkindern vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Am 29. Juni 1900 beschloss die Gemeindeversammlung Mönchhagen, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;am Giebelende des Schulhauses nach Süden ein genügend großer Anbau von 9 m Länge und in Dachhöhe des alten Hauses mit einer 2ten Lehrerwohnung nebst den für beide Schulen erforderlichen Aborte hergestellt werden&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Idee stieß im Großherzoglichen Ministerium auf Kritik. Oberministerialrat Dr. Lesenberg wollte stattdessen eine kompletten Neubau oder aber die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Herrichtung von 2 neuen Schulklassen unter Verreißung der alten Schulstube&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Die Gemeindeversammlung beschloss dennoch am 19. April 1901, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß eine neue Klasse in  einem Flügel, der an das Südende des alten Schulhauses mit der Richtung nach Westen angebaut werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit konnte sie sich aber offenbar nicht durchsetzen, denn im Dezember 1901 lag der Versammlung ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Riß nebst Kostenanschlag über den Anbau  zwei neuer Schulklassen unter Abbruch der alten Schulklasse, und eine Bleizeichnung über ein neues Schulgehöft&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; zur Entscheidung vor. Das neue Schulgehöft wurde aus Kostengründen abgelehnt. Der Gemeindevorstand wurde beauftragt, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auch zu dem geplanten Anbau durch Vermittlung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel eine Beihülfe vom Hohen Ministerium zu erbitten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 17. Oktober 1902 beschloss die Gemeinde, im Frühling 1903 den Anbau errichten zu lassen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;nachdem der Riß nebst Kostenanschlag über den Bau 2 neuer Schulklassen unter Abbruch der alten Schulstube die Genehmigung des Großherzogl. Ministeriums gefunden hat und von letzterem eine Beihülfe von 3000 M in Gnaden zu diesem Bau bewilligt worden ist. Der Gemeindevorstand soll nach einem Schullokal sich umsehen und für die Zeit des Baues ein solches mieten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch damals mussten schon Vorschriften hinsichtlich der sanitären Verhältnisse beachtet werden. Das Amt Toitenwinkel berichtete am 4. Februar 1902 dem Großherzoglichen Finanzministerium, Abt. für Domainen und Forsten in Schwerin:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ueber den Plan vom Schulhausbau in Mönchhagen haben wir, wie solches vorgeschrieben ein Erachten des zuständigen Kreisphysicus herbeigeführt, wodurch die anliegende Kostenrechnung im Betrage von 23 M 80 Pf erwachsen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung dazu führt auch die einzelnen Posten auf:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Gerichtsärztliche Rechnung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf Veranlassung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel hieselbst betr. den Schulbau in Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Akteninspektion&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4 Mark&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erachten 5 Bogen à 3 Mark 50 Pf&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;17 Mark 50 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ausfertigung dieser Rechnung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;50 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;23 Mark 80 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Rostock, 19. März 1901&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dr. H. Lesenberg&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann eine Ausschreibung. Folgende Angebote lagen für den Bau vor: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9.000,50 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7.000 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8.415 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8.497,17 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10.788,33 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8.809,04 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8.671,40 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8.366 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen das von Wilbrandt wegen Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8.225 Mark zu vergeben. Am 26.2.1903 erhielt Lange den Auftrag dann zu folgenden Zahlungsbedingungen: Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3, nach Baubeendigung 1/3 und nach Bauabnahme das letzte Drittel der Summe. Davon behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte sie auf ein Bankkonto ein und gab ihm das Geld 1905. &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
1908 hatte Mönchhagen bei Michaelis-Schulschluß (29. September) 90 Kinder. Trotz des Anbaus reichte der Platz in den beiden Schulstuben daher nicht aus, auch die Häschendorfer Kinder noch aufzunehmen, weshalb dies im Oktober 1908 abgelehnt wurde. Häschendorf gehörte damals noch nicht zu Mönchhagen, sondern war ein Pachthof mit dem Großherzog als Verpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Eine englische Kochmaschine für Lehrer Dahl ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Katen voelkshagen kochstellen freilichtmuseum klockenhagen.jpg|thumb|400px|In diesem Katen, der um 1750 in Völkshagen erbaut wurde, lebten zwei Landarbeiterfamilien. Zu sehen sind die beiden Kochstellen der Familien. Zudem hatte jede Familie eine Stube, zwei Kammern und einen Stallraum. Einen Schornstein gab es nicht. Heute steht der Katen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen].  &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im April 1883 beantragte Lehrer Dahl, den offenen Feuerherd und den Backofen seiner Lehrerwohnung, die beide erneuert werden mussten, durch eine englische Kochmaschine zu ersetzen. (Die Lehrerwohnung befand sich im Schulgebäude.) Was mit dem offenen Feuerherd gemeint war, kann man bei einem Besuch im Freilichtmuseum in Klockenhagen sehen: Das war ein gemauerter Absatz in Arbeitshöhe, auf dem ein Feuer angefacht wurde. Die Töpfe hingen an einem eisernen Dreibein über dem Feuer. Die englische Kochmaschine war erst Mitte des 19. Jh. in Gebrauch gekommen, damals also sehr modern – nach heutigen Begriffen jedoch nicht ganz so „technisch“ wie der Begriff erwarten lässt: Es handelte sich um einen mit Brennholz beheizten Herd aus Metall. Ein großer Vorteil war, dass das Feuer sich nun in einem geschlossenen Feuerraum befand, was die Feuergefahr reduzierte. Oben befanden sich runde Löcher zum Brennraum, die abgedeckt oder mithilfe von gusseisernen Ringen in der Größe verändert und so an die Topfgrößen und den Hitzebedarf angepasst werden konnten. Zudem enthielt dieser Herd auch einen Backofen – die ja damals für sich stehende gemauerte Objekte waren.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immerhin hatte das Schulgebäude bereits einen Schornstein, denn ein weiterer Antrag des Lehrers forderte eine Erneuerung der Glocke, die über dem Herd angebracht war und den Rauch zum Schornstein leitete. Diese war nämlich so niedrig, daß diejenige Person, welche vor dem Feuerherd beschäftigt ist, nicht darunter stehen und nur gebückt darunter weggehen kann. Der Gemeindevorstand behielt sich jedoch vor, diese nur zu erneuern, wenn der Schornstein nicht heruntergenommen zu werden braucht. Noch 1906 gab es in Mönchhagen mehrere sogenannte Rauchhäuser, also Häuser ohne Schornstein, in denen der Rauch einfach durch die Diele abzog. Was neben den Nachteilen auch den Vorteil hatte, dass in feuchten Jahren der Rauch das eingefahrene Heu und Stroh nachtrocknete. In diesen Häusern war über dem Feuerherd ein gemauerter Schwibbogen angebracht, der den Funkenflug vom Dach abhielt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Der Schornstein wurde 1910 so umgebaut, dass auch die zweite Lehrerwohnung angeschlossen werden konnte. Diese gab es erst seit der Erweiterung des Schulgebäudes um den Anbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Schulländereien im 19. Jahrhundert ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur früheren Mönchhäger Volksschule gehörte auch Land, dessen Erträge dem Schullehrer zustanden. Der Fundchronik von Ludwig Krause zufolge lagen die Schulwiesen zumindest zum Teil um 1822 in den Klockenhäger Todtenbruchwiesen. Er vermutet dies aufgrund einer Notiz in den Ribnitzer Amtsakten (damals gehörte Mönchhagen zum Amt Ribnitz).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Karte der Feldmark Mönchhagen zufolge lag die Schulwiese am Südarm des Peezer Baches – dort, wo er die Straße nach Häschendorf verlässt und in einem Bogen nach Westen abbiegt. Der Schulacker umfasste das Gelände des heutigen Spielplatzes, der norwestlich angrenzenden Kleingärten sowie von Festplatz und Mehrgenerationen-Spielplatz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bauern waren damals zu sogenannten Hand- und Spanndiensten verpflichtet. Das waren ursprünglich Arbeiten, die sie für den Grundherren zu absolvieren hatten – da Mönchhagen aber dem fernen Großherzog gehört hat, spielte dies kaum eine Rolle. Die ebenfalls darunterfallenden Arbeiten für die Gemeinde waren dagegen oft Gegenstand der Gemeindeversammlungen. Und zu diesen Diensten gehörte eben auch das Bestellen der Schulländereien. Denn der Lehrer sollte sich im Wesentlichen um den Unterricht kümmern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits der 2. Eintrag im ersten neu angelegten Protokollbuch befasst sich damit, dass zukünftig die Erbpächter Schütt und Krempien die Vor- und Nachmahd auf der Lehrerwiese einzufahren haben, obgleich sie seit Jahren „mit ihrer Anspannung an der Schule keine Leistungen gethan haben“. Dazu muss man sagen, dass diese beiden Bauern die mit Abstand kleinsten Höfe im Dorf hatten, und dass sie deshalb sowohl bei Steuern wie auch bei Hand- und Spanndiensten nie im selben Maße herangezogen wurden wie die Besitzer der großen Höfe. Über das Heufahren hat es aber wohl Unstimmigkeiten mit den Verpflichteten gegeben, denn 3 Jahre später musste der Gemeindevorstand auf Anordnung des Amtes eine weitere Versammlung zu diesem Thema einberufen. Auf dieser wurde beschlossen, dass Schütt die Hälfte der Vormahd, Krempien deren andere Hälfte und die ganze Nachmahd einzufahren habe (das Mengenverhältnis entspricht in etwa dem Größenverhältnis der beiden Höfe). Darüberhinaus sollten beide aber zu keinen weiteren Diensten für die Dorfschaft verpflichtet sein. Diese Aufteilung der Arbeiten wurde 1920 noch einmal bestätigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulländereien, deren Ertrag der Lehrer nicht brauchte und die auch sonst nicht von der Gemeinde benötigt wurden, wurden von dieser verpachtet – sollten die Ländereien jedoch für Schulzwecke wieder gebraucht werden, sollten die Pächter sie wieder abgeben. Dabei sollten die Pächter nach Möglichkeit auch die Hand- und Spanndienste übernehmen, um die nicht verpachteten Schulländereien zu bestellen. Dazu gehörte auch das Abfahren des Dungs auf dem Schulgehöft. Der Kompost aus den Aborten der Schule wurde laut Beschluss vom 28. 1. 1925 meistbietend verkauft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wurden überschießende Schulländereien vermessen und abgetrennt. Der Akte (5.12-4/2-12049, Landeshauptarchiv Schwerin) liegt leider kein Lageplan bei. Nur die Rechnung des Vermessers über 102 Reichsmark ist erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Direkt bei der Schule, in der der Lehrer auch seine Wohnung hatte, lag auch ein Garten. 1905 wurde die Anschaffung von Turngeräten beschlossen, nämlich ein Reck und ein Barren. Dafür brauchte man dann auch einen Turnplatz, für den Lehrer Burmeister bis auf Weiteres Fläche in seinem Garten zur Verfügung stellte. Zwischen dem Schulgarten und dem Peezer Bach lag der Hebammenacker. Auf diesem wurde 1920 der Turnplatz eingerichtet. (Die Hebamme erhielt eine Ersatzfläche.) 10 Jahre später wurde diese Wiese einer Frau Stoffers überlassen, als zusätzliche Vergütung für das Reinigen der Schulklassen und Aborte. Der Grund für diese Lohnerhöhung waren die neuen Doppelfenster, die zu reinigen aufwendiger war. Die Wiese wird als „alter Turnplatz“ bezeichnet, scheint also nicht mehr als solcher genutzt worden zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Reinigung der Schulstube==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein – was genau das heißt, wird auch ausgeführt: Für genügende Bedeckung der Exkremente soll solange Erde zur Verfügung stehen, bis eine andere Weise für Reinigung der Schulaborte, etwa Verpachtung des Dunges beschlossen wird. &lt;br /&gt;
1910 wurden 100 M bewilligt und es wurde auch genauer gesagt, was zu tun war, nämlich Aufwaschen 1mal wöchentlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 ging es nicht um den Lohn, sondern darum, dass eine Frau Schäning sich offenbar weigerte, die Reinigung zu übernehmen: Die Versammlung beschloß, dass das Reinigen der Schulstube u. Schulaborte der Frau Schäning hies. übertragen werde, und falls sie sich weigern werde, die Sache bei dem Großherzogl. Amt Toitenwinkel anhängig zu machen. Leider ist nichts über die Hintergründe des Streites bekannt. Jeweils einige Jahre vorher und nachher tauchen Personen des Namens Schäning in den Protokollen auf, die auf Unterstützung der Gemeinde angewiesen waren. Möglicherweise wurde für die Unterstützung eine Gegenleistung verlangt, aber das ist nur eine Vermutung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Jahreslohn spiegelt dann sehr deutlich die Inflation wieder, worauf an anderer Stelle eingegangen wird ([[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1924 ist der Jahreslohn mit 90 M wieder auf dem Niveau von vor dem 1. Weltkrieg. Im November 1930 wird der Reinigungskraft Frau Stoffers zusätzlich zu den 150 Mark, die erhält noch der frühere Turnplatz zur Nutzung überlassen. Grund für diese Lohnerhöhung war der Einbau von Doppelfenstern in die beiden Schulklassen, die natürlich aufwendiger zu putzen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unterrichtsmaterial==&lt;br /&gt;
Leider erfahren wir aus den Protokollen der Gemeindeversammlung im Mönchhagen des späten 19. und des frühen 20. Jh nur wenig über das genutzte Unterrichtsmaterial.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Juli 1930  wurde über den Antrag des Verwaltungsbeamten der Amtsschulbehörde im Mecklburg-Schwerinschen Amte zwecks Anschaffung einiger neuer Bänke für die zweite Schulklasse verhandelt. Und zwar sollten es Bänke sogenannter Rettigscher Bauart sein: eine Sitzbank für zwei Schüler fest mit einem Tisch verbunden, von denen mehrere  hintereinander miteinander verbunden werden konnten. Das praktische daran war, dass die Bankreihe komplett umgekippt werden konnte, um darunter zu wischen. Das konnte die Gemeindeversammlung jedoch nicht überzeugen, der Antrag wurde aus Kostengründen abgelehnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehr Erfolg hatten die von dem Herrn Oberschulrat Ebeling gelegentlich der Schulrevision am 19. Juni 1908 gemachten Beanstandungen betreffend Anschaffung von Gardinen oder Rouleaux, Ausbesserung und Erneuerung von Schulwandkarten, Anschaffung einer Rechenmaschine und eines Zirkels zum Zeichenunterricht. All dies sollte in den nächsten Ferien angeschafft werden. Mechanische Rechenmaschinen gab es schon länger, die in der 2. Hälfte des 19. Jh in Serie produziert wurden. Je nach Typ konnten sie nur addieren und subtrahieren oder auch multiplizieren oder dividieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürlich gab es in Mönchhagen auch Turnunterricht. Am 24. Februar 1905 beschloss die Gemeindeversammlung die Anschaffung von Turngeräten: ein Reck und Barren. Ein Turnplatz wird bis auf Weiteres von dem Lehrer Burmeister in seinem Garten zur Verfügung gestellt, jedoch mit der Einschränkung, daß diese Hergabe jeder Zeit kann wieder aufgehoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 wurde dann ein Turnplatz eingerichtet, und zwar hinter dem Schulgarten am Mühlbach. Der Mühlbach ist der Peezer Bach, der Schulgarten lag bei der Schule (dem heutigen Kindergarten). Genauer ging es um ein Stück aus dem Gelände beim Gedenkstein für die im 1. Weltkrieg Gefallenen, den früheren Hebammenländereien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Schule zu DDR-Zeiten==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der DDR-Zeit war die Mönchhäger Schule eine Polytechnische Oberschule, abgekürzt: POS. Diese umfasste die Klassen 1 bis 10, sodass die Schüler von der ersten bis zur letzten Klasse im selben Klassenverband blieben. Eingeschult wurde man mit 6 oder 7 Jahren und hatte nach Abschluss der POS die Möglichkeit zu einer Ausbildung zum Facharbeiter oder zum Fachschulstudium. Die Bezeichnung &#039;&#039;Polytechnisch&#039;&#039; bringt ein wesentliches Charakteristikum zum Ausdruck: Neben den herkömmlichen Fächern wie Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, Kunst und Sport stand auch die praktische Arbeit auf dem Stundenplan. Im wöchentlichen Wechsel gab es theoretischen Unterricht (&#039;&#039;ESP &amp;amp;ndash; Einführung in die sozialistische Produktion&#039;&#039;) und einen praktischen Tag in einem Betrieb, einer LPG oder einer speziellen Werkstatt (&#039;&#039;PA &amp;amp;ndash; Produktive Arbeit&#039;&#039;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer Abitur machen wollte, wechselte nach der POS auf die Erweiterte Oberschule (EOS).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Schild POS DDR-Zeit.jpg|thumb|Das Schild von der Schule in Mönchhagen lag lange unter dem Dielenboden versteckt und vergessen, bis es bei Renovierungsarbeiten dort wiederentdeckt und gerettet wurde. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine ehemalige Lehrerin und Schulleiterin erzählt, dass sie nach dem Krieg in einem dreiwöchigen Schnellkurs zur Lehrerin ausgebildet wurde und mit erst 18 Jahren danach bis zur 10. Klasse unterrichten durfte. 1954 kam sie nach Mönchhagen an die Schule und wohnte zunächst auch dort &amp;amp;ndash; und zwar in einer Bodenkammer, die auch als Lehrerzimmer genutzt wurde. Das bedeutete frühes Aufstehen, denn sobald die ersten Lehrer eintrudelten, wurde das Lehrerzimmer gebraucht. Wasser gab es von einer Pumpe hinter dem Schulgebäude, in einem Holzschuppen auf dem Schulhof befanden sich Plumpsklos für Lehrer und Schüler. Bis 1954 gingen die Lehrer mittags bei den Bauern essen, ab Herbst 1954 durften sie im neu eingerichteten Kindergarten essen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den 1960er Jahren bekam die Schule Mönchhagen eine eigene Schulküche mit Speiseraum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Lehrer der Unterstufe (entspricht der heutigen Grundschule) hatte 28 Wochenstunden zu unterrichten, ein Lehrer der Oberstufe (entspricht der heutigen Mittelstufe) 26 Wochenstunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Einzugsgebiet der Oberschule Mönchhagen umfasste Mönchhagen, Häschendorf, Häschendorf-Ausbau und Volkenshagen.Um 1971/72 wurde die Mönchhäger Schule eine Teiloberschule, die Schüler ab Klasse 5 und die dort unterrichtenden Lehrer mussten dann nach Rövershagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu DDR-Zeiten gab es folgende baulichen Erweiterungen: Sportraum (der jüngere Teil der Schule); der Kartenraum auf dem Boden wurde in einen Klassenraum umgewandelt. In NAW-Arbeit wurde das Werkkabinett sowie ein Fachkabinett für Chemie, Physik, ESP (Einführung in die sozialistische Produktion) und Technisches Zeichnen neben der damaligen LPG-Werkstatt eingerichtet. (Die LPG-Werkstatt war dort, wo sich heute die Fa. AET befindet.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kindergarten==&lt;br /&gt;
Der erste Kindergarten in Mönchhagen wurde 1954 eröffnet und befand sich im späteren LPG-Büro im Wohnhaus des früheren Hofes Nr. 8. Später wurde der Kindergarten in das Wohnhaus des früheren Hofes Nr. 15 (dort liegt heute das Feuerwehrgebäude) verlegt.&lt;br /&gt;
Heute ist die Kita im ehemaligen Schulgebäude untergebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Industrieschule==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 28. August 1871 ist in Mönkhagen eine Industrieschule eröffnet worden, die Ehefrau des Lehrers Ruhsdorfs war die erste Lehrerin an dieser Schule. Am 15. Juli 1871 ordnete die Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten des Ministeriums in Schwerin gegenüber dem Kammer- und Forst-Collegium an, dass die Industrieschule das regulativmäßige Feuerungsdeputat bekommen solle und dass der Zuschuss zum Gehalt der Lehrerin aus der Amtskasse an die Amtsschulkasse gezahlt werden solle, und zwar ein Viertel des Gehaltes. (Ein solcher Zuschuss aus der Amtskasse wurde auch zum Gehalt des Schullehrers gezahlt.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Feuerungsdeputat kam aus dem herzoglichen Forst bei Gelbensande, denn die dortige Forstinspection wurde am 5. September 1871 angewiesen, das Feuerholz zu Johannis des Jahres gegen Bereitelohn zu liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die weitere Geschichte der Industrieschule in Mönchhagen ist nichts bekannt, sie scheint nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Einschub: Industrieschulen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Industrieschulen entstanden ab 1179, zunächst in Böhmen, später auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dort sollten hauptsächlich Kinder aus der Unterschicht zur Arbeit erzogen und für das Erwerbsleben in der entstehenden Industrie ausgebildet werden. Das heißt, auf dem Stundenplan standen praktische Fähigkeiten &amp;amp;ndash; Spinnen, aber auch (im Schulgarten) Gartenbau oder Baumpflege für die Jungen, Handarbeiten, Flicken und Kochen für die Mädchen. &lt;br /&gt;
Die Praxis entsprach leider häufig nicht der Theorie, vielfach wurden gerade auch Waisenkinder ausgenutzt, mussten zum Teil von 5 Uhr morgens bis 19 Uhr abends arbeiten und lernten nur das, was sie bei ihrer Arbeit brauchten. Dadurch gerieten die Industrieschulen zunehmend in Verruf und setzten sich nicht durch.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_Schule&amp;diff=141272</id>
		<title>Mönchhagen: Die Schule</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_Schule&amp;diff=141272"/>
		<updated>2026-02-05T17:21:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Eine englische Kochmaschine für Lehrer Dahl */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Schulchronik]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zur &#039;&#039;&#039;Schule in Mönchhagen.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier finden Sie zusammengefasst alle Abschnitte zur Schule aus den anderen Artikeln zur Mönchhäger Geschichte, sowie zusätzliche Informationen, bspw. technischer Art.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; als Diskussionsbeitrag eintragen oder (besser) direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Schullehrer 1783&amp;amp;ndash;1939==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schule Moenchhagen vor 1915.JPG|thumb|400px|Der heutige Kindergarten war früher das Schulhaus. Dieses Foto von Lehrer Burmeister und seiner Familie sowie einem Hilfslehrer wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts aufgenommen (vor 1915, aber nach 1912, denn das neue Ziegeldach ist schon vorhanden.). &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen schule 1954.jpg|thumb|400px|Die Schule von Mönchhagen war 1954 noch eine Grundschule; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der älteste in Mönchhagen nachweisbare Lehrer war laut Grosser Olerich um 1762 bis zu seinem Tode im August 1783 &amp;amp;ndash; seit mindestens dieser Zeit gab es also eine Schule in Mönchhagen. Die Volkszählung von 1819 nennt Gottfried Möller als Schullehrer, die von 1867 Friedrich Weyhl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth listet in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 folgende Lehrer auf:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Olerich, um 1762 bis 1783, starb Aug. 1783&lt;br /&gt;
# Peter Möller 1784 bis 1791, starb 27. Dec. 1791&lt;br /&gt;
# Gottfr. Müller, ein Sohn des vorigen, 1791 bis 1823, starb 13. Jul. 1823&lt;br /&gt;
# Gottfr. Heinr. Max Krull, 1824 bis 1859, starb 26. Febr. 1859. Ein Sohn desselben ertrank im Mönkhäger Mühlenteich. Ein zweiter Sohn desselben war Matrose geworden, und ist verschollen. Die letzten Nachrichten von ihm waren aus Amerika.&lt;br /&gt;
# F. J. C. Weyhl, von Mich. 1859 bis Mich. 1869. Er war vorher Küster in Kröpelin, und wurde 1869 als Küster nach Brunshaupten versetzt.&lt;br /&gt;
# Ludwig Joh. Rußdorf, seit Mich. 1869. Früher Küster in Retgendorf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 13. Dezember 1876 taucht in den Gemeindeprotokollen Lehrer Dahl auf (der als Lehrer Mitglied in der Gemeindeversammlung war und daher die Protokolle oftmals mit unterschrieben hat), das letzte von ihm unterschriebene Gemeindeprotokoll ist vom 23. Juli 1888.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 5. Februar 1889 unterschrieb erstmals Lehrer L. Burmeister ein Protokoll der Gemeindeversammlung. &lt;br /&gt;
Burmeister war Lehrer in Mönchhagen bis in die 1920er Jahre, danach kam Utermark. Im Gemeindeversammlungs-Protokoll vom 15. Oktober 1923 L. Burmeister J. Ihde als Lehrer genannt. Da Burmeister im selben Jahrgang der Protokolle als Schulleiter bezeichnet wird, dürfte Ihde der zweite Lehrer / Hilfslehrer gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es soll vor Burmeister noch einen Lehrer Freitag gegeben haben, dies konnte bislang nicht verifiziert werden. Es könnte sich bei Freitag auch um einen Hilfslehrer gehandelt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angaben aus dem Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalender:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1927: Schullehrer: Ernst Utermark; Lehrer: Hans Bolte&lt;br /&gt;
* 1930: Schulleiter: Ernst Utermark; Lehrer: Hans Bolte&lt;br /&gt;
* 1937: Lehrer: Ernst Utermark; 1 Hilfslehrer&lt;br /&gt;
* 1939: Lehrer: Ernst Utermark&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Fertigstellung des Schulanbaus war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm nur die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die zweite Schulklasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. Juni 1900 schrieb das Großherzogliche Justiz-Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten an das Finanz-Ministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten mit der Bitte &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;um gefälliges Einverständnis, daß die Einrichtung einer zweiten Klasse und Schulstelle an der Schule in Mönchhagen demnächst ins Auge gefaßt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; würde, denn die Schülerzahl hatte stark zugenommen. Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute die Schule, die bis dahin den Bauernkindern vorbehalten war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Das Lehrergehalt im 19. Jahrhundert==&lt;br /&gt;
===Allgemeines zum Lehrergehalt aus dem Jahr 1873===&lt;br /&gt;
Um die Gehälter der Lehrer zu zahlen und Lehrmittel anzuschaffen, musste jeder Einwohner Abgaben leisten. Diese waren abhängig von der Größe seines Besitzes, aber nicht davon, ob er selbst Kinder hatte. Befreiungen von der Abgabe gab es u.a. für Prediger, Lehrer und Küster nebst deren Witwen sowie auch Häusler während der Zeit, in der sie beim Militär dienten. Diejenigen, die Unterstützung aus der Armenkasse erhielten, zahlten ebenfalls nicht, in deren Fall übernahm die Gemeinde jedoch den halben Beitrag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegenzug durfte jeder, der Abgaben leistete, nicht nur die eigenen Kinder, sondern auch aufgenommene Mündel und die Kinder der Dienstboten zur Schule schicken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gehalt eines Lehrers betrug 1500 Pfd Roggen (wobei dieser nicht in natura, sondern der Geldwert in bar ausgezahlt wurde) sowie ein Geldbetrag, der abhängig von der Schülerzahl war: &lt;br /&gt;
*bis 50 Kinder: 75 Reichsmark&lt;br /&gt;
*bis 60 Kinder: 90 Reichsmark&lt;br /&gt;
*bis 70 Kinder: 103 Reichsmark&lt;br /&gt;
*mehr als 70 Kinder: 120 Reichsmark&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die allein stehenden Hilfslehrer erhielten 450 Reichsmark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgezahlt wurde das Gehalt der Hauptlehrer halbjährlich im März und im Herbst, das der Hilfslehrer vierteljährlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehrer mussten im November die Schüler mit Namen und Alter, sowie Stand und Wohnort der Eltern erfassen und dieses Verzeichnis dem Prediger übergeben. Dieser prüfte das Verzeichnis und übermittelte es ans Amt, das daraufhin die Gehalte der Lehrer festlegte. Zudem stellte das Amt Verzeichnisse der Beitragspflichtigen zusammen, die an die Ortsvorsteher gingen. Diese mussten die Beiträge einfordern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-3/1, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Das Feuerungs-Deputat===&lt;br /&gt;
Beim Feuerungs-Deputat handelt es sich um das dem Lehrer zustehenden Feuerholz. Am 9. September 1869 schrieb das Meckl.-Schwerinsche Finanzministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten an den Forstmeister Schultz zu Gelbensande (Der Wald dort gehörte dem Großherzog):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für jede der nachbenannten Schulen des Amts Toitenwinkel, nämlich zu Mönckhagen, sind von Joh. 1869 an jährlich, anstatt des bisherigen Feuerungs-Deputats, nach Maßgabe der Verord. vo. 1. Juni d.J. 4 Faden 3.7.8 füßig Buchen-Kluftholz und 4/m Soden-Torf, gegen Hau- und Bereitelohn, zu verabreichen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Faden war ein Maß für Brennholz. Der mecklenburgische Faden beruhte auf dem Hamburger Fuß und betrug 7 bis 8 Fuß in Breite und Länge bei Scheitlängen zwischen 2 und 6 Fuß, was ein Volumen zwischen 100 und 350 Kubikfuß ergab bzw. zwischen 2,3 und 8,1 Kubikmeter.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;3.7.8 füßig&#039;&#039; meinte vermutlich etwas wie: 3 Fuß lang, 7 Fuß hoch, 8 Fuß breit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. November 1926 schreibt das Mecklenbg.-Schwerinsche Forstamt Billenhagen an das Mecklbg.-Schwerinsche Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der zweite Lehrer in Mönchhagen bekommt jährlich 2000 Soden Torf unentgeltlich aus der Forst Billenhagen. Wegen der geringen Anforderungen und der damit nicht mit im Verhältnis stehenden Kosten ist in diesem Jahr kein Torf angefertigt. Das Forstamt bittet um ministerielle Genehmigung für 2000 Soden Torf an den zweiten Lehrer in Mönchhagen 8 Zentner Briketts unentgeltlich zu liefern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Empfänger ist mit der Umwandlung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Minister war auch einverstanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Überstunden-Vergütung 1900===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. Juni 1900 schrieb das Großherzogliche Justiz-Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten an das Finanz-Ministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten, (5.12-4/2-12049, Landeshauptarchiv Schwerin) mit der Bitte &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem jetzigen Lehrer Burmeister die übliche Vergütung für die während des laufenden Sommerhalbjahres zu ertheilenden Ueberstunden im Betrage von 200 M je zur Hälfte aus der Amts- und der Amtsschulkasse&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; zu bewilligen. Die Überstunden hatten vermutlich mit der stark gestiegenen Schülerzahl zu tun. Erst 1903 wurde ein Hilfslehrer eingestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beantragte Überstunden-Vergütung wurde bewilligt und das Großherzogliche Amt Toitenwinkel am 13. Juni 1900 zur Zahlung angewiesen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nach stattgehabtem Benehmen mit dem Großherzoglichen Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten, wird das Amt angewiesen, die dem Lehrer Burmeister zu Mönkhagen für vermehrten Unterricht an der dortigen Schule während des laufenden Sommerhalbjahres mit 200 Mark zugebilligte Vergütung zur Hälfte mit 100 M (Hundert Mark) aus der Amtskasse zur Amtsschulkasse zu zahlen und zu Kap. VII der bezüglichen Amtsgeldregister hiemittelst in Ausgabe zu berechnen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vergütung war für die durch den Unterricht in beiden Klassen der Schule zu Mönkhagen entstehenden Mehrstunden gedacht und wurde noch bis 1909 gezahlt (bis zur Einstellung des 2. Lehrers), im Sommerhalbjahr 200 Mark, im Winterhalbjahr 150 Mark, immer je zur Hälfte aus der Amtskasse und aus der Amtsschulkasse. &lt;br /&gt;
Allerdings ist in späteren Jahren nicht mehr von Überstunden oder vermehrtem Unterricht die Rede, sondern von Halbtagsunterricht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Winterhalbjahr 1909/1910 war Lehrer Burmeister erkrankt. Das Großherzogliche Finanzministerium, Abt. Domainen und Forsten, schreibt an das Justiz-Ministerium, Abt. für Unterrichtsangelegenheiten, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß das unterzeichnete Ministerium mit der Bewilligung einer Vergütung von Einer Mark je Überstunde an den Lehrer Zörn in Mönchhagen für die Erteilung von Halbtagsunterricht während der Dauer der Erkrankung des Lehrers Burmeister daselbst einverstanden ist. Wegen Zahlung der Hälfte dieser Vergütung aus der Amtskasse zur Amtsschulkasse ist das Amt Toitenwinkel zu Rostock diesseits angewiesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Unterhaltung des Schulgebäudes im 19. und frühen 20. Jahrhundert ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Unterhalt des Schulgebäudes einschließlich der Lehrerwohnungen sowie des zugehörigen Stalles und der Scheune war Aufgabe der Gemeinde.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1866: Durchbau der Schule und Neubau der Schulscheune &amp;amp;ndash; Ärger ums Geld===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 12. Juni 1866 beschweren sich die ehrerbietig gehorsamsten Mönchhäger J. Eggert, H. Brandt, J. Brandt, F. Harten, P. Bünger, D. Brandt, J. Krempien, J. Peters, J. Winter, E. Jeß Wwe, J. Heydtmann, Joh. Hallier bei der Hohen Großherzoglichen Kammer in Schwerin:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Im Jahre 1864 wurden das Schulhaus hieselbst durch gebauet und die zum Schulgehöfte gehörige Scheune neu aufgeführt. Nachdem die Riße und Anschläge für diese Bauten angefertigt worden, wurden der Schulgemeinde hieselbst vom Großherzoglichen Amte Toitenwinkel die Ausführung der ersteren nach Riß und Anschlag übertragen, diese setzten sich wieder mit einem Maurer ins Vernehmen, welcher sich bereit erklärte, die Arbeiten für die veranschlagten Kosten auszuführen. Großherzogliches Amt fand sich aber demnächst wieder veranlaßt, den Durch- resp. Neubau selbst ausführen zu lassen, und schloß mit dem Maurermeister Voß in Rostock ab. Ausdrücklich wurde der Schulgemeinde mehrfach vom Großherzoglichen Amte die Versicherung gegeben, daß sie zur Tragung höherer Baukosten, als der desfallsige Anschlag betrage, nicht verpflichtet sein solle, ihr sogar in Aussicht gestellt, daß die von ihr zu übernehmenden Kosten möglicher Weise sogar noch hinter der veranschlagten Summe zurückbleiben würden, da es dem Amte gelingen würde, die Bauten billiger herzustellen, als dies der Schulgemeinde möglich sein würde. Dem Maurermeister Voß wurde Amts wegen bedeutet, daß er den Bau gegen die anschlagsmäßigen Kosten auszuführen habe, daß er mehr als diese zu fordern unter keinen Umständen berechtigt sein solle, daß er die Gefahr der zum Bau veranschlagten Materialien gleich nach deren Anfuhr, namentlich deren Bewachung zu übernehmen habe.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Grund für die Beschwerde war, dass der Maurermeister Voß dann doch mehr Geld haben wollte, weil zum einen der Bau auf einem anderen Platz errichtet werden sollte als ursprünglich geplant und weil die Zimmererarbeiten teurer geworden waren. Zudem hatte die Gemeinde bereits das veranschlagte Sprengen der Feldsteine erledigt, wofür Voß jedoch auch bezahlt werden wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Großherzogliches Amt hat nun die Rechtmäßigkeit dieser Ansprüche des Bauunternehmers anerkannt, unsere desfallsigen Beschwerden verworfen und bereits exemtivisches&#039;&#039; [= von gesetzlichen Pflichten befreiend] &#039;&#039;Vorgehen angedrohet. Wir sind aber zu sehr von unseren Rechte überzeugt, als daß wir nicht den Versuch machen sollten, bei hoher Großherzoglicher Kammer Abhülfe zu erreichen, umsomehr als die Bauten nicht in allen Puncten anschlagsmäßg ausgeführt  wurden. Wir haben dies in einem früheren Vortrage an das Großherzogliche Amt Toitenwinkel des Genaueren dargelegt, und wollen hier nur noch ehrerbietigst darauf hinweisen, daß die Schulgemeinde durch die Baukosten in einem hohen Grade in Ansprüche genommen ist, und ihr weitere Opfer, als wozu sie von vornherein verpflichtet war, nicht angesonnen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir bitten nun ehrerbietigst: Hohe Großherzogliche Kammer wolle geruhen unsere Beschwerde für begründet zu erklären und desfallsige hohe Verfügung an das Großherzogliche Amt Toitenwinkel zu erlaßen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beschwerde zog einen längeren Briefwechsel nach sich [Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12050], bis am 20. Oktober 1866 die Toitenwinkelschen Beamten und der Landesbaumeister an die Großherzogliche Hohe Cammer zu Schwerin berichteten,&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem ein früherer Termin zur Erledigung der Differenzen zwischen der Schulgemeinde zu Mönckhagen und dem Maurermeister Voß wegen rückständiger Baugelder zu keinem Resultat geführt hatte, ist diese Angelegenheit in einem am 1sten d. M. abgehaltenen zweiten Termin dahin verglichen worden, daß der Maurermeister Voß sich mit einer von der Schulgemeinde ihm offerirten Rest-Zahlung von 25 M zufrieden erklärt hat unter Verzicht auf seine weiteren Ansprüche.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1869: Schwammsanierung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. Juli 1869 überreicht das Amt Toitenwinkel der Großherzoglichen Cammer zu Schwerin einen Kostenvoranschlag zur notwendigen Schwammsanierung der Mönchhäger Schule. Veranschlagt wurden 55 Mark, 45 Schillig, 2 Pfennig  [Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12050]:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schwamm hat den Fußboden der am östlichen Giebel des Schulhauses zu Mönkhagen liegenden Kammer völlig zerstört, die Sohlen an derselben sind bereits gleichfalls infizirt, so daß eine Hauptreparatur unvermeidlich ist. Das unter dem Fußboden vorhandene mit Cement abgegossene Mauersteinpflaster hat nicht vor dem Schwamm geschützt, da man bei dessen Legung wahrscheinlich versäumt hat, die alte Füllerde auf genügende Tiefe zu entfernen, das Pflaster nebst der Cementabdeckung ist selbst vollständig vom Schwamm durchwachsen und destruirt. Da die Sohlen ziemlich tief liegen, besonders an der Giebelseite, wo wegen der in der Nähe liegenden Dorfstraße keine bedeutende Abgrabung zulässig ist, so empfiehlt sich in diesem Fall die Ausführung einer massiven Sockelmauer, um die Sohlen dem schädliche Einfluß der Erdfeuchtigkeit zu entziehen, sowie ferner die Höherlegung des Kammerfußbodens um eine Stufe. Außerdem sind folgende Vorsichtsmaßregeln zur Vertilgung des Schwamms nothwendig:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die alten Fundamente beider äußeren Wände und der inneren Langwand an der Kammer sind fortzunehmen, ebenso das vorhandene Mauersteinpflaster und ist das Material nicht wieder zu verwenden. Die alte Füllerde ist mindestens 1 1/2 Fuß tief auszugraben und statt derselben völlig trockener Füllsand einzubringen, auch neben den neuen Fundamenten ist die Erde wegzunehmen und trockener Sand einzubringen. Nur das Fundament der inneren Querwand, welches zugleich Kellermauer ist, muß bleiben. Nachdem dasselbe gehörig gereinigt und die Fugen ausgekratzt worden sind, werden letztere auch an den neu aufgeführten Fundamenten mit einem eigenen Schwammörtel, bestehend aus Torfasche, Kochsalz- und Salmiak-Lösung mit etwas Landkalk ausgezwickt und beworfen. Auf die Fundamente ist eine Isolirschicht von künstlichem Asphalt zu legen. Unter dem Bretterfußboden ist wiederum ein flaches Pflaster von gut ausgebrannten Mauersteinen zu legen und mindestens 3/4 Zoll stark mit Cement abzugießen. Die Cementlage ist mit der Isolirschicht genau in dieselbe Höhe zu legen und unmittelbar daran anzuschließen. Auf den Fundamenten wird dann eine 2 1/2 Fuß hohe 1 Stein starke Sockelmauer von gut ausgebrannten Mauersteinen aufgeführt, welche außen gefugt, innen mit Kalk geputzt wird. Nur die innere Langwand zwischen Stube und Kammer erhält diese Untermauern nicht und wird die Sohle daselbst nur 6 Zoll höher gelegt als die alte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sämtliche zum Fußboden und zu Fußleisten zu verwendenden Holzmaterialien werden zuvor mit einer kochenden Lösung von Eisenvitriol bestrichen, die Bretter jedoch nur auf der unteren Seite. Zu dieser Lösung werden 4 Theile Waßer auf 1 Theil Eisenvitriol genommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm am östlichen Giebel ist umzulegen und auf 6 Fuß zu verbreitern auch an seiner äußeren Seite mit einer Rinne zu Abführung des Regenwassers zu versehen, welche noch auf etwa 3°&#039;&#039; [Das Gradzeichen steht für das Längenmaß Rute, eine Rute maß wenige Meter] &#039;&#039;Länge weiter fortzuführen ist. Der Steindamm am Giebel muß ein starkes Gefälle erhalten und ist deswegen der zwischen Haus und Straße liegende Erdrücken nach Möglichkeit abzutragen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu dem vorerwähnten Schwammörtel werden 6 gute Matzen Kochsalz in kochendem Wasser aufgelöst, ein Pfund ordinärer Salmiak desgleichen, beide Lösungen werden zu einer Quantität von zirka 4 Scheffel Torfasche geschüttet und durcheinander gerührt, schließlich zur besseren Bindung einige Kellen Landkalk zugesetzt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Wände wurden Balken aus Eichenholz bestellt von insgesamt 108 Fuß Länge, für Fußbodenbretter und Türschwellen Tannenholz von insgesamt 244 Fuß Länge. Für die Erneuerung der Fundamente brauchte man 1 Schachtrute [altes Volumenmaß] gesprengter Feldsteine. An Maurermaterialien wurden weiter benötigt 1200 Mauersteine, 6,5 Tonnen gotländischer Kalk zum Mauern des Fundaments und zum Untermauern der Sohle sowie weitere 1,5 Tonnen zum Ausbessern des Putzes und zum Weißen. Zum Verzwicken [d.h. Lücken ausfüllen] der Fundamente und zum Ausfugen des äußeren Ziegelmauerwerks nahm man einheimischen Kalk aus Brodhagen bei Reddelich (nämlich 1 Tonne Brodhäger). Zum Ausgießen des Mauersteinpflasters unter dem Fußboden waren 1,5 Tonnen Portlandcement vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dann wird genau aufgelistet, welche Arbeiten anfallen und welche Kosten dafür veranschlagt werden. Die Maurerarbeiten sollten 27 Mark 47 Schilling kosten, die Zimmerarbeit (i.W. das Verlegen des Fußbodens nach Entfernen des alten) inklusive Nägel 12 Mark 21 Schilling. Fußleisten und Thürschwellen waren Aufgabe des Tischlers, der dafür inklusive Anstrich 3 mark 15 Schilling 6 Pfennig erhalten sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und wie das oft so geht, stellte man im Verlauf der Arbeit fest, dass noch weitere Reparaturen nötig waren, weil der Schwamm noch weiter fortgeschritten war, als ursprünglich gedacht. Die Toitenwinkelschen Beamten und der Landesbaumeister Wackenhusen zu Rostock schickten also einen weiteren Kostenvoranschlag an die Großherzogliche Hohe Cammer mit der Bitte, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bei vorgerückter Jahreszeit denselben baldmöglichst zu genehmigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bei der Inangriffnahme der Reparatur hat sich gezeigt, daß der Schwamm auch den Fußboden der am östlichen Giebel des Schulhauses gelegenen großen Wohnstube theilweise ergriffen hat, und ist die Erneuerung dieses Fußbodens und die Ausführung einer massiven Sohlmauer an der Giebelseite gleichzeitig mit der bereits genehmigten Reparatur in der Kammer unbedingt nothwendig. Das Fundament der Giebelwand ist ebenso wie die bereits veranschlagten Fundamente zu entfernen und neu aufzuführen, das Fundament der südlichen Außenwand kann bleiben, ist jedoch gehörig zu reinigen, die Fugen auszukratzen, neu mit Landkalk zu verzwicken und mit dem im Anschlag beschriebenen Schwammörtel zu berappen&#039;&#039; [d.h. mit Mörtel zu bewerfen]&#039;&#039;.  Auf dem neuen Fundament der Giebelwand wird eine Isolirschicht von künstlichem Asphalt gelegt, die massive Sockelmauer wird von gut ausgebrannten Mauersteinen ausgeführt, bei der Legung des Fußbodens sind genau dieselben Sicherheitsmaßregeln anzuwenden wie bei dem veranschlagten Kammerfußboden, insbesondere müssen sämtliche Hölzer vor der Verwendung gehörig mit Eisenvitriollösung bestrichen werden, auch die wieder zu verwendenden vom Schwamm noch nicht infizirten Fußbodenlager.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Mauersteinpflaster mit Cementlage wird auch unter dem Stubenfußboden ausgeführt und werden zur Lüftung in den Fundamenten zwischen den Fußbodenlagern Luftlöcher ausgespart.&lt;br /&gt;
Der das Gebäude umgebende Steindamm ist auch an der Südseite längs der großen Wohnstube aufzubrechen und entsprechend wieder mit gehörigem Gefälle zu legen, so daß die Feuchtigkeit von der Sohle abgehalten wird. Auch ist von beiden Langseiten des Gebäudes eine Dachrinne anzubringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1874 bis 1897: Weitere Reparaturen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1874 beschloss die Gemeindeversammlung, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;der Gemeinde- und Schulvorstand alljährlich die Besichtigung an Ort u. Stelle gleich nach Ostern&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; [also zum Schuljahresende] &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;vornimmt u. die nothwendigen Reparaturen u. Wünsche des Lehrers der Dorfversammlung vorstellig  macht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ... Einen entsprechend breiten Raum nehmen die Arbeiten am Schulgebäude in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Neben dem Streichen von Fenstern und Türen, dem Ölen des Fußbodens in den Schulstuben sowie dem Weißen der Wände von innen und von außen mussten auch gravierendere Reparaturen vorgenommen werden: 1875 wurde die Diele im Schulhaus mit Steinen ausgelegt – demnach hatte sie bis dahin einen Lehmfußboden. 1877 bekamen die Fensterläden einen sicheren Verschluss. Zweimal beschloss die Gemeindeversammlung, Teile der Außenwände bis zum ersten Fachwerkriegel massiv zu mauern, weil die Sohle und die gelehmte Wand schadhaft und verfault waren: 1883 von der Küchentür bis zum Schlafstubenfenster, 1890 an der Vorderseite. Aus dem Foto vom Beginn des 20. Jh. ist zu ersehen, dass die Vorderseite die Ostseite war, andererseits hat die Küchentür an der Hinterfront gelegen, also an der Westseite. In dem abgebildeten Grundriss ist die Schlafstube zwar an der Ostseite eingezeichnet, aber in diesem existiert der Anbau bereits, den es 1883 noch nicht gab. Damals war die Schlafstube vermutlich in einer der Kammern an der Westseite, während an der Ostseite die Schulstube untergebracht sein musste – vielleicht in dem großen, auf dem Plan als Schlafstube bezeichneten Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1884 war die nördliche Giebelwand des Hauses von Ratten zerstört und musste repariert werden. (Die nördliche Giebelwand zeigt zur Straße.) 1887 wurden Südgiebel und Westseite mit Pappe benagelt und es gab für die Vorderfront eine Dachrinne. Auf die Dachrinne über seiner Küchentür musste der Lehrer noch bis 1924 warten. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Schule Grundriss 1912.JPG|thumb|400px|Der Grundriss der Mönchhäger Schule in einem Plan anlässlich der Dachneudeckung und Einrichtung eines Rauchbodens der Fa. Lange von 1912. &#039;&#039;Quelle: privates Archiv Nachfahr der Baufirma Lange&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Das Dach des Schulhauses musste 1880 umgebaut werden, weil es durchregnete. Nach weiteren Reparaturen war es nicht mehr dicht zu bekommen und wurde 1912 durch ein Dach mit Zementziegeln ersetzt. Im Zuge dieser Bauarbeiten wurde auch ein Rauchboden eingebaut – also ein Boden, in den der Rauch abzog, wodurch dort Lebensmittel haltbar aufbewahrt werden konnten. Rauchräume waren unter Strohdächern verboten. Die Arbeiten am Dach wurden für 872 Mk. an Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen vergeben, der Bau sollte bis 1. Sept. fertig sein. Lange sollte aber für jeden Tag, den er länger brauchte, 10 Mk. Abzug in Kauf nehmen. Teile der Baupläne sind erhalten – s. Foto.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch für Stall und Scheune musste gesorgt werden: 1879 sollte jeder Erbpächter 8 Bund Stroh liefern zum Ausbessern des Scheunendachs. Ein Jahr darauf brauchte die Scheune einen neuen Lehmauftrag, und zwar an der Abseite über dem Kuhstall – was darauf hindeutet, dass Stall und Scheune in einem Gebäude untergebracht waren. 1884 wurde die Stalltür repariert und 1897 ersetzt. 1890 gab es eine größere Änderung im Stall – der Stall wurde um das neben ihm liegende Strohfach erweitert; ein neuer Futterraum wurde längs der Scheunendiele angelegt. Dabei sollte die Unterlage mit kleinen Felsen ausgeführt und die Oberfläche mit Ziegelsteinen gepflastert werden. Der Belag über den Ställen in der Scheune wurde 1897 mit Fichten aus der Hinrichsdorfer Forst sowie einigen eichenen Balken erneuert und 12 Jahre später  der Ostgiebel der Scheune massiv gemauert. (Woraus zu schließen ist, dass die Scheune längs der Dorfstraße stand, während das Schulgebäude ja (heute noch) quer zur Straße steht.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1903: Der Anbau ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute die Schule, die bis dahin den Bauernkindern vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Am 29. Juni 1900 beschloss die Gemeindeversammlung Mönchhagen, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;am Giebelende des Schulhauses nach Süden ein genügend großer Anbau von 9 m Länge und in Dachhöhe des alten Hauses mit einer 2ten Lehrerwohnung nebst den für beide Schulen erforderlichen Aborte hergestellt werden&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Idee stieß im Großherzoglichen Ministerium auf Kritik. Oberministerialrat Dr. Lesenberg wollte stattdessen eine kompletten Neubau oder aber die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Herrichtung von 2 neuen Schulklassen unter Verreißung der alten Schulstube&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Die Gemeindeversammlung beschloss dennoch am 19. April 1901, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß eine neue Klasse in  einem Flügel, der an das Südende des alten Schulhauses mit der Richtung nach Westen angebaut werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit konnte sie sich aber offenbar nicht durchsetzen, denn im Dezember 1901 lag der Versammlung ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Riß nebst Kostenanschlag über den Anbau  zwei neuer Schulklassen unter Abbruch der alten Schulklasse, und eine Bleizeichnung über ein neues Schulgehöft&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; zur Entscheidung vor. Das neue Schulgehöft wurde aus Kostengründen abgelehnt. Der Gemeindevorstand wurde beauftragt, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auch zu dem geplanten Anbau durch Vermittlung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel eine Beihülfe vom Hohen Ministerium zu erbitten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 17. Oktober 1902 beschloss die Gemeinde, im Frühling 1903 den Anbau errichten zu lassen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;nachdem der Riß nebst Kostenanschlag über den Bau 2 neuer Schulklassen unter Abbruch der alten Schulstube die Genehmigung des Großherzogl. Ministeriums gefunden hat und von letzterem eine Beihülfe von 3000 M in Gnaden zu diesem Bau bewilligt worden ist. Der Gemeindevorstand soll nach einem Schullokal sich umsehen und für die Zeit des Baues ein solches mieten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch damals mussten schon Vorschriften hinsichtlich der sanitären Verhältnisse beachtet werden. Das Amt Toitenwinkel berichtete am 4. Februar 1902 dem Großherzoglichen Finanzministerium, Abt. für Domainen und Forsten in Schwerin:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ueber den Plan vom Schulhausbau in Mönchhagen haben wir, wie solches vorgeschrieben ein Erachten des zuständigen Kreisphysicus herbeigeführt, wodurch die anliegende Kostenrechnung im Betrage von 23 M 80 Pf erwachsen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung dazu führt auch die einzelnen Posten auf:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Gerichtsärztliche Rechnung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf Veranlassung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel hieselbst betr. den Schulbau in Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Akteninspektion&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4 Mark&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erachten 5 Bogen à 3 Mark 50 Pf&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;17 Mark 50 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ausfertigung dieser Rechnung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;50 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;23 Mark 80 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Rostock, 19. März 1901&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dr. H. Lesenberg&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann eine Ausschreibung. Folgende Angebote lagen für den Bau vor: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9.000,50 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7.000 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8.415 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8.497,17 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10.788,33 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8.809,04 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8.671,40 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8.366 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen das von Wilbrandt wegen Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8.225 Mark zu vergeben. Am 26.2.1903 erhielt Lange den Auftrag dann zu folgenden Zahlungsbedingungen: Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3, nach Baubeendigung 1/3 und nach Bauabnahme das letzte Drittel der Summe. Davon behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte sie auf ein Bankkonto ein und gab ihm das Geld 1905. &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
1908 hatte Mönchhagen bei Michaelis-Schulschluß (29. September) 90 Kinder. Trotz des Anbaus reichte der Platz in den beiden Schulstuben daher nicht aus, auch die Häschendorfer Kinder noch aufzunehmen, weshalb dies im Oktober 1908 abgelehnt wurde. Häschendorf gehörte damals noch nicht zu Mönchhagen, sondern war ein Pachthof mit dem Großherzog als Verpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Eine englische Kochmaschine für Lehrer Dahl ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;250px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen voelkshagen kochstellen freilichtmuseum klockenhagen.jpg|In diesem Katen, der um 1750 in Völkshagen erbaut wurde, lebten zwei Landarbeiterfamilien. Zu sehen sind die beiden Kochstellen der Familien. Zudem hatte jede Familie eine Stube, zwei Kammern und einen Stallraum. Einen Schornstein gab es nicht. Heute steht der Katen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen].  &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im April 1883 beantragte Lehrer Dahl, den offenen Feuerherd und den Backofen seiner Lehrerwohnung, die beide erneuert werden mussten, durch eine englische Kochmaschine zu ersetzen. (Die Lehrerwohnung befand sich im Schulgebäude.) Was mit dem offenen Feuerherd gemeint war, kann man bei einem Besuch im Freilichtmuseum in Klockenhagen sehen: Das war ein gemauerter Absatz in Arbeitshöhe, auf dem ein Feuer angefacht wurde. Die Töpfe hingen an einem eisernen Dreibein über dem Feuer. Die englische Kochmaschine war erst Mitte des 19. Jh. in Gebrauch gekommen, damals also sehr modern – nach heutigen Begriffen jedoch nicht ganz so „technisch“ wie der Begriff erwarten lässt: Es handelte sich um einen mit Brennholz beheizten Herd aus Metall. Ein großer Vorteil war, dass das Feuer sich nun in einem geschlossenen Feuerraum befand, was die Feuergefahr reduzierte. Oben befanden sich runde Löcher zum Brennraum, die abgedeckt oder mithilfe von gusseisernen Ringen in der Größe verändert und so an die Topfgrößen und den Hitzebedarf angepasst werden konnten. Zudem enthielt dieser Herd auch einen Backofen – die ja damals für sich stehende gemauerte Objekte waren.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immerhin hatte das Schulgebäude bereits einen Schornstein, denn ein weiterer Antrag des Lehrers forderte eine Erneuerung der Glocke, die über dem Herd angebracht war und den Rauch zum Schornstein leitete. Diese war nämlich so niedrig, daß diejenige Person, welche vor dem Feuerherd beschäftigt ist, nicht darunter stehen und nur gebückt darunter weggehen kann. Der Gemeindevorstand behielt sich jedoch vor, diese nur zu erneuern, wenn der Schornstein nicht heruntergenommen zu werden braucht. Noch 1906 gab es in Mönchhagen mehrere sogenannte Rauchhäuser, also Häuser ohne Schornstein, in denen der Rauch einfach durch die Diele abzog. Was neben den Nachteilen auch den Vorteil hatte, dass in feuchten Jahren der Rauch das eingefahrene Heu und Stroh nachtrocknete. In diesen Häusern war über dem Feuerherd ein gemauerter Schwibbogen angebracht, der den Funkenflug vom Dach abhielt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Der Schornstein wurde 1910 so umgebaut, dass auch die zweite Lehrerwohnung angeschlossen werden konnte. Diese gab es erst seit der Erweiterung des Schulgebäudes um den Anbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Schulländereien im 19. Jahrhundert ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur früheren Mönchhäger Volksschule gehörte auch Land, dessen Erträge dem Schullehrer zustanden. Der Fundchronik von Ludwig Krause zufolge lagen die Schulwiesen zumindest zum Teil um 1822 in den Klockenhäger Todtenbruchwiesen. Er vermutet dies aufgrund einer Notiz in den Ribnitzer Amtsakten (damals gehörte Mönchhagen zum Amt Ribnitz).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Karte der Feldmark Mönchhagen zufolge lag die Schulwiese am Südarm des Peezer Baches – dort, wo er die Straße nach Häschendorf verlässt und in einem Bogen nach Westen abbiegt. Der Schulacker umfasste das Gelände des heutigen Spielplatzes, der norwestlich angrenzenden Kleingärten sowie von Festplatz und Mehrgenerationen-Spielplatz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bauern waren damals zu sogenannten Hand- und Spanndiensten verpflichtet. Das waren ursprünglich Arbeiten, die sie für den Grundherren zu absolvieren hatten – da Mönchhagen aber dem fernen Großherzog gehört hat, spielte dies kaum eine Rolle. Die ebenfalls darunterfallenden Arbeiten für die Gemeinde waren dagegen oft Gegenstand der Gemeindeversammlungen. Und zu diesen Diensten gehörte eben auch das Bestellen der Schulländereien. Denn der Lehrer sollte sich im Wesentlichen um den Unterricht kümmern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits der 2. Eintrag im ersten neu angelegten Protokollbuch befasst sich damit, dass zukünftig die Erbpächter Schütt und Krempien die Vor- und Nachmahd auf der Lehrerwiese einzufahren haben, obgleich sie seit Jahren „mit ihrer Anspannung an der Schule keine Leistungen gethan haben“. Dazu muss man sagen, dass diese beiden Bauern die mit Abstand kleinsten Höfe im Dorf hatten, und dass sie deshalb sowohl bei Steuern wie auch bei Hand- und Spanndiensten nie im selben Maße herangezogen wurden wie die Besitzer der großen Höfe. Über das Heufahren hat es aber wohl Unstimmigkeiten mit den Verpflichteten gegeben, denn 3 Jahre später musste der Gemeindevorstand auf Anordnung des Amtes eine weitere Versammlung zu diesem Thema einberufen. Auf dieser wurde beschlossen, dass Schütt die Hälfte der Vormahd, Krempien deren andere Hälfte und die ganze Nachmahd einzufahren habe (das Mengenverhältnis entspricht in etwa dem Größenverhältnis der beiden Höfe). Darüberhinaus sollten beide aber zu keinen weiteren Diensten für die Dorfschaft verpflichtet sein. Diese Aufteilung der Arbeiten wurde 1920 noch einmal bestätigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulländereien, deren Ertrag der Lehrer nicht brauchte und die auch sonst nicht von der Gemeinde benötigt wurden, wurden von dieser verpachtet – sollten die Ländereien jedoch für Schulzwecke wieder gebraucht werden, sollten die Pächter sie wieder abgeben. Dabei sollten die Pächter nach Möglichkeit auch die Hand- und Spanndienste übernehmen, um die nicht verpachteten Schulländereien zu bestellen. Dazu gehörte auch das Abfahren des Dungs auf dem Schulgehöft. Der Kompost aus den Aborten der Schule wurde laut Beschluss vom 28. 1. 1925 meistbietend verkauft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wurden überschießende Schulländereien vermessen und abgetrennt. Der Akte (5.12-4/2-12049, Landeshauptarchiv Schwerin) liegt leider kein Lageplan bei. Nur die Rechnung des Vermessers über 102 Reichsmark ist erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Direkt bei der Schule, in der der Lehrer auch seine Wohnung hatte, lag auch ein Garten. 1905 wurde die Anschaffung von Turngeräten beschlossen, nämlich ein Reck und ein Barren. Dafür brauchte man dann auch einen Turnplatz, für den Lehrer Burmeister bis auf Weiteres Fläche in seinem Garten zur Verfügung stellte. Zwischen dem Schulgarten und dem Peezer Bach lag der Hebammenacker. Auf diesem wurde 1920 der Turnplatz eingerichtet. (Die Hebamme erhielt eine Ersatzfläche.) 10 Jahre später wurde diese Wiese einer Frau Stoffers überlassen, als zusätzliche Vergütung für das Reinigen der Schulklassen und Aborte. Der Grund für diese Lohnerhöhung waren die neuen Doppelfenster, die zu reinigen aufwendiger war. Die Wiese wird als „alter Turnplatz“ bezeichnet, scheint also nicht mehr als solcher genutzt worden zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Reinigung der Schulstube==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein – was genau das heißt, wird auch ausgeführt: Für genügende Bedeckung der Exkremente soll solange Erde zur Verfügung stehen, bis eine andere Weise für Reinigung der Schulaborte, etwa Verpachtung des Dunges beschlossen wird. &lt;br /&gt;
1910 wurden 100 M bewilligt und es wurde auch genauer gesagt, was zu tun war, nämlich Aufwaschen 1mal wöchentlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 ging es nicht um den Lohn, sondern darum, dass eine Frau Schäning sich offenbar weigerte, die Reinigung zu übernehmen: Die Versammlung beschloß, dass das Reinigen der Schulstube u. Schulaborte der Frau Schäning hies. übertragen werde, und falls sie sich weigern werde, die Sache bei dem Großherzogl. Amt Toitenwinkel anhängig zu machen. Leider ist nichts über die Hintergründe des Streites bekannt. Jeweils einige Jahre vorher und nachher tauchen Personen des Namens Schäning in den Protokollen auf, die auf Unterstützung der Gemeinde angewiesen waren. Möglicherweise wurde für die Unterstützung eine Gegenleistung verlangt, aber das ist nur eine Vermutung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Jahreslohn spiegelt dann sehr deutlich die Inflation wieder, worauf an anderer Stelle eingegangen wird ([[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1924 ist der Jahreslohn mit 90 M wieder auf dem Niveau von vor dem 1. Weltkrieg. Im November 1930 wird der Reinigungskraft Frau Stoffers zusätzlich zu den 150 Mark, die erhält noch der frühere Turnplatz zur Nutzung überlassen. Grund für diese Lohnerhöhung war der Einbau von Doppelfenstern in die beiden Schulklassen, die natürlich aufwendiger zu putzen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unterrichtsmaterial==&lt;br /&gt;
Leider erfahren wir aus den Protokollen der Gemeindeversammlung im Mönchhagen des späten 19. und des frühen 20. Jh nur wenig über das genutzte Unterrichtsmaterial.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Juli 1930  wurde über den Antrag des Verwaltungsbeamten der Amtsschulbehörde im Mecklburg-Schwerinschen Amte zwecks Anschaffung einiger neuer Bänke für die zweite Schulklasse verhandelt. Und zwar sollten es Bänke sogenannter Rettigscher Bauart sein: eine Sitzbank für zwei Schüler fest mit einem Tisch verbunden, von denen mehrere  hintereinander miteinander verbunden werden konnten. Das praktische daran war, dass die Bankreihe komplett umgekippt werden konnte, um darunter zu wischen. Das konnte die Gemeindeversammlung jedoch nicht überzeugen, der Antrag wurde aus Kostengründen abgelehnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehr Erfolg hatten die von dem Herrn Oberschulrat Ebeling gelegentlich der Schulrevision am 19. Juni 1908 gemachten Beanstandungen betreffend Anschaffung von Gardinen oder Rouleaux, Ausbesserung und Erneuerung von Schulwandkarten, Anschaffung einer Rechenmaschine und eines Zirkels zum Zeichenunterricht. All dies sollte in den nächsten Ferien angeschafft werden. Mechanische Rechenmaschinen gab es schon länger, die in der 2. Hälfte des 19. Jh in Serie produziert wurden. Je nach Typ konnten sie nur addieren und subtrahieren oder auch multiplizieren oder dividieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürlich gab es in Mönchhagen auch Turnunterricht. Am 24. Februar 1905 beschloss die Gemeindeversammlung die Anschaffung von Turngeräten: ein Reck und Barren. Ein Turnplatz wird bis auf Weiteres von dem Lehrer Burmeister in seinem Garten zur Verfügung gestellt, jedoch mit der Einschränkung, daß diese Hergabe jeder Zeit kann wieder aufgehoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 wurde dann ein Turnplatz eingerichtet, und zwar hinter dem Schulgarten am Mühlbach. Der Mühlbach ist der Peezer Bach, der Schulgarten lag bei der Schule (dem heutigen Kindergarten). Genauer ging es um ein Stück aus dem Gelände beim Gedenkstein für die im 1. Weltkrieg Gefallenen, den früheren Hebammenländereien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Schule zu DDR-Zeiten==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der DDR-Zeit war die Mönchhäger Schule eine Polytechnische Oberschule, abgekürzt: POS. Diese umfasste die Klassen 1 bis 10, sodass die Schüler von der ersten bis zur letzten Klasse im selben Klassenverband blieben. Eingeschult wurde man mit 6 oder 7 Jahren und hatte nach Abschluss der POS die Möglichkeit zu einer Ausbildung zum Facharbeiter oder zum Fachschulstudium. Die Bezeichnung &#039;&#039;Polytechnisch&#039;&#039; bringt ein wesentliches Charakteristikum zum Ausdruck: Neben den herkömmlichen Fächern wie Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, Kunst und Sport stand auch die praktische Arbeit auf dem Stundenplan. Im wöchentlichen Wechsel gab es theoretischen Unterricht (&#039;&#039;ESP &amp;amp;ndash; Einführung in die sozialistische Produktion&#039;&#039;) und einen praktischen Tag in einem Betrieb, einer LPG oder einer speziellen Werkstatt (&#039;&#039;PA &amp;amp;ndash; Produktive Arbeit&#039;&#039;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer Abitur machen wollte, wechselte nach der POS auf die Erweiterte Oberschule (EOS).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Schild POS DDR-Zeit.jpg|thumb|Das Schild von der Schule in Mönchhagen lag lange unter dem Dielenboden versteckt und vergessen, bis es bei Renovierungsarbeiten dort wiederentdeckt und gerettet wurde. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine ehemalige Lehrerin und Schulleiterin erzählt, dass sie nach dem Krieg in einem dreiwöchigen Schnellkurs zur Lehrerin ausgebildet wurde und mit erst 18 Jahren danach bis zur 10. Klasse unterrichten durfte. 1954 kam sie nach Mönchhagen an die Schule und wohnte zunächst auch dort &amp;amp;ndash; und zwar in einer Bodenkammer, die auch als Lehrerzimmer genutzt wurde. Das bedeutete frühes Aufstehen, denn sobald die ersten Lehrer eintrudelten, wurde das Lehrerzimmer gebraucht. Wasser gab es von einer Pumpe hinter dem Schulgebäude, in einem Holzschuppen auf dem Schulhof befanden sich Plumpsklos für Lehrer und Schüler. Bis 1954 gingen die Lehrer mittags bei den Bauern essen, ab Herbst 1954 durften sie im neu eingerichteten Kindergarten essen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den 1960er Jahren bekam die Schule Mönchhagen eine eigene Schulküche mit Speiseraum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Lehrer der Unterstufe (entspricht der heutigen Grundschule) hatte 28 Wochenstunden zu unterrichten, ein Lehrer der Oberstufe (entspricht der heutigen Mittelstufe) 26 Wochenstunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Einzugsgebiet der Oberschule Mönchhagen umfasste Mönchhagen, Häschendorf, Häschendorf-Ausbau und Volkenshagen.Um 1971/72 wurde die Mönchhäger Schule eine Teiloberschule, die Schüler ab Klasse 5 und die dort unterrichtenden Lehrer mussten dann nach Rövershagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu DDR-Zeiten gab es folgende baulichen Erweiterungen: Sportraum (der jüngere Teil der Schule); der Kartenraum auf dem Boden wurde in einen Klassenraum umgewandelt. In NAW-Arbeit wurde das Werkkabinett sowie ein Fachkabinett für Chemie, Physik, ESP (Einführung in die sozialistische Produktion) und Technisches Zeichnen neben der damaligen LPG-Werkstatt eingerichtet. (Die LPG-Werkstatt war dort, wo sich heute die Fa. AET befindet.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kindergarten==&lt;br /&gt;
Der erste Kindergarten in Mönchhagen wurde 1954 eröffnet und befand sich im späteren LPG-Büro im Wohnhaus des früheren Hofes Nr. 8. Später wurde der Kindergarten in das Wohnhaus des früheren Hofes Nr. 15 (dort liegt heute das Feuerwehrgebäude) verlegt.&lt;br /&gt;
Heute ist die Kita im ehemaligen Schulgebäude untergebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Industrieschule==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 28. August 1871 ist in Mönkhagen eine Industrieschule eröffnet worden, die Ehefrau des Lehrers Ruhsdorfs war die erste Lehrerin an dieser Schule. Am 15. Juli 1871 ordnete die Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten des Ministeriums in Schwerin gegenüber dem Kammer- und Forst-Collegium an, dass die Industrieschule das regulativmäßige Feuerungsdeputat bekommen solle und dass der Zuschuss zum Gehalt der Lehrerin aus der Amtskasse an die Amtsschulkasse gezahlt werden solle, und zwar ein Viertel des Gehaltes. (Ein solcher Zuschuss aus der Amtskasse wurde auch zum Gehalt des Schullehrers gezahlt.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Feuerungsdeputat kam aus dem herzoglichen Forst bei Gelbensande, denn die dortige Forstinspection wurde am 5. September 1871 angewiesen, das Feuerholz zu Johannis des Jahres gegen Bereitelohn zu liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die weitere Geschichte der Industrieschule in Mönchhagen ist nichts bekannt, sie scheint nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Einschub: Industrieschulen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Industrieschulen entstanden ab 1179, zunächst in Böhmen, später auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dort sollten hauptsächlich Kinder aus der Unterschicht zur Arbeit erzogen und für das Erwerbsleben in der entstehenden Industrie ausgebildet werden. Das heißt, auf dem Stundenplan standen praktische Fähigkeiten &amp;amp;ndash; Spinnen, aber auch (im Schulgarten) Gartenbau oder Baumpflege für die Jungen, Handarbeiten, Flicken und Kochen für die Mädchen. &lt;br /&gt;
Die Praxis entsprach leider häufig nicht der Theorie, vielfach wurden gerade auch Waisenkinder ausgenutzt, mussten zum Teil von 5 Uhr morgens bis 19 Uhr abends arbeiten und lernten nur das, was sie bei ihrer Arbeit brauchten. Dadurch gerieten die Industrieschulen zunehmend in Verruf und setzten sich nicht durch.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_Schule&amp;diff=141271</id>
		<title>Mönchhagen: Die Schule</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_Schule&amp;diff=141271"/>
		<updated>2026-02-05T17:20:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Eine englische Kochmaschine für Lehrer Dahl */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Schulchronik]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zur &#039;&#039;&#039;Schule in Mönchhagen.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier finden Sie zusammengefasst alle Abschnitte zur Schule aus den anderen Artikeln zur Mönchhäger Geschichte, sowie zusätzliche Informationen, bspw. technischer Art.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; als Diskussionsbeitrag eintragen oder (besser) direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Schullehrer 1783&amp;amp;ndash;1939==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schule Moenchhagen vor 1915.JPG|thumb|400px|Der heutige Kindergarten war früher das Schulhaus. Dieses Foto von Lehrer Burmeister und seiner Familie sowie einem Hilfslehrer wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts aufgenommen (vor 1915, aber nach 1912, denn das neue Ziegeldach ist schon vorhanden.). &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen schule 1954.jpg|thumb|400px|Die Schule von Mönchhagen war 1954 noch eine Grundschule; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der älteste in Mönchhagen nachweisbare Lehrer war laut Grosser Olerich um 1762 bis zu seinem Tode im August 1783 &amp;amp;ndash; seit mindestens dieser Zeit gab es also eine Schule in Mönchhagen. Die Volkszählung von 1819 nennt Gottfried Möller als Schullehrer, die von 1867 Friedrich Weyhl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth listet in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 folgende Lehrer auf:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Olerich, um 1762 bis 1783, starb Aug. 1783&lt;br /&gt;
# Peter Möller 1784 bis 1791, starb 27. Dec. 1791&lt;br /&gt;
# Gottfr. Müller, ein Sohn des vorigen, 1791 bis 1823, starb 13. Jul. 1823&lt;br /&gt;
# Gottfr. Heinr. Max Krull, 1824 bis 1859, starb 26. Febr. 1859. Ein Sohn desselben ertrank im Mönkhäger Mühlenteich. Ein zweiter Sohn desselben war Matrose geworden, und ist verschollen. Die letzten Nachrichten von ihm waren aus Amerika.&lt;br /&gt;
# F. J. C. Weyhl, von Mich. 1859 bis Mich. 1869. Er war vorher Küster in Kröpelin, und wurde 1869 als Küster nach Brunshaupten versetzt.&lt;br /&gt;
# Ludwig Joh. Rußdorf, seit Mich. 1869. Früher Küster in Retgendorf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 13. Dezember 1876 taucht in den Gemeindeprotokollen Lehrer Dahl auf (der als Lehrer Mitglied in der Gemeindeversammlung war und daher die Protokolle oftmals mit unterschrieben hat), das letzte von ihm unterschriebene Gemeindeprotokoll ist vom 23. Juli 1888.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 5. Februar 1889 unterschrieb erstmals Lehrer L. Burmeister ein Protokoll der Gemeindeversammlung. &lt;br /&gt;
Burmeister war Lehrer in Mönchhagen bis in die 1920er Jahre, danach kam Utermark. Im Gemeindeversammlungs-Protokoll vom 15. Oktober 1923 L. Burmeister J. Ihde als Lehrer genannt. Da Burmeister im selben Jahrgang der Protokolle als Schulleiter bezeichnet wird, dürfte Ihde der zweite Lehrer / Hilfslehrer gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es soll vor Burmeister noch einen Lehrer Freitag gegeben haben, dies konnte bislang nicht verifiziert werden. Es könnte sich bei Freitag auch um einen Hilfslehrer gehandelt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angaben aus dem Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalender:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1927: Schullehrer: Ernst Utermark; Lehrer: Hans Bolte&lt;br /&gt;
* 1930: Schulleiter: Ernst Utermark; Lehrer: Hans Bolte&lt;br /&gt;
* 1937: Lehrer: Ernst Utermark; 1 Hilfslehrer&lt;br /&gt;
* 1939: Lehrer: Ernst Utermark&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Fertigstellung des Schulanbaus war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm nur die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die zweite Schulklasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. Juni 1900 schrieb das Großherzogliche Justiz-Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten an das Finanz-Ministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten mit der Bitte &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;um gefälliges Einverständnis, daß die Einrichtung einer zweiten Klasse und Schulstelle an der Schule in Mönchhagen demnächst ins Auge gefaßt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; würde, denn die Schülerzahl hatte stark zugenommen. Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute die Schule, die bis dahin den Bauernkindern vorbehalten war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Das Lehrergehalt im 19. Jahrhundert==&lt;br /&gt;
===Allgemeines zum Lehrergehalt aus dem Jahr 1873===&lt;br /&gt;
Um die Gehälter der Lehrer zu zahlen und Lehrmittel anzuschaffen, musste jeder Einwohner Abgaben leisten. Diese waren abhängig von der Größe seines Besitzes, aber nicht davon, ob er selbst Kinder hatte. Befreiungen von der Abgabe gab es u.a. für Prediger, Lehrer und Küster nebst deren Witwen sowie auch Häusler während der Zeit, in der sie beim Militär dienten. Diejenigen, die Unterstützung aus der Armenkasse erhielten, zahlten ebenfalls nicht, in deren Fall übernahm die Gemeinde jedoch den halben Beitrag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegenzug durfte jeder, der Abgaben leistete, nicht nur die eigenen Kinder, sondern auch aufgenommene Mündel und die Kinder der Dienstboten zur Schule schicken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gehalt eines Lehrers betrug 1500 Pfd Roggen (wobei dieser nicht in natura, sondern der Geldwert in bar ausgezahlt wurde) sowie ein Geldbetrag, der abhängig von der Schülerzahl war: &lt;br /&gt;
*bis 50 Kinder: 75 Reichsmark&lt;br /&gt;
*bis 60 Kinder: 90 Reichsmark&lt;br /&gt;
*bis 70 Kinder: 103 Reichsmark&lt;br /&gt;
*mehr als 70 Kinder: 120 Reichsmark&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die allein stehenden Hilfslehrer erhielten 450 Reichsmark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgezahlt wurde das Gehalt der Hauptlehrer halbjährlich im März und im Herbst, das der Hilfslehrer vierteljährlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehrer mussten im November die Schüler mit Namen und Alter, sowie Stand und Wohnort der Eltern erfassen und dieses Verzeichnis dem Prediger übergeben. Dieser prüfte das Verzeichnis und übermittelte es ans Amt, das daraufhin die Gehalte der Lehrer festlegte. Zudem stellte das Amt Verzeichnisse der Beitragspflichtigen zusammen, die an die Ortsvorsteher gingen. Diese mussten die Beiträge einfordern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-3/1, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Das Feuerungs-Deputat===&lt;br /&gt;
Beim Feuerungs-Deputat handelt es sich um das dem Lehrer zustehenden Feuerholz. Am 9. September 1869 schrieb das Meckl.-Schwerinsche Finanzministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten an den Forstmeister Schultz zu Gelbensande (Der Wald dort gehörte dem Großherzog):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für jede der nachbenannten Schulen des Amts Toitenwinkel, nämlich zu Mönckhagen, sind von Joh. 1869 an jährlich, anstatt des bisherigen Feuerungs-Deputats, nach Maßgabe der Verord. vo. 1. Juni d.J. 4 Faden 3.7.8 füßig Buchen-Kluftholz und 4/m Soden-Torf, gegen Hau- und Bereitelohn, zu verabreichen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Faden war ein Maß für Brennholz. Der mecklenburgische Faden beruhte auf dem Hamburger Fuß und betrug 7 bis 8 Fuß in Breite und Länge bei Scheitlängen zwischen 2 und 6 Fuß, was ein Volumen zwischen 100 und 350 Kubikfuß ergab bzw. zwischen 2,3 und 8,1 Kubikmeter.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;3.7.8 füßig&#039;&#039; meinte vermutlich etwas wie: 3 Fuß lang, 7 Fuß hoch, 8 Fuß breit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. November 1926 schreibt das Mecklenbg.-Schwerinsche Forstamt Billenhagen an das Mecklbg.-Schwerinsche Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der zweite Lehrer in Mönchhagen bekommt jährlich 2000 Soden Torf unentgeltlich aus der Forst Billenhagen. Wegen der geringen Anforderungen und der damit nicht mit im Verhältnis stehenden Kosten ist in diesem Jahr kein Torf angefertigt. Das Forstamt bittet um ministerielle Genehmigung für 2000 Soden Torf an den zweiten Lehrer in Mönchhagen 8 Zentner Briketts unentgeltlich zu liefern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Empfänger ist mit der Umwandlung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Minister war auch einverstanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Überstunden-Vergütung 1900===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. Juni 1900 schrieb das Großherzogliche Justiz-Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten an das Finanz-Ministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten, (5.12-4/2-12049, Landeshauptarchiv Schwerin) mit der Bitte &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem jetzigen Lehrer Burmeister die übliche Vergütung für die während des laufenden Sommerhalbjahres zu ertheilenden Ueberstunden im Betrage von 200 M je zur Hälfte aus der Amts- und der Amtsschulkasse&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; zu bewilligen. Die Überstunden hatten vermutlich mit der stark gestiegenen Schülerzahl zu tun. Erst 1903 wurde ein Hilfslehrer eingestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beantragte Überstunden-Vergütung wurde bewilligt und das Großherzogliche Amt Toitenwinkel am 13. Juni 1900 zur Zahlung angewiesen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nach stattgehabtem Benehmen mit dem Großherzoglichen Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten, wird das Amt angewiesen, die dem Lehrer Burmeister zu Mönkhagen für vermehrten Unterricht an der dortigen Schule während des laufenden Sommerhalbjahres mit 200 Mark zugebilligte Vergütung zur Hälfte mit 100 M (Hundert Mark) aus der Amtskasse zur Amtsschulkasse zu zahlen und zu Kap. VII der bezüglichen Amtsgeldregister hiemittelst in Ausgabe zu berechnen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vergütung war für die durch den Unterricht in beiden Klassen der Schule zu Mönkhagen entstehenden Mehrstunden gedacht und wurde noch bis 1909 gezahlt (bis zur Einstellung des 2. Lehrers), im Sommerhalbjahr 200 Mark, im Winterhalbjahr 150 Mark, immer je zur Hälfte aus der Amtskasse und aus der Amtsschulkasse. &lt;br /&gt;
Allerdings ist in späteren Jahren nicht mehr von Überstunden oder vermehrtem Unterricht die Rede, sondern von Halbtagsunterricht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Winterhalbjahr 1909/1910 war Lehrer Burmeister erkrankt. Das Großherzogliche Finanzministerium, Abt. Domainen und Forsten, schreibt an das Justiz-Ministerium, Abt. für Unterrichtsangelegenheiten, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß das unterzeichnete Ministerium mit der Bewilligung einer Vergütung von Einer Mark je Überstunde an den Lehrer Zörn in Mönchhagen für die Erteilung von Halbtagsunterricht während der Dauer der Erkrankung des Lehrers Burmeister daselbst einverstanden ist. Wegen Zahlung der Hälfte dieser Vergütung aus der Amtskasse zur Amtsschulkasse ist das Amt Toitenwinkel zu Rostock diesseits angewiesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Unterhaltung des Schulgebäudes im 19. und frühen 20. Jahrhundert ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Unterhalt des Schulgebäudes einschließlich der Lehrerwohnungen sowie des zugehörigen Stalles und der Scheune war Aufgabe der Gemeinde.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1866: Durchbau der Schule und Neubau der Schulscheune &amp;amp;ndash; Ärger ums Geld===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 12. Juni 1866 beschweren sich die ehrerbietig gehorsamsten Mönchhäger J. Eggert, H. Brandt, J. Brandt, F. Harten, P. Bünger, D. Brandt, J. Krempien, J. Peters, J. Winter, E. Jeß Wwe, J. Heydtmann, Joh. Hallier bei der Hohen Großherzoglichen Kammer in Schwerin:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Im Jahre 1864 wurden das Schulhaus hieselbst durch gebauet und die zum Schulgehöfte gehörige Scheune neu aufgeführt. Nachdem die Riße und Anschläge für diese Bauten angefertigt worden, wurden der Schulgemeinde hieselbst vom Großherzoglichen Amte Toitenwinkel die Ausführung der ersteren nach Riß und Anschlag übertragen, diese setzten sich wieder mit einem Maurer ins Vernehmen, welcher sich bereit erklärte, die Arbeiten für die veranschlagten Kosten auszuführen. Großherzogliches Amt fand sich aber demnächst wieder veranlaßt, den Durch- resp. Neubau selbst ausführen zu lassen, und schloß mit dem Maurermeister Voß in Rostock ab. Ausdrücklich wurde der Schulgemeinde mehrfach vom Großherzoglichen Amte die Versicherung gegeben, daß sie zur Tragung höherer Baukosten, als der desfallsige Anschlag betrage, nicht verpflichtet sein solle, ihr sogar in Aussicht gestellt, daß die von ihr zu übernehmenden Kosten möglicher Weise sogar noch hinter der veranschlagten Summe zurückbleiben würden, da es dem Amte gelingen würde, die Bauten billiger herzustellen, als dies der Schulgemeinde möglich sein würde. Dem Maurermeister Voß wurde Amts wegen bedeutet, daß er den Bau gegen die anschlagsmäßigen Kosten auszuführen habe, daß er mehr als diese zu fordern unter keinen Umständen berechtigt sein solle, daß er die Gefahr der zum Bau veranschlagten Materialien gleich nach deren Anfuhr, namentlich deren Bewachung zu übernehmen habe.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Grund für die Beschwerde war, dass der Maurermeister Voß dann doch mehr Geld haben wollte, weil zum einen der Bau auf einem anderen Platz errichtet werden sollte als ursprünglich geplant und weil die Zimmererarbeiten teurer geworden waren. Zudem hatte die Gemeinde bereits das veranschlagte Sprengen der Feldsteine erledigt, wofür Voß jedoch auch bezahlt werden wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Großherzogliches Amt hat nun die Rechtmäßigkeit dieser Ansprüche des Bauunternehmers anerkannt, unsere desfallsigen Beschwerden verworfen und bereits exemtivisches&#039;&#039; [= von gesetzlichen Pflichten befreiend] &#039;&#039;Vorgehen angedrohet. Wir sind aber zu sehr von unseren Rechte überzeugt, als daß wir nicht den Versuch machen sollten, bei hoher Großherzoglicher Kammer Abhülfe zu erreichen, umsomehr als die Bauten nicht in allen Puncten anschlagsmäßg ausgeführt  wurden. Wir haben dies in einem früheren Vortrage an das Großherzogliche Amt Toitenwinkel des Genaueren dargelegt, und wollen hier nur noch ehrerbietigst darauf hinweisen, daß die Schulgemeinde durch die Baukosten in einem hohen Grade in Ansprüche genommen ist, und ihr weitere Opfer, als wozu sie von vornherein verpflichtet war, nicht angesonnen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir bitten nun ehrerbietigst: Hohe Großherzogliche Kammer wolle geruhen unsere Beschwerde für begründet zu erklären und desfallsige hohe Verfügung an das Großherzogliche Amt Toitenwinkel zu erlaßen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beschwerde zog einen längeren Briefwechsel nach sich [Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12050], bis am 20. Oktober 1866 die Toitenwinkelschen Beamten und der Landesbaumeister an die Großherzogliche Hohe Cammer zu Schwerin berichteten,&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem ein früherer Termin zur Erledigung der Differenzen zwischen der Schulgemeinde zu Mönckhagen und dem Maurermeister Voß wegen rückständiger Baugelder zu keinem Resultat geführt hatte, ist diese Angelegenheit in einem am 1sten d. M. abgehaltenen zweiten Termin dahin verglichen worden, daß der Maurermeister Voß sich mit einer von der Schulgemeinde ihm offerirten Rest-Zahlung von 25 M zufrieden erklärt hat unter Verzicht auf seine weiteren Ansprüche.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1869: Schwammsanierung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. Juli 1869 überreicht das Amt Toitenwinkel der Großherzoglichen Cammer zu Schwerin einen Kostenvoranschlag zur notwendigen Schwammsanierung der Mönchhäger Schule. Veranschlagt wurden 55 Mark, 45 Schillig, 2 Pfennig  [Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12050]:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schwamm hat den Fußboden der am östlichen Giebel des Schulhauses zu Mönkhagen liegenden Kammer völlig zerstört, die Sohlen an derselben sind bereits gleichfalls infizirt, so daß eine Hauptreparatur unvermeidlich ist. Das unter dem Fußboden vorhandene mit Cement abgegossene Mauersteinpflaster hat nicht vor dem Schwamm geschützt, da man bei dessen Legung wahrscheinlich versäumt hat, die alte Füllerde auf genügende Tiefe zu entfernen, das Pflaster nebst der Cementabdeckung ist selbst vollständig vom Schwamm durchwachsen und destruirt. Da die Sohlen ziemlich tief liegen, besonders an der Giebelseite, wo wegen der in der Nähe liegenden Dorfstraße keine bedeutende Abgrabung zulässig ist, so empfiehlt sich in diesem Fall die Ausführung einer massiven Sockelmauer, um die Sohlen dem schädliche Einfluß der Erdfeuchtigkeit zu entziehen, sowie ferner die Höherlegung des Kammerfußbodens um eine Stufe. Außerdem sind folgende Vorsichtsmaßregeln zur Vertilgung des Schwamms nothwendig:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die alten Fundamente beider äußeren Wände und der inneren Langwand an der Kammer sind fortzunehmen, ebenso das vorhandene Mauersteinpflaster und ist das Material nicht wieder zu verwenden. Die alte Füllerde ist mindestens 1 1/2 Fuß tief auszugraben und statt derselben völlig trockener Füllsand einzubringen, auch neben den neuen Fundamenten ist die Erde wegzunehmen und trockener Sand einzubringen. Nur das Fundament der inneren Querwand, welches zugleich Kellermauer ist, muß bleiben. Nachdem dasselbe gehörig gereinigt und die Fugen ausgekratzt worden sind, werden letztere auch an den neu aufgeführten Fundamenten mit einem eigenen Schwammörtel, bestehend aus Torfasche, Kochsalz- und Salmiak-Lösung mit etwas Landkalk ausgezwickt und beworfen. Auf die Fundamente ist eine Isolirschicht von künstlichem Asphalt zu legen. Unter dem Bretterfußboden ist wiederum ein flaches Pflaster von gut ausgebrannten Mauersteinen zu legen und mindestens 3/4 Zoll stark mit Cement abzugießen. Die Cementlage ist mit der Isolirschicht genau in dieselbe Höhe zu legen und unmittelbar daran anzuschließen. Auf den Fundamenten wird dann eine 2 1/2 Fuß hohe 1 Stein starke Sockelmauer von gut ausgebrannten Mauersteinen aufgeführt, welche außen gefugt, innen mit Kalk geputzt wird. Nur die innere Langwand zwischen Stube und Kammer erhält diese Untermauern nicht und wird die Sohle daselbst nur 6 Zoll höher gelegt als die alte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sämtliche zum Fußboden und zu Fußleisten zu verwendenden Holzmaterialien werden zuvor mit einer kochenden Lösung von Eisenvitriol bestrichen, die Bretter jedoch nur auf der unteren Seite. Zu dieser Lösung werden 4 Theile Waßer auf 1 Theil Eisenvitriol genommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm am östlichen Giebel ist umzulegen und auf 6 Fuß zu verbreitern auch an seiner äußeren Seite mit einer Rinne zu Abführung des Regenwassers zu versehen, welche noch auf etwa 3°&#039;&#039; [Das Gradzeichen steht für das Längenmaß Rute, eine Rute maß wenige Meter] &#039;&#039;Länge weiter fortzuführen ist. Der Steindamm am Giebel muß ein starkes Gefälle erhalten und ist deswegen der zwischen Haus und Straße liegende Erdrücken nach Möglichkeit abzutragen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu dem vorerwähnten Schwammörtel werden 6 gute Matzen Kochsalz in kochendem Wasser aufgelöst, ein Pfund ordinärer Salmiak desgleichen, beide Lösungen werden zu einer Quantität von zirka 4 Scheffel Torfasche geschüttet und durcheinander gerührt, schließlich zur besseren Bindung einige Kellen Landkalk zugesetzt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Wände wurden Balken aus Eichenholz bestellt von insgesamt 108 Fuß Länge, für Fußbodenbretter und Türschwellen Tannenholz von insgesamt 244 Fuß Länge. Für die Erneuerung der Fundamente brauchte man 1 Schachtrute [altes Volumenmaß] gesprengter Feldsteine. An Maurermaterialien wurden weiter benötigt 1200 Mauersteine, 6,5 Tonnen gotländischer Kalk zum Mauern des Fundaments und zum Untermauern der Sohle sowie weitere 1,5 Tonnen zum Ausbessern des Putzes und zum Weißen. Zum Verzwicken [d.h. Lücken ausfüllen] der Fundamente und zum Ausfugen des äußeren Ziegelmauerwerks nahm man einheimischen Kalk aus Brodhagen bei Reddelich (nämlich 1 Tonne Brodhäger). Zum Ausgießen des Mauersteinpflasters unter dem Fußboden waren 1,5 Tonnen Portlandcement vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dann wird genau aufgelistet, welche Arbeiten anfallen und welche Kosten dafür veranschlagt werden. Die Maurerarbeiten sollten 27 Mark 47 Schilling kosten, die Zimmerarbeit (i.W. das Verlegen des Fußbodens nach Entfernen des alten) inklusive Nägel 12 Mark 21 Schilling. Fußleisten und Thürschwellen waren Aufgabe des Tischlers, der dafür inklusive Anstrich 3 mark 15 Schilling 6 Pfennig erhalten sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und wie das oft so geht, stellte man im Verlauf der Arbeit fest, dass noch weitere Reparaturen nötig waren, weil der Schwamm noch weiter fortgeschritten war, als ursprünglich gedacht. Die Toitenwinkelschen Beamten und der Landesbaumeister Wackenhusen zu Rostock schickten also einen weiteren Kostenvoranschlag an die Großherzogliche Hohe Cammer mit der Bitte, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bei vorgerückter Jahreszeit denselben baldmöglichst zu genehmigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bei der Inangriffnahme der Reparatur hat sich gezeigt, daß der Schwamm auch den Fußboden der am östlichen Giebel des Schulhauses gelegenen großen Wohnstube theilweise ergriffen hat, und ist die Erneuerung dieses Fußbodens und die Ausführung einer massiven Sohlmauer an der Giebelseite gleichzeitig mit der bereits genehmigten Reparatur in der Kammer unbedingt nothwendig. Das Fundament der Giebelwand ist ebenso wie die bereits veranschlagten Fundamente zu entfernen und neu aufzuführen, das Fundament der südlichen Außenwand kann bleiben, ist jedoch gehörig zu reinigen, die Fugen auszukratzen, neu mit Landkalk zu verzwicken und mit dem im Anschlag beschriebenen Schwammörtel zu berappen&#039;&#039; [d.h. mit Mörtel zu bewerfen]&#039;&#039;.  Auf dem neuen Fundament der Giebelwand wird eine Isolirschicht von künstlichem Asphalt gelegt, die massive Sockelmauer wird von gut ausgebrannten Mauersteinen ausgeführt, bei der Legung des Fußbodens sind genau dieselben Sicherheitsmaßregeln anzuwenden wie bei dem veranschlagten Kammerfußboden, insbesondere müssen sämtliche Hölzer vor der Verwendung gehörig mit Eisenvitriollösung bestrichen werden, auch die wieder zu verwendenden vom Schwamm noch nicht infizirten Fußbodenlager.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Mauersteinpflaster mit Cementlage wird auch unter dem Stubenfußboden ausgeführt und werden zur Lüftung in den Fundamenten zwischen den Fußbodenlagern Luftlöcher ausgespart.&lt;br /&gt;
Der das Gebäude umgebende Steindamm ist auch an der Südseite längs der großen Wohnstube aufzubrechen und entsprechend wieder mit gehörigem Gefälle zu legen, so daß die Feuchtigkeit von der Sohle abgehalten wird. Auch ist von beiden Langseiten des Gebäudes eine Dachrinne anzubringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1874 bis 1897: Weitere Reparaturen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1874 beschloss die Gemeindeversammlung, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;der Gemeinde- und Schulvorstand alljährlich die Besichtigung an Ort u. Stelle gleich nach Ostern&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; [also zum Schuljahresende] &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;vornimmt u. die nothwendigen Reparaturen u. Wünsche des Lehrers der Dorfversammlung vorstellig  macht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ... Einen entsprechend breiten Raum nehmen die Arbeiten am Schulgebäude in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Neben dem Streichen von Fenstern und Türen, dem Ölen des Fußbodens in den Schulstuben sowie dem Weißen der Wände von innen und von außen mussten auch gravierendere Reparaturen vorgenommen werden: 1875 wurde die Diele im Schulhaus mit Steinen ausgelegt – demnach hatte sie bis dahin einen Lehmfußboden. 1877 bekamen die Fensterläden einen sicheren Verschluss. Zweimal beschloss die Gemeindeversammlung, Teile der Außenwände bis zum ersten Fachwerkriegel massiv zu mauern, weil die Sohle und die gelehmte Wand schadhaft und verfault waren: 1883 von der Küchentür bis zum Schlafstubenfenster, 1890 an der Vorderseite. Aus dem Foto vom Beginn des 20. Jh. ist zu ersehen, dass die Vorderseite die Ostseite war, andererseits hat die Küchentür an der Hinterfront gelegen, also an der Westseite. In dem abgebildeten Grundriss ist die Schlafstube zwar an der Ostseite eingezeichnet, aber in diesem existiert der Anbau bereits, den es 1883 noch nicht gab. Damals war die Schlafstube vermutlich in einer der Kammern an der Westseite, während an der Ostseite die Schulstube untergebracht sein musste – vielleicht in dem großen, auf dem Plan als Schlafstube bezeichneten Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1884 war die nördliche Giebelwand des Hauses von Ratten zerstört und musste repariert werden. (Die nördliche Giebelwand zeigt zur Straße.) 1887 wurden Südgiebel und Westseite mit Pappe benagelt und es gab für die Vorderfront eine Dachrinne. Auf die Dachrinne über seiner Küchentür musste der Lehrer noch bis 1924 warten. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Schule Grundriss 1912.JPG|thumb|400px|Der Grundriss der Mönchhäger Schule in einem Plan anlässlich der Dachneudeckung und Einrichtung eines Rauchbodens der Fa. Lange von 1912. &#039;&#039;Quelle: privates Archiv Nachfahr der Baufirma Lange&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Das Dach des Schulhauses musste 1880 umgebaut werden, weil es durchregnete. Nach weiteren Reparaturen war es nicht mehr dicht zu bekommen und wurde 1912 durch ein Dach mit Zementziegeln ersetzt. Im Zuge dieser Bauarbeiten wurde auch ein Rauchboden eingebaut – also ein Boden, in den der Rauch abzog, wodurch dort Lebensmittel haltbar aufbewahrt werden konnten. Rauchräume waren unter Strohdächern verboten. Die Arbeiten am Dach wurden für 872 Mk. an Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen vergeben, der Bau sollte bis 1. Sept. fertig sein. Lange sollte aber für jeden Tag, den er länger brauchte, 10 Mk. Abzug in Kauf nehmen. Teile der Baupläne sind erhalten – s. Foto.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch für Stall und Scheune musste gesorgt werden: 1879 sollte jeder Erbpächter 8 Bund Stroh liefern zum Ausbessern des Scheunendachs. Ein Jahr darauf brauchte die Scheune einen neuen Lehmauftrag, und zwar an der Abseite über dem Kuhstall – was darauf hindeutet, dass Stall und Scheune in einem Gebäude untergebracht waren. 1884 wurde die Stalltür repariert und 1897 ersetzt. 1890 gab es eine größere Änderung im Stall – der Stall wurde um das neben ihm liegende Strohfach erweitert; ein neuer Futterraum wurde längs der Scheunendiele angelegt. Dabei sollte die Unterlage mit kleinen Felsen ausgeführt und die Oberfläche mit Ziegelsteinen gepflastert werden. Der Belag über den Ställen in der Scheune wurde 1897 mit Fichten aus der Hinrichsdorfer Forst sowie einigen eichenen Balken erneuert und 12 Jahre später  der Ostgiebel der Scheune massiv gemauert. (Woraus zu schließen ist, dass die Scheune längs der Dorfstraße stand, während das Schulgebäude ja (heute noch) quer zur Straße steht.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1903: Der Anbau ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute die Schule, die bis dahin den Bauernkindern vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Am 29. Juni 1900 beschloss die Gemeindeversammlung Mönchhagen, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;am Giebelende des Schulhauses nach Süden ein genügend großer Anbau von 9 m Länge und in Dachhöhe des alten Hauses mit einer 2ten Lehrerwohnung nebst den für beide Schulen erforderlichen Aborte hergestellt werden&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Idee stieß im Großherzoglichen Ministerium auf Kritik. Oberministerialrat Dr. Lesenberg wollte stattdessen eine kompletten Neubau oder aber die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Herrichtung von 2 neuen Schulklassen unter Verreißung der alten Schulstube&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Die Gemeindeversammlung beschloss dennoch am 19. April 1901, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß eine neue Klasse in  einem Flügel, der an das Südende des alten Schulhauses mit der Richtung nach Westen angebaut werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit konnte sie sich aber offenbar nicht durchsetzen, denn im Dezember 1901 lag der Versammlung ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Riß nebst Kostenanschlag über den Anbau  zwei neuer Schulklassen unter Abbruch der alten Schulklasse, und eine Bleizeichnung über ein neues Schulgehöft&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; zur Entscheidung vor. Das neue Schulgehöft wurde aus Kostengründen abgelehnt. Der Gemeindevorstand wurde beauftragt, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auch zu dem geplanten Anbau durch Vermittlung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel eine Beihülfe vom Hohen Ministerium zu erbitten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 17. Oktober 1902 beschloss die Gemeinde, im Frühling 1903 den Anbau errichten zu lassen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;nachdem der Riß nebst Kostenanschlag über den Bau 2 neuer Schulklassen unter Abbruch der alten Schulstube die Genehmigung des Großherzogl. Ministeriums gefunden hat und von letzterem eine Beihülfe von 3000 M in Gnaden zu diesem Bau bewilligt worden ist. Der Gemeindevorstand soll nach einem Schullokal sich umsehen und für die Zeit des Baues ein solches mieten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch damals mussten schon Vorschriften hinsichtlich der sanitären Verhältnisse beachtet werden. Das Amt Toitenwinkel berichtete am 4. Februar 1902 dem Großherzoglichen Finanzministerium, Abt. für Domainen und Forsten in Schwerin:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ueber den Plan vom Schulhausbau in Mönchhagen haben wir, wie solches vorgeschrieben ein Erachten des zuständigen Kreisphysicus herbeigeführt, wodurch die anliegende Kostenrechnung im Betrage von 23 M 80 Pf erwachsen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung dazu führt auch die einzelnen Posten auf:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Gerichtsärztliche Rechnung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf Veranlassung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel hieselbst betr. den Schulbau in Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Akteninspektion&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4 Mark&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erachten 5 Bogen à 3 Mark 50 Pf&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;17 Mark 50 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ausfertigung dieser Rechnung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;50 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;23 Mark 80 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Rostock, 19. März 1901&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dr. H. Lesenberg&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann eine Ausschreibung. Folgende Angebote lagen für den Bau vor: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9.000,50 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7.000 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8.415 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8.497,17 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10.788,33 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8.809,04 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8.671,40 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8.366 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen das von Wilbrandt wegen Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8.225 Mark zu vergeben. Am 26.2.1903 erhielt Lange den Auftrag dann zu folgenden Zahlungsbedingungen: Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3, nach Baubeendigung 1/3 und nach Bauabnahme das letzte Drittel der Summe. Davon behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte sie auf ein Bankkonto ein und gab ihm das Geld 1905. &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
