Granzin bei Boizenburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Datei:Granzin St,Martin Kirche.jpg|Die St.Martins-Kirche in Granzin
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Datei:Granzin Kirche mit Turm.jpg|Die St.Martinskirche im Winter von Norden
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Datei: Granzin Hufe 10.1681.jpg|Das älteste erhaltene Hallenhaus aus dem Jahre 1691
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Datei: Granzin Hufe T.2.1. Quälbarg..jpg|Das ehemals zum ritterschaftlichen Gut Tüschow gehörende Bauernhaus auf dem Quälbarg
  
  
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* [[Granzin bei Boizenburg - Fortlaufende Ortschronik]]
 
* [[Granzin bei Boizenburg - Fortlaufende Ortschronik]]
 
* Beiträge zur Chronik des Dorfes Granzin bei Boizenburg. Erarbeitet von Kurt Schulz 2005 bis 2006
 
* Beiträge zur Chronik des Dorfes Granzin bei Boizenburg. Erarbeitet von Kurt Schulz 2005 bis 2006
* Friedrich Schlie: Das Kirchdorf Granzin, in Kunst- und Geschichtsdenkmäler Mecklenburgs, Band 3
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* Friedrich Schlie: Das Kirchdorf Granzin, in Kunst- und Geschichtsdenkmäler des Gro0herzogtums  Mecklenburgs, Band 3
"Dass die Dörfer Granzin, Gallin und Greven, von denen die beiden erstgenannten schon 1230 erwähnt werden, während des XiV. Jahrhub´derts zur Züle'schen Beüterung gehören und 1403 ins herzogliche Domanium übergehen, ist oben Seite 85 (unter Vellahn, D.Greve) bereits berichtet  
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===Geschichte von Granzin, in  Schlie, Kunst- und Geschichtsdenkmäler des Gro0herzogtums Mecklenburg Schwerin===
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"Dass die Dörfer Granzin, Gallin und Greven, von denen die beiden erstgenannten schon 1230 erwähnt werden, während des XIV. Jahrhunderts zur Züle'schen Begüterung gehören und 1403 ins herzogliche Domanium übergehen, ist oben Seite 85 (unter Vellahn, D.Greve) bereits berichtet  
 
worden. Doch giebt es dort vorher wie nachher Besitz-Antheile Anderer. So haben im Anfang des XIV. Jahrhunderts die von Lützow die Mühle in  
 
worden. Doch giebt es dort vorher wie nachher Besitz-Antheile Anderer. So haben im Anfang des XIV. Jahrhunderts die von Lützow die Mühle in  
Granzin, deren Einkünfte sie im Jahre 1331 dem Kloster zarrentin auf Zeit überweisen. Auch kauft Albrecht von Lützow im Jahre 1556 die  
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Granzin, deren Einkünfte sie im Jahre 1331 dem Kloster Zarrentin auf Zeit überweisen. Auch kauft Albrecht von Lützow im Jahre 1556 die  
"Wendische feldmark", die bis dahin Jürgen von Bischwang (Bieswang) auf Körchow besesssen hat und in der wir wahrscheinlich ein ein  
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"Wendische Feldmark", die bis dahin Jürgen von Bischwang (Bieswang) auf Körchow besesssen hat und in der wir wahrscheinlich ein  
 
untergegangenes "Wendisch Granzin" zu erkennen haben. Endlich verfügen die von Lützow vom XVI. Jahrhundert her in Granzin auch über zwei  
 
untergegangenes "Wendisch Granzin" zu erkennen haben. Endlich verfügen die von Lützow vom XVI. Jahrhundert her in Granzin auch über zwei  
Hüfner und drei Kossaten, von deren Verpfändung wir im XVII. Jahrhundert mehrfach hören. Aus diesen Bauerschften wird auf Betreiben des Amts-  
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Hüfner und drei Kossaten, von deren Verpfändung wir im XVII. Jahrhundert mehrfach hören. Aus diesen Bauerschaften wird auf Betreiben des Amts-  
 
hauptmanns Jakob Grubbe, der mit Eleonora Maria von Lützow verheirathet ist, 1733 ein Fidei-Kommiss gebildet, das später in die Hände der  
 
hauptmanns Jakob Grubbe, der mit Eleonora Maria von Lützow verheirathet ist, 1733 ein Fidei-Kommiss gebildet, das später in die Hände der  
 
Familie von Boye auf Zurow gelangt und 1796 von der herzoglichen Kammer angekauft wird.
 
Familie von Boye auf Zurow gelangt und 1796 von der herzoglichen Kammer angekauft wird.
 
Die dem hl. Martin geweihte und zur Ratzeburger Diöcese gehörende Kirche zu Granzin wird um 1335 zum ersten Mal urkundlich genannt. Von den  
 
Die dem hl. Martin geweihte und zur Ratzeburger Diöcese gehörende Kirche zu Granzin wird um 1335 zum ersten Mal urkundlich genannt. Von den  
Plebanen des mittelalters ist keiner mit Namen überliefert. Der erste den wir kennen, ist Hinrich Gulstorp zwischen 1534 ub´nd 1541.  
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Plebanen des Mittelalters ist keiner mit Namen überliefert. Der erste den wir kennen, ist Hinrich Gulstorp zwischen 1534 und 1541.  
Vielleicht ist er hier auch länger. Schon zu seiner zeit sind die Kirchen und Kapellen zu Greven, Gallin und Bennin Filialen zu Granzin.  
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Vielleicht ist er hier auch länger. Schon zu seiner Zeit sind die Kirchen und Kapellen zu Greven, Gallin und Bennin Filialen zu Granzin.  
 
Zwischen 1538 und 1578 ist Jeremias Maes (Mass) Pastor. Ihm folge 1578  Martinus Mey (...) 1589 Konrad Hauswedel und 1590 Joachim  
 
Zwischen 1538 und 1578 ist Jeremias Maes (Mass) Pastor. Ihm folge 1578  Martinus Mey (...) 1589 Konrad Hauswedel und 1590 Joachim  
 
Wankelmuth. Dieser ist 1598, vielleicht auch länger, noch im Amte.. Zwischen 1617 und 1654 finden wir dort den Pastor Jonas Engel (Jonas de  
 
Wankelmuth. Dieser ist 1598, vielleicht auch länger, noch im Amte.. Zwischen 1617 und 1654 finden wir dort den Pastor Jonas Engel (Jonas de  
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Simonis. Doch erlebt der alte Gutjahr noch dessen Tod im Jahr 1729 und in Georg Jancke 1729 den zweiten Substituten. Jancke kommt noch 1741
 
Simonis. Doch erlebt der alte Gutjahr noch dessen Tod im Jahr 1729 und in Georg Jancke 1729 den zweiten Substituten. Jancke kommt noch 1741
 
in den Kirchenakten vor. Wann er gestorben ist, haben wir nicht ermittelt. Zwischen 1765 und 1781 ist Georg Heinrich Wilck Pastor in  
 
in den Kirchenakten vor. Wann er gestorben ist, haben wir nicht ermittelt. Zwischen 1765 und 1781 ist Georg Heinrich Wilck Pastor in  
Granzin. Ihm folgt 1782 Friedr. Karl Becker (+ 1827). ... Das patronat hat der Landesherr schon in vorreformatorischer Zeit.
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Granzin. Ihm folgt 1782 Friedr. Karl Becker (+ 1827). ... Das Patronat hat der Landesherr schon in vorreformatorischer Zeit.
  
'''Kirche'''  Die Kirche ist ein überaus nüchtern wirkender Bau in klssicierenden Formen aus der Mitte des XIX. Jahrhunderts. Sie hat einen Thurm, doch steht er für sich, ungefähr 1 m von der Westwand entfernt. Auch die innere Einrichtung ist ohne Bedeutung. Dagegen erregen die Glocken besonderes Interesse. Die eine hat die Inschrift + johannes # bin # ick # pegeten (geheten) # hinrick # van # campen # let # my # sleten # X # m # v # x ; dazu das Bild eines guten Hirten (oder eines Heiligen, der ein Lamm trägt) und ein Tartschenschild mit einem steigenden Löwen.. Die andere glocke hatdie Inschrift: osanna + het + ick + kort + van der + hyde + got + my + claves + burmest + anno + dni + m + cccc + ix +; dazu als Flachrelief eine hl. Maria mit dem Kinde und ein Heiliger in mittelalterlicher gelehrtentracht, wahrscheinlich der hl. Lucas. Die vasa sacra der kirche, ein silbervergoldter Kelch mit Patene und eine ovale silberne Oblatendose, haben das Datum 1804 und sind Schweriner Arbeit. Dazu kommt ein neuer Krankenkelch als Geschenk von L. VON STERN 1865 und eine runde Taufschale von Messing mit der Jahreszahl 1858."
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'''Kirche'''  Die Kirche ist ein überaus nüchtern wirkender Bau in klssicierenden Formen aus der Mitte des XIX. Jahrhunderts. Sie hat einen Thurm, doch steht er für sich, ungefähr 1 m von der Westwand entfernt. Auch die innere Einrichtung ist ohne Bedeutung. Dagegen erregen die Glocken besonderes Interesse. Die eine hat die Inschrift + johannes # bin # ick # pegeten (geheten) # hinrick # van # campen # let # my # sleten # X # m # v # x ; dazu das Bild eines guten Hirten (oder eines Heiligen, der ein Lamm trägt) und ein Tartschenschild mit einem steigenden Löwen.. Die andere Glocke hat die Inschrift: osanna + het + ick + kort + van der + hyde + got + my + claves + burmest + anno + dni + m + cccc + ix +; dazu als Flachrelief eine hl. Maria mit dem Kinde und ein Heiliger in mittelalterlicher Gelehrtentracht, wahrscheinlich der hl. Lucas. Die vasa sacra der Kirche, ein silbervergoldter Kelch mit Patene und eine ovale silberne Oblatendose, haben das Datum 1804 und sind Schweriner Arbeit. Dazu kommt ein neuer Krankenkelch als Geschenk von L. VON STERN 1865 und eine runde Taufschale von Messing mit der Jahreszahl 1858."
  
 
Noch eine Anmerkung von Friedrich Schlie:
 
Noch eine Anmerkung von Friedrich Schlie:
"Nach einer im jahre 1642 vom Pastor Jonas ab Angelis gemachten und dem kirchenvisitationsprotokoll von 1643 (:::) angeschlossenen aufzeichnung war die erste kirche in Granzin während der bekannten Lübecker Fehde zerstört und die zweite Kirche als ein dürftiger Holzbau unter dem Bischof Johannels von Parkentin zu Ratzeburg (1479 - 1511) 1505 dem St Martinus zu Ehren wiederum neu errichtet worden
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"Nach einer im Jahre 1642 vom Pastor Jonas ab Angelis gemachten und dem Kirchenvisitationsprotokoll von 1643 (:::) angeschlossenen Aufzeichnung war die erste Kirche in Granzin während der bekannten Lübecker Fehde zerstört und die zweite Kirche als ein dürftiger Holzbau unter dem Bischof Johannes von Parkentin zu Ratzeburg (1479 - 1511) 1505 dem St Martinus zu Ehren wiederum neu errichtet worden
  
 
==Weiterführende Information zu Granzin bei Boizenburg==
 
==Weiterführende Information zu Granzin bei Boizenburg==
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/            Granzin bei Boizenburg bei Wikipedia]
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/            Granzin bei Boizenburg bei Wikipedia]
 
* [Quellenhinweise aus Archiven, Findbüchern und Publikationen]
 
* [Quellenhinweise aus Archiven, Findbüchern und Publikationen]
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==Die frühe Geschichte von Granzin (bis 1100)==
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===Die Entstehung unserer Kulturlandschaft===
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Unsere Heimat ist durch die Eiszeit geformt worden. In einer älteren Eiszeit, nämlich im Warthe-Stadium der Saale-Eiszeit, entstanden unter dem lagernden Eis lehmige Grundmoränen. Als sich das Eis zurückzog und dann in der Weichseleiszeit erneut vorstieß, türmten sich die Schuttmassen vor dem Eis zu den großen Endmoränenzügen auf, die sich von Schleswig-Holstein über Mecklenburg bis in die Uckermark erstrecken. Die südliche Endmoräne befindet sich in unserem Raum an den Südenden des Schaalsees, des Dümmer Sees und des Schweriner Sees. Als das Eis abtaute wälzten sich gewaltige Wassermassen zum Urstromtal der Elbe. Auf ihren Bahnen durchschnitten sie die Lehmplateaus und schufen auf diese Weise die Täler der Boize, Schaale, Schilde und der oberen Sude (bis etwa Redefin). In diesen Tälern lagerten sie gewaltige Sandmassen ab. Weil in dieser Zeit sich noch keine Pflanzendecke gebildet hatte, konnten die Winde den Sand weit transportieren. So wurden auch die verbliebenen lehmigen Hochflächen noch übersandet. Außerdem war die Versickerung und Erosion der Niederschläge in den noch unbewachsenen Böden sehr stark, so dass zusätzlich Lehmbestandteile fortgeschwemmt wurden. Auf Grund dessen findet man in unserer Heimat sowohl lehmige als auch sandige Hochflächen, sandige Talniederungen, wie das Boize- und das Schaaletal, und auch moorige Bildungen besonders dort, wo in den Tälern ständig das Wasser staute. In der Umgebung von Granzin, das sich auf einer Moränenhochfläche befindet, sieht man sanft gewelltes Hügelland teils mit zu Tage tretenden lehmigen Böden, wechselnd mit Sandböden und durchsetzt mit Gestein (Findlingen) und Kieslagern. In den Senken wie bei Sternsruh und and der Benniner Scheide (Die Höst) haben sich Moore gebildet. Auf den sandigen Böden siedelten sich Eichen-Birken-Wälder an, wie wir sie noch heute finden, wo die Wälder durch natürliche Bildung entstanden sind. Dort wo ständige Feuchtigkeit vorhanden war, siedelten sich Bruchwälder an, die in erster Linie von Erlen (plattdeutsch Ellern) bestockt waren. Diese Bruchwälder (plattdeutsch Ellerbraucks) finden wir am Übergang von der Höhe zu den Boize- und Schaalwiesen sowie auch an den Bächen. Natürlich wird es auch Buchenbestände gegeben haben, aber nicht in Reinkultur. Sie sind ebenso wie die Kiefernwälder ein Teil der vom Menschen geformten Kulturlandschaft. Unsere Heimat ist eine Landschaft, die sich natürlicherweise immer wieder bewalden wird. Äcker und Wiesen sind ein Produkt der Arbeit des Menschen.
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Die höchste Erhebung in Süd-West-Mecklenburg befindet sich im Wald bei Granzin, der "Granziner Heidberg" mit 103 m über HN. Das Dorf befindet sich um 50 bis 60 m über HN.
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===Die Ursprünge der Besiedlung des Dorfes Granzin===
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Eine Landschaft, die reichlich mit Vegetation und Wasser ausgestattet ist, ist auch für die Tierwelt ein Paradies. Diese Bedingungen haben auch den Menschen bereits in frühen Zeiten gute Lebensbedingungen geboten. Zeugnisse für die frühe Besiedelung in der Bronzezeit, die etwa bis 600 vor der Zeitenwende gedauert hat, sind die reichlich vorhandenen Gräberfelder sowie die Kegelgräber in Bretzin und in den angrenzenden Wäldern bei Groß Bengerstorf und Zahrensdorf.
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Die Sage hat sich u.a. der Kegelgräber in Bretzin und im Düstern Busch bemächtigt. In Bretzin soll es eine unterirdische Verbindung zwischen den Gräbern geben. Eines der Bretziner Gräber soll ein Königsgrab sein, in dem sich auch eine goldene Wiege befindet. Im Düstern Busch zwischen Groß Bengerstorf und Beckendorf wurde bei Grabungen nach mündlicher Überlieferung eine Hutnadel ausgegraben. Es wird sich sicher um eine nadelartige Fibel gehandelt haben. Scherbenfunde wurden vielerorts gemacht.
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Die früheste Besiedelung ist stammesmäßig nicht mehr zuzuordnen. Es ist aber sicher, dass bis zu dem 6.Jahrhundert unserer Zeitrechnung in unserem Gebiet, dem lüneburgischen, lauenburgischen und westmecklenburgischen Raum die germanischen Langobarden ansässig waren, die im Zuge der Völkerwanderung bis nach Norditalien zogen und dort der Lombardei (um Mailand) ihren Namen gaben. Der Name der Langobarden ist aber auch noch in den Ortsnamen Bardowieck und Barförde (Bardenfurt) zu erkennen. Prof. Horst Keiling hat in den 1970er Jahren im Wiebendorfer Wald östlich des Dorfes über 700 langobardische Gräber ausgegraben. In seinem Buch „Wiebendorf – ein Urnenfriedhof der frührömischen Kaiserzeit in Hagenow“ heißt es „Wiebendorf ist der erste vollständig untersuchte frühkaiserzeitliche Urnenfriedhof im Norden der DDR. Von etwa 800 ursprünglich auf dem Platz niedergelegten Bestattungen sind 718 mehr oder weniger gut erhalten geblieben und freigelegt worden.
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[[Datei:Abb. 1 Langobarden-Friedhof.jpg|600px]]
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Abbildung 1. Funde auf dem Wiebendorfer Langobarden-Friedhof
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Der Bestattungsplatz gehört kulturell in die kleine Gruppe der im Kreis Hagenow verbreiteten Langobardenfriedhöfe, die mit Kulturgut vom Spät-Latene-Charakter einsetzen, das im Unterelbegebiet für die Augusteische Zeit (etwa 30 v.u.Z. bis 20 u.Z.) typisch ist und im 2.Jahrhundert abbrechen.“
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In seinem Aufsatz „Das Römische Reich und die Germanen im Boizenburger Raum um den Beginn unserer Zeitrechnung“ (in „Zur Geschichte Boizenburgs“, Boizenburg 2007) führt Keiling aus:
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„Als im Herbst 1972 ein gewaltiger Sturm über das Land brauste, entwurzelte er in einem alten Hochwald auf einem Kiesrücken östlich des Tessiner Moores (Wiebendorfer Moor, D.G.)  auf der Wiebendorfer Gemarkung zahlreiche dicke Kiefern. Beim Durchstreifen des Windbruchgebietes entdeckte ein Traktorist einen Bronzeeimer im Wurzelloch einer umgestürzten Kiefer. Unmittelbar danach erfolgte die Besichtigung des Fundplatzes durch einen Fachmann sowie die Übernahme des Gefäßes. Dabei bestätigte sich, dass hier ein unbekannter Langobardenfriedhof liegt, der offenbar noch nicht sehr zerstört ist. … Wiebendorf war der erste Friedhof aus dieser Zeit im Nordosten, der planmäßig und vollständig untersucht worden ist. 715 Bestattungen und zahlreiche Einzelfunde konnten ausgegraben und in einem Katalogband (Keiling 1984) der Öffentlichkeit vorgelegt werden. …
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Überblickt man das aus den Wiebendorf-Gräbern stammende umfangreiche Fundmaterial, so lassen sich besonders nach dem Formenwandel der Keramik drei aufeinanderfolgende Zeitphasen erkennen. …
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1. Wiebendorf setzt mit Bestattungen ein, die mit situlaartigen oft mit einem Henkel versehenen Terrinen mit Punkt- und Strichverzierung niedergelegt sind (Abb. 1 m). Übrigens sind aus solchen Urnen mehrfach Harzstücke bekannt geworden, auf denen sich Zahnabdrücke befinden. Das aus Pech bestehende Harz fand wohl beim Totenbrauchtum Verwendung. Die Mehrzahl der Bronzegefäße, die die Langobarden von den Römern erhalten haben dürften, gehört auch in diese frühe Zeit. Es sind Eimer (Abb. 1 k), flache Becken, Bronzekessel mit Eisenrand und eine besonders schöne Kanne mit Gesichtsmaske mit Henkelansatz      (Abb. 1 l).
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2. Es folgen vorwiegend schwarze Terrinen, die mit ein- und zweireihigen Rollrädchenmustern verziert sind.    (Abb. 1 n)
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3. Zum Schluss herrschen Terrinen mit mehrlinigem Rollrädchenmuster und Riefornamenten vor (Abb. 1 o).
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Auch die Depots aus Waffen und Eisengegenständen, wie sie links der Elbe auf Langobardenfiedhöfen freigelegt wurden, traten in Wiebendorf auf. Lanzenspitzen (Abb. 1 h), Schildbestandteile (Abb. 1 i) und Schwerter sowie die von der Reiterei verwendeten Sporen (Abb. 1 c) weisen auf kriegerische Auseinandersetzungen hin. Eiserne, aber manchmal auch aus Bronze bestehende Gewandhaften, die die Archäologen Fibeln (Abb. 1 a/b) nennen, waren wie die verschieden geformten Schnallen und Gürtelverschlüsse Bestandteile der germanischen Kleidung. Eiserne Pfrieme, halbmondförmige Rasiermesser (Abb. 1 g), Messer (Abb. 1 e) und Scheren (Abb. 1 f) sind häufig auftretende Gebrauchsgegenstände.“
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Kurt Schulz führt in seiner Granziner Dorfchronik aus:
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"An materiellen Hinterlassenschaften fanden sich auf der Granziner Flur bis jetzt einige Steingeräte, z.B. Teile einer Steinaxt an der Gemarkungsgrenze auf Beckendorfer Acker, Keramikscherben östlich vom 'Klaaskamp', besonders aber Reste von Großsteingräbern. ... Dazu berichtete der Hilfsprediger Ritter aus Wittenburg, ein interessierter Laienarchäologe, 1839/40. Er fand, wie er schrieb, 'auf dem höchsten Punkt des Granziner Hügelzuges auf ritterschaftlichem Gebiet' Urnen und Steingehäuse, eine Menge Knochen, deutliche Steinringe, einen augenscheinlich künstlichen Hügel und mehrere 'behauene Steine'.
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Weiter entdeckte er zwischen Granzin und Bennin links am Wege (gemeint ist wahrscheinlich der alte Weg ...)mehrere Kegelgräber ... , das größte mit einem Durchmesser von 50 Fuß ...
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Nach seinen Angaben lag auf dem Höhenzug links von der Landstraße nach Boizenburg (gemeint ist der ehemalige Landweg nach Boizenbueg) der ‘Pfänderberg‘ darauf ein Riesenbett (Großsteingrab), 70 Schritte lang (45 m) und 10 Schritte breit (7 m)  in Richtung Nordnordost nach Südsüdwest. 36 Jahre später untersuchhte der bekannte Altertumsforscher Lisch aus Schwerin diese Gegend und schrieb: ‘Dieser ‘ Hillig-Bökenbarg‘ liegt hinter dem Pötterkamp etwa 10 Minuten vom Dorf entfernt auf dem südwestlichen Abhang des Berges. Er gehört dem Schulzen Brockmöller/Sternsruh und ist mit Tannen und Buchengestrüpp bestanden.‘
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1925 schrieb der Granziner Léhrer Buhr, Sohn des Pastors Buhr, das noch 1918 auf dem Umkreis der dortigen flachen Bergkupper  vier große Steinsetzungen bestanden hätten. 1919 wurde davon der größte Deckstein ins Dorf geschafft, um als Kriegerdenkmal zu dienen. Der Stein des Kriegerdenkmals wird von manchen Forschern als ‘Schälchenstein‘ gedeutet.  Danach hätte die damalige und wohl auch spätere Bevölkerung am ursprünglichen Standort kultische Handlungen durchgeführt und dabei in den Vertiefungen des Steins, den ‘Schälchen‘, kleine Feuer entzündet.,
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[[Datei: Granzin Kriegerdenkmal.jpg|400px]]
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Das Kriegerdenkmal in Granzin
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Auch anderenorts sind solche Schälchensteine gefunden worden. Das Gelände gehörte 1925 dem Erbpächter Frank/Sternsruh. Aus den obigen Ausführungen ist klar ersichtlich, dass in der Gegend der Heidberge bis vor ca. 100 Jahren mehrere Großsteingräber der Jungsteinzeit existierten, daneben Hügelgräber und Urnengräber der Bronzezeit. Auch auf dem Hilligen-Bökenbarg  gab es mehrere Bodendenkmäler. Heute sind nur noch einzelne Steine zu finden. Bis ca.1955 stand dort eine Jagdhütte.. Der alte Flurname ist in der Bevölkerung nicht mehr bekannt. Von der Höhe hat man bei klarem Wetter eine wunderbare Weitsicht bis nach Wittenbuerg und Schwerin..
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Am Ausgang der Bronzezeit setzte sich die Feuerbestattung durch. Der Leichenbrand der eingeäscherten Toten wurde in eine Urne gefüllt – das war meist ein gewöhnlicher Tontopf – und recht flach in die Erde versenkt. Die Urne wurde oft von einer Steinkiste umschlossen. Persönliche Gegenstände, wie Schmuck, Waffen und Werkzeuge wurden in der Urne mitgegeben.. Das hing …auch vom materiellen Wohlstand … ab. 1903 grub Dr. Beltz (Schwerin) auf der Ackerflur des damaligen Erbpächters Koch auf dem Siedl, heute Vogler, ein solches Urnenfeld der jüngeren Bronzezeit aus. Ein weiteres Urnenfeld liegt auf dem Acker der Bauernstelle Lau/Groten Holl.
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In der so genannten Eisenzeit ab 600 v.u.Z  lebten in unserer Gegend Völkerschaften, die sicher als Germanen bezeichnet werden  können (u.a. die Polaben, D.Greve). … Die Bestattungsriten änderten sich … nicht wesentlich. (s. o. die Untersuchungen von Prof. Keiling in Wiebendorf, D.Greve).  Germanische Urnengrabfelder wurden in Sternsruh auf dem Acker der Bauernstelle Buck, dem so genannte ‘Jölkenberg‘  gefunden, weiter auf de Mühlenberg, in der Nähe der alten Sandgrube Rosengarten und auf dem Paasberg, dem kleinen Höhenzug mit Sandgrube, zwischen Friedhof und ehemalger Schule. Pastor Reisner aus Granzin berichtete 1895: ‘Der Büdner Behnke aus Sternsruh fand beim Sandfahren eine Urne, darin Leichenbrand mit Knochen, einen Pferdezahn, ein eisernes Messer und eine eiserne Lanzenspitze.‘ Der Erbpächter Burmester aus Granzun grub etwa zur gleichen Zeit eine gleichartige Urne aus. Der Lehrer Enkmann fand einige schon gestörte Urnengräber. ..:
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Auf Sternsruher Ackerflur wurden  … Eisenschlackenrückstände gefunden.“
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In diesem Zusammenhang ist die sogenannte „Riesenmauer“ zwischen Gresse und Valluhn zu erwähnen. Der Boizenburger Lehrer und Gründer des Boizenburger Heimatmuseums Hans Vick schrieb dazu in seinem Buch „Sagen und volkskundliche Überlieferungen aus dem Kreise Hagenow“  1959:                                                                                                                                                                      “Ein eigenartiges Mauerwerk, das den Scharfsinn früherer Heimatforscher immer wieder herausgefordert hat, ist die Heiden- oder Riesenmauer, die sich von Gresse über Gallin nach Valluhn hinzieht, in ihrer Richtung also der Boize folgt und nur bei Granzin herausspringt. Sie soll eine Doppelmauer von großen Feldsteinen sein, deren Zwischenraum mit Erde gefüllt ist. Heute ist sie mit Gebüsch bewachsen, und die Geländeerhöhung beträgt etwa 4 Fuß und ist 10 Schritte breit. Vielleicht ist dieser Wallzug eine ehemalige Grenzziehung gewesen, aber daß sie einmal die Slawengrenze gegen Altsachsen gebildet hat, ist unglaubwürdieg.
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Der ehemalige Galliner Lehrer Wilhelm Schmidt (1904 bis 1988) hat sich mit der Forschung zu der „Riesenmauer“ beschäftigt. Das Ergebnis, das er 1978 bei einem Vortrag als Manuskript vorgelegt hat, hat Kurt Schulz in die Granziner Heimatchronik übernommen:
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'''1a) Warum „Riesenmauer“?'''
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Zunächst ein kurzes Wort zur Klärung des Begriffs Riesenmauer. Als das Wort    „Riesenmauer“geprägt wurde, war die Mauer offenbar für den
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Beschauer noch als augenfälliges Objekt vorhanden. Jedoch war ihre Herkunft und ihr Zweck nicht mehr bekannt. Insbesondere hat er nichts
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mehr gewußt über die Erbauer der Mauer. Die Länge der Mauer und insbesondere die Größe der Bauelemente führte zu dem Phantasieschluß, diese
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Bauwerk kann nur von Riesen errichtet worden sein. Daher der Name „Riesenmauer“.
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'''b) Mündliche Überlieferungen'''
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Die Nachforschungen über mündliche Überlieferungen blieben vollkommen ergebnislos.Im Bewußtsein der eingesessenen Bewohner hat sich über die „Riesenmauer“ nichts mehr erhalten
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'''d) Schriftliche Quellen:'''
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    '''Welche Quellen standen zur Verfügung?'''
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1. Die Aufzeichnungen des Oberlanddrosten v. Pressentin aus Dargun
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2. Eigene Beobachtungen des Pastors Ritter, Wittenburg
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3. Urkundliche Hinweise des Landesarchivars Lisch, Schwerin
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Zu 1. Oberlanddrost von Pressentinn, ein Altertumsforscher  hat 1840 die Mauer besichtigt.
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Zu 2. Es wird das Beste sein, wenn ich seinen Bericht im Original wiedergebe. Sein Bericht stammt aus dem Jahre 1838. Er lautet wie folgt:
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„etwa 1000 Schritte westlich von Granzin, rechts von der Boizenburger Landstraße, trifft man auf die von den Leuten so genannte „Riesenmauer“. Welche sich in gerader Linie von S nach N mit geringer Abweichung nach Osten über die ganze Feldmark, welche hier eine ebene Fläche bildet, erstreckt. Man sieht auf allen Ackerstücken, welche nur schmal sind und über diese Riesenmauer fast rechtwinklig gehen, eine Erhöhung von 1 – 3 Fuß, in der Breite von etwa 10 Schritten. Sie ist leicht über die ganze Feldmark zu verfolgen und auf 2 Ackerstücken entdecke ich die Senkung des Bodens, die durch Ausgrabung der Steine entstanden war. Er Herr Pastor Hänecke, der mich gefälligst selbst begleitet, war bei einer solchen Ausgrabung gegenwärtig gewesen, und versichert, daß die Steine zu beiden Seiten aufgestellt, gleichsam einen freien Gang in der Mitte ließen, aber weder Asche noch Kohlen oder Urnenscherben habe man bemerkt. Auf einer Stelle erhebt sich die Riesenmauer bis zu 7 Fuß hoch über die Ebene, ganz mit Gebüsch bewachsen;  auf  der westliche Seite hat man einen platt liegenden Stein von 12 Fuß Länge und auf einer Seite eingesägt, gesprengt und weggeschafft. In der dadurch aufgewühlten Erde war keine Spur von Altertümern zu entdecken; nach allen Seiten zeigten sich aber noch ziemlich große Steine. Dies ist der so genannte „Teufelsbackofen“, da der Stein lange unterhöhlt gewesen ist. Auf den übrigen Feldmarken werde ich hoffentlich im nächsten Frühjahr diese Mauer verfolgen.“
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Diese Absicht ist offenbar nicht verwirklicht worden, denn weitere Berichte folgen nicht,
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….
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Zu 3: Was sagt der Landesarchivar Lisch über die Riesenmauer?
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Im Jahrbuch 1840 des Vereins für Mecklenburgicche Geschichte und Alterthumskunde ist auf Seite 117 der folgende Beitrag abgedruckt:
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„Die Heidenmauer beim Eulenkrug und die Riesenmauer bei Granzin oder die Landwehren der Grafschaft Schwerin“
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Im Jahresbericht IV, S. 76 – 79 ist von diesen  zwei großen Steinmauern die Rede gewesen, ohne daß deren Bedeutung hätte geklärt werden können. S.79 ist die Vermutung angestellt, sie dürften alte Landwehren oder Landesgrenzen sein.
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'''Wann wurde die Mauer gebaut?'''
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Das waren bisher die Tatsachen, soweit sie uns von den Beobachtern aus eigener Anschauung übermittelt worden sind. Ziehen wir nun aus diesen Tatsachen die Schlußfolgerungen. Gehen wir aber zunächst auf den Namen des Dorfes Granzin ein. Granzin kommt von dem slawischen Wort „Graniza“, das Grenze bedeutet. Mein Kollege K.Schulz und ich haben lange überlegt, wieso das deutsche Dorf zu dem slawischen Namen, der mit Grenzdorf übersetzt werden kann, gekommen ist. Wo war die Grenze, worauf sich dieser Name bezog?. Das änderte sich schlagartig, als Kollege Schulz im Jahre 1976 auf der Granziner Feldmark einen slawischen Siedlungsplatz entdeckte, der etwa 200 m von dem Verlauf der beschriebenen Mauer liegt, und offenbar der slawische Vorläufer des deutschen Dorfes Granzin gewesen ist. Damit wäre die Herkunft des Namens geklärt.
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Beschäftigen wir uns nun mit der slawischen Siedlung Granzin. Es ist doch wohl folgerichtig, daß zuerst die Mauer (Grenze) da war und nicht umgekehrt. Es ist also die slawische Siedlung Granzin nach der Mauer, die wir als Grenzmarkierung anzusehen haben, bezeichnet worden. Einen vorläufigen Schluß über den Zeitpunkt der Errichtung der Mauer könnten wir ziehen, wenn es uns gelingt, das Alter der slawischen Siedlung zu bestimmen, weil beide, wie bereits gesagt, zeitlich betrachtet in einem unlösbaren Zusammenhang miteinander stehen, insofern als die Mauer der unmittelbare Vorläufer  der slawischen Siedlung gewesen ist.
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    '''Prof. Dr. Schuldt unterscheidet:'''
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1. Die frühslawische Zeit. Sie umfaßt das 7. u.  8. Jahrhundert (600 – 800)
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2. Die mittelslawische Zeit (8oo – 950)
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3. Die spätslawische Zeit 950 – 1200)
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Laut Urteil von Herrn Dr. Keiling gehören die keramischen Funde des slawischen Siedlungsplatzes Granzin der 3. Periode an. Wenn wir nun als frühestenZeitpunkt der Gründung des slawischen Dorfes Granzin 950 ansetzen, dann muß die Mauer als Grenzmarkierung bereits vor 950 eaxistiert haben.
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'''Warum wurde die Mauer gebaut?'''
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Projizieren wir jetzt die Frage nach dem Alter und dem Zweck der Mauer in en weltgeschichtlichen Zuasmmenhang der damaligen Zeit. Die Geschehnisse in unserem Gebiet wurden wurden damals sehr beeinflußt von Karl dem Großen, der von 768 bis 814 das Frankenreich regierte. Nach der Unterwerfung der Sachsen, gegen die er einen über 30 Jahre dauernden Unterwerfungskrieg führte, wurde er im östlichen Teil von Schleswig-Holstein mit den Slawen konfrontiert, die inzwischen bis zur Bille in die holsteinische Landschaft eingesickert waren. Professor Johannes Folkers hat dies in seinem Buch „Das Bauerndorf im Kreise Herzogtum Lauenburg“ nachgewiesen.
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Um ein weiteres Vordringen der Slawen zu verhindern und sich auch gleichzeitig gegen Einfälle und Raubzüge der Slawen abzuschirmen, ließ K.d.Gr. einen Wall bauen, der in den Geschichtsbüchern unter dem Namen Limes Saxinicus bekannt geworden ist., Das muß im letzen Jahrzehnt seiner Regierungszeit nach Beendigung der Sachsenkriege geschehen sein. Im Gegenzug hierzu werden die Slawen eine ähnliche Wallanlage geschaffen haben; eben die im Vortrag zur Debatte stehende „Riesenmauer“. Das würde dann wahrscheinlich in dem Zeitraum von 800 – 850 geschehen sein, so daß diese Anlage bei der Gründung des slawischen Dorfes Granzin schon rund 100 Jahre existiert hat.
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'''Welchen Charakter hatten beide Grenzanlagen?'''
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Sie markieren keine Sprachgrenze, keine Siedlungs- und Volkstumsgrenze. Strategisch gesehen waren beide nicht von großer Bedeutung. Sie sind allenfalls nur als Hoheitsgrenze zu betrachten. Zwischen beiden lag ein breiter Streifen Landes, der hier an der Westgrenze des Kreises Hagenow an der Boize-Mühlbachniederung und dem Stecknitztal eingenommen wurde.. Dieser Streifen Landes, der ungefähr 10-20 km breit war, stellte ein politisches Vakuum dar, oder um uns eines während des I.Weltkrieges geprägten Ausdrucks zu bedienen, es war „Niemandsland“ insgesamt gesehen ein Niederungsgebiet, das von beiden Seiten gut eingesehen und beobachtet werden konnte.
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'''Die Mauer als Teilstück einer größeren Anlage'''
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Lassen Sie mich zum Schluß noch eine „Ketzerei“ hinzufügen. Die erwähnte „Riesenmauer“, die sich nach den vorliegenden Berichten über die Feldmarken, Gresse, Granzin, Gallin und Valluhn hinzog, hat wahrscheinlich nicht für sich allein existiert, sondern muß als Teilstück einer Grenzsicherung begriffen werden, die bei Boizenburg begann, sich über die erwähnten Feldmarken hinzog, bei Zarrentin an den Schaalsee stieß, dann in Richtung auf den Ratzeburger See weitergeführt worden ist, die Trave- und Wakenitzniederung benutzen und dann am Priewall  an der Ostsee endete. Angeschlossen sei  hier noch eine sprachliche Bemerkung. Ich habe mir sagen lassen, „prie“ sei ein slawisches Wort und hätte die Bedeutung von „der Erste“, „das Erste“, „vorne“. Das würde dann sinngemäß für diese Anlage zutreffen
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'''Zusammenfassung (Ergebnis)'''
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a) Nach berichten von Augenzeugen hat die Mauer existiert.
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b) Bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts waren ihre Reste noch sichtbar, wenngleich ihre Funktion schon lange erloschen war.
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c) Im Bewußtsein der Bewohner der genannten Dörfer sind keine Reminiszenzen mehr festzustellen, die hierauf Bezug haben.
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d) Die Mauer wurde wahrscheinlich zwischen 800 und 850 von den Slawen erbaut
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e) Sie hat somit bis zu ihrem endgültigen Verfall rund 1000 Jahre existiert.
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f) Ihrer Funktion nach stellte die Mauer in erster Linie die Markierung einer Hoheitsgrenze zwischen 2 Völkern und Staaten dar.
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'''Lehren aus den Ergebnissen'''
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Die dargestellten Ergebnisse zeigen uns, dass auch wir bei intensiver Forschungsarbeit die Wissenschaft um Erkenntnisse in Einzelfragen bereichern können; auch wenn sie zeitlich weit zurückliegen. Hier sei noch gesagt: Es wärefür unsere örtlichen Mitarbeiter eine reizvolle Aufgabe, auf diesem Gebiet weitere Forschungen zu betreiben, um die oben angeführten Ergebnisse zu vervollständigen. Jede gewonnene Einzelerkenntnis trägt dazu bei, ein Baustein für das Mosaikbild unserer geschichtlichen Kenntnisse zu werden. So betrachtet ist sie des Schweißes der Forschungsarbeit wert.
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'''L i t e r a t u r a n g a b e:'''
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1. Jahrbuch für Mecklenburgische Altertumskunde 1839
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2. Jahrbuch für Mecklenburgische Altertumskunde 1840
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3. Zeitschrift des Heimatbundes Mecklenburg 1922
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4. Das Bauerndorf im Kreise Herzogtum Lauenburg 1928 von Prof.Dr.Johann Folkers
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5. Slawische Töpferei in Mecklenburb von Prof.Dr. E. Schuldt, Schwerin
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Diese Ausarbeitung des Lehrers Schmidt sind sehr inhaltsreich. Sie enthalten beispielsweise die Aussage, dass die "Riesenmauer" möglicherweise das slawische Gegenstück zum sächsischen "Limes saxoniae" in Schleswig-Holstein gewesen sein könnte. Neuere Forschungen zweifeln die Existenz eines Limes saxoniae als befestigte Grenze sogar ganz an. Sie sehen darin eine Geschichtsfälschung des Adam von Bremen, die er im Interesse seines Herrn des Erzbischofs Adalbert von Bremen verfasst hat, um dessen Bistumssprengel mit dem Ziel der Erhöhung seiner Einnahmen zu erweitern. Anderererseits gehen einige Historiker davon aus, dass der Ursprung des "Limes saxoniae" an einer Burg an der Elbe, Delbaende genannt, in Boizenburg zu finden gewesen sei. Damit würde der Verlauf der Riesenmauer sich einordnen, der sich parallel zur Boize befunden hat und ab Valluhn einen Schwenk zur Delvenau gehabt haben könnte.
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==Die Entwicklungen in Granzin im Mittelalter und im Zeitalter der Reformation (1100 bis 1648)==
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===Die wendische und die nachfolgende sächsische Besiedlung===
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In das um das Jahr 500 von den Langobarden verlassene fast menschenleere Land waren wendische Stämme eingezogen. In dem  Gebiet haben sich die Polaben (Anwohner der Labe = Elbe) angesiedelt. Die Polaben waren ein Teilstamm der Obotriten, die den ganzen Westen Mecklenburgs, Lauenburg und Ostholstein bis an die Kieler Förde besiedelten. In Ostholstein hatte der Teilstamm der Wagrier gesiedelt. Das Stammeszentrum und -heiligtum der Polaben befand sich in Ratzeburg. Die wendischen Polaben siedelten wegen des auf dem hölzernen Hakenpflug beruhenden Ackerbaus überwiegend auf sandigen Böden. Sie bevorzugten auch Standorte an Gewässern, um durch den Fischfang eine weitere Nahrungsquelle zu nutzen
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Als um die Mitte des 12.Jahrhunderts die sächsische Besiedlung der von den wendischen Polaben bewohnten westmecklenburgischen Gebiete erfolgte, wurde um den Boizenburger Burg- oder Schlossbezirk auch das Land oder die Vogtei Boizenburg gebildet. Dieses später auch Amt genannte Land Boizenburg wird etwa gleichzeitig mit dem 1154 gegründeten Bistum Ratzeburg, zu dem  es kirchlich bis zur Durchsetzung der Reformation etwa 1535 gehörte, entstanden sein. In der weltlich-politischen Organisation gehörte es zunächst bis 1203 zur Grafschaft Ratzeburg, dann zur Grafschaft Schwerin und ab 1358 zu Mecklenburg. Erwähnt wird es erstmalig in einer Urkunde aus dem Jahre 1158 als Heinrich der Löwe dem Bischof von Ratzeburg ein Tafelgut "in Boyceneburg Benin" schenkt. Die Ersterwähnung von Bennin ist somit auch die für die Vogtei Boizenburg. Die Dörfer der Vogtei dürften jedoch alle um diese Zeit entstanden sein, wenn sie denn nicht schon vorher als wendische Siedlungen bestanden haben. Ihre Ersterwähnung in Urkunden liegt aber häufig um vieles später. Das Ratzeburger Zehntenlehenregister von 1229/30, in dem viele Dörfer u.a. des Amtes Wittenburg zum ersten Mal urkundlich erwähnt wurden, ist für das Amt Boizenburg nur unvollständig erhalten. Mit Sicherheit sind aber mit ihren Zehntenlehen genannt:
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    Zehnten für den Bischof:
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        Granzin              24 Hufen
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        Nieklitz              12  -"-
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        Klimprow        4  -"- (auf der Tüschower Feldmark)
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        Niendorf        -
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        Bahlendorf          -
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        Karrentin            7  -"-  (Karrentin ist gegenwärtig ein Gehöft zu Bengerstorf und ein Wald)
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        Dersenow          5  -"-
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        Zahrensdorf          12  -„-
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        Blücher                4  Hufen 
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        Lüttenmark            4  -"-
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        Leisterförde          4  -"-.
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In der Curie (bischöflicher Hof) "Bunserstorpe" sind von 6 Hufen Zehnten an den Bischof zu zahlen. In Übereinstimmung mit dem Mecklenburgischen Urkundenbuch darf man davon ausgehen, dass es sich bei Bunserstorpe um Bengerstorf handelt, da auch kein anderes Dorf mit ähnlichem Namen historisch belegt ist. Über die Zehnten für den Bischof hinaus sind Zehntenlehen für andere Personen in Granzin, Tessin und Gallin sowie zwei weitere nur unvollständig lesbare Ortsnamen (der jeweils erste Buchstabe des Namens fehlt) und bisher nicht identifizierte Dörfer erwähnt. Es könnte sich bei ".ebande" um Nebande, das sagengafte Nebein auf der Gemarkung Bennin handeln und bei ".amnetin" um Gamnetin, verkürzt zu Gamm, um das Vorwerk an der Boize, das 1255 Graf Gunzelin III. an die Bürger zu Boizenburg verkauft hat. Der Name Gamm existiert nach wie vor für die Ausbaugehöfte in Boizenburg, Schwartow und Neu Gülze sowie als Flurname für die zwischen diesen liegenden Flächen. Bennin ist im Register aufgeführt als "freigemacht für den Bischof  in Feldern und Wäldern, Weiden und Wiesen, welche Herzog Heinrich (der Löwe) für den Bischof von allen Diensten befreit hat".   
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Für Bretzin liegt Im Landeshauptarchiv eine Urkunde vor, in der im Jahre 1297 der Verkauf des Dorfes durch den Grafen Nicolaus von Schwerin an das Kloster Zarrentin erfolgt. Das ritterschaftliche Gut Beckendorf wird im Jahre 1323 erstmalig erwähnt, als die Ritter Wipert und Hermann von Blücher die Einkünfte von sieben Hufen einer von ihnen gestiftete Vikarei in der Wittenburger Kirche widmen.
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===Granzin in den Bederegistern, Amtsregistern u.a. 1453 bis 1598===
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Erläuterung:
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            fl Gulden = 1,50 M = 24 ß
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            M  Mark  = 16 ß  = 192 &
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            ß  Schilling  = 12 &
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            &  Pfennige
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Die Bede würde man heute als eine öffentlich-rechtliche Abgabe (Steuer) bezeichnen. Sie wurde nach der Größe der Hufen erhoben.
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Für eine Vollhufe war 1 Mark zu zahlen. 1538 wurde die doppelte Landbede erhoben für eine Vollhufe 2 Mark. Die Bede wurde allgemein jährlich erhoben. Besondere Anlässe, wie Hochzeiten in den Herrscherhäusern (der Fürsten und des Kaisers) führten zu gesonderten Beden, wie diekaiserbede von 1496. Die Register, wie ebenso auch die Amts- und Schloßregister sind für die historische Forschung interessant, weil sie die in den betreffenden Jahren ansässigen Faailien enthalten.
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Über die Bedezahlungen hinaus mussten die Bauern gemäß den Amts- und Schloßregistern Pacht und andere Abgaben an den Grundherrn, den Herzog, zahlen. In diesen Registern wird Granzin entgegen den Bederegistern, die ab 1453 überliefert sind, erst ab 1485 aufgeführt. Das mag mit den komplizierten Besitzverhältnissen in Granzin, ebenso wie in Tessin, zusammenhängen.
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In Granzin zahlen Gereke Eddeler, Wulff Croger, Hans Croger, Hermen Loveman, Hans Lemkule und Tideke Croger für jeweils eine Hufe 1 Mark, Beneke Croger zahlt 2 Mark, hat folglich eine Doppelhufe, Henneke Croger und Heyneke Crabbe zahlen jeweils 12 Schillinge für eine Dreiviertelhufe, sowie Blancke, Gropersche und Eddelersche jweils 4 Schillinge für eine Viertelhufe (Cossaten), bzw für einen Katen, Hans Loveman zahlt nichts (verarmt oder Unglücksfall).
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Im Register der einfachen Landbede 1462 liest man Grantzin mines hern lude de hebbe ik in minen registern 8 M.
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Im gleichen Jahr zahlen Gereke Mas, Wulff Croger, olde Hans Croger, Hermen Loveman, Hans Lemkule, Henneke Croger, Clawes Blancke, Hermen Borchardes und Beneke Croger je 1 Mark für die Hufe, Beneke Copeken jedoch nur 1 Gulden.
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im Bederegister 1479 werden weitere  Namen erwähnt: Klas Klover, der 2 M zahlt, Hans Kroger, Hinrik Wendelen, Beneke Kroger, Klas Lubbeken, Hans Kokemester, Hans Drinckegern, die je 1 M für Hufen entrichten, Kopeke Klover 1 M für einen Katen und Merten Blancke 3/4 Mark für 1 Hufe. Voran gestellt ist '''Grantzin Busse Lutzowen'''. Es handelt sich dabei folglich um den ritterschaftlich Lützowschen Anteil  von Granzin. Im Schloßregister 1485 werden andere Namen aufgeführt, deren Träger an Pacht entrichten:
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* Hans Burmester.....1 M , 4 ß
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* Hinrik Wandelman...2 M, 8 ß
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* Ghereke Hintzeman..1 M
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* Henneck Roder......1 M
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* Werneke Greve......1 M
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* Summe..............6 M, 12 ß.
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Im Register der einfachen Landbede sind es nahezu die gleichen Namen wie 1479.
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Im Jahre 1493 ist im Schloßregister die Pacht für Granzin pauschal mit 7 M, 4 ß angegeben
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Ab dem Landbederegister 1462 ist die Hufenverfassung im Dorf zu erkennen, die auch für den ritterschaftlichen Anteil gilt. Auch die Einwohner im ritterschaftlichen Teil sind zur Zahlung der Bede verpflichtet.
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Im Kaiserbede-Register aus dem Jahre 1496 sind in den meisten Dörfern die Familien mit dem Bauern, dessen Ehefrau, weiteren Familienangehörigen und Dienstpersonal zahlenmäßig angegeben. Die Quelle (Georg Tessin Bauernlisten des Amtes Boizenburg) nennt für Granzin jedoch nur pauschal die Zahl der Personen.