1908 hatte Mönchhagen bei Michaelis-Schulschluß (29. September) 90 Kinder. Trotz des Anbaus reichte der Platz in den beiden Schulstuben daher nicht aus, auch die Häschendorfer Kinder noch aufzunehmen, weshalb dies im Oktober 1908 abgelehnt wurde. Häschendorf gehörte damals noch nicht zu Mönchhagen, sondern war ein Pachthof mit dem Großherzog als Verpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Eine englische Kochmaschine für Lehrer Dahl ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;250px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Katen voelkshagen kochstellen freilichtmuseum klockenhagen.jpg|In diesem Katen, der um 1750 in Völkshagen erbaut wurde, lebten zwei Landarbeiterfamilien. Zu sehen sind die beiden Kochstellen der Familien. Zudem hatte jede Familie eine Stube, zwei Kammern und einen Stallraum. Einen Schornstein gab es nicht. Heute steht der Katen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen].  &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im April 1883 beantragte Lehrer Dahl, den offenen Feuerherd und den Backofen seiner Lehrerwohnung, die beide erneuert werden mussten, durch eine englische Kochmaschine zu ersetzen. (Die Lehrerwohnung befand sich im Schulgebäude.) Was mit dem offenen Feuerherd gemeint war, kann man bei einem Besuch im Freilichtmuseum in Klockenhagen sehen: Das war ein gemauerter Absatz in Arbeitshöhe, auf dem ein Feuer angefacht wurde. Die Töpfe hingen an einem eisernen Dreibein über dem Feuer. Die englische Kochmaschine war erst Mitte des 19. Jh. in Gebrauch gekommen, damals also sehr modern – nach heutigen Begriffen jedoch nicht ganz so „technisch“ wie der Begriff erwarten lässt: Es handelte sich um einen mit Brennholz beheizten Herd aus Metall. Ein großer Vorteil war, dass das Feuer sich nun in einem geschlossenen Feuerraum befand, was die Feuergefahr reduzierte. Oben befanden sich runde Löcher zum Brennraum, die abgedeckt oder mithilfe von gusseisernen Ringen in der Größe verändert und so an die Topfgrößen und den Hitzebedarf angepasst werden konnten. Zudem enthielt dieser Herd auch einen Backofen – die ja damals für sich stehende gemauerte Objekte waren.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immerhin hatte das Schulgebäude bereits einen Schornstein, denn ein weiterer Antrag des Lehrers forderte eine Erneuerung der Glocke, die über dem Herd angebracht war und den Rauch zum Schornstein leitete. Diese war nämlich so niedrig, daß diejenige Person, welche vor dem Feuerherd beschäftigt ist, nicht darunter stehen und nur gebückt darunter weggehen kann. Der Gemeindevorstand behielt sich jedoch vor, diese nur zu erneuern, wenn der Schornstein nicht heruntergenommen zu werden braucht. Noch 1906 gab es in Mönchhagen mehrere sogenannte Rauchhäuser, also Häuser ohne Schornstein, in denen der Rauch einfach durch die Diele abzog. Was neben den Nachteilen auch den Vorteil hatte, dass in feuchten Jahren der Rauch das eingefahrene Heu und Stroh nachtrocknete. In diesen Häusern war über dem Feuerherd ein gemauerter Schwibbogen angebracht, der den Funkenflug vom Dach abhielt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Der Schornstein wurde 1910 so umgebaut, dass auch die zweite Lehrerwohnung angeschlossen werden konnte. Diese gab es erst seit der Erweiterung des Schulgebäudes um den Anbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Schulländereien im 19. Jahrhundert ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur früheren Mönchhäger Volksschule gehörte auch Land, dessen Erträge dem Schullehrer zustanden. Der Fundchronik von Ludwig Krause zufolge lagen die Schulwiesen zumindest zum Teil um 1822 in den Klockenhäger Todtenbruchwiesen. Er vermutet dies aufgrund einer Notiz in den Ribnitzer Amtsakten (damals gehörte Mönchhagen zum Amt Ribnitz).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Karte der Feldmark Mönchhagen zufolge lag die Schulwiese am Südarm des Peezer Baches – dort, wo er die Straße nach Häschendorf verlässt und in einem Bogen nach Westen abbiegt. Der Schulacker umfasste das Gelände des heutigen Spielplatzes, der norwestlich angrenzenden Kleingärten sowie von Festplatz und Mehrgenerationen-Spielplatz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bauern waren damals zu sogenannten Hand- und Spanndiensten verpflichtet. Das waren ursprünglich Arbeiten, die sie für den Grundherren zu absolvieren hatten – da Mönchhagen aber dem fernen Großherzog gehört hat, spielte dies kaum eine Rolle. Die ebenfalls darunterfallenden Arbeiten für die Gemeinde waren dagegen oft Gegenstand der Gemeindeversammlungen. Und zu diesen Diensten gehörte eben auch das Bestellen der Schulländereien. Denn der Lehrer sollte sich im Wesentlichen um den Unterricht kümmern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits der 2. Eintrag im ersten neu angelegten Protokollbuch befasst sich damit, dass zukünftig die Erbpächter Schütt und Krempien die Vor- und Nachmahd auf der Lehrerwiese einzufahren haben, obgleich sie seit Jahren „mit ihrer Anspannung an der Schule keine Leistungen gethan haben“. Dazu muss man sagen, dass diese beiden Bauern die mit Abstand kleinsten Höfe im Dorf hatten, und dass sie deshalb sowohl bei Steuern wie auch bei Hand- und Spanndiensten nie im selben Maße herangezogen wurden wie die Besitzer der großen Höfe. Über das Heufahren hat es aber wohl Unstimmigkeiten mit den Verpflichteten gegeben, denn 3 Jahre später musste der Gemeindevorstand auf Anordnung des Amtes eine weitere Versammlung zu diesem Thema einberufen. Auf dieser wurde beschlossen, dass Schütt die Hälfte der Vormahd, Krempien deren andere Hälfte und die ganze Nachmahd einzufahren habe (das Mengenverhältnis entspricht in etwa dem Größenverhältnis der beiden Höfe). Darüberhinaus sollten beide aber zu keinen weiteren Diensten für die Dorfschaft verpflichtet sein. Diese Aufteilung der Arbeiten wurde 1920 noch einmal bestätigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulländereien, deren Ertrag der Lehrer nicht brauchte und die auch sonst nicht von der Gemeinde benötigt wurden, wurden von dieser verpachtet – sollten die Ländereien jedoch für Schulzwecke wieder gebraucht werden, sollten die Pächter sie wieder abgeben. Dabei sollten die Pächter nach Möglichkeit auch die Hand- und Spanndienste übernehmen, um die nicht verpachteten Schulländereien zu bestellen. Dazu gehörte auch das Abfahren des Dungs auf dem Schulgehöft. Der Kompost aus den Aborten der Schule wurde laut Beschluss vom 28. 1. 1925 meistbietend verkauft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wurden überschießende Schulländereien vermessen und abgetrennt. Der Akte (5.12-4/2-12049, Landeshauptarchiv Schwerin) liegt leider kein Lageplan bei. Nur die Rechnung des Vermessers über 102 Reichsmark ist erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Direkt bei der Schule, in der der Lehrer auch seine Wohnung hatte, lag auch ein Garten. 1905 wurde die Anschaffung von Turngeräten beschlossen, nämlich ein Reck und ein Barren. Dafür brauchte man dann auch einen Turnplatz, für den Lehrer Burmeister bis auf Weiteres Fläche in seinem Garten zur Verfügung stellte. Zwischen dem Schulgarten und dem Peezer Bach lag der Hebammenacker. Auf diesem wurde 1920 der Turnplatz eingerichtet. (Die Hebamme erhielt eine Ersatzfläche.) 10 Jahre später wurde diese Wiese einer Frau Stoffers überlassen, als zusätzliche Vergütung für das Reinigen der Schulklassen und Aborte. Der Grund für diese Lohnerhöhung waren die neuen Doppelfenster, die zu reinigen aufwendiger war. Die Wiese wird als „alter Turnplatz“ bezeichnet, scheint also nicht mehr als solcher genutzt worden zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Reinigung der Schulstube==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein – was genau das heißt, wird auch ausgeführt: Für genügende Bedeckung der Exkremente soll solange Erde zur Verfügung stehen, bis eine andere Weise für Reinigung der Schulaborte, etwa Verpachtung des Dunges beschlossen wird. &lt;br /&gt;
1910 wurden 100 M bewilligt und es wurde auch genauer gesagt, was zu tun war, nämlich Aufwaschen 1mal wöchentlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 ging es nicht um den Lohn, sondern darum, dass eine Frau Schäning sich offenbar weigerte, die Reinigung zu übernehmen: Die Versammlung beschloß, dass das Reinigen der Schulstube u. Schulaborte der Frau Schäning hies. übertragen werde, und falls sie sich weigern werde, die Sache bei dem Großherzogl. Amt Toitenwinkel anhängig zu machen. Leider ist nichts über die Hintergründe des Streites bekannt. Jeweils einige Jahre vorher und nachher tauchen Personen des Namens Schäning in den Protokollen auf, die auf Unterstützung der Gemeinde angewiesen waren. Möglicherweise wurde für die Unterstützung eine Gegenleistung verlangt, aber das ist nur eine Vermutung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Jahreslohn spiegelt dann sehr deutlich die Inflation wieder, worauf an anderer Stelle eingegangen wird ([[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1924 ist der Jahreslohn mit 90 M wieder auf dem Niveau von vor dem 1. Weltkrieg. Im November 1930 wird der Reinigungskraft Frau Stoffers zusätzlich zu den 150 Mark, die erhält noch der frühere Turnplatz zur Nutzung überlassen. Grund für diese Lohnerhöhung war der Einbau von Doppelfenstern in die beiden Schulklassen, die natürlich aufwendiger zu putzen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unterrichtsmaterial==&lt;br /&gt;
Leider erfahren wir aus den Protokollen der Gemeindeversammlung im Mönchhagen des späten 19. und des frühen 20. Jh nur wenig über das genutzte Unterrichtsmaterial.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Juli 1930  wurde über den Antrag des Verwaltungsbeamten der Amtsschulbehörde im Mecklburg-Schwerinschen Amte zwecks Anschaffung einiger neuer Bänke für die zweite Schulklasse verhandelt. Und zwar sollten es Bänke sogenannter Rettigscher Bauart sein: eine Sitzbank für zwei Schüler fest mit einem Tisch verbunden, von denen mehrere  hintereinander miteinander verbunden werden konnten. Das praktische daran war, dass die Bankreihe komplett umgekippt werden konnte, um darunter zu wischen. Das konnte die Gemeindeversammlung jedoch nicht überzeugen, der Antrag wurde aus Kostengründen abgelehnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehr Erfolg hatten die von dem Herrn Oberschulrat Ebeling gelegentlich der Schulrevision am 19. Juni 1908 gemachten Beanstandungen betreffend Anschaffung von Gardinen oder Rouleaux, Ausbesserung und Erneuerung von Schulwandkarten, Anschaffung einer Rechenmaschine und eines Zirkels zum Zeichenunterricht. All dies sollte in den nächsten Ferien angeschafft werden. Mechanische Rechenmaschinen gab es schon länger, die in der 2. Hälfte des 19. Jh in Serie produziert wurden. Je nach Typ konnten sie nur addieren und subtrahieren oder auch multiplizieren oder dividieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürlich gab es in Mönchhagen auch Turnunterricht. Am 24. Februar 1905 beschloss die Gemeindeversammlung die Anschaffung von Turngeräten: ein Reck und Barren. Ein Turnplatz wird bis auf Weiteres von dem Lehrer Burmeister in seinem Garten zur Verfügung gestellt, jedoch mit der Einschränkung, daß diese Hergabe jeder Zeit kann wieder aufgehoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 wurde dann ein Turnplatz eingerichtet, und zwar hinter dem Schulgarten am Mühlbach. Der Mühlbach ist der Peezer Bach, der Schulgarten lag bei der Schule (dem heutigen Kindergarten). Genauer ging es um ein Stück aus dem Gelände beim Gedenkstein für die im 1. Weltkrieg Gefallenen, den früheren Hebammenländereien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Schule zu DDR-Zeiten==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der DDR-Zeit war die Mönchhäger Schule eine Polytechnische Oberschule, abgekürzt: POS. Diese umfasste die Klassen 1 bis 10, sodass die Schüler von der ersten bis zur letzten Klasse im selben Klassenverband blieben. Eingeschult wurde man mit 6 oder 7 Jahren und hatte nach Abschluss der POS die Möglichkeit zu einer Ausbildung zum Facharbeiter oder zum Fachschulstudium. Die Bezeichnung &#039;&#039;Polytechnisch&#039;&#039; bringt ein wesentliches Charakteristikum zum Ausdruck: Neben den herkömmlichen Fächern wie Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, Kunst und Sport stand auch die praktische Arbeit auf dem Stundenplan. Im wöchentlichen Wechsel gab es theoretischen Unterricht (&#039;&#039;ESP &amp;amp;ndash; Einführung in die sozialistische Produktion&#039;&#039;) und einen praktischen Tag in einem Betrieb, einer LPG oder einer speziellen Werkstatt (&#039;&#039;PA &amp;amp;ndash; Produktive Arbeit&#039;&#039;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer Abitur machen wollte, wechselte nach der POS auf die Erweiterte Oberschule (EOS).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Schild POS DDR-Zeit.jpg|thumb|Das Schild von der Schule in Mönchhagen lag lange unter dem Dielenboden versteckt und vergessen, bis es bei Renovierungsarbeiten dort wiederentdeckt und gerettet wurde. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine ehemalige Lehrerin und Schulleiterin erzählt, dass sie nach dem Krieg in einem dreiwöchigen Schnellkurs zur Lehrerin ausgebildet wurde und mit erst 18 Jahren danach bis zur 10. Klasse unterrichten durfte. 1954 kam sie nach Mönchhagen an die Schule und wohnte zunächst auch dort &amp;amp;ndash; und zwar in einer Bodenkammer, die auch als Lehrerzimmer genutzt wurde. Das bedeutete frühes Aufstehen, denn sobald die ersten Lehrer eintrudelten, wurde das Lehrerzimmer gebraucht. Wasser gab es von einer Pumpe hinter dem Schulgebäude, in einem Holzschuppen auf dem Schulhof befanden sich Plumpsklos für Lehrer und Schüler. Bis 1954 gingen die Lehrer mittags bei den Bauern essen, ab Herbst 1954 durften sie im neu eingerichteten Kindergarten essen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den 1960er Jahren bekam die Schule Mönchhagen eine eigene Schulküche mit Speiseraum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Lehrer der Unterstufe (entspricht der heutigen Grundschule) hatte 28 Wochenstunden zu unterrichten, ein Lehrer der Oberstufe (entspricht der heutigen Mittelstufe) 26 Wochenstunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Einzugsgebiet der Oberschule Mönchhagen umfasste Mönchhagen, Häschendorf, Häschendorf-Ausbau und Volkenshagen.Um 1971/72 wurde die Mönchhäger Schule eine Teiloberschule, die Schüler ab Klasse 5 und die dort unterrichtenden Lehrer mussten dann nach Rövershagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu DDR-Zeiten gab es folgende baulichen Erweiterungen: Sportraum (der jüngere Teil der Schule); der Kartenraum auf dem Boden wurde in einen Klassenraum umgewandelt. In NAW-Arbeit wurde das Werkkabinett sowie ein Fachkabinett für Chemie, Physik, ESP (Einführung in die sozialistische Produktion) und Technisches Zeichnen neben der damaligen LPG-Werkstatt eingerichtet. (Die LPG-Werkstatt war dort, wo sich heute die Fa. AET befindet.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kindergarten==&lt;br /&gt;
Der erste Kindergarten in Mönchhagen wurde 1954 eröffnet und befand sich im späteren LPG-Büro im Wohnhaus des früheren Hofes Nr. 8. Später wurde der Kindergarten in das Wohnhaus des früheren Hofes Nr. 15 (dort liegt heute das Feuerwehrgebäude) verlegt.&lt;br /&gt;
Heute ist die Kita im ehemaligen Schulgebäude untergebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Industrieschule==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 28. August 1871 ist in Mönkhagen eine Industrieschule eröffnet worden, die Ehefrau des Lehrers Ruhsdorfs war die erste Lehrerin an dieser Schule. Am 15. Juli 1871 ordnete die Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten des Ministeriums in Schwerin gegenüber dem Kammer- und Forst-Collegium an, dass die Industrieschule das regulativmäßige Feuerungsdeputat bekommen solle und dass der Zuschuss zum Gehalt der Lehrerin aus der Amtskasse an die Amtsschulkasse gezahlt werden solle, und zwar ein Viertel des Gehaltes. (Ein solcher Zuschuss aus der Amtskasse wurde auch zum Gehalt des Schullehrers gezahlt.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Feuerungsdeputat kam aus dem herzoglichen Forst bei Gelbensande, denn die dortige Forstinspection wurde am 5. September 1871 angewiesen, das Feuerholz zu Johannis des Jahres gegen Bereitelohn zu liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die weitere Geschichte der Industrieschule in Mönchhagen ist nichts bekannt, sie scheint nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Einschub: Industrieschulen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Industrieschulen entstanden ab 1179, zunächst in Böhmen, später auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dort sollten hauptsächlich Kinder aus der Unterschicht zur Arbeit erzogen und für das Erwerbsleben in der entstehenden Industrie ausgebildet werden. Das heißt, auf dem Stundenplan standen praktische Fähigkeiten &amp;amp;ndash; Spinnen, aber auch (im Schulgarten) Gartenbau oder Baumpflege für die Jungen, Handarbeiten, Flicken und Kochen für die Mädchen. &lt;br /&gt;
Die Praxis entsprach leider häufig nicht der Theorie, vielfach wurden gerade auch Waisenkinder ausgenutzt, mussten zum Teil von 5 Uhr morgens bis 19 Uhr abends arbeiten und lernten nur das, was sie bei ihrer Arbeit brauchten. Dadurch gerieten die Industrieschulen zunehmend in Verruf und setzten sich nicht durch.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_Schule&amp;diff=141270</id>
		<title>Mönchhagen: Die Schule</title>
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		<updated>2026-02-05T17:17:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Eine englische Kochmaschine für Lehrer Dahl */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Schulchronik]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zur &#039;&#039;&#039;Schule in Mönchhagen.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier finden Sie zusammengefasst alle Abschnitte zur Schule aus den anderen Artikeln zur Mönchhäger Geschichte, sowie zusätzliche Informationen, bspw. technischer Art.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; als Diskussionsbeitrag eintragen oder (besser) direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Schullehrer 1783&amp;amp;ndash;1939==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schule Moenchhagen vor 1915.JPG|thumb|400px|Der heutige Kindergarten war früher das Schulhaus. Dieses Foto von Lehrer Burmeister und seiner Familie sowie einem Hilfslehrer wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts aufgenommen (vor 1915, aber nach 1912, denn das neue Ziegeldach ist schon vorhanden.). &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen schule 1954.jpg|thumb|400px|Die Schule von Mönchhagen war 1954 noch eine Grundschule; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der älteste in Mönchhagen nachweisbare Lehrer war laut Grosser Olerich um 1762 bis zu seinem Tode im August 1783 &amp;amp;ndash; seit mindestens dieser Zeit gab es also eine Schule in Mönchhagen. Die Volkszählung von 1819 nennt Gottfried Möller als Schullehrer, die von 1867 Friedrich Weyhl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth listet in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 folgende Lehrer auf:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Olerich, um 1762 bis 1783, starb Aug. 1783&lt;br /&gt;
# Peter Möller 1784 bis 1791, starb 27. Dec. 1791&lt;br /&gt;
# Gottfr. Müller, ein Sohn des vorigen, 1791 bis 1823, starb 13. Jul. 1823&lt;br /&gt;
# Gottfr. Heinr. Max Krull, 1824 bis 1859, starb 26. Febr. 1859. Ein Sohn desselben ertrank im Mönkhäger Mühlenteich. Ein zweiter Sohn desselben war Matrose geworden, und ist verschollen. Die letzten Nachrichten von ihm waren aus Amerika.&lt;br /&gt;
# F. J. C. Weyhl, von Mich. 1859 bis Mich. 1869. Er war vorher Küster in Kröpelin, und wurde 1869 als Küster nach Brunshaupten versetzt.&lt;br /&gt;
# Ludwig Joh. Rußdorf, seit Mich. 1869. Früher Küster in Retgendorf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 13. Dezember 1876 taucht in den Gemeindeprotokollen Lehrer Dahl auf (der als Lehrer Mitglied in der Gemeindeversammlung war und daher die Protokolle oftmals mit unterschrieben hat), das letzte von ihm unterschriebene Gemeindeprotokoll ist vom 23. Juli 1888.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 5. Februar 1889 unterschrieb erstmals Lehrer L. Burmeister ein Protokoll der Gemeindeversammlung. &lt;br /&gt;
Burmeister war Lehrer in Mönchhagen bis in die 1920er Jahre, danach kam Utermark. Im Gemeindeversammlungs-Protokoll vom 15. Oktober 1923 L. Burmeister J. Ihde als Lehrer genannt. Da Burmeister im selben Jahrgang der Protokolle als Schulleiter bezeichnet wird, dürfte Ihde der zweite Lehrer / Hilfslehrer gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es soll vor Burmeister noch einen Lehrer Freitag gegeben haben, dies konnte bislang nicht verifiziert werden. Es könnte sich bei Freitag auch um einen Hilfslehrer gehandelt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angaben aus dem Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalender:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1927: Schullehrer: Ernst Utermark; Lehrer: Hans Bolte&lt;br /&gt;
* 1930: Schulleiter: Ernst Utermark; Lehrer: Hans Bolte&lt;br /&gt;
* 1937: Lehrer: Ernst Utermark; 1 Hilfslehrer&lt;br /&gt;
* 1939: Lehrer: Ernst Utermark&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Fertigstellung des Schulanbaus war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm nur die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die zweite Schulklasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. Juni 1900 schrieb das Großherzogliche Justiz-Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten an das Finanz-Ministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten mit der Bitte &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;um gefälliges Einverständnis, daß die Einrichtung einer zweiten Klasse und Schulstelle an der Schule in Mönchhagen demnächst ins Auge gefaßt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; würde, denn die Schülerzahl hatte stark zugenommen. Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute die Schule, die bis dahin den Bauernkindern vorbehalten war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Das Lehrergehalt im 19. Jahrhundert==&lt;br /&gt;
===Allgemeines zum Lehrergehalt aus dem Jahr 1873===&lt;br /&gt;
Um die Gehälter der Lehrer zu zahlen und Lehrmittel anzuschaffen, musste jeder Einwohner Abgaben leisten. Diese waren abhängig von der Größe seines Besitzes, aber nicht davon, ob er selbst Kinder hatte. Befreiungen von der Abgabe gab es u.a. für Prediger, Lehrer und Küster nebst deren Witwen sowie auch Häusler während der Zeit, in der sie beim Militär dienten. Diejenigen, die Unterstützung aus der Armenkasse erhielten, zahlten ebenfalls nicht, in deren Fall übernahm die Gemeinde jedoch den halben Beitrag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegenzug durfte jeder, der Abgaben leistete, nicht nur die eigenen Kinder, sondern auch aufgenommene Mündel und die Kinder der Dienstboten zur Schule schicken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gehalt eines Lehrers betrug 1500 Pfd Roggen (wobei dieser nicht in natura, sondern der Geldwert in bar ausgezahlt wurde) sowie ein Geldbetrag, der abhängig von der Schülerzahl war: &lt;br /&gt;
*bis 50 Kinder: 75 Reichsmark&lt;br /&gt;
*bis 60 Kinder: 90 Reichsmark&lt;br /&gt;
*bis 70 Kinder: 103 Reichsmark&lt;br /&gt;
*mehr als 70 Kinder: 120 Reichsmark&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die allein stehenden Hilfslehrer erhielten 450 Reichsmark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgezahlt wurde das Gehalt der Hauptlehrer halbjährlich im März und im Herbst, das der Hilfslehrer vierteljährlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehrer mussten im November die Schüler mit Namen und Alter, sowie Stand und Wohnort der Eltern erfassen und dieses Verzeichnis dem Prediger übergeben. Dieser prüfte das Verzeichnis und übermittelte es ans Amt, das daraufhin die Gehalte der Lehrer festlegte. Zudem stellte das Amt Verzeichnisse der Beitragspflichtigen zusammen, die an die Ortsvorsteher gingen. Diese mussten die Beiträge einfordern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-3/1, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Das Feuerungs-Deputat===&lt;br /&gt;
Beim Feuerungs-Deputat handelt es sich um das dem Lehrer zustehenden Feuerholz. Am 9. September 1869 schrieb das Meckl.-Schwerinsche Finanzministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten an den Forstmeister Schultz zu Gelbensande (Der Wald dort gehörte dem Großherzog):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für jede der nachbenannten Schulen des Amts Toitenwinkel, nämlich zu Mönckhagen, sind von Joh. 1869 an jährlich, anstatt des bisherigen Feuerungs-Deputats, nach Maßgabe der Verord. vo. 1. Juni d.J. 4 Faden 3.7.8 füßig Buchen-Kluftholz und 4/m Soden-Torf, gegen Hau- und Bereitelohn, zu verabreichen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Faden war ein Maß für Brennholz. Der mecklenburgische Faden beruhte auf dem Hamburger Fuß und betrug 7 bis 8 Fuß in Breite und Länge bei Scheitlängen zwischen 2 und 6 Fuß, was ein Volumen zwischen 100 und 350 Kubikfuß ergab bzw. zwischen 2,3 und 8,1 Kubikmeter.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;3.7.8 füßig&#039;&#039; meinte vermutlich etwas wie: 3 Fuß lang, 7 Fuß hoch, 8 Fuß breit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. November 1926 schreibt das Mecklenbg.-Schwerinsche Forstamt Billenhagen an das Mecklbg.-Schwerinsche Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der zweite Lehrer in Mönchhagen bekommt jährlich 2000 Soden Torf unentgeltlich aus der Forst Billenhagen. Wegen der geringen Anforderungen und der damit nicht mit im Verhältnis stehenden Kosten ist in diesem Jahr kein Torf angefertigt. Das Forstamt bittet um ministerielle Genehmigung für 2000 Soden Torf an den zweiten Lehrer in Mönchhagen 8 Zentner Briketts unentgeltlich zu liefern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Empfänger ist mit der Umwandlung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Minister war auch einverstanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Überstunden-Vergütung 1900===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. Juni 1900 schrieb das Großherzogliche Justiz-Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten an das Finanz-Ministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten, (5.12-4/2-12049, Landeshauptarchiv Schwerin) mit der Bitte &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem jetzigen Lehrer Burmeister die übliche Vergütung für die während des laufenden Sommerhalbjahres zu ertheilenden Ueberstunden im Betrage von 200 M je zur Hälfte aus der Amts- und der Amtsschulkasse&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; zu bewilligen. Die Überstunden hatten vermutlich mit der stark gestiegenen Schülerzahl zu tun. Erst 1903 wurde ein Hilfslehrer eingestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beantragte Überstunden-Vergütung wurde bewilligt und das Großherzogliche Amt Toitenwinkel am 13. Juni 1900 zur Zahlung angewiesen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nach stattgehabtem Benehmen mit dem Großherzoglichen Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten, wird das Amt angewiesen, die dem Lehrer Burmeister zu Mönkhagen für vermehrten Unterricht an der dortigen Schule während des laufenden Sommerhalbjahres mit 200 Mark zugebilligte Vergütung zur Hälfte mit 100 M (Hundert Mark) aus der Amtskasse zur Amtsschulkasse zu zahlen und zu Kap. VII der bezüglichen Amtsgeldregister hiemittelst in Ausgabe zu berechnen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vergütung war für die durch den Unterricht in beiden Klassen der Schule zu Mönkhagen entstehenden Mehrstunden gedacht und wurde noch bis 1909 gezahlt (bis zur Einstellung des 2. Lehrers), im Sommerhalbjahr 200 Mark, im Winterhalbjahr 150 Mark, immer je zur Hälfte aus der Amtskasse und aus der Amtsschulkasse. &lt;br /&gt;
Allerdings ist in späteren Jahren nicht mehr von Überstunden oder vermehrtem Unterricht die Rede, sondern von Halbtagsunterricht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Winterhalbjahr 1909/1910 war Lehrer Burmeister erkrankt. Das Großherzogliche Finanzministerium, Abt. Domainen und Forsten, schreibt an das Justiz-Ministerium, Abt. für Unterrichtsangelegenheiten, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß das unterzeichnete Ministerium mit der Bewilligung einer Vergütung von Einer Mark je Überstunde an den Lehrer Zörn in Mönchhagen für die Erteilung von Halbtagsunterricht während der Dauer der Erkrankung des Lehrers Burmeister daselbst einverstanden ist. Wegen Zahlung der Hälfte dieser Vergütung aus der Amtskasse zur Amtsschulkasse ist das Amt Toitenwinkel zu Rostock diesseits angewiesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Unterhaltung des Schulgebäudes im 19. und frühen 20. Jahrhundert ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Unterhalt des Schulgebäudes einschließlich der Lehrerwohnungen sowie des zugehörigen Stalles und der Scheune war Aufgabe der Gemeinde.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1866: Durchbau der Schule und Neubau der Schulscheune &amp;amp;ndash; Ärger ums Geld===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 12. Juni 1866 beschweren sich die ehrerbietig gehorsamsten Mönchhäger J. Eggert, H. Brandt, J. Brandt, F. Harten, P. Bünger, D. Brandt, J. Krempien, J. Peters, J. Winter, E. Jeß Wwe, J. Heydtmann, Joh. Hallier bei der Hohen Großherzoglichen Kammer in Schwerin:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Im Jahre 1864 wurden das Schulhaus hieselbst durch gebauet und die zum Schulgehöfte gehörige Scheune neu aufgeführt. Nachdem die Riße und Anschläge für diese Bauten angefertigt worden, wurden der Schulgemeinde hieselbst vom Großherzoglichen Amte Toitenwinkel die Ausführung der ersteren nach Riß und Anschlag übertragen, diese setzten sich wieder mit einem Maurer ins Vernehmen, welcher sich bereit erklärte, die Arbeiten für die veranschlagten Kosten auszuführen. Großherzogliches Amt fand sich aber demnächst wieder veranlaßt, den Durch- resp. Neubau selbst ausführen zu lassen, und schloß mit dem Maurermeister Voß in Rostock ab. Ausdrücklich wurde der Schulgemeinde mehrfach vom Großherzoglichen Amte die Versicherung gegeben, daß sie zur Tragung höherer Baukosten, als der desfallsige Anschlag betrage, nicht verpflichtet sein solle, ihr sogar in Aussicht gestellt, daß die von ihr zu übernehmenden Kosten möglicher Weise sogar noch hinter der veranschlagten Summe zurückbleiben würden, da es dem Amte gelingen würde, die Bauten billiger herzustellen, als dies der Schulgemeinde möglich sein würde. Dem Maurermeister Voß wurde Amts wegen bedeutet, daß er den Bau gegen die anschlagsmäßigen Kosten auszuführen habe, daß er mehr als diese zu fordern unter keinen Umständen berechtigt sein solle, daß er die Gefahr der zum Bau veranschlagten Materialien gleich nach deren Anfuhr, namentlich deren Bewachung zu übernehmen habe.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Grund für die Beschwerde war, dass der Maurermeister Voß dann doch mehr Geld haben wollte, weil zum einen der Bau auf einem anderen Platz errichtet werden sollte als ursprünglich geplant und weil die Zimmererarbeiten teurer geworden waren. Zudem hatte die Gemeinde bereits das veranschlagte Sprengen der Feldsteine erledigt, wofür Voß jedoch auch bezahlt werden wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Großherzogliches Amt hat nun die Rechtmäßigkeit dieser Ansprüche des Bauunternehmers anerkannt, unsere desfallsigen Beschwerden verworfen und bereits exemtivisches&#039;&#039; [= von gesetzlichen Pflichten befreiend] &#039;&#039;Vorgehen angedrohet. Wir sind aber zu sehr von unseren Rechte überzeugt, als daß wir nicht den Versuch machen sollten, bei hoher Großherzoglicher Kammer Abhülfe zu erreichen, umsomehr als die Bauten nicht in allen Puncten anschlagsmäßg ausgeführt  wurden. Wir haben dies in einem früheren Vortrage an das Großherzogliche Amt Toitenwinkel des Genaueren dargelegt, und wollen hier nur noch ehrerbietigst darauf hinweisen, daß die Schulgemeinde durch die Baukosten in einem hohen Grade in Ansprüche genommen ist, und ihr weitere Opfer, als wozu sie von vornherein verpflichtet war, nicht angesonnen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir bitten nun ehrerbietigst: Hohe Großherzogliche Kammer wolle geruhen unsere Beschwerde für begründet zu erklären und desfallsige hohe Verfügung an das Großherzogliche Amt Toitenwinkel zu erlaßen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beschwerde zog einen längeren Briefwechsel nach sich [Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12050], bis am 20. Oktober 1866 die Toitenwinkelschen Beamten und der Landesbaumeister an die Großherzogliche Hohe Cammer zu Schwerin berichteten,&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem ein früherer Termin zur Erledigung der Differenzen zwischen der Schulgemeinde zu Mönckhagen und dem Maurermeister Voß wegen rückständiger Baugelder zu keinem Resultat geführt hatte, ist diese Angelegenheit in einem am 1sten d. M. abgehaltenen zweiten Termin dahin verglichen worden, daß der Maurermeister Voß sich mit einer von der Schulgemeinde ihm offerirten Rest-Zahlung von 25 M zufrieden erklärt hat unter Verzicht auf seine weiteren Ansprüche.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1869: Schwammsanierung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. Juli 1869 überreicht das Amt Toitenwinkel der Großherzoglichen Cammer zu Schwerin einen Kostenvoranschlag zur notwendigen Schwammsanierung der Mönchhäger Schule. Veranschlagt wurden 55 Mark, 45 Schillig, 2 Pfennig  [Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12050]:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schwamm hat den Fußboden der am östlichen Giebel des Schulhauses zu Mönkhagen liegenden Kammer völlig zerstört, die Sohlen an derselben sind bereits gleichfalls infizirt, so daß eine Hauptreparatur unvermeidlich ist. Das unter dem Fußboden vorhandene mit Cement abgegossene Mauersteinpflaster hat nicht vor dem Schwamm geschützt, da man bei dessen Legung wahrscheinlich versäumt hat, die alte Füllerde auf genügende Tiefe zu entfernen, das Pflaster nebst der Cementabdeckung ist selbst vollständig vom Schwamm durchwachsen und destruirt. Da die Sohlen ziemlich tief liegen, besonders an der Giebelseite, wo wegen der in der Nähe liegenden Dorfstraße keine bedeutende Abgrabung zulässig ist, so empfiehlt sich in diesem Fall die Ausführung einer massiven Sockelmauer, um die Sohlen dem schädliche Einfluß der Erdfeuchtigkeit zu entziehen, sowie ferner die Höherlegung des Kammerfußbodens um eine Stufe. Außerdem sind folgende Vorsichtsmaßregeln zur Vertilgung des Schwamms nothwendig:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die alten Fundamente beider äußeren Wände und der inneren Langwand an der Kammer sind fortzunehmen, ebenso das vorhandene Mauersteinpflaster und ist das Material nicht wieder zu verwenden. Die alte Füllerde ist mindestens 1 1/2 Fuß tief auszugraben und statt derselben völlig trockener Füllsand einzubringen, auch neben den neuen Fundamenten ist die Erde wegzunehmen und trockener Sand einzubringen. Nur das Fundament der inneren Querwand, welches zugleich Kellermauer ist, muß bleiben. Nachdem dasselbe gehörig gereinigt und die Fugen ausgekratzt worden sind, werden letztere auch an den neu aufgeführten Fundamenten mit einem eigenen Schwammörtel, bestehend aus Torfasche, Kochsalz- und Salmiak-Lösung mit etwas Landkalk ausgezwickt und beworfen. Auf die Fundamente ist eine Isolirschicht von künstlichem Asphalt zu legen. Unter dem Bretterfußboden ist wiederum ein flaches Pflaster von gut ausgebrannten Mauersteinen zu legen und mindestens 3/4 Zoll stark mit Cement abzugießen. Die Cementlage ist mit der Isolirschicht genau in dieselbe Höhe zu legen und unmittelbar daran anzuschließen. Auf den Fundamenten wird dann eine 2 1/2 Fuß hohe 1 Stein starke Sockelmauer von gut ausgebrannten Mauersteinen aufgeführt, welche außen gefugt, innen mit Kalk geputzt wird. Nur die innere Langwand zwischen Stube und Kammer erhält diese Untermauern nicht und wird die Sohle daselbst nur 6 Zoll höher gelegt als die alte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sämtliche zum Fußboden und zu Fußleisten zu verwendenden Holzmaterialien werden zuvor mit einer kochenden Lösung von Eisenvitriol bestrichen, die Bretter jedoch nur auf der unteren Seite. Zu dieser Lösung werden 4 Theile Waßer auf 1 Theil Eisenvitriol genommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm am östlichen Giebel ist umzulegen und auf 6 Fuß zu verbreitern auch an seiner äußeren Seite mit einer Rinne zu Abführung des Regenwassers zu versehen, welche noch auf etwa 3°&#039;&#039; [Das Gradzeichen steht für das Längenmaß Rute, eine Rute maß wenige Meter] &#039;&#039;Länge weiter fortzuführen ist. Der Steindamm am Giebel muß ein starkes Gefälle erhalten und ist deswegen der zwischen Haus und Straße liegende Erdrücken nach Möglichkeit abzutragen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu dem vorerwähnten Schwammörtel werden 6 gute Matzen Kochsalz in kochendem Wasser aufgelöst, ein Pfund ordinärer Salmiak desgleichen, beide Lösungen werden zu einer Quantität von zirka 4 Scheffel Torfasche geschüttet und durcheinander gerührt, schließlich zur besseren Bindung einige Kellen Landkalk zugesetzt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Wände wurden Balken aus Eichenholz bestellt von insgesamt 108 Fuß Länge, für Fußbodenbretter und Türschwellen Tannenholz von insgesamt 244 Fuß Länge. Für die Erneuerung der Fundamente brauchte man 1 Schachtrute [altes Volumenmaß] gesprengter Feldsteine. An Maurermaterialien wurden weiter benötigt 1200 Mauersteine, 6,5 Tonnen gotländischer Kalk zum Mauern des Fundaments und zum Untermauern der Sohle sowie weitere 1,5 Tonnen zum Ausbessern des Putzes und zum Weißen. Zum Verzwicken [d.h. Lücken ausfüllen] der Fundamente und zum Ausfugen des äußeren Ziegelmauerwerks nahm man einheimischen Kalk aus Brodhagen bei Reddelich (nämlich 1 Tonne Brodhäger). Zum Ausgießen des Mauersteinpflasters unter dem Fußboden waren 1,5 Tonnen Portlandcement vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dann wird genau aufgelistet, welche Arbeiten anfallen und welche Kosten dafür veranschlagt werden. Die Maurerarbeiten sollten 27 Mark 47 Schilling kosten, die Zimmerarbeit (i.W. das Verlegen des Fußbodens nach Entfernen des alten) inklusive Nägel 12 Mark 21 Schilling. Fußleisten und Thürschwellen waren Aufgabe des Tischlers, der dafür inklusive Anstrich 3 mark 15 Schilling 6 Pfennig erhalten sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und wie das oft so geht, stellte man im Verlauf der Arbeit fest, dass noch weitere Reparaturen nötig waren, weil der Schwamm noch weiter fortgeschritten war, als ursprünglich gedacht. Die Toitenwinkelschen Beamten und der Landesbaumeister Wackenhusen zu Rostock schickten also einen weiteren Kostenvoranschlag an die Großherzogliche Hohe Cammer mit der Bitte, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bei vorgerückter Jahreszeit denselben baldmöglichst zu genehmigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bei der Inangriffnahme der Reparatur hat sich gezeigt, daß der Schwamm auch den Fußboden der am östlichen Giebel des Schulhauses gelegenen großen Wohnstube theilweise ergriffen hat, und ist die Erneuerung dieses Fußbodens und die Ausführung einer massiven Sohlmauer an der Giebelseite gleichzeitig mit der bereits genehmigten Reparatur in der Kammer unbedingt nothwendig. Das Fundament der Giebelwand ist ebenso wie die bereits veranschlagten Fundamente zu entfernen und neu aufzuführen, das Fundament der südlichen Außenwand kann bleiben, ist jedoch gehörig zu reinigen, die Fugen auszukratzen, neu mit Landkalk zu verzwicken und mit dem im Anschlag beschriebenen Schwammörtel zu berappen&#039;&#039; [d.h. mit Mörtel zu bewerfen]&#039;&#039;.  Auf dem neuen Fundament der Giebelwand wird eine Isolirschicht von künstlichem Asphalt gelegt, die massive Sockelmauer wird von gut ausgebrannten Mauersteinen ausgeführt, bei der Legung des Fußbodens sind genau dieselben Sicherheitsmaßregeln anzuwenden wie bei dem veranschlagten Kammerfußboden, insbesondere müssen sämtliche Hölzer vor der Verwendung gehörig mit Eisenvitriollösung bestrichen werden, auch die wieder zu verwendenden vom Schwamm noch nicht infizirten Fußbodenlager.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Mauersteinpflaster mit Cementlage wird auch unter dem Stubenfußboden ausgeführt und werden zur Lüftung in den Fundamenten zwischen den Fußbodenlagern Luftlöcher ausgespart.&lt;br /&gt;
Der das Gebäude umgebende Steindamm ist auch an der Südseite längs der großen Wohnstube aufzubrechen und entsprechend wieder mit gehörigem Gefälle zu legen, so daß die Feuchtigkeit von der Sohle abgehalten wird. Auch ist von beiden Langseiten des Gebäudes eine Dachrinne anzubringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1874 bis 1897: Weitere Reparaturen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1874 beschloss die Gemeindeversammlung, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;der Gemeinde- und Schulvorstand alljährlich die Besichtigung an Ort u. Stelle gleich nach Ostern&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; [also zum Schuljahresende] &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;vornimmt u. die nothwendigen Reparaturen u. Wünsche des Lehrers der Dorfversammlung vorstellig  macht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ... Einen entsprechend breiten Raum nehmen die Arbeiten am Schulgebäude in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Neben dem Streichen von Fenstern und Türen, dem Ölen des Fußbodens in den Schulstuben sowie dem Weißen der Wände von innen und von außen mussten auch gravierendere Reparaturen vorgenommen werden: 1875 wurde die Diele im Schulhaus mit Steinen ausgelegt – demnach hatte sie bis dahin einen Lehmfußboden. 1877 bekamen die Fensterläden einen sicheren Verschluss. Zweimal beschloss die Gemeindeversammlung, Teile der Außenwände bis zum ersten Fachwerkriegel massiv zu mauern, weil die Sohle und die gelehmte Wand schadhaft und verfault waren: 1883 von der Küchentür bis zum Schlafstubenfenster, 1890 an der Vorderseite. Aus dem Foto vom Beginn des 20. Jh. ist zu ersehen, dass die Vorderseite die Ostseite war, andererseits hat die Küchentür an der Hinterfront gelegen, also an der Westseite. In dem abgebildeten Grundriss ist die Schlafstube zwar an der Ostseite eingezeichnet, aber in diesem existiert der Anbau bereits, den es 1883 noch nicht gab. Damals war die Schlafstube vermutlich in einer der Kammern an der Westseite, während an der Ostseite die Schulstube untergebracht sein musste – vielleicht in dem großen, auf dem Plan als Schlafstube bezeichneten Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1884 war die nördliche Giebelwand des Hauses von Ratten zerstört und musste repariert werden. (Die nördliche Giebelwand zeigt zur Straße.) 1887 wurden Südgiebel und Westseite mit Pappe benagelt und es gab für die Vorderfront eine Dachrinne. Auf die Dachrinne über seiner Küchentür musste der Lehrer noch bis 1924 warten. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Schule Grundriss 1912.JPG|thumb|400px|Der Grundriss der Mönchhäger Schule in einem Plan anlässlich der Dachneudeckung und Einrichtung eines Rauchbodens der Fa. Lange von 1912. &#039;&#039;Quelle: privates Archiv Nachfahr der Baufirma Lange&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Das Dach des Schulhauses musste 1880 umgebaut werden, weil es durchregnete. Nach weiteren Reparaturen war es nicht mehr dicht zu bekommen und wurde 1912 durch ein Dach mit Zementziegeln ersetzt. Im Zuge dieser Bauarbeiten wurde auch ein Rauchboden eingebaut – also ein Boden, in den der Rauch abzog, wodurch dort Lebensmittel haltbar aufbewahrt werden konnten. Rauchräume waren unter Strohdächern verboten. Die Arbeiten am Dach wurden für 872 Mk. an Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen vergeben, der Bau sollte bis 1. Sept. fertig sein. Lange sollte aber für jeden Tag, den er länger brauchte, 10 Mk. Abzug in Kauf nehmen. Teile der Baupläne sind erhalten – s. Foto.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch für Stall und Scheune musste gesorgt werden: 1879 sollte jeder Erbpächter 8 Bund Stroh liefern zum Ausbessern des Scheunendachs. Ein Jahr darauf brauchte die Scheune einen neuen Lehmauftrag, und zwar an der Abseite über dem Kuhstall – was darauf hindeutet, dass Stall und Scheune in einem Gebäude untergebracht waren. 1884 wurde die Stalltür repariert und 1897 ersetzt. 1890 gab es eine größere Änderung im Stall – der Stall wurde um das neben ihm liegende Strohfach erweitert; ein neuer Futterraum wurde längs der Scheunendiele angelegt. Dabei sollte die Unterlage mit kleinen Felsen ausgeführt und die Oberfläche mit Ziegelsteinen gepflastert werden. Der Belag über den Ställen in der Scheune wurde 1897 mit Fichten aus der Hinrichsdorfer Forst sowie einigen eichenen Balken erneuert und 12 Jahre später  der Ostgiebel der Scheune massiv gemauert. (Woraus zu schließen ist, dass die Scheune längs der Dorfstraße stand, während das Schulgebäude ja (heute noch) quer zur Straße steht.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1903: Der Anbau ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute die Schule, die bis dahin den Bauernkindern vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Am 29. Juni 1900 beschloss die Gemeindeversammlung Mönchhagen, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;am Giebelende des Schulhauses nach Süden ein genügend großer Anbau von 9 m Länge und in Dachhöhe des alten Hauses mit einer 2ten Lehrerwohnung nebst den für beide Schulen erforderlichen Aborte hergestellt werden&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Idee stieß im Großherzoglichen Ministerium auf Kritik. Oberministerialrat Dr. Lesenberg wollte stattdessen eine kompletten Neubau oder aber die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Herrichtung von 2 neuen Schulklassen unter Verreißung der alten Schulstube&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Die Gemeindeversammlung beschloss dennoch am 19. April 1901, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß eine neue Klasse in  einem Flügel, der an das Südende des alten Schulhauses mit der Richtung nach Westen angebaut werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit konnte sie sich aber offenbar nicht durchsetzen, denn im Dezember 1901 lag der Versammlung ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Riß nebst Kostenanschlag über den Anbau  zwei neuer Schulklassen unter Abbruch der alten Schulklasse, und eine Bleizeichnung über ein neues Schulgehöft&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; zur Entscheidung vor. Das neue Schulgehöft wurde aus Kostengründen abgelehnt. Der Gemeindevorstand wurde beauftragt, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auch zu dem geplanten Anbau durch Vermittlung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel eine Beihülfe vom Hohen Ministerium zu erbitten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 17. Oktober 1902 beschloss die Gemeinde, im Frühling 1903 den Anbau errichten zu lassen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;nachdem der Riß nebst Kostenanschlag über den Bau 2 neuer Schulklassen unter Abbruch der alten Schulstube die Genehmigung des Großherzogl. Ministeriums gefunden hat und von letzterem eine Beihülfe von 3000 M in Gnaden zu diesem Bau bewilligt worden ist. Der Gemeindevorstand soll nach einem Schullokal sich umsehen und für die Zeit des Baues ein solches mieten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch damals mussten schon Vorschriften hinsichtlich der sanitären Verhältnisse beachtet werden. Das Amt Toitenwinkel berichtete am 4. Februar 1902 dem Großherzoglichen Finanzministerium, Abt. für Domainen und Forsten in Schwerin:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ueber den Plan vom Schulhausbau in Mönchhagen haben wir, wie solches vorgeschrieben ein Erachten des zuständigen Kreisphysicus herbeigeführt, wodurch die anliegende Kostenrechnung im Betrage von 23 M 80 Pf erwachsen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung dazu führt auch die einzelnen Posten auf:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Gerichtsärztliche Rechnung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf Veranlassung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel hieselbst betr. den Schulbau in Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Akteninspektion&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4 Mark&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erachten 5 Bogen à 3 Mark 50 Pf&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;17 Mark 50 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ausfertigung dieser Rechnung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;50 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;23 Mark 80 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Rostock, 19. März 1901&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dr. H. Lesenberg&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann eine Ausschreibung. Folgende Angebote lagen für den Bau vor: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9.000,50 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7.000 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8.415 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8.497,17 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10.788,33 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8.809,04 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8.671,40 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8.366 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen das von Wilbrandt wegen Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8.225 Mark zu vergeben. Am 26.2.1903 erhielt Lange den Auftrag dann zu folgenden Zahlungsbedingungen: Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3, nach Baubeendigung 1/3 und nach Bauabnahme das letzte Drittel der Summe. Davon behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte sie auf ein Bankkonto ein und gab ihm das Geld 1905. &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
1908 hatte Mönchhagen bei Michaelis-Schulschluß (29. September) 90 Kinder. Trotz des Anbaus reichte der Platz in den beiden Schulstuben daher nicht aus, auch die Häschendorfer Kinder noch aufzunehmen, weshalb dies im Oktober 1908 abgelehnt wurde. Häschendorf gehörte damals noch nicht zu Mönchhagen, sondern war ein Pachthof mit dem Großherzog als Verpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Eine englische Kochmaschine für Lehrer Dahl ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im April 1883 beantragte Lehrer Dahl, den offenen Feuerherd und den Backofen seiner Lehrerwohnung, die beide erneuert werden mussten, durch eine englische Kochmaschine zu ersetzen. (Die Lehrerwohnung befand sich im Schulgebäude.) Was mit dem offenen Feuerherd gemeint war, kann man bei einem Besuch im Freilichtmuseum in Klockenhagen sehen: Das war ein gemauerter Absatz in Arbeitshöhe, auf dem ein Feuer angefacht wurde. Die Töpfe hingen an einem eisernen Dreibein über dem Feuer. Die englische Kochmaschine war erst Mitte des 19. Jh. in Gebrauch gekommen, damals also sehr modern – nach heutigen Begriffen jedoch nicht ganz so „technisch“ wie der Begriff erwarten lässt: Es handelte sich um einen mit Brennholz beheizten Herd aus Metall. Ein großer Vorteil war, dass das Feuer sich nun in einem geschlossenen Feuerraum befand, was die Feuergefahr reduzierte. Oben befanden sich runde Löcher zum Brennraum, die abgedeckt oder mithilfe von gusseisernen Ringen in der Größe verändert und so an die Topfgrößen und den Hitzebedarf angepasst werden konnten. Zudem enthielt dieser Herd auch einen Backofen – die ja damals für sich stehende gemauerte Objekte waren.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immerhin hatte das Schulgebäude bereits einen Schornstein, denn ein weiterer Antrag des Lehrers forderte eine Erneuerung der Glocke, die über dem Herd angebracht war und den Rauch zum Schornstein leitete. Diese war nämlich so niedrig, daß diejenige Person, welche vor dem Feuerherd beschäftigt ist, nicht darunter stehen und nur gebückt darunter weggehen kann. Der Gemeindevorstand behielt sich jedoch vor, diese nur zu erneuern, wenn der Schornstein nicht heruntergenommen zu werden braucht. Noch 1906 gab es in Mönchhagen mehrere sogenannte Rauchhäuser, also Häuser ohne Schornstein, in denen der Rauch einfach durch die Diele abzog. Was neben den Nachteilen auch den Vorteil hatte, dass in feuchten Jahren der Rauch das eingefahrene Heu und Stroh nachtrocknete. In diesen Häusern war über dem Feuerherd ein gemauerter Schwibbogen angebracht, der den Funkenflug vom Dach abhielt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Der Schornstein wurde 1910 so umgebaut, dass auch die zweite Lehrerwohnung angeschlossen werden konnte. Diese gab es erst seit der Erweiterung des Schulgebäudes um den Anbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Schulländereien im 19. Jahrhundert ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur früheren Mönchhäger Volksschule gehörte auch Land, dessen Erträge dem Schullehrer zustanden. Der Fundchronik von Ludwig Krause zufolge lagen die Schulwiesen zumindest zum Teil um 1822 in den Klockenhäger Todtenbruchwiesen. Er vermutet dies aufgrund einer Notiz in den Ribnitzer Amtsakten (damals gehörte Mönchhagen zum Amt Ribnitz).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Karte der Feldmark Mönchhagen zufolge lag die Schulwiese am Südarm des Peezer Baches – dort, wo er die Straße nach Häschendorf verlässt und in einem Bogen nach Westen abbiegt. Der Schulacker umfasste das Gelände des heutigen Spielplatzes, der norwestlich angrenzenden Kleingärten sowie von Festplatz und Mehrgenerationen-Spielplatz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bauern waren damals zu sogenannten Hand- und Spanndiensten verpflichtet. Das waren ursprünglich Arbeiten, die sie für den Grundherren zu absolvieren hatten – da Mönchhagen aber dem fernen Großherzog gehört hat, spielte dies kaum eine Rolle. Die ebenfalls darunterfallenden Arbeiten für die Gemeinde waren dagegen oft Gegenstand der Gemeindeversammlungen. Und zu diesen Diensten gehörte eben auch das Bestellen der Schulländereien. Denn der Lehrer sollte sich im Wesentlichen um den Unterricht kümmern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits der 2. Eintrag im ersten neu angelegten Protokollbuch befasst sich damit, dass zukünftig die Erbpächter Schütt und Krempien die Vor- und Nachmahd auf der Lehrerwiese einzufahren haben, obgleich sie seit Jahren „mit ihrer Anspannung an der Schule keine Leistungen gethan haben“. Dazu muss man sagen, dass diese beiden Bauern die mit Abstand kleinsten Höfe im Dorf hatten, und dass sie deshalb sowohl bei Steuern wie auch bei Hand- und Spanndiensten nie im selben Maße herangezogen wurden wie die Besitzer der großen Höfe. Über das Heufahren hat es aber wohl Unstimmigkeiten mit den Verpflichteten gegeben, denn 3 Jahre später musste der Gemeindevorstand auf Anordnung des Amtes eine weitere Versammlung zu diesem Thema einberufen. Auf dieser wurde beschlossen, dass Schütt die Hälfte der Vormahd, Krempien deren andere Hälfte und die ganze Nachmahd einzufahren habe (das Mengenverhältnis entspricht in etwa dem Größenverhältnis der beiden Höfe). Darüberhinaus sollten beide aber zu keinen weiteren Diensten für die Dorfschaft verpflichtet sein. Diese Aufteilung der Arbeiten wurde 1920 noch einmal bestätigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulländereien, deren Ertrag der Lehrer nicht brauchte und die auch sonst nicht von der Gemeinde benötigt wurden, wurden von dieser verpachtet – sollten die Ländereien jedoch für Schulzwecke wieder gebraucht werden, sollten die Pächter sie wieder abgeben. Dabei sollten die Pächter nach Möglichkeit auch die Hand- und Spanndienste übernehmen, um die nicht verpachteten Schulländereien zu bestellen. Dazu gehörte auch das Abfahren des Dungs auf dem Schulgehöft. Der Kompost aus den Aborten der Schule wurde laut Beschluss vom 28. 1. 1925 meistbietend verkauft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wurden überschießende Schulländereien vermessen und abgetrennt. Der Akte (5.12-4/2-12049, Landeshauptarchiv Schwerin) liegt leider kein Lageplan bei. Nur die Rechnung des Vermessers über 102 Reichsmark ist erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Direkt bei der Schule, in der der Lehrer auch seine Wohnung hatte, lag auch ein Garten. 1905 wurde die Anschaffung von Turngeräten beschlossen, nämlich ein Reck und ein Barren. Dafür brauchte man dann auch einen Turnplatz, für den Lehrer Burmeister bis auf Weiteres Fläche in seinem Garten zur Verfügung stellte. Zwischen dem Schulgarten und dem Peezer Bach lag der Hebammenacker. Auf diesem wurde 1920 der Turnplatz eingerichtet. (Die Hebamme erhielt eine Ersatzfläche.) 10 Jahre später wurde diese Wiese einer Frau Stoffers überlassen, als zusätzliche Vergütung für das Reinigen der Schulklassen und Aborte. Der Grund für diese Lohnerhöhung waren die neuen Doppelfenster, die zu reinigen aufwendiger war. Die Wiese wird als „alter Turnplatz“ bezeichnet, scheint also nicht mehr als solcher genutzt worden zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Reinigung der Schulstube==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein – was genau das heißt, wird auch ausgeführt: Für genügende Bedeckung der Exkremente soll solange Erde zur Verfügung stehen, bis eine andere Weise für Reinigung der Schulaborte, etwa Verpachtung des Dunges beschlossen wird. &lt;br /&gt;
1910 wurden 100 M bewilligt und es wurde auch genauer gesagt, was zu tun war, nämlich Aufwaschen 1mal wöchentlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 ging es nicht um den Lohn, sondern darum, dass eine Frau Schäning sich offenbar weigerte, die Reinigung zu übernehmen: Die Versammlung beschloß, dass das Reinigen der Schulstube u. Schulaborte der Frau Schäning hies. übertragen werde, und falls sie sich weigern werde, die Sache bei dem Großherzogl. Amt Toitenwinkel anhängig zu machen. Leider ist nichts über die Hintergründe des Streites bekannt. Jeweils einige Jahre vorher und nachher tauchen Personen des Namens Schäning in den Protokollen auf, die auf Unterstützung der Gemeinde angewiesen waren. Möglicherweise wurde für die Unterstützung eine Gegenleistung verlangt, aber das ist nur eine Vermutung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Jahreslohn spiegelt dann sehr deutlich die Inflation wieder, worauf an anderer Stelle eingegangen wird ([[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1924 ist der Jahreslohn mit 90 M wieder auf dem Niveau von vor dem 1. Weltkrieg. Im November 1930 wird der Reinigungskraft Frau Stoffers zusätzlich zu den 150 Mark, die erhält noch der frühere Turnplatz zur Nutzung überlassen. Grund für diese Lohnerhöhung war der Einbau von Doppelfenstern in die beiden Schulklassen, die natürlich aufwendiger zu putzen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unterrichtsmaterial==&lt;br /&gt;
Leider erfahren wir aus den Protokollen der Gemeindeversammlung im Mönchhagen des späten 19. und des frühen 20. Jh nur wenig über das genutzte Unterrichtsmaterial.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Juli 1930  wurde über den Antrag des Verwaltungsbeamten der Amtsschulbehörde im Mecklburg-Schwerinschen Amte zwecks Anschaffung einiger neuer Bänke für die zweite Schulklasse verhandelt. Und zwar sollten es Bänke sogenannter Rettigscher Bauart sein: eine Sitzbank für zwei Schüler fest mit einem Tisch verbunden, von denen mehrere  hintereinander miteinander verbunden werden konnten. Das praktische daran war, dass die Bankreihe komplett umgekippt werden konnte, um darunter zu wischen. Das konnte die Gemeindeversammlung jedoch nicht überzeugen, der Antrag wurde aus Kostengründen abgelehnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehr Erfolg hatten die von dem Herrn Oberschulrat Ebeling gelegentlich der Schulrevision am 19. Juni 1908 gemachten Beanstandungen betreffend Anschaffung von Gardinen oder Rouleaux, Ausbesserung und Erneuerung von Schulwandkarten, Anschaffung einer Rechenmaschine und eines Zirkels zum Zeichenunterricht. All dies sollte in den nächsten Ferien angeschafft werden. Mechanische Rechenmaschinen gab es schon länger, die in der 2. Hälfte des 19. Jh in Serie produziert wurden. Je nach Typ konnten sie nur addieren und subtrahieren oder auch multiplizieren oder dividieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürlich gab es in Mönchhagen auch Turnunterricht. Am 24. Februar 1905 beschloss die Gemeindeversammlung die Anschaffung von Turngeräten: ein Reck und Barren. Ein Turnplatz wird bis auf Weiteres von dem Lehrer Burmeister in seinem Garten zur Verfügung gestellt, jedoch mit der Einschränkung, daß diese Hergabe jeder Zeit kann wieder aufgehoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 wurde dann ein Turnplatz eingerichtet, und zwar hinter dem Schulgarten am Mühlbach. Der Mühlbach ist der Peezer Bach, der Schulgarten lag bei der Schule (dem heutigen Kindergarten). Genauer ging es um ein Stück aus dem Gelände beim Gedenkstein für die im 1. Weltkrieg Gefallenen, den früheren Hebammenländereien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Schule zu DDR-Zeiten==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der DDR-Zeit war die Mönchhäger Schule eine Polytechnische Oberschule, abgekürzt: POS. Diese umfasste die Klassen 1 bis 10, sodass die Schüler von der ersten bis zur letzten Klasse im selben Klassenverband blieben. Eingeschult wurde man mit 6 oder 7 Jahren und hatte nach Abschluss der POS die Möglichkeit zu einer Ausbildung zum Facharbeiter oder zum Fachschulstudium. Die Bezeichnung &#039;&#039;Polytechnisch&#039;&#039; bringt ein wesentliches Charakteristikum zum Ausdruck: Neben den herkömmlichen Fächern wie Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, Kunst und Sport stand auch die praktische Arbeit auf dem Stundenplan. Im wöchentlichen Wechsel gab es theoretischen Unterricht (&#039;&#039;ESP &amp;amp;ndash; Einführung in die sozialistische Produktion&#039;&#039;) und einen praktischen Tag in einem Betrieb, einer LPG oder einer speziellen Werkstatt (&#039;&#039;PA &amp;amp;ndash; Produktive Arbeit&#039;&#039;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer Abitur machen wollte, wechselte nach der POS auf die Erweiterte Oberschule (EOS).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Schild POS DDR-Zeit.jpg|thumb|Das Schild von der Schule in Mönchhagen lag lange unter dem Dielenboden versteckt und vergessen, bis es bei Renovierungsarbeiten dort wiederentdeckt und gerettet wurde. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine ehemalige Lehrerin und Schulleiterin erzählt, dass sie nach dem Krieg in einem dreiwöchigen Schnellkurs zur Lehrerin ausgebildet wurde und mit erst 18 Jahren danach bis zur 10. Klasse unterrichten durfte. 1954 kam sie nach Mönchhagen an die Schule und wohnte zunächst auch dort &amp;amp;ndash; und zwar in einer Bodenkammer, die auch als Lehrerzimmer genutzt wurde. Das bedeutete frühes Aufstehen, denn sobald die ersten Lehrer eintrudelten, wurde das Lehrerzimmer gebraucht. Wasser gab es von einer Pumpe hinter dem Schulgebäude, in einem Holzschuppen auf dem Schulhof befanden sich Plumpsklos für Lehrer und Schüler. Bis 1954 gingen die Lehrer mittags bei den Bauern essen, ab Herbst 1954 durften sie im neu eingerichteten Kindergarten essen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den 1960er Jahren bekam die Schule Mönchhagen eine eigene Schulküche mit Speiseraum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Lehrer der Unterstufe (entspricht der heutigen Grundschule) hatte 28 Wochenstunden zu unterrichten, ein Lehrer der Oberstufe (entspricht der heutigen Mittelstufe) 26 Wochenstunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Einzugsgebiet der Oberschule Mönchhagen umfasste Mönchhagen, Häschendorf, Häschendorf-Ausbau und Volkenshagen.Um 1971/72 wurde die Mönchhäger Schule eine Teiloberschule, die Schüler ab Klasse 5 und die dort unterrichtenden Lehrer mussten dann nach Rövershagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu DDR-Zeiten gab es folgende baulichen Erweiterungen: Sportraum (der jüngere Teil der Schule); der Kartenraum auf dem Boden wurde in einen Klassenraum umgewandelt. In NAW-Arbeit wurde das Werkkabinett sowie ein Fachkabinett für Chemie, Physik, ESP (Einführung in die sozialistische Produktion) und Technisches Zeichnen neben der damaligen LPG-Werkstatt eingerichtet. (Die LPG-Werkstatt war dort, wo sich heute die Fa. AET befindet.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kindergarten==&lt;br /&gt;
Der erste Kindergarten in Mönchhagen wurde 1954 eröffnet und befand sich im späteren LPG-Büro im Wohnhaus des früheren Hofes Nr. 8. Später wurde der Kindergarten in das Wohnhaus des früheren Hofes Nr. 15 (dort liegt heute das Feuerwehrgebäude) verlegt.&lt;br /&gt;
Heute ist die Kita im ehemaligen Schulgebäude untergebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Industrieschule==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 28. August 1871 ist in Mönkhagen eine Industrieschule eröffnet worden, die Ehefrau des Lehrers Ruhsdorfs war die erste Lehrerin an dieser Schule. Am 15. Juli 1871 ordnete die Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten des Ministeriums in Schwerin gegenüber dem Kammer- und Forst-Collegium an, dass die Industrieschule das regulativmäßige Feuerungsdeputat bekommen solle und dass der Zuschuss zum Gehalt der Lehrerin aus der Amtskasse an die Amtsschulkasse gezahlt werden solle, und zwar ein Viertel des Gehaltes. (Ein solcher Zuschuss aus der Amtskasse wurde auch zum Gehalt des Schullehrers gezahlt.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Feuerungsdeputat kam aus dem herzoglichen Forst bei Gelbensande, denn die dortige Forstinspection wurde am 5. September 1871 angewiesen, das Feuerholz zu Johannis des Jahres gegen Bereitelohn zu liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die weitere Geschichte der Industrieschule in Mönchhagen ist nichts bekannt, sie scheint nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Einschub: Industrieschulen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Industrieschulen entstanden ab 1179, zunächst in Böhmen, später auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dort sollten hauptsächlich Kinder aus der Unterschicht zur Arbeit erzogen und für das Erwerbsleben in der entstehenden Industrie ausgebildet werden. Das heißt, auf dem Stundenplan standen praktische Fähigkeiten &amp;amp;ndash; Spinnen, aber auch (im Schulgarten) Gartenbau oder Baumpflege für die Jungen, Handarbeiten, Flicken und Kochen für die Mädchen. &lt;br /&gt;
Die Praxis entsprach leider häufig nicht der Theorie, vielfach wurden gerade auch Waisenkinder ausgenutzt, mussten zum Teil von 5 Uhr morgens bis 19 Uhr abends arbeiten und lernten nur das, was sie bei ihrer Arbeit brauchten. Dadurch gerieten die Industrieschulen zunehmend in Verruf und setzten sich nicht durch.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_Schule&amp;diff=141269</id>
		<title>Mönchhagen: Die Schule</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_Schule&amp;diff=141269"/>
		<updated>2026-02-05T16:59:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* 1869: Schwammsanierung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Schulchronik]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zur &#039;&#039;&#039;Schule in Mönchhagen.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier finden Sie zusammengefasst alle Abschnitte zur Schule aus den anderen Artikeln zur Mönchhäger Geschichte, sowie zusätzliche Informationen, bspw. technischer Art.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; als Diskussionsbeitrag eintragen oder (besser) direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Schullehrer 1783&amp;amp;ndash;1939==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schule Moenchhagen vor 1915.JPG|thumb|400px|Der heutige Kindergarten war früher das Schulhaus. Dieses Foto von Lehrer Burmeister und seiner Familie sowie einem Hilfslehrer wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts aufgenommen (vor 1915, aber nach 1912, denn das neue Ziegeldach ist schon vorhanden.). &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen schule 1954.jpg|thumb|400px|Die Schule von Mönchhagen war 1954 noch eine Grundschule; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der älteste in Mönchhagen nachweisbare Lehrer war laut Grosser Olerich um 1762 bis zu seinem Tode im August 1783 &amp;amp;ndash; seit mindestens dieser Zeit gab es also eine Schule in Mönchhagen. Die Volkszählung von 1819 nennt Gottfried Möller als Schullehrer, die von 1867 Friedrich Weyhl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth listet in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 folgende Lehrer auf:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Olerich, um 1762 bis 1783, starb Aug. 1783&lt;br /&gt;
# Peter Möller 1784 bis 1791, starb 27. Dec. 1791&lt;br /&gt;
# Gottfr. Müller, ein Sohn des vorigen, 1791 bis 1823, starb 13. Jul. 1823&lt;br /&gt;
# Gottfr. Heinr. Max Krull, 1824 bis 1859, starb 26. Febr. 1859. Ein Sohn desselben ertrank im Mönkhäger Mühlenteich. Ein zweiter Sohn desselben war Matrose geworden, und ist verschollen. Die letzten Nachrichten von ihm waren aus Amerika.&lt;br /&gt;
# F. J. C. Weyhl, von Mich. 1859 bis Mich. 1869. Er war vorher Küster in Kröpelin, und wurde 1869 als Küster nach Brunshaupten versetzt.&lt;br /&gt;
# Ludwig Joh. Rußdorf, seit Mich. 1869. Früher Küster in Retgendorf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 13. Dezember 1876 taucht in den Gemeindeprotokollen Lehrer Dahl auf (der als Lehrer Mitglied in der Gemeindeversammlung war und daher die Protokolle oftmals mit unterschrieben hat), das letzte von ihm unterschriebene Gemeindeprotokoll ist vom 23. Juli 1888.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 5. Februar 1889 unterschrieb erstmals Lehrer L. Burmeister ein Protokoll der Gemeindeversammlung. &lt;br /&gt;
Burmeister war Lehrer in Mönchhagen bis in die 1920er Jahre, danach kam Utermark. Im Gemeindeversammlungs-Protokoll vom 15. Oktober 1923 L. Burmeister J. Ihde als Lehrer genannt. Da Burmeister im selben Jahrgang der Protokolle als Schulleiter bezeichnet wird, dürfte Ihde der zweite Lehrer / Hilfslehrer gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es soll vor Burmeister noch einen Lehrer Freitag gegeben haben, dies konnte bislang nicht verifiziert werden. Es könnte sich bei Freitag auch um einen Hilfslehrer gehandelt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angaben aus dem Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalender:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1927: Schullehrer: Ernst Utermark; Lehrer: Hans Bolte&lt;br /&gt;
* 1930: Schulleiter: Ernst Utermark; Lehrer: Hans Bolte&lt;br /&gt;
* 1937: Lehrer: Ernst Utermark; 1 Hilfslehrer&lt;br /&gt;
* 1939: Lehrer: Ernst Utermark&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Fertigstellung des Schulanbaus war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm nur die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die zweite Schulklasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. Juni 1900 schrieb das Großherzogliche Justiz-Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten an das Finanz-Ministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten mit der Bitte &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;um gefälliges Einverständnis, daß die Einrichtung einer zweiten Klasse und Schulstelle an der Schule in Mönchhagen demnächst ins Auge gefaßt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; würde, denn die Schülerzahl hatte stark zugenommen. Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute die Schule, die bis dahin den Bauernkindern vorbehalten war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Das Lehrergehalt im 19. Jahrhundert==&lt;br /&gt;
===Allgemeines zum Lehrergehalt aus dem Jahr 1873===&lt;br /&gt;
Um die Gehälter der Lehrer zu zahlen und Lehrmittel anzuschaffen, musste jeder Einwohner Abgaben leisten. Diese waren abhängig von der Größe seines Besitzes, aber nicht davon, ob er selbst Kinder hatte. Befreiungen von der Abgabe gab es u.a. für Prediger, Lehrer und Küster nebst deren Witwen sowie auch Häusler während der Zeit, in der sie beim Militär dienten. Diejenigen, die Unterstützung aus der Armenkasse erhielten, zahlten ebenfalls nicht, in deren Fall übernahm die Gemeinde jedoch den halben Beitrag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegenzug durfte jeder, der Abgaben leistete, nicht nur die eigenen Kinder, sondern auch aufgenommene Mündel und die Kinder der Dienstboten zur Schule schicken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gehalt eines Lehrers betrug 1500 Pfd Roggen (wobei dieser nicht in natura, sondern der Geldwert in bar ausgezahlt wurde) sowie ein Geldbetrag, der abhängig von der Schülerzahl war: &lt;br /&gt;
*bis 50 Kinder: 75 Reichsmark&lt;br /&gt;
*bis 60 Kinder: 90 Reichsmark&lt;br /&gt;
*bis 70 Kinder: 103 Reichsmark&lt;br /&gt;
*mehr als 70 Kinder: 120 Reichsmark&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die allein stehenden Hilfslehrer erhielten 450 Reichsmark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgezahlt wurde das Gehalt der Hauptlehrer halbjährlich im März und im Herbst, das der Hilfslehrer vierteljährlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehrer mussten im November die Schüler mit Namen und Alter, sowie Stand und Wohnort der Eltern erfassen und dieses Verzeichnis dem Prediger übergeben. Dieser prüfte das Verzeichnis und übermittelte es ans Amt, das daraufhin die Gehalte der Lehrer festlegte. Zudem stellte das Amt Verzeichnisse der Beitragspflichtigen zusammen, die an die Ortsvorsteher gingen. Diese mussten die Beiträge einfordern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-3/1, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Das Feuerungs-Deputat===&lt;br /&gt;
Beim Feuerungs-Deputat handelt es sich um das dem Lehrer zustehenden Feuerholz. Am 9. September 1869 schrieb das Meckl.-Schwerinsche Finanzministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten an den Forstmeister Schultz zu Gelbensande (Der Wald dort gehörte dem Großherzog):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für jede der nachbenannten Schulen des Amts Toitenwinkel, nämlich zu Mönckhagen, sind von Joh. 1869 an jährlich, anstatt des bisherigen Feuerungs-Deputats, nach Maßgabe der Verord. vo. 1. Juni d.J. 4 Faden 3.7.8 füßig Buchen-Kluftholz und 4/m Soden-Torf, gegen Hau- und Bereitelohn, zu verabreichen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Faden war ein Maß für Brennholz. Der mecklenburgische Faden beruhte auf dem Hamburger Fuß und betrug 7 bis 8 Fuß in Breite und Länge bei Scheitlängen zwischen 2 und 6 Fuß, was ein Volumen zwischen 100 und 350 Kubikfuß ergab bzw. zwischen 2,3 und 8,1 Kubikmeter.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;3.7.8 füßig&#039;&#039; meinte vermutlich etwas wie: 3 Fuß lang, 7 Fuß hoch, 8 Fuß breit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. November 1926 schreibt das Mecklenbg.-Schwerinsche Forstamt Billenhagen an das Mecklbg.-Schwerinsche Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der zweite Lehrer in Mönchhagen bekommt jährlich 2000 Soden Torf unentgeltlich aus der Forst Billenhagen. Wegen der geringen Anforderungen und der damit nicht mit im Verhältnis stehenden Kosten ist in diesem Jahr kein Torf angefertigt. Das Forstamt bittet um ministerielle Genehmigung für 2000 Soden Torf an den zweiten Lehrer in Mönchhagen 8 Zentner Briketts unentgeltlich zu liefern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Empfänger ist mit der Umwandlung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Minister war auch einverstanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Überstunden-Vergütung 1900===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. Juni 1900 schrieb das Großherzogliche Justiz-Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten an das Finanz-Ministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten, (5.12-4/2-12049, Landeshauptarchiv Schwerin) mit der Bitte &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem jetzigen Lehrer Burmeister die übliche Vergütung für die während des laufenden Sommerhalbjahres zu ertheilenden Ueberstunden im Betrage von 200 M je zur Hälfte aus der Amts- und der Amtsschulkasse&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; zu bewilligen. Die Überstunden hatten vermutlich mit der stark gestiegenen Schülerzahl zu tun. Erst 1903 wurde ein Hilfslehrer eingestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beantragte Überstunden-Vergütung wurde bewilligt und das Großherzogliche Amt Toitenwinkel am 13. Juni 1900 zur Zahlung angewiesen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nach stattgehabtem Benehmen mit dem Großherzoglichen Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten, wird das Amt angewiesen, die dem Lehrer Burmeister zu Mönkhagen für vermehrten Unterricht an der dortigen Schule während des laufenden Sommerhalbjahres mit 200 Mark zugebilligte Vergütung zur Hälfte mit 100 M (Hundert Mark) aus der Amtskasse zur Amtsschulkasse zu zahlen und zu Kap. VII der bezüglichen Amtsgeldregister hiemittelst in Ausgabe zu berechnen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vergütung war für die durch den Unterricht in beiden Klassen der Schule zu Mönkhagen entstehenden Mehrstunden gedacht und wurde noch bis 1909 gezahlt (bis zur Einstellung des 2. Lehrers), im Sommerhalbjahr 200 Mark, im Winterhalbjahr 150 Mark, immer je zur Hälfte aus der Amtskasse und aus der Amtsschulkasse. &lt;br /&gt;
Allerdings ist in späteren Jahren nicht mehr von Überstunden oder vermehrtem Unterricht die Rede, sondern von Halbtagsunterricht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Winterhalbjahr 1909/1910 war Lehrer Burmeister erkrankt. Das Großherzogliche Finanzministerium, Abt. Domainen und Forsten, schreibt an das Justiz-Ministerium, Abt. für Unterrichtsangelegenheiten, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß das unterzeichnete Ministerium mit der Bewilligung einer Vergütung von Einer Mark je Überstunde an den Lehrer Zörn in Mönchhagen für die Erteilung von Halbtagsunterricht während der Dauer der Erkrankung des Lehrers Burmeister daselbst einverstanden ist. Wegen Zahlung der Hälfte dieser Vergütung aus der Amtskasse zur Amtsschulkasse ist das Amt Toitenwinkel zu Rostock diesseits angewiesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Unterhaltung des Schulgebäudes im 19. und frühen 20. Jahrhundert ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Unterhalt des Schulgebäudes einschließlich der Lehrerwohnungen sowie des zugehörigen Stalles und der Scheune war Aufgabe der Gemeinde.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1866: Durchbau der Schule und Neubau der Schulscheune &amp;amp;ndash; Ärger ums Geld===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 12. Juni 1866 beschweren sich die ehrerbietig gehorsamsten Mönchhäger J. Eggert, H. Brandt, J. Brandt, F. Harten, P. Bünger, D. Brandt, J. Krempien, J. Peters, J. Winter, E. Jeß Wwe, J. Heydtmann, Joh. Hallier bei der Hohen Großherzoglichen Kammer in Schwerin:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Im Jahre 1864 wurden das Schulhaus hieselbst durch gebauet und die zum Schulgehöfte gehörige Scheune neu aufgeführt. Nachdem die Riße und Anschläge für diese Bauten angefertigt worden, wurden der Schulgemeinde hieselbst vom Großherzoglichen Amte Toitenwinkel die Ausführung der ersteren nach Riß und Anschlag übertragen, diese setzten sich wieder mit einem Maurer ins Vernehmen, welcher sich bereit erklärte, die Arbeiten für die veranschlagten Kosten auszuführen. Großherzogliches Amt fand sich aber demnächst wieder veranlaßt, den Durch- resp. Neubau selbst ausführen zu lassen, und schloß mit dem Maurermeister Voß in Rostock ab. Ausdrücklich wurde der Schulgemeinde mehrfach vom Großherzoglichen Amte die Versicherung gegeben, daß sie zur Tragung höherer Baukosten, als der desfallsige Anschlag betrage, nicht verpflichtet sein solle, ihr sogar in Aussicht gestellt, daß die von ihr zu übernehmenden Kosten möglicher Weise sogar noch hinter der veranschlagten Summe zurückbleiben würden, da es dem Amte gelingen würde, die Bauten billiger herzustellen, als dies der Schulgemeinde möglich sein würde. Dem Maurermeister Voß wurde Amts wegen bedeutet, daß er den Bau gegen die anschlagsmäßigen Kosten auszuführen habe, daß er mehr als diese zu fordern unter keinen Umständen berechtigt sein solle, daß er die Gefahr der zum Bau veranschlagten Materialien gleich nach deren Anfuhr, namentlich deren Bewachung zu übernehmen habe.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Grund für die Beschwerde war, dass der Maurermeister Voß dann doch mehr Geld haben wollte, weil zum einen der Bau auf einem anderen Platz errichtet werden sollte als ursprünglich geplant und weil die Zimmererarbeiten teurer geworden waren. Zudem hatte die Gemeinde bereits das veranschlagte Sprengen der Feldsteine erledigt, wofür Voß jedoch auch bezahlt werden wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Großherzogliches Amt hat nun die Rechtmäßigkeit dieser Ansprüche des Bauunternehmers anerkannt, unsere desfallsigen Beschwerden verworfen und bereits exemtivisches&#039;&#039; [= von gesetzlichen Pflichten befreiend] &#039;&#039;Vorgehen angedrohet. Wir sind aber zu sehr von unseren Rechte überzeugt, als daß wir nicht den Versuch machen sollten, bei hoher Großherzoglicher Kammer Abhülfe zu erreichen, umsomehr als die Bauten nicht in allen Puncten anschlagsmäßg ausgeführt  wurden. Wir haben dies in einem früheren Vortrage an das Großherzogliche Amt Toitenwinkel des Genaueren dargelegt, und wollen hier nur noch ehrerbietigst darauf hinweisen, daß die Schulgemeinde durch die Baukosten in einem hohen Grade in Ansprüche genommen ist, und ihr weitere Opfer, als wozu sie von vornherein verpflichtet war, nicht angesonnen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir bitten nun ehrerbietigst: Hohe Großherzogliche Kammer wolle geruhen unsere Beschwerde für begründet zu erklären und desfallsige hohe Verfügung an das Großherzogliche Amt Toitenwinkel zu erlaßen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beschwerde zog einen längeren Briefwechsel nach sich [Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12050], bis am 20. Oktober 1866 die Toitenwinkelschen Beamten und der Landesbaumeister an die Großherzogliche Hohe Cammer zu Schwerin berichteten,&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem ein früherer Termin zur Erledigung der Differenzen zwischen der Schulgemeinde zu Mönckhagen und dem Maurermeister Voß wegen rückständiger Baugelder zu keinem Resultat geführt hatte, ist diese Angelegenheit in einem am 1sten d. M. abgehaltenen zweiten Termin dahin verglichen worden, daß der Maurermeister Voß sich mit einer von der Schulgemeinde ihm offerirten Rest-Zahlung von 25 M zufrieden erklärt hat unter Verzicht auf seine weiteren Ansprüche.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1869: Schwammsanierung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. Juli 1869 überreicht das Amt Toitenwinkel der Großherzoglichen Cammer zu Schwerin einen Kostenvoranschlag zur notwendigen Schwammsanierung der Mönchhäger Schule. Veranschlagt wurden 55 Mark, 45 Schillig, 2 Pfennig  [Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12050]:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schwamm hat den Fußboden der am östlichen Giebel des Schulhauses zu Mönkhagen liegenden Kammer völlig zerstört, die Sohlen an derselben sind bereits gleichfalls infizirt, so daß eine Hauptreparatur unvermeidlich ist. Das unter dem Fußboden vorhandene mit Cement abgegossene Mauersteinpflaster hat nicht vor dem Schwamm geschützt, da man bei dessen Legung wahrscheinlich versäumt hat, die alte Füllerde auf genügende Tiefe zu entfernen, das Pflaster nebst der Cementabdeckung ist selbst vollständig vom Schwamm durchwachsen und destruirt. Da die Sohlen ziemlich tief liegen, besonders an der Giebelseite, wo wegen der in der Nähe liegenden Dorfstraße keine bedeutende Abgrabung zulässig ist, so empfiehlt sich in diesem Fall die Ausführung einer massiven Sockelmauer, um die Sohlen dem schädliche Einfluß der Erdfeuchtigkeit zu entziehen, sowie ferner die Höherlegung des Kammerfußbodens um eine Stufe. Außerdem sind folgende Vorsichtsmaßregeln zur Vertilgung des Schwamms nothwendig:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die alten Fundamente beider äußeren Wände und der inneren Langwand an der Kammer sind fortzunehmen, ebenso das vorhandene Mauersteinpflaster und ist das Material nicht wieder zu verwenden. Die alte Füllerde ist mindestens 1 1/2 Fuß tief auszugraben und statt derselben völlig trockener Füllsand einzubringen, auch neben den neuen Fundamenten ist die Erde wegzunehmen und trockener Sand einzubringen. Nur das Fundament der inneren Querwand, welches zugleich Kellermauer ist, muß bleiben. Nachdem dasselbe gehörig gereinigt und die Fugen ausgekratzt worden sind, werden letztere auch an den neu aufgeführten Fundamenten mit einem eigenen Schwammörtel, bestehend aus Torfasche, Kochsalz- und Salmiak-Lösung mit etwas Landkalk ausgezwickt und beworfen. Auf die Fundamente ist eine Isolirschicht von künstlichem Asphalt zu legen. Unter dem Bretterfußboden ist wiederum ein flaches Pflaster von gut ausgebrannten Mauersteinen zu legen und mindestens 3/4 Zoll stark mit Cement abzugießen. Die Cementlage ist mit der Isolirschicht genau in dieselbe Höhe zu legen und unmittelbar daran anzuschließen. Auf den Fundamenten wird dann eine 2 1/2 Fuß hohe 1 Stein starke Sockelmauer von gut ausgebrannten Mauersteinen aufgeführt, welche außen gefugt, innen mit Kalk geputzt wird. Nur die innere Langwand zwischen Stube und Kammer erhält diese Untermauern nicht und wird die Sohle daselbst nur 6 Zoll höher gelegt als die alte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sämtliche zum Fußboden und zu Fußleisten zu verwendenden Holzmaterialien werden zuvor mit einer kochenden Lösung von Eisenvitriol bestrichen, die Bretter jedoch nur auf der unteren Seite. Zu dieser Lösung werden 4 Theile Waßer auf 1 Theil Eisenvitriol genommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm am östlichen Giebel ist umzulegen und auf 6 Fuß zu verbreitern auch an seiner äußeren Seite mit einer Rinne zu Abführung des Regenwassers zu versehen, welche noch auf etwa 3°&#039;&#039; [Das Gradzeichen steht für das Längenmaß Rute, eine Rute maß wenige Meter] &#039;&#039;Länge weiter fortzuführen ist. Der Steindamm am Giebel muß ein starkes Gefälle erhalten und ist deswegen der zwischen Haus und Straße liegende Erdrücken nach Möglichkeit abzutragen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu dem vorerwähnten Schwammörtel werden 6 gute Matzen Kochsalz in kochendem Wasser aufgelöst, ein Pfund ordinärer Salmiak desgleichen, beide Lösungen werden zu einer Quantität von zirka 4 Scheffel Torfasche geschüttet und durcheinander gerührt, schließlich zur besseren Bindung einige Kellen Landkalk zugesetzt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Wände wurden Balken aus Eichenholz bestellt von insgesamt 108 Fuß Länge, für Fußbodenbretter und Türschwellen Tannenholz von insgesamt 244 Fuß Länge. Für die Erneuerung der Fundamente brauchte man 1 Schachtrute [altes Volumenmaß] gesprengter Feldsteine. An Maurermaterialien wurden weiter benötigt 1200 Mauersteine, 6,5 Tonnen gotländischer Kalk zum Mauern des Fundaments und zum Untermauern der Sohle sowie weitere 1,5 Tonnen zum Ausbessern des Putzes und zum Weißen. Zum Verzwicken [d.h. Lücken ausfüllen] der Fundamente und zum Ausfugen des äußeren Ziegelmauerwerks nahm man einheimischen Kalk aus Brodhagen bei Reddelich (nämlich 1 Tonne Brodhäger). Zum Ausgießen des Mauersteinpflasters unter dem Fußboden waren 1,5 Tonnen Portlandcement vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dann wird genau aufgelistet, welche Arbeiten anfallen und welche Kosten dafür veranschlagt werden. Die Maurerarbeiten sollten 27 Mark 47 Schilling kosten, die Zimmerarbeit (i.W. das Verlegen des Fußbodens nach Entfernen des alten) inklusive Nägel 12 Mark 21 Schilling. Fußleisten und Thürschwellen waren Aufgabe des Tischlers, der dafür inklusive Anstrich 3 mark 15 Schilling 6 Pfennig erhalten sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und wie das oft so geht, stellte man im Verlauf der Arbeit fest, dass noch weitere Reparaturen nötig waren, weil der Schwamm noch weiter fortgeschritten war, als ursprünglich gedacht. Die Toitenwinkelschen Beamten und der Landesbaumeister Wackenhusen zu Rostock schickten also einen weiteren Kostenvoranschlag an die Großherzogliche Hohe Cammer mit der Bitte, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bei vorgerückter Jahreszeit denselben baldmöglichst zu genehmigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bei der Inangriffnahme der Reparatur hat sich gezeigt, daß der Schwamm auch den Fußboden der am östlichen Giebel des Schulhauses gelegenen großen Wohnstube theilweise ergriffen hat, und ist die Erneuerung dieses Fußbodens und die Ausführung einer massiven Sohlmauer an der Giebelseite gleichzeitig mit der bereits genehmigten Reparatur in der Kammer unbedingt nothwendig. Das Fundament der Giebelwand ist ebenso wie die bereits veranschlagten Fundamente zu entfernen und neu aufzuführen, das Fundament der südlichen Außenwand kann bleiben, ist jedoch gehörig zu reinigen, die Fugen auszukratzen, neu mit Landkalk zu verzwicken und mit dem im Anschlag beschriebenen Schwammörtel zu berappen&#039;&#039; [d.h. mit Mörtel zu bewerfen]&#039;&#039;.  Auf dem neuen Fundament der Giebelwand wird eine Isolirschicht von künstlichem Asphalt gelegt, die massive Sockelmauer wird von gut ausgebrannten Mauersteinen ausgeführt, bei der Legung des Fußbodens sind genau dieselben Sicherheitsmaßregeln anzuwenden wie bei dem veranschlagten Kammerfußboden, insbesondere müssen sämtliche Hölzer vor der Verwendung gehörig mit Eisenvitriollösung bestrichen werden, auch die wieder zu verwendenden vom Schwamm noch nicht infizirten Fußbodenlager.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Mauersteinpflaster mit Cementlage wird auch unter dem Stubenfußboden ausgeführt und werden zur Lüftung in den Fundamenten zwischen den Fußbodenlagern Luftlöcher ausgespart.&lt;br /&gt;
Der das Gebäude umgebende Steindamm ist auch an der Südseite längs der großen Wohnstube aufzubrechen und entsprechend wieder mit gehörigem Gefälle zu legen, so daß die Feuchtigkeit von der Sohle abgehalten wird. Auch ist von beiden Langseiten des Gebäudes eine Dachrinne anzubringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1874 bis 1897: Weitere Reparaturen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1874 beschloss die Gemeindeversammlung, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;der Gemeinde- und Schulvorstand alljährlich die Besichtigung an Ort u. Stelle gleich nach Ostern&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; [also zum Schuljahresende] &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;vornimmt u. die nothwendigen Reparaturen u. Wünsche des Lehrers der Dorfversammlung vorstellig  macht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ... Einen entsprechend breiten Raum nehmen die Arbeiten am Schulgebäude in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Neben dem Streichen von Fenstern und Türen, dem Ölen des Fußbodens in den Schulstuben sowie dem Weißen der Wände von innen und von außen mussten auch gravierendere Reparaturen vorgenommen werden: 1875 wurde die Diele im Schulhaus mit Steinen ausgelegt – demnach hatte sie bis dahin einen Lehmfußboden. 1877 bekamen die Fensterläden einen sicheren Verschluss. Zweimal beschloss die Gemeindeversammlung, Teile der Außenwände bis zum ersten Fachwerkriegel massiv zu mauern, weil die Sohle und die gelehmte Wand schadhaft und verfault waren: 1883 von der Küchentür bis zum Schlafstubenfenster, 1890 an der Vorderseite. Aus dem Foto vom Beginn des 20. Jh. ist zu ersehen, dass die Vorderseite die Ostseite war, andererseits hat die Küchentür an der Hinterfront gelegen, also an der Westseite. In dem abgebildeten Grundriss ist die Schlafstube zwar an der Ostseite eingezeichnet, aber in diesem existiert der Anbau bereits, den es 1883 noch nicht gab. Damals war die Schlafstube vermutlich in einer der Kammern an der Westseite, während an der Ostseite die Schulstube untergebracht sein musste – vielleicht in dem großen, auf dem Plan als Schlafstube bezeichneten Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1884 war die nördliche Giebelwand des Hauses von Ratten zerstört und musste repariert werden. (Die nördliche Giebelwand zeigt zur Straße.) 1887 wurden Südgiebel und Westseite mit Pappe benagelt und es gab für die Vorderfront eine Dachrinne. Auf die Dachrinne über seiner Küchentür musste der Lehrer noch bis 1924 warten. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Schule Grundriss 1912.JPG|thumb|400px|Der Grundriss der Mönchhäger Schule in einem Plan anlässlich der Dachneudeckung und Einrichtung eines Rauchbodens der Fa. Lange von 1912. &#039;&#039;Quelle: privates Archiv Nachfahr der Baufirma Lange&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Das Dach des Schulhauses musste 1880 umgebaut werden, weil es durchregnete. Nach weiteren Reparaturen war es nicht mehr dicht zu bekommen und wurde 1912 durch ein Dach mit Zementziegeln ersetzt. Im Zuge dieser Bauarbeiten wurde auch ein Rauchboden eingebaut – also ein Boden, in den der Rauch abzog, wodurch dort Lebensmittel haltbar aufbewahrt werden konnten. Rauchräume waren unter Strohdächern verboten. Die Arbeiten am Dach wurden für 872 Mk. an Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen vergeben, der Bau sollte bis 1. Sept. fertig sein. Lange sollte aber für jeden Tag, den er länger brauchte, 10 Mk. Abzug in Kauf nehmen. Teile der Baupläne sind erhalten – s. Foto.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch für Stall und Scheune musste gesorgt werden: 1879 sollte jeder Erbpächter 8 Bund Stroh liefern zum Ausbessern des Scheunendachs. Ein Jahr darauf brauchte die Scheune einen neuen Lehmauftrag, und zwar an der Abseite über dem Kuhstall – was darauf hindeutet, dass Stall und Scheune in einem Gebäude untergebracht waren. 1884 wurde die Stalltür repariert und 1897 ersetzt. 1890 gab es eine größere Änderung im Stall – der Stall wurde um das neben ihm liegende Strohfach erweitert; ein neuer Futterraum wurde längs der Scheunendiele angelegt. Dabei sollte die Unterlage mit kleinen Felsen ausgeführt und die Oberfläche mit Ziegelsteinen gepflastert werden. Der Belag über den Ställen in der Scheune wurde 1897 mit Fichten aus der Hinrichsdorfer Forst sowie einigen eichenen Balken erneuert und 12 Jahre später  der Ostgiebel der Scheune massiv gemauert. (Woraus zu schließen ist, dass die Scheune längs der Dorfstraße stand, während das Schulgebäude ja (heute noch) quer zur Straße steht.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1903: Der Anbau ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute die Schule, die bis dahin den Bauernkindern vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Am 29. Juni 1900 beschloss die Gemeindeversammlung Mönchhagen, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;am Giebelende des Schulhauses nach Süden ein genügend großer Anbau von 9 m Länge und in Dachhöhe des alten Hauses mit einer 2ten Lehrerwohnung nebst den für beide Schulen erforderlichen Aborte hergestellt werden&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Idee stieß im Großherzoglichen Ministerium auf Kritik. Oberministerialrat Dr. Lesenberg wollte stattdessen eine kompletten Neubau oder aber die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Herrichtung von 2 neuen Schulklassen unter Verreißung der alten Schulstube&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Die Gemeindeversammlung beschloss dennoch am 19. April 1901, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß eine neue Klasse in  einem Flügel, der an das Südende des alten Schulhauses mit der Richtung nach Westen angebaut werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit konnte sie sich aber offenbar nicht durchsetzen, denn im Dezember 1901 lag der Versammlung ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Riß nebst Kostenanschlag über den Anbau  zwei neuer Schulklassen unter Abbruch der alten Schulklasse, und eine Bleizeichnung über ein neues Schulgehöft&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; zur Entscheidung vor. Das neue Schulgehöft wurde aus Kostengründen abgelehnt. Der Gemeindevorstand wurde beauftragt, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auch zu dem geplanten Anbau durch Vermittlung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel eine Beihülfe vom Hohen Ministerium zu erbitten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 17. Oktober 1902 beschloss die Gemeinde, im Frühling 1903 den Anbau errichten zu lassen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;nachdem der Riß nebst Kostenanschlag über den Bau 2 neuer Schulklassen unter Abbruch der alten Schulstube die Genehmigung des Großherzogl. Ministeriums gefunden hat und von letzterem eine Beihülfe von 3000 M in Gnaden zu diesem Bau bewilligt worden ist. Der Gemeindevorstand soll nach einem Schullokal sich umsehen und für die Zeit des Baues ein solches mieten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch damals mussten schon Vorschriften hinsichtlich der sanitären Verhältnisse beachtet werden. Das Amt Toitenwinkel berichtete am 4. Februar 1902 dem Großherzoglichen Finanzministerium, Abt. für Domainen und Forsten in Schwerin:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ueber den Plan vom Schulhausbau in Mönchhagen haben wir, wie solches vorgeschrieben ein Erachten des zuständigen Kreisphysicus herbeigeführt, wodurch die anliegende Kostenrechnung im Betrage von 23 M 80 Pf erwachsen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung dazu führt auch die einzelnen Posten auf:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Gerichtsärztliche Rechnung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf Veranlassung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel hieselbst betr. den Schulbau in Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Akteninspektion&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4 Mark&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erachten 5 Bogen à 3 Mark 50 Pf&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;17 Mark 50 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ausfertigung dieser Rechnung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;50 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;23 Mark 80 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Rostock, 19. März 1901&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dr. H. Lesenberg&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann eine Ausschreibung. Folgende Angebote lagen für den Bau vor: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9.000,50 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7.000 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8.415 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8.497,17 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10.788,33 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8.809,04 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8.671,40 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8.366 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen das von Wilbrandt wegen Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8.225 Mark zu vergeben. Am 26.2.1903 erhielt Lange den Auftrag dann zu folgenden Zahlungsbedingungen: Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3, nach Baubeendigung 1/3 und nach Bauabnahme das letzte Drittel der Summe. Davon behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte sie auf ein Bankkonto ein und gab ihm das Geld 1905. &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
1908 hatte Mönchhagen bei Michaelis-Schulschluß (29. September) 90 Kinder. Trotz des Anbaus reichte der Platz in den beiden Schulstuben daher nicht aus, auch die Häschendorfer Kinder noch aufzunehmen, weshalb dies im Oktober 1908 abgelehnt wurde. Häschendorf gehörte damals noch nicht zu Mönchhagen, sondern war ein Pachthof mit dem Großherzog als Verpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Eine englische Kochmaschine für Lehrer Dahl ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Beitrag zur Geschichte der Mönchhäger Volksschule im 19. Jh. geht es um die Wohnung des Lehrers, die sich ebenfalls im Schulgebäude befand. &amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im April 1883 beantragte Lehrer Dahl, den offenen Feuerherd und den Backofen, die beide erneuert werden mussten, durch eine englische Kochmaschine zu ersetzen. Was mit dem offenen Feuerherd gemeint war, kann man bei einem Besuch im Freilichtmuseum in Klockenhagen sehen: Das war ein gemauerter Absatz in Arbeitshöhe, auf dem ein Feuer angefacht wurde. Die Töpfe hingen an einem eisernen Dreibein über dem Feuer. Die englische Kochmaschine war erst Mitte des 19. Jh. in Gebrauch gekommen, damals also sehr modern – nach heutigen Begriffen jedoch nicht ganz so „technisch“ wie der Begriff erwarten lässt: Es handelte sich um einen mit Brennholz beheizten Herd aus Metall. Ein großer Vorteil war, dass das Feuer sich nun in einem geschlossenen Feuerraum befand, was die Feuergefahr reduzierte. Oben befanden sich runde Löcher zum Brennraum, die abgedeckt oder mithilfe von gusseisernen Ringen in der Größe verändert und so an die Topfgrößen und den Hitzebedarf angepasst werden konnten. Zudem enthielt dieser Herd auch einen Backofen – die ja damals für sich stehende gemauerte Objekte waren.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immerhin hatte das Schulgebäude bereits einen Schornstein, denn ein weiterer Antrag des Lehrers forderte eine Erneuerung der Glocke, die über dem Herd angebracht war und den Rauch zum Schornstein leitete. Diese war nämlich so niedrig, daß diejenige Person, welche vor dem Feuerherd beschäftigt ist, nicht darunter stehen und nur gebückt darunter weggehen kann. Der Gemeindevorstand behielt sich jedoch vor, diese nur zu erneuern, wenn der Schornstein nicht heruntergenommen zu werden braucht. Noch 1906 gab es in Mönchhagen mehrere sogenannte Rauchhäuser, also Häuser ohne Schornstein, in denen der Rauch einfach durch die Diele abzog. Was neben den Nachteilen auch den Vorteil hatte, dass in feuchten Jahren der Rauch das eingefahrene Heu und Stroh nachtrocknete. In diesen Häusern war über dem Feuerherd ein gemauerter Schwibbogen angebracht, der den Funkenflug vom Dach abhielt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Der Schornstein wurde 1910 so umgebaut, dass auch die zweite Lehrerwohnung angeschlossen werden konnte. Diese gab es erst seit der Erweiterung des Schulgebäudes um den Anbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Schulländereien im 19. Jahrhundert ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur früheren Mönchhäger Volksschule gehörte auch Land, dessen Erträge dem Schullehrer zustanden. Der Fundchronik von Ludwig Krause zufolge lagen die Schulwiesen zumindest zum Teil um 1822 in den Klockenhäger Todtenbruchwiesen. Er vermutet dies aufgrund einer Notiz in den Ribnitzer Amtsakten (damals gehörte Mönchhagen zum Amt Ribnitz).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Karte der Feldmark Mönchhagen zufolge lag die Schulwiese am Südarm des Peezer Baches – dort, wo er die Straße nach Häschendorf verlässt und in einem Bogen nach Westen abbiegt. Der Schulacker umfasste das Gelände des heutigen Spielplatzes, der norwestlich angrenzenden Kleingärten sowie von Festplatz und Mehrgenerationen-Spielplatz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bauern waren damals zu sogenannten Hand- und Spanndiensten verpflichtet. Das waren ursprünglich Arbeiten, die sie für den Grundherren zu absolvieren hatten – da Mönchhagen aber dem fernen Großherzog gehört hat, spielte dies kaum eine Rolle. Die ebenfalls darunterfallenden Arbeiten für die Gemeinde waren dagegen oft Gegenstand der Gemeindeversammlungen. Und zu diesen Diensten gehörte eben auch das Bestellen der Schulländereien. Denn der Lehrer sollte sich im Wesentlichen um den Unterricht kümmern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits der 2. Eintrag im ersten neu angelegten Protokollbuch befasst sich damit, dass zukünftig die Erbpächter Schütt und Krempien die Vor- und Nachmahd auf der Lehrerwiese einzufahren haben, obgleich sie seit Jahren „mit ihrer Anspannung an der Schule keine Leistungen gethan haben“. Dazu muss man sagen, dass diese beiden Bauern die mit Abstand kleinsten Höfe im Dorf hatten, und dass sie deshalb sowohl bei Steuern wie auch bei Hand- und Spanndiensten nie im selben Maße herangezogen wurden wie die Besitzer der großen Höfe. Über das Heufahren hat es aber wohl Unstimmigkeiten mit den Verpflichteten gegeben, denn 3 Jahre später musste der Gemeindevorstand auf Anordnung des Amtes eine weitere Versammlung zu diesem Thema einberufen. Auf dieser wurde beschlossen, dass Schütt die Hälfte der Vormahd, Krempien deren andere Hälfte und die ganze Nachmahd einzufahren habe (das Mengenverhältnis entspricht in etwa dem Größenverhältnis der beiden Höfe). Darüberhinaus sollten beide aber zu keinen weiteren Diensten für die Dorfschaft verpflichtet sein. Diese Aufteilung der Arbeiten wurde 1920 noch einmal bestätigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulländereien, deren Ertrag der Lehrer nicht brauchte und die auch sonst nicht von der Gemeinde benötigt wurden, wurden von dieser verpachtet – sollten die Ländereien jedoch für Schulzwecke wieder gebraucht werden, sollten die Pächter sie wieder abgeben. Dabei sollten die Pächter nach Möglichkeit auch die Hand- und Spanndienste übernehmen, um die nicht verpachteten Schulländereien zu bestellen. Dazu gehörte auch das Abfahren des Dungs auf dem Schulgehöft. Der Kompost aus den Aborten der Schule wurde laut Beschluss vom 28. 1. 1925 meistbietend verkauft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wurden überschießende Schulländereien vermessen und abgetrennt. Der Akte (5.12-4/2-12049, Landeshauptarchiv Schwerin) liegt leider kein Lageplan bei. Nur die Rechnung des Vermessers über 102 Reichsmark ist erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Direkt bei der Schule, in der der Lehrer auch seine Wohnung hatte, lag auch ein Garten. 1905 wurde die Anschaffung von Turngeräten beschlossen, nämlich ein Reck und ein Barren. Dafür brauchte man dann auch einen Turnplatz, für den Lehrer Burmeister bis auf Weiteres Fläche in seinem Garten zur Verfügung stellte. Zwischen dem Schulgarten und dem Peezer Bach lag der Hebammenacker. Auf diesem wurde 1920 der Turnplatz eingerichtet. (Die Hebamme erhielt eine Ersatzfläche.) 10 Jahre später wurde diese Wiese einer Frau Stoffers überlassen, als zusätzliche Vergütung für das Reinigen der Schulklassen und Aborte. Der Grund für diese Lohnerhöhung waren die neuen Doppelfenster, die zu reinigen aufwendiger war. Die Wiese wird als „alter Turnplatz“ bezeichnet, scheint also nicht mehr als solcher genutzt worden zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Reinigung der Schulstube==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein – was genau das heißt, wird auch ausgeführt: Für genügende Bedeckung der Exkremente soll solange Erde zur Verfügung stehen, bis eine andere Weise für Reinigung der Schulaborte, etwa Verpachtung des Dunges beschlossen wird. &lt;br /&gt;
1910 wurden 100 M bewilligt und es wurde auch genauer gesagt, was zu tun war, nämlich Aufwaschen 1mal wöchentlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 ging es nicht um den Lohn, sondern darum, dass eine Frau Schäning sich offenbar weigerte, die Reinigung zu übernehmen: Die Versammlung beschloß, dass das Reinigen der Schulstube u. Schulaborte der Frau Schäning hies. übertragen werde, und falls sie sich weigern werde, die Sache bei dem Großherzogl. Amt Toitenwinkel anhängig zu machen. Leider ist nichts über die Hintergründe des Streites bekannt. Jeweils einige Jahre vorher und nachher tauchen Personen des Namens Schäning in den Protokollen auf, die auf Unterstützung der Gemeinde angewiesen waren. Möglicherweise wurde für die Unterstützung eine Gegenleistung verlangt, aber das ist nur eine Vermutung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Jahreslohn spiegelt dann sehr deutlich die Inflation wieder, worauf an anderer Stelle eingegangen wird ([[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1924 ist der Jahreslohn mit 90 M wieder auf dem Niveau von vor dem 1. Weltkrieg. Im November 1930 wird der Reinigungskraft Frau Stoffers zusätzlich zu den 150 Mark, die erhält noch der frühere Turnplatz zur Nutzung überlassen. Grund für diese Lohnerhöhung war der Einbau von Doppelfenstern in die beiden Schulklassen, die natürlich aufwendiger zu putzen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unterrichtsmaterial==&lt;br /&gt;
Leider erfahren wir aus den Protokollen der Gemeindeversammlung im Mönchhagen des späten 19. und des frühen 20. Jh nur wenig über das genutzte Unterrichtsmaterial.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Juli 1930  wurde über den Antrag des Verwaltungsbeamten der Amtsschulbehörde im Mecklburg-Schwerinschen Amte zwecks Anschaffung einiger neuer Bänke für die zweite Schulklasse verhandelt. Und zwar sollten es Bänke sogenannter Rettigscher Bauart sein: eine Sitzbank für zwei Schüler fest mit einem Tisch verbunden, von denen mehrere  hintereinander miteinander verbunden werden konnten. Das praktische daran war, dass die Bankreihe komplett umgekippt werden konnte, um darunter zu wischen. Das konnte die Gemeindeversammlung jedoch nicht überzeugen, der Antrag wurde aus Kostengründen abgelehnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehr Erfolg hatten die von dem Herrn Oberschulrat Ebeling gelegentlich der Schulrevision am 19. Juni 1908 gemachten Beanstandungen betreffend Anschaffung von Gardinen oder Rouleaux, Ausbesserung und Erneuerung von Schulwandkarten, Anschaffung einer Rechenmaschine und eines Zirkels zum Zeichenunterricht. All dies sollte in den nächsten Ferien angeschafft werden. Mechanische Rechenmaschinen gab es schon länger, die in der 2. Hälfte des 19. Jh in Serie produziert wurden. Je nach Typ konnten sie nur addieren und subtrahieren oder auch multiplizieren oder dividieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürlich gab es in Mönchhagen auch Turnunterricht. Am 24. Februar 1905 beschloss die Gemeindeversammlung die Anschaffung von Turngeräten: ein Reck und Barren. Ein Turnplatz wird bis auf Weiteres von dem Lehrer Burmeister in seinem Garten zur Verfügung gestellt, jedoch mit der Einschränkung, daß diese Hergabe jeder Zeit kann wieder aufgehoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 wurde dann ein Turnplatz eingerichtet, und zwar hinter dem Schulgarten am Mühlbach. Der Mühlbach ist der Peezer Bach, der Schulgarten lag bei der Schule (dem heutigen Kindergarten). Genauer ging es um ein Stück aus dem Gelände beim Gedenkstein für die im 1. Weltkrieg Gefallenen, den früheren Hebammenländereien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Schule zu DDR-Zeiten==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der DDR-Zeit war die Mönchhäger Schule eine Polytechnische Oberschule, abgekürzt: POS. Diese umfasste die Klassen 1 bis 10, sodass die Schüler von der ersten bis zur letzten Klasse im selben Klassenverband blieben. Eingeschult wurde man mit 6 oder 7 Jahren und hatte nach Abschluss der POS die Möglichkeit zu einer Ausbildung zum Facharbeiter oder zum Fachschulstudium. Die Bezeichnung &#039;&#039;Polytechnisch&#039;&#039; bringt ein wesentliches Charakteristikum zum Ausdruck: Neben den herkömmlichen Fächern wie Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, Kunst und Sport stand auch die praktische Arbeit auf dem Stundenplan. Im wöchentlichen Wechsel gab es theoretischen Unterricht (&#039;&#039;ESP &amp;amp;ndash; Einführung in die sozialistische Produktion&#039;&#039;) und einen praktischen Tag in einem Betrieb, einer LPG oder einer speziellen Werkstatt (&#039;&#039;PA &amp;amp;ndash; Produktive Arbeit&#039;&#039;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer Abitur machen wollte, wechselte nach der POS auf die Erweiterte Oberschule (EOS).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Schild POS DDR-Zeit.jpg|thumb|Das Schild von der Schule in Mönchhagen lag lange unter dem Dielenboden versteckt und vergessen, bis es bei Renovierungsarbeiten dort wiederentdeckt und gerettet wurde. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine ehemalige Lehrerin und Schulleiterin erzählt, dass sie nach dem Krieg in einem dreiwöchigen Schnellkurs zur Lehrerin ausgebildet wurde und mit erst 18 Jahren danach bis zur 10. Klasse unterrichten durfte. 1954 kam sie nach Mönchhagen an die Schule und wohnte zunächst auch dort &amp;amp;ndash; und zwar in einer Bodenkammer, die auch als Lehrerzimmer genutzt wurde. Das bedeutete frühes Aufstehen, denn sobald die ersten Lehrer eintrudelten, wurde das Lehrerzimmer gebraucht. Wasser gab es von einer Pumpe hinter dem Schulgebäude, in einem Holzschuppen auf dem Schulhof befanden sich Plumpsklos für Lehrer und Schüler. Bis 1954 gingen die Lehrer mittags bei den Bauern essen, ab Herbst 1954 durften sie im neu eingerichteten Kindergarten essen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den 1960er Jahren bekam die Schule Mönchhagen eine eigene Schulküche mit Speiseraum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Lehrer der Unterstufe (entspricht der heutigen Grundschule) hatte 28 Wochenstunden zu unterrichten, ein Lehrer der Oberstufe (entspricht der heutigen Mittelstufe) 26 Wochenstunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Einzugsgebiet der Oberschule Mönchhagen umfasste Mönchhagen, Häschendorf, Häschendorf-Ausbau und Volkenshagen.Um 1971/72 wurde die Mönchhäger Schule eine Teiloberschule, die Schüler ab Klasse 5 und die dort unterrichtenden Lehrer mussten dann nach Rövershagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu DDR-Zeiten gab es folgende baulichen Erweiterungen: Sportraum (der jüngere Teil der Schule); der Kartenraum auf dem Boden wurde in einen Klassenraum umgewandelt. In NAW-Arbeit wurde das Werkkabinett sowie ein Fachkabinett für Chemie, Physik, ESP (Einführung in die sozialistische Produktion) und Technisches Zeichnen neben der damaligen LPG-Werkstatt eingerichtet. (Die LPG-Werkstatt war dort, wo sich heute die Fa. AET befindet.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kindergarten==&lt;br /&gt;
Der erste Kindergarten in Mönchhagen wurde 1954 eröffnet und befand sich im späteren LPG-Büro im Wohnhaus des früheren Hofes Nr. 8. Später wurde der Kindergarten in das Wohnhaus des früheren Hofes Nr. 15 (dort liegt heute das Feuerwehrgebäude) verlegt.&lt;br /&gt;
Heute ist die Kita im ehemaligen Schulgebäude untergebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Industrieschule==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 28. August 1871 ist in Mönkhagen eine Industrieschule eröffnet worden, die Ehefrau des Lehrers Ruhsdorfs war die erste Lehrerin an dieser Schule. Am 15. Juli 1871 ordnete die Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten des Ministeriums in Schwerin gegenüber dem Kammer- und Forst-Collegium an, dass die Industrieschule das regulativmäßige Feuerungsdeputat bekommen solle und dass der Zuschuss zum Gehalt der Lehrerin aus der Amtskasse an die Amtsschulkasse gezahlt werden solle, und zwar ein Viertel des Gehaltes. (Ein solcher Zuschuss aus der Amtskasse wurde auch zum Gehalt des Schullehrers gezahlt.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Feuerungsdeputat kam aus dem herzoglichen Forst bei Gelbensande, denn die dortige Forstinspection wurde am 5. September 1871 angewiesen, das Feuerholz zu Johannis des Jahres gegen Bereitelohn zu liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die weitere Geschichte der Industrieschule in Mönchhagen ist nichts bekannt, sie scheint nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Einschub: Industrieschulen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Industrieschulen entstanden ab 1179, zunächst in Böhmen, später auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dort sollten hauptsächlich Kinder aus der Unterschicht zur Arbeit erzogen und für das Erwerbsleben in der entstehenden Industrie ausgebildet werden. Das heißt, auf dem Stundenplan standen praktische Fähigkeiten &amp;amp;ndash; Spinnen, aber auch (im Schulgarten) Gartenbau oder Baumpflege für die Jungen, Handarbeiten, Flicken und Kochen für die Mädchen. &lt;br /&gt;
Die Praxis entsprach leider häufig nicht der Theorie, vielfach wurden gerade auch Waisenkinder ausgenutzt, mussten zum Teil von 5 Uhr morgens bis 19 Uhr abends arbeiten und lernten nur das, was sie bei ihrer Arbeit brauchten. Dadurch gerieten die Industrieschulen zunehmend in Verruf und setzten sich nicht durch.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_Schule&amp;diff=141264</id>
		<title>Mönchhagen: Die Schule</title>
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		<updated>2026-02-05T14:32:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Kindergarten */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Schulchronik]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zur &#039;&#039;&#039;Schule in Mönchhagen.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier finden Sie zusammengefasst alle Abschnitte zur Schule aus den anderen Artikeln zur Mönchhäger Geschichte, sowie zusätzliche Informationen, bspw. technischer Art.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; als Diskussionsbeitrag eintragen oder (besser) direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Schullehrer 1783&amp;amp;ndash;1939==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schule Moenchhagen vor 1915.JPG|thumb|400px|Der heutige Kindergarten war früher das Schulhaus. Dieses Foto von Lehrer Burmeister und seiner Familie sowie einem Hilfslehrer wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts aufgenommen (vor 1915, aber nach 1912, denn das neue Ziegeldach ist schon vorhanden.). &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen schule 1954.jpg|thumb|400px|Die Schule von Mönchhagen war 1954 noch eine Grundschule; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der älteste in Mönchhagen nachweisbare Lehrer war laut Grosser Olerich um 1762 bis zu seinem Tode im August 1783 &amp;amp;ndash; seit mindestens dieser Zeit gab es also eine Schule in Mönchhagen. Die Volkszählung von 1819 nennt Gottfried Möller als Schullehrer, die von 1867 Friedrich Weyhl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth listet in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 folgende Lehrer auf:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Olerich, um 1762 bis 1783, starb Aug. 1783&lt;br /&gt;
# Peter Möller 1784 bis 1791, starb 27. Dec. 1791&lt;br /&gt;
# Gottfr. Müller, ein Sohn des vorigen, 1791 bis 1823, starb 13. Jul. 1823&lt;br /&gt;
# Gottfr. Heinr. Max Krull, 1824 bis 1859, starb 26. Febr. 1859. Ein Sohn desselben ertrank im Mönkhäger Mühlenteich. Ein zweiter Sohn desselben war Matrose geworden, und ist verschollen. Die letzten Nachrichten von ihm waren aus Amerika.&lt;br /&gt;
# F. J. C. Weyhl, von Mich. 1859 bis Mich. 1869. Er war vorher Küster in Kröpelin, und wurde 1869 als Küster nach Brunshaupten versetzt.&lt;br /&gt;
# Ludwig Joh. Rußdorf, seit Mich. 1869. Früher Küster in Retgendorf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 13. Dezember 1876 taucht in den Gemeindeprotokollen Lehrer Dahl auf (der als Lehrer Mitglied in der Gemeindeversammlung war und daher die Protokolle oftmals mit unterschrieben hat), das letzte von ihm unterschriebene Gemeindeprotokoll ist vom 23. Juli 1888.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 5. Februar 1889 unterschrieb erstmals Lehrer L. Burmeister ein Protokoll der Gemeindeversammlung. &lt;br /&gt;
Burmeister war Lehrer in Mönchhagen bis in die 1920er Jahre, danach kam Utermark. Im Gemeindeversammlungs-Protokoll vom 15. Oktober 1923 L. Burmeister J. Ihde als Lehrer genannt. Da Burmeister im selben Jahrgang der Protokolle als Schulleiter bezeichnet wird, dürfte Ihde der zweite Lehrer / Hilfslehrer gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es soll vor Burmeister noch einen Lehrer Freitag gegeben haben, dies konnte bislang nicht verifiziert werden. Es könnte sich bei Freitag auch um einen Hilfslehrer gehandelt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angaben aus dem Mecklenburg-Schwerinschen Staatskalender:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 1927: Schullehrer: Ernst Utermark; Lehrer: Hans Bolte&lt;br /&gt;
* 1930: Schulleiter: Ernst Utermark; Lehrer: Hans Bolte&lt;br /&gt;
* 1937: Lehrer: Ernst Utermark; 1 Hilfslehrer&lt;br /&gt;
* 1939: Lehrer: Ernst Utermark&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Fertigstellung des Schulanbaus war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm nur die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die zweite Schulklasse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. Juni 1900 schrieb das Großherzogliche Justiz-Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten an das Finanz-Ministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten mit der Bitte &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;um gefälliges Einverständnis, daß die Einrichtung einer zweiten Klasse und Schulstelle an der Schule in Mönchhagen demnächst ins Auge gefaßt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; würde, denn die Schülerzahl hatte stark zugenommen. Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute die Schule, die bis dahin den Bauernkindern vorbehalten war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Das Lehrergehalt im 19. Jahrhundert==&lt;br /&gt;
===Allgemeines zum Lehrergehalt aus dem Jahr 1873===&lt;br /&gt;
Um die Gehälter der Lehrer zu zahlen und Lehrmittel anzuschaffen, musste jeder Einwohner Abgaben leisten. Diese waren abhängig von der Größe seines Besitzes, aber nicht davon, ob er selbst Kinder hatte. Befreiungen von der Abgabe gab es u.a. für Prediger, Lehrer und Küster nebst deren Witwen sowie auch Häusler während der Zeit, in der sie beim Militär dienten. Diejenigen, die Unterstützung aus der Armenkasse erhielten, zahlten ebenfalls nicht, in deren Fall übernahm die Gemeinde jedoch den halben Beitrag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegenzug durfte jeder, der Abgaben leistete, nicht nur die eigenen Kinder, sondern auch aufgenommene Mündel und die Kinder der Dienstboten zur Schule schicken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gehalt eines Lehrers betrug 1500 Pfd Roggen (wobei dieser nicht in natura, sondern der Geldwert in bar ausgezahlt wurde) sowie ein Geldbetrag, der abhängig von der Schülerzahl war: &lt;br /&gt;
*bis 50 Kinder: 75 Reichsmark&lt;br /&gt;
*bis 60 Kinder: 90 Reichsmark&lt;br /&gt;
*bis 70 Kinder: 103 Reichsmark&lt;br /&gt;
*mehr als 70 Kinder: 120 Reichsmark&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die allein stehenden Hilfslehrer erhielten 450 Reichsmark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgezahlt wurde das Gehalt der Hauptlehrer halbjährlich im März und im Herbst, das der Hilfslehrer vierteljährlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehrer mussten im November die Schüler mit Namen und Alter, sowie Stand und Wohnort der Eltern erfassen und dieses Verzeichnis dem Prediger übergeben. Dieser prüfte das Verzeichnis und übermittelte es ans Amt, das daraufhin die Gehalte der Lehrer festlegte. Zudem stellte das Amt Verzeichnisse der Beitragspflichtigen zusammen, die an die Ortsvorsteher gingen. Diese mussten die Beiträge einfordern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-3/1, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Das Feuerungs-Deputat===&lt;br /&gt;
Beim Feuerungs-Deputat handelt es sich um das dem Lehrer zustehenden Feuerholz. Am 9. September 1869 schrieb das Meckl.-Schwerinsche Finanzministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten an den Forstmeister Schultz zu Gelbensande (Der Wald dort gehörte dem Großherzog):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für jede der nachbenannten Schulen des Amts Toitenwinkel, nämlich zu Mönckhagen, sind von Joh. 1869 an jährlich, anstatt des bisherigen Feuerungs-Deputats, nach Maßgabe der Verord. vo. 1. Juni d.J. 4 Faden 3.7.8 füßig Buchen-Kluftholz und 4/m Soden-Torf, gegen Hau- und Bereitelohn, zu verabreichen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Faden war ein Maß für Brennholz. Der mecklenburgische Faden beruhte auf dem Hamburger Fuß und betrug 7 bis 8 Fuß in Breite und Länge bei Scheitlängen zwischen 2 und 6 Fuß, was ein Volumen zwischen 100 und 350 Kubikfuß ergab bzw. zwischen 2,3 und 8,1 Kubikmeter.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;3.7.8 füßig&#039;&#039; meinte vermutlich etwas wie: 3 Fuß lang, 7 Fuß hoch, 8 Fuß breit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. November 1926 schreibt das Mecklenbg.-Schwerinsche Forstamt Billenhagen an das Mecklbg.-Schwerinsche Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der zweite Lehrer in Mönchhagen bekommt jährlich 2000 Soden Torf unentgeltlich aus der Forst Billenhagen. Wegen der geringen Anforderungen und der damit nicht mit im Verhältnis stehenden Kosten ist in diesem Jahr kein Torf angefertigt. Das Forstamt bittet um ministerielle Genehmigung für 2000 Soden Torf an den zweiten Lehrer in Mönchhagen 8 Zentner Briketts unentgeltlich zu liefern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Empfänger ist mit der Umwandlung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Minister war auch einverstanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Überstunden-Vergütung 1900===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 8. Juni 1900 schrieb das Großherzogliche Justiz-Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten an das Finanz-Ministerium, Abtheilung für Domainen und Forsten, (5.12-4/2-12049, Landeshauptarchiv Schwerin) mit der Bitte &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem jetzigen Lehrer Burmeister die übliche Vergütung für die während des laufenden Sommerhalbjahres zu ertheilenden Ueberstunden im Betrage von 200 M je zur Hälfte aus der Amts- und der Amtsschulkasse&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; zu bewilligen. Die Überstunden hatten vermutlich mit der stark gestiegenen Schülerzahl zu tun. Erst 1903 wurde ein Hilfslehrer eingestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beantragte Überstunden-Vergütung wurde bewilligt und das Großherzogliche Amt Toitenwinkel am 13. Juni 1900 zur Zahlung angewiesen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nach stattgehabtem Benehmen mit dem Großherzoglichen Ministerium, Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten, wird das Amt angewiesen, die dem Lehrer Burmeister zu Mönkhagen für vermehrten Unterricht an der dortigen Schule während des laufenden Sommerhalbjahres mit 200 Mark zugebilligte Vergütung zur Hälfte mit 100 M (Hundert Mark) aus der Amtskasse zur Amtsschulkasse zu zahlen und zu Kap. VII der bezüglichen Amtsgeldregister hiemittelst in Ausgabe zu berechnen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vergütung war für die durch den Unterricht in beiden Klassen der Schule zu Mönkhagen entstehenden Mehrstunden gedacht und wurde noch bis 1909 gezahlt (bis zur Einstellung des 2. Lehrers), im Sommerhalbjahr 200 Mark, im Winterhalbjahr 150 Mark, immer je zur Hälfte aus der Amtskasse und aus der Amtsschulkasse. &lt;br /&gt;
Allerdings ist in späteren Jahren nicht mehr von Überstunden oder vermehrtem Unterricht die Rede, sondern von Halbtagsunterricht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Winterhalbjahr 1909/1910 war Lehrer Burmeister erkrankt. Das Großherzogliche Finanzministerium, Abt. Domainen und Forsten, schreibt an das Justiz-Ministerium, Abt. für Unterrichtsangelegenheiten, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß das unterzeichnete Ministerium mit der Bewilligung einer Vergütung von Einer Mark je Überstunde an den Lehrer Zörn in Mönchhagen für die Erteilung von Halbtagsunterricht während der Dauer der Erkrankung des Lehrers Burmeister daselbst einverstanden ist. Wegen Zahlung der Hälfte dieser Vergütung aus der Amtskasse zur Amtsschulkasse ist das Amt Toitenwinkel zu Rostock diesseits angewiesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Unterhaltung des Schulgebäudes im 19. und frühen 20. Jahrhundert ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Unterhalt des Schulgebäudes einschließlich der Lehrerwohnungen sowie des zugehörigen Stalles und der Scheune war Aufgabe der Gemeinde.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1866: Durchbau der Schule und Neubau der Schulscheune &amp;amp;ndash; Ärger ums Geld===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 12. Juni 1866 beschweren sich die ehrerbietig gehorsamsten Mönchhäger J. Eggert, H. Brandt, J. Brandt, F. Harten, P. Bünger, D. Brandt, J. Krempien, J. Peters, J. Winter, E. Jeß Wwe, J. Heydtmann, Joh. Hallier bei der Hohen Großherzoglichen Kammer in Schwerin:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Im Jahre 1864 wurden das Schulhaus hieselbst durch gebauet und die zum Schulgehöfte gehörige Scheune neu aufgeführt. Nachdem die Riße und Anschläge für diese Bauten angefertigt worden, wurden der Schulgemeinde hieselbst vom Großherzoglichen Amte Toitenwinkel die Ausführung der ersteren nach Riß und Anschlag übertragen, diese setzten sich wieder mit einem Maurer ins Vernehmen, welcher sich bereit erklärte, die Arbeiten für die veranschlagten Kosten auszuführen. Großherzogliches Amt fand sich aber demnächst wieder veranlaßt, den Durch- resp. Neubau selbst ausführen zu lassen, und schloß mit dem Maurermeister Voß in Rostock ab. Ausdrücklich wurde der Schulgemeinde mehrfach vom Großherzoglichen Amte die Versicherung gegeben, daß sie zur Tragung höherer Baukosten, als der desfallsige Anschlag betrage, nicht verpflichtet sein solle, ihr sogar in Aussicht gestellt, daß die von ihr zu übernehmenden Kosten möglicher Weise sogar noch hinter der veranschlagten Summe zurückbleiben würden, da es dem Amte gelingen würde, die Bauten billiger herzustellen, als dies der Schulgemeinde möglich sein würde. Dem Maurermeister Voß wurde Amts wegen bedeutet, daß er den Bau gegen die anschlagsmäßigen Kosten auszuführen habe, daß er mehr als diese zu fordern unter keinen Umständen berechtigt sein solle, daß er die Gefahr der zum Bau veranschlagten Materialien gleich nach deren Anfuhr, namentlich deren Bewachung zu übernehmen habe.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Grund für die Beschwerde war, dass der Maurermeister Voß dann doch mehr Geld haben wollte, weil zum einen der Bau auf einem anderen Platz errichtet werden sollte als ursprünglich geplant und weil die Zimmererarbeiten teurer geworden waren. Zudem hatte die Gemeinde bereits das veranschlagte Sprengen der Feldsteine erledigt, wofür Voß jedoch auch bezahlt werden wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Großherzogliches Amt hat nun die Rechtmäßigkeit dieser Ansprüche des Bauunternehmers anerkannt, unsere desfallsigen Beschwerden verworfen und bereits exemtivisches&#039;&#039; [= von gesetzlichen Pflichten befreiend] &#039;&#039;Vorgehen angedrohet. Wir sind aber zu sehr von unseren Rechte überzeugt, als daß wir nicht den Versuch machen sollten, bei hoher Großherzoglicher Kammer Abhülfe zu erreichen, umsomehr als die Bauten nicht in allen Puncten anschlagsmäßg ausgeführt  wurden. Wir haben dies in einem früheren Vortrage an das Großherzogliche Amt Toitenwinkel des Genaueren dargelegt, und wollen hier nur noch ehrerbietigst darauf hinweisen, daß die Schulgemeinde durch die Baukosten in einem hohen Grade in Ansprüche genommen ist, und ihr weitere Opfer, als wozu sie von vornherein verpflichtet war, nicht angesonnen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir bitten nun ehrerbietigst: Hohe Großherzogliche Kammer wolle geruhen unsere Beschwerde für begründet zu erklären und desfallsige hohe Verfügung an das Großherzogliche Amt Toitenwinkel zu erlaßen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beschwerde zog einen längeren Briefwechsel nach sich [Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12050], bis am 20. Oktober 1866 die Toitenwinkelschen Beamten und der Landesbaumeister an die Großherzogliche Hohe Cammer zu Schwerin berichteten,&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem ein früherer Termin zur Erledigung der Differenzen zwischen der Schulgemeinde zu Mönckhagen und dem Maurermeister Voß wegen rückständiger Baugelder zu keinem Resultat geführt hatte, ist diese Angelegenheit in einem am 1sten d. M. abgehaltenen zweiten Termin dahin verglichen worden, daß der Maurermeister Voß sich mit einer von der Schulgemeinde ihm offerirten Rest-Zahlung von 25 M zufrieden erklärt hat unter Verzicht auf seine weiteren Ansprüche.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1869: Schwammsanierung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. Juli 1869 überreicht das Amt Toitenwinkel der Großherzoglichen Cammer zu Schwerin einen Kostenvoranschlag zur notwendigen Schwammsanierung der Mönchhäger Schule. Veranschlagt wurden 55 Mark, 45 Schillig, 2 Pfennig  [Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12050]:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schwamm hat den Fußboden der am östlichen Giebel des Schulhauses zu Mönkhagen liegenden Kammer völlig zerstört, die Sohlen an derselben sind bereits gleichfalls infizirt, so daß eine Hauptreparatur unvermeidlich ist. Das unter dem Fußboden vorhandene mit Cement abgegossene Mauersteinpflaster hat nicht vor dem Schwamm geschützt, da man bei dessen Legung wahrscheinlich versäumt hat, die alte Füllerde auf genügende Tiefe zu entfernen, das Pflaster nebst der Cementabdeckung ist selbst vollständig vom Schwamm durchwachsen und destruirt. Da die Sohlen ziemlich tief liegen, besonders an der Giebelseite, wo wegen der in der Nähe liegenden Dorfstraße keine bedeutende Abgrabung zulässig ist, so empfiehlt sich in diesem Fall die Ausführung einer massiven Sockelmauer, um die Sohlen dem schädliche Einfluß der Erdfeuchtigkeit zu entziehen, sowie ferner die Höherlegung des Kammerfußbodens um eine Stufe. Außerdem sind folgende Vorsichtsmaßregeln zur Vertilgung des Schwamms nothwendig:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die alten Fundamente beider äußeren Wände und der inneren Langwand an der Kammer sind fortzunehmen, ebenso das vorhandene Mauersteinpflaster und ist das Material nicht wieder zu verwenden. Die alte Füllerde ist mindestens 1 1/2 Fuß tief auszugraben und statt derselben völlig trockener Füllsand einzubringen, auch neben den neuen Fundamenten ist die Erde wegzunehmen und trockener Sand einzubringen. Nur das Fundament der inneren Querwand, welches zugleich Kellermauer ist, muß bleiben. Nachdem dasselbe gehörig gereinigt und die Fugen ausgekratzt worden sind, werden letztere auch an den neu aufgeführten Fundamenten mit einem eigenen Schwammörtel, bestehend aus Torfasche, Kochsalz- und Salmiak-Lösung mit etwas Landkalk ausgezwickt und beworfen. Auf die Fundamente ist eine Isolirschicht von künstlichem Asphalt zu legen. Unter dem Bretterfußboden ist wiederum ein flaches Pflaster von gut ausgebrannten Mauersteinen zu legen und mindestens 3/4 Zoll stark mit Cement abzugießen. Die Cementlage ist mit der Isolirschicht genau in dieselbe Höhe zu legen und unmittelbar daran anzuschließen. Auf den Fundamenten wird dann eine 2 1/2 Fuß hohe 1 Stein starke Sockelmauer von gut ausgebrannten Mauersteinen aufgeführt, welche außen gefugt, innen mit Kalk geputzt wird. Nur die innere Langwand zwischen Stube und Kammer erhält diese Untermauern nicht und wird die Sohle daselbst nur 6 Zoll höher gelegt als die alte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sämtliche zum Fußboden und zu Fußleisten zu verwendenden Holzmaterialien werden zuvor mit einer kochenden Lösung von Eisenvitriol bestrichen, die Bretter jedoch nur auf der unteren Seite. Zu dieser Lösung werden 4 Theile Waßer auf 1 Theil Eisenvitriol genommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm am östlichen Giebel ist umzulegen und auf 6 Fuß zu verbreitern auch an seiner äußeren Seite mit einer Rinne zu Abführung des Regenwassers zu versehen, welche noch auf etwa 3°&#039;&#039; [Das Gradzeichen steht für das Längenmaß Rute, eine Rute maß wenige Meter] &#039;&#039;Länge weiter fortzuführen ist. Der Steindamm am Giebel muß ein starkes Gefälle erhalten und ist deswegen der zwischen Haus und Straße liegende Erdrücken nach Möglichkeit abzutragen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu dem vorerwähnten Schwammörtel werden 6 gute Matzen Kochsalz in kochendem Wasser aufgelöst, ein Pfund ordinärer Salmiak desgleichen, beide Lösungen werden zu einer Quantität von zirka 4 Scheffel Torasche geschüttet und durcheinander gerührt, schließlich zur besseren Bindung einige Kellen Landkalk zugesetzt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Wände wurden Balken aus Eichenholz bestellt von insgesamt 108 Fuß Länge, für Fußbodenbretter und Türschwellen Tannenholz von insgesamt 244 Fuß Länge. Für die Erneuerung der Fundamente brauchte man 1 Schachtrute [altes Volumenmaß] gesprengter Feldsteine. An Maurermaterialien wurden weiter benötigt 1200 Mauersteine, 6,5 Tonnen gotländischer Kalk zum Mauern des Fundaments und zum Untermauern der Sohle sowie weitere 1,5 Tonnen zum Ausbessern des Putzes und zum Weißen. Zum Verzwicken [d.h. Lücken ausfüllen] der Fundamente und zum Ausfugen des äußeren Ziegelmauerwerks nahm man einheimischen Kalk aus Brodhagen bei Reddelich (nämlich 1 Tonne Brodhäger). Zum Ausgießen des Mauersteinpflasters unter dem Fußboden waren 1,5 Tonnen Portlandcement vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dann wird genau aufgelistet, welche Arbeiten anfallen und welche Kosten dafür veranschlagt werden. Die Maurerarbeiten sollten 27 Mark 47 Schilling kosten, die Zimmerarbeit (i.W. das Verlegen des Fußbodens nach Entfernen des alten) inklusive Nägel 12 Mark 21 Schilling. Fußleisten und Thürschwellen waren Aufgabe des Tischlers, der dafür inklusive Anstrich 3 mark 15 Schilling 6 Pfennig erhalten sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und wie das oft so geht, stellte man im Verlauf der Arbeit fest, dass noch weitere Reparaturen nötig waren, weil der Schwamm noch weiter fortgeschritten war, als ursprünglich gedacht. Die Toitenwinkelschen Beamten und der Landesbaumeister Wackenhusen zu Rostock schickten also einen weiteren Kostenvoranschlag an die Großherzogliche Hohe Cammer mit der Bitte, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bei vorgerückter Jahreszeit denselben baldmöglichst zu genehmigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bei der Inangriffnahme der Reparatur hat sich gezeigt, daß der Schwamm auch den Fußboden der am östlichen Giebel des Schulhauses gelegenen großen Wohnstube theilweise ergriffen hat, und ist die Erneuerung dieses Fußbodens und die Ausführung einer massiven Sohlmauer an der Giebelseite gleichzeitig mit der bereits genehmigten Reparatur in der Kammer unbedingt nothwendig. Das Fundament der Giebelwand ist ebenso wie die bereits veranschlagten Fundamente zu entfernen und neu aufzuführen, das Fundament der südlichen Außenwand kann bleiben, ist jedoch gehörig zu reinigen, die Fugen auszukratzen, neu mit Landkalk zu verzwicken und mit dem im Anschlag beschriebenen Schwammörtel zu berappen&#039;&#039; [d.h. mit Mörtel zu bewerfen]&#039;&#039;.  Auf dem neuen Fundament der Giebelwand wird eine Isolirschicht von künstlichem Asphalt gelegt, die massive Sockelmauer wird von gut ausgebrannten Mauersteinen ausgeführt, bei der Legung des Fußbodens sind genau dieselben Sicherheitsmaßregeln anzuwenden wie bei dem veranschlagten Kammerfußboden, insbesondere müssen sämtliche Hölzer vor der Verwendung gehörig mit Eisenvitriollösung bestrichen werden, auch die wieder zu verwendenden vom Schwamm noch nicht infizirten Fußbodenlager.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Mauersteinpflaster mit Cementlage wird auch unter dem Stubenfußboden ausgeführt und werden zur Lüftung in den Fundamenten zwischen den Fußbodenlagern Luftlöcher ausgespart.&lt;br /&gt;
Der das Gebäude umgebende Steindamm ist auch an der Südseite längs der großen Wohnstube aufzubrechen und entsprechend wieder mit gehörigem Gefälle zu legen, so daß die Feuchtigkeit von der Sohle abgehalten wird. Auch ist von beiden Langseiten des Gebäudes eine Dachrinne anzubringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1874 bis 1897: Weitere Reparaturen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1874 beschloss die Gemeindeversammlung, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;der Gemeinde- und Schulvorstand alljährlich die Besichtigung an Ort u. Stelle gleich nach Ostern&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; [also zum Schuljahresende] &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;vornimmt u. die nothwendigen Reparaturen u. Wünsche des Lehrers der Dorfversammlung vorstellig  macht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ... Einen entsprechend breiten Raum nehmen die Arbeiten am Schulgebäude in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Neben dem Streichen von Fenstern und Türen, dem Ölen des Fußbodens in den Schulstuben sowie dem Weißen der Wände von innen und von außen mussten auch gravierendere Reparaturen vorgenommen werden: 1875 wurde die Diele im Schulhaus mit Steinen ausgelegt – demnach hatte sie bis dahin einen Lehmfußboden. 1877 bekamen die Fensterläden einen sicheren Verschluss. Zweimal beschloss die Gemeindeversammlung, Teile der Außenwände bis zum ersten Fachwerkriegel massiv zu mauern, weil die Sohle und die gelehmte Wand schadhaft und verfault waren: 1883 von der Küchentür bis zum Schlafstubenfenster, 1890 an der Vorderseite. Aus dem Foto vom Beginn des 20. Jh. ist zu ersehen, dass die Vorderseite die Ostseite war, andererseits hat die Küchentür an der Hinterfront gelegen, also an der Westseite. In dem abgebildeten Grundriss ist die Schlafstube zwar an der Ostseite eingezeichnet, aber in diesem existiert der Anbau bereits, den es 1883 noch nicht gab. Damals war die Schlafstube vermutlich in einer der Kammern an der Westseite, während an der Ostseite die Schulstube untergebracht sein musste – vielleicht in dem großen, auf dem Plan als Schlafstube bezeichneten Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1884 war die nördliche Giebelwand des Hauses von Ratten zerstört und musste repariert werden. (Die nördliche Giebelwand zeigt zur Straße.) 1887 wurden Südgiebel und Westseite mit Pappe benagelt und es gab für die Vorderfront eine Dachrinne. Auf die Dachrinne über seiner Küchentür musste der Lehrer noch bis 1924 warten. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Schule Grundriss 1912.JPG|thumb|400px|Der Grundriss der Mönchhäger Schule in einem Plan anlässlich der Dachneudeckung und Einrichtung eines Rauchbodens der Fa. Lange von 1912. &#039;&#039;Quelle: privates Archiv Nachfahr der Baufirma Lange&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Das Dach des Schulhauses musste 1880 umgebaut werden, weil es durchregnete. Nach weiteren Reparaturen war es nicht mehr dicht zu bekommen und wurde 1912 durch ein Dach mit Zementziegeln ersetzt. Im Zuge dieser Bauarbeiten wurde auch ein Rauchboden eingebaut – also ein Boden, in den der Rauch abzog, wodurch dort Lebensmittel haltbar aufbewahrt werden konnten. Rauchräume waren unter Strohdächern verboten. Die Arbeiten am Dach wurden für 872 Mk. an Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen vergeben, der Bau sollte bis 1. Sept. fertig sein. Lange sollte aber für jeden Tag, den er länger brauchte, 10 Mk. Abzug in Kauf nehmen. Teile der Baupläne sind erhalten – s. Foto.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch für Stall und Scheune musste gesorgt werden: 1879 sollte jeder Erbpächter 8 Bund Stroh liefern zum Ausbessern des Scheunendachs. Ein Jahr darauf brauchte die Scheune einen neuen Lehmauftrag, und zwar an der Abseite über dem Kuhstall – was darauf hindeutet, dass Stall und Scheune in einem Gebäude untergebracht waren. 1884 wurde die Stalltür repariert und 1897 ersetzt. 1890 gab es eine größere Änderung im Stall – der Stall wurde um das neben ihm liegende Strohfach erweitert; ein neuer Futterraum wurde längs der Scheunendiele angelegt. Dabei sollte die Unterlage mit kleinen Felsen ausgeführt und die Oberfläche mit Ziegelsteinen gepflastert werden. Der Belag über den Ställen in der Scheune wurde 1897 mit Fichten aus der Hinrichsdorfer Forst sowie einigen eichenen Balken erneuert und 12 Jahre später  der Ostgiebel der Scheune massiv gemauert. (Woraus zu schließen ist, dass die Scheune längs der Dorfstraße stand, während das Schulgebäude ja (heute noch) quer zur Straße steht.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1903: Der Anbau ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute die Schule, die bis dahin den Bauernkindern vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Am 29. Juni 1900 beschloss die Gemeindeversammlung Mönchhagen, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;am Giebelende des Schulhauses nach Süden ein genügend großer Anbau von 9 m Länge und in Dachhöhe des alten Hauses mit einer 2ten Lehrerwohnung nebst den für beide Schulen erforderlichen Aborte hergestellt werden&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Idee stieß im Großherzoglichen Ministerium auf Kritik. Oberministerialrat Dr. Lesenberg wollte stattdessen eine kompletten Neubau oder aber die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Herrichtung von 2 neuen Schulklassen unter Verreißung der alten Schulstube&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Die Gemeindeversammlung beschloss dennoch am 19. April 1901, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß eine neue Klasse in  einem Flügel, der an das Südende des alten Schulhauses mit der Richtung nach Westen angebaut werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit konnte sie sich aber offenbar nicht durchsetzen, denn im Dezember 1901 lag der Versammlung ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Riß nebst Kostenanschlag über den Anbau  zwei neuer Schulklassen unter Abbruch der alten Schulklasse, und eine Bleizeichnung über ein neues Schulgehöft&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; zur Entscheidung vor. Das neue Schulgehöft wurde aus Kostengründen abgelehnt. Der Gemeindevorstand wurde beauftragt, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auch zu dem geplanten Anbau durch Vermittlung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel eine Beihülfe vom Hohen Ministerium zu erbitten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 17. Oktober 1902 beschloss die Gemeinde, im Frühling 1903 den Anbau errichten zu lassen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;nachdem der Riß nebst Kostenanschlag über den Bau 2 neuer Schulklassen unter Abbruch der alten Schulstube die Genehmigung des Großherzogl. Ministeriums gefunden hat und von letzterem eine Beihülfe von 3000 M in Gnaden zu diesem Bau bewilligt worden ist. Der Gemeindevorstand soll nach einem Schullokal sich umsehen und für die Zeit des Baues ein solches mieten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch damals mussten schon Vorschriften hinsichtlich der sanitären Verhältnisse beachtet werden. Das Amt Toitenwinkel berichtete am 4. Februar 1902 dem Großherzoglichen Finanzministerium, Abt. für Domainen und Forsten in Schwerin:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ueber den Plan vom Schulhausbau in Mönchhagen haben wir, wie solches vorgeschrieben ein Erachten des zuständigen Kreisphysicus herbeigeführt, wodurch die anliegende Kostenrechnung im Betrage von 23 M 80 Pf erwachsen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung dazu führt auch die einzelnen Posten auf:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Gerichtsärztliche Rechnung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf Veranlassung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel hieselbst betr. den Schulbau in Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Akteninspektion&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4 Mark&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erachten 5 Bogen à 3 Mark 50 Pf&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&amp;amp;nbsp;&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
| &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;17 Mark 50 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ausfertigung dieser Rechnung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;50 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;23 Mark 80 Pf&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Rostock, 19. März 1901&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dr. H. Lesenberg&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann eine Ausschreibung. Folgende Angebote lagen für den Bau vor: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9.000,50 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7.000 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8.415 Mark&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8.497,17 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10.788,33 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8.809,04 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8.671,40 Mark&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8.366 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen das von Wilbrandt wegen Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8.225 Mark zu vergeben. Am 26.2.1903 erhielt Lange den Auftrag dann zu folgenden Zahlungsbedingungen: Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3, nach Baubeendigung 1/3 und nach Bauabnahme das letzte Drittel der Summe. Davon behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte sie auf ein Bankkonto ein und gab ihm das Geld 1905. &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
1908 hatte Mönchhagen bei Michaelis-Schulschluß (29. September) 90 Kinder. Trotz des Anbaus reichte der Platz in den beiden Schulstuben daher nicht aus, auch die Häschendorfer Kinder noch aufzunehmen, weshalb dies im Oktober 1908 abgelehnt wurde. Häschendorf gehörte damals noch nicht zu Mönchhagen, sondern war ein Pachthof mit dem Großherzog als Verpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Eine englische Kochmaschine für Lehrer Dahl ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Beitrag zur Geschichte der Mönchhäger Volksschule im 19. Jh. geht es um die Wohnung des Lehrers, die sich ebenfalls im Schulgebäude befand. &amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im April 1883 beantragte Lehrer Dahl, den offenen Feuerherd und den Backofen, die beide erneuert werden mussten, durch eine englische Kochmaschine zu ersetzen. Was mit dem offenen Feuerherd gemeint war, kann man bei einem Besuch im Freilichtmuseum in Klockenhagen sehen: Das war ein gemauerter Absatz in Arbeitshöhe, auf dem ein Feuer angefacht wurde. Die Töpfe hingen an einem eisernen Dreibein über dem Feuer. Die englische Kochmaschine war erst Mitte des 19. Jh. in Gebrauch gekommen, damals also sehr modern – nach heutigen Begriffen jedoch nicht ganz so „technisch“ wie der Begriff erwarten lässt: Es handelte sich um einen mit Brennholz beheizten Herd aus Metall. Ein großer Vorteil war, dass das Feuer sich nun in einem geschlossenen Feuerraum befand, was die Feuergefahr reduzierte. Oben befanden sich runde Löcher zum Brennraum, die abgedeckt oder mithilfe von gusseisernen Ringen in der Größe verändert und so an die Topfgrößen und den Hitzebedarf angepasst werden konnten. Zudem enthielt dieser Herd auch einen Backofen – die ja damals für sich stehende gemauerte Objekte waren.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Immerhin hatte das Schulgebäude bereits einen Schornstein, denn ein weiterer Antrag des Lehrers forderte eine Erneuerung der Glocke, die über dem Herd angebracht war und den Rauch zum Schornstein leitete. Diese war nämlich so niedrig, daß diejenige Person, welche vor dem Feuerherd beschäftigt ist, nicht darunter stehen und nur gebückt darunter weggehen kann. Der Gemeindevorstand behielt sich jedoch vor, diese nur zu erneuern, wenn der Schornstein nicht heruntergenommen zu werden braucht. Noch 1906 gab es in Mönchhagen mehrere sogenannte Rauchhäuser, also Häuser ohne Schornstein, in denen der Rauch einfach durch die Diele abzog. Was neben den Nachteilen auch den Vorteil hatte, dass in feuchten Jahren der Rauch das eingefahrene Heu und Stroh nachtrocknete. In diesen Häusern war über dem Feuerherd ein gemauerter Schwibbogen angebracht, der den Funkenflug vom Dach abhielt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Der Schornstein wurde 1910 so umgebaut, dass auch die zweite Lehrerwohnung angeschlossen werden konnte. Diese gab es erst seit der Erweiterung des Schulgebäudes um den Anbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Schulländereien im 19. Jahrhundert ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur früheren Mönchhäger Volksschule gehörte auch Land, dessen Erträge dem Schullehrer zustanden. Der Fundchronik von Ludwig Krause zufolge lagen die Schulwiesen zumindest zum Teil um 1822 in den Klockenhäger Todtenbruchwiesen. Er vermutet dies aufgrund einer Notiz in den Ribnitzer Amtsakten (damals gehörte Mönchhagen zum Amt Ribnitz).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Karte der Feldmark Mönchhagen zufolge lag die Schulwiese am Südarm des Peezer Baches – dort, wo er die Straße nach Häschendorf verlässt und in einem Bogen nach Westen abbiegt. Der Schulacker umfasste das Gelände des heutigen Spielplatzes, der norwestlich angrenzenden Kleingärten sowie von Festplatz und Mehrgenerationen-Spielplatz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bauern waren damals zu sogenannten Hand- und Spanndiensten verpflichtet. Das waren ursprünglich Arbeiten, die sie für den Grundherren zu absolvieren hatten – da Mönchhagen aber dem fernen Großherzog gehört hat, spielte dies kaum eine Rolle. Die ebenfalls darunterfallenden Arbeiten für die Gemeinde waren dagegen oft Gegenstand der Gemeindeversammlungen. Und zu diesen Diensten gehörte eben auch das Bestellen der Schulländereien. Denn der Lehrer sollte sich im Wesentlichen um den Unterricht kümmern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits der 2. Eintrag im ersten neu angelegten Protokollbuch befasst sich damit, dass zukünftig die Erbpächter Schütt und Krempien die Vor- und Nachmahd auf der Lehrerwiese einzufahren haben, obgleich sie seit Jahren „mit ihrer Anspannung an der Schule keine Leistungen gethan haben“. Dazu muss man sagen, dass diese beiden Bauern die mit Abstand kleinsten Höfe im Dorf hatten, und dass sie deshalb sowohl bei Steuern wie auch bei Hand- und Spanndiensten nie im selben Maße herangezogen wurden wie die Besitzer der großen Höfe. Über das Heufahren hat es aber wohl Unstimmigkeiten mit den Verpflichteten gegeben, denn 3 Jahre später musste der Gemeindevorstand auf Anordnung des Amtes eine weitere Versammlung zu diesem Thema einberufen. Auf dieser wurde beschlossen, dass Schütt die Hälfte der Vormahd, Krempien deren andere Hälfte und die ganze Nachmahd einzufahren habe (das Mengenverhältnis entspricht in etwa dem Größenverhältnis der beiden Höfe). Darüberhinaus sollten beide aber zu keinen weiteren Diensten für die Dorfschaft verpflichtet sein. Diese Aufteilung der Arbeiten wurde 1920 noch einmal bestätigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulländereien, deren Ertrag der Lehrer nicht brauchte und die auch sonst nicht von der Gemeinde benötigt wurden, wurden von dieser verpachtet – sollten die Ländereien jedoch für Schulzwecke wieder gebraucht werden, sollten die Pächter sie wieder abgeben. Dabei sollten die Pächter nach Möglichkeit auch die Hand- und Spanndienste übernehmen, um die nicht verpachteten Schulländereien zu bestellen. Dazu gehörte auch das Abfahren des Dungs auf dem Schulgehöft. Der Kompost aus den Aborten der Schule wurde laut Beschluss vom 28. 1. 1925 meistbietend verkauft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wurden überschießende Schulländereien vermessen und abgetrennt. Der Akte (5.12-4/2-12049, Landeshauptarchiv Schwerin) liegt leider kein Lageplan bei. Nur die Rechnung des Vermessers über 102 Reichsmark ist erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Direkt bei der Schule, in der der Lehrer auch seine Wohnung hatte, lag auch ein Garten. 1905 wurde die Anschaffung von Turngeräten beschlossen, nämlich ein Reck und ein Barren. Dafür brauchte man dann auch einen Turnplatz, für den Lehrer Burmeister bis auf Weiteres Fläche in seinem Garten zur Verfügung stellte. Zwischen dem Schulgarten und dem Peezer Bach lag der Hebammenacker. Auf diesem wurde 1920 der Turnplatz eingerichtet. (Die Hebamme erhielt eine Ersatzfläche.) 10 Jahre später wurde diese Wiese einer Frau Stoffers überlassen, als zusätzliche Vergütung für das Reinigen der Schulklassen und Aborte. Der Grund für diese Lohnerhöhung waren die neuen Doppelfenster, die zu reinigen aufwendiger war. Die Wiese wird als „alter Turnplatz“ bezeichnet, scheint also nicht mehr als solcher genutzt worden zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Reinigung der Schulstube==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein – was genau das heißt, wird auch ausgeführt: Für genügende Bedeckung der Exkremente soll solange Erde zur Verfügung stehen, bis eine andere Weise für Reinigung der Schulaborte, etwa Verpachtung des Dunges beschlossen wird. &lt;br /&gt;
1910 wurden 100 M bewilligt und es wurde auch genauer gesagt, was zu tun war, nämlich Aufwaschen 1mal wöchentlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 ging es nicht um den Lohn, sondern darum, dass eine Frau Schäning sich offenbar weigerte, die Reinigung zu übernehmen: Die Versammlung beschloß, dass das Reinigen der Schulstube u. Schulaborte der Frau Schäning hies. übertragen werde, und falls sie sich weigern werde, die Sache bei dem Großherzogl. Amt Toitenwinkel anhängig zu machen. Leider ist nichts über die Hintergründe des Streites bekannt. Jeweils einige Jahre vorher und nachher tauchen Personen des Namens Schäning in den Protokollen auf, die auf Unterstützung der Gemeinde angewiesen waren. Möglicherweise wurde für die Unterstützung eine Gegenleistung verlangt, aber das ist nur eine Vermutung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Jahreslohn spiegelt dann sehr deutlich die Inflation wieder, worauf an anderer Stelle eingegangen wird ([[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1924 ist der Jahreslohn mit 90 M wieder auf dem Niveau von vor dem 1. Weltkrieg. Im November 1930 wird der Reinigungskraft Frau Stoffers zusätzlich zu den 150 Mark, die erhält noch der frühere Turnplatz zur Nutzung überlassen. Grund für diese Lohnerhöhung war der Einbau von Doppelfenstern in die beiden Schulklassen, die natürlich aufwendiger zu putzen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unterrichtsmaterial==&lt;br /&gt;
Leider erfahren wir aus den Protokollen der Gemeindeversammlung im Mönchhagen des späten 19. und des frühen 20. Jh nur wenig über das genutzte Unterrichtsmaterial.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Juli 1930  wurde über den Antrag des Verwaltungsbeamten der Amtsschulbehörde im Mecklburg-Schwerinschen Amte zwecks Anschaffung einiger neuer Bänke für die zweite Schulklasse verhandelt. Und zwar sollten es Bänke sogenannter Rettigscher Bauart sein: eine Sitzbank für zwei Schüler fest mit einem Tisch verbunden, von denen mehrere  hintereinander miteinander verbunden werden konnten. Das praktische daran war, dass die Bankreihe komplett umgekippt werden konnte, um darunter zu wischen. Das konnte die Gemeindeversammlung jedoch nicht überzeugen, der Antrag wurde aus Kostengründen abgelehnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehr Erfolg hatten die von dem Herrn Oberschulrat Ebeling gelegentlich der Schulrevision am 19. Juni 1908 gemachten Beanstandungen betreffend Anschaffung von Gardinen oder Rouleaux, Ausbesserung und Erneuerung von Schulwandkarten, Anschaffung einer Rechenmaschine und eines Zirkels zum Zeichenunterricht. All dies sollte in den nächsten Ferien angeschafft werden. Mechanische Rechenmaschinen gab es schon länger, die in der 2. Hälfte des 19. Jh in Serie produziert wurden. Je nach Typ konnten sie nur addieren und subtrahieren oder auch multiplizieren oder dividieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürlich gab es in Mönchhagen auch Turnunterricht. Am 24. Februar 1905 beschloss die Gemeindeversammlung die Anschaffung von Turngeräten: ein Reck und Barren. Ein Turnplatz wird bis auf Weiteres von dem Lehrer Burmeister in seinem Garten zur Verfügung gestellt, jedoch mit der Einschränkung, daß diese Hergabe jeder Zeit kann wieder aufgehoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 wurde dann ein Turnplatz eingerichtet, und zwar hinter dem Schulgarten am Mühlbach. Der Mühlbach ist der Peezer Bach, der Schulgarten lag bei der Schule (dem heutigen Kindergarten). Genauer ging es um ein Stück aus dem Gelände beim Gedenkstein für die im 1. Weltkrieg Gefallenen, den früheren Hebammenländereien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Schule zu DDR-Zeiten==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der DDR-Zeit war die Mönchhäger Schule eine Polytechnische Oberschule, abgekürzt: POS. Diese umfasste die Klassen 1 bis 10, sodass die Schüler von der ersten bis zur letzten Klasse im selben Klassenverband blieben. Eingeschult wurde man mit 6 oder 7 Jahren und hatte nach Abschluss der POS die Möglichkeit zu einer Ausbildung zum Facharbeiter oder zum Fachschulstudium. Die Bezeichnung &#039;&#039;Polytechnisch&#039;&#039; bringt ein wesentliches Charakteristikum zum Ausdruck: Neben den herkömmlichen Fächern wie Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, Kunst und Sport stand auch die praktische Arbeit auf dem Stundenplan. Im wöchentlichen Wechsel gab es theoretischen Unterricht (&#039;&#039;ESP &amp;amp;ndash; Einführung in die sozialistische Produktion&#039;&#039;) und einen praktischen Tag in einem Betrieb, einer LPG oder einer speziellen Werkstatt (&#039;&#039;PA &amp;amp;ndash; Produktive Arbeit&#039;&#039;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer Abitur machen wollte, wechselte nach der POS auf die Erweiterte Oberschule (EOS).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Schild POS DDR-Zeit.jpg|thumb|Das Schild von der Schule in Mönchhagen lag lange unter dem Dielenboden versteckt und vergessen, bis es bei Renovierungsarbeiten dort wiederentdeckt und gerettet wurde. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine ehemalige Lehrerin und Schulleiterin erzählt, dass sie nach dem Krieg in einem dreiwöchigen Schnellkurs zur Lehrerin ausgebildet wurde und mit erst 18 Jahren danach bis zur 10. Klasse unterrichten durfte. 1954 kam sie nach Mönchhagen an die Schule und wohnte zunächst auch dort &amp;amp;ndash; und zwar in einer Bodenkammer, die auch als Lehrerzimmer genutzt wurde. Das bedeutete frühes Aufstehen, denn sobald die ersten Lehrer eintrudelten, wurde das Lehrerzimmer gebraucht. Wasser gab es von einer Pumpe hinter dem Schulgebäude, in einem Holzschuppen auf dem Schulhof befanden sich Plumpsklos für Lehrer und Schüler. Bis 1954 gingen die Lehrer mittags bei den Bauern essen, ab Herbst 1954 durften sie im neu eingerichteten Kindergarten essen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den 1960er Jahren bekam die Schule Mönchhagen eine eigene Schulküche mit Speiseraum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Lehrer der Unterstufe (entspricht der heutigen Grundschule) hatte 28 Wochenstunden zu unterrichten, ein Lehrer der Oberstufe (entspricht der heutigen Mittelstufe) 26 Wochenstunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Einzugsgebiet der Oberschule Mönchhagen umfasste Mönchhagen, Häschendorf, Häschendorf-Ausbau und Volkenshagen.Um 1971/72 wurde die Mönchhäger Schule eine Teiloberschule, die Schüler ab Klasse 5 und die dort unterrichtenden Lehrer mussten dann nach Rövershagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu DDR-Zeiten gab es folgende baulichen Erweiterungen: Sportraum (der jüngere Teil der Schule); der Kartenraum auf dem Boden wurde in einen Klassenraum umgewandelt. In NAW-Arbeit wurde das Werkkabinett sowie ein Fachkabinett für Chemie, Physik, ESP (Einführung in die sozialistische Produktion) und Technisches Zeichnen neben der damaligen LPG-Werkstatt eingerichtet. (Die LPG-Werkstatt war dort, wo sich heute die Fa. AET befindet.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kindergarten==&lt;br /&gt;
Der erste Kindergarten in Mönchhagen wurde 1954 eröffnet und befand sich im späteren LPG-Büro im Wohnhaus des früheren Hofes Nr. 8. Später wurde der Kindergarten in das Wohnhaus des früheren Hofes Nr. 15 (dort liegt heute das Feuerwehrgebäude) verlegt.&lt;br /&gt;
Heute ist die Kita im ehemaligen Schulgebäude untergebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Industrieschule==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 28. August 1871 ist in Mönkhagen eine Industrieschule eröffnet worden, die Ehefrau des Lehrers Ruhsdorfs war die erste Lehrerin an dieser Schule. Am 15. Juli 1871 ordnete die Abtheilung für Unterrichts-Angelegenheiten des Ministeriums in Schwerin gegenüber dem Kammer- und Forst-Collegium an, dass die Industrieschule das regulativmäßige Feuerungsdeputat bekommen solle und dass der Zuschuss zum Gehalt der Lehrerin aus der Amtskasse an die Amtsschulkasse gezahlt werden solle, und zwar ein Viertel des Gehaltes. (Ein solcher Zuschuss aus der Amtskasse wurde auch zum Gehalt des Schullehrers gezahlt.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Feuerungsdeputat kam aus dem herzoglichen Forst bei Gelbensande, denn die dortige Forstinspection wurde am 5. September 1871 angewiesen, das Feuerholz zu Johannis des Jahres gegen Bereitelohn zu liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die weitere Geschichte der Industrieschule in Mönchhagen ist nichts bekannt, sie scheint nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Einschub: Industrieschulen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Industrieschulen entstanden ab 1179, zunächst in Böhmen, später auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dort sollten hauptsächlich Kinder aus der Unterschicht zur Arbeit erzogen und für das Erwerbsleben in der entstehenden Industrie ausgebildet werden. Das heißt, auf dem Stundenplan standen praktische Fähigkeiten &amp;amp;ndash; Spinnen, aber auch (im Schulgarten) Gartenbau oder Baumpflege für die Jungen, Handarbeiten, Flicken und Kochen für die Mädchen. &lt;br /&gt;
Die Praxis entsprach leider häufig nicht der Theorie, vielfach wurden gerade auch Waisenkinder ausgenutzt, mussten zum Teil von 5 Uhr morgens bis 19 Uhr abends arbeiten und lernten nur das, was sie bei ihrer Arbeit brauchten. Dadurch gerieten die Industrieschulen zunehmend in Verruf und setzten sich nicht durch.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=141263</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
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		<updated>2026-02-05T14:28:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Mühlen und Handwerksbetriebe */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt: die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an den Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Palm wollte offenbar eine Schänke eröffnen, denn der Schulze Heydtmann hat dabei geholfen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Vorteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß ich das mir übertragene Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Um 1870 entstanden folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (bis Anfang 2020 Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. Später erfolgte der Umbau der Sägerei Lange zum Verkehrsbauhof, welcher 1980 an die Gemeinde übergeben wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger an der Kreuzung Dorfstraße/Stiller Frieden hatte sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar nicht bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bemerkung: Die Häuslereien 4 und 5 sind vertauscht &amp;amp;ndash; Nr. 5 ist die ehemalige Gaststätte Zur Alten Eibe, Nr. 4 liegt an der B105.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
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		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=141262</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=141262"/>
		<updated>2026-02-05T14:00:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Mühlen und Handwerksbetriebe */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt: die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an den Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Palm wollte offenbar eine Schänke eröffnen, denn der Schulze Heydtmann hat dabei geholfen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Vorteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß ich das mir übertragene Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Um 1870 entstanden folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (bis Anfang 2020 Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. 1965 erfolgte der Umbau der Sägerei Lange zum Verkehrsbauhof, welcher 1980 an die Gemeinde übergeben wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger an der Kreuzung Dorfstraße/Stiller Frieden hatte sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar nicht bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bemerkung: Die Häuslereien 4 und 5 sind vertauscht &amp;amp;ndash; Nr. 5 ist die ehemalige Gaststätte Zur Alten Eibe, Nr. 4 liegt an der B105.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=141261</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
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		<updated>2026-02-05T13:53:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Mühlen und Handwerksbetriebe */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt: die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an den Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Palm wollte offenbar eine Schänke eröffnen, denn der Schulze Heydtmann hat dabei geholfen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Vorteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß ich das mir übertragene Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Um 1870 entstanden folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (bis Anfang 2020 Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger an der Kreuzung Dorfstraße/Stiller Frieden hatte sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar nicht bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bemerkung: Die Häuslereien 4 und 5 sind vertauscht &amp;amp;ndash; Nr. 5 ist die ehemalige Gaststätte Zur Alten Eibe, Nr. 4 liegt an der B105.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
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		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=135528</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=135528"/>
		<updated>2025-11-10T09:29:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Hebamme Peters */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt: die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an den Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Palm wollte offenbar eine Schänke eröffnen, denn der Schulze Heydtmann hat dabei geholfen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Vorteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß ich das mir übertragene Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Um 1870 entstanden folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger an der Kreuzung Dorfstraße/Stiller Frieden hatte sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar nicht bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bemerkung: Die Häuslereien 4 und 5 sind vertauscht &amp;amp;ndash; Nr. 5 ist die ehemalige Gaststätte Zur Alten Eibe, Nr. 4 liegt an der B105.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
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		<updated>2025-09-28T15:04:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Lizenz */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Beschreibung ==&lt;br /&gt;
Urheber der Fotos: Gerard de Groot; Montage: Wiebke Salzmann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zinnkrug der Müllerzunft in Ribnitz von 1759 in verschiedenen Ansichten. Es existieren noch vier weitere ähnliche Krüge, alle fünf sind aus dem Jahr 1759 und angefertigt von Gottespfennig in Rostock. Ursprünglich hatte der Krug einen höheren Sockel, skizziert in der Abbildung ganz rechts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Lizenz ==&lt;br /&gt;
keine Weiterverwendung gestattet&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
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		<updated>2025-09-28T15:04:23Z</updated>

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&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Beschreibung ==&lt;br /&gt;
Urheber der Fotos: Gerard de Groot; Montage: Wiebke Salzmann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zinnkrug der Müllerzunft in Ribnitz von 1759 in verschiedenen Ansichten. Es existieren noch vier weitere ähnliche Krüge, alle fünf sind aus dem Jahr 1759 und angefertigt von Gottespfennig in Rostock. Ursprünglich hatte der Krug einen höheren Sockel, skizziert in der Abbildung ganz rechts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Lizenz ==&lt;br /&gt;
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		<updated>2025-09-28T15:03:19Z</updated>

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&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Beschreibung ==&lt;br /&gt;
Urheber der Fotos: Gerard de Groot; Montage: Wiebke Salzmann&lt;br /&gt;
== Lizenz ==&lt;br /&gt;
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		<author><name>Moenchhagen</name></author>
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		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_M%C3%BChlen&amp;diff=133597</id>
		<title>Mönchhagen: Die Mühlen</title>
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		<updated>2025-09-28T15:01:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Müller Schaenicke und die Anfänge der Mühle */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Mühlen]]&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu den &#039;&#039;&#039;Mühlen in Mönchhagen.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier finden Sie zusammengefasst alle Abschnitte zu den Mühlen aus den anderen Artikeln zur Mönchhäger Geschichte, sowie zusätzliche Informationen, bspw. technischer Art.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; als Diskussionsbeitrag eintragen oder (besser) direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die erste Mönchhäger Mühle==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Vorhandensein einer Mühle ist in Mönchhagen seit 1270 belegt – am 24. Oktober vermachte laut Hallier Wilhelm von Baumgarten vor einer Reise seine Hufe und die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;kleine Mühle in Monekehaghen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; seiner Frau und seinen beiden Söhnen Willikin und Gerlach. Diese alte Mühle könnte die Wassermühle gewesen sein, die am heutigen Weg nach Häschendorf gelegen hat. Die beiden Windmühlen entstanden erst später &amp;amp;ndash; wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei dieser mittelalterlichen Mühle um eine frühere Mühle an einem dritten Standort gehandelt hat. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Spätere Erwähnungen von Müllern in Mönchhagen tauchen in den Rostocker Landgüterrechnungen von 1437 bis 1438 auf, die einen Pranghe als Müller nennen. Im Pachtregister des Klosters Marienehe für 1468 gibt es einen &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henrik der molend master&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Reste einer Wasserbau-Anlage im Oberdorf==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Ausgang Oberdorf Richtung Volkenshagen findet man noch Reste der Uferbefestigung eines angelegten Kanals sowie das sumpfige Bett des alten Bachlaufes. &lt;br /&gt;
Zudem sollen in den 1920er Jahren noch die großen Eichenpfähle im Durchbruch im Mühlenwall zu sehen gewesen sein, an denen früher das Mühlrad befestigt war, so berichtet ein Zeitzeuge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst wurde diese Anlage als Reste der ersten Mönchhäger Wassermühle gedeutet. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass es sich hier um eine Entwässerungsanlage aus dem 19. Jh. gehandelt hat. Das Gebiet ist auch heute noch sehr sumpfig, durch seine Lage in einer Geländesenke. Gerade die Tatsache, dass das Mühlrad an Pfählen befestigt war, spricht dagegen, dass es sich um eine Mühle gehandelt hat (persönlich Mitteilung des Vorsitzenden des Mühlenvereins Mecklenburg-Vorpommern). Wenn die Entwässerungsanlage durch ein Wasserrad angetrieben wurde, wurde sie möglicherweise im Volksmund auch als Mühle bezeichnet. (Wir sprechen ja oftmals heute auch von Windmühlen, wenn wir eigentlich Windräder meinen.) Die Entwässerungsanlage wurde möglicherweise im Zuge der Gründung (Beginn 19. Jh.) oder der Erweiterung (1840) der Büdnerei 8 gebaut,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;400px&amp;quot; heights=&amp;quot;300px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Moenchhagen Muehlreste Oberdorf.jpeg|Oben links: Ein neuer künstlicher Wasserlauf wurde südlich des alten angelegt (Blickrichtung: nach Westen auf den Weg zur früheren Büdnerei Nr. 8.; oben rechts: der alte Bachlauf, der durch die sumpfige Geländesenke fließt; unten links: alte Uferbefestigung des neuen Kanals; unten rechts: der alte Bachlauf des Mühlenbaches; im Gelände ist noch zu erahnen, wo früher einmal das Wasserrad war. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Moenchhagen Karte alter Muehlteich Oberdorf.jpeg|Ungefähre Lage der Reste der alten Wasserbau-Anlage. Der alte Bach führt etwas nördlich des neuen Bachlaufs durch den Teich durch &amp;amp;ndash; der alte Lauf fehlt auf der Karte. Die Karte ist aus OpenStreetMap (Daten von [http://www.openstreetmap.org OpenStreetMap] - Veröffentlicht unter [http://opendatacommons.org/licenses/odbl ODbL]) – dort ist der Verlauf des Baches allerdings falsch eingezeichnet und wurde in der dargestellten Karte nach offiziellen Karten (nach Augenmaß) von mir korrigiert. Die violette gestrichelte Linie gibt die Gemeindegrenzen an mit Amts- bzw. Gemeindebezeichnungen)&lt;br /&gt;
Moenchhagen_Entwaesserunganlage_Oberdorf_um_1900.JPG|Am linken Bildrand ist der alte Bachlauf zu sehen, der hinter dem Baum in den sumpfigen Weiher mündet. Der neu angelegte Wasserlauf fließt südlich am Weiher vorbei (also hinter dem Betrachter). Blickrichtung: Nordwärts in Richtung der Straße nach Volkenshagen. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Wassermühle als Papiermühle==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 [[Datei:Oberschlaechtige wassermuehle einwanderermuseum frutillar chile.JPG|thumb|Ein oberschlächtiges Mühlrad.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
    Wassermühle im Freilichtmuseum zur Kultur der deutschen Einwanderer in Frutillar in Chile aus dem 19. Jh. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Vorhandensein einer Mühle ist in Mönchhagen seit 1270 belegt – am 24. Oktober verfügte Wilhelm von Baumgarten vor einer Reise über seine Mühle in Monekehagen in seinem Testament.  Dabei hat es sich möglicherweise bereits um die Kornmühle gehandelt, die vor der Kirchenvisitation des Jahres 1649 auf Befehl des Landesherrn zu einer Papiermühle wurde. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verzeichnis Was anietzo Vor Unterthanen an Bawleuten, Cossaten, Einlieger, Müller, Schäfer und Schmiede im Ambte Ribbenitze vorhanden&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; vom August 1635 führt bereits eine Papiermühle in Mönchhagen auf, die Umwandlung muss also vorher passiert sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu der Zeit gab es in Mecklenburg 5 Papiermühlen, von denen jedoch keine in der Umgebung von Rostock lag. Gerade hier wurde aber Papier gebraucht, denn die schon 1419 gegründete Universität in Rostock hatte eine der ersten deutschen Buchdruckereien. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Letzter Kornmüller war Claus Witte. Nach diesem kam die Mühle als Papiermühle an Hennings; erstmals taucht ein Hinrich Hennings 1635 als Papiermacher in einem Verzeichnis des Amtes Ribnitz auf, der auch 1652 in den Contributionslisten (Steuerlisten) des Domanialamtes Ribnitz genannt wird. Es scheint, als hätte er die zugehörigen Ländereien nicht landwirtschaftlich genutzt, denn sein Viehbestand belief sich auf nur drei Kühe. In Besitz der Familie Hennings befand die Mühle sich noch 1743. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lage der Papiermühle kennen wir aus alten Karten, sie lag bachabwärts von dem Mühlenteich, der hinter der heute dort ansässigen Firma Göllnitz liegt, in der Nähe des Feuerwehrgerätehauses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Peezer Bach, Mühlgraben und Mühlenteich===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchagen muehlenteich und Papiermuehle damalige Lage.jpg|thumb|400px|Die ungefähre Lage von Papiermühle, Mühlgraben und Mühlenteich. Über dem r von &amp;amp;bdquo;Papiermühle&amp;amp;ldquo; liegt das heutige Feuerwehrgerätehaus, über dem roten Punkt die alte Scheune, darüber das gelbe Gebäude der Kita. Die Straße nach Häschendorf liegt etwa am linken Rand des Teiches und folgt dann dem Südarm. Am rechten Bildrand das Gelände der Fa. AET, dahinter das Neubaugebiet. &#039;&#039;eigenes Foto, mit eigenen Ergänzungen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Etwa dort, wo der Weg nach Häschendorf heute Mönchhagen verlässt, teilt sich der Peezer Bach in zwei Arme – das lässt sich auf allen drei Karten wiederfinden, allerdings ändert sich der Ort der Teilung von Karte zu Karte. Auf der aktuellen Karte fehlt zudem der Mühlenteich, der auf einigen älteren Karten an dieser Stelle eingezeichnet ist. Der Mühlenteich lag in der Nähe des heutigen Feuerwehrgerätehauses, wo hinter der Firma Göllnitz noch ein verkrauteter Überrest des Teiches liegt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Karte von 1788 ist der Teich vorhanden, im Messtischblatt von 1888 nicht mehr. In der Karten der Dorffeldmark von 1894 ist er wiederum eingezeichnet – aber diese Karte wurde kopiert von einer Karte von 1855 und möglicherweise an dieser Stelle nicht aktualisiert. Zusammen mit Informationen aus der Akte 5.12-4/2 12048 zur Papiermühle (Landeshauptarchiv Schwerin; s. u. im Abschnitt &amp;quot;Im 19. Jahrhundert&amp;quot;) kommt man zu dem Schluss, dass  mit dem Ablassen des Teiches nach 1850 begonnen wurde und er bis spätestens 1900 nicht mehr existierte. Die Papiermühle war in 1870er Jahren bereits abgerissen und ist auch in der Karte von 1894 nicht mehr eingezeichnet. &lt;br /&gt;
Heute ist nur noch ein Rest vom Mühlenteich (oder eigentlich nur noch ein sumpfiges, mit Schilf bestandenes Areal) hinter dem Gelände der Fa. Göllnitz zu sehen, wenn man der Straße nach Häschendorf ein Stück über die Brücke über den Peezer Bach folgt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Papiermühle war eine Wassermühle und lag am heutigen Ortsausgang nach Häschendorf – diese  Straße gab es im 19. Jh noch nicht. Hier teilt sich der Peezer Bach in Nord- und Südarm. Nach der Teilung knickt der Nordarm nach Norden ab, um sich dann direkt hinter den Grundstücken wieder nach Westen zu wenden. Ähnlich war der Verlauf auch 1788. Man hatte den Mühlengraben zwischen Teich und Nordarm gezogen und an diesem die Mühle errichtet. Die Schleife über Südarm und abknickendem Nordarm konnte man vermutlich als Umfluter nutzen und hier das Wasser bei Reparaturarbeiten um die Mühle herum leiten. Die Papiermühle lag am Mühlgraben, den man zwischen dem Mühlenteich und dem nach Norden abknickenden Nordarm des Baches gezogen hatte, dies ist auf der Karte von 1788 zu erkennen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Einschub: Zur Lage des Mühlenteichs&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Muehlenteich Moenchhagen Hoehenprofil 2016.jpeg|thumb|Höhenstufenkarte: Landesamt für Innere Verwaltung M-V (www.laiv-mv.de); einsehbar online unter: https://www.gaia-mv.de/gaia/gaia.php;&lt;br /&gt;
© GeoBasis-DE/M-V; 2016. &#039;&#039;eigene Veränderung der Farben, um die geringen Höhenunterschiede zu verdeutlichen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Höhenprofil erkennt man, dass die Lage für den Mühlenteich gut gewählt war. Je dunkler das Blau, desto tiefer das Gelände, je heller das Grün, desto höher das Gelände. Man erkennt gut, dass der Bach durch ein Tal fließt. Mit dem Gelände fällt auch das Tal nach Westen (d. h. zur See hin) ab. Dort, wo der Mühlenteich lag, befinden sich zwei besonders tiefe Mulden (dunkelblaue Flecken).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Zu beachten ist aber, dass die Höhenunterschiede sehr gering sind &amp;amp;ndash; zwischen dem höchsten (hellgrün) und dem tiefsten (dunkelblau) Bereich liegen gerade mal etwa 12 m.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man sieht hier auch, warum sich der Peezer Bach hinter dem Teich teilt – er muss dem Hügel ausweichen und es gibt zumindest was den Höhenverlauf angeht, keinen Grund, die eine oder die andere Seite zu bevorzugen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Farben und Kontraste wurden geändert, um die sehr geringen Höhenunterschiede deutlicher hervortreten zu lassen und anschließend wurde die Höhenstufenkarte der Karte aus der letzten Abbildung transparent überlagert.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sowohl zum Mühlengraben als auch zum Südarm muss es eine Stauvorrichtung gegeben haben. In einer Akte von 1827 ist von Fachbaum und Schützenwerk die Rede. Der Fachbaum ist der oberste Balken an einem Wehr. Nach alter Literatur zu Wassermühlen muss man sich das so vorstellen: Am Ausgang des Teiches zum Mühlgraben befand sich ein Wehr, auf dem das Gerinne (die Arche) lag. Das war eine hölzerne, oben offene kastenförmige Wasserleitung, die das Wasser zum Wasserrad transportierte. Auf dem Wehr befand sich das Schützenwerk – dieses staute das Wasser über das Wehr hinaus auf. Durch Klappen im Schützenwerk konnte mehr oder weniger Wasser in die Arche gelassen werden. Der Wasserstand im Teich lag also oberhalb der Arche und sorgte für den nötigen Druck.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bachschleife über den Südarm diente als Freiarche oder Freischleuse. Zur Freiarche musste der Teich natürlich ebenfalls aufgestaut werden, sonst wäre das Wasser hier ja abgeflossen. Dies scheint ebenfalls durch ein Wehr mit darauf liegendem Schützenwerk geschehen zu sein. Das &#039;&#039;&#039;feste&#039;&#039;&#039; Wehr musste jedoch niedriger sein als das zum Mühlengraben, damit man den Mühlgraben für Reparaturzwecke trocken legen konnte (nicht jedoch das aufliegende Schützenwerk, dieses musste höher sein, denn im Normalfall sollte das Wasser ja über den Mühlengraben und nicht über die Freiarche abfließen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einer Akte von 1827 wird die Mühle als oberschlächtige Wassermühle bezeichnet – also als eine Mühle, bei der das Wasser von oben auf das Mühlrad trifft. Das Wasser wurde über eine (vermutlich hölzerne) Arche (Gerinne) zum Rad geleitet, dazu passt, dass die Mühle lt. der schmettauschen Karte direkt am Mühlteich gelegen hat. So konnte das Wasser direkt von der Oberkante des Stauwehrs über die Arche zum Rad geleitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Wasserstand im Peezer Bach, der später auch als Löschwasserversorgung oftmals zu niedrig war, bereitete auch dem Papiermüller Probleme &amp;amp;ndash; am 27. April 1686 bat der Papiermacher Heinrich Hennings in einer Eingabe um die Anweisung des Bauholzes, welches ihm bereits bewilligt war. Die Mühle geriet schon wegen des häufigen Wassermangels ins Stocken und würde ohne das Bauholz bald völlig unbrauchbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Papiermühle===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen papiermuehle 1750.png|thumb|400px|Mögliche Ansicht der Mühle von Westen um 1750: Belegt sind die beiden Mühlräder, das oberschlächtige Gerinne und die Verschalung mit Tannenbrettern am oberen Giebel sowie mit Eichenbrettern am unteren Giebel und halben Erdgeschoss. Eine Abseite gab es lediglich auf der Nordseite. Das Dach muss hoch gewesen sein, denn es gab einen oberen und einen unteren Boden. &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dank einer Inventarliste von 1751 wissen wir einiges über das Aussehen der Mühle. Das Wohnhaus hatte 2 Etagen, war 65 Fuß lang und 35 Fuß breit – wobei 1 Fuß ca. 30 cm entsprach. Es war ein Fachwerkgebäude mit Strohdach.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An der Westseite befanden sich die Mühlräder – denn die Mühle hatte zwei Wasserräder. Diese lagen nicht auf derselben Welle, waren also wohl seitlich versetzt hintereinander angebracht. Dafür spricht die Breite der Arche (der Wasserzuführung), diese war mit 8 Fuß Breite doppelt so breit wie ein Rad. Die Räder waren mit 4 Fuß Breite und 7 Fuß Höhe recht klein für die Breite. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mühlräder saßen an einer Giebelseite, der Westgiebel war oben mit Tannenbrettern verkleidet, die oberste Etage mit Eichenbrettern verkleidet. Die untere Etage war nur halb mit Eichenbrettern verkleidet, die andere Hälfte hatte Lehmgefache. Leider geht aus dem Inventar nicht hervor, welche Hälfte – die unter, obere, rechte, linke …&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der Nordseite befand sich eine Abseite von 50 Fuß Länge, am Ostgiebel waren ebenfalls zwei strohgedeckte Kammern angebaut. Dieser Giebel war mit Eichenbrettern verkleidet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Süden war die Haustür, welche von Eychen Brettern und Mitten durch geschnitten – es war also offenbar eine „Klöntür“, deren obere und untere Hälfte getrennt geöffnet werden konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Haustür ging es rechts in die Stube, diese hatte einen Ofen von Schwartzen Kacheln und einen Lehmboden. Anhand der Anzahl der Fenster lassen sich die Größenverhältnisse der Räume vergleichen – die Stube hatte 8 Fenster.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Stube aus kam in eine Kammer (2 Fenster) mit einem Bettschrank und einem Bierkeller sowie in die Küche. In der Küche stand der Schornstein, der ebenfalls aus Fachwerk war. Von der Küche aus ging es in eine weitere Kammer (3 Fenster) sowie auch auf die Diele. In der Diele führte eine Treppe auf den Boden. Dieser war mit Eichenbrettern ausgelegt. An seiner Ostseite befand sich noch eine Kammer (5 Fenster), zur Rechten eine weitere Kammer (2 Fenster). Über dem Boden gab es noch einen weiteren, der mit Tannenbrettern ausgelegt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Diele aus führte eine Tür in den Viehstall, daneben eine weitere Tür in den Pferdestall, sowie auch eine Tür in die Papiermühle.&lt;br /&gt;
Die Mühle hatte ein so genanntes Deutsches Werk, das Stampfwerk hatte 16 Hämmer, zwei Getriebe und zwei Kammräder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Presse und Bütte standen in der Diele, neben der Bütte gab es noch einen kleinen Schornstein. Die Mühle hatte 10 Fenster, die Werkstube 9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Gebäude waren die 80 Fuß lange und 46 Fuß breite Scheune mit 2 Abseiten. An ihrer Nordseite war ein Wagenschauer. Die Durchfahrt durch die Scheune war in Nord-Süd-Richtung, denn ein zweiflügeliges Scheunentor befand sich auf der Südseite, dann wird das andere gegenüber gelegen haben. Der Wagen war vor diesem Tor dann auch durch das Schauer geschützt. Auf der Ostseite gab es drei kleine Stalltüren. Zu einem kleinen angebauten Stall ist nicht aufgeführt, auf welcher Seite er lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab noch einen Schweinekoben von 12 Fuß Länge und 8 Fuß Breite, sowie einen Katen. Dieser war für zwei Familien gedacht, denn er hatte zwei Stuben mit je einem Ofen. Bei jeder Stube gab es noch eine Kammer. Auf der Diele standen zwei Schwibbogenherde. Links von der Haustür lagen die Stuben, rechts befanden sich zwei Ställe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Papiermüller und immer wieder Ärger===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Im 17. Jahrhundert====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erstmals taucht ein Hinrich Hennings 1635 als Papiermacher in einem Verzeichnis des Amtes Ribnitz auf, der auch 1652 in den Contributionslisten (Steuerlisten) des Domanialamtes Ribnitz ebenfalls genannt wird (H.-J. Hallier: Das Dorf. Eine Mecklenburgische Chronik. Altstadt-Verlag, 2001). Es scheint, als hätte er die zugehörigen Ländereien nicht landwirtschaftlich genutzt, denn sein Viehbestand belief sich auf nur drei Kühe. Und noch im 18. Jh. wird die Mühlenhufe als wüste Hufe von den Nachbarn genutzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hennings hat Papier auch an die Universität Rostock geliefert. Jedoch gab es am 18. November 1659 einen Beschwerdebrief der Universität an den Landesherrn über die miserable Papierqualität, es werde &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;schlecht gelb und grob Druck-Papier verfertigt, [...] sowol an Littern kein Ansehen hat, als auch von litteratis und Buchhandlern nicht gern gekauffet, gelesen und angenommen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Krausesche Fundchronik)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da keine weiteren Klagen bekannt sind, hat der Papiermacher wohl auf die Kundenkritik reagiert (zumal damit gedroht wurde, eine weitere Papiermühle in Rövershagen zu errichten). Die Papiermühle blieb über 100 Jahre in der Familie Hennings.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem der Papiermüller Heinrich Hennings um 1700 gestorben war, führte seine Witwe die Papiermühle weiter. Das war einer Witwe erlaubt, sofern sie tüchtige Gesellen hatte. Diese Frau Hennings verfügte zudem wohl über genügend Durchsetzungsvermögen, denn sie verklagte die Buchdruckerei der Universität Rostock, nachdem diese die Papierlieferungen aus Mönchhagen 1713 nicht bezahlt hatten. Zu der Zeit soll die Papierqualität sehr gut gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Im 18. Jahrhundert====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
  [[Datei:Muehlenteich Moenchhagen 1850.JPG|thumb|400px|Die Lage des Mühlenteiches auf der Karte von 1894/1850 und die Lage der Papiermühle nach der Karte von 1788. Im 18. Jh gab es noch bachaufwärts der Mühle einen Verbindungsgraben zwischen dem Nord- und dem Südarm des Baches, in etwa dort, wo heute der Nordarm verläuft. Man beachte die Ausdehnung, die der Teich hatte – er reichte nach der Karte von 1894 bis auf Höhe der heutigen Fa. AET. &#039;&#039;eigenes Werk&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