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* Caus Burmeyster.....5 Persomem
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* Gopke Claver........5 "
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* Hinrick hageman.....2 "
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* Kersten Stolemaker..3 "
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* Claus Schmid........4 "
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* Hennick Roder.......2 "
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* Ditke Kruger........2 "
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* Ghotke Struve.......3 "
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* Peter Schmidt.......2 "
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* Hans Loveman........4 "
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* Claus Burmeyster....2 "
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* Hans Kackemeyster...- "
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* Gerke hintzeman.....4 "
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* Scheve Merten.......4 "
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* Laurens Schmidt.....4 "
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* Martin Clanck.......3 "
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In der Summe sind das 49 Personen
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Im Register der doppelten Landbede  von 1538 finden sich erstmalig Angaben zu gewerblichen Tätigkeiten.
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+ Clawes Burester.....1 1/2 M
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  idem vor den kroch.1 M
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* Gerike Struffe......2 M
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* Bene Kroger.........2 M
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  idem vor den kroch.1 M
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* Ostman Schmidt......2 M
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* Steffen Hengevos....1 1/2 M
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* Jaspar Westvall
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  3/4 landes          1 1/2 M
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  idem vor dat
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  linnenweverampt    1
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* Make Pape...........1 1/2 M
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* Achim Smidt.........1 1/2 M
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* Achim Hintzeman.....1 1/2 M
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* Hinrich Smidt.......1 1/2 M
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* Hans Smidt..........1 1/2 M
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' Hans Koepke.........1 1/2 M
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* Garloff Smidt..............8 ß 
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  idem vor dat schrodt-
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  ampt vormach nicht mer....8 ß
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* Peter Pyncke...............8 ß
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* Thies Hintzeman............-
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* Hans Raetke................8 ß
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  idem vor dat smedeampt.1 M 
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Es sind folglich zwei Krüge, ein Leineweber, ein Schneider (das schrodtampt), der nicht mehr zu zahlen vermag, und ein Schmied im Dorf vorhanden. Das sind die zur Versorgung vor ort erforderlichen Handwerker. Es fehlen noch der Rademacher und der Schuster.
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Das Amtsregister von 1555 führt die von den Hufenbesitzern zu liefernden Schneidelschweine (Mastschweine) auf.
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* Achim Smidt..-1 Stck.
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+ Achim Hintzman wust, pauper (arm),
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is nich mer dem erve, lame frowe, hat eine dochter, um der halven verhoff sich frig zu sein (ist nicht mehr auf dem Erbe, der Hufe, hat 
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eine lahme Frau und eine Tochter, die wohl mit dem halben Erbe bei der Heirat rechnen kann)
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* Peter Smidt giff gelt
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+ Clawes Maneke giff gelt
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+ Marten Szander...1 Stck.
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Register der doppelten Landbede 1560
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* Steffen Hengevos.....2 M
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* Calus Burmester......1 172 M
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  idem kruiggelt.......2 M
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* Gereke Struve, Bene Kopke, Claus Maneke, Achim Smith, Henneke Maneke, Henrich Smith und Idel Kopke je 1 1/2 M von 3/4 landeß
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* Hans Wiche, Merten Kopke, Hans Ratke und Claus Smith, kather je 8 ß.
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Laut Amtsregister zahlen Clauß Maneke (Hinrich Maneke) und Achim Smidt 1 ß 16 & Geldpacht und 6 Schffl Hafer, Merten Smidt, Helmke Maneke (Henneke Maneke) 16 & Geldpacht und 6 Schffl. Hafer, Claß Burmester 20 & und Hans Wiche 8 & Geldpacht.
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1569 und 1570 zahlen die Bauern an doppelter Landbede 1 M und 8 ?, Clauß Burmester auch 2 M vom Kroge,, Steffen Hengevos zahlt für eine Doppelhufe 2 M, die Cossaten Hans Wiche, Merten Kopke und Hans Ratke 8 ß, letztere auch 8 ß vom schmiedeampt. 
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Die Amtsregister 1577 und 1584 führen neben den Geldpachten und Pachthaferabgaben auch Ablagergeldt für 4 1/2 huefen 3 fl, 22 ß, 6 &, dazu 1 Giftochsen (mit Bennin), 1 giftschaf, 5 schneidelschweine und 8 rauchhühner.
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Ablagergeld konnte für Jagdablager und seltener für Reiseablager anfallen.da die bauern verpflichtet waren bei jagden und Reisen den Grundherrn mit seinem Gesinde unterzubringen und zu verpflegen. Die Ablagergeldzahlungen hatten sich als Entschädigung für Nichtinanspruchnahme zu eine ständigen Steuer entwickelt.  Die Naturalbesteuerung mit Ochsen, Schafen und Rauchhühnern war als weitere Abgabe üblich, Rauchhühner je Rauch,d.h. je selbständigen ländlichen Haushalt.
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Im Register der doppelten Landbede 1585 zahlen Achim Burmester, Christoff Schieve, Hans Schmit, Hinrich Maneke, Hanneke Maneke und Frentz Schmit je 1 fl, Achim Burmester zusätzlich vom kroge 2 fl, 6 ß, sowie die Kätner Claves Schmit, Herman Weiche und Merten Schmoldow 8 ß, letzterer vom schneiderambte 4 ß, der koster vom schneiderambte 4 ß und Achim Schroeder vom Handwercke 4 ß.
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Die Kirchenhebungen im Jahre 1598 sollen hier den Abschluß der Bertachtungen zur Abgabenbelastung der Bauern in Granzin bilden.
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'''Kornhebungen des Pfarrers'''
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Verzeichnis aller beständiger hebung des pastorsin Granzin:
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Die Hufenbesitzer Jochim Burmester, Hans Kope, ein kroger, Frenz Scheve, Bene Linow, Christoffer Scheve, Jochim Maneke, Aßvarus Hengfos, Achim Vicke, Hans koepke und Aßvarus Schmitt geben le 1/2 Schffl. Roggen, Die Koeter geben je ein vatt Chim Maneke, Chim Schmitt, Claws Abel, Hans Vos, Frans Berckhane, Hans Schmitt, Peter Wiche, Hans KievitzClaus Bodeker, Achim Pinke, Peter Berckhane, Hans Bruggemann, Jost Kope, Bene Kope, Merten Schmoldo und Jacop Kruse. Jochim Schröder, der Höker achtet sich für einen bödener und hat es besser als der anderen einer
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An den Küster sind weitere Abgaben zu zahlen:
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Van den hobensteden je 1/2 Schffl. Roggen und 1/2 Schffl Habern
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Ähnliche Abgaben erhalten der Pfarrer und der Küster auch aus Bennin, Gallin und Greven.
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In dem hier betrachteten Zeitraum wurde in Mecklenburg, ähnlich wie in weiteren deutschen Fürstentümrn die Reformation durchgeführt, in Mecklenburg ab 1549. Damit verbunden war nicht nur die Veränderung der kirchlichen Bräuche, sondern auch die Auflösung der Klöster, deren Besitztum in den meisten Fällen dem fürstlichen Domanium zugeschlagen wurde. So wurde Nieklitz, das im Besitz des Klosters Zarrentin gewesen war, zu einem domanialen Pachthof.
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Im Heiligen Römischen Reich war jedoch der Widerstand gegen die Reformation in einigen Fürstentümern sehr ausgeprägt, insbesondere der Kaiser in Wien war ein Vertreter der Gegenreformation. im Jahre 1618 kam es nach dem "Prager Fenstersturz" zum Krieg, der 30 jahre dauern sollte und an Grausamkeiten durch die beteiligten Heere kaum zu übertreffen war. An dem Krieg beteiligten sich nicht nur deutsche Fürstentümer, sondern auch Schweden, Dänemark und Frankreich, sowie Söldnerheere die auf beiden Seiten kämpften, der kaiserlichen katholischen Seite und der protestantischen, die unter starkem schwedischen Einfluss stand. Dieser Krieg war ein erster europäischer krieg, in dem es um die Machtverhältnisse auf dem Kontinent ging.
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Der Dreißigjährige krieg hat in die Dörfer des Amtes Boizenburg in unterschiedlichem Maße belastet. Besonders belastet waren die Dörfer zwischen Boizenburg und Neuhaus, so  Bahlen, Gülze, Bandekow, Besitz und Niendorf, weil sie von zahlreichen Durchzügen der wechselden Heere betroffen waren, die zwischen den Elbübergängen in Dömitz und Boizenburg zogen. Wittenburg wurde  von Kroaten geplündert, in Boizenburg sprengten die Truppen des kaiserlichen Generals Gallas das Schloss im Fürstengarten in dem schwedische Truppen lagerten. Eine Explosion von Schießpulver, das schwedische Truppen dort gelagert hatten, zerstörte die Boizenburger Kirche.
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Im Jahre 1640 noch während des Dreißiglährigen Krieges wurde der noch vorhandene Bestand in den Dörfern erfasst..
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''Grantzin''
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In diesem Dorff wohnen nebenst dem Schultzen noch 2 halbe Huefener und 1 Köther.
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# Der Schultze Claus Burmeister hatt 1 Kuhe, 2 Ochsen und 4 Schffl. Rogken geseyet
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# Hans Märtens, ein Halb Huefener hatt 2 Kühe, 1 Pferdt und 3 Schffl. Rogken Möllnsches maß geseyet
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# Hermann Mertens ein Halb Huefener hatt 1 Kuhe, 1 Pferdt und 3 Schffl. Rogken geseyet
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# Jürgen Schröder, ein Köther hatt 2 Kühe, 2 Stiere und 7 Schffl. Rogken geseyet
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In gutem Zustande J.F.G. (Ihre fürstliche Gnaden, D.G.) in diesem Dorffe gehabt:
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+ 5 Halbe Huefener ohne den Schulten und 4 Köther
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+ ganz wüst 3 halbe Huefener und 3 Köther
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+ Dieses Dorf gehört u.g.F (unserem gnädigen Fürsten) nicht allein, sondern haben die Lützows darinnen
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5 Halbe Huefener, 18 Köther, so ... auch vorwüstet und nicht alle mehr vorhanden.
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Eine Aufstellung aus dem Jahre 1653 zeigt, dass fünf Jahre nach dem Kriegei großer Teil der Stellen wieder angenommen worden war. In Granzin waren 9 Stellen besetzt.
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* Granzin darin wohnen5 Huefener, 4 Kossaten und 1 Einlieger. Sie haben15 Pferde, 36 Ochsen, 20 Kühe, 6 Stiere, 42 Schweine, 24 Schafeund 13 Ziegenböcke. Können an Korn seyen: 56 Schffl. Roggen, 28 Schffl. Gerste, keine Erbsen, 42 Pfund Flachs und 42 Schfl. Buchweizen
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Auch die folgenden Jahrzehnte des 17. und des frühen 18 Jahrhunderts sollten noch weitere Belastungen für die mecklenburgische Dörfer bríngen
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==Granzin nach dem Dreißigjährigen Krieg bis zum Jahre 1800==
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In der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg kam es zu Kämpfen um die Vorherrschaft im Ostseeraum. Diese hatte zuvor bei Dänemark gelegen, zu dem auch Teile Südschwedens (Schonen, Halland und Blekinge) und Norwegen seinerzeit gehörten. Nun traten insbesondere Schweden und Russland, auch Polen und Preußen in die Machtkämpfe ein.
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Bereits 1654/55 wurde der Schwedisch-Polniscvhe Krieg ausgetragen, der polnische und brandenburgische Truppen in den Raum Wittenburg brachte.
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1674 folgte der Schwedisch-Brandenburgische Krieg (mit der Schlacht bei Fehrbellin), der Durchmärsche durch Mecklenburg  brachte.
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Im Großen Nordischen Krieg kämpften 1700 bis 1721 Schweden und Russland, häufig auch in Mecklenburg. 1712 wurde bei Wakenstädt, nahe Gadebusch eine Schlacht geschlagen, bei der schwedische gegen dänisch/sächsische Truppen siegten.
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In Mecklenburg wollte Herzog Carl-Leopold (herzog 1713 bis 1747) die Macht der Stände brechen und eine absolutistische Herrschaft einführen. Auf Antrag der Stände ordnete der Kaiser 1719 die Reichsexekution an. Die Regierung übernahmen ein hannoverscher und ein braunschweigischer Rat mit Sitz in Rostock. 1728 wurde Carl-Leopold von der Regierung suspendiert, 1732 sein Bruder Christian Ludwig als Regent eingesetzt.  Die westlichen und die südlichen Ämter wurden 1734 zur Eintreibung der Exekutionskosten von Hannover bzw Preußen besetzt. Diese Besetzung dauerte bis 1788 als in Boizenburg die Auszahlung von mehr als eine halbe Million Reichsthaler erfolgte.
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An dieser Stelle soll noch einmal auzugsweise SCHLIE (s.o.) zitiert werden:
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Dass die Dörfer Granzin, Gallin und Greven, von denen die beiden erstgenannten schon 1230 erwähnt werden, während des XIV. Jahrhunderts zur Züle'schen Begüterung gehören und 1403 ins herzogliche Domanium übergehen, ist oben Seite 85 (unter Vellahn, D.Greve) bereits berichtet
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worden. Doch giebt es dort vorher wie nachher Besitz-Antheile Anderer. So haben im Anfang des XIV. Jahrhunderts die von Lützow die Mühle in
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Granzin, deren Einkünfte sie im Jahre 1331 dem Kloster Zarrentin auf Zeit überweisen. Auch kauft Albrecht von Lützow im Jahre 1556 die
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"Wendische Feldmark", die bis dahin Jürgen von Bischwang (Bieswang) auf Körchow besesssen hat und in der wir wahrscheinlich ein
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untergegangenes "Wendisch Granzin" zu erkennen haben. Endlich verfügen die von Lützow vom XVI. Jahrhundert her in Granzin auch über zwei
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Hüfner und drei Kossaten, von deren Verpfändung wir im XVII. Jahrhundert mehrfach hören. Aus diesen Bauerschaften wird auf Betreiben des Amtshauptmanns Jakob Grubbe, der mit Eleonora Maria von Lützow verheirathet ist, 1733 ein Fidei-Kommiss gebildet, das später in die Hände der
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Familie von Boye auf Zurow gelangt und 1796 von der herzoglichen Kammer angekauft wird.
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SCHLIE stellt hier die komplizierten grundherrschaftlichen Verhältnisse dar, die in dem Communiondorf Granzin geherrscht haben. Er vermutet in dem im Ratzeburger Zehntenlehensregister genannten Besitzer von Rechten in Granzin die Familie von Zülen, deren Begüterung 1403 in das Domanium übergehen. Bis 1556 hat in Granzin auch Jürgen von Bischwang auf Körchow Besitztum, die sogenannte "Wendische Feldmark" in Granzin, das in diesem Jahr von Albrecht von Lützow gekauft wird, der bereits zuvor Rechte an einer Mühle in Granzin hatte. Es kann sich dabei nur um eine Windmühle gehandelt haben, die sich auf dem Mühlenberg gegenüber der Kirche befunden haben wird. Im Landbederegister 1479 wird bereits Busse Lutzowen erwähnt, möglicherweise an dieser Stelle nicht als Grundherr sondern wegen der Rechte an der Mühle. Im 16. Jahrhundert hatte von Lützow zwei Hüfner und drei Kossaten in Granzin. Eine widersprüchliche Angabe zum bisher Ausgeführten findet sich im Kirchenhebungsregister der Pfarre Granzin: "vom hofe Tußkow hat er (der Pfarrer, D.G.) nichts zu heben, sondern Jochim Czule gibt ihm nach seinem guten Willen. Da soll einst ein Dorff gelegen sein, den meisten acker davon haben die Benninschen zur pacht", die dafür auch Bede zahlen. Hier sind die von Züle noch einmal in den Akten. In einer Karte des Schaalekanals von Daniel Frese aus dem Jahre 1587 findet sich zwischen Bennin und Tüschow der Eintrag: Hier endet Sulen sein Land. Auch in Tessin findet von Züle sich in den Bederegistern mit der Aussage, dass er zwei Hufen zu seinem Meierhof genommen hat und der Klein Bengerstorfer Hüfner Schröder wird 1715 vom Rittmeister von Zühlen auf Marsow wegen eine Grenzverletzung beklagt. Aus dem Lützowschen Besitz in Granzin (2 Hufen, 3 Kossaten) lässt der Amtshauptmann Grubbe (Wittenburg?) 1733 ein Fideikommiss errichten, das später, wohl im Erbgang an die Familie von Boye und 1796 durch Ankauf in das Domanium gelangt. Dabei wird es sich nur um einen Teil des ursprünglichen Lützowschen Anteils an Granzin gehandelt haben, denn im Beichtkinderverzeichnis von 1704 ist noch immer ein Teil von Granzin im Besitz der von Lützow genannt. Darüber hinaus nennt Pfarrer Strack im BKV 1704 auch Anteile der ritterschaftlichen Besitzer von Scheitern auf Tüschow und Türken auf Harst, die durch Teilung des Lützowschen Besitztums entstanden sein werden.
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In den unruhigen Zeiten nach dem Dreißigjährigen Krieg musste das Leben in den Dörfern weiter funktionieren. Ein wesentlicher Fixpunkt war dabei die Kirche. Diese hat zur Wahrung ihrer Interessen in Abständen Kirchenvisitationen durchgeführt. Dabei wurde der Grundbesitz der Kirche mit den von ihr genutzten Schlägen festgehalten. Wesentlicher Bestandteil der Kirchenvisitationen waren auch die Beichtkinderverzeichnisse. Solche liegen aus den Jahren 1704 und 1751 vor.
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Im Beichtkinderverzeichnis der Pfarre Granzin aus dem Jahre 1704 führt der Pfarrer Simon Andreas Strack für das Dorf Granzin auf:
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* Strack, Simon Andreas..........53 Pastor
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  "    , Anna Christina.........42 Ehefrau
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  " Hyppolita Christina Stracks.17 Tochter
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  Kinder: Hedwig Johann 10, Margreta Maria 8, Jacob Bernhard 21 Tage
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          Maria Vossen...........22 Magd
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* Nohm, Jochim..........58 Küster, E. Elisabet Margr. 56
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  "    Johann..........26 S.
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  "    Jochim..........24 S.
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  "    Simon...........20 S.
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  "    An Lieske Nohms 22 T.
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* Mundt Jochim..........24 Schultze
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  "    Magdalena.......18 E. 
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  Kinder: Catrin Magdalenen 1/4 , Dirne Maria Boten 13
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Martens Hinrich........26 Knecht
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Bolt Jochim............22 Knecht
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    Schmidts Catrin....18 Magd
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"  Hanß...............16 Jung
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* Schmidt Jochim........57 Hüfner
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        Maria Schmidts 23 T.
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    "    Hinrich........15 S.
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    Kinder: Frantz    12
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* Martens Hanß..........35 Hüfner
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    "    Maria.........32 E.
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        Dortie Martens 14 T.
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  Kinder: Liese 7, Frantz 5, Magdalena 1
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Schmidt Jochim.........21 Knecht
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      Trin Jürgens.....25 Magd
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* Brandt Jochim.........33 Hüfner
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    "    Liese..........35 E.
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  Kinder: Maria 9, Trin 5, Jochim 3 
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  Brandt  Hanß..........26, Bruder als Knecht
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  Schmidt Johan.........15 Junge
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* Martens  Frantz.......34 Coßate
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  "      Maria........46 E.
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  Schöder Hanß..........17 Stiefsohn
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        Trin Schröders 15 Stieftochter
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  Kiner: Stoffer 6, Magdalena 1/2, und Stiefsohn Jochim Schröder 13
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* Bolt  Hinrich.........32 Coßate
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  "    Margreta........31 E.
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      Kinder: Hans Hinrich 5, Anna 2, Maria 1/4
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  "    Catrin..........57 Mutter
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  "    Frantz..........18 Bruder als Knecht
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* Nörring Clauß.........50 ehem.Schultze, Jurat
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      Trin Kocks........17 Dirne
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  Dirne:Trin Klockmans 13
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Folgende sind Unterthanen des H. Drostes von Scheitern, zu dem adelichen Gute Tüschau gehörig, unter das Ampt Wittenbuirg, in Grantzien wohnende:
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* Bädeker  Jochim.........47 Hüfner
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  "      Trin...........46 E.
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  "      Jochim.........17 S.
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    Kinder: Hinrich 12, Frantz 8, Ludwig 6, Hedwig 1/2
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  Schefe  Hinrich........26 Knecht
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* Bentien, Hinrich........40 Einlieger
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  "      Trin...........30 E.
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    Kinder: Liese 8, Maria 4, Hinrich 1
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* Kock    Hinrich........50 Hüfner
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  "      Anna...........40 E.
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  "      Jürgen.........22 S.
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  "      Johann.........15 S 
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    Kinder: Maria 13, Anna 9, Jochim 6
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* Klockman  Hinrich.......52 Hüfner
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  "        Elsche........50 E.
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  "        Hinrich.......23 S.
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        Elsche Klockmans 17 T. 
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        Liese  Klockmans 15 T.
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      Kinder: Jochim 11, Greta 7
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* Schmidt  Hanß...........28 Hüfner,  E:Maria 26
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    "      Margreta.......52 Mutter
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    "      Clauß..........16 Bruder
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        Dorthie Schmidts 38 Schwester
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        Marie Schmidts...23 Schwester
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  Bruder Christian.......13
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* Bolt  Hanß..............38 Einlieger
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    "  Liese.............36 E.
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        Maria Kocks.......25 T.
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    "  Clauß.............15 S
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Klockman Hinrich.........52 Einlieger
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* Käupe Hanß..............40 Coßate
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    "  Anna..............38 E.
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    "  Jochim............15 S.
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    Kinder: Johann 12, Trin 5, Stoffer 1
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* Hengevoß Hanß...........50 Coßate
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    "      Anna...........50 E.
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Kinder: Charlotte 8, Hedewig 4, Stieftochter Maria Käupem 10
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  Schefe  Hanß...........16 Stiefsohn
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* Käupe  Jürgen..........30 Coßate,  E: Maria
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  "    Jochim..........56 Schwiegervater, E: Trin
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* Hengevoß´Johan..........32 Coßate
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    "    Liese..........30 E.
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      Kinder: Hans 12, Johan 5, Greta 2
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Folgende Unterthanen gehören dem H. Landrath von Lützow nach Dreylützow unter dem Ampt Wittenburg, in Grantzien wohnende
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*Jürgens    Johan ........50 Coßate
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  "        Liese.........40 E.
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            Maria Jürgens.18 T.
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    Kinder: Elsche 12, Jochim 7, Liese 5, Johan 1
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* Arens    Hinrich.......28 Coßate
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    "      Liese.........32 E.
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      Kinder: Hinrich Wilhelm 6 Wochen
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    "      Daniel........50 Vater, E: Trin
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            Maria Wichen,.15 Dirne  aus Bennien
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* Hengervoß Hinrich.......28 Coßate,,,E: Dortie 24
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  Prüß    Stoffer.......50 Stiefvater, E: Trin 57
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            Maria Mütelsß.16 Dirne,  aus Bennien
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*Schröder  Rudolph.......30 Hüfner
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  "        Anna..........30 E.
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    Kinder : Clauß 7, Frantz 4, Maria 2
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        Trin Schmidts....56 Witwe
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Folgende Unterthanen gehören H. Hauptmann Türken nach der Harst unter das Ampt Wittenburg, noch in Grantzien wohnende.
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* Abel    Joachim.........36 Coßate
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    "      Elsche..........35 E.
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      Kinder: Maria 12, Jochim 10, Anna 8, Elsche 6, Trin 5, Greta 3
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    "      Hinrich.........34 Bruder als Knecht
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* Martens  Hinrich.........38 Coßate
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    "      Maria...........30 E.
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    Kinder: Frantz 10, Jochim 8, Jürgen 5, Dortie 2
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Hengevoß  Hinrich..........56 Stiefvater
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          Rebecca Catrin...17 Dirne
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* Barckhahn Hinrich.........46 Coßate
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    "      Anna.............36 E.
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      Kinder: Jochim 12, Greta 9, Hans 7,Maria 5, Liese 1
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    "      Maria............60 Mutter
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  Hanneman    Peter.........28 Knecht, aus Bennien
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              Liese Käupen..17 Dirne
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* Maneke    Hinrich.........36 Coßate
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    "      Anna............38 E.
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      Kinder: Jochim 12, Maria 10, Hans 8, Anna 6, Elsche 4, Trin 2, Simon 1/2
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    "      Susanna.........70 Mutter
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* Krüger    Zacharias.......48 Kuhhirte
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    "      Liese...........42 E.
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      Kinder: Jürgen 12, Anna 8, Jochim 2
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            Maria Krügers..14 T.
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* Martens    Hans...........48 Schäfer
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    "        Trin...........44 E.
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    "        Maria..........16 T.
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      Kinder: Jürgen 7, Dortie 4, Hinrich 2
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Dieses Beichtkinderverzeichnis macht die Zersplitterung von Granzin auf vier Grundherrschaften deutlich. Untertanen der jweiligebn Grundherrschaften sind die Granziner einschl. der Kinder
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* Fürstliche Untertanen: 58 Personen
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* Von Scheitern auf Tüschow: 50 Personen
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* Von Lützow auf Dreilützow: 24 Personen
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* Türken auf Harst: 50 Personen
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Das sind insgesamt 182 Personen
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Das vorstehende Beichtkinderverzeichnis aus dem Jahre 1704 im Zusammenhang mit den Bede-, Amts- und Schloßregistern ermöglicht es uns Betrachtungen zu der Kontinuität der Familien über die Zeit von 1450 bis 1700 anzustellen. Die Kontinuität der Familiennamen wurde in einer Tabelle zusmmengestellt.
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[[Datei: Granzin Tabelle Kontinuität der Namen.pdf]]
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In der Tabelle wird erkennbar, dass einige Familiennamen früh bereits im 15. Jahrhundert in Granzin, dann aber schnell nicht mehr in den Registern zu finden sind. Das sind die Namen Croger/Kroger, Loveman, Lemkule und Blancke. Der Familiename Kopke/Koepke findet sich von 1477 mit Unterbrechungen bis 1538, der Name Smit,/Schmidt mit großer Häufigkeit von 1479 bis 1598 und auch wieder 1704. Der Familienname Burmester/Burmeister ist ab 1479 durchgängig bis in die heutige Zeit zu finden. Kleine Unterbrechungen in der Tabelle sind auf Grund der schnellen Folge der Register unwesentlich.
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===Landesvermessung und Bonitierung===
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In den zitierten Registern des Mittelalters und der frühen Neuzeit 1453 bis 1598 wurde die Hufengröße gewohnheitsmäßig pauschal eingeschätzt. Eine Hufe sollte eine bäuerliche Familie mit dem Gesinde ernähren können. In Mecklenburg war die Größe der deutschrechtlichen Hufe etwa 20,7 ha, der wendischen Hakenhufe etwa 10,4 ha. Entsprechend wurden die Hufen der Bauern in Doppel-, Eineinhalb-, Halb-, Viertel- und Achtelhufen eingestuft. Letztere waren die Kossaten, die teils aber auch Viertelhufen besaßen. Unter dem Einfluss de Drei0ijährigen Krieges hatte sich die Verhältnisse teilweise verschoben. Um zu gerechteren Steuergrundlagen zu kommen, hatte der Herzog Friedrich Wilhelm in seiner Regierungszeit den Beginn einer Landesvermessung mit Bonitierung veranlasst. Diese wurde in der Zeit von 1703 bis 1721 durgeführt. Ziel war nicht eine kartenmäßige Darstellung sondern die Ertragseinschätzung (Bonitierung). Deshalb wurden die Ergebnisse selten in Form von Kartenskizzen, sondern allgemein nur in registerartigen Beschreibungen festgehalten. Diese Beschreibungen enthalten die Bezeichnung der einzelne Flächen mit Flurnamen, Größe und als Maß für die Ertragsfähigkeit die Größe der Einsaat in Quadratruthen je Scheffel Korn. Dabei ging man seinerzeit davon aus, dass geringwertige Flächen weniger Einsaat benötigten, da sie nicht in der Lage waren größere Mengen von Getreide zu ernähren.. Auf guten Böden sollte eim Scheffel Einsaat auf 100 Quadarruthen gesät werden, bei geringwertigen  Böden 1 Schffl Einssaat auf 200 Quadratruhen.  Diese Festlegungen wurden bei der ab 1756 bis 1778  durchgeführten Direktorialvermessung geändert. Dabei sollten auf höherwertigen Flächen 1 Schffl. auf 75 qR, auf geringwertigen auf bis zu 250 qR eingesät werden. Granzin hat geringwertige bis mittlere Ackerböden, die mit 150 bis 200 qR. je Schffl. Einsaat einzuschätzen waren.
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Das Ergebnis der Bonitierung, das nur der Steuererhebung dienen sollte, wurde in Registern festgehalten. Für Granzin liegt sie in einer zusammenfassenden Designation genannten Darstellung für das Domanialamt Boizenburg aus dem Jahre 1725 vor. Darin  wird für den domanialen Anteil von Granzin festgehalten: 4 Halbhufen, davon 1 wüste Hufe und 3 Viertelhufen. Der Hufenstand für Granzin  betrug damit 3 3/4 hufen.
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Im Beichtkinderverzeichnis von 1704 hatte Pfarrer Strack im domanialen Teil von Granzin 4 Hufen (Schulze Mundt, Schmidt, Martens und Brandt) und 2 Kossaten (Bolt, Martens) aufgeführt.
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Eine Amtsbeschreibung aus dem Jahre 1751  4 Halbhufen,  3 Viertelhufen, sowie 1 wüste Halbhufe und 1 wüste Viertelhufe
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===Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich und Direktorialvermessung===
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Kaiser Franz I.  hat mit der Bildung einer Hofkommission 1749 erste Verhandlungen zwischen dem Herzog und den Ständen eingeleitet, die 1755 zum Abschluss im Landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs eine Einigung zwischen dem Herzog und den Ständen erzielte, die das ständische System für lange Zeit festschrieb und bis 1918 die Landesverfassung bildete, nachdem der Versuch einer demokratischen Verfassung von 1848 bereits nach einem Jahr durch die Klage der Stände am Freienwalder Schiedsgericht für ungültig erklärt wurde. Der Vergleich legte auch das Steuersystem bestehend aus Hufensteuer und Kontribution für die kommende Zeit fest. Die Hufensteuer sollte nunmehr auf einem genauer festgesetzten System basieren. Für dieses wurde die Vermessung des ritterschaftlichen Besitztums festgelegt. In diese Vermessung wurden auch die Communiondörfer mit domanialen und ritterschaftlichen Anteilen einbezogen, so dann auch Granzin. Die Vermessung wurde von der Direktorialkommission geleitet, was zu der Bezeichnung als Direktorialvermessung führte. Festgestzt wurden zunächst einmal das Vermessungsverfahren, dann aber auch die Grundsätze der Bonitierung mit neuen Bodenklassen 75 Quadratruthen je Scheffel Einsaat für gute Böden in Klasse eingeteilt wurden, die 1. Klasse  75 - 90 qR,. für die 2. Klasse 90 bis 110, für die 3. Klasse 110 bis 150, für die 4. Klasse 150 bis 200 und für die 5. 200 bis 250 Quadratruten. Neu festgelegt wurde auch die Größe einer Hufe mit 300 Schffl. Einsaat, die später (1808) für die ritterschaftlichen Hufen auf 600 Schfl. verändert wurde. Die Vermessung erfolgte durch Ingenieure, die häufig aus aller Herren Länder kamen. Granzin wurde erst 1770 von Faber vermessen. Die Karte nennt sich: "Charte von dem Communen Dorffe Grantzien".