   [[Datei:Muehlenteich Moenchhagen 2012.JPG|thumb|400px|Zum Vergleich die heutige Situation: der Mühlenteich ist zusammengeschrumpft und der Nordarm macht nördlich der heutigen Straße nach Häschendorf einen Bogen, um an der Brücke auf den Südarm zu treffen (dunkelblau). Der Peezer Bach führt am Mühlenteich vorbei und nicht mehr hindurch. &#039;&#039;eigenes Werk&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den 1760er Jahren mussten sich das Ribnitzer Domanialamt und die herzogliche Kammer des öfteren in Streitigkeiten einmischen, in die der Papiermüller Johann Hinrichs Hennings verwickelt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1762 hieß der Papiermüller Johann Hinrich Hennings. Zu der Zeit hatte J. H. Hennings vor, neben der Mühle (die er bereits gepachtet hatte) nun auch die dazu gehörende Hufe, die bis dahin wüst gelegen hatte, wieder zu pachten. Er konnte sich jedoch mit der Kammer nicht über die Pacht einigen, denn Hennings forderte bessere Konditionen als den anderen Bauern zustanden. Obwohl der Vertrag noch nicht zustandegekommen war, begann Hennings mit dem Beackern der wüst liegenden Äcker. Ärger gab es zunächst, weil der Müller seinen Garten eigenmächtig vergrößert hatte. Befragungen älterer Einwohner im Amt ergaben, dass der Garten des Müllers früher nicht so groß gewesen war, sodass man dem Müller kein Gewohnheitsrecht zugestand und die Vergrößerung des Gartens nicht akzeptierte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der nächste Ärger kam bald. 1764 beschlagnahmte die herzogliche Kammer Hennings&#039; Vermögen, weil er mit den Abgaben im Rückstand war. Henning führte die Schäden, die er während des 7-jährigen Krieges durch marodierende Soldaten erlitten hatte, als Entschuldigung an. Das nützte ihm jedoch nichts, Haus und Scheune wurden beschlagnahmt mit dem gesamten Inhalt. Seine Äcker und Wiesen sollten nun von Mönckehagener Bauern bewirtschaftet werden, das Heu eingebracht, die Wintersaat bestellt und die Sommersaat vorbereitet werden. Die beschwerten sich, dass der Mühlenacker zur Saat schlecht vorbereitet war und noch zweimal umgebrochen werden müsste. Außerdem müssten die Müllerin und die Tochter endlich aufhören, die Leute zu beschimpfen, sonst würden die Bauern sich nur um ihre eigenen Felder kümmern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im September berichtet der Oberamtmann aus Ribnitz dem Herzog, dass der Papiermüller die behördlichen Siegel an Haus und Scheune erbrochen und durch ein eigenes Schloss ersetzt hatte. Durch Ritzen im Tor war zu sehen, dass Hennings beschlagnahmtes Korn beiseite geschafft und gedroschen hatte. Die Behörde legte nun doppelte Schlösser an, was aber auch nichts nützte, denn einen Monat später drosch Hennings wieder beschlagnahmten Roggen, Gerste und Erbsen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin ordnete der Oberamtmann Brandt die Verhaftung an. Hennings wurde in eine Kammer in der Schmiede eingesperrt und von einem Unteroffizier bewacht. Am 8. 10. 1764 wurde Henning dem Amtsrichter vorgeführt. In der Gerichtsverhandlung verhielt er sich unhöflich, wenn nicht dreist. Er behauptete, nicht gewusst zu haben, dass die Schlösser amtlich waren, schließlich habe er nicht gesehen, wer sie angelegt hatte, er sei nicht zu Hause gewesen. Hallier zitiert nach Akten des Domanialamtes Ribnitz, weil Henning &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;im Gericht hin und her spatzirte und den Rücken kehrte,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ließ ihm das Gericht einen &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Puckel voll Prügel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; androhen. Um auf sein Urteil zu warten, wurde er wieder in die Schmiede gebracht. Nach einigen Tagen konnte er fliehen und entkam nach Rostock. Der Rostocker Kaufmann Brüssing war dann bereit, für Hennings Schulden zu bürgen, und der Papiermüller durfte zurück auf die Mühle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neuer Ärger bahnte sich an, weil der Müller an der Freiarche einen Graben vom Mühlteich direkt in den Südarm des Peezer Baches (in die Pepernitz) gegraben hatte, um das Mühlrad für Reparaturzwecke stilllegen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Erklärung: Die Wassermühle lag am Nordarm des Peetzer Baches, das Wasser floss vom Mühlteich normalerweise durch den Nordarm und trieb das Mühlrad an. Nun muss das Mühlrad aber gelegentlich stillgelegt werden können, z. B. zur Reparatur. Der vom Müller angelegte Graben leitete zu diesem Zweck das Wasser über die Paepernitz um die Mühle herum. Der Nordarm fiel dann trocken und das Mühlrad stand still.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit floss aber im Nordarm kaum noch Wasser und den Hausleuten im Dorf fehlte ihre Wasserzufuhr direkt hinter den Höfen. Im Gegenzug trat die Pepernitz, die nun das gesamte aus dem Teich abfließende Wasser fassen musste, über die Ufer und die Wiesen versumpften. Im November 1764 beschwerten sich die Bauern beim Herzog, woraufhin dieser am 5. Dezember 1764 dem Oberamtmann Brandt drohte, er solle endlich tätig werden, nachdem das Treiben des Papiermüllers nun schon zwei Jahre dauerte, ansonsten kämen auf ihn (Brandt) Schadensersatzforderungen zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Einschub: Überlegungen zum technischen Ablauf&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Prinzip der Wasserfuehrung einer Wassermuehle.png|thumb|400px|&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Vom aufgestauten Mühlenteich fließt das Wasser in den Peezer Bach und in die Paepernitz. Am Peezer Bach treibt es das Mühlrad an. Die nötige Energie dazu hat es durch die Aufstauung und das so erreichte Gefälle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) 1764 hatte der Papiermüller einen Graben gebaut, der das Wasser (bei geschlossenem Wehr im Nordarm zwischen Mühlteich und Mühle) hinter dem Mühlteich in die Paepernitz lenkte, worauf der Peezer Bach trocken fiel und die Paepernitz Hochwasser führte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) So wie der Verbindungsgraben auf der schmettauschen Karte von 1786 eingezeichnet ist, dient er (bei geschlossenem Wehr im Nordarm direkt am Mühlteich) als Umfluter um die Mühle herum, sodass zwar das Mühlrad trocken lag, der Peezer Bach aber trotzdem noch Wasser zu den Höfen brachte. &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um eine Wassermühle betreiben zu können, muss das Wasser genügend Kraft haben, um das Mühlrad in Gang zu setzen. Je größer das Gefälle ist, desto mehr Energie bringt das Wasser mit. Um ein hohes Gefälle zu erreichen, staut man das Gewässer an – durch das Anstauen entstehen die Mühlenteiche. Wenn das Mühlrad ausgetauscht oder repariert werden musste, musste die Mühle jedoch stillgelegt werden. Über einen Umfluter, also einen Graben, wird das Wasser dann um die Mühle herumgeführt, sodass das Mühlrad trocken liegt. Der Papiermüller hat daher einen Graben gebaut, der das Wasser direkt hinter dem Teich in die Paepernitz führte und den Peezer Bach trocken fallen ließ.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Zu den Begrifflichkeiten &amp;amp;ndash; Welcher Bach ist denn nun was?&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Wasserfluss, an dem die Mühle lag, ist der Mühl(en)bach, in Mönchhagen der Peezer Bach bzw. der Nordarm des Peezer Baches.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Wasserfluss, der als Umfluter um die Mühle herum führt, ist der Fri- oder Freibach (auch Freiarche), in Mönchhagen die Paepernitz bzw. der Südarm des Peezer Baches.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kartenskizze 1788.png|thumb|400px|Skizze nach einer Karte von Schmettau von 1788 (Vorlage einsehbar unter https://www.gaia-mv.de/gaia/gaia.php); eingezeichnet sind die Papiermühle auf Hufe XV und die Windmühle auf Hufe XIII. Ende des 18. Jh gab es offenbar einen Verbindungsgraben von der Paepernitz in den Peezer Bach – dieser ermöglichte es, die Mühle stillzulegen, indem man den Ausgang des Mühlteichs zur Wassermühle sperrte, das Wasser nur in die Paepernitz und von da zurück in den Nordarm leitete. Auf die Weise war die Mühle ohne Wasser, der Peezer Bach bekam aber noch genug Wasser ab. &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Muehlgraben 18Jh.png|thumb|400px|1764 legte Papiermüller Hennings einen Graben an zwischen Nordarm und Pepernitz. Der Graben lag bachaufwärts und schnitt den Nordarm vom Wasserzufluss ab, wenn der Mühlgraben gesperrt wurde. Ab mindestens 1786 gab es einen Graben bachabwärts. Mit diesem konnte das Wasser um die Mühle herum geleitet werden, so konnte trotz trockengelegten Mühlgrabens weiterhin Wasser in den Nordarm fließen. Die Pfeile geben jeweils die Fließrichtung des Wassers bei gesperrtem Mühlgraben an, also bei trockengelegter Mühle.&#039;&#039;eigenes Werk&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Oberamtmann setzte dann einen Ortstermin an. In der Verhandlung in Hirschburg (dort war damals das Amt) mussten die Bauern zwar zugestehen, dass der Müller im Prinzip das Recht hatte, den Bach umzuleiten und das Rad stillzulegen, um es reparieren zu können, aber dieser sollte den Graben nun binnen zwei Monaten (beginnend am 17. Januar 1765) zuschütten. Bis auf eine Verzögerung wegen Frostes klappte das dann wohl auch, im Mai 1765 war der Graben zugeschüttet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(In der schmettauschen Karte von 1786 ist ebenfalls eine Verbindung vom Südarm zum Nordarm eingezeichnet, aber diese liegt bachabwärts der Mühle. Wenn nun der Mühlgraben abgesperrt wurde, lag ebenfalls die Mühle trocken und konnte repariert werden. Das Wasser floss aber nun hinter der Mühle über den Verbindungsgraben in den Nordarm und versorgte die Höfe mit Wasser.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aber Ruhe war deswegen noch lange nicht. Der Müller ließ sein Geflügel in anderer Leute Erbsenfelder herumspazieren, worauf die nächste Beschwerde fällig wurde. Oberamtmann Brandt wies den Müller schriftlich an, sein Kleinvieh einzusperren. Wenn es weiterhin durch die Erbsenfelder spazierte, würde der Schulze Brandt es pfänden. Das tat der Dorfschulze dann auch. Doch als er es am 22. Juli 1766 dem Müller zurückbringen und 8 Taler Pfandgeld dafür kassieren wollte, war der Müller nicht zu Hause und die Ehefrau weigerte sich, die Enten zurückzunehmen – obwohl der Schulze von einer Amtsperson begleitet wurde. Sie beschimpfte den Schulzen als Spitzbuben und Schelm und gab noch anderes von sich, was nicht druckreif war. Sodass der Schulze und sein Begleiter vom Amt unverrichteter Dinge abziehen mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die Eintragungen im Kirchenrechnungs-Buch aus Volkenshagen deuten auf Zahlungschwierigkeiten von Papiermacher Hennings hin. Damals konnte man sich einen bestimmten Platz in der Kirche kaufen und zahlte dafür die so genannte Stuhlmiete. Je nachdem, wo der Platz war, zahlte man mehr oder weniger. In der Kirche Volkenshagen hatte der Papiermacher einen Stuhl im Wert einer jährlichen Stuhlmiete von 36 Schilling, der Schmied Possehl zahlte in den 1780er und 1790er Jahren bspw. nur ein Chorgeld von 12 Schillling. &lt;br /&gt;
Von 1761 bis 1764 restierte die Kirchenstuhlmiete für den Papiermüller Hennings – das bedeutete, der Papiermüller blieb die Miete für diesen Zeitraum schuldig. 1765 liest man den Eintrag: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von den Papier Müller Hennings, errechnet in diesem Jahr von 7ben Jahre entrichtet im Jahr 36 Schilling, macht auf 7 Jahre 5 Taler 12 Schilling.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Er hat demnach offenbar die Schulden der vergangenen 7 Jahre beglichen. 1766 ist wieder „restiert“ vermerkt, aber 1767 zahlt der Papiermüller für 3 Jahre 2 Taler 12 Schillinge, was wiederum einem Betrag von 36 Schilling pro Jahr entspricht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst als die Kammer die Mühle 1771 zum Verkauf freigab, hatte der Ärger ein Ende. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Einschub: Zu den damaligen Währungseinheiten in Mecklenburg:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1 Taler waren 48 Schilling und 1 Schilling entsprach 12 Pfennigen.&lt;br /&gt;
Pro Jahr 36 Schilling macht in 7 Jahren 252 Schilling; dividiert durch 48 ergibt 5,25 Taler pro Jahr, also 5 und ¼ Taler. Ein Viertel von 48 Schilling sind wiederum 12 Schilling, womit sich die Miete für 7 Jahre auf die im Kirchenbuch vermerkten 5 Taler und 12 Schillinge beläuft.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 28. Dezember 1778 wird der Papiermacher Budacher aus Mönchhagen bei einer Taufe als Pate genannt. 1781 war Feistel Papiermacher in Mönchhagen, die Papierqualität gab jedoch Anlass zu Klagen und die Lieferungen an die Universität kamen ständig zu spät. &lt;br /&gt;
Ab 1768 wurden an die Kirche Volkenshagen regelmäßig jährlich 36 Schillinge Stuhlmiete vom Papiermacher bezahlt, 1783&amp;amp;ndash;1786 wird Feistel als Papiermacher genannt, die Jahre davor wird der Name in den Aufstellungen der Einnahmen nicht genannt. Ab 1787 tauchen keine Stuhlmieten für den Papiermüller mehr auf. Die mit Feistel und Behrends nachlassende Papierqualität und verspätete Lieferungen sollen zu Klagen der Universität Rostock geführt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1798 folgte Behrens als Papiermacher. 1819 gehörte die Papiermühle immer noch Heinrich Dethloff Behrens, da dieser lt. der Fundchronik von Ludwig Krause ein Testament erstellt. Bereits 1809 wird der starke Verfall der Papiermühle erwähnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 1779 hat die Papiermacherhufe wüst gelegen und war an 5 Mittel-Mönchhäger Hausleute zur Nutzung verpachtet &amp;amp;ndash; da diese Angabe dem oben Gesagten widerspricht, bezog sich die Verpachtung möglicherweise nur auf das Land, nicht auf die Mühle. 1814 (1819?) wurde die Papiermacherhufe dann an den Papiermacher Ledder verpachtet. Dieser hatte damals schon einige Jahre in Mönchhagen gewohnt. Die Bauern, die bis dahin das Land hatten nutzen dürfen, beschwerten sich natürlich beim Großherzog darüber.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Quellen zu den Gegebenheiten um die Papiermühle sind verschiedene Akten des Domanialamtes Ribnitz, zitiert in H.-J. Hallier: Das Dorf. Eine Mecklenburgische Chronik. Altstadt-Verlag, 2001.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Im 19. Jahrhundert====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den Mecklenburg-Schwerinschen Anzeigen vom 19. März 1842 bietet Ledder die Papiermühle zum Verkauf an:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verkauf einer Papiermühle mit Ländereien in Erbpacht. Wegen herangerückten Alters und körperlicher Schwäche beabsichtige ich, mein an der Rostock-Ribnitzer Chaussee, eine Meile von Rostock belegenes Erbpachtgehöft hier in Mönchhagen, im Amte Ribnitz, unter Vorbehalt der Genehmigung hoher Großherzogl. Cammer, aus freier Hand zu verkaufen. Kauflustige können deswegen zu jeder Zeit das Gehöft besehen und mit mir unterhandeln. Seit 28 Jahren ist die Fabrikation des Papiers mit gutem Erfolge betrieben, und kann wegen der Nähe Rostocks, wo der Absatz mit Leichtigkeit Statt findet, noch bedeutend vergrößert werden. An Ländereien befinden sich dabei 3 ½ Last schöner Weizen- und Gersteboden nebst Wiesen. Die Erbpacht ist nicht bedeutend; auch kann nach dem Wunsche des Käufers das Inventarium mit überlassen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurden die wasserbaulichen Anlagen von der neu errichteten Feilenhauerei genutzt, die Papiermühle muss also spätestens um 1870 ihren Betrieb eingestellt haben, wie auch aus dem Folgenden hervorgeht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um 1850 begann ein Streit zwischen dem Großherzog als Grundherr Mönchhagens und damit auch der Papiermühle und den Rittergütern Poppendorf und Groß Kussewitz, der über mehr als zwei Jahrzehnte andauerte. Diese beiden Gutsherren entnahmen dem Peezer Bach Wasser, um ihre Felder zu berieseln. Der Wasserstand sank daher in Mönchhagen und die Papiermühle konnte nicht mehr betrieben werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Erbpächter der Papiermühlenhufe war offenbar ein pragmatisch denkender Mensch, denn er riss &amp;amp;ndash; während die hohen Herren sich noch stritten &amp;amp;ndash; das Mühlengebäude ab und errichtete an dessen Stelle einen Viehstall für 24 Kühe. Zudem ersetzte er die Wehre durch eine provisorische 75 cm niedrigere Stauvorrichtung und senkte den Wasserspiegel des Mühlenteiches, da er diesen als Wiese nutzen wollte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Herzog hatte derweil Gutachter von der Universität Rostock beauftragt, sich die Situation vor Ort anzusehen. Man nahm daher Messungen des Wasserstandes und von dessen Auswirkungen vor, sowohl in Groß Kussewitz als auch in Poppendorf. Aber niemand dachte daran, sich auch mal in Mönchhagen umzusehen. Dann sollten jedoch die Messungen zur Sicherheit wiederholt werden. Weil aber ein wichtiges Mitglied der Kommission verhindert war und nicht zum Ortstermin erschien, konnten die Messungen nicht stattfinden. Da man sich aber nun einmal auf den Weg gemacht und getroffen hatte, beschloss man, sich doch mal die Situation in Mönchhagen anzusehen. Und stellte überrascht fest, dass die Mühle gar nicht mehr existierte und der Grund für den langen Rechtsstreit somit nicht mehr vorhanden war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da auf diese Weise der Mühlenbetrieb eingestellt war, wurde der Rechtsstreit beigelegt und der Erbpächter des Mühlengrundstücks verzichtete dauerhaft auf die Mühlengerechtigkeit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Mühlenteich wurde dann vollständig abgelassen. Der Erbpächter verpflichtete sich jedoch, durch den ehemaligen Mühlenteich Gräben zu ziehen, die das Wasser sowohl in den Mühlbach (Nordarm) als auch in den Fribach (Südarm) leiten. Im Nordarm wollte er ein festes Wehr einrichten, das 1 m niedriger lag als das frühere Wehr. Das neue, feste, aber niedrigere Wehr sorgte nun dafür, dass genügend Wasser in den Südarm floss, sodass die Grundstücke am Nordarm nicht unter Hochwasser zu leiden hatten. &#039;&#039;(Anmerkung: Hier stimmt was nicht, Hochwasser im Nordarm wird nur durch ein Wehr im Südarm verhindert, so wie es heutzutage auch mittels der Sohlschwelle im Südarm gelöst ist. Wird noch geprüft.)&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Lumpen als Rohmaterial für die Papierherstellung===&lt;br /&gt;
Bis ins 19. Jh wurden Lumpen für die Papierherstellung verwendet. Der Papiermüller hatte daher auch das Vorrecht vom Herzog gepachtet, in der Umgebung Lumpen sammeln zu dürfen. Allerdings musste er sich 1763 beim Herzog beschweren, dass nicht nur die Kesselträger, Bettler und Ratzenfänger ihm dieses Recht streitig machen, sondern auch die Schulzen und Bauern Lumpen aufkaufen und in Rostock wieder verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lumpen wurden erst mit dem Messer zerkleinert und dann einige Wochen eingeweicht. Dann waren sie so weit verfault, dass sie im Stampfwerk zerkleinert werden konnten. Das Stampfwerk hämmerte auf den Lumpenbrei ein, während ständig nachlaufendes Wasser den Schmutz abführte. Nach mehreren Tagen war der Lumpenbrei so weit, dass er mit Wasser stark verdünnt in einen Bottich kam (die Bütte) und dort mit Sieben abgeschöpft und dann zu Papier gepresst wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Windmühlen in Mönchhagen==&lt;br /&gt;
Windmühlen sind in Mönchhagen zwei belegt – eine lag auf dem Land der Hufe XIII, die andere an der Bahnlinie im Oberdorf auf der Häuslerei 11, später Büdnerei 9. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Windmühle auf Häuslerei 11===&lt;br /&gt;
Häuslerei 11 bzw. Büdnerei 9 lag im Oberdorf direkt jenseits der Bahnschienen (gesehen von der Kreuzung aus). Diese Windmühle wurde 1882 als Holländermühle erbaut. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 23. Februar 1881 bittet das Domanialamt Toitenwinkel das Großherzogliche Ministerium in Schwerin um Entscheidung über ein Gesuch des Müllers Carl Beckmann. Beckmann wünscht nämlich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Moenckhagen eine Häuslerei nebst einer Windmühle zu erbauen und ist der Erbpächter Wel[??] daselbst bereit, demselben aus seiner Erbpachthufe No. XI eine Fläche von 480 Quadratruten abzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
Das Ministerium hatte nur finanzielle Bedingungen, scheint aber insgesamt an dem Handel verdient zu haben, denn der Erbpächter ist einverstanden damit, dass trotz der Abtretung der 480 Quadratruten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;der Kanon und der steuerbare Hufenstand seines Erbpachtgehöftes trotz der Abtrennung unverändert bleiben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, mit anderen Worten, er zahlt dieselben Abgaben und Steuern wie vorher. Trotzdem zahl Beckmann auf seine Häuslerei ebenfalls Steuern. Am 25. Mai 1881 wird die Abtrennung der Fläche dann ausgeführt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Windmuehle ca 1900.jpeg|Die Mühle um 1900. Der Schornstein im Hintergrund könnte zur Dampfsägerei Lange gehören. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen juengere Muehle ca 1930.JPG|Die Mühle auf Häuslerei 11 in den 1940er Jahren. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Baeckerei Haecker 1928.jpeg|Im Oberdorf, direkt hinter dem Bahnübergang lag die Bäckerei Häcker. Hinter ihr sieht man einen Flügel der Mühle. Das Foto entstand um 1928, damals hat die Mühle also noch gestanden. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1888 wurde Müllermeister Beckmann im Oktober als Amtsmeister in das Mülleramt Ribnitz aufgenommen. 1900 werden in der Volkszählung auf Hufe 14 als Mühlenbesitzerin Hulda Beckmann und der Müller Friedrich Burmeister als Geschäftsleiter aufgeführt, zudem neben zwei Söhnen und einer Tochter Beckmanns noch zwei Knechte, ein Arbeiter, ein Dienstmädchen sowie ein Mühlenbauer und ein Bäckergeselle und ein Müllergeselle. Nach dem Kirchenbuch von Volkenshagen verstarb Hans Karl Beckmann, Müller und Erbpächter zu Mönckhagen im Alter von 41 Jahren und 8 Tagen am 15. März 1895. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Friedrich Burmeister, der Sohn des Lehrers Ludwig Burmeister, fiel im 1. Weltkrieg am 2. Februar 1917. Frau Beckmann beantragte im September 1919 Armenholz bei der Gemeindeversammlung (sie bekam dies auch genehmigt, sollte aber vorher den Nachweis führen, dass ihre Kinder sie nicht unterstützen konnten).  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einer Gewerbesteuerliste von 1904 wird Beckmann nicht nur als Müller, sondern auch als Bäcker geführt. Damit dürfte dann aber nur der Betrieb gemeint gewesen sein (der ja offenbar noch auf Beckmanns Namen eingetragen war, s. nächster Abschnitt), nicht mehr Beckmann selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rostocker Anzeiger vom Juni 1909 findet sich eine Anzeige, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Im Wege der Zwangsvollstreckung [...] das in Mönchhagen belegene, im Grundbuche von Mönchhagen, Blatt 14, Abt. I, zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Carl Beckmann eingetragene Erbpacht-Gehöft Nr. 14 am 13. August 1909, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 27 versteigert werden [soll]. Das Grundstück ist kanonfrei, 20 ha 4 ar 39 qmr (= 9246 Quadratruten) groß und hat einen Hufenstand von 55 Scheffeln.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Volkszählung von 1900 führt die Familie Beckmann auf Hufe 14 auf, Carl Beckmann muss die Hufe nach 1890 erworben haben (1890 gehörte sie noch Geisler). 1910 wird ein Stellmacher Siebrecht auf der Hufe 14 genannt; diese Hufe war eine kleine, sodass die hier Wohnenden wohl nicht von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
Auf der Häuslerei 11 lebte 1919 der Molkereibesitzer Bodenstein, auf Hufe 14 Friedrich Siglow.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Staatshandbuch für Mecklenburg-Schwerin von 1927 wird die Mühle auf der Häuslerei noch aufgeführt, 1930 nicht mehr. Da das Staatshandbuch (für frühere Jahre heißt es Staatskalender) immer den Stand von Dezember des Vorjahres angibt, muss die Mühle also zwischen 1927 und Ende 1929 den Betrieb aufgegeben haben. Die Mühle soll einem Brand zum Opfer gefallen sein. Allerdings gibt es in den recht lückenlosen Protokollen der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen keinerlei Einträge zu einem Mühlenbrand in Mönchhagen, sodass der Brand vermutlich Mitte der 40er Jahre passierte. Die Freiwillige Feuerwehr Mönchhagen wurde nach dem 2. Weltkrieg erst 1949 neu gegründet, weshalb es aus der ersten Hälfte der 40er Jahre keine Aufzeichnungen gibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto unten zeigt die Mühle zu Beginn der 40er Jahre (abgeschätzt aus dem Alter der auf dem Original abgebildeten Kinder). Mitte der 1950er Jahre standen von der Mühle nur noch die Ziegelmauern des Erdgeschosses, die Balken lagen wüst darin. Ältere Einwohner erzählten, dass sie als kleine Jungen dort gespielt (um Reste der Munition aus dem Ende des Krieges gesprengten Zuges zu sammeln, was ihnen natürlich regelmäßig Ärger eintrug ...) In den 1970er Jahren waren auch diese Mauern verfallen und zu Beginn des 21. Jh existierten nur noch Fundamentreste, die im Gestrüpp jedoch nicht mehr zu sehen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Windmühle auf Hufe XIII===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Karte der Mönchhäger Feldmark von 1894 unterscheiden sich die Symbole für die beiden Windmühlen. Wenn dies nicht nur darauf zurückzuführen ist, dass die Karte von Hand gezeichnet wurde und der Zeichner da variabel gearbeitet hat, könnte dies darauf hindeuten, dass die Mühle auf Hufe XIII eine Bockwindmühle war &amp;amp;ndash; denn das Symbol stellt eindeutig eine solche dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Müller Schaenicke und die Anfänge der Mühle====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:amt_ribnitz_zinnkrug_muellerzunft_1759.jpg|thumb|Zinnkrug der Müllerzunft in Ribnitz von 1759 in verschiedenen Ansichten. Es existieren noch vier weitere ähnliche Krüge, alle fünf sind aus dem Jahr 1759 und angefertigt von Gottespfennig in Rostock. Ursprünglich hatte der Krug einen höheren Sockel, skizziert in der Abbildung ganz rechts. &lt;br /&gt;
Da 1759 das Jahr war, in dem der Mönchhäger Müller Schaenicke als Mitmeister in die Müllerzunft des Amtes Ribnitz aufgenommen wurde, ist anzunehmen, dass er derjenige war, der die Krüge in Auftrag gab. &#039;&#039;Fotos: mit freundlicher Genehmigung, Gerard de Groot&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Hufe XIII stellte der Müller Otto Schaenicke (derselbe, der weiter oben Schenck geschrieben wurde) aus Kösterbeck 1753 einen Bauantrag für eine Windmühle auf seinem Pachtgrund in Nieder-Mönckhagen und beantragte den Mühlenbetrieb für 24 Jahre. Der Antrag wurde genehmigt. Schaenicke durfte Bauholz aus dem herzoglichen Wald schlagen (das dürfte der Wald um Gelbensande gewesen sein, denn bis zum Stromgraben gehörte der Wald der Stadt Rostock). Für Mühle, Wohnhaus und Garten durfte er 4 Scheffel Acker verwenden (also so viel Ackerland, wie man mit 4 Scheffeln hätte einsäen können). Wie es für Höfe galt, war der Müller auch nicht Eigentümer der Mühle. Eigentümer blieb der Grundherr (im Fall Mönchhagens der Großherzog), der Müller war lediglich Pächter. Die Pacht wurde ihm für eine bestimmte Anzahl Jahre bewilligt, sie konnte an einen Sohn vererbt werden. Im Falle schlechten Wirtschaftens konnte der Grundherr den Pachtvertrag auch kündigen. Der Grundherr war als Eigentümer für die Baukosten bzw. die Stellung des Materials zuständig. Dafür konnte er aber eben auch bestimmen, wie groß die Mühle sein sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bau scheint sich jedoch noch etwas hingezogen zu haben, denn 1759 forderte der Herzog ein Konzept zum Bau der Windmühle. Das Wohnhaus sollte 68 Fuß in der Länge und 42 Fuß in der Breite messen und 377 Reichstaler kosten, die Mühle 600 Reichstaler. An der Westseite des Wohnhauses wurde noch ein Stall mit Schweinekoben angebaut.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen grundriss schaencke scheune 1767.png|thumb|Grundriss und Giebelansicht der Scheune, skizziert nach einer Bauzeichung aus der Akte 2.22-10/22 134e,1 (Landeshauptarchiv Schwerin) von 1767. Müller Schaencke ließ die Scheune neu bauen, offenbar hat der Großherzog bezahlt, denn in der Akte geht es um zu viel gezahlten Zimmerlohn, der zurückgefordert werden sollte. Blau: Pfosten; orange: Scheunentore auf die Diele; rot: Türen. Der Raum in der Mitte auf der linken Seite hatte in der Zeichnung keine Tür, die Lage der Pfosten lässt vermuten, dass die Tür an der grün markierten Stelle lag. &#039;&#039;Quelle: eigenes Werk&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. April 1763 bescheinigt Otto Schänke, dass der Müllerbursche Friedrich Müller 1/2 Jahr bei ihm gearbeitet hat (Garduhn-Archiv, Mühlenverein Mecklenburg-Vorpommern e.V.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Mühle braucht auch Leute, die in ihr mahlen lassen, und zu der Zeit wurde den Bauern vorgeschrieben, zu welcher Mühle sie ihr Korn zum Mahlen zu bringen hatten – man nannte das den „Mahlzwang“ oder „Mühlenzwang“. Im Fall der neuen Windmühle in Mönchhagen wurde neben den Mönchhäger Bauern auch den Blankenhäger Bauern befohlen, ihr Korn ab sofort in Mönchhagen mahlen zu lassen, denn deren bisherige Mühle existierte nicht mehr. Den Mönchhäger Hausleuten, dem Papiermüller, dem Krüger Jahnke sowie dem Cossaten Hans Hallier wurde 1762 befohlen, in der neuen Mühle mahlen zu lassen, in dem Jahr muss die Mühle also betriebsbereit gewesen sein. 1766 kamen dann noch die Bauern aus Alberstorff und Harmstorff dazu, wobei diese sich zunächst weigern, ihr Korn in Mönchhagen mahlen zu lassen. Auch die Bauern aus dem nicht mehr existierenden Petersdorf (das lag dort, wo heute der Seehafen von Rostock ist) wurden zum Mahlen in Mönchhagen gezwungen (2.22-10/22, 134e, fasc. 1).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bauern mussten Wartezeiten bis zu 48 Stunden hinnehmen, erst wenn sie noch länger hätten warten müssen, durften sie ihr Korn auch in anderen Mühlen mahlen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schaenicke oder Schenck war offenbar ein erfolgreicher Müller, denn er hatte auch das Amt des Altermannes in der Zunft inne: 1759 wurde er Mitmeister des Mülleramtes Ribnitz, wurde also in die Zunft der Müller aufgenommen; 1776 wurde er Altermann im Ribnitzer Mülleramt. Amt meint hier „Zunft“. In einer Zunft (oder eben einem Amt, dieser Begriff wurde in Norddeutschland verwendet) schlossen sich seit dem Mittelalter die Meister eines Handwerks zusammen, im Fall des Mülleramtes also die Müllermeister. Ein einzelner Meister dieser Zunft war daher ein Mitmeister. Der Altermann, Ältermann oder Eldermann war der Vorsteher der Zunft bzw. des Amtes. Im Protokollbuch des Ribnitzer Mülleramtes heißt es zur Beeidigung des neu gewählten Altermanns Schäning am 16. September 1766 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß demselben zuvor die Eidesformular eines Müller Altermanns vor­gelesen, hierauf die Verwarnung vor dem Meineid geschahe und dem­nächst derselbe den Altermannseid mit aufgehobenen Fingern vor offener Lade und versamleten Amtsmeister ablegete. Als dies geschehen, empfing dieser geschworne Altermann von den übrigen Meistern den Glückwunsch und erlegte Inhalts Privilegii in die Amtslade 1 Rthlr.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Muehle Moenchhagen Unterdorf Muehlstein 2016.JPG|thumb|Ein Mühlstein im Garten eines Nachfahren des letzten Mühlenbesitzers – das letzte Überbleibsel der Mönchhäger Windmühle im Unterdorf. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Zur Windmühle gehörte offenbar auch ein Teil der Papiermacher-Hufe (XV); zumindest Ende des 19. Jahrhunderts haben beide Hufen direkt nebeneinandergelegen. Aus einem Zitat aus den Akten des Domanialamtes Ribnitz geht hervor, dass ein Viertel der Hufe XV der Windmühle beigelegt war, d. h., Schaenicke hatte damit das Recht, dieses Viertel der benachbarten Papiermacherhufe zu bewirtschaften, wofür dann auch nur ein Viertel der Pacht fällig wurde zzgl. der Mühlenpacht selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Mönchhäger Bauern als Pächter der Windmühle====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von 1778 bis 1798 übernahmen die Bauern Mönchhagens die Mühlenpacht von 115 Reichstaler pro Jahr &amp;amp;ndash; darin sahen sie offenbar das kleinere Übel, verglichen mit dem ständigen Streit über überhöhte Abgaben an den Müller in Form des Mattenkorns. Zusätzlich mussten sie dem Müller Schaenicke, der die Mühle 1778 verließ, 600 Reichstaler Baukosten erstatten. 1779 wird der Erbpachtvertrag mit allen Mönchhäger Hauswirthen für 20 Jahre neu aufgesetzt und enthält auch den Mahlzwang in der Mönchhäger Windmühle:&lt;br /&gt;
*Schultze Brandt&lt;br /&gt;
*Hans Jesse&lt;br /&gt;
*Joachim Hallier sen.&lt;br /&gt;
*Franz Hallier&lt;br /&gt;
*Hinrich Jesse jun.&lt;br /&gt;
*Christian Winter&lt;br /&gt;
*Friedrich Halleur&lt;br /&gt;
*Johann Hinrich Halleur&lt;br /&gt;
*Claus Halleur&lt;br /&gt;
*David Brandt&lt;br /&gt;
*Krüger Keding&lt;br /&gt;
*Cossat Halleur&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1779 ließ Müller Buchholz die Mühle taxieren, der Wert betrug 704 Reichsthaler. Buchholz war bis 1784 Müller in Mönchhagen, ihm folgten die Müller Heister und Buchin &amp;amp;ndash; diese Information ist kein Widerspruch zur Übernahme der Mühle durch die Bauern, denn betreiben muss sie dennoch ein Fachmann. Und zwischen diesem und den Bauern musste es irgendeine finanzielle Vereinbarung gegeben haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Weitere Müller====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1798 entzog die herzogliche Kammer der Dorfschaft die Mühle wieder und übertrug sie dem Müller Lembke am 10. Juli 1798. (Es war andernorts sogar vorgekommen, dass Dorfschaften Domanialhöfe übernahmen, um den Hand- und Spanndiensten zu entgehen. Es konnte nicht im Interesse des Adels sein, dass sich die unteren Klassen selbstständig machten und sich der Herrschaft auf die Weise entzogen, sodass die herzogliche Regierung diese Entwicklung Ende des 18. Jhs eindämmte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Pachtcontract für den Müller Joh. Friedr. Lemke über die Windmühle zu Moenckhagen auf 24 Jahre von Joh. 1799 bis 1823&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; werden im &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verzeichniß der bey der Moenckhaeger Wind-Mühle zugelegten Mahlgäste aus dem Dorfe Moenckhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; als mahlpflichtig aufgeführt (DA Ribnitz (2.22-10/22, 134e, fasc. 2)):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*10 Vollhüfner&lt;br /&gt;
*1 Coßat&lt;br /&gt;
*der obere Pfandt-Krug&lt;br /&gt;
*der niedere Pfandt-Krug&lt;br /&gt;
*der Papiermacher Behrens&lt;br /&gt;
*9 Einlieger&lt;br /&gt;
*der Schulmeister&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Müller sind:&lt;br /&gt;
*Johann Friedrich Lembke	1799–1803&lt;br /&gt;
*Ernst Carl Heyden aus Ribnitz	1803–1805&lt;br /&gt;
*Bolte	1805–1822&lt;br /&gt;
*Krempien	1822–1823 (kauft die Mühle am 18. Juni 1822 für 2715 Taler)&lt;br /&gt;
*Köhn	1823–1826&lt;br /&gt;
*Johann Eggers	1858–1875&lt;br /&gt;
*Ludwig Prüter	1875–1906&lt;br /&gt;
*Ernst Prüter	1906–1928&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegen Müller &#039;&#039;&#039;Boldt&#039;&#039;&#039; führte Hans Christian Hallier Beschwerde, weil der Müller ihn im November 1816 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf eine gefährliche Art mißhandelt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; habe. Als Hallier von einer Fahrt nach Rostock zurückkehrte, wo er Holz hingefahren hatte, ärgerte Boldt ihn wohl massiv. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Z. B. wenn er langsam fuhr und ich ihm vorbeyfahren wollte, fuhr er immer quer über den Weg, und als ich ihn darauf zur Rede stellte, schimpfter er. [...] Kurz vor Mönckhagen schickte er seinen Burschen voran und als wir im Dorfe ankamen, stand seine Frau und seine Leute da. Die Ehefrau des Müllers forderte von mir Geld, welches ich ihr aus dem Grunde schuldig seyn sollte, da ich früher ihr Bräutigam gewesen wäre, da ich aber bestimmt weiß, daß dieses nicht der Fall ist, so erwiderte ich: Wenn sie rechtmäßige Forderung an mir hätte, so könne sie mir verklagen beym Hirschburger Amtsgericht. Hierauf schlug der Müller so auf mich loß, daß ich zu Boden fiel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Hallier hatte Boldt verklagt, der Prozess zog sich jedoch in die Länge. In dieser Zeit muss Hallier einige Ängste ausgestanden haben, denn &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Müller Boldt sucht [...] mir auf alle mögliche Art zu kränken, er sagt Sachen in meiner Gegenwart zu anderen Leuthen: noch hätte ich keine Schläge bekommen, ich solle sie erst haben, weil ich ihn verklagt hätte.&#039;&#039; Hallier traute sich jedenfalls nicht mehr, seine Holzfuhren unbegleitet zu unternehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Johann Eggert&#039;&#039;&#039; war kein Müller, sondern Ökonom. Auf Anweisung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern zu Schwerin musste das Amt der Müller zu Bützow ihn dennoch als Amtsmeister aufnehmen, allerdings durfte er nicht Altermann werden. Eggert war &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;hiemittelst sowohl von der zünftigen Erlernung des Mühlenhandwerks, als auch von der Verpflichtung zum Wandern dispensirt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Eggert muss demnach Gesellen gehabt haben, die die Mühle fachgerecht führen konnten. In der Volkszählung von 1867 wird auf dem Eggertschen Mühlengehöft der Bruder seiner Frau Theodor Grabow als Müllergeselle genannt. Der Pächter des Stadtgutes Purkshof , von Häffken, ließ einen Drainagegraben bauen, der den Acker nach Mönchhäger Gebiet entwässerte. Eggert klagte dagegen, geriet aufgrund der Klage aber 1874 in Konkurs. Die Mühlenhufe wurde dann versteigert, den Zuschlag erhielt Ludwig Prüter aus Zeetz, der die Mühle am 3. Juli 1875 für 48600 Mark kaufte.&amp;lt;/br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Herzog besaß (wie immer wenn eine Hufe den Besitzer wechselte), ein Vorkaufsrecht. Erst wenn er darauf verzichtete, wurde der Vertrag gültig. In dem Schriftgut zum Besitzerwechsel von Eggert auf Prüter wird auch klar, dass es sich um einen Erbpachthof mit Mühle handelte. Die Ländereien werden in einem weiteren Vertrag von 1881 mit 46 ha 44 a 849 qm angegeben, das entspricht 26 426 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Stilllegung der Mühle====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Mühle spätestens zwischen 1927 und 1930 (möglicherweise auch schon vor 1914, s.u.) stillgelegt wurde, muss Ernst Prüter der letzte Müller gewesen sein. Den Hof übernahm sein Sohn Klaus Prüter.&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen besitzer hufe13 Anfang 20tes Jh.jpeg|thumb|400px|Ernst Prüter vor der Scheune des Hofes Nr. 13; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Als Ernst Prüter starb, war Klaus Prüter noch minderjährig. Am 7. September 1933 wurde er als &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erwerber des Bauerngutes Nr. 13 zu Mönchhagen, Amts Rostock,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Nach Akten des Domanialamtes Ribnitz, fasc. 134e 1–3.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Staatshandbuch für Mecklenburg-Schwerin von 1927 wird die Erbpacht-Mühle aufgeführt, 1930 wird sie auch noch genannt, aber mit dem Zusatz &amp;amp;bdquo;außer Betrieb&amp;amp;ldquo;. Da das Staatshandbuch (für frühere Jahre heißt es Staatskalender) immer den Stand von Dezember des Vorjahres angibt, muss die Mühle also irgendwann in den Jahren 1927&amp;amp;ndash;1929 stillgelegt worden sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Andererseits heißt es in der Aufstellung alter Flurnamen (Quelle: Mecklenburgisches Flurnamenarchiv (wossidia.de)) in Mönchhagen zum &amp;amp;bdquo;Mühlenweg&amp;amp;ldquo;, dass dort bis zum Krieg eine Mühle gelegen habe, die später abgerissen wurde. Mit dem Krieg muss der 1. Weltkrieg gemeint sein, denn die Aufzeichnungen sind von 1928. Die Mühle wäre demnach bis längstens 1914 in Betrieb gewesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgaben an die Pfarre Volkenshagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abgaben musste nicht nur an den Herzog, sondern auch an die Kirche geleistet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Kornmüller zu Mönckhagen hat an die Pfarre zu Volkenshagen zu entrichten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für jede confirmierte Person seines Hauses 4 ? als Vierzeiten-Geld&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
#&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An Maßkorn 1 1/2 Scheffel gehäufte Maaße an Rogken (in Termino Michaelis)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
#&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;eine Portion Eier von 15 Stück (in Termino Ostern)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
#&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ein Stück Wurst von 3 Ellen Länge und 1 ? Taufgeld (in Termino Weihnachten)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
#&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wüstgeld 12 ?&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Volkenshagen, den 27ten Februar 1822, &lt;br /&gt;
Pastor Joh. Gottfr. Simonis&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DA Ribnitz (2.22-10/22, 134e, fasc. 3)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erläuterungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*&#039;&#039;Michaelis war am 29 September.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
*&#039;&#039;Unter Punkt 2 ist wahrscheinlich gemeint, dass für je 1 1/2 Scheffel gemahlenes Korn ein gehäuftes Maß Roggen abzuliefern war. Die Maße waren kupferne Becher mit einem amtlichen Stempel. Ein Maß entsprach 1/16 Scheffel.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
*&#039;&#039;Wüstgeld ist möglicherweise eine Abgabe dafür, dass Teile des Landes wüst lagen. Da die Abgaben sich auf die Ernte bezogen, vermindert wüst liegendes Land die Abgaben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Mahlzwang==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals durfte man sein Getreide nicht mahlen lassen, wo man wollte – wegen des Mühlenzwangs mussten die Bauern dies in einer bestimmten Mühle tun. Das war entweder eine Mühle, die dem Grundherrn gehörte, oder – wie in Mönchhagen – eine Mühle, die zwar in Erbpacht vergeben war, aber dem Grundherrn (in Mönchhagen dem Großherzog) entsprechend hohe Pachtzahlungen einbrachte. &lt;br /&gt;
Eine Mühle mahlte für 5 bis 9 Dörfer. Durch den Mahlzwang hatte ein Müller keine Konkurrenz, die Kunden konnten ihm nicht weglaufen, wenn er schlecht arbeitete oder zu hohe Preise verlangte &amp;amp;ndash; was solche Praktiken beförderte. Der Müller behielt das sogenannte Matten- oder Metzenkorn als Lohn ein, das war 1/16 bis 1/12 des Mahlgutes, welches ihm ein Bauer brachte.&lt;br /&gt;
Die Bauern mussten Wartezeiten bis zu 48 Stunden hinnehmen, erst darüber durften sie ihr Korn auch in anderen Mühlen mahlen lassen. Zudem führte die unterschiedliche Zuständigkeit mitunter zu sehr langen Anfahrtswegen, da bspw. Domanialdörfer auch nur in zum herzoglichen Amtsbereich zählenden Mühlen mahlen lassen durften, auch wenn eine ritterschaftliche oder städtische Mühle viel näher lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen entsprechenden Zwang gab es auch bei anderen Handwerken, wie bspw. den Schmiedezwang.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es war möglich, sich vom Mahlzwang befreien zu lassen, dafür musste man jedoch ein Surrogatgeld zahlen – schließlich wollte der Grundherr trotzdem zu „seinem‟ Geld kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Gewerbefreiheit wurde der Mahlzwang zwar bis 1866 aufgehoben, das Surrogatgeld wurde in einigen Büdnereien in Mönchhagen jedoch weiter erhoben. Darüber beschwerte sich L. Rath, Büdnerei Nr. 1, im März 1899 beim hohen Großherzoglichen Ministerium. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Antwort darauf zeigt, dass die Auslegung von Verträgen mit spitzfindiger Logik, aber nicht immer mit gesundem Menschenverstand zu tun haben muss:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man wies ihn zunächst daraufhin, dass für seine Büdnerei noch nie ein Mahlzwang an sich bestanden habe – &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Doch aber enthält der erste für die Büdnerei ertheilte Grundbrief die Bestimmung, daß sich der Besitzer den Anordnungen und Einrichtungen in Betreff des Mühlenzwanges zu unterwerfen habe.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Eine dieser Einrichtungen sei das Surrogatgeld, das er für die Befreiung vom Mahlzwang zu zahlen habe. Weil das Surrogatgeld aber schon immer zu zahlen war, obwohl noch nie Mahlzwang bestanden habe, habe auch die allgemeine gesetzliche Aufhebung des Mahlzwanges keinen Einfluss auf das Surrogatgeld und er müsse weiterhin zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das dürfte bei Büdner Rath einen mittelschweren Wutanfall ausgelöst haben ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_die_heutige_Zeit&amp;diff=131356</id>
		<title>Mönchhagen: die heutige Zeit</title>
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		<updated>2025-08-07T12:40:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Die neue Grillhütte */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen in der heutigen Zeit.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; als Diskussionsbeitrag eintragen oder (besser) direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mönchhagen nach der Wende==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Untergang der DDR setzten auch in der Gemeinde Mönchhagen gravierende Veränderungen im politischen und wirtschaftlichen Leben ein. Die bis dahin bestehenden Parteien und Massenorganisationen lösten sich auf. Originell verlief die Auflösung der Ortsgruppe der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands: Die Ortsgruppe erhielt von ihrem damaligen Kreisvorstand die Empfehlung, aus heutiger Sicht eher Weisung, geschlossen der CDU beizutreten. Da den Mitgliedern aber die Ziele dieser Partei damals nicht geläufig waren und sie persönlich nicht vorher um ihre Meinung gefragt wurden, löste sich die Ortsgruppe in einer gemütlichen Feier – finanziert durch vorhandene Rücklaufgelder der einbezahlten Parteibeiträge – selbst auf. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht so gemütlich verlief die wirtschaftliche Entwicklung in der Gemeinde. Die bis dahin wichtigsten Betriebe verloren stark an wirtschaftlicher Bedeutung. Die LPG Tierproduktion Mönchhagen, die LPG Pflanzenproduktion Klein Kussewitz und der Tierkörperverwertungsbetrieb TKVB Klein Kussewitz standen plötzlich vor dem wirtschaftlichen Ende. Massenproduktion in der Tierhaltung und Großflächenanbau in der Pflanzenproduktion passten offensichtlich nicht in das Bild der Marktwirtschaft, möglicherweise auch aus Konkurrenzgründen; der Absatzmarkt im Osten brach zusammen. Es kam daher zu einer drastischen Verkleinerung der Betriebe. Viele ältere Mitglieder dieser Betriebe konnten die Veränderungen so nicht verstehen, hatten sie doch ihr Eigentum und auch ihre persönliche Arbeitskraft in diese Betriebe eingebracht. Glücklicherweise konnten damals viele der älteren Beschäftigten in den vorzeitigen Ruhestand gehen; einige der jüngeren Beschäftigten wagten den Schritt in die Selbständigkeit. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_LF_1999.jpeg|thumb|400px|Auf diesem Foto von 1999 ist noch der alte Zustand der Dorfstraße im Unterdorf zu erkennen, insbesondere der Sommerweg am nördlichen (hier: linken) Straßenrand. Ein Sommerweg ist ein unbefestigter Randstreifen, der aufgrund dessen nur im Sommer befahrbar war. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Eine ähnliche Entwicklung war in dieser Zeit auch im sozialen Bereich der Gemeinde zu beobachten. Die beliebte Gaststätte „Zum Anger“ ging aus Gründen nicht endgültig geklärter Eigentumsverhältnisse ein, obwohl ein neuer Pächter vorhanden war. Die kommunale Küche wurde gleichfalls aufgelöst. 2000 wurde der ehemalige Kulturraum umgebaut, es entstanden Wohnungen und im Erdgeschoss ist nun eine Bäckerei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich die Poststelle, die Sparkasse und die Gemeindeschwesternstation (anfänglich Arztpraxis Frau Dr. Kische) nicht mehr rechneten und das Gebäude Treuhandeigentum wurde, obwohl es die Bürger der Gemeinde und die  LPG Mönchhagen errichtet hatten,  wurden diese Einrichtungen aus der Gemeinde herausgelöst und in die Nachbargemeinde Rövershagen verlagert. &lt;br /&gt;
Der Konsum konnte sich noch einige Zeit halten, war aber auf die Dauer nicht dem Konkurrenzdruck der neuen Großanbieter in den Gewerbegebieten gewachsen. Er schloss 1997. Eine Post gab es für einige Jahre (bis Anfang der 2000er Jahre) in der Shell-Tankstelle an der B105.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anderseits setzte eine Abwanderung von Bürgern, hauptsächlich aus der Hansestadt Rostock, ein, die aufs Land ziehen wollten, in neu entstehende Wohn- und Gewerbegebiete. Das löste auch in Mönchhagen eine rege Planungs- und Bautätigkeit aus. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Auffassungen der Mönchhäger Bürger zur Bebauung des Ortes waren dabei sehr unterschiedlich. Ein Teil der Einwohner war der Ansicht, man solle das Dorf als historisch gewachsenes Straßendorf längs der Dorfstraße erweitern. Andere vertraten die Auffassung, auf dem größtenteils gemeindeeigenen Land lieber in mehreren Bauabschnitten ein Dorfzentrum zu entwickeln. Insgesamt entstanden seit 1989 drei Baugebiete. Zuerst wurde das Wohngebiet Ibenhorst bebaut, anschließend erfolgte die Erschließung des daneben liegenden Treuhandgebietes. Auf dem Gelände der alten Obstplantage soll einmal ein Dorfzentrum entstehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Investoren, die sich mit ihren Firmen im Ort ansiedeln wollten, gab es auch. Durch z. T. zu lange Bearbeitungs- und Genehmigungsverfahren, aber auch durch einen über mehrere Jahre laufenden Restitutionsanspruch eines früheren Mönchhäger Bürgers  verging für einige Investoren zu viel Zeit, und sie ließen sich in anderen Orten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der B105 erhielt Mönchhagen ein neues Gesicht durch den Bau der Musterhaussiedlung, die den Ort weithin bekannt machte. Die Häuser der Musterhaussiedlung wurde um 2010 dann an private Eigentümer verkauft. Weiterhin wurden daneben zwei Tankstellen gebaut, von denen die eine auch bis etwa 2010 eine Poststelle betrieb. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der ehemaligen Gaststätte Klatt, neben der heute eine Tankstelle steht, eröffnete 1997 ein Motel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1998 veranstaltete die Feuerwehr das erste Osterfeuer, auch die Dorffeste wurden damals von der Feuerwehr veranstaltet. Später übernahm der Sozialausschuss der Gemeinde die Organisation, die FFw ist aber immer noch an der Durchführung beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit 1989 gab es in der Gemeinde mehrere Bürgermeister. Erster Bürgermeister wurde Herr Klaus Biemann, der aber nach kurzer Zeit sein Amt niederlegte. Da die Gemeinde nicht sofort einen neuen Bürgermeister hatte, wurde sie kommissarisch von Frau Uteß verwaltet. Durch eine öffentliche Ausschreibung wurde Frau Petra Taraschewski zur Bürgermeisterin gewählt. Von 1994 bis 2010 war Frau Helga Kentzler, jetzt Westland, Bürgermeisterin der Gemeinde. 2010 wurde Peter Beyer in das Amt des Bürgermeisters gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit 1991 teilt Mönchhagen sich mit den Orten Gelbensande, Blankenhagen, Bentwisch und Rövershagen eine Amtsverwaltung. Die fünf Dörfer gehören damit zum Amt Rostocker Heide. Der Sitz der Amtsverwaltung ist Gelbensande.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den letzten Jahren wurde der Ort für sein Bewohner durch  eine Reihe von Maßnahmen attraktiver. In den Jahren von 1993 bis 1995 wurden der kommunale 21-WE-Block an der B105 und das Mehrfamilienhaus im Unterdorf 42 saniert. 1994 bis 1995 erhielt Mönchhagen eine zentrale Abwasserleitung. 1996 baute die zu dem Zeitpunkt seit 71 Jahren bestehende Freiwillige Feuerwehr mit einem hohen Eigenleistungsanteil ein modernes Feuerwehrgebäude mit Sitzungssaal, den die Gemeinde auch für Veranstaltungen nutzt; 1999 wurde ein neues Löschfahrzeug gekauft. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_jugendclub_2011.JPG|thumb|400px|Der Jugendclub existierte bis ca. 2012 im alten Feuerwehrgebäude. Danach nutzte ihn wenige Jahre der Verein Begegnungsstätte Mönchhagen e. V. Heute (2017) dient er als Lagerraum der Gemeinde. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach einigen gescheiterten Versuchen zur Betreuung der Jugendlichen wurde 1995 begonnen, im alten Feuerwehrgebäude (bis 2012 Jugendklub neben dem Kindergarten) einen festen Treffpunkt für Jugendliche zu schaffen. Nach mehreren ungeklärten Brandstiftungen erfolgte mithilfe von Sponsorentätigkeit durch Einwohner und unter großer Eigeninitiative der Jugendlichen ein völliger Umbau des Hauses zu einem modernen Klubgebäude. Bis zu 20 Jugendliche wurden dort betreut. Im Amtsblatt des Amtes Rostocker Heide vom Dezember 2006 ist der Veranstaltungsplan für Dezember abgedruckt: Der Spielraum für die Jüngeren war dienstags bis donnerstags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet, die Größeren hatten den Jugendclub dienstags bis donnerstags von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr und freitags und samstags von 17:00 Uhr bis 00:00 Uhr für sich. Im Dezember 2006 gab es am 2.12. ein Adventskranzbasteln, am 6.12. kam der Nikolaus, am 12.12. wurde der Weihnachtsbaum aufgestellt und am 14.12. war eine Weihnachtsfeier. Die Jüngeren konnten am 17.12. Plätzchen backen. Im Winter wurde der Jugendclub mit einem Ofen geheizt, weshalb dann auch gelegentlich Brennholz sammeln auf dem Plan stand. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2012 ließ das Interesse der Jugendlichen am Jugendclub nach, weshalb das Gebäude dann vom Förderverein Freizeit und Begegnungsstätte Mönchhagen e. V. genutzt wurde, bis 2014. Seitdem nutzt die Gemeinde ihn als Lagerraum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Feuerwehrgeraetehaus 2016.JPG|thumb|400px|Das Gebäude der Feuerwehr wurde im Jahre 1996 eingeweiht. Es enthält neben den Räumen der Feuerwehr auch einen Festsaal sowie das Bürgermeisterbüro. Der Gemeindesaal wurde 2013 Richtung Kindergarten erweitert, außerdem eine weitere Garage am Südgiebel angebaut. Das Foto zeigt den Zustand 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
2001 waren die umfangreichen Modernisierungsarbeiten im Gebäude und ein Erweiterungsbau der Kindertagesstätte im wesentlichen abgeschlossen. Um 2002 wurden hier etwa 90 Kinder betreut. Im selben Jahr wurde die Dorfstraße im Bereich Oberdorf-Heidekrug saniert; die Straßenbaumaßnahme wurde mit 80 % der Kosten gefördert. Die Bewohner des Oberdorfes erhielten  2001 eine Regenwasserableitung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einwohnerzahl der Gemeinde stieg von 668 (Stand 1982) auf (Stand 2002) 1030 Bürger an. Mönchhagen zählt 377 Haushalte mit 932 Einwohnern, Häschendorf umfasst 23 Haushalte mit 98 Einwohnern. In Mönchhagen entstanden seit 1989 173 neue Häuser, davon 122 allein in den neuen Wohngebieten. In Häschendorf wurden 9 neue Häuser gebaut. Gegenwärtig sind in der Gemeinde Mönchhagen 42 Firmen und Einzelunternehmen ansässig. Darunter befinden sich zum Beispiel 2 Gaststätten, 2 Tankstellen, 1 Tischlerei, 1 Abrissunternehmen, 1 Brunnenbauunternehmen, 1 Bäckerei, EDV-Unternehmen, 1 Installationsunternehmen, 1 Elektrofirma und viele weitere Dienstleistungsunternehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen  wurde am 25. 3. 1252 erstmalig als Dorf urkundlich erwähnt. Aus Anlass des 750-jährigen Jubiläums fand am 25. 3. 2002 im Sitzungssaal der Feuerwehr eine Festveranstaltung statt. Erfreulich war, dass unter den über 500 Gästen in großer Zahl auch die Bürger der neuen Wohngebiete vertreten waren. Wie der Zufall es wollte, wurden bei der 750-Jahr-Feier exakt auch 750 Liter Bier ausgeschenkt. &lt;br /&gt;
Am 15. 9. 1302 wurde Häschendorf erstmalig urkundlich genannt. Am 31. 8. 2002 feierten die Einwohner des Dorfes das bevorstehende 700-jährige Bestehen in einem Festzelt vor dem alten Gutshaus. Für Häschendorf wurde eine eigene Chronik erstellt. Der letzte Häschendorfer Bürgermeister Herr Karl Lau und die Mönchhäger Bürgermeisterin Frau Kentzler enthüllten einen Gedenkstein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Häschendorf seit 1960 zur Gemeinde Mönchhagen gehört, geht das Jahr 2002 als ein Jahr mit einem doppelten Jubiläum in die Geschichte der Gemeinde ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Dorfleben==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einmal jährlich finden im Sommer das Dorffest, im Oktober das Oktoberfeuer mit Laternenumzug des Kindergartens, Anfang Januar das Tannenbaumverbrennen und seit 1998 am Gründonnerstag das Osterfeuer statt. Für die Feuer mitsamt Bewirtung war bis 2020 die freiwillige Feuerwehr zuständig. 2020 gründete sich der Feuerwehrverein Mönchhagen e.V., um die Einnahmen auf eine solidere rechtssichere Basis zu stellen. Seitdem fungiert die Gemeinde / der Sozialausschuss als Ausrichter der Feste, die Feuerschale betreut weiterhin die Feuerwehr. Die Bewirtung teilen sich der Förderverein Freizeit- und Begegnungsstätte, der Elternrat der Kita und der Feuerwehrverein. Dadurch ist das Angebot vielfältiger geworden, was die Besucher zu schätzen wissen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
File:moenchhagen_dorffest_2017.jpg|Das alljährliche Dorffest in Mönchhagen im Jahr 2017, beim abendlichen Tanz &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:moenchhagen_oktoberfeuer_2022.jpg|Das alljährliche Oktoberfeuer in Mönchhagen im Jahr 2022, das Feuer wird in einer großen Feuerschale entzündet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Einschub: Ein typisches Dorffest in Mönchhagen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(2016)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 25. Juni startete das Mönchhäger Dorffest nachmittags bei bestem Wetter. Gut versorgt mit Kaffee und Kuchen – für den in bewährter Weise der Seniorenkreis Mönchhagens sorgte – verfolgten die Gäste das abwechslungsreiche Programm. Die Völkshäger Tanz- und Trachtengruppe unterhielt mit mecklenburgischen und anderen Volkstänzen, wie dem Bändertanz und verschiedenen Versionen des „Kegels‟. Zwischendurch sorgte der Leierkastenmann Wolfgang mit „Dit und dat up platt‟ für Lacher und auch die Gaga-Kids waren wieder dabei mit Showtanz. Die Kinder kamen beim Ponyreiten und in der Hüpfburg auf ihre Kosten. Neu war in diesem Jahr der Eiswagen der Eiswerkstatt, bei der Hitze am Nachmittag genau das Richtige!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Hitze war es dann gegen 18:00 Uhr vorbei, als ein heftiges Gewitter den Festplatz leerfegte. Die wenigen standhaften Festbesucher fanden Schutz in den Zelten und unter dem Vordach des Bierwagens, wo die freiwillige Feuerwehr auch dieses Jahr wieder ausschenkte. Nachdem in weniger als einer Stunde um die 11 mm Regen gefallen waren, beruhigte sich das Wetter wieder und das Fest konnte weitergehen. DJ Paul sorgte für die richtige Musik zum Tanzen und natürlich auch für beste Stimmung. Wer sich nach dem Tanz erholen wollte, fand dank der neuen Anordnung von Zelten und Bierwagen an der Feuerschale eine ruhige Ecke. Hier bereitete die Jugendfeuerwehr Knüppelbrot vor, das viel Anklang fand, da die Fleischerei Wiechmann wegen des Unwetters leider schon gegen 18:00 Uhr den Verkauf aufgeben musste, was die Abendbrot-Pläne einiger Besucher durcheinanderbrachte. Die freiwillige Feuerwehr sprang ein und stellte noch den Grill auf, sodass niemand Hunger leiden musste und es trotz des Gewitters ein bis zum Schluss gelungenes Fest wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Typisch soll ja auch gerade der Regen auf den Mönchhäger Dorffesten sein ...&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vereine in Mönchhagen===&lt;br /&gt;
Am 12. Mai 2004 gründete sich der Förderverein Freizeit und Begegnungsstätte Mönchhagen e.V. Sein Ziel, Freizeit, Kultur und Begegnung der Bürger Mönchhagens zu fördern, setzt er z. B. mit Skatabenden, Länder- und Themenabenden, weihnachtlichen Bastelnachmittagen und dem Drachenfest um. Zudem wirkt er mit bei den Festen im Dorf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen_logo_des_feuerwehrvereins.jpg|thumb|Das Logo des Feuerwehrverein Mönchhagen e.V. &#039;&#039;© Skulldive Design Rostock, https://skulldive.de&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 4. August 2020 gründete sich der Feuerwehrverein Mönchhagen e.V. Ziel der Vereinstätigkeit ist, der Feuerwehr eine stärkere Konzentration auf ihr „Kerngeschäft“ zu ermöglichen: löschen, retten, bergen, schützen. Die zusätzlichen Arbeiten im gesellschaftlichen Bereich (Feste, Schrottsammlungen usw.) sollen personell und finanziell durch den Verein unterstützt werden, um die Kamerad*innen hier zu entlasten – und damit nicht nur den Brandschutz in Mönchhagen zu stärken, sondern auch das gesellschaftliche Leben. Das bedeutet, die Verpflegungsangebote bei den Festen, die bis dahin von der Feuerwehr übernommen worden waren, betreut nun der Feuerwehrverein. Daneben wirbt er Spendengelder ein, mit denen feuerwehrinterne Veranstaltungen unterstützt werden, Ausgaben getätigt werden, die nicht direkt zur Ausstattung gehören, wie T-shirts, aber durchaus auch Zuschüsse gewährt werden können zu feuerwehrtechnischer Ausstattung. Zu nennen wären hier z. B. ein kleiner Zuschuss zu den neuen Rolltoren, die 2022 in die Fahrzeughalle eingebaut wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dorffunk===&lt;br /&gt;
Seit dem Frühjahr 2023 können die Einwohner Mönchhagens über die App &amp;amp;bdquo;Dorffunk&amp;amp;lfquo; digital Nachrichten austauschen. Die App wurde vom Fraunhofer IESE entwickelt, die Lizenzgebühren für Orte in MV übernimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern. In der App können Events angekündigt werden oder Nachrichten ausgetauscht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Streuobstwiese===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen_streuobstwiese_kurz_nach_der_pflanzung_2024.jpg|thumb|Die Streuobstwiese kurz nach der Pflanzung im Oktober 2024, die Bäume im gelben Herbstlaub gehören nicht dazu. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Im Herbst 2024 legte der Förderverein Freizeit und Begegnungsstätte Mönchhagen e.V. eine Streuobstwiese an. 30 Sauerkirschen, Süßkirschen, Birnen, Äpfel, Pflaumen, Mirabellen wurden auf der Wiese Nähe Hollerbuschweg gepflanzt, auch 2 Walnussbäume.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Kindergarten==&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen_kita_2023.jpg|thumb|400px|Die Kita &amp;amp;bdquo;Ostseekrümel&amp;amp;ldquo; in Mönchhagen 2023; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Im Gebäude der früheren Schule wurde nach der Wende ein Kindergarten eingerichtet. 1992 musste die Gemeinde die Trägerschaft des Kindergartens abgeben, weil die Gemeindekasse die weitere Führung nicht mehr erlaubte. Daraufhin gründete sich ein Elternverein, der die Leitung übernahm und das Gebäude die ersten Jahre mietfrei nutzen durfte. 1997 wurden das Dach repariert, neue Fenster eingesetzt und eine neue Heizung installiert. Viel wurde von den Eltern in Eigenleistung erledigt. Von 35 Kindern stieg die Anzahl betreuter Kinder bis 1998 auf 86.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Mönch==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An der Ecke Unterdorf-Ibenweg steht neben dem Feuerlöschteich eine Mönchstatue, geschaffen vom Holzbildhauer Harald Wroost aus einer Eiche aus der Rostocker Heide. Die Statue, die an die Gründung des Dorfes durch Zisterziensermönche erinnert, wurde am 15. Juni 2013 zum alljährlich stattfindenden Dorffest feierlich durch die Kinder der Jugendfeuerwehr enthüllt. Stifter der Statue war der Verein &amp;amp;bdquo;Freizeit und Begegnungsstätte Mönchhagen e.V&amp;amp;ldquo;. Neben der Statue gibt es inzwischen auch eine überdachte Rastmöglichkeit. Auch die Statue ist inzwischen durch ein Dach vor dem Regen geschützt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine weitere Attraktion ist die Bücherzelle neben der Mönchstatue. Hier können Bücher entnommen werden, wenn ein anderes an dessen Stelle hinterlassen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
File:Moenchhagen Moench-Skulptur.JPG|Der Verein „Freizeit und Begegnungsstätte Mönchhagen“ ließ durch Holzbildhauer Harald Wroost die lebensgroße Statue eines Mönches erstellen zum Andenken an die Gründung des Ortes durch Mönche. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Enthuellung der Moenchstatue 2013.jpg|Kinder der Jugendfeuerwehr enthüllen die Mönchstatue. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:moenchhagen_moenchskulptur_mit_sitzplatz_2023.jpg|Der Mönch bekam später ein Dach, das ihn gegen Regen schützte. Ein Sitzplatz lädt (Rad-)Wanderer zur Rast ein. Eine Infotafel klärt über die Geschichte des Dorfes auf. &#039;&#039;eigenes Foto, 2023&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:moenchhagen_buecherzelle_2023.jpg|Der Verein „Freizeit und Begegnungsstätte Mönchhagen“ installierte in der Nähe der Mönchskulptur eine Bücherzelle. In der als Mini-Bibliothek funktionierenden ausrangierten Telefonzelle können Bücher gegen mitgebrachte ausgetauscht werden. &#039;&#039;eigenes Foto, 2023&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Baumaßnahmen ab 2010==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Straßenerneuerungen===&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Oberdorf bis 2011.JPG|Die Straße im Oberdorf vor der Erneuerung; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Oberdorf ab 2011.JPG|Die Straße im Oberdorf nach der Erneuerung; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Strassenerneuerung Unterdorf 2014.JPG|Die Straßenerneuerung ab dem Gerätehaus Richtung Stiller Frieden &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Plattenweg_im_Havelland_2015.jpg|Ein solcher Plattenweg wie dieser im Westhavelland war auch der Stille Frieden bis 2013. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei: moenchhagen_strasse_zum_rosenhof_nach_der_erneuerung_2024.jpg|Einmündung in die 2024 erneuerte Straße Richtung des ehemaligen Rosenhofs, in Verlängerung der Dorfstraße. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang des 21. Jh. wurden in Mönchhagen etliche Straßen in Ordnung gebracht. Die Straße im Oberdorf wurde 2011 renoviert. In den Jahren bis 2014 wurde die Dorfstraße von der Kreuzung an der B105 bis zum Stillen Frieden in drei Abschnitten erneuert. Die Straße Stiller Frieden, die bis dahin noch als Plattenweg mit zwei Fahrspuren ausgeführt war, erhielt 2013 eine neue Decke.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2012 wurde auch das Hydrantennetz vervollständigt, vor allem im Neubaugebiet Ibenhorst und am westlichen Ende der Dorfstraße.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2024 wurde der Weg zum Rosenhof (in Verlängerung der Dorfstraße) erneuert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erweiterungen am Feuerwehr- und Gemeindehaus===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Winter 2013/2014 wurde am Südgiebel des Feuerwehrgerätehauses ein Anbau errichtet, um zusätzlichen Stellplatz für Fahrzeuge sowie Werkstatt und Räumlichkeiten für den Gemeindearbeiter zu erhalten. In den neuen Garagen entstand Platz für das Traditionsfahrzeug Barkas B 1000 der freiwilligen Feuerwehr sowie die Gemeindefahrzeuge. In dem Zusammenhang wurde auch der Gemeindesaal in Richtung Westen erweitert (also zum Kindergarten hin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2016 wurde mit Arbeiten an einem Anbau an der Feuerwehrfahrzeughalle begonnen, die den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr komfortablere Umkleidemöglichkeiten bieten wird. Zudem erhielt der Kindergarten eine Unterstellmöglichkeit für Kinderwagen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2022 erhielt die Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr neue Rolltore.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_anbau_geraetehaus_2014.JPG|Die Garagen im 2014 errichteten Anbau am Gerätehaus. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_feuerwehrgeraetehaus_2023.jpg|2022 wurden neue Rolltore in die Fahrzeughalle der Feuerwehr eingebaut.&#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Neubaugebiet Hollerbuschweg und Schlehenweg===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis 2012 entstanden längs des Ibenwegs (auf seiner östlichen Seite) einige weitere Einfamilienhäuser. In den Jahren 2015 und 2016 entstand ein weiteres kleineres Neubaugebiet in Mönchhagen, in der Ecke zwischen Dorfstraße und Ibenweg wurden der Hollerbuschweg und der Schlehenweg angelegt. Bei der Mönchstatue entstand in dem Zusammenhang ein neuer Löschteich, um für die neuen Häuser Löschwasser zur Verfügung zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Neubaugebiet 2016.JPG|2015/16 entstand mit dem Hollerbuschweg und dem Schlehenweg ein weiteres Neubaugebiet in Mönchhagen. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Luftbild 2021.jpg|Mönchhagen aus der Luft; Aufnahme von 2021, in der Bildmitte sind das ältere und auch das neue Wohngebiet von 2016 zu sehen. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mehrgenerationenspielplatz===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:moenchhagen_mehrgenerationenspielplatz_in_bau_2017.JPG|Der Mehrgenerationen-Spielplatz entsteht; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:moenchhagen_mehrgenerationenspielplatz_2017.JPG|Der Mehrgenerationen-Spielplatz ist 2017 fertig gestellt; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Datei:moenchhagen_mehrgenerationenspielplatz_2021.jpeg|Der Mehrgenerationen-Spielplatz aus der Luft betrachtet, 2021; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der so genannte Kegel, die Brachfläche nördlich des Sportplatzes wurde jahrelang nur als Lagerfläche für Grünschnitt genutzt. 2017 ist hier ein Mehr-Generationen-Spielplatz entstanden &amp;amp;ndash; aus dem Artikel zur Eröffnung im April 2017:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mancher alteingesessene Einwohner erinnert sich noch daran, dass früher Ziegen und Schafe auf dem Kegel weideten. Im letzten Jahr ist hier, nördlich des Fest- und Sportplatzes, ein Mehrgenerationen-Spielplatz entstanden, ein Kiesweg führt in Bögen von der schwingenden Plattform zu den Balancierbalken und Klettergerüsten und lädt zu sportlicher Aktivität ein – wobei hier für kleine und große Nutzer durchaus auch der Spaß im Vordergrund stehen soll. Damit die Fitness auch im Winter nicht zu kurz kommt, ist der Platz bis 21 Uhr beleuchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Gründonnerstag war es nun so weit, der Platz wurde offiziell eröffnet. Zur Vorbereitung versteckten einige Mitglieder der Jugendfeuerwehr Ostereier. Nach der Eröffnungsrede, in der Mönchhagens Bürgermeister Karl-Friedrich Peters auf die Entstehungsgeschichte des Mehrgenerationenplatzes einging und sich bei allen Beteiligten bedankte, durchschnitten er und die Sozialausschussvorsitzende Sabrina Markart das Band und gaben den Platz offiziell zur Nutzung frei. Die anwesenden Einwohner ließen sich das nicht zweimal sagen – vor allem die Kinder stürzten los, jeder wollte als erster ein Ei finden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gewerbegebiet &amp;amp;bdquo;Mönchpark&amp;amp;ldquo;===&lt;br /&gt;
2022 begann die Erschließung des Gewerbeparks &amp;amp;bdquo;Mönchpark&amp;amp;ldquo; zwischen dem Neubaugebiet Ibenhorst und der B105, gegenüber der Shell-Tankstelle. Hier eröffnete im Dezember 2023 ein Supermarkt, zudem entstand ein Stellplatz für Caravans. Weiteres stilles Gewerbe ist geplant. Auch weitere Grünstreifen sind vorgesehen und wurden Anfang 2023 bepflanzt. Der Gewerbepark ist von der B105 aus mit dem Auto zugänglich, zu diesem Zweck wurde eine weitere Ampelanlage installiert. Für die Einwohner des Neubaugebietes gibt es einen Fuß- und Radweg, der auf kurzem Wege zum Supermarkt führt, aber für Autos gesperrt ist, um zu verhindern, dass bei Stau auf der B105 das Wohngebiet als Ausweichstrecke genutzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen gewerbepark mai 2023.jpg|Der entstehende Gewerbepark; im Frühling 2023 war die Erschließung abgeschlossen, mit dem Bau des Supermarkts wurde begonnen. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:moenchhagen gewerbepark moenchpark mit supermarkt 2024.jpg|Blick über den Gewerbepark, links der im Dezember 2023 eröffnete Supermarkt, 2024. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die neue Grillhütte===&lt;br /&gt;
wurde im Frühling 2025 errichtet und ist mehr als eine bloße Grillhütte &amp;amp;ndash; unter der Bezeichnung &amp;amp;bdquo;Grüne Wissens- und Lehrwiese&amp;amp;ldquo; umfasst sie neben der geräumigen mit Holzbänken und -tischen ausgestattete Hütte auch Info-Tafeln zu Naturthemen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:moenchhagen_neue_grillhuette_2_2025.jpg|Blick auf die neue Grillhütte und die Infotafeln. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:moenchhagen_neue_grillhuette_1_2025.jpg|Blick ins geräumige Innere der neuen Grillhütte. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ereignisse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Regenhochwasser Sommer 2011===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allein die FFw Mönchhagen hatte während der sintflutartigen Regenfälle, die mit „schöner“ Regelmäßigkeit an vier Wochenenden im Sommer 2011 hereinbrachen, 7 Einsätze – alarmiert wurde sie 10-mal, aber 3 Einsätze konnte sie nicht durchführen, weil der vorhergehende noch lief. Der längste Einsatz dauerte 45 Stunden. Bei den Wehren der Nachbargemeinden war es teilweise noch schlimmer. Einige Male mussten Wehren aus dem Amt Carbäk zu Hilfe kommen, weil im Amt Rostocker Heide bereits alle Wehren im Einsatz waren. Am Abend des 12. 8. waren im ganzen Landkreis keine freien Einsatzkräfte mehr zu bekommen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch in Mönchhagen waren vor allem im Oberdorf einige Einwohner mehrfach von Überflutungen in Kellern und Wohnräumen betroffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Zahlen zum Wettergeschehen: Der höchste in Warnemünde jemals gemessene Monatsniederschlag stammte vom August 1946 und betrug 188 mm. Der Wert für Juli 2011 betrug dagegen 343,9 mm. Eine statistische Analyse ergibt, dass ein Tagesniederschlag in dieser Größenordnung nur einmal in 1000 Jahren zu erwarten ist. &lt;br /&gt;
Zum Glück ist das Ganze nicht im Winter passiert. Das Volumen von Schnee ist zehnmal größer als das von Wasser. Wäre der Regen als Schnee gefallen, hätte er 5,5 m hoch gelegen …&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Tourismusort seit April 2024===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen_urkunde_tourismusort_2024.jpg|thumb|200px|Die Urkunde zur Verleihung des Titels &amp;amp;bdquo;Tourismusort&amp;amp;ldquo;; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Am 11. April 2024 wurde Mönchhagen Tourismusort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als von besonderem Interesse für Touristen wurden die 2022 von Klein Kussewitz nach Mönchhagen umgezogene Erlebnisbrennerei MAENNERHOBBY genannt sowie auch das gut ausgebaute Radwegenetz mit Anbindung an den Ostseeradweg sowie entlang der B 105. Auch der Mehrgenerationenspielplatz findet in der Begründung Erwähnung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
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	<entry>
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		<updated>2025-08-07T12:40:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: unter der Bezeichnung &amp;quot;Grüne Wissens- und Lehrwiese&amp;quot; umfasst sie neben der geräumigen mit Holzbänken und -tischen ausgestattete Hütte auch Info-Tafeln zu Naturthemen

Urheber Foto: eigenes Werk, Wiebke Salzmann&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Beschreibung ==&lt;br /&gt;
unter der Bezeichnung &amp;quot;Grüne Wissens- und Lehrwiese&amp;quot; umfasst sie neben der geräumigen mit Holzbänken und -tischen ausgestattete Hütte auch Info-Tafeln zu Naturthemen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Urheber Foto: eigenes Werk, Wiebke Salzmann&lt;br /&gt;
== Lizenz ==&lt;br /&gt;
{{subst:Mehrlizenzdateien|Datei-CC-by-nc-sa/3.0/de|Datei-CC-by-nc-sa/3.0}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
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		<updated>2025-08-07T12:39:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: unter der Bezeichnung &amp;quot;Grüne Wissens- und Lehrwiese&amp;quot; umfasst sie neben der geräumigen mit Holzbänken und -tischen ausgestattete Hütte auch Info-Tafeln zu Naturthemen

Urheber Foto: eigenes Werk, Wiebke Salzmann&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Beschreibung ==&lt;br /&gt;
unter der Bezeichnung &amp;quot;Grüne Wissens- und Lehrwiese&amp;quot; umfasst sie neben der geräumigen mit Holzbänken und -tischen ausgestattete Hütte auch Info-Tafeln zu Naturthemen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Urheber Foto: eigenes Werk, Wiebke Salzmann&lt;br /&gt;
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		<author><name>Moenchhagen</name></author>
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	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_die_heutige_Zeit&amp;diff=131353</id>
		<title>Mönchhagen: die heutige Zeit</title>
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		<updated>2025-08-07T12:37:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Baumaßnahmen ab 2010 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen in der heutigen Zeit.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; als Diskussionsbeitrag eintragen oder (besser) direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mönchhagen nach der Wende==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Untergang der DDR setzten auch in der Gemeinde Mönchhagen gravierende Veränderungen im politischen und wirtschaftlichen Leben ein. Die bis dahin bestehenden Parteien und Massenorganisationen lösten sich auf. Originell verlief die Auflösung der Ortsgruppe der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands: Die Ortsgruppe erhielt von ihrem damaligen Kreisvorstand die Empfehlung, aus heutiger Sicht eher Weisung, geschlossen der CDU beizutreten. Da den Mitgliedern aber die Ziele dieser Partei damals nicht geläufig waren und sie persönlich nicht vorher um ihre Meinung gefragt wurden, löste sich die Ortsgruppe in einer gemütlichen Feier – finanziert durch vorhandene Rücklaufgelder der einbezahlten Parteibeiträge – selbst auf. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht so gemütlich verlief die wirtschaftliche Entwicklung in der Gemeinde. Die bis dahin wichtigsten Betriebe verloren stark an wirtschaftlicher Bedeutung. Die LPG Tierproduktion Mönchhagen, die LPG Pflanzenproduktion Klein Kussewitz und der Tierkörperverwertungsbetrieb TKVB Klein Kussewitz standen plötzlich vor dem wirtschaftlichen Ende. Massenproduktion in der Tierhaltung und Großflächenanbau in der Pflanzenproduktion passten offensichtlich nicht in das Bild der Marktwirtschaft, möglicherweise auch aus Konkurrenzgründen; der Absatzmarkt im Osten brach zusammen. Es kam daher zu einer drastischen Verkleinerung der Betriebe. Viele ältere Mitglieder dieser Betriebe konnten die Veränderungen so nicht verstehen, hatten sie doch ihr Eigentum und auch ihre persönliche Arbeitskraft in diese Betriebe eingebracht. Glücklicherweise konnten damals viele der älteren Beschäftigten in den vorzeitigen Ruhestand gehen; einige der jüngeren Beschäftigten wagten den Schritt in die Selbständigkeit. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_LF_1999.jpeg|thumb|400px|Auf diesem Foto von 1999 ist noch der alte Zustand der Dorfstraße im Unterdorf zu erkennen, insbesondere der Sommerweg am nördlichen (hier: linken) Straßenrand. Ein Sommerweg ist ein unbefestigter Randstreifen, der aufgrund dessen nur im Sommer befahrbar war. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Eine ähnliche Entwicklung war in dieser Zeit auch im sozialen Bereich der Gemeinde zu beobachten. Die beliebte Gaststätte „Zum Anger“ ging aus Gründen nicht endgültig geklärter Eigentumsverhältnisse ein, obwohl ein neuer Pächter vorhanden war. Die kommunale Küche wurde gleichfalls aufgelöst. 2000 wurde der ehemalige Kulturraum umgebaut, es entstanden Wohnungen und im Erdgeschoss ist nun eine Bäckerei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich die Poststelle, die Sparkasse und die Gemeindeschwesternstation (anfänglich Arztpraxis Frau Dr. Kische) nicht mehr rechneten und das Gebäude Treuhandeigentum wurde, obwohl es die Bürger der Gemeinde und die  LPG Mönchhagen errichtet hatten,  wurden diese Einrichtungen aus der Gemeinde herausgelöst und in die Nachbargemeinde Rövershagen verlagert. &lt;br /&gt;
Der Konsum konnte sich noch einige Zeit halten, war aber auf die Dauer nicht dem Konkurrenzdruck der neuen Großanbieter in den Gewerbegebieten gewachsen. Er schloss 1997. Eine Post gab es für einige Jahre (bis Anfang der 2000er Jahre) in der Shell-Tankstelle an der B105.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anderseits setzte eine Abwanderung von Bürgern, hauptsächlich aus der Hansestadt Rostock, ein, die aufs Land ziehen wollten, in neu entstehende Wohn- und Gewerbegebiete. Das löste auch in Mönchhagen eine rege Planungs- und Bautätigkeit aus. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Auffassungen der Mönchhäger Bürger zur Bebauung des Ortes waren dabei sehr unterschiedlich. Ein Teil der Einwohner war der Ansicht, man solle das Dorf als historisch gewachsenes Straßendorf längs der Dorfstraße erweitern. Andere vertraten die Auffassung, auf dem größtenteils gemeindeeigenen Land lieber in mehreren Bauabschnitten ein Dorfzentrum zu entwickeln. Insgesamt entstanden seit 1989 drei Baugebiete. Zuerst wurde das Wohngebiet Ibenhorst bebaut, anschließend erfolgte die Erschließung des daneben liegenden Treuhandgebietes. Auf dem Gelände der alten Obstplantage soll einmal ein Dorfzentrum entstehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Investoren, die sich mit ihren Firmen im Ort ansiedeln wollten, gab es auch. Durch z. T. zu lange Bearbeitungs- und Genehmigungsverfahren, aber auch durch einen über mehrere Jahre laufenden Restitutionsanspruch eines früheren Mönchhäger Bürgers  verging für einige Investoren zu viel Zeit, und sie ließen sich in anderen Orten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der B105 erhielt Mönchhagen ein neues Gesicht durch den Bau der Musterhaussiedlung, die den Ort weithin bekannt machte. Die Häuser der Musterhaussiedlung wurde um 2010 dann an private Eigentümer verkauft. Weiterhin wurden daneben zwei Tankstellen gebaut, von denen die eine auch bis etwa 2010 eine Poststelle betrieb. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der ehemaligen Gaststätte Klatt, neben der heute eine Tankstelle steht, eröffnete 1997 ein Motel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1998 veranstaltete die Feuerwehr das erste Osterfeuer, auch die Dorffeste wurden damals von der Feuerwehr veranstaltet. Später übernahm der Sozialausschuss der Gemeinde die Organisation, die FFw ist aber immer noch an der Durchführung beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit 1989 gab es in der Gemeinde mehrere Bürgermeister. Erster Bürgermeister wurde Herr Klaus Biemann, der aber nach kurzer Zeit sein Amt niederlegte. Da die Gemeinde nicht sofort einen neuen Bürgermeister hatte, wurde sie kommissarisch von Frau Uteß verwaltet. Durch eine öffentliche Ausschreibung wurde Frau Petra Taraschewski zur Bürgermeisterin gewählt. Von 1994 bis 2010 war Frau Helga Kentzler, jetzt Westland, Bürgermeisterin der Gemeinde. 2010 wurde Peter Beyer in das Amt des Bürgermeisters gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit 1991 teilt Mönchhagen sich mit den Orten Gelbensande, Blankenhagen, Bentwisch und Rövershagen eine Amtsverwaltung. Die fünf Dörfer gehören damit zum Amt Rostocker Heide. Der Sitz der Amtsverwaltung ist Gelbensande.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den letzten Jahren wurde der Ort für sein Bewohner durch  eine Reihe von Maßnahmen attraktiver. In den Jahren von 1993 bis 1995 wurden der kommunale 21-WE-Block an der B105 und das Mehrfamilienhaus im Unterdorf 42 saniert. 1994 bis 1995 erhielt Mönchhagen eine zentrale Abwasserleitung. 1996 baute die zu dem Zeitpunkt seit 71 Jahren bestehende Freiwillige Feuerwehr mit einem hohen Eigenleistungsanteil ein modernes Feuerwehrgebäude mit Sitzungssaal, den die Gemeinde auch für Veranstaltungen nutzt; 1999 wurde ein neues Löschfahrzeug gekauft. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_jugendclub_2011.JPG|thumb|400px|Der Jugendclub existierte bis ca. 2012 im alten Feuerwehrgebäude. Danach nutzte ihn wenige Jahre der Verein Begegnungsstätte Mönchhagen e. V. Heute (2017) dient er als Lagerraum der Gemeinde. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach einigen gescheiterten Versuchen zur Betreuung der Jugendlichen wurde 1995 begonnen, im alten Feuerwehrgebäude (bis 2012 Jugendklub neben dem Kindergarten) einen festen Treffpunkt für Jugendliche zu schaffen. Nach mehreren ungeklärten Brandstiftungen erfolgte mithilfe von Sponsorentätigkeit durch Einwohner und unter großer Eigeninitiative der Jugendlichen ein völliger Umbau des Hauses zu einem modernen Klubgebäude. Bis zu 20 Jugendliche wurden dort betreut. Im Amtsblatt des Amtes Rostocker Heide vom Dezember 2006 ist der Veranstaltungsplan für Dezember abgedruckt: Der Spielraum für die Jüngeren war dienstags bis donnerstags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet, die Größeren hatten den Jugendclub dienstags bis donnerstags von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr und freitags und samstags von 17:00 Uhr bis 00:00 Uhr für sich. Im Dezember 2006 gab es am 2.12. ein Adventskranzbasteln, am 6.12. kam der Nikolaus, am 12.12. wurde der Weihnachtsbaum aufgestellt und am 14.12. war eine Weihnachtsfeier. Die Jüngeren konnten am 17.12. Plätzchen backen. Im Winter wurde der Jugendclub mit einem Ofen geheizt, weshalb dann auch gelegentlich Brennholz sammeln auf dem Plan stand. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 2012 ließ das Interesse der Jugendlichen am Jugendclub nach, weshalb das Gebäude dann vom Förderverein Freizeit und Begegnungsstätte Mönchhagen e. V. genutzt wurde, bis 2014. Seitdem nutzt die Gemeinde ihn als Lagerraum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Feuerwehrgeraetehaus 2016.JPG|thumb|400px|Das Gebäude der Feuerwehr wurde im Jahre 1996 eingeweiht. Es enthält neben den Räumen der Feuerwehr auch einen Festsaal sowie das Bürgermeisterbüro. Der Gemeindesaal wurde 2013 Richtung Kindergarten erweitert, außerdem eine weitere Garage am Südgiebel angebaut. Das Foto zeigt den Zustand 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
2001 waren die umfangreichen Modernisierungsarbeiten im Gebäude und ein Erweiterungsbau der Kindertagesstätte im wesentlichen abgeschlossen. Um 2002 wurden hier etwa 90 Kinder betreut. Im selben Jahr wurde die Dorfstraße im Bereich Oberdorf-Heidekrug saniert; die Straßenbaumaßnahme wurde mit 80 % der Kosten gefördert. Die Bewohner des Oberdorfes erhielten  2001 eine Regenwasserableitung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einwohnerzahl der Gemeinde stieg von 668 (Stand 1982) auf (Stand 2002) 1030 Bürger an. Mönchhagen zählt 377 Haushalte mit 932 Einwohnern, Häschendorf umfasst 23 Haushalte mit 98 Einwohnern. In Mönchhagen entstanden seit 1989 173 neue Häuser, davon 122 allein in den neuen Wohngebieten. In Häschendorf wurden 9 neue Häuser gebaut. Gegenwärtig sind in der Gemeinde Mönchhagen 42 Firmen und Einzelunternehmen ansässig. Darunter befinden sich zum Beispiel 2 Gaststätten, 2 Tankstellen, 1 Tischlerei, 1 Abrissunternehmen, 1 Brunnenbauunternehmen, 1 Bäckerei, EDV-Unternehmen, 1 Installationsunternehmen, 1 Elektrofirma und viele weitere Dienstleistungsunternehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen  wurde am 25. 3. 1252 erstmalig als Dorf urkundlich erwähnt. Aus Anlass des 750-jährigen Jubiläums fand am 25. 3. 2002 im Sitzungssaal der Feuerwehr eine Festveranstaltung statt. Erfreulich war, dass unter den über 500 Gästen in großer Zahl auch die Bürger der neuen Wohngebiete vertreten waren. Wie der Zufall es wollte, wurden bei der 750-Jahr-Feier exakt auch 750 Liter Bier ausgeschenkt. &lt;br /&gt;
Am 15. 9. 1302 wurde Häschendorf erstmalig urkundlich genannt. Am 31. 8. 2002 feierten die Einwohner des Dorfes das bevorstehende 700-jährige Bestehen in einem Festzelt vor dem alten Gutshaus. Für Häschendorf wurde eine eigene Chronik erstellt. Der letzte Häschendorfer Bürgermeister Herr Karl Lau und die Mönchhäger Bürgermeisterin Frau Kentzler enthüllten einen Gedenkstein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Häschendorf seit 1960 zur Gemeinde Mönchhagen gehört, geht das Jahr 2002 als ein Jahr mit einem doppelten Jubiläum in die Geschichte der Gemeinde ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Dorfleben==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einmal jährlich finden im Sommer das Dorffest, im Oktober das Oktoberfeuer mit Laternenumzug des Kindergartens, Anfang Januar das Tannenbaumverbrennen und seit 1998 am Gründonnerstag das Osterfeuer statt. Für die Feuer mitsamt Bewirtung war bis 2020 die freiwillige Feuerwehr zuständig. 2020 gründete sich der Feuerwehrverein Mönchhagen e.V., um die Einnahmen auf eine solidere rechtssichere Basis zu stellen. Seitdem fungiert die Gemeinde / der Sozialausschuss als Ausrichter der Feste, die Feuerschale betreut weiterhin die Feuerwehr. Die Bewirtung teilen sich der Förderverein Freizeit- und Begegnungsstätte, der Elternrat der Kita und der Feuerwehrverein. Dadurch ist das Angebot vielfältiger geworden, was die Besucher zu schätzen wissen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
File:moenchhagen_dorffest_2017.jpg|Das alljährliche Dorffest in Mönchhagen im Jahr 2017, beim abendlichen Tanz &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:moenchhagen_oktoberfeuer_2022.jpg|Das alljährliche Oktoberfeuer in Mönchhagen im Jahr 2022, das Feuer wird in einer großen Feuerschale entzündet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Einschub: Ein typisches Dorffest in Mönchhagen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(2016)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 25. Juni startete das Mönchhäger Dorffest nachmittags bei bestem Wetter. Gut versorgt mit Kaffee und Kuchen – für den in bewährter Weise der Seniorenkreis Mönchhagens sorgte – verfolgten die Gäste das abwechslungsreiche Programm. Die Völkshäger Tanz- und Trachtengruppe unterhielt mit mecklenburgischen und anderen Volkstänzen, wie dem Bändertanz und verschiedenen Versionen des „Kegels‟. Zwischendurch sorgte der Leierkastenmann Wolfgang mit „Dit und dat up platt‟ für Lacher und auch die Gaga-Kids waren wieder dabei mit Showtanz. Die Kinder kamen beim Ponyreiten und in der Hüpfburg auf ihre Kosten. Neu war in diesem Jahr der Eiswagen der Eiswerkstatt, bei der Hitze am Nachmittag genau das Richtige!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Hitze war es dann gegen 18:00 Uhr vorbei, als ein heftiges Gewitter den Festplatz leerfegte. Die wenigen standhaften Festbesucher fanden Schutz in den Zelten und unter dem Vordach des Bierwagens, wo die freiwillige Feuerwehr auch dieses Jahr wieder ausschenkte. Nachdem in weniger als einer Stunde um die 11 mm Regen gefallen waren, beruhigte sich das Wetter wieder und das Fest konnte weitergehen. DJ Paul sorgte für die richtige Musik zum Tanzen und natürlich auch für beste Stimmung. Wer sich nach dem Tanz erholen wollte, fand dank der neuen Anordnung von Zelten und Bierwagen an der Feuerschale eine ruhige Ecke. Hier bereitete die Jugendfeuerwehr Knüppelbrot vor, das viel Anklang fand, da die Fleischerei Wiechmann wegen des Unwetters leider schon gegen 18:00 Uhr den Verkauf aufgeben musste, was die Abendbrot-Pläne einiger Besucher durcheinanderbrachte. Die freiwillige Feuerwehr sprang ein und stellte noch den Grill auf, sodass niemand Hunger leiden musste und es trotz des Gewitters ein bis zum Schluss gelungenes Fest wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Typisch soll ja auch gerade der Regen auf den Mönchhäger Dorffesten sein ...&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vereine in Mönchhagen===&lt;br /&gt;
Am 12. Mai 2004 gründete sich der Förderverein Freizeit und Begegnungsstätte Mönchhagen e.V. Sein Ziel, Freizeit, Kultur und Begegnung der Bürger Mönchhagens zu fördern, setzt er z. B. mit Skatabenden, Länder- und Themenabenden, weihnachtlichen Bastelnachmittagen und dem Drachenfest um. Zudem wirkt er mit bei den Festen im Dorf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen_logo_des_feuerwehrvereins.jpg|thumb|Das Logo des Feuerwehrverein Mönchhagen e.V. &#039;&#039;© Skulldive Design Rostock, https://skulldive.de&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 4. August 2020 gründete sich der Feuerwehrverein Mönchhagen e.V. Ziel der Vereinstätigkeit ist, der Feuerwehr eine stärkere Konzentration auf ihr „Kerngeschäft“ zu ermöglichen: löschen, retten, bergen, schützen. Die zusätzlichen Arbeiten im gesellschaftlichen Bereich (Feste, Schrottsammlungen usw.) sollen personell und finanziell durch den Verein unterstützt werden, um die Kamerad*innen hier zu entlasten – und damit nicht nur den Brandschutz in Mönchhagen zu stärken, sondern auch das gesellschaftliche Leben. Das bedeutet, die Verpflegungsangebote bei den Festen, die bis dahin von der Feuerwehr übernommen worden waren, betreut nun der Feuerwehrverein. Daneben wirbt er Spendengelder ein, mit denen feuerwehrinterne Veranstaltungen unterstützt werden, Ausgaben getätigt werden, die nicht direkt zur Ausstattung gehören, wie T-shirts, aber durchaus auch Zuschüsse gewährt werden können zu feuerwehrtechnischer Ausstattung. Zu nennen wären hier z. B. ein kleiner Zuschuss zu den neuen Rolltoren, die 2022 in die Fahrzeughalle eingebaut wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dorffunk===&lt;br /&gt;
Seit dem Frühjahr 2023 können die Einwohner Mönchhagens über die App &amp;amp;bdquo;Dorffunk&amp;amp;lfquo; digital Nachrichten austauschen. Die App wurde vom Fraunhofer IESE entwickelt, die Lizenzgebühren für Orte in MV übernimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern. In der App können Events angekündigt werden oder Nachrichten ausgetauscht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Streuobstwiese===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen_streuobstwiese_kurz_nach_der_pflanzung_2024.jpg|thumb|Die Streuobstwiese kurz nach der Pflanzung im Oktober 2024, die Bäume im gelben Herbstlaub gehören nicht dazu. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Im Herbst 2024 legte der Förderverein Freizeit und Begegnungsstätte Mönchhagen e.V. eine Streuobstwiese an. 30 Sauerkirschen, Süßkirschen, Birnen, Äpfel, Pflaumen, Mirabellen wurden auf der Wiese Nähe Hollerbuschweg gepflanzt, auch 2 Walnussbäume.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Kindergarten==&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen_kita_2023.jpg|thumb|400px|Die Kita &amp;amp;bdquo;Ostseekrümel&amp;amp;ldquo; in Mönchhagen 2023; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Im Gebäude der früheren Schule wurde nach der Wende ein Kindergarten eingerichtet. 1992 musste die Gemeinde die Trägerschaft des Kindergartens abgeben, weil die Gemeindekasse die weitere Führung nicht mehr erlaubte. Daraufhin gründete sich ein Elternverein, der die Leitung übernahm und das Gebäude die ersten Jahre mietfrei nutzen durfte. 1997 wurden das Dach repariert, neue Fenster eingesetzt und eine neue Heizung installiert. Viel wurde von den Eltern in Eigenleistung erledigt. Von 35 Kindern stieg die Anzahl betreuter Kinder bis 1998 auf 86.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Mönch==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An der Ecke Unterdorf-Ibenweg steht neben dem Feuerlöschteich eine Mönchstatue, geschaffen vom Holzbildhauer Harald Wroost aus einer Eiche aus der Rostocker Heide. Die Statue, die an die Gründung des Dorfes durch Zisterziensermönche erinnert, wurde am 15. Juni 2013 zum alljährlich stattfindenden Dorffest feierlich durch die Kinder der Jugendfeuerwehr enthüllt. Stifter der Statue war der Verein &amp;amp;bdquo;Freizeit und Begegnungsstätte Mönchhagen e.V&amp;amp;ldquo;. Neben der Statue gibt es inzwischen auch eine überdachte Rastmöglichkeit. Auch die Statue ist inzwischen durch ein Dach vor dem Regen geschützt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine weitere Attraktion ist die Bücherzelle neben der Mönchstatue. Hier können Bücher entnommen werden, wenn ein anderes an dessen Stelle hinterlassen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
File:Moenchhagen Moench-Skulptur.JPG|Der Verein „Freizeit und Begegnungsstätte Mönchhagen“ ließ durch Holzbildhauer Harald Wroost die lebensgroße Statue eines Mönches erstellen zum Andenken an die Gründung des Ortes durch Mönche. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Enthuellung der Moenchstatue 2013.jpg|Kinder der Jugendfeuerwehr enthüllen die Mönchstatue. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:moenchhagen_moenchskulptur_mit_sitzplatz_2023.jpg|Der Mönch bekam später ein Dach, das ihn gegen Regen schützte. Ein Sitzplatz lädt (Rad-)Wanderer zur Rast ein. Eine Infotafel klärt über die Geschichte des Dorfes auf. &#039;&#039;eigenes Foto, 2023&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:moenchhagen_buecherzelle_2023.jpg|Der Verein „Freizeit und Begegnungsstätte Mönchhagen“ installierte in der Nähe der Mönchskulptur eine Bücherzelle. In der als Mini-Bibliothek funktionierenden ausrangierten Telefonzelle können Bücher gegen mitgebrachte ausgetauscht werden. &#039;&#039;eigenes Foto, 2023&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Baumaßnahmen ab 2010==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Straßenerneuerungen===&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Oberdorf bis 2011.JPG|Die Straße im Oberdorf vor der Erneuerung; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Oberdorf ab 2011.JPG|Die Straße im Oberdorf nach der Erneuerung; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Strassenerneuerung Unterdorf 2014.JPG|Die Straßenerneuerung ab dem Gerätehaus Richtung Stiller Frieden &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Plattenweg_im_Havelland_2015.jpg|Ein solcher Plattenweg wie dieser im Westhavelland war auch der Stille Frieden bis 2013. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei: moenchhagen_strasse_zum_rosenhof_nach_der_erneuerung_2024.jpg|Einmündung in die 2024 erneuerte Straße Richtung des ehemaligen Rosenhofs, in Verlängerung der Dorfstraße. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang des 21. Jh. wurden in Mönchhagen etliche Straßen in Ordnung gebracht. Die Straße im Oberdorf wurde 2011 renoviert. In den Jahren bis 2014 wurde die Dorfstraße von der Kreuzung an der B105 bis zum Stillen Frieden in drei Abschnitten erneuert. Die Straße Stiller Frieden, die bis dahin noch als Plattenweg mit zwei Fahrspuren ausgeführt war, erhielt 2013 eine neue Decke.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2012 wurde auch das Hydrantennetz vervollständigt, vor allem im Neubaugebiet Ibenhorst und am westlichen Ende der Dorfstraße.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2024 wurde der Weg zum Rosenhof (in Verlängerung der Dorfstraße) erneuert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erweiterungen am Feuerwehr- und Gemeindehaus===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Winter 2013/2014 wurde am Südgiebel des Feuerwehrgerätehauses ein Anbau errichtet, um zusätzlichen Stellplatz für Fahrzeuge sowie Werkstatt und Räumlichkeiten für den Gemeindearbeiter zu erhalten. In den neuen Garagen entstand Platz für das Traditionsfahrzeug Barkas B 1000 der freiwilligen Feuerwehr sowie die Gemeindefahrzeuge. In dem Zusammenhang wurde auch der Gemeindesaal in Richtung Westen erweitert (also zum Kindergarten hin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2016 wurde mit Arbeiten an einem Anbau an der Feuerwehrfahrzeughalle begonnen, die den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr komfortablere Umkleidemöglichkeiten bieten wird. Zudem erhielt der Kindergarten eine Unterstellmöglichkeit für Kinderwagen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2022 erhielt die Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr neue Rolltore.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_anbau_geraetehaus_2014.JPG|Die Garagen im 2014 errichteten Anbau am Gerätehaus. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_feuerwehrgeraetehaus_2023.jpg|2022 wurden neue Rolltore in die Fahrzeughalle der Feuerwehr eingebaut.&#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Neubaugebiet Hollerbuschweg und Schlehenweg===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis 2012 entstanden längs des Ibenwegs (auf seiner östlichen Seite) einige weitere Einfamilienhäuser. In den Jahren 2015 und 2016 entstand ein weiteres kleineres Neubaugebiet in Mönchhagen, in der Ecke zwischen Dorfstraße und Ibenweg wurden der Hollerbuschweg und der Schlehenweg angelegt. Bei der Mönchstatue entstand in dem Zusammenhang ein neuer Löschteich, um für die neuen Häuser Löschwasser zur Verfügung zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Neubaugebiet 2016.JPG|2015/16 entstand mit dem Hollerbuschweg und dem Schlehenweg ein weiteres Neubaugebiet in Mönchhagen. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Luftbild 2021.jpg|Mönchhagen aus der Luft; Aufnahme von 2021, in der Bildmitte sind das ältere und auch das neue Wohngebiet von 2016 zu sehen. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mehrgenerationenspielplatz===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:moenchhagen_mehrgenerationenspielplatz_in_bau_2017.JPG|Der Mehrgenerationen-Spielplatz entsteht; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:moenchhagen_mehrgenerationenspielplatz_2017.JPG|Der Mehrgenerationen-Spielplatz ist 2017 fertig gestellt; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Datei:moenchhagen_mehrgenerationenspielplatz_2021.jpeg|Der Mehrgenerationen-Spielplatz aus der Luft betrachtet, 2021; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der so genannte Kegel, die Brachfläche nördlich des Sportplatzes wurde jahrelang nur als Lagerfläche für Grünschnitt genutzt. 2017 ist hier ein Mehr-Generationen-Spielplatz entstanden &amp;amp;ndash; aus dem Artikel zur Eröffnung im April 2017:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mancher alteingesessene Einwohner erinnert sich noch daran, dass früher Ziegen und Schafe auf dem Kegel weideten. Im letzten Jahr ist hier, nördlich des Fest- und Sportplatzes, ein Mehrgenerationen-Spielplatz entstanden, ein Kiesweg führt in Bögen von der schwingenden Plattform zu den Balancierbalken und Klettergerüsten und lädt zu sportlicher Aktivität ein – wobei hier für kleine und große Nutzer durchaus auch der Spaß im Vordergrund stehen soll. Damit die Fitness auch im Winter nicht zu kurz kommt, ist der Platz bis 21 Uhr beleuchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Gründonnerstag war es nun so weit, der Platz wurde offiziell eröffnet. Zur Vorbereitung versteckten einige Mitglieder der Jugendfeuerwehr Ostereier. Nach der Eröffnungsrede, in der Mönchhagens Bürgermeister Karl-Friedrich Peters auf die Entstehungsgeschichte des Mehrgenerationenplatzes einging und sich bei allen Beteiligten bedankte, durchschnitten er und die Sozialausschussvorsitzende Sabrina Markart das Band und gaben den Platz offiziell zur Nutzung frei. Die anwesenden Einwohner ließen sich das nicht zweimal sagen – vor allem die Kinder stürzten los, jeder wollte als erster ein Ei finden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gewerbegebiet &amp;amp;bdquo;Mönchpark&amp;amp;ldquo;===&lt;br /&gt;