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[[Datei:Granzin DVK 1770.jpg|1000px]]
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===Ansiedlung von Büdnern in Granzin===
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Im 18. Jahrhundert gab es nach den Verlusten im Dreißigjährigen Krieg trotz der Belastungen durch nachfolgende kriegerische Auseinandersetzungen fremder Mächte in Mecklenburg einen größeren Bevölkerungszuwachs. Das sächsische Erbfolgesystem mit dem Anerbenrecht, be dem immer der älteste Sohn die Hufe erbte, hatte zwar zur Folge das die Hufen nicht wie in den süddeutschen Fürstentümern durch Erbteilung zersplittert wurden, führte jedoch dazu, dass jüngere bauernsöhne oft auf dem Hof verblieben. Wir lesen im Beichtkinderverzeichnis mehrfach "... Bruder als Knecht". Andere heirateten in eine Hufe ein und waren als Schwiegersöhne häufig benacgteiligt. Wiederum andere verdingten sich bei einem Hüfner und wohnten als Einlieger auf dem Hof, oft in einem gesonderten Katen. Auch die Hirten und Schäfer waren oft jüngere Söhne von Hüfnern. Um diesen bessere Möglichkeiten zum Broterwerb zu schaffen und die Flucht von Leibeigenen einzuschränken, wurde 1753 vom Herzog Christian Ludwig ein Büdnerpatent erlassen. Den Begriff des Büdners gab es zuvor bereits. Im Register der Kirchenhebungen von 1598 lesen wir: "Jochim Schröder, der Höker achtet sich vor einen bödener und hat es besser als der anderen einer". Sein besserer Stand resultiert sicher aus seiner Tätigkeit als Höker (Kleinhändler). Auch in anderen Dörfern begegnet uns der Begriff Bödener. BALCK führt in seinem Buch "Domaniale Verhältnisse" 1864 über die Büdner aus: "Diese sind eine in der Mitte des vorigen Jahrhunderts entstandene Schöpfung der Herzöge Christian Ludwig und Friedrich, welche dadurch in dem durch lange Kriege und Auswanderungen entvölkerten Domanium Gelegenheit und Antrieb zu neuen Niederlassungen geben sollten. Die Bewerber erhielten zu gewöhnlichem Bauerrecht, welches aber bald in ein gemeines Erbrecht übergegangen ist, meistens Haus- Hof- und Gartenplatz von 100 qR(uthen), oder mehr aus wüsten Ländereien, Holzmaterialien zu ersten Anbau und künftigen Reparaturen, später auch selbst zur Feuerung, mit freier Anfuhr, Erlaubnis des Torfstichs auf ihrem Areal und des Holzsammelns, auch Stämmeradens in den fürstlichen Waldungen, freie Weide auf  der communalen Dorfweide für  1 Kuh und 1 Stück Jungvieh, auch für ein paar Pölke (Jungschweine) und Schafe - Alles für die jährliche Recognition (Abgbe) von 4 Thalern meckl. Val. oder wenig mehr, nebst  zwei Freijahren: Eine Menge kleiner Grundbesitzer entstand damals also."
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Er schreibt aber auch, dass sich diese Bedingungen bei den Büdneransetzungen Anfang des 19. Jahrhunderts nicht mehr so günstig gestalteten. Es gab nie mehr als 100 qR(uthen) und nur noch ein Freijahr, keine Weidefreiheit, kein Holz zum Bau und zur Feuerung. Zur Verhütung von Forstfreveln durften die Büdner keine Pferde halten. In den ritterschaftlichen Besitztümern wurden seltener Büdnereien eingerichtet.
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Hierbei gab es jedoch - wahrscheinlich auf Grund er Communion von domanialem und ritterschaftlichem Anteil im Dorf - eine seltene Ausnahme, dass nämlich die erste eingerichtete Büdnerei ein ritterschaftliche war, nämlich die des Tischlers Twesten. Das 1990 abgebrochene Hallenhaus hatte die Balkeninschrift über der "Grootdör" "Christ. Twest und Ann Twesten 1758" (B 4). In Granzin wurden in der ersten Periode ab 1753 keine weiteren Büdner angesiedelt. Erst 1829 wird ein weiterer Büdner genannt, der Schmied Grospitz (B 3). Es folgen nach Angaben von K.Schulz in seiner Chronik 1843 im Hirtenkaten der Büdner und Weber Reusch, 1863 neu aufgebaut (B 10), 1843 Zimmergeselle Brockmöller (B 2), 1843 Zimmermeister Maaß (B 5), 1843 Einwohner Joachim Schröder (B 6), 1843 Knecht Schröder (B 8), 1843  Krüger, von Erbpächter Koch eingerichtet (B 9), 1866 Samow, von Erbpächter Mundt eingerichtet (B 7), 1875 Wilhelm Rehr (B 1). Auffällig ist das Datum der Gründung mehrerer Büdnereien im Jahre 1843. In diesem Jahr hat das Domanialamt Boizenburg angeordnet, dass der Hirtenkaten und die Büdnereien Nr. 2, 5, 6 und 8 am 2. März meistbietend versteigert werden sollten. Die Büdnerei B10 wurde 1863 eingerichtet, die Bpdnerei B 1 gar erst 1875.
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Weitere Stellen mit dem Umfang einer Büdnerei wurden. Im Jahre 1927 kaufte Otto Muhs von der Gemeinde  o,4 ha und richtete darauf seinen Kleinbetrieb ein. uf dem Tüschower Anteil richtete Behnke eine Büdnerei an der Unteren Dorfstraße ein.
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Die von K. Schulz angebene Einrichtung der Büdnereien B 7 und B 9, durch den Schulzen Mundt bzw. den Erbpächter Koch, wird so zu verstehen sein, dass die Einrichtenden die Büdnereien verpachtet möglicherweise auch verkauft haben.
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Der Grund für de verstärkte Ansiedlung von Büdnern ab 1830 wird in der beginnenden Neuordnung der Feldmark durch die Separation, Auflösung und Aufteilung des Gemeinanteils im Dorf (Weide, Wald, Jagd- und Fischereirechte usw.) zu suchen sein. Die Betriebsgößen der Büdner waren als Lebensgrundlage für eine Familie nicht ausreichend. Deshalb hatten die Büdner häufig eine weitere Erwerbsquelle in einem Handwerk, als Gastwirte oder später auch als Arbeiter in der Industrie. Allgemein nutzten die Büdner die Gelegenheit zu weiterem Landerwerb, denn im Gegensatz zu den Häuslern waren sie nicht berechtigt, Anteile an den Einlieger- und Häuslerkompetenzen zu nutzen. Als in den Nachbardörfern Tüschow/Sternsruh und Beckendorf Güter aufgesiedelt wurden, nutzten viele die Gelegenheit zu weiterem Landerwerb, so die Büdner Lemmermann, Schwarz Muhs, Behnke, Rathe und Grospitz. In der Granziner Feldmark war nur ein geringer Grünlandanteil vorhanden. Deshalb erhielten die Büdner 1875 die Möglichkeit aus dem Domanialbesitz im Gothmanner Mahnkenwerder 0,3 ha Wiese für 730 Mark  zu erwerben.
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===Veränderung der bäuerlichen  Verhältnisse am Ende de s18. Jahrhunderts===
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In den Nachbarländern, insbesondere in Schleswig-Holsten unter dem dänischen Einfluss  -  Schleswig war seinerzeit noch ein dänisches Lehen, Holstein ein deutsch-kaiserliches Lehen in der Hand der dänischen Dynastie  -  waren es die Tendenzen zur Aufhebung der Leibeigenschaft, zur Hebung des Bauernstandes, insbesondere aber die Einführung der Holsteinischen Koppelwirtschaft, die auf dem Land zu einer insgesamt positiven Entwicklung führten.. Das strahlte natürlicherweise auf das ähnlich strukturierte Mecklenburg aus.
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Ein erste erkennbare Entwicklung war die, den Bauern des Domaniums eine gesichertere Position auf ihren Hufen zu schaffen. Dem diente der Abschluss von Pachtversicherungen, so seinerzeit vorsichtig genannten Dorfscontracten, die keine Verträge waren, sondern nur einseitige Erklärungen von Seiten der landesherrschaft.  Dazu ist zu vermerkenn, dass leibeigene Bauern, die wie 1654 formuliert worden war, "sie ihrer Herrschaft, dieser Umser Lande und Fürstenthume kundbarem Gebrauche nach, mit Knecht- und Leibeigenschafft, sampt ihren Weib und Kindern verwandt und dahero ihrer Paerson nicht mächtig" sind. Das heißt auch, das Leibeigene nicht ermächtigt sind, Verträge zu schließen. Deshalb wurden die Urkunden Pachtversicherungen genannt, wurden der Bauerschaft eines Dorfes insgesamt verkündet. Sie trugen nur die Unterschriften des Landesherrn. Sie gaben den Hufenbesitzern aber eine größere Sicherheit, bei guter "hauswirtschaftlicher" Arbeit, jrderzeit ihrer Hufe zu behalten und auch weiter zu vererben. Da für Granzin dem Autoren dieser Chronik eine Pachtversicherung vorliegt, soll die von Klein Bengerstorf hier zitiert werden.
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'''Dorfcontracte sichern die Beziehungen zwischen Grundherrschaft und Hauswirten'''
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Ab dem Jahre 1792 erhielten die Hauswirte als Zeitpächter einen Pachtcontract, "Pachtversicherung" genannt. Solche wurden als Dorfcontracte mit allen Hauswirten des Dorfes in der Regel für 12 bis 14 Jahre, aber auch bis 24 Jahre abgeschlossen. Darin wurden die Abgaben neu geregelt. Eine Abmeierung d.h. Nichtweitergabe der Hufe an einen Hauswirt erfolgte nur in Einzelfällen, ebenso eine Verkleinerung der Hufe. Der Dorfcontract war häufig auch mit einer Feldmarksregulierung verbunden.
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Die in den Jahren um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert vor sich gegangene strukturellen Veränderungen in den Dörfern haben ihre Ursache in den Vorläufern der Dorf-Contracte, in den sogenannte "Pachtversicherungen". Diese wurden noch vor der Aufhebung der Leibeigenschaft in Klein Bengerstorf erstmalig  1792, in Groß Bengerstorf 1797 abgeschlossen. Beide sollen hier auszugsweise wiedergegeben werden:
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''"Pacht-Versicherung für die Dorfschaft Lütten-Bengerstorff Amts Boitzenburg auf 24 Jahr von Joh. 1792 bis dahin 1816"''
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(Anmerkung: Pachten wurden immer zum Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres zu Johanni, dem 24. Juni abgeschlossen.)
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"Wir Friedrich Franz von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr!
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Geben hiemit zu wißen, daß Wir nach beschafter neuer Regulirung der Dorfschaft Lütten-Bengerstorff Amts Boitzenburg solche Feldmark den Hauswirthen Pachtweise eingeben, und darüber nachstehende Versicherung ertheilet haben.
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Es wird solchemnach
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;§ 1
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:den sämmtlichen Hauswirthen zu Lütten-Bengerstorff, namentlich
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...
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:ihre bisher inne gehabte Feldmark mit allen nach dem neuen Ertrags-Anschlage dazu gehörenden Aeckern, Wiesen, Weiden, Gärten und Wohrten (Hofland u. Koppeln, D.G.) und überhaupt mit aller Nutzung auf 24 nach einander folgende Jahre, nämlich von Johannis 1792 bis dahin 1816 solchergestalt pachtweise überlaßen, daß sie das alles bester ihrer  Gelegenheit nach, jedoch auf gute hauswirthschaftliche Art, und wie es dieser Contract vorschreibt, während dieser Jahre nutzen und gebrauchen können und so lange sie diesen Contracts-Verbindlichkeiten genau nachkommen, bei dem Besitz und Genießbrauch allerwege gegen jedermann kräftigst geschützet werden sollen.
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;§ 2
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:Wird zwar der von dieser Feldmark gefertigte neue Ertrags-Anschlag bey dieser Verpachtung zum Grunde gelegt, jedoch wird von dem angeschlagenen weiter nichts, als die Ruthen-Zahl garantirt. Conductorees (Pächter) haben sich dahero weiter nichts, als was besagter Anschlag, und so wie er in diesem Contract zum Theil noch näher bestimmt ist, enthält, anzumaaßen, mithin dürfen sie sich auf einen vormahligen Besitz und Genießbrauch nicht beziehen, sondern müßen sich mit demjenigen genüge laßen, was nach dem Anschlage und diesem Contracte ihnen verpachtet worden.
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;§ 3
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:Gleichwie nun Conductores auf die Zukunft, wie im vorherigen §pho gedacht worden, sich nichts weiter anmaaßen dürfen, als was der Ertrags-Anschlag besaget, und durch diesen Contract näher bestimmt worden, so bleiben auch den zu folge nachstehende Punkte von der Pachtung gänzlich ausbeschieden:
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...
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# Sind Pächter schuldig dem Schulmeister die freye Weide für sein Vieh, welches er nach dem Schul-Reglement halten kann, zu geben, Demnächst bleiben
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# Pächter verpflichtet, die bishero von ihnen geschlagenen 14 Faden Deputat-Holz, da der Betrag im Anschlag dafür gekürzet ist, jährlich zu schlagen
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Ist auch die Jagd und die Mast in dieser Feldmark reserviret. Sollte letztere aber zur Verpachtung kommen, wird sie Pächtern vorzüglich für das Taxatum überlaßen.
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;§ 4
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...
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:§ 5
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:Ist das gesammte Ackerwerk auf dieser Feldmark auf Kosten unserer Reluitions-Commission unter die 9  3/4-Hüfner und 5  3/8-Hüfner in 15 gleiche Theile vertheilet, daß mithin 14 Hauswirthe unter sich völlig gleich gemacht sind, und die beiden Achtler zusammen so viel, wie ein Hauswirth erhalten haben; auch das Feld in 7 Binnen- und 7 Außenschlägen vertheilet worden. Pächter müßen nun während diesen Contracts-Jahren, jede Schlag-Ordnung so nutzen, daß 3 davon jährlich besäet, einer Braach und 3 zur Weide genutzet werden. Inzwischen wird den Pächtern auch gestattet, in die Braach Buchweizen zu säen. Conductores müßen den Acker jederzeit tüchtig und hauswirthschaftlich bestellen, die Braach-Schläge jedesmal gehörig bedüngen und die nöthigen Acker- und Abzugs-Gräben aufziehen, mithin sich jederzeit als fleißige und tüchtige Hauswirthe bezeigen. Und da
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;§ 6
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:Pächter überhaupt schuldig und verbunden sind, alle zur Verbeßerung ihres Acker- und Wiesenwerks nöthige Waßer-Ableitungs-Gräben auf ihrer Feldmark aus eigenen Mitteln zu ziehen, und selbige stets offen und in gutem Stande zu erhalten; so wird ihnen noch besonders zur Pflicht gemacht:
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...
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;§ 7
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:Müßen Pächter auf die Grenzgräben in ihrer Feldmark, wenn solche das erstemahl auf Kosten unserer Reluitions-Commission nach Ermäßigung (Maßgabe, D.G.) des Amts gezogen, und in gutem Stande gesetzt sind, mit ihren Grenz-Nachbarn gemeinschaftlich stets offen und in gutem Stande erhalten. Dabei wird Pächtern überhaupt, besonders aber dem Schulzen zur Pflicht gemacht, auf die Erhaltung wichtiger Scheiden und Grenzen ein wachsames Auge zu halten, und dadurch allen Schmälerungen derselben vorzubeugen. Sollte aber von den Grenz-Nachbarn einige Schmälerung und Beeinträchtigung der Scheide unternommen werden, müßen sie davon dem Amte unverzüglich Anzeige machen.
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;§ 8
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...
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;§ 9
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:Müßen Pächter ihre Gebäude auf den Gehöften, auch die sonstigen Dorfs-Gebäude, als Hirten- und Schul-Kathen usw. jederzeit in Dach und Fach auf eigenen Kosten in gutem Stande unterhalten, mithin alle dabey vorkommenden Reparaturen ohne Unterschied übernehmen; jedoch sollen ihnen dazu die rohen Holz-Materialien ausgenommen die Tannen-Bretter, als welche Pächter sich selbst anschaffen müßen, unentgeltlich, die erforderlichen Mauer-Steine gegen Erlegung des Brennlohnes und Zählgeldes, nach Ermäßigung des Amts und Forstes verabreichet werden. Allemahl aber wird Dorfs wegen das Dachstroh, wie es bey allen Pächtern in Unseren Domainen gebräuchlich ist, von ihnen unentgeltlich hergegeben. Jedoch hat vorstehende Verbindlichkeit auf etwanige Büdner-Kathen im Dorfe keine Anwendung, weil diese ihre Wohnungen blos auf eigene Kosten zu erhalten verbunden sind. (Büdner hatten den Status von kleinen Erbpächtern, jedoch in Bengerstorf gab es noch keine Büdner, D.G.). Daferne
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;§ 10
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:aber neue Bauten unvermeidlich werden, soll Pächtern, in so ferne solche ohne ihr Verschulden, und bei Beobachtung zeitiger Reparaturen nothwendig werden, bei unentgeltlicher Verabreichung der sämmtlichen rohen Holz-Materialien außer den Tannen Brettern und der Ziegel-Steine, letztere gegen Erlegung des Brennlohnes und des Zählgeldes, zum Bau eines neuen Hauses - 100 Rthlr. N/3tel und zum Bau einer neuen Scheune - 30 Rthlr. N/3tel, wofür sie solche Bauten tüchtig und untadelich beschaffen müßen, ausbezahlt werden. Auf andern sonstige Bauten aber, als Schul-, Altentheils-Kathen, Thor- und Hirten-Häusern, auf Ställen, wird außer den rohen Holz-Materialien nichts gut gethan. Mit den, bey den in ihrem Dorfe vorkommenden neuen Bauten erforderlichen Spann- und Hand-Diensten, auch Dach-Stroh-Lieferung, bleibt es bey der bisher eingeführten Ueblichkeit, worauf ein jeder Wirth pro rata diese Dienste unentgeldlich leistet, und das Dachstroh hergibt.
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;§ 11
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:Zu den Befriedigungen erhalten Pächter keinen Busch aus unserm Forst unentgeldlich angewiesen, sondern sie müßen diese Bedürfnisse aus ihrer Weiden-Zucht nehmen, und zu dem Ende muß jeder Hauswirth jährlich wenigstens - 100 Stck. Pathweiden stoßen und zum Anwachs bringen oder für jede fehlende Weide- 16 ßl N/3tel Strafe erlegen. Des Endes sollen alle auf ihrem Felde befindliche Weiden aufgezählet, und diese Aufzählung alle 6 Jahre Forstwegen wiederholt, und sodann derjenige Hauswirth, der es an der vorgeschriebenen Beförderung der Weiden-Zucht ermangeln laßen, mit obiger Strafe belegt werden.
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Setzen Pächter statt der Befriedigungen Stein-Mauern, so erhalten sie für jede Ruthe 16 ßl N/3tel vergütet. Die benötigten Latten, Schleete p.p. müßen Pächter aus dem ihnen anzuweisenden kleinen Brüchen auf ihrem Felde nehmen.
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Und da
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;§ 12
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:in Zukunft alle Brücken auf dem Felde und in den Wegen auf dieser Feldmark nach Möglichkeit von Feldsteinen auf Kosten des Amtes verfertigt werden sollen, so verbinden sich Conductores, die hiezu erforderlichen Spann- und Hand-Dienste ohne ohne Vergütung zu leisten und demnächst diese Brücken im Stande zu erhalten. Wie sie denn auch verpflichtet sind, die sämmtlichen Land-, Communications-, Kirchen-, Mühlen- und Acker-Wege, so weit ihr Feld reicht, imgleichen die Dämme im Dorfe auf ihre Kosten in gutem Stande zu erhalten. Besonders müßen Pächter den über ihre Feldmark gehenden Postweg stets in gutem fahrbahren Stande erhalten und wenn er verschnien ist aufschaufeln. Das zu den Wegebeßerungen etwa nöthige Holz, soll ihnen, wenn sie davon bei der jährlichen Zimmer-Besichtigung die nöthige Anzeige machen, nach Ermäßigung des Amtes und Forstes unentgeldlich verabreicht werden.
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;§ 13
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:Sind die etwanigen Büdner im Dorfe zwar in Ansehung ihrer Amtserlegnisse (offenbar wurde von den Büdnern grundsätzlich Geld hinterlegt, D.G.), nach Vorschrift des §phi 3 dieses Contracts  von der Pachtung ganz ausgeschlossen. Inzwischen müßen sie doch, wenn es dort hergebracht ist, zu den gemeinsamen Dorfslasten, als zu den Pfarr- und Mühlen-Diensten zum Hirten- und Pfänder-Lohn (Pfänder = Panner = Feldwächter, D.G.), zu den Feuer-Versicherungs-Anstalten, auch allenfalls zur Unterhaltung der Dorfs-Armen, zu ihrem Antheil nach Ermäßigung (Maßgabe, D.G.) des Amtes mit zu Hilfe kommen, da sie die patentmäßige Weide-Freyheit für ihr Vieh genießen (d.h. gemäß Festlegungen im Büdnerpatent, D.G.)
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;§ 14
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:Entrichten Pächter die üblichen Priester- und Küster-Gebühren außer der Pension (die Pacht) ohne Vergütung; sie leisten auch bei vorfallenden Pfarr- und Kirchen-Bauten die ihnen obliegenden Spann- und Hand-Dienste nach wie vor unentgeldlich, wie solche nöthig sind und sie ihnen angesagt werden.
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;§ 15
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:Müßen Pächter nach der vom Amte ihnen anzuweisenden Mühle mahlen, und sind als Zwangs-Mahl-Gäste verbunden, diejenigen Fuhren und Hand-Dienste, die überhaupt zur Erhaltung der Mühle erforderlich sind, unentgeldlich zu leisten.
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Nicht minder
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;§ 16
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:müßen Pächter nach der Ihnen Amtswegen anzuweisenden Schmiede arbeiten laßen, auch das ihnen jährlich enquotisch einländische Salz von unserer Saline Sülze (heute Bad Sülze, D.G.) oder der nächsten Niederlage nach Vorschrift des Amts gegen Bezahlung des bestimmten Preises nehmen, auch die Salz-Quoten des Schulmeisters und der übrigen Einwohner im Dorfe unentgeldlich mitbringen.
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Sollte
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;§ 17
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:Forstwegen es verlangt werden, so muß jeder Hauswirth einen Herrschaftlichen Sau-Hetz-Hund frey auf die Fütterung nehmen, oder für die Befreyung von der Ausfütterung jährlich - 1Rthlr. N/3tel ans Amt bezahlen.
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;§ 18
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:Wird auch besonders noch vestgesetzet, wie Conductores zu allen den Praestationen (Leistungen, Verpflichtungen, D.G.), wozu sie als Leibeigene verbunden sind, und die theils nach dem Amts-Haushalt, theils nach der bey den Aemtern eingeführten Polizei erfordert werden, z.B. zur Lieferung der Betten für die Handwerker, bei neuen Bauten im Dorfe, zu Schlagung und Anfahrung des Holzes für die Hebammen p.p. nach wie vor verpflichtet bleiben, in so ferne sie nicht durch diesen Contract ausdrücklich davon befreyet sind.
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;§ 19
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:Sind Pächter zwar vom Hofe-Dienst während dieser Contracts-Jahre gänzlich befreyet; es muß aber jeder Hüfner jährlich 18 Spann- und 12 Hand-Tage, und jeder der 2 Achtel-Hüfner 12 Hand-Tage im Extra-Dienst verrichten, wofür ihnen die Vergütung in der Pension abgesetzt ist. Sollte auch den Umständen nach, das Amt außer diesen Extra-Diensten, etwa noch mehrere von ihnen in einem Jahr verlangen, so müßen sie solche jedesmal prompt und gehörig leisten. Es sollten ihnen aber die über die bestimmten Extra-Dienste noch mehr verrichteten, beim Schluß jedes Rechnungs-Jahres mithin auf Johannis, nach deshalb zugelegter Liquidation, baar vom Amte respee mit 16 und 8 ßl N/3tel vergütet werden. Pächter sind aber auch verbunden, die von den bestimmten Extra-Diensten etwa in einem Jahr nicht abgeleisteten, nach eben dem Verhältnis zu bezahlen. Daneben wird ihnen noch die Versicherung gegeben, daß sie in der Erndte- und Saat-Zeit mit diesen Extra-Diensten, außer in den dringendsten Nothfällen, und wenn das Amt nicht anders rathen kann, gänzlich verschont bleiben sollen.
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;§ 20
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:In Ansehung der etwanigen Erbfolge bei anstehenden Sterbefällen, behält es allerwege bei der eingeführten Cammer-Üblichkeit sein Bewenden, daß nämlich eines von des  verstorbenen Hauswirths Kindern, so ferne der Tüchtigkeit wegen nichts einzuwenden seyn mögte, nach Befinden bey dem Gehöfte conserviret bleibt, ein weiteres Erbgangs-Recht aber schlechthin nicht statt findet, vielmehr unserer Reluitions-Commission die allerfreieste Disposition vorbehalten bleibt..
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Wie denn auch
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:§ 21
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:Wir in dem Fall, da einer oder der andere von ihnen, mit oder wider sein Verschulden in Rückfall geriete, Uns die eventuelle Bestellung eines neuen Wirths, doch, daß auf denjenigen, den die Hauswirthe vorschlagen mögten, vorzüglich Betracht genommen werden soll, ausdrücklich vorbehalten und hiedurch denjenigen Hauswirthen, die nur auf gewiße Jahre angenommen worden sind, und als Interims-Wirthe das Gehöft besitzen, kein weiteres Recht, die Hufen länger zu bewohnen, als sie außer diesen Contract hatten, ertheilt haben wollen.
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;§ 22
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:Die nothdürftige Feuerung müßen Pächter aus den ihnen Forstwegen anzuweisenden kleinen Brüchen, die des Endes in Kaveln getheilt werden sollen, nehmen, und müßen sie diese Kaveln nach Vorschrift der Forst hauen. Diejenigen Bedürfnisse hingegen, welche zur Erhaltung der Hofwehre nöthig sind, mithin auch das Nutz- und Rade-Holz müßen Pächter nach der Forst-Taxe kaufen, und sich hierunter aller weiteren Anträge beim Amte, um dessen unentgeldliche Verabreichung gänzlich enthalten, maaßen solches bei Pacht-Huefnern nicht weiter ohne Bezahlung gegeben wird.
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;§ 23
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:Wollen Wir es insonderheit wegen der Unglücks-Fälle auch mit ihnen, wie mit Unsern Cammer-Pächtern auf den Höfen halten laßen.
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;§ 24
 +
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:Für den obbeschriebenen Genießbrauch sollen Pächter während dieses Contracts, jedes Jahr besonders die anschlagmäßigen Pensions-Summen von Sieben Hundert acht und zwanzig Rthlr: 20 ßl. 3 & in neuen nach Leipziger Fuß ausgeprägter ein und zwei Drittel Stücke außer der Contribution zahlen; Wir wollen es aber bis auf weitere Verordnung geschehen laßen, daß die Hufen-Steuer von dem anschlagmäßigen Ertrage abgesetzt, mithin dieses Quantum nach folgendermaaßen abgetragen werde, so daß jeder der egalisierten Hauswirthe zu seinem Antheil dazu jährlich - 48 Rthlr: 27 ßl. N/3tel nachstehender maaßen beiträgt
 +
* An Hufen-Steuer in N/3tel zu 30 ßl. jedesmahl im Herbst  6 Rthlr. 16 ßl. 1/5 &
 +
* Durch Ableisteung 18 Spann- und 12 Hand-Tage jährlich
 +
    respee zu 16 ßl. 6 & N/3tel                            7 Rthlr.  24ßl.
 +
* An Pachtgeld in Quartal ratis in N/3tel zu voll          34 Rthlr.  34 ßl. 4 4/5 &
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Summa  48 Rthlr.  27 ßl. - N/3tel
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Die beiden Achtel-Huefener, welche zusammen mit einem der egalisirten 14 Huefener gleich gemacht sind, bezahlen beide zusammen gleichfalls den Antheil von 48 Rthlr. 27 ßl. N/3tel und zwar in folgender Gestalt:
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* An Hufen-Steuer in N/3tel zu 30 ßl jedesmahl im Herbst          6 Rthlr. 16 ßl. 7 1/5 &
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* Durch jährliche Ableistung 24 Handtage für beide in N/3tel      3 Rthlr.
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* An Pachtgeld in Quartal ratis in N/3tel zu voll                39 Rthlr. 10 ßl. 4 4/5 &
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Summa                    48 Rthlr.  27 ßl.  - N/3t3l
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wobei jeder der beiden Achtel-Huefener zu seinem Antheil  24 Rthlr. 13  ßl. 6 & beiträgt.
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Das Pacht-Geld müßen Pächter auf ihre Gefahr und Kosten jedesmahl 14 Tage vor dem Zahlungs-Termin bei Strafe der gestracktesten Exekustion an Unsere Reluitions-Casse nebst den üblichen Quittungs-Gebühren für den Bewohner mit 16 ßl. N/3t3l fürs Hundert bezahlen, und falls die Pensions-Zahlung an Unser Amt Boitzenburg geschiehet, das Postgeld darauf bis Schwerin besonders entrichten.
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Die Hufen-Steuer hingegen bezahlen Pächter jedesmahl im Herbst, nebst den Receptur-Gebühren an Unser Amt Boitzenburg. Außerdem wird noch von jedem Hauswirth jährlich um Martini die edictenmäßige  Neben-Steuer fürs Gesinde, nebst der gewöhnlichen Contributios-Accidenz fürs Amt berichtiget. Und da von Johannis 1792 an die Abgabe des bisherigen Pacht-Habers gänzlich cessiret, so müßen Pächter den Beamten für die hergebrachte Uebermaaße die Vergütung a Scheffel mit 4 ßl. machen, welches für jeden Hüfener auf 6 Rthlr. 24 ßl. N/3tel beträgt.
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;§ 25
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:Wollen Wir die Pächter so lange sie mit der Pensions-Zahlung prompt einhalten, von Bestellung eines zinslosen Vorschußes zwar befreyen. Damit aber
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;§ 26
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:Unsere Reluitions-Commission über das alles gesichert sein möge; so haften die Conductores wegen des Ausgelobten alle für einen und einer für alle, mithin in solidum (einzeln) und verpfänden Uns ihr gesammtes eigenthümliches Vermögen, itziges und künftiges, nichts davon ausbeschieden, so, daß in dem Fall, da sie mit der Pensions-Zahlung nicht prompt einhalten, unsere Reluitions-Commission durch die übers ganze Dorf zu verhängende Execution aus ihrem eingenthümlichen Vermögen in Ansehung der Rückstände, Schäden, Kosten und Intereße nach freiester Wahl ohne Proceß bezahlt machen könne und möge. Und würde
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;§ 27
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:der Fall würklich eintreten, daß Unsere Reluitions-Commission genöthiget wäre, von dieser wechselseitigen Bürgschaft Gebrauch zu machen, so haben die Pächter auf vorgängige sattsame  Bedeutung vor Unserem Amts-Gericht zu Boitzenburg, sich dahin erkläret, daß ihnen wider solche Verbürgung keinerlei Einwand, oder Rechts-Behelf schützen oder zu statten kommen solle. Vielmehr entsagen sie aufs bündigste der Einrede, daß der Schuldige zuvörderst executiret, und das Recht wider ihn cedirt (übertragen, D.G.) werden müßte. Auch verbinden sie sich, daß weder sie noch ihre Erben, welche besonders in solidum verpflichtet werden, auf eine Theilung ihrer Bürgschaft, oder auf den Hof- und Land-Gerichts-Gebrauch, vermöge deßen der Bürge, oder deßen Erben mit Erlegung ihres Stranges frey kommen sich berufen wollen.
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Und damit
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;§ 28
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:die Hauswirthe diese Verbindlichkeit in Ansehung ihrer Verbürgung desto beßer erfüllen mögen; so soll jeder von ihnen die Freyheit und Befugnis haben, wenn er siehet oder mercket, daß einer von ihnen in solche Umstände gerathen mögte, daß er sein ausgelobtes Pacht-Geld zu bezahlen außer stande käme, solches sofort dem Amte anzuzeigen, und einen andern Wirth statt des Unwirths in Vorschlag zu bringen. Da dann nach vorhergegangener Untersuchung auf dem Felde und dem Gehöfte, dem Befinden nach weiter verfahren werden soll. Vorzüglich hat der Schulze die Verbindlichkeit auf sich, ein wachsames Auge darauf zu halten, daß ein schlechter Wirth etwas von dem unentbehrlichen Inventario des Gehöftes zur Ungebühr veräußere.
 +
 +
;§ 29
 +
 +
:Zur Vesthaltung alles vorstehenden entsagen Conductores der Einwendungen der Übereilung, des Irrthums, der Unwßenheit, des Mißverstandes, der Überredung und wie sie sonst Namen haben mögen, auch redlich der Rechts-Regul, daß eine allgemeine Verzicht nicht gelte, wo nicht eine besondere vorhergegangen. Alles nach sattsamer Überzeugung, maaßen vor der Vollziehung dieses Contracts ihnen vor Unserm Amts-Gericht zu Boitzenburg alles dieses genugsam verdeutlicht worden.
 +
 +
Urkundlich ist dieser Contract in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertiget, das eine nachdem Wir es Höchst Selbst behandzeichnet, und mit Unserm Cammer-Insigel versehen laßen, Pächter ausgeantwortet, das andere von ihnen vollzogen aber ad Acta gelegt.
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Gegeben auf Unserer Vestung Schwerin den 5. October 1792
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 +
  Friederich Franz HzM
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        Sereniss.
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                                                        P. Manecke
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Vorstehende Abschrift mit dem original Pacht-Contract in allen gleichlautend, welches hiemit attestiret wird.
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      Schwerin, den 18. May 1793
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==Granzin im 19. Jahrhundert==
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Im Jahre 1819 wurde in Mecklenburg eine Volkszählung durchgeführt. In einer zusammenfassenden Darstellung hat der Historiker Franz Schubert die in den Orte vorhandene Gamilie auf gelistet. In Granzin teilt sich seine Darstellung auf die drei Grundherrschaften auf.
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'''Granzin. Domanialer Anteil''' 39 Familiennamen
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*Baarfoth......Francke.....Hammer......Martens....Remer.......Schmidt
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*Becker........Garde.......Hengevoß....Meinke.....Reusch......Schröder
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*Behncke.......Gaude.......Horn........Möller.....Römling.....Stamer
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*Bentin........Gefert......Jürß........Mundt......Röpke.......Vernunft
 +
*Boldt.........Gothmann....Koch........Preuß......Rump........Voß
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*Brokmüller....Grabbe......Lichtwerk...Rammer.....Scharnberg..Zecher
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 +
'''Granzin, Boyescher Anteil'''  19 Familiennamen
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*Abel..........Burmeister..Janßen......Langhans....Martens.....Schaefer
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*Barckhahn.....Eckermann...Klockmann...Lemm........Nieland.....Schröder
 +
*Behnck........Güßmann.....Koch........Mahncke.....Rosenberg...Schütt...:Voß
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'''Granzin,  Tüschower Anteil''',  38 Familiennamen
 +
*Ahrens.......Brockmüller..Hamann.....Jürß........Martens......Stamer
 +
*Albrecht.....Dahlenburg...Hamm.......Kock........Prüß.........Strube
 +
*Bätcker......Evers........Hausfeld...Kruse.......Reichard.....Trost
 +
*Ballhorn.....Franck.......Hengevoß...Lemm........Schmidt......Twesten
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*Barckhahn....Gutenrath....Henning....Lübcke......Schröder.....Voß
 +
*Benecke......Gutmann......herwig.....Mahncke.....Schuer.......Wulff
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'''Bestzung der Hufen in Granzin '''     
 +
(Grundlage: Verzeichnis der vormaligen und gegenwärtigen Besitzer der Bauergehöfte 1700 bis 1832, Quelle LHA Schwerin. Die Gehöftsbesitzer
 +
aus der Zeit nach 1832 stammen aus verschiedenen Qhellen. Deshalb wurden sie um eine Zeile abgesetzt).
 +
 +
''*Hufe 1:'' 
 +
  * 1640...Schultze Burmester
 +
  * -- ....Johann Jochen Mund
 +
  * 1810...Johann Julius Mund
 +
 +
  * 1871...Burmeister
 +
  * 1921...Voß
 +
  * 1933...Frank
 +
 +
''Hufe 2''
 +
  * - .....Hinnerich Kock
 +
  * 1733...Johann Jochen Kock
 +
  * -......Johann Hunnerich Kock
 +
  * 1783...Johann Jochen Kock
 +
  * 1790...Johann Hinnerich Kock
 +
  * 1831...Johann Jochim Kock
 +
  * 1871...Petersen
 +
  * 1955...LHelmut Lange
 +
 +
''Hufe 3''
 +
  * - .....Jochen Schröder
 +
  * 1759...J. Peter Hinnerich Kock
 +
  * 1791 Jochen Hinnerich Schröder
 +
  * 1817...Franz Jochen Schöder
 +
 +
  * 1940...Kähler (aus Hztm.Lauenburg)
 +
 +
''Hufe 4''  Bemerkung: von den Boyeschen Erben 1821 angekauft
 +
  * - .....Jochen Hinnerich barckhahn
 +
  * 1824...FranzJochen Barckhahn
 +
 +
  * 1893...Sasse
 +
  * 1921...Schröder
 +
 +
 +
 +
''Hufe 5'' Bemerkung: von den Boyeschen Erben 1820 angekauft
 +
  * 1890... Franz Jochen Martens
 +
 +
  " 1919...Hinzmann
 +
  * 1927...Hinzmann
 +
 +
''Hufe 6''
 +
  * - .....Jochen Hinnerich Stamer
 +
  * 1780...Franz Jochen Stamer
 +
  * 1806...J. Peter Hinnerich Hagemann
 +
  * 1825...1825 Hans Jochen Hermann Stamer
 +
 +
  * 1871...Brockmöller
 +
  * 1921...Brockmöller
 +
  * 1933.. Siemann
 +
 +
''Hufe 7''  Bemerkung: von den Boyeschen Erben 1820 angekauft
 +
  * - .....Jochen Hinnerich Barckhahn
 +
  * 1808...Hans Hinnerich Kock
 +
  * -      J. Franz .. Behncke
 +
 +
  * 1842...Koch
 +
  * 1877...Koch
 +
  * 1945...Mundhenkk
 +
  * 2020...Confurius
 +
 +
''Hufe 8''  Bemerkung: von den Boyeschen Erben 1820 angekauft
 +
  * -......Franz Martens
 +
  * 1756...Hans Jochen Martens
 +
  * 1780...J.Franz Hinnerich Jürss
 +
  * 1808...Jochen Hinnerich Martens
 +
  * 1823...Franz Jochim Martens
 +
 +
  * 1921...Emma Siemann
 +
  * 1950...Siemann
 +
 +
''Hufe 9''  Bemerkung: von den Boyeschen Erben 1820 angekauft, 22.März 1920
 +
  * - .....Jochen Hinnerich Abel
 +
 +
  * 1939...Heine
 +
  * Wiebensohn (aus Ecklak in der Wilstermarsch)
 +
 +
''Hufe 10''
 +
  * 1739...Jacop Samo
 +
  * 1753... Koch
 +
  * 1773... Hans Jochen martens
 +
  * - ......Jochen Hinnerich Mrtens
 +
  * 178ß...Franz Hinnerich Jürss
 +
  * 1808...Jochim Hinrich Martens
 +
 +
  * 1899...Pohlmann
 +
  * 1921...Pohlmann
 +
  * 2020...Fred Pohlmann
 +
 +
''Hufe 11''
 +
  * - .....Johann Hinnerich Boldt
 +
  * 1777...Hans Jochen Gaude
 +
  * 1796...Hans Hinnerich Fosh
 +
  * - .... Jochen Hinnerich Boldt
 +
  * 1799...Hans Jochen Gaude Interimswirth
 +
  * 1827...Joachim Heinrich Boldt
 +
 +
  * 1876...Boldt
 +
  * 1921,,,Boldt (auch 1919)
 +
  * 1933...Lau
 +
 