2022 begann die Erschließung des Gewerbeparks &amp;amp;bdquo;Mönchpark&amp;amp;ldquo; zwischen dem Neubaugebiet Ibenhorst und der B105, gegenüber der Shell-Tankstelle. Hier eröffnete im Dezember 2023 ein Supermarkt, zudem entstand ein Stellplatz für Caravans. Weiteres stilles Gewerbe ist geplant. Auch weitere Grünstreifen sind vorgesehen und wurden Anfang 2023 bepflanzt. Der Gewerbepark ist von der B105 aus mit dem Auto zugänglich, zu diesem Zweck wurde eine weitere Ampelanlage installiert. Für die Einwohner des Neubaugebietes gibt es einen Fuß- und Radweg, der auf kurzem Wege zum Supermarkt führt, aber für Autos gesperrt ist, um zu verhindern, dass bei Stau auf der B105 das Wohngebiet als Ausweichstrecke genutzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen gewerbepark mai 2023.jpg|Der entstehende Gewerbepark; im Frühling 2023 war die Erschließung abgeschlossen, mit dem Bau des Supermarkts wurde begonnen. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:moenchhagen gewerbepark moenchpark mit supermarkt 2024.jpg|Blick über den Gewerbepark, links der im Dezember 2023 eröffnete Supermarkt, 2024. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die neue Grillhütte===&lt;br /&gt;
wurde im Frühling 2025 errichtet und ist mehr als eine bloße Grillhütte &amp;amp;ndash; unter der Bezeichnung &amp;amp;bdquo;Grüne Wissens- und Lehrwiese&amp;amp;ldquo; umfasst sie neben der geräumigen mit Holzbänken und -tischen ausgestattete Hütte auch Info-Tafeln zu Naturthemen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:moenchhagen_neue_grillhuette_1_2025.jpg|Blick auf die neue Grillhütte und die Infotafeln. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:moenchhagen_neue_grillhuette_2_2025.jpg|Blick ins geräumige Innere der neuen Grillhütte. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ereignisse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Regenhochwasser Sommer 2011===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allein die FFw Mönchhagen hatte während der sintflutartigen Regenfälle, die mit „schöner“ Regelmäßigkeit an vier Wochenenden im Sommer 2011 hereinbrachen, 7 Einsätze – alarmiert wurde sie 10-mal, aber 3 Einsätze konnte sie nicht durchführen, weil der vorhergehende noch lief. Der längste Einsatz dauerte 45 Stunden. Bei den Wehren der Nachbargemeinden war es teilweise noch schlimmer. Einige Male mussten Wehren aus dem Amt Carbäk zu Hilfe kommen, weil im Amt Rostocker Heide bereits alle Wehren im Einsatz waren. Am Abend des 12. 8. waren im ganzen Landkreis keine freien Einsatzkräfte mehr zu bekommen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch in Mönchhagen waren vor allem im Oberdorf einige Einwohner mehrfach von Überflutungen in Kellern und Wohnräumen betroffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Zahlen zum Wettergeschehen: Der höchste in Warnemünde jemals gemessene Monatsniederschlag stammte vom August 1946 und betrug 188 mm. Der Wert für Juli 2011 betrug dagegen 343,9 mm. Eine statistische Analyse ergibt, dass ein Tagesniederschlag in dieser Größenordnung nur einmal in 1000 Jahren zu erwarten ist. &lt;br /&gt;
Zum Glück ist das Ganze nicht im Winter passiert. Das Volumen von Schnee ist zehnmal größer als das von Wasser. Wäre der Regen als Schnee gefallen, hätte er 5,5 m hoch gelegen …&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Tourismusort seit April 2024===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen_urkunde_tourismusort_2024.jpg|thumb|200px|Die Urkunde zur Verleihung des Titels &amp;amp;bdquo;Tourismusort&amp;amp;ldquo;; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Am 11. April 2024 wurde Mönchhagen Tourismusort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als von besonderem Interesse für Touristen wurden die 2022 von Klein Kussewitz nach Mönchhagen umgezogene Erlebnisbrennerei MAENNERHOBBY genannt sowie auch das gut ausgebaute Radwegenetz mit Anbindung an den Ostseeradweg sowie entlang der B 105. Auch der Mehrgenerationenspielplatz findet in der Begründung Erwähnung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=Warnem%C3%BCnde&amp;diff=131259</id>
		<title>Warnemünde</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=Warnem%C3%BCnde&amp;diff=131259"/>
		<updated>2025-08-04T17:35:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* interne Arbeitsablage OCH Warnemünde */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;;&amp;quot;Överall in de Welt is dat schön, aber dat lat di seggen, Warnemünn´ givt man een.&amp;quot;&lt;br /&gt;
:[https://www.youtube.com/watch?v=s2IUMFf8wYs Horst Köbbert &amp;quot;Warnemünde-Lied&amp;quot; bei youtube]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Autoren:Christoph Wegner (CW), Wilfried Steinmüller (WS), Ronald Piechulek (RP), Achim Schade (AS)&lt;br /&gt;
{{Infobox Ort&lt;br /&gt;
 | name = Warnemünde&lt;br /&gt;
 | plz = 18119&lt;br /&gt;
 | verwaltungsamt = Stadteil von Rostock&lt;br /&gt;
 | landkreis = Stadt Rostock&lt;br /&gt;
 | einwohner = 6670 (2011) 5838 (2016)&lt;br /&gt;
 | lat = 54.1744&lt;br /&gt;
 | lon = 12.0872&lt;br /&gt;
 | zoom = 14&lt;br /&gt;
}}Liegt an der &#039;&#039;&#039;heutigen&#039;&#039;&#039; Mündung des Flusses Warnow 15 km nördlich des [[Hansestadt Rostock|Rostocker]] Stadtkerns, unmittelbar an der Ostseeküste.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Geographische Lage==&lt;br /&gt;
* Koordinaten: [http://www.openstreetmap.org/#map=14/54.1744/12.0872 Breite: 54.1744 Länge: 12.0872]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;html&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;iframe width=&amp;quot;625&amp;quot; height=&amp;quot;350&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.openstreetmap.org/export/embed.html?bbox=12.03500747680664%2C54.161780674537845%2C12.126846313476564%2C54.19438250407081&amp;amp;amp;layer=mapnik&amp;amp;amp;marker=54.178084801868465%2C12.080926895141602&amp;quot; style=&amp;quot;border: 1px solid black&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/iframe&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;small&amp;gt;&amp;lt;a href=&amp;quot;https://www.openstreetmap.org/?mlat=54.1781&amp;amp;amp;mlon=12.0809#map=14/54.1781/12.0809&amp;quot;&amp;gt;-Größere Karte von Warnemünde anzeigen-&amp;lt;/a&amp;gt;&amp;lt;/small&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/html&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Warnemünde im Spiegel von Karten und Luftbildern==&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Datei:Warnemünde Isenbart Karte 1719.jpg| Warnemünde Isenbarth-Karte 1719&lt;br /&gt;
Datei:Warnemünde Map2 1751.png|Warnemünde Karte 1751&lt;br /&gt;
Datei:Warnemünde schmettau0003.jpg|Warnemünde 1788 Schmettau-Karte&lt;br /&gt;
Datei:Wmde Stadtplan nach1903 AKSchade.jpg |Warnemünde Stadtplan nach 1903 AK Sammlung A.Schade&lt;br /&gt;
Datei:Warnemünde ca. 1925.jpg|Karte Warnemünde und Hohe ca. 1925&lt;br /&gt;
Datei:Wmde Ortsplan 1936.jpg |Ortsplan von Warnemünde 1936&lt;br /&gt;
Datei:Warnemuende-Luftbild von Südwesten um 1940-.jpg| Warnemünde Luftbild von Südwest um 1925&lt;br /&gt;
Datei:HRO LUBI Warnemünde1 1942.jpg|Warnemünde 1942 Luftbild Blick von Nordost&lt;br /&gt;
Datei:LUBI Hohe Düne.jpg|Warnemünde Hohe Düne ca. 1925&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;center/&amp;gt;&#039;&#039;Zum Navigieren Pfeiltasten verwenden! Zur Ansicht aller Bilder auf Symbol in der Mitte klicken!&#039;&#039;&amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;slideshow&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Warnemünde Isenbart Karte 1719.jpg| Warnemünde Isenbarth-Karte 1719&lt;br /&gt;
Datei:Warnemünde Map2 1751.png|Warnemünde Karte 1751&lt;br /&gt;
Datei:Warnemünde schmettau0003.jpg|Warnemünde 1788 Schmettau-Karte&lt;br /&gt;
Datei:Warnemünde ca. 1925.jpg|Karte Warnemünde und Hohe ca. 1925&lt;br /&gt;
Datei:Wmde Ortsplan 1936.jpg |Ortsplan von Warnemünde 1936&lt;br /&gt;
Datei:Warnemuende-Luftbild von Südwesten um 1940-.jpg| Warnemünde Luftbild von Südwest um 1925&lt;br /&gt;
Datei:HRO LUBI Warnemünde1 1942.jpg|Warnemünde 1942 Luftbild Blick von Nordost&lt;br /&gt;
Datei:LUBI Hohe Düne.jpg|Warnemünde Hohe Düne ca. 1925&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Auszug aus &amp;quot;Mecklenburgische Vaterlandskunde von Wilhelm Raabe  Ausgabe Gustav Quade&amp;quot; aus dem Jahre 1894 (!):==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Warnemünde um 1850 .jpg|thumb|250px|rechts|Warnemünde, alter Strom um 1850, mit Dampfer &amp;quot;Stadt Rostock&amp;quot; ]]&lt;br /&gt;
Seite 169/172 &amp;quot;&#039;&#039;&#039;Warnemünde&#039;&#039;&#039;, der Seehafen von Rostock, ein westlich am Ausflusse der Warnow in die Ostsee, unmittelbar am Meer, zwei Meilen unterhalb Rostock belegener Flecken und gegenwärtig eins der besuchtesten Seebäder Deutschlands mit &#039;&#039;&#039;1890&#039;&#039;&#039;   2756 und &#039;&#039;&#039;1855&#039;&#039;&#039;  1600 Einwohnern.&lt;br /&gt;
Eine Pfarrkirche (zur Präpositur Doberan gehörig, landesherrliches Patronat), 1 Ortsschule, 1 Post- und Telegraphenamt II.Classe, 1 Nebenzollamt I.Classe, Hafen, Bahnhof als Ausgangspunkt der Warnemünde-Neustrelitzer Bahn (Warnemünde-Rostock 12,36 km), 1 Lootsen- und Rettungsstation, 1 Leuchturm, 1 Windmühle, 17 Gastwirtschaften, 6 Schankwirtschaften, 6 Branntweinhandlungen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Warnemünde hat mit Rostock dreifache Verbindung, außer der schon erwähnten Eisenbahnverbindung die Verbindung auf der Warnow, die besonders in der Badezeit durch zahlreiche Dampfer unterhalten wird, ferner Chausseeverbindung über Schutow (13 km). Auch eine Fernsprechverbindung mit den Privatanschlüssen in Rostock ist vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Warnemuende Westseite Lithographie Hof-Steindruckerei Rostock.jpg|thumb|250px|rechts|Warnemünde von der Westseite]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Warnemünde wurde zuerst vor etwa 90 Jahren von 2 oder 3 Personen aus Rostock auf kurze Zeit zum Zweck des Badens besucht und seitdem vergrößerte sich, trotz seiner öden Sandfläche, die Zahl der Badegäste, zunächst immer noch allein aus Rostock, von Jahr zu Jahr dergestalt, daß diese Zahl bereits in den vierziger Jahren regelmäßig mehrere Tausende betrug. Noch vor wenigen Jahrzehnten nur aus zwei unregelmäßig angelegter der Windung des Flusses folgenden Häuserreihen (Vorder- und Hinterreihe) bestehend, enthält Warnemünde jetzt bereits außer einer mit der Fronte gegen die See gekehrten Esplanade mit Gebäuden von entschieden großstädtischem Charakter noch eine dritte, vierte und fünfte Häuserreihe, die sog. Schanze, die Seestraße, den Georginenplatz. Kirche und Schule sind neu erbaut, zwischen Kirche und Mühle ist die Mühlenstraße, parallel mit dieser die Wachtlerstraße entstanden. Ebenso bedeutend wie die baulichen sind auch die landschaftlichen Aenderungen. Wo früher sich öde Flächen mit kümmerlicher Vegetation ausdehnten, da wurden hauptsächlich durch die unermüdliche Fürsorge des Rostocker Kaufmanns Wachtler Anlagen geschaffen, die unmittelbar beim Ort den Badegästen nach der Anstrengung des Bades die angenehmsten Erholungsplätze bieten. Dank dem vermehrten Bade-Comfort, sowie in Folge der Schaffung der Lloydbahn, durch welche es beispielsweise Gästen aus der Reichshauptstadt ermöglicht wird, den Strand der Ostsee zu erreichen, ohne während der Fahrt den Zug zu verlassen, ist die Zahl der Badegäste unausgesetzt im Steigen begriffen. &lt;br /&gt;
[[Datei:Lithographie Warnemuende Seeseite.jpg|thumb|250px|rechts|Warnemünde von der Seeseite]]&lt;br /&gt;
:&#039;&#039;&#039;1888&#039;&#039;&#039; waren schon 7000, &lt;br /&gt;
:&#039;&#039;&#039;1889&#039;&#039;&#039; gegen 8000 Badegäste erschienen. &lt;br /&gt;
:&#039;&#039;&#039;1890&#039;&#039;&#039; waren bis Mitte September etwa 8000 Gäste gezählt, &lt;br /&gt;
:&#039;&#039;&#039;1891&#039;&#039;&#039; im gleichen Zeitraum trotz des regnerischen und kühlen Sommers etwa 8500. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Vor &#039;&#039;&#039;1888&#039;&#039;&#039; hatte sich die Zahl der Gäste niemals über 4000 Personen erhoben.&lt;br /&gt;
Wenn man über den Breitling, von Rostock kommend Warnemünde am Ufer liegen sieht, hinter einer langen Reihe von Lindenbäumen, auf der andern Uferfläche Wiesen und weidendes Vieh darauf, hinter den Wiesen eine Dünenkette und hinter den Dünen aufblinkend einen Streifen See, so macht es einen durchaus eigenthümlichen Eindruck. Es ist ein Bild, das sich etwas vom niederländischen Charakter bewahrt hat. Warnemünde macht wohl in den neu angelegten Theilen den Eindruck, als sei es lediglich für Badegäste gebaut, im uebrigen aber zeigt es, daß es zu alten Orten gehört, die schon längst eine ansehnliche eigene Bevölkerung von Schiffern und Fischern habe. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Lithographie Warnemuende Ostmole.jpg|thumb|250px|rechts|Warnemünde von der Ostmole]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Häuser, deren vorderste Reihe man beim Durchfahren zu sehen bekommt, sind zum größten Theil einstöckig und fast sämmtlich Giebelhäuser, welche die Giebelseite nach der Straße kehren. Vor jedem Hause befindet sich ein geschlossener Vorbau, die sog. Veranda. Die Veranden sind eingerichtet zum Besten und zur Bequemlichkeit der Badegäste, die in denselben den größten Theil des Tages zuzubringen pflegen. Das Innere der Häuser pflegt mit reichlichem Hausrath ausgestattet zu sein, unter dem altes englisches Porzellan, von Seereisen mitgebracht, keine Seltenheit ist. Während der Saison werden die guten Stuben den Badegästen eingeräumt und die Warnemünder selbst ziehen sich in ein bescheidenes Hinterhäuschen zurück.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Warnemuende vom Spill Hof-Steindruckerei Rostock.jpg|thumb|250px|rechts|Warnemünde vom Spill aus gesehen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der anziehendste Platz Warnemündes ist unstrittig das Spill. Er ist ein weit in die See hinaus gebauter Steindamm, eine Mole.&lt;br /&gt;
(Der Name kommt ursprünglich von dem Drehspill zum einholen der nothleidenden Schiffe in die Warnow-Mündung zu) Er giebt Gelegenheit, des immer wechselnden und immer schönen Anblicks der See sich zu freuen, wie es vom Strande aus in gleicher Weise gar nicht möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Warnemünde ist Eigenthum der Stadt Rostock. Rostock erwarb den Ort mit allem Eigenthum und aller Gerichtsbarkeit, jedoch ohne Kirchenpatronat &#039;&#039;&#039;1323&#039;&#039;&#039; vom Fürsten Heinrich (II.)dem Löwen. Im Laufe der folgenden Jahrhunderte ist Warnemünde vielfach der Zankapfel zwischen Rostock, Dänen, Schweden, den Herzögen von Mecklenburg u.A. gewesen. &#039;&#039;&#039;1713&#039;&#039;&#039; erwarb Carl Leopold den Zoll in Warnemünde von den Schweden, und &#039;&#039;&#039;1748&#039;&#039;&#039; erlangte Rostock die Befreiung von dem durch die mecklenburgischen Herzöge in Warnemünde erhobenen Zoll. Warnemünde war seit &#039;&#039;&#039;1323&#039;&#039;&#039; ein dem Rathe Rostocks unterthäniger Ort. Die obrigkeitlichen Rechte übte (wie jetzt noch) das Gewett.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Lithographie Warnemuende Moleneinfahrt.jpg|thumb|250px|rechts|Warnemünde: Moleneinfahrt mit Ruderboot]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beziehungen der Warnemünder zu Rostock waren gleich denen der Einwohner der Stadtgüter. Sie mußten für Rostock Frohndienste leisten, eine städtische Verordnung vom &#039;&#039;&#039;26. October 1785&#039;&#039;&#039; verpflichtet sie, &amp;quot;den städtischen Behörden auf Erfordern und ohne Anspruch auf Entschädigung zu Zwangsdiensten&amp;quot; und dies nicht allein , &amp;quot;sie haben auch die Bestimmung im Interesse der Rostocker die Seefischerei, den den Lootsen- und Matrosen-Betrieb wahrzunehmen.&amp;quot; Sie mußten in ihrem Bürgereide (der übrigens noch jetzt unverändert ist) schwören: &amp;quot;daß sie die Dienste, so ihnen zu Warnemünde von dem Vogt und seinem zugeordneten Diener angesagt werden, gutwillig, ohne Widerrede, ungesäumt thun wollen&amp;quot;. Handwerker und in neuerer Zeit sogar Schiffer durften in Warnemünde bis zum Jahre &#039;&#039;&#039;1867&#039;&#039;&#039; nicht wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Warnemünde 1825 Litho August Achilles.jpg|thumb|250px|rechts| Warnemünde 1825 August Achilles (Heidearchiv)]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Warnemünde 1842 Tiedemann.jpg|thumb|250px|rechts|Warnemünde 1842 Tiedemann (Heidearchiv)]]&lt;br /&gt;
In wirtschaftlicher Beziehung hatte Warnemünde unter diesem Verhältnis lange Zeit schwer zu leiden. Erst mit Einführung der neuen Gewerbeordnung &#039;&#039;&#039;1869&#039;&#039;&#039; änderte sich dies. Nachdem früher von Rostock aus jeder freie Gewerbebetrieb gehindert, siedelten sich nun Schlachter, Bäcker und sonstige Gewerbetreibende in Warnemünde an. Sonst ist freilich in Betreff der Stellung Warnemündes zu Rostock wenig geändert. Warnemünde trägt noch heute seinen Charakter als Bestandteil des Rostocker Gemeindeverbandes  mit dem Rath als der alleinigen Obrigkeit an der Spitze, und mit einer communalen Vertretung für einzelne locale Angelegenheiten. Es hat noch jetzt seine Bürgervertretung in den Bürgerältesten, welche von diesen und dem Vogt dem Gewett zur Bestätigung oder Auswahl präsentirt, also nicht von der Bürgerschaft gewählt werden, auch nicht etwa einzeln, sondern nur als Corporation mit einem wortführenden Dirigenten an der Spitze die ganze Warnemünder Gemeinde vertreten, daneben eine freilich sehr beschränkte Administration ausüben.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Chronologie und fortlaufende Ortschronik von Warnemünde==&lt;br /&gt;
* [[Chronologie und fortlaufende Ortschronik von Warnemünde|Fortlaufende Ortschronik von Warnemünde]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fragen und Anfragen bei der Aufarbeitung der Warnemünder Geschichte==&lt;br /&gt;
* [[Offene Fragen und weiße Flecken in der Aufarbeitung der Warnemünder Geschichte]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[+ interne Arbeitsablage OCH Warnemünde]] ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Chronistische Arbeiten zu Warnemünde==&lt;br /&gt;
Anmerkung: In der folgenden Liste werden bekannt gewordene chronistische Arbeiten gelistet. In blauer Schrift erscheinen Arbeiten die digital verfügbar sind. In roter Schrift gelistete Titel sind, meist aus urheberrechtlichen Gründen, noch nicht digitalisiert. Aber auch Chroniken die bekannt geworden sind, deren Verbleib aber bislang nicht bekannt ist, sind Bestandteil der Liste.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Friedrich Barnewitz und seine chronistischen Arbeiten zu Warnemünde]]&lt;br /&gt;
* [[Warnemünde in &amp;quot;Beiträgen zur Geschichte der Stadt Rostock&amp;quot;]]&lt;br /&gt;
* [[Warnemünde in Meckl. Jahrbüchern]]&lt;br /&gt;
* [[Warnemünde in den Mecklenburgischen Monatsheften]]&lt;br /&gt;
* [[Warnemünde im Schlie]]&lt;br /&gt;
* [http://www.gbv.de/dms/lbmv/mklbiii110/491340745.pdf 78. Warnemünde  Hans Heinrich Klüver In: Beschreibung des Hertzogthums Mecklenburg und dazu gehöriger Länder ..(1738) S.644-647]&lt;br /&gt;
* [[Die Aufzeichnungen von Pastor Schmiedekampf]]  1801 bis 1806&lt;br /&gt;
* [[Das Seebad Warnemünde an der Ostsee ...von Friedrich Wilhelm Schütz 1842 ]]&lt;br /&gt;
* [[Meklenburg in Hinsicht auf Kultur, Kunst und Geschmack, Band 1 von Johann Christian Friedrich Wundemann Pastor zu Warnemünde]]  1800&lt;br /&gt;
* [[Pastor F. Avé-Lallemand  Das Gesangbuch : Warnemünder Geschichte 1864]]&lt;br /&gt;
* [[Mahn Warnemünde Fremdenführer 1888]]&lt;br /&gt;
* [[Wiggers, Moritz &amp;quot;Die Notwendigkeit einer gründlichen Reform der wirtschaftlichen Zustände in dem Hafenorte Warnemünde&amp;quot; 1860|Die Nothwendigkeit einer gründlichen Reform der wirtschaftlichen Zustände in dem Hafenorte Warnemünde&amp;quot; Moritz Wiggers 1860]] [https://books.google.de/books?id=XyFWAAAAcAAJ&amp;amp;dq=moritz%20wiggers%20warnem%C3%BCnde&amp;amp;hl=de&amp;amp;pg=PP7#v=onepage&amp;amp;q=moritz%20wiggers%20warnem%C3%BCnde&amp;amp;f=false] &lt;br /&gt;
* [[Der &amp;quot;Tidingsbringer&amp;quot; - Warnemünder Geschichte(n) in mehr als 20 Bänden]]&lt;br /&gt;
* [[&amp;quot;Tidingsbringer - Register der Band-Inhalte]] von Band 1- Band 25&lt;br /&gt;
* [[Wolfhard Eschenburg und Horst D. Schulz &amp;quot;Straßen in Warnemünde - Namen, Geschichte und Geschichten&amp;quot; 2. Auflage 2012 Verlag Redieck &amp;amp; Schade]][http://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/828753253/104/]&lt;br /&gt;
* [[Horst D. Schulz &amp;quot;Warnemünde vor 200 Jahren - Geschichten aus einer fernen Vergangenheit&amp;quot; 2017 Verlag Redieck &amp;amp; Schade]]&lt;br /&gt;
* [[Das Seezeichenwesen in der DDR]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [http://rosdok.uni-rostock.de/browse/histbest?&amp;amp;_add-filter=%2Bir.collection_class.facet%3Acollection%3AStadtarchivRostock Warnemünder Adressbücher]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weiterführende Information zu Warnemünde==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Warnem%C3%BCnde Ort in Wikipedia]&lt;br /&gt;
* [http://gov.genealogy.net/item/show/WARNDEJO64BE in gov.genealogy.net]&lt;br /&gt;
* [http://heimatmuseum-warnemuende.de Geschichtsseite des Heimatmuseums Warnemünde]&lt;br /&gt;
* [http://www.der-warnemuender.de/geschichte.html Geschichtsseite des Online-Magazins &amp;quot;Der Warnemünder&amp;quot;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kontakte==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Christoph Wegner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:kontakt@heimatmuseum-warnemuende.de kontakt@heimatmuseum-warnemuende.de]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
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		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=Warnem%C3%BCnde&amp;diff=131258</id>
		<title>Warnemünde</title>
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		<updated>2025-08-04T17:34:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* + interne Arbeitsablage OCH Warnemünde */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;;&amp;quot;Överall in de Welt is dat schön, aber dat lat di seggen, Warnemünn´ givt man een.&amp;quot;&lt;br /&gt;
:[https://www.youtube.com/watch?v=s2IUMFf8wYs Horst Köbbert &amp;quot;Warnemünde-Lied&amp;quot; bei youtube]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Autoren:Christoph Wegner (CW), Wilfried Steinmüller (WS), Ronald Piechulek (RP), Achim Schade (AS)&lt;br /&gt;
{{Infobox Ort&lt;br /&gt;
 | name = Warnemünde&lt;br /&gt;
 | plz = 18119&lt;br /&gt;
 | verwaltungsamt = Stadteil von Rostock&lt;br /&gt;
 | landkreis = Stadt Rostock&lt;br /&gt;
 | einwohner = 6670 (2011) 5838 (2016)&lt;br /&gt;
 | lat = 54.1744&lt;br /&gt;
 | lon = 12.0872&lt;br /&gt;
 | zoom = 14&lt;br /&gt;
}}Liegt an der &#039;&#039;&#039;heutigen&#039;&#039;&#039; Mündung des Flusses Warnow 15 km nördlich des [[Hansestadt Rostock|Rostocker]] Stadtkerns, unmittelbar an der Ostseeküste.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Geographische Lage==&lt;br /&gt;
* Koordinaten: [http://www.openstreetmap.org/#map=14/54.1744/12.0872 Breite: 54.1744 Länge: 12.0872]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;html&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;iframe width=&amp;quot;625&amp;quot; height=&amp;quot;350&amp;quot; src=&amp;quot;https://www.openstreetmap.org/export/embed.html?bbox=12.03500747680664%2C54.161780674537845%2C12.126846313476564%2C54.19438250407081&amp;amp;amp;layer=mapnik&amp;amp;amp;marker=54.178084801868465%2C12.080926895141602&amp;quot; style=&amp;quot;border: 1px solid black&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/iframe&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;small&amp;gt;&amp;lt;a href=&amp;quot;https://www.openstreetmap.org/?mlat=54.1781&amp;amp;amp;mlon=12.0809#map=14/54.1781/12.0809&amp;quot;&amp;gt;-Größere Karte von Warnemünde anzeigen-&amp;lt;/a&amp;gt;&amp;lt;/small&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/html&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Warnemünde im Spiegel von Karten und Luftbildern==&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Datei:Warnemünde Isenbart Karte 1719.jpg| Warnemünde Isenbarth-Karte 1719&lt;br /&gt;
Datei:Warnemünde Map2 1751.png|Warnemünde Karte 1751&lt;br /&gt;
Datei:Warnemünde schmettau0003.jpg|Warnemünde 1788 Schmettau-Karte&lt;br /&gt;
Datei:Wmde Stadtplan nach1903 AKSchade.jpg |Warnemünde Stadtplan nach 1903 AK Sammlung A.Schade&lt;br /&gt;
Datei:Warnemünde ca. 1925.jpg|Karte Warnemünde und Hohe ca. 1925&lt;br /&gt;
Datei:Wmde Ortsplan 1936.jpg |Ortsplan von Warnemünde 1936&lt;br /&gt;
Datei:Warnemuende-Luftbild von Südwesten um 1940-.jpg| Warnemünde Luftbild von Südwest um 1925&lt;br /&gt;
Datei:HRO LUBI Warnemünde1 1942.jpg|Warnemünde 1942 Luftbild Blick von Nordost&lt;br /&gt;
Datei:LUBI Hohe Düne.jpg|Warnemünde Hohe Düne ca. 1925&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
&amp;lt;center/&amp;gt;&#039;&#039;Zum Navigieren Pfeiltasten verwenden! Zur Ansicht aller Bilder auf Symbol in der Mitte klicken!&#039;&#039;&amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;slideshow&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Warnemünde Isenbart Karte 1719.jpg| Warnemünde Isenbarth-Karte 1719&lt;br /&gt;
Datei:Warnemünde Map2 1751.png|Warnemünde Karte 1751&lt;br /&gt;
Datei:Warnemünde schmettau0003.jpg|Warnemünde 1788 Schmettau-Karte&lt;br /&gt;
Datei:Warnemünde ca. 1925.jpg|Karte Warnemünde und Hohe ca. 1925&lt;br /&gt;
Datei:Wmde Ortsplan 1936.jpg |Ortsplan von Warnemünde 1936&lt;br /&gt;
Datei:Warnemuende-Luftbild von Südwesten um 1940-.jpg| Warnemünde Luftbild von Südwest um 1925&lt;br /&gt;
Datei:HRO LUBI Warnemünde1 1942.jpg|Warnemünde 1942 Luftbild Blick von Nordost&lt;br /&gt;
Datei:LUBI Hohe Düne.jpg|Warnemünde Hohe Düne ca. 1925&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Auszug aus &amp;quot;Mecklenburgische Vaterlandskunde von Wilhelm Raabe  Ausgabe Gustav Quade&amp;quot; aus dem Jahre 1894 (!):==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Warnemünde um 1850 .jpg|thumb|250px|rechts|Warnemünde, alter Strom um 1850, mit Dampfer &amp;quot;Stadt Rostock&amp;quot; ]]&lt;br /&gt;
Seite 169/172 &amp;quot;&#039;&#039;&#039;Warnemünde&#039;&#039;&#039;, der Seehafen von Rostock, ein westlich am Ausflusse der Warnow in die Ostsee, unmittelbar am Meer, zwei Meilen unterhalb Rostock belegener Flecken und gegenwärtig eins der besuchtesten Seebäder Deutschlands mit &#039;&#039;&#039;1890&#039;&#039;&#039;   2756 und &#039;&#039;&#039;1855&#039;&#039;&#039;  1600 Einwohnern.&lt;br /&gt;
Eine Pfarrkirche (zur Präpositur Doberan gehörig, landesherrliches Patronat), 1 Ortsschule, 1 Post- und Telegraphenamt II.Classe, 1 Nebenzollamt I.Classe, Hafen, Bahnhof als Ausgangspunkt der Warnemünde-Neustrelitzer Bahn (Warnemünde-Rostock 12,36 km), 1 Lootsen- und Rettungsstation, 1 Leuchturm, 1 Windmühle, 17 Gastwirtschaften, 6 Schankwirtschaften, 6 Branntweinhandlungen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Warnemünde hat mit Rostock dreifache Verbindung, außer der schon erwähnten Eisenbahnverbindung die Verbindung auf der Warnow, die besonders in der Badezeit durch zahlreiche Dampfer unterhalten wird, ferner Chausseeverbindung über Schutow (13 km). Auch eine Fernsprechverbindung mit den Privatanschlüssen in Rostock ist vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Warnemuende Westseite Lithographie Hof-Steindruckerei Rostock.jpg|thumb|250px|rechts|Warnemünde von der Westseite]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Warnemünde wurde zuerst vor etwa 90 Jahren von 2 oder 3 Personen aus Rostock auf kurze Zeit zum Zweck des Badens besucht und seitdem vergrößerte sich, trotz seiner öden Sandfläche, die Zahl der Badegäste, zunächst immer noch allein aus Rostock, von Jahr zu Jahr dergestalt, daß diese Zahl bereits in den vierziger Jahren regelmäßig mehrere Tausende betrug. Noch vor wenigen Jahrzehnten nur aus zwei unregelmäßig angelegter der Windung des Flusses folgenden Häuserreihen (Vorder- und Hinterreihe) bestehend, enthält Warnemünde jetzt bereits außer einer mit der Fronte gegen die See gekehrten Esplanade mit Gebäuden von entschieden großstädtischem Charakter noch eine dritte, vierte und fünfte Häuserreihe, die sog. Schanze, die Seestraße, den Georginenplatz. Kirche und Schule sind neu erbaut, zwischen Kirche und Mühle ist die Mühlenstraße, parallel mit dieser die Wachtlerstraße entstanden. Ebenso bedeutend wie die baulichen sind auch die landschaftlichen Aenderungen. Wo früher sich öde Flächen mit kümmerlicher Vegetation ausdehnten, da wurden hauptsächlich durch die unermüdliche Fürsorge des Rostocker Kaufmanns Wachtler Anlagen geschaffen, die unmittelbar beim Ort den Badegästen nach der Anstrengung des Bades die angenehmsten Erholungsplätze bieten. Dank dem vermehrten Bade-Comfort, sowie in Folge der Schaffung der Lloydbahn, durch welche es beispielsweise Gästen aus der Reichshauptstadt ermöglicht wird, den Strand der Ostsee zu erreichen, ohne während der Fahrt den Zug zu verlassen, ist die Zahl der Badegäste unausgesetzt im Steigen begriffen. &lt;br /&gt;
[[Datei:Lithographie Warnemuende Seeseite.jpg|thumb|250px|rechts|Warnemünde von der Seeseite]]&lt;br /&gt;
:&#039;&#039;&#039;1888&#039;&#039;&#039; waren schon 7000, &lt;br /&gt;
:&#039;&#039;&#039;1889&#039;&#039;&#039; gegen 8000 Badegäste erschienen. &lt;br /&gt;
:&#039;&#039;&#039;1890&#039;&#039;&#039; waren bis Mitte September etwa 8000 Gäste gezählt, &lt;br /&gt;
:&#039;&#039;&#039;1891&#039;&#039;&#039; im gleichen Zeitraum trotz des regnerischen und kühlen Sommers etwa 8500. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Vor &#039;&#039;&#039;1888&#039;&#039;&#039; hatte sich die Zahl der Gäste niemals über 4000 Personen erhoben.&lt;br /&gt;
Wenn man über den Breitling, von Rostock kommend Warnemünde am Ufer liegen sieht, hinter einer langen Reihe von Lindenbäumen, auf der andern Uferfläche Wiesen und weidendes Vieh darauf, hinter den Wiesen eine Dünenkette und hinter den Dünen aufblinkend einen Streifen See, so macht es einen durchaus eigenthümlichen Eindruck. Es ist ein Bild, das sich etwas vom niederländischen Charakter bewahrt hat. Warnemünde macht wohl in den neu angelegten Theilen den Eindruck, als sei es lediglich für Badegäste gebaut, im uebrigen aber zeigt es, daß es zu alten Orten gehört, die schon längst eine ansehnliche eigene Bevölkerung von Schiffern und Fischern habe. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Lithographie Warnemuende Ostmole.jpg|thumb|250px|rechts|Warnemünde von der Ostmole]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Häuser, deren vorderste Reihe man beim Durchfahren zu sehen bekommt, sind zum größten Theil einstöckig und fast sämmtlich Giebelhäuser, welche die Giebelseite nach der Straße kehren. Vor jedem Hause befindet sich ein geschlossener Vorbau, die sog. Veranda. Die Veranden sind eingerichtet zum Besten und zur Bequemlichkeit der Badegäste, die in denselben den größten Theil des Tages zuzubringen pflegen. Das Innere der Häuser pflegt mit reichlichem Hausrath ausgestattet zu sein, unter dem altes englisches Porzellan, von Seereisen mitgebracht, keine Seltenheit ist. Während der Saison werden die guten Stuben den Badegästen eingeräumt und die Warnemünder selbst ziehen sich in ein bescheidenes Hinterhäuschen zurück.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Warnemuende vom Spill Hof-Steindruckerei Rostock.jpg|thumb|250px|rechts|Warnemünde vom Spill aus gesehen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der anziehendste Platz Warnemündes ist unstrittig das Spill. Er ist ein weit in die See hinaus gebauter Steindamm, eine Mole.&lt;br /&gt;
(Der Name kommt ursprünglich von dem Drehspill zum einholen der nothleidenden Schiffe in die Warnow-Mündung zu) Er giebt Gelegenheit, des immer wechselnden und immer schönen Anblicks der See sich zu freuen, wie es vom Strande aus in gleicher Weise gar nicht möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Warnemünde ist Eigenthum der Stadt Rostock. Rostock erwarb den Ort mit allem Eigenthum und aller Gerichtsbarkeit, jedoch ohne Kirchenpatronat &#039;&#039;&#039;1323&#039;&#039;&#039; vom Fürsten Heinrich (II.)dem Löwen. Im Laufe der folgenden Jahrhunderte ist Warnemünde vielfach der Zankapfel zwischen Rostock, Dänen, Schweden, den Herzögen von Mecklenburg u.A. gewesen. &#039;&#039;&#039;1713&#039;&#039;&#039; erwarb Carl Leopold den Zoll in Warnemünde von den Schweden, und &#039;&#039;&#039;1748&#039;&#039;&#039; erlangte Rostock die Befreiung von dem durch die mecklenburgischen Herzöge in Warnemünde erhobenen Zoll. Warnemünde war seit &#039;&#039;&#039;1323&#039;&#039;&#039; ein dem Rathe Rostocks unterthäniger Ort. Die obrigkeitlichen Rechte übte (wie jetzt noch) das Gewett.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Lithographie Warnemuende Moleneinfahrt.jpg|thumb|250px|rechts|Warnemünde: Moleneinfahrt mit Ruderboot]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beziehungen der Warnemünder zu Rostock waren gleich denen der Einwohner der Stadtgüter. Sie mußten für Rostock Frohndienste leisten, eine städtische Verordnung vom &#039;&#039;&#039;26. October 1785&#039;&#039;&#039; verpflichtet sie, &amp;quot;den städtischen Behörden auf Erfordern und ohne Anspruch auf Entschädigung zu Zwangsdiensten&amp;quot; und dies nicht allein , &amp;quot;sie haben auch die Bestimmung im Interesse der Rostocker die Seefischerei, den den Lootsen- und Matrosen-Betrieb wahrzunehmen.&amp;quot; Sie mußten in ihrem Bürgereide (der übrigens noch jetzt unverändert ist) schwören: &amp;quot;daß sie die Dienste, so ihnen zu Warnemünde von dem Vogt und seinem zugeordneten Diener angesagt werden, gutwillig, ohne Widerrede, ungesäumt thun wollen&amp;quot;. Handwerker und in neuerer Zeit sogar Schiffer durften in Warnemünde bis zum Jahre &#039;&#039;&#039;1867&#039;&#039;&#039; nicht wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Warnemünde 1825 Litho August Achilles.jpg|thumb|250px|rechts| Warnemünde 1825 August Achilles (Heidearchiv)]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Warnemünde 1842 Tiedemann.jpg|thumb|250px|rechts|Warnemünde 1842 Tiedemann (Heidearchiv)]]&lt;br /&gt;
In wirtschaftlicher Beziehung hatte Warnemünde unter diesem Verhältnis lange Zeit schwer zu leiden. Erst mit Einführung der neuen Gewerbeordnung &#039;&#039;&#039;1869&#039;&#039;&#039; änderte sich dies. Nachdem früher von Rostock aus jeder freie Gewerbebetrieb gehindert, siedelten sich nun Schlachter, Bäcker und sonstige Gewerbetreibende in Warnemünde an. Sonst ist freilich in Betreff der Stellung Warnemündes zu Rostock wenig geändert. Warnemünde trägt noch heute seinen Charakter als Bestandteil des Rostocker Gemeindeverbandes  mit dem Rath als der alleinigen Obrigkeit an der Spitze, und mit einer communalen Vertretung für einzelne locale Angelegenheiten. Es hat noch jetzt seine Bürgervertretung in den Bürgerältesten, welche von diesen und dem Vogt dem Gewett zur Bestätigung oder Auswahl präsentirt, also nicht von der Bürgerschaft gewählt werden, auch nicht etwa einzeln, sondern nur als Corporation mit einem wortführenden Dirigenten an der Spitze die ganze Warnemünder Gemeinde vertreten, daneben eine freilich sehr beschränkte Administration ausüben.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Chronologie und fortlaufende Ortschronik von Warnemünde==&lt;br /&gt;
* [[Chronologie und fortlaufende Ortschronik von Warnemünde|Fortlaufende Ortschronik von Warnemünde]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fragen und Anfragen bei der Aufarbeitung der Warnemünder Geschichte==&lt;br /&gt;
* [[Offene Fragen und weiße Flecken in der Aufarbeitung der Warnemünder Geschichte]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[interne Arbeitsablage OCH Warnemünde]] ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Chronistische Arbeiten zu Warnemünde==&lt;br /&gt;
Anmerkung: In der folgenden Liste werden bekannt gewordene chronistische Arbeiten gelistet. In blauer Schrift erscheinen Arbeiten die digital verfügbar sind. In roter Schrift gelistete Titel sind, meist aus urheberrechtlichen Gründen, noch nicht digitalisiert. Aber auch Chroniken die bekannt geworden sind, deren Verbleib aber bislang nicht bekannt ist, sind Bestandteil der Liste.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Friedrich Barnewitz und seine chronistischen Arbeiten zu Warnemünde]]&lt;br /&gt;
* [[Warnemünde in &amp;quot;Beiträgen zur Geschichte der Stadt Rostock&amp;quot;]]&lt;br /&gt;
* [[Warnemünde in Meckl. Jahrbüchern]]&lt;br /&gt;
* [[Warnemünde in den Mecklenburgischen Monatsheften]]&lt;br /&gt;
* [[Warnemünde im Schlie]]&lt;br /&gt;
* [http://www.gbv.de/dms/lbmv/mklbiii110/491340745.pdf 78. Warnemünde  Hans Heinrich Klüver In: Beschreibung des Hertzogthums Mecklenburg und dazu gehöriger Länder ..(1738) S.644-647]&lt;br /&gt;
* [[Die Aufzeichnungen von Pastor Schmiedekampf]]  1801 bis 1806&lt;br /&gt;
* [[Das Seebad Warnemünde an der Ostsee ...von Friedrich Wilhelm Schütz 1842 ]]&lt;br /&gt;
* [[Meklenburg in Hinsicht auf Kultur, Kunst und Geschmack, Band 1 von Johann Christian Friedrich Wundemann Pastor zu Warnemünde]]  1800&lt;br /&gt;
* [[Pastor F. Avé-Lallemand  Das Gesangbuch : Warnemünder Geschichte 1864]]&lt;br /&gt;
* [[Mahn Warnemünde Fremdenführer 1888]]&lt;br /&gt;
* [[Wiggers, Moritz &amp;quot;Die Notwendigkeit einer gründlichen Reform der wirtschaftlichen Zustände in dem Hafenorte Warnemünde&amp;quot; 1860|Die Nothwendigkeit einer gründlichen Reform der wirtschaftlichen Zustände in dem Hafenorte Warnemünde&amp;quot; Moritz Wiggers 1860]] [https://books.google.de/books?id=XyFWAAAAcAAJ&amp;amp;dq=moritz%20wiggers%20warnem%C3%BCnde&amp;amp;hl=de&amp;amp;pg=PP7#v=onepage&amp;amp;q=moritz%20wiggers%20warnem%C3%BCnde&amp;amp;f=false] &lt;br /&gt;
* [[Der &amp;quot;Tidingsbringer&amp;quot; - Warnemünder Geschichte(n) in mehr als 20 Bänden]]&lt;br /&gt;
* [[&amp;quot;Tidingsbringer - Register der Band-Inhalte]] von Band 1- Band 25&lt;br /&gt;
* [[Wolfhard Eschenburg und Horst D. Schulz &amp;quot;Straßen in Warnemünde - Namen, Geschichte und Geschichten&amp;quot; 2. Auflage 2012 Verlag Redieck &amp;amp; Schade]][http://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/828753253/104/]&lt;br /&gt;
* [[Horst D. Schulz &amp;quot;Warnemünde vor 200 Jahren - Geschichten aus einer fernen Vergangenheit&amp;quot; 2017 Verlag Redieck &amp;amp; Schade]]&lt;br /&gt;
* [[Das Seezeichenwesen in der DDR]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [http://rosdok.uni-rostock.de/browse/histbest?&amp;amp;_add-filter=%2Bir.collection_class.facet%3Acollection%3AStadtarchivRostock Warnemünder Adressbücher]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weiterführende Information zu Warnemünde==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Warnem%C3%BCnde Ort in Wikipedia]&lt;br /&gt;
* [http://gov.genealogy.net/item/show/WARNDEJO64BE in gov.genealogy.net]&lt;br /&gt;
* [http://heimatmuseum-warnemuende.de Geschichtsseite des Heimatmuseums Warnemünde]&lt;br /&gt;
* [http://www.der-warnemuender.de/geschichte.html Geschichtsseite des Online-Magazins &amp;quot;Der Warnemünder&amp;quot;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kontakte==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Christoph Wegner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:kontakt@heimatmuseum-warnemuende.de kontakt@heimatmuseum-warnemuende.de]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=129962</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=129962"/>
		<updated>2025-06-19T13:24:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt: die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an den Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Palm wollte offenbar eine Schänke eröffnen, denn der Schulze Heydtmann hat dabei geholfen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Vorteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß ich das mir übertragene Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Um 1870 entstanden folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger an der Kreuzung Dorfstraße/Stiller Frieden hatte sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bemerkung: Die Häuslereien 4 und 5 sind vertauscht &amp;amp;ndash; Nr. 5 ist die ehemalige Gaststätte Zur Alten Eibe, Nr. 4 liegt an der B105.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_H%C3%A4uslereien&amp;diff=129961</id>
		<title>Mönchhagen: Die Häuslereien</title>
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		<updated>2025-06-19T13:20:05Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Häuslerei 14 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Büdnereien/Häuslereien/Katen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu den &#039;&#039;&#039;Häuslereien in Mönchhagen von Ende des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Häuslereien==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Beispiel des Bauunternehmers, des Kolonialwarenhändlers oder des Bäckers sieht man, dass auch Besitzer einer Häuslerei es zu Wohlstand bringen konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Lage der Häuslereien Ende des 19. Jahrhunderts==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Karte 1894 Skizze.png|thumb|400px|Karte des Ortes von 1894, skizziert nach einem Original aus dem Landeshauptarchiv Schwerin (Bestand 12.12-1, Signatur G127 XI). &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Karte trägt im Original den Vermerk „kopirt von der Karte de 1855 im Jahre 1894“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in gelb eingezeichnete Straße ganz rechts am Rand der Gemarkung Mönchhagens ist der Hansische Botenweg – er endete nach dem Bau der Chaussee offenbar etwa an der Gemeindegrenze. Die Beschriftung „nach Rostock“, die auf der Karte noch verzeichnet war, ist später mit Bleistift durchgestrichen worden. Bis zum 2. Weltkrieg hatte Mönchhagen um die 300 Einwohner.&lt;br /&gt;
Eingezeichnet sind die Hufen (also die größeren Höfe, die ihren Besitzern erlaubte, allein von der Landwirtschaft zu leben), die Büdnereien und die Häuslereien. Alle drei wurden damals durchnummeriert (römische Ziffern), Adressen wie heute gab es noch nicht. Die Häuslereien I bis XX sind grau mit roten Ziffern, die Büdnereien I bis VIII orange mit blauen Ziffern; die Hufen in verschiedenen Pastellfarben mit grünen Ziffern. Die zugehörigen Gebäude haben jeweils entlang der Straßen gestanden. Dunkelgrün ist Gemeindeland, in Schwarz ist die Lage einiger besonderer Gebäude wie der Windmühlen und des Bahnhofes gekennzeichnet. &lt;br /&gt;
Eingetragen sind auch die angrenzenden Feldmarken – Mönchhagen war umgeben von Höfen, d. h. Gütern, mit unterschiedlichen Eigentümern. Die Güter Jürgeshof und Purkshof gehörten dem Heilig Geist Hospital in Rostock, das Gut Volkenshagen dem Kloster zum Heiligen Kreuz in Rostock, das Gut Klein Kussewitz war ein Rittergut und die Güter Nienhagen und Häschendorf waren wie auch Mönchhagen Domanialbesitz, gehörten also dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 1=== &lt;br /&gt;
umfasste 1851 15 Quadratruten; 1924 wurde sie zu einer Doppelhäuslerei, nachdem 7338 qm dazugekommen waren und die Fläche jetzt 91 a 81 qm betrug. Häuslerei I lag am Stillen Frieden dort, wo heute das dritte Grundstück gerechnet von der Kreuzung an liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Jochen Hallier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1859 dessen Schwiegersohn Block&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1913 Stellmacher Ernst Zander&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Privatier Kaufmann Eduard Drenger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1921 Stellmacher Ernst Zander (kein Fehler, er übernahm tatsächlich wieder)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1938 Flugzeugtischler Arthur Krüger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Krüger kein Landwirt war, verkaufte er 1943 formell seine Häuslerei an Dr. Brandt (Hufe 2) als Unterkunft für dessen Landarbeiter. Seinen Betrieb verlegte Krüger in seine Häuslerei 16.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 2===&lt;br /&gt;
15 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Joachim Suhrbier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 Hanna Suhrbier geb Stuth zu 1/4 und der Sohn Ernst Suhrbier zu 3/4&lt;br /&gt;
Hanna stirbt 1917, Ernst 1918 im Feldlazarett&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 Ernsts Witwe Karoline Suhrbier sowie die Kinder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 3===&lt;br /&gt;
15 Quadratruten, wird 1870 auf 85 Quadratruten erweitert; heute Transitstr. 7/7a&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Chausseewärter Maibohm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1873 Erbpächter Heinrich Brandt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1876 Erbpächter Heinrich W. Schulze&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1929 Erbpächterin Marie Schulze geb. Gebhardt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 4===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zunächst 15 Quadratruten, später 85 Quadratruten; heute Transitstr. 9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1855 Heinrich Witt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1875 Heinrich Millahn, Chausseewärter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1887 Jah. Lau&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 Emma Loheit geb. Lau&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 Bäcker Karl Abst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1926 Meta Kentzler geb. Sültmann (Kaufmannsfrau)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Frage: Es gab noch den Kolonialwarenhändler Wilhelm Kentzler von mindestens 1925 an bis in die 1930er Jahre &amp;amp;ndash; wie gehört der da rein? Vermutlich der Mann von Meta.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 5===&lt;br /&gt;
85 Quadratruten; spätere Gaststätte zur Eibe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Heinrich Hallier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1890 Johann Hallier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1902 Eduard Tessmann, Dampfdreschmaschinenbesitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1912 Carl Düring, Briefträger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Johann Piehl&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1902 wurde das Haus durch die Baufirma Lange aufgestockt, 1927 wurde eine Bühne an den Saal angebaut. Bereits Johann Hallier betrieb eine Gaststätte auf der Häuslerei 5.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1933 wurde Häuslerei 5 zur Büdnerei 14.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;250px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Moenchhagen gastwirtschaft zur alten Eibe um 1900.JPG|Die Gastwirtschaft zur alten Eibe, um 1900. Gastwirt war lt. Aufschrift über der Tür Johann Hallier. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Moenchhaeger Eibe1939.jpg|Die alte Eibe Mönchhagens auf einem Foto von 1939; im Hintergrund die Gaststätte Piehl (heute ein privates Wohnhaus) auf der anderen Straßenseite; Blick vom Eibenhof in Richtung Straße; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_Eibe 2012.jpg|Die alte Eibe im Jahr 2012, im Hintergrund das gegenüberliegende (private) Gebäude, in dem früher die Gaststätte Piehl war. Blick vom Eibenhof in Richtung Straße; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 6===&lt;br /&gt;
85 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1874 Schuhmacher Christian Düwel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 Friederike Düwel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1904 Albert Düwel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Häuslerei 6 wurde 1932 zur Büdnerei 15.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 7===&lt;br /&gt;
87 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1875 Tischler Johann Schier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1889 Carl Wulff&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Arbeiter Peter Pingel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 Arbeiter Otto Lenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 8===&lt;br /&gt;
89 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1875 Stellmacher Christian Lorenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1877 Johann Stiegmann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1879 Arbeitsmann Johann Peters&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1909 dessen Sohn Stellmacher Johann Peters&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1912 Bertha Peters geb. Koch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1941 Stellmachermeister Hermann Peters&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anmerkung: Diese Auflistung ist möglicherweise falsch, denn ein Häusler Hans Stiegmann unterschreibt noch bis 1896 die Gemeindeprotokolle, muss also der Häuslerdeputierte gewesen sein. 1897 verzieht er nach Rostock, weshalb die Gemeinde einen neuen Trichinenbeschauer braucht. Dieses Amt übte Stiegmann seit 1895 aus. Eine andere Häuslerei im Besitz eines Stiegmann ist nicht bekannt. &lt;br /&gt;
Andererseits wird 1883 der Rademacher Peters als Ehemann der neu einzustellenden Hebamme genannt. Bei diesem dürfte es sich um den Arbeitsmann Peters gehandelt haben. Der dann kein Arbeiter, sondern Rademacher / Stellmacher gewesen wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 9===&lt;br /&gt;
1876 Stellmacher Christian Lorenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1897 Schmied Wilhelm Busch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1909 Schmied Karl Arndt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1918 Schmied Rudolf Möller aus St. Hubertus&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Schmiedegebäude auf Häuslerei 9 lag mit der Tür zur Landstraße und stand 2,5 m entfernt von der Grenze zur Büdnerei 12/Häuslerei 10. Am zum Garten gelegenen Teil gab es noch einen Stall. Der Schmiedemeister Möller hatte wenig Platz und musste seine Gerätschaften, Maschinen usw. vor der Schmiede und auf der Straße aufstellen. Aus diesem Grund erwarb er noch die nebenan liegende Büdnerei 12 und ließ den Grenzzaun entfernen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 Schmied und Gastwirt Albert Wellert aus Bentwisch; er erwarb auch Büdnerei 12&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landdrostei sperrte sich erst dagegen, dass Wellert beide, Häuslerei 9 und Büdnerei 12, zusammenlegen wollte, das Argument seines Anwalts aus einem Schreiben vom 11. April 1928, bereits der Vorbesitzer Möller hätte dies gemacht, überzeugte nicht &amp;amp;ndash; dann hätte bereits Möller gegen diese Vorschrift verstoßen hätte, sie sich aus den Grundbedingungen für Häuslerein ergäbe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Amtshauptmann des Mecklenburg-Schwerinschen Amtes Rostock empfahl jedoch, die Trennung der Grundstücke nicht zu erzwingen, da der Bericht des Gemeindevorstands bestätigte, dass die Verschmelzung der beiden Grundstücke im Interesse des Schmiedebetriebs notwendig war. Allerdings sollte man für die Genehmigung eine jährliche Gebühr verlangen. Am 14. Juni 1928 schließlich erteilte das Ministerium die Genehmigung, beide Grundstücke zusammenzulegen und befand auch eine zusätzliche Gebühr für nicht nötig. (Akte 5.12-4/2 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 10===&lt;br /&gt;
85 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1871 Johann Voth&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1899 Friederike Müller geb. Voth&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1922 Schmiedemeister Rudolf Möller&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wird Häuslerei 10 zu Büdnerei 12, nachdem sie Land dazubekommen hatte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 11===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Windmuehle ca 1900.jpeg|Die Mühle um 1900. Der Schornstein im Hintergrund könnte zur Dampfsägerei Lange gehören. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen juengere Muehle ca 1930.JPG|Die Mühle auf Häuslerei 11 in den 1940er Jahren. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
480 Quadratruten aus Hufe XI abgetrennt zur Errichtung einer Häuslerei mit Windmühle. Später wurden aus der Häuslerei 122,3 Quadratruten oder 26 a 52 qm an die Eisenbahn abgetreten zum Bau der Strecke Stralsund&amp;amp;ndash;Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1881 Müller Carl Beckmann (Carl Beckmann verstarb 1895; als Mühlenbesitzerin wird in der Volkszählung von 1900 Hulda Beckmann aufgeführt.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 Helmuth Mentz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1918 Hermann Kasten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Gertrude Bodenstein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wurde aus der Häuslerei Nr. 11, auf der die Windmühle an der Bahn lag, die Büdnerei Nr. 9, weil Land von den Hufe XI und XIV dazu kam. Heute Oberdorf 20.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 12===&lt;br /&gt;
100 Quadratruten; heute direkt gegenüber der ESSO-Tankstelle an der nördlichen Gemeindegrenze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1885 Schuster Johann Mahncke&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1907 ging über Zwangsversteigerung an August Haller, Erbpächter Hufen V und IX&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1934 erhält dessen Frau Else Haller geb. Uhrig die Häuslerei 12&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 13===&lt;br /&gt;
170,8 Quadratruten; heute Oberdorf 3.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1893 Gottlob Geisler&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1905 Schiffszimmermann Friedrich Rummelhagen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 Franz Geisler&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1935 nach dem Tode Franz Geislers verkaufen die Erben an Else Haller geb. Uhrig&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wird aus Häuslerei 13 durch Landzukauf eine Doppelhäuslerei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 14===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Häuslerei 14, kaiserliche Postagentur. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. Bild: Sammlung V. Schmidt&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; Schneiderei Behrens; hier war auch die Postagentur, zudem wohnte später der Sattlermeister Malchow hier, der nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben rief. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
93,1 Quadratruten, heute Transitstr. 4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1896 Schneider Hermann Behrens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1917 Landwirt Johann Roggendorf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier befand sich zu Beginn des 20. Jh auch die Postagentur.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 15===&lt;br /&gt;
92,9 Quadratruten, abgetrennt aus Hufe X, heute Transitstr. 5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1897 Arbeitsmann Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Wilhelm Jahnke&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Bauunternehmer Max Schlottfeldt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Landwirt Hans Lange aus Mönchhagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Schumacher Ernst Hausmann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Geschäftsmann Ernst Schwiedeps (nachdem der Stall abbrannte, hatte Schwiedeps kein Geld für einen Neubau mit zwei Aborten für die Mieter)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1926 Verkauf an die Reichsbahndirektion in Stettin&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 16===&lt;br /&gt;
Zu dieser gibt es keine Angaben, lediglich, dass der Flugzeugtischler Krüger aus Häuslerei 1 in den 1930er Jahren seinen Betrieb hierher verlegte. Heute Transitstr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 17===&lt;br /&gt;
1903 Bauunternehmer Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1929 Neubau eines weiteren Wohnhauses mit Stall auf Ländereien, die aus der Hufe X abgetrennt wurden; Veranda angebaut sowie Umbau des Stalls in eine Werkstatt: Durch den Landzuwachs jetzt eine Doppelhäuslerei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1939 OHG Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heute Oberdorf 2.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 18===&lt;br /&gt;
20 Ar durch Abtrennung aus Hufe XII (kann nicht sein, muss Hufe XVI gewesen sein).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1910 Erbpächter Heinrich Sass&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1936 Lehrer Wilhelm Freitag aus Lambrechtshagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 19===&lt;br /&gt;
26 a 55 qm; Doppelhäuslerei&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1912 Sägewerk Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1939 OHG Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heute Oberdorf 1.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 20===&lt;br /&gt;
23 a 46 qm; durch Abtrennung aus Hufe X entstanden, heute Transitstr. 23&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1914 Carl Müller&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Später war hier der Tierarzt Bobsien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 21===&lt;br /&gt;
200 Quadratruten oder 43 a 35 qm; Doppelhäuslerei&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 verkauft die Gemeinde Siedlungsland aus Hufe XI, grenzend an die künftige Büdnerei Bodenstein, an Maurer Methling zur Errichtung einer Doppelhäuslerei. Demnach muss sich Häuslerei 21 im Oberdorf direkt östlich neben der Bäckerei befunden haben (heute etwa Oberdorf 15).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1924 Maurer Paul Methling aus Mönchhagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1927 Hofpächter Gustav Behrens aus Kankel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 22===&lt;br /&gt;
Die Doppelhäuslerei entstand 1921 aus dem Siedlungsland, welches die Gemeinde aus Hufe XI verkauft hat; umfasste 43 a 35 qm (heute Oberdorf 17).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1923 Postschaffner Wilhelm Wolfgramm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 23===&lt;br /&gt;
Doppelhäuslerei von 43 a 35 qm; erbaut 1922 von Fritz Suhrbier, der hier die Poststelle des Ortes einrichtete. (Heute Oberdorf 16.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 24===&lt;br /&gt;
keine Angaben bekannt; wegen der fortlaufenden Nummerierung wird aber auch eine Häuslerei 24 existiert haben. Eventuell Oberdorf 11, die 1935 errichtete Häuslerei Fritz Brüß.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 25===&lt;br /&gt;
21 a 67 qm; 1920 errichtet auf Siedlungsland aus Hufe XI, das die Gemeinde verkaufte. Heute Oberdorf 19.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Emil Bodenstein, Molkereibesitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1921 Molkereibesitzer Rudolf Stahl&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1922 Bäcker, Müller und Landwirt Gustav Bendlin&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1927 Ella Häcker geb. Fahr ersteigert die Häuslerei; sie ist die Frau des Bäckers Häcker&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 baute Bäcker Häcker eine Wellblechgarage für sein Auto.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 26===&lt;br /&gt;
eine Doppelhäuslerei von 27 a 46 qm, 1921 an der Chaussee errichtet von Malermeister Franz Severt. (Heute Transitstr. 11)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 27===&lt;br /&gt;
Doppelhäuslerei  von 43 a 24 qm, errichtet 1922 vom Zimmerer Gustav Hallier, als die Gemeinde unbebautes Gemeindeland verkaufte. Um 1926 wurde noch ein Stall gebaut. (Heute Transitstr. 13)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 28===&lt;br /&gt;
Doppelhäuslerei von 43 a 37 qm auf Land, das aus Hufe XI abgetrennt wurde; errichtet 1926. (Heute Oberdorf 14)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1926 Georg Neumann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1930er Jahre Krüger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 29===&lt;br /&gt;
lag etwa zwischen Gaststätte zur Eibe und Büdnerei 11; 43 a 35 qm; 1934 von Hans Wegner errichtet, auf Land, das aus Amtsreservaten abgetrennt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 30===&lt;br /&gt;
1936 errichtet von Karl Ehlert (Hufe XIV) für seine Mutter; 24 a 53 qm; aus Gemeindeland erworben. Heute Oberdorf 13.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 31===&lt;br /&gt;
entstand 1936 als Arbeiterhaus der Fa. Lange; 22 a 61 qm; heute Oberdorf 12.&lt;br /&gt;
1939 OHG Hans Lange, Sägewerk&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 32===&lt;br /&gt;
Diese Häuslerei wurde erst 1949 gegründet, vom Landarbeiter Eduard Zich, und es ist leider nicht bekannt, wo sie gelegen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_H%C3%A4uslereien&amp;diff=129960</id>
		<title>Mönchhagen: Die Häuslereien</title>
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		<updated>2025-06-19T13:19:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Häuslerei 14 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Büdnereien/Häuslereien/Katen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu den &#039;&#039;&#039;Häuslereien in Mönchhagen von Ende des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Häuslereien==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Beispiel des Bauunternehmers, des Kolonialwarenhändlers oder des Bäckers sieht man, dass auch Besitzer einer Häuslerei es zu Wohlstand bringen konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Lage der Häuslereien Ende des 19. Jahrhunderts==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Karte 1894 Skizze.png|thumb|400px|Karte des Ortes von 1894, skizziert nach einem Original aus dem Landeshauptarchiv Schwerin (Bestand 12.12-1, Signatur G127 XI). &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Karte trägt im Original den Vermerk „kopirt von der Karte de 1855 im Jahre 1894“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in gelb eingezeichnete Straße ganz rechts am Rand der Gemarkung Mönchhagens ist der Hansische Botenweg – er endete nach dem Bau der Chaussee offenbar etwa an der Gemeindegrenze. Die Beschriftung „nach Rostock“, die auf der Karte noch verzeichnet war, ist später mit Bleistift durchgestrichen worden. Bis zum 2. Weltkrieg hatte Mönchhagen um die 300 Einwohner.&lt;br /&gt;
Eingezeichnet sind die Hufen (also die größeren Höfe, die ihren Besitzern erlaubte, allein von der Landwirtschaft zu leben), die Büdnereien und die Häuslereien. Alle drei wurden damals durchnummeriert (römische Ziffern), Adressen wie heute gab es noch nicht. Die Häuslereien I bis XX sind grau mit roten Ziffern, die Büdnereien I bis VIII orange mit blauen Ziffern; die Hufen in verschiedenen Pastellfarben mit grünen Ziffern. Die zugehörigen Gebäude haben jeweils entlang der Straßen gestanden. Dunkelgrün ist Gemeindeland, in Schwarz ist die Lage einiger besonderer Gebäude wie der Windmühlen und des Bahnhofes gekennzeichnet. &lt;br /&gt;
Eingetragen sind auch die angrenzenden Feldmarken – Mönchhagen war umgeben von Höfen, d. h. Gütern, mit unterschiedlichen Eigentümern. Die Güter Jürgeshof und Purkshof gehörten dem Heilig Geist Hospital in Rostock, das Gut Volkenshagen dem Kloster zum Heiligen Kreuz in Rostock, das Gut Klein Kussewitz war ein Rittergut und die Güter Nienhagen und Häschendorf waren wie auch Mönchhagen Domanialbesitz, gehörten also dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 1=== &lt;br /&gt;
umfasste 1851 15 Quadratruten; 1924 wurde sie zu einer Doppelhäuslerei, nachdem 7338 qm dazugekommen waren und die Fläche jetzt 91 a 81 qm betrug. Häuslerei I lag am Stillen Frieden dort, wo heute das dritte Grundstück gerechnet von der Kreuzung an liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Jochen Hallier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1859 dessen Schwiegersohn Block&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1913 Stellmacher Ernst Zander&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Privatier Kaufmann Eduard Drenger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1921 Stellmacher Ernst Zander (kein Fehler, er übernahm tatsächlich wieder)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1938 Flugzeugtischler Arthur Krüger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Krüger kein Landwirt war, verkaufte er 1943 formell seine Häuslerei an Dr. Brandt (Hufe 2) als Unterkunft für dessen Landarbeiter. Seinen Betrieb verlegte Krüger in seine Häuslerei 16.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 2===&lt;br /&gt;
15 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Joachim Suhrbier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 Hanna Suhrbier geb Stuth zu 1/4 und der Sohn Ernst Suhrbier zu 3/4&lt;br /&gt;
Hanna stirbt 1917, Ernst 1918 im Feldlazarett&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 Ernsts Witwe Karoline Suhrbier sowie die Kinder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 3===&lt;br /&gt;
15 Quadratruten, wird 1870 auf 85 Quadratruten erweitert; heute Transitstr. 7/7a&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Chausseewärter Maibohm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1873 Erbpächter Heinrich Brandt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1876 Erbpächter Heinrich W. Schulze&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1929 Erbpächterin Marie Schulze geb. Gebhardt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 4===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zunächst 15 Quadratruten, später 85 Quadratruten; heute Transitstr. 9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1855 Heinrich Witt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1875 Heinrich Millahn, Chausseewärter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1887 Jah. Lau&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 Emma Loheit geb. Lau&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 Bäcker Karl Abst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1926 Meta Kentzler geb. Sültmann (Kaufmannsfrau)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Frage: Es gab noch den Kolonialwarenhändler Wilhelm Kentzler von mindestens 1925 an bis in die 1930er Jahre &amp;amp;ndash; wie gehört der da rein? Vermutlich der Mann von Meta.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 5===&lt;br /&gt;
85 Quadratruten; spätere Gaststätte zur Eibe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Heinrich Hallier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1890 Johann Hallier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1902 Eduard Tessmann, Dampfdreschmaschinenbesitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1912 Carl Düring, Briefträger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Johann Piehl&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1902 wurde das Haus durch die Baufirma Lange aufgestockt, 1927 wurde eine Bühne an den Saal angebaut. Bereits Johann Hallier betrieb eine Gaststätte auf der Häuslerei 5.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1933 wurde Häuslerei 5 zur Büdnerei 14.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;250px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Moenchhagen gastwirtschaft zur alten Eibe um 1900.JPG|Die Gastwirtschaft zur alten Eibe, um 1900. Gastwirt war lt. Aufschrift über der Tür Johann Hallier. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Moenchhaeger Eibe1939.jpg|Die alte Eibe Mönchhagens auf einem Foto von 1939; im Hintergrund die Gaststätte Piehl (heute ein privates Wohnhaus) auf der anderen Straßenseite; Blick vom Eibenhof in Richtung Straße; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_Eibe 2012.jpg|Die alte Eibe im Jahr 2012, im Hintergrund das gegenüberliegende (private) Gebäude, in dem früher die Gaststätte Piehl war. Blick vom Eibenhof in Richtung Straße; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 6===&lt;br /&gt;
85 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1874 Schuhmacher Christian Düwel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 Friederike Düwel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1904 Albert Düwel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Häuslerei 6 wurde 1932 zur Büdnerei 15.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 7===&lt;br /&gt;
87 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1875 Tischler Johann Schier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1889 Carl Wulff&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Arbeiter Peter Pingel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 Arbeiter Otto Lenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 8===&lt;br /&gt;
89 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1875 Stellmacher Christian Lorenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1877 Johann Stiegmann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1879 Arbeitsmann Johann Peters&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1909 dessen Sohn Stellmacher Johann Peters&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1912 Bertha Peters geb. Koch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1941 Stellmachermeister Hermann Peters&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anmerkung: Diese Auflistung ist möglicherweise falsch, denn ein Häusler Hans Stiegmann unterschreibt noch bis 1896 die Gemeindeprotokolle, muss also der Häuslerdeputierte gewesen sein. 1897 verzieht er nach Rostock, weshalb die Gemeinde einen neuen Trichinenbeschauer braucht. Dieses Amt übte Stiegmann seit 1895 aus. Eine andere Häuslerei im Besitz eines Stiegmann ist nicht bekannt. &lt;br /&gt;
Andererseits wird 1883 der Rademacher Peters als Ehemann der neu einzustellenden Hebamme genannt. Bei diesem dürfte es sich um den Arbeitsmann Peters gehandelt haben. Der dann kein Arbeiter, sondern Rademacher / Stellmacher gewesen wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 9===&lt;br /&gt;
1876 Stellmacher Christian Lorenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1897 Schmied Wilhelm Busch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1909 Schmied Karl Arndt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1918 Schmied Rudolf Möller aus St. Hubertus&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Schmiedegebäude auf Häuslerei 9 lag mit der Tür zur Landstraße und stand 2,5 m entfernt von der Grenze zur Büdnerei 12/Häuslerei 10. Am zum Garten gelegenen Teil gab es noch einen Stall. Der Schmiedemeister Möller hatte wenig Platz und musste seine Gerätschaften, Maschinen usw. vor der Schmiede und auf der Straße aufstellen. Aus diesem Grund erwarb er noch die nebenan liegende Büdnerei 12 und ließ den Grenzzaun entfernen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 Schmied und Gastwirt Albert Wellert aus Bentwisch; er erwarb auch Büdnerei 12&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landdrostei sperrte sich erst dagegen, dass Wellert beide, Häuslerei 9 und Büdnerei 12, zusammenlegen wollte, das Argument seines Anwalts aus einem Schreiben vom 11. April 1928, bereits der Vorbesitzer Möller hätte dies gemacht, überzeugte nicht &amp;amp;ndash; dann hätte bereits Möller gegen diese Vorschrift verstoßen hätte, sie sich aus den Grundbedingungen für Häuslerein ergäbe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Amtshauptmann des Mecklenburg-Schwerinschen Amtes Rostock empfahl jedoch, die Trennung der Grundstücke nicht zu erzwingen, da der Bericht des Gemeindevorstands bestätigte, dass die Verschmelzung der beiden Grundstücke im Interesse des Schmiedebetriebs notwendig war. Allerdings sollte man für die Genehmigung eine jährliche Gebühr verlangen. Am 14. Juni 1928 schließlich erteilte das Ministerium die Genehmigung, beide Grundstücke zusammenzulegen und befand auch eine zusätzliche Gebühr für nicht nötig. (Akte 5.12-4/2 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 10===&lt;br /&gt;
85 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1871 Johann Voth&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1899 Friederike Müller geb. Voth&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1922 Schmiedemeister Rudolf Möller&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wird Häuslerei 10 zu Büdnerei 12, nachdem sie Land dazubekommen hatte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 11===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Windmuehle ca 1900.jpeg|Die Mühle um 1900. Der Schornstein im Hintergrund könnte zur Dampfsägerei Lange gehören. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen juengere Muehle ca 1930.JPG|Die Mühle auf Häuslerei 11 in den 1940er Jahren. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
480 Quadratruten aus Hufe XI abgetrennt zur Errichtung einer Häuslerei mit Windmühle. Später wurden aus der Häuslerei 122,3 Quadratruten oder 26 a 52 qm an die Eisenbahn abgetreten zum Bau der Strecke Stralsund&amp;amp;ndash;Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1881 Müller Carl Beckmann (Carl Beckmann verstarb 1895; als Mühlenbesitzerin wird in der Volkszählung von 1900 Hulda Beckmann aufgeführt.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 Helmuth Mentz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1918 Hermann Kasten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Gertrude Bodenstein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wurde aus der Häuslerei Nr. 11, auf der die Windmühle an der Bahn lag, die Büdnerei Nr. 9, weil Land von den Hufe XI und XIV dazu kam. Heute Oberdorf 20.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 12===&lt;br /&gt;
100 Quadratruten; heute direkt gegenüber der ESSO-Tankstelle an der nördlichen Gemeindegrenze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1885 Schuster Johann Mahncke&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1907 ging über Zwangsversteigerung an August Haller, Erbpächter Hufen V und IX&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1934 erhält dessen Frau Else Haller geb. Uhrig die Häuslerei 12&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 13===&lt;br /&gt;
170,8 Quadratruten; heute Oberdorf 3.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1893 Gottlob Geisler&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1905 Schiffszimmermann Friedrich Rummelhagen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 Franz Geisler&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1935 nach dem Tode Franz Geislers verkaufen die Erben an Else Haller geb. Uhrig&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wird aus Häuslerei 13 durch Landzukauf eine Doppelhäuslerei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 14===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. Bild: Sammlung V. Schmidt&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; Schneiderei Behrens; hier war auch die Postagentur, zudem wohnte später der Sattlermeister Malchow hier, der nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben rief. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
93,1 Quadratruten, heute Transitstr. 4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1896 Schneider Hermann Behrens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1917 Landwirt Johann Roggendorf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier befand sich zu Beginn des 20. Jh auch die Postagentur.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 15===&lt;br /&gt;
92,9 Quadratruten, abgetrennt aus Hufe X, heute Transitstr. 5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1897 Arbeitsmann Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Wilhelm Jahnke&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Bauunternehmer Max Schlottfeldt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Landwirt Hans Lange aus Mönchhagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Schumacher Ernst Hausmann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Geschäftsmann Ernst Schwiedeps (nachdem der Stall abbrannte, hatte Schwiedeps kein Geld für einen Neubau mit zwei Aborten für die Mieter)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1926 Verkauf an die Reichsbahndirektion in Stettin&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 16===&lt;br /&gt;
Zu dieser gibt es keine Angaben, lediglich, dass der Flugzeugtischler Krüger aus Häuslerei 1 in den 1930er Jahren seinen Betrieb hierher verlegte. Heute Transitstr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 17===&lt;br /&gt;
1903 Bauunternehmer Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1929 Neubau eines weiteren Wohnhauses mit Stall auf Ländereien, die aus der Hufe X abgetrennt wurden; Veranda angebaut sowie Umbau des Stalls in eine Werkstatt: Durch den Landzuwachs jetzt eine Doppelhäuslerei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1939 OHG Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heute Oberdorf 2.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 18===&lt;br /&gt;
20 Ar durch Abtrennung aus Hufe XII (kann nicht sein, muss Hufe XVI gewesen sein).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1910 Erbpächter Heinrich Sass&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1936 Lehrer Wilhelm Freitag aus Lambrechtshagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 19===&lt;br /&gt;
26 a 55 qm; Doppelhäuslerei&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1912 Sägewerk Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1939 OHG Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heute Oberdorf 1.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 20===&lt;br /&gt;
23 a 46 qm; durch Abtrennung aus Hufe X entstanden, heute Transitstr. 23&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1914 Carl Müller&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Später war hier der Tierarzt Bobsien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 21===&lt;br /&gt;
200 Quadratruten oder 43 a 35 qm; Doppelhäuslerei&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 verkauft die Gemeinde Siedlungsland aus Hufe XI, grenzend an die künftige Büdnerei Bodenstein, an Maurer Methling zur Errichtung einer Doppelhäuslerei. Demnach muss sich Häuslerei 21 im Oberdorf direkt östlich neben der Bäckerei befunden haben (heute etwa Oberdorf 15).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1924 Maurer Paul Methling aus Mönchhagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1927 Hofpächter Gustav Behrens aus Kankel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 22===&lt;br /&gt;
Die Doppelhäuslerei entstand 1921 aus dem Siedlungsland, welches die Gemeinde aus Hufe XI verkauft hat; umfasste 43 a 35 qm (heute Oberdorf 17).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1923 Postschaffner Wilhelm Wolfgramm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 23===&lt;br /&gt;
Doppelhäuslerei von 43 a 35 qm; erbaut 1922 von Fritz Suhrbier, der hier die Poststelle des Ortes einrichtete. (Heute Oberdorf 16.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 24===&lt;br /&gt;
keine Angaben bekannt; wegen der fortlaufenden Nummerierung wird aber auch eine Häuslerei 24 existiert haben. Eventuell Oberdorf 11, die 1935 errichtete Häuslerei Fritz Brüß.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 25===&lt;br /&gt;
21 a 67 qm; 1920 errichtet auf Siedlungsland aus Hufe XI, das die Gemeinde verkaufte. Heute Oberdorf 19.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Emil Bodenstein, Molkereibesitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1921 Molkereibesitzer Rudolf Stahl&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1922 Bäcker, Müller und Landwirt Gustav Bendlin&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1927 Ella Häcker geb. Fahr ersteigert die Häuslerei; sie ist die Frau des Bäckers Häcker&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 baute Bäcker Häcker eine Wellblechgarage für sein Auto.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 26===&lt;br /&gt;
eine Doppelhäuslerei von 27 a 46 qm, 1921 an der Chaussee errichtet von Malermeister Franz Severt. (Heute Transitstr. 11)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 27===&lt;br /&gt;
Doppelhäuslerei  von 43 a 24 qm, errichtet 1922 vom Zimmerer Gustav Hallier, als die Gemeinde unbebautes Gemeindeland verkaufte. Um 1926 wurde noch ein Stall gebaut. (Heute Transitstr. 13)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 28===&lt;br /&gt;
Doppelhäuslerei von 43 a 37 qm auf Land, das aus Hufe XI abgetrennt wurde; errichtet 1926. (Heute Oberdorf 14)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1926 Georg Neumann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1930er Jahre Krüger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 29===&lt;br /&gt;
lag etwa zwischen Gaststätte zur Eibe und Büdnerei 11; 43 a 35 qm; 1934 von Hans Wegner errichtet, auf Land, das aus Amtsreservaten abgetrennt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 30===&lt;br /&gt;
1936 errichtet von Karl Ehlert (Hufe XIV) für seine Mutter; 24 a 53 qm; aus Gemeindeland erworben. Heute Oberdorf 13.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 31===&lt;br /&gt;
entstand 1936 als Arbeiterhaus der Fa. Lange; 22 a 61 qm; heute Oberdorf 12.&lt;br /&gt;
1939 OHG Hans Lange, Sägewerk&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 32===&lt;br /&gt;
Diese Häuslerei wurde erst 1949 gegründet, vom Landarbeiter Eduard Zich, und es ist leider nicht bekannt, wo sie gelegen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_H%C3%A4uslereien&amp;diff=129959</id>
		<title>Mönchhagen: Die Häuslereien</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_H%C3%A4uslereien&amp;diff=129959"/>
		<updated>2025-06-19T13:16:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Häuslerei 11 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Büdnereien/Häuslereien/Katen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu den &#039;&#039;&#039;Häuslereien in Mönchhagen von Ende des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Häuslereien==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Beispiel des Bauunternehmers, des Kolonialwarenhändlers oder des Bäckers sieht man, dass auch Besitzer einer Häuslerei es zu Wohlstand bringen konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Lage der Häuslereien Ende des 19. Jahrhunderts==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Karte 1894 Skizze.png|thumb|400px|Karte des Ortes von 1894, skizziert nach einem Original aus dem Landeshauptarchiv Schwerin (Bestand 12.12-1, Signatur G127 XI). &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Karte trägt im Original den Vermerk „kopirt von der Karte de 1855 im Jahre 1894“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in gelb eingezeichnete Straße ganz rechts am Rand der Gemarkung Mönchhagens ist der Hansische Botenweg – er endete nach dem Bau der Chaussee offenbar etwa an der Gemeindegrenze. Die Beschriftung „nach Rostock“, die auf der Karte noch verzeichnet war, ist später mit Bleistift durchgestrichen worden. Bis zum 2. Weltkrieg hatte Mönchhagen um die 300 Einwohner.&lt;br /&gt;
Eingezeichnet sind die Hufen (also die größeren Höfe, die ihren Besitzern erlaubte, allein von der Landwirtschaft zu leben), die Büdnereien und die Häuslereien. Alle drei wurden damals durchnummeriert (römische Ziffern), Adressen wie heute gab es noch nicht. Die Häuslereien I bis XX sind grau mit roten Ziffern, die Büdnereien I bis VIII orange mit blauen Ziffern; die Hufen in verschiedenen Pastellfarben mit grünen Ziffern. Die zugehörigen Gebäude haben jeweils entlang der Straßen gestanden. Dunkelgrün ist Gemeindeland, in Schwarz ist die Lage einiger besonderer Gebäude wie der Windmühlen und des Bahnhofes gekennzeichnet. &lt;br /&gt;
Eingetragen sind auch die angrenzenden Feldmarken – Mönchhagen war umgeben von Höfen, d. h. Gütern, mit unterschiedlichen Eigentümern. Die Güter Jürgeshof und Purkshof gehörten dem Heilig Geist Hospital in Rostock, das Gut Volkenshagen dem Kloster zum Heiligen Kreuz in Rostock, das Gut Klein Kussewitz war ein Rittergut und die Güter Nienhagen und Häschendorf waren wie auch Mönchhagen Domanialbesitz, gehörten also dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 1=== &lt;br /&gt;
umfasste 1851 15 Quadratruten; 1924 wurde sie zu einer Doppelhäuslerei, nachdem 7338 qm dazugekommen waren und die Fläche jetzt 91 a 81 qm betrug. Häuslerei I lag am Stillen Frieden dort, wo heute das dritte Grundstück gerechnet von der Kreuzung an liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Jochen Hallier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1859 dessen Schwiegersohn Block&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1913 Stellmacher Ernst Zander&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Privatier Kaufmann Eduard Drenger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1921 Stellmacher Ernst Zander (kein Fehler, er übernahm tatsächlich wieder)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1938 Flugzeugtischler Arthur Krüger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Krüger kein Landwirt war, verkaufte er 1943 formell seine Häuslerei an Dr. Brandt (Hufe 2) als Unterkunft für dessen Landarbeiter. Seinen Betrieb verlegte Krüger in seine Häuslerei 16.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 2===&lt;br /&gt;
15 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Joachim Suhrbier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 Hanna Suhrbier geb Stuth zu 1/4 und der Sohn Ernst Suhrbier zu 3/4&lt;br /&gt;
Hanna stirbt 1917, Ernst 1918 im Feldlazarett&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 Ernsts Witwe Karoline Suhrbier sowie die Kinder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 3===&lt;br /&gt;
15 Quadratruten, wird 1870 auf 85 Quadratruten erweitert; heute Transitstr. 7/7a&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Chausseewärter Maibohm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1873 Erbpächter Heinrich Brandt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1876 Erbpächter Heinrich W. Schulze&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1929 Erbpächterin Marie Schulze geb. Gebhardt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 4===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zunächst 15 Quadratruten, später 85 Quadratruten; heute Transitstr. 9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1855 Heinrich Witt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1875 Heinrich Millahn, Chausseewärter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1887 Jah. Lau&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 Emma Loheit geb. Lau&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 Bäcker Karl Abst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1926 Meta Kentzler geb. Sültmann (Kaufmannsfrau)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Frage: Es gab noch den Kolonialwarenhändler Wilhelm Kentzler von mindestens 1925 an bis in die 1930er Jahre &amp;amp;ndash; wie gehört der da rein? Vermutlich der Mann von Meta.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 5===&lt;br /&gt;
85 Quadratruten; spätere Gaststätte zur Eibe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Heinrich Hallier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1890 Johann Hallier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1902 Eduard Tessmann, Dampfdreschmaschinenbesitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1912 Carl Düring, Briefträger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Johann Piehl&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1902 wurde das Haus durch die Baufirma Lange aufgestockt, 1927 wurde eine Bühne an den Saal angebaut. Bereits Johann Hallier betrieb eine Gaststätte auf der Häuslerei 5.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1933 wurde Häuslerei 5 zur Büdnerei 14.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;250px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Moenchhagen gastwirtschaft zur alten Eibe um 1900.JPG|Die Gastwirtschaft zur alten Eibe, um 1900. Gastwirt war lt. Aufschrift über der Tür Johann Hallier. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Moenchhaeger Eibe1939.jpg|Die alte Eibe Mönchhagens auf einem Foto von 1939; im Hintergrund die Gaststätte Piehl (heute ein privates Wohnhaus) auf der anderen Straßenseite; Blick vom Eibenhof in Richtung Straße; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_Eibe 2012.jpg|Die alte Eibe im Jahr 2012, im Hintergrund das gegenüberliegende (private) Gebäude, in dem früher die Gaststätte Piehl war. Blick vom Eibenhof in Richtung Straße; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 6===&lt;br /&gt;
85 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1874 Schuhmacher Christian Düwel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 Friederike Düwel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1904 Albert Düwel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Häuslerei 6 wurde 1932 zur Büdnerei 15.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 7===&lt;br /&gt;
87 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1875 Tischler Johann Schier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1889 Carl Wulff&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Arbeiter Peter Pingel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 Arbeiter Otto Lenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 8===&lt;br /&gt;
89 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1875 Stellmacher Christian Lorenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1877 Johann Stiegmann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1879 Arbeitsmann Johann Peters&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1909 dessen Sohn Stellmacher Johann Peters&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1912 Bertha Peters geb. Koch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1941 Stellmachermeister Hermann Peters&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anmerkung: Diese Auflistung ist möglicherweise falsch, denn ein Häusler Hans Stiegmann unterschreibt noch bis 1896 die Gemeindeprotokolle, muss also der Häuslerdeputierte gewesen sein. 1897 verzieht er nach Rostock, weshalb die Gemeinde einen neuen Trichinenbeschauer braucht. Dieses Amt übte Stiegmann seit 1895 aus. Eine andere Häuslerei im Besitz eines Stiegmann ist nicht bekannt. &lt;br /&gt;
Andererseits wird 1883 der Rademacher Peters als Ehemann der neu einzustellenden Hebamme genannt. Bei diesem dürfte es sich um den Arbeitsmann Peters gehandelt haben. Der dann kein Arbeiter, sondern Rademacher / Stellmacher gewesen wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 9===&lt;br /&gt;
1876 Stellmacher Christian Lorenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1897 Schmied Wilhelm Busch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1909 Schmied Karl Arndt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1918 Schmied Rudolf Möller aus St. Hubertus&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Schmiedegebäude auf Häuslerei 9 lag mit der Tür zur Landstraße und stand 2,5 m entfernt von der Grenze zur Büdnerei 12/Häuslerei 10. Am zum Garten gelegenen Teil gab es noch einen Stall. Der Schmiedemeister Möller hatte wenig Platz und musste seine Gerätschaften, Maschinen usw. vor der Schmiede und auf der Straße aufstellen. Aus diesem Grund erwarb er noch die nebenan liegende Büdnerei 12 und ließ den Grenzzaun entfernen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 Schmied und Gastwirt Albert Wellert aus Bentwisch; er erwarb auch Büdnerei 12&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landdrostei sperrte sich erst dagegen, dass Wellert beide, Häuslerei 9 und Büdnerei 12, zusammenlegen wollte, das Argument seines Anwalts aus einem Schreiben vom 11. April 1928, bereits der Vorbesitzer Möller hätte dies gemacht, überzeugte nicht &amp;amp;ndash; dann hätte bereits Möller gegen diese Vorschrift verstoßen hätte, sie sich aus den Grundbedingungen für Häuslerein ergäbe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Amtshauptmann des Mecklenburg-Schwerinschen Amtes Rostock empfahl jedoch, die Trennung der Grundstücke nicht zu erzwingen, da der Bericht des Gemeindevorstands bestätigte, dass die Verschmelzung der beiden Grundstücke im Interesse des Schmiedebetriebs notwendig war. Allerdings sollte man für die Genehmigung eine jährliche Gebühr verlangen. Am 14. Juni 1928 schließlich erteilte das Ministerium die Genehmigung, beide Grundstücke zusammenzulegen und befand auch eine zusätzliche Gebühr für nicht nötig. (Akte 5.12-4/2 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 10===&lt;br /&gt;
85 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1871 Johann Voth&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1899 Friederike Müller geb. Voth&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1922 Schmiedemeister Rudolf Möller&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wird Häuslerei 10 zu Büdnerei 12, nachdem sie Land dazubekommen hatte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 11===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Windmuehle ca 1900.jpeg|Die Mühle um 1900. Der Schornstein im Hintergrund könnte zur Dampfsägerei Lange gehören. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen juengere Muehle ca 1930.JPG|Die Mühle auf Häuslerei 11 in den 1940er Jahren. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
480 Quadratruten aus Hufe XI abgetrennt zur Errichtung einer Häuslerei mit Windmühle. Später wurden aus der Häuslerei 122,3 Quadratruten oder 26 a 52 qm an die Eisenbahn abgetreten zum Bau der Strecke Stralsund&amp;amp;ndash;Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1881 Müller Carl Beckmann (Carl Beckmann verstarb 1895; als Mühlenbesitzerin wird in der Volkszählung von 1900 Hulda Beckmann aufgeführt.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 Helmuth Mentz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1918 Hermann Kasten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Gertrude Bodenstein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wurde aus der Häuslerei Nr. 11, auf der die Windmühle an der Bahn lag, die Büdnerei Nr. 9, weil Land von den Hufe XI und XIV dazu kam. Heute Oberdorf 20.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 12===&lt;br /&gt;
100 Quadratruten; heute direkt gegenüber der ESSO-Tankstelle an der nördlichen Gemeindegrenze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1885 Schuster Johann Mahncke&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1907 ging über Zwangsversteigerung an August Haller, Erbpächter Hufen V und IX&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1934 erhält dessen Frau Else Haller geb. Uhrig die Häuslerei 12&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 13===&lt;br /&gt;
170,8 Quadratruten; heute Oberdorf 3.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1893 Gottlob Geisler&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1905 Schiffszimmermann Friedrich Rummelhagen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 Franz Geisler&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1935 nach dem Tode Franz Geislers verkaufen die Erben an Else Haller geb. Uhrig&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wird aus Häuslerei 13 durch Landzukauf eine Doppelhäuslerei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 14===&lt;br /&gt;
93,1 Quadratruten, heute Transitstr. 4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1896 Schneider Hermann Behrens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1917 Landwirt Johann Roggendorf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier befand sich zu Beginn des 20. Jh auch die Postagentur.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 15===&lt;br /&gt;
92,9 Quadratruten, abgetrennt aus Hufe X, heute Transitstr. 5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1897 Arbeitsmann Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Wilhelm Jahnke&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Bauunternehmer Max Schlottfeldt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Landwirt Hans Lange aus Mönchhagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Schumacher Ernst Hausmann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Geschäftsmann Ernst Schwiedeps (nachdem der Stall abbrannte, hatte Schwiedeps kein Geld für einen Neubau mit zwei Aborten für die Mieter)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1926 Verkauf an die Reichsbahndirektion in Stettin&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 16===&lt;br /&gt;
Zu dieser gibt es keine Angaben, lediglich, dass der Flugzeugtischler Krüger aus Häuslerei 1 in den 1930er Jahren seinen Betrieb hierher verlegte. Heute Transitstr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 17===&lt;br /&gt;
1903 Bauunternehmer Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1929 Neubau eines weiteren Wohnhauses mit Stall auf Ländereien, die aus der Hufe X abgetrennt wurden; Veranda angebaut sowie Umbau des Stalls in eine Werkstatt: Durch den Landzuwachs jetzt eine Doppelhäuslerei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1939 OHG Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heute Oberdorf 2.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 18===&lt;br /&gt;
20 Ar durch Abtrennung aus Hufe XII (kann nicht sein, muss Hufe XVI gewesen sein).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1910 Erbpächter Heinrich Sass&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1936 Lehrer Wilhelm Freitag aus Lambrechtshagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 19===&lt;br /&gt;
26 a 55 qm; Doppelhäuslerei&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1912 Sägewerk Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1939 OHG Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heute Oberdorf 1.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 20===&lt;br /&gt;
23 a 46 qm; durch Abtrennung aus Hufe X entstanden, heute Transitstr. 23&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1914 Carl Müller&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Später war hier der Tierarzt Bobsien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 21===&lt;br /&gt;
200 Quadratruten oder 43 a 35 qm; Doppelhäuslerei&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 verkauft die Gemeinde Siedlungsland aus Hufe XI, grenzend an die künftige Büdnerei Bodenstein, an Maurer Methling zur Errichtung einer Doppelhäuslerei. Demnach muss sich Häuslerei 21 im Oberdorf direkt östlich neben der Bäckerei befunden haben (heute etwa Oberdorf 15).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1924 Maurer Paul Methling aus Mönchhagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1927 Hofpächter Gustav Behrens aus Kankel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 22===&lt;br /&gt;
Die Doppelhäuslerei entstand 1921 aus dem Siedlungsland, welches die Gemeinde aus Hufe XI verkauft hat; umfasste 43 a 35 qm (heute Oberdorf 17).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1923 Postschaffner Wilhelm Wolfgramm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 23===&lt;br /&gt;
Doppelhäuslerei von 43 a 35 qm; erbaut 1922 von Fritz Suhrbier, der hier die Poststelle des Ortes einrichtete. (Heute Oberdorf 16.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 24===&lt;br /&gt;
keine Angaben bekannt; wegen der fortlaufenden Nummerierung wird aber auch eine Häuslerei 24 existiert haben. Eventuell Oberdorf 11, die 1935 errichtete Häuslerei Fritz Brüß.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 25===&lt;br /&gt;
21 a 67 qm; 1920 errichtet auf Siedlungsland aus Hufe XI, das die Gemeinde verkaufte. Heute Oberdorf 19.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Emil Bodenstein, Molkereibesitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1921 Molkereibesitzer Rudolf Stahl&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1922 Bäcker, Müller und Landwirt Gustav Bendlin&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1927 Ella Häcker geb. Fahr ersteigert die Häuslerei; sie ist die Frau des Bäckers Häcker&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 baute Bäcker Häcker eine Wellblechgarage für sein Auto.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 26===&lt;br /&gt;
eine Doppelhäuslerei von 27 a 46 qm, 1921 an der Chaussee errichtet von Malermeister Franz Severt. (Heute Transitstr. 11)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 27===&lt;br /&gt;
Doppelhäuslerei  von 43 a 24 qm, errichtet 1922 vom Zimmerer Gustav Hallier, als die Gemeinde unbebautes Gemeindeland verkaufte. Um 1926 wurde noch ein Stall gebaut. (Heute Transitstr. 13)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 28===&lt;br /&gt;
Doppelhäuslerei von 43 a 37 qm auf Land, das aus Hufe XI abgetrennt wurde; errichtet 1926. (Heute Oberdorf 14)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1926 Georg Neumann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1930er Jahre Krüger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 29===&lt;br /&gt;
lag etwa zwischen Gaststätte zur Eibe und Büdnerei 11; 43 a 35 qm; 1934 von Hans Wegner errichtet, auf Land, das aus Amtsreservaten abgetrennt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 30===&lt;br /&gt;
1936 errichtet von Karl Ehlert (Hufe XIV) für seine Mutter; 24 a 53 qm; aus Gemeindeland erworben. Heute Oberdorf 13.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 31===&lt;br /&gt;
entstand 1936 als Arbeiterhaus der Fa. Lange; 22 a 61 qm; heute Oberdorf 12.&lt;br /&gt;
1939 OHG Hans Lange, Sägewerk&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 32===&lt;br /&gt;
Diese Häuslerei wurde erst 1949 gegründet, vom Landarbeiter Eduard Zich, und es ist leider nicht bekannt, wo sie gelegen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
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		<title>Mönchhagen: Die Häuslereien</title>
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		<updated>2025-06-19T13:14:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Häuslerei 4 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Büdnereien/Häuslereien/Katen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu den &#039;&#039;&#039;Häuslereien in Mönchhagen von Ende des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
==Häuslereien==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Beispiel des Bauunternehmers, des Kolonialwarenhändlers oder des Bäckers sieht man, dass auch Besitzer einer Häuslerei es zu Wohlstand bringen konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Lage der Häuslereien Ende des 19. Jahrhunderts==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Karte 1894 Skizze.png|thumb|400px|Karte des Ortes von 1894, skizziert nach einem Original aus dem Landeshauptarchiv Schwerin (Bestand 12.12-1, Signatur G127 XI). &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Karte trägt im Original den Vermerk „kopirt von der Karte de 1855 im Jahre 1894“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in gelb eingezeichnete Straße ganz rechts am Rand der Gemarkung Mönchhagens ist der Hansische Botenweg – er endete nach dem Bau der Chaussee offenbar etwa an der Gemeindegrenze. Die Beschriftung „nach Rostock“, die auf der Karte noch verzeichnet war, ist später mit Bleistift durchgestrichen worden. Bis zum 2. Weltkrieg hatte Mönchhagen um die 300 Einwohner.&lt;br /&gt;
Eingezeichnet sind die Hufen (also die größeren Höfe, die ihren Besitzern erlaubte, allein von der Landwirtschaft zu leben), die Büdnereien und die Häuslereien. Alle drei wurden damals durchnummeriert (römische Ziffern), Adressen wie heute gab es noch nicht. Die Häuslereien I bis XX sind grau mit roten Ziffern, die Büdnereien I bis VIII orange mit blauen Ziffern; die Hufen in verschiedenen Pastellfarben mit grünen Ziffern. Die zugehörigen Gebäude haben jeweils entlang der Straßen gestanden. Dunkelgrün ist Gemeindeland, in Schwarz ist die Lage einiger besonderer Gebäude wie der Windmühlen und des Bahnhofes gekennzeichnet. &lt;br /&gt;
Eingetragen sind auch die angrenzenden Feldmarken – Mönchhagen war umgeben von Höfen, d. h. Gütern, mit unterschiedlichen Eigentümern. Die Güter Jürgeshof und Purkshof gehörten dem Heilig Geist Hospital in Rostock, das Gut Volkenshagen dem Kloster zum Heiligen Kreuz in Rostock, das Gut Klein Kussewitz war ein Rittergut und die Güter Nienhagen und Häschendorf waren wie auch Mönchhagen Domanialbesitz, gehörten also dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 1=== &lt;br /&gt;
umfasste 1851 15 Quadratruten; 1924 wurde sie zu einer Doppelhäuslerei, nachdem 7338 qm dazugekommen waren und die Fläche jetzt 91 a 81 qm betrug. Häuslerei I lag am Stillen Frieden dort, wo heute das dritte Grundstück gerechnet von der Kreuzung an liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Jochen Hallier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1859 dessen Schwiegersohn Block&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1913 Stellmacher Ernst Zander&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Privatier Kaufmann Eduard Drenger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1921 Stellmacher Ernst Zander (kein Fehler, er übernahm tatsächlich wieder)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1938 Flugzeugtischler Arthur Krüger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Krüger kein Landwirt war, verkaufte er 1943 formell seine Häuslerei an Dr. Brandt (Hufe 2) als Unterkunft für dessen Landarbeiter. Seinen Betrieb verlegte Krüger in seine Häuslerei 16.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 2===&lt;br /&gt;
15 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Joachim Suhrbier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 Hanna Suhrbier geb Stuth zu 1/4 und der Sohn Ernst Suhrbier zu 3/4&lt;br /&gt;
Hanna stirbt 1917, Ernst 1918 im Feldlazarett&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 Ernsts Witwe Karoline Suhrbier sowie die Kinder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 3===&lt;br /&gt;
15 Quadratruten, wird 1870 auf 85 Quadratruten erweitert; heute Transitstr. 7/7a&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Chausseewärter Maibohm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1873 Erbpächter Heinrich Brandt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1876 Erbpächter Heinrich W. Schulze&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1929 Erbpächterin Marie Schulze geb. Gebhardt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 4===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zunächst 15 Quadratruten, später 85 Quadratruten; heute Transitstr. 9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1855 Heinrich Witt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1875 Heinrich Millahn, Chausseewärter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1887 Jah. Lau&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 Emma Loheit geb. Lau&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 Bäcker Karl Abst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1926 Meta Kentzler geb. Sültmann (Kaufmannsfrau)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Frage: Es gab noch den Kolonialwarenhändler Wilhelm Kentzler von mindestens 1925 an bis in die 1930er Jahre &amp;amp;ndash; wie gehört der da rein? Vermutlich der Mann von Meta.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 5===&lt;br /&gt;
85 Quadratruten; spätere Gaststätte zur Eibe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Heinrich Hallier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1890 Johann Hallier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1902 Eduard Tessmann, Dampfdreschmaschinenbesitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1912 Carl Düring, Briefträger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Johann Piehl&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1902 wurde das Haus durch die Baufirma Lange aufgestockt, 1927 wurde eine Bühne an den Saal angebaut. Bereits Johann Hallier betrieb eine Gaststätte auf der Häuslerei 5.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1933 wurde Häuslerei 5 zur Büdnerei 14.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;250px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Moenchhagen gastwirtschaft zur alten Eibe um 1900.JPG|Die Gastwirtschaft zur alten Eibe, um 1900. Gastwirt war lt. Aufschrift über der Tür Johann Hallier. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Moenchhaeger Eibe1939.jpg|Die alte Eibe Mönchhagens auf einem Foto von 1939; im Hintergrund die Gaststätte Piehl (heute ein privates Wohnhaus) auf der anderen Straßenseite; Blick vom Eibenhof in Richtung Straße; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_Eibe 2012.jpg|Die alte Eibe im Jahr 2012, im Hintergrund das gegenüberliegende (private) Gebäude, in dem früher die Gaststätte Piehl war. Blick vom Eibenhof in Richtung Straße; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 6===&lt;br /&gt;
85 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1874 Schuhmacher Christian Düwel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 Friederike Düwel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1904 Albert Düwel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Häuslerei 6 wurde 1932 zur Büdnerei 15.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 7===&lt;br /&gt;
87 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1875 Tischler Johann Schier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1889 Carl Wulff&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Arbeiter Peter Pingel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 Arbeiter Otto Lenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 8===&lt;br /&gt;
89 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1875 Stellmacher Christian Lorenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1877 Johann Stiegmann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1879 Arbeitsmann Johann Peters&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1909 dessen Sohn Stellmacher Johann Peters&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1912 Bertha Peters geb. Koch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1941 Stellmachermeister Hermann Peters&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anmerkung: Diese Auflistung ist möglicherweise falsch, denn ein Häusler Hans Stiegmann unterschreibt noch bis 1896 die Gemeindeprotokolle, muss also der Häuslerdeputierte gewesen sein. 1897 verzieht er nach Rostock, weshalb die Gemeinde einen neuen Trichinenbeschauer braucht. Dieses Amt übte Stiegmann seit 1895 aus. Eine andere Häuslerei im Besitz eines Stiegmann ist nicht bekannt. &lt;br /&gt;
Andererseits wird 1883 der Rademacher Peters als Ehemann der neu einzustellenden Hebamme genannt. Bei diesem dürfte es sich um den Arbeitsmann Peters gehandelt haben. Der dann kein Arbeiter, sondern Rademacher / Stellmacher gewesen wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 9===&lt;br /&gt;
1876 Stellmacher Christian Lorenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1897 Schmied Wilhelm Busch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1909 Schmied Karl Arndt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1918 Schmied Rudolf Möller aus St. Hubertus&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Schmiedegebäude auf Häuslerei 9 lag mit der Tür zur Landstraße und stand 2,5 m entfernt von der Grenze zur Büdnerei 12/Häuslerei 10. Am zum Garten gelegenen Teil gab es noch einen Stall. Der Schmiedemeister Möller hatte wenig Platz und musste seine Gerätschaften, Maschinen usw. vor der Schmiede und auf der Straße aufstellen. Aus diesem Grund erwarb er noch die nebenan liegende Büdnerei 12 und ließ den Grenzzaun entfernen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 Schmied und Gastwirt Albert Wellert aus Bentwisch; er erwarb auch Büdnerei 12&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landdrostei sperrte sich erst dagegen, dass Wellert beide, Häuslerei 9 und Büdnerei 12, zusammenlegen wollte, das Argument seines Anwalts aus einem Schreiben vom 11. April 1928, bereits der Vorbesitzer Möller hätte dies gemacht, überzeugte nicht &amp;amp;ndash; dann hätte bereits Möller gegen diese Vorschrift verstoßen hätte, sie sich aus den Grundbedingungen für Häuslerein ergäbe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Amtshauptmann des Mecklenburg-Schwerinschen Amtes Rostock empfahl jedoch, die Trennung der Grundstücke nicht zu erzwingen, da der Bericht des Gemeindevorstands bestätigte, dass die Verschmelzung der beiden Grundstücke im Interesse des Schmiedebetriebs notwendig war. Allerdings sollte man für die Genehmigung eine jährliche Gebühr verlangen. Am 14. Juni 1928 schließlich erteilte das Ministerium die Genehmigung, beide Grundstücke zusammenzulegen und befand auch eine zusätzliche Gebühr für nicht nötig. (Akte 5.12-4/2 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 10===&lt;br /&gt;
85 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1871 Johann Voth&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1899 Friederike Müller geb. Voth&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1922 Schmiedemeister Rudolf Möller&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wird Häuslerei 10 zu Büdnerei 12, nachdem sie Land dazubekommen hatte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 11===&lt;br /&gt;
480 Quadratruten aus Hufe XI abgetrennt zur Errichtung einer Häuslerei mit Windmühle. Später wurden aus der Häuslerei 122,3 Quadratruten oder 26 a 52 qm an die Eisenbahn abgetreten zum Bau der Strecke Stralsund&amp;amp;ndash;Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1881 Müller Carl Beckmann (Carl Beckmann verstarb 1895; als Mühlenbesitzerin wird in der Volkszählung von 1900 Hulda Beckmann aufgeführt.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 Helmuth Mentz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1918 Hermann Kasten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Gertrude Bodenstein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wurde aus der Häuslerei Nr. 11, auf der die Windmühle an der Bahn lag, die Büdnerei Nr. 9, weil Land von den Hufe XI und XIV dazu kam. Heute Oberdorf 20.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 12===&lt;br /&gt;
100 Quadratruten; heute direkt gegenüber der ESSO-Tankstelle an der nördlichen Gemeindegrenze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1885 Schuster Johann Mahncke&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1907 ging über Zwangsversteigerung an August Haller, Erbpächter Hufen V und IX&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1934 erhält dessen Frau Else Haller geb. Uhrig die Häuslerei 12&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 13===&lt;br /&gt;
170,8 Quadratruten; heute Oberdorf 3.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1893 Gottlob Geisler&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1905 Schiffszimmermann Friedrich Rummelhagen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 Franz Geisler&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1935 nach dem Tode Franz Geislers verkaufen die Erben an Else Haller geb. Uhrig&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wird aus Häuslerei 13 durch Landzukauf eine Doppelhäuslerei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 14===&lt;br /&gt;
93,1 Quadratruten, heute Transitstr. 4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1896 Schneider Hermann Behrens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1917 Landwirt Johann Roggendorf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier befand sich zu Beginn des 20. Jh auch die Postagentur.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 15===&lt;br /&gt;
92,9 Quadratruten, abgetrennt aus Hufe X, heute Transitstr. 5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1897 Arbeitsmann Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Wilhelm Jahnke&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Bauunternehmer Max Schlottfeldt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Landwirt Hans Lange aus Mönchhagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Schumacher Ernst Hausmann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Geschäftsmann Ernst Schwiedeps (nachdem der Stall abbrannte, hatte Schwiedeps kein Geld für einen Neubau mit zwei Aborten für die Mieter)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1926 Verkauf an die Reichsbahndirektion in Stettin&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 16===&lt;br /&gt;
Zu dieser gibt es keine Angaben, lediglich, dass der Flugzeugtischler Krüger aus Häuslerei 1 in den 1930er Jahren seinen Betrieb hierher verlegte. Heute Transitstr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 17===&lt;br /&gt;
1903 Bauunternehmer Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1929 Neubau eines weiteren Wohnhauses mit Stall auf Ländereien, die aus der Hufe X abgetrennt wurden; Veranda angebaut sowie Umbau des Stalls in eine Werkstatt: Durch den Landzuwachs jetzt eine Doppelhäuslerei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1939 OHG Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heute Oberdorf 2.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 18===&lt;br /&gt;
20 Ar durch Abtrennung aus Hufe XII (kann nicht sein, muss Hufe XVI gewesen sein).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1910 Erbpächter Heinrich Sass&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1936 Lehrer Wilhelm Freitag aus Lambrechtshagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 19===&lt;br /&gt;
26 a 55 qm; Doppelhäuslerei&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1912 Sägewerk Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1939 OHG Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heute Oberdorf 1.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 20===&lt;br /&gt;
23 a 46 qm; durch Abtrennung aus Hufe X entstanden, heute Transitstr. 23&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1914 Carl Müller&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Später war hier der Tierarzt Bobsien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 21===&lt;br /&gt;
200 Quadratruten oder 43 a 35 qm; Doppelhäuslerei&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 verkauft die Gemeinde Siedlungsland aus Hufe XI, grenzend an die künftige Büdnerei Bodenstein, an Maurer Methling zur Errichtung einer Doppelhäuslerei. Demnach muss sich Häuslerei 21 im Oberdorf direkt östlich neben der Bäckerei befunden haben (heute etwa Oberdorf 15).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1924 Maurer Paul Methling aus Mönchhagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1927 Hofpächter Gustav Behrens aus Kankel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 22===&lt;br /&gt;
Die Doppelhäuslerei entstand 1921 aus dem Siedlungsland, welches die Gemeinde aus Hufe XI verkauft hat; umfasste 43 a 35 qm (heute Oberdorf 17).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1923 Postschaffner Wilhelm Wolfgramm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 23===&lt;br /&gt;
Doppelhäuslerei von 43 a 35 qm; erbaut 1922 von Fritz Suhrbier, der hier die Poststelle des Ortes einrichtete. (Heute Oberdorf 16.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 24===&lt;br /&gt;
keine Angaben bekannt; wegen der fortlaufenden Nummerierung wird aber auch eine Häuslerei 24 existiert haben. Eventuell Oberdorf 11, die 1935 errichtete Häuslerei Fritz Brüß.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 25===&lt;br /&gt;
21 a 67 qm; 1920 errichtet auf Siedlungsland aus Hufe XI, das die Gemeinde verkaufte. Heute Oberdorf 19.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Emil Bodenstein, Molkereibesitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1921 Molkereibesitzer Rudolf Stahl&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1922 Bäcker, Müller und Landwirt Gustav Bendlin&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1927 Ella Häcker geb. Fahr ersteigert die Häuslerei; sie ist die Frau des Bäckers Häcker&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 baute Bäcker Häcker eine Wellblechgarage für sein Auto.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 26===&lt;br /&gt;
eine Doppelhäuslerei von 27 a 46 qm, 1921 an der Chaussee errichtet von Malermeister Franz Severt. (Heute Transitstr. 11)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 27===&lt;br /&gt;
Doppelhäuslerei  von 43 a 24 qm, errichtet 1922 vom Zimmerer Gustav Hallier, als die Gemeinde unbebautes Gemeindeland verkaufte. Um 1926 wurde noch ein Stall gebaut. (Heute Transitstr. 13)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 28===&lt;br /&gt;
Doppelhäuslerei von 43 a 37 qm auf Land, das aus Hufe XI abgetrennt wurde; errichtet 1926. (Heute Oberdorf 14)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1926 Georg Neumann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1930er Jahre Krüger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 29===&lt;br /&gt;
lag etwa zwischen Gaststätte zur Eibe und Büdnerei 11; 43 a 35 qm; 1934 von Hans Wegner errichtet, auf Land, das aus Amtsreservaten abgetrennt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 30===&lt;br /&gt;
1936 errichtet von Karl Ehlert (Hufe XIV) für seine Mutter; 24 a 53 qm; aus Gemeindeland erworben. Heute Oberdorf 13.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 31===&lt;br /&gt;
entstand 1936 als Arbeiterhaus der Fa. Lange; 22 a 61 qm; heute Oberdorf 12.&lt;br /&gt;
1939 OHG Hans Lange, Sägewerk&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 32===&lt;br /&gt;
Diese Häuslerei wurde erst 1949 gegründet, vom Landarbeiter Eduard Zich, und es ist leider nicht bekannt, wo sie gelegen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_H%C3%A4uslereien&amp;diff=129957</id>
		<title>Mönchhagen: Die Häuslereien</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_H%C3%A4uslereien&amp;diff=129957"/>
		<updated>2025-06-19T13:12:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Häuslerei 5 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Büdnereien/Häuslereien/Katen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu den &#039;&#039;&#039;Häuslereien in Mönchhagen von Ende des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Häuslereien==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Beispiel des Bauunternehmers, des Kolonialwarenhändlers oder des Bäckers sieht man, dass auch Besitzer einer Häuslerei es zu Wohlstand bringen konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Lage der Häuslereien Ende des 19. Jahrhunderts==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Karte 1894 Skizze.png|thumb|400px|Karte des Ortes von 1894, skizziert nach einem Original aus dem Landeshauptarchiv Schwerin (Bestand 12.12-1, Signatur G127 XI). &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Karte trägt im Original den Vermerk „kopirt von der Karte de 1855 im Jahre 1894“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in gelb eingezeichnete Straße ganz rechts am Rand der Gemarkung Mönchhagens ist der Hansische Botenweg – er endete nach dem Bau der Chaussee offenbar etwa an der Gemeindegrenze. Die Beschriftung „nach Rostock“, die auf der Karte noch verzeichnet war, ist später mit Bleistift durchgestrichen worden. Bis zum 2. Weltkrieg hatte Mönchhagen um die 300 Einwohner.&lt;br /&gt;
Eingezeichnet sind die Hufen (also die größeren Höfe, die ihren Besitzern erlaubte, allein von der Landwirtschaft zu leben), die Büdnereien und die Häuslereien. Alle drei wurden damals durchnummeriert (römische Ziffern), Adressen wie heute gab es noch nicht. Die Häuslereien I bis XX sind grau mit roten Ziffern, die Büdnereien I bis VIII orange mit blauen Ziffern; die Hufen in verschiedenen Pastellfarben mit grünen Ziffern. Die zugehörigen Gebäude haben jeweils entlang der Straßen gestanden. Dunkelgrün ist Gemeindeland, in Schwarz ist die Lage einiger besonderer Gebäude wie der Windmühlen und des Bahnhofes gekennzeichnet. &lt;br /&gt;
Eingetragen sind auch die angrenzenden Feldmarken – Mönchhagen war umgeben von Höfen, d. h. Gütern, mit unterschiedlichen Eigentümern. Die Güter Jürgeshof und Purkshof gehörten dem Heilig Geist Hospital in Rostock, das Gut Volkenshagen dem Kloster zum Heiligen Kreuz in Rostock, das Gut Klein Kussewitz war ein Rittergut und die Güter Nienhagen und Häschendorf waren wie auch Mönchhagen Domanialbesitz, gehörten also dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 1=== &lt;br /&gt;
umfasste 1851 15 Quadratruten; 1924 wurde sie zu einer Doppelhäuslerei, nachdem 7338 qm dazugekommen waren und die Fläche jetzt 91 a 81 qm betrug. Häuslerei I lag am Stillen Frieden dort, wo heute das dritte Grundstück gerechnet von der Kreuzung an liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Jochen Hallier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1859 dessen Schwiegersohn Block&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1913 Stellmacher Ernst Zander&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Privatier Kaufmann Eduard Drenger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1921 Stellmacher Ernst Zander (kein Fehler, er übernahm tatsächlich wieder)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1938 Flugzeugtischler Arthur Krüger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Krüger kein Landwirt war, verkaufte er 1943 formell seine Häuslerei an Dr. Brandt (Hufe 2) als Unterkunft für dessen Landarbeiter. Seinen Betrieb verlegte Krüger in seine Häuslerei 16.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 2===&lt;br /&gt;
15 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Joachim Suhrbier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 Hanna Suhrbier geb Stuth zu 1/4 und der Sohn Ernst Suhrbier zu 3/4&lt;br /&gt;
Hanna stirbt 1917, Ernst 1918 im Feldlazarett&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 Ernsts Witwe Karoline Suhrbier sowie die Kinder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 3===&lt;br /&gt;
15 Quadratruten, wird 1870 auf 85 Quadratruten erweitert; heute Transitstr. 7/7a&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Chausseewärter Maibohm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1873 Erbpächter Heinrich Brandt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1876 Erbpächter Heinrich W. Schulze&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1929 Erbpächterin Marie Schulze geb. Gebhardt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 4===&lt;br /&gt;
zunächst 15 Quadratruten, später 85 Quadratruten; heute Transitstr. 9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1855 Heinrich Witt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1875 Heinrich Millahn, Chausseewärter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1887 Jah. Lau&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 Emma Loheit geb. Lau&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 Bäcker Karl Abst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1926 Meta Kentzler geb. Sültmann (Kaufmannsfrau)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Frage: Es gab noch den Kolonialwarenhändler Wilhelm Kentzler von mindestens 1925 an bis in die 1930er Jahre &amp;amp;ndash; wie gehört der da rein? Vermutlich der Mann von Meta.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 5===&lt;br /&gt;
85 Quadratruten; spätere Gaststätte zur Eibe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1851 Heinrich Hallier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1890 Johann Hallier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1902 Eduard Tessmann, Dampfdreschmaschinenbesitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1912 Carl Düring, Briefträger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Johann Piehl&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1902 wurde das Haus durch die Baufirma Lange aufgestockt, 1927 wurde eine Bühne an den Saal angebaut. Bereits Johann Hallier betrieb eine Gaststätte auf der Häuslerei 5.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1933 wurde Häuslerei 5 zur Büdnerei 14.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;250px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Moenchhagen gastwirtschaft zur alten Eibe um 1900.JPG|Die Gastwirtschaft zur alten Eibe, um 1900. Gastwirt war lt. Aufschrift über der Tür Johann Hallier. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Moenchhaeger Eibe1939.jpg|Die alte Eibe Mönchhagens auf einem Foto von 1939; im Hintergrund die Gaststätte Piehl (heute ein privates Wohnhaus) auf der anderen Straßenseite; Blick vom Eibenhof in Richtung Straße; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_Eibe 2012.jpg|Die alte Eibe im Jahr 2012, im Hintergrund das gegenüberliegende (private) Gebäude, in dem früher die Gaststätte Piehl war. Blick vom Eibenhof in Richtung Straße; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 6===&lt;br /&gt;
85 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1874 Schuhmacher Christian Düwel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 Friederike Düwel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1904 Albert Düwel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Häuslerei 6 wurde 1932 zur Büdnerei 15.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 7===&lt;br /&gt;
87 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1875 Tischler Johann Schier&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1889 Carl Wulff&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Arbeiter Peter Pingel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 Arbeiter Otto Lenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 8===&lt;br /&gt;
89 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1875 Stellmacher Christian Lorenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1877 Johann Stiegmann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1879 Arbeitsmann Johann Peters&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1909 dessen Sohn Stellmacher Johann Peters&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1912 Bertha Peters geb. Koch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1941 Stellmachermeister Hermann Peters&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anmerkung: Diese Auflistung ist möglicherweise falsch, denn ein Häusler Hans Stiegmann unterschreibt noch bis 1896 die Gemeindeprotokolle, muss also der Häuslerdeputierte gewesen sein. 1897 verzieht er nach Rostock, weshalb die Gemeinde einen neuen Trichinenbeschauer braucht. Dieses Amt übte Stiegmann seit 1895 aus. Eine andere Häuslerei im Besitz eines Stiegmann ist nicht bekannt. &lt;br /&gt;
Andererseits wird 1883 der Rademacher Peters als Ehemann der neu einzustellenden Hebamme genannt. Bei diesem dürfte es sich um den Arbeitsmann Peters gehandelt haben. Der dann kein Arbeiter, sondern Rademacher / Stellmacher gewesen wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 9===&lt;br /&gt;
1876 Stellmacher Christian Lorenz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1897 Schmied Wilhelm Busch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1909 Schmied Karl Arndt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1918 Schmied Rudolf Möller aus St. Hubertus&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Schmiedegebäude auf Häuslerei 9 lag mit der Tür zur Landstraße und stand 2,5 m entfernt von der Grenze zur Büdnerei 12/Häuslerei 10. Am zum Garten gelegenen Teil gab es noch einen Stall. Der Schmiedemeister Möller hatte wenig Platz und musste seine Gerätschaften, Maschinen usw. vor der Schmiede und auf der Straße aufstellen. Aus diesem Grund erwarb er noch die nebenan liegende Büdnerei 12 und ließ den Grenzzaun entfernen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 Schmied und Gastwirt Albert Wellert aus Bentwisch; er erwarb auch Büdnerei 12&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landdrostei sperrte sich erst dagegen, dass Wellert beide, Häuslerei 9 und Büdnerei 12, zusammenlegen wollte, das Argument seines Anwalts aus einem Schreiben vom 11. April 1928, bereits der Vorbesitzer Möller hätte dies gemacht, überzeugte nicht &amp;amp;ndash; dann hätte bereits Möller gegen diese Vorschrift verstoßen hätte, sie sich aus den Grundbedingungen für Häuslerein ergäbe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Amtshauptmann des Mecklenburg-Schwerinschen Amtes Rostock empfahl jedoch, die Trennung der Grundstücke nicht zu erzwingen, da der Bericht des Gemeindevorstands bestätigte, dass die Verschmelzung der beiden Grundstücke im Interesse des Schmiedebetriebs notwendig war. Allerdings sollte man für die Genehmigung eine jährliche Gebühr verlangen. Am 14. Juni 1928 schließlich erteilte das Ministerium die Genehmigung, beide Grundstücke zusammenzulegen und befand auch eine zusätzliche Gebühr für nicht nötig. (Akte 5.12-4/2 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 10===&lt;br /&gt;
85 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1871 Johann Voth&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1899 Friederike Müller geb. Voth&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1922 Schmiedemeister Rudolf Möller&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wird Häuslerei 10 zu Büdnerei 12, nachdem sie Land dazubekommen hatte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 11===&lt;br /&gt;
480 Quadratruten aus Hufe XI abgetrennt zur Errichtung einer Häuslerei mit Windmühle. Später wurden aus der Häuslerei 122,3 Quadratruten oder 26 a 52 qm an die Eisenbahn abgetreten zum Bau der Strecke Stralsund&amp;amp;ndash;Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1881 Müller Carl Beckmann (Carl Beckmann verstarb 1895; als Mühlenbesitzerin wird in der Volkszählung von 1900 Hulda Beckmann aufgeführt.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 Helmuth Mentz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1918 Hermann Kasten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Gertrude Bodenstein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wurde aus der Häuslerei Nr. 11, auf der die Windmühle an der Bahn lag, die Büdnerei Nr. 9, weil Land von den Hufe XI und XIV dazu kam. Heute Oberdorf 20.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 12===&lt;br /&gt;
100 Quadratruten; heute direkt gegenüber der ESSO-Tankstelle an der nördlichen Gemeindegrenze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1885 Schuster Johann Mahncke&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1907 ging über Zwangsversteigerung an August Haller, Erbpächter Hufen V und IX&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1934 erhält dessen Frau Else Haller geb. Uhrig die Häuslerei 12&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 13===&lt;br /&gt;
170,8 Quadratruten; heute Oberdorf 3.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1893 Gottlob Geisler&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1905 Schiffszimmermann Friedrich Rummelhagen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 Franz Geisler&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1935 nach dem Tode Franz Geislers verkaufen die Erben an Else Haller geb. Uhrig&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1925 wird aus Häuslerei 13 durch Landzukauf eine Doppelhäuslerei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 14===&lt;br /&gt;
93,1 Quadratruten, heute Transitstr. 4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1896 Schneider Hermann Behrens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1917 Landwirt Johann Roggendorf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier befand sich zu Beginn des 20. Jh auch die Postagentur.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 15===&lt;br /&gt;
92,9 Quadratruten, abgetrennt aus Hufe X, heute Transitstr. 5&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1897 Arbeitsmann Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1919 Wilhelm Jahnke&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Bauunternehmer Max Schlottfeldt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Landwirt Hans Lange aus Mönchhagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Schumacher Ernst Hausmann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Geschäftsmann Ernst Schwiedeps (nachdem der Stall abbrannte, hatte Schwiedeps kein Geld für einen Neubau mit zwei Aborten für die Mieter)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1926 Verkauf an die Reichsbahndirektion in Stettin&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 16===&lt;br /&gt;
Zu dieser gibt es keine Angaben, lediglich, dass der Flugzeugtischler Krüger aus Häuslerei 1 in den 1930er Jahren seinen Betrieb hierher verlegte. Heute Transitstr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 17===&lt;br /&gt;
1903 Bauunternehmer Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1929 Neubau eines weiteren Wohnhauses mit Stall auf Ländereien, die aus der Hufe X abgetrennt wurden; Veranda angebaut sowie Umbau des Stalls in eine Werkstatt: Durch den Landzuwachs jetzt eine Doppelhäuslerei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1939 OHG Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heute Oberdorf 2.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 18===&lt;br /&gt;
20 Ar durch Abtrennung aus Hufe XII (kann nicht sein, muss Hufe XVI gewesen sein).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1910 Erbpächter Heinrich Sass&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1936 Lehrer Wilhelm Freitag aus Lambrechtshagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 19===&lt;br /&gt;
26 a 55 qm; Doppelhäuslerei&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1912 Sägewerk Hans Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1939 OHG Lange&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heute Oberdorf 1.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 20===&lt;br /&gt;
23 a 46 qm; durch Abtrennung aus Hufe X entstanden, heute Transitstr. 23&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1914 Carl Müller&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Später war hier der Tierarzt Bobsien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 21===&lt;br /&gt;
200 Quadratruten oder 43 a 35 qm; Doppelhäuslerei&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 verkauft die Gemeinde Siedlungsland aus Hufe XI, grenzend an die künftige Büdnerei Bodenstein, an Maurer Methling zur Errichtung einer Doppelhäuslerei. Demnach muss sich Häuslerei 21 im Oberdorf direkt östlich neben der Bäckerei befunden haben (heute etwa Oberdorf 15).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1924 Maurer Paul Methling aus Mönchhagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1927 Hofpächter Gustav Behrens aus Kankel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 22===&lt;br /&gt;
Die Doppelhäuslerei entstand 1921 aus dem Siedlungsland, welches die Gemeinde aus Hufe XI verkauft hat; umfasste 43 a 35 qm (heute Oberdorf 17).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1923 Postschaffner Wilhelm Wolfgramm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 23===&lt;br /&gt;
Doppelhäuslerei von 43 a 35 qm; erbaut 1922 von Fritz Suhrbier, der hier die Poststelle des Ortes einrichtete. (Heute Oberdorf 16.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 24===&lt;br /&gt;
keine Angaben bekannt; wegen der fortlaufenden Nummerierung wird aber auch eine Häuslerei 24 existiert haben. Eventuell Oberdorf 11, die 1935 errichtete Häuslerei Fritz Brüß.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 25===&lt;br /&gt;
21 a 67 qm; 1920 errichtet auf Siedlungsland aus Hufe XI, das die Gemeinde verkaufte. Heute Oberdorf 19.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 Emil Bodenstein, Molkereibesitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1921 Molkereibesitzer Rudolf Stahl&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1922 Bäcker, Müller und Landwirt Gustav Bendlin&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1927 Ella Häcker geb. Fahr ersteigert die Häuslerei; sie ist die Frau des Bäckers Häcker&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1928 baute Bäcker Häcker eine Wellblechgarage für sein Auto.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 26===&lt;br /&gt;
eine Doppelhäuslerei von 27 a 46 qm, 1921 an der Chaussee errichtet von Malermeister Franz Severt. (Heute Transitstr. 11)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 27===&lt;br /&gt;
Doppelhäuslerei  von 43 a 24 qm, errichtet 1922 vom Zimmerer Gustav Hallier, als die Gemeinde unbebautes Gemeindeland verkaufte. Um 1926 wurde noch ein Stall gebaut. (Heute Transitstr. 13)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 28===&lt;br /&gt;
Doppelhäuslerei von 43 a 37 qm auf Land, das aus Hufe XI abgetrennt wurde; errichtet 1926. (Heute Oberdorf 14)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1926 Georg Neumann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1930er Jahre Krüger&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 29===&lt;br /&gt;
lag etwa zwischen Gaststätte zur Eibe und Büdnerei 11; 43 a 35 qm; 1934 von Hans Wegner errichtet, auf Land, das aus Amtsreservaten abgetrennt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 30===&lt;br /&gt;
1936 errichtet von Karl Ehlert (Hufe XIV) für seine Mutter; 24 a 53 qm; aus Gemeindeland erworben. Heute Oberdorf 13.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 31===&lt;br /&gt;
entstand 1936 als Arbeiterhaus der Fa. Lange; 22 a 61 qm; heute Oberdorf 12.&lt;br /&gt;
1939 OHG Hans Lange, Sägewerk&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslerei 32===&lt;br /&gt;
Diese Häuslerei wurde erst 1949 gegründet, vom Landarbeiter Eduard Zich, und es ist leider nicht bekannt, wo sie gelegen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=129631</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=129631"/>
		<updated>2025-06-12T12:08:02Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt: die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an den Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Palm wollte offenbar eine Schänke eröffnen, denn der Schulze Heydtmann hat dabei geholfen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Vorteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß ich das mir übertragene Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Um 1870 entstanden folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger an der Kreuzung Dorfstraße/Stiller Frieden hatte sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
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	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=129630</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
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		<updated>2025-06-12T11:48:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Infrastruktur */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt: die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an den Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Palm wollte offenbar eine Schänke eröffnen, denn der Schulze Heydtmann hat dabei geholfen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Vorteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß ich das mir übertragene Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Um 1870 entstanden folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger an der Kreuzung Dorfstraße/Stiller Frieden hatte sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&lt;br /&gt;
Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=127182</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=127182"/>
		<updated>2025-04-10T18:01:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Mühlen und Handwerksbetriebe */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt: die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an den Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Palm wollte offenbar eine Schänke eröffnen, denn der Schulze Heydtmann hat dabei geholfen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Vorteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß ich das mir übertragene Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Um 1870 entstanden folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&lt;br /&gt;
Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
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	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=127181</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
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		<updated>2025-04-10T17:50:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Bestechungsskandal */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt: die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an den Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Palm wollte offenbar eine Schänke eröffnen, denn der Schulze Heydtmann hat dabei geholfen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Vorteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß ich das mir übertragene Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Dadurch entstanden 1873 folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&lt;br /&gt;
Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=127180</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
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		<updated>2025-04-10T17:27:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Weitere Schulzen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt: die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an einen Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Der Schulze Heydtmann hat sich dabei &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Voteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß ich das mir übertragene Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Dadurch entstanden 1873 folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&lt;br /&gt;
Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Die_M%C3%BChlen&amp;diff=127179</id>
		<title>Mönchhagen: Die Mühlen</title>
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		<updated>2025-04-10T17:08:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Weitere Müller */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Mühlen]]&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes Mönchhagen, aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu den &#039;&#039;&#039;Mühlen in Mönchhagen.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier finden Sie zusammengefasst alle Abschnitte zu den Mühlen aus den anderen Artikeln zur Mönchhäger Geschichte, sowie zusätzliche Informationen, bspw. technischer Art.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; als Diskussionsbeitrag eintragen oder (besser) direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die erste Mönchhäger Mühle==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Vorhandensein einer Mühle ist in Mönchhagen seit 1270 belegt – am 24. Oktober vermachte laut Hallier Wilhelm von Baumgarten vor einer Reise seine Hufe und die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;kleine Mühle in Monekehaghen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; seiner Frau und seinen beiden Söhnen Willikin und Gerlach. Diese alte Mühle könnte die Wassermühle gewesen sein, die am heutigen Weg nach Häschendorf gelegen hat. Die beiden Windmühlen entstanden erst später &amp;amp;ndash; wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei dieser mittelalterlichen Mühle um eine frühere Mühle an einem dritten Standort gehandelt hat. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Spätere Erwähnungen von Müllern in Mönchhagen tauchen in den Rostocker Landgüterrechnungen von 1437 bis 1438 auf, die einen Pranghe als Müller nennen. Im Pachtregister des Klosters Marienehe für 1468 gibt es einen &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henrik der molend master&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Reste einer Wasserbau-Anlage im Oberdorf==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Ausgang Oberdorf Richtung Volkenshagen findet man noch Reste der Uferbefestigung eines angelegten Kanals sowie das sumpfige Bett des alten Bachlaufes. &lt;br /&gt;
Zudem sollen in den 1920er Jahren noch die großen Eichenpfähle im Durchbruch im Mühlenwall zu sehen gewesen sein, an denen früher das Mühlrad befestigt war, so berichtet ein Zeitzeuge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst wurde diese Anlage als Reste der ersten Mönchhäger Wassermühle gedeutet. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass es sich hier um eine Entwässerungsanlage aus dem 19. Jh. gehandelt hat. Das Gebiet ist auch heute noch sehr sumpfig, durch seine Lage in einer Geländesenke. Gerade die Tatsache, dass das Mühlrad an Pfählen befestigt war, spricht dagegen, dass es sich um eine Mühle gehandelt hat (persönlich Mitteilung des Vorsitzenden des Mühlenvereins Mecklenburg-Vorpommern). Wenn die Entwässerungsanlage durch ein Wasserrad angetrieben wurde, wurde sie möglicherweise im Volksmund auch als Mühle bezeichnet. (Wir sprechen ja oftmals heute auch von Windmühlen, wenn wir eigentlich Windräder meinen.) Die Entwässerungsanlage wurde möglicherweise im Zuge der Gründung (Beginn 19. Jh.) oder der Erweiterung (1840) der Büdnerei 8 gebaut,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;400px&amp;quot; heights=&amp;quot;300px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Moenchhagen Muehlreste Oberdorf.jpeg|Oben links: Ein neuer künstlicher Wasserlauf wurde südlich des alten angelegt (Blickrichtung: nach Westen auf den Weg zur früheren Büdnerei Nr. 8.; oben rechts: der alte Bachlauf, der durch die sumpfige Geländesenke fließt; unten links: alte Uferbefestigung des neuen Kanals; unten rechts: der alte Bachlauf des Mühlenbaches; im Gelände ist noch zu erahnen, wo früher einmal das Wasserrad war. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Moenchhagen Karte alter Muehlteich Oberdorf.jpeg|Ungefähre Lage der Reste der alten Wasserbau-Anlage. Der alte Bach führt etwas nördlich des neuen Bachlaufs durch den Teich durch &amp;amp;ndash; der alte Lauf fehlt auf der Karte. Die Karte ist aus OpenStreetMap (Daten von [http://www.openstreetmap.org OpenStreetMap] - Veröffentlicht unter [http://opendatacommons.org/licenses/odbl ODbL]) – dort ist der Verlauf des Baches allerdings falsch eingezeichnet und wurde in der dargestellten Karte nach offiziellen Karten (nach Augenmaß) von mir korrigiert. Die violette gestrichelte Linie gibt die Gemeindegrenzen an mit Amts- bzw. Gemeindebezeichnungen)&lt;br /&gt;
Moenchhagen_Entwaesserunganlage_Oberdorf_um_1900.JPG|Am linken Bildrand ist der alte Bachlauf zu sehen, der hinter dem Baum in den sumpfigen Weiher mündet. Der neu angelegte Wasserlauf fließt südlich am Weiher vorbei (also hinter dem Betrachter). Blickrichtung: Nordwärts in Richtung der Straße nach Volkenshagen. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Wassermühle als Papiermühle==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 [[Datei:Oberschlaechtige wassermuehle einwanderermuseum frutillar chile.JPG|thumb|Ein oberschlächtiges Mühlrad.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
    Wassermühle im Freilichtmuseum zur Kultur der deutschen Einwanderer in Frutillar in Chile aus dem 19. Jh. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Vorhandensein einer Mühle ist in Mönchhagen seit 1270 belegt – am 24. Oktober verfügte Wilhelm von Baumgarten vor einer Reise über seine Mühle in Monekehagen in seinem Testament.  Dabei hat es sich möglicherweise bereits um die Kornmühle gehandelt, die vor der Kirchenvisitation des Jahres 1649 auf Befehl des Landesherrn zu einer Papiermühle wurde. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verzeichnis Was anietzo Vor Unterthanen an Bawleuten, Cossaten, Einlieger, Müller, Schäfer und Schmiede im Ambte Ribbenitze vorhanden&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; vom August 1635 führt bereits eine Papiermühle in Mönchhagen auf, die Umwandlung muss also vorher passiert sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu der Zeit gab es in Mecklenburg 5 Papiermühlen, von denen jedoch keine in der Umgebung von Rostock lag. Gerade hier wurde aber Papier gebraucht, denn die schon 1419 gegründete Universität in Rostock hatte eine der ersten deutschen Buchdruckereien. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Letzter Kornmüller war Claus Witte. Nach diesem kam die Mühle als Papiermühle an Hennings; erstmals taucht ein Hinrich Hennings 1635 als Papiermacher in einem Verzeichnis des Amtes Ribnitz auf, der auch 1652 in den Contributionslisten (Steuerlisten) des Domanialamtes Ribnitz genannt wird. Es scheint, als hätte er die zugehörigen Ländereien nicht landwirtschaftlich genutzt, denn sein Viehbestand belief sich auf nur drei Kühe. In Besitz der Familie Hennings befand die Mühle sich noch 1743. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lage der Papiermühle kennen wir aus alten Karten, sie lag bachabwärts von dem Mühlenteich, der hinter der heute dort ansässigen Firma Göllnitz liegt, in der Nähe des Feuerwehrgerätehauses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Peezer Bach, Mühlgraben und Mühlenteich===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchagen muehlenteich und Papiermuehle damalige Lage.jpg|thumb|400px|Die ungefähre Lage von Papiermühle, Mühlgraben und Mühlenteich. Über dem r von &amp;amp;bdquo;Papiermühle&amp;amp;ldquo; liegt das heutige Feuerwehrgerätehaus, über dem roten Punkt die alte Scheune, darüber das gelbe Gebäude der Kita. Die Straße nach Häschendorf liegt etwa am linken Rand des Teiches und folgt dann dem Südarm. Am rechten Bildrand das Gelände der Fa. AET, dahinter das Neubaugebiet. &#039;&#039;eigenes Foto, mit eigenen Ergänzungen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Etwa dort, wo der Weg nach Häschendorf heute Mönchhagen verlässt, teilt sich der Peezer Bach in zwei Arme – das lässt sich auf allen drei Karten wiederfinden, allerdings ändert sich der Ort der Teilung von Karte zu Karte. Auf der aktuellen Karte fehlt zudem der Mühlenteich, der auf einigen älteren Karten an dieser Stelle eingezeichnet ist. Der Mühlenteich lag in der Nähe des heutigen Feuerwehrgerätehauses, wo hinter der Firma Göllnitz noch ein verkrauteter Überrest des Teiches liegt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Karte von 1788 ist der Teich vorhanden, im Messtischblatt von 1888 nicht mehr. In der Karten der Dorffeldmark von 1894 ist er wiederum eingezeichnet – aber diese Karte wurde kopiert von einer Karte von 1855 und möglicherweise an dieser Stelle nicht aktualisiert. Zusammen mit Informationen aus der Akte 5.12-4/2 12048 zur Papiermühle (Landeshauptarchiv Schwerin; s. u. im Abschnitt &amp;quot;Im 19. Jahrhundert&amp;quot;) kommt man zu dem Schluss, dass  mit dem Ablassen des Teiches nach 1850 begonnen wurde und er bis spätestens 1900 nicht mehr existierte. Die Papiermühle war in 1870er Jahren bereits abgerissen und ist auch in der Karte von 1894 nicht mehr eingezeichnet. &lt;br /&gt;
Heute ist nur noch ein Rest vom Mühlenteich (oder eigentlich nur noch ein sumpfiges, mit Schilf bestandenes Areal) hinter dem Gelände der Fa. Göllnitz zu sehen, wenn man der Straße nach Häschendorf ein Stück über die Brücke über den Peezer Bach folgt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Papiermühle war eine Wassermühle und lag am heutigen Ortsausgang nach Häschendorf – diese  Straße gab es im 19. Jh noch nicht. Hier teilt sich der Peezer Bach in Nord- und Südarm. Nach der Teilung knickt der Nordarm nach Norden ab, um sich dann direkt hinter den Grundstücken wieder nach Westen zu wenden. Ähnlich war der Verlauf auch 1788. Man hatte den Mühlengraben zwischen Teich und Nordarm gezogen und an diesem die Mühle errichtet. Die Schleife über Südarm und abknickendem Nordarm konnte man vermutlich als Umfluter nutzen und hier das Wasser bei Reparaturarbeiten um die Mühle herum leiten. Die Papiermühle lag am Mühlgraben, den man zwischen dem Mühlenteich und dem nach Norden abknickenden Nordarm des Baches gezogen hatte, dies ist auf der Karte von 1788 zu erkennen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Einschub: Zur Lage des Mühlenteichs&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Muehlenteich Moenchhagen Hoehenprofil 2016.jpeg|thumb|Höhenstufenkarte: Landesamt für Innere Verwaltung M-V (www.laiv-mv.de); einsehbar online unter: https://www.gaia-mv.de/gaia/gaia.php;&lt;br /&gt;
© GeoBasis-DE/M-V; 2016. &#039;&#039;eigene Veränderung der Farben, um die geringen Höhenunterschiede zu verdeutlichen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Höhenprofil erkennt man, dass die Lage für den Mühlenteich gut gewählt war. Je dunkler das Blau, desto tiefer das Gelände, je heller das Grün, desto höher das Gelände. Man erkennt gut, dass der Bach durch ein Tal fließt. Mit dem Gelände fällt auch das Tal nach Westen (d. h. zur See hin) ab. Dort, wo der Mühlenteich lag, befinden sich zwei besonders tiefe Mulden (dunkelblaue Flecken).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Zu beachten ist aber, dass die Höhenunterschiede sehr gering sind &amp;amp;ndash; zwischen dem höchsten (hellgrün) und dem tiefsten (dunkelblau) Bereich liegen gerade mal etwa 12 m.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man sieht hier auch, warum sich der Peezer Bach hinter dem Teich teilt – er muss dem Hügel ausweichen und es gibt zumindest was den Höhenverlauf angeht, keinen Grund, die eine oder die andere Seite zu bevorzugen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Farben und Kontraste wurden geändert, um die sehr geringen Höhenunterschiede deutlicher hervortreten zu lassen und anschließend wurde die Höhenstufenkarte der Karte aus der letzten Abbildung transparent überlagert.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sowohl zum Mühlengraben als auch zum Südarm muss es eine Stauvorrichtung gegeben haben. In einer Akte von 1827 ist von Fachbaum und Schützenwerk die Rede. Der Fachbaum ist der oberste Balken an einem Wehr. Nach alter Literatur zu Wassermühlen muss man sich das so vorstellen: Am Ausgang des Teiches zum Mühlgraben befand sich ein Wehr, auf dem das Gerinne (die Arche) lag. Das war eine hölzerne, oben offene kastenförmige Wasserleitung, die das Wasser zum Wasserrad transportierte. Auf dem Wehr befand sich das Schützenwerk – dieses staute das Wasser über das Wehr hinaus auf. Durch Klappen im Schützenwerk konnte mehr oder weniger Wasser in die Arche gelassen werden. Der Wasserstand im Teich lag also oberhalb der Arche und sorgte für den nötigen Druck.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bachschleife über den Südarm diente als Freiarche oder Freischleuse. Zur Freiarche musste der Teich natürlich ebenfalls aufgestaut werden, sonst wäre das Wasser hier ja abgeflossen. Dies scheint ebenfalls durch ein Wehr mit darauf liegendem Schützenwerk geschehen zu sein. Das &#039;&#039;&#039;feste&#039;&#039;&#039; Wehr musste jedoch niedriger sein als das zum Mühlengraben, damit man den Mühlgraben für Reparaturzwecke trocken legen konnte (nicht jedoch das aufliegende Schützenwerk, dieses musste höher sein, denn im Normalfall sollte das Wasser ja über den Mühlengraben und nicht über die Freiarche abfließen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einer Akte von 1827 wird die Mühle als oberschlächtige Wassermühle bezeichnet – also als eine Mühle, bei der das Wasser von oben auf das Mühlrad trifft. Das Wasser wurde über eine (vermutlich hölzerne) Arche (Gerinne) zum Rad geleitet, dazu passt, dass die Mühle lt. der schmettauschen Karte direkt am Mühlteich gelegen hat. So konnte das Wasser direkt von der Oberkante des Stauwehrs über die Arche zum Rad geleitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Wasserstand im Peezer Bach, der später auch als Löschwasserversorgung oftmals zu niedrig war, bereitete auch dem Papiermüller Probleme &amp;amp;ndash; am 27. April 1686 bat der Papiermacher Heinrich Hennings in einer Eingabe um die Anweisung des Bauholzes, welches ihm bereits bewilligt war. Die Mühle geriet schon wegen des häufigen Wassermangels ins Stocken und würde ohne das Bauholz bald völlig unbrauchbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Papiermühle===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen papiermuehle 1750.png|thumb|400px|Mögliche Ansicht der Mühle von Westen um 1750: Belegt sind die beiden Mühlräder, das oberschlächtige Gerinne und die Verschalung mit Tannenbrettern am oberen Giebel sowie mit Eichenbrettern am unteren Giebel und halben Erdgeschoss. Eine Abseite gab es lediglich auf der Nordseite. Das Dach muss hoch gewesen sein, denn es gab einen oberen und einen unteren Boden. &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dank einer Inventarliste von 1751 wissen wir einiges über das Aussehen der Mühle. Das Wohnhaus hatte 2 Etagen, war 65 Fuß lang und 35 Fuß breit – wobei 1 Fuß ca. 30 cm entsprach. Es war ein Fachwerkgebäude mit Strohdach.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An der Westseite befanden sich die Mühlräder – denn die Mühle hatte zwei Wasserräder. Diese lagen nicht auf derselben Welle, waren also wohl seitlich versetzt hintereinander angebracht. Dafür spricht die Breite der Arche (der Wasserzuführung), diese war mit 8 Fuß Breite doppelt so breit wie ein Rad. Die Räder waren mit 4 Fuß Breite und 7 Fuß Höhe recht klein für die Breite. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mühlräder saßen an einer Giebelseite, der Westgiebel war oben mit Tannenbrettern verkleidet, die oberste Etage mit Eichenbrettern verkleidet. Die untere Etage war nur halb mit Eichenbrettern verkleidet, die andere Hälfte hatte Lehmgefache. Leider geht aus dem Inventar nicht hervor, welche Hälfte – die unter, obere, rechte, linke …&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der Nordseite befand sich eine Abseite von 50 Fuß Länge, am Ostgiebel waren ebenfalls zwei strohgedeckte Kammern angebaut. Dieser Giebel war mit Eichenbrettern verkleidet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Süden war die Haustür, welche von Eychen Brettern und Mitten durch geschnitten – es war also offenbar eine „Klöntür“, deren obere und untere Hälfte getrennt geöffnet werden konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Haustür ging es rechts in die Stube, diese hatte einen Ofen von Schwartzen Kacheln und einen Lehmboden. Anhand der Anzahl der Fenster lassen sich die Größenverhältnisse der Räume vergleichen – die Stube hatte 8 Fenster.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Stube aus kam in eine Kammer (2 Fenster) mit einem Bettschrank und einem Bierkeller sowie in die Küche. In der Küche stand der Schornstein, der ebenfalls aus Fachwerk war. Von der Küche aus ging es in eine weitere Kammer (3 Fenster) sowie auch auf die Diele. In der Diele führte eine Treppe auf den Boden. Dieser war mit Eichenbrettern ausgelegt. An seiner Ostseite befand sich noch eine Kammer (5 Fenster), zur Rechten eine weitere Kammer (2 Fenster). Über dem Boden gab es noch einen weiteren, der mit Tannenbrettern ausgelegt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Diele aus führte eine Tür in den Viehstall, daneben eine weitere Tür in den Pferdestall, sowie auch eine Tür in die Papiermühle.&lt;br /&gt;
Die Mühle hatte ein so genanntes Deutsches Werk, das Stampfwerk hatte 16 Hämmer, zwei Getriebe und zwei Kammräder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Presse und Bütte standen in der Diele, neben der Bütte gab es noch einen kleinen Schornstein. Die Mühle hatte 10 Fenster, die Werkstube 9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Gebäude waren die 80 Fuß lange und 46 Fuß breite Scheune mit 2 Abseiten. An ihrer Nordseite war ein Wagenschauer. Die Durchfahrt durch die Scheune war in Nord-Süd-Richtung, denn ein zweiflügeliges Scheunentor befand sich auf der Südseite, dann wird das andere gegenüber gelegen haben. Der Wagen war vor diesem Tor dann auch durch das Schauer geschützt. Auf der Ostseite gab es drei kleine Stalltüren. Zu einem kleinen angebauten Stall ist nicht aufgeführt, auf welcher Seite er lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab noch einen Schweinekoben von 12 Fuß Länge und 8 Fuß Breite, sowie einen Katen. Dieser war für zwei Familien gedacht, denn er hatte zwei Stuben mit je einem Ofen. Bei jeder Stube gab es noch eine Kammer. Auf der Diele standen zwei Schwibbogenherde. Links von der Haustür lagen die Stuben, rechts befanden sich zwei Ställe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Papiermüller und immer wieder Ärger===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Im 17. Jahrhundert====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erstmals taucht ein Hinrich Hennings 1635 als Papiermacher in einem Verzeichnis des Amtes Ribnitz auf, der auch 1652 in den Contributionslisten (Steuerlisten) des Domanialamtes Ribnitz ebenfalls genannt wird (H.-J. Hallier: Das Dorf. Eine Mecklenburgische Chronik. Altstadt-Verlag, 2001). Es scheint, als hätte er die zugehörigen Ländereien nicht landwirtschaftlich genutzt, denn sein Viehbestand belief sich auf nur drei Kühe. Und noch im 18. Jh. wird die Mühlenhufe als wüste Hufe von den Nachbarn genutzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hennings hat Papier auch an die Universität Rostock geliefert. Jedoch gab es am 18. November 1659 einen Beschwerdebrief der Universität an den Landesherrn über die miserable Papierqualität, es werde &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;schlecht gelb und grob Druck-Papier verfertigt, [...] sowol an Littern kein Ansehen hat, als auch von litteratis und Buchhandlern nicht gern gekauffet, gelesen und angenommen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Krausesche Fundchronik)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da keine weiteren Klagen bekannt sind, hat der Papiermacher wohl auf die Kundenkritik reagiert (zumal damit gedroht wurde, eine weitere Papiermühle in Rövershagen zu errichten). Die Papiermühle blieb über 100 Jahre in der Familie Hennings.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem der Papiermüller Heinrich Hennings um 1700 gestorben war, führte seine Witwe die Papiermühle weiter. Das war einer Witwe erlaubt, sofern sie tüchtige Gesellen hatte. Diese Frau Hennings verfügte zudem wohl über genügend Durchsetzungsvermögen, denn sie verklagte die Buchdruckerei der Universität Rostock, nachdem diese die Papierlieferungen aus Mönchhagen 1713 nicht bezahlt hatten. Zu der Zeit soll die Papierqualität sehr gut gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Im 18. Jahrhundert====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
  [[Datei:Muehlenteich Moenchhagen 1850.JPG|thumb|400px|Die Lage des Mühlenteiches auf der Karte von 1894/1850 und die Lage der Papiermühle nach der Karte von 1788. Im 18. Jh gab es noch bachaufwärts der Mühle einen Verbindungsgraben zwischen dem Nord- und dem Südarm des Baches, in etwa dort, wo heute der Nordarm verläuft. Man beachte die Ausdehnung, die der Teich hatte – er reichte nach der Karte von 1894 bis auf Höhe der heutigen Fa. AET. &#039;&#039;eigenes Werk&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
   [[Datei:Muehlenteich Moenchhagen 2012.JPG|thumb|400px|Zum Vergleich die heutige Situation: der Mühlenteich ist zusammengeschrumpft und der Nordarm macht nördlich der heutigen Straße nach Häschendorf einen Bogen, um an der Brücke auf den Südarm zu treffen (dunkelblau). Der Peezer Bach führt am Mühlenteich vorbei und nicht mehr hindurch. &#039;&#039;eigenes Werk&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den 1760er Jahren mussten sich das Ribnitzer Domanialamt und die herzogliche Kammer des öfteren in Streitigkeiten einmischen, in die der Papiermüller Johann Hinrichs Hennings verwickelt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1762 hieß der Papiermüller Johann Hinrich Hennings. Zu der Zeit hatte J. H. Hennings vor, neben der Mühle (die er bereits gepachtet hatte) nun auch die dazu gehörende Hufe, die bis dahin wüst gelegen hatte, wieder zu pachten. Er konnte sich jedoch mit der Kammer nicht über die Pacht einigen, denn Hennings forderte bessere Konditionen als den anderen Bauern zustanden. Obwohl der Vertrag noch nicht zustandegekommen war, begann Hennings mit dem Beackern der wüst liegenden Äcker. Ärger gab es zunächst, weil der Müller seinen Garten eigenmächtig vergrößert hatte. Befragungen älterer Einwohner im Amt ergaben, dass der Garten des Müllers früher nicht so groß gewesen war, sodass man dem Müller kein Gewohnheitsrecht zugestand und die Vergrößerung des Gartens nicht akzeptierte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der nächste Ärger kam bald. 1764 beschlagnahmte die herzogliche Kammer Hennings&#039; Vermögen, weil er mit den Abgaben im Rückstand war. Henning führte die Schäden, die er während des 7-jährigen Krieges durch marodierende Soldaten erlitten hatte, als Entschuldigung an. Das nützte ihm jedoch nichts, Haus und Scheune wurden beschlagnahmt mit dem gesamten Inhalt. Seine Äcker und Wiesen sollten nun von Mönckehagener Bauern bewirtschaftet werden, das Heu eingebracht, die Wintersaat bestellt und die Sommersaat vorbereitet werden. Die beschwerten sich, dass der Mühlenacker zur Saat schlecht vorbereitet war und noch zweimal umgebrochen werden müsste. Außerdem müssten die Müllerin und die Tochter endlich aufhören, die Leute zu beschimpfen, sonst würden die Bauern sich nur um ihre eigenen Felder kümmern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im September berichtet der Oberamtmann aus Ribnitz dem Herzog, dass der Papiermüller die behördlichen Siegel an Haus und Scheune erbrochen und durch ein eigenes Schloss ersetzt hatte. Durch Ritzen im Tor war zu sehen, dass Hennings beschlagnahmtes Korn beiseite geschafft und gedroschen hatte. Die Behörde legte nun doppelte Schlösser an, was aber auch nichts nützte, denn einen Monat später drosch Hennings wieder beschlagnahmten Roggen, Gerste und Erbsen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin ordnete der Oberamtmann Brandt die Verhaftung an. Hennings wurde in eine Kammer in der Schmiede eingesperrt und von einem Unteroffizier bewacht. Am 8. 10. 1764 wurde Henning dem Amtsrichter vorgeführt. In der Gerichtsverhandlung verhielt er sich unhöflich, wenn nicht dreist. Er behauptete, nicht gewusst zu haben, dass die Schlösser amtlich waren, schließlich habe er nicht gesehen, wer sie angelegt hatte, er sei nicht zu Hause gewesen. Hallier zitiert nach Akten des Domanialamtes Ribnitz, weil Henning &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;im Gericht hin und her spatzirte und den Rücken kehrte,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ließ ihm das Gericht einen &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Puckel voll Prügel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; androhen. Um auf sein Urteil zu warten, wurde er wieder in die Schmiede gebracht. Nach einigen Tagen konnte er fliehen und entkam nach Rostock. Der Rostocker Kaufmann Brüssing war dann bereit, für Hennings Schulden zu bürgen, und der Papiermüller durfte zurück auf die Mühle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neuer Ärger bahnte sich an, weil der Müller an der Freiarche einen Graben vom Mühlteich direkt in den Südarm des Peezer Baches (in die Pepernitz) gegraben hatte, um das Mühlrad für Reparaturzwecke stilllegen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Erklärung: Die Wassermühle lag am Nordarm des Peetzer Baches, das Wasser floss vom Mühlteich normalerweise durch den Nordarm und trieb das Mühlrad an. Nun muss das Mühlrad aber gelegentlich stillgelegt werden können, z. B. zur Reparatur. Der vom Müller angelegte Graben leitete zu diesem Zweck das Wasser über die Paepernitz um die Mühle herum. Der Nordarm fiel dann trocken und das Mühlrad stand still.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit floss aber im Nordarm kaum noch Wasser und den Hausleuten im Dorf fehlte ihre Wasserzufuhr direkt hinter den Höfen. Im Gegenzug trat die Pepernitz, die nun das gesamte aus dem Teich abfließende Wasser fassen musste, über die Ufer und die Wiesen versumpften. Im November 1764 beschwerten sich die Bauern beim Herzog, woraufhin dieser am 5. Dezember 1764 dem Oberamtmann Brandt drohte, er solle endlich tätig werden, nachdem das Treiben des Papiermüllers nun schon zwei Jahre dauerte, ansonsten kämen auf ihn (Brandt) Schadensersatzforderungen zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Einschub: Überlegungen zum technischen Ablauf&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Prinzip der Wasserfuehrung einer Wassermuehle.png|thumb|400px|&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Vom aufgestauten Mühlenteich fließt das Wasser in den Peezer Bach und in die Paepernitz. Am Peezer Bach treibt es das Mühlrad an. Die nötige Energie dazu hat es durch die Aufstauung und das so erreichte Gefälle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) 1764 hatte der Papiermüller einen Graben gebaut, der das Wasser (bei geschlossenem Wehr im Nordarm zwischen Mühlteich und Mühle) hinter dem Mühlteich in die Paepernitz lenkte, worauf der Peezer Bach trocken fiel und die Paepernitz Hochwasser führte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) So wie der Verbindungsgraben auf der schmettauschen Karte von 1786 eingezeichnet ist, dient er (bei geschlossenem Wehr im Nordarm direkt am Mühlteich) als Umfluter um die Mühle herum, sodass zwar das Mühlrad trocken lag, der Peezer Bach aber trotzdem noch Wasser zu den Höfen brachte. &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um eine Wassermühle betreiben zu können, muss das Wasser genügend Kraft haben, um das Mühlrad in Gang zu setzen. Je größer das Gefälle ist, desto mehr Energie bringt das Wasser mit. Um ein hohes Gefälle zu erreichen, staut man das Gewässer an – durch das Anstauen entstehen die Mühlenteiche. Wenn das Mühlrad ausgetauscht oder repariert werden musste, musste die Mühle jedoch stillgelegt werden. Über einen Umfluter, also einen Graben, wird das Wasser dann um die Mühle herumgeführt, sodass das Mühlrad trocken liegt. Der Papiermüller hat daher einen Graben gebaut, der das Wasser direkt hinter dem Teich in die Paepernitz führte und den Peezer Bach trocken fallen ließ.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Zu den Begrifflichkeiten &amp;amp;ndash; Welcher Bach ist denn nun was?&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Wasserfluss, an dem die Mühle lag, ist der Mühl(en)bach, in Mönchhagen der Peezer Bach bzw. der Nordarm des Peezer Baches.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Wasserfluss, der als Umfluter um die Mühle herum führt, ist der Fri- oder Freibach (auch Freiarche), in Mönchhagen die Paepernitz bzw. der Südarm des Peezer Baches.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kartenskizze 1788.png|thumb|400px|Skizze nach einer Karte von Schmettau von 1788 (Vorlage einsehbar unter https://www.gaia-mv.de/gaia/gaia.php); eingezeichnet sind die Papiermühle auf Hufe XV und die Windmühle auf Hufe XIII. Ende des 18. Jh gab es offenbar einen Verbindungsgraben von der Paepernitz in den Peezer Bach – dieser ermöglichte es, die Mühle stillzulegen, indem man den Ausgang des Mühlteichs zur Wassermühle sperrte, das Wasser nur in die Paepernitz und von da zurück in den Nordarm leitete. Auf die Weise war die Mühle ohne Wasser, der Peezer Bach bekam aber noch genug Wasser ab. &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Muehlgraben 18Jh.png|thumb|400px|1764 legte Papiermüller Hennings einen Graben an zwischen Nordarm und Pepernitz. Der Graben lag bachaufwärts und schnitt den Nordarm vom Wasserzufluss ab, wenn der Mühlgraben gesperrt wurde. Ab mindestens 1786 gab es einen Graben bachabwärts. Mit diesem konnte das Wasser um die Mühle herum geleitet werden, so konnte trotz trockengelegten Mühlgrabens weiterhin Wasser in den Nordarm fließen. Die Pfeile geben jeweils die Fließrichtung des Wassers bei gesperrtem Mühlgraben an, also bei trockengelegter Mühle.&#039;&#039;eigenes Werk&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Oberamtmann setzte dann einen Ortstermin an. In der Verhandlung in Hirschburg (dort war damals das Amt) mussten die Bauern zwar zugestehen, dass der Müller im Prinzip das Recht hatte, den Bach umzuleiten und das Rad stillzulegen, um es reparieren zu können, aber dieser sollte den Graben nun binnen zwei Monaten (beginnend am 17. Januar 1765) zuschütten. Bis auf eine Verzögerung wegen Frostes klappte das dann wohl auch, im Mai 1765 war der Graben zugeschüttet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(In der schmettauschen Karte von 1786 ist ebenfalls eine Verbindung vom Südarm zum Nordarm eingezeichnet, aber diese liegt bachabwärts der Mühle. Wenn nun der Mühlgraben abgesperrt wurde, lag ebenfalls die Mühle trocken und konnte repariert werden. Das Wasser floss aber nun hinter der Mühle über den Verbindungsgraben in den Nordarm und versorgte die Höfe mit Wasser.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aber Ruhe war deswegen noch lange nicht. Der Müller ließ sein Geflügel in anderer Leute Erbsenfelder herumspazieren, worauf die nächste Beschwerde fällig wurde. Oberamtmann Brandt wies den Müller schriftlich an, sein Kleinvieh einzusperren. Wenn es weiterhin durch die Erbsenfelder spazierte, würde der Schulze Brandt es pfänden. Das tat der Dorfschulze dann auch. Doch als er es am 22. Juli 1766 dem Müller zurückbringen und 8 Taler Pfandgeld dafür kassieren wollte, war der Müller nicht zu Hause und die Ehefrau weigerte sich, die Enten zurückzunehmen – obwohl der Schulze von einer Amtsperson begleitet wurde. Sie beschimpfte den Schulzen als Spitzbuben und Schelm und gab noch anderes von sich, was nicht druckreif war. Sodass der Schulze und sein Begleiter vom Amt unverrichteter Dinge abziehen mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die Eintragungen im Kirchenrechnungs-Buch aus Volkenshagen deuten auf Zahlungschwierigkeiten von Papiermacher Hennings hin. Damals konnte man sich einen bestimmten Platz in der Kirche kaufen und zahlte dafür die so genannte Stuhlmiete. Je nachdem, wo der Platz war, zahlte man mehr oder weniger. In der Kirche Volkenshagen hatte der Papiermacher einen Stuhl im Wert einer jährlichen Stuhlmiete von 36 Schilling, der Schmied Possehl zahlte in den 1780er und 1790er Jahren bspw. nur ein Chorgeld von 12 Schillling. &lt;br /&gt;
Von 1761 bis 1764 restierte die Kirchenstuhlmiete für den Papiermüller Hennings – das bedeutete, der Papiermüller blieb die Miete für diesen Zeitraum schuldig. 1765 liest man den Eintrag: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von den Papier Müller Hennings, errechnet in diesem Jahr von 7ben Jahre entrichtet im Jahr 36 Schilling, macht auf 7 Jahre 5 Taler 12 Schilling.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Er hat demnach offenbar die Schulden der vergangenen 7 Jahre beglichen. 1766 ist wieder „restiert“ vermerkt, aber 1767 zahlt der Papiermüller für 3 Jahre 2 Taler 12 Schillinge, was wiederum einem Betrag von 36 Schilling pro Jahr entspricht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst als die Kammer die Mühle 1771 zum Verkauf freigab, hatte der Ärger ein Ende. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Einschub: Zu den damaligen Währungseinheiten in Mecklenburg:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1 Taler waren 48 Schilling und 1 Schilling entsprach 12 Pfennigen.&lt;br /&gt;
Pro Jahr 36 Schilling macht in 7 Jahren 252 Schilling; dividiert durch 48 ergibt 5,25 Taler pro Jahr, also 5 und ¼ Taler. Ein Viertel von 48 Schilling sind wiederum 12 Schilling, womit sich die Miete für 7 Jahre auf die im Kirchenbuch vermerkten 5 Taler und 12 Schillinge beläuft.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 28. Dezember 1778 wird der Papiermacher Budacher aus Mönchhagen bei einer Taufe als Pate genannt. 1781 war Feistel Papiermacher in Mönchhagen, die Papierqualität gab jedoch Anlass zu Klagen und die Lieferungen an die Universität kamen ständig zu spät. &lt;br /&gt;
Ab 1768 wurden an die Kirche Volkenshagen regelmäßig jährlich 36 Schillinge Stuhlmiete vom Papiermacher bezahlt, 1783&amp;amp;ndash;1786 wird Feistel als Papiermacher genannt, die Jahre davor wird der Name in den Aufstellungen der Einnahmen nicht genannt. Ab 1787 tauchen keine Stuhlmieten für den Papiermüller mehr auf. Die mit Feistel und Behrends nachlassende Papierqualität und verspätete Lieferungen sollen zu Klagen der Universität Rostock geführt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1798 folgte Behrens als Papiermacher. 1819 gehörte die Papiermühle immer noch Heinrich Dethloff Behrens, da dieser lt. der Fundchronik von Ludwig Krause ein Testament erstellt. Bereits 1809 wird der starke Verfall der Papiermühle erwähnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab 1779 hat die Papiermacherhufe wüst gelegen und war an 5 Mittel-Mönchhäger Hausleute zur Nutzung verpachtet &amp;amp;ndash; da diese Angabe dem oben Gesagten widerspricht, bezog sich die Verpachtung möglicherweise nur auf das Land, nicht auf die Mühle. 1814 (1819?) wurde die Papiermacherhufe dann an den Papiermacher Ledder verpachtet. Dieser hatte damals schon einige Jahre in Mönchhagen gewohnt. Die Bauern, die bis dahin das Land hatten nutzen dürfen, beschwerten sich natürlich beim Großherzog darüber.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Quellen zu den Gegebenheiten um die Papiermühle sind verschiedene Akten des Domanialamtes Ribnitz, zitiert in H.-J. Hallier: Das Dorf. Eine Mecklenburgische Chronik. Altstadt-Verlag, 2001.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Im 19. Jahrhundert====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den Mecklenburg-Schwerinschen Anzeigen vom 19. März 1842 bietet Ledder die Papiermühle zum Verkauf an:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verkauf einer Papiermühle mit Ländereien in Erbpacht. Wegen herangerückten Alters und körperlicher Schwäche beabsichtige ich, mein an der Rostock-Ribnitzer Chaussee, eine Meile von Rostock belegenes Erbpachtgehöft hier in Mönchhagen, im Amte Ribnitz, unter Vorbehalt der Genehmigung hoher Großherzogl. Cammer, aus freier Hand zu verkaufen. Kauflustige können deswegen zu jeder Zeit das Gehöft besehen und mit mir unterhandeln. Seit 28 Jahren ist die Fabrikation des Papiers mit gutem Erfolge betrieben, und kann wegen der Nähe Rostocks, wo der Absatz mit Leichtigkeit Statt findet, noch bedeutend vergrößert werden. An Ländereien befinden sich dabei 3 ½ Last schöner Weizen- und Gersteboden nebst Wiesen. Die Erbpacht ist nicht bedeutend; auch kann nach dem Wunsche des Käufers das Inventarium mit überlassen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurden die wasserbaulichen Anlagen von der neu errichteten Feilenhauerei genutzt, die Papiermühle muss also spätestens um 1870 ihren Betrieb eingestellt haben, wie auch aus dem Folgenden hervorgeht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um 1850 begann ein Streit zwischen dem Großherzog als Grundherr Mönchhagens und damit auch der Papiermühle und den Rittergütern Poppendorf und Groß Kussewitz, der über mehr als zwei Jahrzehnte andauerte. Diese beiden Gutsherren entnahmen dem Peezer Bach Wasser, um ihre Felder zu berieseln. Der Wasserstand sank daher in Mönchhagen und die Papiermühle konnte nicht mehr betrieben werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Erbpächter der Papiermühlenhufe war offenbar ein pragmatisch denkender Mensch, denn er riss &amp;amp;ndash; während die hohen Herren sich noch stritten &amp;amp;ndash; das Mühlengebäude ab und errichtete an dessen Stelle einen Viehstall für 24 Kühe. Zudem ersetzte er die Wehre durch eine provisorische 75 cm niedrigere Stauvorrichtung und senkte den Wasserspiegel des Mühlenteiches, da er diesen als Wiese nutzen wollte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Herzog hatte derweil Gutachter von der Universität Rostock beauftragt, sich die Situation vor Ort anzusehen. Man nahm daher Messungen des Wasserstandes und von dessen Auswirkungen vor, sowohl in Groß Kussewitz als auch in Poppendorf. Aber niemand dachte daran, sich auch mal in Mönchhagen umzusehen. Dann sollten jedoch die Messungen zur Sicherheit wiederholt werden. Weil aber ein wichtiges Mitglied der Kommission verhindert war und nicht zum Ortstermin erschien, konnten die Messungen nicht stattfinden. Da man sich aber nun einmal auf den Weg gemacht und getroffen hatte, beschloss man, sich doch mal die Situation in Mönchhagen anzusehen. Und stellte überrascht fest, dass die Mühle gar nicht mehr existierte und der Grund für den langen Rechtsstreit somit nicht mehr vorhanden war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da auf diese Weise der Mühlenbetrieb eingestellt war, wurde der Rechtsstreit beigelegt und der Erbpächter des Mühlengrundstücks verzichtete dauerhaft auf die Mühlengerechtigkeit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Mühlenteich wurde dann vollständig abgelassen. Der Erbpächter verpflichtete sich jedoch, durch den ehemaligen Mühlenteich Gräben zu ziehen, die das Wasser sowohl in den Mühlbach (Nordarm) als auch in den Fribach (Südarm) leiten. Im Nordarm wollte er ein festes Wehr einrichten, das 1 m niedriger lag als das frühere Wehr. Das neue, feste, aber niedrigere Wehr sorgte nun dafür, dass genügend Wasser in den Südarm floss, sodass die Grundstücke am Nordarm nicht unter Hochwasser zu leiden hatten. &#039;&#039;(Anmerkung: Hier stimmt was nicht, Hochwasser im Nordarm wird nur durch ein Wehr im Südarm verhindert, so wie es heutzutage auch mittels der Sohlschwelle im Südarm gelöst ist. Wird noch geprüft.)&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Lumpen als Rohmaterial für die Papierherstellung===&lt;br /&gt;
Bis ins 19. Jh wurden Lumpen für die Papierherstellung verwendet. Der Papiermüller hatte daher auch das Vorrecht vom Herzog gepachtet, in der Umgebung Lumpen sammeln zu dürfen. Allerdings musste er sich 1763 beim Herzog beschweren, dass nicht nur die Kesselträger, Bettler und Ratzenfänger ihm dieses Recht streitig machen, sondern auch die Schulzen und Bauern Lumpen aufkaufen und in Rostock wieder verkaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lumpen wurden erst mit dem Messer zerkleinert und dann einige Wochen eingeweicht. Dann waren sie so weit verfault, dass sie im Stampfwerk zerkleinert werden konnten. Das Stampfwerk hämmerte auf den Lumpenbrei ein, während ständig nachlaufendes Wasser den Schmutz abführte. Nach mehreren Tagen war der Lumpenbrei so weit, dass er mit Wasser stark verdünnt in einen Bottich kam (die Bütte) und dort mit Sieben abgeschöpft und dann zu Papier gepresst wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Windmühlen in Mönchhagen==&lt;br /&gt;
Windmühlen sind in Mönchhagen zwei belegt – eine lag auf dem Land der Hufe XIII, die andere an der Bahnlinie im Oberdorf auf der Häuslerei 11, später Büdnerei 9. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Windmühle auf Häuslerei 11===&lt;br /&gt;
Häuslerei 11 bzw. Büdnerei 9 lag im Oberdorf direkt jenseits der Bahnschienen (gesehen von der Kreuzung aus). Diese Windmühle wurde 1882 als Holländermühle erbaut. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 23. Februar 1881 bittet das Domanialamt Toitenwinkel das Großherzogliche Ministerium in Schwerin um Entscheidung über ein Gesuch des Müllers Carl Beckmann. Beckmann wünscht nämlich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Moenckhagen eine Häuslerei nebst einer Windmühle zu erbauen und ist der Erbpächter Wel[??] daselbst bereit, demselben aus seiner Erbpachthufe No. XI eine Fläche von 480 Quadratruten abzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
Das Ministerium hatte nur finanzielle Bedingungen, scheint aber insgesamt an dem Handel verdient zu haben, denn der Erbpächter ist einverstanden damit, dass trotz der Abtretung der 480 Quadratruten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;der Kanon und der steuerbare Hufenstand seines Erbpachtgehöftes trotz der Abtrennung unverändert bleiben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, mit anderen Worten, er zahlt dieselben Abgaben und Steuern wie vorher. Trotzdem zahl Beckmann auf seine Häuslerei ebenfalls Steuern. Am 25. Mai 1881 wird die Abtrennung der Fläche dann ausgeführt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=&amp;quot;packed&amp;quot; widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Windmuehle ca 1900.jpeg|Die Mühle um 1900. Der Schornstein im Hintergrund könnte zur Dampfsägerei Lange gehören. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen juengere Muehle ca 1930.JPG|Die Mühle auf Häuslerei 11 in den 1940er Jahren. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen Baeckerei Haecker 1928.jpeg|Im Oberdorf, direkt hinter dem Bahnübergang lag die Bäckerei Häcker. Hinter ihr sieht man einen Flügel der Mühle. Das Foto entstand um 1928, damals hat die Mühle also noch gestanden. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1888 wurde Müllermeister Beckmann im Oktober als Amtsmeister in das Mülleramt Ribnitz aufgenommen. 1900 werden in der Volkszählung auf Hufe 14 als Mühlenbesitzerin Hulda Beckmann und der Müller Friedrich Burmeister als Geschäftsleiter aufgeführt, zudem neben zwei Söhnen und einer Tochter Beckmanns noch zwei Knechte, ein Arbeiter, ein Dienstmädchen sowie ein Mühlenbauer und ein Bäckergeselle und ein Müllergeselle. Nach dem Kirchenbuch von Volkenshagen verstarb Hans Karl Beckmann, Müller und Erbpächter zu Mönckhagen im Alter von 41 Jahren und 8 Tagen am 15. März 1895. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Friedrich Burmeister, der Sohn des Lehrers Ludwig Burmeister, fiel im 1. Weltkrieg am 2. Februar 1917. Frau Beckmann beantragte im September 1919 Armenholz bei der Gemeindeversammlung (sie bekam dies auch genehmigt, sollte aber vorher den Nachweis führen, dass ihre Kinder sie nicht unterstützen konnten).  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einer Gewerbesteuerliste von 1904 wird Beckmann nicht nur als Müller, sondern auch als Bäcker geführt. Damit dürfte dann aber nur der Betrieb gemeint gewesen sein (der ja offenbar noch auf Beckmanns Namen eingetragen war, s. nächster Abschnitt), nicht mehr Beckmann selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rostocker Anzeiger vom Juni 1909 findet sich eine Anzeige, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Im Wege der Zwangsvollstreckung [...] das in Mönchhagen belegene, im Grundbuche von Mönchhagen, Blatt 14, Abt. I, zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Carl Beckmann eingetragene Erbpacht-Gehöft Nr. 14 am 13. August 1909, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 27 versteigert werden [soll]. Das Grundstück ist kanonfrei, 20 ha 4 ar 39 qmr (= 9246 Quadratruten) groß und hat einen Hufenstand von 55 Scheffeln.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Volkszählung von 1900 führt die Familie Beckmann auf Hufe 14 auf, Carl Beckmann muss die Hufe nach 1890 erworben haben (1890 gehörte sie noch Geisler). 1910 wird ein Stellmacher Siebrecht auf der Hufe 14 genannt; diese Hufe war eine kleine, sodass die hier Wohnenden wohl nicht von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
Auf der Häuslerei 11 lebte 1919 der Molkereibesitzer Bodenstein, auf Hufe 14 Friedrich Siglow.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Staatshandbuch für Mecklenburg-Schwerin von 1927 wird die Mühle auf der Häuslerei noch aufgeführt, 1930 nicht mehr. Da das Staatshandbuch (für frühere Jahre heißt es Staatskalender) immer den Stand von Dezember des Vorjahres angibt, muss die Mühle also zwischen 1927 und Ende 1929 den Betrieb aufgegeben haben. Die Mühle soll einem Brand zum Opfer gefallen sein. Allerdings gibt es in den recht lückenlosen Protokollen der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen keinerlei Einträge zu einem Mühlenbrand in Mönchhagen, sodass der Brand vermutlich Mitte der 40er Jahre passierte. Die Freiwillige Feuerwehr Mönchhagen wurde nach dem 2. Weltkrieg erst 1949 neu gegründet, weshalb es aus der ersten Hälfte der 40er Jahre keine Aufzeichnungen gibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto unten zeigt die Mühle zu Beginn der 40er Jahre (abgeschätzt aus dem Alter der auf dem Original abgebildeten Kinder). Mitte der 1950er Jahre standen von der Mühle nur noch die Ziegelmauern des Erdgeschosses, die Balken lagen wüst darin. Ältere Einwohner erzählten, dass sie als kleine Jungen dort gespielt (um Reste der Munition aus dem Ende des Krieges gesprengten Zuges zu sammeln, was ihnen natürlich regelmäßig Ärger eintrug ...) In den 1970er Jahren waren auch diese Mauern verfallen und zu Beginn des 21. Jh existierten nur noch Fundamentreste, die im Gestrüpp jedoch nicht mehr zu sehen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Windmühle auf Hufe XIII===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Karte der Mönchhäger Feldmark von 1894 unterscheiden sich die Symbole für die beiden Windmühlen. Wenn dies nicht nur darauf zurückzuführen ist, dass die Karte von Hand gezeichnet wurde und der Zeichner da variabel gearbeitet hat, könnte dies darauf hindeuten, dass die Mühle auf Hufe XIII eine Bockwindmühle war &amp;amp;ndash; denn das Symbol stellt eindeutig eine solche dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Müller Schaenicke und die Anfänge der Mühle====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Hufe XIII stellte der Müller Otto Schaenicke (derselbe, der weiter oben Schenck geschrieben wurde) aus Kösterbeck 1753 einen Bauantrag für eine Windmühle auf seinem Pachtgrund in Nieder-Mönckhagen und beantragte den Mühlenbetrieb für 24 Jahre. Der Antrag wurde genehmigt. Schaenicke durfte Bauholz aus dem herzoglichen Wald schlagen (das dürfte der Wald um Gelbensande gewesen sein, denn bis zum Stromgraben gehörte der Wald der Stadt Rostock). Für Mühle, Wohnhaus und Garten durfte er 4 Scheffel Acker verwenden (also so viel Ackerland, wie man mit 4 Scheffeln hätte einsäen können). Wie es für Höfe galt, war der Müller auch nicht Eigentümer der Mühle. Eigentümer blieb der Grundherr (im Fall Mönchhagens der Großherzog), der Müller war lediglich Pächter. Die Pacht wurde ihm für eine bestimmte Anzahl Jahre bewilligt, sie konnte an einen Sohn vererbt werden. Im Falle schlechten Wirtschaftens konnte der Grundherr den Pachtvertrag auch kündigen. Der Grundherr war als Eigentümer für die Baukosten bzw. die Stellung des Materials zuständig. Dafür konnte er aber eben auch bestimmen, wie groß die Mühle sein sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bau scheint sich jedoch noch etwas hingezogen zu haben, denn 1759 forderte der Herzog ein Konzept zum Bau der Windmühle. Das Wohnhaus sollte 68 Fuß in der Länge und 42 Fuß in der Breite messen und 377 Reichstaler kosten, die Mühle 600 Reichstaler. An der Westseite des Wohnhauses wurde noch ein Stall mit Schweinekoben angebaut.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen grundriss schaencke scheune 1767.png|thumb|Grundriss und Giebelansicht der Scheune, skizziert nach einer Bauzeichung aus der Akte 2.22-10/22 134e,1 (Landeshauptarchiv Schwerin) von 1767. Müller Schaencke ließ die Scheune neu bauen, offenbar hat der Großherzog bezahlt, denn in der Akte geht es um zu viel gezahlten Zimmerlohn, der zurückgefordert werden sollte. Blau: Pfosten; orange: Scheunentore auf die Diele; rot: Türen. Der Raum in der Mitte auf der linken Seite hatte in der Zeichnung keine Tür, die Lage der Pfosten lässt vermuten, dass die Tür an der grün markierten Stelle lag. &#039;&#039;Quelle: eigenes Werk&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. April 1763 bescheinigt Otto Schänke, dass der Müllerbursche Friedrich Müller 1/2 Jahr bei ihm gearbeitet hat (Garduhn-Archiv, Mühlenverein Mecklenburg-Vorpommern e.V.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Mühle braucht auch Leute, die in ihr mahlen lassen, und zu der Zeit wurde den Bauern vorgeschrieben, zu welcher Mühle sie ihr Korn zum Mahlen zu bringen hatten – man nannte das den „Mahlzwang“ oder „Mühlenzwang“. Im Fall der neuen Windmühle in Mönchhagen wurde neben den Mönchhäger Bauern auch den Blankenhäger Bauern befohlen, ihr Korn ab sofort in Mönchhagen mahlen zu lassen, denn deren bisherige Mühle existierte nicht mehr. Den Mönchhäger Hausleuten, dem Papiermüller, dem Krüger Jahnke sowie dem Cossaten Hans Hallier wurde 1762 befohlen, in der neuen Mühle mahlen zu lassen, in dem Jahr muss die Mühle also betriebsbereit gewesen sein. 1766 kamen dann noch die Bauern aus Alberstorff und Harmstorff dazu, wobei diese sich zunächst weigern, ihr Korn in Mönchhagen mahlen zu lassen. Auch die Bauern aus dem nicht mehr existierenden Petersdorf (das lag dort, wo heute der Seehafen von Rostock ist) wurden zum Mahlen in Mönchhagen gezwungen (2.22-10/22, 134e, fasc. 1).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bauern mussten Wartezeiten bis zu 48 Stunden hinnehmen, erst wenn sie noch länger hätten warten müssen, durften sie ihr Korn auch in anderen Mühlen mahlen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schaenicke oder Schenck war offenbar ein erfolgreicher Müller, denn er hatte auch das Amt des Altermannes in der Zunft inne: 1759 wurde er Mitmeister des Mülleramtes Ribnitz, wurde also in die Zunft der Müller aufgenommen; 1776 wurde er Altermann im Ribnitzer Mülleramt. Amt meint hier „Zunft“. In einer Zunft (oder eben einem Amt, dieser Begriff wurde in Norddeutschland verwendet) schlossen sich seit dem Mittelalter die Meister eines Handwerks zusammen, im Fall des Mülleramtes also die Müllermeister. Ein einzelner Meister dieser Zunft war daher ein Mitmeister. Der Altermann, Ältermann oder Eldermann war der Vorsteher der Zunft bzw. des Amtes. Im Protokollbuch des Ribnitzer Mülleramtes heißt es zur Beeidigung des neu gewählten Altermanns Schäning am 16. September 1766 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß demselben zuvor die Eidesformular eines Müller Altermanns vor­gelesen, hierauf die Verwarnung vor dem Meineid geschahe und dem­nächst derselbe den Altermannseid mit aufgehobenen Fingern vor offener Lade und versamleten Amtsmeister ablegete. Als dies geschehen, empfing dieser geschworne Altermann von den übrigen Meistern den Glückwunsch und erlegte Inhalts Privilegii in die Amtslade 1 Rthlr.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Muehle Moenchhagen Unterdorf Muehlstein 2016.JPG|thumb|Ein Mühlstein im Garten eines Nachfahren des letzten Mühlenbesitzers – das letzte Überbleibsel der Mönchhäger Windmühle im Unterdorf. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Zur Windmühle gehörte offenbar auch ein Teil der Papiermacher-Hufe (XV); zumindest Ende des 19. Jahrhunderts haben beide Hufen direkt nebeneinandergelegen. Aus einem Zitat aus den Akten des Domanialamtes Ribnitz geht hervor, dass ein Viertel der Hufe XV der Windmühle beigelegt war, d. h., Schaenicke hatte damit das Recht, dieses Viertel der benachbarten Papiermacherhufe zu bewirtschaften, wofür dann auch nur ein Viertel der Pacht fällig wurde zzgl. der Mühlenpacht selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Mönchhäger Bauern als Pächter der Windmühle====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von 1778 bis 1798 übernahmen die Bauern Mönchhagens die Mühlenpacht von 115 Reichstaler pro Jahr &amp;amp;ndash; darin sahen sie offenbar das kleinere Übel, verglichen mit dem ständigen Streit über überhöhte Abgaben an den Müller in Form des Mattenkorns. Zusätzlich mussten sie dem Müller Schaenicke, der die Mühle 1778 verließ, 600 Reichstaler Baukosten erstatten. 1779 wird der Erbpachtvertrag mit allen Mönchhäger Hauswirthen für 20 Jahre neu aufgesetzt und enthält auch den Mahlzwang in der Mönchhäger Windmühle:&lt;br /&gt;