 +
 +
 +
 +
 +
*Boldt........Hagemann
 +
 +
         
 +
.
  
 
==Kontakte==
 
==Kontakte==

Aktuelle Version vom 31. Mai 2024, 19:45 Uhr

Allgemeine Angaben zum Dorf

Granzin ist ein Ortsteil der Gemeinde Greven/Granzin im Amt Boizenburg Land. Es handelt sich um das historische Kirchdorf, zu dem auch die Filialen Bennin, Gallin und Greven sowie die Dörfer Nieklitz, Schildfeld und Tüschow gehören. Zum Dorf Granzin gehören das ehemalige Vorwerk Sternsruh, sowie die Ausbaugehöfte Heidberg (auch Quälbarg genannt), Groten Hollen und Siedel.

Geographische Lage

  • Koordinaten: Geographische Breite: 53.4653, geographische Länge: 10.8414]

Granzin und Sternsruh.jpg

Granzin liegt im westlichsten Teil des Landes Mecklenburg-Vorpommern, etwa 5 km von der Grenze zu Schleswig-Holstein. Die nächsten Städte sind Boizenburg 17 km, Zarrentin 16 km. In der Luftlinie sind Mölln 24 km und Lauenburg 21 km entfernt.

Das Wappen von Granzin bei Boizenburg

wenn vorhanden

Kurztext zum Ort

Quade beschreibt den zum Domanium gehörenden Teil von Granzin im Jahre 1898 mit:

Granzin bei Bennin, 1 3/4 Meilen nordöstlich von Boizenburg, Dorf mit Pfarrkirche, Schule, 11 Erbpächtern, 9 Büdnern (1 Krug, 1 Schmied, 1 
Müller), 7 Häuslern, 263 Einw. - Neben  dem Kirchhof befindet sich ein Wenden-Begräbnisplatz, Paßberg genannt.

Granzin bei Boizenburg im Spiegel von Karten und Luftbildern

Granzin auf MTB 2531Camin 1913.jpg

Auf dem Messtischblatt kann man die Lage des Dorfes Granzin in Bezug auf seine Nachbarn gut erkennen. Insbesondere ist der Fluss, die Schaale enthalten an der die Granziner Bauern Wiesen genutzt haben. An der Schaale ist auch das Gut Tüschow belegen, in dessen Abhängigkeit die ritterschaftlichen Bauer, südlich der Unteren Dorfstraße und auch die in den Heidbergen (Quälbrg) sich befunden haben

Granzin bei Schmettau 1790.jpg

Die Karte von Schmettau, Sectio IX ist auf der Grundlage der Wiebekingschen Karte erarbeitet. Diese wiederum auf der Basis älterer Karten, wie denen der Direktorialvermessung


Granzin Wiebeking 1786.jpg

Die Wiebekingsche Karte ist hier nur für die Granziner Feldmark widergegeben.

Bildergalerie

Granzin bei Boizenburg - Ortschronik/en

  • Granzin bei Boizenburg - Fortlaufende Ortschronik
  • Beiträge zur Chronik des Dorfes Granzin bei Boizenburg. Erarbeitet von Kurt Schulz 2005 bis 2006
  • Friedrich Schlie: Das Kirchdorf Granzin, in Kunst- und Geschichtsdenkmäler des Gro0herzogtums Mecklenburgs, Band 3

Geschichte von Granzin, in Schlie, Kunst- und Geschichtsdenkmäler des Gro0herzogtums Mecklenburg Schwerin

"Dass die Dörfer Granzin, Gallin und Greven, von denen die beiden erstgenannten schon 1230 erwähnt werden, während des XIV. Jahrhunderts zur Züle'schen Begüterung gehören und 1403 ins herzogliche Domanium übergehen, ist oben Seite 85 (unter Vellahn, D.Greve) bereits berichtet worden. Doch giebt es dort vorher wie nachher Besitz-Antheile Anderer. So haben im Anfang des XIV. Jahrhunderts die von Lützow die Mühle in Granzin, deren Einkünfte sie im Jahre 1331 dem Kloster Zarrentin auf Zeit überweisen. Auch kauft Albrecht von Lützow im Jahre 1556 die "Wendische Feldmark", die bis dahin Jürgen von Bischwang (Bieswang) auf Körchow besesssen hat und in der wir wahrscheinlich ein untergegangenes "Wendisch Granzin" zu erkennen haben. Endlich verfügen die von Lützow vom XVI. Jahrhundert her in Granzin auch über zwei Hüfner und drei Kossaten, von deren Verpfändung wir im XVII. Jahrhundert mehrfach hören. Aus diesen Bauerschaften wird auf Betreiben des Amts- hauptmanns Jakob Grubbe, der mit Eleonora Maria von Lützow verheirathet ist, 1733 ein Fidei-Kommiss gebildet, das später in die Hände der Familie von Boye auf Zurow gelangt und 1796 von der herzoglichen Kammer angekauft wird. Die dem hl. Martin geweihte und zur Ratzeburger Diöcese gehörende Kirche zu Granzin wird um 1335 zum ersten Mal urkundlich genannt. Von den Plebanen des Mittelalters ist keiner mit Namen überliefert. Der erste den wir kennen, ist Hinrich Gulstorp zwischen 1534 und 1541. Vielleicht ist er hier auch länger. Schon zu seiner Zeit sind die Kirchen und Kapellen zu Greven, Gallin und Bennin Filialen zu Granzin. Zwischen 1538 und 1578 ist Jeremias Maes (Mass) Pastor. Ihm folge 1578 Martinus Mey (...) 1589 Konrad Hauswedel und 1590 Joachim Wankelmuth. Dieser ist 1598, vielleicht auch länger, noch im Amte.. Zwischen 1617 und 1654 finden wir dort den Pastor Jonas Engel (Jonas de Angelis), einen gewandten Lateiner, wie die Kirchenakten von Granzin genugsam erweisen. Es folgt sein ihm schon 1654 substituierter Schwiegersohn Johann Gutjahr bis 1681; diesem sein Schwiegersohn Simon Andreas Strack; diesen wiederum 1720 der Schwiegersohn Johann Joachim Simonis. Doch erlebt der alte Gutjahr noch dessen Tod im Jahr 1729 und in Georg Jancke 1729 den zweiten Substituten. Jancke kommt noch 1741 in den Kirchenakten vor. Wann er gestorben ist, haben wir nicht ermittelt. Zwischen 1765 und 1781 ist Georg Heinrich Wilck Pastor in Granzin. Ihm folgt 1782 Friedr. Karl Becker (+ 1827). ... Das Patronat hat der Landesherr schon in vorreformatorischer Zeit.

Kirche Die Kirche ist ein überaus nüchtern wirkender Bau in klssicierenden Formen aus der Mitte des XIX. Jahrhunderts. Sie hat einen Thurm, doch steht er für sich, ungefähr 1 m von der Westwand entfernt. Auch die innere Einrichtung ist ohne Bedeutung. Dagegen erregen die Glocken besonderes Interesse. Die eine hat die Inschrift + johannes # bin # ick # pegeten (geheten) # hinrick # van # campen # let # my # sleten # X # m # v # x ; dazu das Bild eines guten Hirten (oder eines Heiligen, der ein Lamm trägt) und ein Tartschenschild mit einem steigenden Löwen.. Die andere Glocke hat die Inschrift: osanna + het + ick + kort + van der + hyde + got + my + claves + burmest + anno + dni + m + cccc + ix +; dazu als Flachrelief eine hl. Maria mit dem Kinde und ein Heiliger in mittelalterlicher Gelehrtentracht, wahrscheinlich der hl. Lucas. Die vasa sacra der Kirche, ein silbervergoldter Kelch mit Patene und eine ovale silberne Oblatendose, haben das Datum 1804 und sind Schweriner Arbeit. Dazu kommt ein neuer Krankenkelch als Geschenk von L. VON STERN 1865 und eine runde Taufschale von Messing mit der Jahreszahl 1858."

Noch eine Anmerkung von Friedrich Schlie: "Nach einer im Jahre 1642 vom Pastor Jonas ab Angelis gemachten und dem Kirchenvisitationsprotokoll von 1643 (:::) angeschlossenen Aufzeichnung war die erste Kirche in Granzin während der bekannten Lübecker Fehde zerstört und die zweite Kirche als ein dürftiger Holzbau unter dem Bischof Johannes von Parkentin zu Ratzeburg (1479 - 1511) 1505 dem St Martinus zu Ehren wiederum neu errichtet worden

Weiterführende Information zu Granzin bei Boizenburg

Die frühe Geschichte von Granzin (bis 1100)

Die Entstehung unserer Kulturlandschaft

Unsere Heimat ist durch die Eiszeit geformt worden. In einer älteren Eiszeit, nämlich im Warthe-Stadium der Saale-Eiszeit, entstanden unter dem lagernden Eis lehmige Grundmoränen. Als sich das Eis zurückzog und dann in der Weichseleiszeit erneut vorstieß, türmten sich die Schuttmassen vor dem Eis zu den großen Endmoränenzügen auf, die sich von Schleswig-Holstein über Mecklenburg bis in die Uckermark erstrecken. Die südliche Endmoräne befindet sich in unserem Raum an den Südenden des Schaalsees, des Dümmer Sees und des Schweriner Sees. Als das Eis abtaute wälzten sich gewaltige Wassermassen zum Urstromtal der Elbe. Auf ihren Bahnen durchschnitten sie die Lehmplateaus und schufen auf diese Weise die Täler der Boize, Schaale, Schilde und der oberen Sude (bis etwa Redefin). In diesen Tälern lagerten sie gewaltige Sandmassen ab. Weil in dieser Zeit sich noch keine Pflanzendecke gebildet hatte, konnten die Winde den Sand weit transportieren. So wurden auch die verbliebenen lehmigen Hochflächen noch übersandet. Außerdem war die Versickerung und Erosion der Niederschläge in den noch unbewachsenen Böden sehr stark, so dass zusätzlich Lehmbestandteile fortgeschwemmt wurden. Auf Grund dessen findet man in unserer Heimat sowohl lehmige als auch sandige Hochflächen, sandige Talniederungen, wie das Boize- und das Schaaletal, und auch moorige Bildungen besonders dort, wo in den Tälern ständig das Wasser staute. In der Umgebung von Granzin, das sich auf einer Moränenhochfläche befindet, sieht man sanft gewelltes Hügelland teils mit zu Tage tretenden lehmigen Böden, wechselnd mit Sandböden und durchsetzt mit Gestein (Findlingen) und Kieslagern. In den Senken wie bei Sternsruh und and der Benniner Scheide (Die Höst) haben sich Moore gebildet. Auf den sandigen Böden siedelten sich Eichen-Birken-Wälder an, wie wir sie noch heute finden, wo die Wälder durch natürliche Bildung entstanden sind. Dort wo ständige Feuchtigkeit vorhanden war, siedelten sich Bruchwälder an, die in erster Linie von Erlen (plattdeutsch Ellern) bestockt waren. Diese Bruchwälder (plattdeutsch Ellerbraucks) finden wir am Übergang von der Höhe zu den Boize- und Schaalwiesen sowie auch an den Bächen. Natürlich wird es auch Buchenbestände gegeben haben, aber nicht in Reinkultur. Sie sind ebenso wie die Kiefernwälder ein Teil der vom Menschen geformten Kulturlandschaft. Unsere Heimat ist eine Landschaft, die sich natürlicherweise immer wieder bewalden wird. Äcker und Wiesen sind ein Produkt der Arbeit des Menschen.

Die höchste Erhebung in Süd-West-Mecklenburg befindet sich im Wald bei Granzin, der "Granziner Heidberg" mit 103 m über HN. Das Dorf befindet sich um 50 bis 60 m über HN.

Die Ursprünge der Besiedlung des Dorfes Granzin

Eine Landschaft, die reichlich mit Vegetation und Wasser ausgestattet ist, ist auch für die Tierwelt ein Paradies. Diese Bedingungen haben auch den Menschen bereits in frühen Zeiten gute Lebensbedingungen geboten. Zeugnisse für die frühe Besiedelung in der Bronzezeit, die etwa bis 600 vor der Zeitenwende gedauert hat, sind die reichlich vorhandenen Gräberfelder sowie die Kegelgräber in Bretzin und in den angrenzenden Wäldern bei Groß Bengerstorf und Zahrensdorf.

Die Sage hat sich u.a. der Kegelgräber in Bretzin und im Düstern Busch bemächtigt. In Bretzin soll es eine unterirdische Verbindung zwischen den Gräbern geben. Eines der Bretziner Gräber soll ein Königsgrab sein, in dem sich auch eine goldene Wiege befindet. Im Düstern Busch zwischen Groß Bengerstorf und Beckendorf wurde bei Grabungen nach mündlicher Überlieferung eine Hutnadel ausgegraben. Es wird sich sicher um eine nadelartige Fibel gehandelt haben. Scherbenfunde wurden vielerorts gemacht.

Die früheste Besiedelung ist stammesmäßig nicht mehr zuzuordnen. Es ist aber sicher, dass bis zu dem 6.Jahrhundert unserer Zeitrechnung in unserem Gebiet, dem lüneburgischen, lauenburgischen und westmecklenburgischen Raum die germanischen Langobarden ansässig waren, die im Zuge der Völkerwanderung bis nach Norditalien zogen und dort der Lombardei (um Mailand) ihren Namen gaben. Der Name der Langobarden ist aber auch noch in den Ortsnamen Bardowieck und Barförde (Bardenfurt) zu erkennen. Prof. Horst Keiling hat in den 1970er Jahren im Wiebendorfer Wald östlich des Dorfes über 700 langobardische Gräber ausgegraben. In seinem Buch „Wiebendorf – ein Urnenfriedhof der frührömischen Kaiserzeit in Hagenow“ heißt es „Wiebendorf ist der erste vollständig untersuchte frühkaiserzeitliche Urnenfriedhof im Norden der DDR. Von etwa 800 ursprünglich auf dem Platz niedergelegten Bestattungen sind 718 mehr oder weniger gut erhalten geblieben und freigelegt worden.

Abb. 1 Langobarden-Friedhof.jpg

Abbildung 1. Funde auf dem Wiebendorfer Langobarden-Friedhof


Der Bestattungsplatz gehört kulturell in die kleine Gruppe der im Kreis Hagenow verbreiteten Langobardenfriedhöfe, die mit Kulturgut vom Spät-Latene-Charakter einsetzen, das im Unterelbegebiet für die Augusteische Zeit (etwa 30 v.u.Z. bis 20 u.Z.) typisch ist und im 2.Jahrhundert abbrechen.“ In seinem Aufsatz „Das Römische Reich und die Germanen im Boizenburger Raum um den Beginn unserer Zeitrechnung“ (in „Zur Geschichte Boizenburgs“, Boizenburg 2007) führt Keiling aus: „Als im Herbst 1972 ein gewaltiger Sturm über das Land brauste, entwurzelte er in einem alten Hochwald auf einem Kiesrücken östlich des Tessiner Moores (Wiebendorfer Moor, D.G.) auf der Wiebendorfer Gemarkung zahlreiche dicke Kiefern. Beim Durchstreifen des Windbruchgebietes entdeckte ein Traktorist einen Bronzeeimer im Wurzelloch einer umgestürzten Kiefer. Unmittelbar danach erfolgte die Besichtigung des Fundplatzes durch einen Fachmann sowie die Übernahme des Gefäßes. Dabei bestätigte sich, dass hier ein unbekannter Langobardenfriedhof liegt, der offenbar noch nicht sehr zerstört ist. … Wiebendorf war der erste Friedhof aus dieser Zeit im Nordosten, der planmäßig und vollständig untersucht worden ist. 715 Bestattungen und zahlreiche Einzelfunde konnten ausgegraben und in einem Katalogband (Keiling 1984) der Öffentlichkeit vorgelegt werden. …

Überblickt man das aus den Wiebendorf-Gräbern stammende umfangreiche Fundmaterial, so lassen sich besonders nach dem Formenwandel der Keramik drei aufeinanderfolgende Zeitphasen erkennen. …

1. Wiebendorf setzt mit Bestattungen ein, die mit situlaartigen oft mit einem Henkel versehenen Terrinen mit Punkt- und Strichverzierung niedergelegt sind (Abb. 1 m). Übrigens sind aus solchen Urnen mehrfach Harzstücke bekannt geworden, auf denen sich Zahnabdrücke befinden. Das aus Pech bestehende Harz fand wohl beim Totenbrauchtum Verwendung. Die Mehrzahl der Bronzegefäße, die die Langobarden von den Römern erhalten haben dürften, gehört auch in diese frühe Zeit. Es sind Eimer (Abb. 1 k), flache Becken, Bronzekessel mit Eisenrand und eine besonders schöne Kanne mit Gesichtsmaske mit Henkelansatz (Abb. 1 l).

2. Es folgen vorwiegend schwarze Terrinen, die mit ein- und zweireihigen Rollrädchenmustern verziert sind. (Abb. 1 n)

3. Zum Schluss herrschen Terrinen mit mehrlinigem Rollrädchenmuster und Riefornamenten vor (Abb. 1 o). Auch die Depots aus Waffen und Eisengegenständen, wie sie links der Elbe auf Langobardenfiedhöfen freigelegt wurden, traten in Wiebendorf auf. Lanzenspitzen (Abb. 1 h), Schildbestandteile (Abb. 1 i) und Schwerter sowie die von der Reiterei verwendeten Sporen (Abb. 1 c) weisen auf kriegerische Auseinandersetzungen hin. Eiserne, aber manchmal auch aus Bronze bestehende Gewandhaften, die die Archäologen Fibeln (Abb. 1 a/b) nennen, waren wie die verschieden geformten Schnallen und Gürtelverschlüsse Bestandteile der germanischen Kleidung. Eiserne Pfrieme, halbmondförmige Rasiermesser (Abb. 1 g), Messer (Abb. 1 e) und Scheren (Abb. 1 f) sind häufig auftretende Gebrauchsgegenstände.“

Kurt Schulz führt in seiner Granziner Dorfchronik aus: "An materiellen Hinterlassenschaften fanden sich auf der Granziner Flur bis jetzt einige Steingeräte, z.B. Teile einer Steinaxt an der Gemarkungsgrenze auf Beckendorfer Acker, Keramikscherben östlich vom 'Klaaskamp', besonders aber Reste von Großsteingräbern. ... Dazu berichtete der Hilfsprediger Ritter aus Wittenburg, ein interessierter Laienarchäologe, 1839/40. Er fand, wie er schrieb, 'auf dem höchsten Punkt des Granziner Hügelzuges auf ritterschaftlichem Gebiet' Urnen und Steingehäuse, eine Menge Knochen, deutliche Steinringe, einen augenscheinlich künstlichen Hügel und mehrere 'behauene Steine'. Weiter entdeckte er zwischen Granzin und Bennin links am Wege (gemeint ist wahrscheinlich der alte Weg ...)mehrere Kegelgräber ... , das größte mit einem Durchmesser von 50 Fuß ... Nach seinen Angaben lag auf dem Höhenzug links von der Landstraße nach Boizenburg (gemeint ist der ehemalige Landweg nach Boizenbueg) der ‘Pfänderberg‘ darauf ein Riesenbett (Großsteingrab), 70 Schritte lang (45 m) und 10 Schritte breit (7 m) in Richtung Nordnordost nach Südsüdwest. 36 Jahre später untersuchhte der bekannte Altertumsforscher Lisch aus Schwerin diese Gegend und schrieb: ‘Dieser ‘ Hillig-Bökenbarg‘ liegt hinter dem Pötterkamp etwa 10 Minuten vom Dorf entfernt auf dem südwestlichen Abhang des Berges. Er gehört dem Schulzen Brockmöller/Sternsruh und ist mit Tannen und Buchengestrüpp bestanden.‘ 1925 schrieb der Granziner Léhrer Buhr, Sohn des Pastors Buhr, das noch 1918 auf dem Umkreis der dortigen flachen Bergkupper vier große Steinsetzungen bestanden hätten. 1919 wurde davon der größte Deckstein ins Dorf geschafft, um als Kriegerdenkmal zu dienen. Der Stein des Kriegerdenkmals wird von manchen Forschern als ‘Schälchenstein‘ gedeutet. Danach hätte die damalige und wohl auch spätere Bevölkerung am ursprünglichen Standort kultische Handlungen durchgeführt und dabei in den Vertiefungen des Steins, den ‘Schälchen‘, kleine Feuer entzündet.,

Granzin Kriegerdenkmal.jpg

Das Kriegerdenkmal in Granzin

Auch anderenorts sind solche Schälchensteine gefunden worden. Das Gelände gehörte 1925 dem Erbpächter Frank/Sternsruh. Aus den obigen Ausführungen ist klar ersichtlich, dass in der Gegend der Heidberge bis vor ca. 100 Jahren mehrere Großsteingräber der Jungsteinzeit existierten, daneben Hügelgräber und Urnengräber der Bronzezeit. Auch auf dem Hilligen-Bökenbarg gab es mehrere Bodendenkmäler. Heute sind nur noch einzelne Steine zu finden. Bis ca.1955 stand dort eine Jagdhütte.. Der alte Flurname ist in der Bevölkerung nicht mehr bekannt. Von der Höhe hat man bei klarem Wetter eine wunderbare Weitsicht bis nach Wittenbuerg und Schwerin.. …. Am Ausgang der Bronzezeit setzte sich die Feuerbestattung durch. Der Leichenbrand der eingeäscherten Toten wurde in eine Urne gefüllt – das war meist ein gewöhnlicher Tontopf – und recht flach in die Erde versenkt. Die Urne wurde oft von einer Steinkiste umschlossen. Persönliche Gegenstände, wie Schmuck, Waffen und Werkzeuge wurden in der Urne mitgegeben.. Das hing …auch vom materiellen Wohlstand … ab. 1903 grub Dr. Beltz (Schwerin) auf der Ackerflur des damaligen Erbpächters Koch auf dem Siedl, heute Vogler, ein solches Urnenfeld der jüngeren Bronzezeit aus. Ein weiteres Urnenfeld liegt auf dem Acker der Bauernstelle Lau/Groten Holl. In der so genannten Eisenzeit ab 600 v.u.Z lebten in unserer Gegend Völkerschaften, die sicher als Germanen bezeichnet werden können (u.a. die Polaben, D.Greve). … Die Bestattungsriten änderten sich … nicht wesentlich. (s. o. die Untersuchungen von Prof. Keiling in Wiebendorf, D.Greve). Germanische Urnengrabfelder wurden in Sternsruh auf dem Acker der Bauernstelle Buck, dem so genannte ‘Jölkenberg‘ gefunden, weiter auf de Mühlenberg, in der Nähe der alten Sandgrube Rosengarten und auf dem Paasberg, dem kleinen Höhenzug mit Sandgrube, zwischen Friedhof und ehemalger Schule. Pastor Reisner aus Granzin berichtete 1895: ‘Der Büdner Behnke aus Sternsruh fand beim Sandfahren eine Urne, darin Leichenbrand mit Knochen, einen Pferdezahn, ein eisernes Messer und eine eiserne Lanzenspitze.‘ Der Erbpächter Burmester aus Granzun grub etwa zur gleichen Zeit eine gleichartige Urne aus. Der Lehrer Enkmann fand einige schon gestörte Urnengräber. ..: Auf Sternsruher Ackerflur wurden … Eisenschlackenrückstände gefunden.“

In diesem Zusammenhang ist die sogenannte „Riesenmauer“ zwischen Gresse und Valluhn zu erwähnen. Der Boizenburger Lehrer und Gründer des Boizenburger Heimatmuseums Hans Vick schrieb dazu in seinem Buch „Sagen und volkskundliche Überlieferungen aus dem Kreise Hagenow“ 1959: “Ein eigenartiges Mauerwerk, das den Scharfsinn früherer Heimatforscher immer wieder herausgefordert hat, ist die Heiden- oder Riesenmauer, die sich von Gresse über Gallin nach Valluhn hinzieht, in ihrer Richtung also der Boize folgt und nur bei Granzin herausspringt. Sie soll eine Doppelmauer von großen Feldsteinen sein, deren Zwischenraum mit Erde gefüllt ist. Heute ist sie mit Gebüsch bewachsen, und die Geländeerhöhung beträgt etwa 4 Fuß und ist 10 Schritte breit. Vielleicht ist dieser Wallzug eine ehemalige Grenzziehung gewesen, aber daß sie einmal die Slawengrenze gegen Altsachsen gebildet hat, ist unglaubwürdieg.


Der ehemalige Galliner Lehrer Wilhelm Schmidt (1904 bis 1988) hat sich mit der Forschung zu der „Riesenmauer“ beschäftigt. Das Ergebnis, das er 1978 bei einem Vortrag als Manuskript vorgelegt hat, hat Kurt Schulz in die Granziner Heimatchronik übernommen:

1a) Warum „Riesenmauer“? Zunächst ein kurzes Wort zur Klärung des Begriffs Riesenmauer. Als das Wort „Riesenmauer“geprägt wurde, war die Mauer offenbar für den Beschauer noch als augenfälliges Objekt vorhanden. Jedoch war ihre Herkunft und ihr Zweck nicht mehr bekannt. Insbesondere hat er nichts mehr gewußt über die Erbauer der Mauer. Die Länge der Mauer und insbesondere die Größe der Bauelemente führte zu dem Phantasieschluß, diese Bauwerk kann nur von Riesen errichtet worden sein. Daher der Name „Riesenmauer“.

b) Mündliche Überlieferungen Die Nachforschungen über mündliche Überlieferungen blieben vollkommen ergebnislos.Im Bewußtsein der eingesessenen Bewohner hat sich über die „Riesenmauer“ nichts mehr erhalten

d) Schriftliche Quellen:

   Welche Quellen standen zur Verfügung?

1. Die Aufzeichnungen des Oberlanddrosten v. Pressentin aus Dargun

2. Eigene Beobachtungen des Pastors Ritter, Wittenburg

3. Urkundliche Hinweise des Landesarchivars Lisch, Schwerin

Zu 1. Oberlanddrost von Pressentinn, ein Altertumsforscher hat 1840 die Mauer besichtigt.

Zu 2. Es wird das Beste sein, wenn ich seinen Bericht im Original wiedergebe. Sein Bericht stammt aus dem Jahre 1838. Er lautet wie folgt: „etwa 1000 Schritte westlich von Granzin, rechts von der Boizenburger Landstraße, trifft man auf die von den Leuten so genannte „Riesenmauer“. Welche sich in gerader Linie von S nach N mit geringer Abweichung nach Osten über die ganze Feldmark, welche hier eine ebene Fläche bildet, erstreckt. Man sieht auf allen Ackerstücken, welche nur schmal sind und über diese Riesenmauer fast rechtwinklig gehen, eine Erhöhung von 1 – 3 Fuß, in der Breite von etwa 10 Schritten. Sie ist leicht über die ganze Feldmark zu verfolgen und auf 2 Ackerstücken entdecke ich die Senkung des Bodens, die durch Ausgrabung der Steine entstanden war. Er Herr Pastor Hänecke, der mich gefälligst selbst begleitet, war bei einer solchen Ausgrabung gegenwärtig gewesen, und versichert, daß die Steine zu beiden Seiten aufgestellt, gleichsam einen freien Gang in der Mitte ließen, aber weder Asche noch Kohlen oder Urnenscherben habe man bemerkt. Auf einer Stelle erhebt sich die Riesenmauer bis zu 7 Fuß hoch über die Ebene, ganz mit Gebüsch bewachsen; auf der westliche Seite hat man einen platt liegenden Stein von 12 Fuß Länge und auf einer Seite eingesägt, gesprengt und weggeschafft. In der dadurch aufgewühlten Erde war keine Spur von Altertümern zu entdecken; nach allen Seiten zeigten sich aber noch ziemlich große Steine. Dies ist der so genannte „Teufelsbackofen“, da der Stein lange unterhöhlt gewesen ist. Auf den übrigen Feldmarken werde ich hoffentlich im nächsten Frühjahr diese Mauer verfolgen.“

Diese Absicht ist offenbar nicht verwirklicht worden, denn weitere Berichte folgen nicht, ….

Zu 3: Was sagt der Landesarchivar Lisch über die Riesenmauer?

Im Jahrbuch 1840 des Vereins für Mecklenburgicche Geschichte und Alterthumskunde ist auf Seite 117 der folgende Beitrag abgedruckt: „Die Heidenmauer beim Eulenkrug und die Riesenmauer bei Granzin oder die Landwehren der Grafschaft Schwerin“

Im Jahresbericht IV, S. 76 – 79 ist von diesen zwei großen Steinmauern die Rede gewesen, ohne daß deren Bedeutung hätte geklärt werden können. S.79 ist die Vermutung angestellt, sie dürften alte Landwehren oder Landesgrenzen sein.

Wann wurde die Mauer gebaut?

Das waren bisher die Tatsachen, soweit sie uns von den Beobachtern aus eigener Anschauung übermittelt worden sind. Ziehen wir nun aus diesen Tatsachen die Schlußfolgerungen. Gehen wir aber zunächst auf den Namen des Dorfes Granzin ein. Granzin kommt von dem slawischen Wort „Graniza“, das Grenze bedeutet. Mein Kollege K.Schulz und ich haben lange überlegt, wieso das deutsche Dorf zu dem slawischen Namen, der mit Grenzdorf übersetzt werden kann, gekommen ist. Wo war die Grenze, worauf sich dieser Name bezog?. Das änderte sich schlagartig, als Kollege Schulz im Jahre 1976 auf der Granziner Feldmark einen slawischen Siedlungsplatz entdeckte, der etwa 200 m von dem Verlauf der beschriebenen Mauer liegt, und offenbar der slawische Vorläufer des deutschen Dorfes Granzin gewesen ist. Damit wäre die Herkunft des Namens geklärt. Beschäftigen wir uns nun mit der slawischen Siedlung Granzin. Es ist doch wohl folgerichtig, daß zuerst die Mauer (Grenze) da war und nicht umgekehrt. Es ist also die slawische Siedlung Granzin nach der Mauer, die wir als Grenzmarkierung anzusehen haben, bezeichnet worden. Einen vorläufigen Schluß über den Zeitpunkt der Errichtung der Mauer könnten wir ziehen, wenn es uns gelingt, das Alter der slawischen Siedlung zu bestimmen, weil beide, wie bereits gesagt, zeitlich betrachtet in einem unlösbaren Zusammenhang miteinander stehen, insofern als die Mauer der unmittelbare Vorläufer der slawischen Siedlung gewesen ist.

   Prof. Dr. Schuldt unterscheidet:

1. Die frühslawische Zeit. Sie umfaßt das 7. u. 8. Jahrhundert (600 – 800) 2. Die mittelslawische Zeit (8oo – 950) 3. Die spätslawische Zeit 950 – 1200)

Laut Urteil von Herrn Dr. Keiling gehören die keramischen Funde des slawischen Siedlungsplatzes Granzin der 3. Periode an. Wenn wir nun als frühestenZeitpunkt der Gründung des slawischen Dorfes Granzin 950 ansetzen, dann muß die Mauer als Grenzmarkierung bereits vor 950 eaxistiert haben.

Warum wurde die Mauer gebaut?

Projizieren wir jetzt die Frage nach dem Alter und dem Zweck der Mauer in en weltgeschichtlichen Zuasmmenhang der damaligen Zeit. Die Geschehnisse in unserem Gebiet wurden wurden damals sehr beeinflußt von Karl dem Großen, der von 768 bis 814 das Frankenreich regierte. Nach der Unterwerfung der Sachsen, gegen die er einen über 30 Jahre dauernden Unterwerfungskrieg führte, wurde er im östlichen Teil von Schleswig-Holstein mit den Slawen konfrontiert, die inzwischen bis zur Bille in die holsteinische Landschaft eingesickert waren. Professor Johannes Folkers hat dies in seinem Buch „Das Bauerndorf im Kreise Herzogtum Lauenburg“ nachgewiesen. Um ein weiteres Vordringen der Slawen zu verhindern und sich auch gleichzeitig gegen Einfälle und Raubzüge der Slawen abzuschirmen, ließ K.d.Gr. einen Wall bauen, der in den Geschichtsbüchern unter dem Namen Limes Saxinicus bekannt geworden ist., Das muß im letzen Jahrzehnt seiner Regierungszeit nach Beendigung der Sachsenkriege geschehen sein. Im Gegenzug hierzu werden die Slawen eine ähnliche Wallanlage geschaffen haben; eben die im Vortrag zur Debatte stehende „Riesenmauer“. Das würde dann wahrscheinlich in dem Zeitraum von 800 – 850 geschehen sein, so daß diese Anlage bei der Gründung des slawischen Dorfes Granzin schon rund 100 Jahre existiert hat.

Welchen Charakter hatten beide Grenzanlagen?

Sie markieren keine Sprachgrenze, keine Siedlungs- und Volkstumsgrenze. Strategisch gesehen waren beide nicht von großer Bedeutung. Sie sind allenfalls nur als Hoheitsgrenze zu betrachten. Zwischen beiden lag ein breiter Streifen Landes, der hier an der Westgrenze des Kreises Hagenow an der Boize-Mühlbachniederung und dem Stecknitztal eingenommen wurde.. Dieser Streifen Landes, der ungefähr 10-20 km breit war, stellte ein politisches Vakuum dar, oder um uns eines während des I.Weltkrieges geprägten Ausdrucks zu bedienen, es war „Niemandsland“ insgesamt gesehen ein Niederungsgebiet, das von beiden Seiten gut eingesehen und beobachtet werden konnte.

Die Mauer als Teilstück einer größeren Anlage

Lassen Sie mich zum Schluß noch eine „Ketzerei“ hinzufügen. Die erwähnte „Riesenmauer“, die sich nach den vorliegenden Berichten über die Feldmarken, Gresse, Granzin, Gallin und Valluhn hinzog, hat wahrscheinlich nicht für sich allein existiert, sondern muß als Teilstück einer Grenzsicherung begriffen werden, die bei Boizenburg begann, sich über die erwähnten Feldmarken hinzog, bei Zarrentin an den Schaalsee stieß, dann in Richtung auf den Ratzeburger See weitergeführt worden ist, die Trave- und Wakenitzniederung benutzen und dann am Priewall an der Ostsee endete. Angeschlossen sei hier noch eine sprachliche Bemerkung. Ich habe mir sagen lassen, „prie“ sei ein slawisches Wort und hätte die Bedeutung von „der Erste“, „das Erste“, „vorne“. Das würde dann sinngemäß für diese Anlage zutreffen

. Zusammenfassung (Ergebnis)

a) Nach berichten von Augenzeugen hat die Mauer existiert.

b) Bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts waren ihre Reste noch sichtbar, wenngleich ihre Funktion schon lange erloschen war.

c) Im Bewußtsein der Bewohner der genannten Dörfer sind keine Reminiszenzen mehr festzustellen, die hierauf Bezug haben.

d) Die Mauer wurde wahrscheinlich zwischen 800 und 850 von den Slawen erbaut

e) Sie hat somit bis zu ihrem endgültigen Verfall rund 1000 Jahre existiert.

f) Ihrer Funktion nach stellte die Mauer in erster Linie die Markierung einer Hoheitsgrenze zwischen 2 Völkern und Staaten dar.

Lehren aus den Ergebnissen

Die dargestellten Ergebnisse zeigen uns, dass auch wir bei intensiver Forschungsarbeit die Wissenschaft um Erkenntnisse in Einzelfragen bereichern können; auch wenn sie zeitlich weit zurückliegen. Hier sei noch gesagt: Es wärefür unsere örtlichen Mitarbeiter eine reizvolle Aufgabe, auf diesem Gebiet weitere Forschungen zu betreiben, um die oben angeführten Ergebnisse zu vervollständigen. Jede gewonnene Einzelerkenntnis trägt dazu bei, ein Baustein für das Mosaikbild unserer geschichtlichen Kenntnisse zu werden. So betrachtet ist sie des Schweißes der Forschungsarbeit wert.

L i t e r a t u r a n g a b e:

1. Jahrbuch für Mecklenburgische Altertumskunde 1839

2. Jahrbuch für Mecklenburgische Altertumskunde 1840

3. Zeitschrift des Heimatbundes Mecklenburg 1922

4. Das Bauerndorf im Kreise Herzogtum Lauenburg 1928 von Prof.Dr.Johann Folkers

5. Slawische Töpferei in Mecklenburb von Prof.Dr. E. Schuldt, Schwerin


Diese Ausarbeitung des Lehrers Schmidt sind sehr inhaltsreich. Sie enthalten beispielsweise die Aussage, dass die "Riesenmauer" möglicherweise das slawische Gegenstück zum sächsischen "Limes saxoniae" in Schleswig-Holstein gewesen sein könnte. Neuere Forschungen zweifeln die Existenz eines Limes saxoniae als befestigte Grenze sogar ganz an. Sie sehen darin eine Geschichtsfälschung des Adam von Bremen, die er im Interesse seines Herrn des Erzbischofs Adalbert von Bremen verfasst hat, um dessen Bistumssprengel mit dem Ziel der Erhöhung seiner Einnahmen zu erweitern. Anderererseits gehen einige Historiker davon aus, dass der Ursprung des "Limes saxoniae" an einer Burg an der Elbe, Delbaende genannt, in Boizenburg zu finden gewesen sei. Damit würde der Verlauf der Riesenmauer sich einordnen, der sich parallel zur Boize befunden hat und ab Valluhn einen Schwenk zur Delvenau gehabt haben könnte.

Die Entwicklungen in Granzin im Mittelalter und im Zeitalter der Reformation (1100 bis 1648)

Die wendische und die nachfolgende sächsische Besiedlung

In das um das Jahr 500 von den Langobarden verlassene fast menschenleere Land waren wendische Stämme eingezogen. In dem Gebiet haben sich die Polaben (Anwohner der Labe = Elbe) angesiedelt. Die Polaben waren ein Teilstamm der Obotriten, die den ganzen Westen Mecklenburgs, Lauenburg und Ostholstein bis an die Kieler Förde besiedelten. In Ostholstein hatte der Teilstamm der Wagrier gesiedelt. Das Stammeszentrum und -heiligtum der Polaben befand sich in Ratzeburg. Die wendischen Polaben siedelten wegen des auf dem hölzernen Hakenpflug beruhenden Ackerbaus überwiegend auf sandigen Böden. Sie bevorzugten auch Standorte an Gewässern, um durch den Fischfang eine weitere Nahrungsquelle zu nutzen

Als um die Mitte des 12.Jahrhunderts die sächsische Besiedlung der von den wendischen Polaben bewohnten westmecklenburgischen Gebiete erfolgte, wurde um den Boizenburger Burg- oder Schlossbezirk auch das Land oder die Vogtei Boizenburg gebildet. Dieses später auch Amt genannte Land Boizenburg wird etwa gleichzeitig mit dem 1154 gegründeten Bistum Ratzeburg, zu dem es kirchlich bis zur Durchsetzung der Reformation etwa 1535 gehörte, entstanden sein. In der weltlich-politischen Organisation gehörte es zunächst bis 1203 zur Grafschaft Ratzeburg, dann zur Grafschaft Schwerin und ab 1358 zu Mecklenburg. Erwähnt wird es erstmalig in einer Urkunde aus dem Jahre 1158 als Heinrich der Löwe dem Bischof von Ratzeburg ein Tafelgut "in Boyceneburg Benin" schenkt. Die Ersterwähnung von Bennin ist somit auch die für die Vogtei Boizenburg. Die Dörfer der Vogtei dürften jedoch alle um diese Zeit entstanden sein, wenn sie denn nicht schon vorher als wendische Siedlungen bestanden haben. Ihre Ersterwähnung in Urkunden liegt aber häufig um vieles später. Das Ratzeburger Zehntenlehenregister von 1229/30, in dem viele Dörfer u.a. des Amtes Wittenburg zum ersten Mal urkundlich erwähnt wurden, ist für das Amt Boizenburg nur unvollständig erhalten. Mit Sicherheit sind aber mit ihren Zehntenlehen genannt:

   Zehnten für den Bischof:
        Granzin               24 Hufen
        Nieklitz              12  -"-
        Klimprow      	  	4  -"- (auf der Tüschower Feldmark)
        Niendorf         	-
        Bahlendorf   	        -
        Karrentin    	        7  -"-  (Karrentin ist gegenwärtig ein Gehöft zu Bengerstorf und ein Wald)
        Dersenow   	        5  -"-
        Zahrensdorf           12  -„- 
        Blücher                4  Hufen  
        Lüttenmark             4  -"-
        Leisterförde           4  -"-.

In der Curie (bischöflicher Hof) "Bunserstorpe" sind von 6 Hufen Zehnten an den Bischof zu zahlen. In Übereinstimmung mit dem Mecklenburgischen Urkundenbuch darf man davon ausgehen, dass es sich bei Bunserstorpe um Bengerstorf handelt, da auch kein anderes Dorf mit ähnlichem Namen historisch belegt ist. Über die Zehnten für den Bischof hinaus sind Zehntenlehen für andere Personen in Granzin, Tessin und Gallin sowie zwei weitere nur unvollständig lesbare Ortsnamen (der jeweils erste Buchstabe des Namens fehlt) und bisher nicht identifizierte Dörfer erwähnt. Es könnte sich bei ".ebande" um Nebande, das sagengafte Nebein auf der Gemarkung Bennin handeln und bei ".amnetin" um Gamnetin, verkürzt zu Gamm, um das Vorwerk an der Boize, das 1255 Graf Gunzelin III. an die Bürger zu Boizenburg verkauft hat. Der Name Gamm existiert nach wie vor für die Ausbaugehöfte in Boizenburg, Schwartow und Neu Gülze sowie als Flurname für die zwischen diesen liegenden Flächen. Bennin ist im Register aufgeführt als "freigemacht für den Bischof in Feldern und Wäldern, Weiden und Wiesen, welche Herzog Heinrich (der Löwe) für den Bischof von allen Diensten befreit hat". Für Bretzin liegt Im Landeshauptarchiv eine Urkunde vor, in der im Jahre 1297 der Verkauf des Dorfes durch den Grafen Nicolaus von Schwerin an das Kloster Zarrentin erfolgt. Das ritterschaftliche Gut Beckendorf wird im Jahre 1323 erstmalig erwähnt, als die Ritter Wipert und Hermann von Blücher die Einkünfte von sieben Hufen einer von ihnen gestiftete Vikarei in der Wittenburger Kirche widmen.

Granzin in den Bederegistern, Amtsregistern u.a. 1453 bis 1598

Erläuterung:

            fl Gulden = 1,50 M = 24 ß
            M  Mark  = 16 ß  = 192 &
            ß  Schilling  = 12 &
            &  Pfennige

Die Bede würde man heute als eine öffentlich-rechtliche Abgabe (Steuer) bezeichnen. Sie wurde nach der Größe der Hufen erhoben. Für eine Vollhufe war 1 Mark zu zahlen. 1538 wurde die doppelte Landbede erhoben für eine Vollhufe 2 Mark. Die Bede wurde allgemein jährlich erhoben. Besondere Anlässe, wie Hochzeiten in den Herrscherhäusern (der Fürsten und des Kaisers) führten zu gesonderten Beden, wie diekaiserbede von 1496. Die Register, wie ebenso auch die Amts- und Schloßregister sind für die historische Forschung interessant, weil sie die in den betreffenden Jahren ansässigen Faailien enthalten.

Über die Bedezahlungen hinaus mussten die Bauern gemäß den Amts- und Schloßregistern Pacht und andere Abgaben an den Grundherrn, den Herzog, zahlen. In diesen Registern wird Granzin entgegen den Bederegistern, die ab 1453 überliefert sind, erst ab 1485 aufgeführt. Das mag mit den komplizierten Besitzverhältnissen in Granzin, ebenso wie in Tessin, zusammenhängen. In Granzin zahlen Gereke Eddeler, Wulff Croger, Hans Croger, Hermen Loveman, Hans Lemkule und Tideke Croger für jeweils eine Hufe 1 Mark, Beneke Croger zahlt 2 Mark, hat folglich eine Doppelhufe, Henneke Croger und Heyneke Crabbe zahlen jeweils 12 Schillinge für eine Dreiviertelhufe, sowie Blancke, Gropersche und Eddelersche jweils 4 Schillinge für eine Viertelhufe (Cossaten), bzw für einen Katen, Hans Loveman zahlt nichts (verarmt oder Unglücksfall). Im Register der einfachen Landbede 1462 liest man Grantzin mines hern lude de hebbe ik in minen registern 8 M. Im gleichen Jahr zahlen Gereke Mas, Wulff Croger, olde Hans Croger, Hermen Loveman, Hans Lemkule, Henneke Croger, Clawes Blancke, Hermen Borchardes und Beneke Croger je 1 Mark für die Hufe, Beneke Copeken jedoch nur 1 Gulden.

im Bederegister 1479 werden weitere Namen erwähnt: Klas Klover, der 2 M zahlt, Hans Kroger, Hinrik Wendelen, Beneke Kroger, Klas Lubbeken, Hans Kokemester, Hans Drinckegern, die je 1 M für Hufen entrichten, Kopeke Klover 1 M für einen Katen und Merten Blancke 3/4 Mark für 1 Hufe. Voran gestellt ist Grantzin Busse Lutzowen. Es handelt sich dabei folglich um den ritterschaftlich Lützowschen Anteil von Granzin. Im Schloßregister 1485 werden andere Namen aufgeführt, deren Träger an Pacht entrichten:

  • Hans Burmester.....1 M , 4 ß
  • Hinrik Wandelman...2 M, 8 ß
  • Ghereke Hintzeman..1 M
  • Henneck Roder......1 M
  • Werneke Greve......1 M
  • Summe..............6 M, 12 ß.

Im Register der einfachen Landbede sind es nahezu die gleichen Namen wie 1479.

Im Jahre 1493 ist im Schloßregister die Pacht für Granzin pauschal mit 7 M, 4 ß angegeben

Ab dem Landbederegister 1462 ist die Hufenverfassung im Dorf zu erkennen, die auch für den ritterschaftlichen Anteil gilt. Auch die Einwohner im ritterschaftlichen Teil sind zur Zahlung der Bede verpflichtet.

Im Kaiserbede-Register aus dem Jahre 1496 sind in den meisten Dörfern die Familien mit dem Bauern, dessen Ehefrau, weiteren Familienangehörigen und Dienstpersonal zahlenmäßig angegeben. Die Quelle (Georg Tessin Bauernlisten des Amtes Boizenburg) nennt für Granzin jedoch nur pauschal die Zahl der Personen.

  • Caus Burmeyster.....5 Persomem
  • Gopke Claver........5 "
  • Hinrick hageman.....2 "
  • Kersten Stolemaker..3 "
  • Claus Schmid........4 "
  • Hennick Roder.......2 "
  • Ditke Kruger........2 "
  • Ghotke Struve.......3 "
  • Peter Schmidt.......2 "
  • Hans Loveman........4 "
  • Claus Burmeyster....2 "
  • Hans Kackemeyster...- "
  • Gerke hintzeman.....4 "
  • Scheve Merten.......4 "
  • Laurens Schmidt.....4 "
  • Martin Clanck.......3 "

In der Summe sind das 49 Personen

Im Register der doppelten Landbede von 1538 finden sich erstmalig Angaben zu gewerblichen Tätigkeiten. + Clawes Burester.....1 1/2 M

  idem vor den kroch.1 M
  • Gerike Struffe......2 M
  • Bene Kroger.........2 M
  idem vor den kroch.1 M
  • Ostman Schmidt......2 M
  • Steffen Hengevos....1 1/2 M
  • Jaspar Westvall
 3/4 landes          1 1/2 M
 idem vor dat 
  linnenweverampt    1
  • Make Pape...........1 1/2 M
  • Achim Smidt.........1 1/2 M
  • Achim Hintzeman.....1 1/2 M
  • Hinrich Smidt.......1 1/2 M
  • Hans Smidt..........1 1/2 M

' Hans Koepke.........1 1/2 M

  • Garloff Smidt..............8 ß
  idem vor dat schrodt-
  ampt vormach nicht mer....8 ß
  • Peter Pyncke...............8 ß
  • Thies Hintzeman............-
  • Hans Raetke................8 ß
 idem vor dat smedeampt.1 M   

Es sind folglich zwei Krüge, ein Leineweber, ein Schneider (das schrodtampt), der nicht mehr zu zahlen vermag, und ein Schmied im Dorf vorhanden. Das sind die zur Versorgung vor ort erforderlichen Handwerker. Es fehlen noch der Rademacher und der Schuster.

Das Amtsregister von 1555 führt die von den Hufenbesitzern zu liefernden Schneidelschweine (Mastschweine) auf.

  • Achim Smidt..-1 Stck.

+ Achim Hintzman wust, pauper (arm),

is nich mer dem erve, lame frowe, hat eine dochter, um der halven verhoff sich frig zu sein (ist nicht mehr auf dem Erbe, der Hufe, hat  
eine lahme Frau und eine Tochter, die wohl mit dem halben Erbe bei der Heirat rechnen kann)
  • Peter Smidt giff gelt

+ Clawes Maneke giff gelt + Marten Szander...1 Stck.

Register der doppelten Landbede 1560

  • Steffen Hengevos.....2 M
  • Calus Burmester......1 172 M
 idem kruiggelt.......2 M
  • Gereke Struve, Bene Kopke, Claus Maneke, Achim Smith, Henneke Maneke, Henrich Smith und Idel Kopke je 1 1/2 M von 3/4 landeß
  • Hans Wiche, Merten Kopke, Hans Ratke und Claus Smith, kather je 8 ß.

Laut Amtsregister zahlen Clauß Maneke (Hinrich Maneke) und Achim Smidt 1 ß 16 & Geldpacht und 6 Schffl Hafer, Merten Smidt, Helmke Maneke (Henneke Maneke) 16 & Geldpacht und 6 Schffl. Hafer, Claß Burmester 20 & und Hans Wiche 8 & Geldpacht.

1569 und 1570 zahlen die Bauern an doppelter Landbede 1 M und 8 ?, Clauß Burmester auch 2 M vom Kroge,, Steffen Hengevos zahlt für eine Doppelhufe 2 M, die Cossaten Hans Wiche, Merten Kopke und Hans Ratke 8 ß, letztere auch 8 ß vom schmiedeampt.

Die Amtsregister 1577 und 1584 führen neben den Geldpachten und Pachthaferabgaben auch Ablagergeldt für 4 1/2 huefen 3 fl, 22 ß, 6 &, dazu 1 Giftochsen (mit Bennin), 1 giftschaf, 5 schneidelschweine und 8 rauchhühner. Ablagergeld konnte für Jagdablager und seltener für Reiseablager anfallen.da die bauern verpflichtet waren bei jagden und Reisen den Grundherrn mit seinem Gesinde unterzubringen und zu verpflegen. Die Ablagergeldzahlungen hatten sich als Entschädigung für Nichtinanspruchnahme zu eine ständigen Steuer entwickelt. Die Naturalbesteuerung mit Ochsen, Schafen und Rauchhühnern war als weitere Abgabe üblich, Rauchhühner je Rauch,d.h. je selbständigen ländlichen Haushalt.

Im Register der doppelten Landbede 1585 zahlen Achim Burmester, Christoff Schieve, Hans Schmit, Hinrich Maneke, Hanneke Maneke und Frentz Schmit je 1 fl, Achim Burmester zusätzlich vom kroge 2 fl, 6 ß, sowie die Kätner Claves Schmit, Herman Weiche und Merten Schmoldow 8 ß, letzterer vom schneiderambte 4 ß, der koster vom schneiderambte 4 ß und Achim Schroeder vom Handwercke 4 ß.

Die Kirchenhebungen im Jahre 1598 sollen hier den Abschluß der Bertachtungen zur Abgabenbelastung der Bauern in Granzin bilden. Kornhebungen des Pfarrers Verzeichnis aller beständiger hebung des pastorsin Granzin:

Die Hufenbesitzer Jochim Burmester, Hans Kope, ein kroger, Frenz Scheve, Bene Linow, Christoffer Scheve, Jochim Maneke, Aßvarus Hengfos, Achim Vicke, Hans koepke und Aßvarus Schmitt geben le 1/2 Schffl. Roggen, Die Koeter geben je ein vatt Chim Maneke, Chim Schmitt, Claws Abel, Hans Vos, Frans Berckhane, Hans Schmitt, Peter Wiche, Hans KievitzClaus Bodeker, Achim Pinke, Peter Berckhane, Hans Bruggemann, Jost Kope, Bene Kope, Merten Schmoldo und Jacop Kruse. Jochim Schröder, der Höker achtet sich für einen bödener und hat es besser als der anderen einer An den Küster sind weitere Abgaben zu zahlen: Van den hobensteden je 1/2 Schffl. Roggen und 1/2 Schffl Habern

Ähnliche Abgaben erhalten der Pfarrer und der Küster auch aus Bennin, Gallin und Greven.

In dem hier betrachteten Zeitraum wurde in Mecklenburg, ähnlich wie in weiteren deutschen Fürstentümrn die Reformation durchgeführt, in Mecklenburg ab 1549. Damit verbunden war nicht nur die Veränderung der kirchlichen Bräuche, sondern auch die Auflösung der Klöster, deren Besitztum in den meisten Fällen dem fürstlichen Domanium zugeschlagen wurde. So wurde Nieklitz, das im Besitz des Klosters Zarrentin gewesen war, zu einem domanialen Pachthof.

Im Heiligen Römischen Reich war jedoch der Widerstand gegen die Reformation in einigen Fürstentümern sehr ausgeprägt, insbesondere der Kaiser in Wien war ein Vertreter der Gegenreformation. im Jahre 1618 kam es nach dem "Prager Fenstersturz" zum Krieg, der 30 jahre dauern sollte und an Grausamkeiten durch die beteiligten Heere kaum zu übertreffen war. An dem Krieg beteiligten sich nicht nur deutsche Fürstentümer, sondern auch Schweden, Dänemark und Frankreich, sowie Söldnerheere die auf beiden Seiten kämpften, der kaiserlichen katholischen Seite und der protestantischen, die unter starkem schwedischen Einfluss stand. Dieser Krieg war ein erster europäischer krieg, in dem es um die Machtverhältnisse auf dem Kontinent ging.

Der Dreißigjährige krieg hat in die Dörfer des Amtes Boizenburg in unterschiedlichem Maße belastet. Besonders belastet waren die Dörfer zwischen Boizenburg und Neuhaus, so Bahlen, Gülze, Bandekow, Besitz und Niendorf, weil sie von zahlreichen Durchzügen der wechselden Heere betroffen waren, die zwischen den Elbübergängen in Dömitz und Boizenburg zogen. Wittenburg wurde von Kroaten geplündert, in Boizenburg sprengten die Truppen des kaiserlichen Generals Gallas das Schloss im Fürstengarten in dem schwedische Truppen lagerten. Eine Explosion von Schießpulver, das schwedische Truppen dort gelagert hatten, zerstörte die Boizenburger Kirche.

Im Jahre 1640 noch während des Dreißiglährigen Krieges wurde der noch vorhandene Bestand in den Dörfern erfasst.. Grantzin In diesem Dorff wohnen nebenst dem Schultzen noch 2 halbe Huefener und 1 Köther.

  1. Der Schultze Claus Burmeister hatt 1 Kuhe, 2 Ochsen und 4 Schffl. Rogken geseyet
  2. Hans Märtens, ein Halb Huefener hatt 2 Kühe, 1 Pferdt und 3 Schffl. Rogken Möllnsches maß geseyet
  3. Hermann Mertens ein Halb Huefener hatt 1 Kuhe, 1 Pferdt und 3 Schffl. Rogken geseyet
  4. Jürgen Schröder, ein Köther hatt 2 Kühe, 2 Stiere und 7 Schffl. Rogken geseyet

In gutem Zustande J.F.G. (Ihre fürstliche Gnaden, D.G.) in diesem Dorffe gehabt: + 5 Halbe Huefener ohne den Schulten und 4 Köther + ganz wüst 3 halbe Huefener und 3 Köther + Dieses Dorf gehört u.g.F (unserem gnädigen Fürsten) nicht allein, sondern haben die Lützows darinnen 5 Halbe Huefener, 18 Köther, so ... auch vorwüstet und nicht alle mehr vorhanden.

Eine Aufstellung aus dem Jahre 1653 zeigt, dass fünf Jahre nach dem Kriegei großer Teil der Stellen wieder angenommen worden war. In Granzin waren 9 Stellen besetzt.