*Schultze Brandt&lt;br /&gt;
*Hans Jesse&lt;br /&gt;
*Joachim Hallier sen.&lt;br /&gt;
*Franz Hallier&lt;br /&gt;
*Hinrich Jesse jun.&lt;br /&gt;
*Christian Winter&lt;br /&gt;
*Friedrich Halleur&lt;br /&gt;
*Johann Hinrich Halleur&lt;br /&gt;
*Claus Halleur&lt;br /&gt;
*David Brandt&lt;br /&gt;
*Krüger Keding&lt;br /&gt;
*Cossat Halleur&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1779 ließ Müller Buchholz die Mühle taxieren, der Wert betrug 704 Reichsthaler. Buchholz war bis 1784 Müller in Mönchhagen, ihm folgten die Müller Heister und Buchin &amp;amp;ndash; diese Information ist kein Widerspruch zur Übernahme der Mühle durch die Bauern, denn betreiben muss sie dennoch ein Fachmann. Und zwischen diesem und den Bauern musste es irgendeine finanzielle Vereinbarung gegeben haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Weitere Müller====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1798 entzog die herzogliche Kammer der Dorfschaft die Mühle wieder und übertrug sie dem Müller Lembke am 10. Juli 1798. (Es war andernorts sogar vorgekommen, dass Dorfschaften Domanialhöfe übernahmen, um den Hand- und Spanndiensten zu entgehen. Es konnte nicht im Interesse des Adels sein, dass sich die unteren Klassen selbstständig machten und sich der Herrschaft auf die Weise entzogen, sodass die herzogliche Regierung diese Entwicklung Ende des 18. Jhs eindämmte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Pachtcontract für den Müller Joh. Friedr. Lemke über die Windmühle zu Moenckhagen auf 24 Jahre von Joh. 1799 bis 1823&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; werden im &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verzeichniß der bey der Moenckhaeger Wind-Mühle zugelegten Mahlgäste aus dem Dorfe Moenckhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; als mahlpflichtig aufgeführt (DA Ribnitz (2.22-10/22, 134e, fasc. 2)):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*10 Vollhüfner&lt;br /&gt;
*1 Coßat&lt;br /&gt;
*der obere Pfandt-Krug&lt;br /&gt;
*der niedere Pfandt-Krug&lt;br /&gt;
*der Papiermacher Behrens&lt;br /&gt;
*9 Einlieger&lt;br /&gt;
*der Schulmeister&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Müller sind:&lt;br /&gt;
*Johann Friedrich Lembke	1799–1803&lt;br /&gt;
*Ernst Carl Heyden aus Ribnitz	1803–1805&lt;br /&gt;
*Bolte	1805–1822&lt;br /&gt;
*Krempien	1822–1823 (kauft die Mühle am 18. Juni 1822 für 2715 Taler)&lt;br /&gt;
*Köhn	1823–1826&lt;br /&gt;
*Johann Eggers	1858–1875&lt;br /&gt;
*Ludwig Prüter	1875–1906&lt;br /&gt;
*Ernst Prüter	1906–1928&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegen Müller &#039;&#039;&#039;Boldt&#039;&#039;&#039; führte Hans Christian Hallier Beschwerde, weil der Müller ihn im November 1816 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf eine gefährliche Art mißhandelt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; habe. Als Hallier von einer Fahrt nach Rostock zurückkehrte, wo er Holz hingefahren hatte, ärgerte Boldt ihn wohl massiv. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Z. B. wenn er langsam fuhr und ich ihm vorbeyfahren wollte, fuhr er immer quer über den Weg, und als ich ihn darauf zur Rede stellte, schimpfter er. [...] Kurz vor Mönckhagen schickte er seinen Burschen voran und als wir im Dorfe ankamen, stand seine Frau und seine Leute da. Die Ehefrau des Müllers forderte von mir Geld, welches ich ihr aus dem Grunde schuldig seyn sollte, da ich früher ihr Bräutigam gewesen wäre, da ich aber bestimmt weiß, daß dieses nicht der Fall ist, so erwiderte ich: Wenn sie rechtmäßige Forderung an mir hätte, so könne sie mir verklagen beym Hirschburger Amtsgericht. Hierauf schlug der Müller so auf mich loß, daß ich zu Boden fiel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Hallier hatte Boldt verklagt, der Prozess zog sich jedoch in die Länge. In dieser Zeit muss Hallier einige Ängste ausgestanden haben, denn &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Müller Boldt sucht [...] mir auf alle mögliche Art zu kränken, er sagt Sachen in meiner Gegenwart zu anderen Leuthen: noch hätte ich keine Schläge bekommen, ich solle sie erst haben, weil ich ihn verklagt hätte.&#039;&#039; Hallier traute sich jedenfalls nicht mehr, seine Holzfuhren unbegleitet zu unternehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Johann Eggert&#039;&#039;&#039; war kein Müller, sondern Ökonom. Auf Anweisung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern zu Schwerin musste das Amt der Müller zu Bützow ihn dennoch als Amtsmeister aufnehmen, allerdings durfte er nicht Altermann werden. Eggert war &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;hiemittelst sowohl von der zünftigen Erlernung des Mühlenhandwerks, als auch von der Verpflichtung zum Wandern dispensirt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Eggert muss demnach Gesellen gehabt haben, die die Mühle fachgerecht führen konnten. In der Volkszählung von 1867 wird auf dem Eggertschen Mühlengehöft der Bruder seiner Frau Theodor Grabow als Müllergeselle genannt. Der Pächter des Stadtgutes Purkshof , von Häffken, ließ einen Drainagegraben bauen, der den Acker nach Mönchhäger Gebiet entwässerte. Eggert klagte dagegen, geriet aufgrund der Klage aber 1874 in Konkurs. Die Mühlenhufe wurde dann versteigert, den Zuschlag erhielt Ludwig Prüter aus Zeetz, der die Mühle am 3. Juli 1875 für 48600 Mark kaufte.&amp;lt;/br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Herzog besaß (wie immer wenn eine Hufe den Besitzer wechselte), ein Vorkaufsrecht. Erst wenn er darauf verzichtete, wurde der Vertrag gültig. In dem Schriftgut zum Besitzerwechsel von Eggert auf Prüter wird auch klar, dass es sich um einen Erbpachthof mit Mühle handelte. Die Ländereien werden in einem weiteren Vertrag von 1881 mit 46 ha 44 a 849 qm angegeben, das entspricht 26 426 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Stilllegung der Mühle====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Mühle spätestens zwischen 1927 und 1930 (möglicherweise auch schon vor 1914, s.u.) stillgelegt wurde, muss Ernst Prüter der letzte Müller gewesen sein. Den Hof übernahm sein Sohn Klaus Prüter.&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen besitzer hufe13 Anfang 20tes Jh.jpeg|thumb|400px|Ernst Prüter vor der Scheune des Hofes Nr. 13; &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Als Ernst Prüter starb, war Klaus Prüter noch minderjährig. Am 7. September 1933 wurde er als &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erwerber des Bauerngutes Nr. 13 zu Mönchhagen, Amts Rostock,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Nach Akten des Domanialamtes Ribnitz, fasc. 134e 1–3.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Staatshandbuch für Mecklenburg-Schwerin von 1927 wird die Erbpacht-Mühle aufgeführt, 1930 wird sie auch noch genannt, aber mit dem Zusatz &amp;amp;bdquo;außer Betrieb&amp;amp;ldquo;. Da das Staatshandbuch (für frühere Jahre heißt es Staatskalender) immer den Stand von Dezember des Vorjahres angibt, muss die Mühle also irgendwann in den Jahren 1927&amp;amp;ndash;1929 stillgelegt worden sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Andererseits heißt es in der Aufstellung alter Flurnamen (Quelle: Mecklenburgisches Flurnamenarchiv (wossidia.de)) in Mönchhagen zum &amp;amp;bdquo;Mühlenweg&amp;amp;ldquo;, dass dort bis zum Krieg eine Mühle gelegen habe, die später abgerissen wurde. Mit dem Krieg muss der 1. Weltkrieg gemeint sein, denn die Aufzeichnungen sind von 1928. Die Mühle wäre demnach bis längstens 1914 in Betrieb gewesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Abgaben an die Pfarre Volkenshagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abgaben musste nicht nur an den Herzog, sondern auch an die Kirche geleistet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Kornmüller zu Mönckhagen hat an die Pfarre zu Volkenshagen zu entrichten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für jede confirmierte Person seines Hauses 4 ? als Vierzeiten-Geld&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
#&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An Maßkorn 1 1/2 Scheffel gehäufte Maaße an Rogken (in Termino Michaelis)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
#&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;eine Portion Eier von 15 Stück (in Termino Ostern)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
#&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ein Stück Wurst von 3 Ellen Länge und 1 ? Taufgeld (in Termino Weihnachten)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
#&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wüstgeld 12 ?&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Volkenshagen, den 27ten Februar 1822, &lt;br /&gt;
Pastor Joh. Gottfr. Simonis&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DA Ribnitz (2.22-10/22, 134e, fasc. 3)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erläuterungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*&#039;&#039;Michaelis war am 29 September.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
*&#039;&#039;Unter Punkt 2 ist wahrscheinlich gemeint, dass für je 1 1/2 Scheffel gemahlenes Korn ein gehäuftes Maß Roggen abzuliefern war. Die Maße waren kupferne Becher mit einem amtlichen Stempel. Ein Maß entsprach 1/16 Scheffel.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
*&#039;&#039;Wüstgeld ist möglicherweise eine Abgabe dafür, dass Teile des Landes wüst lagen. Da die Abgaben sich auf die Ernte bezogen, vermindert wüst liegendes Land die Abgaben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Mahlzwang==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals durfte man sein Getreide nicht mahlen lassen, wo man wollte – wegen des Mühlenzwangs mussten die Bauern dies in einer bestimmten Mühle tun. Das war entweder eine Mühle, die dem Grundherrn gehörte, oder – wie in Mönchhagen – eine Mühle, die zwar in Erbpacht vergeben war, aber dem Grundherrn (in Mönchhagen dem Großherzog) entsprechend hohe Pachtzahlungen einbrachte. &lt;br /&gt;
Eine Mühle mahlte für 5 bis 9 Dörfer. Durch den Mahlzwang hatte ein Müller keine Konkurrenz, die Kunden konnten ihm nicht weglaufen, wenn er schlecht arbeitete oder zu hohe Preise verlangte &amp;amp;ndash; was solche Praktiken beförderte. Der Müller behielt das sogenannte Matten- oder Metzenkorn als Lohn ein, das war 1/16 bis 1/12 des Mahlgutes, welches ihm ein Bauer brachte.&lt;br /&gt;
Die Bauern mussten Wartezeiten bis zu 48 Stunden hinnehmen, erst darüber durften sie ihr Korn auch in anderen Mühlen mahlen lassen. Zudem führte die unterschiedliche Zuständigkeit mitunter zu sehr langen Anfahrtswegen, da bspw. Domanialdörfer auch nur in zum herzoglichen Amtsbereich zählenden Mühlen mahlen lassen durften, auch wenn eine ritterschaftliche oder städtische Mühle viel näher lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen entsprechenden Zwang gab es auch bei anderen Handwerken, wie bspw. den Schmiedezwang.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es war möglich, sich vom Mahlzwang befreien zu lassen, dafür musste man jedoch ein Surrogatgeld zahlen – schließlich wollte der Grundherr trotzdem zu „seinem‟ Geld kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Gewerbefreiheit wurde der Mahlzwang zwar bis 1866 aufgehoben, das Surrogatgeld wurde in einigen Büdnereien in Mönchhagen jedoch weiter erhoben. Darüber beschwerte sich L. Rath, Büdnerei Nr. 1, im März 1899 beim hohen Großherzoglichen Ministerium. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Antwort darauf zeigt, dass die Auslegung von Verträgen mit spitzfindiger Logik, aber nicht immer mit gesundem Menschenverstand zu tun haben muss:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man wies ihn zunächst daraufhin, dass für seine Büdnerei noch nie ein Mahlzwang an sich bestanden habe – &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Doch aber enthält der erste für die Büdnerei ertheilte Grundbrief die Bestimmung, daß sich der Besitzer den Anordnungen und Einrichtungen in Betreff des Mühlenzwanges zu unterwerfen habe.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Eine dieser Einrichtungen sei das Surrogatgeld, das er für die Befreiung vom Mahlzwang zu zahlen habe. Weil das Surrogatgeld aber schon immer zu zahlen war, obwohl noch nie Mahlzwang bestanden habe, habe auch die allgemeine gesetzliche Aufhebung des Mahlzwanges keinen Einfluss auf das Surrogatgeld und er müsse weiterhin zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das dürfte bei Büdner Rath einen mittelschweren Wutanfall ausgelöst haben ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=127145</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
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		<updated>2025-04-09T07:52:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Ernennung von Schulze und Schöffen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt: die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an einen Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Der Schulze Heydtmann hat sich dabei &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Voteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß das mir übertragende Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Dadurch entstanden 1873 folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&lt;br /&gt;
Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
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		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=127091</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
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		<updated>2025-04-07T18:22:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
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Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt:&lt;br /&gt;
die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&lt;br /&gt;
Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an einen Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Der Schulze Heydtmann hat sich dabei &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Voteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß das mir übertragende Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Dadurch entstanden 1873 folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&lt;br /&gt;
Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
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		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=127090</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
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		<updated>2025-04-07T18:21:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== {{Anker|Rathaus}} Gebäude ===&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
[[#Rathaus|Rathaus Alsfeld]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt:&lt;br /&gt;
die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&lt;br /&gt;
Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an einen Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Der Schulze Heydtmann hat sich dabei &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Voteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß das mir übertragende Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Dadurch entstanden 1873 folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&lt;br /&gt;
Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
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	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=127089</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== {{Anker|Rathaus}} Gebäude ===&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt:&lt;br /&gt;
die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&lt;br /&gt;
Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an einen Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Der Schulze Heydtmann hat sich dabei &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Voteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß das mir übertragende Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Dadurch entstanden 1873 folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&lt;br /&gt;
Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
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		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=127088</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
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		<updated>2025-04-07T18:19:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt:&lt;br /&gt;
die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&lt;br /&gt;
Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an einen Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Der Schulze Heydtmann hat sich dabei &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Voteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß das mir übertragende Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Dadurch entstanden 1873 folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&lt;br /&gt;
Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=127087</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
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		<updated>2025-04-07T18:18:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=={{Anker|nach_oben}}Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt:&lt;br /&gt;
die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&lt;br /&gt;
Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an einen Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Der Schulze Heydtmann hat sich dabei &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Voteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß das mir übertragende Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Dadurch entstanden 1873 folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&lt;br /&gt;
Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sprung zurück an den Anfang der Seite==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[#nach_oben|Nach oben zum Inhaltsverzeichnis]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
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		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=127086</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
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		<updated>2025-04-07T18:11:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Anker|nach_oben}}&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt:&lt;br /&gt;
die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&lt;br /&gt;
Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an einen Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Der Schulze Heydtmann hat sich dabei &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Voteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß das mir übertragende Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Dadurch entstanden 1873 folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&lt;br /&gt;
Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sprung zurück an den Anfang der Seite==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[#nach_oben|Nach oben zum Inhaltsverzeichnis]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
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	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=127085</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
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		<updated>2025-04-07T18:06:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Anker|Seitenanfang}}&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt:&lt;br /&gt;
die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&lt;br /&gt;
Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an einen Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Der Schulze Heydtmann hat sich dabei &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Voteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß das mir übertragende Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Dadurch entstanden 1873 folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&lt;br /&gt;
Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sprung zurück an den Anfang der Seite==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[#Seitenanfang|Nach oben zum Inhaltsverzeichnis]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
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		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=127084</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
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		<updated>2025-04-07T18:01:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Anker|IHVZ}}&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt:&lt;br /&gt;
die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&lt;br /&gt;
Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an einen Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Der Schulze Heydtmann hat sich dabei &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Voteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß das mir übertragende Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Dadurch entstanden 1873 folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&lt;br /&gt;
Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sprung zurück an den Anfang der Seite==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[#IHVZ|Nach oben zum Inhaltsverzeichnis]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=127083</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
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		<updated>2025-04-07T17:59:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Anker|IHVZ}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt:&lt;br /&gt;
die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&lt;br /&gt;
Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an einen Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Der Schulze Heydtmann hat sich dabei &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Voteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß das mir übertragende Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Dadurch entstanden 1873 folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&lt;br /&gt;
Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sprung zurück an den Anfang der Seite==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[#IHVZ|Nach oben zum Inhaltsverzeichnis]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
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		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=127082</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
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		<updated>2025-04-07T17:57:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Anker|Inhaltsverzeichnis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt:&lt;br /&gt;
die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&lt;br /&gt;
Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an einen Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Der Schulze Heydtmann hat sich dabei &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Voteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß das mir übertragende Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Dadurch entstanden 1873 folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&lt;br /&gt;
Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sprung zurück an den Anfang der Seite==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[#Inhaltsverzeichnis|Nach oben zum Inhaltsverzeichnis]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
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	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=127081</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
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		<updated>2025-04-07T17:54:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Sprung zurück an den Anfang der Seite */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt:&lt;br /&gt;
die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&lt;br /&gt;
Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an einen Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Der Schulze Heydtmann hat sich dabei &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Voteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß das mir übertragende Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Dadurch entstanden 1873 folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&lt;br /&gt;
Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sprung zurück an den Anfang der Seite==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[#Quellenlage zwischen 1870 und 1920|Nach oben zum Inhaltsverzeichnis]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=127080</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
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		<updated>2025-04-07T17:53:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: /* Elektrifizierung Mönchhagens */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt:&lt;br /&gt;
die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&lt;br /&gt;
Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an einen Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Der Schulze Heydtmann hat sich dabei &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Voteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß das mir übertragende Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Dadurch entstanden 1873 folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&lt;br /&gt;
Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sprung zurück an den Anfang der Seite==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Quellenlage zwischen 1870 und 1920|Nach oben zum Inhaltsverzeichnis]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.ortschroniken-mv.de/index.php?title=M%C3%B6nchhagen:_Deutsches_Reich_bis_1918&amp;diff=127079</id>
		<title>Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918</title>
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		<updated>2025-04-07T17:50:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Moenchhagen: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Hier entsteht die Chronik des Dorfes [[Mönchhagen]], aufgeteilt nach Epochen in mehrere einzelne Artikel. Hier sehen Sie den Artikel zu &#039;&#039;&#039;Mönchhagen im Deutschen Reich bis 1918.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich auch zu bereits fertigen Teilen immer wieder neue Aspekte ergeben sowie auch Fehler entdeckt werden können, ist zu empfehlen, beim Arbeiten mit dieser Chronik sich jeweils unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Versionsgeschichte&amp;amp;ldquo; das Veröffentlichungsdatum und ggf. die Kommentare zur Bearbeitung anzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Umgekehrt können Sie Hinweise gern unter dem Reiter &amp;amp;bdquo;Diskussion&amp;amp;ldquo; oder direkt an meine E-Mail-Adresse senden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[mailto:ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de ortschronik-moenchhagen@wissenstexte.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Dorfchronik von diesem Umfang ist niemals eine Arbeit nur einer Person &amp;amp;ndash; mein Dank gilt allen, die mir mit Text- und Bildmaterial oder mündlichen Informationen weitergeholfen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die hier veröffentlichte Chronik und andere Dokumente, wie Bilder, Grafiken oder Videos, bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Urhebers und jede vom Urheberrecht nicht zugelassene Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers, ist nicht erlaubt.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellenlage zwischen 1870 und 1920==&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Titelseite Gemeindebuch 1907.jpg|thumb|Titelseite des Gemeindebuches von 1907; &#039;&#039;eigenes Foto; Gemeindebuch: Eigentum Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Für die folgenden Jahre bis 1945 liegt leider kein Aktenmaterial mehr vor. Die Aufzeichnungen aus Mönchhagen wurden in der Zeit des Nationalsozialismus nach Rostock gebracht, wo sie während des Krieges verbrannten. Die Aufzeichnungen der Kirche in Volkenshagen für die Zeit von 1873 bis 1945 wurden nach Auskunft des verstorbenen Pastors Peters wegen der guten Papierqualität 1945 zu Zigarettenpapier verarbeitet. Erhalten sind nur zwei Bände mit Protokollen der Sitzungen der Gemeindeversammlung von 1871 bis 1945. Daher stützen sich die folgenden Abschnitte u. a. auf diese Sitzungsprotokolle und Interviews mit Einwohnern, die der frühere Ortschronist Norbert Grosser durchführte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1870===&lt;br /&gt;
(Protokoll vom 12. Januar 1870; Akte 5.12-4/2 12034 Landeshauptarchiv)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlässlich der Sitzung zur Gemeinde-Dotation beschreibt der Schulze Heydtmann die Lage in Mönchhagen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Der Dorfsverband besteht aus fünf bäuerlichen und aus neun Erbpachtgehöften, ferner aus den beiden Erbmühlengehöften, nämlich der Korn- und der Papiermühle, auch acht Büdnereien und fünf Häuslereien, aus dem Schulgehöfte und aus dem Armenkaten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Bei den verschiedenen Hauswirthen, Erbpächtern und Büdnern wohnen 27 Einlieger. Im Armenkaten sind 4 Familien untergebracht und auch die Dorfshebamme. Für sie wird eine Jahresmiethe von 10 M an die Armenkasse gezahlt. Überdies muß die Dorfschaft die Wohnung unterhalten. Was die Communallasten anbelangt, so werden zunächst interessieren die über die Feldmark gehenden beiden Landstraßen von Rostock über Rövershagen nach dem Fischlande und die alte Landstraße von Rostock nach Ribnitz.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Ungeachtet der von Rostock nach Ribnitz erbauten Chaussee können beide Landstraßen nicht eingezogen werden. Die Fischlander-Landstraße unterhält namentlich die Verbindung der Stadt Rostock mit der Rostocker Heide, ferner mit dem Fischlande, namentlich in Bezug auf den Verkehr der Seefahrer und mit den Ortschaften des alten Amtes Toitenwinkel und dem Forsthof Gelbensande. Die Holzfuhren sind sehr bedeutend und die Straße bedarf fortdauernder Nachsicht. Sie erstreckt sich von Hinrichsdorf ab an der Grenze zwischen der Erbpachthufe Nr. XVI und der Erbpachthufe Nr. II, geht sodann bei den Häuslereien vorüber und führt endlich durch die Hufe Nr II bis zur Feldmark Rövershagen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unfern der Grenze mit Hinrichsdorf liegen über den Fribach, welcher hier 3 verschiedene Durchläufe hat, 2 Felsen- und 1 Holzbrücke. Zu der letzteren Brücke wurden in früheren Jahren die Holzmaterialien unentgeltlich gegeben, späterhin wurde eine bezügliche Bitte abgelehnt. Ihre Beschaffenheit ist derart, daß ein Neubau über kurz oder lang nicht wird vermieden werden können. Die Kosten werden gut und gern auf 500 M  zu veranschlagen sein.&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die alte Landstraße nach Ribnitz geht von der Chaussee rechts ab, führt durch die Erbpachthufe XI, sodann an der Grenze mit Kl. Kussewitz weiter, hierauf durch die Erbpachthufe Nr. XII und mündet ein auf die Feldmark Volkenshagen. Diese Straße führt von Rostock ab nach Behnkenhagen, Willershagen u. s. w. Auch in dieser Straße liegt eine bedeutende Holzbrücke, welche vor etwa 6 Jahren neu erbaut wurde unter Hergabe sehr beträchtlicher Holzmaterialien von Seiten hoher Cammer (d.h. aus Schwerin).&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Die Unterhaltung beider Landstraßen mit ihren Brücken ist also eine Last für die Dorfschaft, welche unter Umständen ihre Kräfte übersteigen kann. Sodann kommt die Schule in Betracht, sie wird augenblicklich besucht von 57 Kindern. Bei der Größe der Feldmark aber wird es nicht an neuen Ansiedlungen fehlen und die Zahl der Schulkinder wird zunehmen, so daß die Einrichtung einer 2ten Schule nicht fern liegen dürfte. In Betracht mag ferner der Armenkaten kommen, dessen Unterhaltung demnächst lediglich Sache der Gemeinde sein wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Unter diesen Umständen mag eine genügende Gemeindedotation im Interesse des Ortes liegen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Situation 1873===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fassen wir die wirtschaftliche Lage des Dorfes um die Zeit der Gründung des Kaiserreiches 1871 noch einmal zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1873: &lt;br /&gt;
*1 Hauswirt&lt;br /&gt;
*15 Erbpachtstellen, darunter&lt;br /&gt;
**2 Krüge&lt;br /&gt;
**2 Mühlen&lt;br /&gt;
**1 Kossate &lt;br /&gt;
*8 Büdner&lt;br /&gt;
*6 Häusler&lt;br /&gt;
*1 Schmied&lt;br /&gt;
*1 Schullehrer&lt;br /&gt;
*33 Katenleute und Einlieger, welche meist in Rostock arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Jahrhundertwende sind in Mönchhagen neue Häuslereien entstanden. So wurde 1881 die Häuslerei 11 aus der Hufe XI herausgelöst, wo Carl Beckmann dann eine Mühle errichtete; und 1898 wurde aus Hufe Nr. X die Häuslerei Nr. 15 abgetrennt. Das Großherzogliche Ministerium legt am 21. Januar 1898 fest, dass &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von der Häuslerei No 15 zu Mönkhagen it von Johannis 1898 ab die Hufensteuer für einen bonitirten Scheffel jährlich mit&lt;br /&gt;
14 Pfennigen zu zahlen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erbpacht==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren die Bauern nicht Eigentümer ihres Landes, sondern Pächter. Eigentümer waren der Landesherr, Rittergutsbesitzer oder die Städte. Mönchhagen war ein Domanialdorf, gehörte also dem Landesherrn. Der kümmerte sich nun nicht selbst um die Verwaltung, das war Aufgabe des Domanialamtes. Zuständig für Mönchhagen war erst das Amt Ribnitz, ab xxx das Amt Toitenwinkel. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im 18. Jahrhundert waren die Pachtverträge Zeitverträge meist über 12 Jahre. Allerdings konnte das Amt einen Bauern auch während der Vertragslaufzeit ablösen, wenn er schlecht wirtschaftete. Die Bauern hatten also wenig Planungssicherheit, zumal sie neben der Pacht noch weitere Abgaben zu leisten hatten, und waren daher nicht sonderlich motiviert, über den eigenen Bedarf hinaus zu produzieren oder den Zustand von Feld und Hof zu verbessern. Mit Beginn der industriellen Revolution gab es jedoch immer mehr Menschen, die von der Landwirtschaft mit ernährt werden mussten. Nach und nach wurden bessere Bedingungen für die Bauern eingeführt, 1821 wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ende der 1860er Jahre wurde in Mecklenburg-Schwerin die Vererbpachtung eingeführt. Während ein Zeitpachthof nur an einen Sohn vererbt werden konnte, nicht aber an Enkel oder Geschwister des verstorbenen Pächters, konnte der Erbpächter davon ausgehen, dass auch bei Kinderlosigkeit der Hof in der Familie blieb. &lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Hufe 3 Sass um 1900.JPG|thumb|400px|Der Erbpachthof Nr. III um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Großherzog Friedrich Franz II erließ am 16.11.1867 die Verordnung über die Grundzüge der Vererbpachtung, die dann zwischen 1868 und 1875 umgesetzt wurde. Was für viele Bauern sicher eine Verbesserung darstellte, dürfte viele auch die Existenz gekostet haben – es wurden nämlich ganze Dörfer zwangsweise auf Erbpacht umgestellt. Das war deswegen praktisch, weil vorher auch alle Bauern eines Dorfes Zeitverträge mit identischen Laufzeiten hatten. Diese Umstellung war aber mit Kosten verbunden, denn die Bauern mussten die überlassenen Gebäude und das Inventar kaufen. Die dafür anfallenden Kosten nannte man Erbstandsgeld. Das bedeutete, die bisherigen Zeitpächter mussten ab einer bestimmten Grundstücksgröße entweder binnen weniger Jahre das Erbstandsgeld aufbringen  oder den Hof verlassen und diesen an den Grundherrn zurückgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bauernhufen in Mönchhagen 1869===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen wurde nicht das ganze Dorf auf einmal auf Erbpacht umgestellt. In der Akte 5.12-4/2 12034 findet sich ein Protokoll des Amtes Toitenwinkel vom 15. März 1869, in dem  es um die Vererbpachtung geht. Es werden 5 Bauernhufen und 8 Erbpachtgehöfte genannt, zudem noch die Erbmühle und die Erbpapiermühle. Die bäuerlichen Hufen (also die noch nicht vererbpachteten) waren:&lt;br /&gt;
Hufe I mit 21 207 Qradratruten (QR); Pacht: 285 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 2 mit 22 069 QR; 266 M 40 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 6 mit 20 860 QR; 232 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 7 mit 20 353 QR; 236 M 36 Pfg&lt;br /&gt;
Hufe 9 mit 19 110 QR; 214 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesen Bauernhufen werden in der Akte einige Details aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gebäude waren auf allen Gehöften alt, aber gut erhalten, und Wohn- und Wirthschaftsräume gut und zweckmäßig eingerichtet. Der Viehbestand war herrschaftlich, gehörte also wohl dem Großherzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe I&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth David Brandt, 32 Jahre alt, wurde im Jahre 1861 eingewiesen, seine Ehe ist mit 3 Kindern gesegnet; der Gehöfterbe ist 3 Jahre alt. Die Mutter bezieht den Altentheil. Geschwister, welche zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehhaus, Altentheilskaten, Stall. &lt;br /&gt;
Den Stall hatte die Zimmerbesichtigungsbehörde zum Abbruch bestimmt, dem Hauswirth aber keine Materialien zur Reparatur bewilligt, der wollte den Stall aber mit eigenen Mittel instand setzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier erkennt man einen Unterschied – der Hauswirth bekam Baumaterial vom Grundherrn gestellt (wenn es nicht, wie in diesem Fall, verweigert wurde). Der Erbpächter war in jedem Fall selbst für die Beschaffung verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 17 Hühner &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe II&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Johann Brandt, 31 Jahre alt, eingewiesen im Jahre 1865, eine Tochter. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Viehstall, Altentheilskaten. Der Hauswirth gab an, dass sein Vater den Stall aus eigenen Mitteln gebaut hatte und dass auch demnächst keine Reparatur-Hölzer bewilligt seien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5 Pferde, 2 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 6 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VI&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Hauswirth Winter ist einige 60 Jahre alt, seine Frau lebt noch, sie ist gegen 60 Jahre alt. Die Ehe ist immer kinderlos gewesen. Weder Altentheilsberechtigte noch Geschwister, welche eine Abfindung zu beanspruchen haben, sind vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Pferdestall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 5 Schweine, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe VII&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Johann Hallier ist 52 Jahre alt, wurde im Jahre 1854 eingewiesen, er hat 2 Kinder; der Gehöftserbe ist 19 Jahre alt. Altentheilsberechtigte finden sich nicht, ein Bruder ist noch nicht abgefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Wagenschauer, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 6 Kühe, 1 Starke, 1 Sau, 8 Schafe, 7 Gänse, 9 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Hufe IX&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hauswirth Jess ist 25 Jahre alt, er wurde in termino Jahnnis d. J aufgelassen. Der Sohn ist einige Wochen alt. Geschwister, die zur Abfindung berechtigt, sind nicht vorhanden; nur eine abgefundene Schwester ist vorhanden. Die Mutter bezieht den Altentheil. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnhaus, Scheune, Stall, Altentheilskaten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6 Pferde, 1 Füllen, 4 Ochsen, 1 Stier, 5 Kühe, 1 Starke, 1 Kalb, 5 Schweine, 5 Gänse, 13 Hühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpachtverträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da es sich bei der Erbpacht nach wie vor um eine Pacht handelte, musste der Bauer eine jährliche Abgabe leisten – das konnte eine im Grundbuch festgelegte Summe sein (Geldkanon) oder ein Betrag, der sich nach dem durchschnittlichen Kornpreis der letzten 20 Jahre richtete (Kornkanon). Bei den Domanialbauern war jedoch eine dritte Möglichkeit die Regel, das sogenannte Kanonkapital: Dabei wurden die jährlichen Zahlungen kapitalisiert – es wurde also berechnet, welches Kapital angelegt werden müsste, um über die Zinsen dem Großherzog die jährliche Pacht zu garantieren. Diese Summe wurde als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Zunächst bedeutete das für den Bauern eine ebensolche regelmäßige Zahlung wie beim Geldkanon – der entscheidende Unterschied war, dass er (ab 1875) die Hypothek kündigen konnte, sofern er genügend Geld beisammen hatte, und sich damit der regelmäßigen Zahlungen entledigen konnte. Der Erbpachtvertrag blieb ansonsten aber in Kraft.&lt;br /&gt;
Vererbpachtungsverhältnisse durften mit Inkrafttreten des BGB 1900 nicht mehr neu abgeschlossen werden, bestehendes Landesrecht wurde aber nicht aufgehoben – weshalb in den beiden Mecklenburgs die Vererbpachtung bis 1918 die (fast) einzige Form des Hofbesitzes war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Landeshauptarchiv in Schwerin finden sich alte Erbpachtcontracte der Mönchhäger Hufen. In dem Erbpachtcontract der Hufe XIII vom 30.12. 1881 wird festgehalten, dass die Ländereien 46 ha 44 a 84 m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; umfassen und der &#039;&#039;Canon&#039;&#039; zu 16 425 Mark &#039;&#039;capitalisiert&#039;&#039; wird. Dazu heiß es in §.4:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital (Kaufgeld) steht zu vier pro Cent Zinsen, welche in Quartalraten allemal 14 Tage vor dem Ablaufe eines Quartals an die anzuweisende Stelle Unserer Verwaltung – bis auf Weiteres an Unser Amt – von dem Erbpächter auf seine Gefahr und Kosten gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Capital kann seitens des Erbpächters halbjährig zu den landesüblichen Terminen gekündigt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;[...]&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Unsererseits dagegen verzichten Wir auf die Befugnis zur Kündigung dieses Capitals.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pächter lief also keine Gefahr, dass der Verpächter ihm die Hypothek kündigte und diese ausgezahlt haben wollte.&lt;br /&gt;
Der Nachfolger (Sohn) des damaligen Erbpächters hat diesen Canon zum Johannistermin 1919 gekündigt, also am 24. Juni.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erwähnte Amt war zu der Zeit für Mönchhagen das Domanialamt Toitenwinkel. Es verwaltete und kontrollierte die Höfe auf Domanialgebiet. In Beschwerde- oder Streitfällen berieten sie die &#039;&#039;Hohe Cammer&#039;&#039; zu Schwerin auch, da das Amt im Gegensatz zu den Großherzoglichen Ministerien die nötigen Informationen zur Lage vor Ort hatte – es findet sich in den Akten ein Fall zu einem Streit, den der Erbpächter von Hufe XIII in Mönchhagen mit dem Hospital zum Heiligen Geist in Rostock hatte. Diesem gehörte damals das Gut Purkshof und es ging um die Einleitung von purkshofschem Drainwasser in einen Graben auf dem Gebiet der Hufe XIII, wodurch die Nachbarhufen in Mitleidenschaft gezogen wurden, weil der Graben deren Wasser bei Starkregen nicht mehr fasste. Deren Erbpächter wollte den Fall auf den Großherzog abwälzen mit dem Argument, da der Wert der Hufe durch die zusätzliche Einleitung aus Purkshof geschmälert würde, wäre der Großherzog als Eigentümer der eigentlich Geschädigte. Das Amt verfasste ein neunseitiges Schreiben, in dem es den Fall und die Vorgeschichte sehr detailliert schilderte und am Schluss eine Empfehlung ausspricht, wie die Hohe Cammer sich verhalten sollte (nämlich sich durchaus selbst in den Gerichtsprozess einzuschalten, weil sein Eigentum betroffen ist, die Auseinandersetzung des Erbpächters mit seinen Nachbarn wegen des Wasser ihm aber selbst zu überlassen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüberhinaus übernahm der Großherzog jedoch keine Verpflichtungen – weder wurde der Zustand der in einer Anlage aufgeführten und als Acker, Wiese, Weide und Unbrauchbar klassifizierten Ländereien gewährleistet, noch Entschädigungen gewährt bei Zu- und Unglücksfällen wie &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Misswachs, Viehsterben, Feuer-, Hagel-, Wasser-, Sturm- und Wildschaden, Mäuse-, Wurm- und Schneckenfraß, sowie wegen Kriegserleidungen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Auch gingen sämtliche aus dem letzten Pachtverhältnis bestehenden Verpflichtungen wie Gewährung von Altentheilen oder Alimenten auf den neuen Pächter über. Neben dem Pachtkanon gab es noch weitere Abgaben und Verpflichtungen wie Steuern, Abgaben für die Pfarre, die Schule, gemeinnützige Einrichtungen des Dorfes – aus einem Gemeindeprotokoll geht bspw. hervor, dass die Bauern reihum Armenholz fahren mussten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In §.6 wird zwar festgehalten: Die Bewirtschaftung und Benutzung des Erbpachtgrundstückes steht zur freien Entschließung des Erbpächters. Dann kommen aber eine ganze Reihe großer „Abers‟. Das Erbpachtgrundstück muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bleiben, darf nicht geteilt und auch nicht mit anderen zusammengelegt werden. Den letzten Punkt konnte man umgehen und zwei Höfe bewirtschaften, es mussten aber auf jeder Hufe die für eine Eigenständigkeit erforderlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude unterhalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bauer konnte also frei wirtschaften, solange die Hufe in der übernommenen Form erhalten blieb, und die Hufe auch vererben oder auch verkaufen. Allerdings hatte der Großherzog in diesem letzteren Fall ein &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Vorkaufsrecht, das er auch zu Gunsten Dritter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, insbesondere der Gemeinde, in Anspruch nehmen konnte. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter muß das Hauptexemplar des Kaufcontractes bei dem Amte einreichen und die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vier Wochen abwarten. Wenn dieselbe binnen dieser Zeit nicht erfolgt, so wird eine Verzichtleistung für diesen Veräußerungsfall angenommen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, heißt es in §.9.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch im Erbfall hatte der Großherzog noch Mitspracherecht, der neue Erbpächter musste anerkannt werden. In den Akten zur Hufe XIII finden sich mehrere solcher Dokumente – so wurde der Erbpächter, um dessen Contract von 1881 es bisher ging, bereits im Juli 1875 als Erbpächter anerkannt, sein Sohn im November 1906 und der – damals noch minderjährige – Enkel wurde noch im September 1933 &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Grundlage des geltenden Erbpachtvertrages anerkannt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Häusler 1869===&lt;br /&gt;
(Akte 5.12-4/2 12034)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte 1869 5 Häusler, von denen wohnten zwei an der Chaussee, zwei am Rostock-Rövershäger Landwege (der Fischländer Landstraße). Die fünfte Häuslerei lag gegenüber der Bauernhufe 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jede Häuslerei hatte 15 Quadratruten Land und einen Hofplatz. Unmittelbar angrenzend hatten sie noch Pachtackerparzellen von je 200 Quadratruten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erbpächter und Katenmann: Das Einsadeln===&lt;br /&gt;
In den Katen wohnten meist die Arbeiter oder Tagelöhner des Erbpächters (Hofbesitzers). Diese wechselten dann gelegentlich auch mal und es musste geregelt werden, wem die Ernte auf dem Land des Katens zustand. Im Prinzip hatte der Katenmann Anspruch auf zwei Ernten aus dem von ihm produzierten Dung. Das bedeutete, dass ihm auch nach seinem Wegzug noch die Ernte zustand, wenn er das Land mit Dung befahren hatte; sein Nachfolger hatte im ersten Jahr keinen Anspruch auf die Ernte von Winter- und Sommergetreide, und im zweiten Jahr auch erst auf das Wintergetreide, nicht aber auf das Sommergetreide. Zum einen gedieh das Getreide noch vom Dung des Vorgängers, zum anderen musste der neue Katenmann ja auch erst einmal genügend Dung ansammeln. Dies nannte man &#039;&#039;sich einsadeln&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man eineinhalb Jahre keine Ernten einfahren kann, stellt sich natürlich die Frage des Überlebens. Deshalb lieferte häufig der Hauswirth im ersten Jahr seinem Katenmann Korn. Dafür verlor der Katenmann dann bei seinem Auszug den Anspruch auf die noch ausstehenden Ernten, diese standen dann dem Hauswirth zu, quasi als Bezahlung für das beim Einzug gestellte Getreide. Insgesamt bekam der Katenmann in jedem Fall für jedes Jahr, das er im Katen wohnte, zwei Getreideernten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nach der revidierten Gemeindeordnung von 1869==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die revidierte Gemeindeordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindevorstand 1871.JPG|thumb|400px|Der Gemeindevorstand zu Mönckhagen besteht z.Z. (d.h. im Frühling 1871) aus dem Schulze Heydtmann, Erbmüller Eggert, Hauswirth Winter. Danach werden die Mitglieder der Dorfversammlung aufgezählt: 11 Erbpächter, 2 Deputierte der Büdner und 1 Deputierter der Häusler. &#039;&#039;eigenes Foto aus dem Gemeindebuch Mönchhagen, Eigentum der Gemeinde Mönchhagen&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
[[Datei:moenchhagen gemeindebuecher 1871-1944.JPG|thumb|400px|Die beiden Gemeindebücher von Mönchhagen sind erhalten und im Besitz der Gemeinde. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 26. November 1944. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die neue Gemeindeordnung vom 31. Juli 1865 wurde 4 Jahre später noch einmal überarbeitet, um sie an die &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in Ausführung begriffene Vererbpachtung&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; anzupassen. Sie trat für die Dorfschaften durch ein Gemeinde-Statut in Kraft, das weitere Bestimmungen enthielt, durch die Besonderheiten einzelner Gemeinden geregelt wurden. Das Gemeinde-Statut für Mönchhagen trat am 1. Juli 1870 in Kraft, siehe nächster Abschnitt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ortsvorsteher war der Dorfschulze. Er war der Verwalter der Ortspolizei und hatte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Sorge zu tragen; d.h., er sollte strafbaren Handlungen vorbeugen und vorgefallene Straftaten beim Amt anzeigen, Vagabunden und fremde Bettler verhaften und an das Amt abliefern. Allgemein sollte er das Amt in seinen Aufgaben unterstützen und neu Zugezogenen den Meldeschein ausstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehörte nun das Armenwesen, das Schulwesen, die Instandhaltung der Landstraßen und der Dorfwege, das Entwässerungswesen, Räumung von Flüssen und Bächen, Anlegung und Erhaltung von Gräben und Deichen, die Haltung der Nachtwächter, das Feuerlöschwesen, die Sorge für das Vorhandensein ausreichender Begräbnisstätten, die Haltung einer Hebamme und Totenfrau. Die Gemeinden konnten Vermögen erwerben und dieses i.W. selbst verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung sollte den Gemeinden ein Gemeindevermögen zugeteilt werden. Die Bestimmung hierüber hatte jedoch der Grundherr, im Falle Mönchhagens also der Großherzog bzw. seine Behörden. Weiterhin mussten die Einwohner Abgaben leisten sowie Hand- und Spanndienste für die Gemeinde. Über deren Höhe sollte die Dorfversammlung beschließen. Schuldiener, Kirchendiener und sonstige im öffentlichen Dienst stehende Personen brauchten keine Hand- und Spanndienste zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindeverwaltung war Sache des Gemeindevorstands und der Dorfversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand bestand aus dem Dorfschulzen und einigen Schöffen. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Gemeindevorstands sein. Wird eine Schöffenstelle frei, nennt der Gemeindevorstand dem Amt zwei geeignete Personen, von denen das Amt eine als neuen Schöffen bestimmte. Das Schöffenamt war wie das Schulzenamt ein Ehrenamt. Das Schöffenamt hatte man für 6 Jahre inne. Jeder, der dazu in der Lage war, war verpflichtet, ein ihm angetragenes Schöffen- oder Schulzenamt zu übernehmen. Ablehnen durften nur Beamte wie Schullehrer oder Kirchendiener, über 60 Jahre alte Personen, Kranke oder Gebrechliche, diejenigen, die bereits in den 6 vorhergehenden Jahren ein solches Ehrenamt innehatten. Trat ein solcher Grund während der Amtszeit ein, konnte man das Amt niederlegen. Beamte mussten das Amt auch auf Verlangen des Dienstherrn niederlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand vertrat die Gemeinde nach außen und verwaltete die Gemeindeangelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung bestand aus dem Gemeindevorstand, den in der Gemeinde wohnenden Grundstücksbesitzern, die Kirchendienern (Prediger, Organist, Küster), den Großherzoglichen Forstbediensteten und der Inhaber der Familienschulstelle. Zu den Grundstücksbesitzern gab es die Einschränkung, dass nur die Besitzer der Hufen der Dorfversammlung angehörten; die Büdner und Häusler dagegen Deputierte in die Dorfversammlung wählen mussten. Auch deren Amtszeit betrug 6 Jahre. Die gewählten Deputierten durften die Wahl nicht ablehnen. Weitere Mitglieder konnte die Gemeinde im Statut festlegen, bspw. Einwohner ohne Grundbesitz. Die Gesamtzahl sollte aber 24 nicht übersteigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgeschlossen von der Dorfversammlung waren &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Frauenzimmer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;, unter Curatel Stehende, Personen, die wegen einer entehrenden Handlung rechtskräftig verurteilt waren, Männer, dei von der Dorfversammlung ausgeschlossen wurden (einen solchen Beschluss musste das Amt bestätigen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung trat auf Beschluss des Gemeindevorstands zusammen. Den Vorsitz führte der Schulze. Eine solche Versammlung durfte nicht in Schenken oder Krügen stattfinden, es sei denn, dabei handelte es sich gleichzeitig um das Schulzenhaus. Für eine Beschlussfähigkeit musste mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Einfache Stimmenmehrheit entschied, bei Stimmengleichheit entschied die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse mussten in ein Gemeindebuch geschrieben werden und von allen Gemeindevorstandsmitglieder sowie ein oder zwei Mitgliedern der Dorfversammlung unterschrieben werden. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Aus dem Gemeindebuche, welches vom Amte mit Titel und Seitenzahlen versehen wird, dürfen niemals Blätter ausgeschnitten werden. Diese Bücher, auch die vollgeschriebenen, sind sorgfältig aufzubewahren.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Mönchhäger Gemeindebücher&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Gemeindestatus war auch Mönchhagen in der Pflicht, ein Gemeindebuch anzulegen und Protokoll über die Dorfversammlung zu führen. Das erste dieser Gemeindebücher wurde am 14. Januar 1871 vom Amt Toitenwinkel zu Rostock angelegt und enthält 184 Seiten. Der erste Eintrag ist vom 22. Mai 1871, der letzte vom 24. Februar 1905. Das zweite Gemeindebuch beginnt am 15. März 1907, sodass hier leider eine Lücke von 2 Jahren besteht. Es endet mit einem Eintrag vom 26. November 1944. Direkt darüber, auf derselben Seite, steht das vorletzte Protokoll vom 1. August 1938. Die letzte Seite ist S. 260, obwohl das Buch ursprünglich mal 300 Seiten enthalten hat. Ob dort mal etwas gestanden hat, was man später lieber in der Vergessenheit verschwinden lassen wollte, oder ob schlicht das Papier gebraucht wurde (es ist gut möglich, dass zum Ende des 2. Weltkrieges keine Protokolle mehr geführt wurden und die Seiten leer waren), lässt sich nicht mehr nachvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das erste Buch befand sich bei meinem Vorgänger und ich konnte bei ihm schon Protokolle einsehen, als ich noch gar nicht für die Mönchhäger Chronik zuständig war, sondern lediglich für die Chronik der FFw Mönchhagen. Wo sich das erste Buch befand, wusste N. Grosser nicht. Er hatte es an die Gemeinde zurückgegeben und der Verbleib war unbekannt. Ich schrieb dann sämtliche Archive vom Archiv des Amtes Rostocker Heide über das Kreisarchiv bis hin zum Landeshauptarchiv an, mit der Frage, ob sich das Buch irgendwo befindet. Die Antwort war jedoch immer negativ. So hatte ich die Hoffnung irgendwann aufgegeben, das Gemeindebuch wiederzufinden. Dann sprach mit ein älterer Einwohner an, er hätte noch Unterlagen, die für die Chronik interessant wären, auf seinem Dachboden. Er käme aber im Moment nicht zum Suchen. Nie wäre ich auf den Gedanken gekommen, es könne sich um dieses wertvolle alte Gemeindebuch handeln, deshalb fiel es mir nicht schwer, geduldig zu warten. Und irgendwann meldete sich derjenige dann noch einmal wegen der Unterlagen, die er jetzt wieder aufgefunden hatte. Und schon als ich die sorgfältig in Papier gewickelte Kladde sah, war mir klar, um was es sich handeln musste &amp;amp;ndash; da war es dann mit meiner Geduld vorbei und ich musste mich sehr beherrschen, um ihm das Buch nicht förmlich aus der Hand zu reißen ... Solche Momente sind die absoluten Highlights im Leben eines Ortschronisten!&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dorfversammlung musste entscheiden, wenn es um Geld ging: Erhöhung oder Erlassen von oder Erhebung neuer Abgaben, Neubauten oder größere Reparaturen, Prüfen der Gemeinderechnungen; aber auch, wenn es um Kauf oder Verkauf von Flächen ging, Änderungen am Gemeinde-Statut, Aufnahme Fremder in den Gemeinde-Verband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende musste für einen geregelten Ablauf sorgen. Benahm sich einer daneben, konnte der Vorsitzende ihn rauswerfen. Ging der Rausgeworfene nicht sofort, kostete das 5 Thaler in die Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufsicht über die Domanial-Gemeinden wird vom Amt, die landesherrliche Oberaufsicht von dem Ministerium des Innern geübt. Das Amt musste etliche Beschlüsse genehmigen: Veränderungen des Gemeindebezirks oder des Gemeinde-Statuts, das Aufstellen eines neuen Steuerfußes, den Ausschluss von Personen aus der Dorfversammlung, Kauf oder Verkauf von Land, Neubauten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden über den Gemeindevorstand sowie über Beschlüsse der Dorfversammlung waren ebenfalls an das Amt zu richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammen mit der Gemeindeordnung wurden auch die Verordnungen über das Armenwesen und über das Schulwesen revidiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Armenwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor der neuen Gemeindeordnung war das Amt für die Armenhilfe zuständig, die Gemeinden mussten dafür Abgaben an das Amt leisten. Nun ging die Verantwortung für die Armenhilfe auf die Gemeinden über und damit auch die Kosten. Kosten für &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verpflegung von Kranken in öffentlichen Heilanstalten [...], Verwahrung gemeingefährlicher Geisteskranker in Irrenhäusern [...], Aufenthalt und Unterricht von bildungsfähigen Idioten (Schwachsinnigen, Blödsinnigen, Blinden und Taubstummen in öffentlichen Anstalten&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (so der Originaltext der Verordnung) sollten vom Amt auf die Gemeinden aufgeteilt werden, zur Hälfte nach Hufenstand, zur Hälfte nach Einwohnerzahl. Gezahlt wurden die Beiträge aus der Armenkasse, wie auch die Kosten für den Armenarzt und die Armenfeuerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kam ein durch die Armenkasse Unterstützter wieder zu Geld, musste er die Unterstützung erstatten. Hatte er Vermögen verheimlicht, musste er den Unterstützungsbeitrag sogar doppelt zurückzahlen. Bei Gewährung einer Unterstützung war die Habe des Unterstützten zu verzeichnen, denn der Nachlass des Unterstützten wurde ebenfalls zur Erstattung herangezogen. Deshalb durfte ein Unterstützter auch nichts von seinem Besitz verkaufen ohne Zustimmung des Gemeindevorstands.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gemeindevorstand musste für die Unterbringung Obdachloser sorgen. Diese bei den Hausbesitzern unterzubringen war nur im akuten Notfall erlaubt. Um einer Verarmung der Ortsangehörigen vorzubeugen, sollte er &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;auf deren ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; hinwirken. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Für aufgegriffene ortsangehörige Bettler und Vagabonden erstattet die Ortschaft die Fangprämie und die Kosten des Transports von dem Sitze des Amtes bis zum Orte.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Jede Gemeinde sollte also ihre Bettler behalten und sie nicht herumvagabundieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele aus Mönchhagen zum Armenwesen siehe unten in Kap. 8.3 und 8.4.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aus der Verordnung über das Schulwesen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gebäude und Ländereien der Schulen gehen nun in Eigentum der Gemeinde über (es sei denn, sie waren kirchlicher Besitz). Die Bauern mussten eine Reihen landwirtschaftlicher Arbeiten für den Lehrer übernehmen: Pflügen und Eggen; Aufladen, Abfahren udn Ausstreuen des Dungs; Säen des Korns; Aufladen, Einfahren und Abladen von Getreide und Heu. Der Schullehrer musste jedoch eventuelle Dienstleute zur Beihülfe stellen. Alle anderen Arbeiten wie mähen von Getreide und Heu,  dreschen, auspflanzen und hacken der Kartoffeln, säen und reinigen von Flachs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bau und Reparatur der Schulhäuser, Ausstattung der Schulräume, Beschaffung von Lehrmitteln lag in der Zuständigkeit der Gemeinde, sowohl was die Entscheidungen als auch was die Kosten anging. Bei der Anschaffung von Schulinventar und Lehrmitteln war der Rat des Pastors einzuholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulbauten sollten einmal im Jahr besichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des weiteren mussten Fuhren zur Mühle oder von Feuerholz für den Lehrer geleistet werden und dieser musste auch bei Antritt der Stelle ins Dorf gebracht werden. Assistenten nur von der nächsten Post- oder Bahnstation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Statut für die Dorfschaft Mönckhagen und Heidekrug===&lt;br /&gt;
(aus der Akte 5-12-3-1 7368, Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zur revidierten Gemeinde-Ordnung für die Domanialortschaften vom 29 Juni 1869 wird mit Genehmigung des hohen Ministerii des Innern hiedurch statutarisch das Nachfolgende bestimmt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu § 1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Gemeindebezirk umfaßt die ganze Feldmark, also auch das Erbpachtgehöft Heidekrug.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. Die Gemeinde-Ordnung tritt mit dem 1. Juli 1870 in Kraft.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeinde-Vorstand besteht aus dem Dorfschulzen und 2 Schöffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Zu §13&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfversammlung besteht außer den Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes und den Hauswirthen und Erbpächtern, dem Schullehrer, 2 Vertretern der Büdner und 1 Vertreter der Häusler.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Amt Toitenwinkel zu Rostock, 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Heidekrug gehörte also seit dem 1. Juli 1870 zu Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth aus Volkenshagen schreibt 1873 dazu: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit 2 Jahren ist die Dorfschaft Mönkhagen mit der neuen Gemeindeordnung be???.  Heilsam hat sich dieselbe bisher nicht erwiesen, sondern hat der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten richtig Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Ruhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gemeinde-Dotation===&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung erhielt die Gemeinde zum 28. April 1871 eigene Ländereien, die so genannte Gemeinde-Dotation. Das bedeutete, dass Pachteinnahmen für diese Ländereien ab dann an die Gemeinde gingen, nicht mehr an den Großherzog. Umgekehrt war die Gemeinde aber auch selbst verantwortlich für die Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen wie Armenkaten, Schule, Brücken ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeindedotation sollte 5 % der Gesamtfläche einer Gemeinde (344 752 Quadratruten in Mönchhagen) betragen, das wären in Mönchhagen rund 17000 Quadratruten gewesen. Das zur Verfügung stehende Land, also Land, das nicht dauerhaft z. B. an Erbpächter verpachtet war, betrug aber gerade mal 3000 Quadratruten. Von den Erbpächtern konnte man nichts nehmen, die verbliebenen 14000 Quadratruten hätten also von den Bauernhufen abgespalten werden müssen. Man hat dann vom Gemeindeland folgerichtig das Land der Erbpachthufen abgezogen, damit umfasste das Gemeindeland nur noch 129 038 Quadratruten und die Dotation musste nur noch 6500 Quadratruten umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zur Disposition stehenden Flächen waren:&lt;br /&gt;
*Das Acker-Reservat am Roevershaeger Wege inklusive des Unbrauchbaren: 749 Quadratruten&lt;br /&gt;
*Die Reservate an der Rostock-Ribnitzer Chaussee incl. Unbrauchbaren: 1120 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat neben der Häuslerei Nr. 5: 144 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Reservat am Purkshoefer Wege: 209 Quadratruten&lt;br /&gt;
*das Ackerstück Nr. 563 in Nähe der Büdnerei Nr. 8: 100 Quadratruten&lt;br /&gt;
*die s.g. Deikswiese (?): 225 Quadratruten&lt;br /&gt;
*der Armenkaten mit den umliegenden Garten- und Ackerflächen in dem Umfange von 368 Quadratruten&lt;br /&gt;
*in Summe: 2915 Quadratruten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit war nur noch ein Rest von 3700 Quadratruten auf die Bauern umzulegen &amp;amp;ndash; wovon die immer noch nicht begeistert waren, aber doch froh, deutlich weniger abgeben zu müssen als erst befürchtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durften Häusler und Einlieger Flächen auf diesen Ländereien bis dahin nutzen, durften sie dies für weitere 6 Jahre tun, also für die Ernten 1871 bis 1876. Auch die Hebamme des Ortes behielt ihre Wohnung im Armenkaten und ihre Ackernutzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies wird im Grundbrief für die Gemeinde Mönchhagen vom 28. Januar 1871 festgehalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§4&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Überweisung an die Gemeinde (deren Vorstand) geschieht bei Einführung der Gemeinde-Ordnung.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Pachtverhältnisse wegen der zur Dotation gehörigen Einlieger-Ländereien bleiben in Geltung, und gehen alle Rechte und Verpflichtungen aus denselben auf die Gemeinde über, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gemeinde die Ländereien den derzeitigen Inhabern unter den bisherigen Bedingungen bis Michaelis 1876 zu belassen hat, vorausgesetzt, daß die Inhaber ihre contractlichen Verpflichtungen erfüllen und nicht besondere, schon den bisherigen Pachten begründete Auflösungsgründe als: Wegzug, Aufgebung des eigenen Haushalts, Ausscheiden aus der Classe der Einlieger u. s. w. (mit Ausschluß der Kündigung) eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Auch hat die Gemeinde der Hebamme Jess für die Zeit ihrer Anstellung ihre Wohnung im Armenkaten und die bisherigen Dienstländereien zur unentgeltlichen Nutzung zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wegen der übrigen zur Dotation gehörigen Ländereien hat die Gemeinde in die bestehenden Pachtverhältnisse zu Recht und Pflicht einzutreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen der Gemeindeflächen wurden mit Pfählen abgesteckt. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Dem Gemeinde-Vorstand wurde hierauf die Gemeinde-Dotation zum Eigenthum und zur selbständigen Verwaltung und Nutzung überwiesen, ihnen auch der Grundbrief de dato den 28ten Januar 1871 behändigt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den Ländereien erhielt die Gemeinde allerdings nicht das Jagdrecht, dies behielt der Großherzog für sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gehörte zum Gemeindeeigentum auch die Flächen, auf denen Straßen und öffentliche Plätze lagen. 1881 erhielt die Gemeinde weitere 822 Quadratruten oder 1 ha 78 a 20 qm Land. Dies umfasste diverse Straßenstücke mit angrenzenden Steigen und Steinmauern längs der Hufen II bis IX, also im Oberdorf, sowie auch einen freien Platz. Der bestimmungsgemäße Zweck durfte dabei nicht geändert werden &amp;amp;ndash; Straßen mussten Straßen bleiben und öffentliche Flächen, die dem &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt; gemeinen Nutzen und öffentlichen Gebrauche&amp;lt;/span&amp;gt; dienten, mussten dies auch weiterhin tun. Sollten solche Flächen als Weide oder Garten genutzt werden, war die Zustimmung des Amtes notwendig. (Akte 5.12-4/2 12033, Landeshauptarchiv Schwerin).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ernennung von Schulze und Schöffen===&lt;br /&gt;
Der Schulze und die beiden Schöffen bildeten den Gemeindevorstand. Heydtmann war seit 1866 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszüge aus einem Protokoll, gehalten im Großherzoglichen Amt Toitenwinkel zu Rostock, am 1. Dezember 1870. Anwesend waren:&lt;br /&gt;
*der Schulze Erbpächter Heydtmann von Mönckhagen&lt;br /&gt;
*der Erbmüller Eggers&lt;br /&gt;
*der Hauswirth Winter vom Gehöft Nr. 6&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. Der Schulze Heydtmann ist auf seinen geleisteten Diensteid zurückgeführt und dessen Geltung für seinen nunmehr erweiterten Wirkungskreis, sodann sind zu Schöffen und Mitgliedern des Gemeindevorstandes ernannt:&lt;br /&gt;
die anwesenden Erbmüller Eggers und Hauswirth Winter.&lt;br /&gt;
Dieser Gemeindevorstand ist nicht nur auf die gewissenhafte Erfüllung seines Berufes verpflichtet, sondern auch angewiesen, von jeder Erledigung einer Stelle in seiner Mitte dem Amte sofort Anzeige zu machen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;3. Der Schulze Heydtmann ist in Betreff der Organisation der Dorfversammlung mit der bevorstehenden Leitung der Wahlen der beiden Vertreter der Büdner und des Vertreters der Häusler beauftragt und verpflichtet, den Namen der Deputierten dem Amte binnen 14 Tagen anzuzeigen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;4. Der von der Gemeinde zur Besoldung des Amtsarztes vierteljährlich zu leistende jährliche Beitrag wird der Gemeinde mitgetheilt werden, sobald die (?) von hoher Cammer genehmigt ist. Arztfuhrgelder sind nicht zu zahlen. Die Apotheker werden benachrichtigt werden, daß vom 1 October d. J. an die Gemeinde ihre Arznei, gleichwie Bruchbänder, Bandagen etc. selbst zu bezahlen hat. Dem Gemeindevorstand ist mitgetheilt, daß die Gemeinde in den Contract mit Herrn Dr. Benefeld zwar vorläufig eintritt, jedoch berechtigt ist, denselben halbjährlich zu den üblichen Quartalen aufzukündigen, mithin zuerst zu Weihnacht d. J., daß diese Kündigung jedoch schriftlich zu geschehen hat und wovon dem Amte Mittheilung zu machen ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;7. Die Schulgebäude zu Mönckhagen sowie der Armenkaten daselbst werden der Gemeinde hiermit überwiesen und wird die Baulast seit dem 1 October d. J. auf die Gemeinde übergehen. Die Ländereien der Schule, sowie die zur Dotation bestimmten Gemeindeländereien werden der Gemeinde zu besonderen Acten überwiesen werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;8. Der Schulze Heydtmann ist noch besonders auf die nach §5 Nr 2 der Gemeindeordnung ihm obliegenden Pflichten hingewiesen, namentlich wegen der Ausstellung von Meldescheinen und Heimathscheinen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. Der Gemeindevorstand ist angewiesen, sich eines Gemeindesiegels zu bedienen und wegen der Einrichtung und Führung desselben informiert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Landeshauptarchiv, Akte 5/12-3-1 7369)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bestechungsskandal===&lt;br /&gt;
Heydtmann war ab 1866 Schulze in Mönchhagen, stolperte 1895 aber über einen Bestechungsfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Mark oder 30 Tage Gefängnis verurteilt. Daraufhin beantragte er seine Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis 1895.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Häusler Hallier wollte seine Häuslerei an einen Händler Palm verkaufen, vermittelt wurde der Handel durch eine Rostocker Agentur. Der Schulze Heydtmann hat sich dabei &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Händler Palm beim Großherzoglichen Amte Teutenwinkel die Erlaubniß zum Ausschank von Branntwein zu erwirken und hat für diese seine Thätigkeit, welche auf das Zustandekommen des Kaufgeschäfts von Einfluß war, von dem Käufer 10 M, von dem Verkäufer einen Bienen-Nachschwarm und von der Vermittlerin des Geschäfts 50 M gefordert und zugesichert erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Verboten war dabei nicht, die Schankerlaubnis zu bewirken, sondern die Annahme von Voteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heydtmann war aber offenbar als Schulze außerordentlich beliebt, denn die Mönchhäger baten im März 1895 darum, er möge Schulze bleiben können (den Unterschriften nach zu urteilen, standen beinah alle hinter ihm):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Allerdurchlauchtigster Großherzog, allergnädigster Großherzog und Herr!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste Landeskinder des Dorfes Mönckhagen D. A. Toitenwinkel nahen sich dem Thron Eur. Königlichen Hoheit, um allerhöchst derselben zur allergnädigsten Einsicht und Berücksichtigung zu unterbreiten:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze  Heydtmann hierselbst ist von der Strafkammer des Großherzoglichen L. Gerichts zu Rostock, sowie auch zuletzt vom Reichsgericht zu Leipzig wegen Amtsvergehens zu 150 M Geldstrafe verurtheilt worden. Wir fürchten, daß die Verfügung dieser Strafe die Entlassung des J. Heydtmann aus dem Schulzenamte, das er fast seit 30 Jahren verwaltet, zur Folge haben könne.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Diesen Fall würden die allerunterthänigst Unterzeichneten sehr bedauern, da sich der Schulze Heydtmann während der Dauer seiner Amtsführung unsere Achtung und Anhänglichkeit in hohem Grade erworben hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unterthänigst Unterzeichneten wenden sich daher an Eurer Königlichen Hoheit landesväterliches Herz mit der allerunterthänigsten Bitte, den Schulzen Heydtmann auch noch ferner in seinem Amte zu belassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir verharren in tiefster Ehrfurcht als Eurer Königlichen Hoheit allerunterthänigste, treue Gefolgsleute.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Oehmisch&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter C. Beckmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Lehrer L. Burmeister&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter H. Saß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter J. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter D. Brandt&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter R. Uhlig&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Erbpächter F. Bastian&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Düwel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner E. Schneider&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner J. Timm&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner H. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner F. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Büdner C. Lewerenz&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler G. Geißler&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Lau&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler U. Mahnke&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Hallier&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Peter&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler Stiegmann&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Behrens&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler J. Foth&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Häusler C. Wulff&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Brief hatte jedoch keinen Erfolg. Schulze Heydtmann bat um sofortige Entlassung und die beiden Schöffen verwalten das Schulzenamt zunächst. Damit müssen sie auch die &#039;&#039;Schulzencompetenz&#039;&#039; bestellen, also das Land, das mit dem Schulzenamt verbunden ist. Die beiden Schöffen wenden sich aber gleich an das Amt mit dem Anliegen, dass die Schulzencompetenz schlecht gedüngt sei und sie in künstlichen Dünger investieren müssten. Das Ministerium möge deshalb zusichern, dass sie das Geld für den Dünger vom neuen Schulzen wiederbekommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schulzencompetenz betrug 1631 Quadratruten; die Ackerkompetenz war bei der Übergabe des Schulzenamtes an den Nachfolger Heinrich Saß nicht bestellt, nur die Stoppeln nachgehackt. Saß verzichtete auf die Erstattung eines Theils der vorjährigen Ernte, wollte im Gegenzug aber auch nicht für das Abhacken zahlen. Er beantragte eine baldmögliche Drainierung der Ackerkompetenz und dass die Drainageröhren auf Kosten des Landesherrn geliefert würden; die Kosten, die er tragen wolle, sollten dann auf 20 Jahre verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitere Schulzen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Rücktritt Heydtmanns schlug das Amt Teutenwinkel dem Ministerium am 10. April 1895 zwei Kandidaten für die Nachfolge vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Als Nachfolger desselben sind die Erbpächter Heinrich Saß No. 16 und Heinrich Schulze No. 6 und 10 geeignet.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Saß ist 47 Jahre alt, ein ruhiger Mann, welcher seit langen Jahren Schöffe gewesen ist, derselbe hat jedoch keine Neigung, das Schulzenamt zu übernehmen und behauptet, daß er schon wegen des Verkaufes seines Erbpachtgehöftes in Verhandlungen stehe. &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Erbpächter Schulze ist ein sehr thätiger und tüchtiger Landwirth, welcher von Geburt Preuße, vor mehreren Jahren in den mecklenburgischen Unterthanenverband aufgenommen und durch langen Aufenthalt in Moenckhagen mit den Verhältnissen völlig vertraut geworden ist. Die erforderliche Energie besitzt er ebenso wie Erbpächter Saß, er ist jedoch kränklich und infolge dessen leicht aufgeregt. Zur Uebernahme des Schulzenamtes hat er sich bereit erklärt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Von diesen beiden Erbpächtern würden wir dem Saß, weil er ein sehr ruhiger Mann ist und seit vielen Jahren das Schöffenamt bekleidet hat, unbedingt den Vorzug geben, auch glauben wir, daß er trotz seiner Abneigung gegen die Uebernahme des Amtes, dasselbe, falls dies Großherzogliche hohe Ministerium ihn dazu ausersuchen sollte, gut verwalten würde. Das einzige Bedenken gegen seine Bestallung dürfte in dem Umstand liegen, daß er vielleicht bald seine Hufe verkaufen und von Moenckhagen wegziehen will und daß alsdann in diesem Falle nach kurzer Zeit eine Neubesetzung des Schulzenamtes erforderlich werden würde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heinrich Saß bekam das Amt und übte es bis 1909 aus. Er zog nicht weg aus Mönchhagen, sein Sohn Peter Saß wurde der erste Wehrleiter in Mönchhagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eid des neuen Schulzen nach der hohen Verordnung vom 24. März 1873:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich, Heinrich Saß, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, daß das mir übertragende Amt eine Schulzen zu Moenckhagen treulich und gewissenhaft verwalten, meines allergnädigsten Landesherrn Bestes, soviel an mir ist, allenthalben befördern, den Befehlen meiner Vorgesetzten stets pünktlichen Gehorsam leisten und es mir angelegen sein lassen will, das Beste der Commune Moenckhagen zu fördern, überhaupt mich alle Tage so betragen will, wie es einem getreuen Schulzen eignet und gebührt, so wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Saß wurde hierauf:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;1. unter Verlesung des hohen Circulars vom 30. Juni 1880 mit seiner Verpflichtung zur Anzeige der vorkommenden Sterbefälle, mit Ausnahme derjenigen von solchen unverheirateter Minderjährigen, deren beide Eltern noch leben, bei dem hiesigen Amtsgericht, sowie&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;2. in Beihalt des hohen Circulars vom 12. Januar 1881 mit der ihm als Berechner und Verwalter der Gemeindekasse obliegenden Verpflichtung, die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen Geldern zu halten und in einem besonderen Behälter aufzubewahren, ebenso auch mit der Gemeindekrankenkasse zu verfahren,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;bekannt gemacht.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Saß wurde übergeben das Gemeindebuch und das Gemeinderechnungsbuch; die Krankenkasse mit 124 M 34 Pfg, die Gemeindekasse mit 81 M 43 Pfg, das Sparkassenbuch des Vorschussvereins No. 9691 mit 190 M 18 Pfg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Februar 1909 bittet Heinrich Saß um die Entlassung aus dem Schulzenamt zu Johannis d. J. aus gesundheitlichen Gründen. Er hat auch vor, seine Wirtschaft aufzugeben. Dies bedauert das Amt sehr, sieht aber ein, dass Saß tatsächlich &#039;&#039;leidend&#039;&#039; ist, offenbar weil er den Feldzug 1870/71 mitgemacht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger kommen infrage Wilhelm Brandt (Hufe 2), Hermann Brandt (Hufe 1) und Prüter (Hufe 13); ausführlich geht der Amtmann aber nur auf Wilhelm Brandt ein und bittet um dessen Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt ist am 28. Dec. 1870 geboren, hat in Rostock das Realgymnasium besucht und die Landwirtschaft gelernt, zunächst als Wirtschafter gearbeitet und übernahm dann 1905 die väterliche Hufe. Er ist seit 1900 verheiratet und als Schöffe Mitglied im Gemeindevorstand. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir haben ihn als gewandten und zuverlässigen Menschen kennengelernt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Brandt war mit der Übernahme des Schulzenamtes einverstanden und wurde am 30. Juni 1909 Schulze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ernennungsprotokoll werden seine Einnahmen aufgeführt:&lt;br /&gt;
# aus der Nutzung der Schulzendienstländereien&lt;br /&gt;
# aus einem baren Zuschuß von 42 M jährlich aus der Amtskasse&lt;br /&gt;
# aus einer Vergütung von 60 M jährlich aus der Gemeindekasse&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kassenbestände waren:&lt;br /&gt;
*Gemeindekasse 379,14 M&lt;br /&gt;
*Krankenversicherung der Arbeiter zu Mönchhagen 55 M 37 Pfg&lt;br /&gt;
*Sparkassenbuch Nr. 18639 der Vorschuß- und Sparbank zu Rostock 441,90 M&lt;br /&gt;
Zudem erhielt der neue vom alten Schulzen ein Quittungsbuch über Zahlungen der Gemeinde zum domanialen Kapital-Fonds für eine Anleihe von 5000 M Johannis 1903.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilhelm Brandt bat 1918 um seine Entlassung aus dem Schulzenamt. Das Großherzogliche Amt Toitenwinkel teilt am 24. September 1918 dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit::&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;So ungern wir den besonders tüchtigen Mann von seinem Posten scheiden sehen, so müssen wir doch die vorgebrachten Gründe als stichhaltig anerkennen. Brandt hat einen grösseren Saatgutbetrieb und muss, um diesen zu erhalten, alle seine Kräfte einsetzen. Dabei ist er von schwacher körperlicher Figur und ist den Anfordernissen seiner Wirtschaft sowie des Schulzenamtes körperlich nicht gewachsen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nachfolger schlug das Amt den Erbpächter Hermann Brandt von Hufe I vor. H. Brandt war 45 Jahre alt und war bereits Mitglied des Gemeindevorstands gewesen. Er war zwar im Prinzip noch dienstpflichtig, aber wegen einer Fußverletzung seit ca. 2 Jahren vom Militärdienst beurlaubt. Er sollte deshalb nur einstweilen mit der Führung der Schulzengeschäfte beauftragt werden. Dazu kam es dann jedoch nicht, weil Hermann Brandt erkrankte und Wilhelm Brandt dann doch weiter Schulze blieb. Im Januar 1919 ersuchte er dann ein zweites Mal um Entlassung wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes und seines Saatzuchtbetriebes (Professor-Heinrich-Roggen und Gretchenhafer), der seine ganze Kraft fordere. Das Schreiben klingt, als hätte man ihm empfohlen, eine Schreibkraft zur Unterstützung im Schulzenamt zu nehmen. Denn er betont, dass er dazu nicht in der Lage ist, da er keinen Raum in seinem Hause hat, in dem er eine fremde Person unterbringen kann. Seine Tochter sei nicht befähigt, ihn zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 7. März 1919 wird dann sein Nachfolger, der Häusler Franz Geissler von der Häuslerei Nr. 13 als Schulze vereidigt. Er erhält als Schulze die Einkünfte aus den Schulzendienstländereien, 78 Mark jährlich aus der Amtskasse und 375 Mark jährlich aus der Gemeindekasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von seinen Dienstobliegenheiten werden besonders hervorgehoben, dass er die Sterbefälle ungesäumt dem Amtsgericht Rostock mitteilen muss; dass er die Gemeindegelder stets getrennt von seinen eigenen und in einem besonderen Behälter aufbewahren muss; dass in Unterstützungswohnsitzsachen die nötige Sorgfalt und Umsicht sich angelegen sein lasse und dass er gegebenenfalls als Vergleichsbehörde bei Beleidigungsklagen einzutreten habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stimmenverhältnisse===&lt;br /&gt;
Wie viele Stimmen jemand in der Dorfversammlung hatte, hing (auch) von der Größe seiner Ländereien ab. In einem Protokoll aus dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel über die Verhandlung zum Gemeinde-Status nach der revidierten Gemeinde-Ordnung heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß in Mönkhagen kein Besitzer vorhanden sei, welchem mehr als eine Stimme in der Dorfversammlung zu ertheilen sein werde.&lt;br /&gt;
Die Hufe des Erbpächters Krempien sei zwar nur halb so groß wie die übrigen Hufen, indeß wird ihm die volle Stimme nicht entzogen werden können.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zeitzeugenprotokoll===&lt;br /&gt;
Pastor Kliefoth vermerkt in seinen Nachrichten aus den eingepfarrten Gemeinden von 1873 zur Situation in Mönchhagen zwei Jahre nach Einführung der neuen Gemeindeordnung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seitdem hat [...] dieselbe [die Gemeindeordnung] [...] der Neigung dieser Dorfschaft zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten Nahrung gegeben. Leider ist auch der Lehrer Buhsdorf sehr verwickelt in diese Streitigkeiten, und sind in letzter Zeit seinetwegen und durch ihn die allerärgerlichsten Auftritte vorgekommen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betriebe und Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem deutsch-französischen Krieg 1870–1871 wurde das besiegte Frankreich gezwungen, Deutschland 5 Milliarden Goldfranken (das entsprach 4 Milliarden Goldmark) zu zahlen. Auch einige reiche Mönchhäger Bauern hatten zur Finanzierung des Krieges Kriegsanleihen gewährt; das Geld bekamen sie nach Kriegsende mit gutem Gewinn zurück und benutzten es zum wirtschaftlichen Aufbau.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kolonialwarenhandlung===&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen kolonialwarenhandlung Loheit um 1900 Sammlung Schmidt.JPG|thumb|400px|Die Kolonialwarenhandlung Carl Loheit, um 1900. Bild aus &#039;&#039;Sammlung Volker Schmidt&#039;&#039;.]]&lt;br /&gt;
An der Chaussee, der heutigen B105 lag die Kolonialwarenhandlung von Carl Loheit. Hier wurde noch zu DDR-Zeiten ein Konsum betrieben.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=&amp;quot;all&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mühlen und Handwerksbetriebe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen_mittelhof_stellmacherei_DDR-Zeit.JPG|thumb|400px|Zu DDR-Zeiten lag eine Stellmacherei über dem Nordarm des Peezer Baches, so wie er damals verlief &amp;amp;ndash; nämlich direkt am Ortsrand über das Gelände der heutigen Fa. Göllnitz und an der alten Scheune hinter der Feuerwehr entlang. In etwa dort muss auch die Feilenhauerei gelegen haben. Die große Scheune zwischen Kindergarten und Peezer Bach gehörte zum schulz&#039;schen Mittelhof, die frühere Lage der Wohngebäude ist eingezeichnet. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
Dadurch entstanden 1873 folgende Betriebe:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der 1858 genannten Stelle 11 – Kornmühle im Oberdorf neben den Bahnschranken, zu der bis 1920 auch eine Bäckerei gehörte – entstand eine Molkerei (heutiges Stallgebäude hinter dem Wohnhaus). Diese Molkerei und die Rövershäger Molkerei (heutige Arztpraxis) waren einer Raiffeisengenossenschaft angeschlossen. Da aber die Molkerei in Rövershagen moderner war und billiger produzierte, ging die Mönchhäger Molkerei um 1900 ein. Im Molkereigebäude soll sich auch eine Zeitlang eine Schlachterei befunden haben. Außerdem gehörte dem damaligen Besitzer Ebell auch die dortige Gärtnerei. Nachdem Ebell konkurs gegangen war, verkaufte er seine Wirtschaft an den Vater von Karl Qualmann. Dieser bewirtschaftete aus Mangel an Arbeitskräften das Gärtnereiland als Bauer. 1920 wurde die Bäckerei aus dem Obergeschoss des Wohnhauses herausgenommen und auf dem Nachbarhof Häcker (Oberdorf 19) von diesem neu aufgebaut (heutiges Stallgebäude). Die Bäckerei existierte noch bis 1960. Die hinter der ehemaligen Molkerei stehende, 1881 erbaute Mühle brannte um 1946 ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach 1873 wurde hinter dem heutigen Feuerwehrgebäude eine Feilenhauerei errichtet, die durch Wasserenergie betrieben wurde. Um eine hohe Energieausbeute zu gewährleisten, wurde der Bach angestaut. Dazu wiederum musste der Ackerweg des Nachbargehöftes künstlich erhöht werden. Die Feilenhauerei ging aber nach kurzer Zeit wieder ein, weil es im Ort zu wenige Arbeitskräfte gab und der Wasserantrieb schlecht funktionierte. Der Bauer Schulz kaufte die ganze Wirtschaft vom konkurs gegangenen Feilenhauereibesitzer und baute am Gebäude in Richtung alte Schule (heute Kindergarten) eine Molkerei für seine Wirtschaft und einige Nachbarn an. Da aber die erwähnte Molkerei in Rövershagen billiger produzierte, gab Schulz seine Molkerei um 1900 auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ohne Details zu nennen, erwähnt Ludwig Krause in seiner Fundchronik, dass in Mönchhagen viele Sensenstreichhölzer produziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen Saegerei Lange 1904.jpeg|thumb|400px|Sägerei Lange um 1904. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 entstand das Baugeschäft Lange in Mönchhagen; etliche Gebäude im Dorf wurden von dieser Firma errichtet: u. A. der Erweiterungsbau der Dorfschule, das Doppelhaus Unterdorf 16/16a, der damalige Armenkaten Unterdorf 42 sowie einige Feldscheunen wie die auf den Bauernstellen Haller und Saß (Unterdorf 24 bzw. neben Unterdorf 28/28a). Auch in anderen Dörfern war die Fa. Lange tätig. Wegen der sich verschlechternden Auftragslage wurde das Geschäft 1938 aufgegeben und in eine Dampfsägerei umgewandelt. Die Sägerei bestand bis 1960. Zu DDR-Zeiten wurde sie unter Druck gesetzt, weil ein privater Betrieb nicht ins Bild eines sozialistischen Dorfes passte, dass sich der damalige Bürgermeister Lindemann zum Ziel gesetzt hatte. So musste die Sägerei ihr Holz vom Darss holen. Das bedeutete lange Wege, die Zeit kosteten, die dann für die eigentliche Arbeit fehlte, sodass die Sägerei unrentabel wurde. In den 1980er Jahren wurde hier das Mehrzweckgebäude der Gemeinde eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br clear=all&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Industrieschule===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem Herbst 1871 existierte in Mönchhagen eine Industrieschule; die Frau des Mönchhäger Lehrers Rußdorf unterrichtete dort. Die Schule scheint aber nicht lange existiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Spar- und Darlehnskasse===&lt;br /&gt;
Am 24. November 1896 wurde in Mönchhagen als eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eine Spar- und Darlehnskasse gegründet. Ihr Zweck war die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb sowie die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder waren Erbpächter Heinrich Saß, Lehrer Ludwig Burmeister, Erbpächter Wilhelm Jäckel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Imkerverein===&lt;br /&gt;
In Mönchhagen hat es auch einen Imkerverein gegeben, der 1903 in der Festschrift zum 25. Jubiläum des Landesimkerverbandes erwähnt wird. Der Vorstand bestand jedoch zumindest damals aus einem Lehrer aus Krummendorf sowie einem Lehrer aus Riekdahl. Auf der Vertreterversammlung des Mecklenburgischen Landesvereins für Bienenzucht am 27. Juli 1920 beantragte der Mönchhäger Vertreter, die Verbandszeitschrift Uns Immen möge auf Hochdeutsch erscheinen. Ähnliche Wünsche hatten auch andere Vertreter, mit dem Argument, dass das Blatt außerhalb Mecklenburgs sonst keinen Boden gewinnt und vielen Imkern das Lesen des Niederdeutschen schwer fiele. Nach 1926 scheint der Mönchhäger Imkerverein nicht mehr existiert zu haben, er wird in der Vereinsliste nicht mehr genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wohnbebauung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ludwig Dolberg beschreibt die Katen und Bauernhäuser in Rövershagen, es ist aber davon auszugehen, dass diejenigen in Mönchhagen nicht anders ausgesehen haben:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Katen waren lange, strohgedeckte Gebäude und wurden von bis zu vier Familien bewohnt. Jede Familie hatte eine Stube, ein paar Kammern und eine Küche. Die Bauernhäuser beherbergten Menschen und Vieh in friedlicher Gemeinschaft. Auf der nach dem großen Hof gelegenen Giebelseite gelangt man zwischen zwei Vorbauten, über welche das Walmdach sich fortsetzt, durch eine Thür, hoch genug, einem beladenen Fuder Einlaß zu gewähren, auf die mächtige Diele. Über der Diele wurde Heu und Getreide gelagert. Auf der einen Seite der Diele lagen die Vorrats- und Gesindekammern, auf der anderen Seite die Pferde- und Kuhställe. Am Ende befanden sich die Wohnräume der Bauernfamilie (zwei Stuben, ein oder zwei Kammern sowie die Küche, die ebenfalls eine Thür nach draußen hatte, und die Speisekammer). An den Seiten des großen Hofes mit kleinem Teich und Brunnen liegen die Scheune, ein Schauer für Wagen und Ackergeräthe und der Schweinestall. (Ein Schauer ist ein großes Vordach, unter dem die Wagen Platz fanden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
(L. L. Ludwig Dolberg: Eine Küstenwanderung von der Warnow bis Wustrow. Ribnitz, 1885)&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed widths=&amp;quot;300px&amp;quot; heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Katen staebelow freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Ein Katen für zwei Familien, erbaut um 1800, der ursprünglich in Stäbelow stand und nun im Freilichtmuseum Klockenhagen ([http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]) zu besichtigen ist. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Niedersaechsisches Hallenhaus.png|Aufriss und Grundriss eines niedersächsischen Hallenhauses; &#039;&#039;eigene Arbeit&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Diele hallenhaus freilichtmuseum klockenhagen.jpg|Die große Diele eines niederdeutschen Hallenhauses, erbaut um 1700, zu sehen im Freilichtmuseum Klockenhagen: [http://freilichtmuseum-klockenhagen.de/ Internetseite des Freilichtmuseums Klockenhagen]; &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Höfe===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Mönchhagen gab es im 19. Jahrhundert 16 Erbpachthöfe. Im Gegensatz zu den Büdnereien und Häuslereien waren Erbpachthöfe groß genug, dass ihre Besitzer von der Landwirtschaft allein leben konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem Artikel in der Rostocker Zeitung vom 8. Juli 1896 wird über eine Besichtigung der Mönchhäger Höfe durch die Mitglieder des lokalen landwirtschaftlichen Vereins berichtet. Man kam gegen 9 Uhr morgens mit dem Zug an, die Besichtigung dauerte 12 Stunden, nur unterbrochen von einem einfachen Mittagsmahl im Mönchhäger Gasthaus. Die Inhaber der Wirthschaften waren &#039;&#039;aufs Liebenswürdigste&#039;&#039; bereit, über alles Gefragte Auskunft zu geben. Leider wird dann nur allgemein berichtet und keine Namen genannt, sodass sich der Bericht keinen einzelnen Höfen zuordnen lässt. Am Schluss heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen liefert den Beweis, wieviel mehr Korn und Fleisch producirt werden kann, als man gemeinhin annimmt, sowie daß die intensive Wirthschaft, in kleineren Wirthschaften betrieben, noch nicht unrentabel ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hervorgehoben wird der Unterschied im Ertrag zwischen drainierten und nicht entwässerten Flächen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Futterzustand allen Viehs war ein guter, in allen Wirthschaftgen ging es um die Mästung des Viehs, wenn auch mit unterschiedlichen Vorgehensweisen. Einige verwandten einige ihrer Kälber zur Weiterzucht, die anderen zur Mästung; andere Höfe kauften nur Kälber, um diese zu mästen. In den Zuchtbetrieben wurden u. A. Simmentaler gezogen, auch Fleckvieh genannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Hof mästete die Rinder gegen Erstattung der Futterkosten auf Rechnung eines Viehhändlers, also ohne eigenes Risiko (so steht es zumindest im Zeitungsartikel &amp;amp;ndash; tatsächlich wird auch der Bauer einen Teil des Risikos getragen haben; wenn bspw. die Rinder nicht das vereinbarte Gewicht erreichten o.dgl.). Einige bauten Zuckerrüben für die Zuckerfabrik in Rostock an und fütterten daher auch Zuckerrübenschnitzel, andere fütterten Futterrüben und Wruken; alle aber kauften Kraftfutter zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Das Simmentaler Rind oder Fleckvieh&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
[[File:Female Fleckvieh.jpg|thumb|Eine Kuh der Rasse Simmentaler. &#039;&#039;Foto: Von Verum - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=50250709&#039;&#039;] ]]&lt;br /&gt;
Das Simmentaler Rind stammt aus dem Simmental im Berner Oberland und ist sowohl als Fleisch- wie auch als Milchvieh geeignet. Heute gibt es in Deutschland mehr als 4 Mio. Tiere, das sind ca. 28 % des gesamten hiesigen Rinderbestandes. Während Kopf, Unterbauch, Beine und Schwanzquaste weiß sind, ist das restliche Fell bräunlich, wobei der Farbton schwanken kann von Hellgelb bis Rotbraun, auch weiße Flecken treten in unterschiedlicher Zahl auf. Typisch ist eine ausgeprägte Wamme am Hals. Die hellen Hörner sind leicht nach außen und oben gebogen. Kühe erreichen eine Höhe von ca. 1,40 m und ein Gewicht von 600 bis 800 kg, Bullen sind 10 bis 20 cm größer und wiegen 1100 bis 1300 kg.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Rindermast gab es auch eine ausgiebige Schweinemast, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;so daß auf verhältnismäßig kleinen Ackerflächen so viel Nutzvieh gehalten wird, als sonst wohl kaum in Mecklenburg. [...] Die Haltung von gegen und über 40 Stück Rinder mit Jungvieh, ohne die kleinen Kälber, bildet die Regel.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der dadurch reichlich anfallende Dung führte (zusammen mit &#039;&#039;Kraftdünger&#039;&#039;) zu hohen Felderträgen, was wiederum die starke Viehhaltung ermöglichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Besitzer der Hufen werden in Form von Bleistifteinträgen in der Karte von 1894 genannt:&lt;br /&gt;
*Hufe 3: Bastian, dann Saß&lt;br /&gt;