  • Granzin darin wohnen5 Huefener, 4 Kossaten und 1 Einlieger. Sie haben15 Pferde, 36 Ochsen, 20 Kühe, 6 Stiere, 42 Schweine, 24 Schafeund 13 Ziegenböcke. Können an Korn seyen: 56 Schffl. Roggen, 28 Schffl. Gerste, keine Erbsen, 42 Pfund Flachs und 42 Schfl. Buchweizen

Auch die folgenden Jahrzehnte des 17. und des frühen 18 Jahrhunderts sollten noch weitere Belastungen für die mecklenburgische Dörfer bríngen

Granzin nach dem Dreißigjährigen Krieg bis zum Jahre 1800

In der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg kam es zu Kämpfen um die Vorherrschaft im Ostseeraum. Diese hatte zuvor bei Dänemark gelegen, zu dem auch Teile Südschwedens (Schonen, Halland und Blekinge) und Norwegen seinerzeit gehörten. Nun traten insbesondere Schweden und Russland, auch Polen und Preußen in die Machtkämpfe ein. Bereits 1654/55 wurde der Schwedisch-Polniscvhe Krieg ausgetragen, der polnische und brandenburgische Truppen in den Raum Wittenburg brachte. 1674 folgte der Schwedisch-Brandenburgische Krieg (mit der Schlacht bei Fehrbellin), der Durchmärsche durch Mecklenburg brachte. Im Großen Nordischen Krieg kämpften 1700 bis 1721 Schweden und Russland, häufig auch in Mecklenburg. 1712 wurde bei Wakenstädt, nahe Gadebusch eine Schlacht geschlagen, bei der schwedische gegen dänisch/sächsische Truppen siegten.

In Mecklenburg wollte Herzog Carl-Leopold (herzog 1713 bis 1747) die Macht der Stände brechen und eine absolutistische Herrschaft einführen. Auf Antrag der Stände ordnete der Kaiser 1719 die Reichsexekution an. Die Regierung übernahmen ein hannoverscher und ein braunschweigischer Rat mit Sitz in Rostock. 1728 wurde Carl-Leopold von der Regierung suspendiert, 1732 sein Bruder Christian Ludwig als Regent eingesetzt. Die westlichen und die südlichen Ämter wurden 1734 zur Eintreibung der Exekutionskosten von Hannover bzw Preußen besetzt. Diese Besetzung dauerte bis 1788 als in Boizenburg die Auszahlung von mehr als eine halbe Million Reichsthaler erfolgte.

An dieser Stelle soll noch einmal auzugsweise SCHLIE (s.o.) zitiert werden: Dass die Dörfer Granzin, Gallin und Greven, von denen die beiden erstgenannten schon 1230 erwähnt werden, während des XIV. Jahrhunderts zur Züle'schen Begüterung gehören und 1403 ins herzogliche Domanium übergehen, ist oben Seite 85 (unter Vellahn, D.Greve) bereits berichtet worden. Doch giebt es dort vorher wie nachher Besitz-Antheile Anderer. So haben im Anfang des XIV. Jahrhunderts die von Lützow die Mühle in Granzin, deren Einkünfte sie im Jahre 1331 dem Kloster Zarrentin auf Zeit überweisen. Auch kauft Albrecht von Lützow im Jahre 1556 die "Wendische Feldmark", die bis dahin Jürgen von Bischwang (Bieswang) auf Körchow besesssen hat und in der wir wahrscheinlich ein untergegangenes "Wendisch Granzin" zu erkennen haben. Endlich verfügen die von Lützow vom XVI. Jahrhundert her in Granzin auch über zwei Hüfner und drei Kossaten, von deren Verpfändung wir im XVII. Jahrhundert mehrfach hören. Aus diesen Bauerschaften wird auf Betreiben des Amtshauptmanns Jakob Grubbe, der mit Eleonora Maria von Lützow verheirathet ist, 1733 ein Fidei-Kommiss gebildet, das später in die Hände der Familie von Boye auf Zurow gelangt und 1796 von der herzoglichen Kammer angekauft wird.

SCHLIE stellt hier die komplizierten grundherrschaftlichen Verhältnisse dar, die in dem Communiondorf Granzin geherrscht haben. Er vermutet in dem im Ratzeburger Zehntenlehensregister genannten Besitzer von Rechten in Granzin die Familie von Zülen, deren Begüterung 1403 in das Domanium übergehen. Bis 1556 hat in Granzin auch Jürgen von Bischwang auf Körchow Besitztum, die sogenannte "Wendische Feldmark" in Granzin, das in diesem Jahr von Albrecht von Lützow gekauft wird, der bereits zuvor Rechte an einer Mühle in Granzin hatte. Es kann sich dabei nur um eine Windmühle gehandelt haben, die sich auf dem Mühlenberg gegenüber der Kirche befunden haben wird. Im Landbederegister 1479 wird bereits Busse Lutzowen erwähnt, möglicherweise an dieser Stelle nicht als Grundherr sondern wegen der Rechte an der Mühle. Im 16. Jahrhundert hatte von Lützow zwei Hüfner und drei Kossaten in Granzin. Eine widersprüchliche Angabe zum bisher Ausgeführten findet sich im Kirchenhebungsregister der Pfarre Granzin: "vom hofe Tußkow hat er (der Pfarrer, D.G.) nichts zu heben, sondern Jochim Czule gibt ihm nach seinem guten Willen. Da soll einst ein Dorff gelegen sein, den meisten acker davon haben die Benninschen zur pacht", die dafür auch Bede zahlen. Hier sind die von Züle noch einmal in den Akten. In einer Karte des Schaalekanals von Daniel Frese aus dem Jahre 1587 findet sich zwischen Bennin und Tüschow der Eintrag: Hier endet Sulen sein Land. Auch in Tessin findet von Züle sich in den Bederegistern mit der Aussage, dass er zwei Hufen zu seinem Meierhof genommen hat und der Klein Bengerstorfer Hüfner Schröder wird 1715 vom Rittmeister von Zühlen auf Marsow wegen eine Grenzverletzung beklagt. Aus dem Lützowschen Besitz in Granzin (2 Hufen, 3 Kossaten) lässt der Amtshauptmann Grubbe (Wittenburg?) 1733 ein Fideikommiss errichten, das später, wohl im Erbgang an die Familie von Boye und 1796 durch Ankauf in das Domanium gelangt. Dabei wird es sich nur um einen Teil des ursprünglichen Lützowschen Anteils an Granzin gehandelt haben, denn im Beichtkinderverzeichnis von 1704 ist noch immer ein Teil von Granzin im Besitz der von Lützow genannt. Darüber hinaus nennt Pfarrer Strack im BKV 1704 auch Anteile der ritterschaftlichen Besitzer von Scheitern auf Tüschow und Türken auf Harst, die durch Teilung des Lützowschen Besitztums entstanden sein werden.

In den unruhigen Zeiten nach dem Dreißigjährigen Krieg musste das Leben in den Dörfern weiter funktionieren. Ein wesentlicher Fixpunkt war dabei die Kirche. Diese hat zur Wahrung ihrer Interessen in Abständen Kirchenvisitationen durchgeführt. Dabei wurde der Grundbesitz der Kirche mit den von ihr genutzten Schlägen festgehalten. Wesentlicher Bestandteil der Kirchenvisitationen waren auch die Beichtkinderverzeichnisse. Solche liegen aus den Jahren 1704 und 1751 vor.

Im Beichtkinderverzeichnis der Pfarre Granzin aus dem Jahre 1704 führt der Pfarrer Simon Andreas Strack für das Dorf Granzin auf:

  • Strack, Simon Andreas..........53 Pastor
  "    , Anna Christina.........42 Ehefrau
  " Hyppolita Christina Stracks.17 Tochter
 Kinder: Hedwig Johann 10, Margreta Maria 8, Jacob Bernhard 21 Tage
         Maria Vossen...........22 Magd
  • Nohm, Jochim..........58 Küster, E. Elisabet Margr. 56
  "    Johann..........26 S.
  "    Jochim..........24 S.
  "    Simon...........20 S.
  "    An Lieske Nohms 22 T. 
  • Mundt Jochim..........24 Schultze
  "    Magdalena.......18 E.  
 Kinder: Catrin Magdalenen 1/4 , Dirne Maria Boten 13
Martens Hinrich........26 Knecht
Bolt Jochim............22 Knecht
    Schmidts Catrin....18 Magd
"   Hanß...............16 Jung
  • Schmidt Jochim........57 Hüfner
        Maria Schmidts 23 T.
   "    Hinrich........15 S.
    Kinder: Frantz     12
  • Martens Hanß..........35 Hüfner
   "     Maria.........32 E.
        Dortie Martens 14 T.
 Kinder: Liese 7, Frantz 5, Magdalena 1
Schmidt Jochim.........21 Knecht
      Trin Jürgens.....25 Magd
  • Brandt Jochim.........33 Hüfner
   "    Liese..........35 E.
  Kinder: Maria 9, Trin 5, Jochim 3  
 Brandt  Hanß..........26, Bruder als Knecht
 Schmidt Johan.........15 Junge
  • Martens Frantz.......34 Coßate
  "       Maria........46 E.
 Schöder Hanß..........17 Stiefsohn
        Trin Schröders 15 Stieftochter
 Kiner: Stoffer 6, Magdalena 1/2, und Stiefsohn Jochim Schröder 13
  • Bolt Hinrich.........32 Coßate
  "    Margreta........31 E.
     Kinder: Hans Hinrich 5, Anna 2, Maria 1/4
  "    Catrin..........57 Mutter
  "    Frantz..........18 Bruder als Knecht
  • Nörring Clauß.........50 ehem.Schultze, Jurat
     Trin Kocks........17 Dirne
  Dirne:Trin Klockmans 13

Folgende sind Unterthanen des H. Drostes von Scheitern, zu dem adelichen Gute Tüschau gehörig, unter das Ampt Wittenbuirg, in Grantzien wohnende:

  • Bädeker Jochim.........47 Hüfner
  "       Trin...........46 E.
  "       Jochim.........17 S.
   Kinder: Hinrich 12, Frantz 8, Ludwig 6, Hedwig 1/2
 Schefe   Hinrich........26 Knecht
  • Bentien, Hinrich........40 Einlieger
  "       Trin...........30 E.
   Kinder: Liese 8, Maria 4, Hinrich 1
  • Kock Hinrich........50 Hüfner
  "       Anna...........40 E.
  "       Jürgen.........22 S.
  "       Johann.........15 S  
    Kinder: Maria 13, Anna 9, Jochim 6
  • Klockman Hinrich.......52 Hüfner
  "        Elsche........50 E.
  "        Hinrich.......23 S.
        Elsche Klockmans 17 T.   
        Liese  Klockmans 15 T.
     Kinder: Jochim 11, Greta 7
  • Schmidt Hanß...........28 Hüfner, E:Maria 26
   "      Margreta.......52 Mutter
   "      Clauß..........16 Bruder
        Dorthie Schmidts 38 Schwester
        Marie Schmidts...23 Schwester
  Bruder Christian.......13
  • Bolt Hanß..............38 Einlieger
   "   Liese.............36 E.
       Maria Kocks.......25 T.
   "   Clauß.............15 S
Klockman Hinrich.........52 Einlieger
  • Käupe Hanß..............40 Coßate
   "   Anna..............38 E.
   "   Jochim............15 S.
    Kinder: Johann 12, Trin 5, Stoffer 1
  • Hengevoß Hanß...........50 Coßate
   "      Anna...........50 E.

Kinder: Charlotte 8, Hedewig 4, Stieftochter Maria Käupem 10

 Schefe   Hanß...........16 Stiefsohn
  • Käupe Jürgen..........30 Coßate, E: Maria
 "     Jochim..........56 Schwiegervater, E: Trin
  • Hengevoß´Johan..........32 Coßate
    "     Liese..........30 E.
     Kinder: Hans 12, Johan 5, Greta 2

Folgende Unterthanen gehören dem H. Landrath von Lützow nach Dreylützow unter dem Ampt Wittenburg, in Grantzien wohnende

  • Jürgens Johan ........50 Coßate
  "        Liese.........40 E.
           Maria Jürgens.18 T.
    Kinder: Elsche 12, Jochim 7, Liese 5, Johan 1
  • Arens Hinrich.......28 Coßate
   "       Liese.........32 E.
     Kinder: Hinrich Wilhelm 6 Wochen
   "       Daniel........50 Vater, E: Trin
           Maria Wichen,.15 Dirne  aus Bennien
  • Hengervoß Hinrich.......28 Coßate,,,E: Dortie 24
  Prüß     Stoffer.......50 Stiefvater, E: Trin 57
           Maria Mütelsß.16 Dirne,  aus Bennien
  • Schröder Rudolph.......30 Hüfner
  "        Anna..........30 E.
    Kinder : Clauß 7, Frantz 4, Maria 2
        Trin Schmidts....56 Witwe

Folgende Unterthanen gehören H. Hauptmann Türken nach der Harst unter das Ampt Wittenburg, noch in Grantzien wohnende.

  • Abel Joachim.........36 Coßate
   "      Elsche..........35 E.
     Kinder: Maria 12, Jochim 10, Anna 8, Elsche 6, Trin 5, Greta 3
   "      Hinrich.........34 Bruder als Knecht
  • Martens Hinrich.........38 Coßate
   "      Maria...........30 E.
    Kinder: Frantz 10, Jochim 8, Jürgen 5, Dortie 2
Hengevoß  Hinrich..........56 Stiefvater
          Rebecca Catrin...17 Dirne
  • Barckhahn Hinrich.........46 Coßate
   "      Anna.............36 E.
     Kinder: Jochim 12, Greta 9, Hans 7,Maria 5, Liese 1
   "      Maria............60 Mutter
 Hanneman    Peter.........28 Knecht, aus Bennien
             Liese Käupen..17 Dirne
  • Maneke Hinrich.........36 Coßate
    "      Anna............38 E.
      Kinder: Jochim 12, Maria 10, Hans 8, Anna 6, Elsche 4, Trin 2, Simon 1/2
    "      Susanna.........70 Mutter
  • Krüger Zacharias.......48 Kuhhirte
   "       Liese...........42 E.
     Kinder: Jürgen 12, Anna 8, Jochim 2
            Maria Krügers..14 T.
  • Martens Hans...........48 Schäfer
   "        Trin...........44 E.
   "        Maria..........16 T.
     Kinder: Jürgen 7, Dortie 4, Hinrich 2

Dieses Beichtkinderverzeichnis macht die Zersplitterung von Granzin auf vier Grundherrschaften deutlich. Untertanen der jweiligebn Grundherrschaften sind die Granziner einschl. der Kinder

  • Fürstliche Untertanen: 58 Personen
  • Von Scheitern auf Tüschow: 50 Personen
  • Von Lützow auf Dreilützow: 24 Personen
  • Türken auf Harst: 50 Personen

Das sind insgesamt 182 Personen

Das vorstehende Beichtkinderverzeichnis aus dem Jahre 1704 im Zusammenhang mit den Bede-, Amts- und Schloßregistern ermöglicht es uns Betrachtungen zu der Kontinuität der Familien über die Zeit von 1450 bis 1700 anzustellen. Die Kontinuität der Familiennamen wurde in einer Tabelle zusmmengestellt.

Datei:Granzin Tabelle Kontinuität der Namen.pdf

In der Tabelle wird erkennbar, dass einige Familiennamen früh bereits im 15. Jahrhundert in Granzin, dann aber schnell nicht mehr in den Registern zu finden sind. Das sind die Namen Croger/Kroger, Loveman, Lemkule und Blancke. Der Familiename Kopke/Koepke findet sich von 1477 mit Unterbrechungen bis 1538, der Name Smit,/Schmidt mit großer Häufigkeit von 1479 bis 1598 und auch wieder 1704. Der Familienname Burmester/Burmeister ist ab 1479 durchgängig bis in die heutige Zeit zu finden. Kleine Unterbrechungen in der Tabelle sind auf Grund der schnellen Folge der Register unwesentlich.

Landesvermessung und Bonitierung

In den zitierten Registern des Mittelalters und der frühen Neuzeit 1453 bis 1598 wurde die Hufengröße gewohnheitsmäßig pauschal eingeschätzt. Eine Hufe sollte eine bäuerliche Familie mit dem Gesinde ernähren können. In Mecklenburg war die Größe der deutschrechtlichen Hufe etwa 20,7 ha, der wendischen Hakenhufe etwa 10,4 ha. Entsprechend wurden die Hufen der Bauern in Doppel-, Eineinhalb-, Halb-, Viertel- und Achtelhufen eingestuft. Letztere waren die Kossaten, die teils aber auch Viertelhufen besaßen. Unter dem Einfluss de Drei0ijährigen Krieges hatte sich die Verhältnisse teilweise verschoben. Um zu gerechteren Steuergrundlagen zu kommen, hatte der Herzog Friedrich Wilhelm in seiner Regierungszeit den Beginn einer Landesvermessung mit Bonitierung veranlasst. Diese wurde in der Zeit von 1703 bis 1721 durgeführt. Ziel war nicht eine kartenmäßige Darstellung sondern die Ertragseinschätzung (Bonitierung). Deshalb wurden die Ergebnisse selten in Form von Kartenskizzen, sondern allgemein nur in registerartigen Beschreibungen festgehalten. Diese Beschreibungen enthalten die Bezeichnung der einzelne Flächen mit Flurnamen, Größe und als Maß für die Ertragsfähigkeit die Größe der Einsaat in Quadratruthen je Scheffel Korn. Dabei ging man seinerzeit davon aus, dass geringwertige Flächen weniger Einsaat benötigten, da sie nicht in der Lage waren größere Mengen von Getreide zu ernähren.. Auf guten Böden sollte eim Scheffel Einsaat auf 100 Quadarruthen gesät werden, bei geringwertigen Böden 1 Schffl Einssaat auf 200 Quadratruhen. Diese Festlegungen wurden bei der ab 1756 bis 1778 durchgeführten Direktorialvermessung geändert. Dabei sollten auf höherwertigen Flächen 1 Schffl. auf 75 qR, auf geringwertigen auf bis zu 250 qR eingesät werden. Granzin hat geringwertige bis mittlere Ackerböden, die mit 150 bis 200 qR. je Schffl. Einsaat einzuschätzen waren.

Das Ergebnis der Bonitierung, das nur der Steuererhebung dienen sollte, wurde in Registern festgehalten. Für Granzin liegt sie in einer zusammenfassenden Designation genannten Darstellung für das Domanialamt Boizenburg aus dem Jahre 1725 vor. Darin wird für den domanialen Anteil von Granzin festgehalten: 4 Halbhufen, davon 1 wüste Hufe und 3 Viertelhufen. Der Hufenstand für Granzin betrug damit 3 3/4 hufen. Im Beichtkinderverzeichnis von 1704 hatte Pfarrer Strack im domanialen Teil von Granzin 4 Hufen (Schulze Mundt, Schmidt, Martens und Brandt) und 2 Kossaten (Bolt, Martens) aufgeführt. Eine Amtsbeschreibung aus dem Jahre 1751 4 Halbhufen, 3 Viertelhufen, sowie 1 wüste Halbhufe und 1 wüste Viertelhufe

Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich und Direktorialvermessung

Kaiser Franz I. hat mit der Bildung einer Hofkommission 1749 erste Verhandlungen zwischen dem Herzog und den Ständen eingeleitet, die 1755 zum Abschluss im Landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs eine Einigung zwischen dem Herzog und den Ständen erzielte, die das ständische System für lange Zeit festschrieb und bis 1918 die Landesverfassung bildete, nachdem der Versuch einer demokratischen Verfassung von 1848 bereits nach einem Jahr durch die Klage der Stände am Freienwalder Schiedsgericht für ungültig erklärt wurde. Der Vergleich legte auch das Steuersystem bestehend aus Hufensteuer und Kontribution für die kommende Zeit fest. Die Hufensteuer sollte nunmehr auf einem genauer festgesetzten System basieren. Für dieses wurde die Vermessung des ritterschaftlichen Besitztums festgelegt. In diese Vermessung wurden auch die Communiondörfer mit domanialen und ritterschaftlichen Anteilen einbezogen, so dann auch Granzin. Die Vermessung wurde von der Direktorialkommission geleitet, was zu der Bezeichnung als Direktorialvermessung führte. Festgestzt wurden zunächst einmal das Vermessungsverfahren, dann aber auch die Grundsätze der Bonitierung mit neuen Bodenklassen 75 Quadratruthen je Scheffel Einsaat für gute Böden in Klasse eingeteilt wurden, die 1. Klasse 75 - 90 qR,. für die 2. Klasse 90 bis 110, für die 3. Klasse 110 bis 150, für die 4. Klasse 150 bis 200 und für die 5. 200 bis 250 Quadratruten. Neu festgelegt wurde auch die Größe einer Hufe mit 300 Schffl. Einsaat, die später (1808) für die ritterschaftlichen Hufen auf 600 Schfl. verändert wurde. Die Vermessung erfolgte durch Ingenieure, die häufig aus aller Herren Länder kamen. Granzin wurde erst 1770 von Faber vermessen. Die Karte nennt sich: "Charte von dem Communen Dorffe Grantzien".

Granzin DVK 1770.jpg

Ansiedlung von Büdnern in Granzin

Im 18. Jahrhundert gab es nach den Verlusten im Dreißigjährigen Krieg trotz der Belastungen durch nachfolgende kriegerische Auseinandersetzungen fremder Mächte in Mecklenburg einen größeren Bevölkerungszuwachs. Das sächsische Erbfolgesystem mit dem Anerbenrecht, be dem immer der älteste Sohn die Hufe erbte, hatte zwar zur Folge das die Hufen nicht wie in den süddeutschen Fürstentümern durch Erbteilung zersplittert wurden, führte jedoch dazu, dass jüngere bauernsöhne oft auf dem Hof verblieben. Wir lesen im Beichtkinderverzeichnis mehrfach "... Bruder als Knecht". Andere heirateten in eine Hufe ein und waren als Schwiegersöhne häufig benacgteiligt. Wiederum andere verdingten sich bei einem Hüfner und wohnten als Einlieger auf dem Hof, oft in einem gesonderten Katen. Auch die Hirten und Schäfer waren oft jüngere Söhne von Hüfnern. Um diesen bessere Möglichkeiten zum Broterwerb zu schaffen und die Flucht von Leibeigenen einzuschränken, wurde 1753 vom Herzog Christian Ludwig ein Büdnerpatent erlassen. Den Begriff des Büdners gab es zuvor bereits. Im Register der Kirchenhebungen von 1598 lesen wir: "Jochim Schröder, der Höker achtet sich vor einen bödener und hat es besser als der anderen einer". Sein besserer Stand resultiert sicher aus seiner Tätigkeit als Höker (Kleinhändler). Auch in anderen Dörfern begegnet uns der Begriff Bödener. BALCK führt in seinem Buch "Domaniale Verhältnisse" 1864 über die Büdner aus: "Diese sind eine in der Mitte des vorigen Jahrhunderts entstandene Schöpfung der Herzöge Christian Ludwig und Friedrich, welche dadurch in dem durch lange Kriege und Auswanderungen entvölkerten Domanium Gelegenheit und Antrieb zu neuen Niederlassungen geben sollten. Die Bewerber erhielten zu gewöhnlichem Bauerrecht, welches aber bald in ein gemeines Erbrecht übergegangen ist, meistens Haus- Hof- und Gartenplatz von 100 qR(uthen), oder mehr aus wüsten Ländereien, Holzmaterialien zu ersten Anbau und künftigen Reparaturen, später auch selbst zur Feuerung, mit freier Anfuhr, Erlaubnis des Torfstichs auf ihrem Areal und des Holzsammelns, auch Stämmeradens in den fürstlichen Waldungen, freie Weide auf der communalen Dorfweide für 1 Kuh und 1 Stück Jungvieh, auch für ein paar Pölke (Jungschweine) und Schafe - Alles für die jährliche Recognition (Abgbe) von 4 Thalern meckl. Val. oder wenig mehr, nebst zwei Freijahren: Eine Menge kleiner Grundbesitzer entstand damals also." Er schreibt aber auch, dass sich diese Bedingungen bei den Büdneransetzungen Anfang des 19. Jahrhunderts nicht mehr so günstig gestalteten. Es gab nie mehr als 100 qR(uthen) und nur noch ein Freijahr, keine Weidefreiheit, kein Holz zum Bau und zur Feuerung. Zur Verhütung von Forstfreveln durften die Büdner keine Pferde halten. In den ritterschaftlichen Besitztümern wurden seltener Büdnereien eingerichtet. Hierbei gab es jedoch - wahrscheinlich auf Grund er Communion von domanialem und ritterschaftlichem Anteil im Dorf - eine seltene Ausnahme, dass nämlich die erste eingerichtete Büdnerei ein ritterschaftliche war, nämlich die des Tischlers Twesten. Das 1990 abgebrochene Hallenhaus hatte die Balkeninschrift über der "Grootdör" "Christ. Twest und Ann Twesten 1758" (B 4). In Granzin wurden in der ersten Periode ab 1753 keine weiteren Büdner angesiedelt. Erst 1829 wird ein weiterer Büdner genannt, der Schmied Grospitz (B 3). Es folgen nach Angaben von K.Schulz in seiner Chronik 1843 im Hirtenkaten der Büdner und Weber Reusch, 1863 neu aufgebaut (B 10), 1843 Zimmergeselle Brockmöller (B 2), 1843 Zimmermeister Maaß (B 5), 1843 Einwohner Joachim Schröder (B 6), 1843 Knecht Schröder (B 8), 1843 Krüger, von Erbpächter Koch eingerichtet (B 9), 1866 Samow, von Erbpächter Mundt eingerichtet (B 7), 1875 Wilhelm Rehr (B 1). Auffällig ist das Datum der Gründung mehrerer Büdnereien im Jahre 1843. In diesem Jahr hat das Domanialamt Boizenburg angeordnet, dass der Hirtenkaten und die Büdnereien Nr. 2, 5, 6 und 8 am 2. März meistbietend versteigert werden sollten. Die Büdnerei B10 wurde 1863 eingerichtet, die Bpdnerei B 1 gar erst 1875. Weitere Stellen mit dem Umfang einer Büdnerei wurden. Im Jahre 1927 kaufte Otto Muhs von der Gemeinde o,4 ha und richtete darauf seinen Kleinbetrieb ein. uf dem Tüschower Anteil richtete Behnke eine Büdnerei an der Unteren Dorfstraße ein. Die von K. Schulz angebene Einrichtung der Büdnereien B 7 und B 9, durch den Schulzen Mundt bzw. den Erbpächter Koch, wird so zu verstehen sein, dass die Einrichtenden die Büdnereien verpachtet möglicherweise auch verkauft haben. Der Grund für de verstärkte Ansiedlung von Büdnern ab 1830 wird in der beginnenden Neuordnung der Feldmark durch die Separation, Auflösung und Aufteilung des Gemeinanteils im Dorf (Weide, Wald, Jagd- und Fischereirechte usw.) zu suchen sein. Die Betriebsgößen der Büdner waren als Lebensgrundlage für eine Familie nicht ausreichend. Deshalb hatten die Büdner häufig eine weitere Erwerbsquelle in einem Handwerk, als Gastwirte oder später auch als Arbeiter in der Industrie. Allgemein nutzten die Büdner die Gelegenheit zu weiterem Landerwerb, denn im Gegensatz zu den Häuslern waren sie nicht berechtigt, Anteile an den Einlieger- und Häuslerkompetenzen zu nutzen. Als in den Nachbardörfern Tüschow/Sternsruh und Beckendorf Güter aufgesiedelt wurden, nutzten viele die Gelegenheit zu weiterem Landerwerb, so die Büdner Lemmermann, Schwarz Muhs, Behnke, Rathe und Grospitz. In der Granziner Feldmark war nur ein geringer Grünlandanteil vorhanden. Deshalb erhielten die Büdner 1875 die Möglichkeit aus dem Domanialbesitz im Gothmanner Mahnkenwerder 0,3 ha Wiese für 730 Mark zu erwerben.

Veränderung der bäuerlichen Verhältnisse am Ende de s18. Jahrhunderts

In den Nachbarländern, insbesondere in Schleswig-Holsten unter dem dänischen Einfluss - Schleswig war seinerzeit noch ein dänisches Lehen, Holstein ein deutsch-kaiserliches Lehen in der Hand der dänischen Dynastie - waren es die Tendenzen zur Aufhebung der Leibeigenschaft, zur Hebung des Bauernstandes, insbesondere aber die Einführung der Holsteinischen Koppelwirtschaft, die auf dem Land zu einer insgesamt positiven Entwicklung führten.. Das strahlte natürlicherweise auf das ähnlich strukturierte Mecklenburg aus.

Ein erste erkennbare Entwicklung war die, den Bauern des Domaniums eine gesichertere Position auf ihren Hufen zu schaffen. Dem diente der Abschluss von Pachtversicherungen, so seinerzeit vorsichtig genannten Dorfscontracten, die keine Verträge waren, sondern nur einseitige Erklärungen von Seiten der landesherrschaft. Dazu ist zu vermerkenn, dass leibeigene Bauern, die wie 1654 formuliert worden war, "sie ihrer Herrschaft, dieser Umser Lande und Fürstenthume kundbarem Gebrauche nach, mit Knecht- und Leibeigenschafft, sampt ihren Weib und Kindern verwandt und dahero ihrer Paerson nicht mächtig" sind. Das heißt auch, das Leibeigene nicht ermächtigt sind, Verträge zu schließen. Deshalb wurden die Urkunden Pachtversicherungen genannt, wurden der Bauerschaft eines Dorfes insgesamt verkündet. Sie trugen nur die Unterschriften des Landesherrn. Sie gaben den Hufenbesitzern aber eine größere Sicherheit, bei guter "hauswirtschaftlicher" Arbeit, jrderzeit ihrer Hufe zu behalten und auch weiter zu vererben. Da für Granzin dem Autoren dieser Chronik eine Pachtversicherung vorliegt, soll die von Klein Bengerstorf hier zitiert werden.

Dorfcontracte sichern die Beziehungen zwischen Grundherrschaft und Hauswirten

Ab dem Jahre 1792 erhielten die Hauswirte als Zeitpächter einen Pachtcontract, "Pachtversicherung" genannt. Solche wurden als Dorfcontracte mit allen Hauswirten des Dorfes in der Regel für 12 bis 14 Jahre, aber auch bis 24 Jahre abgeschlossen. Darin wurden die Abgaben neu geregelt. Eine Abmeierung d.h. Nichtweitergabe der Hufe an einen Hauswirt erfolgte nur in Einzelfällen, ebenso eine Verkleinerung der Hufe. Der Dorfcontract war häufig auch mit einer Feldmarksregulierung verbunden. Die in den Jahren um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert vor sich gegangene strukturellen Veränderungen in den Dörfern haben ihre Ursache in den Vorläufern der Dorf-Contracte, in den sogenannte "Pachtversicherungen". Diese wurden noch vor der Aufhebung der Leibeigenschaft in Klein Bengerstorf erstmalig 1792, in Groß Bengerstorf 1797 abgeschlossen. Beide sollen hier auszugsweise wiedergegeben werden:

"Pacht-Versicherung für die Dorfschaft Lütten-Bengerstorff Amts Boitzenburg auf 24 Jahr von Joh. 1792 bis dahin 1816"

(Anmerkung: Pachten wurden immer zum Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres zu Johanni, dem 24. Juni abgeschlossen.)

"Wir Friedrich Franz von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr! Geben hiemit zu wißen, daß Wir nach beschafter neuer Regulirung der Dorfschaft Lütten-Bengerstorff Amts Boitzenburg solche Feldmark den Hauswirthen Pachtweise eingeben, und darüber nachstehende Versicherung ertheilet haben.

Es wird solchemnach

§ 1
den sämmtlichen Hauswirthen zu Lütten-Bengerstorff, namentlich
...
ihre bisher inne gehabte Feldmark mit allen nach dem neuen Ertrags-Anschlage dazu gehörenden Aeckern, Wiesen, Weiden, Gärten und Wohrten (Hofland u. Koppeln, D.G.) und überhaupt mit aller Nutzung auf 24 nach einander folgende Jahre, nämlich von Johannis 1792 bis dahin 1816 solchergestalt pachtweise überlaßen, daß sie das alles bester ihrer Gelegenheit nach, jedoch auf gute hauswirthschaftliche Art, und wie es dieser Contract vorschreibt, während dieser Jahre nutzen und gebrauchen können und so lange sie diesen Contracts-Verbindlichkeiten genau nachkommen, bei dem Besitz und Genießbrauch allerwege gegen jedermann kräftigst geschützet werden sollen.
§ 2
Wird zwar der von dieser Feldmark gefertigte neue Ertrags-Anschlag bey dieser Verpachtung zum Grunde gelegt, jedoch wird von dem angeschlagenen weiter nichts, als die Ruthen-Zahl garantirt. Conductorees (Pächter) haben sich dahero weiter nichts, als was besagter Anschlag, und so wie er in diesem Contract zum Theil noch näher bestimmt ist, enthält, anzumaaßen, mithin dürfen sie sich auf einen vormahligen Besitz und Genießbrauch nicht beziehen, sondern müßen sich mit demjenigen genüge laßen, was nach dem Anschlage und diesem Contracte ihnen verpachtet worden.
§ 3
Gleichwie nun Conductores auf die Zukunft, wie im vorherigen §pho gedacht worden, sich nichts weiter anmaaßen dürfen, als was der Ertrags-Anschlag besaget, und durch diesen Contract näher bestimmt worden, so bleiben auch den zu folge nachstehende Punkte von der Pachtung gänzlich ausbeschieden:

...

  1. Sind Pächter schuldig dem Schulmeister die freye Weide für sein Vieh, welches er nach dem Schul-Reglement halten kann, zu geben, Demnächst bleiben
  2. Pächter verpflichtet, die bishero von ihnen geschlagenen 14 Faden Deputat-Holz, da der Betrag im Anschlag dafür gekürzet ist, jährlich zu schlagen

Ist auch die Jagd und die Mast in dieser Feldmark reserviret. Sollte letztere aber zur Verpachtung kommen, wird sie Pächtern vorzüglich für das Taxatum überlaßen.

§ 4

...

§ 5
Ist das gesammte Ackerwerk auf dieser Feldmark auf Kosten unserer Reluitions-Commission unter die 9 3/4-Hüfner und 5 3/8-Hüfner in 15 gleiche Theile vertheilet, daß mithin 14 Hauswirthe unter sich völlig gleich gemacht sind, und die beiden Achtler zusammen so viel, wie ein Hauswirth erhalten haben; auch das Feld in 7 Binnen- und 7 Außenschlägen vertheilet worden. Pächter müßen nun während diesen Contracts-Jahren, jede Schlag-Ordnung so nutzen, daß 3 davon jährlich besäet, einer Braach und 3 zur Weide genutzet werden. Inzwischen wird den Pächtern auch gestattet, in die Braach Buchweizen zu säen. Conductores müßen den Acker jederzeit tüchtig und hauswirthschaftlich bestellen, die Braach-Schläge jedesmal gehörig bedüngen und die nöthigen Acker- und Abzugs-Gräben aufziehen, mithin sich jederzeit als fleißige und tüchtige Hauswirthe bezeigen. Und da
§ 6
Pächter überhaupt schuldig und verbunden sind, alle zur Verbeßerung ihres Acker- und Wiesenwerks nöthige Waßer-Ableitungs-Gräben auf ihrer Feldmark aus eigenen Mitteln zu ziehen, und selbige stets offen und in gutem Stande zu erhalten; so wird ihnen noch besonders zur Pflicht gemacht:

...

§ 7
Müßen Pächter auf die Grenzgräben in ihrer Feldmark, wenn solche das erstemahl auf Kosten unserer Reluitions-Commission nach Ermäßigung (Maßgabe, D.G.) des Amts gezogen, und in gutem Stande gesetzt sind, mit ihren Grenz-Nachbarn gemeinschaftlich stets offen und in gutem Stande erhalten. Dabei wird Pächtern überhaupt, besonders aber dem Schulzen zur Pflicht gemacht, auf die Erhaltung wichtiger Scheiden und Grenzen ein wachsames Auge zu halten, und dadurch allen Schmälerungen derselben vorzubeugen. Sollte aber von den Grenz-Nachbarn einige Schmälerung und Beeinträchtigung der Scheide unternommen werden, müßen sie davon dem Amte unverzüglich Anzeige machen.
§ 8

...

§ 9
Müßen Pächter ihre Gebäude auf den Gehöften, auch die sonstigen Dorfs-Gebäude, als Hirten- und Schul-Kathen usw. jederzeit in Dach und Fach auf eigenen Kosten in gutem Stande unterhalten, mithin alle dabey vorkommenden Reparaturen ohne Unterschied übernehmen; jedoch sollen ihnen dazu die rohen Holz-Materialien ausgenommen die Tannen-Bretter, als welche Pächter sich selbst anschaffen müßen, unentgeltlich, die erforderlichen Mauer-Steine gegen Erlegung des Brennlohnes und Zählgeldes, nach Ermäßigung des Amts und Forstes verabreichet werden. Allemahl aber wird Dorfs wegen das Dachstroh, wie es bey allen Pächtern in Unseren Domainen gebräuchlich ist, von ihnen unentgeltlich hergegeben. Jedoch hat vorstehende Verbindlichkeit auf etwanige Büdner-Kathen im Dorfe keine Anwendung, weil diese ihre Wohnungen blos auf eigene Kosten zu erhalten verbunden sind. (Büdner hatten den Status von kleinen Erbpächtern, jedoch in Bengerstorf gab es noch keine Büdner, D.G.). Daferne
§ 10
aber neue Bauten unvermeidlich werden, soll Pächtern, in so ferne solche ohne ihr Verschulden, und bei Beobachtung zeitiger Reparaturen nothwendig werden, bei unentgeltlicher Verabreichung der sämmtlichen rohen Holz-Materialien außer den Tannen Brettern und der Ziegel-Steine, letztere gegen Erlegung des Brennlohnes und des Zählgeldes, zum Bau eines neuen Hauses - 100 Rthlr. N/3tel und zum Bau einer neuen Scheune - 30 Rthlr. N/3tel, wofür sie solche Bauten tüchtig und untadelich beschaffen müßen, ausbezahlt werden. Auf andern sonstige Bauten aber, als Schul-, Altentheils-Kathen, Thor- und Hirten-Häusern, auf Ställen, wird außer den rohen Holz-Materialien nichts gut gethan. Mit den, bey den in ihrem Dorfe vorkommenden neuen Bauten erforderlichen Spann- und Hand-Diensten, auch Dach-Stroh-Lieferung, bleibt es bey der bisher eingeführten Ueblichkeit, worauf ein jeder Wirth pro rata diese Dienste unentgeldlich leistet, und das Dachstroh hergibt.
§ 11
Zu den Befriedigungen erhalten Pächter keinen Busch aus unserm Forst unentgeldlich angewiesen, sondern sie müßen diese Bedürfnisse aus ihrer Weiden-Zucht nehmen, und zu dem Ende muß jeder Hauswirth jährlich wenigstens - 100 Stck. Pathweiden stoßen und zum Anwachs bringen oder für jede fehlende Weide- 16 ßl N/3tel Strafe erlegen. Des Endes sollen alle auf ihrem Felde befindliche Weiden aufgezählet, und diese Aufzählung alle 6 Jahre Forstwegen wiederholt, und sodann derjenige Hauswirth, der es an der vorgeschriebenen Beförderung der Weiden-Zucht ermangeln laßen, mit obiger Strafe belegt werden.

Setzen Pächter statt der Befriedigungen Stein-Mauern, so erhalten sie für jede Ruthe 16 ßl N/3tel vergütet. Die benötigten Latten, Schleete p.p. müßen Pächter aus dem ihnen anzuweisenden kleinen Brüchen auf ihrem Felde nehmen. Und da

§ 12
in Zukunft alle Brücken auf dem Felde und in den Wegen auf dieser Feldmark nach Möglichkeit von Feldsteinen auf Kosten des Amtes verfertigt werden sollen, so verbinden sich Conductores, die hiezu erforderlichen Spann- und Hand-Dienste ohne ohne Vergütung zu leisten und demnächst diese Brücken im Stande zu erhalten. Wie sie denn auch verpflichtet sind, die sämmtlichen Land-, Communications-, Kirchen-, Mühlen- und Acker-Wege, so weit ihr Feld reicht, imgleichen die Dämme im Dorfe auf ihre Kosten in gutem Stande zu erhalten. Besonders müßen Pächter den über ihre Feldmark gehenden Postweg stets in gutem fahrbahren Stande erhalten und wenn er verschnien ist aufschaufeln. Das zu den Wegebeßerungen etwa nöthige Holz, soll ihnen, wenn sie davon bei der jährlichen Zimmer-Besichtigung die nöthige Anzeige machen, nach Ermäßigung des Amtes und Forstes unentgeldlich verabreicht werden.
§ 13
Sind die etwanigen Büdner im Dorfe zwar in Ansehung ihrer Amtserlegnisse (offenbar wurde von den Büdnern grundsätzlich Geld hinterlegt, D.G.), nach Vorschrift des §phi 3 dieses Contracts von der Pachtung ganz ausgeschlossen. Inzwischen müßen sie doch, wenn es dort hergebracht ist, zu den gemeinsamen Dorfslasten, als zu den Pfarr- und Mühlen-Diensten zum Hirten- und Pfänder-Lohn (Pfänder = Panner = Feldwächter, D.G.), zu den Feuer-Versicherungs-Anstalten, auch allenfalls zur Unterhaltung der Dorfs-Armen, zu ihrem Antheil nach Ermäßigung (Maßgabe, D.G.) des Amtes mit zu Hilfe kommen, da sie die patentmäßige Weide-Freyheit für ihr Vieh genießen (d.h. gemäß Festlegungen im Büdnerpatent, D.G.)
§ 14
Entrichten Pächter die üblichen Priester- und Küster-Gebühren außer der Pension (die Pacht) ohne Vergütung; sie leisten auch bei vorfallenden Pfarr- und Kirchen-Bauten die ihnen obliegenden Spann- und Hand-Dienste nach wie vor unentgeldlich, wie solche nöthig sind und sie ihnen angesagt werden.
§ 15
Müßen Pächter nach der vom Amte ihnen anzuweisenden Mühle mahlen, und sind als Zwangs-Mahl-Gäste verbunden, diejenigen Fuhren und Hand-Dienste, die überhaupt zur Erhaltung der Mühle erforderlich sind, unentgeldlich zu leisten.

Nicht minder

§ 16
müßen Pächter nach der Ihnen Amtswegen anzuweisenden Schmiede arbeiten laßen, auch das ihnen jährlich enquotisch einländische Salz von unserer Saline Sülze (heute Bad Sülze, D.G.) oder der nächsten Niederlage nach Vorschrift des Amts gegen Bezahlung des bestimmten Preises nehmen, auch die Salz-Quoten des Schulmeisters und der übrigen Einwohner im Dorfe unentgeldlich mitbringen.

Sollte

§ 17
Forstwegen es verlangt werden, so muß jeder Hauswirth einen Herrschaftlichen Sau-Hetz-Hund frey auf die Fütterung nehmen, oder für die Befreyung von der Ausfütterung jährlich - 1Rthlr. N/3tel ans Amt bezahlen.
§ 18
Wird auch besonders noch vestgesetzet, wie Conductores zu allen den Praestationen (Leistungen, Verpflichtungen, D.G.), wozu sie als Leibeigene verbunden sind, und die theils nach dem Amts-Haushalt, theils nach der bey den Aemtern eingeführten Polizei erfordert werden, z.B. zur Lieferung der Betten für die Handwerker, bei neuen Bauten im Dorfe, zu Schlagung und Anfahrung des Holzes für die Hebammen p.p. nach wie vor verpflichtet bleiben, in so ferne sie nicht durch diesen Contract ausdrücklich davon befreyet sind.
§ 19
Sind Pächter zwar vom Hofe-Dienst während dieser Contracts-Jahre gänzlich befreyet; es muß aber jeder Hüfner jährlich 18 Spann- und 12 Hand-Tage, und jeder der 2 Achtel-Hüfner 12 Hand-Tage im Extra-Dienst verrichten, wofür ihnen die Vergütung in der Pension abgesetzt ist. Sollte auch den Umständen nach, das Amt außer diesen Extra-Diensten, etwa noch mehrere von ihnen in einem Jahr verlangen, so müßen sie solche jedesmal prompt und gehörig leisten. Es sollten ihnen aber die über die bestimmten Extra-Dienste noch mehr verrichteten, beim Schluß jedes Rechnungs-Jahres mithin auf Johannis, nach deshalb zugelegter Liquidation, baar vom Amte respee mit 16 und 8 ßl N/3tel vergütet werden. Pächter sind aber auch verbunden, die von den bestimmten Extra-Diensten etwa in einem Jahr nicht abgeleisteten, nach eben dem Verhältnis zu bezahlen. Daneben wird ihnen noch die Versicherung gegeben, daß sie in der Erndte- und Saat-Zeit mit diesen Extra-Diensten, außer in den dringendsten Nothfällen, und wenn das Amt nicht anders rathen kann, gänzlich verschont bleiben sollen.
§ 20
In Ansehung der etwanigen Erbfolge bei anstehenden Sterbefällen, behält es allerwege bei der eingeführten Cammer-Üblichkeit sein Bewenden, daß nämlich eines von des verstorbenen Hauswirths Kindern, so ferne der Tüchtigkeit wegen nichts einzuwenden seyn mögte, nach Befinden bey dem Gehöfte conserviret bleibt, ein weiteres Erbgangs-Recht aber schlechthin nicht statt findet, vielmehr unserer Reluitions-Commission die allerfreieste Disposition vorbehalten bleibt..

Wie denn auch

§ 21
Wir in dem Fall, da einer oder der andere von ihnen, mit oder wider sein Verschulden in Rückfall geriete, Uns die eventuelle Bestellung eines neuen Wirths, doch, daß auf denjenigen, den die Hauswirthe vorschlagen mögten, vorzüglich Betracht genommen werden soll, ausdrücklich vorbehalten und hiedurch denjenigen Hauswirthen, die nur auf gewiße Jahre angenommen worden sind, und als Interims-Wirthe das Gehöft besitzen, kein weiteres Recht, die Hufen länger zu bewohnen, als sie außer diesen Contract hatten, ertheilt haben wollen.
§ 22
Die nothdürftige Feuerung müßen Pächter aus den ihnen Forstwegen anzuweisenden kleinen Brüchen, die des Endes in Kaveln getheilt werden sollen, nehmen, und müßen sie diese Kaveln nach Vorschrift der Forst hauen. Diejenigen Bedürfnisse hingegen, welche zur Erhaltung der Hofwehre nöthig sind, mithin auch das Nutz- und Rade-Holz müßen Pächter nach der Forst-Taxe kaufen, und sich hierunter aller weiteren Anträge beim Amte, um dessen unentgeldliche Verabreichung gänzlich enthalten, maaßen solches bei Pacht-Huefnern nicht weiter ohne Bezahlung gegeben wird.
§ 23
Wollen Wir es insonderheit wegen der Unglücks-Fälle auch mit ihnen, wie mit Unsern Cammer-Pächtern auf den Höfen halten laßen.
§ 24
Für den obbeschriebenen Genießbrauch sollen Pächter während dieses Contracts, jedes Jahr besonders die anschlagmäßigen Pensions-Summen von Sieben Hundert acht und zwanzig Rthlr: 20 ßl. 3 & in neuen nach Leipziger Fuß ausgeprägter ein und zwei Drittel Stücke außer der Contribution zahlen; Wir wollen es aber bis auf weitere Verordnung geschehen laßen, daß die Hufen-Steuer von dem anschlagmäßigen Ertrage abgesetzt, mithin dieses Quantum nach folgendermaaßen abgetragen werde, so daß jeder der egalisierten Hauswirthe zu seinem Antheil dazu jährlich - 48 Rthlr: 27 ßl. N/3tel nachstehender maaßen beiträgt
  • An Hufen-Steuer in N/3tel zu 30 ßl. jedesmahl im Herbst 6 Rthlr. 16 ßl. 1/5 &
  • Durch Ableisteung 18 Spann- und 12 Hand-Tage jährlich
   respee zu 16 ßl. 6 & N/3tel                             7 Rthlr.  24ßl.
  • An Pachtgeld in Quartal ratis in N/3tel zu voll 34 Rthlr. 34 ßl. 4 4/5 &

Summa 48 Rthlr. 27 ßl. - N/3tel

Die beiden Achtel-Huefener, welche zusammen mit einem der egalisirten 14 Huefener gleich gemacht sind, bezahlen beide zusammen gleichfalls den Antheil von 48 Rthlr. 27 ßl. N/3tel und zwar in folgender Gestalt:

  • An Hufen-Steuer in N/3tel zu 30 ßl jedesmahl im Herbst 6 Rthlr. 16 ßl. 7 1/5 &
  • Durch jährliche Ableistung 24 Handtage für beide in N/3tel 3 Rthlr.
  • An Pachtgeld in Quartal ratis in N/3tel zu voll 39 Rthlr. 10 ßl. 4 4/5 &

Summa 48 Rthlr. 27 ßl. - N/3t3l

wobei jeder der beiden Achtel-Huefener zu seinem Antheil 24 Rthlr. 13 ßl. 6 & beiträgt.

Das Pacht-Geld müßen Pächter auf ihre Gefahr und Kosten jedesmahl 14 Tage vor dem Zahlungs-Termin bei Strafe der gestracktesten Exekustion an Unsere Reluitions-Casse nebst den üblichen Quittungs-Gebühren für den Bewohner mit 16 ßl. N/3t3l fürs Hundert bezahlen, und falls die Pensions-Zahlung an Unser Amt Boitzenburg geschiehet, das Postgeld darauf bis Schwerin besonders entrichten. Die Hufen-Steuer hingegen bezahlen Pächter jedesmahl im Herbst, nebst den Receptur-Gebühren an Unser Amt Boitzenburg. Außerdem wird noch von jedem Hauswirth jährlich um Martini die edictenmäßige Neben-Steuer fürs Gesinde, nebst der gewöhnlichen Contributios-Accidenz fürs Amt berichtiget. Und da von Johannis 1792 an die Abgabe des bisherigen Pacht-Habers gänzlich cessiret, so müßen Pächter den Beamten für die hergebrachte Uebermaaße die Vergütung a Scheffel mit 4 ßl. machen, welches für jeden Hüfener auf 6 Rthlr. 24 ßl. N/3tel beträgt.

§ 25
Wollen Wir die Pächter so lange sie mit der Pensions-Zahlung prompt einhalten, von Bestellung eines zinslosen Vorschußes zwar befreyen. Damit aber
§ 26
Unsere Reluitions-Commission über das alles gesichert sein möge; so haften die Conductores wegen des Ausgelobten alle für einen und einer für alle, mithin in solidum (einzeln) und verpfänden Uns ihr gesammtes eigenthümliches Vermögen, itziges und künftiges, nichts davon ausbeschieden, so, daß in dem Fall, da sie mit der Pensions-Zahlung nicht prompt einhalten, unsere Reluitions-Commission durch die übers ganze Dorf zu verhängende Execution aus ihrem eingenthümlichen Vermögen in Ansehung der Rückstände, Schäden, Kosten und Intereße nach freiester Wahl ohne Proceß bezahlt machen könne und möge. Und würde
§ 27
der Fall würklich eintreten, daß Unsere Reluitions-Commission genöthiget wäre, von dieser wechselseitigen Bürgschaft Gebrauch zu machen, so haben die Pächter auf vorgängige sattsame Bedeutung vor Unserem Amts-Gericht zu Boitzenburg, sich dahin erkläret, daß ihnen wider solche Verbürgung keinerlei Einwand, oder Rechts-Behelf schützen oder zu statten kommen solle. Vielmehr entsagen sie aufs bündigste der Einrede, daß der Schuldige zuvörderst executiret, und das Recht wider ihn cedirt (übertragen, D.G.) werden müßte. Auch verbinden sie sich, daß weder sie noch ihre Erben, welche besonders in solidum verpflichtet werden, auf eine Theilung ihrer Bürgschaft, oder auf den Hof- und Land-Gerichts-Gebrauch, vermöge deßen der Bürge, oder deßen Erben mit Erlegung ihres Stranges frey kommen sich berufen wollen.

Und damit


§ 28
die Hauswirthe diese Verbindlichkeit in Ansehung ihrer Verbürgung desto beßer erfüllen mögen; so soll jeder von ihnen die Freyheit und Befugnis haben, wenn er siehet oder mercket, daß einer von ihnen in solche Umstände gerathen mögte, daß er sein ausgelobtes Pacht-Geld zu bezahlen außer stande käme, solches sofort dem Amte anzuzeigen, und einen andern Wirth statt des Unwirths in Vorschlag zu bringen. Da dann nach vorhergegangener Untersuchung auf dem Felde und dem Gehöfte, dem Befinden nach weiter verfahren werden soll. Vorzüglich hat der Schulze die Verbindlichkeit auf sich, ein wachsames Auge darauf zu halten, daß ein schlechter Wirth etwas von dem unentbehrlichen Inventario des Gehöftes zur Ungebühr veräußere.
§ 29
Zur Vesthaltung alles vorstehenden entsagen Conductores der Einwendungen der Übereilung, des Irrthums, der Unwßenheit, des Mißverstandes, der Überredung und wie sie sonst Namen haben mögen, auch redlich der Rechts-Regul, daß eine allgemeine Verzicht nicht gelte, wo nicht eine besondere vorhergegangen. Alles nach sattsamer Überzeugung, maaßen vor der Vollziehung dieses Contracts ihnen vor Unserm Amts-Gericht zu Boitzenburg alles dieses genugsam verdeutlicht worden.

Urkundlich ist dieser Contract in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertiget, das eine nachdem Wir es Höchst Selbst behandzeichnet, und mit Unserm Cammer-Insigel versehen laßen, Pächter ausgeantwortet, das andere von ihnen vollzogen aber ad Acta gelegt.

Gegeben auf Unserer Vestung Schwerin den 5. October 1792

  Friederich Franz HzM
       Sereniss.
                                                       P. Manecke

Vorstehende Abschrift mit dem original Pacht-Contract in allen gleichlautend, welches hiemit attestiret wird.

     Schwerin, den 18. May 1793

Granzin im 19. Jahrhundert

Im Jahre 1819 wurde in Mecklenburg eine Volkszählung durchgeführt. In einer zusammenfassenden Darstellung hat der Historiker Franz Schubert die in den Orte vorhandene Gamilie auf gelistet. In Granzin teilt sich seine Darstellung auf die drei Grundherrschaften auf.

Granzin. Domanialer Anteil 39 Familiennamen

  • Baarfoth......Francke.....Hammer......Martens....Remer.......Schmidt
  • Becker........Garde.......Hengevoß....Meinke.....Reusch......Schröder
  • Behncke.......Gaude.......Horn........Möller.....Römling.....Stamer
  • Bentin........Gefert......Jürß........Mundt......Röpke.......Vernunft
  • Boldt.........Gothmann....Koch........Preuß......Rump........Voß
  • Brokmüller....Grabbe......Lichtwerk...Rammer.....Scharnberg..Zecher

Granzin, Boyescher Anteil 19 Familiennamen

  • Abel..........Burmeister..Janßen......Langhans....Martens.....Schaefer
  • Barckhahn.....Eckermann...Klockmann...Lemm........Nieland.....Schröder
  • Behnck........Güßmann.....Koch........Mahncke.....Rosenberg...Schütt...:Voß

Granzin, Tüschower Anteil, 38 Familiennamen

  • Ahrens.......Brockmüller..Hamann.....Jürß........Martens......Stamer
  • Albrecht.....Dahlenburg...Hamm.......Kock........Prüß.........Strube
  • Bätcker......Evers........Hausfeld...Kruse.......Reichard.....Trost
  • Ballhorn.....Franck.......Hengevoß...Lemm........Schmidt......Twesten
  • Barckhahn....Gutenrath....Henning....Lübcke......Schröder.....Voß
  • Benecke......Gutmann......herwig.....Mahncke.....Schuer.......Wulff

Bestzung der Hufen in Granzin

(Grundlage: Verzeichnis der vormaligen und gegenwärtigen Besitzer der Bauergehöfte 1700 bis 1832, Quelle LHA Schwerin. Die Gehöftsbesitzer 
aus der Zeit nach 1832 stammen aus verschiedenen Qhellen. Deshalb wurden sie um eine Zeile abgesetzt).

*Hufe 1:

 * 1640...Schultze Burmester
 * -- ....Johann Jochen Mund
 * 1810...Johann Julius Mund

 * 1871...Burmeister
 * 1921...Voß
 * 1933...Frank

Hufe 2

 * - .....Hinnerich Kock
 * 1733...Johann Jochen Kock
 * -......Johann Hunnerich Kock
 * 1783...Johann Jochen Kock
 * 1790...Johann Hinnerich Kock
 * 1831...Johann Jochim Kock
 * 1871...Petersen
 * 1955...LHelmut Lange

Hufe 3

 * - .....Jochen Schröder
 * 1759...J. Peter Hinnerich Kock
 * 1791 Jochen Hinnerich Schröder
 * 1817...Franz Jochen Schöder
 * 1940...Kähler (aus Hztm.Lauenburg)

Hufe 4 Bemerkung: von den Boyeschen Erben 1821 angekauft

 * - .....Jochen Hinnerich barckhahn
 * 1824...FranzJochen Barckhahn
 * 1893...Sasse
 * 1921...Schröder


Hufe 5 Bemerkung: von den Boyeschen Erben 1820 angekauft

 * 1890... Franz Jochen Martens
 " 1919...Hinzmann
 * 1927...Hinzmann 

Hufe 6

 * - .....Jochen Hinnerich Stamer
 * 1780...Franz Jochen Stamer
 * 1806...J. Peter Hinnerich Hagemann
 * 1825...1825 Hans Jochen Hermann Stamer
 * 1871...Brockmöller
 * 1921...Brockmöller
 * 1933.. Siemann

Hufe 7 Bemerkung: von den Boyeschen Erben 1820 angekauft

 * - .....Jochen Hinnerich Barckhahn
 * 1808...Hans Hinnerich Kock
 * -      J. Franz .. Behncke
 * 1842...Koch
 * 1877...Koch
 * 1945...Mundhenkk
 * 2020...Confurius

Hufe 8 Bemerkung: von den Boyeschen Erben 1820 angekauft

 * -......Franz Martens
 * 1756...Hans Jochen Martens
 * 1780...J.Franz Hinnerich Jürss
 * 1808...Jochen Hinnerich Martens
 * 1823...Franz Jochim Martens
 * 1921...Emma Siemann
 * 1950...Siemann

Hufe 9 Bemerkung: von den Boyeschen Erben 1820 angekauft, 22.März 1920

 * - .....Jochen Hinnerich Abel
 * 1939...Heine
 * Wiebensohn (aus Ecklak in der Wilstermarsch)

Hufe 10

 * 1739...Jacop Samo
 * 1753... Koch
 * 1773... Hans Jochen martens
 * - ......Jochen Hinnerich Mrtens
 * 178ß...Franz Hinnerich Jürss
 * 1808...Jochim Hinrich Martens
 * 1899...Pohlmann
 * 1921...Pohlmann
 * 2020...Fred Pohlmann

Hufe 11

 * - .....Johann Hinnerich Boldt
 * 1777...Hans Jochen Gaude
 * 1796...Hans Hinnerich Fosh
 * - .... Jochen Hinnerich Boldt
 * 1799...Hans Jochen Gaude Interimswirth
 * 1827...Joachim Heinrich Boldt
 * 1876...Boldt
 * 1921,,,Boldt (auch 1919)
 * 1933...Lau
 



  • Boldt........Hagemann


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