*Hufe 5: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 6: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 7: Hallier, wurde in der Inflationszeit von Sass gekauft, dazwischen gab es noch die Besitzer Krüger aus Lütten Klein sowie Sprenkler, der an Sass verkaufte&lt;br /&gt;
*Hufe 8: Heitmann&lt;br /&gt;
*Hufe 9: Haller&lt;br /&gt;
*Hufe 10: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 12: Jäkel&lt;br /&gt;
*Hufe 13: Prüter&lt;br /&gt;
*Hufe 15: Schulze&lt;br /&gt;
*Hufe 16: Saß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nicht aufgeführten Hufen 1, 2, 4, 11 und 14 haben keine Einträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin nennt 1906 (also gültig für das Vorjahr 1905) 15 Erbpächter (darunter eine Windmühle und eine Privatdampfmolkerei), 8 Büdner (darunter ein Schmied und ein Krug), 17 Häusler (darunter eine Windmühle, ein Schmied und ein Krug), eine Schule mit zwei Klassen, die Industrieschule und eine Haltestelle, zudem eine Poststation. Einen weiteren Erbpächter gab es im Heidekrug. Schulze war Heinrich Sass.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Büdnereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 1753 erlässt der Herzog für das Domanialgebiet eine erste Verordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Durch die Möglichkeit, sich als Büdner ansiedeln zu können, soll landlosen, d.h. armen Leuten eine Lebensgrundlage geboten werden und so die Auswanderung gestoppt werden. Die Büdnereien entstehen meist am Rande des Dorfes entlang der Ausfallstraßen. Während die Büdnereien 1, 2 und 3 zwischen den Höfen im Dorf liegen, liegt Büdnerei 8 an der alten Landstraße nach Rostock. Die anderen reihen sich an der Chaussee auf, zwischen der Kreuzung und der heutigen Tankstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Büdner erhielt Baumaterial für sein Haus und Gartenland sowie das Recht, eine Kuh sowie einige Schafe und Schweine auf der Dorfweide weiden zu lassen. Das Land reichte jedoch nicht, um davon leben zu können, Büdner waren daher auf einen Nebenverdienst angewiesen, z. B. als Handwerker oder indem sie beim Bauern arbeiteten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt reichte dies meist jedoch nicht zum Unterhalt, sodass die Regelung 25 Jahre später, im März 1778 wieder aufgehoben wurde. Im April 1809 gibt es dann einen zweiten Anlauf, Büdner anzusiedeln. Die nun neu eingesetzten Büdner erhielten allerdings kein Baumaterial mehr. In dieser Zeit entstehen viele der Ortsteile mit dem Vorsatz &amp;amp;bdquo;Neu-&amp;amp;ldquo;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der revidierten Gemeindeordnung um 1870 gab es keine Dorfweide mehr, das heißt, die Büdner verloren ihr Recht, ihr Vieh auf dem Gemeindeland weiden zu lassen. Als Ersatz bekommen sie die Möglichkeit, Ackerfläche dazuzupachten. Durch Zukauf und Zupachtung vergrößern sich viele Büdnereien und erlauben ihren Besitzern wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zudem erhielten auch die Büdner 1867 die Möglichkeit, ihre Büdnereien in Erbpacht zu erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch übten viele Büdner nebenbei ein Handwerk aus, sodass deren Bewohner einen guten Überblick geben, welche Dienstleistungen im Ort angeboten wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Büdnereien im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Häuslereien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitte des 19. Jahrhunderts werden wiederum kleine Stellen geschaffen, die Häuslerstellen. Wieder geht es um einen Anreiz zur Ansiedlung, um der Flucht aus dem Land etwas entgegenzusetzen. Wie Büdnereien entstehen die Häuslerstellen oftmals entlang der Ausfallstraßen, häufig in Reihen. Dies sieht man in Mönchhagen entlang des Stillen Friedens sowie entlang der Chaussee von der Kreuzung Richtung Rostock.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Situation der Hufen im 19. und frühen 20. Jahrhundert findet man Informationen auf einer eigenen Seite: [[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Infrastruktur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits um 1850 hatte man begonnen, die Dorfstraße zu pflastern. Mitte der 1880er Jahre wurde die Pflasterung abgeschlossen. Der erste Bauabschnitt erstreckte sich von Unterdorf 35 bis Unterdorf 25. Das Pflaster zwischen dem ehemaligen Krug „Stiller Frieden“ und Oberdorf 35 ist noch heute zu erkennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Krüger hatte übrigens sein Stallgebäude aus Platzgründen kurzerhand genau auf der Dorfstraße errichtet; diese musste daher verlegt werden und macht seit der Zeit einen Knick an dieser Stelle. Zum Krug gehörte auch eine Hufschmiede.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der zweite Bauabschnitt begann im Oberdorf. Da sich aber einige Bauern aus Geiz lange Zeit nicht an der Pflasterung beteiligten, kam es vor, dass zwischen den gepflasterten Abschnitten ungepflasterte lagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch mit dem Unterhalt der Straße gab es gelegentlich Ärger. Im Februar 1884 erstattete Gendarm Wiencke beim Großherzoglichen Amt Anzeige, wegen der &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in der Dorfstraße vorhandenen mit Wasser gefüllten tiefen Schlaglöcher&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Das Amt forderte daraufhin den Gemeindevorstand auf, für Abhilfe zu sorgen. Zuständig waren auch damals schon die Anlieger, nur dass diese damals nicht nur zahlen, sondern sich selbst zu kümmern hatten. Der Erbpächter Uhlig weigerte sich jedoch, seiner Pflicht nachzukommen, sodass der Gemeindevorstand selbst Leute beauftragte, die Arbeiten durchzuführen und musste dafür 47 Mark 25 Pfennige aus der Gemeindekasse zahlen. Da Uhlig sich weigerte, die Summe zu erstatten, landete der Fall beim Ministerium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Juni 1889 wurde die Bahnstrecke Rostock-Stralsund eröffnet, Mönchhagen hatte zunächst aber keine Haltestelle. Erst am 1. Januar 1891 wurde auch hier ein [[Mönchhagen: Der Bahnhof|Bahnhof]] eröffnet, wenn auch zunächst nur als Bedarfshaltestelle. Die Mönchhäger hätten den Bahnhof gern neben der Dorfstraße gehabt. Ihr Wunsch wurde aber wegen zu hoher Kosten für dabei notwendige Erdarbeiten nicht berücksichtigt, denn das Gelände von Bahnhof bis zur Dorfschranke verläuft bergan und hätte erst planiert werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1903 wurde die Pflasterung der Straße Mönchhagen–Heidekrug–Volkenshagen abgelehnt, weil Mönchhagen aus der Gemeindekasse kein Geld dazu geben wollte. 1912 wurden weitere Pflasterungsarbeiten an der Dorfstraße notwendig. Bauunternehmer Lange erhielt (nach dem Schulanbau, s. u.) auch diesen Auftrag, weil er mit 872,83 Mark die niedrigste Summe forderte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bestimmungen über die teilweise Umpflasterung und über die Erhaltung bzw. Reinigung des Steindammes in der Dorfstraße zu Mönkhagen (1912)&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auszug)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;A. Die Umpflasterung des Steindammes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§1&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Dorfstraße zu Möckhagen soll auf der Strecke zwischen der Erbpachthufe No. I (und zwar einschließlich dieser, soweit die Hufe angrenzt) und der Rostock-Ribnitzer Chaussee unter Ausschluß der von der Gemeinde zu erhaltenden Strecken (in der Fischländer Landstraße, bei der Häuslerei No V und der Schule) sowie unter Ausschluß der neben der Erbpachthufe No. 7 belegenen Strecke mittels Umlagerung des bisherigen Steinpflasters, soweit dasselbe noch brauchbar ist und Zuschusses anderer Steine neu gedämmt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§2&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Besitzer der sämtlichen Erbpachthufen mit Ausnahme derjenigen von Hufe No. IV, weil er im allgemeinen von Spanndiensten frei ist, von Hufe No. 7, weil ihr Anteil noch gut erhalten ist sowie von No. 11, 12 und 14, weil deren Gehöfte ausgebaut liegen, haben der Gemeinde für den zu §1 bezeichneten Zweck die erforderlichen Dammsteine, Sand und Kies an die vom Gemeindevorstand in Mönckhagen zu bestimmenden Lagerplätze zu liefern bzw. die Ausgaben für den Ankauf zu erstatten und die Anfuhr an die Lagerplätze zu beschaffen, soweit sie geeignetes Material nicht besitzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§5&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Ausschachten neben dem Damm und das Einebnen zur Legung desselben haben die Hufenbesitzer auf deren Hufen das Pflaster umgelegt wird, zu besorgen, auch die nötigen Lagerplätze des Materials ohne Vergütung anzuweisen. Die Fuhren von den Lagerplätzen in Mönckhagen bis an den Steindamm haben die bisher zur Straßenbesserung Verpflichteten unter den Erbpächtern, jeder für seine Strecke, zu leisten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§6&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Breite des Steindammes soll vorbehaltlich der Bestimmungen des §8 von der Chaussee bis zum Tor des Erbpachtgehöftes No VI 3,5 m betragen. Die 4 m betragende Breite soll neben dem Wohnhause und Hoftor des Gehöftes No X von Bestand bleiben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§7&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ausführung der in den §§ 1–6 bezeichneten Arbeiten und die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Umpflasterung sollen geschehen im Jahre 1913, wenn sich die Ausdehnung der Landeshülfe auf die innerhalb der Ortschaften belegenen Teilstrecken von Hauptwegen entschieden hat, beginnen. Die Ausbesserung der Dorfstraße zwischen der Rostocker-Ribnitzer Chaussee und der Rostock-Stralsunder Eisenbahn mit Steinen und Kies soll durch die in §2 genannten Hufenbesitzer geschehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§10&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;B. Erhaltung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hinsichtlich der Erhaltung des Steindamms, sobald er nach den Bestimmungen unter A gepflastert ist, haben die Erbpächter dieselben Verpflichtungen wie zu A gemeinsam.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§11&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;C. Die Reinigung des Steindamms.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es ist Sache des Nutzeigentümers jedes an dem Steindamm gelegenen Gtrundstückes, welcher herkömmlich die Wegelast gehabt hat, denselben mittels Hacke bis zum 15. Dezember und bis zum 1. April jedes Jahres längs seines Grundstückes in ganzer Breite reinigen zu lassen. Für Grundstücke, welche vom Nutzeigentümer nicht bewohnt werden, trifft diese Pflicht den Besitzer.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Steindamm ist nebst einem daneben laufenden Fussteige im Winter nach jedem größeren Schneefalle frei zu schaufeln. Bei der An- und Abfuhr von Dung u. s. w. muß der zurückbleibende Schmutz sobald nach Entfernung der Wagen zusammengekehrt und von der Straße gebracht werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;§12&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Derjenige, welcher den §11 übertritt, ist nach Befinden des Gemeindevorstandes beim Großherzoglichen Amte zur Anzeige zu bringen und hat eine Strafe von 30 Pfg bis 3 M nach Bestimmung des Großherzoglichen Amtes zur Gemeindekasse zu entrichten. In jedem Falle ist der Gemeindevorstand verpflichtet, für Rechnung des Säumigen die ausbleibende Leistung nach §8 Ziff. 6 n. E. der revidierten Gemeindeordnung beschaffen zu lassen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kultur==&lt;br /&gt;
Um 1910 wurde in Mönchhagen ein Männergesangsverein gegründet, der es sich &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;zur Aufgabe gestellt hat, edlere Geselligkeit zu pflegen und die Gottesdienste durch Psalmengesang und christliche Volkslieder zu verschönern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (Rostocker Anzeiger, 3. Oct. 1910)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Steuern und soziale Absicherung==&lt;br /&gt;
(nach dem Gemeindebuch und der Akte 5-12-3-1 7368 Landeshauptarchiv Schwerin)&lt;br /&gt;
===Gemeinde- und Armenkasse===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Armen im Dorf gab es eine Armenkasse, einen Armenkaten und einen Armenarzt. Aus der Gemeindevertretersitzung vom 1. 2. 1887 geht hervor, dass der Armenarzt Dr. Weidener sein Amt kündigte und Dr. med. Robert neuer Armenarzt werden sollte. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben von Armen- und Gemeindekasse mit einander vergleicht, stellt man fest, dass die Beträge der Armenkasse immer höher sind als die der Gemeindekasse. 1900 wurden beide Kassen zusammengelegt. In die gemeinsame Kasse hatten laut Gemeindebeschluss vom 14. 6. 1900 zu zahlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*die 14 größten Erbpächter jeweils 40 Mark: 560 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 4: 10 Mark&lt;br /&gt;
*Erbpächter Nr. 14: 20 Mark&lt;br /&gt;
*8 Büdner jeweils 8 Mark: 64 Mark&lt;br /&gt;
*15 Häusler jeweils 2 Mark: 30 Mark&lt;br /&gt;
*50 Einlieger jeweils 1 Mark: 50 Mark&lt;br /&gt;
*der Lehrer 6 Mark&lt;br /&gt;
*Arbeiter und Gesellen je 1 M&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren	je 0,50 M&lt;br /&gt;
Dienstboten und Lehrlinge sind nicht beitragspflichtig.&lt;br /&gt;
An sich galt das generell für wirtschaftlich unabhängige Personen. Dass Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter trotzdem zahlen sollten, sollte sicherstellen, dass die Saisonkräfte sich angemessen an den Lasten der Gemeinde beteiligten. Die Ausnahme für Dienstboten und Lehrlinge sollte die im Dorf fest ansässigen wiederum vor den Abgaben schützen. Im Schreiben des Ministeriums, dass die Steuersätze im Prinzip genehmigt, wird dann aber zur Bedingung gemacht, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß die Besteuerung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren in Wegfall kommt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies musste vom Amt und vom Ministerium genehmigt werden &amp;amp;ndash; zumindest das Amt bemerkt in seinem Schreiben ans Ministerium &#039;&#039;ehrerbietigst&#039;&#039;, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß wir unsererseits gewillt sind, den Beschlüssen die amtliche Genehmigung zu ertheilen, [und] bitten wir, uns hierzu ermächtigen zu wollen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt stellten die neuen Abgaben eine Erhöhung dar, verglichen mit den vorherigen getrennten Abgaben für Armen- und Gemeindekasse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gemeindekasse zahlten bisher nur die Erbpächter und Büdner: &lt;br /&gt;
*Erbpächter: 8 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 2 M. &lt;br /&gt;
*Erbpachthufe Nr. 14: 5,60 M &lt;br /&gt;
*Büdner: 2 M. &lt;br /&gt;
Tatsächlich wurde dieses Geld aber wohl nur selten wirklich erhoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Beitragspflicht zur Armenkasse galten als Einheitssatz:&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10: je 15 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 12, 13, 15, 16: je 14 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 4: 6 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 5: 17,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 11: 18,50 M&lt;br /&gt;
*Erbpachthufen Nr. 14: 3,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 1–4: je 1,50 M&lt;br /&gt;
*Büdnereien Nr. 5–8: je 1 M&lt;br /&gt;
*der Lehrer 1,25 M&lt;br /&gt;
*jeder Häusler und Einlieger: je 0,50 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ungleichheit der früheren Belastungen hatte nichts mit der Grundstücksgröße zu tun, sondern war wohl eher traditionell bedingt. Da die Gemeinde u. A. mit dem Schulausbau aber größere Ausgaben zu stemmen hatte, war die Anpassung nötig. Der Schulausbau war zum einen durch die Zunahme von Häuslern und Einliegern (womit die Kinderzahl stieg) notwendig geworden, zum anderen aber auch wegen der vielen Schnitterfamilien. In Mönchhagen wurde zu der Zeit sher intensive Wirtschaft betrieben, wie es in dem Schreiben des Amtes Toitenwinkel heißt, woher der saisonale große Zuzug von Schnittern rührte. Da aus den Schichten der Häusler und Schnitter aber auch die &#039;&#039;vergrößerte Armenschaft&#039;&#039; stammte, sollten diese Klassen verstärkt zu Zahlungen herangezogen werden. Zudem sollten &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dohne Unterschied des Besitzstandes die Kapitalkräftigen Mitglieder der Gemeinde besonders zu den Abgaben&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; herangezogen werden. Nach verschiedenen Änderungen wurde festgelegt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Verheiratete, Ansässige, Saisonarbeiter zahlen 2 Mark,&lt;br /&gt;
*freie Arbeiter und Gesellen je 1 Mark,&lt;br /&gt;
*Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren 50 Pfennige,&lt;br /&gt;
*Dienstboten und Lehrlinge sind steuerfrei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle, die im Jahr über 400 Mark Zinseinnahmen zu versteuern haben, zahlen von jeder Mark der Zinsensteuer 25 Pfennig, bei über 1000 Mark Zinseinnahmen 75 Pfennig pro Mark Zinsensteuer Sondersteuer neben ihren sonstigen Gemeindeabgaben. Diese besondere Abgabe sollte aber nicht öfter als einmal jährlich erhoben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Hebamme===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Jeß: Entschädigung für das Nichthalten einer Kuh====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. Mai 1870 stellt die Hebamme Jeß einen Antrag um eine jährliche Vergütung von 30 Schilling für das Nichthalten einer Kuh. Das Amt Toitenwinkel tat sich offenbar schwer damit, denn die Hebamme wandte sich am 12. Mai direkt an die Großherzogliche Cammer. Diese mahnte beim Amt mehrfach die Erledigung der Sache an. Ende Juni erging ein Schreiben an das Amt, über das Gesuch der Hebamme Wittwe Jeß zu Mönckhagen innerhalb von drei Tagen zu berichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erreicht hat das Gesuch die Gr. Meckl. Cammer am 14. Mai, die Post war demnach damals zwei Tage unterwegs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier das Schreiben der Hebamme Jeß im Originalwortlaut, welches sie allerdings nicht selbst geschrieben hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;An die Hohe Großherzogliche Kammer zu Schwerin,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Seit mehr denn 20 Jahren bin ich als Hebamme in Mönkhagen, D. A. Toitenwinkel, angestellt, habe aber nie die vollen Gerechtsame &#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;[d.h. Berechtigungen, Nutzungsrechte]&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039; und die damit verbundenen Einkünfte eines solchen genießen können. Weil nun Nebenverdienst in meinem Alter schwächer wird, und weil ich seit Jahren einen erwachsenen kranken Sohn verpflegen muß, so gebietet mir die Noth, dass ich von den Einkünften meines Dienstes nichts weggeben kann, und daher erlaube ich mir nachstehenden gehorsamsten Vortrag:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich habe als Hebamme Weide für eine Kuh, die mir indeß, weil das Dorf so ausgedehnt liegt, &amp;amp;ndash; wir haben 14 Bauern und Erbpächter, von denen jeder auf seiner Hufe liegt, und ist das Dorf in Folge dessen etwa eine Stunde lang – nicht zu Nutze kommen kann. „Umweiden“ bei den einzelnen Hausleuten kann ich bei meinem Geschäfte daher eine Kuh nicht, weil ich oft zu lange von Hause sein muß und dann nicht noch eine halbe Stunde weit zum Melken gehen kann. An das Großherzogliche Amt Toitenwinkel habe ich in dieser Angelegenheit viel petitionirt, habe aber immer den Bescheid erhalten, mir eine Kuh zu halten und solche bei den einzelnen Hausleuten „umzuweiden“, was ich aber bei der Örtlichkeit des Dorfes nicht auszuführen im Stande bin.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Deshalb wage ich bei der Hohen Großherzoglichen Kammer die ehrerbietig-gehorsamste Bitte:&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Hohe Großherzogliche Kammer wolle geneigen, mir in der Art behülflich zu sein, dass mir auf das Nichthalten einer Kuh eine entsprechende Vergütung, vielleicht 30 Schilling jährlich, zu Theil werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich verbleibe in Ehrfurcht als der Hohen Großherzoglichen Kammer&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ehrerbietig-gehorsamste&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wittwe Jeß&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Hebamme&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Mönkhagen b. Rövershagen,&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;d. 12. Mai 1870&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verfasser dieses ist der Lehrer Rußdorf zu Mönkhagen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Amt schlug dann vor, dass die Dorfschaft der Hebamme eine jährliche Geldvergütung von 12 Schilling zahlen sollte und bat um die Zustimmung der Cammer zu diesem. Dem Schreiben mit diesem Vorschlag liegt eine Stellungnahme des Dorfschulzen Heydtmann bei. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Er äußerte sich dermalen dahin, dass einer Geldvergütung der Vorzug zu geben, und dass er sowohl mit der Hebamme als mit den Hüfnern sich in Benehmen setzen werde.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulze Heydtmann gab Folgendes zu Protokoll:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Haltung einer Kuh hat für die Hebamme Jeß die größten Unzuträglichkeiten, die Hufen liegen meistens so entfernt, dass es der Hebamme unmöglich sein wird, ohne Hülfe Morgens sie auf die Weide zu bringen und Abends sie zurückzuholen, sie würde gezwungen werden, ein Mädchen in Dienst zu nehmen, da sie bei ihren dienstlichen Verrichtungen und namentlich bei häufiger Abwesenheit vom Dorfe ohnehin nicht im Stande sein wird, die Fütterung der Kuh während des Winter auch das Milchen u.s.w. zu besorgen.&lt;br /&gt;
Ferner ist das Futter aus ihrer Dienstwiese schlecht und ungenügend und kann damit keine Kuh ausgefuttert werden. Die Wiese liegt auf dem Finkenhäger Felde. Die Dorfschaft fährt das Heu an und ist der Ertrag kaum ein Fuder ((= eine Wagenladung)). Nur einen Einschnitt gestattet die Wiese. Jetzt hält sich die Hebamme eine Ziege und zu deren Ausfutterung verwendet sie das Heu.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Bis dahin hat die Hebamme niemals eine Kuh gehalten. Die Schwierigkeiten, welche damit verbunden, haben sie wohl veranlaßt davon abzusehen, auch mag sie den theuren Ankauf einer Kuh scheuen. Von einer Geldvergütung ist niemals die Rede gewesen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Ich bin nun mit den Hauswirthen und Erbpächtern zusammengetreten, und wir haben die Sache in Ueberlegung gezogen. Sie sämmtlich sind geneigt, der Hebamme eine jährliche Zahlung zu machen. Eine Geldvergütung von 12 Schilling scheint ihnen aber genügend und hiergegen läßt sich nichts erinnern. Mag die Hebamme an und für sich unter günstigen Umständen die Nutzung einer Kuh auf 40 Schilling berechnen, so muß sie doch andererseits in Rechnung bringen, was ihr die Kuhhaltung kosten wird. Ein Fuder Heu muß sie sich wenigstens ankaufen und hierfür beträgt der Preis 18 Schilling. Rechnet man nur die Haltung eines Dienstboten oder doch eine täglichen Arbeiters hinzu, so schwindet der wirkliche Nutzen der Kuh bis auf ein Geringes, wenn auch überall nicht der Capitalaufwand in Betracht gezogen werden soll, den der Ankauf der Kuh erfordert.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin gab die Cammer dem Amt die Anweisung, die Angelegenheit mit den Beteiligten entsprechend zu einem Abschluss zu bringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings war die Zustimmung der Bauern zu dem Beschluss nicht ganz so uneingeschränkt, wie Schulze Heydtmann das zu Protokolle gegeben hatte. Am 24. April 1871 wandten sich die Erbpächter Alert, Winter &amp;amp;bdquo;und Genossen&amp;amp;ldquo; an die hohe Cammer in Schwerin, mit einer Beschwerde, dass die Hebamme keinerlei Anspruch auf eine solche Vergütung habe: Zum einen würden sie die Bedürftigkeit nicht anerkennen, schließlich hätte die Vorgängerin diese auch nicht gestellt, zum anderen legten ihnen ihre Verträge eine solche Verpflichtung nicht auf und ein Gewohnheitsrecht existierte ebenfalls nicht. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da wir nun wegen der bekannten höchst ungünstigen Zeitverhältnisse nicht in der Lage sind, noch weitere drückende Abgabe auf unsere Grundstücke zu übernehmen, so sehen wir uns in die dringende Nothwendigkeit versetzt, den Schutz der Hohen Cammer anzurufen und bitten ehrerbietigst gehorsamst, hohe Großherzogliche Cammer wolle geneigtest die von uns zur Beschwerde gezogene Verfügung des Großherzoglichen Amtes Toitenwinkel wieder aufheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von der Cammer kam nur die lapidare Antwort, man sei nicht mehr zuständig, seit die revidierte Gemeindeordnung von 1869 im Herbst 1870 in Mönchhagen eingeführt sei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ministerium des Innern beabsichtigte aber wohl, die Verfügung vom Amt wieder aufzuheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[Landeshauptarchiv Schwerin, Akte 5.12-4/2 12039]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Hebamme Peters====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im November 1883 beschließt die Gemeindeversammlung in Mönchhagen: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da nach dem Ableben der Hebamme Jeß sich die Anstellung einer neuen geeigneten Persönlichkeit vernotwendigt, so hat die Ehefrau des Rademachers Peters hieselbst sich erboten, einen Cursus in der Hebammenanstalt zu Rostock auf ihre Kosten durchzumachen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, sie als Hebamme anzunehmen und ihr als Einkommen zu ihrer Nutzung den Hebammenacker, das übliche Holz und die Wiese bei Benkenhagen überlassen will. Auf die Wohnung will sie solange verzichten, als sie und ihr Mann in Besitz ihrer Häuslerei verbleiben. Die Gemeinde ist mit diesem Vorschlage der Peter einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erwähnte Wohnung ist eine extra für die Hebamme vorgesehene Wohnung, die sich im Armenkaten befand, einem Gebäude, das der Gemeinde gehörte und in dem Einwohner untergebracht waren, die auf Unterstützung durch die Gemeinde angewiesen waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Januar 1885 kam dann der Vertrag zwischen Bertha Peters und der Gemeinde zustande. Neben einer Gebühr für die einzelnen Geburten gewährte die Gemeinde ihr die Nutzung des Hebammenackers (dieser lag in der Nähe der Schule, die wiederum die heutige Kita ist), 8 Raummeter Feuerholz &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;pro anno nebst freier Anfuhr&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (was bedeutete, dass die Bauern ihr das Holz nach Hause fahren mussten) und die Nutzung einer Wiese. Da diese aber noch verpachtet war, sollte Frau Peters bis Ablauf der Verpachtung die Pacht von 31 Mark erhalten. Sobald sie Wiese selbst nutzen würde, würde ihr das gewonnene Heu ebenfalls frei angefahren werden. Da sie die Hebammenwohnung nicht beziehen würde, sollte sie 30 Mark pro Jahr als Entschädigung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitunter schlossen sich mehrere Gemeinden zusammen und beschäftigten gemeinsam eine Hebamme. Im November 1885 erklärte die Gemeindeversammlung Mönchhagen sich damit einverstanden, daß die Ortschaften Häschendorf und Volkenshagen in den hiesigen Hebammenverband aufgenommen werden, unter der Bedingung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß diese Örter nach Seelenzahl zu den Leistungen beitragen, zu welcher die hiesige Gemeinde gegen die Hebamme verpflichtet ist.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;In der Sitzung im Dezember wird festgelegt, dass Mönchhagen 52,1 %, Häschendorf 13,9 % und Volkenshagen 34 % zu zahlen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In derselben Sitzung wird &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Zahlung von 45 M, welche die Hebamme Peters für Geräte, Lehrbuch, Tasche gezahlt hat, abgelehnt, weil die Hebamme die Geräte auch außerhalb ihres pflichtmäßigen Berufskreises gebrauchen wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Einen Monat später wird die Ablehnung teilweise zurückgenommen, denn es heißt: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter beschlossen, für den Fall, daß die obengenannten Ortschaften dem hiesigen Hebammenbezirk beitreten, der Hebamme Peters zu den 45 M, welche die Geräte kosten, 30 M beizusteuern.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die noch verbleibenden 15 Mark war man offenbar bereit zu zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vereinbarung mit den Dörfern Volkenshagen und Häschendorf ist aber wohl nicht zustandegekommen, denn im Oktober 1886 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Hebamme Peters hat ohne Zustimmung der Gemeinde die Ortschaft Volkenshagen übernommen, um dort die Funktion der Hebamme auszuüben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Das wäre ja kein Problem gewesen, wenn die beiden Gemeinden sich über die Beschäftigung einer gemeinsamen Hebamme geeinigt hätten. Weiter heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Sie bekommt dafür außer den Hebungen für die einzelnen Geburten ein Fixum von 60 M. Die Gemeinde Mönckhagen muß der Hebamme circa 160 M in Bar und Naturalien geben. Es wird beschlossen, der Hebamme von den 160 M jährlich 50 M abzuziehen und ihr aufzugeben, wenn im Orte Geburten in naher Aussicht stehen, den Ort nicht zu verlassen. In Wegfall soll die Wohnungsmiete und das Holz kommen. Läßt die Hebamme Peters den Contract mit Volkenshagen, behält sie ihre volle bisherige Einnahme.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Miete der Wohnung von 30 Mark bekam Frau Peters ja als Entschädigung, da sie die Hebammenwohnung nicht nutzte. Damit muss das jährlich gelieferte Holz 20 Mark wert gewesen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab dann offenbar noch einiges Hin und Her, wozu aus den Versammlungsprotokollen leider keine Details hervorgehen – nur, dass der Vertrag von Frau Peters mit Volkenshagen zunächst gar nicht anerkannt werden sollte und dass auch das Kloster zum Heiligen Kreuz als Eigentümer von Volkenshagen involviert war. Für das Jahr 1887 erhielt Frau Peters dann die Erlaubnis den Hebammenberuf in Volkenshagen auszuüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Krankenkosten===&lt;br /&gt;
Die medizinische Versorgung der Armen lag in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeindebücher geben einen Einblick in die damaligen Verhältnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Armenarzt wurde ein Vertrag abgeschlossen, am 13. 2. 1882 beschloss die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;durch die Erbpächter D. Brandt, Saß u. Schulze zunächst mit dem Doctor Weidener zu Rostock zur Annahme der Armenpraxis im hiesigen Orte zu verhandeln und den nöthigen Contract mit ihm abzuschließen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Der Arzt musste auch irgendwie nach Mönchhagen hinkommen, er wurde offenbar abgeholt – dazu gibt es am 17. 10 1871 einen Beschluss, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dass fortan die Doctor-Fuhren für invalide Arbeiter auf den Erbpachtgehöften so geleistet werden, indem der betreffende Erbpächter die erste Fuhre leistet und hernach in der Reihe fortgefahren wird.&amp;lt;/span&amp;gt; Die Kosten für den Armenarzt trug die Armenkasse der Gemeinde. Am 23. 8. 1875 heißt es im Protokoll der Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wurde beschlossen, nur den notorisch Armen freien Arzt und freie Arznei zu halten; in allen anderen Fällen sind die Dorfeingesessenen auf Selbsthilfe angewiesen.&amp;lt;/span&amp;gt; Auch am 25. 10. 1882 findet sich ein Beispiel: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Schulzen Heydtmann mitgeteilt, daß der Sohn der Witwe Hallier Vornamens Fritz an einer Rückratsverkrümmung leidet und nach Erachten des Doctors Weidner eine Maschine für das Kind notwendig sei. Obgleich diese Angelegenheit nicht auf der Tagesordnung gestanden, beschließt die Versammlung, die gewünschte Maschine auf Kosten der Armenkasse anzuschaffen.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Krankenhaus====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Stadtarchiv Rostock sind Akten aus dem Stadt-Krankenhaus Rostock aus dem 19. Jh. archiviert. Es gab damals seit 1865 einen Vertrag „wegen Mitbenutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen“. Auch Mönchhagen lag auf Domanialgebiet und kranke Mönchhäger konnten sich im Rostocker Stadtkrankenhaus behandeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Arme übernahm dabei die Gemeinde. Diese beantragte dann auch die Aufnahme ins Krankenhaus. So heißt es in einem Schreiben vom 14. August 1892: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der unterzeichnete Gemeindevorstand bittet um Aufnahme des Knaben Karl Pingel von hier in das Rostocker Stadtkrankenhaus&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Karl Pingel war zu diesem Zeitpunkt erst 4 Jahre alt und hatte sich das Bein gebrochen. Sein Vater war Arbeitsmann. Die Stadt-Krankenhaus Direction bescheinigt die Aufnahme des Knaben &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;in das Stadtkrankenhaus hieselbst zur Behandlung nach Maßgabe des Vertrags wegen Mitbnutzung des Stadtkrankenhauses für Kranke aus den Domainen&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; und zwar &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;für Rechnung der Gemeinde Mönchhagen resp. des Großherzogl. Amts Toitenwinkel&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Normalerweise hätte es dazu offenbar einer ärztlichen Überweisung bedurft, denn es heißt weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Aufnahme ist erfolgt in Ermangelung eines ärztlichen Attestes mit Genehmigung des zuständigen Stadtkrankenhausarztes&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;. Was nicht verwundert, wenn ein kleines Kind einen solchen Unfall hat. Am 20. September wurde Carl Pingel als geheilt aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenhausakte nennt den 20. September 1887 als Carl Pingels Geburtstag, das Volkenshägener Kirchenbuch jedoch den 22. September. In jedem Fall dürfte es das schönste Geburtstagsgeschenk seines Lebens gewesen sein, wieder nach Hause zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechnung belief sich auf 72 Mark 48 Pf. Davon entfielen 3 Mark 40 Pf auf Aether, Gyps- und Flanellbinden und 30 Mark 40 Pf auf die Verpflegung während der 35 Tage Krankenhausaufenthalt. Den größten Posten nahmen die Kosten für eine Wärterin ein, die sich während 14 Tagen um den Jungen gekümmert hat: Sie erhielt 16 Mark 18 Pf für ihre Arbeit und 22 Mark 50 Pf für ihre Verpflegung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schnürstiefel nur für Selbstzahler====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als am 25. Juli 1892 die 28jährige Marie Meuser mit einem Beinbruch eingeliefert wurde, musste ihr Vater, der Büdner Johann Meuser, 15 Mark hinterlegen. Das reichte für die Verpflegung bis einschließlich 3. August. Die Anlage zu den Kosten für Medikamente fehlt leider. Direkt im Anschluss beantragte der Gemeindevorstand von Mönckhagen wiederum die Aufnahme von Marie Meuser ins Stadtkrankenhaus. Die Patientin hat die Klinik allerdings gar nicht verlassen, sondern die Gemeinde hat ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Armenfürsorge die Kosten übernommen. Die Gemeinde musste jedoch nur einen abgeminderten Satz zahlen. Für diese weiteren 25 Tage ist die Medikamenten-Rechnung vorhanden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*50 Pf für Äther und Chloroform&lt;br /&gt;
*80 Pf für Cambricbinden&lt;br /&gt;
*2 Mark für Gypsbinden&lt;br /&gt;
*4 Mark für Flanellbinden &lt;br /&gt;
*50 Pf für Watte&lt;br /&gt;
*6 Mark 25 Pf für 25maliges Massieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Marie Meuser wurde am 28. August als geheilt entlassen, dennoch scheint der Bruch nicht vollständig verheilt gewesen zu sein, denn der Assistenzarzt Dr. Borck bescheinigte, dass „das Mädchen Marie Meuser nothwendig eines Schnürstiefels&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; bedurfte. Das Krankenhaus wandte sich daher &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ergebenst&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; an das Domanialamt Toitenwinkel, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;ob wir einen solchen Stiefel auf dortseitige Rechnung anfertigen lassen können.“ Das Amt antwortete 3 Tage später (ebenfalls ergebenst), dass die Gemeinde Mönchhagen die Kosten nicht übernimmt, da &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die genannte Person solche Kosten selbst tragen könne&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Johann Meuser damals Büdnerdeputierter in der Gemeindeversammlung war, ist zu vermuten, dass er tatsächlich nicht zu ärmeren Büdnern gehörte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Armenkaten====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. Mitglieder der Gemeindeversammlung waren die 15 Erbpächter (die größeren Bauern), sowie zwei Vertreter der Büdner, ein Vertreter der Häusler und der Lehrer. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verloren Einwohner ihr Dach über dem Kopf, konnten sie im Armenkaten untergebracht werden. Dies Gebäude steht heute noch, es ist das inzwischen private Wohnhaus gegenüber dem Kindergarten. Man stellte einen Antrag und wenn Platz war, bekam man von der Gemeinde dort Wohnraum zugewiesen. Je nach den eigenen finanziellen Verhältnissen zahlte man eine geringe Miete oder durfte umsonst wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
18. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, dem Kathenmann Albrecht im Kathen des Schulzen Heydtmann die freiwerdende Wohnung im Armenkathen für 60 M pro anno Miethe zu überlassen. Zu der Wohnung gehören einige 30 Quadratruthen Acker, welche in dem Miethpreise inbegriffen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der von einem Gemeindemitgliede in voriger Versammlung gestellte Antrag, daß die Wittwen Paap und Hallier im Armenhause fortan eine Wohnungsmiethe zahlen sollen, ist mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Erhalt des Gebäudes sowie des zugehörigen Stalles war die Gemeinde zuständig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;26. März 1877: Es vernothwendigt sich am hiesigen Armenkaten der Bau eines festen Stalles. Der Gemeinde-Vorstand wird demgemäß ermächtigt, in dieser Sache die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Der Stall soll 30 Fuß lang und 10 Fuß breit erbaut werden, mit tannenem Holzverband und in Fachwerk. Das Dach wird aus Dachpappe bestehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ein Acker gehörte zum Armenkaten, 1906 wurde dort das Spritzenhaus errichtet (heutiges Lagerhaus der Gemeinde hinter dem Kindergarten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 4. 1886: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Ortsarme Wittwe Vick hat ihren Garten zurückgegeben und soll dafür Kartoffeln für  ihren Bedarf auf Kosten der Armenkasse geliefert erhalten. Sämtliche Anwesende sind mit dieser Bestimmung einverstanden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den von der Wittwe Vick zurückgegebenen Garten soll die Wittwe Paap, den kleinen Garten am Bach, welchen bisher der Müllergeselle Märker in Pacht hatte, soll der Tagelöhner Joachim Hallier unentgeltlich erhalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hatte man eine Wohnung im Armenkaten, konnte man dann allerdings nicht tun, was man wollte, bspw. nicht einfach Familienangehörige aufnehmen, wenn diese arbeiten konnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;18. Oktober 1880: Die unbegebene Marie Schumann liegt seit längerer Zeit bei ihrer Mutter im Armenhause und ist dienstlos. Es wird beschlossen, dieselbe bei den Erbpächtern in der Weise unterzubringen, daß sie bei ihnen der Reihe nach je einen Tag u. Nacht bleibt und für ihre Kost arbeitet. Wer sie die Nacht nicht behalten will, hat für Unterkommen zu sorgen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das war für Marie Schumann sicher keine optimale Lösung, aber immerhin hatte sie jede Nacht ein Bett und die Erbpächter mussten auch soziale Verantwortung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man musste aber auch damit rechnen, dass die Gemeinde weitere Bedürftige in der einem zugewiesenen Wohnung unterbrachte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. 3. 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung, bestehend aus 7 anwesenden Mitgleidern, beschließt, daß die Witwe Möller im Armenkaten in der Wohnung der Witwe Paap untergebracht werden soll und zwar so, daß die Witwe Möller und die Ww. Paap die von der letzteren bisher allein benutzten Stube nunmehr gemeinschaftlich bewohnen sollen, jedoch soll die Kammer daran der Witwe Paap zur alleinigen Benutzung verbleiben. Ferner wurde beschlossen, daß der Witwe Möller das an der Dorfstraße, dem zur Hufe No 15 gehörige Katen gegenüber gelegene Stück Gemeindeacker, ca 38 Quadratruten groß, zur unentgeltlichen Benutzung überwiesen werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24.1.1896: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung besch,ließt, daß die Witwe Wisotzki von Ostern 1896 an mit der Witwe Sophie Paap deren Wohnung im Armenkaten teilen soll, und die Witwe Möller soll ihre jetzige Wohnung verlassen und von Ostern d. J. an mit der Witwe Hallier sen. gemeinsam deren Wohnung beziehen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Die Armenkasse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus den Gemeindeversammlungen in Mönchhagen aus dem 19. Jh. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hatte zwei Kassen, neben der Gemeindekasse auch die Armenkasse. Jedes Jahr gab es eine Kassenprüfung, aus diesen geht hervor, dass Einnahmen wie Ausgaben zwischen mehreren hundert und knapp über tausend Reichsmark betrugen. Leider werden in den Protokollen zur Kassenprüfung die Einnahmen und Ausgaben nicht einzeln aufgeführt. Die Mitglieder der Gemeindeversammlung mussten jedes Mal, wenn sie „ohne genügende Entschuldigung“ fehlten, 1 Mark in die Armenkasse zahlen. Die Haupteinnahmequelle werden aber die o. g. Abgaben gewesen sein. Die Ausgaben umfassten die Unterstützung für Arme und Kranke – oft waren dies Witwen und Waisen. In einem Fall bat auch eine Einwohnerin um Unterstützung, deren Mann im Gefängnis saß. Die Unterstützung konnte in Geld, aber auch in Naturalien bewilligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;9. März 1876: Die Dorfversammlung beschloß, der Witwe Ehlers zum 12. d. Mts. wöchentlich 2 Mark bis auf weiteres zu bewilligen. Mit der Frühjahrsbestellung soll ihr ein Garten zur Ausnutzung überwiesen werden u. soll, sobald der Nutzen aus demselben zu prüfen ist, die Beihülfe von 2 Mark gegen eine kleinere wegfallen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. 2. 1878 beschließt die Gemeindeversammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;dem Armenhäusler Vick wöchentlich fortan an Unterstützung 1,50 M zu gewähren, jedoch soll derselbe gehalten sein, die für seinen kranken Fuß erforderlichen Salicylsäure selbst zu kaufen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 30. 12. 1879 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Armenhäuslerwitwe Paap soll aus der Gemeindecasse das von derselben gezahlte Schulgeld von Mark 2, 12 Pf durch den Schulzen Heydtmann erstattet werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25. April 1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Tagelöhnerfrau Bußlap, deren Mann zur Zeit eine 6 monatliche Gefängnißstrafe verbüßt, hat um Unterstützung für sich und ihre Kinder nachgesucht. Es wird beschlossen, der Antragstellerin wöchentlich vorläufig 1 Mark zu bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
24. April 1894: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Was den 2. Punkt der Tagesordnung anbetrifft, so wird beschlossen, daß der Witwe Peters für jede 14 Tage ein Scheffel Roggenmehl bis zur Ernte d. J. und einstweilen 4 Tonnen Kartoffeln bewilligt wird.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; (1 Tonne waren 145 kg).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die oben erwähnte Verpflichtung, erst das eigene Vermögen zu verwenden, bevor Unterstützung gewährt wurde, findet sich in diesem Fall wieder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 verhandelte die Gemeindeversammlung Mönchhagen über den Beitrag zur Alimentation des geisteskranken Apothekers Jahn im Catharinenstifte zu Rostock: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Nachdem die Versammlung von dem Inhalt des Protokolls de 22. v. M., betreffend Verhandlung mit dem Gastwirth Jahn über die Alimentation seines Sohnes, des Apothekers Jahn, in Kenntniß gesetzt, auch die Erklärung des Gastwirthes Jahn de 24. v. M., nach welcher er sich zur Beschaffung von Kleidung und Wäsche sowie zu einem jährlichen Beitrage von 30 M zur Alimentation seines Sohnes verpflichtet hat, verlesen war, wurde beschlossen:&lt;br /&gt;
Die Gemeinde Mönchhagen könne das Anerbieten des Jahn nicht annehmen, da dasselbe ungenügend sei und der geisteskranke Jahn ein Vermögen von über 1300 M besitze, welche Summe zunächst zur Alimentation zu verwenden sei.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Der Unterstützungswohnsitz====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: Die Gemeindeversammlung beauftragt den Lehrer Dahl, für die Gemeinde und auf Kosten derselben das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz anzukaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei der Gemeinde eine Armen-Unterstützung beantragen zu können, musste man einen  Unterstützungswohnsitz am Ort haben – diesen erlangte man durch Abstammung oder Heirat (d.h., Kinder erhielten den Unterstützungswohnsitz des Vaters, Frauen den des Ehemannes) oder durch Aufenthalt (wenn man zwei Jahre, ab 1908 ein Jahr, am Ort gewohnt hatte). Darauf achteten die Gemeinden, denn natürlich wollte keine Geld ausgeben, wie aus den Gemeindeprotokollen hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26. Juni 1877: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Witwe Schomann hat um Unterstützung angehalten. Das Gesuch wird abgelehnt, weil die Bittstellerin hier noch keinen Unterstützungswohnsitz genommen hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrag im Gemeindebuch vom 1. Februar 1888:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da es wiederholt vorgekommen ist, daß von hiesigen Dienstherren Knechte höheren Alters und verheirathet sowie Mädchen in Dienst genommen sind, welche hier Unterstützungswohnsitz genommen haben und teils der Ortsarmenkasse zur Last gefallen sind, so wird beschlossen, daß die Dienstherren in Zukunft gehalten sein sollen, darauf zu achten, daß die genannten Dienstboten durch einen zweijährigen Aufenthalt hier keinen Unterstützungswohnsitz gewinnen. Wer dieser Anordnung zuwider handelt, soll verpflichtet sein, für den der Gemeinde etwa durch Nichtbeachtung dieses Übereinkommens entstandenen Schaden mit seinem Vermögen zu haften.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Außerdem soll es fortan den Besitzern von Miethswohnungen untersagt sein, Wittwen mit Kindern aus fremden Ortschaften in Wohnung zu nehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung hat über diesen Antrag mittels Stimmzettel abgestimmt und wurden von 14 erschienenen Stimmfähigen Gemeindemitgliedern 13 Zettel mit „Ja“ und 1 Zettel mit „Nein“ abgegeben. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
29. Oktober 1891: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Anfrage der Gutsherrschaft zu Eikelberg bei Blankenberg über den Unterstützungswohnsitz des Arbeiters Friedrich Peters, wohnhaft zu Eikelberg.&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung [...] erkennt an, daß dersl. Peters seinen Unterstützungswohnsitz in Mönkhagen hat. [...] Es soll über die Vermögensverhältnisse des Peters Erkundigung eingezogen werden und falls sich eine jetzige Unterstützungsbedürftigkeit desselben herausstellt, soll derselbe sammt seiner Familie nach Mönkhagen gebracht und hieselbst untergebracht werden. Eine Unterstützung für den g. Peters nach seinem jetzigen Wohnort zu zahlen, wird von der Versammlung abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Waisenkinder im Mönchhagen des 19. Jahrhunderts====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von hilfebedürftigen Einwohnern war Sache der Gemeinde, darüber geben die Aufzeichnungen aus Mönchhagen Aufschluss, die ab 1870 erhalten sind. Die Verhandlungen um Anna und Line, den Töchtern des am 13.6.1880 an Schwindsucht verstorbenen Tagelöhners Johann Joachim Dethloff, liefern einen Einblick in die Härten der damaligen Zeit. Anna war erst 6 Jahre alt, als ihr Vater starb, Line 2 Jahre jünger. Die Mutter Marie, eine geb. Harder, war bereits Ende 1877 verstorben mit nur 24 Jahren, ebenfalls an Schwindsucht. Nur 7 Wochen nach Maries Beerdigung heiratete Dethloff Friederike, die damit zur Stiefmutter der beiden Mädchen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund findet man am 15. 9. 1880 einen Eintrag im Gemeindebuch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Verhandlung über Unterbringung der nachgelassenen Kinders des verstorbenen Tagelöhner Dethloff hieselbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Schulze Heydtmann wird beauftragt, beim Amte Erkundigung einzuziehen, ob die Witwe Dethloff die Kinder überall abgeben kann oder ob sie dieselben behalten muß. Für den Fall, daß die Kinder von der Gemeinde übernommen werden müssen, soll Erkundigung eingezogen werden, wo sie am billigsten unterzubringen sind. Der Kathenmann Harder hat sich erboten, die beiden Kinder für 84 M resp. 72 M pro anno zu übernehmen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenbar wollte oder konnte Friederike Dethloff ihre Stieftöchter nicht behalten. Der Kathenmann Harder könnte der Großvater mütterlicherseits der beiden Mädchen, Carl Harder, gewesen sein. Maries vier Brüder kommen mit damals 18, 21, 23 und 24 Jahren eher nicht in Betracht. Harders bewohnten einen Katen auf Gehöft Nr. 2 – dies befand sich am Westende des Dorfes als vorletztes Gehöft. Für die Verwandtschaft zwischen Harder und den Waisen spricht auch der Eintrag vom 18. 10. 1880. Da Harder weniger fordert, lag ihm wohl einiges daran, die Enkelinnen in Pflege zu bekommen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Beschluß über Unterbringung der Kinder des Arbeitsmanns Dethloff. Es wird vorgetragen, daß der Schulze Heydtmann Nachfrage gehalten hat, zu welchem Preise die Kinder auswärts unterzubringen seien. Diese Nachfrage aber ergeben hat, daß Harder weit weniger fordert, als anderswo gefordert wird. So wird deshalb beschlossen, die beiden Kinder dem Kathenmann Harder für die Summe von 150 M p.a. in Kost zu geben. Auch übernimmt derselbe die Kleidung der Kinder für das genannte Kostgeld mit.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die nachträglich zu dem Nachlasse des Dethloff angemeldeten Forderungen sind dem Vormunde Harder übergeben, damit er dieselben anerkenne oder die Anerkennung verweigere.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinde hat also ihre Kosten aus dem Erbe der Mädchen erstattet haben wollen. Dass die beiden zunächst von ihrem eigenen Vermögen leben mussten, zeigt auch der nächste Eintrag:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
26.11.1883: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Das Vermögen der Waisen Anna und Line Dethloff ist durch ihre Verpflegung aufgezehrt und vernothwendigt sich für das verflossene Jahr noch ein Zuschuß von 20 M aus der Armenkasse. In Zukunft wird das Kostgeld von 150 M pro Jahr für beide Kinder aus der Armenkasse gezahlt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lt. Kirchenbuch wurde Anna Dethloff am Palmsonntag, dem 14. April 1889 konfirmiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;5.2.1889: Antrag des Arbeitsmannes Harder über Beihülfe zweckes Einkleidung seiner Pflegetochter Anna Dethloff zur Confirmation&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Den 2ten Punkt der Tagesordnung anlangend, wurde von der Versammlung beschlossen, daß der Arbeitsmann Harder eine Beihülfe zu obigem Zwecke von 15 M aus der Gemeindekasse erhalten solle.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schwester Line wurde zwei Jahre später konfirmiert, dazu beantragte Harder jedoch keine weitere Hilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Vier uneheliche Kinder waren zu viel ...====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Gemeindeversammlung von Mönchhagen im 19. Jh. war auch die Versorgung unehelicher Kinder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. 12. 1876 beschließt die Versammlung, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die unverehelichte Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegen sieht, in die Entbindungsanstalt nach Rostock zu bringen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Um die Unterbringung des unehelichen Kindes ging es am 19. 2. 1877:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Henriette Holz ist am 17. d. M. aus der Entbindungsanstalt zu Rostock entlassen und vorläufig bei ihrem Stiefvater, dem Kathenmann Rinow, untergebracht. Derselbe fordert für Alimentation des Kindes pro anno 195 M. In Folge dessen hat der Gemeinde-Vorstand in Häschendorf Erkundigung eingezogen und hat der Tagelöhner Klünner daselbst sich bereit erklärt, die Henriette Holz mit ihrem Kinde in Dienst zu nehmen, letzteres zu alimentieren und der Holz bis zum 24. October d. J. einen Lohn von 30 M u. 1 Faß Leinsamen-Aussaat zu geben. Sterbe das Kind innerhalb 4 – 5 Wochen, so werde er der Holz einen Lohn von 48 M u. 1 Faß Leinaussaat geben. Rinow erhält für den Unterhalt seiner Stieftochter u. ihres Kindes bis zu deren Abgange eine zu vereinbarende Unterstützung aus der Gemeindekasse.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte das Kind nicht älter als 5 Wochen werden, bekäme Henriette also 48 Mark statt nur 30 Mark, vermutlich, weil Klünner dann die Ausgaben für das Kind sparte. Zum Vormund des Kindes wurde Erbpächter Saß erwählt. Diese Muster findet man öfter – der Vormund eines unehelichen Kindes wurde einer der Erbpächter, aufgenommen gegen Kostgeld hat es ein Katenmann oder ein Häusler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kind kam 1879 für nur 96 Mark jährlich doch zu seinem Stiefgroßvater Rinow und bekam im Frühjahr 1879 ein ebenfalls uneheliches Geschwisterchen, denn am 29. 11. 1879 heißt es im Protokoll: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeinde hat für die beiden unehelichen Kinder der Henriette Holz jährlich 87 Reichstaler oder 261 M zu zahlen. Die Gemeinde beschließt, die uneheliche Mutter mit 60 M jährlich zur Alimentation der Kinder heranzuziehen u. den jetzigen Brotherren Erbpächter Schultz zu beauftragen, ihr diese Summe vom Lohn einzubehalten, und falls sie außer der gewöhnlichen Zeit aus Dienst kommen sollte, die Hälfte des Lohns, den sie bis zum Abgange zu beanspruchen hat, zurückzubehalten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden Kinder wurden für recht unterschiedliche Entschädigungszahlungen in Obhut gegeben. Am 14. 4. 1880 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Katenmann Rinow hat bisher für das älteste Kind der Henriette Holz pro anno als Alimente 32 Reichsthaler oder 96 Mark bekommen, Häusler Suhrbier für das jüngere Kind 165 Mark. Der Gemeindevorstand berichtet, daß das ältere Kind für 75 M und Kleidung unterzubringen sei, das jüngere für 135 M. Es wird beschlossen, das Kind bei Rinow zu belassen, wenn er es für 84 M behalten will; dagegen soll dem Suhrbier für das jüngere Kind pro anno 135 M geboten werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Grund hierfür gewesen sein könnte, bleibt unklar. Ob Suhrbier einfach nur besser verhandeln konnte oder die Tatsache, dass Rinow der Stiefvater von Henriette Holz war, eine Rolle spielte, wissen wir nicht. Die Gemeinde versuchte im Fall des dritten Kindes, sich am Kindsvater unschädlich zu halten, wobei wir nicht erfahren, ob die Klage gegen Waack Erfolg hatte:&lt;br /&gt;
31. 1. 1882: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird weiter von dem Erbpächter Schulz beantragt, ihm die Advokatkosten zu erstatten, welche ihm aus der Klage gegen den Milchfahrer Fritz Waack zu Dalwitzhof wegen Alimente für das uneheliche Kind der Henriette Holz erwachsen sind. Es wird beschlossen, ihm die Kosten mit 26,10 M u. Portoverlag 0,60 M (Summe: 26,70 M) zu ersetzen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als das vierte Kind von Henriette Holz unterwegs ist, wird es der Gemeinde zu viel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wenn die Henriette Holz, welche ihrer Entbindung entgegensieht, die Gemeinde um Unterstützung angeht, so soll sie vorläufig in der Entbindungsanstalt zu Rostock untergebracht, nach ihrer Herstellung das Kind, wenn es lebt, untergebracht werden, die Holz aber, da sie in einem Zeitraume von 7 Jahren zum 4ten Male unehelich geboren hat, wegen ihres leichtsinnigen, unsittlichen Lebenswandels in das Landarbeiterhaus nach Güstrow geschickt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was man an diesem Eintrag wie auch an dem vom 19. 2. 1877 zum ersten Holzschen Kind sieht, ist, dass es damals absolut nicht selbstverständlich war, dass ein Kind überlebte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entweder der Katenmann Rinow hat den Beruf gewechselt oder es gab Verwandtschaft in Rostock, denn im Gemeindeprotokoll vom 25. 4. 1884 heißt es: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Versammlung beschließt, das Kind der Holz, welches der Handelsmann Rinow zu Rostock für jährlich 120 M und Kleidung oder 135 M ohne Kleidung bei sich aufnehmen will, dem Häusler Suhrbier hieselbst für 120 M ohne weitere Bedingungen in Kost und Pflege zu geben. Will Rinow jedoch das Kind auch für 120 M behalten, so soll es demselben gelassen werden. Zum Vormunde des Kindes wird der Büdner Meuser gewählt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Wer zahlt für das uneheliche Kind der Marie Rohde?====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrere Einträge im Gemeindebuch erzählen von einem anderen Fall eines unehelich geborenen Kindes, für das die Gemeinde zahlen soll, aber nicht will. Zunächst versucht sie, sich an den Kindsvater zu wenden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
14. 6. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die unverehelichte Marie Rohde hat durch ihren Vater um Unterstützung für ihr uneheliches Kind bei hiesiger Gemeinde nachgesucht. Daneben hat der Arbeitsmann Rohde weiter mitgetheilt, daß der Schwängerer seiner Tochter sich in Hamburg aufhalte. Es wird beschlossen, an Großherzogliches Amt das Gesuch zu richten, den Vormund des Kindes der Rohde, Rentier Jeß zu Rostock, aufzufordern, den Aufenthalt des unehelichen Vaters, der noch Militair ist und jedenfalls durch das Bezirkskommando am sichersten zu erfragen sein dürfte, zu ermitteln und denselben zunächst zur Zahlung anzuhalten. Eine Unterstützung wird vorläufig abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
23. 8. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;In Betreff der Unterstützung des unehelichen Kindes der unbegebenen Marie Rohde zu Bentwisch ist die Gemeinde sich wohl bewußt, daß sie zur Zahlung verpflichtet ist, wenn diejenigen Personen, welche in erster Linie zur Alimentation verpflichtet sind, nichts zahlen können.&lt;br /&gt;
Der  uneheliche Vater des Kindes dient in Hamburg, wie die Mutter, der Vater derselben u. der Vormund Rentier Jeß auch wissen. Der Vormund wäre deshalb in erster Linie verpflichtet, den Vater zur Zahlung heranzuziehen. Derselbe Knecht Joh. Schröder zu Hamburg stand als Tambour beim 20. Füselierregiment und muß sich bei seiner Ankunft in Hamburg bei dem Bezirksfeldwebel gemeldet haben. Die Gemeinde bittet, den Vormund Rentier Jeß zu Rostock anzuhalten, den Aufenthalt des Knechtes Schröder zu Hamburg zu ermitteln und denselben eventuell klagend zur Zahlung anzuhalten. Falls dieser nicht zu zahlen vermag, wird die Gemeinde Mönkhagen eintreten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist aber offenbar entweder nicht gelungen, den Kindsvater ausfindig zu machen oder aber der hatte kein Geld. Denn im Oktober 78 und im Mai 79 beantragt der Großvater des Kindes finanzielle Unterstützung und die Gemeinde sucht nach Gründen, diese zu kürzen oder gar nicht leisten zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. 10. 1878: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Dorfversammlung war rechtzeitig gemeinkundig gemacht und die Tagesordnung Verhandlung über Unterstützung an die unbegebene Marie Rohde zu Bentwisch.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Der Gemeindevorstand theilt den Erschienenen mit, daß der Arbeiter Rohde bereits zu mehreren Malen um Unterstützung für das uneheliche Kind seiner Tochter Marie bei der Gemeinde nachgesucht habe und für das erste Lebensjahr des Kindes 90 M für die anderen Jahre bis zum 14. incl. 48 M beanspruche. Die Verpflichtung der Gemeinde Mönkhagen zur Unterstützung des Kindes zweifellos.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung ist der Ansicht, daß die Unterstützung erst von Johannis d. J. an laufen könne, da Rohde früher keine Anzeige von dem Vorhandensein des Kindes gemacht hat und keine Unterstützung verlangt hat. Demnach soll dem Rohde von Johannis bis Michaelis als Unterstützung die Summe von 12 M gezahlt werden.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da der Arbeitsmann Rohde aufs Neue um Unterstützung für das Kind seiner Tochter Marie angetragen hat, das Amt auch dem Gemeindevorstand bereits einen Zahlbefehl zugesandt hat – so beschließt die Gemeinde, dem Großherzogl. Amte nochmals Vorstellung darüber zu machen, daß Rohde das Kind nicht bei sich zu haben braucht, es vielmehr Sache der Mutter ist, ihr Kind zu übernehmen und zu bitten, dem Rohde anzubefehlen, das Kind an seine Tochter zurückzugeben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Protokoll vom 7. 10. 1878 wird die uneheliche Mutter als Marie Rohde zu Bentwisch bezeichnet. Wenn Marie Rohde in Bentwisch wohnte, wäre vermutlich auch Bentwisch zur Unterstützung verpflichtet und nicht Mönchhagen. Insofern wäre es aus Mönchhäger Sicht tatsächlich wünschenswert gewesen, dass sie ihr Kind zurücknimmt von ihrem in Mönchhagen wohnenden Vater. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhandlungen gehen weiter, im Mai 1879 ist Marie inzwischen verheiratet mit einem Herrn Tessin und nach Völkshagen verzogen. Man kann die Hintergründe nur vermuten, aber wenn die verheiratete Marie ihr Kind bei ihrem Vater gelassen hat, lässt das die Vermutung zu, dass ihr Ehemann mit dem Kind eines anderen nichts zu tun haben wollte. Möglicherweise reichte auch sein Einkommen nicht aus. Jedenfalls soll Mönchhagen immer noch Unterstützung zahlen, wird vom Amt ausdrücklich dazu aufgefordert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
16. 5. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die heutige Gemeindeversammlung war angesetzt, um über den der Gemeinde zugegangenen Befehl zu berathen, nach welchem sie das Kind der Marie Tessin geb. Rohde sofort vorläufig unterstützen soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Gemeindeversammlung beschließt, vorläufig nicht zu bezahlen, sondern den weiteren Verlauf der Sache abzuwarten.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Weiter wird beschlossen, den Erbpächter D. Brandt und den Lehrer Dahl zu deputiren, damit dieselben sich bei dem Adovkaten C. H. Müller zu Rostock Recht einholen, wie die Gemeinde sich in Bezug auf das Rohdesche Kind zu verhalten hat.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. 6. 1879: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Es wird beschlossen, wider die Gemeinde Gresenhorst wegen Anberechnen des Kindes der Marie Tessin zu Völkshagen und Erstattung von Kosten Klage zu erheben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zusammenstellung der in Mönckhagen nach der Steuerliste für 1904/5 zu zahlenden Gewerbesteuer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Schuhmacher Röpcke (Einlieger) 1 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 3, Schmied Leverenz	12 M&lt;br /&gt;
*Einlieger, Stellmacher Hallier 6 M&lt;br /&gt;
*Büdner Nr. 7,  Gastwirt Schmieter 15 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 4, Gastwirt und Dampfdreschmaschinenbesitzer 27 M (15 M + 12 M)&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 5, Krämer Loheit 5 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 9, Schmied Busch 12 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 11, Müller und Bäcker Beckmann 35 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 12, Schuster Mahncke 3 M&lt;br /&gt;
*Häusler Nr. 14, Schneider Behrens 6 M&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Hand- und Spanndienste sowie Sachleistungen===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Als Naturallieferungen&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten die Erbpächter (mit Ausnahme der Hufen Nr. IV und XIV) das Material zur Erhaltung und Erneuerung der Dächer des Schulgehöftes liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Die Spann- und Handdienste&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mussten von den Erbpächtern zu gleichen Anteilen entgeltlos geleistet werden, die übrigen Einwohner wurden nicht herangezogen. Die Besitzer der Erbpachthufen No. 4 und 14 waren frei von Diensten, mussten statt dessen aber die Schulstellen-Wiese bestellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anstatt der Handdienste für den Bau des Armenkatens zahlte die Gemeindekasse an angenommene Arbeiter den Lohn.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Arbeiten zur Wegebesserungen waren (abgesehen von der besonders geregelten Erhaltung des Steindammes der Dorfstraße) die Erbpächter nach örtlich verteilten Strecken verantwortlich. Die Hufe No. IV war wiederum ausgenommen, während Hufe No. XIV den Teil des alten Landweges von Rostock nach Ribnitz zu erhalten hatte, welcher zwischen der Feldmark Kl. Kussewitz und dem Hauptwege von Mönkhagen nach Volkenshagen lag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Inhaber der 2. Lehrerstelle (also der Hilfs- oder Junglehrer) wurden auf Rechnung der Gemeindekasse angeholt, während zur Anholung der Inhaber der Familienschulstelle die Erbpächter (wieder mit Ausnahme der Hufen No. IV und XIV) verpflichtet waren. (Nach seiner Ausbildung am Seminar bekam ein Lehrer erst eine Anstellung als unverheirateter Junglehrer; erst danach hatte er Aussicht auf eine Familienschulstelle mit ausreichend Wohnraum und Land zur Ernährung einer Familie – die er dann auch zu gründen hatte.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hand- und Spanndienste bei den Schulbauten sowie auch das Besorgen des Feuerholzes für die Schulen hatten die Erbpächter mit Ausnahme der Besitzer der Hufen No IV und XIV zu leisten. Auch das Reinigen der Schulstube scheint bis 1901 zu den Handdiensten gehört zu haben. Denn als im Mai 1901 darüber diskutiert wurde, eine Reinigungskraft für die Schule zu bezahlen und 20&amp;amp;ndash;30 Mark dafür aus der Gemeindekasse zu bewilligen, protestierten die &#039;&#039;Büdnerdeputierten Meuser und Rath dagegen, daß dieser Betrag aus der Gemeindekasse gezahlt werde. Sie begründen ihren Protest damit, daß das Reinigen u. Aufwaschen der Schulstube zu den sogenannten Handdiensten gehöre.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039; Die Hand- und Spanndienste beim Transport und der Bedienung der Spritze:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Die Hufen No. VI, X und XV stellten die Gespanne für die Feuerspritze, im Ausgleich waren diese Hufen für jede vierte Fuhre der Spritze von einer Holzfuhre für den Armenkaten befreit. Die Besitzer der Hufen No. IV, XII und XIV waren von Spanndiensten befreit. Die übrigen zehn Hufen hatten die Gespanne zu den Wasser- und Mannschaftswagen zu stellen und zwar je 2 Wasser- und Mannschaftswagen zu fahren sind. Den Anfang machten die Fuhrpflichtigen, die am West- und Ostende der Dorfstraße wohnen, d.h., Erbpächter der Hufen Nr. I und 2 fahren einen Wasser- bzw. Mannschaftswagen, desgleichen Nr. 11 und 9; und bei den folgenden Bränden der Reihe nach weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b.) Die Bedienung der Spritze übernehmen die Besitzer der 12 Erbpachthufen Nr. I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XIII und XVI; dabei musste jeder Hof einen Mann stellen. Die Hufe Nr. XV übernahm das Ansagen der Feuersbrunst. &lt;br /&gt;
Diese Handdienste wurden pro Mann und Stunde mit je 30 Pfg aus der Gemeindekasse entschädigt werden, gerechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens bis zur Rückkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Reinigung der Schulstube als Spiegel der Inflation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein immer wiederkehrendes Thema in den Protokollen der Gemeindeversammlungen ist der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube. Erstmals wurde im Mai 1901 dazu etwas vermerkt und zwar wurden aus der Gemeindekasse 25–30 Mark dafür bewilligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drei Jahre später waren es 80 M, allerdings scheint das Reinigen der Aborte neu dazugekommen zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1920 war Frau Sophie Buhk für das Reinigen zuständig und erhielt eine Lohnerhöhung um 50 M auf dann 150 M, wofür sie etwa jeden Monat 5 Brote kaufen konnte. Ein Jahr später waren es bereits 200 M, dennoch hätte sie nicht mehr jede Woche 1 Brot kaufen können. Ab Oktober 1922 spürt man dann die Inflationsjahre richtig deutlich: Frau Buhk bekommt jetzt 450 M fürs Reinigen (was im Dezember knapp für 3 Brote gereicht hätte), im August 1923 bereits 1000 M – angesichts der etwa 60 000 M, die ein Brot kostete, jedoch ein Witz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Oktober 1923 hat Frau Hensel die Stelle inne und sie bekommt ihren Lohn nicht mehr in Mark, sondern in Höhe des Backgeldes für ein Brot wöchentlich wie es der Bäcker für das von der Kornstelle überwiesene Brotmehl nimmt, was zunächst 2 Mrd Mark pro Woche entsprach, Mitte November 1923 kostete ein Brot dann schon 200 Mrd. Mark. Zusätzlich erhielt sie ein Stück Ackerland am Mühlenweg (wahrscheinlich nur zur Nutzung) und 4 Meter Stöckerholz frei angeliefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. November 1923 war die Währungsreform und der Jahreslohn für das Reinigen der Schulstube liegt ab 1924 wieder in einer normalen Höhe von 90 M – wobei die 4 Meter Stöckerholz Bestandteil der Bezahlung blieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schule und Schulanbau==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit etwa 1880 besuchten auch Kinder der Katenleute (Tagelöhner) die Schule, die bis dahin den Bauernkinder vorbehalten war. Die Mönchhäger Schule musste also vergrößert werden. Der flachere Teil der ehemaligen Mönchhäger Schule (heute Kindergarten), welcher mit dem Giebel zur Straße steht, war früher einmal ein Fachwerkhaus und stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der jeweilige Dorflehrer besaß früher eine Scheune, die noch nach 1950 existierte, und das Land im Kegel (heute Sportplatz) gehörte ihm bis 1929.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 6. 2. 1903 wurde der Bauauftrag für den großen Schulanbau vergeben. Auch damals gab es schon Fördermittel &amp;amp;ndash; am 27. Juni 1902 schreibt das Großherzogliche Finanzministerium im Auftrage des Großherzogs an den Gemeinde-Vorstand: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Wir wollen der Gemeinde Mönchhagen auf ihre durch das Amt Toitenwinkel zu Rostock unterm 14. März d. J. vorgetragene Bitte eine Beihülfe von 3000 M zu den Kosten des Umbaues am dortigen Schulhause hiermit in Gnaden bewilligen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Angebote lagen für diesen Bau vor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stockmann aus Neu Bukow für 9000,50 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Wilbrandt aus Gelbensande für 7000 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Glawe aus Ribnitz für 8415 Mark,&lt;br /&gt;
*Bauunternehmer Lange aus Mönchhagen für 8497,17 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Bründel aus Gehlsdorf für 10_788,33 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Woderich aus Schwaan für 8809,04 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Stoldt aus Ribnitz für 8671,40 Mark,&lt;br /&gt;
*Maurermeister Müller aus Schwaan für 8366 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Angebot von Bründel wurde wegen zu hoher Kosten abgelehnt, desgleichen Wilbrandt wegen des Verdachts auf Pfuscherei. Die Gemeinde beschloss, den Bau an den Mönchhäger Bauunternehmer Lange für 8225 Mark zu vergeben. Würde er ablehnen, sollte Glawe den Auftrag für 8400 Mark haben; würde auch er auch ablehnen, sollte Müller den Bau machen. Lange lehnte jedoch nicht ab und erhielt am 26. 2. 1903 den Auftrag für 8225 Mark zu folgenden Zahlungsbedingungen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Nach dem Einrüsten des Gebäudes 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Baubeendigung 1/3,&lt;br /&gt;
*nach Bauabnahme 1/3 der Summe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom letzten Drittel behielt die Gemeinde 500 Mark, zahlte den Betrag auf ein Bankkonto ein und gab Lange das Geld 1905.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1911 wurde die Schule endgültig fertig und Lange erweiterte die Sägerei seines Bauunternehmens (Oberdorf Nr. 1 und 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Schulanbau, der ja wegen allgemeiner Schulpflicht und damit größerer Schülerzahlen notwendig geworden war, war die Einstellung eines zweiten Lehrers möglich und notwendig. Dieser war ein sogenannter Junglehrer, der wegen Platzmangel nicht verheiratet sein durfte. Seine Wohnung befand sich im Obergeschoss des Schulneubaus. Eine winzige Kochgelegenheit bot ihm gerade die Möglichkeit, sich Frühstück und Abendbrot zu machen. Zu Mittag ging der Junglehrer der Reihe nach bei den Bauern essen. Aus diesen Gründen hielten es die Junglehrer nicht länger als ein bis zwei Jahre aus und suchten sich dann anderswo ein besseres Auskommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Lehrer sind bekannt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Olerich 1762 bis 1783,&lt;br /&gt;
*Peter Möller 1784 bis 1791,&lt;br /&gt;
*Gottfried Müller 1824 bis 1859 (sein erster Sohn ertrank im Mühlenteich, der zweite war als Matrose in Amerika verschollen),&lt;br /&gt;
*F. J. C. Weyl 1859 bis 1869,&lt;br /&gt;
*Ludwig Johann Ruhsdorf 1869 bis ? (Er war vorher Küster in Retgendorf.)&lt;br /&gt;
*Freitag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1908 wurde der Antrag abgelehnt, die Häschendorfer Kinder nach Mönchhagen zur Schule schicken zu dürfen, da die Mönchhäger Schule bereits 90 Schüler und nur einen Lehrer, Burmeister, hatte. Ein Lehrer Burmeister wird in den Gemeindeakten noch 1923 aufgeführt. Nach ihm war Utermarck Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Der Schulacker===&lt;br /&gt;
Zur Schule gehörte Ackerland, dieses befand sich dort, wo heute der Sportplatz ist und der so genannte Kegel. Der Lehrer ackerte nicht selbst, ihm standen aber die Einnahmen zu. Im November 1893 gab es Ärger, weil sich Erbpächter Oehmisch geweigert hatte, die Kartoffeln vom Dienstacker des Lehrers anzufahren. Die Gemeinde musste für die Anfuhr dann 3 Mark zahlen und wollte das Geld von Oehmisch wiederhaben. Da dieser sich weigerte zu zahlen, wurde ihm ein Pferdewagen abgepfändet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Post==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Postagentur===&lt;br /&gt;
Laut dem Meckl.-Schwerinschen Staatskalender hatte Mönchhagen seit Beginn des 20. Jhdts. eine Postagentur (nach den Postämtern 1. bis 3. Klasse eine kleinere Poststelle). Ein Postamt 3. Klasse wurde im Staatskalender von 1883 für Rövershagen und für Bentwisch aufgeführt, mit Telegraphenanstalten, die von 9 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr geöffnet waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mönchhäger Postagentur befand sich in der Häuslerei 14, dem Gebäude, in dem später auch der Sattler Malchow wohnte. Es steht heute noch und liegt an der B 105 ein Stück nördlich des Bahnhofs, neben dem Miethaus, das früher der Bahn gehörte. Als Postagentur wurden die Veranda und eines der vorderen Zimmer der Häuslerei 14 genutzt. 1905 werden im Staatskalender von Mecklenburg-Schwerin als Postagent Hermann Behrens genannt, sowie die Landbriefträger Johann Crull und Rudolf Kloock. 1909 gab es hier lt. dem Staatskalender von 1910 den Postagenten Hermann Behrens sowie 2 Postboten, 1913 wird neben dem Postagenten Behrens ein namenloser Postbote und der Landbriefträger August Ramm aufgeführt. In der Volkszählung von 1900 wird Hermann Behrens als Schneidermeister genannt, das deutet schon darauf hin, dass ein Postagent nur nebenberuflich für die Post gearbeitet hat. Einer der Briefträger war 1900 Johann Crull, der zweite hieß Friedrich Lankowsky, beide wohnten zur Miete bei Behrens. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery mode=packed heights=&amp;quot;200px&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen_poststempel_1899.jpeg|in Mönchhagen abgestempelte Postkarte vom 29. März 1899. Der Absender wohnte in Volkenshagen. &#039;&#039;Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900 sammlung schmidt.JPG|Die kaiserliche Postagentur in Mönchhagen um 1900. Da die Bäume vor dem Haus noch nicht stehen, muss das Foto älter sein als das nachfolgende. Denn heute stehen die Bäume immer noch, sind also nicht gefällt worden. &#039;&#039;Bild: Sammlung V. Schmidt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen postagentur um 1900.jpeg|Die Mönchhäger Postagentur in der Häuslerei 14 an der B105, kurz vor dem Bahnhof in Mönchhagen; um 1900. &#039;&#039;Foto: privat&#039;&#039;  &lt;br /&gt;
Datei:Moenchhagen fruehere Haeuslerei 14.JPG|Die frühere Häuslerei 14 an der B 105; hier wohnte später der Sattlermeister Malchow, der später in Mönchhagen noch eine größere Rolle spielte. Er rief nach dem 2. Weltkrieg bspw. die freiwillige Feuerwehr neu ins Leben. Aufnahme von 2016. &#039;&#039;eigenes Foto&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Volkszählung gehen die Bezeichnungen Landbriefträger und Postbote ein bisschen durcheinander, bei mindestens einem dürfte es sich jedoch um einen Landbriefträger gehandelt haben – diese transportierten die Post per Kutsche zwischen auf die umliegenden Dörfer ohne eigene Poststelle und nicht nur innerhalb der Gemeinde, wie die Postboten. Da zu dieser Zeit bereits eine Bahnanbindung existierte, musste die Post vom Bahnhof Mönchhagen bspw. nach Volkenshagen oder Kussewitz gebracht werden. Der Landbriefträger nahm ab 1880 auch Reisende in seiner Kutsche mit. Den Wagen stellte die Post, die Pferde dem Briefträger; allerdings bekam er ggf. ein zinsfreies Darlehen zur Anschaffung der Tiere. Er bekam für Unterhalt und Pflege der Pferde 7 Arbeitsstunden wöchentlich bezahlt. Wollte man mitfahren, musste man sich beim Landbriefträger melden, der entschied, ob man mitreisen durfte oder nicht (weil die Kutsche bspw. schon besetzt war). Das Fahrgeld sowie die Zustellgebühr für Pakete über 2,5 kg standen dem Briefträger zu. Die Pferde durften maximal 30 km täglich zurücklegen (bei schlechten Wegeverhältnissen auch nur 24 km) und hatten Sonntags Ruhetag. Sonntags musste daher gegebenenfalls ein Bote zu Fuß die Post überbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existiert noch eine alte Postkarte, auf der die Postagentur mit Kutsche davor sowie drei Uniformierten zu sehen ist. Bei letzteren dürfte es sich um den Postagenten und seine beiden Landbriefträger handeln. Die Kutsche ist ein offener Wagen – kein sehr bequemes Reisegefährt, aber besser schlecht gefahren, als gut gegangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Foto zeigt die heutige Situation der ehemaligen Häuslerei 14 &amp;amp;ndash; die Bäume sind inzwischen deutlich größer geworden und der Hauseingang befindet sich nicht mehr an der Straßenfront.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1930er Jahre gab es neben dem Leiter der Poststelle Roggendorf noch drei Briefträger: Wilhelm Wolfgramm, Herr Ramm und Waltere Suhrbier. Letzterer wurde Leiter der Poststelle, als Roggendorf aus Altersgründen ausschied. Suhrbier verlegte die Post in eine Häuslerei im Oberdorf. Auch hier wurden ein Zimmer als Postraum und ein Anbau als Postschalter genutzt, das restliche Gebäude diente privaten Wohnzwecken. Hier blieb die Post bis 1968. Danach befand sich die Post für einige Jahre im Haus Oberdorf 2 (ehemals Häuslerei 17), bis sie 1982 in das neu gebaute Dienstleistungsgebäude in der ehemaligen Sägerei Lange umzog.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis Anfang der 1950er Jahre umfasste der Zustellbereich neben Mönchhagen noch Schnatermann, Jürgeshof, Stuthof, Bussewitz, Cordshagen, Volkenshagen und Poppendorf. Die Post &amp;amp;ndash; Zeitungen, Briefe, Päckchen und Pakete &amp;amp;ndash; kamen mit dem Zug am Bahnhof Mönchhagen an. Eine Zeitzeugin berichtet, dass der Postwagen immer direkt hinter der Lokomotive war und dass wenig Zeit zum Abladen der Post war, sodass die Pakete und Briefe den Zustellern eher zugeworfen als zugereicht wurden. Vom Bahnhof wurde die Post mit einem zweirädrigen Karren (später einer Holzschubkarre) zur Post im Oberdorf gebracht und dort an die Zusteller verteilt. Von 1949 bis 1960 gab es sechs Zusteller, nun auch zwei Frauen darunter. In den 1960er Jahren kamen Purkshof und Häschendorf neu in den Zustellbereich, Cordshagen, Bussewitz und Schnatermann verschwanden daraus. Nach der Wende erfolgte die Postzustellung zentral von Rövershagen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Telefonvermittlung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als sich die Poststelle im Oberdorf 16 befand, gab es im Postraum auch eine Telefonvermittlung, und zwar für Mönchhagen, Rövershagen, Oberhagen, Purkshof, Stuthof, Jürgeshof, Schnatermann, Vogtshagen, Cordshagen, Bussewitz, Poppendorf und Volkenshagen. Die Telefonvermittlung musste rund um die Uhr besetzt sein. Die Vermittlung erfolgte von Hand, indem das &amp;amp;bdquo;Fräulein vom Amt&amp;amp;ldquo; durch Stöpseln (korrekter: das Stecken von Klinkensteckern) die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer herstellte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;15&amp;quot; style=&amp;quot; font-size:90%; color:#80250f; border:1px solid #80250f; background: #F9F9F9; width:80%;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Die Telefonvermittlung&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Wollte jemand von einem eigenen Apparat aus telefonieren, sandte sein Telefon ein elektromagnetisches Signal aus, das im so genannten Klappenschrank eine Klappe herunterfallen ließ. Dadurch wurde die unter der Klappe liegende Anschlussbuchse sichtbar &amp;amp;ndash; von denen zu jedem Anschluss eine gehörte. Die Telefonistin steckte dann die Klinke in diese Buchse und fragte beim Anrufer nach, wen er anrufen wollte, um dann die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer ebenfalls per Klinke herzustellen. Sie kündigte dem Angerufenen das Gespräch an. Statt der Klappen gab es später auch Glühlampen, die einen Gesprächswunsch anzeigten. Wegen der besser verständlichen höheren Stimmlage waren ab 1889 immer mehr Frauen bei der Telefonvermittlung tätig.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Teilnehmer Ferngespräche führen wollten, konnte es länger dauern, bis man an der Reihe war, weil es nicht so viele Leitungen gab. Vor allem auf Gespräche in die BRD oder das kapitalistische Ausland musste man mitunter sogar Stunden warten, bis eine Verbindung hergestellt war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst gab es nur etwa 20 Telefonanschlüsse im Dorf, darunter die Post, der Bahnhof, das Sägewerk, das Bürgermeisterbüro und das Privathaus im Oberdorf, auf dem die Sirene installiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lustbarkeitssteuer==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 14. 11. 1913 wurde die Einführung einer Lustbarkeitssteuer für Tanzveranstaltungen be- schlossen. Bei Tanz bis Mitternacht sollten 6 Mark, bei Tanz bis Nachmitternacht 12 Mark bezahlt werden. Am 30. 1. 1914 wurde die Steuer auf 3 beziehungsweise 5 Mark herabgesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Erste Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 1. 8. 1914 begann der Erste Weltkrieg. In der Gemeindevertreter-Sitzung vom 7. 8. 1914 wurde festgestellt, dass sich die ausländischen Saisonarbeiter, die sich zu der Zeit in Mönchhagen aufhielten, ruhig verhielten und es daher vorerst nicht notwendig war, zwei Nachtwächter einzustellen. Am 4. 9. 1914 wurde beschlossen, die Familie von Kriegsteilnehmern nur in den dringendsten Fällen zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung sollte von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Am 21. 10. 1914 wurde beschlossen, dass die Kriegerfrauen zunächst in ihren Wohnungen bleiben sollten; die Kriegswitwe Bremer sollte jedoch, falls die Unterstützung nicht ausreichte, eine Wohnung im gemeindeeigenen Armenkaten erhalten. Ein Unterstützungsantrag dieser Witwe auf 200 Mark im Jahr wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Versicherung der verheirateten Soldaten durch die Gemeinde. Die Gemeindevertretung, in der die reichen Erb- pächter das gewichtigste Wort hatten, bewilligte am 17. 12. 1915 den damals zwanzig Kriegerfamilien in Mönchhagen lediglich kostenloses Brennholz, welches die Erbpächter für sie fahren sollten. Neun von den Kriegerfamilien brauchten keine Pacht mehr für den Gemeindeacker zahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mönchhagen hatte durch den Krieg folgende Verluste:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*1914 August Suhrbier&lt;br /&gt;
*1915 Albert Topp, Wilhelm Jess, Helmut Burmeister, Hermann Wilken,&lt;br /&gt;
*1916 Walter Schulze, Albert Tack, August Staffeld, Paul Röpke, Franz Peters&lt;br /&gt;
*1917 Friedrich Burmeister, Paul Sieglow, Wilhelm Pingel, Walter Hallier, Paul Topp&lt;br /&gt;
*1918 Ernst Suhrbier, Friedrich Kuster&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie schon im Krieg 1870–1871 hofften auch diesmal einige Erbpächter, durch Gewährung von Kriegsanleihen Gewinne machen zu können. Noch am 13. 4. 1917, als die deutsche Blitz- kriegsstrategie längst gescheitert war, beschloss die Gemeinde mit fünf gegen drei Stimmen, 20_000 Mark für die 6. Kriegsanleihe zu geben. Die Erbpächter August Haller und Ernst Prüter erklärten sich bereit, je zur Hälfte der Gemeinde die Summe für 5¼ % Zinsen zu leihen. Bis 1. 10. 1924 sollte der Vertrag mit der Gemeinde unkündbar, von da an halbjährlich kündbar sein. Insgesamt hatte Mönchhagen Reichsschuldverschreibungen über 30_600 Mark. Durch die Niederlage Deutschlands blieben die erwarteten Gewinne jedoch aus. Die Frage der Kriegsanleihen wurde noch verschiedentlich von der Gemeindevertretung besprochen und erst 1935 beschloss die Gemeinde, die Kriegsanleihen für 900 Reichsmark zu verkaufen, wenn sie jemand haben wollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aus den Gemeindebüchern===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Unterstützung Hilfebedürftiger im 1. Weltkrieg====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Moenchhagen gedenkstein erster Weltkrieg von 1921.jpg|thumb|Über die Aufstellung des Gedenksteins beschloss die Gemeindeversammlung im Oktober 1921. &#039;&#039;Eigenes Foto&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Unterstützung von Hilfebedürftigen war Sache der Gemeinde, davon berichten die Aufzeichnungen aus Mönchhagen, die ab 1870 erhalten sind. Während des 1. Weltkrieges gab es staatliche Unterstützung für Ehefrauen, deren Männer eingezogen waren – sofern die Männer bei der Großherzoglichen Verwaltung arbeiteten. Ehefrauen anderer Soldaten konnten sich an die Unterstützungskommission wenden, deren einmalige Beihilfen aber nicht weit reichten. Diese Kommissionen wandten sich auch an die Kommunen wegen weiterer Unterstützung, das nützte aber nichts, wenn die Gemeinde dann beschloss (wie Mönchhagen am 19. 8. 15): &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Unterstützung der Kriegerfamilien in dem Umfange, wie sie von der Unterstützungskommission des Aushebungsbezirkes Rostock beantragt wird, wird abgelehnt.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Immerhin heißt es weiter: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Jedoch wird der Gemeindevorstand ermächtigt, Unterstützung nach seinem Ermessen an Kriegerfamilien zu gewähren, wo wirklich Not vorhanden ist.&#039;&#039; &amp;lt;/span&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits am 21. 10. 1914 beschloss die Gemeindeversammlung: &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Da man über die Aufnahme und Unterbringung derjenigen Frauen, deren Männer im Felde starben, nicht im Klaren ist, soll versucht werden, daß diese Frauen zunächst da bleiben, wo sie ihre Wohnung z. Z. haben.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Offenbar befürchtete man, dass evtl. im Armenkaten nicht ausreichend Platz sein könnte. Am 22. 7. 1915 wurde 10 &#039;&#039;Kriegerfrauen&#039;&#039; die Pacht für die Gemeindeländereien erlassen, 20 erhielten am 17. 12. 1915 aus der Gemeindekasse &#039;&#039;Haulohn&#039;&#039; für Holz. Das Holz selbst bekamen die Frauen unentgeltlich von der Großherzoglichen Forst. Die Anfuhr des Holzes erledigten die Erbpächter, also die größeren Bauern, ohne Entschädigung. Der Transportweg betrug immerhin einige Kilometer, da der Großherzogliche Wald erst bei Gelbensande begann, die Gebiete westlich davon gehörten auch damals der Stadt Rostock. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gedenkstein neben dem früheren Jugendclub nennt die Gefallenen aus Mönchhagen – demzufolge verlor die Hälfte dieser 20 Frauen ihre Männer im Krieg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Kriegsanleihen und Inflation in Mönchhagen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den 1. Weltkrieg zu finanzieren, gab das Deutsche Reich 9 Kriegsanleihen heraus: Die Gläubiger liehen dem Staat Geld und erhielten dafür Wertpapiere. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur 6. Kriegsanleihe beschloss die Gemeinde Mönchhagen am 13. April 1917 mit 5 gegen 3 Stimmen, fast 20 000 Mark zu zeichnen. Das nötige Geld lieh die Gemeinde sich ihrerseits von zwei ansässigen Erbpächtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die Gemeindeversammlung am 4. Oktober 1917 über eine Zeichnung zur 7. Kriegsanleihe verhandelte, war man sich offenbar recht uneinig – der Deputierte der Büdner musste des Raumes verwiesen werden und einer der Erbpächter verließ eigenmächtig vor Beschlussfassung die Versammlung. Von den übriggebliebenen 9 Gemeindevertretern enthielten sich 3. Dennoch ergab die Abstimmung, dass die Gemeinde weitere Anleihen zu 9800 Mark zeichnen solle. Dieses Geld lieh sie sich wiederum von einem Erbpächter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geldgeber erhofften sich nach dem gewonnenen Krieg Zinsgewinne. Aber bekanntlich verlor Deutschland den Krieg. Bereits während der Kriegsjahre verlor zudem die Mark an Wert und in der Weimarer Republik verstärkte sich die Inflation massiv. Ende 1921 entsprach der Wert von 10 000 Mark nur noch dem von 100 Mark nach dem Stand von 1914. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als dann 1919–1922 eine Vermögenssteuer („Reichsnotopfer“) eingeführt wurde, die auch auf die Anleihen zu zahlen war, wollte die Gemeinde diese loswerden. Zwar erklärten sich im Juni 1921 die Gläubiger bereit, die Anleihe zurückzunehmen, doch kam es wohl nicht dazu, denn das Thema war im Januar 1926 erneut in der Gemeindeversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Einführung der Rentenmark im November 1923 endete die Inflation. Den Umgang mit alten Schulden regelte ab 1925 das Aufwertungsgesetz. Für Kriegsanleihen betrug die Aufwertung 25 %, damit wären für 9800 Mark 2450 Mark zurückzuzahlen gewesen. Am 4. Januar 1926 beschließt die Mönchhäger Gemeindeversammlung einstimmig, die Kriegsanleihen auf diese gesetzliche Weise aufzuwerten.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Beschluss wurde aber ebenfalls nicht umgesetzt – aus welchen Gründen, ist nicht bekannt. Denn 1930 beantragt einer der Gläubiger die Aufwertung der 9800 Mark mit 5 % bei sofortiger Rückzahlung. Damit hätte er 490 Mark erhalten. Die Gemeinde bot 245 Mark und man einigte sich schließlich auf 400 Mark.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Novemberrevolution und die damit verbundenen Ereignisse in Mönchhagen ist nichts bekannt. Es steht lediglich fest, dass am 24. 2. 1919 der Häusler Franz Geisler (SPD) Schulze wurde und damit den bisherigen Schulzen Brandt ablöste. Geisler behielt sein Amt bis 1935, als die Nationalsozialisten die Macht in der Gemeindevertretung an sich rissen und sämtliche Arbeiter aus der Gemeindevertretung „herauswählten“. Am 24. 4. 1919 wurde beschlossen, die Anstellung eines Nachtwächters und die Aufstellung einer Bürgerwehr aus Kostengründen abzulehnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damals erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. Da das Geld fast wertlos war, wurde die Vergnügungssteuer mit ½ bzw. 1 Zentner Roggen bezahlt; die jährlichen Steuern für ein Auto betrugen ½ Zentner Roggen, für einen Federwagen sogar 10 Zentner Roggen. Anscheinend versuchte damals jeder, seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. So forderte die Landwirtschaftskammer im Oktober 1923 für die Mönchhäger Gemeindeländereien eine Steuer von 180_000_000 Mark. Dies wurde aber abgelehnt, weil die Kammer überhaupt kein Geld von Mönchhagen fordern durfte. Nach Einführung der Rentenmark wurde am 28. 1. 1924 beschlossen, die Vergnügungssteuer wieder in Geld zu zahlen. Ein Tanz kostete 10 Mark, ein Kappenfest 15 Mark, ein Maskenball 20 Mark. Auf Antrag des Gastwirts Piehl wurde die Tanzsteuer am 4. 3. 1924 um 5 Mark gesenkt. Die Inflation hatte ihr Ende gefunden. Die Gaststätte Piehl entwickelte sich in den 20er Jahren zur Arbeitergaststätte in Mönchhagen (heute Wohnhaus Hoffmann im Unterdorf Nr. 37; der große Tanzsaal existiert nicht mehr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Elektrifizierung Mönchhagens===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 15. Februar 1922 beschloss die Gemeindeversammlung in Mönchhagen mit 5 zu 2 Stimmen, den Ausbau des Ortsnetzes zu übernehmen, welches &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Ortschaft mit elektrischer Kraft und Licht&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; versorgen würde, fügt aber hinzu, daß die Gemeindekasse mit dieser Anlage in keiner Weise belastet werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fünf Monate später ging es um den Aubau des Ortsnetzes in dem Bereich Oberdorf bis etwa zum Gelände der heutigen Fa. AET sowie entlang der Chaussee bis zur Häuslerei 14, in der damals die Post lag (nördlich des Mehrfamilienhauses neben dem Bahnhof). Dazu ist das Ergebnis leider nicht bekannt. Strittig war auch die Frage, ob man die Leitungen längs des Fischländer Landwegs/Stiller Frieden lässt, oder ob sie an die Gemeindegrenze verschoben werden sollten. Man entschied sich dafür, alles zu lassen wie es war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde im Juli 1922 über den Anschluss der Klassenzimmer verhandelt – für die ja die Gemeinde zuständig war. Es wird einstimmig beschlossen, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;die Schulstuben mit je einer Brennstelle zu erhellen.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Lehrerwohnung mit Licht zu versehen, wird noch zurückgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausdruck „Brennstelle“ bezeichnet die Stellen, an denen Lampen angeschlossen werden konnten. In der Zeit vor der Elektrizität „brannte“ Licht in Form von Petroleumlampen oder Kerzen ja tatsächlich. Anfänglich diente das Stromnetz fast ausschließlich zur Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Diskussion über den Anschluss der Lehrerwohnungen folgte dann im Dezember 1922. Die Wohnung des ersten Lehrers erhielt vier Brennstellen, die des 2. Lehrers eine. &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;Die Anlage soll auf Gemeindekosten geschehen, die Beleuchtungskörper haben die Lehrer sich selbst zu beschaffen. Herr Lehrer L. Burmeister ist bereit, der Gemeinde das Geld dazu zu leihen zu dem allgemein landesüblichen Zinsfuß.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; Die Versammlung nimmt das Angebot an. Auch der Hilfslehrer Ihde zahlte für seinen Anschluss letztlich selbst. Innerhalb der nächsten 15 sollten sich die Kosten für die Anlage wieder amortisieren, dies geschah über den Stromverbrauch, der den Lehrern gutgeschrieben wurde. Sollten die derzeitigen Lehrer in Pension gehen oder versetzt werden, müssten die Nachfolger in die Bedingungen eintreten – d. h., soweit der Betrag noch nicht abgetragen war, würde er zurückgezahlt werden müssen oder der Verbrauch durch den Nachfolger würde dem jeweiligen Lehrer gutgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlage für die erste Lehrerwohnung kostet  im Januar 1923 27 795 Mk, die Anlage der zweiten Lehrerwohnung 11 800 Mark. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wurde vier Jahre später tatsächlich notwendig, den Betrag anteilig zurückzuzahlen, weil Lehrer Burmeister starb. Auch Ihde verließ wohl Mönchhagen, denn ab 1927 waren Utermark als Lehrer und Bolte als Hilfslehrer hier tätig. Die Gemeindeversammlung beschloss am 4. Januar 1926, &amp;lt;span style=&amp;quot;color:#006600&amp;quot;&amp;gt;&#039;&#039;daß für Frau Burmeister 8 Mk und für Herrr Ihde 3 Mk für elektrische Lichtanlage für die erste und zweite Lehrerwohnung als Entschädigung zurückgezahlt werden soll.&#039;&#039;&amp;lt;/span&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider fiel in diese Jahre die Inflation, sodass aus dem Rückzahlungsbetrag leider keine Rückschlüsse gezogen werden können, wie viel bereits über den Stromverbrauch zurückgezahlt worden war, mit anderen Worten: Wie hoch der Stromverbrauch war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die weitere Geschichte Mönchhagens==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Chronik Mönchhagens übersichtlicher zu gliedern, existiert für jede Epoche ein eigener Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Ortschronik Mönchhagen|Ortschronik Mönchhagen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)|spätes Mittelalter (um 1200 bis 1517)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)|Reformation und Nachreformationszeit (1517 bis 1648)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)|bis zur napoleonischen Zeit (bis 1813)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: bis zur Reichseinigung (bis 1871)|bis zur Reichseinigung (bis 1871)]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1918|Deutsches Reich bis 1918]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: Deutsches Reich bis 1945|Deutsches Reich bis 1945]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: SBZ und DDR bis 1990|SBZ und DDR bis 1990]]&lt;br /&gt;
* [[Mönchhagen: die heutige Zeit|die heutige Zeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einigen wichtigen Einrichtungen sind eigene Artikel gewidmet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Höfe|Die Höfe]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Büdnereien|Die Büdnereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Häuslereien|Die Häuslereien]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Brandschutz|Der Brandschutz]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Mühlen|Die Mühlen]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schule|Die Schule]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Schmieden|Die Schmieden]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Krüge und Gaststätten|Krüge und Gaststätten]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Der Bahnhof|Der Bahnhof]]&lt;br /&gt;
*[[Mönchhagen: Die Post|Die Post]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Moenchhagen</name></author>
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